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Gebrauchte Kleidung und Textilien - Abfallratgeber Bayern

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infoBlatt<br />

Abfallwirtschaft<br />

Oktober 2013<br />

<strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong><br />

Vorliegendes infoBlatt der Reihe Abfallwirtschaft des LfU enthält Textpassagen des LfU-Berichts<br />

„<strong>Gebrauchte</strong> Kleider mit Haustextilien in <strong>Bayern</strong>“ (LfU 2013).<br />

Hierauf darf in Ergänzung zum infoBlatt auch verwiesen werden.<br />

Andere Begriffe / Synonyme<br />

gebrauchte Kleider, Gebrauchtkleider, Gebrauchtkleidung, Secondhand-<strong>Kleidung</strong>, Altkleider, gebrauchte<br />

Schuhe, Haustextilien, Alttextilien, Originalsammelware, Textilabfälle, Wäsche<br />

Herkunft<br />

<strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong>, Haus- <strong>und</strong> Heimtextilien stammen direkt oder indirekt aus den Haushalten, können<br />

aber auch darüber hinaus anfallen, wie z. B. Berufskleidung.<br />

Definitionen:<br />

Alttextilien: gebrauchte Bekleidungs- <strong>und</strong> Haustextilien einschl. „Schuhen“<br />

Sie werden über Container- <strong>und</strong> Straßensammlungen als Abfall zur Verwertung in Vorbereitung zur<br />

Wiederverwendung (§ 3 Abs. 24 KrWG) erfasst, gewogen <strong>und</strong> sortiert. Die erfassten Mengen müssen<br />

von gewerblicher Seite (§18 Abs. 1-3 KrWG) / sollten aber auch von karitativ-gemeinnütziger Seite in<br />

<strong>Bayern</strong> derjenigen Gebietskörperschaft für die Bilanz Hausmüll in <strong>Bayern</strong> gemeldet werden, bei der sie<br />

gesammelt wurden.<br />

Bekleidung, <strong>Kleidung</strong> oder Kleider: alles, was den Körper bedeckt / verhüllt: Oberbekleidung <strong>und</strong><br />

Leibwäsche (auch Pelze, Mehrwegwindeln etc.), Schuhe (Fußbekleidung) <strong>und</strong> sonstige Accessoires<br />

(mit Ausnahme von Schmuck) wie Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handtaschen (als Ersatz für<br />

fehlende Taschen in den Kleidern) etc.<br />

Gebrauchttextilien: ohne Produktionsabfälle <strong>und</strong> Schuhe<br />

Haustextilien: Bett- <strong>und</strong> Tischwäsche, Hand-, Trocken- <strong>und</strong> Badetücher etc.<br />

Heimtextilien: Bettwaren (Daunendecken, Steppdecken, Kissen etc.), Dekorstoffe (Kissen etc.),<br />

sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen <strong>und</strong> Stores, Möbel- <strong>und</strong> Matratzenstoffe, Teppiche, Zelte,<br />

Planen <strong>und</strong> Schirme, Rucksäcke etc.<br />

Heimtextilien sind nur eingeschränkt bei der Kleidersammlung (per Container oder auf der Straße)<br />

erwünscht (Ausnahmen: Federbetten, Decken <strong>und</strong> Gardinen).<br />

Eigenschaften<br />

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. nennt zur Gesamtfaserproduktion in Deutschland für<br />

2003 folgende Zahlen: ca. 55 % Chemiefasern, ca. 30 % Baumwolle <strong>und</strong> ca. 15 % Wolle. Auch bei den<br />

in Deutschland vermarkteten <strong>Textilien</strong> dominieren Chemiefasern (Bekleidung ca. 60 %, Heimtextilien<br />

ca. 80 %) vor Naturfasern wie Baumwolle, Wolle <strong>und</strong> Flachs (FNR 2006 1 ).<br />

Je länger Kleider getragen <strong>und</strong> entsprechend oft gewaschen wurden, desto geringer wird das Risiko,<br />

dass sich ggf. noch Schadstoffe aus der Produktion darin befinden. Es ist jedoch nicht auszuschließen,<br />

dass sich in Einzelfällen kaum getragene, noch mit Schadstoffen versehene Kleider schon in der Kleidersammlung<br />

finden.<br />

1 FNR Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe: Marktanalyse Nachwachsende Rohstoffe.- <strong>Textilien</strong>: S. 463-500, Gülzow 2006<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU


2 <strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong><br />

Statistische Daten<br />

Der B<strong>und</strong>esverband Sek<strong>und</strong>ärrohstoffe <strong>und</strong> Entsorgung (bvse) <strong>und</strong> der FTR, der Fachverband Textilrecycling<br />

des bvse, lassen alle 10 Jahre die Mengen zur Inlandsverfügbarkeit von Bekleidungs- <strong>und</strong> Haustextilien<br />

(ohne Schuhe) <strong>und</strong> zum Sammelaufkommen 2 über Gebrauchtkleidercontainer <strong>und</strong> Straßensammlungen<br />

ermitteln. Die letzte Erhebung führte YINAN GU (2008) durch.<br />

GU (2008) ermittelte die Inlandsverfügbarkeit 3 von Bekleidungs- <strong>und</strong> Haustextilien (ohne Schuhe)<br />

für Deutschland auf 1,13 Mio. t. Das sind r<strong>und</strong> 13,7 kg pro Einwohner <strong>und</strong> Jahr (bezogen auf 2006). Sie<br />

differenziert noch Bekleidungs- von Haustextilien: Bekleidungstextilien gibt sie mit ca. 980.000 t (11,9 kg /<br />

Einw.Jahr) an, Haustextilien mit ca. 150.000 t (1,8 kg / Einw.Jahr).<br />

Für <strong>Bayern</strong> errechnet sich hieraus im Referenzzeitraum 2006/2007 eine Inlandsverfügbarkeit von<br />

r<strong>und</strong> 172.000 t an Bekleidungs- <strong>und</strong> Haustextilien (ohne Schuhe), gegliedert in ca. 149.000 t an<br />

Bekleidungs- <strong>und</strong> ca. 23.000 t an Haustextilien (LfU 2013).<br />

Die gesammelte Menge erschloss GU (2008) durch Hochrechnung auf Gr<strong>und</strong>lage einer Umfrage bei<br />

Textilrecyclingunternehmen des FTR mit r<strong>und</strong> 750.000 t für das Jahr 2007. Daraus lassen sich für <strong>Bayern</strong><br />

ca. 114.000 t (ca. 9 kg / Einw.Jahr) errechnen. Nach GU werden hiervon ca. 80 % über Container<br />

<strong>und</strong> 20 % über die Straßensammlung erfasst: Das waren dann ca. 91.000 t Bekleidungs- <strong>und</strong> Haustextilien<br />

über die Container- <strong>und</strong> ca. 23.000 t über die Straßensammlung, erfasst von karitativgemeinnütziger,<br />

gewerblicher <strong>und</strong> kommunaler Seite.<br />

Ausblick: Standen 2012 in Deutschland schätzungsweise 1,3 Mio. t Gebraucht- <strong>und</strong> Alttextilien zur Verfügung,<br />

könnten es zum Zeitpunkt der nächsten Erhebung durch den FTR im Jahre 2018 (bezogen auf<br />

2016/2017) 1,5 Mio. t werden (jeweils ohne Schuhe). Hierin ist mit berücksichtigt, dass dann nur mehr<br />

r<strong>und</strong> 10 % Alttextilien im Restabfall anfallen, während die derzeit darüber hinaus im Restabfall befindlichen<br />

15 % bereits mit rezykliert werden können. Auf <strong>Bayern</strong> bezogen ergab das für 2012 eine Inlandsverfügbarkeit<br />

von r<strong>und</strong> 200.000 t. Im Referenzzeitraum 2016/2017 würden r<strong>und</strong> 230.000 t (jeweils ohne<br />

Schuhe) erreicht werden.<br />

Die Inlandsverfügbarkeit bei Schuhen in Deutschland beträgt nach Angaben aus der Schuhbranche<br />

r<strong>und</strong> 200.000 t, entsprechend r<strong>und</strong> 30.000 t in <strong>Bayern</strong> (LfU 2013). 38 % dieser Schuhe finden sich derzeit<br />

noch beim Restabfall, obwohl angeblich r<strong>und</strong> 80 % der Schuhe wiederverwendbar seien.<br />

Vermeidung<br />

Der Bürger hat die Wahl, seine gut erhaltene, saubere Bekleidung oder Haustextilien direkt zu verschenken<br />

oder zu verkaufen (an gewerblich geführte Secondhand-Läden, im Internethandel, auf Flohmärkten<br />

etc.) oder Sozialkaufhäusern, Secondhand-Läden <strong>und</strong> Kammern karitativ-gemeinnütziger Organisationen<br />

(KGOs) für deren der Gesellschaft insgesamt zugutekommende Projekte zu spenden. Damit lassen sich<br />

Abfälle vermeiden (§ 3 Abs. 20 <strong>und</strong> 21 KrWG).<br />

Alleine in den 25 kreisfreien Städten <strong>Bayern</strong>s bieten sich r<strong>und</strong> 150 KGO-geführte Sozialkaufhäuser,<br />

Secondhand-Läden oder Kammern an, gut erhaltene, saubere Gebrauchtkleidung weitervermitteln 4 .<br />

Weitere ca. 200 KGO-Betriebe finden sich in den Landkreisen <strong>Bayern</strong>s.<br />

Soziale Aspekte:<br />

Der Bürger erhebt gerne den Anspruch, mit der Abgabe seiner <strong>Kleidung</strong> − vor allem an KGOs − Bedürftigen<br />

zu helfen. Das gelingt jedoch nur, wenn er die <strong>Kleidung</strong> Kleiderkammern oder Sozialkaufhäusern<br />

2 Aufkommen: Beim Aufkommen handelt es sich im Vergleich zur Inlandsverfügbarkeit als einer theoretisch zur Verfügung<br />

stehenden Menge um real anfallende Mengen gebrauchter Kleider <strong>und</strong> Haustextilien. Das Aufkommen deckt sich nicht mit der<br />

über Container- <strong>und</strong> Straßensammlungen erfassten Menge (gleich Sammelaufkommen, -menge, bzw. in % der Erfassungsgrad),<br />

denn Bekleidung <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong> können auch unmittelbar verkauft oder verschenkt werden.<br />

3 Inlandsverfügbarkeit (s. Gu 2008): Ein Synonym für Inlandsverfügbarkeit ist das Potenzial. In der Wirtschaft geht man davon aus,<br />

dass Bekleidungs- <strong>und</strong> Haustextilien nach durchschnittlich drei Jahren Nutzzeit gegen Neuware getauscht größtenteils wieder<br />

für eine Weitervermittlung zur Verfügung stehen, mit Ausnahme einer Reserve-Vorratshaltung in den Schränken.<br />

4 s. www.lfu.bayern.de/abfall/abfallvermeidung/gebrauchtwaren/kleidung/doc/gebrauchtkleider_staedte.pdf<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU


<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong> 3<br />

übergibt. Sortierte tragfähige <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> unsortierte Originalsammelware 5 werden dagegen meistbietend<br />

verkauft <strong>und</strong> überwiegend exportiert. In Einzelfällen werden tragfähige Kleider von karitativer Seite<br />

auf Anfrage auch Überlebenden von Erdbeben <strong>und</strong> Überschwemmungen in Übersee zur Verfügung gestellt.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hat sich 1994 der Dachverband FairWertung gegründet, der Transparenz<br />

<strong>und</strong> ethische Kriterien bei der Sammlung <strong>und</strong> Vermarktung von Alttextilien verfolgt (s. www.fairwertung.de<br />

<strong>und</strong> FairWertung 2008 sowie LfU 2013). KGOs finanzieren mit dem Erlös soziale Projekte.<br />

Verwertung<br />

Gebrauchtkleider / -textilien, die als Alttextilien in Plastiktüten verpackt in Kleidercontainer geworfen oder<br />

Kleidersammlungen auf der Straße überlassen werden, sind bis zur Sortierung mit Erfassung als wieder<br />

tragbare Kleider oder Haustextilien definitionsgemäß Abfall („Vorbereitung zur Wiederverwendung“ nach<br />

§ 3 Abs. 24 KrWG).<br />

Bei der Sortierung wird das Sammelgut manuell nach Qualität, Produktgruppe (Damen-, Herren <strong>und</strong><br />

Kinderkleidung, Sommer- <strong>und</strong> Winterware etc.) <strong>und</strong> Materialart unterschieden. Dabei lassen sich bis zu<br />

50 % noch tragbarer <strong>Kleidung</strong> erschließen, die dann in Deutschland (nur als „Cremeware“), im östlichen<br />

Mittel- <strong>und</strong> in Osteuropa sowie Afrika <strong>und</strong> Asien (dort vor allem in Pakistan) wiederverwendet wird. Mit<br />

wieder tragbarer <strong>Kleidung</strong> lässt sich Geld verdienen, während eine Verwertung oder eine ggf. nur mehr<br />

mögliche Beseitigung von Alttextilien <strong>und</strong> Schuhen mit diesem Erlös querfinanziert werden muss.<br />

Etwa 40 % der ursprünglichen Sammelware werden zur stofflichen Verwertung (Recycling) weiter vermarktet.<br />

Hier ist dann im Wesentlichen zwischen einer Wiederverwertung von Textilflächen (ca. 15- 20 %)<br />

<strong>und</strong> einer solchen von Textilfasern (ca. 20-25 %) zu unterscheiden. Etwa 6 % der Gesamttextilien eignen<br />

sich in Deutschland noch für eine energetische Verwertung, ca. 4 % sind Restabfall.<br />

Herstellung neuer Kleider aus gebrauchten <strong>Kleidung</strong>sstücken:<br />

Nicht passende Kleidergrößen bei Secondhand-<strong>Kleidung</strong>sstücken erfordern ggf. das Schneidern neuer<br />

Kleider aus gebrauchten Stoffen. Hieran arbeiten viele kleingewerbliche Schneidereien in afrikanischen<br />

Ländern, um passende preiswerte <strong>Kleidung</strong> anbieten zu können (Meri 2009), vielleicht aber auch, um<br />

ein bisschen mehr Farbe reinzubringen.<br />

Patchwork-Arbeiten mit Baumwoll- oder Wollkleidern ergänzen auch in Deutschland das Secondhand-<br />

Textilangebot. So entstehen Tages- oder Kinderdecken, Kissenbezüge oder neue Kleider.<br />

Herstellung von Putzlappen:<br />

Nicht mehr als <strong>Kleidung</strong>sstück etc. nutzbare <strong>Textilien</strong> mit hohem Baumwollanteil <strong>und</strong> somit guter Saugfähigkeit<br />

werden von nichttextilen Anteilen wie Knöpfen <strong>und</strong> Reißverschlüssen getrennt <strong>und</strong> zu Putzlappen<br />

geschnitten.<br />

Herstellung von Reißfasern <strong>und</strong> Vliesstoffen:<br />

Die für die Herstellung von Reißfasern aus textilen Produktionsabfällen bekannte Technik wird vor allem<br />

von zwei großen deutschen Betrieben auch für Alttextilien angewandt (s. im Einzelnen LfU 2013):<br />

Eingangsmaterial für den Aufbereitungsprozess ist eine möglichst sortenreine Fraktion an Alttextilien aus<br />

der Sortierung. Diese wird mechanisch von Fremdstoffen befreit, ihr Faserverb<strong>und</strong> durch mehrstufiges<br />

Reißen gelöst. Die erzeugten Reißfasern werden zu Vliesstoffen weiterverarbeitet, die überwiegend<br />

in der Automobilindustrie (z. B. Innenverkleidung, Formteile) eingesetzt werden. Weitere Anwendungsbereiche<br />

sind sonstiges Dämmmaterial, Teppichunterböden <strong>und</strong> Heimtextilien. Die Herstellung neuen<br />

Garns, auch Streichgarn genannt, aus gerissenen Alttextilien ist technisch möglich, gegenüber der<br />

Verarbeitung von Neuware hierzulande jedoch kaum konkurrenzfähig.<br />

Wollrecycling:<br />

Recycling-Wolle wird zu neuen <strong>Kleidung</strong>sstücken (z. B. Schals) <strong>und</strong> Decken verarbeitet.<br />

5 Originalsammelware: Sammelgut aus der Container- oder Straßensammlung. Es ist noch unsortiert, allenfalls in einer Vorsortierung<br />

von augenfällig nicht dazugehörigen oder nassen, ggf. auch stark riechenden Anteilen befreit. Originalsammelware ist daher<br />

abfallrechtlich Abfall.<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU


4 <strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong><br />

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen<br />

Gut erhaltene Gebrauchtkleidung <strong>und</strong> Haustextilien sollten bevorzugt örtlichen Kleiderkammern oder<br />

Sozialkaufhäusern (s. z. B. Liste in Fußnote 4) gespendet werden. Sie stünden dann auch örtlich oder<br />

regional Bedürftigen zur Verfügung. Zudem wird mit der persönlichen Übergabe Abfall vermieden. Diesen<br />

Betrieben aber abgelegte <strong>Textilien</strong> in Tüten ungefragt vor die Tür zu stellen, wäre eine unzulässige<br />

Abfallentsorgung <strong>und</strong> könnte unter Umständen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.<br />

Für die Sammlung von Altkleidern <strong>und</strong> Alttextilien aus privaten Haushalten stehen darüber hinaus<br />

gewerbliche, karitativ-gemeinnützige oder kommunale Erfassungssysteme (Altkleider-Container, Straßensammlungen)<br />

zur Verfügung. Dort können Alttextilien <strong>und</strong> zusammengeb<strong>und</strong>ene Schuhe in verschlossenen<br />

haushaltsüblichen Plastiktüten überlassen werden. Derart entsorgte Sachen sind abfallrechtlich aber<br />

zumindest bis zur Entscheidung über ihren weiteren Weg (Sortierung) Abfall.<br />

Nicht in die Kleidersammlung gehören nasse oder verschmutzte <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> Wäsche, deutlich abgetragene<br />

Schuhe, Einzelschuhe, Gummistiefel, Ski- oder Schlittschuhe bzw. sonstiger Hausrat. Saubere,<br />

aber beschädigte Baumwoll- oder Wollsachen eignen sich sehr wohl für das Recycling. Hier gilt Verwertung<br />

vor Beseitigung nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Im Zweifel kann hier die kommunale<br />

Abfallberatung des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder des Abfallzweckverbands helfen.<br />

Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen<br />

Als Ansprechpartner für die Abgabe größerer Mengen gut erhaltener <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong>, bspw. bei<br />

Wohnungsauflösungen, kommen ortsansässige karitativ-gemeinnützige Einrichtungen (s. Liste in Fußnote<br />

4) oder mit der Wohnungsauflösung insgesamt beauftragte gewerbliche oder KGO-Betriebe in<br />

Frage. Darüber hinaus, insbesondere bei der Entsorgung gewerblicher <strong>Textilien</strong>, stehen mit der Sammlung<br />

<strong>und</strong> ggf. weiteren Behandlung (Sortierung) von Alttextilien befasste gewerbliche Unternehmen<br />

bereit. Diese lassen sich in der Verwerterdatenbank <strong>Bayern</strong> über die „Verwertersuche“ mit Hilfe des<br />

betreffenden AVV-Abfallschlüssels auch regional ermitteln.<br />

Rechtliche Kurzinformation<br />

Wenn <strong>Kleidung</strong> oder Wäsche privat unmittelbar verkauft, verschenkt oder Secondhand-Läden, Kleiderkammern<br />

oder Sozialkaufhäusern während der Öffnungszeiten persönlich übergeben <strong>und</strong> damit gespendet<br />

wird, liegt kein Abfall vor. Das gilt nicht für Aussortiertes in Plastiktüten, die diesen Betrieben<br />

ungefragt vor die Tür gestellt werden.<br />

Das gilt auch nicht bei Abgabe gebrauchter Kleider in bestimmten Modehäusern, die diese entgegennehmen,<br />

um K<strong>und</strong>en zum Kauf neuer <strong>Kleidung</strong> zu animieren. Diese <strong>Kleidung</strong> wird ungeprüft Betrieben<br />

zur Sortierung übergeben. Damit wird sie zumindest zunächst Abfall zur Verwertung.<br />

Gebrauchtkleidung, die in sehr unterschiedlicher Erhaltung <strong>und</strong> Zusammensetzung in Tüten verpackt,<br />

nicht selten mit anderem Hausrat vermischt in Kleidercontainer geworfen oder Kleidersammlungen auf<br />

der Straße überlassen wird, ist bis zur Sortierung als Bekleidung zur Wiederverwendung definitionsgemäß<br />

Abfall zur Verwertung (§ 3 Abs. 1-3, 15, 23-26 KrWG, § 5 Abs. 1 KrWG). Es wird auch von<br />

Originalsammelware gesprochen.<br />

Die Pflicht zur Verwertung (hier bevorzugt zum Recycling) besteht, soweit technisch möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />

zumutbar, insbesondere wenn für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen<br />

werden kann (§ 7 KrWG). Dieser Markt besteht: Insgesamt nicht mehr tragbare, aber saubere<br />

Baumwollkleider eignen sich, wie dargelegt gut für Patchwork-Arbeiten, zur Putzlappen- oder Faserrückgewinnung.<br />

Aus Wollkleidern werden Wollfäden rückgewonnen. Daher sollten <strong>Textilien</strong> aus Gründen<br />

der Ressourceneffizienz solange wie möglich im Kreislauf geführt <strong>und</strong> erst dann, wenn hierfür nicht mehr<br />

geeignet zur Energiegewinnung ausgeschleust werden. Erste Kommunen wie z. B. die Landeshauptstadt<br />

München haben daher begonnen, eigene Erfassungssysteme aufzubauen, um auch nicht mehr Tragbares<br />

für das Recycling zu erschließen <strong>und</strong> vor der derzeit noch üblichen Beseitigung als Restabfall zu<br />

bewahren.<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU


<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong> 5<br />

Die Überlassungspflicht für Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushalten (§ 17 Abs. 1 KrWG) besteht<br />

nicht für Abfälle, die durch gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen <strong>und</strong><br />

schadlosen Verwertung zugeführt werden. Einer gewerblichen Sammlung dürfen allerdings keine überwiegend<br />

öffentlichen Interessen entgegenstehen (§ 17 Abs. 2 Sätze 3 <strong>und</strong> 4 KrWG). Inwieweit diese<br />

ggf. berührt sind, lässt sich § 17 Abs. 3 KrWG entnehmen.<br />

Derartige Sammlungen sind nach § 18 Abs. 1-3 KrWG der zuständigen Behörde, in <strong>Bayern</strong> der Kreisverwaltungsbehörde<br />

(KVB), anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor der beabsichtigten<br />

Aufnahme durch ihren Träger erfolgen. Anzuzeigen sind Sammlungen auf öffentlichem wie<br />

privatem Gr<strong>und</strong>. Der Anzeige sind Angaben nach § 18 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 hinzuzufügen. Um die Datenlage<br />

künftig zu verbessern, sollten auch karitativ-gemeinnützige Sammler verpflichtet werden, ihre gesammelten<br />

Mengen der Behörde mitzuteilen. Die Behörde kann nach § 18 Abs. 5 Bedingungen stellen <strong>und</strong><br />

die Durchführung der Sammlung unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Zuverlässigkeit des Sammlers<br />

nicht gesichert) auch untersagen.<br />

Der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks, auf dem ein Sammelcontainer aufgestellt werden soll, kann die Erlaubnis<br />

versagen oder mit Auflagen versehen. Ungefragt auf privatem Gr<strong>und</strong> aufgestellte <strong>und</strong> damit auch<br />

nicht angezeigte, somit illegale Container können auf Veranlassung des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers auch<br />

entfernt werden 6 . Ebenso muss das Abstellen von Waschkörben oder Sammeleimern auf privatem Gr<strong>und</strong><br />

nicht geduldet werden. Sollen sie oder auch Kleidercontainer auf öffentlichem Gr<strong>und</strong> wie dem Bürgersteig<br />

oder der Straße abgestellt werden, handelt es sich nach Straßen- <strong>und</strong> Wegerecht um eine erlaubnispflichtige<br />

Sondernutzung, für die von der Behörde eine Genehmigung einzuholen ist. Nicht genehmigt<br />

aufgestellte Kleidercontainer können eingezogen werden.<br />

Hinweise auf eine nicht zulässige Sammlung sollten der für den Vollzug des KrWG zuständigen Stelle<br />

bei der örtlichen KVB (Landratsamt bzw. Umweltamt der kreisfreien Stadt) weitergegeben werden. Dort<br />

können bei Bedarf auch nähere Informationen über bereits angezeigte Sammlungen eingeholt werden.<br />

Originalsammelware wird in Vorbereitung zur Wiederverwendung oder fürs Recycling auch ins Ausland<br />

verbracht. Die grenzüberschreitende Verbringung von Alttextilien richtet sich nach der EG-Verordnung<br />

über die Verbringung von Abfällen (VVA) <strong>und</strong> dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Soweit Alttextilien<br />

im Empfängerstaat weiterer Aufbereitungs- <strong>und</strong> Verarbeitungsschritte bedürfen wie der Sortierung,<br />

Verarbeitung zu Putzlappen, Verarbeitung zu Reißfasern oder Vliesstoffen, um sie wieder zu<br />

gebrauchsfähigen Produkten zu machen, sind sie als Abfall zur Verwertung zu handhaben.<br />

Nach den Regelungen der VVA sind Textilabfälle dem Anhang III zur VVA ("grüne Liste"), Basel-Code:<br />

B3030 zuzuordnen. Der Export von Abfällen der "grünen Liste" innerhalb der EG oder aus der EG in andere<br />

OECD-Staaten zum Zweck der dortigen Verwertung ist in der Regel genehmigungsfrei. In diesen<br />

Fällen sind beim Transport lediglich das vom Veranlasser der Ausfuhr unterzeichnete Informationspapier<br />

nach Anhang VII der VVA mitzuführen, das Fahrzeug mit "A"-Schildern zu kennzeichnen <strong>und</strong> ein Vertrag<br />

nach Art. 18 Abs. 2 VVA abzuschließen.<br />

Für die EU-Beitrittsländer Lettland, Polen, Slowakei, Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien gelten Übergangsvorschriften,<br />

die eine Notifizierungs- <strong>und</strong> Genehmigungspflicht für Abfälle der "grünen Liste" bis längstens<br />

31.12.2015 vorsehen (Art. 63 VVA). Es gelten hier die Regelungen wie für Abfälle der "roten Liste"<br />

(Art. 4 ff VVA).<br />

Exporte von Abfällen der "grünen Liste" in Nicht-OECD-Staaten können je nach den Festlegungen im<br />

jeweiligen Bestimmungsland einem Kontrollverfahren unterliegen oder ggf. genehmigungsfrei verbracht<br />

werden (Art. 37 Abs.1 VVA).<br />

6 s. bspw. www.bistum-augsburg.de/index.php/bistum/Informationen/Video4/Aktion-Hoffnung-Schon-222-illegale-Kleidercontainereingesammelt<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU


6 <strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong><br />

In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel<br />

AVV-Gruppe 15 02 Aufsaug- <strong>und</strong> Filtermaterialien, Wischtücher <strong>und</strong> Schutzkleidung<br />

15 02 03 Aufsaug- <strong>und</strong> Filtermaterialien, Wischtücher <strong>und</strong> Schutzkleidung mit Ausnahme<br />

derjenigen, die unter 15 02 02 fallen<br />

AVV-Gruppe 19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren)<br />

19 12 08 <strong>Textilien</strong><br />

AVV-Gruppe 20 01 Siedlungsabfälle; getrennt gesammelte Fraktionen<br />

20 01 10 Bekleidung<br />

20 01 11 <strong>Textilien</strong><br />

Vorschriften <strong>und</strong> Regeln<br />

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft <strong>und</strong> Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung<br />

von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz − KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch<br />

§ 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist<br />

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />

Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen <strong>und</strong> des Basler Übereinkommens vom<br />

22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle <strong>und</strong> ihrer<br />

Entsorgung (Abfallverbringungsgesetz − AbfVerbrG) vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), das zuletzt<br />

durch Artikel 5 Absatz 34 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist<br />

Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. Juni 2006<br />

über die Verbringung von Abfällen (ABl. EU L 190 vom 12.7.2006, S. 1), das durch die Verordnung<br />

(EU) Nr. 255/2013 vom 20. März 2013 (ABl. L 79 vom 21.03.2013, S. 19) geändert worden ist<br />

Bayerisches Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz (BayStrWG) vom 11. Juli 1958 (GVBl. S. 147), das durch § 6<br />

des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 958) geändert worden ist.<br />

Die in der Tabelle aufgeführten, nicht mit einem Link versehenen Rechtsvorschriften finden sich im<br />

Infozentrum UmweltWirtschaft unter Abfall <strong>und</strong> Recht/Vollzug.<br />

Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen<br />

LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): <strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> mit Haustextilien in <strong>Bayern</strong> –<br />

Situationsbeschreibung <strong>und</strong> Ausblick.- Bericht: 46 S., Augsburg 2013<br />

Gu, Y. (2008): Textilrecycling in Deutschland, Studienarbeit, RWTH-Aachen, 51 S., Aachen 2008.<br />

B<strong>und</strong>esregierung: Deutsche Altkleiderexporte in Entwicklungs- <strong>und</strong> Schwellenländer.- Antwort auf Kleine<br />

Anfrage der Abgeordneten Kekeritz, Hoppe, Koczy, weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion Bündnis<br />

90/Die Grünen, Drucksache 17/8528: 8 S., Berlin 2012<br />

MERI, F.: Afrika braucht das <strong>Gebrauchte</strong>.- Welt Sichten, Magazin für globale Entwicklung <strong>und</strong> ökumenische<br />

Zusammenarbeit: online, Frankfurt am Main 2009<br />

FairWertung: Gebrauchtkleidung zwischen Hilfe <strong>und</strong> Handel.- Ein Informations- <strong>und</strong> Aktionshandbuch,<br />

Dachverband FairWertung e. V., 62 S., Essen 2008.<br />

Regierung von Niederbayern: Grenzüberschreitende Abfallverbringung – eine gesamteuropäische Aufgabe,<br />

Intensivierung der Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringung in Niederbayern.- StMUG<br />

Blickpunkte: 3 S., Landshut 2012<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU


Ansprechpartner<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong> > infoBlätter Abfallwirtschaft > <strong>Gebrauchte</strong> <strong>Kleidung</strong> <strong>und</strong> <strong>Textilien</strong> 7<br />

Fachlich <strong>und</strong> redaktionell:<br />

Dr. Ulrich Lottner, Tel.: 0821/9071-5387, E-Mail: ulrich.lottner@lfu.bayern.de<br />

Bayerisches Landesamt für Umwelt<br />

Abt. Abfallwirtschaft<br />

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160<br />

86179 Augsburg<br />

Internet: www.lfu.bayern.de/abfall/abfallvermeidung/gebrauchtwaren/kleidung/index.htm<br />

Weitere infoBlätter der Reihe Abfallwirtschaft des LfU zu insgesamt mehr als 30 verschiedenen Themen<br />

sind unter www.lfu.bayern.de/abfall/infoblaetter/index.htm veröffentlicht.<br />

<strong>Abfallratgeber</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Abfallinformationsstelle des LfU

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