Produktberatungsbogen mit Detailangaben zum Produkt - Bca
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Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
<strong>Produkt</strong>beratungsprotokoll<br />
Aquila HydropowerINVEST IV<br />
Aquila Capital Structured Assets GmbH<br />
Hinweis für den Berater: Vorliegendes <strong>Produkt</strong>beratungsprotokoll dient lediglich der Ergänzung des<br />
Beratungsgespräches. Es dokumentiert ausschließlich die Beratung und Aufklärung des Anlegers über<br />
produktspezifische Eigenschaften des gegenständlichen Beteiligungsangebotes. Es ersetzt daher nicht ein gemäß<br />
WpHG zu fertigendes Protokoll über die Anlageberatung zur Er<strong>mit</strong>tlung und Dokumentation der Anlageziele des<br />
Anlegers. Eine Ausfertigung jeweils beider Protokolle ist dem Anleger nach Beendigung des Beratungsgespräches<br />
<strong>zum</strong> Verbleib für dessen Unterlagen auszuhändigen.<br />
Name, Vorname<br />
Anschrift<br />
Geburtsdatum<br />
Kreditinstitut / Firma<br />
Name des Ver<strong>mit</strong>tlers<br />
Datum:<br />
Datum:<br />
Datum:<br />
1. Allgemeines<br />
Anlegerangaben<br />
Angaben <strong>zum</strong> Berater<br />
Folgende Gesprächstermine haben stattgefunden<br />
Uhrzeit von/bis:<br />
Uhrzeit von/bis:<br />
Uhrzeit von/bis<br />
Ort:<br />
Ort:<br />
Ort:<br />
Weitere Teilnehmer:<br />
Weitere Teilnehmer:<br />
Weitere Teilnehmer:<br />
Dieses Protokoll ist weder ein Prospektersatz noch eine Prospektergänzung. Es dient lediglich der Protokollierung und<br />
Dokumentation des Beratungsgespräches im Hinblick auf die produktspezifischen Eigenschaften des gegenständlichen<br />
Beteiligungsangebotes.<br />
Grundlage des Beitritts ist allein das ausführliche Studium des Emissionsprospektes inkl. Nachtrag Nr. 1 vom 28. Juni 2012,<br />
insbesondere der Rubrik „Risiken der Beteiligung“ (Seite 15 - 29).<br />
2. Allgemeine <strong>Produkt</strong>- und Risikohinweise<br />
Beteiligung<br />
Fungibilität/<br />
Handelbarkeit<br />
Zuwendungen an das<br />
ver<strong>mit</strong>telnde Institut /<br />
den Berater<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die<br />
neben Chancen auch Risiken beinhaltet. Es ist <strong>mit</strong> kaufmännischer Sorgfalt konzipiert und strukturiert,<br />
dennoch kann das endgültige Ergebnis heute noch nicht feststehen. Die spezifischen Risiken der<br />
Beteiligung werden auf den Seiten 15 – 29 des Emissionsprospektes erläutert. Eine Garantie für die<br />
angestrebten Rückflüsse kann nicht übernommen werden. Nicht erwartete Entwicklungen können<br />
zu Abweichungen und sogar <strong>zum</strong> Totalverlust der Kapitaleinlage führen.<br />
Die gewählte Anlage ist nicht empfehlenswert für Anleger, die darauf angewiesen sind, sich jederzeit<br />
kurzfristig von einer gewählten Anlageform trennen zu können. Für die Kommanditanteile besteht kein<br />
fungibler Zweitmarkt. Die Anteile können in der Regel nicht oder nur schwer veräußert werden. Eine<br />
Kündigung der Beteiligung vor dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten frühesten Kündigungstermin<br />
ist grundsätzlich nicht möglich.<br />
Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals Zuwendungen<br />
(Eigenkapitalver<strong>mit</strong>tlungsprovision) gezahlt werden. Die für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals zu<br />
zahlende Provision ist im Emissionsprospekt auf Seite 50f dargestellt. Das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / der<br />
Berater erhält für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals das Agio in Höhe von ___ % zzgl. Zuwendungen<br />
in Höhe von bis zu ___ % bezogen auf das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital. Daraus ergibt sich eine<br />
maximale Provision für das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / den Berater in Höhe von bis zu ___ %<br />
bezogen auf das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital.<br />
Seite 1 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
3. Investitionsvorhaben<br />
Beteiligung / Art der<br />
Vermögensanlage<br />
(S.11)<br />
Initiator und Prospektherausgeber<br />
(S.9,S.61ff,S.89,<br />
S.107. S.125ff)<br />
Investitionsobjekt<br />
(S.10ff, S.31ff )<br />
Die Anleger beteiligen sich entweder <strong>mit</strong>telbar über die Treuhänderin oder direkt als Kommanditisten<br />
an der E<strong>mit</strong>tentin Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co. KG. Die E<strong>mit</strong>tentin beteiligt sich<br />
wiederum als Kommanditistin un<strong>mit</strong>telbar an der Investitionsgesellschaft Aquila HydropowerINVEST<br />
Investitions GmbH & Co. KG, an der sich zu gleichen Konditionen ein weiterer Co-Investor im Rahmen<br />
einer Platzierung der Aquila Gruppe beteiligen wird. Haftsumme: 1% der Pflichteinlage.<br />
Aquila Capital Structured Assets GmbH, als Teil der Aquila Gruppe, ist der Spezialist für die<br />
Strukturierung von geschlossenen Fonds im Bereich der alternativen Investments. Sämtliche Fonds<br />
des Emissionshauses basieren auf ökonomischen Grundlagen und bilden die Megatrends, in denen<br />
internationale Investitionen getätigt werden: Bevölkerungswachstum, Welternährung, Klimaschutz,<br />
Erhalt der natürlichen Resourcen sowie Energieversorgung ab. Die Stärke des Hauses ist dabei die<br />
Aufspürung dieser Trends und die Umsetzung in Investitionsmöglichkeiten für Anleger. Aquila gilt in<br />
diesem Marktsegment als nachhaltig positioniert.<br />
Für die aufgelegten Fonds <strong>mit</strong> Fokus auf alternative Investments erhielt Aquila Capital 2011 den<br />
Award bester Initiator in der Anlageklasse Spezialitäten von der renommierten Ratingagentur Feri<br />
EuroRating AG. Da<strong>mit</strong> setzte sich das Emissionshaus gegen rund 250 Mitbewerber durch, die am<br />
deutschen Markt aktiv waren. Der Preis wird nach einem unabhängigen und nachprüfbaren<br />
Bewertungsverfahren vergeben, bei dem unter anderem die bisherigen Erfolge der Initiatoren auf den<br />
Prüfstand gestellt werden.<br />
Aquila Capital hat in den Jahren 2007 bis 2011 bereits 15 Fonds aus dem Segment der alternativen<br />
Investments – Private Equity, Klimaschutz, Wald, Agrar und Solar - platziert.<br />
Jedes der Mitglieder des Aquila-Hydropower-Teams aus internen und kooperierenden Experten ist<br />
bereits seit rd. zehn Jahren im Bereich der Wasserkraft aktiv. In Südosteuropa ist das Hydropower-<br />
Team schon seit rd. fünf Jahren tätig und hat dort eine große Zahl an potenziellen Projekten, Anlagen<br />
und möglichen Standorten geprüft.<br />
Jan Erik Schulien<br />
Mit Fokus auf Wasserkraft ist Jan Erik Schulien innerhalb der Aquila Gruppe für die Akquisition, das<br />
Investment Management und das Strukturieren von Fonds verantwortlich. Er ist seit 2002 im Bereich<br />
der Erneuerbaren Energien tätig und bringt zwölf Jahre Erfahrung im Bereich der Energiebranche in<br />
das Hydropower-Team ein.<br />
Thomas Grimmer<br />
Dipl.-Ing. Thomas Grimmer hat in den letzten 15 Jahren rd. 30 Wasserkraftwerke geplant, entwickelt<br />
und erfolgreich errichtet. Seine Erfahrung reicht dabei von der Machbarkeitsstudie, Projektierung,<br />
Genehmigungseinholung, Umweltstudien/Restwasseranalysen/ Fischtreppendesign über den Bau und<br />
die Baufertigstellung, Optimierung bis zu der Wehrsanierung und dem -neubau für alle Turbinenarten.<br />
Roar Hausner<br />
Mehr als 14 Jahre Erfahrung im Energiesektor, insbesondere in den Bereichen Energiehandel und<br />
Projektentwicklung, zeichnen Roar Hausner aus. In Positionen als CEO und CFO der Technor Energy<br />
ASA <strong>mit</strong> Sitz in Tromsø, Norwegen, ist er verantwortlich für die Entwicklung von Wasserkraftwerken in<br />
Südosteuropa sowie für Akquisitionen von Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien.<br />
Begehrte Vorgänger: Aquila Norway HydropowerINVEST, Aquila HydropowerINVEST II- Southeast<br />
Europe und Aquila HydropowerINVEST III – Private Placement.<br />
Anlageobjekte (Investitionsobjekte) sind Gesellschaftsanteile an einer Holdinggesellschaft, die<br />
ihrerseits die Gesellschaftsanteile an einer Betreibergesellschaft in der Türkei hält, die seit 2011 5<br />
Wasserkraftwerke im Osten der Türkei betreibt. Das Closing <strong>zum</strong> Kauf dieser Anteile wird spätestens<br />
am 15.10.2012 stattfinden. Die Kraftwerke verfügen über eine Gesamtleistung von rund 25 MW und<br />
produzieren rund 139 GWh Strom pro Jahr. Dieser Strom wird hälftig über das Türkische<br />
Stromeinspeisegesetz und hälftig am freien Markt veräußert. Für die Strommenge ist eine staatliche<br />
Einspeisevergütung von 73 USD pro MWh garantiert. Die E<strong>mit</strong>tentin legt für die Kalkulation der<br />
Einnahmen einen Wechselkurs von 1,3028 EUR/USD zugrunde. Nach rund 10 Jahren soll versucht<br />
werden, die Anlagen am Markt <strong>mit</strong> entsprechenden Mehrerlösen zu veräußern.<br />
WASSERKRAFTWERK NR.1:<br />
Das Wasserkraftwerk Nr. 1 liegt in dem Verwaltungszentrum Askale, in der Provinz Erzurum. Es hat<br />
eine installierte Kapazität von rd. 3,75 MW und ist seit Mai 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 1<br />
erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von rd. 30 Metern (brutto) bzw. rd.<br />
28,5 Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 15 Kubikmetern pro Sekunde rd. 23 GWh Strom<br />
p. a. Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei Wasserbecken<br />
einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 5,25 Kilometer langen Kanal in einen kleinen<br />
Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,3 Meter breites und 48 Meter langes Stahl-Druckrohr <strong>zum</strong><br />
Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei horizontale Francis-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von rd.<br />
3,75 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim<br />
A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Askale. Das Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für<br />
den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder die Wassernutzungsrechte. Die<br />
Konzessionslaufzeit läuft bis mindestens Dezember 2054. Es wurden sämtliche relevante Studien und<br />
Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und<br />
hydrologische Gutachten.<br />
WASSERKRAFTWERK NR. 2:<br />
Das Wasserkraftwerk Nr. 2 liegt in dem Verwaltungszentrum Askale, in der Provinz Erzurum. Es ist <strong>mit</strong><br />
einer installierten Kapazität von rd. 3 MW das kleinste der fünf Wasserkraftwerke und ist seit Juni<br />
2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 2 erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer<br />
Fallhöhe von 25,2 Metern (brutto) bzw. rd. 25 Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 15<br />
Kubikmetern pro Sekunde rd. 20 GWh Strom p. a. Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage,<br />
Seite 2 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
um das Flusswasser in zwei Wasserbecken einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 5,9<br />
Kilometer langen Kanal in einen kleinen Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,3 Meter breites und<br />
87,5 Meter langes Stahl-Druckrohr <strong>zum</strong> Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei horizontale Francis-<br />
Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von rd. 3 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den<br />
Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Askale. Das<br />
Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder<br />
die Wassernutzungsrechte. Die Konzession läuft bis mindestens Dezember 2045. Es wurden<br />
sämtliche relevante Studien und Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie,<br />
Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und hydrologische Gutachten.<br />
WASSERKRAFTWERK NR. 3:<br />
Das Wasserkraftwerk Nr. 3 liegt in den Verwaltungszentren Askale, in der Provinz Erzurum, und<br />
Tercan, in der Provinz Erzincan. Mit einer installierten Kapazität von rd. 10 MW ist es das größte der<br />
fünf Wasserkraftwerke. Es ist seit November 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 3 erzeugt als<br />
sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von rd. 59 Metern (brutto) bzw. rd. 55 Metern<br />
(netto) und einer Durchflussmenge von 20,1 Kubikmetern pro Sekunde rd. 56 GWh Strom p. a. Das<br />
Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei Wasserbecken<br />
einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 11,7 Kilometer langen Kanal in einen kleinen<br />
Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,3 Meter breites und rd. 145 Meter langes Stahl-Druckrohr<br />
<strong>zum</strong> Kraftwerkshaus fließt. Dort werden drei horizontale Francis-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung<br />
von rd. 10 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik<br />
Dagitim A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Tercan. Das Wasserkraftwerk besitzt die<br />
Genehmigungen für den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder die Wassernutzungsrechte.<br />
Die Konzession läuft bis mindestens März 2056. Es wurden sämtliche relevante Studien und<br />
Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und<br />
hydrologische Gutachten.<br />
WASSERKRAFTWERK NR. 4:<br />
Das Wasserkraftwerk Nr. 4 liegt in dem Verwaltungszentrum Tercan, in der Provinz Erzincan. Es hat<br />
eine installierte Kapazität von rd. 3,7 MW und ist seit August 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 4<br />
erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von 14,7 Metern (brutto) bzw. rd. 14<br />
Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 30 Kubikmetern pro Sekunde rd. 17 GWh Strom p. a.<br />
Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei Wasserbecken<br />
einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 1,6 Kilometer langen Kanal in einen kleinen<br />
Ausgleichsspeicher, bevor es durch zwei 2,2 Meter breite und 8 Meter lange Stahl-Druckrohre <strong>zum</strong><br />
Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei vertikale Kaplan-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von 3,7<br />
MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim A.S¸.<br />
über das Umspannwerk der Stadt Tercan. Das Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für den<br />
operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder die Wassernutzungsrechte. Die Konzession läuft bis<br />
mindestens April 2056. Es wurden sämtliche relevante Studien und Gutachten durchgeführt:<br />
Wirtschaftlichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und hydrologische Gutachten.<br />
WASSERKRAFTWERK NR. 5:<br />
Das Wasserkraftwerk Nr. 5 liegt in dem Verwaltungszentrum Tercan, in der Provinz Erzincan. Es hat<br />
eine installierte Kapazität von rd. 4 MW und ist seit August 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 5<br />
erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von 23,7 Metern (brutto) bzw. rd.<br />
21,2 Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 20,1 Kubikmetern pro Sekunde rd. 23,2 GWh<br />
Strom p. a. Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei<br />
Wasserbecken einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen rd. 3,1 Kilometer langen Kanal und<br />
einen rd. 0,5 Kilometer langen Tunnel in einen kleinen Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,8<br />
Meter breites und 65 Meter langes Stahl-Druckrohr <strong>zum</strong> Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei<br />
vertikale Francis-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von rd. 4 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung<br />
erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Tercan.<br />
Das Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung<br />
oder die Wassernutzungsrechte. Die Konzession läuft bis mindestens Januar 2056. Es wurden<br />
sämtliche relevante Studien und Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie,<br />
Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und hydrologische Gutachten.<br />
DIE TECHNISCHEN DATEN DER 5 WASSERKRAFTWERKE IM ÜBERBLICK:<br />
Askale Askale 2 Askale 3 Tercan Tercan 2<br />
Wasserfluss 15,00 m³/s 15,00 m³/s 20,10 m³/s 30,00 m³/s 20,10 m³/s<br />
Max. Wasserpegel 1.675,55 m 1.631,38 m 1.523,30 m 1.458,40<br />
m<br />
1.438,50 m<br />
Kanallänge 5.251,00 m 5.906,00 m 11.713,4 m 1.630,00<br />
m<br />
3.052,00 m<br />
Druckrohr<br />
(Durchmesser)<br />
2,30 m 2,30 m 2,30 m 2,20 m 2,80 m<br />
Druckrohr (Länge) 48,00 m 87,60 m 144,96 m 8,00 m 65,00 m<br />
Unterwasser-kanal 1.641,21 m 1.603,00 m 1.456,78 m 1.437,95<br />
m<br />
1.409,00 m<br />
Turbinentyp und 2 x Francis 2 x Francis 3 x Francis 2 x Kaplan 2 x Francis<br />
Anzahl<br />
(horizontal) (horizontal) (horizontal) (vertikal) (vertikal)<br />
Brutto-Fallhöhe 29,68 m 25,20 m 58,69 m 14,70 m 23,70 m<br />
Netto-Fallhöhe 28,60 m 24,99 m 55,27 m 13,98 m 21,19 m<br />
Installierte Leistung 3,73 MW 3,09 MW 9,94 MW 3,71 MW 4,03 MW<br />
Gesamtproduktion 23,09 GWh 19,61 GWh 56,35 GWh 16,89 23,16<br />
GWh GWh<br />
Seite 3 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
Nachtrag Nr. 1 vom<br />
28.Juni 2012<br />
Wesentliche<br />
Vertragspartner<br />
Treuhänder (S.71)<br />
E<strong>mit</strong>tentin (S.61ff,<br />
S.107)<br />
Betreiber (S.44f)<br />
Erwerb der Wasserkraftgesellschaft<br />
Die Investitionsgesellschaft – die Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG – hat am<br />
13.04.2012 ein Memorandum of Understanding („MoU“) <strong>mit</strong> der Akfen Holding A.S., Ankara, Türkei,<br />
abgeschlossen und sich darin verbindlich auf den Abschluss eines final verhandelten Kaufvertrags für<br />
den Erwerb der HES IV A.S. geeinigt. Hier haben sich u. a. im Hinblick auf die am 28.06.2012 erfolgte<br />
Zahlung auf ein Treuhandkonto von rd. 70 % des Kaufpreises Aktualisierungen ergeben, welche sich<br />
wie folgt darstellen:<br />
Kaufpreisberechnung und Kaufpreisfälligkeit<br />
Die Parteien haben auf der Basis einer vertraglich fixierten jährlichen Gesamtleistung von 139,1 GWh<br />
Strom und eines vertraglich fixierten Strompreises von 0,62 Euro je kWh einen Wert der die<br />
Wasserkraftwerke haltenden türkischen Wasserkraftgesellschaft İdeal Enerji Üretim Sanayi ve Ticaret<br />
A.Ş. (nachfolgend „IDEAL“ genannt) in Höhe von 86,24 Mio. Euro vereinbart. Dieser Wert der IDEAL<br />
ist von der Anbieterin <strong>mit</strong> Hilfe externer Berater überprüft worden. Im Rahmen dieser Überprüfung<br />
haben sich insoweit Wertbemessungen von rd. 0,62 Euro je kWh p. a. bis rd. 1,30 Euro je kWh p. a.<br />
(Mittelwert: rd. 0,96 Euro je kWh p. a.) ergeben. Die IDEAL hat aktuell Fremdkapital auf Eurobasis in<br />
Höhe von rd. 30,2 Mio. Euro aufgenommen. Vertragsgemäß vermindert sich daher der Wert der<br />
IDEAL um dieses Fremdkapital. Gleichzeitig erhöht sich dieser Wert um <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Abwicklung<br />
des Kaufvertrages etwaig vorhandene liquide Mittel der IDEAL. Diese liquiden Mittel betragen aktuell<br />
rd. 273.534 Euro, daher ist auf Basis der vorgenannten Parameter für die die IDEAL haltende und im<br />
Rahmen der geplanten Abspaltung (siehe unten) noch zu gründende türkische Holdinggesellschaft<br />
(nachfolgend „HES IV A.S.“ genannt) von einem Kaufpreis (Net Equity Value) in Höhe von rund 56,3<br />
Mio. Euro auszugehen. Der <strong>mit</strong>telbare Anteil der E<strong>mit</strong>tentin hieran ist abhängig von dem tatsächlich<br />
eingeworbenen Beteiligungskapital exklusive Agio und abzüglich der Fondsnebenkosten, wobei der<br />
Kaufpreis neben der E<strong>mit</strong>tentin von weiteren Investorengruppen im Rahmen von Platzierungen der<br />
Aquila Gruppe eingeworben wird. Dieser Kaufpreis ist in verschiedenen Raten zur Zahlung fällig.<br />
Bereits am 13.04.2012 und am 19.04.2012 hat die Investitionsgesellschaft auf zwei Treuhandkonten<br />
bei der Deniz Bank A.S. Baskent Corporate Branch, Ankara, Türkei, und bei der Commerzbank AG,<br />
Hamburg, insgesamt rd. 9,62 Mio. Euro als Kaufpreisanzahlung geleistet. Hierzu hat die<br />
Investitionsgesellschaft eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Höhe von 10 Mio. Euro<br />
aufgenommen, welche zunächst bis <strong>zum</strong> 28.09.2012 befristet ist (sofern erforderlich verlängerbar). Ein<br />
weiterer Teilbetrag des Kaufpreises in Höhe von rd. 29,82 Mio. Euro ist am 29.06.2012 zur Zahlung<br />
fällig, dieser wurde am 28.06.2012 auf das Treuhandkonto bei der Commerzbank gezahlt. Für den<br />
Restkaufpreis hat die Investitionsgesellschaft zwischenzeitlich eine weitere<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung zu einem Zinssatz von 5 % ab dem 27.06.2012, befristet bis <strong>zum</strong><br />
28.09.2012 (sofern erforderlich verlängerbar), sicherstellen können. Diese Einzahlung hat zur Folge,<br />
dass sich das Abschlussdatum für den Kaufvertrag für IDEAL vom 29.06.2012 auf den 31.08.2012<br />
verschiebt. Bis spätestens <strong>zum</strong> 30.08.2012 ist der dann verbleibende Restbetrag des Kaufpreises auf<br />
das Treuhandkonto bei der Commerzbank AG einzuzahlen.<br />
TREUHÄNDER<br />
Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die Caveras Treuhand GmbH, Hamburg, welche<br />
der Fondsgesellschaft als Kommanditistin beigetreten ist.<br />
Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg, HRB 90 133. Anschrift: ABC-Straße 45, 20354<br />
Hamburg.<br />
EMITTENTIN<br />
DIE AQUILA GRUPPE<br />
Die Aquila Gruppe ist eine auf Asset Management und Investment Services spezialisierte<br />
Unternehmensgruppe. Im Jahr 2001 von Dr. Dieter Rentsch und Roman Rosslenbroich gegründet,<br />
beschäftigt die Aquila Gruppe weltweit mehr als 200 Mitarbeiter an den Standorten Hamburg<br />
(Hauptsitz), Frankfurt, Köln, München, Luxemburg, London, Zürich, Wien, Sofia, Singapur und Feilding<br />
(Neuseeland).<br />
AQUILA CAPITAL<br />
Aquila Capital ist eine führende bankenunabhängige Investmentgesellschaft für alternative und nichttraditionelle<br />
Anlagen. Im Fokus von Aquila Capital stehen die Strukturierung und das Management<br />
langfristig erfolgreicher Investmentlösungen, die sich durch eine geringe Korrelation zu traditionellen<br />
Assetklassen auszeichnen und von globalen Makrotrends getrieben sind. Der methodische Ansatz<br />
ermöglicht es Aquila Capital, in vielen Segmenten als First Mover und Pionier bedeutender<br />
Entwicklungen im Bereich der Financial und Real Assets aufzutreten. Mit über 80<br />
Investmentspezialisten verwaltet Aquila Capital ein Vermögen von rd. 3,8 Mrd. Euro. Im Bereich der<br />
geschlossenen Fonds (Real Assets) liegt der Schwerpunkt auf den Assetklassen Klimaschutz, Forst-<br />
und Landwirtschaft sowie Erneuerbare Energien und Opportunistische Schiffsinvestitionen.<br />
Maßgeblich für die Investitionen ist die Kombination von Nachhaltigkeit und Renditechancen.<br />
ALCEDA FUND MANAGEMENT<br />
Der Luxemburger Strukturierungsarm der Gruppe, Alceda Fund Management S.A. (Alceda), verwaltet<br />
zusätzlich rd. 5,4 Mrd. Euro für Investoren weltweit. Nach dem Leitsatz „Form Follows Function“ kreiert<br />
Alceda maßgeschneiderte Strukturen für alternative und traditionelle Investmentstrategien. Ein rd. 60<br />
Spezialisten starkes Team kombiniert Expertise in jedem Aspekt des Strukturierungsprozesses und<br />
bietet so<strong>mit</strong> ganzheitliche Strukturierungs- und Administrationslösungen für eine anspruchsvolle<br />
internationale Klientel.<br />
BETREIBER<br />
Ideal enerji üretim sanayi ve ticarret a.a. – nachfolgend ideal<br />
Betreiber der 5 Wasserkraftwerke in der Türkei ist die IDEAL, deren Geschäftsszweck das Betreiben<br />
von Wasserkraftwerken ist. Die im Jahr 2003 gegründete Gesellschaft betreibt im Osten der Türkei 5<br />
fertig gestellte Wasserkraftwerke. Dies ist Teil der Gesamtstrategie der Muttergesellschaft, der<br />
Akfen Holding, die in der Türkei als Marktführer im Segment der Bauwirtschaft gilt.<br />
Seite 4 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
Wesentliche Verträge<br />
Versicherungen<br />
(S.58)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(S.125ff)<br />
Treuhandvertrag<br />
(S.136ff)<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
(S.141ff)<br />
Akfen Holding<br />
Der Infrastrukturentwickler und –betreiber Akfen wurde 1975 gegründet und 1999 in eine Holding<br />
umgewandelt. Hauptgeschäftsbereiche sind die Errichtung und der Betrieb großer Infrastrukturprojekte<br />
wie die Entwicklung von Wasserkraftwerken, von Flug- und Seehäfen, Immobilien- und Hotelprojekten<br />
sowie die Entwicklung und das Management von weiteren wasserwirtschaftlichen Projekten. 2010<br />
beschäftigte die Holding inklusive ihrer Tochtergesellschaften rund 22.900 Mitarbeiter. Die Holding<br />
verfügt über ein Stammkapital in Höhe von TRY 145.500.000 (umgerechnet rund EUR 65,4 Mio.) und<br />
befindet sich im Wesentlichen in Familienbesitz von Herrn Hamdi Akin. Mit drei Tochterfirmen setzt die<br />
Akfen Gruppe die Wasserprojekte um. Daneben ist sie auch im Bereich der Windenergie aktiv.<br />
Das Unternehmen hat u.a. die Flughäfen Ankara und Istanbul errichtet. Zudem entwickelt und errichtet<br />
Akfen Hotelanlagen in der Region, die von der Accor Gruppe, einem der weltweit führenden<br />
Hotelbetreiber, unterhalten werden.<br />
andritz hydro gmbh<br />
Die Andritz Hydro GmbH ist Teil der Andritz Gruppe, die ihren Hauptsitz in Graz hat. Andritz Hydro<br />
selbst hat ihren Sitz in Ravensburg. Am Unternehmensstandort Ravensburg werden 500 Mitarbeiter<br />
beschäftigt, die sich <strong>mit</strong> der Entwicklung und der Konstruktion von Kaplan-, Francis- und anderen<br />
Turbinentypen für Wasserkraftwerke beschäftigen. Daneben werden weitere Dienstleistungen, wie<br />
z.B. Projektmanagement, Ingenieurarbeiten, Installierung, Wartung und Optimierung für<br />
Wasserkraftwerke in 20 Ländern angeboten.<br />
Die türkische Versicherungsgesellschaft Anadolu Insurance Company (Anadolu) und AXA Sigorta<br />
(AXA) versichern die Wasserkraftgesellschaft IDEAL <strong>mit</strong> insgesamt 27 Policen. Bei Anadolu handelt<br />
es sich um die erste nationale Versicherungsgesellschaft der Türkei, die im Jahre 1925 gegründet<br />
worden ist. AXA ist Bestandteil der AXA Unternehmensgruppe in Europa. Der Ursprung der Gruppe<br />
geht auf das Jahr 1817 <strong>mit</strong> der Gründung der Versicherung Mutuelle ACL zurück. 1985 fand die<br />
Umfirmierung in AXA statt. Heute ist die Gruppe weltweit in 61 Ländern tätig und beschäftigt rund<br />
214.000 Mitarbeiter.<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG: Näheres im Verkaufsprospekt S. 125ff<br />
TREUHANDVERTRAG: Näheres im Verkaufsprospekt S. 136ff<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG: Näheres im Verkaufsprospekt S. 141ff<br />
4. Risiken der Beteiligung (S.15 – S.29 Emissionsprospekt)<br />
Allgemeine Risiken<br />
Risiken der<br />
Beteiligung<br />
Trotz der Auswahl geeigneter Vertragspartner und einer ausgereiften<br />
Fondskonzeption können über die Fondslaufzeit Abweichungen von den erwarteten wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen und den Rahmenbedingungen eintreten. Ein Totalverlust der Kapitalanlage ist<br />
grundsätzlich möglich. Eine Investition in die Beteiligung „Aquila HydropowerINVEST IV“ sollte unter<br />
Abwägung von Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis <strong>zum</strong> Gesamtvermögen des<br />
Anlegers stehen.<br />
Die Risiken der Beteiligung werden ausführlich im Prospekt dargestellt und erörtert (S. 15ff des<br />
Verkaufsprospektes) und Nachtrag Nr. 1 vom 28.06.2012. Hierzu zählen prognosegefährdende,<br />
anlagegefährdende und anlegergefährdende Risiken. Im Einzelnen sind dies, ohne Anspruch auf<br />
Vollständigkeit, folgende:<br />
Anlagerisiko<br />
Stromerzeugungs- / Stromabnahmerisiko / Strompreisrisiko<br />
Betreiberrisiko<br />
Management- und Schlüsselpersonenrisiko<br />
Inflationsrisiko<br />
Laufzeit und Handelbarkeit<br />
Zins/Tilgung<br />
Persönliche Anteilsfinanzierung<br />
Ertrags- und Kostenrisiken<br />
Majorisierung<br />
Auslandsrisiko - fremder Rechtskreis / Währungsrisiko / Kapitalverkehrsrisiko<br />
Altverbindlichkeiten<br />
Rückabwicklung/Liquidation der Gesellschaft<br />
Haftung des Anlegers<br />
Steuer- und steuerrechtliche Risiken<br />
Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder abweichenden Auffassungen der<br />
Finanzverwaltung<br />
etc.<br />
Das den Anleger maximal treffende Risiko kann den Totalverlust seiner Einlage einschließlich<br />
nicht ausgezahlter Gewinne sowie die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen und drohende<br />
Steuerzahlungen umfassen.<br />
Eine Abhängigkeit von anderen Märkten ist nur im sehr geringen Ausmaß gegeben. Abhängigkeit vom<br />
internationalen Strommarkt. Dieser kann <strong>mit</strong>tel- und un<strong>mit</strong>telbar <strong>mit</strong> der konjunkturellen Situation in der<br />
Türkei korrelieren. Zudem kann eine Veränderung der Zinsen sowie der Währung, die durch<br />
makroökonomische Faktoren bedingt ist, zu einer Veränderung der prognostizierten Ertragslage<br />
führen.<br />
Seite 5 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
Versicherungen<br />
Sonstige Risiken<br />
5. Finanz- und Investitionsplan<br />
Gesamtinvestitionskosten<br />
(S.12, S.74)<br />
Mittelherkunft<br />
(S. 12, S. 75, S. 90)<br />
Fremdkapital<br />
Nachtrag Nr. 1 vom<br />
28. Juni 2012<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind, dass der<br />
Versicherungsschutz versagt oder nicht ausreichend ist. Sollte ein Schaden nur teilweise oder gar<br />
nicht gedeckt sein, hat die E<strong>mit</strong>tentin die Differenz bzw. den gesamten Schaden zu tragen. Dies kann<br />
für den Anleger den Verlust eines Teils seines eingesetzten Kapitals bis <strong>zum</strong> Totalverlust zur<br />
Folge haben.<br />
Weder der Initiator Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co, KG noch die IC Consulting AG haben<br />
Einfluss auf mögliche Änderungen in der Steuergesetzgebung! Abweichungen der zukünftigen<br />
Entwicklung gegenüber den Prospektannahmen können das Engagement beeinflussen!<br />
EUR 24.099.600,- inkl. 5% Agio (Erhöhungsoption um bis zu EUR 27.050.000,- bis spätestens<br />
31.08.2013)<br />
Kommanditeinlagen:<br />
Emissionskapital EUR 22.950.000<br />
Aquila Capital Real Assets Management GmbH EUR 1.000<br />
Caveras Treuhand GmbH EUR 1.000<br />
FREMDKAPITAL:<br />
Auf Ebene der Türkischen Betreibergesellschaft Ideal bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe<br />
von insgesamt EUR 37.300.000. Diese wurde von einem Konsortium von 5 Geschäftsbanken -<br />
Industrial Development Bank of Turkey (TSKB), Isbank, Yapi Kredi, DenziBank und Finansbank<br />
gewärht. Die Tilgung der Darlehen beginnt am 01.06.2012 und endet am 30.06.2020<br />
NACHTRAG NR. 1 VOM 28. JUNI 2012<br />
Die Ausführungen im Verkaufsprospekt zu den auf Ebene der Wasserkraftgesellschaft IDEAL<br />
bestehenden Darlehensverträgen, vorbehaltlich der im Verkaufsprospekt genannten Refinanzierung<br />
der Fremdfinanzierung, werden um die o.g. Daten ergänzt.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung wird die Beteiligung an der IDEAL von der AkfenHES Yatirimlari<br />
ve Enerji Üretim A.S. - nachfolgend AkfenHES I A.S genannt - sowie von 4 Minderheitsaktionären<br />
gehalten. Aus steuerlichen Gründen des Verkäufers soll bis <strong>zum</strong> 15.10.2012 die Abspaltung der<br />
Beteiligung und/oder eines Teilbetriebes der AkfenHES I A.S. und der vorgenannten<br />
Minderheitsaktionäre an der IDEAL auf eine im Rahmen der Abspaltung noch zu gründende türkische<br />
Holdinggesellschaft - die HES IV A.S. - erfolgen. Soweit dies rechtlich zulässig ist, soll die Abspaltung<br />
rückwirkend <strong>zum</strong> 01.01.2012 erfolgen. Der Kaufgegenstand der Fondsgesellschaft wird daher<br />
zukünftig die HES IV A.S. sein.<br />
Seite 6 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
Mittelverwendung<br />
(S. 74)<br />
Platzierungsgarantie<br />
6. Wirtschaftliche Aspekte / Prognosen<br />
Prognostizierte<br />
Ausschüttungen<br />
(S.9, S,76ff, S.82)<br />
Ergebnisprognose<br />
(S. 75ff)<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
(S. 85f)<br />
Einzahlungsraten/Zahl<br />
ungsmodalitäten<br />
(S.12, S.96)<br />
Kalkulierte Laufzeit /<br />
Kündigung<br />
(S.12,S.76f, S.95)<br />
7. Angaben zur Gesellschaft<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
(S.9,S.11,<br />
S.107)<br />
Komplementärin /<br />
persönlich haftende<br />
Gesellschafterin<br />
(S. 107)<br />
Eine Platzierungsgarantie wurde nicht abgegeben.<br />
Die geplanten Auszahlungen an die Anleger erfolgen gemäß Prognoserechnung erstmals für das<br />
Jahr 2013, basierend auf den in den Jahren 2012 und 2013 erfolgten Auszahlungen der<br />
Wasserkraftgesellschaft nach Quellensteuereinbehalt und den daraus resultierenden Auszahlungen<br />
der Investitionsgesellschaft. Über die Fondslaufzeit sind von der Anbieterin Auszahlungen inkl.<br />
anrechenbarer Quellensteuer und vor Abgeltungsteuer in Höhe von 2,00 % p. a. in 2013, 3,75 % p. a.<br />
in 2014 sowie 7,75 % p. a. ab 2015, ansteigend auf bis zu 10,75 % p. a., auf Anlegerebene geplant,<br />
bezogen auf die Zeichnungssumme (exkl. Agio). Diese Auszahlungen beinhalten auch die<br />
Rückführung der Kommanditeinlage (inkl. Agio). Die geschäftsführende Kommanditistin behält sich<br />
vor, zur Stärkung der Liquiditätsreserve die Auszahlungen für das Jahr 2013 einzubehalten, sofern<br />
wichtige Gründe dafür sprechen sollten. Überdies verstehen sich die Auszahlungen des Jahres 2013<br />
annualisiert in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt der Geschäftsanteile durch die<br />
Investitionsgesellschaft und erfolgen bei unterjährigem Erwerb nach dem 01.01.2012, und einem<br />
bedingt dadurch geringeren Cashflow im Jahr 2012, anteilig.<br />
Die Anleger leisten ihre Einzahlungen zu 100 % zzgl. 5 % Agio sofort nach Annahme des Beitritts<br />
und nach Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />
Die geplante Fondslaufzeit beträgt rd. 10 Jahre (bis 2022). Danach besteht im Zwei-Jahres-Turnus<br />
die Möglichkeit für die Gesellschafter, über die Auflösung oder Weiterführung der Gesellschaft <strong>mit</strong><br />
einfacher Mehrheit abzustimmen. Eine ordentliche Kündigung ist danach durch die Anleger erstmals<br />
nach Ablauf von 10 Jahren <strong>mit</strong> einer Frist von 6 Monaten <strong>zum</strong> Jahresende möglich. Hiervon<br />
unberührt ist die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund.<br />
Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co. KG<br />
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, HRA 114456<br />
Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, HRB 90132<br />
Seite 7 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
Investitionsgesellschaft<br />
(S.109)<br />
Co-Investor und<br />
Kommanditistin der<br />
Investitionsgesellschaft<br />
(S.109)<br />
Treuhänder (S. 110)<br />
Mittelverwendungskon<br />
trolle<br />
(S.111)<br />
Beirat (S. 106)<br />
Nachtrag Nr. 1 vom<br />
28. Juni 2012<br />
Eigentümerin der<br />
Wasserkraftwerke<br />
Beteiligungsstruktur /<br />
laufende Besteuerung<br />
(S. 113ff)<br />
Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG<br />
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, HRA 114490)<br />
Aquila HydropowerINVEST III GmbH & Co. KG<br />
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, HRA 114458<br />
Caveras Treuhand GmbH<br />
ABC-Straße 45, 20354 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, HRB 90133<br />
ASSENSIS Projects GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />
Kurze Mühren 6, 20095 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg, HRA 113588<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde noch kein Beirat bestellt, daher entfallen Angaben zu<br />
den Beirats<strong>mit</strong>gliedern.<br />
İdeal Enerji Üretim Sanayi ve Ticaret A.Ş. (IDEAL)<br />
Koza Sok. No: 22 Daire: 2 Gaziosmanpaşa Çankaya / Ankara, Türkei<br />
Handelskammer Ankara, Türkei, Nr. 236068<br />
Da es sich bei der Beteiligungsgesellschaft um eine Personengesellschaft handelt, wird diese in<br />
ertragsteuerlicher Hinsicht als transparent qualifiziert. Dies bedeutet, dass die erzielten Einkünfte den<br />
jeweils beteiligten Gesellschaftern anteilig zugerechnet werden und bei diesen – unter<br />
Berücksichtigung deren persönlicher Verhältnisse – der Besteuerung unterliegen, vgl. § 180 Abs. 1<br />
Nr. 2a Abgabenordnung (AO). Hinsichtlich der verwirklichten Einkunftsart, der<br />
Einkunftserzielungsabsicht und der Höhe der Einkünfte sind allerdings auf Ebene der<br />
Beteiligungsgesellschaft die wesentlichen Feststellungen vom zuständigen Finanzamt zu treffen. Bei<br />
der E<strong>mit</strong>tentin und der Investitionsgesellschaft handelt es sich konzeptionell um<br />
vermögensverwaltende, sogenannte steuerlich geprägte Personengesellschaften in der Rechtsform<br />
der GmbH & Co. KG. Die E<strong>mit</strong>tentin und die Investitionsgesellschaft erzielen ausschließlich Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG. Eine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Abs. 3<br />
Nr. 2 EStG sollte in Übereinstimmung <strong>mit</strong> der derzeitigen Verwaltungsauffassung nicht vorliegen, da<br />
konzeptionsgemäß <strong>zum</strong>indest jeweils ein Kommanditist der E<strong>mit</strong>tentin und Investitionsgesellschaft<br />
nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung befugt sind. Die Er<strong>mit</strong>tlung der Einkünfte der<br />
E<strong>mit</strong>tentin und der Investitionsgesellschaft als vermögensverwaltende Personengesellschaften erfolgt<br />
grundsätzlich durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungs- bzw.<br />
Sonderwerbungskosten, welche bei der Investitionsgesellschaft, der E<strong>mit</strong>tentin und/oder den<br />
Anlegern im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu- und abgeflossen sind. Dividendenerträge, welche<br />
an die Investitionsgesellschaft ausgeschüttet werden, sind daher im Jahr des tatsächlichen Zuflusses<br />
bei der Investitionsgesellschaft von den Anlegern zu versteuern. Aufgrund der steuerlichen<br />
Transparenz der E<strong>mit</strong>tentin und der Investitionsgesellschaft wird die Veräußerung der <strong>mit</strong>telbaren<br />
Beteiligungen an der Wasserkraftgesellschaft durch die Investitionsgesellschaft so behandelt, als<br />
würde die Veräußerung un<strong>mit</strong>telbar durch die Anleger selbst erfolgen, sodass ein auf Ebene des<br />
Anlegers steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht. Die erhaltenen Dividenden von der<br />
Wasserkraftgesellschaft und Zinsen aus der Anlage überschüssiger Liquidität bei inländischen<br />
Banken durch die E<strong>mit</strong>tentin oder die Investitionsgesellschaft unterliegen auf Ebene des Anlegers<br />
grundsätzlich dem gesonderten Steuersatz i.H.v. 25% (Abgeltungsteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer (§ 20 Abs .1 Nr. 1 und Nr. 7 i.V.m. § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG). Sofern der<br />
persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers unter 25% liegt, wird gemäß § 32d Abs. 6 EStG die<br />
Möglichkeit geschaffen, die Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung <strong>mit</strong> Abgabe<br />
einer Steuererklärung auf Antrag der tariflichen Einkommensteuer des Anlegers zu unterwerfen.<br />
Weiterhin besteht für den Anleger ein Veranlagungs-Wahlrecht (§ 32d Abs. 4 EStG). Danach kann<br />
der Anleger die Kapitaleinkünfte, die bereits der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) unterlegen<br />
haben (z.B. Zinsen aus der Anlage der Liquidität), im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />
erklären, insbesondere um einen nicht vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag geltend zu<br />
machen oder beim Steuerabzug noch nicht berücksichtigte Verluste <strong>mit</strong> positiven Kapitaleinkünften<br />
zu verrechnen bzw. um nicht verrechenbare Verluste im Wege des Verlustvortrages feststellen zu<br />
lassen. Soweit die anteilig dem jeweiligen Anleger zuzurechnende türkische Quellensteuer auf<br />
Dividendenausschüttungen der Wasserkraftgesellschaft an die Investitionsgesellschaft keinem<br />
Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt, kann der Anleger die türkische Quellensteuer grundsätzlich<br />
auf seine auf Dividendenausschüttungen der Wasserkraftgesellschaft anfallende Abgeltungsteuer<br />
unter den Voraussetzungen des § 32d Abs. 5 EStG anrechnen.<br />
Diese Ausführungen gelten auch für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne. Näheres unter<br />
„Steuerliche Grundlagen“ auf Seite 113ff des Prospektes.<br />
Ein explizites Schreiben der Steuerberatungsgesellschaft, das die im Verkaufsprospekt<br />
dargestellten steuerlichen Grundlagen auf der <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden Rechtslage erstellt wurden, bestätigt, liegt nicht vor.<br />
Seite 8 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
Erbschafts- und<br />
Schenkungssteuer<br />
(S. 118f)<br />
Mindestbeteiligung<br />
(S. 9,S,96)<br />
Haftung /<br />
Nachschusspflicht<br />
(S.12, S.26, S. 98, S.<br />
131)<br />
Möglichkeit der<br />
freihändigen<br />
Veräußerung (S. 124,<br />
S. 93, S. 131 § 17 des<br />
Gesellschaftervertrages<br />
)<br />
Soweit ein Anleger seinen Kommanditanteil an der E<strong>mit</strong>tentin unentgeltlich<br />
überträgt oder vererbt, handelt es sich grundsätzlich um einen der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
unterliegenden Vorgang. Bemessungsgrundlage für die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
ist die Bereicherung des Erwerbers, wobei das übertragene Vermögen auf den Tag der<br />
Steuerentstehung, d. h. grundsätzlich <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung oder des Todes<br />
des Erblassers, nach § 12 ErbStG zu bewerten ist. Da die E<strong>mit</strong>tentin als vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft weder gewerblich tätig noch gewerblich geprägt ist, liegt aus<br />
erbschaftsteuerlicher Sicht kein begünstigtes Betriebsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG vor,<br />
sodass weder Verschonungsabschläge noch Abzugsbeträge zur Anwendung gelangen. Im Falle<br />
einer un<strong>mit</strong>telbaren oder <strong>mit</strong>telbaren Übertragung eines Anteils an einer nicht gewerblich tätigen und<br />
auch nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft sind die einzelnen Wirtschaftsgüter und<br />
übrigen Besitzpositionen sowie die etwaigen Gesellschaftsschulden den einzelnen Anlegern anteilig<br />
zuzurechnen (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Die Bewertung der übertragenen Wirtschaftsgüter erfolgt<br />
daher <strong>mit</strong> dem anteiligen maßgeblichen Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter, sonstigen Besitzposten<br />
und Schulden der E<strong>mit</strong>tentin. Im Wesentlichen wird das Vermögen der E<strong>mit</strong>tentin– <strong>mit</strong>telbar über die<br />
Investitionsgesellschaft – aus der Beteiligung an der Wasserkraftgesellschaft und überschüssiger<br />
Liquidität bestehen. Die Bewertung eines Anteils an der Wasserkraftgesellschaft erfolgt für erbschaft-<br />
und schenkungsteuerliche Zwecke <strong>mit</strong> dem gemeinen Wert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V. m. § 11 Abs. 2<br />
BewG). Der gemeine Wert ist dabei grundsätzlich aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten,<br />
die weniger als ein Jahr zurückliegen. Lässt sich der Wert auf diese Weise nicht er<strong>mit</strong>teln, ist er nach<br />
einer im Geschäftsverkehr üblichen Methode, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises<br />
zugrunde legen würde, zu er<strong>mit</strong>teln Die persönlichen Freibeträge für die Erwerber betragen – je nach<br />
Verwandtschaftsgrad – zwischen 20.000 Euro (fremde Dritte), 200.000 Euro (z. B. Enkel), 400.000<br />
Euro (z. B. Kinder) und 500.000 Euro (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner). Diese persönlichen<br />
Freibeträge können alle zehn Jahre für Schenkungen von demselben Schenker an dieselbe Person<br />
in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der persönlichen Freibeträge ist für den Erbfall zu<br />
berücksichtigen, dass dem überlebenden Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner neben<br />
dem vorbenannten persönlichen Freibetrag noch ein besonderer Versorgungsfreibetrag in Höhe von<br />
256.000 Euro gewährt wird (§ 17 Abs. 1 ErbStG). Dieser Versorgungsfreibetrag wird bei Ehegatten<br />
oder bei eingetragenen Lebenspartnern, denen aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der<br />
Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge zustehen, um den Kapitalwert dieser<br />
Versorgungsbezüge gekürzt. Der auf den verbleibenden Erwerb anzuwendende Steuersatz richtet<br />
sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und liegt zwischen<br />
7 % und 50 %. Zwischen Deutschland und der Türkei besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Etwaige in der Türkei anfallende Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer kann unter den Voraussetzungen des § 21 ErbStG auf die deutsche<br />
Erbschaftsteuer angerechnet werden. Soweit die ausländischen Steuern nicht angerechnet werden<br />
können, käme es grundsätzlich zu einer Doppelbesteuerung.<br />
BESTEUERUNG IN DER TÜRKEI<br />
Unterstellt, dass weder die Anleger noch die jeweiligen Erwerber in der Türkei ansässig sind, löst die<br />
unentgeltliche Übertragung der Beteiligung an der E<strong>mit</strong>tentin keine türkische Erbschaft- oder<br />
Schenkungsteuer aus. Näheres im Verkaufsprospekt S.118f.<br />
EUR 15.000 zzgl. 5 % Agio (höhere Beträge müssen ohne Rest durch EUR 1.000 teilbar sein)<br />
Durch die Wahl der Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditgesellschaft ist die<br />
Haftung der Kommanditisten Dritten gegenüber auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />
begrenzt. Sie beträgt ein Hunderstel der übernommenen Pflichteinlage. Die Haftung gegenüber den<br />
Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft erlischt <strong>mit</strong> vollständiger Einzahlung der Haftsumme (§§ 171<br />
ff. HGB). Werden den Kommanditisten Entnahmen ausgezahlt (Auszahlungen), denen keine<br />
entsprechenden Gewinne gegenüberstehen, und sinkt die Einlage hierdurch unter die eingetragene<br />
Haftsumme, so lebt die Haftung bis zur vollständigen Höhe der Haftsumme wieder auf (§ 172 Absatz<br />
4 in Verbindung <strong>mit</strong> § 171 Absatz 1 HGB). Sollte die Beteiligungsgesellschaft <strong>zum</strong> Beispiel illiquide<br />
werden, können die empfangenen Auszahlungen bis zur Höhe der Haftsumme zurückgefordert<br />
werden. Die Möglichkeit der Rückforderung besteht bis zu fünf Jahre nach einem Ausscheiden des<br />
Kommanditisten in Höhe der nicht eingezahlten Haftsumme für die bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft fort. Eine noch<br />
weitergehende Haftung entsprechend §§ 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt<br />
empfangenen Auszahlungen kommt erst dann in Betracht, wenn Auszahlungen erfolgen, obwohl die<br />
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft eine Auszahlung nicht erlaubt, <strong>zum</strong> Beispiel weil eine<br />
Überschuldung der Gesellschaft vorliegt. Vergleiche hierzu auch die gesonderte Darstellung im<br />
Kapitel „Risiken“ unter dem Abschnitt „Haftung“ (Seite 26 des Verkaufsprospekts). Ansonsten ist eine<br />
Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen. Für die Erbringung der jeweiligen<br />
Pflichteinlage haften die Anleger gegenüber der Gesellschaft <strong>mit</strong> ihrem gesamten Vermögen.<br />
Weiterhin hat der Anleger die für die Einkünfte zu leistenden Steuern zu zahlen. Darüber hinaus hat<br />
der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere keine Zahlungen zu leisten.<br />
Ein Gesellschafter ist berechtigt, seinen Anteil an der Beteiligungsgesellschaft rechtsgeschäftlich auf<br />
Dritte ganz oder teilweise zu übertragen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die<br />
Übertragung können Kosten für den Anleger entstehen. Eventuell kann es sein, dass sich bei einem<br />
beabsichtigten Verkauf kein Käufer findet oder die Beteiligung nur <strong>mit</strong> Abschlägen veräußert werden<br />
kann. Generell richtet sich der Wert nach Marktlage und wirtschaftlichem Erfolg der Beteiligung.<br />
Für den Handel der Anteile existiert keine gesetzlich geregelte Handelsplattform, dadurch ist<br />
die Handelbarkeit der Vermögensanlage eingeschränkt. Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Seite 9 von 10 Stand: 01.10.2012
Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />
8. Ergänzende Angaben des Beraters<br />
Unterschrift des Anlegers<br />
Das Beratungsgespräch wurde ausschließlich auf der Grundlage des aktuell gültigen Emissionsprospektes durchgeführt. Der<br />
Prospekt wurde <strong>mit</strong> dem Anleger ausführlich besprochen. Der Berater kann keine Haftung für die vom Anleger erwarteten<br />
wirtschaftlichen oder steuerlichen Effekte aus einer Beteiligung an dieser Anlage übernehmen. Der Anleger bestätigt, dass er<br />
die vorstehenden Hinweise gemäß dieses Protokolls des Beratungsgespräches vor Beitritt zur gegenständlichen Kapitalanlage<br />
zur Kenntnis genommen hat. Er hat die für einen Beitritt maßgeblichen Unterlagen rechtzeitig erhalten und ausreichend Zeit<br />
sich <strong>mit</strong> diesen vertraut zu machen.<br />
Der Anleger willigt ein, dass der Ver<strong>mit</strong>tler die für die Aufnahme und Durchführung der Beratung und Ver<strong>mit</strong>tlung erforderlichen<br />
Angaben speichert, verarbeitet und der IC Consulting AG zur dortigen Datenspeicherung und Herbeiführung des<br />
Vertragszwecks über<strong>mit</strong>telt. Über<strong>mit</strong>telt werden dürfen Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum oder vergleichbare Daten)<br />
und alle das ver<strong>mit</strong>telte <strong>Produkt</strong> betreffenden Daten. In diesem Rahmen entbindet der Anleger den Ver<strong>mit</strong>tler zugleich vom<br />
Bankgeheimnis. Dabei erfüllt die IC Consulting AG die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß<br />
Bundesdatenschutzgesetz.<br />
Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals Zuwendungen<br />
(Eigenkapitalver<strong>mit</strong>tlungsprovision) gezahlt werden. Die für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals zu zahlende Provision ist im<br />
Emissionsprospekt auf Seite 50f dargestellt. Das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / der Berater erhält für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals<br />
das Agio in Höhe von ___ % zzgl. Zuwendungen in Höhe von bis zu ___ % bezogen auf das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital. Daraus<br />
ergibt sich eine maximale Provision für das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / den Berater in Höhe von bis zu ___ % bezogen auf<br />
das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital.<br />
_______________________________________ _____________________________________<br />
Ort, Datum / Unterschrift des Beraters Ort, Datum / Unterschrift des Anlegers<br />
9. Empfangsbestätigung<br />
Herr/Frau ________________________________ bestätigt <strong>mit</strong> seiner/ihrer Unterschrift, dass ihm/ihr folgende Unterlagen am<br />
jeweils angegebenen Datum übergeben wurden:<br />
□ Emissionsprospekt vom 16.April.2012 erhalten am __________<br />
Datum<br />
□ <strong>Produkt</strong>informationsblatt (PIB) erhalten am __________<br />
Datum<br />
□ 1. Prospektnachtrag vom 28. Juni 2012 erhalten am __________<br />
Datum<br />
□ Kopie der Beitrittserklärung inkl. Widerrufsbelehrung erhalten am __________<br />
Datum<br />
□ Ausfertigung dieses <strong>Produkt</strong>beratungsprotokolls<br />
<strong>mit</strong> Kenntnisnahme des Inhalts erhalten am __________<br />
Datum<br />
□ Weitere Unterlagen: erhalten am __________<br />
Datum<br />
______________________________________ __________________________________<br />
Ort, Datum / Unterschrift des Beraters Ort, Datum / Unterschrift des Anlegers<br />
Seite 10 von 10 Stand: 01.10.2012