Das Recht / Freiheit und Gleichheit der Rechte
Das Recht / Freiheit und Gleichheit der Rechte
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Die Menschen sind von Natur aus verschieden<br />
<strong>und</strong> „von Natur aus“, d.h. in ihrer Würde, frei<br />
<strong>und</strong> gleich.<br />
<strong>Freiheit</strong> ist unteilbar. Je<strong>der</strong> hat den gleichen<br />
Anspruch auf <strong>Freiheit</strong>. <strong>Gleichheit</strong> als ungeteilter<br />
Anspruch auf <strong>Freiheit</strong> begründet Chancengleichheit<br />
<strong>und</strong> <strong>Recht</strong>sgleichheit.<br />
<strong>Gleichheit</strong> <strong>der</strong> <strong>Recht</strong>e <strong>und</strong> Chancen; in <strong>der</strong> Schule, vor<br />
Gericht, in <strong>der</strong> Gesellschaft; Verschiedenheit:<br />
- individuelle Voraussetzungen (Begabungen,<br />
Interessen, Neigungen)<br />
- gesellschaftliche Voraussetzungen (Herkunft, Umfeld,<br />
Erfahrungshorizonte, Lebensbedingungen)<br />
- unterschiedlicher Gebrauch <strong>der</strong> <strong>Freiheit</strong> (Begabung<br />
<strong>und</strong> Anstrengung)<br />
Fakultative Unterrichtsinhalte<br />
Die Verpflichtung zum Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />
„ohne Ansehen <strong>der</strong> Person“ ist die<br />
Verpflichtung zum Verzicht auf illegitime Bevorzugung.<br />
Die Anwendung dieses Gr<strong>und</strong>satzes<br />
im individuellen Fall bedarf des Einfühlungsvermögens<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Urteilskraft.<br />
Gleichbehandlung<br />
In <strong>der</strong> Gruppe / in <strong>der</strong> Schule / vor dem Gesetz:<br />
- Bewertung von Handlungen, Leistungen <strong>und</strong> Personen<br />
- von Männern <strong>und</strong> Frauen<br />
Goldene Regel als Begründung <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />
Vor-monotheistische Gerechtigkeit<br />
Ma’at (Ägypten, 18.Jh. v. Chr.):<br />
Gr<strong>und</strong>satz zur Sicherung <strong>der</strong> zivilen Ordnung<br />
des Zusammenlebens durch Gerechtigkeit <strong>und</strong><br />
<strong>Recht</strong> ist gegenseitige Solidarität <strong>und</strong><br />
Mitmenschlichkeit<br />
Vor-monotheistische Gerechtigkeit<br />
Ma’at: Aufgabe des <strong>Recht</strong>s ist Ma’at zu verwirklichen<br />
<strong>und</strong> Isfet (Unrecht <strong>und</strong> Gewalt) zu vernichten<br />
(s. ANLAGE. 1.1)<br />
Arbeitsmethoden <strong>der</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler / Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen<br />
Mindmapping <strong>und</strong> Übungen zur Begriffsklärung (Strafe)<br />
Rollenspiel: Gerichtsverhandlung; Analyse von Fallbeispielen aus dem Jugendstrafrecht;<br />
Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen für straffällige Jugendliche;<br />
R<strong>und</strong>gespräch: Gleichbehandlung <strong>und</strong> Notengebung<br />
Querverweise:<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsaufgaben gem. §6[4] HSchG):<br />
Jugend <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>: Sk, D, Rel, L, <strong>Recht</strong>serziehung<br />
F, E, G<br />
Anm.: Bausteine zur Ethik des Islam sind kursiv gesetzt. Alle an<strong>der</strong>en Textteile sind Bezugslehrplan.<br />
Anlage Gy / RS 8.3: 1. Einführung, 2. Material für den Unterricht, 3. Literatur<br />
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