Aufsichtsratsbericht GJ 2012 - 14.06.2013_final - Bca
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den Aufsichtsratssitzungen stets über die Geschäftspolitik und andere grundsätzliche<br />
Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere die Finanz- und Personalplanung,<br />
ebenso informieren lassen wie über die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang<br />
der Geschäfte. In den Besprechungen und Sitzungen haben Aufsichtsrat und Vorstand<br />
die Geschäfts- und Marktentwicklung sowie die Strategie der BCA AG erörtert,<br />
die Erlös-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung sowie die Eigenkapitalquote wurden<br />
regelmäßig überwacht.<br />
Darüber hinaus hat sich stellvertretend für den gesamten Aufsichtsrat der Aufsichtsratsvorsitzende<br />
regelmäßig über das aktuelle Geschehen informieren lassen und bei<br />
gesetzlichen Änderungen den entsprechenden Stand bei der BCA AG abgefragt.<br />
Der Aufsichtsrat hat die Organisation der Gesellschaft und des Konzerns mit dem<br />
Vorstand erörtert. Er hat sich von der Leistungsfähigkeit der Organisation überzeugt.<br />
Darüber hinaus hat er die Funktionsfähigkeit der Geldwäscheabwehr, der Datenschutzsicherheit<br />
und sonstiger compliance-relevanter Systemeinheiten überprüft.<br />
Der Aufsichtsrat informiert sich an Hand des - mit Hilfe des bestehenden Risikomanagementsystems<br />
regelmäßig vorgelegten - Risikoreportings über die Einzelrisiken<br />
des Unternehmens. Die wesentlichen Gefährdungspotentiale bestehen in Ausfall-,<br />
Markt-, Liquiditäts-, strategischen sowie Betriebs- und Rechtsrisiken. Die Höhe des<br />
Unternehmensrisikos der BCA AG wird im Rahmen von Limitierungen der einzelnen<br />
Risiken überwacht. Die Angemessenheit einzelner Risiken wird insbesondere hinsichtlich<br />
der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft bewertet. Das Risikomanagement<br />
liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstandes. Der Aufsichtsrat hat die Organisation<br />
des Risikomanagements mit dem Vorstand besprochen, geprüft und für ordnungsgemäß<br />
befunden.<br />
Am 07.08.<strong>2012</strong> hat der Aufsichtsrat der Veräußerung der Tochtergesellschaft BCA<br />
Austria Finanzdienstleistungen GmbH an die ARICON Holding GmbH per Umlaufbeschluss<br />
zugestimmt.<br />
Vergleich Schadensersatzansprüche gegen das ehemalige Vorstandsmitglied<br />
Reibstein<br />
Die Gesellschaft führt seit 2010 einen Schadensersatzprozess gegen das frühere<br />
Vorstandsmitglied Herrn Günter Reibstein. Geltend gemacht wird ein Schadensersatzanspruch<br />
in Höhe von EUR 2.780.751,40 nebst Zinsen. Das Verfahren ist gegenwärtig<br />
beim LG Frankfurt anhängig und ruht. Das Risiko einer Verjährung der<br />
eingeklagten Ansprüche besteht gegenwärtig nicht. Die Klage beruht primär auf dem<br />
Vorwurf, Herr Reibstein habe sich im Zusammenhang mit dem sogenannten ISB-<br />
Projekt, das im Jahre 2007 begonnen worden war und zur umfassenden Neu-<br />
Programmierung der Geschäftssoftware der Gesellschaft (Broker-Pool) führen sollte,<br />
pflichtwidrig verhalten. Herr Reibstein bestreitet den Vorwurf sowie die Schadenshöhe.<br />
Er verweist insbesondere darauf, dass die Gesellschaft wesentliche Teile der in<br />
diesem Zusammenhang erbrachten Leistung verwerten konnte, so dass kein Schaden<br />
vorliegt.<br />
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