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Aus- und Fortbildung 2011

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Allgemeine Hinweise<br />

Meldeverfahren<br />

<strong>2011</strong><br />

1. Für die Teilnahme an allen Lehrgangsmaßnahmen ist eine schriftliche oder e-Mail-<br />

Anmeldung einschließlich der Genehmigung zum Lastschriftverfahren erforderlich.<br />

Unvollständige oder telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.<br />

2. Denken Sie bitte bei Ihrer Meldung an die Angabe von Vor- <strong>und</strong> Nachname, Adresse,<br />

Verein, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse <strong>und</strong> vollständiger Bankverbindung. Die uns<br />

von der Bank im falle falscher Kontoangaben in Rechnung gestellten Gebühren müssen<br />

wir dem Teilnehmer in Rechung stellen.<br />

3. Die Meldungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn dem LSVS die Genehmigung zum<br />

Lastschriftverfahren erteilt wurde.<br />

4. Bei Überbelegung tritt eine Teilnehmerbeschränkung pro Verein in Kraft, darüber<br />

hinaus entscheidet die Reihenfolge des Einganges.<br />

5. Nehmen gemeldete Personen nicht an der Lehrgangsmaßnahme teil, so wird die<br />

Lehrgangsgebühr zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten.<br />

6. Diese allgemeinen Hinweise zum Meldeverfahren gelten für alle angebotenen, kostenpflichtigen<br />

Seminare.<br />

<strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fortbildung</strong><br />

im Internet<br />

www.lsvs.de<br />

Hier finden Sie weitere Informationen <strong>und</strong> können sich online anmelden,<br />

36 <strong>Aus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fortbildung</strong>sprogramm <strong>2011</strong>

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