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Berufsethos der Bildungsinternationalen - GEW

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Artikel 5<br />

15<br />

a) das Recht <strong>der</strong> Eltern, in bestimmten geregelten Verfahren über das Ergehen und die Fortschritte<br />

ihrer Kin<strong>der</strong> informiert zu werden, anerkennen;<br />

b) das elterliche Sorgerecht respektieren, aber die Eltern im Interesse des Kindes aus professioneller<br />

Sicht beraten;<br />

c) die Eltern unter allen Umständen ermutigen, sich aktiv an <strong>der</strong> Erziehung und Bildung ihrer<br />

Kin<strong>der</strong> zu beteiligen und ihr Lernen gezielt zu unterstützen, auch indem sie sicherstellen, dass<br />

die Kin<strong>der</strong> nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die sie an <strong>der</strong> Bildung hin<strong>der</strong>n.

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