Druckerpatronen und Tonerkartuschen - Abfallratgeber Bayern
Druckerpatronen und Tonerkartuschen - Abfallratgeber Bayern
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<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Druckerpatronen</strong> <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> 3<br />
Informationen zur Verwertung<br />
Viele namhafte Hersteller bieten im Internet eine kostenlose Rücknahme ihrer <strong>Druckerpatronen</strong><br />
oder <strong>Tonerkartuschen</strong> an. Weiterhin gibt es zahlreiche Angebote von Entsorger(fach)betrieben.<br />
Hier wird zum Teil sogar Geld für <strong>Druckerpatronen</strong> angeboten. Die erzielbaren Erträge richten sich<br />
nach Tagespreisen; einzelne Verwerter stellen dazu umfangreiche Annahmelisten ins Internet. Es<br />
können je nach Hersteller einige Euro pro Patrone <strong>und</strong> Tagespreis erzielt werden.<br />
<strong>Druckerpatronen</strong> oder <strong>Tonerkartuschen</strong>, die nicht wiederverwendet werden können, werden<br />
hierbei in der Regel recycelt.<br />
Nicht mehr zur Wiederbefüllung oder für das Recycling geeignete Kartuschen <strong>und</strong> Toner sollten<br />
der energetischen Verwertung zugeführt werden.<br />
Entsorgung haushaltsüblicher Mengen<br />
Zur Entsorgung haushaltsüblicher Mengen leerer Tintenpatronen <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> sollten<br />
vorrangig die von den Herstellern <strong>und</strong> anderen Organisationen angebotenen freiwilligen Rücknahmesysteme<br />
genutzt werden. So können die Patronen oder Kartuschen einer Wiederbefüllung<br />
oder dem Recycling zugeführt werden.<br />
Nach aktuellem Erkenntnisstand enthalten die Mehrzahl der am Markt befindlichen Tonersysteme<br />
keine gefährlichen Inhaltsstoffe 1 . Nicht verwertbare Tintenpatronen <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> können<br />
daher problemlos zusammen mit dem Restabfall entsorgt werden.<br />
Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen<br />
Größere Mengen an <strong>Druckerpatronen</strong> <strong>und</strong> <strong>Tonerkartuschen</strong> werden in der Regel vom Servicepartner<br />
mitgenommen <strong>und</strong> wiederbefüllt oder einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.<br />
Hierzu gehört die Prüfung, ob es sich ggf. um gefährliche Abfälle handelt. Dias kann über das<br />
Sicherheitsdatenblatt des Produktes oder den Hersteller in Erfahrung gebracht werden 3 .<br />
Rechtliche Kurzinformation<br />
Als gefährlicher Abfall eingestufte <strong>Druckerpatronen</strong> / <strong>Tonerkartuschen</strong> unterliegen der Register<strong>und</strong><br />
Nachweispflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung<br />
(NachwV). Einzustufen ist nach den Bestimmungen der Abfallverzeichnisverordnung<br />
(AVV), ggf. unter Berücksichtigung der BMU-Hinweise zur deren Anwendung. Privathaushalte<br />
sind von Nachweis- <strong>und</strong> Registerpflichten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle<br />
befreit.<br />
Wenn das gesamte Druckergerät zusammen mit den eingebauten Patronen oder Kartuschen<br />
entsorgt werden soll, greift das Elektro- <strong>und</strong> Elektronikgerätegesetz (ElektroG).<br />
In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel<br />
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile<br />
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die<br />
unter 16 02 15 fallen<br />
20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe <strong>und</strong> Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten<br />
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe <strong>und</strong> Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die<br />
unter 20 01 27 fallen<br />
Bei allen mit * gekennzeichneten Abfällen handelt es sich um gefährliche Abfälle nach AVV.<br />
<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Abfallinformationsstelle des LfU