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AL_131112_Regelungen_Bauabfall - Verwaltung - Universität zu Köln

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<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />

<strong>Regelungen</strong> <strong>zu</strong>r Entsorgung<br />

von Bau- und Abbruchabfällen,<br />

die gefährliche Stoffe enthalten


Herausgeber:<br />

Programmgestaltung<br />

und Redaktion:<br />

UNIVERSITÄT ZU KÖLN<br />

DER KANZLER<br />

Stelle 02.2<br />

Arbeits- und Umweltschutz<br />

Adresse:<br />

Greinstr.8<br />

50939 <strong>Köln</strong><br />

Telefon: 0221/470 – 2874<br />

Stand: 2013


Inhalt<br />

1. Einleitung 2<br />

2. Grundsätze 3<br />

1.1 Verantwortung des Abfallerzeugers<br />

1.2 Einbindung der Abfallbeauftragten<br />

1.3 Gutachterliche Begleitung<br />

1.4 Delegation der Erzeugerpflichten<br />

1.5 Abfalllogistik<br />

3. Ablaufschema 4<br />

4. Datenblätter <strong>zu</strong>m Ablaufschema 5<br />

A Schadstoffgutachten / Ermittlung Abfälle / Entsorgungskonzept 6<br />

B Ausschreibung und Vergabe 7<br />

C Beantragung Signaturkarte (incl. Bestellformular) 8<br />

D Arbeiten mit ZED<strong>AL</strong> / Benutzerrechte 9<br />

E Entsorgungsnachweise / elektronische Signatur 10<br />

F Begleitscheine / Abfuhr der Abfälle 11<br />

5. Datenblätter <strong>zu</strong> Abfallfraktionen 12<br />

1 Asbest 13<br />

2 Bodenaushub 14<br />

3 Holz 15<br />

4 Künstliche Mineralfasern 16<br />

5 Lampenkondensatoren (PCB-haltig) 17<br />

6 Leuchtstofflampen 18<br />

7 PAK (Bitumen / Teer) 19<br />

8 PCB 20


2. Grundsätze<br />

2.1 Verantwortung des Abfallerzeugers<br />

Bei Baumaßnahmen ist der Bauherr in der Entsorgungsverantwortung als Abfallerzeuger.<br />

Als Auftraggeber von Bau- und Entsorgungsunternehmen bleibt er bis <strong>zu</strong>r endgültigen<br />

Entsorgung für den Abfall (mit)verantwortlich. Er muss sich vergewissern, dass der jeweilige<br />

Beauftragte tatsächlich imstande und rechtlich befugt ist, die Abfälle ordnungsgemäß<br />

<strong>zu</strong> entsorgen und hat Nachweise über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen <strong>zu</strong> führen.<br />

Als Vertreter des Bauherrn <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> nehmen die Projektleiter des Dezernates<br />

5 die abfallrechtliche Verantwortung wahr.<br />

2.2 Einbindung der/s Abfallbeauftragten<br />

Vorlage des Schadstoffgutachtens und des Entsorgungskonzeptes <strong>zu</strong>r Prüfung auf<br />

Einhaltung abfallrechtlicher Erfordernisse.<br />

Bekanntgabe der im Vergabeprozess berücksichtigten Firmen, die bei möglicher Auftragsvergabe<br />

die Entsorgungswege bestimmen oder in sonstiger Weise in den Entsorgungsprozess<br />

eingebunden sind (<strong>zu</strong>r Präqualifikation der Fachkunde und Zuverlässigkeit).<br />

2.3 Gutachterliche Begleitung<br />

Bei umfangreichen Baumaßnahmen, für die ein Bauantrag <strong>zu</strong> stellen ist, wird die gutachterliche<br />

Begleitung vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gefordert.<br />

Gutachterliche Begleitung empfiehlt sich jedoch grundsätzlich für alle Sanierungs-, Umbau-<br />

oder Rückbauarbeiten, bei denen mit dem Auftreten von Schadstoffen <strong>zu</strong> rechnen ist.<br />

2.4 Delegation der Erzeugerpflichten<br />

Die Pflichten des Abfallerzeugers hinsichtlich der Kontrolle der Abfall<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng<br />

und der Entsorgungswege, sowie die Umset<strong>zu</strong>ng der Nachweisverordnung, können unter<br />

bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen delegiert werden. Dies hat schriftlich im Rahmen einer Bevollmächtigung<br />

und unter genauer Beschreibung der Aufgaben <strong>zu</strong> erfolgen. Verantwortlich<br />

bleibt der Bauherr auch im Falle einer Bevollmächtigung. Auf die Fachkunde des Bevollmächtigten<br />

ist daher <strong>zu</strong> achten. Es empfiehlt sich die Delegation an den begleitenden<br />

Gutachter.<br />

Die Delegation der Erzeugerpflichten an ein an der Baumaßnahme beteiligtes Unternehmen<br />

(z. B. Generalunternehmer, Abrissunternehmer, Transporteur, Entsorger) ist ausgeschlossen,<br />

da gerade deren Tätigkeit von Abfallerzeuger <strong>zu</strong> überwachen ist.<br />

2.5 Abfalllogistik<br />

Anfallende Abfallfraktionen sind, soweit technisch machbar und wirtschaftlich <strong>zu</strong>mutbar,<br />

getrennt <strong>zu</strong> erfassen 1 . Für einzelne Abfallfraktionen sind Überlassungspflichten <strong>zu</strong> beachten<br />

2 .<br />

Mit der Entsorgung dürfen ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe 3 beauftragt<br />

werden. Der im Entsorgungsnachweis dargelegte Entsorgungsweg soll in einer Endbehandlungsanlage<br />

enden (kein reines Zwischenlager).<br />

1<br />

Gewerbeabfallverordnung <strong>zu</strong>m Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

2<br />

Abfallsat<strong>zu</strong>ng der Stadt <strong>Köln</strong><br />

3<br />

Entsorgungsfachbetriebeverordnung <strong>zu</strong>m Kreislaufwirtschaftsgesetz


3. Ablaufschema<br />

Die Darstellung zeigt die für die Abfallentsorgung relevanten Schritte, die in der Zuständigkeit der<br />

Projektleiter/innen des Dezernates Technik bzw. deren Bevollmächtigten liegen. Nähere Erläuterungen<br />

und Handlungsanweisungen sind den ergänzenden Datenblättern <strong>zu</strong> entnehmen:<br />

A Schadstoffgutachten / Ermittlung Abfälle / Entsorgungskonzept<br />

B Ausschreibung und Vergabe<br />

C Beantragung Signaturkarte<br />

D Arbeiten mit ZED<strong>AL</strong> / Benutzerrechte<br />

E Entsorgungsnachweise / elektronische Signatur<br />

F Begleitscheine / Abfuhr der Abfälle<br />

Ausschreibung, Vergabe, Entsorgungskonzept<br />

1 Beauftragung Schadstoffgutachten incl. Erstellung Entsorgungskonzept,<br />

Ermittlung der Schadstoffe und der <strong>zu</strong> erwartenden Abfälle.<br />

2 Ausschreibung und Vergabe der Planungsdienstleistungen (GU, Fachplaner, Gutachter….),<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten.<br />

Zu treffende Entscheidungen:<br />

- Abbruch/Sanierung inklusive Abfallentsorgung ja/nein?<br />

- Entsorgungskosten im Gesamtpaket enthalten ja/nein?<br />

- Offenlegung der Entsorgungswege durch die Bieter.<br />

- Steuerung kleiner Abfallströme über das Abfallzwischenlager ja/nein?<br />

3 Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.<br />

Präqualifikation potentieller Auftragnehmer hinsichtlich Erfüllung abfallrechtlicher Erfordernisse 1 .<br />

4 Erstellung Entsorgungskonzept (wie in 1 beauftragt) und Vorlage an:<br />

- Umwelt- und Verbraucherschutzamt<br />

- Abfallbeauftragte/n<br />

A<br />

B<br />

B<br />

A<br />

Abfallnachweisverfahren<br />

5 Beantragung einer Signaturkarte <strong>zu</strong>r elektronischen Signatur im Entsorgungsnachweis. C<br />

6 Antrag auf Einrichten von Benutzerrechten im eANV-Portal ZED<strong>AL</strong> an ZED<strong>AL</strong>-Administrator/in. D<br />

7 Antrag auf Vorbereitung von Formularen <strong>zu</strong>r Erstellung von Entsorgungsnachweisen an ZED<strong>AL</strong>-<br />

Administrator/in.<br />

E<br />

8 Signatur des Formulares „Verantwortliche Erklärung“ als Vertreter des Abfallerzeugers. E<br />

9 Nach Vorliegen der Entsorgungsnachweise (mit Annahmeerklärung des Entsorgers und ggf.<br />

Behördenbestätigung) Weiterleitung an die ausführenden Gewerke und Transporteure.<br />

E<br />

Abfuhr der Abfälle<br />

10 - Steuerung und Koordination der Abfallabfuhren mit den Gewerken auf der Baustelle,<br />

- Stichproben <strong>zu</strong>r Abfall<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng,<br />

- Avisierung der Abfälle bei den Entsorgungsanlagen,<br />

- Bearbeiten der BGS-Muster bei Abfallabfuhr (Datum, Menge, ggf. Transporteur ergänzen),<br />

- Signatur und elektronischer Versand der BGS,<br />

- Übergabe BGS-Ausdruck auf der Baustelle an den Transporteur.<br />

Diese Erzeugerpflichten können vom Projektleiter auch an einen Bevollmächtigten delegiert<br />

werden (siehe Grundsätze Punkt 1.4):<br />

F<br />

11 Abschlußbericht an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt.<br />

1 Beteiligung Abfallbeauftragte/r


4. Datenblätter <strong>zu</strong>m Ablaufschema


A<br />

Schadstoffgutachten / Ermittlung Abfälle / Entsorgungskonzept<br />

Je nach Baujahr eines Gebäudes ist mit verbauten schadstoffhaltigen Materialien <strong>zu</strong> rechnen. Die genaue<br />

Kenntnis über die Art und die Fundstellen der Schadstoffe ist erforderlich<br />

<br />

<br />

für die Bauplanung hinsichtlich <strong>zu</strong> ergreifender Schutzmaßnahmen und<br />

für die Klassifizierung, Erfassung und Entsorgung der anfallenden Abfälle.<br />

Die Ermittlung der Schadstoffe erfordert Fachkunde und Erfahrung und hat nach einschlägigen Richtlinien<br />

und technischen Regeln <strong>zu</strong> erfolgen. Es ist daher ein fachkundiger Gutachter <strong>zu</strong> beauftragen.<br />

Baumaßnahmen für die ein Bauantrag erforderlich ist, werden vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz<br />

der Stadt <strong>Köln</strong> begleitet. Dem Amt ist vor Beginn der Bautätigkeit ein Entsorgungskonzept vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Mit der Erstellung kann der Fachplaner oder der begleitende Gutachter beauftragt werden, wobei auf die<br />

Angaben im Schadstoffgutachten und auf die Angaben der Baufirmen <strong>zu</strong>rück gegriffen wird.<br />

Das Entsorgungskonzept ist der Abfallbeauftragten <strong>zu</strong>r Prüfung auf Einhaltung abfallrechtlicher Belange<br />

vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Aktion:<br />

Vergabe Schadstoffgutachten<br />

Ermittlung der Abfälle<br />

Entsorgungskonzept<br />

Info:<br />

Das Schadstoffgutachten erfasst und bewertet die Baumaterialien<br />

hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit und beschreibt die <strong>zu</strong> treffenden<br />

Schutzmaßnahmen während der Demontage/Sanierung.<br />

Zuordnung der im Schadstoffgutachten dokumentierten Schadstoffe<br />

<strong>zu</strong> den 6-stelligen Abfallschlüsseln im Abfallkatalog der Abfallverzeichnisverordnung<br />

(z. B. 170605 asbesthaltige Baustoffe).<br />

Tabellarische Darstellung aller anfallenden Abfälle und der geplanten<br />

Entsorgungswege. An<strong>zu</strong>geben sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung<br />

Abfallbezeichnung<br />

Abfallmenge<br />

Angabe, ob verwertet oder beseitigt wird<br />

Entsorgungs-/Abbruchunternehmen<br />

Transportunternehmen<br />

Verwertungs-/Beseitigungsanlage (Name und Anschrift von<br />

z. B. einer Deponie oder Verbrennungsanlage, ein Zwischenlager<br />

ist nicht ausreichend)<br />

Nachträglich geplante Abweichungen vom Entsorgungskonzept (z.<br />

B. abweichende Deponie) sind vorab mit dem Amt für Umwelt- und<br />

Verbraucherschutz sowie mit der Abfallbeauftragten ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

Kleinmengen / Abfallzwischenlager<br />

Kleinmengen einzelner Abfallarten können nach Abstimmung auch<br />

über das Abfallzwischenlager der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> entsorgt werden.<br />

Hinweise da<strong>zu</strong> finden sich im Datenblatt der jeweiligen Abfallart.<br />

Im Entsorgungskonzept ist das Abfallzwischenlager in einem solchen<br />

Fall als Entsorgungsanlage an<strong>zu</strong>geben.


B<br />

Ausschreibung und Vergabe<br />

Die Form der Ausschreibung beinhaltet bereits Entscheidungen, die die spätere Entsorgung der Abfälle<br />

betreffen wie z. B.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ausschreibung von Abbruch und Sanierung inklusive Abfallentsorgung<br />

Entsorgungskosten im Gesamtpaket der Maßnahme enthalten<br />

Einbindung Gutachter, Fachplaner, Generalunternehmer<br />

Abgren<strong>zu</strong>ng der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

Sofern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung oder die gutachterliche Begleitung<br />

ausgeschrieben werden, ist darauf <strong>zu</strong> achten,<br />

<br />

<br />

dass der Bieter Kenntnisse in der Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens hat,<br />

dass die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten deutlich beschrieben und abgegrenzt sind.<br />

Zur Bevollmächtigung vgl. Grundsätze, Punkt 1.4 (Delegation der Erzeugerpflichten).<br />

Sofern die Ausschreibung inklusive Abfallentsorgung erfolgt, ist in das Leistungsverzeichnis auf<strong>zu</strong>nehmen,<br />

<br />

<br />

dass der Bieter den geplanten Entsorgungsweg offen<strong>zu</strong>legen hat und<br />

dass die Entsorgung über Sammelentsorgungsnachweise der Abbruch- oder Transportunternehmer<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Beispiel:<br />

Firma ABRISS bietet die Entkernung eines Gebäudes als Komplettleistung inklusive Abfallentsorgung an.<br />

Gemäß Schadstoffgutachten werden Asbestzementplatten und PCB-haltige Dehnungsfugen als Abfall<br />

anfallen. Aus dem Angebot müssen Name und Anschrift der vorgesehenen Entsorgungsanlagen (Deponie,<br />

Verbrennungsanlage) hervorgehen, damit die <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> als Abfallerzeuger die vorgesehenen<br />

Entsorgungswege hinsichtlich der Einhaltung abfallrechtlicher Erfordernisse überprüfen kann. Die Angabe<br />

eines Zwischenlagers reicht nicht aus.<br />

Nach Auftragsvergabe werden Einzelentsorgungsnachweise durch die <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> mit den Entsorgungsanlagen<br />

erstellt.<br />

Aktion:<br />

Präqualifikation potentieller Auftragnehmer<br />

Info:<br />

Einbindung der Abfallbeauftragten <strong>zu</strong>r<br />

<br />

Überprüfung der im Angebot vorgesehenen Entsorgungswege<br />

und Entsorgungsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung<br />

abfallrechtlicher Erfordernisse.<br />

Veranlassungen durch die Projektleitung:<br />

Nachforderungen bei festgestellten Unstimmigkeiten (z. B.<br />

Korrektur eines ungeeigneten Entsorgungsweges, Vorlage<br />

von Zertifikaten),<br />

<br />

Aussortieren von Bietern, die die Anforderungen nicht erfüllen<br />

oder von denen bekannt wird, dass bereits Verstöße gegen<br />

das Abfallrecht festgestellt wurden.


C<br />

Beantragung Signaturkarte<br />

Die Signaturkarte ist personengebunden und daher auch persönlich <strong>zu</strong> beantragen.<br />

Der Signaturkartenantrag ist im ZED<strong>AL</strong>-Portal online aus<strong>zu</strong>füllen. Durch Klicken des Buttons „Drucken und<br />

Senden“ wird der Antrag online versendet. Parallel da<strong>zu</strong> sind die ausgedruckten Formulare <strong>zu</strong> unterschreiben<br />

und<br />

<br />

<br />

<strong>zu</strong>sammen mit einer beidseitigen Kopie des Personalausweises in einen verschlossenen Umschlag<br />

<strong>zu</strong> packen und mit dem PostIdent-Coupon in einem Postamt <strong>zu</strong> übergeben, sowie<br />

<strong>zu</strong>sammen mit dem Bestellformular unseres Providers ZED<strong>AL</strong> AG an diesen <strong>zu</strong> verschicken. Auf<br />

dem Bestellformular ist der Bestellbe<strong>zu</strong>g an<strong>zu</strong>geben (Bestellnummer oder Kostenstelle).<br />

Aktion: Fundstelle: Info:<br />

Signaturkartenantrag im ZED<strong>AL</strong>-<br />

Portal<br />

Bestellformular an Abfallmanagement<br />

Datenverarbeitungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Freischalten der Signaturkarte<br />

Anlage:<br />

Beantragung einer Signaturkarte<br />

über Ihren ZED<strong>AL</strong>-<br />

Account<br />

Anlage:<br />

Bestellung<br />

http://www.telesec.de/pks/<br />

informationen.html<br />

am ZED<strong>AL</strong>-Portal anmelden<br />

<br />

<br />

<br />

Button Service<br />

Menüpunkt Benutzer<br />

Signaturkarte beantragen<br />

Das Formular ist im Kopfteil um die<br />

Angaben <strong>zu</strong>r bestellenden Person<br />

<strong>zu</strong> ergänzen.<br />

Die Signaturkarte wird aus Sicherheitsgründen<br />

mit einem „elektronischen<br />

Siegel“ ausgeliefert. Im Zuge<br />

der Freischaltung generieren Sie<br />

eine 6-stellige PIN.<br />

Hinweise <strong>zu</strong>m Freischalten werden<br />

<strong>zu</strong>sammen mit der Signaturkarte<br />

versendet.


Beantragung einer Signaturkarte über Ihren ZED<strong>AL</strong>‐Account<br />

Wichtig: Bitte senden Sie uns vor oder unmittelbar nach der Beantragung einer Signaturkarte über Ihren<br />

ZED<strong>AL</strong>‐Account ein Bestellformular mit Angabe der Anzahl der beauftragten Karten sowie der <strong>zu</strong>sätzlichen,<br />

kostenpflichtigen Optionen (Angaben <strong>zu</strong>r Organisation, Sperrberechtigung oder Selbstbeschränkung).<br />

Das Bestellformular finden Sie <strong>zu</strong>m Download auf unserer Homepage: http://zedal.de/index.php?id=15<br />

• Schritt 1 ‐ Einloggen<br />

Zunächst einmal loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihr ZED<strong>AL</strong>‐Portal ein und klicken im<br />

Anschluss auf den Menü‐Button "Service".<br />

• Schritt 2 ‐ Auswahl "Signaturkarte beantragen" oder "Konfiguration des Signaturkartenantrags"<br />

Im Bereich Benutzer können Sie nun entweder direkt eine Signaturkarte<br />

beantragen oder <strong>zu</strong>nächst eine Konfiguration des Signaturkartenantrags<br />

vornehmen, falls Sie mehrere Karten mit einheitlichen Optionen ausstatten<br />

möchten.<br />

• Schritt 3 ‐ Signaturkarte beantragen<br />

Der Kartenantrag ist unterteilt in je einen Bereich für<br />

optionale Angaben und für Pflichteinträge. Zunächst<br />

wählen Sie zwischen einer Einzel‐ 1 und einer<br />

Multisignaturkarte 2 .<br />

Für die Angaben <strong>zu</strong>r Person sind lediglich die Angaben<br />

aus dem Personalausweis oder eines vergleichbaren<br />

Dokumentes <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Mit den Angaben unter "Tagsüber <strong>zu</strong> erreichen"<br />

ermöglichen Sie dem TrustCenter Ihnen den Status<br />

Ihres Kartenantrags mit<strong>zu</strong>teilen oder Ihnen auf kurzem<br />

Wege Beanstandungen am Antrag auf<strong>zu</strong>zeigen, um<br />

diese schnellstmöglich <strong>zu</strong> beseitigen.<br />

Das Telepasswort dient dem Karteninhaber da<strong>zu</strong>, sich<br />

gegenüber dem Trustcenter bei einem Telefonkontakt<br />

<strong>zu</strong> legitimieren (z.Bsp. <strong>zu</strong>r Kartensperrung).<br />

• Schritt 4 ‐ Optionale Angaben<br />

Die optionalen Angaben können entweder <strong>zu</strong> jeder einzelnen Bestellung individuell gemacht werden oder<br />

auch über die "Konfiguration Signaturkartenantrag" bei gleichbleibenden Angaben vorbelegt werden, wie<br />

in den folgenden Schritten beschrieben.<br />

1 Bei einer Einzelsignaturkarte ist bei jeder Signatur die Eingabe der Signatur‐PIN erforderlich.<br />

2 Mit einer Multisignaturkarte ist es möglich, bei mehreren aufeinander folgenden Signaturvorgängen die Eingabe der Signatur‐<br />

PIN auf den ersten Vorgang <strong>zu</strong> beschränken. Dies bleibt gültig, solange die Karte im Cardreader gesteckt bleibt.<br />

Seite 1 von 3


• Schritt 5 ‐ Konfiguration Signturkartenantrag<br />

‐ Allgemeine Angaben<br />

Die Angabe einer e‐Mail Adresse ist erforderlich, die Aufnahme der Adresse in das Zertifikat jedoch nicht.<br />

Wir empfehlen die Option <strong>zu</strong> deaktivieren.<br />

‐ Angaben <strong>zu</strong>r Organisation 3<br />

Neben Ihrem Vor‐ und Zunamen können Sie<br />

weitere Attribute wie z. B. den Firmennamen<br />

hin<strong>zu</strong>fügen. Falls Sie ein Attribut wünschen,<br />

aktivieren Sie das Kästchen mit dem Hinweis<br />

"Das Zertifikat soll mit Angaben <strong>zu</strong>r<br />

Organisation ergänzt...".<br />

‐ Angaben <strong>zu</strong>r Sperrberechtigung<br />

In diesem Bereich können Sie nun eine<br />

einzelne Person oder auch eine Abteilung<br />

angeben, die <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>m Karteninhaber<br />

eine Kartensperrung beauftragen darf.<br />

Auch hier ist für die Möglichkeit einer<br />

telefonischen Sperrung die Angabe eines<br />

Telepasswortes erforderlich.<br />

‐ Angaben <strong>zu</strong>r Selbstbeschränkung 4<br />

Die qualifizierte elektronische Signatur kann<br />

grundsätzlich auch mit einer Haftungseinschränkung<br />

belegt werden. Hierbei können<br />

Sie einen Freitext verfassen, der inhaltlich die Rechtswirksamkeit für bestimmte Geschäfts‐ oder<br />

Privatbereiche von der Signatur ausschließt. Sollten Sie eine Haftungseinschränkung wünschen, markieren<br />

Sie den unteren Punkt und fügen Sie in das Textfeld den entsprechenden Text ein.<br />

Musterbeispiel für einen Einschränkungstext:<br />

"nur <strong>zu</strong>r Verwendung im Rahmen der elektronischen Nachweisführung für die Fa. Mustermann GmbH"<br />

‐ Angaben <strong>zu</strong>r abweichenden Lieferadresse 5<br />

Bestimmen Sie hier an wen die Signaturkarte<br />

geschickt bzw. übergeben werden soll. Dies<br />

kann an den Karteninhaber direkt oder an<br />

eine verantwortliche Person in der Firma<br />

geschehen.<br />

3 Die Angaben <strong>zu</strong> Organisation und Sperrberechtigung sind als ein Attribut im Hauptzertifikat kostenpflichtig und werden mit<br />

5,16€ zzgl. MwSt. je Karte berechnet.<br />

4 Die Angaben <strong>zu</strong> Selbstbeschränkung sind als ein Attribut im Hauptzertifikat kostenpflichtig und werden mit 5,16€ zzgl. MwSt.<br />

je Karte berechnet.<br />

5 Eine Multisignaturkarte darf nur persönlich an den Karteninhaber oder einen Registrierungsmitarbeiter übergeben werden.<br />

Seite 2 von 3


‐ Angaben <strong>zu</strong>m PostIdent‐Verfahren<br />

Sofern eine Identitätsprüfung nicht von einem Registrierungsmitarbeiter<br />

durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit dies über das<br />

PostIdent‐Verfahren vornehmen <strong>zu</strong> lassen. Damit der da<strong>zu</strong> erforderliche PostIdent‐Coupon und Hinweise<br />

<strong>zu</strong>m Ablauf ausgedruckt werden, markieren Sie bitte den entsprechenden Punkt.<br />

• Schritt 6 – Drucken & Senden<br />

Nachdem nun alle Pflicht‐ und optionalen Angaben gemacht sind<br />

klicken Sie im Menü auf „Drucken & Senden“. Es wird nun eine<br />

PDF‐Datei generiert und direkt angezeigt, welche alle Formulare<br />

beinhaltet, die aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben<br />

erforderlich sind.<br />

Diese Formulare drucken Sie aus und versehen Sie an den erforderlichen Stellen mit Unterschrift und ggf.<br />

Stempel.<br />

• Schritt 7 – PostIdent‐Verfahren<br />

Alle Antragsformulare geben Sie <strong>zu</strong>sammen mit einer beidseitigen Ausweiskopie in einen Umschlag und<br />

verschließen diesen. Nun legen Sie diesen Umschlag <strong>zu</strong>sammen mit dem PostIdent‐Coupon einem Mitarbeiter<br />

Ihres Postamtes vor, der die Unterlagen nach Prüfung Ihrer Identität an die TeleSec weiterleitet.<br />

Details <strong>zu</strong>r Abwicklung des PostIdent‐Verfahrens entnehmen Sie bitte auch dem Hinweisblatt, welches<br />

<strong>zu</strong>sammen mit den Formularen gedruckt wird, sofern Sie diese Option unter Schritt 5 gewählt haben.<br />

Generelle Hinweise:<br />

• Da Signaturkarten <strong>zu</strong>künftig sicherlich auch in anderen Bereichen immer mehr <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<br />

werden, sollte man sich überlegen, ob Einschränkungen in der Nut<strong>zu</strong>ng sinnvoll sind, sofern keine<br />

betrieblichen Belange dieses zwingend erfordern.<br />

• Bitte beachten Sie, dass Attribute im Hauptzertifikat (Firmenangaben, Selbstbeschränkung) jeweils<br />

kostenpflichtig sind. Sofern Sie diese Attribute nicht bereits bestellt haben, informieren Sie uns bitte, falls<br />

Sie diese im Antrag angeben, um nachträgliche Verzögerungen <strong>zu</strong> vermeiden.<br />

Sollten bei der Antragstellung noch Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen unter Telefon 02361 – 9130150<br />

gern <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Seite 3 von 3


D<br />

Arbeiten mit ZED<strong>AL</strong> / Benutzerrechte<br />

Das Abfallnachweisverfahren hat gemäß der Nachweisverordnung <strong>zu</strong>m Kreislaufwirtschaftsgesetz auf<br />

elektronischem Weg <strong>zu</strong> erfolgen. Die <strong>Universität</strong> realisiert dies über das Internetportal des Providers<br />

ZED<strong>AL</strong> AG.<br />

Erforderlich sind Benutzerrechte und eine elektronische Signaturkarte (Signaturkarte siehe Datenblatt C).<br />

Aktion: Fundstelle: Info:<br />

Beantragung der Benutzerrechte<br />

bei Stelle 02.2 mittels Formular<br />

Antrag_ZED<strong>AL</strong><br />

(auch für externe Bevollmächtigte<br />

möglich)<br />

Sichten, Bearbeiten, Signieren,<br />

Drucken und Versenden von Dokumenten<br />

im ZED<strong>AL</strong>-Portal<br />

F: bausi: Abfall<br />

Antrag_ZED<strong>AL</strong>.pdf<br />

F: bausi: Abfall<br />

ZED<strong>AL</strong>_Leitfaden.pdf<br />

Baumaßnahme wird als „Betrieb“<br />

angelegt.<br />

Projektleiter/in bzw. Bevollmächtigte/r<br />

wird als Benutzer angelegt und<br />

erhält Zugangsdaten.<br />

Zugangsdaten ermöglichen Sichtund<br />

Bearbeitungsrechte nur für den<br />

eingerichteten Betrieb und erforderliche<br />

Aktionen.<br />

Erforderlich ist im Regelfall:<br />

<br />

<br />

Signatur der Verantwortlichen<br />

Erklärung <strong>zu</strong>r Erstellung<br />

eines Entsorgungsnachweises<br />

Bearbeitung und Versand<br />

von Begleitscheinen bei der<br />

Abfuhr von Abfällen (Muster<br />

werden von der ZED<strong>AL</strong><br />

Administratorin angelegt,<br />

nach<strong>zu</strong>tragen sind i. d. R.<br />

Übergabedatum, Abfallmenge<br />

und Signatur)


E<br />

Entsorgungsnachweise / elektronische Signatur<br />

Vor Beginn der Baumaßnahme, also bevor die Abfälle anfallen, ist pro Abfallart ein Entsorgungsnachweis<br />

(EN) <strong>zu</strong> erstellen (Vorabkontrolle). Es ist dafür eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen ein<strong>zu</strong>planen.<br />

Daran beteiligt sind:<br />

<br />

<br />

<br />

Abfallerzeuger:<br />

Abgabe der Verantwortlichen Erklärung (VE) in der die Herkunft, die Beschaffenheit und die Menge<br />

des Abfalls sowie die gewünschte Laufzeit des EN eingetragen werden. Für einige Abfallarten<br />

ist eine Deklarationsanalyse bei<strong>zu</strong>fügen.<br />

Abfallentsorger:<br />

Abgabe der Annahmeerklärung (AE) in der die Entsorgungsanlage, das Entsorgungsverfahren,<br />

die Annahmebedingungen und die Laufzeit angegeben werden.<br />

Behörde:<br />

Behördliche Bestätigung (BB) der Zulässigkeit der Entsorgung 1<br />

Aktion: Fundstelle: Info:<br />

Beantragung Erstellung EN bei<br />

Stelle 02.2 mittels Antrag_ZED<strong>AL</strong><br />

F: bausi: Abfall<br />

Antrag_ZED<strong>AL</strong>.pdf<br />

Vorbereitung des Formulares Verantwortliche<br />

Erklärung durch<br />

ZED<strong>AL</strong>-Admin auf Grundlage der<br />

Angaben im Antrag_ZED<strong>AL</strong>.<br />

Aktion:<br />

Info:<br />

Signatur VE durch Projektleitung<br />

Versand VE durch ZED<strong>AL</strong>-Admin<br />

Eingang der AE und der BB 1<br />

Bestätigung der Richtigkeit der Angaben als Vertreter des Abfallerzeugers.<br />

Achtung:<br />

Die Angaben in der VE sind verbindlich. Nach Erreichen der angegebenen<br />

Menge oder nach Ablauf des Gütigkeitzeitraumes können<br />

über den EN keine Abfälle mehr entsorgt werden. Es ist daher auf<br />

die Plausibilität der Angaben im Antrag-ZED<strong>AL</strong> <strong>zu</strong> achten.<br />

1. Elektronischer Versand an das Postfach des Abfallentsorgers.<br />

2. Postversand des Ausdruckes incl. Anschreiben an den Abfallentsorger,<br />

mit Angaben <strong>zu</strong> Rechnungsempfänger, Transporteur und<br />

Projektleitung Uni.<br />

Die Projektleitung erhält Nachricht darüber durch ZED<strong>AL</strong>-Admin.<br />

<br />

<br />

<br />

Der EN liegt damit vollständig vor, und es kann mit der Abfuhr<br />

der Abfälle begonnen werden.<br />

Der EN kann von den berechtigten Benutzern in ZED<strong>AL</strong><br />

eingesehen und ausgedruckt werden.<br />

Der EN und seine Inhalte sind den beteiligten Gewerken<br />

und Transporteuren bekannt <strong>zu</strong> machen (insbesondere Annahmekriterien<br />

der Entsorgungsanlage, Mengenbegren<strong>zu</strong>ng).<br />

1 Entfällt wenn die Entsorgungsanlage freigestellt ist, z.B. als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.<br />

10


F<br />

Begleitscheine / Abfuhr der Abfälle<br />

Für jeden Abfalltransport ist ein Begleitschein (BGS) <strong>zu</strong> erstellen, elektronisch <strong>zu</strong> signieren und an Transporteur<br />

und Entsorger elektronisch <strong>zu</strong> versenden.<br />

Dem Fahrer muss ein Ausdruck des signierten BGS für den Transport übergeben werden.<br />

Mit der Signatur wird die richtige Deklaration und Abfall<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng bestätigt (Achtung: Containerinhalte<br />

kontrollieren!). Der BGS nimmt Be<strong>zu</strong>g auf die Angaben im <strong>zu</strong>vor erstellten Entsorgungsnachweis.<br />

Die Kontrolle der Abfälle und die Signatur der Begleitscheine kann an einen externen Bevollmächtigten<br />

schriftlich deligiert werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine zivilrechtliche Vereinbarung. Die<br />

abfallrechtliche Verantwortung verbleibt beim Abfallerzeuger Uni <strong>Köln</strong>.<br />

Aktion: Fundstelle: Info:<br />

Aufrufen, Bearbeiten und versenden<br />

von Begleitscheinmustern in<br />

ZED<strong>AL</strong><br />

F: bausi: Abfall<br />

ZED<strong>AL</strong>_Leitfaden.pdf<br />

Die BGS-Muster werden von der<br />

ZED<strong>AL</strong>-Administratorin in Stelle<br />

02.2 auf Grundlage der Angaben im<br />

Entsorgungskonzept angelegt.<br />

Zu ergänzen sind i.d.R. nur das<br />

Datum der Übergabe, die geschätzte<br />

Abfallmenge und die elektronische<br />

Signatur.<br />

Beispiel:<br />

Vorgehen:<br />

Die Bauleitung meldet am 5. Mai<br />

an, dass am 7. Mai 1 Container mit<br />

Asbest von der Baustelle abgefahren<br />

werden soll.<br />

2 Container werden auf einem<br />

Fahrzeug mit Anhänger transportiert.<br />

2 Container werden mit 2 Fahrzeugen<br />

am gleichen Tag transportiert.<br />

Bereits am 5. Mai kann die Projektleitung/Bevollmächtigte<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

den Container kontrollieren (stimmt der Inhalt, ist die Verpackung<br />

in Ordnung, sind keine Fehlwürfe darin?)<br />

das passende BGS-Muster in ZED<strong>AL</strong> aufrufen,<br />

Datum der Übergabe und geschätzte Menge eintragen,<br />

signieren (danach sind keine Änderungen mehr möglich!),<br />

speichern und elektronisch versenden<br />

(sofortiger Versand birgt jedoch das Risiko, dass BGS bei<br />

allen Beteiligten storniert werden muss, wenn die Abholung<br />

verschoben wird oder sonstige Umstände Änderungen erforderlich<br />

machen. Alternativ: nur speichern und erst am 7.<br />

Mai versenden, wenn von der Baustelle das o. k. kommt,<br />

dass der Transporteur tatsächlich vor Ort ist.),<br />

den BGS ausdrucken und der Bauleitung <strong>zu</strong>r Weitergabe an<br />

den Fahrer übergeben.<br />

Es ist nur 1 BGS erforderlich.<br />

Es ist für jedes Fahrzeug ein BGS <strong>zu</strong> erstellen.


5. Datenblätter <strong>zu</strong> Abfallfraktionen<br />

Dargestellt sind die für die Abfallentsorgung relevanten Informationen.<br />

Die betrachteten Abfallfraktionen stellen eine Auswahl der am häufigsten auftretenden gefährlichen<br />

Abfälle dar. Die Auswahl ist nicht abschließend. Im Zweifel ist durch Analysen <strong>zu</strong> ermitteln, ob ein<br />

Abfall als gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung ein<strong>zu</strong>stufen ist bzw. welcher Verwertungsweg<br />

beschritten werden kann (z. B. im Fall von Bodenaushub, Bauschutt aus belasteter Bausubstanz).


1 Asbest<br />

Freigesetzte Faserstäube können krebserzeugend wirken.<br />

1a Asbesthaltige Baustoffe 1b Asbesthaltige Geräte und<br />

Gegenstände<br />

Beispiele: Brandschutztüren, Brandschutzklappen,<br />

Flansche mit Flachdichtungen, Nachtstromspeicher<br />

Die Deponierung von asbesthaltigen Bauteilen und<br />

Gegenständen ist abfallrechtlich un<strong>zu</strong>lässig. Diese<br />

Abfälle sind, sofern sie nicht vor Ort in einem<br />

Schwarzbereich fachgerecht demontiert werden<br />

können, einer Abfallbehandlungsanlage <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen,<br />

in der Asbest vom übrigen Material getrennt wird.<br />

Abfallschlüssel:<br />

17 06 05 Abfallschlüssel:<br />

16 02 12<br />

Asbest Big Bags aus beschichtetem<br />

Gewebe<br />

- staubdicht verschlossen<br />

- schwach gebundene Asbestprodukte<br />

sind <strong>zu</strong>vor an<strong>zu</strong>feuchten<br />

Verpackung:<br />

Verpackung:<br />

Keine Verpackung erforderlich, sofern<br />

Asbest ohne Außenluftkontakt im Gerät<br />

verbaut ist.<br />

Sonst: Verpackung in reißfeste Folie<br />

oder Big Bags<br />

Kennzeichnung:<br />

Andienungspflichten:<br />

Transportvorschriften:<br />

Abfallzwischenlager:<br />

Keine<br />

Baustoffe und Gegenstände, die Asbest in gebundener Form enthalten und die<br />

so verpackt sind, dass es während der Beförderung nicht <strong>zu</strong>m Freiwerden von<br />

lungengängigen Asbestfasern kommen kann, unterliegen nicht den Gefahrgutvorschriften.<br />

Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 20 m 3 Baustoffe für Baumaßnahmen ohne Bauantrag<br />

möglich.<br />

- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung erforderlich.<br />

- Abfälle müssen vorschriftsmäßig verpackt angeliefert werden.<br />

- Big Bags sind vom Anlieferer in die Container <strong>zu</strong> verbringen.


2 Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten<br />

Bodenaushub muss <strong>zu</strong>m Zweck der Zuordnung <strong>zu</strong> den Verwertungsmöglichkeiten beprobt und analysiert<br />

werden. Unter Umständen führen Verunreinigungen durch Altlasten oder Oberflächenkontaminationen<br />

da<strong>zu</strong>, dass das Material als gefährlicher Abfall ein<strong>zu</strong>stufen und entsprechend <strong>zu</strong> entsorgen ist.<br />

In diesem Fall ist das Nachweisverfahren wie unter Datenblatt E und F beschrieben durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Abfallschlüssel: 17 05 03<br />

Verpackung:<br />

Kennzeichnung:<br />

Andienungspflichten:<br />

Transportvorschriften:<br />

nicht erforderlich<br />

nicht erforderlich<br />

keine<br />

in der Regel kein Gefahrgut (im Zweifel Rücksprache mit Stelle 02.2, Arbeitsund<br />

Umweltschutz)


3 Holz<br />

Altholz ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Schadstoffbelastung separat <strong>zu</strong> erfassen und in unterschiedliche<br />

Altholzkategorien ein<strong>zu</strong>teilen (A1 bis A4 und PCB-Holz).<br />

Unbehandeltes, sowie mit unschädlichen Produkten behandeltes Holz ist getrennt <strong>zu</strong> sammeln und einer<br />

stofflichen Verwertung <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen (A1 und A2).<br />

Mit Schadstoffen behandeltes Holz ist als gefährlicher Abfall separat <strong>zu</strong> erfassen. In Abhängigkeit von der<br />

jeweiligen Schadstoffbelastung ist es in unterschiedliche Altholzkategorien ein<strong>zu</strong>teilen (A3 1 , A4, PCB-<br />

Holz).<br />

3a A4-Holz 3b PCB-Holz<br />

Beispiele:<br />

- Konstruktionshölzer für tragende<br />

Teile<br />

- Holzfachwerk und Dachsparren<br />

- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren<br />

- Imprägnierte Bauhölzer aus dem<br />

Außenbereich<br />

- Bau- und Abbruchholz mit sonstigen<br />

schädlichen Verunreinigungen<br />

- Leitungsmasten<br />

Beispiele:<br />

- Dämm- und Schallschutzplatten, die<br />

mit Mitteln behandelt wurden, die<br />

mehr als 50 mg/kg polychlorierte<br />

Biphenyle enthalten<br />

Abfallschlüssel:<br />

17 02 04 Abfallschlüssel:<br />

17 06 03 oder<br />

17 09 02<br />

Nicht erforderlich<br />

Verpackung:<br />

Verpackung:<br />

Nach Vorgabe der Entsorgungsanlage<br />

Nicht erforderlich<br />

Kennzeichnung:<br />

Kennzeichnung:<br />

Siehe Datenblatt 7<br />

Keine<br />

Andienungspflichten:<br />

Andienungspflichten:<br />

Keine<br />

Transportvorschriften:<br />

Anlieferschein gemäß Altholzverordnung<br />

erforderlich:<br />

Eintragungen im Begleitschein unter<br />

dem Reiter „BGS-Andere Verordnungen“<br />

(ist in der Regel im BGS-Muster<br />

vorbereitet)<br />

Transportvorschriften:<br />

Siehe Datenblatt 7<br />

Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 10 m 3<br />

Baustoffe für Baumaßnahmen ohne<br />

Bauantrag möglich.<br />

Abfallzwischenlager:<br />

Abfallzwischenlager:<br />

Keine Annahme<br />

- Rücksprache und Anmeldung durch<br />

Projektleitung erforderlich.<br />

1<br />

A3-Holz ist für den Baubereich nicht relevant und wird daher nicht näher betrachtet.


4 Künstliche Mineralfasern (KMF)<br />

Freigesetzte Faserstäube können krebserzeugend wirken.<br />

Abfallschlüssel: 17 06 03<br />

Verpackung:<br />

Kennzeichnung:<br />

Andienungspflichten:<br />

Transportvorschriften:<br />

Abfallzwischenlager:<br />

Säcke oder Big Bags aus beschichtetem Gewebe<br />

- staubdicht verschlossen<br />

Aufdruck:<br />

„Mineralfaserabfälle – Inhalt kann krebserzeugenden Faserstaub freisetzten“<br />

Abfall muss einer Entsorgungsanlage der Stadt <strong>Köln</strong> angedient werden<br />

(AVG oder GVG)<br />

Kein Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutvorschriften<br />

Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 20 m 3 für Baumaßnahmen ohne Bauantrag möglich.<br />

- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung erforderlich.<br />

- Abfälle müssen vorschriftsmäßig verpackt angeliefert werden.<br />

- Säcke oder Big Bags sind vom Anlieferer in die Container <strong>zu</strong> verbringen.


5 Lampenkondensatoren (PCB-haltig)<br />

Für Polychlorierte Biphenyle (PCB) besteht ein begründeter Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.<br />

Sie haben chronische toxische Wirkungen.<br />

Im Brandfall können sehr giftige Dioxine entstehen.<br />

PCB werden biologisch kaum abgebaut. Sie lagern sich im Fett und somit in der Nahrungskette an und<br />

werden darüber hinaus über große Entfernungen durch die Luft transportiert.<br />

Wegen dieser schädlichen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit gehören PCBs <strong>zu</strong> den Persistenten<br />

Organischen Schadstoffen (POPs) und sind damit Gegenstand des Stockholmer Übereinkommens über<br />

POPs vom Mai 2001.<br />

Abfallschlüssel: 16 02 09<br />

Verpackung:<br />

Kunststoff-Deckelfässer<br />

mit UN-Codierung<br />

Kennzeichnung:<br />

Kann vonStelle 02.2 <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung gestellt werden<br />

Andienungspflichten:<br />

Transportvorschriften:<br />

keine<br />

Eintragungen im Begleitschein unter dem Reiter „BGS-Andere Verordnungen“<br />

erforderlich (ist in der Regel im BGS-Muster vorbereitet).<br />

Stoffe mit einem PCB-Gehalt von 50 ppm (50 mg/kg) und mehr fallen unter die<br />

Gefahrgutvorschriften.<br />

<br />

<br />

<br />

Angaben im Beförderungspapier:<br />

UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, 9, II, (D/E)<br />

ist i.d.R. im Begleitscheinmuster unter Vermerke eingetragen<br />

Bei der Beförderung sind mit<strong>zu</strong>führen:<br />

- Beförderungspapier und schriftliche Weisungen<br />

- Transportgenehmigung<br />

- ADR-Bescheinigung des Fahrers<br />

- Fahrzeugausrüstung gemäß Abschnitt 8.1.5 ADR<br />

Orange Warntafel am LKW ist <strong>zu</strong> öffnen<br />

Abfallzwischenlager:<br />

Annahme von Kleinmengen möglich.<br />

- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung erforderlich.<br />

- Abfälle müssen vorschriftsmäßig verpackt angeliefert werden.


6 Leuchtstofflampen<br />

Leuchtstoff- und Energiesparlampen enthalten Quecksilber.<br />

Abfallschlüssel: 20 01 21<br />

Verpackung:<br />

Kennzeichnung:<br />

Andienungspflichten:<br />

Transportvorschriften:<br />

Abfallzwischenlager:<br />

In geeigneter Weise bruchsicher <strong>zu</strong> verpacken und <strong>zu</strong> verladen.<br />

Nicht erforderlich<br />

Keine<br />

Kein Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutvorschriften<br />

Annahme von bis <strong>zu</strong> 1200 Lampen möglich.<br />

- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung<br />

erforderlich<br />

- Gestellung von Rungenpaletten möglich<br />

- Entsorgung über Rücknahmesystem Lightcycle<br />

(kostenlos gemäß ElektroG 1 )<br />

1<br />

Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz


7 Abfälle mit Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

(PAK)<br />

PAK ist die Sammelbezeichnung für mehrere hundert Einzelverbindungen von aromatischen Kohlenwasserstoff-Verbindungen.<br />

Zur Bewertung des PAK-Gehaltes werden 16 Einzelverbindungen herangezogen,<br />

welche in Umweltproben herausragende Anteile am PAK-Gesamtgehalt besitzen (PAK nach EPA 1 ).<br />

PAK sind krebserzeugend.<br />

PAK sind biologisch schwer abbaubar. Sie reichern sich im Fett und somit in der Nahrungskette an und<br />

sind daher als Dauergift weit verbreitet.<br />

7a Teerhaltige Produkte 7b PAK-haltige Baustoffe<br />

Grenzwerte:<br />

Die Einstufung als gefährlicher Abfall erfolgt ab folgender Konzentrationen:<br />

PAK nach EPA: > 1000 mg/kg oder<br />

Benzo(a)pyren: > 50 mg/kg<br />

Eine Vermischung oder Verdünnung mit PAK-freien Stoffen <strong>zu</strong>m Zwecke der Grenzwertunterschreitung<br />

ist nicht <strong>zu</strong>lässig!<br />

Beispiele:<br />

- Dachpappen, Dichtungsbahnen<br />

- Teerkorkplatten<br />

- Asphalt-Fußbodenplatten<br />

Beispiele:<br />

- Baustoffe, mit teerhaltigen Klebstoffen<br />

behaftet (wie Parkett, Bauschutt)<br />

- Brandschutt<br />

Abfallschlüssel:<br />

17 03 03 Abfallschlüssel:<br />

17 02 04<br />

17 09 03<br />

Verpackung:<br />

Vorgaben der Entsorgungsanlage<br />

sind <strong>zu</strong> beachten (evt. Anlieferung in<br />

Big Bags erforderlich).<br />

Verpackung:<br />

Vorgaben der Entsorgungsanlage<br />

sind <strong>zu</strong> beachten (evt. Anlieferung in<br />

Big Bags erforderlich).<br />

Bei loser Schüttung im offenen Container<br />

ist der Container mit einer Plane<br />

gegen Staubverwehung und gegen<br />

den Eintritt von Niederschlagswasser<br />

<strong>zu</strong> sichern.<br />

Bei loser Schüttung im offenen Container<br />

ist der Container mit einer Plane<br />

gegen Staubverwehung und gegen<br />

den Eintritt von Niederschlagswasser<br />

<strong>zu</strong> sichern.<br />

Nicht erforderlich<br />

Kennzeichnung:<br />

Kennzeichnung:<br />

Nicht erforderlich<br />

Bei Beseitigung: Abfall muss einer<br />

Entsorgungsanlage der Stadt <strong>Köln</strong><br />

angedient werden (AVG oder GVG).<br />

Andienungspflichten:<br />

Andienungspflichten:<br />

Keine<br />

Bei Verwertung: Keine<br />

Transportvorschriften:<br />

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.<br />

Transportvorschriften:<br />

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.<br />

Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 10 m 3<br />

Baustoffe für Baumaßnahmen ohne<br />

Bauantrag möglich.<br />

Abfallzwischenlager:<br />

Abfallzwischenlager:<br />

Keine Annahme<br />

- Rücksprache und Anmeldung durch<br />

Projektleitung erforderlich.<br />

1<br />

US-Environment Protection Agency


8 Abfälle mit Polychlorierten Biphenylen (PCB)<br />

Für Polychlorierte Biphenyle (PCB) besteht ein begründeter Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.<br />

Sie haben chronische toxische Wirkungen.<br />

Im Brandfall können sehr giftige Dioxine entstehen.<br />

PCB werden biologisch kaum abgebaut. Sie reichern sich im Fett und somit in der Nahrungskette an und<br />

werden darüber hinaus über große Entfernungen durch die Luft transportiert.<br />

Wegen dieser schädlichen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit gehören PCBs <strong>zu</strong> den Persistenten<br />

Organischen Schadstoffen (POPs) und sind damit Gegenstand des Stockholmer Übereinkommens über<br />

POPs vom Mai 2001.<br />

Abfallschlüssel: 17 09 02<br />

Grenzwerte:<br />

Verpackung:<br />

Stoffe mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm (50 mg/kg) sind in der Abfallverzeichnisverordnung<br />

als gefährlicher Abfall eingestuft.<br />

Eine Vermischung oder Verdünnung mit PCB-freien Stoffen <strong>zu</strong>m Zwecke der<br />

Grenzwertunterschreitung ist nicht <strong>zu</strong>lässig!<br />

Kunststoff-Deckelfässer<br />

mit UN-Codierung<br />

Kennzeichnung:<br />

Kann vonStelle 02.2 <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung gestellt werden<br />

Andienungspflichten:<br />

Transportvorschriften:<br />

keine<br />

Eintragungen im Begleitschein unter dem Reiter „BGS-Andere Verordnungen“<br />

erforderlich (ist in der Regel im BGS-Muster vorbereitet).<br />

Stoffe mit einem PCB-Gehalt von 50 ppm (50 mg/kg) und mehr fallen unter die<br />

Gefahrgutvorschriften:<br />

<br />

<br />

<br />

Angaben im Beförderungspapier:<br />

UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, 9, II, (D/E)<br />

ist i.d.R. im Begleitscheinmuster unter Vermerke eingetragen<br />

Bei der Beförderung sind mit<strong>zu</strong>führen:<br />

- Beförderungspapier und schriftliche Weisungen<br />

- Transportgenehmigung<br />

- ADR-Bescheinigung des Fahrers<br />

- Fahrzeugausrüstung gemäß Abschnitt 8.1.5 ADR<br />

Orange Warntafel am LKW ist <strong>zu</strong> öffnen

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