26.12.2013 Aufrufe

Download PDF - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien

Download PDF - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien

Download PDF - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FachgruppenNews<br />

2|12<br />

Rundschreiben des Landesgremiums <strong>Wien</strong> des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels<br />

EDITorial<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

am 1. Oktober 2012 fand vereinbarungsgemäß der Obmann-Wechsel st<strong>at</strong>t. Gleichzeitig wurde auch ein Wechsel der<br />

Stellvertreter vorgenommen.<br />

Beim bisherigen Obmann Werner Rodlauer möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit der letzten zweieinhalb Jahre<br />

bedanken. Herr Prof. Tromayer scheidet als Obmann Stellvertreter aus und wird durch Herrn Prof. Hilger abgelöst. Für<br />

die gute Zusammenarbeit über viele Jahre hinweg bedanke ich mich auch bei Prof. Erich Tromayer.<br />

Ich erlaube mir, Ihnen nachstehend die Ausschussmitglieder des Landesgremiums bekannt zu geben.<br />

Valentin Austerlitz<br />

Harald Bichler<br />

Johannes Faber<br />

Gerhard Herinek<br />

Prof. Ernst Hilger<br />

Andreas Huber<br />

Mag. Claus Jesina<br />

Mag. Dr. Christine König<br />

Werner Rodlauer<br />

Mag. art. Gabriele Senn<br />

Christine Steyrer<br />

Horst Szaal<br />

Prof. Erich Tromayer<br />

Ihr Obmann des Landesgremium <strong>Wien</strong> des Kunst-, Antiquitäten und Briefmarkenhandels<br />

KommR Alexander Jesina<br />

Gremialobmann<br />

Inhalt Nr. 2 | November 2012<br />

Landesgremium <strong>Wien</strong><br />

des Kunst-, Antiquitäten- und<br />

Briefmarkenhandels<br />

Obmann: KommR Alexander Jesina<br />

Geschäftsführer: Rudolf Vogt<br />

Sachbearbeiterin: Sandra Supper<br />

Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14, 1040 <strong>Wien</strong><br />

T 01/514 50-3231 | F 01/514 50-3288<br />

E sandra.supper@wkw.<strong>at</strong><br />

W <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/derkunsthandel<br />

Editorial....................................................................................................................1<br />

Fachliche Inform<strong>at</strong>ionen..........................................................................................2<br />

Inform<strong>at</strong>ionen für Briefmarken- und Münzenhändler............................................3<br />

Ehrung langjähriger Mitglieder...............................................................................3<br />

Steuern und Recht....................................................................................................5<br />

Publik<strong>at</strong>ik<strong>at</strong>ion.........................................................................................................7<br />

Messetermine ..........................................................................................................9<br />

Veranstaltungen.......................................................................................................7<br />

Service....................................................................................................................11


FachgruppenNews 2<br />

Der Kunsthandel<br />

FACHLICHE INFORMATIONEN<br />

Dorotheumsausweis<br />

Als Mitglied des Landesgremiums <strong>Wien</strong> des<br />

Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels<br />

haben Sie die Möglichkeit, die „gelbe Ausweiskarte“<br />

für das Dorotheum zu beantragen. Bei<br />

Vorlage dieser Karte erhalten Sie bei Kunstauktionen<br />

im Dorotheum eine Händlerermäßigung<br />

auf die Kaufgebühr. Gerne senden wir Ihnen<br />

per Faxanforderung die Gelbe Ausweiskarte zu.<br />

© Tony Baggett - Fotolia.com<br />

Inform<strong>at</strong>ionsdienst in Pensionsangelegenheiten<br />

Für Mitglieder, die unmittelbar vor der Pensionierung stehen, wird folgender<br />

Sprechtag abgehalten:<br />

am 26. November 2012<br />

Dieser Sprechtag findet wieder im Kammerhauptgebäude <strong>Wien</strong><br />

1010 <strong>Wien</strong>, Stubenring 8-10, 3. Stock, Zimmer 319,<br />

von 14.00 bis 17.00 Uhr st<strong>at</strong>t.<br />

Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten ist eine Anmeldung<br />

unter T 01/514 50-1295 unbedingt<br />

erforderlich.<br />

© WKO<br />

Merkbl<strong>at</strong>t Folgerecht und Orientierungstabelle für<br />

folgerechtspflichtige Verkäufe<br />

Das Landesgremium <strong>Wien</strong> des Kunst-, Antiquitäten-<br />

und Briefmarkenhandels h<strong>at</strong><br />

ein Merkbl<strong>at</strong>t zum Thema Folgerecht sowie<br />

eine Orientierungstabelle für folgerechtspflichtige<br />

Verkäufe erstellt.<br />

Das Merkbl<strong>at</strong>t sowie die Orientierungstabelle<br />

können Sie gerne vom Gremium anfordern<br />

oder direkt auf unserer Homepage<br />

unter www.derkunsthandel.<strong>at</strong> nachlesen.<br />

Geldwäsche-Merkbl<strong>at</strong>t<br />

Das Landesgremium <strong>Wien</strong> des Kunst-, Antiquitäten-<br />

und Briefmarkenhandels h<strong>at</strong> ein Merkbl<strong>at</strong>t<br />

zum Thema Geldwäsche erstellt bzw.<br />

wird dieses laufend aktualisiert. Auf Wunsch<br />

senden wir Ihnen gerne das Merkbl<strong>at</strong>t zu.<br />

Händlerkonditionen „Im Kinsky – Kunstauktionen GmbH“<br />

Auf Verlangen und bei Nachweis der Mitgliedschaft<br />

im Gremium werden folgende Händlerkonditionen<br />

bei „Im Kinsky – Kunstauktionen<br />

GmbH“ gewährt: Reduktion der Käuferprovision<br />

bei Kunstobjekten, die der Differenzbesteuerung<br />

unterliegen, von 25% auf 23% sowie<br />

bei Objekten, die der Normalbesteuerung unterliegen,<br />

reduziert sich die Käuferprovision<br />

von 21% auf 19%. Gerne senden wir Ihnen auf<br />

Anforderung eine Mitgliedsbestätigung, welche<br />

Sie gegen Aufforderung der „Im Kinsky –<br />

Kunstauktionen GmbH“ vorlegen können.<br />

Firmen A-Z: Zeigen Sie, was Sie drauf haben!<br />

Das Firmen A-Z der <strong>Wirtschaftskammer</strong>n Österreichs<br />

ist ein Online-Verzeichnis, in dem<br />

alle Mitgliedsunternehmen angeführt sind. Es<br />

ist frei zugänglich, kostenlos und wird laufend<br />

weiterentwickelt. Mitglieder sind mit den Basisd<strong>at</strong>en<br />

vertreten und können mit D<strong>at</strong>energänzungen<br />

ein vollständiges Profil erstellen.<br />

Online Visitenkarten für Kunden<br />

Präsentieren Sie Ihr Unternehmen im verlässlichsten<br />

Online-Firmenverzeichnis Österreichs<br />

– mit über 7 Mio. Zugriffen pro Mon<strong>at</strong>. Gestalten<br />

Sie Ihr individuelles Profil im Firmen<br />

A-Z und Sie sind im Web gut vertreten. Das<br />

ist wichtig – weil: Fast alle Kundenkontakte<br />

beginnen online.<br />

Zeigen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen<br />

Das Firmen A-Z Profil bietet viele Möglichkeiten,<br />

Ihr Angebot zu präsentieren:<br />

• Beschreiben Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen<br />

• Fügen Sie passende Bilder dazu<br />

• Nutzen Sie Produkt- und Dienstleistungsk<strong>at</strong>aloge<br />

Ihrer Fachorganis<strong>at</strong>ion<br />

• Zeigen Sie Ihre Qualität mit Zertifik<strong>at</strong>en wie<br />

Meisterbetrieb, ISO- zertifiziert, Bio...<br />

Besser gefunden werden: Ein Firmen A-Z<br />

Profil verbessert das Ranking bei Suchmaschinen<br />

Mit einem vollständigen Firmen A-Z Profil<br />

wird Ihr Unternehmen bei Suchmaschinen<br />

wie z.B. Google besser gereiht und gefunden.<br />

Sie können neben klassischen Kontaktd<strong>at</strong>en<br />

oder dem Link zu Ihrer Webpage auch Links zu<br />

den Social Media-Auftritten Ihres Unternehmens<br />

einfügen. So steigern Sie die Chance,<br />

dass Kunden und Geschäftspartner Ihr Unternehmen<br />

finden und auch kontaktieren.<br />

Das offizielle Online-Verzeichnis mit aktuellen<br />

D<strong>at</strong>en aus Gewerberegister<br />

Zeigen Sie, welche Gewerbeberechtigungen<br />

Sie haben – überprüfen Sie, ob Ihre potenziellen<br />

Geschäftspartner über die notwendigen<br />

Berechtigungen verfügen. Im Firmen A-Z<br />

Profil erhalten Sie sichere Auskunft:<br />

Die D<strong>at</strong>en werden laufen aktualisiert und<br />

stammen aus dem offiziellen Gewerberegister.<br />

Jetzt auf <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/firmen anmelden und Ihr<br />

Profil aktualisieren!


3<br />

INFORMATIONEN FÜR BRIEFMARKEN- UND MÜNZENHÄNDLER<br />

Werbeförderung für das Jahr 2013 – Betrag wird erhöht!<br />

Der Gremialausschuss h<strong>at</strong> in seiner letzten<br />

Sitzung beschlossen dass jede Art der<br />

Werbung für Ihre Firma, die im Jahr 2013<br />

getätigt wird, bei rechnungsmäßigem<br />

Nachweis mit 25% der Nettowerbekosten,<br />

begrenzt mit € 150,00 gefördert wird.<br />

Dabei muss die Zahl von Gewerbeberechtigungen<br />

und weiteren Betriebsstätten,<br />

die eine Mitgliedschaft zu unserem Gremium<br />

bewirken, unberücksichtigt bleiben.<br />

Voraussetzung für die Förderung ist aktive<br />

(d.h. nicht ruhende) Mitgliedschaft in unserem<br />

Gremium bzw. in den Berufsgruppen<br />

Briefmarken und Münzen, sowie kein Rückstand<br />

bei der Bezahlung der Grundumlage.<br />

Pro Mitglied können auch für das Jahr 2013<br />

mehrere Anträge auf Werbeförderung gestellt<br />

werden, bis die Grenze der maximalen<br />

Förderung von € 150,00 pro Mitglied<br />

erreicht ist.<br />

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne<br />

das Antragsformular zu bzw. ist dieses<br />

auch auf unserer Homepage unter<br />

www.derkuntsthandel.<strong>at</strong> abrufbar.<br />

Bitte vergessen Sie nicht, die erforderlichen<br />

Belege beizulegen.<br />

Das gilt für alle Ihre Werbeausgaben,<br />

die ab 01.01.2013 in Rechnung gestellt<br />

werden.<br />

Numiphil 2012<br />

Die intern<strong>at</strong>ional Briefmarkenund<br />

Münzenmesse gehört seit<br />

Jahren zu den phil<strong>at</strong>elistischen<br />

und numism<strong>at</strong>ischen Fixterminen<br />

in den Sammlerkreisen.<br />

Termin:<br />

7. Und 8. Dezember 2012<br />

im Kursalon „Hübner – <strong>Wien</strong> – Stadtpark“<br />

Öffnungszeiten für das Publikum:<br />

Freitag, 7. 12.2012 (10 Uhr bis 18 Uhr)<br />

Samstag 8. 12.2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)<br />

KOSTENLOSER Eintritt!!<br />

Erstmals findet diese Messe in Zusammenarbeit<br />

mit dem österreichischen Briefmarkenverband<br />

UND dem Verband österreichischer<br />

Münzenhändler st<strong>at</strong>t!<br />

Auch für die diesjährige Veranstaltung<br />

ist wieder vieles vorbereitet worden:<br />

Verteilung von über 20.000 Foldern – 5000<br />

Festschriften – Anzeigen in Fachzeitschriften<br />

wie „die Briefmarke“ – „Moneytrend“<br />

„DBZ“ – „Briefmarkenspiegel“ – „Tageszeitungen“<br />

– Anzeigen in K<strong>at</strong>alogen:<br />

wie ANK – Michel ect. – in Versteigerungsk<strong>at</strong>alogen<br />

wie Viennafil – Firma Rauch –<br />

Firma Juranek – Radiowerbung usw.<br />

Große Eröffnungsfeier des Jungfrauenchors<br />

aus Weißrussland „Belajarusija) ab<br />

9.30 Uhr im Foyer (Einlass ausnahmslos<br />

nur für Kunden um 10 Uhr!!)<br />

• Sonderpostamt der österr. Post AGMeine<br />

Marke mit Sonderstempel (Entwurf Prof.<br />

A. Tuma)<br />

• Autom<strong>at</strong>emarken 2 Werte „Winter“ (Entwurf<br />

H. Magreiter)<br />

• Eigens aufgelegte Schmuckkuverts<br />

• Sonderpostamt der UNO-Postverwaltung<br />

(2 verschiedene Stempel)<br />

• Teilnahme der Weißrussland - Postverwaltung<br />

(voraussichtlich)<br />

• Teilnahme intern<strong>at</strong>ionaler und n<strong>at</strong>ionaler<br />

Briefmarken- und Münzenhändler<br />

• Briefmarkenauktion Thomas Juranek<br />

• Autogrammstunden der Künstler (H.<br />

Magreiter 7. Dezember 10-13 Uhr - Prof.<br />

Tuma – 8. Dezember 10-13 Uhr)<br />

• Weitere Infostände: ÖBMHV (österreichischer<br />

Briefmarken- und Münzenverband)<br />

– VOEM (Verband österr. Münzenhändler)<br />

–VÖPH mit Jugendcorner und Tombola<br />

– BSV Favoriten – BSV Ebreichsdorf<br />

– BSV Stockerau – VÖB – des elitärsten<br />

Briefmarkenvereins Österreich Vindobona<br />

ect.<br />

• Und erstmals ein NUMIPHIL-Spezial-<br />

Shop<br />

Seien Sie recht herzlich willkommen und<br />

besuchen Sie die neugestaltete Webseite<br />

www.numiphil.<strong>at</strong><br />

EHRUNGEN LANGJÄHRIGER MITGLIEDER<br />

Frau T<strong>at</strong>jana Westermayr war von März<br />

2005 bis April 2010 im Ausschuss des<br />

Landesgremiums <strong>Wien</strong> für Kunst-, Antiquitäten-,<br />

Briefmarken- und Münzhandel<br />

tätig.<br />

Für Verdienste um die Branche verlieh ihr<br />

Obmann Jesina das bronzene Handels-H.<br />

Wir gr<strong>at</strong>ulieren recht herzlichst!<br />

© Fotolia


FachgruppenNews 4<br />

Der Kunsthandel<br />

STEUERN UND RECHT<br />

Arbeitsrecht: Klarstellung zu den vier Weihnachtssamstagen und dem 8. Dezember<br />

Im heurigen Jahr fällt der 8. Dezember auf<br />

einen Samstag, weshalb es neben den vier<br />

Weihnachtssamstagen noch einen weiteren<br />

„besonderen“ Samstag vor Weihnachten<br />

gibt. 8. Dezember 2012<br />

Aus dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte<br />

und Lehrlinge geht klar hervor, wenn<br />

der 8. Dezember auf einen Samstag fällt,<br />

dass es sich dabei um keinen verkaufsoffenen<br />

Samstag (Weihnachtssamstag) handelt.<br />

Auch heuer sind die „Regeln“ für den 8.<br />

Dezember anzuwenden.<br />

ArbeitnehmerInnen sind bis zum 10. November<br />

darüber zu informieren, dass sie am 8.<br />

Dezember eingesetzt werden sollen. Sie haben<br />

das Recht, die Beschäftigung am 8. Dezember<br />

binnen einer Woche nach Inform<strong>at</strong>ion<br />

abzulehnen. Wenn sie das tun, dürfen sie<br />

deshalb nicht benachteiligt werden.<br />

Entlohnung:<br />

• Es gebührt neben dem Dezembergehalt<br />

1/167 des Bruttomon<strong>at</strong>sgehalts für jede<br />

am 8. Dezember gearbeitete Normalarbeitsstunde.<br />

• Der Arbeitnehmer, der bis zu 4 Stunden arbeitet,<br />

erwirbt zusätzlich einen Anspruch<br />

auf 4 Stunden, der Arbeitnehmer, der mehr<br />

als 4 Stunden arbeitet, zusätzlich einen<br />

Anspruch auf 8 Stunden bezahlte Freizeit.<br />

Der 8. Dezember stellt auch eine Ausnahme<br />

von der Schwarz-Weiß-Regelung (Beschäftigung<br />

am Samstagnachmittag) dar, weil die<br />

Mitarbeiter entscheiden können, ob sie am 8.<br />

Dezember arbeiten oder nicht (siehe oben).<br />

Vier verkaufsoffene Samstage vor Weihnachten<br />

Für die Weihnachtssamstage gelten folgende<br />

Besonderheiten:<br />

1. Die Arbeitnehmer dürfen an jedem Samstagnachmittag<br />

beschäftigt werden (Ausnahme<br />

von der Schwarz-Weiß-Regelung). Die Bestimmung<br />

zur Ausnahme von der Schwarz-<br />

Weiß-Regelung nimmt die vier verkaufsoffenen<br />

Samstage vor dem 24. Dezember aus.<br />

2. Die Öffnungszeitenzuschläge für den<br />

Samstagnachmittag (30 bis 50%) gelten<br />

nicht.<br />

Arbeitnehmer, die während des Jahres gar<br />

nicht oder nur einmal pro Mon<strong>at</strong> am Samstagnachmittag<br />

beschäftigt werden, erhalten<br />

keinen Zuschlag in der Normalarbeitszeit.<br />

Für Überstunden nach 13 Uhr steht ein Zuschlag<br />

von 100% zu. Arbeitnehmern, die an<br />

den übrigen Samstagen mehr als einmal pro<br />

Mon<strong>at</strong> am Samstagnachmittag zum Eins<strong>at</strong>z<br />

kommen, gebührt hingegen jedenfalls (in<br />

der Normalarbeitszeit und für Überstunden)<br />

ein Zuschlag von 100% ab 13 Uhr.<br />

Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer h<strong>at</strong> im laufenden<br />

Kalenderjahr von Jänner bis November<br />

an nicht mehr als einem Samstag pro<br />

Mon<strong>at</strong> nach 13 Uhr gearbeitet und wird auch<br />

für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr<br />

eingesetzt.<br />

Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen<br />

ab 13 Uhr nur dann ein<br />

(100%iger) Zuschlag, wenn er in dieser Zeit<br />

echte Überstunden leistet. Das ist beispielsweise<br />

dann der Fall, wenn er schon bis Samstag<br />

13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet<br />

h<strong>at</strong>.<br />

Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer h<strong>at</strong> im laufenden<br />

Kalenderjahr von Jänner bis November<br />

an keinem Samstag nach 13 Uhr gearbeitet,<br />

wird aber für die Weihnachtssamstage<br />

nach 13 Uhr eingesetzt.<br />

Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen<br />

ab 13 Uhr nur dann ein<br />

(100%iger) Zuschlag, wenn er in dieser<br />

Zeit echte Überstunden leistet. Das ist beispielsweise<br />

dann der Fall, wenn er schon bis<br />

Samstag, 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche<br />

gearbeitet h<strong>at</strong> (gleiche Rechtsfolge wie im<br />

Beispiel 1).<br />

Beispiel 3: Ein Arbeitnehmer h<strong>at</strong> im laufenden<br />

Kalenderjahr von Jänner bis November<br />

regelmäßig an jedem zweiten Samstag<br />

nach 13 Uhr gearbeitet und wird für die<br />

Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.<br />

Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen<br />

ab 13 Uhr jedenfalls ein<br />

(100%iger) Zuschlag, auch wenn keine echten<br />

Überstunden geleistet werden.<br />

Die Darstellung soll einen leicht fasslichen<br />

Überblick für die Praxis geben und kann<br />

daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

erheben.<br />

Wo finde ich den aktuellen<br />

kollektivvertrag?<br />

service<br />

kollektivvertragsd<strong>at</strong>enbank<br />

01/514 50-1010<br />

<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/arbeitsrecht<br />

Für mehr Infos zu diesem Service der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />

<strong>Wien</strong> einfach QR Code mit dem Handy scannen.


5<br />

Vom Betrieb zum Priv<strong>at</strong>en<br />

Der Eigenverbrauch soll verhindern, dass etwas<br />

ohne Ums<strong>at</strong>zsteuerbelastung in den Endverbrauch<br />

gelangt. Der Vorsteuerabzug, den<br />

der Unternehmer für Leistungen, die für sein<br />

Unternehmen erbracht wurden, in Anspruch<br />

genommen h<strong>at</strong> und die in der Folge priv<strong>at</strong><br />

genutzt werden, wird damit rückgängig gemacht.<br />

Ein Entnahme-Eigenverbrauch würde beispielsweise<br />

vorliegen, wenn ein vorsteuerabzugsberechtigter<br />

Kleinbus steuerlich dem<br />

Unternehmen zugeordnet wird, nach einigen<br />

Jahren aber überwiegend für Priv<strong>at</strong>fahrten<br />

verwendet wird. Ein solcher Eigenverbrauch<br />

findet immer dann st<strong>at</strong>t, wenn ein Gegenstand<br />

wegen folgenden Gründen aus einem<br />

Unternehmen entnommen wird:<br />

• priv<strong>at</strong>e Zwecke<br />

• für den Bedarf seines Personals, sofern<br />

keine Aufmerksamkeiten vorliegen, sowie<br />

• für jede andere unentgeltliche Zuwendung.<br />

Voraussetzung für einen Entnahme-Eigenverbrauch<br />

ist, dass der Gegenstand dem Unternehmen<br />

zugeordnet ist.<br />

Kompliziert wird es bei der Berechnung der<br />

steuerlichen Auswirkungen des Eigenverbrauchs.<br />

Bei dem Kleinbus-Beispiel würde<br />

der Wiederbeschaffungspreis als Bemessungsgrundlage<br />

gelten. Dies ist der Einkaufspreis,<br />

bezogen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt<br />

des Eigenverbrauchs, das heißt unter<br />

Berücksichtigung des Abnutzungsgrades. In<br />

diesem Fall wäre dies der Einkaufspreis eines<br />

Gebrauchtwagens des gleichen Typs und des<br />

gleichen Baujahrs zum Zeitpunkt der Entnahme.<br />

Wäre der Bus nur zu 60 Prozent dem<br />

Unternehmen zugeordnet worden, wäre die<br />

Bemessungsgrundlage für die Entnahme 60<br />

Prozent dieses Wertes.<br />

Weitere konkrete Beispiele für Eigenverbrauch:<br />

Ein Unternehmensber<strong>at</strong>er kauft einen Barockschrank<br />

für sein Büro um 15.000 Euro. Es<br />

wird angenommen, dass nur ein Betrag von<br />

10.000 Euro (Angemessenheitsgrenze) steuerlich<br />

absetzbar ist. Da der überwiegende<br />

Teil ertragsteuerlich abzugsfähig ist, steht<br />

die gesamte Vorsteuer von den Anschaffungskosten<br />

zu. Der unangemessene Teil von<br />

5.000 Euro unterliegt der Eigenverbrauchsbesteuerung<br />

von zehn Prozent, weil auch die<br />

Lieferung von Antiquitäten dem Steuers<strong>at</strong>z<br />

von zehn Prozent unterliegt. Von diesem Teil<br />

wird der Vorsteuerabzug daher wieder rückgängig<br />

gemacht. Grundsätzlich erfolgt eine<br />

Eigenverbrauchsbesteuerung nur dann, wenn<br />

der Gegenstand zu einem vollen oder teilweisen<br />

Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nur beim<br />

Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen<br />

spielt ein vorrangegangener Vorsteuerabzug<br />

keine Rolle.<br />

Dazu gehören die:<br />

• unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen<br />

• Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten<br />

Gegenstandes, wenn damit<br />

• gleichzeitig ein Dienstleistungsanteil verknüpft<br />

ist, und zwar für<br />

• Zwecke, die außerhalb des Unternehmens<br />

liegen, sowie<br />

• Den Bedarf des Personals, sofern keine<br />

Aufmerksamkeiten vorliegen.<br />

Wenn einem Mitarbeiter ein PKW mit Fahrer<br />

überlassen wird.<br />

Ein Beispiel dafür:<br />

Ein Unternehmer überlässt seinem Angestellten<br />

den betrieblichen PKW samt Fahrer. Hier<br />

handelt es sich um die Verwendung eines<br />

Gegenstandes für priv<strong>at</strong>e Zwecke zuzüglich<br />

eines Dienstleistungsanteils. In die Bemessungsgrundlage<br />

sind sämtliche auf die Priv<strong>at</strong>nutzung<br />

entfallenden Kosten des PKW,<br />

auch wenn es dafür keinen Vorsteuerabzug<br />

gab, sowie die entsprechenden Lohnkosten<br />

des Fahrers einzubeziehen. Die Verwendung<br />

von betrieblichen Dienstnehmern für priv<strong>at</strong>e<br />

Zwecke wird dann nicht versteuert, wenn<br />

eine klare, nachvollziehbare Trennung der<br />

Arbeitsleistung in einen unternehmerischen<br />

Teil erfolgt, beispielsweise durch getrennte<br />

Stundenaufzeichnungen.<br />

(<strong>Wien</strong>er Wirtschaft)<br />

© Fotolia<br />

Verbot der Absetzbarkeit von Strafen<br />

Zu einer generellen Verschärfung der Absetzbarkeit<br />

von Strafen ist es bereits ab<br />

2.8.2011 gekommen. Aus gegebenem Anlass<br />

möchten wir sie jedoch informieren,<br />

dass damit z.B. Organmand<strong>at</strong>e wegen Falschparkens<br />

oder Überschreitung der Parkzeit<br />

steuerlich nicht mehr abzugsfähig sind!<br />

Bis 1.8.2011 waren Geldstrafen ausnahmsweise<br />

abzugsfähig, wenn das Fehlverhalten<br />

im Rahmen der normalen Betriebsführung<br />

gefallen ist und die Bestrafung vom Verschulden<br />

unabhängig war oder nur geringes<br />

Verschulden vorausgesetzt h<strong>at</strong> (z.B. Strafe<br />

wegen Falschparkens während des berufsbedingten<br />

Entladens von Ware, Vertragsstrafen<br />

in Form von pauschaliertem Schadeners<strong>at</strong>z,<br />

Geldstrafe des Baumeisters, der vor Erteilung<br />

der Baubewilligung mit den Arbeiten<br />

begonnen h<strong>at</strong>, etc.).<br />

Dies ist seit 2.8.2011 nicht mehr möglich, da<br />

sämtliche Strafen und Geldbußen unter das<br />

Abzugsverbot fallen. Im Einzelnen sind dies<br />

folgende K<strong>at</strong>egorien:<br />

• Schmiergeld und Bestechungsgelder: die<br />

Leistung muss mit einer Strafe „bedroht“<br />

sein, egal ob der Empfänger t<strong>at</strong>sächlich<br />

bestraft wird. Darunter sind Delikte der<br />

Geschenkannahme und Bestechung sowie<br />

der Missbrauch der Amtsgewalt, verbotene<br />

Intervention, etc. zu verstehen.<br />

• Gerichts- und Verwaltungsstrafen, die von<br />

Gerichten, Verwaltungsbehörden oder EU-<br />

Organen verhängt werden.<br />

• Verbandsgeldbußen nach dem Verbandsveranwortlichkeitsgesetz:<br />

z.B: GmbH muss<br />

Strafe zahlen, da ein Mitarbeiter eine<br />

Straft<strong>at</strong> begangen h<strong>at</strong> und die Gesellschaft<br />

keine ausreichenden Kontrollmaßnahmen<br />

gesetzt h<strong>at</strong>.<br />

• Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz:<br />

hier insbesondere der Verkürzungszuschlag<br />

nach §30a FinStrG. 10%ige<br />

Verkürzungszuschläge sind im Zuge von<br />

abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahmen<br />

möglich, um Straffreiheit zu erlangen.<br />

Sie sind neben der Abgabennachforderung<br />

zu bezahlen<br />

• Diversionszahlungen: das sind z.B. Zahlungen,<br />

die ein T<strong>at</strong>verdächtiger leistet,<br />

um Strafverfolgungen zu beenden.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die<br />

Abteilung der Finanzpolitik zur Verfügung!<br />

T 01/514 50 -1625


FachgruppenNews 6<br />

Der Kunsthandel<br />

SVA-Ombudsstelle der WK <strong>Wien</strong><br />

Haben Sie Fragen zu Leistungen der Krankenversicherung<br />

oder Pensionsversicherung?<br />

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrer<br />

Beitragsvorschreibung?<br />

Ab sofort steht unter der Bezeichnung<br />

„SVA-Ombudsstelle der WK <strong>Wien</strong>“ ein Expertenteam<br />

der <strong>Wirtschaftskammer</strong> <strong>Wien</strong><br />

allen <strong>Wien</strong>er Unternehmerinnen und Unternehmern<br />

für individuelle Fragen rund um<br />

sämtliche Sozialversicherungsangelegenheiten<br />

zur Verfügung.<br />

Die Ombudsstelle ist Inform<strong>at</strong>ions- und individuelle<br />

Ber<strong>at</strong>ungsstelle gleichermaßen<br />

und wird zu mehr Klarheit im komplexen<br />

Themenbereich der Kranken- und Pensionsversicherung<br />

beitragen.<br />

Die SVA-Ombudsstelle der WK <strong>Wien</strong> unterstützt<br />

Sie rasch und unbürokr<strong>at</strong>isch bei Ihren<br />

Anliegen:<br />

• alle Fragen zu Leistungen der Krankenversicherung<br />

und der Pensionsversicherung<br />

• Ber<strong>at</strong>ung zu Beitragsvorschreibungen<br />

• Auskünfte zu Leistungen der SVA<br />

• Interventionen gegenüber der SVA<br />

• Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht<br />

<strong>Wien</strong><br />

• Sprechtage der Ombudsstelle (in der WK<br />

<strong>Wien</strong>)<br />

Weitere Inform<strong>at</strong>ionen zu diesem Thema<br />

auf <strong>wko</strong>.<strong>at</strong> unter dem Suchbegriff:<br />

• Arbeitslosenversicherung<br />

• Arbeitsrecht und Kollektivverträge<br />

Die wesentlichen Änderungen durch das Sparpaket im Bereich Pension und Soziales<br />

Das 2.Stabilitätsgesetz 2012 sieht spürbare<br />

Einsparungsmaßnahmen zur Entlastung<br />

des Sta<strong>at</strong>shaushaltes vor.<br />

Davon ist auch der Bereich Pensionen und<br />

Soziales betroffen. Im Folgenden werden<br />

die wichtigsten Neuerungen in diesen Bereichen,<br />

zuerst im Betragsrecht, dann im<br />

Leistungsrecht, vorgestellt.<br />

Anhebung der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage<br />

Die mon<strong>at</strong>liche Höchstbeitragsgrundlage<br />

wird ab 1.1.2013 zusätzlich zur jährlichen<br />

Aufwertung um € 90,00 erhöht.<br />

Einfrieren der GSVG-Mindestbeitragsgrundlage<br />

in der Pensionsversicherung<br />

nach GSVG und BSVG<br />

Die Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige<br />

(GSVG-Pflichtversicherte) in der Pensionsversicherung<br />

wird seit dem Jahr 2006<br />

jährlich abgesenkt. Bis ins Jahr 2015 sollte<br />

die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage an die<br />

Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG<br />

angepasst werden. Nunmehr wird die Mindestbeitragsgrundlage<br />

befristet ab dem Jahr<br />

2013 bis 2017 nicht weiter gesenkt, sondern<br />

auf dem Niveau des Jahres 2012 eingefroren.<br />

Dieser Betrag wird jährlich aufgewertet.<br />

Ab dem Jahr 2018 bis 2022 erfolgt dann die<br />

weitere Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage<br />

auf die Geringfügigkeitsgrenze.<br />

Anhebung des Beitragss<strong>at</strong>zes in der Pensionsversicherung<br />

nach GSVG und BSVG<br />

Seit dem Jahr 2011 beläuft sich der Eigenanteil<br />

der Pflichtbeiträge von Selbständigen<br />

zur Pensionsversicherung auf 17,5%. Der<br />

Beitragss<strong>at</strong>z steigt mit Jänner 2013 um einen<br />

Prozentpunkt, nämlich auf 18,5% der<br />

Beitragsgrundlage. Bauern zahlen derzeit<br />

15,5%. Dieser Beitragss<strong>at</strong>z steigt mit Juli<br />

2012 auf 16%, ab Juli 2013 auf 16,5% und ab<br />

Jänner 2015 auf 17% der Beitragsgrundlage.<br />

Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit<br />

– Tätigkeitsschutz erst ab 60 Jahre<br />

Der Tätigkeitsschutz wirkt nach geltendem<br />

Recht, wenn die versicherte Person mindestens<br />

57 Jahre alt ist und jene Erwerbstätigkeit<br />

nicht mehr ausüben kann, die sie in den<br />

letzten 15 Jahren mindestens 10 Jahre hindurch<br />

ausgeübt h<strong>at</strong>. Dabei sind zumutbare<br />

Änderungen dieser Tätigkeit zu berücksichtigen.<br />

Das für den Tätigkeitsschutz relevante<br />

Lebensalter wird bis zum Jahr 2017 stufenweise<br />

angehoben:<br />

• 2013 und 2014 auf das vollendete 58. Lebensjahr,<br />

• 2015 und 2016 auf das vollendete 59. Lebensjahr,<br />

• 2017: auf das vollendete 60. Lebensjahr.<br />

Pensionsanpassung für die Jahre 2013<br />

und 2014<br />

Die Pensionen werden in den Jahren 2013<br />

und 2014 nicht um den gesetzlichen vorgesehenen<br />

Erhöhungsprozent erhöht, sondern<br />

im Jahr 2013 um 1 Prozentpunkt weniger<br />

und im Jahr 2014 um 0,8 Prozentpunkte weniger.<br />

Anhebung des Abschlages bei der Korridorpension<br />

im APG-Recht<br />

2014 wird die Parallelrechnung durch die<br />

Kontoerstgutschrift ersetzt. Für den davon<br />

betroffenen Personenkreis entfällt der<br />

sogenannte Korridorabschlag (0,175% der<br />

Leistung pro Mon<strong>at</strong> des vorgezogenen Pensionsantritts),<br />

der im Rahme der Parallelrechnung<br />

bei Berechnung der Altpension<br />

zum „gewöhnlichen“ Abschlag (0,35% der<br />

Leistung pro Mon<strong>at</strong> des vorgezogenen Pensionsantritts)<br />

bei Pensionsantritt vor Erreichung<br />

des Regelpensionsalters hinzutritt.<br />

Im Dauerrecht wird daher der Abschlag auf<br />

0,425% der Leistung pro Mon<strong>at</strong> des früheren<br />

Pensionsantritts erhöht.<br />

Absenkung des fiktiven Ausgedinges bei<br />

der Berechnung der Ausgleichszulage<br />

Beim fiktiven Ausgedinge werden bei Personen,<br />

die ihren land(forst)wirtschaftlichen<br />

Betrieb übergeben, verkauft oder verpachtet<br />

haben, für die Berechnung der Ausgleichszulage<br />

nicht die t<strong>at</strong>sächlich hieraus<br />

erzielten Einkünfte, sondern ein Pauschalbetrag<br />

angerechnet. Der auf eine Ausgleichszulage<br />

anzurechnende Höchstbetrag für das<br />

fiktive Ausgedinge wird ab 2015 auf 14% und<br />

ab 2016 auf 13% des jeweiligen Ausgleichszulagenrichts<strong>at</strong>zes<br />

herabgesetzt. Damit wird<br />

Pensionisten mit kleinen Pensionen wirksam<br />

geholfen.


57<br />

Strafrechtliche Verurteilung von Erlagscheinwerbung<br />

In letzter Zeit ist es wieder massiv zu<br />

irreführenden Aussendungen für diverse<br />

D<strong>at</strong>en-, Firmen-, Marken- und P<strong>at</strong>entregister<br />

gekommen, wo auch gleich mittels<br />

eines beiliegenden Zahlscheins zur Überweisung<br />

aufgefordert wird.Diese sehen<br />

in ihrer Gestaltung täuschend wie eine<br />

offizielle und damit verpflichtend zu bezahlenden<br />

Vorschreibung aus.<br />

Der OGH h<strong>at</strong> schon in einer Entscheidung<br />

bezüglich der Verlängerung einer<br />

Untersuchungshaft im Rahmen eines solchen<br />

Strafverfahrens am 25.10.2007 zu<br />

der Zahl 13 Os 127/07m zu diesem Fall<br />

einer Erlagscheinwerbung im Sinne einer<br />

strengen Beurteilung mit Blick auf<br />

den Betrugst<strong>at</strong>bestand hervorgehoben,<br />

dass Erkennbarkeit der wahren Sachlage,<br />

Nachlässigkeit oder Leichtgläubigkeit<br />

eine Täuschung nicht ausschließt.<br />

Weiters wird auf eine Entscheidung des<br />

BGH verwiesen, wonach jemand eine<br />

Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben<br />

(in jenem Fall) durch Verwendung<br />

typischer Rechnungsmerkmale<br />

so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht<br />

entsteht, dem gegenüber<br />

die kleingedruckten Hinweise auf den<br />

Angebotscharakter völlig in den Hintergrund<br />

treten.<br />

Bei dieser Aussendung eines öffentlichen<br />

Handels- und Gewerberegister zuletzt<br />

von Spanien aus steht jetzt endlich<br />

eine Anklage beim Landesgericht St. Pölten<br />

bevor.<br />

In einem anderen Fall ist bereits ein<br />

24-jähriger Deutscher am Landesgericht<br />

Innsbruck wegen schweren gewerbsmäßigen<br />

Betrugs zu 18 Mon<strong>at</strong>en bedingter<br />

Haft verurteilt worden.<br />

Der Angeklagte h<strong>at</strong>te an nur einem Tag<br />

an 253 österreichische Firmen für die<br />

Veröffentlichung in einem „allgemeinen<br />

D<strong>at</strong>enregister) rechnungsähnliche Formulare<br />

samt Zahlscheinen verschickt.<br />

Diese h<strong>at</strong>ten zuvor im Amtsteil der „<strong>Wien</strong>er<br />

Zeitung“ firmenbuchrelevante Eintragungen<br />

getätigt. Die Unternehmen<br />

überwiesen in Summe rund 130.000 Euro.<br />

Der Richter Gerhard Melichar meinte in<br />

seiner Urteilsbegründung, es sei „eindeutig“,<br />

dass das zugesandte Formbl<strong>at</strong>t<br />

für eine Täuschung geeignet gewesen<br />

sei. Der Eindruck, dass es sich um eine<br />

Rechnung handelte, sei „vorherrschend“<br />

gewesen, ein mögliches Geschäftsangebot<br />

hingegen eindeutig „im Hintergrund<br />

gestanden“.<br />

Weiter Inform<strong>at</strong>ionen finden Sie auf<br />

der Homepage des Schutzverbandes<br />

unter www.schutzverband.<strong>at</strong>.<br />

© Fotolia<br />

PUBLIKATIONEN<br />

Die Ums<strong>at</strong>zsteuer im Rechnungswesen<br />

Eine praktische Darstellung der Ums<strong>at</strong>zsteuer,<br />

abgestimmt auf die Erfordernisse<br />

der Finanzbuchhaltung.<br />

Die 6. Auflage dieses Standardwerkes liefert<br />

wieder aktuelle, vollständige und<br />

präzise Inform<strong>at</strong>ionen für alle, die sich<br />

mit der Ums<strong>at</strong>zsteuer in der Finanzbuchhaltung,<br />

im Jahresabschluss und bei der<br />

Einnahmen/Ausgaben-Rechnung beschäftigen<br />

(müssen). Dieses Werk wurde von<br />

Praktikern aus der Wirtschaft, der Finanzverwaltung<br />

und den ber<strong>at</strong>enden Berufen<br />

erstellt und lektoriert und ist so aufgebaut,<br />

dass sämtliche Inform<strong>at</strong>ionen sofort<br />

in die Praxis umgesetzt werden können.<br />

Sie finden hier eine umfassende Darstellung<br />

der Ums<strong>at</strong>zsteuer mit 194 Beispielen,<br />

zahlreichen Übersichten und Tabellen sowie<br />

dem praktischen USt-Lexikon mit 140<br />

Begriffserklärungen.<br />

In diese aktualisierte 6. Auflage wurden<br />

u.a. eingearbeitet:<br />

• Abgabenänderungsgesetz 2011 und 1.<br />

Stabilitätsgesetz 2012: Eintrittsberechtigungen,<br />

Schwellenerwerber, Haftungsbestimmungen,<br />

Option zur Steuerpflicht<br />

bei Vermietungsumsätzen, Vorsteuerberichtigungszeitraum<br />

u.a.<br />

• Die aktualisierte Branchenübersicht zur<br />

Bestimmung des Leistungsortes, betreffend<br />

162 verschiedene Branchen und Tätigkeiten<br />

• Erweiterte Anwendung des Reverse<br />

Charge Systems: Reinigungsleistungen,<br />

Mobilfunkgeräte u.a.<br />

• Neue Aussagen in den Ums<strong>at</strong>zsteuerrichtlinien:<br />

Ausfuhrbelege, Erben als<br />

Betriebsnachfolger, Glückspiel, Sportler-<br />

Preisgelder, Elektrofahrräder, Abfragen<br />

der UID-Nummern u.a.<br />

• Änderung der Land- und Forstwirtschaftspauschalierung<br />

nach der Verordnung<br />

für 2011-2015<br />

Preis: € 45,10<br />

www.bilanzbuchring.<strong>at</strong>


FachgruppenNews 8<br />

Der Kunsthandel<br />

MESSETERMINE<br />

Vienna Gallery Weekend 2012<br />

Das Vienna Gallery Weekend von<br />

23. bis 25. November bietet eine<br />

einzigartige Möglichkeit Gegenwartkunst<br />

bei freiem Eintritt in<br />

ganz <strong>Wien</strong> zu entdecken.<br />

38 Galerien zeitgenössischer Kunst präsentieren<br />

drei Tage lang neue und hochkarätige<br />

Positionen von 70 KünstlerInnen. Neben<br />

Ausstellungen werden sieben von ExpertInnen<br />

geführte Galerientouren und eine<br />

prominent besetzte Podiumsdiskussion<br />

zum Thema „Primary Market“ geboten. Zusätzlich<br />

stehen Performances, KünstlerInnengespräche<br />

und K<strong>at</strong>alogpräsent<strong>at</strong>ionen<br />

an diesem verlängerten Kunst-Wochenende<br />

auf dem Programm.<br />

Seit 2010 veranstaltet der Verband österreichischer<br />

Galerien moderner Kunst das<br />

Vienna Gallery Weekend. <strong>Wien</strong>er Galerien<br />

öffnen an einem Wochenende im Herbstbei<br />

verlängerten Öffnungszeiten ihre Türen<br />

und präsentieren gemeinsam ihr Programm.<br />

Die Veranstaltung richtet den Fokus auf<br />

die ganzjährige Arbeit der Galerien, sowie<br />

auf die Stärkung der Zusammenarbeit mit<br />

KünstlerInnen, SammlerInnen und Institutionen.<br />

Alle Veranstaltungen finden bei freiem<br />

Eintritt st<strong>at</strong>t.<br />

Öffnungszeiten:<br />

• Fr 23.11., 10-21 Uhr<br />

• Sa 24.11., 10-19 Uhr<br />

• So 25.11., 10-19 Uhr<br />

Teilnehmende Galerien:<br />

Charim Galerie, Christine König Galerie, Gabriele<br />

Senn Galerie, Galerie Chobot, Galerie<br />

Kerstin Engholm, Galerie Frey, Galerie Ulrike<br />

Hrobsky, Galerie Julius Hummel, Galerie<br />

Krinzinger, Krinzinger Projekte, Galerie<br />

Lang <strong>Wien</strong>, Galerie Emanuel Layr, Galerie<br />

Meyer Kainer, Galerie Mezzanin, Galerie<br />

Nächst St. Stephan Rosemarie Schwarzwälder,<br />

Galerie Raum mit Licht, Galerie Renner<br />

Prinz, Galerie Slavik, Galerie Steinek,<br />

Galerie Michaela Stock&next door, Galerie<br />

Suppan contemporary, Galerie Elisabeth &<br />

Klaus Thoman, Galery Ulysses, Galerie V&V,<br />

Galerie Hubert Winter, Hilger modern, Hilger<br />

contemporary, Hilger BrotKunsthalle,<br />

Knoll Galerie <strong>Wien</strong>, Konzett Gallery, Kro Art<br />

Contemporary, Krob<strong>at</strong>h, Lukas Feichtner<br />

Galerie, Mario Mauroner Contemporary Art<br />

Vienna, Projektraum Viktor Bucher, white8<br />

Gallery, ZS art Galerie<br />

CINOA 2013 (Confédér<strong>at</strong>ion Intern<strong>at</strong>ionale des Négociants en Oeuvre d’Art)<br />

von 6. bis 8. Juni 2013 in <strong>Wien</strong><br />

1935 wurde die CINOA als intern<strong>at</strong>ionale<br />

Vereinigung von Kunst- und Antiquitätenhändlern<br />

in Belgien gegründet. Es gibt keine<br />

Einzelmitgliedschaften, sondern n<strong>at</strong>ionale<br />

Zusammenschlüsse oder Verbände, die<br />

bei der CINOA Mitglieder sind. In Österreich<br />

übernimmt die <strong>Wirtschaftskammer</strong> Österreich<br />

diese Funktion.<br />

Heute besteht die CINOA aus 32 Verbänden,<br />

die aus 22 N<strong>at</strong>ionen weltweit kommen und<br />

repräsentiert so ca. 4.500 Händler. Durch<br />

eine Kooper<strong>at</strong>ion mit ILAB (Intern<strong>at</strong>ional<br />

League of Antiquarian Booksellers) vertritt<br />

die CINOA in gemeinsamen Belangen mehr<br />

als 7.000 Händler.<br />

Die CINOA h<strong>at</strong> einen strengen Ethikcode,<br />

der für alle Mitglieder verpflichtend ist und<br />

sich in erster Linie mit dem illegalen Verkehr<br />

und Verkauf von gestohlenen Kunstwerken<br />

beschäftigt. Sie übernimmt aber<br />

auch die Vertretung der Interessen ihrer<br />

Mitglieder gegenüber der Legisl<strong>at</strong>ive und<br />

nimmt Einfluss auf Gesetzesentwürfe und<br />

Bestimmungen, die den Kunsthandel betreffen.<br />

So beschäftigt sie sich mit den Belangen des<br />

Folgerechts, des Mehrwertsteuergesetzes,<br />

Ein- bzw. Ausfuhrverboten, der CITES und<br />

UNIDROIT. Eines der vorrangigen Projekte<br />

ist die Evaluierung des Folgerechts in der<br />

Europäischen Union und in weiterer Folge<br />

eine Änderung dieses Gesetzes, besonders<br />

in Hinblick auf Zahlungen an Erben und<br />

Nachfolger bereits verstorbener Künstler.<br />

In der jährlichen Generalversammlung<br />

werden die Aktivitäten koordiniert, neue<br />

Problemstellungen besprochen und gemeinsames<br />

Vorgehen beschlossen. Diese Zusammenkünfte<br />

finden immer in einem anderen<br />

Mitgliedsland st<strong>at</strong>t.<br />

Für das nächste Jahr ist es gelungen, diese<br />

Veranstaltung nach <strong>Wien</strong> zu holen. Sie wird<br />

von 6. bis 8. Juni 2013 im Hotel Kaiserhof<br />

st<strong>at</strong>tfinden. Das genaue Programm und<br />

die Einladungen werden Anfang 2013 an die<br />

Mitglieder versandt.<br />

© Feng Yu


9<br />

Rückblick - Veranstaltungen - Vorschau<br />

Keine Angst vor der Betriebsprüfung<br />

Wenn sich das Finanzamt zur<br />

Betriebsprüfung ankündigt, läuten in vielen<br />

Firmen die Alarmglocken. Schließlich wird<br />

bei einer Betriebsprüfung die steuerliche<br />

Behandlung von Geschäftsfällen<br />

kontrolliert. Und wer kann es dem<br />

Finanzamt verdenken, wenn es sich dabei<br />

nicht immer zu Gunsten des Unternehmens<br />

entscheidet?<br />

Selbstverständlich<br />

unterlaufen bei der Buchführung auch<br />

einmal Fehler, oder durch jährlich<br />

st<strong>at</strong>tfindende Buchungen vermindert<br />

sich das steuerliche Betriebsergebnis.<br />

Damit sich die Unternehmen optimal auf<br />

die Betriebsprüfung vorbereiten können,<br />

luden die Branchengruppen „Essen &<br />

Trinken“ sowie „Schönheit & Gesundheit“<br />

sowie „Außenhandel“ zu 2 Infoabenden<br />

mit Experten. Rund 160 Teilnehmer<br />

lauschten gespannt den Vorträgen.<br />

v.l.n.r.: Gremialgeschäftsführer Dr. Klaus Puza, Gremialobmann KommR Herbert Schlögl, Spartenobmann<br />

KommR Erwin Pellet, WKW-Steuerexpertin Mag. Petra Ibounig, Steuerber<strong>at</strong>er Mag. Karl Scholik sowie<br />

Gremialgeschäftsführer Rudolf Vogt.<br />

HANDELSTAG 2012: Kre<strong>at</strong>ivität schafft Veränderung<br />

(<strong>Wien</strong>) Der Handelstag der Sparte<br />

Handel der <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />

<strong>Wien</strong> im Redoutensaal der<br />

<strong>Wien</strong>er Hofburg stand dieses<br />

Jahr im Zeichen der Kre<strong>at</strong>ivität<br />

und Innov<strong>at</strong>ion. Über 900<br />

Handelsunternehmerinnen und<br />

Handelsunternehmer verfolgten<br />

gespannt den packenden Vortrag<br />

des deutschen Experten für<br />

Kre<strong>at</strong>ivitätstechniken Bernhard<br />

Wolff über die wichtigsten Antriebskräfte<br />

für Innov<strong>at</strong>ion und<br />

Veränderung. Der Vorsitzende<br />

der Geschäftsführung der Reed<br />

Messe <strong>Wien</strong> GmbH, Direktor<br />

KommR Johann Jungreithmair<br />

wurde mit dem Handelshermes<br />

2012 geehrt.<br />

Der Handelstag der Sparte Handel findet<br />

seit dem Jahr 1987 st<strong>at</strong>t und dient der<br />

Präsent<strong>at</strong>ion aktueller Themen sowie dem<br />

Inform<strong>at</strong>ions- und Erfahrungsaustausch.<br />

„Beim diesjährigen Handelstag wollten<br />

wir die Innov<strong>at</strong>ionskraft der <strong>Wien</strong>er<br />

Handelsunternehmen stärken“, erklärte<br />

Handels-Spartenobmann Erwin Pellet in<br />

seinen Begrüßungsworten.<br />

WKW-Präsidentin Brigitte Jank dankte<br />

den <strong>Wien</strong>er Handelsunternehmen für deren<br />

Eins<strong>at</strong>z und meinte: „Der <strong>Wien</strong>er Handel<br />

ist gut aufgestellt und ein wichtiger<br />

Wirtschaftsfaktor für die Stadt, 10.000<br />

Betriebe schaffen 115.000 Arbeitsplätze.<br />

Bisher war es ein gutes Jahr und ich bin<br />

fest davon überzeugt, dass die <strong>Wien</strong>er<br />

Handelsbetriebe mit Flexibilität, Kooper<strong>at</strong>ionsbereitschaft<br />

und Innov<strong>at</strong>ionskraft<br />

auch alle herausfordernden zukünftigen<br />

Situ<strong>at</strong>ionen meistern werden“.<br />

Kre<strong>at</strong>ivität als Erfolgsfaktor für <strong>Wien</strong>er<br />

Handelsunternehmen<br />

In einer dynamischen und wissensbasierten<br />

Gesellschaft sind Kre<strong>at</strong>ivität und<br />

Innov<strong>at</strong>ionsfähigkeit bei der Verwirklichung<br />

persönlicher, wirtschaftlicher<br />

und sozialer Ziele von großer Bedeutung.<br />

Täglich stehen wir vor neuen Herausforderungen:<br />

im Priv<strong>at</strong>leben, im Job, in der<br />

Ausbildung, im eigenen Unternehmen<br />

oder auf kultureller und gesellschaftlicher<br />

Ebene. Kre<strong>at</strong>ives Denken und die<br />

Fähigkeit innov<strong>at</strong>ive Lösungsansätze<br />

zu entwickeln sind dabei grundlegende<br />

Kompetenzen. Wie dies genau funktioniert,<br />

erläuterte DER Experte für Kre<strong>at</strong>ivitätstechniken<br />

im deutschsprachigen<br />

Raum, Bernhard Wolff. Seit 1999 ist Bernhard<br />

Wolff als Unternehmer tätig und gehört<br />

zu den Top 100 Speakern in Deutsch-


FachgruppenNews 10<br />

Der Kunsthandel<br />

land. Höhere Veränderungsbereitschaft,<br />

schnellere Entscheidungsgeschwindigkeit,<br />

radikale Vereinfachung. Flexible<br />

Kostenstrukturen und die engere Vernetzung<br />

mit dem Kunden sieht Wolff als die<br />

entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche<br />

Zukunft in der klein- und mittelständischen<br />

Unternehmenslandschaft. In<br />

seinem packenden Vortrag zeigte er den<br />

über 900 anwesenden UnternehmerInnen,<br />

wie wichtig es ist, im eignen Unternehmen<br />

ein kre<strong>at</strong>ives Klima zu schaffen,<br />

Freiräume zu ermöglichen, alt hergebrachte<br />

Annahmen zu überdenken und<br />

die Perspektive zu wechseln.<br />

Dir. KommR Johann Jungreithmair erhielt<br />

den HANDELSHERMES 2012<br />

Der „Handelshermes“ wurde 1988 als Auszeichnung<br />

für Persönlichkeiten kreiert,<br />

die besondere Verdienste um den <strong>Wien</strong>er<br />

Handel erworben haben. 2010 wurde der<br />

Handelshermes neu gestaltet. Die reduzierte<br />

Stilisierung in Form eines „H“ soll<br />

den Fokus des Betrachters auf das Wesentliche<br />

lenken: verschiedene, ins Glas<br />

eingelaserte abstrakte Güter verdeutlichen<br />

den Umfang und die Vielfalt des<br />

<strong>Wien</strong>er Handels. Den Handelshermes 2012<br />

erhielt der Vorsitzende der Geschäftsführung<br />

der Reed Messe <strong>Wien</strong> GmbH, Direktor<br />

KommR Johann Jungreithmair in Würdigung<br />

seiner langjährigen erfolgreichen<br />

Unternehmensführung, seinem vorbildhaften<br />

Eins<strong>at</strong>z für den <strong>Wien</strong>er Handel<br />

sowie sein Engagement für eine langfristige<br />

und nachhaltige Sicherung des Messestandortes<br />

<strong>Wien</strong>. Seinen beruflichen<br />

Werdegang startete Jungreithmair 1974<br />

in der Firma „Contact Fachausstellungen“<br />

in Salzburg als Techniker im Bereich<br />

Messe. Nach hausinternen St<strong>at</strong>ionen als<br />

Verkaufsleiter sowie Direktor und Prokurist<br />

der „System Standbau GesmbH“<br />

fungierte er ab Februar 1982 als einer<br />

von drei Geschäftsführern der „Contact<br />

Fachmessen GesmbH“. 1996 übernahm er<br />

die oper<strong>at</strong>ive Geschäftsführung der Reed<br />

Messe Salzburg GmbH. Als Vorsitzender<br />

der Geschäftsführung und CEO der Reed<br />

Messe <strong>Wien</strong> h<strong>at</strong> der Preisträger neben der<br />

laufenden Aktualisierung des bestehenden<br />

Messeportfolios auch wesentlich zur<br />

Ausweitung der Intern<strong>at</strong>ionalisierung<br />

des Messe- und Kongresszentrums, insbesondere<br />

im wachsenden Bereich der Kongressmessen<br />

in <strong>Wien</strong>, beigetragen.<br />

OscART 2013<br />

Der „OscART“ für das Jahr 2013 wird voraussichtlich im Herbst 2013 im Künstlerhaus st<strong>at</strong>tfinden.


11<br />

Service<br />

Neue R<strong>at</strong>geber für Objektsicherheit und Eigenheimsicherheit<br />

Service nutzen und Sicherheit checken<br />

Sicherheit ist ein subjektives Gefühl. Auch<br />

die Frage, ob Ihr Geschäft, Lager oder Betriebsgebäude<br />

ausreichend gesichert ist,<br />

wird von vielen Unternehmerinnen und<br />

Unternehmern noch aus dem „Bauch“ heraus<br />

beurteilt. Mit einigen Klicks im Online-R<strong>at</strong>geber<br />

der WKO „Objektsicherheit“,<br />

der auf Basis der geltenden Normen und<br />

Richtlinien erstellt wurde, können Sie als<br />

Unternehmen feststellen, wie es um Ihr<br />

Geschäft sicherheitsgemäß bestellt ist, wo<br />

noch spezifische Schwachstellen bestehen<br />

und was Sie zur Erhöhung der Sicherheit<br />

tun können.<br />

Online R<strong>at</strong>geber: Objekte aktiv schützen<br />

Einbruchschutz h<strong>at</strong> nichts mit Angst oder<br />

übertriebener Vorsicht zu tun, wie die Erfahrungen<br />

der Polizei und der Fachleute<br />

aus dem Gewerbe und Handwerk zeigen.<br />

Vielfach sind Bürgern die Details, die ihre<br />

Wohnung oder ihr Haus für Einbrecher „interessant“<br />

machen, nicht bekannt. Durch<br />

jahrzehntelange Tätigkeit im Bereich der<br />

Schadenverhütung und intensiven Austausch<br />

mit der Polizei kennen die Fachleute<br />

der WK <strong>Wien</strong> alle Tricks der Täter.<br />

Im Online-R<strong>at</strong>geber „Eigenheimsicherheit“<br />

sind die Risikofaktoren für alle Priv<strong>at</strong>leute,<br />

die ihr Eigentum aktiv schützen wollen,<br />

leicht verständlich zusammengefasst.<br />

Als Ansprechpartner zu den verschiedenen<br />

Themen werden die jeweiligen Fachleute<br />

aus dem Gewerbe und Handwerk in <strong>Wien</strong><br />

aufgelistet.<br />

http://<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/r<strong>at</strong>geber/objektsicherheit/<br />

http://<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/r<strong>at</strong>geber/eigenheimsicherheit/<br />

Zugangsd<strong>at</strong>en für das WKO-Portal vergessen?<br />

Besuchen Sie unsere Homepage und klicken<br />

Sie sich durch das tolle Angebot der<br />

<strong>Wirtschaftskammer</strong>. Viele wichtige Formulare,<br />

Unterlagen und Gesetzesblätter<br />

können Sie auf unserer Homepage finden.<br />

Dafür brauchen Sie aber Ihre Zugangsd<strong>at</strong>en<br />

für die Anmeldung im WKO-Portal.<br />

Sollten Sie Ihre Zugangsd<strong>at</strong>en vergessen<br />

haben oder sollten Sie diese nicht mehr<br />

finden, dann wenden Sie sich bitte an<br />

die WKO-Servicehotline<br />

unter 0800/221 223.<br />

Gr<strong>at</strong>is Rechtsber<strong>at</strong>ung exklusiv für Mitglieder im Gremium<br />

Wir dürfen Ihnen ein neues Service anbieten: Gr<strong>at</strong>is Erst-Ber<strong>at</strong>ung für Mitgliedsbetriebe im Rahmen einer „Juristischen<br />

Sprechstunde“.<br />

Sie haben Probleme/Fragen in den Bereichen:<br />

• Allgem. Zivilrecht<br />

• Handelsrecht<br />

• Mietrecht<br />

• Wettbewerbsrecht<br />

• Verfahrensrecht-Prozessrecht<br />

Herr Dr. Martin Prunbauer, Rechtsanwalt in <strong>Wien</strong>, ist jeden Mittwoch-Nachmittag<br />

(14:30-16:00 Uhr) im Spartenhaus, Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14, 1040 <strong>Wien</strong>, für Sie da.<br />

Anmeldungen zu dieser Sprechstunde ergehen bitte direkt an Ihr Gremium:<br />

Frau Sandra Supper, T 514 50 - 3231 bzw. per Email an: sandra.supper@wkw.<strong>at</strong><br />

Sie erhalten eine Terminbestätigung per Email zugesandt.<br />

Wir sind für Sie da,<br />

nehmen Sie uns in Anspruch!<br />

© Superstars_for_You - Fotolia.com


FachgruppenNews 12<br />

Der Kunsthandel<br />

Service<br />

DW<br />

Arbeitsrecht und Kollektivverträge 1010<br />

Außenwirtschaft 1302<br />

Bildung und Lehre 2010<br />

Steuern 1010<br />

Förderungen 1055<br />

Umwelt und Energie 1045<br />

Unternehmensgründung 1050<br />

Verkehr 1040<br />

Wirtschafts- und Gewerberecht 1010<br />

Netzwerke, Kooper<strong>at</strong>ionen<br />

DW<br />

Cre<strong>at</strong>ivespace 1404<br />

Frau in der Wirtschaft 1426<br />

Junge Wirtschaft 1347<br />

Kooper<strong>at</strong>ionsbörse <strong>Wien</strong>–Br<strong>at</strong>islava 1302<br />

Marktpl<strong>at</strong>z auf <strong>wko</strong>.<strong>at</strong> www.meinmarktpl<strong>at</strong>z.<strong>at</strong><br />

POOL Kooper<strong>at</strong>ions–Service der WK <strong>Wien</strong> 6740<br />

TECinvent 1203<br />

<strong>Wien</strong>er Einkaufsstraßen Management 6700<br />

<strong>Wien</strong>er Marktmanagement 6700<br />

<strong>Wien</strong> Products 1517<br />

Betriebsstandort 1100<br />

EPU-Service 1111<br />

Finanzierung 1122<br />

Firmenverzeichnisse und St<strong>at</strong>istik 1133<br />

Krisensitu<strong>at</strong>ionen und Sicherheit 1144<br />

Mitgliedschaft in der WK <strong>Wien</strong> 1155<br />

Netzwerke, Kooper<strong>at</strong>ionen 1166<br />

Unternehmensführung 1177<br />

Meine Branche<br />

Landesgremium <strong>Wien</strong> des Kunst-, Antiquitätenund<br />

Briefmarkenhandels<br />

Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14 | 1041 <strong>Wien</strong><br />

T 01/514 50-3231 | 01/514 50-3288<br />

E sandra.supper@wkw.<strong>at</strong> | W <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/derkunsthandel<br />

Bildungseinrichtungen der WK <strong>Wien</strong> DW<br />

Berufsinform<strong>at</strong>ion (BiWi) 6518<br />

FH<strong>Wien</strong>-Studiengänge der WKW 5744<br />

Hernstein Institut 5600<br />

Werbe Akademie 5251<br />

WIFI Management Forum 5232<br />

WIFI <strong>Wien</strong> 5555<br />

Tourismusschulen MODUL 01/476 70-0<br />

MODUL University Vienna 01/320 35 55-0<br />

Für Sie erreichbar<br />

MO von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, DI bis DO von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />

FR von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Telefonische Ber<strong>at</strong>ung<br />

Bitte halten Sie nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer bereit.<br />

Die beste Wahl<br />

für Ihr Anliegen!<br />

& 01/514 50<br />

<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien<br />

Persönliche Ber<strong>at</strong>ung<br />

Vereinbaren Sie bitte einen Termin.<br />

Impressum Nr. 2 | Nov. 2012<br />

Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller:<br />

Landesgremium <strong>Wien</strong> des Kunst-, Antiquitäten- und<br />

Briefmarkenhandels, <strong>Wien</strong> 4., Schwarzenbergpl<strong>at</strong>z 14,<br />

Herstellungsort: 1040 <strong>Wien</strong><br />

Layout und Design: Refer<strong>at</strong> für Öffentlichkeitsarbeit der<br />

Sparte Handel<br />

Fotos: © <strong>wko</strong>.<strong>at</strong>, Foto Weinwurm<br />

Druckerei: „agensketterl“ Druckerei GmbH<br />

Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens<br />

sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung<br />

der <strong>Wirtschaftskammer</strong> oder des Autors dieser Inform<strong>at</strong>ion<br />

wird daher ausgeschlossen.<br />

P.b.b. Verlagspostamt 1010 <strong>Wien</strong><br />

Offenlegung: http://<strong>wko</strong>.<strong>at</strong>/wien/kunsthandel/offenlegung<br />

Erscheinungsort <strong>Wien</strong><br />

GZ 02Z030372 M

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!