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Druckerpatronen und Tonerkartuschen - Abfallratgeber Bayern

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<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Druckerpatronen</strong> <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> 3<br />

Informationen zur Verwertung<br />

Viele namhafte Hersteller bieten im Internet eine kostenlose Rücknahme ihrer <strong>Druckerpatronen</strong><br />

oder <strong>Tonerkartuschen</strong> an. Weiterhin gibt es zahlreiche Angebote von Entsorger(fach)betrieben.<br />

Hier wird zum Teil sogar Geld für <strong>Druckerpatronen</strong> angeboten. Die erzielbaren Erträge richten sich<br />

nach Tagespreisen; einzelne Verwerter stellen dazu umfangreiche Annahmelisten ins Internet. Es<br />

können je nach Hersteller einige Euro pro Patrone <strong>und</strong> Tagespreis erzielt werden.<br />

<strong>Druckerpatronen</strong> oder <strong>Tonerkartuschen</strong>, die nicht wiederverwendet werden können, werden<br />

hierbei in der Regel recycelt.<br />

Nicht mehr zur Wiederbefüllung oder für das Recycling geeignete Kartuschen <strong>und</strong> Toner sollten<br />

der energetischen Verwertung zugeführt werden.<br />

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen<br />

Zur Entsorgung haushaltsüblicher Mengen leerer Tintenpatronen <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> sollten<br />

vorrangig die von den Herstellern <strong>und</strong> anderen Organisationen angebotenen freiwilligen Rücknahmesysteme<br />

genutzt werden. So können die Patronen oder Kartuschen einer Wiederbefüllung<br />

oder dem Recycling zugeführt werden.<br />

Nach aktuellem Erkenntnisstand enthalten die Mehrzahl der am Markt befindlichen Tonersysteme<br />

keine gefährlichen Inhaltsstoffe 1 . Nicht verwertbare Tintenpatronen <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> können<br />

daher problemlos zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden.<br />

Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen<br />

Größere Mengen an <strong>Druckerpatronen</strong> <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> werden in der Regel vom Servicepartner<br />

mitgenommen <strong>und</strong> wiederbefüllt oder einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.<br />

Hierzu gehört die Prüfung, ob es sich ggf. um gefährliche Abfälle handelt. Dias kann über das<br />

Sicherheitsdatenblatt des Produktes oder den Hersteller in Erfahrung gebracht werden 3 .<br />

Rechtliche Kurzinformation<br />

Als gefährlicher Abfall eingestufte <strong>Druckerpatronen</strong> / <strong>Tonerkartuschen</strong> unterliegen der Register<strong>und</strong><br />

Nachweispflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung<br />

(NachwV). Einzustufen ist nach den Bestimmungen der Abfallverzeichnisverordnung<br />

(AVV), ggf. unter Berücksichtigung der BMU-Hinweise zur deren Anwendung. Privathaushalte<br />

sind von Nachweis- <strong>und</strong> Registerpflichten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle<br />

befreit.<br />

Wenn das gesamte Druckergerät zusammen mit den eingebauten Patronen oder Kartuschen<br />

entsorgt werden soll, greift das Elektro- <strong>und</strong> Elektronikgerätegesetz (ElektroG).<br />

In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel<br />

16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile<br />

16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die<br />

unter 16 02 15 fallen<br />

20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe <strong>und</strong> Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten<br />

20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe <strong>und</strong> Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die<br />

unter 20 01 27 fallen<br />

Bei allen mit * gekennzeichneten Abfällen handelt es sich um gefährliche Abfälle nach AVV.<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU

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