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Download - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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14 Unfallgeschützte Tätigkeiten<br />

eine Dienstnehmereigenschaft begründen, eine Gewerbeberechtigung<br />

erfor<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu einer Pflichtversicherung nach dem GSVG als „neuer<br />

Selbstständiger“ führen. Für die Beurteilung des Ver sicherungsschutzes<br />

stellt sich somit die Frage, ob eine Tätigkeit dem bäuerlichen Berufsbild<br />

zugeordnet werden und eine Zurechnung zum Betrieb erfolgen kann.<br />

Unter diese Betriebstätigkeiten fallen auch sämtliche Betriebswege innerhalb<br />

und außerhalb <strong>der</strong> Betriebsgrenzen, so z.B. zur Besorgung von<br />

Betriebsmitteln (z.B. Fahrt zum Lagerhaus) o<strong>der</strong> zur Vermarktung eigener<br />

Produkte (z.B. Fahrt zum Viehmarkt).<br />

Als geschützte Betriebstätigkeiten gelten auch alle Tätigkeiten, die mit <strong>der</strong><br />

Ge schäftsführung des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes zusammenhängen,<br />

so z.B.<br />

■■<br />

Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Geldverkehr (z.B. Bankenweg);<br />

■■<br />

sozialversicherungs- o<strong>der</strong> steuerrechtliche Ange legenheiten<br />

(z.B. Aufsuchen eines Sprechtages in versicherungs- und beitragsrechtlichen<br />

o<strong>der</strong> sonstigen mit <strong>der</strong> Betriebsorganisation zusammenhängenden<br />

Angelegenheiten, Vorsprache beim Finanzamt<br />

in Grundsteuerangelegenheiten usw.);<br />

■■<br />

privatversicherungsrechtliche Angelegenheiten (z.B. betreffend<br />

Hagel-, Feuer-, Haftpflichtversicherungen).<br />

Hinweis<br />

Nicht geschützte Unfälle<br />

Es ist durchaus möglich, dass eine Verletzung während <strong>der</strong> Arbeit auftritt,<br />

dieses Ereignis jedoch nicht als Arbeitsunfall angesehen werden kann,<br />

weil <strong>der</strong> Grund für die Körperschädigung nicht in <strong>der</strong> geschützten Tätigkeit<br />

liegt:<br />

■■<br />

z.B.: Bandscheibenvorfall, Herzinfarkt, Sehnenriss, Leistenbruch<br />

durch Aufheben einer schweren Last; Grund ist nicht das einma-

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