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Inhaltsverzeichnis Teil C - Raum- und Umweltverträglichkeit ...

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<strong>Inhaltsverzeichnis</strong> <strong>Teil</strong> C - <strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltverträglichkeit</strong><br />

Seekabeltrassen<br />

Seite<br />

0. Gr<strong>und</strong>lagen..............................................................................................................................1<br />

0.1 Lage im Naturraum, Trassierungsgr<strong>und</strong>sätze ..........................................................................1<br />

0.2 Voraussichtliche Umweltwirkungen des Vorhabens – mariner <strong>Teil</strong>bereich..............................2<br />

0.2.1 Bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkungen .....................................................................................2<br />

0.2.2 Anlagebedingte Wirkungen.......................................................................................................3<br />

0.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen.....................................................................................................3<br />

I<br />

<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzung..........................................................................................4<br />

I.1 Übergeordnete Planungen <strong>und</strong> Vorgaben ................................................................................4<br />

I.2 Schutzgebiete (Naturschutz).....................................................................................................8<br />

I.2.1 Internationale Schutzgebiete ....................................................................................................8<br />

I.2.2 Nationale Schutzgebiete ...........................................................................................................9<br />

I.3 <strong>Raum</strong>nutzungen......................................................................................................................11<br />

I.3.1 Schifffahrt, Häfen, Werften, Anleger .......................................................................................11<br />

I.3.2 Fischerei..................................................................................................................................13<br />

I.3.3 Rohstoffwirtschaft, Klappstellen..............................................................................................16<br />

I.3.4 Militär.......................................................................................................................................17<br />

I.3.5 Seekabel, Pipelines, Wracks ..................................................................................................17<br />

I.3.6 Tourismus <strong>und</strong> Erholung.........................................................................................................19<br />

I.3.7 Windenergie............................................................................................................................20<br />

I.3.8 Meeresforschung ....................................................................................................................22<br />

I.4 Variantenvergleich aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen .........................................23<br />

I.4.1 Erläuterung der methodischen Vorgehensweise ....................................................................23<br />

I.4.2 Variantenvergleich aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen............................24<br />

II<br />

Umweltfachliche Belange.....................................................................................................30<br />

II.1 Untersuchungsräume, Methodik <strong>und</strong> allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong><br />

Informationsgr<strong>und</strong>lagen ..........................................................................................................30<br />

II.1.1 Untersuchungsräume..............................................................................................................30<br />

II.1.2 Methodik der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der umweltfachlichen Belange .............................31<br />

II.1.2.1 Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung .....................................................................................31<br />

II.1.2.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der projektspezifischen Wirkungen ............................................31<br />

II.1.2.3 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern............................................................................32<br />

II.1.2.4 Variantenvergleich ..................................................................................................................32<br />

II.1.3 Allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen ....................................................33<br />

II.2 Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung für die Schutzgüter .....................................................34<br />

II.2.1 Schutzgut - Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit - Bestandsdarstellung<br />

<strong>und</strong> –bewertung ......................................................................................................................34<br />

II.2.1.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Menschen.............................................34<br />

II.2.1.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Menschen35<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite I/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


II.2.1.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Menschen......................................................................38<br />

II.2.2 Schutzgut Boden/Sediment - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung .....................................39<br />

II.2.2.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Boden/Sediment/Relief ........................39<br />

II.2.2.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />

Boden/Sediment/Relief ...........................................................................................................42<br />

II.2.2.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Boden/Sediment............................................................52<br />

II.2.3 Schutzgut Wasser - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung....................................................54<br />

II.2.3.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Wasser .................................................54<br />

II.2.3.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Wasser...56<br />

II.2.3.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Wasser..........................................................................76<br />

II.2.4 Schutzgut Klima / Luft - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..............................................78<br />

II.2.4.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Klima / Luft ...........................................78<br />

II.2.4.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Klima/Luft79<br />

II.2.4.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Klima/Luft ......................................................................86<br />

II.2.5 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..................86<br />

II.2.5.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild ...............86<br />

II.2.5.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Landschaft<br />

/ Landschaftsbild .....................................................................................................................87<br />

II.2.5.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild ........................................95<br />

II.2.6 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..............95<br />

II.2.6.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter............95<br />

II.2.6.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige Sachgüter .................................................................................................................95<br />

II.2.6.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter.....................................96<br />

II.2.7 Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung..................................96<br />

II.2.8 Biotoptypen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..............................................................96<br />

II.2.8.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen marine Biotoptypen .......................................................96<br />

II.2.8.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen marine Biotoptypen .........98<br />

II.2.8.3 Bestandsbewertung marine Biotoptypen ..............................................................................104<br />

II.2.9 Makrophytobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ...............................................104<br />

II.2.9.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrophytobenthos ....................................................104<br />

II.2.9.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrophytobenthos ......105<br />

II.2.9.3 Bestandsbewertung Makrophytobenthos..............................................................................112<br />

II.2.10 Makrozoobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..................................................113<br />

II.2.10.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrozoobenthos........................................................113<br />

II.2.10.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrozoobenthos .........115<br />

II.2.10.3 Bestandsbewertung Makrozoobenthos.................................................................................151<br />

II.2.11 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung.........................................162<br />

II.2.11.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler..............................................162<br />

II.2.11.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler163<br />

II.2.11.3 Bestandsbewertung Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler.......................................................................183<br />

II.2.12 Rastvögel - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ...............................................................185<br />

II.2.12.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Rastvögel ....................................................................186<br />

II.2.12.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Rastvögel ......................188<br />

Seite II/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


II.2.12.3 Bestandsbewertung Rastvögel .............................................................................................220<br />

II.2.13 Meeressäuger- Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung .........................................................221<br />

II.2.13.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Meeressäuger .............................................................221<br />

II.2.13.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Meeressäuger ...............223<br />

II.2.13.3 Bestandsbewertung Meeressäuger ......................................................................................245<br />

II.3 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung für die Schutzgüter................................247<br />

II.3.1 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut - Menschen, einschließlich der<br />

menschlichen Ges<strong>und</strong>heit.....................................................................................................250<br />

II.3.2 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Boden (Sediment) .............258<br />

II.3.3 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Schutzgut Wasser .............................262<br />

II.3.4 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Klima/Luft ..........................265<br />

II.3.5 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild268<br />

II.3.6 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter..............................................................................................................................272<br />

II.3.7 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen ............274<br />

II.3.8 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Biotoptypen.........................................274<br />

II.3.9 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrophytobenthos............................276<br />

II.3.10 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrozoobenthos...............................279<br />

II.3.11 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler ....................286<br />

II.3.12 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Rastvögel............................................291<br />

II.3.13 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Meeressäuger.....................................296<br />

II.4 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern..........................................................................303<br />

II.5 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen .........................305<br />

II.5.1 Generelle Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen........................................................305<br />

II.5.2 Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen für das Seegebiet ...........................................305<br />

II.6 Kumulative Wirkungen ..........................................................................................................306<br />

II.7 Hinweise zur Kompensation des Eingriffs ............................................................................310<br />

II.8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen, naturgemäß<br />

verbleibende Prognoseunsicherheiten .................................................................................313<br />

II.9 Variantenvergleich umweltfachliche Belange .......................................................................313<br />

II.10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zu den umweltfachlichen Belangen ................319<br />

II.10.1 Anliegen <strong>und</strong> Kurzbeschreibung des Vorhabens..................................................................319<br />

II.10.2 Wirkfaktoren des Vorhabens.................................................................................................320<br />

II.10.3 Zusammenfassende Darstellung der entscheidungsrelevanten Auswirkungen...................321<br />

II.10.4 Darstellung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen...............................................325<br />

II.10.5 Zusammenfassende Beurteilung der umweltfachlichen Belange des Vorhabens ...............326<br />

III<br />

Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren....................327<br />

III.1 Einführung zu den fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen............................................................................327<br />

III.1.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens.............................................327<br />

III.1.2 Datengr<strong>und</strong>lagen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung .......................................327<br />

III.1.3 Methodik der NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren...328<br />

III.1.4 Benennung der zu prüfenden europäischen Schutzgebiete.................................................329<br />

III.1.4.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) im Trassenbereich.......................................................330<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

Seite III/711


III.1.4.2 Vogelschutzgebiete (SPA) im Trassenbereich .....................................................................330<br />

III.2 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-Gebiete<br />

der Offshore-Trassen Off. I, II, III nördlich der Insel Rügen..................................................331<br />

III.2.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />

Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301).................................................................331<br />

III.2.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................331<br />

III.2.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................333<br />

III.2.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................334<br />

III.2.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................337<br />

III.2.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................338<br />

III.2.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow“ (DE 1346-301) .........................................................................................................339<br />

III.2.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................339<br />

III.2.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................342<br />

III.2.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................342<br />

III.2.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................345<br />

III.2.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................345<br />

III.2.3 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302).........346<br />

III.2.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................346<br />

III.2.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................350<br />

III.2.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................354<br />

III.2.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................357<br />

III.2.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................358<br />

III.3 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-Gebiete<br />

der Offshore-Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse VII ......................................359<br />

III.3.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Westrügensche Boddenlandschaft<br />

mit Hiddensee“ (DE 1544-302) .............................................................................................359<br />

III.3.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................359<br />

III.3.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................363<br />

III.3.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................366<br />

III.3.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................373<br />

III.3.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................374<br />

Seite IV/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


III.3.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />

(DE 1446-302).......................................................................................................................374<br />

III.3.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................374<br />

III.3.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................378<br />

III.3.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................379<br />

III.3.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................384<br />

III.3.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................385<br />

III.3.3 EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ....................................385<br />

III.3.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................385<br />

III.3.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB) im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“394<br />

III.3.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................395<br />

III.3.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................397<br />

III.3.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................398<br />

III.4 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-Gebiete<br />

der Offshore-Trassen zur Querung des Strelas<strong>und</strong>es Offshore-Trasse Off IV, V, VI ..........399<br />

III.4.1 Gemeldetes Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Greifswalder Bodden,<br />

<strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)........................................399<br />

III.4.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................399<br />

III.4.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................405<br />

III.4.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................413<br />

III.4.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................420<br />

III.4.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................421<br />

III.4.2 EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-302)....422<br />

III.4.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile ..........................................................................................................................422<br />

III.4.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................440<br />

III.4.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes......................................................................................................................441<br />

III.4.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................443<br />

III.4.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />

zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................444<br />

III.5 Zusammenfassender Variantenvergleich hinsichtlich der Beeinträchtigung von NATURA<br />

2000-Gebieten ......................................................................................................................445<br />

III.6 Zusammenfassung NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im<br />

<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren ......................................................................................................446<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite V/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


IV<br />

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren................................452<br />

IV.1 Untersuchungsräume............................................................................................................452<br />

IV.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen .........................................................................................................452<br />

IV.3 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten .........................................................................453<br />

IV.3.1 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie <strong>und</strong><br />

BArtSchV...............................................................................................................................453<br />

IV.3.2 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />

(VSRL) ..................................................................................................................................454<br />

IV.4 Datengr<strong>und</strong>lagen...................................................................................................................454<br />

IV.5 Prüfmethode..........................................................................................................................454<br />

IV.6 Pflanzen ................................................................................................................................455<br />

IV.6.1 Moose ...................................................................................................................................455<br />

IV.6.2 Blütenpflanzen ......................................................................................................................455<br />

IV.6.2.1 Bestandsaufnahme Blütenpflanzen ......................................................................................455<br />

IV.6.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Blütenpflanzen .....................................................455<br />

IV.7 Tiere ......................................................................................................................................456<br />

IV.7.1 Säugetiere.............................................................................................................................458<br />

IV.7.1.1 Bestandsaufnahme Meeressäuger.......................................................................................458<br />

IV.7.1.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Meeressäuger......................................................458<br />

IV.7.1.3 Konfliktanalyse Meeressäuger..............................................................................................458<br />

IV.7.2 Zug- <strong>und</strong> Rastvögel...............................................................................................................458<br />

IV.7.2.1 Bestandsaufnahme Rastvögel ..............................................................................................458<br />

IV.7.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Rastvögel.............................................................459<br />

IV.7.2.3 Konfliktanalyse Rastvögel.....................................................................................................459<br />

IV.7.3 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler........................................................................................................459<br />

IV.7.3.1 Bestandsaufnahme Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler........................................................................459<br />

IV.7.3.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler.......................................459<br />

IV.7.3.3 Konfliktanalyse Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler ..............................................................................459<br />

IV.8 Maßnahmen..........................................................................................................................459<br />

IV.9 Fazit ......................................................................................................................................460<br />

V<br />

Anhang.................................................................................................................................462<br />

V.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für ausgewählte Schutzgüter..........462<br />

V.1.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Menschen..........462<br />

V.1.2 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Boden ................464<br />

V.1.3 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Wasser ..............465<br />

V.1.4 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Klima/Luft ..........466<br />

V.1.5 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Landschaftsbild .466<br />

V.2 Steckbriefe des AFB .............................................................................................................468<br />

V.2.1 Schweinswal .........................................................................................................................468<br />

V.2.2 Sterntaucher..........................................................................................................................472<br />

V.2.3 Prachttaucher........................................................................................................................478<br />

V.2.4 Ohrentaucher ........................................................................................................................483<br />

V.2.5 Haubentaucher......................................................................................................................488<br />

Seite VI/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.2.6 Eisente ..................................................................................................................................492<br />

V.2.7 Trauerente.............................................................................................................................496<br />

V.2.8 Samtente...............................................................................................................................502<br />

V.2.9 Eiderente...............................................................................................................................506<br />

V.2.10 Schellente .............................................................................................................................510<br />

V.2.11 Bergente................................................................................................................................515<br />

V.2.12 Reiherente.............................................................................................................................520<br />

V.2.13 Tafelente ...............................................................................................................................525<br />

V.2.14 Pfeifente ................................................................................................................................529<br />

V.2.15 Gänsesäger...........................................................................................................................533<br />

V.2.16 Mittelsäger.............................................................................................................................538<br />

V.2.17 Zwergsäger ...........................................................................................................................542<br />

V.2.18 Kormoran ..............................................................................................................................546<br />

V.2.19 Höckerschwan.......................................................................................................................551<br />

V.2.20 Singschwan...........................................................................................................................555<br />

V.2.21 Blässralle...............................................................................................................................559<br />

V.2.22 Gryllteiste ..............................................................................................................................563<br />

V.2.23 Trottellumme .........................................................................................................................566<br />

V.2.24 Tordalk ..................................................................................................................................571<br />

V.2.25 Pflanzenfressende Rastvögel ...............................................................................................575<br />

V.2.26 Möwen <strong>und</strong> Seeschwalben ...................................................................................................580<br />

V.2.27 Ausnahmegäste ....................................................................................................................585<br />

V.2.28 Europäischer Stör .................................................................................................................589<br />

V.2.29 Atlantischer Stör....................................................................................................................592<br />

V.2.30 Meerneunauge......................................................................................................................595<br />

V.2.31 Flussneunauge......................................................................................................................599<br />

V.2.32 Maifisch .................................................................................................................................603<br />

V.2.33 Finte ......................................................................................................................................606<br />

V.3 Abkürzungsverzeichnis <strong>und</strong> Glossar.....................................................................................610<br />

V.4 Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis .........................................................................................612<br />

Kartenanhang <strong>Teil</strong> C...........................................................................................................................641<br />

I. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Offshore-Abschnitt in Windparknähe), Karte<br />

Nord ......................................................................................................................................641<br />

II. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte<br />

Süd........................................................................................................................................642<br />

III. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung) ....................643<br />

IV. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Wittower Fähre) ..........................644<br />

V. Nationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte Süd645<br />

VI. Nationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung) ...........................646<br />

VII. Nationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Wittower Fähre) .................................647<br />

VIII. Marine Nutzungen in Trassennähe (Offshore-Abschnitt in Windparknähe), Karte Nord......648<br />

IX. Marine Nutzungen in Trassennähe (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte Süd ........649<br />

X. Marine Nutzungen in Trassennähe (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung).....................................650<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

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XI.<br />

XII.<br />

XIII.<br />

XIV.<br />

XV.<br />

XVI.<br />

XVII.<br />

Marine Nutzungen, Leitungen in Trassennähe (Abschnitt Wittower Fähre).........................651<br />

Seekabel in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III (Nähe<br />

Windpark), Karte Nord ..........................................................................................................652<br />

Seekabel in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte<br />

Süd........................................................................................................................................653<br />

Bodendenkmale <strong>und</strong> Unterwasserhindernisse in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-<br />

Trasse Off. I, Off. II, Off. III (Nähe Windpark), Karte Nord....................................................654<br />

Bodendenkmale <strong>und</strong> Unterwasserhindernisse in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-<br />

Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd .................................................................................655<br />

Verdachtsflächen für Bodendenkmale im Bereich der Offshore-Trassen Off. IV <strong>und</strong> Off. VI<br />

(Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung, Quelle: Landesamt für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege M-V) .....656<br />

Bodendenkmale <strong>und</strong> Unterwasserhindernisse in der Umgebung der Kabeltrasse Offshore-<br />

Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower Fähre) ...........................................................................657<br />

XVIII. Wirkräume im marinen Bereich (Offshore-Abschnitt in Windparknähe), Karte Nord ...........658<br />

XIX. Wirkräume im marinen Bereich (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte Süd ..............659<br />

XX. Wirkräume im marinen Bereich (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung)...........................................660<br />

XXI. Wirkräume im marinen Bereich (Abschnitt Wittower Fähre).................................................661<br />

XXII. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in den Kabeltrassen<br />

Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Nord.................................................................662<br />

XXIII. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in den Kabeltrassen<br />

Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd ..................................................................663<br />

XXIV. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in den Kabeltrassen<br />

Offshore-Trasse Off. IV, Off. V, Off. VI (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung) ...............................664<br />

XXV. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in der Kabeltrasse<br />

Offshore-Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower Fähre)............................................................665<br />

XXVI. Bestand Biotoptypen nach RIECKEN et al. (2006) in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I,<br />

Off. II, Off. III, Karte Nord ......................................................................................................666<br />

XXVII. Bestand Biotoptypen RIECKEN et al. (2006) in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off.<br />

II, Off. III, Karte Süd ..............................................................................................................667<br />

XXVIII. Bestand Biotoptypen RIECKEN et al. (2006) in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. IV, Off.<br />

V, Off. VI (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung)..............................................................................668<br />

XXIX. Bestand Biotoptypen RIECKEN et al. (2006) in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII<br />

(Abschnitt Wittower Fähre) ...................................................................................................669<br />

XXX. Bedeckungsgrad Hartsubstrat in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III,<br />

Karte Süd (Videotransektkartierung 2009) ...........................................................................670<br />

XXXI. Bedeckungsgrad Hartsubstrat in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. IV, Off. V, Off. VI<br />

(Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung, Videotransektkartierung 2009) ............................................671<br />

XXXII. Bedeckungsgrad Mytilus edulis in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III,<br />

Karte Nord (Videotransektkartierung 2009) ..........................................................................672<br />

XXXIII. Bedeckungsgrad Mytilus edulis in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III,<br />

Karte Süd (Videotransektkartierung 2009) ...........................................................................673<br />

XXXIV. Rotalgenbedeckungsgrad in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte<br />

Süd (Videotransektkartierung 2008/2009) ............................................................................674<br />

Seite VIII/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


XXXV. Rotalgenbedeckungsgrad in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower<br />

Fähre, Videotransektkartierung 2009) ..................................................................................675<br />

XXXVI. Bedeckungsgrad Zannichellia <strong>und</strong> Potamogeton in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII<br />

(Abschnitt Wittower Fähre, Videotransektkartierung 2009) ..................................................676<br />

XXXVII. Seegrasbedeckungsgrad in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. IV, Off. V, Off. VI<br />

(Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung, Videotransektkartierung 2009) ............................................677<br />

XXXVIII. Seegrasbedeckungsgrad in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower<br />

Fähre, Videotransektkartierung 2009) ..................................................................................678<br />

XXXIX. Makrophyten-Transekte in der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek (MEYER 1997).............................679<br />

XL. Makrozoobenthosprobenahmestationen in der 12-sm-Zone, der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek<br />

(Nähe Windpark), Karte Nord ...............................................................................................680<br />

XLI. Makrozoobenthos- <strong>und</strong> Makrophytenprobenahmestationen in der 12-sm-Zone in den<br />

Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd ............................................681<br />

XLII. Makrozoobenthosprobenahmestationen im Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung ..........................682<br />

XLIII. Flächige Makrophytenvorkommen im Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung (aus IFAÖ 2004a) ......683<br />

XLIV. Worst-case-Bestand FFH-Lebensraumtypen nach IFAÖ (2005b) in den Kabeltrassen<br />

Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd ..................................................................684<br />

XLV. Worst-case-Bestand FFH-Lebensraumtypen nach IFAÖ (2005b) im Abschnitt<br />

Strelas<strong>und</strong>querung................................................................................................................685<br />

XLVI. Worst-case-Bestand FFH-Lebensraumtypen nach IFAÖ (2005b) im Bereich der Offshore-<br />

Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower Fähre) ...........................................................................686<br />

XLVII. Präzisierte Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen im Abschnitt<br />

Strelas<strong>und</strong>querung................................................................................................................687<br />

Tabellenverzeichnis <strong>Teil</strong> C<br />

Seite<br />

Tab. 1: Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren 2<br />

Tab. 2: Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren 3<br />

Tab. 3: Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren - störungsfreier<br />

Betrieb <strong>und</strong> Betriebsstörungen 3<br />

Tab. 4: Überblick über die Anlandungen in kg der 3 Fangplätze „Strelas<strong>und</strong>“,<br />

„Gewässer zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen“ sowie „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er<br />

Bodden“ für 2009 (statistische Angaben: LALLF, unter Vorbehalt) 15<br />

Tab. 5: Übersicht zur Bewertung der räumlichen Varianten der Seekabel-<br />

Verlegung -<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen 25<br />

Tab. 6: Schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogene Untersuchungsräume 30<br />

Tab. 7: Lage der Offshore-Trassen zu Siedlungen/Bebauungen <strong>und</strong> landseitigen<br />

Erholungsarealen 35<br />

Tab. 8: Schwermetallgehalte in Oberflächensedimenten (Fraktion < 20 µm;<br />

< 63 µm) der Oder <strong>und</strong> Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Median-/Mittelwerte in mg/kg TM (BACHOR & V. WEBER 2008,<br />

BACHOR 2005 u. a. Datenquellen) 45<br />

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Seite IX/711


Tab. 9: Mittlere Gehalte organischer Schadstoffe in Schlicksedimenten aus<br />

Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 2000-2002,<br />

alle Angaben in µg/kg TM (aus: LUNG MV 2004a, S. 118) 46<br />

Tab. 10: Konzentrationen von Schwermetallen ausgewählter Stationen der<br />

äußeren Seegewässer für das Jahr 2007 - Fraktion < 20 µm (Daten aus:<br />

POHL et al. 2008) 47<br />

Tab. 11: Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Boden (Sediment /<br />

Morphologie) 53<br />

Tab. 12: Ausgewählte hydrographisch-chemische Parameter der<br />

Wasserbeschaffenheit der Gewässer im betrachteten <strong>Raum</strong> (aus:<br />

LUNG M-V 2004a) 59<br />

Tab. 13: Salzgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> im<br />

Arkonabecken (Stat. O10, Gewässergütebericht M-V<br />

2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) 59<br />

Tab. 14: Sauerstoffgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am<br />

Gr<strong>und</strong> der Stat. O 10 in 40 m Tiefe, (Gewässergütebericht M-V<br />

2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) 66<br />

Tab. 15: Mittlere Konzentrationen für Gesamt-Phosphor (GP), Gesamt-Stickstoff<br />

(GN) <strong>und</strong> Chlorophyll-a (Chla) in ausgewählten Küstengewässern<br />

Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 2003-2006<br />

(Gewässergütebericht M-V 2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) 69<br />

Tab. 16: Schwebstoffkonzentrationen (mg/l) in Küstengewässern 2000 (aus:<br />

LUNG M-V 2004a) 71<br />

Tab. 17: Klassifizierung der Wasserbeschaffenheit ausgewählter Messstationen<br />

für den Zeitraum 1997 bis 2006 nach LUNG M-V (2008a) 72<br />

Tab. 18: Mittelwerte bzw. gemittelte Frühjahrswerte (März-Mai) 2003 - 2006 von<br />

Sichttiefe (m), Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) <strong>und</strong> Biovolumen (mm³/l)<br />

im Oberflächenwasser der vorpommerschen Küstenwasserkörper,<br />

Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte (RW/OW) nach HELCOM EUTRO<br />

(2005), SCHUBERT et al. (2003) <strong>und</strong> SELIG et al. (2006) (aus: BACHOR & V.<br />

WEBER 2008 ergänzt mit Werten aus LUNG M-V 2008a) 74<br />

Tab. 19: Testung des Klassifizierungsansatzes für die Qualitätskomponente<br />

Phytobenthos in den ostvorpommerschen Küstenwasserkörpern<br />

(Klassifizierung nach dem ELBO-Ansatz nach Schubert et al. 2003 für<br />

B 1- <strong>und</strong> B 2-Wasserkörper) (aus: BACHOR & V. WEBER 2008 ergänzt mit<br />

Werten aus LUNG M-V 2008a) 75<br />

Tab. 20: Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser 77<br />

Tab. 21: Mittlere monatliche <strong>und</strong> jährliche Anzahl an Nebeltagen an Stationen<br />

entlang der deutschen Küsten von Nord- <strong>und</strong> Ostsee für die<br />

Erfassungsperiode 1971 bis 2000 (aus: LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008) 83<br />

Seite X/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Tab. 22: Ausgewählte Daten der Luftgüte im Vergleich zu Grenzwerten der<br />

22. BImSchV <strong>und</strong> 33. BImSchV für die Stationen Strals<strong>und</strong>, Löcknitz <strong>und</strong><br />

Rostock-Stuthof (Daten aus: LUNG M-V 2007) 85<br />

Tab. 23: Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten<br />

Aussichtspunkten (Blickbeziehungen) 89<br />

Tab. 24: Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet der<br />

Wittower Fähre nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />

Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a) 92<br />

Tab. 25: Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet des<br />

mittleren Strelas<strong>und</strong>s nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />

Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a) 94<br />

Tab. 26: Beschreibung der im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> in den Bodden von Rügen entlang<br />

der Kabeltrasse nachgewiesenen Biotoptypen 99<br />

Tab. 27: Beschreibung der in den äußeren Küstengewässern von Rügen entlang<br />

der Kabeltrasse nachgewiesenen Biotoptypen 100<br />

Tab. 28: Entlang der Kabeltrasse in den inneren Küstengewässern (Strelas<strong>und</strong>,<br />

Binnenbodden von Rügen) nachgewiesene Biotoptypen 102<br />

Tab. 29: Entlang der Kabeltrasse in den äußeren Küstengewässern von Rügen<br />

nachgewiesene Biotoptypen 103<br />

Tab. 30: Makrophytenvorkommen entlang der Haupttrassen nördlich Rügen <strong>und</strong><br />

der Strelas<strong>und</strong>trassen (Benthosbeprobungen August/September 2009) 106<br />

Tab. 31: Gesamtartenliste Stat. ARC 001-006, VE_T01-05, Tiefenzone<br />

Arkonabecken 116<br />

Tab. 32: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />

südlichen Arkonabeckens >40 m Wassertiefe 118<br />

Tab. 33: Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Station ARC 010-030, 40-<br />

20 m 121<br />

Tab. 34: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />

südlichen Arkonabeckens 20-40 m Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III) 122<br />

Tab. 35: Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Stat. V_ET 06-020, 40-20 m 125<br />

Tab. 36: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />

südlichen Arkonabeckens 20-40 m Tiefe Off. I 126<br />

Tab. 37: Gesamtartenliste des südlichen Arkonabeckens 40 – 20 m (Off. I-III) 127<br />

Tab. 38: 10 häufigste Arten der Transekte des südlichen Arkonabeckens 41-20 m<br />

Tiefe 128<br />

Tab. 39: Artenliste südliches Arkonabecken 20-7 m (Off II-III) 131<br />

Tab. 40: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />

südlichen Arkonabeckens 20-6 m Tiefe (Off. II-III) 132<br />

Tab. 41: Gesamtartenliste südliches Arkonabecken 20-10 m Off. I 134<br />

Tab. 42: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />

südlichen Arkonabeckens 20-10 m Tiefe (Off. I) 135<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

Seite XI/711


Tab. 43: Zusammengefasste Artenliste südliches Arkonabecken Off. I-III, 20-7 m<br />

Tiefe 136<br />

Tab. 44: Gesamtartenliste Tromper Wiek Flachwasserzone


internationaler Schutzstatus (nach Schiffszählungen 2007-2009, IfAÖ<br />

unveröffentl.) 189<br />

Tab. 68: Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im<br />

Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen 192<br />

Tab. 69: Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den<br />

Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen 192<br />

Tab. 70: Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten im<br />

Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen 194<br />

Tab. 71: Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten in den<br />

Trassenkorridoren nach Flugzeugzählungen 194<br />

Tab. 72: Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet<br />

nach Flugzeugzählungen 200<br />

Tab. 73: Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten<br />

nach Flugzeugzählungen 201<br />

Tab. 74: Mehrjährige Schiffs- bzw. Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet 202<br />

Tab. 75: Zählergebnisse der Befliegung für Seevögel in der Tromper Wiek 2007<br />

(IFAÖ 2007c) 205<br />

Tab. 76: Ergebnis der Zählung am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007) 206<br />

Tab. 77: Nachweise größerer Trupps von Prachttaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher in der<br />

Tromper Wiek 207<br />

Tab. 78: Potenziell vorkommende See- <strong>und</strong> Wasservogelarten im <strong>Raum</strong> Prorer<br />

Wiek 214<br />

Tab. 79: Schweinswalregistrierungen anhand POD’s des Deutschen<br />

Meeresmuseums Strals<strong>und</strong> für Stationen im Bereich nördlich <strong>und</strong> östlich<br />

von Rügen im Zeitraum 2002 bis 2006 (Daten aus BENKE et al. 2006 <strong>und</strong><br />

VERFUß et al. 2007a) - Angabe der schweinswalpositiven Tage in % der<br />

Observierungstage (Anzahl der Observierungstage in Klammern) 242<br />

Tab. 80: Zusammenfassende Bewertung für Meeressäuger 246<br />

Tab. 81: Matrix zur Ableitung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen aus der<br />

Kombination der Bewertung der Faktoren 249<br />

Tab. 82: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Menschen,<br />

einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit 255<br />

Tab. 83: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Boden/Sediment 261<br />

Tab. 84: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Wasser 265<br />

Tab. 85 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Klima/Luft 267<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

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Tab. 86 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Landschaft /<br />

Landschaftsbild 270<br />

Tab. 87 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige Sachgüter 274<br />

Tab. 88 Zusammenfassende Übersicht der Wirkungsprognose für marine Biotope 275<br />

Tab. 89 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Makrophytobenthos 278<br />

Tab. 90: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Makrozoobenthos 285<br />

Tab. 91: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich Fischen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern 290<br />

Tab. 92: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich Rastvögeln 295<br />

Tab. 93: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen bezüglich Meeressäugern 302<br />

Tab. 94: Potenzielle Überschneidung/Summation von maßgeblichen<br />

Umweltwirkungen verschiedener Offshore-Nutzungen 306<br />

Tab. 95 Variantenvergleich umweltfachliche Belange 314<br />

Tab. 96: Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren 320<br />

Tab. 97: Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren 321<br />

Tab. 98: Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren 321<br />

Tab. 99: Übersicht über die in den FFH-Gebieten vorkommenden FFH-LRT <strong>und</strong> –<br />

arten (Quelle: LUNG M-V) 330<br />

Tab. 100: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />

Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ 332<br />

Tab. 101: Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />

Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ 332<br />

Tab. 102: Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (Auswahl mit Bezug auf marine<br />

FFH-LRT) 339<br />

Tab. 103: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ 340<br />

Tab. 104: Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ 341<br />

Tab. 105: Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Jasm<strong>und</strong>“ (Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT) 347<br />

Seite XIV/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 106:<br />

Tab. 107:<br />

Tab. 108:<br />

Tab. 109:<br />

Tab. 110:<br />

Tab. 111:<br />

Tab. 112:<br />

Tab. 113:<br />

Tab. 114:<br />

Tab. 115<br />

Tab. 116<br />

Tab. 117:<br />

Tab. 118:<br />

Tab. 119:<br />

Tab. 120:<br />

Tab. 121:<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“, die im Standard-Datenbogen<br />

enthalten sind 348<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“ 349<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (Auswahl mit Bezug<br />

auf marine FFH-LRT) 359<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit<br />

Hiddensee“ 360<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit<br />

Hiddensee“ 361<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Nordrügensche Boddenlandschaft“ (Auswahl mit Bezug auf marine<br />

Biotope) 375<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“ 376<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“ 377<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet EU-Vogelschutzgebiet<br />

„Binnenbodden von Rügen“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope) 386<br />

Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“, die<br />

im Anh. I der EU-VSRL aufgeführt sind 388<br />

Zugvogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“<br />

nach Art. 4 Abs. 2 der EU-VSRL 391<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />

(Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT) 400<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im GGB<br />

„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />

(DE 1747-301) 402<br />

Angaben zu Flächenanteilen der marinen FFH-Lebensraumtypen im GGB<br />

„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />

(DE 1747-301) - Fläche 59.970 ha 403<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im GGB<br />

„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />

(DE 1747-301) 404<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden<br />

<strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope) 423<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

Seite XV/711


Tab. 122: Brutvogelarten, die Zielarten des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder<br />

Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) darstellen (Brutvögel<br />

des Anhangs I der EU-VSRL) 430<br />

Tab. 123: Brutvogelarten des Artikels 4 Absatz 2 im EU-Vogelschutzgebiet<br />

„Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) 431<br />

Tab. 124: Zugvogelarten des Artikels 4 Absatz 1 (Zugvögel des Anhangs I der EU-<br />

VSRL) <strong>und</strong> des Absatz 2 im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden<br />

<strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ 432<br />

Tab. 125: Rastplatzfunktionen (vor allem während des Winters <strong>und</strong> der Zugzeiten)<br />

einzelner mariner Lebensraumtypen für Wasser- <strong>und</strong> Watvögel im EU-<br />

Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ 437<br />

Tab. 126: Mittwinterbestände von häufigen Wasservögeln entlang einzelner<br />

Küstenabschnitte im Küstenbereich des Greifswalder Boddens 438<br />

Tab. 127: Variantenvergleich – Wirkungen der Seekabeltrasse auf NATURA 2000-<br />

Gebiete 445<br />

Tab. 128: Überblick über die geprüften NATURA 2000-Gebiete 447<br />

Tab. 129: Überblick über das Vorkommen betroffener LRT in den GGB 448<br />

Tab. 130: Überblick über das Vorkommen der Zielarten in den GGB 448<br />

Tab. 131: Überblick über die baubedingten Projektwirkungen <strong>und</strong> betroffene<br />

Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten 449<br />

Tab. 132: Überblick über die Beurteilung baubedingt zu erwartender Einwirkungen<br />

auf Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten 449<br />

Tab. 133: Prüffragen 454<br />

Tab. 134: Übersicht über die zu prüfenden international <strong>und</strong> national geschützten<br />

Arten nach VSRL <strong>und</strong> BArtSchV 456<br />

Tab. 135: Übersicht Bauzeitenbeschränkungen für Rastvögel auf den<br />

Trassenvarianten 459<br />

Tab. 136: Bewertungsansatz für die Funktion „Wohnen“ 462<br />

Tab. 137: Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong><br />

Schadstoffimmissionen in Bezug zur Funktion „Wohnen“ 462<br />

Tab. 138: Bewertungsansatz für die Funktion Tourismus <strong>und</strong> Erholung 463<br />

Tab. 139: Ansatz zur Bewertung des Natürlichkeitsgrades von marinen Sedimenten 464<br />

Tab. 140: Ansatz zur Bewertung der Empfindlichkeit mariner Sedimente durch<br />

Suspension von Feinsedimentanteilen bei Kabel-Verlegung 465<br />

Tab. 141: Bewertungsansatz für den Bestand von Oberflächengewässern 465<br />

Tab. 142: Ansatz zur vereinfachten Bewertung der Luftgütesituation 466<br />

Tab. 143: Bewertungsaspekte der Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong><br />

Eigenart 467<br />

Seite XVI/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abbildungsverzeichnis <strong>Teil</strong> C<br />

Seite<br />

Abb. 1: Ausschnitte aus Karte G des LEP M-V 6<br />

Abb. 2: Karte C des LEP M-V, mit wichtigen Seeverkehrsverbindungen 6<br />

Abb. 3: Sportboote auf dem Strelas<strong>und</strong> 12<br />

Abb. 4: Militärische Übungsgebiete im Bereich der Kabeltrassenkorridore Off. I<br />

bis III 17<br />

Abb. 5: Hochspannungsfreileitung über den Strelas<strong>und</strong> 18<br />

Abb. 6: Hochspannungsfreileitung über den Rassower Strom 19<br />

Abb. 7: CONTIS-Karte des BSH - Übersicht zu Offshore Windparkplanungen in<br />

der Ostsee 21<br />

Abb. 8: CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Schutz- <strong>und</strong> Eignungsgebiete 22<br />

Abb. 9: CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Sämtliche Nutzungen 23<br />

Abb. 10: Punktbewertung der Hauptvarianten Nord anhand der in Tab. 5<br />

aufgeführten Kriterien nach vereinfachtem Bewertungsansatz 27<br />

Abb. 11: Punktbewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung anhand der in Tab.<br />

5 aufgeführten Kriterien nach vereinfachtem Bewertungsansatz 27<br />

Abb. 12: Bei Schweinswalerfassung ermittelte Dichte der saisonalen<br />

Frequentierung mit Sportbooten für den Zeitraum 2002 bis 2006 (aus<br />

GILLES & SIEBERT 2009) 37<br />

Abb. 13: Geologischer Schnitt im Bereich der Prosnitzer Schanze entlang der<br />

Hochspannungsfreileitung (aus: PROWA – IWU 1996) 44<br />

Abb. 14: Räumliche Verbreitung ausgewählter Schwermetalle im<br />

Oberflächensediment des Arkonabeckens: Hg, Pb, Cu, Cd (aus:<br />

KOWALSKI 2007) 50<br />

Abb. 15: Organische Schadstoffe (mittlere Abb. HCB, PCB, p,p’-DDE, p,p’-DDD -<br />

Gehalte (pg/g TS) untere Abb. PAK-Konzentrationen (ng/g TS)) im<br />

Oberflächensediment an 14 BLMP-Stationen der AWZ der deutschen<br />

Ostsee im Juni 2008 (aus: SCHULZ-BULL et al. 2009) 51<br />

Abb. 16: Messstationen des BLMP <strong>und</strong> Zuordnung zu den Seekabeltrassen 57<br />

Abb. 17: Aktuelle stündliche Salzgehaltswerte (Arkona Becken, 40 m Wassertiefe;<br />

www.bsh.de) 60<br />

Abb. 18: Tagesmittelwerte 2008 – 2009 Messstelle Arkonabecken; www.bsh.de 61<br />

Abb. 19: Jahresverlauf des Salzgehaltes in der südlichen Arkonasee an der<br />

Station 09, 15 m, Daten: LUNG M-V 61<br />

Abb. 20: Jahresgang des Salzgehaltes 2000 in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen<br />

Bodden (Daten: LUNG M-V; Abb. aus IFAÖ 2004b) 62<br />

Abb. 21: Langjähriger Mittelwert 1975-1994 des Salzgehalts an den BLMP-<br />

Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a) 63<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

Seite XVII/711


Abb. 22: Sauerstoffgehalt an der BY 2 Arkona-Station (Arkona-Becken) in<br />

unterschiedlichen Wassertiefen (5 m, 40 m) im Jahr 2002 <strong>und</strong> 2006<br />

(http://www.smhi.se/cmp/jsp/polopoly.jsp?d=5431&l=sv) 65<br />

Abb. 23: Sauerstoffgehalt an der Station RB 3 Bugspitze im Rassower Strom am<br />

Gewässergr<strong>und</strong> der Jahre 1990 bis 2007 (Daten des LUNG M-V) 66<br />

Abb. 24: Jahresgang des anorganischen Stickstoffs in den Nord- <strong>und</strong><br />

Westrügenschen Bodden für das Jahr 1999 (Daten: LUNG M-V; Abb. aus<br />

IFAÖ 2004b) 68<br />

Abb. 25: Mittelwert des Nitratgehaltes (µmol N/l) <strong>und</strong> des<br />

Gesamtphosphorgehaltes (µmol P/l) für das Jahr 2002 an den BLMP-<br />

Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a) 70<br />

Abb. 26: Gewässergüte-Klassen (Trophiestatus) für das Jahr 2002 an den BLMP-<br />

Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a) 73<br />

Abb. 27: Jahresgang der Monatsmitteltemperatur für die Station Rostock-<br />

Warnemünde (Daten aus:<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />

Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp) 80<br />

Abb. 28: Jahresgang der monatlichen Niederschlagshöhe für die Station Rostock-<br />

Warnemünde (Daten aus:<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />

Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp) 81<br />

Abb. 29: Jahresgang der monatlichen Sonnenscheindauer für die Station Kap<br />

Arkona (Daten aus:<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />

Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp) 81<br />

Abb. 30: Durchschnittliche, jährliche Verteilung der Windgeschwindigkeiten <strong>und</strong> -<br />

richtungen im Bereich der deutschen Seegewässer (aus:<br />

LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008) 82<br />

Abb. 31: Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren<br />

Schiffseinheit) östlich des Hafens Mukran bei mäßigen<br />

Sichtverhältnissen- Distanz ca. 4 – 4,5 km (Objektiv-Einstellung entspricht<br />

ungefähr der Wahrnehmung durch das menschliche Auge) (Foto aus:<br />

IFAÖ 2008b) 88<br />

Abb. 32: Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren<br />

Schiffseinheit) östlich von Saßnitz von einem erhöhten Standpunkt bei<br />

mäßigen Sichtverhältnissen - Distanz ca. 3 km (Objektiv-Einstellung<br />

entspricht ungefähr der Wahrnehmung durch das menschliche Auge)<br />

(Foto aus: IFAÖ 2008b) 89<br />

Abb. 33: Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten<br />

Aussichtspunkten (Blickbeziehungen) 90<br />

Seite XVIII/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 34: Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet der Wittower<br />

Fähre nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />

Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996 <strong>und</strong> UM M-V 2003a) 91<br />

Abb. 35: Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet des mittleren<br />

Strelas<strong>und</strong>es nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />

Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996) 93<br />

Abb. 36: Beispiel eines geschleppten Videosystems (GIS) mit Positionsangabe,<br />

Tiefe <strong>und</strong> Datum (Foto: IfAÖ) 98<br />

Abb. 37: Beispielbilder aus verschiedenen Tiefenzonen, Trasse Off. I<br />

(Videobefahrung Juli 2008) 108<br />

Abb. 38: Beispielbilder Trasse Off. III (Videobefahrung 2009) 109<br />

Abb. 39: Beispielbilder Makrophyten Wittower Fähre (Videobefahrung 2009) 109<br />

Abb. 40: Beispielbilder Strelas<strong>und</strong> (Videobefahrung 2009) 112<br />

Abb. 41: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken >40 m<br />

Tiefe (Off. I-III) 117<br />

Abb. 42: Individuendominanz südl. Arkonabecken >40 m Tiefe (Off. I-III) 118<br />

Abb. 43: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken 40-20 m<br />

Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III) 120<br />

Abb. 44: Individuendominanz im südlichen Arkonabecken 40-20 m Tiefe (Off. II<br />

<strong>und</strong> III) 121<br />

Abb. 45: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 40-<br />

20 m, Off. I 124<br />

Abb. 46: Individuendominanz im südl. Arkonabecken 40-20 m Off. I 124<br />

Abb. 47: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 20-<br />

7 m Off. II-III 130<br />

Abb. 48: Individuendominanz südl. Arkonabecken 20-7 m Tiefe Off. II-III 130<br />

Abb. 49: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken (20-<br />

10 m) 133<br />

Abb. 50: Individuendominanz der Infauna (10 häufigste Arten) 134<br />

Abb. 51: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen in der Tromper Wiek (


Abb. 61: Zeitliche Verteilung der Heringsfischerei an den inneren<br />

Küstengewässern der deutschen Ostseeküste. 176<br />

Abb. 62: Mittlere Individuendichte des Herings in den Bongofängen westlich <strong>und</strong><br />

östlich des Auslaufkanals im Greifswalder Bodden, Frühjahr 2008 (IfAÖ,<br />

2009) 177<br />

Abb. 63: Lage der jährlich untersuchten Stationen des Heringslarvensurvey im<br />

Bereich des Greifswalder Boddens, des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der<br />

Pommerschen Bucht (OSF, 2008) 178<br />

Abb. 64: Meerneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004) 180<br />

Abb. 65: Flussneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004) 181<br />

Abb. 66: Von THIEL & WINKLER (2007) erfasste Fischarten nach Anhang II der<br />

FFH-Richtlinie 182<br />

Abb. 67: Aktuelle Maifischnachweise (aus: PETERSEN et al. 2004) 183<br />

Abb. 68: Lage des Untersuchungsgebiets mit Flugzeugtransekten 189<br />

Abb. 69: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Seetaucher 191<br />

Abb. 70: Saisonales Auftreten der Seetaucher bei Flugzeugzählungen (? = keine<br />

Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt) 191<br />

Abb. 71: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Trauerenten 193<br />

Abb. 72: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Eisenten 194<br />

Abb. 73: Saisonales Auftreten von Meeresenten bei Flugzeugzählungen (? = keine<br />

Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt) 195<br />

Abb. 74: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Silbermöwen <strong>und</strong> Fischkutter 196<br />

Abb. 75: Saisonales Auftreten der Silbermöwen sowie von Fischereiaktivitäten bei<br />

Flugzeugzählungen (? = keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009<br />

nachgeholt) 196<br />

Abb. 76: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Mantelmöwen <strong>und</strong> Fischkutter 197<br />

Abb. 77: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Sturmmöwen 198<br />

Abb. 78: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Zwergmöwen 199<br />

Abb. 79: Saisonales Auftreten der Kleinmöwen <strong>und</strong> Mantelmöwen bei<br />

Flugzeugzählungen (? = keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009<br />

nachgeholt) 199<br />

Abb. 80: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Alken 200<br />

Seite XX/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 81: Saisonales Auftreten der Alkenvögel bei Flugzeugzählungen (? = keine<br />

Zählung) 201<br />

Abb. 82: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />

Untersuchungsgebiet verorteten Lachmöwen 202<br />

Abb. 83: Flugtransekte <strong>und</strong> Regionen beim Seevogelmonitoring im Küstenmeer<br />

Mecklenburg-Vorpommerns im Februar <strong>und</strong> März 2007; Region 4<br />

umfasst die Tromper Wiek (aus IFAÖ 2007c) 205<br />

Abb. 84: Rasterbelegung für Seetaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher (aus IFAÖ 2005a) 211<br />

Abb. 85: Räumliche Verteilung des Gänsesägers im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN<br />

2005) 218<br />

Abb. 86: Räumliche Verteilung der Tafelente im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN<br />

2005) 219<br />

Abb. 87: Räumliche Verteilung des Kormorans im Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />

Kolonie Niederhof (linker roter Kreis; aus UMWELTPLAN 2005) 220<br />

Abb. 88: Ergebnisse der Satellitentelemetrie dänischer Schweinswale (TEILMANN et<br />

al. 2004) 224<br />

Abb. 89: Wanderungen eines männlichen Schweinswals 1999/2000 (TEILMANN et<br />

al. 2004) 224<br />

Abb. 90: Schweinswalverteilung in der westlichen Ostsee 2002 (oben) <strong>und</strong> 2003<br />

(unten), aus GILLES et al. (2006) 225<br />

Abb. 91: Sichtnachweise von Schweinswalen<br />

(http://www.balticseaporpoise.org/database.htm) 226<br />

Abb. 92: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen<br />

Ostsee (2002-2006) im Frühling <strong>und</strong> Sommer (aus GILLES et al. 2008) 227<br />

Abb. 93: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen<br />

Ostsee (2002-2006)im Herbst <strong>und</strong> Winter (aus GILLES et al. 2008) 228<br />

Abb. 94: Strandungen <strong>und</strong> Beifänge des Schweinswals 2002-2007an der<br />

deutschen Ostseeküste (ICES 2008) 229<br />

Abb. 95: Lage von stationär ausgebrachten Klickdetektoren für Schweinswale<br />

(PODs) in der deutschen Ostsee 2002-2005 (www.minos-info.de, aus<br />

BENKE et al. 2006) 230<br />

Abb. 96: Nachweisrate von Schweinswalen in drei Abschnitten der Ostsee 2002-<br />

2005. Section III umfasst alle Stationen mit F, G <strong>und</strong> H in Abb. 95<br />

(VERFUß et al. 2007a) 231<br />

Abb. 97: Schweinswal-positive Tage pro Quartal (in Prozent) in der deutschen<br />

Ostsee für das Jahr 2006 (aus VERFUß et al. 2007a) 232<br />

Abb. 98: Schweinswal-positive Tage pro Monat (%) in der Ostsee im Seegebiet um<br />

Rügen (aus: MEDING et al. 2007, http://www.bfn.de/habitatmare/) 233<br />

Abb. 99: Übersicht über die Lage möglicher zukünftiger Kegelrobbenliegeplätze an<br />

der vorpommerschen Ostseeküste (aus SCHWARZ et al. 2003) 235<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

Seite XXI/711


Abb. 100: Totf<strong>und</strong>e (schwarze Dreiecke) <strong>und</strong> Lebendbeobachtungen (helle<br />

Dreiecke) von Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns von<br />

1951 bis 2000 (aus SCHWARZ et al. 2003) 236<br />

Abb. 101: Lokalisationen per Satellit von auf dem Rødsand bei Gedser (Dänemark)<br />

besenderten Kegelrobben (DIETZ et al. 2003) 237<br />

Abb. 102: Kolonien von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) im<br />

östlichen Dänemark (EDRÉN et al. 2004) 238<br />

Abb. 103: Anzahlen von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) in<br />

zwei Kolonien (EDRÉN et al. 2004) 239<br />

Abb. 104: Lokalisationen per Satellit der am Rødsand bei Gedser (Dänemark)<br />

besenderten Seeh<strong>und</strong>e (aus DIETZ et al. 2003) 240<br />

Abb. 105: Heutige Verbreitung der Ostsee-Ringelrobbe (aus PALO et al. 2001) 241<br />

Abb. 106: Geographische Verteilung der Prozent schweinswalpositive Tage über<br />

den Untersuchungszeitraum Januar 2005 bis März 2007 (aus VERFUß et<br />

al. 2007a) 243<br />

Abb. 107: Schweinswalmeldungen nördlich von Rügen aus dem Jahr 2007<br />

(interaktive Karte des BfN: http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielleprojekte-schweinswalsichtungen.php)<br />

244<br />

Abb. 108: Mögliche Kompensationsflächen im <strong>Raum</strong> Rügen <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />

Ausschnitt aus REGIONALER PLANUNGSVERBAND VORPOMMERN (2006) 312<br />

Abb. 109: Punktebewertung der Hauptvarianten Nord - Off. I, II, III 318<br />

Abb. 110: Punktebewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung - Off. IV, V, VI 318<br />

Abb. 111: Präzisierte Binnendifferenzierung der Verdachtsflächen FFH-LRT 1170<br />

an der Anlandung Juliusruh (Off. III) 333<br />

Abb. 112: Präzisierte Binnendifferenzierung der FFH-LRT an der Anlandung Glowe<br />

(Off. II) 350<br />

Abb. 113: Präzisierte Binnendifferenzierung des FFH-LRT 1150* an der Wittower<br />

Fähre (Off. VII) 363<br />

Abb. 114: Fluchtdistanzen ausgewählter Seevögel gegenüber Seeschiffen (aus:<br />

BELLEBAUM et al. 2005 396<br />

Abb. 115: Fischotter-Totf<strong>und</strong>e (Quelle: www.umweltkarten.mv-regierung.de/script,<br />

Abruf vom 26.02.2010) 410<br />

Seite XXII/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


0. Gr<strong>und</strong>lagen<br />

0.1 Lage im Naturraum, Trassierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Die marinen Trassenvarianten werden im Erläuterungsbericht (<strong>Teil</strong> A der Antragsunterlagen) beschrieben.<br />

Im <strong>Teil</strong> C der vorliegenden Antragsunterlage zum ROV Arcadis Ost 1 werden die marinen<br />

Kabeltrassenabschitte behandelt. Es handelt sich um die Trassenabschnitte Offshore I bis VII. Diese<br />

werden im Folgenden als Off I bis Off VII bezeichnet.<br />

Die Trassen „Offshore Off I bis III“ verlaufen vom Umspannwerk des Offshore-Windparks (OWP) „Arcadis<br />

Ost 1“ kommend durch die Pommersche Bucht. Anschließend verläuft die Variante „Offshore Off<br />

I“ in der Prorer Wiek bis zum Anlandungspunkt am Fährhafen Saßnitz. Die Varianten „Offshore Off II<br />

<strong>und</strong> III“ verlaufen durch die Tromper Wiek zu den jeweiligen Anlandungspunkten Glowe <strong>und</strong> Juliusruh.<br />

Ab hier verlaufen die verschiedenen Varianten der Landkabeltrasse über die Insel Rügen Richtung<br />

Süden (siehe <strong>Teil</strong> B). Zum Erreichen des Netzeinspeisepunktes am Umspannwerk Lüdershagen wird<br />

die Strelas<strong>und</strong>querung mit den drei Varianten „Off. IV“ Anlandung Neuhof (Rügen) bis Anlandung<br />

Neuhof (Strals<strong>und</strong>), „Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof <strong>und</strong> „Off. VI“ e-<br />

benfalls von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung untersucht. Die Variante „Off.<br />

VII“ Wittower Fähre liegt im Trassenverlauf der beschriebenen Landkabeltrasse über Rügen vom Anlandungspunkt<br />

Juliusruh <strong>und</strong> die Weiterführung in südwestliche Richtung (<strong>Teil</strong>abschnitt K).<br />

Folgende Trassierungsgr<strong>und</strong>sätze kamen schon bei der Trassenfindung zur Anwendung <strong>und</strong> werden<br />

auch weiterhin bei der Feintrassierung im Verlauf des folgenden Planfeststellungsverfahrens angewandt.<br />

Bündelung<br />

Hier werden vorhandene Infrastrukturtrassen genutzt. Dies kam beispielsweise durch die Bündelung<br />

der Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ mit der bestehenden Hochspannungsfreileitung <strong>und</strong> der unterirdischen<br />

Gasleitung über den Strelas<strong>und</strong> erreicht werden. Auch an der Wittower Fähre (Offshore-<br />

Trasse VII) erfolgt eine Bündelung mit der Fährverbindung, der bestehenden 110 kV-Leitung <strong>und</strong> der<br />

vorhandenen unterirdischen Gasleitung.<br />

mögliche Meidung der Querung von Schutzgebietsflächen <strong>und</strong> Verkürzung der Trassenstreckenlänge<br />

durch ökologisch wertvolle Bereiche<br />

Hier wurde versucht, die Trassenführung in Bereichen außerhalb von internationalen Schutzgebieten<br />

entlang zu führen oder zwingende Trassenverläufe in Schutzgebieten weitestgehend zu verkürzen.<br />

möglich Meidung von bekannten Unterwasserhindernissen (Schiffssperren, laut Seekarte bekannte<br />

Wracks, etc.)<br />

mögliche Umgehung von bekannten großflächigen Unterwasserhartsubstratbereichen (vor der<br />

Halbinsel Jasm<strong>und</strong> auf der „Mukran-Trasse“ <strong>und</strong> Blockgründe Wittow auf der „Juliusruh-<br />

Trasse“)<br />

Umgehung von sonstigen <strong>Raum</strong>widerständen<br />

Alle Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung nach LEP M-V 1 <strong>und</strong> Wrackbereiche wurden<br />

umgangen. Hierzu wurde der Verlauf der Varianten „Offshore Off I <strong>und</strong> III„ angepasst.<br />

Die Trassenvarianten liegen im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns innerhalb der Landschaftszonen<br />

Ostsee (Arkonasee), Ostseeküstenland <strong>und</strong> Vorpommersches Flachland.<br />

1 Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 1/711<br />

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0.2 Voraussichtliche Umweltwirkungen des Vorhabens – mariner <strong>Teil</strong>bereich<br />

Die zusammengefasste Darstellung der Wirkfaktoren des Vorhabens dient der Ableitung des Untersuchungsrahmens<br />

<strong>und</strong> bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die Wirkungsprognosen. Im vorliegenden Fall wurde der<br />

Umweltvorsorge damit Rechnung getragen, dass das so genannte worst-case-Szenario der Beurteilung<br />

der Wirkungen zugr<strong>und</strong>e gelegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass die Maximalwerte der möglicherweise<br />

eintretenden Belastungen berücksichtigt werden. Es werden alle Wirkungen in die Betrachtungen<br />

eingestellt, bei denen negative Auswirkungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gänzlich<br />

ausgeschlossen werden können. Dies berücksichtigt auch den Havariefall <strong>und</strong> die unsachgemäße<br />

Handhabung von Material.<br />

0.2.1 Bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkungen<br />

Die zu erwartenden baubedingten Vorhabenswirkungen werden nach Art, Intensität <strong>und</strong> räumlicher<br />

Ausdehnung beurteilt. Die bau- <strong>und</strong> rückbaubedingten Wirkfaktoren werden in Tab. 1 zusammengestellt.<br />

Bei der Festlegung des Untersuchungsraumes werden der direkte Eingriffsbereich <strong>und</strong> der<br />

<strong>Raum</strong> vorhabensspezifischer Wirkungen (z. B. Trübungen, visuelle <strong>und</strong> akustische Störreize) berücksichtigt.<br />

Die vorgesehene Methode des Verlegens des Kabels ist in <strong>Teil</strong> A dieser Unterlage dargestellt.<br />

Dort sind auch Informationen zur Verlegetiefe <strong>und</strong> zur Kabeltrasse enthalten.<br />

Tab. 1:<br />

Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren<br />

Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />

Baubetrieb allgemein<br />

• Temporäre Geräuschemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen durch Baugeräte (Schiffe, sonstige Geräte)<br />

• Temporäre visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb (Schiffe, sonstige Geräte), hierdurch z. B. Veränderung von<br />

Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen<br />

• Temporäre Scheuchwirkungen für Tiere, im Seebereich insbesondere für Vögel <strong>und</strong> Meeressäuger<br />

• Temporäre Sperrungen des Baugebietes für andere Nutzer, hierdurch z. B. Auswirkungen auf die Fischerei <strong>und</strong><br />

Schifffahrt<br />

• Temporäre Schadstoff- <strong>und</strong> CO 2-Emission durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte, Veränderung der Luftgütesituation<br />

(Einsatz wassergefährdender Stoffe)<br />

• Temporäre Gewässertrübungen durch Sedimentaufwirbelungen bei der Kabelverlegung bzw. dem evtl. notwendigem<br />

Rückbau der Kabel<br />

• Kollisionsrisiko/Unfall<br />

• Temporäre Baustellenbeleuchtung<br />

• Temporärer Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle<br />

• Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />

Verlegung der Seekabelsysteme in den Seegewässern<br />

• Direkte Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />

• Temporäre optische <strong>und</strong> akustische Störungen von störungsempfindlichen Tierarten (Rastvögel <strong>und</strong> Meeressäuger)<br />

• Temporäre Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust<br />

• Temporäre Wirkungen auf das Landschaftsbild durch Verlegetechnik, durch Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen<br />

• Verluste von Wirbellosen <strong>und</strong> Fischen durch Verlegearbeiten (ggf. Rückbau)<br />

• Temporäre Veränderung des Lebensraumes für die aquatischen Gemeinschaften wie Makrophyto- <strong>und</strong> Makrozoobenthos,<br />

Fischfauna (einschließlich Laichplätze)<br />

• Temporäre Unterbrechung von Austauschbeziehungen<br />

• Temporäre Bildung von Trübungsfahnen<br />

• Temporäre Freisetzung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

• Temporäre Erhöhung oder Reduzierung der Sedimentation<br />

• Temporäre Veränderung der Morphologie/Sedimentstruktur<br />

• Wirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

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Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />

• Temporäre Beeinflussung von Strömungen, Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer, Änderung<br />

der Sedimentverteilungen (Sedimentumlagerungen, Auskolkungen u. ä.), Wirkung auf die Sedimentdynamik sowie<br />

Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-, Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />

0.2.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />

Die zu erwartenden anlagebedingten Vorhabenswirkungen werden nach Art, Intensität <strong>und</strong> räumlicher<br />

Ausdehnung beurteilt (s.Tab. 2).<br />

Tab. 2:<br />

Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Wirkfaktor<br />

• Veränderung der Morphologie<br />

• Veränderung des Strömungsregimes (nur bei Deckelung, Abdeckung), der Sedimentverteilung (Sedimentumlagerungen,<br />

Auskolkungen u. ä.), der Sedimentdynamik, der Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-,<br />

Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />

• Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust, Habitatveränderung<br />

• Sperrungen, Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />

• Einbringung von Fremdmaterialen in das Sediment, Sedimentverluste, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />

• Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />

0.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Unabhängig von den durch das Vorhaben direkt verursachten betriebsbedingten Vorhabenswirkungen<br />

entstehen möglicherweise Sek<strong>und</strong>ärwirkungen, die auch Schadstoffemissionen (Ver- <strong>und</strong> Entsorgung,<br />

Wartung der Leitungen, Kontrollfahrten) zur Folge haben können. Des Weiteren sollten die zu erwartenden<br />

Vorhabenswirkungen im Fall u. a. von Betriebsstörungen diskutiert werden (s. Tab. 3).<br />

Tab. 3:<br />

Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren - störungsfreier Betrieb<br />

<strong>und</strong> Betriebsstörungen<br />

Wirkfaktor<br />

Störungsfreier Betrieb<br />

• Stofffreisetzung aus dem Kabel <strong>und</strong> der Ummantelung, Armierung<br />

• Einflüsse auf die Temperaturverhältnisse im Sediment (<strong>und</strong> ggf. im Wasser), Erzeugung von Wärme, Auswirkungen<br />

auf Wasser <strong>und</strong> Boden; Beeinträchtigung von Tierlebensräumen in Kabelnähe<br />

• Erzeugung magnetischer Felder (Wanderbarriere)<br />

• Erzeugung elektrischer Felder (keine Auswirkungen zu erwarten)<br />

• Wirkungen von Kontroll- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten<br />

• Mögliche Wirkungen einer Temperaturerhöhung in der Umgebung der Kabel auf die Sedimentchemie, Fauna <strong>und</strong> Flora<br />

Betriebsstörungen, Reparaturarbeiten<br />

s. baubedingt (siehe Tab. 1)<br />

Witterungsbedingte Wirkungen, fremdverursachte Wirkungen<br />

• Freispülung der Kabel<br />

• Beschädigung der Kabel durch Fremdeinwirkung (vor allem Ankern, Fischerei oder bei anderen Bautätigkeiten)<br />

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I<br />

<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzung<br />

In diesem Kapitel werden die bestehenden Planungen, Schutzgebiete <strong>und</strong> die <strong>Raum</strong>nutzungen aufgeführt.<br />

Dabei wird nur auf die <strong>Teil</strong>e eingegangen, die nicht zur Vorhabensbeschreibung gehören (<strong>Teil</strong> A<br />

der Unterlagen). Dies gilt besonders für die Beschreibung <strong>und</strong> Darstellung der Wirkräume, die nicht<br />

schon an dieser Stelle erfolgt, sondern erst im Kapitel II.1.1.<br />

I.1 Übergeordnete Planungen <strong>und</strong> Vorgaben<br />

Derzeit gibt es keine konkreten vorhabensspezifischen Vorgaben der an den Planungen beteiligten<br />

Behörden <strong>und</strong> Verbände oder seitens der Genehmigungsbehörde. Daher werden nachfolgend genannte<br />

Planungen <strong>und</strong> Vorgaben berücksichtigt:<br />

Landesraumentwicklungsprogramm M-V (MFABL M-V 2005) (LEP M-V):<br />

Nach dem Landesraumentwicklungsprogramm M-V sind folgende Ausweisungen für das Vorhaben<br />

relevant (s. auch Abb. 1 <strong>und</strong> Abb. 2)<br />

(http://www.mv-regierung.de/vm/raumordnung/aktuell_neuaufstellung_karte_CMS.html):<br />

Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiet Tourismus auf der Ostsee: Küstenzonen östlich der Insel Rügen<br />

(gelbe Längsschraffur in Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek sowie teilweise Strelas<strong>und</strong>)<br />

Detaillierte Zuordnungen:<br />

Für die „Offshore-Trasse Off. III“ nahe der Anlandung Juliusruh:<br />

quert wichtige Seeverkehrsverbindung (hellblaue Längsschraffur)<br />

quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum (gelbe Längsschraffur)<br />

Nähe zu Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern (hellgrüne Querschraffur)<br />

Nähe zu marinem Vorranggebiet Rohstoffsicherung (große braune Punkte)<br />

Nähe zu marinem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung (kleine braune Punkte)<br />

Für die „Offshore-Trasse Off. II“ nahe der Anlandung Glowe<br />

quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />

quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />

quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />

Für die „Offshore-Trasse Off I“ nahe der Anlandung Mukran:<br />

quert wichtige Seeverkehrsverbindungen<br />

quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />

Nähe zu Reede (hellblauer Rahmen)<br />

Nähe zu überregional bedeutsamem Hafen (Anker)<br />

Für die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung Neuhof<br />

(Strals<strong>und</strong>)<br />

quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />

quert Fauna-Flora-Habitatgebiet (violette Punkte)<br />

quert Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiete, violetter Rahmen)<br />

quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />

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quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />

Für die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof<br />

quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />

quert Fauna-Flora-Habitatgebiet<br />

quert Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiete)<br />

quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />

quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />

Für die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung<br />

quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />

quert Fauna-Flora-Habitatgebiet<br />

quert Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiete)<br />

quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />

quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />

Für die Variante „Off. VII“ Wittower Fähre<br />

quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />

quert Fauna-Flora-Habitatgebiet<br />

quert Vorrangebiet Naturschutz- <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />

Anlandungsbereiche der Offshore-Trassen Off. I, II <strong>und</strong> III sowie der Trasse VII<br />

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Trassenquerungen des Strelas<strong>und</strong>es<br />

Abb. 1:<br />

Off. VII<br />

Ausschnitte aus Karte G des LEP M-V<br />

Abb. 2:<br />

Karte C des LEP M-V, mit wichtigen Seeverkehrsverbindungen<br />

Regionales <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern (RROP) (REGIONALER PLANUNGSVERBAND VOR-<br />

POMMERN 1998)<br />

Nach dem Regionalen <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern sind für die „Offshore-Trasse Off I“ an<br />

der Anlandung Mukran sowie für alle weiteren Trassenvarianten keine Flächenzuweisungen zu beachten<br />

(http://www.rpv-vorpommern.de/).<br />

Seite 6/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Entwurf zum Regionalen <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern (REGIONALER PLANUNGSVERBAND<br />

VORPOMMERN 2007, 2009) (RREP VP)<br />

Der überarbeitete Entwurf des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms Vorpommern (RREP Vorpommern)<br />

<strong>und</strong> der Entwurf des Umweltberichts wurden von der Verbandsversammlung am 23. April<br />

2008 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, das gemäß § 9 Abs. 3 <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz<br />

M-V vorgesehene zweite Beteiligungsverfahren durchzuführen. Vom 01.07.2008 bis zum<br />

30.09.2008 werden der überarbeitete Entwurf des RREP Vorpommern <strong>und</strong> der Entwurf des Umweltberichts<br />

öffentlich ausgelegt (http://www.rpv-vorpommern.de/regionalplanung/rrep-entwurf-2009.html).<br />

Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf 2008 des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms<br />

Vorpommern <strong>und</strong> zum Entwurf 2008 des Umweltberichtes zum Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramm<br />

Vorpommern endete am 30.10.2008 (zweites Beteiligungsverfahren). Die Verbandsversammlung<br />

des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschloss am 02. Juli 2009 den endgültigen<br />

Entwurf des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP, raumordnerische<br />

Festlegungen <strong>und</strong> nachrichtliche Übernahmen vgl.<br />

http://www.rpv-vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/RREP-<br />

Entwurf_2009/Karte_RREP_VP_2009_Blatt1.pdf) sowie den dazugehörigen Umweltbericht <strong>und</strong> übergab<br />

die Unterlagen zur Rechtsetzung an die Landesregierung. Bis zum Erlass der Rechtsverordnung<br />

bleibt das Regionale <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern (RROP VP, 1998) rechtsverbindlich.<br />

Folgende Karten wurden einbezogen:<br />

(http://www.rpv-vorpommern.de/uploads/media/RREP_VP_2008_Karte_<strong>Teil</strong>1.pdf, http://www.rpv-<br />

vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/RREP-<br />

Entwurf_2009/Karte_RREP_VP_2009_Blatt1.pdf).<br />

Für die marinen Kabeltrassenkorridore sind keine raumordnerischen Flächenzuordnungen relevant.<br />

Gutachtliches Landschaftsprogramm M-V (UM M-V 2003a)<br />

Nach Gutachtlichem Landschaftsprogramm M-V sind folgende Flächenzuweisungen zu beachten:<br />

Bereiche mit herausragender Bedeutung für die Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung ökologischer Funktionen<br />

(Vorschlag für Vorranggebiete)<br />

Bereich mit besonderer Bedeutung (Biotopverb<strong>und</strong>, Freiraumstruktur, Küstengewässer - Vorschlag<br />

für Vorbehaltsgebiete)<br />

Biotopverb<strong>und</strong>räume mit überregionaler Bedeutung<br />

Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Küstenabschnitte (betrifft Küste bei Glowe, Wittow <strong>und</strong><br />

im Strelas<strong>und</strong>)<br />

Sicherung der Lebensraumqualität von Küstengewässern (betrifft <strong>Teil</strong>e der Tromper Wiek, die<br />

Küste vor Mukran <strong>und</strong> Saßnitz sowie die Fahrrinne des Strelas<strong>und</strong>es)<br />

Gebiete mit sehr hoher (betrifft nordrügensche Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong>) sowie hoher bis sehr hoher<br />

(betrifft Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek) Rastgebietsfunktion für Wat- <strong>und</strong> Wasservögel<br />

Strukturelle Merkmale der Bewertung des Lebensraumpotenzials: sehr hohe (betrifft Nordrügensche<br />

Bodden <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es), hohe bis sehr hohe (betrifft die küstennahen Bereiche<br />

der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek <strong>und</strong> die Fahrrinne des Strelas<strong>und</strong>es) sowie mittlere bis hohe (betrifft<br />

die äußeren Bereiche der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek) Bewertungsstufe<br />

Landschaftsbildpotenzial: sehr hoch (außer die nördlichsten <strong>Teil</strong>e der Kabeltrassenvarianten I bis<br />

III)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 7/711<br />

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In der Stellungnahme zum Protokoll der Anlaufberatung zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren „Netzanbindung<br />

OWP Arcadis Ost 1“ vom 09. November 2009 wurde darauf hingewiesen, dass seitens des Amtes<br />

für <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung (AfRL) Vorpommern „die Anlandung der Kabeltrasse am<br />

Standort Mukran raumordnerisch als ungünstig bewertet wird, weil eine Beeinträchtigung der industriellen<br />

Entwicklung nicht auszuschließen sei“.<br />

I.2 Schutzgebiete (Naturschutz)<br />

I.2.1<br />

Internationale Schutzgebiete<br />

Der Trassenabschnitt „Offshore-Trasse Off II“ verläuft in der Nähe des Anlandungspunktes bereichsweise<br />

im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302). Der Trassenabschnitt<br />

„Offshore-Trasse Off III“ verläuft in der Nähe des Anlandungspunktes bereichsweise im vorgeschlagenen<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (vorgeschlagenes FFH-Gebiet) „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />

Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301). Alle drei Kabeltrassenvarianten müssen bei Querung<br />

des Strelas<strong>und</strong>es folgende internationale Schutzgebiete queren. Die Trassenvarianten „Strelas<strong>und</strong><br />

Off V“ <strong>und</strong> „VI“ haben Trassenanteile im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e<br />

des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301). Die Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off IV“<br />

verläuft vollständig in diesem Schutzgebiet. Alle Trassenvarianten verlaufen bei der Strelas<strong>und</strong>querung<br />

überwiegend, die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off IV“ vollständig, im EU-Vogelschutzgebiet (=SPA-<br />

Gebiet) „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402). Die Variante „Off. VII“ Wittower<br />

Fähre liegt im Grenzbereich der beiden Fauna-Flora-Habitat-Gebiete „Westrügensche Boddenlandschaft<br />

mit Hiddensee“ (DE 1544-302) <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302)<br />

sowie im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401).<br />

Die neben dem Vogelschutzgebiet <strong>und</strong> dem oben genannten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet am nächsten<br />

zu den Kabeltrassenkorridoren gelegenen FFH-Gebiete <strong>und</strong> Vogelschutzgebiete, befinden sich in<br />

den nachfolgend angegebenen Entfernungen.<br />

1.) zur „Offshore-Trasse Off. I“ (bis zur Anlandung Mukran)<br />

- Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ (DE 1649-401) ca. 5,4 km Entfernung<br />

- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ca. 1,6 km Entfernung (jedoch<br />

keine Gebietsbestandteile an der Außenküste)<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit Halbinseln <strong>und</strong> Schmaler Heide“<br />

(DE 1547-303) ca. 2,7 km Entfernung<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302) ca. 0,7 km Entfernung<br />

2.) zur „Offshore-Trasse Off. II“ (bis zur Anlandung Glowe)<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302) wird abschnittsweise gequert<br />

- vorgeschlagenes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301) ca. 3,5 km Entfernung<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302) ca. 0,6 km<br />

Entfernung<br />

- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ca. 0,9 km Entfernung (jedoch<br />

keine Gebietsbestandteile an der Außenküste)<br />

3.) zur „Offshore-Trasse Off. III“ (bis zur Anlandung Juliusruh)<br />

Seite 8/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


- vorgeschlagenes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301) auf kurzer Strecke gequert<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301) ca. 1,4 km<br />

Entfernung<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302) ca.1,2 km<br />

Entfernung<br />

- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ca. 1,4 km Entfernung (jedoch<br />

keine Gebietsbestandteile an der Außenküste)<br />

4.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung<br />

Neuhof (Strals<strong>und</strong>)<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />

Usedom“ (DE 1747-301) innerhalb<br />

- Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) innerhalb<br />

5.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. V“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof)<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />

Usedom“ (DE 1747-301) teilweise innerhalb<br />

- Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) überwiegend<br />

innerhalb<br />

6.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung)<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />

Usedom“ (DE 1747-301) teilweise innerhalb<br />

- Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) überwiegend<br />

innerhalb<br />

7.) zum Trassenabschnitt „Off. VII“ (Wittower Fähre)<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302), an der westlichen<br />

Grenze<br />

- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (DE 1544-<br />

302), an der östlichen Grenze<br />

- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) innerhalb<br />

- Vogelschutzgebiet „Vorpommersche Boddenlandschaft <strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1542-<br />

401) ca. 0,3 km Entfernung<br />

Die Lage dieser internationalen Schutzgebiete ist im Kartenanhang, Karten I, II, III <strong>und</strong> IV dargestellt.<br />

I.2.2<br />

Nationale Schutzgebiete<br />

Die marinen Kabeltrassenkorridore liegen im Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek nicht in nationalen<br />

Schutzgebieten. Folgende nationale Schutzgebiete befinden sich im Umkreis der Kabeltrassen auf der<br />

Insel Rügen, in <strong>und</strong> an der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek (Kartenanhang, Karte V).<br />

1.) zur „Offshore-Trasse Off. I“ (bis zur Anlandung Mukran)<br />

- Nationalpark „Jasm<strong>und</strong>“ ca. 0,7 km Entfernung<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 9/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


- Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (Nr. 81) am Anlandungspunkt im Flachwasser bis zur 2-<br />

m-Tiefenlinie innerhalb<br />

- Naturschutzgebiet „Wostevitzer Teiche“ (Nr. 285) ca. 1,6 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />

keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

- Naturschutzgebiet „Steinfelder in der Schmalen Heide“ (Nr. 43A) „Schmale Heide mit Steinfeldern“<br />

(Erweiterung, Nr. 43B) zu beiden ca. 2,7 km Entfernung (allerdings im Landbereich, keine<br />

marinen Schutzgebietsanteile)<br />

2.) zur „Offshore-Trasse Off. II“ (bis zur Anlandung Glowe)<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (Nr.81) am Anlandungspunkt im Flachwasser bis zur 2-<br />

m-Tiefenlinie innerhalb<br />

- Naturschutzgebiet „Roter See bei Glowe“ (Nr. 255) ca. 2,7 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />

keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

- Naturschutzgebiet „Spyckerscher See <strong>und</strong> Mittelsee“ (Nr. 256) ca. 0,6 km Entfernung (allerdings<br />

im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

3.) zur „Offshore-Trasse Off. III“ (bis zur Anlandung Juliusruh)<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (Nr.81) am Anlandungspunkt im Flachwasser bis zur 2-<br />

m-Tiefenlinie innerhalb<br />

- Naturschutzgebiet „Langes Moor“ (Nr. 253) ca. 2,8 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />

keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

- Naturschutzgebiet „Nordufer Wittow mit Hohe Dielen“ (Nr. 257) ca. 4,5 km Entfernung<br />

Die marinen Kabeltrassenkorridore verlaufen im Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung in nationalen Schutzgebieten.<br />

Folgende nationale Schutzgebiete liegen im Bereich der Kabeltrassenvarianten oder befinden<br />

sich im Umkreis der Kabeltrassen auf der Insel Rügen <strong>und</strong> dem Festland (Kartenanhang, Karte VI).<br />

4.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ [von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung<br />

Neuhof (Strals<strong>und</strong>)]<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b) auf der Rügenseite teilweise<br />

innerhalb<br />

- LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a) ca. 0,7 km Entfernung<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122) auf der Festlandsseite teilweise<br />

innerhalb<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Südwest-Rügen-Zudar“ (Nr. 144) am Anlandungspunkt auf Rügen<br />

(allerdings im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

- Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ (Nr. 273) ca. 0,65 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />

keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

- Naturschutzgebiet „Kormorankolonie Niederhof“ (Nr. 62) ca. 950 m Entfernung zum Anlandungspunkt<br />

auf der Festlandsseite<br />

5.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. V“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof)<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b) auf der Rügenseite teilweise<br />

innerhalb<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a) ca. 400 m<br />

Entfernung<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


- Landschaftsschutzgebiet „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122) ca. 2,5 km Entfernung<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Südwest-Rügen-Zudar“ (Nr. 144) am Anlandungspunkt Drigge (allerdings<br />

im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

- Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ (Nr. 273) ca. 1,9 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />

keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

6.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung)<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b) auf der Rügenseite teilweise<br />

innerhalb<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a) ca. 200 m<br />

Entfernung<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122) ca. 2,7 km Entfernung<br />

- Landschaftsschutzgebiet „Südwest-Rügen-Zudar“ (Nr. 144) am Anlandungspunkt Drigge (allerdings<br />

im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

- Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ (Nr. 273) ca. 2,0 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />

keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />

Folgende nationale Schutzgebiete liegen im Bereich bzw. Umfeld der Kabeltrassenvariante Wittower<br />

Fähre auf der Insel Rügen (Kartenanhang, Karte VII).<br />

7.) zum Trassenabschnitt „Off. VII“ Wittower Fähre<br />

- Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ ca. 2,3 km Entfernung<br />

- Naturschutzgebiet „Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel“ (Nr. 321) ca. 2,7 km Entfernung<br />

- Landschaftsschutzgebiet „West-Rügen“ (Nr. 143) am südlichen Anlandungspunkt<br />

I.3 <strong>Raum</strong>nutzungen<br />

I.3.1<br />

Schifffahrt, Häfen, Werften, Anleger<br />

Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

- Schifffahrt (Lage zu Schifffahrtsrouten anhand Angaben der Seekarte, Sportbootkonzept,<br />

http://www.vm.mv-regierung.de/raumordnung/doku/Sportbootkonzept_mv-teil-1.pdf,<br />

http://www.vm.mv-regierung.de/raumordnung/doku/Sportbootkonzept_mv-teil-2.pdf), Häfen<br />

(Fährhafen Sassnitz, http://www.sassnitz-ruegen.de/sassnitz-faehrhafen.html <strong>und</strong> weitere).<br />

Beschreibung:<br />

Es findet in den Kabeltrassenkorridoren nördlich <strong>und</strong> östlich von Rügen Flächenverkehr kleinerer<br />

Schiffe statt (Sportschifffahrt, Fischerei). Berücksichtigt werden weiterhin die Schifffahrtsrouten zum<br />

Fährhafen Sassnitz/Mukran (siehe Abb. 1, wichtige Seeverkehrsverbindung). Weitere wichtige Seeverkehrsverbindungen<br />

sind in Abb. 2 enthalten. Die wichtige Seeverkehrsverbindung nördlich von<br />

Rügen muss durch alle drei Kabeltrassenvarianten gequert werden, wobei die Querung durch Off. I<br />

am längsten ist. Die Verlegung in diesem Bereich erfordert das Einbringen des Kabels in 3 m Tiefe. Im<br />

Strelas<strong>und</strong> finden regelmäßige Schiffsbewegungen, vorrangig in den Fahrwassern „Ostansteuerung“<br />

<strong>und</strong> „Ziegelgraben“ statt, die von den drei Strelas<strong>und</strong>-Kabeltrassenvarianten zwingend gequert werden<br />

müssen. Es ist dort eine hohe Schiffsdichte vorhanden (Abb. 3 <strong>und</strong> Darstellung z. B. in (MINOS<br />

<strong>Teil</strong>projekt 2, http://www.minos-info.de/material/schlussberichte2008/TP2_Schlussbericht.pdf). Zusätz-<br />

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lich zu diesen gerichteten Schiffsbewegungen findet ein regelmäßiger Bootsverkehr von Sportbooten<br />

<strong>und</strong> Angelkähnen außerhalb der Fahrwasser statt. Dieser Verkehr erreicht, z. B. während der Heringslaichzeit,<br />

sehr hohe Dichten.<br />

Abb. 3:<br />

Sportboote auf dem Strelas<strong>und</strong><br />

Häfen, Werften <strong>und</strong> Anleger sind bis auf den oben genannten Fährhafen Sassnitz nicht im direkten<br />

Kabeltrassenumfeld vorhanden. Im 2-km-Wirkaum der Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ liegen der Hafen<br />

Strals<strong>und</strong>, die Volkswerft Strals<strong>und</strong> (http://www.volkswerft.de/), die Häfen <strong>und</strong> Anleger an der Frankensiedlung<br />

<strong>und</strong> bei Andershof.<br />

Der Hafen „Dänholm Süd“ liegt nördlich außerhalb des 2-km-Wirkraums um die Variante „Strelas<strong>und</strong><br />

Off. VI“ (https://www.ruegen.de/k<strong>und</strong>enplakate_tzr/hafen-strals<strong>und</strong>-daenholm-nord.html). Nahe der<br />

„Anlandung Drigge“ liegt der nicht öffentliche Anleger an der Halbinsel Drigge (für Spülfeld Drigge). In<br />

der Gustower Wiek außerhalb des 2-km-Wirkraums liegt die „Marina Gustow“ (20 Liegeplätze)<br />

(http://www.marina-guide.de/index.php?id=16&hafen=45) <strong>und</strong> es ist der „Naturhafen Gustower Wiek“<br />

(50 bis 150 Liegeplätze) geplant (http://putbus.eu/blog/?p=3059). Ebenfalls im weiteren (2-km-) Wirkraum<br />

der „Offshore-Trasse Off. II“ liegen der Wasserwander- Rastplatz Glowe (auch als Yacht- <strong>und</strong><br />

Fischereihafen bezeichnet) (http://www.glowe.de/hafen/index.php). Im 500-m-Wirkraum westlich der<br />

Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ liegt die „Marina Neuhof“<br />

(http://www.marinaneuhof.de/front_content.php?idcat=40). Im sich anschließenden 2-km-Wirkraum<br />

östlich der Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ liegt der Anglerhafen mit einem Anleger für Gastboote<br />

in Niederhof. Im östlichen <strong>Teil</strong> des 2-km-Wirkraums der Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off V“ liegt der<br />

Anleger an der Bungalowsiedlung Devin.<br />

In großer Entfernung östlich von Variante „Offshore-Trasse Off. II“ liegt der Hafen Lohme (55 Liegeplätze)<br />

(http://www.kreidefelsen.de/Sport-hobby/segeln/haefenrueg.htm). Im 2-km-Wirkraum der<br />

„Offshore-Trasse Off. I“ liegt der Stadthafen Sassnitz mit 120 Liegeplätzen. Diese Nutzungen werden<br />

in den Karten IX <strong>und</strong> X (Kartenanhang) dargestellt. Dort werden auch die geplanten Sportboothäfen,<br />

die im Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramm Vorpommern aufgeführt sind, mit dargestellt. Weiterhin<br />

sind die räumlichen Bezüge der hier beschriebenen <strong>Raum</strong>nutzungen zu der Variante „Off. VII“<br />

Wittower Fähre ersichtlich (Karte IX, Kartenanhang).<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Große Flächen der Tromper Wiek sollen als <strong>Raum</strong>ordnungskategorie „Ankerfläche“ ausgewiesen<br />

werden. Diese wurden aus den im Termin am 17.08.2009 übergebenen Unterlagen zur Rohstoffsicherung-Offshore<br />

im Bereich Rügen entnommen. Entsprechend der auf dem Termin vorgetragenen Hinweisen,<br />

sollten diese Planungsabsichten (in Aufstellung befindlichen Ziele der <strong>Raum</strong>ordnung des<br />

Landes) in den Unterlagen zum ROV berücksichtigt werden. Der rechtliche Status dieser Ausweisung<br />

ist unklar. Die Trassenvarianten „Offshore Off. II“ <strong>und</strong> „III“ müssten diesen Bereich queren. In der Prorer<br />

Wiek liegt die „Ankerfläche“ zwischen den beiden Reeden (Lage der Reeden siehe Abb. 1), die<br />

von der Trassenvariante „Offshore Off. I“ nicht gequert wird.<br />

I.3.2<br />

Fischerei<br />

Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

- Fischerei (Angaben der Fischereistatistik der B<strong>und</strong>esanstalt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährung<br />

(BLE) in räumlichen Bezug zu den ICES-Rechtecken sowie Veröffentlichungen des Institutes für<br />

Ostseefischerei Rostock, Faltblatt zur Stillen Fischerei Rügen http://www.naburuegen.de/pdf/Faltblatt%20Fischerei.pdf).<br />

Nachfolgend werden nutzbare Datengr<strong>und</strong>lagen aufgelistet:<br />

- Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Mecklenburg-<br />

Vorpommerns (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V,<br />

http://mv.juris.de/mv/KueFischV_MV_2006_P15.htm) vom 28. November 2006. GVOBl. M-V<br />

2006, S. 843: Fangverbote, Schonzeiten, Schongebiete, Fischereibezirke.<br />

- Untersuchungen des Instituts für Ostseefischerei Rostock (IOR 2 , Johann Heinrich von Thünen-Institut<br />

(vTI), B<strong>und</strong>esforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald <strong>und</strong> Fischerei) zur<br />

Bestandsentwicklung <strong>und</strong> Reproduktionsgr<strong>und</strong>lagen verschiedener, wirtschaftlich bedeutender<br />

Fischarten der Ostsee (Veröffentlichungen von BLEIL, FRIEß, GRÖHSLER, HAMMER, MIESKE,<br />

OEBERST, RECHLIN <strong>und</strong> anderen Mitarbeitern)<br />

- Datenbanken, Videotransekte, Studien <strong>und</strong> Gutachten des IfAÖ zu Habitaten zur Reproduktion,<br />

Aufzucht, Nahrungsaufnahme <strong>und</strong> Wanderung von Fischarten<br />

- gebietsbezogene Erfassungen zu Laichhabitaten, Fischlarvenaufkommen <strong>und</strong> Bestandsituation<br />

von Fischen des Vereins Fisch <strong>und</strong> Umwelt Mecklenburg-Vorpommern e.V., des Institutes<br />

für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Fischerei M-V sowie der<br />

Universität Rostock<br />

- Fischerei-Statistik des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit <strong>und</strong> Fischerei<br />

M-V: Anlandung, Fischerei-Standorte, Fanggeräte, Fischerei-Fahrzeuge<br />

- Statistik für ICES-Rechtecke der BLE (B<strong>und</strong>esanstalt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährung): Anlandung,<br />

Fischerei-Fahrzeuge<br />

- Datenbank zur Überwachung der Fischereifahrzeuge mit einer Länge größer 15 m (VMS)<br />

- Standorte von Reusen in den Karten für Sportbootschifffahrt sowie der Seekarte<br />

- gebietsbezogene Erfassungen von Fanggeräten, z. B. DUMKE (2003) <strong>und</strong> DUMKE & SCHULZ<br />

(2006)<br />

Einige Informationen sind auch unter http://www.portal-fischerei.de/, beim Landesamt für Landwirtschaft,<br />

Lebensmittelsicherheit <strong>und</strong> Fischerei M-V<br />

(http://www.lallf.de/Fischerei.9.0.html) <strong>und</strong> unter<br />

2 weitere Informationen zum IOR unter http://www.bfafish.de/nn_820254/DE/institute/institutfuerostseefischerei/institutfuerostseefischerei__node.html__nnn=true<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 13/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


http://www.bmelv.de/cln_044/nn_751680/DE/05-Fischerei/Fischerei.html__nnn=true<br />

zu erhalten.<br />

Beschreibung:<br />

In den Untersuchungsräumen werden die verschiedensten Fischfangmethoden kombiniert eingesetzt.<br />

Hauptfangerät ist das Stellnetz. Es sind derzeit keine genau den Kabeltrassenabschnitten zuzuordnenden<br />

fischereilichen Quellen aus der Literatur verfügbar, da kein Fachgutachten erstellt wurde. Für<br />

die Bestandsbeschreibung Fischerei wird beispielsweise das Gutachten vom IFAÖ (2007c) sowie I-<br />

CES (2008) <strong>und</strong> DÖRING et al. (2005) verwendet. Es befinden sich keine Laichschonbezirke in der<br />

Nähe der Trassen. Der nächstliegende ist die Wamper Wiek (Fischereibezirk Strelas<strong>und</strong>).<br />

Der Untersuchungsraum der Offshoretrassen Off. I, II, III befindet sich in dem ICES-Rechteck 38G3.<br />

In diesem Rechteck wurde im Jahr 2002 der zweithöchste Fangaufwand (nach 37G1) betrieben <strong>und</strong><br />

es erfolgte die zweithöchste Anlandung des Dorsches im Bereich der 12-sm-Zone (IFAÖ 2007a). Im<br />

untersuchten Rechteck 38G3 wurde nach dem Dorsch für die Fl<strong>und</strong>er der zweithöchste Fangaufwand<br />

betrieben sowie die zweithöchste Anlandung im Vergleich zu allen anderen Ostseerechtecken verzeichnet.<br />

In der Heringfischerei wurde 2002 in 38G3 (nach 37G3) der zweithöchste Aufwand betrieben<br />

<strong>und</strong> der zweithöchste Ertrag erwirtschaftet. Dabei wurden überwiegend Stellenetze verwendet. Die<br />

Fangmengen für die Jahre 2000, 2001 <strong>und</strong> 2002 belaufen sich auf 4.710 t, 6.019 t sowie 9.558 t. In<br />

jedem Jahr waren die 3 Fischarten Hering, Dorsch <strong>und</strong> Fl<strong>und</strong>er die hauptsächlich angelandeten Arten<br />

(IFAÖ 2007a). Der Dorsch (Gadus morhua) ist jedoch der wichtigste Wirtschaftsfisch für die Anliegerstaaten<br />

der westlichen Ostsee (RECHLIN 1999). Im Untersuchungsraum wird im Frühjahr auf Hering<br />

(Clupea harengus) gefischt, dessen Schwärme zum Laichen in die Flachwasserbereiche schwimmen.<br />

Der Rügensche Frühjahrshering sucht besonders im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> um Rügen seine<br />

Laichgründe auf (vgl. Kap. II.2.11.2). Da sich die Weidegründe des Herings in der Arkonasee befinden,<br />

finden auch Anwanderungen in die Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek statt (IFAÖ 2007a). Der drittwichtigste<br />

Wirtschaftsfisch der Ostsee ist die Sprotte (Sprattus sprattus), insbesondere für die östlichen<br />

Ostseeanliegerstaaten. Zu Beginn der 80er Jahre hatten die Anlandungen der Sprotte abgenommen,<br />

die seit 1991 wieder stark angestiegen waren (RECHLIN 2000). Mögliche Gründe für die erhöhten<br />

Fangmengen der Sprotte liegen zum einen in dem drastischen Rückgang der Dorschbestände<br />

(fehlender Räuberdruck) <strong>und</strong> zum anderen in dem verstärktem Fischereiaufwand der internationalen<br />

Fischerei begründet (RECHLIN 2000). Darüber hinaus sind die folgenden Fischarten ebenfalls von wirtschaftlicher<br />

Bedeutung: Fl<strong>und</strong>er (Platichthys flesus), Steinbutt (Psetta maxima), Flussaal (Anguilla<br />

anguilla), Meerforelle (Salmo trutta) sowie der Tobiasfisch (Ammodytes tobianus). Als Beifang werden<br />

Hornhecht (Belone belone), Aalmutter (Zoarces vivparus), Zander (Sander lucioperca), Flussbarsch<br />

(Perca fluviatilis), Plötze (Rutilus rutilus), Seehase (Cyclopterus lumpus) sowie Seeskopion (Myoxocephalus<br />

scorpius).<br />

Im Bereich Strelas<strong>und</strong>/Kubitzer Bodden findet die kommerzielle Fischerei als passive Fischerei mittels<br />

Stellnetzen, Reusen, Langleinen <strong>und</strong> Aalkörben statt (THIEL et al. 2005a). In diesem Gebiet ist der<br />

Fischereihafen Stahlbrode ein wichtiger Fischereistandort. Darüber hinaus sind noch Gristow <strong>und</strong><br />

Glewitz sowie Strals<strong>und</strong> als Fischereihäfen des Fischereigebietes Strelas<strong>und</strong> ausgewiesen (BOCHERT<br />

& WINKLER 2000).<br />

Im Fischereigebiet Strelas<strong>und</strong> (einschließlich Kubitzer Bodden <strong>und</strong> Prohner Wiek) wurden im Zeitraum<br />

1968-2004 insgesamt 18.807 t <strong>und</strong> durchschnittlich 508 t Fische pro Jahr angelandet. Dabei wurden<br />

die folgenden 10 Fischarten regelmäßig angelandet: Hering, Plötze, Barsch, Hecht, Aal, Blei/Brassen,<br />

Zander, Dorsch, Fl<strong>und</strong>er <strong>und</strong> Hornhecht. Der Ertrag wurde in jedem Jahr von dem frühjahrslaichenden<br />

Hering dominiert. Dieser erreichte in den Jahren 2000 – 2004 über 50% der Erträge (THIEL et al.<br />

Seite 14/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


2005a). Darauf folgten Plötze, Barsch, Hecht <strong>und</strong> Aal. Somit stellten diese 5 Arten über 90% der<br />

Fangmenge. Im Fischereigebiet Strelas<strong>und</strong> ist im Gegensatz zu anderen Küstengewässern in den<br />

Jahren 1989 – 2004 eine auffallende Zunahme der Zandererträge zu beobachten gewesen (THIEL et<br />

al. 2005a). Für den Zeitraum 2000 – 2004 lagen die kommerziellen Gesamtfänge bei insgesamt<br />

70,1 t/a. Davon entfielen auf den Aal 7,8 t/a, auf den Hecht 17,2 t/a, auf die Plötze 12,3 t/a, auf den<br />

Barsch 14,9 t/a <strong>und</strong> auf den Zander 14,4 t/a. Dennoch ist im Allgemeinen ein abnehmender Trend der<br />

Gesamtfänge <strong>und</strong> somit auch der Fänge der wichtigsten Arten in den Küstengewässern Mecklenburg-<br />

Vorpommerns zu verzeichnen (THIEL et al. 2005a).<br />

Im Jahre 2009 wurden im Strelas<strong>und</strong> insgesamt 240 t angelandet, an denen maßgeblich der Hering<br />

mit 191 t beteiligt war (siehe Tab. 4). Es folgte mit 9 t der Hecht, mit 8 t der Hornhecht, mit 7 t der<br />

Zander sowie mit jeweils 6 t Barsch <strong>und</strong> Fl<strong>und</strong>er. Im Gegensatz dazu erreichte die Plötze in den Gewässern<br />

zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen, als auch im Vergleich mit den Fangplätzen „Strelas<strong>und</strong>“<br />

<strong>und</strong> „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden“, mit 206 t die höchste Anlandemenge für 2009. Auch der Gesamtfang<br />

war in diesem Gebiet mit 380 t der größte Fang. Mit 113 t folgte der Hering <strong>und</strong> mit einigem Abstand<br />

der Hecht (14 t) sowie der Dorsch (12 t). Jeweils 8 t erreichten der Aal <strong>und</strong> die Fl<strong>und</strong>er (Tab. 4).<br />

Für den Fangplatz „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden“ wurden mit insgesamt knappen 28 t die geringsten<br />

Anlandemengen verzeichnet. Hier erreichte der Zander mit 13,9 t die höchste Anlandemenge. Es folgten<br />

mit jeweils 3 t Dorsch <strong>und</strong> Plötze. Der Hering dagegen war mit nur 1,6 t beteiligt.<br />

Nach der Aussage eines ortsansässigen Fischers („Wittower Fähre“) konnte dieser im Jahr 2009 seine<br />

Heringsquote im Breezer Bodden abfischen als auch eine knappe Tonne Hecht sowie einige Kilogramm<br />

Flussbarsch anlanden (mdl. Mitt. Januar 2010).<br />

Tab. 4:<br />

Überblick über die Anlandungen in kg der 3 Fangplätze „Strelas<strong>und</strong>“, „Gewässer<br />

zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen“ sowie „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden“ für<br />

2009 (statistische Angaben: LALLF, unter Vorbehalt)<br />

Art<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

Gewässer zw.<br />

Hiddensee u. Rügen<br />

Aal 2.881 8.308 603<br />

Hering 191.781 113.676 1.648<br />

Blei 1.280 1.530 1.127<br />

Plötze 3.815 206.112 3.182<br />

Hecht 9.161 14.629 1.383<br />

Schnäpel 63<br />

Lachs 33 50 5<br />

Forelle 10 63<br />

Dorsch 1.869 12.188 3.411<br />

Wittling 50<br />

Hornhecht 8.399 2.217 190<br />

Zander 7.798 5.086 13.912<br />

Barsch 6.292 7.873 877<br />

Aalmutter 50 16<br />

Scholle 115 173<br />

Kliesche 50 256<br />

Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 15/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Art<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

Gewässer zw.<br />

Hiddensee u. Rügen<br />

Fl<strong>und</strong>er 6.696 8.513 1.256<br />

Steinbutt 11 45 12<br />

gesamt 240.304 380.463 27.928<br />

Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden<br />

I.3.3<br />

Rohstoffwirtschaft, Klappstellen<br />

Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

- Rohstoffwirtschaft (Angaben des Bergamtes Strals<strong>und</strong> zu Rohstoffentnahmegebieten, CONTIS-<br />

Datensatz des BSH, Quelle: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />

Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf sowie des<br />

Rohstoffdatenkataloges der Lagerstätten des Landes M-V, „Kartieranleitung für das Kartenwerk<br />

oberflächennaher Rohstoffe Mecklenburg-Vorpommern 1 : 50.000 KOR 50 M-V“, LUNG M-V<br />

2002)<br />

- Landesraumentwicklungsprogramm M-V (MFABL M-V 2005): Vorranggebiet für die marine Rohstoffsicherung<br />

„Tromper Wiek E“ <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete für die marine Rohstoffsicherung<br />

„Tromper Wiek I“,“Tromper Wiek II“, „Tromper Wiek III“<br />

- Gutachten zur Berücksichtigung der Belange der marinen Rohstoffsicherung bei der Fortschreibung<br />

des Landesraumentwicklungsprogramms M-V für das Küstenmeer.<br />

(IFAÖ & FUGRO 2007): Vorranggebiet „Tromper Wiek E“, geplante Erweiterung nach RL-MSK<br />

„Tromper Wiek E“, „Tromper Wiek S“<br />

- Auskunft <strong>und</strong> shape-file des Bergamtes Strals<strong>und</strong> vom 19.04.2010 mit Stand vom 15.04.2008:<br />

Vorbehaltsgebiet Prorer Wiek I, Erlaubnisfelder Erweiterung Prorer Wiek I, Prorer Wiek II.<br />

Eine Darstellung findet sich in Karte IX (Kartenanhang).<br />

Beschreibung:<br />

Die Lagerstätte „Prorer Wiek I“ <strong>und</strong> die Reede sowie weitere Bereiche der Prorer Wiek vor Sassnitz<br />

umfasst das Erlaubnisfeld Erweiterung „Prorer Wiek I“. Südwestlich davon, vor Prora, liegt das Erlaubnisfeld<br />

„Prorer Wiek II“. Eine Darstellung findet sich Karte IX (Kartenanhang).<br />

In der Prorer <strong>und</strong> der Tromper Wiek befinden sich die gewerblichen Lagerstätten „Prorer Wiek I“,<br />

„Tromper Wiek I, II“ <strong>und</strong> „Tromper Wiek III“ (marine Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung laut<br />

LEP M-V) sowie die Lagerstätte für den Küsten- <strong>und</strong> Hochwasserschutz (RL-MSK) „Tromper Wiek E“<br />

(Marines Vorranggebiet Rohstoffsicherung laut LEP M-V) in Trassennähe. Weiterhin sind in der Tromper<br />

Wiek zwei Flächen („Tromper Wiek E“, „Tromper Wiek S“) als Erweiterungsgebiete für die marine<br />

Sandgewinnung für den Küstenschutz (RL-MSK) ausgewiesen (IFAÖ & FUGRO 2007). (Darstellung in<br />

Karte IX, Kartenanhang)<br />

Es befinden sich keine Klappstellen im Untersuchungsraum der Trassenvarianten <strong>und</strong> auch nicht in<br />

dessen näherem Umfeld. Die Klappstellen in der weiteren Umgebung sind als lilafarbene Kreise in<br />

Karte IX (Kartenanhang) dargestellt.<br />

Die Trassen Off. V <strong>und</strong> Off. VI beginnen an der Halbinsel Drigge, die teilweise als Ablagerungsfläche<br />

für Baggergut aus Ausbau- <strong>und</strong> Unterhaltungsmaßnahmen der regionalen Wasserstraßen dient. So<br />

wird ggf. alle zwei Jahre ein <strong>Teil</strong> des Baggergutes aus der Unterhaltung des 7,50 m-Ausbaus der Ostansteuerung<br />

Strals<strong>und</strong> auf das Spülfeld verbracht (IFAÖ 2004d).<br />

Das Spülfeld Drigge befindet sich im Landbereich <strong>und</strong> wird hier nicht weiter berücksichtigt.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


- Angaben der Seekarte <strong>und</strong> der CONTIS-Daten des BSH,<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />

Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf<br />

Beschreibung:<br />

Der Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ [von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung<br />

Neuhof (Strals<strong>und</strong>)] verläuft parallel zur Hochspannungsfreileitung über den Strelas<strong>und</strong> im Abstand<br />

von größer 25 m (Abb. 5). Gleiches gilt für die im Trassenwirkraum liegende Gasleitung. Der Trassenabschnitt<br />

an der Wittower Fähre Off. VII ist in Bündelung mit der vorhandenen 110-kV-Freileitung <strong>und</strong><br />

in Parallellage zur vorhandenen Gasleitung im Rassower Strom geplant (Abb. 6, Karte XI, Kartenanhang).<br />

Es sind mehrere Seekabel in den Untersuchungsräumen der Trassen Off. I, Off. II <strong>und</strong> Off. III vorhanden<br />

<strong>und</strong> geplant. Bei den geplanten Kabeln handelt es sich um drei Datenkabel <strong>und</strong> eines, welches<br />

sich nicht mehr in Betrieb befindet (vgl. Kartenanhang, Karten XII, XIII). Alle Kabel werden mehrfach<br />

durch verschiedene Trassenvarianten gequert. Das Datenkabel im Bereich des Windparks ist auch in<br />

der CONTIS-Karte verzeichnet. Aus der dortigen Darstellung ist jedoch nicht zu erkennen, ob die<br />

Trassen an ihrem oberen Ende gequert werden.<br />

In keinem der Untersuchungsräume werden Pipelines gequert.<br />

Abb. 5:<br />

Hochspannungsfreileitung über den Strelas<strong>und</strong><br />

Seite 18/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 6:<br />

Hochspannungsfreileitung über den Rassower Strom<br />

Informationen zu Wracks <strong>und</strong> Unterwasserhindernissen sind im Kartenanhang, Karten XIV, XV enthalten.<br />

Im Kartenanhang, Karten VIII <strong>und</strong> IX werden die marinen Nutzungen in den Untersuchungsräumen<br />

dargestellt.<br />

I.3.6<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

- Es gibt keine zusammenfassende Beschreibung zu Tourismus <strong>und</strong> maritim-touristischer Nutzung.<br />

Nachfolgend werden nutzbare Datengr<strong>und</strong>lagen aufgelistet:<br />

- Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern 2010<br />

(http://www.vorpommern.de/fileadmin/user_upload/dokumente/statistik/Landestourismuskonz<br />

ept_2010.pdf)<br />

- Regionales <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern 1998 (http://www.rpvvorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/2004/rrop/rrop-vp-gesamt-mit-karten.pdf)<br />

- Entwurf des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms Vorpommern 2009 (http://www.rpv-<br />

vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/RREP-<br />

Entwurf_2009/RREP_VP_020709.pdf)<br />

- Regionales Entwicklungskonzept Vorpommern, erste Fortschreibung 2004 (http://www.rpvvorpommern.de/projekte/regionales-entwicklungskonzept.html)<br />

- Regionale <strong>und</strong> lokale Tourismusgutachten<br />

- Studie „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ 2010<br />

(http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/_Service/Publikationen/index.js<br />

p?&publikid=277)<br />

- Im Internet ist des Weiteren eine Vielzahl von Informationen zum Tourismus an der Prorer<br />

<strong>und</strong> Tromper Wiek sowie am Strelas<strong>und</strong> verfügbar (z. B. www.mv-maritim.de,<br />

www.ruegen.de, www.vorpommern.de u. ä.).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 19/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Beschreibung:<br />

Die Insel Rügen (mit Hiddensee) hat mit Anteilen von 26% der Gästeankünfte <strong>und</strong> 30% der Übernachtungen<br />

am Gesamtmarkt Mecklenburg-Vorpommern eine große Bedeutung für den Fremdenverkehr.<br />

Besonders wichtig sind die Segmente Sommer-, Wasser-, Ges<strong>und</strong>heits-, Camping- <strong>und</strong> Radtourismus<br />

(vgl. WM M-V 2004). Gleichzeitig stellt der Fremdenverkehr den wesentlichsten Wirtschaftsfaktor der<br />

Insel dar. Die Gemeinden an der Nordostküste von Rügen zwischen den Halbinseln Wittow <strong>und</strong><br />

Mönchgut sind als touristische Schwerpunkträume ausgewiesen. In diesen Gebieten sollen Qualität<br />

<strong>und</strong> Struktur des touristischen Angebots verbessert werden. Fast die gesamte Insel <strong>und</strong> die an den<br />

Strelas<strong>und</strong> grenzenden landseitigen Gebiete sind Tourismusentwicklungsräume, welche als Ergänzung<br />

zu den Schwerpunkträumen entwickelt werden sollen (vgl. RREP-Entwurf VP 2009). Eine Übersicht<br />

der Tourismusschwerpunkt- <strong>und</strong> –entwicklungsräume sowie ausgewählter Erholungsorte ist unter<br />

http://www.rpv-vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/Plaene/Plan6.pdf zu finden.<br />

Zu den Standortvorteilen zählen die attraktive Einheit von Meer, Strand, der abwechslungsreichen<br />

Küste <strong>und</strong> dem Landschaftsbild in Verbindung mit dem vielfältigen Freizeitangebot (Baden, Wassersport,<br />

Wandern, Naturerlebnisse / Naturbeobachtungen, Festspiele usw.).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der optischen Attraktivität der Nordostküste Rügens ist das Aufkommen an Sportbooten <strong>und</strong><br />

Ausflugsschiffen in Küstennähe sehr hoch, wobei es saisonale Unterschiede gibt. An diesem Küstenabschnitt<br />

befinden sich die Sportboothäfen Glowe, Lohme <strong>und</strong> Saßnitz. Von Saßnitz aus bestehen<br />

Fährverbindungen nach Trelleborg sowie nach Lübeck bzw. St.-Petersburg, welche die geplanten<br />

Trassenverläufe queren. Die ostrügenschen Boddengewässer an der Wittower Fähre bilden die Verbindung<br />

zwischen Großem Jasm<strong>und</strong>er Bodden <strong>und</strong> der Ostsee <strong>und</strong> sind bei Sportbooten sehr beliebt.<br />

Der Strelas<strong>und</strong> zwischen Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Neuhof wird ebenfalls stark durch Wassersportler <strong>und</strong> Ausflugsschiffe<br />

genutzt. Genauere Ausführungen dazu finden sich in Abschnitt I.3.1.<br />

Die nordöstliche äußere Küste Rügens ist mit Kap Arkona, dem Nationalpark Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong> dem staatlich<br />

anerkannten Erholungsort Saßnitz ein beliebtes Ausflugsziel. Hier bestehen vor allem Blickbeziehungen<br />

zu den Trassenverläufen.<br />

In der Umgebung der Anlandungen der Offshore-Trassen liegen zahlreiche Siedlungen mit Wohn- <strong>und</strong><br />

Erholungsfunktion. Im 2-km-Wirkraum der Trasse Off. I liegen die Ortschaften Mukran <strong>und</strong> Saßnitz, im<br />

2-km-Wirkraum der Anlandung von Trasse Off. II liegt Glowe. Die Trasse Off. III landet in 1 km Entfernung<br />

von Juliusruh an. Im Bereich der Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII) liegen die Außenbereichssiedlung<br />

Wittower Fähre im 100-m-Wirkraum <strong>und</strong> Vaschvitz im 2-km-Wirkraum. Im 500-m-<br />

Wirkraum der Kabeltrasse Off IV befindet sich der Yachthafen Neuhof, im 2-km-Wirkraum die Ortschaft<br />

Niederhof. Im 500-m-Wirkraum der Trasse Off V. liegt der Siedlungsbereich Andershof der<br />

Stadt Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> im weiteren (2-km-) Wirkraum liegen Devin <strong>und</strong> Drigge. Die Frankensiedlung als<br />

Siedlungsbereich der Stadt Strals<strong>und</strong> befindet sich im 500-m-Wirkraum der Trasse Off. VI.<br />

I.3.7<br />

Windenergie<br />

Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

- Angaben des BSH unter<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/index.jsp<br />

einschließlich der CONTIS-Daten des BSH,<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />

Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf<br />

Beschreibung:<br />

Seite 20/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die Kabeltrassen beginnen ab dem geplanten Umspannwerk des Offshore-Windparks (OWP) „Arcadis<br />

Ost 1“, der in der 12-sm-Zone Mecklenburg-Vorpommerns liegt. Dieser Windpark liegt im Eignungsgebiet<br />

für OWP (Planungsraum ARCADIS Ost 1) nach LEP M-V nördlich der Insel Rügen. In den geplanten<br />

Untersuchungsräumen der Kabeltrassen liegen keine Offshore-Windparkplanungen.<br />

In großer Entfernung liegen genehmigte Offshore-Windparkanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />

(AWZ), die sich im Besonderen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen nach § 3 Seeanlagenverordnung<br />

(SeeAnlV) „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ 3 (vgl. Abb. 8, Quelle:<br />

(http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />

Informationssystem/ContisKarten/OstseeSchutzUndEignungsgebiete.pdf) befinden (Auskunft des<br />

BSH vom 03.03.2010). Dies sind die OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> „Arkona-Becken Südost“. Für den<br />

Offshore Windpark „Ventotec Ost 2“ ist die Errichtung <strong>und</strong> der Betrieb von 80 Windenergieanlagen mit<br />

einer Leistung von etwa 5 MW sowie eines Umspannwerkes genehmigt. Die Windparkfläche umfasst<br />

ca. 30 km² <strong>und</strong> liegt etwa 35 km nordöstlich der Insel Rügen. Gegenstand der Genehmigung für den<br />

etwa 40 km² umfassenden Windpark „Arkona-Becken Südost“ ist die Errichtung <strong>und</strong> der Betrieb von<br />

ebenfalls 80 Windenergieanlagen sowie einer Messplattform zur Erfassung meteorologischer <strong>und</strong><br />

meeresphysikalischer Daten. (http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />

Informationssystem/ContisKarten/OstseeOffshoreWindparksPilotgebiete.pdf, Abb. 7, Fehler! Verweisquelle<br />

konnte nicht gef<strong>und</strong>en werden.)<br />

Abb. 7:<br />

CONTIS-Karte des BSH - Übersicht zu Offshore Windparkplanungen in der Ostsee<br />

Im Besonderen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen nach § 3 Seeanlagen-Verordnung „Kriegers<br />

Flak“ 4 (vgl. Abb. 8) liegt der genehmigte OWP „Kriegers Flak“ (vgl. Abb. 7).<br />

Weitere geplante Offshore-Windparks liegen im Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Westlich<br />

Adlergr<strong>und</strong>“ <strong>und</strong> an der westlichen Grenze der 12-sm-Zone M-V. Im Eignungsgebiet „Kriegers Flak“ ist<br />

der Ausbau des genehmigten Windparks geplant. (weitere Informationen auf www.bsh.de, in Abb. 7).<br />

In noch größerer Entfernung zu den Kabeltrassenvarianten befindet sich in der 12-sm-Zone Mecklenburg-Vorpommerns<br />

vor dem Darß der genehmigte Offshore-Windpark „Baltic I“ (vgl.<br />

http://www.offshore-wind.de/page/index.php?id=2638). Dieser liegt im „Eignungsgebiet Pilotvorhaben<br />

OWP Baltic 1“. Weitere geplante Offshore Windparks liegen in westlicher Richtung in noch größerer<br />

Entfernung, jedoch nicht mehr in der 12-sm-Zone M-V (vgl. Abb. 7).<br />

3 vgl. „Festlegung des besonderen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen "Westlich Adlergr<strong>und</strong>" gemäß § 3a<br />

der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres“ (Bek. d. BSH v.<br />

16.12.2005, GMBl. 1259)<br />

4 vgl. „Festlegung des besonderen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen „Kriegers Flak" gemäß § 3a der<br />

Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres“ (Bek. d. BSH v. 16.12. 2005,<br />

GMBl. S. 1263)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 21/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 8:<br />

CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Schutz- <strong>und</strong> Eignungsgebiete<br />

I.3.8<br />

Meeresforschung<br />

Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

- Angaben des BSH unter<br />

http://www.bsh.de unter den Themen /Meeresdaten/Beobachtungen<br />

Beschreibung:<br />

Bereiche der Meeresforschung liegen nicht in den Untersuchungsräumen der geplanten Kabeltrassen.<br />

In der AWZ befindet sich angrenzend an den OWP „Kriegers Flak“ die Forschungsplattform „FINO 2“<br />

(http://schiw.sf.hs-wismar.de/fino2/, vgl. Abb. 9 - dort linker der beiden gelben Punkte). Im Eignungsgebiet<br />

„Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ ist die Messplattform Arkona-Becken Südost installiert (vgl. Abb. 9 - dort<br />

rechter der beiden gelben Punkte).<br />

Des Weiteren sind die Stationen des MARNET-Messnetzes zu nennen. Im größeren Abstand zu den<br />

Kabeltrassen befinden sich die Stationen „Arkon Becken“ <strong>und</strong> Darßer Schwelle“. Diese werden auch<br />

für das MURSYS- das Meeresumwelt-Reportsystem - genutzt<br />

(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-Umweltreportsystem/index.jsp)<br />

Weiterhin zu nennen ist das BLMP-Messprogramm<br />

(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/BLMP-Messprogramm/index.jsp), innerhalb dessen<br />

beispielsweise das „Ostsee-Monitoring“ stattfindet. Die MUDAB ist die zentrale Datenbank des<br />

B<strong>und</strong>/Länder-Messprogramms für die Meeresumwelt von Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />

Seite 22/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/BLMP-<br />

Messprogramm/station/messgroe/2392.jsp).<br />

Die folgende Abb. 9 gibt einen Überblick über sämtliche Nutzungen in der Ostsee.<br />

Abb. 9:<br />

CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Sämtliche Nutzungen<br />

I.4 Variantenvergleich aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen<br />

I.4.1<br />

Erläuterung der methodischen Vorgehensweise<br />

Der Verlauf der räumlichen Varianten ist im Kartenanhang, in den Karten XVIII, XIX, XX <strong>und</strong> XXI sowie<br />

in vielen weiteren Karten <strong>und</strong> Abbildungen dieser Unterlage dargestellt. Eine Kurzbeschreibung<br />

der Varianten wird in Kapitel 0.1 <strong>und</strong> im <strong>Teil</strong> A der Antragsunterlagen vorgenommen. Es werden folgende<br />

räumliche Alternativen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen verglichen:<br />

„Off. I“ vom Umspannwerk des OWP „Arcadis Ost 1“ bis zum Anlandungspunkt Mukran<br />

„Off. II“ vom Umspannwerk des OWP „Arcadis Ost 1“ bis zum Anlandungspunkt Glowe<br />

„Off. III“ vom Umspannwerk des OWP „Arcadis Ost 1“ bis zum Anlandungspunkt Juliusruh<br />

„Off. IV“ Anlandung Neuhof (Rügen) bis Anlandung Neuhof (Strals<strong>und</strong>)<br />

„Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof <strong>und</strong><br />

„Off. VI“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung<br />

„Off. VII“ Wittower Fähre<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 23/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Der nachfolgend vorgenommene Variantenvergleich beruht auf der Darstellung der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong><br />

<strong>Raum</strong>nutzungen sowie der Wirkungsprognose für die wirtschaftlichen Nutzungen (Kap. I.1 bis I.3 sowie<br />

II.3.1). In Tab. 5 sind ausgewählte Vergleichskriterien aufgeführt, die wesentliche Informationen<br />

aus Bestand <strong>und</strong> Wirkungsanalyse umfassen, sowie Wirkungen, bei denen z. T. deutliche Unterschiede<br />

zwischen den Varianten auftreten.<br />

Zur vereinfachten Bewertung der Relationen der räumlichen Varianten der Seekabel-Verlegung untereinander<br />

wird eine farbliche Hinterlegung der Übersicht mit folgender Bedeutung gewählt:<br />

Vorzugs-Variante hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />

negativer gegenüber der Vorzug-Variante, jedoch deutliche Vorteile gegenüber nicht zu bevorzugender Variante<br />

hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />

Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />

Die Bewertung erfolgt einerseits durch den Vergleich der Hauptvarianten Nord Off. I, Off. II, Off. III <strong>und</strong><br />

andererseits durch den Vergleich der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung Off. IV, V <strong>und</strong> VI, die mit den<br />

erstgenannten Varianten kombiniert werden können. Die Variante Off. VII wird aus Gründen der Vollständigkeit<br />

ebenfalls aufgeführt.<br />

Da für die verschiedenen Kriterien jeweils unterschiedliche Vorzugs-Varianten abgeleitet werden können,<br />

ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Einzelkriterien erforderlich (s. Abb. 10, Abb. 11).<br />

Dabei wird ein vereinfachter Bewertungsansatz ohne Wichtung von bestimmten Kriterien angewendet.<br />

Demnach ist die zusammenfassende Bewertung der Vorhabens-Varianten nur eine von mehreren<br />

Möglichkeiten für den Variantenvergleich, da eine Wichtung zu modifizierten Ergebnissen führen<br />

könnte.<br />

Die vereinfachte Bewertung der Varianten erfolgt unter Vergabe von Punkten wie in der folgenden<br />

Übersicht dargestellt:<br />

Vorzugs-Variante hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />

negativer gegenüber der Vorzug-Variante, jedoch deutliche Vorteile gegenüber<br />

nicht zu bevorzugender Variante hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />

Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />

1 Punkt<br />

2 Punkte<br />

3 Punkte<br />

Entsprechend ist die Vorzugsvariante der Haupttrassen (Off. I – III) bzw. der Strelas<strong>und</strong>querung (Off.<br />

IV – VI) diejenige mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Der Abschnitt Off. VII fließt in diese vereinfachte<br />

Bewertung nicht ein, um den Variantenvergleich der drei Hauptvarianten Nord (Off. I, Off. II <strong>und</strong><br />

Off. III) zu ermöglichen.<br />

I.4.2<br />

Variantenvergleich aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen<br />

In den Variantenvergleich aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen gehen die Informationen<br />

der übergeordneten Planungen <strong>und</strong> Vorgaben (Kap. I.1) sowie hinsichtlich <strong>Raum</strong>nutzungen (Kap.<br />

Seite 24/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


I.3) ein. Auf eine Betrachtung der nationalen <strong>und</strong> internationalen Schutzgebiete wird an dieser Stelle<br />

verzichtet <strong>und</strong> auf die gesonderte Darstellung in Kap. II.9 sowie III.5 verwiesen.<br />

Tab. 5: Übersicht zur Bewertung der räumlichen Varianten der Seekabel-Verlegung -<br />

<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen<br />

Wirkung /<br />

Kriterium „Off. I“<br />

(Mukran)<br />

Hauptvarianten Nord<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) M-V<br />

nein<br />

Gutachtliches Landschaftsprogramm M-V<br />

(2) Ziele der<br />

<strong>Raum</strong>entwicklung<br />

besondere<br />

Bedeutung<br />

für die Sicherung<br />

<strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

in der Prorer<br />

Wiek<br />

(3) Schwer-<br />

Sicherung<br />

punktbe-<br />

reiche zur raumqualität<br />

der Lebens-<br />

Sicherung von Küstengewässern<br />

<strong>und</strong> Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

(4) Rastgebietsfunktion<br />

sehr hoch<br />

hoch bis<br />

für Wat- <strong>und</strong><br />

Wasservögel<br />

(5) Bewertung<br />

des<br />

Lebensraumpotentials<br />

mittel bis<br />

sehr hoch<br />

besondere<br />

Bedeutung<br />

für die Sicherung<br />

<strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

in der Tromper<br />

Wiek<br />

Sicherung<br />

der Lebensraumqualität<br />

von Küstengewässern,<br />

ungestörte<br />

Naturentwicklung<br />

naturnaher<br />

Küstenabschnitte<br />

hoch bis<br />

sehr hoch<br />

mittel bis<br />

sehr hoch<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

besondere<br />

Bedeutung<br />

für die Sicherung<br />

<strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

in der Tromper<br />

Wiek<br />

Sicherung<br />

der Lebensraumqualität<br />

von Küstengewässern<br />

hoch bis<br />

sehr hoch<br />

mittel bis<br />

sehr hoch<br />

„Off. VII“<br />

(Wittower<br />

Fähre)<br />

herausragende<br />

Bedeutung<br />

für die Sicherung<br />

<strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

ungestörte<br />

Naturentwicklung<br />

<strong>und</strong><br />

Sicherung<br />

der Lebensraumqualität<br />

von Küstengewässern,<br />

ungestörte<br />

Naturentwicklung<br />

naturnaher<br />

Küstenabschnitte<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

herausragende<br />

Bedeutung<br />

für die Sicherung<br />

<strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

ungestörte<br />

Naturentwicklung<br />

<strong>und</strong><br />

Sicherung<br />

der Lebensraumqualität<br />

von Küstengewässern<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

herausragende<br />

Bedeutung<br />

für die Sicherung<br />

<strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

ungestörte<br />

Naturentwicklung<br />

naturnaher<br />

Küstenabschnitte<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

(1) Naturschutz<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

auf Gewässern<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

auf Gewässern<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

auf Gewässern<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

auf Gewässern<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

auf Gewässern<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

auf Gewässern<br />

herausragende<br />

Bedeutung<br />

für die Sicherung<br />

<strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

ökologischer<br />

Funktionen<br />

ungestörte<br />

Naturentwicklung<br />

naturnaher<br />

Küstenabschnitte<br />

sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />

sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />

(6) Land-<br />

sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />

schaftsbild-<br />

potential<br />

<strong>Raum</strong>nutzungen (Berücksichtigung von Festlegungen des LEP M-V)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 25/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Wirkung /<br />

Kriterium „Off. I“<br />

(Mukran)<br />

(7) Schifffahrt,<br />

Häfen,<br />

Werften,<br />

Anleger<br />

quert wichtige<br />

Seeverkehrsverbindung,<br />

Reede im<br />

südl. Nahbereich<br />

der<br />

Trasse,<br />

überregional<br />

bedeutsamer<br />

Hafen<br />

(Mukran-<br />

Sassnitz)<br />

<strong>und</strong> Stadthafen<br />

Sassnitz<br />

im 2-km-<br />

Wirkraum,<br />

Flächenverkehr<br />

kleinerer<br />

Schiffe<br />

(8) Fischerei wichtiges<br />

Fischereigebiet<br />

der<br />

Ostsee<br />

(9) Rohstoffwirtschaft,<br />

Klappstellen<br />

quert Erlaubnisfeld,<br />

Lagerstätte<br />

südlich in ca.<br />

130 m Entfernung<br />

(10) Militär quert U-<br />

Boot-<br />

Tauchgebiet<br />

(11) Seekabel,<br />

Pipelines,<br />

Wracks<br />

Querung von<br />

vier Trassen<br />

für geplante<br />

Kabel,<br />

zahlreiche<br />

Wracks nah<br />

der Trasse<br />

(min. 100 m)<br />

Hauptvarianten Nord<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

quert wichtige<br />

Seeverkehrsverbindung,<br />

Wasserwan-<br />

der-<br />

Rastplatz<br />

Glowe im 2-<br />

km-<br />

Wirkraum,<br />

Flächenverkehr<br />

kleinerer<br />

Schiffe<br />

wichtiges<br />

Fischereigebiet<br />

der<br />

Ostsee<br />

quert geplante<br />

Erweiterung<br />

nach<br />

RL-MSK<br />

quert U-<br />

Boot-<br />

Tauchgebiet<br />

Querung von<br />

vier Trassen<br />

für geplante<br />

Kabel,<br />

zahlreiche<br />

Wracks nahe<br />

der Trasse<br />

(min. 800 m)<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

quert wichtige<br />

Seeverkehrsverbindung,<br />

Flächenverkehr<br />

kleinerer<br />

Schiffe<br />

wichtiges<br />

Fischereigebiet<br />

der<br />

Ostsee<br />

Lagerstätten<br />

in ca. 350 m<br />

<strong>und</strong> 1,3 km<br />

Entfernung,<br />

quert geplante<br />

Erweiterung<br />

nach<br />

RL-MSK<br />

quert U-<br />

Boot-<br />

Tauchgebiet<br />

Querung von<br />

vier Trassen<br />

für geplante<br />

Kabel,<br />

zahlreiche<br />

Wracks nahe<br />

der Trasse<br />

(min. 500 m)<br />

„Off. VII“<br />

(Wittower<br />

Fähre)<br />

Flächenverkehr<br />

kleinerer<br />

Schiffe<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

quert wichtige<br />

Seeverkehrsverbindung,<br />

eine Marina<br />

in ca. 500 m<br />

Entfernung,<br />

2 Häfen im<br />

2-km-<br />

Wirkraum,<br />

Flächenverkehr<br />

kleinerer<br />

Schiffe,<br />

vorhandene<br />

Ankerverbotszonen<br />

erweitern<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

quert wichtige<br />

Seeverkehrsverbindung,<br />

4 Häfen <strong>und</strong><br />

Anleger im<br />

2-km-<br />

Wirkraum,<br />

Flächenverkehr<br />

kleinerer<br />

Schiffe,<br />

keine Ankerverbotszonen<br />

vorhanden<br />

keine keine Trassenbeginn<br />

südlich<br />

des<br />

Spülfeldes<br />

Drigge<br />

nein nein nein nein<br />

gebündelt<br />

mit 110 kV-<br />

Freileitung,<br />

Gasleitung<br />

parallel<br />

Bündelung<br />

mit Hochspannungsfreileitung<br />

<strong>und</strong> unterirdischer<br />

Gasleitung<br />

keine<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

quert wichtige<br />

Seeverkehrsverbindung,<br />

Volkswerft<br />

Strals<strong>und</strong> im<br />

2-km-<br />

Wirkraum,<br />

4 Häfen <strong>und</strong><br />

Anleger im<br />

2-km-<br />

Wirkraum,<br />

Flächenverkehr<br />

kleinerer<br />

Schiffe,<br />

keine Ankerverbotszonen<br />

vorhanden<br />

Fischereigebiet<br />

Fischereigebiet<br />

Fischereigebiet<br />

Fischereigebiet<br />

Trassenbeginn<br />

südlich<br />

des<br />

Spülfeldes<br />

Drigge<br />

keine<br />

Seite 26/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Wirkung /<br />

Kriterium „Off. I“<br />

(Mukran)<br />

(12) Tourismus<br />

<strong>und</strong><br />

Erholung<br />

(13) Windenergie<br />

(14) Meeresforschung<br />

Punkte<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Anlandung<br />

im Tourismusschwerpunktraum,<br />

anteilig im<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Tourismus<br />

im<br />

Küstenraum<br />

Hauptvarianten Nord<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

Anlandung<br />

im Tourismusschwerpunktraum,<br />

anteilig im<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Tourismus<br />

im<br />

Küstenraum<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

Anlandung<br />

im Tourismusschwerpunktraum,<br />

anteilig im<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Tourismus<br />

im<br />

Küstenraum<br />

„Off. VII“<br />

(Wittower<br />

Fähre)<br />

Anlandung<br />

im Tourismusschwerpunktraum,<br />

im Vorbehalts-gebiet<br />

Tourismus<br />

im Küstenraum<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

Anlandung<br />

im Tourismusentwicklungsraum,<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Tourismus<br />

im<br />

Küstenraum<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

Anlandung<br />

im Tourismusentwicklungsraum,<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Tourismus<br />

im<br />

Küstenraum<br />

nein nein nein nein nein nein nein<br />

nein nein nein nein nein nein nein<br />

18 17 16 14 17 18<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

Anlandung<br />

im Tourismusentwicklungsraum,<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Tourismus<br />

im<br />

Küstenraum<br />

Off III<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10 11 12<br />

13 14<br />

Off II<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10 11<br />

12 13 14<br />

Off I<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12 13 14<br />

0 10 20<br />

Abb. 10:<br />

Punktbewertung der Hauptvarianten Nord anhand der in Tab. 5 aufgeführten Kriterien<br />

nach vereinfachtem Bewertungsansatz<br />

Off VI<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12 13 14<br />

Off V<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12 13 14<br />

Off IV<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10 11 12 13 14<br />

0 10 20<br />

Abb. 11:<br />

Punktbewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung anhand der in Tab. 5 aufgeführten<br />

Kriterien nach vereinfachtem Bewertungsansatz<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 27/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Nachfolgend wird ein einfacher verbal-argumentativer Variantenvergleich anhand ausgewählter Kriterien<br />

vorgenommen.<br />

Hauptvarianten Nord (Off. I – III)<br />

Wesentliche Unterschiede zwischen den Varianten Off. I, II <strong>und</strong> III zeigen sich für die Nutzungen<br />

Schifffahrt, Häfen, Werften, Anleger (Tab. 5, Kriterium 7). Die Trasse Off. I liegt in der Nähe einer<br />

Reede <strong>und</strong> eines überregional bedeutsamen Hafens, so dass mit dem regelmäßigen Passieren größerer<br />

Schiffe zu rechnen ist. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Risiko für Behinderungen <strong>und</strong> Kollisionen<br />

während der Verlegearbeiten <strong>und</strong> eventuell notwendiger Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten.<br />

Weniger bedeutsame Unterschiede ergeben sich für verschiedene raumordnerische Festlegungen<br />

sowie für die Nutzungen Rohstoffwirtschaft <strong>und</strong> Klappstellen (Tab. 5, Kriterium 9) sowie Seekabel,<br />

Pipelines <strong>und</strong> Wracks (Kriterium 11). Die Trassen Off. I <strong>und</strong> III liegen im Nahbereich von marinen<br />

Rohstofflagerstätten <strong>und</strong> queren ein Erlaubnisfeld bzw. eine Erweiterungsfläche nach der Richtlinie<br />

Sandgewinnung für Küstenschutz (RL-MSK). Des Weiteren befinden sich in unmittelbarer Nähe zu<br />

Trasse Off. I zahlreiche Wracks mit Minimalabständen von ca. 100 m.<br />

Für die Kriterien Fischerei (8) <strong>und</strong> Militär (10) ergeben sich keine unterschiedlichen Bewertungen der<br />

Trassen aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen. Die Trassenkorridore Off. I, II <strong>und</strong> III<br />

queren z. B. ein U-Boot-Tauchgebiet der Marine <strong>und</strong> sind hinsichtlich ihres Lebensraumpotenzials<br />

sowie ihrer Rastgebietsfunktion für Wat- <strong>und</strong> Wasservögel gleich zu bewerten. Die Auswertung in<br />

Abb. 10 zeigt aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen insgesamt die günstigste Bewertung<br />

für die Hauptvarianten Off. III, gefolgt von Off. II <strong>und</strong> Off. I.<br />

Aus gutachtlicher Sicht wird aus dem Variantenvergleich abgeleitet, dass hinsichtlich der räumlichen<br />

Alternativen für die Seekabel-Verlegung die Trasse Off. III die Vorzugsvarianten ist.<br />

Off. VII<br />

Die Trasse an der Wittower Fähre wird in der Tabelle zum Variantenvergleich berücksichtigt, fließt<br />

jedoch in die bisherige vereinfachte Bewertung nicht ein. Eine entsprechende Berücksichtigung dieses<br />

kurzen Abschnittes, den die Hauptvariante Off. III im weiteren Trassenverlauf erfordert, erfolgt nun im<br />

Rahmen des verbal-argumentativen Variantenvergleichs.<br />

Für Off. VII ist aus Tab. 5 für die Kriterien Ziele der <strong>Raum</strong>entwicklung (2), Schwerpunktbereiche zur<br />

Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung ökologischer Funktionen (3), Rastgebietsfunktion für Wat- <strong>und</strong> Wasservögel<br />

(4) <strong>und</strong> Bewertung des Lebensraumpotentials (5) eine höhere Einstufung ersichtlich. Die Trasse<br />

an der Wittower Fähre wird bezüglich dieser Kriterien als ungünstiger bewertet, womit die Hauptvariante<br />

Off. III ebenfalls ungünstiger zu bewerten ist.<br />

Mit Berücksichtigung des Abschnittes Off. VII ist somit aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen<br />

als Vorzugsvariante Off. II zu empfehlen.<br />

Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung<br />

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Strelas<strong>und</strong>querungen liegen zum einen in der Entfernung<br />

<strong>und</strong> Anzahl der nächstgelegenen Häfen (Kriterium 7, Tab. 5). In 500 m Entfernung von Off. IV<br />

liegt die Marina Neuhof (von dort ist die Sicht zur Trasse durch ein Stück Land verschattet), zwei weitere<br />

Häfen befinden sich südöstlich <strong>und</strong> südwestlich der Trasse im 2-km-Wirkraum. Im weiteren Wirkraum<br />

der Trassen Off. V <strong>und</strong> VI liegen jeweils vier Häfen <strong>und</strong> Anleger <strong>und</strong> in 700 m Entfernung zu Off.<br />

VI die Volkswerft Strals<strong>und</strong>. Zum Anderen liegen beide Varianten auch in der Nähe der Umschlagstelle<br />

des Spülfeldes Drigge <strong>und</strong> damit in einem Bereich mit zeitweise erhöhtem Aufkommen an Transportschiffen.<br />

Durch die Bündelung der Trasse Off. IV mit der vorhandenen Gasleitung können in die-<br />

Seite 28/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


sem Bereich bestehende Ankerverbotszonen ausgebaut werden, während solche für Off. V <strong>und</strong> VI<br />

neu ausgewiesen werden müssen. Für die Varianten Off. V <strong>und</strong> VI ist dagegen eine Höherwertigkeit<br />

hinsichtlich der Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung von ökologischen Funktionen zu verzeichnen.<br />

Die Auswertung in Abb. 11 zeigt aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen insgesamt die<br />

günstigste Bewertung der Variante Off. IV. Off. V <strong>und</strong> Off. VI folgen mit drei <strong>und</strong> vier Punkten Abstand.<br />

Anhand des vereinfachten Bewertungsverfahrens ist hinsichtlich der räumlichen Trassenalternativen<br />

für die Seekabel-Verlegung zur Strelas<strong>und</strong>querung die Vorzugsvariante Off. IV abzuleiten.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 29/711<br />

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II<br />

II.1<br />

Umweltfachliche Belange<br />

Untersuchungsräume, Methodik <strong>und</strong> allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong><br />

Informationsgr<strong>und</strong>lagen<br />

II.1.1 Untersuchungsräume<br />

Es sind 2 Kabeltrassen vorgesehen. In der jeweiligen Kabeltrasse ist von starken Wirkungen in einem<br />

ca. 10 m breiten Bereich um den Kabelgraben auszugehen. Dies betrifft die Kabelfurche einschließlich<br />

des seitlichen Sedimentaufwurfs <strong>und</strong> die Spurrinnen des Trench-Gerätes als Bereiche mit starker<br />

Sedimentation.<br />

Bei der Festlegung des Untersuchungsgebietes werden der direkte Eingriffsbereich <strong>und</strong> der <strong>Raum</strong><br />

vorhabensspezifischer Wirkungen (z. B. Trübungen, visuelle <strong>und</strong> akustische Störreize) berücksichtigt.<br />

Da die Wirkungen für die betrachteten Schutzgüter unterschiedliche räumliche Bezüge aufweisen,<br />

werden schutzgutbezogene Untersuchungsräume vorgeschlagen (Tab. 6) 5 . Die Wirkzonen sind ausschließlich<br />

für den marinen Bereich im Kartenanhang, Karten XVIII bis XXI dargestellt.<br />

Tab. 6:<br />

Schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogene Untersuchungsräume<br />

Schutzgut / Artengruppe<br />

Menschen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Landschaft/Landschaftsbild<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Pflanzen / Tiere marin<br />

Biotoptypen<br />

Makrozoobenthos/<br />

Makrophyten<br />

Fische<br />

Rastvögel<br />

Meeressäuger<br />

marine Untersuchungsräume<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

(z. B. zur Beachtung spezifischer Wirkungen für die Fischerei durch erhöhte<br />

Trübungen <strong>und</strong> Flächenverlust)<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

(z. B. zur Beachtung von Sedimentationsprozessen im Umfeld des Verlegebereichs)<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

(z. B. zur Beachtung spezifischer Wirkungen durch erhöhte Trübungen)<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

(z. B. zur Beachtung spezifischer Wirkungen durch Schadstoffemissionen<br />

des Verlegeschiffs)<br />

Seekabel <strong>und</strong> 2.000 m mariner Wirkraum<br />

(z. B. zur Beachtung visueller Störwirkungen des Verlegeschiffs)<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

Seekabel <strong>und</strong> 2.000 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

Seekabel <strong>und</strong> 500 m mariner Wirkraum beidseitig<br />

5 Untersuchungsumfang/-rahmen bestätigt (vgl. Protokoll der Anlaufberatung zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

„Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1“ vom 08.10.2009)<br />

Seite 30/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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II.1.2 Methodik der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der umweltfachlichen Belange<br />

II.1.2.1 Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung<br />

Die Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung dienen als Gr<strong>und</strong>lage für die weiteren Schritte der Bewertung<br />

der umweltfachlichen Belange, insbesondere für die Konfliktanalyse. In Abhängigkeit der Wirkfaktoren<br />

des Vorhabens auf die Umwelt werden die voraussichtlich betroffenen Umweltbestandteile mit<br />

ihren Funktionen erfasst, analysiert <strong>und</strong> bewertet. Es können zwei wesentliche Arbeitsschritte unterschieden<br />

werden:<br />

- Erfassung <strong>und</strong> Darstellung der relevanten Bestandsgegebenheiten entsprechend der Schutzgüter<br />

Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft / Landschaftsbild, Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter sowie Pflanzen <strong>und</strong> Tiere;<br />

- Bewertung des ausgewiesenen Bestandes nach den Hauptkriterien Leistungsfähigkeit für den<br />

Naturhaushalt, Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben <strong>und</strong> Bedeutung<br />

als Lebensgr<strong>und</strong>lage für den Menschen.<br />

Die Bestandsbeurteilung der Schutzgüter erfolgt unter Verwendung einer dreistufigen Skalierung <strong>und</strong><br />

berücksichtigt, wo sinnvoll, die Kriterien Seltenheit / Gefährdung, Natürlichkeit, regionale bzw. überregionale<br />

Bedeutung des Vorkommens sowie Vielfalt / Eigenart. Die Beurteilung berücksichtigt neben<br />

den Besonderheiten <strong>und</strong> der Struktur des Schutzgutes im Untersuchungsgebiet auch dessen funktionelle<br />

Bedeutung für das gesamte ökologische Wirkungsgefüge. Die Einstufung wird verbalargumentativ<br />

begründet. Die sich aus den Bewertungskriterien ergebenden Wertstufen werden zu<br />

einer gesamten Bestandsbewertung aggregiert. Dies geschieht meist ohne spezifische Aggregationsregeln,<br />

d. h. die Wertstufen werden gemittelt. Bei einigen Schutzgütern kann auch eine unterschiedliche<br />

Gewichtung der Bewertungskriterien vorliegen, wenn beispielsweise regionale Besonderheiten in<br />

der Faunenzusammensetzung vorliegen.<br />

II.1.2.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der projektspezifischen Wirkungen<br />

Die Methoden der Prognose <strong>und</strong> Beurteilung im Rahmen der Studie sind zum einen auf die entscheidungserheblichen<br />

Sachverhalte des Planverfahrens ausgerichtet, zum anderen integrieren sie durch<br />

die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe die schutzgutbezogenen Vorsorgeaspekte in den Planungsprozess<br />

gemäß der Gr<strong>und</strong>idee des UVPG / der UP. Die in der Studie vorgenommenen Beurteilungen<br />

sind fachspezifischer Art <strong>und</strong> verstehen sich als fachgutachterliche Bewertungsvorschläge. Die Beurteilungen<br />

erfolgen auf Gr<strong>und</strong>lage von:<br />

Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sprüfung<br />

[UVPVwV] (UVPVWV 1995), Vorgaben des BauGB<br />

sonstigen fachgesetzlichen Vorgaben, Vorschriften <strong>und</strong> Regelungen,<br />

dem Stand der Technik,<br />

allgemein anerkannten Regeln,<br />

gutachtlicher Erfahrung.<br />

Für alle nicht in Fachgesetzen verbindlich festgelegten Bereiche werden fachliche Maßstäbe entwickelt,<br />

die sich am derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand <strong>und</strong> dem Stand der Technik orientieren.<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt anhand der Ermittlung einer Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

bezüglich des betrachteten Schutzgutes, die durch die bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten<br />

Wirkfaktoren hervorgerufen wird. Zur Bewertung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 31/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


werden die Einzelkriterien Ausdehnung (räumlicher Bezug der Wirkung), Dauer <strong>und</strong> Intensität herangezogen.<br />

Die Bewertung wird fachgutachtlich verbal-argumentativ vorgenommen. Die Ergebnisse<br />

dieser Aggregation werden bei jedem Schutzgut neben der textlichen Erläuterung in Übersichtstabellen<br />

dargestellt. Es erfolgt eine Differenzierung in die vier Bewertungsstufen „keine“, „geringe“, mittlere“<br />

<strong>und</strong> „hohe“ Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung. Die Bewertung erfolgt in einem ersten Schritt getrennt<br />

nach bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren. In einem nachfolgenden Schritt werden<br />

die einzelnen Bewertungen zu einem Gesamtwert der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung jeweils<br />

bezogen auf das betrachtete Schutzgut zusammengefasst. Eine schutzgutübergreifende Aggregation<br />

ist hierbei nicht zulässig. Diese zusammengefasste Stufe der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

wird ebenfalls fachgutachtlich verbal-argumentativ beschrieben.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des derzeit frühen Planungsstandes hinsichtlich konkret ermittelter Auswirkungen des Vorhabens,<br />

basieren die Auswirkungsprognosen im ROV schutzgutbezogen zumeist auf Analogieschlüssen<br />

<strong>und</strong> worst-case-Annahmen. Für die Anfertigung der ROV-Unterlagen werden die zu dem Zeitpunkt<br />

vorliegenden aktuellen technischen Planungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Diese werden auf Ebene der<br />

Planfeststellung ggf. weiter präzisiert.<br />

II.1.2.3 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern<br />

Das Prüfverfahren zur Betrachtung der umweltfachlichen Belange umfasst auch eine Betrachtung der<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,<br />

Klima, Landschaft/Landschaftsbild, Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern. Bedingt durch den Standort <strong>und</strong><br />

die spezielle Charakteristik des Vorhabens betreffen Wechselwirkungen insbesondere die abiotischen<br />

Schutzgüter Sedimentverhältnisse <strong>und</strong> Wasserbeschaffenheit, die in einer engen Kausalkette mit den<br />

biotischen Schutzgütern wie den verschiedenen Lebensgemeinschaften stehen. Die projektrelevanten<br />

Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter sind bei der Betrachtung<br />

der einzelnen Auswirkungen in der umweltfachlichen Betrachtung in den einzelnen Kapiteln<br />

zu berücksichtigen. Auf die berücksichtigten Wirkungsbezüge wird in den einzelnen Kapiteln der umweltfachlichen<br />

Betrachtung hingewiesen.<br />

II.1.2.4 Variantenvergleich<br />

Im Ergebnis der Unterlage zur Bewertung der umweltfachlichen Belange werden auf der Basis der<br />

Auswirkungsprognose die marinen Trassenvarianten verglichen. Dabei wird eine Vorzugsvariante aus<br />

umweltfachlicher Sicht abgeleitet (Kapitel II.9).<br />

In einer Tabelle werden ausgewählte Vergleichskriterien aufgeführt, die wesentliche Informationen aus<br />

Bestand <strong>und</strong> Wirkungsanalyse umfassen, sowie Wirkungen, bei denen z. T. deutliche Unterschiede<br />

zwischen den Varianten auftreten. Zur vereinfachten Bewertung der Relationen der räumlichen Varianten<br />

der Seekabel-Verlegung untereinander wird eine farbliche Hinterlegung der Übersicht mit folgender<br />

Bedeutung gewählt sowie entsprechend Punkte vergeben: Vorzugs-Variante (= 1 Punkt), negativer<br />

gegenüber Vorzugsvariante (= 2 Punkte), Variante mit höchstem Konfliktpotenzial (= 3 Punkte).<br />

Demnach ist die Vorzugstrasse der Hauptvarianten Nord (Off. I – III) bzw. der Strelas<strong>und</strong>querung<br />

(Off. IV – VI) diejenige mit der jeweils niedrigsten Gesamtpunktzahl. Weiterhin erfolgt ein einfacher<br />

verbal-argumentativer Variantenvergleich mit Berücksichtigung von Off. VII <strong>und</strong> Ableitung der Offshore-Vorzugsvarianten<br />

aus gutachterlicher Sicht.<br />

Ein erster Variantenvergleich wurde bereits aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen in Kap. I.4.2<br />

vorgenommen. Die in Kap. I.4.1 erläuterte methodische Vorgehensweise wird beibehalten.<br />

Seite 32/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


II.1.3 Allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Zu den direkten Kabeltrassenkorridoren liegen die Bewertungsergebnisse der „Umweltfachlichen Voruntersuchung<br />

Netzanbindung Arcadis Ost 1 Offshore Trasse <strong>und</strong> Anlandung Rügen“ vom IFAÖ<br />

(2009a) vor. Dies betrifft die Trassenabschnitte „Offshore-Trasse Off. II“ <strong>und</strong> „III“. Zu den Trassenvarianten<br />

der Strelas<strong>und</strong>querung liegen keine Fachgutachten vor. Zur Anlandung am Fährhafen Saßnitz<br />

bei Mukran, der „Offshore-Trasse Off. I“ liegen aus dem Jahr 2007 die im Auftrag des Windparkbetreibers<br />

durch das IfAÖ erstellten Scoping-Unterlagen zum ROV <strong>und</strong> zum BImSchG-Verfahren vor. Die<br />

Titel dieser Unterlagen lauten: „<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren zur Errichtung des Offshore-Windparks „Ventotec<br />

Ost 1“ einschließlich dessen Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen - Unterlagen<br />

zur Anlaufberatung <strong>Teil</strong> 2: Vorschlag eines Untersuchungsrahmens“ (IFAÖ 2007e) <strong>und</strong> „Verfahren<br />

nach BImSchG zur Errichtung des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ einschließlich dessen<br />

Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen -Unterlagen zum Scopingtermin, <strong>Teil</strong> 2:<br />

Vorschlag eines Untersuchungsrahmens“ (IFAÖ 2007f).<br />

Zum Seegebiet östlich von Rügen <strong>und</strong> zum Strelas<strong>und</strong> sind verschiedene Gutachten <strong>und</strong> Datenquellen<br />

vorhanden, die Aussagen zu mehreren Schutzgütern oder Artengruppen enthalten:<br />

„Ökologische Evaluierung zur raumordnerischen Festlegung mariner Vorbehalts- <strong>und</strong> Vorranggebiete<br />

für die Rohstoffgewinnung bzw. Rohstoffsicherung (hier Sand <strong>und</strong> Kies) – <strong>Teil</strong> Ostsee östlich<br />

der Insel Rügen“ vom IFAÖ (2004c)<br />

IfAÖ-Erhebungen zu verschiedenen Offshore-Vorhaben sowie Fachgutachten des IfAÖ<br />

IfAÖ-Datenbanken zum Benthos <strong>und</strong> zu Seevögeln<br />

Landesweite Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale Mecklenburg-Vorpommerns<br />

(1:50.000) (LAUN 1996)<br />

Daten des B<strong>und</strong>-Länder-Messprogramms Meeresumwelt (BLMP) des BSH (MUDAB – Meeresumweltdatenbank)<br />

Daten <strong>und</strong> Informationen des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplanes Vorpommern (GLRP VP<br />

1998) <strong>und</strong> dessen Fortschreibung (2007ff.)<br />

Informationen zu Vogelschutzgebieten <strong>und</strong> den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

[Standard-Datenbögen, Gebietsformblätter) (LUNG, CD, UM M-V 2005a, 2006, 2007, 2008], Kartenportal<br />

M-V<br />

Gutachten zu den „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“<br />

von FEIGE et al. (2000)<br />

INGENIEURBÜRO WASSER UND UMWELT STRALSUND (1996): Ausbau der Ostansteuerung Hafen<br />

Strals<strong>und</strong>. <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie, Leistungsphase V, Ingenieurbüro Wasser <strong>und</strong> Umwelt<br />

Strals<strong>und</strong>, Niederlassung der PROWA Consulting GmbH, Strals<strong>und</strong> November 1996.<br />

UVS, FFH-VU <strong>und</strong> LBP zum „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (IFAÖ 2004d, UM-<br />

WELTPLAN 2004a, b)<br />

Gutachten zum „Verkehr in Mecklenburg-Vorpommern“ vom WIRTSCHAFTSMINISTERIUM DES LANDES<br />

MECKLENBURG-VORPOMMERN (2002)<br />

Nachfolgend werden schutzgutbezogen die vorhandenen Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die<br />

Untersuchungsdefizite aufgeführt. Bei der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung <strong>und</strong> dem Artenschutz-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 33/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


echtlichen Fachbeitrag (nachfolgend AFB) soll auf die Gr<strong>und</strong>lagen der schutzgutspezifischen Bestandsbeschreibung<br />

in der umweltfachlichen Bewertung zurückgegriffen werden.<br />

II.2<br />

Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung für die Schutzgüter<br />

II.2.1 Schutzgut - Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit - Bestandsdarstellung<br />

<strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.1.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Menschen<br />

Zur Bestandscharakterisierung wird eine Recherche der Erholungsnutzung, der Nutzung des Gebietes<br />

durch die Sportschifffahrt bzw. die Fischerei sowie weitere anthropogene Nutzungsformen anhand<br />

verschiedener Quellen durchgeführt. Als Datenbasis dienen z. B. das Regionale Entwicklungskonzept<br />

Vorpommern (REGIONALER PLANUNGSVERBAND VORPOMMERN 2002) sowie vorhandene Tourismuskonzepte<br />

zur Einschätzung der Erholungsnutzung auf der Insel Rügen <strong>und</strong> den angrenzenden Seegewässern.<br />

Für die Bearbeitung des Schutzgutes sind weiterhin Informationen zur Schifffahrt aus Seekarten<br />

(BSH 1997 ff. 1998, 2005), zur Fischerei aus Angaben zur Fischereistatistik der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährung im räumlichen Bezug zu den ICES-Rechtecken sowie Veröffentlichungen<br />

des Institutes für Ostseefischerei Rostock [Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI), B<strong>und</strong>esforschungsinstitut<br />

für Ländliche Räume, Wald <strong>und</strong> Fischerei] vorhanden. In der Seekarte sind Fischereischonbezirke<br />

ausgewiesen, die sich aber deutlich außerhalb der Wirkzonen der Kabeltrassen<br />

befinden <strong>und</strong> daher nicht weiter betrachtet werden müssen. Informationen zu Laichschonbezirken<br />

erfolgen unten. Für die Bearbeitung der Rohstoffwirtschaft liegen Daten des Bergamtes Strals<strong>und</strong> zu<br />

Rohstoffentnahmegebieten sowie des Rohstoffdatenkataloges der Lagerstätten des Landes M-V vor.<br />

Angaben zum Militär sowie für Seekabel, Pipelines, Klappstellen <strong>und</strong> Wracks können aus Seekarten<br />

<strong>und</strong> den CONTIS-Daten des BSH entnommen werden.<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />

Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf).<br />

Zum Tourismus <strong>und</strong> zur Erholung können zusammenfassende Beschreibungen anhand verschiedener<br />

Quellen zu Tourismus <strong>und</strong> maritim-touristischer Nutzung (Tourismuskonzeption des Landes M-V sowie<br />

regionaler <strong>und</strong> lokaler Tourismusgutachten, Gutachten zum maritimen Tourismus in M-V u. a.)<br />

genutzt werden.<br />

Weiterführende Informationen zu den marinen Nutzungen waren schon vorn im Kap. I.3 enthalten.<br />

Für das Seegebiet konzentrieren sich die Aussagen auf die Erholungsfunktion. Da damit im Seegebiet<br />

nur wenige relevante Aspekte gegeben sind, erfolgt eine vereinfachte verbal-argumentative Darstellung<br />

<strong>und</strong> Bewertung. Als Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen werden eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Quellen (Gutachten, Studien, Fachartikel, Internet, thematische Karten, Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypenkartierung)<br />

verwendet.<br />

In Küstennähe der marinen Kabeltrassen sind menschliche Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen wie Arbeiten,<br />

Wohnen <strong>und</strong> Erholen relevant. Gr<strong>und</strong>lage der Darstellung von Wohn-, Arbeits- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen<br />

ist eine räumliche Erfassung der Siedlungsgebiete <strong>und</strong> relevanter Flächennutzungskategorien auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungskartierung sowie ergänzender Informationen, wie z. B. kommunaler<br />

Planungen.<br />

Für die seeseitige Erholungsfunktion werden Informationen zu Erholungsgebieten <strong>und</strong> dessen Charakterisierung<br />

erfasst <strong>und</strong> aufbereitet. Die verwendeten Informationsquellen werden in Bezug zu den<br />

jeweiligen Darstellungen aufgeführt.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


II.2.1.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />

Menschen<br />

Funktionen Wohnen, Arbeiten, landseitige Erholung im Bezug zu marinen Trassen<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />

Es sind folgende minimale Distanzen der seeseitigen Pipeline-Trassen zu relevanten Siedlungs- bzw.<br />

Erholungsgebieten gegeben (Tab. 7).<br />

Tab. 7:<br />

Lage der Offshore-Trassen zu Siedlungen/Bebauungen <strong>und</strong> landseitigen Erholungsarealen<br />

Siedlungsgebiet<br />

Offshore-Trasse<br />

Off. I<br />

Offshore-Trasse<br />

Off. II<br />

Arkona 15 km 7 km 5 km<br />

Offshore-Trasse<br />

Off. III<br />

Juliusruh/Breege 19 km 9 km 0,5 km<br />

(Anlandung)<br />

Glowe 14 km 0,5 km<br />

(Anlandung)<br />

Lohme 6 km 7 km 10 km<br />

Königsstuhl/Jasm<strong>und</strong> 2 km 12 km 15 km<br />

Saßnitz 1,5 km unrelevant unrelevant<br />

Neu Mukran<br />

2 km<br />

(Anlandung)<br />

unrelevant<br />

5 km<br />

unrelevant<br />

Die Offshore-Trasse Off I weist bezüglich der Halbinsel Wittow <strong>und</strong> der Schaabe größere Distanzen<br />

von über 15 km auf. Eine geringere Distanz der Trasse von 7 km zur Halbinsel Wittow. Die Anlandung<br />

erfolgt östlich von Glowe in einer Entfernung von ca. 0,5 km. In der Ortschaft Glowe sind Erholungs<strong>und</strong><br />

Wohngebiete vorzufinden. Der Außenstrand der Schaabe mit Schwerpunkt bei Glowe wird intensiv<br />

für Bade- <strong>und</strong> Wassersporttourismus genutzt. Der Hafen Glowe am Königshörn liegt in ca. 2 km<br />

Distanz zur Offshore-Trasse Off II. Glowe ist staatlich anerkannter Erholungsort.<br />

Die Offshore-Trasse Off III weist eine Distanz zur Halbinsel Wittow/Arkona von ca. 5 km auf. Die Anlandung<br />

erfolgt nördlich von Juliusruh/Breege in einer Entfernung von ca. 0,5 km zu bebauten Gebie-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 35/711<br />

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ten. In der Ortschaft Juliusruh sind Erholungs- <strong>und</strong> Wohngebiete gegeben. Der Außenstrand hat eine<br />

hohe Bedeutung für Bade- <strong>und</strong> Wassertourismus <strong>und</strong> wird in der Saison stark frequentiert. Die besondere<br />

Bedeutung des Anlandungsraumes wird mit dem Status Seebad für den Ort Breege/Juliusruh<br />

deutlich.<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Im Bereich der Trasse parallel zur Wittower Fähre sind am nördlichen <strong>und</strong> südlichen Ufer in der Nachbarschaft<br />

die Bebauungen der Fähranleger sowie von Siedlungsbereichen mit Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />

vorzufinden (Wittower Fähre <strong>und</strong> Vaschvitz).<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Der Anlandungsbereich der Trasse Strelas<strong>und</strong> Off. IV befindet sich in einer Entfernung von weniger<br />

als 0,5 km zur Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbebauung der Ortschaft Neuhof. Hier ist der Wassersporthafen<br />

Neuhof vorzufinden, der mit 150 Liegeplätzen eine größere Bedeutung für das Wassersportrevier des<br />

Strelas<strong>und</strong>es aufweist.<br />

Die Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> Off. V <strong>und</strong> VI landen im Bereich von Strals<strong>und</strong>-Andershof an, sodass<br />

Bebauungsgebiete mit Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktion in der Nachbarschaft gegeben sind. In der Nähe<br />

der Trasse VI sind in Andershof kleinere Anlagen mit Liegeplätzen für Sportboote vorhanden.<br />

Erholung auf dem Wasser (Sportschifffahrt u. a.) im Bezug zu marinen Trassen<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />

Die seeseitige Erholung vollzieht sich vor allem in den küstennahen Seegewässern. Törns entlang der<br />

Außenküste von Rügen sowie Umfahrungen der Insel sind beliebt, sodass eine vergleichsweise starke<br />

Frequentierung vor allem in der Hauptsaison zu verzeichnen ist (Abb. 12). An der nordöstlichen Außenküste<br />

der Insel Rügen sind die Sportboothäfen Glowe-Königshörn mit 81 Liegeplätzen, Lohme mit<br />

53 Liegeplätzen <strong>und</strong> Saßnitz mit 120 Liegeplätzen vorzufinden. Für den Sportboothafen Saßnitz wurden<br />

Planungen zum Ausbau als Marina bis ca. 250 Liegeplätze erarbeitet (PLANCO 2004). Das<br />

Sportbootrevier östlich der Halbinsel Jasm<strong>und</strong> ist infolge der landschaftlichen Reize der Kreideküste<br />

attraktiv. Hier sind ebenfalls verstärkt Angebote der Fahrgast- <strong>und</strong> Ausflugsschifffahrt festzustellen,<br />

wobei Saßnitz der wichtigste Ausgangsort ist. Des Weiteren ist das Kutterangeln eine beliebte Freizeitbeschäftigung,<br />

die in diesem <strong>Raum</strong> eine Rolle spielt. Außerdem verläuft parallel zu den Seekabeltrassen<br />

die Fahrlinie zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg, auf der ganzjährig regelmäßig Fährschiffe verkehren.<br />

Die Offshore-Trasse Off. I weist die geringste Entfernung zur Fahrlinie auf. Da sich der geplante<br />

OWP auf der Verbindungslinie zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg befindet, vollzieht sich der<br />

Fährverkehr auch im Bereich der geplanten Seekabeltrassen.<br />

Demnach besitzt die wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung im Gebiet der küstennahen Gewässer entlang der<br />

nordöstlichen Außenküste für alle Offshore-Trassen eine hohe Bedeutung, wobei aufgr<strong>und</strong> der Attraktivität<br />

der Gewässer östlich der Halbinsel Jasm<strong>und</strong> der <strong>Raum</strong> mit der Offshore-Trasse Off. I, die parallel<br />

zu Jasm<strong>und</strong>er Küste in einer Distanz von ca. 2 km verläuft, einen Schwerpunkt bildet.<br />

Für die küstenfernen Seegewässer im Bereich des geplanten OWP ist eine deutlich geringere Frequentierung<br />

durch Sportboote gegeben. Da die Insel Rügen <strong>und</strong> benachbarte Reviere attraktive Häfen<br />

vorweisen können, <strong>und</strong> damit entsprechende überregionale Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehre verursachen, ist<br />

auch in dem küstenfernen Seegebiet von einer gewissen Frequentierung durch Sportboote auszugehen,<br />

wobei auch hier die Sommer-Saison am wichtigsten ist.<br />

Seite 36/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 12:<br />

Bei Schweinswalerfassung ermittelte Dichte der saisonalen Frequentierung mit<br />

Sportbooten für den Zeitraum 2002 bis 2006 (aus GILLES & SIEBERT 2009)<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Die Nordrügischen Boddengewässer mit dem Rassower Strom <strong>und</strong> dem Breetzer Bodden sind wichtige<br />

Wassersportreviere <strong>und</strong> bilden die Verbindung des Großen Jasm<strong>und</strong>er Boddens zu den äußeren<br />

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Küstengewässern. Östlich der Wittower Fähre (Breetzer, Breeger Bodden, Großer Jasm<strong>und</strong>er Bodden)<br />

sind 12 Sportboothäfen (Wittower Fähre Nord <strong>und</strong> Süd, Libnitz, Vieregge, Breege, Glowe-<br />

Binnenhafen, Polchow, Martinshafen, Grubnow, Lietzow <strong>und</strong> Ralswiek Nord <strong>und</strong> Yachthafen) mit ca.<br />

500 vorhandenen Liegeplätzen <strong>und</strong> empfohlener Erweiterungskapazität von mehr als 150 Liegeplätzen<br />

gegeben (PLANCO 2004). Demnach ist insbesondere für die Wassersportsaison von einer hohen<br />

Bedeutung des maritimen Tourismus auszugehen. Aufgr<strong>und</strong> des Betriebes der Wittower Fähre ist<br />

jedoch ganzjährig ein gewisses Besucheraufkommen, welches wasserseitig Erholungsfunktionen<br />

wahrnimmt, zu verzeichnen.<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Das Gebiet des Strelas<strong>und</strong>es bei Strals<strong>und</strong> bis ca. zum Sportboothafen Neuhof bildet einen Schwerpunktraum<br />

für den Wassersport (UMWELTPLAN & EMAU GREIFSWALD 2001). Mit den Sportboothäfen<br />

Strals<strong>und</strong>s, Drigge, Gustow <strong>und</strong> Neuhof bestehen hohe Kapazitäten von ca. 1.000 Liegeplätzen<br />

(PLANCO 2004) sowie Entwicklungspotenzial wie die Realisierung des Naturhafens Gustow zeigt.<br />

Neben der Sportschifffahrt sind weitere Wassersportaktivitäten im Nahbereich zu Strals<strong>und</strong> mit Paddeln<br />

<strong>und</strong> Ausflugsverkehr zu verzeichnen. Demnach ist für den relevanten <strong>Raum</strong> von einer hohen<br />

Frequentierung bei wasserseitigen Erholungsaktivitäten auszugehen.<br />

II.2.1.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Menschen<br />

Der methodische Ansatz <strong>und</strong> die Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Menschen sind<br />

im Anhang Kap. V.1.1 dargestellt.<br />

Funktionen Wohnen, Arbeiten, landseitige Erholung im Bezug zu marinen Trassen<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />

Die Ortschaften Juliusruh/Breege, Glowe, Lohme, Saßnitz <strong>und</strong> Neu Mukran sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Funktionen<br />

für Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten (Wohn-, Dorf-, Misch-, Gewerbegebiete u. a.) als hochwertig einzustufen.<br />

Hinsichtlich der Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen sind diese Ortschaften<br />

außer dem Gewerbehafen Saßnitz sowie dem Hafen Mukran, die eine geringe Empfindlichkeit<br />

aufweisen, ebenfalls als hoch zu bewerten.<br />

Bezüglich der Offshore-Trasse Off. I sind die Ortschaften Lohme, Saßnitz <strong>und</strong> Neu Mukran, der Offshore-Trasse<br />

Off. II die Ortschaften Glowe <strong>und</strong> Lohme sowie der Offshore-Trasse Off III die Ortschaft<br />

Juliusruh/Breege aufgr<strong>und</strong> der Entfernung der jeweiligen Trasse zur Ortschaft hauptsächlich relevant.<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Die Bebauungen an der Wittower Fähre (Ortsteile Wittower Fähre <strong>und</strong> von Vaschvitz) werden als<br />

hochwertig bezüglich der Wohnfunktion als auch mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong><br />

Schadstoffimmissionen eingeordnet.<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Die Bebauungen mit Wohn-, Dorf-, Misch-, Gewerbegebiete u. a. von Strals<strong>und</strong>-Anderhshof <strong>und</strong> der<br />

Ortschaft Neuhof werden als hochwertig bezüglich der Wohnfunktion als auch mit hoher Empfindlichkeit<br />

gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen bewertet. Eine ähnliche Einstufung gilt für die Einzelhöfe<br />

der Halbinsel Prosnitz.<br />

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Erholung auf dem Wasser (Sportschifffahrt u. a.) im Bezug zu marinen Trassen<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />

Die gesamte Außenküste der Halbinseln Wittow <strong>und</strong> Jasm<strong>und</strong> ist touristisches Schwerpunktgebiet<br />

(vgl. z. B. „Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum nach LEP M-V – MFABL M-V 2005), wobei<br />

insbesondere Arkona, die Kreideküste, der Uferbereich von Saßnitz sowie der anderen anerkannten<br />

Erholungsorte Erholungskonzentrationen aufweisen. Außenküste <strong>und</strong> ufernahe Seegewässerzone<br />

bilden eine landschaftliche Einheit <strong>und</strong> küstennah ist eine hohe Bedeutung für den maritimen Tourismus<br />

gegeben. Demnach sind die Außenküste <strong>und</strong> die ufernahe Seegewässerzone als hochwertig<br />

einzuordnen. Für die küstenfernen Seegewässer wird mit größer werdender Distanz zur Küste eine<br />

mittlere bis geringe Bedeutung für Erholungsfunktionen abgeleitet.<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Die wasserbezogene Erholungsfunktion im Bereich der Wittower Fähre wird als hoch bewertet (vgl.<br />

z. B. „Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum nach LEP M-V – MFABL M-V 2005).<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Der Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Seekabeltrassen wird infolge der angrenzenden Hansestadt Strals<strong>und</strong><br />

als Zentrum des Kultur- <strong>und</strong> Städtetourismus, der umliegenden Tourismusentwicklungsräume entlang<br />

des Strelas<strong>und</strong>es sowie der Bedeutung als Wassersportschwerpunktraum als hochwertig für wasserbezogene<br />

Erholungsfunktionen eingestuft.<br />

II.2.2 Schutzgut Boden/Sediment - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.2.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Boden/Sediment/Relief<br />

Folgende Datengr<strong>und</strong>lagen können für Angaben zu Sedimentarten in Seegewässern genutzt werden:<br />

Übersichtskarte der Oberflächensedimente der Pommerschen Bucht (BOBERTZ et al. 2004)<br />

Geologische Übersichtskarte 1 : 200.000 (GÜK 200) - Blatt Strals<strong>und</strong><br />

Geologische Karte 1:25.000 von Preußen <strong>und</strong> benachbarten B<strong>und</strong>esstaaten<br />

Geologische Karte von Mecklenburg-Vorpommern – Oberfläche Übersichtskarte 1 : 500.000<br />

(GÜK) des Geologischen Landesamt M-V (GLA M-V 1994)<br />

JENSEN, J.B.; KUIJPERS, A. & W. LEMKE (1996): Geologische Karte von Dänemark 1:200.000.<br />

Nr. 52. Geological Survey of Denmark and Greenland, Kopenhagen. 16 pp.<br />

Zur Darstellung der Topographie des Untergr<strong>und</strong>es können die Angaben der Seekarte herangezogen<br />

werden.<br />

Folgende Quellen enthalten Daten zur Sedimentbelastung der Seegewässer:<br />

Angaben verschiedener Beprobungen des LUNG M-V im Rahmen des BLMP-<br />

Messprogramms (s. u.)<br />

Untersuchungen zur Sedimentbeschaffenheit der Pommerschen Bucht (z. B. LEIPE et al. 1998,<br />

LÖFFLER, LEIPE & EMEIS 2000)<br />

Gewässergüteberichte M-V 2000/2001/2002 <strong>und</strong> 2003-2006 (LUNG M-V 2004a, 2008)<br />

Folgende allgemeine Literatur ist für alle Trassenvarianten auswertbar:<br />

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SCHWARZER, K. & M. DIESING (2001):<br />

Sediment redeposition in nearshore areas – Examples from the Baltic Sea.<br />

SCHWARZER, K. & M. DIESING (2002):<br />

Sedimentumlagerungen in Vorstrandbereichen der südlichen Ostseeküste. AMK-Tagung Juni<br />

2002, Kiel.<br />

SCHWARZER, K., DIESING, M. & K. SCHROTTKE, 1999:<br />

BASYS Final Scientific Report, SG4 Nearshore and Coastline Dynamics. Abschlussbericht des Instituts<br />

für Geowissenschaften der Universität Kiel (unveröffentl.).<br />

SCHWARZER, K. et al. (2002):<br />

Coastline evolution at different time scales – examples from the Pomeranian Bight, southern Baltic<br />

Sea. International Journal of marine geology. geochemistry and geophysics, Marine Geology 194<br />

(2003): 79-101.<br />

SIEGEL et al. (2004):<br />

Dynamical processes along the German Baltic Sea coast systematized to support coastal monitoring.<br />

Coastline Reports 2 (2004): 219-226.<br />

ZEILER, M., FIGGE, K., GRIEWATSCH, K., DIESING, M. & K. SCHWARZER (2004):<br />

Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Küste; 68: 67-98.<br />

Zur Beschreibung der Strelas<strong>und</strong>-Kabeltrassenvarianten kann folgende Literatur genutzt werden:<br />

GUTH, A. (1989):<br />

Untersuchungen zur marinen Geomorphodynamik im Seegebiet Stahlbrode-Palmer Ort. Diss. A,<br />

Greifswald.<br />

PROWA - IWU (1996):<br />

<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie „Ausbau der Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong>“. Strals<strong>und</strong>.<br />

REINICKE, R. (1989):<br />

Der Greifswalder Bodden - geographisch-geologischer Überblick, Morphogenese <strong>und</strong> Küstendynamik.<br />

Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 99-103.<br />

RÖSEL, J. (1993):<br />

Untersuchungen an rezenten Sedimenten des Greifswalder Boddens - Korngröße, organischer<br />

Kohlenstoff <strong>und</strong> Schwermetallgehalt-Elemente Zn, Pb, Cu, Cd, Fe, Mn. Univ. Greifswald, unveröffentl.<br />

Diplomarbeit, Geologisches Institut.<br />

SCHMIDT, H. (1957):<br />

Der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> seine morphologischen Probleme. Berlin.<br />

WEHNER, K. (1990):<br />

Oberflächennahe quartäre Sedimente im Greifswalder Bodden. In: Wiss. Z. Univ. Greifswald, 39,<br />

math.-nat. R.; 2: 12-14.<br />

WITZKE, H. (1998):<br />

Die rezenten Schlicksedimente des Strelas<strong>und</strong>es unter besonderer Berücksichtigung von Korngrößen-,<br />

Nährstoff- <strong>und</strong> Metallverteilung für die Identifikation von Abrasions- <strong>und</strong> Akkumulationsräumen.<br />

Dipl.-Arbeit Universität Greifswald. Mainz.<br />

Für die Trassenvarianten in der Tromper Wiek („Offshore-Trasse Off II“ <strong>und</strong> „Offshore-Trasse Off III“)<br />

können u. a. folgende Quellen genutzt werden:<br />

BRAUCKHOFF, K. (1966).<br />

Die geologischen Verhältnisse im <strong>Raum</strong> Glowe <strong>und</strong> die Schlussfolgerungen für Küstenschutzmaßnahmen.<br />

Stellungnahme Wasserwirtschaftsdirektion Küste – Warnow – Peene, 15 S.<br />

DIESING, M. (2003):<br />

Die Regeneration von Materialentnahmestellen in der südwestlichen Ostsee unter besonderer Berücksichtigung<br />

der rezenten Sedimentdynamik. Diss. Christian-Albrechts-Universität Kiel: 158 S.<br />

Seite 40/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


FIGGE, K. & K. GRIEWATSCH (2002):<br />

KFKI-Projekt. Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee (FKZ 03KIS008).<br />

Projektbericht des BSH: 89 S.<br />

FIGGE, K. & M. ZEILER (2000):<br />

KFKI-Forschungsvorhaben - Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />

(FKZ 03KIS008). Zwischenbericht für den Zeitraum: 01.01.2000 – 31.12.2000, 21S.<br />

GELLERT, J.F. (1991):<br />

Die Morphodynamik des Seestrandes der Schaabe der Schaabe (Nord-Rügen) im Spiegel des annuellen<br />

Wechsels von Starkwinden <strong>und</strong> Seegang. Wissenschaftliche Zeitschrift der brandenburgischen<br />

Landeshochschule 1991 (4): 377-382.<br />

GELLERT, J.F. (1999):<br />

Die Sandriffe vor dem Seestrand der Schabe. Wissenschaftliche Zeitschrift der brandenburgischen<br />

Landeshochschule 1991 (4), 367-376.<br />

GELLERT, J. F.; HEYER, E. & G. NEUMEYER (1983):<br />

Morphodynamische- morphometrische Unersuchungen am Seestrand der Schaabe/ Nord- Rügen-<br />

Pädagogische Hochschule Potsdam, Institut für Geografie, Abt. Physische Geografie.<br />

HEYER, E.; GELLERT, J.F. & G. NEUMEYER (1983):<br />

Qualitative Untersuchungen zur Gestaltung <strong>und</strong> Dynamik des Meeresstrandes <strong>und</strong> seines Massenumsatzes<br />

Morphodynamisch – morphometrische Untersuchungen am Seestrand der Schabe/Nord-Rügen.<br />

Pädagogische Hochschule Potsdam, Institut f. Geographie, Abt. Physische Geografie.<br />

PLEWE, E. (1940):<br />

Küste <strong>und</strong> Meeresboden der Tromper Wiek (Insel Rügen). Geologie der Meere <strong>und</strong> Binnengewässer<br />

4(1-2): 1-41.<br />

TRIESCHMANN, B. (2000):<br />

Untersuchungen zum geologischen Bau der Tromper Wiek/ Rügen mit flachseismischen Methoden.<br />

Diplomarbeit an der Universität Kiel.<br />

WASSERWIRTSCHAFTSDIREKTION KÜSTE- PEENE- NORD (1966):<br />

Die geologischen Verhältnisse im <strong>Raum</strong> Glowe <strong>und</strong> die Schlussfolgerungen für die Küstenschutzmaßnahmen-<br />

Stellungnahme.<br />

WEHNER, K. (1986):<br />

Gutachten über Entnahmestellen zur Gewinnung von Strandaufspülsanden im Bereich der Prorer<br />

<strong>und</strong> Tromper Wiek. Zentrales Geologisches Institut, Außenstelle Reinkenhagen ZGI.<br />

WEHNER, K. (1998):<br />

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung mariner Sande für eine Probeförderung in der<br />

Tromper Wiek. FUGRO Consult GmbH Umwelt-Geotechnik-Analytik Zweigniederlassung M-V.<br />

WEHNER, K. & M. SEILER (1986):<br />

Gutachten über Entnahmestellen zur Gewinnung von Strandaufspülsanden im Bereich der Prorer<br />

<strong>und</strong> Tromper Wiek. Zentrales Geologisches Institut Außenstelle Reinkenhagen.<br />

WEHNER, K. & W. STEPHAN (2003):<br />

Gutachten zur Erk<strong>und</strong>ung von Sandaufspülsanden im Gebiet Tromper Wiek. FUGRO Consult<br />

GmbH ZGI Mecklenburg-Vorpommern Grimmen: 46 S.<br />

Für die Trassenvariante in der Prorer Wiek („Offshore-Trasse Off. I“) können folgende Quellen genutzt<br />

werden:<br />

WEHNER & SEILER (1986) sowie WEHNER (1986) (siehe oben):<br />

Zur Charakteristik der Sedimentbelastung der Region liegen die Angaben verschiedener Beprobungen<br />

des BLMP (B<strong>und</strong>-Länder-Messprogramm Meeresumwelt) sowie des LUNG M-V [zusammengefasst in<br />

BACHOR (2004): Nährstoff- <strong>und</strong> Schwermetallbilanzen der Küstengewässer Mecklenburg-<br />

Vorpommerns unter besonderer Berücksichtigung ihrer Sedimente. Dissertation an der Universität<br />

Greifswald. 213 S. <strong>und</strong> 137 S. Anlagen] vor. Des Weiteren liegt folgende Literaturangabe vor:<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 41/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


LEIPE, T.; TAUBER, F.; BRÜGMANN, L.; IRION, G. & U. HENNINGS (1998):<br />

Schwermetallverteilung in Oberflächensedimenten der westlichen Ostsee (Arkonabecken, Mecklenburger/Lübecker<br />

Bucht <strong>und</strong> Kieler Bucht). Meyniania; 50: 137-154.<br />

In den Untersuchungsräumen der Kabeltrassen sind Side-Scan-Sonar-Untersuchungen (SSS) durchgeführt<br />

worden [vgl. dazu auch Vorgaben des Standarduntersuchungskonzept (StUK) des BSH, 2007]<br />

(GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST 2009a, b, VBW & NAUTIK Nord 2007).<br />

Zur Beschreibung der marinen Sedimente sind ergänzend zu den Side-Scan-Sonar-Auswertungen die<br />

Kartierungen auf Videotransekten nutzbar (siehe marine Biotoptypen). Die Erfassung der Sedimentstruktur<br />

erfolgt in Rahmen der Makrozoobenthosbeprobungen. Der Greiferinhalt wird dabei hinsichtlich<br />

Farbe, Körnung, Geruch, Einschlüssen <strong>und</strong> Auflagen beschrieben, bevor diese für die Untersuchung<br />

der benthischen Infauna gesiebt wird. Für die Sedimentanalyse im Labor wurde mit einem Stechzylinder<br />

(Einstichtiefe 6 cm, Durchmesser 4,5 cm) eine Sedimentprobe aus jedem Greifer entnommen. Die<br />

Sedimentansprache erfolgt nach DIN 4022, die Bestimmung der Korngrößenverteilung nach<br />

DIN 18123 (Maschenweiten nach DIN 4188, <strong>Teil</strong> 1). Verwendet wird die Hauptreihe R10 mit sukzessiver<br />

Verdopplung der kleineren Maschenweite (0,063 mm 0,125 mm 0,25 mm 0,5 mm 1 mm<br />

2 mm 4 mm). Zusätzlich wird ein Sieb mit der Maschenweite 0,045 mm eingefügt. Der organische<br />

Gehalt des Sediments wird als Glühverlust nach den Methoden der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

Koblenz ermittelt. Diese weichen von der DIN 38414 insofern ab, als das Sediment 3 h bei<br />

500°C (anstelle von 1 h bei 550°C) geglüht wird. Begründet wird dies mit dem gewöhnlich hohen Anteil<br />

von Karbonaten in marinen Sedimenten, die bei 550°C oxidieren <strong>und</strong> zu einer Überschätzung des<br />

organischen Gehalts führen können. Zur Erfassung von allgemeinen abiotischen Habitatcharakteristika<br />

werden außerdem Video-Observationen durchgeführt. Diese Methode ist eine wertvolle Ergänzung<br />

zur Beprobung mit Bodengreifer, da sie vor allem auch in Gebieten eingesetzt werden kann, die aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Topographie für die klassischen Methoden der Meeresbiologie unzugänglich sind (z. B.<br />

Block- <strong>und</strong> Steingründe).<br />

II.2.2.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />

Boden/Sediment/Relief<br />

Bestandsbeschreibung – Morphologie<br />

Reliefverhältnisse - Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trassen Off. I,<br />

II, III)<br />

Das Relief ist eben <strong>und</strong> senkt sich kontinuierlich von der Küste zu den küstenfernen Gebieten der<br />

äußeren Pommerschen Bucht sowie zum Arkonabecken ab.<br />

Die Offshore-Trasse Off. I verläuft parallel zur Jasm<strong>und</strong>er Küste in einer Tiefenzone von um 20 m. Die<br />

Offshore-Trassen Off. II <strong>und</strong> III queren innerhalb der Tromper Wiek Wassertiefen vom Ufer bis ca.<br />

25 m Wassertiefe im Übergang der Wiek zu den äußeren Seegewässern. Ca. 8 km nordöstlich von<br />

Rügen befinden sich die Offshore-Trassen in einer Wassertiefe von ca. 40 m. Das ca. 20 km nördlich<br />

von Rügen liegende, geplante Windpark-Gebiet „Arcadis Ost 1“ weist Wassertiefen um 45 m auf.<br />

Veränderungen der Morphologie des Meeresbodens bestehen im Bereich der Sedimentgewinnungsgebiete<br />

(vgl. Karte IX). In den Lagerstätten „Tromper Wiek E“ (StAUN), „Tromper Wiek I“ (gewerblich),<br />

„Tromper Wiek II“ (gewerblich) <strong>und</strong> „Tromper Wiek III“ (gewerblich) wurden in den letzten Jahren Sedimententnahmen<br />

realisiert, sodass mit verschiedenen morphologischen Veränderungen zu rechnen<br />

ist. So sind z. B. in FIGGE et al (2002) für die Lagerstätten „Tromper Wiek I“, „III“ <strong>und</strong> „Ost“ Trichter bis<br />

6 m Tiefe <strong>und</strong> 5 bis 50 m Umfang sowie Rinnen <strong>und</strong> Furchen dokumentiert. Die Offshore-Seekabel-<br />

Trassen queren jedoch kein Sedimentgewinnungsgebiet, sodass die Reliefveränderungen nur die<br />

weiter entfernt liegende Umgebung der Trassen betreffen.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Reliefverhältnisse - Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der<br />

Wittower Fähre - Offshore-Trasse, Off. VII)<br />

Das Küstengewässer an der Wittower Fähre stellt den Engbereich mit einer Breite von ca. 300 m<br />

(Fähre) bis ca. 650 m zwischen Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden dar. Zentral verläuft die ca. 3<br />

bis 5 m tiefe Rinne des Fahrwassers. Die Molen der Fährköpfe sind so weit in das Gewässer hineingebaut,<br />

dass sie tiefere Areale von >3 m erreichen. Für die Fahrrinne <strong>und</strong> die Gewässerbereiche der<br />

Fähre wurden Vertiefungen vorgenommen <strong>und</strong> sind ggf. Unterhaltungsbaggerungen erforderlich.<br />

Die Offshore-Trasse Off. VII quert das Küstengewässer, welches hier eine Breite von ca. 650 m aufweist,<br />

westlich der Fährverbindung. Das Relief entlang der Trasse fällt jeweils vom nördlichen <strong>und</strong><br />

südlichen Ufer in einer Distanz von ca. 250 bis 300 m auf eine Wassertiefe von ca. 4 m ab <strong>und</strong> quert<br />

dann die ca. 60 m breite Fahrrinne. Die Flachwassergebiete mit Wassertiefen von weniger als 1 m<br />

sind nördlich <strong>und</strong> südlich des Ufers mit einer Breite von ca. 100 bis 200 m ausgebildet.<br />

Reliefverhältnisse - Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />

Die Morphologie des flussähnlichen, bis ca. 2 km breiten Strelas<strong>und</strong>es wird durch die zentrale Tiefenrinne,<br />

in der das Fahrwasser verläuft, <strong>und</strong> zwischen Rinne <strong>und</strong> den Ufern ausgeprägten Flachwasserbereichen<br />

geprägt. Der Strelas<strong>und</strong> weist außerdem mehrere, teils tiefe Einbuchtungen wie den Deviner<br />

See <strong>und</strong> die Gustower Wiek auf.<br />

Die Offshore-Trasse Off. IV quert den Strelas<strong>und</strong> an seiner schmalsten Stelle mit ca. 1 km Breite. Im<br />

Bereich dieser Trasse sind zentral natürliche Wassertiefen um ca. 10 m gegeben (hier verläuft auch<br />

das Fahrwasser) <strong>und</strong> die Flachwasserbereiche mit Wassertiefen von weniger als 1 m entlang der Ufer<br />

weisen eine Breite von ca. 150 m auf.<br />

Die Offshore-Trassen Off. V <strong>und</strong> VI queren den Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Halbinsel Drigge <strong>und</strong> Strals<strong>und</strong>-Andershof/Devin,<br />

wo der S<strong>und</strong> eine Breite von ca. 2,2 km bzw. ca. 1,7 km aufweist. Die Tiefenrinne<br />

verläuft nah am Drigger Ufer, sodass hier nur ein sehr schmaler Flachwassersaum ausgebildet<br />

ist. Die Tiefenrinne erreicht Wassertiefen von >10 m <strong>und</strong> zwischen Tiefenrinne <strong>und</strong> Strals<strong>und</strong>er Ufer<br />

ist ein ausgedehntes, ca. 1,2 bis 1,7 km breites, flaches Gebiet mit Wassertiefen von


Sedimentart - Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower<br />

Fähre - Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Die Sedimente entlang der Trasse an der Wittower Fähre sind unterschiedlich für die Flachwasserbereiche<br />

<strong>und</strong> die Fahrrinne. In den 150 bis 250 m breiten Gebieten mit Wassertiefen von


Tab. 8:<br />

Gewässer<br />

Schwermetallgehalte in Oberflächensedimenten (Fraktion < 20 µm; < 63 µm) der<br />

Oder <strong>und</strong> Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern, Median-/Mittelwerte<br />

in mg/kg TM (BACHOR & V. WEBER 2008, BACHOR 2005 u. a. Datenquellen)<br />

Jahr<br />

(n)<br />

Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn<br />

RW 1 nach HABAK-WSV 100 2,5 150 40 50 1 350<br />

RW 2 nach HABAK-WSV 500 12,5 750 200 250 5 1750<br />

Oder 1) *<br />

Oder 2) *<br />

Kleines Haff *<br />

Peenestrom *<br />

Greifswalder Bodden *<br />

1996<br />

(38)<br />

1997-<br />

2000<br />

2003<br />

(12)<br />

2003<br />

(9)<br />

2004<br />

(12)<br />

Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen<br />

1995-<br />

Bodden (ohne Jasm<strong>und</strong>er<br />

Bodden) * 5) 2002 (?)<br />

Strelas<strong>und</strong> * 5) 1995-<br />

2002 (?)<br />

Darß-Zingster Bodden *<br />

Unterwarnow <strong>und</strong> Breitling *<br />

Wismarbucht *<br />

Lübecker/Mecklenburger<br />

Bucht *<br />

Mecklenburger Bucht 3) **<br />

Arkonabecken 3) **<br />

2001<br />

(20)<br />

2000-<br />

2002<br />

(16)<br />

2000-<br />

2002<br />

(20)<br />

2000-<br />

2002<br />

(7)<br />

1983-<br />

1989<br />

(121)<br />

1985-<br />

1989<br />

(308)<br />

200 6,80 167 193 84 3,80 1.628<br />

167 7,92 111 121 51 1,48 1.057<br />

110 3,32 50 58 31 0,34 694<br />

58 1,23 26 37 24 0,25 241<br />

110 1,70 40 36 32 0,19 208<br />

45 1,09 38 33 26 0,23 135<br />

47 1,00 40 36 31 0,19 151<br />

24 0,60 15 19 11 0,06 41<br />

100 0,82 37 70 28 0,67 374<br />

62 0,9 48 43 33 0,26 217<br />

150 1,0 50 47 37 0,26 293<br />

85 0,96 54 31 39 165<br />

81 0,73 65 40 27 127<br />

Oderrinne 4) 55 1,7 80 30 22 180<br />

1) Angaben aus LUA (1999), 2) Angaben aus MEYER et al. (2002), 3) Angaben aus LEIPE et al (1998),<br />

4) Angaben aus BRÜGMANN (1998) auf der Gr<strong>und</strong>lage von LEIPE & NEUMANN (1994), 5) Angaben aus BA-<br />

CHOR (2005)<br />

* - Fraktion


GK I - dunkelblau: anthropogen unbelastet<br />

GK I-II - hellblau: sehr geringe Belastung<br />

GK II - grün: mäßige Belastung (Einhaltung der Zielvorgabe der LAWA)<br />

GK II-III - hellgrün: deutliche Belastung<br />

GK III - gelb: erhöhte Belastung<br />

GK III-IV - orange: hohe Belastung<br />

GK IV - rot: sehr hohe Belastung<br />

Tab. 9:<br />

Mittlere Gehalte organischer Schadstoffe in Schlicksedimenten aus Küstengewässern<br />

Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 2000-2002, alle Angaben in<br />

µg/kg TM (aus: LUNG MV 2004a, S. 118)<br />

Gewässer n PAK6 PAK16 PCB21 DDTs HCHs HCB TBT<br />

Mecklenburger Bucht 7 730 1.304 22,0 49,1 0,32 0,25 24<br />

Wismar-Bucht inkl. Salzhaff 20 537 899 37,5 34,3 0,19 0,70 226<br />

Unterwarnow 16 1.934 4.023 224 229 1,89 0,98 954<br />

Darß-Zingster Bodden 20 395 678 5,3 31,1 0,16 0,15 18<br />

Rügensche Bodden 14 304 532 4,2 3,4 0,14 0,10 14<br />

Strelas<strong>und</strong> 9 1.107 1.853 11,9 12,7 0,30 0,40 72<br />

Greifswalder Bodden 14 417 771 12,2 41,3 0,30 0,18 72<br />

Peenestrom 14 687 1.272 31,5 80,2 0,75 0,44 61<br />

Kleines Haff 10 1.167 2.253 17,3 154 1,14 1,66 64<br />

Gelbe Hervorhebung = den Untersuchungsraum betreffend<br />

Zusammenfassend stellt der Gewässergütebericht M-V 2000/2001/2002 (LUNG M-V 2004a) heraus,<br />

dass die Sedimente der Darß-Zingster Bodden die geringsten Schwermetallbelastungen aufweisen<br />

(vgl. Tab. 8). In allen anderen Küstengewässern bestehen mehr oder weniger starke Anreicherungen<br />

verschiedener Elemente <strong>und</strong> Verbindungen. Das Oderästuar mit dem Kleinen Haff <strong>und</strong> dem Peenestrom<br />

zeigt höhere Werte bei verschiedenen anthropogenen Belastungen infolge des Eintrags<br />

durch die Oder (vgl. Tab. 8, erhöhte Konzentrationen für Cd <strong>und</strong> Zn). Der Einflussbereich der Oder<br />

wird mit dem Übergang zum Greifswalder Bodden schon deutlich geringer. Im Bereich der äußeren<br />

Seegewässer ist für Schwermetallkonzentrationen bei mehreren Elementen ein abnehmender Gradient<br />

der Konzentrationen von Westen (Lübecker/Mecklenburger Bucht) nach Osten (östliches Arkonabecken<br />

<strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht) sowie von der Küste bzw. den inneren Küstengewässern<br />

zur offenen See zu verzeichnen. Trotz in der Regel relativ geringer Belastung in den Offshore-<br />

Gebieten ist eine deutlich höhere Schwermetall-Konzentration gegenüber den Hintergr<strong>und</strong>- bzw. Referenzwerten<br />

festzustellen. Auffallende, deutliche Belastungen in den äußeren Seegewässern bestehen<br />

für die Station im Bereich einer Altlast in der Lübecker Bucht sowie für Quecksilber im westlichen Arkonabecken<br />

(BMVBS 2009).<br />

Insbesondere bei organischen Schadstoffen sind Belastungen in den größeren Häfen <strong>und</strong> Werftbereichen<br />

vorzufinden. So sind für das Gebiet der Unterwarnow deutlich erhöhte Konzentrationen gegeben.<br />

Wie bei den Schwermetallen wird der Einfluss der Oder im Kleinen Haff auch bei den organischen<br />

Schadstoffen ersichtlich. Die Darß-Zingster Bodden sowie die West- <strong>und</strong> Nordrügenschen Bodden<br />

weisen geringe Belastungen mit organischen Schadstoffen auf (vgl. Tab. 9; LUNG M-V 2004a).<br />

In den äußeren Seegewässern sind organische Schadstoffe relativ gleichmäßig verteilt <strong>und</strong> keine<br />

Belastungsschwerpunkte gegeben. Es ist eine Abhängigkeit der Konzentrationen vom Gehalt an Feinkorn<br />

sowie organischen Anteil festzustellen, sodass in schlickigen Sedimenten eher mit Anreicherungen<br />

zu rechnen ist (BMVBS 2009).<br />

Seite 46/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Sedimentbelastung - südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I,<br />

II, III)<br />

Anhand der Angaben in Tab. 8 wird ersichtlich, dass im Arkonabecken keine, sehr geringe oder mäßige<br />

Belastungen für die einzelnen Schwermetalle gegeben sind. Diese Einstufung bestätigen auch die<br />

Daten der Erfassungen aus dem Jahr 2007 (Tab. 10), wonach vergleichbare Konzentrationen an<br />

Schwermetallen, die allerdings über den Referenz- <strong>und</strong> Hintergr<strong>und</strong>werten liegen, an den Stationen<br />

der äußeren Seegewässer zu verzeichnen waren. Auffällig sind lediglich die Belastungen mit Quecksilber<br />

in der Lübecker Bucht (Station im Bereich einer Altlast) <strong>und</strong> im Arkonabecken (vor allem Station<br />

K 7 im westlichen Arkonabecken).<br />

Tab. 10:<br />

Konzentrationen von Schwermetallen ausgewählter Stationen der äußeren Seegewässer<br />

für das Jahr 2007 - Fraktion < 20 µm (Daten aus: POHL et al. 2008)<br />

Station/ IOW Nr. Cr Ni Co Pb Zn Cu Cd As Hg<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

(ppm=<br />

mg/kg)<br />

Lübecker Bucht LB1/342850 77 34 19 79 224 36 1,05 19,2 0,131<br />

Meckl. Bucht M2/342880 68 31 16 54 110 26 0,33 22,6 0,075<br />

NW Hiddensee K8/342820 75 41 19 85 159 42 0,55 25,1 0,099<br />

Arkonabecken W<br />

K7/342770<br />

76 32 13 77 140 43 0,62 17,2 0,323<br />

Arkonabecken O K4/342740 75 34 13 51 129 34 0,37 22,0 0,125<br />

Referenz-/Hintergr<strong>und</strong>werte<br />

für Küsten- <strong>und</strong> Übergangsgewässer<br />

der deutschen<br />

Ostseeküste nach UBA<br />

(2004)<br />

15 35 20 0,25 0,050<br />

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Zur Einschätzung der räumlichen Verteilung der Schwermetalle im Arkonabecken liegt eine umfangreiche<br />

Aufnahme von Oberflächensedimentproben unterhalb der 40 m Wassertiefenlinie aus dem Jahr<br />

2005 vor (KOWALSKI 2007, POHL et al. 2007; Abb. 14 6 ). Demnach sind wie bereits 1987-1989 (LEI-<br />

PE et al 1998) generell im westlichen Arkonabecken höhere Konzentrationen des organischen Kohlenstoffs<br />

<strong>und</strong> der Schwermetalle gegenüber dem östlichen Becken festgestellt worden. Anhand der Vertikalprofile<br />

der Sedimentkerne lässt sich ableiten, dass dieses Verteilungsmuster schon bereits seit<br />

Beginn des anthropogen beeinflussten Eintrags von Schwermetallen besteht. Als Ursache für die höhere<br />

Belastung im westlichen Arkonabecken wird die Materialzufuhr aus westlicher <strong>und</strong> nordwestlicher<br />

Richtung (Nordsee, Kattegat, Belte) gesehen. Bei der zeitlichen Veränderung seit den Aufnahmen am<br />

Ende der 80er Jahre konnte eine deutliche Abnahme bei den Elementen Quecksilber, Kupfer, Blei <strong>und</strong><br />

Cadmium ermittelt werden, die mit einer allgemeinen Reduzierung des Eintrags in die Ostsee in Verbindung<br />

gebracht wird. Die deutlich höheren Quecksilbergehalte im westlichen Arkonabecken („Hot<br />

Spot“) werden auf eine Verbringung quecksilberhaltigen Materials während des 2. Weltkrieges oder in<br />

der Nachkriegszeit zurückgeführt (KOWALSKI 2007, POHL et al. 2007). Aus den flächenhaft interpolierten<br />

Ergebnissen der Untersuchungen für das Probenahmejahr 2005 durch KOWALSKI (2007) wird im<br />

Gutachten des TÜV NORD (2009) für die Oberflächensedimente im Bereich der geplanten Windparkfläche<br />

des OWP „Arcadis Ost 1“ etwa folgende stoffliche Zusammensetzung abgeleitet (Angaben beziehen<br />

sich auf die Trockenmasse der Sedimentproben):<br />

Schluffgehalt (>0,002 bis


Offshore-Trassen Off. I, II, III außerhalb der schluffig-schlickigen Sedimente des Arkonbeckens ist in<br />

der Regel von einer sehr geringen bis geringen Sedimentbelastung auszugehen. Hinsichtlich der Konzentrationen<br />

mit Schwermetallen sind keine Überschreitungen der Richtwerte RW 1 <strong>und</strong> RW 2 nach<br />

HABAK-WSV ersichtlich.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 49/711<br />

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Abb. 14:<br />

Räumliche Verbreitung ausgewählter Schwermetalle im Oberflächensediment des<br />

Arkonabeckens: Hg, Pb, Cu, Cd (aus: KOWALSKI 2007)<br />

(OWP „Arcadis Ost 1“ mit ungefährer Lage als rotes Quadrat in die Karten eingetragen)<br />

Seite 50/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 15:<br />

Organische Schadstoffe (mittlere Abb. HCB, PCB, p,p’-DDE, p,p’-DDD - Gehalte<br />

(pg/g TS) untere Abb. PAK-Konzentrationen (ng/g TS)) im Oberflächensediment an<br />

14 BLMP-Stationen der AWZ der deutschen Ostsee im Juni 2008 (aus: SCHULZ-BULL<br />

et al. 2009)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 51/711<br />

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Sedimentbelastung - Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an<br />

der Wittower Fähre - Offshore-Trasse VII)<br />

Nach BACHOR (2005) wurde in den Rügenschen Bodden o, Sedimenthorizont von 0 bis 5 cm ein akkumuliertes<br />

Schwermetallinventar von ca. 130 t Zn, 30 t Cu, 50 t Pb, 1 t Cd <strong>und</strong> 0,2 t Hg ermittelt (vgl.<br />

auch Tab. 8). Die Pb-, Cu-, Hg- <strong>und</strong> Zn-Gehalte sind als leicht erhöht einzustufen (Klasse I-II: sehr<br />

geringe Belastung nach LAWA 1998). Hinsichtlich Cr <strong>und</strong> Ni ist keine Belastung feststellbar (Klasse I<br />

nach LAWA 1998). Nur die Cd-Konzentrationen zeigen eine mäßige Belastung (Tab. 8). Für Cadmium<br />

liegt in den inneren Küstengewässern eine flächenhafte Belastung vor, die auf den diffusen Eintrag<br />

aus der Landwirtschaft aufgr<strong>und</strong> Verwendung von Cd-haltigem Phosphatdünger zurückgeführt wird<br />

(BACHOR 2005).<br />

Die Belastung mit den organischen Schadstoffen PAK, PCB 21 <strong>und</strong> DDT ist für die Darß-Zingster<br />

Bodden sowie die Rügenschen Bodden die geringste im Vergleich zu den anderen, inneren Küstengewässern<br />

von M-V (LUNG M-V 2004a, vgl. Tab. 9).<br />

Insgesamt kann demnach für die Nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> die Offshore-Trasse Off. VII an der<br />

Wittower Fähre für einige Stoffe keine <strong>und</strong> für einige Schadstoffe eine sehr geringe bis mäßige Belastung<br />

erwartet werden. Die Richtwerte RW 1 <strong>und</strong> RW 2 nach HABAK WSV werden für die Schwermetall-Konzentrationen<br />

nicht überschritten.<br />

Sedimentbelastung - Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />

Im Strelas<strong>und</strong> ist eine vergleichbar geringe Sedimentbelastung mit Schwermetallen wie in den<br />

Nordrügenschen Bodden feststellbar (vgl. Tab. 8). Die Pb-, Cu-, <strong>und</strong> Ni-Gehalte sind als leicht erhöht<br />

einzustufen (Klasse I-II: sehr geringe Belastung nach LAWA 1998). Keine Belastung (Klasse I nach<br />

LAWA 1998) wurde im Strelas<strong>und</strong> für Cr <strong>und</strong> Hg ermittelt. Eine mäßige Belastung (Klasse II nach<br />

LAWA 1998) liegt dagegen für Cd (siehe Aussagen zu den Nordrügischen Bodden) <strong>und</strong> Zn vor. Die<br />

Zn-Konzentrationen zeigen teilweise den fünffachen Gehalt gegenüber jenem, in den Darß-Zingster<br />

Bodden, die in den mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässern die geringste Belastung mit Zink<br />

aufweisen.<br />

Bei den organischen Schadstoffen ist vor allem bei den PAK eine etwas höhere Belastung gegenüber<br />

den Nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> den Darß-Zingster Bodden für den Strelas<strong>und</strong> feststellbar. Die Konzentrationen<br />

liegen jedoch in der Regel deutlich unter denen der Unterwarnow des Oderästuars, der<br />

Wismarbucht <strong>und</strong> der Mecklenburger Bucht (vgl. Tab. 9).<br />

Insgesamt kann demnach für den Strelas<strong>und</strong> einschließlich der Offshore-Trasse Off IV, V, VI für einige<br />

Stoffe keine <strong>und</strong> für einige Schadstoffe eine sehr geringe bis mäßige Belastung erwartet werden.<br />

Hinsichtlich der Konzentrationen mit Schwermetallen sind keine Überschreitungen der Richtwerte<br />

RW 1 <strong>und</strong> RW 2 nach HABAK WSV ersichtlich. Die Belastung mit PAK(6) kann im Strelas<strong>und</strong> im Bereich<br />

des RW 1 nach HABAK WSV liegen.<br />

II.2.2.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Boden/Sediment<br />

Methodischer Ansatz <strong>und</strong> Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Boden sind im Anhang<br />

Kapitel V.1.2 dargestellt.<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />

Der Natürlichkeitsgrad von Relief <strong>und</strong> Sediment im Bereich der Offshore-Trassen nördlich Rügen ist<br />

hoch, da nur sehr geringe Veränderungen der Morphologie im Bereich von Sedimentgewinnungsgebieten<br />

(Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek) sowie keine bis mäßige Sedimentbelastungen, insbesondere im<br />

Bereich der schluffig-schlickigen Sedimente des Arkonabeckens, zu verzeichnen sind.<br />

Seite 52/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Für die schluffig-schlickigen Sedimente des Arkonabeckens ist eine hohe <strong>und</strong> für die sandigen Sedimente<br />

in den südlichen Offshore-Trassenabschnitten nördlich <strong>und</strong> nordöstlich von Rügen eine geringe<br />

Neigung für erhöhte Trübungen bei Trencharbeiten zu erwarten.<br />

Trasse an der Wittower Fähre<br />

Relief <strong>und</strong> Sedimentverhältnisse im Bereich der Seekabeltrasse der Wittower Fähre sind als mittel- bis<br />

hochwertig zu bewerten. Die Sedimentbelastung ist zwar sehr gering, doch sind anthropogene Veränderungen<br />

des Reliefs durch Vertiefungen <strong>und</strong> Unterhaltungsbaggerung der Fahrrinne vom Rassower<br />

Strom zum Breetzer Bodden sowie im Bereich der Fährverbindung gegeben. Diese Veränderungen<br />

beeinflussen auch die lokale Sedimentdynamik <strong>und</strong> führen z. B. zur Sedimentakkumulation in den<br />

künstlich vertieften Arealen.<br />

Bei sandigen Sedimenten am Meeresboden besteht eine geringe Neigung für erhöhte Trübungen bei<br />

Trencharbeiten. Im ufernahen Flachwasser ist aufgr<strong>und</strong> des geringen Wasservolumens <strong>und</strong> bei Auftreten<br />

von schluffigen Oberflächensedimenten eine hohe Trübungsneigung zu erwarten.<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> der morphologischen Veränderungen der Fahrrinne des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der immer wieder<br />

erforderlichen Unterhaltungsbaggerung wird der Natürlichkeitsgrad von Relief <strong>und</strong> Sediment als mittelbis<br />

hochwertig eingestuft. Die Schadstoffbelastung ist sehr gering bis mäßig.<br />

Bei sandigen Sedimenten am Meeresboden besteht eine geringe Neigung für erhöhte Trübungen bei<br />

Trencharbeiten. Im ufernahen Flachwasser ist aufgr<strong>und</strong> des geringen Wasservolumens <strong>und</strong> bei Auftreten<br />

von schluffigen Oberflächensedimenten eine hohe Trübungsneigung zu erwarten.<br />

Die Bewertungsansätze sind in nachfolgender Tab. 11 zusammenfassend dargestellt.<br />

Tab. 11:<br />

Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Boden (Sediment / Morphologie)<br />

Aquatorium<br />

Bewertung<br />

Natürlichkeit Reliefverhältnisse<br />

<strong>und</strong><br />

erhöhter Neigung<br />

gegenüber Resuspension<br />

Bewertung<br />

Natürlichkeitsgrad<br />

hinsichtlich<br />

Sedimentbelastung<br />

Besonderheiten<br />

Relief<br />

Gesamtbewertung<br />

(Natürlichkeitsgrad<br />

Sedimentverhältnisse,<br />

Reliefstruktur,<br />

Empfindlichkeit)<br />

südliches Arkonabecken<br />

/äußere<br />

Pommersche<br />

Bucht<br />

(Offshore-<br />

Trasse Off I, II,<br />

III)<br />

hochwertig hinsichtlich<br />

Natürlichkeitsgrad des<br />

Reliefs (nur lokale<br />

Veränderungen durch<br />

Sedimententnahme);<br />

erhöhte Neigung zur<br />

Suspension im Bereich<br />

der schluffigschlickigen<br />

Sedimente<br />

des Arkonabeckens<br />

mittel- bis hochwertig<br />

für Trasse im Arkonabecken<br />

aufgr<strong>und</strong> geringer<br />

bis mäßiger<br />

Belastung;<br />

hochwertig für Trassen<br />

in sandigen Sedimenten<br />

südlich des<br />

Arkonabeckens aufgr<strong>und</strong><br />

sehr geringen<br />

bis geringen Belastung<br />

keine markanten<br />

Strukturen des<br />

Mesoreliefs<br />

hochwertig<br />

Nordrügensche<br />

Bodden mit<br />

mittelwertig aufgr<strong>und</strong><br />

Veränderungen an<br />

Fahrrinne (sowie Unhochwertig;<br />

für einige Stoffe keine<br />

<strong>und</strong> für einige Schadkeine<br />

markanten<br />

Strukturen des<br />

Mesoreliefs (Tiemittel-<br />

bis hochwertig<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 53/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Aquatorium<br />

Bewertung<br />

Natürlichkeit Reliefverhältnisse<br />

<strong>und</strong><br />

erhöhter Neigung<br />

gegenüber Resuspension<br />

Bewertung<br />

Natürlichkeitsgrad<br />

hinsichtlich<br />

Sedimentbelastung<br />

Besonderheiten<br />

Relief<br />

Gesamtbewertung<br />

(Natürlichkeitsgrad<br />

Sedimentverhältnisse,<br />

Reliefstruktur,<br />

Empfindlichkeit)<br />

Rassower<br />

Strom <strong>und</strong><br />

Breetzer Bodden<br />

(Trasse an<br />

der Wittower<br />

Fähre - Offshore-Trasse<br />

VII)<br />

terhaltungsarbeiten)<br />

<strong>und</strong> Anlagen der Wittower<br />

Fähre;<br />

erhöhte Neigung zur<br />

Suspension im Flachwasser<br />

mit schluffigen<br />

Sedimenten<br />

stoffe eine sehr geringe<br />

bis mäßige Belastung<br />

fenrinne ist morphologisch<br />

nur<br />

gering ausgeprägt)<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

(Offshore-<br />

Trassen Off IV,<br />

V, VI)<br />

mittelwertig:<br />

Veränderung des<br />

Mesoreliefs durch<br />

Ausbau der Fahrrinne;<br />

erhöhte Neigung zur<br />

Suspension im Flachwasser<br />

mit schluffigen<br />

Sedimenten<br />

hochwertig;<br />

für einige Stoffe keine<br />

<strong>und</strong> für einige Schadstoffe<br />

eine sehr geringe<br />

bis mäßige Belastung<br />

Tiefenrinne des<br />

Strelas<strong>und</strong>es als<br />

markantes Reliefelement,<br />

welche<br />

jedoch durch<br />

Fahrrinnen-<br />

Ausbau künstlich<br />

stark überprägt ist<br />

mittel- bis hochwertig<br />

II.2.3 Schutzgut Wasser - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.3.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Wasser<br />

Allgemeine Angaben zur Hydrographie:<br />

BSH (1996): Naturverhältnisse in der Ostsee. <strong>Teil</strong> B zu den Ostsee-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong> (Nr.<br />

2001), II. <strong>Teil</strong> (Nr. 2002) <strong>und</strong> III. <strong>Teil</strong> (Nr. 20031) sowie zu den Kattegat-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong><br />

(Nr. 2004) <strong>und</strong> II. <strong>Teil</strong> (Nr. 2005). B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie; Nr. 20032:<br />

293 S.<br />

allgemeine Hydrographie <strong>und</strong> Wasserbeschaffenheit (z. B. CORRENS 1977, MERTINKAT (1986);<br />

Ergebnisse des GOAP-Projektes (LAMPE et al. 1998), Ergebnisse des TRUMP-Projektes<br />

(GURGEL et al. 1996), weitere Untersuchungen des IOW (z. B. MORHOLZ 1998, E-<br />

MEIS et al. 2002, SCHERNEWSKI & WIELGAT 2004), Daten des BLMP-Messprogramms (z. B.<br />

2000/2001/2002 <strong>und</strong> 2003-2006, LUNG M-V 2004a, 2008), BACHOR 2004, BACHOR 2005, BA-<br />

CHOR & V. WEBER (2008)<br />

Für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> können u. a. spezifisch folgende Quellen verwendet werden:<br />

BIRR, H.-D. (1970):<br />

Hydrographie des Strelas<strong>und</strong>es. Beiträge zur Erforschung der Küstengewässer der DDR unter besonderer<br />

Berücksichtigung nautischer Erfordernisse. Diss. Potsdam.<br />

BIRR, H.-D. (1970):<br />

Hydrographie des Strelas<strong>und</strong>es. Diss. Potsdam.<br />

BIRR, H.-D. (1994):<br />

Gutachten über die Auswirkungen der Brückenbauwerke auf Strömungsverhältnisse, Stofftransport<br />

<strong>und</strong> Sedimentation im Rahmen der UVS zur 2. Rügenverkehrsanbindung. unveröff. Gutachten,<br />

Strals<strong>und</strong>.<br />

Seite 54/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


BIRR, H.-D. (1995):<br />

UVS Ausbau Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong>. Begutachtung des Ist-Zustandes der hydrographischen<br />

Verhältnisse. unveröff. Gutachten, Strals<strong>und</strong>.<br />

LAMPE, R. (1989):<br />

Hydrographie des Greifswalder Boddens: F/E-Bericht (A4)/Sekt. Geographie, WB Phys. Geographie,<br />

Greifswald (Bibliothek Geogr. Inst. - Nr. IV Bd. 303).<br />

LAMPE, R. (1990):<br />

Neue Untersuchungsergebnisse zur Hydrographie des Greifswalder Boddens. In: Wiss. Z. Univ.<br />

Greifswald, 39, math.-nat. R., 2, S. 38-41.<br />

OERTEL, P. (1996):<br />

Untersuchungen zur Belastung <strong>und</strong> zum ökohydrographischen Zustand des Strelas<strong>und</strong>es. Diss. E.<br />

M.-Arndt-Universität Greifswald.<br />

SUBKLEW, J. (1984):<br />

Zur Hydrobiologie des Strelas<strong>und</strong>es. Limnologica; 16/1: 191-105.<br />

STIGGE, H.J. (2005):<br />

Wasserhaushalt, Wasserstandsverhältnisse <strong>und</strong> perspektivische Entwicklung des mittleren Wasserstandes<br />

im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. Meer <strong>und</strong><br />

Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 34-40.<br />

OERTEL, P. (2005):<br />

Die Salzgehaltsverhältnisse im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden.<br />

Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 55-59.<br />

BACHOR, A. & B. NEUMANN (2005):<br />

Die Gewässergüte von Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden im Vergleich zu anderen Küstengewässern<br />

Mecklenburg-Vorpommerns unter besonderer Berücksichtigung ihrer Sedimente. In: Strelas<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Kubitzer Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums.<br />

66-74.<br />

Für die Trasse im Bereich der Wittower Fähre kann verwendet werden:<br />

STODIAN, I. (1994):<br />

Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der Nährstoffbelastung über den Zeitraum von 12 Monaten in den Zuflüssen<br />

zu den Bodden an der Westküste der Insel Rügen. - Oberseminararbeit, EMAU Greifswald.<br />

STODIAN, P. & STODIAN, I. (1995):<br />

Wasseruntersuchungen der Zuflüsse in die Bodden Westrügens. Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern,<br />

38, 1:61-64.<br />

Für die Trassenvarianten in der Tromper Wiek („Offshore-Trasse Off II“ <strong>und</strong> „Offshore-Trasse Off III“)<br />

können folgende Quellen genutzt werden:<br />

SCHINKE (1968):<br />

Bericht über Modelluntersuchungen der Strömungsverhältnisse im Seegebiet der Glowe-Bucht<br />

(Tromper Wiek/Rügen) als Gr<strong>und</strong>lage zur baulichen Sicherung der Küste. VEB Forschungsanstalt<br />

für Schiffahrt, Wasser- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau Berlin: 45 S.<br />

SCHRADER, F. (1977):<br />

Strömungsverhältnisse in der Glowe-Bucht (Tromper Wiek). Wissenschaftliche Zeitschrift der Pädagogischen<br />

Hochschule „Karl Liebknecht“ Potsdam 1977(3), 455-461.<br />

Speziell zum Anlandungspunkt der „Offshore-Trasse Off I“ am Anlandungspunkt Mukran ist folgende<br />

Literatur verwendbar:<br />

IFAÖ (2005d):<br />

Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />

GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />

GmbH, Broderstorf bei Rostock, Juni 2005.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 55/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Differenzierte Angaben anhand stationsbezogener Messung hydrographischer Parameter <strong>und</strong> der<br />

Beprobung von Wassergüte-Parametern sind vorhanden:<br />

- Stationen des BLMP einschließlich des Stationsnetzes des IOW <strong>und</strong> des LUNG M-V mit Erläuterungen<br />

in folgenden Veröffentlichungen:<br />

- BLMP-Berichte des BSH<br />

- Hydrographisch-chemische Zustandseinschätzung des IOW<br />

- Gewässergüteberichte des Landes M-V sowie zusammenfassend in BACHOR (2004) 7<br />

Das BSH veröffentlicht zudem Daten der Seegangsmessungen, des Zirkulationsmodells sowie des<br />

Eisdienstes (Vereisungsverhältnisse).<br />

II.2.3.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />

Wasser<br />

Die Bestandsbeschreibung für das Schutzgut Wasser in Bezug zu den Seekabeltrassen erfolgt für<br />

folgende Aspekte bzw. Parameter: allgemeine hydrographische Einordnung, Salzgehalt, Sauerstoffhaushalt<br />

<strong>und</strong> organische Belastung, Nährstoffverhältnisse, Schwebstoffgehalt <strong>und</strong> dessen Schadstoffbelastung,<br />

Schwermetalle <strong>und</strong> Metalloide im Wasser sowie Wasserbeschaffenheit nach Trophie sowie<br />

Vorgaben der EU-WRRL.<br />

Allgemeine hydrographische Einordnung<br />

Aus hydrographischer Sicht können folgende Aquatorien charakterisiert werden, innerhalb derer die<br />

nachfolgend genannten Trassenabschnitte verlaufen:<br />

südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Messstationen Arkona Becken –<br />

OMBMPK5, O 10 <strong>und</strong> O 11): Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen): Offshore-<br />

Trasse Off I, II, III<br />

Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Messstationen RB 3, RB 6): Trasse an der Wittower<br />

Fähre (Offshore-Trasse VII)<br />

Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Messstation S 66): Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong>: Offshore-Trassen Off<br />

IV, V, VI<br />

(vgl. dazu auch Abb. 16)<br />

7 Quellenangabe siehe unter „Sedimente“<br />

Seite 56/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 16:<br />

Messstationen des BLMP <strong>und</strong> Zuordnung zu den Seekabeltrassen<br />

Die hydrographischen Verhältnisse des südlichen Arkonabeckens/ der äußeren Pommerschen Bucht,<br />

der nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong>es können folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />

Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />

- Wasserstandsverhalten entsprechend der Arkonasee / Ostsee<br />

- nahezu ungehinderter Wasseraustausch mit dem Oberflächenwasser der Ostsee (Arkonasee,<br />

Bornholmsee) sowie Schutz gegenüber dem Tiefenwasser der Ostsee durch Anstieg des Meeresbodens<br />

auf 20 m Wassertiefe <strong>und</strong> weniger<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 57/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


- Salinität: oberhalb der Halokline (bei ca. 35 m Tiefe) östlich von Saßnitz Mittelwert von 8,1 psu<br />

(1975-94); Minimum 7,3 psu, Maximum 8,8 psu (2002) (LUNG M-V 2004a)<br />

- mesotroph im Übergang zur Arkonasee<br />

- Einfluss der Oder nur im Bereich der Saßnitzrinne nachweisbar (gering erhöhte Nährstoffe,<br />

Schwebstoffgehalt, Schadstoffe)<br />

- zeitweiliges Eindringen von salzhaltigerem Tiefenwasser über die Saßnitzrinne <strong>und</strong> seltene Ausprägung<br />

von thermischer Schichtung bei windarmen Perioden im Sommer<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

- Wasseraustausch erfolgt über Rassower Strom <strong>und</strong> Libben zwischen inneren Bodden <strong>und</strong> Ostsee<br />

durch Aus- <strong>und</strong> Einstrom; Binnenbodden Rügens erhalten ca. 45x10 6 m 3 /Jahr Festlandsabfluss<br />

<strong>und</strong> eine Ostseewasserzufuhr von 3362x10 6 m 3 /Jahr; Großer Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit ca.<br />

5,4-fachem Wasseraustausch pro Jahr (LAMPE & MEYER 1995)<br />

- Salinität (Station RB 6): langjähriger Mittelwert von 8,8 PSU (1975-1994); für Zeitraum 2003-2006<br />

Mittelwert von 8,6 psu, Minimum 7,8 psu, Maximum 11,9 psu (LUNG M-V 2008)<br />

- in der Regel gute Durchmischung des Wasserkörpers infolge geringer Wassertiefe - keine haline<br />

Schichtung<br />

- eutrophes bis mesotrophes Gewässer<br />

- im Verhältnis zur Größe des Küstengewässers geringe Flusswasserzufuhr<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />

- Strelas<strong>und</strong> als flussähnliches Verbindungselement zwischen dem im Norden gelegenen Kubitzer<br />

Bodden (mit Zugang zur Gellenbucht) <strong>und</strong> dem in Osten gelegenen Greifswalder Bodden (mit<br />

Zugang zur Oderbucht),<br />

- maßgebliche Beeinflussung der Hydrographie durch Wasserstände <strong>und</strong> Strömungen: in Abhängigkeit<br />

der Wasserstandsdifferenz des Kubitzer <strong>und</strong> Greifswalder Boddens wird eine Gefälleausgleichsströmung<br />

initiiert, die ggf. durch lokale windinduzierte Triftströmungen zusätzlich überlagert<br />

wird<br />

- Differenzierung der Hydrographie aufgr<strong>und</strong> morphologischer Ausprägung des Strelas<strong>und</strong>es:<br />

ausgedehnte Flachwasserbereiche mit nur wenigen Metern Wassertiefe; tiefe Hauptrinne mit<br />

Wassertiefen von bis zu 13 m mit starker Strömungsexposition<br />

- hohe Wasseraustauschrate: im Durchschnitt vollständiger Wasseraustausch in einem halben<br />

Monat: im Mittel alle 26 Tage (STIGGE 2005)<br />

- Salinität (Station S 66): langjähriger Mittelwert von 8,2 PSU (1975-1994); für Zeitraum 2003-2006<br />

Mittelwert von 8,0 psu, Minimum 6,4 psu, Maximum 11,7 psu (LUNG M-V 2008)<br />

- in der Regel gute Durchmischung des Wasserkörpers infolge geringer Wassertiefe - keine haline<br />

Schichtung<br />

- eutrophes Gewässer<br />

- im Verhältnis zur Größe des Küstengewässers geringe Flusswasserzufuhr<br />

Seite 58/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Nachfolgend wird in Tab. 12 eine Darstellung ausgewählter hydrographisch-chemischer Parameter<br />

vorgenommen. Eine weitere, projektbezogene Darstellung zur Hydrographie des Arkonabeckens enthält<br />

TÜV NORD (2009).<br />

Tab. 12:<br />

Ausgewählte hydrographisch-chemische Parameter der Wasserbeschaffenheit<br />

der Gewässer im betrachteten <strong>Raum</strong> (aus: LUNG M-V 2004a)<br />

Station Ort Salzgehalt<br />

in psu<br />

Mittelwert<br />

2002<br />

Sauerstoffgehalt<br />

– Bodenwasser<br />

in mg/l<br />

Minimum 2002<br />

Nitrat<br />

in µmol N/l<br />

Mittelwert<br />

2002<br />

Gesamtstickstoff<br />

in µmol N/l<br />

Mittelwert<br />

2002<br />

südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off I, II, III)<br />

O 10 nö. Kap Arkona 7,9 6,5 1,8 19,8 0,71<br />

O 11 ö. Saßnitz 7,8 6,4 1,4 20,7 0,81<br />

Gesamtphosphor<br />

in µmol P/l<br />

Mittelwert<br />

2002<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre, Off.<br />

VII)<br />

RB 3 Rassower Strom 8,8 8,9 4,6 29,3 1,98<br />

RB 6 Breetzer Bodden 8,5 k.A. 5,0 44,7 1,54<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />

S 66 Strelas<strong>und</strong> /<br />

Strals<strong>und</strong><br />

* Wert für Station S 23 Stahlbrode<br />

7,5 8,2* 7,1 48,1 2,19<br />

Salzgehalt<br />

Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />

Die Pommersche Bucht ist ein b- mesohalines Gewässer. Der mittlere Salzgehalt beträgt ca. 8 psu<br />

(practical salinity unit, LUNG M-V 2001, Messnetz des LUNG M-V). Der Wasserkörper der Pommerschen<br />

Bucht im Übergang zum Arkonabecken kann eine haline Schichtung aufweisen.<br />

In den Messjahren 1999 – 2007 (ohne 2002) wurden an der Station O10 nördlich Arkona die nachfolgend<br />

erläuterten Verhältnisse erfasst (LUNG M-V 2008a). Der Salzgehalt an der Oberfläche des südlichen<br />

Arkonabeckens befand sich im β-mesohalinen Salzbereich. Die sommerlichen (Mai – Oktober)<br />

Salzgehaltswerte erreichten im Mittel 7,85 psu <strong>und</strong> ein Maximum von 8,90 psu. Die mittleren Winterwerte<br />

betrugen an der Oberfläche 8,27 psu mit einem Maximum von 9,20 psu.<br />

Tab. 13:<br />

Salzgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> im Arkonabecken<br />

(Stat. O10, Gewässergütebericht M-V 2003/2004/2005/2006, LUNG M-V<br />

2008a)<br />

MW Salz (psu) Min Salz (psu) Max Salz (psu)<br />

Sommer<br />

Oberfläche 7,85 6,80 8,90<br />

Gr<strong>und</strong> 12,74 8,30 17,00<br />

Winter<br />

Oberfläche 8,27 7,40 9,20<br />

Gr<strong>und</strong> 12,28 7,90 19,80<br />

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Der Salzgehalt in Gr<strong>und</strong>nähe dagegen befand sich im α-mesohalinen bis polyhalinen Salzbereich. Die<br />

sommerlichen (Mai – Oktober) Salzgehaltswerte erreichten im Mittel 12,74 psu <strong>und</strong> ein Maximum von<br />

17,00 psu. In den Wintermonaten (November – April) betrug der Mittelwert 12,28 psu mit einem Maximum<br />

von 19,8 psu (Tab. 13). Die höheren Gr<strong>und</strong>werte zeigen, dass der Wasserkörper unterhalb<br />

20 m Tiefe eine deutliche Schichtung aufweist. Diese Schichtung geht auch aus den Messungen der<br />

BSH-Messstation Arkonabecken hervor (Abb. 17, Abb. 18). In der flachen Tromper Wiek war während<br />

der diskontinuierlichen Messzeiträume keine stabile Schichtung ausgebildet.<br />

Abb. 17:<br />

Aktuelle stündliche Salzgehaltswerte (Arkona Becken, 40 m Wassertiefe;<br />

www.bsh.de)<br />

Seite 60/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 18:<br />

Tagesmittelwerte 2008 – 2009 Messstelle Arkonabecken; www.bsh.de<br />

Salzgehalt nw Hiddensee 2002<br />

15<br />

Salz psu<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Oberfläche<br />

Gr<strong>und</strong><br />

Jan 98 Feb 98 Feb 98 Mär 98 Apr 98 Jun 98 Jul 98 Aug 98 Sep 02 Okt 02<br />

Datum<br />

Abb. 19: Jahresverlauf des Salzgehaltes in der südlichen Arkonasee an der Station 09, 15 m,<br />

Daten: LUNG M-V<br />

Die saisonalen Schwankungen des Salzgehaltes sind gering. Sie werden durch Salzwassereinbrüche<br />

aus der Nordsee (Kattegat) <strong>und</strong> durch Niederschläge im Einzugsgebiet der Ostsee verursacht. Ökologisch<br />

bedeutsam sind die Extremwerte, die aber in diesem Gebiet auch keine wesentlichen Unterschiede<br />

zeigen. Die Extremwerte treten besonders im bodennahen Wasserkörper als Folge von Salzwassereinbrüchen<br />

in den Wintermonaten auf (Tab. 13, Abb. 18).<br />

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In Abb. 19 wird der Jahresgang des Salzgehaltes der Jahre 1998 <strong>und</strong> 2002 der Station vor Hiddensee<br />

<strong>und</strong> in der Pommerschen Bucht dargestellt. Die Abbildungen zeigen die geringe Schwankungsbreite<br />

im Jahresverlauf <strong>und</strong> die leichte Schichtung des Wasserkörpers. Im Frühjahr 2002 befindet sich der<br />

obere Wasserkörper im oligohalinen Bereich, während der gr<strong>und</strong>nahe Wasserkörper nahezu stabile<br />

Verhältnisse zeigt.<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Die hydrografischen Bedingungen der nordwestlichen Rügenschen Bodden werden hauptsächlich<br />

über den Wasseraustausch mit der Ostsee bestimmt. Die landseitige Zufuhr von Oberflächenwasser<br />

ist gering, da keine größeren Flüsse einmünden. Der mittlere Salzgehalt liegt bei ca. 8 psu. Es liegen<br />

damit mesohaline Verhältnisse vor. Der Wasserkörper der Bodden ist vertikal <strong>und</strong> horizontal gut<br />

durchmischt, d.h. dass kein gravierender Salzgehaltsgradient innerhalb der Boddenkette <strong>und</strong> zur vorgelagerten<br />

Ostsee besteht <strong>und</strong> dass keine stabilen Schichtungen auftreten. Die als Charakteristikum<br />

der inneren Küstengewässer der deutschen Ostseeküste geltende „hohe zeitliche <strong>und</strong> räumliche Variabilität<br />

des Salzgehaltes“ ist in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen Bodden im Vergleich zu den Küstengewässern<br />

mit Flusswasserdurchfluss gering ausgeprägt. Die Amplituden zwischen den Extremwerten<br />

verringerten sich von den mündungsnahen zu den inneren Bodden. Der Jasm<strong>und</strong>er Bodden zeigte<br />

einen nahezu ausgeglichenen Salzgehalt im Jahresverlauf, während der Kubitzer Bodden, der im<br />

Mündungsbereich zur Ostsee liegt, die größten Schwankungen aufwies (Abb. 20) (IFAÖ 2004b).<br />

Salzgehalt [psu] Nord- & Westrügensche Bodden 2000<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

Kubitzer B<br />

Schaproder B<br />

Vitter B<br />

Rassow er S<br />

Breetzer B<br />

Gr. Jasm. B<br />

0<br />

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

0<br />

Abb. 20:<br />

Jahresgang des Salzgehaltes 2000 in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen Bodden (Daten:<br />

LUNG M-V; Abb. aus IFAÖ 2004b)<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />

Der mittlere Salzgehalt im Strelas<strong>und</strong> bei Strals<strong>und</strong> liegt bei 8 psu (mesohaline Verhältnisse). Hohe<br />

Salzgehalte treten vor allem in den Monaten Dezember bis März aufgr<strong>und</strong> der erhöhten Sturmhäufigkeit<br />

auf. Der mittlere Jahresgang des Salzgehaltes erscheint relativ ausgeglichen. Der Median variiert<br />

im Mittel nur um 0,4 psu von Monat zu Monat. Damit besteht kein typisch saisonal ausgeprägter Jahresgang,<br />

sondern es ist eine gewisse Abhängigkeit vom Witterungsgeschehen festzustellen (großräumige<br />

<strong>und</strong> lokale Windverhältnisse). Salz-Gehaltsänderungen vollziehen sich auch im Tagesverlauf<br />

allmählich, sodass der Hauptanteil der täglichen Schwankungen


abgeschlossenen Flachwasserbereichen kann die sommerliche Verdunstung zur lokalen Erhöhung<br />

des Salzgehaltes führen. Zeitweise kann es auch zu halinen Schichtungen kommen (OERTEL 2005).<br />

Abb. 21 zeigt den langjährigen mittleren Salzgehalt in den Untersuchungsgebieten südliches Arkonabecken,<br />

nordrügensche Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> im Überblick.<br />

Abb. 21:<br />

Langjähriger Mittelwert 1975-1994 des Salzgehalts an den BLMP-Stationen (Daten<br />

aus LUNG M-V 2004a)<br />

Sauerstoffhaushalt<br />

Die Sauerstoffverhältnisse prägen entscheidend die biochemischen Prozesse im Gewässer. Aufgr<strong>und</strong><br />

der Abhängigkeit der Sauerstofflöslichkeit von der Temperatur ergibt sich ein Jahresgang mit höheren<br />

Werten im Winterhalbjahr <strong>und</strong> niedrigeren Konzentrationen in den Sommermonaten. Die anthropogene<br />

Belastung der Gewässer spiegelt sich u. a. in den Abweichungen der aktuellen Sauerstoffkonzent-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 63/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


ationen vom Sättigungswert wider. Dabei sind größere Übersättigungen als Zeichen erhöhter Trophie<br />

(Primärproduktion) zu werten. Die durch übermäßige Algenbiomasse hervorgerufene Sek<strong>und</strong>ärbelastung<br />

führt dann zum Ende der Vegetationsperiode zu deutlichen Sauerstoffdefiziten <strong>und</strong> damit negativen<br />

Abweichungen vom Sättigungswert. Der Sauerstoffgehalt als Parameter für gelösten Sauerstoff<br />

im Wasser ist so einzustufen, dass Gewässer mit Sauerstoffkonzentrationen >8 mg/l als weitgehend<br />

unbelastet eingestuft werden können. Sauerstoffgehalte von weniger als 4 mg/l können zu ersten<br />

Schädigungen von Biozönosen führen. Konzentrationen von unter 2 mg/l sind als „fischkritisch“ einzustufen<br />

<strong>und</strong> können Fischsterben hervorrufen (BACHOR & NEUMANN 2005).<br />

Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Der Jahresgang der Sauerstoffverhältnisse in der Arkonasee einschließlich der Pommerschen Bucht<br />

kann anhand der Daten der MARNET-Messstationen des BSH „Arkona See“, „Oderbank“ sowie der<br />

schwedischen Monitoring-Station im Bereich des Arkonabeckens (Abb. 22) dargestellt werden. Regelmäßige<br />

Sauerstoffmangelsituationen im Sommer/Herbst sind lediglich für die westliche Ostsee<br />

(Lübecker, Kieler, Mecklenburger Bucht) <strong>und</strong> die tiefen Becken der Ostsee (wie Gotlandbecken) zu<br />

verzeichnen. Als Folge des eingeschränkten horizontalen <strong>und</strong> vertikalen Wasseraustausches treten im<br />

Arkonabecken nur aperiodisch Sauerstoffmangelereignisse auf. Der letzte größere Sauerstoffmangel<br />

im gr<strong>und</strong>nahen Wasser (0,5 bis 1,5 mgO 2 /l) im Gebiet wurde im August 2003 am Adlergr<strong>und</strong>, der<br />

Pommerschen Bucht <strong>und</strong> vor der Odermündung festgestellt<br />

(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />

Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oszuch01.jsp).<br />

Aus den Jahresmessreihen des SMHI (http://www.smhi.se) ergeben sich für das Jahr 2006 im Arkonabecken<br />

Sauerstoffgehalte zwischen 6,07 ml/O 2 l <strong>und</strong> 9,74 ml/O 2 l in oberflächennahen Wasserschichten<br />

(Abb. 22). In der Tiefe liegen das Maximum bei 9,60 ml/O 2 l <strong>und</strong> das Minimum im September<br />

bei 2,73 ml/O 2 l. Im September 2002 wurde für die Station BY_2_Arkona eine Konzentration von unter<br />

2 ml/O 2 l in 40 m Tiefe gemessen. An derselben Station konnten in den oberflächennahen Zonen Konzentrationen<br />

zwischen 6,32 ml/O 2 l <strong>und</strong> 9,13 ml/O 2 l aufgezeichnet werden.<br />

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Sauerstoffgehalt 2002<br />

10,00<br />

9,00<br />

8,00<br />

5m<br />

40m<br />

7,00<br />

O 2 in ml/l<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

13.1 20.2 22.3 16.4 14.5 11.6 10.7 31.7 27.8 25.9 13.11 10.12<br />

Sauerstoffgehalt 2006<br />

10,00<br />

9,00<br />

8,00<br />

5m<br />

40m<br />

7,00<br />

O 2 in ml/l<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

18.1 1.3 29.3 25.4 21.5 13.6 11.7 8.8 30.8 27.9 23.10 14.11 12.12<br />

Abb. 22:<br />

Sauerstoffgehalt an der BY 2 Arkona-Station (Arkona-Becken) in unterschiedlichen<br />

Wassertiefen (5 m, 40 m) im Jahr 2002 <strong>und</strong> 2006<br />

(http://www.smhi.se/cmp/jsp/polopoly.jsp?d=5431&l=sv)<br />

Am südwestlichen Arkonabecken (Stat. O9, LUNG M-V) wurden im langjährigen Mittel (1975-1994)<br />

keine Sauerstoffdefizite gemessen. Das Minimum der Messreihe von 1994-2002 lag bei 5,7 mg/l <strong>und</strong><br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 65/711<br />

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erreichte damit keinen ökologisch bedenklichen Zustand. Dauermesswerte der Station O10 nördlich<br />

Arkona des LUNG M-V weisen in den Messjahren 1999 – 2007 (ohne 2002) ebenfalls einen gut mit<br />

Sauerstoff versorgten Wasserkörper von der Oberfläche bis zum Gr<strong>und</strong> auf (Gewässergütebericht M-<br />

V 2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) (vgl. Tab. 14).<br />

In der exponierten Tromper Wiek, deren Wasserkörper keine permanente Schichtung aufweist, ist<br />

bisher kein Sauerstoffmangel gemessen worden.<br />

Tab. 14:<br />

Sauerstoffgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> der<br />

Stat. O 10 in 40 m Tiefe, (Gewässergütebericht M-V 2003/2004/2005/2006,<br />

LUNG M-V 2008a)<br />

MW O 2 (mg/l) Min O 2 (mg/l) Max O 2 (mg/l)<br />

Sommer<br />

Oberfläche 10,24 8,8 13,3<br />

Gr<strong>und</strong> 7,48 3,8 10,8<br />

Winter<br />

Oberfläche 12,20 10,4 14,2<br />

Gr<strong>und</strong> 10,84 6,5 14,5<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse VII)<br />

Sauerstoffmangel tritt in den flachen gut durchmischten Küstengewässern nicht oder nur selten auf<br />

<strong>und</strong> ist dann lokal <strong>und</strong> zeitlich begrenzt relevant. Der mittlere Sauerstoffgehalt wurde für die Station im<br />

Rassower Strom an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> mit ca. 10 mg/l erfasst (1990-2007). Als Minimumwert<br />

werden am Gr<strong>und</strong> ca. 6 mg/l erreicht. (Abb. 23) Damit sind im Bereich der Wittower Fähre keine<br />

kritischen Situationen bezüglich des Sauerstoffgehaltes aufgetreten.<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

O2 (mg/l)<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

26.04.1990<br />

26.04.1991<br />

26.04.1992<br />

26.04.1993<br />

26.04.1994<br />

26.04.1995<br />

26.04.1996<br />

26.04.1997<br />

26.04.1998<br />

26.04.1999<br />

26.04.2000<br />

26.04.2001<br />

26.04.2002<br />

26.04.2003<br />

26.04.2004<br />

26.04.2005<br />

26.04.2006<br />

26.04.2007<br />

Abb. 23:<br />

Sauerstoffgehalt an der Station RB 3 Bugspitze im Rassower Strom am Gewässergr<strong>und</strong><br />

der Jahre 1990 bis 2007 (Daten des LUNG M-V)<br />

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Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />

Der Strelas<strong>und</strong> als flaches Küstengewässer mit einer relativ großen Wasseroberfläche ist gut mit<br />

Sauerstoff versorgt. Die Sauerstoffkonzentrationen liegen in 90% der Fälle über 8 mg/l (BACHOR &<br />

NEUMANN 2005). Der Mittelwert für die Station S 66 beträgt 10,6 mg/l (Jahre 1985-2007).Der geringste<br />

Sauerstoffgehalt an dieser Station wurde im August 1988 mit 5,4 mg/l festgestellt (Daten des<br />

LUNG M-V).<br />

Nährstoffverhältnisse<br />

Die Konzentration <strong>und</strong> Verfügbarkeit der Pflanzennährstoffe Stickstoff <strong>und</strong> Phosphat bestimmt die<br />

Produktivität <strong>und</strong> damit die Trophie der Gewässer. Nach HÜBEL et. al. (1995) sind die Küsten- <strong>und</strong><br />

Seegewässer Mecklenburg-Vorpommerns im Allgemeinen durch Stickstoff limitiert, d. h. begrenzender<br />

Faktor für das Phytoplanktonwachstum sind die anorganischen Stickstoffverbindungen. Für die<br />

eutrophen bis hypertrophen Küstengewässer wird aber eine überwiegende Phosphatlimitierung der<br />

biologischen Produktion vermutet (SCHLUNGBAUM et. al. 1995).<br />

Die Nährstoffkonzentrationen in den Küsten- <strong>und</strong> Seegewässern weisen einen ausgeprägten Jahresgang<br />

auf. Die Maxima liegen in den Küstengewässern in der Regel im Zeitraum November bis Januar<br />

bzw. Mitte Februar. Mit dem Einsetzen der Frühjahrsblüte des Phytoplanktons gehen die Nährstoffkonzentrationen<br />

schnell zurück. Vom Frühjahr bis in den Sommer hinein liegen die Nährstoffgehalte<br />

dann häufig im Bereich oder unterhalb der Nachweisgrenze. Im Spätherbst steigen die Konzentrationen<br />

als Folge der fortschreitenden Mineralisation <strong>und</strong> der Durchmischung des Wasserkörpers wieder<br />

an (BLMP 2004).<br />

Die inneren Küstengewässer fungieren als Übergangsgewässer bzw. Transformationsgebiete zwischen<br />

den Festlandsabflüssen <strong>und</strong> der Ostsee. Aufgr<strong>und</strong> der verringerten, landseitigen Nährstofffrachten<br />

seit den 80er Jahren hat sich die Nährstoffbelastung der Küstengewässer <strong>und</strong> der Ostsee<br />

deutlich verringert. BACHOR (2005) stellt für die vergangene Entwicklung heraus, dass sich der mittlere<br />

Phosphoreintrag in die Küstengewässer von M-V von ca. 880 t Phosphor pro Jahr für die Zeitperiode<br />

1978-1990 insbesondere durch Einführung von phosphatfreien Waschmitteln <strong>und</strong> Neubau/Modernisierung<br />

von Kläranlagen auf ca. 300 t Phosphor pro Jahr für den Zeitraum 1995-2002<br />

reduziert hat. Die Reduzierung der Phosphorfrachten bis in die Mitte der 90er Jahre hat sich in den<br />

letzten Jahren nicht mehr fortgesetzt. Aktuell kann die Phosphorbelastung hauptsächlich auf diffuse<br />

Einträge (Erosion, Dränage, Gr<strong>und</strong>wasser) zurückgeführt werden. Für die Stickstofffrachten der Zuflüsse<br />

besteht ein signifikanter Zusammenhang zum Jahresabfluss. Aus dem Ostseeeinzugsgebiet<br />

von M-V werden für mittlere Abflussverhältnisse ca. 15.000 t Stickstoff, in Trockenjahren ca. 6.000 t<br />

Stickstoff <strong>und</strong> in abflussreichen Jahren über 25.000 t Stickstoff pro Jahr eingebracht. Eine Reduzierung<br />

der Stickstoff-Einträge ist nur durch eine Änderung in der Landnutzung zu erreichen, da die<br />

Stickstoffüberschüsse auf den Landwirtschaftsflächen nach wie vor hoch sind. Für die meisten inneren<br />

Küstengewässer konnte ermittelt werden, dass das interne Nährstoffreservoir über den derzeitigen<br />

jährlichen Eintragsmengen liegt. Die größten Nährstoffmengen sind im westlichen Oder-Ästuar <strong>und</strong> im<br />

Greifswalder Bodden akkumuliert (BACHOR 2005).<br />

Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Stabile mesotrophe Bedingungen mit ganzjährig geringen Nährstoffkonzentrationen sind in der Ostsee<br />

von Warnemünde bis Nordrügen einschließlich des südlichen Arkonabeckens <strong>und</strong> der nördlichen<br />

Pommerschen Bucht vorzufinden (vgl. Stationen O 10 <strong>und</strong> O 11 in Tab. 15 sowie Abb. 25). Nach<br />

BLMP (2004) konnten für verschiedene Stationen der offenen Ostsee im Jahr 2002 mittlere Nitratkonzentrationen<br />

von ca. 3,1 bis 4,3 µmol N/l (Arkonasee mit 3,33 µmol N/l) <strong>und</strong> mittlere Phosphatgehalte<br />

von ca. 0,5 bis 0,7 (Arkonasee mit 0,5) µmol P/l erfasst werden. Damit liegen die Werte der Arkonasee<br />

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zw. äußeren Pommerschen Bucht in der Größenordnung der offenen Ostsee, sind jedoch deutlich<br />

niedriger als in der inneren Pommerschen Bucht sowie den inneren Küstengewässern (in der Regel<br />

Phosphatkonzentrationen zwei- bis dreifach niedriger, Stickstoffgehalte um ein Vielfaches niedriger).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse VII)<br />

Das Einzugsgebiet der Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen Bodden ist im Vergleich zu anderen inneren Küstengewässern<br />

klein. Der punktuelle kommunale Eintrag ist durch den Neubau <strong>und</strong> die Modernisierung<br />

von Kläranlagen erheblich zurückgegangen. Den diffusen Einträgen von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffen aus<br />

der intensiven Landwirtschaft kommt jedoch weiter ein erheblicher Anteil an der Eutrophierung der<br />

Bodden zu (STODIAN 1994; STODIAN & STODIAN 1995, IFAÖ 2004b). Das verdeutlichen auch die Werte<br />

zu den Nährstoffverhältnissen des Zeitraumes 2003 bis 2006, wonach für die äußeren Nordrügenschen<br />

Bodden eine bis 2-fache Überschreitung der Orientierungswerte zu verzeichnen ist (Tab. 15).<br />

Die Nährstoffe zeigen einen typischen Jahresgang mit hohen Werten im Winter <strong>und</strong> sehr niedrigen<br />

Werten im Sommer (Abb. 24). In niederschlagsreichen Jahren ist ein Anstieg der Nährstoffe zu erwarten,<br />

der sich meistens auch über erhöhte Bioproduktivität in einer geringen Sichttiefe ausdrückt.<br />

Im Messzeitraum 1998/99 lagen die Werte für Gesamt-Phosphor sehr niedrig, während der anorganische<br />

Stickstoff besonders im Winter 1999 hohe Konzentrationen erreichte, die jedoch unter 60 µmol/l<br />

blieben (Abb. 24). Der geringe Salzgehalt im gleichen Zeitraum weist auf hohen Oberwasserabfluss<br />

hin. Mit den niedrigen Nährstoffkonzentrationen in den Westrügenschen Bodden ist eine im Vergleich<br />

zu den übrigen Bodden niedrige Bioproduktion <strong>und</strong> eine große Sichttiefe verb<strong>und</strong>en. (IFAÖ 2004b)<br />

anorg. Stickstoff [µmol/l] Nord- & Westrügensche Bodden 1999<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Kubitzer B<br />

Schaproder B<br />

Vitter B<br />

Breetzer B<br />

Gr. Jasm. B<br />

Rassow er S<br />

0<br />

Jan März Mai Juni Juli Aug Sep Nov Dez<br />

0<br />

Abb. 24:<br />

Jahresgang des anorganischen Stickstoffs in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen<br />

Bodden für das Jahr 1999 (Daten: LUNG M-V; Abb. aus IFAÖ 2004b)<br />

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Tab. 15:<br />

Mittlere Konzentrationen für Gesamt-Phosphor (GP), Gesamt-Stickstoff (GN)<br />

<strong>und</strong> Chlorophyll-a (Chla) in ausgewählten Küstengewässern Mecklenburg-<br />

Vorpommerns im Zeitraum 2003-2006 (Gewässergütebericht M-V<br />

2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a)<br />

lfd. Nr.<br />

GP Klasse GN Klasse Chla Klasse<br />

Hintergr<strong>und</strong>wert 0,40 1 10 1 2 1<br />

Orientierungswert (OW) 0,80 2 20 2 4 2<br />

bis zum 2-fachen OW 1,60 3 40 3 8 3<br />

über 2-fachen OW >1,6 4 >40 4 >8 4<br />

GP GN Chl a<br />

Kurz.-<br />

bez. Wasserkörper Gewässername µM Klasse µM Klasse µg/l Klasse<br />

7 O9 WP_20 Ostsee 0,88 3 18 2 2,3 2<br />

8 O10 WP_20 Ostsee 0,87 3 18 2 2,5 2<br />

36 KB90 WP_11 Kubitzer Bodden 1,45 3 38 3 10,3 4<br />

37 RB1 WP_11 Schapproder Bodden 1,07 3 33 3 7,1 3<br />

38 RB2 WP_11 Vitter Bodden 1,20 3 31 3 5,0 3<br />

39 RB3 WP_11 Rassower Strom 1,15 3 31 3 7,2 3<br />

40 RB6 WP_11 Breetzer Bodden 1,55 3 41 4 14,3 4<br />

41 RB9 WP_11 Gr. Jasm<strong>und</strong>er Bodden 2,19 4 52 4 27,9 4<br />

46 S66 WP_12 Strelas<strong>und</strong> 1,99 4 39 3 13,2 4<br />

47 S23 Strelas<strong>und</strong> 1,69 4 36 3 11,2 4<br />

48 GB1 Greifswalder Bodden 1,95 4 35 3 11,8 4<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off IV, V, VI)<br />

BACHOR & NEUMANN (2005) verweisen auf eine deutliche Nährstoffreduzierung im Strelas<strong>und</strong> im Vergleich<br />

der Zeiträume vor <strong>und</strong> nach 1990 (z. B. Verringerung der Phosphorbelastung um über 90 %;<br />

etwa Halbierung des Gesamt-Stickstoffs im Vergleich 1986-1990 <strong>und</strong> 1996.-2000).<br />

Aktuell ist dennoch eine gewisse Belastung mit Nährstoffen gegeben wie die Gegenüberstellung von<br />

Werten für Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern mit Orientierungswerten in Tab. 15 verdeutlicht.<br />

Demnach ist für Gesamt-Stickstoff eine bis 2-fache <strong>und</strong> für Gesamt-Phosphor eine über 2-fache<br />

Belastung im Vergleich zum jeweiligen Orientierungswert für die Jahre 2003-2006 zu verzeichnen.<br />

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Abb. 25:<br />

Mittelwert des Nitratgehaltes (µmol N/l) <strong>und</strong> des Gesamtphosphorgehaltes (µmol<br />

P/l) für das Jahr 2002 an den BLMP-Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a)<br />

Schwebstoffgehalt<br />

Die Schwebstoffgehalte der relativ stark von der freien Ostsee abgeschnittenen inneren Küstengewässer<br />

sind deutlich höher als die der Bodden mit starkem Wasseraustausch <strong>und</strong> der freien Ostsee<br />

(vgl. dazu Tab. 16)<br />

Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Für die offene Ostsee einschließlich der nördlichen Pommerschen Bucht sind Schwebstoffgehalte um<br />

2 mg/l charakteristisch, wobei in der Nähe zum Meeresboden zeitweise auch etwas erhöhte Trübungswerte<br />

infolge Suspension auftreten können.<br />

Seite 70/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Bezüglich der Offshore-Trasse Off I, die bei Mukran anlandet, wurden Hinweise der lokalen Beeinflussung<br />

der Wasserbeschaffenheit im unmittelbaren Einleitungsbereich des Fischverarbeitungswerkes<br />

am Hafen Mukran erfasst (Bioindikation durch IFAÖ (2005d): Altersstruktur der Populationen der<br />

Sandklaffmuscheln <strong>und</strong> der Herzmuschel zeigen im Nahbereich des Einleiters Hinweise auf Störungen),<br />

wonach eine lokale Belastung, die mit Anreicherung von Partikeln im bodennahen Wasser in<br />

Zusammenhang stehen kann, im Anlandungsbereich der Offshore-Trasse Off. I nicht auszuschließen<br />

ist.<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />

Die inneren Küstengewässer weisen gegenüber der Ostsee erhöhte Schwebstoffgehalte auf. Die<br />

höchsten Werte für die inneren Küstengewässer sind für jene zu erwarten, die im inneren Bereich von<br />

Ästuaren liegen <strong>und</strong> von Flusswasserzufuhr mit Schwebstoffen gekennzeichnet sind. So werden im<br />

Kleinen Haff <strong>und</strong> in der Unterwarnow im Mittel über 5 mg/l Schwebstoffgehalt erreicht <strong>und</strong> können<br />

Maximalwerte von deutlich über 10 mg/l auftreten. Für innere Küstengewässer mit stärkerem Wasseraustausch<br />

mit der Ostsee wie dem Strelas<strong>und</strong>, Greifswalder Bodden <strong>und</strong> den äußeren Nordrügenschen<br />

Bodden sind mittlere Schwebstoffgehalte von


Klasse 1 oligotroph (= „sehr geringe Nährstoffbelastung“)<br />

Klasse 2 mesotroph (= „geringe Nährstoffbelastung“)<br />

Klasse 3 eutroph (= „geringe bis mittlere Nährstoffbelastung“)<br />

Klasse 4 stark eutroph (= „mittlere bis hohe Nährstoffbelastung“)<br />

Klasse 5 polytroph (= „hohe Nährstoffbelastung“)<br />

Klasse 6 hypertroph (= „sehr hohe Nährstoffbelastung“)<br />

Tab. 17:<br />

Klassifizierung der Wasserbeschaffenheit ausgewählter Messstationen für den<br />

Zeitraum 1997 bis 2006 nach LUNG M-V (2008a)<br />

Jahr <strong>und</strong> Angabe der Beschaffenheits-Klasse<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Station Gewässername Ort<br />

südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht<br />

97 98 99 00 01 02 03 04 05 06<br />

55. O 9 Ostsee nw. Hiddensee 1 2 2 2 2 2 2 2 2 (2)<br />

56. O10 Ostsee nö. Kap Arkona 2 2 2 2 2 2 2 2 2 (2)<br />

57. O11 Ostsee ö. Saßnitz 2 2 2 2 2 2 2 2 2 (2)<br />

Gesamt - südliches Arkonabecken 1,7 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 (2,0)<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden<br />

20. RB1 Schaproder B. w. Schaprode 2 3 3 3 2 3 2 3 2<br />

21. RB2 Vitter Bodden ö. Vitte 2 2 3 3 2 2 2 3 2<br />

22. RB3 Rassower Strom s. Bugspitze 2 2 3 3 2 2 2 (2)<br />

23. RB6 Breetzer Bodden ö. Wittower F. 2 3 3 3 2 2 3 (3)<br />

24. RB9 Gr. Jasm. Bodd. sw. Glowe 2 3 3 3 3 3 2 (3)<br />

Gesamt - Nordrügensche Bodden 2,0 2,6 3,0 3,0 2,2 2,4 2,0 2,6 2,4<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

30. S66 Strelas<strong>und</strong> Strals<strong>und</strong> 3 3 3 3 2 3 3 3 3 3<br />

31. S23 Strelas<strong>und</strong> Höhe Stahlbrode 3 3 3 3 3 3 3 3 2 3<br />

Gesamt - Strelas<strong>und</strong> 3,0 3,0 3,0 3,0 2,5 3,0 3,0 3,0 2,5 3,0<br />

n. = nördlich, nö. = nordöstlich, s. = südlich; Jasm. = Jasm<strong>und</strong>er; Gr. = Großer; Bodd. = Bodden; ö. = östlich; sw.<br />

= südwestlich; nw. = nordwestlich, F. = Fähre<br />

Seite 72/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 26:<br />

Gewässergüte-Klassen (Trophiestatus) für das Jahr 2002 an den BLMP-Stationen<br />

(Daten aus LUNG M-V 2004a)<br />

Entsprechend den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) kann eine Bewertung der<br />

Trophie als Ausdruck der Wasserbeschaffenheit durch einen Vergleich des Ist-Zustandes (vgl. aktuelle<br />

Klassifizierung der Wasserbeschaffenheit in Tab. 17) sowie weiterer Qualitätskomponenten mit dem<br />

Referenz- bzw. dem Orientierungswert für einen zukünftig anzustrebenden gewässerökologischen<br />

Zustand vorgenommen werden.<br />

Nach BACHOR & V. WEBER (2008) werden für Nährstoffe zur Vereinfachung für alle Küstengewässertypen<br />

zur Bewertung folgende mittleren Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte für den sehr guten bzw. guten<br />

ökologischen Zustand herangezogen:<br />

−<br />

0,4 µM GP als Referenz- <strong>und</strong> 0,8 µM GP als Orientierungswert <strong>und</strong><br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 73/711<br />

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−<br />

10 µM GN als Referenz- <strong>und</strong> 20 µM GN als Orientierungswert.<br />

Tab. 15 verdeutlicht die Nährstoffkonzentrationen in der Ostsee nördlich der Insel Rügen, den nordrügenschen<br />

Bodden <strong>und</strong> dem Strelas<strong>und</strong> sowie deren Relation zu den Orientierungswerten.<br />

In Tab. 18 sind Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte für Sichttiefe, Chlorophyll-a <strong>und</strong> Phytoplanktonbiomasse<br />

enthalten.<br />

Tab. 18:<br />

Mittelwerte bzw. gemittelte Frühjahrswerte (März-Mai) 2003 - 2006 von Sichttiefe<br />

(m), Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) <strong>und</strong> Biovolumen (mm³/l) im Oberflächenwasser<br />

der vorpommerschen Küstenwasserkörper, Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte<br />

(RW/OW) nach HELCOM EUTRO (2005), SCHUBERT et al. (2003) <strong>und</strong><br />

SELIG et al. (2006) (aus: BACHOR & V. WEBER 2008 ergänzt mit Werten aus<br />

LUNG M-V 2008a)<br />

Gewässer / Station Sichttiefe Chlorophyll Biovolumen<br />

RW/OW HELCOM EUTRO 11,3/8,5 1,0/1,6 0,13/0,2<br />

RW/OW SCHUBERT et al. (2003),<br />

SELIG et al. (2006)<br />

Nordrügensche Bodden<br />

5/3 5/10 1/5<br />

Schaproder Bodden RB1 2,6 7,1<br />

Vitter Bodden RB2 2,3 5,0<br />

Rassower Strom RB3 2,3 7,2<br />

Breetzer Bodden RB6 1,5 14,3<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

Strelas<strong>und</strong> Strals<strong>und</strong> S66 1,2 13,2 2,3<br />

Strelas<strong>und</strong> Höhe Stahlbrode S23 1,4 11,2<br />

Greifswalder Bodden<br />

Greifswalder Bodden GB 2 1,8 17,4<br />

Greifswalder Bodden GB 7 1,7 17,4<br />

Greifswalder Bodden GB 19 1,6 17,5 3,2<br />

Peenestrom/Kleines Haff*<br />

Peenestrom P 20 1,1 68<br />

Peenestrom P 42 0,9 60<br />

Kleines Haff KHM 0,8 92 12,5<br />

Kleines Haff KHJ 0,9 67<br />

Ostsee/Pommersche Bucht **<br />

Ostsee nw. Hiddensee O 9 5,0 2,3<br />

Ostsee nö. Kap Arkona O 10 5,6 2,5<br />

Ostsee ö. Saßnitz O 11 3,9 3,9 0,5<br />

Ostsee sö. Greifswalder Oie O 133 2,9 6,0<br />

Pommersche Bucht OB 4 2,6 7,2 0,8<br />

* vorläufige Bewertung der oligohalinen inneren Gewässer nach SCHUBERT et al. 2003 (Anwendung der Klassifizierung<br />

für mesohaline WK)<br />

** bewertet nach Orientierungswerten aus HELCOM EUTRO (2005)<br />

Seite 74/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


orange Daten: Orientierungswert um bis zum 2-fachen überschritten<br />

rote Daten: Orientierungswert um das 2- bis 4-fache überschritten<br />

lila Daten: Orientierungswert um mehr als das 4-fache überschritten<br />

Die Bewertung der Qualität der Makrophytenbestände der inneren Küstengewässer gemäß WRRL<br />

wird nach dem Verfahren von SCHUBERT et al. (2003) vorgenommen, wobei hierfür noch gewisse Anpassungen,<br />

insbesondere für den Bereich der Außenküste, durchgeführt werden (BACHOR & V. WE-<br />

BER 2008). (vgl. Tab. 19)<br />

Tab. 19:<br />

Testung des Klassifizierungsansatzes für die Qualitätskomponente Phytobenthos<br />

in den ostvorpommerschen Küstenwasserkörpern (Klassifizierung<br />

nach dem ELBO-Ansatz nach Schubert et al. 2003 für B 1- <strong>und</strong> B 2-<br />

Wasserkörper) (aus: BACHOR & V. WEBER 2008 ergänzt mit Werten aus LUNG M-V<br />

2008a)<br />

Gewässer/Station/Wasserkörper 2004 2005 2006 2007<br />

Darß-Zingster Bodden<br />

Saaler Bodden/ SB-2/ WK7 3-4<br />

Bodstedter Bodden/BO-1/ WK8 3-4 3-4<br />

Barther Bodden/ BA-1/ WK 9 3-4 3-4<br />

Grabow/ GR-1/ WK9 3<br />

Grabow/ GR-2/ WK9 3<br />

Rügensche Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />

Wieker Bodden/ WB-1/ WK11 2-3<br />

Breetzer Bodden/ JB-1/ WK11 3-4<br />

Gr. Jasm<strong>und</strong>er Bodden/ JB-7/WK11 3-4<br />

Kubitzer Bodden/ KB-1/ WK11 2-3 2-3<br />

Strelas<strong>und</strong> Mitte/ ST-1 3-4<br />

Strelas<strong>und</strong> Süd/ ST-2 3-4<br />

Greifswalder Bodden<br />

Griestower Wiek/ R-1/ WK15 4<br />

Dänische Wiek/ G-3/ WK15 4<br />

Lubmin/LUB-1/WK15 4<br />

Hagensche Wiek/ HW-1/ WK15 3<br />

Vilm/VI-1/WK15 3<br />

Having/ HV-3/WK15 3<br />

Zudar/ZUD-1/WK15 4<br />

Zicker/ZIC-1/WK15 3<br />

Peenestrom<br />

PeenestromNord/PS-1/WK16 5<br />

Zustand (Klasse) 2 - gut, 3 - mäßig, 4 - unbefriedigend, 5 - schlecht<br />

Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />

Im Gebiet des südlichen Arkonabeckens <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht sind mesotrophe Verhältnisse<br />

gegeben. Anhand einiger Parameter werden jedoch noch gewisse Belastungen der Gewässer<br />

deutlich. Die Nährstoffkonzentrationen für Gesamt-Stickstoff liegen unter dem Orientierungswert<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 75/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


<strong>und</strong> für Gesamt-Phosphor nur etwas über dem Orientierungswert. Eine bis ca. 2-fache Überschreitung<br />

ist jedoch für die Orientierungswerte für Sichttiefe <strong>und</strong> Chlorophyll-a-Konzentration festzustellen.<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Die nordrügenschen Bodden im Gebiet der Wittower Fähre sind als eutrophe Gewässer mit Tendenz<br />

zu mesotrophen Verhältnissen einzustufen. Dabei sind räumliche Unterschiede bei den äußeren <strong>und</strong><br />

inneren nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden zu verzeichnen. Die Orientierungswerte für Nährstoffparameter<br />

(GP, GN) <strong>und</strong> für die Sichttiefe werden in den nordrügenschen Bodden um bis zum 2-fachen<br />

überschritten. Für die Chlorophyll-a-Konzentration ist in den äußeren Bodden eine Einhaltung des<br />

Orientierungswertes festzustellen. Erst in den inneren Bodden (Breetzer Bodden) kommt es zu einer<br />

Überschreitung.<br />

Bezüglich der Bewertung der Qualität der Makrophytenbestände der inneren Küstengewässer gemäß<br />

WRRL ist festzustellen, dass die äußeren nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden wie Wieker <strong>und</strong> Kubitzer<br />

Bodden einen guten bis mäßigen Zustand <strong>und</strong> die inneren Binnenbodden wie Breetzer <strong>und</strong> Großer<br />

Jasm<strong>und</strong>er Bodden einen mäßigen bis unbefriedigenden Zustand aufweisen.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />

Der Strelas<strong>und</strong> im Gebiet von Strals<strong>und</strong> ist ein eutrophes Gewässer. Diese Belastungssituation<br />

kommt auch in den nachfolgend erläuterten Parametern zum Ausdruck. Die Nährstoffkonzentrationen<br />

an der Station S 66 (bei Strals<strong>und</strong>) überschreiten für Gesamt-Phosphor den Orientierungswert um das<br />

2,5-fache <strong>und</strong> sind auch für Gesamt-Stickstoff um das ca. 2–fache höher als der Orientierungswert.<br />

Ebenso sind deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte für die Sichttiefe <strong>und</strong> die Chlorophylla-Konzentration<br />

zu verzeichnen. Der Strelas<strong>und</strong> ist derzeitig hinsichtlich der Bewertung der Qualität<br />

der Makrophytenbestände der inneren Küstengewässer gemäß WRRL in die Kategorie mäßigunbefriedigend<br />

einzustufen.<br />

Zusammenfassende Aussagen der Bewertung des ökologischen <strong>und</strong> chemischen Zustandes im Bereich<br />

des Greifswalder Boddens sowie der Pommerschen Bucht vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Anforderungen<br />

der EU-WRRL enthält auch das Kapitel II.3.3.<br />

II.2.3.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Wasser<br />

Der methodische Ansatz <strong>und</strong> die Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Wasser sind im<br />

Anhang Kap. V.1.3 dargestellt.<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />

Die Seegewässer nördlich <strong>und</strong> nordöstlich der Insel Rügen sind als hochwertig einzustufen, da die<br />

stoffliche Belastung sehr gering ist (mesotrophe Verhältnisse) <strong>und</strong> kaum Veränderungen der Gewässerstruktur<br />

sowie der Gewässermorphologie <strong>und</strong> von Sedimenten zu verzeichnen sind (hauptsächlich<br />

Gebiete zur Sedimentgewinnung <strong>und</strong> im Uferbereich mit Häfen <strong>und</strong> Uferverbauungen).<br />

Die Empfindlichkeit der äußeren Seegewässer gegenüber erhöhten Trübungen wird bezüglich der<br />

Komponente Wasser aufgr<strong>und</strong> der hohen Durchmischung <strong>und</strong> Exponiertheit als gering bewertet (zur<br />

weiteren Bewertung dieses Kriteriums bezüglich der Sedimenteigenschaften siehe entsprechendes<br />

Kapitel des Schutzgutes Boden).<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Seite 76/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Der Bodden im Bereich der Wittower Fähre weist geringe stoffliche Belastungen auf (eutropes Gewässer<br />

mit Tendenzen zu mesotrophen Verhältnissen) <strong>und</strong> es sind lokale Veränderungen der Gewässerstruktur<br />

durch die Anlagen der Wittower Fähre zu verzeichnen. Demnach wird der Bereich des<br />

Küstengewässers als mittel bis hochwertig eingeordnet.<br />

Die Empfindlichkeit des Boddenareals gegenüber erhöhten Trübungen wird bezüglich der Komponente<br />

Wasser aufgr<strong>und</strong> der noch relativ hohen Durchmischung <strong>und</strong> Exponiertheit als gering bewertet,<br />

wobei im Flachwasser die Empfindlichkeit aufgr<strong>und</strong> der geringen Wassersäule steigt, sodass hier eine<br />

mäßige Empfindlichkeit abgeleitet wird (zur weiteren Bewertung dieses Kriteriums bezüglich der Sedimenteigenschaften<br />

siehe entsprechendes Kapitel des Schutzgutes Boden).<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Der eutrophe Strelas<strong>und</strong> weist geringe bis mäßige stoffliche Belastungen auf (eutrophes Gewässer)<br />

<strong>und</strong> ist lokal bezüglich der Struktur verändert (ausgebaute Fahrrinne, Mastgründungen der Hochspannungsleitung,<br />

Uferbebauungen). Demnach wird für das Küstengewässer die Bewertungsstufe mittel<br />

bis hoch abgeleitet.<br />

Die Empfindlichkeit des Bereichs im Strelas<strong>und</strong> gegenüber erhöhten Trübungen wird bezüglich der<br />

Komponente Wasser für das Gebiet der Fahrrinne aufgr<strong>und</strong> der noch relativ hohen Durchmischung<br />

<strong>und</strong> Exponiertheit als gering <strong>und</strong> für die Flachwasserareale aufgr<strong>und</strong> der geringen Wassersäule als<br />

mäßige Empfindlichkeit bewertet (zur weiteren Bewertung dieses Kriteriums bezüglich der Sedimenteigenschaften<br />

siehe entsprechendes Kapitel des Schutzgutes Boden).<br />

Die Bewertungsansätze sind in nachfolgender Tab. 20 zusammenfassend dargestellt.<br />

Tab. 20:<br />

Aquatorium<br />

südliches<br />

Arkonabecken<br />

/äußere<br />

Pommersche<br />

Bucht<br />

Gesamt-<br />

Wertstufe<br />

(Offshore-<br />

Trasse Off I, II,<br />

III)<br />

Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser<br />

Gewässerstruktur<br />

naturnahe Gewässerstruktur<br />

mit<br />

sehr geringen<br />

Veränderungen in<br />

Bereichen von<br />

Sedimententnahmegebieten,<br />

hochwertige<br />

Gewässerstruktur<br />

Nordrügensche<br />

Bodden<br />

mit Rassower<br />

Strom <strong>und</strong><br />

Breetzer Bodden<br />

(Trasse an<br />

der Wittower<br />

Fähre - Offshonaturnahe<br />

Gewässerstruktur<br />

mit<br />

sehr geringen<br />

Veränderungen in<br />

Bereichen des<br />

Ufers <strong>und</strong> von<br />

Morphologie <strong>und</strong> –<br />

Sedimente<br />

Gewässertypische <strong>und</strong><br />

kaum gestörte bzw.<br />

natürliche Ausbildung<br />

des Seebodens/ Gewässergr<strong>und</strong>es<br />

bei<br />

natürlicher Substratverteilung<br />

Bewertung: hoch<br />

Hydrodynamik<br />

keine Störungen<br />

der Wasseraustauschprozesse<br />

oder sonstiger<br />

hydrographischer<br />

Gegebenheiten<br />

Bewertung:<br />

hoch<br />

Trophie<br />

(als Ausdruck<br />

für<br />

stoffliche<br />

Belastung)<br />

mesotroph<br />

Bewertung:<br />

hoch<br />

eutroph bis<br />

mesotroph<br />

Bewertung:<br />

mittel bis hoch<br />

Gewässertypische <strong>und</strong><br />

nur gestörte bzw. natürliche<br />

Ausbildung des<br />

Seebodens/Gewässergr<strong>und</strong>es:<br />

lokale Störungen<br />

im Bereich der<br />

Fahrrinne bzw. Eingriffen<br />

am Ufer oder Bauwerken<br />

(z. B. F<strong>und</strong>asehr<br />

geringe<br />

Störungen der<br />

Wasseraustauschprozesse<br />

infolge von erhöhtem<br />

Wasser-<br />

Fahrrinnen<br />

austausch über<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 77/711<br />

hochwertige<br />

ausgebauter<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />

Gewässerstruktur<br />

Fahrrinne (Lib-<br />

hochwertig<br />

mittel- bis<br />

hochwertig


Aquatorium<br />

Gewässerstruktur<br />

Morphologie <strong>und</strong> –<br />

Sedimente<br />

Hydrodynamik<br />

Trophie<br />

(als Ausdruck<br />

für<br />

stoffliche<br />

Belastung)<br />

Gesamt-<br />

Wertstufe<br />

re-Trasse VII)<br />

ben-Fahrwasser,)<br />

Bewertung:<br />

hoch<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

(Offshore-<br />

Trasse Off IV,<br />

V, VI)<br />

naturnahe Gewässerstruktur<br />

mit<br />

Veränderungen<br />

im Bereich der<br />

Fahrrinne:<br />

ausgebaute Fahrrinnenabschnitte<br />

als Veränderungen<br />

der Gewässerstruktur<br />

mittel- bis<br />

hochwertige Gewässerstruktur<br />

mente der Hochspannungsmasten<br />

im Strelas<strong>und</strong>)<br />

Bewertung: hoch<br />

sehr geringe<br />

Störungen der<br />

Wasseraustauschprozesse<br />

infolge von erhöhtem<br />

Wasseraustausch<br />

über<br />

ausgebauten<br />

Fahrrinnen (Libben-Fahrwasser,<br />

Gellen-<br />

Fahrwasser,<br />

Palmer Ort-<br />

Rinne)<br />

Bewertung:<br />

hoch<br />

eutroph<br />

Bewertung:<br />

mittel<br />

mittel- bis<br />

hochwertig<br />

II.2.4 Schutzgut Klima / Luft - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.4.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Klima / Luft<br />

Zur Analyse <strong>und</strong> Bewertung des Schutzgutes Klima/Luft wird hauptsächlich auf Literaturdaten <strong>und</strong> –<br />

angaben zu Klima, Meteorologie <strong>und</strong> Witterung (z. B. BSH 1996), der in der Ostsee installierten Dauerstationen<br />

des BSH <strong>und</strong> des IOW (vgl. Darstellung des marinen Messnetzes zum Schutzgut Wasser)<br />

sowie der Luftgüte-Messnetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> des UBA zurückgegriffen.<br />

Angaben zur Luft können aus dem F<strong>und</strong>us der Luftmessnetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

sowie entsprechender Veröffentlichungen (vor allem der Luftgüteberichte des Landes M-V) entnommen<br />

werden. Die Erfassung der klimatischen Faktoren (Wind, Niederschlag, Lufttemperatur usw.) liegt<br />

in Deutschland beim DWD (Deutscher Wetterdienst). Die erhobenen Daten liegen oft über langjährige<br />

Zeitreihen (teilweise von mindestens 20 Jahren) vor. Damit können Messwerte von Küsten-, Land-,<br />

Inselmessstationen einbezogen werden, die durch Messwerte von Feuerschiffen <strong>und</strong> Großbojen ergänzt<br />

werden. Zusätzlich fließen auch Daten von Schiffen mit ein.<br />

Die allgemeine klimatische Einordnung des Untersuchungsgebietes liegt mit der Klimastatistik des<br />

DWD (Deutscher Wetterdienst) vor.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Lage an der Küste können nachfolgend aufgeführte weitere Gr<strong>und</strong>lagen genutzt werden:<br />

LEFEBVRE, C. & G. ROSENHAGEN (2008):<br />

The climate in the North and Baltic Sea Region. In: Die Küste 74/2008. Hrsg.: Kuratorium für Forschung<br />

im Küsteningenieurwesen. Heide i. Holstein: 45-59.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


BIRR, H.-D. & K. BILLWITZ (1989):<br />

Klima der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns. In: PROGNOS (1993): Leitbilder <strong>und</strong> Ziele für<br />

eine umweltschonende <strong>Raum</strong>entwicklung in der Ostsee-Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns.<br />

Im Auftr. des UBA.<br />

KLIBO (1999):<br />

Klimaänderung <strong>und</strong> Bodden. Die Küste; 61: 1-225.<br />

STÜDEMANN, O. (1986):<br />

Eine Klimacharakteristik des Tieflandes der DDR für die landwirtschaftliche Standortbeurteilung. In:<br />

Tagungsbericht der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR. Berlin.<br />

BSH (1996):<br />

Naturverhältnisse in der Ostsee. <strong>Teil</strong> B zu den Ostsee-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong> (Nr. 2001), II. <strong>Teil</strong> (Nr.<br />

2002) <strong>und</strong> III. <strong>Teil</strong> (Nr. 20031) sowie zu den Kattegat-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong> (Nr. 2004) <strong>und</strong> II. <strong>Teil</strong><br />

(Nr. 2005). B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie; Nr. 20032: 293 S.<br />

II.2.4.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />

Klima/Luft<br />

Vorhabensspezifische Wirkungen sowohl auf die makroklimatischen Verhältnisse, als auch das Lokalklima<br />

können weitestgehend ausgeschlossen werden, da keine Bebauungen oder Änderungen in der<br />

Nutzungsstruktur bzw. der Bodenbedeckung erfolgen. Demnach wird nur eine zusammenfassende<br />

Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung zu den klimatischen Verhältnissen vorgenommen, die schwerpunktmäßig<br />

auf die Luftqualität ausgerichtet ist.<br />

Für die im Bereich der Insel Rügen liegenden Seekabeltrassen zur Querung an der Wittower Fähre<br />

<strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong>es kann auf die Ausführungen zum Klima für die landseitige Führung der Kabeltrassen<br />

verwiesen werden (vgl. <strong>Teil</strong> B, Landteil, IBU 2010).<br />

Bestandsdarstellung zum Seeklima (Offshore-Trassen nördlich von Rügen)<br />

Meteorologische Einordnung<br />

Das Klima der westlichen Ostsee von Dänemark bis Polen wird durch die maritime Westwindströmung<br />

mit dem Zustrom von feuchtkühlen Luftmassen des Nordatlantiks <strong>und</strong> der Nordsee sowie dem wechselhaften<br />

<strong>und</strong> unbeständigen Zyklonalwetter bestimmt. Dabei ist ein geringfügiger West-Ost-Gradient<br />

zu verzeichnen, sodass sich die Kontinentalität des Klimas verstärkt, je weiter man nach Osten<br />

kommt.<br />

Der größte <strong>Teil</strong> des Ostseeraumes weist kontinental-gemäßigtes Klima auf, das über dem Seegebiet<br />

geringen Modifikationen unterliegt. Bei diesem Klimatyp liegt die durchschnittliche Monatstemperatur<br />

von 4 bis 7 Monaten über der 10°C-Grenze, für die Landflächen fällt die mittlere Lufttemperatur des<br />

kältesten Monats unter 0°C. Wegen der geringen Größe der Ostsee <strong>und</strong> der jährlichen Eisbildung wird<br />

die Bedingung für das ozeanisch-gemäßigte Klima (mittlere Lufttemperatur des kältesten Monats unter<br />

0°C) in den nördlichen <strong>und</strong> küstennäheren <strong>Teil</strong>en des Meeres nicht erreicht. Dieser Klimatyp tritt<br />

hauptsächlich in der westlichen Ostsee <strong>und</strong> im Übergangsgebiet zwischen Nordsee <strong>und</strong> Ostsee auf.<br />

Ein prägender Faktor für Klima <strong>und</strong> Witterung sind die Windverhältnisse, die sich in häufig stärkeren<br />

Windgeschwindigkeiten gegenüber den Landgebieten äußern (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008, BIRR &<br />

BILLWITZ 1989).<br />

Temperaturverhältnisse<br />

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der südwestlichen Ostseeregion liegt bei 8 bis 9°C mit fallender<br />

Tendenz nach Norden <strong>und</strong> Osten. Seit dem Ende der 80er Jahre ist ein Anstieg der Jahre mit wärmeren<br />

Durchschnittstemperaturen zu verzeichnen, wobei für die Station Boltenhagen eine Amplitude von<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 79/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


0,5 bis 1°C Temperaturanstieg relevant ist (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008). Diese Effekte werden<br />

nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf die Einflüsse des globalen Klimawandels zurückgeführt. Aufgr<strong>und</strong><br />

der kompensierenden Wirkungen des Wasserkörpers wird die tägliche <strong>und</strong> jährliche Schwankung<br />

der Lufttemperatur im Bereich der Küsten- <strong>und</strong> Seegewässer gedämpft. Über See wird die Lufttemperatur<br />

von der Temperatur der Meeresoberfläche bestimmt. Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Strahlungsumsetzungen <strong>und</strong> der gegenüber Land erheblich größeren Wärmespeicherfähigkeit des<br />

Wassers weist das maritime Klima wesentlich geringere Temperaturschwankungen auf als das kontinentale.<br />

Dies gilt für den Jahres- <strong>und</strong> den Tagesgang der Lufttemperatur. Bezüglich des Jahresganges<br />

der Temperatur sind die kältesten Monate Januar <strong>und</strong> Februar mit einer Durchschnittstemperatur<br />

von ca. 1°C. Der wärmste Monat ist der August mit ca. 17°C (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008; Abb.<br />

27). Während auf offener See praktisch gar kein Tagesgang existiert, ist er über Land - insbesondere<br />

im Frühling <strong>und</strong> Sommer - recht groß. Die thermischen Eigenschaften des Wasserkörpers der Ostsee<br />

können auch die großräumig bestehende thermische Situation (Unterschiede in der Jahreszeit <strong>und</strong><br />

Differenzierung durch Maritimität – Kontinentalität) beeinflussen. So kann noch kaltes Ostseewasser<br />

nach dem Winter ein kaltes Frühjahr <strong>und</strong> einen kühlen Sommerbeginn hervorrufen.<br />

Abb. 27:<br />

Jahresgang der Monatsmitteltemperatur für die Station Rostock-Warnemünde (Daten<br />

aus: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />

Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp)<br />

Niederschlagsverhältnisse<br />

Die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge nimmt entsprechend des Wandels von ozeanisch<br />

geprägtem Klima zu stärker kontinentalen Verhältnissen entlang der deutschen Küsten von West nach<br />

Ost ab. So beträgt die mittlere Jahresniederschlagsmenge im westlichen Schleswig-Holstein ca.<br />

900 mm <strong>und</strong> am Kleinen Haff noch ca. 500 bis 550 mm. Für die Küstenregion zwischen Fehmarn <strong>und</strong><br />

der Insel Rügen sind 600 bis 700 mm relevant. Im Jahresgang sind die niedrigsten Niederschlagsmengen<br />

im Zeitraum von Februar bis April zu verzeichnen (ca. 20 bis 30/40 mm pro Monat; Abb. 28;<br />

LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008). Im Frühling schwächt sich die Intensität des Konvektionsniederschlags<br />

aufgr<strong>und</strong> des stabilisierenden Effekts der thermischen Schichtung der Luftmassen, die sich<br />

über die noch kalten Meeresgewässer bewegen, ab. Ab Mai beginnt die Phase der höheren sommerlichen<br />

Niederschlagsmengen (ca. 40/50 bis 60/75 mm pro Monat; Abb. 28; LEFEBVRE & ROSENHAGEN<br />

2008). Ab Herbst sind wieder geringere Niederschlagsmengen zu verzeichnen, sodass im Winter mittlere<br />

Mengen gegeben sind (ca. 40 bis 50 mm pro Monat).Im Zeitraum von November bis April kann<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


der Niederschlag als Schnee fallen, wobei entlang der deutschen Ostseeküste 20 bis 30 Tage mit<br />

Schnee charakteristisch sind (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008).<br />

Abb. 28:<br />

Jahresgang der monatlichen Niederschlagshöhe für die Station Rostock-<br />

Warnemünde (Daten aus:<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />

Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp)<br />

Sonnenscheindauer<br />

Die durchschnittliche Sonnenscheindauer steigt vom Binnenland zu den Küstengebieten sowie Inseln<br />

<strong>und</strong> von West nach Ost an: Kieler Bucht ca. 1.550 bis 1.650 St<strong>und</strong>en/Jahr; Küste von Lübecker Bucht<br />

bis zum Kleinen Haff sowie Insel Fehmarn ca. 1.650 bis 1.750 St<strong>und</strong>en/Jahr; vorpommersche Inseln<br />

mit 1900 <strong>und</strong> 1998 St<strong>und</strong>en (Kap Arkona). Die Monate Mai bis Juli haben mit mehr als 300 St<strong>und</strong>en/Monat<br />

die meisten Sonnenst<strong>und</strong>en, wobei im Mai mit über 350 St<strong>und</strong>en/Monat die höchsten Werte<br />

erreicht werden (Station Kap Arkona; Abb. 29; LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008).<br />

Abb. 29:<br />

Jahresgang der monatlichen Sonnenscheindauer für die Station Kap Arkona (Daten<br />

aus: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />

Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 81/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Windverhältnisse<br />

Über der offenen Ostsee besteht aufgr<strong>und</strong> der geringeren Reibung im Allgemeinen ein um 1 bis 2<br />

Windstärken kräftigerer Wind als über dem Binnenland. So sind mittlere jährliche Windgeschwindigkeiten<br />

von um die 3 m/s für das Binnenland, von 3 bis 4 m/s für das küstennahe Binnenland, von 4 bis<br />

5 m/s für weniger exponierte Küsten (z. B. Lübecker Bucht) <strong>und</strong> von 5 bis 6 m/s für exponierten Küstenareale<br />

(z. B. Westküsten von Fehmarn <strong>und</strong> der Insel Rügen) charakteristisch. Im Jahresgang sind<br />

die höchsten, mittleren Windgeschwindigkeiten im Winterhalbjahr von Anfang November bis Ende<br />

März <strong>und</strong> die niedrigsten Windgeschwindigkeiten im Mai, Juni <strong>und</strong> August zu verzeichnen. Im Winter<br />

sind die Windgeschwindigkeiten durchschnittlich 1 bis 2 m/s höher als im Sommer. Die Stärke des<br />

Windes wird auch durch die Anzahl an Tagen mit Starkwind <strong>und</strong> Sturm ersichtlich. So sind im Bereich<br />

geschützter Buchten 30 bis 40 Tage (z. B. innere Lübecker Bucht, Küste des Kleinen Haffs), an den<br />

Außenküsten um 100 Tage (Westermarkelsdorf, Boltenhagen, Rostock-Warnemünde) <strong>und</strong> an besonders<br />

exponierten Küsten wie dem Kap Arkona <strong>und</strong> auf Helgoland bis 200 Tage im Jahr mit Windstärken<br />

über 6 Beaufort (10,8 −


Relative Feuchte <strong>und</strong> Nebel<br />

„Bemerkenswert ist der Jahresgang der relativen Feuchte. Über Land erreicht sie ihren tiefsten Wert<br />

im Spätfrühling, ihren höchsten im Frühwinter, dann ist auch die Nebelhäufigkeit am größten. Über der<br />

offenen See entspricht der Jahresgang der relativen Feuchte ungefähr dem der Temperaturdifferenz<br />

Luft – Wasser. Ist diese im Frühling am größten, hat auch die relative Feuchte normalerweise ihr Maximum.<br />

Dann wird nämlich die Luft von unten gekühlt, es kommt zur Inversionsbildung <strong>und</strong> die Luft<br />

unter der Temperaturumkehrschicht reichert sich immer mehr mit Feuchtigkeit an. Im Herbst hingegen<br />

wird die Luft über dem verhältnismäßig warmen Wasser labilisiert <strong>und</strong> die Feuchtigkeit in große Höhen<br />

transportiert. Ein <strong>Teil</strong> fällt als Niederschlag wieder aus, ein anderer <strong>Teil</strong> wird aufs Festland verfrachtet.<br />

So ergibt es sich, dass zu dieser Jahreszeit die geringste relative Feuchte herrscht.“ (aus BSH 1996).<br />

Dunst (1 bis 3,9 km Sicht) kommt im Jahresmittel zu 4 bis 7% vor. Am häufigsten beobachtet man ihn<br />

in den Wintermonaten, am seltensten im Sommer. Über See gibt es verschiedene Nebelarten (Nebel,<br />

Sicht


Klimatische Besonderheiten von See- <strong>und</strong> Küstengebieten gegenüber dem Binnenland<br />

Die größte klimaökologische Wirkung von großen Meeresflächen besteht im Abkühlungseffekt <strong>und</strong><br />

Abbau der Überwärmung der anschließenden Landflächen an windschwachen Sommertagen, bedingt<br />

durch das über dem Offenwasser infolge erhöhter Verdunstung bestehende Energiedefizit. Der Ostsee<br />

kommt ebenfalls eine lufthygienische Ausgleichsfunktion zu, da bei einem ungehinderten Austausch<br />

lufthygienisch reinere <strong>und</strong> kühlere Luftmassen den Landflächen zufließen können <strong>und</strong> verunreinigte<br />

oder wärmere Luftmassen schrittweise ersetzt werden können.<br />

Typisch für die Küstenregion ist die Land-See-Wind-Zirkulation, die ein tageszeitlich wechselndes<br />

lokales Zirkulationssystem des Küstenklimas im Übergangsbereich zwischen Festland <strong>und</strong> Meer darstellt,<br />

das hauptsächlich im Sommerhalbjahr auftritt (April-September, merklich seltener im März <strong>und</strong><br />

Oktober). Vor allem bei windschwachen, sonnenscheinreichen Wetterlagen kann es sich aufgr<strong>und</strong> des<br />

unterschiedlichen Wärmeverhaltens von Land <strong>und</strong> Wasser als kühlende Ausgleichsströmung ausbilden,<br />

die im Mittel noch 10-20 km landeinwärts als Seebrise spürbar ist.<br />

Das Küstenklima des Untersuchungsgebietes (als wichtiges Erholungsklima) kann insgesamt durch<br />

folgende Eigenschaften gekennzeichnet werden (nach FLEMMING 1990):<br />

Strahlungsreichtum infolge der meist reinen Luft sowie speziell im Frühsommer als Folge der<br />

im Küstenbereich im Vergleich zum Binnenland geringeren Bewölkung<br />

Windreichtum als Ergebnis der geringeren Reibung der Luftströmung über dem Meer<br />

Existenz von Land-See-Winden<br />

hohe, aber nicht extreme Luftfeuchte<br />

geringe Tages- <strong>und</strong> Jahresschwankungen der Temperatur mit kühlerem Frühsommer <strong>und</strong><br />

wärmerem Herbst<br />

relativ hoher Salzgehalt der Luft, vor allem bei starkem Wind (Heileffekt für die Atmungsschleimhäute)<br />

Pollenarmut (günstig bei allergischen Krankheiten)<br />

geringe anthropogene Luftverunreinigung, vorzugsweise bei Seewinden<br />

Bestandsdarstellung zur Luftgüte<br />

Nach den Luftgüteberichten für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch das LUNG M-V (vgl. z. B.<br />

Luftgütebericht für das Jahr 2006 – LUNG M-V 2007) ist in M-V eine allgemein gute Luftqualität zu<br />

verzeichnen. Die Immissionskonzentrationen für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol <strong>und</strong> Ruß<br />

haben landesweit ein niedriges Niveau <strong>und</strong> liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte. Unterschiede<br />

sind vor allem für Stickstoffdioxid- <strong>und</strong> Feinstaubkonzentrationen für die ländlich gelegenen Stationen<br />

gegenüber den Stationen mit verkehrsnahem Kontext festzustellen, die für diese Parameter höhere<br />

Werte aufweisen. Witterungsbedingt kann es an einzelnen Tagen zur Überschreitung der Schwellenwerte<br />

für Ozon zum Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit 8 an einigen Stationen kommen.<br />

Die Stationen zur landesweiten Erfassung der Luftgütesituation liegen weit auseinander, sodass hier<br />

die Stationen Löcknitz, Rostock-Stuthof <strong>und</strong> Strals<strong>und</strong> herangezogen werden. Dabei repräsentieren<br />

die Stationen Löcknitz <strong>und</strong> Rostock-Stuthof aufgr<strong>und</strong> des ländlichen Standortes die Verhältnisse mit<br />

relativ geringer Beeinflussung durch den Verkehr <strong>und</strong> städtische Emissionsquellen. Die Station Strals<strong>und</strong><br />

verdeutlicht die Situation durch Verkehr <strong>und</strong> weitere Luftschadstoffquellen eines Stadtgebietes.<br />

In Tab. 22 sind ausgewählte Werte für das Jahr 2006 für diese Stationen im Vergleich zu den relevan-<br />

8 Informationswert von 180 µg/m 3 für 1-Std.-Mittelwert; Langfristziel von 120 µg/m 3 als höchster 8-Std.-<br />

Mittelwert eines Tages (http://www.lung.mv-regierung.de/umwelt/luft/gesetz.htm)<br />

Seite 84/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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ten Grenzwerten zusammengestellt. Demnach werden die maßgeblichen Grenzwerte der Luftgüte<br />

außer einzelnen, witterungsbedingten Überschreitungen des Ozons eingehalten.<br />

Für die größten Areale der hier betrachteten Seegebiete wird davon ausgegangen, dass die Luftgüteverhältnisse<br />

aufgr<strong>und</strong> der größeren Distanzen zu Luftschadstoffemittenten (frequentierte Straßenverkehrswege,<br />

Feuerungsanlagen der Siedlungen u.a.) besser als für die aufgeführten Stationen im ländlichen<br />

<strong>Raum</strong> sind. Nur in den unmittelbaren Hafenbereichen wie Saßnitz-Mukran kann es aufgr<strong>und</strong><br />

der Abgasemissionen des Schiffsverkehrs zu erhöhten Luftbelastungen kommen (BRENK 2003). Konkret<br />

erfasste Daten zu diesem Aspekt liegen allerdings nicht vor.<br />

Tab. 22:<br />

Ausgewählte Daten der Luftgüte im Vergleich zu Grenzwerten der 22. BImSchV<br />

<strong>und</strong> 33. BImSchV für die Stationen Strals<strong>und</strong>, Löcknitz <strong>und</strong> Rostock-Stuthof (Daten<br />

aus: LUNG M-V 2007)<br />

Messstation SO 2 NO 2 / NOx CO<br />

Jahresmittelwert<br />

2006<br />

in µg/m³<br />

Anzahl<br />

Überschreitungen<br />

d.<br />

24-Std.-MW<br />

von 125<br />

µg/m³<br />

Grenzwert<br />

20 µg/m 3 Grenzwert<br />

jährlich max.<br />

3 mal<br />

Jahresmittelwert<br />

2006<br />

für NO 2<br />

in µg/m³<br />

Grenzwert +<br />

Toleranzmarge<br />

für 2006: 48<br />

µg/m 3<br />

(Grenzwert ab<br />

1.1.2010: 40<br />

µg/m 3 )<br />

Jahresmittelwert<br />

2006<br />

für NOx<br />

in µg/m³<br />

Anzahl<br />

Überschreitungen<br />

des<br />

NO2 -1-Std.-MW<br />

von 240 µg/m3<br />

Grenzwert<br />

30 µg/m 3 Grenzwert +<br />

Toleranzmarge<br />

für das Jahr 2006<br />

max. 18 mal<br />

Maximaler<br />

8-Std.-<br />

Mittelwert in<br />

mg/m³<br />

Grenzwert<br />

10 mg/m3<br />

Strals<strong>und</strong> 4 0 22 - 0 1,93<br />

Löcknitz 4 0 9 11 0 -<br />

Rostock-<br />

Stuthof<br />

3 0 17 21 0 -<br />

Messstation Benzol Ozon Feinstaub<br />

Jahresmittelwert<br />

2006 in µg/m³<br />

Anzahl der<br />

Tage mit<br />

Überschreitung<br />

des 8-Std.-MW<br />

Grenzwert ab<br />

max.<br />

1.1.2010:<br />

25 mal<br />

5 µg/m 3<br />

im Jahr<br />

Grenzwert + Toleranzmarge<br />

für das Jahre 2004-<br />

(gemittelt über<br />

Jahr 2006:<br />

2006)<br />

9 µg/m 3<br />

Maximaler<br />

8-Std.-Mittelwert<br />

eines Tages<br />

während eines<br />

Jahres<br />

Jahresmittelwert<br />

2006<br />

in µg/m³<br />

Anzahl Überschreitungen<br />

des 24-Std.-MW<br />

von 50 µg/m³<br />

langfristiges Ziel Grenzwert Grenzwert<br />

120 µg/m 3 40 µg/m 3 max. 35 mal<br />

Strals<strong>und</strong> 0,8 4 162 25 25<br />

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Löcknitz - 11 170 25 18<br />

Rostock-Stuthof - 2 131 22 17<br />

II.2.4.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Klima/Luft<br />

Methodischer Ansatz <strong>und</strong> Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Klima/Luft sind im Kap.<br />

V.1.4 dargestellt.<br />

Bewertung der Klimaverhältnisse der Seegebiete im Bereich der Offshore-Trassen nördlich der Insel<br />

Rügen<br />

Die Klimaverhältnisse der Seegebiete weisen einen hohen Natürlichkeitsgrad auf. Beeinflussungen<br />

sind infolge des globalen Klimawandels mit Wirkungen auf Luft- <strong>und</strong> Wassertemperatur sowie die<br />

atmosphärische Zirkulation zu verzeichnen.<br />

Bewertung der Luftgütesituation für das See- <strong>und</strong> angrenzende Landgebiet<br />

Das Seegebiet um die Insel Rügen <strong>und</strong> der größte <strong>Teil</strong> des landseitigen Untersuchungsgebietes wird<br />

als „Reinluftgebiet“ mit nur geringer Beeinflussung der Luftgütesituation <strong>und</strong> damit hoher Wertigkeit<br />

aus Sicht der Luftgüte eingeordnet. Die Luftgüteparameter ausgewählter Stationen liegen deutlich<br />

unter den Grenzwerten zum vorsorgenden Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> hinsichtlich ökologischer<br />

Aspekte. Dennoch soll auf eine anthropogene Gr<strong>und</strong>belastung auch für die so genannten<br />

„Reinluftgebiete“ hingewiesen werden, da im europäischen Maßstab eine großräumige Belastung der<br />

Luftgüte gegeben ist (atmosphärische Deposition von Nährstoffen, wie Stickstoff <strong>und</strong> Spurenelementen<br />

wie Cd, Cu, Zn, Pb sowie persistente chlororganische Verbindungen <strong>und</strong> gasförmig auftretendes<br />

Quecksilber – nähere Informationen in http://emep.int/).<br />

Eine deutlichere anthropogene Belastungssituation lässt sich ggf. für den Hafen- <strong>und</strong> Gewerbestandort<br />

Mukran <strong>und</strong> die Stadt Saßnitz ableiten, da hier aufgr<strong>und</strong> des Hafenbetriebs sowie Emissionen<br />

durch Gewerbe <strong>und</strong> Verkehr trotz moderner Technologien mit Emissionen von Luftschadstoffen gerechnet<br />

werden muss. In diesen Gebieten wird die Luftgütesituation lokal als geringwertig eingestuft<br />

II.2.5 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.5.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />

Für das Seegebiet werden Erläuterungen der optischen Beziehungen des Vorhabensgebietes zu den<br />

angrenzenden Seegewässerbereichen <strong>und</strong> den nächstgelegenen Küstenzonen sowie eine Darstellung<br />

des Landschaftsbildes „auf See“ vorgenommen. Es werden keine spezifischen Geländedaten<br />

erhoben. Es erfolgen keine Visualisierungen, da diese aufgr<strong>und</strong> der Kurzzeitigkeit der Bautätigkeiten<br />

nicht notwendig sind.<br />

Für die Seekabeltrassen, die schmale Küstengewässer queren sollen (Wittower Fähre, Strelas<strong>und</strong>)<br />

erfolgt eine übergeordnete Darstellung der Landschaftsbildräume auf der Gr<strong>und</strong>lage der Landesweiten<br />

Analyse der Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996).<br />

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II.2.5.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />

Landschaft / Landschaftsbild<br />

Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Vom Land bestehen Blickbeziehungen zur Offshore-Trasse im Seegebiet nordöstlich <strong>und</strong> nördlich von<br />

Rügen. Angaben zu Entfernungen von markanten Landpunkten zu den Offshore-Trassen sind in Abb.<br />

33 <strong>und</strong> Tab. 23 dargestellt.<br />

Die Entfernungsangaben verdeutlichen, dass der nördliche <strong>Teil</strong> der Trasse <strong>und</strong> der geplante Offshore-<br />

Windpark von Land so weit entfernt ist (Distanz von >10 km), dass er zusammen mit dem Horizont<br />

nur im Hintergr<strong>und</strong> wahrgenommen wird (Fernsicht, Hintergr<strong>und</strong>). Schiffe, die in dieser Entfernung<br />

vom Land fahren, sind nur mit einem Fernglas deutlicher erfassbar.<br />

Ungefähr im Bereich der Entfernungszone von 5 km bis 10 km Distanz vom Ufer kann das Gebiet der<br />

Trasse visuell schon deutlicher erfasst werden <strong>und</strong> vorhandene Schiffe sind als Elemente im Mittelgr<strong>und</strong><br />

beim „Blick auf das Meer“ erkennbar (vgl. Abb. 31). Die Offshore-Trasse Off. I weist eine Entfernung<br />

von 5 bis 10 km zur nördlichen Kreideküste bei Lohme auf. Die Uferzone zwischen Arkona bis<br />

Lohme weist eine Distanz von


Abb. 31:<br />

Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren Schiffseinheit) östlich<br />

des Hafens Mukran bei mäßigen Sichtverhältnissen- Distanz ca. 4 – 4,5 km (Objektiv-Einstellung<br />

entspricht ungefähr der Wahrnehmung durch das menschliche Auge)<br />

(Foto aus: IFAÖ 2008b)<br />

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Abb. 32:<br />

Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren Schiffseinheit) östlich<br />

von Saßnitz von einem erhöhten Standpunkt bei mäßigen Sichtverhältnissen - Distanz<br />

ca. 3 km (Objektiv-Einstellung entspricht ungefähr der Wahrnehmung durch<br />

das menschliche Auge) (Foto aus: IFAÖ 2008b)<br />

Von See aus, d. h. von Schiffen der Berufsschifffahrt, der Fischerei <strong>und</strong> von Sportbooten, ergibt sich<br />

teilweise ein anderer Landschaftsbildeindruck. Hier dominieren die Wasserfläche mit den Farbwechseln<br />

des Wassers, den Wellen <strong>und</strong> dem Wind <strong>und</strong> unterschiedliche Ufersilhouetten, in Abhängigkeit<br />

von der Entfernung zur Küste. Im Landschaftsbild des küstenfernen Seegebietes sind demnach als<br />

dominante Elemente die weiträumigen Wasserflächen, der Horizont, der Himmel sowie einzelne Schiffe,<br />

hauptsächlich der kommerziellen Schifffahrt, mit in der Regel mittlerer Größe, im Bereich der<br />

Schifffahrtskorridore <strong>und</strong> Fährlinie auch größerer Dimension, zu verzeichnen. Im küstennahen <strong>Teil</strong> der<br />

Offshore-Trasse im Bereich der Küstenzone der Insel Rügen ist noch eine stärkere Frequentierung<br />

<strong>und</strong> Dichte von Schiffen unterschiedlicher Art zu verzeichnen. Im Gebiet des küstenferneren Trassenverlaufs<br />

nördlich von Rügen wird der Anteil der Sportboote deutlich geringer <strong>und</strong> infolge der Großräumigkeit<br />

des befahrbaren Seegebietes auch die Schiffsdichte geringer, wobei zu berücksichtigen ist,<br />

dass die Offshore-Trasse die Fährlinie zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg quert.<br />

Tab. 23:<br />

Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten Aussichtspunkten<br />

(Blickbeziehungen)<br />

Darß/Prerow<br />

Siedlungsgebiet<br />

Hiddensee/Dornbusch<br />

Offshore-Trasse<br />

Off I<br />

Offshore-Trasse<br />

Off II<br />

Offshore-Trasse<br />

Off III<br />

75 km (Blickbeziehung aufgr<strong>und</strong> Sichtverschattung nur zum Offshore-Windpark)<br />

38 km (Blickbeziehung aufgr<strong>und</strong> Sichtverschattung nur zum Offs-<br />

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Siedlungsgebiet<br />

Offshore-Trasse<br />

Off I<br />

hore-Windpark)<br />

Offshore-Trasse<br />

Off II<br />

Nordufer Wittow 21 km 17 km 15 km<br />

Arkona 15 km 7 km 5 km<br />

Offshore-Trasse<br />

Off III<br />

Juliusruh/Breege 19 km 9 km Nahbereich<br />

(Anlandung)<br />

Glowe 14 km Nahbereich<br />

(Anlandung)<br />

Lohme 6 km 7 km 10 km<br />

Königsstuhl/Jasm<strong>und</strong> 2 km 12 km 15 km<br />

Ufer in Saßnitz 1,5 km unrelevant unrelevant<br />

Hafen Mukran<br />

Erläuterung:<br />

Nahbereich<br />

(Anlandung)<br />

< 3 km Entfernung: Nahdistanz - „Vordergr<strong>und</strong>“<br />

3 – 10 km: mittlere Distanz – „Mittelgr<strong>und</strong>“<br />

> 10 km: Ferndistanz – „Hintergr<strong>und</strong>“ / Horizont<br />

unrelevant<br />

5 km<br />

unrelevant<br />

Abb. 33:<br />

Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten Aussichtspunkten<br />

(Blickbeziehungen)<br />

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Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Das Landschaftsbild an der Wittower Fähre wird vom Wechselspiel von Boddengewässer <strong>und</strong> Landsilhouette<br />

geprägt, wobei eine enge räumliche Verzahnung von Wasser- <strong>und</strong> Landflächen gegeben<br />

ist. Dabei sind die Ufer mit Röhrichtbeständen sowie eine Kulisse aus Wald <strong>und</strong> Feldflur markant. In<br />

der Fernsicht spielen die Erhebungen des Dornbusch der Insel Hiddensee sowie der Stubbenkammer<br />

der Halbinsel Jasm<strong>und</strong> eine Rolle.<br />

Im Bereich der Wittower Fähre verengt sich die Boddenwasserfläche <strong>und</strong> das Landschaftsbild wird<br />

von den uferseitigen Anlagen der Fähranleger, Bootsliegeplätzen sowie den Häusern der Uferbebauungen<br />

bestimmt. Ein markantes technisches Element ist die Hochspannungsfreileitung, die die Gewässerenge<br />

quert. Aufgr<strong>und</strong> der Fährverbindung ist ständiger Schiffsverkehr zu verzeichnen. Im Hintergr<strong>und</strong><br />

sind auch einzelne Windräder sichtbar.<br />

Insgesamt kann das Landschaftsbild als eine vielfältige Bodden-Agrarlandschaft mit einer Konzentration<br />

von uferbezogenen technischen Elementen <strong>und</strong> Bebauungen eingeordnet werden.<br />

Abb. 34 <strong>und</strong> Tab. 24 enthalten die Darstellungen zu den Landschaftsbildeinheiten im Gebiet der Wittower<br />

Fähre nach „Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale“ (LAUN M-V<br />

1996, UM M-V 2003a).<br />

Abb. 34:<br />

Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet der Wittower Fähre nach<br />

Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996<br />

<strong>und</strong> UM M-V 2003a)<br />

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Tab. 24:<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet der Wittower<br />

Fähre nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />

(LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a)<br />

Name des Landschaftsbildraumes<br />

Küstengewässer der Insel<br />

Rügen (keine Benennung<br />

<strong>und</strong> LB-Nummer nach LAUN<br />

M-V 1996)<br />

Uferzone am Nord- <strong>und</strong><br />

Südufer der Wittower Fähre<br />

(keine Benennung <strong>und</strong> LB-<br />

Nummer nach LAUN M-V<br />

1996)<br />

Wittow<br />

(LB-II-6-6)<br />

Trenter Platte<br />

(LB-II-6-10) *<br />

Beschreibung (zusammengefasst nach LAUN M-V 1996):<br />

(keine Beschreibung nach LAUN M-V 1996)<br />

• vielfältige Ufer der Boddengewässer mit Röhricht <strong>und</strong> Übergang<br />

zu Feldflur <strong>und</strong> Forstarealen<br />

• Bebauungen <strong>und</strong> Anlagen im Gebiet der Wittower Fähre<br />

• Hochspannungsfreileitung zur Querung des Stroms an der Wittower<br />

Fähre als technisches Objekt mit großer Höhe<br />

• Wittow zeigt sich als stark agrarisch genutzte Region mit einem<br />

hohen Ausräumungsgrad (fehlende Strukturen)<br />

• Kontraste <strong>und</strong> interessante Wechsel werden durch die Steilufer<br />

Nord-Wittows <strong>und</strong> die südlichen Boddenküsten gegeben<br />

• störend: stark agrarstrukturiert; weite, monotone Äcker; wertvoll:<br />

Blick über die Bodden nach Innerrügen<br />

• die <strong>Raum</strong>grenzen sind weit überschaubar<br />

• insgesamt geringer Erlebniswert, die Ästhetik ist in der Weite des<br />

<strong>Raum</strong>es begründet<br />

• Landschaft zeigt sich als relativ ausgeräumte Agrarlandschaft,<br />

Abwechslung wird durch die Boddengewässer (Blickbeziehungen)<br />

erreicht<br />

• Uferbereich umrandet die sonst weite Ackerfläche<br />

• Abwechslung nur durch die Ufernähe zum Boddengewässer<br />

• weiträumige, kahle, monotone Ackerflächen, kaum strukturiert,<br />

schöner Blick zum Dornbusch/Hiddensee<br />

Bewertung (nach<br />

LAUN M-V 1996):<br />

nur Gesamtbewertung<br />

nach UM M-V (2003a):<br />

sehr hoch<br />

nur Gesamtbewertung<br />

nach UM M-V (2003a):<br />

hoch bis sehr hoch<br />

Vielfalt – mittel bis<br />

hoch, Naturnähe –<br />

mittel bis hoch, Schönheit<br />

– mittel bis hoch,<br />

Eigenart – mittel bis<br />

hoch<br />

Schutzwürdigkeit –<br />

mittel bis hoch<br />

Vielfalt – mittel bis<br />

hoch, Naturnähe –<br />

mittel bis hoch, Schönheit<br />

– mittel bis hoch,<br />

Eigenart – mittel bis<br />

hoch<br />

Schutzwürdigkeit –<br />

mittel bis hoch<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />

Der mittlere Strelas<strong>und</strong> stellt eine kleinräumig vielseitige Boddengewässerlandschaft mit mehreren<br />

Buchten wie der Gustower Wiek <strong>und</strong> dem Deviner See <strong>und</strong> Gewässerengen im Bereich Devin-Drigge<br />

<strong>und</strong> Neuhof-Prosnitz. In Richtung Nordwesten nach Strals<strong>und</strong> sowie in südöstlicher Richtung nach<br />

Stahlbrode öffnet sich das Küstengewässer <strong>und</strong> wird breiter. Ein dominantes technisches Element ist<br />

die Hochspannungsfreileitung, die den S<strong>und</strong> zwischen Neuhof <strong>und</strong> Prosnitz quert. Im Hintergr<strong>und</strong> ist<br />

auch die hellblaue Halle der Strals<strong>und</strong>er Werft häufig im Landschaftsbild sichtbar. An das meistens mit<br />

Röhricht bestandene Ufer schließen sich Forst <strong>und</strong> Agrarflächen an. Im Gebiet der Prosnitzer Schanze<br />

<strong>und</strong> auf Devin sind auch halboffene Weide- <strong>und</strong> Trockenrasenlandschaften ausgebildet. Die Hügel<br />

der Halbinsel Devin gliedern das landseitige Relief <strong>und</strong> tragen damit zur Vielfalt des Landschaftsbildes<br />

bei. Im Gebiet südöstlich von Devin sind nur die Häfen von Neuhof <strong>und</strong> Niederhof als markante Bebauungen<br />

auffällig. Nordwestlich von Devin befinden sich am Westufer des Strelas<strong>und</strong>es die teils<br />

zusammenhängende Bebauungskulisse der Strals<strong>und</strong>er Vororte Devin <strong>und</strong> Andershof, wo auch kleine<br />

Areale mit Bootsliegeplätzen ausgebildet sind. In Richtung Strals<strong>und</strong>er Zentrum sind in Ufernähe die<br />

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Anlagen des Hafens <strong>und</strong> der Werft Strals<strong>und</strong> prägende Elemente. <strong>Teil</strong>weise sind auch die Pylone der<br />

neuen S<strong>und</strong>brücke sichtbar.<br />

Insbesondere während der Saison, aber auch während der Übergangsjahreszeiten frequentieren häufig<br />

viele Boote unterschiedlicher Größenklasse den Strelas<strong>und</strong>.<br />

Insgesamt kann das Landschaftsbild als eine vom Wassersport geprägte, vielgestaltige S<strong>und</strong>landschaft,<br />

in der sich Wasser <strong>und</strong> Land kleinräumig verzahnen <strong>und</strong> die landseitig in eine Agrar-Forst-<br />

Landschaft übergeht <strong>und</strong> am nordwestlichen Ufer vom Stadt- <strong>und</strong> Hafenbild geprägt wird, charakterisiert<br />

werden.<br />

Abb. 35 <strong>und</strong> Tab. 25 enthalten die Darstellungen zu den Landschaftsbildeinheiten im Gebiet des mittleren<br />

Strelas<strong>und</strong>es nach „Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale“ (LAUN M-<br />

V 1996).<br />

Abb. 35:<br />

Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet des mittleren Strelas<strong>und</strong>es<br />

nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />

(LAUN M-V 1996)<br />

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Tab. 25:<br />

Name des Landschaftsbildraumes<br />

Küstengewässer der Insel<br />

Rügen (keine Benennung<br />

<strong>und</strong> LB-Nummer nach LAUN<br />

M-V 1996)<br />

Halbinsel Drigge<br />

(LB-III-6-1)<br />

Wiesen- <strong>und</strong> Feldflur zwischen<br />

Gustow <strong>und</strong> Puddeminer<br />

Wiek<br />

(LB-III-6-3)<br />

Heckenlandschaft von Voigdehagen<br />

<strong>und</strong> Acker nördlich<br />

von Brandshagen<br />

(LB-III-6-12)<br />

Ackerlandschaft zwischen<br />

Altefähr <strong>und</strong> Samtens<br />

(LB-II-6-32)<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet des mittleren<br />

Strelas<strong>und</strong>s nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />

(LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a)<br />

Beschreibung (zusammengefasst nach<br />

LAUN M-V 1996):<br />

(keine Beschreibung nach LAUN M-V 1996)<br />

• südöstlich von Strals<strong>und</strong> gelegen, vom Strelas<strong>und</strong> umgeben<br />

• wertvoll: unverbauter Küstenabschnitt (Steilküstenabschnitte),<br />

große Forstgebiete<br />

• Land verzahnt mit Wamper Wiek <strong>und</strong> Gustower Wiek<br />

• Blick auf Strals<strong>und</strong><br />

• starker Kontrast von Verfremdung <strong>und</strong> Naturnähe, insgesamt<br />

ästhetischer Landschaftsraum<br />

• Drigge zeigt sich als interessant strukturierte Halbinsel<br />

• Verfremdung ist teilweise durch die Siedlungen (Datschen) sowie<br />

durch die Spülfelder gegeben<br />

• auf Devin bemerkenswerte <strong>und</strong> hochwertige Landschaftsstrukturen<br />

• auf einer hauptsächlich ebenen Gr<strong>und</strong>moräne zeigt sich ein<br />

abwechslungsreich strukturierter <strong>Raum</strong> mit interessanten <strong>Teil</strong>raumfolgen<br />

(Acker, Wiesen, Waldflächen, Küste)<br />

• Feldflur auf teilweise bewegtem Relief mit zahlreichen, eingestreuten<br />

Strukturelementen; abwechslungsreiche, verzahnte<br />

<strong>Raum</strong>folgen<br />

• Landschaftsbild ist insbesondere auch durch den Anteil unverbauter<br />

Küste als hochwertig einzustufen<br />

• flachwellige Ackerflächen unterteilt durch zahlreiche Knicks <strong>und</strong><br />

Hecken, welche die Äcker in gleiche Abstände gliedert<br />

• <strong>Raum</strong> zeigt sich als wenig gegliederte, relativ ausgeräumte<br />

Ackerlandschaft<br />

• als bemerkenswerte, hochwertige Zäsur ist die Küstenlinie hervorzuheben<br />

sowie die Ortslage Altefähr (Blickbeziehung)<br />

Bewertung (nach<br />

LAUN M-V 1996):<br />

nur Gesamtbewertung<br />

nach UM M-V (2003a):<br />

sehr hoch<br />

Vielfalt – mittel bis<br />

hoch, Naturnähe –<br />

mittel bis hoch, Schönheit<br />

– mittel bis hoch,<br />

Eigenart – hoch bis<br />

sehr hoch<br />

Schutzwürdigkeit –<br />

hoch bis sehr hoch<br />

Vielfalt – hoch bis sehr<br />

hoch, Naturnähe – –<br />

hoch bis sehr hoch,<br />

Schönheit – – hoch bis<br />

sehr hoch, Eigenart – –<br />

hoch bis sehr hoch<br />

Schutzwürdigkeit ––<br />

hoch bis sehr hoch l<br />

Vielfalt – – hoch bis<br />

sehr hoch, Naturnähe –<br />

mittel bis hoch, Schönheit<br />

– mittel bis hoch,<br />

Eigenart – mittel bis<br />

hoch<br />

Schutzwürdigkeit –<br />

mittel bis hoch<br />

Vielfalt – mittel bis<br />

hoch, Naturnähe –<br />

mittel bis hoch, Schönheit<br />

– mittel bis hoch,<br />

Eigenart – mittel bis<br />

hoch<br />

Schutzwürdigkeit –<br />

mittel bis hoch<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


II.2.5.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />

Der methodische Ansatz <strong>und</strong> die Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Landschaftsbild<br />

sind im Anhang Kap. V.1.5 dargestellt.<br />

Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Für das betrachtete Seegebiet treffen die relevanten Merkmale hinsichtlich der Eigenart, Schönheit<br />

<strong>und</strong> Typik von Meereslandschaften zu. Trotz einzelner anthropogener Elemente wie Boote, technische<br />

Anlagen am Ufer u. ä. ist eine hohe Natürlichkeit gegeben. Die Nutzung der Gewässer durch Schiffe<br />

wird als typisches Element empf<strong>und</strong>en.<br />

Von der gesamten nördlichen <strong>und</strong> nordöstlichen Außenküste der Insel Rügen, die vollständig für Erholungszwecke<br />

genutzt wird (vor allem Stranderholung), bestehen Blickbeziehungen zum betrachteten<br />

Seegebiet der Seekabeltrasse.<br />

Insgesamt kann das Landschaftsbild des gesamten Seegebietes als hochwertig bewertet werden.<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Das Landschaftsbild des Küstengewässers im Bereich der Wittower Fähre mit einer vielfältigen Bodden-Agrarlandschaft<br />

wird trotz der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung entsprechend<br />

UM M-V (2003a) als sehr hochwertig eingestuft.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />

Das Landschaftsbild des mittleren Strelas<strong>und</strong>es zeigt sich als eine vom Wassersport geprägte, vielgestaltige<br />

Gewässerlandschaft, in der sich Wasser <strong>und</strong> Land kleinräumig verzahnen. Im Bereich der<br />

Trasse Off. IV besteht durch die Hochspannungsfreileitung eine anthropogene Landschaftsüberformung.<br />

Die Landschaft des mittleren Strelas<strong>und</strong>es wird entsprechend UM M-V (2003a) als sehr hoch<br />

bewertet.<br />

II.2.6 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –<br />

bewertung<br />

II.2.6.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter<br />

Informationsquelle für Boden- <strong>und</strong> Kulturdenkmale ist das Landesamt für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege.<br />

Daten zu Wracks <strong>und</strong> anderen Unterwasserhindernissen liegen auch beim BSH (eingetragen in die<br />

Seekartengr<strong>und</strong>lage der Karten XIV bis XVII, Kartenanhang) sowie beim WSA Strals<strong>und</strong> vor.<br />

Es sind die Informationen zu Boden- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen des Landesamtes für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

berücksichtigt worden. Informationen zur Nutzung des betroffenen Seegebietes durch die<br />

traditionell ausgeübte Fischerei als Kulturgut liegen nicht vor. Es erfolgt eine verbal-argumentative<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung.<br />

II.2.6.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />

Sowohl in der Tromper als auch in der Prorer Wiek <strong>und</strong> im Seegebiet nordöstlich von Rügen sind Bodendenkmale<br />

(blaue Punkte) in der Umgebung der Kabeltrassenkorridore bekannt (Karten XIV <strong>und</strong><br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 95/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


XV, Kartenanhang). Die Bodendenkmale mit der geringsten Entfernung zu einer Trasse befinden sich<br />

östlich der Kreideküste von Jasm<strong>und</strong>, wo drei Objekte Entfernungen von ca. 100 m zur Offshore-<br />

Trasse Off. I aufweisen. Alle anderen Bodendenkmale liegen in größeren Distanzen zu den Seekabeltrassen.<br />

Im 100-m-Wirkraum der Offshore-Trasse Off. I liegen zwei Verdachtsflächen für Bodendenkmale<br />

(blau schraffierte Flächen), von denen sich eine östlich der Jasm<strong>und</strong>er Kreideküste <strong>und</strong> die zweite<br />

im Anlandungsbereich vor Mukran befindet. Etwas südlich liegt im 500-m-Wirkraum eine weitere<br />

Fläche mit Verdacht auf das Vorhandensein eines Bodendenkmals.<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Nach Angabe des Landesamtes für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege befindet sich eine Verdachtsfläche für<br />

Bodendenkmale im Bereich der Seekabeltrasse (Karte XVII, Kartenanhang).<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />

Im Strelas<strong>und</strong> liegen drei Verdachtsflächen für Bodendenkmale im 100-m-Wirkbereich der Kabeltrassenvarianten<br />

Off. IV <strong>und</strong> Off. VI. Die Trasse Off. IV quert an ihrem Beginn Neuhof auf Rügen <strong>und</strong> an<br />

ihrem Ende jeweils eine Verdachtsfläche. Das dritte Gebiet mit Verdacht auf ein Bodendenkmal liegt<br />

im Bereich der Anlandung der Trasse Off. VI vor Frankensiedlung (Karte XVI, Kartenanhang).<br />

II.2.6.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Die in Kapitel II.2.6.2 dargestellten Bodendenkmale werden als hochwertig eingestuft. Für die Verdachtsflächen<br />

ist das Vorhandensein von Bodendenkmalen stark anzunehmen oder nahe liegend.<br />

Daher sollte eine konkrete Identifizierung <strong>und</strong> Charakterisierung von F<strong>und</strong>plätzen oder archäologischen<br />

Objekten bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.<br />

Für die Verdachtsflächen ist das Vorhandensein von Bodendenkmalen stark anzunehmen oder nahe<br />

liegend. Eine detaillierte Beschreibung <strong>und</strong> Charakterisierung dieser Flächen sollte für die weiteren<br />

Planungen überlegt werden.<br />

II.2.7 Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

Die nachfolgende Darstellung des Schutzgutes Tiere <strong>und</strong> Pflanzen erfolgt getrennt nach Biotop- <strong>und</strong><br />

Lebensraumtypen <strong>und</strong> den Artengruppen Makrophyten, Makrozoobenthos, Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler,<br />

Rastvögel <strong>und</strong> Meeressäuger.<br />

II.2.8 Biotoptypen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.8.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen marine Biotoptypen<br />

Der erste umfassende Beitrag zur Klassifizierung aller marinen <strong>und</strong> Küsten-Biotope der Ostsee wurde<br />

1998 von der HELCOM vorgelegt (VON NORDHEIM & BOEDEKER 1998). Die Klassifizierung basierte<br />

vorrangig auf Substratunterschieden. Eine weitere Differenzierung erfolgte über die euphotische bzw.<br />

aphotische Zone, d. h. über Tiefenzonen mit <strong>und</strong> ohne Pflanzenbewuchs einschließlich der nahrungsbiologisch<br />

wichtigen benthischen Diatomeen. Der Klassifizierungsvorschlag für die marinen Biotope<br />

der Ostseeküste von M-V folgt dem Biotopschlüssel der EUNIS HABITAT CLASSIFICATION<br />

(http://eunis.eea.eu.int/habitats.jsp).<br />

Für die Beschreibung von marinen Biotoptypen liegen Vorgaben vom LAUN M-V 1998 (Anleitung für<br />

Biotopkartierung im Gelände in M-V. Schriftenreihe des LAUN 1998/ Heft1. Landesamt für Umwelt<br />

<strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow-Gülzow) <strong>und</strong> RIECKEN et al. (2006) vor. Eine sich im<br />

LUNG M-V in Vorbereitung befindliche Kartieranleitung für marine Biotoptypen in M-V wird ebenfalls<br />

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genutzt. Die Biotope werden daher nach dem IfAÖ-Fachgutachten „Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung<br />

mariner FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> gesetzlich geschützter mariner Biotoptypen in den Küstengewässern<br />

Mecklenburg-Vorpommerns“ (IFAÖ 2005a) abgegrenzt. Dieses Gutachten baut auf das vorherige<br />

Fachgutachten IFAÖ (1998) auf.<br />

Die Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung mariner FFH-Lebensraumtypen nach den Vorgaben des „Interpretation<br />

Manuals“ der Europäischen Union (EUROPEAN COMMISSION DG ENVIRONMENT 2003) wurde<br />

2000 im Auftrag des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommerns vom IFAÖ (2000a) durchgeführt.<br />

Die Aufgabe bestand hauptsächlich in der Definition der Begriffe der marinen LRT unter den regionalen<br />

Brackwasser-Bedingungen <strong>und</strong> einer heterogenen Morphologie, die sich im Formungsprozess<br />

befindet (Ausgleichsküste). Für die Kennzeichnung <strong>und</strong> Charakterisierung von FFH-Lebensraumtypen<br />

kommen unter anderem SSYMANK et al. (1998), BALZER et al. (2002) <strong>und</strong> ebenfalls IFAÖ (2005a) zur<br />

Anwendung. Alle Trassenabschnitte im Strelas<strong>und</strong> verlaufen zumindest teilweise im Fauna-Flora-<br />

Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ durch den<br />

FFH-Lebensraumtyp „Flache Meeresarme <strong>und</strong> -buchten“ (EU-Code 1160). Eine weiter führende Betrachtung<br />

erfolgt auf der Ebene der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

(Kap. III). Für die Strelas<strong>und</strong>-Kabeltrassenvarianten kann das Fachgutachten IFAÖ (2004a)<br />

verwendet werden.<br />

Anhand verschiedener Untersuchungsergebnisse, vor allem<br />

- im Korridor, flächendeckende Side-Scan-Sonar-Untersuchungen<br />

- Untersuchung von Video-Transekten<br />

- Erfassung des Makrozoobenthos sowie der Sedimentstruktur durch Greifer- <strong>und</strong> Kastenstecherproben<br />

sowie den vorliegenden Daten- <strong>und</strong> Informationen zu den abiotischen <strong>und</strong> biotischen Umweltverhältnissen,<br />

können die Biotoptypen im Kabeltrassenkorridor abgegrenzt <strong>und</strong> mittels verschiedener Kriterien<br />

bewertet werden. Detailliert wird nachfolgend die Videokartierung beschrieben. Zur Beschreibung<br />

<strong>und</strong> Bewertung der marinen Biotoptypen wurde der Meeresgr<strong>und</strong> mit einem geschleppten Videosystem<br />

mit GPS-Koppelung untersucht (Abb. 36). Die Kamera wird vom treibenden oder langsam fahrenden<br />

Schiff (maximale Fahrt durch das Wasser 1 – 1,5 kn) auf den Meeresboden abgesenkt <strong>und</strong> über<br />

den Gr<strong>und</strong> gezogen. Kamera- <strong>und</strong> Lichteinstellung sind so gewählt, dass eine Blickrichtung nach vorn<br />

gewährleistet ist. Ein separat angeschlossener Monitor dient der Steuerung der Kamera <strong>und</strong> der Beobachtung<br />

des Meeresbodens während der Aufnahme. Die weitere Auswertung der Videoaufzeichnung<br />

erfolgt im post-processing. In einer Datenbank werden die Biotopstruktur <strong>und</strong> das sicher erkannte<br />

Epibenthos mit Position, Datum, Uhrzeit <strong>und</strong> Wassertiefe als Standardparameter erfasst. Die aufgenommenen<br />

Parameter können mit einem Geoinformationssystem (GIS) verarbeitet <strong>und</strong> als Karte dargestellt<br />

werden. Die Festlegung der Videotransekte im Untersuchungsraum <strong>und</strong> der Umgebung orientierte<br />

sich am festgelegten Wirkraum <strong>und</strong> an der Wassertiefe. Zusätzlich werden die Bef<strong>und</strong>e aus der<br />

Makrozoobenthos- <strong>und</strong> Makrophytenbearbeitung <strong>und</strong> der Sedimentanalyse genutzt. Auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieser Erfassung kann eine Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung vorgenommen werden.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 97/711<br />

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Abb. 36:<br />

Beispiel eines geschleppten Videosystems (GIS) mit Positionsangabe, Tiefe <strong>und</strong><br />

Datum (Foto: IfAÖ)<br />

Die Untersuchungen liefern unter Berücksichtigung der Auswertung der vorhandenen Kenntnisse ausreichende<br />

Informationen für die durchzuführenden Verfahren, beginnend mit dem ROV.<br />

Die Sedimentanalysen werden vorn beim SG Boden beschrieben (Kap. II.2.2).<br />

Als Anmerkung sei erwähnt, dass auch unter Einbeziehung der Side-Scan-Sonar-Ergebnisse in Kopplung<br />

mit Video <strong>und</strong> den einzelnen Sedimentanalysen an den Benthosstationen eine flächenscharfe<br />

Abgrenzung beispielsweise der Biotoptypen „Meeresboden mit schluffreichen Feinsanden der äußeren<br />

Küstengewässer der Ostsee östlich der Darßer Schwelle“ (NOS) <strong>und</strong> „Kies-, Grobsand- <strong>und</strong><br />

Schillbereiche der äußeren Küstengewässer der Ostsee östlich der Darßer Schwelle“ (NOK) (Bezeichnung<br />

nach IFAÖ 2005a) nicht sicher möglich ist. Es sind jeweils nur Mischtypen oder Verdachtsflächen<br />

abgrenzbar. Die Ursachen liegen darin, dass nur die Side-Scan-Sonar-Untersuchung flächendeckende<br />

Ergebnisse liefert, während die Sedimentbeprobung punktuelle Ergebnisse liefert <strong>und</strong> die<br />

geschleppte Videokamera je nach Sichtweite im Wasser nur einen Korridor von ca. 10 m Breite abdecken<br />

kann. Auch die flächenscharfe Abgrenzung des geschützten Biotoptyps „Miesmuschelbank der<br />

äußeren Küstengewässer der Ostsee östlich der Darßer Schwelle“ (NOM) ist schwierig, da in den<br />

Side-Scan-Sonar-Aufnahmen nicht zwischen Steinen <strong>und</strong> Miesmuscheln unterschieden werden kann.<br />

Die Untersuchungsergebnisse werden vollständig in die Erstellung der RVU einfließen <strong>und</strong> entsprechen<br />

dem Stand der Wissenschaft <strong>und</strong> Technik.<br />

II.2.8.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen marine Biotoptypen<br />

Einführung<br />

Ein Biotoptyp zeichnet sich durch weitgehend einheitliche ökologische (abiotische <strong>und</strong> biotische) Voraussetzungen<br />

aus. Dementsprechend wird er von ähnlichen Lebensgemeinschaften besiedelt. Wirksame<br />

ökologische Bedingungen im deutschen <strong>Teil</strong> der Ostsee sind der Salzgehalt, die Substrate, die<br />

Lichtdurchlässigkeit <strong>und</strong> die Exposition. In geschichteten Wasserkörpern kommt als entscheidender<br />

Faktor aperiodischer Sauerstoffmangel in den bodennahen Wasserschichten hinzu. Die Abgrenzungen<br />

der Biotoptypen erfolgt nach den genannten abiotischen Faktoren. Im deutschen <strong>Teil</strong> der Ostsee<br />

findet der Wasseraustausch zwischen Nord- <strong>und</strong> Ostsee statt. Hier kommt es auf kurzen Distanzen zu<br />

erheblichen Salzgehaltsdifferenzen, die sowohl horizontal als auch vertikal ausgeprägt sind. Es sind<br />

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ein deutlicher West-Ost-, ein Ästuargradient <strong>und</strong> ein Tiefen-Gradient ausgebildet. Maßgeblich für die<br />

Besiedlungsstruktur des Benthals ist der bodennahe Salzgehalt. Gewässer mit vermindertem Salzgehalt<br />

werden von abiotischen Faktoren bestimmt.<br />

Biotoptypen<br />

Die Kartierung erfolgte nach der „Anleitung für die Kartierung von marinen Biotopen der Küstengewässer<br />

in Mecklenburg-Vorpommern“ (LUNG M-V 2010 in Vorb.). Die Biotoptypen nach IFAÖ (2005b)<br />

bzw. LUNG M-V (2010 in Vorb.) sind in den Karten XXII bis XXV im Kartenanhang dargestellt. Diese<br />

Darstellung enthält die Vorschläge für nach § 20 NatSchAG M-V (vormals LNatG M-V) neu zu schützenden<br />

Biotope 9 . Zum Vergleich sind die Biotoptypen nach RIECKEN et al. (2006), mit der Darstellung<br />

der nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope, in den Karten XXVI bis XXIX im Kartenanhang dargestellt.<br />

In Tab. 26 <strong>und</strong> Tab. 27 wird auch der Schutzstatus der Biotoptypen nach § 20 NatSchAG M-V oder §<br />

30 BNatSchG angegeben. Sowohl nach NatSchAG M-V als auch nach BNatSchG sind alle Boddengewässer<br />

mit Verlandungsbereichen geschützt.<br />

Tab. 26:<br />

Beschreibung der im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> in den Bodden von Rügen entlang der Kabeltrasse<br />

nachgewiesenen Biotoptypen<br />

Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI) nach Kartieranleitung<br />

M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />

Bezeichnung<br />

(Code)<br />

Meeresboden mit<br />

schluffreichen<br />

Feinsanden<br />

NIS<br />

Geröllgr<strong>und</strong><br />

NIG<br />

Anstehende Mergel-<br />

<strong>und</strong> Kreideplatten<br />

NIN<br />

Beschreibung<br />

Ebene Feinsandböden mit hohen Schluffanteilen von 5-45 %. Der Biotoptyp<br />

schließt häufig in der Tiefe an den Makrophytengürtel an <strong>und</strong> ist vegetationsfrei,<br />

er kommt aber auch in lenitischen Flachwasserzonen vor. Charakteristische<br />

Tierarten sind R<strong>und</strong>assel, Schlickkrebs, Polychäten, Oligochäten<br />

<strong>und</strong> Chironomiden. Die Muscheln der Infauna erreichen hohe Dichten<br />

<strong>und</strong> Biomassewerte <strong>und</strong> bilden die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für rastende<br />

Tauchenten.<br />

Überwiegend mit Geröll bedeckter Meeresboden der inneren Küstengewässer,<br />

häufig im Bereich der Schorre.<br />

Im Flachwasserbereich (0-1 m) dominieren Grünalgen, Blasentang sowie<br />

fädige Rotalgen (Ceramium ssp.), unterhalb von 1 m Wassertiefe von<br />

Braun- <strong>und</strong> Rotalgen (Horntang Ceramium tenuissimum, Gabeltang Furcellaria<br />

lumbricalis). Die Gerölle sind in den Wasseraustauschbereichen oft<br />

flächendeckend mit Miesmuscheln Mytilus edulis bewachsen. Die Begleitfauna<br />

setzt sich aus Hydrozoen, Seepocken Balanus improvisus, Moostierchen<br />

(Bryozoa) zusammen. Mit Großalgen bewachsene Gerölle sind mit<br />

einer artenreichen Phytalfauna (Flohkrebse, Meeresasseln, Seepocken)<br />

<strong>und</strong> Lückenfauna (Polychäten) besiedelt.<br />

Der anstehende Mergel wird von Grünalgen <strong>und</strong> Blasentang sowie Miesmuscheln,<br />

die sich an den Steinen im Mergel anheften, besiedelt.<br />

Gesetzlicher<br />

Schutz<br />

§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />

des Boddens)<br />

§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />

des Boddens)<br />

§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />

des Boddens)<br />

9 Die im Gesetz genannten, geschützten Biotope, beziehen sich auf die in LAUN M-V (1998) beschriebenen.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 99/711<br />

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Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI) nach Kartieranleitung<br />

M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />

Bezeichnung<br />

(Code)<br />

Seegraswiese<br />

NIZ<br />

Brackwassertauchflur<br />

NIU<br />

Beschreibung<br />

Seegras Zostera marina hat seine Hauptverbreitung in den Bodden mit<br />

gutem Wasseraustausch(etwa 10-12mal/Jahr) mit der Ostsee: Westrügensche<br />

Bodden, Greifswalder Bodden. Seegras wächst in Wassertiefen von<br />

etwa 0,5 bis 4 m, es ist oft mit epiphytischen Braun- <strong>und</strong> Rotalgen besetzt.<br />

Seegras tritt inselartig zusammen mit Kamm-Laichkraut <strong>und</strong> Teichfaden<br />

auf. Charakteristisch für Seegraswiesen ist eine artenreiche Kleinkrebsfauna<br />

mit Flohkrebsen <strong>und</strong> Meeresasseln. Seestichlinge, Kleine Schlangennadeln<br />

<strong>und</strong> Neunstachlige Stichlinge halten sich in Seegraswiesen auf.<br />

Die Substrate setzen sich aus schlickigem Sand, stellenweise auch aus<br />

Schlick zusammen. Brackwassertauchfluren sind ein charakteristisches<br />

Merkmal der Flachwasserzonen der inneren Küstengewässer. In einer<br />

typischen Zonierung besiedeln Meersalden <strong>und</strong> Armleuchteralgen den<br />

Flachwasserbereich, gefolgt von Kamm-Laichkraut <strong>und</strong> Teichfaden (Ruppietum<br />

maritimum, Ranunculetum baudotii). Die Pflanzenwiesen stellen<br />

einen Lebensraum für eine artenreiche Phytalfauna aus Hydrozoen, Mollusken<br />

(Kopenhagener Herzmuschel, Wattschnecken, Große Kahnschnecke),<br />

Flohkrebsen <strong>und</strong> Meeresasseln, Garnelen <strong>und</strong> Moostierchen dar.<br />

Seestichling, Drei- <strong>und</strong> Neunstachliger Stichling sowie Kleine Schlangennadel<br />

halten sich in den Unterwasserwiesen auf.<br />

Funktionell bieten die Brackwassertauchfluren Lebensraum für benthische<br />

Wirbellose, Laichsubstrat (Frühjahrshering im Greifswalder Bodden), Aufzuchtgebiete<br />

für Fische <strong>und</strong> Nahrung für pflanzenfressende Wasservögel.<br />

Weiter kommt ihnen eine wichtige Funktion als Filter von landwärtigen Einträgen<br />

zu.<br />

Fahrwasser Das Fahrwasser beschreibt tiefere Rinnen in flachen Gewässern, in denen<br />

Schifffahrt möglich ist. Durch die ständige Sedimentdynamik an Küsten<br />

OMF<br />

müssen Fahrwasser teilweise regelmäßig ausgebaggert werden um sichere<br />

Schifffahrt zu gewährleisten.<br />

Erläuterung gesetzlicher Schutz: § 20 = gesetzlich geschütztes Biotop nach NatSchAG M-V,<br />

§ 30 = gesetzlich geschütztes Biotop nach BNatSchG<br />

Tab. 27:<br />

Gesetzlicher<br />

Schutz<br />

§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />

des Boddens)<br />

§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />

des Boddens)<br />

Beschreibung der in den äußeren Küstengewässern von Rügen entlang der Kabeltrasse<br />

nachgewiesenen Biotoptypen<br />

Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO) nach Kartieranleitung<br />

M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />

Bezeichnung (Code)<br />

Schlicksubstrat der<br />

Sedimentationszonen<br />

NOT<br />

Beschreibung<br />

Meeresboden der tiefen Becken der Ostsee unter 20 m (Arkonabecken,<br />

Saßnitzrinne) mit feinsten Ton- <strong>und</strong> Schlammteilen. Der<br />

Wasserkörper ist zeitweise geschichtet. Der Salzgehalt der bodennahen<br />

Wasserschicht liegt durchschnittlich bei 9 psu, die Schwankungsbreite<br />

ist gering.<br />

Die tiefen Becken der Ostsee sind makrophytenfrei. Charakteristische<br />

Arten sind die Ostsee-Riesenassel Saduria entomon <strong>und</strong> der<br />

Flohkrebs Pontoporeia femorata. Der Bestand beider Populationen<br />

variiert in Abhängigkeit von hydrographischen Bedingungen.<br />

–<br />

Gesetzlicher<br />

Schutz<br />

–<br />

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Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO) nach Kartieranleitung<br />

M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />

Bezeichnung (Code)<br />

Meeresboden mit<br />

schluffreichen Feinsanden<br />

NOS<br />

Geröllgr<strong>und</strong><br />

NOG<br />

Blockgr<strong>und</strong><br />

NOR<br />

Miesmuschelbank<br />

NOM<br />

Beschreibung<br />

Meeresboden der äußeren Küstengewässer mit Feinsanden mit<br />

Schluffanteilen von 5-25% (schlickiger Sand) <strong>und</strong> 25-45% (sandiger<br />

Schlick). Dieser Bereich liegt in einer Wassertiefe von etwa 10<br />

bis 20 m. Die Sandböden sind makrophytenfrei. Das Makrozoobenthos<br />

setzt sich aus einer artenarmen Lebensgemeinschaft aus<br />

Ostsee-Riesenassel Saduria entomon <strong>und</strong> Flohkrebs Pontoporeia<br />

femorata, einigen Polychäten, Priapuliden Halicryptus spinulosus<br />

<strong>und</strong> Muscheln Cerastoderma lamarckii, Macoma balthica sowie<br />

Mya arenaria zusammen.<br />

Überwiegend mit Geröll bedeckter Meeresboden der Ostsee, häufig<br />

im Bereich der Schorre (etwa bis 10 m Wassertiefe). Flachwasserzone<br />

mit Grünalgen, Blasentang <strong>und</strong> Meersaite. Ab 1,5 – 2 m<br />

Tiefe mit Rot- <strong>und</strong> Braunalgen. Lokal tritt ab 15 m Tiefe Zuckertang<br />

auf (Halbinsel Wittow, Rügen). Die Gerölle sind oft flächendeckend<br />

mit Miesmuscheln bewachsen. Die Begleitfauna setzt sich aus<br />

Hydrozoen, Seepocken <strong>und</strong> Moostierchen zusammen.<br />

Zu mindestens 60% mit Blöcken bedeckter Meeresboden. Die Lage<br />

der Blöcke ist durch ihre Größe stabil <strong>und</strong> bildet so permanente<br />

Aufwuchsflächen. Im Flachwasserbereich siedeln Grünalgen <strong>und</strong><br />

Blasentang. Unterhalb von 1 m Wassertiefe werden die Steine vorrangig<br />

von Gabeltang <strong>und</strong> Horntang bewachsen. Unterhalb von<br />

4 m Wassertiefe kommen neben Blasentang fast nur noch sessile<br />

Rotalgen vor. Die Aufwuchsfauna der Blöcke setzt sich aus Miesmuscheln,<br />

die die Blöcke meist flächendeckend überziehen <strong>und</strong><br />

Polypenstöcke, Seepocken sowie Moostierchen zusammen. Zur<br />

Begleitfauna des Lückensystems <strong>und</strong> der Makroalgen zählen Polychäten<br />

<strong>und</strong> individuenreiche Kleinkrebsvorkommen.<br />

Mehrschichtige Miesmuschellagen auf Sandböden <strong>und</strong> Geröllgründen,<br />

die eine zusammenhängende, festsitzende Bank bilden.<br />

Miesmuschelbänke sind ortsstabil <strong>und</strong> ausdauernd. Die Miesmuscheln<br />

bilden Hartsubstrat, das von Aufwuchs aus Polypenstöcken,<br />

Seepocken sowie Moostierchen besiedelt wird. Zur Begleitfauna<br />

des Lückensystems zählen Polychäten <strong>und</strong> individuenreiche<br />

Kleinkrebsvorkommen.<br />

Erläuterung gesetzlicher Schutz: § 20 = gesetzlich geschütztes Biotop nach NatSchAG M-V,<br />

§ 30 = gesetzlich geschütztes Biotop nach BNatSchG<br />

Gesetzlicher<br />

Schutz<br />

–<br />

Für die im Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen wird in den Tab. 28 <strong>und</strong> Tab. 29 eine<br />

Gegenüberstellung nach der „Anleitung für die Kartierung von marinen Biotopen in Mecklenburg-<br />

Vorpommern“ (LUNG M-V 2010 in Vorb.) <strong>und</strong> der dort erfolgten Zuordnung zu den Kartiereinheiten<br />

der „Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands“ (RIECKEN et al. 2006) vorgenommen.<br />

FFH- Lebensraumtypen (LRT)<br />

Die Zuordnung von marinen Biotopen zu den FFH-Lebensraumtypen (LRT) in den folgenden Tab. 28<br />

<strong>und</strong> Tab. 29 erfolgt ebenfalls nach LUNG M-V (2010 in Vorb.). Für Deutschland <strong>und</strong> damit auch für<br />

den deutschen <strong>Teil</strong> der Ostsee wurden die FFH-Lebensraumtypen (LRT) erstmals von SSYMANK et al.<br />

(1998) interpretiert. BALZER et al. (2002) haben weiter führende interpretatorische Aussagen zu den<br />

§ 20<br />

§ 20<br />

§ 30<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 101/711<br />

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marinen FFH-LRT vorgelegt. Der „Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung mariner FFH-Lebensraumtypen<br />

<strong>und</strong> gesetzlich geschützter mariner Biotoptypen in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns“<br />

(IFAÖ 2005b) können weitere Angaben zu den LRT des Untersuchungsgebietes entnommen werden.<br />

Eine detaillierte Betrachtung erfolgt im Abschnitt III dieser Unterlage (Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung).<br />

Tab. 28:<br />

Entlang der Kabeltrasse in den inneren Küstengewässern (Strelas<strong>und</strong>, Binnenbodden<br />

von Rügen) nachgewiesene Biotoptypen<br />

Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI)<br />

nach<br />

Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />

Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />

Schluffreiche Feinsande<br />

Meeresboden mit schluffreichen<br />

Feinsanden<br />

Code: NIS<br />

Flaches Mittel- bis Feinsandbiotop<br />

der inneren Gewässer der Ostsee,<br />

makrophytenfrei oder –arm<br />

Code 04.02.06.01.02<br />

Flache Meeresbuchten<br />

1160<br />

Lagune<br />

Hartboden<br />

(Steine, Blöcke,<br />

anstehender Mergel)<br />

Geröllgr<strong>und</strong><br />

Code: NIG<br />

1150*<br />

Flache natürliche Hartsubstratbiotope Flache Meeresbuchten<br />

der inneren Gewässer der Ostsee<br />

1160<br />

Code 04.02.01<br />

Lagune<br />

Anstehende Mergel- <strong>und</strong><br />

Kreideplatten<br />

Code: NIN<br />

Hartsubstrat-Riff der inneren Gewässer<br />

der Ostsee<br />

Code 04.02.02<br />

1150*<br />

Riff<br />

1170<br />

Makrophyten<br />

Seegraswiese<br />

Code: NIZ<br />

Flaches Sandbiotop der inneren<br />

Gewässer der Ostsee, makrophytenreich<br />

Flache Meeresbuchten<br />

1160<br />

Code 04.02.06.02<br />

Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />

der Ostsee mit Schlicksubstrat,<br />

makrophytenreich<br />

Lagune<br />

1150*<br />

Code 04.02.08.01.02<br />

Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />

der Ostsee mit gemischtem<br />

Substrat, makrophytenreich<br />

Code 04.02.08.02.02<br />

Seite 102/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI)<br />

nach<br />

Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />

Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />

Brackwassertauchflur<br />

Code: NIU<br />

Flaches Sandbiotop der inneren<br />

Gewässer der Ostsee, makrophytenreich<br />

Flache Meeresbuchten<br />

1160<br />

Code 04.02.06.02<br />

Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />

der Ostsee mit Schlicksubstrat,<br />

makrophytenreich<br />

Lagune<br />

1150*<br />

Technische Biotoptypen<br />

Fahrwasser<br />

Code: OMF<br />

Code 04.02.08.01.02<br />

Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />

der Ostsee mit gemischtem<br />

Substrat, makrophytenreich<br />

Code 04.02.08.02.02<br />

– –<br />

Tab. 29:<br />

Entlang der Kabeltrasse in den äußeren Küstengewässern von Rügen nachgewiesene<br />

Biotoptypen<br />

Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO)<br />

nach<br />

Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />

Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />

Schlicksubstrat<br />

Schlicksubstrat der Sedimentationszonen<br />

Code: NOT<br />

Feinsubstratbiotop der äußeren Meeresgebiete<br />

der Ostsee mit Schlicksubstrat<br />

(von Schluff <strong>und</strong> Ton dominiert)<br />

–<br />

Schluffreiche Feinsande<br />

Hartboden<br />

(Steine, Blöcke,<br />

anstehender Mergel)<br />

Meeresboden mit schluffreichen<br />

Feinsanden<br />

Code: NOS<br />

Geröllgr<strong>und</strong><br />

Code: NOG<br />

Blockgr<strong>und</strong><br />

Code: NOR<br />

Code 02.02.08.01<br />

Ebenes Mittel- bis Feinsandbiotop –<br />

der äußeren Meeresgebiete der Ostsee<br />

Code 02.02.06.02<br />

Flaches, natürliches Hartsubstratbiotop<br />

der äußeren Meeresgebiete der<br />

–<br />

Ostsee, makrophytenfrei oder –arm<br />

Code 02.02.01.01<br />

Hartsubstrat-Riff der äußeren Meeresgebiete<br />

der Ostsee, makrophytenfrei<br />

oder –arm<br />

Riff<br />

1170<br />

Code 02.02.02.01<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 103/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO)<br />

nach<br />

Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />

Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />

Miesmuschelbank<br />

Code: NOM<br />

Biogenes Riff der äußeren Meeresgebiete<br />

der Ostsee (Miesmuschelbank)<br />

Riff<br />

1170<br />

Code 02.02.03<br />

II.2.8.3 Bestandsbewertung marine Biotoptypen<br />

Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen erfolgt an dieser Stelle nur auf der Gr<strong>und</strong>lage des nationalen<br />

Schutzstatus. Weitergehende Einschätzungen sind in Abschnitt III (Natura 2000-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung) zu finden.<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />

Den größten <strong>Teil</strong> der Trassen Off. I – III nehmen die Biotoptypen Schlicksubstrat <strong>und</strong> Meeresboden<br />

mit schluffreichen Feinsanden ein. Diese haben keinen nationalen Schutzstatus. Der Biotoptyp Geröllgr<strong>und</strong>,<br />

der entlang der Trassen Off. I auf etwa 600 m <strong>und</strong> entlang Off. III auf etwa 1,6 km Länge in<br />

Küstennähe auftritt <strong>und</strong> der im Anlandungsbereich von Off. II über etwa 1,5 km sowie vor Jasm<strong>und</strong><br />

entlang der Trasse Off. I auf ca. 1,2 km Länge vorkommende Typ Blockgr<strong>und</strong> sind gesetzlich geschützte<br />

Biotope nach NatSchAG M-V. Die ebenfalls vor Jasm<strong>und</strong> ermittelten Miesmuschelbänke<br />

(Querungslänge ca. 2,7 km)sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG. Trasse Off. I<br />

quert marine Biotoptypen auf einer Strecke von etwa 4,5 km im Gegensatz zu Off. II mit ca. 1,5 km<br />

<strong>und</strong> Off. III mit ca. 1,6 km. Die Trassen im südlichen Arkonabecken werden hinsichtlich der Biotoptypen<br />

insgesamt als mittel bewertet.<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Im Bereich der Wittower Fähre wurden auf der gesamten Trassenlänge mit Ausnahme des Fahrwassers<br />

die Biotoptypen Meeresboden mit schluffreichen Feinsanden, Brackwassertauchflur <strong>und</strong> Seegraswiesen<br />

festgestellt. Diese sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V. Der Biotoptypenbestand<br />

an der Trasse Off. VII ist als sehr hoch einzuschätzen (HzE, LUNG M-V 1999).<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Alle nach der Kartieranleitung M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.) bestimmten Biotoptypen sind gesetzlich<br />

geschützte Biotope nach dem NatSchAG M-V. Da sie über die gesamten Trassenverläufe mit Ausnahme<br />

des Fahrwassers auftreten, wird der Strelas<strong>und</strong> hinsichtlich des Biotoptypenbestandes mit<br />

sehr hoch bewertet (HzE, LUNG M-V 1999).<br />

II.2.9 Makrophytobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.9.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrophytobenthos<br />

Es liegen nur punktuelle Untersuchungsergebnisse aus den Kabeltrassenuntersuchungsräumen vor.<br />

Es werden allerdings nur in den Flachwasserzonen in der Nähe der Anlandungspunkte in der Tromper<br />

<strong>und</strong> Prorer Wiek sowie im Strelas<strong>und</strong> größere Makrophytenvorkommen erwartet. So sind beispielsweise<br />

Nachweise zur Verbreitung von Makrophyten im Bereich der Prorer Wiek laut MEYER (1997)<br />

sowie LUNG M-V (2004a) bis zu einer Wassertiefe von 15 m vorhanden. Im Strelas<strong>und</strong> sind demgegenüber<br />

laut der Diplomarbeit von KORICH (1993) nur Besiedlungstiefen von maximal 3,5 m möglich.<br />

Nutzbare Makrophytenliteratur für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong>:<br />

Seite 104/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


IFAÖ (2004b):<br />

Makrophytenkartierung im Strelas<strong>und</strong>. unveröff. Gutachten im Auftrag des Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes<br />

Strals<strong>und</strong>, Institut für Angewandte Ökologie, Broderstorf bei Rostock, August 2004.<br />

KÖHN, J. (1996):<br />

Die Unterwasservegetation (Makrophytobenthos) im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> in der südwestlichen Arkona<br />

See. unveröff. Gutachten, Heiligenhagen.<br />

KORICH, U.G. (1993):<br />

Der Makrophytenbestand des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> seine Bezüge zu fischereilichen Aspekten. Diplomarbeit.<br />

HU Berlin, FB Agrar- u. Gartenbauwiss., Berlin: 101 S. (unveröffentl.).<br />

KRISCH, H. (1974):<br />

Zur Kenntnis der Pflanzengesellschaften der mecklenburgischen Boddenküste. In: Feddes Repertorium,<br />

Berlin; Bd. 85/ H. 1-2: 115- 158.<br />

Für einzelne küstennahe Flachwasserbereiche der Kabeltrassen verwendbare Daten zum Makrophytobenthos<br />

auf Transekten enthält:<br />

MEYER, TH. (1997):<br />

Der Makrophytenbestand der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. Unveröffentlichtes Gutachten<br />

im Auftrag des B<strong>und</strong>esumweltamtes <strong>und</strong> des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung <strong>und</strong><br />

Umwelt des Landes M-V: 1-83 + Anhang.<br />

Das Kartierungstransekt 45 „Saßnitz West“ in MEYER (1997) quert die „Offshore-Trasse Off I“ (Karte<br />

XXXIX). Weiterhin wird das Transekt „Altenkirchen“ von der „Offshore-Trasse Off I“ gequert. Alle anderen<br />

Kartierungs- <strong>und</strong> Dauertransekte liegen in einigem Abstand zu den Kabeltrassen. Weitere Kartierungstransekte<br />

liegen in der Tromper Wiek, so Transekt „Glowe Ost“ im Bereich der „Offshore-<br />

Trasse Off II“ (Karte XXXIX).<br />

Die Makrophytenvorkommen im Strelas<strong>und</strong> wurden im UMWELTPLAN & EMAU GREIFSWALD (2001)<br />

flächenbezogen zusammengestellt. Punktgenaue Angaben sind nicht verfügbar. Im Zuge der zweimaligen<br />

Vertiefung der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> wurden auch Daten zu den Makrophyten erhoben.<br />

Im Rahmen der Videountersuchungen <strong>und</strong> Benthosbeprobungen im Sommer <strong>und</strong> Herbst 2009 wurde<br />

das Vorkommen von Makrophyten geprüft <strong>und</strong> beschrieben (z. B. Hauptarten, Bedeckungsgrad, Seegraswiesen<br />

usw.). Hierzu waren Erfassungen in der Wuchssaison (Mai bis September) notwendig.<br />

Eine artbezogene Beschreibung ist mit der Videotransektmethode nicht möglich, obgleich charakteristische<br />

Arten (z. B. Saccharina latissima) im Bild erkannt werden können. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Erfassung<br />

kann eine Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung vorgenommen werden. Bekannte Laminarienvorkommen<br />

(Saccharina latissima) im Kabeltrassenbau- bzw. -einwirkbereich befinden sich in der Rohstofflagerstätte<br />

„Tromper Wiek I“ (vgl. UVS, IFAÖ 2007d 10 ). Für die Lagerstätten-Verfahren „Tromper Wiek I,<br />

II <strong>und</strong> III“ wurden die beim B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (BfN) vorhandenen Informationen zu den dortigen<br />

Laminarienvorkommen ausgewertet <strong>und</strong> einbezogen. Die im nachfolgenden Kap. II.2.10.1 mit<br />

Bezug auf das Makrozoobenthos beschriebenen Kastenstecherbeprobungen im Uferbereich wurden<br />

auch auf entnommene Makrophyten hin untersucht (Beprobungen August/September 2009). Dabei<br />

wurde eine Probe auf der geplanten Trasse sowie zwei weitere in jeweils 100 m Abstand auf beiden<br />

Seiten der Trasse genommen.<br />

II.2.9.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrophytobenthos<br />

Die Untersuchung der Makrozoobenthosproben entlang der Kabeltrassen ergab Makrophytenf<strong>und</strong>e<br />

nur auf wenigen Stationen (s. Tab. 30, Karte XLI im Anhang).<br />

10 Zitat bei den Fischen in Kap. II.2.11.2.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 105/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 30:<br />

Makrophytenvorkommen entlang der Haupttrassen nördlich Rügen <strong>und</strong> der<br />

Strelas<strong>und</strong>trassen (Benthosbeprobungen August/September 2009)<br />

Datum Station Hol Länge Breite Wassertiefe [m] Gerät Pflanzen_V<br />

09.09.2009 ARC_001 4 13,57259 54,75236 42 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_002 4 13,57411 54,75205 42 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_003 4 13,57559 54,75168 42 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_004 4 13,57727 54,75120 42 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_005 4 13,57850 54,75090 42 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_006 4 13,57999 54,75051 42 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_010 4 13,53702 54,70998 33 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_011 4 13,53836 54,70954 33 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_012 4 13,53983 54,70916 33 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_013 4 13,55276 54,69539 32 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_014 4 13,55421 54,69511 32 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_015 4 13,55572 54,69487 32 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_016 4 13,52354 54,69393 28 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_017 4 13,52488 54,69351 28 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_018 4 13,52629 54,69305 28 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_019 4 13,54526 54,67822 27 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_020 4 13,54686 54,67798 27 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_021 4 13,54820 54,67776 27 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_025 4 13,48585 54,64460 23 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_026 4 13,48726 54,64410 23 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_027 4 13,48862 54,64371 23 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_028 4 13,52327 54,62755 24 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_029 4 13,52473 54,62730 24 1: VanVeenIfA -<br />

09.09.2009 ARC_030 4 13,52629 54,62703 24 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_034 4 13,44797 54,61279 16 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_035 4 13,44816 54,61194 16 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_036 4 13,44832 54,61100 16 1: VanVeenIfA -<br />

22.08.2009 ARC_037 4 13,50746 54,59107 18 1: VanVeenIfA -<br />

22.08.2009 ARC_038 4 13,50901 54,59095 18 1: VanVeenIfA -<br />

22.08.2009 ARC_039 4 13,51056 54,59081 18 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_040 4 13,40107 54,61546 10 1: VanVeenIfA ja<br />

10.09.2009 ARC_041 3 13,40033 54,61467 10 1: VanVeenIfA -<br />

10.09.2009 ARC_042 3 13,39954 54,61385 10 1: VanVeenIfA ja<br />

22.08.2009 ARC_043 4 13,49357 54,57959 11 1: VanVeenIfA ja<br />

22.08.2009 ARC_044 3 13,49497 54,57914 10 1: VanVeenIfA ja<br />

22.08.2009 ARC_045 3 13,49627 54,57862 10 1: VanVeenIfA ja<br />

11.08.2009 ARC_055 4 13,11827 54,28697 3 1: VanVeenIfA -<br />

Seite 106/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Datum Station Hol Länge Breite Wassertiefe [m] Gerät Pflanzen_V<br />

11.08.2009 ARC_056 4 13,11832 54,28607 3 1: VanVeenIfA -<br />

11.08.2009 ARC_057 4 13,11825 54,28518 3 1: VanVeenIfA -<br />

11.08.2009 ARC_058 4 13,13273 54,28504 11 1: VanVeenIfA -<br />

11.08.2009 ARC_059 4 13,13742 54,28684 3 1: VanVeenIfA -<br />

11.08.2009 ARC_060 4 13,13721 54,28547 3 1: VanVeenIfA -<br />

11.08.2009 ARC_061 4 13,13612 54,28460 6 1: VanVeenIfA -<br />

11.08.2009 ARC_062 4 13,12543 54,27890 3 1: VanVeenIfA -<br />

11.08.2009 ARC_063 4 13,12669 54,27833 3 1: VanVeenIfA -<br />

12.08.2009 ARC_065 4 13,19061 54,26928 5 1: VanVeenIfA -<br />

12.08.2009 ARC_066 4 13,19160 54,26866 5 1: VanVeenIfA -<br />

12.08.2009 ARC_067 4 13,19274 54,26797 6 1: VanVeenIfA -<br />

12.08.2009 ARC_068 4 13,19431 54,27053 13 1: VanVeenIfA -<br />

12.08.2009 ARC_069 4 13,19559 54,27278 3 1: VanVeenIfA -<br />

12.08.2009 ARC_070 4 13,19621 54,27179 3 1: VanVeenIfA -<br />

12.08.2009 ARC_071 4 13,19698 54,27085 3 1: VanVeenIfA -<br />

18.08.2009 ARC_072 4 13,14822 54,28637 11 1: VanVeenIfA -<br />

24.09.2009 ARC_073 4 13,49240 54,57588 8 1: VanVeenIfA -<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />

Nach dem Gewässergütebericht (LUNG M-V 2004a) umfasst der Makrophytenbestand auf dem Dauertransekt<br />

Saßnitz im Jahr 2002 11 Arten, wobei fädige Rotalgen der Gattung Ceramium in allen Tiefenstufen<br />

die Proben dominierten. Weiterhin kamen die Grünalgen Chaetomorpha linum, Enteromorpha<br />

cf. intestinalis <strong>und</strong> Cladophora sp., sowie in sehr geringen Ab<strong>und</strong>anzen die fädige Braunalge<br />

Pylaiella littoralis <strong>und</strong> vereinzelt Phyllophora spp. vor. Andere Arten, wie die mehrjährige Rotalge Phycodrys<br />

rubens oder Polysiphonia elongata (Langfädiger Röhrentang) wurden im Vergleich zum Vorjahr<br />

nicht mehr gef<strong>und</strong>en.<br />

Im Rahmen der Zustandsbewertung der Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns hinsichtlich der<br />

biologischen Qualitätskomponente Makrophyten (MARILIM 2008), wurde 2008 bei Glowe der<br />

Makrophytenbestand untersucht. Es traten hauptsächlich Rotalgen der Gattung Ceramium, Seegras<br />

(Zostera marina) bis zu einer Tiefe von 3,8 m <strong>und</strong> mit sehr geringen Anteilen die Braunalge Pylaiella<br />

littoralis, Furcellaria lumbricalis (Gabeltang) <strong>und</strong> die Rotalge Polysiphonia fucoides (Gewöhnlicher<br />

Röhrentang) auf.<br />

Bei der Videokartierung im Juli 2008 wurden im Bereich der Offshore-Trasse Off. I Makrophytenvorkommen<br />

auf einer Strecke von etwa 800 m in Tiefen zwischen 1 m <strong>und</strong> 9,5 m aufgenommen. Es handelte<br />

sich hauptsächlich um Rotalgen, die entweder driftend oder an Hartsubstraten haftend angetroffen<br />

wurden (vgl. Abb. 37). Eine nähere Bestimmung war nicht möglich. Es wurden keine Seegraswiesen<br />

oder Brackwassertauchfluren aufgezeichnet.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 107/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


1 m Tiefe: Makrophytenteppich 2,2 m Tiefe: Makrophytenbestände<br />

5,7 m Tiefe: Makrophyten auf Hartsubstrat 8,6 m Tiefe: Sand mit vereinzelten Makrophyten<br />

Abb. 37:<br />

Beispielbilder aus verschiedenen Tiefenzonen, Trasse Off. I (Videobefahrung Juli<br />

2008)<br />

Die Videobefahrung der Trassen Off. II <strong>und</strong> III im August 2009 zeigte in den geeigneten Tiefenzonen<br />

auf Trasse Off. II (nahe den Anlandungen) eine mäßige Makrophytenbedeckung (bis 50%, vereinzelt<br />

bis 75%). Auf Trasse Off. III wurden mit Ausnahme der Stationen 040 <strong>und</strong> 042 keine Makrophyten<br />

angetroffen (vgl. Karte XXXIV, Kartenanhang).<br />

Die Untersuchung der Kastenstecherproben aus dem gleichen Zeitraum ergab für den Anlandungsbereich<br />

von Off. II (Stationen 043, 044, 045) Ahnfeltia plicata (Faltentang) als dominierende Art, die in<br />

den drei Proben mit Polysiphonia fucoides (Gewöhnlicher Röhrentang), Polysiphonia fibrillosa (Fädriger<br />

Röhrentang) <strong>und</strong> Phyllophora truncata (Gestieltes Rotblatt) vergesellschaftet war. Furcellaria<br />

fastigiata, Delesseria sanguinea, Ceramium nodulosum, Cladophora spec. <strong>und</strong> Ceramium diaphanum<br />

(Perltang) traten jeweils in einer der drei Proben auf. Bei der Kastenstecherbeprobung im September<br />

2009 im Flachwasser von Trasse Off. II wurden Fucus vesiculosus als dominierende Art <strong>und</strong> vereinzelt<br />

die Arten Chaetomorpha linum, Ceramium diaphanum <strong>und</strong> Ceramium rubrum festgestellt.<br />

Im Anlandungsbereich von Trasse Off. III (Stationen 040, 042) dominierte in einer der Proben Ceramium<br />

nodulosum <strong>und</strong> trat Ceramuim diaphanum (Perltang) häufig auf, in einer anderen dominierte Ceramuim<br />

diaphanum. Weitere Arten waren Polysiphonia fucoides (Gewöhnlicher Röhrentang), Poly-<br />

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siphonia fibrillosa (Fädriger Röhrentang) <strong>und</strong> Acrochaetium spec. als Aufwuchs auf Ceramium nodulosum.<br />

Auf den anderen Stationen wurden keine Makrophyten festgestellt (s. Tab. 30).<br />

Sand mit vereinzelten Makrophyten<br />

Block mit Mytilus<br />

Abb. 38: Beispielbilder Trasse Off. III (Videobefahrung 2009)<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Für die Querung an der Wittower Fähre liegt eine Videoaufnahme von Herbst 2009 vor. Der Aufnahme<br />

ist zu entnehmen, dass der geplante Trassenkorridor in den ausgedehnten, flachen Randbereichen<br />

besonders nördlich der Fahrrinne sehr dicht mit Rotalgen bewachsen ist (vgl. Abb. 39, Karte XXXV im<br />

Anhang). Zannichellia <strong>und</strong> Potamogeton wachsen mäßig bis dicht südlich der Fahrrinne <strong>und</strong> sehr dicht<br />

in einem kleinen Bereich nördlich der Fahrrinne (vgl. Karte XXXVI, Kartenanhang). Flächige Seegrasbestände<br />

mit geringem Bedeckungsgrad fanden sich nördlich der Fahrrinne, wohingegen südlich dieser<br />

vereinzelt auch sehr dichte Bestände auftraten (vgl. Karte XXXVIII im Anhang).<br />

Mit zunehmender Tiefe nahm die Dichte des Bewuchses ab. Im Bereich der Fahrrinne wurden kaum<br />

noch Makrophyten angetroffen.<br />

Makrophyten im Flachwasserbereich der Trasse Off. VII<br />

Abb. 39: Beispielbilder Makrophyten Wittower Fähre (Videobefahrung 2009)<br />

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Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Die Wirkräume der Trassenvarianten im Bereich Strelas<strong>und</strong> (Drigge, Deviner Bucht, Gustower Wiek,<br />

Ziegelgraben) wurden im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen aktuell beprobt (Videofahrten<br />

August/September 2009, Kastenstecherbeprobung August/September 2009). Zusätzlich liegen mehrere<br />

Aufnahmen der Unterwasservegetation aus den vergangenen Jahren vor (GOSSELCK et al 1999,<br />

IFAÖ 2004e, 2009, MARILIM 2007).<br />

Die Makrophytenbestände setzen sich aus Blütenpflanzen <strong>und</strong> Großalgen zusammen. Seegras<br />

(Zostera marina), Kammlaichkraut (Potamogeton pectinatus) <strong>und</strong> Teichfaden (Zannichellia palustris)<br />

bilden das Gros der Unterwasserwiesen. Wenn Hartböden vorhanden sind, sind sie mit Grün- <strong>und</strong><br />

Rotalgen (Ceramium spp.), Blasen- (Fucus vesiculosus) <strong>und</strong> Gabeltang (Furcellaria lumbricalis) bewachsen<br />

(IFAÖ 2004e).<br />

Die Makrophyten weisen eine deutliche Tiefenzonierung auf.<br />

Flachwasserbereich bis 0,5 m Tiefe<br />

Die Meersalde (Ruppia maritima) <strong>und</strong> die Armleuchteralgen Chara baltica <strong>und</strong> C. aspera, teilweise mit<br />

Inseln des Teichfaden Zannichellia palustris durchsetzt, bilden im Flachwasserbereich typische Pflanzengemeinschaften.<br />

Zwischen diesen Arten finden sich Einzelpflanzen des Rauhen Hornblatts (Ceratophyllum<br />

demersum). Steine <strong>und</strong> Geröll sind völlig mit Blasentang (Fucus vesiculosus) bedeckt. (I-<br />

FAÖ 2004e)<br />

So genannte Driftalgen hatten sich im gesamten Gebiet an den Blütenpflanzen <strong>und</strong> Armleuchteralgen<br />

sowie am Boden abgelagert. Jedoch handelte es sich nicht um dichte „Algenteppiche“, die die bestandsbildenden<br />

Arten abdeckten, sondern um einzelne Algenbüschel. Sie setzten sich aus Rotalgen<br />

(Polysiphonia nigrescens, Ceramium ssp.) sowie aus Grünalgen (Rhizoclonium riparium, Spirogyra<br />

spec., Enteromorpha spp.) zusammen. (IFAÖ 2004e)<br />

Flachwasserbereich 0,5 – 1 m Tiefe<br />

Der Flachwasserbereich 0,5-1 m Tiefe wird von größtenteils flächendeckenden Beständen des Teichfadens<br />

(Zannichellia palustris) <strong>und</strong> des Kammlaichkrauts (Potamogeton pectinatus) dominiert. Die<br />

Ruppia-Bestände nehmen mit zunehmenden Wassertiefen deutlich ab. Die Artenzusammensetzung<br />

der Pflanzengemeinschaften unterscheidet sich in den einzelnen Gebieten. Characeen sind weiterhin<br />

in unterschiedlich dichten Beständen vorhanden. Meistens bilden sie kleine inselartige Vorkommen,<br />

oft findet man sie auch als Einzelpflanzen. (IFAÖ 2004e)<br />

Im Strelas<strong>und</strong> sind beidseitig Characeen-Bestände vorhanden. Neben der am häufigsten auftretenden<br />

Art Chara aspera, kommt auch Chara baltica stetig vor. Weiterhin ist Chara canescens mit Einzelpflanzen<br />

vertreten (Pflanzengemeinschaft Bodden-Kleinarmleuchteralgen BKlArm). Die Artenvielfalt<br />

der Characeen ist mit 3 Arten vergleichsweise hoch. Ein Vorkommen von Tolypella nidifica ist zu vermuten,<br />

konnte jedoch durch die späte Beprobung nicht nachgewiesen werden. Die Characeen sind<br />

teilweise mit der Spermatophyte Ruppia cirrhosa vergesellschaftet (Pflanzengemeinschaft ChRuci).<br />

Als weitere Spermatophyten kommt Zostera marina häufig vor <strong>und</strong> auch Potamogeton pectinatus <strong>und</strong><br />

Myriophyllum spicatum treten stetig auf (MARILIM 2007).<br />

Tiefenbereich 1 - 2,5 m<br />

Der Tiefenbereich 1-2,5 m zeichnet sich vor allem durch die Zunahme von Seegras Zostera marina<br />

aus. In den flacheren Bereichen kommt es zunächst inselartig zwischen Kamm-Laichkraut vor. Ab<br />

1,5 m bildet es auch reine Bestände aus. Aber auch in Tiefen über 2 m sind Kammlaichkraut <strong>und</strong><br />

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Seegras örtlich miteinander vergesellschaftet. Die untere Bewuchsgrenze lag bei etwa 2,3 m Tiefe.<br />

Vereinzelt kamen bis in 2,8 m Tiefe Seegraspflanzen vor. (IFAÖ 2004e)<br />

Die aktuellen Videoaufnahmen (August/September 2009) entlang der Trassenvarianten (Längstransekte)<br />

im Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI) zeigten Vorkommen von Makrophyten in den Flachwasserbereichen<br />

aller Anlandungen (vgl. Karte XXXVII, Kartenanhang). Diese konnten aus den Aufnahmen jedoch<br />

nicht spezifiziert werden.<br />

Die untersuchten Quertransekte auf der Rügenseite der Trassen Off. V <strong>und</strong> VI wiesen geringe bis<br />

mäßige Bedeckungsgrade mit Seegras auf. Die Quertransekte vor der Anlandung der Trasse Off. IV<br />

bei Neuhof (Rügen) waren teils sehr dicht mit Seegras bewachsen. (vgl. Karte XXXVII, Kartenanhang,<br />

Abb. 40)<br />

Die Kastenstecherbeprobungen in den Flachwasserbereichen der Strelas<strong>und</strong>trassen ergaben für die<br />

Trassen Off. V <strong>und</strong> VI an der Anlandung Drigge als dominierende Arten Fucus vesiculosus <strong>und</strong> Zannichellia<br />

palustris, vereinzelt traten Ceramium diaphanum <strong>und</strong> Chorda filum auf. Auf Trasse Off. V vor<br />

der Anlandung Andershof dominierte Zannichellia palustris, durchsetzt mit Potamogeton pectinatus<br />

<strong>und</strong> vereinzelt Chara baltica sowie Ceramium diaphanum. An der Anlandung Frankensiedlung (Off.<br />

VI) trat als dominierende Art Potamogeton pectinatus <strong>und</strong> vereinzelt Ceramium diaphanum auf. Im<br />

Bereich der Anlandung Neuhof auf Rügen der Variante Off. IV dominierte Potamogeton pectinatus<br />

durchsetzt mit Zannichellia palustris. Vereinzelt waren Chorda filum, Myriophyllum spicatum <strong>und</strong> Chara<br />

baltica zu finden. An der Anlandung auf Festlandsseite dominierte Fucus vesiculosus mit Zostera<br />

marina <strong>und</strong> traten Zannichellia palustris, Potamogeton pectinatus <strong>und</strong> Ceramium diaphanum vereinzelt<br />

auf. (Kastenstecherbeprobung September 2009).<br />

Mischfläche<br />

Makrophyten<br />

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Makrophyten<br />

Blöcke mit Makrophyten<br />

Abb. 40: Beispielbilder Strelas<strong>und</strong> (Videobefahrung 2009)<br />

Vorbelastungen des Makrophytobenthos<br />

Die Beeinflussung von Makrophyten durch den im Umfeld stattfindenden marinen Bergbau kann nur<br />

schwer eingeschätzt werden. Eine Rohstoffentnahme wird derzeitig nur in einem Gebiet vorgenommen,<br />

welches nördlich der Trasse Off. III liegt <strong>und</strong> für welches keine Untersuchung von Makrophytenvorkommen<br />

stattgef<strong>und</strong>en hat. Ggf. ist in Nachbarschaft von Sedimententnahmen eine temporäre<br />

Beeinflussung von Rotalgengemeinschaften durch erhöhte Trübung möglich.<br />

Inwieweit die Eutrophierung der Ostsee zu einer Verschlechterung des Lichtklimas in der Pommerschen<br />

Bucht, <strong>und</strong> damit zu einer Verschiebung der unteren Bewuchsgrenze von Makrophyten beigetragen<br />

hat, kann mit den vorliegenden Untersuchungsergebnissen nicht beurteilt werden.<br />

Gegenwärtig kann von einer starken Gefährdung aller Makrophytenbestände ausgegangen werden.<br />

Der primäre Gefährdungsfaktor ist der anthropogene Eintrag von Nährstoffen aus Landwirtschaft,<br />

kommunalen Abwässern <strong>und</strong> diffusen Einträgen aus der Luft. Neben der Eutrophierungsproblematik<br />

gelten in flachen Gewässerabschnitten der Sportbootverkehr <strong>und</strong> der Badebetrieb als eine wesentliche<br />

Gefährdungsursache. Die touristische Nutzung der Randgewässer bedingt eine mechanische<br />

Schädigung der Pflanzen <strong>und</strong> eine verstärkte Aufwirbelung von Sediment. Dies führt zum einen zu<br />

einer Verschlechterung der Lichtbedingungen durch partikuläre Schwebstoffe <strong>und</strong> zum anderen zu<br />

einer zusätzlichen Beschattung durch die Ablagerung von aufgewirbeltem Substrat auf den Pflanzen<br />

selbst.<br />

II.2.9.3 Bestandsbewertung Makrophytobenthos<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />

Der Makrophytenbestand auf den Kabeltrassenkorridoren ist durch Artenarmut <strong>und</strong> wenige dominante<br />

Arten gekennzeichnet. Eine gefährdete Art (Kategorie 3) der Roten Listen Deutschlands, der Ostsee<br />

<strong>und</strong> der Ostsee Mecklenburg-Vorpommerns ist Furcellaria fastigiata (BERG et al. 1996, KAMINSKI et al.<br />

1996, LUDWIG & SCHNITTLER 1996). Delesseria sanguinea ist in der Ostsee M-V gefährdet (BERG et al.<br />

1996, KAMINSKI et al. 1996). Für die dominierende Art Ahnfeltia plicata ist in der Ostsee eine Gefährdung<br />

anzunehmen (Kategorie G), ebenso für Phyllophora truncata in der Ostsee M-V (BERG et al.<br />

1996, KAMINSKI et al. 1996). Der Makrophytenbestand nördlich Rügen erhält insgesamt die Bewertung<br />

gering.<br />

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Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Das gewöhnliche Seegras Zostera marina ist eine gefährdete Art in Deutschland (LUDWIG & SCHNITT-<br />

LER 1996). Zannichellia <strong>und</strong> Potamogeton, welche teilweise sehr dicht auftreten (vgl. Karte XXXVI,<br />

Kartenanhang), werden auf der Vorwarnliste gefährdeter Arten in M-V geführt. Aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens<br />

von Seegrasflächen <strong>und</strong> des dichten Bewuchses mit Makrophyten kann der Bestand an der<br />

Wittower Fähre mit hoch bewertet werden.<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Auf den Kabeltrassenkorridoren Off. IV <strong>und</strong> VI im Strelas<strong>und</strong> sind laut Literatur größere Flächen mit<br />

Seegrasbewuchs (Seegraswiesen) vorhanden (Karte XLIII, Kartenanhang). Die im Flachwasserbereich<br />

auftretenden Armleuchteralgen Chara aspera, Chara balthica <strong>und</strong> Chara canescens <strong>und</strong> die<br />

Meeres-Ruppie (Ruppia maritima) sind stark gefährdet (LUDWIG & SCNITTLER 1996). Eine weitere gefährdete<br />

Art (Ruppia cirrhosa, Spiralige Ruppie) tritt mit den Armleuchteralgen vergesellschaftet auf.<br />

Das stetig auftretende Ährige Tausendblatt Myriophyllum spicatum, der Teichfaden (Zannichellia palustris)<br />

sowie das Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) werden auf der Vorwarnliste gefährdeter<br />

Arten in Mecklenburg-Vorpommern geführt (UM M-V 2005b).<br />

Das Vorkommen von gefährdeten <strong>und</strong> stark gefährdeten Arten im Strelas<strong>und</strong> führt zu einer hohen<br />

Einstufung des Makrophytenbestandes.<br />

II.2.10 Makrozoobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.10.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrozoobenthos<br />

Im weiteren Umfeld der Kabeltrassenuntersuchungsräume befinden sich Probenahme-Stationen des<br />

Makrozoobenthos folgender Untersuchungen <strong>und</strong> Projekte: Küstenmonitoring Mecklenburg-<br />

Vorpommern Makrozoobenthos (ab 1993 durch das IfAÖ), Makrozoobenthosuntersuchungen für die<br />

Sensitivitätskartierung der deutschen Ostseeküste (IFAÖ & MARILIM 2002). Informationen können auch<br />

aus dem „Autökologischer Atlas benthischer wirbelloser Tiere in der Deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee“<br />

(IFAÖ 2007h) gezogen werden. Die außerhalb des Planungsraumes vorliegenden Daten können als<br />

Vergleichswerte für großräumige <strong>und</strong> zeitliche Betrachtungen verwendet werden.<br />

Nachfolgend sind verwendbare Literaturquellen aufgeführt.<br />

IFAÖ (1997):<br />

Erarbeitung einer landschaftsökologischen Bewertung der west- <strong>und</strong> nordrügenschen Boddengewässer<br />

<strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong>es.<br />

IFAÖ (2000b):<br />

Küstenmonitoring Zoobenthos. Zusammenfassende Auswertung der Daten von 1994 bis 1999. Institut<br />

für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, unveröffentlichter<br />

Bericht im Auftrag des LUNG M-V.<br />

IFAÖ (2005c):<br />

BENTHOS – Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Monitoring benthischer Lebensgemeinschaften des Sublitorals<br />

vor der Außenküste Mecklenburg-Vorpommerns. <strong>Teil</strong>vorhaben „Monitoring Makrozoobenthos“.<br />

Bericht über das Untersuchungsjahr 2004, Institut für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei<br />

Rostock, Juni 2005.<br />

IFAÖ (2007h):<br />

Autökologischer Atlas benthischer wirbelloser Tiere in der Deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee. B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit (BMU). FKZ: EEN / ERG 0329997. Institut<br />

für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Dezember 2007.<br />

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IFAÖ & MARILIM (2002):<br />

Sensitivitätskartierung, Kartierung des Makrobenthos. Beprobung des Benthos in ausgewählten<br />

Bereichen der deutschen Ostseeküste. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />

mbH Neu Broderstorf. November 2002.<br />

Zur Prorer Wiek liegen nur wenige Gutachten oder Literaturquellen vor. Es gibt keine zusammenfassenden<br />

Werke zum Makrozoobenthos. Angaben zu Makrozoobenthosvorkommen in der Prorer Wiek<br />

sind in Veröffentlichungen des IOW Warnemünde enthalten, wo beispielsweise drei Stationen in der<br />

Prorer Wiek beprobt wurden<br />

(http://www.io-warnemuende.de/bio/workgroups/benthos/dokumente/weber_et_al-2005-bmlpmakrozoobenthos.pdf,<br />

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/BLMP-<br />

Messprogramm/PDF/Ber_99_02/ostsee9902d.pdf). Ein Makrozoobenthoserfassungstransekt des IfAÖ<br />

lag in der Prorer Wiek (Profil Q – Prorer Wiek/Saßnitzrinne). Speziell zum Anlandungspunkt der „Offshore-Trasse<br />

Off I“ am Anlandungspunkt Mukran ist folgende Literatur zusätzlich verwendbar:<br />

IFAÖ (1997):<br />

Untersuchung zum Einfluss einer möglichen Einleitung von abgebadeter Sole eines geplanten<br />

Thermalbades auf die Fauna <strong>und</strong> Flora der Prorer Wiek. Institut für Angewandte Ökologie GmbH,<br />

Broderstorf bei Rostock, Juni 1997.<br />

IFAÖ (1999):<br />

Einschätzung der Folgen der Kühl- <strong>und</strong> Abwassereinleitung auf die marine Fauna <strong>und</strong> Flora. Fachgutachten,<br />

Institut für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei Rostock, April 1999.<br />

IFAÖ (2005d):<br />

Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />

GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />

GmbH, Broderstorf bei Rostock, Juni 2005.<br />

IFAÖ (2005c):<br />

BENTHOS – Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Monitoring benthischer Lebensgemeinschaften des Sublitorals<br />

vor der Außenküste Mecklenburg-Vorpommerns. <strong>Teil</strong>vorhaben „Monitoring Makrozoobenthos“.<br />

Bericht über das Untersuchungsjahr 2004, Institut für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei<br />

Rostock, Juni 2005.<br />

IFAÖ (2008):<br />

UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld „Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte<br />

Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Dezember 2008.<br />

IFAÖ (2009a):<br />

Artenschutzrechtlicher Beitrag (saP) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld<br />

„Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf,<br />

Januar 2009.<br />

Speziell für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> ist folgende Literatur verwendbar:<br />

KÖHN, J. (1995):<br />

Untersuchungen zur Struktur der Bodentiergemeinschaften (Makrozoobenthos) im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

in der südwestlichen Arkona See.- unveröff. Gutachten.- Heiligenhagen.<br />

KÖHN, J. & A. KÖHN (1998):<br />

Makrozoobenthoskartierung 1998. 2. Rügenanbindung. <strong>Teil</strong>gutachten zur UVS, Heiligenhagen.<br />

KUBE, J. (1996):<br />

Der Einfluß von Eutrophierungsprozessen <strong>und</strong> Klimaschwankungen auf die Struktur <strong>und</strong> Dynamik<br />

der Bestände von Muschelarten in der Pommerschen Bucht. - Bodden 3: 49-52.<br />

MUUS, B. J. (1967):<br />

The fauna of the Danish Estuaries and Lagoons. Distribution and ecology of dominating species in<br />

the shallow reaches of the mesohaline Zone. - Meddelelser fra Danmarks Fiskeri- og Hav<strong>und</strong>ersögelser.<br />

Ny Serie: Bind 5, 1: 1-316.<br />

SAAVEDRA PEREZ, M. (1990):<br />

Bonitierung des Makrozoobenthos im Greifswalder Bodden. Diplomarbeit Rostock: 99 S.<br />

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Wie schon bei den Biotoptypen beschrieben, wurden Unterwasservideo-Transektkartierungen durchgeführt<br />

(vgl. Kap. II.2.8.1). Die Transekte wurden erst nach dem Vorliegen der Side-Scan-Sonar-<br />

Ergebnisse festgelegt, um beispielsweise Marine Block- <strong>und</strong> Steingründe näher zu untersuchen. Weiterhin<br />

dienten die Videokartierungen der Verifizierung der Side-Scan-Sonar-Interpretationen in Übergangsbereichen.<br />

Quantitative Benthosproben zur Untersuchung der Infauna wurden im August <strong>und</strong> September 2009<br />

den ICES-Richtlinien <strong>und</strong> dem StUK folgend mit einem Van-Veen-Bodengreifer (0,1 m², 75 kP, mit<br />

Gazefenstern in Kombination mit einem 1,0 mm Sieb) genommen. Im Unterschied zum StUK wurde<br />

kein Referenzgebiet untersucht.<br />

Die Proben wurden hinsichtlich der Sedimente (Korngröße <strong>und</strong> organischer Gehalt) <strong>und</strong> die makrozoobenthische<br />

Fauna nach den nationalen <strong>und</strong> internationalen Kriterien ausgewertet <strong>und</strong> analysiert.<br />

Die Proben wurden zur Qualitätssicherung (inkl. Plausibilitätskontrolle) <strong>und</strong> zu Vergleichsstudien in die<br />

Datenbank des IfAÖ (Institut für Angewandte Ökologie GmbH) eingegeben, so dass regionale <strong>und</strong><br />

überregionale bzw. saisonale Aspekte mit betrachtet werden können. Des Weiteren wurden die Analysen<br />

mit den Aussagen des „Autökologischen Atlas zum Makrozoobenthos der Nord- <strong>und</strong> Ostsee“<br />

(IFAÖ 2007h) verknüpfend ausgewertet. Weitere rezente Untersuchungen aus den betrachteten Seegebieten<br />

(Benthosdatenbank des IfAÖ), wurden einer vergleichenden Analyse unterzogen. Auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage dieser Erfassung konnte eine Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung vorgenommen werden. Wie in<br />

den Karten XL <strong>und</strong> XLI im Kartenanhang nachfolgend dargestellt, wurden Quertransekte über den<br />

Kabeltrassenkorridor beprobt. Dabei lag die mittlere Probenahmestation direkt auf dem späteren Kabeltrassengraben<br />

(ca. 20 m Breite), daran schlossen sich Stationen jeweils rechts <strong>und</strong> links im Abstand<br />

von 100 m als Referenzstationen an. Für die Kabeltrassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> wurden aus<br />

Platzgründen engere Abstände zwischen den benachbarten Probenahmestationen direkt auf der Kabeltrasse<br />

als bei den Offshore-Trassen I – III gewählt. Zusätzliche Stationen im Strelas<strong>und</strong> liegen im<br />

Ziegelgraben <strong>und</strong> im Fahrwasser „Ostansteuerung“ (siehe Karte XLII, Kartenanhang). Ergänzend zu<br />

diesem <strong>Teil</strong> des Untersuchungsprogrammes, sind im direkten Anlandungsbereich der jeweiligen Trassenvariante<br />

im Flachwasser drei Parallelhols mit dem Kastenstecher (Fläche 10 x 10 cm, Einstichtiefe<br />

max. 30 cm, 1 Hol für Sedimentuntersuchungen) genommen worden. Der Wechsel des Beprobungsgerätes<br />

war notwendig, da im Flachwasser der Van-Veen-Bodengreifer nicht eingesetzt werden kann.<br />

Während der Benthosprobenahme wurden Sedimentproben genommen <strong>und</strong> die Wasserwerte gemessen.<br />

II.2.10.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrozoobenthos<br />

Wirkräume im marinen Bereich<br />

Das Makrozoobenthos wurde in drei marinen Wirkräumen analysiert: Im Bereich der Querungen an<br />

der Außenküste nordöstlich von Rügen, an der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong>. In den drei Bereichen<br />

wurden mehrere Trassenvarianten untersucht (siehe Karten XL bis XLII). An der Außenküste<br />

<strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> fanden vorhabensbezogene Beprobungen statt, während die Bestandbeschreibung<br />

im Bereich Wittower Fähre auf der Basis vorhandener Daten erfolgte.<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />

Die Ergebnisse der Beprobung (August/September 2009) des südlichen Arkonabeckens <strong>und</strong> der drei<br />

Kabeltrassenvarianten bis zur Insel Rügen werden in drei Tiefenstufen dargestellt, beginnend mit den<br />

Stationen im tiefen Arkonabecken (>40 m Wassertiefe). In einer zweiten Auswertungsstufe wurden die<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 115/711<br />

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Stationen der Transekte Off. I, II <strong>und</strong> III, die sich auf dem nach Rügen hin ansteigendem Hang befinden,<br />

analysiert. Letztlich wurden die küstennahen Gebiete 40 m Wassertiefe (Off. I-III)<br />

Arten<br />

Auf 11 Stationen im südlichen Arkonabecken (Off. I-III) wurden insgesamt 24 makrobenthische Arten<br />

nachgewiesen (Abb. 41, Tab. 31). Mit 11 Arten waren Polychäten die artenreichste Gruppe, die 46%<br />

der Gesamtartenzahl erreichte. Mit 5 Arten (21%) folgten Crustaceen. 17% machten Mollusken mit 1<br />

Schnecken <strong>und</strong> 3 Muscheln aus. Zu der artenarmen benthische Lebensgemeinschaft des tiefen Arkonabeckens<br />

gehörten weiterhin 2 Priapulidenarten, 1 Moostierchen <strong>und</strong> 1 Oligochät.<br />

Das Artenspektrum setzte sich aus Arten der Submergenzzone, die kaltes <strong>und</strong> salzreiches Wasser<br />

benötigen (Nephtys ciliata, Dipolydora quadrilobata, Terebellides stroemi, Pontoporeia femorata u. a.),<br />

aus einigen Arten des Flachwassers <strong>und</strong> der inneren Küstengewässer (Neanthes succinea, Hediste<br />

diversicolor) sowie aus Phytalarten (Gammarus oceanicus, Calliopius laeviusculus) zusammen, die<br />

wahrscheinlich mit Driftalgen passiv in die Tiefenzone gelangen.<br />

Die mittlere Artenzahl pro Station betrug 11. Der Schwankungsbereich war mit 11 bis 14 Arten sehr<br />

gering, d. h. dass der Meeresboden sehr homogen besiedelt war.<br />

Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />

Die mittlere Dichte betrug 1.119 Ind./m². Im Untersuchungsgebiet an der Außenküste ist dieser Wert<br />

niedrig, für das tiefe Arkonabecken liegt er jedoch vergleichsweise hoch. Wie schon bei den Artenzahlen<br />

zeigten auch die Ab<strong>und</strong>anzwerte einen geringen Schwankungsbereich zwischen 1.826 <strong>und</strong> 609<br />

Ind./m².<br />

Tab. 31:<br />

Gesamtartenliste Stat. ARC 001-006, VE_T01-05, Tiefenzone Arkonabecken<br />

Taxon Präsenz Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz [%]<br />

Halicryptus spinulosus 100 58 5<br />

Priapulus caudatus 64 20 2<br />

Gastropoda, Schnecken<br />

Hydrobia ulvae 91 119 11<br />

Bivalvia, Muscheln<br />

Macoma balthica 100 319 28<br />

Mya arenaria 100 24 2<br />

Mytilus edulis 27 11 1<br />

Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />

Ampharete baltica 18 3<br />

Bylgides sarsi 100 31 3<br />

Capitella capitata 9 1<br />

Dipolydora quadrilobata 9


Taxon Präsenz Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz [%]<br />

Terebellides stroemi 100 191 17<br />

Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />

Tubificoides benedii 9 1<br />

Crustacea, Krebse<br />

Calliopius laeviusculus 9 100 Ind./m² waren der Cumaceenkrebs Diastylis rathkei,<br />

der Polychät Terebellides stroemi <strong>und</strong> die Glatte Wattschnecke Hydrobia ulvae. Der Anteil der Mollusken<br />

betrug 41% (Macoma balthica, Hydrobia ulvae, Mya arenaria). Beide Priapswürmer, Halicryptus<br />

spinulosus <strong>und</strong> Priapulus caudatus, gehörten zu den 10 häufigsten Arten. Eine typische Art der tiefen<br />

Becken der Ostsee ist der räuberische Polychät Bylgides sarsi, der 3% der Gesamtindividuenzahl<br />

ausmachte.<br />

Faunenzusammensetzung n=24<br />

südl. Arkonabecken >40 m Tiefe OFFI-III<br />

Priapulida<br />

8%<br />

Rest<br />

8%<br />

Crustacea<br />

21%<br />

Polychaeta<br />

46%<br />

Mollusca<br />

17%<br />

Abb. 41: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken >40 m Tiefe (Off. I-<br />

III)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 117/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Individuendominanz n=1118<br />

südl. Arkonabecken >40 m Tiefe OFFI-III<br />

Rest 3 %<br />

Diastylis rathkei 22%<br />

Hydrobia ulvae 11%<br />

Macoma balthica 28 %<br />

Terebellides stroemi 17%<br />

Scoloplos armiger 3%<br />

Bylgides sarsi 3 %<br />

Pygospio elegans 4 %<br />

Priapulus caudatus 2%<br />

Mya areanria 2 %<br />

Halicryptus spinulosus 5 %<br />

Abb. 42:<br />

Individuendominanz südl. Arkonabecken >40 m Tiefe (Off. I-III)<br />

Tab. 32:<br />

Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />

Arkonabeckens >40 m Wassertiefe<br />

Taxon<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Macoma balthica 319 28<br />

Diastylis rathkei 254 23<br />

Terebellides stroemi 191 17<br />

Hydrobia ulvae 119 11<br />

Halicryptus spinulosus 58 5<br />

Pygospio elegans 42 4<br />

Bylgides sarsi 31 3<br />

Scoloplos armiger 30 3<br />

Mya arenaria 24 2<br />

Priapulus caudatus 20 2<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert.<br />

ind/m²<br />

Bylgides sarsi 100 31<br />

Diastylis rathkei 100 254<br />

Halicryptus spinulosus 100 58<br />

Macoma balthica 100 319<br />

Mya arenaria 100 24<br />

Terebellides stroemi 100 191<br />

Hydrobia ulvae 91 119<br />

Scoloplos armiger 91 30<br />

Pygospio elegans 82 42<br />

Pontoporeia femorata 64 7<br />

Präsenz<br />

Wie schon die Ab<strong>und</strong>anz- weisen auch die Präsenzwerte auf eine homogene Besiedlungsstruktur der<br />

benthischen Lebensgemeinschaft im südlichen Arkonabecken hin. 6 Arten wurden auf allen Stationen<br />

(100% Präsenz) <strong>und</strong> 2 weitere auf über 90% der Beprobungsorte nachgewiesen (Tab. 32). Zu den<br />

Arten mit hoher Präsenz gehörten charakteristische Arten der tiefen Becken der Ostsee wie der räuberische<br />

Polychät Bylgides sarsi, der Polychät Terebellides stroemi, der Priapulide Halicryptus spinulosus<br />

sowie der Flohkrebs Pontoporeia femorata, die in den flacheren Gebieten seltener bzw. nicht<br />

mehr vorkamen. Die beiden in der Ostsee weit verbreiteten Muscheln M. arenaria <strong>und</strong> M. balthica<br />

waren ebenfalls auf allen Stationen präsent.<br />

Zusammenfassung Tiefwasserzone


Die Tiefwasserzone des südlichen Arkonabeckens war mit einer arten- <strong>und</strong> individuenarmen benthischen<br />

Lebensgemeinschaft von 24 Taxa mit einer mittleren Individuenzahl von 1.118 Ind./m 2 besiedelt.<br />

Die 10 Arten mit hoher Präsenz sind Bewohner der Infauna bzw. der Oberflächenschicht des<br />

Sedimentes. Die Baltische Plattmuschel M. balthica, eine von den Windwatten bis in die tiefen Becken<br />

in der Ostsee weit verbreitete Art, dominierte. Das Artenspektrum setzte sich aus Arten der Submergenzzone,<br />

die kaltes <strong>und</strong> salzreiches Wasser benötigen (Halicryptus spinulosus, Priapulus caudatus,<br />

Polychäten Terebellides stroemi, Nephtys ciliata, Dipolydora quadrilobata, Flohkrebse Pontoporeia<br />

femorata, Phoxocephalus holbolli) <strong>und</strong> aus einigen Arten des Flachwassers (Neanthes succinea, Hediste<br />

diversicolor, Gammarus oceanicus, Calliopius laeviusculus) zusammen.<br />

Die 10 häufigsten Arten setzten sich aus marinen Arten des Tiefwasserbereichs (Halicryptus spinulosus,<br />

Priapulus caudatus, Bylgides sarsi, Terebellides stroemi) sowie aus Arten des sandig-schlickigen<br />

Streifens zwischen der Submergenzzone <strong>und</strong> der euphotischen Zone bei etwa 10 m Wassertiefe (Diastylis<br />

rathkei, Scoloplos armiger) sowie marin-euryhalinen Arten mit weiter Verbreitung zusammen<br />

(H. ulvae, M. arenaria, P. elegans) (Tab. 32, Abb. 42).<br />

Abschnitt südliches Arkonabecken, 40-20 m Wassertiefe („Hang“) (Off. II <strong>und</strong> III)<br />

Arten<br />

Die Daten der Stationen der Transekte Off. II <strong>und</strong> Off. III wurden im Bereich 20-40 m Wassertiefe gemeinsam<br />

ausgewertet. Auf den 18 Stationen wurden insgesamt 33 makrobenthische Arten nachgewiesen<br />

(Abb. 43, Tab. 33). Mit 16 Arten waren Polychäten die artenreichste Gruppe (49%), gefolgt von<br />

Crustaceen mit 6 Arten (18%). Ebenfalls 6 Arten, davon 2 Schnecken <strong>und</strong> 4 Muscheln, erreichten die<br />

Mollusken. Weiterhin wurden 2 Nemertini (Schnurwürmer), 1 Priapulide, 2 Oligochät <strong>und</strong> 1 Moostierchen<br />

festgestellt.<br />

Die Artenzahlen variierten bei einer mittleren Artendichte von 16 zwischen 18 <strong>und</strong> 13 Arten. Alle Stationen<br />

waren besiedelt. Mehrere immigrierende, sporadisch auftretende Arten aus dem Arkonabecken<br />

<strong>und</strong> aus der Flachwasserzone führen zu den leicht variierenden Artenzahlen.<br />

Um 9 Arten nahm die Lebensgemeinschaft am „Hang“ (20-40 m Tiefe) gegenüber derjenigen des<br />

Arkonabeckens zu (siehe Tab. 31 <strong>und</strong> Tab. 33). Die Zunahme der Gesamtartenzahl gegenüber dem<br />

tiefen Becken ist vor allem auf die höhere Zahl von Sandbodenarten der Flachwasserzonen zurück zu<br />

führen. Die charakteristische Art der tiefen Kaltwasserbecken der Ostsee, die Ostsee-Riesenassel<br />

Saduria entomon, wurde in geringer Dichte <strong>und</strong> Präsenz nachgewiesen. Diese Art war im tiefen Becken<br />

„erwartet“ worden. Mehrere Arten der Submergenzzone wie Dipolydora quadrilobata, Phoxocephalus<br />

holbolli sowie Priapulus caudatus kamen am „Hang“ nicht mehr vor.<br />

Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />

Die mittlere Dichte erreichte mit 3.547 Ind./m² einen deutlich höheren Wert als im Arkonabecken<br />

(>40 m Tiefe). Die Ab<strong>und</strong>anzwerte zeigten eine hohe Heterogenität zwischen den Stationen. Das Maximum<br />

betrug 7.536 (ARC 028, 23,7 m Tiefe) <strong>und</strong> das Minimum 2.013 Ind./m² (ARC 018, 28 m Tiefe).<br />

Hohe Schwankungen der Ab<strong>und</strong>anzwerte sind oft auf das variierende Vorkommen der dominierenden<br />

Art H. ulvae zurück zu führen. Die Wattschnecke zeigte eine deutlich zunehmende Tendenz mit abnehmender<br />

Wassertiefe. Zwischen 20-30 m Tiefe betrug die mittlere Dichte 1.740 Ind./m², in >30 m<br />

Wassertiefe fiel sie auf 700 Ind./m² zurück. Gegenüber dem Arkonabecken (>40 m Tiefe) zeigten die<br />

meisten dominierenden Arten (S. armiger, M. arenaria <strong>und</strong> D. rathkei) deutlich höhere Ab<strong>und</strong>anzwerte.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 119/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die häufigsten 10 Arten machten 95% der Gesamtindividuenzahl aus (Tab. 34, Abb. 44). 75% der<br />

Gesamtindividuenzahl wurden von H. ulvae, dem Polychäten S. armiger, der Sandklaffmuschel M.<br />

arenaria <strong>und</strong> dem Cumaceenkrebs D. rathkei erstellt. Der Anteil der Mollusken betrug 56%.<br />

Präsenz<br />

Auch in dem Abschnitt von 40-20 m Wassertiefe zeigten die Präsenzwerte eine homogene Besiedlungsstruktur<br />

der benthischen Lebensgemeinschaft an. 6 Arten wurden auf allen Stationen (100%<br />

Präsenz) <strong>und</strong> weitere 4 Arten auf mehr als 88% der Beprobungsorte nachgewiesen (Tab. 34). Unter<br />

diesen stetigen Arten finden sich wiederum die meisten der dominanten Arten, u. a. 4 Molluskenarten,<br />

der Cumaceenkrebs <strong>und</strong> Polychätenarten der sandig-schlickigen Böden (P. elegans, S. armiger; N.<br />

succinea, H. diversicolor). Eine charakteristische Art der tiefen Becken, der Flohkrebs Pontoporeia<br />

femorata, wurde auf 64% der Stationen nachgewiesen.<br />

Faunenzusammensetzung n=33<br />

südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe OFF II-III<br />

Oligochaeta<br />

6%<br />

Crustacea<br />

18%<br />

Nemertini<br />

6%<br />

Polychaeta<br />

46%<br />

Rest<br />

6%<br />

Gastropoda<br />

6%<br />

Bivalvia<br />

12%<br />

Abb. 43:<br />

Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe (Off.<br />

II <strong>und</strong> III)<br />

Seite 120/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Individuendominanz n=3.546<br />

südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe OFFII-III<br />

Diastylis rathkei 9 %<br />

Corophium volutator 3 %<br />

Neanthe succinea 2 %<br />

Terebellides stroemi 3 %<br />

Rest 3<br />

%<br />

Hediste diversicolor 3 %<br />

Pygospio elegans 5 %<br />

Hydrobia ulvae 11%<br />

Scoloplos armiger 18 %<br />

Mya arenaria 9 %<br />

Macoma balthica 11%<br />

Abb. 44:<br />

Individuendominanz im südlichen Arkonabecken 40-20 m Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III)<br />

Tab. 33:<br />

Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Station ARC 010-030, 40-20 m<br />

Taxa Präsenz [%] Mittelwert ind/m² Dominanz<br />

[%]<br />

Nemertina 6 1<br />

Cerebratulus sp. 6 1<br />

Halicryptus spinulosus 6 1<br />

Gastropoda, Schnecken<br />

Hydrobia ulvae 100 1396 39<br />

Retusa truncatula 89 30 1<br />

Bivalvia, Muscheln<br />

Cerastoderma glaucum 94 21 1<br />

Macoma balthica 100 205 6<br />

Mya arenaria 100 320 9<br />

Mytilus edulis 61 19 1<br />

Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />

Ampharete baltica 50 7<br />

Arenicola marina 22 4<br />

Aricidea suecica 22 3<br />

Bylgides sarsi 28 4<br />

Eteone longa 6 1<br />

Fabricia sabella 11 2<br />

Hediste diversicolor 89 106 3<br />

Heteromastus filiformis 56 8<br />

Marenzelleria sp. 28 5<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 121/711<br />

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Marenzelleria viridis 6 1<br />

Neanthes succinea 94 55 2<br />

Polydora cornuta 17 3<br />

Pygospio elegans 100 189 5<br />

Scoloplos armiger 100 652 18<br />

Terebellides stroemi 72 77 2<br />

Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />

Heterochaeta costata 22 3<br />

Tubificoides benedii 56 20 1<br />

Crustacea, Krebse<br />

Corophium volutator 89 91 3<br />

Crangon crangon 11 1<br />

Diastylis rathkei 100 310 9<br />

Mysidae 6 1<br />

Pontoporeia femorata 61 15<br />

Saduria entomon 6 1<br />

Bryozoa, Moostierchen<br />

Alcyonidium gelatinosum 6 1<br />

33 Taxa 3547<br />

Tab. 34:<br />

Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />

Arkonabeckens 20-40 m Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III)<br />

Taxon<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

ind/m²<br />

Hydrobia ulvae 1396 39<br />

Scoloplos armiger 652 18<br />

Mya arenaria 320 9<br />

Diastylis rathkei 310 9<br />

Macoma balthica 205 6<br />

Pygospio elegans 189 5<br />

Hediste diversicolor 119 3<br />

Terebellides stroemi 114 3<br />

Corophium volutator 101 3<br />

Neanthes succinea 59 2<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Hydrobia ulvae 100 1396<br />

Macoma balthica 100 205<br />

Mya arenaria 100 320<br />

Pygospio elegans 100 189<br />

Scoloplos armiger 100 652<br />

Diastylis rathkei 100 310<br />

Cerastoderma glaucum 94 21<br />

Neanthes succinea 94 59<br />

Retusa truncatula 89 30<br />

Hediste diversicolor 89 119<br />

10 Arten kamen vereinzelt vor. Sie dringen aus dem Tiefwasser (Halicryptus spinulosus, Saduria entomon)<br />

oder aus dem Flachwasser (Marenzelleria viridis) in die Tiefwasserzone ein. Andere sporadisch<br />

vorkommende Arten leben an Hartsubstraten oder im Phytal <strong>und</strong> werden in der Tiefenzone nur<br />

als Irrgäste angetroffen.<br />

Abschnitt südliches Arkonabecken, 40-20 m Wassertiefe (Off. I)<br />

Arten<br />

Auf den 15 Stationen des Transektes Off. I (V_ET 06 – V_ET 20) in 20-40 m Wassertiefe wurden insgesamt<br />

31 makrobenthische Arten nachgewiesen (Abb. 45, Tab. 35). Mit 15 Arten waren Polychäten<br />

die artenreichste Gruppe, die 49% der Gesamtartenzahl erreichte. Mit jeweils 5 Arten (17%) folgten<br />

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Crustaceen <strong>und</strong> Muscheln. Weiterhin wurden 1 Schneckenart, 2 Oligochätenarten, 1 Priapulide <strong>und</strong> 2<br />

Moostierchen festgestellt.<br />

Alle Stationen waren besiedelt. Die Artenzahlen variierten zwischen 19 <strong>und</strong> 11 Arten bei einer mittleren<br />

Artenzahl von 15. Mehrere immigrierende, sporadisch auftretende Arten aus dem Arkonabecken<br />

<strong>und</strong> aus der Flachwasserzone führen zu den variierenden Artenzahlen. Das Artenbild entsprach im<br />

Wesentlichen den Transekten Off. II/III. Es setzte sich vor allem aus marin-euryhalinen Arten mit weiter<br />

Verbreitung in der Ostsee zusammen. Diese wurden durch Arten der Tiefwasserzone (Mysella<br />

bidentata, Halicryptus spinulosus, Terebellides stroemi, Pontoporeia femorata, Saduria entomon) sowie<br />

aus der sandig-schlickigen Zone des „Hangs“ zwischen dem Arkonabecken <strong>und</strong> der Flachwasserzone<br />

(Ampharete baltica, Aricidea suecica, Bylgides sarsi, Diastylis rathkei) ergänzt (Tab. 35).<br />

Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />

Die mittlere Dichte erreichte mit etwa 800 Ind./m² einen deutlich geringeren Wert als im Arkonabecken<br />

(>40 m Tiefe) <strong>und</strong> auf den Transekten Off. II/III in der gleichen Tiefenzone. Die Ab<strong>und</strong>anzwerte variierten<br />

zwischen 1.826 (VE_T09, 32,8 m Tiefe) <strong>und</strong> 350 Ind./m² (VE_T16, 21 m Tiefe). Höhere Ab<strong>und</strong>anzwerte<br />

mehrerer dominanter Arten (nicht einer dominierenden Art) führten in diesem Fall zu den<br />

Unterschieden zwischen den Stationen.<br />

Häufigste Art war der Kiemenringelwurm Scoloplos armiger mit 293 Ind./m² (30% der Gesamtindividuenzahl),<br />

gefolgt von Macoma balthica <strong>und</strong> Hydrobia ulvae mit 118 <strong>und</strong> 119 Ind./m² (12%). Mya arenaria<br />

<strong>und</strong> Diastylis rathkei erreichten jeweils 91 Ind./m² (9%) (Tab. 36, Abb. 46).<br />

Die häufigsten 10 Arten machten 89 % der Gesamtindividuenzahl von 991 Ind./m² aus. 72% wurden<br />

von S. armiger, M. balthica, H. ulvae, M. arenaria <strong>und</strong> D. rathkei erstellt. Der Anteil der Mollusken lag<br />

mit 33% auf einem niedrigen Niveau (H. ulvae, M. balthica, M. arenaria) (Tab. 36, Abb. 46).<br />

Präsenz<br />

Im Abschnitt Off. I der Tiefenzone in 40-20 m Tiefe zeigten 9 Arten eine Präsenz von >80%. 5 Arten<br />

wurden auf allen Stationen (100% Präsenz) nachgewiesen (Tab. 36). Unter den stetigen Arten finden<br />

sich wiederum die meisten der dominanten Arten, der Cumaceenkrebs <strong>und</strong> Polychätenarten der sandig-schlickigen<br />

Böden (Scoloplos armiger, Hediste diversicolor) <strong>und</strong> der räuberische Polychät Bylgides<br />

sarsi. Auf diesem Transekt wurde auch die charakteristische Ostseeart Pontoporeia femorata auf 93%<br />

der Stationen nachgewiesen.<br />

13 Arten kamen vereinzelt oder sporadisch vor. Dabei handelt es sich um Arten, die aus dem Tiefwasser<br />

(Halicryptus spinulosus, Mysella bidentata, Terebellides stroemi, Saduria entomon) oder aus<br />

dem Flachwasser (Marenzelleria viridis, M. neglecta, Gammarus salinus u. a.) in die Tiefwasserzone<br />

eindringen. Andere sporadisch vorkommende Arten leben an Hartsubstraten oder im Phytal <strong>und</strong> werden<br />

auf den vorrangig sandig-schlickigen Substraten der Tiefenzone nur als Irrgäste angetroffen.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 123/711<br />

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Faunenzusammensetzung n=31<br />

südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe OFF I<br />

Oligochaeta<br />

6%<br />

Crustacea<br />

17%<br />

Polychaeta<br />

49%<br />

Bivalvia<br />

17%<br />

Bryozoa<br />

6%<br />

Priapulida<br />

3%<br />

Gastropoda<br />

3%<br />

Abb. 45:<br />

Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 40-20 m, Off. I<br />

Individuendominanz n=835<br />

südl. Arkonabecken 40-20 m OFF I<br />

Bylgides sarsi 3 %<br />

Pygospio elegans 3 %<br />

Hediste diversicolor 3 %<br />

Pontoporei femorata 4 %<br />

Diastylis rathkei 11%<br />

Rest 14%<br />

Scoloplos armiger 35%<br />

Macoma balthica 14%<br />

Hydrobia ulvae 10%<br />

Mya areanria 11%<br />

Cerastoderma glaucum 2%<br />

Abb. 46:<br />

Individuendominanz im südl. Arkonabecken 40-20 m Off. I<br />

Seite 124/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 35:<br />

Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Stat. V_ET 06-020, 40-20 m<br />

Taxon Präsenz [%] Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Halicryptus spinulosus 40 5 1<br />

Gastropoda, Schnecken<br />

Hydrobia ulvae 73 86 10<br />

Bivalvia, Muscheln<br />

Cerastoderma glaucum 80 15 2<br />

Macoma balthica 100 119 14<br />

Mya arenaria 100 91 11<br />

Mysella bidentata 7 0 0<br />

Mytilus edulis 67 7 1<br />

Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />

Ampharete baltica 7 0 0<br />

Aricidea suecica 40 3 0<br />

Bylgides sarsi 100 21 3<br />

Eteone longa 13 0 0<br />

Hediste diversicolor 93 29 3<br />

Heteromastus filiformis 40 1 0<br />

Marenzelleria sp. 20 1 0<br />

Marenzelleria neglecta 7 0 0<br />

Marenzelleria viridis 7 0 0<br />

Neanthes succinea 73 3 0<br />

Neanthes virens 13 0 0<br />

Polydora cornuta 20 1 0<br />

Pygospio elegans 87 25 3<br />

Scoloplos armiger 100 293 35<br />

Terebellides stroemi 67 4 1<br />

Oligochaeta, Wenigborstige Meereswürmer<br />

Heterochaeta costata 13 0 0<br />

Tubificoides benedii 33 1 0<br />

Crustacea, Krebse<br />

Corophium volutator 27 2 0<br />

Diastylis rathkei 100 91 11<br />

Gammarus salinus 7 4 0<br />

Pontoporeia femorata 93 29 4<br />

Saduria entomon 7 0 0<br />

Bryozoa, Moostierchen<br />

Alcyonidium gelatinosum 7 0 0<br />

Electra crustulenta 13 0 0<br />

31 Arten 835<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 125/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 36:<br />

Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />

Arkonabeckens 20-40 m Tiefe Off. I<br />

Taxon<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Scoloplos armiger 293 35<br />

Macoma balthica 119 14<br />

Mya arenaria 91 11<br />

Diastylis rathkei 91 11<br />

Hydrobia ulvae 86 10<br />

Pontoporeia femorata 32 4<br />

Hediste diversicolor 29 3<br />

Pygospio elegans 25 3<br />

Bylgides sarsi 21 3<br />

Cerastoderma glaucum 15 2<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Bylgides sarsi 100 21<br />

Diastylis rathkei 100 91<br />

Macoma balthica 100 119<br />

Mya arenaria 100 91<br />

Scoloplos armiger 100 293<br />

Hediste diversicolor 93 29<br />

Pontoporeia femorata 93 32<br />

Pygospio elegans 87 25<br />

Cerastoderma glaucum 80 15<br />

Hydrobia ulvae 73 86<br />

Zusammenfassung „Hang“ südliches Arkonabecken 40-20 m Off. I-III<br />

Alle Stationen der Tiefenzone (Off I – III) waren besiedelt, wobei 39 Arten nachgewiesen wurden.<br />

Gravierende Unterschiede in der Artenzusammensetzung <strong>und</strong> Artenzahl zwischen den Transekten I<br />

sowie II/III wurden nicht nachgewiesen (Tab. 37). Die Ab<strong>und</strong>anz wich dagegen mit 842 Ind./m² auf<br />

Transekt Off. I gegenüber 3.547 Ind./m² auf Transekt Off II/III deutlich voneinander ab. Hohe Schwankungen<br />

der Ab<strong>und</strong>anzwerte (vor allem auf Transekt Off. II/III) sind auf das variierende Vorkommen der<br />

dominierenden Art H. ulvae zurück zu führen. Die Wattschnecke zeigte eine deutlich zunehmende<br />

Tendenz mit abnehmender Wassertiefe.<br />

Arten der schlickigen Sandböden mit weiter Verbreitung in der Ostsee dominierten <strong>und</strong> zeigten eine<br />

hohe Präsenz. Zu diesen Arten gehören die Glatte Wattschnecke H. ulvae, die Muscheln M. balthica,<br />

M. arenaria, C. glaucum, die Polychäten S. armiger <strong>und</strong> P. elegans, der Cumaceenkrebs D. rathkei<br />

sowie der Polychät Bylgides sarsi. Die räuberische Art erreichte keine hohen Ab<strong>und</strong>anzwerte.<br />

Vergleich der Trassen der Tiefenzonen des Arkonabeckens<br />

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich im südlichen Arkonabecken von 41,7 m bis 20 m Wassertiefe.<br />

In 44 Datensätzen wurden die Tiefenabschnitte 41,7 – 40 m Wassertiefe <strong>und</strong> 40 m – 20 m untersucht.<br />

Dabei wurden die Datensätze der beiden westlich gelegenen Trassen Off. II/III zusammengefasst.<br />

In den 3 Untersuchungsteilgebieten (Tiefenzone >40 m 1 Trasse, Tiefenzone 40 – 20 m 2 Trassen<br />

Off. I <strong>und</strong> Off. II/III) wurden 45 makrozoobenthische Taxa nachgewiesen (Tab. 37). Das Artenspektrum<br />

setzte sich vorrangig aus benthischen Wirbellosen der schlickig-sandigen Böden zusammen.<br />

Neben den Arten mit weiter horizontaler <strong>und</strong> vertikaler Verbreitung in der Ostsee wie H. ulvae , M.<br />

arenaria, P. elegans, Hediste diversicolor <strong>und</strong> Corophium volutator erreichten auch Arten der tieferen<br />

Bereiche wie H. spinulosus, T. stroemi <strong>und</strong> D. rathkei, S. entomon <strong>und</strong> P. femorata hohe Präsenz- <strong>und</strong><br />

Ab<strong>und</strong>anzwerte. 29 der 45 Arten wurden sporadisch oder vereinzelt, meistens aber in geringer Individuenzahl<br />

nachgewiesen. Einige erreichen hier den Grenzbereich ihres Vorkommens, da Salzgehalt<br />

<strong>und</strong>/oder Temperatur außerhalb ihrer Toleranzschwelle liegen. Sie weichen niedrigem Salzgehalt <strong>und</strong><br />

hoher Temperatur in die unteren, salzreicheren <strong>und</strong> kälteren Wasserschichten aus (Submergenz).<br />

Seite 126/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 37:<br />

Gesamtartenliste des südlichen Arkonabeckens 40 – 20 m (Off. I-III)<br />

>40 m,<br />

24 Arten<br />

Off. I Off. II/III Off. I-III Off. I-III<br />

40-20 m,<br />

31 Arten<br />

40-20 m,<br />

33 Arten<br />

gesamt<br />

45 Arten<br />

gesamt<br />

Taxon ind/m² ind/m² ind/m² Mittelwert Präsenz<br />

Nemertina 1 2<br />

Cerebratulus sp. 1 2<br />

Halicryptus spinulosus 58 5 1 21 41<br />

Priapulus caudatus 20 7 16<br />

Mollusca<br />

Hydrobia ulvae 119 86 1.396 634 89<br />

Retusa truncatula 30 10 39<br />

Cerastoderma glaucum 15 21 14 66<br />

Macoma balthica 319 119 205 214 100<br />

Mya arenaria 24 91 320 145 100<br />

Mysella bidentata 1


40 m,<br />

24 Arten<br />

Off. I Off. II/III Off. I-III Off. I-III<br />

40-20 m,<br />

31 Arten<br />

40-20 m,<br />

33 Arten<br />

gesamt<br />

45 Arten<br />

gesamt<br />

Taxon ind/m² ind/m² ind/m² Mittelwert Präsenz<br />

Gammarus oceanicus 1 2<br />

Gammarus salinus 4 1 2<br />

Mysidae 1 2<br />

Pontoporeia femorata 7 29 1 73 18<br />

Phoxocephalus holbolli 1 15


Molluskenarten, davon 3 Schnecken <strong>und</strong> 5 Muscheln, 2 Bryozoa, sowie 1 Halacaridae (Brackwassermilbe)<br />

nachgewiesen.<br />

Die Artenzahlen variierten bei einer mittleren Artendichte von 17 zwischen 24 (Stat. ARC 045, 9,8 m<br />

Tiefe) <strong>und</strong> 13 Arten (ARC 038, 18,3 m). Alle Stationen waren besiedelt, jedoch wurden auf den Stationen<br />

ARC 041–044 außergewöhnlich niedrige Ab<strong>und</strong>anzwerte vorgef<strong>und</strong>en.<br />

Die 36 Taxa setzten sich aus Arten der Sandböden mit variierendem Schluffgehalt, Phytalarten <strong>und</strong><br />

wenigen Arten des Hartbodens zusammen. Die Arten des tiefen Arkonabeckens <strong>und</strong> auch des sandigschlickigen<br />

Streifens zwischen 20 <strong>und</strong> 40 m Wassertiefe waren selten oder fehlten. 4 Oligochätenarten<br />

weisen auf schlickige Böden hin.<br />

Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />

Die mittlere Dichte erreichte mit 6.391 Ind./m² einen hohen Wert. Die Ab<strong>und</strong>anzwerte zeigten eine<br />

hohe Heterogenität innerhalb der Stationen. Das Maximum betrug 17.613 Ind./m² (ARC 045, 9,8 m<br />

Tiefe) <strong>und</strong> das Minimum 774 Ind./m² (ARC 073, 7,6 m Tiefe). Hohe Schwankungen der Ab<strong>und</strong>anzwerte<br />

sind auf das variierende Vorkommen der Glatten Wattschnecke (max. 9021 – min. 28 Ind./m²) <strong>und</strong><br />

der Miesmuschel (max. 11.054 – min. 9 Ind./m²) zurückzuführen.<br />

Die häufigsten 10 Arten machten 94% der Gesamtindividuenzahl aus (Tab. 40, Abb. 48). 71% der<br />

Gesamtindividuenzahl wurden von H. ulvae <strong>und</strong> M. edulis erstellt. Die Polychäten sandig-schlickiger<br />

Böden S. armiger, H. diversicolor <strong>und</strong> P. elegans erreichten 14%. Die artenreichen Crustaceen sind<br />

nur durch den Cumaceenkrebs D. rathkei, einer Sandbodenart, unter den häufigsten 10 Arten vertreten.<br />

Der Cumaceenkrebs kam in der Tiefenzone 20-6 m auf den tiefen Stationen (>10 m Wassertiefe)<br />

vor. Das Gros der Kleinkrebse wurde auf der Station ARC 045 in 9,8 m Wassertiefe festgestellt. Die<br />

meisten dieser Krebse (Gammarus oceanicus, Idotea baltica, Jaera albifrons, Melita palmata) gehören<br />

dem Lebensraum Phytal an bzw. sie halten sich im Lückensystem von Aufwuchsarten wie Miesmuscheln<br />

<strong>und</strong> Seepocken auf. Vermutlich sind die Krebse mit Pflanzenresten in den Greifer geraten.<br />

Präsenz<br />

In dem Abschnitt von 20–7 m Wassertiefe zeigten die Präsenzwerte eine homogene Verteilung der<br />

Arten im Untersuchungsgebiet. 7 Arten, 2 Muscheln, 1 Schnecke, 3 Polychäten <strong>und</strong> 1 Oligochät, wurden<br />

auf allen Stationen (100% Präsenz) <strong>und</strong> weitere 3 Arten auf mehr als 78% der Beprobungsorte<br />

nachgewiesen (Tab. 40). Von 19 Arten wurden nur sporadische Vorkommen verzeichnet.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 129/711<br />

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Faunenzusammensetzung n=36<br />

südl. Arkonabecken 20 - 7 m Tiefe<br />

Crustacea<br />

31% Bryozoa<br />

6%<br />

Rest<br />

10%<br />

Oligochaeta<br />

11%<br />

Gastropoda<br />

8%<br />

Polychaeta<br />

22%<br />

Bivalvia<br />

14%<br />

Abb. 47:<br />

Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 20-7 m Off. II-<br />

III<br />

Individuendominanz n=6391<br />

südl. Arkonabecken 20-7 m Tiefe OFF II-III<br />

Diastylis rathkei 1%<br />

Corophium volutator 3%<br />

Marenzelleria sp. 3%<br />

Pygospio elegans 4%<br />

H. diversicolor 5%<br />

Rest 6%<br />

Scoloplos armiger 5%<br />

Mya arenara 1%<br />

Hydrobia ulvae 46%<br />

Macoma balthica 1%<br />

Mytilus edulis 25 %<br />

Abb. 48:<br />

Individuendominanz südl. Arkonabecken 20-7 m Tiefe Off. II-III<br />

Seite 130/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Tab. 39:<br />

Artenliste südliches Arkonabecken 20-7 m (Off II-III)<br />

Taxa<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Turbellaria 11 6 0<br />

Gastropoda, Schnecken<br />

Hydrobia ulvae 100 2962 46<br />

Hydrobia ventrosa 33 18 0<br />

Retusa truncatula 56 12 0<br />

Bivalvia, Muscheln<br />

Cerastoderma glaucum 67 19 0<br />

Theodoxus fluviatilis 33 43 1<br />

Macoma balthica 100 94 1<br />

Mya arenaria 67 89 1<br />

Mytilus edulis 100 1568 25<br />

Polychaeta, Vielborstige Würmer<br />

Fabricia sabella 11 1 0<br />

Hediste diversicolor 100 294 5<br />

Marenzelleria sp. 100 163 3<br />

Marenzelleria viridis 33 4 0<br />

Neanthes succinea 78 19 0<br />

Pygospio elegans 100 244 4<br />

Scoloplos armiger 67 309 5<br />

Streblospio shrubsoli 11 4 0<br />

Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />

Clitellio arenarius 33 65 1<br />

Enchytraeidae 22 10 0<br />

Heterochaeta costata 100 61 1<br />

Tubificinae ohne Haarborsten 11 2 0<br />

Tubificoides benedii 78 40 1<br />

Brackwassermilben<br />

Halacaridae 11 1 0<br />

Crustacea, Krebse<br />

Balanus improvisus 56 1 0<br />

Calliopius laeviusculus 11 5 0<br />

Corophium volutator 89 201 3<br />

Crangon crangon 11 1 0<br />

Diastylis rathkei 67 69 1<br />

Gammarus oceanicus 44 21 0<br />

Heterotanais oerstedi 0 0 0<br />

Idotea balthica 22 7 0<br />

Jaera albifrons 11 16 0<br />

Melita palmata 11 32 1<br />

Neomysis integer 22 8 0<br />

Alcyonidium gelatinosum 11 0 0<br />

Electra crustulenta 22 0 0<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 131/711<br />

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Taxa<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

36 Taxa 6391<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Tab. 40:<br />

Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />

Arkonabeckens 20-6 m Tiefe (Off. II-III)<br />

Taxon<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

ind./m²<br />

Hydrobia ulvae 2962 46<br />

Mytilus edulis 1568 25<br />

Scoloplos armiger 309 5<br />

Hediste diversicolor 294 5<br />

Pygospio elegans 244 4<br />

Corophium volutator 201 3<br />

Marenzelleria sp. 163 3<br />

Macoma balthica 94 1<br />

Mya arenaria 89 1<br />

Diastylis rathkei 69 1<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Hediste diversicolor 100 294<br />

Heterochaeta costata 100 61<br />

Hydrobia ulvae 100 2962<br />

Macoma balthica 100 94<br />

Marenzelleria sp. 100 163<br />

Mytilus edulis 100 1568<br />

Pygospio elegans 100 244<br />

Corophium volutator 89 201<br />

Neanthes succinea 78 19<br />

Tubificoides benedii 78 40<br />

Abschnitt Prorer Wiek, Flachwasser 20-10 m (Off. I)<br />

Auf 4 Stationen des Transektes Off. I in 20-10 m Tiefe wurden 27 makrobenthische Arten nachgewiesen<br />

(Abb. 49, Tab. 41). Polychaeta stellten mit 10 Arten (37%) <strong>und</strong> Krebstiere mit 6 Arten die umfangreichsten<br />

Artengruppen. 5 Molluskenarten, davon 1 Schnecke <strong>und</strong> 4 Muscheln erreichten 19% der<br />

Gesamtartenzahl. Weiterhin wurden <strong>und</strong> 2 Oligochaeta, 1 Bryozoa, 1 Priapulida <strong>und</strong> 1 Insektenlarve<br />

(Tanypodinae) nachgewiesen.<br />

Die Artenzahlen variierten bei einer mittleren Artendichte von 16 zwischen 22 (Stat. VE_T25, 18,5 m<br />

Tiefe) <strong>und</strong> 11 Arten (VE_T23, 17,3 m). Alle Stationen waren besiedelt.<br />

Arten der Sandböden mit variierendem Schluffgehalt dominierten (M. balthica, M. arenaria, Pontoporeia<br />

pilosa, H. diversicolor, Marenzelleria spp.), ergänzt durch Phytalarten (Kleinkrebse) <strong>und</strong> wenige<br />

Arten des Hartbodens (Hydrozoa, Moostierchen).<br />

Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />

Die mittlere Dichte erreichte mit 1210 Ind./m² einen niedrigen Wert. Die Ab<strong>und</strong>anzwerte zeigten innerhalb<br />

der Stationen eine hohe Heterogenität. Das Maximum betrug 3.973 Ind./m² (VE_T25, 18,5 m<br />

Tiefe) <strong>und</strong> das Minimum 307 Ind./m² (VE_T22, 16,4 m Tiefe). Große Schwankungen der Ab<strong>und</strong>anzwerte<br />

sind auf das variierende Vorkommen der wenigen häufigen Arten, vor allem von H. ulvae<br />

(max. 3.050 Ind./m²) zurück zu führen.<br />

Die dominierende Art H. ulvae erreichte mit 834 Ind./m² 69% der Gesamtindividuenzahl. Mit großem<br />

Abstand folgte der Polychät H. diversicolor mit 88 Ind./m², der Flohkrebs P. femorata mit 38 Ind./m²<br />

<strong>und</strong> die Baltische Plattmuschel M. balthica mit 34 Ind./m² (Tab. 42, Abb. 50). Die Ab<strong>und</strong>anzwerte von<br />

15 Arten lagen unter 10 Ind./m².<br />

Die häufigsten 10 Arten machten 93% der Gesamtindividuenzahl aus (Tab. 42, Abb. 42). 71% der<br />

Gesamtindividuenzahl wurden von H. ulvae <strong>und</strong> M. edulis erstellt. Die Polychäten sandig-schlickiger<br />

Seite 132/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Böden S. armiger, H. diversicolor <strong>und</strong> P. elegans erreichten 14%. Die artenreiche Gruppe der Crustaceen<br />

war nur durch den Cumaceenkrebs D. rathkei, einer Sandbodenart, unter den häufigsten 10<br />

Arten vertreten. Der Cumaceenkrebs kam in der Tiefenzone 20-6 m auf den tiefen Stationen (>10 m<br />

Wassertiefe) vor. Das Gros der Kleinkrebse wurde auf der Station VE_T25, 18,5 m Wassertiefe festgestellt.<br />

Die meisten dieser Arten (Corophium volutator, Diastylis rathkei, Crangon crangon) sind typische<br />

Vertreter sandig-schlickiger Böden bzw. sie halten sich im Lückensystem von Aufwuchsarten wie<br />

Miesmuscheln <strong>und</strong> Seepocken auf (Gammarus salinus). Ebenfalls auf dieser Station wurde die Ostsee-Riesenassel<br />

angetroffen, eine Art der tiefen Becken der Ostsee.<br />

Präsenz<br />

Auch in dem Abschnitt von 20–10 m Wassertiefe auf Transekt Off. I zeigten die Präsenzwerte eine<br />

homogene Besiedlungsstruktur. 7 Arten, 2 Mollusken, 3 Polychäten <strong>und</strong> 2 Krebse wurde auf allen<br />

Stationen (100% Präsenz) nachgewiesen. Weitere 8 Arten kamen auf 50% der Beprobungsorte vor<br />

(Tab. 42). Der Rest von 12 Arten wurde nur sporadisch verzeichnet (Tab. 41). Mehrere dieser sporadisch<br />

vorkommenden Arten leben an Hartsubstraten oder im Phytal <strong>und</strong> werden in den beprobten<br />

Sandflächen nur zufällig angetroffen.<br />

Faunenzusammensetzung n=27<br />

südl. Arkonabecken 20-10 m OFF I<br />

Crustacea<br />

22%<br />

Bryozoa<br />

4%<br />

Rest<br />

13%<br />

Gastropoda<br />

4%<br />

Bivalvia<br />

15%<br />

Oligochaeta<br />

7%<br />

Polychaeta<br />

37%<br />

Abb. 49: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken (20-10 m)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 133/711<br />

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Individuendominanz n=1.210<br />

südl. Arkonabecken 20-10 m Tiefe Off I<br />

Diastlis rathkei 2%<br />

P. femorata 2%<br />

Hediste diversicolor 7%<br />

Rest 7%<br />

Marenzelleria viridis 2%<br />

Marenzelleria sp. 2%<br />

T. benedii 2%<br />

Macoma baltica 2%<br />

C. glaucum 2%<br />

Mytilus edulis 2%<br />

Hydrobia ulvae 68%<br />

Abb. 50:<br />

Individuendominanz der Infauna (10 häufigste Arten)<br />

Tab. 41:<br />

Gesamtartenliste südliches Arkonabecken 20-10 m Off. I<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Campanulariidae 25 0 0<br />

Halicryptus spinulosus 25 2 0<br />

Gastropoda, Schnecken<br />

Hydrobia ulvae 75 834 69<br />

Bivalvia, Muscheln<br />

Cerastoderma glaucum 75 22 2<br />

Macoma balthica 100 34 3<br />

Mya arenaria 100 19 2<br />

Mytilus edulis 50 23 2<br />

Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />

Bylgides sarsi 75 4 0<br />

Fabricia sabella 25 2 0<br />

Hediste diversicolor 100 88 7<br />

Heteromastus filiformis 25 1 0<br />

Marenzelleria sp. 100 24 2<br />

Marenzelleria neglecta 50 2 0<br />

Marenzelleria viridis 100 22 2<br />

Pygospio elegans 25 14 1<br />

Scoloplos armiger 25 2 0<br />

Streblospio shrubsoli 25 2 0<br />

Seite 134/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Taxon<br />

Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Heterochaeta costata 75 4 0<br />

Tubificoides benedii 75 26 2<br />

Crustacea, Krebse<br />

Corophium volutator 75 9 1<br />

Crangon crangon 25 2 0<br />

Diastylis rathkei 100 28 2<br />

Gammarus salinus 25 5 0<br />

Pontoporeia femorata 100 38 3<br />

Saduria entomon 25 2 0<br />

Insecta<br />

Tanypodinae 25 2 0<br />

Bryozoa, Moostierchen<br />

Electra crustulenta 25 0 0<br />

27 Taxa 1210<br />

Tab. 42:<br />

Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />

Arkonabeckens 20-10 m Tiefe (Off. I)<br />

Taxon<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

ind./m²<br />

Hydrobia ulvae 834 69<br />

Hediste diversicolor 88 7<br />

Pontoporeia femorata 38 3<br />

Macoma balthica 34 3<br />

Diastylis rathkei 28 2<br />

Tubificoides benedii 26 2<br />

Marenzelleria sp. 24 2<br />

Mytilus edulis 23 2<br />

Marenzelleria viridis 22 2<br />

Cerastoderma glaucum 22 2<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Macoma balthica 100 34<br />

Mya arenaria 100 19<br />

Hediste diversicolor 100 88<br />

Marenzelleria 100 24<br />

Marenzelleria viridis 100 22<br />

Diastylis rathkei 100 28<br />

Pontoporeia femorata 100 38<br />

Hydrobia ulvae 75 834<br />

Cerastoderma glaucum 75 22<br />

Bylgides sarsi 75 4<br />

Zusammenfassung der Tiefenzonen 20-7 m (Off. I-III)<br />

Die sandig-schlickige bis sandige Tiefenzone zwischen 20 <strong>und</strong> 7 m Wassertiefe war auf den Transekten<br />

Off. I-III mit einer artenreichen benthischen Lebensgemeinschaft von 44 Taxa besiedelt (Tab. 43).<br />

Alle quantitativ auswertbaren Stationen waren besiedelt. Die Zusammensetzung der benthischen Lebensgemeinschaft<br />

zeigte innerhalb der Stationen ein heterogenes Bild. Die Anwesenheit von Hartboden<br />

(Steine, Mergel, Torf, Schill, Miesmuschelansammlungen) <strong>und</strong> von Pflanzen oder Pflanzenteilen<br />

führte zu erhöhten Artenzahlen. Besonders die Anzahl von Kleinkrebsarten (Meeresasseln, Flohkrebse)<br />

stieg dann sprunghaft an.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 135/711<br />

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Tab. 43:<br />

Zusammengefasste Artenliste südliches Arkonabecken Off. I-III, 20-7 m Tiefe<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Turbellaria 14 4 0<br />

Campanulariidae 7 1 0<br />

Halicryptus spinulosus 7 1 0<br />

Mollusca<br />

Hydrobia ulvae 93 2.307 48<br />

Hydrobia ventrosa 21 12 0<br />

Cerastoderma glaucum 64 20 0<br />

Retusa truncatula 36 8 0<br />

Theodoxus fluviatilis 21 30 1<br />

Macoma balthica 93 76 2<br />

Mya arenaria 71 68 1<br />

Mytilus edulis 86 1.093 23<br />

Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />

Bylgides sarsi 21 1 0<br />

Fabricia sabella 21 1 0<br />

Hediste diversicolor 93 231 5<br />

Heteromastus filiformis 7 1 0<br />

Marenzelleria sp. 93 120 3<br />

Marenzelleria neglecta 14 1 0<br />

Marenzelleria viridis 50 10 0<br />

Neanthes succinea 57 13 0<br />

Pygospio elegans 79 173 4<br />

Scoloplos armiger 50 215 4<br />

Streblospio shrubsoli 14 4 0<br />

Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />

Clitellio arenarius 21 45 1<br />

Enchytraeidae 14 7 0<br />

Heterochaeta costata 86 43 1<br />

Tubificinae ohne Haarborsten 7 1 0<br />

Tubificoides benedii 79 35 1<br />

Halacaridae 7 1 0<br />

Crustacea<br />

Balanus improvisus 43 1 0<br />

Calliopius laeviusculus 14 4 0<br />

Corophium volutator 79 141 3<br />

Crangon crangon 14 1 0<br />

Diastylis rathkei 79 57 1<br />

Gammarus salinus 43 16 0<br />

Idotea balthica 14 5 0<br />

Jaera albifrons 14 11 0<br />

Melita palmata 14 22 0<br />

Neomysis integer 7 6 0<br />

Seite 136/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Pontoporeia femorata 36 12 0<br />

Saduria entomon 7 1 0<br />

Insecta<br />

Tanypodinae 7 1 0<br />

Bryozoa, Moostierchen<br />

Alcyonidium gelatinosum 7 1 0<br />

Callopora aurita 7 1 0<br />

Electra crustulenta 29 1 0<br />

44 Taxa 4.796<br />

Die Bodentiergemeinschaft wurde von Polychäten dominiert. Auf den Transekten Off. II/III wurden in<br />

einigen Proben auch erhöhte Artenzahlen von Kleinkrebsen nachgewiesen, auf Transekt Off. I war<br />

dies weniger der Fall.<br />

Glatte Wattschnecke <strong>und</strong> Miesmuschel sind die dominanten Arten der Tiefenzone zwischen 20 – 7 m<br />

Wassertiefe. Die Unterschiede in der Ab<strong>und</strong>anz zwischen den Varianten (Off. I bzw. Off. II/III) sind vor<br />

allem auf die stark divergierenden Werte der beiden dominierenden Mollusken zurück zu führen.<br />

Abschnitt Tromper Wiek, Flachwasser


Faunenzusammensetzung n=13<br />

Tromper Wiek


Tab. 44:<br />

Gesamtartenliste Tromper Wiek Flachwasserzone


dungszone an Sandstränden, der Sandflohkrebs B. pilosa ist auf bestimmte Korngrößen (Mittel-<br />

Feinsande) geprägt <strong>und</strong> besiedelt nicht die gesamte Flachwasserzone gleichmäßig. Die Art wurde nur<br />

auf 33% der Stationen gef<strong>und</strong>en.<br />

Abschnitt Prorer Wiek, Flachwasser


Tab. 47:<br />

Zusammengefasste Artenliste Tromper & Prorer Wiek Flachwasserzone


Tab. 48:<br />

Gesamtartenliste Wittow<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Cnidaria Gonothyraea loveni 13 0 0<br />

Turbellaria 40 28 0<br />

Nemertina 87 69 1<br />

Mollusca Cerastoderma glaucum 80 551 6<br />

Macoma balthica 73 40 0<br />

Potamopyrgus antipodarum 13 3 0<br />

Radix balthica 13 0 0<br />

Hydrobia ulvae 93 1105 13<br />

Hydrobia ventrosa 87 1420 16<br />

Theodoxus fluviatilis 47 53 1<br />

Mya arenaria 80 137 2<br />

Mytilus edulis 73 448 5<br />

Parvicardium hauniense 47 682 8<br />

Polychaeta Alkmaria romijni 7 1 0<br />

Dipolydora quadrilobata 7 1 0<br />

Fabricia sabella 33 288 3<br />

Hediste diversicolor 87 365 4<br />

Heteromastus filiformis 20 2 0<br />

Manayunkia aestuarina 7 0 0<br />

Marenzelleria sp. 80 136 2<br />

Neanthes succinea 60 19 0<br />

Polydora ciliata 7 1 0<br />

Polydora cornuta 20 19 0<br />

Pygospio elegans 67 1395 16<br />

Streblospio shrubsoli 47 17 0<br />

Oligochaeta Chaetogaster sp. 0 0 0<br />

Enchytraeidae 27 13 0<br />

Heterochaeta costata 40 133 2<br />

Tubificoides benedii 53 69 1<br />

Tubificoides heterochaetus 13 7 0<br />

Annelida Piscicola sp. 20 0 0<br />

Crustacea Ampithoe rubricata 20 2 0<br />

Balanus improvisus 20 0 0<br />

Calliopius laeviusculus 13


Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

[%]<br />

Heterotanais oerstedi 27 26 0<br />

Idotea balthica 27 16 0<br />

Idotea chelipes 67 198 2<br />

Jaera albifrons 60 12 0<br />

Leptocheirus pilosus 13 1 0<br />

Melita palmata 53 88 1<br />

Microdeutopus gryllotalpa 80 678 8<br />

Neomysis integer 7 0 0<br />

Rhithropanopeus harrisii 33 6 0<br />

Sphaeroma hookeri 33 6 0<br />

Insecta Chironomidae 80 143 2<br />

Coleoptera 20 4 0<br />

Diptera 7 2 0<br />

Insecta 13 2 0<br />

Lepidoptera 33 8 0<br />

Trichoptera 7 0 0<br />

Tentaculata Electra crustulenta 47 0 0<br />

59 Taxa 8764<br />

Faunenzusammensetzung n=59 Taxa<br />

Wittow<br />

Insecta<br />

10%<br />

Rest<br />

8%<br />

Gastrpoda<br />

12%<br />

Crustacea<br />

37%<br />

Bivalvia<br />

5%<br />

Abb. 52:<br />

Polychaeta<br />

20%<br />

Oligochaeta<br />

8%<br />

Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im Wirkraum Wittow<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 143/711<br />

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Abb. 53:<br />

Individuendominanz im Wirkraum Wittow<br />

Tab. 49:<br />

Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des Wirkraums<br />

Wittow<br />

Taxon<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Dominanz<br />

ind %<br />

Hydrobia ventrosa 1420 16<br />

Pygospio elegans 1395 16<br />

Hydrobia ulvae 1105 13<br />

Parvicardium hauniense 682 8<br />

Microdeutopus gryllotalpa 678 8<br />

Cerastoderma glaucum 551 6<br />

Corophium volutator 449 5<br />

Mytilus edulis 448 5<br />

Hediste diversicolor 365 4<br />

Fabricia sabella 288 3<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Mittelwert<br />

ind/m²<br />

Hydrobia ulvae 93 1105<br />

Nemertina 87 69<br />

Hydrobia ventrosa 87 1420<br />

Hediste diversicolor 87 365<br />

Cerastoderma glaucum 80 551<br />

Mya arenaria 80 137<br />

Marenzelleria sp. 80 136<br />

Gammarus salinus 80 28<br />

Microdeutopus gryllotalpa 80 678<br />

Chironomidae 80 143<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Abschnitt Strelas<strong>und</strong> (Off. IV – VI)<br />

Im Bereich der Querungen am Strelas<strong>und</strong> hat eine aktuelle Bestandsaufnahme durch das IfAÖ stattgef<strong>und</strong>en,<br />

deren Ergebnisse im Folgenden dargestellt werden. Weitere Aufnahmen liegen aus der<br />

Wamper Bucht, dem Deviner See, der Gustower Wiek <strong>und</strong> aus anderen im Wirkraum befindlichen<br />

Regionen vor, deren Ergebnisse hier zur Charakterisierung des Bestandes vorgestellt werden. In den<br />

Untersuchungen zur Wasserqualität (WRRL-Monitoring) wurden die Lebensräume Phytal <strong>und</strong> Weichboden<br />

gesondert untersucht <strong>und</strong> werden hier ebenfalls dargestellt (IFAÖ 2009a, Kartenanhang, Karte<br />

XLII).<br />

Die Beprobung des Phytals <strong>und</strong> der Weichbodenfauna ergab 51 Arten (IFAÖ 2009a). Dabei zeigte<br />

sich der Lebensraum der Wasserpflanzen artenreicher als der Lebensraum Weichboden (Tab. 50).<br />

Dominierende Arten waren im Weichboden Hydrobia ulvae <strong>und</strong> Corophium volutator. Im Phytal domi-<br />

Seite 144/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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nierten Insektenlarven (Zuckmücken), Meeresasseln Idotea chelipes, ein Oligochät (Nais elinguis) <strong>und</strong><br />

der Flohkrebs Microdeutopus gryllotalpa.<br />

Im Weichboden dominierten wiederum Insektenlarven, die Schnecke Potamopyrgus antipodarum <strong>und</strong><br />

als weitere Art der Polychät Marenzelleria sp.<br />

Wamper Bucht<br />

In der Wamper Wiek wurden 24 Taxa nachgewiesen. Die Stationen waren sehr unterschiedlich mit 5<br />

bis 24 Taxa besiedelt. Die Dichte der einzelnen Arten war relativ gleichmäßig, keine Art zeigte eine<br />

echte Dominanz. Häufigste Art war der Schlickkrebs Corophium volutator mit durchschnittlich etwa<br />

1 000 Tieren/m². Weitere häufige Arten waren Oligochaeta <strong>und</strong> die Wattschnecke Hydrobia ventrosa.<br />

Die Muscheln sind nur durch vereinzelt vorkommende Herzmuscheln vertreten (GOSSELCK et al.1999).<br />

Die Wamper Wiek unterscheidet sich in ihrer Besiedlung durch einen recht hohen Anteil von Arten aus<br />

dem Süßwasser, die sich aus einem Flohkrebs, einer Assel <strong>und</strong> vier Süßwasserschnecken zusammensetzen<br />

(Gammarus tigrinus, Asellus aquaticus, Theodoxus fluviatilis, Valvata piscinalis, Radix<br />

balthica, Potamopyrgus antipodarum). Als einzige marin-euryhaline Muschelart kam die Herzmuschel<br />

in geringer Dichte vor. Die aktuellen Salinitätsmessungen zeigten keine Abweichungen von den benachbarten<br />

Gebieten. Offensichtlich ist aber der Oberwasserabfluss durchschnittlich doch für einen<br />

niedrigeren Salzgehalt als im Strelas<strong>und</strong> verantwortlich. Weiter lässt die Faunenkomposition trotz der<br />

weiten Öffnung der Wiek gegen den S<strong>und</strong> auf einen geringen Wasseraustausch schließen.<br />

Deviner See<br />

25 Taxa wurden nachgewiesen. Pro Station kamen zwischen 8 <strong>und</strong> 16 Taxa vor. Mit 74% der Gesamtindividuenzahl<br />

dominierte der Schlickkrebs Corophium volutator, der in einigen Gebieten rasenartig<br />

den Gewässergr<strong>und</strong> bedeckt. Durchschnittlich erreichte die Art über 16.000 Ind./m². Die maximale<br />

Besiedlungsdichte lag über 40.000 Ind./m². Weitere häufige Arten waren die Polychäten Hediste diversicolor<br />

<strong>und</strong> Streblospio shrubsoli, der Oligochaet Tubifex costatus <strong>und</strong> die Wattschnecke Hydrobia<br />

ventrosa. Häufigkeit <strong>und</strong> Biomasse der Muscheln sind auffällig niedrig. Die Miesmuschel fehlt im Gebiet.<br />

Die hohen Biomassewerte werden durch große Individuen des Meeresringelwurms <strong>und</strong> durch die<br />

hohen Individuenzahlen des Schlickkrebses erbracht.<br />

Tab. 50:<br />

Artenliste des untersuchten Transekts „Strelas<strong>und</strong>“ mit Angabe der Individuendichte<br />

für die Lebensräume Phytal <strong>und</strong> Weichboden (Ind./m²) (IFAÖ 1999)<br />

Taxon Phytal Weichboden<br />

Cnidaria Gonothyraea loveni + 1<br />

Plathelminthes Turbellaria 12<br />

Mollusca Cerastoderma glaucum 9 40<br />

Hydrobia ulvae 23 1 054<br />

Hydrobia ventrosa 10<br />

Macoma balthica 64<br />

Mya arenaria 70 420<br />

Mytilus edulis 17<br />

Nudibranchia 9<br />

Parvicardium hauniense 17<br />

Potamopyrgus antipodarum 18<br />

Clitellata Enchytraeidae 1 2<br />

Heterochaeta costata 17<br />

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Taxon Phytal Weichboden<br />

Nais elinguis 209<br />

Paranais litoralis 23<br />

Piscicola sp. 5<br />

Tubificinae 1<br />

Tubificoides heterochaetus 3<br />

Polychaeta Hediste diversicolor 6 71<br />

Heteromastus filiformis 2<br />

Manayunkia aestuarina 1 2<br />

Marenzelleria neglecta 317<br />

Marenzelleria viridis 1<br />

Neanthes succinea 194 35<br />

Polydora sp. 3<br />

Polydora cornuta 2<br />

Pygospio elegans 1 13<br />

Streblospio shrubsoli 11 5<br />

Crustacea Balanus improvisus +<br />

Corophium multisetosum 10 24<br />

Corophium volutator 24 182<br />

Cyathura carinata 1 1<br />

Gammarus inaequicauda 4 11<br />

Gammarus locusta 1 1<br />

Gammarus salinus 1 3<br />

Gammarus tigrinus 45 4<br />

Heterotanais oerstedi 3<br />

Idotea chelipes 908 11<br />

Jaera albifrons 1<br />

Leptocheirus pilosus 1<br />

Microdeutopus gryllotalpa 1.336 14<br />

Neomysis integer 3<br />

Praunus flexuosus 1<br />

Rhithropanopeus harrisii 4 2<br />

Insecta Chironomini 56<br />

Heteroptera 2<br />

Insecta 2<br />

Lepidoptera 14<br />

Orthocladiinae 1.185 2<br />

Tanytarsini 415 1<br />

Tentaculata Electra crustulenta + 1<br />

Gesamt-Besiedlungsdichte 5.000 2.336<br />

Anzahl Taxa 37 32<br />

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Das Benthos setzt sich aus marin-euryhalinen Arten <strong>und</strong> wenigen salzwassertoleranten Süßwasserarten<br />

zusammen. Auffällig ist die Dominanz des Schlickkrebses, der 74% der Gesamtindividuenzahl<br />

erreicht. Die durchschnittliche Individuenzahl beträgt 21.895 Ind./m² <strong>und</strong> die Biomasse liegt bei 10 g<br />

aschefreier Trockenmasse/m² (GOSSELCK et al.1999).<br />

Gustower Wiek<br />

25 Taxa wurden nachgewiesen. Pro Station kamen zwischen 8 <strong>und</strong> 16 Taxa vor. Mit 74% der Gesamtindividuenzahl<br />

dominierte der Schlickkrebs Corophium volutator, der in einigen Gebieten rasenartig<br />

den Gewässergr<strong>und</strong> bedeckt. Durchschnittlich erreichte die Art über 16.000 Ind./m². Die maximale<br />

Besiedlungsdichte lag über 40.000 Ind./m². Weitere häufige Arten waren die Polychäten Hediste diversicolor<br />

<strong>und</strong> Streblospio shrubsoli, der Oligochät Tubifex costatus <strong>und</strong> die Wattschnecke H. ventrosa.<br />

Häufigkeit <strong>und</strong> Biomasse der Muscheln sind auffällig niedrig. Die Miesmuschel fehlt im Gebiet. Die<br />

hohen Biomassewerte werden durch große Individuen des Meeresringelwurms <strong>und</strong> durch die hohen<br />

Individuenzahlen des Schlickkrebses erbracht.<br />

Das Benthos setzt sich aus marin-euryhalinen Arten <strong>und</strong> wenigen salzwassertoleranten Süßwasserarten<br />

zusammen. Auffällig ist die Dominanz des Schlickkrebses, der 74% der Gesamtindividuenzahl<br />

erreicht. Die durchschnittliche Individuenzahl beträgt 21.895 Ind./m² <strong>und</strong> die Biomasse liegt bei 10 g<br />

aschefreier Trockenmasse/m².<br />

Aktuelle projektbezogene Beprobungen im Strelas<strong>und</strong><br />

Im Strelas<strong>und</strong> wurden bei der Benthosbeprobung im August/September 2009 31 Stationen auf drei<br />

Transekten untersucht, deren Lage aus Karte XLII (Kartenanhang) ersichtlich ist. Die Ergebnisse werden<br />

im folgenden Abschnitt dargestellt.<br />

Artenspektrum Strelas<strong>und</strong><br />

Die einmalige Beprobung erbrachte 37 Taxa (Tab. 51), die sich aus Arten des Phytals <strong>und</strong> des<br />

Weichbodens zusammensetzten. Krebse waren mit 13 Arten die artenreichste Gruppe, die 34% der<br />

Gesamtartenzahl erreichte. Mit 9 Arten (26%) folgten Polychäten. 16% machten Mollusken mit jeweils<br />

3 Schnecken <strong>und</strong> 3 Muscheln aus. Wenige Arten Turbellarien, Schnurwürmer, Moostierchen <strong>und</strong><br />

Zuckmücken bildeten den „Rest“ (Abb. 54).<br />

Die mittlere Artenzahl über 31 Stationen (Karte XLII, Kartenanhang) betrug 11. Pro Station wurden 6-<br />

19 Arten nachgewiesen. Artenreiche Stationen (z. B. ARC 105, 114, 115) befanden sich im Flachwasser<br />

<strong>und</strong> enthielten Arten der schlicklig-sandigen Weichbodenzönosen. Das typische Artenspektrum<br />

setzte sich hier aus Kleinpolychäten wie Streblospio shrubsoli, Pygospio elegans, aber auch großen<br />

Arten wie Neanthes succinea <strong>und</strong> Marenzelleria spp., weiterhin aus kleinen Krebsen wie Gammarus<br />

tigrinus, Cyathura carinata <strong>und</strong> Idotea granulosa <strong>und</strong> in hohen Dichten den beiden Wattschnecken<br />

Hydrobia ulvae <strong>und</strong> H. ventrosa zusammen (Tab. 51).<br />

Die Analyse der Artendichte in drei Tiefenstufen ergab deutliche Unterschiede zwischen <strong>und</strong> auch<br />

kleinräumige Unterschiede innerhalb der Tiefenstufen. Die Artendichte wechselte in Abhängigkeit vom<br />

Pflanzenbewuchs <strong>und</strong> von den Substraten. Die mittlere Artenzahl nahm mit der Tiefe ab. Die höchste<br />

mittlere Artenzahl lag im Flachwasser zwischen 0,7 -1,2 m <strong>und</strong> betrug 14 Arten. Hier lag auch die<br />

maximale Dichte von 19 Arten (Stat. ARC_114). Im Bereich 2,6-3,1 m, in dem die Makrophyten schon<br />

fehlten oder nur in geringen Bestandsdichten vorkamen, betrug die mittlere Artenzahl 10, während in<br />

den schlickigen, makrophytenfreien Zonen >3 m mit 9 Arten die niedrigste Artenzahl nachgewiesen<br />

wurde. Die minimalen Artenzahlen lagen in den drei Gebieten bei 6 Arten (Tab. 52).<br />

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Faunenzusammensetzung n=37<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

Rest<br />

14%<br />

Crustacea<br />

35%<br />

Gastropoda<br />

8%<br />

Bivalvia<br />

8%<br />

Oligochaeta<br />

11%<br />

Polychaeta<br />

24%<br />

Abb. 54:<br />

Verteilung der Arten auf die Tiergruppen bei den aktuellen Strelas<strong>und</strong>beprobungen<br />

Idotea granulosa<br />

Corophium volutator<br />

Gammarus tigrinus<br />

Individuendominanz n=6.662 Ind./m²<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

5%<br />

4%<br />

2%<br />

Rest<br />

10%<br />

Cyathura carinata<br />

4%<br />

3%<br />

Streblospio shrubsoli<br />

4%<br />

Hediste diversicolor<br />

Marenzelleria sp.<br />

.<br />

8%<br />

Hydrobia ulvae<br />

53%<br />

3%<br />

Mya arenaria<br />

4%<br />

Hydrobia venrosa<br />

Abb. 55:<br />

Individuendominanz der Infauna (10 häufigste Arten) bei den aktuellen Strelas<strong>und</strong>beprobungen<br />

Seite 148/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Tab. 51:<br />

Gesamtartenliste der Makrozoobenthos-Taxa mit Angabe von Präsenz, Ab<strong>und</strong>anz<br />

(Ind. /m²) <strong>und</strong> Dominanz der aktuellen Strelas<strong>und</strong>beprobungen<br />

Taxon Präsenz [%] MW Ind./m² Dominanz [%]<br />

Turbellaria 3% 1<br />

Nemertina 3% 0<br />

Cerebratulus sp. 3% 0<br />

Mollusca, Gastropoda<br />

Hydrobia ulvae 97% 3.488 52<br />

Hydrobia ventrosa 35% 278 4<br />

Potamopyrgus antipodarum 35% 50 1<br />

Mollusca, Bivalvia<br />

Cerastoderma glaucum 58% 40 1<br />

Macoma balthica 55% 26<br />

Mya arenaria 100% 212 3<br />

Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />

Alkmaria romijni 10% 2<br />

Ampharete baltica 3% 1<br />

Hediste diversicolor 84% 241 4<br />

Heteromastus filiformis 19% 4<br />

Marenzelleria sp. 94% 565 8<br />

Marenzelleria neglecta 55% 95 1<br />

Marenzelleria viridis 3% 2<br />

Neanthes succinea 90% 130 2<br />

Pygospio elegans 29% 50 1<br />

Streblospio shrubsoli 39% 221 3<br />

Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />

Enchytraeidae 29% 96 1<br />

Heterochaeta costata 32% 87 1<br />

Tubificinae ohne Haarborsten 6% 9<br />

Tubificoides heterochaetus 10% 16<br />

Crustacea, Krebse<br />

Balanus improvisus 6% 0<br />

Corophium volutator 32% 154 2<br />

Cyathura carinata 32% 285 4<br />

Gammarus oceanicus 3% 2<br />

Gammarus tigrinus 29% 223 3<br />

Idotea chelipes 6% 17<br />

Idotea granulosa 35% 301 5<br />

Jaera albifrons 3% 6<br />

Melita palmata 3% 0<br />

Microdeutopus gryllotalpa 3% 6<br />

Neomysis integer 3% 0<br />

Rhithropanopeus harrisii 19% 9<br />

Sphaeroma hookeri 3% 2<br />

Insecta<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 149/711<br />

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Taxon Präsenz [%] MW Ind./m² Dominanz [%]<br />

Orthocladiinae 3% 3<br />

Bryozoa, Moostierchen<br />

Electra crustulenta 35% 0<br />

38 Arten 6.622<br />

Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz Strelas<strong>und</strong><br />

Die mittlere Dichte betrug 6.662 Ind./m². Dabei traten lokal deutliche Unterschiede auf, die vor allem<br />

auf die Substratzusammensetzung zurückzuführen sind. Die mittlere Dichte lag im Flachwasserbereich<br />


Hediste diversicolor <strong>und</strong> Marenzelleria sp. über 80% Präsenz. Die hohe Präsenz von 5 Arten drückt<br />

trotz der unterschiedlichen Dominanzstrukturen (sieh oben) eine gewisse Homogenität in der Besiedlungsstruktur<br />

des Untersuchungsgebietes aus. Die 10 Arten mit hoher Präsenz sind Bewohner der<br />

Infauna der Weichböden. Die restlichen selten bis vereinzelt vorkommenden Arten gehören u. a. dem<br />

Phytal <strong>und</strong> dem Aufwuchs (an Pflanzen oder Schill) sowie der Infauna an.<br />

Tab. 52:<br />

Artenzahl in unterschiedlichen Wassertiefen im Strelas<strong>und</strong><br />

Anzahl Arten Mittelwert Maximum Minimum<br />

Flachwasser 3,1 m 7 Stationen 9 12 6<br />

Tab. 53:<br />

Individuenzahl in unterschiedlichen Wassertiefen im Strelas<strong>und</strong><br />

Individuenzahl/m² Mittelwert Maximum Minimum<br />

gesamter Datensatz 6.662 33.656 354<br />

Flachwasser 3 m, 7 Stationen 7.117 33.656 354<br />

Biomasse Strelas<strong>und</strong><br />

Der mittlere Wert für die Biomasse (aschefrei) betrug 31,1 g/m² <strong>und</strong> lag damit im „Normalbereich“ der<br />

Vorpommerschen Bodden. 66% der Gesamtbiomasse entfielen auf die Sandklaffmuschel M. arenaria.<br />

<strong>und</strong> 9% auf die Lagunen-Herzmuschel C. glaucum. Beide Muscheln erreichten hohe Biomassewerte,<br />

weil große Alttiere im Bestand vorkamen. Auf zwei weitere Mollusken, H. ulvae <strong>und</strong> Macoma balthica,<br />

entfielen 8% der Gesamtbiomasse. Die großen <strong>und</strong> häufigen Polychäten Neanthes succinea <strong>und</strong> Marenzelleria<br />

spp. erreichten 8% der Biomasse. Erwähnenswert ist die Krabbe Rhithropanopeus harrisii,<br />

die aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe unter die ersten 10 Arten mit der höchsten Biomasse gelangte.<br />

II.2.10.3 Bestandsbewertung Makrozoobenthos<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />

Tiefwasserzone


wertung der Arten der Roten Listen“). Da es sich um mobile Arten handelt, wird von einer Widerbesiedlung<br />

unmittelbar im Anschluss an die Verlegearbeiten ausgegangen. Die Population der Arten der<br />

Roten Listen wird wegen der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht gefährdet.<br />

Tab. 54:<br />

Arten der Roten Listen im Bereich >40 m Wassertiefe<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Gefährdungs-<br />

Kategorie<br />

Rote Listen<br />

Terebellides stroemi 75 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Diastylis rathkei 100 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Phoxocephalus holbolli 9 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

2 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Pontoporeia femorata 64 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

1 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

„Hang“ südliches Arkonabecken 40-20 m (Off. II <strong>und</strong> III)<br />

Vorbelastungen<br />

Bestehende Vorbelastungen wurden nicht festgestellt. Das Artenspektrum entspricht der erwarteten<br />

qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Zusammensetzung einer benthischen Lebensgemeinschaft der untersuchten<br />

Tiefwasserzone der westlichen Ostsee.<br />

Rote Listen<br />

9 Arten der Roten Listen (MERCK & VON NORDHEIM 1996, BINOT et al. 1998) wurden festgestellt. Für die<br />

meisten gefährdeten Arten stellt das Gebiet nicht den Verbreitungsschwerpunkt der Population dar.<br />

Sie dringen aus salzreicheren <strong>und</strong>/oder kalten Gebieten (Mysella bidentata, Terebellides stroemi,<br />

Phoxocephalus holbolli, Pontoporeia femorata, Saduria entomon) oder aus der Flachwasserzone (Calliopius<br />

laeviusculus) in das Untersuchungsgebiet ein <strong>und</strong> gelten hier als zeitweilige Gäste. Die Wiederbesiedlung<br />

dieser Arten hängt vom Eintrag planktischer Larven aus westlich oder nördlich gelegenen<br />

Bereichen ab. Cerastoderma glaucum, Aricidea suecica <strong>und</strong> Diastylis rathkei besiedeln jedoch<br />

bevorzugt den sandig-schlickigen Streifen zwischen der exponierten Flachwasserzone <strong>und</strong> der Submergenzzone,<br />

der sich entlang der südlichen Ostseeküste erstreckt (Tab. 55, siehe „Zusammenfassende<br />

Bewertung der Arten der Roten Listen“). Die Population der Arten der Roten Listen wird wegen<br />

der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht gefährdet.<br />

Tab. 55:<br />

Arten der Roten Listen im Bereich 41-20 m Wassertiefe<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Gefährdungs-<br />

Kategorie<br />

Rote Listen<br />

Cerastoderma glaucum 66 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

3 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Mysella bidentata 2 3 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

V Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Aricidea suecica 20 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Terebellides stroemi 75 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Seite 152/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Gefährdungs-<br />

Kategorie<br />

Rote Listen<br />

Calliopius laeviusculus 2 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

3 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Diastylis rathkei 100 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Phoxocephalus holbolli 73 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

2 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Pontoporeia femorata 2 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

1 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Saduria entomon 5 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

2 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Tiefenzone 20-7 m (Off. II <strong>und</strong> III)<br />

Vorbelastungen<br />

Bestehende Vorbelastungen wurden nicht festgestellt. Das Artenspektrum entspricht der erwarteten<br />

qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Zusammensetzung einer benthischen Lebensgemeinschaft des untersuchten<br />

Bereichs der Tiefenzone von 20-7 m in der westlichen Ostsee.<br />

Rote Listen<br />

8 Arten der Roten Listen (MERCK & VON NORDHEIM 1996, BINOT et al. 1998) wurden festgestellt. Für die<br />

meisten gefährdeten Arten stellt das Gebiet nicht den Verbreitungsschwerpunkt der Population dar.<br />

Sie dringen aus der benachbarten etwas tiefer gelegenen, weniger exponierten Flachwasserzone<br />

(Idotea baltica) in die Wirkräume der Kabeltrassenvarianten ein <strong>und</strong> gelten hier als zeitweilige Gäste<br />

(Tab. 56, s. „Zusammenfassende Bewertung der Arten der Roten Listen“). Die Population der Arten<br />

der Roten Listen wird wegen der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht gefährdet. Da<br />

es sich bis auf C. glaucum um mobile Arten handelt ist i. d. R eine schnelle Wiederbesiedlung zu erwarten.<br />

Tab. 56:<br />

Arten der Roten Listen südliches Arkonabecken Off. I-III, 20-7 m Tiefe<br />

Taxon<br />

Präsenz<br />

[%]<br />

Gefährdungs-<br />

Kategorie<br />

Rote Listen<br />

Hydrobia ventrosa 21 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Cerastoderma glaucum 64 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Streblospio shrubsoli 14 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Idotea balthica 14 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Saduria entomon 7 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Calliopius laeviusculus 14 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Pontoporeia femorata 36 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Diastylis rathkei 79 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

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Abschnitt Prorer Wiek, Flachwasser


Taxon Präsenz Deutschland<br />

gesamt<br />

(BfN 1998, Heft 55)<br />

Ostsee gesamt<br />

(BfN 1996, Heft<br />

48)<br />

Ostsee M-V<br />

(BfN 1996, Heft<br />

48)<br />

Parvicardium hauniense 47% R P P<br />

Streblospio shrubsoli 47% G P<br />

Tubificoides heterochaetus 13% V<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Arten- <strong>und</strong> Individuenreichtums sowie der Artenverteilung ist davon auszugehen, dass<br />

im Untersuchungsgebiet eine weitgehend intakte <strong>und</strong> damit hochwertige Benthosgemeinschaft vorliegt.<br />

Beeinträchtigungen sind besonders für die Phytalarten zu erwarten.<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />

Vorbelastungen<br />

Der Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Kabeltrassenquerungen wurde durch Vertiefungen der Fahrrinne morphologisch<br />

verändert. Der vertiefte <strong>Teil</strong> wirkt als Schlickfalle <strong>und</strong> wird dementsprechend von Arten der<br />

Schlickböden besiedelt. Die Flachwasserzonen bis in etwa 2 m Wassertiefe werden von submerser<br />

Vegetation bewachsen.<br />

In der Zustandsbewertung des LUNG M-V (Stand Sep. 2009) wird der ökologische Gewässerzustandes<br />

des Strelas<strong>und</strong>es mit 4 <strong>und</strong> der Zustand der Großalgen <strong>und</strong> der benthischen wirbellosen Fauna<br />

mit 3 bewertet.<br />

Das Artenspektrum entspricht der erwarteten qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Zusammensetzung einer<br />

benthischen Lebensgemeinschaft in einem exponierten sandigen Flachwasserbereich der Bodden.<br />

Arten der Roten Listen<br />

7 Arten der Roten Listen (MERCK & VON NORDHEIM 1996, BINOT et al. 1998) wurden festgestellt (s. Tab.<br />

59, „Zusammenfassende Bewertung der Arten der Roten Listen“). Für die meisten gefährdeten Arten<br />

stellt das Gebiet nicht den Verbreitungsschwerpunkt der Population dar. Sie dringen aus der benachbarten<br />

etwas tiefer gelegenen, weniger exponierten Flachwasserzone (Idotea baltica, I. granulosa) in<br />

die Kabeltrassenkorridore ein <strong>und</strong> gelten hier als zeitweilige Gäste. Bathyporeia pilosa besiedelt jedoch<br />

bevorzugt den exponierten schmalen Sandstreifen der Brandungszone in der südlichen Ostseeküste.<br />

Die Population der Art wird wegen der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht<br />

gefährdet.<br />

Tab. 59:<br />

Arten der Roten Listen des marinen Wirkraums Strelas<strong>und</strong> (Off. IV-VI), aktuelle<br />

Beprobung<br />

Taxon Präsenz Gefährdungskategorie Rote Listen<br />

Gastropoda<br />

Hydrobia ventrosa 35% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Bivalvia<br />

Cerastoderma glaucum 58% 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Polychaeta<br />

Streblospio shrubsoli 39% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Oligochaeta<br />

Tubificoides heterochaetus 10% V Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 155/711<br />

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Taxon Präsenz Gefährdungskategorie Rote Listen<br />

Crustacea<br />

Cyathura carinata 32% 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Idotea chelipes 6% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Idotea granulosa 35% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />

Zusammenfassende Bewertung der Arten der Roten Listen<br />

Gefährdungsursachen der Arten der Roten Listen in den Untersuchungsgebieten<br />

In den Kabeltrassenkorridoren wurden 18 Arten der Roten Listen nachgewiesen (MERCK & VON NORD-<br />

HEIM 1996, BINOT et al. 1998, siehe Tab. 60). In den einzelnen marinen Wirkräumen wurden an der<br />

Außenküste (Arkonabecken, Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek) 15 <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> 7 gefährdete Arten festgestellt.<br />

Darunter befanden sich dichte Populationen von Cerastoderma glaucum, Hydrobia ventrosa,<br />

Diastylis rathkei, Terebellides stroemi sowie Pontoporeia femorata. Die restlichen Arten traten in geringen<br />

Dichten <strong>und</strong> geringer Präsenz auf.<br />

Der Bestand der aufgeführten gefährdeten Arten (Tab. 60) zeigte in den 80er Jahren des letzten Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

abnehmende Tendenzen. Die Ursachen wurden vorrangig auf eutrophierungsbedingte Verschlechterung<br />

des Lichtklimas <strong>und</strong> auf morphologische Veränderungen im Wasseraustauschbereich<br />

zwischen inneren Küstengewässern <strong>und</strong> Ostsee zurückgeführt. Mit dem Rückgang des Pflanzengürtels<br />

vor allem in den inneren Küstengewässern war den Phytalarten ein <strong>Teil</strong> ihres Lebensraums genommen.<br />

Die meisten Rote-Liste-Arten sind semisessil oder sessil, d. h. mehr oder weniger bewegungsunfähig<br />

<strong>und</strong> sind mechanischen Veränderungen des Meeresbodens ausgesetzt. Wiederbesiedlung findet in<br />

diesem Fall über Larvenfall statt. Der Zeitraum für den Eintrag von Larven hängt von den hydrographischen<br />

Bedingungen ab <strong>und</strong> ist vor allem für die Arten, deren Bestand nur durch Larven aus salzreicheren<br />

Gegenden rekrutiert wird, nicht sicher prognostizierbar (aus Erfahrung 3-5 Jahre). Davon sind<br />

besonders marine Arten wie beispielsweise Mysella bidentata, Terebellides stroemi, Dipolydora<br />

quadrilobata <strong>und</strong> Phoxocephala holbolli betroffen. Außer C. glaucum, deren Lebensalter 3-5 Jahre<br />

beträgt, erreichen die nachgewiesenen Arten ein Alter von 1-2 Jahren. Marin-euryhaline Arten mit<br />

weiter Verbreitung in der Ostsee werden den relativ schmalen betroffenen Streifen nach 1-3 Jahren<br />

wiederbesiedeln. Die Regeneration der Besiedlungsstruktur der benthischen Lebensgemeinschaft ist<br />

abgeschlossen, wenn die Altersstruktur der langlebigen Arten M. arenaria (12 Jahre) <strong>und</strong> C. glaucum<br />

(3-5 Jahre) wiederhergestellt ist.<br />

Nachfolgend werden das Vorkommen der gefährdeten Arten in den <strong>Teil</strong>untersuchungsgebieten <strong>und</strong><br />

möglichen Beeinträchtigungen durch die Maßnahme beschrieben. Die Angaben der Präsenz <strong>und</strong> der<br />

mittleren Individuendichte/m² beziehen sich auf die Gebiete südliches Arkonabecken, unterteilt in<br />

Wassertiefen 20 m, Strelas<strong>und</strong>.<br />

Tab. 60:<br />

Arten der Roten Listen der Wirkräume südliches Arkonabecken <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />

Taxon Kategorie Rote Listen Nachweise<br />

Gastropda<br />

Hydrobia ventrosa G D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong>,<br />

Außenküste 20-7 m<br />

Bivalvia<br />

Cerastoderma glaucum 2 D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong><br />

Seite 156/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Taxon Kategorie Rote Listen Nachweise<br />

O gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

O M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Außenküste 41-2 m<br />

Mysella bidentata 3 O M-V (BfN 1996, Heft 48) Außenküste<br />

Polychaeta<br />

V D gesamt (BfN 1998, Heft 55) 41-20 m<br />

3 O gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />

Aricidea suecica P O M-V (BfN 1996, Heft 48) Außenküste 40-20 m<br />

Streblospio shrubsoli G D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong><br />

O M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Außenküste 20-7 m<br />

Terebellides stroemi G D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Außenküste 41-20 m<br />

Oligochaeta<br />

P O M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />

Tubificoides heterochaetus V D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong><br />

Crustacea<br />

Bathyporeia pilosa P O M-V (BfN 1996, Heft 48) Außenküste


Hydrobia ventrosa (MONTAGU, 1803)<br />

Die Bauchige Wattschnecke besiedelt die inneren, weniger exponierten Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Sie gehört zu einer der häufigsten Arten der inneren Küstengewässer. Die Schnecke<br />

besiedelt die Oberfläche schlickig-sandiger <strong>und</strong> schlickiger Böden sowie das Phytal.<br />

F<strong>und</strong>orte<br />

mittlere Dichte<br />

Ind./m²<br />

Präsenz %<br />

Außenküste - -<br />

Strelas<strong>und</strong> 278 35<br />

Mysella bidentata (MONTAGU, 1803)<br />

Die kleine Linsenmuschel zeigte seit 1997 eine Zunahme in der Mecklenburger Bucht (Küstenmonitoring<br />

M-V, IFAÖ 2005c). Ihre mittlere Dichte betrug


Idotea granulosa RATHKE 1843<br />

Marin-euryhaline Art, die das Phytal <strong>und</strong> den Hartboden besiedelt.<br />

F<strong>und</strong>orte<br />

mittlere Dichte<br />

Ind./m²<br />

Präsenz %<br />

Außenküste 317 30<br />

Strelas<strong>und</strong> 321 35<br />

Cyathura carinata (KROEYER, 1847)<br />

Die R<strong>und</strong>assel kommt oft zwischen Makrophyten, aber auch auf makrophytenfreien Böden in schlickigem<br />

Sand vor <strong>und</strong> gilt als eurytope Art. Sie lebt in aufrecht stehenden Röhrchen <strong>und</strong> kommt sehr<br />

punktuell, begrenzt auf einige Lokalitäten, vor. C. carinata benötigt stabile, ungestörte Böden (MUUS<br />

1967). C. carinata besiedelt Flachwasserzonen der vorpommerschen Boddengewässer <strong>und</strong> der<br />

Pommerschen Bucht <strong>und</strong> hat hier einen Verbreitungsschwerpunkt. Die Art ist in diesen Gewässern<br />

weit verbreitet <strong>und</strong> bildet stabile Bestände. Die Art erreichte im Strelas<strong>und</strong> maximale Ab<strong>und</strong>anzen von<br />

>1.000 Ind./m².<br />

F<strong>und</strong>orte<br />

mittlere Dichte<br />

Ind./m²<br />

Präsenz %<br />

Außenküste - -<br />

Strelas<strong>und</strong> 285 32<br />

Aricidea suecica MCINTOSH, 1879<br />

A. suecica ist eine marine Art, deren Verbreitungsgebiet östlich bis in das Bornholmbecken reicht. Im<br />

Untersuchungsgebiet wurde die Art auf sandigen bis sandig-schlickigen Stationen nachgewiesen. Ihre<br />

mittlere Dichte betrug 2 Ind./m² <strong>und</strong> die Präsenz 20%.<br />

F<strong>und</strong>orte Präsenz %<br />

>20m<br />

Ind./m²<br />

>20m<br />

Präsenz %<br />


F<strong>und</strong>orte Präsenz %<br />

>20m<br />

Ind./m²<br />

>20m<br />

Präsenz %<br />

20m<br />

Präsenz %<br />

20m<br />

Präsenz %<br />


F<strong>und</strong>orte Präsenz %<br />

>20m<br />

Ind./m²<br />

>20m<br />

Präsenz %<br />

20m<br />

Präsenz %<br />


F<strong>und</strong>orte<br />

mittlere Dichte<br />

Ind./m²<br />

Präsenz %<br />

Strelas<strong>und</strong> 16 10<br />

II.2.11 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.11.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Speziell zum Bereich in der Nähe des Anlandungspunktes der „Offshore-Trasse Off. I“ am Anlandungspunkt<br />

Mukran ist folgende Literatur verwendbar:<br />

IFAÖ (2005d):<br />

Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />

GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />

GmbH, Broderstorf bei Rostock, Juni 2005.<br />

IFAÖ (2008a):<br />

UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld „Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte<br />

Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Dezember 2008.<br />

IFAÖ (2009):<br />

Artenschutzrechtlicher Beitrag (saP) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld<br />

„Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf,<br />

Januar 2009.<br />

Speziell zu den Trassen „Offshore-Trasse Off. II“ <strong>und</strong> „Offshore-Trasse Off. III“ in der Tromper Wiek ist<br />

folgende Literatur verwendbar:<br />

IFAÖ (2007d):<br />

UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande in der Rohstofflagerstätte „Tromper Wiek I“. Institut<br />

für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, August 2007.<br />

IFAÖ (2007e):<br />

UVS zum geplanten Kiesabbau in der Lagerstätte „Tromper Wiek II“. Institut für Angewandte Ökologie,<br />

Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Juli 2007.<br />

IFAÖ (2007f):<br />

UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande in der Rohstofflagerstätte „Tromper Wiek III“.<br />

Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, August 2007.<br />

Speziell für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> ist folgende Literatur relevant:<br />

KORICH, U.G. (1993):<br />

Der Makrophytenbestand des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> seine Bezüge zu fischereilichen Aspekten. Diplomarbeit.<br />

HU Berlin, FB Agrar- u. Gartenbauwiss., Berlin: 101 S. (unveröffentl.).<br />

SCHRÖDER, H. (1992):<br />

Ichthyologisches Gutachten des Strelas<strong>und</strong>es. Strals<strong>und</strong>: 12 S. (unveröffentl.)<br />

Informationen zum weiteren Seegebiet sind in folgenden Studien <strong>und</strong> Gutachten enthalten:<br />

DÖRING, R. (2001):<br />

Die Zukunft der Fischerei im Biosphärenreservat Südost-Rügen: Eine Untersuchung zu Möglichkeiten<br />

einer nachhaltigen Fischerei <strong>und</strong> regionalen Fischwirtschaft. Frankfurt am Main.<br />

DÖRING, R.; LAFORET, I.; BENDER, S.; SORDYL, H.; KUBE, J.; BROSDA, K.; SCHULZ, N.; MEIER, TH.; SCHA-<br />

BER, M. & G. KRAUS (2005):<br />

Wege zu einer natur- <strong>und</strong> ökosystemverträglichen Fischerei am Beispiel ausgewählter Gebiete der<br />

Ostsee. Endbericht des F+E Vorhabens (FKZ 802 25 010) im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz.<br />

Greifswald, Neu Broderstorf, Rostock, Kiel.<br />

Seite 162/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


JÖNSSON, N. & T. RICHTER (1993):<br />

Fangstatistik von Heringsreusen - eine unterstützende Methode der Analyse des Wanderverhaltens<br />

des Rügenschen Frühjahrsherings (Clupea harengus L.). Rostock. Meeresbiolog. Beitr.;<br />

1993/1: 77-86.<br />

JÖNSSON, N. & J. SCABELL (1986):<br />

Verbreitung <strong>und</strong> Wanderverhalten des Rügenschen Frühjahrsherings. 15 Jahre Fischereibiologie,<br />

WPU Rostock: 13-27.<br />

SCABELL, J. (1988):<br />

Der Rügensche Frühjahrshering – Das Laichgeschehen. Diss. Univ. Rostock.<br />

SUBKLEW, J. (1982):<br />

Verarmung der Fischfauna des Greifswalder Boddens (Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung)<br />

seit 1853. Naturschutzarbeit Mecklenburg; 25/1: 17-19.<br />

WINKLER, H.M. & R. THIEL (1993):<br />

Beobachtungen zum aktuellen Vorkommen wenig beobachteter Kleinfischarten an der Ostseeküste<br />

Mecklenburgs <strong>und</strong> Vorpommerns (Nordostdeutschland). In: THIEL, R., WINKLER, H. & L. URHO<br />

(1996): Zur Veränderung der Fischfauna. Rostocker Meeresbiol. Beitr.; 1: 95-104.<br />

Allgemeine Informationen können der Literatur entnommen werden, z. B.<br />

- „Fische <strong>und</strong> Fischerei in Ost- <strong>und</strong> Nordsee“. Band 17 „Meer <strong>und</strong> Museum“ - Schriftenreihe<br />

des Deutschen Meeresmuseums 2003.<br />

- THIEL, R. & H. WINKLER – Projektleiter (2004/2005/2007): Erfassung von FFH-Anhang II-<br />

Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee (ANFIOS) - Zwischenberichte <strong>und</strong><br />

Endbericht zum F+E-Vorhaben für das BfN (FKZ: 803 85 220). Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rostock.<br />

- BIESTER, E. (1989): Der Hering - wichtigster Wirtschaftsfisch in Vergangenheit <strong>und</strong> Gegenwart.<br />

Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 58-62.<br />

Für die Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Fische werden die vorliegenden Daten genutzt. Es wurden<br />

gemäß dem Scopingprotokoll keine aktuellen Erfassungen der Fische durchgeführt.<br />

II.2.11.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Fische <strong>und</strong><br />

R<strong>und</strong>mäuler<br />

Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Die Erhebungen zur Fischfauna wurden im Juni 2008 anhand von 4 Probenahmen (Hols) durchgeführt.<br />

Zur Beprobung der Ichthyofauna kam nach der Vorgabe des StUK 3 (BSH 2007) ein Windparktrawl<br />

mit dem Innensteert von 20 mm Schenkellänge zum Einsatz, um auch Klein- <strong>und</strong> Jungfische<br />

zu erfassen (siehe Tab. 61). Die Positionen der Schleppstriche sind der nachfolgenden Abb. 57 zu<br />

entnehmen.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 163/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 57:<br />

Lage der untersuchten Schleppstriche zur Offshore Trasse Off. I (Mukran)<br />

Tab. 61: Übersicht über das eingesetzte Fanggerät<br />

Merkmal<br />

Beschreibung<br />

verwendetes Probennahmegerät Scherbrettnetz vom Typ Windparktrawl TV-300/60-20a<br />

Fanggerätezusatz<br />

Innensteert<br />

Gr<strong>und</strong>tau<br />

Gummischeibengr<strong>und</strong>tau, Niro-Draht d= 11 mm, Bleigewichte je 250g<br />

Gr<strong>und</strong>taulänge<br />

25,54 m<br />

Rollendurchmesser 4 "<br />

Kopftau<br />

Niro-Draht, d = 12 mm, 9 Auftriebskörper<br />

Kopftaulänge<br />

21,24 m<br />

Netzöffnungsbreite<br />

ca. 10 m, (11,0 m nach Angaben von Mieske, B., OSF Rostock)<br />

Seite 164/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Netzhöhe<br />

Netzumfang<br />

Merkmal<br />

Maschenweite Steert<br />

Kurrleinenlänge<br />

Jagerlänge<br />

Breite Scherbretter<br />

ca. 1,5 m<br />

ca. 32,8 m<br />

38 mm (20 mm Schenkellänge)<br />

150 m<br />

Scherbretter 60 "<br />

Kettenvorläufer<br />

Scherbreite<br />

Beschreibung<br />

120 (Umgehungsstander + Jager 1 + Jager 2 + Stander)<br />

ca. 70 m<br />

ohne<br />

70 m bei 200 m Kurrleine<br />

70 m bei 150 m Kurrleine<br />

Für jeden Hol wurden Schleppdauer, Schleppgeschwindigkeit, Wassertiefe <strong>und</strong> die Koordinaten des<br />

Einsetz- <strong>und</strong> Hievpunktes protokolliert. Im Sommer 2008 wurden insgesamt 4 repräsentativ auf dem<br />

Trassenverlauf verteilte Hols untersucht. Die Beprobung erfolgte mit einer Schleppdauer von 30 Minuten<br />

<strong>und</strong> einer Schleppgeschwindigkeit von 3 – 4 Knoten. Die Bearbeitung der Fischfänge wurde direkt<br />

an Bord des Schiffes durchgeführt, indem die gefangenen Fischarten bestimmt, sortiert, das Gewicht<br />

der jeweiligen Arten ermittelt <strong>und</strong> die Längen aller Fische vermessen wurden. Die Längenmessungen<br />

beziehen sich stets auf die Totallänge (LT) des Fisches (Schnauzenspitze bis Schwanzflossenspitze),<br />

welche in Längenklassen von 1 cm eingeteilt <strong>und</strong> auf die untere Klassengrenze abger<strong>und</strong>et wurden.<br />

Während der Untersuchung im Jahr 2008 konnten 11 Fischarten nachgewiesen werden, die sich 6<br />

Familien zuordnen lassen (Tab. 62). Mit jeweils 3 Arten sind die Gadidae (Dorsche) <strong>und</strong> die Pleuronectidae<br />

(Schollen) am häufigsten vertreten. Die Clupeidae (Heringe) treten mit 2 Arten auf. Auf die<br />

Familie der Scophthalmidae (Steinbutte), Cottidae (Groppen) <strong>und</strong> Zoarcidae (Wolfsfische) entfällt jeweils<br />

1 Vertreter. Von den nachgewiesenen Fischarten sind Hering <strong>und</strong> Sprotte sowie der Dorsch<br />

kommerziell bedeutende Fischarten. Der Dorsch befindet sich jedoch auf einer Vorwarnliste der Roten<br />

Liste Mecklenburg-Vorpommerns (vgl. Tab. 62). Des Weiteren sind die Plattfische Scholle, Kliesche,<br />

Fl<strong>und</strong>er <strong>und</strong> Steinbutt von fischereilich großer Bedeutung.<br />

Tab. 62:<br />

Liste der nachgewiesenen Fischarten mit Angabe der Gefährdung (RL M-V)<br />

Familie Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RL M-V<br />

Clupeidae (Heringe) Clupea harengus Hering<br />

Sprattus sprattus<br />

Sprotte<br />

Gadidae (Dorsche) Gadus morhua Dorsch V<br />

Merlangius merlangus Wittling<br />

Rhinonemus cimbrius<br />

Vierbärtelige Seequappe<br />

Cottidae (Groppen) Myoxocephalus scorpius Seeskorpion<br />

Zoarcidae (Wolfsfische) Zoarces viviparus Aalmutter<br />

Pleuronectidae (Schollen) Pleuronectes platessa Scholle<br />

Limanda limanda<br />

Kliesche<br />

Platichthys flesus<br />

Fl<strong>und</strong>er<br />

Scophthalmidae (Steinbutte) Psetta maxima Steinbutt<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 165/711<br />

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RLMV: Gefährdungsstatus laut „Roter Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten<br />

Mecklenburg-Vorpommerns“ (WINKLER et al. 2002): V – Vorwarnliste<br />

Präsenzen<br />

Die Betrachtung der Präsenzen ergab, dass insgesamt 6 Fischarten im Bereich der untersuchten Kabeltrasse<br />

(4 Hols) zu 100% dokumentiert werden konnten (Abb. 58). Dazu gehören die drei Plattfischarten<br />

Kliesche, Scholle <strong>und</strong> Fl<strong>und</strong>er sowie die beiden Dorschartigen Wittling <strong>und</strong> Dorsch als auch der<br />

Hering. Eine Präsenz von über 70% zeigten die 4 Arten Seeskorpion, Aalmutter, Steinbutt <strong>und</strong> Sprotte.<br />

Die Vierbärtelige Seequappe wurde mit 25% in den durchgeführten Beprobungen nachgewiesen.<br />

Arten<br />

Kliesche<br />

Dorsch<br />

Hering<br />

Wittling<br />

Scholle<br />

Fl<strong>und</strong>er<br />

Seeskorpion<br />

Aalmutter<br />

Steinbutt<br />

Sprotte<br />

4Seequappe<br />

Trassenverlauf<br />

[%]<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />

Abb. 58: Präsenzen der nachgewiesenen Fischarten im Juni 2008<br />

Ab<strong>und</strong>anz <strong>und</strong> Biomasse<br />

Die Ab<strong>und</strong>anz, als auch die Biomasse wurden mit über 80% bzw. über 70% von der Fl<strong>und</strong>er dominiert<br />

(Abb. 59). Es folgten Dorsch <strong>und</strong> Scholle, die jedoch bezüglich beider Parameter keine 10% erreichten.<br />

Die errechneten Mittelwerte für die Aalmutter <strong>und</strong> Vierbärtelige Seequappe ergaben keine abzubildenden<br />

Prozente.<br />

Seite 166/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Ab<strong>und</strong>anz<br />

Biomasse<br />

Fl<strong>und</strong>er<br />

Dorsch<br />

Scholle<br />

Sprotte<br />

Kliesche<br />

Wittling<br />

Hering<br />

Steinbutt<br />

Arten - Trasse<br />

Seeskorpion<br />

Aalmutter<br />

4Seequappe<br />

Juni (N=4.273; M=834kg)<br />

[%]<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90<br />

Abb. 59: Gemittelte Ab<strong>und</strong>anz- <strong>und</strong> Biomasseanteile im Juni 2008<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Für die Einschätzung der Fischfauna im Bereich Wittower Fähre wurde ein ortsansässiger Fischer<br />

befragt (mdl. Mitt. Januar 2010). Dieser bewirtschaftet hauptsächlich mit Stellnetzen <strong>und</strong> Aalkörben<br />

sowie durch das gelegentliche Aussetzen von Reusen die Bereiche Wieker Bodden/Rassower Strom,<br />

Breetzer Bodden sowie den Breeger Bodden. Darüber hinaus befischt er den Großen <strong>und</strong> Kleinen<br />

Jasm<strong>und</strong>er Bodden.<br />

Die vorkommende Fischfauna im Bereich Wittower Fähre setzt sich aus den in Tab. 63 aufgeführten<br />

Arten zusammen. Die am häufigsten vorkommenden Arten sind Hering, Plötze, Flussbarsch, Aalmutter,<br />

Seeskorpion <strong>und</strong> Dreistachliger Stichling. In Bezug auf den Flachwasserbereich ist der Neunstachlige<br />

Stichling ebenfalls eine häufig nachzuweisende Art. Nur gelegentlich treten in diesen Gewässern<br />

das Flussneunauge, die Meerforelle, der Ostseeschnäpel <strong>und</strong> der Butterfisch auf. Selten<br />

kommen dagegen Schlei <strong>und</strong> Stint vor. Letztere Art ist eher im Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden verbreitet.<br />

Nur im Frühjahr, als Frühjahrslaicher, sucht der Hornhecht die inneren Boddengewässer auf (mdl.<br />

Mitt. ortsansässiger Fischer Januar 2010). Aland, Wittling <strong>und</strong> Zander, die im Greifswalder Bodden<br />

(Bochert & Winkler 2001) sowie im Strelas<strong>und</strong> (THIEL et al. 2005a) verbreitet sind, konnten nicht in den<br />

Boddengewässern nahe Wittower Fähre beobachtet werden (mdl. Mitt. Januar 2010). Einige Vertreter<br />

der Fischfauna sind gefährdet <strong>und</strong> befinden sich auf der „Roten Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler,<br />

Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten Mecklenburg-Vorpommerns“ (WINKLER et al. 2002) <strong>und</strong>/oder gehö-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 167/711<br />

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en zu den FFH Anhang II-Fischarten. Nach der „Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns“(RLMV) sind<br />

das Flussneunauge <strong>und</strong> die Finte vom Aussterben bedroht (Gefährdungsstatus 1), ist die Zährte stark<br />

gefährdet (Gefährdungsstatus 2) <strong>und</strong> sind der Flussaal sowie die Meerforelle gefährdet (3). Die Gefährdung<br />

(Status 3) des Stints bezieht sich nur auf die Binnengewässer (WINKLER et al. 2002). Nach<br />

der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) der EU sind das Flussneunauge, die Finte sowie der Lachs<br />

Arten der Anhangsliste II, welche besagt, dass dieses Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind,<br />

für deren Erhalt es gilt besondere Schutzgebiete auszuweisen. Arten der Anhangsliste V sind von<br />

gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme <strong>und</strong> Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen<br />

sein können. Hierzu gehören das Flussneunauge <strong>und</strong> der Ostseeschnäpel.<br />

Tab. 63:<br />

Liste der im Bereich Wittower Fähre durch einen ortsansässigen Fischer (mdl.<br />

Mitt. Januar 2010) nachgewiesenen Fischarten mit der Angabe ihrer Gefährdung<br />

(RLMV, FFH)<br />

Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Vorkommen RLMV FFH<br />

Petromyzontidae (Neunaugen)<br />

Flussneunauge Lampetra fluviatilis gelegentlich 1 II, V<br />

Anguillidae (Süßwasseraale)<br />

Flussaal Anguilla anguilla x 3<br />

Clupeidae (Heringe)<br />

Hering Clupea harengus häufig<br />

Sprotte Sprattus sprattus x<br />

Finte Alosa fallax x 1 II<br />

Cyrpinidae (Karpfenfische)<br />

Plötze Rutilus rutilus häufig<br />

Rotfeder Scardinius erythrophthalmus x<br />

Nase Chondrostoma nasus x<br />

Schlei Tinca tinca selten<br />

Blei, Brasse Abramis brama x<br />

Güster Abramis bjoerkna x<br />

Zährte Vimba vimba x 2<br />

Ukelei Alburnus alburnus x<br />

Gründling Gobio gobio x<br />

Karausche Carassius carassius x<br />

Ziege Pelecus cultratus x D<br />

Esocidae (Hechte)<br />

Hecht Esox lucius x<br />

Salmonidae (Lachse)<br />

Lachs Salmo salar x II<br />

Meerforelle Salmo trutta trutta gelegentlich 3<br />

Ostseeschnäpel Coregonus maraena gelegentlich V V<br />

Osmeridae (Stinte)<br />

Stint Osmerus eperlanus selten 3<br />

Gadidae (Dorsche)<br />

Dorsch Gadus morhua x V<br />

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Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Vorkommen RLMV FFH<br />

Lotidae (Quappen)<br />

Quappe Lota lota x V<br />

Belonidae (Hornhechte)<br />

Hornhecht Belone belone Frühjahr<br />

Gasterosteidae (Stichlinge)<br />

Dreistachliger Stichling Gasterosteus aculeatus häufig<br />

Neunstachliger Stichling Pungitius pungitius häufig: Flachwasser<br />

Seestichling Spinachia spinachia x<br />

Syngnathidae (Seenadeln)<br />

Grasnadel Syngnathus typhle x<br />

Kleine Schlangennadel Nerophis ophidion x<br />

Cottidae (Groppen)<br />

Seeskorpion Myoxocephalus scorpius häufig<br />

Cyclopteridae (Seehasen)<br />

Seehase Cyclopterus lumpus x<br />

Percidae (Echte Barsche)<br />

Flussbarsch Perca fluviatilis häufig<br />

Kaulbarsch Gymnocephalus cernuus x<br />

Zoarcidae (Wolfsfische)<br />

Aalmutter Zoarces viviparus häufig<br />

Pholidae (Butterfische)<br />

Butterfisch Pholis gunellus gelegentlich<br />

Ammodytidae (Sandaale)<br />

Tobiasfisch Ammodytes tobianus x<br />

Großer Sandaal Hyperoplus lanceolatus x<br />

Gobiidae (Gr<strong>und</strong>eln)<br />

Schwarzgr<strong>und</strong>el Gobius niger x<br />

Strandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus microps x<br />

Sandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus minutus x<br />

Pleuronectidae (Schollen)<br />

Scholle Pleuronectes platessa x<br />

Fl<strong>und</strong>er Platichthys flesus x<br />

Scophthalmidae (Steinbutte)<br />

Steinbutt Psetta maxima selten<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />

Die Fischgemeinschaft im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden setzt sich nach THIEL et al. (2005a) aus<br />

bisher 68 erfassten Fischarten zusammen, zu denen noch Störhybride hinzukommen. Insgesamt ist<br />

das Gebiet das artenreichste Gewässer der deutschen Ostseeküste <strong>und</strong> gehört auch zu den Küstengewässern<br />

der gesamten Ostsee mit dem größten Fischartenreichtum (THIEL 2004).<br />

Diese Artengemeinschaft besteht aus 35 Familien (Tab. 64), wobei die Cyprinidae (Karpfenfische) mit<br />

13 Arten am häufigsten vertreten sind. Mit jeweils 4 Vertretern folgen die Clupeidae (Heringe), Salmo-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 169/711<br />

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nidae (Lachse), Gadidae (Dorsche) sowie die Gobiidae (Gr<strong>und</strong>eln). Auf die Gasterosteidae (Stichlinge),<br />

Percidae (Echte Barsche) <strong>und</strong> Pleuronectidae (Schollen) entfallen jeweils 3 Arten. Die Petromyzontidae<br />

(Neunaugen), Syngnathidae (Seenadeln) sowie Ammodytidae (Sandaale) treten mit jeweils 2<br />

Arten im Untersuchungsbereich auf. Jeweils nur 1 Vertreter konnte von weiteren 24 Fischfamilien<br />

nachgewiesen werden (THIEL et al. 2005a).<br />

Die verschiedenen Fischarten stellen unterschiedliche Ansprüche an die von ihnen genutzten Habitate<br />

<strong>und</strong> lassen sich aufgr<strong>und</strong> dessen in ökologische Gruppen einordnen (vergl. Tab. 64). Für die Küstengewässer<br />

der Ostsee sind prinzipiell folgende sechs ökologische Gilden zu unterscheiden (THIEL et al.<br />

2005a; THIEL 2003):<br />

Marine Gastarten: Marine Arten, die unregelmäßig <strong>und</strong> in geringer Dichte in Bereichen mit höherer<br />

Salinität oder in zeitlichen Perioden mit höherem Salzgehalt auftreten (Schellfisch, Köhler, Wolfsbarsch,<br />

Stöcker, Klippenbarsch, Atlantische Makrele; vergl. Tab. 64).<br />

Marin-ästuarine Opportunisten: Marine Arten, die häufig <strong>und</strong> in großer Dichte besonders als Juvenile<br />

in Ästuaren vorkommen (Dorsch, Hering, Sprotte, Wittling, Dicklippige Meeräsche, Großer Scheibenbauch,<br />

Sandgr<strong>und</strong>el, die drei genannten Schollen Arten, Seezunge).<br />

Ästuararten: Arten, die ihren gesamten Lebenszyklus im Ästuar vollenden (Dreistachliger Stichling,<br />

Grasnadel, Kleine Schlangennadel, Strandgr<strong>und</strong>el).<br />

Anadrome Wanderarten: Arten, die insbesondere im Ästuar sowie im Meer aufwachsen, jedoch im<br />

Süßwasser laichen (Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge, Finte, Alse, die aufgeführten Lachse).<br />

Katadrome Wanderarten: Fischarten, die vor allem im Süßwasser <strong>und</strong> im Ästuar heranwachsen, dennoch<br />

im Meer laichen (Flussaal).<br />

Limnische Arten: Süßwasserarten, deren Verbreitung für gewöhnlich auf das Süßwasser beschränkt<br />

ist, aber auch im Ästuar bei geringeren Salinitäten in größeren Dichten vorkommen (alle genannten<br />

Karpfenfische, Wels, Hecht, Aalquappe, alle aufgelisteten Echten Barsche).<br />

Die Zusammensetzung der Fischzönose des Untersuchungsgebiets wird mit einem Anteil von 48%<br />

aller nachgewiesenen Fischarten von den marinen Arten dominiert. Diese setzen sich aus den marinen<br />

Gastarten (32%) <strong>und</strong> den marin-ästuarinen Opportunisten (16%) zusammen (THIEL et al. 2005a).<br />

Limnische Arten sind mit 29% die nächst häufige ökologische Gruppierung. Auf die anadromen Fischarten<br />

entfallen 16% <strong>und</strong> auf die Ästuararten 6% des nachgewiesenen Arteninventars. Mit nur 1% sind<br />

die katadromen Arten vertreten.<br />

Von den in Tab. 64 genannten Fischarten sind 58% ständig im Gebiet nachweisbar (THIEL el al.<br />

2005a).<br />

Der Strelas<strong>und</strong> stellt einen Übergangsbereich zwischen dem Greifswalder Bodden <strong>und</strong> den westrügenschen<br />

Gewässern dar. Einerseits dringen in den Greifswalder Bodden aus Ryck <strong>und</strong> Peene verstärkt<br />

Süßwasserfische ein, andererseits werden die westlich gelegenen Rügengewässer stärker von<br />

der Ostsee beeinflusst. Demzufolge sind marine Gastarten vorwiegend im nördlichen Bereich vorzufinden,<br />

wobei der südlich von Strals<strong>und</strong> gelegene Bereich artenärmer ist (THIEL et al. 2005a). Einige<br />

marine Gastarten, wie der Dornhai, der Meeraal, der Seehecht sowie der Schwertfisch erreichen als<br />

seltene Irrgäste im Strelas<strong>und</strong> als auch im Kubitzer Bodden einen Anteil von 7%. Auf wandernde<br />

Gastarten dagegen entfallen 22%. Des Weiteren sind Fremdfischarten (Karpfen, Graskarpfen, Regenbogenforelle<br />

<strong>und</strong> Störhybriden) vorzufinden, die durch Besatzmaßnahmen verbreitet wurden<br />

(THIEL et al. 2005a).<br />

Die Fischfauna des Strelas<strong>und</strong>s sowie Kubitzer Bodden umfasst 6 Arten, die anhand der „Roten Liste<br />

für Mecklenburg-Vorpommern“ (WINKLER et al. 2002) als gefährdet eingestuft werden. Der Atlantische<br />

Seite 170/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Stör ist ausgestorben (Kategorie 0) <strong>und</strong> das Flussneunauge sowie die Finte sind vom Aussterben<br />

bedroht (Kategorie 1). Stark gefährdet (Kategorie 2) sind das Meerneunauge <strong>und</strong> die Zährte. Als gefährdet<br />

(Kategorie 3) sind die vier Arten Flussaal, Wels, Meerforelle <strong>und</strong> Stint registriert. Die vier folgenden<br />

Arten befinden sich auf der Vorwarnliste (V): Rapfen, Ostseeschnäpel, Dorsch <strong>und</strong> Aalquappe.<br />

Im Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) der EU (92/43 EWG) sind die 7 Arten Flussneunauge,<br />

Meerneunauge, Atlantischer Stör, Alse, Finte, Rapfen als auch der Lachs aufgeführt. Der<br />

Atlantischer Stör ist im FFH Anhang IV gelistet <strong>und</strong> das Fussneunauge sowie der Ostseeschnäpel im<br />

Anhang V.<br />

Tab. 64:<br />

Artenliste der nachgewiesenen Fischgemeinschaft im Bereich Strelas<strong>und</strong>/Kubitzer<br />

Bodden mit Angabe der Habitatnutzung (Habitat), Präsenz (Präsenz)<br />

<strong>und</strong> Gefährdung (RLMV, FFH) (aus THIEL et al. 2005a, teils verändert)<br />

Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Habitat Präsenz RLMV FFH<br />

Petromyzontidae (Neunaugen)<br />

Flussneunauge Lampetra fluviatilis A ST 1 II, V<br />

Meerneunauge Petromyzon marinus A GA 2 II<br />

Squalidae (Dornhaie)<br />

Dornhai Squalus acanthias M IR<br />

Acipenseridae (Störe)<br />

Atlantischer Stör Acipenser oxyrhinchus A ST 0 II, IV<br />

Hybriden Acipenser spec. A BS<br />

Anguillidae (Süßwasseraale)<br />

Flussaal Anguilla anguilla K ST 3<br />

Congridae (Meeraale)<br />

Meeraal Conger conger M IR<br />

Clupeidae (Heringe)<br />

Alse Alosa alosa A IR B1 II<br />

Finte Alosa fallax A ST 1 II<br />

Hering Clupea harengus O ST<br />

Sprotte Sprattus sprattus O ST<br />

Cyprinidae (Karpfenfische)<br />

Güster Abramis bjoerka L ST<br />

Blei Abramis brama L ST<br />

Ukelei Alburnus alburnus L ST<br />

Rapfen Aspius aspius L (ST) V II<br />

Karausche Carassius carassius L ST<br />

Graskarpfen Ctenopharyngodon idella L BS<br />

Karpfen Cyprinus carpio L BS<br />

Gründling Gobio gobio L GA<br />

Aland Leuciscus idus L GA<br />

Plötze Rutilus rutilus L ST<br />

Rotfeder Scardinius erythrophthalmus L (ST)<br />

Schleie Tinca tinca L ST<br />

Zährte Vimba vimba L GA 2<br />

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Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Habitat Präsenz RLMV FFH<br />

Siluridae (Echte Welse)<br />

Wels Silurus glanis L GA 3<br />

Esocidae (Hechte)<br />

Hecht Esox lucius L ST<br />

Salmonidae (Lachse)<br />

Ostseeschnäpel Coregonus maraena A ST V V<br />

Regenbogenforelle Oncorhynchus mykiss A BS<br />

Lachs Salmo salar A (ST) BD II<br />

Meerforelle A ST 3<br />

Osmeridae (Stinte)<br />

Stint Osmerus eperlanus A ST 3<br />

Gadidae (Dorsche)<br />

Dorsch Gadus morhua O ST V<br />

Schellfisch Melanogrammus aeglefinus M GA<br />

Wittling Merlangius merlangus O GA<br />

Köhler Pollachius virens M GA<br />

Lotidae (Quappen)<br />

Aalquappe Lota lota L ST V<br />

Merlucciidae (Seehechte)<br />

Seehecht Merluccius merluccius M IR<br />

Belonidae (Hornhechte)<br />

Hornhecht Belone belone M ST<br />

Mugilidae (Meeräschen)<br />

Dicklippige Meeräsche Chelon labrosus O GA<br />

Gasterosteidae (Stichlinge)<br />

Dreistachliger Stichling Gasterosteus aculeatus Ä ST<br />

Neunstachliger Stichling Pungitius pungitius L ST<br />

Seestichling Spinachia spinachia M ST<br />

Syngnathidae (Seenadeln)<br />

Kleine Schlangennadel Nerophis ophidion Ä ST<br />

Grasnadel Syngnathus typhle Ä ST<br />

Cottidae (Groppen)<br />

Seeskorpion Myoxocephalus scorpius M ST<br />

Agonidae (Panzergroppen)<br />

Steinpicker Agonus cataphractus M ST<br />

Cyclopteridae (Seehasen)<br />

Seehase Cyclopterus lumpus M ST<br />

Liparidae (Scheibenbäuche)<br />

Großer Scheibenbauch Liparis liparis O (ST)<br />

Moronidae (Wolfsbarsche)<br />

Wolfsbarsch Dicentrarchus labrax M GA<br />

Percidae (Echte Barsche)<br />

Kaulbarsch Gymnocephalus cernuus L ST<br />

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Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Habitat Präsenz RLMV FFH<br />

Flussbarsch Perca fluviatilils L ST<br />

Zander Sander lucioperca L ST<br />

Carangidae (Stachelmakrelen)<br />

Stöcker Trachurus trachurus M GA<br />

Labridae (Lippfische)<br />

Klippenbarsch Ctenolabrus rupestris M GA<br />

Zoarcidae (Wolfsfische)<br />

Aalmutter Zarces viviparus M ST<br />

Pholidae (Butterfische)<br />

Butterfisch Pholis gunellus M ST<br />

Ammodytidae (Sandaale)<br />

Tobiasfisch Ammodytes tobianus M ST<br />

Großer Sandaal Hyperoplus lanceolatus M ST<br />

Gobiidae (Gr<strong>und</strong>eln)<br />

Schwarzgr<strong>und</strong>el Gobius niger M ST<br />

Schwimmgr<strong>und</strong>el Gobiusculus flavescens M (ST)<br />

Sandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus minutus O ST<br />

Strandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus microps Ä ST<br />

Scombridae (Makrelenfische)<br />

Atlantische Makrele Scomber scombrus M GA<br />

Xiphiidae (Schwertfische)<br />

Schwertfisch Xiphias gladius M IR<br />

Pleuronectidae (Schollen)<br />

Kliesche Limanda limanda O GA<br />

Fl<strong>und</strong>er Platichthys flesus O ST BG<br />

Scholle Pleuronectes platessa O ST<br />

Scophthalmidae (Steinbutte)<br />

Steinbutt Psetta maxima M ST<br />

Soleidae (Seezungen)<br />

Seezunge Solea solea O GA<br />

Habitat: M – Marine Gastarten, O – Marin-ästuarine Opportunisten, Ä – Ästuararten, A – Anadrome Arten, K –<br />

Katadrome Arten, L – Limnische Arten; Präsenz: ST – Stationäre Arten, GA – wandernde Gastarten, IR – Irrgäste,<br />

BS – Besatz; RLMV: Gefährdungsstatus laut „Roter Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten<br />

Mecklenburg-Vorpommerns“ (WINKLER et al. 2002): 0 – ausgestorben/verschollen, 1 – vom Aussterben<br />

bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, G – Gefährdung anzunehmen, V – Vorwarnliste, D – Datendefizit,<br />

in Verbindung mit B gilt dies für regelmäßige Wandergäste, die sich hier nicht fortpflanzen; FFH: Arten der Anhangslisten<br />

der Fauna-Flora-Habitatrichtlinien (FFH) der EU (92/43/EWG): II – Arten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete auszuweisen sind, IV – streng zu schützende Art, V – Arten<br />

von gemeinschaftlichem Interesse, Entnahme aus der Natur <strong>und</strong> deren Nutzung können Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen<br />

sein; () – Angaben unsicher<br />

Für das Flussneunauge sind in den unmittelbaren Flussläufen zum Strelas<strong>und</strong> bisher keine aktuellen<br />

Laichplätze bekannt, dennoch konnte es regelmäßig registriert werden. Dagegen ist das Meerneunauge<br />

nur vereinzelt nachgewiesen worden (vgl. SCHRÖDER 1995). Die Alse wurde 1998 als einzelnes<br />

Tier überhaupt an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nachgewiesen (WINKLER & SCHRÖDER 2003).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der historisch bekannten Laichgebiete in der Ostsee handelt es sich wahrscheinlich um einen<br />

durchziehenden Wandergast. Da sich die Finte nach 1995 erneut in der südlichen Ostsee aus-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 173/711<br />

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eitete kann zukünftig mit einem stärkeren Auftreten der Finte im Strelas<strong>und</strong> gerechnet werden<br />

(THIEL et al. 2004). Selten kommen auch Lachs <strong>und</strong> Rapfen im Untersuchungsgebiet vor.<br />

Besondere Bedeutung besitzen Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden als Laichplatz sowie Aufwuchsgebiet<br />

der südlichen Ostsee für marine <strong>und</strong> euryhaline Arten wie Hering, Hornhecht, Dreistachliger Stichling<br />

<strong>und</strong> Sandgr<strong>und</strong>el (WINKLER 1996). Das Gebiet Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong> ist vor allem für den<br />

kommerziell genutzten Rügenschen Frühjahrshering das wichtigste Laichareal (KLENZ 2005). Salztolerante<br />

limnische Fischarten nutzten die kleinen Randgewässer (mit einer Salinität von 5 <strong>und</strong> weniger)<br />

als Laichareale. Diese sind nach dem Fischereirecht Mecklenburg-Vorpommerns größtenteils Laichschonbezirke,<br />

in denen die Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Mai jeden<br />

Jahres verboten ist (§ 12 Abs. 1 KüFVO). Zu diesen Gebieten zählen die Flachwasserbereiche Deviner<br />

See, Puddeminer Wiek, Kemlade, Gustower Wiek <strong>und</strong> Wamper Wiek.<br />

Die herausragende Bedeutung des Strelas<strong>und</strong>s als Aufwuchs- <strong>und</strong> Weidegebiet bestätigen die Untersuchungen<br />

von LÖSER (2004), innerhalb derer 20 Fischarten aus 10 Familien nachgewiesen werden<br />

konnten. Dabei wurden von den folgenden 17 Arten Larven als auch Juvenile dokumentiert: Dreistachliger<br />

Stichling, Neunstachliger Stichling, Hering, Sprotte, Grasnadel, Kleine Schlangennadel,<br />

Strandgr<strong>und</strong>el, Sandgr<strong>und</strong>el, Schwarzgr<strong>und</strong>el, Schwimmgr<strong>und</strong>el, Barsch, Zander, Tobiasfisch, Hornhecht,<br />

Plötze, Hecht <strong>und</strong> Blei. Ausschließlich ältere Tiere wurden von Fl<strong>und</strong>er, Ukelei <strong>und</strong> Güster gefangen.<br />

Nach LÖSER (2004) waren im Strelas<strong>und</strong> die Bereiche Parow <strong>und</strong> Schwedenschanze (Festlandseite)<br />

sowie Wussitzer Haken <strong>und</strong> Proßnitzer Schanze (Rügen) als Aufwuchsgebiet von größter Bedeutung.<br />

Der Strelas<strong>und</strong> stellt ein Wandergebiet für hauptsächlich anadrome Fischarten dar, die nur zeitweilig<br />

das Gebiet als Weidegebiet nutzen. Der Aal als einzige katadrome Art nutzt das Gebiet als Durchzugsraum<br />

<strong>und</strong> auch als Weideplatz. Einige limnische Arten (Plötze, Blei, Barsch, Zander) bilden im<br />

Brackwasser Wanderformen aus, die den Kubitzer Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> daher überwiegend als<br />

Wanderungsgebiet nutzen (THIEL et al. 2005a). Für den Rügenschen Frühjahrshering ist der Strelas<strong>und</strong><br />

in Bezug auf An- <strong>und</strong> Abwanderungen von Bedeutung, wobei besonders reich strukturierte <strong>und</strong><br />

mit Seegras <strong>und</strong> Algen bewachsene Flachwasserzonen als Laichplätze dienen (THIEL et al. 2005a).<br />

Des Weiteren ist der Hafen Strals<strong>und</strong> ein wichtiges Überwinterungsgebiet im Bereich Strelas<strong>und</strong>, in<br />

das sich bei absinkenden Wassertemperaturen zahlreiche Zander, Barsche, Hechte sowie andere<br />

Arten zurückziehen. Zum Schutz <strong>und</strong> für die Gewährleistung der notwendigen Ruhe der Fischbestände<br />

ist die Ausübung der Fischerei zeitlich sowie räumlich begrenzt <strong>und</strong> darf deshalb im Strals<strong>und</strong>er<br />

Hafen von November bis März nur unter starken Einschränkungen durchgeführt werden (RICHTER<br />

2004; http://www.lallf.de/Fischerei-aktuell.118.0.html).<br />

Rügenscher Frühjahrshering<br />

Der Greifswalder Bodden <strong>und</strong> die Küstenareale um Rügen stellen die wichtigsten Laichareale für den<br />

Western Baltic Sea Herring (WBSH) bzw. Skando-Atlantischen Hering. Ca. 70-80% des Nachwuchses<br />

in der westl. Ostsee (IIIa, SD22-24) stammt aus diesem Gebiet (mdl. Mitt. Zimmermann, 1/2009 -<br />

OSF).<br />

Für eine Lokalisierung der Laichplätze des Rügenschen Frühjahrshering im Bereich des Strelas<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> ihr Potential als Laichgr<strong>und</strong>/-substrat liegt nach aktuellen Recherchen keine Datenlage vor. Potentielle<br />

Laichareale liegen in Tiefenbereichen zwischen 0,5 m <strong>und</strong> 6 m <strong>und</strong> sind geb<strong>und</strong>en an entsprechendes<br />

Hartsubstrat <strong>und</strong> geeignetem Makrophytenaufwuchs. In der Regel werden Laichareale<br />

über das zeitliche <strong>und</strong> räumliche Auftreten von Heringslarven abgeschätzt, da z.B. die Verteilung <strong>und</strong><br />

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der Bedeckungsgrad von Makrophyten interannuellen Schwankungen unterliegen <strong>und</strong> somit geeignete<br />

Laichareale nicht beständig am selben Ort lokalisiert sind.<br />

Referenzen:<br />

Das Vorkommen von Heringslaich ist umso intensiver je dichter das Substratangebot pro Fläche<br />

(kompakte Geröllmassen) ist, d.h. desto intensiver erfolgt Laichablage (SCABELL, 1988); nach LILL<br />

(1979, 1982) ist das für den Laichakt notwendige pflanzliche Substrat an lockere bis kompakte Geröllmassen<br />

geb<strong>und</strong>en, d.h. ein wesentlicher Faktor ist Rauhigkeit des Gewässergr<strong>und</strong>es. Auch SCA-<br />

BELL & JÖNSSON (1986) zeigen diesen Zusammenhang auf.<br />

Ein weiterer Faktor stellt die Sichttiefe (vs. Eutrophierung) dar, da höhere Sichttiefen die Nutzung<br />

mehrerer Tiefenschichten durch Makrophyten zulassen <strong>und</strong> somit auch ein höheres Angebot an<br />

Laichsubstrat zur Verfügung steht (SCABELL, 1988). Nach SCABELL & JÖNSSON (1986) liegt die Bewuchsgrenze<br />

für die Makrophyten im Bereich um Rügen bei 6 m.<br />

Prinzipiell hebt BIESTER (1986) die Wichtigkeit des Strelas<strong>und</strong>es als Laichareal hervor. Nach seinen<br />

Aussagen stellt der Strelas<strong>und</strong> bis zu 70% des Laichpotentials des Greifswalder Boddens, als wichtigstes<br />

Laichgebiet für den Skando-Atlantischen Hering, dar.<br />

Für den Termin der Laichsaison in den Bereichen um die Insel Rügen gibt es sehr umfangreiche Untersuchungen.<br />

Sowohl BIESTER (1986) <strong>und</strong> SCABELL (1988) als auch KLINKHARDT (1996) heben den<br />

Monat April als Hauptlaichzeit hervor (s. Abb. 60). Dabei reicht die gesamte Laichsaison von Februar<br />

bis Juni, wobei die Monate April <strong>und</strong> Mai die höchsten Laichaktivitäten aufweisen. Auch die traditionelle<br />

Heringsfischerei zeigt das Maximum in diesen Monaten (s. Greifsw. = Greifswalder Bodden<br />

Rügen1 = Stettiner Haff, Peenestrom, Strelas<strong>und</strong>, Großer Jasm<strong>und</strong>er u. Kleiner<br />

Jasm<strong>und</strong>er Bodden, Hiddensee<br />

Abb. 61).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 175/711<br />

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Abb. 60: Termine der Laichaktivitäten (aus: Scabell, 1988)<br />

Greifsw. = Greifswalder Bodden<br />

Rügen1 = Stettiner Haff, Peenestrom, Strelas<strong>und</strong>, Großer Jasm<strong>und</strong>er u. Kleiner<br />

Jasm<strong>und</strong>er Bodden, Hiddensee<br />

Abb. 61:<br />

Zeitliche Verteilung der Heringsfischerei an den inneren Küstengewässern der<br />

deutschen Ostseeküste.<br />

Nach BIESTER (1986) ist der Saison- Laichbeginn im starken Maße von der Entwicklung des Temperaturverlaufs<br />

im Frühjahr abhängig. Der Beginn des Laichens lag trotz späterer Erwärmung durch einen<br />

langen bzw. harten Winter in allen Untersuchungen zwischen März <strong>und</strong> April (Laichstart ab ca. 4°C;<br />

SCABELL, 1988). Dabei konnte keine wesentliche Verlängerung der Laichaktivitäten durch einen späteren<br />

Saisonbeginn festgestellt werden.<br />

Für das Auftreten von Heringslarven wird autorenübergreifend der Mai als der Monat mit den höchsten<br />

Larvenab<strong>und</strong>anzen beschrieben. Dieser Sachverhalt konnte auch durch eigene Untersuchungen des<br />

IFAÖ im Jahr 2009 bestätigt werden (s. Abb. 62).<br />

Seite 176/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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16,00<br />

14,00<br />

12,00<br />

mittlere Ind. / m³<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

Referenz<br />

west<br />

ost<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

08.05.08 09.06.08 26.06.08<br />

Abb. 62:<br />

Mittlere Individuendichte des Herings in den Bongofängen westlich <strong>und</strong> östlich<br />

des Auslaufkanals im Greifswalder Bodden, Frühjahr 2008 (IfAÖ, 2009)<br />

Das Larvenauftreten bzw. ihre Entwicklung ist stark von den Wassertemperaturen abhängig <strong>und</strong> kann<br />

zwischen 7 Tagen (bei ca. 14°C) <strong>und</strong> 30 Tagen (bei ca. 4°C) liegen (KLINKHARDT, 1996). Somit ergeben<br />

sich Larvennachweise bis in den Juni (vgl. Abb. 62), dass heißt mit der Abnahme des Hauptlaichgeschehens<br />

ergibt sich auch eine zeitversetzte Abnahme der Larvennachweise, also die höchsten<br />

Nachweise von Heringslarven im Mai <strong>und</strong> zu Mitte/Ende Juni nur noch sehr geringe Nachweise (deckt<br />

sich mit Arbeiten von BIESTER, 1979, 1986; BRIELMANN, 1981; IFAÖ 2009).<br />

Nach experimentellen Studien von MESSIEH et al. (1981), JOHNSTON & WILDISH (1981) <strong>und</strong> APPEL-<br />

BERG, M. et al. (2005) zeigen Heringe eine ausgesprochene Sensitivität gegenüber Sedimentationen<br />

in der Wassersäule. Ein Meidungsverhalten erfolgt bei 6 – 12 mg Sediment pro Liter. Im Falle von<br />

Heringslarven könnte es zu einer erhöhten Mortalität kommen, da Heringslarven nur durch Verdriftung<br />

größere Strecken zurücklegen können.<br />

Seit 1977 gibt es ein jährliches Larvensurvey durch das OSF (Institut für Ostseefischerei bzw. seinen<br />

Vorgängern) im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> in Bereichen des Strelas<strong>und</strong>es. Seit 2008 sind diese Daten<br />

Gr<strong>und</strong>lage für Bestandsberechnungen des ICES <strong>und</strong> sollten daher durch entsprechende Baumaßnahmen<br />

nicht gestört bzw. behindert werden (vgl. Abb. 63 <strong>und</strong> Tab. 65). Nach Informationen des OSF<br />

wird das Heringslarvensurvey für das Jahr 2010 bis zum 02.07.2010 durchgeführt werden (mdl. Mitt.<br />

von Dorrien, 5/2010 - OSF). Hier sollte eine Absprache bzw. Abstimmung zwischen Bauvorhabenden<br />

<strong>und</strong> den verantwortlichen Personen des OSF stattfinden.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 177/711<br />

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Abb. 63:<br />

Lage der jährlich untersuchten Stationen des Heringslarvensurvey im Bereich des<br />

Greifswalder Boddens, des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Pommerschen Bucht (OSF, 2008)<br />

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Tab. 65: Stationsübersicht mit Positionen zum Heringslarvensurvey (OSF, 2008)<br />

Arten mit internationalem Schutzstatus, alle Trassenvarianten<br />

Der Europäische Stör (Acipenser sturio) ist in der deutschen Ostsee ausgestorben (FRI-<br />

CKE et al. 1996) bzw. äußerst selten. THIEL & WINKLER (2004, 2005, 2007) verweisen auf historische<br />

Nachweise der Art im betrachteten Seegebiet (1951 östlich der Oderbank, 18 Nachweise im Greifs-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 179/711<br />

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walder Bodden <strong>und</strong> ein Nachweis in der Peene im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert). Bisherige Ansiedlungsprojekte<br />

des Atlantischen Störs (Acipenser oxyrinchus) sind gescheitert. Weitere Ansiedlungsprojekte in der<br />

Odermündung werden durchgeführt. Eine sich selbst erhaltende Störpopulation ist in den Kabeltrassenkorridoren<br />

nicht zu erwarten.<br />

Meerneunaugen (Petromyzon marinus) leben in küstennahen Zonen, in <strong>und</strong> vor den Mündungen der<br />

großen Flüsse. Das Verbreitungsgebiet der Art reicht bis Süd-Finnland. Die adulten Tiere, die bis zu<br />

1 m lang werden können, wandern im Frühjahr (März bis Juni) aus dem Meer in die Flüsse, um an<br />

sandig-kiesigen mäßig durchströmten Stellen oder strömungsberuhigten Buchten ihren Laich abzulegen.<br />

Nach dem Laichen sterben die Adulten, die Larven leben 2 - 5 Jahre im Süßwasser. Nach der<br />

Metamorphose wandern die Jungtiere ins Meer <strong>und</strong> bleiben dort etwa 3 - 4 Jahre. Sie ernähren sich<br />

an <strong>und</strong> von (Ektoparasit) Fischen. Der Bestand der Meerneunaugen ist durch Wasserbaumaßnahmen<br />

sowie durch Gewässerverschmutzung, insbesondere Eutrophierung stark rückläufig. In Deutschland<br />

ist diese Art „stark gefährdet“ (FRICKE et al. 1998) <strong>und</strong> in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls „stark<br />

gefährdet“ (WINKLER et al. 2002). Die Bestandsdichte im Ostseebereich ist äußerst gering. In der Nähe<br />

des Untersuchungsraums wurde die Art im Greifswalder Bodden nachgewiesen, jedoch nicht im Peenestromgebiet.<br />

Nach THIEL & WINKLER (2004) gibt es einen Nachweis eines Meerneunauges aus dem<br />

Jahr 2001 in den Küstengewässern vor Usedom (vgl. nachfolgende Abb. 68). In Deutschland ist diese<br />

Art „stark gefährdet“ (FRICKE et al. 1998).<br />

Abb. 64: Meerneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004)<br />

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Das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie wurde im Peenestromgebiet<br />

<strong>und</strong> im Greifswalder Bodden nachgewiesen. Nur im Peene-Oderhaffgebiet sind laut<br />

WINKLER et al. (2002) größere Bestände anzutreffen. Nach WATERSTRAAT (in lit. 2003) stellt der<br />

Greifswalder Bodden gegenwärtig ein Nahrungsgebiet für die marine Lebensphase des Flussneunauges<br />

dar. Regelmäßig werden Einzelexemplare gefangen. Diese Situation trat auch schon in den 70er<br />

<strong>und</strong> 80er Jahren des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts (WINKLER 1989) auf. SUBKLEW (1982) kannte dagegen<br />

keine aktuellen F<strong>und</strong>e im Bodden, verweist aber auf alte Museumspräparate aus dem 19. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

("von hiesigen Fischern"). Die wichtigsten Reproduktionsgebiete <strong>und</strong> Aufwuchsgebiete des jetzigen<br />

Bestandes liegen in den Peenezuflüssen (WATERSTRAAT & KRAPPE 2000), im Einzugsgebiet der Trebel<br />

im <strong>Raum</strong> Semlow (UMWELTPLAN 2003) <strong>und</strong> im Odergebiet (WITKOWSKI 1996). Vermutlich gab es<br />

auch im Einzugsgebiet des Greifswalder Boddens früher Laichplätze (Ryck), genaue Informationen<br />

sind nicht zu erlangen. Nach THIEL & WINKLER (2004) gibt es einen Nachweis eines Flussneunauges<br />

aus dem Jahr 2003 in den Küstengewässern vor Usedom. Ein Vorkommen wird für den Untersuchungsraum<br />

potenziell angenommen (Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet). In der nachfolgenden Abb. 65<br />

werden diese Flussneunaugennachweise illustriert.<br />

Abb. 65: Flussneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004)<br />

Die Bestände der Finte sind seit dem Zweiten Weltkrieg im vorpommerschen Küstenbereich katastrophal<br />

zusammengeschmolzen <strong>und</strong> aktuelle Nachweise aus der Oderbucht waren bis Mitte der 90er<br />

Jahre äußerst selten geworden (WINKLER et al. 1991). Nach aktuellen Angaben wird diese Art neuerdings<br />

wieder häufiger im Oderhaffbereich festgestellt (WINKLER & SCHRÖDER 2003). Die Art lebt an den<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 181/711<br />

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europäischen Küstengebieten außer dem nördlichen Skandinavien. Reine Süßwasserformen gibt es<br />

vor allem in Oberitalien. Diese Art benötigt als maßgebliche Bestandteile für das Laichen sandige<br />

Bereiche (WINKLER mdl. Mitt. 2001). Durch die im F+E-Vorhaben THIEL & WINKLER (2004) durchgeführten<br />

Probennahmen <strong>und</strong> der mit diesem Projekt vorgenommenen gezielten Sammlung von Informationen<br />

aus der kommerziellen Fischerei, Sportfischerei <strong>und</strong> Fischereiforschung „konnten die a-<br />

nadromen FFH-Anhang II-Fischarten Finte, Flussneunauge <strong>und</strong> Meerneunauge in bestimmten AWZ-<br />

FFH-Gebieten bzw. in küstennahen Gewässern der Pommerschen Bucht <strong>und</strong> in weiteren Regionen<br />

der Ostsee“ sowie der Schnäpel in küstennahen Gewässern nachgewiesen werden (s. Abb. 66).<br />

Abb. 66:<br />

Von THIEL & WINKLER (2007) erfasste Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie<br />

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Für die AWZ der Ostsee wird demnach eine Verbreitung der Finte im Gebiet der Oderbank deutlich.<br />

Außerdem werden Vorkommen der Finte für das Gebiet des Kleinen Belt, des Großen Belt <strong>und</strong> des<br />

Kattegat ausgewiesen. Ein Vorkommen dieser Art wird für den Untersuchungsraum potenziell angenommen<br />

(Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet einzelner Exemplare). Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsraum<br />

wird potenziell angenommen (F<strong>und</strong>punkt Halbinsel Jasm<strong>und</strong> bei Saßnitz, nördlich des<br />

Untersuchungsraums).<br />

Der Maifisch wird von verschiedenen Autoren als „ausgestorben“ angegeben. In PETERSEN et al.<br />

(2004) sind zwei F<strong>und</strong>punkte im Strelas<strong>und</strong> nach 1990 angegeben (vgl. Abb. 66 <strong>und</strong> Abb. 67). Laut<br />

WINKLER et al. (2002) in M-V bisher nur als Wandergast in der Elbe zu erwarten. Der oben genannte<br />

F<strong>und</strong>punkt datiert auf das Jahr 1998 (Sammlung DMM). Ein weiteres Tier wurde an der polnischen<br />

Ostseeküste gefangen.<br />

Abb. 67: Aktuelle Maifischnachweise (aus: PETERSEN et al. 2004)<br />

II.2.11.3 Bestandsbewertung Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung<br />

Da im Bereich südliches Arkonabecken <strong>und</strong> in den Nordrügenschen Boddengewässern keine bzw. nur<br />

einige gefährdete Fischarten nachgewiesen wurden, wird dieses Gebiet mit gering- bis mittelwertig<br />

bewertet. In dem Untersuchungsraum Strelas<strong>und</strong> (<strong>und</strong> Kubitzer Bodden) wurden 6 Fischarten (Meerneunauge,<br />

Zährte, Flussal, Wels, Meerforelle, Stint) nachgewiesen, die als gefährdet in der „Roten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 183/711<br />

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Liste für Mecklenburg-Vorpommern“ verzeichnet sind <strong>und</strong> 4 Arten, die sich auf der Vorwarnliste<br />

(Rapfen, Ostseeschnäpel, Dorsch, Aalquappe) befinden. Schon ausgestorben ist der Atlantische Stör<br />

<strong>und</strong> vom Aussterben bedroht sind das Flussneunauge <strong>und</strong> die Finte. Darüber hinaus sind 7 Fischarten<br />

(Flussneunauge, Meerneunauge, Atlantischer Stör, Alse, Finte, Rapfen, Lachs) im Anhang II der FFH-<br />

Richtlinie aufgeführt. Für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Fischarten sind für deren<br />

Erhalt besondere Schutzgebiete auszuweisen. Insgesamt wird dieses Kriterium als mittel bewertet.<br />

Regionale bzw. überregionale Bedeutung<br />

Die Bedeutung der Gewässer um Rügen <strong>und</strong> vor allem des Strelas<strong>und</strong>es liegt in deren Nutzung als<br />

Laichareal sowie Aufwuchsgebiet, besonders durch den kommerziell genutzten Rügenschen Frühjahrshering<br />

<strong>und</strong> weiteren marinen <strong>und</strong> euryhalinen Fischarten (z. B. Hornhecht). Aufgr<strong>und</strong> des häufigen<br />

Vorkommens dieser Fischgemeinschaft wird das Kriterium regionale <strong>und</strong> überregionale Bedeutung<br />

als gering eingestuft.<br />

Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart<br />

Der Strelas<strong>und</strong> ist zusammen mit dem Kubitzer Bodden das artenreichste Gewässer der gesamten<br />

Ostsee <strong>und</strong> umfasst den größten Fischreichtum. Das Kriterium Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart wird aufgr<strong>und</strong> des<br />

beständigen <strong>und</strong> regelmäßigen Auftretens der Fischfauna in allen untersuchten Bereichen mit der<br />

Einstufung mittel bewertet.<br />

Natürlichkeit<br />

Die Beurteilung der Natürlichkeit wird wegen der intensiven Fischerei auf den Frühjahrshering als<br />

gering eingestuft.<br />

Gesamtbewertung<br />

Das Untersuchungsgebiet, im Besonderen der Strelas<strong>und</strong>, ist ein Verbreitungsgebiet für marine, marin-ästuarine,<br />

ästuarine, anadrome, katadrome sowie limnische Fischarten, welche in eher geringen<br />

Dichten auftreten. Auf den Rügenschen Frühjahrshering wird ein intensiver Fischereidruck ausgeübt.<br />

Der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Nordrügenschen Boddengewässer dienen den Jung- <strong>und</strong> Kleinfischen als<br />

Aufwuchs- sowie als Weidegebiet. Einige Arten nutzen darüber hinaus den Strals<strong>und</strong>er Hafen als<br />

Winterlager. Des Weiteren sind die gefährdeten Fischarten auf der Roten Liste Mecklenburg-<br />

Vorpommerns sowie die Arten im Anhang II der FFH-Richtlinie bei der Gesamtbewertung zu berücksichtigen,<br />

welche jedoch in geringen Dichten auftreten. Demnach wird die Bedeutung der untersuchten<br />

Gewässer mit mittelwertig eingeschätzt.<br />

Die Bewertungsansätze sind weiter unten für die Untersuchungsräume Haupttrassen nördlich Rügen,<br />

Wittower Fähre <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> aufgeführt (Tab. 66)<br />

Seite 184/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Tab. 66:<br />

Zusammenfassende Bewertung für Fische<br />

Aquatorium<br />

Besonderheiten für<br />

Fische<br />

Seltenheit /<br />

Gefährdung<br />

Vielfalt /<br />

Eigenart<br />

Natürlichkeit<br />

Regionale<br />

<strong>und</strong> überregionale<br />

Bedeutung<br />

Gesamt-<br />

Wertstufe<br />

/äußere<br />

Pommersche<br />

Bucht<br />

südliches Arkonabecken<br />

(Offshore-<br />

Trasse Off. I, II,<br />

III)<br />

Anwanderungen an<br />

die Flachwasserbereiche<br />

Keine gefährdeten<br />

Arten<br />

(RLMV, FFH)<br />

nachgewiesen:<br />

geringwertig<br />

Nordrügensche<br />

Bodden mit<br />

Flachwasserbereiche<br />

dienen als Laich- u.<br />

Rassower<br />

Strom <strong>und</strong><br />

Breetzer Bodden<br />

(Trasse an<br />

der Wittower<br />

Fähre - Offshore-Trasse<br />

Off.<br />

VII)<br />

Aufwuchsgebiet für<br />

Jung- <strong>und</strong> Kleinfische;<br />

3 Arten gefährdet<br />

(RLMV); 3 Arten im<br />

Anhang II (FFH-RL);<br />

Laichgebiete: Seegras<br />

<strong>und</strong> Algenbewuchs in<br />

Flachwasserbereichen<br />

mittelwertig<br />

(Arten des<br />

Häufiges<br />

Vorkommen<br />

der Fischgemeinschaft:<br />

geringwertig<br />

Beständiges<br />

<strong>und</strong> regelmäßiges<br />

Auftreten<br />

der Fischfauna:<br />

mittelwertig<br />

Intensive Fischerei<br />

auf den<br />

Frühjahrshering:<br />

geringwertig<br />

mittelwertig<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

(Offshore-<br />

Trasse Off IV,<br />

V, VI)<br />

Nutzung als Winterlager,<br />

Laich- <strong>und</strong> Aufwuchsgebiet;<br />

6 Arten gefährdet<br />

(RLMV); 7 Arten im<br />

Anhang II (FFH-RL);<br />

Wandergebiet für<br />

Anhangs II der<br />

FFH-RL <strong>und</strong><br />

RLMV)<br />

anadrome Arten <strong>und</strong><br />

eine katadrome Art;<br />

Laichgebiete: Seegras<br />

<strong>und</strong> Algenbewuchs in<br />

Flachwasserbereichen<br />

II.2.12 Rastvögel - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

Da hier ausschließlich Offshore-Trassenvarianten ohne Landanteil betrachtet werden, erfolgt keine<br />

Berücksichtigung von Brutvögeln. Auf dem Meer Futter suchende Brutvögel, werden bei den Rastvögeln<br />

mitberücksichtigt. Die Artengruppe Zugvögel wird hier ebenfalls nicht betrachtet, da sich durch<br />

die an der Verlegung beteiligten Schiffe keine Betroffenheiten für Zugvögel ergeben, die über jene des<br />

gesamtgesellschaftlich akzeptierten Schiffsverkehrs in den betrachteten Seegebieten hinausgehen.<br />

Auf dem Meer rastende Zugvögel, werden bei den Rastvögeln mitbetrachtet.<br />

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II.2.12.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Rastvögel<br />

Für Vögel bestehen umfangreiche Informationen auf der Gr<strong>und</strong>lage der SAS (Seabirds-at-Sea Datenbank)<br />

die z. B. mit GARTHE & SONNTAG (2004) sowie mit dem MINOS/MINOS+-Projekt (GART-<br />

HE et al. 2004b) aufbereitet wurden. Des Weiteren können weitere Zählungen <strong>und</strong> Literatur genannt<br />

werden (Auswahl):<br />

- Rastvogelzählungen (vor allem Wintervogel-Zählung) (LUNG)<br />

- Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong> überwinternde<br />

Wat- <strong>und</strong> Wasservögel (LUNG M-V 2007), hierzu auch IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> (2007d)<br />

- Meeresenten-Flugzeugzählungen an der Ostseeküste von Mecklenburg-Vorpommern (ab Winter<br />

1991/92, 1993/94, 1994/95, 1996/97, 1998/99, 2000/01; 2002/2003 z. B. NEHLS et al. 2003, IFAÖ<br />

2007d)<br />

- Untersuchungen zum Vorkommen <strong>und</strong> zur Ökologie der Bodenfauna <strong>und</strong> von Meeresenten im<br />

Bereich Greifswalder Bodden/Pommersche Bucht (GOAP 11 , TRUMP-Projekt 12 )<br />

- im Zeitraum von 1987 bis 1997 durch die dänische Firma Ornis Consult Ltd. durchgeführte 12<br />

Zählungen in der südwestlichen Ostsee (aus der von Ornis Consult Ltd. entwickelten BALTSAS-<br />

Datenbank wurden für dieses Gutachten durch SKOV et al. (2000) (DHI) die Daten für das Seegebiet<br />

der deutschen Hoheitsgewässer <strong>und</strong> AWZ selektiert).<br />

- Internationale Wasservogelzählung mit landseitiger Erfassung der Rastbestände entlang der Küste<br />

Mecklenburg-Vorpommerns seit mehr als 30 Jahren (NEHLS & STRUWE 1998 sowie GARTHE et<br />

al. 2003)<br />

- Die Karte zur Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong><br />

überwinternde Wat- <strong>und</strong> Wasservögel vom 05. Dezember 2008 wird einbezogen (LUNG M-V<br />

2008). Weiterhin wird das dazu gehörende Fachgutachten von I.L.N. & IFAÖ (2007) einbezogen.<br />

Weitere relevante Literatur:<br />

DURINCK, J., SKOV, H., JENSEN, F.P. & S. PIHL (1994):<br />

Important marine areas for wintering birds in the Baltic Sea. Copenhagen.<br />

GARTHE, S. (2003):<br />

Erfassung von Rastvögeln in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Abschlussbericht für das<br />

F+E-Vorhaben FKZ: 802 85 280 - K 1 (B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz). Büsum.<br />

GARTHE, S. & N. SONNTAG (2004):<br />

Erfassung von Meeressäugetieren <strong>und</strong> Seevögeln in der deutschen AWZ von Ost- <strong>und</strong> Nordsee<br />

(EMSON): <strong>Teil</strong>vorhaben Seevögel. Zwischenbericht für das F+E-Vorhaben FKZ: 802 85 260 des<br />

B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz).<br />

GARTHE, S.; ULLRICH, N.; WEICHLER, T.; DIERSCHKE, V.; KUBETZKI, U.; KOTZERKA, J.; KRÜGER, TH.; SONN-<br />

TAG, N. & A.J. HELBIG (2003):<br />

See- <strong>und</strong> Wasservögel der deutschen Ostsee. Verbreitung, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz. Landwirtschaftsverlag,<br />

Münster-Hiltrup: 170 S.<br />

GARTHE, S.; DIERSCHKE, V.; WEICHLER, T. & P. SCHWEMMER (2004):<br />

<strong>Teil</strong>projekt 5 – Rastvogelvorkommen <strong>und</strong> Offshore-Windkraftnutzung: Analyse des Konfliktpotentials<br />

für die deutsche Nord- <strong>und</strong> Ostsee. In: Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee: Gr<strong>und</strong>lagen<br />

zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. Endbericht, Landesamt für den Nationalpark<br />

Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Tönning: 195-333.<br />

11 Greifswalder Bodden <strong>und</strong> Oder-Ästuar Austausch-Prozesse<br />

12 TRUMP - Transport- <strong>und</strong> Umsatzprozesse in der Pommerschen Bucht<br />

Seite 186/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


HEINICKE, T. & G. NOWALD (2005):<br />

Übersicht zu Rast- <strong>und</strong> Winterbeständen ausgewählter Wasservogelarten in Mecklenburg-<br />

Vorpommern als Gr<strong>und</strong>lage zur Ausweisung weiterer Vogelschutzgebiete. Abschlussbericht im<br />

Auftrag des Umweltministeriums M-V.<br />

NEHLS, H.W. & B. STRUWE-JUHL (1998):<br />

Die Wasservogelbestände der deutschen Ostseeküste in den Mildwintern 1991-1995. Seevögel;<br />

19: 105-115.<br />

NEHLS, H.-W.; LAMBERT, K. & H.-H. ZÖLLICK (1992-2004):<br />

Bestand <strong>und</strong> Verbreitung der Meeresenten auf der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern im Mittwinter<br />

1992-2003. unveröff. Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums M-V.<br />

SCHELLER, W.; STRACHE, R.; EICHSTÄDT, W. & E. SCHMIDT (2002):<br />

Important Bird Areas (IBA) in Mecklenburg-Vorpommern. Ornithologische Arbeitsgemeinschaft<br />

Mecklenburg-Vorpommern e. V.: 178 S.<br />

SONNTAG, N.; MENDEL, B.; & S. GARTHE (2006):<br />

Die Verbreitung von See- <strong>und</strong> Wasservögeln in der deutschen Ostsee im Jahresverlauf. Vogelwarte<br />

44: 81-112.<br />

Für Küstenvögel erfolgten Kartierungen durch die Ornithologischen Arbeitsgemeinschaften der Länder<br />

<strong>und</strong> werden regelmäßig Erfassungen in den wichtigsten Küstenvogel-Brutgebieten durchgeführt:<br />

KÖPPEN, U. (2001):<br />

Brutbestände der Küstenvögel in Schutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns in den Jahren 1999<br />

<strong>und</strong> 2000. Seevögel; 22/4: 104-105.<br />

MÜLLER, S. (1994-2008):<br />

Bemerkenswerte avifaunistische Beobachtungen aus Mecklenburg-Vorpommern – Jahresbericht.<br />

Orn. R<strong>und</strong>brief Meckl. Vorp. 1994-2008.<br />

Hinweise zur Bedeutung der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek als Winterrastgebiet sind in:<br />

IFAÖ (2005c):<br />

Vorkommen von See- <strong>und</strong> Zugvögeln in der westlichen Ostsee (Schwerpunkt deutsche AWZ). Institut<br />

für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei Rostock.<br />

enthalten.<br />

Spezifisch für die Varianten im Strelas<strong>und</strong> ist folgende Literatur verwendbar:<br />

HELBIG, A. J.; HEINICKE, TH.; KUBE, J.; ROEDER, J. & J. STEUDTNER (2001):<br />

Ornithologischer Jahresbericht 1998 für Rügen, Hiddensee <strong>und</strong> Greifswalder Bodden. Berichte der<br />

Vogelwarte Hiddensee; 16: 77-149.<br />

HOLZ, R. (1989):<br />

Das Leben der Wildgänse am Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum 5: 69-85.<br />

I.L.N. (1996):<br />

Landschaftsökologische Bewertung des Greifswalder Boddens unter besonderer Berücksichtigung<br />

seiner Bedeutung als Europäisches Vogelschutzgebiet <strong>und</strong> als Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung.<br />

Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Abteilung Naturschutz, Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz Greifswald.<br />

LEIPE, T. (1986):<br />

Über die Ursachen der Nachtaktivität von Bergenten (Aythya marila) <strong>und</strong> Reiherenten (Aythya fuligula)<br />

am Greifswalder Bodden außerhalb der Brutzeit. In: Mitt. Zool. Mus. Berlin, 62 Suppl.: Ann.<br />

Orn., S. 117-125.<br />

LEIPE, T. (1989):<br />

Der Greifswalder Bodden als international bedeutendes Rastgebiet für nordische Tauch- <strong>und</strong> Meeresenten.<br />

In. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: S. 63-69.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 187/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


NEHLS, H.W. (1996):<br />

Die Vogelwelt im Seegebiet südlicher Strelas<strong>und</strong>, zentraler Greifswalder Bodden <strong>und</strong> auf der Ostsee<br />

vor dem Boddeneingang - Einschätzung der Auswirkungen des Ausbaus der B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />

Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong> auf die Wasservögel. Rostock.<br />

UMWELTPLAN (2005):<br />

Rastphänologie <strong>und</strong> Rastaufkommen der Zielarten des Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“.<br />

Anlage II, UmweltPlan GmbH im Auftrag des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau des Landes M-<br />

V, Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung, Strals<strong>und</strong>, Mai 2005.<br />

Die vorn genannten Datengr<strong>und</strong>lagen werden für das ROV aufbereitet <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für die Bewertungen<br />

genutzt.<br />

Anmerkung: Da keine Gebäude oder Anlagen mit Barrierewirkungen oder Kollisionsgefährdung für<br />

Zugvögel errichtet werden sollen, wird keine Zugvogeluntersuchung durchgeführt.<br />

II.2.12.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Rastvögel<br />

Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Offshore<br />

Für die <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie für das Offshore-Windparkvorhaben „ARCADIS Ost 1“ wurden im<br />

Zeitraum Oktober 2007 bis Februar 2009 mittels schiffs- <strong>und</strong> flugzeuggestützter Untersuchungen die<br />

räumliche Verteilung <strong>und</strong> saisonale Dynamik der Rastvorkommen von Seevögeln im Seegebiet des<br />

südlichen Arkonabeckens untersucht (IFAÖ unveröffentl.). Nachfolgend werden das saisonale Auftreten<br />

der Arten sowie Bestandsschätzungen überwiegend auf Gr<strong>und</strong>lage der Flugzeugzählungen dargestellt.<br />

Das Untersuchungsgebiet der Flugzeugzählung umfasst das Seegebiet der geplanten Trassenvarianten<br />

Off. II <strong>und</strong> Off. III unter Ausschluss der küstennahen Bereiche sowie den Offshorebereich<br />

für die Trassenvariante Off. I unter Ausschluss der Prorer Wiek (Abb. 68).<br />

Seite 188/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 68:<br />

Lage des Untersuchungsgebiets mit Flugzeugtransekten<br />

Insgesamt wurden 23 Seevogelarten erfasst (Tab. 67). Bei der Berechnung der Stetigkeiten wurden<br />

auch Zählungen berücksichtigt, bei denen die jeweilige Art nicht rastend, sondern nur fliegend beobachtet<br />

wurde (z. B. Eiderente).<br />

Tab. 67:<br />

Im südlichen Arkonabecken erfasste Seevogelarten (einschließlich fliegender<br />

Vögel <strong>und</strong> Vögel außerhalb der Transekte) <strong>und</strong> ihr internationaler Schutzstatus<br />

(nach Schiffszählungen 2007-2009, IfAÖ unveröffentl.)<br />

Art Stetigkeit Status<br />

EU-VRL 1<br />

Status<br />

AEWA²<br />

Prachttaucher Gavia arctica 77% I X<br />

Sterntaucher Gavia stellata 77% I X<br />

Seetaucher Gavia sp. 85%<br />

Gelbschnabeltaucher Gavia adamsii* 8% X<br />

Haubentaucher Podiceps cristatus 15%<br />

Lappentaucher Podiceps sp.* 8%<br />

Kormoran Phalacrocorax carbo 54% X<br />

Eiderente Somateria mollissima* 54% X<br />

Trauerente Melanitta nigra 85% X<br />

Samtente Melanitta fusca 69% X<br />

Samt/Trauerente Melanitta sp.* 8% X<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 189/711<br />

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Art Stetigkeit Status<br />

EU-VRL 1<br />

Eisente Clangula hyemalis 69% X<br />

Mittelsäger Mergus serrator 38% X<br />

Gänsesäger Mergus merganser* 38% II X<br />

Raubmöwe sp. 8%<br />

Spatelraubmöwe Stercorarius pomarinus 8%<br />

Zwergmöwe Larus minutus* 23% I X<br />

Lachmöwe Larus ridib<strong>und</strong>us* 31% X<br />

Sturmmöwe Larus canus 85% X<br />

Heringsmöwe Larus fuscus 15% X<br />

Silbermöwe Larus argentatus 100% X<br />

Mittelmeermöwe Larus michahellis 8% X<br />

Steppenmöwe Larus cachinnans 23% X<br />

Mantelmöwe Larus marinus 92% X<br />

Großmöwe Larus sp. 62%<br />

Gryllteiste Cepphus grylle 15%<br />

Trottellumme Uria aalge 100%<br />

Tordalk Alca torda 77%<br />

Alken F: Alcidae sp. 85%<br />

1 Angegeben sind die in Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten<br />

² Angegeben sind die Arten, die dem Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommen (AEWA) unterliegen<br />

* Art wurde ausschließlich fliegend beobachtet<br />

F: = Familie, sp. = unbestimmte Art<br />

Status<br />

AEWA²<br />

Seetaucher<br />

Eine Unterscheidung der Seetaucherarten ist vom Flugzeug aus nur ausnahmsweise möglich, so dass<br />

Pracht- <strong>und</strong> Sterntaucher zusammen dargestellt werden. Sie wurden als Überwinterer <strong>und</strong> beim<br />

Heimzug angetroffen, der sich bis in den Mai erstreckte <strong>und</strong> seinen Höhepunkt im April erreichte (Abb.<br />

70, Tab. 68). Die räumliche Verteilung der Seetaucher im Untersuchungsgebiet war ungleichmäßig<br />

(Abb. 69).<br />

Seite 190/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 69:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Seetaucher<br />

0,1<br />

Seetaucher unbest.<br />

Ind. / km<br />

0,05<br />

?<br />

0<br />

Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />

Abb. 70: Saisonales Auftreten der Seetaucher bei Flugzeugzählungen (? = keine Zählung, * =<br />

Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 191/711<br />

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Tab. 68:<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im Untersuchungsgebiet<br />

nach Flugzeugzählungen<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,04 0,09 0,25 0,19 0,71 0,12 0,35<br />

Bestand absolut 0 83 203 587 453 1652 280 820<br />

Seetaucher rasteten im Bereich aller drei Trassenvarianten. Nachgewiesen wurden sie in den Monaten<br />

Oktober, Februar <strong>und</strong> April. Entsprechend der ermittelten Phänologie der Seetaucher für das gesamte<br />

Untersuchungsgebiet treten auch im Bereich der Kabeltrassenvarianten die meisten Seetaucher<br />

im April (Frühjahrszug) auf. Die Bestände in diesem Monat belaufen sich auf 120-150 Individuen<br />

(Tab. 69).<br />

Tab. 69:<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den Trassenvarianten<br />

nach Flugzeugzählungen<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,36 0,00 0,00<br />

Bestand Off. I 0 0 0 0 0 153 0 0<br />

mittlere Dichte Off. II 0,00 0,404 0,00 0,00 0,00 1,06 0,00 0,43<br />

Bestand Off II 0 45 0 0 0 119 0 48<br />

mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,28 0,00 0,52<br />

Bestand Off. III 0 0 0 0 0 150 0 61<br />

Meeresenten<br />

Die im Untersuchungsgebiet beobachteten Trauer-, Eis-, Samt- <strong>und</strong> Eiderenten traten in nur geringen<br />

Anzahlen auf. Bei schwimmenden Enten handelt es sich wahrscheinlich um kurzzeitig rastende<br />

Trupps <strong>und</strong> nicht um regelmäßig anwesende Nahrungsgäste, da Wassertiefen über 30 m die Leistungsfähigkeit<br />

der benthophagen Meeresenten für eine reguläre Nahrungsaufnahme übersteigt. Die<br />

Vorkommen konzentrieren sich in der Regel auf küstennahe Flachwassergebiete oder Flachgründe im<br />

Offshore-Bereich (MENDEL et al. 2008).<br />

Durchzugsmaxima der Trauerente wurden im November <strong>und</strong> April festgestellt (Abb. 73). Innerhalb des<br />

Untersuchungsgebiets hielten sich Trauerenten ausschließlich auf den südöstlichen Ausläufern des<br />

Adlergr<strong>und</strong>es mit maximalen Dichten von 50.1-100 Ind./km² auf Abb. 71).<br />

Seite 192/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 71:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Trauerenten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 193/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 72:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Eisenten<br />

Eisenten hielten sich in geringen Dichten überwiegend in den Hanglagen von Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Oderbank<br />

sowie vor der Küste Rügens auf (Abb. 72). Das Untersuchungsgebiet wurde von November bis<br />

April mit höchsten Beständen im März genutzt (Tab. 70, Abb. 73).<br />

Tab. 70:<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten im Untersuchungsgebiet<br />

nach Flugzeugzählungen<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,00 0,45 0,44 1,05 0,40 0,00 0,00<br />

Bestand absolut 0 0 1.041 1.021 2.424 915 0 0<br />

Eisenten traten im Bereich aller drei Trassenvarianten auf. Die Nachweise beschränken sich auf die<br />

Monate Dezember, März <strong>und</strong> April. Der höchste Bestand mit 450 Individuen wurde im März in der<br />

Trassenvariante Off. III ermittelt (Tab. 71).<br />

Tab. 71:<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten in den Trassenkorridoren<br />

nach Flugzeugzählungen<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,60 0,40 0,00 0,00<br />

Bestand Off. I 0 0 0 0 67 46 0 0<br />

mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,00 0,66 0,46 1,81 0,00 0,00<br />

Seite 194/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

Bestand Off. II 0 0 0 74 52 203 0 0<br />

mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 3,52 3,83 0,57 0,00 0,00<br />

Bestand Off. III 0 0 0 413 450 66 0 0<br />

Eiderenten wurden nur im Oktober 2007 (3 Ind.), im März 2008 (9 Ind.) <strong>und</strong> im Februar 2009 (2 Ind.)<br />

beobachtet (Abb. 73). Im Bereich der Trassenvarianten hielten sich keine Eiderenten auf.<br />

Samtenten wurden an vier Terminen gesichtet (Abb. 73). Der Maximalbestand lag bei einem rastenden<br />

Trupp von 15 Individuen 2009. Im Bereich der Trassenvarianten rasteten keine Samtenten.<br />

0,3<br />

0,2<br />

Samtente<br />

Eiderente<br />

Eisente<br />

Trauerente<br />

Ind. / km<br />

0,1<br />

?<br />

Abb. 73:<br />

0<br />

Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />

Saisonales Auftreten von Meeresenten bei Flugzeugzählungen (? = keine Zählung,<br />

* = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />

Möwen<br />

Bestandsmaxima der Silbermöwe traten im Dezember auf. Zu dieser Zeit war das Aufkommen von<br />

Fischereifahrzeugen im Flugzeuguntersuchungsgebiet hoch. Die räumliche Verteilung der Silbermöwen<br />

war deutlich an Fischereiaktivitäten geb<strong>und</strong>en (Abb. 74, Abb. 75). Silbermöwen traten auch im<br />

Bereich der Trassenvarianten auf (Abb. 74).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 195/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 74:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Silbermöwen <strong>und</strong> Fischkutter<br />

7<br />

0,08<br />

Ind./km<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

Silbermöwe<br />

Kutter bzw. Fischereigerät<br />

0,07<br />

0,06<br />

0,05<br />

0,04<br />

0,03<br />

0,02<br />

Kutter bzw. Fischereigeräte/km<br />

1<br />

?<br />

0,01<br />

Abb. 75:<br />

0<br />

Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09 * Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />

Saisonales Auftreten der Silbermöwen sowie von Fischereiaktivitäten bei Flugzeugzählungen<br />

(? = keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />

0<br />

Seite 196/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Wie die Silbermöwe erreichte auch die Mantelmöwe im Dezember ihr Bestandsmaximum, was mit<br />

dem hohen Aufkommen von Fischereifahrzeugen zu diesem Zeitpunk erklärt werden kann (Abb. 76).<br />

Mantelmöwen traten in geringen Individuenzahlen im Bereich der Trassenvarianten auf (Abb. 76).<br />

Abb. 76:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Mantelmöwen <strong>und</strong> Fischkutter<br />

Sturmmöwen traten mit niedrigen <strong>und</strong> schwankenden Beständen im Untersuchungsgebiet auf (Abb.<br />

79). Sie traten in geringen Individuenzahlen im Bereich der Trassenvarianten auf (Abb. 77).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 197/711<br />

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Abb. 77:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Sturmmöwen<br />

Zwergmöwen wurden vorwiegend als Durchzügler <strong>und</strong> mit insgesamt geringer Individuenzahl/km beobachtet.<br />

Sie traten mit wenigen Individuen im Bereich der Kabeltrassen auf (Abb. 78).<br />

Seite 198/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abb. 78:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Zwergmöwen<br />

0,2<br />

Ind./km<br />

0,1<br />

Mantelmöwe<br />

Sturmmöwe<br />

Zwergmöwe<br />

0<br />

?<br />

Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />

Abb. 79: Saisonales Auftreten der Kleinmöwen <strong>und</strong> Mantelmöwen bei Flugzeugzählungen (?<br />

= keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 199/711<br />

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Alken<br />

Tordalk <strong>und</strong> Trottellumme können bei Flugzeugzählungen in der Regel nicht unterschieden werden.<br />

Sie traten von Oktober bis März mit größten Vorkommen im Dezember auf (Abb. 80, Tab. 72, Abb. 81)<br />

<strong>und</strong> waren unregelmäßig über das Untersuchungsgebiet verteilt.<br />

Abb. 80:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Alken<br />

Tab. 72:<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet nach<br />

Flugzeugzählungen<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte 0,00 0,18 0,24 0,45 0,20 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand 0 426 555 1044 471 0 0 0<br />

Alken traten im Bereich aller drei Trassenvarianten auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />

Oktober bis Dezember. Der höchste Bestand mit 143 Individuen wurde im Dezember in der Trassenvariante<br />

Off I ermittelt (Tab. 73).<br />

Seite 200/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Tab. 73:<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten nach<br />

Flugzeugzählungen<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off. I 0,00 0,54 0,36 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off. I 0 60 40 143 0 0 0 0<br />

mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off. II 0 0 24 0 0 0 0 0<br />

mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off. III 0 0 30 0 0 0 0 0<br />

0,1<br />

Alk unbest.<br />

Gryllteiste<br />

Trottellumme<br />

Ind. / km<br />

0,05<br />

?<br />

0<br />

Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />

Abb. 81:<br />

Saisonales Auftreten der Alkenvögel bei Flugzeugzählungen (? = keine Zählung)<br />

Weitere Arten<br />

Mittelsäger <strong>und</strong> Gänsesäger traten in geringer Anzahl in Einzelindividuen oder kleinen Trupps auf.<br />

Ganz überwiegend handelte es sich um fliegende Vögel. Nur einmalig wurden zwei Mittelsäger rastend<br />

im Oktober beobachtet.<br />

Als Ausnahmegast suchte ein Wellenläufer im Januar 2009 im Untersuchungsgebiet nach Nahrung<br />

(Sichtung vom Schiff). Im Januar 2009 wurden fünf <strong>und</strong> im Januar 2008 ein Haubentaucher rastend<br />

beobachtet (Beobachtung vom Schiff).<br />

Kormorane sind überwiegend fliegend mit sehr wenigen Individuen beobachtet worden (max. 40 Ind.<br />

im April 2008, Schiffszählung).<br />

Lachmöwen wurden nur in den Monaten März <strong>und</strong> April beobachtet. Jeweils 1-2 Ind. wurden an drei<br />

Terminen bei den Schiffszählungen registriert <strong>und</strong> ein Trupp von 11 bzw. 6 Individuen bei den Flugzeugzählungen.<br />

Lachmöwen treten auch im Bereich der Trassenvarianten mit einzelnen Individuen<br />

auf (Abb. 82).<br />

Eine rastende Mittelmeermöwe wurde im Oktober 2007 festgestellt. Steppenmöwen wurden jeweils<br />

als Einzelexemplare im September 2007 fliegend <strong>und</strong> im Dezember 2007 rastend beobachtet (Beobachtung<br />

von Schiff).<br />

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Abb. 82:<br />

Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

verorteten Lachmöwen<br />

Eine nicht näher bestimmte Raubmöwe hielt sich Mitte Dezember 2008 im Untersuchungsgebiet auf.<br />

Artbestimmt wurde eine schwimmende Spatelraubmöwe im April 2008 (Beobachtungen vom Schiff).<br />

Vergleich mit Literaturangaben<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden weitere Seevogelzählungen durchgeführt, die zur Abschätzung des<br />

Rastvogelaufkommens im Seegebiet der Trassenvarianten herangezogen werden können (Tab. 74).<br />

Tab. 74:<br />

Mehrjährige Schiffs- bzw. Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />

Schiffszählungen<br />

mehrere, jährliche Zählungen 2002-2005 (GARTHE et al.<br />

2003, SONNTAG et al. 2006)<br />

Flugzeugzählungen<br />

mehrere Zählungen 2002-2006 (MINOS/MINOS+<br />

<strong>Teil</strong>projekt 5; GARTHE et al. 2004b),<br />

1 Zählung Januar 2009 (MARKONES & GARTHE 2009)<br />

Seetaucher: Im südlichen Arkonabecken kam es im Januar 2009 innerhalb der 12 sm-Zone lokal zu<br />

Seetaucheransammlungen mit Dichten von 0.001-1 <strong>und</strong> 2.51-5 Ind./km² (vgl. MARKONES &<br />

GARTHE 2009). GARTHE et al. (2004b) ermittelten für das Seegebiet nördlich von Rügen im<br />

Winter <strong>und</strong> Frühjahr Seetaucherdichten von 0-1 Ind./km². SONNTAG et al. (2006) ermittelten für<br />

Sterntaucher Vorkommen im südlichen Arkonabecken im Frühjahr <strong>und</strong> Winter. Dabei wurden<br />

Dichten von 0.01-2.5 Ind./km² beobachtet. Prachttaucher wurden insbesondere im Herbst in<br />

der Tromper Wiek <strong>und</strong> auf der Oderbank registriert. Hier erreichten die Bestände >5 Ind./km².<br />

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Lappentaucher: von den Lappentauchern wurden nur der Haubentaucher an den westlichen <strong>und</strong> östlichen<br />

Hanglagen des Arkonabeckens lokal mit Dichten von 0.1-1.0 bis max. 2.1 bis 5.1<br />

Ind./km² festgestellt (GARTHE et al. 2003, 2004b, SONNTAG et al. 2006).<br />

Kormoran: GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) geben keine Rastvorkommen von Kormoranen<br />

im Seegebiet nördlich von Kap Arkona an.<br />

Eisente: Für das südliche Arkonabecken wurden im Januar/Februar 2009 lokal Dichten von 0-5<br />

Ind./km² vor Kap Arkona <strong>und</strong> im zentralen Arkonabecken gezählt (vgl. MARKONES & GARTHE<br />

2009). Verbreitungskarten von SONNTAG et al. (2006) zeigen, dass nördlich von Wittow im<br />

Winter, Herbst <strong>und</strong> Frühjahr Eisenten in geringen Dichten von 0.01-5 Ind./km² auftreten, tiefere<br />

Bereiche des südlichen Arkonabeckens jedoch kaum genutzt werden. Nach Befliegungen<br />

von GARTHE et al. (2004b) kommen Eisenten dagegen im Seegebiet vor Rügen innerhalb der<br />

12 sm-Zone vereinzelt in geringen Dichten vor. Das dem Vorhabensgebiet nächstgelegene<br />

Hauptrastgebiet der Eisente ist die Pommersche Bucht mit Oderbank, Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rønnebank<br />

sowie das Seegebiet nördlich von Darß/ Zingst (z. B. SONNTAG et al 2006. GARTHE et al.<br />

2003).<br />

Samtente: Nach Untersuchungen verschiedener Autoren ist die Oderbank das Hauptrastgebiet der<br />

Samtente, das Seegebiet nördlich von Kap Arkona zählt nicht zum Rastgebiet der Samtenten<br />

(vgl. z.B. SONNTAG et al. 2006, GARTHE et al. 2003).<br />

Trauerente: Trauerenten meiden den zentralen Bereich des Arkonabecken <strong>und</strong> wurden nur im Winter<br />

<strong>und</strong> mit geringen Dichten von 0.01-5 Ind./km² am West- <strong>und</strong> Osthang des südlichen Arkonabeckens<br />

nachgewiesen (SONNTAG et al. 2006). Das dem Vorhabensgebiet nächstgelegene<br />

Hauptrastgebiet der Trauerente ist die Oderbank, die ganzjährig genutzt wird (z.B. SONNTAG et<br />

al 2006. GARTHE et al. 2003).<br />

Silbermöwe: Nach SONNTAG et al. (2006) <strong>und</strong> GARTHE et al. (2003) konzentrieren sich Silbermöwen<br />

zeitweise am Südrand des Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht. Besonders<br />

hohe Konzentrationen wurden auch während der fluggestützten Erfassungen im Januar/Februar<br />

2009 nördlich von Kap Arkona <strong>und</strong> im südlichen Arkonabecken nachgewiesen.<br />

Dabei wurden Dichten > 5 Ind./km² ermittelt (vgl. MARKONES & GARTHE 2009).<br />

Heringsmöwe: Bei Flugzeugzählungen im März 2002 <strong>und</strong> April 2003 wurde die Art mit < 0,1 -1Ind./km²<br />

im südlichen Arkonabecken festgestellt (GARTHE et al. 2004b). SONNTAG et al. (2006) stellten<br />

lokal <strong>und</strong> in sehr geringen Dichten Heringsmöwen im Frühjahr, Sommer <strong>und</strong> Herbst im südlichen<br />

Arkonabecken fest (Durchzug).<br />

Mantelmöwe: Mantelmöwen nutzen das südliche Arkonabecken <strong>und</strong> die äußere Pommersche Bucht<br />

nördlich von Kap Arkona im Winter verbreitet. Dabei können Dichten von 2.51-5 Ind./km² auftreten.<br />

Zu den anderen Jahreszeiten tritt die Mantelmöwe in deutlich geringeren Dichten auf.<br />

(GARTHE et al. 2003, SONNTAG et al. 2006).<br />

Sturmmöwe: MARKONES & GARTHE (2009) ermittelten im Januar/Februar 2009 Dichten von 0.01-2,5<br />

Ind./km² im südlichen Arkonabecken. Sowohl bei Untersuchungen von GARTHE et al. (2003)<br />

als auch von SONNTAG et al. (2006) traten Sturmmöwen im Winter <strong>und</strong> Frühjahr mit Dichten<br />

von 0.01- > 5 Ind./km² im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht auf.<br />

Lachmöwe: Die Möwenart hält sich im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> in der äußeren Pommerschen<br />

Bucht nur in geringer Anzahl auf. Sie wurden lokal im Frühjahr 1986-2003 mit 0.1-1.0 Ind./km²<br />

(SONNTAG et al. 2006) <strong>und</strong> im Frühjahr 2002 <strong>und</strong> 2003 mit Dichten von 0-1. Ind./km² (GARTHE<br />

et al. 2004b) festgestellt.<br />

Zwergmöwe: Der Frühjahrszug tritt möglicherweise nicht in jedem Jahr gleich stark auf oder ist auf<br />

wenige Tage beschränkt <strong>und</strong> dadurch nur schwer zu erfassen. Für Offshore-Zugbewegungen<br />

liegen Vergleichsdaten aus dem Bereich der südöstlichen Rønnebank für 2002 <strong>und</strong> 2003 vor.<br />

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Höchste Dichten wurden dort während des Herbstzuges im Oktober mit 0,45 Ind./km² 2002<br />

<strong>und</strong> 0,23 Ind./km² 2003 beobachtet. Auch im April 2003 wurden vergleichsweise hohe Dichten<br />

von 0,29 Ind./km² ermittelt (IFAÖ 2006). Frühjahrszugbewegung der Zwergmöwe in küstenfernen<br />

Seegebieten wurden auch von GARTHE et al. (2003) beobachtet. Im Bereich des südlichen<br />

Arkonabeckens wurden Dichten >5 Ind./km² ermittelt, in der äußeren Pommerschen Bucht lagen<br />

die Dichten niedriger. SONNTAG et. al (2006) registrierten Zwergmöwen u.a. im Herbst in<br />

der Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek.<br />

Trottellumme: Eine aktuelle Befliegung im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von<br />

Tordalken/Trottellummen mit einer geringen Dichte von 0.01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken<br />

(vgl. MARKONES & GARTHE 2009). Nach GARTHE et al. (2003) belaufen sich die Vorkommen<br />

von Trottellummen im Arkonabecken im Frühjahr auf Dichten von 0.1 -> 5 Ind./km².<br />

Im Winter wurde das zentrale Arkonabecken dagegen gemieden. SONNTAG et al. (2006) stellte<br />

insbesondere im Winter Vorkommen in der äußeren Pommerschen Bucht fest.<br />

Tordalk: GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) geben Vorkommen des Tordalken im Frühjahr<br />

<strong>und</strong> Winter lokal in Dichten zwischen 0.1 <strong>und</strong> 2.5 Ind./km² im südlichen Arkonabecken innerhalb<br />

der 12 sm-Zone <strong>und</strong> in der äußeren Pommerschen Bucht an. Eine aktuelle Befliegung<br />

im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von Tordalken/Trottellummen mit einer<br />

geringen Dichte von 0.01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken (vgl. MARKONES & GARTHE<br />

2009).<br />

Gryllteiste: Gryllteisten sind nach SONNTAG et al. (2006) nördlich von Kap Arkona nur küstennah <strong>und</strong> in<br />

geringen Dichten von 0.01-1 Ind./km² im Frühjahr Herbst <strong>und</strong> Winter zu erwarten. Zudem gibt<br />

es Vorkommen auf dem Adlergr<strong>und</strong>, die auch von GARTHE et al. (2003) erfasst wurden. GAR-<br />

THE et al. (2003) ermittelten ebenfalls nur geringe Dichten küstennah, jedoch auch lokale Vorkommen<br />

geringer Dichten im südlichen Arkonabecken.<br />

Insgesamt ergaben sich nur geringe Unterschiede zu den publizierten Dichteangaben <strong>und</strong> räumlichen<br />

Verteilungen, die sich im Rahmen der von Jahr zu Jahr zu erwartenden Schwankungen hielten.<br />

Tromper Wiek (Anlandung Trassenvarianten “Offshore Off II” <strong>und</strong> “Offshore III”)<br />

Das Rastvogelvorkommen der Tromper Wiek wird nach I.L.N. et al. (2009) wie folgt beschrieben:<br />

„Charakteristische Nutzer der Tromper Wiek sind Fisch fressenden Arten, unter denen Ohrentaucher,<br />

Kormoran <strong>und</strong> Mittelsäger die höchsten Bewertungen erreichen. Bei den Seetaucherarten, die das<br />

Seegebiet generell weiträumig verteilt nutzen, werden bei Erfassungen vom Ufer aus nur relativ geringe<br />

Individuenzahlen festgestellt (s. Prachttaucher). Reiher-, Schell- <strong>und</strong> Stockente sind als typische<br />

Nutzer der flacheren Steingründe <strong>und</strong> der Uferzone im Ranking vertreten, Eis- <strong>und</strong> Samtente als Meeresenten,<br />

die in gewisser Anzahl auch vom Ufer aus beobachtet werden können.“<br />

Regelmäßig von größeren Vogelkonzentrationen genutzte Schlafplätze gibt es im Gebiet nicht, wenngleich<br />

Schwäne <strong>und</strong> Ringelgänse gelegentlich vor der Küste angetroffen werden können.<br />

Im Rahmen eines Monitorings von Meeresenten <strong>und</strong> Seetauchern in den äußeren Küstengewässern<br />

von Mecklenburg-Vorpommern (IFAÖ 2007c) wurden zwei Flugzeugzählungen (16.2.2007, 28.3.2007)<br />

in der Tromper Wiek durchgeführt (Abb. 83). Pro Befliegung wurden 45 km abgeflogen bei einem<br />

Transektabstand von 3 km. Die Gesamtfläche für die Hochrechnung der Dichten betrug 129 km². Zur<br />

Berechnung der Korrekturfaktoren wurde die Software DISTANCE 5.0 verwendet.<br />

Seite 204/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 83:<br />

Flugtransekte <strong>und</strong> Regionen beim Seevogelmonitoring im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns<br />

im Februar <strong>und</strong> März 2007; Region 4 umfasst die Tromper Wiek<br />

(aus IFAÖ 2007c)<br />

Die Tromper Wiek war besonders im März für Eisente, Trauerente <strong>und</strong> v. a. Seetaucher von Bedeutung<br />

(Tab. 75). Die hier festgestellten Rastbestände, die bei Zählungen im Januar (von Land) oder<br />

Februar nicht erfasst werden können, bestätigen die Einschätzung der Tromper Wiek als wichtiges<br />

Rastgebiet.<br />

Tab. 75:<br />

Zählergebnisse der Befliegung für Seevögel in der Tromper Wiek 2007 (IFAÖ<br />

2007c)<br />

IfAÖ Februar<br />

IfAÖ März<br />

Art Dichte Bestand Dichte Bestand<br />

Eiderente 0,00 0 0 0<br />

Eisente 1,46 188 12,45 1.607<br />

Trauerente 0,00 0 5,35 690<br />

Samtente 0,00 0 0 0<br />

Seetaucher 0,00 0 4,03 520<br />

Am 04.03.2007 wurde zusätzlich im Rahmen der Untersuchungen für die Sandentnahmestellen Prorer<br />

Wiek II eine Erfassung von Seevogelrastbeständen vom Ufer aus durchgeführt. Dabei wurden mittels<br />

Fernglas (10*42) <strong>und</strong> Spektiv (20-60*77) alle Wasservögel gezählt, die sich vor dem Uferabschnitt von<br />

Glowe bis Kap Arkona aufhielten. In Tab. 76 sind die relevanten Zählabschnitte gelb markiert. Abschnitt<br />

3 <strong>und</strong> 4 umfassen den Küstenabschnitt für den Anlandungsbereich des Kabels von Off. III mit<br />

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2-km-Wirkraum, Abschnitt 8 umfasst den Küstenabschnitt für den Anlandungsbereich des Kabels von<br />

Off. II mit 2-km-Wirkraum nur westlich von Glowe. Bei der Zählung wurden Eisente, Trauerente <strong>und</strong><br />

Mittelsäger als häufigste Wasservögel festgestellt (Tab. 76). In der südlichen Hälfte der Tromper Wiek<br />

wurden auch Seetaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher beobachtet. Alle Vögel hielten sich überwiegend im flachen<br />

Wasser bei


Rastmaxima von 100-200 Individuen werden regelmäßig im Spätsommer/Herbst beobachtet, aber<br />

auch auf dem Frühjahrszug <strong>und</strong> im Sommer treten immer wieder Trupps von 10-50 Vögeln auf (Tab.<br />

77). Bei Schiffszählungen im Auftrag des BfN wurden durch das FTZ Büsum schützenswerte Konzentrationen<br />

von Seetauchern im westlichen <strong>Teil</strong> der Tromper Wiek festgestellt, in dem auch die Wirkzone<br />

des Vorhabens liegt (IFAÖ 2005a). Bei aktuellen Erfassungen 2008/2009 im Auftrag des BfN wurden<br />

Seetaucher in geringen bis mittleren Ab<strong>und</strong>anzen für die Tromper Wiek bestätigt (MARKONES & GART-<br />

HE 2009).<br />

Das regelmäßige Auftreten dieser fischfressenden Seevogelarten ist wahrscheinlich auf eine hohe<br />

Dichte von Fischen in geeigneter Größe zurückzuführen. Im Frühjahr ist anzunehmen, dass Heringe in<br />

den Flachwasserzonen laichen, da dort bei der Vogelzählung am 04.03.2007 zahlreiche Stellnetze<br />

standen. Im Winter könnte das Gebiet auch als Rückzugsgebiet bei Eisgang <strong>und</strong> stürmischem Wetter<br />

fungieren. Im Vergleich zu anderen Küstenregionen bleibt das Seegebiet am Kap Arkona wesentlich<br />

länger eisfrei, als die Gebiete westlich bzw. östlich von Rügen. Aufgr<strong>und</strong> seiner Topographie bietet es<br />

insbesondere bei SW-Stürmen Schutz vor starkem Seegang <strong>und</strong> Wind (IFAÖ 2007d).<br />

Die genaue Verteilung der Vögel innerhalb der Tromper Wiek bei früheren Zählungen ist nicht dokumentiert.<br />

Zudem sind sowohl Fische als auch Seetaucher sehr mobil <strong>und</strong> können ihren Aufenthaltsort<br />

kurzfristig wechseln (IFAÖ 2007d).<br />

Tab. 77:<br />

Nachweise größerer Trupps von Prachttaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher in der Tromper<br />

Wiek<br />

Datum Prachttaucher Ohrentaucher Bemerkungen<br />

20.07.1977 180<br />

19.10.1978 82<br />

02.08.1980 11<br />

03.04.1981 110<br />

02.09.1981 46<br />

03.01.1983 96<br />

15.10.1985 242<br />

22.04.1986 19 Glowe bis Blandow<br />

03.05.1988 53<br />

31.08.1988 6<br />

19.03.1989 52<br />

07.04.1989 20<br />

08.11.1995 84 Kap Arkona<br />

11.10.1996 120<br />

16.04.1997 64<br />

19.04.1997 130 35<br />

21.04.1997 116<br />

18.07.1997 2<br />

17.09.1997 94 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

06.10.1997 154 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

10.10.1997 170 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

13.10.1997 158 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

09.03.1998 55 31<br />

13.04.1998 190 Glowe bis Juliusruh<br />

21.05.1998 10<br />

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Datum Prachttaucher Ohrentaucher Bemerkungen<br />

23.07.1998 38<br />

03.08.1998 51<br />

22.10.1998 70<br />

17.10.2003 96 8<br />

18.04.2005 12 Vor Nobbin<br />

05.09.2006 4 Vor Juliusruh<br />

06.11.2006 2<br />

04.03.2007 10 12 Arkona bis Glowe (IfAÖ)<br />

29.04.2007 15 1<br />

30.10.2007 13<br />

30.10.2007 16<br />

21.01.2008 31<br />

29.02.2008 4<br />

02.04.2008 6<br />

29.01.2009 50 Lohme<br />

Nach: DITTBERNER & HOYER 1993, HELBIG et al. 1999 & 2001, MÜLLER 1999-2008, www.oamv.de<br />

Internationale Wasservogelzählung<br />

Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich an der Außenküste Mecklenburg-<br />

Vorpommerns bis auf wenige Ausnahmen auf einen jährlichen Termin Mitte Januar. Die Tromper Wiek<br />

wird durch folgende Zählstrecken vollständig abgedeckt.<br />

Tromper Wiek: Kap Arkona bis Glowe (Sitecode: 371049)<br />

Tromper Wiek <strong>und</strong> Ostsee: Glowe bis Königsstuhl (Sitecode: 371048)<br />

Eine weitere Zusammenstellung von Bestandszahlen rastender Wasservögel für die Tromper Wiek<br />

sind in (I.L.N. et al. 2009) zusammengestellt. Die Auswertung der beiden genannten Quellen ergibt<br />

folgendes Bild über das Rastvorkommen von Wasservogelarten für die Tromper Wiek:<br />

Prachttaucher:<br />

Bei der IWZ werden Prachttaucher regelmäßig meist mit unter 20 Individuen festgestellt. Der erfasste<br />

Maximalbestand für die Art beläuft sich auf eine Ansammlung von 170 Individuen.<br />

Rothalstaucher:<br />

Wie der Haubentaucher hält sich auch der Rothalstaucher außerhalb der Brutzeit in der Regel in küstennahen<br />

Flachwasserbereichen auf. Er wurde bei der IWZ nicht alljährlich festgestellt. Vorkommen<br />

belaufen sich meist auf Einzelindividuen. Maximal wurden drei Individuen gleichzeitig beobachtet.<br />

Haubentaucher:<br />

Der Haubentaucher tritt im Winterhalbjahr regelmäßig in geringen Mengen in der Tromper Wiek auf.<br />

Das Vorkommen beläuft sich nach IWZ auf maximal 78 Individuen. Es liegt eine Schätzung von 107<br />

Individuen einer älteren Zählung vor (älter als 10 Jahre).<br />

Ohrentaucher:<br />

Außerhalb der Brutzeit hält sich der Ohrentaucher in der Regel in Flachwasserbereichen der See auf.<br />

Bei der IWZ wurden sie nur an drei Terminen mit 1-3 Individuen festgestellt. Ein einzelner Nachweis<br />

zum Frühjahrszug beläuft sich auf 190 Ohrentaucher.<br />

Kormoran:<br />

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Kormorane halten sich in geringer Anzahl in der Tromper Wiek auf. Als opportunistische Fischjäger<br />

versammeln sie sich zu Gruppenjagden an Standorten mit günstig zu erreichenden Fischschwärmen,<br />

so dass es kurzzeitig <strong>und</strong> lokal zu großen Ansammlungen von Kormoranen kommen kann. Für den<br />

Kormoran liegt eine maximale Bestandserfassung von 2.800 Tieren in der Tromper Wiek vor.<br />

Singschwan:<br />

Die flachen Küstenbereiche der Tromper Wiek werden unregelmäßig von Singschwänen mit bis zu 20<br />

Individuen aufgesucht. Ausnahmsweise kann es auch zu Ansammlungen von einigen h<strong>und</strong>ert Individuen<br />

kommen. Aus der Quellenlage ist jedoch nicht ersichtlich, ob sich die Schwäne auf angrenzenden<br />

Äckern befanden.<br />

Ringelgans:<br />

Kurzzeitig kann es zur Rast von Ringelgänsen in der Tromper Wiek kommen, es handelt sich jedoch<br />

nicht um ein regelmäßiges Aufenthaltsgebiet. Bei einer Erfassung von 170 Ringelgänsen handelt es<br />

sich um einen Einzelnachweis vom Herbst 1995.<br />

Mittelsäger:<br />

Nach Ergebnissen der IWZ nutzen Mittelsäger die Tromper Wiek jedes Winterhalbjahr regelmäßig mit<br />

über 100 Individuen. Der Maximalbestand beläuft sich auf über 600 Individuen. Bei aktuellen Erfassungen<br />

2008/2009 im Auftrag des BfN wurden Mittelsäger im höheren Ab<strong>und</strong>anzen an der Nordostküste<br />

Rügens in der Tromper <strong>und</strong> der Prorer Wiek festgestellt (MARKONES & GARTHE 2009).<br />

Zwergsäger:<br />

Zwergsäger werden bei der IWZ vereinzelt <strong>und</strong> nicht alljährlich beobachtet. Der Maximalbestand von<br />

knapp 20 Individuen im Jahr 2003 lässt sich mit der Vereisung der Boddengewässer in diesem Winter<br />

erklären.<br />

Gänsesäger:<br />

Bei der IWZ werden Gänsesäger regelmäßig, jedoch in geringer Zahl, beobachtet. Die ermittelten<br />

Maximalzahlen belaufen sich auf unter 70 Individuen.<br />

Stockente:<br />

Stockenten treten nach der IWZ jährlich im Winterhalbjahr in wechselnd großen Ansammlungen <strong>und</strong><br />

mit regelmäßig mehreren h<strong>und</strong>ert Individuen auf. Der Maximalbestand im Rahmen der IWZ wurde<br />

1995 mit 1.190 Individuen erfasst. Eine Einzelerfassung von 1.369 Stockenten beläuft sich auf ein<br />

älteres Datum (älter als 10 Jahre).<br />

Reiherente:<br />

Das wechselhafte Auftreten von Reiherenten in der Tromper Wiek hängt mit dem Grad der Vereisung<br />

der Boddengewässer zum Zeitpunkt der IWZ zusammen. Es wurden in mehreren Jahren über 1.000<br />

Individuen gezählt. Der ermittelte Maximalbestand beträgt knapp 10.000 Individuen (Eisflucht).<br />

Schellente:<br />

Die Nachweise der Schellente entlang der Tromper Wiek beschränken sich auf jeweils unter 100 Individuen.<br />

Der Maximalbestand betrug 2.181 Vögel.<br />

Bergente:<br />

Bergenten halten sich nach den Ergebnissen der IWZ in der Tromper Wiek unregelmäßig auf. Die<br />

Maximalzahl erfasster Bergenten beläuft sich auf ca. 450 rastende Individuen. Vermutlich handelte es<br />

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sich bei den Rastaufenthalten um Ausweichbewegungen, verursacht durch Vereisung der traditionellen<br />

Rastgewässer.<br />

Trauerente:<br />

Nachweise der Trauerente werden bei der IWZ jährlich verzeichnet, sie treten jedoch meist mit weniger<br />

als 10 Individuen auf. Maximal wurden r<strong>und</strong> 150 Trauerenten gezählt.<br />

Samtente:<br />

Ähnlich der Trauerente tritt die Samtente regelmäßig in geringer Individuenzahl auf. Der ermittelte<br />

Maximalbestand mit 74 Individuen ist jedoch niedriger als der der Trauerente.<br />

Eisente:<br />

Eisenten traten nach der IWZ regelmäßig <strong>und</strong> in der Regel mit unter 500 Individuen auf. Es wurde ein<br />

Maximalbestand von 2.400 Vögeln ermittelt.<br />

Eiderente:<br />

Die Tromper Wiek wird regelmäßig in sehr geringer Individuenzahl von Eiderenten genutzt. Maximale<br />

Zählergebnisse belaufen sich auf etwas unter 150 Individuen.<br />

Prorer Wiek <strong>und</strong> Jasm<strong>und</strong> (Anlandung Trassenvariante Offshore Off. I)<br />

Das Rastvogelvorkommen der Prorer Wiek wird nach I.L.N. et al. (2009) wie folgt beschrieben:<br />

„Charakteristische Nutzer der Prorer Wiek sind Fisch fressende Arten, unter denen, Kormoran <strong>und</strong><br />

Gänsesäger am häufigsten angetroffen wurden, in geringerer Anzahl zusätzlich Pracht- <strong>und</strong> Haubentaucher,<br />

Zwerg- <strong>und</strong> Mittelsäger sowie Rothals- <strong>und</strong> Ohrentaucher. Unter den Nutzern des ufernahen<br />

Benthals stehen Reiherenten <strong>und</strong> Schellenten mit den höchsten Individuenzahlen, mit weniger bedeutsamen<br />

Werten kommt die Stockente hinzu. Die für die Pommersche Bucht charakteristischen<br />

Meeresentenarten kamen bei den Erfassungen in ufernahen Bereichen nur in relativ geringer Anzahl<br />

zur Beobachtung.“<br />

Es liegen überwiegend Mittwinterdaten vor, wodurch – wenngleich das Gebiet vor allem im Winter<br />

eine bedeutende Funktion haben mag – die Verhältnisse unvollständig widergespiegelt werden.<br />

Nach IFAÖ (2007a) rasten im Winterhalbjahr in der Prorer Wiek einige Mittelsäger <strong>und</strong> Eisenten im<br />

Bereich der Flachgründe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke, in störungsärmeren Bereichen auch Seetaucher<br />

(Gavia sp.). Regional bedeutsam sind die gelegentlichen Ansammlungen von Prachttauchern in der<br />

Prorer Wiek im Winterhalbjahr (Abb. 84). Bis zu 150 Individuen wurden hier zeitweise beobachtet. An<br />

der Außenküste von Jasm<strong>und</strong> wurden im November 2008 40 Prachttaucher beobachtet (Datenbank<br />

der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern). Es wird vermutet, dass die<br />

Prorer Wiek bei Eisgang <strong>und</strong> stürmischem Wetter als Rückzugsgebiet genutzt wird.<br />

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Abb. 84: Rasterbelegung für Seetaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher (aus IFAÖ 2005a)<br />

Zu den Zugzeiten konzentrieren sich Ohrentaucher als Durchzügler an wenigen Punkten in Küstennähe.<br />

Ein Gebiet mit regelmäßigem Vorkommen von >1% der Zugpopulation ist die Prorer Wiek. Der<br />

Aufenthalt der Ohrentaucher im Winterquartier erstreckt sich von November bis März. Dabei erfolgt<br />

die eigentliche Überwinterung im Wesentlichen in der AWZ, die Küstengewässer Mecklenburg-<br />

Vorpommerns werden vorwiegend zur Zugzeit genutzt (IFAÖ 2007b).<br />

Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass über das Wasservogelrastgeschehen in der Prorer Wiek<br />

nur wenige Informationen verfügbar sind. Diese betreffen die Mittwinterzählungen im Januar <strong>und</strong> gelegentliche<br />

Beobachtungen großer Ansammlungen von Prachttauchern.<br />

Internationale Wasservogelzählung<br />

Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich an der Außenküste Mecklenburg-<br />

Vorpommerns bis auf wenige Ausnahmen auf einen jährlichen Termin Mitte Januar. Die Prorer Wiek<br />

wird durch folgende Zählstrecken vollständig abgedeckt.<br />

Prorer Wiek: Schanzenort bis Prora (Sitecode: 371045)<br />

Prorer Wiek: Prora bis Saßnitz (Sitecode: 371046)<br />

Ostsee: Saßnitz bis Königsstuhl (Sitecode: 371047)<br />

Bezogen auf das Vorhaben ist lediglich die Zählstrecke von Prora bis Saßnitz <strong>und</strong> Saßnitz bis Königsstuhl<br />

von Relevanz, da sich der andere Abschnitt außerhalb der Wirkzone befindet. Die folgenden<br />

Angaben zu den Ergebnissen der Internationalen Wasservogelzählung beziehen sich auf die Jahre<br />

1994 - 2003 (IFAÖ 2005a).<br />

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FTZ Büsum<br />

Im Zeitraum von 2002 bis 2005 wurden durch das FTZ Büsum Schiffszählungen in der deutschen<br />

Ostsee durchgeführt. Die Ergebnisse liegen als korrigierte Dichtewerte für Zellen eines Rasters von<br />

2’ x 3’ Kantenlänge (entspricht einer Fläche von 20,6 km²) vor (IFAÖ 2005a). Der Anlandungsbereich<br />

der Trassenvariante Off. I wird vollständig durch eine Rasterzelle abgedeckt. Darüber hinaus sind vier<br />

angrenzende Zellen von Relevanz, wenn eine 2-km-Wirkzone einbezogen wird.<br />

Die Auswertung der beiden oben genannten Quellen ergibt folgendes Bild über das Rastvorkommen<br />

von Wasservogelarten für die Prorer Wiek:<br />

Gänsesäger:<br />

Gänsesäger halten sich vor allem in den Monaten November bis Februar in großen Rastgemeinschaften<br />

in den Bodden Vorpommerns auf. Bei der IWZ werden auf dem Zählabschnitt Prora bis Saßnitz im<br />

Mittel r<strong>und</strong> 20 Gänsesäger beobachtet. Im Jahr 2003 kam es zu einer Ansammlung von 2.500 Vögeln,<br />

was mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Vereisung vieler Boddengewässer zu diesem Zeitpunkt zurückzuführen<br />

war. Die Gänsesäger weichen dann von den Hauptrastplätzen (z. B. dem Großen <strong>und</strong><br />

Kleinen Jasm<strong>und</strong>er Bodden) in eisfreie Gebiete der Außenküste aus. Als Aufenthaltsgebiete dienen in<br />

diesen Fällen geschützte, ufernahe Bereiche.<br />

Mittelsäger:<br />

Als Art, die außerhalb der Brutzeit marine Flachwasserzonen der Ostsee <strong>und</strong> große Förden oder Bodden<br />

bevorzugt, treten Mittelsäger bei der alljährlichen IWZ in der Prorer Wiek auf. Allerdings bleiben<br />

die Bestandszahlen mit durchschnittlich 29 Vögeln gering. Maximal wurden 104 Mittelsäger auf dem<br />

r<strong>und</strong> 10 km langen Zählabschnitt dokumentiert.<br />

Zwergsäger:<br />

Die großen Rastbestände der Art konzentrieren sich auf Boddengewässer. Analog dem Gänsesäger<br />

wurde im Jahr 2003 mit 74 Vögeln der maximale Bestand bei der IWZ festgestellt, was auf den hohen<br />

Vereisungsgrad der Boddengewässer in diesem Winter zurückzuführen ist. Außerdem wurden in zwei<br />

weiteren Jahren wenige Zwergsäger festgestellt.<br />

Reiherente:<br />

Der Bestand der Reiherente schwankt nach Ergebnissen der IWZ jährlich zwischen einigen Duzend<br />

<strong>und</strong> wenigen tausend Vögeln. Innerhalb der Jahre 1994-2003 wurden in drei Jahren mehr als 1.000<br />

Reiherenten gezählt. Vor allem bei starker Vereisung der inneren Boddengewässer (z. B. Großer <strong>und</strong><br />

Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden) erfolgt ein Ausweichen auch an die Ostküste Rügens (HEINICKE & NO-<br />

WALD 2005). Bislang nicht geklärt ist die Lage der nächtlichen Fressplätze der am Tag auf den innerrügenschen<br />

Boddengewässern ruhenden Reiherenten. Ein Wechsel an die Außenküste ist nicht auszuschließen.<br />

Allerdings erstreckt sich die Tauchtiefe der Art in der Regel bis 5 m. Aus Stellnetzopfern<br />

der Fischerei wurden von VAN EERDEN et al. (1999) durchschnittliche Tauchtiefen von 3,7 m <strong>und</strong> Maximalwerte<br />

von 8,5 m ermittelt (n=2424). Auf ein ähnliches Ergebnis kam KIRCHHOFF (1979), wo im<br />

Mittel die Reiherenten in 4,1 m gef<strong>und</strong>en wurden (n= 255). Der Maximalwert lag wiederum bei 8,5 m,<br />

wobei nur 3% der Enten in Wassertiefen von >5 m festgestellt wurden.<br />

Bergente:<br />

Nachweise der Bergente sind nach den Ergebnissen der IWZ selten. Lediglich in einem Winter wurden<br />

drei Individuen festgestellt. Zudem erreichen die Tauchtiefen der Art ähnliche Werte wie die der<br />

Reiherente, so dass ein Vorkommen im Vorhabensgebiet ausgeschlossen werden kann. Die durch-<br />

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schnittlich bei der Nahrungsaufnahme festgestellte Wassertiefe beträgt nach VAN EERDEN et al. (1999)<br />

3,8 m, bei einem Maximalwert von 8,0 m (n=2.261).<br />

Tafelente:<br />

Bei starker Vereisung der Boddengewässer weicht die Tafelente im Gegensatz zur Reiherente nicht in<br />

Bereiche der Außenküste aus, sondern vollzieht offenbar Winterflucht (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

Demnach sind keine Ausweichbewegungen von den Kernrastgebieten der innerrügenschen Bodden in<br />

die Prorer Wiek zu erwarten. Zudem wird die Nahrung aus einer Wassertiefe von durchschnittlich<br />

3,5 m <strong>und</strong> maximal 6,5 m aufgenommen (VAN EERDEN et al. 1999).<br />

Eisente:<br />

Die Eisente tritt im Untersuchungsgebiet in vergleichsweise geringer Zahl auf. Bei fünf Zählungen im<br />

Zeitraum Dezember bis Anfang April wurden vom FTZ Büsum lediglich einmal Eisenten im Seegebiet<br />

vor Mukran festgestellt. Als Dichte ergab sich an diesem Termin ein Wert von r<strong>und</strong> 19 Vögeln pro km².<br />

Die rasterbezogenen Angaben decken sich gut mit den Ergebnissen der IWZ. Im Gegensatz zu anderen<br />

Abschnitten der Außenküste werden jährlich nur wenige Eisenten festgestellt. Der Maximalwert<br />

betrug 57 Vögel.<br />

Eiderente:<br />

Der Vorkommensschwerpunkt der Art liegt in den Küstengewässern bis zur Darßer Schwelle. Vorkommen<br />

an der Ostküste Rügens umfassen nur wenige Vögel. So wurden bei der IWZ maximal 11<br />

Eiderenten festegestellt.<br />

Stockente:<br />

Als Gründelente hält sich die Stockente an den Außenküsten nur in ufernahen Bereichen auf.<br />

Pracht- <strong>und</strong> Sterntaucher:<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hohen Fluchtentfernung auf See <strong>und</strong> der Ähnlichkeit der Arten ist eine sichere Artbestimmung<br />

nicht in jedem Fall möglich. Daher werden die beiden Arten vielfach als Seetaucher sp.<br />

zusammengefasst. Bei der IWZ wurden auf der Zählstrecke Prora bis Saßnitz von 1994-2003 lediglich<br />

einmal sechs unbestimmte Seetaucher festgestellt. Die rasterbezogenen Daten des FTZ Büsum weisen<br />

eine maximale Dichte von knapp 1 Vogel/km² in der Rasterzelle bei Mukran <strong>und</strong> maximal 9,6 Vögel<br />

pro km² in der 2-km-Pufferzone aus. Letzter Wert resultiert allerdings aus der Beobachtung von 1-<br />

2 Individuen auf nur 0,27 km² Beobachtungsfläche, sodass inklusive Korrekturfaktor eine vergleichsweise<br />

hohe Dichte für das Raster entsteht. Bei sechs Befahrungen der Raster im Zeitraum November<br />

bis April traten Seetaucher an maximal zwei Terminen je Rasterzelle auf.<br />

Haubentaucher:<br />

Haubentaucher halten sich außerhalb der Brutzeit in der Regel in küstennahen Flachwasserbereichen<br />

auf. Demzufolge tritt die Art bei den Wasservogelzählungen im Januar jährlich auf. Im Mittel konnten<br />

35 Haubentaucher festgestellt werden. Der Maximalwert liegt bei 80 Vögeln auf der r<strong>und</strong> 10 km langen<br />

Zählstrecke.<br />

In der nachfolgenden Tab. 78 werden die Rastvogelvorkommen zusammengefasst.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 213/711<br />

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Tab. 78:<br />

Potenziell vorkommende See- <strong>und</strong> Wasservogelarten im <strong>Raum</strong> Prorer Wiek<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />

Artname<br />

Stockente Anas platyrhynchos 1.280<br />

Reiherente Aythya fuligula 2.700<br />

Bergente Aythya marila 3<br />

WVZ 1994-2003 FTZ 2002-2005 FTZ 2002-2005<br />

maximale Individuenanzahl,<br />

Prora bis Saßnitz<br />

max. Dichte<br />

[Vögel/km²]<br />

Rasterbezug<br />

Eiderente Somateria mollissima 11 0 0<br />

Trauerente Melanitta nigra 1 0 0<br />

Samtente Melanitta fusca 1 0 0<br />

Eisente Clangula hyemalis 57 19 11<br />

Mittelsäger Mergus serrator 104<br />

Gänsesäger Mergus merganser 2.500<br />

Zwergsäger Mergellus albellus 74<br />

Haubentaucher Podiceps cristatus 80 0 0<br />

Rothalstaucher P. grisegena 0 0 0<br />

Ohrentaucher P. auritus 0 0 0<br />

Sterntaucher Gavia stellata 3,7<br />

Prachttaucher Gavia arctica 3,7<br />

Seetaucher sp. 6 1 9,6<br />

Kormoran Phalacrocorax carbo<br />

Tordalk Alca torda 0 0<br />

Gryllteiste Cepphus grylle 0 0<br />

Trottellumme Uria aalge 0 0<br />

Zwergmöwe Hydrocoloeus minutus<br />

Sturmmöwe Larus canus<br />

Silbermöwe L. argentatus 220<br />

Mantelmöwe L. marinus<br />

0 6<br />

WVZ = Wasservogelzählung, max. = maximale, FTZ = Forschungs- <strong>und</strong> Technologiezentrum<br />

max. Dichte<br />

[Vögel/km²]<br />

Rasterbezug mit 2km-<br />

Puffer<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Um das Rastvorkommen von Wasservögeln für die Region der nordrügenschen Bodden darzustellen<br />

wurden folgende Quellen ausgewertet:<br />

Internationale Wasservogelzählung<br />

Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich für die Nordrügenschen Boddengewässer<br />

bis auf wenige Ausnahmen auf einen jährlichen Termin Mitte Januar. Der Bereich der Wittower<br />

Fähre markiert die Zählgrenze für folgende drei Zählstrecken:<br />

Wieker Bodden: Dranske-Wiek-Fährhof (nördlich Wittower Fähre), Sitecode: 371072<br />

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Rassower Strom: Seehof-Wittower Fähre, Sitecode: 371071<br />

Breetzer & Breeger Bodden: Wittower Fähre-Gelmer Ort-Lebbiner Haken, Sitecode: 371019 (geteilt<br />

nach zwei <strong>Teil</strong>zählstrecken nördliches <strong>und</strong> südliches Ufer)<br />

Die Zuordnung der Bestandszahlen der IWZ zum Vorhabensbereich wird durch die Anzahl <strong>und</strong> Länge<br />

der Zählstrecken erschwert. Die folgenden Angaben bieten zwar Aussagen zum Vorkommen der Arten<br />

im Umfeld, aber nur eine grobe Orientierung zu Beständen im Vorhabensbereich. Bei weitgehend<br />

eisfreien Bedingungen verteilen sich die Vögel in den Gewässern des Breetzer Boddens <strong>und</strong> des<br />

Rassower Stroms mit Wieker Bodden. Bei verstärkter Eislage in diesen Gewässerabschnitten kommt<br />

es zu großen Ansammlungen von Wasservögeln an der Wittower Fähre, da hier lange offene Wasserflächen<br />

erhalten bleiben.<br />

Eine Zusammenstellung von Bestandszahlen rastender Wasservögel für die nordrügenschen Boddengewässer<br />

findet sich auch in (I.L.N. et al. 2009). Die Auswertung der beiden genannten Quellen<br />

ergibt folgendes Bild über das Rastvorkommen von Wasservogelarten für den Bereich der Wittower<br />

Fähre:<br />

Bergente:<br />

Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen, bekannten Ruheplätze finden sich in der Neuendorfer<br />

Wiek <strong>und</strong> im Rassower Strom. Die Bestandszahlen erreichen in einigen Jahren um 4.000 Individuen.<br />

In der Mehrzahl der Jahre werden dagegen nur wenige Bergenten bei der IWZ festgestellt.<br />

Blässralle:<br />

Die Blässralle erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 - 5.000 Individuen<br />

im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 10.000 Individuen wurde im Eiswinter 1995/1996 gezählt.<br />

An der Wittower Fähre werden regelmäßig Ansammlungen von mehreren h<strong>und</strong>ert Vögeln nachgewiesen,<br />

die sich häufig am nordöstlichen Uferbereich aufhalten.<br />

Gänsesäger:<br />

Der Gänsesäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 100 – 900 Individuen<br />

im Winterhalbjahr. Im Untersuchungsbereich wurden im Mittwinter meist wenige dutzend bis<br />

wenige h<strong>und</strong>ert, in einzelnen Jahren bis zu 800 Individuen gezählt. Größere Vorkommen betreffen<br />

meist den Wieker <strong>und</strong> den Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden.<br />

Rothalstaucher:<br />

Aus den Zählergebnissen der IWZ lassen sich nur sehr vereinzelte Nachweise aus wenigen Wintern<br />

dokumentieren. Im Bereich der Wittower Fähre können daher lediglich Einzelvögel auftreten.<br />

Haubentaucher:<br />

Verglichen mit den regelmäßig auftretenden, hohen Bestandszahlen im Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden<br />

werden im Bereich der Wittower Fähre nur geringe Anzahlen festgestellt. Die Art erreicht in der<br />

Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen bis zu 140 Individuen im Winterhalbjahr. Im engeren<br />

Untersuchungsgebiet wurden im Mittwinter regelhaft nur bis 30 Individuen festgestellt. Die meisten<br />

Haubentaucher betreffen die Zählstrecke des Wieker Boddens.<br />

Höckerschwan:<br />

Der Höckerschwan erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 500 – 6.000<br />

Individuen. Ein Maximum von 11.500 wurde im Dezember 1995 gezählt. Ohne Eisbedeckung der<br />

Bodden rasten die Höckerschwäne im Mittwinter verteilt über große Flächenanteile im Breetzer <strong>und</strong><br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 215/711<br />

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Wieker Bodden, einschließlich Rassower Strom. Bei Eislage können sich über 1.000 Vögel an der<br />

Wittower Fähre einfinden.<br />

Mittelsäger:<br />

Der Mittelsäger erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen bis zu<br />

50 – 450 Individuen. Bei der IWZ werden meist nur geringe Bestände angetroffen, wobei ein deutlicher<br />

Gradient von West nach Ost festzustellen ist. In einzelnen Jahren wurden vor allem westlich der<br />

Wittower Fähre bis zu 150 Exemplare des Mittelsägers dokumentiert.<br />

Pfeifente:<br />

Von der Pfeifente liegt nur eine relevante Bestandsangabe in der Nordrügenschen Boddenkette vor.<br />

Im Januar 2006 wurden dort bis zu 800 Individuen festgestellt. Auf den an die Wittower Fähre angrenzenden<br />

Zählstrecken erreichte der Bestand 300 Exemplare. Die regelmäßigen Vorkommen mit hohen<br />

Individuenzahlen betreffen die Westrügenschen Boddengewässer bis zum Rassower Strom. Im Bereich<br />

der Wittower Fähre werden dagegen i.d.R. wenige Vögel festgestellt.<br />

Reiherente:<br />

Die Reiherente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 bis 10.000<br />

Individuen im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 25.000 Exemplaren wurde im Januar 1996 (Eiswinter)<br />

gezählt. Auf den Zählstrecken um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren zwischen<br />

1.000 bis zu 19.000 Exemplare nachgewiesen, wobei die lokale Zuordnung der großen Ansammlungen<br />

nicht mehr gegeben ist.<br />

Schellente:<br />

Die Schellente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 750 – 3.000 Individuen.<br />

Das Maximum von 5.000 Individuen liegt länger als 10 Jahre zurück. Auf den Zählstrecken um<br />

die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren bis zu 3.000 Exemplare nachgewiesen.<br />

Allerdings verteilen sich Schellenten gleichmäßig über große Flächenanteile der Bodden, so dass die<br />

hohen Bestandszahlen aus der Größe der Zählstrecken resultieren. Ansammlungen sind bei dieser<br />

Art kaum anzutreffen.<br />

Singschwan:<br />

Der Singschwan erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von<br />

150 – 500 Individuen. Ein Maximum von 1.000 Exemplaren wurde im Winter 1995/1996 gezählt. Im<br />

Mittwinter rasten die Singschwäne insbesondere im Wieker Bodden. Im Umfeld der Wittower Fähre<br />

wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren bis zu 300 Exemplare nachgewiesen. Allerdings ist nicht<br />

mehr nachvollziehbar, ob sich die Vögel auf dem Bodden oder den angrenzenden Ackerflächen aufhielten.<br />

Stockente:<br />

Die Stockente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette zumeist Bestandszahlen von 350 – 1.500<br />

Individuen. Ein Maximum von 6.000 Exemplaren wurde im Januar 1996 gezählt (Eiswinter). Bestände<br />

von mehreren tausend Stockenten betreffen nur die Zählstrecken westlich der Wittower Fähre. Östlich<br />

davon werden häufig nur 100-200 Vögel registriert.<br />

Tafelente:<br />

Die Tafelente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von regelhaft 150 - 700<br />

Individuen im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 5.500 Exemplaren wurde wie bei vielen anderen Arten<br />

im Januar 1996 gezählt. Die Vorkommen der Tafelente sind zahlenmäßig nahezu gleich über den<br />

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Wieker, Breetzer <strong>und</strong> Breeger Bodden verteilt. Im Bereich der Wittower Fähre wurden im Mittwinter in<br />

einzelnen Jahren bis zu 200 Exemplare nachgewiesen.<br />

Zwergsäger:<br />

Der Zwergsäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 20 – 800 Individuen<br />

im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 1.250 Individuen liegt für den Mittwinter vor. In den Boddengewässern<br />

um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ meist 10-30 Individuen gezählt, in einzelnen<br />

Jahren aber 50-300 Individuen nachgewiesen.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />

Um das Rastvorkommen von Wasservögeln für den Vorhabensbereich darzustellen, wurden folgende<br />

Quellen ausgewertet:<br />

Internationale Wasservogelzählung<br />

Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich für den Strelas<strong>und</strong> auf einen jährlichen<br />

Termin Mitte Januar. Folgende Zählstrecken sind ausgewertet worden:<br />

Strelas<strong>und</strong>: Stahlbrode (Fähre) bis Strals<strong>und</strong>, Sitecode: 372019<br />

Strelas<strong>und</strong>: Puddeminer Wiek – Altefähr, Sitecode: 372029<br />

Eine Zusammenstellung von Bestandszahlen rastender Wasservögel für den Strelas<strong>und</strong> findet sich<br />

auch in I.L.N. et al. (2009). Für die Zielarten des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“, das<br />

den östlichen Strelas<strong>und</strong> bis nahe Rügendamm mit einschließt, bestehen ebenfalls Angaben zur<br />

Rastphänologie <strong>und</strong> zum Rastaufkommen (UMWELTPLAN 2005). Die Auswertung der Quellen ergibt<br />

folgendes Bild über das Rastvorkommen von Wasservogelarten:<br />

Bergente:<br />

Die Bergente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 10.000 – 45.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Dabei wurden die größten Vorkommen zum Ende des Frühjahrszuges (April) nachgewiesen. Die<br />

dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen größeren Tagesruheplätze der Bergente befinden sich<br />

auf dem Prohner Stausee nordöstlich von Strals<strong>und</strong>, vor der Halbinsel Zudar <strong>und</strong> weiter südlich am<br />

Kooser See. Auf den beiden Zählstrecken der IWZ wurden in einzelnen Jahren zwischen 600 <strong>und</strong><br />

2.000 Individuen im Mittwinter gezählt.<br />

Blässralle:<br />

Die Blässralle erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 1.000 – 5.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Die größten Vorkommen werden während des Herbstzuges (August - Oktober) nachgewiesen. Im<br />

Untersuchungsgebiet konnten mehrfach 2.000 – 3.000 Vögel nachgewiesen werden. Individuenstärkere<br />

Vorkommen bis 9.000 Exemplare sind in verschiedenen <strong>Teil</strong>bereichen des Greifswalder Boddens<br />

anzutreffen.<br />

Gänsesäger:<br />

Der Gänsesäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 – 2.500 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Eine größere Ansammlung mit 8.000 Individuen wurde einmal im Dezember festgestellt. Im Untersuchungsgebiet<br />

selbst wurden bei der IWZ in einigen Wintern 150 – 800 Individuen gezählt. (s.<br />

auch Abb. 85)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 217/711<br />

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Abb. 85: Räumliche Verteilung des Gänsesägers im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN 2005)<br />

Haubentaucher:<br />

Haubentaucher erreichen im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 250 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Dabei wurden die größten Vorkommen im September nachgewiesen. Die dem Untersuchungsgebiet<br />

nächstgelegenen, größeren Vorkommen des Haubentauchers befinden sich nahe der Halbinsel Zudar.<br />

Im Untersuchungsgebiet selbst wurden bis zu 100 Haubentaucher im Mittwinter nachgewiesen.<br />

Höckerschwan:<br />

Höckerschwäne erreichen im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 550 – 3.500 Individuen. Die meisten<br />

Vögel der Art werden ab August bis in den Mittwinter nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet treten<br />

regelmäßig Bestände von 1.000 – 2.000 Höckerschwänen auf.<br />

Mittelsäger:<br />

Der Mittelsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 – 450 Individuen. Maximal wurden im<br />

Januar 2002 r<strong>und</strong> 1.300 Exemplare der Art nachgewiesen. Diese Ansammlung betraf aber nicht den<br />

Vorhabensbereich. Im Untersuchungsgebiet selbst wurden im Mittwinter regelmäßig 50 – 200 Exemplare<br />

gezählt.<br />

Pfeifente:<br />

Die Pfeifente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 1.500 Individuen im Winterhalbjahr (ILN<br />

2009). Wesentlich höhere Bestandsangaben führt UMWELTPLAN (2005) auf. Danach treten regelhaft<br />

1.000-3.000 auf. Maximal wurden im Oktober 1996 r<strong>und</strong> 5.500 Exemplare nachgewiesen. Phänologisch<br />

wurden die meisten Individuen in den Monaten September <strong>und</strong> Oktober im Untersuchungsgebiet<br />

nachgewiesen. Im Mittwinter bestehen dagegen nur geringe Bestände.<br />

Reiherente:<br />

Die Reiherente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von regelhaft 450 – 4.500 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Allerdings wurden bei der IZW im Jahr 2000 r<strong>und</strong> 8.000 <strong>und</strong> im Jahr 1994 5.500 Exemplare<br />

auf den betreffenden Zählstrecken nachgewiesen. Die Anwesenheit größerer Bestände erstreckt<br />

sich von Oktober bis April.<br />

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Rothalstaucher:<br />

Für den Rothalstaucher werden nur vereinzelte Beobachtungen weniger Exemplare angegeben. Meist<br />

handelt es sich um Einzelvögel. Nur ausnahmsweise werden für den Strelas<strong>und</strong> mehr als 10 Individuen<br />

angegeben.<br />

Schellente:<br />

Die Schellente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 – 4.500 Individuen. Dabei wurden die<br />

größten Vorkommen von Dezember bis April, mit einem leichten Höchststand im Januar nachgewiesen.<br />

Für das Untersuchungsgebiet werden Bestandszahlen bis 500 Individuen angegeben.<br />

Singschwan:<br />

Der Singschwan erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 80 – 400 Individuen (häufig 200-300).<br />

Individuenstärkere Vorkommen betreffen Flachwasserbereiche des Greifswalder Boddens. Die Art hält<br />

sich meist von November bis Februar im Gebiet auf, wobei auch die umliegenden Äcker zur Nahrungssuche<br />

genutzt werden.<br />

Stockente:<br />

Die Stockente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 500 – 3.000 Individuen. Dabei wurden die<br />

größten Vorkommen im Mittwinter (Dezember-Januar) nachgewiesen. Erhöhte Bestände werden auch<br />

von September-November <strong>und</strong> Februar bis März festgestellt. Im Untersuchungsgebiet selbst treten<br />

regelhaft zwischen 300 – 2.000 Exemplare im Mittwinter auf.<br />

Tafelente:<br />

Die Tafelente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 – 1.000 Individuen. Dabei wurden die<br />

größten Vorkommen vor allem im September/Oktober nachgewiesen. In geringerem Umfang ist die<br />

Tafelente in dem Monaten November bis März anwesend. Im Untersuchungsgebiet traten die höchsten<br />

Bestände mit 500-1.000 Vögeln von Dezember bis März auf. (s. auch Abb. 86)<br />

Abb. 86: Räumliche Verteilung der Tafelente im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN 2005)<br />

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Zwergsäger:<br />

Der Zwergsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 250 – 2.200 Individuen. Die Rastzeit der<br />

Art erstreckt sich von Oktober bis April. Im Untersuchungsgebiet wurden bei der IWZ im Mittwinter<br />

regelmäßig zwischen 150 – 550 Exemplare nachgewiesen.<br />

Kormoran:<br />

Seit 2001 brüten alljährlich 6.000-7.000 Brutpaare des Kormorans am Greifswalder Bodden <strong>und</strong> am<br />

Strelas<strong>und</strong> (STRUNK 2006). Dies entspricht ca. 25% des deutschen Gesamtbrutbestandes dieser Art<br />

(KIECKENBUSCH & KNIEF 2007). Die Vorkommen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die beiden<br />

Kolonien bei Niederhof (NSG „Kormorankolonie Niederhof“) <strong>und</strong> Peenemünde (IFAÖ 2008b). (s. auch<br />

Abb. 87)<br />

Abb. 87:<br />

Räumliche Verteilung des Kormorans im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> Kolonie Niederhof<br />

(linker roter Kreis; aus UMWELTPLAN 2005)<br />

II.2.12.3 Bestandsbewertung Rastvögel<br />

Die nachfolgende Bestandsbewertung wird trassenbezogen vorgenommen.<br />

Die Ostsee im Bereich des südlichen Arkonabeckens wird von Silber- <strong>und</strong> Mantelmöwen als Nahrungsgebiet<br />

genutzt (in der Nähe von Fischereifahrzeugen). In den Trassenbereichen konnten im Winter<br />

<strong>und</strong> Frühjahr lokal Seetaucheransammlungen beobachtet werden, meist werden sie jedoch nur in<br />

geringen Dichten angetroffen. Tordalken <strong>und</strong> Trottellummen treten in lokalen Vorkommen mit geringen<br />

Dichten auf. Von Enten wird das Gebiet nur als kurzzeitiger Ruheplatz <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der großen Wassertiefe<br />

nicht als Nahrungsgebiet gewählt. Hauptrastgebiete befinden sich in flacheren Randbereichen<br />

des Arkonabeckens <strong>und</strong> in Küstennähe. Es treten weitere Arten in sehr geringen Dichten oder nur<br />

fliegend auf, so dass nicht von einer regelmäßigen Rastnutzung ausgegangen werden kann. (vgl.<br />

Kap. II.2.12.2)<br />

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In der Tromper Wiek ist im Frühjahr ein erhöhtes Rastaufkommen von Enten <strong>und</strong> Seetauchern zu<br />

verzeichnen. Regelmäßig rastet zur Zugzeit eine bedeutsame Anzahl an Ohrentauchern im Gebiet. In<br />

der Prorer Wiek werden im Winterhalbjahr bedeutende Ansammlungen von Prachttauchern beobachtet<br />

<strong>und</strong> auch Ohrentaucher treten regelmäßig als Durchzügler auf. (vgl. Kap. II.2.12.2)<br />

Die Datengr<strong>und</strong>lage liefert nur ein unvollständiges Bild des Rastgeschehens, da Zählungen im Sommer<br />

<strong>und</strong> Herbst weitgehend fehlen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden die Bestände an den Offshore-<br />

Trassen Off. I bis III vom Windpark bis zu den Anlandungspunkten mit „mittel“ bewertet.<br />

Im Strelas<strong>und</strong> treten große regelmäßige Rastvorkommen von Berg-, Pfeif-, Reiher-, Schell-, Stock<strong>und</strong><br />

Tafelenten, Blässrallen, Zwerg-, Gänse- <strong>und</strong> Mittelsägern, Haubentauchern sowie Höcker- <strong>und</strong><br />

Singschwänen besonders im Winterhalbjahr auf. Bei Niederhof liegt des Weiteren eine bedeutende<br />

Kormorankolonie. Daher erhalten die Strelas<strong>und</strong>trassen Off. IV bis VI die Bestandsbewertung „hoch“.<br />

In den nordrügenschen Bodden rasten regelmäßig große Anzahlen an Reiher- <strong>und</strong> Stockenten, Höckerschwänen<br />

<strong>und</strong> Blässrallen. In strengen Wintern ziehen sich jedoch auch Zwerg-, Mittel- <strong>und</strong> Gänsesäger<br />

sowie Tafel-, Schell-, Pfeif- <strong>und</strong> Bergenten in die lange eisfreien Gewässer an der Wittower<br />

Fähre zurück. Die Trassenvariante an der Wittower Fähre Off. VII erhält aufgr<strong>und</strong> der hohen Rastbestände<br />

besonders in strengen Wintern, wie dem derzeitigen, die Bestandsbewertungsstufe hoch.<br />

II.2.13 Meeressäuger- Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />

II.2.13.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Meeressäuger<br />

Die Bestandsdarstellung wird anhand vorhandener Daten <strong>und</strong> Informationen vorgenommen. Folgende<br />

Informationen zum Vorkommen von Meeressäugern sind nutzbar:<br />

- M-V Robbenmonitoring (HERRMANN et al. 2008, Zitat siehe unten)<br />

- Datensammlung im Rahmen der ESAS- bzw. SAS-Datenbank seit Anfang der 80er Jahre sowie<br />

mehrere jüngere bzw. aktuelle Projekte mit Erhebungen per Transektbefliegung <strong>und</strong> Schiffsbeobachtung<br />

insbesondere zum Schweinswal im Rahmen der EMSON-Erfassung, des BLE/BMVEL-<br />

Projektes zum Monitoring der Ab<strong>und</strong>anz von Schweinswalen <strong>und</strong> des MINOS/MINOS+-Projektes<br />

(SCHEIDAT et al 2003, SCHEIDAT et al 2004), ICES WKFMMPA REPORT 2008 (ICES 2008) zu<br />

Konflikten Meeressäuger-Fischerei<br />

- Untersuchungen der räumlichen Verteilung von Schweinswalen mit Hilfe von Klickdetektoren<br />

(PODs) durch das Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> (VERFUß et al 2004a, b, 2007a, b)<br />

- Ermittlung der Schweinswaldichten im Rahmen der internationalen Studie SCANS im Sommer<br />

(HAMMOND et al. 2002)<br />

- akustischen Surveys der SOTW vom Zeitraum Juni bis August 2002 des Forschungssegelschiffs<br />

“Song of the Whale” in der Ostsee (GILLESPIE et al. 2002).<br />

- Veröffentlichungen zu Datensammlungen hinsichtlich historischer Daten zu Sichtungen, Strandungen<br />

<strong>und</strong> Fängen, zufälligen Sichtungen von Meeressäugern (z. B. HARDER 1996)<br />

- DIETZ et al. (2003) untersuchten die Wanderbewegungen von Kegelrobben des Rødsand bei<br />

Gedser (Dänemark).<br />

- Zusammenfassung mit Daten <strong>und</strong> Bewertung zum Stand der Meeressäuger in der Ostsee in<br />

BOEDEKER et al (2002)<br />

Relevante Meeressäuger-Literatur:<br />

ASCOBANS (2002):<br />

Draft Recovery Plan for Baltic Harbour Porpoises (Jastarnia Plan). Bonn, 7 May 2002. 38 pp.<br />

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BENKE, H.; HONNEF, C.; VERFUß, U.; MEDING, A. & M. DÄHNE (2006):<br />

Erfassung von Schweinswalen in der deutschen AWZ der Ostsee mittels Porpoise-Detektoren.<br />

FKZ: 802 85 260. Endbericht im Auftrag des BfN.<br />

BOEDEKER, D., H. BENKE, O. N. ANDERSEN & R. STEMPEL (2002):<br />

Marine mammals. In: HELCOM 2002: Environment of the Baltic Sea area 1994-1998. Baltic Sea<br />

Environment Proceedings 82B: 171-173.<br />

DIETZ, R.; TEILMANN, J. & O.D. HENRIKSEN (2003):<br />

Movements of seals from Rødsand seal sanctuary monitored by satellite telemetry. NERI Technical<br />

Report No. 429.<br />

GILLES, A.; HERR, H.; LEHNERT, K.; SCHEIDAT, M.; KASCHNER, K.; SUNDERMEYER, J.; WESTERBERG, U. &<br />

U. SIEBERT (2008):<br />

MINOS 2 - Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore<br />

- Windkraftanlagen (MINOS plus), <strong>Teil</strong>vorhaben 2 – „Erfassung der Dichte <strong>und</strong> Verteilungsmuster<br />

von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee“. Forschungs<strong>und</strong><br />

Technologiezentrum Westküste der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Büsum, Dezember<br />

2007.<br />

GILLESPIE, D.; BROWN, S.; LEWIS, T.; MATTHEWS, J.; MCLANAGHAN, R. & A. MOSCROP (2002):<br />

Preliminary results from acoustic and visual surveys for harbour porpoises (Phocoena phocoena) in<br />

German, Danish, Swedish and Polish waters during summer 2002. IFAW ‘Quick Look’ Report (unpublished).<br />

Song of the Whale Research Team, International F<strong>und</strong> for Animal Welfare, 87-90 Albert<br />

Embankment, London SE1 7UD, UK.<br />

HARDER, K. (1996):<br />

Zur Situation der Robbenbestände. In: LOZÁN, J. L.; LAMPE, R.; MATTHÄUS, W.; RACHOR, E.; RUM-<br />

OHR, H. & H. V. WESTERNHAGEN: Warnsignale aus der Ostsee. Parey Buchverlag Berlin: 236-242.<br />

HARDER, K.; SCHULTZ, P. & P. BORKENHAGEN (1995):<br />

Zum Vorkommen von Robben (Pinnipedia) an der deutschen Ostseeküste. Säugetierk<strong>und</strong>liche Informationen;<br />

4, H.19: 3-21.<br />

HARDER, K., G. SCHULZE & F. TESSENDORF (2005):<br />

Robben, Wale <strong>und</strong> Fischotter im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer<br />

Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 125-136.<br />

HARDER, K.; SIEBERT, U. &. P. WOLF (2007):<br />

Untersuchungen von Meeressäuger-Totf<strong>und</strong>en an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns zur<br />

Ermittlung der Todesursachen. Naturschutzarbeit in M-V; 50/1: 18-29.<br />

HERRMANN, C.; HARDER, K. & H. SCHNICK (2008):<br />

Robben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns: Ergebnisse des Monitorings vom Februar 2007<br />

bis Mai 2008. Naturschutzarbeit in M-V; 51; 56-69.<br />

KELLERMANN, A. - Projektltr. (2004):<br />

Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee: Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im<br />

Offshore-Bereich. Endbericht. Verb<strong>und</strong>vorhaben gefördert durch das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit FKZ 0327520. Tönning Oktober 2004.<br />

SCHEIDAT, M.; GILLES, A. & U. SIEBERT (2004):<br />

Erfassung der Dichte <strong>und</strong> Verteilungsmuster von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in der<br />

deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee – <strong>Teil</strong>projekt 3. In: Endbericht Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />

– Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit (FKZ: 0327520): 114 S.<br />

SCHWARZ, J.; HARDER, K.; NORDHEIM, H. VON & W. DINTER (2003):<br />

Wiederansiedlung der Ostseekegelrobbe (Halichoerus grypus balticus) an der deutschen Ostseeküste.<br />

Angewandte Landschaftsökologie; 54: 196 S.<br />

VERFUß, U., HONNEF, C & H. BENKE (2004a):<br />

Seasonal and geographical variation of harbour porpoise (Phocoena phocoena) habitat use in the<br />

German Baltic Sea monitored by passive acoustic methods (PODs). Paper presented at the AS-<br />

COBANS 11 th Advisory Committee Meeting, Jastrzebia Góra, Poland, 27 - 29 April 2004.<br />

www.ascobans.org<br />

Seite 222/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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VERFUß, U., HONNEF, C & H. BENKE (2004b):<br />

Untersuchungen zur <strong>Raum</strong>nutzung durch Schweinswale in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee mit Hilfe akustischer<br />

Methoden (PODs) – <strong>Teil</strong>projekt 3. In: Endbericht Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee –<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit (FKZ: 0327520): 114 S.<br />

VERFUß, U. K.; DÄHNE, M.; MEDING, A.; HONNEF, C. G.; JABBUSCH, M.; ADLER, S.; MUNDRY, R.; HANSEN<br />

RYE, J.; CHARWAT, H. & H. BENKE (2007b):<br />

Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore-<br />

Windkraftanlagen (MINOS Plus). <strong>Teil</strong>projekt 3, Untersuchungen zur <strong>Raum</strong>nutzung durch<br />

Schweinswale in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee mit Hilfe akustischer Methoden (PODs). FKZ0329946C,<br />

MINOS 2, Schlussbericht an das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit,<br />

November 2007.<br />

Die unter Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen aufgeführten Literaturquellen werden für das ROV ausgewertet.<br />

II.2.13.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Meeressäuger<br />

Allgemeine Darstellung zu Meeressäugern in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern<br />

aus der Literatur<br />

Schweinswal (Phocoena phocoena)<br />

Der Schweinswal ist in Deutschland die einzige heimische, sich reproduzierende Walart (SCHULZE<br />

1996). Sein Vorkommen in heimischen Gewässern erstreckt sich über die gesamte Nordsee (HAM-<br />

MOND et al. 2002) <strong>und</strong> vom Kattegat bis in die westliche <strong>und</strong> mittlere Ostsee (KOSCHINSKI 2002). Im<br />

Kattegat <strong>und</strong> in der Beltsee einschließlich der Mecklenburger Bucht gibt es einen relativ großen<br />

Schweinswalbestand mit 5.000-10.000 Individuen (HAMMOND et al. 2002, TEILMANN et al. 2004). Ergebnisse<br />

aus neueren dänischen Satellitentelemetriestudien belegen, dass Schweinswale aus dänischen<br />

Gewässern zwar weit überwiegend westlich der Darßer <strong>und</strong> Limhamn-Schwelle verbleiben,<br />

aber in Einzelfällen auch in Bereiche östlich der Darßer Schwelle vordringen (TEILMANN et al. 2004,<br />

Abb. 88, Abb. 89, in jüngerer Zeit bestätigt durch SVEEGAARD 2006). Die meisten der in Nord- <strong>und</strong><br />

Ostsee lebenden Schweinswale führen regelmäßige oder unregelmäßige Wanderungen durch<br />

(SCHULZE 1996). Für den Bereich der Ostsee wird insbesondere eine Wanderung durch den Großen<br />

<strong>und</strong> Kleinen Belt beschrieben (z. B. DUDOK VAN HEEL 1962). Demnach folgten die Schweinswale bis in<br />

die erste Hälfte des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts im Frühjahr den Laichwanderungen der Heringe in die südliche<br />

Ostsee <strong>und</strong> verließen diesen Bereich im Herbst vor der Bildung von See-Eis.<br />

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Abb. 88: Ergebnisse der Satellitentelemetrie dänischer Schweinswale (TEILMANN et al. 2004)<br />

Abb. 89: Wanderungen eines männlichen Schweinswals 1999/2000 (TEILMANN et al. 2004)<br />

Seite 224/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Sichtnachweise<br />

Zählflüge des FTZ Büsum in der deutschen AWZ über mehrere Jahre ergaben eine größere Zahl von<br />

Nachweisen östlich von Rügen im Sommer 2002 sowie relativ regelmäßige Sichtungen westlich der<br />

Darßer Schwelle. Zwischen Darßer Schwelle <strong>und</strong> Rügen (Kap Arkona) wurden jedoch nur wenige<br />

Schweinswale beobachtet (GILLES et al. 2006, Abb. 90).<br />

Abb. 90:<br />

Schweinswalverteilung in der westlichen Ostsee 2002 (oben) <strong>und</strong> 2003 (unten), aus<br />

GILLES et al. (2006)<br />

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Eine zusammenfassende Übersicht über alle Nachweise von Schweinswalen östlich der Darßer<br />

Schwelle aus verschiedenen Quellen (darunter Strandungen, „effort sightings“ bei Flugzeugzählungen,<br />

Zufallsbeobachtungen von Sportbooten, Daten des IfAÖ sind nicht enthalten) zeigt nur sehr wenige<br />

weitere Zufallssichtungen im Seegebiet nördlich von Rügen (Abb. 91).<br />

Abb. 91:<br />

Sichtnachweise von Schweinswalen<br />

(http://www.balticseaporpoise.org/database.htm)<br />

GILLES et al. (2008) beschreiben die saisonale Verteilung von Schweinswalen in der deutschen Ostsee<br />

anhand des Beobachtungszeitraums von 2002 bis 2006 folgendermaßen (Abb. 92, Abb. 93):<br />

Der Frühling war besonders durch lokale hohe Dichten um die Insel Fehmarn <strong>und</strong> in der Pommerschen<br />

Bucht östlich der Insel Rügen gekennzeichnet. Im Bereich Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> auf der Oderbank<br />

wurden Tiere gesichtet. Im Sommer hielten sich die meisten Schweinswale in der deutschen Ostsee<br />

auf, wobei in der Kieler Bucht v. a. in der Nähe der dänischen Inseln eine relativ hohe Dichte ermittelt<br />

wurde. Dabei ist ein Trend zu einem leichten West-Ost Gradient zu beobachten. Die unerwartet vielen<br />

Sichtungen auf der Oderbank im Sommer hängt mit einer einmaligen Aggregation von 84 Schweinswalen<br />

vom Juli 2002 zusammen. Im Herbst war der schon im Sommer erkannte West-Ost Gradient<br />

am ausgeprägtesten. Östlich der Halbinsel Darß wurden, mit Ausnahme einer einzelnen Sichtung auf<br />

dem Adlergr<strong>und</strong>, keine Schweinswale gesichtet. Insgesamt war die Dichte geringer als im Sommer,<br />

aber höher als im Frühling. Im Winter ist die geringste Dichte an Schweinswalen berechnet worden.<br />

Die wenigen Schweinswalsichtungen erfolgen vor allem im nördlichen Bereich nahe der dänischen<br />

Inseln. Östlich der Halbinsel Darß wurden keine Schweinswale gesichtet (GILLES et al. 2008).<br />

Seite 226/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Dargestellt ist die mittlere Dichte der Schweinswale pro Rasterzelle (10x10 km)<br />

Abb. 92: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen Ostsee<br />

(2002-2006) im Frühling <strong>und</strong> Sommer (aus GILLES et al. 2008)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 227/711<br />

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Dargestellt ist die mittlere Dichte der Schweinswale pro Rasterzelle (10x10 km)<br />

Abb. 93: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen Ostsee<br />

(2002-2006)im Herbst <strong>und</strong> Winter (aus GILLES et al. 2008)<br />

Seite 228/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Totf<strong>und</strong>e<br />

Seit Jahrzehnten erfasst das Deutsche Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee Totf<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Lebendbeobachtungen von Schweinswalen. Die Verteilung der Todf<strong>und</strong>e reflektiert das Vorherrschen<br />

von küstenparallelen Strömungen von West nach Ost: an westexponierten Küsten werden Kadaver<br />

angespült, an Küsten im Strömungsschatten nicht. Demnach treten an der Außenküste von<br />

Hiddensee sowie Arkona gehäuft Totf<strong>und</strong>e auf (Abb. 91, Abb. 94, Abb. 107). Diese Ergebnisse sind<br />

auf die exponierte Lage dieser Küstenabschnitte sowie die nach Westen zunehmende Frequentierung<br />

deutscher Seegewässer durch Schweinswale zurückzuführen. An den Westküsten der Pommerschen<br />

Bucht werden aus demselben Gr<strong>und</strong> kaum tote Schweinswale gef<strong>und</strong>en.<br />

Rotes Dreieck = Beifang, blauer Kreis = Standung, gelbes Dreieck = Beobachtung<br />

Abb. 94: Strandungen <strong>und</strong> Beifänge des Schweinswals 2002-2007an der deutschen Ostseeküste<br />

(ICES 2008)<br />

<br />

Akustische Nachweise<br />

Seit August 2002 erfasst das Deutsche Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee das Vorkommen<br />

von Schweinswalen mit Klickdetektoren (sog. PODs HONNEF et al. 2004, Abb. 95).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 229/711<br />

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Abb. 95:<br />

Lage von stationär ausgebrachten Klickdetektoren für Schweinswale (PODs) in der<br />

deutschen Ostsee 2002-2005 (www.minos-info.de, aus BENKE et al. 2006)<br />

Entsprechend den Untersuchungsergebnissen nimmt die Häufigkeit der Nachweise von Schweinswalen<br />

zu allen Jahreszeiten von West nach Ost kontinuierlich ab (VERFUß et al. 2007a, b). Der Jahresgang<br />

der Nachweisraten (Anteil der Tage mit Schweinswalnachweisen an den Untersuchungstagen)<br />

zeigt zudem, dass die westliche Ostsee vorwiegend im Sommer von Schweinswalen frequentiert wird<br />

(Sektionen I <strong>und</strong> II). In den Gewässern nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel Rügen (Sektion III) ist dieser<br />

Jahresgang kaum noch ausgeprägt, d. h. hier sind Schweinswale auch im Sommer selten (Abb. 96).<br />

Seite 230/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Abb. 96:<br />

Nachweisrate von Schweinswalen in drei Abschnitten der Ostsee 2002-2005. Section<br />

III umfasst alle Stationen mit F, G <strong>und</strong> H in Abb. 95 (VERFUß et al. 2007a)<br />

Dabei erreichten die PODs nördlich von Rügen etwas höhere Nachweisraten als die noch weiter östlich<br />

gelegenen PODs in der Pommerschen Bucht. Allerdings waren die Nachweisraten über den Gesamtzeitraum<br />

auch hier gering <strong>und</strong> erreichten nur ausnahmsweise Werte von 20% (Abb. 97). Dieser<br />

West-Ost-Gradient kann als Bestätigung dafür gesehen werden, dass die ansonsten kaum noch erkennbaren<br />

jährlichen Wanderungen der Schweinswale in die Ostsee mindestens westlich von Rügen<br />

weiter stattfinden (VERFUß et al. 2007a).<br />

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Abb. 97:<br />

Schweinswal-positive Tage pro Quartal (in Prozent) in der deutschen Ostsee für<br />

das Jahr 2006 (aus VERFUß et al. 2007a)<br />

Seite 232/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Jüngste Ergebnisse dieser Untersuchungen ergaben, dass in der Pommerschen Bucht in milden Wintern<br />

mit stärkerer Vereisung mehr Schweinswale als in sehr milden Wintern registriert wurden (Abb.<br />

98). Dieses Ergebnis führt zu der Annahme, dass sich im Gegensatz zu den Spätsommermonaten, in<br />

denen vermutlich überwiegend Tiere des Dänischen Beltseebestandes anzutreffen sind (VERFUß et al.<br />

2007a, vgl. auch die Ergebnisse der Satellitentelemetrie), in den Wintermonaten wahrscheinlich überwiegend<br />

Tiere des stationären Bestandes der südlichen Ostsee anzutreffen sind. Für diese Hypothese<br />

fehlen allerdings molekularbiologische Belege.<br />

Abb. 98:<br />

Schweinswal-positive Tage pro Monat (%) in der Ostsee im Seegebiet um Rügen<br />

(aus: MEDING et al. 2007, http://www.bfn.de/habitatmare/)<br />

Der Schweinswal-Bestand östlich der Darßer Schwelle, wurde noch vor kurzem nach Ansicht verschiedener<br />

Autoren als separate Schweinswalpopulation angesehen. WANG & BERGGREN (1997) fanden<br />

eine sehr geringe Diversität an Haplotypen <strong>und</strong> Nukleotiden, was darauf hindeutete, dass die<br />

Ostseetiere seit der relativ späten Besiedlung nach der letzten Eiszeit (frühestens vor etwa 8.000 Jahren)<br />

nur einen sehr geringen Austausch mit Tieren außerhalb des Gebietes haben. TIEDEMANN et al.<br />

(1996) vermuteten aufgr<strong>und</strong> genetischer Parameter das Vorhandensein einer separaten Ostseepopulation<br />

seit ca. 8.500 Jahren mit einem geringen Genaustausch zu Tieren aus weiter entfernten Seegebieten.<br />

HUGGENBERGER et al. (2002) schlugen aufgr<strong>und</strong> von unterschiedlichen Schädelmerkmalen eine<br />

Trennung zweier Populationen entlang der Darßer Schwelle vor. Daraufhin wurde allgemein angenommen,<br />

dass eine diskrete Population von Schweinswalen in der zentralen Ostsee vorkommt (vgl.<br />

ASCOBANS 2002). Unsicherheiten bestanden in der Frage nach den Verbreitungsgrenzen der Popu-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 233/711<br />

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lationen, deren Verwandtschaftsbeziehungen <strong>und</strong> den isolierenden Faktoren. Die stationäre Ostseepopulation<br />

war zudem im 20. Jahrh<strong>und</strong>ert auf eine geringe Bestandsgröße mit hohem Aussterberisiko<br />

geschrumpft (ASCOBANS 2002).<br />

Neuere molekularbiologische Untersuchungen an Schweinswalen der Nord- <strong>und</strong> Ostsee führten zu<br />

der Erkenntnis, dass die regionale genetische Differenzierung nur gering ausgeprägt ist. Verschiedene<br />

Haplotypen unterscheiden sich zumeist nur in 1-2 Basenpaaren (bezogen auf den kurzen Abschnitt<br />

der Mitochondrien-DNA, der untersucht wurde). Regionale Bestände, die sich durch unterschiedliches<br />

Wanderverhalten auszeichnen, weisen zwar eine signifikant verschiedene Haplotypen-<br />

Zusammensetzung auf, lassen sich aber nicht in Unterarten/Populationen im Sinne des biologischen<br />

Artkonzepts differenzieren (R. THIEDEMANN: Genetic Analysis of the Baltic Sea porpoise population<br />

structure. Vortrag auf der Tagung “Year of the dolphin in Europe – Conservation of small cetaceans<br />

and marine protected areas”, 29.10.-01.11.2007 in Strals<strong>und</strong>). Wahrscheinlich ist die Etablierung regionaler<br />

Verhaltenstraditionen in Abhängigkeit der lokalen Umweltbedingungen erfolgt. Änderungen in<br />

der Tektonik, der Höhe des Meeresspiegels <strong>und</strong> im Klima lassen für die Region der östlichen Nordsee/westlichen<br />

Ostsee einen sehr dynamischen Prozess im Verlauf der letzten 5.000 Jahre vermuten.<br />

Für stationäre Bestände in der südlichen Ostsee ist darüber hinaus anzunehmen, dass sie in diesem<br />

Zeitraum in kalten Klimaphasen mit jährlich wiederkehrendem Auftreten geschlossener Eisbedeckung<br />

immer wieder ausstarben (bzw. kein stationäres Verhalten tradiert werden konnte).<br />

Nach neueren Untersuchungen von WIEMANN et al. (2009) wurde nach genetischen Untersuchungen<br />

eine signifikante Separation der Population der inneren Ostsee von jener der Beltsee nachgewiesen.<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus balticus)<br />

Der Verbreitungsschwerpunkt der Ostsee-Kegelrobbe (Halichoerus grypus balticus) liegt in der mittleren<br />

<strong>und</strong> nördlichen Ostsee (HARDER 1996). Voraussetzungen für das Vorkommen von Kegelrobben<br />

sind ungestörte Wurfplätze, sowie Lager- <strong>und</strong> Ruheplätze, an denen der Haarwechsel stattfinden<br />

kann. Die beiden nächstgelegenen Kegelrobbenkolonien liegen in Falsterbo (SE) <strong>und</strong> am Rødsand<br />

bei Gedser (DK). Der Gesamtbestand in Südschweden umfasst derzeit ca. 200 Tiere (HELANDER &<br />

HÄKÖNEN, http://www.nrm.se/mg/topcons.html.en). Allein in der gemischten Robbenkolonie von<br />

Falsterbo (Schonen) wurden 1996 50 Tiere (landgestützte Zählung) <strong>und</strong> 1998 bis zu 40 Tiere (Flugzählung)<br />

gezählt (TEILMANN & HEIDE-JØRGENSEN 2001).<br />

Um 1900 wurde der Bestand in der Ostsee noch auf ca. 100.000 Tiere geschätzt (HARDER & SCHULZE<br />

1989). Der ostrügensche Bestand setzte sich früher aus einer vor Ort (auf Eis <strong>und</strong> vermutlich auf dem<br />

Großen Stubber im Greifswalder Bodden) fortpflanzenden Kernpopulation <strong>und</strong> aus eingewanderten<br />

Tieren zusammen, die sich den Heringen folgend saisonal in den Rügenschen Gewässern aufhielten,<br />

zur Fortpflanzung jedoch zu ihren traditionellen Liegeplätzen zurückkehrten (SCHWARZ et al. 2003).<br />

Wie in allen anderen Ostseeländern wurden die Kegelrobben schon seit Mitte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

als Konkurrenten der Fischerei auch in Deutschland mit höchster Intensität verfolgt. Dies führte letztlich<br />

zur Aufgabe regelmäßig genutzter Liegeplätze an der gesamten südlichen Ostseeküste. Geburten<br />

erfolgten vermutlich nur noch auf Treibeisschollen, wenn diese bis in unsere Region vordrangen<br />

(SCHWARZ et al. 2003). Im 20. Jahrh<strong>und</strong>ert wurden die Tiere zusätzlich durch Störungen, touristische<br />

Aktivitäten <strong>und</strong> Schadstoffe stark dezimiert. 1985 lebten nur noch ca. 1.500 Exemplare in der Ostsee<br />

(HARDER & SCHULZE 1989). Bis 1999 war die gesamte Population wieder auf über 7.500 Tiere angestiegen<br />

(Baltic Seal 99 zitiert in SUNDBERG & SÖDERMANN 1999). Dabei erfolgte die größte Zunahme im<br />

Bereich des Bottnischen Meerbusens. In der südlichen Ostsee blieb der Bestand dagegen niedrig<br />

(SUNDBERG & SÖDERMANN 1999, SCHWARZ et al. 2003).<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Seit der Ausrottung der Kegelrobben an der deutschen Ostseeküste in den 1920er Jahren hat die<br />

Intensität der Küstenfischerei ebenso zugenommen wie die touristische Nutzung ehemals wenig gestörter<br />

Strandbereiche. Erhebliche Schäden entstanden auch durch die Steinfischerei seit der zweiten<br />

Hälfte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts. Große Steine <strong>und</strong> Gerölle, die den Kegelrobben Ruhemöglichkeiten geboten<br />

hatten, wurden für den Bau von Promenaden <strong>und</strong> Hafenanlagen verwendet. Diese Entwicklungen<br />

haben zweifellos Auswirkungen auf die Qualität früherer Robbenlebensräume. Dennoch existieren<br />

auch heute noch potenzielle Kegelrobbenhabitate, die eine dauerhafte Wiederbesiedlung möglich<br />

erscheinen lassen (Abb. 99). Dies setzt jedoch die Beibehaltung des Jagdverbotes in der zentralen<br />

<strong>und</strong> nördlichen Ostsee voraus, denn Kegelrobben wandern regelmäßig in der Ostsee zwischen weit<br />

voneinander entfernten Liegeplätzen hin <strong>und</strong> her (siehe unten). Die erneute Etablierung hoher Fluchtdistanzen<br />

gegenüber Menschen infolge von Bejagung würde die Besiedlung der touristisch intensiv<br />

genutzten vorpommerschen Boddengewässer sehr wahrscheinlich verhindern.<br />

Abb. 99:<br />

Übersicht über die Lage möglicher zukünftiger Kegelrobbenliegeplätze an der vorpommerschen<br />

Ostseeküste (aus SCHWARZ et al. 2003)<br />

Seit 2000 halten sich entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns Kegelrobben wieder regelmäßig<br />

auf (insbesondere Wismarbucht <strong>und</strong> vorpommersche Bodden). Von den am Deutschen Meeresmuseum<br />

in Strals<strong>und</strong> vor 2000 registrierten 39 Totf<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 103 Lebendbeobachtungen seit 1951 stammten<br />

jeweils zwei Drittel aus dem Bereich zwischen dem Gellen an der Südspitze von Hiddensee <strong>und</strong><br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 235/711<br />

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der deutsch-polnischen Grenze auf Usedom. Abb. 100 zeigt, dass insbesondere im Greifswalder Bodden<br />

mehrere Lebendbeobachtung <strong>und</strong> Totf<strong>und</strong>e der Kegelrobbe zu verzeichnen waren.<br />

Im Greifswalder Bodden, insbesondere im Bereich des Großen Stubber halten sich Kegelrobben inzwischen<br />

wieder ganzjährig auf. In den Wintermonaten waren es seit 2005 in der Regel 5-10 Tiere. In<br />

den Sommermonaten wurden bis zu fünf Kegelrobben gezählt (unveröff. Daten des LUNG/DMM). In<br />

den Wintermonaten waren es seit Dezember 2004 in der Regel größere Gruppen von bis zu 15 Tieren<br />

(HERRMANN et al. 2008).<br />

Abb. 100:<br />

Totf<strong>und</strong>e (schwarze Dreiecke) <strong>und</strong> Lebendbeobachtungen (helle Dreiecke) von<br />

Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns von 1951 bis 2000 (aus<br />

SCHWARZ et al. 2003)<br />

Als Jagdgebiete dienen Kegelrobben sowohl küstennahe als auch küstenferne Flachwasserbereiche<br />

sowie unterseeische Hänge <strong>und</strong> Riffe (SCHWARZ et al. 2003). Satellitentelemetriestudien in Großbritannien<br />

<strong>und</strong> Schweden haben gezeigt, dass Kegelrobben weite Wanderungen von manchmal mehreren<br />

100 km zwischen verschiedenen Liegeplätzen zurücklegen. Die Jagdgebiete, die von diesen Liegeplätzen<br />

aus aufgesucht werden, können mehr als 50 km von der Küste entfernt liegen. Jagdausflüge<br />

dorthin dauern oft mehrere Tage (MCCONNELL et al. 1992, SJÖBERG 1999 zitiert in SCHWARZ et al.<br />

2003). Zwei an der estnischen Küste markierte Kegelrobben wurden im Kattegat wieder gef<strong>und</strong>en<br />

(HARDER 1996).<br />

DIETZ et al. (2003) untersuchten die Wanderbewegungen von sechs Kegelrobben des Rødsand (DK)<br />

mit Satellitensendern (Abb. 101). Diese hatten ein um bis zu 130-fach größeres Streifgebiet als die<br />

ebenfalls auf dem Rødsand untersuchten Seeh<strong>und</strong>e. Die Größe des Streifgebiets variierte von 4.160<br />

bis 119.583 km² (95 % Kernel Home Range), was einem Radius (Annahme: kreisförmiges Streifge-<br />

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iet) von 36 – 195 km entspricht. Mehrere Tiere streiften bis an die estnischen <strong>und</strong> schwedischen<br />

Küsten <strong>und</strong> passierten auch das Küstenmeer von M-V.<br />

Abb. 101:<br />

Lokalisationen per Satellit von auf dem Rødsand bei Gedser (Dänemark) besenderten<br />

Kegelrobben (DIETZ et al. 2003)<br />

Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina)<br />

Der Seeh<strong>und</strong> ist eine überwiegend atlantische Robbenart, deren Verbreitungsgebiet in der Ostsee auf<br />

die westlichen Bereiche beschränkt ist (SCHWARZ et al. 2003). In der Ostsee erreicht der Seeh<strong>und</strong> bei<br />

den dänischen Inseln Falster <strong>und</strong> Møn <strong>und</strong> in Südschweden seine südöstliche Verbreitungsgrenze<br />

(HARDER & SCHULZE 1997). Eine isolierte <strong>und</strong> genetisch von den weiter westlich lebenden Tieren differenzierte<br />

Reliktpopulation von 270 Tieren lebt im Kalmars<strong>und</strong> (HARDER & SCHULZE 1997, SCHWARZ et<br />

al. 2003).<br />

Flugzählungen im Jahr 2000 ergaben für den Bereich der dänischen Inseln Falster <strong>und</strong> Møn sowie<br />

Süd-Lolland <strong>und</strong> den Öres<strong>und</strong> einen Minimalbestand von 326 Tieren. Kolonien wurden bei Vitten/Skrollen,<br />

Rødsand, Bøgestrømmen, Saltholm <strong>und</strong> Falsterbo festgestellt (Abb. 102). Die Kolonie<br />

von Vitten/Skrollen wurde wohl vor wenigen Jahren neu gegründet <strong>und</strong> im Jahr 2000 erstmals erfasst<br />

(TEILMANN & HEIDE-JØRGENSEN 2001). Die Autoren geben für den gesamten dänischen Bestand einen<br />

gegenüber den Zählungen (für die im Wasser befindlichen <strong>und</strong> nicht gezählten Tiere) um ca. +130 %<br />

korrigierten Bestand an. In diesem Gebiet könnten sich also im Jahr 2000 ca. 750 Tiere aufgehalten<br />

haben. Die Wachstumsrate in dem obige Kolonien umfassenden Zählgebiet betrug zwischen 1988<br />

<strong>und</strong> 2000 im jährlichen Durchschnitt 10,1 %. Diese Angaben bezogen sich jedoch auf den Zeitraum<br />

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vor der Staupe-Virus Epidemie im Jahr 2002. Da die Bestände auch in den Folgejahren stabil blieben,<br />

war <strong>und</strong> ist von einer raschen Erholung nach der Staupeepidemie 2002 auszugehen (Abb. 103).<br />

Abb. 102:<br />

Kolonien von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) im östlichen<br />

Dänemark (EDRÉN et al. 2004)<br />

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Abb. 103:<br />

Anzahlen von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) in zwei Kolonien<br />

(EDRÉN et al. 2004)<br />

In der Ostsee befinden sich die Nahrungsgebiete im unmittelbaren Kolonieumfeld. DIETZ et al. (2003)<br />

rüsteten vier Seeh<strong>und</strong>e aus der Kolonie Rødsand (DK) mit Satellitensendern aus. Insgesamt wurden<br />

die Tiere 356 „Seeh<strong>und</strong>stage“ lang per Satellit beobachtet. Dabei stellte sich heraus, dass die Seeh<strong>und</strong>e<br />

sehr ortstreu waren. Das von ihnen genutzte Gebiet hatte eine mittlere Ausdehnung von 237–<br />

709 km² (95 % Kernel Home Range) <strong>und</strong> somit einen Radius (Annahme: kreisförmiges Streifgebiet)<br />

von r<strong>und</strong> 9-15 km (Abb. 104). Von den vier von DIETZ et al. (2003) mit Satellitensendern ausgerüsteten<br />

Seeh<strong>und</strong>en führte nur ein einjähriges Tier zwischen dem 24.9.2001 <strong>und</strong> dem 27.2.2002 umfangreichere<br />

Streifzüge in der westlichen Ostsee durch. Doch auch bei diesem Tier war der Aktionsradius<br />

95 % der Zeit auf nur r<strong>und</strong> 15 km r<strong>und</strong> um die Seeh<strong>und</strong>sbank an der Westspitze des Rødsand beschränkt.<br />

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Abb. 104:<br />

Lokalisationen per Satellit der am Rødsand bei Gedser (Dänemark) besenderten<br />

Seeh<strong>und</strong>e (aus DIETZ et al. 2003)<br />

An den deutschen Küsten in der südlichen Ostsee existieren derzeit keine Seeh<strong>und</strong>kolonien<br />

(SCHWARZ et al. 2003). Die gelegentlich an der deutschen Ostseeküste zu beobachtenden Seeh<strong>und</strong>e<br />

gehören mit großer Sicherheit zu der Population der westlichen Ostsee, die ihren Verbreitungsschwerpunkt<br />

in der Beltsee hat. Geeignete Habitate für Seeh<strong>und</strong>e finden sich vor allem in der Wismarbucht<br />

<strong>und</strong> den westrügenschen Boddengewässern (HARDER 1996). Alljährlich werden 5-10 Seeh<strong>und</strong>e<br />

in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Die Nachweise verteilen sich auf die gesamte<br />

Küstenregion. Die Zahl der Nachweise steigt seit 1990 deutlich an (HARDER & SCHULZE 1989, 1997,<br />

HARDER pers. Mitt.). Seit Mitte der 1990er Jahre steigt auch die Zahl der Beobachtungen an der Vorpommerschen<br />

Küste. Gelegentlich kommt es sogar zu Geburten, wie 1992 in der Wismarbucht (HAR-<br />

DER & SCHULZE 1997), 1999 <strong>und</strong> 2001 vermutlich auf der Greifswalder Oie (HARDER pers. Mitt.). Aufgr<strong>und</strong><br />

der fischreichen Nahrungsgründe <strong>und</strong> ungestörten Ruheplätze entlang der Küsten Mecklenburg-Vorpommerns<br />

scheint eine Wiederbesiedlung von <strong>Teil</strong>en des historischen Verbreitungsgebiets<br />

des Seeh<strong>und</strong>s hier möglich. Insbesondere die Wismarbucht ist hier zu nennen (HARDER & SCHULZE<br />

1997). Das Untersuchungsgebiet spielt für den Seeh<strong>und</strong> als Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet eine Rolle,<br />

die sich nicht von dem umgebender Meeresareale unterscheidet.<br />

Ringelrobbe (Phoca hispida botnica)<br />

Die Ringelrobbenpopulation der nördlichen Ostsee stellt eine eigene Unterart dieser zirkumpolar verbreiteten<br />

Robbenart dar, die keinen Austausch mit den Populationen im Nordpolarmeer hat (PALO et<br />

al. 2001). Das Verbreitungsgebiet in der Ostsee liegt nördlich der Linie Ventspils-Stockholm (Abb.<br />

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105). Nach massiven Bestandseinbrüchen durch menschliche Verfolgung <strong>und</strong> Umweltverschmutzung<br />

umfasst die Population derzeit etwa 5.000-6.000 Individuen verteilt auf drei Hauptvorkommen (HÄR-<br />

KÖNEN et al. 1998; Abb. 105). Über Bestand <strong>und</strong> Wanderungen in der Ostsee ist weit weniger bekannt<br />

als bei Kegelrobbe <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>.<br />

In der deutschen Ostsee treten Ringelrobben nur ausnahmsweise als Einzeltiere auf. Die Nachweise<br />

lebender <strong>und</strong> toter Tiere zeigen eine leichte Häufung im Greifswalder Bodden, dort erfolgten z. B. 5<br />

von 12 Nachweisen an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 1964-1988 (HARDER &<br />

SCHULZE 1989). Auch im Jahr 2006 gab es Beobachtungen dieser Art im Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />

Strelas<strong>und</strong> (unveröffentlichte Monitoringdaten, LUNG <strong>und</strong> DMM). Der Untersuchungsraum ist für Ringelrobben<br />

als sporadisch <strong>und</strong> selten genutztes Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet einzelner Tiere anzusehen.<br />

Abb. 105: Heutige Verbreitung der Ostsee-Ringelrobbe (aus PALO et al. 2001)<br />

Trassenbezogene Zuordnung von Meeressäugerbeobachtungen<br />

Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />

Nach den POD-Untersuchungen des Deutschen Meeresmuseums Strals<strong>und</strong> (BENKE et al. 2006, VER-<br />

FUß et al. 2007a) gab es im Gebiet nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel Rügen, auf dem Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> der<br />

Oderbank, über jedes Jahr des Untersuchungszeitraumes von 2002 bis 2006 13 hinweg unregelmäßig<br />

verteilt immer wieder einzelne Tage mit Schweinswalregistrierungen. Dabei wurde nur eine geringe<br />

13 Der Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Oderbank wurden von BENKE et al. (2006) seit Oktober 2002 mit bis zu vier T-PODs<br />

<strong>und</strong> ab Juni 2005 mit bis zu fünfzehn Messgeräten untersucht.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 241/711<br />

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Anzahl von Schweinswalregistrierungen erfasst, was auf eine geringe Schweinswaldichte hinweist.<br />

Deutliche saisonale Unterschiede der Vorkommen wurden dabei nicht festgestellt.<br />

Tab. 79 verdeutlicht die Ergebnisse der Erfassung mit Klickdetektoren auf den Stationen nördlich <strong>und</strong><br />

nordöstlich der Insel Rügen. An Station F 18, die nordöstlich von Arkona liegt, wurden während insgesamt<br />

814 Tagen zwischen ca.


Demnach ist mit einer geringen Frequentierung des Seegebietes durch Schweinswale im Bereich der<br />

Offshore-Trassen nördlich <strong>und</strong> nordöstlich von Rügen zu rechnen. Für die Offshore-Trassen Off I, II,<br />

III sind keine differenzierten Angaben zum Bestand von Schweinswalen möglich, obwohl davon ausgegangen<br />

werden kann, dass die Frequentierung von östlich Jasm<strong>und</strong> in Richtung nördlich von Arkona<br />

<strong>und</strong> weiter nach Westen geringfügig ansteigt.<br />

Diese Angaben bestätigen auch die Sichtbeobachtungen <strong>und</strong> sonstige F<strong>und</strong>e (Abb. 107), wonach<br />

wenige Tiere im relevanten Seegebiet beobachtet wurden (02.09.2007: 2 Tiere nördlich Rügen;<br />

11.09.2007:3 Tiere nördlich Rügen <strong>und</strong> 13.08.2006: 2 Tiere ca. 10 km nördlich des Dornbusch/Hiddensee;<br />

Angaben nach http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekteschweinswalsichtungen.php)<br />

<strong>und</strong> entlang der Küste von Wittow mehrere Totf<strong>und</strong>e am Strand registriert<br />

wurden.<br />

%PPD/M = Prozentsatz schweinswalpositiver Tage pro Monat<br />

Abb. 106: Geographische Verteilung der Prozent schweinswalpositive Tage über den Untersuchungszeitraum<br />

Januar 2005 bis März 2007 (aus VERFUß et al. 2007a)<br />

Auf den interaktiven Karten des BfN wurden für 2005 bis 2008 keine Schweinswalsichtungen im Lagerstättenuntersuchungsraum<br />

erzielt 14<br />

(http://www.bfn.de/habitatmare/de/schweinswalsichtungen-2005.php,<br />

http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen-2006.php,<br />

http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen-2007.php,<br />

http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen-2008.php). Am<br />

19.08.2006 wurden 2 Einzeltiere des Schweinswals im Strelas<strong>und</strong> auf Höhe der Halbinsel Drigge,<br />

etwas außerhalb des Korridors der Trassenvariante Off. V, erfasst. Am 02.09.2007 wurden 2 Einzeltiere<br />

des Schweinswals östlich von Kap Arkona, westlich außerhalb des Kabeltrassenkorridors der Variante<br />

Off. III gesehen (Abb. 107).<br />

14 Diese Karten zeigen alle gemeldeten Scheinswalsichtungen.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 243/711<br />

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Abb. 107:<br />

Schweinswalmeldungen nördlich von Rügen aus dem Jahr 2007 (interaktive Karte<br />

des BfN: http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekteschweinswalsichtungen.php)<br />

Bezüglich des Vorkommens von Robben nördlich der Insel Rügen ist festzustellen, dass wenige Tiere<br />

auch das Gebiet der Offshore-Trasse auf ihren Streifzügen durch die Ostsee queren. Wie Abb. 100<br />

verdeutlicht, liegen für die nördliche <strong>und</strong> nordöstliche Außenküste Rügens zwischen Dranske <strong>und</strong><br />

Mukran einige Beobachtungen <strong>und</strong> Totf<strong>und</strong>e von Kegelrobben vor.<br />

Nach SCHWARZ et al. (2003) weist die Beobachtungs- <strong>und</strong> Totf<strong>und</strong>statistik des Deutschen Meeresmuseums<br />

für den Bereich der nördlichen Tromper Wiek zwei Eintragungen aus. Im Juni 1992 wurde ein<br />

totes Kegelrobbenjungtier mit Lanugofell in der Nähe des Campingplatzes Drewoldke gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

dem Meeresmuseum zugeleitet. Wenige Wochen später wurde eine schwimmende Kegelrobbe bei<br />

Kap Arkona gesichtet. Nach Angaben des Beobachters war schon im Vorjahr eine Robbe an dieser<br />

Stelle beobachtet worden. Die geographisch nächstgelegenen Meldungen stammten von Glowe in der<br />

südlichen Tromper Wiek sowie von Bakenberg / Mövenort an der Nordküste Wittows (SCHWARZ et al.<br />

2003).<br />

Strandabschnitte an der Nordküste von Wittow, südlich Arkona <strong>und</strong> an der Nordküste von Jasm<strong>und</strong><br />

werden nach SCHWARZ et al. (2003) als für eine Wiederansiedlung geeignete Areale mit entsprechenden<br />

Habitatvoraussetzungen wie Liegeplätze eingestuft (siehe dazu Abb. 99).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />

Offshore-Trasse Off. VII)<br />

Wie für den Strelas<strong>und</strong> (vgl. Ausführungen unten) wird davon ausgegangen, dass sich Schweinswale<br />

<strong>und</strong> Robben auch in die inneren Bodden Rügens „verirren“ <strong>und</strong> somit einzelne Tiere hier sporadisch<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


auftreten. Beispielsweise liegen für das Gebiet Rassower Strom, Wittower Fähre <strong>und</strong> Wieker Bodden<br />

aus dem Zeitraum von Mai 1998 bis September 1999 vier Beobachtungen von Seeh<strong>und</strong>en vor. Nach<br />

SCHWARZ et al. (2003) wurden in den benachbarten Gewässern des nördlichen <strong>Teil</strong>s der Insel Hiddensee<br />

sowie im Wieker Bodden zusammen vier Kegelrobben-Totf<strong>und</strong>e <strong>und</strong> fünf Lebendbeobachtungen<br />

erfasst. (siehe auch Abb. 100). Ein Schweinswal wurde 1994 in den Binnenbodden von Rügen (Libben<br />

bis Breeger Bodden) mehrfach beobachtet (HARDER et al. 2005).<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />

Nach HARDER et al. (2005) sind der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die daran angrenzenden Seegewässer kein geeigneter<br />

Lebensraum für Wale einschließlich dem Schweinswal. Die Gewässer sind zu flach, zu eng<br />

<strong>und</strong> bieten zu wenig Nahrung <strong>und</strong> Ruhe, sodass Schweinswale als sporadische Gäste im Strelas<strong>und</strong><br />

einzustufen sind. Demnach liegen nur einige wenige Beobachtungen, Fänge oder Totf<strong>und</strong>e vor. Für<br />

den Zeitraum 1966 bis 2001 geben HARDER et al. (2005) 6 Beobachtungen oder F<strong>und</strong>e von<br />

Schweinswalen für den Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Bodden zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen an. Nach<br />

http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen.php wurden im August<br />

2006 im Strelas<strong>und</strong> südlich von Strals<strong>und</strong> zwei Schweinswale beobachtet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der intensiven Nutzung im Strelas<strong>und</strong> (Fahrrinne, Ufernutzung) ist der Strelas<strong>und</strong> auch kein<br />

geeigneter Lebensraum für Robben. Trotz aller Störungen halten sich jedoch immer wieder einzelne<br />

Tiere im Strelas<strong>und</strong> auf. Nach HARDER et al. (2005) liegen für den Strelas<strong>und</strong> einschließlich der Prohner<br />

Wiek seit 1960 ca. 12 Beobachtungen <strong>und</strong> 1 Totf<strong>und</strong> für nachgewiesene Kegelrobben (es wurden<br />

noch weitere unbestimmte Tiere beobachtet) vor (vgl. dazu auch Abb. 100). Zu den jüngeren Beobachtungen<br />

zählt jene einer besenderten Kegelrobbe aus einer polnischen Aufzuchtstation im Jahr<br />

2004.<br />

HARDER et al. (2005) verweisen des Weiteren auf 4 Beobachtungen <strong>und</strong> 1 Totf<strong>und</strong> von Seeh<strong>und</strong>en<br />

(Zeitraum 1995 bis 2004) sowie 2 Beobachtungen <strong>und</strong> ebenfalls 1 Totf<strong>und</strong> der Ringelrobbe (Zeitraum<br />

1955 bis 2004).<br />

Ingesamt kann abgeleitet werden, dass der Strelas<strong>und</strong> sporadisch von einzelnen Robben aufgesucht<br />

wird.<br />

II.2.13.3 Bestandsbewertung Meeressäuger<br />

Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung<br />

Schweinswale sind in der westlichen Ostsee östlich der Darßer Schwelle nur in sehr geringer Dichte<br />

anzutreffen. Es bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Jahren (2002 zahlreiche<br />

Nachweise im Sommer, 2003/04 nur wenige). Die Saisonalität ihres Auftretens sowie ihre Habitatnutzung<br />

sind wenig verstanden, ebenso ihre Populationszugehörigkeit. Kegelrobben sind in der westlichen<br />

Ostsee überwiegend auf die unmittelbare Umgebung ihrer wenigen Liegeplätze (< 50 Tiere an<br />

drei Plätzen in Dänemark <strong>und</strong> Schweden) beschränkt. Die Tiere unternehmen allerdings zwischen den<br />

wenigen Liegeplätzen in der südlichen Ostsee ausgedehnte Wanderungen, bei denen sie auch regelmäßig<br />

die Arkonasee <strong>und</strong> die Pommersche Bucht durchqueren. Seeh<strong>und</strong>e treten im betrachteten<br />

<strong>Raum</strong> nur ausnahmsweise auf.<br />

Da alle Meeressäuger im Anhang II der FFH-Richtlinie geführt werden, führt die Nutzung des Kriteriums<br />

Seltenheit /Gefährdung für genutzte Lebensräume immer zu einer hohen Bewertungsstufe. Diese<br />

Einstufung wird auch vorgenommen, da sich diese Arten im Blickpunkt internationaler Schutzbemühungen<br />

befinden. Es handelt sich um Arten für die, laut Vorgaben der FFH-Richtlinie, Schutzgebiete<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 245/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


einzurichten sind. Die Meeressäuger sind in den betrachteten Seegebieten sehr seltene Tiere. Infolge<br />

ihres seltenen Auftretens <strong>und</strong> der Gefährdung wird dieses Kriterium als hoch bewertet.<br />

Regionale bzw. überregionale Bedeutung<br />

Über die Bedeutung der Gewässer um die Insel Rügen für Schweinswale können keine gesicherten<br />

Angaben gemacht werden. Deshalb wird die regionale <strong>und</strong> überregionale Bedeutung der Küsten- <strong>und</strong><br />

Seegewässer der Insel Rügen für Schweinswale als mittel eingestuft. Weil für Seeh<strong>und</strong>e die verfügbaren<br />

Literaturdaten nahe legen, dass diese in den Sommermonaten meistens den Nahbereich (<<br />

15 km) um vorhandene Kolonien (Dänemark) nutzen, wird abgeleitet, dass das Untersuchungsgebiet<br />

für diese Art derzeit geringe Bedeutung hat. Im Zuge der aktuellen Bestandszunahme in der Ostsee<br />

könnte sich dies aber in naher Zukunft ändern. Aufgr<strong>und</strong> der Wiederansiedlung der Kegelrobbe im<br />

Greifswalder Bodden wird deren regionale Bedeutung als mittel- bis hochwertig eingestuft.<br />

Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart<br />

Alle Meeressäuger der Ostsee werden zwar selten, aber regelmäßig in den Gewässern um die Insel<br />

Rügen nachgewiesen. Verglichen mit der deutschen Ostsee westlich der Darßer Schwelle ist die Häufigkeit<br />

der Tiere allerdings deutlich geringer. Deshalb wird dieses Kriterium als mittel eingestuft.<br />

Natürlichkeit<br />

Hinsichtlich des Kriteriums Natürlichkeit ist für die Meeressäuger eine geringe Wertigkeit des Untersuchungsgebietes<br />

aufgr<strong>und</strong> verschiedener anthropogener Vorbelastungen (Beifang, optische <strong>und</strong> akustische<br />

Störungen, stoffliche Belastungen u. a.) festzustellen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Bei der Gesamtbewertung sind einerseits der hohe Gefährdungsgrad der Meeressäugerarten <strong>und</strong><br />

andererseits das Auftreten in geringen Dichten bzw. die Nutzung des <strong>Raum</strong>es lediglich als Wandergebiet<br />

zusammenzufassen. Dabei sollte die Wertigkeit des Untersuchungsgebietes im räumlichen<br />

Kontext mit anderen Ostseegebieten berücksichtigt werden (Vorhandensein von Wurf- <strong>und</strong> Liegplätzen<br />

<strong>und</strong> Dauer des Aufenthalts im betrachteten Seegebiet). Demnach wird die Bedeutung des betrachteten<br />

Seegebietes für Meeressäuger als mittelwertig eingeschätzt.<br />

Die Bewertungsansätze sind in nachfolgender Tab. 80 differenziert für die Offshore-Trassen nördlich<br />

von Rügen, an der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> zusammenfassend dargestellt.<br />

Tab. 80:<br />

Zusammenfassende Bewertung für Meeressäuger<br />

Aquatorium<br />

Besonderheiten<br />

für Meeressäuger<br />

Seltenheit /<br />

Gefährdung<br />

Regionale <strong>und</strong><br />

überregionale<br />

Bedeutung<br />

Natürlichkeit<br />

Vielfalt / Eigenart<br />

Gesamt-<br />

Wertstufe<br />

südliches Arkonabecken<br />

/äußere<br />

Pommersche<br />

Bucht<br />

(Offshore-<br />

Trasse Off I, II,<br />

III)<br />

Durchwanderung<br />

von Robben;<br />

Erfassungen von<br />

Schweinswalen<br />

durch Klickdetektoren<br />

mit<br />

deutlich geringeren<br />

Dichten als<br />

westlich der<br />

Darßer Schwelhochwertig<br />

(Arten des<br />

Anhangs II<br />

der FFH-<br />

RL)<br />

Seeh<strong>und</strong>e:<br />

seltene Durchwanderung:<br />

geringwertig;<br />

Kegelrobbe:<br />

Nahrungsgebiet<br />

gering bis mittelwertig;<br />

Schweinswal:<br />

geringere Dich-<br />

Seeh<strong>und</strong>e:<br />

seltene Durchwanderung:<br />

geringwertig<br />

Kegelrobbe:<br />

Nahrungsgebiet<br />

gering bis mittelwertig;<br />

Seite 246/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, Schweinswal:<br />

07.05.2010<br />

Vorkommen<br />

geringwertig<br />

mittelwertig


Aquatorium<br />

Besonderheiten<br />

für Meeressäuger<br />

Seltenheit /<br />

Gefährdung<br />

Regionale <strong>und</strong><br />

überregionale<br />

Bedeutung<br />

Natürlichkeit<br />

Vielfalt / Eigenart<br />

Gesamt-<br />

Wertstufe<br />

le;<br />

keine Reproduktion<br />

von Meeressäugern<br />

bekannt<br />

ten als westlich<br />

Darßer Schwelle:<br />

mittelwertig<br />

von Tieren des<br />

stationären<br />

Ostseebestandes<br />

im Winter<br />

hochwertig<br />

Nordrügensche<br />

Bodden mit<br />

Rassower<br />

Strom <strong>und</strong><br />

Breetzer Bodden<br />

(Trasse an<br />

der Wittower<br />

Fähre - Offshore-Trasse<br />

VII)<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

(Offshore-<br />

Trasse Off IV,<br />

V, VI)<br />

Durchwanderung<br />

von Robben;<br />

seltene Durchwanderung<br />

durch<br />

Schweinswale,<br />

die sich in Offshoregebieten<br />

aufhalten;<br />

keine Reproduktion<br />

von Meeressäugern<br />

bekannt<br />

Seeh<strong>und</strong>e:<br />

seltene Durchwanderung:<br />

geringwertig;<br />

Kegelrobbe:<br />

Nahrungsgebiet<br />

gering bis mittelwertig;<br />

Schweinswal:<br />

seltene Durchwanderung:<br />

geringwertig<br />

seltene Durchwanderung:<br />

geringwertig<br />

II.3<br />

Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung für die Schutzgüter<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Bedeutung <strong>und</strong> der Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter (Bewertung<br />

des Bestandes <strong>und</strong> der Empfindlichkeit der Schutzgüter) <strong>und</strong> der Ermittlung der bekannten bzw. prognostizierbaren<br />

Vorhabenswirkungen/Wirkfaktoren werden die Umweltauswirkungen im Bereich der<br />

Offshore-Kabeltrassen ermittelt. Aufgr<strong>und</strong> der teils sehr unterschiedlichen Wirkungsfaktoren wird, wie<br />

bei der Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung, eine getrennte Darstellung für die Seekabeltrassen<br />

nördlich Rügen, die Trasse an der Wittower Fähre <strong>und</strong> den Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> vorgenommen.<br />

Wie in Kapitel II.1.2 dargestellt, erfolgt die Beurteilung der Umweltauswirkungen anhand der<br />

Ermittlung einer Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung bezüglich des betrachteten Schutzgutes, die<br />

durch die bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren hervorgerufen wird.<br />

Folgende Kriterien <strong>und</strong> Parameter werden zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter herangezogen:<br />

Ausdehnung (räumlicher Aspekt der Wirkung)<br />

Dauer sowie ggf. Frequenz (zeitlicher Aspekt der Wirkung)<br />

Intensität der Wirkung<br />

Abschließend wird eine zusammenfassende Bewertung der<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 247/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

als Gesamtbewertung der Wirkung vorgenommen.<br />

Diese Kriterien werden in den Tabellen „Wirkfaktoren, Auswirkungen, Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung“<br />

schutzgutbezogen behandelt. Da die Erläuterung der Kriterien schutzgutbezogen differieren<br />

kann, erfolgen notwendige Erläuterungen beim entsprechenden Schutzgut. Nachfolgend wird eine<br />

allgemeine Erläuterung der Begrifflichkeiten vorgenommen:<br />

Ausdehnung (räumlicher Aspekt der Wirkung)<br />

Es findet eine Differenzierung zwischen lokalen / kleinräumigen, mittelräumigen <strong>und</strong> großräumigen<br />

Funktionsbeeinflussungen des Schutzgutes statt.<br />

lokal / kleinräumig: Veränderungen im Bereich der Seekabeltrasse, der seitlichen Wirk- <strong>und</strong> Arbeitsstreifen<br />

sowie im näheren Umfeld (wenige Meter) der Kabeltrasse<br />

mittelräumig: Veränderungen in spezifischen Wirkräumen innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

(im direkten Eingriffsbereich der Seekabeltrasse zuzüglich des unmittelbar angrenzenden Umfeldes,<br />

wie z. B. Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit durch Trübungsfahnen)<br />

großräumig: alle Veränderungen mit größerer räumlicher Ausdehnung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

sowie ggf. über die Untersuchungsgebietsgrenze hinausgehende Wirkungen<br />

mit regionalem Bezug (Bodden, äußere Pommersche Bucht / südliches Arkonabecken <strong>und</strong> ggf.<br />

darüber hinaus)<br />

Dauer (zeitlicher Aspekt der Wirkung)<br />

kurzfristig: wenige Tage bis mehrere Monate, d. h. während der Bauphase (angenommene Bauzeit<br />

mehrere Monate)<br />

mittelfristig: bis max. 5 Jahre 15 , d. h. die Auswirkungen sind während der Bauphase <strong>und</strong> bis maximal<br />

5 Jahre hinaus nachweisbar<br />

dauerhaft: über 5 Jahre bis über die gesamte Betriebsphase<br />

Intensität der Wirkung<br />

gering: es können zwar Wirkungen prognostiziert werden, diese liegen jedoch häufig an der<br />

Nachweisgrenze <strong>und</strong> führen zu keiner deutlichen Veränderung der betroffenen Strukturen <strong>und</strong><br />

Funktionen<br />

mittel: die betroffenen Strukturen <strong>und</strong> Funktionen werden zwar deutlich beeinflusst, aber in ihren<br />

gr<strong>und</strong>legenden Strukturen / Funktionen bleiben diese dennoch erhalten<br />

hoch: die betroffenen Strukturen oder Funktionen werden vollständig verändert (Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsverluste)<br />

15 Nach den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“ M-V (LUNG 1999) werden Wirkungen, die länger als 5 Jahre anhalten,<br />

als nachhaltig eingestuft. Deshalb wird dieser Zeitbezug für die Bewertung „dauerhafter“ Wirkungen herangezogen.<br />

Seite 248/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ausdehnung, Dauer <strong>und</strong> Intensität der Wirkung können zu einer Gesamtbewertung der Wirkung als<br />

(Gesamt-)Beeinflussung von Strukturen <strong>und</strong> Funktionen entsprechend der Matrix der Tab. 81 verknüpft<br />

werden.<br />

Die Bewertung erfolgt fachgutachtlich verbal-argumentativ in Text <strong>und</strong> Tabellen.<br />

Eine Struktur- <strong>und</strong> / oder Funktionsbeeinflussung gibt an, ob die durch den Bau, die Anlage oder den<br />

Betrieb der Seekabeltrasse bedingten Veränderungen dazu führen, dass das Gebiet bestimmte, beispielsweise<br />

für eine Tierart wichtige Funktionen (z. B. Fortpflanzung, Jungenaufzucht, Nahrungssuche)<br />

einschränkt oder nicht mehr erfüllen kann. Die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung wird wie<br />

folgt bewertet. Die Größe des Auswirkungsgebietes ist jeweils abhängig vom Wirkfaktor <strong>und</strong> der Art:<br />

gering: Es erfolgt nur eine geringe Beeinflussung von Strukturen bzw. Funktionen im Wirkungsraum,<br />

sodass bestehende Strukturen <strong>und</strong> Funktionen erhalten bleiben.<br />

mittel: Die Strukturen <strong>und</strong> Funktion im Wirkungsraum werden nur partiell verändert <strong>und</strong> bleiben<br />

größtenteils im betrachteten Gebiet erhalten.<br />

<br />

hoch: Das Auswirkungsgebiet kann die Funktionen für das Schutzgut nicht mehr erfüllen; es treten<br />

großräumige Bestandsveränderungen auf. Der gesamte im Auswirkungsgebiet vorhandene<br />

Bestand wird betroffen.<br />

Nachfolgend wird die Bewertungsmatrix zur Erstellung der Auswirkungsprognose dargestellt. Der<br />

Grad der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung wird aus der Bewertungsstufe der Kriterien ermittelt.<br />

Bei unterschiedlicher Höhe (z. B. bei lokaler Ausdehnung, von mittelfristiger Dauer <strong>und</strong> hoher Intensität)<br />

wird die nachfolgende Tab. 81 als Richtwert für eine mögliche Kombination der Einzelkriterien zur<br />

Ableitung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung (gering bzw. mittel für das vorab angeführte Beispiel)<br />

herangezogen.<br />

Tab. 81:<br />

Matrix zur Ableitung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen aus der Kombination<br />

der Bewertung der Faktoren<br />

Ausdehnung Dauer Intensität Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

lokal / kleinräumig<br />

kurzfristig<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

gering (keine)<br />

gering<br />

gering (mittel)<br />

mittelfristig<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

gering<br />

gering<br />

gering (mittel)<br />

dauerhaft<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

gering<br />

gering (mittel)<br />

gering (mittel)<br />

mittelräumig<br />

kurzfristig<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

gering<br />

gering (mittel)<br />

mittel<br />

mittelfristig<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

gering (mittel)<br />

mittel<br />

mittel<br />

dauerhaft<br />

gering<br />

gering (mittel)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 249/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ausdehnung Dauer Intensität Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

großräumig<br />

kurzfristig<br />

mittel<br />

hoch<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

mittel<br />

mittel (hoch)<br />

gering (mittel)<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittelfristig<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

gering (mittel)<br />

mittel<br />

mittel (hoch)<br />

dauerhaft<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

Klammerausdrücke sind unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich<br />

gering (mittel)<br />

mittel (hoch)<br />

hoch<br />

In einigen Fällen wird eine fachgutachtliche Wichtung vorgenommen, die schutzgutabhängig ist (bei<br />

biotischen Schutzgütern, z. B. den Meeressäugern sogar artabhängig) <strong>und</strong> von der Empfindlichkeit<br />

des betroffenen Schutzgutes bestimmt wird. Eine Verallgemeinerung lässt sich hierbei nicht vornehmen,<br />

da beispielsweise manche der biotischen Schutzgüter empfindlicher gegenüber Einzelschallereignissen<br />

mit hohen Spitzenschallpegeln als gegenüber niedrigen Dauerschallpegeln sind. Weitere<br />

Beispiele ließen sich hier anführen. Es wird verbal-argumentativ dargelegt, warum der Fachgutachter<br />

zur möglicherweise von Tab. 81 abweichenden Einschätzung der zu erwartenden Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

kommt.<br />

II.3.1 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut - Menschen, einschließlich<br />

der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

Nachfolgend werden die relevanten bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren für das Schutzgut<br />

Mensch aufgeführt (s. auch Tab. 82):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Visuelle Wirkungen der Seekabel-Verlegung<br />

Lärmemissionen der Seekabel-Verlegung<br />

Luftschadstoffemissionen der Seekabel-Verlegung<br />

Baustellen- <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungsflächen <strong>und</strong> deren Umweltwirkungen<br />

Wirkungen von Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten (Lärm, Luftschadstoffe,<br />

visuelle Unruhe, Lichtwirkungen)<br />

Sicherheitszone zur Bau- <strong>und</strong> Verlegetechnik während des Baubetriebes<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten (Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen)<br />

Seite 250/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Derzeit wird angestrebt, die Bauzeiten der Seetrasse auf ca. drei bis vier Monate innerhalb einer Saison<br />

im Zeitraum zwischen Mitte Mai bis Oktober zu beschränken (siehe Protokoll der Anlaufberatung<br />

zum ROV vom 08.10.2009).<br />

Baubedingte Auswirkungen SG Menschen<br />

Visuelle Wirkungen der Seekabel-Verlegung<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off I, Off II, Off III), Trasse an der Wittower Fähre<br />

(Off. VII) <strong>und</strong> Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, Off. V, Off. VI)<br />

Die baubedingten Auswirkungen, die sich in visuellen Beunruhigungen, Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen<br />

widerspiegeln, werden ebenfalls im Kapitel „Landschaftsbild“ besprochen (siehe Kap. II.3.5). Deshalb<br />

sei auf dieses Kapitel verwiesen.<br />

Die visuellen Wirkungen vollziehen sich hauptsächlich temporär während der Bauphase im Zeitraum<br />

von Mai bis Oktober. Dabei sind Unterschiede der Wirkungen je nach Einsatz verschiedener Bau- <strong>und</strong><br />

Verlegetechnik sowie ggf. von Hilfsfahrzeugen in den verschiedenen Abschnitten in den jeweiligen<br />

Bauphasen zu verzeichnen. Demnach treten in Bezug zu einem bestimmten Trassenabschnitt die<br />

visuellen Wirkungen nur in einem kurzen Zeitraum bzw. je nach Bau- bzw. Verlegetätigkeit in mehreren<br />

kurzen Bauphasen von in der Regel Tagen bis Wochen auf.<br />

Bagger <strong>und</strong> Verlegeschiff werden sich während der jeweiligen Bauphase visuell in den gegebenen<br />

Schiffsverkehr der Berufsschifffahrt <strong>und</strong> dessen sonstigen Bootsverkehrs im gewissen Umfang „einordnen“.<br />

Bagger <strong>und</strong> Verlegeschiff sind allerdings in den küstennahen Bereichen (nordöstliche Außenküste<br />

der Insel Rügen) sowie in den nordrügenschen Boddengewässern <strong>und</strong> im Gebiet des Strelas<strong>und</strong>es<br />

aufgr<strong>und</strong> deren Größe <strong>und</strong> Art gegenüber dem „normalen“ Schiffsverkehr optisch deutlich<br />

dominanter ausgeprägt. Der übliche Schiffsverkehr im Bereich des Boddens sowie der nordöstlich<br />

angrenzenden Seegewässer umfasst Fischereifahrzeuge, kleinere Schiffe, Sportboote u. ä. Bootstypen.<br />

Überführungen von größeren Schiffseinheiten, die die Werften verlassen, sind seltene Einzelfälle.<br />

Der Fährverkehr zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg vollzieht sich ganzjährig im Bereich der geplanten<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen.<br />

Die Auswirkungen visueller Beunruhigungen werden für den Bereich des Strelas<strong>und</strong>es, der nordrügenschen<br />

Boddengewässer <strong>und</strong> nordöstlichen Außenküste Rügens sowie der küstennahen Zone (bis<br />

ca. 5 km Entfernung von der Küste) als mittelräumig, kurzzeitig mit mittlerer Intensität eingeschätzt,<br />

sodass mittlere Funktionsbeeinflussungen auftreten können. Für die Trassenabschnitte der äußeren<br />

Pommerschen Bucht / südliches Arkonabecken mit größerer Entfernung zur Küste ist lediglich eine<br />

temporär geringe (kurzzeitig), visuelle Wirkung (in Bezug auf Schutzgut Mensch, bei dem primär landgeb<strong>und</strong>ene<br />

Standorte betrachtet werden) zu erwarten. Es kommt innerhalb der betroffenen, weiter<br />

entfernten Seegebiete (über 5 km Abstand zu Küstenstandorten) zu mittelräumig wirksamen, insgesamt<br />

geringen visuellen Funktionsbeeinflussungen, wobei für Landstandorte nur noch eine untergeordnete<br />

visuelle Wirkung prognostiziert wird.<br />

Lärmemissionen der Seekabel-Verlegung<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I, Off. II, Off. III)<br />

Für die Lärmemissionen ist im küstenfernen Bereich keine Betroffenheit für Wohnfunktionen aufgr<strong>und</strong><br />

der großen Entfernung zu den nächstgelegenen Wohngebieten gegeben. Die Kabeltrassen verlaufen<br />

in der äußeren Pommerschen Bucht / südliches Arkonabecken durch Gewässer, die die Sportschifffahrt<br />

hauptsächlich zur Durchfahrt nutzt. Gebiete, die zum Ankern oder längeren Verweilen genutzt<br />

werden, liegen nicht in der Nähe der Trassen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 251/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Sportschiffe sich relativ schnell, mit dem notwendigen Sicherheitsabstand an dem Verlegeschiff vorbeibewegen,<br />

sodass die möglichen, sehr geringen Beeinflussungen nur kurzzeitig auftreten.<br />

Eine Einschätzung der Lärmimmissionsbelastung kann anhand von Wirkpegeln erfolgen. Während der<br />

Bauphase werden Lärmemissionen hauptsächlich vom Verlegeschiff verursacht. Berechnungen vergleichbarer<br />

Vorhaben zeigen, dass Geräuschimmissionen des Schiffsverkehrs von untergeordneter<br />

Bedeutung sind. So wird der Tagesrichtwert des Lärm-Immissionswertes für allgemeine Wohngebiete<br />

(55 dB(A) nach TA Lärm 16 ) in einem Abstand zur Schiffsroute von ca. 50 m <strong>und</strong> der Nachtrichtwert (40<br />

dB(A) nach TA Lärm) bis ca. 150 m eingehalten. Im Bereich der Anlandung liegen die Offshore-<br />

Trassen II (Glowe) <strong>und</strong> III (Juliusruh) mit einer Entfernung von ca. 0,5 km zu Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbereichen<br />

(siehe dazu Tab. 7) diesen am nächsten. Auch für die vorab genannten Bereiche wird davon<br />

ausgegangen, dass es zu keiner Überschreitung des Lärm-Immissionswertes für Wohnbebauung<br />

kommt. Wohn- <strong>und</strong> landseitige Erholungsgebiete liegen, in größeren Entfernungen zur Kabeltrasse.<br />

Bei einer Anwendung dieses Ansatzes für die Erholungsnutzung durch Sportschifffahrt auf See kann<br />

festgestellt werden, dass sich Sportschiffe in der Regel einen größeren Abstand als 50 m zum Verlegeschiff<br />

aufweisen werden (Sicherheitsanforderungen), sodass erhöhte Immissionsbelastungen ausgeschlossen<br />

werden können. Zusammenfassend können kurzzeitige Beeinflussungen mit mittleren<br />

räumlichen Wirkzonen <strong>und</strong> geringer Intensität auftreten <strong>und</strong> damit geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

hervorrufen.<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Da im Bereich der Seekabel-Trasse parallel zur Wittower Fähre am nördlichen <strong>und</strong> südlichen Ufer in<br />

der Nachbarschaft die Bebauungen der Fähranleger sowie von Siedlungsbereichen mit Wohn- <strong>und</strong><br />

Erholungsfunktion vorzufinden sind (Wittower Fähre <strong>und</strong> Vaschvitz, Ortschaft Wittow im 100-m-<br />

Wirkraum), kann eine temporäre Überschreitung des Lärm-Immissionswertes für Wohnbebauung nicht<br />

ausgeschlossen werden. Mit den Sportboothäfen im Bereich der Wittower Fähre sind Gebiete vorhanden,<br />

die zum längeren Verweilen genutzt werden können <strong>und</strong> in der Nähe zur Trasse liegen. Die<br />

Sportschiffe können sich relativ schnell, mit dem notwendigen Sicherheitsabstand an dem Verlegeschiff<br />

vorbeibewegen (vgl. Darstellung oben). Aufgr<strong>und</strong> des kurzen Trassenabschnittes wird von einer<br />

sehr kurzen Bauphase ausgegangen. Die Auswirkungen werden kurzzeitig <strong>und</strong> von mittlerer Intensität<br />

sein. Insgesamt wird aufgr<strong>und</strong> der kurzen Dauer von einer geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />

ausgegangen.<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, Off. V, Off. VI)<br />

Der Anlandungsbereich der Trasse Strelas<strong>und</strong> Off. IV befindet sich in einer Entfernung von weniger<br />

als 0,5 km zur Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbebauung der Ortschaft Neuhof. Aufgr<strong>und</strong> der Entfernung wird<br />

jedoch nicht von einer temporären Überschreitung des Lärm-Immissionswertes für Wohnbebauung<br />

ausgegangen. Mit dem Wassersporthafen Neuhof liegt ein Gebiet, das zum längeren Verweilen genutzt<br />

werden kann, in der Nähe der Trasse. Für die Erholungsnutzung durch Sportschifffahrt auf See<br />

kann festgestellt werden, dass sich Sportschiffe in der Regel einen größeren Abstand als 50 m zum<br />

Verlegeschiff aufweisen werden (Sicherheitsanforderungen), sodass erhöhte Immissionsbelastungen<br />

ausgeschlossen werden (siehe oben). Für den kurzen marinen Trassenabschnitt wird voraussichtlich<br />

eine sehr kurze Bauphase benötigt. Die Auswirkungen werden kurzzeitig <strong>und</strong> von geringer Intensität<br />

sein, sodass eine geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung abgeleitet wird.<br />

16 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum<br />

Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503) nach § 48 des B<strong>und</strong>es-<br />

Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S.721) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S.880)<br />

Seite 252/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> Off. V <strong>und</strong> VI landen im Bereich von Strals<strong>und</strong>-Andershof bzw. der<br />

Frankensiedlung an, in deren Nachbarschaft Bebauungsgebiete mit Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />

gegeben sind. In Andershof sind in der Nähe der Trasse VI kleinere Anlagen mit Liegeplätzen für<br />

Sportboote vorhanden, die den Nutzern Möglichkeiten zum längeren Verweilen geben. Auch für diesen<br />

marinen Trassenabschnitt wird von einer sehr kurzen Bauphase ausgegangen. Die Auswirkungen<br />

werden als mittelräumig, kurzzeitig <strong>und</strong> von mittlerer Intensität eingeschätzt. Aufgr<strong>und</strong> der sehr geringen<br />

Dauer wird insgesamt eine geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung abgeleitet.<br />

Luftschadstoffemissionen der Seekabel-Verlegung<br />

Alle Varianten<br />

Die Luftschadstoff-Emissionen werden durch den Einsatz des Schiffes sowie der Verlegetechnik sehr<br />

geringfügig erhöht. Es ist davon auszugehen, dass von den eingesetzten Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeugen<br />

die Emissions-Vorschriften (wie des BImSchG) eingehalten werden.<br />

Die Auswirkungen durch Schadstoffemissionen werden mittelräumig nachweisbar sein. Im Falle einer<br />

Schiffskollision mit dem Verlegeschiff oder einem der Sicherungsschiffe sind im worst-case-Fall auch<br />

großräumige Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Auswirkungen werden kurzzeitig <strong>und</strong> von geringer<br />

Intensität sein, für den Kollisionsfall wird eine hohe Intensität erwartet. Insgesamt wird eine geringe<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung erwartet, die jedoch im Falle einer Schiffskollision hoch sein<br />

kann.<br />

Baustellen- <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungsflächen <strong>und</strong> deren Umweltwirkungen<br />

Alle Varianten<br />

Seeseitig ist nur eine schiffsgeb<strong>und</strong>ene Baustelleneinrichtung gegeben. Die damit verb<strong>und</strong>enen Umweltwirkungen<br />

wurden bereits oben erläutert. Deshalb wird auf die Ausführungen zur landseitigen<br />

Baustelleneinrichtung (<strong>Teil</strong> B) verwiesen.<br />

Wirkungen von Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten (Lärm, Luftschadstoffe,<br />

visuelle Unruhe, Lichtwirkungen)<br />

Alle Varianten<br />

Der Hauptanteil der Transporte umfasst die Anlieferung der Seekabel. Das Seekabel wird in mehreren<br />

<strong>Teil</strong>längen einschließlich der erforderlichen Verbindungsmuffe geliefert <strong>und</strong> im Hafen von einer Verlegeeinheit<br />

übernommen. Weiterhin werden die Endverschlüsse sowie die Kabelabfangung (Hang Off)<br />

geliefert. Spezielle Verlegeschiffe verrichten die Verlegearbeiten auf See. Da kein nennenswerter<br />

baubedingter Verkehr für die seeseitigen Verlegarbeiten außer An- <strong>und</strong> Abtransporte zum Schiff, die<br />

sich innerhalb gewerblich genutzter Hafenanlagen vollziehen, auftreten, sind die Umweltwirkungen<br />

von nachrangiger Bedeutung. Es wird prognostiziert, dass die kurzzeitigen Beeinflussungen mit mittleren<br />

räumlichen Wirkzonen <strong>und</strong> geringer Intensität („Vorbelastung“ durch Frequentierung vorhandener<br />

Schifffahrtsrouten) auftreten <strong>und</strong> damit geringe Funktionsbeeinflussungen hervorrufen könnten.<br />

Sicherheitszone zur Bau- <strong>und</strong> Verlegetechnik während des Baubetriebes<br />

Alle Varianten<br />

Während der Bagger- <strong>und</strong> Verlegearbeiten ist das Baufeld für Schifffahrt, Fischerei <strong>und</strong> andere wasserbezogene<br />

Aktivitäten nicht nutzbar. In der Regel betrifft das nur das unmittelbare Areal in dem die<br />

Baufahrzeuge tätig sind. Eine Beeinflussung der Umweltverhältnisse für das Schutzgut Mensch<br />

(Wohlbefinden <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit) ist daraus nicht abzuleiten. Es wird von einer lokalen Flächeninan-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 253/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


spruchnahme über eine kurze Dauer <strong>und</strong> geringer Intensität ausgegangen, sodass eine geringe Struktur-<br />

<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung abzuleiten ist.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen SG Menschen<br />

Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />

sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten, welche<br />

oben unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet wurden:<br />

- baubedingter Verkehr (visuelle Unruhe, Lärm, Luftschadstoffe)<br />

- Baubetrieb (visuelle Unruhe, Lärm, Schadstoffemissionen)<br />

- Flächeninanspruchnahme (Befahrensbeschränkungen, Sicherheitszone)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen SG Menschen<br />

Alle Varianten<br />

Anlagenbedingt sind keine Wirkungen zu verzeichnen. Hinsichtlich der Beeinflussung anderer Nutzungen<br />

durch das Vorhaben wird auf die Ausführungen des zusammenfassenden Kapitels verwiesen.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen SG Menschen<br />

Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten (Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen)<br />

Alle Varianten<br />

Betriebsbedingte Wirkungen treten nur durch Inspektionsfahrten (Prüfung der Lage <strong>und</strong> Überdeckung<br />

des Seekabels mit einem geophysikalischen System z. B. Echolot), Instandhaltung <strong>und</strong> ggf. erforderliche<br />

Reparaturarbeiten auf. Das Vorhaben ist so ausgelegt, dass während der vorgesehenen Betriebszeit<br />

voraussichtlich keine Instandhaltungsmaßnahmen anfallen. Sollten Instandhaltungsmaßnahmen<br />

oder Reparaturarbeiten erforderlich sein, sind vergleichbare Wirkungen hinsichtlich optischer<br />

Beeinflussungen, Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen wie für die Bauphase zu erwarten, die sich allerdings<br />

in der Intensität der Wirkungen unterscheiden. Die Wirkungsintensität ist gegenüber der Bauphase<br />

deutlich geringer <strong>und</strong> abhängig von der Art der durchzuführenden Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen.<br />

Es werden sehr kurzzeitige, mittelräumige Wirkungen mit einer geringen Intensität<br />

erwartet. Demnach wird eine geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung prognostiziert.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Menschen<br />

Es wird davon ausgegangen, dass bei Nichtumsetzung des hier betrachteten Vorhabens der Schiffsverkehr<br />

(einschließlich der Segler <strong>und</strong> der Fischereifahrzeuge) weiter in vergleichbarer Art <strong>und</strong> Weise<br />

stattfindet. Im Zuge der fortschreitenden Mobilität <strong>und</strong> des Freizeitverhaltens der Menschen sowie der<br />

Erhöhung des Güterverkehrs ist in den nächsten Jahren eine Zunahme der Schiffsbewegungen zu<br />

erwarten. Ohne die hier betrachteten Seekabel-Trassen ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung der fischereiwirtschaftlichen<br />

Nutzung des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten. Die Höhe der Anlandungen<br />

<strong>und</strong> die Fangzusammensetzung werden auch weiterhin jahrweise schwanken. Bei Nichtumsetzung<br />

des hier betrachteten Vorhabens werden die Belange des Militärs, des Luftverkehrs, der Rohstoffgewinnung,<br />

der Sedimentverbringungsmöglichkeiten sowie von Seekabeln nicht berührt.<br />

In der Zukunft werden die beschriebenen Werte, Funktionen <strong>und</strong> Erlebnisqualitäten im betrachteten<br />

Landschaftsraum weitgehend erhalten bleiben.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 82:<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Schutzgutes Menschen, einschließlich der menschlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heit<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Verkehr (seeseitig) • visuelle Beunruhigung, Lärmemissionen, Schadstoffemissionen<br />

• Bautätigkeit (mögliche Verlegetechnik:<br />

Einspülverfahren, Einpflügen,<br />

Fräsen, ggf. Verlegung<br />

im Graben)<br />

• Visuelle Wirkungen<br />

− Bereich des Strelas<strong>und</strong>es, der nordrügenschen<br />

Boddengewässer <strong>und</strong> nordöstlichen<br />

Außenküste Rügens sowie der küstennahen<br />

Zone (bis ca. 5 km Entfernung von der Küste)<br />

− Trassenabschnitte der äußeren Pommerschen<br />

Bucht / südliches Arkonabecken mit<br />

größerer Entfernung zur Küste<br />

• Lärmemissionen<br />

− Seekabeltrassen nördlich Rügen (Off. I, Off.<br />

II, Off. III)<br />

− Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

− Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong>: Off. IV<br />

− Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong>: Off. V, Off. VI<br />

• Luftschadstoffemissionen<br />

• Flächeninanspruchnahme • Befahrensbeschränkungen, Sicherheitszone zur<br />

Bau- <strong>und</strong> Verlegetechnik<br />

anlagenbedingt<br />

keine relevanten Wirkfaktoren<br />

betriebsbedingt<br />

• Kontrolle, Inspektionsfahrten • visuelle Beunruhigung, Lärmemissionen, Schadstoffemissionen<br />

• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

Reparaturarbeiten<br />

F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeuge<br />

(Unfall, z. B. Ölaustritt)<br />

• visuelle Beunruhigung, Lärmemissionen, Schadstoffemissionen<br />

m k g G<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

m<br />

g<br />

g<br />

m<br />

g<br />

m<br />

g<br />

M<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

l k g G<br />

m k g G<br />

m k g G<br />

• Schadstoffemissionen l-gr k-d g-h G-H<br />

infolge sehr geringer<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr<br />

geringes ökologisches<br />

Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />

Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />

G = gering, M = mittel, H = hoch<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />

Menschen<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten (Schiffskollision beim<br />

Verlegen oder Reparieren bzw. Störfälle von Baufahrzeugen <strong>und</strong> -maschinen), wirken sich in ihrer<br />

Gesamtheit überwiegend als geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut Menschen<br />

aus. Die Wirkungen sind hauptsächlich auf die Bauphase begrenzt <strong>und</strong> es treten klein- bis mittelräumige,<br />

in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie ausschließlich<br />

geringe Schadstoffemissionen auf. Wirkungen auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit werden<br />

nicht erwartet. Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken<br />

ist nicht möglich.<br />

Unterschiede zwischen den Varianten im Hinblick auf eine Vorzugstrasse ergeben sich nur für die<br />

Strelas<strong>und</strong>querungen. Dort kann es an den Trassen Off. V <strong>und</strong> VI gegenüber von Andershof <strong>und</strong><br />

Frankensiedlung zu geringfügigen Überschreitungen des Lärm-Immissions-Richtwertes kommen.<br />

Daher wird Off. IV als Vorzugsvariante benannt. Unter den Haupttrassen ist bezüglich des Schutzgutes<br />

Menschen keine Vorzugsvariante zu ermitteln (vgl. Kap. II.9).<br />

Zusammenfassende Darstellung der möglichen Beeinflussungen von (wirtschaftlichen) Nutzungen<br />

durch das Vorhaben<br />

Seeschifffahrt, Häfen, Werften, Anleger<br />

Die Kabeltrassenvarianten Off. I, II <strong>und</strong> III queren die bedeutende Schifffahrtsroute zum Hafen<br />

Mukran-Saßnitz, wobei die Länge der Querung für Off. I am größten ist (wirtschaftlich ungünstig, da<br />

Verlegung des Kabels in 3 m Tiefe, um Schäden zu vermeiden). Die Trassen im Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V<br />

<strong>und</strong> VI) <strong>und</strong> an der Wittower Fähre (Off. VII) queren ebenfalls viel genutzte Fahrwasser (Ostansteuerung<br />

Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ziegelgraben).<br />

Für die Querung von Ansteuerungen <strong>und</strong> Fahrrinnen werden Abstimmungen mit der Wasser- <strong>und</strong><br />

Schifffahrtsverwaltung vorgenommen. Demnach wird die bauliche Ausführung für die Verlegung der<br />

Kabel so erfolgen, dass Konflikte mit der Schifffahrt nicht gegeben bzw. weitgehend minimiert sind.<br />

Der Kabeltrassenverlauf wird später in den Seekarten verzeichnet sein, sodass Einschränkungen<br />

hinsichtlich der Ankermöglichkeiten in diesem Korridor bestehen werden. Für die Trassen Off. IV <strong>und</strong><br />

VII bestehen bereits Ankerverbotszonen für die vorhandenen Gasleitungen, welche durch die geplante<br />

Bündelung mit dem Seekabel lediglich erweitert werden müssten.<br />

Während der Bau- <strong>und</strong> bei Reparaturmaßnahmen stellen das Verlegeschiff bzw. die Versorgungs<strong>und</strong><br />

Begleitschiffe aufgr<strong>und</strong> der eingeschränkten Manövrierfähigkeit Schifffahrtshindernisse, insbesondere<br />

im Bereich der stark frequentierten Fahrrinnen sowie der Hauptschifffahrtsroute zum Hafen<br />

Mukran-Saßnitz, dar. Daher kann es zu einer räumlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkten Beeinträchtigung der<br />

Schifffahrt kommen. Gefahren durch Kollisionen können durch Informationsvermittlung (z.B. „Nachrichten<br />

für Seefahrer“) minimiert werden.<br />

In der Nähe einiger Trassenvarianten liegen zahlreiche Häfen, Marinas <strong>und</strong> Anleger. So befindet sich<br />

im 2-km-Wirkraum der Seekabeltrasse Off. I der Stadthafen Saßnitz <strong>und</strong> im 2-km-Wirkraum der Trasse<br />

Off. II der Wasserwanderrastplatz Glowe. Im Strelas<strong>und</strong> liegt die Marina Neuhof in nur 500 m Entfernung<br />

zur Trasse Off. IV. In den weiteren Wirkräumen (2 km) der Trassen Off. IV, Off. V <strong>und</strong> Off. VI<br />

befinden sich der Anglerhafen Niederhof, die Anleger Devin <strong>und</strong> Drigge sowie die Häfen Strals<strong>und</strong>,<br />

Frankensiedlung <strong>und</strong> Andershof. Im 2-km-Wirkraum von Off. VI liegt des Weiteren die Volkswerft<br />

Strals<strong>und</strong>.<br />

Seite 256/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Alle Häfen liegen in zu großer Entfernung um durch Lärm oder Luftschadstoffe der Verlegearbeiten<br />

beeinträchtigt zu werden. Stärkere Wirkungen könnten durch visuelle Eindrücke entstehen, diese sind<br />

jedoch nur von sehr kurzer Dauer.<br />

Fischerei<br />

Wie in Kapitel I.3.2 dargestellt, hat das Seegebiet im Bereich der Offshore-Trassen Off. I, II <strong>und</strong> III<br />

sowie der Strelas<strong>und</strong> eine große fischereiwirtschaftliche Bedeutung.<br />

Zum Schutz des Kabelsystems vor Freilegung oder Beschädigung, insbesondere in Folge von aktiven<br />

Fangmethoden, ist die Einschränkung der Fischerei in einem Korridor beiderseits der Kabeltrasse<br />

möglich.<br />

Weitere Auswirkungen für die Fischerei sind insbesondere in fischereiwirtschaftlich intensiv genutzten<br />

Gebieten wie den Randbereichen zu Flachwassergebieten zu erwarten. Deren Umfang lässt sich allerdings<br />

anhand der vorliegenden Kenntnisse nicht abschätzen.<br />

Die Küstenfischerei wird während des Verlegezeitraums sehr lokal <strong>und</strong> zeitlich begrenzt in ihrem Wirkungskreis<br />

eingeschränkt. Gleiches gilt für mögliche Störfälle <strong>und</strong> die daraufhin notwendigen Reparaturarbeiten.<br />

Rohstoffwirtschaft <strong>und</strong> Klappstellen<br />

Keine der Kabeltrassenvarianten quert Gebiete zur Rohstoffgewinnung oder Klappstellen. In der Nähe<br />

der Trasse Off. I befindet sich eine Lagerstätte <strong>und</strong> es wird ein Erlaubnisfeld gequert, in der Tromper<br />

Wiek liegen Lagerstätten in der Nähe der Trasse Off. III. Geplante Erweiterungsflächen nach der<br />

Richtlinie marine Sandgewinnungen für Küstenschutz befinden sich in den Kabeltrassenkorridoren<br />

von Off. II <strong>und</strong> Off. III. Sollte dort abgebaut werden, ist eine Abstimmung mit den Nutzern der Lagerstätten<br />

<strong>und</strong> dem Bergamt erforderlich.<br />

Bei Querung von Seekabeln werden die entsprechenden privatrechtlichen Kreuzungsvereinbarungen<br />

mit den jeweiligen Versorgungsträgern abgeschlossen.<br />

Zum oder vom Spülfeld Drigge sind Transporte von Baggergut durch den Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> durch die<br />

Kabeltrassenuntersuchungsräume verb<strong>und</strong>en. Auswirkungen auf diese Transporte können durch Behinderungen<br />

oder Kollisionen mit den Verlege- oder Hilfsschiffen entstehen.<br />

Militär<br />

Die Untersuchungsräume für die Kabeltrassen Off. I, II <strong>und</strong> III queren teilweise ein U-Boot-<br />

Tauchgebiet nordöstlich von Rügen. Besondere Vorkehrungen der Schadensabwehr sind nicht vorgesehen.<br />

Um die Beeinflussung des betroffenen Gebietes während der Bauzeit möglichst gering zu halten,<br />

wird es einen Informationsaustausch zu den Bauaktivitäten <strong>und</strong> -fortschritten geben.<br />

Seekabel, Pipelines <strong>und</strong> Wracks<br />

Das Untersuchungsgebiet nördlich von Rügen wird von vier geplanten Kabeltrassen gequert. Bei der<br />

Querung von Kabeln werden die entsprechenden privatrechtlichen Kreuzungsvereinbarungen mit den<br />

entsprechenden Versorgungsträgern abgeschlossen. Die Trassen Off. IV <strong>und</strong> VII sind in Parallellage<br />

zu der jeweils vorhandenen Gasleitung geplant. Genauere Ausführungen zu Wracks sind in Kapitel<br />

II.3.6 zu finden.<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

Trotz der intensiven touristischen Nutzung der Küste <strong>und</strong> der vorgelagerten Gewässer ist die Beeinflussung<br />

des Tourismus oder der Erholungsfunktion durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Die Verle-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 257/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


gearbeiten schreiten entlang der Trasse sehr schnell voran, sodass keine längerfristigen visuellen,<br />

akustischen oder Schadstoffbelastungen entstehen. Sofern keine Störfälle auftreten, die ggf. Reparaturen<br />

erforderlich machen, werden durch die Kabel keinerlei touristische Belange berührt.<br />

Windenergie<br />

Im Bereich der Kabeltrassenvarianten liegen weder Offshore-Windparks noch geplante Windenergieanlagen,<br />

sodass keine Nutzungskonflikte bestehen.<br />

Meeresforschung<br />

Einrichtungen der Meeresforschung befinden sich nicht in den Untersuchungsräumen der geplanten<br />

Kabeltrassen. Daher liegen keine Beeinträchtigungen vor.<br />

Ergebnis der Darstellung der möglichen Beeinflussungen von (wirtschaftlichen) Nutzungen<br />

durch das Vorhaben<br />

Bei der vergleichenden Betrachtung der möglichen Beeinflussungen von (wirtschaftlichen) Nutzungen<br />

durch verschiedene Trassenvarianten stellt sich die Trasse Off. I als ungünstig heraus, da der Fährhafen<br />

Sassnitz <strong>und</strong> eine Reede im Nahbereich liegen <strong>und</strong> die längste Querung der Seeverkehrsverbindung<br />

nordöstlich von Rügen notwendig ist. Im Strelas<strong>und</strong> wird Off. VI als ungünstigste Variante eingeschätzt,<br />

dicht gefolgt von Off. V. Als Trasse mit dem geringsten Konfliktpotential wurde aufgr<strong>und</strong> der<br />

Vorteile durch die Bündelung mit der Gasleitung <strong>und</strong> der Hochspannungsfreileitung Off. IV ausgemacht.<br />

(vgl. Kap. II.9)<br />

II.3.2 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Boden (Sediment)<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren sind für das Schutzgut Boden/Sediment<br />

zu verzeichnen (s. auch Tab. 83):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Negative Auswirkungen auf das Sediment durch Trübungen <strong>und</strong> Verfrachtungen im Umfeld des<br />

Kabelgrabens<br />

Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> -geräte<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

Veränderung der Sedimentstruktur durch Herstellung des Kabelgrabens, Einbau des Kabels <strong>und</strong><br />

Wiederverfüllung des Kabelgrabens<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Veränderung der Sedimentstruktur sowie Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> -geräte<br />

bei Wartung <strong>und</strong> Reparatur<br />

Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />

Wärmeemission<br />

Baubedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />

Negative Auswirkungen auf das Sediment durch Trübungen, Verfrachtungen <strong>und</strong> morphologische<br />

Veränderungen innerhalb <strong>und</strong> im Umfeld des Kabelgrabens<br />

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Alle Varianten<br />

Die für eine Kabelverlegung angewandten Geräte bewirken ein Einbringen des Kabels in den Meeresboden,<br />

sodass außer geringen Veränderungen des Mikroreliefs der Kabelfurche <strong>und</strong> im Nahbereich<br />

der Kabelfurche keine maßgeblichen morphologischen Veränderungen hervorgerufen werden.<br />

Beim Verlegen der Kabel kommt es zur Resuspension von Sedimentpartikeln, die je nach Größe <strong>und</strong><br />

Strömung mehr oder weniger weit entfernt von der Quelle wieder auf den Meeresboden absinken<br />

(Verweis Wasser). Die oberflächennahe Sedimentstruktur wird dadurch im Nahbereich beeinflusst, da<br />

besonders der Feinkornanteil stärker resuspendiert <strong>und</strong> verdriftet wird. Der Nahbereich wird demnach<br />

kurzzeitig einen geringeren Feinkornanteil als die Umgebung aufweisen. Da durch die Strömungen<br />

<strong>und</strong> Seegang in den Kabeltrassenkorridoren ständig Sedimentumlagerungen stattfinden, ist dieser<br />

Aspekt von untergeordneter Bedeutung.<br />

Es werden keine weitreichenden Auswirkungen auf die Meeressedimente <strong>und</strong> die morphodynamischen<br />

Prozesse beim Verlegen der Seekabel erwartet, da die voraussichtlich eintretenden Sedimentumlagerungen<br />

im Zuge der Verlegetätigkeiten gegenüber der Intensität von natürlichen Prozessen<br />

(Stürme) zurückstehen.<br />

Insgesamt werden baubedingt klein- bis mittelräumige Auswirkungen von kurzer Dauer mit geringen<br />

Intensitäten erwartet, die zu geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />

Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> –geräte<br />

Alle Varianten<br />

Schadstoffemissionen beschränken sich im Normalfall auf Luftschadstoffe. Die Beeinflussung der<br />

Sedimente durch projektbedingte Luftschadstoffemissionen liegt unter der Nachweisgrenze.<br />

Durch Abrieb, Verschleiß <strong>und</strong> ähnliche Prozesse an den eingesetzten Geräten können bei der Verlegung<br />

künstliche Materialien in geringen Mengen in den Meeresboden gelangen, die auch Schadstoffe<br />

beinhalten. Eine konkrete Prognose der möglichen Umweltwirkungen kann nicht aufgestellt werden,<br />

da Art <strong>und</strong> Umfang ggf. auftretender, verschleißbedingter Schadstoffeinträge nicht kalkulierbar sind.<br />

Es wird jedoch von vernachlässigbar geringen Mengen ausgegangen, sodass keine nachweisbaren<br />

Umweltwirkungen erwartet werden.<br />

Weitere Schadstoffe können bei Stör- <strong>und</strong> Havariefällen in größeren Mengen austreten <strong>und</strong> somit<br />

hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für die Sedimente bewirken.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />

Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />

sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese<br />

wurden unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet:<br />

- Baubetrieb (Beeinträchtigungen durch Trübung <strong>und</strong> Verfrachtung, Schadstoffemissionen)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />

Veränderung der Sedimentstruktur durch Herstellung des Kabelgrabens, Einbau des Kabels <strong>und</strong> Wiederverfüllung<br />

des Kabelgrabens<br />

Alle Varianten<br />

Durch das Einbringen des Kabelsystems kommt es zu Umstrukturierungen der marinen Sedimente.<br />

Im Fall von Sanden ist lediglich eine Vermischung zu erwarten, bei der keine wesentlichen strukturellen<br />

Veränderungen auftreten. Geringmächtige Auflagen von Detritus <strong>und</strong> feinkörnigen Substraten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 259/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


können ggf. bei der Kabelverlegung in den Untergr<strong>und</strong> eingemischt werden. In Gebieten mit Geschiebemergel<br />

(z. B. Fahrrinnen im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre) ist infolge der Resuspension<br />

von Feinkornanteilen eine sehr geringe Veränderung in der Korngrößenverteilung möglich. Für Schluffe<br />

<strong>und</strong> Schlicke, wie sie im Großteil der Trassenkorridore von Off. I, II <strong>und</strong> III sowie im Strelas<strong>und</strong> (Off.<br />

IV, V <strong>und</strong> VI) vorkommen, ist eine Durchmischung zu erwarten, sodass sich der oft höhere organische<br />

Gehalt der Oberflächensedimentschicht ggf. geringfügig verändert. Zu den Wirkungen des Einbringens<br />

von Kabeln in Bereiche mit Block- <strong>und</strong> Steingründen sowie Grobsubstraten gibt es nur ungenügende<br />

Kenntnisse, sodass vom worst-case-Fall der maßgeblichen Veränderung durch Durchmischung<br />

mit dem Untergr<strong>und</strong> ausgegangen werden muss.<br />

Es treten damit minimale Veränderungen der Sedimentstruktur in feinkörnigen Sedimenten <strong>und</strong> Geschiebemergelflächen<br />

auf, die kaum eine Beeinträchtigung abiotischer <strong>und</strong> biotischer Sedimentfunktionen<br />

nach sich ziehen. Im Fall von Hartsubstraten hängt die Intensität der Auswirkungen von der gewählten<br />

Verlegeart ab. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.<br />

Insgesamt besitzen die anlagebedingten Auswirkungen eine lokale Ausdehnung mit geringer Intensität,<br />

die trotz der dauerhaften Wirkung nur geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen bewirken.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />

Veränderung der Sedimentstruktur sowie Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> -geräte bei<br />

Wartung <strong>und</strong> Reparatur<br />

Alle Varianten<br />

Für Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen sind vergleichbare Wirkungen zu erwarten, wie sie<br />

unter bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen erläutert wurden. Da Instandhaltung <strong>und</strong> Reparatur<br />

sowohl räumlich als auch zeitlich begrenzt sind, sind die Wirkungen insgesamt aber deutlich geringer.<br />

Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />

Alle Varianten<br />

Da das Kabel in einer wassergesättigten Sedimentschicht eingebettet ist, können Schadstoffe aus<br />

dem Kabelmaterial freigesetzt werden <strong>und</strong> das Sediment belasten. Konkrete Aussagen zu solchen<br />

Wirkungen liegen aufgr<strong>und</strong> fehlender Untersuchungen nicht vor. Die Wirkung ist stark von den Materialeigenschaften<br />

des Kabels abhängig. Es wird davon ausgegangen, dass die modernen Kabelmaterialien<br />

aufgr<strong>und</strong> Sicherheitsgewährleistungen eine hohe Beständigkeit aufweisen <strong>und</strong> das Schadstofffreisetzungspotential<br />

sehr gering ist. Im Fall der Schadstofffreisetzung, wirkt diese dauerhaft, aber nur<br />

lokal <strong>und</strong> mit geringer Intensität. Somit werden geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen prognostiziert.<br />

Wärmeemission<br />

Alle Varianten<br />

Bei der vorgesehenen Verlegung des Kabels in ca. 1,5 m Tiefe kann es kleinräumig zu Temperaturerhöhungen<br />

von geringer Intensität kommen. Die Wärmebeeinflussung während des Betriebes führt zu<br />

gering negativen Auswirkungen der Lebensraumfunktion des Schutzgutes Boden für die aquatischen<br />

Bodenlebewesen (siehe Wirkungsanalyse Makrozoobenthos, Kap. II.3.10). Diese Auswirkungen sind<br />

jedoch auf den Nahbereich um das betreffende Kabel beschränkt (UBA 2008) <strong>und</strong> spielen aufgr<strong>und</strong><br />

der geplanten Verlegetiefe für die Bodenbewohner keine Rolle(vgl. Kap. II.3.10). Des Weiteren kann<br />

die Erwärmung des Kabelsystems zu Veränderungen der geophysikalischen Bedingungen <strong>und</strong> der<br />

Beeinflussung geochemischer Prozesse im Meeresboden führen (z. B. mikrobieller Abbau organischen<br />

Materials). Die durch den Betrieb hervorgerufenen Temperaturerhöhungen können zu erhöhten<br />

Seite 260/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Abbauraten an organischer Substanz in den betroffenen Bodenschichten <strong>und</strong> zu Folgereaktionen, wie<br />

z. B. Schwermetallfreisetzung, führen. Insgesamt sind diese Prozesse jedoch sehr kleinräumig, da der<br />

betroffene Sedimentraum sehr klein ist <strong>und</strong> Sedimente mit erhöhtem Organik- <strong>und</strong> Schwermetallanteil<br />

nur in der oberflächennahen Sedimentschicht (i. d. R. oberste 20 cm) vorkommen.<br />

Trotz der Dauerhaftigkeit dieser Projektwirkung sind im Bereich des Kabelgrabens sehr geringfügige<br />

Beeinflussungen der sedimentologischen Gegebenheiten anzunehmen.<br />

Der nicht exakt zu prognostizierende Havariefall würde großräumig, aber kurzzeitig wirken, von hoher<br />

Intensität sein <strong>und</strong> könnte zu hohen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Boden/Sediment<br />

Bei Nichtumsetzung des hier betrachteten Vorhabens werden die natürlichen Prozesse der Bodenbildung<br />

<strong>und</strong> Sedimentdynamik nicht beeinträchtigt, sofern nicht Beeinflussungen durch andere Nutzungen<br />

wie Rohstoffentnahmen anhaltend wirken <strong>und</strong> auch weiterhin zu Beeinträchtigungen führen.<br />

Veränderungen, die sich aufgr<strong>und</strong> der großräumigen hydrographischen Situation ergeben sind in der<br />

näheren Zukunft nicht erkennbar. In den nächsten Jahren/Jahrzehnten könnte sich durch die Verringerung<br />

der anthropogenen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträge in das System Ostsee eine Verbesserung<br />

der Belastungssituation in den Sedimenten ergeben.<br />

Zusammenfassende Darstellung SG Boden (Sediment)<br />

Tab. 83:<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Schutzgutes Boden/Sediment<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • Trübung, Verfrachtung <strong>und</strong><br />

morphologische Veränderung<br />

anlagebedingt<br />

• Kabelgraben <strong>und</strong> Gruben mit<br />

Durchmischung <strong>und</strong> Austausch<br />

von Boden<br />

betriebsbedingt<br />

• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

Reparaturarbeiten<br />

• Schadstofffreisetzung aus dem<br />

Kabelmaterial<br />

• Beeinflussung der Bodenstruktur<br />

• Trübung, Verfrachtung <strong>und</strong><br />

morphologische Veränderung<br />

• Beeinflussung der Sedimentbeschaffenheit<br />

• Wärmeemision • Beeinflussung geophysikalischer<br />

Bedingungen im Unterboden<br />

F r e m d e i n w i r k u n g /<br />

U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

l-m k g G<br />

l d g G<br />

l-m k g G<br />

l d g G<br />

l d g G<br />

• Schadstoffeintrag gr k h H<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />

Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />

G = gering, M = mittel, H = hoch<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 261/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />

Boden (Sediment)<br />

Die Mehrzahl der vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten, kann sich<br />

lediglich in Form von geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut Boden<br />

auswirken. Die stärksten strukturellen Veränderungen können für <strong>Teil</strong>bereiche des Kabelgrabens erwartet<br />

werden. Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken<br />

ist nicht möglich.<br />

Die Gesamtwirkung einer Kabeltrassenvariante auf das Schutzgut Boden (Sediment) hängt von der<br />

Trassenlänge <strong>und</strong> der Bodenart im Kabelgraben sowie der unmittelbaren Umgebung ab. Je länger die<br />

Trasse, desto größer ist der durch Sedimentumlagerung <strong>und</strong> morphologische Veränderung betroffene<br />

<strong>Raum</strong>. Vom Feinkornanteil hängt ab, wie stark sich Verfrachtungen <strong>und</strong> Trübungen ausprägen. Mit<br />

diesen Informationen können für das Schutzgut Boden (Sediment) die Trasse Off. II oder III als Vorzugstrassen<br />

im Arkonabecken identifiziert werden. Im Strelas<strong>und</strong> erweist sich die Variante Off. IV als<br />

günstigste Trasse (vgl. Variantenvergleich umweltfachliche Belange Kap. II.9).<br />

II.3.3 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Schutzgut Wasser<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren sind für das Schutzgut Wasser zu erwarten<br />

(s. auch Tab. 84):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit durch Trübungen<br />

Remobilisierung <strong>und</strong> Resuspension von Schadstoffen im Sediment mit Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit<br />

(z. B. erhöhte Sauerstoffzehrung)<br />

Temporäre Beeinträchtigung von Meeresgewässern während der Verlegung durch Schadstoffeintrag<br />

(Direkteinleitung, diffuse Einträge, Handhabungsverluste, auch durch Störfälle)<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Schadstoffeinträge <strong>und</strong> Trübungen während Instandhaltung <strong>und</strong> Reparatur<br />

Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />

Wärmeemission<br />

Baubedingte Auswirkungen SG Wasser<br />

Beeinflussungen der Wasserbeschaffenheit durch Trübungen sowie Remobilisierung <strong>und</strong> Resuspension<br />

von Schadstoffen im Sediment mit Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit<br />

Alle Varianten<br />

Bei den Seekabelverlegearbeiten sind Sedimentaufwirbelungen zu erwarten. Es kommt weiterhin zur<br />

Resuspension von Schadstoffen, soweit vorhanden, welche danach in der Wassersäule gelöst vorliegen.<br />

Für das Verlegen des Kabelsystems müssen Gräben hergestellt werden. Dabei können Trübungsfahnen<br />

von unterschiedlicher Ausdehnung entstehen. Diese hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab.<br />

Hierzu zählen u. a. das Bauverfahren, die Art der Baumaschinen, der Feinkornanteil im umgelagerten<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Sediment, Strömung sowie Jahreszeit. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />

<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Strömung, besonders bei niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten.<br />

Die Sedimentation wird in sandiger Umgebung in der Nähe der Kabelgräben erfolgen, ist bei<br />

Mergel <strong>und</strong> Restsedimenten geringfügig großräumiger <strong>und</strong> kann bei auftretenden Schlicken <strong>und</strong><br />

Schluffen auch weiter entfernt vom direkten Bau- bzw. Verlegebereich stattfinden.<br />

Durch stärkeren Wind <strong>und</strong> Sturm hervorgerufene natürliche Trübungen, die zu zeitweise erhöhten<br />

Sedimentsuspensionen führen, sind mit den Trübungsraten, die bei der Kabelverlegung auftreten,<br />

vergleichbar.<br />

Die natürlichen Schwebstoffgehalte liegen in der Pommerschen Bucht bei 2 mg/l, in den äußeren<br />

nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> bei unter 5 mg/l, wodurch eine geringe Vorbelastung gegeben<br />

ist.<br />

Zusammenfassend kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen durch die Verlegung von Seekabelsystemen<br />

nur kurzzeitig (wenige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> mittelräumig im Bereich der Kabelfurche<br />

(bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, starke Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung) auftreten<br />

werden. Die Wirkungen der Trübungsfahnen erreichen eine mittlere Intensität. Insgesamt sind<br />

durch Trübungsfahnen keine nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten, sodass von geringen<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen ausgegangen wird.<br />

Bei den Bautätigkeiten kann auch eine Resuspension von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen (z. B. Schwermetallen)<br />

stattfinden. Die Schadstoffanreicherung ist im Sediment umso höher, je größer der Feinkornanteil<br />

ist. Die Sedimente im gesamten Untersuchungsraum weisen mäßige Vorbelastungen mit Cadmium<br />

auf. Im Bereich der nördlichen Abschnitte der Offshore-Trassen Off. I, Off II <strong>und</strong> Off III liegen außerdem<br />

mäßige Vorbelastungen mit Blei vor, während im Strelas<strong>und</strong> Zink mit mäßig hohen Werten<br />

auftritt. Andere Schwermetalle kommen im Untersuchungsraum in natürlichen bis geringen Konzentrationen<br />

vor. Eine erhöhte Vorbelastung mit organischen Schadstoffen (PAK) ist ebenfalls im Strelas<strong>und</strong><br />

gegeben. Die Remobilisierung von Schadstoffen kann demnach in diesen Gebieten nicht ausgeschlossen<br />

werden. Die höchsten Vorbelastungen sind neben der Querung der Ostansteuerung im<br />

Strelas<strong>und</strong>, im Anlandebereich der Trassenvariante Off. I vor dem Fährhafen Mukran zu erwarten (vgl.<br />

Bestandsdarstellung SG Boden, Kapitel II.2.2.2).<br />

Nach den Verlegearbeiten wird sich durch Prozesse der Klärung <strong>und</strong> Reduzierung der Sauerstoffzehrung<br />

bezüglich der Wassergüte wieder die Ausgangssituation einstellen. Des Weiteren kommt es zu<br />

Verteilungs- <strong>und</strong> Verdünnungseffekten durch die Strömung. Dabei ist anzumerken, dass in Folge natürlicher<br />

Sturmereignisse <strong>und</strong> der Gezeiten weitaus größere Sedimentmengen mobilisiert werden, als<br />

durch die zeitlich begrenzten baubedingten Vorhabenswirkungen.<br />

In der Gesamtheit werden lokale Auswirkungen von kurzer Dauer mit geringen Intensitäten für die<br />

Sandgebiete <strong>und</strong> Mergelflächen <strong>und</strong> mittlere Intensitäten für Schlick- <strong>und</strong> Schluffflächen erwartet, die<br />

insgesamt zu geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />

Temporäre Beeinträchtigung von Gewässern während der Verlegung durch Schadstoffeintrag (Direkteinleitung,<br />

diffuse Einträge, Handhabungsverluste, auch durch Störfälle)<br />

Alle Varianten<br />

Durch die Bautätigkeiten kann es zu baubedingten Schadstoffeinträgen kommen, etwa durch Handhabungsverluste<br />

oder im Fall von Störungen. Diese Auswirkungen werden jeweils von kurzer Dauer<br />

sein. Auch emittierte Luftschadstoffe von Baufahrzeugen gelangen über den Luftpfad in das Wasser.<br />

Die Emissionen sind allerdings gering <strong>und</strong> werden großräumig verteilt.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 263/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Es wird für diesen Wirkungskomplex eine geringe Intensität angenommen. Dies führt zu einer insgesamt<br />

geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen SG Wasser<br />

Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />

sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese<br />

wurden oben unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet:<br />

- Baubetrieb (Trübung, Resuspension <strong>und</strong> Remobilisierung von Schadstoffen im Sediment,<br />

Schadstoffeintrag)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen SG Wasser<br />

Alle Varianten<br />

Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu verzeichnen.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen SG Wasser<br />

Schadstoffeinträge <strong>und</strong> Trübungen während Instandhaltung <strong>und</strong> Reparatur<br />

Alle Varianten<br />

In Folge möglicher Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten kann es zu einem zeitlich <strong>und</strong> räumlich<br />

befristeten Freisetzen von Schadstoffen (festliegende Schadstoffe im Sediment, die in Lösung gehen<br />

könnten, sowie Handhabungsverluste als hier angenommenes worst-case-Szenario, welche bei ordnungsgemäßer<br />

Anwendung nicht auftreten dürfen) kommen, die aber zumeist keine schutzgutbezogene<br />

Gefährdung darstellen. Unverhältnismäßig stärker würden sich Schadstoffeinträge in Folge von<br />

Havariefällen <strong>und</strong> Schiffskollisionen mit einem Verlege- oder Wartungsschiff auswirken. Es müsste mit<br />

großräumigen Auswirkungen gerechnet werden, die zwar kurzzeitig wirken, aber von hoher Intensität<br />

sein können <strong>und</strong> damit zu hohen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />

Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />

Alle Varianten<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Einbettung der Kabel in das Sediment werden Beeinflussungen des Schutzgutes Wasser<br />

ausgeschlossen.<br />

Wärmeemission<br />

Alle Varianten<br />

Im unmittelbaren Umfeld der Seekabel werden Wärmeemissionen nachweisbar sein, die langfristig<br />

wirken. Die Kabeloberfläche erreicht eine durchschnittliche Temperatur von etwa 50°C, die mit zunehmender<br />

Entfernung zum Kabel sinkt. Bei einer Verlegetiefe von 1,5 m <strong>und</strong> tiefer sind demnach an<br />

der Meeresbodenoberfläche keine oder kaum Temperaturerhöhungen zu erwarten. Damit ergibt sich<br />

vermutlich kein nachweisbarer Einfluss auf das Schutzgut Wasser (UBA 2008).<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Wasser<br />

Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, bleiben die natürlichen Prozesse im Wasserkörper<br />

erhalten <strong>und</strong> unverändert, sofern nicht Beeinflussungen durch andere Nutzungen, wie z. B.<br />

Schiffshavarien mit Schadstoffeinträgen auf das Schutzgut Wasser beeinträchtigend wirken. Als sehr<br />

Seite 264/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


langfristiger Trend könnten sich eine Verringerung des Nährstoffeintrags <strong>und</strong> damit eine Verbesserung<br />

der Wasserqualität durch Reduzierung der diffusen Einträge aus der Landwirtschaft ergeben.<br />

Zusammenfassende Darstellung SG Wasser<br />

Tab. 84:<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Schutzgutes Wasser<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • Trübung<br />

• Remobilisierung <strong>und</strong> Resuspension<br />

von Schadstoffen aus dem<br />

Sediment<br />

• Schadstoffeintrag<br />

anlagebedingt<br />

• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />

betriebsbedingt<br />

• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

Reparaturarbeiten<br />

F r e m d e i n w i r k u n g /<br />

U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

• Trübung<br />

• Schadstoffeintrag<br />

• Wärmeemission<br />

m<br />

l<br />

l<br />

k<br />

k<br />

k<br />

m<br />

g-m<br />

• Schadstoffeintrag gr k h H<br />

m<br />

l<br />

l<br />

k<br />

k<br />

d<br />

g<br />

m<br />

g<br />

g<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />

Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />

G = gering, M = mittel, H = hoch<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />

Wasser<br />

Die deutlichsten Auswirkungen für das Schutzgut Wasser sind durch Trübungen <strong>und</strong> Remobilisierungen<br />

im Zuge der seeseitigen Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese Wirkungen sind jedoch räumlich<br />

<strong>und</strong> zeitlich begrenzt, sowie für die Boddenbereiche mit natürlichen Ereignissen durch Sedimentaufwirbelung<br />

im Zuge von Sturm <strong>und</strong> Seegang vergleichbar.<br />

Die Summe der Auswirkungen der verschiedenen Varianten für Haupttrasse <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong>querung<br />

auf das Schutzgut Wasser unterscheiden sich nicht voneinander, sodass keine Vorzugstrasse benannt<br />

werden kann. (vgl. Variantenvergleich umweltfachliche Belange Kap. II.9)<br />

II.3.4 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Klima/Luft<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens sind Auswirkungen auf das Schutzgut Klima nicht zu<br />

erwarten. Bei der Betrachtung der bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren werden daher<br />

nachfolgend nur Auswirkungen auf die Luftgüte berücksichtigt (s. auch Tab. 85):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 265/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Luftschadstoffemissionen bei der Kabelverlegung<br />

Luftschadstoffemissionen durch Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Luftschadstoffemissionen bei Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten<br />

Baubedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />

Luftschadstoffemissionen bei der Kabelverlegung<br />

Alle Varianten<br />

Während der Verlegung des Kabels werden die Luftschadstoffemissionen durch Bagger, Verlegeschiff<br />

<strong>und</strong> Sicherungsschiffe geringfügig erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die eingesetzten Fahrzeuge<br />

<strong>und</strong> Maschinen die geltenden Emissions-Vorschriften einhalten.<br />

Emissionen in die Luft werden mittelräumig nachweisbar, von kurzer Dauer (in Abhängigkeit von der<br />

Trassenlänge Tage bis Wochen) <strong>und</strong> geringer Intensität sein. Darüber hinaus besteht in allen Trassenbereichen<br />

eine Vorbelastung durch den vorhandenen Schiffsverkehr. Es wird eine geringe Struktur-<br />

<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung erwartet. Bei der Kollision von Verlegeeinheiten mit einem Schiff<br />

können großräumig auch Auswirkungen mit hoher Intensität auftreten. Für diesen Fall kann die Struktur-<br />

<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung auch ein hohes Maß erreichen.<br />

Luftschadstoffemissionen durch Transportbewegungen<br />

Alle Varianten<br />

Wie im Kapitel Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut - Menschen (Kap. II.3.1)<br />

beschrieben, beschränken sich die Transportbewegungen auf den An- <strong>und</strong> Abtransport der Kabel mit<br />

den Verlegeschiffen. Daher wird angenommen, dass Schadstoffemissionen kurzzeitig in mittlerer<br />

räumlicher Ausdehnung <strong>und</strong> geringer Intensität auftreten <strong>und</strong> damit geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

verursachen.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />

Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />

sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese<br />

wurden oben unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet:<br />

- baubedingter Verkehr (Luftschadstoffe)<br />

- Baubetrieb (Luftschadstoffe)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />

Alle Varianten<br />

Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu verzeichnen.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />

Luftschadstoffemissionen bei Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten<br />

Seite 266/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Alle Varianten<br />

Durch Kontrollen, Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen treten betriebsbedingte Wirkungen auf,<br />

die sich hinsichtlich zeitlicher <strong>und</strong> räumlicher Ausdehnung ähnlich verhalten, wie die baubedingten<br />

Wirkungen. Die Intensität der Wirkungen ist abhängig von der Art der durchzuführenden Maßnahmen,<br />

wird jedoch im Vergleich zur Bauphase wesentlich geringer sein. Insgesamt werden sehr kurzzeitige,<br />

mittelräumige Wirkungen mit geringer Intensität erwartet. Demnach wird eine geringe Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussung prognostiziert.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Klima/Luft<br />

Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung des Klimas oder<br />

der Luftgütesituation nicht zu erwarten. Eine Zunahme der Schadstoffbelastung der Luft durch steigenden<br />

Schiffsverkehr auf der Ostsee ist nicht auszuschließen.<br />

Zusammenfassende Darstellung SG Klima/Luft<br />

Tab. 85<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Schutzgutes Klima/Luft<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Verkehr (seeseitig) • Luftschadstoffemissionen m k g G<br />

• Bautätigkeit • Luftschadstoffemissionen m k g G<br />

anlagebedingt<br />

• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />

betriebsbedingt<br />

• Kontrolle • Luftschadstoffemissionen m k g G<br />

• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

Reparaturarbeiten<br />

F r e m d e i n w i r k u n g /<br />

U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen (z. B.<br />

Brand)<br />

• Luftschadstoffemissionen m k g G<br />

• Luftschadstoffemissionen l-gr k g-m G-M<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />

Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />

G = gering, M = mittel, H = hoch<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das SG Klima/Luft<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen lediglich geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

des Schutzgutes Klima/Luft. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige Luftschadstoffemissionen<br />

mit geringer Intensität auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen.<br />

Havariebedingte Wirkfaktoren können auch zu mittleren Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />

Ihr Ausmaß lässt sich jedoch nicht quantifizieren.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 267/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Für das Schutzgut Klima/Luft ergeben sich keine unterschiedlichen Auswirkungen in Folge einer bestimmten<br />

Trasse. Daher wird für dieses Schutzgut keine Vorzugstrasse vorgeschlagen (vgl. Variantenvergleich<br />

umweltfachliche Belange Kap. II.9).<br />

II.3.5 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Landschaft /<br />

Landschaftsbild<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren sind für das Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />

zu verzeichnen (s. auch Tab. 86):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Wirkungen der Seekabel-Verlegung (visuell, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />

Wirkungen durch Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten (visuell,<br />

Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten (visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />

Baubedingte Auswirkungen SG Landschaft / Landschaftsbild<br />

Visuelle Wirkungen der Seekabel-Verlegung<br />

Visuelle Wirkungen treten hauptsächlich während der Bauphase in den Monaten Mai bis Oktober auf.<br />

Sie unterscheiden sich je nach Art der gewählten Verlegetechnik, dem Bezugspunkt (Küste, andere<br />

Schiffe) sowie der Entfernung zum Bezugspunkt. Als wesentlicher <strong>Teil</strong> des Landschaftsbildes werden<br />

Objekte auf dem Meer in Entfernungen von unter 3 km wahrgenommen (Nahbereich). Im Bereich von<br />

5 bis 10 km werden sie als Mittelgr<strong>und</strong> aufgefasst <strong>und</strong> in mehr als 10 km Entfernung sind sie nur im<br />

Hintergr<strong>und</strong> zusammen mit dem Horizont wahrnehmbar. Aufgr<strong>und</strong> der Erdkrümmung <strong>und</strong> der daraus<br />

resultierenden Kimmsicht 17 verschwindet das Verlegeschiff ab einer Betrachterdistanz von 7 km, so<br />

dass der untere <strong>Teil</strong> des Betrachtungsobjektes unterhalb des Horizonts liegt.<br />

Von Land aus betrachtet fügen sich die Verlegeeinheiten weitestgehend in den normalen Schiffsverkehr<br />

ein. Von anderen Schiffen aus geringer Entfernung gesehen unterbrechen sie den Landschaftsbildeindruck<br />

<strong>und</strong> können sowohl als störend als auch abwechslungsreich empf<strong>und</strong>en werden. Für<br />

diese Betrachtergruppe werden die Wirkungen jedoch als gering eingestuft, da mit einer schnellen<br />

Passage der Baustelle gerechnet wird. Ein als „Ankerfläche“ ausgewiesenes Gebiet befindet sich in<br />

der Prorer Wiek östlich des Fährhafens Mukran-Sassnitz nahe der Trasse Off. I. In diesem Bereich<br />

liegt auch die Fahrrinne des Fährverkehrs, eine Rohstofflagerstätte sowie Reeden. Daher ist generell<br />

mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen <strong>und</strong> größeren Schiffen zu rechnen, so dass die Auswirkungen<br />

auch auf liegende Schiffe als gering einzuschätzen sind. Nachfolgend werden daher nur die Wirkungen<br />

auf Betrachter an Land beschrieben.<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I, Off. II, Off. III)<br />

17 Eine Sichtverbindung zwischen zwei entfernt von einander liegenden Punkten gibt es nur dann, wenn deren geradlinige<br />

Verbindung überall entlang der Strecke oberhalb der Wölbung der Erde verläuft. Andernfalls liegt ein Punkt (hier Zielpunkt<br />

Offshore-Windpark) hinter dem Horizont <strong>und</strong> ist damit nicht mehr sichtbar (nach DWD 2003).<br />

Seite 268/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die Offshore-Trasse Off. I verläuft als einzige der drei Trassen bei Sassnitz <strong>und</strong> an der Kreideküste<br />

von Jasm<strong>und</strong> über eine längere Strecke in geringen Entfernungen (1-2 km) zur Küste, so dass hier die<br />

größten Auswirkungen während der Verlegetätigkeiten zu erwarten sind. Die Trassen Off. II <strong>und</strong> Off.<br />

III liegen nur an den Anlandungspunkten Glowe <strong>und</strong> Juliusruh im Nahbereich der Küste. Die Dauer<br />

der Kabelverlegung soll sich über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten erstrecken, wobei sich die<br />

Verlegeeinheiten entlang der Trasse bewegen, so dass für einen Abschnitt wesentlich kürzere Bauzeiten<br />

auftreten (Tage bis Wochen). Für alle drei Trassen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

somit kurzzeitig <strong>und</strong> mittelräumig. Die Bautätigkeiten an Trassenabschnitten in größeren Entfernungen<br />

zur Küste (>5 km) wirken sich zudem mit geringer Intensität, an Abschnitte im Nahbereich der Küsten<br />

(


- Baubedingter Verkehr (visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />

- Baubetrieb (visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen SG Landschaft / Landschaftsbild<br />

Alle Varianten<br />

Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu verzeichnen.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen SG Landschaft / Landschaftsbild<br />

Durch Kontrollen, Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen treten betriebsbedingte visuelle <strong>und</strong><br />

akustische Wirkungen sowie Schadstoffemissionen auf, die sich hinsichtlich zeitlicher <strong>und</strong> räumlicher<br />

Ausdehnung ähnlich verhalten, wie die baubedingten Wirkungen. Die Intensität der Wirkungen ist<br />

neben der Entfernung zur Küste von der Art der durchzuführenden Maßnahmen abhängig, wird jedoch<br />

im Vergleich zur Bauphase wesentlich geringer sein. Insgesamt werden sehr kurzzeitige, mittelräumige<br />

Wirkungen mit geringer bis mittlerer Intensität erwartet. Demnach wird eine geringe bis mittlere<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung prognostiziert.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante SG Landschaft / Landschaftsbild<br />

Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, ist eine Änderung der Landschaft oder des<br />

Landschaftsbildes nicht zu erwarten. Möglicherweise ändert sich die Schiffsdichte oder der Anteil größerer<br />

Schiffe in den betrachteten Seegebieten durch zunehmenden Schiffsverkehr oder den Ausbau<br />

des Kreuzfahrttourismus.<br />

Zusammenfassende Darstellung SG Landschaft / Landschaftsbild<br />

Tab. 86<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Schutzgutes Landschaft / Landschaftsbild<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

Seite 270/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

• Bautätigkeit • visuelle Wirkungen<br />

− Trassenabschnitte im küstennahen<br />

Bereich, an der nordöstlichen<br />

Außenküste Rügens, an<br />

der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong><br />

− Trassenabschnitte in der äußeren<br />

Pommerschen Bucht/ dem<br />

südlichen Arkonabecken mit<br />

größerer Entfernung zur Küste<br />

• Lärmemissionen<br />

− Seekabeltrassen nördlich Rügen<br />

(Off I, Off II, Off III)<br />

− Trasse an der Wittower Fähre<br />

(Off VII)<br />

− Seekabeltrasse Strelas<strong>und</strong> (Off<br />

IV)<br />

− Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off<br />

V, Off VI)<br />

• Luftschadstoffemissionen<br />

• Verkehr (seeseitig) • Visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen<br />

anlagebedingt<br />

• keine relevanten Wirkfaktoren<br />

betriebsbedingt<br />

• Kontrolle, Instandhaltungs<strong>und</strong><br />

Reparaturmaßnahmen<br />

F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

(z. B. Brand)<br />

• visuelle Wirkungen<br />

− Trassenabschnitte im küstennahen<br />

Bereich, an der nordöstlichen<br />

Außenküste Rügens, an<br />

der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong><br />

− Trassenabschnitte in der äußeren<br />

Pommerschen Bucht/ dem<br />

südlichen Arkonabecken mit<br />

größerer Entfernung zur Küste<br />

• Lärmemissionen<br />

• Luftschadstoffemissionen<br />

• Luftschadstoffemissionen<br />

• Lärmemissionen<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

m<br />

g<br />

g<br />

m<br />

g<br />

m<br />

g<br />

M<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

m k g G<br />

m<br />

m<br />

m<br />

m<br />

gr<br />

m<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

m<br />

k<br />

m<br />

g<br />

g-m<br />

g<br />

m<br />

g<br />

K<br />

M<br />

G<br />

G<br />

G<br />

M<br />

G<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes ökologisches<br />

Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />

Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />

G = gering, M = mittel, H = hoch<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 271/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen SG Landschaft /<br />

Landschaftsbild<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen geringe bis mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

des Schutzgutes Landschaft / Landschaftsbild. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige,<br />

in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie geringe Luftschadstoffemissionen<br />

auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen <strong>und</strong> in der Betriebsphase<br />

nur kurze Reparaturzeiträume betreffen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des langen Verlaufs in geringer Distanz zur Küste wird die Variante Off. I in Bezug auf das<br />

Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild als die Ungünstigste herausgestellt. Die Trasse Off. II ist wegen<br />

ihrer Kürze die Vorzugstrasse unter den Hauptvarianten. Durch die Trassen über den Strelas<strong>und</strong><br />

entstehen keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Landschaft oder Landschaftsbild. Es gibt damit<br />

keine Vorzugsvariante (vgl. Variantenvergleich umweltfachliche Belange Kap. II.9).<br />

II.3.6 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige Sachgüter<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkfaktoren könnten Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Schutzgüter verursachen (s. auch Tab. 87):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Schadstoffemissionen während der Kabelverlegung<br />

Trübungsfahnen durch die Kabelverlegung<br />

Strukturelle Veränderung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern durch die Kabelverlegung (Verlagerung,<br />

Beschädigung, Zerstörung)<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

Flächeninanspruchnahme für Seekabel<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Schadstoffemissionen während der Kabelverlegung<br />

Trübungsfahnen durch die Kabelverlegung<br />

Strukturelle Veränderung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern durch die Kabelverlegung (Verlagerung,<br />

Beschädigung, Zerstörung)<br />

Baubedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Schadstoffemissionen während der Kabelverlegung<br />

Alle Varianten<br />

Das Risiko einer Schädigung von Kulturgütern durch Schadstoffemissionen in das Wasser ist so gering,<br />

dass dieser Punkt nicht weiter ausgeführt wird.<br />

Trübungsfahnen durch die Kabelverlegung<br />

Alle Varianten<br />

Während der Verlegearbeiten ist besonders in Gebieten mit sehr feinkörnigem Untergr<strong>und</strong> mit der<br />

zeitweisen Trübung des Wassers durch aufgewirbeltes Sediment zu rechnen. Dies kann Auswirkungen<br />

auf in der Nähe befindliche Kulturgüter dahingehend haben, dass sie mit Sediment bedeckt wer-<br />

Seite 272/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


den. Da diese Wirkungen jedoch zeitlich <strong>und</strong> räumlich begrenzt sowie von geringer Intensität sind <strong>und</strong><br />

keine Schäden an den Kulturgütern verursachen, werden sie als nicht relevant eingeordnet.<br />

Strukturelle Veränderung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern durch die Kabelverlegung<br />

Alle Varianten<br />

Beeinflussungen bekannter Kulturdenkmale im Bereich der Trassenvarianten sind nicht zu erwarten,<br />

da diese nach Möglichkeit umgangen werden. Auf den geplanten Verläufen der Trassen Off. I (nordöstlich<br />

von Rügen), Off. VII (Wittower Fähre), Off. IV (Strelas<strong>und</strong>, Neuhof (Rügen) – Neuhof) sowie<br />

Off. VI (Strelas<strong>und</strong>, Drigge – Frankensiedlung) bestehen Verdachtsflächen für Bodendenkmale. Für<br />

diese Flächen ist im Zuge der Feintrassierung die konkrete Beeinflussung festzustellen <strong>und</strong> das weitere<br />

Vorgehen mit dem Landesamt für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege abzustimmen.<br />

Werden trotz archäologischer Voruntersuchungen Bodendenkmale bei Erdarbeiten neu entdeckt, gelten<br />

die Bestimmungen des § 11 DSchG M-V. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist unverzüglich zu<br />

informieren <strong>und</strong> der F<strong>und</strong> oder die F<strong>und</strong>stelle bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters oder Beauftragten<br />

des Landesamtes für Bodendenkmalpflege in unverändertem Zustand zu erhalten. Die Verpflichtung<br />

erlischt fünf Werktage nach Zugang der Anzeige.<br />

Beim derzeitigen Stand der Planung beschränken sich die Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter auf die unmittelbare Umgebung der Trassen, sind kurzzeitig <strong>und</strong> von geringer Intensität<br />

<strong>und</strong> daher vernachlässigbar.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Eine Betroffenheit von Kulturgütern, insbesondere von Bodendenkmalen ist für den Rückbau nicht<br />

gegeben, da davon ausgegangen werden kann, dass mit der Kabelverlegung möglicherweise vorkommende<br />

Kulturgüter bereits gesichert wurden.<br />

Mögliche rückbaubedingte Schadstoffauswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter sind entsprechend den<br />

baubedingten Wirkungen vernachlässigbar klein.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Flächeninanspruchnahme für Seekabel<br />

Alle Varianten<br />

Im Untergr<strong>und</strong> der Kabeltrasse könnten sich bisher unentdeckte Bodendenkmale befinden, deren<br />

Sicherung <strong>und</strong> Bergung durch das Seekabel erschwert ist. Dieser Fall ist jedoch spekulativ <strong>und</strong> wird<br />

daher nicht weiter betrachtet.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Alle Varianten<br />

Durch Kontrollen, Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen können betriebsbedingt ähnliche Wirkungen<br />

wie während der Bauphase auftreten. Ihre Intensität wird dabei geringer sein, sodass diese<br />

keine Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, bleiben die Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgüter in<br />

ihrem bisherigen Zustand erhalten bzw. unterliegen je nach Material <strong>und</strong> Einbettungsbedingungen der<br />

natürlichen Verwitterung.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 273/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Zusammenfassende Darstellung Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Tab. 87<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Relevanz<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • Schadstoffemissionen<br />

• Trübungsfahnen<br />

• Strukturelle Veränderungen<br />

anlagebedingt<br />

• Flächeninanspruchnahme • Behinderungen bei der Sicherung<br />

noch unbekannter Bodendenkmale<br />

betriebsbedingt<br />

• Kontrolle, Instandhaltungs<strong>und</strong><br />

Reparaturmaßnahmen<br />

• Schadstoffemissionen<br />

• Trübungsfahnen<br />

keine<br />

keine<br />

keine<br />

F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

(z. B. Brand)<br />

• Schadstoffemissionen infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Beeinträchtigungen von Kulturgütern sind nicht zu erwarten, da bekannte Bodendenkmale voraussichtlich<br />

umgangen werden <strong>und</strong> für die Verdachtsflächen im Fall der Wahl als Vorzugstrasse mit dem<br />

Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen sowie ggf. vorbeugende Maßnahmen abgestimmt<br />

werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Lage von Verdachtsflächen für Bodendenkmale im Trassenkorridor, sind manche Varianten<br />

nicht als Vorzugstrasse geeignet. Im Verlauf der Trasse Off. I befindet sich eine Verdachtsfläche,<br />

weshalb den Varianten Off. II <strong>und</strong> III der Vorzug bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter gegeben werden sollte. Im Bereich der Trasse an der Wittower Fähre liegt ebenfalls eine<br />

Verdachtsfläche für ein Bodendenkmal. Für die Strelas<strong>und</strong>querung ist Trasse Off V am günstigsten,<br />

da in den Trassenverläufen von Off. IV zwei <strong>und</strong> von Off. VI eine Verdachtsfläche liegen (vgl. Variantenvergleich<br />

umweltfachliche Belange Kapitel II.9).<br />

II.3.7 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

Die Wirkungsanalyse erfolgt nachfolgend getrennt nach Biotoptypen <strong>und</strong> den Artengruppen<br />

II.3.8 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Biotoptypen<br />

Da in den nachfolgenden Kapiteln II.3.9 bis II.3.13 für die einzelnen marinen Artengruppen eine spezifische<br />

Wirkungsanalyse erfolgt, wird in diesem Abschnitt zu den marinen Biotopen lediglich eine zusammenfassende<br />

Darstellung der Konfliktprognose hinsichtlich wesentlicher struktureller <strong>und</strong> funktioneller<br />

Beeinflussungen vorgenommen (s. Tab. 88).<br />

Seite 274/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Tab. 88<br />

Biotoptyp<br />

Schlicksubstrat<br />

Meeresboden mit<br />

schluffreichen Feinsanden<br />

anstehende Mergel<strong>und</strong><br />

Kreideplatten<br />

Geröll- <strong>und</strong> Blockgründe<br />

sowie Miesmuschelbänke<br />

Seegraswiese<br />

Brackwassertauchflur<br />

Zusammenfassende Übersicht der Wirkungsprognose für marine Biotope<br />

Beschreibung der maßgeblichen Umweltwirkungen/ Bewertung / Bemerkung, Hinweise<br />

Bei der Kabelverlegung kommt es lediglich zur Durchmischung des Meeresbodens beim<br />

Trenchen sowie geringer, vorübergehender Trübungen. Nach mittelfristiger Regeneration<br />

des Zoobenthos ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt (bis ca. 5 Jahre).<br />

Bewertung: geringe Umweltwirkungen mit mittelfristiger Wiederherstellung des ursprünglichen<br />

Zustandes.<br />

Bei der Kabelverlegung kommt es lediglich zur Durchmischung des Meeresbodens beim<br />

Trenchen sowie geringer, vorübergehender Trübungen. Nach mittelfristiger Regeneration<br />

des Zoobenthos ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt (bis ca. 5 Jahre).<br />

Bewertung: geringe Umweltwirkungen mit mittelfristiger Wiederherstellung des ursprünglichen<br />

Zustandes.<br />

Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen wird ein Bereich mit Makrophytenbewuchs<br />

beansprucht. Für dieses Areal sind Beeinflussungen durch die baubedingte Beseitigung<br />

von Pflanzen zu konstatieren. Es ist jedoch mit einer schnellen Regenerierung der<br />

Makrophyten zu rechnen<br />

Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübungen, Fein-Sedimentationen u.a.) können als<br />

gering bewertet werden.<br />

Bewertung: mittlere Umweltwirkungen mit mittelfristiger Wiederherstellung des ursprünglichen<br />

Zustandes.<br />

Eine Kabelverlegung innerhalb dieser Biotoptypen würde zeitweise zu deutlichen strukturellen<br />

Veränderungen führen. Miesmuschelbänke werden beseitigt bzw. zerstört. Zu den<br />

Wirkungen des Einbringens von Kabeln in Bereiche mit Block- <strong>und</strong> Steingründen sowie<br />

Grobsubstraten gibt es nur ungenügende Kenntnisse, sodass vom worst-case-Fall der<br />

maßgeblichen Veränderung durch Durchmischung mit dem Untergr<strong>und</strong> ausgegangen<br />

werden muss. Bei Umsetzung von Konfliktvermeidungsmaßnahmen können jedoch erhebliche<br />

Beeinträchtigungen dieser Biotoptypen ausgeschlossen werden. Eine Maßnahme<br />

zur Konfliktvermeidung/-minderung kann sein:<br />

- Optimierung der Grob- <strong>und</strong> Feintrassierung im weiteren Planungsverlauf (kleinräumige<br />

Umgehung der Riff- <strong>und</strong> Hartsubstrat-Biotope)<br />

Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübung, Fein-Sedimentation u.a.) können als gering<br />

bewertet werden.<br />

Für Seegraswiesen ist mit der vorübergehenden Beseitigung im Kabelgraben zu rechnen.<br />

Der Bestand wird sich jedoch schnell regenerieren.<br />

Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübung, Fein-Sedimentation u.a.) können als gering<br />

bewertet werden.<br />

Für Brackwassertauchfluren ist mit der vorübergehenden Beseitigung im Kabelgraben zu<br />

rechnen. Der Bestand wird sich jedoch schnell regenerieren.<br />

Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübung, Fein-Sedimentation u. a.) können als gering<br />

bewertet werden.<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf die Biotoptypen<br />

Trasse Off. I quert marine Blockgründe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke auf der längsten Strecke (4,5 km) <strong>und</strong><br />

wird daher nicht empfohlen. Off. II quert im Anlandungsbereich marine Blockgründe auf etwa 1,5 km<br />

Länge, Off. III quert den Biotoptyp Geröllgr<strong>und</strong> in Küstennähe auf einer Strecke von etwa 1,6 km.<br />

Die drei Strelas<strong>und</strong>querungen haben recht ähnliche Flächenanteile an den Biotoptypen Meeresboden<br />

mit schluffreichen Feinsanden <strong>und</strong> Geröllgr<strong>und</strong>. In den Trassenkorridoren von Off. IV <strong>und</strong> VI wurde<br />

jeweils ein schmaler Streifen Seegraswiese kartiert, im Anlandungsbereich von Off. V <strong>und</strong> VI bei Drigge<br />

fand sich eine Brackwassertauchflurfläche. Auf der Festlandsseite von Trasse Off. VI wurden Mer-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 275/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


gel- <strong>und</strong> Kreideplatten kartiert. Unter Berücksichtigung der Trassenlänge <strong>und</strong> damit der Länge der<br />

Querung von geschützten Biotoptypen ergibt sich aus Sicht der Biotoptypen Trasse Off. IV als konfliktärmste<br />

Variante.<br />

II.3.9 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrophytobenthos<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf das Makrophytobenthos wirken<br />

(s. auch Tab. 89):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Zeitweise Beseitigung der Makrophyten durch Verlegung des Seekabels<br />

Beeinflussung der Makrophyten durch Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit<br />

Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Beeinflussung von Makrophyten durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des<br />

Kabels<br />

Beeinflussung von Makrophyten durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige<br />

Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

Baubedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />

Zeitweise Beseitigung der Makrophyten sowie Habitatbeeinflussungen durch Verlegung des Seekabels<br />

Alle Varianten<br />

Eine baubedingte Ausräumung der Makrophytenbestände erfolgt lediglich für die unmittelbar durch<br />

Einspülung oder Einfräsung betroffenen Bereiche. Für den Einspülbereich (Jet-Trenchen) wird an der<br />

Basis eine Breite ca. 0,5 m (nur geringfügig breiter als der Kabeldurchmesser) <strong>und</strong> an der Oberfläche<br />

eine Breite von 1 m angesetzt (vgl. Unterlagen zur Anlaufberatung vom 04.09.2009) Demnach werden<br />

die Makrophytenbestände auf einer Breite von 1 m entlang des Seekabels beseitigt.<br />

Für vergleichbare Phytozönosen liegen erste Ergebnisse in einer Studie durch MALM (2005) vor. Ein<br />

<strong>Teil</strong> der Untersuchungen dieser Studie fokussierte auf die bau- <strong>und</strong> betriebsbedingten Auswirkungen<br />

der Kabeltrasse des Windparks „Yttre Stengr<strong>und</strong>s“ (Kalmars<strong>und</strong>, Schweden) auf die Vegetation. Das<br />

etwa vier Kilometer lange Untersuchungsgebiet vom in 8 m Wassertiefe gelegenen Windpark führte<br />

bis zum Anlandungspunkt jeweils zur Hälfte durch ein von Rotalgen (v. a. Furcellaria lumbicalis & Polysiphonia<br />

fucoides) dominiertes Gebiet mit Block- <strong>und</strong> Geröllgr<strong>und</strong> <strong>und</strong> ein Sandbodengebiet mit teils<br />

dichten Beständen des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) sowie Ruppia cirrhosa <strong>und</strong><br />

Zostera marina Beständen.<br />

Das Kabel wurde auf dem Hartboden verlegt <strong>und</strong> stellenweise durch künstlich eingebrachte Blöcke<br />

verankert. Die Rotalgen-Bestände schienen bereits in unmittelbarer Nachbarschaft nicht von den Verlegearbeiten<br />

beeinflusst worden sein. R<strong>und</strong> zweieinhalb Jahre nach der Verlegung waren der neu<br />

eingebrachte Hartboden <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>e des Kabels bereits mit einer identischen Phytozönose besiedelt.<br />

Die Auswirkungen von Kabel-Verlegearbeiten auf eine von jährigen Rotalgen dominierte Hartboden-<br />

Seite 276/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Phytozönose scheinen den Ergebnissen dieser Studie zufolge kleinräumig, von geringer Intensität <strong>und</strong><br />

geringer Dauer zu sein.<br />

Das Einschwemmen des Kabels in den Weichboden hatte am Windpark „Yttre Stengr<strong>und</strong>s“ dagegen<br />

deutlichere Auswirkungen (MALM 2005). Der Makrophytengürtel war auf einer Breite von 3 m vollständig<br />

entfernt worden. Zweieinhalb Jahre nach den Verlegearbeiten war der Streifen bereits wieder von<br />

Makrophyten „stark“ bewachsen. Aussagen zur Dichte <strong>und</strong> Artzusammensetzung macht der Autor<br />

jedoch nicht. Ebenfalls keine Aussagen macht MALM (2005) zu Auswirkungen von Trübungsfahnen auf<br />

die Makrophytenbestände außerhalb des direkten Eingriffsbereiches.<br />

Es wird damit von einer Wiederbesiedlung dieses Einspülbereiches ausgegangen, da die Habitatbedingungen<br />

nicht verändert werden. Dabei wird eine mittelfristige Regeneration des Makrophytobenthos<br />

veranschlagt, weshalb diese lokale, mittelfristige Veränderung mit hoher Intensität als mittlere<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung eingestuft wird.<br />

Beeinflussung der Makrophyten durch Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit<br />

Alle Varianten<br />

Durch Einspülung oder Einfräsung der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen<br />

<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen <strong>und</strong> die Wasserbeschaffenheit<br />

(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) beeinflussen. Außerdem lagert sich das aufgewirbelte<br />

Sediment auf vorhandenen Makrophyten ab.<br />

In Kapitel II.3.3 zum Schutzgut Wasser wurde bereits auf die verallgemeinerten Aussagen hinsichtlich<br />

der Wirkzonen von Trübungen im Zuge von Fahrrinnenvertiefungen verwiesen. Demnach sind die zu<br />

erwartenden Trübungswirkungen mittelräumig <strong>und</strong> kurzzeitig mit geringen Intensitäten. Überdies können<br />

durch Starkwind- <strong>und</strong> Sturmereignisse verursachte Trübungen ebenfalls im Bereich von trenchbedingten<br />

Trübungsstärken liegen.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher<br />

Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen<br />

<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine Veränderungen in den Makrophytenvorkommen vollziehen<br />

<strong>und</strong> geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten sind.<br />

Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />

Alle Varianten<br />

Bei Einhaltung der Handhabungsvorschriften ist nicht mit einer Beeinträchtigung von Makrophytenbeständen<br />

durch Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe zu rechnen. Im Havariefall (z. B. bei Austritt von Schweröl)<br />

können jedoch Vorkommen geschädigt werden (hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung).<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />

Die Wirkungen des Rückbaus entsprechen im Wesentlichen jenen der Bauphase zur Kabelverlegung<br />

mit Bestandsverlusten durch Wiederaufnahme des Kabels, Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />

Sedimentation. Es sind ähnliche Wirkintensitäten, -räume <strong>und</strong> -zeiten wie für die Verlegungsphase zu<br />

erwarten, sodass die Bewertung der baubedingten Wirkung auf die Rückbauphase übertragen werden<br />

kann.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />

Es sind keine anlagebedingten Auswirkungen auf Makrophyten zu erwarten.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 277/711<br />

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Betriebsbedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />

Beeinflussung von Makrophyten durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des Kabels<br />

Alle Varianten<br />

Die Wirkungen von magnetischen Feldern <strong>und</strong> durch Erwärmung von Seekabeln wird anhand der<br />

bestehenden Kenntnisse zu dieser Problematik bei der Wirkungsprognose zum Makrozoobenthos<br />

(Kapitel II.3.10) ausführlicher erläutert. Aufgr<strong>und</strong> der wahrscheinlich geringen Wirkungen von magnetischen<br />

Feldern <strong>und</strong> Wärmeemissionen, die eine ggf. relevante Intensität nur im Zentimeter-Bereich<br />

um das Kabel erreichen, wird davon ausgegangen, dass keine Beeinflussungen von Makrophyten<br />

durch diese Faktoren erfolgen werden. Es werden geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

prognostiziert.<br />

Beeinflussung von Makrophyten durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige<br />

Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

Alle Varianten<br />

Bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen auftreten, die bei den<br />

baubedingten Wirkungen bereits erläutert wurden. Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten haben<br />

jedoch fallspezifisch (punktueller Leitungsdefekt, Freispülung eines Leitungsabschnittes u. a.) unterschiedliche<br />

räumliche Bezüge. So können die erläuterten Wirkungsspektren punktuell oder abschnittsweise<br />

auftreten, sind aber in jedem Fall auf eine kurze Zeit begrenzt <strong>und</strong> verursachen nur geringe<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Makrophytobenthos<br />

Ohne die Kabelverlegung werden sich das Artenspektrum <strong>und</strong> die Siedlungsdichte von Makrophyten<br />

im Untersuchungsgebiet nicht signifikant verändern. Da die Makrophytenverbreitung stark von den<br />

Durchlichtungsverhältnissen abhängen <strong>und</strong> diese wiederum mit der Eutrophierung der Seegewässer<br />

in Beziehung steht, wirken sich langfristige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit auch auf die<br />

submerse Pflanzenwelt aus.<br />

Zusammenfassende Darstellung Makrophytobenthos<br />

Tab. 89<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Makrophytobenthos<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • zeitweise Beseitigung mit späterer<br />

Wiederansiedlung<br />

• Trübungsfahnen, Sedimentation,<br />

Resuspension von Sediment,<br />

Freisetzung von Nähr<strong>und</strong><br />

Schadstoffen<br />

• Handhabungsverluste • Verschmutzungen sind bei Einhaltung<br />

der gesetzlichen Vorschriften<br />

nur im Havariefall<br />

messbar, abhängig von Havariegut;<br />

Ausmaß nicht absehbar<br />

l m h M<br />

m k g G<br />

l k g G<br />

Seite 278/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Prognostizierte Auswirkung<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

anlagebedingt<br />

• keine K<br />

betriebsbedingt<br />

• Störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />

• Wärmeemission<br />

• Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

F r e m d e i n w i r k u n g /<br />

U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

• Beseitigung, Trübungsfahnen,<br />

Sedimentation<br />

l<br />

l<br />

d<br />

d<br />

g<br />

g<br />

G<br />

G<br />

m k g G<br />

• Schadstoffeintrag gr k h H<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />

d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />

SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch werden<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Makrophytobenthos<br />

Für die Anlage eines Kabelgrabens innerhalb von Makrophytenvorkommen, was vor allem im Strelas<strong>und</strong>,<br />

an der Wittower Fähre <strong>und</strong> in den Anlandungsbereichen der Trassen Off. I <strong>und</strong> Off. II relevant<br />

ist, ist ein vorübergehender Bestandsverlust an Makrophyten zu erwarten. Diese Bestandsveränderungen<br />

werden als mittelfristig (Wiederbesiedlung), kleinräumig <strong>und</strong> mit hoher Intensität eingestuft.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher<br />

Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen<br />

<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine maßgeblichen Veränderungen in den Makrophytenvorkommen<br />

vollziehen. Die baubedingte Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit sowie weitere anlagen<strong>und</strong><br />

betriebsbedingte Wirkungen sind insgesamt als unbedeutend zu werten.<br />

Havarien <strong>und</strong> Störfälle haben hinsichtlich möglicher Wirkungen auf die Makrophyten eine hohe Bedeutung.<br />

Eine exakte Quantifizierung ist nicht möglich, es wird aber von einer geringen Wahrscheinlichkeit<br />

mit einem hinnehmbaren Risiko ausgegangen.<br />

Im südlichen Arkonabecken ist nach Auswertung der vorhandenen Daten der Trasse Off. III der Vorzug<br />

zu geben, da dort bei der aktuellen Beprobung keine Makrophytenvorkommen beobachtet wurden.<br />

Da bei den aktuellen Untersuchungen entlang keiner der drei Strelas<strong>und</strong>trassen Makrophyten gef<strong>und</strong>en<br />

wurden <strong>und</strong> die Bestände in den Flachwasserbereichen gleichermaßen gefährdete <strong>und</strong> stark gefährdete<br />

Arten aufwiesen wird keine der Varianten als Vorzugstrasse ausgewiesen.<br />

II.3.10 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrozoobenthos<br />

Die Intensität der Auswirkungen auf das Makrozoobenthos ist von den jeweiligen Sedimentverhältnissen,<br />

von der Struktur der benthischen Tiergemeinschaft (kurzlebige Opportunisten oder langlebige<br />

Arten mit geringer Reproduktion) <strong>und</strong> von der Hydrographie (Salzgehalt, Schichtung) abhängig.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 279/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf das Makrozoobenthos wirken<br />

(s. auch Tab. 90):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Zeitweise Beseitigung des Makrozoobenthos sowie Habitatbeeinflussungen durch Verlegung des<br />

Seekabels<br />

Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit<br />

Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine<br />

Beriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Beeinflussung des Makrozoobenthos durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich<br />

des Kabels<br />

Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a.<br />

kurzzeitige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

Baubedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />

Zeitweise Beseitigung des Makrozoobenthos sowie Habitatbeeinflussungen durch Verlegung des<br />

Seekabels<br />

Alle Varianten<br />

Durch die Verlegung des Kabelsystems wird benthischer Lebensraum geschädigt <strong>und</strong> durch die mechanische<br />

Belastung beim Einspülen bzw. Einfräsen werden für den betroffenen Bereich lokal<br />

Benthosorganismen zerstört.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Kleinräumigkeit des direkten Eingriffs wird eine schnelle Wiederbesiedlung (spätestens<br />

nach 3-5 Jahren) für den größten <strong>Teil</strong> der Benthosgemeinschaft erwartet. Dagegen kann die Wiederherstellung<br />

der natürlichen Altersstruktur von langlebigen Arten (z. B. Sandklaffmuschel Mya arenaria)<br />

bis zu zehn Jahre dauern. Für Arten, die an das Vorkommen von Makrophyten geb<strong>und</strong>en sind, hängt<br />

die Wiederherstellung von der der Pflanzen ab (z. B. Parvicardium hauniense).<br />

Temporäre Veränderungen des Mikroreliefs im Bereich der Kabelfurche wie kleine Senken können bis<br />

zur vollständigen Sedimentation driftende Miesmuschelklumpen <strong>und</strong> Driftalgen aggregieren. Dementsprechend<br />

kann die Wiederbesiedlung des darunter liegenden Meeresbodens mit Makrozoobenthos<br />

beeinflusst werden. Bei einer notwendig werdenden Zerstörung von größeren Hartsubstratflächen zur<br />

Einbringung des Seekabelsystems ist im Gegensatz zur Auflegung des Kabels mit einer höheren Intensität<br />

der Auswirkungen zu rechnen.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Makrozoobenthos in Folge der Seekabelverlegung als<br />

lokal, mittelfristig (mit Ausnahme langlebiger Arten) <strong>und</strong> mit hoher Intensität bewertet, so dass mittlere<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen entstehen.<br />

Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit<br />

Alle Varianten<br />

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Die Beeinträchtigungen umfassen neben dem direkten mechanischen Einwirken am Eingriffsort (z. B.<br />

durch das Spülen von Kabelgräben) auch kurzfristige Belastungen durch Trübungsfahnen (hohe Konzentrationen<br />

partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln schädigen) <strong>und</strong><br />

erhöhte Sedimentation (einige benthische Tiere sterben bei Schütthöhen über 4 cm) <strong>und</strong> dauerhafte<br />

Veränderungen der oberflächennahen Sedimente (tiefer liegende Sedimente könnten an die Bodenoberfläche<br />

gelangen).<br />

Experimentelle Studien zur Mortalität einzelner Arten bei Überschüttung durch Sedimentliegen vor<br />

allem durch MAURER et al. (1986) vor. Die Empfindlichkeit gegen Überschüttung ist art- <strong>und</strong> altersspezifisch,<br />

aber auch von der Überschüttungshöhe <strong>und</strong> dem Sedimenttypus des nativen <strong>und</strong> des aufgebrachten<br />

Sediments abhängig. Die Ergebnisse lassen sich dahingehend verallgemeinern, dass nur<br />

Individuen mit den erforderlichen physischen <strong>und</strong> physiologischen Möglichkeiten zurück in bewohnbare<br />

oxische Bereiche gelangen können (PRENA et al. 2002).<br />

Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der trenchbedingten Trübungsintensitäten<br />

sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />

zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />

<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Kabelsystems mit mittelräumigen,<br />

aber nur kurzzeitigen Auswirkungen auf die benthische Lebensgemeinschaft zu rechnen. Diese<br />

Auswirkungen werden geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zur Folge haben.<br />

Nachfolgend werden mögliche negative Auswirkungen auf die nachgewiesenen Rote-Liste-Arten<br />

durch das Vorhaben beschrieben. Eine tabellarische Auflistung der Arten erfolgte in Tab. 60, eine<br />

Beschreibung der Vorkommen im Kap. II.2.10.2.<br />

Cerastoderma glaucum (POIRET, 1789)<br />

Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase durch Trübstofffahnen, die jedoch<br />

von C. glaucum, die in Gewässern mit hohem Trübstoffgehalt heimisch ist, weitgehend toleriert<br />

werden. Schnelle Wiederbesiedlung der gestörten Flächen über Larven.<br />

Hydrobia ventrosa (MONTAGU, 1803)<br />

Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Temporäre <strong>und</strong> lokale Beeinträchtigungen des Phytals durch Trübstofffahnen <strong>und</strong><br />

Flächenverlust. Keine andauernden Beeinträchtigungen des Bestandes.<br />

Heterotanais oerstedi (KROEYER, 1842)<br />

Die kleine Scherenassel kommt im Flachwasser der inneren Küstengewässer der Ostsee im Phytal<br />

<strong>und</strong> auf Schlickböden vor <strong>und</strong> erreicht zeitweise sehr hohe Ab<strong>und</strong>anzwerte.<br />

Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Verlust der Substrate im Gebiet des Abtrags. Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen<br />

durch Sedimentierung sind nicht auszuschließen. Über die Biologie der Art ist wenig bekannt.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurde die Scherenassel sehr selten nachgewiesen.<br />

Idotea chelipes (PALLAS, 1766)<br />

Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen durch <strong>Teil</strong>überdeckung sind nicht auszuschließen.<br />

Bei Schädigungen der Makrophyten treten Beeinträchtigungen der Phytalfauna auf. Der<br />

Bestand wird durch die Maßnahme nicht nachhaltig gefährdet.<br />

Idotea granulosa RATHKE 1843<br />

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Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen durch <strong>Teil</strong>überdeckung sind nicht auszuschließen.<br />

Bei Schädigungen der Makrophyten treten Beeinträchtigungen der Phytalfauna auf. Der<br />

Bestand wird durch die Maßnahme nicht nachhaltig gefährdet.<br />

Cyathura carinata (KROEYER, 1847)<br />

Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Temporärer <strong>und</strong> lokaler Verlust der Substrate im Gebiet der Maßnahme. Baubedingte<br />

Beeinträchtigungen durch Sedimentierung sind nicht auszuschließen. Der Bestand wird durch die<br />

Maßnahme nicht gefährdet, da eine schnelle Wiederbesiedlung erwartet wird.<br />

Bathyporeia pilosa LINDSTRÖM, 1855<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Im Anlandebereich Kabels wird es in den Sommer<br />

<strong>und</strong> Herbstmonaten zu lokal begrenzten Beeinträchtigungen kommen. Die Art ist schwimmfähige <strong>und</strong><br />

kann sich durch Flucht den mechanischen Einwirkungen entziehen.<br />

Saduria entomon (LINNAEUS, 1758)<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Temporärer <strong>und</strong> lokaler Verlust der Substrate im<br />

Gebiet der Maßnahme. Der Bestand wird durch die Maßnahme nicht gefährdet, da eine schnelle Wiederbesiedlung<br />

der mobilen Art erwartet wird.<br />

Pontoporeia femorata KROYER, 1842<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Der Bestand von Pontoporeia femorata wird durch<br />

die vorgesehene Maßnahme temporär <strong>und</strong> lokal im Gebiet der Außenküste in Wassertiefen >20 m<br />

beeinträchtigt. Eine Gefährdung des Bestandes der Art vor Mecklenburg-Vorpommern bzw. in der<br />

Ostsee ist nicht zu erwarten.<br />

Mysella bidentata (MONTAGU, 1803)<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate im Gebiet des Abtrags. Da<br />

es sich bei den F<strong>und</strong>orten um Randvorkommen mit geringer Ab<strong>und</strong>anz <strong>und</strong> Präsenz handelt, sind<br />

keine Auswirkungen auf den Bestand der Art zu erwarten, der in der Beltsee <strong>und</strong> in der Nordsee liegt.<br />

Die Wiederbesiedlung auch im Gebiet der abgetragenen Substrate ist bei Zustrom von planktischen<br />

Larven zu erwarten.<br />

Aricidea suecica MCINTOSH, 1879<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate im Gebiet des Abtrags. Da<br />

es sich bei den F<strong>und</strong>orten um Randvorkommen mit sehr geringer Ab<strong>und</strong>anz handelt, ist keine Auswirkung<br />

auf den Bestand der Art zu erwarten. Die Wiederbesiedlung auch im Gebiet der abgetragenen<br />

Substrate ist bei Zustrom von planktischen Larven zu erwarten.<br />

Streblospio shrubsoli (BUCHANAN, 1890)<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate <strong>und</strong> Sedimentierung im Gebiet<br />

des Abtrags bzw. durch Überschüttung bei der Verbringung des Baggerguts. Zumindest am Strelas<strong>und</strong><br />

beeinträchtigt die Maßnahme während der Hauptproduktivitätsphase im Sommer/Herbst den<br />

lokalen Bestand. Nachhaltige Auswirkungen auf den regionalen Bestand der Art (Pommersche Bucht,<br />

vorpommersche Bodden) sind aufgr<strong>und</strong> der geringen betroffenen Fläche nicht zu erwarten.<br />

Phoxocephalus holbolli KROYER, 1846<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Es sind keine Auswirkungen auf den Bestand der<br />

Art, der im marinen Bereich seinen eigentlichen Lebensraum hat, zu erwarten.<br />

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Terebellides stroemi SARS, 1835<br />

Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate im Gebiet der Maßnahme.<br />

Bei der Dichte <strong>und</strong> hohen Präsenz des derzeitigen Bestandes sind lokale <strong>und</strong> temporäre Auswirkungen<br />

zu erwarten. Auswirkungen auf den Bestand der Art in der Ostsee sind dagegen aufgr<strong>und</strong> des<br />

geringen Flächenverbrauchs nicht zu erwarten. Die Wiederbesiedlung ist bei Zustrom von planktischen<br />

Larven zu erwarten.<br />

Streptosyllis websteri SOUTHERN, 1914<br />

Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Temporäre <strong>und</strong> lokale Beeinträchtigungen durch Flächenverlust. Wiederbesiedlung<br />

erfolgt über planktische Larven. Es sind keine Auswirkung auf den Bestand der Art zu erwarten.<br />

Tubificoides heterochaetus (MICHAELSEN, 1926)<br />

Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />

bis VI) möglich: Temporär <strong>und</strong> lokal durch Flächenverlust. Auswirkungen der Maßnahme auf den Bestand<br />

der Art werden nicht erwartet. Die Wiederbesiedlung erfolgt über eigene Reproduktion im Gebiet.<br />

Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe, usw.)<br />

Alle Varianten<br />

Beeinträchtigungen des Makrozoobenthos können im Falle von schwerwiegenden Handhabungsverlusten<br />

<strong>und</strong> Havarien auftreten. Handhabungsverluste können derzeit nicht abschließend prognostiziert<br />

werden, da noch nicht bekannt ist, welche Substanzen (Öle, Schmierstoffe, usw.) in welchen Größenordnungen<br />

bei der Einbringung des Kabelsystems Verwendung finden werden.<br />

Bei Havarien ist zwischen Schiffshavarien <strong>und</strong> Kabeldefekten zu unterscheiden. Durch letztere sind<br />

erhebliche <strong>und</strong> nachhaltige Auswirkungen bezüglich des Makrozoobenthos in Anbetracht der geringen<br />

Schadstoffmengen, die dabei in das Ökosystem gelangen können, nicht anzunehmen. Bei Schiffshavarien<br />

können jedoch große Schadstoffmengen in das Gebiet gelangen <strong>und</strong> somit erhebliche <strong>und</strong><br />

nachhaltige Auswirkungen auf die benthischen Lebensgemeinschaften besonders in flachen Uferbereichen<br />

verursachen. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind Verschmutzungen nicht zu<br />

erwarten, im Fall von Kabeldefekten oder Schiffshavarien können geringe bis hohe Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen auftreten.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />

Rückbaubedingte Wirkungen entsprechen qualitativ den baubedingten Wirkungen, liegen in ihrer Intensität<br />

jedoch deutlich darunter, da die Aufnahme der Kabel aus 1,5 m Sedimenttiefe vermutlich ohne<br />

den Einsatz suspensionsfördernder Techniken am Meeresgr<strong>und</strong> möglich ist. Das Herausziehen der<br />

Kabel hinterlässt nur geringe temporäre Spuren.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />

Es sind keine anlagebedingten Vorhabenswirkungen zu erwarten.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />

Beeinflussungen des Makrozoobenthos durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des<br />

Kabels<br />

Alle Varianten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 283/711<br />

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Bei einer Verlegung im Sediment wird derzeit davon ausgegangen, dass Temperaturerhöhungen von<br />

≤2 K in der oberen 20-cm-Sedimentschicht ohne Einfluss auf das Makrozoobenthos bleiben. Bei der<br />

vorgesehenen Verlegetiefe ist daher nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der benthischen<br />

Lebensgemeinschaften (insbesondere von kaltstenothermen Muscheln, Flohkrebsen <strong>und</strong> Asseln)<br />

auszugehen.<br />

Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse über Auswirkungen magnetischer Felder auf marine, benthische<br />

Wirbellose vor. Unbekannt ist, ob marine, benthische Wirbellose magnetische Felder wahrnehmen<br />

können, diese eine Bedeutung für ihre Lebensweise besitzen, <strong>und</strong> ob <strong>und</strong> bei welchen Feldstärken<br />

physiologische oder verhaltensbiologische Effekte möglich sind. Ebenfalls unbekannt ist, ob mögliche<br />

Auswirkungen messbar sein werden (KULLNICK & MARHOLD 1999, 2000). Beim geplanten Einsatz<br />

von Dreileiter-Drehstromkabeln ist das Magnetfeld jedoch vernachlässigbar gering. Die magnetische<br />

Flussdichte liegt bereits in unmittelbarer Nähe eines solchen Kabels deutlich unterhalb des natürlichen<br />

Erdfeldes <strong>und</strong> nimmt in ihrer Stärke quadratisch mit dem Abstand vom Kabel ab.<br />

Da die Kabelanbindung durch Drehstromkabel erfolgen soll, werden sich mögliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen (Temperaturerhöhung, magnetische Felder) auf das unmittelbare Umfeld der Kabel (< 1 m)<br />

beschränken. Sie können daher nur dort Auswirkungen auf die benthische Fauna zur Folge haben, wo<br />

die im Meeresboden verlegten Kabel durch Erosionsprozesse, etc. wieder an die Sedimentoberfläche<br />

gelangen.<br />

Die betriebsbedingten Auswirkungen auf das Makrozoobenthos verursachen aufgr<strong>und</strong> ihrer Lokalität<br />

<strong>und</strong> geringen Intensität geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen.<br />

Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige<br />

Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

Alle Varianten<br />

Bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen auftreten, die bei den<br />

baubedingten Wirkungen bereits erläutert wurden. Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten haben<br />

jedoch fallspezifisch (punktueller Leitungsdefekt, Freispülung eines Leitungsabschnittes u. a.) unterschiedliche<br />

räumliche Bezüge. So können die erläuterten Wirkungsspektren punktuell oder abschnittsweise<br />

auftreten, sind in jedem Fall auf eine kurze Zeit begrenzt.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Makrozoobenthos<br />

Für die Ostseegewässer sind im Zusammenhang mit dem globalen Klimawandel erhebliche Veränderungen<br />

im benthischen Lebensraum wahrscheinlich, die über das bislang bekannte Maß an natürlicher<br />

Variabilität hinausgehen werden. Diese werden vor allem in einer Zunahme von Sauerstoffmangelereignissen<br />

im Tiefenwasser bestehen (es zeichnet sich eine Tendenz zur Abnahme der Häufigkeit von<br />

Salzwassereinbrüchen ab; der Anstieg der Sommertemperaturen führt zu einer Steigerung der Sauerstoffzehrungsrate<br />

<strong>und</strong> zu stabileren thermohalinen Schichtungen; Änderungen in der Niederschlagsrate<br />

im Einzugsgebiet der Ostsee beeinflussen die Stabilität haliner Schichtungen <strong>und</strong> den Eintrag von<br />

Nährstoffen), sich aber auch in einem Faunenwandel bemerkbar machen (Aussterben der kaltstenothermen<br />

Crustaceen). Ebenso wahrscheinlich ist eine anhaltende exponentielle Zunahme der Einschleppung<br />

von Neophyten <strong>und</strong> Neozoen mit dem Ballastwasser von Schiffen (JANSSON 1994, LEPPÄ-<br />

KOSKI 1984). Änderungen des Gesamtökosystems sind dabei nicht auszuschließen.<br />

Zusammenfassende Darstellung Makrozoobenthos<br />

Seite 284/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 90:<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich des Makrozoobenthos<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • zeitweise Beseitigung mit späterer<br />

Wiederansiedlung<br />

• Trübungsfahnen, Sedimentation,<br />

Resuspension von Sediment,<br />

Freisetzung von Nähr<strong>und</strong><br />

Schadstoffen<br />

• Handhabungsverluste • Verschmutzungen sind bei Einhaltung<br />

der gesetzlichen Vorschriften<br />

nur im Havariefall<br />

messbar, abhängig von Havariegut;<br />

Ausmaß nicht absehbar<br />

anlagebedingt<br />

l<br />

m<br />

m*<br />

k<br />

h<br />

g<br />

M*<br />

G<br />

l-gr k g-h G-H<br />

• keine K<br />

betriebsbedingt<br />

• Störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />

• Wärmeemission<br />

• Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

F r e m d e i n w i r k u n g /<br />

U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

• Beseitigung, Trübungsfahnen,<br />

Sedimentation<br />

l<br />

l<br />

d<br />

d<br />

g<br />

g<br />

G<br />

G<br />

m k g-h G<br />

• Schadstoffeintrag gr k h H<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />

d = dauerhaft, m* = 5 Jahre nach Bauzeit können bei langlebigen Muscheln überschritten werden; Intensität: g = gering, m =<br />

mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H =<br />

hoch, M* = 5 Jahre nach Bauzeit können bei langlebigen Muscheln überschritten werden<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Makrozoobenthos<br />

Die Projektwirkungen resultieren vor allem aus der Resuspension von Sedimenten <strong>und</strong> aus temporären<br />

Habitatverlusten bzw. -veränderungen sowie aus Makrobenthosverlusten entlang der Kabeltrassen<br />

<strong>und</strong> auf dem Arbeitsstreifen am Meeresboden durch Ausräumen, Überdecken bzw. Einbetten.<br />

Zusammengefasst ist festzustellen, dass die Verlegung <strong>und</strong> Nutzung der Seekabel keine dauerhafte<br />

Auswirkung auf benthische Sandbodengemeinschaften haben werden. Der baubedingte Verlust an<br />

benthischen Wirbellosen ist kurzzeitig <strong>und</strong> lokal (Kabelfurche) hoch. Die Regeneration der benthischen<br />

Tiergemeinschaften wird voraussichtlich ein bis fünf Jahre dauern. Bei langlebigen Muschelpopulationen<br />

sind auch längere Zeiträume der Regeneration anzusetzen. Insgesamt werden infolge der<br />

kurz- bis mittelfristigen Regeneration mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abgeleitet. Hohe<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind im Falle von Schiffshavarien möglich, wenn es dabei<br />

zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt. Eine Konkretisierung oder sogar Quantifizierung des<br />

havariebedingten Kollisionsrisikos ist nicht möglich.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 285/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Im Verlauf der Hauptvarianten Nord konnten 10 (Off. I) bzw. 14 (Off. II/III) Arten der Roten Liste identifiziert<br />

werden. Die Auswertung ergab für die Trassen Off. II/III eine höhere Artenvielfalt, ausgedrückt<br />

durch die gef<strong>und</strong>ene Gesamtartenzahl <strong>und</strong> die mittlere Artenzahl pro Station, sowie eine höhere<br />

durchschnittliche Artendichte als für Variante Off. I. Die Strelas<strong>und</strong>trassen können anhand dieses<br />

Kriteriums nicht voneinander unterschieden werden, da keine getrennte Auswertung vorgenommen<br />

wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgr<strong>und</strong> der Gegebenheiten keine gewichtigen Unterschiede<br />

zwischen den Varianten auftreten.<br />

II.3.11 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler wirken<br />

(s. auch Tab. 91):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Lärm <strong>und</strong> visuelle Unruhe durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Bautätigkeiten<br />

Beeinflussung der Fischfauna durch Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit<br />

Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine relevanten Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

Beeinflussung der Fischfauna durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des Kabels<br />

Beeinflussung durch akustische Störungen, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

Baubedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Lärm <strong>und</strong> visuelle Unruhe durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Bautätigkeiten<br />

Alle Varianten<br />

Im Bereich der Kabeltrasse ist baubedingt mit Geräuschemissionen durch den Einsatz von Schiffen<br />

<strong>und</strong> Baumaschinen zu rechnen. Intensiver nieder- <strong>und</strong> hochfrequenter Schall kann bei Fischen eine<br />

Fluchtreaktion auslösen oder diese physisch schädigen (siehe GREGORY & CLABBURN 2003). Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

treten bei Fischen artspezifische Unterschiede bezüglich des Wahrnehmungsvermögens von<br />

Schall, Infraschall (


Lockwirkung auf Fische ausüben (z. B. BLAXTER & HOSS 1981, SUZUKI et al. 1980). Gleichzeitig bemerkten<br />

verschiedene Autoren eine rasche Gewöhnung der jeweiligen untersuchten Fischart an den<br />

Schallreiz (CHOO et al. 1988a, b).<br />

Aus den zuvor angeführten Arbeiten lassen sich verschiedene Analogieschlüsse auf die Auswirkungen<br />

der durch die Kabelverlegung erzeugten Schallereignisse ableiten. Diese unterliegen jedoch Einschränkungen,<br />

da die meisten bislang durchgeführten Untersuchungen an nicht heimischen Arten<br />

durchgeführt wurden. Die artabhängigen unterschiedlichen Reaktionen können ohne Laborversuche<br />

an den im Gebiet vorkommenden Fischarten nicht eindeutig vorhergesagt werden.<br />

Insgesamt sind für die Verlegephase, bedingt durch die Hebung des Geräuschpegels im Nahbereich,<br />

Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen von Fischarten anzunehmen. EVANS (1998) gibt als Schwellenwerte für<br />

physische Schädigungen von Fischen 180 bis 220 dB an, als Schwellenwert für Vermeideverhalten<br />

160 bis 180 dB (re 1 µPa).<br />

In geringer Entfernung werden durch den emittierten Schall vermutlich Fluchtreaktionen ausgelöst.<br />

Diese Wirkung ist als kurzfristig anzusehen, da die Fische nach Beenden der Arbeiten in das Gebiet<br />

zurückkehren werden. Somit sind geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsstörungen durch Lärm zu erwarten.<br />

Beeinflussung durch Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit<br />

Alle Varianten<br />

Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Nähr<strong>und</strong><br />

möglicherweise Schadstoffresuspension sowie zu Veränderung der Sedimentation führen. Für frei<br />

schwimmende, pelagisch lebende Fischarten besteht im Bereich starker Sedimentaufwirbelungen die<br />

Gefahr, dass ihr Kiemenapparat verklebt <strong>und</strong> ihre Respiration eingeschränkt wird. EHRICH & STRANSKY<br />

(1999) zeigten jedoch, dass im Freiwasser jagende Räuber Areale mit hohen Sedimentfrachten verlassen<br />

<strong>und</strong> der Gefahr somit ausweichen. In noch geringerem Maße beeinträchtigt von einem hohen<br />

Schwebstoffanteil des Wassers zeigten sich bodenorientiert lebende Plattfische (z. B. Scholle), die in<br />

unseren flachen Schelfmeeren offensichtlich an Sedimentaufwirbelungen angepasst sind (EHRICH &<br />

STRANSKY 1999). Für größere Fische ist somit davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />

meiden oder tolerieren. Plattfische, wie Scholle <strong>und</strong> Seezunge zeigten während einer sturmbedingten<br />

starken Sedimentaufwirbelung erhöhte Nahrungssuchaktivität <strong>und</strong> wagten sich aus dem Sediment<br />

heraus. Daher ist mit den entstehenden Trübungsfahnen unter Umständen auch fischartspezifisch<br />

eine Lockwirkung verb<strong>und</strong>en. Mögliche Fluchtreaktionen von Fischen aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe<br />

werden nur sehr kleinräumig <strong>und</strong> kurzfristig stattfinden <strong>und</strong> sind daher nicht relevant.<br />

Neben diesen Auswirkungen von Sedimentationsprozessen <strong>und</strong> Trübungsfahnen besteht die Möglichkeit,<br />

dass es bei der Sedimentation zu einer Beschädigung oder Bedeckung von Fischlaich kommt.<br />

Dies kann zu einer Unterversorgung der Eier mit Sauerstoff führen <strong>und</strong> je nach Wirkungsgrad <strong>und</strong><br />

Dauer zu einer Schädigung oder zum Absterben des Laichs führen. Dabei ist eine mögliche Beeinträchtigung<br />

des Fischlaichs von der jeweiligen Reproduktionsstrategie der einzelnen Fischart abhängig.<br />

Die Eier pelagisch laichender Fische weisen in der Regel eine Schutzschicht auf, welche sie vor<br />

mechanischen Einwirkungen durch aufgewirbelte Sedimente schützt. Von den vorkommenden oder<br />

potenziell vorkommenden Fischarten, die nicht pelagisch laichen, wandern viele zum Laichen in Flüsse<br />

(anadrome Laichwanderer). Einige der hier vorkommenden Fischarten haben ihre Laichhabitate im<br />

Flachwasser bzw. in der euphotischen Zone im Makrophyten- <strong>und</strong> Algengürtel (z. B. Hering, Hornhecht<br />

<strong>und</strong> Dreistacheliger Stichling). Derartige Flachwasserbereiche sind im Untersuchungsgebiet im<br />

Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre vorhanden. Zusammenfassend muss davon ausgegangen,<br />

dass es zu mittleren Beeinträchtigungen des Laichgeschehens in den genannten Gebieten (Strela-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 287/711<br />

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s<strong>und</strong>, Trasse an der Wittower Fähre) kommen würde, wenn während der Laichzeit die Kabelverlegung<br />

im Einspül- oder Einfräsverfahren erfolgt. Aufgr<strong>und</strong> der veranschlagten Wirkräume von Trübungen<br />

(vgl. Kapitel II.3.1) müsste dann in einer Zone von ca. 50 m beidseitig der zu verlegenden Kabel mit<br />

zeitweiligen Beeinflussungen gerechnet werden. Deutliche trübungsbedingte Wirkungen werden nur<br />

für das unmittelbare Umfeld des Trenches (ca. 10 m breite Kabeltrasse) prognostiziert. Für die Trasse<br />

an der Wittower Fähre <strong>und</strong> den Strelas<strong>und</strong> wird deshalb eine Bauzeitbeschränkung von Januar bis<br />

Mitte Mai vorgeschlagen.<br />

Durch nächtliche Beleuchtung der Baustelle könnten pelagische Fische wie Heringe oder Sprotten<br />

(Sprattus sprattus) angelockt werden. Die dadurch bedingte Beeinträchtigung dieser Arten erscheint<br />

jedoch gering. Denkbar ist lediglich, dass diese angelockten Fische dann verstärkt Beute von Räubern<br />

werden können.<br />

Insgesamt sind die meisten baubedingten Störungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen als lokal, kleinräumig<br />

<strong>und</strong> temporär anzusehen, so dass mit geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen gerechnet<br />

wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Störungen innerhalb von kurzer Zeit ausgeglichen<br />

<strong>und</strong> nicht mehr nachweisbar sein werden. Das Untersuchungsgebiet ist als dynamisches <strong>und</strong><br />

von regelmäßigen Sedimentumlagerungen geprägtes System anzusehen. Für die baubedingt vertriebenen<br />

Fischarten ist nach Beendigung der Arbeiten mit einer Rückkehr innerhalb von Tagen zu rechnen.<br />

Für eine mögliche Beeinträchtigung des Laichgeschehens ist mit kurzeitigen, mittelräumigen Wirkungen<br />

mit mittlerer Intensität zu rechnen, wenn die Bauphase in der Laichzeit erfolgt <strong>und</strong> das Trenchverfahren<br />

verwendet wird.<br />

Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe, usw.)<br />

Alle Varianten<br />

Auftretende Handhabungsverluste können derzeit noch nicht abschließend prognostiziert werden, da<br />

noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist, welche Substanzen (Öle, Schmierstoffe usw.) in welchen<br />

Größenordnungen bei der Einbringung des Kabelsystems Verwendung finden werden (voraussichtlich<br />

keine ölhaltigen Substanzen im Kabel). Welche Auswirkungen durch verlustige Baumaterialien <strong>und</strong><br />

Abfälle entstehen können, ist ebenfalls nicht absehbar (hier nur als worst-case-Betrachtung erwähnt,<br />

da normalerweise keine Handhabungsverluste auftreten).<br />

Von Schadstoff- <strong>und</strong> CO 2 -Emissionen über Wasser sind keine direkten Beeinträchtigungen der Fischfauna<br />

zu erwarten. Gelangen Schadstoffe in das Wasser, sind hingegen räumlich begrenzt Vergiftungen<br />

<strong>und</strong> Mortalitäten möglich, die als kleinräumig <strong>und</strong> nicht dauerhaft einzustufen sind. Allerdings ist<br />

die Einschätzung der räumlichen Ausdehnung nicht ohne genauere Kenntnis von Art <strong>und</strong> Menge der<br />

in Frage kommenden Schadstoffe möglich. Dieses gilt in weit stärkerem Maße auch für Schiffskollisionen<br />

mit dem Verlegeschiff, die in ihrem möglichen Ausmaß kaum zu prognostizieren sind, da gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auch mit Gefahrengut beladene Frachtschiffe, Öltanker oder manövrierunfähige Schiffe betroffen<br />

sein könnten.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Die rückbaubedingten Auswirkungen entsprechen in wesentlichen <strong>Teil</strong>en den für die Verlegephase<br />

prognostizierten Veränderungen (s. o.). Es treten wieder Wirkungen durch die Bautätigkeiten, wie<br />

Scheuch- oder Lockwirkungen durch Lärm- <strong>und</strong> Lichtemissionen, eine Schädigung von Laich <strong>und</strong><br />

Larven durch Überschüttung, Nährstoff- <strong>und</strong> Sedimentresuspension <strong>und</strong> Trübungsfahnen auf, die zu<br />

den bereits geschilderten Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für das Schutzgut Fische führen.<br />

Seite 288/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Anlagebedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Anlagebedingt sind keine relevanten Wirkungen auf die Fischfauna erkennbar.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Beeinflussung der Fischfauna durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des Kabels<br />

Alle Varianten<br />

Die geplante Verlegung des Kabels in 1,5 m Tiefe <strong>und</strong> der lokal begrenzte Wirkungsbereich der Erwärmung<br />

auf den umgebenden Boden lassen Auswirkungen auf die Fischfauna unwahrscheinlich<br />

erscheinen (vgl. Kap. II.3.3).<br />

Auswirkungen durch magnetische Felder sind nicht zu erwarten, da sich die von drehstromführenden<br />

Kabeln emittierten magnetischen Felder bis auf einen Restbetrag gegenseitig aufheben. Der Restbetrag<br />

kommt aufgr<strong>und</strong> der durch die (durch die Dicke der Isolierung) Abstände der einzelnen Drähte<br />

zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken der drei umlaufenden Magnetfelder<br />

am jeweiligen Messpunkt zustande (KULLNICK & MARHOLD 1999). Für eine Reihe von Fischarten wie<br />

Lachs (Salmo salar) oder Aal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung am Erdmagnetfeld dokumentiert.<br />

Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld desorientiert werden, allerdings konnten<br />

KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen<br />

Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen führen.<br />

Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen, wenn es<br />

strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken hier in einem<br />

noch weitaus geringeren Bereich. Untersuchungen über die Auswirkung schwacher elektrischer Felder<br />

auf marine Organismen liegen bislang nicht vor (DEBUS 1998).<br />

Insgesamt sind die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen durch Wärmeemission <strong>und</strong> magnetische<br />

Felder auf die Fischfauna kleinräumig, dauerhaft <strong>und</strong> von geringer Intensität <strong>und</strong> damit insgesamt<br />

gering.<br />

Beeinflussung durch akustische Störungen, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

Alle Varianten<br />

Bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen auftreten, die bei den<br />

baubedingten Wirkungen bereits erläutert wurden. Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten haben<br />

jedoch fallspezifisch (punktueller Leitungsdefekt, Freispülung eines Leitungsabschnittes u. a.) unterschiedliche<br />

räumliche Bezüge. So können die erläuterten Wirkungsspektren punktuell oder abschnittsweise<br />

auftreten, sind in jedem Fall auf eine kurze Zeit begrenzt.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Ohne die Durchführung des Vorhabens ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung der Fischgemeinschaft nicht<br />

zu erwarten. Die bisherige fischereiliche Nutzung des Gebietes wird, soweit prognostizierbar, unverändert<br />

fortgeführt werden. Eine Änderung der Habitatsstruktur durch Veränderung der hydrographischen<br />

Gegebenheiten wie Strömungsregime, Sedimentationsgeschehen oder Salinität <strong>und</strong> Temperatur<br />

infolge von Witterungsgeschehen oder Klimaveränderungen ist gr<strong>und</strong>sätzlich vorstellbar, jedoch<br />

nicht vorauszusagen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich unterliegt die Bestandsstärke <strong>und</strong> -struktur einzelner Fischarten natürlichen annuellen<br />

Veränderungen, wodurch es zu einer Verschiebung des Artengefüges kommen kann. Insbesondere<br />

die Rekrutierung einzelner Jahrgänge eines Fischbestandes ist naturgemäß starken Schwankungen<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 289/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


unterworfen. Nahrungsangebot, Temperatur <strong>und</strong> Salzgehalt konnten dabei für einzelne Fischarten als<br />

entscheidende Faktoren erkannt werden.<br />

Die Wechselwirkungen zwischen Bestandssituation <strong>und</strong> Fischereidruck beeinflussen die wirtschaftlich<br />

genutzten Fischbestände seit Beginn der fischereilichen Nutzung des Gebietes <strong>und</strong> werden bei Beibehaltung<br />

des Status quo weiterhin bestehen bleiben. Erhebliche Veränderungen in der Artengemeinschaft<br />

fischereilich nicht genutzter Fischarten - abgesehen von den geschilderten natürlichen<br />

Schwankungen - bei Zustandekommen der Nullvariante sind nicht absehbar.<br />

Zusammenfassende Darstellung Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Tab. 91:<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich Fischen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • Lärm<br />

• Visuelle Unruhe<br />

• Beleuchtung<br />

• Trübungsfahnen<br />

• Sedimentation (Auswirkung auf<br />

Laichgeschehen)<br />

• Nährstoff- <strong>und</strong> Schadstofffreisetzung<br />

• Handhabungsverluste • Vergiftung / Mortalität, Ausmaß<br />

nicht absehbar<br />

anlagebedingt<br />

• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />

betriebsbedingt<br />

• störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />

• Wärmeemission<br />

• Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

F r e m d e i n w i r k u n g /<br />

U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

• akustische Störungen,<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation<br />

l<br />

l<br />

l<br />

m<br />

l<br />

l<br />

l<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

d<br />

d<br />

g<br />

g<br />

g<br />

m<br />

g<br />

g<br />

g<br />

G<br />

K<br />

G<br />

G<br />

M<br />

G<br />

KA<br />

G<br />

G<br />

l k g G<br />

• Schadstoffeintrag gr k h H<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />

d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />

SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch<br />

KA – derzeit keine Angaben verfügbar<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf Fische <strong>und</strong><br />

R<strong>und</strong>mäuler<br />

Während der Verlegung der Seekabel sind bedingt durch Trübungsfahnen <strong>und</strong> durch die Hebung des<br />

Geräuschpegels Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen von Fischarten anzunehmen. Die Mehrzahl der baubedingten<br />

Störungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen sind als kleinräumig <strong>und</strong> temporär anzusehen. Für eine<br />

Seite 290/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


mögliche Beeinträchtigung des Laichgeschehens, ist mit kurzeitigen, mittelräumigen Wirkungen mit<br />

mittlerer Intensität zu rechnen, wenn die Bauphase in der Laichzeit erfolgt <strong>und</strong> das Trenchverfahren<br />

verwendet wird. Daher wird eine Bauzeitbeschränkung während der Heringshauptlaichzeit von Januar<br />

bis Mitte Mai vorgeschlagen.<br />

Anlagebedingt entstehen keine Auswirkungen für die Fische, da die Verlegung der Seekabel in Tiefen<br />

erfolgt, in die auch grabende Fischarten nicht vordringen können. Der Betrieb des Kabelsystems wird<br />

voraussichtlich keine spezifischen Auswirkungen auf Fische haben (bei Verwendung von Drehstromsystemen).<br />

Es werden insgesamt geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abstrahiert.<br />

Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind als worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien<br />

möglich, wenn es dabei zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt.<br />

In den Kabeltrassenkorridoren Off. I bis III im Arkonabecken können Unterschiede in den Wirkungen<br />

auf die Fischfauna in Anlehnung an die Einschätzungen für das Schutzgut Boden (Sediment) <strong>und</strong><br />

damit in Abhängigkeit von der Trassenlänge festgestellt werden. Für die Hauptvarianten Nord werden<br />

daher Off. II oder III empfohlen. Im Strelas<strong>und</strong> kann bezüglich der Fischfauna keine Vorzugsvariante<br />

vorgeschlagen werden, da von einem ähnlichen Bestand <strong>und</strong> demzufolge ähnlichen Folgen der vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen ausgegangen wird.<br />

II.3.12 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Rastvögel<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf Rastvögel wirken (s. auch<br />

Tab. 92):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Visuelle Unruhe durch erhöhten Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte<br />

Geräuschemissionen durch erhöhten Schiffsverkehr<br />

<br />

visuelle Unruhe <strong>und</strong> Sichtbarkeit durch Baustellenbeleuchtung<br />

Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />

Störung oberflächennaher Sedimente sowie Resuspension von Sediment durch die Verlegung der<br />

Seekabel<br />

Handhabungsverluste<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine relevanten Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

visuelle Unruhe <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />

Auswirkungen durch Unfälle während der Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase<br />

Baubedingte Auswirkungen Rastvögel<br />

Visuelle Unruhe durch erhöhten Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte<br />

Über Ursachen <strong>und</strong> Auswirkungen von Störungen durch Boote auf Vögel gibt es eine Vielzahl von<br />

Publikationen. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Thematik gegeben. Eine Vielzahl von<br />

Autoren weist darauf hin, dass an den Menschen gewöhnte Vögel - wie z. B. viele Möwenarten - völlig<br />

abweichende Fluchtreaktionen zeigen bzw. nicht mehr zeigen. Dieser Effekt wird als Verhaltensdomestikation<br />

bezeichnet <strong>und</strong> bleibt bei den folgenden Ausführungen unberücksichtigt.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 291/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Fluchtdistanzen, Fluchtreaktion <strong>und</strong> zurückgelegte Fluchtstrecken von Wasservögeln sind abhängig<br />

von der Größe, der Geschwindigkeit <strong>und</strong> dem Lärmpegel der Boote. Allgemein ist festzustellen: je<br />

schneller <strong>und</strong> lauter Boote sind, umso größer sind die Fluchtdistanzen, umso heftiger ist die Fluchtreaktion<br />

(i. d. R. Abfliegen) <strong>und</strong> umso größer sind die zurückgelegten Fluchtstrecken. Größere, langsam<br />

fahrende Boote werden dagegen eher toleriert <strong>und</strong> die Vögel weichen den herannahenden Booten<br />

häufiger durch Wegschwimmen als durch Abfliegen aus (Energiebedarf).<br />

Das Verlegeschiff, aber auch Transportschiffe, entsprechen dem Typ des langsam fahrenden, großen<br />

Schiffes, sodass diesbezüglich mit einem geringeren Störabstand zu rechnen ist. Zu beachten sind in<br />

diesem Zusammenhang die Vorbelastungen durch den erhöhten Schiffsverkehr im Bereich der Fahrrinnen<br />

nordöstlich von Rügen <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong>.<br />

Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I, Off. II, Off. III)<br />

Schwerpunkträume für Rastvögel liegen nicht im Bereich der nördlichen Trassenabschnitte, sondern<br />

in flacheren Gewässern wie der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek. Die größten Ansammlungen von rastenden<br />

Vögeln wurden im Winterhalbjahr angetroffen. Dabei handelte es sich um Seetaucher <strong>und</strong> in geringeren<br />

Anzahlen Alken. Meeresenten wurden überwiegend auf dem Durchzug, besonders im November<br />

<strong>und</strong> April beobachtet. Ihre Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete liegen in flacheren Bereichen. Das Vorkommen<br />

von Silbermöwen hing stark mit dem Auftreten von Fischereifahrzeugen zusammen, war aber ebenfalls<br />

im Winter am größten.<br />

Die Tromper Wiek wird im Winterhalbjahr von See- <strong>und</strong> Ohrentauchern, Eis-, Trauer-, Schell-, Stock<strong>und</strong><br />

Reiherenten sowie Mittelsägern als Rastgebiet genutzt. Prachttaucher kommen regelmäßig auch<br />

im Spätsommer/Herbst <strong>und</strong> im Frühjahr vor.<br />

In der Prorer Wiek sammeln sich jährlich Pracht- <strong>und</strong> Ohrentaucher, Mittelsäger <strong>und</strong> Reiherenten im<br />

Winterhalbjahr. Stockenten treten in Ufernähe auf. Zählungen im Sommerhalbjahr werden nur selten<br />

durchgeführt.<br />

Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />

Im Bereich der Wittower Fähre rasten vor allem Blässrallen, Gänsesäger, Reiher-, Tafel- <strong>und</strong> Stockenten.<br />

In Eiswintern sind größere Ansammlungen der genannten sowie weiterer Arten (Höckerschwäne,<br />

Zwergsäger) anzutreffen, da das Gebiet lange eisfrei bleibt. Auch hier liegen hauptsächlich Erhebungen<br />

aus dem Mittwinter vor. Es wird eine Bauzeitenbeschränkung für den Zeitraum Anfang Dezember<br />

bis Ende April für die Trasse an der Wittower Fähre vorgeschlagen.<br />

Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, Off. V, Off. VI)<br />

Der Strelas<strong>und</strong> wird von Blässrallen, Berg-, Pfeif-, Reiher-, Schell-, Stock-, Tafelenten, Gänse-,<br />

Zwerg- <strong>und</strong> Mittelsägern, Haubentauchern, Höcker- <strong>und</strong> Singschwänen als Rastgebiet im Winterhalbjahr<br />

aufgesucht. Besonders große Vorkommen von Bergenten, traten Ende April zum Ende des Frühjahrszuges<br />

auf. Im Herbst wurden die größten Ansammlungen von Blässrallen, Haubentauchern, Höckerschwänen,<br />

Pfeif- <strong>und</strong> Tafelenten gezählt. Bei Niederhof befindet sich eine Kormorankolonie, in der<br />

eine bedeutende Zahl an Brutpaaren lebt.<br />

In den aufgeführten Rastgebieten für Seevögel ist mit einer kurzfristigen Vergrämung während der<br />

Durchfahrt des Verlegeschiffes zu rechnen. Im Umkreis bis ca. 1.300 m um das Verlegeschiff für Seetaucher<br />

<strong>und</strong> bis ca. 600 m für Meeresenten können Störungen der Rastbestände auftreten. In Ufernähe<br />

auftretende Arten, wie Schwäne, Schwimm- <strong>und</strong> Gründelenten weisen eine geringere Fluchtdistanz<br />

von 200 bis 300 m auf (HÜBNER & PUTZER 1985; PUTZER 1989). Art <strong>und</strong> Anzahl der betroffenen Vögel<br />

ist stark abhängig vom Zeitpunkt der Verlegung. Besonders hohe Rastbestände der meisten beobach-<br />

Seite 292/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


teten Vögel halten sich in den Untersuchungsgebieten im Zeitraum November bis April auf. Im Gegensatz<br />

dazu stellen die Monate Juli bis September eher rastvogelarme Zeiten dar. Deshalb wird eine<br />

Bauzeitenbeschränkung für den Zeitraum Anfang Dezember bis Ende April für die Seetrassen im Strelas<strong>und</strong><br />

vorgeschlagen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des „wandernden“ Charakters der „Baustelle“ werden innerhalb der gesamten Bauphase<br />

betroffene Rastgebiete allerdings nur jeweils wenige St<strong>und</strong>en während der Passage des Schiffes aufgr<strong>und</strong><br />

der Verlegegeschwindigkeit beeinflusst. Demnach vollziehen sich die Störungswirkungen in<br />

einem Rastgebiet nur innerhalb sehr kurzer zeitlicher Phasen. Das Verlegeschiff benötigt nur wenig<br />

Zeit bis es wieder außerhalb der störungsrelevanten Reichweite für eine Rastansammlung ist.<br />

Außerhalb der aufgeführten Rastgebiete sind die Auswirkungen von visueller Unruhe auf Funktionen<br />

des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste als gering zu bewerten.<br />

Für die Rastgebiete ist eine kurzfristige, mittelräumig wirkende Beeinträchtigung mit hoher Intensität<br />

<strong>und</strong> damit mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung zu verzeichnen.<br />

Geräuschemissionen durch erhöhten Schiffsverkehr<br />

Alle Varianten<br />

Im Gegensatz zur visuellen Unruhe werden Geräuschemissionen eher kleinräumig (bis zu ca. 500 m<br />

um die Emissionsquelle herum) von Rastvögeln <strong>und</strong> Nahrungsgästen wahrgenommen, da diese mit<br />

zunehmendem Abstand von der Quelle schnell durch Wind- <strong>und</strong> Wellengeräusche überlagert werden.<br />

Lärm durch Schiffsverkehr kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste zwar vertreiben,<br />

jedoch ist diese Auswirkung räumlich <strong>und</strong> zeitlich sehr begrenzt (nur während der Verlegung). Schalleintrag<br />

durch erhöhten Schiffsverkehr wirkt sich deshalb auf den Rastvogelbestand gering aus. Insgesamt<br />

sind geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen durch Geräusche / Lärm auf die Funktionen<br />

des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für das Schutzgut Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste zu<br />

erwarten.<br />

Visuelle Unruhe <strong>und</strong> Sichtbarkeit durch Baustellenbeleuchtung<br />

Alle Varianten<br />

Die Beleuchtung der Baustelle kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste wie Seetaucher<br />

oder Meeresenten abschrecken. Dies geschieht lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich mit geringer<br />

Intensität aus. Weniger störungsempfindliche Arten wie z. B. Möwen werden möglicherweise von der<br />

Baustellenbeleuchtung angezogen <strong>und</strong> können die Baustelle als Rastplatz nutzen. Dies geschieht<br />

ebenfalls lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich vermutlich nicht auf die Bestände aus. Insgesamt sind<br />

die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen durch die Baustellenbeleuchtung für das Schutzgut Rastvögel<br />

<strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />

Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />

Alle Varianten<br />

Die Auswirkungen durch Beschneidung von Rast- <strong>und</strong> Nahrungshabitaten für Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />

sind kleinräumig <strong>und</strong> kurzfristig („Wanderbaustelle“, Verlegeschiff bewegt sich langsam).<br />

Die Auswirkung ist bezogen auf den Bestand der Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste von geringer Intensität.<br />

Insgesamt sind demnach auch die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung durch Flächen- <strong>und</strong><br />

<strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle gering.<br />

Störung oberflächennaher Sedimente sowie Resuspension von Sediment durch die Verlegung der<br />

Seekabel<br />

Alle Varianten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 293/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Durch Eingriffe in die Struktur des Meeresbodens gehen in Folge der Zerstörung der Benthos-<br />

Lebensgemeinschaft kleinräumig Nahrungsressourcen für bestimmte Rastvogelarten <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />

verloren. Infolge der relativ schnellen Wiederbesiedlung des Benthos ist der Nahrungsverlust<br />

auf eine Saison begrenzt. Der maßgebende Sachverhalt für die Bewertung dieser Wirkung ist jedoch<br />

die Lokalität, da der beeinträchtigte <strong>Raum</strong> im Vergleich zu den großflächigen Nahrungsgebieten vernachlässigbar<br />

klein ist. Aufgr<strong>und</strong> der geringen räumlichen Dimension <strong>und</strong> Kurzfristigkeit der Habitatveränderung<br />

wird die Beeinträchtigung als gering eingestuft.<br />

Durch Trübung des umgebenden Wasserkörpers, Freisetzung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen sowie<br />

lokale Beeinflussung der Sedimentation ist eine Beeinträchtigung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> des<br />

Nahrungserwerbs ebenfalls lokal gegeben. Davon sind sowohl benthophage als auch fischfressende<br />

Arten (Seetaucher, Seeschwalben, Alken) betroffen. Die Auswirkungen sind jeweils kleinräumig <strong>und</strong><br />

kurzfristig, da sich die betreffenden Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen ebenfalls kurzfristig erholen. Die Auswirkungen<br />

auf den Bestand der Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind gering. Insgesamt sind die Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen durch die Kabelverlegung auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />

Einschränkungen in der Nahrungsverfügbarkeit durch Vergrämung von Fischen oder Trübungsfahnen<br />

werden durch direkte Scheucheffekte überlagert werden.<br />

Handhabungsverluste<br />

Alle Varianten<br />

Die Auswirkungen durch Handhabungsverluste treten, wenn überhaupt, nur lokal in Erscheinung. Die<br />

Auswirkungen sind als kurzfristig zu bewerten, da diese nur im Verlegezeitraum nennenswert auftreten<br />

könnten. Hierbei handelt es sich um eine theoretische Annahme im Rahmen der worst-case-<br />

Betrachtung, da Müll gemäß anzuwendender Vorschriften entsorgt werden muss.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen Rastvögel<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Seevögel sind in der Rückbauphase ähnlich zu jenen in der<br />

Bauphase. So werden Geräusch-, Schadstoffemissionen <strong>und</strong> visuelle Unruhe vergleichbar bzw. niedriger<br />

sein (technischer Fortschritt).<br />

Anlagebedingte Auswirkungen Rastvögel<br />

Es sind keine relevanten anlagebedingten Auswirkungen erkennbar.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen Rastvögel<br />

Visuelle Unruhe <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />

Alle Varianten<br />

Der erhöhte Verkehr durch Wartungsfahrzeuge sowie der Lärm bei der Wartung (z. B. Erhöhung der<br />

Sedimentauflage über dem Kabel) können empfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste verscheuchen.<br />

Der Wartungsaufwand ist allerdings nicht quantifizierbar, da er von äußeren Faktoren abhängt (strömungsbedingte<br />

Verringerung der Sedimentdecke über dem Kabel, Beschädigungen trotz Ankerverbot).<br />

Die visuellen Beeinträchtigungen wirken sich dabei mittelräumig <strong>und</strong> die Geräuschemissionen kleinräumig<br />

aus, sodass die Auswirkungen auf das Schutzgut insgesamt mittelräumig <strong>und</strong> kurzfristig sind.<br />

Die Intensität der Auswirkungen ist als gering einzustufen, da in dem engen zeitlichen <strong>und</strong> räumlichen<br />

Rahmen, in dem die Belastungen auftreten, vermutlich nur wenige Tiere betroffen sein werden. Insgesamt<br />

sind geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf Seevögel zu erwarten.<br />

Seite 294/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Auswirkungen durch Unfälle während der Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase (Kollisionen von Schiffen mit dem<br />

Verlege- oder Reparaturschiff <strong>und</strong> davon ausgehende unfallbedingte Schadstoffemissionen [Vergiftungs-<br />

<strong>und</strong> Verölungsgefahr])<br />

Alle Varianten<br />

Schadstoffe - wie bei einer Kollision austretende Öle - können vielfältige physiologische Reaktionen<br />

auslösen, wie die Schädigung des Immun- <strong>und</strong> Fortpflanzungssystems. Eine Quantifizierung ist allerdings<br />

schwer möglich bzw. bei nur wenigen Taxa bisher erfolgt. Die Auswirkungen treten großräumig<br />

in Erscheinung, da Öl bis weit über die Grenzen des Untersuchungsgebietes hinaus verdriftet werden<br />

kann. Die Auswirkungen sind als kurzfristig zu bewerten (Gegenmaßnahmen, Absinken). Für Rastvögel<br />

<strong>und</strong> Nahrungsgäste kann sich ein Ölunfall letal auswirken. Bezogen auf den in der Pommerschen<br />

Bucht <strong>und</strong> dem Greifswalder Bodden vorkommenden Rastvogelbestand ist die Intensität der Auswirkung<br />

als hoch zu bewerten. Insgesamt sind die Auswirkungen von Kollisionen auf die Strukturen <strong>und</strong><br />

Funktionen des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für das Schutzgut Seevögel als hoch zu bewerten.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für Rastvögel<br />

Ostseeweit haben bis Mitte der 1990er Jahre die Winterbestände von Meeresenten zugenommen.<br />

Dies war wahrscheinlich eine Folge der anthropogen bedingten Eutrophierung. Seither nehmen Sie<br />

wieder ab, wobei die Ursachen für die negative Bestandsentwicklung noch unbekannt sind. Neben<br />

dem Klimawandel wird auch der Ölverschmutzung (durch die illegale Reinigung von Schiffstanks auf<br />

der offenen Ostsee) <strong>und</strong> der Stellnetzfischerei eine Bedeutung zuerkannt (DESHOLM et al. 2002).<br />

Eine Verringerung der Fischfangquoten, wie sie innerhalb der EU angestrebt wird (im Untersuchungsgebiet<br />

insbesondere für Dorsch), kann sich auf Seevogelbestände je nach Art unterschiedlich auswirken.<br />

Alken, die sich in der Ostsee fast ausschließlich von Sprotten ernähren, profitieren seit zwei<br />

Jahrzehnten von der Überfischung des Dorsches. Das Mortalitätsrisiko für Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten<br />

durch Stellnetze dürfte geringfügig abnehmen. Für fischfressende <strong>und</strong> schiffsbegleitende Arten,<br />

die u. a. von Fischereiabfällen leben (v. a. Möwen), ist eine Bestandsabnahme mit der Abnahme der<br />

Fischereiintensität wahrscheinlich. Das Ausmaß solcher Veränderungen ist momentan nicht vorhersagbar.<br />

Zusammenfassende Darstellung Rastvögel<br />

Tab. 92:<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich Rastvögeln<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • visuelle Unruhe<br />

• Geräuschemissionen<br />

• Beleuchtung<br />

• Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />

• Störung oberflächennaher Sedimente<br />

• Handhabungsverluste • Verletzung, Vergiftung l k g G<br />

anlagebedingt<br />

m<br />

l<br />

l<br />

l<br />

l<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

h<br />

g<br />

g<br />

g<br />

g<br />

M (G*)<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 295/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />

betriebsbedingt<br />

• Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten • visuelle Unruhe<br />

• Geräuschemissionen<br />

F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />

• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />

oder Hilfsfahrzeugen<br />

• durch Schadstoffeintrag Verletzungs-<br />

<strong>und</strong> Vergiftungs-/ Verölungsrisiko,<br />

Mortalität möglich<br />

l<br />

l<br />

k<br />

k<br />

g<br />

g<br />

G<br />

G<br />

gr k h H<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />

d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />

SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch, G* = außerhalb von Rastgebieten<br />

KA – derzeit keine Angaben verfügbar<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf Rastvögel<br />

In den Rastgebieten ist infolge optischer <strong>und</strong> akustischer Störungen durch das Verlegeschiff eine Vergrämung<br />

von Rastvögeln zu erwarten. Da diese Effekte jedoch nur sehr kurzzeitig auftreten (Bauphase<br />

von einigen Wochen), wird es zu keinen maßgeblichen Beeinträchtigungen der Seevögel kommen.<br />

Dabei muss beachtet werden, dass es sich um eine „wandernde“ Baustelle handelt, sodass jeweils<br />

nur radial um das Verlegeschiff die Wirkungen auftreten. Es ist die Umsetzung einer Bauzeitenbeschränkung<br />

von Anfang Dezember bis Ende April für den Überwinterungszeitraum möglich, da in dieser<br />

Zeit witterungsbedingt eine Bauausführung nur schwierig umsetzbar ist. Baubedingt sind damit bei<br />

der Verlegung der Seekabel lediglich geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten.<br />

Der Betrieb des Kabelsystems wird keine Auswirkungen auf Seevögel besitzen. Große Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussungen sind als worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien möglich, wenn es<br />

dabei zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt.<br />

Die Trassen Off. I bis III sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für Rastvögel ähnlich zu bewerten, weshalb<br />

keine Vorzugsvariante vorgeschlagen wird. Aus Sicht der Rastvögel ist Trasse Off. IV im Strelas<strong>und</strong><br />

aufgr<strong>und</strong> der nahe liegenden Kormorankolonie ungünstiger einzustufen als die Trassen Off. V <strong>und</strong> VI.<br />

II.3.13 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Meeressäuger<br />

Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf Meeressäuger wirken (s. auch<br />

Tab. 93):<br />

Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />

Geräuschemission durch Verlege- <strong>und</strong> Hilfsschiffe sowie Baugeräte<br />

<br />

visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />

Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Morphologie / Sedimentstruktur<br />

Kollisionsrisiko / Unfall (Schiff – Meeressäuger)<br />

Seite 296/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Handhabungsverluste<br />

Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />

keine relevanten Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />

magnetische Felder<br />

Wärmeemissionen<br />

Schadstoff- <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />

Baubedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />

Geräuschemission durch Verlege- <strong>und</strong> Hilfsschiffe sowie Baugeräte<br />

Alle Varianten<br />

Bei der Verlegung der Seekabel werden Lärmemissionen auftreten. Die beim Einbringen des Kabelsystems<br />

entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät <strong>und</strong> Untergr<strong>und</strong> unterschiedlich.<br />

Das Frequenzspektrum <strong>und</strong> die Lautstärke von Wasserfahrzeugen sind abhängig von deren Größe,<br />

Antriebsart <strong>und</strong> Betrieb. Ausgesandte Frequenzen reichen von 20 Hz - 10 kHz <strong>und</strong> die Schallstärken<br />

erreichen Quellenstärken (SL) von 130 - >160 dB re 1 µPa in 1 m Entfernung von der Quelle (Übersicht<br />

in RICHARDSON et al. 1995). Dieser Schalleintrag kann über einen längeren Zeitraum anhalten.<br />

Generell werden, in Abhängigkeit von der Entfernung zur Schallquelle, vier Zonen der Wirkungen von<br />

Schallemissionen auf marine Säuger unterschieden.<br />

1) Zone der Hörbarkeit: das Signal kann gehört werden. Es erfolgt keine Reaktion.<br />

2) Zone der Reaktion: es erfolgt eine physiologische oder Verhaltensreaktion. Als Verhaltensreaktionen<br />

können vorkommen: erhöhte Aufmerksamkeit (Vigilanz), Aufschrecken/Panik, Unterbrechung<br />

von Verhaltensweisen (Jagen, Ruhen, Wandern, soziale Interaktion), Scheuchwirkung<br />

durch Schalleintrag in den Wasserkörper (v. a. Bootslärm), Vermeidungsreaktion, evtl.<br />

kurz- bis langfristige Vertreibung aus dem Problemgebiet.<br />

3) Zone der Maskierung: die Schallquelle ist laut genug, um die Kommunikation oder das Sonar<br />

mariner Säugetiere zu beeinflussen. Weiterhin können andere Geräusche (Nahrung/Umwelt)<br />

vermindert wahrgenommen werden.<br />

4) Zone des Hörverlustes, des Unbehagens, der Verletzung: in unmittelbarer Nähe zur Schallquelle<br />

ist das Signal so stark, dass es ein Tier verletzen <strong>und</strong> die Höreigenschaften dauerhaft<br />

beeinträchtigen kann; im Extremfall letale Folgen. Bei einigen gestrandeten Zahnwal- <strong>und</strong><br />

Robbenarten fanden KETTEN (1999, 2002) <strong>und</strong> DEGOLLADA et al. (2003) Verletzungen des<br />

Trommelfells <strong>und</strong> teilweise Zerstörungen des Innenohres als mögliche Folgen anthropogenen<br />

Schalleintrages.<br />

Die Zone des Hörverlustes, also die kritische Zone, kann unterschiedlich definiert werden. Große<br />

Tümmler zeigten beispielsweise eine temporäre Hörschwellenverschiebung (engl.: „temporary threshold<br />

shift“ = „TTS“) bei einer Beschallung mit Signalen, die bei 7,5 kHz 96 dB über der Hörschwelle<br />

lagen. In Bezug auf Schweinswale ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass das von KASTELEIN et<br />

al. (2002) ermittelte Audiogramm in dB rms angegeben wurde, dessen Werte den Schalldruck über die<br />

Signaldauer (hier 2 s FM-Sinustöne) berechnen. Aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen Bandbreite (1 % Frequenzmodulation<br />

um die Zentrumsfrequenz) können solche Signale zu geringeren Hörschwellenwerten führen<br />

als breitbandige Stimuli (KASTELEIN et al. 2002). Als Schwellenwert für Schweinswale soll im Folgenden<br />

mit 100 dB über Hörschwelle gerechnet werden. Seelöwen zeigten TTS bei einer Beschallung<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 297/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


mit Signalen, die bis zu 75 dB über der Hörschwelle lagen (ERBE & FARMER 2000). Für Robben scheint<br />

also der 80-dB-Grenzwert geeigneter als für Schweinswale.<br />

Die oben genannten Zonen sind weiterhin abhängig von verschiedenen Parametern wie<br />

den Höreigenschaften der untersuchten Art,<br />

dem Schallpegel der Schallquelle,<br />

dem Hintergr<strong>und</strong>lärm,<br />

der Schallausbreitung im <strong>Raum</strong> <strong>und</strong><br />

der Distanz des Tieres zur Schallquelle.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, 05, LUCKE et al. 2004, TECH-<br />

WISE A/S 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK 2004) können für Meeressäuger<br />

einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />

Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle wahrgenommen<br />

werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen<br />

Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden <strong>und</strong> im<br />

Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen<br />

im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden<br />

Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong><br />

dem Strelas<strong>und</strong> nur sehr seltene Gäste sind, die lediglich sporadisch auftreten können. Die Auswirkungen<br />

auf Meeressäuger werden mittelräumig sowie kurzfristig sein <strong>und</strong> eine geringe bis mittlere<br />

Intensität aufweisen. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten schon frühzeitig<br />

akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit ausweichen<br />

können, sodass Nahkontakte vermieden werden. Das Risiko der Gefährdung von Meeressäuger<br />

durch akustische Störungen während der Verlegung wird deshalb als gering bewertet.<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> –betrieb<br />

Alle Varianten<br />

Von BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) liegen Untersuchungen zur Störanfälligkeit von Robben an Land<br />

vor. Demnach reagieren Seeh<strong>und</strong>e an Land auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in bis zu 500 m Entfernung.<br />

Das Ausmaß der Reaktion ist einerseits abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch<br />

von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung <strong>und</strong> Geburts- sowie Säugephasen. Es ist jedoch noch<br />

ungeklärt, ob man diese Studien auf Offshore-Bedingungen übertragen kann. Weiterhin ist damit zu<br />

rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong> der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser,<br />

visuelle Faktoren überlagern. Eine Veränderung des Schutzgutes allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist<br />

jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit, Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung<br />

von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben (IFAÖ 2005d). Es ergeben sich kurzfristige,<br />

lokale Auswirkungen, die geringe Intensität haben. Somit sind durch visuelle Störungen geringe Struktur-<br />

<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten.<br />

Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />

Alle Varianten<br />

Der Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle (Kabelgraben) wird vermutlich von akustischen<br />

Wirkfaktoren überlagert <strong>und</strong> ist als solcher für die Bewertung an dieser Stelle nicht erheblich.<br />

Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Morphologie / Sedimentstruktur<br />

Seite 298/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Alle Varianten<br />

Durch die Verlegung kommt es zu Sedimentumlagerungen (KUBE 2000). Es ist denkbar, dass durch<br />

Veränderungen der Bodenbeschaffenheit eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre)<br />

Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna erfolgt, was zur Änderung des Jagdverhaltens<br />

von Schweinswalen <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>en führen könnte. Seeh<strong>und</strong>e sind Nahrungsopportunisten. Das<br />

Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt.<br />

Im Wattenmeer werden von jungen Seeh<strong>und</strong>en nach der Entwöhnung vom Muttertier bevorzugt Garnelen<br />

<strong>und</strong> kleinere Fische gefressen, während die Adulttiere vorwiegend Plattfische <strong>und</strong> verschiedene<br />

Dorschartige erbeuten (SCHWARZ & HEIDEMANN 1994). Schweinswale bevorzugen meist benthische<br />

Arten, beispielsweise Plattfische <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eln, als Nahrung (ADELUNG et al. 1997, PROCHNOW 1998).<br />

Lokale oder weiträumige Änderungen in der Verteilung von Nahrungsorganismen von Seeh<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Schweinswalen durch die Kabelverlegung sind schwer abzuschätzen. Diese können Verhaltensreaktionen<br />

(Unterbrechung bzw. Änderung des Jagdverhaltens) bewirken. Die Ausdehnung ist jedoch lokal<br />

<strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer der Wirkung ist als kurzfristig zu bezeichnen. Über die Intensität der Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen lassen sich bislang<br />

kaum Aussagen treffen. Es kann jedoch angenommen werden, dass die Intensität nur gering ist da<br />

sowohl Robben als auch Schweinswale oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen,<br />

also auf andere Areale ausweichen können (ORTHMANN 2000). Somit wäre eine geringe Struktur- <strong>und</strong><br />

Funktionsbeeinflussung gegeben.<br />

Ferner könnten durch Sedimentumlagerungen auch Nähr- bzw. Schadstoffe freigesetzt werden. Dies<br />

kann bei Robben <strong>und</strong> Schweinswalen langfristig zu physiologischen Veränderungen führen. Über die<br />

genauen Auswirkungen lassen sich jedoch keine Aussagen treffen.<br />

Insgesamt sind die Auswirkungen durch die Veränderung oberflächennaher Sedimente auf die Strukturen<br />

<strong>und</strong> Funktionen des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für das Schutzgut Meeressäuger<br />

als gering zu bewerten.<br />

Kollisionsrisiko / Unfall (Schiff – Meeressäuger)<br />

Alle Varianten<br />

Narben <strong>und</strong> sogar Todesfälle infolge von Kollision mit Schiffen sind für eine Reihe von Walen <strong>und</strong><br />

Robben, inklusive Schweinswal <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>, belegt (VOGEL & VON NORDHEIM 1995). Schweinswale<br />

<strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>e können mit Schiffen kollidieren, wenn sie diese zwar hören, die Schallquelle jedoch<br />

nicht genau orten können. Dabei besteht vor allem bei Schweinswalen das Risiko von Verletzungen<br />

bei schnell fahrenden Fahrzeugen, die sich den Tieren von hinten nähern, da sie nur im vorderen <strong>und</strong><br />

seitlichen Bereich gut hören (KASTELEIN et al. 2002). VOGEL & VON NORDHEIM (1995) geben an, dass<br />

das Kollisionsrisiko für Seeh<strong>und</strong>e, ähnlich wie bei Schweinswalen, abhängig von der Geschwindigkeit<br />

des Schiffes ist. Da momentan nicht klar ist, mit welchen Schiffsgeschwindigkeiten während der Verlegung<br />

<strong>und</strong> Reparatur gerechnet werden muss, ist der Gefährdungsgrad nur schwer abzuschätzen.<br />

Hier sollten die akustischen Faktoren eine Einwirkung in der Mehrzahl der Fälle verringern. Die Ausdehnung<br />

dieser Beeinträchtigung ist kleinräumig <strong>und</strong> von kurzer Dauer. Im Falle von Kollision liegt die<br />

Intensität im hohen Bereich, da eine angenommene Kollision sowohl Robben als auch Schweinswale<br />

schädigen oder töten kann. Die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung wäre in diesem Ausnahmefall<br />

hoch.<br />

Handhabungsverluste (Eintrag von Müll <strong>und</strong> Schadstoffen)<br />

Alle Varianten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 299/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Es kann zu Verletzungen <strong>und</strong> mechanischen Behinderungen durch Plastik <strong>und</strong> anderen Müll kommen,<br />

der sich um Hals (Robben), Gliedmaßen (Robben <strong>und</strong> Schweinswale) oder auch um den ganzen Körper<br />

legen kann. Ein Verschlucken von Müll (beispielsweise Plastikmüll) ist theoretisch ebenfalls möglich<br />

<strong>und</strong> kann zu Vergiftungen führen. Schadstoffe, beispielsweise Schwermetalle, können vielfältige<br />

physiologische Reaktionen auslösen (Schädigung von Immunsystem <strong>und</strong> Fortpflanzungssystem; JAU-<br />

NIAUX et al. 1997). Dabei wird es jedoch sehr schwierig bis unmöglich sein, diesen Wirkfaktor zu quantifizieren.<br />

Beispielsweise werden Belastungen mit Schadstoffen bei marinen Säugern, bis auf wenige<br />

Einzelfälle (ROSS et al. 2001), post mortem gemessen. Durch die lange Akkumulationsdauer <strong>und</strong> die<br />

diversen potenziellen Schadstoffquellen lassen sich kaum einzelne Quellen identifizieren. Die Auswirkungen<br />

von Handhabungsverlusten werden als lokal bzw. punktuell <strong>und</strong> kleinräumig angesehen. Dabei<br />

ist die Dauer der Auswirkung temporär-kurzfristig. Die Intensität der Auswirkungen liegt im geringen<br />

Bereich. Die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung ist, soweit nur Einzeltiere betroffen sind, insgesamt<br />

als gering anzusehen.<br />

Rückbaubedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />

Die rückbaubedingten Auswirkungen entsprechen in wesentlichen <strong>Teil</strong>en den für die Verlegephase<br />

prognostizierten Veränderungen (s. o.). Aufgr<strong>und</strong> des zu erwartenden technischen Fortschritts werden<br />

zumindest die Geräuschemissionen bzw. Lärmwirkungen geringer ausfallen.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />

Es sind keine relevanten anlagebedingten Auswirkungen auf Meeressäuger erkennbar.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />

Magnetische Felder<br />

Alle Varianten<br />

Es ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Wale <strong>und</strong> Delphine während längerer <strong>und</strong> kürzerer Wanderungen<br />

orientieren. Neben der Orientierung durch Sonar (akustischer Sinn) wird zusätzlich eine<br />

Magnetkompassorientierung (Orientierung im magnetischen Erdfeld) angenommen. Obwohl entsprechende<br />

Sinnesorgane bei Walen bislang nicht gef<strong>und</strong>en wurden, besitzen Große Tümmler, Schnabelwale,<br />

Dalls-Hafenschweinswale <strong>und</strong> Buckelwale magnetisches Material (magnetische Kristalle) in<br />

Fett-, Knochen-, Muskel- <strong>und</strong> Gehirngewebe (KLINOWSKA 1986). Es wird vermutet, dass Wale <strong>und</strong><br />

Delphine magnetische Rezeptoren dazu nutzen, ihre Position mittels lokaler Erdmagnetfelder zu<br />

bestimmen. Bisher gibt es für diese Hypothese lediglich indirekte Beweise: Massenstrandungen von<br />

Walen <strong>und</strong> Delphinen scheinen teilweise mit Anomalien der lokalen magnetischen Topographie sowie<br />

mit geomagnetischen Störungen im Strandungsgebiet zusammenzuhängen (KLINOWSKA 1986).<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem wird als Drehstromsystem ausgeführt werden. Für dieses sind<br />

schwache magnetische Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe in geringem Umfang zu erwarten<br />

(vgl. Kap. II.3.11).<br />

Unter der Voraussetzung, dass ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung<br />

findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen<br />

auf Meeressäuger erwartet.<br />

Wärmeemissionen<br />

Alle Varianten<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabelsystem (ca. 1,5 m)<br />

sind keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten.<br />

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Schadstoff- <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />

Alle Varianten<br />

Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />

erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräusch- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen sowie als<br />

worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen (Kollision<br />

Schiff-Verlege-/ Reparaturschiff).<br />

Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />

den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />

verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut wie in der Verlegephase.<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für Meeressäuger<br />

Die Vielzahl anthropogener Nutzungen im Untersuchungsgebiet kann gr<strong>und</strong>sätzlich eine Belastung für<br />

Meeressäugetiere darstellen. Bei Fortbestehen der gegenwärtigen Vorbelastungen wird sich im betrachteten<br />

Meeresgebiet an der Bestandes- <strong>und</strong> Gefährdungssituation für die beiden hier vorkommenden<br />

Meeressäuger, Schweinswal <strong>und</strong> Kegelrobbe, nichts ändern. Die Hauptvorbelastungen sind in der<br />

Fischerei (Beifang) <strong>und</strong> dem Hintergr<strong>und</strong>lärm durch den Schiffsverkehr zu suchen. Diese werden<br />

nachfolgend erläutert.<br />

Die kommerzielle Schifffahrt trägt in starkem Ausmaß zur Schallbelastung bei. Da sich niederfrequenter<br />

Schall über große Entfernungen ausbreitet <strong>und</strong> in der Ostsee zusätzlich schallleitende Kanäle zwischen<br />

Grenzflächen an thermohalinen Sprungschichten oder der Wasseroberfläche zu finden sind, ist<br />

der Schalleinflussbereich von Schifffahrtslinien sehr weiträumig. Der starke Schiffsverkehr in küstennahen<br />

Gewässern trägt vielerorts zur Erhöhung des Hintergr<strong>und</strong>schallpegels. KOSCHINSKI & CULIK<br />

(2002) zeigten, dass Schall von Schiffen noch in mindestens 5 km Entfernung zu einer Maskierung<br />

von Schweinswal- <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>lauten führen kann.<br />

Die Sportbootschifffahrt führt in der Sommersaison zu erhöhten Schallpegeln. Große Außenbordmotoren<br />

erzeugen Breitband-Quellpegel in einer Größenordnung von 175 dB (RICHARDSON et al. 1995) <strong>und</strong><br />

können zu Störungen führen (KINZE 1990, KOSCHINSKI & CULIK, unveröff. Daten). Der Schall von segelnden<br />

Sportbooten ist im Vergleich zu den anderen Schallquellen zu vernachlässigen (KOSCHINSKI &<br />

CULIK, unveröff. Daten).<br />

Bei der Fischerei sind Stellnetze die Hauptgefahr für die Schweinswale in der Ostsee (KOSCHINSKI<br />

2002). Alljährlich verenden Schweinswale in großer Zahl in Nord- <strong>und</strong> Ostsee, wobei für die Ostsee<br />

keine genauen Schätzungen vorliegen. Obwohl frühere Daten nicht nach heute gültigen wissenschaftlichen<br />

Kriterien gesammelt wurden, legt die Fülle vorhandener Informationen nahe, dass in früheren<br />

Jahrh<strong>und</strong>erten Schweinswale in der Ostsee erheblich häufiger waren als heute (KOSCHINSKI 2002,<br />

ASCOBANS 2002). Die Beifangrate in der zentralen Ostsee von mehreren Tieren pro Jahr ist vermutlich<br />

zu hoch <strong>und</strong> kann in absehbarer Zeit zum Aussterben der Ostsee-Schweinswalpopulation führen,<br />

wenn nicht geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ohne einschneidende Schutzmaßnahmen<br />

ist davon auszugehen, dass Schweinswale in der zentralen Ostsee auch weiterhin selten sein oder<br />

ganz verschwinden werden. Die Umsetzung des "Jastarnia-Plans", der Einschränkungen in der Fischerei<br />

<strong>und</strong> ein Ausweichen auf andere Fangtechniken vorsieht, könnte langfristig zu einer Erhöhung<br />

des Bestandes in der zentralen Ostsee führen.<br />

Schleppnetze können auch Kegelrobben gefährlich werden (SCHWARZ et al. 2003).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 301/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Militärmanöver stellen eine erhebliche Schallbelastung dar, vor allem dann, wenn es bei Seeschießübungen<br />

zu Unterwasserexplosionen kommt. Diese können, sofern Schallquellpegel von 214 dB, bzw.<br />

244 dB (re 1 µPa, 1 m) überschritten werden, zu dauerhaften Gehörschäden bei Schweinswalen, bzw.<br />

Seeh<strong>und</strong>en führen (KOSCHINSKI & CULIK 2002).<br />

Überflüge von Kampfflugzeugen stellen ebenfalls eine Belastung dar, die allerdings aufgr<strong>und</strong> des<br />

komplexen Schallübertritts von der Luft ins Wasser schwer quantifizierbar ist (KOSCHINSKI & CULIK<br />

2002). Dieser hängt sehr stark vom Quellpegel, der Flughöhe <strong>und</strong> Winkel des Flugzeugs zur Wasseroberfläche,<br />

sowie der Wassertiefe, der Empfangstiefe <strong>und</strong> dem Seegang ab (RICHARDSON et al. 1995).<br />

Derartige Ereignisse sind zeitlich begrenzt <strong>und</strong> führen vermutlich kurzfristig zu einer Vergrämung von<br />

Meeressäugetieren.<br />

Durch den im Betrachtungsraum betriebenen Rohstoffabbau werden die betroffenen Habitate nachhaltig<br />

verändert. Allerdings kann nicht eingeschätzt werden, welchen Umfang diese Tätigkeiten haben,<br />

bzw. mit welchem Einfluss bei diesen Umweltveränderungen auf Meeressäuger zu rechnen ist. Kiesabbauaktivitäten<br />

mit Saugbaggern führen zu einer Schallbelastung. So betrugen die gemessenen<br />

Schallpegel eines in der Beaufort See arbeitenden Saugbaggers („hopper dredge loading or unloading“)<br />

im Frequenzbereich von 20 bis 1.000 Hz ca. 118 dB noch in 10 km Entfernung (RICHARDSON et<br />

al. 1995). Bei derartigen Lautstärken werden die niederfrequenten Laute von Seeh<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Schweinswalen maskiert, was zu einer Beeinträchtigung der innerartlichen Kommunikation führen<br />

kann (KOSCHINSKI & CULIK 2002).<br />

Zusammenfassende Darstellung Meeressäuger<br />

Tab. 93:<br />

Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

bezüglich Meeressäugern<br />

Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

baubedingt<br />

• Bautätigkeit • Geräuschemissionen<br />

• visuelle Unruhe<br />

• Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />

• Störung oberflächennaher Sedimente,<br />

Veränderung der Morphologie<br />

/ Sedimentstruktur<br />

• Handhabungsverluste • Verletzung, mechanische Behinderung<br />

anlagebedingt<br />

m<br />

l<br />

l<br />

l<br />

k<br />

k<br />

k<br />

k<br />

g-m<br />

g<br />

m<br />

g<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

l k m G<br />

• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />

betriebsbedingt<br />

• störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />

• Wärmeemissionen<br />

• Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten • Handhabungsverluste<br />

• Geräuschemissionen / Unruhe<br />

F r e m d e i n w i r k u n g /<br />

U n f a l l<br />

• Kollision Schiff - Meeressäuger • durch Schadstoffeintrag Verletzungs-<br />

<strong>und</strong> Vergiftungsrisiko,<br />

Mortalität möglich<br />

l d KA KA<br />

K<br />

l<br />

m<br />

k<br />

k<br />

m<br />

g<br />

G<br />

G<br />

gr k h H<br />

Seite 302/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />

Prognostizierte Auswirkung<br />

Ausdehnung<br />

Dauer<br />

Intensität<br />

SuF<br />

infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

sehr geringes<br />

ökologisches Risiko<br />

Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />

d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />

SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch<br />

KA – derzeit keine Angaben verfügbar<br />

Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf Meeressäuger<br />

Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Schalleintrag während der Verlegephase zu geringen<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für das Schutzgut Meeressäuger führt. Dabei ist die Ausdehnung<br />

aufgr<strong>und</strong> der sehr guten Schallleitung im Wasserkörper nicht allein auf den unmittelbaren Bereich<br />

der Kabeltrasse beschränkt, sondern mittelräumig. Die Dauer der Auswirkung wird als kurzfristig<br />

angesehen. Eine unmittelbare physische Beeinträchtigung von Tieren ist insgesamt unwahrscheinlich.<br />

Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen wären im Falle des Eintritts des theoretischen worstcase-Szenarios<br />

zu erwarten (Kollision: Schiff-Verlegeschiff).<br />

Meeressäuger kommen in allen Trassenkorridoren unregelmäßig <strong>und</strong> selten vor. Die Auswirkungen<br />

auf Tiere wären für alle Varianten gleich. Daher werden keine Aussagen zu Vorzugstrassen in den<br />

verschiedenen Untersuchungsgebieten getroffen.<br />

II.4<br />

Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern<br />

In den Kapiteln II.2 <strong>und</strong> II.3 werden die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Boden / Sediment, Wasser, Klima / Luft, Landschaft / Landschaftsbild, Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter sowie Tiere <strong>und</strong> Pflanzen getrennt voneinander beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />

Die entscheidungsrelevanten Beziehungen zwischen Umweltbereichen werden in den einzelnen Kapiteln<br />

zu den Schutzgütern entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand berücksichtigt.<br />

Die Umwelt stellt ein Produkt aus den Beziehungen zwischen den einzelnen Bereichen dar <strong>und</strong> ist<br />

somit ein Ausdruck ihrer vielfältigen Wechselwirkungen <strong>und</strong> gegenseitigen Beeinflussungen. Zur Bewertung<br />

des Eingriffs in einen einzelnen Umweltbereich sind also auch immer die Sek<strong>und</strong>är- <strong>und</strong> Folgewirkungen<br />

auf die anderen, mit diesem Bereich vernetzten Umweltbereiche zu beachten. Das bedeutet,<br />

die Umwelt mit dem Menschen <strong>und</strong> seinen Wirkungen muss als System betrachtet werden.<br />

Morphologie <strong>und</strong> Hydrographie bestimmen u. a. die Wasseraustauschprozesse, die wiederum den<br />

Salzgehalt beeinflussen, ggf. auftretende Schichtungen des Wasserkörpers sowie die Durchlichtung<br />

des Wassers <strong>und</strong> damit die Lichtverhältnisse am Meeresgr<strong>und</strong>. Der Salzgehalt prägt in hohem Maße<br />

die Besiedlung der See- <strong>und</strong> Küstengewässer <strong>und</strong> wird von den Wasseraustauschverhältnissen mit<br />

der Nordsee sowie dem Zustrom von Süßwasser über einmündende Fließgewässer determiniert. Insbesondere<br />

Extremsituationen infolge der Salzgehaltsschwankungen beeinflussen die biozönotischen<br />

Strukturen. Die Exposition ist Ausdruck der Lage zu den Hauptwindrichtungen, der Streichlängen des<br />

Windes, die auf ein Gebiet einwirken <strong>und</strong> damit unterschiedlichen Seegang bzw. windinduzierte Strömungen<br />

hervorrufen, sowie des Schutzes durch vorgelagerte Landbereiche oder submarine Schwellen.<br />

Die Exposition wirkt auf die hydro- <strong>und</strong> sedimentdynamischen Prozesse sowie die benthischen<br />

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Organismen. Von entscheidender Bedeutung für die Besiedlung von benthischen Wirbellosen ist auch<br />

die Korngrößenverteilung <strong>und</strong> der Anteil organischer Substanz der oberflächennahen Sedimente am<br />

Meeresboden. Spezifische biotische Verhältnisse sind für Hartböden zu verzeichnen, die als besondere<br />

sedimentologisch-morphologische oder biogene Strukturen durch Aggregationen von grobkörnigen<br />

Substrat, Steinen <strong>und</strong> Blöcken sowie Muscheln <strong>und</strong> Schill gebildet werden können <strong>und</strong> bei entsprechender<br />

Ausdehnung als Riffe eingestuft werden (IFAÖ 2005b).<br />

Nachfolgend werden Beispiele für Wechselwirkungen im marinen <strong>Teil</strong> des Untersuchungsgebietes<br />

erläutert.<br />

Da es sich bei dem zu betrachtenden Untersuchungsgebiet um ein Meeresgebiet handelt, lösen viele<br />

der projektspezifischen Wirkungen auf die Schutzgüter Boden <strong>und</strong> Wasser Wirkkaskaden aus, die<br />

sich über die Nahrungsnetze vom Makrozoobenthos bis hin zu den Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern<br />

bemerkbar machen können. Zwei wesentliche Aspekte werden im Folgenden benannt:<br />

Baubedingte Veränderungen von Oberflächensedimenten<br />

Während der Verlegephase kommt es zu Eingriffen in das Sediment <strong>und</strong> den Meeresboden. Sedimentumlagerungen<br />

<strong>und</strong> Trübungsfahnen werden die Folgen sein. Fische werden vorübergehend verscheucht.<br />

Das Makrozoobenthos wird lokal überdeckt. Somit verändern sich kurzzeitig auch die Nahrungsbedingungen<br />

für benthosfressende Fische <strong>und</strong> für fischfressende Seevögel <strong>und</strong> Schweinswale<br />

(Abnahme des Angebotes an verfügbarer Nahrung).<br />

Geräuschemissionen<br />

Die stärksten Lärmemissionen werden wahrscheinlich durch den Schiffsverkehr bzw. die Kabelverlegung<br />

hervorgerufen <strong>und</strong> können wahrscheinlich zu zeitweiligen Fluchtreaktionen <strong>und</strong> einer temporären<br />

Meidung des Gebietes durch einige Fischarten, viele Seevögel sowie die Meeressäuger führen.<br />

Großmöwen dagegen werden von den Bauaktivitäten angezogen.<br />

Es sind jedoch nicht nur Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Umweltkomponenten sondern<br />

auch Wirkungen des Vorhabens auf Nutzungen, die wiederum auf die Umwelt wirken zu verzeichnen:<br />

Nutzungseinschränkungen<br />

Die durch die mögliche Nutzungseinschränkung bedingte Fangreduzierung für die Fischerei im Bereich<br />

der Kabeltrasse könnte zu einer lokalen Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit sowohl bei<br />

fischereilichen Zielarten als auch bei den nicht genutzten Fischarten führen. Durch die verbesserten<br />

Wachstumsmöglichkeiten innerhalb der für diese Fischereiarten eingeschränkten Zone könnte eine<br />

Verschiebung im Längenspektrum dieser Fischarten stattfinden. Auch können sich Arten, die auf hohen<br />

Fischereidruck empfindlich reagieren, im Trassenkorridor ansiedeln. Dies gilt allerdings nur, wenn<br />

auch keine „stille“ Fischerei zugelassen wird.<br />

Die beschriebenen Wechselwirkungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Verflechtungen<br />

der Schutzgüter untereinander dar. Besonders die Schutzgüter Makrozoobenthos, Fische,<br />

Vögel <strong>und</strong> Meeressäuger sind über die Nahrungsnetze eng miteinander verb<strong>und</strong>en. Hier können sich<br />

Auswirkungen auf das Makrozoobenthos bis zu den Meeressäugern fortsetzen. Bei Betrachtung der<br />

Fische als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage des Menschen sind weiterhin auch Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Menschen <strong>und</strong> Kulturgüter denkbar.<br />

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II.5<br />

Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

Bei der Berücksichtigung von möglichen Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der Umweltauswirkungen<br />

haben stets solche Priorität, die ein besonders gefährdetes Schutzgut betreffen, bzw.<br />

die Intensität relevanter Auswirkungen auf die Meeresumwelt reduzieren. Die hier aufgezeigten Maßnahmen<br />

richten sich an den Vorhabensträger <strong>und</strong> helfen, die Auswirkungen des Vorhabens zu vermeiden,<br />

oder wenn dieses nicht ohne die Realisierung des Vorhabens in Frage zu stellen möglich ist,<br />

zu mindern.<br />

II.5.1 Generelle Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen<br />

Eine generelle Minderungsmaßnahme bezieht sich auf den Einsatz von technischen Geräten <strong>und</strong><br />

Fahrzeugen, die die Emissionsgrenzwerte von Luftschadstoffen <strong>und</strong> Lärm einhalten. Neben den allgemeinen<br />

Vorschriften des BImSchG <strong>und</strong> der einschlägigen BImSchV ist hierbei insbesondere die TA-<br />

Lärm zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen zu verwenden, die dem<br />

Stand der Technik entsprechen.<br />

II.5.2 Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen für das Seegebiet<br />

Während des Betriebes gilt es, Verschmutzungen der Meeresumwelt jeglicher Art zu vermeiden. Es<br />

geht dabei vorrangig um Maßnahmen, die zur Vermeidung von Havarien <strong>und</strong> Schiffskollisionen beitragen.<br />

Während der Bau-, Rückbau- <strong>und</strong> Betriebsphase ist eine weitestgehende Vermeidung von zusätzlichem<br />

Schiffsverkehr anzustreben. Es sollte gleichfalls eine zeitliche Beschränkung der Bauzeit auf<br />

einen möglichst kurzen Zeitraum stattfinden <strong>und</strong> die Arbeiten sollten ggf. mit anderen Eingriffen in die<br />

marine Umwelt synchronisiert werden, um die Beeinträchtigungen für die biotischen Schutzgüter <strong>und</strong><br />

das Schutzgut Menschen zu minimieren.<br />

Bei der Planung der Anfahrtstrecke zur Kabelverlegung <strong>und</strong> zu Wartungsarbeiten sollten bekannte<br />

Rast- <strong>und</strong> Mauserflächen von Seevögeln umfahren werden (gilt nur bei Arbeiten während der Rast<strong>und</strong><br />

Mauserzeiten).<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen bezüglich Wasserbeschaffenheit, besonderer mariner<br />

Lebensraumtypen, Makrophytenbestände, Makrozoobenthos <strong>und</strong> Fische<br />

Möglichkeiten zur Minderung der negativen Auswirkungen orientieren auf die Reduktion der Menge<br />

resuspendierten Sediments <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Größe möglicher Trübungsfahnen. Dies ist<br />

möglich durch:<br />

Das Verlegen der Seekabelsysteme sollte mittels des schonendsten Verfahrens, welches die geringstmöglichen<br />

Trübstofffahnen hervorruft erfolgen.<br />

Gebiete mit Steinfeldern oder Bereichen mit großen Steinen (FFH-Lebensraumtyp „Riffe“, siehe<br />

Karten XLIV bis XLVI) sollten anhand einer Optimierung der Grob- <strong>und</strong> Feintrassierung (im weiteren<br />

Planungsverlauf) umgangen werden<br />

Verzicht auf die Entnahme von Steinen im Zuge der Bauarbeiten<br />

Es wird eine Bauzeitenbeschränkung während der Laichzeit für Fische (besonders Hering – Januar<br />

bis Mitte Mai) vorgeschlagen (diese Bauzeitenbeschränkung ist auch für andere Artengruppen<br />

wie Vögel wirksam).<br />

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Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen bezüglich der Avifauna<br />

Eine Maßnahme zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung ist die Minimierung von Schiffseinsätzen während<br />

der Bau-, Betriebs- <strong>und</strong> Rückbauphase. Bei der Planung der An- <strong>und</strong> Abfahrtswege zu den Einsatzgebieten<br />

sollten wichtige Vogellebensräume berücksichtigt werden. Eine Querung dieser sollte in<br />

Bündelung mit Schifffahrtswegen erfolgen.<br />

Als Bauzeitenbeschränkung für die Seevögel der seeseitigen Kabeltrasse könnte der Zeitraum Anfang<br />

Dezember bis Ende April umgesetzt werden (vgl. III.3.3.4, III.4.2.4, Eine art- <strong>und</strong> raumbezogene Beschreibung<br />

findet sich in den Artensteckbriefen im Anhang, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gef<strong>und</strong>en<br />

werden. ff.).<br />

Während der Bauphase sind alle Geräusch- <strong>und</strong> Lichtemissionen auf ein notwendiges Minimum zu<br />

reduzieren. In Schlechtwetterperioden mit Starkwindereignissen, in denen die Bauarbeiten voraussichtlich<br />

ruhen, sollte nur die erforderliche Notbeleuchtung auf ankernden Schiffen betrieben werden,<br />

um das Vogelschlagrisiko zu reduzieren.<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen bezüglich Meeressäuger<br />

Zur Vermeidung oder Verminderung der Auswirkungen auf Meeressäuger ist die Minimierung von<br />

Schiffseinsätzen während der Bau-, Betriebs- <strong>und</strong> Rückbauphase anzustreben. Weiterhin sind während<br />

der Bauphase alle Geräusch- <strong>und</strong> Lichtemissionen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.<br />

II.6<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Nachfolgend werden Planungen <strong>und</strong> Vorhaben beschrieben, die in Summation mit dem hier betrachteten<br />

Vorhaben in der Lage sein könnten, erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern hervorzurufen.<br />

Nach BRANDT & RUNGE (2002) ergeben sich Summationswirkungen, wenn „innerhalb eines längeren<br />

Zeitabschnittes kollektiv signifikante Schäden hervorgerufen werden“ sowie nach PLANUNGS-<br />

GRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT (2004), „wenn Vorhaben in engem räumlichen <strong>und</strong> zeitlichen Zusammenhang<br />

stehen“.<br />

Tab. 94 vermittelt einen Überblick über das Summations-Potenzial für Umweltwirkungen von Vorhaben<br />

<strong>und</strong> Nutzungen im marinen Bereich.<br />

Tab. 94:<br />

Potenzielle Überschneidung/Summation von maßgeblichen Umweltwirkungen<br />

verschiedener Offshore-Nutzungen<br />

Umweltauswirkung<br />

Mögliche, maßgebliche<br />

Summationswirkungen<br />

Offshore-Windpark<br />

Kabel <strong>und</strong> Leitungen<br />

Sedimententnahmen<br />

Schifffahrt<br />

Fischerei<br />

Militärische Handlungen<br />

Mensch sowie Meeresnutzungen<br />

Kollision, Havarie, Unfall<br />

Nutzungseinschränkungen (vor allem Schifffahrt <strong>und</strong> Fischerei)<br />

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Boden/Sediment, Relief<br />

Umweltauswirkung<br />

Veränderung der Morphologie, Sedimentum- <strong>und</strong> -auflagerungen<br />

Wasser / Hydrographie<br />

Störung der Strömungsverhältnisse<br />

Nährstoff- bzw. Schadstoffresuspension; Trübungsfahnen<br />

Landschaftsbild<br />

maßgebliche visuelle Wirkung im Landschaftsbild<br />

Biotoptypen / Benthos<br />

Einbringung von künstlichem Hartsubstrat<br />

Habitatbeeinträchtigung für das Benthos<br />

Fischfauna<br />

Beunruhigungen durch Trübungen, Lärm, Vibration u. ä.<br />

Vögel<br />

Vogelschlag, Kollisionsgefahr. Anlockeffekte<br />

Flächenbeanspruchung von Rastfläche<br />

Beeinflussung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Meeressäuger<br />

Barrierewirkungen<br />

maßgebliche Wirkungen sind gelb hervorgehoben<br />

Mögliche, maßgebliche<br />

Summationswirkungen<br />

Nachfolgend werden für den marinen Untersuchungsraum die kumulativen Vorhaben benannt, die<br />

Summationswirkungen hervorrufen können.<br />

Eine erste Abfrage an das StAUN Strals<strong>und</strong> zum Thema Vorhaben mit Summationswirkungen erfolgte<br />

am 08.10.2009, eine erneute Anfrage erfolgte am 19. Februar 2010 sowie am 12. März 2010. Auf die<br />

Anfragen erfolgte keine Übermittlung einer Aufstellung der in die kumulative Betrachtung <strong>und</strong> Bewertung<br />

einzubeziehenden Pläne <strong>und</strong> Vorhaben, sondern bisher lediglich eine Benennung der Belange<br />

seitens der Wasserwirtschaft <strong>und</strong> des Küstenschutzes.<br />

Auf die Anfrage an das B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie (BSH) hinsichtlich der in die<br />

kumulativen Betrachtung <strong>und</strong> Bewertung einzubeziehenden Pläne <strong>und</strong> Vorhaben vom 03.03.2010<br />

wurde seitens des BSH auf die drei in der AWZ genehmigten Windparks „Kriegers Flak“ (inkl. Kabel in<br />

der AWZ), „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> „Arkona Becken Südost“ sowie die im Genehmigungsverfahren befindlichen<br />

Anträge für die Netzanbindung (in der AWZ) der beiden letztgenannten Offshore-Windparks<br />

hingewiesen.<br />

Vom Amt für <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung wurde auf die Anfrage am 16.03.2010 die im Rahmen<br />

des laufenden <strong>Raum</strong>ordnungsverfahrens abgegebene Stellungnahme vom 30.09.2009 übermittelt. In<br />

dem Schreiben wird auf die regionalplanerische Bedeutung der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des<br />

Spülfeldes Drigge hingewiesen (<strong>und</strong> diesem Zusammenhang empfohlen, den Abschnitt O der Landkabeltrasse<br />

in der Variantenbetrachtung nicht weiter zu verfolgen).<br />

Die Anfrage an das WSA Strals<strong>und</strong> vom 03.03.2010 sowie 12.03.2010 wurde am 01.04.2010 beantwortet.<br />

Danach sind folgende im Zuständigkeitsbereich des WSA Strals<strong>und</strong> befindliche Anlagen, einschließlich<br />

der Unterhaltungsaufgaben zu berücksichtigen: Klappstelle Nr. 534 - Tromper Wiek – in<br />

der B<strong>und</strong>eswasserstraße Ostsee, Spülfeld Drigge, Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />

Strals<strong>und</strong> sowie Seezeichen (Richtfeuer) einschließlich Kabelleitungen. Bestehende<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 307/711<br />

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Nutzungen hinsichtlich Schifffahrt <strong>und</strong> Klappstellen sind bereits in Kap. I.3.1 <strong>und</strong> Kap. I.3.3 berücksichtigt.<br />

Entsprechend den vorab genannten Stellungnahmen werden folgende Vorhaben in die kumulative<br />

Betrachtung einbezogen <strong>und</strong> nachfolgend kurz beschrieben sowie Angaben zum Status vorgenommen.<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb des OWP „Kriegers Flak“ sowie Netzanbindung (siehe auch Abb. 7)<br />

„Das Bauvorhaben „Kriegers Flak I“ ist ein geplanter Offshore-Windpark in der Ostsee mit insgesamt<br />

80 Windenergieanlagen im Endausbau. Es ist vorgesehen, Windenergieanlagen in den Leistungsklassen<br />

von 3,6 - 5,0 MW zu errichten. Die installierte Gesamtleistung des Offshore-Windparks soll ca.<br />

330 MW erreichen. Nach Prüfung aller Voraussetzungen für eine Genehmigung nach Seeanlagenverordnung<br />

wurde am 06.04.2005, mit Zustimmung der Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion Nord, die Errichtung<br />

<strong>und</strong> der Betrieb von 80 Windenergieanlagen (OWEA) sowie die Verlegung <strong>und</strong> der Betrieb<br />

der stromabführenden Kabelsysteme im Bereich der deutschen AWZ genehmigt. Mit Erteilung der 2.<br />

<strong>Teil</strong>genehmigung im Genehmigungsverfahren für das Projekt Offshore-Windpark „Baltic I“ am<br />

18.08.2006 wurde für die Realisierung der gemeinsamen Netzanbindung der beiden Offshore-<br />

Windparks, von der 12-Seemeilen-/Ausschließlichen Wirtschaftszone bis zum Einspeisepunkt, „grünes<br />

Licht“ gegeben.“ (Quelle: http://www.wind-projekt.de/deutsch/offshore.htm)<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb des OWP „Ventotec Ost 2“ (siehe auch Abb. 7)<br />

Für den Offshore Windpark „Ventotec Ost 2“ liegt die Genehmigung für die Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb<br />

von 80 Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 5 MW einschließlich der Nebenanlagen <strong>und</strong><br />

eines Umspannwerkes vor<br />

(http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Genehmigungsbescheid_Ventotec_Ost_<br />

2.pdf). Die Windparkfläche umfasst ca. 30 km² <strong>und</strong> liegt etwa 35 km nordöstlich der Insel Rügen.<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb des OWP „Arkona-Becken Südost“ (siehe auch Abb. 7)<br />

Gegenstand der Genehmigung für den etwa 40 km² umfassenden Windpark „Arkona-Becken Südost“<br />

ist die Errichtung <strong>und</strong> der Betrieb von ebenfalls 80 OWEA sowie einer Messplattform zur Erfassung<br />

meteorologischer <strong>und</strong> meeresphysikalischer Daten.<br />

(http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Genehmigungsbescheid_AWE_Arkona_<br />

Becken.pdf)<br />

Netzanbindungen des OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> des OWP „Arkona-Becken Südost“<br />

Die Kabeltrasse für den Offshore-Windpark „Ventotec Ost 2“ verläuft östlich der hier betrachteten<br />

Offshore-Varianten der Seekabelverlegung bis zum Landeinspeisepunkt am Kraftwerksstandort Lubmin.<br />

Der Kabeltrassenkorridor des Offshore-Windparks „Ventotec Ost 2“ verläuft weitestgehend in<br />

Parallellage mit dem des benachbarten Offshore-Windparks „Arkona-Becken Südost“. Die Netzanbindungen<br />

beider Windparks im Bereich der AWZ <strong>und</strong> der 12-sm-Zone befinden sich im Genehmigungsverfahren.<br />

Spülfeld Drigge<br />

Das Spülfeld Drigge ist eine genehmigte <strong>und</strong> genutzte technische Anlage, die permanent betrieben<br />

wird.<br />

Mit Änderung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahr 2001 war das Spülfeld<br />

Drigge eine Anlage, die nach § 67 BImSchG der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Amt für Umwelt<br />

<strong>und</strong> Natur Strals<strong>und</strong>, anzuzeigen war. Mit der Anzeige des Spülfeldes (20.01.2003) als Altanlage<br />

ist das Spülfeld Drigge in die Regelüberwachung des StAUN Strals<strong>und</strong> gemäß § 52 BImSchG aufgenommen<br />

worden. Das Spülfeld „Drigge“ befindet sich auf der Rügener Halbinsel Drigge im Strelas<strong>und</strong><br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


ca. 3 km östlich der Stadt Strals<strong>und</strong>. Es wird seit den 1930iger Jahren für die Lagerung von Nassbaggergut<br />

genutzt <strong>und</strong> wurde im Zuge des 6,90 m-Ausbaus der Ostansteuerung zum Hafen Strals<strong>und</strong><br />

wieder hergerichtet (UMWELTPLAN 2004a).<br />

Mittlerweile ist das Vorhaben „7,5 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ realisiert, somit sind für<br />

dieses Vorhaben nur noch Unterhaltungsbaggerungen mit Verbringung der Baggergutmengen auf das<br />

Spülfeld Drigge relevant (IFAÖ 2004d).<br />

Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße Strals<strong>und</strong><br />

Der Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> ist, wie bereits vorab aufgeführt, realisiert. Nach Erfordernis<br />

sind Unterhaltungsbaggerungen notwendig.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass die nominale Wassertiefe in der Fahrrinne (NN -7,5 m) durch Einsandungen<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des Wirkens dieser als Sedimentfalle verringert wird. Nach der Planunterlage<br />

wird mit einem Unterhaltungsaufwand von 100.000 m³ alle zwei Jahre gerechnet, wovon ggf. ein <strong>Teil</strong><br />

des Baggergutes auf dem Spülfeld verbracht werden muss. (UMWELTPLAN 2004a, IFAÖ 2004d)<br />

Nachfolgend werden fachgutachtliche Festlegungen zu den möglicherweise kumulativen Vorhaben<br />

getroffen.<br />

Trassenvariante Off. I (Mukran):<br />

- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen: potenzielle<br />

kumulative Wirkungen auf den benthischen Lebensraum, temporäre Sedimentaufwirbelungen<br />

<strong>und</strong> baubedingte Störungen unter <strong>und</strong> über dem Wasser (Vögel, Fische, Meeressäuger); ggf.<br />

visuelle <strong>und</strong> akustische Wirkungen sowie Luftschadstoffemissionen mit Summationseffekten für<br />

das Schutzgut Menschen, Landschaft/Landschaftsbild sowie Störreize für empfindliche Tierarten<br />

- diese Wirkungen sind überwiegend partiell auf kurze Zeiträume wie die Bauphase der Vorhaben<br />

begrenzt, auch sind hinsichtlich der räumlichen Wirkungen die Einflüsse zu relativieren, da nur<br />

sehr kleine Bereiche im Vergleich zu den Bezugsräumen des Arkonabeckens <strong>und</strong> der Pommerschen<br />

Bucht betroffen sind<br />

- die Hauptwirkungen der hier betrachteten Seekabelverlegung werden durch die „wandernde“<br />

Baustelle der Verlegetechnik verursacht, weshalb das Risiko für Summationswirkungen hinsichtlich<br />

struktureller Habitatveränderungen, zeitweiliger Störungen von Rastvögeln <strong>und</strong> Meeressäugern<br />

mit lokalen Vergrämungseffekten gering ist<br />

- Abbau in der Lagerstätte „Prorer Wiek I”<br />

- Erstellung von Hauptbetriebsplänen für die Erlaubnisfelder „Erweiterungsfeld Prorer Wiek I“ <strong>und</strong><br />

„Prorer Wiek II“. Da sich diese Planungen erst in einem frühen Planungsstadium (vor der Anlaufberatung)<br />

befinden, erfolgt keine Berücksichtigung.<br />

Es sind keine weiteren Vorhaben erkennbar, die kumulative Wirkungen entfalten können.<br />

Trassenvariante Off. II (Glowe) <strong>und</strong> Off. III (Juliusruh):<br />

- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen: siehe<br />

vorangegangene Aussagen zu Off. I<br />

- die Trassenvarianten Off. II <strong>und</strong> Off. III liegen im Vergleich zu Off. I in größerer Entfernung zu den<br />

Netzanbindungen der OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> „Arkona-Becken Südost“<br />

Es sind keine weiteren Vorhaben erkennbar, die kumulative Wirkungen entfalten können.<br />

Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 309/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


- möglicherweise kumulative Effekte durch ggf. Transport / Schutenverkehr von Nassbaggergut<br />

zum Spülfeld Drigge<br />

- möglicherweise auftretende Summationseffekte bei zeitgleichen Unterhaltungsbaggerungen der<br />

Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (Baggerbereich Strelas<strong>und</strong>), z.B. vorübergehende Sedimentaufwirbelung<br />

mit Trübungen, Beeinflussung der Fischfauna / Fisch-Laichaktivitäten<br />

- die Intensität solcher Summationswirkungen kann nicht prognostiziert werden, da die tatsächlichen<br />

Wirkungen vom konkreten zeitlich-räumlichen Ablauf der Vorhaben abhängt, ggf. Prüfung<br />

der Möglichkeit der zeitlichen Anpassung zur Durchführung von Unterhaltungsbaggerungen<br />

- mögliche Summationswirkungen gegenüber dem Fischlaichgeschehen (Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />

wichtigstes Laichareal vor allem für den Rügenschen Frühjahrshering) können<br />

durch einen Ausschluss der Bauausführung während der Laichzeit (Januar– Mitte Mai) vermieden<br />

werden, die auch für andere Artengruppen (See- <strong>und</strong> Küstenvögel) wirksam ist (siehe Maßnahme<br />

in Kap. II.5)<br />

Trassenvariante Off. VII (Wittower Fähre):<br />

Es sind keine Vorhaben erkennbar, die kumulative Wirkungen entfalten können. Ein Ausbau der Fährverbindung<br />

ist nicht geplant. Veränderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung <strong>und</strong> an<br />

der vorhandenen Gasleitung sind ebenfalls nicht geplant.<br />

Die Fischerei kann bei einer Summationsbetrachtung nicht quantitativ einbezogen werden, da keine<br />

direkten Anlandungsmengen aus den Trassenbereichen bekannt sind. In den Trassenkorridoren findet<br />

derzeit in Küstennähe <strong>und</strong> in der 3-sm-Zone nur eine passive Fischerei statt. In den Trassenvarianten<br />

Off. I bis III findet außerhalb der 3-sm-Zone auch Schleppnetzfischerei statt. Die Fischerei ist eine<br />

reguläre Nutzungsform des Meeres <strong>und</strong> kein Vorhaben im Summationssinn.<br />

Auch der vorhandene Schiffsverkehr kann nicht kumulativ einbezogen werden, da keine konkreten Ist-<br />

Zustands-Schiffszählungen vorhanden sind. Wie schon oben bei der Fischerei angegeben, handelt es<br />

sich beim Schiffsverkehr um eine hinzunehmende Nutzungsform des Meeres <strong>und</strong> nicht um ein Vorhaben<br />

im Summationssinn.<br />

II.7<br />

Hinweise zur Kompensation des Eingriffs<br />

Das Vorhaben unterliegt der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG sowie § 12<br />

NatSchAG M-V. In Vorbereitung der Anwendung der Eingriffsregelung, die in der Regel im Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan (LBP) fachlich umgesetzt wird, werden für die in der Konfliktanalyse<br />

erfassten Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft Möglichkeiten zu deren Ausgleich oder Ersatz<br />

aufgezeigt, die mit den weiterführenden Planungen aufgenommen <strong>und</strong> konkretisiert werden können.<br />

Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung nach § 12 NatSchAG M-V wird in der sich an das <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

anschließenden Planungsebene ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorgelegt,<br />

der die Vorgaben der Eingriffs- Ausgleichsregelung abarbeitet <strong>und</strong> die spezifischen Maßnahmen zum<br />

Ausgleich benennt.<br />

Die Auswahl von Maßnahmen zum Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz soll sich dort an den Zielen zum Schutz, zur<br />

Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft orientieren.<br />

Umweltqualitäts- <strong>und</strong> Entwicklungsziele werden für die Region, die von marinen Naturräumen <strong>und</strong> von<br />

der Küstenzone geprägt ist, z. B. durch Empfehlungen der HELCOM (Helsinki Commission) mit der<br />

„Konvention zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee“ von 1992 <strong>und</strong> Vorgaben der Richtlinien der<br />

Europäischen Gemeinschaft für die Natura 2000 Gebiete formuliert. Danach ist als allgemeines Ziel<br />

die Erhaltung der natürlichen Lebensräume <strong>und</strong> der biologischen Vielfalt der Ostsee <strong>und</strong> ihrer Küsten-<br />

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ökosysteme, der Schutz ökologischer Abläufe <strong>und</strong> die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />

gegeben.<br />

In den hier betrachteten Kabeltrassen erfolgt die Verlegung von Seekabelsystemen in den Meeresboden,<br />

wodurch Sedimente aus marinen Habitaten entnommen <strong>und</strong> umgelagert werden. Eine adäquate<br />

Kompensation wie die Einbringung von Sediment in marine Lebensräume ist nicht möglich. Es müsste<br />

demnach nach Möglichkeiten für Maßnahmen zum Ausgleich im Küstenraum gesucht werden. Da der<br />

Küstenraum unter einem starken anthropogenen, besonders touristischem Nutzungsdruck liegt, wird<br />

sich die Suche nach geeigneten Maßnahmeräumen schwierig gestalten.<br />

Hinweise auf geeignete Maßnahmen geben z. B. die gutachtliche Formulierung von Erhaltungszielen<br />

für EU-Vogelschutzgebiete von SCHELLER & FURKERT (2000):<br />

Erhalt, Wiederherstellung bzw. Entwicklung<br />

- einer guten ökologischen Qualität (vor allem ein stabiles naturbedingtes Trophieniveau) <strong>und</strong> eines<br />

naturnahen Wasserhaushaltes der betroffenen Küstengewässer<br />

- von Land- <strong>und</strong> Wasserflächen <strong>und</strong> Sedimenten, die arm an anthropogen freigesetzten Stoffen<br />

(Pflanzennährstoffe, Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe, Tenside, Schwermetallrückstände, etc.)<br />

sind, mit dem Ziel der Sicherung der Nahrungsvoraussetzungen für Zielarten,<br />

- der natürlichen Küstendynamik in größtmöglichem Umfang, um insbesondere folgende Habitatvoraussetzungen<br />

zu erhalten bzw. sich ständig neu bilden zu lassen: ungestörte Sedimentbildungen,<br />

Windwattflächen, Haken <strong>und</strong> Nehrungen, aktive Kliffs, Dünenbildungen, Strandseebildungen,<br />

Überflutungsmoore,<br />

- von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation <strong>und</strong> Erhaltung der dazu erforderlichen<br />

Wasserqualität,<br />

- des Fischreichtums als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für fischfressende Zielarten,<br />

- von Salzgrünlandflächen (Küstenüberflutungsmooren) durch extensive Nutzung (möglichst durch<br />

Beweidung von Rindern) <strong>und</strong> funktionsfähiger Küstenüberflutung,<br />

- der Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen,<br />

- vitaler Brackwasserröhrichte; eine Nutzung kann nur in stark beschränktem Maße zugelassen<br />

werden,<br />

- möglichst langer störungsarmer Uferlinien <strong>und</strong> möglichst großer störungsfreier Wasserflächen<br />

sowie eines störungsarmen Luftraumes, Beschränkungen insbesondere land-, luft- <strong>und</strong> wassergeb<strong>und</strong>ener<br />

Freizeitaktivitäten, Jagd, Tourismus, Offshore-Windenergienutzung, militärischer<br />

Luftraumnutzung, Schifffahrt, Bootsverkehr.<br />

- großer unzerschnittener <strong>und</strong> störungsarmer Offenlandflächen innerhalb des Schutzgebietes <strong>und</strong><br />

im Küstenhinterland,<br />

- von störungsarmen Inseln mit flacher Küste <strong>und</strong> Salzvegetation,<br />

- von störungsarmen Sand- <strong>und</strong> Kiesstränden,<br />

Aus diesem Komplex leiten sich folgende mögliche landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation<br />

des vorliegenden Eingriffs ab:<br />

Maßnahmen zur Stabilisierung des Gewässerökosystems:<br />

Maßnahmen zur Minderung von Stoffeinträgen<br />

Erhöhung des Anteils natürlicher Überflutungsräume zur Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 311/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Rückbau von gewässerquerenden Anlagen <strong>und</strong> Uferverbauungen<br />

Entschlammung von Gewässerabschnitten<br />

Rückbau von Deichen <strong>und</strong> Aufschüttungen, die aus Sicht des Hochwasser- <strong>und</strong> Küstenschutzes<br />

nicht notwendig sind; damit Schaffung des natürlichen Überflutungsregimes<br />

Schutz <strong>und</strong> Entwicklung von naturnahen, geschützten Biotopen bzw. Schaffung von Standortbedingungen<br />

zur natürlichen Sukzession solcher Biotope – insbesondere von Küstenbiotopen<br />

wie Inseln, Strand- <strong>und</strong> Wattflächen, Haken <strong>und</strong> Nehrungen <strong>und</strong> Dünenkomplexen<br />

Wiederherstellung der natürlichen Küstendynamik für ausgewählte Uferabschnitte<br />

optisch-ästhetische Strukturierung der Landschaft durch Rückbau technischer Objekte <strong>und</strong><br />

Gehölzpflanzungen<br />

Entsiegelungen aller Art<br />

Maßnahmen zur Umsetzung möglichst störungsarmer Uferbereiche <strong>und</strong> Wasserflächen durch<br />

Nutzungseinschränkungen insbesondere land-, luft- <strong>und</strong> wassergeb<strong>und</strong>ener Freizeitaktivitäten,<br />

Jagd, Tourismus, militärischer Luftraumnutzung, Schifffahrt, Bootsverkehr<br />

Auf der nachfolgenden Abb. 108 werden mögliche Kompensationsflächen im Bereich Rügen <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />

gezeigt.<br />

Seite 312/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


orange Gebiete sind Flächen innerhalb der Biotopverb<strong>und</strong>kulisse zur Regeneration nach GLP (UM M-V 2003a) /<br />

RREP VP (AFRLP VP 2007), horizontal schraffiert = Vorschlagsflächen AfRL; Pfeile zeigen die Anlandungsbereiche<br />

Abb. 108:<br />

II.8<br />

Mögliche Kompensationsflächen im <strong>Raum</strong> Rügen <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> Ausschnitt aus<br />

REGIONALER PLANUNGSVERBAND VORPOMMERN (2006)<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen,<br />

naturgemäß verbleibende Prognoseunsicherheiten<br />

Die Auswertung von Side-Scan-Sonar-Aufnahmen ist mit einer Ungenauigkeit verb<strong>und</strong>en. Sie müssen<br />

daher durch Bodenproben <strong>und</strong> Videoaufnahmen verifiziert werden. Im Verlauf der Untersuchung traten<br />

Interpretationsunterschiede zwischen Side-Scan-Sonar- <strong>und</strong> Videoauswertung <strong>und</strong> den bisher<br />

ausgewerteten Sedimentproben auf. Diese können nur durch genauere Untersuchungen oder präzisierende<br />

Auswertungen der erhobenen Datensätze erfolgen. Dies wird für die Vorzugstrasse im weiteren<br />

Verfahrensverlauf so erfolgen.<br />

Die Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Side-Scan-Sonar-Aufnahmen wirken sich auch auf die<br />

Abgrenzung der Biotoptypen aus. Die Ergebnisse einer Neuauswertung sollten daher auf die Biotoptypenausweisung<br />

übertragen werden.<br />

Wie bereits in Kap. II.1.2.2 dargestellt, basieren aufgr<strong>und</strong> des derzeit frühen Planungsstandes hinsichtlich<br />

konkret ermittelter Auswirkungen des Vorhabens, die Auswirkungsprognosen im ROV<br />

schutzgutbezogen zumeist auf Analogieschlüssen <strong>und</strong> worst-case-Annahmen. Für die Anfertigung der<br />

ROV-Unterlagen werden die zu dem Zeitpunkt vorliegenden aktuellen technischen Planungen zu<br />

Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

So wird beispielsweise im Rahmen der Wirkungsanalyse bezüglich Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler dargelegt,<br />

das baubedingt möglicherweise auftretende Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe, usw.) nicht<br />

abschließend prognostiziert werden können, da noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist, welche<br />

Substanzen (Öle, Schmierstoffe usw.) in welchen Größenordnungen bei der Einbringung des Kabelsystems<br />

Verwendung finden werden. Welche Auswirkungen durch verlustige Baumaterialien <strong>und</strong> Abfälle<br />

entstehen können, ist ebenfalls nicht absehbar (als worst-case-Betrachtung erwähnt, normalerweise<br />

treten keine Handhabungsverluste auf).<br />

Weiterhin ist z. B. noch weitgehend unbekannt, wie sich Wale <strong>und</strong> Delphine während längerer <strong>und</strong><br />

kürzerer Wanderungen orientieren, sodass hinsichtlich Maß bzw. Intensität der betriebsbedingten<br />

Auswirkungen auf Meeressäuger durch magnetische Felder keine Angaben möglich sind.<br />

Wie mehrfach im Rahmen der schutzgutbezogenen Wirkungsanalysen benannt, sind Auswirkungen<br />

durch Unfälle während der Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase generell nicht vorhersagbar. Schadstoffe - wie bei<br />

einer Kollision austretende Öle - können vielfältige physiologische Reaktionen von Organismen auslösen,<br />

wie z. B. für Rastvögel aufgeführt die Schädigung des Immun- <strong>und</strong> Fortpflanzungssystems. Eine<br />

Quantifizierung ist allerdings schwer möglich bzw. bei nur wenigen Taxa bisher erfolgt.<br />

II.9<br />

Variantenvergleich umweltfachliche Belange<br />

Die Vorgehensweise beim Vergleich der Varianten aus Sicht der umweltfachlichen Belange entspricht<br />

derjenigen für <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen (Kap. I.4). Die Bewertung erfolgt anhand allgemeiner<br />

Kriterien <strong>und</strong> der Darstellung des Bestandes <strong>und</strong> der Wirkungsprognosen für die Schutzgüter<br />

(Kap. II.3). Der Vergleich anhand ausgewählter Kriterien ist in Tab. 95, die Punktebewertung der einzelnen<br />

Trassenvarianten in den Abb. 109 <strong>und</strong> Abb. 110 dargestellt.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 313/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die Querungsstrecken von Natura 2000-Gebieten werden in Kapitel III.5 benannt, mögliche Nutzungsbeeinflussungen<br />

sind bereits in Kapitel I.4.2 beim Variantenvergleich aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur<br />

<strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen aufgeführt.<br />

Seite 314/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 95<br />

Variantenvergleich umweltfachliche Belange<br />

Wirkung / Kriterium<br />

Allgemeine Kriterien<br />

„Off. I“<br />

(Mukran)<br />

Hauptvarianten Nord<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

„Off. VII“ (Wittower<br />

Fähre)<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

(1) Trassenlänge 43,6 km 31,1 km 33,6 km 0,7 km 1,1 km 1,8 km 2,3 km<br />

(2) Querungsstrecke<br />

nationale Schutzgebiete<br />

bis zur 2-m-<br />

Tiefenlinie LSG<br />

„Ostrügen“<br />

(3) Bauzeit entsprechend<br />

der Trassenlänge<br />

bis zur 2-m-<br />

Tiefenlinie LSG<br />

„Ostrügen“<br />

entsprechend<br />

der Trassenlänge<br />

Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

(4) visuelle Wirkungen<br />

der Seekabel-<br />

Verlegung<br />

(5) baubedingte Lärmemissionen<br />

gegenüber<br />

Wohn- <strong>und</strong> Erholungsgebieten<br />

visuelle Beeinflussungen<br />

der<br />

umgebenen<br />

Wasserfläche<br />

sowie von Küsten<br />

im Bereich<br />

Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Prorer Wiek<br />

keine Überschreitung<br />

des<br />

Lärm-<br />

Immissions-<br />

Richtwertes<br />

Schutzgut Boden / Sediment / Relief<br />

(6) temporärer Eingriff<br />

in Sediment <strong>und</strong> Morphologie<br />

während der<br />

Bauzeit<br />

entsprechend<br />

Flächenbeanspruchung<br />

für<br />

Kabelverlegung<br />

visuelle Beeinflussungen<br />

der<br />

umgebenen<br />

Wasserfläche<br />

sowie von Küsten<br />

im Bereich<br />

Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Tromper Wiek<br />

keine Überschreitung<br />

des<br />

Lärm-<br />

Immissions-<br />

Richtwertes<br />

entsprechend<br />

Flächenbeanspruchung<br />

für<br />

Kabelverlegung<br />

bis zur 2-m-<br />

Tiefenlinie LSG<br />

„Ostrügen“<br />

entsprechend<br />

der Trassenlänge<br />

visuelle Beeinflussungen<br />

der<br />

umgebenen<br />

Wasserfläche<br />

sowie von Küsten<br />

im Bereich<br />

Halbinsel Wittow<br />

<strong>und</strong> Prorer Wiek<br />

keine Überschreitung<br />

des<br />

Lärm-<br />

Immissions-<br />

Richtwertes<br />

entsprechend<br />

Flächenbeanspruchung<br />

für<br />

Kabelverlegung<br />

keine 0,8 km 0,2 km 0,2 km<br />

visuelle Beeinflussungen<br />

der umgebenen<br />

Wasserfläche<br />

sowie von<br />

Küsten im Bereich<br />

Rassower Strom<br />

<strong>und</strong> Breetzer Bodden<br />

keine Überschreitung<br />

des Lärm-<br />

Immissions-<br />

Richtwertes<br />

entsprechend<br />

Flächenbeanspruchung<br />

für Kabelverlegung<br />

entsprechend<br />

der Trassenlänge<br />

visuelle Beeinflussungen<br />

der<br />

umgebenen<br />

Wasserfläche<br />

sowie von Küstenbereichen<br />

am<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

keine Überschreitung<br />

des<br />

Lärm-<br />

Immissions-<br />

Richtwertes<br />

entsprechend<br />

Flächenbeanspruchung<br />

für<br />

Kabelverlegung<br />

entsprechend<br />

der Trassenlänge<br />

visuelle Beeinflussungen<br />

der<br />

umgebenen<br />

Wasserfläche<br />

sowie von Küstenbereichen<br />

am<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

ggf. geringfügige<br />

Überschreitung<br />

des Lärm-<br />

Immissions-<br />

Richtwertes<br />

gegenüber Andershof<br />

entsprechend<br />

Flächenbeanspruchung<br />

für<br />

Kabelverlegung<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

entsprechend der<br />

Trassenlänge<br />

visuelle Beeinflussungen<br />

der umgebenen<br />

Wasserfläche<br />

sowie von<br />

Küstenbereichen<br />

am Strelas<strong>und</strong><br />

ggf. geringfügige<br />

Überschreitung des<br />

Lärm-Immissions-<br />

Richtwertes gegenüber<br />

Frankensiedlung<br />

entsprechend<br />

Flächenbeanspruchung<br />

für Kabelverlegung<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 315/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Wirkung / Kriterium<br />

(7) Beeinflussung der<br />

Sedimentverhältnisse<br />

durch Sedimentverfrachtung<br />

als Folge der<br />

Sedimentaufwirbelung<br />

(8) Beeinflussung der<br />

Sedimentstruktur durch<br />

Umlagerung im Kabelgraben<br />

„Off. I“<br />

(Mukran)<br />

besonders stark<br />

in Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Durchmischung,<br />

Einmischung der<br />

Oberflächensedimentschicht<br />

in<br />

den Untergr<strong>und</strong><br />

(9) Einflüsse auf die lokale Erwärmung<br />

um das<br />

Temperaturverhältnisse<br />

im Sediment Kabel; größere<br />

Trassenlänge<br />

(10) Stofffreisetzung<br />

aus dem Material der<br />

Seekabel<br />

Schutzgut Wasser<br />

(11) Beeinflussung der<br />

Wasserbeschaffenheit<br />

durch Trübungen<br />

möglich, sehr<br />

gering; größere<br />

Trassenlänge<br />

besonders in<br />

Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Hauptvarianten Nord<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

besonders stark<br />

in Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Durchmischung,<br />

Einmischung der<br />

Oberflächensedimentschicht<br />

in<br />

den Untergr<strong>und</strong><br />

lokale Erwärmung<br />

um das<br />

Kabel<br />

möglich, sehr<br />

gering<br />

besonders in<br />

Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

besonders stark<br />

in Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Durchmischung,<br />

Einmischung der<br />

Oberflächensedimentschicht<br />

in<br />

den Untergr<strong>und</strong><br />

lokale Erwärmung<br />

um das<br />

Kabel<br />

möglich, sehr<br />

gering<br />

besonders in<br />

Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

„Off. VII“ (Wittower<br />

Fähre)<br />

besonders stark in<br />

Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

geringe Veränderung<br />

der Korngrößenverteilung<br />

lokale Erwärmung<br />

um das Kabel<br />

möglich, sehr<br />

gering<br />

besonders in Feinsand-<br />

<strong>und</strong> Schluffbereichen<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

besonders stark<br />

in Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Durchmischung,<br />

Einmischung der<br />

Oberflächensedimentschicht<br />

in<br />

den Untergr<strong>und</strong><br />

lokale Erwärmung<br />

um das<br />

Kabel<br />

möglich, sehr<br />

gering<br />

besonders in<br />

Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

besonders stark<br />

in Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Durchmischung,<br />

Einmischung der<br />

Oberflächensedimentschicht<br />

in<br />

den Untergr<strong>und</strong><br />

lokale Erwärmung<br />

um das<br />

Kabel<br />

möglich, sehr<br />

gering<br />

besonders in<br />

Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

besonders stark in<br />

Feinsand- <strong>und</strong><br />

Schluffbereichen<br />

Durchmischung,<br />

Einmischung der<br />

Oberflächensedimentschicht<br />

in den<br />

Untergr<strong>und</strong><br />

lokale Erwärmung<br />

um das Kabel<br />

möglich, sehr gering<br />

besonders in Feinsand-<br />

<strong>und</strong> Schluffbereichen<br />

(12) Remobilisierung<br />

von Schadstoffen im<br />

Sediment<br />

möglich für Cd<br />

<strong>und</strong> organische<br />

Schadstoffe; Pb<br />

im nördlichen<br />

Trassenabschnitt<br />

möglich für Cd<br />

<strong>und</strong> organische<br />

Schadstoffe; Pb<br />

im nördlichen<br />

Trassenabschnitt<br />

möglich für Cd möglich für Cd<br />

<strong>und</strong> organische<br />

Schadstoffe; Pb<br />

im nördlichen<br />

Trassenabschnitt<br />

möglich für Cd,<br />

Zn <strong>und</strong> PAK<br />

möglich für Cd,<br />

Zn <strong>und</strong> PAK<br />

möglich für Cd, Zn<br />

<strong>und</strong> PAK<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

(13) temporäre Luftschadstoffemissionen<br />

geringfügige<br />

Erhöhung der<br />

Luftschadstoffbelastung<br />

geringfügige<br />

Erhöhung der<br />

Luftschadstoffbelastung<br />

geringfügige<br />

Erhöhung der<br />

Luftschadstoffbelastung<br />

geringfügige Erhöhung<br />

der Luftschadstoffbelastung<br />

geringfügige<br />

Erhöhung der<br />

Luftschadstoffbelastung<br />

geringfügige<br />

Erhöhung der<br />

Luftschadstoffbelastung<br />

geringfügige Erhöhung<br />

der Luftschadstoffbelastung<br />

Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />

Seite 316/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Wirkung / Kriterium<br />

(14) visuelle Beeinflussungen<br />

des Landschaftsbildes<br />

„Off. I“<br />

(Mukran)<br />

Trassenverlauf<br />

über ca. 14 km<br />

im Nahbereich<br />

der Küste vor<br />

Jasm<strong>und</strong><br />

Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

(15) Gefährdung von<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgütern<br />

Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

(16) Beeinflussung<br />

mariner Biotoptypen<br />

(17) Beeinflussung von<br />

Makrophyten<br />

Verdachtsfläche<br />

für Bodendenkmale<br />

im Trassenkorridor<br />

Querungsstrecke<br />

für geschützte<br />

Biotope*:<br />

ca. 4,5 km Blockgr<strong>und</strong>,<br />

Miesmuschelbank,<br />

Geröllgr<strong>und</strong><br />

mögliche Beeinflussung<br />

von<br />

Makrophyten im<br />

Anlandungsbereich<br />

Hauptvarianten Nord<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

Anlandungspunkt<br />

im Nahbereich<br />

der Küste; kürzeste<br />

Bauphase<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

Anlandungspunkt<br />

im Nahbereich<br />

der Küste<br />

„Off. VII“ (Wittower<br />

Fähre)<br />

gesamte Trasse<br />

im Nahbereich der<br />

Küste<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

gesamte Trasse<br />

im Nahbereich<br />

der Küste<br />

keine keine Verdachtsfläche zwei Verdachtsflächen<br />

für Bo-<br />

für Bodendenkmal<br />

im Trassenkorridor dendenkmale an<br />

den Anlandungspunkten<br />

Querungsstrecke<br />

für geschützte<br />

Biotope:<br />

ca. 1,5 km Blockgr<strong>und</strong><br />

mögliche Beeinflussung<br />

von<br />

Makrophyten im<br />

Anlandungsbereich<br />

Querungsstrecke<br />

für geschützte<br />

Biotope:<br />

ca. 1,6 km Geröllgr<strong>und</strong><br />

keine Makrophyten<br />

Querungsstrecke<br />

für geschützte<br />

Biotope:<br />

komplett außer<br />

Fahrwasser, ca.<br />

0,6 km<br />

mögliche Beeinflussung<br />

von<br />

Makrophyten<br />

Querungsstrecke<br />

für geschützte<br />

Biotope:<br />

komplett außer<br />

Fahrwasser, ca.<br />

1km<br />

mögliche Beeinflussung<br />

von<br />

Makrophyten<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

gesamte Trasse<br />

im Nahbereich<br />

der Küste<br />

keine<br />

Querungsstrecke<br />

für geschützte<br />

Biotope:<br />

komplett außer<br />

Fahrwasser, ca.<br />

1,7 km<br />

mögliche Beeinflussung<br />

von<br />

Makrophyten<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

gesamte Trasse im<br />

Nahbereich der<br />

Küste<br />

Verdachtsfläche für<br />

Bodendenkmal am<br />

Anlandungspunkt<br />

Frankensiedlung<br />

Querungsstrecke<br />

für geschützte<br />

Biotope:<br />

komplett außer<br />

Fahrwasser, ca.<br />

2,2 km<br />

mögliche Beeinflussung<br />

von<br />

Makrophyten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 317/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Wirkung / Kriterium<br />

(18) Beeinflussung des<br />

Makrozoobenthos<br />

(19) Beeinflussung der<br />

Fischfauna<br />

(20) Beeinflussung von<br />

Rastvögeln – seeseitig<br />

(21) Beeinflussung von<br />

Meeressäugern<br />

Punkte (Gesamtbewertung)<br />

„Off. I“<br />

(Mukran)<br />

Beeinflussung<br />

des Benthos<br />

entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung,<br />

10 Arten der<br />

Roten Liste,<br />

geringere Artenvielfalt<br />

<strong>und</strong> -<br />

dichte als Off. II /<br />

III<br />

Beeinflussung<br />

Fischfauna entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung<br />

<strong>und</strong><br />

Trübungsfahnen<br />

optische <strong>und</strong><br />

akustische Störwirkungen<br />

während<br />

der Bauphase<br />

temporär akustische<br />

<strong>und</strong> visuelle<br />

Störung der<br />

selten vorkommenden<br />

Meeressäuger<br />

Hauptvarianten Nord<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

Beeinflussung<br />

des Benthos<br />

entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung,<br />

14 Arten der<br />

Roten Liste,<br />

größere Artenvielfalt<br />

<strong>und</strong> –<br />

dichte als Off. I<br />

(zusammen mit<br />

III betrachtet)<br />

Beeinflussung<br />

Fischfauna entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung<br />

<strong>und</strong><br />

Trübungsfahnen<br />

optische <strong>und</strong><br />

akustische Störwirkungen<br />

während<br />

der Bauphase<br />

temporär akustische<br />

<strong>und</strong> visuelle<br />

Störung der<br />

selten vorkommenden<br />

Meeressäuger<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

„Off. VII“ (Wittower<br />

Fähre)<br />

Beeinflussung Beeinflussung des<br />

des Benthos Benthos entsprechend<br />

Oberflä-<br />

entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchungchung,<br />

Parvicardichenbeanspru-<br />

14 Arten der um-Verbreitungs-<br />

schwerpunkt<br />

Roten Liste,<br />

größere Artenvielfalt<br />

<strong>und</strong> –<br />

dichte als Off. I<br />

(zusammen mit II<br />

betrachtet)<br />

Beeinflussung<br />

Fischfauna entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung<br />

<strong>und</strong><br />

Trübungsfahnen<br />

optische <strong>und</strong><br />

akustische Störwirkungen<br />

während<br />

der Bauphase<br />

temporär akustische<br />

<strong>und</strong> visuelle<br />

Störung der<br />

selten vorkommenden<br />

Meeressäuger<br />

Beeinflussung<br />

Fischfauna entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung<br />

<strong>und</strong> Trübungsfahnen<br />

optische <strong>und</strong> akustische<br />

Störwirkungen<br />

während der<br />

Bauphase, große<br />

Ansammlungen<br />

von Rastvögeln<br />

temporär akustische<br />

<strong>und</strong> visuelle<br />

Störung der selten<br />

vorkommenden<br />

Meeressäuger<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

Beeinflussung<br />

des Benthos<br />

entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung,<br />

7 RL-Arten (Strelas<strong>und</strong>trassen<br />

zusammen betrachtet)<br />

Beeinflussung<br />

Fischfauna entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung<br />

<strong>und</strong><br />

Trübungsfahnen<br />

optische <strong>und</strong><br />

akustische Störwirkungen<br />

während<br />

der Bauphase<br />

insbesondere<br />

auf Kormorankolonie<br />

temporär akustische<br />

<strong>und</strong> visuelle<br />

Störung der<br />

selten vorkommenden<br />

Meeressäuger<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

Beeinflussung<br />

des Benthos<br />

entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung,<br />

7 RL-Arten (Strelas<strong>und</strong>trassen<br />

zusammen betrachtet)<br />

Beeinflussung<br />

Fischfauna entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung<br />

<strong>und</strong><br />

Trübungsfahnen<br />

optische <strong>und</strong><br />

akustische Störwirkungen<br />

während<br />

der Bauphase<br />

temporär akustische<br />

<strong>und</strong> visuelle<br />

Störung der<br />

selten vorkommenden<br />

Meeressäuger<br />

34 23 24 25 25 28<br />

* jeweils inklusive vorgeschlagener geschützter Biotope (vgl. Kartieranleitung LUNG in Vorb. 2010)<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

Beeinflussung des<br />

Benthos entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung,<br />

7 RL-Arten (Strelas<strong>und</strong>trassen<br />

zusammen<br />

betrachtet)<br />

Beeinflussung<br />

Fischfauna entsprechend<br />

Oberflächenbeanspruchung<br />

<strong>und</strong> Trübungsfahnen<br />

optische <strong>und</strong> akustische<br />

Störwirkungen<br />

während der<br />

Bauphase<br />

temporär akustische<br />

<strong>und</strong> visuelle<br />

Störung der selten<br />

vorkommenden<br />

Meeressäuger<br />

Seite 318/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Off. III<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10 11 12 13<br />

14<br />

15 16 17<br />

18<br />

19 20 21<br />

Off. II<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10 11 12 13 14 15 16<br />

17<br />

18<br />

19 20 21<br />

Off. I<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11 12 13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18 19 20 21<br />

0 5 10 15 20 25 30 35<br />

Abb. 109:<br />

Punktebewertung der Hauptvarianten Nord - Off. I, II, III<br />

Off. VI<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

Off. V<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

Off. IV<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

0 5 10 15 20 25 30<br />

Abb. 110:<br />

Punktebewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung - Off. IV, V, VI<br />

Nachfolgend wird ein einfacher verbal-argumentativer Variantenvergleich anhand ausgewählter Kriterien<br />

vorgenommen.<br />

Hauptvarianten Nord (Off. I – III)<br />

Im südlichen Arkonabecken machen hauptsächlich die Kriterien Trassenlänge sowie die visuelle Beeinflussung<br />

des Landschaftsbildes die Unterschiede zwischen den Hauptvarianten aus. Weitere Unterschiede<br />

ergeben sich für die Bauzeit <strong>und</strong> die Schutzgüter Boden, Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

sowie Tiere <strong>und</strong> Pflanzen hinsichtlich der Beeinflussung mariner Biotoptypen, der Makrophyten, des<br />

Makrozoobenthos <strong>und</strong> der Fischfauna.<br />

Die Punktbewertung der Hauptvarianten Nord in Abb. 109 zeigt aus Sicht der umweltfachlichen Belange<br />

insgesamt die mit Abstand ungünstigste Bewertung für die Trasse Off. I. Für die Trassenvariante<br />

Off. II ergibt sich insgesamt die geringste Punktzahl <strong>und</strong> damit die günstigste Bewertung, dicht gefolgt<br />

von Off. III.<br />

Off. VII<br />

Seite 319/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Die Trasse an der Wittower Fähre wird in der Tabelle zum Variantenvergleich berücksichtigt, fließt<br />

jedoch in die bisherige vereinfachte Bewertung nicht ein. Eine entsprechende Berücksichtigung dieses<br />

kurzen Abschnittes, den die Hauptvariante Off. III im weiteren Trassenverlauf erfordert, erfolgt anschließend.<br />

Für Trasse Off. VII sind wegen einer Verdachtsfläche auf ein Bodendenkmal, der Querung<br />

von geschützten Biotopen sowie Beeinflussung von Makrophyten, Benthos <strong>und</strong> Rastvögeln Konfliktpotentiale<br />

möglich. Hinsichtlich der weiteren Kriterien entsprechend Tab. 95 ist die Querung an der Wittower<br />

Fähre insgesamt konfliktarm.<br />

Mit Berücksichtigung des Abschnittes Off. VII ist somit aus Sicht der umweltfachlichen Belange als<br />

Vorzugsvariante Off. II zu empfehlen. Bei der zusammenfassenden Betrachtung mit den Landkabeltrassenvarianten<br />

sollte auch Off. III als Möglichkeit geprüft werden. Trasse Off. I sollte dagegen nicht<br />

weiter verfolgt werden.<br />

Strelas<strong>und</strong>querung (Off. IV-VI)<br />

Die Strelas<strong>und</strong>trassen unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre Länge sowie das Vorhandensein<br />

von Verdachtsflächen für Bodendenkmale (Off. IV <strong>und</strong> Off. VI) <strong>und</strong> die Querungsstrecken von geschützten<br />

Biotopen. Weniger deutliche Unterschiede ergeben sich für die Kriterien Lärmemissionen,<br />

temporärer Eingriff in Sediment <strong>und</strong> Morphologie sowie bezüglich der Beeinflussung von Rastvögeln.<br />

Die Auswertung in Abb. 110 zeigt aus Sicht der umweltfachlichen Belange insgesamt eine punktgleiche<br />

Bewertung der Varianten Off IV <strong>und</strong> V. Die Trasse Off. VI stellt sich als ungünstigste Variante dar.<br />

Anhand des vereinfachten Bewertungsverfahrens ist hinsichtlich der räumlichen Trassenalternativen<br />

für die Seekabel-Verlegung zur Strelas<strong>und</strong>querung als Vorzugsvariante Off. IV oder Off. V abzuleiten.<br />

II.10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zu den umweltfachlichen Belangen<br />

II.10.1 Anliegen <strong>und</strong> Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />

Die 50Hertz Offshore GmbH beabsichtigt den Bau <strong>und</strong> Betrieb einer Kabeltrasse, die vom geplanten<br />

nördlich der Insel Rügen in der 12-sm-Zone der deutschen Ostsee gelegenen Offshore-Windpark<br />

„Arcadis Ost 1“ bis zum Umspannwerk Lüdershagen bei Strals<strong>und</strong> führt. Die Ableitung der Energie<br />

von See an Land soll über eine Länge von ca. 32 bis ca. 46 km Seekabel (in Abhängigkeit von den<br />

Trassenvarianten) erfolgen.<br />

Die marinen Trassenvarianten werden im Erläuterungsbericht beschrieben. Folgende Alternativen des<br />

räumlichen Verlaufs werden geprüft:<br />

Hauptvarianten Nord<br />

Die Offshore-Trassen „Off. I bis III“ verlaufen vom Umspannwerk des Offshore-Windparks (OWP)<br />

„Arcadis Ost 1“ kommend durch das südliche Arkonabecken <strong>und</strong> die äußere Pommersche Bucht. Anschließend<br />

verläuft die Variante „Off. I“ in der Prorer Wiek bis zum Anlandungspunkt am Fährhafen<br />

Saßnitz. Die Varianten „Off. II <strong>und</strong> III“ verlaufen durch die Tromper Wiek zu den jeweiligen Anlandungspunkten<br />

Glowe <strong>und</strong> Juliusruh. Ab hier verlaufen die verschiedenen Varianten der Landkabeltrasse<br />

über die Insel Rügen Richtung Süden (siehe <strong>Teil</strong> B).<br />

Die Hauptvariante “Off. III“ erfordert im weiteren Trassenverlauf eine Querung im Bereich der Wittower<br />

Fähre (Off. VII). Die Variante „Off. VII“ Wittower Fähre liegt im Trassenverlauf der im <strong>Teil</strong> B der Unterlage<br />

beschriebenen Landkabeltrasse über Rügen vom Anlandungspunkt Juliusruh <strong>und</strong> dessen Weiterführung<br />

in südwestliche Richtung (Abschnitt K der Landkabeltrasse).<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 320/711<br />

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Zum Erreichen des Netzeinspeisepunktes am Umspannwerk Lüdershagen wird die Strelas<strong>und</strong>querung<br />

mit den drei Varianten „Off. IV“ Anlandung Neuhof (Rügen) bis Anlandung Neuhof (Strals<strong>und</strong>),<br />

„Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof <strong>und</strong> „Off. VI“ ebenfalls von der Anlandung<br />

Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung untersucht.<br />

Der Verlauf der marinen Trassenvarianten ist den vielfältigen Darstellungen des Kartenanhangs zu<br />

entnehmen.<br />

Für den Offshore-Bereich ist der Einsatz von zwei Dreileiter-Drehstromseekabeln geplant. Die Seekabel<br />

werden in einem Abstand von etwa 35 m zueinander verlegt, die Verlegetiefe im Meeresboden<br />

beträgt etwa 1,5 m. Für die Verlegung der Seekabel kommen folgende Verfahren in Betracht: Einspülen,<br />

Ausbaggern, Einpflügen, Fräsen, Absaugen, Abdecken, Überschütten des Seekabels mit Steinen.<br />

Es wird angestrebt, die Bauzeiten der Seetrasse auf ca. drei bis vier Monate innerhalb einer Saison im<br />

Zeitraum zwischen Mitte Mai bis Oktober zu beschränken.<br />

II.10.2 Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

Für das Vorhaben werden hauptsächlich folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen betrachtet<br />

(Tab. 96, Tab. 97 <strong>und</strong> Tab. 98). Ebenfalls werden Wirkungen des Rückbaus <strong>und</strong> die Gefahr<br />

von Störfällen sowie Havarien berücksichtigt.<br />

Tab. 96:<br />

Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren<br />

Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />

Baubetrieb allgemein<br />

• Temporäre Geräuschemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen durch Baugeräte (Schiffe, sonstige Geräte)<br />

• Temporäre visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb (Schiffe, sonstige Geräte), hierdurch z. B. Veränderung von<br />

Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen<br />

• Temporäre Scheuchwirkungen für Tiere, im Seebereich insbesondere für Vögel <strong>und</strong> Meeressäuger<br />

• Temporäre Sperrungen des Baugebietes für andere Nutzer, hierdurch z. B. Auswirkungen auf die Fischerei <strong>und</strong><br />

Schifffahrt<br />

• Temporäre Schadstoff- <strong>und</strong> CO 2-Emission durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte, Veränderung der Luftgütesituation<br />

(Einsatz wassergefährdender Stoffe)<br />

• Temporäre Gewässertrübungen durch Sedimentaufwirbelungen bei der Kabelverlegung bzw. dem evtl. notwendigem<br />

Rückbau der Kabel<br />

• Kollisionsrisiko/Unfall<br />

• Temporäre Baustellenbeleuchtung<br />

• Temporärer Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle<br />

• Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />

Verlegung der Seekabelsysteme in den Seegewässern<br />

• Direkte Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />

• Temporäre optische <strong>und</strong> akustische Störungen von störungsempfindlichen Tierarten (Rastvögel <strong>und</strong> Meeressäuger)<br />

• Temporäre Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust<br />

• Temporäre Wirkungen auf das Landschaftsbild durch Verlegetechnik, durch Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen<br />

• Verluste von Wirbellosen <strong>und</strong> Fischen durch Verlegearbeiten (ggf. Rückbau)<br />

• Temporäre Veränderung des Lebensraumes für die aquatischen Gemeinschaften wie Makrophyto- <strong>und</strong> Makrozoobenthos,<br />

Fischfauna (einschließlich Laichplätze)<br />

• Temporäre Unterbrechung von Austauschbeziehungen<br />

• Temporäre Bildung von Trübungsfahnen<br />

• Temporäre Freisetzung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

• Temporäre Erhöhung oder Reduzierung der Sedimentation<br />

• Temporäre Veränderung der Morphologie/Sedimentstruktur<br />

• Wirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

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Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />

• Temporäre Beeinflussung von Strömungen, Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer, Änderung<br />

der Sedimentverteilungen (Sedimentumlagerungen, Auskolkungen u. ä.), Wirkung auf die Sedimentdynamik sowie<br />

Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-, Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />

Tab. 97:<br />

Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Wirkfaktor<br />

• Veränderung der Morphologie<br />

• Veränderung des Strömungsregimes (nur bei Deckelung, Abdeckung), der Sedimentverteilung (Sedimentumlagerungen,<br />

Auskolkungen u. ä.), der Sedimentdynamik, der Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-,<br />

Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />

• Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust, Habitatveränderung<br />

• Sperrungen, Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />

• Einbringung von Fremdmaterialen in das Sediment, Sedimentverluste, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />

• Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />

Tab. 98:<br />

Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Wirkfaktor<br />

Störungsfreier Betrieb<br />

• Stofffreisetzung aus dem Kabel <strong>und</strong> der Ummantelung, Armierung<br />

• Einflüsse auf die Temperaturverhältnisse im Sediment (<strong>und</strong> ggf. im Wasser), Erzeugung von Wärme, Auswirkungen<br />

auf Wasser <strong>und</strong> Boden; Beeinträchtigung von Tierlebensräumen in Kabelnähe<br />

• Erzeugung magnetischer Felder (Wanderbarriere)<br />

• Erzeugung elektrischer Felder (keine Auswirkungen zu erwarten)<br />

• Wirkungen von Kontroll- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten<br />

• Mögliche Wirkungen einer Temperaturerhöhung in der Umgebung der Kabel auf die Sedimentchemie, Fauna <strong>und</strong> Flora<br />

Betriebsstörungen, Reparaturarbeiten<br />

s. baubedingt (siehe Tab. 96)<br />

Witterungsbedingte Wirkungen, fremdverursachte Wirkungen<br />

• Freispülung der Kabel<br />

• Beschädigung der Kabel durch Fremdeinwirkung (vor allem Ankern, Fischerei oder bei anderen Bautätigkeiten)<br />

II.10.3 Zusammenfassende Darstellung der entscheidungsrelevanten Auswirkungen<br />

Die Hauptwirkungen des Vorhabens treten während der Bauphase auf <strong>und</strong> sind damit temporär (je<br />

nach Abschnitt <strong>und</strong> Technologie wenige Tage bis Wochen) <strong>und</strong> lokal begrenzt („Baustelle“ mit Wirkzone).<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Regenerationspotenzials für die Mehrzahl der betroffenen Biotop- <strong>und</strong> Habitatstrukturen<br />

ist eine kurz- bis mittelfristige Wiederherstellung der ökologischen Verhältnisse mit nur geringen<br />

Beeinflussungen (z.B. längere Regeneration langlebiger Muscheln des Benthos) zu prognostizieren.<br />

Maßgebliche Beeinflussungen der Schutzgüter Mensch, Klima / Luft <strong>und</strong> Landschaftsbild sind nicht zu<br />

erwarten, da die Hauptwirkungen baubedingt auftreten. Die wesentlichen schutzgutbezogenen Auswirkungen<br />

können für die Seekabeltrassenvarianten folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />

Schutzgut Menscenh, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

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Die vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten (Schiffskollision beim<br />

Verlegen oder Reparieren bzw. Störfälle von Baufahrzeugen <strong>und</strong> -maschinen), wirken sich in ihrer<br />

Gesamtheit überwiegend als geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut<br />

Mensch aus. Die Wirkungen sind hauptsächlich auf die Bauphase begrenzt <strong>und</strong> es treten klein- bis<br />

mittelräumige, in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie<br />

geringe Schadstoffemissionen auf. Wirkungen auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit werden nicht erwartet.<br />

Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken ist<br />

nicht möglich.<br />

Unterschiede zwischen den Varianten im Hinblick auf eine Vorzugstrasse ergeben sich nur für die<br />

Strelas<strong>und</strong>querungen. Dort kann es an den Trassen Off. V <strong>und</strong> VI gegenüber von Andershof <strong>und</strong><br />

Frankensiedlung zu geringfügigen Überschreitungen des Lärm-Immissions-Richtwertes kommen.<br />

Daher wird Off. IV als Vorzugsvariante benannt.<br />

Schutzgut Boden (Sediment)<br />

Die Mehrzahl der vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten, kann sich<br />

lediglich in Form von geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut Boden<br />

auswirken. Die stärksten strukturellen Veränderungen werden für <strong>Teil</strong>bereiche des Kabelgrabens erwartet.<br />

Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken<br />

ist nicht möglich.<br />

Die Gesamtwirkung einer Kabeltrassenvariante auf das Schutzgut Boden (Sediment) hängt von der<br />

Trassenlänge <strong>und</strong> der Bodenart im Kabelgraben sowie der unmittelbaren Umgebung ab. Je länger die<br />

Trasse, desto größer ist der durch Sedimentumlagerung <strong>und</strong> morphologische Veränderung betroffene<br />

<strong>Raum</strong>. Vom Feinkornanteil hängt ab, wie stark sich Verfrachtungen <strong>und</strong> Trübungen ausprägen. Mit<br />

diesen Informationen können für das Schutzgut Boden (Sediment) die Trassen Off. II oder Off. III als<br />

Vorzugstrassen im Arkonabecken identifiziert werden. Im Strelas<strong>und</strong> erweist sich die Trasse Off. IV<br />

als günstige Variante.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Die deutlichsten Auswirkungen für das Schutzgut Wasser sind durch Trübungen <strong>und</strong> Remobilisierungen<br />

im Zuge der seeseitigen Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese Wirkungen sind jedoch räumlich<br />

<strong>und</strong> zeitlich begrenzt, sowie für die Boddenbereiche mit natürlichen Ereignissen durch Sedimentaufwirbelung<br />

im Zuge von Sturm <strong>und</strong> Seegang vergleichbar.<br />

Die Auswirkungen der verschiedenen Varianten der Haupttrasse Nord <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong>querung auf das<br />

Schutzgut Wasser unterscheiden sich nicht voneinander, sodass keine Vorzugstrasse benannt werden<br />

kann.<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen lediglich geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

des Schutzgutes Klima / Luft. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige Luftschadstoffemissionen<br />

mit geringer Intensität auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen. Havariebedingte<br />

Wirkfaktoren können auch zu mittleren Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen, ihr Ausmaß<br />

lässt sich jedoch nicht quantifizieren.<br />

Für das Schutzgut Klima / Luft ergeben sich keine unterschiedlichen Auswirkungen hinsichtlich einer<br />

zu bevorzugenden Trassenvariante.<br />

Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen geringe bis mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

des Schutzgutes Landschaft / Landschaftsbild. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige,<br />

Seite 323/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie geringe Luftschadstoffemissionen<br />

auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen <strong>und</strong> in der Betriebsphase<br />

nur kurze Reparaturzeiträume betreffen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des langen Verlaufs in geringer Distanz zur Küste wird die Variante Off. I in Bezug auf das<br />

Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild als die Ungünstigste herausgestellt. Die Trasse mit der Anlandung<br />

Glowe (Off. II) ist wegen ihrer kürzeren Trassenlänge <strong>und</strong> Bauzeit die Vorzugstrasse unter den<br />

Hauptvarianten. Für die Trassenvarianten zur Strelas<strong>und</strong>querung sind keine unterschiedlichen Auswirkungen<br />

auf Landschaft oder Landschaftsbild erkennbar. Somit ist in diesem Zusammenhang keine<br />

Vorzugsvariante zu benennen.<br />

Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Beeinträchtigungen von Kulturgütern sind nicht zu erwarten, da bekannte Bodendenkmale voraussichtlich<br />

umgangen werden <strong>und</strong> für die Verdachtsflächen im Fall der Wahl als Vorzugstrasse mit dem<br />

Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen sowie ggf. vorbeugende Maßnahmen abgestimmt<br />

werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Lage von Verdachtsflächen für Bodendenkmale im Trassenkorridor, sind manche Varianten<br />

nicht als Vorzugstrasse geeignet. Im Verlauf der Trasse Off. I befindet sich eine Verdachtsfläche,<br />

weshalb den Varianten Off. II <strong>und</strong> Off. III der Vorzug bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter gegeben werden sollte. Allerdings liegt im Bereich der Trasse an der Wittower Fähre<br />

(Off. VII) eine weitere Verdachtsfläche für ein Bodendenkmal. Zur Strelas<strong>und</strong>querung ist Trasse Off. V<br />

am günstigsten, da in den Trassenverläufen von Off. IV zwei Verdachtsflächen <strong>und</strong> von Off. VI eine<br />

Verdachtsfläche liegen.<br />

Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

Biotoptypen<br />

Trasse Off. I quert im Vergleich zu den anderen Hauptvarianten Nord Off. II <strong>und</strong> Off. III die marinen<br />

Biotoptypen Blockgründe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke auf der längsten Strecke <strong>und</strong> wird daher nicht als<br />

Vorzugsvariante empfohlen. Die Trasse Off. II quert im Anlandungsbereich marine Blockgründe <strong>und</strong><br />

Off. III den Biotoptyp Geröllgr<strong>und</strong> auf annähernd gleich langen Streckenabschnitten.<br />

Die drei Strelas<strong>und</strong>querungen haben recht ähnliche Flächenanteile an den Biotoptypen Meeresboden<br />

mit schluffreichen Feinsanden <strong>und</strong> Geröllgr<strong>und</strong>. In den Trassenkorridoren von Off. IV <strong>und</strong> VI wurde<br />

jeweils ein schmaler Streifen Seegraswiese kartiert, im Anlandungsbereich von Off. V <strong>und</strong> VI bei Drigge<br />

fand sich eine Brackwassertauchflurfläche. Auf der Festlandsseite von Trasse Off. VI wurden Mergel-<br />

<strong>und</strong> Kreideplatten kartiert. Unter Berücksichtigung der Trassenlänge <strong>und</strong> damit der Länge der<br />

Querung von geschützten Biotoptypen ergibt sich Trasse Off. IV als konfliktärmste Variante.<br />

Makrophytobenthos<br />

Für die Anlage eines Kabelgrabens innerhalb von Makrophytenvorkommen, was vor allem im Strelas<strong>und</strong>,<br />

an der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Anlandungsbereich von Trasse Off. I <strong>und</strong> Off. II relevant ist, ist<br />

ein vorübergehender Bestandsverlust von Makrophyten zu erwarten. Diese Bestandsveränderungen<br />

werden als mittelfristig (Wiederbesiedlung), kleinräumig <strong>und</strong> mit hoher Intensität eingestuft. Insbesondere<br />

aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger St<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />

<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong> Ablagerungen<br />

des Sedimentes keine maßgeblichen Veränderungen in den Makrophytenvorkommen vollziehen.<br />

Havarien <strong>und</strong> Störfälle haben hinsichtlich möglicher Wirkungen auf die Makrophyten eine hohe<br />

Bedeutung, eine exakte Quantifizierung ist jedoch nicht möglich. Es wird diesbezüglich von einer sehr<br />

geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 324/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Im südlichen Arkonabecken ist der Trasse Off. III der Vorzug zu geben, da dort bei der aktuellen Beprobung<br />

keine Makrophytenvorkommen verzeichnet wurden. Durch die Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung<br />

können Makrophyten gleichermaßen beeinflusst werden, sodass keine Vorzugstrasse empfohlen<br />

wird.<br />

Makrozoobenthos<br />

Die Projektwirkungen resultieren vor allem aus der Resuspension von Sedimenten <strong>und</strong> aus temporären<br />

Habitatverlusten bzw. -veränderungen sowie aus Makrozoobenthosverlusten entlang der jeweiligen<br />

Seekabeltrasse <strong>und</strong> auf dem Arbeitsstreifen am Meeresboden durch Ausräumen, Überdecken<br />

bzw. Einbetten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verlegung <strong>und</strong> Nutzung der Seekabel<br />

keine dauerhafte Auswirkung auf benthische Sandbodengemeinschaften haben werden. Der baubedingte<br />

Verlust an benthischen Wirbellosen ist kurzzeitig <strong>und</strong> lokal (Kabelfurche) hoch. Die Regeneration<br />

der benthischen Tiergemeinschaften wird voraussichtlich ein bis fünf Jahre dauern. Bei langlebigen<br />

Muschelarten sind auch längere Zeiträume der Regeneration anzusetzen. Insgesamt werden infolge<br />

der kurz- bis mittelfristigen Regeneration mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abgeleitet.<br />

Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind im Falle von Schiffshavarien möglich, wenn es<br />

dabei zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt. Eine Konkretisierung oder Quantifizierung des<br />

havariebedingten Kollisionsrisikos ist nicht möglich.<br />

Im Verlauf der Hauptvarianten Nord konnten 10 (Off. I) bzw. 14 (Off. II/III) Arten der Roten Liste identifiziert<br />

werden. Die Auswertung ergab für die Trassen Off. II/III eine höhere Artenvielfalt, ausgedrückt<br />

durch die gef<strong>und</strong>ene Gesamtartenzahl <strong>und</strong> die mittlere Artenzahl pro Station, sowie eine höhere<br />

durchschnittliche Artendichte als für Variante Off. I. Somit wird aus den Hauptvarianten Nord hinsichtlich<br />

Makrozoobenthos die Trasse Off. I als Vorzugsvariante ausgewiesen. Die Auswertung für die<br />

Strelas<strong>und</strong>trassen ergab insgesamt 7 RL-Arten. Es ist davon auszugehen, dass aufgr<strong>und</strong> der Gegebenheiten<br />

keine gewichtigen Unterschiede zwischen den Varianten auftreten.<br />

Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Während der Verlegung der Seekabel sind bedingt durch Trübungsfahnen <strong>und</strong> durch die Hebung des<br />

Geräuschpegels Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen von Fischarten anzunehmen. Die Mehrzahl der baubedingten<br />

Störungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen sind als kleinräumig <strong>und</strong> temporär anzusehen. Für eine<br />

mögliche Beeinträchtigung des Laichgeschehens, ist mit kurzeitigen, mittelräumigen Wirkungen mit<br />

mittlerer Intensität zu rechnen, wenn die Bauphase in der Laichzeit erfolgt. Anlagebedingt entstehen<br />

keine Auswirkungen für die Fische, da die Verlegung der Seekabel in Tiefen erfolgt, in die auch grabende<br />

Fischarten nicht vordringen können. Der Betrieb des Kabelsystems (Verwendung von Drehstromsystemen)<br />

wird voraussichtlich keine spezifischen Auswirkungen auf Fische haben. Es werden<br />

insgesamt geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abgeleitet. Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />

sind als worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien möglich, wenn es dabei<br />

zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt.<br />

In den Kabeltrassenkorridoren Off. I bis III im Arkonabecken können keine Unterschiede in den Wirkungen<br />

auf die Fischfauna festgestellt werden. Jedoch wird aufgr<strong>und</strong> der Trassenlänge von Off. I <strong>und</strong><br />

der damit verb<strong>und</strong>enen baubedingt stärkeren Beeinflussung der Fischfauna den Hauptvarianten Off. II<br />

<strong>und</strong> Off. III der Vorzug gegeben. Im Strelas<strong>und</strong> kann bezüglich der Fischfauna keine Vorzugsvariante<br />

vorgeschlagen werden. Es wird von einem ähnlichen Bestand <strong>und</strong> ähnlichen Folgen der vorhabensbedingten<br />

Wirkungen ausgegangen.<br />

Rastvögel<br />

In den Rastgebieten ist infolge optischer <strong>und</strong> akustischer Störungen durch das Verlegeschiff eine Vergrämung<br />

von Rastvögeln zu erwarten. Da diese Effekte jedoch nur sehr kurzzeitig auftreten (Bauphase<br />

von einigen Wochen), wird es zu keinen maßgeblichen Beeinträchtigungen der Seevögel kommen.<br />

Seite 325/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Dabei muss beachtet werden, dass es sich um eine „wandernde“ Baustelle handelt, sodass jeweils<br />

nur radial um das Verlegeschiff die Wirkungen auftreten. Es ist die Umsetzung einer Bauzeitenbeschränkung<br />

für den Überwinterungszeitraum möglich, da in dieser Zeit witterungsbedingt eine Bauausführung<br />

nur schwierig umsetzbar ist. Baubedingt sind damit bei der Verlegung der Seekabel lediglich<br />

geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten. Der Betrieb des Kabelsystems wird<br />

keine Auswirkungen auf Seevögel besitzen. Große Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind als<br />

worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien möglich, wenn es dabei zum Austritt größerer<br />

Schadstoffmengen kommt.<br />

Die Trassen Off. I bis III sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für Rastvögel ähnlich zu bewerten, weshalb<br />

keine Vorzugsvariante abgeleitet wird. Aus Sicht des Schutzgutes Rastvögel ist Trasse Off. IV im Strelas<strong>und</strong><br />

aufgr<strong>und</strong> der nahe liegenden Kormorankolonie ungünstiger einzustufen als die Trassenvarianten<br />

Off. V <strong>und</strong> VI.<br />

Meeressäuger<br />

Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Schalleintrag während der Verlegephase zu geringen<br />

Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für das Schutzgut Meeressäuger führt. Dabei ist die Ausdehnung<br />

aufgr<strong>und</strong> der sehr guten Schallleitung im Wasserkörper nicht allein auf den unmittelbaren Bereich<br />

der Kabeltrasse beschränkt, sondern mittelräumig. Die Dauer der Auswirkung wird als kurzfristig<br />

angesehen. Eine unmittelbare physische Beeinträchtigung von Tieren ist insgesamt unwahrscheinlich.<br />

Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen wären im Falle des Eintritts des theoretischen worstcase-Szenarios<br />

zu erwarten (Kollision: Schiff-Verlegeschiff).<br />

Meeressäuger kommen in allen Trassenkorridoren unregelmäßig <strong>und</strong> selten vor. Die Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Meeressäuger wäre für alle Varianten gleich. Daher werden keine Aussagen zu<br />

Vorzugstrassen in den verschiedenen Untersuchungsgebieten getroffen.<br />

II.10.4 Darstellung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen<br />

Vorschlag von Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen<br />

A l l g e m e i n g ü l t i g e M a ß n a h m e n<br />

- Einsatz von technischen Geräten <strong>und</strong> Fahrzeugen, die die Emissionsgrenzwerte von Luftschadstoffen<br />

<strong>und</strong> Lärm einhalten. Neben den allgemeinen Vorschriften des BImSchG <strong>und</strong> der einschlägigen<br />

BImSchV ist hierbei insbesondere die TA-Lärm zu berücksichtigen.<br />

- Bauzeit auf einen möglichst kurzen Zeitraum minimieren <strong>und</strong> Synchronisation der Arbeiten mit<br />

ggf. anderen Eingriffen in die marine Umwelt.<br />

K a b e l t r a s s e i m S e e g e b i e t<br />

- Durchführung von Maßnahmen, die zur Vermeidung von Havarien <strong>und</strong> Schiffskollisionen beitragen<br />

(Sicherheitskonzept, Information in nautischen Nachrichten, Kennzeichnungs-, Umsetzungs<strong>und</strong><br />

Beleuchtungspflichten u.a.)<br />

- Vermeidung von projektbedingtem zusätzlichen Schiffsverkehr während der Bau-, Rückbau- <strong>und</strong><br />

Betriebsphase sowie vorrangige Nutzung von befahrenen Schiffsrouten (Meidung von bekannten<br />

Seevogelrastgebieten)<br />

- Das Verlegen der Seekabelsysteme sollte mittels des schonendsten Verfahrens, welches die<br />

geringstmöglichen Trübstofffahnen hervorruft, erfolgen.<br />

- Gebiete mit Steinfeldern oder Bereichen mit großen Steinen (FFH-Lebensraumtyp „Riffe“) sollten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 326/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


anhand einer Optimierung der Grob- <strong>und</strong> Feintrassierung umgangen werden<br />

- Verzicht auf die Entnahme von Steinen im Zuge der Bauarbeiten<br />

- Es wird eine Bauzeitenbeschränkung während der Laichzeit für Fische (besonders Hering – Januar<br />

bis Mitte Mai) <strong>und</strong> für rastende Seevögel von Anfang Dezember bis Ende April vorgeschlagen.<br />

- Bei der Planung der An- <strong>und</strong> Abfahrtswege zu den Einsatzgebieten sollten wichtige Vogellebensräume<br />

berücksichtigt werden. Eine Querung dieser sollte in Bündelung mit Schifffahrtswegen erfolgen.<br />

II.10.5 Zusammenfassende Beurteilung der umweltfachlichen Belange des Vorhabens<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach derzeitigem Planungsstand unter den Voraussetzungen<br />

der Erfüllung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung <strong>und</strong> –<br />

minderung sowie sonstiger gesetzlicher Maßgaben das Vorhaben Netzanbindung des Offshore-<br />

Windparks „ARCADIS Ost 1“ in den betreffenden Meeres- <strong>und</strong> Boddenbereichen im Gesamtergebnis<br />

gutachtlich als umweltverträglich bewertet werden kann. Dabei werden als räumliche Vorzugsvarianten<br />

für die im Rahmen der Untersuchung der umweltfachlichen Belange gegenübergestellten Alternativen<br />

die Hauptvariante Nord Off. II <strong>und</strong> als Variante der Strelas<strong>und</strong>querung Off. IV abgeleitet. Die<br />

Varianten Off. I <strong>und</strong> Off. VI sollten nicht weiter verfolgt werden. Im weiteren Planungsprozess (Verknüpfung<br />

mit einer Landkabeltrassenvariante) sind zur weiteren Optimierung einer umweltverträglichen<br />

räumlichen <strong>und</strong> technologischen Vorzugsvariante auch die Trassen Off. III <strong>und</strong> V zu berücksichtigen.<br />

Seite 327/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


III<br />

Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

III.1 Einführung zu den fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

III.1.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist als Bezugsraum für eine Verträglichkeitsprüfung das gesamte NATURA 2000-Gebiet<br />

heranzuziehen, um auf dieser Gr<strong>und</strong>lage die Konfliktanalyse für die Gesamtheit der Erhaltungs- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsziele des Schutzgebietes vornehmen zu können. Da das geprüfte Vorhaben jedoch nur<br />

einen <strong>Teil</strong>bereich der i.d.R. großräumigen Schutzgebiete betrifft, wird auch nur der innerhalb der Wirkreichweite<br />

des Vorhabens liegende <strong>Teil</strong> der Schutzgebiete bzw. die darin vorkommenden maßgeblichen<br />

Lebensräume <strong>und</strong> Arten detailliert berücksichtigt („detailliert untersuchter Bereich“, duB).<br />

Die durch das Projekt hervorgerufenen Auswirkungen betreffen in erster Linie den direkt durch die<br />

Bauarbeiten betroffenen Arbeitsbereich von r<strong>und</strong> 2 x 10 m Breite. Hier sind Beeinträchtigungen der<br />

Habitate <strong>und</strong> der daran geb<strong>und</strong>enen Arten unvermeidlich. Darüber hinaus treten Störwirkungen auf,<br />

die u. a. durch Wassertrübungen, Lärm, visuelle Unruhe einen zusätzlichen, größeren Wirkbereich<br />

haben <strong>und</strong> insbesondere zu Scheuchwirkungen bei Vögeln, Meeressäugern sowie Fischen führen<br />

können.<br />

In Bezug auf Meeressäuger ist nach Abgleich mit den projektspezifisch zu erwartenden Empfindlichkeiten<br />

ein beidseitiger Wirkraum von 500 m definiert, <strong>und</strong> für Rastvögel 2.000 m, während für alle<br />

weiteren Tierartengruppen sowie für Biotoptypen 100 m festgelegt wurden (vgl. Protokoll der Anlaufberatung<br />

zum ROV vom 08.10.2009).<br />

Durchgeführte Untersuchungen<br />

Es erfolgten verschiedene Gr<strong>und</strong>lagenuntersuchungen (GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST 2009a, b,<br />

VBW & NAUTIK Nord 2007):<br />

Erfassung der bathymetrischen Verhältnisse (Meeresbodentiefen)<br />

seismische Messungen zur Erk<strong>und</strong>ung des Untergr<strong>und</strong>aufbaus<br />

Messungen mit Seitensichtsonar (Side-Scan-Sonar, SSS) zur Untersuchung von Sediment<strong>und</strong><br />

Habitatstruktur des Meeresbodens.<br />

In Verbindung mit Videoaufnahmen des Meeresgr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> den vorgenommenen Beprobungen lassen<br />

sich aus diesen Erfassungen die Biotop- bzw. Lebensraumtypen ableiten (vgl. Kap. II.2.7).<br />

Weiterhin erfolgten Bestandsuntersuchungen zu einzelnen Tierartengruppen. Einzelheiten sind den<br />

entsprechenden Kapiteln zu Abschnitt II dieser Unterlage (umweltfachliche Belange) zu entnehmen.<br />

III.1.2 Datengr<strong>und</strong>lagen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

Die für die NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung benötigten Datengr<strong>und</strong>lagen entsprechen<br />

weitgehend denen der Unterlage zur Bewertung der umweltfachlichen Belange (siehe Abschnitt II,<br />

umweltfachliche Belange). Basis der Verträglichkeitsuntersuchung sind die aktuellen Standard-<br />

Datenbögen (StDB), abzurufen im Kartenportal<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php). Diese sind auch auf der aktuellen<br />

NATURA 2000-DVD M-V, Ausgabe März 2009, des LUNG MV zusammengestellt.<br />

Zusätzlich wird an dieser Stelle ein Auszug aus der zu verwendenden Literatur mitgeteilt:<br />

BALZER, S.; BOEDECKER, D. & U. HAUKE (2002):<br />

Interpretation, Abgrenzung <strong>und</strong> Erfassung der marinen <strong>und</strong> Küsten-Lebensraumtypen nach Anhang<br />

I der FFH-Richtlinie in Deutschland. Natur <strong>und</strong> Landschaft; 77/1: 20-28.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 328/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


HINWEISE ZUR ANWENDUNG DER §§ 18 UND 28 DES LANDESNATURSCHUTZGESETZES UND DER §§ 32 BIS 38<br />

DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES IN MECKLENBURG-VORPOMMERN:<br />

Gemeinsamer Erlass des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für<br />

Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei <strong>und</strong> des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau vom<br />

16.07.2002.<br />

LAMBRECHT, H. & J. TRAUTNER (2007):<br />

Fachinformationssystem <strong>und</strong> Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der<br />

FFH-VP – Endbericht zum <strong>Teil</strong> Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im<br />

Rahmen des Umweltforschungsplanes des B<strong>und</strong>esministeriums für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />

im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von<br />

K. KOCKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULE]. Hannover, Filderstadt.<br />

PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2004):<br />

Das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong> Verbreitung von Arten der FFH-<br />

Richtlinie. 2 Bde. Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz des BfN, Bonn-Bad Godesberg<br />

2004; Heft 69.<br />

Weiterhin werden IFAÖ (2005a, b) genutzt.<br />

Eine Mustergliederung einer Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

ist im „Gutachten zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsstudien in M-V“ enthalten (FROELICH &<br />

SPORBECK 2004, http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/ffh_gutachten.pdf). Die weiteren Ausführungen<br />

orientieren sich an dieser Gliederung. Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung beruht<br />

außerdem auf den aktuellen Regelwerken, wie BMVBW (2004), EBA (2007), FROE-<br />

LICH & SPORBECK (2006), LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) <strong>und</strong> weiterer Literatur (z. B. NABU/BFN<br />

2008).<br />

Bezüglich der Datengr<strong>und</strong>lagen zu den Vorkommen der Zielarten wird auf die Einleitungen zu den<br />

jeweiligen Bestandsdarstellungen der einzelnen Artengruppen verwiesen.<br />

Datenlücken<br />

Ein Defizit ergibt sich, da für die internationalen Schutzgebiete keine abschließend formulierten Erhaltungsziele<br />

vorliegen (s. Protokoll der Anlaufberatung zum ROV, 08.10.2010). Entsprechend des gegenwärtigen<br />

Verfahrensstandes ist im nachgelagerten Verfahren z. T. eine weitere Verdichtung der<br />

Bestandsuntersuchungen erforderlich.<br />

III.1.3 Methodik der NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

Nach § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V sowie § 34 Abs. 1 BNatSchG in Verb. mit Art. 6 FFH-RL erfordern<br />

Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen, die jedoch ein<br />

solches Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Projekten oder Plänen erheblich beeinträchtigen<br />

könnten, eine Prüfung der Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.<br />

Die Verpflichtungen der FFH-Richtlinie gelten auch für die Vogelschutzgebiete. Die Bestandteile,<br />

die für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes<br />

maßgeblich sind, sind aus den festgelegten Erhaltungszielen oder dem in einer Schutzgebietsverordnung<br />

festgelegten Schutzzweck abzuleiten. Die Beeinträchtigungen ergeben sich durch die vom Projekt<br />

ausgehenden Wirkfaktoren <strong>und</strong> ihren direkten sowie indirekten Auswirkungen auf die für die Erhaltungsziele<br />

oder den Schutzzweck des Gebietes maßgeblichen Bestandteile.<br />

Die marinen Kabeltrassenvarianten müssen teilweise durch NATURA 2000-Gebiete geführt werden<br />

(Vogelschutzgebiete <strong>und</strong> Fauna-Flora-Habitat-Gebiete), da sonst beispielsweise die Querung des<br />

Seite 329/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Strelas<strong>und</strong>es nicht möglich wäre. Auch einige der Landkabeltrassenvarianten verlaufen abschnittsweise<br />

in NATURA 2000-Gebieten:<br />

FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302)<br />

FFH-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302)<br />

FFH-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (DE 1544-302)<br />

FFH-Gebiet „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit Halbinseln <strong>und</strong> Schmaler Heide“ (DE 1547-302)<br />

FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE<br />

1747-301)<br />

Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401)<br />

Vogelschutzgebiet „Vorpommersche Boddenlandschaft <strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1542-<br />

401)<br />

„Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402)<br />

Daher ist eine Prüfung des Projektes entsprechend § 21 NatSchAG M-V in Verb. mit Artikel 6 Abs. 3<br />

<strong>und</strong> 4 der FFH-Richtlinie sowie Artikel 4 Abs. 4 Satz 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie erforderlich. Die<br />

Bezeichnung der gequerten Schutzgebiete <strong>und</strong> die der Schutzgebiete in der Nähe der Kabeltrassenkorridore<br />

findet sich ebenso wie die ermittelten Minimalabstände in Kap. I.2.1.<br />

Beschreibung der Bewertungsmethode zur Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

Aus den schutzgutbezogenen Wirkungsprognosen in Abschnitt 3 dieser Unterlage (Umweltfachliche<br />

Belange) ergibt sich, dass die wesentlichen Wirkungen des Projektes auf die Bauzeit beschränkt sind,<br />

sodass sich die Beurteilung möglicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen in der Regel auf die<br />

baubedingt auftretenden Wirkprozesse beschränken kann.<br />

Relevante anlagebedingte Auswirkungen sind nicht erkennbar, es erfolgt daher keine weitergehende<br />

Betrachtung.<br />

Auch mit nennenswerten betriebsbedingten Auswirkungen ist nicht zu rechnen. Bei Instandhaltungs<strong>und</strong><br />

Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen wie während der Bauphase auftreten, sie sind<br />

jedoch voraussichtlich auf kurze Strecken <strong>und</strong> auf eine kurze Zeit begrenzt. Da die Kabelanbindung<br />

durch Drehstromkabel erfolgen soll, werden sich mögliche Wirkungen wie Temperaturerhöhung <strong>und</strong><br />

magnetische Felder auf das unmittelbare Umfeld der Kabel (


enthalten. Die in den nachfolgenden beiden Kapiteln genannten Natura 2000-Gebiete sind im Ergebnis<br />

der Voruntersuchungen als die Gebiete, für die eine Beeinträchtigung nicht sicher auszuschließen<br />

ist, ermittelt worden (vgl. Scopingunterlage vom 29.06.2009).<br />

III.1.4.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) im Trassenbereich<br />

Eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren für folgende Schutzgebiete<br />

in dieser Unterlage, jedoch gebietsweise getrennt, durchgeführt:<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301)<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“<br />

(DE 1345-301)<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302)<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1544-302)<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302)<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />

Usedom“ (DE 1747-301)<br />

Einen Überblick über die laut Standarddatenbogen maßgeblichen FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> FFH-<br />

Arten gibt die nachfolgende Tabelle (Quelle: LUNG M-V).<br />

Tab. 99:<br />

Übersicht über die in den FFH-Gebieten vorkommenden FFH-LRT <strong>und</strong> –arten<br />

(Quelle: LUNG M-V)<br />

III.1.4.2 Vogelschutzgebiete (SPA) im Trassenbereich<br />

Eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren für folgende Schutzgebiete<br />

in dieser Unterlage, jedoch gebietsweise getrennt, durchgeführt:<br />

Vogelschutzgebiet „Binnenboden von Rügen“ (DE 1446-401)<br />

Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402)<br />

Das marine Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ wird aufgr<strong>und</strong> des Minimalabstandes<br />

zur Kabeltrasse von ca. 4,7 km, welcher größer als der weiteste bekannte Störabstand einer Rastvo-<br />

Seite 331/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


gelart ist (z. B. Seetaucher <strong>und</strong> Trauerente), nicht in die FFH-Voruntersuchung einbezogen. Für alle<br />

anderen in Kap. I.2.1 genannten <strong>und</strong> hier nicht aufgeführten Schutzgebiete ist eine Beeinträchtigung<br />

sicher auszuschließen.<br />

III.2 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-<br />

Gebiete der Offshore-Trassen Off. I, II, III nördlich der Insel Rügen<br />

III.2.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Erweiterung Libben,<br />

Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301)<br />

III.2.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1345-301 liegt der Standard-<br />

Datenbogen mit Ausfülldatum Dezember 2007 vor<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1345-301.pdf).<br />

Das GGB „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ wird unter der Nummer<br />

DE 1345-301 geführt. Im Februar 2010 erfolgte die Veröffentlichung einer dritten aktualisierten<br />

Liste von GGB für die kontinentale biogeografische Region im Amtsblatt der EU. Nun sind alle FFH-<br />

Gebietsvorschläge des Landes Mecklenburg-Vorpommern als GGB bestätigt, damit auch DE 1345-<br />

301 als eines der letzten. Die Fläche wird im StDB mit 7580 ha angegeben. Das Gebiet ist die seeseitige<br />

Erweiterung des GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301) <strong>und</strong> umfasst die Riffe,<br />

die sich nach Norden, nach Westen <strong>und</strong> nach Osten um das Kap Arkona erstrecken. Es liegt mit einem<br />

Anteil von 1% im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“.<br />

Vorbelastung<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen sind im StDB für das Gebiet 1345-301 nur „außerhalb des Gebietes“ aufgelistet.<br />

Genannt sind dort u. a. Berufsfischerei, stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze), Angelsport/Angeln,<br />

Sand- <strong>und</strong> Kiesabbau <strong>und</strong> Freizeit <strong>und</strong> Tourismus.<br />

Erhaltungsziel des Schutzgebietes<br />

Laut Standard-Datenbogen handelt es sich bei dem Gebiet DE 1345-301 um ein „repräsentatives<br />

Vorkommen von FFH-LRT <strong>und</strong> -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT; Häufung von FFH-<br />

LRT; Verbindungsfunktion; großflächige Komplexbildung; weitgehend ungestörte Biotop- <strong>und</strong> Habitatentwicklung“.<br />

Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />

<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />

I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 100 <strong>und</strong> Tab. 101).<br />

Verbindliche Erhaltungsziele werden erst mit der Erarbeitung der Managementpläne zur Verfügung<br />

stehen. Aus dem Standard-Datenbogen sind folgende allgemeine Erhaltungsziele abzuleiten: „Erhaltung<br />

<strong>und</strong> Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art Kegelrobbe <strong>und</strong> ihrer<br />

Habitate“ <strong>und</strong> „Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art<br />

Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> seiner Habitate“.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 332/711<br />

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Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />

Tab. 100:<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow<br />

<strong>und</strong> Arkona“<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Repräsentativität<br />

Relative Fläche<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilung<br />

1160 Flache große Meeresarme <strong>und</strong> –buchten<br />

(Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)<br />

8 D<br />

1170 Riffe 56 A B A<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Die Schutzgebiete dienen weiterhin dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />

Tab. 101 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />

Tab. 101:<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow<br />

<strong>und</strong> Arkona“<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Säuger<br />

Angaben laut<br />

Standard-<br />

Datenbogen*<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i P Durchzug<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolation Gesamt<br />

Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i P Durchzug<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1345-301 „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow <strong>und</strong> Arkona“ sind keine weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL<br />

<strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden Zugvögel).<br />

Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

Einen Managementplan für das FFH-Gebiet gibt es nicht.<br />

Funktionale Beziehungen der Schutzgebiete zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Das betrachtete Gebiet bildet eine räumliche Einheit mit dem GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“.<br />

Dies kommt besonders durch die Kontinuität des LRT 1170 Riffe zum Ausdruck, darüber hinaus<br />

durch das gemeinsame Arteninventar. Seeh<strong>und</strong>, Kegelrobbe <strong>und</strong> Schweinswal haben einen großen<br />

Aktionsradius, durchwandern eine Vielzahl an Meeresgebieten <strong>und</strong> halten sich daher zeitweise auch<br />

in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />

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III.2.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für Meeressäuger<br />

relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />

Wirkzone bezüglich der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen<br />

Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen.<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die voraussichtlich betroffenen Erhaltungsziele werden durch Verschneidung der Bestandsdaten mit<br />

der Reichweite der für sie relevanten Wirkfaktoren des Projektes ermittelt.<br />

Die Trasse Off III quert den südlichsten Bereich des GGB auf einer Länge von ca. 818 m.<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungen (vgl. Kap. II.2.8, Bestandsdarstellung Biotoptypen) ist festzustellen,<br />

dass innerhalb des duB geringe Anteile des FFH-Lebensraumtyps 1170 vorkommen. Diese stellen<br />

Verdachtsflächen dar. Diese Bereiche werden in der nachfolgenden Detailkarte (Abb. 111) dargestellt.<br />

Abb. 111:<br />

Präzisierte Binnendifferenzierung der Verdachtsflächen FFH-LRT 1170 an der Anlandung<br />

Juliusruh (Off. III)<br />

Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Im Standard-Datenbogen sind zwei signifikant vorkommende, marine Arten des Anhangs II der FFH-<br />

RL verzeichnet.<br />

Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Meeressäuger<br />

wird auf Kap. II.2.13.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Meeressäuger). Kegelrobbe <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong> sind<br />

im Schutzgebiet auf dem Durchzug <strong>und</strong> nahrungssuchend anzutreffen. Ebenso wie für das als nicht<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 334/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


signifikant eingestufte Vorkommen des Schweinswals im angrenzenden Gebiet DE 1346-301 gilt für<br />

alle Meeressäuger, dass der duB als kleiner <strong>Teil</strong>bereich der gesamten Schutzgebietsfläche nur sporadisch<br />

durchwandert wird.<br />

III.2.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Unmittelbare Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL treten nicht auf, da<br />

bei den Kartierungen des Meeresbodens Verdachtsflächen für den Lebensraumtyp „Riffe“ lediglich am<br />

Rand der 100 m-Wirkzone kartiert wurden. Der Abstand zur Achse der Kabeltrasse beträgt mindestens<br />

40 m. Im duB herrschen ansonsten Feinsand <strong>und</strong> Schluff vor. Eine projektbedingte Beeinflussung<br />

der Riffsverdachtsflächen sowie deren Charakterarten (z.B. Sedimentation von Feinmaterial auf Bänken<br />

der Miesmuschel Mytilus edulis) durch Sedimentation baubedingt aufgewirbelter Feinbestandteile<br />

des Sediments kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Durch eine geringfügige Verschiebung der<br />

Trasse Off III im Rahmen der Feintrassierung <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

bzw. Minimierung von Projektwirkungen können Beeinträchtigungen der Riffsverdachtsflächen<br />

im FFH-Gebiet u.U. vermieden werden (vgl. die in Bezug auf das GGB „Jasm<strong>und</strong>“ beschriebene Maßnahme<br />

zur Schadensbegrenzung, vgl. Kap. III.2.3.4).<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />

Wirkprozess<br />

Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />

Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />

Organismen (z. B. Muscheln)<br />

Entstehung von Wassertrübungen<br />

Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />

oder Sedimentbedeckung<br />

Ausweichreaktionen von Fischen<br />

Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffen<br />

Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />

Nährstoffe, Schwermetalle)<br />

Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />

Durch das Einbringen der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers<br />

<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />

(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />

das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />

der FFH-Lebensraumtypen nicht auszuschließen.<br />

Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />

schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />

verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />

<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />

Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />

Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />

Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange, vgl. Kap.II.3.3)<br />

Seite 335/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


dargestellt. Zusammenfassend kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung<br />

von submarinen Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (weinige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im<br />

Bereich der Kabelfurche (bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis<br />

ca. 50 m Entfernung) auftreten.<br />

Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />

schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (HA-<br />

GENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben benthisch<br />

lebender Tiere führen.<br />

Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />

sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />

zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />

<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />

Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />

Schwebstoffkonzentrationen betrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />

<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />

<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />

Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />

den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Lebensraumtyps „Riffe“ (Verdachtsflächen) <strong>und</strong> seiner Charakterarten<br />

treten demzufolge nicht auf.<br />

Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von als signifikant eingestuften<br />

Arten nicht auszuschließen. Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung<br />

detailliert betrachtet:<br />

Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />

Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />

In der Konfliktanalyse werden beide Säugerarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der vergleichbaren<br />

Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der<br />

Morphologie<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten <strong>und</strong><br />

Makrozoobenthos resultierende indirekte Verringerung<br />

der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungswerte<br />

aus vergleichbaren Vorhaben anzunehmenden Verlegegeschwindigkeiten halten sich<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 336/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere<br />

Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes dieser Art gestört werden. Durch die<br />

Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung tritt eine kurz- bis mittelfristige<br />

(aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna ein, was zur<br />

Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte. Diese sind Nahrungsopportunisten. Das<br />

Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt.<br />

Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung eintritt, da Robben oft längere<br />

Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere Areale ausweichen können. Die Ausdehnung<br />

der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen<br />

sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die<br />

diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />

Bestandteil des FFH-Gebietes „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong><br />

Arkona“ <strong>und</strong> des nicht direkt betroffenen Gebietes „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ auszuschließen.<br />

Wirkfaktor<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkungen<br />

Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />

et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />

2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />

wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />

<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />

Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />

sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />

schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />

ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />

von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />

BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />

<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />

Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />

abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />

<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflus-<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


sung allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />

Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen<br />

(insbesondere am Meeresboden lebender Fischarten)<br />

resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten<br />

(vgl. Kap. II.3.13).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />

durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />

Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />

Wirkfaktor<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie<br />

ggf. Rückbau der Kabeltrasse<br />

Wirkprozess<br />

gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase<br />

Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />

erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u. U. Schadstoffemissionen<br />

sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />

(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />

Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />

den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />

verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />

Zusammenfassende Beurteilung<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />

seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die diesen Bereich sporadisch<br />

durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil des<br />

FFH-Gebietes „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ auszuschließen.<br />

III.2.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />

konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />

noch nicht feststehen.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 338/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich ein Erfordernis<br />

für spezifische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (vgl. die in Bezug auf das GGB „Jasm<strong>und</strong>“<br />

beschriebene Maßnahme zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung, vgl. Kap. III.2.3.4).<br />

Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />

Maßnahme: Feintrassierung außerhalb des Einwirkungsbereiches auf Riff-Verdachtsflächen<br />

Die im nachgelagerten Verfahren festzulegende Feintrassierung erfolgt so, dass auch mittelbare Beeinträchtigungen,<br />

insbesondere durch die Ablagerung baubedingt aufgewirbelter Sedimente, aufgr<strong>und</strong><br />

des zu bestimmenden Mindestabstandes sicher auszuschließen sind. Durch eine geringfügige Verschiebung<br />

der Trasse Off. III <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. Minimierung<br />

von Projektwirkungen kann gewährleistet werden, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des LRT „Riffe“ im FFH-Gebiet „„Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong><br />

Arkona“ kommt.<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf<br />

die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />

III.2.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf die betrachteten<br />

Schutzgebiete zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />

- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />

Die Trassenvariante Off. III liegt in größerer Entfernung zu diesen Projekten, sodass ein Zusammenwirken<br />

mit diesen Projekten, die weit außerhalb des hier betrachteten Schutzgebietes geplant sind,<br />

sicher ausgeschlossen werden kann.<br />

In der Tromper Wiek liegen 4 in Abbau befindliche Lagerstätten, wobei der Abbaubetrieb in der Lagerstätte<br />

„Tromper Wiek III“ z. Zt. ruht. Die Sedimententnahmen beschränken sich i. d. R. auf 1 bis 1,5<br />

Std. pro Tag. Die Auswirkungen der Sedimententnahmen in der Tromper Wiek wirken i. d. R. kleinräumig<br />

<strong>und</strong> erreichen weitgehend nicht den Wirkraum der Seekabeltrasse. Ein kumulatives Beeinträchtigungspotenzial<br />

im Zuge bau- <strong>und</strong> betriebsbedingter Lärmemissionen <strong>und</strong> optischer Unruhe<br />

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durch Wasserfahrzeuge, das zur Scheuchwirkung für Robben führt, kann hingegen nicht sicher ausgeschlossen<br />

werden. Aufgr<strong>und</strong> der Kurzzeitigkeit des Abbaubetriebes <strong>und</strong> der seltenen Anwesenheit<br />

von Meeressäugern in der Tromper Wiek ist jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen von Kegelrobben<br />

<strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>en zu rechnen.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />

Schutzgebietes zu erwarten.<br />

III.2.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow“ (DE 1346-301)<br />

III.2.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1346-301 liegt der Standard-Datenbogen mit<br />

Ausfülldatum Mai 2004 vor<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1346-301.pdf).<br />

Das GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301) umfasst auch Landbereiche. Die lang<br />

gestreckte, charakteristische Steilküstenformation beginnt bei Dranske mit einem kleinen Kliff <strong>und</strong><br />

findet mit der mächtigen Steilküste von Kap Arkona ihren Höhepunkt. Den Klippen sind Geröll- <strong>und</strong><br />

Blockpackungen vorgelagert. 88% des Gebietes werden vom Meer eingenommen.<br />

Das FFH-Gebiet „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ DE 1346-301 ist 1.850 ha groß. Das<br />

Gebiet ist mit einem Anteil von 8% als Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ geschützt <strong>und</strong> zu 7% als<br />

Naturschutzgebiet „Nordufer Wittow mit Hohen Dielen“.<br />

Vorbelastung<br />

Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB für das<br />

Gebiet 1346-301 „Beschränkung oder Forcierung natürlicher Erosionsprozesse der Steilküste, Intensivierung<br />

ungelenkter Freizeitnutzungen (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />

Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Anteile des Gebietes an<br />

Landlebensräumen ist die Bedeutung der Nutzungen für das marine Untersuchungsgebiet nicht immer<br />

gegeben. Eine Übersicht über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt die nachfolgende Tab. 102.<br />

Tab. 102:<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Steilküste<br />

<strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT)<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

608 Camping- <strong>und</strong> Caravanplätze B k.A. -<br />

620 Sport <strong>und</strong> Freizeit (outdoor-Aktivitäten) C k.A. 0<br />

720 Trittbelastung (Überlastung durch Besucher) A k.A. -<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 340/711<br />

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Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

900 Erosion A k.A. +<br />

Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering, k.A. keine Angabe<br />

Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Das Gebiet DE 1346-301 stellt die größte, weitgehend zusammenhängende Riffstruktur im deutschen<br />

<strong>Teil</strong> der Ostsee dar. Abgesehen von Küstenschutzmaßnahmen am Hals des Bugs bei Dranske weisen<br />

die Riffe einen sehr guten naturnahen Zustand auf.<br />

Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />

<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />

I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 103 <strong>und</strong> Tab. 104).<br />

Verbindliche Erhaltungsziele werden erst mit der Erarbeitung der Managementpläne zur Verfügung<br />

stehen. Aus dem Standard-Datenbogen ist folgendes allgemeine Erhaltungsziel abzuleiten: „Erhaltung<br />

<strong>und</strong> Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art Kegelrobbe <strong>und</strong> ihrer Habitate“.<br />

Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />

Tab. 103:<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Repräsentativität<br />

Relative Fläche<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilung<br />

1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung<br />

durch Meerwasser<br />

16 C C B C<br />

1170 Riffe 72 A C A B<br />

1210 Einjährige Spülsäume < 1 A C B B<br />

1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 A C B B<br />

1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />

Küsten mit Vegetation<br />

2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation<br />

(Graudünen)<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />

3 A B A A<br />

< 1 B C C C<br />

< 1 C C C C<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 2 B C B C<br />

Seite 341/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMIS-<br />

SION (1997)<br />

Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Das Schutzgebiet dient weiterhin dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />

Tab. 104 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />

Tab. 104:<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Säuger<br />

Angaben laut<br />

Standard-<br />

Datenbogen*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolation Gesamt<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V Durchzug C A B B<br />

Schweinswal (Phocoena phocoena) i P nichtziehend<br />

D<br />

Amphibien<br />

Rotbauchunke (Bombina bombina) i= 11-50 C B B B<br />

Kammmolch (Triturus cristatus) i= 11-50 C B C C<br />

Legende:<br />

nichtziehend:<br />

auf dem Durchzug:<br />

Populationsgröße:<br />

(i = Individuen)<br />

Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />

Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />

genutzt<br />

C: häufig, große Population (common)<br />

R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />

V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />

P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1346-301 „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“sind keine<br />

weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden<br />

Zugvögel).<br />

Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck im<br />

StDB 1346-301 sehr allgemein formuliert als „Erhalt der freien Küstendynamik, mariner <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen<br />

sowie Wald-LRT“. Einen Managementplan gibt es nicht.<br />

Funktionale Beziehungen der Schutzgebiete zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 342/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Das betrachtete Gebiet bildet eine räumliche Einheit mit dem angrenzenden Gebiet „Erweiterung Libben,<br />

Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“. Dies kommt besonders durch die Kontinuität<br />

des LRT 1170 Riffe zum Ausdruck, darüber hinaus durch das gemeinsame Arteninventar. Seeh<strong>und</strong>,<br />

Kegelrobbe <strong>und</strong> Schweinswal haben einen großen Aktionsradius, durchwandern eine Vielzahl an<br />

Meeresgebieten <strong>und</strong> halten sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung auf.<br />

III.2.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für Meeressäuger<br />

relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />

Wirkzone bezüglich der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen<br />

Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen.<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die voraussichtlich betroffenen Erhaltungsziele werden durch Verschneidung der Bestandsdaten mit<br />

der Reichweite der für sie relevanten Wirkfaktoren des Projektes ermittelt.<br />

Die Trasse Off III verläuft vollständig außerhalb des GGB. Lediglich die 2 km-Wirkzone, die für die hier<br />

maßgeblichen Lebensräume <strong>und</strong> Arten nicht relevant ist, reicht bis in das Gebiet hinein.<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Mindestentfernung der Kabeltrasse zum GGB von r<strong>und</strong> 1.300 m <strong>und</strong> den bekannten<br />

Reichweiten von beispielsweise Trübungsfahnen bei der Kabelverlegung sind Beeinträchtigungen des<br />

FFH-Lebensraumtyps 1170 auszuschließen. Wesentliche Einflüsse sind faktisch nur im Stör- bzw.<br />

Kollisionsfall denkbar. In der nachfolgenden Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen<br />

bleiben daher Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen außer Betracht.<br />

Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Die im Standard-Datenbogen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen eine signifikante<br />

marine Art <strong>und</strong> 2 Arten, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en<br />

sind. Rotbauchunke <strong>und</strong> Kammmolch leben nicht in marinen Lebensräumen (Kammmolch z. B. in<br />

Kleingewässern) <strong>und</strong> können demnach nicht von Projektwirkungen betroffen werden.<br />

Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Meeressäuger<br />

wird auf Kap. II.2.13.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Meeressäuger). Die Kegelrobbe ist laut StDB<br />

im Schutzgebiet sehr selten auf dem Durchzug anzutreffen. Ebenso wie für das als nicht signifikant<br />

eingestufte Vorkommen des Schweinswals gilt für alle Meeressäuger, dass der duB als kleiner <strong>Teil</strong>bereich<br />

der gesamten Schutzgebietsfläche nur sporadisch durchwandert wird.<br />

III.2.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von als signifikant eingestuften<br />

Arten nicht auszuschließen. Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung<br />

detailliert betrachtet:<br />

Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />

Seite 343/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der<br />

Morphologie<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten <strong>und</strong><br />

Makrozoobenthos resultierende indirekte Verringerung<br />

der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungswerte<br />

aus vergleichbaren Vorhaben anzunehmenden Verlegegeschwindigkeiten halten sich<br />

die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere<br />

Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes dieser Art gestört werden. Durch die<br />

Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung tritt eine kurz- bis mittelfristige<br />

(aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna ein, was zur<br />

Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte. Diese sind Nahrungsopportunisten. Das<br />

Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt.<br />

Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung eintritt, da Robben oft längere<br />

Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere Areale ausweichen können. Die Ausdehnung<br />

der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen<br />

sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die<br />

diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />

Bestandteil des FFH-Gebietes „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ auszuschließen.<br />

Wirkfaktor<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkungen<br />

Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />

et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />

2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />

wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />

<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 344/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />

sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />

schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />

ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />

von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />

BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />

<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />

Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />

abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />

<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />

allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />

Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen<br />

(insbesondere am Meeresboden lebender Fischarten)<br />

resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten<br />

(vgl. Kap. II.3.13).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />

durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />

Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />

Wirkfaktor<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie<br />

ggf. Rückbau der Kabeltrasse<br />

Wirkprozess<br />

gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase<br />

Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />

erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u. U. Schadstoffemissionen<br />

sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />

(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />

Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />

den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />

verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />

Zusammenfassende Beurteilung<br />

Seite 345/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> der Entfernung der<br />

Kabeltrasse zum GGB von mindestens 1.300 m sowie des seltenen bis sehr seltenen Vorkommens<br />

von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind<br />

erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil des FFH-Gebietes „Steilküste<br />

<strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ auszuschließen.<br />

III.2.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />

konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />

noch nicht feststehen.<br />

Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />

Erfordernis für spezifische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (vgl. die in Bezug auf das GGB<br />

„Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ beschriebene Maßnahme zur<br />

Schadensbegrenzung, vgl. Kap. III.2.1.4).<br />

Folgende Maßnahme zur Schadensbegrenzung wird vorgeschlagen:<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf<br />

die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />

III.2.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf die betrachteten<br />

Schutzgebiete zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />

- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />

Die Trassenvariante Off. III liegt in größerer Entfernung zu diesen Projekten, sodass ein Zusammenwirken<br />

mit diesen Projekten, die weit außerhalb des hier betrachteten Schutzgebietes geplant sind,<br />

sicher ausgeschlossen werden kann.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 346/711<br />

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In der Tromper Wiek liegen 4 in Abbau befindliche Lagerstätten, wobei der Abbaubetrieb in der Lagerstätte<br />

„Tromper Wiek III“ z. Zt. ruht. Die Sedimententnahmen beschränken sich i. d. R. auf 1 bis 1,5<br />

Std. pro Tag. Die Auswirkungen der Sedimententnahmen in der Tromper Wiek wirken i. d. R. kleinräumig<br />

<strong>und</strong> erreichen weitgehend nicht den Wirkraum der Seekabeltrasse. Ein kumulatives Beeinträchtigungspotenzial<br />

im Zuge bau- <strong>und</strong> betriebsbedingter Lärmemissionen <strong>und</strong> optischer Unruhe<br />

durch Wasserfahrzeuge, das zur Scheuchwirkung für Robben führt, kann hingegen nicht sicher ausgeschlossen<br />

werden. Aufgr<strong>und</strong> der Kurzzeitigkeit des Abbaubetriebes <strong>und</strong> der seltenen Anwesenheit<br />

von Meeressäugern in der Tromper Wiek ist jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen von Kegelrobben<br />

zu rechnen.<br />

Auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />

Schutzgebietes zu erwarten.<br />

III.2.3 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-<br />

302)<br />

III.2.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum<br />

05.2004 vor http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1447-302.pdf).<br />

Laut Standard-Datenbogen handelt es sich um ein „einzigartiges, mit einer komplexen Naturausstattung<br />

versehenes Gebiet mit ausgedehnten Buchenwäldern, Quell-, Kessel- <strong>und</strong> Versumpfungsmooren,<br />

Kleingewässern <strong>und</strong> Bächen sowie einer einmaligen Kreide-Steilküste“.<br />

Das FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ wurde im Rahmen der Vorschlagsliste der 3. Tranche zur Umsetzung der<br />

FFH-Richtlinie in M-V (Mai 2004) inhaltlich konkretisiert. In der aktuellen Liste wird das 3.622 ha große<br />

Gebiet unter der Nummer DE 1447-302 geführt. Das Gebiet ist Bestandteil des Nationalparks „Jasm<strong>und</strong>“<br />

(85%) <strong>und</strong> des Landschaftsschutzgebietes „Ostrügen“ (8%).<br />

Ca. 26% des Schutzgebietes entfallen auf Meeresgebiete <strong>und</strong> –arme, wovon der Lebensraumtyp „Riffe“<br />

den größten Anteil aufweist.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl <strong>und</strong> vermehrt, hervorragender Ausprägung von FFH-LRT in einer naturräumlichen<br />

Haupteinheit stellt das Gebiet einen wichtigen <strong>Teil</strong> einer Verb<strong>und</strong>achse innerhalb des kohärenten<br />

Netzes NATURA 2000 dar. Das Gebiet besitzt besondere geologische <strong>und</strong> morphologische Bildungen,<br />

die naturraumtypische Lebensräume ausbilden <strong>und</strong> ist ein wichtiges Element der rügenschen<br />

Küstenlandschaft der Moränengebiete. Stein- <strong>und</strong> blockreicher Strand <strong>und</strong> vorgelagertes Flachwassergebiet<br />

sind charakteristische Strukturen der Steilküsten der Insel Rügen, die durch Küstengewässer<br />

einen Biotopverb<strong>und</strong> aufweisen (beispielsweise für potenzielle Nutzung durch die Kegelrobbe).<br />

Die Güte <strong>und</strong> Bedeutung wird weiterhin durch die vorhandenen repräsentativen <strong>und</strong> Schwerpunktvorkommen<br />

von FFH-LRT <strong>und</strong> -Arten, durch die Vorkommen von FFHLRT <strong>und</strong> -Arten an der Verbreitungsgrenze,<br />

durch die Häufung von prioritären FFH-LRT, -LRT <strong>und</strong> -Arten, durch großflächige Komplexe<br />

sowie ungestörte Biotop- <strong>und</strong> Habitatentwicklung bestimmt.<br />

Vorbelastung<br />

Seite 347/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB folgende<br />

Faktoren genannt: „Beschränkung oder Forcierung natürlicher Erosionsprozesse der Steilküste, Intensivierung<br />

ungelenkter Freizeitnutzungen im Bereich des Kliffs (jeweils soweit erheblich wirkend)“.<br />

Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Anteile des Gebietes an<br />

Landlebensräumen ist die Bedeutung der Nutzungen für das marine Untersuchungsgebiet nicht immer<br />

gegeben. Eine Übersicht über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 105.<br />

Tab. 105:<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“<br />

(Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT)<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

210 Berufsfischerei C 10 0<br />

230 Jagd B 40 0<br />

Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering, k.A. keine Angabe<br />

Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />

<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />

I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 106).<br />

Verbindliche Erhaltungsziele werden erst mit der Erarbeitung der Managementpläne zur Verfügung<br />

stehen. Laut Standard-Datenbogen sind folgende Hinweise zu Erhaltungszielen zu nennen: Erhalt der<br />

freien Küstendynamik; Erhalt mariner <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen mit charakteristischen FFH-Arten.<br />

Es können folgende Erhaltungsziele abgeleitet werden, soweit sie für die Verträglichkeitsprüfung relevant<br />

sein könnten (gutachtliche Sicht):<br />

- Erhalt küstennaher Meeresgewässer mit aufragenden Hartsubstraten mit ihrem charakteristischen<br />

Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender<br />

Nutzungen<br />

- Erhält von Geröll- <strong>und</strong> Kiesstränden mit andauernder salztolerante, nitrophiler Vegetation <strong>und</strong><br />

ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar, insbesondere durch Vermeidung von Schadstoff<strong>und</strong><br />

Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (u. a. Vertritt)<br />

- Erhalt von Fels- <strong>und</strong> Steilküstenkomplexen der Ostseeküste mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />

durch Vermeidung von gefährdenden Nutzungen <strong>und</strong> Maßnahmen (u. a. Bebauung,<br />

Küstenschutzmaßnahmen, Inanspruchnahme durch Nutzungen bis an die Abbruchkante),<br />

Besucherlenkung erforderlich<br />

- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für die Kegelrobbe insbesondere<br />

durch die Sicherung störungsarmer Küstengewässer, störungsfreier Block- <strong>und</strong> Sandstrände sowie<br />

sonstiger Uferbereiche, Minimierung der Gewässerverschmutzung <strong>und</strong> von Beifängen<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 348/711<br />

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- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der Lebensräume charakteristischer Arten wie Bachneunauge, Rotbauchunke,<br />

Kammmolch, Bauchige Windelschnecke <strong>und</strong> Frauenschuh.<br />

Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />

Tab. 106:<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“, die im Standard-Datenbogen enthalten sind<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Relative<br />

Fläche<br />

Repräsentativität<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilung<br />

1170 Riffe 23 A C A B<br />

1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 B C B B<br />

1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />

Küsten mit Vegetation<br />

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit<br />

benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />

3 A B A A<br />

< 1 C C B C<br />

< 1 C C B C<br />

3160 Dystrophe Seen <strong>und</strong> Teiche < 1 A C B B<br />

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation<br />

des Ranunculion fluitantis <strong>und</strong> des Callitriche-Batrachion<br />

6210(*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen <strong>und</strong> deren Verbuschungsstadien<br />

(Festuco-Brometalia)<br />

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen<br />

<strong>und</strong> tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)<br />

< 1 A C A A<br />

< 1 A C B B<br />

< 1 B C B B<br />

7140 Übergangs- <strong>und</strong> Schwingrasenmoore < 1 A C B B<br />

7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) < 1 A C A A<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 3 A C B A<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 42 A C B A<br />

9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald<br />

(Cephalanthero-Fagion)<br />

2 A C B A<br />

9180* Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 1 A C B A<br />

91D0* Moorwälder < 1 A C B B<br />

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus<br />

excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion<br />

albae)<br />

1 A C A A<br />

Seite 349/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


* = prioritär eingestufter Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen<br />

siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />

Tab. 107 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />

Tab. 107:<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Säuger<br />

Angaben laut<br />

Standard-<br />

Datenbogen<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolation Gesamt<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V Durchzug C B B C<br />

Fische<br />

Bachneunauge (Lampetra planeri) i P nichtziehend<br />

Amphibien<br />

C B C C<br />

Rotbauchunke (Bombina bombina) i= 501-1000 C B B B<br />

Kammmolch (Triturus cristatus) i= 251-500 C B C B<br />

Wirbellose<br />

Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)<br />

i R nichtziehend<br />

C B C C<br />

Pflanzen<br />

Frauenschuh (Cypripedium calceolus) i= 51-100 C C B B<br />

Legende:<br />

nichtziehend:<br />

auf dem Durchzug:<br />

Populationsgröße:<br />

(i = Individuen)<br />

Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />

Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />

genutzt<br />

C: häufig, große Population (common)<br />

R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />

V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />

P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1447-302 „Jasm<strong>und</strong>“ sind keine weiteren Arten genannt<br />

(auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden Zugvögel).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 350/711<br />

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Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der Schutzzweck im StDB<br />

sehr allgemein formuliert als „Erhalt der freien Küstendynamik; Erhalt mariner <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen<br />

mit charakteristischen FFH-Arten“. Nach IBU (2009) ist für das FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ kein Managementplan<br />

vorhanden.<br />

Der terrestrische Bereich des Schutzgebietes ist im dUB als Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ ausgewiesen.<br />

Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Das betrachtete Gebiet ist durch das gemeinsame Arteninventar, d. h. durch das Vorkommen der<br />

Kegelrobbe, mit den beiden am gegenüberliegenden Ufer der Tromper Wiek gelegenen Schutzgebieten<br />

der Halbinsel Wittow verb<strong>und</strong>en. Die Kegelrobbe hat einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> durchwandert<br />

eine Vielzahl an Meeresgebieten <strong>und</strong> hält sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />

III.2.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />

relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />

Wirkzone bezüglich der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen<br />

Untersuchungsräume orientieren sich an den diesen Wirkräumen.<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die Trasse Off. II führt westlich am GGB vorbei. Geringe Anteile des Schutzgebietes liegen jedoch<br />

innerhalb der 100 m-Wirkzone. Dies wird in der nachfolgenden Detailkarte (Abb. 112) dargestellt.<br />

Abb. 112:<br />

Präzisierte Binnendifferenzierung der FFH-LRT an der Anlandung Glowe (Off. II)<br />

Seite 351/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eine projektbedingte Beeinflussung des für das GGB angegebenen LRT 1170 „Riffe“ durch Sedimentation<br />

baubedingt aufgewirbelter Feinbestandteile des Sediments kann aufgr<strong>und</strong> der geringen Entfernung<br />

nicht sicher ausgeschlossen werden.<br />

Durch eine geringfügige Verschiebung der Trasse Off. II im Rahmen der Feintrassierung <strong>und</strong> ggf.<br />

weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. Minimierung von Projektwirkungen kann gewährleistet<br />

werden, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-LRT „Riffe“ im FFH-<br />

Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ kommt (vgl. Kap. III.2.3.3).<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Innerhalb des Schutzgebietes ist der Lebensraumtyp „Riffe“ nicht direkt von der Trassenführung betroffen.<br />

Beeinträchtigungen sind nur mittelbar, insbesondere durch Trübungsfahnen, Wiederablagerung<br />

aufgewirbelter Sedimente <strong>und</strong> Wiederverfügbarwerden ehemals im Sediment geb<strong>und</strong>ener Nährstoffe<br />

möglich.<br />

FFH-LRT 1170 „Riffe“<br />

Zur Beschreibung dieses FFH-LRT sind in der Literatur verschiedenste Definitionen vorhanden. Laut<br />

BfN (http://www.bfn.de/habitatmare/) wird für die AWZ folgende Definition angegeben:<br />

Riffe sind vom Meeresboden schwach bis stark aufragende mineralische Hartsubstrate wie<br />

Felsen, Geschiebe, Steine, hauptsächlich Moränenrücken mit Block- <strong>und</strong> Steinbedeckung in<br />

kiesig-sandiger Umgebung;<br />

biogene Hartsubstrate wie Sandkorallen-Riffe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke;<br />

dauerhaft überflutet;<br />

häufig mit Muscheln <strong>und</strong> einer charakteristischen Makrofauna bewachsen, in der Ostsee auch<br />

mit Großalgen.<br />

Auf der BfN-Homepage http://www.bfn.de/habitatmare/ wird auf die Definition im aktuellen EU-Manual<br />

(http://ec.europa.eu (in englisch): The Habitats Directive, Interpretation Manual) verwiesen. Dort ist<br />

folgende Definition enthalten:<br />

Riffe können entweder biogene Verwachsungen oder geogenen Ursprungs sein. Es handelt sich um<br />

Hartsubstrate auf festem <strong>und</strong> weichem Untergr<strong>und</strong>, die in der sublitoralen <strong>und</strong> litoralen Zone vom<br />

Meeresboden aufragen. Riffe können die Ausbreitung benthischer Algen- <strong>und</strong> Tierartengemeinschaften<br />

sowie Verwachsungen <strong>und</strong> Korallenformationen fördern.<br />

Erläuterungen:<br />

„Hartsubstrat“: Felsen (einschließlich weiches Gestein wie Kreidefelsen), Fels- <strong>und</strong> Steinbrocken<br />

(in der Regel >64 mm Durchmesser).<br />

„Biogene Verwachsungen“: Verwachsungen, Verkrustungen, Korallenformationen <strong>und</strong> Muschelbankformationen<br />

aus toten oder lebenden Tieren, d.h. biogene Hartsubstrate, die Lebensräume<br />

für epibiotische Arten bieten.<br />

„Geogener Ursprung“: aus nicht biogenen Substraten entstandene Riffe.<br />

„Vom Meeresboden aufragend“: Das Riff unterscheidet sich topografisch vom umliegenden<br />

Meeresboden.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 352/711<br />

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„sublitorale <strong>und</strong> litorale Zone“: Die Riffe können sich aus der sublitoralen Zone ohne Unterbrechung<br />

in die (litorale) Tidenzone erstrecken oder nur in der sublitoralen Zone vorkommen, die<br />

auch Tiefseegebiete wie das Bathyal umfasst.<br />

Hartsubstrate, die von einer dünnen <strong>und</strong> beweglichen Sedimentschicht bedeckt sind, werden<br />

als Riffe klassifiziert, wenn die darauf lebenden Biota zum Leben eher das Hartsubstrat als die<br />

darüber liegenden Sedimentschichten benötigen.<br />

Soweit eine ununterbrochene Besiedlung durch sublitorale <strong>und</strong> litorale Gemeinschaften existiert,<br />

sollte die Unversehrtheit der ökologischen Einheit bei der Auswahl der Schutzgebiete berücksichtigt<br />

werden.<br />

Mit IFAÖ (2005b) liegt eine im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmte Charakterisierung<br />

dieses FFH-LRT vor. Neben einer Kurzdefinition sind bei der Identifizierung <strong>und</strong> Charakterisierung<br />

die in IFAÖ (2005b) aufgeführten, maßgeblichen Bestandteile (lebensraumtypische Arten <strong>und</strong><br />

weitere ökologische Funktionen) zu berücksichtigen.<br />

Definition nach IFAÖ (2005b):<br />

Als Riffe werden vom Meeresboden aufragende geogene Hartsubstrate wie Felsen, Geschiebe,<br />

Blöcke, Mergel- <strong>und</strong> Kreideschollen sowie <strong>und</strong> biogene Hartsubstrate bezeichnet. Biogene Riffe<br />

werden in der Ostsee <strong>und</strong> ihren Randgewässern von Miesmuscheln (Mytilus edulis) <strong>und</strong> Wandermuscheln<br />

(Dreissena polymorpha) gebildet.<br />

Riffe kommen in allen Salzgehaltsbereichen der inneren <strong>und</strong> äußeren Küstengewässer von<br />

Mecklenburg-Vorpommern in Abrasionszonen vor. Die meisten Riffe befinden sich im Bereich<br />

aktiver Kliffe. Sie sind dauerhaft überflutet.<br />

In der südlichen Ostsee sind Riffe selten als Blockansammlungen ausgebildet, sondern kommen<br />

in Mosaiken zusammen mit Geröllen <strong>und</strong> Sandflächen vor. Die FFH-LRT Riff 1170 <strong>und</strong><br />

Sandbank 1110 sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Genese eng assoziiert. Flächen auf Sandbänken, die über<br />

60% mit Blockgründen (Steindurchmesser >20 cm) bedeckt sind, werden als Riff definiert.<br />

Riffe kommen an aktiven <strong>und</strong> inaktiven Abtragsküsten sowie auf sublitoralen Sandbänken <strong>und</strong> in<br />

strömungsreichen Rinnen (z. B. Kadetrinne) vor. Sie stellen die einzigen natürlichen Hartböden <strong>und</strong><br />

damit den einzigen Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere der Felsböden in der südlichen Ostsee dar.<br />

Großalgen sind auf Hartböden angewiesen, weil sie kein Wurzelgeflecht ausbilden, mit denen sie sich<br />

im Sandboden festhalten können. Die planktischen Larven der sessilen Aufwuchsfauna benötigen<br />

Hartböden, um ihre Metamorphose zum sessilen Tier durchzuführen. Die herausragende, vom Boden<br />

entfernte Lage erschließt den festsitzenden (sessilen) Arten einen Nahrungsplatz im Pelagial.<br />

Riffe liegen vorrangig in exponierten Abrasionszonen <strong>und</strong> sind hier der Küstendynamik ausgesetzt.<br />

Die Aufwuchs- <strong>und</strong> Begleitfauna ist an einen exponierten, sauerstoffreichen Wasserkörper angepasst.<br />

Das Material für die Riffe bilden Blöcke, die aus dem eiszeitlichen Geschiebe durch Erosion freigelegt<br />

wurden. Riffe kommen vorrangig an exponierten Abtragsküsten, Sandbänken bzw. auf der Schorre<br />

vor. Voraussetzung für die Freilegung der Blöcke <strong>und</strong> damit für die Ausbildung von Riffen bildet die<br />

natürliche Küstendynamik, die durch den Abtrag der Feinmaterialien die Blöcke freilegt.<br />

Nachfolgend sind „Lebensraumtypische Tierarten“ der Riffe (IFAÖ 2005b) genannt. Die Miesmuschel<br />

Mytilus edulis besiedelt oft flächendeckend die Blöcke. Neben der Miesmuschel gehören Seepocken<br />

Balanus spp., Hydrozoen (Gonothyraea loveni, Dynamena pumila) <strong>und</strong> Moostierchen (z. B. Electra<br />

crustulenta) sowie Manteltiere (Tunicata: Ciona intestinalis, Dendrodoa grossularia) zum Arteninventar<br />

des Aufwuchses. Ein weiterer Lebensraum entsteht im Lückensystem der Miesmuscheln <strong>und</strong> der Algen,<br />

der von substratgeb<strong>und</strong>enen Arten genutzt wird: Die Polychaeten Hediste diversicolor, Fabricia<br />

Seite 353/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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sabella, Boccardiella ligerica, die Strandschnecken Littorina littorea <strong>und</strong> L. saxatilis sowie Kleinkrebse<br />

(Amphipoda: Gammarus oceanicus; Isopoda: Jaera albifrons, Idotea baltica, I. chelipes) <strong>und</strong> Garnelen<br />

(Decapoda: Palaemon adspersus, Palaemonetes varians). Im Strömungsschatten der Blöcke halten<br />

sich Schwärme von Schwebegarnelen (Mysidacea: Praunus flexuosus, Neomysis integer) auf.<br />

Charakterarten des FFH-LRT 1170<br />

Für alle im Untersuchungsraum nachgewiesen FFH-Lebensraumtypen sind auf der BfN-Homepage so<br />

genannte „lebensraumtypische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten aufgeführt. Diese werden hier als „Charakterarten“<br />

aufgefasst. Weitere Informationen zu Charakterarten sind im „Interpretation Manual of European<br />

Union Habitats“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), dem Werk „Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000“ (SSYMANK et al. 1998), SCHUBERT et al. (1995) <strong>und</strong> IFAÖ (2005b) enthalten. Durch<br />

das IfAÖ wird die Festlegung von Charakterarten aus fachgutachtlicher Sicht vorgenommen. Dabei<br />

wird ein Abgleich der auf der BfN-Homepage unter Natura 2000<br />

(http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/marin_11.pdf) <strong>und</strong> der in IFAÖ<br />

(2005b) genannten Arten mit dem Verbreitungsareal im entsprechenden Naturraum Mecklenburg-<br />

Vorpommerns vorgenommen. Diese Festlegung von Charakterarten findet jedoch nur für Lebensraumtypen<br />

statt, die durch die Projektwirkungen betroffen sein könnten. Im hier betrachteten Schutzgebiet<br />

ist nur der FFH-LRT 1170 relevant.<br />

Als lebensraumtypische Pflanzenarten des FFH-LRT 1170 „Riffe“ sind die Grünalgen: Enteromorpha<br />

compressa, E. intestinalis, Cladophora ssp., die Braunalgen: Pilayella littoralis, Fucus vesiculosus,<br />

Laminaria saccharina, die Rotalgen: Ceramium ssp., Delesseria sanguinea, Callithamnion corymbosum,<br />

Furcellaria lumbricalis zu nennen.<br />

Typische Arten des Aufwuchses sind: Mytilus edulis, Balanus improvisus, Gonothyraea loveni, Dynamena<br />

pumila, Electra crustulenta, Ciona intestinalis, Dendrodoa grossularia zu nennen, als Begleitfauna:<br />

Littorina littorea, L. saxatilis, Gammarus oceanicus, Jaera albifrons, Idotea baltica, Idotea chelipes,<br />

Palaemon squilla, Praunus flexuosus, Neomysis integer.<br />

Als lebensraumtypische Fische werden Gr<strong>und</strong>eln Gobiidae, Seeskorpion (Myoxocephalus scorpius),<br />

Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus), Neunstachliger Stichling (Pungitius pungitius), Seestichling<br />

(Spinachia spinachia), Hornhecht (Belone belone), Dorsch (Gadus morhua), Seehase (Cyclopterus<br />

lumpus) genannt.<br />

Als lebensraumtypische Wasservögel kommen die Eiderente (Somateria mollissima), Mittel- (Mergus<br />

serrator) <strong>und</strong> Gänsesäger (Mergus merganser) in Frage.<br />

Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Die im Standard-Datenbogen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen eine marine<br />

Art (Kegelrobbe) <strong>und</strong> 4 Arten die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en sind.<br />

Schmale Windelschnecke, Bachneunauge, Rotbauchunke <strong>und</strong> Kammmolch leben nicht in marinen<br />

Lebensräumen (Kammmolch, z. B. in Kleingewässern) <strong>und</strong> können demnach nicht von Projektwirkungen<br />

betroffen werden.<br />

Eine detaillierte Beschreibung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der hier relevanten<br />

Kegelrobbe ist Kap. II.2.13.2 zu entnehmen. Der duB (Untersuchungsraum, 500 m-Wirkzone) überschneidet<br />

sich mit dem westlichsten <strong>Teil</strong> des Schutzgebiets. Er hat als Wander- oder Nahrungsgebiet<br />

für die Kegelrobbe bei deren Streifzügen in <strong>und</strong> außerhalb des Schutzgebiets eine gewisse Bedeutung.<br />

Es handelt sich jedoch nicht um unverzichtbare Kernlebensräume dieser Art. Hier ist auch die<br />

Vorbelastung des Küstenbereiches durch die Besucherfrequentierung, Freizeitnutzungen etc. zu berücksichtigen.<br />

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III.2.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL (LRT 1170)<br />

Der FFH-LRT 1170 „Riffe“ ist in der Ostsee meistens im Bereich von Moränenbildungen verbreitet <strong>und</strong><br />

weist Block- <strong>und</strong> Steinbedeckung in kiesig-sandiger Umgebung auf (diluviales Geröll). Da Block- <strong>und</strong><br />

Steingründe die einzigen natürlichen Hartböden in der südlichen Ostsee darstellen <strong>und</strong> ein spezifisches<br />

Phytal ausgebildet ist, werden sie als besondere Lebensräume innerhalb der Seegewässer<br />

bewertet.<br />

Die Trasse führt westlich am FFH-Gebiet vorbei. Eine projektbedingte Beeinflussung des für das GGB<br />

angegebenen LRT 1170 „Riffe“ sowie deren Charakterarten (z.B. Sedimentation von Feinmaterial auf<br />

Bänken der Miesmuschel Mytilus edulis) durch Sedimentation baubedingt aufgewirbelter Feinbestandteile<br />

des Sediments kann nicht sicher ausgeschlossen werden (vgl. Maßnahme zur Vermeidung <strong>und</strong><br />

Verminderung im Kapitel II.5).<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />

Entstehung von Wassertrübungen<br />

Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />

Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />

Organismen (z. B. Muscheln)<br />

Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />

oder Sedimentbedeckung<br />

Ausweichreaktionen von Fischen<br />

Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />

Nährstoffe, Schwermetalle)<br />

Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />

Durch das Einbringen der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers<br />

<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />

(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />

das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />

der FFH-Lebensraumtypen nicht auszuschließen.<br />

Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />

schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />

verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />

<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />

Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />

Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />

Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) dargestellt. Zusammenfassend<br />

kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung von submarinen<br />

Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (weinige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im Bereich der Kabelfurche<br />

(bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung)<br />

auftreten.<br />

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Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />

schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (HA-<br />

GENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben benthisch<br />

lebender Tiere führen.<br />

Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />

sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />

zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />

<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />

Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />

Schwebstoffkonzentrationen getrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />

<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />

<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />

Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />

den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> ihrer Charakterarten<br />

treten demzufolge nicht auf.<br />

Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />

Für die nachfolgend aufgeführte Art wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />

Kegelrobbe<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Wie bereits in Kap. III.2.3.2 dargelegt, sind die baubedingten Flächen- <strong>und</strong> Funktionsbeanspruchungen<br />

in potenziellen Nahrungsarealen durch die o. g. Wirkfaktoren nur außerhalb des FFH-Gebietes zu<br />

verzeichnen. Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls<br />

mit kurzzeitigen Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegten Verlegegeschwindigkeiten (vgl. <strong>Teil</strong> A) halten sich die Verlegeschiffe nur relativ<br />

kurzfristig in einem bestimmten Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden<br />

Lebensraumkomplexes dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeres-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 356/711<br />

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odens infolge der Sedimentumlagerung tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre)<br />

Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens<br />

von Robben führen könnte. Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend<br />

von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen<br />

werden, dass nur eine geringe Beeinflussung eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche<br />

zurücklegen, also auf andere Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung<br />

ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls<br />

auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens der Kegelrobbe an der nördlichen Küste der Halbinsel<br />

Jasm<strong>und</strong>, die diesen Bereich sporadisch durchwandert, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art<br />

als maßgeblicher Bestandteil des FFH-Gebietes „Jasm<strong>und</strong>“ auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkungen<br />

Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />

et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />

2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />

wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />

<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />

Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />

sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />

schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />

ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />

von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />

BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />

<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />

Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />

abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />

<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />

allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />

Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

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Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />

am Meeresboden lebender Fischarten)<br />

resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />

durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />

Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />

Rückbau der Kabeltrasse<br />

Wirkprozess<br />

gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase,<br />

örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt<br />

Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />

erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u. U. Schadstoffemissionen<br />

sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />

(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />

Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />

den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />

verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />

Zusammenfassende Beurteilung<br />

Die o. g. betriebsbedingten Wirkprozesse sind nicht geeignet, zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

der Kegelrobbe als Art des Anhangs II der FFH-RL zu führen. Die wesentlichen Wirkungen des Projektes<br />

sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen Einflüssen der Seekabelverlegung<br />

auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr seltenen Vorkommens von Robben<br />

im Küstenbereich der Tromper Wiek, die diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche<br />

Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil des FFH-Gebietes „Jasm<strong>und</strong>“ auszuschließen.<br />

III.2.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />

konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />

noch nicht feststehen.<br />

Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />

Maßnahme: Feintrassierung außerhalb des Einwirkungsbereiches auf das Schutzgebiet<br />

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Die im nachgelagerten Verfahren festzulegende Feintrassierung erfolgt so, dass auch mittelbare Beeinträchtigungen,<br />

insbesondere durch die Ablagerung baubedingt aufgewirbelter Sedimente, aufgr<strong>und</strong><br />

des zu bestimmenden Mindestabstandes sicher auszuschließen sind. Durch eine geringfügige Verschiebung<br />

der Trasse <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. Minimierung von<br />

Projektwirkungen kann vermieden werden, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen des LRT „Riffe“<br />

im FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ kommt.<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />

weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />

des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />

III.2.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />

Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />

- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />

Die Trassenvariante Off. II liegt in größerer Entfernung zu diesen Projekten, sodass ein Zusammenwirken<br />

mit diesen Projekten, die weit außerhalb des hier betrachteten Schutzgebietes geplant sind,<br />

sicher ausgeschlossen werden kann.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile der erfassten<br />

Schutzgebiete zu erwarten.<br />

Seite 359/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


III.3 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-<br />

Gebiete der Offshore-Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse VII<br />

III.3.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Westrügensche Boddenlandschaft<br />

mit Hiddensee“ (DE 1544-302)<br />

III.3.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum<br />

04.2005 vor<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1544-302.pdf).<br />

Die Fährlinie bildet die „Grenze“ zwischen den beiden Schutzgebieten „Westrügensche Boddenlandschaft“<br />

(westlich) <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (östlich).<br />

Übersicht über das Schutzgebiet „Westrügensche Boddenlandschaft“<br />

Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 23.278 ha. Es umfasst einen charakteristischen Ausschnitt<br />

der westrügenschen Boddenlandschaft einschließlich großer <strong>Teil</strong>e der Insel Hiddensee mit<br />

komplexer Ausstattung von verschiedenen Küstenbiotoptypen in typischer Abfolge <strong>und</strong> unterschiedlicher<br />

Exposition.<br />

Als nach nationalem Recht ausgewiesenem Schutzgebiet schließt sich das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Westrügen“ nach Süden an den marinen Untersuchungsraum an (Verordnung vom 10.03.2009).<br />

Vorbelastung<br />

Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Intensivierung<br />

ungelenkter Freizeitnutzungen, Nutzungsaufgabe der Salzwiesen, Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträge<br />

in die Gewässer <strong>und</strong> nährstoffarmen Lebensraumtypen (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />

Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />

die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />

über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 108.<br />

Tab. 108:<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (Auswahl mit Bezug auf marine<br />

FFH-LRT)<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) C 40 -<br />

220 Angelsport/Angeln C 50 -<br />

230 Jagd B 12 0<br />

520 Schifffahrt B 5 -<br />

621 Wassersport A 70 -<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 360/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />

Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />

<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />

I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 109, Tab. 110).<br />

Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />

Tab. 109:<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Repräsentativität<br />

Relative Fläche<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilung<br />

1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung<br />

durch Meerwasser<br />

4 B C C C<br />

1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) 83 A A C A<br />

1160 Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten<br />

(Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)<br />

< 1 C C B C<br />

1170 Riffe 1 B C A B<br />

1210 Einjährige Spülsäume < 1 A C B B<br />

1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 A C A A<br />

1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />

Küsten mit Vegetation<br />

1310 Pioniervegetation mit Salicornia <strong>und</strong> anderen<br />

einjährigen Arten auf Schlamm <strong>und</strong> Sand (Quellerwatt)<br />

1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia<br />

maritimae)<br />

< 1 A B B B<br />

< 1 B C A B<br />

1 B C C B<br />

2110 Primärdünen < 1 A C A A<br />

2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria < 1 A B B B<br />

2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation<br />

(Graudünen)<br />

< 1 A B B A<br />

2140* Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum < 1 A C B B<br />

2150* Festliegende entkalkte Dünen der atlantischen<br />

Zone (Calluno-Ullicetea)<br />

< 1 A B C A<br />

2160 Dünen mit Hippophae rhamnoides < 1 A A A A<br />

2170 Dünen mit Salix repens ssp. argentea (Salicion < 1 A C B A<br />

Seite 361/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Natura 2000-<br />

Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Repräsentativität<br />

Relative Fläche<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilung<br />

arenariae)<br />

2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen<br />

<strong>und</strong> borealen Region<br />

< 1 B B C B<br />

2190 Feuchte Dünentäler < 1 A B A A<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />

5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden<br />

<strong>und</strong> -rasen<br />

< 1 C C C C<br />

< 1 A C A A<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) < 1 C C C C<br />

* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU<br />

KOMMISSION (1997)<br />

Die Tab. 109 verdeutlicht, dass der größte <strong>Teil</strong> des Schutzgebietes auf Meeresgebiete <strong>und</strong> -arme<br />

entfällt (ca. 88%), unter denen der prioritäre Lebensraumtyp 1150* Lagunen des Küstenraumes<br />

(Strandseen) mit 83% dominiert, gefolgt vom LRT 1110 Sandbänke mit 4% Flächenanteil.<br />

Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />

Tab. 110 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />

Tab. 110:<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Säuger<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V auf dem<br />

Durchzug<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Schweinswal (Phocoena phocoena) i P nichtziehend D<br />

Populationsgröße<br />

Population<br />

Erhaltung<br />

Isolation Gesamt<br />

C B B C<br />

Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i V auf dem<br />

Durchzug<br />

C A B B<br />

Fischotter (Lutra lutra) i R nichtziehend C B C C<br />

Fische<br />

Maifisch (Alosa alosa) i P auf dem<br />

Durchzug<br />

Finte (Alosa fallax) i P auf dem<br />

Durchzug<br />

D<br />

D<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 362/711<br />

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Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) i R auf dem<br />

Durchzug<br />

Meerneunauge (Petromyzon marinus) i P auf dem<br />

Durchzug<br />

Amphibien<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Populationsgröße<br />

Population<br />

Erhaltung<br />

Isolation Gesamt<br />

B B C C<br />

B C C C<br />

Kammmolch (Triturus cristatus) i = 51-100 C B C C<br />

Wirbellose<br />

Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) i C C B C C<br />

Legende:<br />

nichtziehend:<br />

auf dem Durchzug:<br />

Populationsgröße:<br />

(i = Individuen)<br />

Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />

Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />

genutzt<br />

C: häufig, große Population (common)<br />

R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />

V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />

P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />

sind keine weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig<br />

vorkommenden Zugvögel).<br />

Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />

das FFH-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft“ im StDB sehr allgemein formuliert als „Erhalt u.<br />

teilweise Entwicklung einer Küstenlandschaft mit marinen u. Küstenlebensraumtypen, Offenland- u.<br />

Waldlebensraumtypen sowie charakt. FFH-Arten“. Ein Managementplan steht noch aus.<br />

Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Die beiden Gebiete „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />

gehen im Bereich der „Wittower Fähre“ ineinander über. Dies kommt besonders durch die<br />

Kontinuität des LRT 1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) zum Ausdruck, darüber hinaus<br />

durch das gemeinsame Arteninventar, d. h. insbesondere Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> Fischotter unter den Säugetieren<br />

<strong>und</strong> Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge unter den fischartigen Tieren. Seeh<strong>und</strong>, Kegelrobbe <strong>und</strong><br />

Schweinswal haben einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> durchwandern eine Vielzahl an Meeresgebieten<br />

<strong>und</strong> halten sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />

Seite 363/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Beide FFH-Gebiete sind zugleich als EU-Vogelschutzgebiet 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“<br />

(vgl. Kap. III.3.3) geschützt. Das EU-Vogelschutzgebiet 1542-401 „Vorpommersche Boddenlandschaft<br />

<strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ erstreckt sich im Bereich der Wittower Fähre nicht über Meeresgebiet,<br />

schließt sich aber wenige h<strong>und</strong>ert Meter südlich an Land an das marine Untersuchungsgebiet an.<br />

III.3.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />

relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100-m-<br />

Wirkzone bezüglich weiterer Artengruppen <strong>und</strong> der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten<br />

schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen.<br />

Hiervon abweichend umfasst der Untersuchungsraum im Verlauf der Trasse Off. VII im Westen<br />

<strong>und</strong> Osten einen größeren Bereich <strong>und</strong> reicht im Osten bis über die Fährlinie hinaus (Fährlinie ist<br />

identisch mit der Abgrenzung zwischen den GGB „Westrügensche Boddenlandschaft“ <strong>und</strong> „Nordrügensche<br />

Boddenlandschaft“, s. Abb. 113).<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die Trasse quert den Bodden auf einer Länge von 668 m. Dadurch kommt es zu einer potenziellen<br />

Beanspruchung des prioritären LRT 1150* „Lagunen des Küstenraumes (Strandseen), der in diesem<br />

Bereich im worst-case-Szenario, d. h. hier der „Grobbinnendifferenzierung“ aus IFAÖ (2005b), mit dem<br />

Meeresgebiet identisch ist. Diese ist in Karte XLVI im Kartenanhang dargestellt. Eine Detailkarte mit<br />

einer präzisierten Binnendifferenzierung, die das Fahrwasser nicht als LRT 1150* ausweist, findet sich<br />

nachfolgend (Abb. 113).<br />

Abb. 113:<br />

Präzisierte Binnendifferenzierung des FFH-LRT 1150* an der Wittower Fähre (Off.<br />

VII)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 364/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten terrestrischen Lebensräume des Anhangs I der FFH-<br />

RL können von den Projektwirkungen der Seekabelverlegung im Meeresboden nicht erreicht werden.<br />

Als einziger im Bereich der Wittower Fähre <strong>und</strong> damit auch im duB verbreiteter mariner Lebensraumtyp<br />

ist der LRT 1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) von den Projektwirkungen betroffen.<br />

FFH-LRT 1150* „Lagunen“<br />

Mit IFAÖ (2005b) liegt eine im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmte Charakterisierung<br />

dieses FFH-LRT vor. Neben einer Kurzdefinition sind bei der Identifizierung <strong>und</strong> Charakterisierung<br />

die in IFAÖ (2005b) aufgeführten lebensraumtypischen Arten zu berücksichtigen.<br />

Definition nach IFAÖ (2005b):<br />

Lagunen sind flache, vom Meer durch Schwellen, Strandwälle <strong>und</strong>/oder Nehrungen teilweise oder<br />

vollständig abgeschnittene Küstengewässer mit zumindest temporärem Salzwassereinfluss. Lagunen<br />

sind geohydrologische Gewässereinheiten, die sich von der vorgelagerten Ostsee oder dem Bodden<br />

durch geringere Exposition <strong>und</strong> geringeren Wasseraustausch unterscheiden. Es besteht kein permanenter<br />

Süßwasserdurchfluss, der sich biozönotisch auf das Gewässer auswirkt.<br />

Lagunen kommen in allen Salinitätsstufen (β-Oligohalinikum bis α-Mesohalinikum) an den inneren <strong>und</strong><br />

äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern vor.<br />

Aufgr<strong>und</strong> ihrer extrem geschützten Lage erweisen sich Lagunen oft als Sedimentationsbecken. Die<br />

Substrate bestehen größtenteils aus Schlick <strong>und</strong> Sanden mit hohem Schluffanteil. Lediglich im Mündungsbereich<br />

<strong>und</strong> in den Flachwasserzonen größerer Lagunen befindet sich Sand.<br />

Zu den lebensraumtypischen Pflanzenarten finden sich in IFAÖ (2005b) folgende Aussagen: Brackwasserhahnenfuß-Tauchfluren<br />

(Ranunculetum baudotii Br.-Bl. in Br.-Bl. et al. 1952) <strong>und</strong> Meersalden-<br />

Brackwasser-Tauchfluren (Ruppion maritimae Br.-Bl. Ex Soó 1947) sind die lebensraumtypischen<br />

Pflanzengesellschaften der gering exponierten, mit schlickigen Substraten bedeckten Brackwasser-<br />

Lagunen der Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern. Die Meersalden Ruppia ssp., Kamm-<br />

Laichkraut Potamogeton pectinatus <strong>und</strong> Teichfaden Zannichellia palustris bilden dichte Bestände.<br />

Armleuchteralgen (Characeen) besiedeln vorrangig den Flachwasserbereich bis in etwa 1 m Tiefe.<br />

Hartböden (Geröll) sind mit Grünalgen (Enteromorpha ssp., Cladophora ssp.) <strong>und</strong> Blasentang (Fucus<br />

vesiculosus) bewachsen. Ulva lactuca <strong>und</strong> Chaetomorpha linum bedecken oft flächendeckend den<br />

Meeresboden in den Senken <strong>und</strong> in lenitische Flachwasserzonen.<br />

Die Artenzusammensetzung <strong>und</strong> der Bedeckungsgrad der Pflanzenbestände können jährlich <strong>und</strong><br />

mehrjährig deutliche Unterschiede aufweisen.<br />

Zu den lebensraumtypischen Tierarten finden sich in IFAÖ (2005b) folgende Aussagen: Arten des<br />

Phytals <strong>und</strong> der Schlickböden bestimmen die benthische Fauna der Lagunen. Das Phytal wird von<br />

einer artenreichen Kleinkrebsfauna (Isopoda, Amphipoda) besiedelt. Eine lebensraumtypische, an die<br />

makrophytenreichen, mäßig exponierten Lagunen angepasste Art ist die Kopenhagener Herzmuschel<br />

Cerastobyssum hauniense, die vorrangig an den Laichkräutern <strong>und</strong> an Borstenhaar Chaetomorpha<br />

linum in sehr hohen Ab<strong>und</strong>anzen vorkommt. Weitere typische Arten der Tierbestände sind die Kugelassel<br />

Sphaeroma hookeri <strong>und</strong> die Ostseegarnele Palaemon squilla bzw. die Brackwassergarnele Paleamonetes<br />

varians. Die Schlickböden werden von der Lamarckschen Herzmuschel Cerastoderma<br />

lamarckii, der Sandklaffmuschel Mya arenaria, dem Schlickkrebs Corophium volutator <strong>und</strong> der R<strong>und</strong>assel<br />

Cyathura carinata besiedelt. Häufig werden in den Lagunen der Sandpier Arenicola marina, die<br />

Polychäten Pygospio elegans, Heteromastus filiformis <strong>und</strong> die Mollusken Hydrobia ulvae <strong>und</strong> Macoma<br />

balthica angetroffen.<br />

Seite 365/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Charakterarten<br />

Das Vorkommen von charakteristischen Arten eines FFH-LRT kann als Merkmal für den Erhaltungszustand<br />

angesehen werden. Als Voraussetzung für eine Einstufung als „charakteristisch“ sollte die<br />

betreffende Art aber einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen LRT aufweisen <strong>und</strong> die<br />

Erhaltung der Population an den Erhalt dieses LRT geb<strong>und</strong>en sein (BMBV 2004). Gr<strong>und</strong>sätzlich können<br />

im Rahmen einer FFH-VP nicht alle charakteristischen Arten berücksichtigt werden, so dass eine<br />

Beschränkung auf Arten bzw. Artengruppen mit relevanter Indikatorfunktion erfolgen sollte.<br />

Für alle im Untersuchungsraum nachgewiesen FFH-Lebensraumtypen sind auf der BfN-Homepage so<br />

genannte „lebensraumtypische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten“ aufgeführt. Diese werden hier als „Charakterarten“<br />

aufgefasst. Weitere Informationen zu Charakterarten sind im „Interpretation Manual of European<br />

Union Habitats“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), dem Werk „Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000“ (SSYMANK et al. 1998), SCHUBERT et al. (1995) <strong>und</strong> IFAÖ (2005b) enthalten. Durch<br />

das IfAÖ wird die Festlegung von Charakterarten aus fachgutachtlicher Sicht vorgenommen. Dabei<br />

wird ein Abgleich der auf der BfN-Homepage unter Natura 2000<br />

(http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/marin_11.pdf) <strong>und</strong> der in IFAÖ<br />

(2005b) genannten Arten mit dem Verbreitungsareal im entsprechenden Naturraum Mecklenburg-<br />

Vorpommerns vorgenommen. Diese Festlegung von Charakterarten findet jedoch nur für Lebensraumtypen<br />

statt, die durch die Projektwirkungen betroffen sein könnten. In Frage kommt demnach nur<br />

der marine FFH-LRT 1150*. Mögliche Charakterarten für den marinen FFH-LRT 1160 aus IFAÖ<br />

(2005b; dort als „lebensraumtypische Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten“ bezeichnet) wurden bereits aufgeführt<br />

<strong>und</strong> erfolgt spezifisch in der sich später anschließenden Auswirkungsprognose.<br />

Als lebensraumtypische Pflanzenarten des FFH-LRT 1160 sind laut BfN zu nennen: Chaetomorpha<br />

linum, Chara baltica, Chara canescens, Cladophora rupestris, Cladophora glomerata, Enteromorpha<br />

compressa, Enteromorpha intestinalis, Enteromorpha linza, Fucus vesiculosus, Myriophyllum spicatum,<br />

Potamogeton pectinatus, Ranunculus peltatus ssp. baudotii, Ruppia cirrhosa, Ruppia maritima,<br />

Tolypella nidifica, Ulva lactuca, Zannichellia palustris, Zostera marina, Zostera noltii.<br />

Als lebensraumtypische Arten des Makrozoobenthos gelten: Arenicola marina, Cerastobyssum hauniense,<br />

Cerastoderma lamarckii, Ciona intestinalis, Corophium volutator, Cyathura carinata, Fabricia<br />

sabella, Gammarus salinus, Gammarus tigrinus, Hediste diversicolor, Heteromastus filiformis, Hydrobia<br />

ulvae, Hydrobia ventrosa, Idotea chelipes, Jaera albifrons, Macoma balthica, Manayunkia aestuarina,<br />

Marenzelleria viridis, Microdeutopus gryllotalpa, Mya arenaria, Palaemon squilla, Pygospio elegans,<br />

Radix balthica, Streblospio shrubsoli, Tubifex costatus.<br />

Als lebensraumtypische Fischarten sind aufgeführt: Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus),<br />

Gobiidae, Hornhecht (Belone belone), Kleine Schlangennadel (Nerophis ophidion), Neunstachliger<br />

Stichling oder Zwergstichling (Pungitius pungitius), Seeskorpion (Myoxocephalus scorpius), Seestichling<br />

(Spinachia spinachia), Steinpicker (Agonus cataphractus), Hering (Clupea harengus).<br />

Lebensraumtypische Rastvögel: z.B. Bergente (Aythya marila), Bläßgans (Anser albifrons), Gänsesäger<br />

(Mergus merganser), Graugans (Anser anser), Höckerschwan (Cygnus olor), Pfeifente (Anas penelope),<br />

Reiherente (Aythya fuligula), Ringelgans (Branta bernicla), Schellente (Bucephala clangula),<br />

Singschwan (Cygnus cygnus), Stockente (Anas platyrhynchos), Zwergschwan (Columbianus bewickii),<br />

Nahrungshabitat für: z. B. Bläßrallehuhn (Fulica atra), Brandseeschwalbe (Sterna sandvicensis),<br />

Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea), Mittelsäger (Mergus serrator), Zwergseeschwalbe (Sterna<br />

albifrons).<br />

Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 366/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen neben<br />

marinen Arten 2 Arten, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en sind.<br />

Schmale Windelschnecke <strong>und</strong> Kammmolch leben nicht in marinen Lebensräumen (Kammmolch, z. B.<br />

in Kleingewässern) <strong>und</strong> können demnach nicht von Projektwirkungen betroffen werden.<br />

Eine detaillierte Beschreibung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens von Fluss- <strong>und</strong><br />

Meerneunauge sowie der Finte erfolgt in Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“),<br />

auf das hier verwiesen wird (vgl. auch Kap. II.2.11.2, Bestandsdarstellung Fische <strong>und</strong> die<br />

Arten-Steckbriefe des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, Kap. V.2.28 bis V.2.33). Der Standard-<br />

Datenbogen des GGB DE 1544-302 weist die Population des Maifisches, der Finte <strong>und</strong> des<br />

Schweinswals für dieses Gebiet als nicht signifikant (D) aus, sodass eine weitere Betrachtung nicht<br />

erforderlich ist. Für die Darstellung des Fischotters wird ebenfalls auf Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder<br />

Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“) sowie auf IBU (2009) verwiesen, bezüglich Meeressäuger vgl.<br />

Kap. II.2.13.2.<br />

Den beiden Neunaugenarten, der Kegelrobbe <strong>und</strong> dem Seeh<strong>und</strong> ist gemeinsam, dass sie den duB<br />

nur selten oder sehr selten auf ihren Wanderungen durchschwimmen.<br />

Für den Fischotter liegen Nachweise in den beiden Schutzgebieten vor, jedoch nicht aus dem duB<br />

bzw. dessen näherem Umfeld.<br />

III.3.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL (LRT 1150)<br />

Die Trasse quert den Bodden auf einer Länge von 668 m, wovon der größte <strong>Teil</strong> (ca. 600 m) auf den<br />

LRT 1150* „Lagunen des Küstenraumes (Strandseen)“ entfällt. Dadurch kommt es im Grabenbereich<br />

<strong>und</strong> den unmittelbar angrenzenden, durch Sedimentaufschüttung <strong>und</strong> Fahrspuren direkt betroffenen<br />

Bereichen zu einer Veränderung der Sedimentstruktur <strong>und</strong> zu einem weitgehenden Verlust der bodengeb<strong>und</strong>en<br />

lebenden Flora <strong>und</strong> Fauna (Makrozoobenthos, Makrophyten).<br />

Wirkfaktor (Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

Wirkprozess<br />

Beseitigung von Makrophyten, Makrozoobenthos <strong>und</strong><br />

am Meeresboden lebenden Fischarten, Verlust von<br />

Lebensraum<br />

Durch die Verlegung des Kabelsystems wird benthischer Lebensraum geschädigt <strong>und</strong> durch die mechanische<br />

Belastung beim Einbringen werden für den betroffenen Bereich von ca 2 x 4,2 m Breite<br />

lokal Benthosorganismen beseitigt (vgl. <strong>Teil</strong> A der Antragsunterlagen).<br />

Auch bei Zugr<strong>und</strong>elegung eines Arbeitsbereiches von 2 x 10 m Breite wird nur ein geringer <strong>Teil</strong> des<br />

LRT 1150* im betroffenen Boddenbereich in Anspruch genommen (


lieren, die sich geringfügig von jener vor dem Eingriff unterscheiden wird. Die Dominanzstruktur wird<br />

sich ändern, die Artenzusammensetzung wird jedoch weitgehend gleich bleiben. Die Wiederbesiedlung<br />

ist von der Zusammensetzung der jeweils betroffenen zoobenthischen Gemeinschaft abhängig.<br />

Werden diese beispielsweise von langlebigen Muschelarten dominiert, wird die Phase der Wiederherstellung<br />

des Ausgangszustandes längere Zeiträume in Anspruch nehmen.<br />

Im Flachwassergebiet vor dem Anlandungspunkt sind großflächig Makropytenbestände durch die<br />

Kabelverlegung betroffen. Es wird von einer Wiederbesiedlung der Kabelgräben durch Makrophyten<br />

ausgegangen. Da die Verlegefurche eine geringe Breite aufweist, ist der Verlust des Phytobenthos im<br />

Verhältnis zur gesamten Verbreitung im Bereich der Wittower Fähre als kleinflächig einzustufen. So<br />

sind nur geringe Flächenanteile im Vergleich mit dem Besiedlungsraum von Makrophyten betroffen.<br />

Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die zeitweiligen Verluste von Benthos im Bereich der Kabelfurche<br />

sowohl für das Zoobenthos als auch für Makrophytenbestände infolge der Wiederbesiedlung<br />

des Areals mit benthischen Artengemeinschaften, als auch infolge der geringen Ausdehnung der betroffenen<br />

Areale im Vergleich zu den Gebieten mit vergleichbaren Biotopstrukturen keine signifikanten<br />

Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen der seeseitigen Kabeltrasse hervorruft. Aufgr<strong>und</strong> des<br />

hohen natürlichen Regenerationspotenzials können auch erhebliche Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />

des FFH-LRT 1150 ausgeschlossen werden.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />

Wirkprozess<br />

Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />

Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />

Organismen (z. B. Muscheln)<br />

Entstehung von Wassertrübungen<br />

Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />

oder Sedimentbedeckung<br />

Ausweichreaktionen von Fischen<br />

Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffen<br />

Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />

Nährstoffe, Schwermetalle)<br />

Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />

Durch Einspülung der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers <strong>und</strong><br />

Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />

(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />

das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />

der FFH-Lebensraumtypen möglich.<br />

Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />

schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />

verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />

<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />

Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />

Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />

Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) dargestellt. Zusammenfassend<br />

kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung von subma-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 368/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


inen Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (wenige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im Bereich der Kabelfurche<br />

(bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung)<br />

auftreten.<br />

Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />

schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (vgl.<br />

HAGENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben<br />

benthisch lebender Tiere führen.<br />

Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />

sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />

zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />

<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />

Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />

Schwebstoffkonzentrationen getrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />

<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />

<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />

Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />

den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> ihrer Charakterarten<br />

treten demzufolge nicht auf.<br />

Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />

Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />

Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />

Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />

Fischotter (Art Nr. 3)<br />

Meerneunauge (Art Nr. 4)<br />

Flussneunauge (Art Nr. 5)<br />

Kegelrobbe, Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 1, Nr. 2)<br />

In der Wirkungsanalyse werden beide Säugerarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der vergleichbaren<br />

Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsver-<br />

Seite 369/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

fügbarkeit<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den anzunehmenden<br />

Verlegegeschwindigkeiten halten sich die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten<br />

Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes<br />

dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung<br />

tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung<br />

der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte.<br />

Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten<br />

vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung<br />

eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere<br />

Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als<br />

kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine<br />

kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich westlich Rügen, die<br />

diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />

Bestandteil der betrachteten FFH-Gebiete auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkungen<br />

Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />

et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />

2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />

wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />

<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />

Die Ausführungen in Kapitel Bestandsdarstellung Meeressäuger (Kap. II.2.13.2) zeigen, dass Meeressäuger<br />

im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die Tiere die Verlegaktivitäten schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100<br />

bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit ausweichen können. Somit können Nahkontakte<br />

vermieden werden. Weiterhin ist der Bereich an der Wittower Fähre bereits durch die Fährverbindung<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 370/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


akustisch vorbelastet. Insgesamt wird die Beeinflussung von Meeressäugern durch akustische Störungen<br />

während der Verlegung als gering bewertet.<br />

BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />

<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />

Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />

abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />

<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />

allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />

Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />

am Meeresboden lebender Fischarten)<br />

resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />

durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />

Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />

Rückbau der Kabeltrasse<br />

Wirkprozess<br />

gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase,<br />

örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt<br />

Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />

erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u.U. Schadstoffemissionen<br />

sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />

(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />

Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />

den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />

verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />

seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich westlich Rügen, die diesen Bereich sporadisch<br />

durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten als maßgeblicher Bestandteil des<br />

FFH-Gebietes „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ auszuschließen.<br />

Seite 371/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Fischotter (Art Nr. 3)<br />

Mögliche Beeinträchtigungen durch die Landkabeltrasse sind in IBU (2009) eingeschätzt worden. An<br />

dieser Stelle erfolgen Ergänzungen hinsichtlich des marinen Anteils am gesamten Lebensraum des<br />

Fischotters.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Wassertrübungen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

<strong>und</strong><br />

- mögliche Barrierewirkung<br />

Es kommt möglicherweise zu einer Beanspruchung von (<strong>Teil</strong>-)Lebensräumen durch den Trassenbau.<br />

Die Umlagerung des Sediments führt zu einem weitgehenden Verlust des Benthos <strong>und</strong> von Makrophyten,<br />

wobei von einer Regeneration innerhalb weniger Jahre (< 5 Jahre) auszugehen ist.<br />

Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />

von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Wiederablagerung der aufgewirbelten<br />

Sedimente führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />

kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die Tiere schon wegen der Geräuschemissionen (s. u.) den Gefahrenbereich meiden.<br />

Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es kommt nur zu vorübergehend<br />

möglichen Behinderungen der Mobilität <strong>und</strong> der Verfügbarkeit von Beutetieren. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind auch aufgr<strong>und</strong> des großen Aktionsradius<br />

von Fischottern <strong>und</strong> der Möglichkeit des Ausweichens in nicht vom Vorhaben beeinflusste<br />

Bereiche auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> von Baugeräten führt zu<br />

visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkung<br />

Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />

Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Diese Einwirkung betrifft voraussichtlich<br />

nur einen geringen <strong>Teil</strong> des großen Aktionsradius des Fischotters, der zudem dämmerungs- <strong>und</strong><br />

nachtaktiv ist <strong>und</strong> dadurch voraussichtlich kaum von Störwirkungen betroffen sein wird. Die Wirkung<br />

ist als kurzfristig anzusehen, da die betroffenen Individuen nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten<br />

in das Gebiet zurückkehren werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im<br />

Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte baubedingte Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich<br />

für die FFH-Zielart Fischotter bewertet werden.<br />

Meerneunauge, Flussneunauge (Art Nr. 4, Nr. 5)<br />

In der Wirkungsanalyse werden beide Neunaugenarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der<br />

vergleichbaren Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt, wobei<br />

darauf hinzuweisen ist, dass beide Arten lediglich hinsichtlich der potenziellen Effekte auf die Qualität<br />

des Schutzgebietes als Durchwanderungslebensraum zu betrachten sind.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 372/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende indirekte<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit <strong>und</strong><br />

- mögliche Barrierewirkung<br />

Projektspezifische Auswirkungen auf die anadromen Wanderfischarten Meerneunauge <strong>und</strong> Flussneunauge,<br />

die vom Meer zum Laichen in die Flussmündungen <strong>und</strong> die Flüsse hinauf wandern, sind in<br />

erster Linie von Wirkfaktoren zu erwarten, die diese Wanderungen behindern könnten. Im in das Oderästuar<br />

entwässernden Peenesystem liegen insgesamt 5 von 9 bekannten Laichplätzen des Flussneunauges<br />

im deutschen Ostseeeinzugsgebiet (THIEL & WINKLER 2007, S. 90). Das Flussneunauge<br />

wird als gelegentlich vorkommend für den Bereich der Wittower Fähre bestätigt (vgl. Kap. Bestandsdarstellung<br />

Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler, II.2.13.2). Für das Meerneunauge sind nach THIEL & WINKLER<br />

(2007, S.90/91) weder Laichplätze noch eindeutig zu identifizierende Gebiete mit höheren Nachweiszahlen<br />

aus den deutschen Ostseegewässern bekannt. Wo die Laichhabitate der in der Ostsee nachgewiesenen<br />

Meerneunaugen lokalisiert sind, ist nach wie vor unklar. Demzufolge können für beide<br />

Arten keine bevorzugten Wanderrouten angegeben werden.<br />

Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />

von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Sedimentation der aufgewirbelten Sedimente<br />

führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />

kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann (MERCK & VON<br />

NORDHEIM 2000). Für größere Fische ist davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />

meiden oder tolerieren. Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es<br />

kommt nur zu vorübergehend möglichen Behinderungen der Fortbewegungsmöglichkeiten von Neunaugen.<br />

Ein theoretisch im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Neunauge kann aktiv<br />

<strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />

durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind daher auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />

visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkung<br />

Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />

Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen<br />

von Unterwasserschall <strong>und</strong> visueller Unruhe auf die R<strong>und</strong>maularten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />

als Zielarten des Anhangs II der FFH-RL liegen derzeit keine Literaturangaben vor. Die Ursachen<br />

hierfür sind in der äußerst geringen Dichte der Tiere in den marinen Aufenthalts- <strong>und</strong> Nahrungsräumen<br />

<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen extremen Seltenheit zu suchen. Schattenwurf <strong>und</strong> Lichtreflexion<br />

durch die fahrenden Schiffe sind in ihrer Auswirkung auf die oberen Wasserschichten begrenzt <strong>und</strong><br />

somit ausschließlich für oberflächennah lebende, pelagische Fischarten von Bedeutung. Möglicherweise<br />

resultiert diese visuelle Unruhe in einer Meidung der oberflächennahen Wasserschichten durch<br />

pelagische Arten. Auch Suchscheinwerfer oder starke Beleuchtungseinrichtungen der Baggerschiffe<br />

Seite 373/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


<strong>und</strong> die Baustellenbeleuchtung könnten nachts zu Beunruhigungen durch visuelle Störreize führen.<br />

Abgeleitet aus den generellen Auswirkungen auf Fischarten können als worst-case-Szenario auch<br />

bezüglich der Arten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge für die Bauphase, bedingt durch die Hebung des Geräuschpegels<br />

im Nahbereich, Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen angenommen werden. Hierdurch wären<br />

bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte Beeinflussungen<br />

zu erwarten. In unmittelbarer Umgebung der Verlegetechnik kann es demnach zu einer<br />

Scheuchwirkung durch den emittierten Schall kommen. Diese Wirkung ist als kurzfristig anzusehen,<br />

da die betroffenen Arten nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten in das Gebiet zurückkehren<br />

werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale<br />

Scheucheffekte baubedingt Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich für die FFH-Zielarten bewertet<br />

werden.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen resultierende<br />

Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Für eine Reihe von Fischarten wie Lachs (Salmo salar) oder Flussaal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung<br />

am Erdmagnetfeld dokumentiert. Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld<br />

desorientiert werden, allerdings konnten KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu<br />

erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen<br />

führen. Bauartbedingt heben sich die von drehstromführenden Kabeln emittierten magnetischen Felder<br />

bis auf einen Restbetrag gegenseitig auf, welcher aufgr<strong>und</strong> der durch den (durch die Dicke der<br />

Isolierung) Abstand der einzelnen Drähte zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken<br />

der drei umlaufenden Magnetfelder am jeweiligen Messpunkt zustande kommt (KULLNICK &<br />

MARHOLD 1999). Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen,<br />

wenn es strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken<br />

hier in einem noch weitaus geringeren Bereich. Die Erzeugung von magnetischen <strong>und</strong> elektrischen<br />

Feldern durch das Kabelsystem (Drehstromsystem) ist nicht auszuschließen, wird aber voraussichtlich<br />

gering sein (vgl. Ausführungen in <strong>Teil</strong> II dieser Unterlage).<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Da ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe<br />

des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen durch magnetische Felder<br />

oder Temperaturerhöhung im Nahbereich des Kabels auf FFH-Zielarten erwartet.<br />

III.3.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />

konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />

noch nicht feststehen.<br />

Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />

Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 374/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Für die inneren Küstengewässer (Binnenbodden von Rügen) wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />

die Bauarbeiten während der Heringshauptlaichzeit, d.h. für den Zeitraum von Januar bis<br />

Mitte Mai, ausschließt (vgl. Kap. II.3.11).<br />

Eine nicht ganz auszuschließende Gefährdung der Reproduktion des Herings (als charakteristische<br />

Art) wird durch solche aus Vorsorgegründen notwendige Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß reduziert.<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />

weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />

des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />

III.3.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />

Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Im Umfeld der Trassenvariante Off. VII sind keine Projekte <strong>und</strong> Pläne erkennbar, die kumulative Wirkungen<br />

entfalten können, sodass weitere Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile der erfassten<br />

Schutzgebiete zu erwarten.<br />

III.3.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />

(DE 1446-302)<br />

III.3.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum<br />

04.2005 vor (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH 1446-302.pdf).<br />

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Die Fährlinie bildet die „Grenze“ zwischen den beiden Schutzgebieten „Westrügensche Boddenlandschaft“<br />

(westlich) <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (östlich).<br />

Übersicht über das Schutzgebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />

Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 11.142 ha. Es umfasst ein reich gegliedertes System<br />

von Boddengewässern unterschiedlichen Trophiegrades <strong>und</strong> unterschiedlicher Isolation von der offenen<br />

Ostsee, mit zahlreichen typischen Küstenlebensräumen (Wieken, Nehrungen <strong>und</strong> Haken unterschiedlichen<br />

Entwicklungsgrades). Das Gebiet dient vornehmlich dem Schutz der Boddengewässer<br />

vom Breetzer Bodden bis zum Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden, wobei ersterer im Hinblick auf die Verträglichkeitsprüfung<br />

hauptsächlich relevant ist.<br />

Vorbelastung<br />

Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffeinträge in den Bodden <strong>und</strong> auf der Schaabe, Behinderung der natürlichen Dynamik (z.B.<br />

durch Aufforstungen), Nutzungsaufgabe der Salzwiesen (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />

Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />

die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />

über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 111.<br />

Tab. 111:<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Nordrügensche Boddenlandschaft“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope)<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) A 80 -<br />

220 Angelsport/Angeln C 80 -<br />

230 Jagd C 20 0<br />

621 Wassersport C 0 0<br />

Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />

Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />

<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />

I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 112, Tab. 113).<br />

Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 376/711<br />

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Tab. 112:<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Repräsentativität<br />

Relative Fläche<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilung<br />

1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) 88 A A B A<br />

1210 Einjährige Spülsäume < 1 B C B C<br />

1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 C C B C<br />

1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />

Küsten mit Vegetation<br />

1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia<br />

maritimae)<br />

< 1 B B A B<br />

1 B C C C<br />

2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria < 1 B C B B<br />

2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation<br />

(Graudünen)<br />

< 1 B C B B<br />

2160 Dünen mit Hippophae rhamnoides < 1 C C C C<br />

2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen<br />

<strong>und</strong> borealen Region<br />

4 B A C B<br />

2190 Feuchte Dünentäler < 1 A C A A<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />

6210 (*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen <strong>und</strong> deren Verbuschungsstadien<br />

(Festuco-Brometalia)<br />

7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus <strong>und</strong><br />

Arten des Caricion davallianae<br />

< 1 C C C C<br />

< 1 C C C C<br />

< 1 B C B C<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) < 1 B C B C<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) < 1 B C B C<br />

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald<br />

oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion<br />

betuli)<br />

< 1 C C B C<br />

9180* Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwälder (Tilio-Acerion) < 1 C C C C<br />

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen<br />

mit Quercus robur<br />

< 1 B C B C<br />

91D0* Moorwälder < 1 C C C C<br />

* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMIS-<br />

SION (1997)<br />

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Aus Tab. 112 ist zu entnehmen, dass der größte <strong>Teil</strong> des Schutzgebietes auf Meeresgebiete <strong>und</strong> -<br />

arme entfällt, die dem prioritären Lebensraumtyp 1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen)<br />

entsprechen, der 88% des Gebietes einnimmt.<br />

Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />

Tab. 113 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />

Tab. 113:<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Säuger<br />

Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i V auf dem<br />

Durchzug<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Populationsgröße<br />

Population<br />

Erhaltung<br />

Isolation Gesamt<br />

C A B B<br />

Fischotter (Lutra lutra) i R nichtziehend C B C C<br />

Fische<br />

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) i R auf dem<br />

Durchzug<br />

Meerneunauge (Petromyzon marinus) i P auf dem<br />

Durchzug<br />

B B C C<br />

B B C C<br />

Wirbellose<br />

Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) i V C B C C<br />

Legende:<br />

nichtziehend:<br />

auf dem Durchzug:<br />

Populationsgröße:<br />

(i = Individuen)<br />

Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />

Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />

genutzt<br />

C: häufig, große Population (common)<br />

R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />

V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />

P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1446-302 „Nordrügensche Boddenlandschaft“ sind keine<br />

weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden<br />

Zugvögel).<br />

Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

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Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />

das FFH-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ im StDB sehr allgemein formuliert als „Erhalt <strong>und</strong><br />

teilweise Entwicklung einer bebauungsarmen Küstenlandschaft mit marinen <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen,<br />

Moor- <strong>und</strong> Wald-LRT sowie mit charakt. FFH-Arten“. Nach IBU (2009) wird vom StAUN Strals<strong>und</strong><br />

aktuell ein Managementplan für das FFH-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ erarbeitet.<br />

Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Die beiden Gebiete „Nordrügensche Boddenlandschaft“ <strong>und</strong> das westlich anschließende Gebiet<br />

„Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ gehen im Bereich der „Wittower Fähre“ ineinander<br />

über. Dies kommt besonders durch die Kontinuität des LRT 1150* Lagunen des Küstenraumes<br />

(Strandseen) zum Ausdruck, darüber hinaus durch das gemeinsame Arteninventar, d. h. insbesondere<br />

Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> Fischotter unter den Säugetieren <strong>und</strong> Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge unter den fischartigen<br />

Tieren. Der Seeh<strong>und</strong> hat einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> durchwandert eine Vielzahl an Meeresgebieten<br />

<strong>und</strong> hält sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />

Beide FFH-Gebiete sind zugleich als EU-Vogelschutzgebiet 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“<br />

(vgl. Kap. III.3.3) geschützt. Das EU-Vogelschutzgebiet 1542-401 „Vorpommersche Boddenlandschaft<br />

<strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ erstreckt sich im Bereich der Wittower Fähre nicht über Meeresgebiet,<br />

schließt sich aber wenige h<strong>und</strong>ert Meter südlich an Land an das marine Untersuchungsgebiet an.<br />

III.3.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />

relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />

Wirkzone bezüglich weiterer Artengruppen <strong>und</strong> der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten<br />

schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen,<br />

hiervon abweichend reicht der Untersuchungsraum im Verlauf der Trasse Off. VII im Osten<br />

bis über die Fährlinie hinaus, die identisch mit der Abgrenzung zwischen den GGB „Westrügensche<br />

Boddenlandschaft mit Hiddensee“ <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ ist.<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die Trasse quert den Bodden im Bereich des GGB „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />

(s. Abb. 113 in Kap.III.3.1.2). Die Trasse Off VII verläuft vollständig außerhalb des GGB „Nordrügensche<br />

Boddenlandschaft“. Lediglich die 500 m-Wirkzone, die für die hier maßgeblichen Tierarten relevant<br />

ist, reicht bis in das Gebiet hinein.<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten terrestrischen Lebensräume des Anhangs I der FFH-<br />

RL können von den Projektwirkungen der Seekabelverlegung im Meeresboden nicht erreicht werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Mindestentfernung der Kabeltrasse zum GGB von über 200 m <strong>und</strong> den bekannten<br />

Reichweiten von beispielsweise Trübungsfahnen bei der Kabelverlegung ist nicht mit Beeinträchtigungen<br />

des FFH-Lebensraumtyps 1150* zu rechnen. Wesentliche Einflüsse sind nur im Falle einer Trassenverschiebung<br />

sowie im Stör- bzw. Kollisionsfall denkbar. In der nachfolgenden Beurteilung der<br />

projektbedingten Beeinträchtigungen bleiben daher Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen außer<br />

Betracht.<br />

Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen neben<br />

marinen Arten eine Art, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en ist. Die<br />

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Schmale Windelschnecke lebt nicht in marinen Lebensräumen <strong>und</strong> kann demnach nicht von Projektwirkungen<br />

betroffen werden.<br />

Eine detaillierte Beschreibung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens von Fluss- <strong>und</strong><br />

Meerneunauge erfolgt in Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“), auf das<br />

hier verwiesen wird (vgl. auch Kap. II.2.11.2, Bestandsdarstellung Fische <strong>und</strong> die Arten-Steckbriefe<br />

des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, Kap. V.2.28 bis V.2.33). Für die Darstellung des Fischotters<br />

wird ebenfalls auf Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“) sowie auf IBU<br />

(2009) verwiesen, bezüglich Meeressäuger vgl. Kap. II.2.13.2.<br />

Den beiden Neunaugenarten <strong>und</strong> dem Seeh<strong>und</strong> ist gemeinsam, dass sie den duB nur selten oder<br />

sehr selten auf ihren Wanderungen durchschwimmen.<br />

III.3.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />

Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />

Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />

Fischotter (Art Nr. 3)<br />

Meerneunauge (Art Nr. 4)<br />

Flussneunauge (Art Nr. 5)<br />

Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Seeh<strong>und</strong>e zu rechnen ist. Bei den anzunehmenden<br />

Verlegegeschwindigkeiten halten sich die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten<br />

Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes<br />

dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung<br />

tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung<br />

der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte.<br />

Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten<br />

vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beein-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 380/711<br />

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flussung eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere<br />

Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als<br />

kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine<br />

kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Seeh<strong>und</strong>en im Küstenbereich westlich Rügen, die<br />

diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />

Bestandteil der betrachteten FFH-Gebiete auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkungen<br />

Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />

et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />

2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />

wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />

<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />

Die Ausführungen in Kapitel Bestandsdarstellung Meeressäuger (Kap. II.2.13.2) zeigen, dass Meeressäuger<br />

im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die Tiere die Verlegaktivitäten schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100<br />

bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit ausweichen können. Somit können Nahkontakte<br />

vermieden werden. Weiterhin ist der Bereich an der Wittower Fähre bereits durch die Fährverbindung<br />

akustisch vorbelastet. Insgesamt wird die Beeinflussung von Meeressäugern durch akustische Störungen<br />

während der Verlegung als gering bewertet.<br />

BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />

<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />

Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />

abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />

<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />

allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />

Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

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Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />

am Meeresboden lebender Fischarten)<br />

resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />

durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />

Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />

Rückbau der Kabeltrasse<br />

Wirkprozess<br />

gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase,<br />

örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt<br />

Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />

erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u.U. Schadstoffemissionen<br />

sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />

(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />

Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />

den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />

verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />

seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich westlich Rügen, die diesen Bereich sporadisch<br />

durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten als maßgeblicher Bestandteil des<br />

FFH-Gebiets “Nordrügensche Boddenlandschaft“ auszuschließen.<br />

Fischotter (Art Nr. 3)<br />

Mögliche Beeinträchtigungen durch die Landkabeltrasse sind in IBU (2009) eingeschätzt worden. An<br />

dieser Stelle erfolgen Ergänzungen hinsichtlich des marinen Anteils am gesamten Lebensraum des<br />

Fischotters.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Wassertrübungen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

<strong>und</strong><br />

- mögliche Barrierewirkung<br />

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Es kommt möglicherweise zu einer Beanspruchung von (<strong>Teil</strong>-)Lebensräumen durch den Trassenbau.<br />

Die Umlagerung des Sediments führt zu einem weitgehenden Verlust des Benthos <strong>und</strong> von Makrophyten,<br />

wobei von einer Regeneration innerhalb weniger Jahre (< 5 Jahre) auszugehen ist.<br />

Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />

von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Wiederablagerung der aufgewirbelten<br />

Sedimente führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />

kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die Tiere schon wegen der Geräuschemissionen (s. u.) den Gefahrenbereich meiden.<br />

Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es kommt nur zu vorübergehend<br />

möglichen Behinderungen der Mobilität <strong>und</strong> der Verfügbarkeit von Beutetieren. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind auch aufgr<strong>und</strong> des großen Aktionsradius<br />

von Fischottern <strong>und</strong> der Möglichkeit des Ausweichens in nicht vom Vorhaben beeinflusste<br />

Bereiche auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> von Baugeräten führt zu<br />

visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkung<br />

Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />

Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Diese Einwirkung betrifft voraussichtlich<br />

nur einen geringen <strong>Teil</strong> des großen Aktionsradius des Fischotters, der zudem dämmerungs- <strong>und</strong><br />

nachtaktiv ist <strong>und</strong> dadurch voraussichtlich kaum von Störwirkungen betroffen sein wird. Die Wirkung<br />

ist als kurzfristig anzusehen, da die betroffenen Individuen nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten<br />

in das Gebiet zurückkehren werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im<br />

Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte baubedingte Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich<br />

für die FFH-Zielart Fischotter bewertet werden.<br />

Meerneunauge, Flussneunauge (Art Nr. 4, Nr. 5)<br />

In der Wirkungsanalyse werden beide Neunaugenarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der<br />

vergleichbaren Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt, wobei<br />

darauf hinzuweisen ist, dass beide Arten lediglich hinsichtlich der potenziellen Effekte auf die Qualität<br />

des Schutzgebietes als Durchwanderungslebensraum zu betrachten sind.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende indirekte<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit <strong>und</strong><br />

- mögliche Barrierewirkung<br />

Projektspezifische Auswirkungen auf die anadromen Wanderfischarten Meerneunauge <strong>und</strong> Flussneunauge,<br />

die vom Meer zum Laichen in die Flussmündungen <strong>und</strong> die Flüsse hinauf wandern, sind in<br />

erster Linie von Wirkfaktoren zu erwarten, die diese Wanderungen behindern könnten. Im in das Oderästuar<br />

entwässernden Peenesystem liegen insgesamt 5 von 9 bekannten Laichplätzen des Fluss-<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


neunauges im deutschen Ostseeeinzugsgebiet (THIEL & WINKLER 2007, S. 90). Das Flussneunauge<br />

wird als gelegentlich vorkommend für den Bereich der Wittower Fähre bestätigt (vgl. Kap. Bestandsdarstellung<br />

Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler, II.2.13.2). Für das Meerneunauge sind nach THIEL & WINKLER<br />

(2007, S.90/91) weder Laichplätze noch eindeutig zu identifizierende Gebiete mit höheren Nachweiszahlen<br />

aus den deutschen Ostseegewässern bekannt. Wo die Laichhabitate der in der Ostsee nachgewiesenen<br />

Meerneunaugen lokalisiert sind, ist nach wie vor unklar. Demzufolge können für beide<br />

Arten keine bevorzugten Wanderrouten angegeben werden.<br />

Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />

von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Sedimentation der aufgewirbelten Sedimente<br />

führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />

kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann (MERCK & VON<br />

NORDHEIM 2000). Für größere Fische ist davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />

meiden oder tolerieren. Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es<br />

kommt nur zu vorübergehend möglichen Behinderungen der Fortbewegungsmöglichkeiten von Neunaugen.<br />

Ein theoretisch im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Neunauge kann aktiv<br />

<strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />

durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind daher auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />

visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkung<br />

Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />

Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen<br />

von Unterwasserschall <strong>und</strong> visueller Unruhe auf die R<strong>und</strong>maularten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />

als Zielarten des Anhangs II der FFH-RL liegen derzeit keine Literaturangaben vor. Die Ursachen<br />

hierfür sind in der äußerst geringen Dichte der Tiere in den marinen Aufenthalts- <strong>und</strong> Nahrungsräumen<br />

<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen extremen Seltenheit zu suchen. Schattenwurf <strong>und</strong> Lichtreflexion<br />

durch die fahrenden Schiffe sind in ihrer Auswirkung auf die oberen Wasserschichten begrenzt <strong>und</strong><br />

somit ausschließlich für oberflächennah lebende, pelagische Fischarten von Bedeutung. Möglicherweise<br />

resultiert diese visuelle Unruhe in einer Meidung der oberflächennahen Wasserschichten durch<br />

pelagische Arten. Auch Suchscheinwerfer oder starke Beleuchtungseinrichtungen der Baggerschiffe<br />

<strong>und</strong> die Baustellenbeleuchtung könnten nachts zu Beunruhigungen durch visuelle Störreize führen.<br />

Abgeleitet aus den generellen Auswirkungen auf Fischarten können als worst-case-Szenario auch<br />

bezüglich der Arten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge für die Bauphase, bedingt durch die Hebung des Geräuschpegels<br />

im Nahbereich, Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen angenommen werden. Hierdurch wären<br />

bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte Beeinflussungen<br />

zu erwarten. In unmittelbarer Umgebung der Verlegetechnik kann es demnach zu einer<br />

Scheuchwirkung durch den emittierten Schall kommen. Diese Wirkung ist als kurzfristig anzusehen,<br />

da die betroffenen Arten nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten in das Gebiet zurückkehren<br />

werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale<br />

Scheucheffekte baubedingt Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich für die FFH-Zielarten bewertet<br />

werden.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 384/711<br />

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Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen resultierende<br />

Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkei<br />

Für eine Reihe von Fischarten wie Lachs (Salmo salar) oder Flussaal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung<br />

am Erdmagnetfeld dokumentiert. Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld<br />

desorientiert werden, allerdings konnten KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu<br />

erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen<br />

führen. Bauartbedingt heben sich die von drehstromführenden Kabeln emittierten magnetischen Felder<br />

bis auf einen Restbetrag gegenseitig auf, welcher aufgr<strong>und</strong> der durch den (durch die Dicke der<br />

Isolierung) Abstand der einzelnen Drähte zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken<br />

der drei umlaufenden Magnetfelder am jeweiligen Messpunkt zustande kommt (KULLNICK &<br />

MARHOLD 1999). Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen,<br />

wenn es strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken<br />

hier in einem noch weitaus geringeren Bereich. Die Erzeugung von magnetischen <strong>und</strong> elektrischen<br />

Feldern durch das Kabelsystem (Drehstromsystem) ist nicht auszuschließen, wird aber voraussichtlich<br />

gering sein (vgl. Ausführungen in <strong>Teil</strong> II dieser Unterlage).<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Da ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe<br />

des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen durch magnetische Felder<br />

oder Temperaturerhöhung im Nahbereich des Kabels auf FFH-Zielarten erwartet.<br />

III.3.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />

konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />

noch nicht feststehen.<br />

Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />

Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />

Für die inneren Küstengewässer (Binnenbodden von Rügen) wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />

die Bauarbeiten während der Heringshauptlaichzeit, d.h. für den Zeitraum von Januar bis<br />

Mitte Mai, ausschließt (vgl. Kap. II.3.11).<br />

Eine nicht ganz auszuschließende Gefährdung der Reproduktion des Herings (als charakteristische<br />

Art) wird durch solche aus Vorsorgegründen notwendige Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß reduziert.<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fäl-<br />

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len eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />

weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />

des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />

III.3.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />

Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Im Umfeld der Trassenvariante Off. VII sind keine Projekte <strong>und</strong> Pläne erkennbar, die kumulative Wirkungen<br />

entfalten können, sodass weitere Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />

Schutzgebietes zu erwarten.<br />

III.3.3 EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401)<br />

III.3.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das EU-Vogelschutzgebiet DE 1446-401 liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum November<br />

2007 vor (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/spa_stdb/SPA_1446-401.pdf).<br />

Bei diesem Schutzgebiet handelt es sich um eine “strukturreiche, störungsarme Küstenlandschaft”.<br />

Die eng miteinander verzahnten terrestrischen <strong>und</strong> marinen Küstenlebensräume sind Rast- <strong>und</strong><br />

Reproduktionsraum für eine Vielzahl von Vogelarten. Weiterhin handelt es sich um einen charakteristischen<br />

Ausschnitt der innerrügenschen Boddenlandschaft mit Stauch-Endmoränen, mit subfossilen<br />

Kliffbildungen, marinen Schwemmsandebenen, Sand- <strong>und</strong> Steinstrandwällen <strong>und</strong> holozänen Moorbildungen<br />

mit einer Vielzahl von Biotopen <strong>und</strong> Biotopkomplexen. Diese Landschaftsbildungen prägen<br />

neben Bodden <strong>und</strong> Binnenseen den Charakter einer weithin unverbauten Ruhelandschaft.<br />

Das Gebiet wurde durch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern als eines der zahlen- <strong>und</strong><br />

flächenmäßig geeignetsten Gebiete zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG identifiziert <strong>und</strong> infolgedessen<br />

der Meldevorschlag erarbeitet. Die Bedeutung eines Gebiets ergibt sich aus seinem Wert<br />

für das Richtlinienziel der Erhaltung von Zielarten. Laut Standard-Datenbogen bietet das gemeldete<br />

Besondere Schutzgebiet optimale Rast- <strong>und</strong> Nahrungsflächen für zahlreiche Wasservogelarten <strong>und</strong><br />

ein herausragender Überwinterungslebensraum für Rastvögel. Zur Bedeutung des Gebietes für NA-<br />

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TURA 2000 sind im StDB folgende Angaben enthalten. „Die herausragende Bedeutung des Gebietes<br />

liegt in seiner Funktion als Mauser-, Rast-, Sammel- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiet für Wasservögel, aber<br />

auch als Reproduktionsraum für zahlreiche Küstenvogelarten. Die Bodden werden traditionell im<br />

Rahmen der kleinen Küstenfischerei mit Reusen, Stellnetzen bewirtschaftet. Grünlandwirtschaft auf<br />

Küstenüberflutungsmooren; große Brackwasserlagunen die von jungpleistozänen Gr<strong>und</strong>moränen <strong>und</strong><br />

holozänen Sedimenten begrenzt werden.”<br />

<strong>Teil</strong>bereiche werden vom LSG „Ostrügen“ (Nr. 81) eingenommen. Es gibt Überschneidungen mit den<br />

gemeldeten Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung. „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (1446-<br />

302), „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (DE 1544-302) sowie mit „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er<br />

Bodden mit Halbinseln <strong>und</strong> Schmaler Heide“ (1547-303). Das gemeldete EU-Vogelschutzgebiet<br />

hat laut StDB eine Fläche von 20.739 ha.<br />

Einige Schutzgebiete liegen innerhalb bzw. teilweise innerhalb des Gebiets (NSG aus UM M-V 2003),<br />

von denen hier nur die nächst gelegenen Meerebereiche aufgeführt sind:<br />

NSG „Neuendorfer Wiek“ einschließlich Insel Beuchel (Nr. 321),<br />

NSG „Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow <strong>und</strong> Banzelvitzer Berge“ (Nr. 254),<br />

LSG „Ostrügen“ (Nr. 81)<br />

Vorbelastung<br />

Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „ungelenkte<br />

touristische Aktivitäten, Bootsverkehr, Angeln (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />

Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />

die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />

über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 114.<br />

Tab. 114:<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von<br />

Rügen“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope)<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

210 Berufsfischerei B 30 -<br />

220 Angelsport/Angeln B 30 -<br />

6 Freizeit <strong>und</strong> Tourismus B 50 -<br />

Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />

Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Das SPA dient dem Schutz der im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Brutvogelarten<br />

sowie weiterer Brut- <strong>und</strong> Rastvogelarten, die in relativ großer Anzahl im Gebiet vorkommen <strong>und</strong> für die<br />

es eine besondere europäische Verantwortung gibt.<br />

Es liegen für das hier betrachtete EU-Vogelschutzgebiet noch keine formulierten Erhaltungsziele vor.<br />

In den „Informationen zur Gebietscharakterisierung“ (Stand April 2007) waren vorläufige Erhaltungsziele<br />

angegeben. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Als Erhaltungsziele werden der Schutz der in<br />

Tab. 115 aufgeführten Zielarten <strong>und</strong> deren Lebensräume (Rastflächen <strong>und</strong> Brutplätze) angesehen.<br />

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Überblick über die Zielarten der EU-VSRL<br />

Die Zielarten mit ihrem Status als Brut- bzw. Rastvogel <strong>und</strong> den jeweils erfüllten Bestandskriterien<br />

sind in Tab. 115 aufgelistet (aus dem Standarddatenbogen)<br />

Legende:<br />

nichtziehend:<br />

auf dem Durchzug:<br />

Populationsgröße:<br />

(i = Individuen,<br />

p = Paare)<br />

Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />

Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />

genutzt<br />

C: häufig, große Population (common)<br />

R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />

V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />

P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

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Tab. 115<br />

Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“, die im Anh. I der EU-VSRL aufgeführt sind<br />

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Tab. 116<br />

Zugvogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“ nach Art. 4 Abs. 2 der EU-VSRL<br />

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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 sind für die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) aufgeführten<br />

Vogelarten besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben<br />

<strong>und</strong> ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 sind unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse entsprechende Maßnahmen<br />

für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich<br />

ihrer Vermehrungs-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten<br />

zu treffen. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Schutz der Feuchtgebiete <strong>und</strong> ganz<br />

besonders der international bedeutsamen Feuchtgebiete zugemessen.<br />

Die Vogelarten, die diesen beiden Kategorien zuzuordnen sind <strong>und</strong> im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden<br />

von Rügen“ vorkommen, sind in Tab. 115 <strong>und</strong> Tab. 116 aufgelistet.<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Unter „Andere bedeutende Arten der Fauna <strong>und</strong> Flora“ ist im StDB des Gebietes DE 1446-401 „Binnenbodden<br />

von Rügen“ der Kormoran mit i < 3.000 Exemplaren auf dem Durchzug aufgeführt.<br />

Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />

das FFH-Gebiet „Binnenbodden von Rügen“ im StDB sehr allgemein formuliert als „Erhalt einer dynamischen<br />

Küstenlandschaft mit einem hohen Anteil störungsarmer Bereiche“.<br />

Ein Managementplan wurde bisher nicht erstellt.<br />

Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Das EU-Vogelschutzgebiet 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“ umfasst zu einem großen <strong>Teil</strong> die<br />

FFH-Gebiete „Westrügensche Boddenlandschaft“ <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (vgl. Kap.<br />

III.2.1). Das EU-Vogelschutzgebiet 1542-401 „Vorpommersche Boddenlandschaft <strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />

erstreckt sich im Bereich der Wittower Fähre nicht über Meeresgebiet, schließt sich aber wenige<br />

h<strong>und</strong>ert Meter südlich an Land an das marine Untersuchungsgebiet an.<br />

III.3.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB) im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden<br />

von Rügen“<br />

Als detailliert untersuchter Bereich wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Avifauna relevante<br />

2.000 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt.<br />

Lebensräume an Land werden in <strong>Teil</strong> B der Unterlagen (Betrachtung der Landkabeltrasse) berücksichtigt.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> beschränkt sich die weiter führende Betrachtung der Brutvögel ggf. auf<br />

vorhabensbedingte Wirkungen, die durch die Verlegung der Seekabeltrasse im SPA „Binnenbodden<br />

von Rügen“ eintreten können.<br />

Eine Betrachtung der Artengruppe Zugvögel ist hier nicht erforderlich, da sich durch die an der Verlegung<br />

beteiligten Schiffe keine Betroffenheiten für Zugvögel ergeben, die über jene des regelmäßigen<br />

Schiffsverkehrs (Fähre) im durch die Seekabelverlegung gequerten Seegebiet hinausgehen. Auf dem<br />

Meer rastende Zugvögel werden bei den Rastvögeln mitbetrachtet.<br />

Für die Darstellung des Vorkommens <strong>und</strong> der Lebensraumansprüche der Rastvögel wird auf Kap.<br />

II.2.12.2 (Bestandsdarstellung Rastvögel) verwiesen.<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die Trasse quert den Bodden auf einer Länge von 668 m. Von vorhabensbedingten Wirkungen betroffen<br />

sind auf der Wasserfläche rastende Vögel sowie Nahrungsgäste, sowie die Strukturen <strong>und</strong> Funkti-<br />

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onen ihres Lebensraumes. Es kommt zu Störungen (Scheuchwirkung) insbesondere empfindlicher<br />

Arten sowie zu einer Beanspruchung des Meeresbodens, was eine Beeinflussung der Nahrungshabitate<br />

von Vögeln zur Folge hat.<br />

III.3.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Zur Wirkungsprognose in Bezug auf Lebensräume wird auf das entsprechende Kapitel zum GGB<br />

DE 1747-301 verwiesen.<br />

Beeinträchtigungen von Zielarten der VS-RL<br />

Nachfolgend werden die vorhabensbedingten Wirkungen auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste erläutert<br />

<strong>und</strong> bewertet.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />

Sedimentumlagerungen, Trübungsfahnen, Sedimentation<br />

der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung von an<br />

Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos,<br />

Heringslaich <strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende<br />

mögliche indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Für den unmittelbar betroffenen Bereich des Kabelgrabens zuzüglich des Arbeitsstreifens ist ein zeitweiliger<br />

Verlust der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen zu verzeichnen. Insbesondere hinsichtlich des Zoobenthos<br />

ist die Einschränkung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage aufgr<strong>und</strong> der schnellen Wiederbesiedlung in 1 bis 3<br />

Jahren deutlich zeitlich begrenzt. Für Makrophyten, einschließlich deren Funktion für Phytalbewohner<br />

<strong>und</strong> Laich ist von vergleichbaren Wiederbesiedlungsprozessen auszugehen, sodass ein mittelfristiger<br />

Ausfall dieser Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen auf der betroffenen Fläche möglich ist.<br />

Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass aufgr<strong>und</strong> der zeitlichen Begrenzung des Verlustes von<br />

Nahrung, insbesondere infolge der schnellen Wiederansiedlung von Zoobenthos, sowie aufgr<strong>und</strong> der<br />

sehr geringen, betroffenen Flächenanteile der insgesamt als Rast- <strong>und</strong> Nahrungsraum zur Verfügung<br />

stehenden Areale keine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für Seevögeln zu erwarten<br />

ist.<br />

Des Weiteren könnte sich eine Beeinflussung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen durch Sedimentaufwirbelung,<br />

Trübungen <strong>und</strong> Sedimentation auf dem Benthos im Umfeld des „Kabelgrabens“ vollziehen. Die zeitliche<br />

<strong>und</strong> räumliche Wirkung von Trübungs- <strong>und</strong> Sedimentationsprozessen wird in Kapitel II.3.2 erläutert.<br />

Demnach wird insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung<br />

innerhalb weniger St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse<br />

mit ähnlicher Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen,<br />

Trübungen <strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine Beeinflussungen des Zoobenthos sowie<br />

von Makrophytenvorkommen vollziehen, die eine FFH-Relevanz hätten. Die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für<br />

Seevögel wird demnach nicht maßgeblich beeinträchtigt.<br />

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Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />

visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />

Wirkprozess<br />

Störung, Scheuchwirkung<br />

Schiffe sind ein wesentlicher Störfaktor für Rastvögel auf See. In den Rastgebieten für Seevögel ist<br />

mit einer kurzfristigen Vergrämung während der Durchfahrt des Verlegeschiffes zu rechnen. Im Umkreis<br />

bis ca. 1.300 m um das Verlegeschiff für Seetaucher <strong>und</strong> bis ca. 600 m für Meeresenten können<br />

Störungen der Rastbestände auftreten (Abb. 114).<br />

Abb. 114:<br />

Fluchtdistanzen ausgewählter Seevögel gegenüber Seeschiffen (aus: BELLEBAUM et<br />

al. 2005<br />

Art <strong>und</strong> Anzahl der betroffenen Vögel ist stark abhängig vom Zeitpunkt der Verlegung. Besonders<br />

hohe Rastbestände der Meeresenten <strong>und</strong> Taucher halten sich im Gebiet im Zeitraum Dezember bis<br />

April auf. Im Gegensatz dazu stellen die Monate Juli bis September eher rastvogelarme Zeiten dar. Es<br />

werden Verlegegeschwindigkeiten für die Bodden- bzw. Anlandungsbereiche veranschlagt, bei denen<br />

von einer Bauzeit von wenigen Tagen auszugehen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Verlegeschiff<br />

in Abhängigkeit der Anzahl der zu verlegenden Seekabel das Gebiet mehrmals, allerdings mit<br />

mehreren Tagen „Ruhezeit“ durchfährt. Das Verlegeschiff, aber auch Transportschiffe, entsprechen<br />

dem Typ des langsam fahrenden, großen Schiffes. Für die Seevögel sind in den betrachteten Gebieten<br />

Gewöhnungseffekte gegenüber solchen Schiffen im Bereich der Fahrrinnen, Ansteuerungen <strong>und</strong><br />

Haupt-Schifffahrtslinien zu verzeichnen. Außerdem werden durch die geringe Geschwindigkeit der<br />

Schiffe keine fluchtartigen Reaktionen der Vögel ausgelöst. Die auf der Wasserfläche rastenden Vögel<br />

weichen dem sich langsam annähernden Schiff aus <strong>und</strong> kehren häufig nach der oben geschilderten<br />

kurzen Zeit der Passage in die Gebiete wieder zurück.<br />

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Somit ist zu erwarten, dass die auf Durchfahrten von Rastgebieten beschränkten visuellen <strong>und</strong> akustischen<br />

Störungen zu keiner erheblichen Beeinflussung der Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete des EU-<br />

Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“ führen.<br />

Im Anlandungsbereich des Kabels ist infolge der Anforderungen zur technischen Realisierung mit<br />

intensiven Bautätigkeiten zu rechnen.<br />

Durch die ständigen Aktivitäten unterschiedlicher Art im Bereich des Fähranlegers <strong>und</strong> des Schifffahrtsweges<br />

besteht eine Vorbelastung vor allem hinsichtlich visueller <strong>und</strong> akustischer Störungen.<br />

Zur Prognose der Umweltwirkungen der Bautätigkeiten wird ein maßgeblicher Wirkpegel für Lärmemissionen<br />

für eine Lärmquelle für Vögel von ca. 200 m (Überschreitung von 47 dB(A)) herangezogen<br />

(Schwellenwert nach RECK et al. 2001). Gegenüber den oben ausgewiesenen Fluchtdistanzen für<br />

Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten sind für die in diesem Gebiet hauptsächlich betroffenen Wasservogelarten<br />

wie Schwäne, Schwimm- <strong>und</strong> Gründelenten geringere Fluchtdistanzen von 200 bis 300 m bekannt<br />

(HÜBNER & PUTZER 1985; PUTZER 1989). Es wird demnach abgeleitet, dass maßgebliche visuelle <strong>und</strong><br />

akustische Wirkungen einen 300-m-Wirkradius nicht überschreiten. Demnach ist eine Beeinträchtigung<br />

der Vogelwelt in einem Wirkradius bis 200-300 m anzusetzen, der sich radial um die Baustelle<br />

ausbildet <strong>und</strong> somit zu einem Ausfall dieses Areals während der Bauzeit führt.<br />

Die Beleuchtung der Baustelle kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste wie Seetaucher<br />

oder Meeresenten abschrecken. Dies geschieht durch das fahrende Verlegeschiff (siehe Ausführungen<br />

zu optischen <strong>und</strong> akustischen Störungen) <strong>und</strong> damit lokal sowie kurzfristig sowie wirkt sich mit<br />

geringer Intensität aus. Weniger störungsempfindliche Artengruppen wie z.B. Möwen werden möglicherweise<br />

von der Baustellenbeleuchtung angezogen <strong>und</strong> können die Baustelle als Rastplatz nutzen.<br />

Dies vollzieht sich ebenfalls lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich vermutlich nicht auf die Bestände<br />

aus. Insgesamt sind die Auswirkungen durch die Baustellenbeleuchtung auf die Funktionen des Untersuchungsraumes<br />

in ihrer Eignung für das Schutzgut Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum jetzigen Planungsstand<br />

noch nicht konkret abzuschätzen. Die Störungen sind kleinräumig <strong>und</strong> vorübergehend („Wanderbaustelle“,<br />

Verlegeschiff bewegt sich langsam) <strong>und</strong> Ausweichräume sind vorhanden, die Ausweichmöglichkeiten<br />

sind jedoch bei starker Eisbedeckung des Boddens reduziert. Um bereits im Vorfeld<br />

der Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />

die die Verlegung der Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der<br />

wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember bis Ende April) ausschließt.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von Rastvögeln <strong>und</strong> Nahrungsgästen des EU-Vogelschutzgebietes<br />

durch o. g. Wirkprozesse können durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld vermieden werden (siehe<br />

Kapitel II.5 <strong>und</strong> nachfolgendes Kapitel).<br />

III.3.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum<br />

jetzigen Planungsstand noch nicht konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Baugeräteeinsatz momentan noch nicht feststehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst<br />

lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap.<br />

III.5 wird verwiesen.<br />

Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 398/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />

Die Störwirkungen auf die Rastgebiete innerhalb der 300 m Wirkzone um die Baustelle treten im Wesentlichen<br />

nur während der Bauphase auf, in geringerer Intensität u. U. auch während der Betriebsphase.<br />

Der Untersuchungsraum hat eine wichtige Funktion als Rastgebiet. Die Rastaktivitäten haben in den<br />

Wintermonaten den größten Umfang. In kalten Wintern mit Vereisung des Boddens konzentrieren sich<br />

die Vögel auf die offenen Wasserflächen im Bereich der Fahrrinne. Aufgr<strong>und</strong> dieser besonderen Funktion<br />

des Untersuchungsraumes lässt sich die Möglichkeit offensichtlicher Beeinträchtigungen auf das<br />

Rastgeschehen nicht von vornherein ausschließen. Um bereits im Vorfeld der Möglichkeit erheblicher<br />

Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die die Verlegung der<br />

Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember<br />

bis Ende April) ausschließt.<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

III.3.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />

Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Im Umfeld der Trassenvariante Off. VII sind keine Projekte <strong>und</strong> Pläne erkennbar, die kumulative Wirkungen<br />

entfalten können, sodass weitere Einwirkungen sicher ausgeschlossen werden können.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />

Schutzgebietes zu erwarten.<br />

Seite 399/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


III.4 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-<br />

Gebiete der Offshore-Trassen zur Querung des Strelas<strong>und</strong>es Offshore-Trasse<br />

Off IV, V, VI<br />

III.4.1 Gemeldetes Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Greifswalder<br />

Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)<br />

III.4.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1747-301 liegt der Standard-Datenbogen mit<br />

Ausfülldatum Mai 2004 vor<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1747-301.pdf).<br />

Die Gebietsabgrenzung deckt sich großteils mit dem ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder<br />

Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Gebiet Nr. DE 1747-402). Das GGB hat eine Fläche von<br />

ca. 59.970 ha <strong>und</strong> umfasst zentrale <strong>Teil</strong>e der vorpommerschen Boddenlandschaft mit dem Greifswalder<br />

Bodden, dem südlichen <strong>Teil</strong> des Strelas<strong>und</strong>es, dem Mündungsbereich des nördlichen Peenestroms<br />

sowie zahlreiche Buchten <strong>und</strong> Wieken, Küstenüberflutungsräume sowie eingelagerte Inseln<br />

<strong>und</strong> Küstenabschnitte mit aktuellen Prozessen der Küstendynamik (Abrasion <strong>und</strong> Anlandung).<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens von 28 Lebensraumtypen, davon sechs als prioritär eingestuften Lebensraumtypen<br />

sowie 15 Arten nach Anhang II der FFH-RL ist eine hohe Bedeutung für das Netz NATU-<br />

RA 2000 gegeben. Die Stellung des Gebiets für das zusammenhängende Netz NATURA 2000 ergibt<br />

sich daraus, dass mit dieser eine Benennung eines größeren, komplexeren Gebietes mit mehreren<br />

Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge der FFH-RL geschieht (Komplexbildung).<br />

Folgende nach nationalem Recht ausgewiesene Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete<br />

etc.) liegen innerhalb oder im näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes (vgl. karte_naturschutzflaechen_a0_ha.pdf<br />

im Internetangebot des LUNG):<br />

NSG „Halbinsel Devin“ (Nr. 273),<br />

NSG „Kormorankolonie bei Niederhof“ (Nr. 62),<br />

NSG „Vogelhaken Glewitz“ (Nr. 130),<br />

LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a, 1 % des Schutzgebietes)<br />

LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b, 2 % des Schutzgebietes))<br />

LSG „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122)<br />

LSG „Greifswalder Bodden“ (Nr. 142)<br />

Weiterführende Informationen sind in UM M-V (2003) enthalten.<br />

Vorbelastung<br />

Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffeinträge in den Bodden, Störungen des hydrologischen Systems (insbesondere Küstenüberflutungsmoore).<br />

Intensivierung insbesondere wassergeb<strong>und</strong>ener Nutzungen (jeweils soweit erheblich<br />

wirkend)“ angegeben.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 400/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />

die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />

über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 117.<br />

Tab. 117:<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Greifswalder<br />

Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (Auswahl mit<br />

Bezug auf marine FFH-LRT)<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

210 Berufsfischerei B 90 -<br />

211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) B 40 -<br />

220 Angelsport/Angeln B 40 -<br />

230 Jagd B 10 0<br />

520 Schifffahrt A 40 -<br />

621 Wassersport A 90 0<br />

621 Wassersport B 90 -<br />

701 Wasserverschmutzung B 90 -<br />

820 Sedimenträumung, Ausbaggerung von Gewässern A 10 -<br />

Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />

Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Zu Zielarten <strong>und</strong> Erhaltungszielen können die Angaben des Standard-Datenbogens (Ausfülldatum:<br />

05.2004) herangezogen werden. Außerdem liegt ein Formblatt zur Gebietscharakteristik für das FFH-<br />

Nachmeldegebiet „Greifswalder Bodden“ aus dem Jahr 2003 vor.<br />

Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />

<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />

I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt.<br />

Außer den in den Standard-Datenbögen aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten nach Anhang<br />

II der FFH-RL, die oben genannt wurden, liegen keine verbindlichen Formulierungen zum<br />

Schutzzweck <strong>und</strong> den Erhaltungszielen vor. Wiedergegeben werden die im Formblatt zur Gebietscharakterisierung<br />

von 2003 vorgeschlagenen Erhaltungsziele.<br />

Die Schutzerfordernisse des Gebietes umfassen demnach u. a.:<br />

Erhalt von Sandbänken mit schwacher ständiger Überspülung durch Meereswasser <strong>und</strong> regelmäßig<br />

trockenfallenden (Wind-) Wattflächen mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />

insbesondere durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender<br />

Nutzungen (u. a. Sandabbau, Gr<strong>und</strong>schleppnetzfischerei) (1110, 1140)<br />

Seite 401/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Erhalt flacher großer Meeresbuchten <strong>und</strong> von vom Meeresboden aufragenden Hartsubstraten<br />

mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von<br />

Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (1160, 1170)<br />

Erhalt von vom offenem Meer weitestgehend abgetrennten Strandseen, Lagunen <strong>und</strong> Bodden<br />

mit sporadischem oder aufgr<strong>und</strong> spezifischer geomorphologischer Verhältnisse dauerhaft geringem<br />

Einstrom von Meerwasser mit ihrem charakteristischen Arteninventar insbesondere<br />

durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (1150*)<br />

Erhalt von einjährigen Spülsäumen, von Geröll- <strong>und</strong> Kiesstränden mit andauernder salztoleranter<br />

nitrophiler Vegetation des Meeres mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />

insbesondere durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen<br />

(u. a. Vertritt, Strandberäumungen) (1210, 1220)<br />

Erhalt von Fels- <strong>und</strong> Steilküstenkomplexen der Ostseeküste mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />

durch Vermeidung von gefährdenden Nutzungen <strong>und</strong> Maßnahmen (u.a.<br />

Bebauung Küstenschutzmaßnahmen, Inanspruchnahme durch Nutzungen bis an die Abbruchkante);<br />

Besucherlenkung erforderlich (1230)<br />

Erhalt von Salzgrünland der Ostsee mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere<br />

durch Sicherung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik, Vermeidung<br />

von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag, Pflegenutzungsmanagement i. d. R. erforderlich<br />

(1330)<br />

Erhalt von natürlichen <strong>und</strong> naturnahen Wäldern auf Küstendünen der Ostseeküsten <strong>und</strong> ihrem<br />

charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Begünstigung <strong>und</strong> Förderung natürlicher<br />

Bestandesstrukturen mit hohen Altbaum- <strong>und</strong> Totholzanteilen <strong>und</strong> charakteristischem<br />

Arteninventar (2180)<br />

Erhalt feuchter Dünentäler <strong>und</strong> ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere<br />

durch Ausschluss von Entwässerung <strong>und</strong> Nährstoffeintrag, Besucherlenkung ggf. erforderlich<br />

(2190)<br />

Erhalt artenreicher magerer Flachland-Mähwiesen mit charakteristischem Gesamtarteninventar<br />

insbesondere durch Fortsetzung traditioneller zweischüriger Mahd bzw. extensiver Beweidung,<br />

Ausschluss von weiteren Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen auf Niedermoorböden, keine oder<br />

geringe Düngung, ggf. sukzessionshemmende Maßnahmen (6510)<br />

Erhalt des charakteristischen Baumartenspektrums <strong>und</strong> Gesamtarteninventars naturbelassener<br />

nährstoffärmer Moorstandorte mit hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen, Erhalt oder Wiederherstellung<br />

natürlicher hydrologischer Verhältnisse sowie der Nährstoffarmut, Einrichtung von Pufferzonen,<br />

i. d. R keine forstliche Bewirtschaftung (91 D0*)<br />

Erhalt <strong>und</strong> Verbesserung der Gewässergüte <strong>und</strong> Gewässerstruktur; Sicherung bzw. Wiederherstellung<br />

der Durchgängigkeit der Gewässer für die Arten Lachs, Finte, Flussneunauge,<br />

Rapfen, Steinbeißer, Schutz der Vorkommen durch Einhaltung der Mindestmaße sowie Umsetzung<br />

der Fisch- <strong>und</strong> Laichschonbezirke <strong>und</strong> Schonzeiten<br />

Erhalt bzw. Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für den Bitterling durch die Sicherung<br />

pflanzenreicher Uferzonen langsam fließender Gewässer mit einem sandigen Sedimentgr<strong>und</strong><br />

(Lebensraum) <strong>und</strong> die Sicherung der Vorkommen von Großmuscheln als Voraussetzung<br />

für die Reproduktion des Bitterlings (Symbiose) Schutz der Vorkommen durch Umsetzung<br />

der Schonzeiten, Erhalt bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer<br />

Erhalt bzw. Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für den Fischotter insbesondere<br />

durch die Sicherung nahrungsreicher, schadstoff- <strong>und</strong> störungsarmer, unverbauter, naturnaher<br />

Gewässer <strong>und</strong> Uferbereiche sowie störungs- <strong>und</strong> gefahrminimierter Wanderkorridore<br />

Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für Kegelrobbe <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong><br />

insbesondere durch die Sicherung störungsarmer Küstengewässer, störungsfreier Block- <strong>und</strong><br />

Sandstrände, sonstiger Uferbereiche <strong>und</strong> Sandbänke; Minimierung der Gewässerverschmutzung<br />

<strong>und</strong> von Beifängen<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 402/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


In der Verordnung für das LSG „Greifswalder Bodden“ vom 10.12.2008 sind weitere gebietsspezifische<br />

Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele aufgeführt, die prinzipiell den Angaben zum Natura 2000-Gebiet des<br />

Gebietsformblattes entsprechen.<br />

Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />

Das Gebiet dient dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-<br />

Richtlinie, die in Tab. 118 aufgeführt sind.<br />

Tab. 118:<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im GGB „Greifswalder<br />

Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)<br />

Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie<br />

(Bezeichnung nach BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ<br />

SSYMANK et al. 1998)<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Relative<br />

Fläche<br />

Natura<br />

2000-<br />

Repräsentivität<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilumg<br />

1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch<br />

Meerwasser<br />

10 A C B A<br />

1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- <strong>und</strong> Mischwatt 2 A C B A<br />

1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) 3 A B C B<br />

1160 Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen<br />

<strong>und</strong> Seegraswiesen)<br />

75 A B B A<br />

1170 Riffe 3 A C B A<br />

1210 Einjährige Spülsäume < 1 A B B A<br />

1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 B C B C<br />

1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-Küsten mit Vegetation<br />

< 1 B B B B<br />

1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae) 2 A B B B<br />

2110 Primärdünen < 1 B C B C<br />

2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria < 1 B C C C<br />

2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)<br />

2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen <strong>und</strong> borealen<br />

Region<br />

< 1 B C C C<br />

< 1 B A C B<br />

2190 Feuchte Dünentäler < 1 B C B B<br />

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions<br />

oder Hydrocharitions<br />

< 1 C C C C<br />

3160 Dystrophe Seen <strong>und</strong> Teiche < 1 C C C C<br />

5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden <strong>und</strong> -<br />

rasen<br />

6210(*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen <strong>und</strong> deren Verbuschungsstadien<br />

(Festuco-Brometalia)<br />

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (<strong>und</strong> submontan auf dem<br />

europäischen Festland) auf Silikatböden<br />

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen <strong>und</strong> tonigschluffigen<br />

Böden (Molinion caeruleae)<br />

< 1 B C C C<br />

< 1 B C C C<br />

< 1 A C B B<br />

< 1 C C C C<br />

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sangui- < 1 C C B C<br />

Seite 403/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Code<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie<br />

(Bezeichnung nach BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ<br />

SSYMANK et al. 1998)<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Relative<br />

Fläche<br />

Natura<br />

2000-<br />

Repräsentivität<br />

Erhaltungszustand<br />

Gesamtbeurteilumg<br />

sorba officinalis)<br />

7230 Kalkreiche Niedermoore < 1 C C C C<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) < 1 B C B C<br />

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) < 1 A C A B<br />

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder<br />

Eichen- Hainbuchenwald (Carpinion betuli)<br />

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus<br />

robur<br />

< 1 B C B C<br />

< 1 A C B B<br />

91D0* Moorwälder < 1 B C B B<br />

91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus excelsior (Alno-<br />

< 1 C C C C<br />

Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMIS-<br />

SION (1997)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Größe <strong>und</strong> Differenziertheit des Schutzgebietes werden nachfolgend vor allem die relevanten<br />

FFH-Lebensraumtypen des Schutzgebietes (Lebensräume mit Bezug zum Untersuchungsraum)<br />

zusammenfassend beschrieben.<br />

Im Greifswalder Bodden kommen die marinen FFH-LRT 1110, 1140, 1150*, 1160 <strong>und</strong> 1170 vor (vgl.<br />

Tab. 119. FFH-Binnendifferenzierung – I.L.N. 2004).<br />

Tab. 119:<br />

FFH-LRT mit Kurzbezeichnung<br />

Angaben zu Flächenanteilen der marinen FFH-Lebensraumtypen im GGB<br />

„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />

(DE 1747-301) - Fläche 59.970 ha<br />

Angaben laut Standard-<br />

Datenbogen**<br />

Angaben der FFH-<br />

Binnendifferenzierung<br />

(I.L.N. 2004)<br />

Angaben nach<br />

IFAÖ (2005b)<br />

1110 Sandbank 10%<br />

ca. 6.000 ha 5.937 ha 6.836 ha<br />

1140 Windwatt 2%<br />

ca. 1.200 ha 1.438 ha 1.480 ha<br />

1150* Lagune 3%<br />

ca. 1.800 ha 438 ha 97 ha<br />

1160 Flache, große Meeresarme<br />

<strong>und</strong> -buchten<br />

75%<br />

ca. 45.000 ha 38.790 ha 36.231 ha<br />

1170 Riffe 3%<br />

ca. 1.800 ha 1.938 ha 2.842 ha<br />

* prioritärer LRT; **Ausfülldatum 05.2004<br />

Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> Schutz der Lebensraumfunktionen für die in Tab.<br />

120 genannten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind:<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 404/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 120:<br />

Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im GGB „Greifswalder<br />

Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Säuger<br />

Angaben laut<br />

Standard-<br />

Datenbogen*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population<br />

Erhaltung Isolation Gesamt<br />

Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V Durchzug C B B C<br />

Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i V Durchzug C B B B<br />

Fischotter (Lutra lutra) i R nichtziehend<br />

Großes Mausohr (Myotis myotis) i P Überwinterer<br />

C B C C<br />

C B B C<br />

Teichfledermaus (Myotis dasycneme)<br />

Fische<br />

i P Überwinterer<br />

Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) i P nichtziehend<br />

C B C C<br />

C B C C<br />

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) i P Durchzug C B C C<br />

Meerneunauge (Petromyzon marinus) i P Durchzug B B C C<br />

Rapfen (Aspius aspius) i V Durchzug C B C C<br />

Finte (Alosa fallax) i P Durchzug D<br />

Wirbellose<br />

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) i V nichtziehend C C A C<br />

<br />

<br />

<br />

Große Moosjungfer<br />

(Leucorrhinia pectoralis)<br />

Schmale Windelschnecke<br />

(Vertigo angustior)<br />

Bauchige Windelschnecke<br />

(Vertigo moulinsiana)<br />

i P nichtziehend C C C C<br />

i P nichtziehend C B C C<br />

i P nichtziehend C B C C<br />

Pflanzen<br />

Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) i 51-100 C C C C<br />

Legende:<br />

nichtziehend:<br />

auf dem Durchzug:<br />

Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />

Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />

genutzt<br />

Seite 405/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Populationsgröße:<br />

(i = Individuen)<br />

C: häufig, große Population (common)<br />

R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />

V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />

P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1747-301 „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ sind keine weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong><br />

keine regelmäßig vorkommenden Zugvögel).<br />

Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />

das FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ im StDB sehr<br />

allgemein formuliert als „Erhalt <strong>und</strong> teilweise Entwicklung des Greifswalder Boddens mit marinen <strong>und</strong><br />

Küstenlebensraumtypen, Grünland- <strong>und</strong> Wald-LRT sowie mit charakteristischen FFH-Arten“. Ein Managementplan<br />

befindet sich z. Zt. in Bearbeitung.<br />

Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Durch das hier betrachtete Gebiet wird die Kohärenz der für die Vorpommerschen Boddengewässer<br />

gemeldeten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „Westrügensche Boddengewässer mit Hiddensee“<br />

(DE 1544-302) <strong>und</strong> „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser <strong>und</strong> Kleines Haff“ (DE 2049-<br />

302) unterstützt. Des Weitern bestehen Verbindungen zum angrenzenden GGB in der Pommerschen<br />

Bucht „Greifswalder Boddenrandschwelle <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>e der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302). Funktionale<br />

Beziehungen der genannten GGB umfassen vor allem die marinen Lebensraumtypen (FFH-LRT<br />

1110, 1140, 1150, 1160 <strong>und</strong> 1170), Küstenbiotope (z. B. FFH-LRT 1210, 1220, 1230) sowie den Austausch<br />

der Populationen von marinen Tierarten wie den aufgeführten Fischen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern, dem<br />

Fischotter <strong>und</strong> marinen Säugern wie der Kegelrobbe <strong>und</strong> dem Seeh<strong>und</strong>. Für die wandernden Fischarten,<br />

die Laichgebiete in Binnengewässern aufsuchen, ist dabei der Verb<strong>und</strong> mit dem Oderästuar <strong>und</strong><br />

der Oder über das GGB „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser <strong>und</strong> Kleines Haff“ von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Das GGB trägt wesentlich zur Sicherung <strong>und</strong> Erhaltung der Habitate für Vögel nach der EU-<br />

Vogelschutz-Richtlinie im weitgehend flächengleichen EU-Vogelschutzgebiet bei (vgl. Kapitel III.4.2).<br />

III.4.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />

relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />

Wirkzone bezüglich weiterer Artengruppen <strong>und</strong> der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten<br />

schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen Untersuchungsräume orientieren sich an den diesen<br />

Wirkräumen.<br />

Für die Darstellung des Vorkommens <strong>und</strong> der Lebensraumansprüche der Zielarten wird auf die Bestandsdarstellung<br />

in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) verwiesen.<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

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Die Trasse quert den Strelas<strong>und</strong> auf einer Länge, die entsprechend der Varianten unterschiedlich<br />

ausgeprägt ist <strong>und</strong> 1.082 m (Off. IV bei Neuhof), r<strong>und</strong> 1.800 m (Off. V bei Andershof) <strong>und</strong> r<strong>und</strong><br />

2.300 m (Off. VI bei der Frankensiedlung) beträgt. Während Off IV auf der gesamten Länge das FFH-<br />

Gebiet quert, liegt bei Off V <strong>und</strong> Off VI nur der Uferbereich westlich der Halbinsel Drigge auf einer<br />

Länge von ca. 200 m innerhalb des GGB. Bei allen drei Trassenvarianten kommt es zu einer Beanspruchung<br />

des LRT 1160 „Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)“,<br />

der in diesem Bereich den weitaus größten <strong>Teil</strong> des Strelas<strong>und</strong>es einnimmt (s. Karte<br />

XLV im Anhang).<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Die im Standard-Datenbogen verzeichneten terrestrischen Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />

können von den Projektwirkungen der Seekabelverlegung im Meeresboden nicht erreicht werden.<br />

Als einziger im duB verbreiteter mariner Lebensraumtyp ist der LRT 1160 „Flache große Meeresarme<br />

<strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)“ von den Projektwirkungen betroffen.<br />

Nachfolgend werden die Definitionen, die zur Charakterisierung dieser FFH-LRT dienen, Angaben zu<br />

den maßgeblichen Bestandteilen sowie deren Vorkommen im Strelas<strong>und</strong> wiedergegeben.<br />

Zur Beschreibung dieses FFH-LRT sind in der Literatur verschiedenste Definitionen vorhanden. Hierzu<br />

zählen die im „Interpretation Manual of European Union Habitat“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), in<br />

den “Guidelines for the establishment of the Natura 2000 network in the marine environment” (EURO-<br />

PEAN COMMISSION 2007b), im „BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie <strong>und</strong><br />

der Vogelschutz-Richtlinie“ des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz (SSYMANK et al. 1998) sowie die aktuelle<br />

BfN-Definition für die Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschland (AWZ), die auf<br />

http://www.bfn.de/habitatmare/ nachzulesen sind.<br />

Nachfolgend werden nur die FFH-LRT betrachtet, die zumindest potenziell im Untersuchungsraum<br />

vorkommen könnten.<br />

FFH-LRT 1160 „Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)“.<br />

In IFAÖ (2005b) ist dieser FFH-LRT folgendermaßen definiert <strong>und</strong> charakterisiert:<br />

Flache große Meeresarme <strong>und</strong> –buchten sind geohydrologische Gewässerabschnitte, die sich<br />

von der vorgelagerten Ostsee durch eine geringere Exposition unterscheiden. Sie sind durch<br />

Boddenrandschwellen oder Nehrungen geschützte innere Küstengewässer mit breiter Öffnung<br />

<strong>und</strong> gutem Wasseraustausch mit dem Oberflächenwasser der Ostsee.<br />

Der Salzgehalt liegt im α- <strong>und</strong> β-Mesohalinikum (7-12 psu). Die Substrate variieren in Abhängigkeit<br />

von der Exposition von Sandfraktionen unterschiedlicher Korngröße bis zu Schlick. Flache<br />

große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten sind makrophytenreich.<br />

Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern stehen in gutem<br />

Wasseraustausch mit dem Oberflächenwasser der Ostsee. Der Salzgehalt zwischen den inneren Küstengewässern<br />

<strong>und</strong> der Ostsee unterscheidet sich daher nur unwesentlich. Große Flusseinmündungen,<br />

die zu einem permanenten Süßwasserdurchfluss führen, fehlen.<br />

Die Boddenrandschwellen mit ihren Sandbänken <strong>und</strong> Inseln schützen die Meeresbuchten vor der<br />

Exposition der Außenküste. Die ausgedehnten Flachwasserzonen sind makrophytenreich. Die zentralen<br />

Becken wirken als natürliche Schlickfallen.<br />

Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten enthalten eine hohe Biotopvielfalt. Ihre Randseen <strong>und</strong> „inneren“<br />

Buchten werden als „Lagunen“ ausgewiesen.<br />

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Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten sind makrophytenreiche Gewässer, deren Pflanzenbestände<br />

an die Substrate <strong>und</strong> die geringe Exposition angepasst sind. Die Flachwasserbereiche sind mit dichten<br />

Beständen der Strandsalden-Teichfaden-Tauchflur (Chaetomorphata lini-Ruppietum cirrhosae Br.-<br />

Bl. et al. 1952 corr. BERG in DENGLER et al. 2004) <strong>und</strong> der Meersalden-Tauchflur (Ruppietum maritimae<br />

GILLNER 1960) bedeckt. LR-typische Arten sind die Meersalden Ruppia cirrhosa <strong>und</strong> R. maritima.<br />

Begleitende Arten sind Potamogeton pectinatus, Zannichellia palustris <strong>und</strong> Armleuchteralgen (Chara<br />

baltica, C. canescens). An exponierten Küsten kommen ab 0,5 bis 1 m Wassertiefe inselartige Bestände<br />

von Seegras Zostera marina zusammen mit Zannichellia palustris <strong>und</strong> Potamogeton pectinatus<br />

vor, die ab etwa 2 m Tiefe in reine Seegraswiesen übergehen (Zosteretum marinaea van Goor ex<br />

Pignatti 1953) (GOSSELCK & BROSDA 2001). Geröll <strong>und</strong> Blöcke sind mit Darm- (Enteromorpha ssp.)<br />

<strong>und</strong> Fadenalgen (Cladophora ssp.) sowie Blasentang (Fucus vesiculosus) <strong>und</strong> Gabeltang (Furcellaria<br />

lumbricalis) besiedelt, oft vergesellschaftet mit fädigen Rot- <strong>und</strong> Braunalgen.<br />

LR-typische Arten der Meeresbuchten sind vor allem Arten der schlickig-sandigen lenitischen Flachwasserzone<br />

<strong>und</strong> des Phytals: der Sandpier Arenicola marina, der Schillernde Meeresborstenwurm<br />

Hediste diversicolor, die Lamarcksche Herzmuschel Cerastoderma lamarckii, der Schlickwurm Corophium<br />

volutator, die R<strong>und</strong>assel Cyathura carinata, die Schlauchseescheide Ciona intestinalis.<br />

Die Meeresbuchten bieten durch die strukturreichen Flachwasserzonen günstige Lebensbedingungen<br />

für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen des Brackwassers. Sie dienen Wasser- <strong>und</strong> Küstenvögeln als Nahrungs-, Rast<strong>und</strong><br />

Brutgebiete. Dichte Bestände der Miesmuschel, hohe Biomassen benthischer wirbelloser Tiere<br />

<strong>und</strong> ausgedehnte submerse Pflanzenwiesen sind die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für überwinternde Tauchenten<br />

(Berg- <strong>und</strong> Reiherente, Eider-, Trauer- <strong>und</strong> Eisente), Schwäne <strong>und</strong> Gründelenten (Stock-, Pfeifente),<br />

Zug- (Limikolen) <strong>und</strong> Brutvögel (Möwen, Seeschwalben, Enten) <strong>und</strong> Blässhühner. Im Greifswalder<br />

Bodden sind die Sandklaff- <strong>und</strong> die Herzmuschel die wichtigsten Nährtiere der Tauchenten. Ein funktioneller<br />

Unterschied der flachen großen Meeresarme <strong>und</strong> -buchten zu Lagunen, Ästuaren <strong>und</strong> der<br />

offenen Ostsee zeigt sich darin, dass die Muscheln als Nährtiere der Tauchenten in den makrophytenreichen<br />

Lagunen <strong>und</strong> den süßwassergeprägten Ästuaren durchschnittlich seltener oder nicht vorkommen.<br />

Von Fischen werden die flachen Meeresbuchten als Laichplätze <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete genutzt. Der<br />

größte Laichplatz des Ostsee-Frühjahrsherings befindet sich im Greifswalder Bodden. Auch als Aufzuchtgebiet<br />

für Larven <strong>und</strong> Jungfische kommt den Küstengewässern wegen ihrer dichten Planktonbestände<br />

eine wichtige Funktion zu (THIEL et al. 2005b).<br />

Charakterarten<br />

Für alle im Untersuchungsraum nachgewiesen FFH-Lebensraumtypen sind auf der BfN-Homepage so<br />

genannte „lebensraumtypische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten aufgeführt. Diese werden hier als „Charakterarten“<br />

aufgefasst. Weitere Informationen zu Charakterarten sind im „Interpretation Manual of European<br />

Union Habitats“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), dem Werk „Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000“ (SSYMANK et al. 1998), SCHUBERT et al. (1995) <strong>und</strong> IFAÖ (2005b) enthalten. Durch<br />

das IfAÖ wird die Festlegung von Charakterarten aus fachgutachtlicher Sicht vorgenommen. Dabei<br />

wird ein Abgleich der auf der BfN-Homepage unter Natura 2000<br />

(http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/marin_11.pdf) <strong>und</strong> der in IFAÖ<br />

(2005b) genannten Arten mit dem Verbreitungsareal im entsprechenden Naturraum Mecklenburg-<br />

Vorpommerns vorgenommen. Diese Festlegung von Charakterarten findet jedoch nur für Lebensraumtypen<br />

statt, die durch die Projektwirkungen betroffen sein könnten. In Frage kommt demnach nur<br />

der marine FFH-LRT 1160. Mögliche Charakterarten für den marinen FFH-LRT 1160 aus IFAÖ<br />

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(2005b; dort als „lebensraumtypische Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten“ bezeichnet) wurden bereits aufgeführt<br />

<strong>und</strong> erfolgt spezifisch in der sich später anschließenden Auswirkungsprognose.<br />

Als lebensraumtypische Pflanzenarten des FFH-LRT 1160 sind laut BfN zu nennen: Ceramium<br />

rubrum, Chara baltica, Chara aspera, Chara canescens, Chara tomentosa, Enteromorpha intestinalis,<br />

Fucus vesiculosus, Furcellaria lumbricalis, Potamogeton maritima, Potamogeton pectinatus, Ruppia<br />

cirrhosa, Ruppia maritima, Tolypella nidifica, Ulva lactuca, Zannichellia, Zostera marina, Zostera noltii.<br />

Als lebensraumtypische Benthosarten sind: Arenicola marina, Cerastoderma lamarckii, Ciona<br />

intestinalis, Corophium volutator, Corophium volutator, Cyathura carinata, Cyathura cyathura, Hediste<br />

diversicolor, Heteromastus filiformis, Hydrobia ulvae, Hydrobia ventrosa, Macoma balthica,<br />

Manayunkia aestuarina, Marenzelleria viridis, Mya arenaria, Mytilus edulis, Pygospio elegans,<br />

Scolopolos armiger, Sphaeroma hookeri, Tubifex costatus zu nennen.<br />

Zu den lebensraumtypischen Fischarten ist in der genannten Quelle das Folgende aufgeführt: Laich<strong>und</strong><br />

Aufzuchtgebiet für Fische mit: Butterfisch (Pholis gunellus), Dreistachliger Stichling (Gasterosteus<br />

aculeatus), Fl<strong>und</strong>er (Platichthys flesus), Flussbarsch (Perca fluviatilis), Großer Scheibenbauch (Liparis<br />

liparis), Hecht (Esox lucius), Hering (Clupea harengus), Kabeljau (Gadus morhua), Kleine<br />

Schlangennadel (Nerophis ophidion), Klippenbarsch (Ctenolabrus rupestris), Sandgr<strong>und</strong>el<br />

(Pomatoschistus minutus), Scholle (Pleuronectes platessa), Seehase (Cyclopterus lumpus),<br />

Seestichling (Spinachia spinachia), Strandgr<strong>und</strong>el (Pomatoschistus microps), Zander oder Schill<br />

(Sander lucioperca), Zweiflecken- oder Schwimmgr<strong>und</strong>el (Gobiusculus flavescens).<br />

Als lebensraumtypische Wasservögel gelten Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan<br />

(Cygnus olor), Stock- (Anas platyrhynchos), Pfeif- (A. penelope), Reiher- (Aythya fuligula), Bergente<br />

(A. marila), Schell- (Bucephala clangula), Mittel- (Mergus serrator) <strong>und</strong> Gänsesäger (M. merganser),<br />

Blässralle (Fulica atra). Der LRT bietet Rastplätze für Graugans (Anser anser), Bläss- (A. albifrons)<br />

<strong>und</strong> Saatgans (A. fabalis).<br />

Als lebensraumtypischer Säuger ist der Seeh<strong>und</strong> anzuführen.<br />

Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Die Zusammenstellung der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie für das Schutzgebiet zeigt, dass<br />

die meisten Arten für den hier betrachteten Untersuchungsraum nicht relevant sind. Zusammenfassend<br />

kann herausgestellt werden, dass für die Fisch- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>maularten Flussneunauge, Meerneunauge,<br />

Rapfen <strong>und</strong> Finte die betroffenen Gewässer als potenzielle Vorkommensgebiete eingestuft werden<br />

können. Für marine Säuger ist das Gebiet insbesondere im Zusammenhang mit mit der Wiederansiedlung<br />

der Kegelrobbe im Greifswalder Bodden von Bedeutung.<br />

Die im Standard-Datenbogen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen neben marinen<br />

Arten mehrere Arten, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en sind.<br />

Sumpf-Glanzkraut, Kammmolch, Schmale Windelschnecke, Bauchige Windelschnecke, Große Moosjungfer<br />

<strong>und</strong> Großen Feuerfalter leben nicht in marinen Lebensräumen (Kammmolch, z. B. in Kleingewässern)<br />

<strong>und</strong> können demnach aufgr<strong>und</strong> ihrer Habitatansprüche nicht von Projektwirkungen betroffen<br />

werden.<br />

Der Bitterling (Rhodeus amarus) benötigt als maßgebliche Bestandteile flache, stehende oder langsam<br />

fließende Gewässer mit Pflanzenbewuchs (pflanzenreiche Uferzonen) <strong>und</strong> guten Muschelbeständen<br />

der Gattungen Anodonta oder Unio (zur Eiablage), einen Gewässerboden mit Feinsedimenten<br />

(MURL 1992). Für diese Art ist die Durchgängigkeit des Gewässers bedeutsam (FRICKE 2000). Für<br />

den Bitterling konnten im Rahmen eines F+E-Vorhabens keine aktuellen Nachweise aus deutschen<br />

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Ostseegewässern erbracht werden (vgl. THIEL & WINKLER 2007, dort S. 93). Eine weitergehende Betrachtung<br />

erfolgt daher im Weiteren nicht.<br />

Eine Nutzung der betrachteten Bereiche des Strelas<strong>und</strong>es als Jagd- bzw. Nahrungsgebiet von Fledermäusen<br />

[relevante FFH-Arten: Großes Mausohr (Myotis myotis) <strong>und</strong> Teichfledermaus (Myotis dasycneme)]<br />

ist nicht auszuschließen. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten durch den Bauablauf<br />

der Verlegearbeiten sind wegen der Kleinflächigkeit der Baustelle im Verhältnis zum großen Aktionsraum,<br />

den Fledermäuse als Jagdgebiet nutzen, jedoch nicht zu erwarten, eine detaillierte Beurteilung<br />

entfällt somit.<br />

Nachfolgend werden die Lebensraumansprüche <strong>und</strong> das mögliche Vorkommen weiterer Arten des<br />

Standard-Datenbogens im Untersuchungsraum erläutert (z. T. aus Arten-Datenbank des LUNG M-V).<br />

Nachfolgend werden nur die Arten des Anhangs II betrachtet, die potenziell im Untersuchungsraum<br />

vorkommen könnten. Dies betrifft Fischotter, Meer-, Flussneunauge, Rapfen <strong>und</strong> Finte (vgl. auch Kap.<br />

II.2.11.2, Bestandsdarstellung Fische <strong>und</strong> die Arten-Steckbriefe des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags,<br />

Kap. V.2.28 bis V.2.33). Der Standard-Datenbogen des GGB DE 1747-301 weist die Population<br />

der Finte für dieses Gebiet als nicht signifikant (D) aus.<br />

Es wird eine Erläuterung von wesentlichen Aspekten für die Arten vorgenommen. Zu den Habitatansprüchen,<br />

dem Vorkommen in Deutschland sowie der Verantwortung Deutschlands für die Art <strong>und</strong><br />

sonstige Charakterisierung der Arten wird auf die Ausführungen in PETERSEN et al. (2004) verwiesen.<br />

Weitere Aussagen zu den Arten, zu deren Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren<br />

Bestandsituation <strong>und</strong> –entwicklung enthalten IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG M-V (2004).<br />

Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Meeressäuger<br />

wird auf Kap. II.2.13.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Meeressäuger). Dort wird festgestellt, dass der<br />

Strelas<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der intensiven Nutzung (Fahrrinne, Ufernutzung) kein geeigneter Lebensraum für<br />

Robben ist. Trotz aller Störungen halten sich jedoch immer wieder einzelne Tiere im Strelas<strong>und</strong> auf.<br />

Daraus ist abzuleiten, dass der duB sporadisch von einzelnen Robben auf ihren Wanderungen durchschwommen<br />

wird.<br />

Vom Fischotter (Lutra lutra) sind mehrere Vorkommen entlang des Strelas<strong>und</strong>s <strong>und</strong> des Greifswalder<br />

Boddens bekannt. Nachweispunkte liegen neben der Gustower Wiek an der Kemlade, dem Deviner<br />

See, der Insel Vilm, südlich Prosnitz <strong>und</strong> am südlichen Greifswalder Bodden sowie am<br />

Struck/Freesendorfer Wiesen. Nach BINNER (1994) stellt das Flusssystem der Peene einschließlich<br />

der Nebenflüsse einen wesentlichen Lebensraum des Otters in Vorpommern dar. Maßgebliche Bestandteile<br />

in einem Fischotterlebensraum sind ungestörte, reich strukturierte Uferbereiche an fisch<strong>und</strong><br />

amphibienreichen Gewässersystemen, die nur einen geringen Zerschneidungsgrad durch Verkehrswege<br />

aufweisen. Meeresbereiche werden genutzt, sofern Süßwasser auch zur Verfügung steht<br />

(z. B. in Flussmündungen). Der Fischotter ist eine hochmobile Tierart: Einzeltiere wandern pro Nacht<br />

ca. 15 km, der Radius eines kombinierten Fluss-See-Reviers beträgt 2-3 km (http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/saeugetiere/steckbrief/6567).<br />

Die Tiere<br />

sind dämmerungs- <strong>und</strong> nachtaktiv. Das Aktivitätsmaximum liegt kurz nach Sonnenuntergang <strong>und</strong> noch<br />

mal zum Sonnenaufgang. Erwachsene Tiere ernähren sich von Fischen, Fröschen, Krebsen, Muscheln,<br />

Schermäusen, Wasservögeln <strong>und</strong> Insekten. Die Hauptnahrung besteht aus Fisch (75% <strong>und</strong><br />

mehr).<br />

Abb. 115 zeigt registrierte Fischotter-Totf<strong>und</strong>e. Nachweise aus dem duB bzw. dessen näherem Umfeld<br />

liegen danach nicht vor.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 410/711<br />

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Abb. 115:<br />

Fischotter-Totf<strong>und</strong>e (Quelle: www.umweltkarten.mv-regierung.de/script, Abruf<br />

vom 26.02.2010)<br />

Meerneunaugen (Petromyzon marinus) leben in küstennahen Zonen, in <strong>und</strong> vor den Mündungen der<br />

großen Flüsse. Das Verbreitungsgebiet der Art reicht bis Süd-Finnland. Die adulten Tiere, die bis zu<br />

1 m lang werden können, wandern im Frühjahr (März bis Juni) aus dem Meer in die Flüsse, um an<br />

sandig-kiesigen mäßig durchströmten Stellen oder strömungsberuhigten Buchten ihren Laich abzulegen.<br />

Nach dem Laichen sterben die Adulten, die Larven leben 2 - 5 Jahre im Süßwasser. Nach der<br />

Metamorphose wandern die Jungtiere ins Meer <strong>und</strong> bleiben dort etwa 3 - 4 Jahre. Sie ernähren sich<br />

an <strong>und</strong> von Fischen (als Ektoparasit). 2009 häuften sich im Sommer Zeitungsberichte, dass entlang<br />

der Außenküste M-V Badegäste von Meerneunaugen „angefallen“ wurden. Der Bestand der Meerneunaugen<br />

ist durch Wasserbaumaßnahmen sowie durch Gewässerverschmutzung, insbesondere<br />

Eutrophierung stark rückläufig. In Deutschland ist diese Art „stark gefährdet“ (FRICKE et al. 1998) <strong>und</strong><br />

in Mecklenburg-Vorpommern „stark gefährdet“ (WINKLER et al. 2002). Das Meerneunauge wird viel<br />

seltener als das Flussneunauge in Einzeltieren gefangen (WINKLER 1989). Die Bestandsdichte im Ostseebereich<br />

ist äußerst gering. Vermutlich gibt es im gesamten Gebiet keine Reproduktionsplätze. Für<br />

das Meerneunauge stellen nur gering belastete Gewässersysteme, die nicht oder nur in geringem<br />

Maße wasserbaulich beeinträchtigt sind, maßgebliche Bestandteile dar.<br />

Nach THIEL & WINKLER (2007) wurden zwischen 1940 <strong>und</strong> 1989 insgesamt genau 40 Neunaugenf<strong>und</strong>e<br />

an der deutschen Ostseeküste gezählt, wobei die überwiegende Zahl der Nachweise von Meerneunaugen<br />

aus küstennahen Gewässern stammen. Damit liegen verschiedene Nachweise vom Zeitraum<br />

vor 1989 für die Küstengewässer um die Insel Rügen einschließlich dem Greifswalder Bodden<br />

vor. Bei den Erfassungen nach 1990 wurden an der deutschen Ostseeküste insgesamt 28 Meerneunaugen<br />

gefangen. Bekannt sind die F<strong>und</strong>e nach 1990 für den <strong>Raum</strong> östlich <strong>und</strong> südlich von Rügen. Es<br />

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liegt ein F<strong>und</strong> für die Küstengewässer vor Usedom sowie zwei Nachweise für den Strelas<strong>und</strong> vor.<br />

Außerdem gibt es ein Fang aus dem Jahr 2005 im Peenestrom (THIEL & WINKLER 2007).<br />

Laichplätze des Meerneunauges scheinen im Bereich der in die deutschen Ostseegewässer entwässernden<br />

Flüsse gegenwärtig nicht zu existieren (THIEL et al. 2005, THIEL & WINKLER 2007).<br />

Im Standard-Datenbogen wird diese Art als sehr selten auf dem Durchzug angegeben. Es ergibt sich<br />

bezüglich des Gesamtwertes ein (C) „signifikanter Wert“.<br />

Flussneunaugen sind in europäischen Küstengewässern <strong>und</strong> Flussgebieten vom Skagerrak bis zur<br />

italienischen Adriaküste sowie im gesamten Ostseeraum verbreitet, hier jedoch nur noch selten anzutreffen.<br />

Nach einjährigem Aufenthalt in marinen Zonen erreicht die Art ihre Geschlechtsreife <strong>und</strong> beginnt<br />

im Herbst mit der Laichwanderung ins Süßwasser, wobei Nebengewässer von Hauptströmen als<br />

Laichplatz bevorzugt werden. Im Süßwasser wird die Nahrungsaufnahme eingestellt. Nach der Überwinterung<br />

sammeln sich kleine Trupps an flachen sandig bis kiesigen Gewässerabschnitten mit mittlerer<br />

Strömungsgeschwindigkeit zum Ablaichen. Die Larven leben stationär in Wohnröhren, die sie in<br />

den Gewässerboden gegraben haben, <strong>und</strong> ernähren sich dort als Strudler. Nach 3 - 4 Jahren erreichen<br />

sie eine Länge von 15 cm. Die Metamorphose zum frei beweglichen Tier erfolgt noch im Gewässerboden.<br />

Die Jungtiere nehmen noch im Süßwasser Nahrung auf <strong>und</strong> wandern vor Winteranbruch in<br />

die Küstengewässer ab. Der Bestand der einst häufigen Art ist auf wenige Restpopulationen reduziert<br />

worden. Der Bestandsrückgang wird vor allem durch wasserbauliche Maßnahmen an den Flusssystemen<br />

verursacht, die eine Wanderung zu den Laichplätzen verhindern, oder Laich- <strong>und</strong> Larvalplätze<br />

zerstören oder beeinträchtigen (Befestigungs- <strong>und</strong> Räumungsarbeiten, Gewässerverschmutzung,<br />

Beschleunigung der Gewässerströmung). Die Art ist daher in Deutschland als stark gefährdet (FRI-<br />

CKE et al. 1998), im deutschen Ostseebereich als vom Aussterben bedroht (FRICKE et al. 1996) <strong>und</strong> in<br />

Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls als vom Aussterben bedroht eingestuft (WINKLER et al. 2002).<br />

Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wurden aktuell von THIEL & WINKLER (2004, 2005, 2007) erfasst.<br />

Bekannte Vorkommen des Flussneunauges liegen hauptsächlich im Oderästuar <strong>und</strong> -<br />

mündungsgebiet nördlich von Usedom. Die Odermündungsregion wird durch das Flussneunauge für<br />

die regelmäßige Einwanderung in den Peenestrom zu den Laichgebieten genutzt. Die wichtigsten<br />

Reproduktionsgebiete <strong>und</strong> Aufwuchsgebiete des jetzigen Bestandes liegen in den Peenezuflüssen<br />

(WATERSTRAAT & KRAPPE 2000) <strong>und</strong> im Odergebiet (WITKOWSKI 1996). Vermutlich gab es auch im<br />

Einzug des Greifswalder Boddens früher Laichplätze (Ryck), wobei dazu keine genauen Informationen<br />

vorliegen (http://www.ikzm-oder.de/steckbrief_fischfauna.html). Bekannt sind F<strong>und</strong>e nach 1990<br />

(THIEL & WINKLER 2007), wonach Nachweise aus dem Greifswalder Bodden, dem Peenestrom sowie<br />

in den Küstengewässern östlich <strong>und</strong> nordöstlich von Rügen sowie vor Usedom gegeben sind.<br />

Ein Vorkommen beider Arten wird für den Untersuchungsraum potenziell angenommen (Wander- <strong>und</strong><br />

Nahrungsgebiet), wobei das Meerneunauge deutlich seltener auftritt. Es ist aber lediglich mit dem<br />

seltenen Vorkommen von Einzelexemplaren zu rechnen.<br />

Der Rapfen ist in Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa bis zum Ural beheimatet. Im Süden erstreckt sich die Verbreitung<br />

bis in das Donaugebiet <strong>und</strong> die Zuflüsse des Schwarzen <strong>und</strong> Kaspischen Meeres, während sie<br />

sich im Norden auf die südlichen <strong>Teil</strong>e Schwedens <strong>und</strong> Finnlands beschränkt. In Frankreich, der<br />

Schweiz, Dänemark, Norwegen, auf den Britischen Inseln sowie auf der Pyrenäenhalbinsel <strong>und</strong> im<br />

südlichen <strong>Teil</strong> der Balkanhalbinsel fehlt die Art völlig. Seitdem man jedoch in den osteuropäischen<br />

Ländern (wo der Verbreitungsschwerpunkt der Art liegt) begonnen hat, den Rapfen in halbkünstlicher<br />

Wirtschaftsform zu züchten, besteht die Möglichkeit, dass er mit Satzfischtransporten von Weißfischen<br />

ungewollt in Gewässer gerät (oder schon geraten ist), die vorher von ihm nicht bewohnt wurden. Dies<br />

war auch in Deutschland (bzw. Mitteleuropa) der Fall, wo der Rapfen ursprünglich nur östlich der Elbe,<br />

hauptsächlich in den Zuflüssen der Ostsee, beheimatet war. Sein Hauptverbreitungsgebiet in<br />

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Deutschland liegt im nordostdeutschen Tiefland (östliches Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg)<br />

(BEISENHERZ & SPÄH 1990, GLEISSBERG 1991, DIERKING & WEHRMANN 1991, MURL 1986,<br />

BLESS et al. 1994). Der Rapfen ist in erster Linie ein Bewohner der Barben- <strong>und</strong> Brassenregion größerer<br />

Fließgewässer; Seen werden nur dann besiedelt, wenn sie mit einem derartigen Flusssystem in<br />

Verbindung stehen. Im Einzugsgebiet seines Hauptvorkommens dringt er auch in relativ kleinräumige<br />

Habitate, wie kanalähnliche Ausbauten <strong>und</strong> Gräben (hier möglicherweise nur zum Ablaichen) sowie<br />

über deren Be- <strong>und</strong> Entwässerungssyteme in Haffs <strong>und</strong> Brackwassergebiete vor. In den genannten<br />

Habitaten hält er sich bevorzugt in der Freiwasserregion nahe der Oberfläche auf, wobei er in den<br />

Fließgewässern in der Jugend meist im ruhigen Wasser in Ufernähe, im Alter dagegen vor allem in<br />

der Flussmitte im Bereich der Hauptströmung (im Winter an tiefen Stellen [z. B. Gruben] im Flussbett)<br />

zu finden ist. In Nebengewässern <strong>und</strong> Altarmen wird die Art nur selten nachgewiesen. Als Laichhabitate<br />

dienen ihm bei uns vor allem rasch fließende Gewässer bzw. Gewässerabschnitte mit kiesigem<br />

Gr<strong>und</strong>, während er in Osteuropa zu diesem Zweck auch weit in die oberen Flussläufe mit steinigem<br />

Untergr<strong>und</strong> aufsteigt (BLESS 1978, BEISENHERZ & SPÄH 1990, GLEISSBERG 1991, DIERKING & WEHR-<br />

MANN 1991, MURL 1986, BRÄMICK et al. 1999). BRAASCH (1995) ordnet die Art bezüglich ihrer Sensibilität<br />

(Ausdruck für die ökologische Intaktheit von Lebensgemeinschaften in Fließgewässern) in den<br />

Bereich der Gewässergüteklasse II-IV ein. Maßgebliche Bestandteile sind größere Gewässer sowie<br />

für die Reproduktion kiesige Bereiche (WINKLER mdl. Mitt. 2001). Für den Rapfen ist ein gelegentliches<br />

Einwandern aus dem Peenestromgebiet in den Greifswalder Bodden zu beobachten (http://www.ikzmoder.de/steckbrief_fischfauna.html).<br />

Nach THIEL & WINKLER (2007) wurde der Rapfen nach 1990 mehrmals im Stettiner Haff, 1990 im Peenestrom<br />

<strong>und</strong> 1999 sowie 2000 in der Gustower Wiek (Strelas<strong>und</strong>) erfasst. THIEL & WINKLER (2007)<br />

verweisen darauf, dass der Rapfen im deutschen <strong>Teil</strong> des Stettiner Haffs laufend von Fischern gefangen<br />

wird sowie im polnischen <strong>Teil</strong> des Stettiner Haffs der Rapfen sogar in der Fangstatistik geführt<br />

wird (steigende Anlandungstendenz in den 1990er Jahren). Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsraum<br />

wird demnach potenziell angenommen.<br />

Die Bestände der Finte sind seit dem Zweiten Weltkrieg im vorpommerschen Küstenbereich katastrophal<br />

zusammengeschmolzen <strong>und</strong> aktuelle Nachweise aus der Oderbucht waren bis Mitte der 90er<br />

Jahre äußerst selten geworden (WINKLER et al. 1991). Nach aktuellen Angaben wird diese Art neuerdings<br />

wieder häufiger im Oderhaffbereich festgestellt (WINKLER & SCHRÖDER 2003). Die Art lebt an den<br />

europäischen Küstengebieten außer dem nördlichen Skandinavien. Reine Süßwasserformen gibt es<br />

vor allem in Oberitalien. Diese Art benötigt als maßgebliche Bestandteile für das Laichen sandige<br />

Bereiche (WINKLER mdl. Mitt. 2001).<br />

Die Habitate der anadromen Finte liegen während des Süßwasseraufenthalts in den unteren Regionen<br />

der Fließgewässer. Im Meer wurden die Tiere noch in 200-300 m Tiefe nachgewiesen, in der Regel<br />

halten sich die Tiere aber in wesentlich flacherem Wasser auf (QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991,<br />

MAITLAND & CAMPBELL 1992). Bereits vor Beginn des ersten Winters wandern die 0+ Fische in die unteren<br />

Regionen der Ästuarien <strong>und</strong> nur ein kleiner Anteil der Jungfische überwintert im eigentlichen<br />

Fluss (CLARIDGE & GARDNER 1978). Ende des zweiten Sommers wandern die Juvenilen in das offene<br />

Meer (CTGREF 1979).<br />

Durch die im F+E-Vorhaben THIEL & WINKLER (2007) durchgeführten Probennahmen konnte für die<br />

AWZ-GGB der Pommerschen Bucht mit Oderbank Finten an mehreren Positionen nachgewiesen<br />

werden. In küstennahen Gewässern der Pommerschen Bucht gelangen F<strong>und</strong>e von 2 weiteren Individuen,<br />

vor der Ostküste Rügens sowie im Stettiner Haff gelang der Nachweis einer Frühlarve der Finte.<br />

Zusammenfassend schätzen THIEL & WINKLER (2007) ein, „dass die südliche Ostsee ein wichtiges<br />

Verbreitungsgebiet der Finte war <strong>und</strong> inzwischen wieder ist. Nachdem die bis in die erste Hälfte des<br />

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20. Jahrh<strong>und</strong>erts existierenden großen Fintenbestände, die insbesondere in der Pommerschen Bucht,<br />

in den Küstengewässern Pommerns einschließlich des Stettiner Haffs, in der Danziger Bucht, im Frischen<br />

<strong>und</strong> Kurischen Haff sowie in den Küstengewässern der Frischen <strong>und</strong> Kurischen Nehrung verbreitet<br />

waren, zwischen 1960 <strong>und</strong> 1989 bis auf wenige Nachweise z. B. aus den deutschen Küstengewässern<br />

erloschen waren (WATERSTRAAT 1986, WINKLER 1991), nahmen die Fintennachweise seit<br />

Mitte der 1990er Jahre in der südlichen Ostsee wieder zu.“ PETERSEN et al. (2004) verweisen auf die<br />

starke Verantwortung Deutschlands für den Erhaltungszustand der Art, da die natürliche Verbreitung<br />

der Finte in Deutschland ihr Arealzentrum hat.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Beziehungen zwischen Laichgebieten in den Binnengewässern sowie den Nahrungsgebieten<br />

in den Küstengewässern ist eine Durchwanderung von Greifswalder Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />

potenziell anzunehmen. Der Standard-Datenbogen des GGB DE 1747-301 weist die Population der<br />

Finte jedoch für dieses Gebiet als nicht signifikant (D) aus.<br />

Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsraum wird potenziell angenommen.<br />

III.4.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL (LRT 1160)<br />

Je nach Trassenvariante wird das GGB „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />

Usedom“ im Bereich des Strelas<strong>und</strong>es auf einer Länge von 1.082 m (Off IV) oder 200 m (Off V <strong>und</strong><br />

Off VI) gequert. Betroffen ist jeweils der LRT 1160 „Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen<br />

<strong>und</strong> Seegraswiesen)“, wobei im Trassenverlauf von Off IV abzüglich des Fahrwassers<br />

r<strong>und</strong> 1.000 m Länge auf den LRT 1160 entfallen. Dadurch kommt es im Grabenbereich <strong>und</strong> den unmittelbar<br />

angrenzenden, durch Sedimentaufschüttung <strong>und</strong> Fahrspuren direkt betroffenen Bereichen zu<br />

einer Veränderung der Sedimentstruktur <strong>und</strong> zu einem weitgehenden Verlust der bodengeb<strong>und</strong>en<br />

lebenden Flora <strong>und</strong> Fauna (Makrozoobenthos, Makrophyten).<br />

Wirkfaktor (Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

Wirkprozess<br />

Beseitigung von Makrophyten, Makrozoobenthos <strong>und</strong><br />

am Meeresboden lebenden Fischarten, Verlust von<br />

Lebensraum<br />

Durch die Verlegung des Kabelsystems wird benthischer Lebensraum geschädigt <strong>und</strong> durch die mechanische<br />

Belastung beim Einbringen werden für den betroffenen Bereich von ca 2 x 4,2 m Breite<br />

lokal Benthosorganismen beseitigt.<br />

Auch bei Zugr<strong>und</strong>elegung eines Arbeitsbereiches von 2 x 10 m Breite wird nur ein geringer <strong>Teil</strong> des<br />

LRT 1160 im betroffenen Boddenbereich in Anspruch genommen (am Stärksten durch Off IV, jedoch<br />

< 0,01%). Im Vergleich zu dem von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) genannten relativen Orientierungswertes<br />

(1%-Kriterium) ist die quantitative Beanspruchung des FFH-LRT sehr gering.<br />

Eine Wiederbesiedlung des Zoobenthos erfolgt überwiegend in einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahren.<br />

Die Wiederbesiedlung erfolgt artabhängig durch migrierende erwachsene Tiere innerhalb weniger<br />

Wochen oder durch planktische Larven innerhalb eines Jahres. Es wird sich eine Gemeinschaft etablieren,<br />

die sich geringfügig von jener vor dem Eingriff unterscheiden wird. Die Dominanzstruktur wird<br />

sich ändern, die Artenzusammensetzung wird jedoch weitgehend gleich bleiben. Die Wiederbesiedlung<br />

ist von der Zusammensetzung der jeweils betroffenen zoobenthischen Gemeinschaft abhängig.<br />

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Werden diese beispielsweise von langlebigen Muschelarten dominiert, wird die Phase der Wiederherstellung<br />

des Ausgangszustandes längere Zeiträume in Anspruch nehmen.<br />

Im Flachwassergebiet vor dem Anlandungspunkt sind Makropytenbestände durch die Kabelverlegung<br />

betroffen. Es wird von einer Wiederbesiedlung der Kabelgräben durch Makrophyten ausgegangen. Da<br />

die Verlegefurche eine geringe Breite aufweist, ist der Verlust des Phytobenthos im Verhältnis zur<br />

gesamten Verbreitung im Bereich der Wittower Fähre als kleinflächig einzustufen. So sind nur geringe<br />

Flächenanteile im Vergleich mit dem Besiedlungsraum von Makrophyten betroffen.<br />

Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die zeitweiligen Verluste von Benthos im Bereich der Kabelfurche<br />

sowohl für das Zoobenthos als auch für Makrophytenbestände infolge der Wiederbesiedlung<br />

des Areals mit benthischen Artengemeinschaften, als auch infolge der geringen Ausdehnung der betroffenen<br />

Areale im Vergleich zu den Gebieten mit vergleichbaren Biotopstrukturen keine signifikanten<br />

Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen der seeseitigen Kabeltrasse hervorruft. Aufgr<strong>und</strong> des<br />

hohen natürlichen Regenerationspotenzials können auch erhebliche Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />

des FFH-LRT 1160 ausgeschlossen werden.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />

Wirkprozess<br />

Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />

Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />

Organismen (z. B. Muscheln)<br />

Entstehung von Wassertrübungen<br />

Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />

oder Sedimentbedeckung<br />

Ausweichreaktionen von Fischen<br />

Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffen<br />

Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />

Nährstoffe, Schwermetalle)<br />

Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />

Durch Einspülung der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers <strong>und</strong><br />

Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />

(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />

das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />

der FFH-Lebensraumtypen möglich.<br />

Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />

schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />

verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />

<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />

Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />

Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />

Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) dargestellt. Zusammenfassend<br />

kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung von submarinen<br />

Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (wenige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im Bereich der Ka-<br />

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elfurche (bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung)<br />

auftreten.<br />

Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />

schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (vgl.<br />

HAGENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben<br />

benthisch lebender Tiere führen.<br />

Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />

sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />

zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />

<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />

Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />

Schwebstoffkonzentrationen getrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />

<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />

Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />

St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />

<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />

Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />

den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> ihrer Charakterarten<br />

treten demzufolge nicht auf.<br />

Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />

Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />

Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />

Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />

Fischotter (Art Nr. 3)<br />

Meerneunauge (Art Nr. 4)<br />

Flussneunauge (Art Nr. 5)<br />

Rapfen (Art Nr. 6)<br />

Kegelrobbe, Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 1, Nr. 2)<br />

In der Konfliktanalyse werden beide Säugerarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der vergleichbaren<br />

Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten <strong>und</strong> Makrozoobenthos<br />

resultierende indirekte Verringerung der<br />

Nahrungsverfügbarkeit<br />

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Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den anzunehmenden<br />

Verlegegeschwindigkeiten halten sich die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten<br />

Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes<br />

dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung<br />

tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung<br />

der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte.<br />

Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten<br />

vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung<br />

eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere<br />

Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als<br />

kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine<br />

kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Strelas<strong>und</strong>, die diesen Bereich sporadisch<br />

durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil der<br />

betrachteten FFH-Gebiete auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkungen<br />

Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />

et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />

2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />

wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />

von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />

<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />

Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />

Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />

sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />

schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />

ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />

von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />

BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />

<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />

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Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />

abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />

<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />

der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />

allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />

Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />

am Meeresboden lebender Fischarten)<br />

resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />

durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />

Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />

Rückbau der Kabeltrasse<br />

Wirkprozess<br />

gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase<br />

Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />

erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u.U. Schadstoffemissionen<br />

sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />

(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />

Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />

den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />

verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />

Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />

Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />

seltenen Vorkommens von Robben im Strelas<strong>und</strong>, die diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind<br />

erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten als maßgeblicher Bestandteil des betrachteten FFH-<br />

Gebietes auszuschließen.<br />

Fischotter (Art Nr. 3)<br />

Mögliche Beeinträchtigungen durch die Landkabeltrasse sind in IBU (2009) eingeschätzt worden. An<br />

dieser Stelle erfolgen Ergänzungen hinsichtlich des marinen Anteils am gesamten Lebensraum des<br />

Fischotters.<br />

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Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />

(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Wassertrübungen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

<strong>und</strong><br />

- mögliche Barrierewirkung<br />

Es kommt möglicherweise zu einer Beanspruchung von (<strong>Teil</strong>-)Lebensräumen durch den Trassenbau.<br />

Die Umlagerung des Sediments führt zu einem weitgehenden Verlust des Benthos <strong>und</strong> von Makrophyten,<br />

wobei von einer Regeneration innerhalb weniger Jahre (


Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />

Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />

Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende indirekte<br />

Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit <strong>und</strong><br />

- mögliche Barrierewirkung<br />

Projektspezifische Auswirkungen auf die anadromen Wanderfischarten Meerneunauge <strong>und</strong> Flussneunauge,<br />

die vom Meer zum Laichen in die Flussmündungen <strong>und</strong> die Flüsse hinauf wandern, sind in<br />

erster Linie von Wirkfaktoren zu erwarten, die diese Wanderungen behindern könnten. Im in das Oderästuar<br />

entwässernden Peenesystem liegen insgesamt 5 von 9 bekannten Laichplätzen des Flussneunauges<br />

im deutschen Ostseeeinzugsgebiet (THIEL & WINKLER 2007, S. 90). Das Flussneunauge<br />

wird als gelegentlich vorkommend für den Bereich der Wittower Fähre bestätigt (vgl. Kap. II.2.11.2).<br />

Für das Meerneunauge sind nach THIEL & WINKLER (2007, S.90/91) weder Laichplätze noch eindeutig<br />

zu identifizierende Gebiete mit höheren Nachweiszahlen aus den deutschen Ostseegewässern bekannt.<br />

Wo die Laichhabitate der in der Ostsee nachgewiesenen Meerneunaugen lokalisiert sind, ist<br />

nach wie vor unklar. Demzufolge können für beide Arten keine bevorzugten Wanderrouten angegeben<br />

werden.<br />

Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />

von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Sedimentation der aufgewirbelten Sedimente<br />

führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />

kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann (MERCK & VON<br />

NORDHEIM 2000). Für größere Fische ist davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />

meiden oder tolerieren. Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es<br />

kommt nur zu vorübergehend möglichen Behinderungen der Fortbewegungsmöglichkeiten von Neunaugen.<br />

Ein theoretisch im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Neunauge kann aktiv<br />

<strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />

durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind daher auszuschließen.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />

visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />

Wirkprozess<br />

Scheuchwirkung<br />

Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />

Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen<br />

von Unterwasserschall <strong>und</strong> visueller Unruhe auf die R<strong>und</strong>maularten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />

als Zielarten des Anhangs II der FFH-RL liegen derzeit keine Literaturangaben vor. Die Ursachen<br />

hierfür sind in der äußerst geringen Dichte der Tiere in den marinen Aufenthalts- <strong>und</strong> Nahrungsräumen<br />

<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen extremen Seltenheit zu suchen. Schattenwurf <strong>und</strong> Lichtreflexion<br />

durch die fahrenden Schiffe sind in ihrer Auswirkung auf die oberen Wasserschichten begrenzt <strong>und</strong><br />

somit ausschließlich für oberflächennah lebende, pelagische Fischarten von Bedeutung. Möglicherweise<br />

resultiert diese visuelle Unruhe in einer Meidung der oberflächennahen Wasserschichten durch<br />

pelagische Arten. Auch Suchscheinwerfer oder starke Beleuchtungseinrichtungen der Baggerschiffe<br />

<strong>und</strong> die Baustellenbeleuchtung könnten nachts zu Beunruhigungen durch visuelle Störreize führen.<br />

Abgeleitet aus den generellen Auswirkungen auf Fischarten (vgl. Kap. II.3.11) können als worst-case-<br />

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Szenario auch bezüglich der Arten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge sowie Rapfen für die Bauphase, bedingt<br />

durch die Hebung des Geräuschpegels im Nahbereich, Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen angenommen<br />

werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale<br />

Scheucheffekte Beeinflussungen zu erwarten. In unmittelbarer Umgebung der Verlegetechnik kann es<br />

demnach zu einer Scheuchwirkung durch den emittierten Schall kommen. Diese Wirkung ist als kurzfristig<br />

anzusehen, da die betroffenen Arten nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten in das Gebiet<br />

zurückkehren werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum<br />

durch lokale Scheucheffekte baubedingt Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich für die<br />

FFH-Zielarten bewertet werden.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />

Erzeugung magnetischer Felder<br />

lokale Erwärmung<br />

Wirkprozess<br />

Störung des Orientierungsvermögens<br />

aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen resultierende<br />

Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Für eine Reihe von Fischarten wie Lachs (Salmo salar) oder Flussaal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung<br />

am Erdmagnetfeld dokumentiert. Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld<br />

desorientiert werden, allerdings konnten KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu<br />

erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen<br />

führen. Bauartbedingt heben sich die von drehstromführenden Kabeln emittierten magnetischen Felder<br />

bis auf einen Restbetrag gegenseitig auf, welcher aufgr<strong>und</strong> der durch den (durch die Dicke der<br />

Isolierung) Abstand der einzelnen Drähte zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken<br />

der drei umlaufenden Magnetfelder am jeweiligen Messpunkt zustande kommt (KULLNICK &<br />

MARHOLD 1999). Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen,<br />

wenn es strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken<br />

hier in einem noch weitaus geringeren Bereich. Die Erzeugung von magnetischen <strong>und</strong> elektrischen<br />

Feldern durch das Kabelsystem (Drehstromsystem) ist nicht auszuschließen, wird aber voraussichtlich<br />

gering sein.<br />

Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />

Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Da ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe<br />

des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen durch magnetische Felder<br />

oder Temperaturerhöhung im Nahbereich des Kabels auf FFH-Zielarten erwartet.<br />

III.4.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />

konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />

noch nicht feststehen.<br />

Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />

Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Für den Strelas<strong>und</strong> wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die Bauarbeiten während der Heringshauptlaichzeit,<br />

d.h. für den Zeitraum von Januar bis Mitte Mai, ausschließt (vgl. Kap. II.2.11.2<br />

<strong>und</strong> Kap. II.3.11).<br />

Eine nicht ganz auszuschließende Gefährdung der Reproduktion des Herings (als charakteristische<br />

Art des LRT 1160) wird durch solche aus Vorsorgegründen notwendige Maßnahmen auf ein unerhebliches<br />

Maß reduziert.<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />

weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />

des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />

III.4.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />

Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />

- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />

- Spülfeld Drigge<br />

- Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße Strals<strong>und</strong><br />

Die Trassenvarianten Off IV bis Off VI liegen in größerer Entfernung zu den Projekten der Offshore-<br />

Windparks <strong>und</strong> deren Netzanbindungen, sodass ein Zusammenwirken sicher ausgeschlossen werden<br />

kann. Gleiches gilt für das Projekt der Nord Stream Gas-Pipeline.<br />

Mögliche Summationswirkungen gegenüber dem Fischlaichgeschehen (Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />

wichtigstes Laichareal vor allem für den Rügenschen Frühjahrshering) können durch<br />

einen Ausschluss der Bauausführung während der Laichzeit (Januar– Mitte Mai) vermieden werden,<br />

der auch für andere Artengruppen (See- <strong>und</strong> Küstenvögel) wirksam ist (siehe Maßnahme in Kap. II.5<br />

<strong>und</strong> III.4.1.4)<br />

Mögliche kumulative Effekte durch Transport / Schutenverkehr von Nassbaggergut zum Spülfeld Drigge<br />

sowie möglicherweise auftretende Summationseffekte bei zeitgleichen Unterhaltungsbaggerungen<br />

der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (Baggerbereich Strelas<strong>und</strong>), vor allem durch vorübergehende Sedi-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 422/711<br />

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mentaufwirbelung mit Trübungen, Beeinflussung der Fischfauna / Fisch-Laichaktivitäten sollten vorsorglich<br />

durch eine Bauzeitenplanung vermieden werden, die eine zeitgleiche Durchführung ausschließt.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />

Schutzgebietes zu erwarten.<br />

III.4.2 EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE<br />

1747-302)<br />

III.4.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das EU-Vogelschutzgebiet DE 1747-402 liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum Januar<br />

2008 vor (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/spa_stdb/SPA_1747-402.pdf).<br />

Das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ wurde am 14.12.1992 vom Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern an die EU-Kommission gemeldet <strong>und</strong> im März 1993 als Schutzgebiet ausgewiesen. In<br />

der Liste wurde das Gebiet unter der Nummer DE 1747-401 geführt. Nach der aktuellen Meldeliste<br />

aus dem Jahr 2008 wird unter der Bezeichnung DE 1747-402 „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher<br />

Strelas<strong>und</strong>“ ein Gebietsvorschlag aufgeführt, der Veränderungen der Grenze des Natura 2000 Gebietes<br />

umfasst. Dabei handelt es sich vor allem um vorgeschlagene Gebietserweiterungen an der Küste<br />

Rügens sowie Vorpommerns. Das Gebiet hat eine Flächengröße von 87.468 ha.<br />

Im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes ist ebenfalls das IBA MV 008 „Greifswalder Bodden“ ausgewiesen,<br />

dessen Anforderungen bezüglich der räumlichen Ausgrenzung, Zielarten <strong>und</strong> Schutzzweck<br />

vom derzeit gemeldeten EU-Vogelschutzgebiet repräsentiert wird. Für das IBA wird demnach keine<br />

gesonderte Betrachtung vorgenommen.<br />

Im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes liegt ebenfalls das „Feuchtgebiet nationaler Bedeutung“<br />

(FnB). Es umfasst den Strelas<strong>und</strong> östlich des Rügendammes, die Südküste Rügens mit mehreren<br />

Naturschutzgebieten <strong>und</strong> dem Biosphärenreservat „Südostrügen“, den gesamten Greifswalder Bodden,<br />

die Boddenrandschwelle bis zur Insel Greifswalder Oie sowie den Mündungsbereich des Peenestroms.<br />

Es wird durch ausgedehnte Flachwasserzonen, Windwatten, Inseln <strong>und</strong> Sandriffe charakterisiert.<br />

Die Küstenmorphologie ist abwechslungsreich. Dünen, Steilküsten <strong>und</strong> Küstenüberflutungsmoore<br />

alternieren.<br />

Bei einer Betrachtung des gesamten Ostseeraums stellt die Boddenküste zwischen Darß <strong>und</strong> Oderhaff<br />

das bedeutendste Überwinterungsgebiet für Wasservögel dar, insbesondere für Lappentaucher,<br />

Schwäne, Enten, Gänse, Säger <strong>und</strong> Blässralle (DURINCK et al. 1994). Der Greifswalder Bodden besitzt<br />

den Status eines „Feuchtgebiets nationaler Bedeutung“ (FnB) <strong>und</strong> ist im Rahmen der HELCOM -<br />

Richtlinie 15/5 „System von Küsten- <strong>und</strong> marinen Ostseeschutzgebieten (BSPA)“ als Vorschlagsgebiet<br />

„Strelas<strong>und</strong>, Greifswalder Bodden, Greifswalder Oie, Mündungsgebiet der Oder <strong>und</strong> Jasm<strong>und</strong>er Bodden“<br />

benannt (I.L.N. 1996, DURINCK et al. 1994).<br />

Die Bedeutung eines Gebiets ergibt sich aus seinem Wert für das Richtlinienziel der Erhaltung von<br />

Arten. Gemäß Standard-Datenbogen ist das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ Lebens-<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


aum zahlreicher Wasservogelarten wie Saatgans, Blässgans (130.000), Schellente (18.000), Bergente<br />

(70.000), Eisente (80.000) usw. (FROELICH & SPORBECK 2002).<br />

Das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ bildet den Zentralbereich<br />

des mit Abstand bedeutendsten Überwinterungsgebiets für Wasservögel im gesamten Ostseeraum<br />

(DURINCK et al. 1994). Dieses Überwinterungsgebiet ist ein Biotopverb<strong>und</strong> verschiedener Küstenlebensräume,<br />

der sich von der Darß-Zingster Boddenkette über die Rügenschen Boddengewässern,<br />

den Greifswalder Bodden <strong>und</strong> die Pommersche Bucht bis zum Oderhaff erstreckt.<br />

Die amphibischen Biotope im Ufer- <strong>und</strong> Strandbereich (d. h. <strong>Teil</strong>e des Untersuchungsraums) erfüllen<br />

zahlreiche Funktionen im Jahreszyklus wassergeb<strong>und</strong>ener Vogelarten. Sie dienen als Brut-, Rast- <strong>und</strong><br />

Nahrungsgebiete für eine Vielzahl von Wasservögeln <strong>und</strong> röhrichtbewohnenden Vogelarten. Auf<br />

Gr<strong>und</strong> ihrer multifunktionalen Rolle erlangen sie eine besonders hohe naturschutzfachliche Bedeutung<br />

<strong>und</strong> damit auch Bedeutung für die Kohärenz des Netzes NATURA 2000.<br />

Das LSG Nr. 142 „Greifswalder Bodden“ dient der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />

Das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ umfasst mehrere<br />

Naturschutzgebiete. Auch <strong>Teil</strong>e des LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong>“ sind Bestandteil des EU-<br />

Vogelschutzgebietes. Folgende nach nationalem Recht ausgewiesene Schutzgebiete (Naturschutzgebiete,<br />

Landschaftsschutzgebiete etc.) liegen innerhalb oder im näheren Umfeld des<br />

Untersuchungsgebietes (vgl. karte_naturschutzflaechen_a0_ha.pdf im Internetangebot des<br />

LUNG):<br />

NSG „Halbinsel Devin“ (Nr. 273),<br />

NSG „Kormorankolonie bei Niederhof“ (Nr. 62),<br />

NSG „Vogelhaken Glewitz“ (Nr. 130),<br />

LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a, 1% des Schutzgebietes)<br />

LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b, 2% des Schutzgebietes))<br />

LSG „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122)<br />

Weiterführende Informationen sind in UM M-V (2003) enthalten.<br />

Vorbelastung<br />

Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Stellnetzfischerei,<br />

Störung durch ungelenkten Bootsverkehr <strong>und</strong> Angeln, Wasservogeljagd, ungelenkte touristische<br />

Nutzung, Verklappung von Baggergut, unangepasste landwirtschaftliche Nutzung“ angegeben.<br />

Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />

die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />

über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 121.<br />

Tab. 121:<br />

Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />

südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope)<br />

Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) A 20 -<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 424/711<br />

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Natura 2000-<br />

Code<br />

Art<br />

Intensität<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

Einfluss<br />

520 Schifffahrt B 20 -<br />

6 Freizeit <strong>und</strong> Tourismus B 40 -<br />

Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />

Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Gemäß Artikel 4, Absatz 1 sind für die im Anhang I der VSRL aufgeführten Vogelarten besondere<br />

Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung<br />

in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 sind unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse entsprechende Maßnahmen<br />

für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich<br />

ihrer Vermehrungs-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten<br />

zu treffen. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Schutz der Feuchtgebiete <strong>und</strong> ganz<br />

besonders der international bedeutsamen Feuchtgebiete zugemessen.<br />

Außer den in den Standard-Datenbögen für das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />

südlicher Strelas<strong>und</strong>“ aufgeführten Arten (Tab. 122, Tab. 123, Tab. 124) liegen keine verbindlichen<br />

Formulierungen zum Schutzzweck <strong>und</strong> den Erhaltungszielen vor. Ein FFH-Managementplan wurde<br />

bisher noch nicht erstellt. Deshalb werden nachfolgend jene Aussagen zum Schutzgebiet aus Veröffentlichungen,<br />

Studien <strong>und</strong> Verordnungsentwürfen für Schutzgebiete der Naturschutzbehörden des<br />

Landes M-V zusammengestellt, aus denen sich Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet ableiten<br />

lassen.<br />

Ausgehend von den Lebensraumansprüchen der im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />

südlicher Strelas<strong>und</strong>“ brütenden, durchziehenden, rastenden <strong>und</strong> überwinternden Zielarten wurden<br />

zur Sicherung <strong>und</strong> Stabilisierung der Brut-, Nahrungs-, Rast- <strong>und</strong> Erhaltungsziele von SCHELLER &<br />

FURKERT (2000), basierend auf den von I.L.N. (1996) vorgeschlagenen Maßnahmen, gutachtlich formuliert,<br />

die vorrangig für das EU-Vogelschutzgebiet des Greifswalder Boddens aufgeführt werden<br />

können (vgl. auch Gebietscharakteristik zum Meldevorschlag für das SPA 34 „Greifswalder Bodden<br />

<strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ aus dem Jahr 2007 - UM M-V 2007). Des Weiteren enthält u.a. die Verordnung<br />

des LSG „Greifswalder Bodden“ Angaben zu Erhaltungszielen (vgl. dazu auch weitere Ausführungen<br />

zum LSG unten). Demnach können folgende Erhaltungsziele abgeleitet werden:<br />

Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentations- <strong>und</strong> Stoffhaushaltsdynamik<br />

<strong>und</strong> Ausbildung einer reichhaltigen Molluskenfauna<br />

Erhalt gut ausgebildeter Unterwasservegetation mit einer dort <strong>und</strong> auf dem Meeresboden reichhaltigen<br />

Tierwelt, insbesondere einer artenreichen <strong>und</strong> standorttypischen Unterwasserbodenfauna<br />

sowie mit einer vielfältigen Fischfauna einschließlich dem Erhaltung von Flachwasserzonen mit<br />

ausgeprägter Submersvegetation <strong>und</strong> Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität<br />

→ Nahrungsflächen von Gründelenten <strong>und</strong> Schwänen<br />

→ Laichplätze von Fischen (Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für fischfressende Arten, s. unten)<br />

Seite 425/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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→ Entwicklung von Nahrungstieren (Mollusken, Crustaceen, Insekten) z. B. für Rothalstaucher<br />

Podiceps grisegena, Ohrentaucher Podiceps auritus, Zwergsäger Mergus albellus, Schwarzkopfmöwe<br />

Larus melanocephalus u. a.<br />

Erhaltung von Land- <strong>und</strong> Wasserflächen <strong>und</strong> Sedimenten, die arm an anthropogen freigesetzten<br />

Stoffen sind (Pflanzennährstoffe, Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe, Tenside, Schwermetallrückstände<br />

etc.)<br />

→ Sicherung der Nahrungsvoraussetzungen für Seevögel, Wasservögel, Watvögel <strong>und</strong> Möwenvögel<br />

Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende<br />

Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht <strong>und</strong> die Verfügbarkeit der Nahrungstiere<br />

sichert; Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für fischfressende Zielarten wie beispielsweise:<br />

→ Sterntaucher Gavia stellata<br />

→ Prachttaucher Gavia arctica<br />

→ Haubentaucher Podiceps cristatus<br />

→ Rothalstaucher Podiceps grisegena<br />

→ Ohrentaucher Podiceps auritus<br />

→ Kormoran Phalacrocorax carbo sinensis<br />

→ Zwergsäger Mergus albellus<br />

→ Mittelsäger Mergus serrator<br />

→ Gänsesäger Mergus merganser<br />

→ Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus<br />

→ Silbermöwe Larus argentatus<br />

→ Mantelmöwe Larus marinus<br />

→ Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis<br />

→ Zwergseeschwalbe Sterna albifrons (Brutplätze auf Sandstrand)<br />

→ Seeadler Haliaeetus albicilla (Jagdgebiet; Ansitzmöglichkeit im Uferbereich erforderlich)<br />

Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien <strong>und</strong> möglichst großer unzerschnittener <strong>und</strong><br />

störungsarmer Wasserflächen, störungsarmer Verlandungsbereiche, Still- <strong>und</strong> Seichtwassergebiete,<br />

sonstiger großer unzerschnittener <strong>und</strong> störungsarmer Land- <strong>und</strong> Wasserflächen sowie eines<br />

störungsarmen Luftraumes (Beschränkungen insbesondere für land-, luft- <strong>und</strong> wassergeb<strong>und</strong>ene<br />

Freizeitaktivitäten, Jagd, Tourismus, Offshore-Windkraftnutzung, militärische Luftraumnutzung,<br />

Schifffahrt, Bootsverkehr) als wesentliche Habitatbedingungen für zum Beispiel:<br />

→ Sterntaucher Gavia stellata (Nahrungshabitat)<br />

→ Prachttaucher Gavia arctica (Nahrungshabitat)<br />

→ Haubentaucher Podiceps cristatus (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Rothalstaucher Podiceps grisegena (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Ohrentaucher Podiceps auritus (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Kormoran Phalacrocorax carbo sinensis (Nahrungshabitat, Ruheplätze)<br />

→ Höckerschwan Cygnus olor (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Zwergschwan Cygnus columbianus (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Singschwan Cygnus cygnus (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Saatgans Anser fabalis (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />

→ Blässgans Anser a. albifrons (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />

→ Graugans Anser anser (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />

→ Weißwangengans Branta leucopsis (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />

→ Pfeifente Anas penelope (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 426/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


→ Schnatterente Anas strepera (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Krickente Anas crecca (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Stockente Anas platyrhynchos (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Spießente Anas acuta (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Löffelente Anas clypeata (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Eisente Clangula hyemalis (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Tafelente Aythya ferina (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Reiherente Aythya fuligula (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Bergente Aythya marila (Ruheplätze, z. T. Nahrungshabitat)<br />

→ Schellente Bucephala clangula (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Zwergsäger Mergus albellus (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Mittelsäger Mergus serrator (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Gänsesäger Mergus merganser (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (Nahrungshabitat im Seichtwasser)<br />

→ Zwergseeschwalbe Sterna albifrons (Brutplätze auf Sandstrand)<br />

→ Seeadler Haliaeetus albicilla (Jagdgebiet; Ansitzmöglichkeit im Uferbereich erforderlich)<br />

→ Blässralle Fulica atra (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />

Erhaltung großer unzerschnittener <strong>und</strong> störungsarmer Offenlandflächen für beispielsweise folgende<br />

Rastvogelgemeinschaften einschließlich dem Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen<br />

im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen:<br />

→ Weißwangengans Branta leucopsis (gelegentlich Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Pfeifente Anas penelope (Nahrungsflächen)<br />

→ Höckerschwan Cygnus olor (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Zwergschwan Cygnus columbianus (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Singschwan Cygnus cygnus (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Saatgans Anser fabalis (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Blässgans Anser a. albifrons (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Graugans Anser anser (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Kranich Grus grus (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

Erhaltung von störungsarmen Inseln mit flacher Küste, störungsarmer Flachküsten <strong>und</strong> Salz-<br />

Vegetation einschließlich störungsarmer Sand- oder Kiesstränden als Lebensraum für Küstenvogelarten<br />

wie z. B.<br />

→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete)<br />

→ Alpenstrandläufer Calidris alpina schinzii (Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete)<br />

→ Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus (Brutplatz, Nahrungsgebiet)<br />

→ Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis (genutzte bzw. potenzielle Brutplätze)<br />

→ Zwergseeschwalbe Sterna albifrons (Brutplatz)<br />

Aufrechterhaltung der natürlichen Küstendynamik in größtmöglichem Umfang, um insbesondere<br />

folgende spezifische Habitatvoraussetzungen zu erhalten bzw. sich ständig neu bilden zu lassen:<br />

ungestörte Sedimentbildungen (hier Entwicklung der Nahrungstiere für Tauchenten, Watvögel,<br />

Möwen), Windwattflächen (besonders bedeutsam für Limikolen)<br />

→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta, Kampfläufer Philomachus pugnax, Pfuhlschnepfe<br />

Limosa lapponica) u. a. Limikolen, Haken <strong>und</strong> Nehrungen, aktive Kliffs, Dünenbildungen,<br />

Strandseebildungen, Überflutungsmoore<br />

Seite 427/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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→ Sicherung der Nahrungs- <strong>und</strong> Brutbedingungen für Wasservögel, Watvögel <strong>und</strong> Möwenvögel;<br />

aktive Kliffs auch Brutvoraussetzung für Uferschwalben Riparia riparia<br />

Erhaltung von Salzgrünlandflächen (Küstenüberflutungsmoore) durch extensive Nutzung (möglichst<br />

durch Beweidung von Rindern) <strong>und</strong> funktionsfähiger Küstenüberflutung (z. B. Kooser u. Karrendorfer<br />

Wiesen, Freesendorfer Wiesen, Struck, Großer Wotig, Peenemünder Haken, Vogelhaken<br />

Zudar) (Wiederherstellung derartiger Verhältnisse z. B. Zickerniß, Ziesemündung bei Greifswald,<br />

Niederungswiesen im Nordteil der Insel Usedom, Wiesen am Peenestrom/vgl. I.L.N. 1996)<br />

als Lebensraum für verschiedene Rast- <strong>und</strong> Brutvögel wie beispielsweise:<br />

→ Saatgans Anser fabalis (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />

→ Blässgans Anser albifrons albifrons (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />

→ Graugans Anser anser (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />

→ Weißwangengans Branta leucopsis (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />

→ Pfeifente Anas penelope (genutzte bzw. potenzielle Nahrungsflächen),<br />

→ Schnatterente Anas strepera (Brutplätze <strong>und</strong> Nahrungsflächen),<br />

→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (genutzte bzw. potenzielle Nahrungsflächen, Ruheplätze<br />

<strong>und</strong> Brutplätze),<br />

→ Alpenstrandläufer Calidris alpina schinzii (genutzte bzw. potenzielle Nahrungsflächen, Ruheplätze<br />

<strong>und</strong> Brutplätze),<br />

→ Pfuhlschnepfe Limosa lapponica (Nahrungsflächen, Ruheplätze),<br />

→ Seggenrohrsänger Acrocephalus paludicola<br />

Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich autochthonen Prädatorenbestandes<br />

(Raubsäuger), der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen<br />

lässt (Belassen von natürlichen Populationsregulationsmechanismen <strong>und</strong>/oder gezielte<br />

künstliche Bestandsreduktion)<br />

Erhaltung der Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen als Lebensraum für zum Beispiel<br />

→ Weißwangengans Branta leucopsis (Nahrungshabitat, Komfortverhalten <strong>und</strong> Ruhen)<br />

→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (Nahrungsflächen)<br />

→ Pfuhlschnepfe Limosa lapponica (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />

→ Odinshühnchen Phalaropus lobatus (Nahrungsflächen)<br />

Erhaltung aller Brackwasserröhrichte <strong>und</strong> sonstiger Wasserröhrichte als Habitat für zum Beispiel:<br />

→ Reiherente Aythya fuligula (Windschutz)<br />

→ Tafelente Aythya ferina (Windschutz)<br />

Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden<br />

Erhalt offener bis halboffener Bereiche mit einem hohem Anteil an Verbuschungszonen<br />

Sicherung des Aufwuchses von schütteren Schilf-Röhrichten oder Großseggenbeständen durch<br />

späten Viehauftrieb (ab Mitte Juni)<br />

Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen <strong>und</strong>/oder Beweidung);<br />

bei Grünlandflächen auf Niedermoor, Sicherung eines hohen Gr<strong>und</strong>wasserstandes zur<br />

Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen<br />

Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik sowie von ausgedehnten<br />

Überflutungsräumen<br />

Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren,<br />

Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 428/711<br />

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Erhaltung störungsarmer Moore <strong>und</strong> Sümpfe mit möglichst hohen Wasserständen, ggf. Wiederherstellung<br />

solcher Wasserstände<br />

Erhalt bzw Wiederherstellung ausgedehnter Seggen-Riede <strong>und</strong> Schilf-Röhrichte durch Sicherung<br />

dauerhaft hoher Gr<strong>und</strong>wasserstände<br />

Wiederherstellung offener <strong>und</strong> halboffener Biotope im Bereich aufgeforsteter Dünen <strong>und</strong> Strandwälle<br />

In der Verordnung für das nationale Schutzgebiet LSG „Greifswalder Bodden“ sind weitere allgemeine<br />

<strong>und</strong> auch konkrete, gebietsspezifische Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele aufgeführt, die prinzipiell den vorläufigen<br />

Angaben zum Natura 2000-Gebiet entsprechen.<br />

Für das Landschaftsschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ werden folgender Schutzweck <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />

genannt (Verordnung zum LSG vom 10.12.2008):<br />

Das Landschaftsschutzgebiet dient der Erhaltung, Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts sowie der Nutzungs- <strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit der Naturgüter.<br />

Erhaltungsziele für das Landschaftsschutzgebiet sind die Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung von Bedingungen,<br />

die es vor allem den in besonders bedeutsamen Konzentrationen vorkommenden Vogelarten<br />

ermöglichen, das Gebiet in für den günstigen Erhaltungszustand ausreichender Anzahl, Ausdehnung<br />

<strong>und</strong> Dauer zur Vermehrung, Mauser, Überwinterung, Rast <strong>und</strong> Nahrungsaufnahme, zum Ruhen <strong>und</strong><br />

zum Schlafen zu nutzen. Dabei werden folgende Arten aufgeführt:<br />

die vorkommenden, unter Artikel 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie<br />

79/409/EWG fallenden Vogelarten: Alpenstrandläufer (ssp. schinzii), Brandseeschwalbe, Bruchwasserläufer,<br />

Eisvogel, Flussseeschwalbe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Küstenseeschwalbe,<br />

Odinshühnchen, Ohrentaucher, Pfuhlschnepfe, Prachttaucher, Raubseeschwalbe, Säbelschnäbler,<br />

Schwarzkopfmöwe, Seeadler, Singschwan, Sterntaucher, Trauerseeschwalbe,<br />

Weißwangengans, Zwergsäger, Zwergmöwe, Zwergschwan <strong>und</strong> Zwergseeschwalbe<br />

weitere nicht im Anhang I aufgeführte, regelmäßig vorkommende Zugvogelarten gemäß Artikel 4<br />

Absatz 2: Austernfischer, Bergente, Blässgans, Blässralle, Brachvogel, Brandgans, Eisente, Gänsesäger,<br />

Graugans, Haubentaucher, Höckerschwan, Kiebitz, Kormoran, Krickente, Lachmöwe,<br />

Löffelente, Mittelsäger, Pfeifente, Reiherente, Rotschenkel, Saatgans, Samtente, Sandregenpfeifer,<br />

Schellente, Schnatterente, Spießente, Stockente, Trauerente <strong>und</strong> Uferschwalbe.<br />

(vgl. dazu auch Angaben der Tab. 122, Tab. 123, Tab. 124)<br />

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem besonderen Schutz der oben genannten Arten einschließlich<br />

der Erhaltung <strong>und</strong> Optimierung der Lebensräume, auf welche diese Arten angewiesen sind, insbesondere<br />

der Sicherung von Lebensräumen europäischer Vogelarten in einem günstigen Erhaltungszustand.<br />

Maßgebliche Bestandteile hierfür sind insbesondere:<br />

der natürliche Wasserkörper des Boddens <strong>und</strong> eine natürliche <strong>und</strong> standorttypische Unterwasservegetation<br />

<strong>und</strong> -fauna als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für die oben genannten Vogelarten,<br />

die natürliche Küsten-, Gewässer - <strong>und</strong> Sedimentdynamik, insbesondere für die ungestörte Bildung<br />

von Sedimenten, Haken, Nehrungen, Dünen, Strandseen <strong>und</strong> Spülsäumen als Voraussetzung<br />

für die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der oben genannten Vogelarten,<br />

von Bebauung frei gehaltene Vogellebensräume,<br />

Seite 429/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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uhige <strong>und</strong> unzerschnittene störungsarme Vogellebensräume.<br />

Diese eben genannten Schutzerfordernisse werden in der sich anschließenden Auswirkungsprognose<br />

vorrangig geprüft, da keine abschließend formulierten Erhaltungsziele vorliegen. Nachfolgend werden<br />

dennoch auch Erhaltungszielvorschläge aus SCHELLER & FURKERT (2000) genannt, die ebenfalls mit<br />

geprüft werden.<br />

Die Vogelarten, die diesen beiden Kategorien zuzuordnen sind <strong>und</strong> im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder<br />

Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ vorkommen, sind im Standard-Datenbogen für „Besondere<br />

Schutzgebiete“ (BSG) [englische Entsprechung: SPA - Special Protection Area] aufgelistet.<br />

Der Schutzzweck des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />

(DE 1747-402) besteht in der Erhaltung <strong>und</strong> Optimierung von Lebensraumbedingungen (Brutplätze,<br />

Nahrungsflächen, Balzplätze, Schlafplätze) insbesondere der in Tab. 122 <strong>und</strong> Tab. 123 aufgeführten,<br />

bestandsgefährdeten Brutvogelarten (entsprechend Angaben im Standard-Datenbogen mit dem Ausfülldatum<br />

01.2008).<br />

Der Schutzzweck besteht ferner in der Erhaltung <strong>und</strong> Optimierung von Bedingungen, die es den folgenden<br />

wandernden bzw. umherstreifenden Vogelarten ermöglichen, das Gebiet während ihrer jahreszeitlich<br />

bedingten Wanderungen in größtmöglicher Anzahl, Ausdehnung <strong>und</strong> Dauer zur Nahrungsaufnahme<br />

<strong>und</strong> zum Ruhen oder Schlafen zu nutzen (Tab. 124).<br />

Überblick über die Zielarten der EU-VSRL<br />

In den nachfolgenden Tab. 122, Tab. 123, Tab. 124 werden die im aktuellen Standard-Datenbogen<br />

des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Ausfülldatum 01.2008)<br />

genannten Brut- <strong>und</strong> Zugvogelarten aufgeführt, die wesentlicher Schutzgegenstand des Natura 2000-<br />

Gebietes sind.<br />

Legende:<br />

nichtziehend:<br />

auf dem Durchzug:<br />

Populationsgröße:<br />

(i = Individuen, p =<br />

Paare)<br />

Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />

Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />

genutzt<br />

C: häufig, große Population (common)<br />

R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />

V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />

P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />

Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 430/711<br />

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Tab. 122:<br />

Brutvogelarten, die Zielarten des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />

(DE 1747-402) darstellen (Brutvögel des Anhangs I der EU-VSRL)<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />

Artname<br />

Alpenstrandläufer<br />

Calidris alpina ssp. schinzii<br />

Brandseeschwalbe<br />

Sterna sandvicensis<br />

Anzahl Brutpaare*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolierung Gesamt VSRL<br />

Art. 4 Absatz<br />

1<br />

Schutzstatus<br />

RL BRD<br />

2008<br />

RL M-V<br />

2003<br />

RL Küste<br />

1996<br />

5 A C B A x 1 1 1<br />

1-5 C C B B x 2 2 2<br />

Eisvogel Alcedo atthis 7 C B C C x - 3 -<br />

Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o


Quelle: Standard-Datenbogen, Ausfülldatum 01.2008; RL BRD nach SÜDBECK et al. (2008); RL M-V nach EICHSTÄTT et al. (2003); RL Küste nach BRENNING<br />

et al. (1996)<br />

Tab. 123:<br />

Brutvogelarten des Artikels 4 Absatz 2 im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />

(DE 1747-402)<br />

Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />

Artname<br />

Austernfischer Haematopus ostralegus<br />

Anzahl<br />

Brutpaare*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolierung Gesamt VSRL<br />

Art. 4 Absatz 2<br />

Schutzstatus<br />

RL BRD<br />

2008<br />

RL M-V<br />

2003<br />

RL Küste<br />

1996<br />

8 C C B B x - 1 3<br />

Bekassine Gallinago gallinago >2 C C C C x 1 2 1<br />

Brandgans Tadorna tadorna 25 C B B B x - 3 -<br />

Gänsesäger Mergus merganser 25 B B B A x 3 2 2<br />

Gartenrotschwanz<br />

Phoenicurus phoenicurus<br />

20 C B C C x - - -<br />

Grauammer Miliaria calandra 120 C B B B x 3 - -<br />

Grauschnäpper Muscicapa striata 40 C B C C x - - -<br />

Haubentaucher Podiceps cristatus 60 C B C C x - 3 -<br />

Kiebitz Vanellus vanellus 90 C C C B x 2 2 3<br />

Lachmöwe Larus ridib<strong>und</strong>us 251-500 C C C B x - 3 -<br />

Löffelente Anas clypeata p V x 3 2 3<br />

Mittelsäger Mergus serrator >7 B C B B x - 1 3<br />

Raubwürger Lanius excubitor 3 C B B C x 2 3 -<br />

Reiherente Aythya fuligula >40 C B C B x - 3 -<br />

Rotschenkel Tringa totanus


Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />

Artname<br />

Anzahl<br />

Brutpaare*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolierung Gesamt VSRL<br />

Art. 4 Absatz 2<br />

Schutzstatus<br />

RL BRD<br />

2008<br />

RL M-V<br />

2003<br />

Turmfalke Falco tinnunculus 15 C B C C x - - -<br />

Turteltaube Streptopelia turtur 5 C B B C x 3 3 -<br />

Uferschwalbe Riparia riparia


Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Art. 4 Abs. 1<br />

(Anhang I)<br />

Status VSRL<br />

Art. 4<br />

Abs. 2<br />

Angaben laut Standard-Datenbogen*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolierung Gesamt<br />

Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o x i


Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Status VSRL<br />

Angaben laut Standard-Datenbogen*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Art. 4 Abs. 1<br />

(Anhang I)<br />

Art. 4<br />

Abs. 2<br />

Population Erhaltung Isolierung Gesamt<br />

Reiherente Aythya fuligula x i


Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />

Art. 4 Abs. 1<br />

(Anhang I)<br />

Status VSRL<br />

Art. 4<br />

Abs. 2<br />

Angaben laut Standard-Datenbogen*<br />

Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />

Datenbogen)<br />

Population Erhaltung Isolierung Gesamt<br />

Zwergsäger Mergus albellus x i


Arten des Anhangs I der VS-Richtlinie<br />

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 sind für die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten<br />

(s. Tab. 122 <strong>und</strong> Tab. 124) besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden,<br />

um ihr Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />

Im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ brüten mehr als 100 Vogelarten.<br />

Weitere 100-150 Arten lassen sich als Zugvögel oder Wintergäste nachweisen. Etwa zwei<br />

Drittel dieser Zugvogelarten rasten alljährlich im EU-Vogelschutzgebiet. Bei den anderen Arten handelt<br />

es sich um seltenere Gäste, die nicht alljährlich auftreten.<br />

Den vielfältigen Lebensraumansprüchen dieser Vogelgemeinschaft entsprechend wird das Gebiet nur<br />

bei Erhalt aller wesentlichen Biotope seiner komplexen Rastfunktion gerecht. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

eines einzelnen Lebensraumtyps wirken sich auch negativ auf die Bedeutung aller anderen<br />

Wasservogellebensräume aus.<br />

Brutvögel im EU-Vogelschutzgebiet<br />

Der Standard-Datenbogen weist 18 Brutvogelarten als Zielarten für das EU-Vogelschutzgebiet<br />

„Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ aus (vgl. Tab. 122).<br />

Rastvögel im EU-Vogelschutzgebiet<br />

Zahlreiche als Zielarten benannte Rastvogelarten kommen im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder<br />

Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ in international bedeutsamen Beständen vor. Die Schwerpunkte der<br />

Vorkommen liegen für die meisten Arten gewöhnlich in den Naturschutzgebieten, doch werden auch<br />

andere Küstenabschnitte von einigen als Zielarten vorgeschlagenen Rastvogelarten in z. T. international<br />

bedeutsamen Beständen genutzt.<br />

Im Winterhalbjahr von Oktober bis Mai wird das Rastgeschehen vor allem von überwinternden Wasservogelarten<br />

bestimmt. Nahrungsökologisch lassen sich diese in fünf Kategorien aufteilen:<br />

phytophage Arten, die ihren Nahrungsbedarf mit Makrophyten der Kammlaichkraut-Gesellschaft<br />

sowie mit Salzwiesenpflanzen <strong>und</strong> mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen (Getreide, Raps) decken:<br />

Schwäne, Gänse, Stock- <strong>und</strong> Pfeifenten.<br />

benthophage Arten, die ihren Nahrungsbedarf mit Muscheln <strong>und</strong> Krebsen decken: Tafel-, Reiher<strong>und</strong><br />

Bergenten (Tauchenten), Schellenten, Blässhühner.<br />

benthophage Arten, die ihren Nahrungsbedarf überwiegend mit im Sediment eingegrabenen Muschelarten<br />

decken <strong>und</strong> im Frühjahr zusätzlich Heringslaich fressen: Eis-, Trauer- <strong>und</strong> Samtenten<br />

(Meeresenten).<br />

piscivore Arten, die Fische bevorzugt im küstennahen Phytalbereich fangen: Haubentaucher,<br />

Zwergsäger.<br />

piscivore Arten, die Fische sowohl im Phytal- als auch im Freiwasserbereich fangen: Kormoran,<br />

Gänsesäger, Mittelsäger.<br />

Entsprechend ihrer Nahrungsökologie sind die Arten unterschiedlich im Gebiet verteilt. Dabei lassen<br />

sich homogen <strong>und</strong> geklumpt verteilte Arten unterscheiden. Letztere sind Arten mit auffälligem Tagesrhythmus,<br />

bei denen Schlaf- <strong>und</strong> Nahrungsplätze deutlich von einander getrennt sind (Gänse siehe<br />

HOLZ 1989; Tauchenten siehe LEIPE 1986). Alle anderen Arten sind mehr oder weniger homogen,<br />

entsprechend der Verbreitung der von ihnen bevorzugten Nahrungshabitate verteilt (Tab. 125).<br />

Seite 437/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tab. 125:<br />

Rastplatzfunktionen (vor allem während des Winters <strong>und</strong> der Zugzeiten) einzelner mariner Lebensraumtypen für<br />

Wasser- <strong>und</strong> Watvögel im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />

ökologische<br />

Gruppe/ Lebensraum<br />

Taucher & Säger Kormoran Tauchenten Meeresenten Gründelenten Feldgänse Schwäne Watvögel<br />

Gewässer mit Tiefen<br />

von 2-8 m<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungsgebiet<br />

Nahrungs<strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs<strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Rastgebiet Rastgebiet<br />

Gewässer mit Tiefen<br />

von 0,5-2 m<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs<strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Gewässer mit Tiefen<br />

bis 0,5 m<br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Strände <strong>und</strong> Sandbänke<br />

(Spülfelder)<br />

Rastgebiet Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Brackwasser-<br />

Röhrichte u. a.<br />

Röhrichte<br />

Rastgebiet Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Salzgrünland im<br />

Überflutungsbereich<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungsgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

eingedeichte Grünlandflächen<br />

Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet<br />

Agrarflächen Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Rastgebiet<br />

dunkle Schattierung:<br />

helle Schattierung:<br />

keine Schattierung:<br />

herausragende Funktion des Lebensraumes für jeweilige ökologische Gruppe<br />

bedeutsame Funktion des Lebensraumes für jeweilige ökologische Gruppe<br />

keine oder geringe Funktion des Lebensraumes für jeweilige ökologische Gruppe<br />

Rastgebiet: bei Tagesrhythmik der Art Schlafplatz, sonst Ruheplatz sowie Gebiet zur Balz, Paarbildung <strong>und</strong> Mauser; Verändert nach I.L.N. (1996)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 438/711<br />

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In der nachfolgenden Tab. 126 werden die Mittwinterbestände für einzelne Küstenabschnitte des<br />

Greifswalder Boddens als Mittelwerte der Jahre 1991-95 <strong>und</strong> 1999-2000 angegeben. Die Eiswinter<br />

1996, 1997 <strong>und</strong> der folgende Winter 1998 blieben hierbei unberücksichtigt.<br />

Tab. 126:<br />

Mittwinterbestände von häufigen Wasservögeln entlang einzelner Küstenabschnitte<br />

im Küstenbereich des Greifswalder Boddens<br />

Art<br />

Südperd-Neu<br />

Reddevitz<br />

Neu Reddevitz-<br />

Groß Schoritz<br />

Zudar<br />

Strelas<strong>und</strong><br />

Stahlbrode-<br />

Kalkvitz<br />

Gristower Wiek<br />

Kooser See-<br />

Wampener Riff<br />

Dänische Wiek-<br />

Lubmin<br />

Lubmin-Struck<br />

Summe<br />

Haubentaucher 45 57 60 113 46 17 10 30 21 400<br />

Kormoran 129 34 23 81 7 36 114 190 312 925<br />

Graureiher 25 18 56 29 8 19 14 8 17 192<br />

Höckerschwan 888 715 1137 1.195 387 976 1.048 789 1.859 8.994<br />

Singschwan 184 182 204 208 38 108 221 88 237 1.470<br />

Graugans 1 0 3 4 0 3 3 0 4 17<br />

Blässgans 251 880 494 603 31 263 313 196 565 3.596<br />

Saatgans 119 466 764 282 3 8 263 371 570 2.846<br />

Kanadagans 17 118 228 167 43 20 64 38 94 789<br />

Stockente 928 1.869 1162 2.095 431 1.234 4.169 1.084 1.983 14.956<br />

Pfeifente 136 43 206 106 4 141 167 5 13 824<br />

Tafelente 94 42 25 678 9 55 64 1 30 999<br />

Reiherente 3.945 754 1.270 5.780 118 1.159 973 92 256 14.348<br />

Bergente 51 14 2.965 1.224 10 267 363 6 5100 10.000<br />

Schellente 1.311 1.027 1.096 1.581 402 320 281 522 760 7.299<br />

Eisente 531 94 599 0 0 2 15 317 330 1.889<br />

Eiderente 18 2 3 0 3 0 0 6 2 34<br />

Gänsesäger 311 201 141 714 106 207 58 12 52 1.804<br />

Mittelsäger 247 708 185 204 161 100 150 158 65 1.978<br />

Zwergsäger 156 64 125 427 11 71 5 11 21 890<br />

Blässralle 2.735 760 960 1.421 244 411 100 224 163 7.018<br />

Daten der Zentrale für Wasservogelforschung, zusammengestellt von H.-W. NEHLS<br />

Das Verteilungsmuster von Wasservögeln im Greifswalder Bodden wird permanent von Änderungen<br />

in den hydrographischen Bedingungen beeinflusst (Wasserstandsschwankungen, Eisgang). In Eiswintern<br />

(wie 1995/1996) kann das Rastaufkommen unter 10.000 Tiere absinken. Im Winter 2002/2003<br />

konnte beobachtet werden, dass Gänse <strong>und</strong> Schwäne den Strelas<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der langen Frostperiode<br />

größtenteils verlassen haben, aber über 1000 Gänsesäger auf den verbliebenen eisfreien Flächen<br />

anzutreffen waren (nach: FROELICH & SPORBECK 2003). Etwa 800.000 Eisenten überwintern in<br />

der Pommerschen Bucht, von denen sich ca. 250.000 überwiegend auf deutschem Territorium aufhalten.<br />

Die Mittwinterbestände im Greifswalder Bodden sind gering <strong>und</strong> überschreiten selten 10.000 Individuen.<br />

Im Winter fressen Eisenten vor allem Sandklaff-, Herz- <strong>und</strong> Miesmuscheln. Im Frühjahr, wenn<br />

der Frühjahrshering zum Laichen kommt, ändert ein <strong>Teil</strong> der Eisenten jedoch das Nahrungsverhalten.<br />

Seite 439/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Sie wechseln dazu aus der Pommerschen Bucht in den Greifswalder Bodden. Hier ruhen sie tagsüber<br />

an Schlafplätzen vor Koos/Wampen, den Flachgründen im Nordosten <strong>und</strong> im Bereich der Boddenrandschwelle.<br />

Neben den stochastischen, hydrographisch bedingten Ortswechseln von Wasservögeln gibt es auch<br />

stetig wiederkehrende, diurnale Austauschbeziehungen:<br />

1. Bläss- <strong>und</strong> Saatgänse, die an den Schlafplätzen im Bereich Strelas<strong>und</strong>, Bereich Kooser See, am<br />

Struck oder am Großen Wotig übernachten, äsen während der Herbstzugzeit tagsüber auf den<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen (bevorzugt Wintersaat <strong>und</strong> Maisstoppeln). In den Mittagsst<strong>und</strong>en<br />

kehren viele Gänse zum Trinken <strong>und</strong> Putzen zu den Schlafplätzen im Flachwasser zurück. Je<br />

nach Lage der Nahrungsflächen <strong>und</strong> den Störungsbedingungen wechseln die Tiere auch regelmäßig<br />

zwischen den Schlaf- <strong>und</strong> Trinkgewässern.<br />

2. Höcker-, Sing- <strong>und</strong> Zwergschwäne, die an den Schlafplätzen im Bereich Kooser See, Halbinsel<br />

Struck <strong>und</strong> Dänische Wiek übernachten, äsen von Oktober bis April z. T. tagsüber auf den landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen (überwiegend auf Raps). In den Frühjahrsmonaten ist die Nutzung<br />

terrestrischer Äsungsgebiete besonders intensiv. Auch während längerer Frostperioden mit Eisgang<br />

in den inneren Küstengewässern erlangen die Äcker eine hohe Bedeutung als dann einzig<br />

verfügbare Äsungsflächen. Alle drei Schwanenarten fressen zu bestimmten Jahreszeiten vorzugsweise<br />

Makrophyten; z. B. Höckerschwäne vor allem zur Mauserzeit (Störungsarmut im<br />

Windwatt), Zwergschwäne während des Frühjahrszuges (hoher Energiebedarf).<br />

3. Die Tagesruheplätze von Berg- <strong>und</strong> Reiherenten liegen in der Gristower Wiek, im Kooser See, vor<br />

der Insel Koos <strong>und</strong> vor der Halbinsel Struck. An den Tagesschlafplätzen ruhen alljährlich im Winter<br />

<strong>und</strong> Frühjahr bis zu 70.000 Bergenten <strong>und</strong> mehr als 10.000 Reiherenten. Die Nahrungsgebiete,<br />

die nachts aufgesucht werden, liegen im Bereich der Palmer Ort Rinne vor der Halbinsel Zudar<br />

<strong>und</strong> der Insel Koos <strong>und</strong> im Bereich der Boddenrandschwelle.<br />

Am Zuggeschehen im Frühjahr <strong>und</strong> Herbst sind im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes mehr als 80<br />

Arten beteiligt, von denen ca. 20 Arten zumindest zeitweise in Rastbeständen von international bedeutsamer<br />

Größe hier verweilen.<br />

Das Rast- <strong>und</strong> Zuggeschehen der Wasservögel beschränkt sich überwiegend auf den küstennahen<br />

Bereich. Nahrungsökologisch bedeutsam sind:<br />

Windwatten (Makrophyten <strong>und</strong> Zoobenthos),<br />

das Phytal der Potamogeton-pectinatus-Gesellschaft (Makrophyten <strong>und</strong> Fische),<br />

das Phytal der Zostera-marina-Gesellschaft (Fische).<br />

Die tieferen, phytalfreien Gewässerabschnitte <strong>und</strong> das Benthal der sublitoralen Sandgebiete werden<br />

im Sommerhalbjahr von Wasservögeln kaum genutzt. Die küstennahen Flachwasserzonen sind im<br />

Sommer auch als Mausergebiete bedeutsam (hier nicht relevant, nur z. B. Kooser See).<br />

Im Zeitraum Mai bis Oktober dominieren Arten mit subarktischer <strong>und</strong> arktischer Verbreitung, die während<br />

ihres Zuges zu bzw. von ihren weiter südlich gelegenen Winterquartieren im Bereich des EU-<br />

Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“ rasten. Zeitlich konzentriert sich das Zuggeschehen während<br />

der Heimzugperiode auf den Zeitraum Mitte März bis Anfang Juni <strong>und</strong> während der Wegzugperiode<br />

auf den Zeitraum Mitte Juli bis Ende Oktober. Einige Arten nutzen den Greifswalder Bodden wäh-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 440/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


end der Monate Juni / Juli für die Mauser (z. B. Tafel- <strong>und</strong> Reiherente). Folgende Arten(-gruppen)<br />

weisen während der Zugperioden international bedeutsame Rastvorkommen auf:<br />

Haubentaucher, Rothalstaucher, Ohrentaucher,<br />

Kormoran,<br />

Höckerschwan, Singschwan, Zwergschwan,<br />

Graugans, Blässgans, Saatgans, Weißwangengans,<br />

Pfeifente, Schnatterente, Löffelente, Spießente,<br />

Kiebitz, Goldregenpfeifer, Alpenstrandläufer,<br />

Zwergmöwe,<br />

Raubseeschwalbe, Trauerseeschwalbe.<br />

Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />

Unter „Andere bedeutende Arten der Fauna <strong>und</strong> Flora“ wird im StDB des Gebietes DE 1747-402 der<br />

Kormoran mit i < 20.000 Exemplaren auf dem Durchzug aufgeführt.<br />

Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

Das LSG Nr. 142 „Greifswalder Bodden“ dient der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie. Das LSG<br />

umfasst jedoch nicht den detailliert untersuchten Bereich (duB).<br />

Ein Managementplan für das EU-Vogelschutzgebiet wurde bisher nicht erstellt. Ein Managementplan<br />

für das in weiten <strong>Teil</strong>en deckungsgleiche Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Greifswalder<br />

Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ befindet sich z. Zt. in Bearbeitung<br />

(vgl. Kap. III.4.1).<br />

Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />

Funktionale Wechselbeziehungen zu anderen EU-Vogelschutzgebieten der vorpommerschen Küstengewässer<br />

sowie der Pommerschen Bucht ergeben sich vor allem durch die Nutzung verschiedener<br />

Lebensräume durch Zugvögel, dem räumlichen Wechsel zum Beispiel zwischen Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Schlaf- bzw. Ruhegewässern von überwinternden Vogelarten sowie für brütende Vogelarten mit großem<br />

Aktionsradius, die große Nahrungsräume im Gebiet der Küstengewässer nutzen. Solche Wechselbeziehungen<br />

sind für viele Vogelarten bekannt. Als Beispiel können die Verlagerung der Rastflächen<br />

von Meeresenten <strong>und</strong> anderen Seevögeln innerhalb der Küstengewässer zwischen Haff <strong>und</strong><br />

Darß-Zingster Boddenkette sowie zwischen dem Bodden <strong>und</strong> den offenen Seegewässern bei Vereisung,<br />

das Aufsuchen geschützter Areale im Gebiet der Binnenboden Rügens, der westrügischen Gewässer,<br />

des Peenestroms oder des Haffs bei wechselnden Witterungsbedingungen oder die Bildung<br />

von Rastkonzentrationen im Bereich der Boddenrandschwelle während der Heringslaichzeit genannt<br />

werden. Ein weiteres Beispiel sind die räumlichen Wechselbeziehungen zwischen nächtlichen Fressplätzen<br />

<strong>und</strong> Tagesruheplätzen der Bergente.<br />

Im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ bzw. direkt daran angrenzend<br />

liegen mehrere Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Das Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (Gebiet Nr. DE<br />

1747-301) deckt sich zu einem großen <strong>Teil</strong> mit dem hier betrachteten EU-Vogelschutzgebiet.<br />

III.4.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Avifauna relevante<br />

2.000 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Lebensräume an Land werden in <strong>Teil</strong> B der Unterlagen (Betrachtung der Landkabeltrasse) betrachtet.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> beschränkt sich die weiter führende Betrachtung der Brutvögel auf vorhabensbedingte<br />

Wirkungen, die ggf. durch die Verlegung der Seekabeltrasse im Strelas<strong>und</strong> eintreten können.<br />

Eine Betrachtung der Artengruppe Zugvögel ist hier ebenfalls nicht erforderlich, da sich durch die an<br />

der Verlegung beteiligten Schiffe <strong>und</strong> Baugeräte keine Betroffenheiten für Zugvögel ergeben, die über<br />

jene des Schiffsverkehrs im durch die Seekabelverlegung gequerten Seegebiet hinausgehen. Auf dem<br />

Meer rastende Zugvögel werden bei den Rastvögeln mitbetrachtet.<br />

Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Rastvögel wird<br />

auf Kap. II.2.12.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Rastvögel).<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die Trasse quert den Strelas<strong>und</strong> auf einer Länge, die entsprechend der Varianten unterschiedlich<br />

ausgeprägt ist <strong>und</strong> 1.082 m (Off IV bei Neuhof), r<strong>und</strong> 1.800 m (Off V bei Andershof) <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 2.300 m<br />

(Off VI bei der Frankensiedlung) beträgt. Während Off IV auf der gesamten Länge von 1.082 m das<br />

EU-Vogelschutzgebiet quert, liegt der Uferbereich im Bereich der Hansestadt Strals<strong>und</strong> bei Off V <strong>und</strong><br />

Off VI auf einer Strecke von ca. 300 bzw. 385 m außerhalb des Schutzgebietes (SPA). Dies hat zur<br />

Folge, dass die Trasse Off V das Schutzgebiet auf ca. 1.570 <strong>und</strong> Off VI auf ca. 1.970 m Länge quert.<br />

Von vorhabensbedingten Wirkungen betroffen sind auf den Wasserflächen rastende Vögel sowie Nahrungsgäste,<br />

sowie die Strukturen <strong>und</strong> Funktionen ihres Lebensraumes. Es kommt zu Störungen<br />

(Scheuchwirkung) insbesondere empfindlicher Arten sowie zu einer Beanspruchung des Meeresbodens,<br />

was eine Beeinflussung der Nahrungshabitate von Vögeln zur Folge hat.<br />

III.4.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />

Schutzgebietes<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Zur Wirkungsprognose in Bezug auf Lebensräume wird auf das entsprechende Kapitel zum FFH-<br />

Gebiet DE 1747-301 verwiesen.<br />

Beeinträchtigungen von Zielarten der VS-RL<br />

Nachfolgend werden die vorhabensbedingten Wirkungen auf die Rastvögel erläutert <strong>und</strong> bewertet.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Wirkfaktor<br />

Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />

Sedimentumlagerungen, Trübungsfahnen, Sedimentation<br />

der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung von an<br />

Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen (Bauphase)<br />

Wirkprozess<br />

aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos,<br />

Heringslaich <strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende<br />

mögliche indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Für den unmittelbar betroffenen Bereich des Kabelgrabens zuzüglich des Arbeitsstreifens ist ein zeitweiliger<br />

Verlust der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen zu verzeichnen. Insbesondere hinsichtlich des Zoobenthos<br />

ist die Einschränkung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage aufgr<strong>und</strong> der schnellen Wiederbesiedlung in 1 bis 3<br />

Jahren deutlich zeitlich begrenzt. Für Makrophyten, einschließlich deren Funktion für Phytalbewohner<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 442/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


<strong>und</strong> Laich ist von vergleichbaren Wiederbesiedlungsprozessen auszugehen, sodass ein mittelfristiger<br />

Ausfall dieser Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen auf der betroffenen Fläche möglich ist.<br />

Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass aufgr<strong>und</strong> der zeitlichen Begrenzung des Verlustes von<br />

Nahrung, insbesondere infolge der schnellen Wiederansiedlung von Zoobenthos, sowie aufgr<strong>und</strong> der<br />

sehr geringen, betroffenen Flächenanteile der insgesamt als Rast- <strong>und</strong> Nahrungsraum zur Verfügung<br />

stehenden Areale keine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für Seevögeln zu erwarten<br />

ist.<br />

Des Weiteren könnte sich eine Beeinflussung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen durch Sedimentaufwirbelung,<br />

Trübungen <strong>und</strong> Sedimentation auf dem Benthos im Umfeld des „Kabelgrabens“ vollziehen. Die zeitliche<br />

<strong>und</strong> räumliche Wirkung von Trübungs- <strong>und</strong> Sedimentationsprozessen wird in Kapitel II.3.10 erläutert.<br />

Demnach wird insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung<br />

innerhalb weniger St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse<br />

mit ähnlicher Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen,<br />

Trübungen <strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine Beeinflussungen des Zoobenthos sowie<br />

von Makrophytenvorkommen vollziehen, die eine FFH-Relevanz hätten. Die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für<br />

Seevögel wird demnach nicht maßgeblich beeinträchtigt.<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />

visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />

Wirkprozess<br />

Störung, Scheuchwirkung<br />

Schiffe sind ein wesentlicher Störfaktor für Rastvögel auf See. In den Rastgebieten für Seevögel ist<br />

mit einer kurzfristigen Vergrämung während der Durchfahrt des Verlegeschiffes zu rechnen. Im Umkreis<br />

bis ca. 1.300 m um das Verlegeschiff für Seetaucher <strong>und</strong> bis ca. 600 m für Meeresenten können<br />

Störungen der Rastbestände auftreten (vgl. Abb. 114, in Kap. III.3.3.3).<br />

Art <strong>und</strong> Anzahl der betroffenen Vögel ist stark abhängig vom Zeitpunkt der Verlegung. Besonders<br />

hohe Rastbestände der Meeresenten <strong>und</strong> Taucher halten sich im Gebiet im Zeitraum Dezember bis<br />

April auf. Im Gegensatz dazu stellen die Monate Juli bis September eher rastvogelarme Zeiten dar. Es<br />

werden Verlegegeschwindigkeiten für die Bodden- bzw. Anlandungsbereiche veranschlagt, bei denen<br />

von einer Bauzeit von wenigen Tagen auszugehen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Verlegeschiff<br />

in Abhängigkeit der Anzahl der zu verlegenden Seekabel das Gebiet mehrmals, allerdings mit<br />

mehreren Tagen „Ruhezeit“ durchfährt. Das Verlegeschiff, aber auch Transportschiffe, entsprechen<br />

dem Typ des langsam fahrenden, großen Schiffes. Für die Seevögel sind in den betrachteten Gebieten<br />

Gewöhnungseffekte gegenüber solchen Schiffen im Bereich der Fahrrinnen, Ansteuerungen <strong>und</strong><br />

Haupt-Schifffahrtslinien zu verzeichnen. Außerdem werden durch die geringe Geschwindigkeit der<br />

Schiffe keine fluchtartigen Reaktionen der Vögel ausgelöst. Die auf der Wasserfläche rastenden Vögel<br />

weichen dem sich langsam annähernden Schiff aus <strong>und</strong> kehren häufig nach der oben geschilderten<br />

kurzen Zeit der Passage in die Gebiete wieder zurück.<br />

Somit ist zu erwarten, dass die auf Durchfahrten von Rastgebieten beschränkten visuellen <strong>und</strong> akustischen<br />

Störungen zu keiner erheblichen Beeinflussung der Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete des EU-<br />

Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“ führen.<br />

Im Anlandungsbereich des Kabels ist infolge der Anforderungen zur technischen Realisierung mit<br />

intensiven Bautätigkeiten zu rechnen.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Durch die ständigen Aktivitäten unterschiedlicher Art im Bereich des Fähranlegers <strong>und</strong> des Schifffahrtsweges<br />

besteht eine Vorbelastung vor allem hinsichtlich visueller <strong>und</strong> akustischer Störungen.<br />

Zur Prognose der Umweltwirkungen der Bautätigkeiten wird ein maßgeblicher Wirkpegel für Lärmemissionen<br />

für eine Lärmquelle für Vögel von ca. 200 m (Überschreitung von 47 dB(A)) herangezogen<br />

(Schwellenwert nach RECK et al. 2001). Gegenüber den oben ausgewiesenen Fluchtdistanzen für<br />

Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten sind für die in diesem Gebiet hauptsächlich betroffenen Wasservogelarten<br />

wie Schwäne, Schwimm- <strong>und</strong> Gründelenten geringere Fluchtdistanzen von 200 bis 300 m bekannt<br />

(HÜBNER & PUTZER 1985; PUTZER 1989). Es wird demnach abgeleitet, dass maßgebliche visuelle <strong>und</strong><br />

akustische Wirkungen einen 300-m-Wirkradius nicht überschreiten. Demnach ist eine Beeinträchtigung<br />

der Vogelwelt in einem Wirkradius bis 200-300 m anzusetzen, der sich radial um die Baustelle<br />

ausbildet <strong>und</strong> somit zu einem Ausfall dieses Areals während der Bauzeit führt.<br />

Die Beleuchtung der Baustelle kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste wie Seetaucher<br />

oder Meeresenten abschrecken. Dies geschieht durch das fahrende Verlegeschiff (siehe Ausführungen<br />

zu optischen <strong>und</strong> akustischen Störungen) <strong>und</strong> damit lokal sowie kurzfristig sowie wirkt sich mit<br />

geringer Intensität aus. Weniger störungsempfindliche Artengruppen wie z.B. Möwen werden möglicherweise<br />

von der Baustellenbeleuchtung angezogen <strong>und</strong> können die Baustelle als Rastplatz nutzen.<br />

Dies vollzieht sich ebenfalls lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich vermutlich nicht auf die Bestände<br />

aus. Insgesamt sind die Auswirkungen durch die Baustellenbeleuchtung auf die Funktionen des Untersuchungsraumes<br />

in ihrer Eignung für das Schutzgut Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum jetzigen Planungsstand<br />

noch nicht konkret abzuschätzen. Die Störungen sind kleinräumig <strong>und</strong> vorübergehend („Wanderbaustelle“,<br />

Verlegeschiff bewegt sich langsam) <strong>und</strong> Ausweichräume sind vorhanden, die Ausweichmöglichkeiten<br />

sind jedoch bei starker Eisbedeckung des Boddens reduziert. Um bereits im Vorfeld<br />

der Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />

die die Verlegung der Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der<br />

wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember bis Ende April) ausschließt.<br />

Erhebliche Funktionsbeeinflussungen für Rastvögel des EU-Vogelschutzgebietes durch o. g. Wirkprozesse<br />

können durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld vermieden werden (siehe Kapitel III.4.2.4).<br />

III.4.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum<br />

jetzigen Planungsstand noch nicht konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Baugeräteeinsatz momentan noch nicht feststehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst<br />

lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap.<br />

III.5 wird verwiesen.<br />

Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />

Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />

Die Störwirkungen auf die Rastgebiete innerhalb der 300 m Wirkzone um die Baustelle treten im Wesentlichen<br />

nur während der Bauphase auf, in geringerer Intensität u. U. auch während der Betriebsphase.<br />

Der Untersuchungsraum hat eine wichtige Funktion als Rastgebiet. Die Rastaktivitäten haben in den<br />

Wintermonaten den größten Umfang. In kalten Wintern mit Vereisung des Boddens konzentrieren sich<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 444/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


die Vögel auf die offenen Wasserflächen im Bereich der Fahrrinne. Aufgr<strong>und</strong> dieser besonderen Funktion<br />

des Untersuchungsraumes lässt sich die Möglichkeit offensichtlicher Beeinträchtigungen auf das<br />

Rastgeschehen nicht von vornherein ausschließen. Um bereits im Vorfeld der Möglichkeit erheblicher<br />

Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die die Verlegung der<br />

Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember<br />

bis Ende April) ausschließt.<br />

Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

III.4.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />

Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />

- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />

Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

kommen kann (Kumulationswirkung).<br />

Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />

Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />

Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />

- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />

- Spülfeld Drigge<br />

- Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße Strals<strong>und</strong><br />

Die Trassenvarianten Off IV bis Off VI liegen in größerer Entfernung zu den Projekten der Offshore-<br />

Windparks <strong>und</strong> deren Netzanbindungen, sodass ein Zusammenwirken sicher ausgeschlossen werden<br />

kann. Gleiches gilt für das Projekt der Nord Stream Gas-Pipeline.<br />

Mögliche Summationswirkungen gegenüber dem Fischlaichgeschehen (Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />

wichtigstes Laichareal vor allem für den Rügenschen Frühjahrshering) können durch<br />

einen Ausschluss der Bauausführung während der Laichzeit (Januar– Mitte Mai) vermieden werden,<br />

der auch für andere Artengruppen (See- <strong>und</strong> Küstenvögel) wirksam ist (siehe Maßnahme in Kap. II.5<br />

<strong>und</strong> III.4.2.4)<br />

Mögliche kumulative Effekte durch Transport / Schutenverkehr von Nassbaggergut zum Spülfeld Drigge<br />

sowie möglicherweise auftretende Summationseffekte bei zeitgleichen Unterhaltungsbaggerungen<br />

der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (Baggerbereich Strelas<strong>und</strong>), vor allem durch vorübergehende Sedimentaufwirbelung<br />

mit Trübungen, Beeinflussung der Fischfauna / Fisch-Laichaktivitäten sollten vorsorglich<br />

durch eine Bauzeitenplanung vermieden werden, die eine zeitgleiche Durchführung ausschließt.<br />

Seite 445/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />

Schutzgebietes zu erwarten.<br />

III.5 Zusammenfassender Variantenvergleich hinsichtlich der Beeinträchtigung von<br />

NATURA 2000-Gebieten<br />

Die Vorgehensweise entspricht derjenigen für <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen (Kap. I.4) <strong>und</strong> für<br />

die umweltfachlichen Belange (Kap. II.9). Die Bewertung erfolgt anhand allgemeiner Kriterien <strong>und</strong> der<br />

Darstellung des Bestandes <strong>und</strong> der Beurteilung der möglichen Beeinträchtigungen der Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Zielarten (Tab. 127). Die Querungsstrecken von NATURA 2000-Gebieten werden in den Ausführungen<br />

zu den vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der jeweiligen Schutzgebiete <strong>und</strong> in Kapitel<br />

III.6 (Zusammenfassung) benannt.<br />

Tab. 127:<br />

Variantenvergleich – Wirkungen der Seekabeltrasse auf NATURA 2000-Gebiete<br />

Wirkung /<br />

Kriterium<br />

(1) Querungsstrecke<br />

GGB (m)<br />

(2) Vorkommen<br />

von LRT<br />

(3) Querungsstrecke<br />

SPA (m)<br />

Punkte (Gesamtbewertung)<br />

Hauptvarianten Nord<br />

Hauptvariante Ost 1* Hauptvariante West 1* Hauptvariante<br />

Ost 2*<br />

„Off. I“<br />

(Mukran)<br />

„Off. II“<br />

(Glowe)<br />

„Off. III“<br />

(Juliusruh)<br />

„Off. VII“<br />

(Wittower<br />

Fähre)<br />

„Off. IV“<br />

(Neuhof)<br />

Strelas<strong>und</strong>querung<br />

Hauptvariante West 2*<br />

„Off. V“<br />

(Andershof)<br />

keine keine 818 668 1.082 200<br />

(von 1.800 m<br />

Gesamtstreckenlänge)<br />

entfällt<br />

Riffe im GGB<br />

„Jasm<strong>und</strong>“<br />

mittelbar<br />

betroffen<br />

Riffsverdachtsflächen<br />

mittelbar<br />

betroffen<br />

1150* (prioritär)<br />

1160 1160 1160<br />

keine keine keine 668 1.082 1.570<br />

(von 1.800 m<br />

Gesamtstreckenlänge)<br />

3 4 5 5 5 6<br />

* Einteilung nach <strong>Teil</strong> B der Unterlagen zum ROV (Landkabeltrasse)<br />

„Off. VI“<br />

(Frankensiedlung)<br />

200<br />

(von 2.300 m<br />

Gesamtstreckenlänge)<br />

1.970<br />

(von 2.300 m<br />

Gesamtstreckenlänge)<br />

Die Bewertung der Varianten erfolgt unter Vergabe von Punkten nach folgender Übersicht:<br />

Variante mit dem geringsten Konfliktpotenzial hinsichtlich<br />

des jeweiligen Kriteriums (Vorzugs-Variante)<br />

Variante mit mittlerem Konfliktpotenzial (deutlich größer<br />

als bei der Vorzugs-Variante, jedoch geringer als bei der<br />

Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial) hinsichtlich<br />

des jeweiligen Kriteriums<br />

Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial hinsichtlich<br />

des jeweiligen Kriteriums<br />

1 Punkt<br />

2 Punkte<br />

3 Punkte<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 446/711<br />

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Nachfolgend wird ein einfacher verbal-argumentativer Variantenvergleich anhand ausgewählter Kriterien<br />

vorgenommen.<br />

Hauptvarianten Nord (Off. I – III):<br />

Off. I: Beeinträchtigungen des GGB „Jasm<strong>und</strong>“ sind de facto auszuschließen<br />

Off. II: Indirekte Beeinträchtigungen des LRT „Riffe“ im FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (insbesondere durch<br />

Trübungsfahnen) sind bei leichter Trassenverschiebung (Detailplanung nachgelagertes Verfahren)<br />

auszuschließen, ein Restrisiko besteht für die Kegelrobbe, das wegen nur sporadischem Vorkommen<br />

(<strong>und</strong> kurzer Bauzeit) nicht erheblich ist<br />

Off. III: Variante mit dem weitaus höchsten Konfliktpotenzial, da nach dem aktuellen Stand der Landtrassenplanung<br />

der Anlandungspunkt Off. III mit den größten Auswirkungen (r<strong>und</strong> 800 m im FFH-<br />

Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ <strong>und</strong> indirekte Beeinträchtigungen<br />

von Verdachtsflächen des LRT „Riffe“) unweigerlich auch zur Querung an an der Fähre Wittow<br />

führt.<br />

Off VII (Wittower Fähre):<br />

Off. VII: Das FFH-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (prioritärer LRT) <strong>und</strong> das<br />

Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ werden von der Kabeltrasse gequert, was projektbezogene<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, d. h. Minimierung der Beeinträchtigungen nahe legt.<br />

Strelas<strong>und</strong>querung (Off. IV – VI):<br />

Off. IV: im Vergleich der Varianten IV bis VI Trasse mit der längsten Durchquerung des FFH-Gebietes<br />

„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“, aber kürzester Querung des<br />

SPA „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />

Off. V: von VI durch kürzere Strecke der SPA-Querung unterschieden<br />

Off. VI: im Vergleich der Varianten Off. IV bis VI wie bei Off. V kürzeste Durchquerung des FFH-<br />

Gebietes, aber längste Querung des Vogelschutzgebietes.<br />

Qualitativ bestehen bezüglich der FFH-LRT voraussichtlich keine Unterschiede, da jeweils der LRT<br />

1160 betroffen ist.<br />

Fazit:<br />

Vorzugsvariante im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten ist im<br />

Anlandungsbereich nördlich Rügen die Trassenvariante Off I.<br />

Im Bereich Strelas<strong>und</strong>querung ergibt der Variantenvergleich in Tab. 127 keine eindeutige Präferenz<br />

für eine der drei Varianten. Die Trassenvariante Off. IV quert das SPA auf kürzester Strecke.<br />

Laut Seekarte <strong>und</strong> Karten von IBU (2009) verläuft bei Off. IV bereits eine Gas-Leitung <strong>und</strong> eine<br />

Hochspannungs-Freileitung, was eine Vorbelastung in diesem Bereich darstellt, sowohl am Meeresboden<br />

(Benthos, marine Habitate) als auch im Luftraum (bezüglich Vogelarten als Zielarten der EU-<br />

VSRL). Außerdem ist die Gesamtstrecke der Gewässerquerung bei den Varianten Off. V <strong>und</strong> VI (also<br />

unter Berücksichtigung der nicht im FFH-Gebiet oder SPA liegenden Trassenabschnitte) am längsten.<br />

Diese Gesichtspunkte sprechen für eine Trassierung bei Neuhof (Off. IV) als Vorzugsvariante.<br />

III.6 Zusammenfassung NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im<br />

<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

Die 50Hertz Transmission GmbH plant den Bau einer Kabeltrasse zur Anbindung des Offshore-<br />

Windparks „Arcadis Ost 1“ an das Festland von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) bis zum Einspeise-<br />

Seite 447/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


punkt Lüdershagen bei Strals<strong>und</strong>. Gegenstand des <strong>Raum</strong>ordnungsverfahrens (ROV) ist die Verlegung<br />

<strong>und</strong> der Betrieb von zwei 150 kV-Drehstromkabelsysteme („Dreileiterkabel“). Gegenstand der NATU-<br />

RA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im ROV sind die Seekabeltrassen, zu denen 3 Planungsvarianten<br />

für die Anlandung an die nordöstliche Küste von Rügen (Off. I bis Off. III), 3 Planungsvarianten<br />

für die Querung des Strelas<strong>und</strong>es (Off. IV bis Off. VI) <strong>und</strong> eine Trasse für die Querung der Binnenbodden<br />

von Rügen südlich der Halbinsel Wittow (Off. VII) zu prüfen sind.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Lage in bzw. im Umfeld von NATURA 2000 Gebieten sowie der projektspezifischen Wirkungen<br />

stellt das Vorhaben der Netzanbindung des Offshore-Windparks „Arcadis Ost 1“ ein Projekt<br />

dar, das einer Prüfpflicht auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete nach § 34<br />

Abs. 1 BNatSchG sowie § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V unterliegt. Die zu prüfende Schutzgebietskulisse<br />

des vorliegenden Gutachtens umfasst die in Tab. 128 zusammengefassten NATURA 2000 Gebiete:<br />

Tab. 128:<br />

Überblick über die geprüften NATURA 2000-Gebiete<br />

Gebiet<br />

(Nr.)<br />

EU-Code Name Lage zur Trasse/<br />

Trassenvarianten<br />

GGB (1) DE 1345-301 „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow<br />

<strong>und</strong> Arkona“<br />

Querung<br />

GGB (2) DE 1346-301 „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ durch 2000 m-Wirkzone<br />

betroffen<br />

GGB (3) DE 1447-302 „Jasm<strong>und</strong>“ durch 100 m-Wirkzone<br />

betroffen<br />

GGB (4) DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ Querung<br />

GGB (5) DE 1446-302 „Nordrügensche Boddenlandschaft“ durch 500 m-Wirkzone<br />

betroffen<br />

SPA (1) DE 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“ Querung<br />

GGB (6) DE 1747-301 „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

Nordspitze Usedom“<br />

Querung<br />

SPA (2) DE 1747-402 „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ Querung<br />

Die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) <strong>und</strong> die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) überlagern<br />

sich teilweise. Die Schutzgebiete umfassen die der Küste vorgelagerten flachen Meeresbereiche,<br />

Küstenbiotope <strong>und</strong> zumeist hier nicht näher betrachtete Landbiotope (vgl. IBU 2009).<br />

Aufgabe der NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im ROV ist es, zu prüfen, ob die Erhaltungsziele<br />

oder der Schutzzweck der NATURA 2000-Gebiete durch den geplanten OWP erheblich<br />

beeinträchtigt werden können oder ob dies offensichtlich auszuschließen ist. Die Untersuchung orientiert<br />

sich an den vorhandenen aktuellen Regelwerken.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht konkret<br />

abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan noch nicht<br />

feststehen.<br />

Die Analyse der Wirkfaktoren des Projekts (abgeleitet aus Abschnitt II dieser Unterlage, umweltfachliche<br />

Belange) ergibt, dass als relevante Beeinträchtigungen der marinen Lebensräume <strong>und</strong> der marinen<br />

Zielarten im Wesentlichen nur die baubedingten Auswirkungen eine bedeutende Rolle spielen,<br />

während anlagebedingte Auswirkungen voraussichtlich auszuschließen sind <strong>und</strong> die Auswirkungen<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 448/711<br />

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während der Betriebsphase lediglich für den seltenen Fall einer Reparatur bedeutsam sind. Als relevante<br />

projektbedingte Beeinträchtigung der Lebensräume der NATURA 2000-Gebiete <strong>und</strong> deren charakteristischer<br />

Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten (insbesondere Makrophyten <strong>und</strong> Makrozoobenthos) während<br />

der Bauarbeiten sind in erster Linie das Einbringen des Kabels mit den damit verb<strong>und</strong>enen Sedimentumlagerungen<br />

<strong>und</strong> –verdriftungen zu nennen, während bezüglich der im <strong>und</strong> auf dem Meer lebenden<br />

Zielarten nach allgemeinem Kenntnisstand Scheuchwirkungen des baubedingten Schiffsverkehrs <strong>und</strong><br />

Baugeräteeinsatzes (visuelle Unruhe <strong>und</strong> akustische Störwirkungen) zu untersuchen sind.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen folgender Lebensräume nicht auszuschließen<br />

(mit Verbreitung in den jeweiligen NATURA 2000-Gebieten):<br />

Tab. 129:<br />

Überblick über das Vorkommen betroffener LRT in den GGB<br />

FFH-Lebensraumtyp EU-Code GGB „Erweiterung<br />

Libben,<br />

Steilküste<br />

<strong>und</strong><br />

Blockgründe<br />

GGB „Jasm<strong>und</strong>“<br />

Wittow <strong>und</strong><br />

Arkona“<br />

Riffe/Riffsverdachts-flächen LRT 1170 x x<br />

GGB „Westrügensche<br />

Boddenlandschaft<br />

mit Hiddensee“<br />

Lagunen LRT 1150* x<br />

Flache große Meeresbuchten<br />

LRT 1160<br />

*: prioritärer Lebensraumtyp<br />

*: prioritärer Lebensraumtyp<br />

GGB<br />

„Greifswalder<br />

Bodden, <strong>Teil</strong>e<br />

des Strelas<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong><br />

Nordspitze<br />

Usedom“<br />

x<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von als signifikant eingestuften<br />

Vorkommen folgender Zielarten in den GGB nicht auszuschließen, die in diesem Gutachten detailliert<br />

betrachtet werden:<br />

Tab. 130:<br />

Art<br />

Überblick über das Vorkommen der Zielarten in den GGB<br />

GGB „Erweiterung<br />

Libben,<br />

Steilküste<br />

<strong>und</strong><br />

Blockgründe<br />

Wittow <strong>und</strong><br />

Arkona“<br />

GGB „Steilküste<br />

<strong>und</strong><br />

Blockgründe<br />

Wittow“<br />

GGB<br />

„Jasm<strong>und</strong>“<br />

GGB<br />

„Westrügensche<br />

Bodden-<br />

GGB<br />

land-<br />

schaft<br />

mit Hiddensee“<br />

„Nordrügensche<br />

Bodden-<br />

land-<br />

schaft“<br />

GGB<br />

„Greifswalder<br />

Bodden, <strong>Teil</strong>e<br />

des Strelas<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong><br />

Nordspitze<br />

Usedom“<br />

Kegelrobbe x x x x x<br />

Seeh<strong>und</strong> x x x x<br />

Fischotter x x x<br />

Meerneunauge x x x<br />

Flussneunauge x x x<br />

Rapfen<br />

x<br />

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Einen Überblick über die baubedingten Projektwirkungen (als maßgebliche Wirkfaktoren) <strong>und</strong> davon<br />

betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten gibt die folgende Tabelle (Tab. 131):<br />

Tab. 131:<br />

Überblick über die baubedingten Projektwirkungen <strong>und</strong> betroffene Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Zielarten<br />

Wirkfaktor (Bauphase) Wirkprozess Potenziell betroffene Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Zielarten<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung<br />

der Bodentopographie (Bauphase,<br />

ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />

Wassertrübungen, Sedimentation<br />

der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung<br />

von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Schalleintrag durch Verlegeschiffe<br />

<strong>und</strong> Baugeräteeinsatz<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte<br />

<strong>und</strong> –betrieb<br />

Verlust von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Boden lebenden<br />

Fischarten, Verlust von Lebensraum<br />

aus der Beeinträchtigung von<br />

Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Boden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung<br />

der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Entwicklungsbeeinträchtigungen für<br />

benthische Organismen (insbesondere<br />

Makrophyten, Makrozoobenthos)<br />

aus der Beeinträchtigung von<br />

Makrophyten, Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> am Boden lebender Fischarten<br />

resultierende indirekte Verringerung<br />

der Nahrungsverfügbarkeit<br />

Scheuchwirkung, Meidung des<br />

Arbeitsbereiches<br />

LRT 1150*, 1160<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

LRT 1150*, 1160, 1170<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Baubetrieb allgemein Barrierewirkung Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Einen Überblick über die Beurteilung der baubedingt zu erwartenden Einwirkungen auf Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Zielarten gibt die folgende Tabelle (Tab. 132):<br />

Tab. 132:<br />

Überblick über die Beurteilung baubedingt zu erwartender Einwirkungen auf<br />

Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung<br />

der Bodentopographie (Bauphase,<br />

ggf. länger anhaltende Wir-<br />

Potenziell betroffene Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Zielarten<br />

LRT 1150*, 1160<br />

Bewertung der Beeinträchtigung<br />

nicht erheblich, da nur vergleichsweise<br />

geringe Flächenanteile betroffen sind<br />

<strong>und</strong> von einer schnellen Wiederbesied-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 450/711<br />

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kung)<br />

Wirkfaktor (Bauphase)<br />

Wassertrübungen, Sedimentation<br />

der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung<br />

von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />

Schalleintrag durch Verlege- bzw.<br />

Wartungsschiffe<br />

Visuelle Unruhe durch Baugeräte<br />

<strong>und</strong> –betrieb<br />

Barrierewirkung<br />

Potenziell betroffene Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Zielarten<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

LRT 1150*, 1160, 1170<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />

Robben<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />

Fischotter<br />

Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />

Bewertung der Beeinträchtigung<br />

lung betroffener Weichbodensubstrate<br />

auszugehen ist (keine dauerhafte Veränderung<br />

des Lebensraumes)<br />

nicht erheblich bei Umsetzung vorsorglicher<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung/<br />

Vermeidung (Bauzeitenregelung)<br />

nicht erheblich aufgr<strong>und</strong> geringer<br />

Reichweite der Trübungen <strong>und</strong> hohem<br />

Regenerationspotenzial betroffener<br />

benthischer Lebensräume<br />

nicht erheblich aufgr<strong>und</strong> kurzer Wirkdauer<br />

an jeweiligem Verlegeabschnitt,<br />

Möglichkeit des Ausweichens <strong>und</strong> nur<br />

seltenem Durchwandern des Baustellenbereichs<br />

(Robben, R<strong>und</strong>mäuler,<br />

Fische)<br />

nicht erheblich aufgr<strong>und</strong> kurzer Wirkdauer<br />

an jeweiligem Verlegeabschnitt,<br />

Möglichkeit des Ausweichens <strong>und</strong> nur<br />

seltenem Durchwandern des Baustellenbereichs<br />

(Robben, R<strong>und</strong>mäuler,<br />

Fische)<br />

nicht erheblich bei Umsetzung vorsorglicher<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung/<br />

Vermeidung (Bauzeitenregelung)<br />

Die einzelnen Schutzgebiete sind in unterschiedlichem Maß von Projektwirkungen betroffen. Art <strong>und</strong><br />

Intensität sind je nach Trassenvariante verschieden, weshalb im Variantenvergleich – in diesem Abschnitt<br />

der Antragsunterlage nur bezogen auf mögliche Konflikte mit NATURA 2000-Gebieten – vergleichsweise<br />

konfliktarme Seekabeltrassen herausgestellt werden.<br />

Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Störung des Laichgeschehens des Herings (als lebensraumtypische<br />

Fischart des LRT 1160) <strong>und</strong> empfindlicher Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste bereits<br />

im Vorfeld möglicher Beeinträchtigungen auf ein technisch mögliches <strong>und</strong> wirtschaftlich vertretbares<br />

Minimum zu beschränken. Als effektivste Maßnahme wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die<br />

Bauarbeiten während der Hauptrastzeit der wichtigsten Zielarten unter den Rastvögeln ausschließt.<br />

Bauzeitenregelung (während der Heringshauptlaichzeit sowie Winter- <strong>und</strong> Frühjahrsrast von Seevögeln)<br />

Für die inneren Küstengewässer (Binnenbodden von Rügen, Strelas<strong>und</strong>) wird eine Bauzeitenregelung<br />

vorgeschlagen, die Bauarbeiten für den Zeitraum von Anfang Dezember bis Ende April, d.h. für den<br />

Hauptteil der Winterrast sowie des Frühjahrzuges für See- <strong>und</strong> Küstenvögel, ausschließt. Diese Bau-<br />

Seite 451/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


zeitenregelung sollte aus Vorsorgegründen bis Mitte Mai ausgedehnt werden, die Laichzeit des Herings<br />

umfassend.<br />

Maßnahme: Feintrassierung außerhalb des Einwirkungsbereiches auf Riffe bzw. Riffs-<br />

Verdachtsflächen<br />

Die im nachgelagerten Verfahren festzulegende Feintrassierung erfolgt so, dass auch mittelbare Beeinträchtigungen,<br />

insbesondere durch die Ablagerung baubedingt aufgewirbelter Sedimente, aufgr<strong>und</strong><br />

des zu bestimmenden Mindestabstandes sicher auszuschließen sind. Durch eine geringfügige Verschiebung<br />

der Trassen Off. II <strong>und</strong> Off. III <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

bzw. Minimierung von Projektwirkungen kann gewährleistet werden, dass es nicht zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Riffsverdachtsflächen im FFH-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />

Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ sowie der Riffe (LRT 1170) im GGB „Jasm<strong>und</strong>“ kommt.<br />

Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />

Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />

Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />

LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />

bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />

eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />

Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />

Unter Berücksichtigung dieser vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als<br />

maßgebliche Bestandteile der erfassten Schutzgebiete zu erwarten.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 452/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


IV Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

IV.1 Untersuchungsräume<br />

Der AFB übernimmt die Untersuchungsräume der vorangegangenen Kapitel des <strong>Raum</strong>ordnungsverfahrens<br />

(siehe vorn) <strong>und</strong> berücksichtigt somit ausschließlich marine Bereiche. Die mit den TÖB abgestimmten<br />

Untersuchungsräume wurden laut Protokoll der Anlaufberatung zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

„Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1“ vom 08.10.2009 bestätigt.<br />

IV.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Der individuenbezogene Artenschutz richtet sich seit dem 01.03.2010 nach den §§ 44 f. BNatSchG.<br />

Hierzu wird der vorliegende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (AFB) erarbeitet. Gemäß § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG (vormals § 44 BNatSchG) ist es verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />

oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen<br />

oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten <strong>und</strong> der europäischen Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderungszeiten erheblich<br />

zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />

aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus<br />

der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).<br />

Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG gelten die Zugriffs-, Besitz- <strong>und</strong> Vermarktungsverbote nach Maßgabe<br />

der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/ 43/EWG aufgeführte Tierarten,<br />

europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz<br />

1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Absatzes 1<br />

Nummer 3 BNatSchG <strong>und</strong> im Hinblick auf damit verb<strong>und</strong>ene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild<br />

lebender Tiere auch gegen das Verbot des § 44 Absatzes 1 Nummer 1 BNatSchG nicht vor, soweit<br />

die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang<br />

IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 <strong>und</strong> 3 des § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen<br />

zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- <strong>und</strong><br />

Vermarktungsverbote vor.<br />

Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG kann die zuständige Behörde im Einzelfall von den Verboten des § 44<br />

BNatSchG Ausnahmen zulassen, insbesondere aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.<br />

Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind <strong>und</strong><br />

sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16<br />

Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der<br />

Richtlinie 92/43/EWG <strong>und</strong> Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten.<br />

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Das aktuelle „Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes“<br />

vom 23.02.2010 regelt in seinem Kapitel 4 den „Schutz der wild lebenden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />

ihrer Lebensstätten <strong>und</strong> Biotope“. Der dortige § 23 regelt den „Artenschutz“ in Anpassung<br />

an die Novellierung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes zum 01.03.2010.<br />

IV.3 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten<br />

Es werden die international geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL (sind alles „streng geschützte<br />

Arten“ nach BArtSchV) geprüft. Weiterhin werden alle europäischen Vogelarten in die Prüfung<br />

einbezogen. Die einbezogenen Rastvögel stellen ein worst-case-Szenario aller potenziell möglichen<br />

Arten dar (exklusive seltener Durchzügler). Bestimmte Artengruppen oder Vogelgilden, wie die<br />

Möwen, werden zusammengefasst in einem Sammelsteckbrief geprüft, da deren Betroffenheiten<br />

gleich sind.<br />

Mit dem BNatSchG sind auch solche Arten in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) einzubeziehen,<br />

die in der Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind. In § 54 Abs.<br />

1 Nr. 2 BNatSchG sind als neue Kategorie besonders geschützter Arten, jene als zu berücksichtigend<br />

genannt, die in „ihrem Bestand gefährdet“ <strong>und</strong> für welche die „B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland in hohem<br />

Maße verantwortlich“ ist (so genannte „nationale Verantwortungsarten“, EGNER & FUCHS 2009). Da<br />

behördlicherseits derzeit noch keine Liste der relevanten Arten vorliegt, wurde fachgutachtlich geprüft,<br />

ob insoweit potenziell weitere Arten in Frage kommen. Diese Prüfung ergab, dass in dem hier betrachteten<br />

Meeresgebiet keine weiteren Arten einzubeziehen sind.<br />

Laut § 54 Abs. 2 BNatSchG können besonders geschützte Arten unter strengen Schutz gestellt werden,<br />

wenn diese vom Aussterben bedroht sind oder wenn sie zur Gruppe der oben laut Abs. 1 relevanten<br />

Arten gehören, für welche die „B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich“.<br />

Auch hierher gehören potenziell keine Arten, die für das hier betrachtete Meeresgebiet von Relevanz<br />

sind.<br />

Im Übrigen sind aktuell auch keine Arten streng geschützt, die für das betroffene Meeresgebiet relevant<br />

sind <strong>und</strong> nicht in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt sind.<br />

Die zu prüfenden Arten wurden während der Anlaufberatung mit den Behörden abgestimmt. Diese<br />

Abstimmung spiegelt sich in der Tab. 134 wieder.<br />

IV.3.1 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

<strong>und</strong> BArtSchV<br />

Obwohl Fledermäuse die Ostsee in regelmäßigem Zug überqueren (vgl. z. B. BSH 2008, werden im<br />

AFB keine Fledermäuse geprüft, da das Eintreten von Verbots- oder Schädigungstatbeständen sicher<br />

ausgeschlossen werden kann. Dies wird damit begründet, dass keine überirdischen Anlagen oder<br />

Gebäude errichtet werden, die zu Kollisionen von Fledermäusen führen könnten. Durch die an der<br />

Verlegung <strong>und</strong> Reparatur beteiligten Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht.<br />

Folgende in Anhang IV der FFH-Richtlinie <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung geführte Arten oder<br />

Artengruppen werden betrachtet:<br />

Schweinswal<br />

Fische (Arten s. Tab. 134).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 454/711<br />

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IV.3.2 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />

(VSRL)<br />

Es werden keine Zugvögel betrachtet, da im marinen Bereich keine Gebäude o. ä. errichtet werden.<br />

Die Prüfung bezieht sich demnach ausschließlich auf Rastvögel <strong>und</strong> nahrungssuchende Brutvögel.<br />

Folgende europäische Vogelarten werden betrachtet:<br />

Rastvögel (Arten s. Tab. 134)<br />

IV.4 Datengr<strong>und</strong>lagen<br />

Die für den AFB benötigten Datengr<strong>und</strong>lagen entsprechen denen des Schutzgutes Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

im Kapitel umweltfachliche Belange (Kap. II.2.9 bis II.2.13).<br />

IV.5 Prüfmethode<br />

Die Inhalte <strong>und</strong> der Aufbau des AFB orientieren sich an FROELICH & SPORBECK (2008).<br />

Die Auswertung gliedert sich in drei Analyseschritte (vgl. EBA 2007):<br />

Vorprüfung<br />

Konfliktanalyse<br />

Abweichungsverfahren<br />

Im ersten Schritt erfolgt eine Vorprüfung (Bestandsanalyse). Das zu untersuchende Artenspektrum<br />

wird auf die Arten eingegrenzt, die<br />

-im Untersuchungsraum vorkommen,<br />

-vom Vorhaben tatsächlich betroffen sein können oder<br />

-empfindlich darauf reagieren (vgl. LANA 2006).<br />

Eine Tier- oder Pflanzenart wird nicht weiter betrachtet, wenn die Art gegenüber den Auswirkungen<br />

des Vorhabens unempfindlich ist oder keine Auswirkungen des Vorhabens auf die Art auftreten können.<br />

In der Konfliktanalyse ist zu ermitteln, ob vorhabensbedingt mit einem Eintreten von Verbotstatbeständen<br />

nach BNatSchG zu rechnen ist. Dabei werden sowohl die artspezifischen Empfindlichkeiten,<br />

als auch die relevanten Lebensraumfunktionen betrachtet. Die Konfliktanalyse<br />

wird anhand der nachfolgenden Prüffragen bearbeitet (Tab. 133).<br />

Tab. 133:<br />

Prüffragen<br />

Prüffragen<br />

Prüffrage 1:<br />

Verbotstatbestand:<br />

- § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />

- § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG<br />

(§ 44 Abs. 5 BNatSchG)<br />

Tötungs- <strong>und</strong> Zerstörungsverbot (Tiere <strong>und</strong> Pflanzen)<br />

Wird Tieren des Anhangs IV FFH-RL oder europäischen Vogelarten<br />

nachgestellt, werden sie gefangen, verletzt oder getötet<br />

oder werden ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört?<br />

Falls dies in Zusammenhang mit der Entnahme, Beschädigung<br />

oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschieht,<br />

ist dies vermeidbar <strong>und</strong> wird die ökologische Funktion<br />

der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen<br />

Zusammenhang weiterhin erfüllt?<br />

Werden wild lebende Pflanzen des Anhangs IVb FFH-RL oder<br />

Seite 455/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Prüffragen<br />

Prüffrage 2:<br />

Verbotstatbestand:<br />

- § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG<br />

(§ 44 Abs. 5 BNatSchG)<br />

Prüffrage 3:<br />

Verbotstatbestand:<br />

- § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen“ ist hier ausgeschlossen<br />

ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, werden<br />

sie beschädigt oder werden ihre Standorte beschädigt oder<br />

zerstört ohne dass ihre ökologische Funktion im räumlichen<br />

Zusammenhang weiterhin erfüllt wird?<br />

Zerstörungs- <strong>und</strong> Beschädigungsverbot (Tiere)<br />

Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere<br />

der streng geschützten Arten oder der europäischen Vogelarten<br />

aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

Wenn dies der Fall ist, wird dann die ökologische Funktion der<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt?<br />

Störungsverbot (Tiere)<br />

Werden Tiere des Anhangs IV FFH-RL oder europäische Vogelarten<br />

während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderungszeit gestört?<br />

Verschlechtert sich ggf. dadurch der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population?<br />

Kann aufgr<strong>und</strong> der Konfliktanalyse ein Verbotstatbestand nicht von vornherein ausgeschlossen werden,<br />

sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung <strong>und</strong> Minderung zu prüfen. Kann durch Maßnahmen zur<br />

Konfliktvermeidung <strong>und</strong> Minderung ein Verbotstatbestand nicht ausgeschlossen werden, sind die Voraussetzungen<br />

der Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prüfen (siehe Kap. IV.2). Die Konfliktanalyse<br />

wird in den Artensteckbriefen für jede betroffene Art bzw. zusammengefasst für Artengruppen<br />

durchgeführt (vgl. Kapitel V.2).<br />

IV.6 Pflanzen<br />

Für eine Betrachtung in Frage kommen Moose <strong>und</strong> Blütenpflanzen.<br />

IV.6.1 Moose<br />

Im Anhang IV der FFH-RL sind keine Moose aufgeführt. Ebenso wird keine Art als „streng geschützt“<br />

in der BArtSchV genannt. In den Kabeltrassenkorridoren wurden auch keine „besonders geschützten“<br />

Moose nachgewiesen. Eine weitere Betrachtung entfällt.<br />

IV.6.2 Blütenpflanzen<br />

IV.6.2.1 Bestandsaufnahme Blütenpflanzen<br />

Für die im Untersuchungsraum vorkommenden Makrophytenarten besteht keine Betroffenheit für den<br />

„Artenschutzrechtlichen Beitrag“, d. h es kommen keine „streng geschützten“ Arten des Anhangs IV<br />

der FFH-RL vor, sodass hier eine weiter führende Betrachtung entfällt (vgl. Kap. III.2, III.3 <strong>und</strong> III.4).<br />

IV.6.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Blütenpflanzen<br />

Es gelten die oben stehenden Hinweise, dass keine relevanten Pflanzenarten in den hier betrachteten<br />

Meeresgebieten vorkommen. Es sind keine weiteren Ausführungen erforderlich. Die Konfliktanalyse<br />

entfällt.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 456/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


IV.7 Tiere<br />

In der nachfolgenden Tab. 134 werden die im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten mit ihrem<br />

Schutzstatus aufgelistet. Diese Tabelle stellt das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit den Fachbehörden<br />

im Zuge der Anlaufberatung dar. Ein <strong>Teil</strong> dieser Arten wird, nach erfolgter „Abschichtung“ in<br />

die Konfliktanalyse übernommen. Welche Arten der nachfolgend behandelten Artengruppen in die<br />

Konfliktanalyse übernommen werden, geht aus den jeweiligen Kapiteln „Vorprüfung“ hervor. Die Fische<br />

<strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler, die nicht im Anhang IV der FFH-RL aufgeführt <strong>und</strong> auch nicht „streng geschützt“<br />

sind, werden in Absprache mit der Fachbehörde vorsorglich mitgeprüft.<br />

Tab. 134:<br />

Übersicht über die zu prüfenden international <strong>und</strong> national geschützten Arten<br />

nach VSRL <strong>und</strong> BArtSchV<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSRL /<br />

Anhang<br />

Rastvögel in der 12-sm-Zone sowie der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek<br />

nach<br />

BArtSchV<br />

besonders<br />

geschützt<br />

nach<br />

BArtSchV<br />

streng<br />

geschützt<br />

Prachttaucher Gavia arctica I ja nein<br />

Sterntaucher Gavia stellata I ja nein<br />

Haubentaucher Podiceps cristatus ja nein<br />

Rothalstaucher Podiceps grisegena ja ja<br />

Ohrentaucher Podiceps auritus I ja ja<br />

Kormoran Phalacrocorax carbo ja nein<br />

Brandgans Tadorna tadorna ja nein<br />

Reiherente Aythya fuligula II/1, III/2 ja nein<br />

Bergente Aythya marila II/2, III/2 ja nein<br />

Trauerente Melanitta nigra II/2, III/2 ja nein<br />

Samtente Melanitta fusca II/2 ja nein<br />

Eiderente Somateria mollissima II/2, III/2 ja nein<br />

Stockente Anas platyrhynchos II/1, III/1 ja nein<br />

Eisente Clangula hyemalis II/2 ja nein<br />

Schellente Bucephala clangula II/2 ja nein<br />

Zwergsäger Mergellus albellus I ja nein<br />

Mittelsäger Mergus serrator II/2 ja nein<br />

Gänsesäger Mergus merganser II/2 ja nein<br />

Silbermöwe Larus argentatus II/2 ja nein<br />

Mantelmöwe Larus marinus II/2 ja nein<br />

Sturmmöwe Larus canus II/2 ja nein<br />

Zwergmöwe Hydrocoloeus minutus I ja nein<br />

Tordalk Alca torda ja nein<br />

Gryllteiste Cepphus grylle ja nein<br />

Trottellumme Uria aalge ja nein<br />

Trauerseeschwalbe Chlidonias niger I ja ja<br />

Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis I ja ja<br />

Küstenseeschwalbe Sterna paradisaea I ja ja<br />

Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o I ja ja<br />

EG VO<br />

338/97<br />

Anhang<br />

Seite 457/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSRL /<br />

Anhang<br />

nach<br />

BArtSchV<br />

besonders<br />

geschützt<br />

nach<br />

BArtSchV<br />

streng<br />

geschützt<br />

Zwergseeschwalbe Sterna albifrons I ja ja<br />

im Strelas<strong>und</strong> zu erwartende Rastvögel<br />

Ohrentaucher Podiceps auritus I ja ja<br />

Rothalstaucher Podiceps grisegena ja ja<br />

Haubentaucher Podiceps cristatus ja nein<br />

Kormoran Phalacrocorax carbo ja nein<br />

Höckerschwan Cygnus olor II/2 ja nein<br />

Singschwan Cygnus cygnus I ja ja<br />

Zwergschwan Cygnus columbianus bewickii I ja nein<br />

Graugans Anser anser II/1, III/2 ja nein<br />

Blässgans Anser albifrons II/2, III/2* ja nein<br />

Saatgans Anser fabalis II/1 ja nein<br />

Pfeifente Anas penelope II/1, III/2 ja nein<br />

Schnatterente Anas strepera II/1 ja nein<br />

Krickente Anas crecca II/1, III/2 ja nein<br />

Stockente Anas platyrhynchos II/1, III/1 ja nein<br />

Spießente Anas acuta II/2, III/2 ja nein<br />

Löffelente Anas clypeata II/1, III/2 ja nein<br />

Tafelente Aythya ferina II/1, III/2 ja nein<br />

Reiherente Aythya fuligula II/1, III/2 ja nein<br />

Bergente Aythya marila II/2, III/2 ja nein<br />

Eisente Clangula hyemalis II/2 ja nein<br />

Schellente Bucephala clangula II/2 ja nein<br />

Zwergsäger Mergellus albellus I ja nein<br />

Mittelsäger Mergus serrator II/2 ja nein<br />

Gänsesäger Mergus merganser II/2 ja nein<br />

Blässhuhn Fulica atra II/1, III/2 ja nein<br />

Silbermöwe Larus argentatus II/2 ja nein<br />

Mantelmöwe Larus marinus II/2 ja nein<br />

Sturmmöwe Larus canus II/2 ja nein<br />

Zwergmöwe Hydrocoloeus minutus I ja nein<br />

Raubseeschwalbe Sterna caspia I ja ja<br />

Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis I ja ja<br />

Küstenseeschwalbe Sterna paradisaea I ja ja<br />

Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o I ja ja<br />

Zwergseeschwalbe Sterna albifrons I ja ja<br />

Trauerseeschwalbe Chlidonias niger I ja ja<br />

Säugetiere<br />

Schweinswal Phocoena phocoena II, IV nein ja<br />

Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

EG VO<br />

338/97<br />

Anhang<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 458/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSRL /<br />

Anhang<br />

nach<br />

BArtSchV<br />

besonders<br />

geschützt<br />

nach<br />

BArtSchV<br />

streng<br />

geschützt<br />

Flussneunauge Lampetra fluviatilis II ja nein<br />

Meerneunauge Petromyzon marinus II ja nein<br />

Alse, Maifisch Alosa alosa II nein nein<br />

Finte Alosa fallax II nein nein<br />

Europäischer Stör Acipenser sturio II*, IV nein ja A<br />

Atlantischer Stör** Acipenser oxyrinchus** II*, IV nein ja<br />

EG VO<br />

338/97<br />

Anhang<br />

dunkelgrau hervorgehoben: Arten mit internationalem Schutzstatus; hellgrau: Arten mit nationalem Schutzstatus;<br />

* I (A. a. flavirostris), II/2, III/2 (A. a. albifrons); * - prioritäre Art; **Unter A. sturio wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Anhänge der FFH-Richtlinie auch das ehemalige Vorkommen in der Ostsee verstanden, das nach aktueller<br />

wissenschaftlicher Kenntnis jedoch zu A. oxyrinchus zu rechnen ist. Somit ist unter A. sturio im Sinne der<br />

Anhänge II <strong>und</strong> IV der FFH-RL A. oxyrinchus zu verstehen (PETERSEN et al. 2004).<br />

IV.7.1 Säugetiere<br />

Als relevante Artengruppe kommen ausschließlich die Meeressäuger in Betracht, da z. B. die potenziell<br />

überfliegenden Fledermausarten nicht geschädigt werden können, da beispielsweise keine Bauwerke<br />

errichtet werden (Kabel im Meeresboden <strong>und</strong> nicht im Luftraum).<br />

IV.7.1.1 Bestandsaufnahme Meeressäuger<br />

Eine ausführliche Bestandsbeschreibung findet sich vorn im Kapitel „Bestand Meeressäuger“ (II.2.13)<br />

auf welches hier verwiesen wird.<br />

IV.7.1.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Meeressäuger<br />

Die für die Vorprüfung <strong>und</strong> die sich anschließende Konfliktanalyse notwendigen Angaben zum Vorhaben<br />

(Vorhabensbeschreibung) sind in <strong>Teil</strong> A der Unterlagen enthalten. Auf eine erneute Darstellung<br />

wird verzichtet. Für den Schweinswal können Verbots-, Störungs- <strong>und</strong> / oder Schädigungstatbestände<br />

nicht von vornherein sicher ausgeschlossen werden. Daher wird eine „Konfliktanalyse“ in Steckbriefform<br />

durchgeführt (vgl. Artensteckbrief Kap. V.2.1).<br />

IV.7.1.3 Konfliktanalyse Meeressäuger<br />

Die Konfliktanalyse ist in Steckbriefform für den Schweinswal im Anhang V.2.1 enthalten.<br />

IV.7.2 Zug- <strong>und</strong> Rastvögel<br />

Als relevante Artengruppe werden nachfolgend ausschließlich die Rastvögel betrachtet, da die Zugvögel<br />

nicht geschädigt werden können, da beispielsweise keine Bauwerke errichtet werden (Kabel im<br />

Meeresboden <strong>und</strong> nicht im Luftraum).<br />

IV.7.2.1 Bestandsaufnahme Rastvögel<br />

Eine ausführliche Bestandsbeschreibung findet sich vorn im Kapitel „Bestand Rastvögel“ (II.2.12) auf<br />

welches hier verwiesen wird.<br />

Seite 459/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


IV.7.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Rastvögel<br />

Die für die Vorprüfung <strong>und</strong> die sich anschließende Konfliktanalyse notwendigen Angaben zum Vorhaben<br />

(Vorhabensbeschreibung) sind im <strong>Teil</strong> A der Unterlagen (Projektbeschreibung) enthalten. Auf eine<br />

erneute Darstellung wird verzichtet. Für die Rastvögel, für welche Verbots-, Störungs- <strong>und</strong> / oder<br />

Schädigungstatbestände nicht von vorn herein sicher ausgeschlossen werden können, wird in der<br />

„Konfliktanalyse“ eine Prüfung in Steckbriefform durchgeführt (s. Artensteckbriefe Kap. V.2.2 bis<br />

V.2.27).<br />

IV.7.2.3 Konfliktanalyse Rastvögel<br />

Die Konfliktanalyse ist in Steckbriefform im Anhang ab V.2.2 ff. enthalten.<br />

IV.7.3 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

IV.7.3.1 Bestandsaufnahme Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Vorn in Kap. II.2.11 werden die literaturbasierten Daten zur Fisch- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>maulfauna dargestellt.<br />

Dort werden die hier relevanten Arten mit internationalem Schutzstatus nach den Anhängen IV <strong>und</strong> II<br />

der FFH-RL als potenziell vorkommend beschrieben, da es keine sich direkt auf die Trassenkorridore<br />

beziehenden Literaturangaben gibt.<br />

IV.7.3.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Die für die Vorprüfung <strong>und</strong> die sich anschließende Konfliktanalyse notwendigen Angaben zum Vorhaben<br />

(Vorhabensbeschreibung) sind im <strong>Teil</strong> A dieser Unterlage enthalten. Auf eine erneute Darstellung<br />

wird verzichtet. Da sich im theoretischen worst-case-Szenario Betroffenheiten für die oben aufgelisteten<br />

Arten ergeben könnten, erfolgt die Konfliktanalyse. Das theoretische worst-case-Szenario nimmt<br />

ein Vorkommen dieser extrem seltenen Arten in den Kabelkorridoren an. Der Europäische Stör wird<br />

hier nur aus Gründen der Planungssicherheit mit geprüft, obwohl diese Art niemals im betrachteten<br />

Ostseebereich vorkam (siehe Kommentare zum Atlantischen Stör). Die nicht „streng geschützten“ <strong>und</strong><br />

nicht „Anhang-IV-Arten“ Flussneunauge, Meerneunauge, Finte <strong>und</strong> Maifisch werden in Abstimmung<br />

mit dem LUNG M-V nachfolgend höchstvorsorglich mit in die Konfliktanalyse übernommen.<br />

IV.7.3.3 Konfliktanalyse Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Die Konfliktanalyse ist in Steckbriefform im Anhang ab V.2.28 ff. enthalten.<br />

IV.8 Maßnahmen<br />

Die für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Variante Off. VII (Wittower Fähre) als Vermeidungsmaßnahme<br />

vorgesehene Bauzeitenbeschränkung für Zeiträume innerhalb der Hauptrastzeit<br />

(Dezember bis April) wird nachfolgend artbezogen dargestellt (s. Tab. 135). Eine ausführliche Darstellung<br />

erfolgt in den Artsteckbriefen des Anhangs (vgl. z. B. V.2.14).<br />

Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich.<br />

Tab. 135:<br />

Sterntaucher<br />

Prachttaucher<br />

Ohrentaucher<br />

Haubentaucher<br />

Übersicht Bauzeitenbeschränkungen für Rastvögel auf den Trassenvarianten<br />

Off I Off II Off III Off IV Off V Off VI Off VII<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 460/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Off I Off II Off III Off IV Off V Off VI Off VII<br />

Eisente<br />

Trauerente<br />

Samtente<br />

Eiderente<br />

Schellente<br />

Dez.-Apr.<br />

Bergente<br />

Reiherente<br />

Dez.-Apr.<br />

Tafelente Dez.-März Dez.-März Dez.-März<br />

Pfeifente Dez.-April Dez.-April Dez.-April<br />

Gänsesäger<br />

Mittelsäger<br />

Zwergsäger<br />

Kormoran<br />

Höckerschwan<br />

Singschwan<br />

Blässralle<br />

Gryllteiste<br />

Trottellumme<br />

Tordalk<br />

phytophage Arten<br />

Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen<br />

Ausnahmegäste<br />

IV.9 Fazit<br />

Im Rahmen der hier durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

nach § 44 BNatSchG wurden Arten berücksichtigt, die in den betreffenden Meeres<strong>und</strong><br />

Boddenbereichen der Trassenvarianten zur Netzanbindung des Offshore-Windparks „ARCADIS<br />

Ost 1“ nachgewiesen wurden oder potenziell vorkommen können. Für einige Rastvogelarten wurden<br />

Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, die verhindern, dass Verbotstatbestände überhaupt eintreten<br />

können.<br />

Unter Bezug auf die Bestimmungen des § 19 Abs. 3 BNatSchG hat die hier vorliegende saP für die<br />

Trassenvarianten zur Netzanbindung des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ ergeben, dass keine<br />

Habitate bzw. Biotope „streng geschützter Arten“ gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG zerstört werden,<br />

die für diese Arten nicht ersetzbar sind.<br />

Für keine der geprüften „streng geschützten Arten“ des Anhangs IV der FFH-RL bzw. „streng geschützten“<br />

europäischen Vogelarten des Art. 1 der VSRL <strong>und</strong> auch für die geprüften „besonders geschützten<br />

Vogelarten“ sind unter Einbeziehung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen „Verbotstatbestände“<br />

des § 44 BNatSchG erfüllt.<br />

Unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen kann bei allen Arten eine dauerhafte<br />

Gefährdung der jeweiligen lokalen Population ausgeschlossen werden, so dass sich auch der<br />

Erhaltungszustand der Populationen (bei den Vögeln bezogen auf die biogeografische Population) in<br />

ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet nicht verschlechtert. Die ökologische Funktion aller von dem<br />

Seite 461/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt.<br />

Die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (betrifft die Beschädigung oder Zerstörung der<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) treten unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen nicht ein.<br />

Die Tötungsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (betrifft das Töten von Individuen) werden unter<br />

Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen vom Vorhaben nicht erfüllt.<br />

Die Störungsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (betrifft Störungen von Individuen) werden vom<br />

Vorhaben nicht erfüllt.<br />

Unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung ergeben sich aus artensschutzfachlicher Sicht keine Betroffenheiten<br />

für die in den Kabeltrassenkorridoren vorkommenden Arten, weshalb keine Vorzugstrasse<br />

abgeleitet werden kann.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 462/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V<br />

Anhang<br />

V.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für ausgewählte<br />

Schutzgüter<br />

V.1.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Menschen<br />

Funktion Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten<br />

Es wird eine Bewertung nach folgenden Kriterien vorgenommen:<br />

der Bedeutung von Gebieten für die Erfüllung der menschlichen Tätigkeiten/Funktionen: Wohnen,<br />

Arbeiten, sich versorgen, Weiterbildung, Kommunikation oder in Gemeinschaft leben (s.<br />

Tab. 136) <strong>und</strong> nach<br />

Empfindlichkeit des Menschen gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen (s. Tab. 137).<br />

Tab. 136:<br />

Bewertungsansatz für die Funktion „Wohnen“<br />

Bestandstyp – Wohnfunktion<br />

sonstige Flächen des Untersuchungsgebietes außerhalb<br />

der Ortschaften <strong>und</strong> des siedlungsnahen Freiraumes (vor<br />

allem Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsflächen sowie Gewässer)<br />

- relativ geringe Aufenthaltsdauer zur Ausübung menschlicher<br />

Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen (außer Erholungsfunktion)<br />

siedlungsnahe Freiräume - kürzere Aufenthaltsdauer zur<br />

Ausübung menschlicher Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen (außer<br />

Erholungsfunktion)<br />

Siedlungen mit:<br />

Wohngebieten, Mischgebieten, Dorfgebieten, Sondergebieten,<br />

Gewerbegebiete, Einzelsiedlungen <strong>und</strong> -höfe sowie<br />

Siedlungsfreiraum (Kleingartenanlagen, Parks, Sportanlagen<br />

u. a.)<br />

Bedeutung von Gebieten für die Erfüllung der<br />

menschlichen Tätigkeiten/Funktionen: Wohnen,<br />

Arbeiten, sich versorgen, Weiterbildung,<br />

Kommunikation oder in Gemeinschaft leben<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

Tab. 137:<br />

Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen in<br />

Bezug zur Funktion „Wohnen“<br />

Bereiche mit unterschiedlicher Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieflächen: Sie sind zumeist auf Besucherverkehr <strong>und</strong> den Transport<br />

von Rohstoffen <strong>und</strong> Gütern angewiesen. Der eigene Verkehr sowie die Produktion<br />

etc. verursachen bereits Vorbelastungen durch Lärmemissionen. Für Gewerbegebiete<br />

sind Immissionsrichtwerte von 65 dB(A) Tag <strong>und</strong> 50 dB(A) Nacht <strong>und</strong> für Industriegebiete<br />

70 dB(A) Tag <strong>und</strong> Nacht festgesetzt (TA Lärm 1998), die auch in der Bauphase als<br />

Richtwerte gelten (Allg. VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />

Mischgebiete, Einzelhofanlagen <strong>und</strong> Flächen für den Allgemeinbedarf: Diese Bereiche<br />

weisen geringere Einwohnerkonzentrationen auf <strong>und</strong> schließen außer Wohngebäuden<br />

Empfindlichkeit<br />

gegenüber Lärm<strong>und</strong><br />

Schadstoffimmissionen<br />

gering<br />

mittel<br />

Seite 463/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Bereiche mit unterschiedlicher Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen<br />

meist kleinere Gewerbeflächen, Handels-, Versorgungseinrichtungen oder Stallanlagen<br />

mit ein. Für diese Bereiche sind Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) Tag bzw. 45 dB(A)<br />

Nacht (TA Lärm 1998) festgesetzt, die auch in der Bauphase als Richtwerte gelten (Allg.<br />

VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />

Die siedlungsnahen Freiräume als Wohn- <strong>und</strong> Freizeitumfelder im 1.000-m-Umkreis von<br />

Ortschaften <strong>und</strong> Einzelhöfen: Diese Bereiche werden häufig in der Freizeit von den Einwohnern<br />

der Siedlungen aufgesucht.<br />

Wohngebiete <strong>und</strong> Sondergebiete – Erholung/Ges<strong>und</strong>heit: Die ausgewiesenen Wohngebiete<br />

18 <strong>und</strong> Sondergebiete sind ständiger Wohnsitz für eine größere Anzahl von Menschen.<br />

An diese Flächen werden höchste Ansprüche an die Wohnqualität gestellt. Damit<br />

verb<strong>und</strong>en sind u. a. ein relativ ungestörter Feierabend <strong>und</strong> die Gewährleistung der<br />

Nachtruhe. Für Gebiete, in denen sich vorwiegend Wohnungen befinden, sind Immissionsrichtwerte<br />

von 55 dB(A) Tag bzw. 40 dB(A) Nacht (TA Lärm 1998) festgesetzt, die<br />

auch in der Bauphase als Richtwerte gelten (Allg. VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />

Empfindlichkeit<br />

gegenüber Lärm<strong>und</strong><br />

Schadstoffimmissionen<br />

hoch<br />

Erholungsfunktion<br />

Das Erholen zählt zu den Gr<strong>und</strong>bedürfnissen des Menschen, deren Erfüllbarkeit dessen Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Wohlbefinden beeinflusst. Die Erholungsfunktion ist an entsprechende Räume oder Anlagen geb<strong>und</strong>en.<br />

Es können überregionale, regionale (überregionaler bzw. regionaler Einzugsbereich der Erholungssuchenden)<br />

sowie örtliche Erholungsgebiete unterschieden werden.<br />

Erholungsgebiete mit dem entsprechenden Einzugsbereich der Erholungssuchenden sind vorzugsweise<br />

an Landschaften mit hoher Vielfalt, Eigenart oder Schönheit geb<strong>und</strong>en. Dabei wird beim<br />

Schutzgut Mensch die tatsächliche Erholungsnutzung berücksichtigt, während das Erholungspotenzial<br />

bzw. die Erholungseignung (hoher ästhetischer Erlebniswert) auch im Schutzgut Landschaftsbild integriert<br />

ist.<br />

Für die Beurteilung der funktionalen Bedeutung der Erholungsflächen ist der Einzugsbereich (regional<br />

oder überregional) sowie die Frequentierung <strong>und</strong> Aufenthaltsdauer der Erholungssuchenden zu beachten.<br />

Bei der Bewertung werden Bereiche mit besonderer Funktion für Tourismus <strong>und</strong> Erholung herausgestellt<br />

(Tab. 138):<br />

Tab. 138:<br />

Bewertungsansatz für die Funktion Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

Bereiche mit besonderer Funktion für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

„Kulissenräume“ zu den mit „mittel“ oder „hoch“ bewerteten Gebieten mit in der Regel<br />

Formen der landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Erholung (Spazieren, Wandern, Radfahren, Reiten<br />

auf vorhandenem Wegenetz)<br />

Tourismusentwicklungsraum nach Regionalem <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm<br />

Naherholungsgebiet<br />

Tourismusschwerpunktraum nach Regionalem <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm<br />

Schwerpunkt des Kultur- <strong>und</strong> Städtetourismus nach Regionalem <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm<br />

anerkannte Kur- <strong>und</strong> Erholungsorte wie Seebäder<br />

Wertstufe<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

18 Hier werden auch Wochenendhausgebiete eingeordnet (DIN 18005, <strong>Teil</strong> 1).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 464/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.1.2 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Boden<br />

Die Bestandsbewertung für das marine Sediment erfolgt nach dem Hauptkriterium Natürlichkeitsgrad.<br />

Der Natürlichkeitsgrad der marinen Sedimente ist vor allem Ausdruck für anthropogene Veränderungen<br />

(z. B. Verbauung, Sedimententnahme oder –auflagerung) sowie Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträge.<br />

Ein weiteres Bewertungskriterium ist das Lebensraumpotenzial der Sedimente. In diesem Zusammenhang<br />

können Substratbesonderheiten wie Hartböden in Form von Block- <strong>und</strong> Steinfeldern herausgestellt<br />

werden. Diese spezifischen Sedimentverhältnisse sind von besonderen Artengemeinschaften<br />

gekennzeichnet, die im Rahmen des Schutzgutes „Pflanzen <strong>und</strong> Tiere“ bewertet werden. Da viele<br />

verschiedene Einzelkriterien die Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden erschweren, wird auf eine<br />

Bewertung des Lebensraumpotenzials für das Schutzgut Boden verzichtet.<br />

In Anlehnung an die Bewertungsmethode für Bodenverhältnisse im Landbereich auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

von NEIDHARDT & BISCHOPINCK (1994), wird folgender Ansatz für marine Sedimente verwendet (Tab.<br />

139):<br />

Tab. 139:<br />

Sedimentkategorie<br />

Ansatz zur Bewertung des Natürlichkeitsgrades von marinen Sedimenten<br />

überbaute <strong>und</strong> versiegelte Flächen (z. B. Hafenanlagen),<br />

Verklappungsgebiete mit stark belasteten<br />

Material<br />

stark degradierte Sedimente im Bereich mariner<br />

Bergbaugebiete, Verklappungsgebiete mit weitgehend<br />

unbelasteten Material<br />

Sedimente mit erhöhten Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffgehalten<br />

Sedimente mit geringen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffgehalten<br />

Bereiche, die weitestgehend von Nutzungen unbeeinflusst<br />

sind<br />

Hemerobie<br />

(Natürlichkeitsgrad)<br />

metahemerob (vom Menschen<br />

überprägte Bereiche)<br />

polyhemerob (stark anthropogen<br />

geprägt)<br />

euhemerob (stark anthropogen beeinflusst)<br />

mesohemerob (mäßig anthropogen<br />

beeinflusst)<br />

oligohemerob (wenig anthropogen<br />

beeinflusst)<br />

Wertstufe<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

Zur Bewertung der Belastung der Sedimente mit Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen werden Orientierungswerte<br />

wie die Klassifizierung nach Güteklassen nach LAWA (1998) sowie Angaben zu Hintergr<strong>und</strong>werten<br />

herangezogen. Außerdem können die R 1- <strong>und</strong> R 2- Richtwerte der HABAK-WSV genutzt werden.<br />

Liegen die ermittelten Schadstoffkonzentrationen unterhalb der RW1-Werte, kann von einer ökotoxikologisch<br />

unbedenklichen Belastung ausgegangen werden. Wird RW-1 überschritten aber RW2 noch<br />

nicht erreicht, ist eine Belastung messbar. Bei Überschreitung des RW 2–Wertes liegt eine nennenswerte<br />

bzw. starke Belastung des Sedimentes vor.<br />

Die Empfindlichkeitsbewertung resultiert aus der maßgeblichen vorhabensbedingten Wirkung der<br />

Veränderung der Korngrößenverteilung durch das Eintrenchen bzw.-graben der Kabel (s. Tab. 140).<br />

Da bei der Sedimentaufwirbelung die feinen Korngrößenanteile (kleinere Korngrößenanteile als Feinsand,<br />


Tab. 140:<br />

Substrat<br />

Ansatz zur Bewertung der Empfindlichkeit mariner Sedimente durch Suspension<br />

von Feinsedimentanteilen bei Kabel-Verlegung<br />

Empfindlichkeit gegenüber Suspension<br />

von Feinanteilen<br />

Grobsand <strong>und</strong> Kies<br />

Mittelsand<br />

Feinsand, Geschiebemergel / Restsediment<br />

Schluff / Schlick<br />

gering<br />

mittel<br />

mittel bis hoch<br />

hoch<br />

V.1.3<br />

Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Wasser<br />

Für die Bestandsbewertung der Oberflächenwasserverhältnisse, d. h. für die betroffenen See- <strong>und</strong><br />

Küstengewässer werden die Kriterien Natürlichkeitsgrad von Oberflächengewässern (<strong>Teil</strong>kriterien<br />

Gewässerstruktur, Gewässermorphologie <strong>und</strong> -sedimente sowie Hydrodynamik) <strong>und</strong> die Wasserbeschaffenheit<br />

mit dem aggregierten Ausdruck der Trophie herangezogen (s. Tab. 141).<br />

Tab. 141:<br />

Bewertungsansatz für den Bestand von Oberflächengewässern<br />

Natürlichkeitsgrad<br />

Gewässerstruktur Morphologie <strong>und</strong> -sedimente Hydrodynamik<br />

starke Beeinflussung<br />

wie technische<br />

Gewässer<br />

bzw. starke, technische<br />

Veränderungen<br />

relativ geringe Veränderungen<br />

wie<br />

Uferverbauungen<br />

naturnahe Gewässerstruktur<br />

mit sehr<br />

geringen Veränderungen<br />

<strong>und</strong> gänzlich<br />

unbeeinflusste,<br />

natürliche Struktur<br />

Gewässeruntypische Ausbildung<br />

des Seebodens <strong>und</strong> unnatürliche<br />

Substratverteilung<br />

anthropogene Beeinträchtigungen<br />

des Gewässergr<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der Substratverteilung<br />

Gewässertypische <strong>und</strong> nur<br />

leicht gestörte bzw. natürliche<br />

Ausbildung des Seebodens/Gewässergr<strong>und</strong>es<br />

bei<br />

natürlicher Substratverteilung<br />

stark gestörte bzw.<br />

keine natürlichen<br />

Transportprozesse<br />

Gleichgewichtszustand<br />

durch unnatürliche<br />

Einflüsse<br />

gestört<br />

geringe Störungen<br />

der Prozesse bzw.<br />

Transportprozesse<br />

in dynamischem<br />

gewässertypischem<br />

Gleichgewicht<br />

Trophie<br />

eu- bis hypertroph<br />

eutroph<br />

meso- bis<br />

eutroph;<br />

mesotroph<br />

<strong>und</strong> besser<br />

Wertstufe<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen des Vorhabens ergibt sich einerseits aus der Bestandsbewertung,<br />

aus der Vorbelastungen der Gewässer durch anthropogene Nutzungen abgeleitet<br />

werden können. Gewässer mit Vorbelastungen wie z. B. hohem Trophiestatus oder mit starken Veränderungen<br />

der Gewässerstruktur werden in der Regel als weniger empfindlich gegenüber den Wirkungen<br />

von Vorhaben eingestuft. Andererseits können infolge der projektspezifischen Wirkungen in<br />

Form von Trübungen Ansätze zur Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Trübungen anhand der<br />

Sedimentverhältnisse <strong>und</strong> mit dem „Durchmischungsvermögen“ des Wasserkörpers entwickelt werden.<br />

Die Trübungsempfindlichkeit steigt mit den Anteilen an Feinkorn (Tone, Schluffe) <strong>und</strong> dem orga-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 466/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


nischen Gehalt des Sediments. Je stärker die Durchmischung des Wasserkörpers, umso geringer die<br />

Beeinflussung der lokalen Wassergüteverhältnisse. Dabei sind die Kriterien Strömungsintensität,<br />

Wasseraustausch <strong>und</strong> Volumen des Wasserkörpers zu berücksichtigen.<br />

V.1.4 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Klima/Luft<br />

Da vorhabensspezifische Wirkungen sowohl auf die makroklimatischen Verhältnisse, als auch das<br />

Lokalklima weitestgehend ausgeschlossen werden können <strong>und</strong> keine Bebauungen oder Änderungen<br />

in der Nutzungsstruktur bzw. der Bodenbedeckung erfolgen, wird für die klimatischen Verhältnisse nur<br />

eine kurze, zusammenfassende Bewertung der lokalklimatischen Gegebenheiten vorgenommen.<br />

Zur Bewertung der Luftgütesituation werden repräsentative Stationen für das Untersuchungsgebiet mit<br />

Grenzwerten der Richtlinien IW1 der TA-Luft <strong>und</strong> der VDI-Richtlinie 2310 von Luftschadstoffen verglichen.<br />

Dann erfolgt eine Einordnung von <strong>Teil</strong>bereichen des Untersuchungsgebietes in die in Tab. 142<br />

ausgewiesenen Bewertungskategorien.<br />

Tab. 142:<br />

Ansatz zur vereinfachten Bewertung der Luftgütesituation<br />

Typisierung der Luftgütesituation<br />

erhöhte Belastung mit Luftschadstoffen in Siedlungsgebieten mit hoher Bebauungsdichte<br />

(Stadtzentren), Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten sowie in Bereichen<br />

von Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen (viel befahrene Abschnitte<br />

von B<strong>und</strong>esstraßen, Autobahnen <strong>und</strong> städtischen Kreuzungsbereichen)<br />

zunehmende Belastung mit Luftschadstoffen wie Emissionen durch Hausbrand<br />

<strong>und</strong> KFZ-Verkehr in Siedlungsgebieten mit geringer Bebauungsdichte<br />

(ländliche Siedlungen, Stadtrandgebiete, Park- <strong>und</strong> Gartenanlagen in Städten<br />

u. ä.) sowie in Bereichen von Straßen mit mittlerem Verkehrsaufkommen<br />

„Reinluftgebiet“ – sehr geringe Beeinflussungen der Luft mit Luftschadstoffen<br />

Bewertung der „Luftreinheit“<br />

gering<br />

(„Luftreinheit“)<br />

mittel<br />

(„Luftreinheit“)<br />

hoch<br />

(„Luftreinheit“)<br />

Mit der in Tab. 142 dargestellten Bewertung werden auch die Vorbelastungen der Luftgütegegebenheiten<br />

verdeutlicht.<br />

Ein Ansatz zur Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Luftschadstoffimmissionen könnte aus der<br />

Intensität der Luftdurchmischung entwickelt werden. In einem Gebiet mit geringer Luftzirkulation (z. B.<br />

ausgeprägte Talkessel mit häufigen Inversionswetterlagen) wirkt sich eine Luftschadstoffemission<br />

stärker auf die lokale Luftgütesituation aus als in Gebieten mit starken Windzirkulationen.<br />

V.1.5 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Landschaftsbild<br />

Es wird mit den Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong> Eigenart eine Bewertung der Bereiche mit<br />

optischem Bezug zum Vorhabensgebiet durchgeführt sowie markante Blickbeziehungen herausgestellt.<br />

Für das Schutzgut Landschaftsbild besteht eine enge Verknüpfung mit der Funktion „Erholen“ des<br />

Schutzgutes Mensch. Für die Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung im Hinblick auf Lärmwirkungen, die<br />

auch für das Landschaftsbild eine Rolle spielen sei deshalb auf das Schutzgut Mensch verwiesen.<br />

Seite 467/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Nachfolgende Übersicht (Tab. 143) zu den Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong> Eigenart zeigt<br />

verschiedene Bewertungsaspekte (aus: Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />

von M-V 1996).<br />

Tab. 143:<br />

Bewertungsaspekte der Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong> Eigenart<br />

VIELFALT<br />

• Relief<br />

- eben bis flachwellig<br />

- flach bis mäßig wellig; kleinere Erhebungen<br />

- wellig bis hügelig; einige markante Erhebungen<br />

- hügelig, hohe Reliefenergie; Kontraste<br />

• Nutzungswechsel<br />

- monotone, großflächige Nutzungen<br />

- überwiegend großflächige Nutzungen, eingestreute 'Inseln'<br />

- überwiegend kleinflächig <strong>und</strong> abwechslungsreich<br />

- ausschließlich kleinteiliges Nutzungsmosaik<br />

• <strong>Raum</strong>gliederung<br />

- ausgeräumtes Erscheinungsbild, sehr wenige Strukturen<br />

- vereinzelte Strukturelemente gliedern schwach den <strong>Raum</strong><br />

- größere Anzahl unterschiedlicher Strukturelemente stellen <strong>Teil</strong>räume her<br />

- zahlreiche, vielgestaltige Strukturelemente ergeben interessante <strong>Teil</strong>räume <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>folgen<br />

NATURNÄHE<br />

• Vegetation<br />

- intensiv genutzte Kulturen (Monokulturen)<br />

- überwiegend intensiv genutzte Kulturen, Vorhandensein extensiver Randbereiche<br />

- häufigere Wechsel von intensiv genutzten Kulturen <strong>und</strong> naturbelassenen Bereichen<br />

- größere Flächen mit naturnahen Vegetationsstrukturen<br />

• Ursprünglichkeit<br />

- Landschaft weitgehend technisch überprägt<br />

- große Bereiche technisch überprägt, Relikte Wirtschaftsstrukturen (Hohl- u. Feldwege, Hecken usw.)<br />

- überwiegend moderne Nutzungsformen, größere Bereiche mit historischen Wirtschaftsstrukturen, vereinzelt<br />

technische Elemente<br />

- starker Wechsel moderner <strong>und</strong> historischer Nutzungsformen, deutlich ablesbare alte Bewirtschaftungsstrukturen<br />

• Flora/Fauna<br />

- Monokulturen <strong>und</strong> Flurbereinigungen bedingen Artenarmut<br />

- stärker strukturierte Landschaft, kleinere Bereiche mit Refugiumsfunktion<br />

- strukturreiche Landschaft, größere naturnahe Bereiche<br />

- große naturbelassene Bereiche, hoher Grad der Vernetzung dieser Bereiche<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 468/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


SCHÖNHEIT<br />

• Harmonie<br />

- disharmonisches Zusammenspiel der Landschaftselemente, technisierte Landschaft, Missachtung der<br />

natürlichen Gegebenheiten<br />

- in geringem Maße logische Beziehungen zwischen natürlichen Verhältnissen <strong>und</strong> Nutzungsformen,<br />

Störungen des Gleichklanges<br />

- relative Ausgewogenheit zwischen natürlichen Verhältnissen <strong>und</strong> Nutzungsformen, jedoch einige disharmonische<br />

Elemente<br />

- allgemeine Ausgewogenheit, gut proportioniert, Anpassung der Nutzungsformen an natürliche Gegebenheiten<br />

• Zäsuren<br />

- keine klaren Grenzen bei Nutzungswechsel, Ortschaften "wuchern" in die offene Landschaft<br />

- Grenzen bei Nutzungswechsel nicht immer deutlich, Siedlungen teilweise ohne klaren Ortsrand<br />

- Nutzungswechsel erkennbar, Ortschaften zum großen <strong>Teil</strong> gut in die Landschaft eingebettet<br />

- Nutzungswechsel begründet <strong>und</strong> nachvollziehbar, Ortschaften gut in die Landschaft eingebettet<br />

• Maßstäblichkeit<br />

- Siedlungen/Anlagen entsprechen nicht dem Charakter der Landschaft, wirken aufgr<strong>und</strong> ihrer Form <strong>und</strong><br />

Größe als Fremdkörper<br />

- Siedlungen <strong>und</strong> Anlagen wirken in <strong>Teil</strong>en negativ <strong>und</strong> unproportioniert im Landschaftsgefüge<br />

- Siedlungen <strong>und</strong> Anlagen fügen sich überwiegend gut in die Landschaft ein; einige Elemente überproportioniert<br />

- Siedlungen <strong>und</strong> Anlagen mit guter Einfügung in das Landschaftsbild, Bildung von interessanten Ensemble/Kulissen<br />

EIGENART<br />

• Einzigartigkeit<br />

- Einschätzung des Landschaftsbildes in Bezug auf die Häufigkeit seines Vorkommens im Land (Seltenheitsaspekt)<br />

• Unersetzbarkeit<br />

- Einschätzung, ob das Landschaftsbild ein besonderes Zusammenwirken natürlicher Gegebenheiten<br />

<strong>und</strong> Nutzungen widerspiegelt, Berücksichtigung der Möglichkeit <strong>und</strong> der Dauer zur Wiederherstellung<br />

des untersuchten Landschaftsbildes<br />

• Typik<br />

- Einschätzung, ob das untersuchte Landschaftsbild den typischen Charakter der Region repräsentiert,<br />

Berücksichtigung der Landschaftsgenese in diesem <strong>Raum</strong><br />

V.2 Steckbriefe des AFB<br />

V.2.1 Schweinswal<br />

Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR 19<br />

FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />

europäische Vogelart RL M-V, Kat. 2 U1 ungünstig / unzureichend<br />

streng geschützte Art<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

19 BGR = hier kontinentale biogeographische Region<br />

Seite 469/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Der Schweinswal ist eine großraumbeanspruchende Art, die jedoch keine ausgeprägten Wanderungen unternimmt (PETER-<br />

SEN et al. 2004). Ergebnisse aus dänischen Satellitentelemetriestudien belegen, dass Schweinswale aus dänischen Gewässern<br />

zwar weit überwiegend westlich der Darßer <strong>und</strong> Limhamn-Schwelle verbleiben, aber in Einzelfällen auch in Bereiche<br />

östlich der Darßer Schwelle vordringen. Genaue Informationen zu Ruhestätten dieser Art sind nicht bekannt. Die Art bevorzugt<br />

küstennahe Gewässer <strong>und</strong> wird nur selten in Hochseehabitaten angetroffen. Die Aufzucht der Jungen erfolgt in seichten,<br />

meist küstennahen Gewässern (PETERSEN et al. 2004). Weibliche Schweinswale der Nord- <strong>und</strong> Ostsee erreichen ihre<br />

geschlechtsreife mit vier Jahren <strong>und</strong> einer mittleren Körperlänge von 1,44 m, Männchen nach ca. 3 Jahren <strong>und</strong> einer Körperlänge<br />

von 1,35 m (BENKE et al. 1998). Paarungszeit ist von Mitte Juli bis Anfang August. Nach einer Tragzeit von 10 bis 11<br />

Monaten wirft ein Schweinswal Ende Mai bis Ende Juni meist ein einzelnes Kalb. Die Stillzeit beträgt ca. acht Monate (KINZE<br />

1994).<br />

Es ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Wale <strong>und</strong> Delfine während längerer <strong>und</strong> kürzerer Wanderungen orientieren.<br />

Neben der Orientierung durch Sonar (akustischer Sinn) wird zusätzlich eine Magnetkompassorientierung (Orientierung im<br />

elektromagnetischen Erdfeld) angenommen. Es wird vermutet, dass Wale <strong>und</strong> Delfine magnetische Rezeptoren dazu nutzen,<br />

ihre Position mittels lokaler Erdmagnetfelder zu bestimmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />

schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone bis 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

In den deutschen Gewässern der Nord- <strong>und</strong> Ostsee sind Schweinswale die häufigste Walart. Die Gewässer vor Sylt <strong>und</strong><br />

Amrum sind ein wichtiges Aufzuchtgebiet in der Nordsee (BENKE et al. 1998, SONNTAG et al. 1999 zit. in PETERSEN et al.<br />

2004). Auch die Doggerbank <strong>und</strong> der Borkum-Riffgr<strong>und</strong> in der Nordsee <strong>und</strong> die Gewässer um Fehmarn in der Ostsee sind<br />

von erheblicher Bedeutung für die Schweinswalpopulationen (PETERSEN et al. 2004). Welche Bedeutung die Kadetrinne <strong>und</strong><br />

weitere Gebiete in der Beltsee haben, kann nicht abschließend bewertet werden (SCHEIDAT et al. 2003).<br />

Laut Schlussbericht des MINOS+-Projektes vom Dezember 2007 (GILLES et al. 2008) sind folgende Informationen zur saisonalen<br />

Scheinswalverbreitung in der Ostsee enthalten:<br />

„Die Schweinswalverteilung im Frühling war besonders durch lokal hohe Dichten um die Insel Fehmarn <strong>und</strong> in der Pommerschen<br />

Bucht, dem östlichsten Bereich des <strong>Teil</strong>gebiets G (Rügen), gekennzeichnet. Im Bereich Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> auf der Oderbank<br />

wurden Tiere gesichtet. Diese Sichtungen wurden jedoch nur im Mai 2002 <strong>und</strong> April 2004 erfasst. In den restlichen<br />

Untersuchungsjahren gab es, trotz hohen Aufwands, keine Sichtungen in diesem Gebiet im Frühling. Die Sichtungsraten im<br />

Stratum F waren am niedrigsten. Im Sommer hielten sich die meisten Schweinswale im Untersuchungsgebiet auf. Im Stratum<br />

E (Kieler Bucht) wurde eine relativ hohe Dichte berechnet, hier v. a. in der Nähe der dänischen Inseln. Ein Trend zu<br />

einem leichten West-Ost Gradient ist zu beobachten. Jedoch wurden im Sommer unerwartet viele Sichtungen auf der Oderbank<br />

aufgenommen. Diese Sichtungen traten allerdings nicht in allen Untersuchungsjahren auf. Im Juli 2002 wurde auf der<br />

flachen Oderbank eine Aggregation von 84 Schweinswalen gesichtet. In den drei Jahren danach wurde jedoch keine einzige<br />

Sichtung mehr erfasst. Die Sichtungen in 2002 wurden östlich der Schwelle Darss-Linhamn erfasst <strong>und</strong> waren somit im<br />

Bereich der sehr bedrohten Schweinswal-Subpopulation ‚Östliche Ostsee’. Aufgr<strong>und</strong> dieser einmaligen Beobachtung kann<br />

aber nicht bewiesen (jedoch auch nicht widerlegt) werden, dass die erfassten Schweinswale zu dieser Subpopulation zählen.<br />

Denkbar wäre auch eine temporäre Einwanderung von Schweinswalen, die zur Subpopulation ‚Westliche Ostsee’ zählen<br />

könnten <strong>und</strong> einem Fischschwarm in den Bereich der östlichen Ostsee gefolgt sein könnten. Der schon im Sommer erkennbare<br />

West-Ost Gradient ist im Herbst am ausgeprägtesten. Östlich der Halbinsel Darß wurden, mit Ausnahme einer einzelnen<br />

Sichtung auf dem Adlergr<strong>und</strong>, keine Schweinswale gesichtet. Insgesamt war die Dichte geringer als im Sommer, aber<br />

höher als im Frühling. Im Winter konnte, im Vergleich mit den anderen Jahreszeiten, am wenigsten Suchaufwand durchgeführt<br />

werden. Es gelang keine lückenlose Abdeckung von West nach Ost. Dennoch lässt sich feststellen, dass im Winter die<br />

geringste Dichte an Schweinswalen berechnet wurde. Die wenigen Schweinswalsichtungen wurden vor allem im nördlichen<br />

Bereich nahe den dänischen Inseln gemacht. Östlich der Halbinsel Darß wurden keine Schweinswale gesichtet“.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Zählflüge in der deutschen AWZ ergaben eine größere Zahl von Nachweisen östlich von Rügen im Sommer 2002 sowie<br />

relativ regelmäßige Sichtungen westlich der Darßer Schwelle. Zwischen Darßer Schwelle <strong>und</strong> Rügen (Kap Arkona) wurden<br />

jedoch nahezu keine Schweinswale beobachtet (SCHEIDAT et al. 2004). Seit August 2002 erfasst das Deutsche Meeresmu-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 470/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />

seum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee die Aktivität von Schweinswalen mit PODs (DMM 2004). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen<br />

nimmt die Aktivitätsdichte der Schweinswale im mecklenburg-vorpommerschen Ostseegebiet von<br />

West nach Ost kontinuierlich ab. Auch Sichtnachweise durch Fischer, Sportschifffahrt <strong>und</strong> die Öffentlichkeit zeigen eine<br />

kontinuierliche Abnahme der Häufigkeit von Schweinswalen östlich der Insel Fehmarn. Die Beobachtungsergebnisse des<br />

erweiterten Messnetzes bestätigen bislang die Bef<strong>und</strong>e aus den ersten beiden Untersuchungsjahren. Östlich der Darßer<br />

Schwelle wurden nur sehr wenige schweinswalpositive Tage registriert (MINOS2, Abschlussbericht 2007, TP 3). Seit August<br />

2002 erfasst das Deutsche Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee das Vorkommen von Schweinswalen mit<br />

Klickdetektoren (nähere Informationen siehe vorn in Kap. II.2.13). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen nimmt die<br />

Häufigkeit der Nachweise von Schweinswalen zu allen Jahreszeiten von West nach Ost kontinuierlich ab (VERFUß et al.<br />

2007a). Der Jahresgang der Nachweisraten (Anteil der Tage mit Schweinswalnachweisen an den Untersuchungstagen)<br />

zeigt zudem, dass die westliche Ostsee vorwiegend im Sommer von Schweinswalen frequentiert wird. In den Gewässern<br />

nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel Hiddensee ist dieser Jahresgang kaum noch ausgeprägt, d. h. hier sind Schweinswale auch im<br />

Sommer selten. Dieser West-Ost-Gradient kann als Bestätigung dafür gesehen werden, dass die ansonsten kaum noch<br />

erkennbaren jährlichen Wanderungen der Schweinswale in die Ostsee mindestens westlich von Rügen weiter stattfinden<br />

(VERFUß et al. 2007a).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Eine Beschreibung der Schweinswalvorkommen im Untersuchungsraum ist vorn in Kap. II.2.13 enthalten. Auf diese wird<br />

verwiesen. Eine Darstellung an dieser Stelle entfällt.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Das Risiko einer Tierkollision wird gegenüber dem allgemeinen Schiffsverkehr in den betrachteten Seegebieten nicht in<br />

signifikanter Weise erhöht. Da das Verlegeschiff zum Typ „langsam fahrendes Schiff“ gehört, wird kein größeres Risiko einer<br />

Tierkollision gesehen, als jenes, dass immer durch den gesellschaftlich akzeptierten allgemeinen Schiffsverkehr in den betrachteten<br />

Seegebieten vorhanden ist. Im Bereich des Fährhafens Mukran <strong>und</strong> der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> ist schon jetzt<br />

ein als Vorbelastung einzubeziehender starker Schiffsverkehr vorhanden. Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen”<br />

tritt nicht ein. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind für alle<br />

Trassenvarianten nicht zu erwarten.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 20<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

20 hier nicht relevant<br />

Seite 471/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Da Schweinswale die Verlege <strong>und</strong> Reparaturtätigkeiten frühzeitig registrieren können <strong>und</strong> dann ausweichen werden, sind<br />

keine spezifischen Maßnahmen zur Vermeidung- <strong>und</strong> Minderung nötig.<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Da Schweinswale ganzjährig in den betrachteten Seegebieten zu erwarten sind, stellt eine Bauzeitenregelung keine sinnvolle<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahme dar.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung geplant, da der Schweinswal in Bezug auf das Verlege- oder Reparaturschiff<br />

nicht als „besonders kollisionsgefährdet“ gilt. Zu der sehr unwahrscheinlichen Kollision mit einem langsam fahrenden<br />

Schiff sind oben Aussagen enthalten.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Die Wirkungen der Kabelverlegung oder Reparatur bzw. Rückbau führen für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht<br />

zu einer „Beschädigung oder Zerstörung“ der Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten. Räumlich abgrenzbare Fortpflanzungsstätten<br />

des Schweinswals sind nicht bekannt. Bekannt sind die Konzentrierungsgebiete im „Kleinwalschutzgebiet“ vor Amrum<br />

<strong>und</strong> Sylt (Nordsee), in denen sicher auch die Fortpflanzung stattfindet. Diese Gebiete werden von den Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls erreicht. „Ruhestätten“ des Schweinswals im eigentlichen Wortsinn gibt es nicht, da sich auch Mutter-Kind-Paare<br />

frei im Meer bewegen.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 472/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 21<br />

Da die Störungen des Schweinswals während der Kabelverlegung, der Reparatur bzw. des Rückbaus auf allen Trassenvarianten<br />

gleichermaßen nur kurzzeitig eintreten, wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen. Es tritt dann auch keine<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ein, da von Vergrämungswirkungen, erhöhter Vigilanz<br />

<strong>und</strong> temporären Störwirkungen durch Maskierung ausgegangen wird, die jedoch keine „erheblichen Störungen“ während der<br />

Fortpflanzungs-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderungszeiten darstellen.<br />

Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahme erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art:<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Es findet keine Zerstörung eines „nicht ersetzbaren Biotops“ statt, die für den „streng geschützten“ Schweinswal Auswirkungen<br />

hätte. Die geringe Anzahl von schweinswalpositiven Tagen (


Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Sterntaucher rasten in der Ostsee vorrangig in Gewässern


Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />

den Offshorebereich der AWZ hinein mit teilweise flächigen Vorkommen bis zu einer Entfernung von 100 km vor der Küste<br />

(MENDEL et al. 2008). Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche Nordsee AWZ mit 13.000 Ind. im<br />

Frühjahr, 0 im Sommer, 0 im Herbst <strong>und</strong> 1.900 im Winter angegeben.<br />

Im Winter sind Sterntaucher auf der deutschen Ostsee in geringen Dichten weit verbreitet. Hohe Konzentrationen halten sich<br />

in der Mecklenburger Bucht auf. Zudem gibt es gehäufte Vorkommen in der Pommerschen Bucht, insbesondere im Küstenbereich<br />

vor Rügen <strong>und</strong> im Bereich der Oderbank. Im Sommer gibt es nur sehr vereinzelte, im Herbst nur wenige Nachweise<br />

aus dem Ostseebereich. Maxima von jeweils 1.000-2.000 gleichzeitig rastenden Individuen treten auf (MENDEL et al. 2008).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern beträgt im Mittwinter (Dezember bis Januar) 500-1.000 Ind., während des<br />

Heimzuges (Februar bis April) >2.000 Ind. <strong>und</strong> während des Wegzuges (Oktober bis November)


Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />

fen, der sich bis in den Mai erstreckte <strong>und</strong> seinen Höhepunkt im April mit 1652 Ind. erreichte. Die räumliche Verteilung der<br />

Seetaucher im Untersuchungsgebiet war unregelmäßig (IfAÖ unveröffentl.).<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht<br />

nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,04 0,09 0,25 0,19 0,71 0,12 0,35<br />

Bestand absolut 0 83 203 587 453 1652 280 820<br />

Seetaucher rasteten im Bereich aller drei Trassenvarianten Off. I – Off. III. Nachgewiesen wurden sie in den Monaten Oktober,<br />

Februar <strong>und</strong> April. Entsprechend der ermittelten Phänologie der Seetaucher für das gesamte Untersuchungsgebiet<br />

treten auch im Bereich der Kabeltrassenvarianten die meisten Seetaucher im April auf. Die Bestände in diesem Monat belaufen<br />

sich r<strong>und</strong> 120-150 Individuen.<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den Trassenvarianten Off. I - Off. III nach Flugzeugzählungen<br />

(IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,36 0,00 0,00<br />

Bestand Off. I 0 0 0 0 0 153 0 0<br />

mittlere Dichte Off. II 0,00 0,404 0,00 0,00 0,00 1,06 0,00 0,43<br />

Bestand Off. II 0 45 0 0 0 119 0 48<br />

mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,28 0,00 0,52<br />

Bestand Off. III 0 0 0 0 0 150 0 61<br />

Im Rahmen der Internationalen Wasservogelzählung (Januar 1994-2003) wurden in der Tromper Wiek 26-34 Seetaucher<br />

gezählt. Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 20<br />

Sterntaucher gezählt. In der Prorer Wiek wurden auf Höhe Mukran ein Bestand von 6-10 Individuen ermittelt (DDA in IFAÖ<br />

2005a). Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong><br />

(Offshore-Trassen Off. IV - VI) treten in der Regel keine Seetaucher auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 476/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 23<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Sterntaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise nur<br />

von den Trassenvarianten Off. I – Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie<br />

einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Für alle anderen Trassenvarianten ergeben sich keine Betroffenheiten, da höchstens sporadisch einzelne Sterntaucher<br />

vorkommen könnten.<br />

23 hier nicht relevant<br />

Seite 477/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 24<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut den in BSH (2008) zitierten Zahlen von WETLANDS INTERNATIONAL (2006) „liegt die mittlere Bestandsgröße des<br />

Sterntauchers bei 300.000 Individuen <strong>und</strong> die biogeografische Population wird als stabil bezeichnet.“ Die Art wird nur in den<br />

Kabeltrassenkorridoren der Trassenvarianten Off. I – Off. III erwartet. Das 1%-Kriterium liegt für NW-Europa (w) bei 3.000<br />

Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für die Trassenvarianten<br />

Off. I – Off. III nicht erfüllt. Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen von vor herein auszuschließen.<br />

Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete<br />

ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Sterntaucher wirkt sich<br />

die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 25<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

24 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

25 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 478/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.2.3 Prachttaucher<br />

Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

streng geschützte Art<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Der Prachttaucher ist Wintergast, Durchzügler <strong>und</strong> seltener Sommergast auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Die Art brütet nicht in D -<br />

Brutgebiete befinden sich von Skandinavien bis N-Russland (MENDEL et al. 2008), d. h. in der borealen <strong>und</strong> arktischen Zone<br />

von NW-Europa bis NO-Sibirien <strong>und</strong> NW-Alaska, meist an stehenden Gewässern in der T<strong>und</strong>ra <strong>und</strong> in Hochmoorgebieten.<br />

Außerhalb der Brutzeit halten sich Prachttaucher vor allem auf dem Meer, aber auch auf größeren Binnengewässern, auf.<br />

Prachttaucher rasten in der südlichen Nordsee in Seegebieten


Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />

verbreitet in der Pommerschen Bucht im Küstenbereich von Rügen, auf der Oderbank <strong>und</strong> am Adlergr<strong>und</strong> sowie westwärts<br />

bis zum Darß in geringen bis mittleren Dichten auf (MENDEL et al. 2008).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern wird auf 500-1.000 Ind. (maximal 1.500 Ind.?, November bis Mai) geschätzt<br />

(IFAÖ 2005a).<br />

Im Gegensatz zum Sterntaucher nutzen Prachttaucher auch küstennahe Gewässer entlang der Außenküste. So werden bei<br />

den Mittwinterzählungen regelmäßig 100-200 Ind. erfasst. Die Nord- <strong>und</strong> Ostküste Rügens ist das Gebiet mit der höchsten<br />

Dichte von Prachttauchern im küstennahen <strong>Raum</strong>. In der Tromper Wiek <strong>und</strong> in der Prorer Wiek werden alljährlich jeweils<br />

Ansammlungen von 100-150 Prachttauchern zwischen November <strong>und</strong> Mai beobachtet. Vergleichbare Ansammlungen gibt<br />

es gelegentlich auch vor der Küste der Halbinsel Darß-Zingst (MÜLLER 1994-2004). Die Funktion der beiden ostrügenschen<br />

Buchten im Rastgeschehen ist unbekannt. Einige Beobachtungen deuten darauf hin, dass die Vögel hier unter anderem bei<br />

Stürmen (in der Regel mit SW-Wind) Schutz suchen. Aber auch im Mittwinter bei Eisbildung auf der Oderbank weichen die<br />

Vögel vorübergehend in diese Buchten aus (IfAÖ, Beobachtung im Februar 2003).<br />

Das Hauptüberwinterungsgebiet der Prachttaucher in der westlichen Ostsee ist die Pommersche Bucht (DURINCK et al.<br />

1994). Hier lassen sich die höchsten Dichten zumeist in der Adlergr<strong>und</strong>rinne <strong>und</strong> entlang des Südhangs des Arkonabeckens<br />

registrieren. Das Überwinterungsgebiet in der Pommerschen Bucht wird ab Mitte November besetzt. Die Vögel bleiben in<br />

diesem Gebiet bis Ende April/Anfang Mai. In den Monaten Februar/März mausern die Prachttaucher.<br />

Im April/Mai erfolgt der Heimzug. Vögel aus Überwinterungsgebieten in der Nordsee ziehen dann erneut zu gleichen <strong>Teil</strong>en<br />

entlang der schwedischen bzw. deutschen Ostseeküste. Im Frühjahr sind es ca. 2.000-3.000 Ind. (IfAÖ, Beobachtungen am<br />

Darßer Ort 2002/2003, FLYCKT et al. 2003, 2004). Einige wenige Prachttaucher übersommern im Seegebiet um Rügen.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Im südlichen Arkonabecken kam es im Januar 2009 innerhalb der 12-sm-Zone lokal zu Seetaucheransammlungen mit Dichten<br />

von 0.001-1 <strong>und</strong> 2.51-5 Ind./km² (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). GARTHE et al. (2004b) ermittelten für das Seegebiet<br />

nördlich von Rügen im Winter <strong>und</strong> Frühjahr Seetaucherdichten von 0-1 Ind./km². Prachttaucher wurden insbesondere im<br />

Herbst in der Tromper Wiek <strong>und</strong> auf der Oderbank registriert. Hier erreichten die Bestände >5 Ind./km² (SONNTAG et al.<br />

2006).<br />

Nach Zählergebnissen zweier Befliegung im Februar <strong>und</strong> März 2007 zur Erfassung von Seevögel in der Tromper Wiek wurde<br />

im März ein Bestand von 520 Seetauchern erfasst (IfAÖ 2007c). Bei der Februarzählung dagegen wurden keine Seetaucher<br />

ermittelt.<br />

Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />

2009 unterblieb eine Unterscheidung der Seetaucherarten. Sie wurden als Überwinterer <strong>und</strong> beim Heimzug angetroffen, der<br />

sich bis in den Mai erstreckte <strong>und</strong> seinen Höhepunkt im April mit 1652 Ind. erreichte. Die räumliche Verteilung der Seetaucher<br />

im Untersuchungsgebiet war unregelmäßig (IfAÖ unveröffentl.).<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht<br />

nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,04 0,09 0,25 0,19 0,71 0,12 0,35<br />

Bestand absolut 0 83 203 587 453 1652 280 820<br />

Seetaucher rasteten im Bereich aller drei Trassenvarianten Off. I – Off. III. Nachgewiesen wurden sie in den Monaten Oktober,<br />

Februar <strong>und</strong> April. Entsprechend der ermittelten Phänologie der Seetaucher für das gesamte Untersuchungsgebiet<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 480/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />

treten auch im Bereich der Kabeltrassenvarianten die meisten Seetaucher im April auf. Die Bestände in diesem Monat belaufen<br />

sich r<strong>und</strong> 120-150 Individuen.<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den Trassenvarianten Off. I - Off. III nach Flugzeugzählungen<br />

(IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,36 0,00 0,00<br />

Bestand Off. I 0 0 0 0 0 153 0 0<br />

mittlere Dichte Off. II 0,00 0,404 0,00 0,00 0,00 1,06 0,00 0,43<br />

Bestand Off. II 0 45 0 0 0 119 0 48<br />

mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,28 0,00 0,52<br />

Bestand Off. III 0 0 0 0 0 150 0 61<br />

Bei der internationalen Wasservogelzählung (jährlich eine Zählung Mitte Januar) werden in der Tromper Wiek Prachttaucher<br />

regelmäßig meist mit unter 20 Individuen festgestellt. Der erfasste Maximalbestand für die Art beläuft sich auf eine Ansammlung<br />

von 170 Individuen im Oktober 1997. In der Prorer Wiek wurde auf Höhe Mukran ein Bestand von 6-10 Individuen ermittelt<br />

(DDA in IFAÖ 2005a, 2008a).<br />

Nachweise größerer Trupps von Prachttauchern in der Tromper Wiek<br />

Datum<br />

Prachttaucher<br />

20.07.1977 180<br />

03.04.1981 110<br />

03.01.1983 96<br />

15.10.1985 242<br />

03.05.1988 53<br />

19.03.1989 52<br />

08.11.1995 84<br />

11.10.1996 120<br />

19.04.1997 130<br />

21.04.1997 116<br />

17.09.1997 94<br />

06.10.1997 154<br />

10.10.1997 170<br />

13.10.1997 158<br />

09.03.1998 55<br />

21.05.1998 10<br />

23.07.1998 38<br />

03.08.1998 51<br />

22.10.1998 70<br />

17.10.2003 96<br />

29.04.2007 15<br />

21.01.2008 31<br />

29.01.2009 50<br />

nach: DITTBERNER & HOYER 1993, HELBIG et al. 1999, 2001, MÜLLER 1999-2008, www.oamv.de<br />

Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 10 Prachttau-<br />

Seite 481/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />

cher gezählt.<br />

Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

Off. IV - VI) treten in der Regel keine Seetaucher auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 26<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Prachttaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

26 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 482/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise nur<br />

von den Trassenvarianten Off. I – Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie<br />

einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Für alle anderen Trassenvarianten ergeben sich keine Betroffenheiten, da höchstens sporadisch einzelne Sterntaucher<br />

vorkommen könnten.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 27<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut den in BSH (2008) zitierten Zahlen von WETLANDS INTERNATIONAL (2006) „liegt die mittlere Bestandsgröße des<br />

Prachttauchers bei 375.000“ <strong>und</strong> die biogeografische Population wird als abnehmend bezeichnet. Die Art wird nur in den<br />

Kabeltrassenkorridoren der Trassenvarianten Off. I – Off. III erwartet. Das 1%-Kriterium liegt für G. arctica bei 3.750 Ind. Da<br />

diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für die Trassenvarianten<br />

Off. I – Off. III nicht erfüllt. Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen von vor herein auszuschließen.<br />

Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete<br />

ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Pachttaucher wirkt sich<br />

die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

27 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 483/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 28<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.4 Ohrentaucher<br />

Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Ohrentaucher brüten bevorzugt an flachen, eutrophen Teichen von 1-10 ha Größe mit reichhaltiger Unterwasservegetation<br />

<strong>und</strong> ausgedehnter Verlandungsvegetation. In Deutschland gab es seit den 1970 Jahren eine Zunahme der Sommerbeobachtungen<br />

<strong>und</strong> seit den 1980er Jahren erste Brutnachweise mit gutem Bruterfolg. Außerhalb der Brutzeit halten sich Ohrentaucher<br />

vor allem in Küsten- <strong>und</strong> Meeresgebieten auf.<br />

Ohrentaucher sind überwiegend Kurzstreckenzieher. Der Hauptdurchzug findet von Mitte März bis Ende April, der Wegzug<br />

ab Ende August statt. Ohrentaucher ziehen überwiegend abends <strong>und</strong> nachts. Der Aufenthalt der Ohrentaucher im Winterquartier<br />

der deutschen Küsten erstreckt sich von November bis März.<br />

Die tag- <strong>und</strong> nachtaktive Lappentaucherart ernährt sich vorwiegend von Arthropoden sowie kleinen Fischen bis 10 cm Länge.<br />

Sie erbeuten ihre Nahrung meist tauchend. Auf dem Meer tauchen sie bis in Bereichen von 10-20 m Tiefe (FJELDSÅ<br />

2004). In der Pommerschen Bucht werden im Winter überwiegend Fische (v. a. Gr<strong>und</strong>eln) <strong>und</strong> Polychaeten gefressen, im<br />

Frühjahr ergänzend auch Insekten.<br />

Die Brutbestände des Ohrentauchers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 6.300-<br />

11.000 BP.<br />

Die Rastbestände des Ohrentauchers (P. auritus: NO-Europa, dünnschnäblig - Ostsee, Schwarzes Meer) umfassen laut<br />

WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 14.200-26.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 200 Ind.<br />

28 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 484/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />

Ohrentaucher weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schiffsverkehr auf. Zwar ist die Fluchtdistanz relativ gering, doch<br />

fliegen Ohrentaucher vor sich nähernden Schiffen fast immer auf.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Ohrentaucher besitzt in Deutschland den Status als Durchzügler, Wintergast, gelegentlicher Sommergast <strong>und</strong> vereinzelter<br />

Brutvogel. Die einzigen Brutvorkommen der Ohrentaucher in Deutschland liegen in Schleswig-Holstein. Der Rastbestand<br />

in Deutschland beträgt im Winter 1.000 Tiere (Bezugsraum: 2000-2007). Dies entspricht über 5,5% der biogeographischen<br />

Population.<br />

Ohrentaucher kommen auf der deutschen Nordsee nur sehr vereinzelt vor. Überwinternde Ohrentaucher werden bei Wasservogelzählungen<br />

vor allem entlang der der Ostseeküste erfasst, insbesondere im Bereich Rügen, vor dem Darß, im Salzhaff,<br />

in der Wismarbucht sowie in der Geltinger Bucht.<br />

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wichtigsten Zugrastgebiete der kleinen ostatlantischen Zugpopulation des Ohrentauchers.<br />

Das Hauptüberwinterungsgebiet in der westlichen Ostsee ist die Oderbank. In der deutschen AWZ wird der Bestand<br />

auf ca. 500 Ind. geschätzt, in der gesamten Pommerschen Bucht sind es etwa doppelt so viele (DURINCK et al. 1994, GARTHE<br />

et al. 2003). In milden Wintern werden Zahlen von mehreren tauchend Vögeln erreicht.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand des Ohrentauchers in Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich auf 50-100 Ind. (Winter), bzw. 200-300 Ind.<br />

(Zugzeit) (IFAÖ 2005a).<br />

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wichtigsten Zugrastgebiete der kleinen ostatlantischen Zugpopulation des Ohrentauchers.<br />

Das Hauptüberwinterungsgebiet in der westlichen Ostsee ist die Oderbank. In der deutschen AWZ wird der Bestand<br />

auf ca. 500 Ind. geschätzt, in der gesamten Pommerschen Bucht sind es etwa doppelt so viele (DURINCK et al. 1994, GARTHE<br />

et al. 2003). Es handelt sich dabei um das bedeutendste Überwinterungsgebiet der Art entlang des ostatlantischen Zugweges.<br />

Im Küstenbereich von Mecklenburg-Vorpommern überwintern 50-100 Ind. (Maximum 93 Ind. bei der IWZ im Januar 1993,<br />

MÜLLER 1995). Der Bestand hat seit 1990 stark abgenommen. Die meisten dieser Vögel werden im Mittwinter im Bereich der<br />

Wismar-Bucht gesehen. Aber auch Ohrentaucher von der Oderbank halten sich immer wieder vor der Küste von Usedom<br />

auf (VON RÖNN 2001, SCHIRMEISTER pers. Mitt.an IfAÖ).<br />

Zu den Zugzeiten konzentrieren sich die Durchzügler an wenigen Punkten in Küstennähe (Gebiete mit regelmäßigem Vorkommen<br />

von >1% der Zugpopulation: Wohlenberger Wiek, Prerowbucht, Tromper Wiek, Prorer Wiek, Greifswalder Oie,<br />

Peenemünder Haken, Küste vor Usedom). Hier kann mitunter an einer Stelle kurzzeitig ein Grossteil des gesamten westeuropäischen<br />

Winterbestandes des Ohrentauchers versammelt sein. Alle diese Gebiete weisen eine ähnliche Gewässermorphologie<br />

auf. Es handelt sich jeweils um flache sandige Buchten mit Schutz vor Wind aus SW. An der Greifswalder Oie<br />

bevorzugen die Vögel das Seegebiet nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel (Windschutz?). Der Aufenthalt der Ohrentaucher im Winterquartier<br />

erstreckt sich von November bis März.<br />

Seite 485/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

In der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek konzentrieren sich zu Zugzeiten regelmäßig Vorkommen von >1% der Zugpopulation des<br />

Ohrentauchers (IFAÖ 2005a).<br />

Nachweise größerer Trupps von Ohrentaucher in der Tromper Wiek<br />

Datum Ohrentaucher Bemerkungen<br />

19.10.1978 82<br />

02.08.1980 11<br />

02.09.1981 46<br />

22.04.1986 19 Glowe bis Blandow<br />

31.08.1988 6<br />

07.04.1989 20<br />

16.04.1997 64<br />

19.04.1997 35<br />

17.09.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

06.10.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

10.10.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

13.10.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />

09.03.1998 31<br />

13.04.1998 190 Glowe bis Juliusruh<br />

17.10.2003 8<br />

18.04.2005 12 Vor Nobbin<br />

04.03.2007 12 Arkona bis Glowe (Zählung IfAÖ)<br />

29.04.2007 1<br />

30.10.2007 13<br />

29.02.2008 4<br />

02.04.2008 6<br />

nach: DITTBERNER & HOYER 1993, HELBIG et al. 1999 & 2001, MÜLLER 1999-2008, www.oamv.de<br />

Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

Off. IV - VI) treten in der Regel keine Ohrentaucher auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 486/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 29<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Ohrentaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen in SH <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe der Kabeltrassen<br />

des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist<br />

ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise nur<br />

von den Trassenvarianten Off. I – Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen,<br />

beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie<br />

einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Für alle anderen Trassenvarianten ergeben sich keine Betroffenheiten, da höchstens sporadisch einzelne Ohrentaucher<br />

29 hier nicht relevant<br />

Seite 487/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />

vorkommen könnten.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 30<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 14.000-26.000 Ind. Die<br />

Art wurde nur in den Kabeltrassenkorridoren Off. I – Off. III <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen<br />

festgestellt. Das 1%-Kriterium liegt für P. auritus: NO-Europa, dünnschnäblig - Ostsee, Schwarzes Meer bei 200 Ind. Da<br />

diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für die Trassenvarianten<br />

Off. I – Off. III nicht erfüllt. Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen von vor herein auszuschließen.<br />

Die Störungen durch das geplante Vorhaben sind nur während der kurzen Bauphase <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das<br />

Verlegeschiff bewegt sich kontinuierlich, so dass jeder Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung<br />

steht. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Ohrentaucher wirkt sich die<br />

Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.Die Art ist<br />

als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete ihrer Beute.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre beispielsweise an den wenigen Brutplätzen in SH möglich. Diese werden<br />

jedoch durch die Vorhabenswirkungen in keinem Fall zerstört.<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

30 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 488/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.2.5 Haubentaucher<br />

Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Haubentaucher brüten bevorzugt an größeren stehenden <strong>und</strong> fischreichen Gewässern mit Uferbewuchs. Überwinternde <strong>und</strong><br />

nicht brütende Haubentaucher rasten vorzugsweise im Binnenland <strong>und</strong> auf den inneren Küstengewässern. In den äußeren<br />

Küstengewässern halten sie sich vorwiegend in Küstennähe auf. Außerhalb der Brutzeit kommen Haubentaucher meist<br />

einzeln vor, jedoch finden sich gelegentlich auch lockere Gruppen zusammen.<br />

Haubentaucher sind <strong>Teil</strong>- bzw. Kurzstreckenzieher <strong>und</strong> zudem ausgeprägte Nachtzieher. Der Heimzug in die Brutgebiete<br />

kann je nach geographischer Lage <strong>und</strong> Witterung schon im Januar beginnen. Meist erreichen Haubentaucher jedoch ihre<br />

Brutgewässer ab März. Der Abzug aus den Brutgebieten setzt Anfang August ein.<br />

Der Haubentaucher sucht seine Nahrung tags. Erbeutet werden Fische (im Mittel 13 cm groß) <strong>und</strong> zum <strong>Teil</strong> aquatische<br />

Wirbellose, die tauchend gejagt werden. Dabei kann eine Tauchtiefe bis 5 m erreicht werden. Bei Untersuchungen an Haubentauchern<br />

aus brackigen <strong>und</strong> marinen Habitaten stellte Fisch 75% der Nahrung, weitere Beutetiere waren Crustaceen <strong>und</strong><br />

Polychaeten (MADSEN 1957).<br />

Die langfristige Bestandsentwicklung rastender Haubentaucher über die Wintermonate in Deutschland ist positiv. Kältewinter<br />

mit Eisgang zwingen Haubentaucher abzuwandern. Die seit Ende der 1980er Jahre überwiegend milden Winter dürften<br />

wesentlich zu einem tatsächlichen Bestandsanstieg beigetragen haben (sehr deutliche Zunahmen an der Ostsee <strong>und</strong> den<br />

angrenzenden Binnenseen).<br />

Die Brutbestände des Haubentauchers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 300.000-<br />

450.000 BP.<br />

Die Rastbestände des Haubentauchers [P. cristatus: N- <strong>und</strong> W-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />

280.000-420.000 Ind. Laut MENDEL et al. (2008) liegt das 1%-Kriterium bei 3.600 Ind.<br />

Haubentaucher weisen gegenüber Schiffsverkehr ein mäßig starkes Fluchtverhalten auf. Zum <strong>Teil</strong> zeigen sie Fluchtreaktionen<br />

durch Auffliegen, meist in geringer Entfernung. Häufig schwimmen sie aber nur vor Schiffe weg oder tauchen. Während<br />

der Vollmauser, die bei adulten Vögeln zwischen Juli <strong>und</strong> Dezember stattfindet, sind Haubentaucher 2-3 Wochen flugunfähig<br />

<strong>und</strong> besonders störanfällig.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Haubentaucher ist in Deutschland Brutvogel, Jahresvogel, Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast. Der Brutbestand in Deutschland<br />

betrug im Jahr 2005 19.000-22.000 Paare (SÜDBECK et al. 2008). Nach der Brutzeit kommt es zu einem teilweisen Abzug der<br />

heimischen Brutvögel, gleichzeitig findet eine Verlagerung auf die großen Binnenseen sowie an die Ostseeküste statt. Daneben<br />

ziehen Haubentaucher aus den skandinavischen <strong>und</strong> finnischen Brutgebieten zum Überwintern nach Deutschland<br />

(BERNDT & DRENCKHAHN 1990). Der Mittwinterbestand lag im Zeitraum 2000 - 2005 bei durchschnittlich 35.00 Individuen. Das<br />

sind etwa 10% der nord- <strong>und</strong> westeuropäischen biogeographischen Population. R<strong>und</strong> 60% der deutschen Winterrastbestände<br />

halten sich auf der Ostsee, den Boddengewässern <strong>und</strong> den angrenzenden großen Binnenseen auf. Die Nordsee, das<br />

Wattenmeer <strong>und</strong> Fließgewässer haben im gesamten Jahresverlauf nur eine geringe Bedeutung. Der deutsche Rastbestand<br />

wurde in BURDORF et al. (1997) mit 15.000-20.000 angegeben.<br />

Haubentaucher kommen in den deutschen Ostseegebieten überwiegend in den küstennahen Flachwasserbereichen vor. Der<br />

Winterbestand auf der deutschen Ostsee wird auf 8.500 Individuen geschätzt, was 2,4% der biogeographischen Population<br />

Seite 489/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />

ausmacht (Bezugsraum: 2000-2007). Hervorzuheben sind die sehr hohen Dichten im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> dem sich<br />

anschließenden Strelas<strong>und</strong> sowie in der Mecklenburger Bucht. Dabei fluktuieren die Mittwinterbestände in Abhängigkeit von<br />

der strenge des Winters. Im Offshore-Bereich treten Haubentaucher nur selten <strong>und</strong> in geringen Dichten auf.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand des Haubentauchers in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 2.500-5.000 Ind. (1.000-4.000 Ind. Boddengewässer,<br />

Außenküste 500-1.500 Ind., offshore 1.000-2.000 Ind.) (IFAÖ 2005a). Der Brutbestand beläuft sich auf 3.500-4.000<br />

Paare (Bezugsraum: 1994-1998, EICHSTÄDT et al. 2006).<br />

Haubentaucher überwintern <strong>und</strong> rasten vorzugsweise im Binnenland <strong>und</strong> auf den inneren Küstengewässern. Die wichtigsten<br />

Rastgewässer sind die Nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> der südliche Greifswalder Bodden (GARTHE et al. 2003). Im Spätherbst,<br />

wenn die Binnengewässer vereisen, werden vorübergehend auch in der Wismar-Bucht Ansammlungen von bis zu 1.000<br />

Haubentauchern registriert (MÜLLER 1994-2004).<br />

In den äußeren Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns rasten Haubentaucher vorrangig im unmittelbaren Küstenbereich<br />

<strong>und</strong> in der westlichen Pommerschen Bucht. Ausgehend von Beobachtungen vor der Küste Usedoms dürfte der Winterbestand<br />

dort in den meisten Jahren 500-1.000 Ind. umfassen (SCHIRMEISTER pers. Mitt.). Nördlich der Halbinsel Darß-Zingst<br />

rasteten in den milden Wintern 2003 <strong>und</strong> 2004 jeweils 100-200 Ind. offshore. Die Winterbestände in der Lübecker Bucht <strong>und</strong><br />

der äußeren Wismar-Bucht waren in dieser Zeit von ähnlicher Größe (IfAÖ eigene Beobachtungen).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Der Haubentaucher wurde an den westlichen <strong>und</strong> östlichen Hanglagen des Arkonabeckens lokal mit Dichten von 0.1-1.0 bis<br />

max. 2.1-5.1 Ind./km² festgestellt (GARTHE et al. 2003, 2004b, SONNTAG et al. 2006).<br />

Der Haubentaucher tritt im Winterhalbjahr regelmäßig in geringen Mengen in der Tromper Wiek auf. Das Vorkommen beläuft<br />

sich nach IWZ auf maximal 78 Individuen. Es liegt eine Schätzung von 107 Individuen einer älteren Zählung vor (älter als 10<br />

Jahre). Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 80<br />

Haubentaucher auf Höhe der Schaabe beobachtet. Sie hielten sich nahe dem Anlandungsbereich des Kabels von Off. II mit<br />

2.000-m-Wirkraum auf.<br />

In der Prorer Wiek tritt die Art bei der IWZ jährlich auf. Im Mittel konnten 35 Haubentaucher festgestellt werden. Der Maximalwert<br />

liegt bei 80 Vögeln auf der r<strong>und</strong> 10 km langen Zählstrecke.<br />

Verglichen mit den regelmäßig auftretenden, hohen Bestandszahlen im Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden werden im Bereich der<br />

Wittower Fähre nur geringe Anzahlen festgestellt. Die Art erreicht in der nordrügischen Boddenkette Bestandszahlen bis zu<br />

140 Individuen im Winterhalbjahr. Im engeren Untersuchungsgebiet wurden im Mittwinter regelhaft nur bis 30 Individuen<br />

festgestellt. Die meisten Haubentaucher betreffen die Zählstrecke des Wieker Boddens.<br />

Haubentaucher erreichen im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 250 Individuen im Winterhalbjahr. Dabei wurden die größten<br />

Vorkommen im September nachgewiesen. Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen, größeren Vorkommen des<br />

Haubentauchers befinden sich nahe der Halbinsel Zudar. In den Wirkräumen der Strelas<strong>und</strong>varianten selbst, wurden im<br />

Mittwinter bis zu 100 Haubentaucher nachgewiesen.<br />

Der Haubentaucher ist regelmäßiger Brutvogel an den geschützten Buchten <strong>und</strong> Seen von Rügen <strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong><br />

(EICHSTÄDT et al. 2006).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 490/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 31<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Haubentaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

31 hier nicht relevant<br />

Seite 491/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise auf<br />

den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer wie unter 2.3. angegeben), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />

aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 32<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 280.000-420.000 Ind.<br />

Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt<br />

<strong>und</strong> tritt nur in den sehr küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis II nicht auf. Das 1%-Kriterium liegt für P.<br />

cristatus: N- <strong>und</strong> W-Europa (w) bei 3.600 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (max. 78<br />

Individuen in der Tromper <strong>und</strong> 80 Ind. in der Prorer Wiek, in den Wirkräumen der Strelas<strong>und</strong>varianten selbst, wurden im<br />

Mittwinter bis zu 100 Haubentaucher nachgewiesen), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />

Die Art ist als Fisch- <strong>und</strong> Wirbellosenfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die<br />

Vorkommensbereiche ihrer Beute. Außerdem ist die Tauchtiefe auf die vorn angegebenen 5 Meter beschränkt. Daher ist das<br />

Auftreten dieser Art sowieso schon auf die küstennahen Bereiche eingeschränkt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population der rastenden Haubentaucher wirken sich die Störungen nicht verschlechternd aus. Der Verbotstatbestand „Störung”<br />

tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 33<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

32 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

33 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 492/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />

ja<br />

V.2.6 Eisente<br />

Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Eisenten brüten in der T<strong>und</strong>ra bevorzugt an kleinen, seichten Teichen. In Bereichen mit t<strong>und</strong>raähnlichen Bedingungen brütet<br />

die Art auch an der Küste <strong>und</strong> auf vorgelagerten, küstennahen Inseln. Außerhalb der Brutzeit halten sich Eisenten überwiegend<br />

auf küstennahen Brack- <strong>und</strong> Salzgewässern auf. Dabei suchen sie zur Nahrungssuche Flachgründe bzw. flachere<br />

Küstengebiete auf. Eisenten zeigen eine deutliche Bevorzugung von Gebieten mit geringer Wassertiefe (5-20 m) <strong>und</strong> meiden<br />

Bereiche von >25 m Tiefe.<br />

Eisenten sind überwiegend Kurzstrecken- <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>zieher <strong>und</strong> recht ausgeprägte Nachtzieher. Der Wegzug in die Winterquartiere<br />

erfolgt im August <strong>und</strong> September. In der Ostsee erreicht der Zuzug seinen Gipfel im November/Dezember, in Abhängigkeit<br />

vom Tauwetter beginnt der Heimzug in die Brutgebiete im Februar/März.<br />

Eisenten sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv. Sie erbeuten Ihre Nahrung indem sie zum Gr<strong>und</strong> tauchen. In den Winterquartieren der<br />

Ostsee besteht die Nahrung überwiegend aus Muscheln. Eisenten bevorzugen flache Riffe (bis 25 m Wassertiefe) mit hohem<br />

Bedeckungsgrad an Miesmuscheln Mytilus spec. <strong>und</strong> Sandbänke mit Herz- <strong>und</strong> Sandklaffmuscheln (Cerastoderma<br />

lamarcki, Mya arenaria). Insgesamt ist die Nahrung durch Anteile von Polychaeten, Echinodermen, Crustaceen <strong>und</strong> Fischen<br />

vielfältig. Im Frühjahr kann Heringslaich den überwiegenden Anteil der Nahrung ausmachen.<br />

Die Brutbestände der Eisente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 690.000 bis<br />

750.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Eisente [W-Sibirien, N-Europa (b)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 4.600.000 Ind. Das<br />

1%-Kriterium liegt bei 20.000 Ind.<br />

Eisenten meiden Gebiete mit ausgeprägtem Schiffsverkehr. Die Vögel halten 1-2 km Abstand zu ankernden Schiffen ein.<br />

Gegenüber fahrenden Schiffen beträgt die Fluchtdistanz 0,5-3 km (BELLEBAUM et al. 2006). Diese hohe Empfindlichkeit<br />

gegenüber Schiffsverkehr kann zu einer Meidung häufig befahrener Strecken führen, wie z. B. von KUBE & SKOV (1996) für<br />

die Pommersche Bucht beschrieben. Auch in weniger befahrenen Gebieten kann Schiffsverkehr zu einer Verkleinerung oder<br />

Zerschneidung des Lebensraums für Eisenten führen. Eisenten ernähren sich überwiegen von benthischen Mollusken. Sie<br />

reagieren daher empfindlich gegen eine Reduktion des Nahrungsangebotes durch Eingriffe in den Meeresboden.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Eisenten brüten nicht in Deutschland, sondern halten sich während des Zuges <strong>und</strong> im Winter sowie selten <strong>und</strong> unregelmäßig<br />

im Sommer auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee auf. Nur ausnahmsweise erfolgen Nachweise im Binnenland.<br />

Der deutsche Rastbestand wurde in BURDORF et al. (1997) mit 1.000.000 angegeben. Der Rastbestand in Deutschland, der<br />

aufgr<strong>und</strong> der zahlenschwachen Vorkommen auf der Nordsee durch die Ostseebestände bestimmt wird, beträgt im Mittwinter<br />

Seite 493/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />

315.000 Individuen. Dies entspricht fast 7% der biogeographischen Population „W - Sibirien, N - Europa (Brutzeit)“. Sehr<br />

individuenstarke Vorkommen befinden sich vor allem in der Pommerschen Bucht sowie nördlich des Darß. Im Frühjahr liegt<br />

zudem ein Vorkommensschwerpunkt im Greifswalder Bodden. Im Binnenland werden ebenso wie auf der Nordsee nur wenige<br />

Eisenten festgestellt.<br />

Die Eisente überwintert in der Ostsee <strong>und</strong> ist hier die häufigste Meeresente in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Wismar-Bucht, Seegebiet nördlich Darß-Zingst <strong>und</strong> Pommersche Bucht). Eisenten treffen im November/Dezember<br />

in ihren Winterquartieren ein. Der Heimzug beginnt im März <strong>und</strong> endet Anfang Mai. Im Sommerhalbjahr halten<br />

sich keine Eisenten in der westlichen Ostsee auf.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 150.000-250.000 Ind., wobei die Eisente in Abhängigkeit vom Vereisungsgrad<br />

der Ostsee in ihren Rastbeständen deutliche jährliche Schwankungen zeigt (z. B. IFAÖ 2005a).<br />

Die Eisente ist die häufigste Meeresente in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern im Winter. Ihre<br />

Verbreitungsschwerpunkte sind die Wismar-Bucht, das Seegebiet nördlich der Halbinsel Darß-Zingst <strong>und</strong> die Pommersche<br />

Bucht. In geringer Zahl kommt sie an der gesamten Außenküste vor.<br />

Vergleicht man die Ergebnisse der Schiffszählungen aus den frühen 1990er Jahren (DURINCK et al. 1994, KUBE & SKOV<br />

1996) mit denen seit 2002 (FTZ, IfAÖ), so fällt auf, dass die Rastbestände nördlich der Halbinsel Darß-Zingst <strong>und</strong> am Adlergr<strong>und</strong><br />

weitgehend unverändert sind, während es in der westlichen Pommerschen Bucht zu einer Bestandsabnahme kam. Im<br />

Bereich des alten Oderbettes rasteten im Gegensatz zu den 1990er Jahren in den letzten Wintern kaum noch Eisenten. Als<br />

mögliche Ursachen hierfür gelten neben der langjährigen Periode milder Winter auch mehrfache Sauerstoffmangelereignisse<br />

im Bereich des alten Oderbettes seit 1994, die zu einer großflächigen Reduktion der Miesmuschelvorkommen in der südwestlichen<br />

Pommerschen Bucht geführt haben (z. B. POWILLEIT & KUBE 1999).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Für das südliche Arkonabecken wurden im Januar/Februar 2009 lokal Dichten von 0-5 Ind./km² vor Kap Arkona <strong>und</strong> im<br />

zentralen Arkonabecken gezählt (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). Die Verbreitungskarten von SONNTAG et al. (2006) zeigen,<br />

dass nördlich von Wittow im Winter, Herbst <strong>und</strong> Frühjahr Eisenten in geringen Dichten von 0.01-5 Ind./km² auftreten, tiefere<br />

Bereiche des südlichen Arkonabeckens jedoch kaum genutzt werden. Nach Befliegungen von GARTHE et al. (2004b) kommen<br />

Eisenten dagegen im Seegebiet vor Rügen innerhalb der 12-sm-Zone vereinzelt in Dichten von 0-5 Individuen vor. Das<br />

dem Vorhabensgebiet nächstgelegene Hauptrastgebiet der Eisente ist die Pommersche Bucht mit Oderbank, Adlergr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Rønnebank sowie das Seegebiet nördlich von Darß/ Zingst (z. B. SONNTAG et al 2006, GARTHE et al. 2003).<br />

Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />

2009 hielten sich Eisenten sich in geringen Dichten überwiegend in den Hanglagen von Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Oderbank sowie vor<br />

der Küste Rügens auf. Das Untersuchungsgebiet wurde von November bis April mit höchsten Durchzugszahlen im März<br />

genutzt (IfAÖ unveröffentl.).<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten im Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />

Dichte/Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,00 0,45 0,44 1,05 0,40 0,00 0,00<br />

Bestand absolut 0 0 1041 1021 2424 915 0 0<br />

Eisenten traten im Bereich aller drei Trassenvarianten Off. I bis III auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />

Dezember, März <strong>und</strong> April. Der höchste Bestand mit 450 Individuen wurde im März in der Trassenvariante Off. III ermittelt.<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten in den Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,60 0,40 0,00 0,00<br />

Bestand Off. I 0 0 0 0 67 46 0 0<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 494/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />

mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,00 0,66 0,46 1,81 0,00 0,00<br />

Bestand Off. II 0 0 0 74 52 203 0 0<br />

mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 3,52 3,83 0,57 0,00 0,00<br />

Bestand Off. III 0 0 0 413 450 66 0 0<br />

Nach SONNTAG et al. (2006) treten Eisenten sowohl im Winter als auch im Frühjahr in der Tromper Wiek mit Dichten von<br />

0.01-5 Ind./km² auf (Bezugsraum: 2000-2005). Nach Zählergebnissen zweier Befliegung im Februar <strong>und</strong> März 2007 zur<br />

Erfassung von Seevögel in der Tromper Wiek wurde im Februar ein Bestand von 188, <strong>und</strong> im März ein Bestand von 1.607<br />

Eisenten erfasst (IFAÖ 2007c). Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper<br />

Wiek insgesamt 580 Eisenten, verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />

Eisentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007)<br />

Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />

Eisente 250 70 80 20 20 10 130 580<br />

Die relevanten Zählabschnitte sind gelb markiert. Abschnitt 3 <strong>und</strong> 4 umfassen den Küstenabschnitt für den Anlandungsbereich<br />

der Kabel in Off. III mit 2 km-Wirkraum, Abschnitt 8 umfasst den Küstenabschnitt für die Anlandungsbereich der Kabel von Off.<br />

II mit 2 km-Wirkraum nur westlich von Glowe.<br />

Die Eisente tritt in der Prorer Wiek mit vergleichsweise geringer Zahl auf. Im Gegensatz zu anderen Zählabschnitten der<br />

Außenküste werden bei der IWZ jährlich nur wenige Eisenten festgestellt. Der Maximalwert betrug 57 Vögel.<br />

Die Ergebnisse der IWZ belegen ein vergleichsweise sehr geringes Auftreten der Eisente im Bereich nordrügensche Bodden<br />

mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV - VI) (Bezugsraum:<br />

1994-2003, DDA in IFAÖ 2005a).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 34<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

34 hier nicht relevant<br />

Seite 495/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Eisente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />

den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (relevante Nachweiszahlen<br />

jedoch nur in den Trassenvarianten Off. I bis III). Ruhestätten werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />

aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Störwirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus. Beeinflussungen von Ruhestätten könnten sich<br />

aus nachteiligen Auswirkungen auf die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage ergeben. Im Bereich der Kabeltrasse kommt es zu einer zeitlich<br />

begrenzen Zerstörung der benthischen Lebensgemeinschaft. Aufgr<strong>und</strong> der sehr großräumig zur Verfügung stehenden Nahrungshabitate<br />

in der Pommerschen Bucht, der Tromper <strong>und</strong> der Prorer Wiek ist aber kein nachweisbarer Effekt für die Eisente<br />

gegeben. Innerhalb von ca. 2-3 Jahren hat sich die Sandbodenlebensgemeinschaft so weit regeneriert, dass sie wieder<br />

als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für die Eisente zur Verfügung steht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Ruhestätten“ ist<br />

daher nicht zu erwarten.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 496/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 35<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 4.600.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (relevante<br />

Nachweiszahlen jedoch nur in den Trassenvarianten Off. I bis III). Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen<br />

von vorn herein auszuschließen. Das 1%-Kriterium liegt für W-Sibirien, N-Europa (b) bei 20.000 Ind. Da diese Anzahl in<br />

keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population der überwinternden oder rastenden Eisenten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />

„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 36<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.7 Trauerente<br />

Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

35 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

36 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Seite 497/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Während der Brutzeit besiedeln Trauerenten vielfältige Habitate von der T<strong>und</strong>ra bis ins Hochgebirge. Nichtbrütende Trauerenten<br />

<strong>und</strong> Brutvögel außerhalb der Brutzeit halten sich ausschließlich auf dem Meer auf. Dort kommen sie in küstennahen<br />

Flachwasserbereichen sowie auf Flachgründen im Offshore-Bereich vor.<br />

Trauerenten sind Zugvögel, in manchen Gebieten auch <strong>Teil</strong>zieher. Ihr Jahresrhythmus ist durch Wanderungen zwischen<br />

Brut-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebieten geprägt. Im Sommer findet ein starker Zug von Trauerenten der nördlichen <strong>und</strong><br />

östlichen Brutgebiete in die Mausergebiete statt, der im Juli/August mit den Männchen beginnt <strong>und</strong> sich je nach Flüggewerden<br />

der Jungtiere im September/Oktober mit den Weibchen fortsetzt. An der Nord- <strong>und</strong> Ostsee erfährt der Wegzug seinen<br />

Höhepunkt im November/Dezember, wenn sich die Trauerenten in verschiedene Überwinterungsgebiete begeben. Zum<br />

Überwintern suchen sie hauptsächlich Gebiete in der westlichen Ostsee, an der Nordsee- <strong>und</strong> an der nördlichen Atlantikküste<br />

auf, ziehen aber auch bis zur NW-Küste Afrikas. Entscheidend für die Verbreitung der Trauerente während der Mauser ist<br />

die Wassertiefe. Dabei werden ausgedehnte, störungsarme Bereiche mit Wassertiefen zwischen 3 <strong>und</strong> 5 m bevorzugt.<br />

Trauerenten sind hauptsächlich tagaktiv. Das Zuggeschehen findet jedoch meist in der Dämmerung oder nachts statt<br />

(BERNDT & BUSCHE 1993). Die Tauchente bevorzugt flache Nahrungsgründe bis 20 m Wassertiefe. Die Hauptnahrung in den<br />

Winterquartieren besteht fast ausschließlich aus marinen Muscheln, die tauchend erbeutet werden (MENDEL et al. 2008). Die<br />

maximal festgestellte Tauchtiefe liegt bei 30 m (MADSEN 1954).<br />

Die Brutbestände der Trauerente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 100.000 bis<br />

120.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Trauerente (M. n. nigra) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.600.000 Ind. Das 1%-<br />

Kriterium liegt bei 16.000 Ind.<br />

Neben Seetauchern sind Trauerenten die am stärksten störempfindliche Seevogelart. Die Vögel halten ca. 3 km Abstand zu<br />

Schiffen aller Art ein <strong>und</strong> meiden auch Konstruktionen im Offshore-Bereich (z. B. Offshore-Windparks; GARTHE et al. 2004b,<br />

KAISER et al. 2006). Entsprechend führen Nutzungen, die mit regelmäßigem Schiffsverkehr (Routen der Berufsschifffahrt,<br />

intensiv genutzte Fischerei- <strong>und</strong> Angelgebiete, intensive Bergbautätigkeit) oder der dauerhaften Errichtung von Bauwerken<br />

(Häfen, Molen, Offshore-Windparks) verb<strong>und</strong>en sind, zum direkten Habitatverlust (MENDEL et al. 2008). Insbesondere während<br />

der sehr energieaufwändigen, synchronen Schwingenmauser mit zeitweiliger Flugunfähigkeit von Juni / Juli bis Oktober<br />

/ November sind Trauerenten auf störungsarme Meeresgebiete angewiesen. Trauerenten führen häufig Austauschbewegungen<br />

zwischen verschiedenen Rastplätzen durch, zeigen insbesondere während des Zuges auch nächtliche Flugaktivität <strong>und</strong><br />

sind nur mäßig gut manövrierfähig.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Trauerenten rasten in verschiedenen Gebieten der deutschen Küste. Die Art ist Wintergast, Durchzügler, Sommer- <strong>und</strong><br />

Mausergast in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee <strong>und</strong> brütet nicht in Deutschland. Trauerenten rasten in verschiedenen Gebieten der<br />

deutschen Küste. Der deutsche Rastbestand wurde in BURDORF et al. (1997) mit 300.000 angegeben. Der Rastbestand in<br />

Deutschland beträgt aktuell im Mittwinter 365.000 Individuen. Dies entspricht 23% des Weltbestandes.<br />

Trauerenten rasten in verschiedenen Gebieten der deutschen Küste. Im Winter treten sehr große Rastbestände auf der<br />

deutschen Nordsee auf. Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche Nordsee mit 56.000 Ind. im<br />

Frühjahr, 66.000 im Sommer, 18.500 im Herbst <strong>und</strong> 135.000 im Winter angegeben. Das Hauptrastareal der Trauerente ist<br />

der Wattenmeerbereich vor den Nord- <strong>und</strong> Ostfriesischen Inseln. Der Winterverbreitungs-Schwerpunkt der Trauerente liegt<br />

nach GARTHE et al. (2004a) in der 12-Seemeilen-Zone, flacher als die 20-m-Tiefenlinie. Im Winter treten sehr große Rastbestände<br />

auf der deutschen Nordsee auf. Deutliche Konzentrationen mit hohen Dichten befinden sich entlang der schleswigholsteinischen<br />

Westküste. Im Elbe-Weser-Bereich <strong>und</strong> entlang der Ostfriesischen Inseln kommen Trauerenten in geringen<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 498/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />

bis mittleren Dichten vor. Die äußeren Bereiche des nördlichen Wattenmeeres sowie das Gebiet von Terschelling bis Juist<br />

gelten als international bedeutende Überwinterungsgebiete für Trauerenten (SKOV et al. 1995, NEHLS 1998). Im Frühjahr <strong>und</strong><br />

Herbst sind die Vorkommen stark vom Zuggeschehen beeinflusst. Hohe Rastkonzentrationen treten v. a. entlang der Ostfriesischen<br />

Inseln bzw. am Westrand des Nordfriesischen Wattenmeeres auf. Geringe Dichten werden auch von Eiderstedt<br />

südwärts über das Elbe-Weser-Dreieck bis Wangerooge erreicht (MENDEL et al. 2008). Kleine Vorkommen halten sich auch<br />

vor den Ostfriesischen Inseln auf (MITSCHKE et al. 2001). Im Sommer findet ein starker Mauserzug von Trauerenten der<br />

nördlichen <strong>und</strong> östlichen Brutgebiete in die Mausergebiete der südöstlichen Nordsee statt. In niedrigen <strong>und</strong> mittleren Dichten<br />

halten sich Trauerenten nahezu im gesamten küstennahen Offshore-Bereich von Sylt bis zu den Ostfriesischen Inseln auf.<br />

SKOV et al. (1995) bezeichnen das nördliche Wattenmeer als international bedeutsames Mausergebiet für diese Art.<br />

Trauerenten halten sich ganzjährig in der deutschen Ostsee auf <strong>und</strong> sind dabei größtenteils auf küstennahe Flachwassergebiete<br />

oder Flachgründe im Offshore-Bereich beschränkt. Neben dem Hauptverbreitungsgebiet in der Pommerschen Bucht<br />

(ganzjährig) halten sich zudem größere Anzahlen in der Kieler Bucht, kleinere Vorkommen in der Mecklenburger Bucht, im<br />

Bereich von Darß/Zingst <strong>und</strong> auf dem Plantagenetgr<strong>und</strong> auf. Das mit Abstand bedeutendste Vorkommen liegt in der Pommerschen<br />

Bucht auf der Oderbank in der AWZ. Dies ist eines der wichtigsten Trauerentenrastgebiete der gesamten Ostsee.<br />

Das Gebiet der Pommerschen Bucht umfasst einen Winterbestand von 10-50.000 Vögeln <strong>und</strong> einen Sommerbestand von<br />

100.000-200.000. Ein <strong>Teil</strong> der Vögel mausert hier.<br />

Trauerenten der südlichen Zugpopulation ziehen überwiegend entlang der Küste von Mecklenburg-Vorpommern. Der Heimzug<br />

erfolgt im März/April zu den Brutgebieten. Von Juli bis September folgt der Herbstzug.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Trauerenten rasten in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern nur in zwei Gebieten: äußere Wismar-Bucht<br />

(Hannibal/Lieps) <strong>und</strong> Seegebiet nördlich der Halbinsel Darß-Zingst (Prerowbank/Plantagenetgr<strong>und</strong>). Unmittelbar östlich<br />

angrenzend an die äußeren Küstengewässer in der Pommerschen Bucht liegt auf der Oderbank in der AWZ eines der wichtigsten<br />

Trauerentenrastgebiete der gesamten Ostsee (DURINCK et al. 1994, GARTHE et al. 2003). Einige dieser Vögel halten<br />

sich mitunter auch innerhalb der Hoheitsgewässer auf. Während des Heimzuges im März/April rasten auch größere Trupps<br />

im Bereich der Boddenrandschwelle (z.B. KLAFS & STÜBS 1987, VON RÖNN 2001).<br />

Trauerenten nutzen in der westlichen Ostsee nur einen einzigen Habitattyp zur Rast: sandige Flachgründe < 10 m Wassertiefe.<br />

In diesen Gebieten ernähren sie sich vorrangig von Sandklaffmuscheln <strong>und</strong> Herzmuscheln (Schalenlänge 10-30 mm).<br />

Miesmuscheln, die Hauptnahrung aller anderen Meeresentenarten, werden in der westlichen Ostsee kaum gefressen<br />

(MEISSNER & BRÄGER 1990).<br />

Die Mittwinterbestände der Trauerente variieren auf der Oderbank in Abhängigkeit von den Eisverhältnissen in der zentralen<br />

Ostsee jahrweise erheblich (10.000-150.000 Ind., DURINCK et al. 1994, KUBE 1996, GARTHE et al. 2003). Über interannuelle<br />

Schwankungen der Bestände in der Wismar-Bucht oder am Plantagenetgr<strong>und</strong> ist nichts bekannt.<br />

Trauerenten der südlichen Zugpopulation ziehen überwiegend entlang der Küste von Mecklenburg-Vorpommern (FLYCKT et<br />

al. 2003, 2004, GARTHE et al. 2003, LAUSTEN & LYNGS 2004, WENDELN & KUBE 2004). Der Heimzug erfolgt im März/April. Im<br />

Frühjahr 2003 wurden am Darßer Ort ca. 150.000 Ind. registriert (IfAÖ eigene Beobachtungen). Zu einem vergleichbaren<br />

Ergebnis kam KUBE (eigene Beob.) im Frühjahr 1999 bei Zählungen auf Hiddensee.<br />

Ein kleiner <strong>Teil</strong> der im Winterhalbjahr in der Pommernschen Bucht rastenden Vögel halten sich innerhalb der Hoheitsgewässer<br />

von MV auf. Während des Heimzuges im März/April rasten mitunter auch größere Trupps im Bereich der Greifswalder<br />

Boddenrandschwelle. Sommervorkommen sind hier praktisch nicht vorhanden. Trauerenten halten sich ganzjährig in der<br />

Pommerschen Bucht auf. In den Sommermonaten verbleiben vorjährige Trauerenten auf der Oderbank. In Abhängigkeit vom<br />

Bruterfolg variiert deren Anzahl von Jahr zu Jahr erheblich (IfAÖ eigene Beobachtungen). Diese Vögel mausern dort. Hinzu<br />

kommen auch adulte Männchen, von denen ebenfalls einige auf der Oderbank mausern. SONNTAG et al. (2004) schätzten die<br />

Mauserbestände für die Jahre 2003/2004 auf der Oderbank auf 110.000 bzw. 220.000 Ind. KUBE (1996) schätzten für dieses<br />

Gebiet geringere Bestände (max. 50.000 Ind.). Nach früheren Auffassungen mausert die Masse der Trauerenten-Männchen<br />

in der Nordsee, denn alljährlich passieren ca. 100.000 Ind. im Juli/August das Kap Arkona (NEHLS & ZÖLLICK 1990). Im September<br />

folgen dann zahlreiche Weibchen <strong>und</strong> Diesjährige. Im Herbst fliegen die Vögel nicht am Darßer Ort vorbei, sondern<br />

steuern von Arkona aus vermutlich Gedser in Dänemark als Orientierungspunkt an.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

Seite 499/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Trauerenten meiden den zentralen Bereich des Arkonabecken <strong>und</strong> wurden nur im Winter <strong>und</strong> mit geringen Dichten von 0.01-<br />

5 Ind./km² am West- <strong>und</strong> Osthang des südlichen Arkonabeckens nachgewiesen (SONNTAG et al. 2006). Das dem Vorhabensgebiet<br />

nächstgelegene Hauptrastgebiet der Trauerente ist die Oderbank, die ganzjährig genutzt wird (z. B. SONNTAG et<br />

al 2006. GARTHE et al. 2003).<br />

Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />

2009 wurden Durchzugsmaxima der Trauerente im November <strong>und</strong> April festgestellt. Innerhalb des Untersuchungsgebiets<br />

hielten sich Trauerenten ausschließlich auf den südöstlichen Ausläufern des Adlergr<strong>und</strong>es mit maximalen Dichten von 50.1-<br />

100 Ind./km² auf. Innerhalb der Trassenvarianten Off. I bis Off. III mit 2.000-m-Wirkraum wurden keine Trauerenten nachgewiesen.<br />

Nach Zählergebnissen zweier Befliegung im Februar <strong>und</strong> März 2007 zur Erfassung von Seevögel in der Tromper Wiek wurde<br />

im Februar ein Bestand von 0, <strong>und</strong> im März ein Bestand von 690 Trauerenten erfasst (IFAÖ 2007c). Bei einer landbasierten<br />

Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 433 Trauerentenenten, verteilt auf<br />

mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />

Trauerentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />

Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />

Trauerente 150 3 80 150 50 433<br />

Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />

Nachweise der Trauerente in der Tromper Wiek werden bei der IWZ jährlich verzeichnet, sie treten jedoch meist mit weniger<br />

als 10 Individuen auf. Maximal wurden r<strong>und</strong> 150 Trauerenten gezählt.<br />

Im Gegensatz zur Tromper Wiek werden bei der IWZ in der Prorer Wiek Trauerenten nur ausnahmsweise als Einzelindividuen<br />

verzeichnet (Bezugsraum: 1994- 2003).<br />

Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

Off. IV - VI) treten in der Regel keine Trauerenten auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle überhaupt relevanten Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 37<br />

37 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 500/711<br />

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Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Trauerente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />

Nachweise in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer der Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie<br />

werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />

des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten<br />

Rastflächenentzug aus. Beeinflussungen von Ruhestätten könnten sich aus nachteiligen Auswirkungen auf die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage<br />

ergeben. Im Bereich der hier betrachteten Kabeltrassen kommt es zu einer zeitlich begrenzten Zerstörung der<br />

benthischen Lebensgemeinschaft. Aufgr<strong>und</strong> der sehr großräumig zur Verfügung stehenden Nahrungshabitate in der Pommerschen<br />

Bucht, der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek ist aber kein nachweisbarer Effekt für die Trauerente gegeben. Innerhalb von<br />

ca. 2-3 Jahren hat sich die Sandbodenlebensgemeinschaft so weit regeneriert, dass sie wieder als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für<br />

die Trauerente zur Verfügung steht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Ruhestätten“ ist daher nicht zu erwarten.<br />

Seite 501/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 38<br />

Neben Seetauchern sind Trauerenten die am stärksten störempfindliche Seevogelart. Die Vögel halten ca. 3 km Abstand zu<br />

Schiffen aller Art ein. Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population<br />

herangezogen werden. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen der<br />

Trauerente konstant bei 1,6 Millionen Ind. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn<br />

unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine Nachweise im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-<br />

Kriterium liegt für M. n. nigra bei 16.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der<br />

„Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />

Trauerenten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten<br />

Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 39<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

38 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

39 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 502/711<br />

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V.2.8 Samtente<br />

Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Samtente brüten an kleinen Süßgewässern in der Taiga <strong>und</strong> T<strong>und</strong>ra. Außerhalb der Brutzeit halten sich Samtenten in küstennahen<br />

Flachwasserzonen sowie in küstenfernen Gebieten auf Flachgründen in Bereichen bis 30 m Wassertiefe auf (BERNDT<br />

& BUSCHE 1993). Untersuchungen in der Pommerschen Bucht zeigen eine deutliche Präferenz von Samtenten für Wassertiefen<br />

kleiner 20 m. Die höchsten Anzahlen wurden in Gebieten mit Wassertiefen zwischen 5 <strong>und</strong> 10 m beobachtet, in Bereichen<br />

von 20-30 m Tiefe waren Samtenten häufiger als die anderen untersuchten Arten Eis- <strong>und</strong> Trauerente. Sowohl auf der Nordals<br />

auch auf der Ostsee teilen Samtenten ihr Winterhabitat mit Trauerenten <strong>und</strong> bilden gemischte <strong>und</strong> benachbarte Gruppen.<br />

Samtenten sind Kurzstreckenzieher. Es wird vermutet, dass sich der Zug überwiegend nachts abspielt (BERNDT & BUSCHE<br />

1993). Der Zug in die Mausergebiete zur Ostküste Dänemarks beginnt im Juni mit den Männchen, die Weibchen folgen ab<br />

August. Die meisten dieser Mauservögel kommen aus Fennoskandinavien. Der Wegzug aus den Wintergebieten erfolgt ab<br />

September. Den Heimzug in die Brutgebiete beginnen Samtenten oft schon im März. Er erstreckt sich aber bis Mai.<br />

Samtenten erbeuten ihre Nahrung überwiegend tagsüber. Dabei ernähren sie sich hauptsächlich von Mollusken. In den<br />

Überwinterungsgebieten besteht ihre Nahrung überwiegend aus marinen Muscheln bis 4 cm Größe, die auf oder in den oberen<br />

drei Zentimetern von reinen, grobkörnigen <strong>und</strong> sandigen Substraten in Bereichen von bis 20 m Wassertiefe vorkommen.<br />

Es liegen Magenuntersuchungen aus dem nördlichen Kattegat <strong>und</strong> der Gdańsker Bucht vor (MADSEN 1954, STEMPNIEWICZ<br />

1986). Im Kattegat fraßen die Tiere verschiedene Muschelarten, vorrangig jedoch Miesmuscheln, die in der nördlichen Pommerschen<br />

Bucht <strong>und</strong> in der Rigaer Bucht fehlen. In der Gdańsker Bucht nutzten die Vögel neben Sandklaff-, Herz- <strong>und</strong> Baltischen<br />

Plattmuscheln auch viel Fisch als Nahungsquelle. Die Art scheint in gewisser Weise ein Nahrungsopportunist zu sein,<br />

was die Interpretation der Winterverbreitung erschwert.<br />

Die Brutbestände der Samtente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 85.000 bis<br />

100.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Samtente [fusca: Ostsee, W-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.000.000<br />

Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 10.000 Ind.<br />

Samtenten meiden Gebiete mit Schiffsverkehr. Die Vögel halten 2-3 km Abstand zu ankernden Schiffen ein. Gegenüber<br />

fahrenden Schiffen beträgt die Fluchtdistanz 0,5-1 km (BELLEBAUM et al. 2006). Adulte Männchen erneuern ihre Schwingen im<br />

Juli / August, die Weibchen erst nach der Brut von Ende bis Anfang Oktober. Da die Schwingen synchron abgeworfen werden,<br />

sind die Samtenten für einige Wochen flugunfähig <strong>und</strong> in dieser Zeit besonders störanfällig.<br />

Samtenten ernähren sich überwiegen von benthischen Mollusken. Sie reagieren daher empfindlich gegen eine Reduktion des<br />

Nahrungsangebotes durch Eingriffe in den Meeresboden.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Samtenten nutzen in der Westpaläarktis nur drei Überwinterungsgebiete: das nördliche Kattegat, die nördliche Pommersche<br />

Bucht <strong>und</strong> die Rigaer Bucht. Die Samtente ist in Deutschland Wintergast <strong>und</strong> seltener Sommergast auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee.<br />

Samtenten konzentrieren sich im Winter fast ausnahmslos auf den Bereich der Pommerschen Bucht. Westlich von Rügen<br />

werden sie sowohl im Rahmen der Wasservogelzählungen als auch der SAS-Erfassungen nur vereinzelt angetroffen. Gleiches<br />

trifft für die Nordsee <strong>und</strong> das Binnenland zu. Das Gebiet der Pommerschen Bucht umfasst einen Winterbestand von 20-<br />

30.000 Vögeln <strong>und</strong> einen Sommerbestand um 50.000.<br />

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Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />

Samtenten treffen ab September im Winterquartier ein <strong>und</strong> ziehen Ende April/Anfang Mai zurück in die Brutgebiete. Es gibt<br />

keinen nennenswerten Durchzug in der westlichen Ostsee. Der deutsche Rastbestand wurde in BURDORF et al. (1997) mit<br />

350.000 angegeben. Der aktuelle Rastbestand in Deutschland beträgt im Mittwinter 38.000 Tiere. Dies entspricht ca. 4% der<br />

biogeographischen Population „Ostsee, W-Europa“.<br />

Konzentrationen von Samtenten im Küstenmeer von M-V sind nur für die nördliche Pommersche Bucht (inklusive Südhang<br />

Arkonabecken) mit ca. 1.000-5.000 Ind. sowie für die Boddenrandschwelle (Thiessower Haken/Ruden/Greifswalder Oie) mit<br />

ca. 1.000-5.000 Ind. charakteristischen Sommervorkommen sind hier praktisch nicht vorhanden.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand der Samtente in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 1.000-5.000 Ind. (IfAÖ 2005a). Sowohl im Winter als<br />

auch im Frühjahr ist der Hauptaufenthaltsort der Samtenten das Seegebiet zwischen Oderbank <strong>und</strong> Adlergr<strong>und</strong>, wo sie in<br />

beiden Jahreszeiten in hohen Dichten zu finden ist. In den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gibt es<br />

vier Gebiete, in denen im Winter regelmäßig Samtenten vorkommen (IfAÖ eigene Beob., MÜLLER 1994-2004):<br />

Wismar-Bucht (Lieps/Hannibal): 100-200 Ind.<br />

Plantagenetgr<strong>und</strong>: 10-50 Ind.<br />

nördliche Pommersche Bucht (inklusive Südhang Arkonabecken): 1.000-5.000 Ind.<br />

nördliche Boddenrandschwelle (Thiessower Haken / Ruden / Greifswalder Oie): 1.000-5.000 Ind.<br />

Samtenten treffen ab September im Winterquartier ein <strong>und</strong> ziehen Ende April/Anfang Mai zurück in die Brutgebiete (KUBE<br />

1996, GARTHE et al. 2003, IfAÖ eigene Beob.). Es gibt keinen nennenswerten Durchzug in der westlichen Ostsee (FLYCKT et<br />

al. 2003, 2004, IfAÖ eigene Beob. am Darßer Ort).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Nach Untersuchungen verschiedener Autoren ist die Oderbank das Hauptrastgebiet der Samtente, das Seegebiet nördlich<br />

von Kap Arkona zählt nicht zum Rastgebiet der Samtenten (vgl. z. B. SONNTAG et al. 2006, GARTHE et al. 2003). Bei acht<br />

Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-2009 wurden<br />

Samtenten an vier Terminen gesichtet. Der Maximalbestand lag bei einem rastenden Trupp von 15 Individuen 2009. Im Bereich<br />

der Trassenvarianten Off. I bis Off. III rasteten keine Samtenten.<br />

Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 5 Samtentenenten,<br />

verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />

Samtentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007a)<br />

Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />

2 2 1 5<br />

Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />

Die Samtente tritt in der Tromper Wiek regelmäßig bei der IWZ in geringer Individuenzahl auf. Der ermittelte Maximalbestand<br />

mit 74 Individuen ist jedoch niedriger als der der Trauerente.<br />

In der Prorer Wiek treten Samtenten bei der IWZ nicht jährlich <strong>und</strong> in sehr geringen Individuenzahlen im nördlichen <strong>Teil</strong>bereich<br />

der Bucht auf (vgl. HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

Im Nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

Off. IV - VI) treten in der Regel keine Samtenten auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 504/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 40<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Samtente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

40 hier nicht relevant<br />

Seite 505/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit keinesfalls in der<br />

Nähe der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich, wie unter 2.3 beschrieben, vorhanden<br />

sein (jedoch keine Nachweise auf in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Wittower<br />

Fähre), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn<br />

die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten<br />

Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 41<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.000.000 Ind. Die Art wurde<br />

in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine<br />

Nachweise im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-Kriterium liegt für M. fusca: Ostsee, W-Europa (w) bei 10.000<br />

Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Samtenten wirkt sich die Störung daher nicht<br />

aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein 42<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

41 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

42 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 506/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.2.9 Eiderente<br />

Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

streng geschützte Art<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Die Eiderente hat eine lückenhaft holarktisch Verbreitung mit Verbreitungszentren im Nordatlantik <strong>und</strong> Nordpazifik. Eiderenten<br />

erreichen ihre höchsten Brutdichten in Dünengebieten <strong>und</strong> Salzwiesen an Nord- <strong>und</strong> Ostseeküsten. Die Nester werden<br />

häufig in oder am Rande von Silber- oder Heringsmöwenkolonien angelegt. An der Ostsee brütet sie auf Inseln vor der Küste<br />

<strong>und</strong> in Bodden. Nahrungsgebiete liegen im Watt bzw. in flachen Meeresbuchten. Die Verbreitungsmuster auf See im Winter<br />

unterliegen jährlichen Schwankungen, vermutlich bedingt durch das Nahrungsangebot. Auf der westlichen Ostsee halten<br />

sich Eiderente bevorzugt in Gebieten mit einer Wassertiefe zwischen 6-10 m auf, meist über kiesigem <strong>und</strong> steinigem Substrat.<br />

Mitteleuropäische Eiderenten sind <strong>Teil</strong>zieher, häufig kommt es zu Streuwanderungen immaturer Vögel. Mehr als bei anderen<br />

Entenarten ist bei der Eiderente der Tagzug ausgeprägt. Sie orientieren sich an landschaftlichen Leitlinien <strong>und</strong> ziehen oft<br />

entlang der Küste. Der Einzug der Eiderente in die westliche Ostsee findet von Anfang September bis Anfang November<br />

statt. Der Heimzug ist in Hiddensee unauffällig <strong>und</strong> dauert von Februar bis April. Vom Fehmarnbelt lassen sich diese Zeiten<br />

gut bestätigen, dort ist allerdings der Heimzug ähnlich stark ausgeprägt wie der Wegzug.<br />

Eiderenten sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv, die Nahrungssuche erfolgt meist tagsüber. Ihre Beute wird tauchend gesucht. In der<br />

Ostsee bilden Miesmuscheln, Islandmuscheln <strong>und</strong> Sandklaffmuscheln die wichtigsten Beuteorganismen. BÖHME (1993)<br />

untersuchte 24 Eiderenten aus der Wismarbucht. Als Nahrung stellte er nahezu ausschließlich Miesmuscheln (87%) <strong>und</strong><br />

Sandklaffmuscheln (12%) fest. Auf der westlichen Ostsee halten sich Eiderenten bevorzugt in Gebieten mit einer Wassertiefe<br />

zwischen 6-10 m auf, meist über kiesigen <strong>und</strong> steinigen Substraten (MENDEL et al. 2007), es wurden bei anderen Untersuchungen<br />

jedoch auch deutlich tiefere Tauchgänge registriert (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1992).<br />

Kein anderer Wasservogel erreicht tagsüber ähnlich hohe Zugintensitäten wie Eiderenten. Bei Gegenwind ziehen Eiderenten<br />

bevorzugt flach über das Meer, der Anteil steigt mit Zunahme des Gegenwindes. Auch bei leichtem Rückenwind fliegen<br />

Eiderenten hauptsächlich flach über das Meer, jedoch nimmt der Anteil von höher fliegenden Eiderenten mit zunehmendem<br />

Rückenwind zu (KRÜGER & GARTHE 2001). Bei Beobachtungen in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee lag der Anteil unterhalb von 10 m<br />

fliegenden Meeresenten (v. a. Eider- <strong>und</strong> Trauerenten) im Frühjahr bei 77% <strong>und</strong> im Herbst bei 91% (HÜPPOP et al. 2004). Im<br />

Fehmarnbelt flogen fast 70% beobachteter Eiderenten in einer Höhe zwischen 6-10 m <strong>und</strong> nur ein kleiner Prozentsatz kapp<br />

über 20 m (BERNDT et al. 1993).<br />

Die Brutbestände der Eiderente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 840.000 bis<br />

1.200.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Eiderente (mollissima: Ostsee, Wattenmeer) umfassen laut Wetlands International (2006) 760.000<br />

Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 7.600 Ind.<br />

Eiderenten weisen eine mäßig hohe Fluchdistanz gegenüber Schiffen auf <strong>und</strong> fliegen vor sich nähernden Schiffen fast immer<br />

auf. Die sensible Phase der Vollmauser, in der die Eiderenten flugunfähig sind reicht von Juli bis September. Eiderenten<br />

benötigen während der Mauser zudem auch trockenfallende Sandbänke zur Rast bei Niedrigwasser (MENDEL et al. 2008).<br />

Eiderenten wechseln häufig zwischen verschiedenen Rastplätzen, zeigen insbesondere während des Zuges auch nächtliche<br />

Flugaktivität <strong>und</strong> können aufgr<strong>und</strong> ihrer relativ kleinen Flügel schlecht manövrieren. Deshalb sind sie auf ihren Flugrouten<br />

Seite 507/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />

über dem Meer sehr empfindlich gegenüber Hindernissen in Form von technischen Bauwerken.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Eiderente ist in Deutschland Wintergast, Durchzügler, Mausergast <strong>und</strong> Brutvogel an Nord- <strong>und</strong> Ostsee, selten rastet sie<br />

im Binnenland (MENDEL et al. 2008). Der Brutbestand der Art in Deutschland beträgt 1100-1.300 Paare (Bezugsraum: 2005,<br />

SÜDBECK et al. 2008) mit deutlichem Schwerpunkt an der deutschen Wattenmeerküste. Der Brutbestand 1994-1998 in Mecklenburg<br />

lag zwischen 0-7 Paaren (EICHSTÄDT et al. 2006) <strong>und</strong> bei ca. 30 Paaren an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste<br />

im Jahr 1990 (vgl. BERNDT et al. 2003).<br />

Der Rastbestand für Gesamtdeutschland beträgt im Mittwinter 320.000 Tiere (DDA unveröffentl.), was ca. 42% der der biogeographischen<br />

Population „Ostsee, Wattenmeer“ entspricht. Die Schwerpunkte der Verbreitung im Winter liegen auf den<br />

Ostfriesischen Inseln <strong>und</strong> im schleswig-holsteinischen Wattenmeer sowie an der Ostseeküste von der dänischen Grenze bis<br />

zur Wismarbucht.<br />

Auswertungen von Wasservogelzählungen zeigen, dass die Bestände auf der deutschen Ostsee zwischen November <strong>und</strong><br />

März am höchsten sind (DDA unveröffentl.). Der Bestand im Winter liegt bei 190.000 Individuen (Bezugsraum 2000-2007,<br />

FTZ unveröffentl.), was 25% Anteil an der biogeographischen Population ausmacht. Auf der Ostsee ist eine deutliche Abnahmen<br />

der Mittwinterbestände von West nach Ost zu erkennen. Östlich der Halbinsel Wustrow sinken die Bestände deutlich,<br />

im Bereich des Greifswalder Boddens werden nur noch einzelne Individuen beobachtet. In der südwestlichen Ostsee<br />

treten Eiderenten vom Herbst bis Frühjahr v. a. in der Kieler Bucht, der Hohwachter Bucht <strong>und</strong> um Fehmarn in hohen Dichten<br />

auf. Im Sommer halten sich sehr wenige Eiderenten auf deutschen Ostseegewässern auf. Zu dieser Jahreszeit werden<br />

sie meist in der Kieler Bucht <strong>und</strong> in den Bereichen westlich von Fehmarn beobachtet.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Die Rastbestände der Eiderente in Mecklenburg-Vorpommern liegen bei 80.000 Ind. im Winter, über die Größe der Sommerrastbestände<br />

liegen keine Informationen vor (IFAÖ 2005a).<br />

Das Vorkommen von Eiderenten in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern konzentriert sich auf die<br />

Seegebiete westlich der Darßer Schwelle. Die Hauptrastgebiete sind zugleich die wichtigsten Nahrungsgründe: äußere<br />

Wismar-Bucht (Lieps, Hannibal, Jäckelberg, Rerikriff <strong>und</strong> Trollegr<strong>und</strong>), südliche Mecklenburger Bucht vor der Halbinsel<br />

Fischland-Darß, Prerowbank. Kleine unbedeutende Vorkommen liegen östlich der Darßer Schwelle entlang der Steilküsten<br />

von Hiddensee <strong>und</strong> Nordrügen (500-1.000 Ind., z. B. HELBIG et al. 2001) <strong>und</strong> um die Greifswalder Oie (500-2.500 Ind., VON<br />

RÖNN 2001).<br />

Eiderenten halten sich ganzjährig in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern auf. Während des<br />

Heimzuges im März erreichen die Rastbestände in der Mecklenburger Bucht ihr Maximum im Jahresverlauf (IfAÖ eigene<br />

Beob.). Ab Mitte April nimmt die Zahl der Vögel ab. Die Tiere fliegen dann in ihre baltischen bzw. westsibirischen Brutgebiete.<br />

Der Heimzug findet entlang der südschwedischen Küste statt. Die fliegenden Enten zeigen einen starken Bezug zur Küstenlinie.<br />

Entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns können im Frühjahr Eiderenten bis zum Kap Arkona beobachtet werden.<br />

Im Frühjahr 2003 wurden bei Zugplanbeobachtungen am Darßer Ort insgesamt nur ca. 20.000 Ind. registriert (entspricht in<br />

etwa dem Winterbestand vor Graal-Müritz). Dies lässt vermuten, dass auch die in der Wismar-Bucht rastenden Vögel zunächst<br />

nordwärts über die dänischen Inseln abfliegen.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Nach GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) halten sich Eiderenten im Frühjahr im zentralen Bereich des Arkonabeckens<br />

auf. Insbesondere im Herbst <strong>und</strong> Winter hielten sich Eiderenten im Bereich der Darßer Schwelle <strong>und</strong> daran anschließend<br />

westlich der Oderbank auf (SONNTAG et al. 2006, Bezugsraum: 2000-2005). Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet<br />

südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-2009 wurden Eiderenten nur im Oktober 2007<br />

(3 Ind.), im März 2008 (9 Ind.) <strong>und</strong> im Februar 2009 (2 Ind.) beobachtet. Im Bereich der Trassenvarianten Off. I bis Off. III<br />

hielten sich keine Eiderenten auf.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 508/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />

Nach Ergebnissen der IWZ nutzt die Eiderente die Tromper Wiek regelmäßig in sehr geringer Individuenzahl. Maximale<br />

Zählergebnisse belaufen sich auf etwas unter 150 Individuen.<br />

Vorkommen an der Ostküste Rügens umfassen nur wenige Vögel. So wurden bei der IWZ in der Prorer Wiek maximal 11<br />

Eiderenten festegestellt.<br />

Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

Off. IV - VI) treten in der Regel keine Eiderenten auf.<br />

Die Insel Heuwiese im Kubitzer Bodden mit 12 BP Eiderenten (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich ca.<br />

14 km nördlich der Trassenvariante Off. VI mit dem 2.000-m-Wirkraum.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 43<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährde-<br />

43 hier nicht relevant<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />

te Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Eiderente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Fortpflanzungsstätten dieser Art liegen auf Küsteninseln der Wismarbucht <strong>und</strong> Westrügen. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer<br />

Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich, wie unter 2.3<br />

angegeben, vorhanden sein (jedoch keine Nachweise auf den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der<br />

Wittower Fähre <strong>und</strong> keine bekannten Mauserplätze), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der<br />

Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 44<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 760.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt, nicht<br />

jedoch im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre. Das 1%-Kriterium liegt für S. mollissima: Ostsee, Wattenmeer bei 7.600<br />

Ind. <strong>und</strong> für Deutschland bei 3.200 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädi-<br />

44 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 510/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />

gungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Eiderenten<br />

wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe<br />

nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 45<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.10 Schellente<br />

Schellente (Bucephala clangula)<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Die Schellente lebt in Ost-, Mittel- <strong>und</strong> Nordeuropa, in Asien <strong>und</strong> Nordamerika. Nach Norden dringt sie bis zur arktischen<br />

Baumgrenze vor. Die Südgrenze ihres Verbreitungsgebietes ist die Waldsteppenzone. Allerdings gibt es eine große Anzahl<br />

weiter südlich gelegener inselartiger Vorkommen. Zum europäischen Verbreitungsgebiet zählen große <strong>Teil</strong>e Skandinaviens,<br />

<strong>Teil</strong>e der norddeutschen Tiefebene, das nördliche <strong>und</strong> mittlere Polen <strong>und</strong> der europäische <strong>Teil</strong> Europas. Isolierte Brutvorkommen<br />

gibt es im Südosten Deutschlands, in Südböhmen, im Mündungsgebiet des Dnepr am Schwarzen Meers <strong>und</strong> im<br />

Donaudelta.<br />

Die Schellente lebt an stehenden Gewässern, wie Seen <strong>und</strong> Teichen. Ursprünglich war sie eine kennzeichnende Art für<br />

nährstoffarme, oligotrophe Gewässer. Heute werden in Mitteleuropa von der Schellente auch nährstoffreiche, polytrophe<br />

Gewässer besiedelt. In der Oberlausitz wird sie beispielsweise an eutrophen Fischteichen beobachtet. Ebenso kann man sie<br />

an langsam fließenden Gewässern finden, wenn Wald angrenzt <strong>und</strong> Bruthöhlen vorhanden sind.<br />

Außerhalb der Brutzeit hält sie sich auch an größeren Binnengewässern auf. Sie kommt in dieser Zeit auch auf Flüssen, in<br />

45 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Seite 511/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schellente (Bucephala clangula)<br />

Meeresbuchten sowie an ruhigen Abschnitten der offenen Küste vor. Die Schellente ernährt sich von Schnecken,<br />

Krebstieren, Pflanzenteilen, kleinen Fischen, Insekten <strong>und</strong> deren Larven. Sie kann bis acht Meter tief tauchen.<br />

Die Brutbestände der Schellente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 490.000 bis 590.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Schellente in NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.000.000 bis<br />

1.300.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 11.500 Ind.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Schellente brütete in Deutschland 2005 mit 2.300 - 2.500 BP (SÜDBECK et al. 2008).<br />

Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 50.000 bis 60.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 500<br />

Ind.<br />

Verbreitung der Schellente im Januar in Deutschland 2000-2007. Quelle: Dachverband Deutscher Avifaunisten (2009): Bestandsentwicklung,<br />

Verbreitung <strong>und</strong> jahreszeitliches Auftreten von Brut- <strong>und</strong> Rastvögeln in Deutschland. Dachverband Deutscher<br />

Avifaunisten, www.dda-web.de<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Laut EICHSTÄDT et al. (2003) betrug der Brutbestand der Schellente in M-V 500 bis 600 BP.<br />

Die Schellente tritt v. a. im Winterhalbjahr in größeren Rastbeständen in Mecklenburg-Vorpommern auf. Der Rastbestand<br />

der Schellente wird von HEINICKE & NOWALD (2005) auf 20.000-30.000 Ind. geschätzt. Laut EICHSTÄDT et al. (2006) betrug<br />

der Brutbestand der Schellente in M-V 500 bis 600 BP (Bezugsraum: 1994-1998). Daneben finden sich in den letzten Jahren<br />

zunehmend auch große sommerliche Mauseransammlungen v. a. im Bereich der vorpommerschen Boddengewässer. Zwar<br />

wird während des Rastgeschehens die Küste deutlich bevorzugt, trotzdem können auch an ausgewählten Binnengewässern<br />

große Rastansammlungen auftreten (UM M-V 2005a). Das Rastgeschehen dieser Art in M-V wird auf der nachfolgenden<br />

Abbildung dargestellt.<br />

aus: MFLUV (2006)<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 512/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schellente (Bucephala clangula)<br />

aus: HEINICKE & NOWALD (2005)<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Ein Vorkommen von Schellenten ist im küstenfernen Bereich der Trassenvarianten Off. I-Off. III nicht zu erwarten.<br />

Nach den Zahlen der IWZ belaufen sich die Nachweise der Schellente entlang der Tromper Wiek auf wenige Individuen mit<br />

jeweils unter 100 Individuen. Der Maximalbestand betrug 2.181 Vögel. Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des<br />

IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 67 Schellenten, verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />

Schellentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />

Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />

Seite 513/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schellente (Bucephala clangula)<br />

3 4 60 67<br />

Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />

Die Rastvorkommen entlang der Prorer Wiek <strong>und</strong> des Jasm<strong>und</strong> können sich im Winterhalbjahr auf zeitweise mehrere tausend<br />

Individuen belaufen (HEINICKE & NOWALD 2005, Bezugsraum: 1994/95-2004/05).<br />

Die Schellente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 750 - 3.000 Individuen. Das Maximum von<br />

5.000 Individuen liegt länger als 10 Jahre zurück. Auf den Zählstrecken um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen<br />

Jahren bis zu 3.000 Exemplare nachgewiesen. Allerdings verteilen sich Schellenten gleichmäßig über große Flächenanteile<br />

der Bodden, so dass die hohen Bestandszahlen aus der Größe der Zählstrecken resultieren. Ansammlungen<br />

sind bei dieser Art kaum anzutreffen.<br />

Die Schellente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 -4.500 Individuen. Dabei wurden die größten Vorkommen von<br />

Dezember bis April, mit einem leichten Höchststand im Januar nachgewiesen. Für das Untersuchungsgebiet werden Bestandszahlen<br />

bis 500 Individuen angegeben.<br />

Die Schellente ist ein seltener Brutvogel Rügens. Einzelne Paare brüten an Seen in Ost-, West- <strong>und</strong> Südrügen (EICHSTÄDT et<br />

al. 2006).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 46<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Ausschließlich für die Trassenvariante Off. VII (Wittower Fähre) ist eine Bauzeitenbeschränkung für Zeiträume innerhalb der<br />

46 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 514/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schellente (Bucephala clangula)<br />

Hauptrastzeit (Dezember bis April) erforderlich.<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Schellente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen in sehr großem Abstand <strong>und</strong> werden damit von<br />

den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist<br />

ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen damit keinesfalls erreicht<br />

werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten, wie unter 2.3 dargestellt (z. B.<br />

größere sommerliche Mauseransammlungen können vorkommen), im Vorhabensbereich vorhanden sein. Direkt in den<br />

Wirkzonen der Kabeltrassen der Varianten im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Wittower Fähre sind keine aktuellen Mauserplätze bekannt<br />

(Off. IV bis VII). Diese Flächen werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört, denn die Kabeltrassenvarianten des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen<br />

<strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rast- <strong>und</strong> ggf. Mauserflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

Seite 515/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Schellente (Bucephala clangula)<br />

<strong>und</strong> Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 47<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.000.000 bis<br />

1.300.000 Ind. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen<br />

festgestellt. Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 500 Ind. <strong>und</strong> für Europa bei 11.500 Ind. Da diese Anzahl in keiner<br />

Kabeltrassenvariante, außer Off. VII, betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für alle Varianten, außer Off. VII,<br />

nicht erfüllt. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe für alle Trassenvarianten außer<br />

Off. VII nicht ein. Im Wirkraum der Trassenvariante Off. VIII können, wie unter 2.3 angegeben, größere Anzahlen als das<br />

1%-Kriterium für Deutschland mit 500 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt<br />

der Verbotstatbestand „Störung” nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />

Schellenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für Off. VII daher nicht aus.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvariante Off. VII wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung beschrieben,<br />

die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 48<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.11 Bergente<br />

Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

47 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

48 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 516/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />

Bergenten brüten an stehenden Gewässern in der subarktischen Wald- <strong>und</strong> Straucht<strong>und</strong>razone <strong>und</strong> auf Hochmoorseen<br />

sowie auf den Schären der Ostsee. Zum Überwintern kommen Bergenten in die Küstengebiete <strong>und</strong> können dort in z. T.<br />

großen Ansammlungen beobachtet werden. Sie bevorzugen geschützte Ästuare, Wattgebiete <strong>und</strong> Buchten. In den<br />

Überwinterungsgebieten fressen Bergenten nachts auf küstennahen Flachgründen der äußeren Küstengewässer. Tagsüber<br />

schlafen die Vögel vorzugsweise auf küstennahen Seen <strong>und</strong> in geschützten Buchten. Der An- /Abflug zu/von den Nahrungsgründen<br />

erfolgt in der Regel bei völliger Dunkelheit, so dass über die Lage der Nahrungsgebiete nur wenig bekannt ist.<br />

Bergenten sind Zugvögel, in wenigen Gebieten evtl. auch <strong>Teil</strong>zieher. Ab Juni/Juli beginnt der Zug in die Mausergebiete. Ab<br />

Mitte August ziehen die Bergenten aus den Brutgebieten ab <strong>und</strong> ab September (Maximum: Oktober) erscheint die Art in<br />

nennenswerter Anzahl an der Küsten Mecklenburg- Vorpommerns, im Oktober dann auch in den westlicher gelegenen<br />

Rastgebieten. Der Rückzug in die Brutgebiete setzt im Februar ein <strong>und</strong> zieht sich bis in den April. Immature Nichtbrüter<br />

ziehen z. T. nicht zu den Brutplätzen zurück, sondern bleiben in den Winterquartieren oder in den Durchzugsrastgebieten.<br />

Bergenten sind sowohl tag- als auch nachtaktiv. Überwinternde Vögel in fressen hauptsächlich nachts.<br />

Die Tauchente ernährt sich in der westlichen Ostsee zu 75-95% von Miesmuscheln, frisst partiell aber auch Herzmuscheln<br />

<strong>und</strong> Baltische Plattmuscheln (NILSON 1969, KIRCHHOFF 1979, BÖHME 1991). Im Greifswalder Bodden fressen die Vögel im<br />

Frühjahr wahrscheinlich auch Heringslaich (SELLIN 1990).<br />

Erfolgreich brütende Weibchen mausern ihre Schwingen erst im September <strong>und</strong> Oktober im Winterquartier, während Männchen<br />

<strong>und</strong> nicht brütende Weibchen ihre Vollmauser schon vor erreichen des Winterquartiers abgeschlossen haben. Die<br />

synchrone Schwingenmauser, während der Bergenten flugunfähig sind, dauert ca. 3-4 Wochen. Die Tauchentenart ernähren<br />

sich überwiegen von benthischen Mollusken.<br />

Die Brutbestände der Bergente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 180.000 bis 190.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Bergente (marila, Westeuropa) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 310.000 Ind. Das 1%-<br />

Kriterium liegt bei 3.100 Ind.<br />

Bergenten sind empfindlich gegenüber wasserseitigen Störungen an den Schlafgewässern. Zudem weisen sie eine hohe<br />

Fluchtdistanz gegenüber Schiffsverkehr auf <strong>und</strong> fliegen vor sich nähernden Schiffen meist auf. Sie reagieren daher empfindlich<br />

gegen eine Reduktion des Nahrungsangebotes durch Eingriffe in den Meeresboden.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Bergente ist regelmäßiger, aber seltener Brutvogel in Schleswig-Holstein <strong>und</strong> häufiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast in<br />

Deutschland. Die Bergente brütete in Deutschland 2005 mit 0 - 5 BP (SÜDBECK et al. 2008). Der deutsche Rastbestand wird<br />

in BURDORF et al. (1997) mit 100.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 1.000 Ind.<br />

Bergenten nutzen die Küstengewässer Deutschlands zum Überwintern. Während sich auf der Nordsee nur vereinzelt Individuen<br />

aufhalten, kommen sie entlang der Ostseeküste in z. T. hohen Anzahlen vor. Die Verbreitung beschränkt sich fast<br />

ausschließlich auf geschützte Buchten, vor allem auf den Greifswalder Bodden, die Wismarbucht, die Untere Trave <strong>und</strong> den<br />

Dassower See. In küstenfernen Bereichen halten sie sich nur in geringen Anzahlen auf. Im Mittwinter beträgt der Rastbestand<br />

an der deutschen Ostsee r<strong>und</strong> 66.000 Individuen, was 21,3% der biogeographischen Population ausmacht (Bezugsraum<br />

2000-2005).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Die Bergente brütet nicht in M-V. Die Winterbestände variieren von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Strenge des Winters.<br />

Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 30.000-80.000 Ind. (IFAÖ 2005a). In den Jahren 1985-1995<br />

waren es in Mecklenburg-Vorpommern alljährlich 40.000-80.000 Individuen (NEHLS & STRUWE-JUHL 1998).<br />

Bergenten treten in Mecklenburg-Vorpommern nur während des Winterhalbjahres auf <strong>und</strong> konzentrieren sich ausschließlich<br />

im Küstenbereich. Binnenland-Beobachtungen betreffen i. d. R. Einzeltiere oder kleine Trupps innerhalb großer Rastan-<br />

Seite 517/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />

sammlungen von Tafel- <strong>und</strong> Reiherenten MFLUV (2006).<br />

Die Schwerpunkte der Wintervorkommen in Mecklenburg - Vorpommern liegen in der Wismar-Bucht, im Ostteil der Darß-<br />

Zingster Boddenkette sowie im südlichen Greifswalder Bodden. Das winterliche Rastgeschehen beginnt im Oktober. Je nach<br />

Witterungsverlauf liegt das Mittwintermaximum im Dezember oder Januar. In Abhängigkeit von den lokalen Eisverhältnissen<br />

kommt es im Verlaufe des Winters auch regelmäßig zu Ost - West Verlagerungen der Rastansammlungen. Bergenten überwintern<br />

alljährlich im Bereich des Greifswalder Boddens. Tagsüber nutzen sie eine Reihe verschiedener Schlafplätze zwischen<br />

dem Prohner See (im Westen) <strong>und</strong> der Insel Ruden (im Osten). Die Wahl der Tagesschlafplätze erfolgt in Abhängigkeit<br />

von Eisbedeckung <strong>und</strong> Seegang. Im Greifswalder Bodden kommt es während der Heringslaichzeit zur Ausbildung eines<br />

Frühjahrszuggipfels im April/Mai. In dieser Zeit können dort 40.000-60.000 Bergenten rasten (LEIPE & SELLIN 1983). Mitte Mai<br />

ziehen die Vögel dort ab. Im Winter fressen Bergenten nachts vorzugsweise Miesmuscheln <strong>und</strong> Epifauna im Bereich der<br />

Boddenrandschwelle. Während der Heringslaichzeit (Januar-Mai) sind auch die Flachwasserbereiche am Ausgang des<br />

Strelas<strong>und</strong>s (Halbinsel Zudar, Insel Koos) von Bedeutung, wobei dann mitunter auch bei Tag gefressen wird. Die Flüge<br />

zwischen den Schlafplätzen <strong>und</strong> den Nahrungsgründen erfolgen zumeist in der Dämmerung. Wechsel zwischen Tagesschlafplätzen<br />

erfolgen auch tagsüber (z. B. bei Jagdflügen von Seeadlern <strong>und</strong> Mantelmöwen).<br />

Die Winterbestände der Bergente variieren von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Strenge des Winters. In den Jahren<br />

1985-1995 waren es in Mecklenburg-Vorpommern alljährlich 40.000-80.000 Individuen (NEHLS & STRUWE-JUHL 1998).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Die durchschnittlich bei der Nahrungsaufnahme festgestellte Wassertiefe von Bergenten beträgt nach VAN EERDEN et al.<br />

(1999) 3,8 m, bei einem Maximalwert von 8,0 m (n=2261). Mit Rastbeständen von Bergenten ist in den küstenfernen Bereichen<br />

der Trassenvarianten Off. I - Off. III demnach nicht zu rechnen.<br />

Bergenten halten sich nach den Ergebnissen der IWZ in der Tromper Wiek unregelmäßig auf. Die Maximalzahl erfasster<br />

Bergenten beläuft sich auf ca. 450 rastende Individuen Vermutlich handelte es sich bei den Rastaufenthalten um Ausweichbewegungen,<br />

verursacht durch Vereisung der traditionellen Rastgewässer.<br />

Nachweise der Bergente sind in der Prorer Wiek sind nach den Ergebnissen der IWZ selten. Lediglich in einem Winter wurden<br />

drei Individuen festgestellt.<br />

Im Nordrügenischen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse<br />

Off. VII):<br />

Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen, bekannten Ruheplätze finden sich in der Neuendorfer Wiek <strong>und</strong> im Rassower<br />

Strom. Die Bestandszahlen erreichen in einigen Jahren um 4.000 Individuen. In der Mehrzahl der Jahre werden dagegen<br />

nur wenige Bergenten bei der IWZ festgestellt.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />

Die Bergente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 10.000 – 45.000 Individuen im Winterhalbjahr. Dabei wurden die<br />

größten Vorkommen zum Ende des Frühjahrszuges (April) nachgewiesen. Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen<br />

größeren Tagesruheplätze der Bergente befinden sich auf dem Prohner Stausee nordöstlich Strals<strong>und</strong>, vor der Halbinsel<br />

Zudar <strong>und</strong> weiter südlich am Kooser See. Auf den beiden Zählstrecken der IWZ wurden in einzelnen Jahren bis zu 600 –<br />

2.000 Individuen im Mittwinter gezählt.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 518/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 49<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Bergente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

49 hier nicht relevant<br />

Seite 519/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in M-V <strong>und</strong> werden damit von den Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen,<br />

der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen damit keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (jedoch keine Mauerplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Bergenten in küstenfernen<br />

Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der<br />

Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 50<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 310.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Rastflächen von Bergenten in küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III). Das 1%-Kriterium liegt bei<br />

3.100 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />

So liegen beispielsweise die unter 2.3 genannten nächstliegenden Tagesruheplätze im Strelas<strong>und</strong> außerhalb der Wirkzonen<br />

der Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong>. Auch die Bergenten-Rastplätze in der Nähe der Trassenvariante Wittower Fähre in der<br />

Neuendorfer Wiek <strong>und</strong> im Rassower Strom liegen außerhalb der 2-km-Wirkzone. Auf den Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population der überwinternden oder rastenden Bergenten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />

„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 51<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

50 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

51 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 520/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.12 Reiherente<br />

Reiherente (Aythya fuligula)<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Reiherenten sind, von Osten <strong>und</strong> Norden kommend, im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert nach Mitteleuropa eingewandert. In Deutschland,<br />

Westpolen, Frankreich, den Benelux-Staaten <strong>und</strong> an den Küsten r<strong>und</strong> um die Nordsee sind sie ganzjährig anzutreffen, in<br />

Ungarn, Osteuropa, Skandinavien <strong>und</strong> Island brüten sie im Sommer, an den Küsten r<strong>und</strong> um das Mittelmeer <strong>und</strong> das<br />

Schwarze Meer verbringen viele Tiere den Winter. Die meisten Reiherenten sind Zugvögel; in Europa liegen die wichtigsten<br />

Überwinterungsgebiete an der westlichen Ostsee von Mittelschweden südwärts bis Dänemark, Schleswig-Holstein <strong>und</strong><br />

Mecklenburg, dann auf den Britischen Inseln, in den Niederlanden <strong>und</strong> im westdeutschen Niederrheingebiet, um die Havelseen<br />

zwischen Potsdam <strong>und</strong> Brandenburg <strong>und</strong> in Südbayern <strong>und</strong> in der Schweiz. Die Reiherente hat im Verlauf des 20.<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts ihr Areal nach Westen ausgedehnt. 1895 tauchte sie das erste Mal auf Island auf. Seit 1964 ist sie ein Brutvogel<br />

Frankreichs. In Holland hat sie sich 1904 erstmals angesiedelt <strong>und</strong> kommt seit 1941 verhältnismäßig häufig vor. In Skandinavien<br />

war sie ursprünglich auf den hohen Norden begrenzt hat sich aber im Verlauf des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts die südlicheren<br />

Regionen erobert.<br />

Der Lebensraum der Reiherente sind Seen <strong>und</strong> Fließgewässer. Reiherenten sind auch in vielen städtischen Parkanlagen<br />

wildlebend anzutreffen. Die Reiherente baut Nester häufig auf Schilf. Die Brutdauer beträgt 3 1/2 Wochen, das Nest wird auf<br />

dem Boden gebaut, die Brutzeit liegt von Juni bis Anfang Juli, die Aufzucht erfolgt von Juli bis August.<br />

Durch die Mittwinterzählungen der IWZ wird für Reiherenten vorrangig das Schlafplatzverhalten beschrieben, da diese<br />

nachts fressen. Der An-/Abflug zu/von den Nahrungsgründen erfolgt in der Regel bei völliger Dunkelheit, so dass über die<br />

Lage der Nahrungsgebiete fast nichts bekannt ist (vgl. LEIPE 1986). Bisher wurden an Reiherenten keine Untersuchungen<br />

zur Nahrungswahl an Stellnetzopfern in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Die Beschreibung der Habitatwahl während<br />

der Nachtst<strong>und</strong>en kann deshalb nur anhand von Analogieschlüssen durchgeführt werden (IFAÖ 2005a).<br />

Reiherenten wurden in Schleswig-Holstein als Stellnetzopfer in bis zu 8,5 m Wassertiefe gef<strong>und</strong>en. Der Median von 255<br />

ertrunkenen Vögeln lag bei 4 m Wassertiefe (KIRCHHOFF 1979). Als Hauptnahrung in der westlichen Ostsee wiesen sowohl<br />

KIRCHHOFF (1979) als auch NILSSON (1969) Herz- <strong>und</strong> Miesmuscheln (< 10 mm Schalenlänge) sowie Wattschnecken nach.<br />

In den Mägen fand sich regelmäßig auch Seegras. Letzteres weist darauf hin, dass die Beutetiere überwiegend in Seegraswiesen<br />

gesucht werden. Dies bestätigen für Mecklenburg-Vorpommern die Beobachtungen von LEIPE (1986) im westlichen<br />

Seite 521/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Reiherente (Aythya fuligula)<br />

Greifswalder Bodden (IFAÖ 2005).<br />

In binnenländischen Gewässern fressen Reiherenten überwiegend Dreikantmuscheln Dreissena polymorpha. Sie fressen<br />

Muscheln von 5-20 mm Länge, wobei kleine Individuen klar bevorzugt werden (DE LEEUW & VAN EERDEN 1992). Die Bevorzugung<br />

kleiner Muscheln ergibt sich aus der Möglichkeit, diese in großer Zahl mittels eines im Schnabel erzeugten Irrigationsstromes<br />

von der Muschelbank abzusaugen (suction feeding). Größere Muscheln müssen dagegen einzeln erbeutet<br />

werden. Die Verdauung großer Muscheln erfordert zudem einen höheren Energieaufwand beim Vorwärmen im Ösophagus<br />

<strong>und</strong> beim Schalenknacken im Muskelmagen. Die Schl<strong>und</strong>größe <strong>und</strong> die Stärke der Magenmuskulatur begrenzen das nutzbare<br />

Beutespektrum nach oben. Die Nahrungsaufnahmerate ist beim suction feeding erheblich größer als beim Fressen<br />

größerer Muscheln (DE LEEUW & VAN EERDEN 1992). Dennoch kommen beide Nahrungsaufnahmestrategien zum Einsatz. Die<br />

Tauchtiefe spielt bei der Wahl der Beute vermutlich eine große Rolle. In den Seegraswiesen der flachen inneren Küstengewässer<br />

(2-4 m) ist das Fressen solitär anheftender Muscheln offenbar eine erfolgreiche Nahrungsstrategie. Die Muschelbänke<br />

der etwas tiefer gelegenen Flachgründe der äußeren Küstengewässer (3-10 m) werden vermutlich nur aufgesucht, wenn<br />

auf ihnen Miesmuscheln in hoher Dichte vorkommen, <strong>und</strong> ein hohes Angebot an Muschelbrut nutzbar ist bzw. wenn die<br />

inneren Küstengewässer zufrieren. Bisher konnte nur in der Wismar-Bucht die Nutzung von Miesmuschelbänken in den<br />

äußeren Küstengewässern als Nahrungshabitat nachgewiesen werden (IFAÖ 2005a).<br />

Die Brutbestände der Reiherente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 730.000 bis 880.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Reiherente (Mitteleuropa, Schwarzes Meer, Mittelmeer) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL<br />

(2006) 700.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 7.000 Ind.<br />

Tagsüber schlafen Reiherenten vorzugsweise auf küstennahen Seen <strong>und</strong> in geschützten Buchten. Im Verlaufe einer Wintersaison<br />

nutzen sie verschiedene Rastgewässer.<br />

Da Eingriffe in den Meeresboden in Nahrungsgebieten (mariner Bergbau, Ausbau von Fahrwassern, Klappstellen) die Nahrungsverfügbarkeit<br />

beeinträchtigen (IFAÖ 2005), ergibt sich eine Empfindlichkeit dieser Art.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Reiherente brütete in Deutschland im Jahr 2005 mit 12.000 - 15.000 BP (SÜDBECK et al. 2008). Der Brutbestand ist mit<br />

einzelnen Lücken über gesamt Deutschland verbreitet. Nur in Südwestdeutschland ist die Verbreitung spärlich (vgl. RHEIN-<br />

WALD 1993, Bezugsraum: um 1985). Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 350.000 Individuen angegeben<br />

<strong>und</strong> konzentriert sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern <strong>und</strong> Seen<br />

in gesamt Deutschland. Das 1%-Kriterium liegt bei 3.500 Ind.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Laut EICHSTÄDT et al. (2003) betrug der Brutbestand der Reiherente in M-V 400 bis 600. Die dichteste Besiedlung zeigen laut<br />

EICHSTÄDT et al. (2006) das Ostseeküstengebiet um Rügen, der westliche Greifswalder Bodden <strong>und</strong> das Usedomer Hügel<strong>und</strong><br />

Boddenland. Zonen dichter Besiedlung gibt es im Uckermärkischen Hügelland, in der Friedländer Großen Wiese <strong>und</strong><br />

abgeschwächt im Teterower <strong>und</strong> Malchiner Becken.<br />

Neben der Bergente ist die Reiherente die zahlenmäßig am stärksten vertretene Tauchentenart der Gattung Aythya in Mecklenburg-Vorpommern,<br />

die im Mittwinter sogar innerhalb der Gattung stark dominiert. Im Gegensatz zu vielen anderen Entenarten<br />

finden sich an geeigneten Gewässern des Binnenlandes ebenso wie an der Küste große Rastansammlungen. Gleichzeitig<br />

ist das winterliche Rastgeschehen im Binnenland stark vom Vereisungsgrad der Gewässer abhängig (MFLUV 2006).<br />

Reiherenten überwintern entlang der gesamten Küste von Mecklenburg-Vorpommern. Die Schwerpunkte des Vorkommens<br />

liegen in der Wismar-Bucht, in den west- <strong>und</strong> nordrügenschen Bodden sowie im Greifswalder Bodden. Das Verteilungsmuster<br />

entspricht der Verbreitung der vermutlichen Hauptnahrungsorganismen in den Phytalbeständen der inneren Küstengewässern<br />

(IFAÖ 2005a). Die Winterbestände der Reiherente variieren in Mecklenburg-Vorpommern von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit<br />

von der Strenge des Winters. In den Jahren 1985-1995 waren es alljährlich 60.000-120.000 Reiherenten (Maxi-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 522/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Reiherente (Aythya fuligula)<br />

mum 1993, NEHLS & STRUWE-JUHL 1998) Seit 1997 überwintern nur noch etwa 40.000-70.000 Reiherenten. Deutschlandweit<br />

ist der Winterbestand der Reiherente seit Mitte der 1970er Jahre dagegen stabil (SUDFELDT et al. 2003).<br />

Das winterliche Rastgeschehen begann vor 1990 im August mit ersten kleineren Ansammlungen mausernder Vögel. Im<br />

Zuge der Erschließung der inneren Küstengewässer für den maritimen Massentourismus seit Beginn der 1990er Jahre sind<br />

die Mausergebiete verwaist. Gegenwärtig beginnt das winterliche Rastgeschehen mit dem Ende der Wassersportsaison<br />

Mitte September. Je nach Witterungsverlauf liegt das Mittwintermaximum im Dezember oder Januar. In Abhängigkeit von<br />

den lokalen Eisverhältnissen kommt es im Verlaufe des Winters auch regelmäßig zu Ost-West-Verlagerungen der Rastansammlungen.<br />

Der Heimzug beginnt im März <strong>und</strong> ist im April abgeschlossen (IFAÖ 2005a). Der Brutbestand der Reiherente in<br />

den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist gering <strong>und</strong> umfasst nur 150-200 Paare (KUBE 2005).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Mit Rastbeständen von Reiherenten als benthophage Tauchente ist in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten<br />

Off. I- Off. III nicht zu rechnen.<br />

Die küstennahen Flachwasserzonen haben Bedeutung für Reiherenten, die in den innerrügenschen Bodden rasten <strong>und</strong> die<br />

Tromper Wiek aufsuchen, wenn die Boddengewässer im Winter zufrieren (HEINICKE & NOWALD 2005). Darüber hinaus nutzen<br />

Reiherenten die Tromper Wiek möglicherweise auch zur nächtlichen Nahrungssuche, hierüber liegen jedoch keine verlässlichen<br />

Angaben vor. Das wechselhafte Auftreten von Reiherenten in der Tromper Wiek hängt vom Grad der Vereisung der<br />

Boddengewässer zum Zeitpunkt der IWZ zusammen. Es wurden in mehreren Jahren über 1.000 Individuen gezählt. Der<br />

ermittelte Maximalbestand beträgt knapp 10.000 Individuen (Eisflucht).<br />

Der Bestand der Reiherente in der Prorer Wiek schwankt nach Ergebnissen der IWZ jährlich zwischen einigen Dutzend <strong>und</strong><br />

wenigen tausend Vögeln. Innerhalb der Jahre 1994-2003 wurden in drei Jahren mehr als 1.000 Reiherenten gezählt. Vor<br />

allem bei starker Vereisung der inneren Boddengewässer (z. B. Großer <strong>und</strong> Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden) erfolgt ein Ausweichen<br />

auch an die Ostküste Rügens (HEINICKE & NOWALD 2005). Bislang nicht geklärt ist die Lage der nächtlichen Fressplätze<br />

der am Tag auf den innerrügenschen Boddengewässern ruhenden Reiherenten. Ein Wechsel an die Außenküste ist nicht<br />

auszuschließen.<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Die Reiherente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 bis 10.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Ein Maximum von 25.000 Exemplaren wurde im Januar 1996 (Eiswinter) gezählt. Auf den Zählstrecken um die Wittower<br />

Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren zwischen 1.000 bis zu 19.000 Exemplare nachgewiesen, wobei die lokale<br />

Zuordnung der großen Ansammlungen nicht mehr gegeben ist.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI):<br />

Die Reiherente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von regelhaft 450 - 4.500 Individuen im Winterhalbjahr. Allerdings<br />

wurden bei der IZW im Jahr 2000 r<strong>und</strong> 8.000 <strong>und</strong> im Jahr 1994 5.500 Exemplare auf den betreffenden Zählstrecken nachgewiesen.<br />

Die Anwesenheit größerer Bestände erstreckt sich von Oktober bis April.<br />

Zur Brutzeit zeigen u. a. das Ostseeküstengebiet um Rügen <strong>und</strong> der Strelas<strong>und</strong> die dichteste Besiedlung durch Reiherenten<br />

in M-V. Bruten erfolgen schwerpunktmäßig auf den Inseln <strong>und</strong> Halbinseln in den flachen Bodden <strong>und</strong> Buchten der Küste<br />

(EICHSTÄDT et al. 2006).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Seite 523/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Reiherente (Aythya fuligula)<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 52<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Ausschließlich für die Trassenvariante Off. VII (Wittower Fähre) ist eine Bauzeitenbeschränkung von Dezember bis April<br />

erforderlich. Für den Rastzeitraum Oktober bis Ende November wird keine Bauzeitenbeschränkung vorgesehen, da die Tiere<br />

kurzzeitig in die Umgebung ausweichen können.<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Reiherente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

52 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 524/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Reiherente (Aythya fuligula)<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen<br />

damit keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen<br />

Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />

aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 53<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 700.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen Bereichen<br />

der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt). Auf den Zählstrecken um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in<br />

einzelnen Jahren zwischen 1.000 bis zu 19.000 Exemplare nachgewiesen. Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 3.500<br />

Ind. <strong>und</strong> für Mitteleuropa bei 7.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante, außer Off. VII, betroffen sein kann,<br />

ist für diese der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Im Wirkraum der Trassenvariante Off. VIII können, wie unter 2.3 angegeben,<br />

größere Anzahlen als das 1%-Kriterium für Deutschland mit 3.500 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung<br />

vorgesehen ist, tritt der Verbotstatbestand „Störung” auch für Off. VII nicht ein. Auf den Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Reiherenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung<br />

für Off. VII daher nicht aus.<br />

53 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 525/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Reiherente (Aythya fuligula)<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvariante Off. VII wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung beschrieben,<br />

die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 54<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.13 Tafelente<br />

Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Die Tafelente besiedelt den gesamten europäischen Kontinent, das südliche Skandinavien <strong>und</strong> die britischen Inseln, punktuell<br />

die nordafrikanische Mittelmeerküste sowie Asien bis zum Baikalsee. Hauptzentren des europäischen Brutgebiets sind<br />

Belgien, die Niederlande, <strong>Teil</strong>e von Nord- <strong>und</strong> Ostfrankreich sowie Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa. Vor allem im westlichen Frankreich,<br />

in Spanien <strong>und</strong> Portugal sowie im nördlichen Afrika ist sie jedoch selten <strong>und</strong> in der Regel nur als Wintergast anzutreffen.<br />

Die Nordgrenze der europäischen Verbreitung verläuft längs des Bottnischen Meerbusens durch die Mitte Finnlands <strong>und</strong><br />

Karelien. In den letzten Jahrzehnten hat die Art ihr Verbreitungsgebiet nach Westen <strong>und</strong> Norden ausgedehnt. So wurde<br />

Südschweden erst in den 1920 <strong>und</strong> 1930er Jahren besiedelt. Seit 1954 brütet die Art auch vereinzelt auf Island. Auch die<br />

Besiedlung von <strong>Teil</strong>en Frankreichs hat erst in den letzten Jahrzehnten stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Als Habitat werden große <strong>und</strong> flache, stark bewachsene Binnengewässer von der Tafelente bevorzugt, jedoch werden auch<br />

flache Küstenzonen <strong>und</strong> Binnenmeere wie die Ostsee besiedelt. Wichtiges Merkmal von Brutarealen ist ein nicht zu schmaler<br />

Schilfgürtel um das Gewässer oder eine oder mehrere mit dichter Vegetation bestandene Insel. Brütet sie an großen<br />

Gewässern, bevorzugt die Tafelente Stillwasserbuchten, Flachwasserabschnitte <strong>und</strong> Lagunen. In Ungarn brütet sie auch an<br />

54 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 526/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />

den Natronseen. In Mittelasien ist sie Brutvogel der brackigen <strong>und</strong> salzigen Steppenseen.<br />

Ihre Nahrung sucht sich die Tafelente tauchend oder wie Schwimmenten gründelnd. Die Nahrung besteht sowohl aus <strong>Teil</strong>en<br />

von Röhricht <strong>und</strong> Wasserpflanzen als auch aus Kleintieren wie Crustaceen, Insekten aber auch Amphibien <strong>und</strong> kleinen<br />

Fischen. Eine große Rolle spielen am Boden der Gewässer lebende Muscheln <strong>und</strong> Ringelwürmer, Tubificiden sowie Chironomidenlarven.<br />

Weit seltener erbeuten die Tafelenten auch kleine Fische. Das Nahrungsspektrum ist damit sehr groß. Es<br />

dominiert gr<strong>und</strong>sätzlich der tierische Anteil. In Abhängigkeit von jahreszeitlichen <strong>und</strong> örtlichen Gegebenheiten kann jedoch<br />

auch der pflanzliche Nahrungsanteil sehr hoch sein. Die Anzahl der Tauchgänge, mit der die Nahrung aufgenommen wird,<br />

ist sehr unterschiedlich. Weibchen zeigen während der 60 bis 90 minütigen Brutpause eine sehr intensive Nahrungssuche<br />

<strong>und</strong> tauchen in dieser Zeit zwischen 200 <strong>und</strong> 300 Mal.<br />

Die Brutbestände der Tafelente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 210.000 bis 440.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Tafelente (Mitteleuropa, Schwarzes Meer, Mittelmeer) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />

1.000.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 10.000 Ind.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Tafelente brütete in Deutschland 2005 mit 3.300 - 4.400 BP (SÜDBECK et al. 2008). Der Brutbestand hat seinen Schwerpunkt<br />

in der Osthälfte Deutschlands, der westliche <strong>Teil</strong> Deutschlands ist deutlich spärlicher besiedelt (vgl. RHEINWALD 1993,<br />

Bezugsraum: um 1985). Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 80.000 bis 100.000 angegeben <strong>und</strong><br />

verteilt sich nach Januarzählungen auf die Küstengewässer <strong>und</strong> größeren Gewässern des Binnenlandes (vgl. DDA 2009).<br />

Das 1%-Kriterium liegt bei 800 Ind.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Laut EICHSTÄDT et al. (2003, 2006) betrug der Brutbestand der Tafelente in M-V 600 bis 700 BP. Höhenrücken <strong>und</strong> Seenplatte<br />

sowie das Rückland der Seenplatte sind nahezu gleichmäßig besiedelt, während das Nordöstlich Flachland, das Südwestliche<br />

Vorland der Seenplatte <strong>und</strong> das Elbtal mit wenigen Ausnahmen keine Brutnachweise der Tafelente aufweisen. Sehr<br />

unterschiedlich ist die Verbreitung im Ostseeküstengebiet. Einen Verbreitungsschwerpunkt bildet die Insel Usedom mit Peenestrom<br />

<strong>und</strong> Achterwasser (EICHSTÄDT et al. 2006).<br />

Die Tafelente ist neben Reiher- <strong>und</strong> Bergente die dritthäufigste Tauchentenart in Mecklenburg-Vorpommern. Ebenso wie bei<br />

der Reiherente treten größere Rastansammlungen sowohl im Binnenland als auch an der Küste auf. Aufgr<strong>und</strong> der Datenlage<br />

sind gegenwärtig nur Angaben über den Mittwinterbestand in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Herausragend sind die<br />

hohen Rastbestände im Bereich des Großen Jasm<strong>und</strong>er Boddens/Tetzitzer Sees (MFLUV 2006). Der Rastbestand in M-V<br />

wird auf 15.000-20.000 Individuen geschätzt (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Mit Rastbeständen von Tafelenten als bentophage Tauchente ist in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I-<br />

Off. III nicht zu rechnen.<br />

Bei starker Vereisung der Boddengewässer weicht die Tafelente im Gegensatz zur Reiherente nicht in Bereiche der Außenküste<br />

aus, sondern vollzieht offenbar Winterflucht (HEINICKE & NOWALD 2005). Demnach sind keine Ausweichbewegungen<br />

von den Kernrastgebieten der innerrügenschen Bodden an in die Tromper oder Prorer Wiek zu erwarten.<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Die Tafelente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von regelhaft 150 - 700 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Ein Maximum von 5.500 Exemplaren wurde wie bei vielen anderen Arten im Januar 1996 gezählt. Die Vorkommen<br />

Seite 527/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />

der Tafelente sind zahlenmäßig nahezu gleich über den Wieker, Breetzer <strong>und</strong> Breeger Bodden verteilt. Im Bereich der Wittower<br />

Fähre wurden im Mittwinter in einzelnen Jahren bis zu 200 Exemplare nachgewiesen.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />

Die Tafelente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 - 1.000 Individuen. Dabei wurden die größten Vorkommen vor<br />

allem im September/Oktober nachgewiesen. In geringerem Umfang ist die Tafelente in dem Monaten November bis März<br />

anwesend. Im Untersuchungsgebiet traten die höchsten Bestände mit 500-1.000 Vögeln von Dezember bis März auf.<br />

Die Tafelente ist Brutvogel auf Rügen <strong>und</strong> entlang des Strelas<strong>und</strong>s. Die den Trassenvarianten Off. IV-VI nächstgelegenen<br />

Brutplätze liegen im Bereich Ummanz (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994-1998). Ob es sich dabei um Brutplätze an<br />

Kleingewässern in Küstennähe oder um Bruten direkt an der Küste handelt ist aufgr<strong>und</strong> der Datendarstellung nicht zu entnehmen.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 55<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Nur für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI ist eine Bauzeitenbeschränkung in der Hauptrastzeit (Dezember bis<br />

März) erforderlich.<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

55 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 528/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Tafelente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen<br />

damit keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen<br />

Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />

aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 56<br />

56 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 529/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.000.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen Bereichen<br />

der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt). Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 800 Ind. <strong>und</strong> für Mitteleuropa<br />

bei 10.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante, außer den Strelas<strong>und</strong>varianten (Off. IV-VI im worst-case-<br />

Szenario, da keine exakten räumlichen Bezüge zu den Vorkommen vorliegen, werden die vorn unter 2.3 angegebenen<br />

höchsten Bestände mit 500-1.000 Vögeln von Dezember bis März für alle Strelas<strong>und</strong>varianten gleichermaßen angenommen)<br />

betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für alle Varianten außer Off. IV bis VI nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Tafelenten wirkt sich die Störung für diese Varianten<br />

daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein. Im Wirkraum der<br />

Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI können, wie unter 2.3 angegeben, größere Anzahlen als das 1%-Kriterium für<br />

Deutschland mit 800 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt der Verbotstatbestand<br />

„Störung” auch für die Strelas<strong>und</strong>varianten nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden<br />

oder rastenden Reiherenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für die Strelas<strong>und</strong>varianten<br />

daher nicht aus.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung<br />

beschrieben, die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 57<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.14 Pfeifente<br />

Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

57 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 530/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Pfeifenten halten sich in offenen Feuchtgebieten, Ästuaren <strong>und</strong> vegetationsreichen See, Altwässern <strong>und</strong> Poldern auf. Wichtige<br />

Habitatkomponenten sind flache Gewässer <strong>und</strong> kurzrasige Vegetation (Nahrungshabitate) in Kombination mit höherer<br />

Grasvegetation (Bruthabitate). Im Winter tritt sie besonders an den Küsten auf, wo sie große Schwärme bilden kann. Im<br />

März/April <strong>und</strong> Oktober zieht sie häufig durch das Binnenland. Die Pfeifente benötigt auf dem Zug an der Küste vor allem<br />

flache Bodden <strong>und</strong> Buchten (Überflutungsflächen, vernässte Poldergebiete, Flachseen, Fischteiche).<br />

Pfeifenten sind Kurzstreckenzieher. Der Heimzug verläuft von Februar bis Anfang Mai, der Hauptdurchzug findet von Ende<br />

Februar bis Mitte März statt. Der Wegzug liegt überwiegend im August.<br />

Pfeifenten sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv. Die Nahrung ist in erster Linie vegetarisch <strong>und</strong> besteht aus Blätter, Triebe, Knospen,<br />

Samen <strong>und</strong> Knollen von Gräsern, Sumpf- <strong>und</strong> Wasserpflanzen, im Winterquartier an der Küste vor allem aus Seegräsern<br />

sowie die Grünalgen. Tierische Nahrung spielt im Großen <strong>und</strong> Ganzen eine untergeordnete Rolle, kann aber gelegentlich<br />

dominieren. Zur Nahrungssuche sucht sie in großen Trupps gerne Wiesen <strong>und</strong> Felder auf.<br />

Die Brutbestände der Pfeifente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 300.000 bis<br />

360.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Pfeifente [NW-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.500.000 Ind. Das 1%-<br />

Kriterium liegt bei 15.000 Ind.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Pfeifente ist ganzjährig in Deutschland anwesend. Als Brutvogel kommt sie nur extrem selten im Küstenbereich vor (20<br />

BP 2005, SÜDBECK et al. 2008). Die Rastbestände in Deutschland belaufen sich auf ca. 180.00 bis 200.000 Individuen (BUR-<br />

DORF et al. 1997) <strong>und</strong> verteilen sich nach Januarzählungen auf die Küstengewässer <strong>und</strong> größeren Gewässern des Binnenlandes<br />

(vgl. DDA 2009). Das 1%-Kriterium liegt bei 2.000 Ind.<br />

M-V<br />

Die Pfeifente muss heute für M-V als ehemaliger Brutvogel eingestuft werden (EICHSTÄDT et al. 2006). Zu große Rastansammlungen<br />

kommt es v. a. während des Wegzuges von August bis November, wobei sich die größten Rastkonzentrationen<br />

ausschließlich auf den Boddengewässern der Küste befinden. In Abhängigkeit von der Witterung können mehrere tausend<br />

Pfeifenten in den Küstengewässern überwintern. Der Frühjahrszug ist schwächer ausgeprägt als der der Wegzug. Große<br />

Ansammlungen zu dieser Zeit an den Küsten befinden sich nur im Bereich des Greifswalder Boddens. Daneben gibt es<br />

größere Frühjahrsansammlungen in binnenländischen Rastgebieten, die aber keine internationale Bedeutung besitzen. Über<br />

Mauservorkommen sind kaum Informationen bekannt. Ein Mauservorkommen befindet sich auf den Karrendorfer Wiesen mit<br />

Beständen bis 640 Individuen (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Mit Rastbeständen von Pfeifenten als gründelnde Entenart ist in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I-<br />

Off. III nicht zu rechnen.<br />

Bei der IWZ werden Pfeifenten in der Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek nicht alljährlich <strong>und</strong> nur in sehr geringen Individuenzahlen<br />

bis maximal 100 Individuen angetroffen (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004,<br />

HEINICKE 2005, HEINICKE 2006, KAFFKE & ERDMANN 2008).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Von der Pfeifente liegt nur eine relevante Bestandsangabe in der Nordrügenschen Boddenkette vor. Im Januar 2006 wurden<br />

dort bis zu 800 Individuen festgestellt. Auf den an die Wittower Fähre angrenzenden Zählstrecken erreichte der Bestand 300<br />

Seite 531/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />

Exemplare. Die regelmäßigen Vorkommen mit hohen Individuenzahlen betreffen die Westrügenschen Boddengewässer bis<br />

zum Rassower Strom. Im Bereich der Wittower Fähre werden dagegen i. d. R. wenige Vögel festgestellt.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI):<br />

Die Pfeifente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 1.500 Individuen im Winterhalbjahr (I.L.N. 2009). Wesentlich<br />

höhere Bestandsangaben führt UMWELTPLAN (2005) auf. Danach treten regelhaft 1.000-3.000 auf. Maximal wurden im Oktober<br />

1996 r<strong>und</strong> 5.500 Exemplare nachgewiesen. Phänologisch wurden die meisten Individuen in den Monaten September<br />

<strong>und</strong> Oktober im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Im Mittwinter sind die Bestände dagegen gering.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 58<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Nur für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI ist eine Bauzeitenbeschränkung für Zeiträume innerhalb der Rastzeiten<br />

von Dezember bis April erforderlich. Die vorn angegebenen Rastmonate September <strong>und</strong> Otober werden nicht in die<br />

Bauzeitenbeschränkung übernommen, da in diesem Zeitraum in den Strelas<strong>und</strong>trassenvarianten noch mit einem hohen<br />

Touristenaufkommen gerechnet wird. sodass Weiterhin wird bei Bautätigkeiten in diesen Zeiträumen ein Ausweichen möglicherweise<br />

in den Kabeltrassenkorridoren rastender Pfeifenten angenommen.<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

58 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 532/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Pfeifente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen in nicht in M-V <strong>und</strong> werden damit von den Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen,<br />

der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen damit keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Pfeifenten in küstenfernen<br />

Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus<br />

der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 59<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen wer-<br />

59 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 533/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />

den. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.500.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Pfeifenten in küstenfernen Bereichen<br />

der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt). Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 2.000 Ind. <strong>und</strong> für NW-Europa<br />

(w) bei 15.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante, außer den Strelas<strong>und</strong>varianten (Off. IV-VI im worstcase-Szenario,<br />

da keine exakten räumlichen Bezüge zu den Vorkommen vorliegen, werden die vorn unter 2.3 angegebenen<br />

höchsten Bestände von bis zu 5.500 Vögeln für alle Strelas<strong>und</strong>varianten gleichermaßen angenommen) betroffen sein kann,<br />

ist der „Schädigungstatbestand“ für alle Varianten außer Off. IV bis VI nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population der überwinternden oder rastenden Pfeifenten wirkt sich die Störung für diese Varianten daher nicht aus. Der<br />

Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein. Im Wirkraum der Trassenvarianten im<br />

Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI können, wie unter 2.3 angegeben, größere Anzahlen als das 1%-Kriterium für Deutschland mit<br />

2.000 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt der Verbotstatbestand „Störung”<br />

auch für die Strelas<strong>und</strong>varianten nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />

Reiherenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für die Strelas<strong>und</strong>varianten daher nicht<br />

aus.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung<br />

beschrieben, die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 60<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.15 Gänsesäger<br />

Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. 2 U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

60 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 534/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Der Gänsesäger besiedelt ein breites Spektrum von Gewässertypen. Im Ostseeraum handelt es sich um größere Seen,<br />

Weiher, Flüsse, größere Bäche <strong>und</strong> mit Bäumen bestandenen Steilküsten. Die Aufzucht der Kücken erfolgt häufig in flachen<br />

Küstengewässern mit Sandbänken, im Wasser liegenden Steinen oder Salzwiesen. Voraussetzung für eine Ansiedlung sind<br />

geeignete Höhlen in Altbaumbeständen in Gewässernähe <strong>und</strong> zum Nahrungserwerb fischreiche Gewässer mit klarem Wasser<br />

über vegetationsarmen Gr<strong>und</strong>. Bevorzugte Brutbäume sind Eichen, Rotbuchen (Schwarzspechthöhlen), Kopfweiden <strong>und</strong><br />

Pappeln. Die Nistbäume können zum <strong>Teil</strong> über 1 km vom Wasser entfernt sein. Als Nistplatz werden auch Höhlen <strong>und</strong> Nischen<br />

in steilen Felsen, Böschungen, Mauerwerk oder unter Stubben genutzt. Gänsesäger nehmen ebenso künstliche Nisthilfen<br />

an.<br />

Als Kurzstreckenzieher überwintert der Gänsesäger in Mitteleuropa besonders an großen Flüssen <strong>und</strong> auf den inneren<br />

Küstengewässern der Ostsee. Die Ankunft im Brutgebiet liegt zwischen Anfang März <strong>und</strong> Anfang April. In diesen Zeitraum<br />

fällt auch die Hauptdurchzugszeit. Die Hauptlegezeit beginnt Anfang April. Die Jungen sind ab Ende Juni flügge. Gänsesägerfamilien<br />

haben einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> können schon in den ersten Lebenstagen der Jungen während eines<br />

Tages 2-5 km weit schwimmen.<br />

Gänsesäger sind überwiegend tagaktiv. Der Nahrungserwerb findet besonders frühmorgens <strong>und</strong> abends statt. Als Nahrung<br />

dienen kleine Fische, die tauchend erbeutet werden.<br />

Die Brutbestände des Gänsesägers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 47.000 bis<br />

74.000 BP.<br />

Die Rastbestände des Gänsesägers [NW-, M-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 266.000 Ind. Das<br />

1%-Kriterium liegt bei 2.700 Individuen.<br />

Über die Empfindlichkeit des Gänsesägers gegenüber Schiffen finden sich keine Angaben. Für den nahen Verwandten<br />

Mittelsäger ist bekannt, dass er eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen besitzt <strong>und</strong> in der Regel vor fahrenden<br />

Schiffen auffliegen (GARTHE et. al. 2004 in: MENDEL et al. 2008).<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Brutbestände des Gänsesägers in Deutschland umfassen laut SÜDBECK et al. (2008) für das Jahr 2005 590 bis 700 BP.<br />

Ein Verbreitungsschwerpunkt des Gänsesägers liegt an der Ostseeküste <strong>und</strong> dem sich daran anschließenden Hinterland,<br />

vor allem in Schleswig-Holstein. Weitere Vorkommen befinden sich im südlichen Bayern <strong>und</strong> entlang der Oder in Brandenburg.<br />

Die übrigen Landesteile sind nahezu unbesiedelt. Nach BURDORF et al. (1997) liegen die Rastbestände bei 20.000 bis<br />

25.000 Individuen <strong>und</strong> konzentriert sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern<br />

<strong>und</strong> Seen in gesamt Deutschland. Das 1% Kriterium liegt bei 250 Ind.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Als Brutvogel hat der Gänsesäger zwei Verbreitungsschwerpunkte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Insel Rügen <strong>und</strong> die<br />

Wismarbucht mit dem westlich anschließenden Küstenstreifen sowie den Vorkommen bis zum Schaalsee. Vereinzelt kommt<br />

es zu Binnenlandbruten, wie z. B. an der Müritz. Eine Bestandschätzung nach EICHSTÄDT et al. (2006) geht von 55-65 Brutpaaren<br />

aus (Bezugsraum 1994-1998).<br />

Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 15.000-25.000 Ind. (IFAÖ 2005). Das Hauptwinterquartier des Gänsesägers<br />

ist das Oderhaff (MIZERA et al. 1994). Dort überwintern in milden Wintern 20.000-30.000 Ind. Vereist das Oderhaff,<br />

weichen die Vögel in andere Boddengewässer aus. Ansammlungen von bis zu 5.000 Ind. werden dann mitunter im Strelas<strong>und</strong><br />

oder den nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden registriert (MÜLLER 1994-2004). Frieren auch die Boddengewässer zu,<br />

kommt es vorübergehend auch in der westlichen Pommerschen Bucht zu größeren lokalen Konzentrationen im Küstenbereich.<br />

Der Wegzug der Gänsesäger erfolgt im Zeitraum Oktober bis Dezember. Der Heimzug findet von Februar bis April<br />

Seite 535/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />

statt (LAUSTEN & LYNGS 2004). Der Zuzug skandinavischer Vögel erfolgt überwiegend östlich von Rügen (IfAÖ eigene Beob.).<br />

Die Mittwinterbestände fluktuieren in Abhängigkeit von der Strenge des Winters. In Eiswintern weichen die Vögel nach Westen<br />

aus (SUDFELDT et al. 2003).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Gänsesäger treten als Rastvögel nach Zählungen durch SONNTAG et al. (2006) nicht in den küstenfernen Gebieten des südlichen<br />

Arkonabeckens auf. Für die Oderbank wurden geringe Winterbestände mit Dichten von 0,001-1 Ind./km² ermittelt (Bezugsraum:<br />

2000-2005). Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht<br />

in den Jahren 2007-2009 traten Gänsesäger nur in geringer Anzahl in Einzelindividuen oder kleinen Trupps auf. Ganz überwiegend<br />

handelte es sich um fliegende Vögel (IfAÖ unveröffentl.).<br />

SONNTAG et al. (2006) gibt für den Küstenbereich der Tromper Wiek geringe Wintervorkommen des Gänsesägers mit Dichten<br />

von 0.001-1 Ind./km² an. Bei der IWZ werden Gänsesäger in der Tromper Wiek regelmäßig, jedoch in geringer Zahl,<br />

beobachtet. Die ermittelten Maximalzahlen belaufen sich auf unter 70 Individuen.<br />

Gänsesäger halten sich vor allem in den Monaten November bis Februar in großen Rastgemeinschaften in den Bodden<br />

Vorpommerns auf. Bei der IWZ werden auf dem Zählabschnitt Prora bis Saßnitz im Mittel r<strong>und</strong> 20 Gänsesäger beobachtet.<br />

Im Jahr 2003 kam es zu einer Ansammlung von 2.500 Vögeln, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Vereisung vieler<br />

Boddengewässer zu diesem Zeitpunkt zurückzuführen war. Die Gänsesäger weichen dann von den Hauptrastplätzen (z. B.<br />

dem Großen <strong>und</strong> Kleinen Jasm<strong>und</strong>er Bodden) in eisfreie Gebiete der Außenküste aus. Als Aufenthaltsgebiete dienen in<br />

diesen Fällen geschützte, ufernahe Bereiche. Zu einem gleichen Ereignis kam es im Februar 1994, als sich 4.000 Gänsesäger<br />

in der Prorer Wiek versammelten (MÜLLER 1997).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Der Gänsesäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 100 - 900 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Im Untersuchungsbereich wurden im Mittwinter meist wenige Dutzend bis wenige H<strong>und</strong>ert, in einzelnen Jahren bis zu 800<br />

Individuen gezählt. Größere Vorkommen betreffen meist den Wieker <strong>und</strong> den Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />

Der Gänsesäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 - 2500 Individuen im Winterhalbjahr. Eine größere Ansammlung<br />

mit 8.000 Individuen wurde einmal im Dezember festgestellt. Im Untersuchungsgebiet selbst wurden bei der IWZ<br />

in einigen Wintern 150 - 800 Individuen gezählt.<br />

Neben der Wismarbucht besitzt der Gänsesäger einen Schwerpunkt seiner Brutverbreitung auf Ostrügen. Im Bereich der<br />

Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek kommt es zur Brut einzelner Paare (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994-1998).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 536/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 61<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Gänsesäger in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer<br />

Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete <strong>und</strong> Mauserplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Gänsesägern in küstenfernen<br />

Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der<br />

61 hier nicht relevant<br />

Seite 537/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />

Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 62<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 266.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Gänsesägern in küstenfernen Bereichen<br />

der Trassenvarianten Off. I - Off. III). Das 1%-Kriterium für den Gänsesäger liegt bei 2.700 Individuen. Da aus allen<br />

Kabeltrassenvarianten extreme Rastereignisse mit hohen Anzahlen bekannt sind <strong>und</strong> die dort ermittelten Zahlen meist nur<br />

Zählabschnitten zugeordnet werden können, wird hier als worst-case-Anahme ein Vorkommen größerer Anzahlen als die<br />

2.700 Individuen des 1%-Kriteriums bewertet. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt der<br />

Verbotstatbestand „Störung” für alle Varianten nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population des Gänsesägers<br />

wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für alle Varianten daher nicht aus. Die Art reagiert zudem<br />

als Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher in Bereiche außerhalb der Störwirkungen<br />

des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die alle Trassenvarianten (für Off. I bis III jedoch nicht für das Arkonabecken)<br />

wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung beschrieben, die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 63<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

62 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

63 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 538/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />

ja<br />

V.2.16 Mittelsäger<br />

Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Mittelsäger nutzen Brutbiotope entlang verschiedenster Gewässertypen. Hierzu zählen Küsten, Flussmündungen, Fließgewässer<br />

<strong>und</strong> Binnengewässer. Außerhalb der Brutzeit bevorzugen sie marine Flachwasserzonen, auf der Ostsee z. B. große,<br />

möglichst brandungs- <strong>und</strong> windgeschützte Förden oder Bodden. Über den tieferen Bereichen der Ostsee oder auch auf den<br />

küstenfernen Flachgründen gibt es keine nennenswerten Bestände.<br />

Mittelsäger sind sowohl Zugvögel, <strong>Teil</strong>zieher als auch Standvögel. Der Wegzug in die Winterquartiere beginnt schon ab<br />

September. An der Ostsee erfolgt der Hauptdurchzug im Oktober <strong>und</strong> November. Der Heimzug in die Brutgebiete beginnt im<br />

Februar.<br />

Mittelsäger sind hauptsächlich tagaktiv. Sie jagen ihre Beute tauchend, häufig in Gruppen. Die Nahrung besteht überwiegend<br />

aus verschiedenen kleinen Fischenarten. Polychaeten <strong>und</strong> Crustaceen werden in kleinen Anteilen gefressen.<br />

Die Brutbestände des Mittelsägers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 73.000 bis<br />

120.000 BP.<br />

Die Rastbestände des Mittelsägers [NW-, M-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 170.000 Ind. Das<br />

1%-Kriterium liegt bei 1.700 Ind.<br />

Mittelsäger besitzen eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen. In der Regel fliegen die Vögel vor fahrenden Schiffen<br />

auf. Diese hohe Empfindlichkeit gegenüber Schiffsverkehr kann zu einer Meidung häufig befahrener Strecken führen.<br />

Auch in weniger befahrenen Gebieten kann Schiffsverkehr zu einer Verkleinerung oder Zerschneidung des Lebensraumes<br />

der Mittelsäger führen.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Mittelsäger ist in Deutschland seltener Brutvogel bzw. Sommervogel <strong>und</strong> regelmäßiger Wintergast. Der Brutbestand der<br />

Art in Deutschland beträgt 391-430 Paare (Bezugsraum 2005) (SÜDBECK et al. 2008) (Bestand in Schleswig-Holstein ca. 200<br />

Paare <strong>und</strong> Mecklenburg ca. 250 Paare). Die Vorkommen der Mittelsäger beschränken sich im ganzen Jahresverlauf fast<br />

ausschließlich auf die Ostseeküste. Besonders in den Wintermonaten liegt der Schwerpunkt der Verbreitung im <strong>Raum</strong> Rügen<br />

<strong>und</strong> Greifswalder Bodden. Neben der Ostsee gibt es nur geringe Bestände im Binnenland (80 Individuen) <strong>und</strong> auf der<br />

Nordsee (60 Individuen). Der Mittwinter-Rastbestand in Deutschland wird auf 10.600 Individuen geschätzt.<br />

In der Nordsee werden Mittelsäger nur selten als Rastvögel angetroffen. Regelmäßige Nachweise gibt es vor allem aus dem<br />

Küstengebiet der nordfriesischen Inseln (MENDEL et al. 2008).<br />

Mittelsäger überwintern im Bereich der deutschen Ostsee überwiegend auf den inneren Küstengewässern, mit Schwerpunkt<br />

Seite 539/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

Greifswalder Bodden sowie den nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden. Die äußeren Küstengewässer Mecklenburg-<br />

Vorpommerns sind in milden Wintern von geringer Bedeutung. Bei Vereisung der inneren Boddengewässer werden äußere<br />

Küstengewässer aufgesucht. Schwerpunkträume sind dann der Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ (z. B.<br />

Nordteil Insel Hiddensee), sowie die westliche Pommersche Bucht nördlich der Insel Usedom. In diesem Gebieten können<br />

im Dezember/Januar mitunter >1% der biogeographischen Population angetroffen werden (DURINCK et al. 1994, SCHIR-<br />

MEISTER pers. Mitt.). GARTHE et al. (2003) schätzen, dass sich unter diesen Bedingungen bis zu 5.500 Ind. in den äußeren<br />

Küstengewässern aufhalten.<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern wird auf 5.000-10.000 Ind. geschätzt (IFAÖ 2005a).<br />

Mittelsäger überwintern überwiegend in den inneren Küstengewässern, mit Schwerpunkt im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> in den<br />

nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden. Die äußeren Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind in milden Wintern von<br />

geringer Bedeutung. Kleinere Rastvorkommen (jeweils < 500 Ind.) existieren dann in der äußeren Wismar-Bucht, im Nationalpark<br />

„Vorpommersche Boddenlandschaft“, im Bereich der Boddenrandschwelle <strong>und</strong> nördlich der Insel Usedom.<br />

Bei Eisbedeckung in den Boddengewässern weichen die Mittelsäger vorübergehend in die äußeren Küstengewässer aus.<br />

Schwerpunkträume sind dann der Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ (z. B. Nordteil Insel Hiddensee), sowie<br />

die westliche Pommersche Bucht nördlich der Insel Usedom. In diesem Gebieten können im Dezember/Januar mitunter >1%<br />

der biogeographischen Population angetroffen werden (DURINCK et al. 1994, SCHIRMEISTER pers. Mitt.). GARTHE et al. (2003)<br />

schätzen, dass sich unter diesen Bedingungen bis zu 5.500 Ind. in den äußeren Küstengewässern aufhalten.<br />

Mittelsäger ziehen im September-November in die Winterquartiere in der westlichen Ostsee (GARTHE et al. 2003). Der Heimzug<br />

erfolgt in den Monaten Februar bis April. Die Mittwinterbestände entlang der Küsten sind eine Funktion der Eisverhältnisse.<br />

Bei Kälteflucht weichen die Tiere nach England <strong>und</strong> in die Niederlande aus (SUDFELDT et al. 2003). Seit Ende der<br />

1980er Jahre ist der Bestand stabil (SUDFELDT et al. 2003).<br />

Der Brutbestand des Mittelsägers in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist gering <strong>und</strong> umfasst nur 110-120<br />

Paare (KUBE 2005). EICHSTÄDT et al. (2006) rechnet mit 160-180 Paaren (Bezugsraum: 1994-1998).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Mittelsäger traten als Rastvögel bei Zählungen durch SONNTAG et al. (2006) nicht in den küstenfernen Gebieten des südlichen<br />

Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht auf (Bezugsraum: 2000-2005). Bei acht Flugzeugzählungen im<br />

Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-2009 traten Mittelsäger nur in geringer<br />

Anzahl in Einzelindividuen oder kleinen Trupps auf. Ganz überwiegend handelte es sich um fliegende Vögel (IfAÖ unveröffentl.).<br />

Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 110 Mittelsäger,<br />

verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />

Mittelsägerbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />

Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />

10 50 10 10 30 110<br />

Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />

Auch nach Ergebnissen der IWZ nutzen Mittelsäger die Tromper Wiek jedes Winterhalbjahr regelmäßig mit über 100 Individuen.<br />

Der Maximalbestand beläuft sich auf über 600 Individuen. SONNTAG et al. (2006) ermittelte für die nördliche Tromper<br />

Wiek Winterbestände von 2,51- >5 Ind./km². Bei aktuellen Erfassungen 2008/2009 wurden Mittelsäger im höheren Ab<strong>und</strong>anzen<br />

an der Nordostküste Rügens in der Tromper <strong>und</strong> der Prorer Wiek festgestellt (MARKONES & GARTHE 2009).<br />

Als Art, die außerhalb der Brutzeit marine Flachwasserzonen der Ostsee <strong>und</strong> große Förden oder Bodden bevorzugt, treten<br />

Mittelsäger bei der alljährlichen IWZ in der Prorer Wiek auf. Allerdings bleiben die Bestandszahlen mit durchschnittlich 29<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 540/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

Vögeln gering. Maximal wurden 104 Mittelsäger auf dem r<strong>und</strong> 10 km langen Zahlabschnitt dokumentiert. Mittelsäger wurden<br />

von SONNTAG et al. (2006) im Frühjahr in der Prorer Wiek mit Dichten mit maximal 2.51-5 Ind./km² festgestellt (Bezugsraum:<br />

200-2005).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Der Mittelsäger erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen bis zu 50 - 450 Individuen.<br />

Bei der IWZ werden meist nur geringe Bestände angetroffen, wobei ein deutlicher Gradient von West nach Ost festzustellen<br />

ist. In einzelnen Jahren wurden vor allem westlich der Wittower Fähre bis zu 150 Exemplare des Mittelsägers dokumentiert.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. V, V, VI):<br />

Der Mittelsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 - 450 Individuen. Maximal wurden im Januar 2002 r<strong>und</strong> 1.300<br />

Exemplare der Art nachgewiesen. Diese Ansammlung betraf aber nicht den Vorhabensbereich. In den Kabeltrassen <strong>und</strong><br />

dem 2-km-Wirkraum selbst wurden im Mittwinter regelmäßig 50 - 200 Exemplare gezählt.<br />

Ähnlich dem Gänsesäger, besitzt der Mittelsäger neben der Wismarbucht einen Schwerpunkt seiner Brutverbreitung auf<br />

Rügen <strong>und</strong> entlang des Strelas<strong>und</strong>. Im Bereich der Tromper Wiek wurde ein Brutvorkommen nachgewiesen. Auch im Bereich<br />

des zentralen Strelas<strong>und</strong> sind zwei Mittelsägerbruten verzeichnet (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994- 1998).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 64<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

64 hier nicht relevant<br />

Seite 541/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Mittelsäger in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer<br />

Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />

Nachweise auf den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer in den küstenfernen Abschnitten der Varianten Off. I bis III), sie werden<br />

aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />

des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />

aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 542/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

<strong>und</strong> Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 65<br />

Mittelsäger besitzen eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen. In der Regel fliegen die Vögel vor fahrenden Schiffen<br />

auf. Diese hohe Empfindlichkeit gegenüber Schiffsverkehr kann zu einer Meidung häufig befahrener Strecken führen.<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 170.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Nachweise auf den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer in den küstenfernen Abschnitten der Varianten Off. I bis III). Das<br />

1%-Kriterium liegt für NW-, M-Europa (w) bei 1.700 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann<br />

(z. B. in den Kabeltrassen <strong>und</strong> dem 2-km-Wirkraum selbst wurden im Mittwinter im Strelas<strong>und</strong> regelmäßig 50 - 200 Exemplare<br />

gezählt, Off. VII 150 Ex.), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />

Die Art reagiert als Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher in Bereiche außerhalb<br />

der Störwirkungen des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen. Auf den<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Mittelsäger wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />

„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 66<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.17 Zwergsäger<br />

Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

65 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

66 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Seite 543/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Das Brutgebiet des Zwergsägers ist transpaläarktisch <strong>und</strong>, abgesehen von disjunktem Vorkommenin der Steppenzone, auf<br />

den borealen Nadelwaldgürtel beschränkt. Als Höhlenbrüter ist er auf bewaldete Gebiete beschränkt <strong>und</strong> hier an nahrungsreiche<br />

Seichtgewässer (Seen, überflutete Wälder, Altwasser <strong>und</strong> langsam fließende Flüsse in offener Landschaft) geb<strong>und</strong>en.<br />

Er hält sich auch auf dem Zug <strong>und</strong> im Winterquartier vor allem an seichte Binnen- <strong>und</strong> stark ausgesüßte Küstengewässer<br />

(Bodden, größere Meeresbuchten, Mündungsgebiete) <strong>und</strong> zeigt sich nur vorübergehend auf offener See. Über den tieferen<br />

Bereichen der Ostsee oder auch auf deren küstenfernen Flachgründen gibt es keine nennenswerten Bestände.<br />

Zwergsäger sind Zugvögel. In der niederländisch-norddeutschen Tiefebene erscheinen die ersten Zwergsäger<br />

im Oktober (ganz ausnahmsweise September), der Haupteinzug beginnt aber erst (Ende November) Dezember. Weibchen<br />

<strong>und</strong> Jungvögel ziehen wie bei anderen Tauchenten weiter als ad. Männchen. Der Heimzug der Wintergäste beginnt im Alpenvorland<br />

<strong>und</strong> an der Küste bereits in der 2. Hälfte Februar <strong>und</strong> wird im ganzen mitteleuropäischen Überwinterungsgebiet<br />

ab Anfang März auffällig. Ende März sind die meisten Wintergewässer geräumt; Nachzügler sind aber überall im April, selten<br />

sogar noch im Mai zu beobachten.<br />

Zwergsäger sind hauptsächlich tagaktiv. Ihre Nahrung besteht im Winter <strong>und</strong> Vorfrühling vor allem aus Fischen, die tauchend<br />

erbeutet werden.<br />

Die Brutbestände des Zwergsägers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 5.300 bis<br />

8.400 BP.<br />

Die Rastbestände des Zwergsägers [NW-, M-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 40.000 Ind. Das<br />

1%-Kriterium liegt bei 400 Ind.<br />

Über Empfindlichkeiten des Zwergsägers gegenüber Schiffen liegen keine Einschätzungen vor. Für die nah verwandten<br />

Arten Mittel- <strong>und</strong> Gänsesäger ist bekannt, dass sie in der Regel vor fahrenden Schiffen auffliegen.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Zwergsäger ist in Deutschland kein Brutvogel, jedoch ein regelmäßiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast. Die Vorkommen<br />

des Zwergsägers im Winter konzentrieren sich entlang der Ostseeküste <strong>und</strong> der Flusstälern der Norddeutschen Tiefebene.<br />

In Mittel- <strong>und</strong> Süddeutschland <strong>und</strong> an der Nordseeküste tritt er nur lokal <strong>und</strong> in kleinen Konzentrationen auf (vgl. DDA 2009,<br />

Bezugsraum: 2000-2007). Nach BURDORF et al. (1997) liegt der deutsche Rastbestand bei 5.000-7.000 Ind., <strong>und</strong> das 1%<br />

Kriterium für Deutschland bei 100 Ind.<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Als regelmäßiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast hält sich der Zwergsäger mit großen Rastbeständen ausschließlich im Winterhalbjahr,<br />

v. a. in den Monaten November bis Februar in M-V auf. Der überwiegende <strong>Teil</strong> der Vögel überwintert in den Boddengewässern<br />

Vorpommerns, im Binnenland treten größere Ansammlungen nur an einigen Seen auf. Die Größe des Winterbestandes<br />

sowie deren jährliche räumliche Verteilung sind stark von der Strenge des Winters <strong>und</strong> der Vereisung der<br />

Rastgewässer abhängig <strong>und</strong> unterliegen starken zeitlichen <strong>und</strong> räumlichen Schwankungen. Bei starker Vereisung der Boddengewässer<br />

finden sich große Ansammlungen Zwergsäger konzentriert auf Eislöcher <strong>und</strong> offen gehaltenen Fahrrinnen<br />

(HEINICKE & NOWALD 2005). Es werden auch gelegentliche Beobachtung von Zwergsägern im Sommer gemeldet<br />

(www.oamv.de). Es handelt sich dabei jedoch meist nur um Einzelindividuen.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Rastbestände von Zwergsäger im Offshorebereich existieren nicht.<br />

Bei der Internationalen Wasservogelzählung (eine Zählung jährlich Mitte Januar) wurden in der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek<br />

nicht jedes Jahr Zwergsäger nachgewiesen [Bezugsraum: 1995-1996 (GARTHE et al. 2003), 2002-2006 / 2008]. In Jahren mit<br />

Zwergsägernachweisen belaufen sich deren Zahlen auf wenige Individuen. Vermutlich handelt es sich um Säger, die die<br />

Außenküste aufgr<strong>und</strong> der Vereisung der rügenschen Boddengewässer <strong>und</strong> Seen aufsuchen. Dabei kann es auch zur kurzzeitigen<br />

Rast weniger Individuen im küstennahen Bereich der Trassenvarianten Off. I-Off. III kommen.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 544/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />

Der Zwergsäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 20 - 800 Individuen im Winterhalbjahr. Ein<br />

Maximum von 1.250 Individuen liegt für den Mittwinter vor. In den Boddengewässern um die Wittower Fähre wurden bei der<br />

IWZ meist 10-30 Individuen gezählt, in einzelnen Jahren wurden aber auch 50-300 Individuen nachgewiesen.<br />

Der Zwergsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 250 - 2.200 Individuen. Die Rastzeit der Art erstreckt sich von<br />

Oktober bis April. Im Untersuchungsgebiet wurden bei der IWZ im Mittwinter regelmäßig zwischen 150 - 550 Exemplare<br />

nachgewiesen.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 67<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

67 hier nicht relevant<br />

Seite 545/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />

ja nein<br />

Da der Zwergsäger in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstgelegenen Brutplätze (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer Entfernung vom Vorhaben<br />

befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />

den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />

hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Wirkraum im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI). Ruhestätten werden<br />

aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />

des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />

aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 68<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 40.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />

hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI). Das 1%-Kriterium<br />

liegt für NW-, M-Europa (w) bei 400 Ind. Die vorn angegebenen 250 - 2.200 rastenden Individuen im Strelas<strong>und</strong> konzentrieren<br />

sich besonders in küstennahen Buchten <strong>und</strong> rasten nicht vorrangig in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-<br />

68 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 546/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />

Wirkzonen (dort 150 – 550 Ex.). Es kommt nicht in der gesamten 2-km-Wirkzone zeitgleich <strong>und</strong> flächendeckend zu vorhabensinduziertem<br />

Schiffsverkehr. Es sind also immer nur einzelne Individuen betroffen. Die Störungen durch das geplante<br />

Vorhaben sind nur während der kurzen Verlege- oder Reparaturphase <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das Verlegeschiff<br />

bewegt sich kontinuierlich, so dass ein von Zwergsägern genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur<br />

Verfügung steht. Da somit das oben angegebene 1%-Kriterium bei keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der<br />

„Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />

Die Art reagiert als überwiegender Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher in<br />

Bereiche außerhalb der Störwirkungen des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen.<br />

Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Zwergsäger wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der<br />

Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 69<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.18 Kormoran<br />

Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Kormorane brüten i. d. R. in Kolonien. Die beiden in Europa verbreiteten Unterarten bevorzugen unterschiedliche Habitate:<br />

Die Vögel der Unterart carbo sind vorwiegend Küstenvögel, die meist an Klippen brüten. Kormorane der Unterart sinensis<br />

sind überwiegend Baumbrüter an Binnenseen, brüten gelegentlich aber auch am Boden. Nahrung suchen Kormorane auf<br />

fischreichen Binnengewässern <strong>und</strong> in küstennahen Meeresgebieten. Küstengewässer werden auch aus 30 km entfernten<br />

Kolonien angeflogen.<br />

69 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Seite 547/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />

Der Kormoran ist sowohl <strong>Teil</strong>zieher als auch ausgeprägter Zugvogel. Der Heimzug setzt Ende Februar ein <strong>und</strong> dauert bis<br />

Mitte April. Die Brutplatzbesetzung <strong>und</strong> Paarbildung erfolgt ab Ende Februar. Der Wegzug beginnt ab Anfang September,<br />

vollzieht sich aber v. a. Anfang Oktober bis Ende November. Aus Beringungsprojekten in Ostdeutschland ist bekannt, dass<br />

sich im Laufe der Monate Juli <strong>und</strong> August sowohl diesjährige Jungvögel als auch ältere Kormorane über den gesamten<br />

Ostseeraum zerstreuen. Im September setzt eine südwärts gerichtete Zugbewegung ein. Man geht davon aus, dass die<br />

Brutvögel NO - Deutschlands im Laufe des Novembers die Region mehr oder weniger vollständig verlassen haben. Kormorane,<br />

die im Osten Deutschlands überwintern, stammen überwiegend aus dem nordöstlichen Ostseeraum, der erst in jüngster<br />

Zeit besiedelt wurde.<br />

Der Kormoran ist tagaktiv <strong>und</strong> unternimmt regelmäßig Flüge zu / von Schlafplätzen in der Dämmerung. Er ist ein fischfressender<br />

Nahrungsopportunist. Je nach Nahrungsangebot jagt er tauchend entweder in Gruppen oder einzeln. KUBE (2004)<br />

fasst zusammen, dass ein Altvogel einen Tagesbedarf von durchschnittlich 250 g Fisch hat. Der Nahrungsbedarf steigt<br />

gegen Ende der Jungenaufzucht bei Altvögeln auf maximal 600 g an (KUBE 2004). Im Gegensatz zu Kormoranen der Nordsee,<br />

sie sich überwiegend von Plattfischen ernähren, verzehren Individuen der Ostsee überwiegend Hering <strong>und</strong> Stichling<br />

sowie einige Süßwasserfischarten.<br />

Die Rastbestände des Kormorans (sinensis, N- <strong>und</strong> Mitteleuropa) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 380.000<br />

bis 405.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 3.900 Ind.<br />

Kormorane haben eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen, fliegen aber vor Schiffen fast immer auf.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Kormoran ist in Deutschland Brutvogel, Durchzügler, Sommer- <strong>und</strong> Wintergast. Er tritt in allen Landesteilen auf. Entsprechend<br />

seiner Ernährungsweise als Fischfresser konzentriert sich die Verbreitung auf die Küsten <strong>und</strong> entlang der größeren<br />

Flüsse <strong>und</strong> Binnenseen.<br />

In Deutschland brüteten im Jahr 2005 r<strong>und</strong> 23.500 Kormoranpaare. Auf Mecklenburg - Vorpommern entfielen mit >12.000<br />

Paaren mehr als 50% des deutschen Brutbestandes. In den Sommermonaten halten sich Kormorane sowohl auf der Nordsee<br />

als auch auf der Ostsee vor allem im Küstenbereich auf. Schwerpunkte bilden die Gewässer des Greifswalder Boddens<br />

<strong>und</strong> vor Usedom, wo lokal hohe Konzentrationen entstehen. Im Binnenland finden sich große Wintervorkommen im Bereich<br />

der Plöner Seenplatte, sowie auf Elbe, Rhein <strong>und</strong> Weser. Der deutsche Mitwinterbestand des Kormorans wird auf 51.000<br />

Individuen geschätzt. Im Gegensatz zur Ostseeküste wird das Wattenmeer im Winter weitestgehend geräumt. Die Rastbestandszahlen<br />

für die deutsche Ostsee im Winter liegen bei 10.500 Individuen (Bezugsraum: 2000-2007), was einen Anteil<br />

von 2,7% der biogeographischen Population „N-, M-Europa“ der Unterart sinensis ausmacht. Der deutsche Rastbestand wird<br />

in BURDORF et al. (1997) mit 40.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 400 Ind.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Laut EICHSTÄDT et al. (2006) beträgt der Brutbestand des Kormorans 10.800 bis 11.600 BP. Seit 2001 brüten alljährlich<br />

6.000-7.000 Brutpaare des Kormorans allein am Greifswalder Bodden <strong>und</strong> am Strelas<strong>und</strong> (STRUNK & STRUNK 2005). Dies<br />

entspricht ca. 25% des deutschen Gesamtbrutbestandes dieser Art (KIECKENBUSCH & KNIEF 2007 in: IFAÖ 2005a). Die Vorkommen<br />

konzentriert sich im Wesentlichen auf die beiden Kolonien bei Niederhof <strong>und</strong> Peenemünde (IFAÖ 2008b).<br />

Während der Brutzeit von Februar bis Juni umfasst der Kormoranbestand im Küstenbereich von Mecklenburg-Vorpommern<br />

20.000-25.000 Individuen (Brutvögel <strong>und</strong> immature Nichtbrüter). Der Bruterfolg liegt bei etwa zwei flüggen Jungvögeln pro<br />

Brutpaar. Daraus ergibt sich ein Sommerbestand im Juli August von 25.000-35.000 Individuen (ZIMMERMANN 2004). Die<br />

Masse dieser Vögel verteilt sich auf zwei Tagesrastplätze: Hiddensee/Bessin bzw. Insel Struck/Insel Ruden/Peenemünder<br />

Haken. Am Bessin sind es im Mittel 5.000-7.000 Kormorane (z. B. HELBIG et al. 2001). Am Peenemünder Haken sind es<br />

regelmäßig 10.000-20.000 Individuen (SCHIRMEISTER pers. Mitt.). Der Abzug der Vögel ins Winterquartier erfolgt im Septem-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 548/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />

ber.<br />

Auch wenn das Nahrungsverhalten der Kormorane in Mecklenburg-Vorpommern noch nie systematisch im Jahresverlauf<br />

untersucht wurde, ist ausgehend vom bisher ermittelten Beutespektrum ersichtlich, dass der Schwerpunkt der Nahrungshabitate<br />

in den inneren Küstengewässern liegt. Darüber hinaus werden zwei Gebiete in den angrenzenden äußeren Küstengewässern<br />

zur Brutzeit <strong>und</strong> im Spätsommer intensiv zur Nahrungssuche genutzt. Das eine Gebiet liegt nördlich der Insel<br />

Hiddensee <strong>und</strong> schließt den Libben ein (siehe Dorsch als Nahrungsbestandteil bei PREUSS 2002, KUBE eigene Beob.). Das<br />

andere liegt vor der Küste der Insel Usedom in der westlichen Pommerschen Bucht (SCHIRMEISTER pers. Mitt.). In beiden<br />

Gebieten fischen täglich jeweils mehr als 5.000 Individuen.<br />

Der Winterbestand schwankt in Abhängigkeit von der Eisbedeckung. Wenn die inneren Küstengewässer vereist sind, halten<br />

sich kaum Kormorane in Mecklenburg-Vorpommern auf (WAHL et al. 2004). In milden Wintern sind es dagegen 2.000-3.000<br />

Individuen. Die größten Schlafplätze liegen zu dieser Zeit im Rostocker Breitling <strong>und</strong> im südlichen Greifswalder Bodden<br />

(einschließlich Insel Ruden).<br />

Im SPA „Pommersche Bucht“ kommen Kormorane regelmäßig im Sommer <strong>und</strong> Herbst vor. Im Sommer liegen die Rastbestandszahlen<br />

dort bei lediglich 100 Individuen, im Herbst sind sie noch geringer (SONNTAG et al. 2006 in MENDEL et al. 2008,<br />

Bezugsraum: 2000-2005).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) geben keine Rastvorkommen von Kormoranen im Seegebiet nördlich von<br />

Kap Arkona an. Bei Seevogelerfassungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den<br />

Jahren 2007-2009 traten Kormorane überwiegend fliegend mit sehr wenigen Individuen auf (max. 40 Ind. im April 2008 nach<br />

Schiffszählung) (IfAÖ unveröffentl.).<br />

Kormorane halten sich nach Ergebnissen der IWZ im Winter alljährlich mit wenigen h<strong>und</strong>ert Individuen in der Tromper Wiek<br />

auf (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE 2006). Als<br />

opportunistischer Fischjäger versammeln sie sich zu Gruppenjagden an Standorten mit günstig zu erreichender Fischschwärmen,<br />

so dass es kurzzeitig <strong>und</strong> lokal zu großen Ansammlungen von Kormoranen kommen kann. Für den Kormoran<br />

liegt eine maximale Bestandserfassung von 2.800 in der Tromper Wiek vor. Durch SONNTAG et al. (2006) wurden höchste<br />

Kormorandichten im Herbst <strong>und</strong> Winter mit max. 2.51-5 Ind./km² bei Kap Arkona ermittelt.<br />

Die Ergebnisse der IWZ für die Prorer Wiek entsprechen in etwa denen der Tromper Wiek (HEINICKE & NAACKE 2002, RATH-<br />

GEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, 2006). In der Prorer Wiek werden ganzjährig Kormorane<br />

nachgewiesen. Höchste Dichten wurden für den Sommer mit >5 Ind./km² beobachtet. Niedrigste Dichten dagegen wurden im<br />

Winter mit 0.001-1 Ind./km² erfasst (SONNTAG et al. 2006, Bezugsraum: 2000-2005).<br />

In der Nordrügensche Boddenkette werden bei der IWZ alljährlich Kormorane festgestellt, deren Anzahl sich meist auf weniger<br />

als h<strong>und</strong>ert Individuen belaufen. Im Bereich des Strelas<strong>und</strong> wurden in manchen Jahren im Umfeld des Vorhabensgebiets<br />

Off. IV bis Off. VI Kormorane in der Kategorie 101-500 Individuen festgestellt (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAA-<br />

CKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, 2006<br />

In der Umgebung der Insel Rügen existieren zwei Kormorankolonien. Die der Offshore- Trasse Off. IV-VI nächstgelegene<br />

Kormorankolonie mit einem Bestand von 2.756 Paaren (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich am Strelas<strong>und</strong><br />

bei Niederhof minimaler Abstand zu Variante Off. IV ca. 1.500 m. Die Insel Heuwiese im Kubitzer Bodden mit 784 BP<br />

Kormoranen (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich ca. 14 km nördlich der Trassenvariante Off. VI mit<br />

dem 2.000-m-Wirkraum.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Seite 549/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 70<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Kormoran in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

70 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 550/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Als nächste Annäherung ist das NSG<br />

„Kormorankolonie Niederhof“ zu nennen (minimaler Abstand zu Variante Off. IV ca. 1.500 m, Abb. 87). Eine „Entnahme,<br />

Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese<br />

von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />

den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />

besonders in den in Abb. 87 dargestellten Rastbereichen um die Variante Off. IV). Ruhestätten werden aber durch die Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen<br />

allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 71<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 380.000 bis 405.000<br />

Ind. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt<br />

(Nachweise hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassenvariante Off. IV <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>). Das 1%-<br />

Kriterium liegt bei 3.900 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (z. B. in den Kabeltrassen<br />

<strong>und</strong> dem 2-km-Wirkraum im Mittwinter im Strelas<strong>und</strong> 101-500 Individuen), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />

Die Art reagiert als opportunistischer Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher<br />

in Bereiche außerhalb der Störwirkungen des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen.<br />

Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population des rastenden Kormorans wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der<br />

Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Da die 2-km-Wirkzone sich auf die Scheuchwirkung von Schiffen auf Rastvögel bezieht, wird keine Störwirkung für die brütenden<br />

Vögel in der 1,5 km von der Trasse Off. IV entfernten „Kormorankolonie Niederhof“ angenommen.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

71 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 551/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 72<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.19 Höckerschwan<br />

Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Während mitteleuropäische Vögel auch im Winter im Gebiet bleiben, ziehen Höckerschwäne vom Nordrand des europäischen<br />

Areals, etwa aus Skandinavien, <strong>und</strong> solche aus Zentralasien im Winter nach Süden. Zentralasiatische Höckerschwäne<br />

überwintern dann beispielsweise im Iran. Bei den mitteleuropäischen Schwänen kommt es jedoch zu Mauserzügen. So<br />

finden sich am IJsselmeer tausende von Schwänen ein, die dort ihr Gefieder wechseln. In dieser Zeit sind die Höckerschwäne<br />

für einige Wochen flugunfähig.<br />

Der Höckerschwan kam ursprünglich im nördlichen Mitteleuropa, im südlichen Skandinavien, im Baltikum <strong>und</strong> im Bereich<br />

des Schwarzen Meeres vor. In Asien reicht sein Vorkommen von Kleinasien bis Nordchina. Das Areal wurde seit dem 16.<br />

Jahrh<strong>und</strong>ert besonders in Europa durch Aussetzungen stark erweitert. Einbürgerungen gibt es auch in Nordamerika.<br />

Der Lebensraum von Höckerschwänen waren ursprünglich Steppengewässer, Brackwassermarschen <strong>und</strong> langsam fließende<br />

Flüsse. Eingeführte Populationen sind vor allem an seichten Seen zu finden <strong>und</strong> besiedeln dabei auch Gewässer in der<br />

Nähe menschlicher Aktivitäten. Sie halten sich jedoch häufig auch in geschützten Buchten an der Küstenlinie sowie auf<br />

Flüssen auf. Der Höckerschwan lebt von Wasserpflanzen <strong>und</strong> den darin befindlichen Kleintieren (Muscheln, Schnecken,<br />

Wasserasseln), die er mit seinem langen Hals unter Wasser durch Gründeln erreicht. Hierbei erreicht er Tiefen von 70 bis 90<br />

Zentimetern. An Land frisst er auch Gras <strong>und</strong> Getreidepflanzen. Dies kommt vor allem im Spätwinter vor, wenn die Unterwasservegetation<br />

nicht mehr ausreichend Nahrung bietet. Sie bevorzugen dabei vor allem Rapsflächen. Grünland wird<br />

dagegen von Schwänen nur selten als Nahrungsfläche genutzt. Die Fressphase beginnt im Winter etwa drei St<strong>und</strong>en nach<br />

72 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 552/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />

Sonnenaufgang <strong>und</strong> endet erst mit Einbruch der Dunkelheit. Im Frühjahr steigt der Anteil von Wasserpflanzen in der Nahrung<br />

wieder. Im Sommer erfolgt die Nahrungssuche ausschließlich auf Gewässern. Höckerschwäne sind nicht fähig, frei<br />

schwimmende Tiere zu erbeuten. Der Nahrungsbedarf der Höckerschwäne ist sehr hoch. Während der Mauser fressen<br />

ausgewachsene Höckerschwäne bis zu vier Kilogramm an Wasserpflanzen. Besonders hoch ist der Nahrungsbedarf von<br />

verpaarten Weibchen. Diese fressen während der Brutphase kaum <strong>und</strong> müssen daher entsprechende Nahrungsreserven<br />

anlegen.<br />

Die Brutbestände des Höckerschwans in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 86.000 bis 120.000 BP.<br />

Die Rastbestände des Höckerschwans (NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa, Festland) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />

250.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 2.500 Ind.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Höckerschwan ist in Deutschland Jahresvogel. Er ist mit 9.500-12.000 BP ein weit verbreiteter <strong>und</strong> häufiger Brutvogel<br />

(SÜDBECK et al. 2008, Bezugsraum: 2005). Der deutsche Rastbestand im Winter wird in BURDORF et al. (1997) mit 30.000 -<br />

40.000 angegeben <strong>und</strong> konzentriert sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern<br />

<strong>und</strong> Seen in gesamt Deutschland. Das 1%-Kriterium liegt bei 300 Ind.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Brutvorkommen des Höckerschwans sind aus allen Landesteilen bekannt. Laut EICHSTÄDT et al. (2006) beträgt der Bestand<br />

2.500 bis 3.500 BP (Bezugsraum: 1994-1998). Im Sommer (Juni/Juli bis Mitte September) kommt es regional zu großen<br />

Ansammlungen von Nichtbrütern <strong>und</strong> Mausergästen in verschiedenen Küstengewässern. Im Laufe des Septembers vollzieht<br />

sich ein deutlicher Zuzug. Größte Rastbestände entstehen im Mittwinter zwischen Oktober <strong>und</strong> Februar. Der Heimzug findet<br />

hauptsächlich im Februar/März statt. Große Rastkonzentrationen finden sich fast ausschließlich in den Küstenregionen (v. a.<br />

Vorpommersche Boddenküste <strong>und</strong> Wismarbucht), im Binnenland kommt es nur in wenigen Gebieten größere Ansammlungen<br />

(HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Aufgr<strong>und</strong> der gründelnden Art der Nahrungssuche kommen keine Rastbestände des Höckerschwans in den küstenfernen<br />

Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III vor.<br />

Entlang der rügener Außenküste der Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek wurden bei der IWZ Höckerschwäne nur in vergleichsweise<br />

geringen Individuenzahlen der Mengenkategorie 25-249 Ind. erfasst (vgl. Heinicke & Nowald 2005).<br />

Die Westrügischen Boddengewässer (inklusive Rassower Strom), der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Innerrügenischen Boddengewässer<br />

(inklusive Breeger Bodden) zählen zu den wichtigen <strong>und</strong> regelmäßig aufgesuchten Rastgebieten des Höckerschwans in<br />

M-V (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Der Höckerschwan erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 500 - 6.000 Individuen. Ein Maximum<br />

von 11.500 wurde im Dezember 1995 gezählt. Ohne Eisbedeckung der Bodden rasten die Höckerschwäne im Mittwinter<br />

verteilt über große Flächenanteile im Breetzer <strong>und</strong> Wieker Bodden, einschließlich Rassower Strom. Bei Eislage können sich<br />

über 1.000 Vögel an der Wittower Fähre einfinden.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI):<br />

Bei der IWZ werden im Strelas<strong>und</strong> im Umfeld der Halbinsel Drigge regelmäßig Höckerschwäne der Mengenkategorie 101-<br />

500 Ind. gezählt (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE<br />

2006).<br />

Seite 553/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />

Der Höckerschwan ist ein häufiger Brutvogel auf Rügen. Der Außenküstenstreifen von Nordrügen zählt jedoch nicht zum<br />

Bruthabitat der Art. Entlang des zentralen Strelas<strong>und</strong> kommt es sowohl auf Rügen- als auch auf Festlandsseite zu Bruten<br />

des Höckerschwans (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994-1998). Aufgr<strong>und</strong> der Datenaufbereitung nicht sichtlich ob es<br />

sich bei den Brutplätzen um küstennahe Gewässer handelt, oder der Uferstreifen des Strelas<strong>und</strong> als Brutplatz gewählt wurde.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 73<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Höckerschwan in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

73 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 554/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen<br />

nicht erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />

den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine<br />

Nachweise in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis III). Ruhestätten werden aber durch die Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen<br />

allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 74<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 250.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />

hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI, jedoch keine Nachweise<br />

in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis III). Das 1%-Kriterium liegt für NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa,<br />

Festland bei 2.500 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (z. B. 1.000 Individuen an der<br />

Wittower Fähre), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Das Verlegeschiff bewegt sich zudem kontinuierlich, so dass<br />

ein von Höckerschwänen genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung steht. Auf den Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population der rastenden Höckerschwäne wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstat-<br />

74 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 555/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />

bestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 75<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.20 Singschwan<br />

Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. R FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Singschwäne sind Brutvögel der osteuropäischen <strong>und</strong> sibirischen Taiga. Im Herbst <strong>und</strong> Winter sind auch in Mitteleuropa<br />

diese Schwäne zu beobachten. In Küstengebieten <strong>und</strong> im norddeutschen Tiefland sind sie regelmäßiger Wintergast. Zunehmend<br />

kommt es aber auch zu Übersommerungen <strong>und</strong> vereinzelten Bruten in Mitteleuropa. Der Zug aus den Wintergebieten<br />

setzt im Oktober ein. Sie kehren ab März in ihre Brutgebiete zurück.<br />

Je nach Jahreszeit sind Singschwäne sowohl tag- als auch nachtaktiv. Außerhalb der Brutzeit sind sie durchaus gesellig <strong>und</strong><br />

vertragen sich mit Artgenossen. Ab Oktober ziehen sie in ihre Winterquartiere, die sich entlang der Küsten <strong>und</strong> großen Seen<br />

Nordeurasiens erstrecken.<br />

Die Nahrungsweise der Singschwäne weist viele Gemeinsamkeiten mit der des Höckerschwans auf. Sie ernähren sich<br />

hauptsächlich von Wasserpflanzen. In geringem Umfang nehmen sie dabei auch Kleintiere auf. An Land bewegen sie sich<br />

erstaunlich gut voran <strong>und</strong> fressen hier insbesondere Gräser <strong>und</strong> Wurzeln. Anders als beim Höckerschwan suchen Singschwäne<br />

nur in geringem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen auf. Wintergetreide wird von ihnen eher selten gefressen.<br />

Die Brutbestände des Singschwans in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 21.000 BP.<br />

75 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 556/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />

Die Rastbestände des Singschwans (Skandinavien <strong>und</strong> NW-Russland) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />

59.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 590 Ind.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Singschwan ist in Deutschland Jahresvogel. Die Brutvorkommen sind lokal sehr beschränkt (2005 = 21 BP laut SÜDBECK<br />

et al. 2008). Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 9.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 100<br />

Ind.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Singschwäne brüten nicht in M-V. Sie sind regelmäßige Durchzügler <strong>und</strong> Wintergäste. Einzelne Vögel übersommern. Der<br />

Beginn des Wegzuges fällt auf Ende September, hauptsächlich vollzieht er sich jedoch im Oktober/November. Größte Bestände<br />

sammeln sich im Mittwinter zwischen Dezember <strong>und</strong> Februar. Der Heimzug findet hauptsächlich im Februar/März<br />

statt. Rastschwerpunkte sind die Küstenregion (Vorpommersche Boddenküste, Wismarbucht, Dassower See/Pötenitzer<br />

Wiek, Breitling/Rostock), die Elbtalaue sowie größere Binnengewässer (u. a. Müritz, Schweriner See, Fischteiche der Lewitz,<br />

Putzarer See). In den meisten Fällen nutzen Singschwäne Nahrungsflächen in einem Umfeld bis zu 5 km von den Schlafplätzen<br />

(HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

Allein 2.500 Ind. des oben angegebenen deutschen Rastbestandes (8% der Gesamtpopulation) überwintern oder kommen<br />

gleichzeitig im Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ vor<br />

(http://www.nationalpark-vorpommersche-boddenlandschaft.de/vbl/index.php?article_id=13).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Aufgr<strong>und</strong> der gründelnden Art der Nahrungssuche kommen keine Rastbestände des Singschwans in den küstenfernen<br />

Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III vor.<br />

Die flachen Küstenbereiche der Tromper Wiek werden unregelmäßig von Singschwänen mit bis zu 20 Individuen aufgesucht.<br />

Ausnahmsweise kann es auch zu Ansammlungen von einigen h<strong>und</strong>ert Individuen kommen. Aus der Quellenlage ist<br />

jedoch nicht ersichtlich, ob sich die Schwäne auf angrenzenden Äckern befanden.<br />

Im Vergleich zur Tromper Wiek halten sich nur wenige Singschwäne in der Prorer Wiek auf. Bei der IWZ wurden nicht jedes<br />

Jahr Singschwäne beobachtet. Die nachgewiesenen Mengen überschritten 60 Individuen nicht (HEINICKE & NAACKE 2002,<br />

RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE 2006).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Der Singschwan erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 150 - 500 Individuen.<br />

Ein Maximum von 1.000 Exemplaren wurde im Winter 1995/1996 gezählt. Im Mittwinter rasten die Singschwäne insbesondere<br />

im Wieker Bodden. Im Umfeld der Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren bis zu 300 Exemplare nachgewiesen.<br />

Allerdings ist nicht mehr nachvollziehbar, ob sich die Vögel auf dem Bodden oder den angrenzenden Ackerflächen<br />

aufhielten.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />

Der Singschwan erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 80 - 400 Individuen (häufig 200-300). Individuenstärkere Vorkommen<br />

betreffen Flachwasserbereiche des Greifswalder Boddens. Die Art hält sich meist von November bis Februar im<br />

Gebiet auf, wobei auch die umliegenden Äcker zur Nahrungssuche genutzt werden.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Seite 557/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 76<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Singschwan in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

76 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 558/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in M-V <strong>und</strong> damit in sehr großem Abstand zu<br />

den Kabeltrassen. Sie werden daher von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />

den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine<br />

Nachweise in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis III).<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 77<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 59.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />

hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI). Das 1%-Kriterium<br />

liegt für NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa, Festland bei 590 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann<br />

(z. B. 300 Individuen an der Wittower Fähre <strong>und</strong> bis zu 400 im Strelas<strong>und</strong>), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Das<br />

Verlegeschiff bewegt sich zudem kontinuierlich, so dass ein von Höckerschwänen genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit<br />

wieder für die Vögel zur Verfügung steht. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Singschwäne<br />

wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht<br />

ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 78<br />

77 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

78 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Seite 559/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.21 Blässralle<br />

Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Blässrallen sind Brutvögel in weiten <strong>Teil</strong>en Eurasiens. Bruten erfolgen an stehenden <strong>und</strong> langsam fließenden Gewässern mit<br />

Flachufern <strong>und</strong> Ufervegetation unterschiedlicher Größenordnung <strong>und</strong> Typenzugehörigkeit, wie Seen, Teiche, verlandende<br />

Torfstiche, langsam fließende Flussabschnitte, Altwässer, Flussstauungen, Baggerlöcher, Kiesgruben, Rieselfelder, Parkteiche,<br />

mitunter auch in überschwemmten Seggenfluren, total zugewachsenen Kleingewässern wie auch an Gewässern ohne<br />

Uferbewuchs oder Brackwasserlagunen.<br />

Zur Zeit der Schwingenmauser werden untiefe, nahrungsreiche Gewässer mit größeren Röhrichtbeständen bevorzugt. Zur<br />

Zugzeit <strong>und</strong> im Winter werden neben Salzseen <strong>und</strong> Lagunen ähnliche Gewässer aufgesucht wie zur Brutzeit, wobei der<br />

Deckungsgrad der Ufervegetation eine untergeordnete Rolle spielt. Da im Winterhalbjahr angrenzende Landflächen als<br />

zusätzliche Nahrungsgründe Bedeutung besitzen, werden in der Regel Gewässer in landwirtschaftlich genutztem Gebiet<br />

solchen mit dicht bewaldeten Ufern vorgezogen; wichtig sind leichter Ausstieg <strong>und</strong> geradliniger, weder durch Röhricht noch<br />

Gebüsch behinderter Fluchtweg. Auf Großgewässern ist die Ralle nicht selten (neben Aythya ferina, Aythya fuligula <strong>und</strong><br />

anderen Wasservögeln) in besonderen Konzentrationen über Seichtstellen mit submerser Vegetation oder Dreissena- Bänken.<br />

Auch in geschützte Küstenbereiche sammeln sich im Winterhalbjahr große Bestände an Blässrallen.<br />

Das vor allem tag-, aber auch nachtaktive Blässralle ist bis zu einem gewissen Grad Allesfresser, da sowohl vegetabilische<br />

wie animalische Nahrung, meist submers lebende Formen, aber auch im Wasser treibendes faulendes Pflanzenmaterial<br />

sowie vegetative<strong>Teil</strong>e <strong>und</strong> Samen von Landpflanzen aufnimmt. Pflanzennahrung scheint in der Regel zu überwiegen.<br />

Die Bläßralle ist Standvogel, <strong>Teil</strong>- bzw. Kurzstreckenzieher. Die Hauptdurchzugszeit liegt im März.<br />

Die Brutbestände der Blässralle in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 1.300.000-2.300.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Blässralle [NW-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.750.000 Ind. Das 1%-<br />

Kriterium liegt bei 17.500 Ind.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Bläßralle ist ein flächig verbreiteter <strong>und</strong> häufiger Brutvogel an verschiedensten Gewässer Deutschlands (vgl. RHEINWALD<br />

1993). Der Bestand liegt bei 78.000-130.000 BP (SÜDBECK et al. 2007, Bezugsraum: 2005). Der Winterbestand konzentriert<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 560/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />

sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern <strong>und</strong> Seen in gesamt Deutschland<br />

<strong>und</strong> beläuft sich auf 250.000-350.000 Individuen (BURDORF et al. 1997). Das 1% Kriterium liegt bei 2.500 Individuen.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Die Bläßralle ist in M-V die häufigste Rallenart, die an Gewässern im ganzen B<strong>und</strong>esland brütet. Nach EICHSTÄDT et al.<br />

(2006) belaufen sich die Bestandszahlen auf 13.000-18.000 BP (Bezugsraum: 1994-1998). Die Blässralle ist neben Brutvogel<br />

auch ein häufiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast in M-V. Im Sommer (Juni-September) kommt es auf einzelnen Gewässern<br />

zu großen Mauseransammlungen. Diese entwickeln sich insbesondere im Winterhalbjahr zwischen November <strong>und</strong> März,<br />

vorrangig an den Küstengewässern <strong>und</strong> ausgewählten größeren Binnenseen. An der Küste werden die Boddengewässer<br />

klar bevorzugt. Der jährliche Winterbestand unterliegt in Abhängigkeit von Kälte <strong>und</strong> Vereisungssituation erheblichen<br />

Schwankungen (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Rastbeständen von Blässrallen in den küstenfernen Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III kommen nicht vor.<br />

Bei der IWZ werden in der Tromper Wiek <strong>und</strong> der Prorer Wiek in den meisten Jahren jeweils Blässrallenbestände zwischen<br />

100-1.000 Ind. gezählt (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINI-<br />

CKE 2006).<br />

Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />

VII):<br />

Die Blässralle erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 - 5.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />

Ein Maximum von 10.000 Individuen wurde im Eiswinter 1995/1996 gezählt. An der Wittower Fähre werden regelmäßig<br />

Ansammlungen von mehreren h<strong>und</strong>ert Vögeln nachgewiesen, die sich häufig am nordöstlichen Uferbereich aufhalten.<br />

Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />

Neben dem Greifswalder Bodden <strong>und</strong> der Schoritzer & Puddeminer Wiek zählt der südliche Strelas<strong>und</strong> zu den regelmäßig<br />

genutzten <strong>und</strong> wichtigsten Rastgebieten der Blässralle in M-V (HEINICKE & NOWALD 2005). Die Blässralle erreicht im Strelas<strong>und</strong><br />

Bestandszahlen von 1.000 – 5.000 Individuen im Winterhalbjahr. Die größten Vorkommen werden während des<br />

Herbstzuges (August - Oktober) nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet konnten mehrfach 2.000 - 3.000 Vögel nachgewiesen<br />

werden. Individuenstärkere Vorkommen bis 9.000 Exemplare sind in verschiedenen <strong>Teil</strong>bereichen des Greifswalder<br />

Boddens anzutreffen.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Seite 561/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 79<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Blässralle in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />

der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete <strong>und</strong> Mauserplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt<br />

(jedoch keine Nachweise in den küstenfernen Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III). Ruhestätten werden<br />

aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />

des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />

aus.<br />

79 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 562/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 80<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.750.000Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />

hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI sowie an der Wittower<br />

Fähre, Off. VII, jedoch keine Nachweise in den küstenfernen Seegewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III). Das 1%-<br />

Kriterium liegt für [NW-Europa (w)] bei 17.500 Ind. Selbst die vorn für den Einwinter 1995/96 angegebenen 10.000 Ind. An<br />

der Wittower Fähre als Extremzahlen liegen unterhalb des 1%-Kriteriums. Im Strelas<strong>und</strong> konzentrieren sich Blässrallen<br />

besonders in küstennahen Buchten <strong>und</strong> rasten nicht vorrangig in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Wirkzonen. Es<br />

kommt nicht in der gesamten 2-km-Wirkzone zeitgleich <strong>und</strong> flächendeckend zu vorhabensinduziertem Schiffsverkehr. Es<br />

sind also immer nur einzelne Individuen betroffen. Die Störungen durch das geplante Vorhaben sind nur während der kurzen<br />

Verlege- oder Reparaturphase <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das Verlegeschiff bewegt sich kontinuierlich, so dass ein<br />

von Blässrallen genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung steht. Da somit das oben angegebene<br />

1%-Kriterium bei keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf<br />

den Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Blässrallen wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />

„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 81<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

80 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

81 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Seite 563/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />

V.2.22 Gryllteiste<br />

Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Gryllteisten brüten meist unmittelbar an der Küste auf Fels, - Kies <strong>und</strong> Sandinseln <strong>und</strong> an niedrigen Klippen. Zur Nahrungssuche<br />

begeben sie sich sowohl in küstennahe Seichtgewässergebiete als auch in entfernt gelegene Gebiete am Packeisrand<br />

oder an Eisbergen. Im Winter kommen Gryllteisten im Vergleich zu anderen Alken meist sehr küstennah oder auf Flachgründen<br />

vor. Sie halten sich oft in der Nähe der Brutgebiete auf, sofern es dort eisfreie Meeresbereiche gibt.<br />

Gryllteisten überwintern häufig in der Nähe ihrer Brutgebiete <strong>und</strong> zeigen weniger Zugbewegungen als die übrigen paläarktischen<br />

Alkenarten. Die Ankunft am Brutplatz ist meist Anfang März, aber auch bis Anfang Juni. Wie bei Trottellumme <strong>und</strong><br />

Tordalk verlassen die Jungen die Kolonie vor erreichen der Flugfähigkeit <strong>und</strong> beginnen ihre Streuwanderung schwimmend.<br />

Die Ostsee - Brutvögel überwintern in geringer Zahl auf der westlichen <strong>und</strong> südlichen Ostsee (dänische Inseln, Deutschland,<br />

Polen). Meist haben sie diese Gebiete im Dezember / Januar erreicht, <strong>und</strong> verbleiben dort, bis sie im April / Mai an ihre Brutplätze<br />

zurückkehren. Die sensible Zeit der Vollmauser, in der adulten Gryllteisten flugunfähig sind, liegt zwischen Mitte August<br />

<strong>und</strong> Mitte Oktober. In dieser Zeit sind die Vögel 4-5 Wochen flugunfähig.<br />

Gryllteisten sind hauptsächlich tagaktiv. Sie tauchen meist im Flachwasser dicht über dem Meeresgr<strong>und</strong> nach Nahrung. Diese<br />

besteht vor allem zur Brutzeit fast ausnahmslos aus Fisch. Im Winter <strong>und</strong> Frühjahr werden auch Wirbellose in nennenswerten<br />

Anteilen gefressen. Hier sind Crustaceen die wichtigste Gruppe, daneben aber auch Muscheln, Schnecken <strong>und</strong> Borstenwürmer.<br />

Die Brutbestände der Gryllteiste in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 130.000 bis<br />

300.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Gryllteiste (C. g. grylle) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 75.000 Ind. Das 1%-Kriterium<br />

liegt bei 750 Ind.<br />

Gryllteisten weisen eine mäßige Fluchtdistanz gegenüber Schiffen auf <strong>und</strong> fliegen vor Schiffen meist auf.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Gryllteisten besitzen in Deutschland den Status als Wintergast <strong>und</strong> seltener Sommergast. Sie halten sich während des<br />

Durchzuges <strong>und</strong> im Winter regelmäßig auf der deutschen Ostsee <strong>und</strong> seltener auf der deutschen Nordsee auf. Auf Helgoland<br />

können alljährlich einzelne Gryllteiste beobachtet werden.<br />

Der Rastbestand von Gryllteisten auf der deutschen Ostsee beträgt im Winter 700, im Frühjahr 400, im Sommer 11-50 <strong>und</strong> im<br />

Herbst 260 Individuen (Bezugsraum: 200-2007). Neben dem Hauptvorkommen im Bereich des Adlergr<strong>und</strong>es östlich von<br />

Rügen gibt es im Herbst <strong>und</strong> Frühjahr kleine Vorkommen im Bereich der Nordspitze Rügens <strong>und</strong> Hiddensees sowie auf der<br />

westlichen Ostsee (z. B. Sagasbank, Darß). Auf der deutschen Ostsee halten sich Gryllteisten von Herbst bis Frühjahr über-<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 564/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />

wiegend im Bereich des Adlergr<strong>und</strong>es auf. Trotz der relativ geringen Dichte ist dieses Vorkommen als international bedeutsam<br />

einzustufen (GARTHE 2003a zit. in: MENDEL et al. 2008). Der Adlergr<strong>und</strong> ist das bedeutendste Überwinterungsgebiet für<br />

Gryllteisten in der deutschen Ostsee. Über die Wintermonate kommen sie dann auch verstreut in der Pommerschen Bucht<br />

<strong>und</strong> entlang der Küste Rügens westwärts bis zum Plantagenetgr<strong>und</strong> vor (MENDEL et al. 2008). Der Heimzug erfolgt im April.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand der Gryllteiste in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 50-100 Individuen im Mittwinter (IFAÖ 2005a).<br />

Im Gegensatz zu den anderen Alkenarten ist das Vorkommen von Gryllteisten in der südlichen Ostsee auf die Flachgründe<br />

beschränkt. Das westlichste Überwinterungsgebiet ist der Adlergr<strong>und</strong> (DURINCK et al. 1994, BRÄGER 1995, GARTHE et al.<br />

2003). Innerhalb der Hoheitsgewässer von Mecklenburg-Vorpommern sind Gryllteisten selten.<br />

Gryllteisten treffen im November im Winterquartier am Adlergr<strong>und</strong> ein. Der Heimzug erfolgt im April (GARTHE et al. 2003). Im<br />

Sommerhalbjahr halten sich keine Gryllteisten in der westlichen Ostsee auf.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Gryllteisten sind nach SONNTAG et al. (2006) nördlich von Kap Arkona nur küstennah <strong>und</strong> in geringen Dichten von 0.01-1<br />

Ind./km² im Frühjahr Herbst <strong>und</strong> Winter zu erwarten. Zudem gibt es Vorkommen auf dem Adlergr<strong>und</strong>, die auch von GARTHE et<br />

al. (2003) erfasst wurden. GARTHE et al. (2003) ermittelten ebenfalls nur geringe Dichten küstennah, jedoch auch lokale Vorkommen<br />

geringer Dichten im südlichen Arkonabecken.<br />

Bei der IWZ wurden Gryllteiste nur in zwei Jahren als Einzelvögel vor der Außenküste Rügens beobachtet (Bezugsraum:<br />

2000-2008).<br />

Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

IV-VI) treten in der Regel keine Alken auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 82<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

82 hier nicht relevant<br />

Seite 565/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da Gryllteisten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gelten, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />

Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie werden aber<br />

durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des<br />

OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />

aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 566/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 83<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 75.000 Ind. Die Art wurde in<br />

den Kabeltrassenkorridoren inkl. der 2-km-Puffer in den unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine Nachweise<br />

in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-Kriterium liegt für C. g.<br />

grylle bei 750 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen auftritt (höchstens 143 Alken in Off. I), ist der<br />

„Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Die Art ist als Fisch- im Winter Miesmuschel- <strong>und</strong> Krebsfresser nicht an bestimmte<br />

Habitatstrukturen im Flachwasser geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Gryllteisten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />

„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein 84<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.23 Trottellumme<br />

Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

streng geschützte Art<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Trottellummen sind Brutvögel auf Helgoland, darüber hinaus sind sie Durchzügler sowie Sommer- <strong>und</strong> Wintergast auf der<br />

83 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

84 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />

Seite 567/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Trottellummen brüten auf flachen Inseln <strong>und</strong> an steilen Klippen in den borealen <strong>und</strong> arktischen Regionen<br />

des Nordatlantiks <strong>und</strong> des Pazifiks. Es können fünf Unterarten unterschieden werden. In der Nordsee brütet aber nur eine<br />

Unterart. U. a albionis brütet von Südwest-Schottland über Irland bis zur Bretagne <strong>und</strong> in Deutschland auf Helgoland (etwa<br />

2.000 bis 3.000 Brutpaare). In der Nordsee ist diese Unterart meist ganzjährig anzutreffen (MENDEL et al. 2008). Im Ostseegebiet<br />

liegen die Verbreitungsschwerpunkte östlich von Rügen außerdem befindet sich vor der Insel Hiddensee ein weiteres<br />

kleines Vorkommen.<br />

Trottellummen erjagen ihre Beute durch Verfolgungstauchen wobei Maximaltiefen von 100 m erreicht werden können (GAS-<br />

TON & JONES 1998), durchschnittlich aber werden Tauchtiefen zwischen 20-50 m erreicht (GASTON & JONES 1998). Die Nahrung<br />

der Trottellummen besteht überwiegend aus pelagischen Schwarmfischen sowie geringen Mengen Wirbelloser (MEN-<br />

DEL et al. 2008). Trottellummen sind ausgeprägte Meeresvögel, die nur zur Fortpflanzung an Land kommen. Trottellummen<br />

brüten in großen Kolonien, der Aktionsradius zur Jungenaufzucht um die Brutkolonie beträgt auf Helgoland etwa 20-25 km,<br />

der Großteil der Vögel bleibt allerdings in direkter Nähe der Insel (DIERSCHKE et al. 2004). Trottellummen sind tag- <strong>und</strong> dämmerungsaktiv<br />

<strong>und</strong> sind schlechte Flieger mit einer geringen Manövrierfähigkeit. In der Regel fliegen sie flach über der Meeresoberfläche<br />

(MENDEL et al. 2008).<br />

Trottellummen sind Kurzstreckenzieher, führen dabei aber eher Streuungswanderungen durch als ausgeprägte Zugbewegungen.<br />

Die Altvögel halten sich meist ganzjährig in Gewässern in der Nähe der Brutkolonien auf. Im Winter wird der Aufenthalt<br />

auf dem offenen Meer durch vereinzelte Koloniebesuche unterbrochen, die der Brutplatzsicherung <strong>und</strong> der Paarbindung<br />

dienen. Jüngere Vögel, vor allem die Einjährigen verteilen sich dagegen z. T. über weite Entfernungen in den Meeren<br />

(MENDEL et al. 2008).<br />

Die Brutbestände der Trottellumme in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 2.000.000 bis<br />

2.700.000 BP.<br />

Die Rastbestände der Trottellumme umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) für die Ostsee 50.000 Ind. Das 1%-<br />

Kriterium liegt bei 500 Ind.<br />

Trottellummen sind empfindlich gegenüber Störungen durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> reagieren auf sich nähernde Schiffe häufig<br />

durch Abtauchen, manchmal durch Auffliegen. Empfindlichkeiten gegenüber Hindernissen in Form technischer Bauwerke<br />

sind auch aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Nachtflugaktivität als eher gering einzustufen (MENDEL et al. 2008).<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Brutbestand in Deutschland betrug im Jahr 2005 2.500 Paare (SÜDBECK et al. 2008). Trottellummen sind Meeresvögel<br />

<strong>und</strong> halten sich ganzjährig auf der deutschen Nordsee auf. Im Winter sind sie auf der gesamten deutschen Nordsee anzutreffen.<br />

Im Sommer kommen sie gehäuft im Umkreis der Brutkolonie Helgoland vor. Dabei ist die Dichte der Vögel in unmittelbarer<br />

Umgebung der Insel sehr hoch, auch in einer Entfernung von bis zu 30 km von der Insel trifft man die Vögel noch in<br />

mittlerer bis niedriger Dichte an. In den übrigen Bereichen werden Trottellummen verstreut <strong>und</strong> in geringerer Anzahl beobachtet<br />

(MENDEL et al. 2008). Im Herbst werden hohe Konzentrationen von Trottellummen im Offshore-Bereich mit Wassertiefen<br />

zwischen 40-50 m angetroffen. Im übrigen Nordseegebiet trifft man sie in geringen Dichten an, mit einer Häufung der<br />

Beobachtungen um Helgoland, das als Brutkolonie von den Vögeln auch im Winter zu Zwecken der Brutplatzsicherung <strong>und</strong><br />

Partnerbindung aufgesucht wird. Im Winter ist die Anzahl der Trottellummen im deutschen Nordseegebiet am höchsten <strong>und</strong><br />

die Vögel sind nahezu im gesamten Gebiet verbreitet, insbesondere aber innerhalb des 20 m Tiefenbereiches vor den Ostfriesischen<br />

Inseln sowie im Umkreis von Helgoland. Im Frühjahr haben viele Vögel das Gebiet bereits wieder in Richtung<br />

ihrer Brutkolonien verlassen. Im Bereich der deutschen Nordsee <strong>und</strong> insbesondere im Küstenbereich sind dann nur noch<br />

vereinzelt Individuen anzutreffen. Höhere Konzentrationen findet man nur noch im Offshorebereich sowie um Helgoland, wo<br />

im April die Brutzeit beginnt. Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche Nordsee mit 18.500 Ind.<br />

im Frühjahr, 7.000 Ind. im Sommer, 21.000 Ind. im Herbst <strong>und</strong> 33.000 Ind. im Winter angegeben.<br />

Trottellummen brüten in der deutschen Nordsee ausschließlich auf Helgoland mit 2.625 Brutpaaren (2007, GRAVE 2007) in<br />

einer Entfernung von 85 km. Da zur Brutzeit eine Konzentration um die Brutplätze herum stattfindet, überrascht es nicht,<br />

dass bei den hier vorgestellten Untersuchungen im Sommer kaum Trottellummen festgestellt wurden. So geben TASKER et<br />

al. (1987) <strong>und</strong> JONES et al. (2002) nach Untersuchungen an britischen Brutplätzen auf Inseln für Trottellummen <strong>und</strong> die nah<br />

verwandten Dickschnabellumme (Uria lomvia) zur Brutzeit Entfernungen bis 10 km für die Nahrungssuche bei Tage <strong>und</strong><br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 568/711<br />

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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

etwas größere Entfernungen bei Nacht an. Der größte <strong>Teil</strong> der nordostatlantischen Brutpopulation konzentriert sich in den<br />

Gewässern nordöstlich Großbritanniens. Der Winterbestand im Untersuchungsgebiet V dürfte sich zum Großteil aus diesen<br />

Brutpopulationen rekrutieren, da ab dem Spätsommer Tiere aus britischen Kolonien in die Deutsche Bucht einwandern.<br />

Hierbei handelt es sich meistens um „post breeding movements“, bei denen sich die Tiere auf der Suche nach geeigneten<br />

Nahrungsplätzen in die östliche Nordsee orientieren (TASKER et al. 1987). Innerhalb der Deutschen Bucht kommen Trottellummen<br />

ganzjährig vor. Den größten Bestand erreichen sie im Frühjahr, den geringsten im Sommer.<br />

In der Ostsee kommen Trottellummen im Frühjahr, Sommer <strong>und</strong> Herbst in geringer Anzahl verstreut in der Pommerschen<br />

Bucht vor. Die höchsten Anzahlen erreichen sie im Winter. Ihr Verbreitungsschwerpunkt befindet sich in den Offshore-<br />

Bereichen der Pommerschen Bucht, insbesondere in den tieferen Gewässern zwischen Oderbank <strong>und</strong> Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

nordwestlich des Adlergr<strong>und</strong>es. Des Weiteren befindet sich vor Hiddensee ein kleineres Vorkommen. Auch in der Kieler <strong>und</strong><br />

Mecklenburger Bucht <strong>und</strong> entlang der Küste Rügens halten sich im Winter einzelne Trottellummen auf (MENDEL et al. 2008).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand der Trottellumme in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 100-200 Ind. (Mittwinter) (IFAÖ 2005a).<br />

Das Vorkommen von Trottellummen beschränkt sich in der westlichen Ostsee weitgehend auf das Bornholmbecken, die<br />

Adlergr<strong>und</strong>rinne <strong>und</strong> das Arkonabecken.In der Mecklenburger Bucht sind Trottellummen selten (vgl. BRÄGER 1995). Innerhalb<br />

der Hoheitsgewässer von Mecklenburg-Vorpommern halten sich nur sehr wenige Trottellummen auf.<br />

Trottellummen kommen ganzjährig am Adlergr<strong>und</strong> vor. In dieses Seegebiet wandern Trottellummen aus der Kolonie<br />

Græsholm (NE von Bornholm) mit ihren nichtflüggen Jungen nach dem Lummensprung Ende Juni/Anfang Juli (IfAÖ eigene<br />

Beob.). Das winterliche Rastgeschehen in der Arkonasee beginnt im November <strong>und</strong> endet im Mai.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Eine aktuelle Befliegung im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von unbestimmten Alken mit einer geringen<br />

Dichte von 0,01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). Nach GARTHE et al. (2003) belaufen<br />

sich die Vorkommen von Trottellummen im Arkonabecken im Frühjahr auf Dichten von 0,1 ->5 Ind./km². Im Winter wurde das<br />

zentrale Arkonabecken dagegen gemieden. SONNTAG et al. (2006) stellten insbesondere im Winter Vorkommen in der äußeren<br />

Pommerschen Bucht fest. Küstennah wurden im Winter im Bereich der östlichen Tromper Wiek ebenfalls von SONNTAG<br />

et al. (2006). Trottellummen in sehr geringen Dichten von 0,001-1 Ind./km² erfasst (Bezugsraum: 2000-2005).<br />

Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />

2009 wurden die Alkenarten nicht unterschieden. Alken traten von Oktober bis März mit größten Vorkommen im Dezember<br />

auf <strong>und</strong> waren unregelmäßig über das Untersuchungsgebiet verteilt mit einem Höchstbestand von 1.044 Individuen im Dezember<br />

(IfAÖ unveröffentl.)<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte 0,00 0,18 0,24 0,45 0,20 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand 0 426 555 1044 471 0 0 0<br />

Alken traten im Bereich aller drei Trassenvarianten von Off. I-Off. III auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />

Oktober bis Dezember. Der höchste Bestand mit 143 Individuen wurde im Dezember in der Trassenvariante Off. I ermittelt.<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentlicht)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off. I 0,00 0,54 0,36 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off. I 0 60 40 143 0 0 0 0<br />

mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off. II 0 0 24 0 0 0 0 0<br />

mittlere Dichte Off III 0,00 0,00 0,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Seite 569/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

Bestand Off. III 0 0 30 0 0 0 0 0<br />

Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

Off. IV-VI) treten in der Regel keine Alken auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 85<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die Trottellumme in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />

keine Maßnahmen notwendig.<br />

85 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 570/711<br />

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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />

Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie werden aber<br />

durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des<br />

OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />

aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 86<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 50.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-<br />

Kriterium liegt für die Ostsee bei 500 Ind. Da dieses in keiner Kabeltrassenvariante inkl. Puffer erreicht wird (höchstens 143<br />

Alken in Off. I), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen<br />

geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der<br />

überwinternden oder rastenden Trottellummen wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt<br />

aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

86 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 571/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 87<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.24 Tordalk<br />

Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

streng geschützte Art<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Tordalken sind Meeresvögel, die sich ganzjährig in Küstengewässern aufhalten <strong>und</strong> an steilen Klippen felsiger Küstengebiete<br />

<strong>und</strong> auf Offshore-Inseln in den borealen bis subarktischen Zonen auf beiden Seiten des Atlantiks brüten. Ihr Brutgebiet<br />

reicht von der Nordküste Ostkanadas, Neuenglands <strong>und</strong> West-Grönlands bis nach Nordwest-Frankreich <strong>und</strong> bis zur Nord<strong>und</strong><br />

Ostsee (MENDEL et al. 2008).<br />

Bei den Tordalken unterscheidet man zwei Unterarten: A. t. torda (Arktis, Ostsee, Weißes Meer) <strong>und</strong> A. t. islandica (brütet<br />

von Island über die Färöer Inseln bis nach W-Europa). Die Unterart A. t. islandica gilt in Mitteleuropa als lokaler Brut- <strong>und</strong><br />

Sommervogel. A. t. torda kommt dagegen aus Nord-Fennoskandien <strong>und</strong> Nord-Russland als Wintergast vornehmlich an die<br />

Ostseeküsten, aber auch an die Küsten der Nordsee. Tordalken sind Verfolgungsjäger, die ihre Beute in Tiefen zwischen 6<br />

bis 24 m erjagen. Die maximal beobachtete Tauchtiefe lag bei 43 m. Die Nahrung des Tordalks besteht überwiegend aus<br />

kleinen pelagischen Schwarmfischen. Über den Aktionsradius im Umkreis der Brutkolonien ist nur wenig bekannt, bei einer<br />

Untersuchung in Schottland suchten Tordalke bei der Nahrungssuche bevorzugt Gebiete auf, die mehr als 10 km vom Brutgebiet<br />

entfernt lagen (MENDEL et al. 2008).<br />

Der Tordalk brütet in Deutschland nur auf Helgoland (Unterart islandica), im Jahr 2008 betrug Anzahl der Brutpaare dort bei<br />

18 Paaren (MENDEL et al. 2008). Darüber hinaus sind Tordalke Durchzügler sowie Wintergäste auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee (beide<br />

Unterarten). Im Sommer <strong>und</strong> Herbst sind nur einzelne Tordalke in der Nordsee anzutreffen, hauptsächlich im Bereich von<br />

87 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 572/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />

Helgoland <strong>und</strong> im küstenfernen Offshore-Bereich. Nachdem die atlantischen Tordalken die Mauser (Juni – September)<br />

abgeschlossen haben, überqueren viele Vögel die Nordsee aus Richtung Schottland um ihre Überwinterungsgebiete im<br />

Skagerrak <strong>und</strong> Kattegat zu erreichen. Weitere wichtige Überwinterungsgebiete befinden sich in der südlichen Nordsee <strong>und</strong><br />

im Englischen Kanal. Das Hauptvorkommen ist in der Nordsee in den Wintermonaten zu beobachten, mit Häufungen westlich<br />

von Sylt sowie um Helgoland. Im zentralen <strong>und</strong> nördlichen Offshore-Bereich befinden sich dagegen nur verstreut geringe<br />

bis mittlere Dichten der Tordalke. Außerhalb der Brutzeit halten sich Tordalken ganzjährig auf dem Meer im Bereich des<br />

Kontinentalschelfs auf. Sie sind tag- <strong>und</strong> dämmerungsaktiv.<br />

Die Brutbestände des Tordalken in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 430.000 bis 770.000 BP.<br />

Die Rastbestände des Tordalken (A. t. torda) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 55.000 Ind. Laut MENDEL et al.<br />

(2008) liegt das 1%-Kriterium für die Ostsee bei 550 Ind.<br />

Tordalken sind empfindlich gegenüber Störungen durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> reagieren auf sich nähernde Schiffe häufig durch<br />

Abtauchen, manchmal durch Auffliegen. Empfindlichkeiten gegenüber Hindernissen in Form technischer Bauwerke sind<br />

auch aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Nachtflugaktivität als eher gering einzustufen (MENDEL et al. 2008).<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland<br />

Der Tordalk brütet in Deutschland nur auf Helgoland (Unterart islandica), im Jahr 2008 betrug Anzahl der Brutpaare dort bei<br />

18 Paaren (MENDEL et al. 2008, SÜDBECK et al. 2008). Darüber hinaus sind Tordalke Durchzügler sowie Wintergäste auf<br />

Nord- <strong>und</strong> Ostsee (beide Unterarten). Im Sommer <strong>und</strong> Herbst sind nur einzelne Tordalke in der Nordsee anzutreffen, hauptsächlich<br />

im Bereich von Helgoland <strong>und</strong> im küstenfernen Offshore-Bereich. Nachdem die atlantischen Tordalken die Mauser<br />

(Juni – September) abgeschlossen haben, überqueren viele Vögel die Nordsee aus Richtung Schottland um ihre Überwinterungsgebiete<br />

im Skagerrak <strong>und</strong> Kattegat zu erreichen. Weitere wichtige Überwinterungsgebiete befinden sich in der südlichen<br />

Nordsee <strong>und</strong> im Englischen Kanal. Das Hauptvorkommen ist in der Nordsee in den Wintermonaten zu beobachten, mit<br />

Häufungen westlich von Sylt sowie um Helgoland. Im zentralen <strong>und</strong> nördlichen Offshore-Bereich befinden sich dagegen nur<br />

verstreut geringe bis mittlere Dichten der Tordalke. Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche<br />

Nordsee mit 850 Ind. im Frühjahr <strong>und</strong> 7.500 Ind. im Winter angegeben. In den anderen Jahreszeiten werden Tordalken<br />

dagegen nur vereinzelt angetroffen (zwischen 1 <strong>und</strong> max. 50 Individuen).<br />

Tordalken kommen v. a. im Winter auf der deutschen Ostsee vor. In geringen bis mittleren Dichten tritt die Art in weiten<br />

<strong>Teil</strong>en des Küsten- <strong>und</strong> Offshore-Bereichs der Pommerschen Bucht <strong>und</strong> weiter westwärts bis Zingst auf. Größere Anzahlen<br />

halten sich auch in der Mecklenburger Bucht auf, kleinere Vorkommen gibt es in der Kieler Bucht (MENDEL et al. 2008).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand des Tordalks in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 500-1.000 Ind. (Mittwinter) (IFAÖ 2005a).<br />

Das Vorkommen von Tordalken beschränkt sich in der westlichen Ostsee weitgehend auf die Arkonasee (KLEIN et al. 2004).<br />

Die höchsten Dichten wurden im Bereich der Hanglagen des Arkonabeckens registriert. In der Mecklenburger Bucht sind<br />

Tordalken selten (vgl. BRÄGER 1995, IfAÖ eigene Beob.).<br />

Östlich von Rügen erscheinen die ersten Tordalken im September. Westlich von Rügen treffen die Vögel etwas später ein.<br />

Der Zuzug hält bis Februar an <strong>und</strong> ist vermutlich eine Funktion der Eisverhältnisse in der östlichen Ostsee. Im März/April<br />

erfolgt der Abzug in die Brutgebiete. Weiter westlich überwinternde Individuen ziehen im Mai ostwärts (DIERSCHKE & HELBIG<br />

1997, IfAÖ Beobachtungen am Darßer Ort). Bei den Wintergästen in der Arkonasee handelt es sich um Brutvögel aus der<br />

Ostsee <strong>und</strong> dem Kattegat (Ringf<strong>und</strong>e der Beringungszentrale Hiddensee).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Eine aktuelle Befliegung im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von unbestimmten Alken mit einer geringen<br />

Dichte von 0.01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG<br />

et al. (2006) geben Vorkommen des Tordalken im Frühjahr <strong>und</strong> Winter lokal in Dichten zwischen 0.1 <strong>und</strong> 2.5 Ind./km² im<br />

südlichen Arkonabecken innerhalb der 12-sm-Zone <strong>und</strong> in der äußeren Pommerschen Bucht an. Beide Autoren geben über-<br />

Seite 573/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />

einstimmend küstennah für die Prorer Wiek Tordalkendichten von bis zu 1 Ind./km² an.<br />

Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />

2009 wurden die Alkenarten nicht unterschieden. Alken traten von Oktober bis März mit größten Vorkommen im Dezember<br />

auf <strong>und</strong> waren unregelmäßig über das Untersuchungsgebiet verteilt, mit einem Höchstbestand von 1044 Individuen im Dezember<br />

(IfAÖ unveröffentl.)<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />

mittlere Dichte 0,00 0,18 0,24 0,45 0,20 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand 0 426 555 1044 471 0 0 0<br />

Alken traten im Bereich aller drei Trassenvarianten von Off. I –Off. III auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />

Oktober bis Dezember. Der höchste Bestand mit 143 Individuen wurde im Dezember in der Trassenvariante Off. I ermittelt.<br />

Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />

Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />

mittlere Dichte Off I 0,00 0,54 0,36 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off I 0 60 40 143 0 0 0 0<br />

mittlere Dichte Off II 0,00 0,00 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off II 0 0 24 0 0 0 0 0<br />

mittlere Dichte Off III 0,00 0,00 0,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Bestand Off III 0 0 30 0 0 0 0 0<br />

Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />

Off. IV - VI) treten in der Regel keine Alken auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 88<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

88 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 574/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da der Tordalk in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />

Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />

der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />

Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie werden aber<br />

durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des<br />

OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />

aus.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

Seite 575/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 89<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 55.000 Ind. Die Art<br />

wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />

keine Nachweise im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre, Off. IV –VII). Das 1%-Kriterium liegt für A. t. torda bei 550 Ind.<br />

Da diese Anzahl bei keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (höchstens 143 Alken in Off. I), ist der „Schädigungstatbestand“<br />

nicht erfüllt. Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf<br />

die Einstandsgebiete ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />

Tordalken wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten<br />

Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 90<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.25 Pflanzenfressende Rastvögel<br />

Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />

A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefahrdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

89 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

90 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 576/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />

A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Die hier zusammengefassten Vogelarten besitzen bei aller Verschiedenheit hinsichtlich ihrer Lebensraumansprüche <strong>und</strong><br />

Verhaltensweisen die Gemeinsamkeit, dass sie als phytophage Arten ihren Nahrungsbedarf zum überwiegenden <strong>Teil</strong> mit<br />

Makrophyten im Flachwasserbereichen (Gründelenten) sowie mit Salwiesenpflanzen (Pfeifenten, Gänse) <strong>und</strong> mit landwirtschaftlichen<br />

Nutzpflanzen wie z. B. Getreide, Raps (Schwäne, Gänse) stillen. Als einzige Ausnahmen dieser Ernährungsweisen<br />

werden die Brandgans (kleine Schnecken, Muscheln <strong>und</strong> Würmer, Krebstiere, Wasserpflanzen <strong>und</strong> Insekten) <strong>und</strong><br />

der Zwergtaucher (größtenteils Insekten <strong>und</strong> deren Larven, Mollusken, Crustaceen, Kaulquappen <strong>und</strong> kleine Fische) an<br />

dieser Stelle mit behandelt.<br />

Rastbestände nach WETLAND INTERNATIONAL (2006):<br />

Art Population Bestand (Ind.) 1% Kriterium<br />

Brandgans NW-Europa (b) 300.000 3.000<br />

Ringelgans bernicla 200.000 2.000<br />

Graugans anser: NW-Europa (b) 500.000 5.000<br />

Schnatterente strepera: NW-Europa (b) 60.000 600<br />

Stockente platyrhynchos: NW-Europa, Ostsee (w) 4500.000 20.000<br />

Löffelente NW-, M-Europa (w) 40.000 400<br />

Krickente crecca: NW-Europa (w) 500.000 5.000<br />

Spießente NW-Europa (w) 60.000 6.00<br />

Zwergtaucher ruficollis 300.000-510.000 4.000<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Da zu dieser Gruppe eine Vielzahl von Arten zählt, lässt sich keine Deutschland-Verbreitung angeben.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Brutbestand der Löffelente liegt bei 200-250 Paaren (Bezugszeitraum: 1994 -1998). An der Küste brüten Löffelenten<br />

auf Boddenwiesen <strong>und</strong> Inseln in flachen Buchten, Tümpeln <strong>und</strong> Nassflächen. Sie ist Brutvogel in geschützten rügener Buchten.<br />

Große Rastansammlungen treten v. a. während der Zugzeiten im März/April sowie von Mitte August bis November auf.<br />

Einzelne Küstenabschnitte werden regelmäßig von Rastbeständen mit >400 Individuen genutzt. Zu großen Rastansammlungen<br />

kommt es v. a. im März/April sowie Mitte August bis November.<br />

Der Brutbestand der Schnatterente liegt bei 500-800 Paaren (Bezugszeitraum: 1994 -1998). An der Küste brüten Schnatterenten<br />

im geschützten Bodden <strong>und</strong> Buchten. Hierzu zählen auch der innerrügenschen Bodden. Zu großen Rastansammlungen<br />

kommt es v. a. von August bis November sowie im Juni/Juli. Wenige Küstenabschnitte werden regelmäßig von Rastbeständen<br />

mit >600 Individuen genutzt.<br />

Der Brutbestand der Spießente liegt bei


Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />

A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />

burg-Vorpommern überwiegend mitteleuropäische Brutvögel betreffen, ist im weiteren Jahresverlauf bis zum März nur eine<br />

geringe saisonale Dynamik ausgeprägt (vgl. BERNDT & BUSCHE 1991 für Schleswig-Holstein).<br />

Der Brutbestand der Krickente liegt bei ca. 500 Brutpaaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). An der Küste sind sie auf Inseln<br />

<strong>und</strong> episodisch überfluteten Grünländern ebenso vertreten wie auf Flüssen <strong>und</strong> Gräben in gepolderten Bereichen. Es kommt<br />

zu einzelnen Bruten auf Rügen. Zu großen Rastansammlungen kommt es v. a. im März/April <strong>und</strong> von August bis November.<br />

Einzelne Küstenabschnitte werden regelmäßig von Rastbeständen mit >2.500 Individuen genutzt darunter auch die Darß-<br />

Zingster-Boddenklette.<br />

Der Brutbestand der Brandgans liegt bei 150-200 Paaren (Bezugszeitraum: 1994 -1998). Zur Brut bevorzugt werden an der<br />

Küste flache Bodden <strong>und</strong> Außenbuchten mit sandigen bis sandig-schlickigem Uferbereichen mit angrenzenden tümpel- <strong>und</strong><br />

prielreichen Salzwiesen. Ein Brutschwerpunkt in M-V liegt auf Westrügen. Über Heim- <strong>und</strong> Wegzugsbestände gibt es für M-V<br />

nur unzureichende Angaben. Die Anzahl überwinternder Brandgänse ist stark witterungsabhängig <strong>und</strong> umfasst nur wenige<br />

Individuen. So beliefen sich z. B. die Rastbestandszahlen im Mildwinter 2005 im April auf unter 300 Brandgänse.<br />

Die Ringelgans ist aufgr<strong>und</strong> ihrer phytophagen Ernährungsweise entlang der äußeren Küstengewässer der Ostsee in ihrem<br />

Vorkommen auf die unmittelbare Uferzone beschränkt. Es werden regelmäßig im März <strong>und</strong> April Schwärme von über 100<br />

Ringelgänsen gemeldet (www.oamv.de).<br />

Der Brutbestand der Graugans liegt bei 2.800-3.400 Brutpaaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Sie ist ein regelmäßiger <strong>und</strong><br />

verbreiteter Brutvogel auf Rügen. Große Rastbestände in M-V werden zwischen Mitte August <strong>und</strong> Mitte September erreicht.<br />

Wichtigste Rastgebiete sind der Galenbecker See <strong>und</strong> die Zingster Boddenkette.<br />

Der Brutbestand des Zwergtauchers liegt bei ~1.500 Paaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Er ist Brutvogel an Kleingewässern<br />

auf Rügen <strong>und</strong> entlang des Strelas<strong>und</strong>. Im Winterhalbjahr kommt es in geschützten Meeresbuchten zu kleinen Ansammlungen<br />

von Zwergtauchern.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Mit dem Auftreten der phytophagen Arten inklusive Brandgans <strong>und</strong> Zwergtaucher ist in den küstenfernen Bereichen der<br />

Trassenvarianten Off. I - Off. III nicht zu rechnen.<br />

Für die Arten Schnatterente, Löffelente, Spießente <strong>und</strong> Knäkente kommen HEINICKE & NAACKE (2002) nach Auswertung<br />

der IWZ-Daten zu dem Schluss, dass deren Überwinterungsbestände in M-V sehr niedrig sind <strong>und</strong> am Überwinterungsgeschehen<br />

der Wasservögel keine maßgebliche Rolle spielen. Die der Trassenvariante Off. I nächsten großen Rastbestände<br />

der Schnatterente befinden sich im Kleinen Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit maximal 1.000 Ind. im August-November. Rast- <strong>und</strong><br />

Mauserbestände der Löffelente stellen sich westlich von Rügen in der Udarser Wiek sowie am Bessin <strong>und</strong> Gellen von Hiddensee<br />

mit über 1.000 Ind. ein. Der Gellen zählt auch für Spießenten zu einem wichtigen Rastgebiet maximal 2.130 Ind. im<br />

September bis November (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt vier Brandgänse<br />

<strong>und</strong> 130 Stockenten, verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />

Brandgans- <strong>und</strong> Stockentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />

Art/Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />

Brandgans 4 4<br />

Stockente 80 50 130<br />

Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />

Stockenten treten in der Prorer- <strong>und</strong> Tromper Wiek sowie im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Nordrüenischen Boddenkette bei der IWZ<br />

jährlich auf, wobei Abschnittsweise regelmäßig Bestände von mehreren tausend Ind. gezählt wurden. Aufgr<strong>und</strong> der Datenlage<br />

könne auf Basis der IWZ keine Angaben über Heim- <strong>und</strong> Wegzug oder Überwinterungszahlen von Brandgänsen gemacht<br />

werden. Die Anzahl überwinternden Brandgänse ist stark von der Witterung abhängig <strong>und</strong> beläuft sich auf wenige Individuen.<br />

Es treten in einzelnen Jahren keine Brandgänse auf. Im <strong>Raum</strong> Rügen liegen die Rastschwerpunkte der Graugans im<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 578/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />

A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />

Bereich Ummanz <strong>und</strong> Nordrügenschen Boddenkette mit größten Rastaufkommen im September <strong>und</strong> Oktober. Bei Ummanz<br />

wurden maximal 5.300 Graugänse im September gezählt. Im Rahmen der IWZ im Januar sind die ermittelten Zahlen deutlich<br />

geringer als im September <strong>und</strong> Oktober. Der Außenküstenbereich der Tromper- <strong>und</strong> Prorer Wiek zählt nicht zum Rastgebiet<br />

der Graugans. Da der überwiegende <strong>Teil</strong> der Ringelgänse meist nonstop von russischen Rastplätzen zu den Überwinterungsplätzen<br />

vorrangig im deutschen <strong>und</strong> niederländischen Wattenmeer zieht werden sie für den <strong>Raum</strong> Rügen sowohl bei<br />

der Auswertung der IWZ als auch bei der Internationalen Gänsezählung nicht erwähnt. Es halten sich jedoch zu Zugzeiten<br />

<strong>und</strong> im Winterhalbjahr Ringelgänse in geringen Individuenanzahlen an der Küste von M-V auf, so dass ein Auftreten im<br />

<strong>Raum</strong> Rügen zeitweise <strong>und</strong> in sehr geringen Zahlen wahrscheinlich ist. Zwergtaucher werden im Winterhalbjahr an der<br />

Außenküsten Mecklenburg-Vorpommerns regelmäßig in geringen Anzahlen festgestellt. Genaue örtliche Angaben zum<br />

Vorkommen von Zwergtauchern im <strong>Raum</strong> Rügen liegen nicht vor (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003,<br />

KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE 2006). Der Außenküstenbereich der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek gehört nicht<br />

zum Rastgebiet der Krickente. In den nordrügenschen Bodden werden bei der IWZ Krickenten nicht jährlich <strong>und</strong> nur in sehr<br />

geringen Individuenmengen festgestellt. Im westlichen Strelas<strong>und</strong> gab es Nachweise von Krickentenvorkommen der Größenklasse<br />

41-399 Individuen. Die nächsten großen Rastbestände befinden sich in den Windwattgebieten der Insel Hiddensee<br />

(HEINICKE & NOWALD 2005).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 91<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

91 hier nicht relevant<br />

Seite 579/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />

A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die hier zusammengefassten Arten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen nicht als besonders<br />

kollisionsgefährdet gelten, sind keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten.<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstgelegenen Brutplätze (Fortpflanzungsstätten) dieser Arten sind unter Überschrift 2.2 beschrieben. Eine „Entnahme,<br />

Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da<br />

diese immer im Landbereich in größerer Entfernung vom Vorhaben liegen <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />

erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete <strong>und</strong> Mauerplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein<br />

(die Nachweise in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer sind unter 2.3 zusammengestellt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen<br />

allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus. Mauserplätze<br />

sind in den Wirkräumen der Kabeltrassenvarianten nicht bekannt.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 580/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />

A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja nein 92<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Da bei diesen, im „Sammelsteckbrief“ zusammengefassten Arten, immer nur einzelne Individuen oder kleiner Trupps<br />

betroffen sein können, wird für keine Art das 1%-Kriterium in keiner Kabeltrassenvariante erreicht. Daher ist der „Schädigungstatbestand“<br />

nicht erfüllt.<br />

Es kommt somit zu keiner erheblichen Störung während der Mauser-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderzeit für diese rastenden,<br />

pflanzenfressenden Arten. Für die anderen hier behandelten Arten ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der<br />

lokalen Population durch die Kabelverlegung oder die Reparatur des verlegten Kabelsystems aufgr<strong>und</strong> der sehr geringen<br />

Nutzung des Kabeltrassenkorridors nur durch einzelne Individuen nicht zu erwarten. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt<br />

aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Brutplätzen möglich, die sich für die hier betrachteten Arten<br />

jedoch nicht im marinen Bereich der Kabeltrassen, sondern an Land <strong>und</strong> z T. nicht einmal in Deutschland, außerhalb der<br />

Wirkreichweite der Seekabel befinden.<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.26 Möwen <strong>und</strong> Seeschwalben<br />

Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />

A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />

A172<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG (zum <strong>Teil</strong>)<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

92 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />

A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />

A172<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Die hier zusammengefassten Vogelarten besitzen bei aller Verschiedenheit hinsichtlich ihrer Lebensraumansprüche <strong>und</strong><br />

Verhaltensweisen die Gemeinsamkeit, dass sie den Meereslebensraum zur Zugzeit durchquert <strong>und</strong>/oder ihn als Überwinterungs-,<br />

Nahrungs-, Brut- <strong>und</strong> Rastgebiet genutzt. Sie brüten in der Regel in Kolonien <strong>und</strong> ihr Nahrungsspektrum beinhaltet<br />

zu einem mehr oder weniger hohen Anteil Fisch.<br />

Die betrachteten Möwenarten profitieren von Fischabfällen oder vom aufgewirbelten Schraubenwasser von Schiffen <strong>und</strong><br />

treten als Schiffsfolger hinter Fischereifahrzeugen auf. Ein vermehrtes Aufkommen von Fischereifahrzeugen, das Anlanden<br />

des Fischfangs im Häfen sowie aufgewirbeltes Schraubenwasser erhöhen deshalb die Attraktivität eines Gebietes für Möwen<br />

als Nahrungsraum. Raubmöwen als an Möwen schmarotzende Arten werden vermutlich von den Schwärmen schiffsbegleitender<br />

Möwen angezogen <strong>und</strong> profitieren so indirekt ebenfalls von einem erhöhten Schiffsaufkommen.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Da zu dieser Gruppe eine Vielzahl von Arten zählt, lässt sich keine Deutschland-Verbreitung angeben.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Rastbestand der Silbermöwe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 30.000-50.000 Ind. (Mittwinter) (IFAÖ 2005a). Der<br />

Brutbestand lag bei 2.200-2.800 Paaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Rügen zählt mit vier Kolonien zum Brutgebiet der<br />

Silbermöwe. Silbermöwen sind ganzjährig in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern anzutreffen. Es<br />

gibt keine Daten zur Jahresphänologie, da die Erfassung von Silbermöwen außerordentlich schwierig ist. Die Verteilung auf<br />

See folgt den Aktivitäten der Schleppnetzfischerei.<br />

Der Rastbestand der Mantelmöwe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 2.000-3.000 Ind. (Winter), bzw. 500-1.000 Ind.<br />

(Sommer) (IFAÖ 2005a). Sie brütet mit wenigen Paaren auf einigen Küsteninseln, hauptsächlich im Bereich Westrügen<br />

(Bezugszeitraum: 1994-1998). Auch diese Großmöwe wird häufiger bei starker Fischereiaktivität beobachtet <strong>und</strong> tritt in der<br />

Nähe von Fischkuttern <strong>und</strong> Schiffen auf. In Mecklenburg-Vorpommern überwintern weniger als 1 % der biogeographischen<br />

Population. Bei der IWZ wurden seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern im Januar jeweils 750-1.500 Ind. entlang der Küste<br />

gezählt. Zeitgleich halten sich etwa 500-1.000 Ind. auf See auf (IfAÖ eigene Schätzung). Der Verbreitungsschwerpunkt der<br />

Mantelmöwe liegt in der Arkonasee (GARTHE et al. 2003, IfAÖ eigene Beob.). Die Hauptnahrungsgebiete liegen um Rügen<br />

<strong>und</strong> in der AWZ. Mantelmöwen ernähren sich nur partiell von Abfällen der Schleppnetzfischerei (IfAÖ eigene Beob.).<br />

Die Heringsmöwe war 1994-1998 mit 1-2 Paaren Brutvogel auf der Insel Heuwiese. Auch diese Großmöwe wurde häufiger<br />

bei starker Fischereiaktivität beobachtet <strong>und</strong> tritt in der Nähe von Fischkuttern <strong>und</strong> Schiffen auf. Als Zugvogel verlässt die<br />

Heringsmöwe größtenteils im Winter M-V. Es kommt jedoch auch zur Überwinterung weniger Tiere (www.oamv.de).<br />

Der Brutbestand der Sturmmöwe liegt bei~450 Paaren (Bezugsraum: 1994-1998). Etwa 12% der Brutpaare der Sturmmöwe<br />

befinden sich im <strong>Raum</strong> Westrügen/Hiddensee. Sturmmöwen nutzen die äußeren Küstengewässer nur in geringem Umfang<br />

zur Nahrungssuche. Zur Brutzeit ernähren sich Sturmmöwen im Bereich der westlichen Ostsee überwiegend terrestrisch<br />

(z. B. KUBETZKI 2002). Auf See sind sie von Mai bis Mitte Juli deshalb selten (GARTHE et al. 2004b). Während der Zugzeiten<br />

<strong>und</strong> im Winter beschränkt sich die Nutzung der äußeren Küstengewässer auf das Fressen von Beifang. Die Vögel ernähren<br />

sich dann auf See vorrangig von den Abfällen der Schleppnetzfischerei auf Dorsch (IfAÖ eigene Beob.). Deshalb liegt der<br />

Schwerpunkt der Vorkommen im Winter in der AWZ, wo die Intensität der Dorschfischerei am höchsten ist (z. B. GARTHE et<br />

al. 2003, 2004b).<br />

Der Brutbestand der Lachmöwe liegt bei 22.000-35.000 Paaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Die Insel Rügen mit Strelas<strong>und</strong><br />

beherbergt mehrere Lachmöwenkolonien. Bevorzugt wird auf Inseln der geschützten Boddenbereiche gebrütet<br />

Der Rastbestand der Zwergmöwe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 100-1.000 Ind. (Winter), bzw. 5.000-15.000 Ind.<br />

(Zugzeit) (IFAÖ 2005a). Sie treten in M-V nicht als Brutvögel auf. Zwergmöwen nutzen zur Zugzeit sowohl die inneren als<br />

auch die äußeren Küstengewässer zur Nahrungssuche. Der Schwerpunkt des Vorkommens liegt im Frühjahr in den inneren<br />

Küstengewässern mit ästuarinem Charakter (Conventer See, Ribnitzer See, Barther Strom, Wieken im südlichen Greifswalder<br />

Bodden, Peenestrommündung; MÜLLER 1994-2004). Während des Herbstzuges konzentrieren sich die Vögel dagegen in<br />

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Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />

A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />

A172<br />

der Pommerschen Bucht.<br />

Mittelmeermöwe <strong>und</strong> Steppenmöwe kommen regelmäßig in M-V vor. Phänologische Untersuchungen an beiden Möwenarten<br />

wurden für M-V von KLEIN (2001) vorgenommen: Erste Feldbeobachtungen der Steppenmöwe aus Mecklenburg-<br />

Vorpommern stammen von Mitte Juli. Ab Mitte August sind Jungvögel dann regelmäßig anzutreffen, dieses Bild bietet sich<br />

bis in den Oktober. Zu Beginn des Winters sinkt ihre Zahl dann, um dann im Februar/März nochmals stark anzusteigen,<br />

allerdings ohne die herbstlichen Zahlen zu erreichen. Ältere Vögel zeigen eine prinzipiell gleiche Phänologie. Insgesamt<br />

gesehen, sind Steppenmöwen also ganzjährig anwesend. Der Ablauf des Sommereinfluges bei der Mittelmeermöwe ist<br />

prinzipiell gleich. Im Gegensatz zur Steppenmöwe wird das Untersuchungsgebiet jedoch mit dem Wintereinbruch komplett<br />

geräumt. Es existieren keine Ringnachweise von Januar bis April <strong>und</strong> auch eindeutige Feldbeobachtungen sind eine Ausnahme.<br />

Raubmöwen sind keine Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns. Nach Offshore- <strong>und</strong> Küstenerfassungen in den Jahren 2001<br />

bis 2004 sind Raubmöwen regelmäßige, aber nicht häufige Durchzügler im Ostseeraum. Höchste Zugintensitäten in der<br />

Arkonasee erreichte die Schmarotzerraubmöwe (Skua parasiticus) mit 0,004 Ind. km -1 h -1 . Spatelraubmöwen (Skua pomarinus)<br />

wurden im Zuge der Untersuchungen nicht beobachtet (KUBE et al. 2007).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Alle typischen Möwenarten der deutschen Ostsee wurden im küstenfernen Gebieten des Arkonabeckens <strong>und</strong> der äußeren<br />

Pommerschen Bucht nachgewiesen. Höchste Dichten wurden von Silbermöwen ermittelt. Insbesondere bei den Großmöwen<br />

fällt das Auftreten mit der Zeit hohen Fischereifahrzeugaufkommens im Dezember 2007 zusammen. Lachmöwen, Zwergmöwen<br />

<strong>und</strong> Heringsmöwen wurden in geringen Zahlen festgestellt. Alle Möwenarten wurden mit geringen Individuenzahlen<br />

auch in den Trassenvarianten Off. I bis Off. III nachgewiesen (IfAÖ unveröffentl., Bezugsraum: 2007-2009).<br />

Alle oben aufgeführten Möwenarten treten auch im Bereich der Nordrügenschen Boddenkette <strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong> auf. Gebietsbezogene<br />

Zahlen stehen für diese Gebiete jedoch nur in geringen Umfang für einige Möwenarten zur Verfügung. Ein<br />

Maximum von 3.500 Silbermöwen wurde bei der IWZ 2003 im Zählabschnitt Strelas<strong>und</strong> (Strahlbrode-Strals<strong>und</strong>) festgestellt<br />

(HEINICKE & NAACKE 2003). Kartographische Darstellungen der IWZ - Ergebnisse für die Jahren 2005 <strong>und</strong> 2006 zeigen für<br />

die Silbermöwen Vorkommen in der südlichen Tromper Wiek der Größenklasse 101-500 Ind. Auch i n den innerrügenschen<br />

Bodden <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Halbinsel Drigge wurden geringe Individuenzahlen ermittelt. Ein ähnliches Vorkommen<br />

zeigt die Lachmöwe (HEINICKE 2005, 2006). Im Strelas<strong>und</strong> im Bereich Puddeminer Wiek-Altefähr wurden im Zuge<br />

der IWZ im Jahr 2005 121 Sturmmöwen festgestellt (HEINICKE 2005).<br />

Im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht wurde eine rastende Mittelmeermöwe im Oktober 2007<br />

festgestellt. Steppenmöwen wurden jeweils als Einzelexemplare im September 2007 fliegend <strong>und</strong> im Dezember 2007 rastend<br />

beobachtet (Beobachtung von Schiff) (IfAÖ unveröffentl.). Steppenmöwen werden zudem gelegentlich im Hafen von<br />

Sassnitz gemeldet (www.oamv.de).<br />

Eine nicht näher bestimmte Raubmöwe hielt sich Mitte Dezember 2008 im südlichen Arkonabecken auf. Artbestimmt wurde<br />

dort auch eine schwimmende Spatelraubmöwe im April 2008 (Beobachtungen vom Schiff) (IfAÖ unveröffentl.). Vor Kap<br />

Arkona wurden 2007/2008 insgesamt drei Skuas gemeldet. Weitere Meldungen von vereinzelten Spatel- <strong>und</strong> Falkenraubmöwen<br />

liegen von Kap Arkona (landbasierte Erfassungen) <strong>und</strong> von der Arkonasee (schiffsbasierte Erfassung) vor. Von allen<br />

Raubmöwenarten werden am regelmäßigsten <strong>und</strong> häufigsten Schmarotzerraubmöwen vor Kap Arkona beobachtet. So<br />

wurden dort bei kontinuierlichen Seevogelbeobachtungen im August 2008 regelmäßig Schmarotzerraubmöwen gesehen, mit<br />

einer maximalen Tagessumme von sieben Individuen (IfAÖ unveröffentl.).<br />

Die Insel Heuwiese im Kubitzer Bodden mit 443 BP Silbermöwen (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich<br />

ca. 14 km nördlich der Trassenvariante Off. VI mit 2.000-m-Wirkraum <strong>und</strong> ist die größte Silbermöwenkolonie bei Rügen.<br />

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Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />

A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />

A172<br />

Ebenfalls auf der Insel Heuwiese liegen Brutplätze der Mantel- <strong>und</strong> der Heringsmöwe mit sehr geringen Brutpaarzahlen. Die<br />

Sturmmöwe wurde 2003 mit 19 Brutpaaren auf der Insel Heuwiese festgestellt. Auf Inseln der Boddengewässern von Rügen<br />

sowie im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> auf Binnengewässern von Rügen existieren mehrere Lachmöwenkolonien mit maximal bis zu 100<br />

BP (EICHSTÄDT et al. 2006).<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 93<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

93 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 584/711<br />

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Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />

A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />

A172<br />

Da die hier zusammengefassten Arten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen nicht als besonders<br />

kollisionsgefährdet gelten, sind keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten.<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Es befinden sich keine Brutplätze von Möwen im marinen Bereich der Kabeltrassenvarianten. Da die direkte Flächeninanspruchnahme<br />

auf dem marinen Bereich beschränkt bleibt, ist eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“,<br />

die sich ausschließlich an Land befinden, ausgeschlossen <strong>und</strong> der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

Da alle hier behandelten Arten durch den bau- <strong>und</strong> reparaturbedingten Schiffsverkehr nicht gestört werden, da sie Schiffsfolger<br />

sind, tritt auch der Verbotstatbestand in Bezug auf die Ruhestätten keinesfalls ein.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja nein 94<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Da bei diesen, im „Sammelsteckbrief“ zusammengefassten Arten, immer nur einzelne Individuen oder kleiner Trupps<br />

betroffen sein können, wird für keine Art das 1%-Kriterium in keiner Kabeltrassenvariante erreicht. Daher ist der „Schädigungstatbestand“<br />

nicht erfüllt.<br />

Es kommt somit zu keiner erheblichen Störung während der Mauser-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderzeit für die hier zusammengefassten<br />

Möwenarten. Für die anderen hier behandelten Arten ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der<br />

lokalen Population durch die Kabelverlegung oder die Reparatur des verlegten Kabelsystems aufgr<strong>und</strong> der sehr geringen<br />

Nutzung des Kabeltrassenkorridors nur durch einzelne Individuen nicht zu erwarten. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt<br />

aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

94 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Seite 585/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />

A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />

A172<br />

Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Brutplätzen möglich, die sich für die hier betrachteten Arten<br />

jedoch nicht im marinen Bereich der Kabeltrassen, sondern an Land, außerhalb der Wirkreichweite der Seekabel befinden.<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.27 Ausnahmegäste<br />

Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand<br />

europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig – schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Der Gelbschnabeltaucher brütet nördlich der Baumgrenze an den Küsten des Eismeeres. Diese Vögel sind Zugvogel, die<br />

hauptsächlich an den Küsten des nördlichen Pazifik überwintern. Ein kleiner <strong>Teil</strong> zieht aber auch an die europäischen Küsten,<br />

an das Weiße Meer <strong>und</strong> vor allem an die norwegische Atlantikküste. Es werden regelmäßig Nachweise aus Mitteleuropa,<br />

fast ausschließlich in den Wintermonaten, erbracht. Außerhalb der Brutperiode tritt der Gelbschnabeltaucher einzeln,<br />

paarweise oder in kleinen Gruppen auf. Die Nahrung wird tauchend erbeutet <strong>und</strong> besteht vorwiegend aus Fisch, daneben<br />

aus Crustaceen, Mollusken <strong>und</strong> marinen Würmern.<br />

Der Wellenläufer ist Brutvogel auf felsigen Inseln des N-Pazifik <strong>und</strong> Küsten von Alaska, ferner an Küsten von NE-Amerikas.<br />

Zur Nahrungssuche <strong>und</strong> zu Zugzeit hält er sich auf dem offenen Meer auf. Die Nahrungssuche erfolgt im Flug von der Wasseroberfläche.<br />

Erbeutet werden Crustaceen, Mollusken, kleine Fische sowie fett- <strong>und</strong> ölhaltige Abfälle.<br />

Zumindest auf dem Zug ist der Gelbschnabeltaucher sehr vorsichtig <strong>und</strong> weicht Booten <strong>und</strong> Schiffen möglichst weiträumig<br />

aus. Einzelne Individuen fliehen gewöhnlich tauchend, Gruppen vielfach fliegend. Auf der Nordsee westlich der Insel Sylt<br />

stellten BELLEBAUM et al. (2006) bei Seetauchern (Gavia spp.) Störwirkung von 2 km bei durchfahrenden Schiffen fest.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Region<br />

Deutschland:<br />

Gelbschnabeltaucher sind keine Brutvögel Deutschlands. Er wird als Ausnahmegast mit durchschnittlich weniger als fünf<br />

Nachweisen pro Jahr eingestuft (BARTHEL & HELBIG 2005 in: BOCK 2007). Nach neueren Untersuchungen in der südlichen<br />

Ostsee scheint die Zahl aber höher zu sein (IFAÖ 2008b).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 586/711<br />

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Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />

Wellenläufer sind keine Brutvögel Deutschlands Die meisten der im Zeitraum von 1583 bis 2004 in Deutschland nachgewiesenen<br />

Wellenläufer wurden im Gebiet der Nordsee entdeckt (2.369 Individuen, 88,4 %), 42 Individuen gelangten nachweislich<br />

in die Ostsee (1,6 %) <strong>und</strong> 268 Vögel wurden ins Binnenland verschlagen (10,0 %). Das jahreszeitliches Auftreten des<br />

Wellenläufers in Deutschland konzentriert sich im September bis November (Bezugsraum: 1583-2004, KRÜGER & DIERSCHKE<br />

2006).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Es liegen in der Datenbank der OAMV mehrere Einzelbeobachtungen von Gelbschnabeltauchern vor (www.oamv.de):<br />

Datum Anzahl a) Kreis<br />

b) Ort<br />

c) Richtung<br />

d) Entf.<br />

10.05.2008 1 a) RÜG<br />

b) Kap Arkona<br />

c) O<br />

d) 3,5 km<br />

28.10.2007 1 a) RÜG<br />

b) Lancken<br />

c) W<br />

d) 2,0-3,0 km<br />

30.04.2007 1 a) RÜG<br />

b) Kap Arkona<br />

c) NW<br />

d) 3,0 km<br />

29.04.2007 1 a) RÜG<br />

b) Kap Arkona<br />

c) O<br />

d) 4,0 km<br />

04.05.2006 1 a)<br />

b) Oderbank ca. 40 km E Rügen<br />

c)<br />

d) 2,0-0,3 km<br />

19.04.2006 1 a)<br />

b) nördliche Oderbank<br />

c)<br />

d) km<br />

19.04.2006 1 a)<br />

b) Oderbank, 55 km E Rügen<br />

c)<br />

d) 1,5-0,25 km<br />

28.04.2004 1 a)<br />

b) Darßer Ort<br />

c)<br />

d) km<br />

Beobachter<br />

Christoph Bock<br />

Christoph Bock<br />

Martin Grimm<br />

Bemerkungen<br />

Dz. E mit 2 Pt & 1 unbest. Seetaucher, 06:35 Uhr.<br />

Fliegend nach W, dann rastend. Wahrsch. 2er Winter.<br />

1 Ind. K2 dz. NW, 17:37 Uhr.<br />

Christoph Bock 1 K2, 15:22 Uhr dz. E.<br />

Christoph Bock,<br />

K2, schwimmend unter Trauerenten<br />

M. Kalisinski, U. Kraatz, J. Bellebaum<br />

Axel Schulz,<br />

Marek Kalisinski<br />

Christoph Bock<br />

K2, anderer Vogel als C. Bock<br />

K2, Steckbrief eingereicht.<br />

B. Moreth 12:30 dz. nach O<br />

Für den Zeitraum von 1583-2004 sind in Mecklenburg-Vorpommern 20 Nachweise des Wellenläufers dokumentiert. Die<br />

Nachweise erfolgten entlang der gesamten Küste Mecklenburg-Vorpommerns von Lübeck bis an die polnische Grenze<br />

(KRÜGER & DIERSCHKE 2006).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Ein Gelbschnabeltaucher wurde im April 2008 fliegend im südlichen Arkonabecken beobachtet.<br />

Als Ausnahmegast suchte ein Wellenläufer im Januar 2009 im südlichen Arkonabecken nach Nahrung (IfAÖ 2009 unveröffentl.).<br />

In Ausnahmefällen kann mit dem kurzzeitigen Auftreten einzelner Wellenläufern oder Gelbschnabeltauchern in den Trassenvarianten<br />

Off. I-III gerechnet werden. In den Trassenvarianten Off. IV-VI treten in der Regel weder Gelbschnabeltaucher<br />

noch Wellenläufer auf.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach §44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Seite 587/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />

sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />

Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />

so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 95<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Da die hier zusammengefassten Arten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen nicht als besonders<br />

kollisionsgefährdet gelten, sind keine Maßnahmen notwendig.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Fortpflanzungsstätten dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> werden damit von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Rastflächen <strong>und</strong> Mauserplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

95 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 588/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />

sein, sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn<br />

die Pipelineverlegung löst allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen Rastflächenentzug aus. Mauserplätze liegen<br />

nicht in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> den jeweiligen 2-km-Wirkzonen.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein<br />

Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />

Da es sich beim Gelbschnabeltaucher wie auch beim Wellenläufer um Ausnahmegäste handelt, wird das 1%-Kriterium<br />

bei keiner Kabeltrassenvariante erreicht. Im Bereich der westlichen Pommerschen Bucht (Off. I bis III) könnten einzelne<br />

Gelbschnabeltaucher durch Verlegeschiffe gestört werden. Die Störungen durch das geplante Vorhaben sind aber nur während<br />

des kurzen Verlege- oder Reparaturzeitraums <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das Verlegeschiff bewegt sich kontinuierlich,<br />

so dass ein von Gelbschnabeltauchern genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung<br />

steht. Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete<br />

ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Gelbschnabeltaucher<br />

wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt für beide Arten aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten<br />

Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein 96<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

(Punkt 4 ff.)<br />

96 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />

Seite 589/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.2.28 Europäischer Stör<br />

Der Europäische Stör wird hier nur aus Gründen der Planungssicherheit mit geprüft, obwohl diese Art niemals im<br />

betrachteten Ostseebereich vorkam (siehe beim nachfolgenden Atlantischen Stör).<br />

Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. 0 FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. 0 U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Der Europäische Stör ist ein anadromer Wanderfisch, der in die Flüsse des Nordseegebietes bereits ab Ende April aufstieg<br />

<strong>und</strong> in den Monaten Mai bis Juli abgelaicht hat (MOHR 1952, KINZELBACH 1987). Ein <strong>Teil</strong> der Störe wandert bereits im Herbst<br />

in die Flüsse <strong>und</strong> überwintert dort (ALMAÇA 1988). Der Laichplatz muss in richtiger Proportion einen gewissen Wasserdruck<br />

(Tiefe) sowie starke Strömung bieten. Solche Verhältnisse wirken in den Unterläufen der Fließgewässer <strong>und</strong> Mündungsgebieten<br />

kleinerer Flüsse (PETERSEN et al. 2004). Die Eiablage erfolgt an Pflanzen (QUANTZ 1903). In den Oberläufen größerer<br />

Flüsse findet das Laichen auf steinig-kiesigem Gr<strong>und</strong> statt (NINUA 1976). Die Larven der Störe schlüpfen nach durchschnittlich<br />

drei Tagen <strong>und</strong> messen dann 9,3 mm (MOHR 1952).<br />

Der Stör ist während des Meeresaufenthaltes eine litorale Art, die schlammige Böden der Ästuarien präferiert. Große Exemplare<br />

halten sich in bis zu 200 m Tiefe auf. 0+ Störe halten sich in der Regel in der Nähe der Laichplätze in den Flüssen<br />

auf (NINUA 1976). Subadulte Exemplare von 50 bis 100 cm Totallänge halten sich im Meer überwiegend innerhalb eines<br />

100 km Radius vor den Flussmündungen auf (HOLČIK et al. 1989).<br />

Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Der Stör wurde nur noch Mitte des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts in Einzelexemplaren sporadisch in den deutschen Flüssen gefangen<br />

<strong>und</strong> gilt jetzt in der Nordsee als ausgestorben (KLOPPMANN et al. 2003). Es sind keine aktuellen Nachweise im Süßwasser<br />

bekannt. Es ist eine früher verbreitete Art, die in größeren, in die Nord- <strong>und</strong> Ostsee entwässernden Fließgewässern zum<br />

Laichen einschwamm (PETERSEN et al. 2004). Historische F<strong>und</strong>meldungen liegen beispielsweise aus M-V aus dem Greifswalder<br />

Bodden (1855 häufig) von Warnemünde (1903), aus dem Schweriner See (vor 1900) usw. vor (SCHAARSCHMIDT &<br />

LEMCKE 2004).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Es gibt keine aktuellen F<strong>und</strong>orte in Mecklenburg-Vorpommern, da in den letzten 45 Jahren keine F<strong>und</strong>e getätigt wurden<br />

(WINKLER et al. 2002). THIEL & WINKLER (2004, 2005) verweisen auf historische Nachweise der Art im betrachteten Seegebiet<br />

(1951 östlich der Oderbank, 18 Nachweise im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> ein Nachweis in der Peene im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert).<br />

Nach Bef<strong>und</strong>en von LUDWIG et al. (2002) war der Europäische Stör ursprünglich entlang der Atlantikküste bis zur Elbe verbreitet,<br />

sodass diese Art nur für das Elbesystem autochthon zu zählen ist (WINKLER et al. 2002).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

97 Unter A. sturio wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung der Anhänge der FFH-Richtlinie auch das ehemalige Vorkommen<br />

in der Ostsee verstanden, das nach aktueller wissenschaftlicher Kenntnis jedoch zu A. oxyrinchus zu<br />

rechnen ist. Somit ist unter A. sturio im Sinne der Anhänge II <strong>und</strong> IV der FFH-RL A. oxyrinchus zu verstehen<br />

(PETERSEN et al. 2004).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 590/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />

Der Europäische Stör dürfte aufgr<strong>und</strong> seines früheren Verbreitungsgebietes nur bis zur Elbe, im Untersuchungsraum der<br />

Kabeltrassen nicht auftreten. Ein Vorkommen wird als höchst unwahrscheinlich angesehen.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Europäische Stör die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />

frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf den Europäischen Stör durch die Kabeltrasse des Offshore-<br />

Windparks „ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da<br />

der Stör den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde. Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt<br />

nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes Schiff) zu Vergrämungswirkungen <strong>und</strong> temporären<br />

Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste<br />

von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 98<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des nur theoretisch möglichen ganzjährigen Auftretens des Europäischen<br />

Störs vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich beim Stör um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />

Art“ handelt.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

98 hier nicht relevant<br />

Seite 591/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungsstätten dieser Art in fließenden Süßgewässern befinden (Ruhestätten sind hier nicht relevant), ist<br />

eine Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung durch die Vorhabenswirkungen ausgeschlossen, denn selbst die am weitesten<br />

reichenden Bausauswirkungen (Unterwasserschall) erreichen keine Laichplätze des Europäischen Störs.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 99<br />

Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />

anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />

angenommene Störung des Europäischen Störs während des Rammens <strong>und</strong> bei der Verlegung des Seekabels nur kurzzeitig<br />

eintritt, wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch<br />

im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretender Stör kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so<br />

dass nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />

sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Europäischen Störs, zumindest theoretisch, möglich.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art:<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Laichplätzen möglich. Dies trifft demnach hier niemals zu.<br />

99 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 592/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.29 Atlantischer Stör<br />

Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. 0 FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. 0 U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Wie genetische <strong>und</strong> morphometrische Analysen an historischem Material aus dem gesamten Ostseeraum zeigen, handelt es<br />

sich bei dem so genannten Baltischen- oder Ostseestör nicht bis bislang angenommen um Acipenser sturio, sondern um<br />

Abkömmlinge der noch heute in Nordamerika verbreiteten Art (LUDWIG et al. 2002). Vermutlich hat diese Art vor r<strong>und</strong> 1.000<br />

Jahren im Zusammenhang mit einer allgemeinen Abkühlung die andere verdrängt (WINKLER et al. 2002).<br />

Der Atlantische Stör ist ein anadromer Wanderfisch, der von Nordamerika je nach Verbreitungsgebiet ab April in die Flüsse<br />

des Nordseegebietes aufstieg <strong>und</strong> in den Monaten Mai bis August abgelaicht hat (VLADYKOV & GREENLEY 1963). Der Laichaufstieg<br />

wird durch das Zusammenspiel von Fließgeschwindigkeit, Erhöhung des Wasserstandes <strong>und</strong> der Wassertemperatur<br />

ausgelöst.<br />

Der Laichplatz ist abhängig von der Tiefe, der Gewässermorphologie (Bankstruktur) <strong>und</strong> dem Substrat (Kies, Geröll oder<br />

anstehender Fels) (BAIN et al. 2000).<br />

Der Atlantische Stör bevorzugt bis zur Geschlechtsreife Brackwasserregionen, zieht aber auch in die angrenzenden marinen<br />

Habitate (SMITH & CLUGSTON 1997). Während der marinen Phase des Lebenszyklusses bevorzugt er sandige Feinsubstrate<br />

in Wassertiefen zwischen 20-70 m (ROCHARD et al. 1997). Je nach Flusssystem legen die Störe bei der Laichwanderung bis<br />

zu 800 km (Weichsel) zurück (SYCH et al. 1996). Die Laichhabitate sind kiesig-geröllige Bankstrukturen. Die Larven verbringen<br />

die Dottersackphase im Interstitial von Kiesbänken. 0+ Störe halten sich in der Regel im limnischen Bereich der Flüsse<br />

auf. Subadulte Exemplare von 50-100 cm Totallänge halten sich überwiegend innerhalb des Ästuars auf (BAIN et al. 2000).<br />

Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Es sind keine aktuellen Nachweise im Süßwasser bekannt.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Früher verbreitet in größeren, in die Ostsee entwässernden Fließgewässern (Trebel, Oder, Peene, Weichsel) zum Laichen<br />

(PETERSEN et al. 2004).Es gibt keine aktuellen F<strong>und</strong>orte in Mecklenburg-Vorpommern (WINKLER et al. 2002). Das BfN führt<br />

100 siehe Kommentar bei A. sturio<br />

Seite 593/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />

mit der „Gesellschaft zur Rettung des Störs“ seit 1996 ein Vorhaben zum Schutz <strong>und</strong> zur Wiederansiedlung der Art in der<br />

Ostsee durch 101 . Eine wichtige Voraussetzung für einen geregelten Besatz ist der Aufbau eines entsprechend umfangreichen,<br />

genetisch geeigneten Elterntierbestandes, der derzeitig etabliert wird. Im Rahmen des E+E-Vorhabens wurde neben<br />

dem Aufbau des Elterntierbestandes, der genetischen Absicherung der Eignung von Besatzmaterial auch die Verfügbarkeit<br />

von Laich- <strong>und</strong> Aufwuchshabitaten in den Gewässersystemen der Oder geprüft (IFAÖ 2005b). In der Oder fand am 14. Juni<br />

2007 eine Besatzmaßnahme statt (http://www.sturgeon.de/), im Jahr 2008 wurde diese fortgesetzt<br />

(http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-wiederansiedlung-stoer.php). Dabei konnten Wiederfänge r<strong>und</strong> um<br />

Bornholm <strong>und</strong> an Küstengewässern Vorpommerns sowie im Bereich der Oder gemeldet werden.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Der Atlantische Stör kann im Kabeltrassenbereich höchstens äußerst sporadisch auftreten. Da die Art ausgestorben ist, wird<br />

ein Vorkommen als höchst unwahrscheinlich angesehen. Ob von den ausgesetzten Stören einige den Untersuchungsraum<br />

passieren, bleibt abzuwarten. Ein stationärer Aufenthalt im betrachteten Seegebiet ist ausgeschlossen.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Störe bevorzugen küstennahe Seegewässer <strong>und</strong> werden eher selten im offenen Meer angetroffen. Eine potenzielle Beeinträchtigung<br />

durch die Bautätigkeiten wäre demnach theoretisch nur während der Laichwanderungen in die Oder (April-Juni)<br />

möglich. Dabei können die Störe in drei Oder- bzw. Haffzugänge einschwimmen (Swinemünde, Bereich Peene – Achterwasser,<br />

Misdroy). Es wird davon ausgegangen, dass der Atlantische Stör die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder<br />

Reparaturaktivitäten frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf den Atlantischen Stör durch die Kabeltrasse des<br />

Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen,<br />

da der Stör den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde. Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten,<br />

Verletzen” tritt nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes Schiff) zu Vergrämungswirkungen<br />

<strong>und</strong> temporären Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte<br />

Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 102<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

101 Erprobungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhaben zur Wiedereinbürgerung <strong>und</strong> Schutz hochgradig gefährdeter Tiere<br />

<strong>und</strong> Pflanzen (http://www.bfn.de/02/0202.htm)<br />

102 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 594/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des nur theoretisch möglichen ganzjährigen Auftretens des Atlantischen<br />

Störs vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich beim Stör um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />

Art“ handelt.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungsstätten des Atlantischen Störs, wie oben beschrieben, in Fließgewässern (Odersystem) befinden,<br />

ist keinesfalls von einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ des Atlantischen Störs gibt es<br />

nicht. Während der Phase, die im Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während<br />

sensibler Lebensphasen aufhalten, bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen.<br />

Selbst die am weitesten reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze<br />

des Atlantischen Störs.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

Seite 595/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 103<br />

Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />

anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />

angenommene Störung des Atlantischen Störs während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig<br />

eintritt, wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch<br />

im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretender Stör kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so dass<br />

nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />

sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Atlantischen Störs, zumindest theoretisch, möglich.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art:<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Laichplätzen möglich. Dies trifft demnach hier niemals zu.<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.30 Meerneunauge<br />

Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. 2 U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

besonders geschützte Art<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Nach 6-8 Jahren in der Larvalphase metamorphisieren die Tiere bei einer Länge von 12,5-15 cm <strong>und</strong> wandern im Frühjahr<br />

ins Meer. Dort verweilen sie in der parasitischen Phase ca. 3 Jahre (HARDISTY 1986, DE NIE 1997). Über die eigentlichen<br />

103 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 596/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />

Habitate dieser Art ist, zumindest was den marinen Lebensraum betrifft, noch sehr wenig bekannt. Kleinere Individuen leben<br />

vorwiegend in flacheren Küsten- <strong>und</strong> Ästuarbereichen, mit zunehmender Größe wandern sie offenbar ins tiefere Wasser (ca.<br />

300-650 m) ab; an der Ostküste Nordamerikas wurden schon Exemplare aus Tiefen von 1.000 bis über 4.000 m heraufgeholt.<br />

Als Laichgründe dienen vorwiegend im Mittel- <strong>und</strong> Oberlauf größerer Flüsse liegende, relativ tiefe Stellen (40-60 cm<br />

Wassertiefe) mit sandig-kiesigem oder steinigem Untergr<strong>und</strong>, mäßigen Strömungsverhältnissen <strong>und</strong> guter Wasserqualität; in<br />

Skandinavien werden in dieser Beziehung auch Bäche <strong>und</strong> kleinere Flüsse genutzt. Die Larven benötigen für ihre Entwicklung<br />

ruhig fließende Bachabschnitte mit organogenen, gut durchlüfteten Schlicksedimenten. Aufgr<strong>und</strong> ihrer Empfindlichkeit<br />

gegenüber verschiedenen Umweltparametern kommt den Neunaugen im Süßwasser eine besondere Bedeutung als Bioindikatoren<br />

zu (HARDISTY 1986, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, DEHUS 1990, MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999).<br />

Das Meerneunauge ist ein anadromer Wanderfisch, der, als erwachsenes, bis ca. 1 m langes Tier zum Laichen aus dem<br />

Meer in die Mündungen größerer Flüsse <strong>und</strong> Ströme einzieht. Die dabei zurückgelegte Entfernung kann je nach der Länge<br />

<strong>und</strong> den Eigenschaften des jeweiligen Flusssystems <strong>und</strong> der Lage geeigneter Laichhabitate teilweise erheblich schwanken.<br />

In einigen Flüssen Südwestenglands beträgt sie nur 20-30 km, während die Laichplätze in der Otava (ein Nebenfluss der<br />

Elbe) bei Písek etwa 700 km <strong>und</strong> im Oberrhein bei Basel sogar 850 km von der Küste entfernt liegen. Auch der Zeitraum<br />

dieser Laichwanderungen kann je nach Region verschieden sein; in Mitteleuropa erfolgt er vorwiegend im Frühjahr (März bis<br />

Juni, mit einem Höhepunkt im Mai <strong>und</strong> Anfang Juni). Während des Laichaufstieges wird die Nahrungsaufnahme vollständig<br />

eingestellt. Zum Ablaichen versammeln sich die Tiere an den jeweiligen Stellen in kleineren Gruppen. Vor dem eigentlichen<br />

Laichvorgang wird bei Temperaturen ab 15 °C eine Nestmulde von bis zu 1 m Länge ausgehoben, wobei die Weibchen<br />

selbst kiloschwere Steinbrocken beiseite wälzen können. Die Zahl der Eier (ca. 1 mm groß) kann je nach Größe der Weibchen<br />

von 34.000 bis über 300.000 Stück betragen. Allgemein wird angenommen, dass die adulten Meerneunaugen nach der<br />

Fortpflanzung innerhalb einiger Tage bis Wochen verenden; vereinzelt wird jedoch auch die Vermutung geäußert, dass die<br />

Art im Laufe des Lebens mehrmals ablaicht. Die nach 1-2 Wochen schlüpfenden Larven (Querder) lassen sich nach einer<br />

kurzen Verweilzeit im Nest nachts mit der Strömung verdriften, um sich in Schlickbänke einzuwühlen, wo sie sich von<br />

Kleinstlebewesen ernähren. Über die Dauer dieser Embryonal- <strong>und</strong> Larvalphase herrscht generell noch Uneinigkeit; allgemein<br />

wird angenommen, dass sie in ähnlicher Weise wie beim Flussneunauge mehrere (2-5, maximal bis 8) Jahre dauert,<br />

während einige Autoren eine sehr kurze Larvalphase von nur einem Jahr postulieren. Die Metamorphose zum fertigen<br />

Meerneunauge erfolgt bei einer Länge von 15-20 cm. Nach erfolgter Umwandlung wandern die jungen Meerneunaugen zu<br />

Beginn des Winters vorwiegend nachts flussabwärts in die Ästuarbereiche <strong>und</strong> später ins Meer, wo sie sich etwa 2-4 Jahre<br />

lang aufhalten <strong>und</strong> während dieser Zeit als Aasfresser <strong>und</strong> Parasit leben. Letzteres geschieht in der Weise, dass die Tiere<br />

gezielt größere Fische (z. B. Dorsche, Makrelen, Heringe oder Haie) anschwimmen, um sich an ihnen festzusaugen. Danach<br />

wird mit Hilfe der an der Unterseite der M<strong>und</strong>scheibe befindlichen, ringförmigen Zahnreihen ein Loch in die Haut des Opfers<br />

geraspelt, <strong>und</strong> in die W<strong>und</strong>e ein Sekret abgeschieden, dass das Gewebe auflöst <strong>und</strong> außerdem die Gerinnung des Blutes<br />

verhindert (MUUS 1985, HARDISTY 1986, GLEIßBERG 1991, MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999).<br />

Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Im Bereich der deutschen Küsten ist das Meerneunauge aus der Nordsee <strong>und</strong> der Deutschen Bucht bekannt; in der Ostsee<br />

kommt es dagegen nur selten vor (HARDISTY 1986, FRICKE 1987, MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999). In Deutschland ist das<br />

Meerneunauge wie auch im gesamten mitteleuropäischen <strong>Raum</strong> sehr selten geworden, obwohl früher fast alle größeren,<br />

vorwiegend in die Nordsee mündenden Fließgewässer von ihm als Wanderwege genutzt wurden: Oder, Elbe (einschließlich<br />

der Nebenflüsse Saale <strong>und</strong> Vltava), Weser <strong>und</strong> Aller sowie der Rhein (bis hinauf nach Basel) <strong>und</strong> den dort abzweigenden<br />

Flüssen Neckar (bis Heilbronn), Main (bis Würzburg) <strong>und</strong> Enz. Bekannte F<strong>und</strong>punkte sind in Abb. 64 dargestellt.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

In M-V ist das Meerneunauge aus dem Ostseebereich <strong>und</strong> dem mecklenburgischen Elbeeinzugsgebiet bekannt. Im Gegensatz<br />

zu Bach- <strong>und</strong> Flussneunauge war es jedoch seit jeher relativ selten <strong>und</strong> nur in äußerst geringen Bestandsdichten vertreten;<br />

adulte Tiere wurden stets nur sporadisch gefangen (WATERSTRAAT 1986, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, WINKLER et al.<br />

2002). Zwar ist seit den 70er Jahren in der Ostsee eine Nachweiszunahme zu verzeichnen (ca. 3 Ex. pro Jahr), doch deutet<br />

Seite 597/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />

dies weniger auf eine wirkliche Zunahme der Bestände als vielmehr auf eine Intensivierung der Reusenfischerei im Bereich<br />

der Küsten <strong>und</strong> Bodden sowie auch auf eine stärkere Beachtung der Art hin. Auch der in den genannten Gebieten teilweise<br />

enorm angestiegene Badebetrieb zeigte sich kurioserweise für einige F<strong>und</strong>e verantwortlich: hier fielen fresslustige Meerneunaugen<br />

einige Male badende Menschen an (LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, WINKLER et al. 1992). Dieser Trend setzt sich<br />

durch jährlich wiederkehrende Zeitungsmeldungen fort. Diese Art könnte in der Elbe potenzielle Laichplätze gehabt haben.<br />

Bisher sind aus M-V keine Laichplätze bekannt. Auch aktuelle Untersuchungen (KRAPPE 2006, 2007) bestätigen, dass kein<br />

Querdernachweise aus M-V existiert. Extrem wenige Beobachtungen stammen aus den Flusssystemen M-Vs (WINKLER et al.<br />

2002). Nur zwei Nachweise stehen dafür im letzten Jahrzehnt: 1995 aus der Sude <strong>und</strong> 1998 aus dem Kummerower See<br />

(WATERSTRAAT et al. 2003). Laut KRAPPE (2006) waren für M-V 24 Meerneunaugeneinträge in den Fischdatenatlas vorgesehen,<br />

die dort neben verbalen Ausführungen zur historischen Verbreitung, abgebildet sind (WINKLER et al. 2007).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Das Meerneunauge kann in allen Trassenkorridor sporadisch auftreten.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 104<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Es wird davon ausgegangen, dass das Meerneunauge die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />

frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf das Meerneunauge durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks<br />

„ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da das Meerneunauge<br />

den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes<br />

Schiff) zu Vergrämungswirkungen <strong>und</strong> temporären Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische<br />

bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 105<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

104 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da nicht „streng geschützt“ <strong>und</strong> nicht im Anhang IV<br />

105 hier nicht relevant<br />

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Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des möglichen, ganzjährigen Auftretens des Meerneunauges vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung geplant, da das Meerneunauge in Bezug auf die Verlegung <strong>und</strong> Reparatur<br />

der Kabel nicht als „besonders kollisionsgefährdet“ gilt.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungsstätten des Meerneunauges, wie oben beschrieben, in Fließgewässern befinden, ist keinesfalls<br />

von einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ des Meereneunauges gibt es nicht. Während<br />

der Phase, die im Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler<br />

Lebensphasen aufhalten, bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen.<br />

Selbst die am weitesten reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze des Meereneunauges.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 106<br />

Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />

anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />

angenommene Störung des Meerneunauges während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt,<br />

wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch im<br />

106 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

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Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />

Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Meerneunauge kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so<br />

dass nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />

sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Meerneunauges, zumindest theoretisch, möglich.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 107<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.31 Flussneunauge<br />

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

europäische Vogelart RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />

streng geschützte Art RL M-V, Kat. 1 U1 ungünstig / unzureichend<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

besonders geschützte Art<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Erwachsene Flussneunaugen bewohnen vor allem die Mündungsbereiche <strong>und</strong> Brackwassergebiete der großen Flüsse sowie<br />

den Schelfbereich der Meere, wobei über den zuletzt genannten Lebensraum, nur wenig bekannt ist. Im Golf von Riga wird<br />

die Art vorwiegend in 15-25 km Entfernung vor der Küste sowohl im Gr<strong>und</strong>bereich als auch an der Oberfläche angetroffen.<br />

Im nördlichen <strong>Teil</strong> des Ladogasees kommt sie in Tiefen von 50-100 m vor. Als Laichhabitate benötigen die adulten Tiere<br />

zumindest zeitweilig beschattete, saubere Bereiche in Nebenbächen größerer Flüsse mit 5-30 cm (maximal auch 60-80 cm)<br />

Wassertiefe, lockerer bis dichter Konzentration von größeren Gesteinsblöcken (bis max. 50 cm im Durchmesser) sowie Kies<strong>und</strong><br />

Sandsedimenten. Diese Substratstrecken, in denen durch die unterhalb bzw. zwischen den Gesteinsblöcken entstehenden<br />

Turbulenzen ein kiesiges Substrat mit Korngrößen von 6-15 mm freigespült wird, sind meist nur von geringer flächiger<br />

Ausdehnung. BANGEL (1993) stellte bei Untersuchungen im Oder-Neiße-Gebiet in den dortigen Laichstätten eine submerse<br />

Vegetation fest, die sich aus Fontinalis antipyretica, Callitriche spec., Ranunculus fluitans, sowie in strömungsarmen Bereichen<br />

auch aus Potamogeton natans et perfoliatus <strong>und</strong> Nuphar lutea zusammensetzte; bezüglich der Fauna konnten bei den<br />

Wirbellosen Gammarus pulex, Glossiphonia complanata, Calopteryx virgo, Ancylus fluviatilis, Erpobdella octoculata <strong>und</strong><br />

107 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 600/711<br />

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Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />

Asellus aquaticus ermittelt werden. BRAASCH (1995) ordnet das Flussneunauge bezüglich seiner Sensibilität (Ausdruck für<br />

die ökologische Intaktheit von Lebensgemeinschaften in Fließgewässern) in den Bereich der Gewässergüteklasse II-III sowie<br />

außerdem in die Kategorie des höchsten Schutzwertes ein. Die Larven des Flussneunauges benötigen Feinsedimentbereiche<br />

(Ton-, Schlick- <strong>und</strong> Sandfraktionen) mit geringen Strömungsgeschwindigkeiten unter 0,4 m/s, welche sowohl in der<br />

Gewässermitte als auch im Uferbereich liegen können (HARDISTY 1986, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, MURL 1992, BRÄMICK et<br />

al. 1999).<br />

Die laichreifen Tiere steigen im Spätsommer <strong>und</strong> Herbst (meist von September bis November) aus den Küstengewässern<br />

die Flüsse <strong>und</strong> Ströme auf, wobei auch hier mitunter Wanderungen von einigen h<strong>und</strong>ert Kilometern bis in die jeweiligen<br />

Oberläufe unternommen werden, die gegen Ende des Winters erreicht werden. Die Migrationsstimmung wird dabei durch<br />

endogene Steuerungsmechanismen aufgebaut. Während des Laichaufstieges wird die Nahrungsaufnahme eingestellt, eine<br />

stumpfe Zahngeneration wird ausgebildet, der Darm beginnt zu schrumpfen, die Rückenflossen vergrößern sich <strong>und</strong> beim<br />

Weibchen bildet sich eine „Afterflosse“ aus. Danach scheinen die laichreifen Tiere in geeigneten Gewässerabschnitten unterhalb<br />

der Laichplätze für kurze Zeit zu verharren, bevor es durch Einwirkung verschiedener Faktoren wie Photoperiode,<br />

sich stabilisierende Strömungsgeschwindigkeit <strong>und</strong> stimulierende Temperaturen zur Auslösung der Laichbereitschaft kommt.<br />

Die eigentliche Paarung erfolgt im darauf folgenden Frühjahr (ab März) an warmen, sonnigen Tagen, aber auch während der<br />

Nachtst<strong>und</strong>en, in Gruppen bis 15 Tieren <strong>und</strong> bei einer Temperatur ab 10-11°C. Dabei werden zunächst unter aktiven Paarungsspielen<br />

in flachen Kiesbänken Laichgruben ausgehoben; anschließend heften sich die männlichen Tiere in der Nackengegend<br />

der Weibchen an, umschlingen diese <strong>und</strong> beide geben unter schlagenden Bewegungen ihre Geschlechtsprodukte<br />

in die Laichgrube ab. Pro Paarungsvorgang, der sich ca. alle 60 s vollzieht, werden 10-40 gelblich-weiße, 1,2-1,5 mm<br />

große Eier mit einer hohen Klebkraft <strong>und</strong> einem großen Eigengewicht ausgestoßen. Nach der Eiablage (pro Weibchen insgesamt<br />

4.000-40.000 Stück) gehen die Elterntiere aufgr<strong>und</strong> des bei diesem Vorgang sehr hohen Energieverbrauchs (bedingt<br />

durch die primären stoffwechsel-physiologischen Leistungen <strong>und</strong> die mechanischen Verletzungen mit sek<strong>und</strong>ären Infektionen)<br />

gewöhnlich zugr<strong>und</strong>e. Die augen- <strong>und</strong> zahnlosen Larven oder Querder schlüpfen je nach Wassertemperatur nach 9-20<br />

Tagen. Bei einer Länge von 9 mm verlassen sie die Nestmulde <strong>und</strong> lassen sich in ruhige Fluss- <strong>und</strong> Bachabschnitte verdriften,<br />

wo sie 3-5 Jahre in feinsandigem bis leicht schlammigem Bodengr<strong>und</strong> verborgen leben. Sie filtern dabei mit ihrem Kiemendarm<br />

unter aktiven Strudelvorgängen, die sowohl der Atmung als auch der Ernährung dienen, feinstes organisches<br />

Material (Detritus) <strong>und</strong> Kieselalgen aus dem Wasser. Die Metamorphose zum adulten Flussneunauge beginnt meist Ende<br />

Juni bei einer Länge von 9-15 cm <strong>und</strong> ist erst im folgenden Frühjahr abgeschlossen. Nach der Umwandlung wandern die<br />

Tiere in die Mündungsbereiche <strong>und</strong> später ins Meer, wobei die Abwanderung auch hier nur nachts stattfindet. Dort leben sie<br />

dann 1-3 Jahre lang parasitisch vom Blut <strong>und</strong> Fleisch anderer Fische (z. B. Heringe, Dorsche, Makrelen <strong>und</strong> Lachse), an die<br />

sie sich mit ihrem Saugm<strong>und</strong> anheften; danach wandern sie wieder in ihre Laichgebiete zurück <strong>und</strong> der Zyklus beginnt von<br />

neuem (MUUS 1985, HARDISTY 1986, GLEISSBERG 1991, MURL 1992, BANGEL 1993, BRÄMICK et al. 1999).<br />

Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

In Deutschland kommt die Art sowohl in der Nord- als auch in der Ostsee sowie im Bereich der in diese Meere mündenden,<br />

größeren Fließgewässer (Oder, Elbe, Weser, Ems <strong>und</strong> Rhein) vor (HARDISTY 1986, FRICKE 1987, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988,<br />

MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999, vgl. Abb. 65). Ein aktueller Verbreitungsschwerpunkt ist das Rheingebiet (PETERSEN et al.<br />

2004).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Diese einstmals im gesamten Gebiet häufige Art zeigt langfristig einen beängstigenden Bestandsrückgang <strong>und</strong> hat nur noch<br />

im Elbegebiet größere Bestände (hier zwei intakte Laichplätze, verändert nach WINKLER et al. 2002). Auch die Vorkommen<br />

von Tieren in der „Fressphase“ im Ostseebereich werden offenbar immer spärlicher; so erwähnen LEIPE & KÖNIGSTEDT<br />

(1988) Aussagen örtlicher Fischer, nach denen im Bereich des Oderhaffs noch bis in die 70er Jahre alljährlich (besonders im<br />

Oktober <strong>und</strong> November) größere Mengen Flussneunaugen gefangen wurden, die Art nunmehr jedoch infolge einer rapiden<br />

Abnahme nur noch als gelegentlicher Beifang erbeutet wird. Im Peene-Oderhaffgebiet sind kleinere Bestände anzutreffen.<br />

Im Ostseeeinzugsgebiet sind zwar Laichplätze bekannt, diese werden aber nicht konstant belaicht (WINKLER et al. 2002).<br />

Seite 601/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />

WATERSTRAAT (1986) sowie LEIPE & KÖNIGSTEDT (1988) nennen nur 2 sichere Laichvorkommen im Peenebereich bei Libnow<br />

<strong>und</strong> in einem Bachsystem bei Wehrland, wobei im Unterlauf des zuletzt genannten Laichplatzes nach Angaben von LEIPE &<br />

KÖNIGSTEDT (1988) 1986 bis 30 <strong>und</strong> 1987 bis 60 (!) adulte Exemplare beobachtet wurden. Des Weiteren machen diese<br />

Autoren auch Angaben über 3 weitere vermutete Laichvorkommen in M-V am Kummerower See (A. WATERSTRAAT), im<br />

Wallensteingraben <strong>und</strong> in den Warnow-Nebenflüssen (H. M. WINKLER <strong>und</strong> H. D. O. G. BAST). Diese Vorkommen werden bei<br />

WINKLER et al. (1999) bestätigt. Dabei wurde von den Autoren in den beiden genannten Gebieten sowie im Bereich der<br />

Peenemündung (Libnower Mühlenbach) in einem 1998 erstmals durchgeführten, landesweiten Monitoring für R<strong>und</strong>mäuler<br />

<strong>und</strong> Fische die Laicherbestandsgrößen der Art ermittelt; diese ergaben in allen 3 Gebieten jedoch nur geringe maximale<br />

Laichtierkonzentrationen zwischen 5 <strong>und</strong> 16 registrierten Individuen. Auch die Vorkommen von Tieren in der „Fressphase“ im<br />

Ostseebereich werden offenbar immer spärlicher; so erwähnen LEIPE & KÖNIGSTEDT (1988) Aussagen örtlicher Fischer, nach<br />

denen im Bereich des Oderhaffs noch bis in die 70er Jahre alljährlich (besonders im Oktober <strong>und</strong> November) größere Mengen<br />

Flussneunaugen gefangen wurden, die Art nunmehr jedoch infolge einer rapiden Abnahme nur noch als gelegentlicher<br />

Beifang erbeutet wird. Laut KRAPPE (2006, 2007) sind in M-V für den Fischdatenatlas 70 Flussneunaugeneinträge enthalten,<br />

die dort neben verbalen Ausführungen zur historischen Verbreitung, abgebildet sind (WINKLER et al. 2007). KRAPPE (2006)<br />

konnte in 17 Fließgewässern Flussneunaugenbestände nachweisen. Im Rahmen des im Jahr 1998 begonnenen Monitoringprogrammes<br />

zur Kontrolle der Laicher- <strong>und</strong> Larvenbestände werden im 2-jährigen Turnus acht Gewässer beprobt (Augraben,<br />

Beke, Brebowbach, Hellbach (Westpeene), Kösterbeck, Libnower Mühlbach, Tribohmer Bach, Ziemenbach) (KRAPPE<br />

2006). Für einige weitere Gewässer existieren darüber hinaus quantitative oder halbquantitative Daten aus früheren wissenschaftlichen<br />

Arbeiten (Korleputer Bach, Nebel, Gehlsbach, Schaale, Schilde, Reppeliner Bach) (KRAPPE 2006). Aufgr<strong>und</strong> der<br />

Schwierigkeiten bei der artlichen Auftrennung von Fluss- <strong>und</strong> Bachneunauge außerhalb der Laichzeit ist eine genaue Zuordnung<br />

der F<strong>und</strong>punkte in manchen Fällen schwierig. Die wichtigsten Reproduktionsgebiete <strong>und</strong> Aufwuchsgebiete des jetzigen<br />

Bestandes liegen in den Peenezuflüssen (WATERSTRAAT & KRAPPE 2000), im Einzugsgebiet der Trebel im <strong>Raum</strong> Semlow<br />

(UMWELTPLAN 2003) <strong>und</strong> im Odergebiet (WITKOWSKI 1996). Vermutlich gab es auch im Einzugsgebiet des Greifswalder<br />

Boddens früher Laichplätze (Ryck), genaue Informationen sind nicht zu erlangen. Nach THIEL & WINKLER (2004) gibt es<br />

einen Nachweis eines Flussneunauges aus dem Jahr 2003 in den Küstengewässern vor Usedom (Abb. 66).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Das Flussneunauge kann in allen Kabeltrassenkorridoren sporadisch auftreten.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 108<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Es wird davon ausgegangen, dass das Flussneunauge die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />

frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf das Flussneunauge durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks<br />

„ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da das Flussneunauge<br />

den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes<br />

Schiff) zu Vergrämungswirkungen <strong>und</strong> temporären Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische<br />

bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />

108 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da weder „streng geschützt“ noch im Anhang IV<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 602/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 109<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des möglichen, ganzjährigen Auftretens des Meerneunauges vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung geplant, da das Flussneunauge in Bezug auf die Verlegung <strong>und</strong> Reparatur<br />

der Kabel nicht als „besonders kollisionsgefährdet“ gilt.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungsstätten des Flussneunauges in kiesigen Zonen von Fließgewässern befinden ist keinesfalls von<br />

einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. „Ruhestätten“ des Flussneunauges müsste man wohl auch eher in<br />

Fließgewässern in den Bereichen in denen die Querder aufwachsen suchen. Während der Adultphase, die im Meer verbracht<br />

wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler Lebensphasen aufhalten, bekannt.<br />

Die parasitische Adultphase ist auch keine „sensible Lebensphase“. Eine „Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach<br />

ausgeschlossen. Da es nur zu zeitlich befristeten Störungen des nur sporadisch zu erwartenden Flussneunauges<br />

während der Verlegung oder während der Reparatur kommt (optische <strong>und</strong> akustische Störungen, Trübungsfahnen) ist nicht<br />

mit einer „Beschädigung oder Zerstörung“ der Ruhestätten zu rechnen.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

109 hier nicht relevant<br />

Seite 603/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 110<br />

Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />

anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />

angenommene Störung des Flussneunauges während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt,<br />

wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch im<br />

Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Flussneunauge kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so<br />

dass nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />

sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Flussneunauges, zumindest theoretisch, möglich.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 111<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.32 Maifisch<br />

Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. 1 FV günstig / hervorragend<br />

europäische Vogelart RL M-V, Kat. 1 U1 ungünstig / unzureichend<br />

streng geschützte Art<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

110 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

111 hier nicht relevant, da „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 604/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />

besonders geschützte Art<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Der Maifisch bewohnt als anadrome Wanderfischart in der Reproduktionsperiode große Flüsse <strong>und</strong> kommt im Meer bis zu<br />

einer Tiefe von 300 m vor (QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991). Der Aufstieg in die Flüsse findet im Frühjahr statt (PETERSEN et<br />

al. 2004). Individuen der Altersgruppe 0 <strong>und</strong> 1 halten sich in den Ästuarien oder in der Nähe der Flussmündungen im Meer<br />

auf (TAVERNY 1990) <strong>und</strong> wandern im Sommer <strong>und</strong> Herbst stromabwärts (QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991). Bei Laichwanderungen<br />

legt der Maifisch Entfernungen über 700 km zurück (PETERSEN et al. 2004).<br />

Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Die Alse (auch Maifisch) gilt als ausgestorben; sie war wohl auch nie in Flüssen, die in die deutsche AWZ münden, häufig<br />

(KLOPPMANN et al. 2003). Früher war der Maifisch als anadromer Wanderfisch in allen größeren, insbesondere in die Nordsee<br />

entwässernden Fließgewässern (<strong>und</strong> deren größeren Zuflüssen) verbreitet (PETERSEN et al. 2004). Heute gibt es sichere<br />

Nachweise im Süßwasser nur im Rhein, sowie je einen Einzelf<strong>und</strong> aus Elbe <strong>und</strong> Havel (BRÄMICK 2001). Im Rhein konnte<br />

trotz umfangreicher Untersuchungen keine Reproduktion festgestellt werden. Die bisher nachgewiesenen Individuen sind<br />

möglicherweise umherwandernde Tiere, die den großen französischen Populationen entstammen (FREYHOF 2002).<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

1998 wurde der Maifisch erstmals an der deutschen Ostseeküste gefangen (Strelas<strong>und</strong>) (WINKLER et al. 2002). Etwa zeitgleich<br />

gelang ein F<strong>und</strong> an der polnischen Ostseeküste. Eine weiterer Nachweis gelang in der Warnow im Jahr 2004 (WINK-<br />

LER et al. 2007). Historische F<strong>und</strong>meldungen liegen beispielsweise aus MV aus dem Greifswalder Bodden (1855 häufig,<br />

1955 selten) sowie Elbe bei Boizenburg vor (SCHAARSCHMIDT & LEMCKE 2004). Die historische Verbreitung ist im „Verbreitungsatlas<br />

(WINKLER et al. 2007) angegeben.<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Ein Vorkommen ist sporadisch in Einzelexemplaren im Bereich der Strelas<strong>und</strong>trassenvarianten möglich.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 112<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Maifisch die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />

frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf den Maifisch durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks „ARCADIS<br />

Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da der Maifisch den<br />

Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde.<br />

112 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da weder „streng“ noch „besonders geschützt“<br />

Seite 605/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 113<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen, aufgr<strong>und</strong> des möglichen ganzjährigen Auftretens des Maifischs, vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich beim Maifisch um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />

Art“ handelt.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungsstätten des Maifischs an der französischen Atlantikküste befinden, ist keinesfalls von einer „Beschädigung<br />

oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ des Maifischs gibt es nicht. Während der Phase, die im<br />

Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler Lebensphasen aufhalten,<br />

bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen. Selbst die am weitesten<br />

reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze des Maifischs.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

113 hier nicht relevant<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 606/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 114<br />

Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />

anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier angenommene<br />

Störung des Maifischs während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt, wird nicht von „erheblichen<br />

Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein im Baustellenbereich während der<br />

Bauzeit auftretender Maifisch kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so dass nicht von „erheblichen Störungen“<br />

während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten sind bau- oder reparaturbedingte<br />

Störwirkungen des Maifischs kurzzeitig möglich.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 115<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

V.2.33 Finte<br />

Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />

1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />

FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />

europäische Vogelart RL M-V, Kat. 1 U1 ungünstig / unzureichend<br />

streng geschützte Art<br />

U2 ungünstig - schlecht<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

besonders geschützte Art<br />

nach § 10 BNatSchG<br />

114 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

115 wird nicht ausgefüllt, da nicht „streng geschützt“<br />

Seite 607/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />

2. Charakterisierung<br />

2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

Den größten <strong>Teil</strong> ihres Lebens verbringen die Finten im Meer, wobei sie neben den Küstenregionen des Mittelmeeres, Atlantiks<br />

<strong>und</strong> der Nordsee weiter nach Osten verbreitet sind als der Maifisch <strong>und</strong> auch die Ostsee bis an die Südküste Finnlands<br />

stärker besiedeln. Ihre Nahrung besteht neben tierischem Plankton auch aus Kleinkrebsen, Kleinfischen, Insektenlarven <strong>und</strong><br />

Schnecken. Im Gegensatz zum Maifisch wandern Finten im Mai nur bis in die gezeitenbeeinflussten Flussunterläufe (Kurzdistanzwanderer)<br />

<strong>und</strong> nutzen das Brackwasser zum Laichen 116 . Es handelt sich um eine anadrome Wanderfischart. Die<br />

Tiere steigen zum Laichen im Frühjahr in die Flüsse auf, im Sommer kehren die Elterntiere ins Meer zurück (PETERSEN et al.<br />

2004).<br />

Bei den Befischungen der Fischereiforschung trat die Finte mit deutlichen jahreszeitlichen Schwankungen auf. Während die<br />

Art im ersten, dritten <strong>und</strong> vierten Quartal häufig nachgewiesen wurde, konnte sie im zweiten Quartal kaum gef<strong>und</strong>en werden.<br />

Interessant ist, dass die Art im zweiten Quartal auch nicht in anderen Nordseebereichen nachgewiesen werden konnte 117 .<br />

Im Meer gehen die Finten bis in 300 m Tiefe, in der Regel halten sie sich jedoch im wesentlich flacheren Wasser auf<br />

(QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991). Bereits vor Beginn des ersten Winters wandern die 0+ Fische in die unteren Regionen der<br />

Ästuarien <strong>und</strong> nur ein kleiner Anteil der Jungfische überwintert im eigentlichen Fluss (CLARIDGE & GARDNER 1978). Ende des<br />

zweiten Sommers wandern die Juvenilen in das offene Meer (CTGREF 1979).<br />

Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Empfindlichkeiten<br />

gegenüber den baubedingten Schallwirkungen sind nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere<br />

die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />

2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />

Deutschland:<br />

Früher kam die Finte im Ästuarbereich <strong>und</strong> in den Unterläufen größerer, insbesondere in die Nordsee entwässernder, Fließgewässer<br />

vor. Bedeutende Vorkommen gibt es heute insbesondere in den Unterläufen der Elbe <strong>und</strong> der Weser (PETERSEN et<br />

al. 2004). Die Meereslebensräume der Finte liegen in der Nordsee im Wesentlichen in den Gewässern der Deutschen Bucht.<br />

Die Finte kommt beispielsweise im niedersächsischen Wattenmeer regelmäßig, wenn auch vereinzelt vor. Angaben zur<br />

Ostsee sind nachfolgend bei M-V enthalten.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Die Finte wird laut WINKLER et al. (2002) seit 1995 wieder regelmäßig an der Ostseeaußenküste <strong>und</strong> vereinzelt im deutschen<br />

<strong>Teil</strong> des Stettiner Haffs nachgewiesen. Eine ähnliche Zunahme der Fänge ist für die polnische Ostseeküste bekannt. Die<br />

Finte ist offensichtlich ausgehend von den Restvorkommen im Kurischen Haff wieder in Ausbreitung begriffen (WINKLER et<br />

al. 2007). Historische F<strong>und</strong>meldungen liegen beispielsweise aus M-V aus dem Greifswalder Bodden (1855 häufig, 1955<br />

selten) sowie aus dem Oderhaff vor (SCHAARSCHMIDT & LEMCKE 2004).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Ein Vorkommen der Finte ist sporadisch in Einzelexemplaren im Bereich der Trassenvarianten Off. I bis III möglich.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 118<br />

116<br />

http://www.genres.de/SEARCH/TGRDEU/fisch_b<strong>und</strong>/DDW?W%3DRLBX_LIST++%3D+'2%3A+STARK+GEF'%2<br />

6M%3D2%26K%3D13%26R%3DY%26U%3D1<br />

117 http://www.nabu-akademie.de/berichte/01ffhmarin.htm<br />

118 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da weder „streng“ noch „besonders geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 608/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Finte die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten frühzeitig<br />

wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />

„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf die Finte durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ nicht<br />

ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da die Finte den Bautätigkeiten unter<br />

Wasser aktiv ausweichen würde.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 119<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen, aufgr<strong>und</strong> des möglichen ganzjährigen Auftretens der Finte, vorgesehen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich bei der Finte um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />

Art“ handelt.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungsstätten der Finte nicht in der Nähe der Kabeltrassen befinden (Kurisches Haff, s. o.) befinden, ist<br />

119 hier nicht relevant<br />

Seite 609/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />

keinesfalls von einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ der Finte gibt es nicht. Während<br />

der Phase, die im Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler Lebensphasen<br />

aufhalten, bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen.<br />

Selbst die am weitesten reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze der Finte.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 120<br />

Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />

anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier angenommene<br />

Störung der Finte während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt, wird nicht von „erheblichen<br />

Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Eine im Baustellenbereich während der<br />

Bauzeit auftretende Finte kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so dass nicht von „erheblichen Störungen“<br />

während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten sind bau- oder reparaturbedingte<br />

Störwirkungen der Finte kurzzeitig möglich.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />

Sofern auch national streng geschützte Art: 121<br />

Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

120 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

121 wird nicht ausgefüllt, da nicht „streng geschützt“<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 610/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.3 Abkürzungsverzeichnis <strong>und</strong> Glossar<br />

Abb.<br />

Abbildung<br />

Abs.<br />

Absatz<br />

AFB<br />

Artenschutzfachbeitrag<br />

Art.<br />

Artikel<br />

AWZ<br />

Ausschließliche Wirtschaftszone<br />

BArtSchV<br />

B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung<br />

BfN<br />

B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />

BLMP<br />

B<strong>und</strong>- Länder- Messprogramm<br />

BNatSchG<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

BP<br />

Brutpaar(e)<br />

BSH<br />

B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie<br />

bzw.<br />

beziehungsweise<br />

D<br />

Deutschland<br />

d. h.<br />

das heißt<br />

et al.<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

etc.<br />

et cetera<br />

ff.<br />

folgende<br />

FFH-Gebiet<br />

Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)<br />

FFH-RL<br />

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie<br />

ggf.<br />

gegebenenfalls<br />

h<br />

St<strong>und</strong>e<br />

I.L.N.<br />

Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz<br />

inkl.<br />

inklusive<br />

IWZ<br />

internationale Wasservogelzählung<br />

Kap.<br />

Kapitel<br />

km<br />

Kilometer<br />

kn<br />

Knoten<br />

LBP<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

LNatG M-V<br />

Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern<br />

LUNG<br />

Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie<br />

m<br />

Meter<br />

M-<br />

Mittel-<br />

M-V<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

N, NE, NO, NW<br />

Nord-, Nordost, Nordwest<br />

NN<br />

Normalnull<br />

Nr.<br />

Nummer<br />

NatSchAG M-V<br />

Naturschutzausführungsgesetz<br />

Seite 611/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


NSG<br />

RL<br />

ROV<br />

RVS<br />

RVU<br />

s.<br />

SG<br />

SH<br />

SPA<br />

StAUN<br />

u. ä.<br />

UM M-V<br />

vgl.<br />

VO<br />

worst-case-Szenario<br />

z. B.<br />

Naturschutzgebiet<br />

Rote Liste, Richtlinie<br />

<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />

<strong>Raum</strong>verträglichkeitsstudie<br />

<strong>Raum</strong>verträglichkeitsuntersuchung<br />

siehe<br />

Schutzgut<br />

Schleswig-Holstein<br />

Abkürzung für Vogelschutzgebiet<br />

Staatliches Amt für Umwelt <strong>und</strong> Natur<br />

<strong>und</strong> ähnlichen<br />

Umweltministerium<br />

vergleiche<br />

Verordnung<br />

ungünstigster Fall, Annahme der maximalen Wirkreichweiten<br />

zum Beispiel<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 612/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


V.4 Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis<br />

ADELUNG, D.; HEIDEMANN, G.; FRESE, K.; DUINKER, J.; HAASE, E. & G. SCHULZ (1997):<br />

Untersuchung an Kleinwalen als Gr<strong>und</strong>lage eines Monitorings. BMBF-Projekt 03F0139A. Schlussbericht.<br />

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Seite 613/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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BSH (2007):<br />

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BSH (2008):<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


DUMKE & SCHULZ (2006):<br />

Ermittlung des Fischereiaufwandes, zeitliche <strong>und</strong> räumliche Verteilung der Stellnetze im Einmündungsbereich<br />

von Meerforellen – Fließgewässern (bis 300 m) unter besonderer Berücksichtigung<br />

von Seebrücken, Molen <strong>und</strong> anderen Küstenbauwerken im Seegebiet Warnemünde bis Landesgrenze<br />

Schleswig – Holstein. Verein Fisch <strong>und</strong> Umwelt M-V e.V. im Auftrag des Ministeriums für<br />

Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei M-V. Rostock.<br />

DURINCK, J.; SKOV, H.; JENSEN, F.P. & S. PHIL (1994):<br />

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Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung <strong>und</strong> Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen.<br />

5. Fassung (Stand: Juni 2005, <strong>Teil</strong> V neu). <strong>Teil</strong> V: Behandlung besonders <strong>und</strong><br />

streng geschützter Arten in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung (Januar 2007).<br />

EDREN, S.M.C.; TEILMANN, J.; DIETZ, R.; TOUGAARD, J.; HARDER, P.; TOUGAARD, S. & J. CARSTENSEN<br />

(2004):<br />

Aerial surveys, satellite tracking and video monitoring of seals – Results from the investigation at<br />

Nysted and Horns Reef Offshore Wind Farm. Vortrag beim Offshore Wind Farm seminar, Bill<strong>und</strong><br />

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der EG vom 24.04.1997<br />

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http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/art6/provision_of_art6_de.p<br />

df.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 618/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


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FEIGE, M.; SEIDEL, A.; BREITZMANN, K.-H.; OBENAUS, H.; WENSKE, CH.; SCHÖNKNECHT, R. & R. DAM-<br />

KÖHLER (2000):<br />

Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern. Analyse des vorhandenen<br />

Angebots mit Vorschlägen für die Verbesserung der Gr<strong>und</strong>infrastruktur des maritimen<br />

Tourismusbereiches. Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-<br />

Vorpommern.<br />

FIGGE, K.; ZEILER, M. & K. GRIEWATSCH (2002):<br />

KFKI-Projekt. Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee (FKZ 03KIS008).<br />

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FLYCKT, G.; HELLQUIST, A.; HOLMGREN, T.; HOLMQVIST, H.; LARSSON, N.; STRANDBERG, R.; SVANBERG,<br />

T.; SÖDERBERG, P. & P. ÖSTERBLAD (2004):<br />

Fågelrapport 2003. In: SkOF. Fåglar I Skåne: 89-192.<br />

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COELHO, M.M. & I.G. COWX: Freshwater fish conservation: Options for the future. Blackwell Publishers:<br />

3-22.<br />

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FRICKE, R.; RECHLIN, O.; WINKLER, H. M.; BAST, H.-D. & E. HAHLBECK (1996):<br />

Rote Liste <strong>und</strong> Artenliste der R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Meeresfische des deutschen Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereichs<br />

der Ostsee. IN: MERCK, T. & H. V. NORDHEIM (Hrsg.): Rote Listen <strong>und</strong> Artenlisten der Tiere<br />

<strong>und</strong> Pflanzen des Deutschen Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereichs der Ostsee. Schr.-R. f. Landschaftspfl.<br />

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FRICKE, R.; BERGHAHN, R.; RECHLIN, O.; NEUDECKER, T.; WINKLER, H. M.; BAST, H.-D. & HAHLBECK, E.<br />

(1998):<br />

Rote Liste der in Küstengewässern lebenden R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Fische (Cyclostomata & Pisces). In:<br />

BINOT, M.; BLESS, R.; BOYE, P.; GRUTTKE, H. & P. PRETSCHER (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere<br />

Deutschlands. Schr.-R. f. Landschaftspfl. u. Natursch.; H. 55: 60-64.<br />

FROELICH & SPORBECK (2002):<br />

Großkraftwerk Lubmin II, Verträglichkeitsuntersuchung nach § 18 LNatG M-V des EU-<br />

Vogelschutzgebiets „Greifswalder Bodden“ <strong>und</strong> des FFH-Vorschlagsgebietes „Peenemünder Haken,<br />

Struck <strong>und</strong> Ruden, Peenestrom <strong>und</strong> Kleines Haff“. Gutachten i. A. von CPL, Schwerin.<br />

Seite 619/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


FROELICH & SPORBECK (2003):<br />

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach Art. 6 (3) der FFH-Richtlinie zum Projekt „Ausbau der Zufahrt<br />

zum Hafen Synergiepark Lubminer Heide“. Froelich & Sporbeck, Umweltplanung <strong>und</strong> Beratung,<br />

Juni 2003.<br />

FROELICH & SPORBECK (2004):<br />

<strong>Umweltverträglichkeit</strong>suntersuchung, FFH-Erheblichkeitsabschätzung <strong>und</strong> Maßnahmekonzept zum<br />

Bebauungsplan Nr. 1 „Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiet Lubminer Heide“. Froelich & Sporbeck, Umweltplanung<br />

<strong>und</strong> Beratung.<br />

FROELICH & SPORBECK (2006):<br />

Gutachten zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern. Erstellt<br />

im Auftrag des Umweltministeriums M-V. Froelich & Sporbeck, Umweltplanung <strong>und</strong> Beratung.<br />

Bearbeitungsstand Januar 2006.<br />

FROELICH & SPORBECK (2008):<br />

Handlungsempfehlung zur Beachtung des europäischen Artenschutzes in Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Modul <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren, Erstellt auf Anfrage des Ministeriums für Verkehr,<br />

Bau <strong>und</strong> Landesentwicklung, Abt. 4 <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung, Stand, 10.10.2008, MV<br />

073033, Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Umweltplanung <strong>und</strong> Beratung, Niederlassung<br />

Potsdam, Projektleiter: Dipl. Biol. Axel Schmoll, Verantwortlicher Projektingenieur: Dipl. Ing Gabriele<br />

Hormel, Datum: 10.10.2008.<br />

GARTHE, S. (2003a):<br />

Erfassung von Rastvögeln in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Abschlussbericht im Auftrag<br />

des BfN.<br />

GARTHE, S. (2003b):<br />

Verteilungsmuster <strong>und</strong> Bestände von Seevögeln in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)<br />

der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee <strong>und</strong> Fachvorschläge für EU-Vogelschutzgebiete. Ber. Vogelschutz;<br />

40: 15-56.<br />

GARTHE, S. & O. HÜPPOP (2004):<br />

Scaling possible adverse effects of marine wind farms on seabirds: developing and applying a vulnerability<br />

index. J. Appl. Ecol.; 41/4: 724-734.<br />

GARTHE, S.; ULLRICH, N.; WEICHLER, T.; DIERSCHKE, V.; KUBETZKI, U.; KOTZERKA, J.; KRÜGER, T.;<br />

SONNTAG, N. & HELBIG, A.J. (2003):<br />

See- <strong>und</strong> Wasservögel der deutschen Ostsee. Verbreitung, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz. BfN-Skripten:<br />

1-170.<br />

GARTHE, S.; SCHWEMMER, P. & K. LUDYNIA (2004a):<br />

Abschlussbericht zum F+E-Vorhaben „Verbreitung <strong>und</strong> Häufigkeit von See- <strong>und</strong> Küstenvögeln in<br />

der niedersächsischen 12-Seemeilen-Zone der Nordsee“. Laufzeit des Vorhabens: Oktober 2002 -<br />

März 2003 <strong>und</strong> Juli 2003 - November 2003: 109 S.<br />

GARTHE, S.; DIERSCHKE, V.; WEICHLER, T. & P. SCHWEMMER (2004b):<br />

Rastvogelvorkommen <strong>und</strong> Offshore-Windkraftnutzung: Analyse des Konfliktpotenzials für die deutsche<br />

Nord- <strong>und</strong> Ostsee. In: Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee: Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung<br />

von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich (MINOS), Endbericht. Gefördert durch das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit, FKZ 0327520: 195-334.<br />

GARTHE, S.; SONNTAG, N.; SCHWEMMER, P. & V. DIERSCHKE (2007):<br />

Estimation of seabird numbers in the German North Sea throughout the annual cycle and their biogeographic<br />

importance. Vogelwelt; 128: 163-178.<br />

GASTON, A.J. & I.L. JONES (1998):<br />

The Auks. Oxford, Oxford Univ. Press.<br />

GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST (2009a):<br />

Maritime Gr<strong>und</strong>lagenuntersuchung „Arcadis Ost 1 Maritim“. Geo Ingenieurservice Nord-Ost GmbH<br />

Miltzow, November 2009.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 620/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST (2009b):<br />

Maritime Gr<strong>und</strong>lagenuntersuchung „Arcadis Ost 1 Maritim“ - Bereich Wittower Fähre. Geo Ingenieurservice<br />

Nord-Ost GmbH Miltzow, Dezember 2009.<br />

Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

(Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V)<br />

vom 23. Februar 2010, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts<br />

vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66).<br />

GILLES, A.; HERR, H.; RISCH, D.; SCHEIDAT, M. & U. SIEBERT (2006):<br />

Erfassung von Meeressäugetieren <strong>und</strong> Seevögeln in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />

(EMSON) - <strong>Teil</strong>vorhaben: Erfassung von Meeressäugetieren. Endbericht für das B<strong>und</strong>esamt für<br />

Naturschutz. F + E Vorhaben FKZ: 802 85 260. Forschungs- <strong>und</strong> Technologiezentrum Westküste<br />

der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Büsum Dezember 2006.<br />

GILLES, A.; HERR, H.; LEHNERT, K.; SCHEIDAT, M.; KASCHNER, K.; SUNDERMEYER, J.; WESTERBERG, U. &<br />

U. SIEBERT (2008):<br />

MINOS 2 - Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore<br />

- Windkraftanlagen (MINOS plus), <strong>Teil</strong>vorhaben 2 – „Erfassung der Dichte <strong>und</strong> Verteilungsmuster<br />

von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee“. Forschungs<strong>und</strong><br />

Technologiezentrum Westküste der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Büsum, Dezember<br />

2007.<br />

GILLESPIE, D.; BROWN, S.; LEWIS, T.; MATTHEWS, J.; MCLANAGHAN, R. & A. MOSCROP (2003):<br />

Relative ab<strong>und</strong>ance of Harbour porpoises (Phocoena phocoena) in the Baltic from acoustic and<br />

visual surveys. Abstract. Annual Meeting of the European Cetacean Society, Tenerife, Spain.<br />

GLEISSBERG, B. (1991):<br />

Fischartenkataster der Weser. Bad Oeynhausen.<br />

GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. & K.M. BAUER (1992):<br />

Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Band 3. Anseriformes (2.<strong>Teil</strong>). AULA Verlag Wiesbaden.<br />

GOSSELCK, F.; SCHULZ, N.; WINKLER, H. & R. LAUTERBACH (1999):<br />

Untersuchungen des ökologischen Zustandes <strong>und</strong> der Eignung der in den inneren Küstengewässern<br />

des Landes eingerichteten Laichschonbezirke (unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des<br />

Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei Mecklenburg-Vorpommern).<br />

GRAVE, C. (2007):<br />

Brutpaaraufstellung aus unseren Schutz- <strong>und</strong> Zählgebieten im Jahr 2007. Seevögel; Band 28, Heft<br />

4: 110 – 112.<br />

GREGORY, J. & P. CLABBURN (2003):<br />

Avoidance behavior of Alosa fallax fallax to pulsed ultraso<strong>und</strong> and its potential as a technique for<br />

monitoring clupeid spawning migration in a shallow river. Aquat. Living. Resour.; 16: 313-316.<br />

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Diet of a piscivorous top predator in the Baltic Sea – the Red-throated Diver (Gavia stellata) in the<br />

Pomeranian Bight. Diplomarbeit, Univ. Kiel.<br />

HAGENDORFF, R., NEHRING, S. & H. LEUCHS et al. (1996):<br />

Eine Literaturübersicht zum Thema „Auswirkungen erhöhter Schwebstoffgehalte durch Baggern<br />

<strong>und</strong> Verklappen auf Muscheln“. BfG Mitteilungen; 11: 7-11.<br />

HAMMOND, P.S.; BERGGREN, P.; BENKE, H.; BORCHERS, D.L.; COLLET, A.; HEIDE- JØRGENSEN, M.P.;<br />

HEIMLICH-BORAN, S.; HIBY, A.R.; LEOPOLD, M.F. & N. ØIEN (2002):<br />

Ab<strong>und</strong>ance or harbour porpoises and other cetaceans in the North Sea and adjacent waters. J.<br />

Apl. Ecol.; 39: 361-376.<br />

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Zur Situation der Robbenbestände. In: LOZÁN, J. L.; LAMPE, R.; MATTHÄUS, W.; RACHOR, E.; RUM-<br />

OHR, H. & H. V. WESTERNHAGEN: Warnsignale aus der Ostsee. Parey Buchverlag Berlin: 236-242.<br />

Seite 621/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


HARDER, K. & G. SCHULZE (1989):<br />

Meeressäugetiere im Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 90-95.<br />

HARDER, K. & G. SCHULZE (1997):<br />

Robben <strong>und</strong> Wale in der Wismar-Bucht. Meer <strong>und</strong> Museum; 13: 85-89.<br />

HARDER, K., G. SCHULZE & F. TESSENDORF (2005):<br />

Robben, Wale <strong>und</strong> Fischotter im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer<br />

Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 125-136.<br />

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Petromyzon marinus LINNAEUS, 1758. In: HOLCÍK, J. (ed.): The fresh-water fishes of Europe, Pt. 1:<br />

Petromyzontiformes. Wiesbaden: AULA-Verlag GmbH.<br />

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The hearing of the Atlantic salmon, Salmo salar. Journal of Fish Biology; 13: 655-673.<br />

HEINICKE, T. (2005):<br />

Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Zählsaison 2004/2005. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“<br />

vom 13.06.2005.<br />

HEINICKE, T. (2006):<br />

Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Zählsaison 2005/2006. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“.<br />

HEINICKE, T. & J. NAACKE (2002):<br />

Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Zählsaison 2001/2002. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“<br />

vom 16.02.2002.<br />

HEINICKE, T. & G. NOWALD (2005):<br />

Übersicht zu Rast- <strong>und</strong> Winterbeständen ausgewählter Wasservogelarten in Mecklenburg-<br />

Vorpommern als Gr<strong>und</strong>lage zur Ausweisung weiterer EU-Vogelschutzgebiete. Abschlussbericht im<br />

Auftrag des Umweltministeriums M-V.<br />

HELBIG, A.J.; HEINICKE, T.; KUBE, J.; ROEDER, J. & J. STEUDTNER (1999):<br />

Ornithologischer Jahresbericht 1997 für Rügen <strong>und</strong> Hiddensee. Ber. Vogelwarte Hiddensee; 15:<br />

79-124.<br />

HELBIG, A.J.; HEINICKE, T.; KUBE, J.; ROEDER, J. & J. STEUDTNER (2001):<br />

Ornithologischer Jahresbericht 1998 für Rügen, Hiddensee <strong>und</strong> Greifswalder Bodden. Ber. Vogelwarte<br />

Hiddensee; 16: 77-149.<br />

HELCOM EUTRO (2005/2006):<br />

Development of tools for assessment of eutrophication in the Baltic Sea (HELCOM EUTRO) (2005-<br />

2006). Balt. Sea Environ. Proc. No. 104.<br />

HERRMANN, C.; HARDER, K. & H. SCHNICK (2008):<br />

Robben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns: Ergebnisse des Monitorings vom Februar 2007<br />

bis Mai 2008. In: Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. 50. Jahrgang, Heft 2 2007: 56-<br />

70.<br />

HINWEISE ZUR ANWENDUNG DER §§ 18 UND 28 DES LANDESNATURSCHUTZGESETZES UND DER §§ 32 BIS 38<br />

DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES IN MECKLENBURG-VORPOMMERN:<br />

Gemeinsamer Erlass des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für<br />

Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei <strong>und</strong> des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau vom<br />

16.07.2002.<br />

HOLČIK, J.; KINZELBACH, R.; SOKOLOV, L.I. & V.P. VASIL’EV (1989):<br />

Acipenser sturio (LINNAEUS, 1758). In: The Freshwater Fishes of Europe I/II. Aula Verlag, Wiesbaden:<br />

367-391.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 622/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


HOLZ, R. (1989):<br />

Das Leben der Wildgänse am Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 69-85.<br />

HÜBEL, H.-J.; VIETINGHOFF, U.; HUBERT, M.L.; RAMBOW-BARTELS, S.; KORTH, B.; WESTPHAL, H. & B.<br />

LENK (1995):<br />

Ergebnisse des ökologischen Monitorings Greifswalder Bodden Sept. 1993 bis März 1995. Rostock.<br />

Meeresbiolog. Beitr.; H. 3: 65-68.<br />

HÜBNER, T. & PUTZER (1985):<br />

Störungsökologische Untersuchungen rastender Kormorane an niederrheinischen Kiesseen bei<br />

Störungen durch Kiestransport, Segel-, Surf- <strong>und</strong> Angelsport. Seevögel; 6: 122-126.<br />

HÜPPOP, O.; DIERSCHKE, J. & H. WENDELN (2004):<br />

Zugvögel <strong>und</strong> Offshore-Windkraftanlagen: Konflikte <strong>und</strong> Lösungen. Ber. Vogelschutz; 41: 127-218.<br />

HUGGENBERGER S.; BENKE, H. & C.C. KINZE (2002):<br />

Geographical variation in harbour porpoise (Phocoena phocoena) skulls: Support for a separate<br />

non-migratory population in the Baltic Proper. Ophelia; 56: 1-12.<br />

IBU (2009):<br />

Unterlagen zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren Netzanbindung Offshore-Windpark Arcadis Ost 1 Landkabeltrasse<br />

(<strong>Teil</strong> B). IBU Ingenieurbüro i.A. der 50Hertz Transmission GmbH, Stand 15. Dezember<br />

2009.<br />

ICES (2008):<br />

Report of the Workshop on Fisheries Management in Marine Protected Areas (WKFMMPA), 2-4<br />

June 2008. ICES WKFMMPA REPORT 2008, ICES MARINE HABITAT COMMITTEE, ICES CM<br />

2008/MHC:11, REF. ICES REVIEW GROUP, ICES Headquarters, Copenhagen, Denmark: 158 pp.<br />

IFAÖ (1998):<br />

Aufbau einer Biotoptypenkartierung im marinen Bereich des Küstengebietes von Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Unveröffentlichtes Gutachten des IfAÖ im Auftrag des Umweltministeriums des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH,<br />

Neu Broderstorf: Seite 1-54.<br />

IFAÖ (2004a):<br />

PSCI-Gebiete im Greifswalder Bodden, Differenzierung der FFH-Lebensraumtypen. Beurteilung<br />

der Empfindlichkeit. unveröff. Gutachten im Auftrag von UmweltPlan Strals<strong>und</strong>, Institut für Angewandte<br />

Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, Februar 2004.<br />

IFAÖ (2004b):<br />

Entwicklung leitbildorientierter Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Managementinstrumente für ausgewählte<br />

innere <strong>und</strong> äußere Küstengewässer der Ostsee Bewertung Makrozoobenthos. Förderkennzeichen<br />

0330027. Laufzeit des Vorhabens: 1.03.2001-31.12.2003. Institut für Angewandte Ökologie,<br />

Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, August 2004.<br />

IFAÖ (2004c):<br />

Ökologische Evaluierung zur raumordnerischen Festlegung mariner Vorbehalts- <strong>und</strong> Vorranggebiete<br />

für die Rohstoffgewinnung bzw. Rohstoffsicherung (hier Sand <strong>und</strong> Kies) – <strong>Teil</strong> Ostsee östlich der<br />

Insel Rügen“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf.<br />

IFAÖ (2004d):<br />

Verträglichkeitsuntersuchung nach § 18 LNatG M-V, § 34 Abs. 1 BNatSchG in Verb. mit Art. 6 (3)<br />

der FFH-Richtlinie zum Projekt „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“, Institut für Angewandte<br />

Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf.<br />

IFAÖ (2004e):<br />

Makrophytenerfassung im Strelas<strong>und</strong>, Auswirkungen der Baggerungen auf die Makrophytenbestände<br />

zum Projekt „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“. Fachgutachten. Unveröffentlichtes<br />

Gutachten im Auftrag des WSA Strals<strong>und</strong>. August 2004: 10 S.<br />

Seite 623/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


IFAÖ (2005a):<br />

Gutachtlicher Vorschlag zur Identifizierung, Abgrenzung <strong>und</strong> Beschreibung sowie vorläufigen Bewertung<br />

der zahlen- <strong>und</strong> flächenmäßig geeignetsten Gebiete zur Umsetzung der Richtlinie<br />

79/409/EWG in den Hoheitsgewässern Mecklenburg-Vorpommerns. Gutachten im Auftrag des<br />

LUNG M-V. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf. Mai<br />

2005.<br />

IFAÖ (2005b):<br />

Gutachten: „Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung mariner FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> gesetzlich geschützter<br />

mariner Biotoptypen in den Hoheitsgewässern Mecklenburg-Vorpommerns“, Institut für<br />

angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, Juni 2005.<br />

IFAÖ (2005c):<br />

Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />

GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />

GmbH, Neu Broderstorf, Juni 2005.<br />

IFAÖ (2005d):<br />

<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) zur Kabeltrasse der Pilotphase des Offshore-Windparks „Gode<br />

Wind“ in der AWZ. Erläuterungsbericht, Institut für angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />

mbH Neu Broderstorf, August 2005.<br />

IFAÖ (2007a):<br />

<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande in der Rohstofflagerstätte<br />

„Tromper Wiek III“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu<br />

Broderstorf, August 2007.<br />

IFAÖ (2007b):<br />

Überarbeitung des Gutachtens „Gutachtlicher Vorschlag zur Identifizierung, Abgrenzung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

sowie vorläufigen Bewertung der zahlen- <strong>und</strong> flächenmäßig geeignetsten Gebiete zur<br />

Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG in den äußeren Küstengewässern Mecklenburg-<br />

Vorpommerns“ aufgr<strong>und</strong> des Kabinettsbeschlusses vom 25.9.2007 im Hinblick auf die Populationsgrößen<br />

der gebietsrelevanten Arten. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />

mbH, Neu Broderstorf, November 2007.<br />

IFAÖ (2007c):<br />

Gutachten zur Berücksichtigung der fischereiwirtschaftlichen Belange bei der Fortschreibung des<br />

Landesraumentwicklungsprogramms M-V für das Küstenmeer. Institut für Angewandte Ökologie,<br />

Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, Juni 2007.<br />

IFAÖ (2007d):<br />

Monitoring von Meeresenten <strong>und</strong> Seetauchern in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern<br />

- Bestandserfassung 2007 <strong>und</strong> Methodenvergleich. Institut für Angewandte<br />

Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, August 2007.<br />

IFAÖ (2007e):<br />

<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren zur Errichtung des Offshore-Windparks „Ventotec Ost 1“ einschließlich<br />

dessen Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen - Unterlagen zur Anlaufberatung<br />

<strong>Teil</strong> 2: Vorschlag eines Untersuchungsrahmens. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />

mbH, Neu Broderstorf.<br />

IFAÖ (2007f):<br />

Verfahren nach BImSchG zur Errichtung des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ einschließlich<br />

dessen Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen -Unterlagen zum Scopingtermin,<br />

<strong>Teil</strong> 2: Vorschlag eines Untersuchungsrahmens. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />

mbH, Neu Broderstorf<br />

IFAÖ (2008a):<br />

<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld<br />

„Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf,<br />

Dezember 2008.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 624/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


IFAÖ (2008b):<br />

<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) für die Nord Stream-Gaspipeline von der Grenze der deutschen<br />

AWZ bis zum Anlandungspunkt. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />

mbH, Neu Broderstorf, Dezember 2008.<br />

IFAÖ (2009a):<br />

Umweltfachliche Voruntersuchung Netzanbindung Arcadis Ost 1 Offshore Trasse <strong>und</strong> Anlandung<br />

Rügen. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, April<br />

2009.<br />

IFAÖ (2009b):<br />

Gutachten zur Bewertung der Aktualität der im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2005)<br />

ausgewiesenen marinen Vorbehaltsgebiete Leitungen sowie der marinen Eignungsgebiete für<br />

Windenergieanlagen. Bericht (Stand März 2009), Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />

mbH, Neu Broderstorf.<br />

IFAÖ & FUGRO (2007):<br />

Gutachten zur Berücksichtigung der Belange der marinen Rohstoffsicherung bei der Fortschreibung<br />

des Landesraumentwicklungsprogramms M-V für das Küstenmeer. Neu-Broderstorf, Grimmen,<br />

November 2007.<br />

I.L.N. GREIFSWALD (1996):<br />

Landschaftsökologische Bewertung des Greifswalder Boddens unter besonderer Berücksichtigung<br />

seiner Bedeutung als Europäisches Vogelschutzgebiet <strong>und</strong> als Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung.<br />

Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Abteilung Naturschutz, Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz Greifswald.<br />

I.L.N. (2004):<br />

Identifizierung der FFH-Lebensraumtypen in den vorgeschlagenen FFH-Gebieten in Mecklenburg-<br />

Vorpommern (Binnendifferenzierung). Auftraggeber Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz. Greifswald. November 2004.<br />

I.L.N. & IFAÖ (2007):<br />

Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong> überwinternde<br />

Wat- <strong>und</strong> Wasservögel. I.L.N. & IfAÖ im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />

Geologie, Dezember 2007.<br />

I.L.N., IFAÖ & HEINICKE (2009):<br />

Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong> überwinternde<br />

Wat - <strong>und</strong> Wasservögel. Gutachten im Auftrag des LUNG Mecklenburg-Vorpommern. Arbeitsstand<br />

2009.<br />

INGENIEURBÜRO WASSER UND UMWELT STRALSUND (1996):<br />

Ausbau der Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong>. <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie, Leistungsphase V, Ingenieurbüro<br />

Wasser <strong>und</strong> Umwelt Strals<strong>und</strong>, Niederlassung der PROWA Consulting GmbH, Strals<strong>und</strong><br />

November 1996.<br />

JANSSON, K. (1994):<br />

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Seite 625/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


KAFFKE, A. & F. ERDMANN (2008):<br />

Wasservogelzählung in der Zug- <strong>und</strong> Überwinterungssaison 2007 /2008 Abschlussbericht zum<br />

Werkvertrag. Eingabe <strong>und</strong> fachliche Auswertung von Daten aus der landesweiten Kartierung von<br />

Wasservögeln in Mecklenburg-Vorpommern.<br />

KAISER, M.J.; GALANIDI, M.; SHOWLER, D.A.; ELLIOTT, A.J.; CLADOW, R.W.G.; REES, E.I.S.; STILLMAN,<br />

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Distribution and behaviour of Common scoter Melanitta nigra relative to prey resources and environmental<br />

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KAMINSKI, E.; KELL, V.; KÜHNER, E.; PANKOW, H. & D. SCHÖRIES (1996):<br />

Rote Liste <strong>und</strong> Artenliste der Makroalgen des deutschen Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereichs der Ostsee.<br />

In MERCK & VON NORDHEIM (Hrsg): Rote Listen <strong>und</strong> Artenlisten der Tiere <strong>und</strong> Pflanzen des deutschen<br />

Küstenbereichs der Ostsee. - BfN, Bonn-Bad Godesberg, Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />

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KASTELEIN, R.A.; BUNSKOEK, P.; HAGEDOORN, M. & W.W.L. AU (2002):<br />

Audiogram of a harbour porpoise (Phocoena phocoena) measured with narrow-band frequency<br />

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KASTELEIN, R.A.; VERBOOM, W.C.; MUIJSERS, M.; JENNINGS, N.V. & S. VAN DER HEUL (2005):<br />

The influence of acoustic emissions for <strong>und</strong>erwater data transmission on the behaviour of harbour<br />

porpoises (Phocoena phocoena) in a floating pen. Marine environmental research; 59: 287-307<br />

KETTEN, D.R. (1999):<br />

Evidence of hearing loss in marine mammals. Presentation at Marine mammal bioacoustics short<br />

course, 27-28 November, Maui, Hawaii. Acoustical Society of America and Society for Marine<br />

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KETTEN, D.R. (2002):<br />

Acoustic trauma in marine mammals. Vortrag zum Fachgespräch Offshore Windmills – so<strong>und</strong> e-<br />

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KIECKENBUSCH, J.J. & W. KNIEF (2007):<br />

Brutbestandsentwicklung des Kormorans (Phalacrocorax carbo sinensis) in Deutschland <strong>und</strong> Europa.<br />

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The harbour porpoise (Phocoena phocoena (L.)): Stock identification and migration patterns in<br />

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KINZE, C.C. (1994):<br />

Phocoena phocoena (LINNAEUS 1758) – Schweinswal oder Kleintümmler (auch Braunfisch). In:<br />

ROBINEAU, D.; DUGUY, R. & M. KLIMA (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas: Meeressäuger,<br />

Bd. 6 <strong>Teil</strong> IA. Aula Verlag, Wiesbaden: 242-264.<br />

KIRCHFOFF, K. (1979):<br />

Nahrungsökologische Untersuchungen an benthosfressenden Enten in der Hohwachter Bucht. Diplomarbeit<br />

am Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften der Universität Kiel.<br />

KLAFS, G. & J. STÜBS (1987):<br />

Die Vogelwelt Mecklenburgs. 3.Aufl. Gustav Fischer Verlag, Jena.<br />

KLEIN, R. (2001):<br />

<strong>Raum</strong>-Zeit-Strategien der Silbermöwe Larus argentatus <strong>und</strong> verwandter Taxa im westlichen Ostseeraum<br />

- Dissertation Universität Rostock.<br />

KLEIN, R.; BELLEBAUM, J.; KUBE, J. & H. WENDELN (2004):<br />

Verbreitung <strong>und</strong> Phänologie der Alkenvögel (Alcidae) im Seegebiet um Rügen. Vortrag bei der 137.<br />

Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft in Kiel, 29. September – 4. Oktober<br />

2004.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 626/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


KLENZ, B. (2005):<br />

Guter Nachwuchsjahrgang 2004 des Herings der westlichen Ostsee, des Kattegats <strong>und</strong> Skagerraks<br />

(ICES-Gebiete IIIa <strong>und</strong> 22 - 24); In: Inf. Fischereiforsch. 2005; B<strong>und</strong>esforschungsanstalt für<br />

Fischerei, Hamburg; 52: 21-22.<br />

KLINKHARDT, M. (1996):<br />

Der Hering: Clupea harengus. Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 199. Westarp Wissenschaften Magdeburg.<br />

Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, Berlin, Oxford: 230 S.<br />

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The cetacean magnetic sense - evidence from strandings. In: BRYDEN, M.M. & HARRISON, R. (Hrsg.).<br />

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KLOPPMANN, M.; BÖTTCHER, U.; DAMM, U.; EHRICH, S.; MIESKE, B.; SCHULTZ, N.; & K. ZUMHOLZ (2003):<br />

Erfassung von FFH-Anhang II Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee. BfA im<br />

Auftrag des BfN, F+E-Vorhaben: 82 S.<br />

KNUDSEN, F.R.; ENGER, P.S. & O.SAND (1992):<br />

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KÖRNER, S. & J. NAACKE (2004):<br />

Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Zählsaison 2003/2004. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“<br />

vom 17.05.2004.<br />

KOSCHINSKI, S. (2002):<br />

Current knowledge on harbour porpoises (Phocoena phocoena) in the Baltic Sea. Ophelia; 55/3:<br />

167-197.<br />

KOSCHINSKI, S. & B.M. CULIK (2002):<br />

Literaturstudie zum Thema Meeressäuger (Schweinswal, Seeh<strong>und</strong>): Gr<strong>und</strong>lage für eine Auswirkungsprognose<br />

im Rahmen der Planungen für einen Offshore-Windpark. unveröff. Gutachten im<br />

Auftrag des Instituts für Angewandte Ökologie: 63 S.<br />

KOWALSKI, N. (2007):<br />

Umweltgeochemische raum-zeitliche Veränderungen in Sedimenten des Arkonabeckens. Ernst-<br />

Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Diplomarbeit. Januar 2007<br />

KRAPPE, M. (2006):<br />

Erhaltungszustand von Neunaugenpopulationen in Mecklenburg-Vorpommern, <strong>Teil</strong> 1: Ausgangsdatenlage,<br />

Erfassungsmethodik <strong>und</strong> Bewertungsverfahren. Naturschutzarbeit in M-V; 49/2: 24-34.<br />

KRAPPE, M. (2007):<br />

Erhaltungszustand von Neunaugenpopulationen in Mecklenburg-Vorpommern, <strong>Teil</strong> 2: Aktuelle<br />

Vorkommen <strong>und</strong> ihre Bewertung im Rahmen der FFH-Richtlinie. Naturschutzarbeit in M-V; 50/1: 3-<br />

17.<br />

KRÜGER, T. & J. DIERSCHKE (2006):<br />

Das Vorkommen des Wellenläufers Oceanodroma leucorhoa in Deutschland. Vogelwelt; 127: 145-<br />

162.<br />

KRÜGER, T. & S. GARTHE (2001):<br />

Flight altitude of coastal birds in relation to wind direction and speed. Atlantic Seabirds; 3: 203-216.<br />

KUBE, J. (1996):<br />

The ecology of macrozoobenthos and sea ducks in the Pomeranian Bay. Meereswiss. Ber.; 18: 1-<br />

128.<br />

KUBE, J. (2000):<br />

Konzeption naturschutzrelevanter Untersuchungen zur Offshore-Windenergienutzung. Bericht im<br />

Auftrage des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />

Reaktorsicherheit, März 2000: 23 S.<br />

Seite 627/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


KUBE, J. (2004):<br />

50 Jahre Niederhof – die Geschichte einer deutschen Kormorankolonie. Falke; 51: 256-262.<br />

KUBE, J. (2005):<br />

Bestandssituation <strong>und</strong> Bestandstrends von bodenbrütenden Küstenvögeln in Mecklenburg-<br />

Vorpommern (Stand 2003). Orn. R<strong>und</strong>brief Meckl. Vorp.; 45, Sonderheft.<br />

KUBE, J. & H. SKOV (1996):<br />

Habitat selection, feeding characteristics, and food consumption of long-tailed ducks, Clangula<br />

hyemalis, in the southern Baltic Sea. Meereswiss. Ber., Warnemünde; 18: 83-100.<br />

KUBE, J.; BELLEBAUM, J.; KLEIN, R.; SCHIRMEISTER, B. & H. WENDELN (2007):<br />

Vorkommen <strong>und</strong> Phänologie von Raubmöwen (Stercorariidae) in der westlichen Ostsee. Vogelwelt;<br />

128:11-20.<br />

KUBETZKI, U. (2002):<br />

Verbreitung, Bestandsentwicklung, Habitatnutzung <strong>und</strong> Ernährung der Sturmmöwe (Larus canus)<br />

in Norddeutschland: Ökologie einer anpassungsfähigen Vogelart im Übergangsbereich zwischen<br />

Land <strong>und</strong> Meer. Diss. Univ. Kiel, Kiel.<br />

KULLNICK, U. & MARHOLD, S. (1999):<br />

Abschätzung direkter <strong>und</strong> indirekter biologischer Wirkungen der elektrischen <strong>und</strong> magnetischen<br />

Felder des EuroKabel / Viking Cable HGÜ-Bipols auf Lebewesen der Nordsee <strong>und</strong> des Wattenmeeres.<br />

Studie im Auftrag von EuroKabel / Viking Cable: 99 S.<br />

KULLNICK, U. & MARHOLD, S. (2000):<br />

Direkte oder indirekte biologische Wirkungen durch magnetische <strong>und</strong>/oder elektrische Felder im<br />

marinen (aquatischen) Lebensraum: Überblick über den derzeitigen Erkenntnisstand. <strong>Teil</strong> I. In:<br />

MERCK, T. & H. V. NORDHEIM: Technische Eingriffe in marine Lebensräume. Workshop des B<strong>und</strong>esamtes<br />

für Naturschutz Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm 27. - 29. Oktober 1999: 4-18.<br />

LALLF (2010):<br />

Fischschonbezirke <strong>und</strong> Laichschonbezirke. Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit<br />

<strong>und</strong> Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, (http://www.lallf.de/Schonbezirke.265.0.html).<br />

LAMBRECHT, H. & J. TRAUTNER (2007):<br />

Fachinformationssystem <strong>und</strong> Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der<br />

FFH-VP – Endbericht zum <strong>Teil</strong> Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im<br />

Rahmen des Umweltforschungsplanes des B<strong>und</strong>esministeriums für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />

im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von<br />

K. KOCKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULe]. Hannover, Filderstadt.<br />

LAMPE, R. & H. MEYER (1995):<br />

Sedimentqualität <strong>und</strong> hydrographische Bedingungen – ein Vergleich verschiedener Boddengewässer.<br />

Bodden, Kloster; 2: 7-26.<br />

LANA (2006):<br />

Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von<br />

Vorhaben <strong>und</strong> Planungen. Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege <strong>und</strong> Erholung,<br />

Beschluss auf der 93. LANA- Sitzung am 29.05.2006.<br />

LAUN M-V (1996):<br />

Landesweite Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Landesamt für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern.<br />

LAUN M-V (1998):<br />

Anleitung für Biotopkartierung im Gelände in M-V. Schriftenreihe des LAUN 1998/ Heft1. Landesamt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow-Gülzow.<br />

LAUSTEN, M. & P. LYNGS (2004):<br />

Trækfugle på Christiansø 1976-2001. Christiansø Naturvidenskabelige Feltstation.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 628/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


LAWA (1998):<br />

Beurteilung der Wasserbeschaffenheit von Fließgewässern in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland -<br />

Chemische Gewässergüteklassifikation -. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, Berlin 1998.<br />

LEIPE, T. (1986):<br />

Über die Ursachen der Nachtaktivität von Bergenten (Aythia marila) <strong>und</strong> Reiherenten (Aythia fuligula)<br />

am Greifswalder Bodden außerhalb der Brutzeit. Mitt. Zool. Mus. Berl.; 62, Suppl. Ann. Orn. 10:<br />

117-125.<br />

LEIPE, T. & D. KÖNIGSTEDT (1988):<br />

Zu Vorkommen <strong>und</strong> Schutz der Neunaugen (Cyclostomata, Petromyzontiformes) in Mecklenburg.<br />

Naturschutzarbeit Meckl.; 31/1: 12-21.<br />

LEIPE, T. & TH. NEUMANN (1994):<br />

ODER Project: EC Environment Programme: Area 1, Topic I.6: Biogeochemical Cycles <strong>und</strong> Ecosystem<br />

Dynamics, PL 910398-Interim-Report-January 1994: 66-104.<br />

LEIPE, T. & D. SELLIN (1983):<br />

Zum Vorkommen von Bergenten (Aythia marila) <strong>und</strong> Eisenten (Clangula hyemalis) auf dem<br />

Greifswalder Bodden. Orn. R<strong>und</strong>brief Meckl.; 26: 34-47.<br />

LEIPE, T.; TAUBER, F.; BRÜGMANN, L.; IRION, G. & U. HENNINGS (1998):<br />

Schwermetallverteilung in Oberflächensedimenten der westlichen Ostsee (Arkonabecken, Mecklenburger/Lübecker<br />

Bucht <strong>und</strong> Kieler Bucht). Meyniana; 50: 137-154.<br />

LEFEBVRE, C. & G. ROSENHAGEN (2008):<br />

The climate in the North and Baltic Sea Region. Hrsg.: Kuratorium für Forschung im Küsteningenieurwesen.<br />

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LEPPÄKOSKI, E. (1984):<br />

Introduced species in the Baltic Sea and its coastal ecosystems. Ophelia, Suppl.; 3: 123-135.<br />

LILL, D. R. (1979):<br />

Untersuchungen zum Heringsaufkommen im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> der Laichaufwand in der<br />

Heringsfischerei. Bericht 1979, Universität Rostock. Unveröffentlicht<br />

LILL, D. R. (1982):<br />

Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Kartierung von Laichplätzen des Rügenschen Frühjahrshering im Greifswalder<br />

Bodden im Zeitraum 1978 – 1982. Bericht 1982, Universität Rostock. Unveröffentlicht<br />

LÖSER, N. (2004):<br />

Habitatnutzung von Fischen im Strelas<strong>und</strong>, südwestliche Ostsee. Verhandlungen der Gesellschaft<br />

für Ichthyologie; 4: 115-135.<br />

LUA (1999):<br />

Untersuchungen der Oder zur Belastung der Schwebstoff- bzw. Sedimentphase <strong>und</strong> angrenzender<br />

Bereiche. Studien <strong>und</strong> Tagungsberichte, Band 20/21, Hrsg.: Landesumweltamt Brandenburg: 196<br />

S.<br />

LUCKE, K.; HANKE, W. & G. DENHARDT (2004):<br />

Untersuchungen zum Einfluss akustischer Emissionen von Offshore-Windkraftanlagen auf marine<br />

Säuger im Bereich der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee:<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. Endbericht, <strong>Teil</strong>projekt I,<br />

Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Reaktorsicherheit (FKZ:0327520): 23-76.<br />

LUDWIG, A.; DEBUS, L.; LIECKFELDT, D.; WIRGIN, I.; BENECKEN, JENNECKENS, I.; WILLIO, P.; WALDMAN,<br />

JR. & C. PITRA (2002):<br />

When the American sea sturgeon swam east. Nature; 419: 447-448.<br />

LUDWIG, G & M. SCHNITTLER (1996):<br />

Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. Schr.R. f. Vegetationsk<strong>und</strong>e; 28: 744 S.<br />

Seite 629/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


LUNG M-V (1999a):<br />

Hinweise zur Eingriffsregelung. Schriftenreihe des LUNG 1999, Landesamt für Umwelt, Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Geologie M-V. Güstrow; Heft 3.<br />

LUNG M-V (1999b):<br />

Material zur Tagung – Freiraum <strong>und</strong> Naturschutz – Wirkungen von Störungen <strong>und</strong> Zerschneidungen<br />

in der Landschaft. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V. Strals<strong>und</strong>, Neuenkirchen.<br />

LUNG M-V (2001):<br />

Gewässergütebericht M-V 1998/1999. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V.<br />

Güstrow.<br />

LUNG M-V (2003):<br />

Luftschadstoffemissionen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie, Güstrow<br />

Februar 2003; Heft 1/ 2003.<br />

LUNG M-V (2004a):<br />

Gewässergütebericht Mecklenburg-Vorpommern 2000/2001/2002. Herausgeber: Landesamt für<br />

Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow.<br />

LUNG M-V (2004b):<br />

Zielarten der landesweiten naturschutzfachlichen Planung – Faunistische Artenabfrage. Landesamt<br />

für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie, Materialien zur Umwelt; 3/2004: 565 S.<br />

LUNG M-V (2007):<br />

Kurzbericht zur Luftgüte des Jahres 2006. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V.<br />

Güstrow, Juni 2006.<br />

LUNG M-V (2008a):<br />

Gewässergütebericht Mecklenburg-Vorpommern 2003/2004/2005/2006: Ergebnisse der Güteüberwachung<br />

der Fließ-, Stand- <strong>und</strong> Küstengewässer <strong>und</strong> des Gr<strong>und</strong>wassers in Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Güstrow, Juni 2008.<br />

LUNG M-V (2008b):<br />

Entwurf des Bewirtschaftungsplans nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für die Flussgebietseinheit<br />

Warnow/Peene. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V. Güstrow, Dezember<br />

2008.<br />

LUNG M-V (2009):<br />

Kohärentes europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ Mecklenburg-Vorpommern. Landesamt<br />

für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V, Schwerin, DVD Ausgabe März 2009 (mit Standarddatenbögen).<br />

LUNG M-V (2010 in Vorb.):<br />

Anleitung für die Kartierung von marinen Biotopen der Küstengewässer in Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Stand August 2009, Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V.<br />

Güstrow: 110 S.<br />

MADSEN, F.J. (1954):<br />

On the food habits of diving ducks in Denmark. Dan. Rev. Game Biol.; 2: 157-266.<br />

MADSEN, F. J. (1957):<br />

On the food habits of some fish – eating birds in Denmark. Divers, grebes, merganser, and auks.-<br />

Dan. Rev. Game Biol.; 3:19-83.<br />

MAITLAND, P. S. & R. N. CAMPBELL (1992):<br />

Freshwater Fishes. London (Harper Collins Publishers): 368 pp.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 630/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


MALM, T. (2005):<br />

Kraftverkskonstruktioner i havet – en metod för att lokalt öka den biologiska mångfalden i Östersjön<br />

? Bericht des Botanischen Instituts, Abteilung für Pflanzenökologie der Universität Stockholm im<br />

Auftrag der Swedish Energy Agency: 14 S.<br />

MARILIM (2007):<br />

WRRL-Makrophytenmonitoring in den inneren Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns<br />

(2007). MariLim, Kiel: 94 S.<br />

MARILIM (2008):<br />

WRRL-Makrophytenmonitoring in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns (2008). Mari-<br />

Lim, Schönkirchen 2008.<br />

MARKONES, N. & S. GARTHE (2009):<br />

Erprobung eines B<strong>und</strong>/Länder-Fachvorschlags für das Deutsche Meeresmonitoring von Seevögeln<br />

<strong>und</strong> Schweinswalen als Gr<strong>und</strong>lage für die Erfüllung der Natura 2000 - Berichtspflichten mit einem<br />

Schwerpunkt in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee (FFH-Berichtsperiode 2007-2012) -<br />

<strong>Teil</strong>vorhaben Seevögel.<br />

MAURER, D.; KECK, R.T.; TINSMAN, J.C.; LEATHEM, W. A.; WETHE, C.; LORD, C. & T.M. CHURCH (1986):<br />

Vertical migration and mortality of marine benthos in dredged material: a synthesis. Internationale<br />

Revue gesamte Hydrobiologie; 71: 49-63.<br />

MEDING, A.; DÄHNE, M.; VERFUß, U.; ADLER, S. & H. BENKE (2007):<br />

Investigation of harbour porpoises in the Baltic Sea as basis for implementing the Jastarnia recovery<br />

plan for harbour porpoises in the Baltic Sea. Long-term passive acoustic monitoring with porpoise<br />

click detectors (T-PODs). Deutsches Meeresmuseum Strals<strong>und</strong>. Präsentation auf der Tagung<br />

“Year of the Dolphin in Europe - Conservation of small cetaceans and marine protected areas”<br />

29 October – 1 November 2007 am DMM Strals<strong>und</strong>. http://www.habitatmare.de/de/aktuellesyear-of-the-dolphin-conclusions.php.<br />

MEISSNER, J. & S. BRÄGER (1990):<br />

The feeding ecology of wintering Eiders Somateria mollissima and Common Scoters Melanitta nigra<br />

on the Baltic Sea coast of Schleswig-Holstein, FRG. Wader Study Group Bull.; 58: 10-12<br />

MENDEL, B.; SONNTAG, N. & S. GARTHE (2007):<br />

GIS-gestützte Analyse zur Verbreitung <strong>und</strong> Habitatwahl ausgewählter Seevögel in der Ostsee. In:<br />

TRAUB, K.-P & J. KOHLUS (Hrsg.): Geoinformation für die Küstenzone. Beiträge des 1. Hamburger<br />

Symposiums zur Küstenzone. Heidelberg, Wichmann Verlag: 196-206.<br />

MENDEL, B.; SONNTAG, N.; WAHL, J.; SCHWEMMER, P.; DRIES, H.; GUSE, N.; MÜLLER, S. & S. GARTHE<br />

(2008):<br />

Artensteckbriefe von See- <strong>und</strong> Wasservögeln der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Verbreitung, Ökologie<br />

<strong>und</strong> Empfindlichkeiten gegenüber Eingriffen in ihren marinen Lebensraum. Naturschutz <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt; Heft 59: 437 S.<br />

MERCK, T. & H. VON NORDHEIM (2000):<br />

Mögliche Probleme von Offshore-Windenergieanlagen aus Naturschutzsicht. In: BUNDESAMT FÜR<br />

NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2000): Technische Eingriffe in marine Lebensräume – Tagungsband. BfN-<br />

Skripten, Bonn-Bad Godesberg; 29: 88-99.<br />

MEYER, A.-K. & 25 MITAUTOREN (2002):<br />

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RICHTLINIE 97/62/EG:<br />

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Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen für innere Küstengewässer der deutschen<br />

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Seite 635/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

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Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000; BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-<br />

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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


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http://www.dmu.dk/1_viden/2_Publikationer/3_fagrapporter/rapporter/FR484.pdf.<br />

Seite 637/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


THIEL, R. (2003):<br />

Ästuare – wichtige Lebensräume für Fische der Nord- <strong>und</strong> Ostsee. In: BENKE, H.: Meer <strong>und</strong> Museum:<br />

Fische <strong>und</strong> Fischerei in Ost- <strong>und</strong> Nordsee; Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums;<br />

17: 36-44.<br />

THIEL, R. (2004):<br />

Organisation der Ichthyofauna europäischer Ästuare. Habilitationsschrift, Universität Rostock: 124<br />

S.<br />

THIEL, R. & H. WINKLER (PROJEKTLEITER) (2004, 2005):<br />

Erfassung von FFH-Anhang II-Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee -(ANFIOS).<br />

Zwischenberichte über das F+E-Vorhaben für das BfN (FKZ: 803 85 220). Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rostock.<br />

THIEL, R. & H. WINKLER – Projektleiter (2007):<br />

Erfassung von FFH-Anhang II-Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee -(ANFIOS).<br />

Schlußbericht über das F+E-Vorhaben für das BfN (FKZ: 803 85 220). Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rostock. Mai<br />

2007.<br />

THIEL, R.; WINKLER, H.M. & R. NEUMANN (2004):<br />

Erfassung von FFH-Anhang II Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee; Study for<br />

the German Federal Agency of Nature Conservation; German Oceanographic Museum, Strals<strong>und</strong>:<br />

1. Report 02/2004.<br />

THIEL, R.; WINKLER, H. M; RIEL, P. & R. NEUMANN (2005a):<br />

Survey of river and sea lampreys in German waters of the Baltic Sea - basis of successful rebuilding<br />

programmes. ICES CM 2005/W: 06: 33 pp.<br />

THIEL, R.; WINKLER, H.M.; LÖSER, N. & H. SCHRÖDER (2005b):<br />

Fische <strong>und</strong> Fischerei im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: BENKE, H.: Meer <strong>und</strong> Museum: Strelas<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Kubitzer Bodden; Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums; 18: 157-169.<br />

TIEDEMANN, R.; HARDER, J.; GMEINER, R. C. & E. HAASE (1996):<br />

Mitochondrial DNA sequence patterns of harbour porpoises (Phocoena phocoena) from the North<br />

and the Baltic Sea. Zeitschrift für Säugetierk<strong>und</strong>e; 61: 104-111.<br />

TOUGAARD, J.; CARSTENSEN, J.; HENRIKSEN, O.D.; TEILMANN, J. & J.R. HANSEN (2004):<br />

Harbour Porpoises on Horns Reef – Effects of the Horns Reef Wind Farm. Annual Status Report<br />

2003 to Elsam Engineering A/S. 67 pp.<br />

TÜV NORD (2009):<br />

Offshore-Windpark (OWP) „Arcadis Ost 1“ - Maringeologisches <strong>und</strong> sedimentologisches Gutachten-.<br />

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG. Rostock, September 2009.<br />

UBA (2004):<br />

Studie zur Ermittlung von Hintergr<strong>und</strong>werten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen <strong>und</strong><br />

biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, UBA Texte; 38/04.<br />

UBA (2008):<br />

Anforderungen des Umweltschutzes an die <strong>Raum</strong>ordnung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />

(AWZ) – einschließlich des Nutzungsanspruches Windenergienutzung. Zwischenstand des F+E-<br />

Vorhabens (FKZ 205 16 101) des UBA. 2008.<br />

UM M-V (2003a):<br />

Gutachtliches Landschaftsprogramm M-V. Umweltministerium M-V, Schwerin.<br />

UM M-V (2003b):<br />

Die Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Hrsg.: Umweltministerium M-V, Schwerin.<br />

UM M-V (2004a):<br />

Luftgütebericht M-V 2002/2003. Umweltministerium M-V, Schwerin.<br />

UM M-V (2005a):<br />

Kohärentes europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ Mecklenburg-Vorpommern. Umweltministerium<br />

M-V, Schwerin, Ausgabe April 2005 (mit Standarddatenbögen).<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 638/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


UM M-V (2005b):<br />

Rote Liste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen Mecklenburg-Vorpommerns. Umweltministerium M-V<br />

Schwerin, März 2005.<br />

UM M-V (2006):<br />

Informationen zur Gebietscharakterisierung von SPA <strong>und</strong> FFH-Marin-Gebieten (Arbeitsmaterial im<br />

Rahmen der Ressortbeteiligung/Information der Öffentlichkeit zur Nachmeldung von Europäischen<br />

Vogelschutzgebieten <strong>und</strong> marinen FFH-Gebietsvorschlägen; Arbeitsstand: April 2006). Umweltministerium<br />

M-V, Schwerin April 2006.<br />

UM M-V (2007):<br />

Informationen zur Gebietscharakterisierung von SPA <strong>und</strong> FFH-Marin-Gebieten (Arbeitsmaterial im<br />

Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Nachmeldung von FFH-Gebieten im Küstenmeer<br />

sowie über die geplante neue Kulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA=Special<br />

Protection Areas) im Land Mecklenburg-Vorpommern; Arbeitsstand: April 2007). Umweltministerium<br />

M-V, Schwerin April 2007.<br />

UM M-V (2008):<br />

Informationen zu Natura 2000-Gebieten in M-V. GIS-Daten des Umweltministeriums<br />

M-V, GIS-Daten <strong>und</strong> Standarddatenbögen des Kartenportals Umwelt M-V<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/) sowie Informationen des LUNG M-V unter<br />

http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/schutzgebiete/schutzgebiete_karten.htm.<br />

Umweltministerium M-V.<br />

UMWELTPLAN (2003):<br />

<strong>Raum</strong>analyse im Offshore-Bereich östlich <strong>und</strong> südlich der Insel Rügen - Konfliktanalyse zur Verlegung<br />

von Energiekabeln. Studie im Auftrag des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau M-V, Abteilung<br />

<strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung. Strals<strong>und</strong>.<br />

UMWELTPLAN (2004a):<br />

UVS zum „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>.<br />

UMWELTPLAN (2004b):<br />

LBP zum „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>.<br />

UMWELTPLAN (2005):<br />

Nachhaltige Entwicklung im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ - Konkretisierung der<br />

Handlungsempfehlungen. Anlage II: Rastphänologie <strong>und</strong> Rastaufkommen der Zielarten des EU-<br />

Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong><br />

Bau des Landes M-V Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung.<br />

UMWELTPLAN & EMAU GREIFSWALD (2001):<br />

Möglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung der vorpommerschen Ostseeküste im Bereich des EU-<br />

Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“ unter besonderer Berücksichtigung touristischer Nutzungen.<br />

Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Greifswald.<br />

VAN EERDEN, M. R.; DUBBELDAM, W. & J. MULLER (1999):<br />

Sterfte van watervogels door visserij met staande netten in het Ijsselmeer en Markermeer. RIZA<br />

rapport 99.060: 37 pp.<br />

VBW & NAUTIK NORD (2007):<br />

OWP “Arcadis Ost 1” seeseitige Kabeltrasse - Sidescan Sonar Untersuchung, Seismische Untersuchung.<br />

Vermessungsbüro Weigt Rostock / Nautik Nord GmbH Pohnsdorf, 27.06.2007.<br />

VERFUß, U.K.; HONNEF, C.G.; MEDING, A.; DÄHNE, M.; MUNDRY, R. & H. BENKE (2007a)<br />

Geographical and seasonal variation of harbour porpoise (Phocoena phocoena) presence in the<br />

German Baltic Sea revealed by passive acoustic monitoring. J. Mar. Biol. Ass. U.K.; 87: 165-176.<br />

Seite 639/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


VERFUß, U.K.; DÄHNE, M.; MEDING, A.; HONNEF, C.G.; JABBUSCH, M.; ADLER, S.; MUNDRY, R.; HANSEN<br />

RYE, J.; CHARWAT, H. & H. BENKE (2007b):<br />

MINOS 2 - Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore-Windkraftanlagen<br />

(MINOSPlus). <strong>Teil</strong>projekt 3 Untersuchungen zur <strong>Raum</strong>nutzung durch<br />

Schweinswale in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee mit Hilfe akustischer Methoden (PODs). FKZ0329946C.<br />

Schlussbericht an das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit. Deutsches<br />

Meeresmuseum. Strals<strong>und</strong> November 2007.<br />

VLAYKOV, V.D. & J.R. GREENLEY (1963):<br />

Order Acipenseroidei. In: Fishes of the Western North Atlantic. Pt. 3, Memoirs of the Sears Fo<strong>und</strong>ation<br />

Marine Res., New Haven: 24-60.<br />

VOGEL, S. (2000):<br />

Robben im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Schriftenreihe Nationalpark Schleswig-<br />

Holsteinisches Wattenmeer; 12: 3-25.<br />

VOGEL, S. & H. VON NORDHEIM (1995):<br />

Gefährdung von Meeressäugetieren durch Schiffsverkehr. Seevögel; 16/4: 82-86.<br />

VON RÖNN, J. (2001):<br />

Zug- <strong>und</strong> Rastvögel der Greifswalder Oie. Seevögel; Seevögel; 22, Sonderheft 1: 58-107.<br />

WAHL, J.; KELLER, T. & C. SUDFELDT (2004):<br />

Verbreitung <strong>und</strong> Bestand des Kormorans Phalacrocorax carbo in Deutschland im Januar 2003 –<br />

Ergebnisse einer b<strong>und</strong>esweiten Schlafplatzzählung. Vogelwelt; 125: 1-10.<br />

WANG, J. Y. & P. BERGGREN (1997):<br />

Mitochondrial DNA analyses of Harbour porpoises (Phocoena phocoena) in the Baltic Sea, the Kattegatt<br />

Skagerrak Seas and off the west coast of Norway. Mar. Biol.; 127: 531-537.<br />

WATERSTRAAT, A. (1986):<br />

Aktuelle Aufgaben zum Schutz gefährdeter R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Fische in Mecklenburg in Auswertung<br />

der Artenschutzbestimmung von 1984. Naturschutzarbeit Meckl.; 29/2: 87-92.<br />

WATERSTRAAT, A. & M. KRAPPE (2000):<br />

Beiträge zur Ökologie <strong>und</strong> Verbreitung von FFH-Fischarten <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern in Mecklenburg-<br />

Vorpommern: 1. Das Flußneunauge (Lampetra fluviatilis L. im Peenesystem). Natur <strong>und</strong> Naturschutz<br />

in Mecklenburg-Vorpommern; 35: 64-79.<br />

WENDELN, H. & J. KUBE (2004):<br />

Zugplanbeobachtungen in der westlichen Ostsee: Die Bedeutung des Seegebiets vor dem Darß für<br />

den sichtbaren Vogelzug. Vortrag bei der 137. Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-<br />

Gesellschaft in Kiel, 29. September - 4. Oktober 2004.<br />

WETLANDS INTERNATIONAL (2006):<br />

Waterbird population estimates - Fourth edition. Wetlands International, Wageningen, The Netherlands.<br />

WIEMANN, A.; ANDERSEN, L.W.; BERGGREN, P.; SIEBERT, U.; BENKE, H.; TEILMANN, J.; LOCKYER, C.;<br />

PAWLICZKA, I.; SKO ´RA, K.; ROOS, A.; LYRHOLM, T.; PAULUS, K.B.; KETMAIER, V. & R. TIEDEMANN<br />

(2009):<br />

Mitochondrial Control Region and microsatellite analyses on harbour porpoise (Phocoena phocoena)<br />

unravel population differentiation in the Baltic Sea and adjacent waters. Conserv Genet,<br />

RESEARCH ARTICLE, 23.12.2009; DOI 10.1007/s10592-009-0023-x.<br />

WINKLER, H.M. (1989):<br />

Fische <strong>und</strong> Fangerträge im Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 52-58.<br />

WINKLER, H.M. (1991):<br />

Changes of structure and stock in exploited fish communities in estuaries of the southern Baltic<br />

coast (Mecklenburg-Vorpommern, Germany). Int. Revue ges. Hydrobiol.; 76: 413-422.<br />

Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 640/711<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010


WINKLER, H.M. (1996):<br />

Zum Zustand der Ichthyofauna <strong>und</strong> der Fischerei im Bereich Strelas<strong>und</strong>/Greifswalder Bodden sowie<br />

ihrer möglichen Beeinträchtigung durch das Ausbauvorhaben Fahrrinnenvertiefung Ostansteuerung<br />

Hafen Strals<strong>und</strong>; <strong>Teil</strong>gutachten Fische (Anlage 4). In: Gutachten Ausbau Ostansteuerung<br />

Hafen Strals<strong>und</strong> im Auftrag der UTAG Consulting GmbH Ingenieurbüro Wasser <strong>und</strong> Umwelt Strals<strong>und</strong>:<br />

23 pp.<br />

WINKLER, H.M. & H. SCHRÖDER (2003):<br />

Die Fischfauna der Ostsee, Bodden <strong>und</strong> Haffe. In: BENKE, H.: Meer <strong>und</strong> Museum: Fische <strong>und</strong> Fischerei<br />

in Ost- <strong>und</strong> Nordsee; Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums; 17: 25-35.<br />

WINKLER, H. M., HAMANN, N. & A. WATERSTRAAT (1991):<br />

Rote Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten Mecklenburg-<br />

Vorpommerns.<br />

WINKLER, H.M.; WATERSTRAAT, A. & N. HAMANN (2002):<br />

Rote Liste der R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfische Mecklenburg-Vorpommerns. kommentiert,<br />

Stand 2002, Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern: 52 S.<br />

WINKLER, H.M.; WATERSTRAAT, A.; HAMANN, N.; SCHAARSCHMIDT, T.; LEMCKE, R. & M. ZETTLER (2007):<br />

Verbreitungsatlas der Fische, R<strong>und</strong>mäuler, Großmuscheln <strong>und</strong> Großkrebse in Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Verlag Natur <strong>und</strong> Text, Rangsdorf.<br />

WITKOWSKI, A. (1996):<br />

Distribution of the river lamprey, Lampetra fluviatilis (LINNAEUS 1758) in inland waters of Poland and<br />

reasons of the species decline. Lampetra; 2: 77-82.<br />

WM M-V (2004):<br />

Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern 2010. Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Schwerin, Oktober 2004.<br />

ZIMMERMANN, H. (2004):<br />

Bestandssituation des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern. Ornithol. R<strong>und</strong>br. Mecklenburg-<br />

Vorpommern; 45: 45-50.<br />

ZUCCO, C. & T. MERCK (2004):<br />

Ökologische Effekte von Offshore-Windkraftanlagen. Eine Übersicht zur aktuellen Kenntnislage<br />

(Stand: März 2004). Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung; 36/9: S. 261-269.<br />

Seite 641/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />

Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010

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