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Aufsichtsratsbericht GJ 2012 - 14.06.2013_final - Bca

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den Aufsichtsratssitzungen stets über die Geschäftspolitik und andere grundsätzliche<br />

Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere die Finanz- und Personalplanung,<br />

ebenso informieren lassen wie über die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang<br />

der Geschäfte. In den Besprechungen und Sitzungen haben Aufsichtsrat und Vorstand<br />

die Geschäfts- und Marktentwicklung sowie die Strategie der BCA AG erörtert,<br />

die Erlös-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung sowie die Eigenkapitalquote wurden<br />

regelmäßig überwacht.<br />

Darüber hinaus hat sich stellvertretend für den gesamten Aufsichtsrat der Aufsichtsratsvorsitzende<br />

regelmäßig über das aktuelle Geschehen informieren lassen und bei<br />

gesetzlichen Änderungen den entsprechenden Stand bei der BCA AG abgefragt.<br />

Der Aufsichtsrat hat die Organisation der Gesellschaft und des Konzerns mit dem<br />

Vorstand erörtert. Er hat sich von der Leistungsfähigkeit der Organisation überzeugt.<br />

Darüber hinaus hat er die Funktionsfähigkeit der Geldwäscheabwehr, der Datenschutzsicherheit<br />

und sonstiger compliance-relevanter Systemeinheiten überprüft.<br />

Der Aufsichtsrat informiert sich an Hand des - mit Hilfe des bestehenden Risikomanagementsystems<br />

regelmäßig vorgelegten - Risikoreportings über die Einzelrisiken<br />

des Unternehmens. Die wesentlichen Gefährdungspotentiale bestehen in Ausfall-,<br />

Markt-, Liquiditäts-, strategischen sowie Betriebs- und Rechtsrisiken. Die Höhe des<br />

Unternehmensrisikos der BCA AG wird im Rahmen von Limitierungen der einzelnen<br />

Risiken überwacht. Die Angemessenheit einzelner Risiken wird insbesondere hinsichtlich<br />

der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft bewertet. Das Risikomanagement<br />

liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstandes. Der Aufsichtsrat hat die Organisation<br />

des Risikomanagements mit dem Vorstand besprochen, geprüft und für ordnungsgemäß<br />

befunden.<br />

Am 07.08.<strong>2012</strong> hat der Aufsichtsrat der Veräußerung der Tochtergesellschaft BCA<br />

Austria Finanzdienstleistungen GmbH an die ARICON Holding GmbH per Umlaufbeschluss<br />

zugestimmt.<br />

Vergleich Schadensersatzansprüche gegen das ehemalige Vorstandsmitglied<br />

Reibstein<br />

Die Gesellschaft führt seit 2010 einen Schadensersatzprozess gegen das frühere<br />

Vorstandsmitglied Herrn Günter Reibstein. Geltend gemacht wird ein Schadensersatzanspruch<br />

in Höhe von EUR 2.780.751,40 nebst Zinsen. Das Verfahren ist gegenwärtig<br />

beim LG Frankfurt anhängig und ruht. Das Risiko einer Verjährung der<br />

eingeklagten Ansprüche besteht gegenwärtig nicht. Die Klage beruht primär auf dem<br />

Vorwurf, Herr Reibstein habe sich im Zusammenhang mit dem sogenannten ISB-<br />

Projekt, das im Jahre 2007 begonnen worden war und zur umfassenden Neu-<br />

Programmierung der Geschäftssoftware der Gesellschaft (Broker-Pool) führen sollte,<br />

pflichtwidrig verhalten. Herr Reibstein bestreitet den Vorwurf sowie die Schadenshöhe.<br />

Er verweist insbesondere darauf, dass die Gesellschaft wesentliche Teile der in<br />

diesem Zusammenhang erbrachten Leistung verwerten konnte, so dass kein Schaden<br />

vorliegt.<br />

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