Aus- und Fortbildung 2011
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Aus- und Fortbildung 2011
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Allgemeine Hinweise<br />
Meldeverfahren<br />
<strong>2011</strong><br />
1. Für die Teilnahme an allen Lehrgangsmaßnahmen ist eine schriftliche oder e-Mail-<br />
Anmeldung einschließlich der Genehmigung zum Lastschriftverfahren erforderlich.<br />
Unvollständige oder telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.<br />
2. Denken Sie bitte bei Ihrer Meldung an die Angabe von Vor- <strong>und</strong> Nachname, Adresse,<br />
Verein, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse <strong>und</strong> vollständiger Bankverbindung. Die uns<br />
von der Bank im falle falscher Kontoangaben in Rechnung gestellten Gebühren müssen<br />
wir dem Teilnehmer in Rechung stellen.<br />
3. Die Meldungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn dem LSVS die Genehmigung zum<br />
Lastschriftverfahren erteilt wurde.<br />
4. Bei Überbelegung tritt eine Teilnehmerbeschränkung pro Verein in Kraft, darüber<br />
hinaus entscheidet die Reihenfolge des Einganges.<br />
5. Nehmen gemeldete Personen nicht an der Lehrgangsmaßnahme teil, so wird die<br />
Lehrgangsgebühr zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten.<br />
6. Diese allgemeinen Hinweise zum Meldeverfahren gelten für alle angebotenen, kostenpflichtigen<br />
Seminare.<br />
<strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fortbildung</strong><br />
im Internet<br />
www.lsvs.de<br />
Hier finden Sie weitere Informationen <strong>und</strong> können sich online anmelden,<br />
36 <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fortbildung</strong>sprogramm <strong>2011</strong>