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Das Recht / Freiheit und Gleichheit der Rechte

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Die Menschen sind von Natur aus verschieden<br />

<strong>und</strong> „von Natur aus“, d.h. in ihrer Würde, frei<br />

<strong>und</strong> gleich.<br />

<strong>Freiheit</strong> ist unteilbar. Je<strong>der</strong> hat den gleichen<br />

Anspruch auf <strong>Freiheit</strong>. <strong>Gleichheit</strong> als ungeteilter<br />

Anspruch auf <strong>Freiheit</strong> begründet Chancengleichheit<br />

<strong>und</strong> <strong>Recht</strong>sgleichheit.<br />

<strong>Gleichheit</strong> <strong>der</strong> <strong>Recht</strong>e <strong>und</strong> Chancen; in <strong>der</strong> Schule, vor<br />

Gericht, in <strong>der</strong> Gesellschaft; Verschiedenheit:<br />

- individuelle Voraussetzungen (Begabungen,<br />

Interessen, Neigungen)<br />

- gesellschaftliche Voraussetzungen (Herkunft, Umfeld,<br />

Erfahrungshorizonte, Lebensbedingungen)<br />

- unterschiedlicher Gebrauch <strong>der</strong> <strong>Freiheit</strong> (Begabung<br />

<strong>und</strong> Anstrengung)<br />

Fakultative Unterrichtsinhalte<br />

Die Verpflichtung zum Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />

„ohne Ansehen <strong>der</strong> Person“ ist die<br />

Verpflichtung zum Verzicht auf illegitime Bevorzugung.<br />

Die Anwendung dieses Gr<strong>und</strong>satzes<br />

im individuellen Fall bedarf des Einfühlungsvermögens<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Urteilskraft.<br />

Gleichbehandlung<br />

In <strong>der</strong> Gruppe / in <strong>der</strong> Schule / vor dem Gesetz:<br />

- Bewertung von Handlungen, Leistungen <strong>und</strong> Personen<br />

- von Männern <strong>und</strong> Frauen<br />

Goldene Regel als Begründung <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />

Vor-monotheistische Gerechtigkeit<br />

Ma’at (Ägypten, 18.Jh. v. Chr.):<br />

Gr<strong>und</strong>satz zur Sicherung <strong>der</strong> zivilen Ordnung<br />

des Zusammenlebens durch Gerechtigkeit <strong>und</strong><br />

<strong>Recht</strong> ist gegenseitige Solidarität <strong>und</strong><br />

Mitmenschlichkeit<br />

Vor-monotheistische Gerechtigkeit<br />

Ma’at: Aufgabe des <strong>Recht</strong>s ist Ma’at zu verwirklichen<br />

<strong>und</strong> Isfet (Unrecht <strong>und</strong> Gewalt) zu vernichten<br />

(s. ANLAGE. 1.1)<br />

Arbeitsmethoden <strong>der</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler / Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen<br />

Mindmapping <strong>und</strong> Übungen zur Begriffsklärung (Strafe)<br />

Rollenspiel: Gerichtsverhandlung; Analyse von Fallbeispielen aus dem Jugendstrafrecht;<br />

Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen für straffällige Jugendliche;<br />

R<strong>und</strong>gespräch: Gleichbehandlung <strong>und</strong> Notengebung<br />

Querverweise:<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsaufgaben gem. §6[4] HSchG):<br />

Jugend <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>: Sk, D, Rel, L, <strong>Recht</strong>serziehung<br />

F, E, G<br />

Anm.: Bausteine zur Ethik des Islam sind kursiv gesetzt. Alle an<strong>der</strong>en Textteile sind Bezugslehrplan.<br />

Anlage Gy / RS 8.3: 1. Einführung, 2. Material für den Unterricht, 3. Literatur<br />

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