AL_131112_Regelungen_Bauabfall - Verwaltung - Universität zu Köln
AL_131112_Regelungen_Bauabfall - Verwaltung - Universität zu Köln
AL_131112_Regelungen_Bauabfall - Verwaltung - Universität zu Köln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong><br />
<strong>Regelungen</strong> <strong>zu</strong>r Entsorgung<br />
von Bau- und Abbruchabfällen,<br />
die gefährliche Stoffe enthalten
Herausgeber:<br />
Programmgestaltung<br />
und Redaktion:<br />
UNIVERSITÄT ZU KÖLN<br />
DER KANZLER<br />
Stelle 02.2<br />
Arbeits- und Umweltschutz<br />
Adresse:<br />
Greinstr.8<br />
50939 <strong>Köln</strong><br />
Telefon: 0221/470 – 2874<br />
Stand: 2013
Inhalt<br />
1. Einleitung 2<br />
2. Grundsätze 3<br />
1.1 Verantwortung des Abfallerzeugers<br />
1.2 Einbindung der Abfallbeauftragten<br />
1.3 Gutachterliche Begleitung<br />
1.4 Delegation der Erzeugerpflichten<br />
1.5 Abfalllogistik<br />
3. Ablaufschema 4<br />
4. Datenblätter <strong>zu</strong>m Ablaufschema 5<br />
A Schadstoffgutachten / Ermittlung Abfälle / Entsorgungskonzept 6<br />
B Ausschreibung und Vergabe 7<br />
C Beantragung Signaturkarte (incl. Bestellformular) 8<br />
D Arbeiten mit ZED<strong>AL</strong> / Benutzerrechte 9<br />
E Entsorgungsnachweise / elektronische Signatur 10<br />
F Begleitscheine / Abfuhr der Abfälle 11<br />
5. Datenblätter <strong>zu</strong> Abfallfraktionen 12<br />
1 Asbest 13<br />
2 Bodenaushub 14<br />
3 Holz 15<br />
4 Künstliche Mineralfasern 16<br />
5 Lampenkondensatoren (PCB-haltig) 17<br />
6 Leuchtstofflampen 18<br />
7 PAK (Bitumen / Teer) 19<br />
8 PCB 20
2. Grundsätze<br />
2.1 Verantwortung des Abfallerzeugers<br />
Bei Baumaßnahmen ist der Bauherr in der Entsorgungsverantwortung als Abfallerzeuger.<br />
Als Auftraggeber von Bau- und Entsorgungsunternehmen bleibt er bis <strong>zu</strong>r endgültigen<br />
Entsorgung für den Abfall (mit)verantwortlich. Er muss sich vergewissern, dass der jeweilige<br />
Beauftragte tatsächlich imstande und rechtlich befugt ist, die Abfälle ordnungsgemäß<br />
<strong>zu</strong> entsorgen und hat Nachweise über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen <strong>zu</strong> führen.<br />
Als Vertreter des Bauherrn <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> nehmen die Projektleiter des Dezernates<br />
5 die abfallrechtliche Verantwortung wahr.<br />
2.2 Einbindung der/s Abfallbeauftragten<br />
Vorlage des Schadstoffgutachtens und des Entsorgungskonzeptes <strong>zu</strong>r Prüfung auf<br />
Einhaltung abfallrechtlicher Erfordernisse.<br />
Bekanntgabe der im Vergabeprozess berücksichtigten Firmen, die bei möglicher Auftragsvergabe<br />
die Entsorgungswege bestimmen oder in sonstiger Weise in den Entsorgungsprozess<br />
eingebunden sind (<strong>zu</strong>r Präqualifikation der Fachkunde und Zuverlässigkeit).<br />
2.3 Gutachterliche Begleitung<br />
Bei umfangreichen Baumaßnahmen, für die ein Bauantrag <strong>zu</strong> stellen ist, wird die gutachterliche<br />
Begleitung vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gefordert.<br />
Gutachterliche Begleitung empfiehlt sich jedoch grundsätzlich für alle Sanierungs-, Umbau-<br />
oder Rückbauarbeiten, bei denen mit dem Auftreten von Schadstoffen <strong>zu</strong> rechnen ist.<br />
2.4 Delegation der Erzeugerpflichten<br />
Die Pflichten des Abfallerzeugers hinsichtlich der Kontrolle der Abfall<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng<br />
und der Entsorgungswege, sowie die Umset<strong>zu</strong>ng der Nachweisverordnung, können unter<br />
bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen delegiert werden. Dies hat schriftlich im Rahmen einer Bevollmächtigung<br />
und unter genauer Beschreibung der Aufgaben <strong>zu</strong> erfolgen. Verantwortlich<br />
bleibt der Bauherr auch im Falle einer Bevollmächtigung. Auf die Fachkunde des Bevollmächtigten<br />
ist daher <strong>zu</strong> achten. Es empfiehlt sich die Delegation an den begleitenden<br />
Gutachter.<br />
Die Delegation der Erzeugerpflichten an ein an der Baumaßnahme beteiligtes Unternehmen<br />
(z. B. Generalunternehmer, Abrissunternehmer, Transporteur, Entsorger) ist ausgeschlossen,<br />
da gerade deren Tätigkeit von Abfallerzeuger <strong>zu</strong> überwachen ist.<br />
2.5 Abfalllogistik<br />
Anfallende Abfallfraktionen sind, soweit technisch machbar und wirtschaftlich <strong>zu</strong>mutbar,<br />
getrennt <strong>zu</strong> erfassen 1 . Für einzelne Abfallfraktionen sind Überlassungspflichten <strong>zu</strong> beachten<br />
2 .<br />
Mit der Entsorgung dürfen ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe 3 beauftragt<br />
werden. Der im Entsorgungsnachweis dargelegte Entsorgungsweg soll in einer Endbehandlungsanlage<br />
enden (kein reines Zwischenlager).<br />
1<br />
Gewerbeabfallverordnung <strong>zu</strong>m Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />
2<br />
Abfallsat<strong>zu</strong>ng der Stadt <strong>Köln</strong><br />
3<br />
Entsorgungsfachbetriebeverordnung <strong>zu</strong>m Kreislaufwirtschaftsgesetz
3. Ablaufschema<br />
Die Darstellung zeigt die für die Abfallentsorgung relevanten Schritte, die in der Zuständigkeit der<br />
Projektleiter/innen des Dezernates Technik bzw. deren Bevollmächtigten liegen. Nähere Erläuterungen<br />
und Handlungsanweisungen sind den ergänzenden Datenblättern <strong>zu</strong> entnehmen:<br />
A Schadstoffgutachten / Ermittlung Abfälle / Entsorgungskonzept<br />
B Ausschreibung und Vergabe<br />
C Beantragung Signaturkarte<br />
D Arbeiten mit ZED<strong>AL</strong> / Benutzerrechte<br />
E Entsorgungsnachweise / elektronische Signatur<br />
F Begleitscheine / Abfuhr der Abfälle<br />
Ausschreibung, Vergabe, Entsorgungskonzept<br />
1 Beauftragung Schadstoffgutachten incl. Erstellung Entsorgungskonzept,<br />
Ermittlung der Schadstoffe und der <strong>zu</strong> erwartenden Abfälle.<br />
2 Ausschreibung und Vergabe der Planungsdienstleistungen (GU, Fachplaner, Gutachter….),<br />
Abgren<strong>zu</strong>ng der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten.<br />
Zu treffende Entscheidungen:<br />
- Abbruch/Sanierung inklusive Abfallentsorgung ja/nein?<br />
- Entsorgungskosten im Gesamtpaket enthalten ja/nein?<br />
- Offenlegung der Entsorgungswege durch die Bieter.<br />
- Steuerung kleiner Abfallströme über das Abfallzwischenlager ja/nein?<br />
3 Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.<br />
Präqualifikation potentieller Auftragnehmer hinsichtlich Erfüllung abfallrechtlicher Erfordernisse 1 .<br />
4 Erstellung Entsorgungskonzept (wie in 1 beauftragt) und Vorlage an:<br />
- Umwelt- und Verbraucherschutzamt<br />
- Abfallbeauftragte/n<br />
A<br />
B<br />
B<br />
A<br />
Abfallnachweisverfahren<br />
5 Beantragung einer Signaturkarte <strong>zu</strong>r elektronischen Signatur im Entsorgungsnachweis. C<br />
6 Antrag auf Einrichten von Benutzerrechten im eANV-Portal ZED<strong>AL</strong> an ZED<strong>AL</strong>-Administrator/in. D<br />
7 Antrag auf Vorbereitung von Formularen <strong>zu</strong>r Erstellung von Entsorgungsnachweisen an ZED<strong>AL</strong>-<br />
Administrator/in.<br />
E<br />
8 Signatur des Formulares „Verantwortliche Erklärung“ als Vertreter des Abfallerzeugers. E<br />
9 Nach Vorliegen der Entsorgungsnachweise (mit Annahmeerklärung des Entsorgers und ggf.<br />
Behördenbestätigung) Weiterleitung an die ausführenden Gewerke und Transporteure.<br />
E<br />
Abfuhr der Abfälle<br />
10 - Steuerung und Koordination der Abfallabfuhren mit den Gewerken auf der Baustelle,<br />
- Stichproben <strong>zu</strong>r Abfall<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng,<br />
- Avisierung der Abfälle bei den Entsorgungsanlagen,<br />
- Bearbeiten der BGS-Muster bei Abfallabfuhr (Datum, Menge, ggf. Transporteur ergänzen),<br />
- Signatur und elektronischer Versand der BGS,<br />
- Übergabe BGS-Ausdruck auf der Baustelle an den Transporteur.<br />
Diese Erzeugerpflichten können vom Projektleiter auch an einen Bevollmächtigten delegiert<br />
werden (siehe Grundsätze Punkt 1.4):<br />
F<br />
11 Abschlußbericht an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt.<br />
1 Beteiligung Abfallbeauftragte/r
4. Datenblätter <strong>zu</strong>m Ablaufschema
A<br />
Schadstoffgutachten / Ermittlung Abfälle / Entsorgungskonzept<br />
Je nach Baujahr eines Gebäudes ist mit verbauten schadstoffhaltigen Materialien <strong>zu</strong> rechnen. Die genaue<br />
Kenntnis über die Art und die Fundstellen der Schadstoffe ist erforderlich<br />
<br />
<br />
für die Bauplanung hinsichtlich <strong>zu</strong> ergreifender Schutzmaßnahmen und<br />
für die Klassifizierung, Erfassung und Entsorgung der anfallenden Abfälle.<br />
Die Ermittlung der Schadstoffe erfordert Fachkunde und Erfahrung und hat nach einschlägigen Richtlinien<br />
und technischen Regeln <strong>zu</strong> erfolgen. Es ist daher ein fachkundiger Gutachter <strong>zu</strong> beauftragen.<br />
Baumaßnahmen für die ein Bauantrag erforderlich ist, werden vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz<br />
der Stadt <strong>Köln</strong> begleitet. Dem Amt ist vor Beginn der Bautätigkeit ein Entsorgungskonzept vor<strong>zu</strong>legen.<br />
Mit der Erstellung kann der Fachplaner oder der begleitende Gutachter beauftragt werden, wobei auf die<br />
Angaben im Schadstoffgutachten und auf die Angaben der Baufirmen <strong>zu</strong>rück gegriffen wird.<br />
Das Entsorgungskonzept ist der Abfallbeauftragten <strong>zu</strong>r Prüfung auf Einhaltung abfallrechtlicher Belange<br />
vor<strong>zu</strong>legen.<br />
Aktion:<br />
Vergabe Schadstoffgutachten<br />
Ermittlung der Abfälle<br />
Entsorgungskonzept<br />
Info:<br />
Das Schadstoffgutachten erfasst und bewertet die Baumaterialien<br />
hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit und beschreibt die <strong>zu</strong> treffenden<br />
Schutzmaßnahmen während der Demontage/Sanierung.<br />
Zuordnung der im Schadstoffgutachten dokumentierten Schadstoffe<br />
<strong>zu</strong> den 6-stelligen Abfallschlüsseln im Abfallkatalog der Abfallverzeichnisverordnung<br />
(z. B. 170605 asbesthaltige Baustoffe).<br />
Tabellarische Darstellung aller anfallenden Abfälle und der geplanten<br />
Entsorgungswege. An<strong>zu</strong>geben sind:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung<br />
Abfallbezeichnung<br />
Abfallmenge<br />
Angabe, ob verwertet oder beseitigt wird<br />
Entsorgungs-/Abbruchunternehmen<br />
Transportunternehmen<br />
Verwertungs-/Beseitigungsanlage (Name und Anschrift von<br />
z. B. einer Deponie oder Verbrennungsanlage, ein Zwischenlager<br />
ist nicht ausreichend)<br />
Nachträglich geplante Abweichungen vom Entsorgungskonzept (z.<br />
B. abweichende Deponie) sind vorab mit dem Amt für Umwelt- und<br />
Verbraucherschutz sowie mit der Abfallbeauftragten ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />
Kleinmengen / Abfallzwischenlager<br />
Kleinmengen einzelner Abfallarten können nach Abstimmung auch<br />
über das Abfallzwischenlager der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> entsorgt werden.<br />
Hinweise da<strong>zu</strong> finden sich im Datenblatt der jeweiligen Abfallart.<br />
Im Entsorgungskonzept ist das Abfallzwischenlager in einem solchen<br />
Fall als Entsorgungsanlage an<strong>zu</strong>geben.
B<br />
Ausschreibung und Vergabe<br />
Die Form der Ausschreibung beinhaltet bereits Entscheidungen, die die spätere Entsorgung der Abfälle<br />
betreffen wie z. B.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ausschreibung von Abbruch und Sanierung inklusive Abfallentsorgung<br />
Entsorgungskosten im Gesamtpaket der Maßnahme enthalten<br />
Einbindung Gutachter, Fachplaner, Generalunternehmer<br />
Abgren<strong>zu</strong>ng der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
Sofern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung oder die gutachterliche Begleitung<br />
ausgeschrieben werden, ist darauf <strong>zu</strong> achten,<br />
<br />
<br />
dass der Bieter Kenntnisse in der Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens hat,<br />
dass die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten deutlich beschrieben und abgegrenzt sind.<br />
Zur Bevollmächtigung vgl. Grundsätze, Punkt 1.4 (Delegation der Erzeugerpflichten).<br />
Sofern die Ausschreibung inklusive Abfallentsorgung erfolgt, ist in das Leistungsverzeichnis auf<strong>zu</strong>nehmen,<br />
<br />
<br />
dass der Bieter den geplanten Entsorgungsweg offen<strong>zu</strong>legen hat und<br />
dass die Entsorgung über Sammelentsorgungsnachweise der Abbruch- oder Transportunternehmer<br />
ausgeschlossen ist.<br />
Beispiel:<br />
Firma ABRISS bietet die Entkernung eines Gebäudes als Komplettleistung inklusive Abfallentsorgung an.<br />
Gemäß Schadstoffgutachten werden Asbestzementplatten und PCB-haltige Dehnungsfugen als Abfall<br />
anfallen. Aus dem Angebot müssen Name und Anschrift der vorgesehenen Entsorgungsanlagen (Deponie,<br />
Verbrennungsanlage) hervorgehen, damit die <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> als Abfallerzeuger die vorgesehenen<br />
Entsorgungswege hinsichtlich der Einhaltung abfallrechtlicher Erfordernisse überprüfen kann. Die Angabe<br />
eines Zwischenlagers reicht nicht aus.<br />
Nach Auftragsvergabe werden Einzelentsorgungsnachweise durch die <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> mit den Entsorgungsanlagen<br />
erstellt.<br />
Aktion:<br />
Präqualifikation potentieller Auftragnehmer<br />
Info:<br />
Einbindung der Abfallbeauftragten <strong>zu</strong>r<br />
<br />
Überprüfung der im Angebot vorgesehenen Entsorgungswege<br />
und Entsorgungsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung<br />
abfallrechtlicher Erfordernisse.<br />
Veranlassungen durch die Projektleitung:<br />
Nachforderungen bei festgestellten Unstimmigkeiten (z. B.<br />
Korrektur eines ungeeigneten Entsorgungsweges, Vorlage<br />
von Zertifikaten),<br />
<br />
Aussortieren von Bietern, die die Anforderungen nicht erfüllen<br />
oder von denen bekannt wird, dass bereits Verstöße gegen<br />
das Abfallrecht festgestellt wurden.
C<br />
Beantragung Signaturkarte<br />
Die Signaturkarte ist personengebunden und daher auch persönlich <strong>zu</strong> beantragen.<br />
Der Signaturkartenantrag ist im ZED<strong>AL</strong>-Portal online aus<strong>zu</strong>füllen. Durch Klicken des Buttons „Drucken und<br />
Senden“ wird der Antrag online versendet. Parallel da<strong>zu</strong> sind die ausgedruckten Formulare <strong>zu</strong> unterschreiben<br />
und<br />
<br />
<br />
<strong>zu</strong>sammen mit einer beidseitigen Kopie des Personalausweises in einen verschlossenen Umschlag<br />
<strong>zu</strong> packen und mit dem PostIdent-Coupon in einem Postamt <strong>zu</strong> übergeben, sowie<br />
<strong>zu</strong>sammen mit dem Bestellformular unseres Providers ZED<strong>AL</strong> AG an diesen <strong>zu</strong> verschicken. Auf<br />
dem Bestellformular ist der Bestellbe<strong>zu</strong>g an<strong>zu</strong>geben (Bestellnummer oder Kostenstelle).<br />
Aktion: Fundstelle: Info:<br />
Signaturkartenantrag im ZED<strong>AL</strong>-<br />
Portal<br />
Bestellformular an Abfallmanagement<br />
Datenverarbeitungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Freischalten der Signaturkarte<br />
Anlage:<br />
Beantragung einer Signaturkarte<br />
über Ihren ZED<strong>AL</strong>-<br />
Account<br />
Anlage:<br />
Bestellung<br />
http://www.telesec.de/pks/<br />
informationen.html<br />
am ZED<strong>AL</strong>-Portal anmelden<br />
<br />
<br />
<br />
Button Service<br />
Menüpunkt Benutzer<br />
Signaturkarte beantragen<br />
Das Formular ist im Kopfteil um die<br />
Angaben <strong>zu</strong>r bestellenden Person<br />
<strong>zu</strong> ergänzen.<br />
Die Signaturkarte wird aus Sicherheitsgründen<br />
mit einem „elektronischen<br />
Siegel“ ausgeliefert. Im Zuge<br />
der Freischaltung generieren Sie<br />
eine 6-stellige PIN.<br />
Hinweise <strong>zu</strong>m Freischalten werden<br />
<strong>zu</strong>sammen mit der Signaturkarte<br />
versendet.
Beantragung einer Signaturkarte über Ihren ZED<strong>AL</strong>‐Account<br />
Wichtig: Bitte senden Sie uns vor oder unmittelbar nach der Beantragung einer Signaturkarte über Ihren<br />
ZED<strong>AL</strong>‐Account ein Bestellformular mit Angabe der Anzahl der beauftragten Karten sowie der <strong>zu</strong>sätzlichen,<br />
kostenpflichtigen Optionen (Angaben <strong>zu</strong>r Organisation, Sperrberechtigung oder Selbstbeschränkung).<br />
Das Bestellformular finden Sie <strong>zu</strong>m Download auf unserer Homepage: http://zedal.de/index.php?id=15<br />
• Schritt 1 ‐ Einloggen<br />
Zunächst einmal loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihr ZED<strong>AL</strong>‐Portal ein und klicken im<br />
Anschluss auf den Menü‐Button "Service".<br />
• Schritt 2 ‐ Auswahl "Signaturkarte beantragen" oder "Konfiguration des Signaturkartenantrags"<br />
Im Bereich Benutzer können Sie nun entweder direkt eine Signaturkarte<br />
beantragen oder <strong>zu</strong>nächst eine Konfiguration des Signaturkartenantrags<br />
vornehmen, falls Sie mehrere Karten mit einheitlichen Optionen ausstatten<br />
möchten.<br />
• Schritt 3 ‐ Signaturkarte beantragen<br />
Der Kartenantrag ist unterteilt in je einen Bereich für<br />
optionale Angaben und für Pflichteinträge. Zunächst<br />
wählen Sie zwischen einer Einzel‐ 1 und einer<br />
Multisignaturkarte 2 .<br />
Für die Angaben <strong>zu</strong>r Person sind lediglich die Angaben<br />
aus dem Personalausweis oder eines vergleichbaren<br />
Dokumentes <strong>zu</strong> übernehmen.<br />
Mit den Angaben unter "Tagsüber <strong>zu</strong> erreichen"<br />
ermöglichen Sie dem TrustCenter Ihnen den Status<br />
Ihres Kartenantrags mit<strong>zu</strong>teilen oder Ihnen auf kurzem<br />
Wege Beanstandungen am Antrag auf<strong>zu</strong>zeigen, um<br />
diese schnellstmöglich <strong>zu</strong> beseitigen.<br />
Das Telepasswort dient dem Karteninhaber da<strong>zu</strong>, sich<br />
gegenüber dem Trustcenter bei einem Telefonkontakt<br />
<strong>zu</strong> legitimieren (z.Bsp. <strong>zu</strong>r Kartensperrung).<br />
• Schritt 4 ‐ Optionale Angaben<br />
Die optionalen Angaben können entweder <strong>zu</strong> jeder einzelnen Bestellung individuell gemacht werden oder<br />
auch über die "Konfiguration Signaturkartenantrag" bei gleichbleibenden Angaben vorbelegt werden, wie<br />
in den folgenden Schritten beschrieben.<br />
1 Bei einer Einzelsignaturkarte ist bei jeder Signatur die Eingabe der Signatur‐PIN erforderlich.<br />
2 Mit einer Multisignaturkarte ist es möglich, bei mehreren aufeinander folgenden Signaturvorgängen die Eingabe der Signatur‐<br />
PIN auf den ersten Vorgang <strong>zu</strong> beschränken. Dies bleibt gültig, solange die Karte im Cardreader gesteckt bleibt.<br />
Seite 1 von 3
• Schritt 5 ‐ Konfiguration Signturkartenantrag<br />
‐ Allgemeine Angaben<br />
Die Angabe einer e‐Mail Adresse ist erforderlich, die Aufnahme der Adresse in das Zertifikat jedoch nicht.<br />
Wir empfehlen die Option <strong>zu</strong> deaktivieren.<br />
‐ Angaben <strong>zu</strong>r Organisation 3<br />
Neben Ihrem Vor‐ und Zunamen können Sie<br />
weitere Attribute wie z. B. den Firmennamen<br />
hin<strong>zu</strong>fügen. Falls Sie ein Attribut wünschen,<br />
aktivieren Sie das Kästchen mit dem Hinweis<br />
"Das Zertifikat soll mit Angaben <strong>zu</strong>r<br />
Organisation ergänzt...".<br />
‐ Angaben <strong>zu</strong>r Sperrberechtigung<br />
In diesem Bereich können Sie nun eine<br />
einzelne Person oder auch eine Abteilung<br />
angeben, die <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>m Karteninhaber<br />
eine Kartensperrung beauftragen darf.<br />
Auch hier ist für die Möglichkeit einer<br />
telefonischen Sperrung die Angabe eines<br />
Telepasswortes erforderlich.<br />
‐ Angaben <strong>zu</strong>r Selbstbeschränkung 4<br />
Die qualifizierte elektronische Signatur kann<br />
grundsätzlich auch mit einer Haftungseinschränkung<br />
belegt werden. Hierbei können<br />
Sie einen Freitext verfassen, der inhaltlich die Rechtswirksamkeit für bestimmte Geschäfts‐ oder<br />
Privatbereiche von der Signatur ausschließt. Sollten Sie eine Haftungseinschränkung wünschen, markieren<br />
Sie den unteren Punkt und fügen Sie in das Textfeld den entsprechenden Text ein.<br />
Musterbeispiel für einen Einschränkungstext:<br />
"nur <strong>zu</strong>r Verwendung im Rahmen der elektronischen Nachweisführung für die Fa. Mustermann GmbH"<br />
‐ Angaben <strong>zu</strong>r abweichenden Lieferadresse 5<br />
Bestimmen Sie hier an wen die Signaturkarte<br />
geschickt bzw. übergeben werden soll. Dies<br />
kann an den Karteninhaber direkt oder an<br />
eine verantwortliche Person in der Firma<br />
geschehen.<br />
3 Die Angaben <strong>zu</strong> Organisation und Sperrberechtigung sind als ein Attribut im Hauptzertifikat kostenpflichtig und werden mit<br />
5,16€ zzgl. MwSt. je Karte berechnet.<br />
4 Die Angaben <strong>zu</strong> Selbstbeschränkung sind als ein Attribut im Hauptzertifikat kostenpflichtig und werden mit 5,16€ zzgl. MwSt.<br />
je Karte berechnet.<br />
5 Eine Multisignaturkarte darf nur persönlich an den Karteninhaber oder einen Registrierungsmitarbeiter übergeben werden.<br />
Seite 2 von 3
‐ Angaben <strong>zu</strong>m PostIdent‐Verfahren<br />
Sofern eine Identitätsprüfung nicht von einem Registrierungsmitarbeiter<br />
durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit dies über das<br />
PostIdent‐Verfahren vornehmen <strong>zu</strong> lassen. Damit der da<strong>zu</strong> erforderliche PostIdent‐Coupon und Hinweise<br />
<strong>zu</strong>m Ablauf ausgedruckt werden, markieren Sie bitte den entsprechenden Punkt.<br />
• Schritt 6 – Drucken & Senden<br />
Nachdem nun alle Pflicht‐ und optionalen Angaben gemacht sind<br />
klicken Sie im Menü auf „Drucken & Senden“. Es wird nun eine<br />
PDF‐Datei generiert und direkt angezeigt, welche alle Formulare<br />
beinhaltet, die aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben<br />
erforderlich sind.<br />
Diese Formulare drucken Sie aus und versehen Sie an den erforderlichen Stellen mit Unterschrift und ggf.<br />
Stempel.<br />
• Schritt 7 – PostIdent‐Verfahren<br />
Alle Antragsformulare geben Sie <strong>zu</strong>sammen mit einer beidseitigen Ausweiskopie in einen Umschlag und<br />
verschließen diesen. Nun legen Sie diesen Umschlag <strong>zu</strong>sammen mit dem PostIdent‐Coupon einem Mitarbeiter<br />
Ihres Postamtes vor, der die Unterlagen nach Prüfung Ihrer Identität an die TeleSec weiterleitet.<br />
Details <strong>zu</strong>r Abwicklung des PostIdent‐Verfahrens entnehmen Sie bitte auch dem Hinweisblatt, welches<br />
<strong>zu</strong>sammen mit den Formularen gedruckt wird, sofern Sie diese Option unter Schritt 5 gewählt haben.<br />
Generelle Hinweise:<br />
• Da Signaturkarten <strong>zu</strong>künftig sicherlich auch in anderen Bereichen immer mehr <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<br />
werden, sollte man sich überlegen, ob Einschränkungen in der Nut<strong>zu</strong>ng sinnvoll sind, sofern keine<br />
betrieblichen Belange dieses zwingend erfordern.<br />
• Bitte beachten Sie, dass Attribute im Hauptzertifikat (Firmenangaben, Selbstbeschränkung) jeweils<br />
kostenpflichtig sind. Sofern Sie diese Attribute nicht bereits bestellt haben, informieren Sie uns bitte, falls<br />
Sie diese im Antrag angeben, um nachträgliche Verzögerungen <strong>zu</strong> vermeiden.<br />
Sollten bei der Antragstellung noch Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen unter Telefon 02361 – 9130150<br />
gern <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />
Seite 3 von 3
D<br />
Arbeiten mit ZED<strong>AL</strong> / Benutzerrechte<br />
Das Abfallnachweisverfahren hat gemäß der Nachweisverordnung <strong>zu</strong>m Kreislaufwirtschaftsgesetz auf<br />
elektronischem Weg <strong>zu</strong> erfolgen. Die <strong>Universität</strong> realisiert dies über das Internetportal des Providers<br />
ZED<strong>AL</strong> AG.<br />
Erforderlich sind Benutzerrechte und eine elektronische Signaturkarte (Signaturkarte siehe Datenblatt C).<br />
Aktion: Fundstelle: Info:<br />
Beantragung der Benutzerrechte<br />
bei Stelle 02.2 mittels Formular<br />
Antrag_ZED<strong>AL</strong><br />
(auch für externe Bevollmächtigte<br />
möglich)<br />
Sichten, Bearbeiten, Signieren,<br />
Drucken und Versenden von Dokumenten<br />
im ZED<strong>AL</strong>-Portal<br />
F: bausi: Abfall<br />
Antrag_ZED<strong>AL</strong>.pdf<br />
F: bausi: Abfall<br />
ZED<strong>AL</strong>_Leitfaden.pdf<br />
Baumaßnahme wird als „Betrieb“<br />
angelegt.<br />
Projektleiter/in bzw. Bevollmächtigte/r<br />
wird als Benutzer angelegt und<br />
erhält Zugangsdaten.<br />
Zugangsdaten ermöglichen Sichtund<br />
Bearbeitungsrechte nur für den<br />
eingerichteten Betrieb und erforderliche<br />
Aktionen.<br />
Erforderlich ist im Regelfall:<br />
<br />
<br />
Signatur der Verantwortlichen<br />
Erklärung <strong>zu</strong>r Erstellung<br />
eines Entsorgungsnachweises<br />
Bearbeitung und Versand<br />
von Begleitscheinen bei der<br />
Abfuhr von Abfällen (Muster<br />
werden von der ZED<strong>AL</strong><br />
Administratorin angelegt,<br />
nach<strong>zu</strong>tragen sind i. d. R.<br />
Übergabedatum, Abfallmenge<br />
und Signatur)
E<br />
Entsorgungsnachweise / elektronische Signatur<br />
Vor Beginn der Baumaßnahme, also bevor die Abfälle anfallen, ist pro Abfallart ein Entsorgungsnachweis<br />
(EN) <strong>zu</strong> erstellen (Vorabkontrolle). Es ist dafür eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen ein<strong>zu</strong>planen.<br />
Daran beteiligt sind:<br />
<br />
<br />
<br />
Abfallerzeuger:<br />
Abgabe der Verantwortlichen Erklärung (VE) in der die Herkunft, die Beschaffenheit und die Menge<br />
des Abfalls sowie die gewünschte Laufzeit des EN eingetragen werden. Für einige Abfallarten<br />
ist eine Deklarationsanalyse bei<strong>zu</strong>fügen.<br />
Abfallentsorger:<br />
Abgabe der Annahmeerklärung (AE) in der die Entsorgungsanlage, das Entsorgungsverfahren,<br />
die Annahmebedingungen und die Laufzeit angegeben werden.<br />
Behörde:<br />
Behördliche Bestätigung (BB) der Zulässigkeit der Entsorgung 1<br />
Aktion: Fundstelle: Info:<br />
Beantragung Erstellung EN bei<br />
Stelle 02.2 mittels Antrag_ZED<strong>AL</strong><br />
F: bausi: Abfall<br />
Antrag_ZED<strong>AL</strong>.pdf<br />
Vorbereitung des Formulares Verantwortliche<br />
Erklärung durch<br />
ZED<strong>AL</strong>-Admin auf Grundlage der<br />
Angaben im Antrag_ZED<strong>AL</strong>.<br />
Aktion:<br />
Info:<br />
Signatur VE durch Projektleitung<br />
Versand VE durch ZED<strong>AL</strong>-Admin<br />
Eingang der AE und der BB 1<br />
Bestätigung der Richtigkeit der Angaben als Vertreter des Abfallerzeugers.<br />
Achtung:<br />
Die Angaben in der VE sind verbindlich. Nach Erreichen der angegebenen<br />
Menge oder nach Ablauf des Gütigkeitzeitraumes können<br />
über den EN keine Abfälle mehr entsorgt werden. Es ist daher auf<br />
die Plausibilität der Angaben im Antrag-ZED<strong>AL</strong> <strong>zu</strong> achten.<br />
1. Elektronischer Versand an das Postfach des Abfallentsorgers.<br />
2. Postversand des Ausdruckes incl. Anschreiben an den Abfallentsorger,<br />
mit Angaben <strong>zu</strong> Rechnungsempfänger, Transporteur und<br />
Projektleitung Uni.<br />
Die Projektleitung erhält Nachricht darüber durch ZED<strong>AL</strong>-Admin.<br />
<br />
<br />
<br />
Der EN liegt damit vollständig vor, und es kann mit der Abfuhr<br />
der Abfälle begonnen werden.<br />
Der EN kann von den berechtigten Benutzern in ZED<strong>AL</strong><br />
eingesehen und ausgedruckt werden.<br />
Der EN und seine Inhalte sind den beteiligten Gewerken<br />
und Transporteuren bekannt <strong>zu</strong> machen (insbesondere Annahmekriterien<br />
der Entsorgungsanlage, Mengenbegren<strong>zu</strong>ng).<br />
1 Entfällt wenn die Entsorgungsanlage freigestellt ist, z.B. als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.<br />
10
F<br />
Begleitscheine / Abfuhr der Abfälle<br />
Für jeden Abfalltransport ist ein Begleitschein (BGS) <strong>zu</strong> erstellen, elektronisch <strong>zu</strong> signieren und an Transporteur<br />
und Entsorger elektronisch <strong>zu</strong> versenden.<br />
Dem Fahrer muss ein Ausdruck des signierten BGS für den Transport übergeben werden.<br />
Mit der Signatur wird die richtige Deklaration und Abfall<strong>zu</strong>sammenset<strong>zu</strong>ng bestätigt (Achtung: Containerinhalte<br />
kontrollieren!). Der BGS nimmt Be<strong>zu</strong>g auf die Angaben im <strong>zu</strong>vor erstellten Entsorgungsnachweis.<br />
Die Kontrolle der Abfälle und die Signatur der Begleitscheine kann an einen externen Bevollmächtigten<br />
schriftlich deligiert werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine zivilrechtliche Vereinbarung. Die<br />
abfallrechtliche Verantwortung verbleibt beim Abfallerzeuger Uni <strong>Köln</strong>.<br />
Aktion: Fundstelle: Info:<br />
Aufrufen, Bearbeiten und versenden<br />
von Begleitscheinmustern in<br />
ZED<strong>AL</strong><br />
F: bausi: Abfall<br />
ZED<strong>AL</strong>_Leitfaden.pdf<br />
Die BGS-Muster werden von der<br />
ZED<strong>AL</strong>-Administratorin in Stelle<br />
02.2 auf Grundlage der Angaben im<br />
Entsorgungskonzept angelegt.<br />
Zu ergänzen sind i.d.R. nur das<br />
Datum der Übergabe, die geschätzte<br />
Abfallmenge und die elektronische<br />
Signatur.<br />
Beispiel:<br />
Vorgehen:<br />
Die Bauleitung meldet am 5. Mai<br />
an, dass am 7. Mai 1 Container mit<br />
Asbest von der Baustelle abgefahren<br />
werden soll.<br />
2 Container werden auf einem<br />
Fahrzeug mit Anhänger transportiert.<br />
2 Container werden mit 2 Fahrzeugen<br />
am gleichen Tag transportiert.<br />
Bereits am 5. Mai kann die Projektleitung/Bevollmächtigte<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
den Container kontrollieren (stimmt der Inhalt, ist die Verpackung<br />
in Ordnung, sind keine Fehlwürfe darin?)<br />
das passende BGS-Muster in ZED<strong>AL</strong> aufrufen,<br />
Datum der Übergabe und geschätzte Menge eintragen,<br />
signieren (danach sind keine Änderungen mehr möglich!),<br />
speichern und elektronisch versenden<br />
(sofortiger Versand birgt jedoch das Risiko, dass BGS bei<br />
allen Beteiligten storniert werden muss, wenn die Abholung<br />
verschoben wird oder sonstige Umstände Änderungen erforderlich<br />
machen. Alternativ: nur speichern und erst am 7.<br />
Mai versenden, wenn von der Baustelle das o. k. kommt,<br />
dass der Transporteur tatsächlich vor Ort ist.),<br />
den BGS ausdrucken und der Bauleitung <strong>zu</strong>r Weitergabe an<br />
den Fahrer übergeben.<br />
Es ist nur 1 BGS erforderlich.<br />
Es ist für jedes Fahrzeug ein BGS <strong>zu</strong> erstellen.
5. Datenblätter <strong>zu</strong> Abfallfraktionen<br />
Dargestellt sind die für die Abfallentsorgung relevanten Informationen.<br />
Die betrachteten Abfallfraktionen stellen eine Auswahl der am häufigsten auftretenden gefährlichen<br />
Abfälle dar. Die Auswahl ist nicht abschließend. Im Zweifel ist durch Analysen <strong>zu</strong> ermitteln, ob ein<br />
Abfall als gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung ein<strong>zu</strong>stufen ist bzw. welcher Verwertungsweg<br />
beschritten werden kann (z. B. im Fall von Bodenaushub, Bauschutt aus belasteter Bausubstanz).
1 Asbest<br />
Freigesetzte Faserstäube können krebserzeugend wirken.<br />
1a Asbesthaltige Baustoffe 1b Asbesthaltige Geräte und<br />
Gegenstände<br />
Beispiele: Brandschutztüren, Brandschutzklappen,<br />
Flansche mit Flachdichtungen, Nachtstromspeicher<br />
Die Deponierung von asbesthaltigen Bauteilen und<br />
Gegenständen ist abfallrechtlich un<strong>zu</strong>lässig. Diese<br />
Abfälle sind, sofern sie nicht vor Ort in einem<br />
Schwarzbereich fachgerecht demontiert werden<br />
können, einer Abfallbehandlungsanlage <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen,<br />
in der Asbest vom übrigen Material getrennt wird.<br />
Abfallschlüssel:<br />
17 06 05 Abfallschlüssel:<br />
16 02 12<br />
Asbest Big Bags aus beschichtetem<br />
Gewebe<br />
- staubdicht verschlossen<br />
- schwach gebundene Asbestprodukte<br />
sind <strong>zu</strong>vor an<strong>zu</strong>feuchten<br />
Verpackung:<br />
Verpackung:<br />
Keine Verpackung erforderlich, sofern<br />
Asbest ohne Außenluftkontakt im Gerät<br />
verbaut ist.<br />
Sonst: Verpackung in reißfeste Folie<br />
oder Big Bags<br />
Kennzeichnung:<br />
Andienungspflichten:<br />
Transportvorschriften:<br />
Abfallzwischenlager:<br />
Keine<br />
Baustoffe und Gegenstände, die Asbest in gebundener Form enthalten und die<br />
so verpackt sind, dass es während der Beförderung nicht <strong>zu</strong>m Freiwerden von<br />
lungengängigen Asbestfasern kommen kann, unterliegen nicht den Gefahrgutvorschriften.<br />
Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 20 m 3 Baustoffe für Baumaßnahmen ohne Bauantrag<br />
möglich.<br />
- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung erforderlich.<br />
- Abfälle müssen vorschriftsmäßig verpackt angeliefert werden.<br />
- Big Bags sind vom Anlieferer in die Container <strong>zu</strong> verbringen.
2 Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten<br />
Bodenaushub muss <strong>zu</strong>m Zweck der Zuordnung <strong>zu</strong> den Verwertungsmöglichkeiten beprobt und analysiert<br />
werden. Unter Umständen führen Verunreinigungen durch Altlasten oder Oberflächenkontaminationen<br />
da<strong>zu</strong>, dass das Material als gefährlicher Abfall ein<strong>zu</strong>stufen und entsprechend <strong>zu</strong> entsorgen ist.<br />
In diesem Fall ist das Nachweisverfahren wie unter Datenblatt E und F beschrieben durch<strong>zu</strong>führen.<br />
Abfallschlüssel: 17 05 03<br />
Verpackung:<br />
Kennzeichnung:<br />
Andienungspflichten:<br />
Transportvorschriften:<br />
nicht erforderlich<br />
nicht erforderlich<br />
keine<br />
in der Regel kein Gefahrgut (im Zweifel Rücksprache mit Stelle 02.2, Arbeitsund<br />
Umweltschutz)
3 Holz<br />
Altholz ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Schadstoffbelastung separat <strong>zu</strong> erfassen und in unterschiedliche<br />
Altholzkategorien ein<strong>zu</strong>teilen (A1 bis A4 und PCB-Holz).<br />
Unbehandeltes, sowie mit unschädlichen Produkten behandeltes Holz ist getrennt <strong>zu</strong> sammeln und einer<br />
stofflichen Verwertung <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen (A1 und A2).<br />
Mit Schadstoffen behandeltes Holz ist als gefährlicher Abfall separat <strong>zu</strong> erfassen. In Abhängigkeit von der<br />
jeweiligen Schadstoffbelastung ist es in unterschiedliche Altholzkategorien ein<strong>zu</strong>teilen (A3 1 , A4, PCB-<br />
Holz).<br />
3a A4-Holz 3b PCB-Holz<br />
Beispiele:<br />
- Konstruktionshölzer für tragende<br />
Teile<br />
- Holzfachwerk und Dachsparren<br />
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren<br />
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem<br />
Außenbereich<br />
- Bau- und Abbruchholz mit sonstigen<br />
schädlichen Verunreinigungen<br />
- Leitungsmasten<br />
Beispiele:<br />
- Dämm- und Schallschutzplatten, die<br />
mit Mitteln behandelt wurden, die<br />
mehr als 50 mg/kg polychlorierte<br />
Biphenyle enthalten<br />
Abfallschlüssel:<br />
17 02 04 Abfallschlüssel:<br />
17 06 03 oder<br />
17 09 02<br />
Nicht erforderlich<br />
Verpackung:<br />
Verpackung:<br />
Nach Vorgabe der Entsorgungsanlage<br />
Nicht erforderlich<br />
Kennzeichnung:<br />
Kennzeichnung:<br />
Siehe Datenblatt 7<br />
Keine<br />
Andienungspflichten:<br />
Andienungspflichten:<br />
Keine<br />
Transportvorschriften:<br />
Anlieferschein gemäß Altholzverordnung<br />
erforderlich:<br />
Eintragungen im Begleitschein unter<br />
dem Reiter „BGS-Andere Verordnungen“<br />
(ist in der Regel im BGS-Muster<br />
vorbereitet)<br />
Transportvorschriften:<br />
Siehe Datenblatt 7<br />
Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 10 m 3<br />
Baustoffe für Baumaßnahmen ohne<br />
Bauantrag möglich.<br />
Abfallzwischenlager:<br />
Abfallzwischenlager:<br />
Keine Annahme<br />
- Rücksprache und Anmeldung durch<br />
Projektleitung erforderlich.<br />
1<br />
A3-Holz ist für den Baubereich nicht relevant und wird daher nicht näher betrachtet.
4 Künstliche Mineralfasern (KMF)<br />
Freigesetzte Faserstäube können krebserzeugend wirken.<br />
Abfallschlüssel: 17 06 03<br />
Verpackung:<br />
Kennzeichnung:<br />
Andienungspflichten:<br />
Transportvorschriften:<br />
Abfallzwischenlager:<br />
Säcke oder Big Bags aus beschichtetem Gewebe<br />
- staubdicht verschlossen<br />
Aufdruck:<br />
„Mineralfaserabfälle – Inhalt kann krebserzeugenden Faserstaub freisetzten“<br />
Abfall muss einer Entsorgungsanlage der Stadt <strong>Köln</strong> angedient werden<br />
(AVG oder GVG)<br />
Kein Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutvorschriften<br />
Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 20 m 3 für Baumaßnahmen ohne Bauantrag möglich.<br />
- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung erforderlich.<br />
- Abfälle müssen vorschriftsmäßig verpackt angeliefert werden.<br />
- Säcke oder Big Bags sind vom Anlieferer in die Container <strong>zu</strong> verbringen.
5 Lampenkondensatoren (PCB-haltig)<br />
Für Polychlorierte Biphenyle (PCB) besteht ein begründeter Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.<br />
Sie haben chronische toxische Wirkungen.<br />
Im Brandfall können sehr giftige Dioxine entstehen.<br />
PCB werden biologisch kaum abgebaut. Sie lagern sich im Fett und somit in der Nahrungskette an und<br />
werden darüber hinaus über große Entfernungen durch die Luft transportiert.<br />
Wegen dieser schädlichen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit gehören PCBs <strong>zu</strong> den Persistenten<br />
Organischen Schadstoffen (POPs) und sind damit Gegenstand des Stockholmer Übereinkommens über<br />
POPs vom Mai 2001.<br />
Abfallschlüssel: 16 02 09<br />
Verpackung:<br />
Kunststoff-Deckelfässer<br />
mit UN-Codierung<br />
Kennzeichnung:<br />
Kann vonStelle 02.2 <strong>zu</strong>r<br />
Verfügung gestellt werden<br />
Andienungspflichten:<br />
Transportvorschriften:<br />
keine<br />
Eintragungen im Begleitschein unter dem Reiter „BGS-Andere Verordnungen“<br />
erforderlich (ist in der Regel im BGS-Muster vorbereitet).<br />
Stoffe mit einem PCB-Gehalt von 50 ppm (50 mg/kg) und mehr fallen unter die<br />
Gefahrgutvorschriften.<br />
<br />
<br />
<br />
Angaben im Beförderungspapier:<br />
UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, 9, II, (D/E)<br />
ist i.d.R. im Begleitscheinmuster unter Vermerke eingetragen<br />
Bei der Beförderung sind mit<strong>zu</strong>führen:<br />
- Beförderungspapier und schriftliche Weisungen<br />
- Transportgenehmigung<br />
- ADR-Bescheinigung des Fahrers<br />
- Fahrzeugausrüstung gemäß Abschnitt 8.1.5 ADR<br />
Orange Warntafel am LKW ist <strong>zu</strong> öffnen<br />
Abfallzwischenlager:<br />
Annahme von Kleinmengen möglich.<br />
- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung erforderlich.<br />
- Abfälle müssen vorschriftsmäßig verpackt angeliefert werden.
6 Leuchtstofflampen<br />
Leuchtstoff- und Energiesparlampen enthalten Quecksilber.<br />
Abfallschlüssel: 20 01 21<br />
Verpackung:<br />
Kennzeichnung:<br />
Andienungspflichten:<br />
Transportvorschriften:<br />
Abfallzwischenlager:<br />
In geeigneter Weise bruchsicher <strong>zu</strong> verpacken und <strong>zu</strong> verladen.<br />
Nicht erforderlich<br />
Keine<br />
Kein Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutvorschriften<br />
Annahme von bis <strong>zu</strong> 1200 Lampen möglich.<br />
- Rücksprache und Anmeldung durch Projektleitung<br />
erforderlich<br />
- Gestellung von Rungenpaletten möglich<br />
- Entsorgung über Rücknahmesystem Lightcycle<br />
(kostenlos gemäß ElektroG 1 )<br />
1<br />
Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz
7 Abfälle mit Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />
(PAK)<br />
PAK ist die Sammelbezeichnung für mehrere hundert Einzelverbindungen von aromatischen Kohlenwasserstoff-Verbindungen.<br />
Zur Bewertung des PAK-Gehaltes werden 16 Einzelverbindungen herangezogen,<br />
welche in Umweltproben herausragende Anteile am PAK-Gesamtgehalt besitzen (PAK nach EPA 1 ).<br />
PAK sind krebserzeugend.<br />
PAK sind biologisch schwer abbaubar. Sie reichern sich im Fett und somit in der Nahrungskette an und<br />
sind daher als Dauergift weit verbreitet.<br />
7a Teerhaltige Produkte 7b PAK-haltige Baustoffe<br />
Grenzwerte:<br />
Die Einstufung als gefährlicher Abfall erfolgt ab folgender Konzentrationen:<br />
PAK nach EPA: > 1000 mg/kg oder<br />
Benzo(a)pyren: > 50 mg/kg<br />
Eine Vermischung oder Verdünnung mit PAK-freien Stoffen <strong>zu</strong>m Zwecke der Grenzwertunterschreitung<br />
ist nicht <strong>zu</strong>lässig!<br />
Beispiele:<br />
- Dachpappen, Dichtungsbahnen<br />
- Teerkorkplatten<br />
- Asphalt-Fußbodenplatten<br />
Beispiele:<br />
- Baustoffe, mit teerhaltigen Klebstoffen<br />
behaftet (wie Parkett, Bauschutt)<br />
- Brandschutt<br />
Abfallschlüssel:<br />
17 03 03 Abfallschlüssel:<br />
17 02 04<br />
17 09 03<br />
Verpackung:<br />
Vorgaben der Entsorgungsanlage<br />
sind <strong>zu</strong> beachten (evt. Anlieferung in<br />
Big Bags erforderlich).<br />
Verpackung:<br />
Vorgaben der Entsorgungsanlage<br />
sind <strong>zu</strong> beachten (evt. Anlieferung in<br />
Big Bags erforderlich).<br />
Bei loser Schüttung im offenen Container<br />
ist der Container mit einer Plane<br />
gegen Staubverwehung und gegen<br />
den Eintritt von Niederschlagswasser<br />
<strong>zu</strong> sichern.<br />
Bei loser Schüttung im offenen Container<br />
ist der Container mit einer Plane<br />
gegen Staubverwehung und gegen<br />
den Eintritt von Niederschlagswasser<br />
<strong>zu</strong> sichern.<br />
Nicht erforderlich<br />
Kennzeichnung:<br />
Kennzeichnung:<br />
Nicht erforderlich<br />
Bei Beseitigung: Abfall muss einer<br />
Entsorgungsanlage der Stadt <strong>Köln</strong><br />
angedient werden (AVG oder GVG).<br />
Andienungspflichten:<br />
Andienungspflichten:<br />
Keine<br />
Bei Verwertung: Keine<br />
Transportvorschriften:<br />
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.<br />
Transportvorschriften:<br />
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.<br />
Annahme von Mengen bis <strong>zu</strong> 10 m 3<br />
Baustoffe für Baumaßnahmen ohne<br />
Bauantrag möglich.<br />
Abfallzwischenlager:<br />
Abfallzwischenlager:<br />
Keine Annahme<br />
- Rücksprache und Anmeldung durch<br />
Projektleitung erforderlich.<br />
1<br />
US-Environment Protection Agency
8 Abfälle mit Polychlorierten Biphenylen (PCB)<br />
Für Polychlorierte Biphenyle (PCB) besteht ein begründeter Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.<br />
Sie haben chronische toxische Wirkungen.<br />
Im Brandfall können sehr giftige Dioxine entstehen.<br />
PCB werden biologisch kaum abgebaut. Sie reichern sich im Fett und somit in der Nahrungskette an und<br />
werden darüber hinaus über große Entfernungen durch die Luft transportiert.<br />
Wegen dieser schädlichen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit gehören PCBs <strong>zu</strong> den Persistenten<br />
Organischen Schadstoffen (POPs) und sind damit Gegenstand des Stockholmer Übereinkommens über<br />
POPs vom Mai 2001.<br />
Abfallschlüssel: 17 09 02<br />
Grenzwerte:<br />
Verpackung:<br />
Stoffe mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm (50 mg/kg) sind in der Abfallverzeichnisverordnung<br />
als gefährlicher Abfall eingestuft.<br />
Eine Vermischung oder Verdünnung mit PCB-freien Stoffen <strong>zu</strong>m Zwecke der<br />
Grenzwertunterschreitung ist nicht <strong>zu</strong>lässig!<br />
Kunststoff-Deckelfässer<br />
mit UN-Codierung<br />
Kennzeichnung:<br />
Kann vonStelle 02.2 <strong>zu</strong>r<br />
Verfügung gestellt werden<br />
Andienungspflichten:<br />
Transportvorschriften:<br />
keine<br />
Eintragungen im Begleitschein unter dem Reiter „BGS-Andere Verordnungen“<br />
erforderlich (ist in der Regel im BGS-Muster vorbereitet).<br />
Stoffe mit einem PCB-Gehalt von 50 ppm (50 mg/kg) und mehr fallen unter die<br />
Gefahrgutvorschriften:<br />
<br />
<br />
<br />
Angaben im Beförderungspapier:<br />
UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, 9, II, (D/E)<br />
ist i.d.R. im Begleitscheinmuster unter Vermerke eingetragen<br />
Bei der Beförderung sind mit<strong>zu</strong>führen:<br />
- Beförderungspapier und schriftliche Weisungen<br />
- Transportgenehmigung<br />
- ADR-Bescheinigung des Fahrers<br />
- Fahrzeugausrüstung gemäß Abschnitt 8.1.5 ADR<br />
Orange Warntafel am LKW ist <strong>zu</strong> öffnen