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Dr. Madeleine Petrovic - Die Grünen

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Seite 3<br />

DIE BINSE<br />

WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />

Grüne gegen Glücksspieltempel<br />

in Neunkirchen<br />

Foto: zVg.<br />

Aktion mit Spitzenkandidatin <strong>Madeleine</strong> <strong>Petrovic</strong>: Werden die Glücksspielbetreiber<br />

beim Schutz von Jugendlichen und Spielsüchtigen ähnlich schlampig<br />

agieren wie jetzt mit dem Bau- und Verkehrsrecht?<br />

An der B 17, im Bereich der sog.<br />

„Hauerkreuzung“ in Neunkirchen ist<br />

ein Glücksspielsalon in Vorbereitung.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Grünen</strong> leisten Widerstand.<br />

Seit Jahren bekämpfen die <strong>Grünen</strong><br />

auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene<br />

die schleichende Aufweichung der<br />

Regelungen für das Glücksspiel. <strong>Die</strong>ses<br />

wurde im Jahr 2006 nach jahrelangem<br />

Verbot in Niederösterreich trotz massiver<br />

Warnungen der <strong>Grünen</strong> wieder eingeführt.<br />

Schutzzonen der Stadt<br />

außer Kraft<br />

Durch eine Änderung der Gesetzeslage<br />

können die von der Stadtgemeinde<br />

Neunkirchen seinerzeit verordneten<br />

„Schutzzonen“ nicht mehr zur Anwendung<br />

kommen. Und die damals gültigen<br />

Mindestabstände zu Schulen und anderen<br />

Bildungseinrichtungen wurden durch<br />

eine Änderung im „NÖ- Spielautomatengesetz“<br />

im Jahr 2011 mit 100 Meter<br />

Gehweg festgelegt. ÖVP und SPÖ haben<br />

auch dieses Gesetz gegen die<br />

Stimmen der <strong>Grünen</strong> beschlossen!<br />

Deshalb ist es möglich, dass der<br />

Glücksspielsalon an der B 17 in nur 120<br />

Meter Entfernung zur NÖ-Krankenpflegeschule<br />

errichtet werden darf. Zum<br />

Vergleich: <strong>Die</strong> seinerzeitigen Schutzzonen<br />

der Stadtgemeinde hatten einen<br />

Abstand von 300 Metern zu einer Schule<br />

verordnet.<br />

Im Beisein der grünen Spitzenkandidatin<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Madeleine</strong> <strong>Petrovic</strong> haben die<br />

<strong>Grünen</strong> im Bezirk Neunkirchen mit einer<br />

Fotoaktion vor der zukünftigen „Spielhölle“<br />

ihrer Sorge Ausdruck verliehen.<br />

Denn Glücksspiel ist kein Bauernschnapsen.<br />

Spielsucht ist eine schwere<br />

Krankheit. Hier geht es nicht um finanzielle<br />

Einnahmen für die öffentliche Hand<br />

sondern um den Schutz unserer Jugend.<br />

Rechtliche Probleme<br />

schon vor der Eröffnung!<br />

Am 21. Jänner hatte ein Vertreter<br />

der Novomatic das Ansuchen um Baugenehmigung<br />

für die Glücksspielhalle<br />

bei der Gemeinde abgegeben. Am 28.<br />

Jänner wurden die Anrainer darüber<br />

verständigt, dass sie innerhalb einer<br />

Frist von 2 Wochen am Bauamt in die<br />

Pläne Einsicht nehmen können.<br />

Schon wenige Tage später kamen<br />

erboste Anrainer zum städtischen Bauamt:<br />

„Wozu bin ich zur Einsichtnahme<br />

geladen, die bauen eh schon auf Teufel<br />

komm raus“, so der berechtigte Ärger<br />

auf Seiten eines Anrainers.<br />

Eine prompte Kontrolle ergab: <strong>Die</strong><br />

Bauarbeiten waren – vor Ende der oben<br />

genannten Frist (11. Februar) und ohne<br />

Baugenehmigung – bereits voll im Gange.<br />

Darüber hinaus waren Baucontainer<br />

ohne verkehrsrechtliche Genehmigung<br />

auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt<br />

worden.<br />

Erste Anzeige schon vor<br />

der Aufstellung des ersten<br />

Spielautomaten<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde reagierte<br />

prompt. <strong>Die</strong> Polizei erstattete eine verkehrsrechtliche<br />

Anzeige und der Bürgermeister<br />

griff umgehend zum Telefon.<br />

Fazit: <strong>Die</strong> Bauarbeiten wurden unterbrochen<br />

und erst nach Ende der Einschaufrist<br />

der Anrainer und mit Eintreffen der<br />

Baugenehmigung wieder aufgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Straße wurde ebenfalls geräumt.<br />

<strong>Die</strong> Stadtgemeinde arbeitet in diesen<br />

Dingen rasch und präzise. Kein<br />

Verfahren wird unnötig verzögert. Aber<br />

wir erwarten auch von der Firma Novomatic,<br />

dass sie sich an die Gesetze hält,<br />

wie alle anderen auch. Wir haben daher<br />

größtes Verständnis für den Unmut der<br />

Anrainer.<br />

Und noch eine Frage muss erlaubt<br />

sein: Wenn die Fa. Novomatic nicht<br />

einmal die baurechtlichen und die verkehrsrechtlichen<br />

Regeln einhalten kann,<br />

wie soll sie dann die schwierigen Bestimmungen<br />

zum Schutz der Jugendlichen<br />

und Spielsüchtigen einhalten?

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