Informationen zur 5. Prüfungskomponente/Besondere Lernleistung
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4. Anfertigung und Betreuung der Arbeit<br />
- Konsultationsplan<br />
- Vorlage und Besprechung der Zwischenergebnisse<br />
- Dokumentation der Vorgehensweise (Anlage eines „Logbuches“)<br />
- Hilfestellung bei der Materialbeschaffung<br />
- Hinweise <strong>zur</strong> Art der Darstellung<br />
- Endfassung<br />
<strong>5.</strong> Korrektur<br />
- Erstgutachten<br />
- Zweitgutachten<br />
6. Prüfungsgespräch<br />
Die Festlegung der Note für die schriftliche Arbeit erfolgt im Rahmen des Prüfungsgesprächs<br />
durch den Prüfungsausschuss.<br />
Verfahrensweise bei einer schulübergreifend angefertigten BL:<br />
Wird die BLL vom Lehrer einer kooperierenden Schule betreut, so ist bei der Festlegung des Themas<br />
Einvernehmen mit dem Schulleiter der Stammschule des Schülers herzustellen. Der Zweitgutachter<br />
sollte ebenfalls der Stammschule angehören; dieser wäre dann sinnvollerweise auch Mitglied des<br />
Ausschusses, der das Prüfungsgespräch durchführt.<br />
Formale Anforderungen<br />
• Die Arbeit ist im Format DIN A 4 anzufertigen und in losen Heftung (möglichst nicht in<br />
gebundener Form) im Sekretariat termingerecht ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
• Es soll der Schriftgrad 11 benutzt werden, 65 Zeichen pro Zeile und 38 Zeilen pro Seite im<br />
1,5-zeiligen Abstand (längere Zitate einzeilig), möglichst Blocksatz.<br />
• Die Blätter sind einseitig zu beschriften und unten fortlaufend ab S.3 zu nummerieren (Seite 1<br />
– Titelblatt – und S.2 – Inhaltsverzeichnis – werden nicht nummeriert) . Ein angemessener<br />
Korrekturrand ist (links) zu berücksichtigen.<br />
• Das „Titelblatt“ soll den Namen des Verfassers und den vollständigen Titel der Arbeit<br />
enthalten, ebenso den Anlass der Arbeit (Abitur 201X/1Y, <strong>Besondere</strong> <strong>Lernleistung</strong>).<br />
• Die Gliederung der Arbeit soll einem Inhaltsverzeichnis entnehmbar sein.<br />
• Die Arbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, es sei denn, das Thema erfordert eine Anfertigung<br />
in nicht-deutscher Sprache.<br />
• Ein genaues Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel ist ebenso erforderlich wie die Dokumentation<br />
des Arbeitsweges. Dazu ist ein Logbuch zu führen, in dem auch alle Beratungsgespräche<br />
mit dem betreuenden Lehrer dokumentiert werden.<br />
• Der Arbeit ist eine handschriftliche Erklärung folgenden Wortlauts beizufügen: „Hiermit erkläre<br />
ich, dass ich die Arbeit mit dem Titel „xxx“ selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen<br />
Hilfsmittel benutzt habe.“ Die Erklärung ist (mit Datumsangabe) zu unterschreiben.<br />
Anmerkungen <strong>zur</strong> Bewertung der Arbeit<br />
• Die Arbeit ist fachlich und bezüglich der sprachlichen Richtigkeit zu korrigieren.<br />
• Bei der Bewertung der Arbeit sollen die vom Schüler entwickelten bzw. aufgezeigten Ideen,<br />
Theorien, Thesen, Zusammenhänge usw., also über das bloße Reproduzieren hinausgehende<br />
Leistungen bevorzugt berücksichtigt werden. Ebenso soll aber auch die Schlüssigkeit und<br />
Effizienz des Arbeitsweges in die Bewertung eingehen.<br />
• Formale Mängel der Arbeit sollen mit bis zu 2P Abzug bewertet werden.
<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Besondere</strong>n <strong>Lernleistung</strong><br />
1/2012<br />
Schüler der Hildegard-Wegscheider-Schule können eine <strong>Besondere</strong> <strong>Lernleistung</strong> (BLL) im Rahmen<br />
der <strong>5.</strong> <strong>Prüfungskomponente</strong>n einbringen als<br />
- eine besondere (schriftliche) Arbeit mit Bezug auf einen gewählten Grund- oder Leistungskurs<br />
- Wettbewerbsarbeit (schriftlich), z.B. im Rahmen von „Jugend forscht“.<br />
Die <strong>Besondere</strong> <strong>Lernleistung</strong> wird in den II. Block der Gesamtqualifikation eingebracht. Die Gesamtbewertung<br />
(0P...60P) ergibt sich aus der Note für die schriftliche Arbeit in dreifacher Wertung<br />
(0P...45P) sowie der Benotung eines Prüfungsgesprächs in einfacher Wertung (0P...15P).<br />
Schüler, die sich für eine kursbezogene Arbeit entscheiden, beachten bitte:<br />
- Die BLL ist im 2. Kurshalbjahr zu beantragen. Sie wird vom Kursleiter im Einvernehmen mit dem<br />
Fach(bereichs)leiter und dem Schulleiter genehmigt. Der Schulleiter legt auch den Abgabetermin<br />
der Arbeit fest.<br />
- Die schriftliche Arbeit muss vom Umfang bzw. Inhalt her den Ergebnissen zweier Kurshalbjahre<br />
entsprechen und „im wissenschaftspropädeutischen Charakter den üblichen Abituranforderungen<br />
vergleichbar sein“.<br />
Schüler, die sich für eine Wettbewerbsarbeit entscheiden, haben zu beachten:<br />
- Die BLL ist mit Beginn des 1. Kurshalbjahres zu beantragen. Sie wird vom Schulleiter unter Festsetzung<br />
eines Abgabetermins genehmigt.<br />
Unabhängig von der Art der BL ist zu beachten:<br />
- Der Arbeitsweg ist zu dokumentieren (Führen eines Logbuches o.ä.).<br />
- Das Prüfungsgespräch wird von einem Ausschuss (Prüfungsvorsitzender und ein bis zwei<br />
Fachlehrer/innen) durchgeführt. Den Termin des Prüfungsgesprächs legt der Vorsitzende des<br />
Abiturs fest.<br />
- Ein Wechsel von der BLL zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung als <strong>5.</strong> <strong>Prüfungskomponente</strong><br />
muss spätestens am Ende des 3. Kurshalbjahres (der genaue Termin wird im Terminplan angegeben)<br />
erfolgen.<br />
Grundlage für die kursbezogene Arbeit sind die folgenden Schritte:<br />
1. Themenvorschlag durch den Schüler<br />
- Rohvorschlag<br />
- Materialsichtung<br />
- Grobgliederung<br />
- Skizze des Arbeitsweges<br />
- Übersicht über die Hilfsmittel: Bibliographien, Internet, Experten, ...<br />
- Arbeitsschritte: sachlich, zeitlich<br />
2. Themenprüfung durch den Lehrer<br />
- Kursbezug<br />
- Realisierbarkeit: sachlich, zeitlich, persönlich<br />
- Eigenkompetenz<br />
- Umfang<br />
3. Themenfindung<br />
- Dialog zwischen Schüler und Lehrer<br />
- Erwartungen des Lehrers<br />
- Konkrete Formulierung des Themas<br />
- Vorlage des Themas bei der Schulleitung<br />
- Themenausgabe mit Fristsetzung (spätestens im Dezember des 3. Kurshalbjahres)