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Arbeitssicherheitsorganisation - Arbeitsschutzverwaltung des ...

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In 20 Beiträgen in Tageszeitungen wurden<br />

aktuelle Themen und Vorkommnisse aufgegriffen.<br />

In sechs Sendungen in Rundfunk und Fernsehen<br />

äußerten sich die Mitarbeiter der AAS<br />

unter anderem zu den Themen Jugendarbeitsschutz,<br />

Verkauf von Pyrotechnik und<br />

illegale Beschäftigung.<br />

Durch die Veröffentlichung von Fachbeiträgen<br />

in Zeitschriften und anderen Periodika<br />

wurden Fachleute und andere interessierte<br />

Leser zu speziellen Themen angesprochen.<br />

In 15 Veröffentlichungen erläuterten die Mitarbeiter<br />

der AAS Einzelthemen <strong>des</strong> Arbeitsschutzes.<br />

Eine Zusammenstellung aller Beiträge<br />

ist im Verzeichnis 2 im Anhang nachzulesen.<br />

Die Mitarbeiter der AAS hielten 249 Vorträge<br />

vor 6.067 Zuhörern. Darin erläuterten sie<br />

das Anliegen der staatlichen <strong>Arbeitsschutzverwaltung</strong><br />

und vermittelten aktuelle Informationen<br />

zu Fachthemen.<br />

3. Grundsatzfragen,<br />

fachliche Schwerpunkte<br />

und Einzelbeispiele<br />

aus der<br />

Tätigkeit<br />

3.1. <strong>Arbeitssicherheitsorganisation</strong><br />

Die Tätigkeit der AAS konzentrierte sich im<br />

Bereich der betrieblichen <strong>Arbeitssicherheitsorganisation</strong><br />

auf die Verbesserung der Qualität<br />

insbesondere in kleinen und mittleren<br />

Betrieben.<br />

Zur Ermittlung <strong>des</strong> Erfüllungsstan<strong>des</strong> der Gefährdungsbeurteilung<br />

im Sinne <strong>des</strong> Arbeitsschutzgesetzes<br />

in Betrieben der Größenklassen<br />

3 und 4 wurde eine Schwerpunktaktion<br />

durchgeführt, deren Ergebnis unter anderem<br />

dokumentiert, dass die Form der sicherheitstechnischen<br />

Betreuung der Betriebe ein wesentlicher<br />

qualitätsbeeinflussender Faktor<br />

ist. In Betrieben mit dem Unternehmermodell<br />

als Betreuungsform waren deutliche qualitative<br />

Defizite feststellbar. Praxisbeispiele<br />

belegen, dass hier umfassende Qualifikationsmaßnahmen<br />

durch Berufsgenossenschaften<br />

sowie durch Kammern und Verbände<br />

erfolgversprechend sind.<br />

Als positiver Impuls für eine Verbesserung<br />

der <strong>Arbeitssicherheitsorganisation</strong> auf Baustellen<br />

wird das Inkrafttreten der Baustellenverordnung<br />

Mitte <strong>des</strong> Jahres bewertet. Für<br />

die betriebsübergreifende Koordinierung der<br />

komplexen sicherheitstechnischen Baustellenorganisation<br />

wurde damit ein wichtiges<br />

Instrumentarium geschaffen.<br />

Die im Jahr 1997 durch die <strong>Arbeitsschutzverwaltung</strong><br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gebildete Arbeitsgruppe<br />

“<strong>Arbeitssicherheitsorganisation</strong>” entwickelte<br />

Arbeitshilfen in Form eines konstruktiven<br />

Methodeninventars zur Überprüfung<br />

und Beurteilung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />

im Rahmen der Besichtigungstätigkeit.<br />

Nach Anwenderaussagen<br />

gelingt es, mit Hilfe dieser Materialien<br />

unter geringem Aufwand eine Übersicht über<br />

die Qualität der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />

zu erlangen und gegebenenfalls<br />

vorhandenen Beratungsbedarf abzudecken<br />

bzw. Korrekturen zu veranlassen.<br />

Es wurden 5.918 Besichtigungen sowie<br />

1.671 Beratungen zum Arbeitssicherheitsgesetz<br />

durchgeführt, wobei insgesamt 3.901<br />

Beanstandungen festgestellt wurden.<br />

2<br />

1,5<br />

1,74 1,71<br />

1<br />

0,5<br />

Abbildung 13:<br />

1,33<br />

Mängelquote zum Arbeitssicherheitsgesetz<br />

von<br />

1992 bis 1998<br />

Von 32 gestellten Anträgen auf Ausnahme<br />

zum ASiG konnten 30 positiv beschieden<br />

werden. Die Ausnahmen waren überwiegend<br />

auf die Beschäftigung von Fachkräften für<br />

1,16<br />

0,93 0,95<br />

0<br />

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998<br />

0,66<br />

Seite 32 Arbeitsschutz im Land Brandenburg - Jahresbericht 1998


Arbeitssicherheit mit unvollständiger Qualifikation<br />

gerichtet. In 86 Fällen wurde es für<br />

notwendig erachtet, Anordnungen zur Durchsetzung<br />

der Bestimmungen <strong>des</strong> Arbeitssicherheitsgesetzes<br />

zu treffen.<br />

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass<br />

trotz positivenTrends ein weiterer auf Qualitätsverbesserung<br />

ausgerichteter Handlungsbedarf<br />

der AAS im Bereich der <strong>Arbeitssicherheitsorganisation</strong><br />

besteht.<br />

Reparaturarbeiten am Braunkohlenstaub-Silo 1 <strong>des</strong> Heizkraftwerkes Frankfurt (Oder)<br />

Frau Müller / Herr Noack, AAS Frankfurt (Oder)<br />

Kernstück <strong>des</strong> neuen Heizkraftwerkes der Stadtwerke<br />

Frankfurt (Oder) ist ein mit Braunkohlenstaub befeuerter<br />

Kessel. Die Lagerung <strong>des</strong> Braunkohlenstaubes<br />

erfolgt in zwei Großraumsilos mit einem Fassungsvolumen<br />

von jeweils 1.500 m³ (Zylinderhöhe 31,7 m,<br />

Durchmesser 10,6 m). Für die pneumatische Auflockerung<br />

und Austragung <strong>des</strong> schwer fließfähigen aber<br />

fluidisierbaren Braunkohlenstaubes befindet sich an<br />

jedem Silo im unteren Bereich ein Fließbett-Trichter.<br />

Der Trichter hat mehrere Luftverteilerkammern, in die<br />

Druckluft gegeben wird. Diese gelangt über Sinterplatten<br />

in den Innenraum <strong>des</strong> Fließbettes und lockert<br />

den Braunkohlenstaub auf. Es wurde vermutet, dass<br />

der Sinterboden gebrochen war und sich Braunkohlenstaub<br />

in einer oder mehreren Luftkammern befindet.<br />

Der Ausbau erwies sich wegen der Größe <strong>des</strong><br />

Fließbett-Trichters, der beengten Platzverhältnisse in<br />

der eingehausten Standzarge <strong>des</strong> Silos und besonders<br />

wegen der Explosionsgefahr als schwierig. Hinzu<br />

kam, dass für diese Demontagearbeiten weder beim<br />

Betreiber noch beim Hersteller Erfahrungen vorlagen.<br />

Die im Rahmen der Reparatur durchzuführenden Arbeiten<br />

waren das Entleeren, Befahren und Reinigen<br />

<strong>des</strong> Silos und anschließend die Demontage <strong>des</strong> Fließbett-Trichters.<br />

Die während dieser Arbeiten vorhandene<br />

explosionsfähige Atmosphäre erforderte besondere<br />

Vorkehrungen. Auf den im Vorfeld stattgefundenen<br />

Beratungen mit dem AAS Frankfurt (Oder), dem<br />

Amt für Immissionsschutz (AfI) Frankfurt (Oder), der<br />

Feuerwehr, dem Technischen Überwachungsverein<br />

(TÜV) Rheinland/Berlin-Brandenburg und dem Betreiber<br />

stellten der Hersteller <strong>des</strong> Fließbodens und die<br />

Montagefirma die Vorgehensweise vor. Dabei wurde<br />

vom AAS Frankfurt (Oder) besonderes Augenmerk<br />

auf die Beachtung und Einhaltung<br />

• der Arbeitsschutzvorschriften,<br />

• der Explosionsschutzmaßnahmen und<br />

• der Forderungen aller an der Vorbereitung beteiligten<br />

Behörden und Institutionen<br />

gelegt. Das AAS Frankfurt (Oder) forderte gemäß Baustellenverordnung<br />

die Erstellung eines Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) vor Einrichtung der<br />

Baustelle und die Bestellung eines Koordinators. Diese<br />

Aufgaben wurden von der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

<strong>des</strong> Überbetrieblichen Dienstes wahrgenommen.<br />

Im Ergebnis der Beratungen wurde festgelegt, dass<br />

eine Inertisierung und ein Auswaschen <strong>des</strong> Silos erfolgen<br />

muss. Dadurch sollte vermieden werden, dass<br />

die Standzarge <strong>des</strong> Silos zur Ex-Zone wird. Erst nach<br />

Reinigung <strong>des</strong> Silos und messtechnischem Nachweis<br />

der CO 2<br />

-Freiheit erfolgte die Freigabe <strong>des</strong> Silos und<br />

der Standzarge für die weiteren Demontagearbeiten.<br />

Auf Grund der Vorgespräche <strong>des</strong> Unternehmens mit<br />

allen Beteiligten und der damit verbundenen guten<br />

Vorbereitung und straffen Organisation ist es gelungen,<br />

die Demontage <strong>des</strong> Fließbodens in kürzester Frist<br />

ohne Unfälle und Schadensfälle auszuführen.<br />

Gefährdungsbeurteilung bei der Abfallbeförderung<br />

Frau Janke, AAS Frankfurt (Oder)<br />

Die Untersuchung zum Stand der Gefährdungsbeurteilung<br />

in Unternehmen, die sich mit Abfallbeförderungen<br />

befassen, wurde vorrangig im 2. Halbjahr<br />

1998 durch das AAS Frankfurt (Oder) in den<br />

gewerblichen Unternehmen durchgeführt. Gerade die<br />

Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft, speziell Müllwerker,<br />

sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt.<br />

Hervorzuheben sind hierbei die schwere körperliche<br />

Arbeit, Lärm, klimatische Faktoren (direkte Sonneneinstrahlung,<br />

Zugluft, Kälte) sowie biologische und<br />

psychische Belastungen. Ähnlich sind die Einwirkungen<br />

bei Fäkalien- und Sonderabfallbeförderern.<br />

Die mit dem Arbeitsschutzgesetz geforderte Beurteilung<br />

der Arbeitsbedingungen dient dazu, Gefährdungen<br />

zu erkennen und mit geeigneten Mitteln abzustellen.<br />

Jede frühzeitige Beseitigung von Gefährdungen<br />

oder unnötigen Belastungen erhöht die Sicherheit<br />

am Arbeitsplatz. Weniger Ausfälle durch Unfall<br />

oder Krankheit wirken sich neben der Verbesserung<br />

der persönlichen Situation <strong>des</strong> Arbeitnehmers positiv<br />

auf die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit <strong>des</strong><br />

Unternehmens aus.<br />

Die überwiegende Zahl der im Aufsichtsgebiet tätigen<br />

Abfallbeförderer hat weniger als 10 Beschäftigte,<br />

so dass eine Dokumentation über die möglichen<br />

Gefährdungen nicht vorliegen muss. Die übrigen Unternehmen<br />

hatten ebenfalls keine oder keine aussagefähigen<br />

Gefährdungsbeurteilungen dokumentiert<br />

und mussten <strong>des</strong>halb erst zur Erarbeitung bzw. zum<br />

Abschluss aufgefordert werden. Dabei gab es keine<br />

Arbeitsschutz im Land Brandenburg - Jahresbericht 1998 Seite 33


esonderen Schwierigkeiten, sofern die Unternehmen<br />

die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach<br />

Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW/AbfG) anstrebten,<br />

da diese Unterlagen im Rahmen der Zertifizierung<br />

mit erarbeitet wurden.<br />

Bei der stichprobenartig durchgeführten Plausibilitätsprüfung<br />

der vorgelegten Materialien wurde besonderer<br />

Wert auf die nach § 6 ArbSchG geforderten<br />

Min<strong>des</strong>tinhalte einer Gefährdungsbeurteilung gelegt.<br />

Als Grundlage der Dokumentation diente zumeist die<br />

Handlungshilfe der BG für Fahrzeughaltungen “Gefährdungsbeurteilung<br />

für Unternehmen der Entsorgungswirtschaft”,<br />

so dass ein standardisiertes Verfahren<br />

zur Verfügung stand. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass die Checkliste häufig formal abgearbeitet wurde,<br />

ohne auf Spezifika <strong>des</strong> Arbeitsplatzes einzugehen.<br />

Das Ergebnis der Nachkontrolle zur Beseitigung von<br />

festgestellten Mängeln wurde nicht dokumentiert. Es<br />

ist anzunehmen, dass die Nachkontrollen nicht oder<br />

nicht termingerecht stattfanden.<br />

In der Formulierung der Schutzziele sind VBG oder<br />

sicherheitstechnische Regeln als Gesamtheit in den<br />

schriftlichen Unterlagen aufgeführt, ohne Bezug auf<br />

den konkreten Sachverhalt. In einigen Fällen sind<br />

gerade die Vorschriften <strong>des</strong> berufsgenossenschaftlichen<br />

Regelwerks (ZH1-Schriften) im Unternehmen<br />

überhaupt nicht vorhanden oder verfügbar.<br />

Ist der Unternehmer in die Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung<br />

nicht mit einbezogen (häufig erfolgte<br />

die Erarbeitung durch den Sicherheitsingenieur bzw.<br />

durch überbetriebliche Dienste), so hat er in der Regel<br />

auch von Inhalt, Sinn und Zweck keine Kenntnis,<br />

ebenso von der Dokumentation.<br />

In einem konkreten Fall der Unfalluntersuchung durch<br />

das AAS wurde die Unfallursache gemeinsam mit dem<br />

Unternehmer als Beschreibung einer Restgefährdung<br />

und der Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung<br />

gesucht. Leider erwies sich die Beurteilung<br />

dieses Arbeitsplatzes als völlig ungeeignet, um diese<br />

Gefährdung zu erkennen, die im Zusammentreffen<br />

mit dem Fehlverhalten von Arbeitnehmern ursächlich<br />

für den Unfall war.<br />

Insgesamt war festzustellen, dass der praktische<br />

Nutzen der Gefährdungsbeurteilung in den Unternehmen<br />

im direkten Zusammenhang mit der Motivation<br />

<strong>des</strong> Unternehmers steht. Kann der Unternehmer sich<br />

mit dem Anliegen <strong>des</strong> Arbeitsschutzes identifizieren,<br />

wird diese Untersuchung auch als nützlich erkannt<br />

und in der Praxis eingesetzt.<br />

Nachholbedarf gab es bei der Einbeziehung der Arbeitnehmer<br />

und der Betriebsräte. Leider wurden nur<br />

in seltenen Fällen das Wissen und die Erfahrungen<br />

der Arbeitnehmer für eine aussagefähige und den<br />

Betrieb charakterisierende Dokumentation genutzt.<br />

3.2. Unfallgeschehen<br />

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle entwickelt<br />

sich in Brandenburg seit 1995 rückläufig.<br />

Dieser Trend setzte sich auch 1998 weiter<br />

fort (Übersicht 9). Mögliche Ursachen dafür<br />

sind in der Abflachung der Baukonjunktur<br />

und in der Festigung der Betriebsstrukturen<br />

zu vermuten. Auch hat die verstärkte Intervention<br />

in den Schwerpunktbereichen Bau, Transportsicherheit<br />

und Landwirtschaft einen Anteil<br />

an der positiven Entwicklung. Es ist jedoch zu<br />

früh, von einer eindeutigen Trendumkehr zu<br />

sprechen.<br />

Übersicht 9: Entwicklung der tödlichen<br />

Arbeitsunfälle im Land Brandenburg<br />

seit 1995<br />

Betrachtet man nur den Ort der tödlichen<br />

Arbeitsunfälle, unabhängig von der Branche,<br />

so ereigneten sich 1998 14 Unfälle (54 %)<br />

bei Tätigkeiten auf Baustellen, sieben Unfälle<br />

(27 %) im öffentlichen Straßenverkehr<br />

und die restlichen fünf Unfälle auf dem jeweiligen<br />

Betriebsgelände, beim Holzeinschlag<br />

und auf einem See. Die Tendenz, dass jeder<br />

vierte tödliche Arbeitsunfall ein Verkehrsunfall<br />

ist und die meisten Unfälle auf Baustellen<br />

passieren, besteht schon seit einigen Jahren.<br />

Eine Verteilung der tödlichen Arbeitsunfälle,<br />

bezogen auf die einzelnen Wirtschaftszweige,<br />

zeigt die Abbildung 14. Bemerkenswert ist,<br />

dass der Wirtschaftszweig Metall erstmals<br />

seit Jahren keinen tödlichen Arbeitsunfall zu<br />

verzeichnen hat.<br />

Bau<br />

1995 1996 1997 1998<br />

Anzahl der tödlich<br />

verunglückten<br />

Arbeitnehmer 67 52 32 26<br />

Verkehr<br />

Handel/Dienstleistung<br />

Gesundheit<br />

Chemie<br />

Energie<br />

Verwaltung<br />

Landwirtschaft<br />

Abbildung 14: Tödliche Arbeitsunfälle 1998<br />

nach Wirtschaftszweigen<br />

Seite 34 Arbeitsschutz im Land Brandenburg - Jahresbericht 1998

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