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Der Download des ganzen Gemeindebriefes als PDF (1.324KB)

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Wer gehört zum Kirchengenmeinderat?<br />

Neben den gewählten Kirchengemeinderätinnen und -räten<br />

gehören dem Gremium kraft Amtes die Pfarrerin oder der Pfarrer<br />

sowie die Kirchenpflegerin oder der Kirchenpfleger an. Gemeindediakoninnen<br />

und -diakone können dazu berufen werden<br />

und weitere Mitglieder können zugewählt werden.<br />

<strong>Der</strong> Kirchengemeinderat wählt eines seiner gewählten oder<br />

zugewählten Mitglieder zur oder zum ersten Vorsitzenden. Die<br />

Pfarrerin oder der Pfarrer führt den zweiten Vorsitz. <strong>Der</strong> Kirchengemeinderat<br />

kann allerdings auch entscheiden, dass die Pfarrerin<br />

oder der Pfarrer den ersten und das gewählte oder zugewählte<br />

Mitglied den zweiten Vorsitz führt.<br />

Wir bedanken uns bei allen Kichengemeinderäten für die langjähige<br />

Mitarbeit im Kirchengemeiderat und wünschen den Ausscheidenden<br />

Gottes reichen Segen.<br />

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