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Produktberatungsbogen mit Detailangaben zum Produkt - Bca

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Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

<strong>Produkt</strong>beratungsprotokoll<br />

Aquila HydropowerINVEST IV<br />

Aquila Capital Structured Assets GmbH<br />

Hinweis für den Berater: Vorliegendes <strong>Produkt</strong>beratungsprotokoll dient lediglich der Ergänzung des<br />

Beratungsgespräches. Es dokumentiert ausschließlich die Beratung und Aufklärung des Anlegers über<br />

produktspezifische Eigenschaften des gegenständlichen Beteiligungsangebotes. Es ersetzt daher nicht ein gemäß<br />

WpHG zu fertigendes Protokoll über die Anlageberatung zur Er<strong>mit</strong>tlung und Dokumentation der Anlageziele des<br />

Anlegers. Eine Ausfertigung jeweils beider Protokolle ist dem Anleger nach Beendigung des Beratungsgespräches<br />

<strong>zum</strong> Verbleib für dessen Unterlagen auszuhändigen.<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Geburtsdatum<br />

Kreditinstitut / Firma<br />

Name des Ver<strong>mit</strong>tlers<br />

Datum:<br />

Datum:<br />

Datum:<br />

1. Allgemeines<br />

Anlegerangaben<br />

Angaben <strong>zum</strong> Berater<br />

Folgende Gesprächstermine haben stattgefunden<br />

Uhrzeit von/bis:<br />

Uhrzeit von/bis:<br />

Uhrzeit von/bis<br />

Ort:<br />

Ort:<br />

Ort:<br />

Weitere Teilnehmer:<br />

Weitere Teilnehmer:<br />

Weitere Teilnehmer:<br />

Dieses Protokoll ist weder ein Prospektersatz noch eine Prospektergänzung. Es dient lediglich der Protokollierung und<br />

Dokumentation des Beratungsgespräches im Hinblick auf die produktspezifischen Eigenschaften des gegenständlichen<br />

Beteiligungsangebotes.<br />

Grundlage des Beitritts ist allein das ausführliche Studium des Emissionsprospektes inkl. Nachtrag Nr. 1 vom 28. Juni 2012,<br />

insbesondere der Rubrik „Risiken der Beteiligung“ (Seite 15 - 29).<br />

2. Allgemeine <strong>Produkt</strong>- und Risikohinweise<br />

Beteiligung<br />

Fungibilität/<br />

Handelbarkeit<br />

Zuwendungen an das<br />

ver<strong>mit</strong>telnde Institut /<br />

den Berater<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die<br />

neben Chancen auch Risiken beinhaltet. Es ist <strong>mit</strong> kaufmännischer Sorgfalt konzipiert und strukturiert,<br />

dennoch kann das endgültige Ergebnis heute noch nicht feststehen. Die spezifischen Risiken der<br />

Beteiligung werden auf den Seiten 15 – 29 des Emissionsprospektes erläutert. Eine Garantie für die<br />

angestrebten Rückflüsse kann nicht übernommen werden. Nicht erwartete Entwicklungen können<br />

zu Abweichungen und sogar <strong>zum</strong> Totalverlust der Kapitaleinlage führen.<br />

Die gewählte Anlage ist nicht empfehlenswert für Anleger, die darauf angewiesen sind, sich jederzeit<br />

kurzfristig von einer gewählten Anlageform trennen zu können. Für die Kommanditanteile besteht kein<br />

fungibler Zweitmarkt. Die Anteile können in der Regel nicht oder nur schwer veräußert werden. Eine<br />

Kündigung der Beteiligung vor dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten frühesten Kündigungstermin<br />

ist grundsätzlich nicht möglich.<br />

Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals Zuwendungen<br />

(Eigenkapitalver<strong>mit</strong>tlungsprovision) gezahlt werden. Die für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals zu<br />

zahlende Provision ist im Emissionsprospekt auf Seite 50f dargestellt. Das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / der<br />

Berater erhält für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals das Agio in Höhe von ___ % zzgl. Zuwendungen<br />

in Höhe von bis zu ___ % bezogen auf das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital. Daraus ergibt sich eine<br />

maximale Provision für das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / den Berater in Höhe von bis zu ___ %<br />

bezogen auf das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital.<br />

Seite 1 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

3. Investitionsvorhaben<br />

Beteiligung / Art der<br />

Vermögensanlage<br />

(S.11)<br />

Initiator und Prospektherausgeber<br />

(S.9,S.61ff,S.89,<br />

S.107. S.125ff)<br />

Investitionsobjekt<br />

(S.10ff, S.31ff )<br />

Die Anleger beteiligen sich entweder <strong>mit</strong>telbar über die Treuhänderin oder direkt als Kommanditisten<br />

an der E<strong>mit</strong>tentin Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co. KG. Die E<strong>mit</strong>tentin beteiligt sich<br />

wiederum als Kommanditistin un<strong>mit</strong>telbar an der Investitionsgesellschaft Aquila HydropowerINVEST<br />

Investitions GmbH & Co. KG, an der sich zu gleichen Konditionen ein weiterer Co-Investor im Rahmen<br />

einer Platzierung der Aquila Gruppe beteiligen wird. Haftsumme: 1% der Pflichteinlage.<br />

Aquila Capital Structured Assets GmbH, als Teil der Aquila Gruppe, ist der Spezialist für die<br />

Strukturierung von geschlossenen Fonds im Bereich der alternativen Investments. Sämtliche Fonds<br />

des Emissionshauses basieren auf ökonomischen Grundlagen und bilden die Megatrends, in denen<br />

internationale Investitionen getätigt werden: Bevölkerungswachstum, Welternährung, Klimaschutz,<br />

Erhalt der natürlichen Resourcen sowie Energieversorgung ab. Die Stärke des Hauses ist dabei die<br />

Aufspürung dieser Trends und die Umsetzung in Investitionsmöglichkeiten für Anleger. Aquila gilt in<br />

diesem Marktsegment als nachhaltig positioniert.<br />

Für die aufgelegten Fonds <strong>mit</strong> Fokus auf alternative Investments erhielt Aquila Capital 2011 den<br />

Award bester Initiator in der Anlageklasse Spezialitäten von der renommierten Ratingagentur Feri<br />

EuroRating AG. Da<strong>mit</strong> setzte sich das Emissionshaus gegen rund 250 Mitbewerber durch, die am<br />

deutschen Markt aktiv waren. Der Preis wird nach einem unabhängigen und nachprüfbaren<br />

Bewertungsverfahren vergeben, bei dem unter anderem die bisherigen Erfolge der Initiatoren auf den<br />

Prüfstand gestellt werden.<br />

Aquila Capital hat in den Jahren 2007 bis 2011 bereits 15 Fonds aus dem Segment der alternativen<br />

Investments – Private Equity, Klimaschutz, Wald, Agrar und Solar - platziert.<br />

Jedes der Mitglieder des Aquila-Hydropower-Teams aus internen und kooperierenden Experten ist<br />

bereits seit rd. zehn Jahren im Bereich der Wasserkraft aktiv. In Südosteuropa ist das Hydropower-<br />

Team schon seit rd. fünf Jahren tätig und hat dort eine große Zahl an potenziellen Projekten, Anlagen<br />

und möglichen Standorten geprüft.<br />

Jan Erik Schulien<br />

Mit Fokus auf Wasserkraft ist Jan Erik Schulien innerhalb der Aquila Gruppe für die Akquisition, das<br />

Investment Management und das Strukturieren von Fonds verantwortlich. Er ist seit 2002 im Bereich<br />

der Erneuerbaren Energien tätig und bringt zwölf Jahre Erfahrung im Bereich der Energiebranche in<br />

das Hydropower-Team ein.<br />

Thomas Grimmer<br />

Dipl.-Ing. Thomas Grimmer hat in den letzten 15 Jahren rd. 30 Wasserkraftwerke geplant, entwickelt<br />

und erfolgreich errichtet. Seine Erfahrung reicht dabei von der Machbarkeitsstudie, Projektierung,<br />

Genehmigungseinholung, Umweltstudien/Restwasseranalysen/ Fischtreppendesign über den Bau und<br />

die Baufertigstellung, Optimierung bis zu der Wehrsanierung und dem -neubau für alle Turbinenarten.<br />

Roar Hausner<br />

Mehr als 14 Jahre Erfahrung im Energiesektor, insbesondere in den Bereichen Energiehandel und<br />

Projektentwicklung, zeichnen Roar Hausner aus. In Positionen als CEO und CFO der Technor Energy<br />

ASA <strong>mit</strong> Sitz in Tromsø, Norwegen, ist er verantwortlich für die Entwicklung von Wasserkraftwerken in<br />

Südosteuropa sowie für Akquisitionen von Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien.<br />

Begehrte Vorgänger: Aquila Norway HydropowerINVEST, Aquila HydropowerINVEST II- Southeast<br />

Europe und Aquila HydropowerINVEST III – Private Placement.<br />

Anlageobjekte (Investitionsobjekte) sind Gesellschaftsanteile an einer Holdinggesellschaft, die<br />

ihrerseits die Gesellschaftsanteile an einer Betreibergesellschaft in der Türkei hält, die seit 2011 5<br />

Wasserkraftwerke im Osten der Türkei betreibt. Das Closing <strong>zum</strong> Kauf dieser Anteile wird spätestens<br />

am 15.10.2012 stattfinden. Die Kraftwerke verfügen über eine Gesamtleistung von rund 25 MW und<br />

produzieren rund 139 GWh Strom pro Jahr. Dieser Strom wird hälftig über das Türkische<br />

Stromeinspeisegesetz und hälftig am freien Markt veräußert. Für die Strommenge ist eine staatliche<br />

Einspeisevergütung von 73 USD pro MWh garantiert. Die E<strong>mit</strong>tentin legt für die Kalkulation der<br />

Einnahmen einen Wechselkurs von 1,3028 EUR/USD zugrunde. Nach rund 10 Jahren soll versucht<br />

werden, die Anlagen am Markt <strong>mit</strong> entsprechenden Mehrerlösen zu veräußern.<br />

WASSERKRAFTWERK NR.1:<br />

Das Wasserkraftwerk Nr. 1 liegt in dem Verwaltungszentrum Askale, in der Provinz Erzurum. Es hat<br />

eine installierte Kapazität von rd. 3,75 MW und ist seit Mai 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 1<br />

erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von rd. 30 Metern (brutto) bzw. rd.<br />

28,5 Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 15 Kubikmetern pro Sekunde rd. 23 GWh Strom<br />

p. a. Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei Wasserbecken<br />

einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 5,25 Kilometer langen Kanal in einen kleinen<br />

Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,3 Meter breites und 48 Meter langes Stahl-Druckrohr <strong>zum</strong><br />

Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei horizontale Francis-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von rd.<br />

3,75 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim<br />

A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Askale. Das Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für<br />

den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder die Wassernutzungsrechte. Die<br />

Konzessionslaufzeit läuft bis mindestens Dezember 2054. Es wurden sämtliche relevante Studien und<br />

Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und<br />

hydrologische Gutachten.<br />

WASSERKRAFTWERK NR. 2:<br />

Das Wasserkraftwerk Nr. 2 liegt in dem Verwaltungszentrum Askale, in der Provinz Erzurum. Es ist <strong>mit</strong><br />

einer installierten Kapazität von rd. 3 MW das kleinste der fünf Wasserkraftwerke und ist seit Juni<br />

2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 2 erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer<br />

Fallhöhe von 25,2 Metern (brutto) bzw. rd. 25 Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 15<br />

Kubikmetern pro Sekunde rd. 20 GWh Strom p. a. Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage,<br />

Seite 2 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

um das Flusswasser in zwei Wasserbecken einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 5,9<br />

Kilometer langen Kanal in einen kleinen Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,3 Meter breites und<br />

87,5 Meter langes Stahl-Druckrohr <strong>zum</strong> Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei horizontale Francis-<br />

Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von rd. 3 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den<br />

Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Askale. Das<br />

Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder<br />

die Wassernutzungsrechte. Die Konzession läuft bis mindestens Dezember 2045. Es wurden<br />

sämtliche relevante Studien und Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie,<br />

Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und hydrologische Gutachten.<br />

WASSERKRAFTWERK NR. 3:<br />

Das Wasserkraftwerk Nr. 3 liegt in den Verwaltungszentren Askale, in der Provinz Erzurum, und<br />

Tercan, in der Provinz Erzincan. Mit einer installierten Kapazität von rd. 10 MW ist es das größte der<br />

fünf Wasserkraftwerke. Es ist seit November 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 3 erzeugt als<br />

sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von rd. 59 Metern (brutto) bzw. rd. 55 Metern<br />

(netto) und einer Durchflussmenge von 20,1 Kubikmetern pro Sekunde rd. 56 GWh Strom p. a. Das<br />

Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei Wasserbecken<br />

einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 11,7 Kilometer langen Kanal in einen kleinen<br />

Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,3 Meter breites und rd. 145 Meter langes Stahl-Druckrohr<br />

<strong>zum</strong> Kraftwerkshaus fließt. Dort werden drei horizontale Francis-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung<br />

von rd. 10 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik<br />

Dagitim A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Tercan. Das Wasserkraftwerk besitzt die<br />

Genehmigungen für den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder die Wassernutzungsrechte.<br />

Die Konzession läuft bis mindestens März 2056. Es wurden sämtliche relevante Studien und<br />

Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und<br />

hydrologische Gutachten.<br />

WASSERKRAFTWERK NR. 4:<br />

Das Wasserkraftwerk Nr. 4 liegt in dem Verwaltungszentrum Tercan, in der Provinz Erzincan. Es hat<br />

eine installierte Kapazität von rd. 3,7 MW und ist seit August 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 4<br />

erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von 14,7 Metern (brutto) bzw. rd. 14<br />

Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 30 Kubikmetern pro Sekunde rd. 17 GWh Strom p. a.<br />

Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei Wasserbecken<br />

einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen 1,6 Kilometer langen Kanal in einen kleinen<br />

Ausgleichsspeicher, bevor es durch zwei 2,2 Meter breite und 8 Meter lange Stahl-Druckrohre <strong>zum</strong><br />

Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei vertikale Kaplan-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von 3,7<br />

MW angetrieben. Die Netzeinspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim A.S¸.<br />

über das Umspannwerk der Stadt Tercan. Das Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für den<br />

operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung oder die Wassernutzungsrechte. Die Konzession läuft bis<br />

mindestens April 2056. Es wurden sämtliche relevante Studien und Gutachten durchgeführt:<br />

Wirtschaftlichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und hydrologische Gutachten.<br />

WASSERKRAFTWERK NR. 5:<br />

Das Wasserkraftwerk Nr. 5 liegt in dem Verwaltungszentrum Tercan, in der Provinz Erzincan. Es hat<br />

eine installierte Kapazität von rd. 4 MW und ist seit August 2011 in Betrieb. Wasserkraftwerk Nr. 5<br />

erzeugt als sogenanntes Niederdruckkraftwerk <strong>mit</strong> einer Fallhöhe von 23,7 Metern (brutto) bzw. rd.<br />

21,2 Metern (netto) und einer Durchflussmenge von 20,1 Kubikmetern pro Sekunde rd. 23,2 GWh<br />

Strom p. a. Das Wasserkraftwerk verwendet eine Wehranlage, um das Flusswasser in zwei<br />

Wasserbecken einzuleiten. Von dort fließt das Wasser über einen rd. 3,1 Kilometer langen Kanal und<br />

einen rd. 0,5 Kilometer langen Tunnel in einen kleinen Ausgleichsspeicher, bevor es durch ein 2,8<br />

Meter breites und 65 Meter langes Stahl-Druckrohr <strong>zum</strong> Kraftwerkshaus fließt. Dort werden zwei<br />

vertikale Francis-Turbinen <strong>mit</strong> einer Gesamtleistung von rd. 4 MW angetrieben. Die Netzeinspeisung<br />

erfolgt durch den Netzbetreiber Aras Elektrik Dagitim A.S¸. über das Umspannwerk der Stadt Tercan.<br />

Das Wasserkraftwerk besitzt die Genehmigungen für den operativen Betrieb, wie die Netzeinspeisung<br />

oder die Wassernutzungsrechte. Die Konzession läuft bis mindestens Januar 2056. Es wurden<br />

sämtliche relevante Studien und Gutachten durchgeführt: Wirtschaftlichkeitsstudie,<br />

Umweltverträglichkeitsstudie, geotechnische und hydrologische Gutachten.<br />

DIE TECHNISCHEN DATEN DER 5 WASSERKRAFTWERKE IM ÜBERBLICK:<br />

Askale Askale 2 Askale 3 Tercan Tercan 2<br />

Wasserfluss 15,00 m³/s 15,00 m³/s 20,10 m³/s 30,00 m³/s 20,10 m³/s<br />

Max. Wasserpegel 1.675,55 m 1.631,38 m 1.523,30 m 1.458,40<br />

m<br />

1.438,50 m<br />

Kanallänge 5.251,00 m 5.906,00 m 11.713,4 m 1.630,00<br />

m<br />

3.052,00 m<br />

Druckrohr<br />

(Durchmesser)<br />

2,30 m 2,30 m 2,30 m 2,20 m 2,80 m<br />

Druckrohr (Länge) 48,00 m 87,60 m 144,96 m 8,00 m 65,00 m<br />

Unterwasser-kanal 1.641,21 m 1.603,00 m 1.456,78 m 1.437,95<br />

m<br />

1.409,00 m<br />

Turbinentyp und 2 x Francis 2 x Francis 3 x Francis 2 x Kaplan 2 x Francis<br />

Anzahl<br />

(horizontal) (horizontal) (horizontal) (vertikal) (vertikal)<br />

Brutto-Fallhöhe 29,68 m 25,20 m 58,69 m 14,70 m 23,70 m<br />

Netto-Fallhöhe 28,60 m 24,99 m 55,27 m 13,98 m 21,19 m<br />

Installierte Leistung 3,73 MW 3,09 MW 9,94 MW 3,71 MW 4,03 MW<br />

Gesamtproduktion 23,09 GWh 19,61 GWh 56,35 GWh 16,89 23,16<br />

GWh GWh<br />

Seite 3 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

Nachtrag Nr. 1 vom<br />

28.Juni 2012<br />

Wesentliche<br />

Vertragspartner<br />

Treuhänder (S.71)<br />

E<strong>mit</strong>tentin (S.61ff,<br />

S.107)<br />

Betreiber (S.44f)<br />

Erwerb der Wasserkraftgesellschaft<br />

Die Investitionsgesellschaft – die Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG – hat am<br />

13.04.2012 ein Memorandum of Understanding („MoU“) <strong>mit</strong> der Akfen Holding A.S., Ankara, Türkei,<br />

abgeschlossen und sich darin verbindlich auf den Abschluss eines final verhandelten Kaufvertrags für<br />

den Erwerb der HES IV A.S. geeinigt. Hier haben sich u. a. im Hinblick auf die am 28.06.2012 erfolgte<br />

Zahlung auf ein Treuhandkonto von rd. 70 % des Kaufpreises Aktualisierungen ergeben, welche sich<br />

wie folgt darstellen:<br />

Kaufpreisberechnung und Kaufpreisfälligkeit<br />

Die Parteien haben auf der Basis einer vertraglich fixierten jährlichen Gesamtleistung von 139,1 GWh<br />

Strom und eines vertraglich fixierten Strompreises von 0,62 Euro je kWh einen Wert der die<br />

Wasserkraftwerke haltenden türkischen Wasserkraftgesellschaft İdeal Enerji Üretim Sanayi ve Ticaret<br />

A.Ş. (nachfolgend „IDEAL“ genannt) in Höhe von 86,24 Mio. Euro vereinbart. Dieser Wert der IDEAL<br />

ist von der Anbieterin <strong>mit</strong> Hilfe externer Berater überprüft worden. Im Rahmen dieser Überprüfung<br />

haben sich insoweit Wertbemessungen von rd. 0,62 Euro je kWh p. a. bis rd. 1,30 Euro je kWh p. a.<br />

(Mittelwert: rd. 0,96 Euro je kWh p. a.) ergeben. Die IDEAL hat aktuell Fremdkapital auf Eurobasis in<br />

Höhe von rd. 30,2 Mio. Euro aufgenommen. Vertragsgemäß vermindert sich daher der Wert der<br />

IDEAL um dieses Fremdkapital. Gleichzeitig erhöht sich dieser Wert um <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Abwicklung<br />

des Kaufvertrages etwaig vorhandene liquide Mittel der IDEAL. Diese liquiden Mittel betragen aktuell<br />

rd. 273.534 Euro, daher ist auf Basis der vorgenannten Parameter für die die IDEAL haltende und im<br />

Rahmen der geplanten Abspaltung (siehe unten) noch zu gründende türkische Holdinggesellschaft<br />

(nachfolgend „HES IV A.S.“ genannt) von einem Kaufpreis (Net Equity Value) in Höhe von rund 56,3<br />

Mio. Euro auszugehen. Der <strong>mit</strong>telbare Anteil der E<strong>mit</strong>tentin hieran ist abhängig von dem tatsächlich<br />

eingeworbenen Beteiligungskapital exklusive Agio und abzüglich der Fondsnebenkosten, wobei der<br />

Kaufpreis neben der E<strong>mit</strong>tentin von weiteren Investorengruppen im Rahmen von Platzierungen der<br />

Aquila Gruppe eingeworben wird. Dieser Kaufpreis ist in verschiedenen Raten zur Zahlung fällig.<br />

Bereits am 13.04.2012 und am 19.04.2012 hat die Investitionsgesellschaft auf zwei Treuhandkonten<br />

bei der Deniz Bank A.S. Baskent Corporate Branch, Ankara, Türkei, und bei der Commerzbank AG,<br />

Hamburg, insgesamt rd. 9,62 Mio. Euro als Kaufpreisanzahlung geleistet. Hierzu hat die<br />

Investitionsgesellschaft eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Höhe von 10 Mio. Euro<br />

aufgenommen, welche zunächst bis <strong>zum</strong> 28.09.2012 befristet ist (sofern erforderlich verlängerbar). Ein<br />

weiterer Teilbetrag des Kaufpreises in Höhe von rd. 29,82 Mio. Euro ist am 29.06.2012 zur Zahlung<br />

fällig, dieser wurde am 28.06.2012 auf das Treuhandkonto bei der Commerzbank gezahlt. Für den<br />

Restkaufpreis hat die Investitionsgesellschaft zwischenzeitlich eine weitere<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung zu einem Zinssatz von 5 % ab dem 27.06.2012, befristet bis <strong>zum</strong><br />

28.09.2012 (sofern erforderlich verlängerbar), sicherstellen können. Diese Einzahlung hat zur Folge,<br />

dass sich das Abschlussdatum für den Kaufvertrag für IDEAL vom 29.06.2012 auf den 31.08.2012<br />

verschiebt. Bis spätestens <strong>zum</strong> 30.08.2012 ist der dann verbleibende Restbetrag des Kaufpreises auf<br />

das Treuhandkonto bei der Commerzbank AG einzuzahlen.<br />

TREUHÄNDER<br />

Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die Caveras Treuhand GmbH, Hamburg, welche<br />

der Fondsgesellschaft als Kommanditistin beigetreten ist.<br />

Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg, HRB 90 133. Anschrift: ABC-Straße 45, 20354<br />

Hamburg.<br />

EMITTENTIN<br />

DIE AQUILA GRUPPE<br />

Die Aquila Gruppe ist eine auf Asset Management und Investment Services spezialisierte<br />

Unternehmensgruppe. Im Jahr 2001 von Dr. Dieter Rentsch und Roman Rosslenbroich gegründet,<br />

beschäftigt die Aquila Gruppe weltweit mehr als 200 Mitarbeiter an den Standorten Hamburg<br />

(Hauptsitz), Frankfurt, Köln, München, Luxemburg, London, Zürich, Wien, Sofia, Singapur und Feilding<br />

(Neuseeland).<br />

AQUILA CAPITAL<br />

Aquila Capital ist eine führende bankenunabhängige Investmentgesellschaft für alternative und nichttraditionelle<br />

Anlagen. Im Fokus von Aquila Capital stehen die Strukturierung und das Management<br />

langfristig erfolgreicher Investmentlösungen, die sich durch eine geringe Korrelation zu traditionellen<br />

Assetklassen auszeichnen und von globalen Makrotrends getrieben sind. Der methodische Ansatz<br />

ermöglicht es Aquila Capital, in vielen Segmenten als First Mover und Pionier bedeutender<br />

Entwicklungen im Bereich der Financial und Real Assets aufzutreten. Mit über 80<br />

Investmentspezialisten verwaltet Aquila Capital ein Vermögen von rd. 3,8 Mrd. Euro. Im Bereich der<br />

geschlossenen Fonds (Real Assets) liegt der Schwerpunkt auf den Assetklassen Klimaschutz, Forst-<br />

und Landwirtschaft sowie Erneuerbare Energien und Opportunistische Schiffsinvestitionen.<br />

Maßgeblich für die Investitionen ist die Kombination von Nachhaltigkeit und Renditechancen.<br />

ALCEDA FUND MANAGEMENT<br />

Der Luxemburger Strukturierungsarm der Gruppe, Alceda Fund Management S.A. (Alceda), verwaltet<br />

zusätzlich rd. 5,4 Mrd. Euro für Investoren weltweit. Nach dem Leitsatz „Form Follows Function“ kreiert<br />

Alceda maßgeschneiderte Strukturen für alternative und traditionelle Investmentstrategien. Ein rd. 60<br />

Spezialisten starkes Team kombiniert Expertise in jedem Aspekt des Strukturierungsprozesses und<br />

bietet so<strong>mit</strong> ganzheitliche Strukturierungs- und Administrationslösungen für eine anspruchsvolle<br />

internationale Klientel.<br />

BETREIBER<br />

Ideal enerji üretim sanayi ve ticarret a.a. – nachfolgend ideal<br />

Betreiber der 5 Wasserkraftwerke in der Türkei ist die IDEAL, deren Geschäftsszweck das Betreiben<br />

von Wasserkraftwerken ist. Die im Jahr 2003 gegründete Gesellschaft betreibt im Osten der Türkei 5<br />

fertig gestellte Wasserkraftwerke. Dies ist Teil der Gesamtstrategie der Muttergesellschaft, der<br />

Akfen Holding, die in der Türkei als Marktführer im Segment der Bauwirtschaft gilt.<br />

Seite 4 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

Wesentliche Verträge<br />

Versicherungen<br />

(S.58)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(S.125ff)<br />

Treuhandvertrag<br />

(S.136ff)<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

(S.141ff)<br />

Akfen Holding<br />

Der Infrastrukturentwickler und –betreiber Akfen wurde 1975 gegründet und 1999 in eine Holding<br />

umgewandelt. Hauptgeschäftsbereiche sind die Errichtung und der Betrieb großer Infrastrukturprojekte<br />

wie die Entwicklung von Wasserkraftwerken, von Flug- und Seehäfen, Immobilien- und Hotelprojekten<br />

sowie die Entwicklung und das Management von weiteren wasserwirtschaftlichen Projekten. 2010<br />

beschäftigte die Holding inklusive ihrer Tochtergesellschaften rund 22.900 Mitarbeiter. Die Holding<br />

verfügt über ein Stammkapital in Höhe von TRY 145.500.000 (umgerechnet rund EUR 65,4 Mio.) und<br />

befindet sich im Wesentlichen in Familienbesitz von Herrn Hamdi Akin. Mit drei Tochterfirmen setzt die<br />

Akfen Gruppe die Wasserprojekte um. Daneben ist sie auch im Bereich der Windenergie aktiv.<br />

Das Unternehmen hat u.a. die Flughäfen Ankara und Istanbul errichtet. Zudem entwickelt und errichtet<br />

Akfen Hotelanlagen in der Region, die von der Accor Gruppe, einem der weltweit führenden<br />

Hotelbetreiber, unterhalten werden.<br />

andritz hydro gmbh<br />

Die Andritz Hydro GmbH ist Teil der Andritz Gruppe, die ihren Hauptsitz in Graz hat. Andritz Hydro<br />

selbst hat ihren Sitz in Ravensburg. Am Unternehmensstandort Ravensburg werden 500 Mitarbeiter<br />

beschäftigt, die sich <strong>mit</strong> der Entwicklung und der Konstruktion von Kaplan-, Francis- und anderen<br />

Turbinentypen für Wasserkraftwerke beschäftigen. Daneben werden weitere Dienstleistungen, wie<br />

z.B. Projektmanagement, Ingenieurarbeiten, Installierung, Wartung und Optimierung für<br />

Wasserkraftwerke in 20 Ländern angeboten.<br />

Die türkische Versicherungsgesellschaft Anadolu Insurance Company (Anadolu) und AXA Sigorta<br />

(AXA) versichern die Wasserkraftgesellschaft IDEAL <strong>mit</strong> insgesamt 27 Policen. Bei Anadolu handelt<br />

es sich um die erste nationale Versicherungsgesellschaft der Türkei, die im Jahre 1925 gegründet<br />

worden ist. AXA ist Bestandteil der AXA Unternehmensgruppe in Europa. Der Ursprung der Gruppe<br />

geht auf das Jahr 1817 <strong>mit</strong> der Gründung der Versicherung Mutuelle ACL zurück. 1985 fand die<br />

Umfirmierung in AXA statt. Heute ist die Gruppe weltweit in 61 Ländern tätig und beschäftigt rund<br />

214.000 Mitarbeiter.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG: Näheres im Verkaufsprospekt S. 125ff<br />

TREUHANDVERTRAG: Näheres im Verkaufsprospekt S. 136ff<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG: Näheres im Verkaufsprospekt S. 141ff<br />

4. Risiken der Beteiligung (S.15 – S.29 Emissionsprospekt)<br />

Allgemeine Risiken<br />

Risiken der<br />

Beteiligung<br />

Trotz der Auswahl geeigneter Vertragspartner und einer ausgereiften<br />

Fondskonzeption können über die Fondslaufzeit Abweichungen von den erwarteten wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen und den Rahmenbedingungen eintreten. Ein Totalverlust der Kapitalanlage ist<br />

grundsätzlich möglich. Eine Investition in die Beteiligung „Aquila HydropowerINVEST IV“ sollte unter<br />

Abwägung von Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis <strong>zum</strong> Gesamtvermögen des<br />

Anlegers stehen.<br />

Die Risiken der Beteiligung werden ausführlich im Prospekt dargestellt und erörtert (S. 15ff des<br />

Verkaufsprospektes) und Nachtrag Nr. 1 vom 28.06.2012. Hierzu zählen prognosegefährdende,<br />

anlagegefährdende und anlegergefährdende Risiken. Im Einzelnen sind dies, ohne Anspruch auf<br />

Vollständigkeit, folgende:<br />

Anlagerisiko<br />

Stromerzeugungs- / Stromabnahmerisiko / Strompreisrisiko<br />

Betreiberrisiko<br />

Management- und Schlüsselpersonenrisiko<br />

Inflationsrisiko<br />

Laufzeit und Handelbarkeit<br />

Zins/Tilgung<br />

Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

Ertrags- und Kostenrisiken<br />

Majorisierung<br />

Auslandsrisiko - fremder Rechtskreis / Währungsrisiko / Kapitalverkehrsrisiko<br />

Altverbindlichkeiten<br />

Rückabwicklung/Liquidation der Gesellschaft<br />

Haftung des Anlegers<br />

Steuer- und steuerrechtliche Risiken<br />

Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder abweichenden Auffassungen der<br />

Finanzverwaltung<br />

etc.<br />

Das den Anleger maximal treffende Risiko kann den Totalverlust seiner Einlage einschließlich<br />

nicht ausgezahlter Gewinne sowie die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen und drohende<br />

Steuerzahlungen umfassen.<br />

Eine Abhängigkeit von anderen Märkten ist nur im sehr geringen Ausmaß gegeben. Abhängigkeit vom<br />

internationalen Strommarkt. Dieser kann <strong>mit</strong>tel- und un<strong>mit</strong>telbar <strong>mit</strong> der konjunkturellen Situation in der<br />

Türkei korrelieren. Zudem kann eine Veränderung der Zinsen sowie der Währung, die durch<br />

makroökonomische Faktoren bedingt ist, zu einer Veränderung der prognostizierten Ertragslage<br />

führen.<br />

Seite 5 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

Versicherungen<br />

Sonstige Risiken<br />

5. Finanz- und Investitionsplan<br />

Gesamtinvestitionskosten<br />

(S.12, S.74)<br />

Mittelherkunft<br />

(S. 12, S. 75, S. 90)<br />

Fremdkapital<br />

Nachtrag Nr. 1 vom<br />

28. Juni 2012<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind, dass der<br />

Versicherungsschutz versagt oder nicht ausreichend ist. Sollte ein Schaden nur teilweise oder gar<br />

nicht gedeckt sein, hat die E<strong>mit</strong>tentin die Differenz bzw. den gesamten Schaden zu tragen. Dies kann<br />

für den Anleger den Verlust eines Teils seines eingesetzten Kapitals bis <strong>zum</strong> Totalverlust zur<br />

Folge haben.<br />

Weder der Initiator Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co, KG noch die IC Consulting AG haben<br />

Einfluss auf mögliche Änderungen in der Steuergesetzgebung! Abweichungen der zukünftigen<br />

Entwicklung gegenüber den Prospektannahmen können das Engagement beeinflussen!<br />

EUR 24.099.600,- inkl. 5% Agio (Erhöhungsoption um bis zu EUR 27.050.000,- bis spätestens<br />

31.08.2013)<br />

Kommanditeinlagen:<br />

Emissionskapital EUR 22.950.000<br />

Aquila Capital Real Assets Management GmbH EUR 1.000<br />

Caveras Treuhand GmbH EUR 1.000<br />

FREMDKAPITAL:<br />

Auf Ebene der Türkischen Betreibergesellschaft Ideal bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe<br />

von insgesamt EUR 37.300.000. Diese wurde von einem Konsortium von 5 Geschäftsbanken -<br />

Industrial Development Bank of Turkey (TSKB), Isbank, Yapi Kredi, DenziBank und Finansbank<br />

gewärht. Die Tilgung der Darlehen beginnt am 01.06.2012 und endet am 30.06.2020<br />

NACHTRAG NR. 1 VOM 28. JUNI 2012<br />

Die Ausführungen im Verkaufsprospekt zu den auf Ebene der Wasserkraftgesellschaft IDEAL<br />

bestehenden Darlehensverträgen, vorbehaltlich der im Verkaufsprospekt genannten Refinanzierung<br />

der Fremdfinanzierung, werden um die o.g. Daten ergänzt.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung wird die Beteiligung an der IDEAL von der AkfenHES Yatirimlari<br />

ve Enerji Üretim A.S. - nachfolgend AkfenHES I A.S genannt - sowie von 4 Minderheitsaktionären<br />

gehalten. Aus steuerlichen Gründen des Verkäufers soll bis <strong>zum</strong> 15.10.2012 die Abspaltung der<br />

Beteiligung und/oder eines Teilbetriebes der AkfenHES I A.S. und der vorgenannten<br />

Minderheitsaktionäre an der IDEAL auf eine im Rahmen der Abspaltung noch zu gründende türkische<br />

Holdinggesellschaft - die HES IV A.S. - erfolgen. Soweit dies rechtlich zulässig ist, soll die Abspaltung<br />

rückwirkend <strong>zum</strong> 01.01.2012 erfolgen. Der Kaufgegenstand der Fondsgesellschaft wird daher<br />

zukünftig die HES IV A.S. sein.<br />

Seite 6 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

Mittelverwendung<br />

(S. 74)<br />

Platzierungsgarantie<br />

6. Wirtschaftliche Aspekte / Prognosen<br />

Prognostizierte<br />

Ausschüttungen<br />

(S.9, S,76ff, S.82)<br />

Ergebnisprognose<br />

(S. 75ff)<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

(S. 85f)<br />

Einzahlungsraten/Zahl<br />

ungsmodalitäten<br />

(S.12, S.96)<br />

Kalkulierte Laufzeit /<br />

Kündigung<br />

(S.12,S.76f, S.95)<br />

7. Angaben zur Gesellschaft<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

(S.9,S.11,<br />

S.107)<br />

Komplementärin /<br />

persönlich haftende<br />

Gesellschafterin<br />

(S. 107)<br />

Eine Platzierungsgarantie wurde nicht abgegeben.<br />

Die geplanten Auszahlungen an die Anleger erfolgen gemäß Prognoserechnung erstmals für das<br />

Jahr 2013, basierend auf den in den Jahren 2012 und 2013 erfolgten Auszahlungen der<br />

Wasserkraftgesellschaft nach Quellensteuereinbehalt und den daraus resultierenden Auszahlungen<br />

der Investitionsgesellschaft. Über die Fondslaufzeit sind von der Anbieterin Auszahlungen inkl.<br />

anrechenbarer Quellensteuer und vor Abgeltungsteuer in Höhe von 2,00 % p. a. in 2013, 3,75 % p. a.<br />

in 2014 sowie 7,75 % p. a. ab 2015, ansteigend auf bis zu 10,75 % p. a., auf Anlegerebene geplant,<br />

bezogen auf die Zeichnungssumme (exkl. Agio). Diese Auszahlungen beinhalten auch die<br />

Rückführung der Kommanditeinlage (inkl. Agio). Die geschäftsführende Kommanditistin behält sich<br />

vor, zur Stärkung der Liquiditätsreserve die Auszahlungen für das Jahr 2013 einzubehalten, sofern<br />

wichtige Gründe dafür sprechen sollten. Überdies verstehen sich die Auszahlungen des Jahres 2013<br />

annualisiert in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt der Geschäftsanteile durch die<br />

Investitionsgesellschaft und erfolgen bei unterjährigem Erwerb nach dem 01.01.2012, und einem<br />

bedingt dadurch geringeren Cashflow im Jahr 2012, anteilig.<br />

Die Anleger leisten ihre Einzahlungen zu 100 % zzgl. 5 % Agio sofort nach Annahme des Beitritts<br />

und nach Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Die geplante Fondslaufzeit beträgt rd. 10 Jahre (bis 2022). Danach besteht im Zwei-Jahres-Turnus<br />

die Möglichkeit für die Gesellschafter, über die Auflösung oder Weiterführung der Gesellschaft <strong>mit</strong><br />

einfacher Mehrheit abzustimmen. Eine ordentliche Kündigung ist danach durch die Anleger erstmals<br />

nach Ablauf von 10 Jahren <strong>mit</strong> einer Frist von 6 Monaten <strong>zum</strong> Jahresende möglich. Hiervon<br />

unberührt ist die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund.<br />

Aquila HydropowerINVEST IV GmbH & Co. KG<br />

Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 114456<br />

Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 90132<br />

Seite 7 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

Investitionsgesellschaft<br />

(S.109)<br />

Co-Investor und<br />

Kommanditistin der<br />

Investitionsgesellschaft<br />

(S.109)<br />

Treuhänder (S. 110)<br />

Mittelverwendungskon<br />

trolle<br />

(S.111)<br />

Beirat (S. 106)<br />

Nachtrag Nr. 1 vom<br />

28. Juni 2012<br />

Eigentümerin der<br />

Wasserkraftwerke<br />

Beteiligungsstruktur /<br />

laufende Besteuerung<br />

(S. 113ff)<br />

Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG<br />

Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 114490)<br />

Aquila HydropowerINVEST III GmbH & Co. KG<br />

Valentinskamp 70, 20355 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 114458<br />

Caveras Treuhand GmbH<br />

ABC-Straße 45, 20354 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 90133<br />

ASSENSIS Projects GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

Kurze Mühren 6, 20095 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 113588<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde noch kein Beirat bestellt, daher entfallen Angaben zu<br />

den Beirats<strong>mit</strong>gliedern.<br />

İdeal Enerji Üretim Sanayi ve Ticaret A.Ş. (IDEAL)<br />

Koza Sok. No: 22 Daire: 2 Gaziosmanpaşa Çankaya / Ankara, Türkei<br />

Handelskammer Ankara, Türkei, Nr. 236068<br />

Da es sich bei der Beteiligungsgesellschaft um eine Personengesellschaft handelt, wird diese in<br />

ertragsteuerlicher Hinsicht als transparent qualifiziert. Dies bedeutet, dass die erzielten Einkünfte den<br />

jeweils beteiligten Gesellschaftern anteilig zugerechnet werden und bei diesen – unter<br />

Berücksichtigung deren persönlicher Verhältnisse – der Besteuerung unterliegen, vgl. § 180 Abs. 1<br />

Nr. 2a Abgabenordnung (AO). Hinsichtlich der verwirklichten Einkunftsart, der<br />

Einkunftserzielungsabsicht und der Höhe der Einkünfte sind allerdings auf Ebene der<br />

Beteiligungsgesellschaft die wesentlichen Feststellungen vom zuständigen Finanzamt zu treffen. Bei<br />

der E<strong>mit</strong>tentin und der Investitionsgesellschaft handelt es sich konzeptionell um<br />

vermögensverwaltende, sogenannte steuerlich geprägte Personengesellschaften in der Rechtsform<br />

der GmbH & Co. KG. Die E<strong>mit</strong>tentin und die Investitionsgesellschaft erzielen ausschließlich Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG. Eine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Abs. 3<br />

Nr. 2 EStG sollte in Übereinstimmung <strong>mit</strong> der derzeitigen Verwaltungsauffassung nicht vorliegen, da<br />

konzeptionsgemäß <strong>zum</strong>indest jeweils ein Kommanditist der E<strong>mit</strong>tentin und Investitionsgesellschaft<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung befugt sind. Die Er<strong>mit</strong>tlung der Einkünfte der<br />

E<strong>mit</strong>tentin und der Investitionsgesellschaft als vermögensverwaltende Personengesellschaften erfolgt<br />

grundsätzlich durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungs- bzw.<br />

Sonderwerbungskosten, welche bei der Investitionsgesellschaft, der E<strong>mit</strong>tentin und/oder den<br />

Anlegern im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu- und abgeflossen sind. Dividendenerträge, welche<br />

an die Investitionsgesellschaft ausgeschüttet werden, sind daher im Jahr des tatsächlichen Zuflusses<br />

bei der Investitionsgesellschaft von den Anlegern zu versteuern. Aufgrund der steuerlichen<br />

Transparenz der E<strong>mit</strong>tentin und der Investitionsgesellschaft wird die Veräußerung der <strong>mit</strong>telbaren<br />

Beteiligungen an der Wasserkraftgesellschaft durch die Investitionsgesellschaft so behandelt, als<br />

würde die Veräußerung un<strong>mit</strong>telbar durch die Anleger selbst erfolgen, sodass ein auf Ebene des<br />

Anlegers steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht. Die erhaltenen Dividenden von der<br />

Wasserkraftgesellschaft und Zinsen aus der Anlage überschüssiger Liquidität bei inländischen<br />

Banken durch die E<strong>mit</strong>tentin oder die Investitionsgesellschaft unterliegen auf Ebene des Anlegers<br />

grundsätzlich dem gesonderten Steuersatz i.H.v. 25% (Abgeltungsteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer (§ 20 Abs .1 Nr. 1 und Nr. 7 i.V.m. § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG). Sofern der<br />

persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers unter 25% liegt, wird gemäß § 32d Abs. 6 EStG die<br />

Möglichkeit geschaffen, die Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung <strong>mit</strong> Abgabe<br />

einer Steuererklärung auf Antrag der tariflichen Einkommensteuer des Anlegers zu unterwerfen.<br />

Weiterhin besteht für den Anleger ein Veranlagungs-Wahlrecht (§ 32d Abs. 4 EStG). Danach kann<br />

der Anleger die Kapitaleinkünfte, die bereits der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) unterlegen<br />

haben (z.B. Zinsen aus der Anlage der Liquidität), im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung<br />

erklären, insbesondere um einen nicht vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag geltend zu<br />

machen oder beim Steuerabzug noch nicht berücksichtigte Verluste <strong>mit</strong> positiven Kapitaleinkünften<br />

zu verrechnen bzw. um nicht verrechenbare Verluste im Wege des Verlustvortrages feststellen zu<br />

lassen. Soweit die anteilig dem jeweiligen Anleger zuzurechnende türkische Quellensteuer auf<br />

Dividendenausschüttungen der Wasserkraftgesellschaft an die Investitionsgesellschaft keinem<br />

Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt, kann der Anleger die türkische Quellensteuer grundsätzlich<br />

auf seine auf Dividendenausschüttungen der Wasserkraftgesellschaft anfallende Abgeltungsteuer<br />

unter den Voraussetzungen des § 32d Abs. 5 EStG anrechnen.<br />

Diese Ausführungen gelten auch für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne. Näheres unter<br />

„Steuerliche Grundlagen“ auf Seite 113ff des Prospektes.<br />

Ein explizites Schreiben der Steuerberatungsgesellschaft, das die im Verkaufsprospekt<br />

dargestellten steuerlichen Grundlagen auf der <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden Rechtslage erstellt wurden, bestätigt, liegt nicht vor.<br />

Seite 8 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuer<br />

(S. 118f)<br />

Mindestbeteiligung<br />

(S. 9,S,96)<br />

Haftung /<br />

Nachschusspflicht<br />

(S.12, S.26, S. 98, S.<br />

131)<br />

Möglichkeit der<br />

freihändigen<br />

Veräußerung (S. 124,<br />

S. 93, S. 131 § 17 des<br />

Gesellschaftervertrages<br />

)<br />

Soweit ein Anleger seinen Kommanditanteil an der E<strong>mit</strong>tentin unentgeltlich<br />

überträgt oder vererbt, handelt es sich grundsätzlich um einen der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

unterliegenden Vorgang. Bemessungsgrundlage für die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

ist die Bereicherung des Erwerbers, wobei das übertragene Vermögen auf den Tag der<br />

Steuerentstehung, d. h. grundsätzlich <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung oder des Todes<br />

des Erblassers, nach § 12 ErbStG zu bewerten ist. Da die E<strong>mit</strong>tentin als vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft weder gewerblich tätig noch gewerblich geprägt ist, liegt aus<br />

erbschaftsteuerlicher Sicht kein begünstigtes Betriebsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG vor,<br />

sodass weder Verschonungsabschläge noch Abzugsbeträge zur Anwendung gelangen. Im Falle<br />

einer un<strong>mit</strong>telbaren oder <strong>mit</strong>telbaren Übertragung eines Anteils an einer nicht gewerblich tätigen und<br />

auch nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft sind die einzelnen Wirtschaftsgüter und<br />

übrigen Besitzpositionen sowie die etwaigen Gesellschaftsschulden den einzelnen Anlegern anteilig<br />

zuzurechnen (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Die Bewertung der übertragenen Wirtschaftsgüter erfolgt<br />

daher <strong>mit</strong> dem anteiligen maßgeblichen Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter, sonstigen Besitzposten<br />

und Schulden der E<strong>mit</strong>tentin. Im Wesentlichen wird das Vermögen der E<strong>mit</strong>tentin– <strong>mit</strong>telbar über die<br />

Investitionsgesellschaft – aus der Beteiligung an der Wasserkraftgesellschaft und überschüssiger<br />

Liquidität bestehen. Die Bewertung eines Anteils an der Wasserkraftgesellschaft erfolgt für erbschaft-<br />

und schenkungsteuerliche Zwecke <strong>mit</strong> dem gemeinen Wert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V. m. § 11 Abs. 2<br />

BewG). Der gemeine Wert ist dabei grundsätzlich aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten,<br />

die weniger als ein Jahr zurückliegen. Lässt sich der Wert auf diese Weise nicht er<strong>mit</strong>teln, ist er nach<br />

einer im Geschäftsverkehr üblichen Methode, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises<br />

zugrunde legen würde, zu er<strong>mit</strong>teln Die persönlichen Freibeträge für die Erwerber betragen – je nach<br />

Verwandtschaftsgrad – zwischen 20.000 Euro (fremde Dritte), 200.000 Euro (z. B. Enkel), 400.000<br />

Euro (z. B. Kinder) und 500.000 Euro (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner). Diese persönlichen<br />

Freibeträge können alle zehn Jahre für Schenkungen von demselben Schenker an dieselbe Person<br />

in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der persönlichen Freibeträge ist für den Erbfall zu<br />

berücksichtigen, dass dem überlebenden Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner neben<br />

dem vorbenannten persönlichen Freibetrag noch ein besonderer Versorgungsfreibetrag in Höhe von<br />

256.000 Euro gewährt wird (§ 17 Abs. 1 ErbStG). Dieser Versorgungsfreibetrag wird bei Ehegatten<br />

oder bei eingetragenen Lebenspartnern, denen aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der<br />

Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge zustehen, um den Kapitalwert dieser<br />

Versorgungsbezüge gekürzt. Der auf den verbleibenden Erwerb anzuwendende Steuersatz richtet<br />

sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und liegt zwischen<br />

7 % und 50 %. Zwischen Deutschland und der Türkei besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Etwaige in der Türkei anfallende Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer kann unter den Voraussetzungen des § 21 ErbStG auf die deutsche<br />

Erbschaftsteuer angerechnet werden. Soweit die ausländischen Steuern nicht angerechnet werden<br />

können, käme es grundsätzlich zu einer Doppelbesteuerung.<br />

BESTEUERUNG IN DER TÜRKEI<br />

Unterstellt, dass weder die Anleger noch die jeweiligen Erwerber in der Türkei ansässig sind, löst die<br />

unentgeltliche Übertragung der Beteiligung an der E<strong>mit</strong>tentin keine türkische Erbschaft- oder<br />

Schenkungsteuer aus. Näheres im Verkaufsprospekt S.118f.<br />

EUR 15.000 zzgl. 5 % Agio (höhere Beträge müssen ohne Rest durch EUR 1.000 teilbar sein)<br />

Durch die Wahl der Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditgesellschaft ist die<br />

Haftung der Kommanditisten Dritten gegenüber auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

begrenzt. Sie beträgt ein Hunderstel der übernommenen Pflichteinlage. Die Haftung gegenüber den<br />

Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft erlischt <strong>mit</strong> vollständiger Einzahlung der Haftsumme (§§ 171<br />

ff. HGB). Werden den Kommanditisten Entnahmen ausgezahlt (Auszahlungen), denen keine<br />

entsprechenden Gewinne gegenüberstehen, und sinkt die Einlage hierdurch unter die eingetragene<br />

Haftsumme, so lebt die Haftung bis zur vollständigen Höhe der Haftsumme wieder auf (§ 172 Absatz<br />

4 in Verbindung <strong>mit</strong> § 171 Absatz 1 HGB). Sollte die Beteiligungsgesellschaft <strong>zum</strong> Beispiel illiquide<br />

werden, können die empfangenen Auszahlungen bis zur Höhe der Haftsumme zurückgefordert<br />

werden. Die Möglichkeit der Rückforderung besteht bis zu fünf Jahre nach einem Ausscheiden des<br />

Kommanditisten in Höhe der nicht eingezahlten Haftsumme für die bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft fort. Eine noch<br />

weitergehende Haftung entsprechend §§ 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt<br />

empfangenen Auszahlungen kommt erst dann in Betracht, wenn Auszahlungen erfolgen, obwohl die<br />

Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft eine Auszahlung nicht erlaubt, <strong>zum</strong> Beispiel weil eine<br />

Überschuldung der Gesellschaft vorliegt. Vergleiche hierzu auch die gesonderte Darstellung im<br />

Kapitel „Risiken“ unter dem Abschnitt „Haftung“ (Seite 26 des Verkaufsprospekts). Ansonsten ist eine<br />

Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen. Für die Erbringung der jeweiligen<br />

Pflichteinlage haften die Anleger gegenüber der Gesellschaft <strong>mit</strong> ihrem gesamten Vermögen.<br />

Weiterhin hat der Anleger die für die Einkünfte zu leistenden Steuern zu zahlen. Darüber hinaus hat<br />

der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere keine Zahlungen zu leisten.<br />

Ein Gesellschafter ist berechtigt, seinen Anteil an der Beteiligungsgesellschaft rechtsgeschäftlich auf<br />

Dritte ganz oder teilweise zu übertragen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die<br />

Übertragung können Kosten für den Anleger entstehen. Eventuell kann es sein, dass sich bei einem<br />

beabsichtigten Verkauf kein Käufer findet oder die Beteiligung nur <strong>mit</strong> Abschlägen veräußert werden<br />

kann. Generell richtet sich der Wert nach Marktlage und wirtschaftlichem Erfolg der Beteiligung.<br />

Für den Handel der Anteile existiert keine gesetzlich geregelte Handelsplattform, dadurch ist<br />

die Handelbarkeit der Vermögensanlage eingeschränkt. Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Seite 9 von 10 Stand: 01.10.2012


Ergänzendes Protokoll des Beratungsgespräches: Aquila HydropowerINVEST IV<br />

8. Ergänzende Angaben des Beraters<br />

Unterschrift des Anlegers<br />

Das Beratungsgespräch wurde ausschließlich auf der Grundlage des aktuell gültigen Emissionsprospektes durchgeführt. Der<br />

Prospekt wurde <strong>mit</strong> dem Anleger ausführlich besprochen. Der Berater kann keine Haftung für die vom Anleger erwarteten<br />

wirtschaftlichen oder steuerlichen Effekte aus einer Beteiligung an dieser Anlage übernehmen. Der Anleger bestätigt, dass er<br />

die vorstehenden Hinweise gemäß dieses Protokolls des Beratungsgespräches vor Beitritt zur gegenständlichen Kapitalanlage<br />

zur Kenntnis genommen hat. Er hat die für einen Beitritt maßgeblichen Unterlagen rechtzeitig erhalten und ausreichend Zeit<br />

sich <strong>mit</strong> diesen vertraut zu machen.<br />

Der Anleger willigt ein, dass der Ver<strong>mit</strong>tler die für die Aufnahme und Durchführung der Beratung und Ver<strong>mit</strong>tlung erforderlichen<br />

Angaben speichert, verarbeitet und der IC Consulting AG zur dortigen Datenspeicherung und Herbeiführung des<br />

Vertragszwecks über<strong>mit</strong>telt. Über<strong>mit</strong>telt werden dürfen Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum oder vergleichbare Daten)<br />

und alle das ver<strong>mit</strong>telte <strong>Produkt</strong> betreffenden Daten. In diesem Rahmen entbindet der Anleger den Ver<strong>mit</strong>tler zugleich vom<br />

Bankgeheimnis. Dabei erfüllt die IC Consulting AG die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß<br />

Bundesdatenschutzgesetz.<br />

Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals Zuwendungen<br />

(Eigenkapitalver<strong>mit</strong>tlungsprovision) gezahlt werden. Die für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals zu zahlende Provision ist im<br />

Emissionsprospekt auf Seite 50f dargestellt. Das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / der Berater erhält für die Ver<strong>mit</strong>tlung des Fondskapitals<br />

das Agio in Höhe von ___ % zzgl. Zuwendungen in Höhe von bis zu ___ % bezogen auf das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital. Daraus<br />

ergibt sich eine maximale Provision für das ver<strong>mit</strong>telnde Institut / den Berater in Höhe von bis zu ___ % bezogen auf<br />

das ver<strong>mit</strong>telte Eigenkapital.<br />

_______________________________________ _____________________________________<br />

Ort, Datum / Unterschrift des Beraters Ort, Datum / Unterschrift des Anlegers<br />

9. Empfangsbestätigung<br />

Herr/Frau ________________________________ bestätigt <strong>mit</strong> seiner/ihrer Unterschrift, dass ihm/ihr folgende Unterlagen am<br />

jeweils angegebenen Datum übergeben wurden:<br />

□ Emissionsprospekt vom 16.April.2012 erhalten am __________<br />

Datum<br />

□ <strong>Produkt</strong>informationsblatt (PIB) erhalten am __________<br />

Datum<br />

□ 1. Prospektnachtrag vom 28. Juni 2012 erhalten am __________<br />

Datum<br />

□ Kopie der Beitrittserklärung inkl. Widerrufsbelehrung erhalten am __________<br />

Datum<br />

□ Ausfertigung dieses <strong>Produkt</strong>beratungsprotokolls<br />

<strong>mit</strong> Kenntnisnahme des Inhalts erhalten am __________<br />

Datum<br />

□ Weitere Unterlagen: erhalten am __________<br />

Datum<br />

______________________________________ __________________________________<br />

Ort, Datum / Unterschrift des Beraters Ort, Datum / Unterschrift des Anlegers<br />

Seite 10 von 10 Stand: 01.10.2012

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