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Urlaubsfreude im Paket - Pfronten

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<strong>Pfronten</strong>er Bahnticket<br />

Allgäu hin und zurück ab € 66,-<br />

Mit unseren günstigen <strong>Pfronten</strong>er Bahntickets der Deutschen<br />

Bahn beginnt Ihr Urlaub ganz entspannt. Sie reisen<br />

mit den Zügen der Deutschen Bahn AG bequem ins Allgäu.<br />

Bereits ab € 66,– gelangen Sie nach <strong>Pfronten</strong> und wieder<br />

zurück und sparen dabei bis zu 50 %. Einzige Voraussetzung:<br />

Das <strong>Pfronten</strong>er Bahnticket ist ausschließlich in Verbindung<br />

mit einem Arrangement bzw. einer Unterkunftsbuchung<br />

gültig.<br />

Ihre Vorteile<br />

• Gültig für alle fahrplanmäßigen Regelzüge der DB inkl.<br />

ICE, IC/EC (ausgenommen sind Privatbahnen, InterConnex,<br />

DB Autozüge und Sonderzüge)<br />

• keine Zug- und Streckenbindung, absolute Flexibilität<br />

• Preis für Hin- und Rückfahrt bis zu 50 % günstiger als der<br />

Normaltarif<br />

• BahnCard Besitzer erhalten zusätzliche Rabatte<br />

• Kinder bis 14 Jahre reisen in Begleitung der Eltern/Großeltern<br />

kostenfrei, alleinreisende Kinder von 6 bis einschl.<br />

14 Jahren erhalten einen Rabatt von bis zu 50 % auf den<br />

jeweiligen Stufenpreis.<br />

• Umbuchungen/Stornierungen und Verlängerung von<br />

Aufenthalten möglich<br />

• Buchung bis 10 Werktage vor Anreise möglich<br />

14 pfronten<br />

Preise Hin- und Rückfahrt<br />

ab € 66,-<br />

Information und Buchung:<br />

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unser Team<br />

unter info@pfronten.de und Tel. 08363/698-88 oder<br />

nutzen das Buchungsformular unter www.pfronten.de.<br />

2. Klasse Preis pro Erwachsener pro Erwachsener<br />

mit BahnCard<br />

Stufe 1<br />

bis 400 km* € 66,00 € 48,00<br />

Stufe 2<br />

ab 401 km* € 112,00 € 95,00<br />

1. Klasse Preis pro Erwachsener pro Erwachsener<br />

mit BahnCard<br />

Stufe 1<br />

bis 400 km* € 102,00 € 85,00<br />

Stufe 2<br />

ab 401 km* € 177,00 € 160,00<br />

* Es gilt die Entfernung von Ihrem He<strong>im</strong>atbahnhof<br />

der DB bis zu Ihrem Zielbahnhof in <strong>Pfronten</strong>.<br />

Buchungsbedingungen für Pauschalangebote<br />

Sehr geehrter Gast,<br />

<strong>Pfronten</strong> Tourismus, Vilstalstraße 2, 87459 <strong>Pfronten</strong>, Telefon 0049/(0)8363/69888, Fax 69866,<br />

nachfolgend „KVP” abgekürzt, bzw. die Gemeinde <strong>Pfronten</strong> als dessen Rechtsträger, ist Anbieter und<br />

Vertragspartner der in diesem Prospekt auf den Seiten 6 bis 12 angebotenen Pauschalen. Im Falle Ihrer<br />

Buchung kommt mit <strong>Pfronten</strong> Tourismus als Reiseveranstalter, nachfolgend „KVP” abgekürzt ein Vertrag<br />

zustande. Inhalt des mit dem KVP <strong>im</strong> Falle Ihrer Buchung zustande kommenden Vertrages werden, soweit<br />

wirksam einbezogen, die nachfolgenden Buchungsbedingungen. Bitte lesen Sie diese also sorgfältig durch.<br />

Bitte beachten Sie, dass für Unterkunftsbuchungen ausschließlich die Gastaufnahme bedingungen auf<br />

Seite 96/97 <strong>im</strong> Urlaubsjournal 2013 gelten!<br />

1. Abschluss des Vertrages<br />

1.1. Mit der Buchung die mündlich, schriftlich, per Telefax oder eMail erfolgen kann, bietet der Gast dem<br />

KVP den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und diesen<br />

Buchungsbedingungen verbindlich an.<br />

1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch das KVP an den Reisegast zustande. Sie<br />

bedarf keiner best<strong>im</strong>mten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die<br />

schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.<br />

1.3. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem<br />

Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung<br />

übernommen hat.<br />

2. Leistungsverpflichtung des KVP<br />

Die Leistungsverpflichtung des KVP ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in<br />

Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter<br />

Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.<br />

3. Zahlung<br />

3.1. Mit Vertragsschluss kann vom KVP eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.<br />

Sie beträgt, soweit <strong>im</strong> Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises pro Person.<br />

3.2. Die Restzahlung ist, falls nichts anderes <strong>im</strong> Einzelfall vereinbart ist, 2 Wochen vor Reisebeginn ohne<br />

nochmalige Aufforderung zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.2.<br />

genannten Gründen abgesagt werden kann.<br />

3.3. <strong>Pfronten</strong> Tourismus ist eine unmittelbare Einrichtung der Gemeinde <strong>Pfronten</strong> und als solche von der<br />

Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung gemäß § 651k Abs. 5 Ziff. 3 BGB befreit. Selbstverständlich ist ihr<br />

an <strong>Pfronten</strong> Tourismus bezahlte Geld gleichwohl völlig sicher !<br />

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

N<strong>im</strong>mt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus<br />

anderen, nicht vom KVP zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des<br />

Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. An den Reisegast werden jedoch ersparte Aufwendungen zurückbezahlt,<br />

insbesondere sobald und soweit sie von beteiligten Leistungsträgern tatsächlich an das KVP<br />

zurückerstattet worden sind oder feststeht, dass solche nicht in Rechnung gestellt werden.<br />

5. Kündigung durch das KVP<br />

5.1. Das KVP kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des<br />

Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig<br />

verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das KVP, so behält es den<br />

Anspruch auf den Gesamtpreis; das KVP muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen<br />

Vorteile anrechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,<br />

einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.<br />

5.2. Das KVP kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten<br />

Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Best<strong>im</strong>mungen von Reisevertrag zurücktreten:<br />

a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder auf die entsprechenden<br />

Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen.<br />

b) Das KVP ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn<br />

feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.<br />

c) Ein Rücktritt des KVP später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.<br />

d) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise<br />

verlangen, wenn das KVP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem<br />

Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der<br />

Reise gegenüber dem KVP geltend zu machen.<br />

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung<br />

6.1. Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KVP, die schriftlich<br />

erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.<br />

6.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen dem KVP unter Berücksichtigung<br />

gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der<br />

Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:<br />

a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises<br />

b) bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises<br />

c) bis 28 Tage vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises<br />

d) bis 21 Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises<br />

e) bis 7 Tage vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises<br />

f) weniger als 7 Tage bis zum Reisebeginn<br />

und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises<br />

6.3. Dem Reisegast ist es gestattet, dem KVP nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich<br />

geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast<br />

nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.<br />

6.4. Das KVP behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu<br />

fordern, soweit KVP nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Pauschale entstanden sind. Macht KVP einen solchen Anspruch geltend, so ist KVP verpflichtet, die geforderte<br />

Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen<br />

Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

6.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das gesetzliche Recht des Reisegastes gemäß § 612b BGB<br />

einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.<br />

7. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes, Ausschlussfrist<br />

7.1. Der Reisegast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem KVP anzuzeigen und Abhilfe zu<br />

verlangen. Eine Mängelrüge gegenüber dem Leistungsträger (insbesondere dem Unterkunftsbetrieb)<br />

ist nicht ausreichend. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast<br />

obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />

7.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag<br />

nach Maßgabe der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen (§ 651e BGB) kündigen.<br />

7.3. Der Kunde hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung in der Reiseleistungen<br />

innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem KVP<br />

geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem KVP unter der vorgenannten<br />

Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kunden<br />

entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.<br />

8. Besondere Obliegenheiten des Kunden/Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen<br />

Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten<br />

8.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleich bare<br />

Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor<br />

Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn<br />

unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits<br />

bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.<br />

8.2. Das KVP schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf<br />

den jeweiligen Reisenden abgest<strong>im</strong>mte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und<br />

Nebenwirkungen solcher Leistungen.<br />

8.3. Die vorstehenden Best<strong>im</strong>mungen gelten unabhängig davon, ob das KVP nur Vermittler solcher<br />

Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.<br />

9. Haftung<br />

9.1. Die vertragliche Haftung des KVP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />

a) ein Schaden des Reisegastes vom KVP weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder<br />

b) das KVP für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

9.2. Das KVP haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit Leistungen,<br />

a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des<br />

KVP sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als<br />

Fremdleistung bezeichnet sind, oder<br />

b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen,<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)<br />

9.3. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen<br />

oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots des KVP sind und von dieser<br />

zusätzlich zur gebuchten Pauschale lediglich nach Ziff. 8.2 vermittelt werden, haftet das KVP nicht für<br />

Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen nicht Bestandteil der<br />

Reiseleistungen sind, haftet das KVP nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.<br />

10. Verjährung<br />

10.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von KVP oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KVP beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für<br />

Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung von KVP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KVP beruhen.<br />

10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />

Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach<br />

den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am<br />

Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines<br />

solchen Tages der nächste Werktag.<br />

10.3. Schweben zwischen dem Kunden und KVP Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch<br />

begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder KVP die Fortsetzung der<br />

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

11. Gerichtsstandsvereinbarung<br />

Für Klagen des KVP gegen den Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />

Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort <strong>im</strong> Ausland<br />

haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt <strong>im</strong> Zeitpunkt der Klageerhebung nicht<br />

bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des KVP vereinbart..<br />

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004 -2012<br />

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Reiseveranstalter ist: <strong>Pfronten</strong> Tourismus; Rechtsträger: Gemeinde <strong>Pfronten</strong>, Allgäuer Straße 6, 87459 <strong>Pfronten</strong>, Telefon 08363/698-0, Telefax 08363/698-55, E-Mail: info@pfronten.de<br />

pfronten 15

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