Dr. Madeleine Petrovic - Die Grünen
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Seite 3<br />
DIE BINSE<br />
WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />
Grüne gegen Glücksspieltempel<br />
in Neunkirchen<br />
Foto: zVg.<br />
Aktion mit Spitzenkandidatin <strong>Madeleine</strong> <strong>Petrovic</strong>: Werden die Glücksspielbetreiber<br />
beim Schutz von Jugendlichen und Spielsüchtigen ähnlich schlampig<br />
agieren wie jetzt mit dem Bau- und Verkehrsrecht?<br />
An der B 17, im Bereich der sog.<br />
„Hauerkreuzung“ in Neunkirchen ist<br />
ein Glücksspielsalon in Vorbereitung.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Grünen</strong> leisten Widerstand.<br />
Seit Jahren bekämpfen die <strong>Grünen</strong><br />
auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene<br />
die schleichende Aufweichung der<br />
Regelungen für das Glücksspiel. <strong>Die</strong>ses<br />
wurde im Jahr 2006 nach jahrelangem<br />
Verbot in Niederösterreich trotz massiver<br />
Warnungen der <strong>Grünen</strong> wieder eingeführt.<br />
Schutzzonen der Stadt<br />
außer Kraft<br />
Durch eine Änderung der Gesetzeslage<br />
können die von der Stadtgemeinde<br />
Neunkirchen seinerzeit verordneten<br />
„Schutzzonen“ nicht mehr zur Anwendung<br />
kommen. Und die damals gültigen<br />
Mindestabstände zu Schulen und anderen<br />
Bildungseinrichtungen wurden durch<br />
eine Änderung im „NÖ- Spielautomatengesetz“<br />
im Jahr 2011 mit 100 Meter<br />
Gehweg festgelegt. ÖVP und SPÖ haben<br />
auch dieses Gesetz gegen die<br />
Stimmen der <strong>Grünen</strong> beschlossen!<br />
Deshalb ist es möglich, dass der<br />
Glücksspielsalon an der B 17 in nur 120<br />
Meter Entfernung zur NÖ-Krankenpflegeschule<br />
errichtet werden darf. Zum<br />
Vergleich: <strong>Die</strong> seinerzeitigen Schutzzonen<br />
der Stadtgemeinde hatten einen<br />
Abstand von 300 Metern zu einer Schule<br />
verordnet.<br />
Im Beisein der grünen Spitzenkandidatin<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Madeleine</strong> <strong>Petrovic</strong> haben die<br />
<strong>Grünen</strong> im Bezirk Neunkirchen mit einer<br />
Fotoaktion vor der zukünftigen „Spielhölle“<br />
ihrer Sorge Ausdruck verliehen.<br />
Denn Glücksspiel ist kein Bauernschnapsen.<br />
Spielsucht ist eine schwere<br />
Krankheit. Hier geht es nicht um finanzielle<br />
Einnahmen für die öffentliche Hand<br />
sondern um den Schutz unserer Jugend.<br />
Rechtliche Probleme<br />
schon vor der Eröffnung!<br />
Am 21. Jänner hatte ein Vertreter<br />
der Novomatic das Ansuchen um Baugenehmigung<br />
für die Glücksspielhalle<br />
bei der Gemeinde abgegeben. Am 28.<br />
Jänner wurden die Anrainer darüber<br />
verständigt, dass sie innerhalb einer<br />
Frist von 2 Wochen am Bauamt in die<br />
Pläne Einsicht nehmen können.<br />
Schon wenige Tage später kamen<br />
erboste Anrainer zum städtischen Bauamt:<br />
„Wozu bin ich zur Einsichtnahme<br />
geladen, die bauen eh schon auf Teufel<br />
komm raus“, so der berechtigte Ärger<br />
auf Seiten eines Anrainers.<br />
Eine prompte Kontrolle ergab: <strong>Die</strong><br />
Bauarbeiten waren – vor Ende der oben<br />
genannten Frist (11. Februar) und ohne<br />
Baugenehmigung – bereits voll im Gange.<br />
Darüber hinaus waren Baucontainer<br />
ohne verkehrsrechtliche Genehmigung<br />
auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt<br />
worden.<br />
Erste Anzeige schon vor<br />
der Aufstellung des ersten<br />
Spielautomaten<br />
<strong>Die</strong> Stadtgemeinde reagierte<br />
prompt. <strong>Die</strong> Polizei erstattete eine verkehrsrechtliche<br />
Anzeige und der Bürgermeister<br />
griff umgehend zum Telefon.<br />
Fazit: <strong>Die</strong> Bauarbeiten wurden unterbrochen<br />
und erst nach Ende der Einschaufrist<br />
der Anrainer und mit Eintreffen der<br />
Baugenehmigung wieder aufgenommen.<br />
<strong>Die</strong> Straße wurde ebenfalls geräumt.<br />
<strong>Die</strong> Stadtgemeinde arbeitet in diesen<br />
Dingen rasch und präzise. Kein<br />
Verfahren wird unnötig verzögert. Aber<br />
wir erwarten auch von der Firma Novomatic,<br />
dass sie sich an die Gesetze hält,<br />
wie alle anderen auch. Wir haben daher<br />
größtes Verständnis für den Unmut der<br />
Anrainer.<br />
Und noch eine Frage muss erlaubt<br />
sein: Wenn die Fa. Novomatic nicht<br />
einmal die baurechtlichen und die verkehrsrechtlichen<br />
Regeln einhalten kann,<br />
wie soll sie dann die schwierigen Bestimmungen<br />
zum Schutz der Jugendlichen<br />
und Spielsüchtigen einhalten?