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Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung - BiBB

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Kosten und Fördermöglichkeiten<br />

der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />

Was kostet die <strong>Weiterbildung</strong> und was ist bei der<br />

Finanzierung zu beachten?<br />

Die Finanzierungsfrage spielt bei der Entscheidung für eine <strong>Weiterbildung</strong><br />

eine maßgebliche Rolle. Die Kosten für Lehrgangsangebote<br />

und Abschlüsse können stark variieren. Daher lohnt sich immer ein<br />

Vergleich.<br />

Denken Sie daran, dass außer den reinen Lehrgangskosten oder<br />

Studiengebühren auch Nebenkosten – z. B. für Lehrgangs- oder Studienmaterial,<br />

Prüfungen, Berufskleidung, Fahrten/Übernachtungen,<br />

Kinderbetreuung – anfallen können. Kalkulieren Sie diese bei einem<br />

Preisvergleich zwischen verschiedenen Angeboten mit ein. Wie hoch<br />

sind die Lehrgangsgebühren/Studiengebühren? Handelt es sich dabei<br />

um Festpreise bzw. Gesamtkosten? Wie sind die Kosten zu entrichten<br />

(Ratenzahlung, Gesamtbetrag, Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit; Vertragsbedingungen<br />

beachten!)?<br />

Nicht zuletzt sollten Sie auf die gute Erreichbarkeit des Lernortes<br />

achten. Nicht immer ist der Sitz eines Anbieters identisch mit dem<br />

Ort, an dem die <strong>Weiterbildung</strong> durchgeführt wird, und wenn Praktika<br />

vorgesehen sind, können weitere Veranstaltungsorte hinzukommen.<br />

Fahrtwege und Fahrtkosten kommen als Zeit- und Kostenfaktor zu<br />

den Gesamtaufwendungen für die <strong>Weiterbildung</strong> hinzu.<br />

Welche Fördermöglichkeiten für berufliche<br />

<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen gibt es?<br />

Da Fort- und <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen im bestehenden Arbeitsverhältnis<br />

für die Erhaltung und Entwicklung Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit<br />

unerlässlich sind, übernehmen bzw. beteiligen sich Arbeitgeber<br />

immer häufiger an den Kosten der <strong>Weiterbildung</strong> und/oder stellen<br />

Sie für die Dauer der Maßnahme frei. Übernimmt der Arbeitgeber die<br />

Kosten, behält er sich in der Regel vor, dass Sie die Gelder zurückzah­<br />

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