Inhaltsverzeichnis Teil C - Raum- und Umweltverträglichkeit ...
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<strong>Inhaltsverzeichnis</strong> <strong>Teil</strong> C - <strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltverträglichkeit</strong><br />
Seekabeltrassen<br />
Seite<br />
0. Gr<strong>und</strong>lagen..............................................................................................................................1<br />
0.1 Lage im Naturraum, Trassierungsgr<strong>und</strong>sätze ..........................................................................1<br />
0.2 Voraussichtliche Umweltwirkungen des Vorhabens – mariner <strong>Teil</strong>bereich..............................2<br />
0.2.1 Bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkungen .....................................................................................2<br />
0.2.2 Anlagebedingte Wirkungen.......................................................................................................3<br />
0.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen.....................................................................................................3<br />
I<br />
<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzung..........................................................................................4<br />
I.1 Übergeordnete Planungen <strong>und</strong> Vorgaben ................................................................................4<br />
I.2 Schutzgebiete (Naturschutz).....................................................................................................8<br />
I.2.1 Internationale Schutzgebiete ....................................................................................................8<br />
I.2.2 Nationale Schutzgebiete ...........................................................................................................9<br />
I.3 <strong>Raum</strong>nutzungen......................................................................................................................11<br />
I.3.1 Schifffahrt, Häfen, Werften, Anleger .......................................................................................11<br />
I.3.2 Fischerei..................................................................................................................................13<br />
I.3.3 Rohstoffwirtschaft, Klappstellen..............................................................................................16<br />
I.3.4 Militär.......................................................................................................................................17<br />
I.3.5 Seekabel, Pipelines, Wracks ..................................................................................................17<br />
I.3.6 Tourismus <strong>und</strong> Erholung.........................................................................................................19<br />
I.3.7 Windenergie............................................................................................................................20<br />
I.3.8 Meeresforschung ....................................................................................................................22<br />
I.4 Variantenvergleich aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen .........................................23<br />
I.4.1 Erläuterung der methodischen Vorgehensweise ....................................................................23<br />
I.4.2 Variantenvergleich aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen............................24<br />
II<br />
Umweltfachliche Belange.....................................................................................................30<br />
II.1 Untersuchungsräume, Methodik <strong>und</strong> allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong><br />
Informationsgr<strong>und</strong>lagen ..........................................................................................................30<br />
II.1.1 Untersuchungsräume..............................................................................................................30<br />
II.1.2 Methodik der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der umweltfachlichen Belange .............................31<br />
II.1.2.1 Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung .....................................................................................31<br />
II.1.2.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der projektspezifischen Wirkungen ............................................31<br />
II.1.2.3 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern............................................................................32<br />
II.1.2.4 Variantenvergleich ..................................................................................................................32<br />
II.1.3 Allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen ....................................................33<br />
II.2 Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung für die Schutzgüter .....................................................34<br />
II.2.1 Schutzgut - Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit - Bestandsdarstellung<br />
<strong>und</strong> –bewertung ......................................................................................................................34<br />
II.2.1.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Menschen.............................................34<br />
II.2.1.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Menschen35<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite I/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
II.2.1.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Menschen......................................................................38<br />
II.2.2 Schutzgut Boden/Sediment - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung .....................................39<br />
II.2.2.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Boden/Sediment/Relief ........................39<br />
II.2.2.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />
Boden/Sediment/Relief ...........................................................................................................42<br />
II.2.2.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Boden/Sediment............................................................52<br />
II.2.3 Schutzgut Wasser - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung....................................................54<br />
II.2.3.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Wasser .................................................54<br />
II.2.3.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Wasser...56<br />
II.2.3.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Wasser..........................................................................76<br />
II.2.4 Schutzgut Klima / Luft - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..............................................78<br />
II.2.4.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Klima / Luft ...........................................78<br />
II.2.4.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Klima/Luft79<br />
II.2.4.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Klima/Luft ......................................................................86<br />
II.2.5 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..................86<br />
II.2.5.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild ...............86<br />
II.2.5.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Landschaft<br />
/ Landschaftsbild .....................................................................................................................87<br />
II.2.5.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild ........................................95<br />
II.2.6 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..............95<br />
II.2.6.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter............95<br />
II.2.6.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige Sachgüter .................................................................................................................95<br />
II.2.6.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter.....................................96<br />
II.2.7 Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung..................................96<br />
II.2.8 Biotoptypen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..............................................................96<br />
II.2.8.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen marine Biotoptypen .......................................................96<br />
II.2.8.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen marine Biotoptypen .........98<br />
II.2.8.3 Bestandsbewertung marine Biotoptypen ..............................................................................104<br />
II.2.9 Makrophytobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ...............................................104<br />
II.2.9.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrophytobenthos ....................................................104<br />
II.2.9.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrophytobenthos ......105<br />
II.2.9.3 Bestandsbewertung Makrophytobenthos..............................................................................112<br />
II.2.10 Makrozoobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ..................................................113<br />
II.2.10.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrozoobenthos........................................................113<br />
II.2.10.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrozoobenthos .........115<br />
II.2.10.3 Bestandsbewertung Makrozoobenthos.................................................................................151<br />
II.2.11 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung.........................................162<br />
II.2.11.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler..............................................162<br />
II.2.11.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler163<br />
II.2.11.3 Bestandsbewertung Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler.......................................................................183<br />
II.2.12 Rastvögel - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung ...............................................................185<br />
II.2.12.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Rastvögel ....................................................................186<br />
II.2.12.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Rastvögel ......................188<br />
Seite II/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
II.2.12.3 Bestandsbewertung Rastvögel .............................................................................................220<br />
II.2.13 Meeressäuger- Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung .........................................................221<br />
II.2.13.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Meeressäuger .............................................................221<br />
II.2.13.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Meeressäuger ...............223<br />
II.2.13.3 Bestandsbewertung Meeressäuger ......................................................................................245<br />
II.3 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung für die Schutzgüter................................247<br />
II.3.1 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut - Menschen, einschließlich der<br />
menschlichen Ges<strong>und</strong>heit.....................................................................................................250<br />
II.3.2 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Boden (Sediment) .............258<br />
II.3.3 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Schutzgut Wasser .............................262<br />
II.3.4 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Klima/Luft ..........................265<br />
II.3.5 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild268<br />
II.3.6 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter..............................................................................................................................272<br />
II.3.7 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen ............274<br />
II.3.8 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Biotoptypen.........................................274<br />
II.3.9 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrophytobenthos............................276<br />
II.3.10 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrozoobenthos...............................279<br />
II.3.11 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler ....................286<br />
II.3.12 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Rastvögel............................................291<br />
II.3.13 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Meeressäuger.....................................296<br />
II.4 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern..........................................................................303<br />
II.5 Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen .........................305<br />
II.5.1 Generelle Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen........................................................305<br />
II.5.2 Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen für das Seegebiet ...........................................305<br />
II.6 Kumulative Wirkungen ..........................................................................................................306<br />
II.7 Hinweise zur Kompensation des Eingriffs ............................................................................310<br />
II.8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen, naturgemäß<br />
verbleibende Prognoseunsicherheiten .................................................................................313<br />
II.9 Variantenvergleich umweltfachliche Belange .......................................................................313<br />
II.10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zu den umweltfachlichen Belangen ................319<br />
II.10.1 Anliegen <strong>und</strong> Kurzbeschreibung des Vorhabens..................................................................319<br />
II.10.2 Wirkfaktoren des Vorhabens.................................................................................................320<br />
II.10.3 Zusammenfassende Darstellung der entscheidungsrelevanten Auswirkungen...................321<br />
II.10.4 Darstellung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen...............................................325<br />
II.10.5 Zusammenfassende Beurteilung der umweltfachlichen Belange des Vorhabens ...............326<br />
III<br />
Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren....................327<br />
III.1 Einführung zu den fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen............................................................................327<br />
III.1.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens.............................................327<br />
III.1.2 Datengr<strong>und</strong>lagen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung .......................................327<br />
III.1.3 Methodik der NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren...328<br />
III.1.4 Benennung der zu prüfenden europäischen Schutzgebiete.................................................329<br />
III.1.4.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) im Trassenbereich.......................................................330<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />
Seite III/711
III.1.4.2 Vogelschutzgebiete (SPA) im Trassenbereich .....................................................................330<br />
III.2 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-Gebiete<br />
der Offshore-Trassen Off. I, II, III nördlich der Insel Rügen..................................................331<br />
III.2.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />
Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301).................................................................331<br />
III.2.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................331<br />
III.2.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................333<br />
III.2.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................334<br />
III.2.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................337<br />
III.2.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................338<br />
III.2.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />
Wittow“ (DE 1346-301) .........................................................................................................339<br />
III.2.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................339<br />
III.2.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................342<br />
III.2.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................342<br />
III.2.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................345<br />
III.2.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................345<br />
III.2.3 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302).........346<br />
III.2.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................346<br />
III.2.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................350<br />
III.2.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................354<br />
III.2.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................357<br />
III.2.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................358<br />
III.3 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-Gebiete<br />
der Offshore-Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse VII ......................................359<br />
III.3.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Westrügensche Boddenlandschaft<br />
mit Hiddensee“ (DE 1544-302) .............................................................................................359<br />
III.3.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................359<br />
III.3.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................363<br />
III.3.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................366<br />
III.3.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................373<br />
III.3.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................374<br />
Seite IV/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
III.3.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />
(DE 1446-302).......................................................................................................................374<br />
III.3.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................374<br />
III.3.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................378<br />
III.3.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................379<br />
III.3.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................384<br />
III.3.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................385<br />
III.3.3 EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ....................................385<br />
III.3.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................385<br />
III.3.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB) im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“394<br />
III.3.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................395<br />
III.3.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................397<br />
III.3.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................398<br />
III.4 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-Gebiete<br />
der Offshore-Trassen zur Querung des Strelas<strong>und</strong>es Offshore-Trasse Off IV, V, VI ..........399<br />
III.4.1 Gemeldetes Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Greifswalder Bodden,<br />
<strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)........................................399<br />
III.4.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................399<br />
III.4.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................405<br />
III.4.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................413<br />
III.4.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................420<br />
III.4.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................421<br />
III.4.2 EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-302)....422<br />
III.4.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile ..........................................................................................................................422<br />
III.4.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)...................................................................................440<br />
III.4.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes......................................................................................................................441<br />
III.4.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung....................................................443<br />
III.4.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere<br />
zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte ..............................................................................444<br />
III.5 Zusammenfassender Variantenvergleich hinsichtlich der Beeinträchtigung von NATURA<br />
2000-Gebieten ......................................................................................................................445<br />
III.6 Zusammenfassung NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im<br />
<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren ......................................................................................................446<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite V/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
IV<br />
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren................................452<br />
IV.1 Untersuchungsräume............................................................................................................452<br />
IV.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen .........................................................................................................452<br />
IV.3 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten .........................................................................453<br />
IV.3.1 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie <strong>und</strong><br />
BArtSchV...............................................................................................................................453<br />
IV.3.2 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />
(VSRL) ..................................................................................................................................454<br />
IV.4 Datengr<strong>und</strong>lagen...................................................................................................................454<br />
IV.5 Prüfmethode..........................................................................................................................454<br />
IV.6 Pflanzen ................................................................................................................................455<br />
IV.6.1 Moose ...................................................................................................................................455<br />
IV.6.2 Blütenpflanzen ......................................................................................................................455<br />
IV.6.2.1 Bestandsaufnahme Blütenpflanzen ......................................................................................455<br />
IV.6.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Blütenpflanzen .....................................................455<br />
IV.7 Tiere ......................................................................................................................................456<br />
IV.7.1 Säugetiere.............................................................................................................................458<br />
IV.7.1.1 Bestandsaufnahme Meeressäuger.......................................................................................458<br />
IV.7.1.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Meeressäuger......................................................458<br />
IV.7.1.3 Konfliktanalyse Meeressäuger..............................................................................................458<br />
IV.7.2 Zug- <strong>und</strong> Rastvögel...............................................................................................................458<br />
IV.7.2.1 Bestandsaufnahme Rastvögel ..............................................................................................458<br />
IV.7.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Rastvögel.............................................................459<br />
IV.7.2.3 Konfliktanalyse Rastvögel.....................................................................................................459<br />
IV.7.3 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler........................................................................................................459<br />
IV.7.3.1 Bestandsaufnahme Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler........................................................................459<br />
IV.7.3.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler.......................................459<br />
IV.7.3.3 Konfliktanalyse Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler ..............................................................................459<br />
IV.8 Maßnahmen..........................................................................................................................459<br />
IV.9 Fazit ......................................................................................................................................460<br />
V<br />
Anhang.................................................................................................................................462<br />
V.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für ausgewählte Schutzgüter..........462<br />
V.1.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Menschen..........462<br />
V.1.2 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Boden ................464<br />
V.1.3 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Wasser ..............465<br />
V.1.4 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Klima/Luft ..........466<br />
V.1.5 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Landschaftsbild .466<br />
V.2 Steckbriefe des AFB .............................................................................................................468<br />
V.2.1 Schweinswal .........................................................................................................................468<br />
V.2.2 Sterntaucher..........................................................................................................................472<br />
V.2.3 Prachttaucher........................................................................................................................478<br />
V.2.4 Ohrentaucher ........................................................................................................................483<br />
V.2.5 Haubentaucher......................................................................................................................488<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V.2.6 Eisente ..................................................................................................................................492<br />
V.2.7 Trauerente.............................................................................................................................496<br />
V.2.8 Samtente...............................................................................................................................502<br />
V.2.9 Eiderente...............................................................................................................................506<br />
V.2.10 Schellente .............................................................................................................................510<br />
V.2.11 Bergente................................................................................................................................515<br />
V.2.12 Reiherente.............................................................................................................................520<br />
V.2.13 Tafelente ...............................................................................................................................525<br />
V.2.14 Pfeifente ................................................................................................................................529<br />
V.2.15 Gänsesäger...........................................................................................................................533<br />
V.2.16 Mittelsäger.............................................................................................................................538<br />
V.2.17 Zwergsäger ...........................................................................................................................542<br />
V.2.18 Kormoran ..............................................................................................................................546<br />
V.2.19 Höckerschwan.......................................................................................................................551<br />
V.2.20 Singschwan...........................................................................................................................555<br />
V.2.21 Blässralle...............................................................................................................................559<br />
V.2.22 Gryllteiste ..............................................................................................................................563<br />
V.2.23 Trottellumme .........................................................................................................................566<br />
V.2.24 Tordalk ..................................................................................................................................571<br />
V.2.25 Pflanzenfressende Rastvögel ...............................................................................................575<br />
V.2.26 Möwen <strong>und</strong> Seeschwalben ...................................................................................................580<br />
V.2.27 Ausnahmegäste ....................................................................................................................585<br />
V.2.28 Europäischer Stör .................................................................................................................589<br />
V.2.29 Atlantischer Stör....................................................................................................................592<br />
V.2.30 Meerneunauge......................................................................................................................595<br />
V.2.31 Flussneunauge......................................................................................................................599<br />
V.2.32 Maifisch .................................................................................................................................603<br />
V.2.33 Finte ......................................................................................................................................606<br />
V.3 Abkürzungsverzeichnis <strong>und</strong> Glossar.....................................................................................610<br />
V.4 Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis .........................................................................................612<br />
Kartenanhang <strong>Teil</strong> C...........................................................................................................................641<br />
I. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Offshore-Abschnitt in Windparknähe), Karte<br />
Nord ......................................................................................................................................641<br />
II. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte<br />
Süd........................................................................................................................................642<br />
III. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung) ....................643<br />
IV. Internationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Wittower Fähre) ..........................644<br />
V. Nationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte Süd645<br />
VI. Nationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung) ...........................646<br />
VII. Nationale Schutzgebiete in Trassennähe (Abschnitt Wittower Fähre) .................................647<br />
VIII. Marine Nutzungen in Trassennähe (Offshore-Abschnitt in Windparknähe), Karte Nord......648<br />
IX. Marine Nutzungen in Trassennähe (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte Süd ........649<br />
X. Marine Nutzungen in Trassennähe (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung).....................................650<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />
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XI.<br />
XII.<br />
XIII.<br />
XIV.<br />
XV.<br />
XVI.<br />
XVII.<br />
Marine Nutzungen, Leitungen in Trassennähe (Abschnitt Wittower Fähre).........................651<br />
Seekabel in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III (Nähe<br />
Windpark), Karte Nord ..........................................................................................................652<br />
Seekabel in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte<br />
Süd........................................................................................................................................653<br />
Bodendenkmale <strong>und</strong> Unterwasserhindernisse in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-<br />
Trasse Off. I, Off. II, Off. III (Nähe Windpark), Karte Nord....................................................654<br />
Bodendenkmale <strong>und</strong> Unterwasserhindernisse in der Umgebung der Kabeltrassen Offshore-<br />
Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd .................................................................................655<br />
Verdachtsflächen für Bodendenkmale im Bereich der Offshore-Trassen Off. IV <strong>und</strong> Off. VI<br />
(Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung, Quelle: Landesamt für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege M-V) .....656<br />
Bodendenkmale <strong>und</strong> Unterwasserhindernisse in der Umgebung der Kabeltrasse Offshore-<br />
Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower Fähre) ...........................................................................657<br />
XVIII. Wirkräume im marinen Bereich (Offshore-Abschnitt in Windparknähe), Karte Nord ...........658<br />
XIX. Wirkräume im marinen Bereich (Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek), Karte Süd ..............659<br />
XX. Wirkräume im marinen Bereich (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung)...........................................660<br />
XXI. Wirkräume im marinen Bereich (Abschnitt Wittower Fähre).................................................661<br />
XXII. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in den Kabeltrassen<br />
Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Nord.................................................................662<br />
XXIII. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in den Kabeltrassen<br />
Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd ..................................................................663<br />
XXIV. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in den Kabeltrassen<br />
Offshore-Trasse Off. IV, Off. V, Off. VI (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung) ...............................664<br />
XXV. Bestand Biotoptypen nach IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG in Vorb. (2010) in der Kabeltrasse<br />
Offshore-Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower Fähre)............................................................665<br />
XXVI. Bestand Biotoptypen nach RIECKEN et al. (2006) in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I,<br />
Off. II, Off. III, Karte Nord ......................................................................................................666<br />
XXVII. Bestand Biotoptypen RIECKEN et al. (2006) in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off.<br />
II, Off. III, Karte Süd ..............................................................................................................667<br />
XXVIII. Bestand Biotoptypen RIECKEN et al. (2006) in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. IV, Off.<br />
V, Off. VI (Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung)..............................................................................668<br />
XXIX. Bestand Biotoptypen RIECKEN et al. (2006) in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII<br />
(Abschnitt Wittower Fähre) ...................................................................................................669<br />
XXX. Bedeckungsgrad Hartsubstrat in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III,<br />
Karte Süd (Videotransektkartierung 2009) ...........................................................................670<br />
XXXI. Bedeckungsgrad Hartsubstrat in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. IV, Off. V, Off. VI<br />
(Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung, Videotransektkartierung 2009) ............................................671<br />
XXXII. Bedeckungsgrad Mytilus edulis in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III,<br />
Karte Nord (Videotransektkartierung 2009) ..........................................................................672<br />
XXXIII. Bedeckungsgrad Mytilus edulis in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III,<br />
Karte Süd (Videotransektkartierung 2009) ...........................................................................673<br />
XXXIV. Rotalgenbedeckungsgrad in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte<br />
Süd (Videotransektkartierung 2008/2009) ............................................................................674<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
XXXV. Rotalgenbedeckungsgrad in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower<br />
Fähre, Videotransektkartierung 2009) ..................................................................................675<br />
XXXVI. Bedeckungsgrad Zannichellia <strong>und</strong> Potamogeton in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII<br />
(Abschnitt Wittower Fähre, Videotransektkartierung 2009) ..................................................676<br />
XXXVII. Seegrasbedeckungsgrad in den Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. IV, Off. V, Off. VI<br />
(Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung, Videotransektkartierung 2009) ............................................677<br />
XXXVIII. Seegrasbedeckungsgrad in der Kabeltrasse Offshore-Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower<br />
Fähre, Videotransektkartierung 2009) ..................................................................................678<br />
XXXIX. Makrophyten-Transekte in der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek (MEYER 1997).............................679<br />
XL. Makrozoobenthosprobenahmestationen in der 12-sm-Zone, der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek<br />
(Nähe Windpark), Karte Nord ...............................................................................................680<br />
XLI. Makrozoobenthos- <strong>und</strong> Makrophytenprobenahmestationen in der 12-sm-Zone in den<br />
Kabeltrassen Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd ............................................681<br />
XLII. Makrozoobenthosprobenahmestationen im Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung ..........................682<br />
XLIII. Flächige Makrophytenvorkommen im Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung (aus IFAÖ 2004a) ......683<br />
XLIV. Worst-case-Bestand FFH-Lebensraumtypen nach IFAÖ (2005b) in den Kabeltrassen<br />
Offshore-Trasse Off. I, Off. II, Off. III, Karte Süd ..................................................................684<br />
XLV. Worst-case-Bestand FFH-Lebensraumtypen nach IFAÖ (2005b) im Abschnitt<br />
Strelas<strong>und</strong>querung................................................................................................................685<br />
XLVI. Worst-case-Bestand FFH-Lebensraumtypen nach IFAÖ (2005b) im Bereich der Offshore-<br />
Trasse Off. VII (Abschnitt Wittower Fähre) ...........................................................................686<br />
XLVII. Präzisierte Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen im Abschnitt<br />
Strelas<strong>und</strong>querung................................................................................................................687<br />
Tabellenverzeichnis <strong>Teil</strong> C<br />
Seite<br />
Tab. 1: Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren 2<br />
Tab. 2: Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren 3<br />
Tab. 3: Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren - störungsfreier<br />
Betrieb <strong>und</strong> Betriebsstörungen 3<br />
Tab. 4: Überblick über die Anlandungen in kg der 3 Fangplätze „Strelas<strong>und</strong>“,<br />
„Gewässer zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen“ sowie „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er<br />
Bodden“ für 2009 (statistische Angaben: LALLF, unter Vorbehalt) 15<br />
Tab. 5: Übersicht zur Bewertung der räumlichen Varianten der Seekabel-<br />
Verlegung -<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen 25<br />
Tab. 6: Schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogene Untersuchungsräume 30<br />
Tab. 7: Lage der Offshore-Trassen zu Siedlungen/Bebauungen <strong>und</strong> landseitigen<br />
Erholungsarealen 35<br />
Tab. 8: Schwermetallgehalte in Oberflächensedimenten (Fraktion < 20 µm;<br />
< 63 µm) der Oder <strong>und</strong> Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Median-/Mittelwerte in mg/kg TM (BACHOR & V. WEBER 2008,<br />
BACHOR 2005 u. a. Datenquellen) 45<br />
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Seite IX/711
Tab. 9: Mittlere Gehalte organischer Schadstoffe in Schlicksedimenten aus<br />
Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 2000-2002,<br />
alle Angaben in µg/kg TM (aus: LUNG MV 2004a, S. 118) 46<br />
Tab. 10: Konzentrationen von Schwermetallen ausgewählter Stationen der<br />
äußeren Seegewässer für das Jahr 2007 - Fraktion < 20 µm (Daten aus:<br />
POHL et al. 2008) 47<br />
Tab. 11: Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Boden (Sediment /<br />
Morphologie) 53<br />
Tab. 12: Ausgewählte hydrographisch-chemische Parameter der<br />
Wasserbeschaffenheit der Gewässer im betrachteten <strong>Raum</strong> (aus:<br />
LUNG M-V 2004a) 59<br />
Tab. 13: Salzgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> im<br />
Arkonabecken (Stat. O10, Gewässergütebericht M-V<br />
2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) 59<br />
Tab. 14: Sauerstoffgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am<br />
Gr<strong>und</strong> der Stat. O 10 in 40 m Tiefe, (Gewässergütebericht M-V<br />
2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) 66<br />
Tab. 15: Mittlere Konzentrationen für Gesamt-Phosphor (GP), Gesamt-Stickstoff<br />
(GN) <strong>und</strong> Chlorophyll-a (Chla) in ausgewählten Küstengewässern<br />
Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 2003-2006<br />
(Gewässergütebericht M-V 2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) 69<br />
Tab. 16: Schwebstoffkonzentrationen (mg/l) in Küstengewässern 2000 (aus:<br />
LUNG M-V 2004a) 71<br />
Tab. 17: Klassifizierung der Wasserbeschaffenheit ausgewählter Messstationen<br />
für den Zeitraum 1997 bis 2006 nach LUNG M-V (2008a) 72<br />
Tab. 18: Mittelwerte bzw. gemittelte Frühjahrswerte (März-Mai) 2003 - 2006 von<br />
Sichttiefe (m), Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) <strong>und</strong> Biovolumen (mm³/l)<br />
im Oberflächenwasser der vorpommerschen Küstenwasserkörper,<br />
Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte (RW/OW) nach HELCOM EUTRO<br />
(2005), SCHUBERT et al. (2003) <strong>und</strong> SELIG et al. (2006) (aus: BACHOR & V.<br />
WEBER 2008 ergänzt mit Werten aus LUNG M-V 2008a) 74<br />
Tab. 19: Testung des Klassifizierungsansatzes für die Qualitätskomponente<br />
Phytobenthos in den ostvorpommerschen Küstenwasserkörpern<br />
(Klassifizierung nach dem ELBO-Ansatz nach Schubert et al. 2003 für<br />
B 1- <strong>und</strong> B 2-Wasserkörper) (aus: BACHOR & V. WEBER 2008 ergänzt mit<br />
Werten aus LUNG M-V 2008a) 75<br />
Tab. 20: Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser 77<br />
Tab. 21: Mittlere monatliche <strong>und</strong> jährliche Anzahl an Nebeltagen an Stationen<br />
entlang der deutschen Küsten von Nord- <strong>und</strong> Ostsee für die<br />
Erfassungsperiode 1971 bis 2000 (aus: LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008) 83<br />
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Tab. 22: Ausgewählte Daten der Luftgüte im Vergleich zu Grenzwerten der<br />
22. BImSchV <strong>und</strong> 33. BImSchV für die Stationen Strals<strong>und</strong>, Löcknitz <strong>und</strong><br />
Rostock-Stuthof (Daten aus: LUNG M-V 2007) 85<br />
Tab. 23: Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten<br />
Aussichtspunkten (Blickbeziehungen) 89<br />
Tab. 24: Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet der<br />
Wittower Fähre nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />
Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a) 92<br />
Tab. 25: Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet des<br />
mittleren Strelas<strong>und</strong>s nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />
Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a) 94<br />
Tab. 26: Beschreibung der im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> in den Bodden von Rügen entlang<br />
der Kabeltrasse nachgewiesenen Biotoptypen 99<br />
Tab. 27: Beschreibung der in den äußeren Küstengewässern von Rügen entlang<br />
der Kabeltrasse nachgewiesenen Biotoptypen 100<br />
Tab. 28: Entlang der Kabeltrasse in den inneren Küstengewässern (Strelas<strong>und</strong>,<br />
Binnenbodden von Rügen) nachgewiesene Biotoptypen 102<br />
Tab. 29: Entlang der Kabeltrasse in den äußeren Küstengewässern von Rügen<br />
nachgewiesene Biotoptypen 103<br />
Tab. 30: Makrophytenvorkommen entlang der Haupttrassen nördlich Rügen <strong>und</strong><br />
der Strelas<strong>und</strong>trassen (Benthosbeprobungen August/September 2009) 106<br />
Tab. 31: Gesamtartenliste Stat. ARC 001-006, VE_T01-05, Tiefenzone<br />
Arkonabecken 116<br />
Tab. 32: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />
südlichen Arkonabeckens >40 m Wassertiefe 118<br />
Tab. 33: Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Station ARC 010-030, 40-<br />
20 m 121<br />
Tab. 34: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />
südlichen Arkonabeckens 20-40 m Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III) 122<br />
Tab. 35: Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Stat. V_ET 06-020, 40-20 m 125<br />
Tab. 36: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />
südlichen Arkonabeckens 20-40 m Tiefe Off. I 126<br />
Tab. 37: Gesamtartenliste des südlichen Arkonabeckens 40 – 20 m (Off. I-III) 127<br />
Tab. 38: 10 häufigste Arten der Transekte des südlichen Arkonabeckens 41-20 m<br />
Tiefe 128<br />
Tab. 39: Artenliste südliches Arkonabecken 20-7 m (Off II-III) 131<br />
Tab. 40: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />
südlichen Arkonabeckens 20-6 m Tiefe (Off. II-III) 132<br />
Tab. 41: Gesamtartenliste südliches Arkonabecken 20-10 m Off. I 134<br />
Tab. 42: Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des<br />
südlichen Arkonabeckens 20-10 m Tiefe (Off. I) 135<br />
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Tab. 43: Zusammengefasste Artenliste südliches Arkonabecken Off. I-III, 20-7 m<br />
Tiefe 136<br />
Tab. 44: Gesamtartenliste Tromper Wiek Flachwasserzone
internationaler Schutzstatus (nach Schiffszählungen 2007-2009, IfAÖ<br />
unveröffentl.) 189<br />
Tab. 68: Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im<br />
Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen 192<br />
Tab. 69: Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den<br />
Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen 192<br />
Tab. 70: Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten im<br />
Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen 194<br />
Tab. 71: Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten in den<br />
Trassenkorridoren nach Flugzeugzählungen 194<br />
Tab. 72: Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet<br />
nach Flugzeugzählungen 200<br />
Tab. 73: Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten<br />
nach Flugzeugzählungen 201<br />
Tab. 74: Mehrjährige Schiffs- bzw. Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet 202<br />
Tab. 75: Zählergebnisse der Befliegung für Seevögel in der Tromper Wiek 2007<br />
(IFAÖ 2007c) 205<br />
Tab. 76: Ergebnis der Zählung am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007) 206<br />
Tab. 77: Nachweise größerer Trupps von Prachttaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher in der<br />
Tromper Wiek 207<br />
Tab. 78: Potenziell vorkommende See- <strong>und</strong> Wasservogelarten im <strong>Raum</strong> Prorer<br />
Wiek 214<br />
Tab. 79: Schweinswalregistrierungen anhand POD’s des Deutschen<br />
Meeresmuseums Strals<strong>und</strong> für Stationen im Bereich nördlich <strong>und</strong> östlich<br />
von Rügen im Zeitraum 2002 bis 2006 (Daten aus BENKE et al. 2006 <strong>und</strong><br />
VERFUß et al. 2007a) - Angabe der schweinswalpositiven Tage in % der<br />
Observierungstage (Anzahl der Observierungstage in Klammern) 242<br />
Tab. 80: Zusammenfassende Bewertung für Meeressäuger 246<br />
Tab. 81: Matrix zur Ableitung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen aus der<br />
Kombination der Bewertung der Faktoren 249<br />
Tab. 82: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Menschen,<br />
einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit 255<br />
Tab. 83: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Boden/Sediment 261<br />
Tab. 84: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Wasser 265<br />
Tab. 85 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Klima/Luft 267<br />
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Tab. 86 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Landschaft /<br />
Landschaftsbild 270<br />
Tab. 87 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige Sachgüter 274<br />
Tab. 88 Zusammenfassende Übersicht der Wirkungsprognose für marine Biotope 275<br />
Tab. 89 Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Makrophytobenthos 278<br />
Tab. 90: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich des Makrozoobenthos 285<br />
Tab. 91: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich Fischen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern 290<br />
Tab. 92: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich Rastvögeln 295<br />
Tab. 93: Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen bezüglich Meeressäugern 302<br />
Tab. 94: Potenzielle Überschneidung/Summation von maßgeblichen<br />
Umweltwirkungen verschiedener Offshore-Nutzungen 306<br />
Tab. 95 Variantenvergleich umweltfachliche Belange 314<br />
Tab. 96: Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren 320<br />
Tab. 97: Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren 321<br />
Tab. 98: Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren 321<br />
Tab. 99: Übersicht über die in den FFH-Gebieten vorkommenden FFH-LRT <strong>und</strong> –<br />
arten (Quelle: LUNG M-V) 330<br />
Tab. 100: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />
Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ 332<br />
Tab. 101: Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />
Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ 332<br />
Tab. 102: Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (Auswahl mit Bezug auf marine<br />
FFH-LRT) 339<br />
Tab. 103: Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ 340<br />
Tab. 104: Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ 341<br />
Tab. 105: Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Jasm<strong>und</strong>“ (Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT) 347<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tab. 106:<br />
Tab. 107:<br />
Tab. 108:<br />
Tab. 109:<br />
Tab. 110:<br />
Tab. 111:<br />
Tab. 112:<br />
Tab. 113:<br />
Tab. 114:<br />
Tab. 115<br />
Tab. 116<br />
Tab. 117:<br />
Tab. 118:<br />
Tab. 119:<br />
Tab. 120:<br />
Tab. 121:<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“, die im Standard-Datenbogen<br />
enthalten sind 348<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“ 349<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (Auswahl mit Bezug<br />
auf marine FFH-LRT) 359<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit<br />
Hiddensee“ 360<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit<br />
Hiddensee“ 361<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Nordrügensche Boddenlandschaft“ (Auswahl mit Bezug auf marine<br />
Biotope) 375<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“ 376<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“ 377<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet EU-Vogelschutzgebiet<br />
„Binnenbodden von Rügen“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope) 386<br />
Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“, die<br />
im Anh. I der EU-VSRL aufgeführt sind 388<br />
Zugvogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“<br />
nach Art. 4 Abs. 2 der EU-VSRL 391<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />
(Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT) 400<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im GGB<br />
„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />
(DE 1747-301) 402<br />
Angaben zu Flächenanteilen der marinen FFH-Lebensraumtypen im GGB<br />
„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />
(DE 1747-301) - Fläche 59.970 ha 403<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im GGB<br />
„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />
(DE 1747-301) 404<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden<br />
<strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope) 423<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />
Seite XV/711
Tab. 122: Brutvogelarten, die Zielarten des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder<br />
Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) darstellen (Brutvögel<br />
des Anhangs I der EU-VSRL) 430<br />
Tab. 123: Brutvogelarten des Artikels 4 Absatz 2 im EU-Vogelschutzgebiet<br />
„Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) 431<br />
Tab. 124: Zugvogelarten des Artikels 4 Absatz 1 (Zugvögel des Anhangs I der EU-<br />
VSRL) <strong>und</strong> des Absatz 2 im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden<br />
<strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ 432<br />
Tab. 125: Rastplatzfunktionen (vor allem während des Winters <strong>und</strong> der Zugzeiten)<br />
einzelner mariner Lebensraumtypen für Wasser- <strong>und</strong> Watvögel im EU-<br />
Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ 437<br />
Tab. 126: Mittwinterbestände von häufigen Wasservögeln entlang einzelner<br />
Küstenabschnitte im Küstenbereich des Greifswalder Boddens 438<br />
Tab. 127: Variantenvergleich – Wirkungen der Seekabeltrasse auf NATURA 2000-<br />
Gebiete 445<br />
Tab. 128: Überblick über die geprüften NATURA 2000-Gebiete 447<br />
Tab. 129: Überblick über das Vorkommen betroffener LRT in den GGB 448<br />
Tab. 130: Überblick über das Vorkommen der Zielarten in den GGB 448<br />
Tab. 131: Überblick über die baubedingten Projektwirkungen <strong>und</strong> betroffene<br />
Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten 449<br />
Tab. 132: Überblick über die Beurteilung baubedingt zu erwartender Einwirkungen<br />
auf Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten 449<br />
Tab. 133: Prüffragen 454<br />
Tab. 134: Übersicht über die zu prüfenden international <strong>und</strong> national geschützten<br />
Arten nach VSRL <strong>und</strong> BArtSchV 456<br />
Tab. 135: Übersicht Bauzeitenbeschränkungen für Rastvögel auf den<br />
Trassenvarianten 459<br />
Tab. 136: Bewertungsansatz für die Funktion „Wohnen“ 462<br />
Tab. 137: Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong><br />
Schadstoffimmissionen in Bezug zur Funktion „Wohnen“ 462<br />
Tab. 138: Bewertungsansatz für die Funktion Tourismus <strong>und</strong> Erholung 463<br />
Tab. 139: Ansatz zur Bewertung des Natürlichkeitsgrades von marinen Sedimenten 464<br />
Tab. 140: Ansatz zur Bewertung der Empfindlichkeit mariner Sedimente durch<br />
Suspension von Feinsedimentanteilen bei Kabel-Verlegung 465<br />
Tab. 141: Bewertungsansatz für den Bestand von Oberflächengewässern 465<br />
Tab. 142: Ansatz zur vereinfachten Bewertung der Luftgütesituation 466<br />
Tab. 143: Bewertungsaspekte der Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong><br />
Eigenart 467<br />
Seite XVI/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abbildungsverzeichnis <strong>Teil</strong> C<br />
Seite<br />
Abb. 1: Ausschnitte aus Karte G des LEP M-V 6<br />
Abb. 2: Karte C des LEP M-V, mit wichtigen Seeverkehrsverbindungen 6<br />
Abb. 3: Sportboote auf dem Strelas<strong>und</strong> 12<br />
Abb. 4: Militärische Übungsgebiete im Bereich der Kabeltrassenkorridore Off. I<br />
bis III 17<br />
Abb. 5: Hochspannungsfreileitung über den Strelas<strong>und</strong> 18<br />
Abb. 6: Hochspannungsfreileitung über den Rassower Strom 19<br />
Abb. 7: CONTIS-Karte des BSH - Übersicht zu Offshore Windparkplanungen in<br />
der Ostsee 21<br />
Abb. 8: CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Schutz- <strong>und</strong> Eignungsgebiete 22<br />
Abb. 9: CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Sämtliche Nutzungen 23<br />
Abb. 10: Punktbewertung der Hauptvarianten Nord anhand der in Tab. 5<br />
aufgeführten Kriterien nach vereinfachtem Bewertungsansatz 27<br />
Abb. 11: Punktbewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung anhand der in Tab.<br />
5 aufgeführten Kriterien nach vereinfachtem Bewertungsansatz 27<br />
Abb. 12: Bei Schweinswalerfassung ermittelte Dichte der saisonalen<br />
Frequentierung mit Sportbooten für den Zeitraum 2002 bis 2006 (aus<br />
GILLES & SIEBERT 2009) 37<br />
Abb. 13: Geologischer Schnitt im Bereich der Prosnitzer Schanze entlang der<br />
Hochspannungsfreileitung (aus: PROWA – IWU 1996) 44<br />
Abb. 14: Räumliche Verbreitung ausgewählter Schwermetalle im<br />
Oberflächensediment des Arkonabeckens: Hg, Pb, Cu, Cd (aus:<br />
KOWALSKI 2007) 50<br />
Abb. 15: Organische Schadstoffe (mittlere Abb. HCB, PCB, p,p’-DDE, p,p’-DDD -<br />
Gehalte (pg/g TS) untere Abb. PAK-Konzentrationen (ng/g TS)) im<br />
Oberflächensediment an 14 BLMP-Stationen der AWZ der deutschen<br />
Ostsee im Juni 2008 (aus: SCHULZ-BULL et al. 2009) 51<br />
Abb. 16: Messstationen des BLMP <strong>und</strong> Zuordnung zu den Seekabeltrassen 57<br />
Abb. 17: Aktuelle stündliche Salzgehaltswerte (Arkona Becken, 40 m Wassertiefe;<br />
www.bsh.de) 60<br />
Abb. 18: Tagesmittelwerte 2008 – 2009 Messstelle Arkonabecken; www.bsh.de 61<br />
Abb. 19: Jahresverlauf des Salzgehaltes in der südlichen Arkonasee an der<br />
Station 09, 15 m, Daten: LUNG M-V 61<br />
Abb. 20: Jahresgang des Salzgehaltes 2000 in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen<br />
Bodden (Daten: LUNG M-V; Abb. aus IFAÖ 2004b) 62<br />
Abb. 21: Langjähriger Mittelwert 1975-1994 des Salzgehalts an den BLMP-<br />
Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a) 63<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />
Seite XVII/711
Abb. 22: Sauerstoffgehalt an der BY 2 Arkona-Station (Arkona-Becken) in<br />
unterschiedlichen Wassertiefen (5 m, 40 m) im Jahr 2002 <strong>und</strong> 2006<br />
(http://www.smhi.se/cmp/jsp/polopoly.jsp?d=5431&l=sv) 65<br />
Abb. 23: Sauerstoffgehalt an der Station RB 3 Bugspitze im Rassower Strom am<br />
Gewässergr<strong>und</strong> der Jahre 1990 bis 2007 (Daten des LUNG M-V) 66<br />
Abb. 24: Jahresgang des anorganischen Stickstoffs in den Nord- <strong>und</strong><br />
Westrügenschen Bodden für das Jahr 1999 (Daten: LUNG M-V; Abb. aus<br />
IFAÖ 2004b) 68<br />
Abb. 25: Mittelwert des Nitratgehaltes (µmol N/l) <strong>und</strong> des<br />
Gesamtphosphorgehaltes (µmol P/l) für das Jahr 2002 an den BLMP-<br />
Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a) 70<br />
Abb. 26: Gewässergüte-Klassen (Trophiestatus) für das Jahr 2002 an den BLMP-<br />
Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a) 73<br />
Abb. 27: Jahresgang der Monatsmitteltemperatur für die Station Rostock-<br />
Warnemünde (Daten aus:<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />
Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp) 80<br />
Abb. 28: Jahresgang der monatlichen Niederschlagshöhe für die Station Rostock-<br />
Warnemünde (Daten aus:<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />
Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp) 81<br />
Abb. 29: Jahresgang der monatlichen Sonnenscheindauer für die Station Kap<br />
Arkona (Daten aus:<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />
Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp) 81<br />
Abb. 30: Durchschnittliche, jährliche Verteilung der Windgeschwindigkeiten <strong>und</strong> -<br />
richtungen im Bereich der deutschen Seegewässer (aus:<br />
LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008) 82<br />
Abb. 31: Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren<br />
Schiffseinheit) östlich des Hafens Mukran bei mäßigen<br />
Sichtverhältnissen- Distanz ca. 4 – 4,5 km (Objektiv-Einstellung entspricht<br />
ungefähr der Wahrnehmung durch das menschliche Auge) (Foto aus:<br />
IFAÖ 2008b) 88<br />
Abb. 32: Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren<br />
Schiffseinheit) östlich von Saßnitz von einem erhöhten Standpunkt bei<br />
mäßigen Sichtverhältnissen - Distanz ca. 3 km (Objektiv-Einstellung<br />
entspricht ungefähr der Wahrnehmung durch das menschliche Auge)<br />
(Foto aus: IFAÖ 2008b) 89<br />
Abb. 33: Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten<br />
Aussichtspunkten (Blickbeziehungen) 90<br />
Seite XVIII/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 34: Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet der Wittower<br />
Fähre nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />
Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996 <strong>und</strong> UM M-V 2003a) 91<br />
Abb. 35: Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet des mittleren<br />
Strelas<strong>und</strong>es nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />
Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996) 93<br />
Abb. 36: Beispiel eines geschleppten Videosystems (GIS) mit Positionsangabe,<br />
Tiefe <strong>und</strong> Datum (Foto: IfAÖ) 98<br />
Abb. 37: Beispielbilder aus verschiedenen Tiefenzonen, Trasse Off. I<br />
(Videobefahrung Juli 2008) 108<br />
Abb. 38: Beispielbilder Trasse Off. III (Videobefahrung 2009) 109<br />
Abb. 39: Beispielbilder Makrophyten Wittower Fähre (Videobefahrung 2009) 109<br />
Abb. 40: Beispielbilder Strelas<strong>und</strong> (Videobefahrung 2009) 112<br />
Abb. 41: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken >40 m<br />
Tiefe (Off. I-III) 117<br />
Abb. 42: Individuendominanz südl. Arkonabecken >40 m Tiefe (Off. I-III) 118<br />
Abb. 43: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken 40-20 m<br />
Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III) 120<br />
Abb. 44: Individuendominanz im südlichen Arkonabecken 40-20 m Tiefe (Off. II<br />
<strong>und</strong> III) 121<br />
Abb. 45: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 40-<br />
20 m, Off. I 124<br />
Abb. 46: Individuendominanz im südl. Arkonabecken 40-20 m Off. I 124<br />
Abb. 47: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 20-<br />
7 m Off. II-III 130<br />
Abb. 48: Individuendominanz südl. Arkonabecken 20-7 m Tiefe Off. II-III 130<br />
Abb. 49: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken (20-<br />
10 m) 133<br />
Abb. 50: Individuendominanz der Infauna (10 häufigste Arten) 134<br />
Abb. 51: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen in der Tromper Wiek (
Abb. 61: Zeitliche Verteilung der Heringsfischerei an den inneren<br />
Küstengewässern der deutschen Ostseeküste. 176<br />
Abb. 62: Mittlere Individuendichte des Herings in den Bongofängen westlich <strong>und</strong><br />
östlich des Auslaufkanals im Greifswalder Bodden, Frühjahr 2008 (IfAÖ,<br />
2009) 177<br />
Abb. 63: Lage der jährlich untersuchten Stationen des Heringslarvensurvey im<br />
Bereich des Greifswalder Boddens, des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der<br />
Pommerschen Bucht (OSF, 2008) 178<br />
Abb. 64: Meerneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004) 180<br />
Abb. 65: Flussneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004) 181<br />
Abb. 66: Von THIEL & WINKLER (2007) erfasste Fischarten nach Anhang II der<br />
FFH-Richtlinie 182<br />
Abb. 67: Aktuelle Maifischnachweise (aus: PETERSEN et al. 2004) 183<br />
Abb. 68: Lage des Untersuchungsgebiets mit Flugzeugtransekten 189<br />
Abb. 69: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Seetaucher 191<br />
Abb. 70: Saisonales Auftreten der Seetaucher bei Flugzeugzählungen (? = keine<br />
Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt) 191<br />
Abb. 71: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Trauerenten 193<br />
Abb. 72: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Eisenten 194<br />
Abb. 73: Saisonales Auftreten von Meeresenten bei Flugzeugzählungen (? = keine<br />
Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt) 195<br />
Abb. 74: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Silbermöwen <strong>und</strong> Fischkutter 196<br />
Abb. 75: Saisonales Auftreten der Silbermöwen sowie von Fischereiaktivitäten bei<br />
Flugzeugzählungen (? = keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009<br />
nachgeholt) 196<br />
Abb. 76: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Mantelmöwen <strong>und</strong> Fischkutter 197<br />
Abb. 77: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Sturmmöwen 198<br />
Abb. 78: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Zwergmöwen 199<br />
Abb. 79: Saisonales Auftreten der Kleinmöwen <strong>und</strong> Mantelmöwen bei<br />
Flugzeugzählungen (? = keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009<br />
nachgeholt) 199<br />
Abb. 80: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Alken 200<br />
Seite XX/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 81: Saisonales Auftreten der Alkenvögel bei Flugzeugzählungen (? = keine<br />
Zählung) 201<br />
Abb. 82: Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im<br />
Untersuchungsgebiet verorteten Lachmöwen 202<br />
Abb. 83: Flugtransekte <strong>und</strong> Regionen beim Seevogelmonitoring im Küstenmeer<br />
Mecklenburg-Vorpommerns im Februar <strong>und</strong> März 2007; Region 4<br />
umfasst die Tromper Wiek (aus IFAÖ 2007c) 205<br />
Abb. 84: Rasterbelegung für Seetaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher (aus IFAÖ 2005a) 211<br />
Abb. 85: Räumliche Verteilung des Gänsesägers im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN<br />
2005) 218<br />
Abb. 86: Räumliche Verteilung der Tafelente im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN<br />
2005) 219<br />
Abb. 87: Räumliche Verteilung des Kormorans im Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />
Kolonie Niederhof (linker roter Kreis; aus UMWELTPLAN 2005) 220<br />
Abb. 88: Ergebnisse der Satellitentelemetrie dänischer Schweinswale (TEILMANN et<br />
al. 2004) 224<br />
Abb. 89: Wanderungen eines männlichen Schweinswals 1999/2000 (TEILMANN et<br />
al. 2004) 224<br />
Abb. 90: Schweinswalverteilung in der westlichen Ostsee 2002 (oben) <strong>und</strong> 2003<br />
(unten), aus GILLES et al. (2006) 225<br />
Abb. 91: Sichtnachweise von Schweinswalen<br />
(http://www.balticseaporpoise.org/database.htm) 226<br />
Abb. 92: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen<br />
Ostsee (2002-2006) im Frühling <strong>und</strong> Sommer (aus GILLES et al. 2008) 227<br />
Abb. 93: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen<br />
Ostsee (2002-2006)im Herbst <strong>und</strong> Winter (aus GILLES et al. 2008) 228<br />
Abb. 94: Strandungen <strong>und</strong> Beifänge des Schweinswals 2002-2007an der<br />
deutschen Ostseeküste (ICES 2008) 229<br />
Abb. 95: Lage von stationär ausgebrachten Klickdetektoren für Schweinswale<br />
(PODs) in der deutschen Ostsee 2002-2005 (www.minos-info.de, aus<br />
BENKE et al. 2006) 230<br />
Abb. 96: Nachweisrate von Schweinswalen in drei Abschnitten der Ostsee 2002-<br />
2005. Section III umfasst alle Stationen mit F, G <strong>und</strong> H in Abb. 95<br />
(VERFUß et al. 2007a) 231<br />
Abb. 97: Schweinswal-positive Tage pro Quartal (in Prozent) in der deutschen<br />
Ostsee für das Jahr 2006 (aus VERFUß et al. 2007a) 232<br />
Abb. 98: Schweinswal-positive Tage pro Monat (%) in der Ostsee im Seegebiet um<br />
Rügen (aus: MEDING et al. 2007, http://www.bfn.de/habitatmare/) 233<br />
Abb. 99: Übersicht über die Lage möglicher zukünftiger Kegelrobbenliegeplätze an<br />
der vorpommerschen Ostseeküste (aus SCHWARZ et al. 2003) 235<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010<br />
Seite XXI/711
Abb. 100: Totf<strong>und</strong>e (schwarze Dreiecke) <strong>und</strong> Lebendbeobachtungen (helle<br />
Dreiecke) von Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns von<br />
1951 bis 2000 (aus SCHWARZ et al. 2003) 236<br />
Abb. 101: Lokalisationen per Satellit von auf dem Rødsand bei Gedser (Dänemark)<br />
besenderten Kegelrobben (DIETZ et al. 2003) 237<br />
Abb. 102: Kolonien von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) im<br />
östlichen Dänemark (EDRÉN et al. 2004) 238<br />
Abb. 103: Anzahlen von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) in<br />
zwei Kolonien (EDRÉN et al. 2004) 239<br />
Abb. 104: Lokalisationen per Satellit der am Rødsand bei Gedser (Dänemark)<br />
besenderten Seeh<strong>und</strong>e (aus DIETZ et al. 2003) 240<br />
Abb. 105: Heutige Verbreitung der Ostsee-Ringelrobbe (aus PALO et al. 2001) 241<br />
Abb. 106: Geographische Verteilung der Prozent schweinswalpositive Tage über<br />
den Untersuchungszeitraum Januar 2005 bis März 2007 (aus VERFUß et<br />
al. 2007a) 243<br />
Abb. 107: Schweinswalmeldungen nördlich von Rügen aus dem Jahr 2007<br />
(interaktive Karte des BfN: http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielleprojekte-schweinswalsichtungen.php)<br />
244<br />
Abb. 108: Mögliche Kompensationsflächen im <strong>Raum</strong> Rügen <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />
Ausschnitt aus REGIONALER PLANUNGSVERBAND VORPOMMERN (2006) 312<br />
Abb. 109: Punktebewertung der Hauptvarianten Nord - Off. I, II, III 318<br />
Abb. 110: Punktebewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung - Off. IV, V, VI 318<br />
Abb. 111: Präzisierte Binnendifferenzierung der Verdachtsflächen FFH-LRT 1170<br />
an der Anlandung Juliusruh (Off. III) 333<br />
Abb. 112: Präzisierte Binnendifferenzierung der FFH-LRT an der Anlandung Glowe<br />
(Off. II) 350<br />
Abb. 113: Präzisierte Binnendifferenzierung des FFH-LRT 1150* an der Wittower<br />
Fähre (Off. VII) 363<br />
Abb. 114: Fluchtdistanzen ausgewählter Seevögel gegenüber Seeschiffen (aus:<br />
BELLEBAUM et al. 2005 396<br />
Abb. 115: Fischotter-Totf<strong>und</strong>e (Quelle: www.umweltkarten.mv-regierung.de/script,<br />
Abruf vom 26.02.2010) 410<br />
Seite XXII/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
0. Gr<strong>und</strong>lagen<br />
0.1 Lage im Naturraum, Trassierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Die marinen Trassenvarianten werden im Erläuterungsbericht (<strong>Teil</strong> A der Antragsunterlagen) beschrieben.<br />
Im <strong>Teil</strong> C der vorliegenden Antragsunterlage zum ROV Arcadis Ost 1 werden die marinen<br />
Kabeltrassenabschitte behandelt. Es handelt sich um die Trassenabschnitte Offshore I bis VII. Diese<br />
werden im Folgenden als Off I bis Off VII bezeichnet.<br />
Die Trassen „Offshore Off I bis III“ verlaufen vom Umspannwerk des Offshore-Windparks (OWP) „Arcadis<br />
Ost 1“ kommend durch die Pommersche Bucht. Anschließend verläuft die Variante „Offshore Off<br />
I“ in der Prorer Wiek bis zum Anlandungspunkt am Fährhafen Saßnitz. Die Varianten „Offshore Off II<br />
<strong>und</strong> III“ verlaufen durch die Tromper Wiek zu den jeweiligen Anlandungspunkten Glowe <strong>und</strong> Juliusruh.<br />
Ab hier verlaufen die verschiedenen Varianten der Landkabeltrasse über die Insel Rügen Richtung<br />
Süden (siehe <strong>Teil</strong> B). Zum Erreichen des Netzeinspeisepunktes am Umspannwerk Lüdershagen wird<br />
die Strelas<strong>und</strong>querung mit den drei Varianten „Off. IV“ Anlandung Neuhof (Rügen) bis Anlandung<br />
Neuhof (Strals<strong>und</strong>), „Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof <strong>und</strong> „Off. VI“ e-<br />
benfalls von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung untersucht. Die Variante „Off.<br />
VII“ Wittower Fähre liegt im Trassenverlauf der beschriebenen Landkabeltrasse über Rügen vom Anlandungspunkt<br />
Juliusruh <strong>und</strong> die Weiterführung in südwestliche Richtung (<strong>Teil</strong>abschnitt K).<br />
Folgende Trassierungsgr<strong>und</strong>sätze kamen schon bei der Trassenfindung zur Anwendung <strong>und</strong> werden<br />
auch weiterhin bei der Feintrassierung im Verlauf des folgenden Planfeststellungsverfahrens angewandt.<br />
Bündelung<br />
Hier werden vorhandene Infrastrukturtrassen genutzt. Dies kam beispielsweise durch die Bündelung<br />
der Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ mit der bestehenden Hochspannungsfreileitung <strong>und</strong> der unterirdischen<br />
Gasleitung über den Strelas<strong>und</strong> erreicht werden. Auch an der Wittower Fähre (Offshore-<br />
Trasse VII) erfolgt eine Bündelung mit der Fährverbindung, der bestehenden 110 kV-Leitung <strong>und</strong> der<br />
vorhandenen unterirdischen Gasleitung.<br />
mögliche Meidung der Querung von Schutzgebietsflächen <strong>und</strong> Verkürzung der Trassenstreckenlänge<br />
durch ökologisch wertvolle Bereiche<br />
Hier wurde versucht, die Trassenführung in Bereichen außerhalb von internationalen Schutzgebieten<br />
entlang zu führen oder zwingende Trassenverläufe in Schutzgebieten weitestgehend zu verkürzen.<br />
möglich Meidung von bekannten Unterwasserhindernissen (Schiffssperren, laut Seekarte bekannte<br />
Wracks, etc.)<br />
mögliche Umgehung von bekannten großflächigen Unterwasserhartsubstratbereichen (vor der<br />
Halbinsel Jasm<strong>und</strong> auf der „Mukran-Trasse“ <strong>und</strong> Blockgründe Wittow auf der „Juliusruh-<br />
Trasse“)<br />
Umgehung von sonstigen <strong>Raum</strong>widerständen<br />
Alle Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung nach LEP M-V 1 <strong>und</strong> Wrackbereiche wurden<br />
umgangen. Hierzu wurde der Verlauf der Varianten „Offshore Off I <strong>und</strong> III„ angepasst.<br />
Die Trassenvarianten liegen im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns innerhalb der Landschaftszonen<br />
Ostsee (Arkonasee), Ostseeküstenland <strong>und</strong> Vorpommersches Flachland.<br />
1 Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 1/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
0.2 Voraussichtliche Umweltwirkungen des Vorhabens – mariner <strong>Teil</strong>bereich<br />
Die zusammengefasste Darstellung der Wirkfaktoren des Vorhabens dient der Ableitung des Untersuchungsrahmens<br />
<strong>und</strong> bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die Wirkungsprognosen. Im vorliegenden Fall wurde der<br />
Umweltvorsorge damit Rechnung getragen, dass das so genannte worst-case-Szenario der Beurteilung<br />
der Wirkungen zugr<strong>und</strong>e gelegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass die Maximalwerte der möglicherweise<br />
eintretenden Belastungen berücksichtigt werden. Es werden alle Wirkungen in die Betrachtungen<br />
eingestellt, bei denen negative Auswirkungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gänzlich<br />
ausgeschlossen werden können. Dies berücksichtigt auch den Havariefall <strong>und</strong> die unsachgemäße<br />
Handhabung von Material.<br />
0.2.1 Bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkungen<br />
Die zu erwartenden baubedingten Vorhabenswirkungen werden nach Art, Intensität <strong>und</strong> räumlicher<br />
Ausdehnung beurteilt. Die bau- <strong>und</strong> rückbaubedingten Wirkfaktoren werden in Tab. 1 zusammengestellt.<br />
Bei der Festlegung des Untersuchungsraumes werden der direkte Eingriffsbereich <strong>und</strong> der<br />
<strong>Raum</strong> vorhabensspezifischer Wirkungen (z. B. Trübungen, visuelle <strong>und</strong> akustische Störreize) berücksichtigt.<br />
Die vorgesehene Methode des Verlegens des Kabels ist in <strong>Teil</strong> A dieser Unterlage dargestellt.<br />
Dort sind auch Informationen zur Verlegetiefe <strong>und</strong> zur Kabeltrasse enthalten.<br />
Tab. 1:<br />
Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren<br />
Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />
Baubetrieb allgemein<br />
• Temporäre Geräuschemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen durch Baugeräte (Schiffe, sonstige Geräte)<br />
• Temporäre visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb (Schiffe, sonstige Geräte), hierdurch z. B. Veränderung von<br />
Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen<br />
• Temporäre Scheuchwirkungen für Tiere, im Seebereich insbesondere für Vögel <strong>und</strong> Meeressäuger<br />
• Temporäre Sperrungen des Baugebietes für andere Nutzer, hierdurch z. B. Auswirkungen auf die Fischerei <strong>und</strong><br />
Schifffahrt<br />
• Temporäre Schadstoff- <strong>und</strong> CO 2-Emission durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte, Veränderung der Luftgütesituation<br />
(Einsatz wassergefährdender Stoffe)<br />
• Temporäre Gewässertrübungen durch Sedimentaufwirbelungen bei der Kabelverlegung bzw. dem evtl. notwendigem<br />
Rückbau der Kabel<br />
• Kollisionsrisiko/Unfall<br />
• Temporäre Baustellenbeleuchtung<br />
• Temporärer Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle<br />
• Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />
Verlegung der Seekabelsysteme in den Seegewässern<br />
• Direkte Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />
• Temporäre optische <strong>und</strong> akustische Störungen von störungsempfindlichen Tierarten (Rastvögel <strong>und</strong> Meeressäuger)<br />
• Temporäre Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust<br />
• Temporäre Wirkungen auf das Landschaftsbild durch Verlegetechnik, durch Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen<br />
• Verluste von Wirbellosen <strong>und</strong> Fischen durch Verlegearbeiten (ggf. Rückbau)<br />
• Temporäre Veränderung des Lebensraumes für die aquatischen Gemeinschaften wie Makrophyto- <strong>und</strong> Makrozoobenthos,<br />
Fischfauna (einschließlich Laichplätze)<br />
• Temporäre Unterbrechung von Austauschbeziehungen<br />
• Temporäre Bildung von Trübungsfahnen<br />
• Temporäre Freisetzung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
• Temporäre Erhöhung oder Reduzierung der Sedimentation<br />
• Temporäre Veränderung der Morphologie/Sedimentstruktur<br />
• Wirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Seite 2/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />
• Temporäre Beeinflussung von Strömungen, Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer, Änderung<br />
der Sedimentverteilungen (Sedimentumlagerungen, Auskolkungen u. ä.), Wirkung auf die Sedimentdynamik sowie<br />
Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-, Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />
0.2.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />
Die zu erwartenden anlagebedingten Vorhabenswirkungen werden nach Art, Intensität <strong>und</strong> räumlicher<br />
Ausdehnung beurteilt (s.Tab. 2).<br />
Tab. 2:<br />
Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktor<br />
• Veränderung der Morphologie<br />
• Veränderung des Strömungsregimes (nur bei Deckelung, Abdeckung), der Sedimentverteilung (Sedimentumlagerungen,<br />
Auskolkungen u. ä.), der Sedimentdynamik, der Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-,<br />
Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />
• Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust, Habitatveränderung<br />
• Sperrungen, Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />
• Einbringung von Fremdmaterialen in das Sediment, Sedimentverluste, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />
• Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />
0.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />
Unabhängig von den durch das Vorhaben direkt verursachten betriebsbedingten Vorhabenswirkungen<br />
entstehen möglicherweise Sek<strong>und</strong>ärwirkungen, die auch Schadstoffemissionen (Ver- <strong>und</strong> Entsorgung,<br />
Wartung der Leitungen, Kontrollfahrten) zur Folge haben können. Des Weiteren sollten die zu erwartenden<br />
Vorhabenswirkungen im Fall u. a. von Betriebsstörungen diskutiert werden (s. Tab. 3).<br />
Tab. 3:<br />
Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren - störungsfreier Betrieb<br />
<strong>und</strong> Betriebsstörungen<br />
Wirkfaktor<br />
Störungsfreier Betrieb<br />
• Stofffreisetzung aus dem Kabel <strong>und</strong> der Ummantelung, Armierung<br />
• Einflüsse auf die Temperaturverhältnisse im Sediment (<strong>und</strong> ggf. im Wasser), Erzeugung von Wärme, Auswirkungen<br />
auf Wasser <strong>und</strong> Boden; Beeinträchtigung von Tierlebensräumen in Kabelnähe<br />
• Erzeugung magnetischer Felder (Wanderbarriere)<br />
• Erzeugung elektrischer Felder (keine Auswirkungen zu erwarten)<br />
• Wirkungen von Kontroll- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten<br />
• Mögliche Wirkungen einer Temperaturerhöhung in der Umgebung der Kabel auf die Sedimentchemie, Fauna <strong>und</strong> Flora<br />
Betriebsstörungen, Reparaturarbeiten<br />
s. baubedingt (siehe Tab. 1)<br />
Witterungsbedingte Wirkungen, fremdverursachte Wirkungen<br />
• Freispülung der Kabel<br />
• Beschädigung der Kabel durch Fremdeinwirkung (vor allem Ankern, Fischerei oder bei anderen Bautätigkeiten)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 3/711<br />
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I<br />
<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzung<br />
In diesem Kapitel werden die bestehenden Planungen, Schutzgebiete <strong>und</strong> die <strong>Raum</strong>nutzungen aufgeführt.<br />
Dabei wird nur auf die <strong>Teil</strong>e eingegangen, die nicht zur Vorhabensbeschreibung gehören (<strong>Teil</strong> A<br />
der Unterlagen). Dies gilt besonders für die Beschreibung <strong>und</strong> Darstellung der Wirkräume, die nicht<br />
schon an dieser Stelle erfolgt, sondern erst im Kapitel II.1.1.<br />
I.1 Übergeordnete Planungen <strong>und</strong> Vorgaben<br />
Derzeit gibt es keine konkreten vorhabensspezifischen Vorgaben der an den Planungen beteiligten<br />
Behörden <strong>und</strong> Verbände oder seitens der Genehmigungsbehörde. Daher werden nachfolgend genannte<br />
Planungen <strong>und</strong> Vorgaben berücksichtigt:<br />
Landesraumentwicklungsprogramm M-V (MFABL M-V 2005) (LEP M-V):<br />
Nach dem Landesraumentwicklungsprogramm M-V sind folgende Ausweisungen für das Vorhaben<br />
relevant (s. auch Abb. 1 <strong>und</strong> Abb. 2)<br />
(http://www.mv-regierung.de/vm/raumordnung/aktuell_neuaufstellung_karte_CMS.html):<br />
Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiet Tourismus auf der Ostsee: Küstenzonen östlich der Insel Rügen<br />
(gelbe Längsschraffur in Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek sowie teilweise Strelas<strong>und</strong>)<br />
Detaillierte Zuordnungen:<br />
Für die „Offshore-Trasse Off. III“ nahe der Anlandung Juliusruh:<br />
quert wichtige Seeverkehrsverbindung (hellblaue Längsschraffur)<br />
quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum (gelbe Längsschraffur)<br />
Nähe zu Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern (hellgrüne Querschraffur)<br />
Nähe zu marinem Vorranggebiet Rohstoffsicherung (große braune Punkte)<br />
Nähe zu marinem Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung (kleine braune Punkte)<br />
Für die „Offshore-Trasse Off. II“ nahe der Anlandung Glowe<br />
quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />
quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />
quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />
Für die „Offshore-Trasse Off I“ nahe der Anlandung Mukran:<br />
quert wichtige Seeverkehrsverbindungen<br />
quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />
Nähe zu Reede (hellblauer Rahmen)<br />
Nähe zu überregional bedeutsamem Hafen (Anker)<br />
Für die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung Neuhof<br />
(Strals<strong>und</strong>)<br />
quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />
quert Fauna-Flora-Habitatgebiet (violette Punkte)<br />
quert Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiete, violetter Rahmen)<br />
quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />
Seite 4/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />
Für die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof<br />
quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />
quert Fauna-Flora-Habitatgebiet<br />
quert Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiete)<br />
quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />
quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />
Für die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung<br />
quert wichtige Seeverkehrsverbindung<br />
quert Fauna-Flora-Habitatgebiet<br />
quert Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiete)<br />
quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />
quert Vorbehaltsgebiet Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />
Für die Variante „Off. VII“ Wittower Fähre<br />
quert Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum<br />
quert Fauna-Flora-Habitatgebiet<br />
quert Vorrangebiet Naturschutz- <strong>und</strong> Landschaftspflege auf Gewässern<br />
Anlandungsbereiche der Offshore-Trassen Off. I, II <strong>und</strong> III sowie der Trasse VII<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 5/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Trassenquerungen des Strelas<strong>und</strong>es<br />
Abb. 1:<br />
Off. VII<br />
Ausschnitte aus Karte G des LEP M-V<br />
Abb. 2:<br />
Karte C des LEP M-V, mit wichtigen Seeverkehrsverbindungen<br />
Regionales <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern (RROP) (REGIONALER PLANUNGSVERBAND VOR-<br />
POMMERN 1998)<br />
Nach dem Regionalen <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern sind für die „Offshore-Trasse Off I“ an<br />
der Anlandung Mukran sowie für alle weiteren Trassenvarianten keine Flächenzuweisungen zu beachten<br />
(http://www.rpv-vorpommern.de/).<br />
Seite 6/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Entwurf zum Regionalen <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern (REGIONALER PLANUNGSVERBAND<br />
VORPOMMERN 2007, 2009) (RREP VP)<br />
Der überarbeitete Entwurf des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms Vorpommern (RREP Vorpommern)<br />
<strong>und</strong> der Entwurf des Umweltberichts wurden von der Verbandsversammlung am 23. April<br />
2008 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, das gemäß § 9 Abs. 3 <strong>und</strong> § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz<br />
M-V vorgesehene zweite Beteiligungsverfahren durchzuführen. Vom 01.07.2008 bis zum<br />
30.09.2008 werden der überarbeitete Entwurf des RREP Vorpommern <strong>und</strong> der Entwurf des Umweltberichts<br />
öffentlich ausgelegt (http://www.rpv-vorpommern.de/regionalplanung/rrep-entwurf-2009.html).<br />
Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf 2008 des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms<br />
Vorpommern <strong>und</strong> zum Entwurf 2008 des Umweltberichtes zum Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramm<br />
Vorpommern endete am 30.10.2008 (zweites Beteiligungsverfahren). Die Verbandsversammlung<br />
des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschloss am 02. Juli 2009 den endgültigen<br />
Entwurf des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP, raumordnerische<br />
Festlegungen <strong>und</strong> nachrichtliche Übernahmen vgl.<br />
http://www.rpv-vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/RREP-<br />
Entwurf_2009/Karte_RREP_VP_2009_Blatt1.pdf) sowie den dazugehörigen Umweltbericht <strong>und</strong> übergab<br />
die Unterlagen zur Rechtsetzung an die Landesregierung. Bis zum Erlass der Rechtsverordnung<br />
bleibt das Regionale <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern (RROP VP, 1998) rechtsverbindlich.<br />
Folgende Karten wurden einbezogen:<br />
(http://www.rpv-vorpommern.de/uploads/media/RREP_VP_2008_Karte_<strong>Teil</strong>1.pdf, http://www.rpv-<br />
vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/RREP-<br />
Entwurf_2009/Karte_RREP_VP_2009_Blatt1.pdf).<br />
Für die marinen Kabeltrassenkorridore sind keine raumordnerischen Flächenzuordnungen relevant.<br />
Gutachtliches Landschaftsprogramm M-V (UM M-V 2003a)<br />
Nach Gutachtlichem Landschaftsprogramm M-V sind folgende Flächenzuweisungen zu beachten:<br />
Bereiche mit herausragender Bedeutung für die Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung ökologischer Funktionen<br />
(Vorschlag für Vorranggebiete)<br />
Bereich mit besonderer Bedeutung (Biotopverb<strong>und</strong>, Freiraumstruktur, Küstengewässer - Vorschlag<br />
für Vorbehaltsgebiete)<br />
Biotopverb<strong>und</strong>räume mit überregionaler Bedeutung<br />
Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Küstenabschnitte (betrifft Küste bei Glowe, Wittow <strong>und</strong><br />
im Strelas<strong>und</strong>)<br />
Sicherung der Lebensraumqualität von Küstengewässern (betrifft <strong>Teil</strong>e der Tromper Wiek, die<br />
Küste vor Mukran <strong>und</strong> Saßnitz sowie die Fahrrinne des Strelas<strong>und</strong>es)<br />
Gebiete mit sehr hoher (betrifft nordrügensche Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong>) sowie hoher bis sehr hoher<br />
(betrifft Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek) Rastgebietsfunktion für Wat- <strong>und</strong> Wasservögel<br />
Strukturelle Merkmale der Bewertung des Lebensraumpotenzials: sehr hohe (betrifft Nordrügensche<br />
Bodden <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es), hohe bis sehr hohe (betrifft die küstennahen Bereiche<br />
der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek <strong>und</strong> die Fahrrinne des Strelas<strong>und</strong>es) sowie mittlere bis hohe (betrifft<br />
die äußeren Bereiche der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek) Bewertungsstufe<br />
Landschaftsbildpotenzial: sehr hoch (außer die nördlichsten <strong>Teil</strong>e der Kabeltrassenvarianten I bis<br />
III)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 7/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
In der Stellungnahme zum Protokoll der Anlaufberatung zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren „Netzanbindung<br />
OWP Arcadis Ost 1“ vom 09. November 2009 wurde darauf hingewiesen, dass seitens des Amtes<br />
für <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung (AfRL) Vorpommern „die Anlandung der Kabeltrasse am<br />
Standort Mukran raumordnerisch als ungünstig bewertet wird, weil eine Beeinträchtigung der industriellen<br />
Entwicklung nicht auszuschließen sei“.<br />
I.2 Schutzgebiete (Naturschutz)<br />
I.2.1<br />
Internationale Schutzgebiete<br />
Der Trassenabschnitt „Offshore-Trasse Off II“ verläuft in der Nähe des Anlandungspunktes bereichsweise<br />
im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302). Der Trassenabschnitt<br />
„Offshore-Trasse Off III“ verläuft in der Nähe des Anlandungspunktes bereichsweise im vorgeschlagenen<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (vorgeschlagenes FFH-Gebiet) „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />
Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301). Alle drei Kabeltrassenvarianten müssen bei Querung<br />
des Strelas<strong>und</strong>es folgende internationale Schutzgebiete queren. Die Trassenvarianten „Strelas<strong>und</strong><br />
Off V“ <strong>und</strong> „VI“ haben Trassenanteile im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e<br />
des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301). Die Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off IV“<br />
verläuft vollständig in diesem Schutzgebiet. Alle Trassenvarianten verlaufen bei der Strelas<strong>und</strong>querung<br />
überwiegend, die Variante „Strelas<strong>und</strong> Off IV“ vollständig, im EU-Vogelschutzgebiet (=SPA-<br />
Gebiet) „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402). Die Variante „Off. VII“ Wittower<br />
Fähre liegt im Grenzbereich der beiden Fauna-Flora-Habitat-Gebiete „Westrügensche Boddenlandschaft<br />
mit Hiddensee“ (DE 1544-302) <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302)<br />
sowie im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401).<br />
Die neben dem Vogelschutzgebiet <strong>und</strong> dem oben genannten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet am nächsten<br />
zu den Kabeltrassenkorridoren gelegenen FFH-Gebiete <strong>und</strong> Vogelschutzgebiete, befinden sich in<br />
den nachfolgend angegebenen Entfernungen.<br />
1.) zur „Offshore-Trasse Off. I“ (bis zur Anlandung Mukran)<br />
- Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ (DE 1649-401) ca. 5,4 km Entfernung<br />
- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ca. 1,6 km Entfernung (jedoch<br />
keine Gebietsbestandteile an der Außenküste)<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit Halbinseln <strong>und</strong> Schmaler Heide“<br />
(DE 1547-303) ca. 2,7 km Entfernung<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302) ca. 0,7 km Entfernung<br />
2.) zur „Offshore-Trasse Off. II“ (bis zur Anlandung Glowe)<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302) wird abschnittsweise gequert<br />
- vorgeschlagenes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />
Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301) ca. 3,5 km Entfernung<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302) ca. 0,6 km<br />
Entfernung<br />
- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ca. 0,9 km Entfernung (jedoch<br />
keine Gebietsbestandteile an der Außenküste)<br />
3.) zur „Offshore-Trasse Off. III“ (bis zur Anlandung Juliusruh)<br />
Seite 8/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
- vorgeschlagenes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />
Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301) auf kurzer Strecke gequert<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301) ca. 1,4 km<br />
Entfernung<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302) ca.1,2 km<br />
Entfernung<br />
- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) ca. 1,4 km Entfernung (jedoch<br />
keine Gebietsbestandteile an der Außenküste)<br />
4.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung<br />
Neuhof (Strals<strong>und</strong>)<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />
Usedom“ (DE 1747-301) innerhalb<br />
- Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) innerhalb<br />
5.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. V“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof)<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />
Usedom“ (DE 1747-301) teilweise innerhalb<br />
- Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) überwiegend<br />
innerhalb<br />
6.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung)<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />
Usedom“ (DE 1747-301) teilweise innerhalb<br />
- Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402) überwiegend<br />
innerhalb<br />
7.) zum Trassenabschnitt „Off. VII“ (Wittower Fähre)<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302), an der westlichen<br />
Grenze<br />
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (DE 1544-<br />
302), an der östlichen Grenze<br />
- Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401) innerhalb<br />
- Vogelschutzgebiet „Vorpommersche Boddenlandschaft <strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1542-<br />
401) ca. 0,3 km Entfernung<br />
Die Lage dieser internationalen Schutzgebiete ist im Kartenanhang, Karten I, II, III <strong>und</strong> IV dargestellt.<br />
I.2.2<br />
Nationale Schutzgebiete<br />
Die marinen Kabeltrassenkorridore liegen im Abschnitt Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek nicht in nationalen<br />
Schutzgebieten. Folgende nationale Schutzgebiete befinden sich im Umkreis der Kabeltrassen auf der<br />
Insel Rügen, in <strong>und</strong> an der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek (Kartenanhang, Karte V).<br />
1.) zur „Offshore-Trasse Off. I“ (bis zur Anlandung Mukran)<br />
- Nationalpark „Jasm<strong>und</strong>“ ca. 0,7 km Entfernung<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 9/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
- Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (Nr. 81) am Anlandungspunkt im Flachwasser bis zur 2-<br />
m-Tiefenlinie innerhalb<br />
- Naturschutzgebiet „Wostevitzer Teiche“ (Nr. 285) ca. 1,6 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />
keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
- Naturschutzgebiet „Steinfelder in der Schmalen Heide“ (Nr. 43A) „Schmale Heide mit Steinfeldern“<br />
(Erweiterung, Nr. 43B) zu beiden ca. 2,7 km Entfernung (allerdings im Landbereich, keine<br />
marinen Schutzgebietsanteile)<br />
2.) zur „Offshore-Trasse Off. II“ (bis zur Anlandung Glowe)<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (Nr.81) am Anlandungspunkt im Flachwasser bis zur 2-<br />
m-Tiefenlinie innerhalb<br />
- Naturschutzgebiet „Roter See bei Glowe“ (Nr. 255) ca. 2,7 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />
keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
- Naturschutzgebiet „Spyckerscher See <strong>und</strong> Mittelsee“ (Nr. 256) ca. 0,6 km Entfernung (allerdings<br />
im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
3.) zur „Offshore-Trasse Off. III“ (bis zur Anlandung Juliusruh)<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ (Nr.81) am Anlandungspunkt im Flachwasser bis zur 2-<br />
m-Tiefenlinie innerhalb<br />
- Naturschutzgebiet „Langes Moor“ (Nr. 253) ca. 2,8 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />
keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
- Naturschutzgebiet „Nordufer Wittow mit Hohe Dielen“ (Nr. 257) ca. 4,5 km Entfernung<br />
Die marinen Kabeltrassenkorridore verlaufen im Abschnitt Strelas<strong>und</strong>querung in nationalen Schutzgebieten.<br />
Folgende nationale Schutzgebiete liegen im Bereich der Kabeltrassenvarianten oder befinden<br />
sich im Umkreis der Kabeltrassen auf der Insel Rügen <strong>und</strong> dem Festland (Kartenanhang, Karte VI).<br />
4.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ [von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung<br />
Neuhof (Strals<strong>und</strong>)]<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b) auf der Rügenseite teilweise<br />
innerhalb<br />
- LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a) ca. 0,7 km Entfernung<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122) auf der Festlandsseite teilweise<br />
innerhalb<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Südwest-Rügen-Zudar“ (Nr. 144) am Anlandungspunkt auf Rügen<br />
(allerdings im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
- Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ (Nr. 273) ca. 0,65 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />
keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
- Naturschutzgebiet „Kormorankolonie Niederhof“ (Nr. 62) ca. 950 m Entfernung zum Anlandungspunkt<br />
auf der Festlandsseite<br />
5.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. V“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof)<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b) auf der Rügenseite teilweise<br />
innerhalb<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a) ca. 400 m<br />
Entfernung<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
- Landschaftsschutzgebiet „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122) ca. 2,5 km Entfernung<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Südwest-Rügen-Zudar“ (Nr. 144) am Anlandungspunkt Drigge (allerdings<br />
im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
- Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ (Nr. 273) ca. 1,9 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />
keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
6.) zum Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ (von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung)<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b) auf der Rügenseite teilweise<br />
innerhalb<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a) ca. 200 m<br />
Entfernung<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122) ca. 2,7 km Entfernung<br />
- Landschaftsschutzgebiet „Südwest-Rügen-Zudar“ (Nr. 144) am Anlandungspunkt Drigge (allerdings<br />
im Landbereich, keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
- Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ (Nr. 273) ca. 2,0 km Entfernung (allerdings im Landbereich,<br />
keine marinen Schutzgebietsanteile)<br />
Folgende nationale Schutzgebiete liegen im Bereich bzw. Umfeld der Kabeltrassenvariante Wittower<br />
Fähre auf der Insel Rügen (Kartenanhang, Karte VII).<br />
7.) zum Trassenabschnitt „Off. VII“ Wittower Fähre<br />
- Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ ca. 2,3 km Entfernung<br />
- Naturschutzgebiet „Neuendorfer Wiek mit Insel Beuchel“ (Nr. 321) ca. 2,7 km Entfernung<br />
- Landschaftsschutzgebiet „West-Rügen“ (Nr. 143) am südlichen Anlandungspunkt<br />
I.3 <strong>Raum</strong>nutzungen<br />
I.3.1<br />
Schifffahrt, Häfen, Werften, Anleger<br />
Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />
- Schifffahrt (Lage zu Schifffahrtsrouten anhand Angaben der Seekarte, Sportbootkonzept,<br />
http://www.vm.mv-regierung.de/raumordnung/doku/Sportbootkonzept_mv-teil-1.pdf,<br />
http://www.vm.mv-regierung.de/raumordnung/doku/Sportbootkonzept_mv-teil-2.pdf), Häfen<br />
(Fährhafen Sassnitz, http://www.sassnitz-ruegen.de/sassnitz-faehrhafen.html <strong>und</strong> weitere).<br />
Beschreibung:<br />
Es findet in den Kabeltrassenkorridoren nördlich <strong>und</strong> östlich von Rügen Flächenverkehr kleinerer<br />
Schiffe statt (Sportschifffahrt, Fischerei). Berücksichtigt werden weiterhin die Schifffahrtsrouten zum<br />
Fährhafen Sassnitz/Mukran (siehe Abb. 1, wichtige Seeverkehrsverbindung). Weitere wichtige Seeverkehrsverbindungen<br />
sind in Abb. 2 enthalten. Die wichtige Seeverkehrsverbindung nördlich von<br />
Rügen muss durch alle drei Kabeltrassenvarianten gequert werden, wobei die Querung durch Off. I<br />
am längsten ist. Die Verlegung in diesem Bereich erfordert das Einbringen des Kabels in 3 m Tiefe. Im<br />
Strelas<strong>und</strong> finden regelmäßige Schiffsbewegungen, vorrangig in den Fahrwassern „Ostansteuerung“<br />
<strong>und</strong> „Ziegelgraben“ statt, die von den drei Strelas<strong>und</strong>-Kabeltrassenvarianten zwingend gequert werden<br />
müssen. Es ist dort eine hohe Schiffsdichte vorhanden (Abb. 3 <strong>und</strong> Darstellung z. B. in (MINOS<br />
<strong>Teil</strong>projekt 2, http://www.minos-info.de/material/schlussberichte2008/TP2_Schlussbericht.pdf). Zusätz-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 11/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
lich zu diesen gerichteten Schiffsbewegungen findet ein regelmäßiger Bootsverkehr von Sportbooten<br />
<strong>und</strong> Angelkähnen außerhalb der Fahrwasser statt. Dieser Verkehr erreicht, z. B. während der Heringslaichzeit,<br />
sehr hohe Dichten.<br />
Abb. 3:<br />
Sportboote auf dem Strelas<strong>und</strong><br />
Häfen, Werften <strong>und</strong> Anleger sind bis auf den oben genannten Fährhafen Sassnitz nicht im direkten<br />
Kabeltrassenumfeld vorhanden. Im 2-km-Wirkaum der Variante „Strelas<strong>und</strong> Off. VI“ liegen der Hafen<br />
Strals<strong>und</strong>, die Volkswerft Strals<strong>und</strong> (http://www.volkswerft.de/), die Häfen <strong>und</strong> Anleger an der Frankensiedlung<br />
<strong>und</strong> bei Andershof.<br />
Der Hafen „Dänholm Süd“ liegt nördlich außerhalb des 2-km-Wirkraums um die Variante „Strelas<strong>und</strong><br />
Off. VI“ (https://www.ruegen.de/k<strong>und</strong>enplakate_tzr/hafen-strals<strong>und</strong>-daenholm-nord.html). Nahe der<br />
„Anlandung Drigge“ liegt der nicht öffentliche Anleger an der Halbinsel Drigge (für Spülfeld Drigge). In<br />
der Gustower Wiek außerhalb des 2-km-Wirkraums liegt die „Marina Gustow“ (20 Liegeplätze)<br />
(http://www.marina-guide.de/index.php?id=16&hafen=45) <strong>und</strong> es ist der „Naturhafen Gustower Wiek“<br />
(50 bis 150 Liegeplätze) geplant (http://putbus.eu/blog/?p=3059). Ebenfalls im weiteren (2-km-) Wirkraum<br />
der „Offshore-Trasse Off. II“ liegen der Wasserwander- Rastplatz Glowe (auch als Yacht- <strong>und</strong><br />
Fischereihafen bezeichnet) (http://www.glowe.de/hafen/index.php). Im 500-m-Wirkraum westlich der<br />
Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ liegt die „Marina Neuhof“<br />
(http://www.marinaneuhof.de/front_content.php?idcat=40). Im sich anschließenden 2-km-Wirkraum<br />
östlich der Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ liegt der Anglerhafen mit einem Anleger für Gastboote<br />
in Niederhof. Im östlichen <strong>Teil</strong> des 2-km-Wirkraums der Trassenvariante „Strelas<strong>und</strong> Off V“ liegt der<br />
Anleger an der Bungalowsiedlung Devin.<br />
In großer Entfernung östlich von Variante „Offshore-Trasse Off. II“ liegt der Hafen Lohme (55 Liegeplätze)<br />
(http://www.kreidefelsen.de/Sport-hobby/segeln/haefenrueg.htm). Im 2-km-Wirkraum der<br />
„Offshore-Trasse Off. I“ liegt der Stadthafen Sassnitz mit 120 Liegeplätzen. Diese Nutzungen werden<br />
in den Karten IX <strong>und</strong> X (Kartenanhang) dargestellt. Dort werden auch die geplanten Sportboothäfen,<br />
die im Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramm Vorpommern aufgeführt sind, mit dargestellt. Weiterhin<br />
sind die räumlichen Bezüge der hier beschriebenen <strong>Raum</strong>nutzungen zu der Variante „Off. VII“<br />
Wittower Fähre ersichtlich (Karte IX, Kartenanhang).<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Große Flächen der Tromper Wiek sollen als <strong>Raum</strong>ordnungskategorie „Ankerfläche“ ausgewiesen<br />
werden. Diese wurden aus den im Termin am 17.08.2009 übergebenen Unterlagen zur Rohstoffsicherung-Offshore<br />
im Bereich Rügen entnommen. Entsprechend der auf dem Termin vorgetragenen Hinweisen,<br />
sollten diese Planungsabsichten (in Aufstellung befindlichen Ziele der <strong>Raum</strong>ordnung des<br />
Landes) in den Unterlagen zum ROV berücksichtigt werden. Der rechtliche Status dieser Ausweisung<br />
ist unklar. Die Trassenvarianten „Offshore Off. II“ <strong>und</strong> „III“ müssten diesen Bereich queren. In der Prorer<br />
Wiek liegt die „Ankerfläche“ zwischen den beiden Reeden (Lage der Reeden siehe Abb. 1), die<br />
von der Trassenvariante „Offshore Off. I“ nicht gequert wird.<br />
I.3.2<br />
Fischerei<br />
Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />
- Fischerei (Angaben der Fischereistatistik der B<strong>und</strong>esanstalt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährung<br />
(BLE) in räumlichen Bezug zu den ICES-Rechtecken sowie Veröffentlichungen des Institutes für<br />
Ostseefischerei Rostock, Faltblatt zur Stillen Fischerei Rügen http://www.naburuegen.de/pdf/Faltblatt%20Fischerei.pdf).<br />
Nachfolgend werden nutzbare Datengr<strong>und</strong>lagen aufgelistet:<br />
- Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Mecklenburg-<br />
Vorpommerns (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V,<br />
http://mv.juris.de/mv/KueFischV_MV_2006_P15.htm) vom 28. November 2006. GVOBl. M-V<br />
2006, S. 843: Fangverbote, Schonzeiten, Schongebiete, Fischereibezirke.<br />
- Untersuchungen des Instituts für Ostseefischerei Rostock (IOR 2 , Johann Heinrich von Thünen-Institut<br />
(vTI), B<strong>und</strong>esforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald <strong>und</strong> Fischerei) zur<br />
Bestandsentwicklung <strong>und</strong> Reproduktionsgr<strong>und</strong>lagen verschiedener, wirtschaftlich bedeutender<br />
Fischarten der Ostsee (Veröffentlichungen von BLEIL, FRIEß, GRÖHSLER, HAMMER, MIESKE,<br />
OEBERST, RECHLIN <strong>und</strong> anderen Mitarbeitern)<br />
- Datenbanken, Videotransekte, Studien <strong>und</strong> Gutachten des IfAÖ zu Habitaten zur Reproduktion,<br />
Aufzucht, Nahrungsaufnahme <strong>und</strong> Wanderung von Fischarten<br />
- gebietsbezogene Erfassungen zu Laichhabitaten, Fischlarvenaufkommen <strong>und</strong> Bestandsituation<br />
von Fischen des Vereins Fisch <strong>und</strong> Umwelt Mecklenburg-Vorpommern e.V., des Institutes<br />
für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Fischerei M-V sowie der<br />
Universität Rostock<br />
- Fischerei-Statistik des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit <strong>und</strong> Fischerei<br />
M-V: Anlandung, Fischerei-Standorte, Fanggeräte, Fischerei-Fahrzeuge<br />
- Statistik für ICES-Rechtecke der BLE (B<strong>und</strong>esanstalt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährung): Anlandung,<br />
Fischerei-Fahrzeuge<br />
- Datenbank zur Überwachung der Fischereifahrzeuge mit einer Länge größer 15 m (VMS)<br />
- Standorte von Reusen in den Karten für Sportbootschifffahrt sowie der Seekarte<br />
- gebietsbezogene Erfassungen von Fanggeräten, z. B. DUMKE (2003) <strong>und</strong> DUMKE & SCHULZ<br />
(2006)<br />
Einige Informationen sind auch unter http://www.portal-fischerei.de/, beim Landesamt für Landwirtschaft,<br />
Lebensmittelsicherheit <strong>und</strong> Fischerei M-V<br />
(http://www.lallf.de/Fischerei.9.0.html) <strong>und</strong> unter<br />
2 weitere Informationen zum IOR unter http://www.bfafish.de/nn_820254/DE/institute/institutfuerostseefischerei/institutfuerostseefischerei__node.html__nnn=true<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 13/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_751680/DE/05-Fischerei/Fischerei.html__nnn=true<br />
zu erhalten.<br />
Beschreibung:<br />
In den Untersuchungsräumen werden die verschiedensten Fischfangmethoden kombiniert eingesetzt.<br />
Hauptfangerät ist das Stellnetz. Es sind derzeit keine genau den Kabeltrassenabschnitten zuzuordnenden<br />
fischereilichen Quellen aus der Literatur verfügbar, da kein Fachgutachten erstellt wurde. Für<br />
die Bestandsbeschreibung Fischerei wird beispielsweise das Gutachten vom IFAÖ (2007c) sowie I-<br />
CES (2008) <strong>und</strong> DÖRING et al. (2005) verwendet. Es befinden sich keine Laichschonbezirke in der<br />
Nähe der Trassen. Der nächstliegende ist die Wamper Wiek (Fischereibezirk Strelas<strong>und</strong>).<br />
Der Untersuchungsraum der Offshoretrassen Off. I, II, III befindet sich in dem ICES-Rechteck 38G3.<br />
In diesem Rechteck wurde im Jahr 2002 der zweithöchste Fangaufwand (nach 37G1) betrieben <strong>und</strong><br />
es erfolgte die zweithöchste Anlandung des Dorsches im Bereich der 12-sm-Zone (IFAÖ 2007a). Im<br />
untersuchten Rechteck 38G3 wurde nach dem Dorsch für die Fl<strong>und</strong>er der zweithöchste Fangaufwand<br />
betrieben sowie die zweithöchste Anlandung im Vergleich zu allen anderen Ostseerechtecken verzeichnet.<br />
In der Heringfischerei wurde 2002 in 38G3 (nach 37G3) der zweithöchste Aufwand betrieben<br />
<strong>und</strong> der zweithöchste Ertrag erwirtschaftet. Dabei wurden überwiegend Stellenetze verwendet. Die<br />
Fangmengen für die Jahre 2000, 2001 <strong>und</strong> 2002 belaufen sich auf 4.710 t, 6.019 t sowie 9.558 t. In<br />
jedem Jahr waren die 3 Fischarten Hering, Dorsch <strong>und</strong> Fl<strong>und</strong>er die hauptsächlich angelandeten Arten<br />
(IFAÖ 2007a). Der Dorsch (Gadus morhua) ist jedoch der wichtigste Wirtschaftsfisch für die Anliegerstaaten<br />
der westlichen Ostsee (RECHLIN 1999). Im Untersuchungsraum wird im Frühjahr auf Hering<br />
(Clupea harengus) gefischt, dessen Schwärme zum Laichen in die Flachwasserbereiche schwimmen.<br />
Der Rügensche Frühjahrshering sucht besonders im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> um Rügen seine<br />
Laichgründe auf (vgl. Kap. II.2.11.2). Da sich die Weidegründe des Herings in der Arkonasee befinden,<br />
finden auch Anwanderungen in die Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek statt (IFAÖ 2007a). Der drittwichtigste<br />
Wirtschaftsfisch der Ostsee ist die Sprotte (Sprattus sprattus), insbesondere für die östlichen<br />
Ostseeanliegerstaaten. Zu Beginn der 80er Jahre hatten die Anlandungen der Sprotte abgenommen,<br />
die seit 1991 wieder stark angestiegen waren (RECHLIN 2000). Mögliche Gründe für die erhöhten<br />
Fangmengen der Sprotte liegen zum einen in dem drastischen Rückgang der Dorschbestände<br />
(fehlender Räuberdruck) <strong>und</strong> zum anderen in dem verstärktem Fischereiaufwand der internationalen<br />
Fischerei begründet (RECHLIN 2000). Darüber hinaus sind die folgenden Fischarten ebenfalls von wirtschaftlicher<br />
Bedeutung: Fl<strong>und</strong>er (Platichthys flesus), Steinbutt (Psetta maxima), Flussaal (Anguilla<br />
anguilla), Meerforelle (Salmo trutta) sowie der Tobiasfisch (Ammodytes tobianus). Als Beifang werden<br />
Hornhecht (Belone belone), Aalmutter (Zoarces vivparus), Zander (Sander lucioperca), Flussbarsch<br />
(Perca fluviatilis), Plötze (Rutilus rutilus), Seehase (Cyclopterus lumpus) sowie Seeskopion (Myoxocephalus<br />
scorpius).<br />
Im Bereich Strelas<strong>und</strong>/Kubitzer Bodden findet die kommerzielle Fischerei als passive Fischerei mittels<br />
Stellnetzen, Reusen, Langleinen <strong>und</strong> Aalkörben statt (THIEL et al. 2005a). In diesem Gebiet ist der<br />
Fischereihafen Stahlbrode ein wichtiger Fischereistandort. Darüber hinaus sind noch Gristow <strong>und</strong><br />
Glewitz sowie Strals<strong>und</strong> als Fischereihäfen des Fischereigebietes Strelas<strong>und</strong> ausgewiesen (BOCHERT<br />
& WINKLER 2000).<br />
Im Fischereigebiet Strelas<strong>und</strong> (einschließlich Kubitzer Bodden <strong>und</strong> Prohner Wiek) wurden im Zeitraum<br />
1968-2004 insgesamt 18.807 t <strong>und</strong> durchschnittlich 508 t Fische pro Jahr angelandet. Dabei wurden<br />
die folgenden 10 Fischarten regelmäßig angelandet: Hering, Plötze, Barsch, Hecht, Aal, Blei/Brassen,<br />
Zander, Dorsch, Fl<strong>und</strong>er <strong>und</strong> Hornhecht. Der Ertrag wurde in jedem Jahr von dem frühjahrslaichenden<br />
Hering dominiert. Dieser erreichte in den Jahren 2000 – 2004 über 50% der Erträge (THIEL et al.<br />
Seite 14/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
2005a). Darauf folgten Plötze, Barsch, Hecht <strong>und</strong> Aal. Somit stellten diese 5 Arten über 90% der<br />
Fangmenge. Im Fischereigebiet Strelas<strong>und</strong> ist im Gegensatz zu anderen Küstengewässern in den<br />
Jahren 1989 – 2004 eine auffallende Zunahme der Zandererträge zu beobachten gewesen (THIEL et<br />
al. 2005a). Für den Zeitraum 2000 – 2004 lagen die kommerziellen Gesamtfänge bei insgesamt<br />
70,1 t/a. Davon entfielen auf den Aal 7,8 t/a, auf den Hecht 17,2 t/a, auf die Plötze 12,3 t/a, auf den<br />
Barsch 14,9 t/a <strong>und</strong> auf den Zander 14,4 t/a. Dennoch ist im Allgemeinen ein abnehmender Trend der<br />
Gesamtfänge <strong>und</strong> somit auch der Fänge der wichtigsten Arten in den Küstengewässern Mecklenburg-<br />
Vorpommerns zu verzeichnen (THIEL et al. 2005a).<br />
Im Jahre 2009 wurden im Strelas<strong>und</strong> insgesamt 240 t angelandet, an denen maßgeblich der Hering<br />
mit 191 t beteiligt war (siehe Tab. 4). Es folgte mit 9 t der Hecht, mit 8 t der Hornhecht, mit 7 t der<br />
Zander sowie mit jeweils 6 t Barsch <strong>und</strong> Fl<strong>und</strong>er. Im Gegensatz dazu erreichte die Plötze in den Gewässern<br />
zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen, als auch im Vergleich mit den Fangplätzen „Strelas<strong>und</strong>“<br />
<strong>und</strong> „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden“, mit 206 t die höchste Anlandemenge für 2009. Auch der Gesamtfang<br />
war in diesem Gebiet mit 380 t der größte Fang. Mit 113 t folgte der Hering <strong>und</strong> mit einigem Abstand<br />
der Hecht (14 t) sowie der Dorsch (12 t). Jeweils 8 t erreichten der Aal <strong>und</strong> die Fl<strong>und</strong>er (Tab. 4).<br />
Für den Fangplatz „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden“ wurden mit insgesamt knappen 28 t die geringsten<br />
Anlandemengen verzeichnet. Hier erreichte der Zander mit 13,9 t die höchste Anlandemenge. Es folgten<br />
mit jeweils 3 t Dorsch <strong>und</strong> Plötze. Der Hering dagegen war mit nur 1,6 t beteiligt.<br />
Nach der Aussage eines ortsansässigen Fischers („Wittower Fähre“) konnte dieser im Jahr 2009 seine<br />
Heringsquote im Breezer Bodden abfischen als auch eine knappe Tonne Hecht sowie einige Kilogramm<br />
Flussbarsch anlanden (mdl. Mitt. Januar 2010).<br />
Tab. 4:<br />
Überblick über die Anlandungen in kg der 3 Fangplätze „Strelas<strong>und</strong>“, „Gewässer<br />
zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen“ sowie „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden“ für<br />
2009 (statistische Angaben: LALLF, unter Vorbehalt)<br />
Art<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
Gewässer zw.<br />
Hiddensee u. Rügen<br />
Aal 2.881 8.308 603<br />
Hering 191.781 113.676 1.648<br />
Blei 1.280 1.530 1.127<br />
Plötze 3.815 206.112 3.182<br />
Hecht 9.161 14.629 1.383<br />
Schnäpel 63<br />
Lachs 33 50 5<br />
Forelle 10 63<br />
Dorsch 1.869 12.188 3.411<br />
Wittling 50<br />
Hornhecht 8.399 2.217 190<br />
Zander 7.798 5.086 13.912<br />
Barsch 6.292 7.873 877<br />
Aalmutter 50 16<br />
Scholle 115 173<br />
Kliesche 50 256<br />
Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 15/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Art<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
Gewässer zw.<br />
Hiddensee u. Rügen<br />
Fl<strong>und</strong>er 6.696 8.513 1.256<br />
Steinbutt 11 45 12<br />
gesamt 240.304 380.463 27.928<br />
Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden<br />
I.3.3<br />
Rohstoffwirtschaft, Klappstellen<br />
Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />
- Rohstoffwirtschaft (Angaben des Bergamtes Strals<strong>und</strong> zu Rohstoffentnahmegebieten, CONTIS-<br />
Datensatz des BSH, Quelle: http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />
Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf sowie des<br />
Rohstoffdatenkataloges der Lagerstätten des Landes M-V, „Kartieranleitung für das Kartenwerk<br />
oberflächennaher Rohstoffe Mecklenburg-Vorpommern 1 : 50.000 KOR 50 M-V“, LUNG M-V<br />
2002)<br />
- Landesraumentwicklungsprogramm M-V (MFABL M-V 2005): Vorranggebiet für die marine Rohstoffsicherung<br />
„Tromper Wiek E“ <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete für die marine Rohstoffsicherung<br />
„Tromper Wiek I“,“Tromper Wiek II“, „Tromper Wiek III“<br />
- Gutachten zur Berücksichtigung der Belange der marinen Rohstoffsicherung bei der Fortschreibung<br />
des Landesraumentwicklungsprogramms M-V für das Küstenmeer.<br />
(IFAÖ & FUGRO 2007): Vorranggebiet „Tromper Wiek E“, geplante Erweiterung nach RL-MSK<br />
„Tromper Wiek E“, „Tromper Wiek S“<br />
- Auskunft <strong>und</strong> shape-file des Bergamtes Strals<strong>und</strong> vom 19.04.2010 mit Stand vom 15.04.2008:<br />
Vorbehaltsgebiet Prorer Wiek I, Erlaubnisfelder Erweiterung Prorer Wiek I, Prorer Wiek II.<br />
Eine Darstellung findet sich in Karte IX (Kartenanhang).<br />
Beschreibung:<br />
Die Lagerstätte „Prorer Wiek I“ <strong>und</strong> die Reede sowie weitere Bereiche der Prorer Wiek vor Sassnitz<br />
umfasst das Erlaubnisfeld Erweiterung „Prorer Wiek I“. Südwestlich davon, vor Prora, liegt das Erlaubnisfeld<br />
„Prorer Wiek II“. Eine Darstellung findet sich Karte IX (Kartenanhang).<br />
In der Prorer <strong>und</strong> der Tromper Wiek befinden sich die gewerblichen Lagerstätten „Prorer Wiek I“,<br />
„Tromper Wiek I, II“ <strong>und</strong> „Tromper Wiek III“ (marine Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung laut<br />
LEP M-V) sowie die Lagerstätte für den Küsten- <strong>und</strong> Hochwasserschutz (RL-MSK) „Tromper Wiek E“<br />
(Marines Vorranggebiet Rohstoffsicherung laut LEP M-V) in Trassennähe. Weiterhin sind in der Tromper<br />
Wiek zwei Flächen („Tromper Wiek E“, „Tromper Wiek S“) als Erweiterungsgebiete für die marine<br />
Sandgewinnung für den Küstenschutz (RL-MSK) ausgewiesen (IFAÖ & FUGRO 2007). (Darstellung in<br />
Karte IX, Kartenanhang)<br />
Es befinden sich keine Klappstellen im Untersuchungsraum der Trassenvarianten <strong>und</strong> auch nicht in<br />
dessen näherem Umfeld. Die Klappstellen in der weiteren Umgebung sind als lilafarbene Kreise in<br />
Karte IX (Kartenanhang) dargestellt.<br />
Die Trassen Off. V <strong>und</strong> Off. VI beginnen an der Halbinsel Drigge, die teilweise als Ablagerungsfläche<br />
für Baggergut aus Ausbau- <strong>und</strong> Unterhaltungsmaßnahmen der regionalen Wasserstraßen dient. So<br />
wird ggf. alle zwei Jahre ein <strong>Teil</strong> des Baggergutes aus der Unterhaltung des 7,50 m-Ausbaus der Ostansteuerung<br />
Strals<strong>und</strong> auf das Spülfeld verbracht (IFAÖ 2004d).<br />
Das Spülfeld Drigge befindet sich im Landbereich <strong>und</strong> wird hier nicht weiter berücksichtigt.<br />
Seite 16/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
- Angaben der Seekarte <strong>und</strong> der CONTIS-Daten des BSH,<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />
Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf<br />
Beschreibung:<br />
Der Trassenabschnitt „Strelas<strong>und</strong> Off. IV“ [von der Anlandung Neuhof (Rügenseite) bis zur Anlandung<br />
Neuhof (Strals<strong>und</strong>)] verläuft parallel zur Hochspannungsfreileitung über den Strelas<strong>und</strong> im Abstand<br />
von größer 25 m (Abb. 5). Gleiches gilt für die im Trassenwirkraum liegende Gasleitung. Der Trassenabschnitt<br />
an der Wittower Fähre Off. VII ist in Bündelung mit der vorhandenen 110-kV-Freileitung <strong>und</strong><br />
in Parallellage zur vorhandenen Gasleitung im Rassower Strom geplant (Abb. 6, Karte XI, Kartenanhang).<br />
Es sind mehrere Seekabel in den Untersuchungsräumen der Trassen Off. I, Off. II <strong>und</strong> Off. III vorhanden<br />
<strong>und</strong> geplant. Bei den geplanten Kabeln handelt es sich um drei Datenkabel <strong>und</strong> eines, welches<br />
sich nicht mehr in Betrieb befindet (vgl. Kartenanhang, Karten XII, XIII). Alle Kabel werden mehrfach<br />
durch verschiedene Trassenvarianten gequert. Das Datenkabel im Bereich des Windparks ist auch in<br />
der CONTIS-Karte verzeichnet. Aus der dortigen Darstellung ist jedoch nicht zu erkennen, ob die<br />
Trassen an ihrem oberen Ende gequert werden.<br />
In keinem der Untersuchungsräume werden Pipelines gequert.<br />
Abb. 5:<br />
Hochspannungsfreileitung über den Strelas<strong>und</strong><br />
Seite 18/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 6:<br />
Hochspannungsfreileitung über den Rassower Strom<br />
Informationen zu Wracks <strong>und</strong> Unterwasserhindernissen sind im Kartenanhang, Karten XIV, XV enthalten.<br />
Im Kartenanhang, Karten VIII <strong>und</strong> IX werden die marinen Nutzungen in den Untersuchungsräumen<br />
dargestellt.<br />
I.3.6<br />
Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />
Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />
- Es gibt keine zusammenfassende Beschreibung zu Tourismus <strong>und</strong> maritim-touristischer Nutzung.<br />
Nachfolgend werden nutzbare Datengr<strong>und</strong>lagen aufgelistet:<br />
- Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern 2010<br />
(http://www.vorpommern.de/fileadmin/user_upload/dokumente/statistik/Landestourismuskonz<br />
ept_2010.pdf)<br />
- Regionales <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm Vorpommern 1998 (http://www.rpvvorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/2004/rrop/rrop-vp-gesamt-mit-karten.pdf)<br />
- Entwurf des Regionalen <strong>Raum</strong>entwicklungsprogramms Vorpommern 2009 (http://www.rpv-<br />
vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/RREP-<br />
Entwurf_2009/RREP_VP_020709.pdf)<br />
- Regionales Entwicklungskonzept Vorpommern, erste Fortschreibung 2004 (http://www.rpvvorpommern.de/projekte/regionales-entwicklungskonzept.html)<br />
- Regionale <strong>und</strong> lokale Tourismusgutachten<br />
- Studie „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ 2010<br />
(http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/_Service/Publikationen/index.js<br />
p?&publikid=277)<br />
- Im Internet ist des Weiteren eine Vielzahl von Informationen zum Tourismus an der Prorer<br />
<strong>und</strong> Tromper Wiek sowie am Strelas<strong>und</strong> verfügbar (z. B. www.mv-maritim.de,<br />
www.ruegen.de, www.vorpommern.de u. ä.).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 19/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Beschreibung:<br />
Die Insel Rügen (mit Hiddensee) hat mit Anteilen von 26% der Gästeankünfte <strong>und</strong> 30% der Übernachtungen<br />
am Gesamtmarkt Mecklenburg-Vorpommern eine große Bedeutung für den Fremdenverkehr.<br />
Besonders wichtig sind die Segmente Sommer-, Wasser-, Ges<strong>und</strong>heits-, Camping- <strong>und</strong> Radtourismus<br />
(vgl. WM M-V 2004). Gleichzeitig stellt der Fremdenverkehr den wesentlichsten Wirtschaftsfaktor der<br />
Insel dar. Die Gemeinden an der Nordostküste von Rügen zwischen den Halbinseln Wittow <strong>und</strong><br />
Mönchgut sind als touristische Schwerpunkträume ausgewiesen. In diesen Gebieten sollen Qualität<br />
<strong>und</strong> Struktur des touristischen Angebots verbessert werden. Fast die gesamte Insel <strong>und</strong> die an den<br />
Strelas<strong>und</strong> grenzenden landseitigen Gebiete sind Tourismusentwicklungsräume, welche als Ergänzung<br />
zu den Schwerpunkträumen entwickelt werden sollen (vgl. RREP-Entwurf VP 2009). Eine Übersicht<br />
der Tourismusschwerpunkt- <strong>und</strong> –entwicklungsräume sowie ausgewählter Erholungsorte ist unter<br />
http://www.rpv-vorpommern.de/fileadmin/dateien/dokumente/pdf/Plaene/Plan6.pdf zu finden.<br />
Zu den Standortvorteilen zählen die attraktive Einheit von Meer, Strand, der abwechslungsreichen<br />
Küste <strong>und</strong> dem Landschaftsbild in Verbindung mit dem vielfältigen Freizeitangebot (Baden, Wassersport,<br />
Wandern, Naturerlebnisse / Naturbeobachtungen, Festspiele usw.).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der optischen Attraktivität der Nordostküste Rügens ist das Aufkommen an Sportbooten <strong>und</strong><br />
Ausflugsschiffen in Küstennähe sehr hoch, wobei es saisonale Unterschiede gibt. An diesem Küstenabschnitt<br />
befinden sich die Sportboothäfen Glowe, Lohme <strong>und</strong> Saßnitz. Von Saßnitz aus bestehen<br />
Fährverbindungen nach Trelleborg sowie nach Lübeck bzw. St.-Petersburg, welche die geplanten<br />
Trassenverläufe queren. Die ostrügenschen Boddengewässer an der Wittower Fähre bilden die Verbindung<br />
zwischen Großem Jasm<strong>und</strong>er Bodden <strong>und</strong> der Ostsee <strong>und</strong> sind bei Sportbooten sehr beliebt.<br />
Der Strelas<strong>und</strong> zwischen Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Neuhof wird ebenfalls stark durch Wassersportler <strong>und</strong> Ausflugsschiffe<br />
genutzt. Genauere Ausführungen dazu finden sich in Abschnitt I.3.1.<br />
Die nordöstliche äußere Küste Rügens ist mit Kap Arkona, dem Nationalpark Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong> dem staatlich<br />
anerkannten Erholungsort Saßnitz ein beliebtes Ausflugsziel. Hier bestehen vor allem Blickbeziehungen<br />
zu den Trassenverläufen.<br />
In der Umgebung der Anlandungen der Offshore-Trassen liegen zahlreiche Siedlungen mit Wohn- <strong>und</strong><br />
Erholungsfunktion. Im 2-km-Wirkraum der Trasse Off. I liegen die Ortschaften Mukran <strong>und</strong> Saßnitz, im<br />
2-km-Wirkraum der Anlandung von Trasse Off. II liegt Glowe. Die Trasse Off. III landet in 1 km Entfernung<br />
von Juliusruh an. Im Bereich der Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII) liegen die Außenbereichssiedlung<br />
Wittower Fähre im 100-m-Wirkraum <strong>und</strong> Vaschvitz im 2-km-Wirkraum. Im 500-m-<br />
Wirkraum der Kabeltrasse Off IV befindet sich der Yachthafen Neuhof, im 2-km-Wirkraum die Ortschaft<br />
Niederhof. Im 500-m-Wirkraum der Trasse Off V. liegt der Siedlungsbereich Andershof der<br />
Stadt Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> im weiteren (2-km-) Wirkraum liegen Devin <strong>und</strong> Drigge. Die Frankensiedlung als<br />
Siedlungsbereich der Stadt Strals<strong>und</strong> befindet sich im 500-m-Wirkraum der Trasse Off. VI.<br />
I.3.7<br />
Windenergie<br />
Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />
- Angaben des BSH unter<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/index.jsp<br />
einschließlich der CONTIS-Daten des BSH,<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />
Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf<br />
Beschreibung:<br />
Seite 20/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Die Kabeltrassen beginnen ab dem geplanten Umspannwerk des Offshore-Windparks (OWP) „Arcadis<br />
Ost 1“, der in der 12-sm-Zone Mecklenburg-Vorpommerns liegt. Dieser Windpark liegt im Eignungsgebiet<br />
für OWP (Planungsraum ARCADIS Ost 1) nach LEP M-V nördlich der Insel Rügen. In den geplanten<br />
Untersuchungsräumen der Kabeltrassen liegen keine Offshore-Windparkplanungen.<br />
In großer Entfernung liegen genehmigte Offshore-Windparkanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />
(AWZ), die sich im Besonderen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen nach § 3 Seeanlagenverordnung<br />
(SeeAnlV) „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ 3 (vgl. Abb. 8, Quelle:<br />
(http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />
Informationssystem/ContisKarten/OstseeSchutzUndEignungsgebiete.pdf) befinden (Auskunft des<br />
BSH vom 03.03.2010). Dies sind die OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> „Arkona-Becken Südost“. Für den<br />
Offshore Windpark „Ventotec Ost 2“ ist die Errichtung <strong>und</strong> der Betrieb von 80 Windenergieanlagen mit<br />
einer Leistung von etwa 5 MW sowie eines Umspannwerkes genehmigt. Die Windparkfläche umfasst<br />
ca. 30 km² <strong>und</strong> liegt etwa 35 km nordöstlich der Insel Rügen. Gegenstand der Genehmigung für den<br />
etwa 40 km² umfassenden Windpark „Arkona-Becken Südost“ ist die Errichtung <strong>und</strong> der Betrieb von<br />
ebenfalls 80 Windenergieanlagen sowie einer Messplattform zur Erfassung meteorologischer <strong>und</strong><br />
meeresphysikalischer Daten. (http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />
Informationssystem/ContisKarten/OstseeOffshoreWindparksPilotgebiete.pdf, Abb. 7, Fehler! Verweisquelle<br />
konnte nicht gef<strong>und</strong>en werden.)<br />
Abb. 7:<br />
CONTIS-Karte des BSH - Übersicht zu Offshore Windparkplanungen in der Ostsee<br />
Im Besonderen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen nach § 3 Seeanlagen-Verordnung „Kriegers<br />
Flak“ 4 (vgl. Abb. 8) liegt der genehmigte OWP „Kriegers Flak“ (vgl. Abb. 7).<br />
Weitere geplante Offshore-Windparks liegen im Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Westlich<br />
Adlergr<strong>und</strong>“ <strong>und</strong> an der westlichen Grenze der 12-sm-Zone M-V. Im Eignungsgebiet „Kriegers Flak“ ist<br />
der Ausbau des genehmigten Windparks geplant. (weitere Informationen auf www.bsh.de, in Abb. 7).<br />
In noch größerer Entfernung zu den Kabeltrassenvarianten befindet sich in der 12-sm-Zone Mecklenburg-Vorpommerns<br />
vor dem Darß der genehmigte Offshore-Windpark „Baltic I“ (vgl.<br />
http://www.offshore-wind.de/page/index.php?id=2638). Dieser liegt im „Eignungsgebiet Pilotvorhaben<br />
OWP Baltic 1“. Weitere geplante Offshore Windparks liegen in westlicher Richtung in noch größerer<br />
Entfernung, jedoch nicht mehr in der 12-sm-Zone M-V (vgl. Abb. 7).<br />
3 vgl. „Festlegung des besonderen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen "Westlich Adlergr<strong>und</strong>" gemäß § 3a<br />
der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres“ (Bek. d. BSH v.<br />
16.12.2005, GMBl. 1259)<br />
4 vgl. „Festlegung des besonderen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen „Kriegers Flak" gemäß § 3a der<br />
Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres“ (Bek. d. BSH v. 16.12. 2005,<br />
GMBl. S. 1263)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 21/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 8:<br />
CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Schutz- <strong>und</strong> Eignungsgebiete<br />
I.3.8<br />
Meeresforschung<br />
Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen:<br />
- Angaben des BSH unter<br />
http://www.bsh.de unter den Themen /Meeresdaten/Beobachtungen<br />
Beschreibung:<br />
Bereiche der Meeresforschung liegen nicht in den Untersuchungsräumen der geplanten Kabeltrassen.<br />
In der AWZ befindet sich angrenzend an den OWP „Kriegers Flak“ die Forschungsplattform „FINO 2“<br />
(http://schiw.sf.hs-wismar.de/fino2/, vgl. Abb. 9 - dort linker der beiden gelben Punkte). Im Eignungsgebiet<br />
„Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ ist die Messplattform Arkona-Becken Südost installiert (vgl. Abb. 9 - dort<br />
rechter der beiden gelben Punkte).<br />
Des Weiteren sind die Stationen des MARNET-Messnetzes zu nennen. Im größeren Abstand zu den<br />
Kabeltrassen befinden sich die Stationen „Arkon Becken“ <strong>und</strong> Darßer Schwelle“. Diese werden auch<br />
für das MURSYS- das Meeresumwelt-Reportsystem - genutzt<br />
(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-Umweltreportsystem/index.jsp)<br />
Weiterhin zu nennen ist das BLMP-Messprogramm<br />
(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/BLMP-Messprogramm/index.jsp), innerhalb dessen<br />
beispielsweise das „Ostsee-Monitoring“ stattfindet. Die MUDAB ist die zentrale Datenbank des<br />
B<strong>und</strong>/Länder-Messprogramms für die Meeresumwelt von Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />
Seite 22/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/BLMP-<br />
Messprogramm/station/messgroe/2392.jsp).<br />
Die folgende Abb. 9 gibt einen Überblick über sämtliche Nutzungen in der Ostsee.<br />
Abb. 9:<br />
CONTIS-Karte des BSH - Ostsee: Sämtliche Nutzungen<br />
I.4 Variantenvergleich aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen<br />
I.4.1<br />
Erläuterung der methodischen Vorgehensweise<br />
Der Verlauf der räumlichen Varianten ist im Kartenanhang, in den Karten XVIII, XIX, XX <strong>und</strong> XXI sowie<br />
in vielen weiteren Karten <strong>und</strong> Abbildungen dieser Unterlage dargestellt. Eine Kurzbeschreibung<br />
der Varianten wird in Kapitel 0.1 <strong>und</strong> im <strong>Teil</strong> A der Antragsunterlagen vorgenommen. Es werden folgende<br />
räumliche Alternativen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen verglichen:<br />
„Off. I“ vom Umspannwerk des OWP „Arcadis Ost 1“ bis zum Anlandungspunkt Mukran<br />
„Off. II“ vom Umspannwerk des OWP „Arcadis Ost 1“ bis zum Anlandungspunkt Glowe<br />
„Off. III“ vom Umspannwerk des OWP „Arcadis Ost 1“ bis zum Anlandungspunkt Juliusruh<br />
„Off. IV“ Anlandung Neuhof (Rügen) bis Anlandung Neuhof (Strals<strong>und</strong>)<br />
„Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof <strong>und</strong><br />
„Off. VI“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung<br />
„Off. VII“ Wittower Fähre<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 23/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Der nachfolgend vorgenommene Variantenvergleich beruht auf der Darstellung der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong><br />
<strong>Raum</strong>nutzungen sowie der Wirkungsprognose für die wirtschaftlichen Nutzungen (Kap. I.1 bis I.3 sowie<br />
II.3.1). In Tab. 5 sind ausgewählte Vergleichskriterien aufgeführt, die wesentliche Informationen<br />
aus Bestand <strong>und</strong> Wirkungsanalyse umfassen, sowie Wirkungen, bei denen z. T. deutliche Unterschiede<br />
zwischen den Varianten auftreten.<br />
Zur vereinfachten Bewertung der Relationen der räumlichen Varianten der Seekabel-Verlegung untereinander<br />
wird eine farbliche Hinterlegung der Übersicht mit folgender Bedeutung gewählt:<br />
Vorzugs-Variante hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />
negativer gegenüber der Vorzug-Variante, jedoch deutliche Vorteile gegenüber nicht zu bevorzugender Variante<br />
hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />
Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />
Die Bewertung erfolgt einerseits durch den Vergleich der Hauptvarianten Nord Off. I, Off. II, Off. III <strong>und</strong><br />
andererseits durch den Vergleich der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung Off. IV, V <strong>und</strong> VI, die mit den<br />
erstgenannten Varianten kombiniert werden können. Die Variante Off. VII wird aus Gründen der Vollständigkeit<br />
ebenfalls aufgeführt.<br />
Da für die verschiedenen Kriterien jeweils unterschiedliche Vorzugs-Varianten abgeleitet werden können,<br />
ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Einzelkriterien erforderlich (s. Abb. 10, Abb. 11).<br />
Dabei wird ein vereinfachter Bewertungsansatz ohne Wichtung von bestimmten Kriterien angewendet.<br />
Demnach ist die zusammenfassende Bewertung der Vorhabens-Varianten nur eine von mehreren<br />
Möglichkeiten für den Variantenvergleich, da eine Wichtung zu modifizierten Ergebnissen führen<br />
könnte.<br />
Die vereinfachte Bewertung der Varianten erfolgt unter Vergabe von Punkten wie in der folgenden<br />
Übersicht dargestellt:<br />
Vorzugs-Variante hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />
negativer gegenüber der Vorzug-Variante, jedoch deutliche Vorteile gegenüber<br />
nicht zu bevorzugender Variante hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />
Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums<br />
1 Punkt<br />
2 Punkte<br />
3 Punkte<br />
Entsprechend ist die Vorzugsvariante der Haupttrassen (Off. I – III) bzw. der Strelas<strong>und</strong>querung (Off.<br />
IV – VI) diejenige mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Der Abschnitt Off. VII fließt in diese vereinfachte<br />
Bewertung nicht ein, um den Variantenvergleich der drei Hauptvarianten Nord (Off. I, Off. II <strong>und</strong><br />
Off. III) zu ermöglichen.<br />
I.4.2<br />
Variantenvergleich aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen<br />
In den Variantenvergleich aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen gehen die Informationen<br />
der übergeordneten Planungen <strong>und</strong> Vorgaben (Kap. I.1) sowie hinsichtlich <strong>Raum</strong>nutzungen (Kap.<br />
Seite 24/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
I.3) ein. Auf eine Betrachtung der nationalen <strong>und</strong> internationalen Schutzgebiete wird an dieser Stelle<br />
verzichtet <strong>und</strong> auf die gesonderte Darstellung in Kap. II.9 sowie III.5 verwiesen.<br />
Tab. 5: Übersicht zur Bewertung der räumlichen Varianten der Seekabel-Verlegung -<br />
<strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen<br />
Wirkung /<br />
Kriterium „Off. I“<br />
(Mukran)<br />
Hauptvarianten Nord<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) M-V<br />
nein<br />
Gutachtliches Landschaftsprogramm M-V<br />
(2) Ziele der<br />
<strong>Raum</strong>entwicklung<br />
besondere<br />
Bedeutung<br />
für die Sicherung<br />
<strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
in der Prorer<br />
Wiek<br />
(3) Schwer-<br />
Sicherung<br />
punktbe-<br />
reiche zur raumqualität<br />
der Lebens-<br />
Sicherung von Küstengewässern<br />
<strong>und</strong> Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
(4) Rastgebietsfunktion<br />
sehr hoch<br />
hoch bis<br />
für Wat- <strong>und</strong><br />
Wasservögel<br />
(5) Bewertung<br />
des<br />
Lebensraumpotentials<br />
mittel bis<br />
sehr hoch<br />
besondere<br />
Bedeutung<br />
für die Sicherung<br />
<strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
in der Tromper<br />
Wiek<br />
Sicherung<br />
der Lebensraumqualität<br />
von Küstengewässern,<br />
ungestörte<br />
Naturentwicklung<br />
naturnaher<br />
Küstenabschnitte<br />
hoch bis<br />
sehr hoch<br />
mittel bis<br />
sehr hoch<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
besondere<br />
Bedeutung<br />
für die Sicherung<br />
<strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
in der Tromper<br />
Wiek<br />
Sicherung<br />
der Lebensraumqualität<br />
von Küstengewässern<br />
hoch bis<br />
sehr hoch<br />
mittel bis<br />
sehr hoch<br />
„Off. VII“<br />
(Wittower<br />
Fähre)<br />
herausragende<br />
Bedeutung<br />
für die Sicherung<br />
<strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
ungestörte<br />
Naturentwicklung<br />
<strong>und</strong><br />
Sicherung<br />
der Lebensraumqualität<br />
von Küstengewässern,<br />
ungestörte<br />
Naturentwicklung<br />
naturnaher<br />
Küstenabschnitte<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
herausragende<br />
Bedeutung<br />
für die Sicherung<br />
<strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
ungestörte<br />
Naturentwicklung<br />
<strong>und</strong><br />
Sicherung<br />
der Lebensraumqualität<br />
von Küstengewässern<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
herausragende<br />
Bedeutung<br />
für die Sicherung<br />
<strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
ungestörte<br />
Naturentwicklung<br />
naturnaher<br />
Küstenabschnitte<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
(1) Naturschutz<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
auf Gewässern<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
auf Gewässern<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
auf Gewässern<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
auf Gewässern<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
auf Gewässern<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
auf Gewässern<br />
herausragende<br />
Bedeutung<br />
für die Sicherung<br />
<strong>und</strong><br />
Entwicklung<br />
ökologischer<br />
Funktionen<br />
ungestörte<br />
Naturentwicklung<br />
naturnaher<br />
Küstenabschnitte<br />
sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />
sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />
(6) Land-<br />
sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch<br />
schaftsbild-<br />
potential<br />
<strong>Raum</strong>nutzungen (Berücksichtigung von Festlegungen des LEP M-V)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 25/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Wirkung /<br />
Kriterium „Off. I“<br />
(Mukran)<br />
(7) Schifffahrt,<br />
Häfen,<br />
Werften,<br />
Anleger<br />
quert wichtige<br />
Seeverkehrsverbindung,<br />
Reede im<br />
südl. Nahbereich<br />
der<br />
Trasse,<br />
überregional<br />
bedeutsamer<br />
Hafen<br />
(Mukran-<br />
Sassnitz)<br />
<strong>und</strong> Stadthafen<br />
Sassnitz<br />
im 2-km-<br />
Wirkraum,<br />
Flächenverkehr<br />
kleinerer<br />
Schiffe<br />
(8) Fischerei wichtiges<br />
Fischereigebiet<br />
der<br />
Ostsee<br />
(9) Rohstoffwirtschaft,<br />
Klappstellen<br />
quert Erlaubnisfeld,<br />
Lagerstätte<br />
südlich in ca.<br />
130 m Entfernung<br />
(10) Militär quert U-<br />
Boot-<br />
Tauchgebiet<br />
(11) Seekabel,<br />
Pipelines,<br />
Wracks<br />
Querung von<br />
vier Trassen<br />
für geplante<br />
Kabel,<br />
zahlreiche<br />
Wracks nah<br />
der Trasse<br />
(min. 100 m)<br />
Hauptvarianten Nord<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
quert wichtige<br />
Seeverkehrsverbindung,<br />
Wasserwan-<br />
der-<br />
Rastplatz<br />
Glowe im 2-<br />
km-<br />
Wirkraum,<br />
Flächenverkehr<br />
kleinerer<br />
Schiffe<br />
wichtiges<br />
Fischereigebiet<br />
der<br />
Ostsee<br />
quert geplante<br />
Erweiterung<br />
nach<br />
RL-MSK<br />
quert U-<br />
Boot-<br />
Tauchgebiet<br />
Querung von<br />
vier Trassen<br />
für geplante<br />
Kabel,<br />
zahlreiche<br />
Wracks nahe<br />
der Trasse<br />
(min. 800 m)<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
quert wichtige<br />
Seeverkehrsverbindung,<br />
Flächenverkehr<br />
kleinerer<br />
Schiffe<br />
wichtiges<br />
Fischereigebiet<br />
der<br />
Ostsee<br />
Lagerstätten<br />
in ca. 350 m<br />
<strong>und</strong> 1,3 km<br />
Entfernung,<br />
quert geplante<br />
Erweiterung<br />
nach<br />
RL-MSK<br />
quert U-<br />
Boot-<br />
Tauchgebiet<br />
Querung von<br />
vier Trassen<br />
für geplante<br />
Kabel,<br />
zahlreiche<br />
Wracks nahe<br />
der Trasse<br />
(min. 500 m)<br />
„Off. VII“<br />
(Wittower<br />
Fähre)<br />
Flächenverkehr<br />
kleinerer<br />
Schiffe<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
quert wichtige<br />
Seeverkehrsverbindung,<br />
eine Marina<br />
in ca. 500 m<br />
Entfernung,<br />
2 Häfen im<br />
2-km-<br />
Wirkraum,<br />
Flächenverkehr<br />
kleinerer<br />
Schiffe,<br />
vorhandene<br />
Ankerverbotszonen<br />
erweitern<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
quert wichtige<br />
Seeverkehrsverbindung,<br />
4 Häfen <strong>und</strong><br />
Anleger im<br />
2-km-<br />
Wirkraum,<br />
Flächenverkehr<br />
kleinerer<br />
Schiffe,<br />
keine Ankerverbotszonen<br />
vorhanden<br />
keine keine Trassenbeginn<br />
südlich<br />
des<br />
Spülfeldes<br />
Drigge<br />
nein nein nein nein<br />
gebündelt<br />
mit 110 kV-<br />
Freileitung,<br />
Gasleitung<br />
parallel<br />
Bündelung<br />
mit Hochspannungsfreileitung<br />
<strong>und</strong> unterirdischer<br />
Gasleitung<br />
keine<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
quert wichtige<br />
Seeverkehrsverbindung,<br />
Volkswerft<br />
Strals<strong>und</strong> im<br />
2-km-<br />
Wirkraum,<br />
4 Häfen <strong>und</strong><br />
Anleger im<br />
2-km-<br />
Wirkraum,<br />
Flächenverkehr<br />
kleinerer<br />
Schiffe,<br />
keine Ankerverbotszonen<br />
vorhanden<br />
Fischereigebiet<br />
Fischereigebiet<br />
Fischereigebiet<br />
Fischereigebiet<br />
Trassenbeginn<br />
südlich<br />
des<br />
Spülfeldes<br />
Drigge<br />
keine<br />
Seite 26/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Wirkung /<br />
Kriterium „Off. I“<br />
(Mukran)<br />
(12) Tourismus<br />
<strong>und</strong><br />
Erholung<br />
(13) Windenergie<br />
(14) Meeresforschung<br />
Punkte<br />
(Gesamtbewertung)<br />
Anlandung<br />
im Tourismusschwerpunktraum,<br />
anteilig im<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Tourismus<br />
im<br />
Küstenraum<br />
Hauptvarianten Nord<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
Anlandung<br />
im Tourismusschwerpunktraum,<br />
anteilig im<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Tourismus<br />
im<br />
Küstenraum<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
Anlandung<br />
im Tourismusschwerpunktraum,<br />
anteilig im<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Tourismus<br />
im<br />
Küstenraum<br />
„Off. VII“<br />
(Wittower<br />
Fähre)<br />
Anlandung<br />
im Tourismusschwerpunktraum,<br />
im Vorbehalts-gebiet<br />
Tourismus<br />
im Küstenraum<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
Anlandung<br />
im Tourismusentwicklungsraum,<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Tourismus<br />
im<br />
Küstenraum<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
Anlandung<br />
im Tourismusentwicklungsraum,<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Tourismus<br />
im<br />
Küstenraum<br />
nein nein nein nein nein nein nein<br />
nein nein nein nein nein nein nein<br />
18 17 16 14 17 18<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
Anlandung<br />
im Tourismusentwicklungsraum,<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Tourismus<br />
im<br />
Küstenraum<br />
Off III<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10 11 12<br />
13 14<br />
Off II<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10 11<br />
12 13 14<br />
Off I<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12 13 14<br />
0 10 20<br />
Abb. 10:<br />
Punktbewertung der Hauptvarianten Nord anhand der in Tab. 5 aufgeführten Kriterien<br />
nach vereinfachtem Bewertungsansatz<br />
Off VI<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12 13 14<br />
Off V<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12 13 14<br />
Off IV<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10 11 12 13 14<br />
0 10 20<br />
Abb. 11:<br />
Punktbewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung anhand der in Tab. 5 aufgeführten<br />
Kriterien nach vereinfachtem Bewertungsansatz<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 27/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Nachfolgend wird ein einfacher verbal-argumentativer Variantenvergleich anhand ausgewählter Kriterien<br />
vorgenommen.<br />
Hauptvarianten Nord (Off. I – III)<br />
Wesentliche Unterschiede zwischen den Varianten Off. I, II <strong>und</strong> III zeigen sich für die Nutzungen<br />
Schifffahrt, Häfen, Werften, Anleger (Tab. 5, Kriterium 7). Die Trasse Off. I liegt in der Nähe einer<br />
Reede <strong>und</strong> eines überregional bedeutsamen Hafens, so dass mit dem regelmäßigen Passieren größerer<br />
Schiffe zu rechnen ist. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Risiko für Behinderungen <strong>und</strong> Kollisionen<br />
während der Verlegearbeiten <strong>und</strong> eventuell notwendiger Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten.<br />
Weniger bedeutsame Unterschiede ergeben sich für verschiedene raumordnerische Festlegungen<br />
sowie für die Nutzungen Rohstoffwirtschaft <strong>und</strong> Klappstellen (Tab. 5, Kriterium 9) sowie Seekabel,<br />
Pipelines <strong>und</strong> Wracks (Kriterium 11). Die Trassen Off. I <strong>und</strong> III liegen im Nahbereich von marinen<br />
Rohstofflagerstätten <strong>und</strong> queren ein Erlaubnisfeld bzw. eine Erweiterungsfläche nach der Richtlinie<br />
Sandgewinnung für Küstenschutz (RL-MSK). Des Weiteren befinden sich in unmittelbarer Nähe zu<br />
Trasse Off. I zahlreiche Wracks mit Minimalabständen von ca. 100 m.<br />
Für die Kriterien Fischerei (8) <strong>und</strong> Militär (10) ergeben sich keine unterschiedlichen Bewertungen der<br />
Trassen aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen. Die Trassenkorridore Off. I, II <strong>und</strong> III<br />
queren z. B. ein U-Boot-Tauchgebiet der Marine <strong>und</strong> sind hinsichtlich ihres Lebensraumpotenzials<br />
sowie ihrer Rastgebietsfunktion für Wat- <strong>und</strong> Wasservögel gleich zu bewerten. Die Auswertung in<br />
Abb. 10 zeigt aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen insgesamt die günstigste Bewertung<br />
für die Hauptvarianten Off. III, gefolgt von Off. II <strong>und</strong> Off. I.<br />
Aus gutachtlicher Sicht wird aus dem Variantenvergleich abgeleitet, dass hinsichtlich der räumlichen<br />
Alternativen für die Seekabel-Verlegung die Trasse Off. III die Vorzugsvarianten ist.<br />
Off. VII<br />
Die Trasse an der Wittower Fähre wird in der Tabelle zum Variantenvergleich berücksichtigt, fließt<br />
jedoch in die bisherige vereinfachte Bewertung nicht ein. Eine entsprechende Berücksichtigung dieses<br />
kurzen Abschnittes, den die Hauptvariante Off. III im weiteren Trassenverlauf erfordert, erfolgt nun im<br />
Rahmen des verbal-argumentativen Variantenvergleichs.<br />
Für Off. VII ist aus Tab. 5 für die Kriterien Ziele der <strong>Raum</strong>entwicklung (2), Schwerpunktbereiche zur<br />
Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung ökologischer Funktionen (3), Rastgebietsfunktion für Wat- <strong>und</strong> Wasservögel<br />
(4) <strong>und</strong> Bewertung des Lebensraumpotentials (5) eine höhere Einstufung ersichtlich. Die Trasse<br />
an der Wittower Fähre wird bezüglich dieser Kriterien als ungünstiger bewertet, womit die Hauptvariante<br />
Off. III ebenfalls ungünstiger zu bewerten ist.<br />
Mit Berücksichtigung des Abschnittes Off. VII ist somit aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen<br />
als Vorzugsvariante Off. II zu empfehlen.<br />
Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung<br />
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Strelas<strong>und</strong>querungen liegen zum einen in der Entfernung<br />
<strong>und</strong> Anzahl der nächstgelegenen Häfen (Kriterium 7, Tab. 5). In 500 m Entfernung von Off. IV<br />
liegt die Marina Neuhof (von dort ist die Sicht zur Trasse durch ein Stück Land verschattet), zwei weitere<br />
Häfen befinden sich südöstlich <strong>und</strong> südwestlich der Trasse im 2-km-Wirkraum. Im weiteren Wirkraum<br />
der Trassen Off. V <strong>und</strong> VI liegen jeweils vier Häfen <strong>und</strong> Anleger <strong>und</strong> in 700 m Entfernung zu Off.<br />
VI die Volkswerft Strals<strong>und</strong>. Zum Anderen liegen beide Varianten auch in der Nähe der Umschlagstelle<br />
des Spülfeldes Drigge <strong>und</strong> damit in einem Bereich mit zeitweise erhöhtem Aufkommen an Transportschiffen.<br />
Durch die Bündelung der Trasse Off. IV mit der vorhandenen Gasleitung können in die-<br />
Seite 28/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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sem Bereich bestehende Ankerverbotszonen ausgebaut werden, während solche für Off. V <strong>und</strong> VI<br />
neu ausgewiesen werden müssen. Für die Varianten Off. V <strong>und</strong> VI ist dagegen eine Höherwertigkeit<br />
hinsichtlich der Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung von ökologischen Funktionen zu verzeichnen.<br />
Die Auswertung in Abb. 11 zeigt aus Sicht der <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> von <strong>Raum</strong>nutzungen insgesamt die<br />
günstigste Bewertung der Variante Off. IV. Off. V <strong>und</strong> Off. VI folgen mit drei <strong>und</strong> vier Punkten Abstand.<br />
Anhand des vereinfachten Bewertungsverfahrens ist hinsichtlich der räumlichen Trassenalternativen<br />
für die Seekabel-Verlegung zur Strelas<strong>und</strong>querung die Vorzugsvariante Off. IV abzuleiten.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 29/711<br />
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II<br />
II.1<br />
Umweltfachliche Belange<br />
Untersuchungsräume, Methodik <strong>und</strong> allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong><br />
Informationsgr<strong>und</strong>lagen<br />
II.1.1 Untersuchungsräume<br />
Es sind 2 Kabeltrassen vorgesehen. In der jeweiligen Kabeltrasse ist von starken Wirkungen in einem<br />
ca. 10 m breiten Bereich um den Kabelgraben auszugehen. Dies betrifft die Kabelfurche einschließlich<br />
des seitlichen Sedimentaufwurfs <strong>und</strong> die Spurrinnen des Trench-Gerätes als Bereiche mit starker<br />
Sedimentation.<br />
Bei der Festlegung des Untersuchungsgebietes werden der direkte Eingriffsbereich <strong>und</strong> der <strong>Raum</strong><br />
vorhabensspezifischer Wirkungen (z. B. Trübungen, visuelle <strong>und</strong> akustische Störreize) berücksichtigt.<br />
Da die Wirkungen für die betrachteten Schutzgüter unterschiedliche räumliche Bezüge aufweisen,<br />
werden schutzgutbezogene Untersuchungsräume vorgeschlagen (Tab. 6) 5 . Die Wirkzonen sind ausschließlich<br />
für den marinen Bereich im Kartenanhang, Karten XVIII bis XXI dargestellt.<br />
Tab. 6:<br />
Schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogene Untersuchungsräume<br />
Schutzgut / Artengruppe<br />
Menschen<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Landschaft/Landschaftsbild<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Pflanzen / Tiere marin<br />
Biotoptypen<br />
Makrozoobenthos/<br />
Makrophyten<br />
Fische<br />
Rastvögel<br />
Meeressäuger<br />
marine Untersuchungsräume<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
(z. B. zur Beachtung spezifischer Wirkungen für die Fischerei durch erhöhte<br />
Trübungen <strong>und</strong> Flächenverlust)<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
(z. B. zur Beachtung von Sedimentationsprozessen im Umfeld des Verlegebereichs)<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
(z. B. zur Beachtung spezifischer Wirkungen durch erhöhte Trübungen)<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
(z. B. zur Beachtung spezifischer Wirkungen durch Schadstoffemissionen<br />
des Verlegeschiffs)<br />
Seekabel <strong>und</strong> 2.000 m mariner Wirkraum<br />
(z. B. zur Beachtung visueller Störwirkungen des Verlegeschiffs)<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
Seekabel <strong>und</strong> 100 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
Seekabel <strong>und</strong> 2.000 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
Seekabel <strong>und</strong> 500 m mariner Wirkraum beidseitig<br />
5 Untersuchungsumfang/-rahmen bestätigt (vgl. Protokoll der Anlaufberatung zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
„Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1“ vom 08.10.2009)<br />
Seite 30/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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II.1.2 Methodik der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der umweltfachlichen Belange<br />
II.1.2.1 Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung<br />
Die Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung dienen als Gr<strong>und</strong>lage für die weiteren Schritte der Bewertung<br />
der umweltfachlichen Belange, insbesondere für die Konfliktanalyse. In Abhängigkeit der Wirkfaktoren<br />
des Vorhabens auf die Umwelt werden die voraussichtlich betroffenen Umweltbestandteile mit<br />
ihren Funktionen erfasst, analysiert <strong>und</strong> bewertet. Es können zwei wesentliche Arbeitsschritte unterschieden<br />
werden:<br />
- Erfassung <strong>und</strong> Darstellung der relevanten Bestandsgegebenheiten entsprechend der Schutzgüter<br />
Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft / Landschaftsbild, Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter sowie Pflanzen <strong>und</strong> Tiere;<br />
- Bewertung des ausgewiesenen Bestandes nach den Hauptkriterien Leistungsfähigkeit für den<br />
Naturhaushalt, Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben <strong>und</strong> Bedeutung<br />
als Lebensgr<strong>und</strong>lage für den Menschen.<br />
Die Bestandsbeurteilung der Schutzgüter erfolgt unter Verwendung einer dreistufigen Skalierung <strong>und</strong><br />
berücksichtigt, wo sinnvoll, die Kriterien Seltenheit / Gefährdung, Natürlichkeit, regionale bzw. überregionale<br />
Bedeutung des Vorkommens sowie Vielfalt / Eigenart. Die Beurteilung berücksichtigt neben<br />
den Besonderheiten <strong>und</strong> der Struktur des Schutzgutes im Untersuchungsgebiet auch dessen funktionelle<br />
Bedeutung für das gesamte ökologische Wirkungsgefüge. Die Einstufung wird verbalargumentativ<br />
begründet. Die sich aus den Bewertungskriterien ergebenden Wertstufen werden zu<br />
einer gesamten Bestandsbewertung aggregiert. Dies geschieht meist ohne spezifische Aggregationsregeln,<br />
d. h. die Wertstufen werden gemittelt. Bei einigen Schutzgütern kann auch eine unterschiedliche<br />
Gewichtung der Bewertungskriterien vorliegen, wenn beispielsweise regionale Besonderheiten in<br />
der Faunenzusammensetzung vorliegen.<br />
II.1.2.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der projektspezifischen Wirkungen<br />
Die Methoden der Prognose <strong>und</strong> Beurteilung im Rahmen der Studie sind zum einen auf die entscheidungserheblichen<br />
Sachverhalte des Planverfahrens ausgerichtet, zum anderen integrieren sie durch<br />
die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe die schutzgutbezogenen Vorsorgeaspekte in den Planungsprozess<br />
gemäß der Gr<strong>und</strong>idee des UVPG / der UP. Die in der Studie vorgenommenen Beurteilungen<br />
sind fachspezifischer Art <strong>und</strong> verstehen sich als fachgutachterliche Bewertungsvorschläge. Die Beurteilungen<br />
erfolgen auf Gr<strong>und</strong>lage von:<br />
Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sprüfung<br />
[UVPVwV] (UVPVWV 1995), Vorgaben des BauGB<br />
sonstigen fachgesetzlichen Vorgaben, Vorschriften <strong>und</strong> Regelungen,<br />
dem Stand der Technik,<br />
allgemein anerkannten Regeln,<br />
gutachtlicher Erfahrung.<br />
Für alle nicht in Fachgesetzen verbindlich festgelegten Bereiche werden fachliche Maßstäbe entwickelt,<br />
die sich am derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand <strong>und</strong> dem Stand der Technik orientieren.<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt anhand der Ermittlung einer Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
bezüglich des betrachteten Schutzgutes, die durch die bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten<br />
Wirkfaktoren hervorgerufen wird. Zur Bewertung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 31/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
werden die Einzelkriterien Ausdehnung (räumlicher Bezug der Wirkung), Dauer <strong>und</strong> Intensität herangezogen.<br />
Die Bewertung wird fachgutachtlich verbal-argumentativ vorgenommen. Die Ergebnisse<br />
dieser Aggregation werden bei jedem Schutzgut neben der textlichen Erläuterung in Übersichtstabellen<br />
dargestellt. Es erfolgt eine Differenzierung in die vier Bewertungsstufen „keine“, „geringe“, mittlere“<br />
<strong>und</strong> „hohe“ Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung. Die Bewertung erfolgt in einem ersten Schritt getrennt<br />
nach bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren. In einem nachfolgenden Schritt werden<br />
die einzelnen Bewertungen zu einem Gesamtwert der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung jeweils<br />
bezogen auf das betrachtete Schutzgut zusammengefasst. Eine schutzgutübergreifende Aggregation<br />
ist hierbei nicht zulässig. Diese zusammengefasste Stufe der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
wird ebenfalls fachgutachtlich verbal-argumentativ beschrieben.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des derzeit frühen Planungsstandes hinsichtlich konkret ermittelter Auswirkungen des Vorhabens,<br />
basieren die Auswirkungsprognosen im ROV schutzgutbezogen zumeist auf Analogieschlüssen<br />
<strong>und</strong> worst-case-Annahmen. Für die Anfertigung der ROV-Unterlagen werden die zu dem Zeitpunkt<br />
vorliegenden aktuellen technischen Planungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Diese werden auf Ebene der<br />
Planfeststellung ggf. weiter präzisiert.<br />
II.1.2.3 Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern<br />
Das Prüfverfahren zur Betrachtung der umweltfachlichen Belange umfasst auch eine Betrachtung der<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,<br />
Klima, Landschaft/Landschaftsbild, Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern. Bedingt durch den Standort <strong>und</strong><br />
die spezielle Charakteristik des Vorhabens betreffen Wechselwirkungen insbesondere die abiotischen<br />
Schutzgüter Sedimentverhältnisse <strong>und</strong> Wasserbeschaffenheit, die in einer engen Kausalkette mit den<br />
biotischen Schutzgütern wie den verschiedenen Lebensgemeinschaften stehen. Die projektrelevanten<br />
Wechselwirkungen zwischen den Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter sind bei der Betrachtung<br />
der einzelnen Auswirkungen in der umweltfachlichen Betrachtung in den einzelnen Kapiteln<br />
zu berücksichtigen. Auf die berücksichtigten Wirkungsbezüge wird in den einzelnen Kapiteln der umweltfachlichen<br />
Betrachtung hingewiesen.<br />
II.1.2.4 Variantenvergleich<br />
Im Ergebnis der Unterlage zur Bewertung der umweltfachlichen Belange werden auf der Basis der<br />
Auswirkungsprognose die marinen Trassenvarianten verglichen. Dabei wird eine Vorzugsvariante aus<br />
umweltfachlicher Sicht abgeleitet (Kapitel II.9).<br />
In einer Tabelle werden ausgewählte Vergleichskriterien aufgeführt, die wesentliche Informationen aus<br />
Bestand <strong>und</strong> Wirkungsanalyse umfassen, sowie Wirkungen, bei denen z. T. deutliche Unterschiede<br />
zwischen den Varianten auftreten. Zur vereinfachten Bewertung der Relationen der räumlichen Varianten<br />
der Seekabel-Verlegung untereinander wird eine farbliche Hinterlegung der Übersicht mit folgender<br />
Bedeutung gewählt sowie entsprechend Punkte vergeben: Vorzugs-Variante (= 1 Punkt), negativer<br />
gegenüber Vorzugsvariante (= 2 Punkte), Variante mit höchstem Konfliktpotenzial (= 3 Punkte).<br />
Demnach ist die Vorzugstrasse der Hauptvarianten Nord (Off. I – III) bzw. der Strelas<strong>und</strong>querung<br />
(Off. IV – VI) diejenige mit der jeweils niedrigsten Gesamtpunktzahl. Weiterhin erfolgt ein einfacher<br />
verbal-argumentativer Variantenvergleich mit Berücksichtigung von Off. VII <strong>und</strong> Ableitung der Offshore-Vorzugsvarianten<br />
aus gutachterlicher Sicht.<br />
Ein erster Variantenvergleich wurde bereits aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen in Kap. I.4.2<br />
vorgenommen. Die in Kap. I.4.1 erläuterte methodische Vorgehensweise wird beibehalten.<br />
Seite 32/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
II.1.3 Allgemein verfügbare Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Zu den direkten Kabeltrassenkorridoren liegen die Bewertungsergebnisse der „Umweltfachlichen Voruntersuchung<br />
Netzanbindung Arcadis Ost 1 Offshore Trasse <strong>und</strong> Anlandung Rügen“ vom IFAÖ<br />
(2009a) vor. Dies betrifft die Trassenabschnitte „Offshore-Trasse Off. II“ <strong>und</strong> „III“. Zu den Trassenvarianten<br />
der Strelas<strong>und</strong>querung liegen keine Fachgutachten vor. Zur Anlandung am Fährhafen Saßnitz<br />
bei Mukran, der „Offshore-Trasse Off. I“ liegen aus dem Jahr 2007 die im Auftrag des Windparkbetreibers<br />
durch das IfAÖ erstellten Scoping-Unterlagen zum ROV <strong>und</strong> zum BImSchG-Verfahren vor. Die<br />
Titel dieser Unterlagen lauten: „<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren zur Errichtung des Offshore-Windparks „Ventotec<br />
Ost 1“ einschließlich dessen Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen - Unterlagen<br />
zur Anlaufberatung <strong>Teil</strong> 2: Vorschlag eines Untersuchungsrahmens“ (IFAÖ 2007e) <strong>und</strong> „Verfahren<br />
nach BImSchG zur Errichtung des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ einschließlich dessen<br />
Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen -Unterlagen zum Scopingtermin, <strong>Teil</strong> 2:<br />
Vorschlag eines Untersuchungsrahmens“ (IFAÖ 2007f).<br />
Zum Seegebiet östlich von Rügen <strong>und</strong> zum Strelas<strong>und</strong> sind verschiedene Gutachten <strong>und</strong> Datenquellen<br />
vorhanden, die Aussagen zu mehreren Schutzgütern oder Artengruppen enthalten:<br />
„Ökologische Evaluierung zur raumordnerischen Festlegung mariner Vorbehalts- <strong>und</strong> Vorranggebiete<br />
für die Rohstoffgewinnung bzw. Rohstoffsicherung (hier Sand <strong>und</strong> Kies) – <strong>Teil</strong> Ostsee östlich<br />
der Insel Rügen“ vom IFAÖ (2004c)<br />
IfAÖ-Erhebungen zu verschiedenen Offshore-Vorhaben sowie Fachgutachten des IfAÖ<br />
IfAÖ-Datenbanken zum Benthos <strong>und</strong> zu Seevögeln<br />
Landesweite Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale Mecklenburg-Vorpommerns<br />
(1:50.000) (LAUN 1996)<br />
Daten des B<strong>und</strong>-Länder-Messprogramms Meeresumwelt (BLMP) des BSH (MUDAB – Meeresumweltdatenbank)<br />
Daten <strong>und</strong> Informationen des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplanes Vorpommern (GLRP VP<br />
1998) <strong>und</strong> dessen Fortschreibung (2007ff.)<br />
Informationen zu Vogelschutzgebieten <strong>und</strong> den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
[Standard-Datenbögen, Gebietsformblätter) (LUNG, CD, UM M-V 2005a, 2006, 2007, 2008], Kartenportal<br />
M-V<br />
Gutachten zu den „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“<br />
von FEIGE et al. (2000)<br />
INGENIEURBÜRO WASSER UND UMWELT STRALSUND (1996): Ausbau der Ostansteuerung Hafen<br />
Strals<strong>und</strong>. <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie, Leistungsphase V, Ingenieurbüro Wasser <strong>und</strong> Umwelt<br />
Strals<strong>und</strong>, Niederlassung der PROWA Consulting GmbH, Strals<strong>und</strong> November 1996.<br />
UVS, FFH-VU <strong>und</strong> LBP zum „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (IFAÖ 2004d, UM-<br />
WELTPLAN 2004a, b)<br />
Gutachten zum „Verkehr in Mecklenburg-Vorpommern“ vom WIRTSCHAFTSMINISTERIUM DES LANDES<br />
MECKLENBURG-VORPOMMERN (2002)<br />
Nachfolgend werden schutzgutbezogen die vorhandenen Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die<br />
Untersuchungsdefizite aufgeführt. Bei der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung <strong>und</strong> dem Artenschutz-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 33/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
echtlichen Fachbeitrag (nachfolgend AFB) soll auf die Gr<strong>und</strong>lagen der schutzgutspezifischen Bestandsbeschreibung<br />
in der umweltfachlichen Bewertung zurückgegriffen werden.<br />
II.2<br />
Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung für die Schutzgüter<br />
II.2.1 Schutzgut - Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit - Bestandsdarstellung<br />
<strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.1.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Menschen<br />
Zur Bestandscharakterisierung wird eine Recherche der Erholungsnutzung, der Nutzung des Gebietes<br />
durch die Sportschifffahrt bzw. die Fischerei sowie weitere anthropogene Nutzungsformen anhand<br />
verschiedener Quellen durchgeführt. Als Datenbasis dienen z. B. das Regionale Entwicklungskonzept<br />
Vorpommern (REGIONALER PLANUNGSVERBAND VORPOMMERN 2002) sowie vorhandene Tourismuskonzepte<br />
zur Einschätzung der Erholungsnutzung auf der Insel Rügen <strong>und</strong> den angrenzenden Seegewässern.<br />
Für die Bearbeitung des Schutzgutes sind weiterhin Informationen zur Schifffahrt aus Seekarten<br />
(BSH 1997 ff. 1998, 2005), zur Fischerei aus Angaben zur Fischereistatistik der B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für Landwirtschaft <strong>und</strong> Ernährung im räumlichen Bezug zu den ICES-Rechtecken sowie Veröffentlichungen<br />
des Institutes für Ostseefischerei Rostock [Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI), B<strong>und</strong>esforschungsinstitut<br />
für Ländliche Räume, Wald <strong>und</strong> Fischerei] vorhanden. In der Seekarte sind Fischereischonbezirke<br />
ausgewiesen, die sich aber deutlich außerhalb der Wirkzonen der Kabeltrassen<br />
befinden <strong>und</strong> daher nicht weiter betrachtet werden müssen. Informationen zu Laichschonbezirken<br />
erfolgen unten. Für die Bearbeitung der Rohstoffwirtschaft liegen Daten des Bergamtes Strals<strong>und</strong> zu<br />
Rohstoffentnahmegebieten sowie des Rohstoffdatenkataloges der Lagerstätten des Landes M-V vor.<br />
Angaben zum Militär sowie für Seekabel, Pipelines, Klappstellen <strong>und</strong> Wracks können aus Seekarten<br />
<strong>und</strong> den CONTIS-Daten des BSH entnommen werden.<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/CONTIS-<br />
Informationssystem/ContisKarten/OstseeSaemtlicheNutzungenSchutzgebiete.pdf).<br />
Zum Tourismus <strong>und</strong> zur Erholung können zusammenfassende Beschreibungen anhand verschiedener<br />
Quellen zu Tourismus <strong>und</strong> maritim-touristischer Nutzung (Tourismuskonzeption des Landes M-V sowie<br />
regionaler <strong>und</strong> lokaler Tourismusgutachten, Gutachten zum maritimen Tourismus in M-V u. a.)<br />
genutzt werden.<br />
Weiterführende Informationen zu den marinen Nutzungen waren schon vorn im Kap. I.3 enthalten.<br />
Für das Seegebiet konzentrieren sich die Aussagen auf die Erholungsfunktion. Da damit im Seegebiet<br />
nur wenige relevante Aspekte gegeben sind, erfolgt eine vereinfachte verbal-argumentative Darstellung<br />
<strong>und</strong> Bewertung. Als Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen werden eine Vielzahl unterschiedlicher<br />
Quellen (Gutachten, Studien, Fachartikel, Internet, thematische Karten, Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypenkartierung)<br />
verwendet.<br />
In Küstennähe der marinen Kabeltrassen sind menschliche Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen wie Arbeiten,<br />
Wohnen <strong>und</strong> Erholen relevant. Gr<strong>und</strong>lage der Darstellung von Wohn-, Arbeits- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen<br />
ist eine räumliche Erfassung der Siedlungsgebiete <strong>und</strong> relevanter Flächennutzungskategorien auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungskartierung sowie ergänzender Informationen, wie z. B. kommunaler<br />
Planungen.<br />
Für die seeseitige Erholungsfunktion werden Informationen zu Erholungsgebieten <strong>und</strong> dessen Charakterisierung<br />
erfasst <strong>und</strong> aufbereitet. Die verwendeten Informationsquellen werden in Bezug zu den<br />
jeweiligen Darstellungen aufgeführt.<br />
Seite 34/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
II.2.1.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />
Menschen<br />
Funktionen Wohnen, Arbeiten, landseitige Erholung im Bezug zu marinen Trassen<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />
Es sind folgende minimale Distanzen der seeseitigen Pipeline-Trassen zu relevanten Siedlungs- bzw.<br />
Erholungsgebieten gegeben (Tab. 7).<br />
Tab. 7:<br />
Lage der Offshore-Trassen zu Siedlungen/Bebauungen <strong>und</strong> landseitigen Erholungsarealen<br />
Siedlungsgebiet<br />
Offshore-Trasse<br />
Off. I<br />
Offshore-Trasse<br />
Off. II<br />
Arkona 15 km 7 km 5 km<br />
Offshore-Trasse<br />
Off. III<br />
Juliusruh/Breege 19 km 9 km 0,5 km<br />
(Anlandung)<br />
Glowe 14 km 0,5 km<br />
(Anlandung)<br />
Lohme 6 km 7 km 10 km<br />
Königsstuhl/Jasm<strong>und</strong> 2 km 12 km 15 km<br />
Saßnitz 1,5 km unrelevant unrelevant<br />
Neu Mukran<br />
2 km<br />
(Anlandung)<br />
unrelevant<br />
5 km<br />
unrelevant<br />
Die Offshore-Trasse Off I weist bezüglich der Halbinsel Wittow <strong>und</strong> der Schaabe größere Distanzen<br />
von über 15 km auf. Eine geringere Distanz der Trasse von 7 km zur Halbinsel Wittow. Die Anlandung<br />
erfolgt östlich von Glowe in einer Entfernung von ca. 0,5 km. In der Ortschaft Glowe sind Erholungs<strong>und</strong><br />
Wohngebiete vorzufinden. Der Außenstrand der Schaabe mit Schwerpunkt bei Glowe wird intensiv<br />
für Bade- <strong>und</strong> Wassersporttourismus genutzt. Der Hafen Glowe am Königshörn liegt in ca. 2 km<br />
Distanz zur Offshore-Trasse Off II. Glowe ist staatlich anerkannter Erholungsort.<br />
Die Offshore-Trasse Off III weist eine Distanz zur Halbinsel Wittow/Arkona von ca. 5 km auf. Die Anlandung<br />
erfolgt nördlich von Juliusruh/Breege in einer Entfernung von ca. 0,5 km zu bebauten Gebie-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 35/711<br />
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ten. In der Ortschaft Juliusruh sind Erholungs- <strong>und</strong> Wohngebiete gegeben. Der Außenstrand hat eine<br />
hohe Bedeutung für Bade- <strong>und</strong> Wassertourismus <strong>und</strong> wird in der Saison stark frequentiert. Die besondere<br />
Bedeutung des Anlandungsraumes wird mit dem Status Seebad für den Ort Breege/Juliusruh<br />
deutlich.<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Im Bereich der Trasse parallel zur Wittower Fähre sind am nördlichen <strong>und</strong> südlichen Ufer in der Nachbarschaft<br />
die Bebauungen der Fähranleger sowie von Siedlungsbereichen mit Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />
vorzufinden (Wittower Fähre <strong>und</strong> Vaschvitz).<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Der Anlandungsbereich der Trasse Strelas<strong>und</strong> Off. IV befindet sich in einer Entfernung von weniger<br />
als 0,5 km zur Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbebauung der Ortschaft Neuhof. Hier ist der Wassersporthafen<br />
Neuhof vorzufinden, der mit 150 Liegeplätzen eine größere Bedeutung für das Wassersportrevier des<br />
Strelas<strong>und</strong>es aufweist.<br />
Die Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> Off. V <strong>und</strong> VI landen im Bereich von Strals<strong>und</strong>-Andershof an, sodass<br />
Bebauungsgebiete mit Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktion in der Nachbarschaft gegeben sind. In der Nähe<br />
der Trasse VI sind in Andershof kleinere Anlagen mit Liegeplätzen für Sportboote vorhanden.<br />
Erholung auf dem Wasser (Sportschifffahrt u. a.) im Bezug zu marinen Trassen<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />
Die seeseitige Erholung vollzieht sich vor allem in den küstennahen Seegewässern. Törns entlang der<br />
Außenküste von Rügen sowie Umfahrungen der Insel sind beliebt, sodass eine vergleichsweise starke<br />
Frequentierung vor allem in der Hauptsaison zu verzeichnen ist (Abb. 12). An der nordöstlichen Außenküste<br />
der Insel Rügen sind die Sportboothäfen Glowe-Königshörn mit 81 Liegeplätzen, Lohme mit<br />
53 Liegeplätzen <strong>und</strong> Saßnitz mit 120 Liegeplätzen vorzufinden. Für den Sportboothafen Saßnitz wurden<br />
Planungen zum Ausbau als Marina bis ca. 250 Liegeplätze erarbeitet (PLANCO 2004). Das<br />
Sportbootrevier östlich der Halbinsel Jasm<strong>und</strong> ist infolge der landschaftlichen Reize der Kreideküste<br />
attraktiv. Hier sind ebenfalls verstärkt Angebote der Fahrgast- <strong>und</strong> Ausflugsschifffahrt festzustellen,<br />
wobei Saßnitz der wichtigste Ausgangsort ist. Des Weiteren ist das Kutterangeln eine beliebte Freizeitbeschäftigung,<br />
die in diesem <strong>Raum</strong> eine Rolle spielt. Außerdem verläuft parallel zu den Seekabeltrassen<br />
die Fahrlinie zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg, auf der ganzjährig regelmäßig Fährschiffe verkehren.<br />
Die Offshore-Trasse Off. I weist die geringste Entfernung zur Fahrlinie auf. Da sich der geplante<br />
OWP auf der Verbindungslinie zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg befindet, vollzieht sich der<br />
Fährverkehr auch im Bereich der geplanten Seekabeltrassen.<br />
Demnach besitzt die wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung im Gebiet der küstennahen Gewässer entlang der<br />
nordöstlichen Außenküste für alle Offshore-Trassen eine hohe Bedeutung, wobei aufgr<strong>und</strong> der Attraktivität<br />
der Gewässer östlich der Halbinsel Jasm<strong>und</strong> der <strong>Raum</strong> mit der Offshore-Trasse Off. I, die parallel<br />
zu Jasm<strong>und</strong>er Küste in einer Distanz von ca. 2 km verläuft, einen Schwerpunkt bildet.<br />
Für die küstenfernen Seegewässer im Bereich des geplanten OWP ist eine deutlich geringere Frequentierung<br />
durch Sportboote gegeben. Da die Insel Rügen <strong>und</strong> benachbarte Reviere attraktive Häfen<br />
vorweisen können, <strong>und</strong> damit entsprechende überregionale Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehre verursachen, ist<br />
auch in dem küstenfernen Seegebiet von einer gewissen Frequentierung durch Sportboote auszugehen,<br />
wobei auch hier die Sommer-Saison am wichtigsten ist.<br />
Seite 36/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 12:<br />
Bei Schweinswalerfassung ermittelte Dichte der saisonalen Frequentierung mit<br />
Sportbooten für den Zeitraum 2002 bis 2006 (aus GILLES & SIEBERT 2009)<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Die Nordrügischen Boddengewässer mit dem Rassower Strom <strong>und</strong> dem Breetzer Bodden sind wichtige<br />
Wassersportreviere <strong>und</strong> bilden die Verbindung des Großen Jasm<strong>und</strong>er Boddens zu den äußeren<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 37/711<br />
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Küstengewässern. Östlich der Wittower Fähre (Breetzer, Breeger Bodden, Großer Jasm<strong>und</strong>er Bodden)<br />
sind 12 Sportboothäfen (Wittower Fähre Nord <strong>und</strong> Süd, Libnitz, Vieregge, Breege, Glowe-<br />
Binnenhafen, Polchow, Martinshafen, Grubnow, Lietzow <strong>und</strong> Ralswiek Nord <strong>und</strong> Yachthafen) mit ca.<br />
500 vorhandenen Liegeplätzen <strong>und</strong> empfohlener Erweiterungskapazität von mehr als 150 Liegeplätzen<br />
gegeben (PLANCO 2004). Demnach ist insbesondere für die Wassersportsaison von einer hohen<br />
Bedeutung des maritimen Tourismus auszugehen. Aufgr<strong>und</strong> des Betriebes der Wittower Fähre ist<br />
jedoch ganzjährig ein gewisses Besucheraufkommen, welches wasserseitig Erholungsfunktionen<br />
wahrnimmt, zu verzeichnen.<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Das Gebiet des Strelas<strong>und</strong>es bei Strals<strong>und</strong> bis ca. zum Sportboothafen Neuhof bildet einen Schwerpunktraum<br />
für den Wassersport (UMWELTPLAN & EMAU GREIFSWALD 2001). Mit den Sportboothäfen<br />
Strals<strong>und</strong>s, Drigge, Gustow <strong>und</strong> Neuhof bestehen hohe Kapazitäten von ca. 1.000 Liegeplätzen<br />
(PLANCO 2004) sowie Entwicklungspotenzial wie die Realisierung des Naturhafens Gustow zeigt.<br />
Neben der Sportschifffahrt sind weitere Wassersportaktivitäten im Nahbereich zu Strals<strong>und</strong> mit Paddeln<br />
<strong>und</strong> Ausflugsverkehr zu verzeichnen. Demnach ist für den relevanten <strong>Raum</strong> von einer hohen<br />
Frequentierung bei wasserseitigen Erholungsaktivitäten auszugehen.<br />
II.2.1.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Menschen<br />
Der methodische Ansatz <strong>und</strong> die Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Menschen sind<br />
im Anhang Kap. V.1.1 dargestellt.<br />
Funktionen Wohnen, Arbeiten, landseitige Erholung im Bezug zu marinen Trassen<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />
Die Ortschaften Juliusruh/Breege, Glowe, Lohme, Saßnitz <strong>und</strong> Neu Mukran sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Funktionen<br />
für Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten (Wohn-, Dorf-, Misch-, Gewerbegebiete u. a.) als hochwertig einzustufen.<br />
Hinsichtlich der Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen sind diese Ortschaften<br />
außer dem Gewerbehafen Saßnitz sowie dem Hafen Mukran, die eine geringe Empfindlichkeit<br />
aufweisen, ebenfalls als hoch zu bewerten.<br />
Bezüglich der Offshore-Trasse Off. I sind die Ortschaften Lohme, Saßnitz <strong>und</strong> Neu Mukran, der Offshore-Trasse<br />
Off. II die Ortschaften Glowe <strong>und</strong> Lohme sowie der Offshore-Trasse Off III die Ortschaft<br />
Juliusruh/Breege aufgr<strong>und</strong> der Entfernung der jeweiligen Trasse zur Ortschaft hauptsächlich relevant.<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Die Bebauungen an der Wittower Fähre (Ortsteile Wittower Fähre <strong>und</strong> von Vaschvitz) werden als<br />
hochwertig bezüglich der Wohnfunktion als auch mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong><br />
Schadstoffimmissionen eingeordnet.<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Die Bebauungen mit Wohn-, Dorf-, Misch-, Gewerbegebiete u. a. von Strals<strong>und</strong>-Anderhshof <strong>und</strong> der<br />
Ortschaft Neuhof werden als hochwertig bezüglich der Wohnfunktion als auch mit hoher Empfindlichkeit<br />
gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen bewertet. Eine ähnliche Einstufung gilt für die Einzelhöfe<br />
der Halbinsel Prosnitz.<br />
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Erholung auf dem Wasser (Sportschifffahrt u. a.) im Bezug zu marinen Trassen<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />
Die gesamte Außenküste der Halbinseln Wittow <strong>und</strong> Jasm<strong>und</strong> ist touristisches Schwerpunktgebiet<br />
(vgl. z. B. „Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum nach LEP M-V – MFABL M-V 2005), wobei<br />
insbesondere Arkona, die Kreideküste, der Uferbereich von Saßnitz sowie der anderen anerkannten<br />
Erholungsorte Erholungskonzentrationen aufweisen. Außenküste <strong>und</strong> ufernahe Seegewässerzone<br />
bilden eine landschaftliche Einheit <strong>und</strong> küstennah ist eine hohe Bedeutung für den maritimen Tourismus<br />
gegeben. Demnach sind die Außenküste <strong>und</strong> die ufernahe Seegewässerzone als hochwertig<br />
einzuordnen. Für die küstenfernen Seegewässer wird mit größer werdender Distanz zur Küste eine<br />
mittlere bis geringe Bedeutung für Erholungsfunktionen abgeleitet.<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Die wasserbezogene Erholungsfunktion im Bereich der Wittower Fähre wird als hoch bewertet (vgl.<br />
z. B. „Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum nach LEP M-V – MFABL M-V 2005).<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Der Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Seekabeltrassen wird infolge der angrenzenden Hansestadt Strals<strong>und</strong><br />
als Zentrum des Kultur- <strong>und</strong> Städtetourismus, der umliegenden Tourismusentwicklungsräume entlang<br />
des Strelas<strong>und</strong>es sowie der Bedeutung als Wassersportschwerpunktraum als hochwertig für wasserbezogene<br />
Erholungsfunktionen eingestuft.<br />
II.2.2 Schutzgut Boden/Sediment - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.2.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Boden/Sediment/Relief<br />
Folgende Datengr<strong>und</strong>lagen können für Angaben zu Sedimentarten in Seegewässern genutzt werden:<br />
Übersichtskarte der Oberflächensedimente der Pommerschen Bucht (BOBERTZ et al. 2004)<br />
Geologische Übersichtskarte 1 : 200.000 (GÜK 200) - Blatt Strals<strong>und</strong><br />
Geologische Karte 1:25.000 von Preußen <strong>und</strong> benachbarten B<strong>und</strong>esstaaten<br />
Geologische Karte von Mecklenburg-Vorpommern – Oberfläche Übersichtskarte 1 : 500.000<br />
(GÜK) des Geologischen Landesamt M-V (GLA M-V 1994)<br />
JENSEN, J.B.; KUIJPERS, A. & W. LEMKE (1996): Geologische Karte von Dänemark 1:200.000.<br />
Nr. 52. Geological Survey of Denmark and Greenland, Kopenhagen. 16 pp.<br />
Zur Darstellung der Topographie des Untergr<strong>und</strong>es können die Angaben der Seekarte herangezogen<br />
werden.<br />
Folgende Quellen enthalten Daten zur Sedimentbelastung der Seegewässer:<br />
Angaben verschiedener Beprobungen des LUNG M-V im Rahmen des BLMP-<br />
Messprogramms (s. u.)<br />
Untersuchungen zur Sedimentbeschaffenheit der Pommerschen Bucht (z. B. LEIPE et al. 1998,<br />
LÖFFLER, LEIPE & EMEIS 2000)<br />
Gewässergüteberichte M-V 2000/2001/2002 <strong>und</strong> 2003-2006 (LUNG M-V 2004a, 2008)<br />
Folgende allgemeine Literatur ist für alle Trassenvarianten auswertbar:<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 39/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
SCHWARZER, K. & M. DIESING (2001):<br />
Sediment redeposition in nearshore areas – Examples from the Baltic Sea.<br />
SCHWARZER, K. & M. DIESING (2002):<br />
Sedimentumlagerungen in Vorstrandbereichen der südlichen Ostseeküste. AMK-Tagung Juni<br />
2002, Kiel.<br />
SCHWARZER, K., DIESING, M. & K. SCHROTTKE, 1999:<br />
BASYS Final Scientific Report, SG4 Nearshore and Coastline Dynamics. Abschlussbericht des Instituts<br />
für Geowissenschaften der Universität Kiel (unveröffentl.).<br />
SCHWARZER, K. et al. (2002):<br />
Coastline evolution at different time scales – examples from the Pomeranian Bight, southern Baltic<br />
Sea. International Journal of marine geology. geochemistry and geophysics, Marine Geology 194<br />
(2003): 79-101.<br />
SIEGEL et al. (2004):<br />
Dynamical processes along the German Baltic Sea coast systematized to support coastal monitoring.<br />
Coastline Reports 2 (2004): 219-226.<br />
ZEILER, M., FIGGE, K., GRIEWATSCH, K., DIESING, M. & K. SCHWARZER (2004):<br />
Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Küste; 68: 67-98.<br />
Zur Beschreibung der Strelas<strong>und</strong>-Kabeltrassenvarianten kann folgende Literatur genutzt werden:<br />
GUTH, A. (1989):<br />
Untersuchungen zur marinen Geomorphodynamik im Seegebiet Stahlbrode-Palmer Ort. Diss. A,<br />
Greifswald.<br />
PROWA - IWU (1996):<br />
<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie „Ausbau der Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong>“. Strals<strong>und</strong>.<br />
REINICKE, R. (1989):<br />
Der Greifswalder Bodden - geographisch-geologischer Überblick, Morphogenese <strong>und</strong> Küstendynamik.<br />
Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 99-103.<br />
RÖSEL, J. (1993):<br />
Untersuchungen an rezenten Sedimenten des Greifswalder Boddens - Korngröße, organischer<br />
Kohlenstoff <strong>und</strong> Schwermetallgehalt-Elemente Zn, Pb, Cu, Cd, Fe, Mn. Univ. Greifswald, unveröffentl.<br />
Diplomarbeit, Geologisches Institut.<br />
SCHMIDT, H. (1957):<br />
Der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> seine morphologischen Probleme. Berlin.<br />
WEHNER, K. (1990):<br />
Oberflächennahe quartäre Sedimente im Greifswalder Bodden. In: Wiss. Z. Univ. Greifswald, 39,<br />
math.-nat. R.; 2: 12-14.<br />
WITZKE, H. (1998):<br />
Die rezenten Schlicksedimente des Strelas<strong>und</strong>es unter besonderer Berücksichtigung von Korngrößen-,<br />
Nährstoff- <strong>und</strong> Metallverteilung für die Identifikation von Abrasions- <strong>und</strong> Akkumulationsräumen.<br />
Dipl.-Arbeit Universität Greifswald. Mainz.<br />
Für die Trassenvarianten in der Tromper Wiek („Offshore-Trasse Off II“ <strong>und</strong> „Offshore-Trasse Off III“)<br />
können u. a. folgende Quellen genutzt werden:<br />
BRAUCKHOFF, K. (1966).<br />
Die geologischen Verhältnisse im <strong>Raum</strong> Glowe <strong>und</strong> die Schlussfolgerungen für Küstenschutzmaßnahmen.<br />
Stellungnahme Wasserwirtschaftsdirektion Küste – Warnow – Peene, 15 S.<br />
DIESING, M. (2003):<br />
Die Regeneration von Materialentnahmestellen in der südwestlichen Ostsee unter besonderer Berücksichtigung<br />
der rezenten Sedimentdynamik. Diss. Christian-Albrechts-Universität Kiel: 158 S.<br />
Seite 40/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
FIGGE, K. & K. GRIEWATSCH (2002):<br />
KFKI-Projekt. Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee (FKZ 03KIS008).<br />
Projektbericht des BSH: 89 S.<br />
FIGGE, K. & M. ZEILER (2000):<br />
KFKI-Forschungsvorhaben - Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />
(FKZ 03KIS008). Zwischenbericht für den Zeitraum: 01.01.2000 – 31.12.2000, 21S.<br />
GELLERT, J.F. (1991):<br />
Die Morphodynamik des Seestrandes der Schaabe der Schaabe (Nord-Rügen) im Spiegel des annuellen<br />
Wechsels von Starkwinden <strong>und</strong> Seegang. Wissenschaftliche Zeitschrift der brandenburgischen<br />
Landeshochschule 1991 (4): 377-382.<br />
GELLERT, J.F. (1999):<br />
Die Sandriffe vor dem Seestrand der Schabe. Wissenschaftliche Zeitschrift der brandenburgischen<br />
Landeshochschule 1991 (4), 367-376.<br />
GELLERT, J. F.; HEYER, E. & G. NEUMEYER (1983):<br />
Morphodynamische- morphometrische Unersuchungen am Seestrand der Schaabe/ Nord- Rügen-<br />
Pädagogische Hochschule Potsdam, Institut für Geografie, Abt. Physische Geografie.<br />
HEYER, E.; GELLERT, J.F. & G. NEUMEYER (1983):<br />
Qualitative Untersuchungen zur Gestaltung <strong>und</strong> Dynamik des Meeresstrandes <strong>und</strong> seines Massenumsatzes<br />
Morphodynamisch – morphometrische Untersuchungen am Seestrand der Schabe/Nord-Rügen.<br />
Pädagogische Hochschule Potsdam, Institut f. Geographie, Abt. Physische Geografie.<br />
PLEWE, E. (1940):<br />
Küste <strong>und</strong> Meeresboden der Tromper Wiek (Insel Rügen). Geologie der Meere <strong>und</strong> Binnengewässer<br />
4(1-2): 1-41.<br />
TRIESCHMANN, B. (2000):<br />
Untersuchungen zum geologischen Bau der Tromper Wiek/ Rügen mit flachseismischen Methoden.<br />
Diplomarbeit an der Universität Kiel.<br />
WASSERWIRTSCHAFTSDIREKTION KÜSTE- PEENE- NORD (1966):<br />
Die geologischen Verhältnisse im <strong>Raum</strong> Glowe <strong>und</strong> die Schlussfolgerungen für die Küstenschutzmaßnahmen-<br />
Stellungnahme.<br />
WEHNER, K. (1986):<br />
Gutachten über Entnahmestellen zur Gewinnung von Strandaufspülsanden im Bereich der Prorer<br />
<strong>und</strong> Tromper Wiek. Zentrales Geologisches Institut, Außenstelle Reinkenhagen ZGI.<br />
WEHNER, K. (1998):<br />
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung mariner Sande für eine Probeförderung in der<br />
Tromper Wiek. FUGRO Consult GmbH Umwelt-Geotechnik-Analytik Zweigniederlassung M-V.<br />
WEHNER, K. & M. SEILER (1986):<br />
Gutachten über Entnahmestellen zur Gewinnung von Strandaufspülsanden im Bereich der Prorer<br />
<strong>und</strong> Tromper Wiek. Zentrales Geologisches Institut Außenstelle Reinkenhagen.<br />
WEHNER, K. & W. STEPHAN (2003):<br />
Gutachten zur Erk<strong>und</strong>ung von Sandaufspülsanden im Gebiet Tromper Wiek. FUGRO Consult<br />
GmbH ZGI Mecklenburg-Vorpommern Grimmen: 46 S.<br />
Für die Trassenvariante in der Prorer Wiek („Offshore-Trasse Off. I“) können folgende Quellen genutzt<br />
werden:<br />
WEHNER & SEILER (1986) sowie WEHNER (1986) (siehe oben):<br />
Zur Charakteristik der Sedimentbelastung der Region liegen die Angaben verschiedener Beprobungen<br />
des BLMP (B<strong>und</strong>-Länder-Messprogramm Meeresumwelt) sowie des LUNG M-V [zusammengefasst in<br />
BACHOR (2004): Nährstoff- <strong>und</strong> Schwermetallbilanzen der Küstengewässer Mecklenburg-<br />
Vorpommerns unter besonderer Berücksichtigung ihrer Sedimente. Dissertation an der Universität<br />
Greifswald. 213 S. <strong>und</strong> 137 S. Anlagen] vor. Des Weiteren liegt folgende Literaturangabe vor:<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 41/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
LEIPE, T.; TAUBER, F.; BRÜGMANN, L.; IRION, G. & U. HENNINGS (1998):<br />
Schwermetallverteilung in Oberflächensedimenten der westlichen Ostsee (Arkonabecken, Mecklenburger/Lübecker<br />
Bucht <strong>und</strong> Kieler Bucht). Meyniania; 50: 137-154.<br />
In den Untersuchungsräumen der Kabeltrassen sind Side-Scan-Sonar-Untersuchungen (SSS) durchgeführt<br />
worden [vgl. dazu auch Vorgaben des Standarduntersuchungskonzept (StUK) des BSH, 2007]<br />
(GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST 2009a, b, VBW & NAUTIK Nord 2007).<br />
Zur Beschreibung der marinen Sedimente sind ergänzend zu den Side-Scan-Sonar-Auswertungen die<br />
Kartierungen auf Videotransekten nutzbar (siehe marine Biotoptypen). Die Erfassung der Sedimentstruktur<br />
erfolgt in Rahmen der Makrozoobenthosbeprobungen. Der Greiferinhalt wird dabei hinsichtlich<br />
Farbe, Körnung, Geruch, Einschlüssen <strong>und</strong> Auflagen beschrieben, bevor diese für die Untersuchung<br />
der benthischen Infauna gesiebt wird. Für die Sedimentanalyse im Labor wurde mit einem Stechzylinder<br />
(Einstichtiefe 6 cm, Durchmesser 4,5 cm) eine Sedimentprobe aus jedem Greifer entnommen. Die<br />
Sedimentansprache erfolgt nach DIN 4022, die Bestimmung der Korngrößenverteilung nach<br />
DIN 18123 (Maschenweiten nach DIN 4188, <strong>Teil</strong> 1). Verwendet wird die Hauptreihe R10 mit sukzessiver<br />
Verdopplung der kleineren Maschenweite (0,063 mm 0,125 mm 0,25 mm 0,5 mm 1 mm<br />
2 mm 4 mm). Zusätzlich wird ein Sieb mit der Maschenweite 0,045 mm eingefügt. Der organische<br />
Gehalt des Sediments wird als Glühverlust nach den Methoden der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
Koblenz ermittelt. Diese weichen von der DIN 38414 insofern ab, als das Sediment 3 h bei<br />
500°C (anstelle von 1 h bei 550°C) geglüht wird. Begründet wird dies mit dem gewöhnlich hohen Anteil<br />
von Karbonaten in marinen Sedimenten, die bei 550°C oxidieren <strong>und</strong> zu einer Überschätzung des<br />
organischen Gehalts führen können. Zur Erfassung von allgemeinen abiotischen Habitatcharakteristika<br />
werden außerdem Video-Observationen durchgeführt. Diese Methode ist eine wertvolle Ergänzung<br />
zur Beprobung mit Bodengreifer, da sie vor allem auch in Gebieten eingesetzt werden kann, die aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Topographie für die klassischen Methoden der Meeresbiologie unzugänglich sind (z. B.<br />
Block- <strong>und</strong> Steingründe).<br />
II.2.2.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />
Boden/Sediment/Relief<br />
Bestandsbeschreibung – Morphologie<br />
Reliefverhältnisse - Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trassen Off. I,<br />
II, III)<br />
Das Relief ist eben <strong>und</strong> senkt sich kontinuierlich von der Küste zu den küstenfernen Gebieten der<br />
äußeren Pommerschen Bucht sowie zum Arkonabecken ab.<br />
Die Offshore-Trasse Off. I verläuft parallel zur Jasm<strong>und</strong>er Küste in einer Tiefenzone von um 20 m. Die<br />
Offshore-Trassen Off. II <strong>und</strong> III queren innerhalb der Tromper Wiek Wassertiefen vom Ufer bis ca.<br />
25 m Wassertiefe im Übergang der Wiek zu den äußeren Seegewässern. Ca. 8 km nordöstlich von<br />
Rügen befinden sich die Offshore-Trassen in einer Wassertiefe von ca. 40 m. Das ca. 20 km nördlich<br />
von Rügen liegende, geplante Windpark-Gebiet „Arcadis Ost 1“ weist Wassertiefen um 45 m auf.<br />
Veränderungen der Morphologie des Meeresbodens bestehen im Bereich der Sedimentgewinnungsgebiete<br />
(vgl. Karte IX). In den Lagerstätten „Tromper Wiek E“ (StAUN), „Tromper Wiek I“ (gewerblich),<br />
„Tromper Wiek II“ (gewerblich) <strong>und</strong> „Tromper Wiek III“ (gewerblich) wurden in den letzten Jahren Sedimententnahmen<br />
realisiert, sodass mit verschiedenen morphologischen Veränderungen zu rechnen<br />
ist. So sind z. B. in FIGGE et al (2002) für die Lagerstätten „Tromper Wiek I“, „III“ <strong>und</strong> „Ost“ Trichter bis<br />
6 m Tiefe <strong>und</strong> 5 bis 50 m Umfang sowie Rinnen <strong>und</strong> Furchen dokumentiert. Die Offshore-Seekabel-<br />
Trassen queren jedoch kein Sedimentgewinnungsgebiet, sodass die Reliefveränderungen nur die<br />
weiter entfernt liegende Umgebung der Trassen betreffen.<br />
Seite 42/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Reliefverhältnisse - Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der<br />
Wittower Fähre - Offshore-Trasse, Off. VII)<br />
Das Küstengewässer an der Wittower Fähre stellt den Engbereich mit einer Breite von ca. 300 m<br />
(Fähre) bis ca. 650 m zwischen Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden dar. Zentral verläuft die ca. 3<br />
bis 5 m tiefe Rinne des Fahrwassers. Die Molen der Fährköpfe sind so weit in das Gewässer hineingebaut,<br />
dass sie tiefere Areale von >3 m erreichen. Für die Fahrrinne <strong>und</strong> die Gewässerbereiche der<br />
Fähre wurden Vertiefungen vorgenommen <strong>und</strong> sind ggf. Unterhaltungsbaggerungen erforderlich.<br />
Die Offshore-Trasse Off. VII quert das Küstengewässer, welches hier eine Breite von ca. 650 m aufweist,<br />
westlich der Fährverbindung. Das Relief entlang der Trasse fällt jeweils vom nördlichen <strong>und</strong><br />
südlichen Ufer in einer Distanz von ca. 250 bis 300 m auf eine Wassertiefe von ca. 4 m ab <strong>und</strong> quert<br />
dann die ca. 60 m breite Fahrrinne. Die Flachwassergebiete mit Wassertiefen von weniger als 1 m<br />
sind nördlich <strong>und</strong> südlich des Ufers mit einer Breite von ca. 100 bis 200 m ausgebildet.<br />
Reliefverhältnisse - Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />
Die Morphologie des flussähnlichen, bis ca. 2 km breiten Strelas<strong>und</strong>es wird durch die zentrale Tiefenrinne,<br />
in der das Fahrwasser verläuft, <strong>und</strong> zwischen Rinne <strong>und</strong> den Ufern ausgeprägten Flachwasserbereichen<br />
geprägt. Der Strelas<strong>und</strong> weist außerdem mehrere, teils tiefe Einbuchtungen wie den Deviner<br />
See <strong>und</strong> die Gustower Wiek auf.<br />
Die Offshore-Trasse Off. IV quert den Strelas<strong>und</strong> an seiner schmalsten Stelle mit ca. 1 km Breite. Im<br />
Bereich dieser Trasse sind zentral natürliche Wassertiefen um ca. 10 m gegeben (hier verläuft auch<br />
das Fahrwasser) <strong>und</strong> die Flachwasserbereiche mit Wassertiefen von weniger als 1 m entlang der Ufer<br />
weisen eine Breite von ca. 150 m auf.<br />
Die Offshore-Trassen Off. V <strong>und</strong> VI queren den Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Halbinsel Drigge <strong>und</strong> Strals<strong>und</strong>-Andershof/Devin,<br />
wo der S<strong>und</strong> eine Breite von ca. 2,2 km bzw. ca. 1,7 km aufweist. Die Tiefenrinne<br />
verläuft nah am Drigger Ufer, sodass hier nur ein sehr schmaler Flachwassersaum ausgebildet<br />
ist. Die Tiefenrinne erreicht Wassertiefen von >10 m <strong>und</strong> zwischen Tiefenrinne <strong>und</strong> Strals<strong>und</strong>er Ufer<br />
ist ein ausgedehntes, ca. 1,2 bis 1,7 km breites, flaches Gebiet mit Wassertiefen von
Sedimentart - Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower<br />
Fähre - Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Die Sedimente entlang der Trasse an der Wittower Fähre sind unterschiedlich für die Flachwasserbereiche<br />
<strong>und</strong> die Fahrrinne. In den 150 bis 250 m breiten Gebieten mit Wassertiefen von
Tab. 8:<br />
Gewässer<br />
Schwermetallgehalte in Oberflächensedimenten (Fraktion < 20 µm; < 63 µm) der<br />
Oder <strong>und</strong> Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern, Median-/Mittelwerte<br />
in mg/kg TM (BACHOR & V. WEBER 2008, BACHOR 2005 u. a. Datenquellen)<br />
Jahr<br />
(n)<br />
Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn<br />
RW 1 nach HABAK-WSV 100 2,5 150 40 50 1 350<br />
RW 2 nach HABAK-WSV 500 12,5 750 200 250 5 1750<br />
Oder 1) *<br />
Oder 2) *<br />
Kleines Haff *<br />
Peenestrom *<br />
Greifswalder Bodden *<br />
1996<br />
(38)<br />
1997-<br />
2000<br />
2003<br />
(12)<br />
2003<br />
(9)<br />
2004<br />
(12)<br />
Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen<br />
1995-<br />
Bodden (ohne Jasm<strong>und</strong>er<br />
Bodden) * 5) 2002 (?)<br />
Strelas<strong>und</strong> * 5) 1995-<br />
2002 (?)<br />
Darß-Zingster Bodden *<br />
Unterwarnow <strong>und</strong> Breitling *<br />
Wismarbucht *<br />
Lübecker/Mecklenburger<br />
Bucht *<br />
Mecklenburger Bucht 3) **<br />
Arkonabecken 3) **<br />
2001<br />
(20)<br />
2000-<br />
2002<br />
(16)<br />
2000-<br />
2002<br />
(20)<br />
2000-<br />
2002<br />
(7)<br />
1983-<br />
1989<br />
(121)<br />
1985-<br />
1989<br />
(308)<br />
200 6,80 167 193 84 3,80 1.628<br />
167 7,92 111 121 51 1,48 1.057<br />
110 3,32 50 58 31 0,34 694<br />
58 1,23 26 37 24 0,25 241<br />
110 1,70 40 36 32 0,19 208<br />
45 1,09 38 33 26 0,23 135<br />
47 1,00 40 36 31 0,19 151<br />
24 0,60 15 19 11 0,06 41<br />
100 0,82 37 70 28 0,67 374<br />
62 0,9 48 43 33 0,26 217<br />
150 1,0 50 47 37 0,26 293<br />
85 0,96 54 31 39 165<br />
81 0,73 65 40 27 127<br />
Oderrinne 4) 55 1,7 80 30 22 180<br />
1) Angaben aus LUA (1999), 2) Angaben aus MEYER et al. (2002), 3) Angaben aus LEIPE et al (1998),<br />
4) Angaben aus BRÜGMANN (1998) auf der Gr<strong>und</strong>lage von LEIPE & NEUMANN (1994), 5) Angaben aus BA-<br />
CHOR (2005)<br />
* - Fraktion
GK I - dunkelblau: anthropogen unbelastet<br />
GK I-II - hellblau: sehr geringe Belastung<br />
GK II - grün: mäßige Belastung (Einhaltung der Zielvorgabe der LAWA)<br />
GK II-III - hellgrün: deutliche Belastung<br />
GK III - gelb: erhöhte Belastung<br />
GK III-IV - orange: hohe Belastung<br />
GK IV - rot: sehr hohe Belastung<br />
Tab. 9:<br />
Mittlere Gehalte organischer Schadstoffe in Schlicksedimenten aus Küstengewässern<br />
Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 2000-2002, alle Angaben in<br />
µg/kg TM (aus: LUNG MV 2004a, S. 118)<br />
Gewässer n PAK6 PAK16 PCB21 DDTs HCHs HCB TBT<br />
Mecklenburger Bucht 7 730 1.304 22,0 49,1 0,32 0,25 24<br />
Wismar-Bucht inkl. Salzhaff 20 537 899 37,5 34,3 0,19 0,70 226<br />
Unterwarnow 16 1.934 4.023 224 229 1,89 0,98 954<br />
Darß-Zingster Bodden 20 395 678 5,3 31,1 0,16 0,15 18<br />
Rügensche Bodden 14 304 532 4,2 3,4 0,14 0,10 14<br />
Strelas<strong>und</strong> 9 1.107 1.853 11,9 12,7 0,30 0,40 72<br />
Greifswalder Bodden 14 417 771 12,2 41,3 0,30 0,18 72<br />
Peenestrom 14 687 1.272 31,5 80,2 0,75 0,44 61<br />
Kleines Haff 10 1.167 2.253 17,3 154 1,14 1,66 64<br />
Gelbe Hervorhebung = den Untersuchungsraum betreffend<br />
Zusammenfassend stellt der Gewässergütebericht M-V 2000/2001/2002 (LUNG M-V 2004a) heraus,<br />
dass die Sedimente der Darß-Zingster Bodden die geringsten Schwermetallbelastungen aufweisen<br />
(vgl. Tab. 8). In allen anderen Küstengewässern bestehen mehr oder weniger starke Anreicherungen<br />
verschiedener Elemente <strong>und</strong> Verbindungen. Das Oderästuar mit dem Kleinen Haff <strong>und</strong> dem Peenestrom<br />
zeigt höhere Werte bei verschiedenen anthropogenen Belastungen infolge des Eintrags<br />
durch die Oder (vgl. Tab. 8, erhöhte Konzentrationen für Cd <strong>und</strong> Zn). Der Einflussbereich der Oder<br />
wird mit dem Übergang zum Greifswalder Bodden schon deutlich geringer. Im Bereich der äußeren<br />
Seegewässer ist für Schwermetallkonzentrationen bei mehreren Elementen ein abnehmender Gradient<br />
der Konzentrationen von Westen (Lübecker/Mecklenburger Bucht) nach Osten (östliches Arkonabecken<br />
<strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht) sowie von der Küste bzw. den inneren Küstengewässern<br />
zur offenen See zu verzeichnen. Trotz in der Regel relativ geringer Belastung in den Offshore-<br />
Gebieten ist eine deutlich höhere Schwermetall-Konzentration gegenüber den Hintergr<strong>und</strong>- bzw. Referenzwerten<br />
festzustellen. Auffallende, deutliche Belastungen in den äußeren Seegewässern bestehen<br />
für die Station im Bereich einer Altlast in der Lübecker Bucht sowie für Quecksilber im westlichen Arkonabecken<br />
(BMVBS 2009).<br />
Insbesondere bei organischen Schadstoffen sind Belastungen in den größeren Häfen <strong>und</strong> Werftbereichen<br />
vorzufinden. So sind für das Gebiet der Unterwarnow deutlich erhöhte Konzentrationen gegeben.<br />
Wie bei den Schwermetallen wird der Einfluss der Oder im Kleinen Haff auch bei den organischen<br />
Schadstoffen ersichtlich. Die Darß-Zingster Bodden sowie die West- <strong>und</strong> Nordrügenschen Bodden<br />
weisen geringe Belastungen mit organischen Schadstoffen auf (vgl. Tab. 9; LUNG M-V 2004a).<br />
In den äußeren Seegewässern sind organische Schadstoffe relativ gleichmäßig verteilt <strong>und</strong> keine<br />
Belastungsschwerpunkte gegeben. Es ist eine Abhängigkeit der Konzentrationen vom Gehalt an Feinkorn<br />
sowie organischen Anteil festzustellen, sodass in schlickigen Sedimenten eher mit Anreicherungen<br />
zu rechnen ist (BMVBS 2009).<br />
Seite 46/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Sedimentbelastung - südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I,<br />
II, III)<br />
Anhand der Angaben in Tab. 8 wird ersichtlich, dass im Arkonabecken keine, sehr geringe oder mäßige<br />
Belastungen für die einzelnen Schwermetalle gegeben sind. Diese Einstufung bestätigen auch die<br />
Daten der Erfassungen aus dem Jahr 2007 (Tab. 10), wonach vergleichbare Konzentrationen an<br />
Schwermetallen, die allerdings über den Referenz- <strong>und</strong> Hintergr<strong>und</strong>werten liegen, an den Stationen<br />
der äußeren Seegewässer zu verzeichnen waren. Auffällig sind lediglich die Belastungen mit Quecksilber<br />
in der Lübecker Bucht (Station im Bereich einer Altlast) <strong>und</strong> im Arkonabecken (vor allem Station<br />
K 7 im westlichen Arkonabecken).<br />
Tab. 10:<br />
Konzentrationen von Schwermetallen ausgewählter Stationen der äußeren Seegewässer<br />
für das Jahr 2007 - Fraktion < 20 µm (Daten aus: POHL et al. 2008)<br />
Station/ IOW Nr. Cr Ni Co Pb Zn Cu Cd As Hg<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
(ppm=<br />
mg/kg)<br />
Lübecker Bucht LB1/342850 77 34 19 79 224 36 1,05 19,2 0,131<br />
Meckl. Bucht M2/342880 68 31 16 54 110 26 0,33 22,6 0,075<br />
NW Hiddensee K8/342820 75 41 19 85 159 42 0,55 25,1 0,099<br />
Arkonabecken W<br />
K7/342770<br />
76 32 13 77 140 43 0,62 17,2 0,323<br />
Arkonabecken O K4/342740 75 34 13 51 129 34 0,37 22,0 0,125<br />
Referenz-/Hintergr<strong>und</strong>werte<br />
für Küsten- <strong>und</strong> Übergangsgewässer<br />
der deutschen<br />
Ostseeküste nach UBA<br />
(2004)<br />
15 35 20 0,25 0,050<br />
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Zur Einschätzung der räumlichen Verteilung der Schwermetalle im Arkonabecken liegt eine umfangreiche<br />
Aufnahme von Oberflächensedimentproben unterhalb der 40 m Wassertiefenlinie aus dem Jahr<br />
2005 vor (KOWALSKI 2007, POHL et al. 2007; Abb. 14 6 ). Demnach sind wie bereits 1987-1989 (LEI-<br />
PE et al 1998) generell im westlichen Arkonabecken höhere Konzentrationen des organischen Kohlenstoffs<br />
<strong>und</strong> der Schwermetalle gegenüber dem östlichen Becken festgestellt worden. Anhand der Vertikalprofile<br />
der Sedimentkerne lässt sich ableiten, dass dieses Verteilungsmuster schon bereits seit<br />
Beginn des anthropogen beeinflussten Eintrags von Schwermetallen besteht. Als Ursache für die höhere<br />
Belastung im westlichen Arkonabecken wird die Materialzufuhr aus westlicher <strong>und</strong> nordwestlicher<br />
Richtung (Nordsee, Kattegat, Belte) gesehen. Bei der zeitlichen Veränderung seit den Aufnahmen am<br />
Ende der 80er Jahre konnte eine deutliche Abnahme bei den Elementen Quecksilber, Kupfer, Blei <strong>und</strong><br />
Cadmium ermittelt werden, die mit einer allgemeinen Reduzierung des Eintrags in die Ostsee in Verbindung<br />
gebracht wird. Die deutlich höheren Quecksilbergehalte im westlichen Arkonabecken („Hot<br />
Spot“) werden auf eine Verbringung quecksilberhaltigen Materials während des 2. Weltkrieges oder in<br />
der Nachkriegszeit zurückgeführt (KOWALSKI 2007, POHL et al. 2007). Aus den flächenhaft interpolierten<br />
Ergebnissen der Untersuchungen für das Probenahmejahr 2005 durch KOWALSKI (2007) wird im<br />
Gutachten des TÜV NORD (2009) für die Oberflächensedimente im Bereich der geplanten Windparkfläche<br />
des OWP „Arcadis Ost 1“ etwa folgende stoffliche Zusammensetzung abgeleitet (Angaben beziehen<br />
sich auf die Trockenmasse der Sedimentproben):<br />
Schluffgehalt (>0,002 bis
Offshore-Trassen Off. I, II, III außerhalb der schluffig-schlickigen Sedimente des Arkonbeckens ist in<br />
der Regel von einer sehr geringen bis geringen Sedimentbelastung auszugehen. Hinsichtlich der Konzentrationen<br />
mit Schwermetallen sind keine Überschreitungen der Richtwerte RW 1 <strong>und</strong> RW 2 nach<br />
HABAK-WSV ersichtlich.<br />
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Abb. 14:<br />
Räumliche Verbreitung ausgewählter Schwermetalle im Oberflächensediment des<br />
Arkonabeckens: Hg, Pb, Cu, Cd (aus: KOWALSKI 2007)<br />
(OWP „Arcadis Ost 1“ mit ungefährer Lage als rotes Quadrat in die Karten eingetragen)<br />
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Abb. 15:<br />
Organische Schadstoffe (mittlere Abb. HCB, PCB, p,p’-DDE, p,p’-DDD - Gehalte<br />
(pg/g TS) untere Abb. PAK-Konzentrationen (ng/g TS)) im Oberflächensediment an<br />
14 BLMP-Stationen der AWZ der deutschen Ostsee im Juni 2008 (aus: SCHULZ-BULL<br />
et al. 2009)<br />
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Sedimentbelastung - Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an<br />
der Wittower Fähre - Offshore-Trasse VII)<br />
Nach BACHOR (2005) wurde in den Rügenschen Bodden o, Sedimenthorizont von 0 bis 5 cm ein akkumuliertes<br />
Schwermetallinventar von ca. 130 t Zn, 30 t Cu, 50 t Pb, 1 t Cd <strong>und</strong> 0,2 t Hg ermittelt (vgl.<br />
auch Tab. 8). Die Pb-, Cu-, Hg- <strong>und</strong> Zn-Gehalte sind als leicht erhöht einzustufen (Klasse I-II: sehr<br />
geringe Belastung nach LAWA 1998). Hinsichtlich Cr <strong>und</strong> Ni ist keine Belastung feststellbar (Klasse I<br />
nach LAWA 1998). Nur die Cd-Konzentrationen zeigen eine mäßige Belastung (Tab. 8). Für Cadmium<br />
liegt in den inneren Küstengewässern eine flächenhafte Belastung vor, die auf den diffusen Eintrag<br />
aus der Landwirtschaft aufgr<strong>und</strong> Verwendung von Cd-haltigem Phosphatdünger zurückgeführt wird<br />
(BACHOR 2005).<br />
Die Belastung mit den organischen Schadstoffen PAK, PCB 21 <strong>und</strong> DDT ist für die Darß-Zingster<br />
Bodden sowie die Rügenschen Bodden die geringste im Vergleich zu den anderen, inneren Küstengewässern<br />
von M-V (LUNG M-V 2004a, vgl. Tab. 9).<br />
Insgesamt kann demnach für die Nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> die Offshore-Trasse Off. VII an der<br />
Wittower Fähre für einige Stoffe keine <strong>und</strong> für einige Schadstoffe eine sehr geringe bis mäßige Belastung<br />
erwartet werden. Die Richtwerte RW 1 <strong>und</strong> RW 2 nach HABAK WSV werden für die Schwermetall-Konzentrationen<br />
nicht überschritten.<br />
Sedimentbelastung - Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />
Im Strelas<strong>und</strong> ist eine vergleichbar geringe Sedimentbelastung mit Schwermetallen wie in den<br />
Nordrügenschen Bodden feststellbar (vgl. Tab. 8). Die Pb-, Cu-, <strong>und</strong> Ni-Gehalte sind als leicht erhöht<br />
einzustufen (Klasse I-II: sehr geringe Belastung nach LAWA 1998). Keine Belastung (Klasse I nach<br />
LAWA 1998) wurde im Strelas<strong>und</strong> für Cr <strong>und</strong> Hg ermittelt. Eine mäßige Belastung (Klasse II nach<br />
LAWA 1998) liegt dagegen für Cd (siehe Aussagen zu den Nordrügischen Bodden) <strong>und</strong> Zn vor. Die<br />
Zn-Konzentrationen zeigen teilweise den fünffachen Gehalt gegenüber jenem, in den Darß-Zingster<br />
Bodden, die in den mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässern die geringste Belastung mit Zink<br />
aufweisen.<br />
Bei den organischen Schadstoffen ist vor allem bei den PAK eine etwas höhere Belastung gegenüber<br />
den Nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> den Darß-Zingster Bodden für den Strelas<strong>und</strong> feststellbar. Die Konzentrationen<br />
liegen jedoch in der Regel deutlich unter denen der Unterwarnow des Oderästuars, der<br />
Wismarbucht <strong>und</strong> der Mecklenburger Bucht (vgl. Tab. 9).<br />
Insgesamt kann demnach für den Strelas<strong>und</strong> einschließlich der Offshore-Trasse Off IV, V, VI für einige<br />
Stoffe keine <strong>und</strong> für einige Schadstoffe eine sehr geringe bis mäßige Belastung erwartet werden.<br />
Hinsichtlich der Konzentrationen mit Schwermetallen sind keine Überschreitungen der Richtwerte<br />
RW 1 <strong>und</strong> RW 2 nach HABAK WSV ersichtlich. Die Belastung mit PAK(6) kann im Strelas<strong>und</strong> im Bereich<br />
des RW 1 nach HABAK WSV liegen.<br />
II.2.2.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Boden/Sediment<br />
Methodischer Ansatz <strong>und</strong> Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Boden sind im Anhang<br />
Kapitel V.1.2 dargestellt.<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen)<br />
Der Natürlichkeitsgrad von Relief <strong>und</strong> Sediment im Bereich der Offshore-Trassen nördlich Rügen ist<br />
hoch, da nur sehr geringe Veränderungen der Morphologie im Bereich von Sedimentgewinnungsgebieten<br />
(Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek) sowie keine bis mäßige Sedimentbelastungen, insbesondere im<br />
Bereich der schluffig-schlickigen Sedimente des Arkonabeckens, zu verzeichnen sind.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Für die schluffig-schlickigen Sedimente des Arkonabeckens ist eine hohe <strong>und</strong> für die sandigen Sedimente<br />
in den südlichen Offshore-Trassenabschnitten nördlich <strong>und</strong> nordöstlich von Rügen eine geringe<br />
Neigung für erhöhte Trübungen bei Trencharbeiten zu erwarten.<br />
Trasse an der Wittower Fähre<br />
Relief <strong>und</strong> Sedimentverhältnisse im Bereich der Seekabeltrasse der Wittower Fähre sind als mittel- bis<br />
hochwertig zu bewerten. Die Sedimentbelastung ist zwar sehr gering, doch sind anthropogene Veränderungen<br />
des Reliefs durch Vertiefungen <strong>und</strong> Unterhaltungsbaggerung der Fahrrinne vom Rassower<br />
Strom zum Breetzer Bodden sowie im Bereich der Fährverbindung gegeben. Diese Veränderungen<br />
beeinflussen auch die lokale Sedimentdynamik <strong>und</strong> führen z. B. zur Sedimentakkumulation in den<br />
künstlich vertieften Arealen.<br />
Bei sandigen Sedimenten am Meeresboden besteht eine geringe Neigung für erhöhte Trübungen bei<br />
Trencharbeiten. Im ufernahen Flachwasser ist aufgr<strong>und</strong> des geringen Wasservolumens <strong>und</strong> bei Auftreten<br />
von schluffigen Oberflächensedimenten eine hohe Trübungsneigung zu erwarten.<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> der morphologischen Veränderungen der Fahrrinne des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der immer wieder<br />
erforderlichen Unterhaltungsbaggerung wird der Natürlichkeitsgrad von Relief <strong>und</strong> Sediment als mittelbis<br />
hochwertig eingestuft. Die Schadstoffbelastung ist sehr gering bis mäßig.<br />
Bei sandigen Sedimenten am Meeresboden besteht eine geringe Neigung für erhöhte Trübungen bei<br />
Trencharbeiten. Im ufernahen Flachwasser ist aufgr<strong>und</strong> des geringen Wasservolumens <strong>und</strong> bei Auftreten<br />
von schluffigen Oberflächensedimenten eine hohe Trübungsneigung zu erwarten.<br />
Die Bewertungsansätze sind in nachfolgender Tab. 11 zusammenfassend dargestellt.<br />
Tab. 11:<br />
Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Boden (Sediment / Morphologie)<br />
Aquatorium<br />
Bewertung<br />
Natürlichkeit Reliefverhältnisse<br />
<strong>und</strong><br />
erhöhter Neigung<br />
gegenüber Resuspension<br />
Bewertung<br />
Natürlichkeitsgrad<br />
hinsichtlich<br />
Sedimentbelastung<br />
Besonderheiten<br />
Relief<br />
Gesamtbewertung<br />
(Natürlichkeitsgrad<br />
Sedimentverhältnisse,<br />
Reliefstruktur,<br />
Empfindlichkeit)<br />
südliches Arkonabecken<br />
/äußere<br />
Pommersche<br />
Bucht<br />
(Offshore-<br />
Trasse Off I, II,<br />
III)<br />
hochwertig hinsichtlich<br />
Natürlichkeitsgrad des<br />
Reliefs (nur lokale<br />
Veränderungen durch<br />
Sedimententnahme);<br />
erhöhte Neigung zur<br />
Suspension im Bereich<br />
der schluffigschlickigen<br />
Sedimente<br />
des Arkonabeckens<br />
mittel- bis hochwertig<br />
für Trasse im Arkonabecken<br />
aufgr<strong>und</strong> geringer<br />
bis mäßiger<br />
Belastung;<br />
hochwertig für Trassen<br />
in sandigen Sedimenten<br />
südlich des<br />
Arkonabeckens aufgr<strong>und</strong><br />
sehr geringen<br />
bis geringen Belastung<br />
keine markanten<br />
Strukturen des<br />
Mesoreliefs<br />
hochwertig<br />
Nordrügensche<br />
Bodden mit<br />
mittelwertig aufgr<strong>und</strong><br />
Veränderungen an<br />
Fahrrinne (sowie Unhochwertig;<br />
für einige Stoffe keine<br />
<strong>und</strong> für einige Schadkeine<br />
markanten<br />
Strukturen des<br />
Mesoreliefs (Tiemittel-<br />
bis hochwertig<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 53/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Aquatorium<br />
Bewertung<br />
Natürlichkeit Reliefverhältnisse<br />
<strong>und</strong><br />
erhöhter Neigung<br />
gegenüber Resuspension<br />
Bewertung<br />
Natürlichkeitsgrad<br />
hinsichtlich<br />
Sedimentbelastung<br />
Besonderheiten<br />
Relief<br />
Gesamtbewertung<br />
(Natürlichkeitsgrad<br />
Sedimentverhältnisse,<br />
Reliefstruktur,<br />
Empfindlichkeit)<br />
Rassower<br />
Strom <strong>und</strong><br />
Breetzer Bodden<br />
(Trasse an<br />
der Wittower<br />
Fähre - Offshore-Trasse<br />
VII)<br />
terhaltungsarbeiten)<br />
<strong>und</strong> Anlagen der Wittower<br />
Fähre;<br />
erhöhte Neigung zur<br />
Suspension im Flachwasser<br />
mit schluffigen<br />
Sedimenten<br />
stoffe eine sehr geringe<br />
bis mäßige Belastung<br />
fenrinne ist morphologisch<br />
nur<br />
gering ausgeprägt)<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
(Offshore-<br />
Trassen Off IV,<br />
V, VI)<br />
mittelwertig:<br />
Veränderung des<br />
Mesoreliefs durch<br />
Ausbau der Fahrrinne;<br />
erhöhte Neigung zur<br />
Suspension im Flachwasser<br />
mit schluffigen<br />
Sedimenten<br />
hochwertig;<br />
für einige Stoffe keine<br />
<strong>und</strong> für einige Schadstoffe<br />
eine sehr geringe<br />
bis mäßige Belastung<br />
Tiefenrinne des<br />
Strelas<strong>und</strong>es als<br />
markantes Reliefelement,<br />
welche<br />
jedoch durch<br />
Fahrrinnen-<br />
Ausbau künstlich<br />
stark überprägt ist<br />
mittel- bis hochwertig<br />
II.2.3 Schutzgut Wasser - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.3.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Wasser<br />
Allgemeine Angaben zur Hydrographie:<br />
BSH (1996): Naturverhältnisse in der Ostsee. <strong>Teil</strong> B zu den Ostsee-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong> (Nr.<br />
2001), II. <strong>Teil</strong> (Nr. 2002) <strong>und</strong> III. <strong>Teil</strong> (Nr. 20031) sowie zu den Kattegat-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong><br />
(Nr. 2004) <strong>und</strong> II. <strong>Teil</strong> (Nr. 2005). B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie; Nr. 20032:<br />
293 S.<br />
allgemeine Hydrographie <strong>und</strong> Wasserbeschaffenheit (z. B. CORRENS 1977, MERTINKAT (1986);<br />
Ergebnisse des GOAP-Projektes (LAMPE et al. 1998), Ergebnisse des TRUMP-Projektes<br />
(GURGEL et al. 1996), weitere Untersuchungen des IOW (z. B. MORHOLZ 1998, E-<br />
MEIS et al. 2002, SCHERNEWSKI & WIELGAT 2004), Daten des BLMP-Messprogramms (z. B.<br />
2000/2001/2002 <strong>und</strong> 2003-2006, LUNG M-V 2004a, 2008), BACHOR 2004, BACHOR 2005, BA-<br />
CHOR & V. WEBER (2008)<br />
Für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> können u. a. spezifisch folgende Quellen verwendet werden:<br />
BIRR, H.-D. (1970):<br />
Hydrographie des Strelas<strong>und</strong>es. Beiträge zur Erforschung der Küstengewässer der DDR unter besonderer<br />
Berücksichtigung nautischer Erfordernisse. Diss. Potsdam.<br />
BIRR, H.-D. (1970):<br />
Hydrographie des Strelas<strong>und</strong>es. Diss. Potsdam.<br />
BIRR, H.-D. (1994):<br />
Gutachten über die Auswirkungen der Brückenbauwerke auf Strömungsverhältnisse, Stofftransport<br />
<strong>und</strong> Sedimentation im Rahmen der UVS zur 2. Rügenverkehrsanbindung. unveröff. Gutachten,<br />
Strals<strong>und</strong>.<br />
Seite 54/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
BIRR, H.-D. (1995):<br />
UVS Ausbau Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong>. Begutachtung des Ist-Zustandes der hydrographischen<br />
Verhältnisse. unveröff. Gutachten, Strals<strong>und</strong>.<br />
LAMPE, R. (1989):<br />
Hydrographie des Greifswalder Boddens: F/E-Bericht (A4)/Sekt. Geographie, WB Phys. Geographie,<br />
Greifswald (Bibliothek Geogr. Inst. - Nr. IV Bd. 303).<br />
LAMPE, R. (1990):<br />
Neue Untersuchungsergebnisse zur Hydrographie des Greifswalder Boddens. In: Wiss. Z. Univ.<br />
Greifswald, 39, math.-nat. R., 2, S. 38-41.<br />
OERTEL, P. (1996):<br />
Untersuchungen zur Belastung <strong>und</strong> zum ökohydrographischen Zustand des Strelas<strong>und</strong>es. Diss. E.<br />
M.-Arndt-Universität Greifswald.<br />
SUBKLEW, J. (1984):<br />
Zur Hydrobiologie des Strelas<strong>und</strong>es. Limnologica; 16/1: 191-105.<br />
STIGGE, H.J. (2005):<br />
Wasserhaushalt, Wasserstandsverhältnisse <strong>und</strong> perspektivische Entwicklung des mittleren Wasserstandes<br />
im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. Meer <strong>und</strong><br />
Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 34-40.<br />
OERTEL, P. (2005):<br />
Die Salzgehaltsverhältnisse im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden.<br />
Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 55-59.<br />
BACHOR, A. & B. NEUMANN (2005):<br />
Die Gewässergüte von Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden im Vergleich zu anderen Küstengewässern<br />
Mecklenburg-Vorpommerns unter besonderer Berücksichtigung ihrer Sedimente. In: Strelas<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Kubitzer Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums.<br />
66-74.<br />
Für die Trasse im Bereich der Wittower Fähre kann verwendet werden:<br />
STODIAN, I. (1994):<br />
Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der Nährstoffbelastung über den Zeitraum von 12 Monaten in den Zuflüssen<br />
zu den Bodden an der Westküste der Insel Rügen. - Oberseminararbeit, EMAU Greifswald.<br />
STODIAN, P. & STODIAN, I. (1995):<br />
Wasseruntersuchungen der Zuflüsse in die Bodden Westrügens. Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern,<br />
38, 1:61-64.<br />
Für die Trassenvarianten in der Tromper Wiek („Offshore-Trasse Off II“ <strong>und</strong> „Offshore-Trasse Off III“)<br />
können folgende Quellen genutzt werden:<br />
SCHINKE (1968):<br />
Bericht über Modelluntersuchungen der Strömungsverhältnisse im Seegebiet der Glowe-Bucht<br />
(Tromper Wiek/Rügen) als Gr<strong>und</strong>lage zur baulichen Sicherung der Küste. VEB Forschungsanstalt<br />
für Schiffahrt, Wasser- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau Berlin: 45 S.<br />
SCHRADER, F. (1977):<br />
Strömungsverhältnisse in der Glowe-Bucht (Tromper Wiek). Wissenschaftliche Zeitschrift der Pädagogischen<br />
Hochschule „Karl Liebknecht“ Potsdam 1977(3), 455-461.<br />
Speziell zum Anlandungspunkt der „Offshore-Trasse Off I“ am Anlandungspunkt Mukran ist folgende<br />
Literatur verwendbar:<br />
IFAÖ (2005d):<br />
Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />
GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />
GmbH, Broderstorf bei Rostock, Juni 2005.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 55/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Differenzierte Angaben anhand stationsbezogener Messung hydrographischer Parameter <strong>und</strong> der<br />
Beprobung von Wassergüte-Parametern sind vorhanden:<br />
- Stationen des BLMP einschließlich des Stationsnetzes des IOW <strong>und</strong> des LUNG M-V mit Erläuterungen<br />
in folgenden Veröffentlichungen:<br />
- BLMP-Berichte des BSH<br />
- Hydrographisch-chemische Zustandseinschätzung des IOW<br />
- Gewässergüteberichte des Landes M-V sowie zusammenfassend in BACHOR (2004) 7<br />
Das BSH veröffentlicht zudem Daten der Seegangsmessungen, des Zirkulationsmodells sowie des<br />
Eisdienstes (Vereisungsverhältnisse).<br />
II.2.3.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />
Wasser<br />
Die Bestandsbeschreibung für das Schutzgut Wasser in Bezug zu den Seekabeltrassen erfolgt für<br />
folgende Aspekte bzw. Parameter: allgemeine hydrographische Einordnung, Salzgehalt, Sauerstoffhaushalt<br />
<strong>und</strong> organische Belastung, Nährstoffverhältnisse, Schwebstoffgehalt <strong>und</strong> dessen Schadstoffbelastung,<br />
Schwermetalle <strong>und</strong> Metalloide im Wasser sowie Wasserbeschaffenheit nach Trophie sowie<br />
Vorgaben der EU-WRRL.<br />
Allgemeine hydrographische Einordnung<br />
Aus hydrographischer Sicht können folgende Aquatorien charakterisiert werden, innerhalb derer die<br />
nachfolgend genannten Trassenabschnitte verlaufen:<br />
südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Messstationen Arkona Becken –<br />
OMBMPK5, O 10 <strong>und</strong> O 11): Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen): Offshore-<br />
Trasse Off I, II, III<br />
Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Messstationen RB 3, RB 6): Trasse an der Wittower<br />
Fähre (Offshore-Trasse VII)<br />
Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Messstation S 66): Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong>: Offshore-Trassen Off<br />
IV, V, VI<br />
(vgl. dazu auch Abb. 16)<br />
7 Quellenangabe siehe unter „Sedimente“<br />
Seite 56/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 16:<br />
Messstationen des BLMP <strong>und</strong> Zuordnung zu den Seekabeltrassen<br />
Die hydrographischen Verhältnisse des südlichen Arkonabeckens/ der äußeren Pommerschen Bucht,<br />
der nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong>es können folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />
- Wasserstandsverhalten entsprechend der Arkonasee / Ostsee<br />
- nahezu ungehinderter Wasseraustausch mit dem Oberflächenwasser der Ostsee (Arkonasee,<br />
Bornholmsee) sowie Schutz gegenüber dem Tiefenwasser der Ostsee durch Anstieg des Meeresbodens<br />
auf 20 m Wassertiefe <strong>und</strong> weniger<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 57/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
- Salinität: oberhalb der Halokline (bei ca. 35 m Tiefe) östlich von Saßnitz Mittelwert von 8,1 psu<br />
(1975-94); Minimum 7,3 psu, Maximum 8,8 psu (2002) (LUNG M-V 2004a)<br />
- mesotroph im Übergang zur Arkonasee<br />
- Einfluss der Oder nur im Bereich der Saßnitzrinne nachweisbar (gering erhöhte Nährstoffe,<br />
Schwebstoffgehalt, Schadstoffe)<br />
- zeitweiliges Eindringen von salzhaltigerem Tiefenwasser über die Saßnitzrinne <strong>und</strong> seltene Ausprägung<br />
von thermischer Schichtung bei windarmen Perioden im Sommer<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
- Wasseraustausch erfolgt über Rassower Strom <strong>und</strong> Libben zwischen inneren Bodden <strong>und</strong> Ostsee<br />
durch Aus- <strong>und</strong> Einstrom; Binnenbodden Rügens erhalten ca. 45x10 6 m 3 /Jahr Festlandsabfluss<br />
<strong>und</strong> eine Ostseewasserzufuhr von 3362x10 6 m 3 /Jahr; Großer Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit ca.<br />
5,4-fachem Wasseraustausch pro Jahr (LAMPE & MEYER 1995)<br />
- Salinität (Station RB 6): langjähriger Mittelwert von 8,8 PSU (1975-1994); für Zeitraum 2003-2006<br />
Mittelwert von 8,6 psu, Minimum 7,8 psu, Maximum 11,9 psu (LUNG M-V 2008)<br />
- in der Regel gute Durchmischung des Wasserkörpers infolge geringer Wassertiefe - keine haline<br />
Schichtung<br />
- eutrophes bis mesotrophes Gewässer<br />
- im Verhältnis zur Größe des Küstengewässers geringe Flusswasserzufuhr<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />
- Strelas<strong>und</strong> als flussähnliches Verbindungselement zwischen dem im Norden gelegenen Kubitzer<br />
Bodden (mit Zugang zur Gellenbucht) <strong>und</strong> dem in Osten gelegenen Greifswalder Bodden (mit<br />
Zugang zur Oderbucht),<br />
- maßgebliche Beeinflussung der Hydrographie durch Wasserstände <strong>und</strong> Strömungen: in Abhängigkeit<br />
der Wasserstandsdifferenz des Kubitzer <strong>und</strong> Greifswalder Boddens wird eine Gefälleausgleichsströmung<br />
initiiert, die ggf. durch lokale windinduzierte Triftströmungen zusätzlich überlagert<br />
wird<br />
- Differenzierung der Hydrographie aufgr<strong>und</strong> morphologischer Ausprägung des Strelas<strong>und</strong>es:<br />
ausgedehnte Flachwasserbereiche mit nur wenigen Metern Wassertiefe; tiefe Hauptrinne mit<br />
Wassertiefen von bis zu 13 m mit starker Strömungsexposition<br />
- hohe Wasseraustauschrate: im Durchschnitt vollständiger Wasseraustausch in einem halben<br />
Monat: im Mittel alle 26 Tage (STIGGE 2005)<br />
- Salinität (Station S 66): langjähriger Mittelwert von 8,2 PSU (1975-1994); für Zeitraum 2003-2006<br />
Mittelwert von 8,0 psu, Minimum 6,4 psu, Maximum 11,7 psu (LUNG M-V 2008)<br />
- in der Regel gute Durchmischung des Wasserkörpers infolge geringer Wassertiefe - keine haline<br />
Schichtung<br />
- eutrophes Gewässer<br />
- im Verhältnis zur Größe des Küstengewässers geringe Flusswasserzufuhr<br />
Seite 58/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Nachfolgend wird in Tab. 12 eine Darstellung ausgewählter hydrographisch-chemischer Parameter<br />
vorgenommen. Eine weitere, projektbezogene Darstellung zur Hydrographie des Arkonabeckens enthält<br />
TÜV NORD (2009).<br />
Tab. 12:<br />
Ausgewählte hydrographisch-chemische Parameter der Wasserbeschaffenheit<br />
der Gewässer im betrachteten <strong>Raum</strong> (aus: LUNG M-V 2004a)<br />
Station Ort Salzgehalt<br />
in psu<br />
Mittelwert<br />
2002<br />
Sauerstoffgehalt<br />
– Bodenwasser<br />
in mg/l<br />
Minimum 2002<br />
Nitrat<br />
in µmol N/l<br />
Mittelwert<br />
2002<br />
Gesamtstickstoff<br />
in µmol N/l<br />
Mittelwert<br />
2002<br />
südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off I, II, III)<br />
O 10 nö. Kap Arkona 7,9 6,5 1,8 19,8 0,71<br />
O 11 ö. Saßnitz 7,8 6,4 1,4 20,7 0,81<br />
Gesamtphosphor<br />
in µmol P/l<br />
Mittelwert<br />
2002<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre, Off.<br />
VII)<br />
RB 3 Rassower Strom 8,8 8,9 4,6 29,3 1,98<br />
RB 6 Breetzer Bodden 8,5 k.A. 5,0 44,7 1,54<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />
S 66 Strelas<strong>und</strong> /<br />
Strals<strong>und</strong><br />
* Wert für Station S 23 Stahlbrode<br />
7,5 8,2* 7,1 48,1 2,19<br />
Salzgehalt<br />
Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />
Die Pommersche Bucht ist ein b- mesohalines Gewässer. Der mittlere Salzgehalt beträgt ca. 8 psu<br />
(practical salinity unit, LUNG M-V 2001, Messnetz des LUNG M-V). Der Wasserkörper der Pommerschen<br />
Bucht im Übergang zum Arkonabecken kann eine haline Schichtung aufweisen.<br />
In den Messjahren 1999 – 2007 (ohne 2002) wurden an der Station O10 nördlich Arkona die nachfolgend<br />
erläuterten Verhältnisse erfasst (LUNG M-V 2008a). Der Salzgehalt an der Oberfläche des südlichen<br />
Arkonabeckens befand sich im β-mesohalinen Salzbereich. Die sommerlichen (Mai – Oktober)<br />
Salzgehaltswerte erreichten im Mittel 7,85 psu <strong>und</strong> ein Maximum von 8,90 psu. Die mittleren Winterwerte<br />
betrugen an der Oberfläche 8,27 psu mit einem Maximum von 9,20 psu.<br />
Tab. 13:<br />
Salzgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> im Arkonabecken<br />
(Stat. O10, Gewässergütebericht M-V 2003/2004/2005/2006, LUNG M-V<br />
2008a)<br />
MW Salz (psu) Min Salz (psu) Max Salz (psu)<br />
Sommer<br />
Oberfläche 7,85 6,80 8,90<br />
Gr<strong>und</strong> 12,74 8,30 17,00<br />
Winter<br />
Oberfläche 8,27 7,40 9,20<br />
Gr<strong>und</strong> 12,28 7,90 19,80<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 59/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Der Salzgehalt in Gr<strong>und</strong>nähe dagegen befand sich im α-mesohalinen bis polyhalinen Salzbereich. Die<br />
sommerlichen (Mai – Oktober) Salzgehaltswerte erreichten im Mittel 12,74 psu <strong>und</strong> ein Maximum von<br />
17,00 psu. In den Wintermonaten (November – April) betrug der Mittelwert 12,28 psu mit einem Maximum<br />
von 19,8 psu (Tab. 13). Die höheren Gr<strong>und</strong>werte zeigen, dass der Wasserkörper unterhalb<br />
20 m Tiefe eine deutliche Schichtung aufweist. Diese Schichtung geht auch aus den Messungen der<br />
BSH-Messstation Arkonabecken hervor (Abb. 17, Abb. 18). In der flachen Tromper Wiek war während<br />
der diskontinuierlichen Messzeiträume keine stabile Schichtung ausgebildet.<br />
Abb. 17:<br />
Aktuelle stündliche Salzgehaltswerte (Arkona Becken, 40 m Wassertiefe;<br />
www.bsh.de)<br />
Seite 60/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 18:<br />
Tagesmittelwerte 2008 – 2009 Messstelle Arkonabecken; www.bsh.de<br />
Salzgehalt nw Hiddensee 2002<br />
15<br />
Salz psu<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Oberfläche<br />
Gr<strong>und</strong><br />
Jan 98 Feb 98 Feb 98 Mär 98 Apr 98 Jun 98 Jul 98 Aug 98 Sep 02 Okt 02<br />
Datum<br />
Abb. 19: Jahresverlauf des Salzgehaltes in der südlichen Arkonasee an der Station 09, 15 m,<br />
Daten: LUNG M-V<br />
Die saisonalen Schwankungen des Salzgehaltes sind gering. Sie werden durch Salzwassereinbrüche<br />
aus der Nordsee (Kattegat) <strong>und</strong> durch Niederschläge im Einzugsgebiet der Ostsee verursacht. Ökologisch<br />
bedeutsam sind die Extremwerte, die aber in diesem Gebiet auch keine wesentlichen Unterschiede<br />
zeigen. Die Extremwerte treten besonders im bodennahen Wasserkörper als Folge von Salzwassereinbrüchen<br />
in den Wintermonaten auf (Tab. 13, Abb. 18).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 61/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
In Abb. 19 wird der Jahresgang des Salzgehaltes der Jahre 1998 <strong>und</strong> 2002 der Station vor Hiddensee<br />
<strong>und</strong> in der Pommerschen Bucht dargestellt. Die Abbildungen zeigen die geringe Schwankungsbreite<br />
im Jahresverlauf <strong>und</strong> die leichte Schichtung des Wasserkörpers. Im Frühjahr 2002 befindet sich der<br />
obere Wasserkörper im oligohalinen Bereich, während der gr<strong>und</strong>nahe Wasserkörper nahezu stabile<br />
Verhältnisse zeigt.<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Die hydrografischen Bedingungen der nordwestlichen Rügenschen Bodden werden hauptsächlich<br />
über den Wasseraustausch mit der Ostsee bestimmt. Die landseitige Zufuhr von Oberflächenwasser<br />
ist gering, da keine größeren Flüsse einmünden. Der mittlere Salzgehalt liegt bei ca. 8 psu. Es liegen<br />
damit mesohaline Verhältnisse vor. Der Wasserkörper der Bodden ist vertikal <strong>und</strong> horizontal gut<br />
durchmischt, d.h. dass kein gravierender Salzgehaltsgradient innerhalb der Boddenkette <strong>und</strong> zur vorgelagerten<br />
Ostsee besteht <strong>und</strong> dass keine stabilen Schichtungen auftreten. Die als Charakteristikum<br />
der inneren Küstengewässer der deutschen Ostseeküste geltende „hohe zeitliche <strong>und</strong> räumliche Variabilität<br />
des Salzgehaltes“ ist in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen Bodden im Vergleich zu den Küstengewässern<br />
mit Flusswasserdurchfluss gering ausgeprägt. Die Amplituden zwischen den Extremwerten<br />
verringerten sich von den mündungsnahen zu den inneren Bodden. Der Jasm<strong>und</strong>er Bodden zeigte<br />
einen nahezu ausgeglichenen Salzgehalt im Jahresverlauf, während der Kubitzer Bodden, der im<br />
Mündungsbereich zur Ostsee liegt, die größten Schwankungen aufwies (Abb. 20) (IFAÖ 2004b).<br />
Salzgehalt [psu] Nord- & Westrügensche Bodden 2000<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
Kubitzer B<br />
Schaproder B<br />
Vitter B<br />
Rassow er S<br />
Breetzer B<br />
Gr. Jasm. B<br />
0<br />
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />
0<br />
Abb. 20:<br />
Jahresgang des Salzgehaltes 2000 in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen Bodden (Daten:<br />
LUNG M-V; Abb. aus IFAÖ 2004b)<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />
Der mittlere Salzgehalt im Strelas<strong>und</strong> bei Strals<strong>und</strong> liegt bei 8 psu (mesohaline Verhältnisse). Hohe<br />
Salzgehalte treten vor allem in den Monaten Dezember bis März aufgr<strong>und</strong> der erhöhten Sturmhäufigkeit<br />
auf. Der mittlere Jahresgang des Salzgehaltes erscheint relativ ausgeglichen. Der Median variiert<br />
im Mittel nur um 0,4 psu von Monat zu Monat. Damit besteht kein typisch saisonal ausgeprägter Jahresgang,<br />
sondern es ist eine gewisse Abhängigkeit vom Witterungsgeschehen festzustellen (großräumige<br />
<strong>und</strong> lokale Windverhältnisse). Salz-Gehaltsänderungen vollziehen sich auch im Tagesverlauf<br />
allmählich, sodass der Hauptanteil der täglichen Schwankungen
abgeschlossenen Flachwasserbereichen kann die sommerliche Verdunstung zur lokalen Erhöhung<br />
des Salzgehaltes führen. Zeitweise kann es auch zu halinen Schichtungen kommen (OERTEL 2005).<br />
Abb. 21 zeigt den langjährigen mittleren Salzgehalt in den Untersuchungsgebieten südliches Arkonabecken,<br />
nordrügensche Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> im Überblick.<br />
Abb. 21:<br />
Langjähriger Mittelwert 1975-1994 des Salzgehalts an den BLMP-Stationen (Daten<br />
aus LUNG M-V 2004a)<br />
Sauerstoffhaushalt<br />
Die Sauerstoffverhältnisse prägen entscheidend die biochemischen Prozesse im Gewässer. Aufgr<strong>und</strong><br />
der Abhängigkeit der Sauerstofflöslichkeit von der Temperatur ergibt sich ein Jahresgang mit höheren<br />
Werten im Winterhalbjahr <strong>und</strong> niedrigeren Konzentrationen in den Sommermonaten. Die anthropogene<br />
Belastung der Gewässer spiegelt sich u. a. in den Abweichungen der aktuellen Sauerstoffkonzent-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 63/711<br />
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ationen vom Sättigungswert wider. Dabei sind größere Übersättigungen als Zeichen erhöhter Trophie<br />
(Primärproduktion) zu werten. Die durch übermäßige Algenbiomasse hervorgerufene Sek<strong>und</strong>ärbelastung<br />
führt dann zum Ende der Vegetationsperiode zu deutlichen Sauerstoffdefiziten <strong>und</strong> damit negativen<br />
Abweichungen vom Sättigungswert. Der Sauerstoffgehalt als Parameter für gelösten Sauerstoff<br />
im Wasser ist so einzustufen, dass Gewässer mit Sauerstoffkonzentrationen >8 mg/l als weitgehend<br />
unbelastet eingestuft werden können. Sauerstoffgehalte von weniger als 4 mg/l können zu ersten<br />
Schädigungen von Biozönosen führen. Konzentrationen von unter 2 mg/l sind als „fischkritisch“ einzustufen<br />
<strong>und</strong> können Fischsterben hervorrufen (BACHOR & NEUMANN 2005).<br />
Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Der Jahresgang der Sauerstoffverhältnisse in der Arkonasee einschließlich der Pommerschen Bucht<br />
kann anhand der Daten der MARNET-Messstationen des BSH „Arkona See“, „Oderbank“ sowie der<br />
schwedischen Monitoring-Station im Bereich des Arkonabeckens (Abb. 22) dargestellt werden. Regelmäßige<br />
Sauerstoffmangelsituationen im Sommer/Herbst sind lediglich für die westliche Ostsee<br />
(Lübecker, Kieler, Mecklenburger Bucht) <strong>und</strong> die tiefen Becken der Ostsee (wie Gotlandbecken) zu<br />
verzeichnen. Als Folge des eingeschränkten horizontalen <strong>und</strong> vertikalen Wasseraustausches treten im<br />
Arkonabecken nur aperiodisch Sauerstoffmangelereignisse auf. Der letzte größere Sauerstoffmangel<br />
im gr<strong>und</strong>nahen Wasser (0,5 bis 1,5 mgO 2 /l) im Gebiet wurde im August 2003 am Adlergr<strong>und</strong>, der<br />
Pommerschen Bucht <strong>und</strong> vor der Odermündung festgestellt<br />
(http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />
Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oszuch01.jsp).<br />
Aus den Jahresmessreihen des SMHI (http://www.smhi.se) ergeben sich für das Jahr 2006 im Arkonabecken<br />
Sauerstoffgehalte zwischen 6,07 ml/O 2 l <strong>und</strong> 9,74 ml/O 2 l in oberflächennahen Wasserschichten<br />
(Abb. 22). In der Tiefe liegen das Maximum bei 9,60 ml/O 2 l <strong>und</strong> das Minimum im September<br />
bei 2,73 ml/O 2 l. Im September 2002 wurde für die Station BY_2_Arkona eine Konzentration von unter<br />
2 ml/O 2 l in 40 m Tiefe gemessen. An derselben Station konnten in den oberflächennahen Zonen Konzentrationen<br />
zwischen 6,32 ml/O 2 l <strong>und</strong> 9,13 ml/O 2 l aufgezeichnet werden.<br />
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Sauerstoffgehalt 2002<br />
10,00<br />
9,00<br />
8,00<br />
5m<br />
40m<br />
7,00<br />
O 2 in ml/l<br />
6,00<br />
5,00<br />
4,00<br />
3,00<br />
2,00<br />
1,00<br />
0,00<br />
13.1 20.2 22.3 16.4 14.5 11.6 10.7 31.7 27.8 25.9 13.11 10.12<br />
Sauerstoffgehalt 2006<br />
10,00<br />
9,00<br />
8,00<br />
5m<br />
40m<br />
7,00<br />
O 2 in ml/l<br />
6,00<br />
5,00<br />
4,00<br />
3,00<br />
2,00<br />
1,00<br />
0,00<br />
18.1 1.3 29.3 25.4 21.5 13.6 11.7 8.8 30.8 27.9 23.10 14.11 12.12<br />
Abb. 22:<br />
Sauerstoffgehalt an der BY 2 Arkona-Station (Arkona-Becken) in unterschiedlichen<br />
Wassertiefen (5 m, 40 m) im Jahr 2002 <strong>und</strong> 2006<br />
(http://www.smhi.se/cmp/jsp/polopoly.jsp?d=5431&l=sv)<br />
Am südwestlichen Arkonabecken (Stat. O9, LUNG M-V) wurden im langjährigen Mittel (1975-1994)<br />
keine Sauerstoffdefizite gemessen. Das Minimum der Messreihe von 1994-2002 lag bei 5,7 mg/l <strong>und</strong><br />
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erreichte damit keinen ökologisch bedenklichen Zustand. Dauermesswerte der Station O10 nördlich<br />
Arkona des LUNG M-V weisen in den Messjahren 1999 – 2007 (ohne 2002) ebenfalls einen gut mit<br />
Sauerstoff versorgten Wasserkörper von der Oberfläche bis zum Gr<strong>und</strong> auf (Gewässergütebericht M-<br />
V 2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a) (vgl. Tab. 14).<br />
In der exponierten Tromper Wiek, deren Wasserkörper keine permanente Schichtung aufweist, ist<br />
bisher kein Sauerstoffmangel gemessen worden.<br />
Tab. 14:<br />
Sauerstoffgehalt im Sommer <strong>und</strong> Winter an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> der<br />
Stat. O 10 in 40 m Tiefe, (Gewässergütebericht M-V 2003/2004/2005/2006,<br />
LUNG M-V 2008a)<br />
MW O 2 (mg/l) Min O 2 (mg/l) Max O 2 (mg/l)<br />
Sommer<br />
Oberfläche 10,24 8,8 13,3<br />
Gr<strong>und</strong> 7,48 3,8 10,8<br />
Winter<br />
Oberfläche 12,20 10,4 14,2<br />
Gr<strong>und</strong> 10,84 6,5 14,5<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse VII)<br />
Sauerstoffmangel tritt in den flachen gut durchmischten Küstengewässern nicht oder nur selten auf<br />
<strong>und</strong> ist dann lokal <strong>und</strong> zeitlich begrenzt relevant. Der mittlere Sauerstoffgehalt wurde für die Station im<br />
Rassower Strom an der Oberfläche <strong>und</strong> am Gr<strong>und</strong> mit ca. 10 mg/l erfasst (1990-2007). Als Minimumwert<br />
werden am Gr<strong>und</strong> ca. 6 mg/l erreicht. (Abb. 23) Damit sind im Bereich der Wittower Fähre keine<br />
kritischen Situationen bezüglich des Sauerstoffgehaltes aufgetreten.<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
O2 (mg/l)<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
26.04.1990<br />
26.04.1991<br />
26.04.1992<br />
26.04.1993<br />
26.04.1994<br />
26.04.1995<br />
26.04.1996<br />
26.04.1997<br />
26.04.1998<br />
26.04.1999<br />
26.04.2000<br />
26.04.2001<br />
26.04.2002<br />
26.04.2003<br />
26.04.2004<br />
26.04.2005<br />
26.04.2006<br />
26.04.2007<br />
Abb. 23:<br />
Sauerstoffgehalt an der Station RB 3 Bugspitze im Rassower Strom am Gewässergr<strong>und</strong><br />
der Jahre 1990 bis 2007 (Daten des LUNG M-V)<br />
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Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />
Der Strelas<strong>und</strong> als flaches Küstengewässer mit einer relativ großen Wasseroberfläche ist gut mit<br />
Sauerstoff versorgt. Die Sauerstoffkonzentrationen liegen in 90% der Fälle über 8 mg/l (BACHOR &<br />
NEUMANN 2005). Der Mittelwert für die Station S 66 beträgt 10,6 mg/l (Jahre 1985-2007).Der geringste<br />
Sauerstoffgehalt an dieser Station wurde im August 1988 mit 5,4 mg/l festgestellt (Daten des<br />
LUNG M-V).<br />
Nährstoffverhältnisse<br />
Die Konzentration <strong>und</strong> Verfügbarkeit der Pflanzennährstoffe Stickstoff <strong>und</strong> Phosphat bestimmt die<br />
Produktivität <strong>und</strong> damit die Trophie der Gewässer. Nach HÜBEL et. al. (1995) sind die Küsten- <strong>und</strong><br />
Seegewässer Mecklenburg-Vorpommerns im Allgemeinen durch Stickstoff limitiert, d. h. begrenzender<br />
Faktor für das Phytoplanktonwachstum sind die anorganischen Stickstoffverbindungen. Für die<br />
eutrophen bis hypertrophen Küstengewässer wird aber eine überwiegende Phosphatlimitierung der<br />
biologischen Produktion vermutet (SCHLUNGBAUM et. al. 1995).<br />
Die Nährstoffkonzentrationen in den Küsten- <strong>und</strong> Seegewässern weisen einen ausgeprägten Jahresgang<br />
auf. Die Maxima liegen in den Küstengewässern in der Regel im Zeitraum November bis Januar<br />
bzw. Mitte Februar. Mit dem Einsetzen der Frühjahrsblüte des Phytoplanktons gehen die Nährstoffkonzentrationen<br />
schnell zurück. Vom Frühjahr bis in den Sommer hinein liegen die Nährstoffgehalte<br />
dann häufig im Bereich oder unterhalb der Nachweisgrenze. Im Spätherbst steigen die Konzentrationen<br />
als Folge der fortschreitenden Mineralisation <strong>und</strong> der Durchmischung des Wasserkörpers wieder<br />
an (BLMP 2004).<br />
Die inneren Küstengewässer fungieren als Übergangsgewässer bzw. Transformationsgebiete zwischen<br />
den Festlandsabflüssen <strong>und</strong> der Ostsee. Aufgr<strong>und</strong> der verringerten, landseitigen Nährstofffrachten<br />
seit den 80er Jahren hat sich die Nährstoffbelastung der Küstengewässer <strong>und</strong> der Ostsee<br />
deutlich verringert. BACHOR (2005) stellt für die vergangene Entwicklung heraus, dass sich der mittlere<br />
Phosphoreintrag in die Küstengewässer von M-V von ca. 880 t Phosphor pro Jahr für die Zeitperiode<br />
1978-1990 insbesondere durch Einführung von phosphatfreien Waschmitteln <strong>und</strong> Neubau/Modernisierung<br />
von Kläranlagen auf ca. 300 t Phosphor pro Jahr für den Zeitraum 1995-2002<br />
reduziert hat. Die Reduzierung der Phosphorfrachten bis in die Mitte der 90er Jahre hat sich in den<br />
letzten Jahren nicht mehr fortgesetzt. Aktuell kann die Phosphorbelastung hauptsächlich auf diffuse<br />
Einträge (Erosion, Dränage, Gr<strong>und</strong>wasser) zurückgeführt werden. Für die Stickstofffrachten der Zuflüsse<br />
besteht ein signifikanter Zusammenhang zum Jahresabfluss. Aus dem Ostseeeinzugsgebiet<br />
von M-V werden für mittlere Abflussverhältnisse ca. 15.000 t Stickstoff, in Trockenjahren ca. 6.000 t<br />
Stickstoff <strong>und</strong> in abflussreichen Jahren über 25.000 t Stickstoff pro Jahr eingebracht. Eine Reduzierung<br />
der Stickstoff-Einträge ist nur durch eine Änderung in der Landnutzung zu erreichen, da die<br />
Stickstoffüberschüsse auf den Landwirtschaftsflächen nach wie vor hoch sind. Für die meisten inneren<br />
Küstengewässer konnte ermittelt werden, dass das interne Nährstoffreservoir über den derzeitigen<br />
jährlichen Eintragsmengen liegt. Die größten Nährstoffmengen sind im westlichen Oder-Ästuar <strong>und</strong> im<br />
Greifswalder Bodden akkumuliert (BACHOR 2005).<br />
Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Stabile mesotrophe Bedingungen mit ganzjährig geringen Nährstoffkonzentrationen sind in der Ostsee<br />
von Warnemünde bis Nordrügen einschließlich des südlichen Arkonabeckens <strong>und</strong> der nördlichen<br />
Pommerschen Bucht vorzufinden (vgl. Stationen O 10 <strong>und</strong> O 11 in Tab. 15 sowie Abb. 25). Nach<br />
BLMP (2004) konnten für verschiedene Stationen der offenen Ostsee im Jahr 2002 mittlere Nitratkonzentrationen<br />
von ca. 3,1 bis 4,3 µmol N/l (Arkonasee mit 3,33 µmol N/l) <strong>und</strong> mittlere Phosphatgehalte<br />
von ca. 0,5 bis 0,7 (Arkonasee mit 0,5) µmol P/l erfasst werden. Damit liegen die Werte der Arkonasee<br />
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zw. äußeren Pommerschen Bucht in der Größenordnung der offenen Ostsee, sind jedoch deutlich<br />
niedriger als in der inneren Pommerschen Bucht sowie den inneren Küstengewässern (in der Regel<br />
Phosphatkonzentrationen zwei- bis dreifach niedriger, Stickstoffgehalte um ein Vielfaches niedriger).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse VII)<br />
Das Einzugsgebiet der Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen Bodden ist im Vergleich zu anderen inneren Küstengewässern<br />
klein. Der punktuelle kommunale Eintrag ist durch den Neubau <strong>und</strong> die Modernisierung<br />
von Kläranlagen erheblich zurückgegangen. Den diffusen Einträgen von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffen aus<br />
der intensiven Landwirtschaft kommt jedoch weiter ein erheblicher Anteil an der Eutrophierung der<br />
Bodden zu (STODIAN 1994; STODIAN & STODIAN 1995, IFAÖ 2004b). Das verdeutlichen auch die Werte<br />
zu den Nährstoffverhältnissen des Zeitraumes 2003 bis 2006, wonach für die äußeren Nordrügenschen<br />
Bodden eine bis 2-fache Überschreitung der Orientierungswerte zu verzeichnen ist (Tab. 15).<br />
Die Nährstoffe zeigen einen typischen Jahresgang mit hohen Werten im Winter <strong>und</strong> sehr niedrigen<br />
Werten im Sommer (Abb. 24). In niederschlagsreichen Jahren ist ein Anstieg der Nährstoffe zu erwarten,<br />
der sich meistens auch über erhöhte Bioproduktivität in einer geringen Sichttiefe ausdrückt.<br />
Im Messzeitraum 1998/99 lagen die Werte für Gesamt-Phosphor sehr niedrig, während der anorganische<br />
Stickstoff besonders im Winter 1999 hohe Konzentrationen erreichte, die jedoch unter 60 µmol/l<br />
blieben (Abb. 24). Der geringe Salzgehalt im gleichen Zeitraum weist auf hohen Oberwasserabfluss<br />
hin. Mit den niedrigen Nährstoffkonzentrationen in den Westrügenschen Bodden ist eine im Vergleich<br />
zu den übrigen Bodden niedrige Bioproduktion <strong>und</strong> eine große Sichttiefe verb<strong>und</strong>en. (IFAÖ 2004b)<br />
anorg. Stickstoff [µmol/l] Nord- & Westrügensche Bodden 1999<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
Kubitzer B<br />
Schaproder B<br />
Vitter B<br />
Breetzer B<br />
Gr. Jasm. B<br />
Rassow er S<br />
0<br />
Jan März Mai Juni Juli Aug Sep Nov Dez<br />
0<br />
Abb. 24:<br />
Jahresgang des anorganischen Stickstoffs in den Nord- <strong>und</strong> Westrügenschen<br />
Bodden für das Jahr 1999 (Daten: LUNG M-V; Abb. aus IFAÖ 2004b)<br />
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Tab. 15:<br />
Mittlere Konzentrationen für Gesamt-Phosphor (GP), Gesamt-Stickstoff (GN)<br />
<strong>und</strong> Chlorophyll-a (Chla) in ausgewählten Küstengewässern Mecklenburg-<br />
Vorpommerns im Zeitraum 2003-2006 (Gewässergütebericht M-V<br />
2003/2004/2005/2006, LUNG M-V 2008a)<br />
lfd. Nr.<br />
GP Klasse GN Klasse Chla Klasse<br />
Hintergr<strong>und</strong>wert 0,40 1 10 1 2 1<br />
Orientierungswert (OW) 0,80 2 20 2 4 2<br />
bis zum 2-fachen OW 1,60 3 40 3 8 3<br />
über 2-fachen OW >1,6 4 >40 4 >8 4<br />
GP GN Chl a<br />
Kurz.-<br />
bez. Wasserkörper Gewässername µM Klasse µM Klasse µg/l Klasse<br />
7 O9 WP_20 Ostsee 0,88 3 18 2 2,3 2<br />
8 O10 WP_20 Ostsee 0,87 3 18 2 2,5 2<br />
36 KB90 WP_11 Kubitzer Bodden 1,45 3 38 3 10,3 4<br />
37 RB1 WP_11 Schapproder Bodden 1,07 3 33 3 7,1 3<br />
38 RB2 WP_11 Vitter Bodden 1,20 3 31 3 5,0 3<br />
39 RB3 WP_11 Rassower Strom 1,15 3 31 3 7,2 3<br />
40 RB6 WP_11 Breetzer Bodden 1,55 3 41 4 14,3 4<br />
41 RB9 WP_11 Gr. Jasm<strong>und</strong>er Bodden 2,19 4 52 4 27,9 4<br />
46 S66 WP_12 Strelas<strong>und</strong> 1,99 4 39 3 13,2 4<br />
47 S23 Strelas<strong>und</strong> 1,69 4 36 3 11,2 4<br />
48 GB1 Greifswalder Bodden 1,95 4 35 3 11,8 4<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off IV, V, VI)<br />
BACHOR & NEUMANN (2005) verweisen auf eine deutliche Nährstoffreduzierung im Strelas<strong>und</strong> im Vergleich<br />
der Zeiträume vor <strong>und</strong> nach 1990 (z. B. Verringerung der Phosphorbelastung um über 90 %;<br />
etwa Halbierung des Gesamt-Stickstoffs im Vergleich 1986-1990 <strong>und</strong> 1996.-2000).<br />
Aktuell ist dennoch eine gewisse Belastung mit Nährstoffen gegeben wie die Gegenüberstellung von<br />
Werten für Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern mit Orientierungswerten in Tab. 15 verdeutlicht.<br />
Demnach ist für Gesamt-Stickstoff eine bis 2-fache <strong>und</strong> für Gesamt-Phosphor eine über 2-fache<br />
Belastung im Vergleich zum jeweiligen Orientierungswert für die Jahre 2003-2006 zu verzeichnen.<br />
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Abb. 25:<br />
Mittelwert des Nitratgehaltes (µmol N/l) <strong>und</strong> des Gesamtphosphorgehaltes (µmol<br />
P/l) für das Jahr 2002 an den BLMP-Stationen (Daten aus LUNG M-V 2004a)<br />
Schwebstoffgehalt<br />
Die Schwebstoffgehalte der relativ stark von der freien Ostsee abgeschnittenen inneren Küstengewässer<br />
sind deutlich höher als die der Bodden mit starkem Wasseraustausch <strong>und</strong> der freien Ostsee<br />
(vgl. dazu Tab. 16)<br />
Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Für die offene Ostsee einschließlich der nördlichen Pommerschen Bucht sind Schwebstoffgehalte um<br />
2 mg/l charakteristisch, wobei in der Nähe zum Meeresboden zeitweise auch etwas erhöhte Trübungswerte<br />
infolge Suspension auftreten können.<br />
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Bezüglich der Offshore-Trasse Off I, die bei Mukran anlandet, wurden Hinweise der lokalen Beeinflussung<br />
der Wasserbeschaffenheit im unmittelbaren Einleitungsbereich des Fischverarbeitungswerkes<br />
am Hafen Mukran erfasst (Bioindikation durch IFAÖ (2005d): Altersstruktur der Populationen der<br />
Sandklaffmuscheln <strong>und</strong> der Herzmuschel zeigen im Nahbereich des Einleiters Hinweise auf Störungen),<br />
wonach eine lokale Belastung, die mit Anreicherung von Partikeln im bodennahen Wasser in<br />
Zusammenhang stehen kann, im Anlandungsbereich der Offshore-Trasse Off. I nicht auszuschließen<br />
ist.<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />
Die inneren Küstengewässer weisen gegenüber der Ostsee erhöhte Schwebstoffgehalte auf. Die<br />
höchsten Werte für die inneren Küstengewässer sind für jene zu erwarten, die im inneren Bereich von<br />
Ästuaren liegen <strong>und</strong> von Flusswasserzufuhr mit Schwebstoffen gekennzeichnet sind. So werden im<br />
Kleinen Haff <strong>und</strong> in der Unterwarnow im Mittel über 5 mg/l Schwebstoffgehalt erreicht <strong>und</strong> können<br />
Maximalwerte von deutlich über 10 mg/l auftreten. Für innere Küstengewässer mit stärkerem Wasseraustausch<br />
mit der Ostsee wie dem Strelas<strong>und</strong>, Greifswalder Bodden <strong>und</strong> den äußeren Nordrügenschen<br />
Bodden sind mittlere Schwebstoffgehalte von
Klasse 1 oligotroph (= „sehr geringe Nährstoffbelastung“)<br />
Klasse 2 mesotroph (= „geringe Nährstoffbelastung“)<br />
Klasse 3 eutroph (= „geringe bis mittlere Nährstoffbelastung“)<br />
Klasse 4 stark eutroph (= „mittlere bis hohe Nährstoffbelastung“)<br />
Klasse 5 polytroph (= „hohe Nährstoffbelastung“)<br />
Klasse 6 hypertroph (= „sehr hohe Nährstoffbelastung“)<br />
Tab. 17:<br />
Klassifizierung der Wasserbeschaffenheit ausgewählter Messstationen für den<br />
Zeitraum 1997 bis 2006 nach LUNG M-V (2008a)<br />
Jahr <strong>und</strong> Angabe der Beschaffenheits-Klasse<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Station Gewässername Ort<br />
südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht<br />
97 98 99 00 01 02 03 04 05 06<br />
55. O 9 Ostsee nw. Hiddensee 1 2 2 2 2 2 2 2 2 (2)<br />
56. O10 Ostsee nö. Kap Arkona 2 2 2 2 2 2 2 2 2 (2)<br />
57. O11 Ostsee ö. Saßnitz 2 2 2 2 2 2 2 2 2 (2)<br />
Gesamt - südliches Arkonabecken 1,7 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 (2,0)<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden<br />
20. RB1 Schaproder B. w. Schaprode 2 3 3 3 2 3 2 3 2<br />
21. RB2 Vitter Bodden ö. Vitte 2 2 3 3 2 2 2 3 2<br />
22. RB3 Rassower Strom s. Bugspitze 2 2 3 3 2 2 2 (2)<br />
23. RB6 Breetzer Bodden ö. Wittower F. 2 3 3 3 2 2 3 (3)<br />
24. RB9 Gr. Jasm. Bodd. sw. Glowe 2 3 3 3 3 3 2 (3)<br />
Gesamt - Nordrügensche Bodden 2,0 2,6 3,0 3,0 2,2 2,4 2,0 2,6 2,4<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
30. S66 Strelas<strong>und</strong> Strals<strong>und</strong> 3 3 3 3 2 3 3 3 3 3<br />
31. S23 Strelas<strong>und</strong> Höhe Stahlbrode 3 3 3 3 3 3 3 3 2 3<br />
Gesamt - Strelas<strong>und</strong> 3,0 3,0 3,0 3,0 2,5 3,0 3,0 3,0 2,5 3,0<br />
n. = nördlich, nö. = nordöstlich, s. = südlich; Jasm. = Jasm<strong>und</strong>er; Gr. = Großer; Bodd. = Bodden; ö. = östlich; sw.<br />
= südwestlich; nw. = nordwestlich, F. = Fähre<br />
Seite 72/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Abb. 26:<br />
Gewässergüte-Klassen (Trophiestatus) für das Jahr 2002 an den BLMP-Stationen<br />
(Daten aus LUNG M-V 2004a)<br />
Entsprechend den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) kann eine Bewertung der<br />
Trophie als Ausdruck der Wasserbeschaffenheit durch einen Vergleich des Ist-Zustandes (vgl. aktuelle<br />
Klassifizierung der Wasserbeschaffenheit in Tab. 17) sowie weiterer Qualitätskomponenten mit dem<br />
Referenz- bzw. dem Orientierungswert für einen zukünftig anzustrebenden gewässerökologischen<br />
Zustand vorgenommen werden.<br />
Nach BACHOR & V. WEBER (2008) werden für Nährstoffe zur Vereinfachung für alle Küstengewässertypen<br />
zur Bewertung folgende mittleren Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte für den sehr guten bzw. guten<br />
ökologischen Zustand herangezogen:<br />
−<br />
0,4 µM GP als Referenz- <strong>und</strong> 0,8 µM GP als Orientierungswert <strong>und</strong><br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 73/711<br />
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−<br />
10 µM GN als Referenz- <strong>und</strong> 20 µM GN als Orientierungswert.<br />
Tab. 15 verdeutlicht die Nährstoffkonzentrationen in der Ostsee nördlich der Insel Rügen, den nordrügenschen<br />
Bodden <strong>und</strong> dem Strelas<strong>und</strong> sowie deren Relation zu den Orientierungswerten.<br />
In Tab. 18 sind Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte für Sichttiefe, Chlorophyll-a <strong>und</strong> Phytoplanktonbiomasse<br />
enthalten.<br />
Tab. 18:<br />
Mittelwerte bzw. gemittelte Frühjahrswerte (März-Mai) 2003 - 2006 von Sichttiefe<br />
(m), Chlorophyll-a-Konzentration (µg/l) <strong>und</strong> Biovolumen (mm³/l) im Oberflächenwasser<br />
der vorpommerschen Küstenwasserkörper, Referenz- <strong>und</strong> Orientierungswerte<br />
(RW/OW) nach HELCOM EUTRO (2005), SCHUBERT et al. (2003) <strong>und</strong><br />
SELIG et al. (2006) (aus: BACHOR & V. WEBER 2008 ergänzt mit Werten aus<br />
LUNG M-V 2008a)<br />
Gewässer / Station Sichttiefe Chlorophyll Biovolumen<br />
RW/OW HELCOM EUTRO 11,3/8,5 1,0/1,6 0,13/0,2<br />
RW/OW SCHUBERT et al. (2003),<br />
SELIG et al. (2006)<br />
Nordrügensche Bodden<br />
5/3 5/10 1/5<br />
Schaproder Bodden RB1 2,6 7,1<br />
Vitter Bodden RB2 2,3 5,0<br />
Rassower Strom RB3 2,3 7,2<br />
Breetzer Bodden RB6 1,5 14,3<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
Strelas<strong>und</strong> Strals<strong>und</strong> S66 1,2 13,2 2,3<br />
Strelas<strong>und</strong> Höhe Stahlbrode S23 1,4 11,2<br />
Greifswalder Bodden<br />
Greifswalder Bodden GB 2 1,8 17,4<br />
Greifswalder Bodden GB 7 1,7 17,4<br />
Greifswalder Bodden GB 19 1,6 17,5 3,2<br />
Peenestrom/Kleines Haff*<br />
Peenestrom P 20 1,1 68<br />
Peenestrom P 42 0,9 60<br />
Kleines Haff KHM 0,8 92 12,5<br />
Kleines Haff KHJ 0,9 67<br />
Ostsee/Pommersche Bucht **<br />
Ostsee nw. Hiddensee O 9 5,0 2,3<br />
Ostsee nö. Kap Arkona O 10 5,6 2,5<br />
Ostsee ö. Saßnitz O 11 3,9 3,9 0,5<br />
Ostsee sö. Greifswalder Oie O 133 2,9 6,0<br />
Pommersche Bucht OB 4 2,6 7,2 0,8<br />
* vorläufige Bewertung der oligohalinen inneren Gewässer nach SCHUBERT et al. 2003 (Anwendung der Klassifizierung<br />
für mesohaline WK)<br />
** bewertet nach Orientierungswerten aus HELCOM EUTRO (2005)<br />
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orange Daten: Orientierungswert um bis zum 2-fachen überschritten<br />
rote Daten: Orientierungswert um das 2- bis 4-fache überschritten<br />
lila Daten: Orientierungswert um mehr als das 4-fache überschritten<br />
Die Bewertung der Qualität der Makrophytenbestände der inneren Küstengewässer gemäß WRRL<br />
wird nach dem Verfahren von SCHUBERT et al. (2003) vorgenommen, wobei hierfür noch gewisse Anpassungen,<br />
insbesondere für den Bereich der Außenküste, durchgeführt werden (BACHOR & V. WE-<br />
BER 2008). (vgl. Tab. 19)<br />
Tab. 19:<br />
Testung des Klassifizierungsansatzes für die Qualitätskomponente Phytobenthos<br />
in den ostvorpommerschen Küstenwasserkörpern (Klassifizierung<br />
nach dem ELBO-Ansatz nach Schubert et al. 2003 für B 1- <strong>und</strong> B 2-<br />
Wasserkörper) (aus: BACHOR & V. WEBER 2008 ergänzt mit Werten aus LUNG M-V<br />
2008a)<br />
Gewässer/Station/Wasserkörper 2004 2005 2006 2007<br />
Darß-Zingster Bodden<br />
Saaler Bodden/ SB-2/ WK7 3-4<br />
Bodstedter Bodden/BO-1/ WK8 3-4 3-4<br />
Barther Bodden/ BA-1/ WK 9 3-4 3-4<br />
Grabow/ GR-1/ WK9 3<br />
Grabow/ GR-2/ WK9 3<br />
Rügensche Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />
Wieker Bodden/ WB-1/ WK11 2-3<br />
Breetzer Bodden/ JB-1/ WK11 3-4<br />
Gr. Jasm<strong>und</strong>er Bodden/ JB-7/WK11 3-4<br />
Kubitzer Bodden/ KB-1/ WK11 2-3 2-3<br />
Strelas<strong>und</strong> Mitte/ ST-1 3-4<br />
Strelas<strong>und</strong> Süd/ ST-2 3-4<br />
Greifswalder Bodden<br />
Griestower Wiek/ R-1/ WK15 4<br />
Dänische Wiek/ G-3/ WK15 4<br />
Lubmin/LUB-1/WK15 4<br />
Hagensche Wiek/ HW-1/ WK15 3<br />
Vilm/VI-1/WK15 3<br />
Having/ HV-3/WK15 3<br />
Zudar/ZUD-1/WK15 4<br />
Zicker/ZIC-1/WK15 3<br />
Peenestrom<br />
PeenestromNord/PS-1/WK16 5<br />
Zustand (Klasse) 2 - gut, 3 - mäßig, 4 - unbefriedigend, 5 - schlecht<br />
Äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> südliches Arkonabecken (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />
Im Gebiet des südlichen Arkonabeckens <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht sind mesotrophe Verhältnisse<br />
gegeben. Anhand einiger Parameter werden jedoch noch gewisse Belastungen der Gewässer<br />
deutlich. Die Nährstoffkonzentrationen für Gesamt-Stickstoff liegen unter dem Orientierungswert<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 75/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
<strong>und</strong> für Gesamt-Phosphor nur etwas über dem Orientierungswert. Eine bis ca. 2-fache Überschreitung<br />
ist jedoch für die Orientierungswerte für Sichttiefe <strong>und</strong> Chlorophyll-a-Konzentration festzustellen.<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Die nordrügenschen Bodden im Gebiet der Wittower Fähre sind als eutrophe Gewässer mit Tendenz<br />
zu mesotrophen Verhältnissen einzustufen. Dabei sind räumliche Unterschiede bei den äußeren <strong>und</strong><br />
inneren nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden zu verzeichnen. Die Orientierungswerte für Nährstoffparameter<br />
(GP, GN) <strong>und</strong> für die Sichttiefe werden in den nordrügenschen Bodden um bis zum 2-fachen<br />
überschritten. Für die Chlorophyll-a-Konzentration ist in den äußeren Bodden eine Einhaltung des<br />
Orientierungswertes festzustellen. Erst in den inneren Bodden (Breetzer Bodden) kommt es zu einer<br />
Überschreitung.<br />
Bezüglich der Bewertung der Qualität der Makrophytenbestände der inneren Küstengewässer gemäß<br />
WRRL ist festzustellen, dass die äußeren nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden wie Wieker <strong>und</strong> Kubitzer<br />
Bodden einen guten bis mäßigen Zustand <strong>und</strong> die inneren Binnenbodden wie Breetzer <strong>und</strong> Großer<br />
Jasm<strong>und</strong>er Bodden einen mäßigen bis unbefriedigenden Zustand aufweisen.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />
Der Strelas<strong>und</strong> im Gebiet von Strals<strong>und</strong> ist ein eutrophes Gewässer. Diese Belastungssituation<br />
kommt auch in den nachfolgend erläuterten Parametern zum Ausdruck. Die Nährstoffkonzentrationen<br />
an der Station S 66 (bei Strals<strong>und</strong>) überschreiten für Gesamt-Phosphor den Orientierungswert um das<br />
2,5-fache <strong>und</strong> sind auch für Gesamt-Stickstoff um das ca. 2–fache höher als der Orientierungswert.<br />
Ebenso sind deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte für die Sichttiefe <strong>und</strong> die Chlorophylla-Konzentration<br />
zu verzeichnen. Der Strelas<strong>und</strong> ist derzeitig hinsichtlich der Bewertung der Qualität<br />
der Makrophytenbestände der inneren Küstengewässer gemäß WRRL in die Kategorie mäßigunbefriedigend<br />
einzustufen.<br />
Zusammenfassende Aussagen der Bewertung des ökologischen <strong>und</strong> chemischen Zustandes im Bereich<br />
des Greifswalder Boddens sowie der Pommerschen Bucht vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Anforderungen<br />
der EU-WRRL enthält auch das Kapitel II.3.3.<br />
II.2.3.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Wasser<br />
Der methodische Ansatz <strong>und</strong> die Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Wasser sind im<br />
Anhang Kap. V.1.3 dargestellt.<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />
Die Seegewässer nördlich <strong>und</strong> nordöstlich der Insel Rügen sind als hochwertig einzustufen, da die<br />
stoffliche Belastung sehr gering ist (mesotrophe Verhältnisse) <strong>und</strong> kaum Veränderungen der Gewässerstruktur<br />
sowie der Gewässermorphologie <strong>und</strong> von Sedimenten zu verzeichnen sind (hauptsächlich<br />
Gebiete zur Sedimentgewinnung <strong>und</strong> im Uferbereich mit Häfen <strong>und</strong> Uferverbauungen).<br />
Die Empfindlichkeit der äußeren Seegewässer gegenüber erhöhten Trübungen wird bezüglich der<br />
Komponente Wasser aufgr<strong>und</strong> der hohen Durchmischung <strong>und</strong> Exponiertheit als gering bewertet (zur<br />
weiteren Bewertung dieses Kriteriums bezüglich der Sedimenteigenschaften siehe entsprechendes<br />
Kapitel des Schutzgutes Boden).<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
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Der Bodden im Bereich der Wittower Fähre weist geringe stoffliche Belastungen auf (eutropes Gewässer<br />
mit Tendenzen zu mesotrophen Verhältnissen) <strong>und</strong> es sind lokale Veränderungen der Gewässerstruktur<br />
durch die Anlagen der Wittower Fähre zu verzeichnen. Demnach wird der Bereich des<br />
Küstengewässers als mittel bis hochwertig eingeordnet.<br />
Die Empfindlichkeit des Boddenareals gegenüber erhöhten Trübungen wird bezüglich der Komponente<br />
Wasser aufgr<strong>und</strong> der noch relativ hohen Durchmischung <strong>und</strong> Exponiertheit als gering bewertet,<br />
wobei im Flachwasser die Empfindlichkeit aufgr<strong>und</strong> der geringen Wassersäule steigt, sodass hier eine<br />
mäßige Empfindlichkeit abgeleitet wird (zur weiteren Bewertung dieses Kriteriums bezüglich der Sedimenteigenschaften<br />
siehe entsprechendes Kapitel des Schutzgutes Boden).<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Der eutrophe Strelas<strong>und</strong> weist geringe bis mäßige stoffliche Belastungen auf (eutrophes Gewässer)<br />
<strong>und</strong> ist lokal bezüglich der Struktur verändert (ausgebaute Fahrrinne, Mastgründungen der Hochspannungsleitung,<br />
Uferbebauungen). Demnach wird für das Küstengewässer die Bewertungsstufe mittel<br />
bis hoch abgeleitet.<br />
Die Empfindlichkeit des Bereichs im Strelas<strong>und</strong> gegenüber erhöhten Trübungen wird bezüglich der<br />
Komponente Wasser für das Gebiet der Fahrrinne aufgr<strong>und</strong> der noch relativ hohen Durchmischung<br />
<strong>und</strong> Exponiertheit als gering <strong>und</strong> für die Flachwasserareale aufgr<strong>und</strong> der geringen Wassersäule als<br />
mäßige Empfindlichkeit bewertet (zur weiteren Bewertung dieses Kriteriums bezüglich der Sedimenteigenschaften<br />
siehe entsprechendes Kapitel des Schutzgutes Boden).<br />
Die Bewertungsansätze sind in nachfolgender Tab. 20 zusammenfassend dargestellt.<br />
Tab. 20:<br />
Aquatorium<br />
südliches<br />
Arkonabecken<br />
/äußere<br />
Pommersche<br />
Bucht<br />
Gesamt-<br />
Wertstufe<br />
(Offshore-<br />
Trasse Off I, II,<br />
III)<br />
Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser<br />
Gewässerstruktur<br />
naturnahe Gewässerstruktur<br />
mit<br />
sehr geringen<br />
Veränderungen in<br />
Bereichen von<br />
Sedimententnahmegebieten,<br />
hochwertige<br />
Gewässerstruktur<br />
Nordrügensche<br />
Bodden<br />
mit Rassower<br />
Strom <strong>und</strong><br />
Breetzer Bodden<br />
(Trasse an<br />
der Wittower<br />
Fähre - Offshonaturnahe<br />
Gewässerstruktur<br />
mit<br />
sehr geringen<br />
Veränderungen in<br />
Bereichen des<br />
Ufers <strong>und</strong> von<br />
Morphologie <strong>und</strong> –<br />
Sedimente<br />
Gewässertypische <strong>und</strong><br />
kaum gestörte bzw.<br />
natürliche Ausbildung<br />
des Seebodens/ Gewässergr<strong>und</strong>es<br />
bei<br />
natürlicher Substratverteilung<br />
Bewertung: hoch<br />
Hydrodynamik<br />
keine Störungen<br />
der Wasseraustauschprozesse<br />
oder sonstiger<br />
hydrographischer<br />
Gegebenheiten<br />
Bewertung:<br />
hoch<br />
Trophie<br />
(als Ausdruck<br />
für<br />
stoffliche<br />
Belastung)<br />
mesotroph<br />
Bewertung:<br />
hoch<br />
eutroph bis<br />
mesotroph<br />
Bewertung:<br />
mittel bis hoch<br />
Gewässertypische <strong>und</strong><br />
nur gestörte bzw. natürliche<br />
Ausbildung des<br />
Seebodens/Gewässergr<strong>und</strong>es:<br />
lokale Störungen<br />
im Bereich der<br />
Fahrrinne bzw. Eingriffen<br />
am Ufer oder Bauwerken<br />
(z. B. F<strong>und</strong>asehr<br />
geringe<br />
Störungen der<br />
Wasseraustauschprozesse<br />
infolge von erhöhtem<br />
Wasser-<br />
Fahrrinnen<br />
austausch über<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 77/711<br />
hochwertige<br />
ausgebauter<br />
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Gewässerstruktur<br />
Fahrrinne (Lib-<br />
hochwertig<br />
mittel- bis<br />
hochwertig
Aquatorium<br />
Gewässerstruktur<br />
Morphologie <strong>und</strong> –<br />
Sedimente<br />
Hydrodynamik<br />
Trophie<br />
(als Ausdruck<br />
für<br />
stoffliche<br />
Belastung)<br />
Gesamt-<br />
Wertstufe<br />
re-Trasse VII)<br />
ben-Fahrwasser,)<br />
Bewertung:<br />
hoch<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
(Offshore-<br />
Trasse Off IV,<br />
V, VI)<br />
naturnahe Gewässerstruktur<br />
mit<br />
Veränderungen<br />
im Bereich der<br />
Fahrrinne:<br />
ausgebaute Fahrrinnenabschnitte<br />
als Veränderungen<br />
der Gewässerstruktur<br />
mittel- bis<br />
hochwertige Gewässerstruktur<br />
mente der Hochspannungsmasten<br />
im Strelas<strong>und</strong>)<br />
Bewertung: hoch<br />
sehr geringe<br />
Störungen der<br />
Wasseraustauschprozesse<br />
infolge von erhöhtem<br />
Wasseraustausch<br />
über<br />
ausgebauten<br />
Fahrrinnen (Libben-Fahrwasser,<br />
Gellen-<br />
Fahrwasser,<br />
Palmer Ort-<br />
Rinne)<br />
Bewertung:<br />
hoch<br />
eutroph<br />
Bewertung:<br />
mittel<br />
mittel- bis<br />
hochwertig<br />
II.2.4 Schutzgut Klima / Luft - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.4.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Klima / Luft<br />
Zur Analyse <strong>und</strong> Bewertung des Schutzgutes Klima/Luft wird hauptsächlich auf Literaturdaten <strong>und</strong> –<br />
angaben zu Klima, Meteorologie <strong>und</strong> Witterung (z. B. BSH 1996), der in der Ostsee installierten Dauerstationen<br />
des BSH <strong>und</strong> des IOW (vgl. Darstellung des marinen Messnetzes zum Schutzgut Wasser)<br />
sowie der Luftgüte-Messnetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> des UBA zurückgegriffen.<br />
Angaben zur Luft können aus dem F<strong>und</strong>us der Luftmessnetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
sowie entsprechender Veröffentlichungen (vor allem der Luftgüteberichte des Landes M-V) entnommen<br />
werden. Die Erfassung der klimatischen Faktoren (Wind, Niederschlag, Lufttemperatur usw.) liegt<br />
in Deutschland beim DWD (Deutscher Wetterdienst). Die erhobenen Daten liegen oft über langjährige<br />
Zeitreihen (teilweise von mindestens 20 Jahren) vor. Damit können Messwerte von Küsten-, Land-,<br />
Inselmessstationen einbezogen werden, die durch Messwerte von Feuerschiffen <strong>und</strong> Großbojen ergänzt<br />
werden. Zusätzlich fließen auch Daten von Schiffen mit ein.<br />
Die allgemeine klimatische Einordnung des Untersuchungsgebietes liegt mit der Klimastatistik des<br />
DWD (Deutscher Wetterdienst) vor.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Lage an der Küste können nachfolgend aufgeführte weitere Gr<strong>und</strong>lagen genutzt werden:<br />
LEFEBVRE, C. & G. ROSENHAGEN (2008):<br />
The climate in the North and Baltic Sea Region. In: Die Küste 74/2008. Hrsg.: Kuratorium für Forschung<br />
im Küsteningenieurwesen. Heide i. Holstein: 45-59.<br />
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BIRR, H.-D. & K. BILLWITZ (1989):<br />
Klima der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns. In: PROGNOS (1993): Leitbilder <strong>und</strong> Ziele für<br />
eine umweltschonende <strong>Raum</strong>entwicklung in der Ostsee-Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns.<br />
Im Auftr. des UBA.<br />
KLIBO (1999):<br />
Klimaänderung <strong>und</strong> Bodden. Die Küste; 61: 1-225.<br />
STÜDEMANN, O. (1986):<br />
Eine Klimacharakteristik des Tieflandes der DDR für die landwirtschaftliche Standortbeurteilung. In:<br />
Tagungsbericht der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR. Berlin.<br />
BSH (1996):<br />
Naturverhältnisse in der Ostsee. <strong>Teil</strong> B zu den Ostsee-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong> (Nr. 2001), II. <strong>Teil</strong> (Nr.<br />
2002) <strong>und</strong> III. <strong>Teil</strong> (Nr. 20031) sowie zu den Kattegat-Handbüchern, I. <strong>Teil</strong> (Nr. 2004) <strong>und</strong> II. <strong>Teil</strong><br />
(Nr. 2005). B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie; Nr. 20032: 293 S.<br />
II.2.4.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />
Klima/Luft<br />
Vorhabensspezifische Wirkungen sowohl auf die makroklimatischen Verhältnisse, als auch das Lokalklima<br />
können weitestgehend ausgeschlossen werden, da keine Bebauungen oder Änderungen in der<br />
Nutzungsstruktur bzw. der Bodenbedeckung erfolgen. Demnach wird nur eine zusammenfassende<br />
Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung zu den klimatischen Verhältnissen vorgenommen, die schwerpunktmäßig<br />
auf die Luftqualität ausgerichtet ist.<br />
Für die im Bereich der Insel Rügen liegenden Seekabeltrassen zur Querung an der Wittower Fähre<br />
<strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong>es kann auf die Ausführungen zum Klima für die landseitige Führung der Kabeltrassen<br />
verwiesen werden (vgl. <strong>Teil</strong> B, Landteil, IBU 2010).<br />
Bestandsdarstellung zum Seeklima (Offshore-Trassen nördlich von Rügen)<br />
Meteorologische Einordnung<br />
Das Klima der westlichen Ostsee von Dänemark bis Polen wird durch die maritime Westwindströmung<br />
mit dem Zustrom von feuchtkühlen Luftmassen des Nordatlantiks <strong>und</strong> der Nordsee sowie dem wechselhaften<br />
<strong>und</strong> unbeständigen Zyklonalwetter bestimmt. Dabei ist ein geringfügiger West-Ost-Gradient<br />
zu verzeichnen, sodass sich die Kontinentalität des Klimas verstärkt, je weiter man nach Osten<br />
kommt.<br />
Der größte <strong>Teil</strong> des Ostseeraumes weist kontinental-gemäßigtes Klima auf, das über dem Seegebiet<br />
geringen Modifikationen unterliegt. Bei diesem Klimatyp liegt die durchschnittliche Monatstemperatur<br />
von 4 bis 7 Monaten über der 10°C-Grenze, für die Landflächen fällt die mittlere Lufttemperatur des<br />
kältesten Monats unter 0°C. Wegen der geringen Größe der Ostsee <strong>und</strong> der jährlichen Eisbildung wird<br />
die Bedingung für das ozeanisch-gemäßigte Klima (mittlere Lufttemperatur des kältesten Monats unter<br />
0°C) in den nördlichen <strong>und</strong> küstennäheren <strong>Teil</strong>en des Meeres nicht erreicht. Dieser Klimatyp tritt<br />
hauptsächlich in der westlichen Ostsee <strong>und</strong> im Übergangsgebiet zwischen Nordsee <strong>und</strong> Ostsee auf.<br />
Ein prägender Faktor für Klima <strong>und</strong> Witterung sind die Windverhältnisse, die sich in häufig stärkeren<br />
Windgeschwindigkeiten gegenüber den Landgebieten äußern (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008, BIRR &<br />
BILLWITZ 1989).<br />
Temperaturverhältnisse<br />
Die Jahresdurchschnittstemperatur in der südwestlichen Ostseeregion liegt bei 8 bis 9°C mit fallender<br />
Tendenz nach Norden <strong>und</strong> Osten. Seit dem Ende der 80er Jahre ist ein Anstieg der Jahre mit wärmeren<br />
Durchschnittstemperaturen zu verzeichnen, wobei für die Station Boltenhagen eine Amplitude von<br />
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0,5 bis 1°C Temperaturanstieg relevant ist (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008). Diese Effekte werden<br />
nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf die Einflüsse des globalen Klimawandels zurückgeführt. Aufgr<strong>und</strong><br />
der kompensierenden Wirkungen des Wasserkörpers wird die tägliche <strong>und</strong> jährliche Schwankung<br />
der Lufttemperatur im Bereich der Küsten- <strong>und</strong> Seegewässer gedämpft. Über See wird die Lufttemperatur<br />
von der Temperatur der Meeresoberfläche bestimmt. Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />
Strahlungsumsetzungen <strong>und</strong> der gegenüber Land erheblich größeren Wärmespeicherfähigkeit des<br />
Wassers weist das maritime Klima wesentlich geringere Temperaturschwankungen auf als das kontinentale.<br />
Dies gilt für den Jahres- <strong>und</strong> den Tagesgang der Lufttemperatur. Bezüglich des Jahresganges<br />
der Temperatur sind die kältesten Monate Januar <strong>und</strong> Februar mit einer Durchschnittstemperatur<br />
von ca. 1°C. Der wärmste Monat ist der August mit ca. 17°C (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008; Abb.<br />
27). Während auf offener See praktisch gar kein Tagesgang existiert, ist er über Land - insbesondere<br />
im Frühling <strong>und</strong> Sommer - recht groß. Die thermischen Eigenschaften des Wasserkörpers der Ostsee<br />
können auch die großräumig bestehende thermische Situation (Unterschiede in der Jahreszeit <strong>und</strong><br />
Differenzierung durch Maritimität – Kontinentalität) beeinflussen. So kann noch kaltes Ostseewasser<br />
nach dem Winter ein kaltes Frühjahr <strong>und</strong> einen kühlen Sommerbeginn hervorrufen.<br />
Abb. 27:<br />
Jahresgang der Monatsmitteltemperatur für die Station Rostock-Warnemünde (Daten<br />
aus: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />
Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp)<br />
Niederschlagsverhältnisse<br />
Die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge nimmt entsprechend des Wandels von ozeanisch<br />
geprägtem Klima zu stärker kontinentalen Verhältnissen entlang der deutschen Küsten von West nach<br />
Ost ab. So beträgt die mittlere Jahresniederschlagsmenge im westlichen Schleswig-Holstein ca.<br />
900 mm <strong>und</strong> am Kleinen Haff noch ca. 500 bis 550 mm. Für die Küstenregion zwischen Fehmarn <strong>und</strong><br />
der Insel Rügen sind 600 bis 700 mm relevant. Im Jahresgang sind die niedrigsten Niederschlagsmengen<br />
im Zeitraum von Februar bis April zu verzeichnen (ca. 20 bis 30/40 mm pro Monat; Abb. 28;<br />
LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008). Im Frühling schwächt sich die Intensität des Konvektionsniederschlags<br />
aufgr<strong>und</strong> des stabilisierenden Effekts der thermischen Schichtung der Luftmassen, die sich<br />
über die noch kalten Meeresgewässer bewegen, ab. Ab Mai beginnt die Phase der höheren sommerlichen<br />
Niederschlagsmengen (ca. 40/50 bis 60/75 mm pro Monat; Abb. 28; LEFEBVRE & ROSENHAGEN<br />
2008). Ab Herbst sind wieder geringere Niederschlagsmengen zu verzeichnen, sodass im Winter mittlere<br />
Mengen gegeben sind (ca. 40 bis 50 mm pro Monat).Im Zeitraum von November bis April kann<br />
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der Niederschlag als Schnee fallen, wobei entlang der deutschen Ostseeküste 20 bis 30 Tage mit<br />
Schnee charakteristisch sind (LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008).<br />
Abb. 28:<br />
Jahresgang der monatlichen Niederschlagshöhe für die Station Rostock-<br />
Warnemünde (Daten aus:<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />
Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp)<br />
Sonnenscheindauer<br />
Die durchschnittliche Sonnenscheindauer steigt vom Binnenland zu den Küstengebieten sowie Inseln<br />
<strong>und</strong> von West nach Ost an: Kieler Bucht ca. 1.550 bis 1.650 St<strong>und</strong>en/Jahr; Küste von Lübecker Bucht<br />
bis zum Kleinen Haff sowie Insel Fehmarn ca. 1.650 bis 1.750 St<strong>und</strong>en/Jahr; vorpommersche Inseln<br />
mit 1900 <strong>und</strong> 1998 St<strong>und</strong>en (Kap Arkona). Die Monate Mai bis Juli haben mit mehr als 300 St<strong>und</strong>en/Monat<br />
die meisten Sonnenst<strong>und</strong>en, wobei im Mai mit über 350 St<strong>und</strong>en/Monat die höchsten Werte<br />
erreicht werden (Station Kap Arkona; Abb. 29; LEFEBVRE & ROSENHAGEN 2008).<br />
Abb. 29:<br />
Jahresgang der monatlichen Sonnenscheindauer für die Station Kap Arkona (Daten<br />
aus: http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/MURSYS-<br />
Umweltreportsystem/Mursys_031/seiten/oswitt01.jsp)<br />
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Windverhältnisse<br />
Über der offenen Ostsee besteht aufgr<strong>und</strong> der geringeren Reibung im Allgemeinen ein um 1 bis 2<br />
Windstärken kräftigerer Wind als über dem Binnenland. So sind mittlere jährliche Windgeschwindigkeiten<br />
von um die 3 m/s für das Binnenland, von 3 bis 4 m/s für das küstennahe Binnenland, von 4 bis<br />
5 m/s für weniger exponierte Küsten (z. B. Lübecker Bucht) <strong>und</strong> von 5 bis 6 m/s für exponierten Küstenareale<br />
(z. B. Westküsten von Fehmarn <strong>und</strong> der Insel Rügen) charakteristisch. Im Jahresgang sind<br />
die höchsten, mittleren Windgeschwindigkeiten im Winterhalbjahr von Anfang November bis Ende<br />
März <strong>und</strong> die niedrigsten Windgeschwindigkeiten im Mai, Juni <strong>und</strong> August zu verzeichnen. Im Winter<br />
sind die Windgeschwindigkeiten durchschnittlich 1 bis 2 m/s höher als im Sommer. Die Stärke des<br />
Windes wird auch durch die Anzahl an Tagen mit Starkwind <strong>und</strong> Sturm ersichtlich. So sind im Bereich<br />
geschützter Buchten 30 bis 40 Tage (z. B. innere Lübecker Bucht, Küste des Kleinen Haffs), an den<br />
Außenküsten um 100 Tage (Westermarkelsdorf, Boltenhagen, Rostock-Warnemünde) <strong>und</strong> an besonders<br />
exponierten Küsten wie dem Kap Arkona <strong>und</strong> auf Helgoland bis 200 Tage im Jahr mit Windstärken<br />
über 6 Beaufort (10,8 −
Relative Feuchte <strong>und</strong> Nebel<br />
„Bemerkenswert ist der Jahresgang der relativen Feuchte. Über Land erreicht sie ihren tiefsten Wert<br />
im Spätfrühling, ihren höchsten im Frühwinter, dann ist auch die Nebelhäufigkeit am größten. Über der<br />
offenen See entspricht der Jahresgang der relativen Feuchte ungefähr dem der Temperaturdifferenz<br />
Luft – Wasser. Ist diese im Frühling am größten, hat auch die relative Feuchte normalerweise ihr Maximum.<br />
Dann wird nämlich die Luft von unten gekühlt, es kommt zur Inversionsbildung <strong>und</strong> die Luft<br />
unter der Temperaturumkehrschicht reichert sich immer mehr mit Feuchtigkeit an. Im Herbst hingegen<br />
wird die Luft über dem verhältnismäßig warmen Wasser labilisiert <strong>und</strong> die Feuchtigkeit in große Höhen<br />
transportiert. Ein <strong>Teil</strong> fällt als Niederschlag wieder aus, ein anderer <strong>Teil</strong> wird aufs Festland verfrachtet.<br />
So ergibt es sich, dass zu dieser Jahreszeit die geringste relative Feuchte herrscht.“ (aus BSH 1996).<br />
Dunst (1 bis 3,9 km Sicht) kommt im Jahresmittel zu 4 bis 7% vor. Am häufigsten beobachtet man ihn<br />
in den Wintermonaten, am seltensten im Sommer. Über See gibt es verschiedene Nebelarten (Nebel,<br />
Sicht
Klimatische Besonderheiten von See- <strong>und</strong> Küstengebieten gegenüber dem Binnenland<br />
Die größte klimaökologische Wirkung von großen Meeresflächen besteht im Abkühlungseffekt <strong>und</strong><br />
Abbau der Überwärmung der anschließenden Landflächen an windschwachen Sommertagen, bedingt<br />
durch das über dem Offenwasser infolge erhöhter Verdunstung bestehende Energiedefizit. Der Ostsee<br />
kommt ebenfalls eine lufthygienische Ausgleichsfunktion zu, da bei einem ungehinderten Austausch<br />
lufthygienisch reinere <strong>und</strong> kühlere Luftmassen den Landflächen zufließen können <strong>und</strong> verunreinigte<br />
oder wärmere Luftmassen schrittweise ersetzt werden können.<br />
Typisch für die Küstenregion ist die Land-See-Wind-Zirkulation, die ein tageszeitlich wechselndes<br />
lokales Zirkulationssystem des Küstenklimas im Übergangsbereich zwischen Festland <strong>und</strong> Meer darstellt,<br />
das hauptsächlich im Sommerhalbjahr auftritt (April-September, merklich seltener im März <strong>und</strong><br />
Oktober). Vor allem bei windschwachen, sonnenscheinreichen Wetterlagen kann es sich aufgr<strong>und</strong> des<br />
unterschiedlichen Wärmeverhaltens von Land <strong>und</strong> Wasser als kühlende Ausgleichsströmung ausbilden,<br />
die im Mittel noch 10-20 km landeinwärts als Seebrise spürbar ist.<br />
Das Küstenklima des Untersuchungsgebietes (als wichtiges Erholungsklima) kann insgesamt durch<br />
folgende Eigenschaften gekennzeichnet werden (nach FLEMMING 1990):<br />
Strahlungsreichtum infolge der meist reinen Luft sowie speziell im Frühsommer als Folge der<br />
im Küstenbereich im Vergleich zum Binnenland geringeren Bewölkung<br />
Windreichtum als Ergebnis der geringeren Reibung der Luftströmung über dem Meer<br />
Existenz von Land-See-Winden<br />
hohe, aber nicht extreme Luftfeuchte<br />
geringe Tages- <strong>und</strong> Jahresschwankungen der Temperatur mit kühlerem Frühsommer <strong>und</strong><br />
wärmerem Herbst<br />
relativ hoher Salzgehalt der Luft, vor allem bei starkem Wind (Heileffekt für die Atmungsschleimhäute)<br />
Pollenarmut (günstig bei allergischen Krankheiten)<br />
geringe anthropogene Luftverunreinigung, vorzugsweise bei Seewinden<br />
Bestandsdarstellung zur Luftgüte<br />
Nach den Luftgüteberichten für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch das LUNG M-V (vgl. z. B.<br />
Luftgütebericht für das Jahr 2006 – LUNG M-V 2007) ist in M-V eine allgemein gute Luftqualität zu<br />
verzeichnen. Die Immissionskonzentrationen für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol <strong>und</strong> Ruß<br />
haben landesweit ein niedriges Niveau <strong>und</strong> liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte. Unterschiede<br />
sind vor allem für Stickstoffdioxid- <strong>und</strong> Feinstaubkonzentrationen für die ländlich gelegenen Stationen<br />
gegenüber den Stationen mit verkehrsnahem Kontext festzustellen, die für diese Parameter höhere<br />
Werte aufweisen. Witterungsbedingt kann es an einzelnen Tagen zur Überschreitung der Schwellenwerte<br />
für Ozon zum Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit 8 an einigen Stationen kommen.<br />
Die Stationen zur landesweiten Erfassung der Luftgütesituation liegen weit auseinander, sodass hier<br />
die Stationen Löcknitz, Rostock-Stuthof <strong>und</strong> Strals<strong>und</strong> herangezogen werden. Dabei repräsentieren<br />
die Stationen Löcknitz <strong>und</strong> Rostock-Stuthof aufgr<strong>und</strong> des ländlichen Standortes die Verhältnisse mit<br />
relativ geringer Beeinflussung durch den Verkehr <strong>und</strong> städtische Emissionsquellen. Die Station Strals<strong>und</strong><br />
verdeutlicht die Situation durch Verkehr <strong>und</strong> weitere Luftschadstoffquellen eines Stadtgebietes.<br />
In Tab. 22 sind ausgewählte Werte für das Jahr 2006 für diese Stationen im Vergleich zu den relevan-<br />
8 Informationswert von 180 µg/m 3 für 1-Std.-Mittelwert; Langfristziel von 120 µg/m 3 als höchster 8-Std.-<br />
Mittelwert eines Tages (http://www.lung.mv-regierung.de/umwelt/luft/gesetz.htm)<br />
Seite 84/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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ten Grenzwerten zusammengestellt. Demnach werden die maßgeblichen Grenzwerte der Luftgüte<br />
außer einzelnen, witterungsbedingten Überschreitungen des Ozons eingehalten.<br />
Für die größten Areale der hier betrachteten Seegebiete wird davon ausgegangen, dass die Luftgüteverhältnisse<br />
aufgr<strong>und</strong> der größeren Distanzen zu Luftschadstoffemittenten (frequentierte Straßenverkehrswege,<br />
Feuerungsanlagen der Siedlungen u.a.) besser als für die aufgeführten Stationen im ländlichen<br />
<strong>Raum</strong> sind. Nur in den unmittelbaren Hafenbereichen wie Saßnitz-Mukran kann es aufgr<strong>und</strong><br />
der Abgasemissionen des Schiffsverkehrs zu erhöhten Luftbelastungen kommen (BRENK 2003). Konkret<br />
erfasste Daten zu diesem Aspekt liegen allerdings nicht vor.<br />
Tab. 22:<br />
Ausgewählte Daten der Luftgüte im Vergleich zu Grenzwerten der 22. BImSchV<br />
<strong>und</strong> 33. BImSchV für die Stationen Strals<strong>und</strong>, Löcknitz <strong>und</strong> Rostock-Stuthof (Daten<br />
aus: LUNG M-V 2007)<br />
Messstation SO 2 NO 2 / NOx CO<br />
Jahresmittelwert<br />
2006<br />
in µg/m³<br />
Anzahl<br />
Überschreitungen<br />
d.<br />
24-Std.-MW<br />
von 125<br />
µg/m³<br />
Grenzwert<br />
20 µg/m 3 Grenzwert<br />
jährlich max.<br />
3 mal<br />
Jahresmittelwert<br />
2006<br />
für NO 2<br />
in µg/m³<br />
Grenzwert +<br />
Toleranzmarge<br />
für 2006: 48<br />
µg/m 3<br />
(Grenzwert ab<br />
1.1.2010: 40<br />
µg/m 3 )<br />
Jahresmittelwert<br />
2006<br />
für NOx<br />
in µg/m³<br />
Anzahl<br />
Überschreitungen<br />
des<br />
NO2 -1-Std.-MW<br />
von 240 µg/m3<br />
Grenzwert<br />
30 µg/m 3 Grenzwert +<br />
Toleranzmarge<br />
für das Jahr 2006<br />
max. 18 mal<br />
Maximaler<br />
8-Std.-<br />
Mittelwert in<br />
mg/m³<br />
Grenzwert<br />
10 mg/m3<br />
Strals<strong>und</strong> 4 0 22 - 0 1,93<br />
Löcknitz 4 0 9 11 0 -<br />
Rostock-<br />
Stuthof<br />
3 0 17 21 0 -<br />
Messstation Benzol Ozon Feinstaub<br />
Jahresmittelwert<br />
2006 in µg/m³<br />
Anzahl der<br />
Tage mit<br />
Überschreitung<br />
des 8-Std.-MW<br />
Grenzwert ab<br />
max.<br />
1.1.2010:<br />
25 mal<br />
5 µg/m 3<br />
im Jahr<br />
Grenzwert + Toleranzmarge<br />
für das Jahre 2004-<br />
(gemittelt über<br />
Jahr 2006:<br />
2006)<br />
9 µg/m 3<br />
Maximaler<br />
8-Std.-Mittelwert<br />
eines Tages<br />
während eines<br />
Jahres<br />
Jahresmittelwert<br />
2006<br />
in µg/m³<br />
Anzahl Überschreitungen<br />
des 24-Std.-MW<br />
von 50 µg/m³<br />
langfristiges Ziel Grenzwert Grenzwert<br />
120 µg/m 3 40 µg/m 3 max. 35 mal<br />
Strals<strong>und</strong> 0,8 4 162 25 25<br />
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Löcknitz - 11 170 25 18<br />
Rostock-Stuthof - 2 131 22 17<br />
II.2.4.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Klima/Luft<br />
Methodischer Ansatz <strong>und</strong> Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Klima/Luft sind im Kap.<br />
V.1.4 dargestellt.<br />
Bewertung der Klimaverhältnisse der Seegebiete im Bereich der Offshore-Trassen nördlich der Insel<br />
Rügen<br />
Die Klimaverhältnisse der Seegebiete weisen einen hohen Natürlichkeitsgrad auf. Beeinflussungen<br />
sind infolge des globalen Klimawandels mit Wirkungen auf Luft- <strong>und</strong> Wassertemperatur sowie die<br />
atmosphärische Zirkulation zu verzeichnen.<br />
Bewertung der Luftgütesituation für das See- <strong>und</strong> angrenzende Landgebiet<br />
Das Seegebiet um die Insel Rügen <strong>und</strong> der größte <strong>Teil</strong> des landseitigen Untersuchungsgebietes wird<br />
als „Reinluftgebiet“ mit nur geringer Beeinflussung der Luftgütesituation <strong>und</strong> damit hoher Wertigkeit<br />
aus Sicht der Luftgüte eingeordnet. Die Luftgüteparameter ausgewählter Stationen liegen deutlich<br />
unter den Grenzwerten zum vorsorgenden Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> hinsichtlich ökologischer<br />
Aspekte. Dennoch soll auf eine anthropogene Gr<strong>und</strong>belastung auch für die so genannten<br />
„Reinluftgebiete“ hingewiesen werden, da im europäischen Maßstab eine großräumige Belastung der<br />
Luftgüte gegeben ist (atmosphärische Deposition von Nährstoffen, wie Stickstoff <strong>und</strong> Spurenelementen<br />
wie Cd, Cu, Zn, Pb sowie persistente chlororganische Verbindungen <strong>und</strong> gasförmig auftretendes<br />
Quecksilber – nähere Informationen in http://emep.int/).<br />
Eine deutlichere anthropogene Belastungssituation lässt sich ggf. für den Hafen- <strong>und</strong> Gewerbestandort<br />
Mukran <strong>und</strong> die Stadt Saßnitz ableiten, da hier aufgr<strong>und</strong> des Hafenbetriebs sowie Emissionen<br />
durch Gewerbe <strong>und</strong> Verkehr trotz moderner Technologien mit Emissionen von Luftschadstoffen gerechnet<br />
werden muss. In diesen Gebieten wird die Luftgütesituation lokal als geringwertig eingestuft<br />
II.2.5 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.5.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />
Für das Seegebiet werden Erläuterungen der optischen Beziehungen des Vorhabensgebietes zu den<br />
angrenzenden Seegewässerbereichen <strong>und</strong> den nächstgelegenen Küstenzonen sowie eine Darstellung<br />
des Landschaftsbildes „auf See“ vorgenommen. Es werden keine spezifischen Geländedaten<br />
erhoben. Es erfolgen keine Visualisierungen, da diese aufgr<strong>und</strong> der Kurzzeitigkeit der Bautätigkeiten<br />
nicht notwendig sind.<br />
Für die Seekabeltrassen, die schmale Küstengewässer queren sollen (Wittower Fähre, Strelas<strong>und</strong>)<br />
erfolgt eine übergeordnete Darstellung der Landschaftsbildräume auf der Gr<strong>und</strong>lage der Landesweiten<br />
Analyse der Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996).<br />
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II.2.5.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />
Landschaft / Landschaftsbild<br />
Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Vom Land bestehen Blickbeziehungen zur Offshore-Trasse im Seegebiet nordöstlich <strong>und</strong> nördlich von<br />
Rügen. Angaben zu Entfernungen von markanten Landpunkten zu den Offshore-Trassen sind in Abb.<br />
33 <strong>und</strong> Tab. 23 dargestellt.<br />
Die Entfernungsangaben verdeutlichen, dass der nördliche <strong>Teil</strong> der Trasse <strong>und</strong> der geplante Offshore-<br />
Windpark von Land so weit entfernt ist (Distanz von >10 km), dass er zusammen mit dem Horizont<br />
nur im Hintergr<strong>und</strong> wahrgenommen wird (Fernsicht, Hintergr<strong>und</strong>). Schiffe, die in dieser Entfernung<br />
vom Land fahren, sind nur mit einem Fernglas deutlicher erfassbar.<br />
Ungefähr im Bereich der Entfernungszone von 5 km bis 10 km Distanz vom Ufer kann das Gebiet der<br />
Trasse visuell schon deutlicher erfasst werden <strong>und</strong> vorhandene Schiffe sind als Elemente im Mittelgr<strong>und</strong><br />
beim „Blick auf das Meer“ erkennbar (vgl. Abb. 31). Die Offshore-Trasse Off. I weist eine Entfernung<br />
von 5 bis 10 km zur nördlichen Kreideküste bei Lohme auf. Die Uferzone zwischen Arkona bis<br />
Lohme weist eine Distanz von
Abb. 31:<br />
Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren Schiffseinheit) östlich<br />
des Hafens Mukran bei mäßigen Sichtverhältnissen- Distanz ca. 4 – 4,5 km (Objektiv-Einstellung<br />
entspricht ungefähr der Wahrnehmung durch das menschliche Auge)<br />
(Foto aus: IFAÖ 2008b)<br />
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Abb. 32:<br />
Blick auf die Fähre von Saßnitz-Hafen (sowie einer kleineren Schiffseinheit) östlich<br />
von Saßnitz von einem erhöhten Standpunkt bei mäßigen Sichtverhältnissen - Distanz<br />
ca. 3 km (Objektiv-Einstellung entspricht ungefähr der Wahrnehmung durch<br />
das menschliche Auge) (Foto aus: IFAÖ 2008b)<br />
Von See aus, d. h. von Schiffen der Berufsschifffahrt, der Fischerei <strong>und</strong> von Sportbooten, ergibt sich<br />
teilweise ein anderer Landschaftsbildeindruck. Hier dominieren die Wasserfläche mit den Farbwechseln<br />
des Wassers, den Wellen <strong>und</strong> dem Wind <strong>und</strong> unterschiedliche Ufersilhouetten, in Abhängigkeit<br />
von der Entfernung zur Küste. Im Landschaftsbild des küstenfernen Seegebietes sind demnach als<br />
dominante Elemente die weiträumigen Wasserflächen, der Horizont, der Himmel sowie einzelne Schiffe,<br />
hauptsächlich der kommerziellen Schifffahrt, mit in der Regel mittlerer Größe, im Bereich der<br />
Schifffahrtskorridore <strong>und</strong> Fährlinie auch größerer Dimension, zu verzeichnen. Im küstennahen <strong>Teil</strong> der<br />
Offshore-Trasse im Bereich der Küstenzone der Insel Rügen ist noch eine stärkere Frequentierung<br />
<strong>und</strong> Dichte von Schiffen unterschiedlicher Art zu verzeichnen. Im Gebiet des küstenferneren Trassenverlaufs<br />
nördlich von Rügen wird der Anteil der Sportboote deutlich geringer <strong>und</strong> infolge der Großräumigkeit<br />
des befahrbaren Seegebietes auch die Schiffsdichte geringer, wobei zu berücksichtigen ist,<br />
dass die Offshore-Trasse die Fährlinie zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg quert.<br />
Tab. 23:<br />
Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten Aussichtspunkten<br />
(Blickbeziehungen)<br />
Darß/Prerow<br />
Siedlungsgebiet<br />
Hiddensee/Dornbusch<br />
Offshore-Trasse<br />
Off I<br />
Offshore-Trasse<br />
Off II<br />
Offshore-Trasse<br />
Off III<br />
75 km (Blickbeziehung aufgr<strong>und</strong> Sichtverschattung nur zum Offshore-Windpark)<br />
38 km (Blickbeziehung aufgr<strong>und</strong> Sichtverschattung nur zum Offs-<br />
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Siedlungsgebiet<br />
Offshore-Trasse<br />
Off I<br />
hore-Windpark)<br />
Offshore-Trasse<br />
Off II<br />
Nordufer Wittow 21 km 17 km 15 km<br />
Arkona 15 km 7 km 5 km<br />
Offshore-Trasse<br />
Off III<br />
Juliusruh/Breege 19 km 9 km Nahbereich<br />
(Anlandung)<br />
Glowe 14 km Nahbereich<br />
(Anlandung)<br />
Lohme 6 km 7 km 10 km<br />
Königsstuhl/Jasm<strong>und</strong> 2 km 12 km 15 km<br />
Ufer in Saßnitz 1,5 km unrelevant unrelevant<br />
Hafen Mukran<br />
Erläuterung:<br />
Nahbereich<br />
(Anlandung)<br />
< 3 km Entfernung: Nahdistanz - „Vordergr<strong>und</strong>“<br />
3 – 10 km: mittlere Distanz – „Mittelgr<strong>und</strong>“<br />
> 10 km: Ferndistanz – „Hintergr<strong>und</strong>“ / Horizont<br />
unrelevant<br />
5 km<br />
unrelevant<br />
Abb. 33:<br />
Lage der Offshore-Trassen (minimale Distanzen) zu markanten Aussichtspunkten<br />
(Blickbeziehungen)<br />
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Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Das Landschaftsbild an der Wittower Fähre wird vom Wechselspiel von Boddengewässer <strong>und</strong> Landsilhouette<br />
geprägt, wobei eine enge räumliche Verzahnung von Wasser- <strong>und</strong> Landflächen gegeben<br />
ist. Dabei sind die Ufer mit Röhrichtbeständen sowie eine Kulisse aus Wald <strong>und</strong> Feldflur markant. In<br />
der Fernsicht spielen die Erhebungen des Dornbusch der Insel Hiddensee sowie der Stubbenkammer<br />
der Halbinsel Jasm<strong>und</strong> eine Rolle.<br />
Im Bereich der Wittower Fähre verengt sich die Boddenwasserfläche <strong>und</strong> das Landschaftsbild wird<br />
von den uferseitigen Anlagen der Fähranleger, Bootsliegeplätzen sowie den Häusern der Uferbebauungen<br />
bestimmt. Ein markantes technisches Element ist die Hochspannungsfreileitung, die die Gewässerenge<br />
quert. Aufgr<strong>und</strong> der Fährverbindung ist ständiger Schiffsverkehr zu verzeichnen. Im Hintergr<strong>und</strong><br />
sind auch einzelne Windräder sichtbar.<br />
Insgesamt kann das Landschaftsbild als eine vielfältige Bodden-Agrarlandschaft mit einer Konzentration<br />
von uferbezogenen technischen Elementen <strong>und</strong> Bebauungen eingeordnet werden.<br />
Abb. 34 <strong>und</strong> Tab. 24 enthalten die Darstellungen zu den Landschaftsbildeinheiten im Gebiet der Wittower<br />
Fähre nach „Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale“ (LAUN M-V<br />
1996, UM M-V 2003a).<br />
Abb. 34:<br />
Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet der Wittower Fähre nach<br />
Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale (LAUN M-V 1996<br />
<strong>und</strong> UM M-V 2003a)<br />
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Tab. 24:<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet der Wittower<br />
Fähre nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />
(LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a)<br />
Name des Landschaftsbildraumes<br />
Küstengewässer der Insel<br />
Rügen (keine Benennung<br />
<strong>und</strong> LB-Nummer nach LAUN<br />
M-V 1996)<br />
Uferzone am Nord- <strong>und</strong><br />
Südufer der Wittower Fähre<br />
(keine Benennung <strong>und</strong> LB-<br />
Nummer nach LAUN M-V<br />
1996)<br />
Wittow<br />
(LB-II-6-6)<br />
Trenter Platte<br />
(LB-II-6-10) *<br />
Beschreibung (zusammengefasst nach LAUN M-V 1996):<br />
(keine Beschreibung nach LAUN M-V 1996)<br />
• vielfältige Ufer der Boddengewässer mit Röhricht <strong>und</strong> Übergang<br />
zu Feldflur <strong>und</strong> Forstarealen<br />
• Bebauungen <strong>und</strong> Anlagen im Gebiet der Wittower Fähre<br />
• Hochspannungsfreileitung zur Querung des Stroms an der Wittower<br />
Fähre als technisches Objekt mit großer Höhe<br />
• Wittow zeigt sich als stark agrarisch genutzte Region mit einem<br />
hohen Ausräumungsgrad (fehlende Strukturen)<br />
• Kontraste <strong>und</strong> interessante Wechsel werden durch die Steilufer<br />
Nord-Wittows <strong>und</strong> die südlichen Boddenküsten gegeben<br />
• störend: stark agrarstrukturiert; weite, monotone Äcker; wertvoll:<br />
Blick über die Bodden nach Innerrügen<br />
• die <strong>Raum</strong>grenzen sind weit überschaubar<br />
• insgesamt geringer Erlebniswert, die Ästhetik ist in der Weite des<br />
<strong>Raum</strong>es begründet<br />
• Landschaft zeigt sich als relativ ausgeräumte Agrarlandschaft,<br />
Abwechslung wird durch die Boddengewässer (Blickbeziehungen)<br />
erreicht<br />
• Uferbereich umrandet die sonst weite Ackerfläche<br />
• Abwechslung nur durch die Ufernähe zum Boddengewässer<br />
• weiträumige, kahle, monotone Ackerflächen, kaum strukturiert,<br />
schöner Blick zum Dornbusch/Hiddensee<br />
Bewertung (nach<br />
LAUN M-V 1996):<br />
nur Gesamtbewertung<br />
nach UM M-V (2003a):<br />
sehr hoch<br />
nur Gesamtbewertung<br />
nach UM M-V (2003a):<br />
hoch bis sehr hoch<br />
Vielfalt – mittel bis<br />
hoch, Naturnähe –<br />
mittel bis hoch, Schönheit<br />
– mittel bis hoch,<br />
Eigenart – mittel bis<br />
hoch<br />
Schutzwürdigkeit –<br />
mittel bis hoch<br />
Vielfalt – mittel bis<br />
hoch, Naturnähe –<br />
mittel bis hoch, Schönheit<br />
– mittel bis hoch,<br />
Eigenart – mittel bis<br />
hoch<br />
Schutzwürdigkeit –<br />
mittel bis hoch<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />
Der mittlere Strelas<strong>und</strong> stellt eine kleinräumig vielseitige Boddengewässerlandschaft mit mehreren<br />
Buchten wie der Gustower Wiek <strong>und</strong> dem Deviner See <strong>und</strong> Gewässerengen im Bereich Devin-Drigge<br />
<strong>und</strong> Neuhof-Prosnitz. In Richtung Nordwesten nach Strals<strong>und</strong> sowie in südöstlicher Richtung nach<br />
Stahlbrode öffnet sich das Küstengewässer <strong>und</strong> wird breiter. Ein dominantes technisches Element ist<br />
die Hochspannungsfreileitung, die den S<strong>und</strong> zwischen Neuhof <strong>und</strong> Prosnitz quert. Im Hintergr<strong>und</strong> ist<br />
auch die hellblaue Halle der Strals<strong>und</strong>er Werft häufig im Landschaftsbild sichtbar. An das meistens mit<br />
Röhricht bestandene Ufer schließen sich Forst <strong>und</strong> Agrarflächen an. Im Gebiet der Prosnitzer Schanze<br />
<strong>und</strong> auf Devin sind auch halboffene Weide- <strong>und</strong> Trockenrasenlandschaften ausgebildet. Die Hügel<br />
der Halbinsel Devin gliedern das landseitige Relief <strong>und</strong> tragen damit zur Vielfalt des Landschaftsbildes<br />
bei. Im Gebiet südöstlich von Devin sind nur die Häfen von Neuhof <strong>und</strong> Niederhof als markante Bebauungen<br />
auffällig. Nordwestlich von Devin befinden sich am Westufer des Strelas<strong>und</strong>es die teils<br />
zusammenhängende Bebauungskulisse der Strals<strong>und</strong>er Vororte Devin <strong>und</strong> Andershof, wo auch kleine<br />
Areale mit Bootsliegeplätzen ausgebildet sind. In Richtung Strals<strong>und</strong>er Zentrum sind in Ufernähe die<br />
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Anlagen des Hafens <strong>und</strong> der Werft Strals<strong>und</strong> prägende Elemente. <strong>Teil</strong>weise sind auch die Pylone der<br />
neuen S<strong>und</strong>brücke sichtbar.<br />
Insbesondere während der Saison, aber auch während der Übergangsjahreszeiten frequentieren häufig<br />
viele Boote unterschiedlicher Größenklasse den Strelas<strong>und</strong>.<br />
Insgesamt kann das Landschaftsbild als eine vom Wassersport geprägte, vielgestaltige S<strong>und</strong>landschaft,<br />
in der sich Wasser <strong>und</strong> Land kleinräumig verzahnen <strong>und</strong> die landseitig in eine Agrar-Forst-<br />
Landschaft übergeht <strong>und</strong> am nordwestlichen Ufer vom Stadt- <strong>und</strong> Hafenbild geprägt wird, charakterisiert<br />
werden.<br />
Abb. 35 <strong>und</strong> Tab. 25 enthalten die Darstellungen zu den Landschaftsbildeinheiten im Gebiet des mittleren<br />
Strelas<strong>und</strong>es nach „Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale“ (LAUN M-<br />
V 1996).<br />
Abb. 35:<br />
Landschaftsbildeinheiten <strong>und</strong> deren Bewertung im Gebiet des mittleren Strelas<strong>und</strong>es<br />
nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />
(LAUN M-V 1996)<br />
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Tab. 25:<br />
Name des Landschaftsbildraumes<br />
Küstengewässer der Insel<br />
Rügen (keine Benennung<br />
<strong>und</strong> LB-Nummer nach LAUN<br />
M-V 1996)<br />
Halbinsel Drigge<br />
(LB-III-6-1)<br />
Wiesen- <strong>und</strong> Feldflur zwischen<br />
Gustow <strong>und</strong> Puddeminer<br />
Wiek<br />
(LB-III-6-3)<br />
Heckenlandschaft von Voigdehagen<br />
<strong>und</strong> Acker nördlich<br />
von Brandshagen<br />
(LB-III-6-12)<br />
Ackerlandschaft zwischen<br />
Altefähr <strong>und</strong> Samtens<br />
(LB-II-6-32)<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Landschaftsbildräumen im Gebiet des mittleren<br />
Strelas<strong>und</strong>s nach Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />
(LAUN M-V 1996, UM M-V 2003a)<br />
Beschreibung (zusammengefasst nach<br />
LAUN M-V 1996):<br />
(keine Beschreibung nach LAUN M-V 1996)<br />
• südöstlich von Strals<strong>und</strong> gelegen, vom Strelas<strong>und</strong> umgeben<br />
• wertvoll: unverbauter Küstenabschnitt (Steilküstenabschnitte),<br />
große Forstgebiete<br />
• Land verzahnt mit Wamper Wiek <strong>und</strong> Gustower Wiek<br />
• Blick auf Strals<strong>und</strong><br />
• starker Kontrast von Verfremdung <strong>und</strong> Naturnähe, insgesamt<br />
ästhetischer Landschaftsraum<br />
• Drigge zeigt sich als interessant strukturierte Halbinsel<br />
• Verfremdung ist teilweise durch die Siedlungen (Datschen) sowie<br />
durch die Spülfelder gegeben<br />
• auf Devin bemerkenswerte <strong>und</strong> hochwertige Landschaftsstrukturen<br />
• auf einer hauptsächlich ebenen Gr<strong>und</strong>moräne zeigt sich ein<br />
abwechslungsreich strukturierter <strong>Raum</strong> mit interessanten <strong>Teil</strong>raumfolgen<br />
(Acker, Wiesen, Waldflächen, Küste)<br />
• Feldflur auf teilweise bewegtem Relief mit zahlreichen, eingestreuten<br />
Strukturelementen; abwechslungsreiche, verzahnte<br />
<strong>Raum</strong>folgen<br />
• Landschaftsbild ist insbesondere auch durch den Anteil unverbauter<br />
Küste als hochwertig einzustufen<br />
• flachwellige Ackerflächen unterteilt durch zahlreiche Knicks <strong>und</strong><br />
Hecken, welche die Äcker in gleiche Abstände gliedert<br />
• <strong>Raum</strong> zeigt sich als wenig gegliederte, relativ ausgeräumte<br />
Ackerlandschaft<br />
• als bemerkenswerte, hochwertige Zäsur ist die Küstenlinie hervorzuheben<br />
sowie die Ortslage Altefähr (Blickbeziehung)<br />
Bewertung (nach<br />
LAUN M-V 1996):<br />
nur Gesamtbewertung<br />
nach UM M-V (2003a):<br />
sehr hoch<br />
Vielfalt – mittel bis<br />
hoch, Naturnähe –<br />
mittel bis hoch, Schönheit<br />
– mittel bis hoch,<br />
Eigenart – hoch bis<br />
sehr hoch<br />
Schutzwürdigkeit –<br />
hoch bis sehr hoch<br />
Vielfalt – hoch bis sehr<br />
hoch, Naturnähe – –<br />
hoch bis sehr hoch,<br />
Schönheit – – hoch bis<br />
sehr hoch, Eigenart – –<br />
hoch bis sehr hoch<br />
Schutzwürdigkeit ––<br />
hoch bis sehr hoch l<br />
Vielfalt – – hoch bis<br />
sehr hoch, Naturnähe –<br />
mittel bis hoch, Schönheit<br />
– mittel bis hoch,<br />
Eigenart – mittel bis<br />
hoch<br />
Schutzwürdigkeit –<br />
mittel bis hoch<br />
Vielfalt – mittel bis<br />
hoch, Naturnähe –<br />
mittel bis hoch, Schönheit<br />
– mittel bis hoch,<br />
Eigenart – mittel bis<br />
hoch<br />
Schutzwürdigkeit –<br />
mittel bis hoch<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
II.2.5.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />
Der methodische Ansatz <strong>und</strong> die Kriterien zur Bestandsbewertung für das Schutzgut Landschaftsbild<br />
sind im Anhang Kap. V.1.5 dargestellt.<br />
Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Für das betrachtete Seegebiet treffen die relevanten Merkmale hinsichtlich der Eigenart, Schönheit<br />
<strong>und</strong> Typik von Meereslandschaften zu. Trotz einzelner anthropogener Elemente wie Boote, technische<br />
Anlagen am Ufer u. ä. ist eine hohe Natürlichkeit gegeben. Die Nutzung der Gewässer durch Schiffe<br />
wird als typisches Element empf<strong>und</strong>en.<br />
Von der gesamten nördlichen <strong>und</strong> nordöstlichen Außenküste der Insel Rügen, die vollständig für Erholungszwecke<br />
genutzt wird (vor allem Stranderholung), bestehen Blickbeziehungen zum betrachteten<br />
Seegebiet der Seekabeltrasse.<br />
Insgesamt kann das Landschaftsbild des gesamten Seegebietes als hochwertig bewertet werden.<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Das Landschaftsbild des Küstengewässers im Bereich der Wittower Fähre mit einer vielfältigen Bodden-Agrarlandschaft<br />
wird trotz der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung entsprechend<br />
UM M-V (2003a) als sehr hochwertig eingestuft.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />
Das Landschaftsbild des mittleren Strelas<strong>und</strong>es zeigt sich als eine vom Wassersport geprägte, vielgestaltige<br />
Gewässerlandschaft, in der sich Wasser <strong>und</strong> Land kleinräumig verzahnen. Im Bereich der<br />
Trasse Off. IV besteht durch die Hochspannungsfreileitung eine anthropogene Landschaftsüberformung.<br />
Die Landschaft des mittleren Strelas<strong>und</strong>es wird entsprechend UM M-V (2003a) als sehr hoch<br />
bewertet.<br />
II.2.6 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –<br />
bewertung<br />
II.2.6.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter<br />
Informationsquelle für Boden- <strong>und</strong> Kulturdenkmale ist das Landesamt für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege.<br />
Daten zu Wracks <strong>und</strong> anderen Unterwasserhindernissen liegen auch beim BSH (eingetragen in die<br />
Seekartengr<strong>und</strong>lage der Karten XIV bis XVII, Kartenanhang) sowie beim WSA Strals<strong>und</strong> vor.<br />
Es sind die Informationen zu Boden- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen des Landesamtes für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />
berücksichtigt worden. Informationen zur Nutzung des betroffenen Seegebietes durch die<br />
traditionell ausgeübte Fischerei als Kulturgut liegen nicht vor. Es erfolgt eine verbal-argumentative<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung.<br />
II.2.6.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum Schutzgut<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trassen Off. I, II, III)<br />
Sowohl in der Tromper als auch in der Prorer Wiek <strong>und</strong> im Seegebiet nordöstlich von Rügen sind Bodendenkmale<br />
(blaue Punkte) in der Umgebung der Kabeltrassenkorridore bekannt (Karten XIV <strong>und</strong><br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 95/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
XV, Kartenanhang). Die Bodendenkmale mit der geringsten Entfernung zu einer Trasse befinden sich<br />
östlich der Kreideküste von Jasm<strong>und</strong>, wo drei Objekte Entfernungen von ca. 100 m zur Offshore-<br />
Trasse Off. I aufweisen. Alle anderen Bodendenkmale liegen in größeren Distanzen zu den Seekabeltrassen.<br />
Im 100-m-Wirkraum der Offshore-Trasse Off. I liegen zwei Verdachtsflächen für Bodendenkmale<br />
(blau schraffierte Flächen), von denen sich eine östlich der Jasm<strong>und</strong>er Kreideküste <strong>und</strong> die zweite<br />
im Anlandungsbereich vor Mukran befindet. Etwas südlich liegt im 500-m-Wirkraum eine weitere<br />
Fläche mit Verdacht auf das Vorhandensein eines Bodendenkmals.<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Nach Angabe des Landesamtes für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege befindet sich eine Verdachtsfläche für<br />
Bodendenkmale im Bereich der Seekabeltrasse (Karte XVII, Kartenanhang).<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI)<br />
Im Strelas<strong>und</strong> liegen drei Verdachtsflächen für Bodendenkmale im 100-m-Wirkbereich der Kabeltrassenvarianten<br />
Off. IV <strong>und</strong> Off. VI. Die Trasse Off. IV quert an ihrem Beginn Neuhof auf Rügen <strong>und</strong> an<br />
ihrem Ende jeweils eine Verdachtsfläche. Das dritte Gebiet mit Verdacht auf ein Bodendenkmal liegt<br />
im Bereich der Anlandung der Trasse Off. VI vor Frankensiedlung (Karte XVI, Kartenanhang).<br />
II.2.6.3 Bestandsbewertung zum Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Die in Kapitel II.2.6.2 dargestellten Bodendenkmale werden als hochwertig eingestuft. Für die Verdachtsflächen<br />
ist das Vorhandensein von Bodendenkmalen stark anzunehmen oder nahe liegend.<br />
Daher sollte eine konkrete Identifizierung <strong>und</strong> Charakterisierung von F<strong>und</strong>plätzen oder archäologischen<br />
Objekten bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden.<br />
Für die Verdachtsflächen ist das Vorhandensein von Bodendenkmalen stark anzunehmen oder nahe<br />
liegend. Eine detaillierte Beschreibung <strong>und</strong> Charakterisierung dieser Flächen sollte für die weiteren<br />
Planungen überlegt werden.<br />
II.2.7 Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
Die nachfolgende Darstellung des Schutzgutes Tiere <strong>und</strong> Pflanzen erfolgt getrennt nach Biotop- <strong>und</strong><br />
Lebensraumtypen <strong>und</strong> den Artengruppen Makrophyten, Makrozoobenthos, Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler,<br />
Rastvögel <strong>und</strong> Meeressäuger.<br />
II.2.8 Biotoptypen - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.8.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen marine Biotoptypen<br />
Der erste umfassende Beitrag zur Klassifizierung aller marinen <strong>und</strong> Küsten-Biotope der Ostsee wurde<br />
1998 von der HELCOM vorgelegt (VON NORDHEIM & BOEDEKER 1998). Die Klassifizierung basierte<br />
vorrangig auf Substratunterschieden. Eine weitere Differenzierung erfolgte über die euphotische bzw.<br />
aphotische Zone, d. h. über Tiefenzonen mit <strong>und</strong> ohne Pflanzenbewuchs einschließlich der nahrungsbiologisch<br />
wichtigen benthischen Diatomeen. Der Klassifizierungsvorschlag für die marinen Biotope<br />
der Ostseeküste von M-V folgt dem Biotopschlüssel der EUNIS HABITAT CLASSIFICATION<br />
(http://eunis.eea.eu.int/habitats.jsp).<br />
Für die Beschreibung von marinen Biotoptypen liegen Vorgaben vom LAUN M-V 1998 (Anleitung für<br />
Biotopkartierung im Gelände in M-V. Schriftenreihe des LAUN 1998/ Heft1. Landesamt für Umwelt<br />
<strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow-Gülzow) <strong>und</strong> RIECKEN et al. (2006) vor. Eine sich im<br />
LUNG M-V in Vorbereitung befindliche Kartieranleitung für marine Biotoptypen in M-V wird ebenfalls<br />
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genutzt. Die Biotope werden daher nach dem IfAÖ-Fachgutachten „Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung<br />
mariner FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> gesetzlich geschützter mariner Biotoptypen in den Küstengewässern<br />
Mecklenburg-Vorpommerns“ (IFAÖ 2005a) abgegrenzt. Dieses Gutachten baut auf das vorherige<br />
Fachgutachten IFAÖ (1998) auf.<br />
Die Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung mariner FFH-Lebensraumtypen nach den Vorgaben des „Interpretation<br />
Manuals“ der Europäischen Union (EUROPEAN COMMISSION DG ENVIRONMENT 2003) wurde<br />
2000 im Auftrag des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommerns vom IFAÖ (2000a) durchgeführt.<br />
Die Aufgabe bestand hauptsächlich in der Definition der Begriffe der marinen LRT unter den regionalen<br />
Brackwasser-Bedingungen <strong>und</strong> einer heterogenen Morphologie, die sich im Formungsprozess<br />
befindet (Ausgleichsküste). Für die Kennzeichnung <strong>und</strong> Charakterisierung von FFH-Lebensraumtypen<br />
kommen unter anderem SSYMANK et al. (1998), BALZER et al. (2002) <strong>und</strong> ebenfalls IFAÖ (2005a) zur<br />
Anwendung. Alle Trassenabschnitte im Strelas<strong>und</strong> verlaufen zumindest teilweise im Fauna-Flora-<br />
Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ durch den<br />
FFH-Lebensraumtyp „Flache Meeresarme <strong>und</strong> -buchten“ (EU-Code 1160). Eine weiter führende Betrachtung<br />
erfolgt auf der Ebene der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
(Kap. III). Für die Strelas<strong>und</strong>-Kabeltrassenvarianten kann das Fachgutachten IFAÖ (2004a)<br />
verwendet werden.<br />
Anhand verschiedener Untersuchungsergebnisse, vor allem<br />
- im Korridor, flächendeckende Side-Scan-Sonar-Untersuchungen<br />
- Untersuchung von Video-Transekten<br />
- Erfassung des Makrozoobenthos sowie der Sedimentstruktur durch Greifer- <strong>und</strong> Kastenstecherproben<br />
sowie den vorliegenden Daten- <strong>und</strong> Informationen zu den abiotischen <strong>und</strong> biotischen Umweltverhältnissen,<br />
können die Biotoptypen im Kabeltrassenkorridor abgegrenzt <strong>und</strong> mittels verschiedener Kriterien<br />
bewertet werden. Detailliert wird nachfolgend die Videokartierung beschrieben. Zur Beschreibung<br />
<strong>und</strong> Bewertung der marinen Biotoptypen wurde der Meeresgr<strong>und</strong> mit einem geschleppten Videosystem<br />
mit GPS-Koppelung untersucht (Abb. 36). Die Kamera wird vom treibenden oder langsam fahrenden<br />
Schiff (maximale Fahrt durch das Wasser 1 – 1,5 kn) auf den Meeresboden abgesenkt <strong>und</strong> über<br />
den Gr<strong>und</strong> gezogen. Kamera- <strong>und</strong> Lichteinstellung sind so gewählt, dass eine Blickrichtung nach vorn<br />
gewährleistet ist. Ein separat angeschlossener Monitor dient der Steuerung der Kamera <strong>und</strong> der Beobachtung<br />
des Meeresbodens während der Aufnahme. Die weitere Auswertung der Videoaufzeichnung<br />
erfolgt im post-processing. In einer Datenbank werden die Biotopstruktur <strong>und</strong> das sicher erkannte<br />
Epibenthos mit Position, Datum, Uhrzeit <strong>und</strong> Wassertiefe als Standardparameter erfasst. Die aufgenommenen<br />
Parameter können mit einem Geoinformationssystem (GIS) verarbeitet <strong>und</strong> als Karte dargestellt<br />
werden. Die Festlegung der Videotransekte im Untersuchungsraum <strong>und</strong> der Umgebung orientierte<br />
sich am festgelegten Wirkraum <strong>und</strong> an der Wassertiefe. Zusätzlich werden die Bef<strong>und</strong>e aus der<br />
Makrozoobenthos- <strong>und</strong> Makrophytenbearbeitung <strong>und</strong> der Sedimentanalyse genutzt. Auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
dieser Erfassung kann eine Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung vorgenommen werden.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 97/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 36:<br />
Beispiel eines geschleppten Videosystems (GIS) mit Positionsangabe, Tiefe <strong>und</strong><br />
Datum (Foto: IfAÖ)<br />
Die Untersuchungen liefern unter Berücksichtigung der Auswertung der vorhandenen Kenntnisse ausreichende<br />
Informationen für die durchzuführenden Verfahren, beginnend mit dem ROV.<br />
Die Sedimentanalysen werden vorn beim SG Boden beschrieben (Kap. II.2.2).<br />
Als Anmerkung sei erwähnt, dass auch unter Einbeziehung der Side-Scan-Sonar-Ergebnisse in Kopplung<br />
mit Video <strong>und</strong> den einzelnen Sedimentanalysen an den Benthosstationen eine flächenscharfe<br />
Abgrenzung beispielsweise der Biotoptypen „Meeresboden mit schluffreichen Feinsanden der äußeren<br />
Küstengewässer der Ostsee östlich der Darßer Schwelle“ (NOS) <strong>und</strong> „Kies-, Grobsand- <strong>und</strong><br />
Schillbereiche der äußeren Küstengewässer der Ostsee östlich der Darßer Schwelle“ (NOK) (Bezeichnung<br />
nach IFAÖ 2005a) nicht sicher möglich ist. Es sind jeweils nur Mischtypen oder Verdachtsflächen<br />
abgrenzbar. Die Ursachen liegen darin, dass nur die Side-Scan-Sonar-Untersuchung flächendeckende<br />
Ergebnisse liefert, während die Sedimentbeprobung punktuelle Ergebnisse liefert <strong>und</strong> die<br />
geschleppte Videokamera je nach Sichtweite im Wasser nur einen Korridor von ca. 10 m Breite abdecken<br />
kann. Auch die flächenscharfe Abgrenzung des geschützten Biotoptyps „Miesmuschelbank der<br />
äußeren Küstengewässer der Ostsee östlich der Darßer Schwelle“ (NOM) ist schwierig, da in den<br />
Side-Scan-Sonar-Aufnahmen nicht zwischen Steinen <strong>und</strong> Miesmuscheln unterschieden werden kann.<br />
Die Untersuchungsergebnisse werden vollständig in die Erstellung der RVU einfließen <strong>und</strong> entsprechen<br />
dem Stand der Wissenschaft <strong>und</strong> Technik.<br />
II.2.8.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen marine Biotoptypen<br />
Einführung<br />
Ein Biotoptyp zeichnet sich durch weitgehend einheitliche ökologische (abiotische <strong>und</strong> biotische) Voraussetzungen<br />
aus. Dementsprechend wird er von ähnlichen Lebensgemeinschaften besiedelt. Wirksame<br />
ökologische Bedingungen im deutschen <strong>Teil</strong> der Ostsee sind der Salzgehalt, die Substrate, die<br />
Lichtdurchlässigkeit <strong>und</strong> die Exposition. In geschichteten Wasserkörpern kommt als entscheidender<br />
Faktor aperiodischer Sauerstoffmangel in den bodennahen Wasserschichten hinzu. Die Abgrenzungen<br />
der Biotoptypen erfolgt nach den genannten abiotischen Faktoren. Im deutschen <strong>Teil</strong> der Ostsee<br />
findet der Wasseraustausch zwischen Nord- <strong>und</strong> Ostsee statt. Hier kommt es auf kurzen Distanzen zu<br />
erheblichen Salzgehaltsdifferenzen, die sowohl horizontal als auch vertikal ausgeprägt sind. Es sind<br />
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ein deutlicher West-Ost-, ein Ästuargradient <strong>und</strong> ein Tiefen-Gradient ausgebildet. Maßgeblich für die<br />
Besiedlungsstruktur des Benthals ist der bodennahe Salzgehalt. Gewässer mit vermindertem Salzgehalt<br />
werden von abiotischen Faktoren bestimmt.<br />
Biotoptypen<br />
Die Kartierung erfolgte nach der „Anleitung für die Kartierung von marinen Biotopen der Küstengewässer<br />
in Mecklenburg-Vorpommern“ (LUNG M-V 2010 in Vorb.). Die Biotoptypen nach IFAÖ (2005b)<br />
bzw. LUNG M-V (2010 in Vorb.) sind in den Karten XXII bis XXV im Kartenanhang dargestellt. Diese<br />
Darstellung enthält die Vorschläge für nach § 20 NatSchAG M-V (vormals LNatG M-V) neu zu schützenden<br />
Biotope 9 . Zum Vergleich sind die Biotoptypen nach RIECKEN et al. (2006), mit der Darstellung<br />
der nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope, in den Karten XXVI bis XXIX im Kartenanhang dargestellt.<br />
In Tab. 26 <strong>und</strong> Tab. 27 wird auch der Schutzstatus der Biotoptypen nach § 20 NatSchAG M-V oder §<br />
30 BNatSchG angegeben. Sowohl nach NatSchAG M-V als auch nach BNatSchG sind alle Boddengewässer<br />
mit Verlandungsbereichen geschützt.<br />
Tab. 26:<br />
Beschreibung der im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> in den Bodden von Rügen entlang der Kabeltrasse<br />
nachgewiesenen Biotoptypen<br />
Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI) nach Kartieranleitung<br />
M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />
Bezeichnung<br />
(Code)<br />
Meeresboden mit<br />
schluffreichen<br />
Feinsanden<br />
NIS<br />
Geröllgr<strong>und</strong><br />
NIG<br />
Anstehende Mergel-<br />
<strong>und</strong> Kreideplatten<br />
NIN<br />
Beschreibung<br />
Ebene Feinsandböden mit hohen Schluffanteilen von 5-45 %. Der Biotoptyp<br />
schließt häufig in der Tiefe an den Makrophytengürtel an <strong>und</strong> ist vegetationsfrei,<br />
er kommt aber auch in lenitischen Flachwasserzonen vor. Charakteristische<br />
Tierarten sind R<strong>und</strong>assel, Schlickkrebs, Polychäten, Oligochäten<br />
<strong>und</strong> Chironomiden. Die Muscheln der Infauna erreichen hohe Dichten<br />
<strong>und</strong> Biomassewerte <strong>und</strong> bilden die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für rastende<br />
Tauchenten.<br />
Überwiegend mit Geröll bedeckter Meeresboden der inneren Küstengewässer,<br />
häufig im Bereich der Schorre.<br />
Im Flachwasserbereich (0-1 m) dominieren Grünalgen, Blasentang sowie<br />
fädige Rotalgen (Ceramium ssp.), unterhalb von 1 m Wassertiefe von<br />
Braun- <strong>und</strong> Rotalgen (Horntang Ceramium tenuissimum, Gabeltang Furcellaria<br />
lumbricalis). Die Gerölle sind in den Wasseraustauschbereichen oft<br />
flächendeckend mit Miesmuscheln Mytilus edulis bewachsen. Die Begleitfauna<br />
setzt sich aus Hydrozoen, Seepocken Balanus improvisus, Moostierchen<br />
(Bryozoa) zusammen. Mit Großalgen bewachsene Gerölle sind mit<br />
einer artenreichen Phytalfauna (Flohkrebse, Meeresasseln, Seepocken)<br />
<strong>und</strong> Lückenfauna (Polychäten) besiedelt.<br />
Der anstehende Mergel wird von Grünalgen <strong>und</strong> Blasentang sowie Miesmuscheln,<br />
die sich an den Steinen im Mergel anheften, besiedelt.<br />
Gesetzlicher<br />
Schutz<br />
§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />
des Boddens)<br />
§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />
des Boddens)<br />
§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />
des Boddens)<br />
9 Die im Gesetz genannten, geschützten Biotope, beziehen sich auf die in LAUN M-V (1998) beschriebenen.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 99/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI) nach Kartieranleitung<br />
M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />
Bezeichnung<br />
(Code)<br />
Seegraswiese<br />
NIZ<br />
Brackwassertauchflur<br />
NIU<br />
Beschreibung<br />
Seegras Zostera marina hat seine Hauptverbreitung in den Bodden mit<br />
gutem Wasseraustausch(etwa 10-12mal/Jahr) mit der Ostsee: Westrügensche<br />
Bodden, Greifswalder Bodden. Seegras wächst in Wassertiefen von<br />
etwa 0,5 bis 4 m, es ist oft mit epiphytischen Braun- <strong>und</strong> Rotalgen besetzt.<br />
Seegras tritt inselartig zusammen mit Kamm-Laichkraut <strong>und</strong> Teichfaden<br />
auf. Charakteristisch für Seegraswiesen ist eine artenreiche Kleinkrebsfauna<br />
mit Flohkrebsen <strong>und</strong> Meeresasseln. Seestichlinge, Kleine Schlangennadeln<br />
<strong>und</strong> Neunstachlige Stichlinge halten sich in Seegraswiesen auf.<br />
Die Substrate setzen sich aus schlickigem Sand, stellenweise auch aus<br />
Schlick zusammen. Brackwassertauchfluren sind ein charakteristisches<br />
Merkmal der Flachwasserzonen der inneren Küstengewässer. In einer<br />
typischen Zonierung besiedeln Meersalden <strong>und</strong> Armleuchteralgen den<br />
Flachwasserbereich, gefolgt von Kamm-Laichkraut <strong>und</strong> Teichfaden (Ruppietum<br />
maritimum, Ranunculetum baudotii). Die Pflanzenwiesen stellen<br />
einen Lebensraum für eine artenreiche Phytalfauna aus Hydrozoen, Mollusken<br />
(Kopenhagener Herzmuschel, Wattschnecken, Große Kahnschnecke),<br />
Flohkrebsen <strong>und</strong> Meeresasseln, Garnelen <strong>und</strong> Moostierchen dar.<br />
Seestichling, Drei- <strong>und</strong> Neunstachliger Stichling sowie Kleine Schlangennadel<br />
halten sich in den Unterwasserwiesen auf.<br />
Funktionell bieten die Brackwassertauchfluren Lebensraum für benthische<br />
Wirbellose, Laichsubstrat (Frühjahrshering im Greifswalder Bodden), Aufzuchtgebiete<br />
für Fische <strong>und</strong> Nahrung für pflanzenfressende Wasservögel.<br />
Weiter kommt ihnen eine wichtige Funktion als Filter von landwärtigen Einträgen<br />
zu.<br />
Fahrwasser Das Fahrwasser beschreibt tiefere Rinnen in flachen Gewässern, in denen<br />
Schifffahrt möglich ist. Durch die ständige Sedimentdynamik an Küsten<br />
OMF<br />
müssen Fahrwasser teilweise regelmäßig ausgebaggert werden um sichere<br />
Schifffahrt zu gewährleisten.<br />
Erläuterung gesetzlicher Schutz: § 20 = gesetzlich geschütztes Biotop nach NatSchAG M-V,<br />
§ 30 = gesetzlich geschütztes Biotop nach BNatSchG<br />
Tab. 27:<br />
Gesetzlicher<br />
Schutz<br />
§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />
des Boddens)<br />
§ 20 (als <strong>Teil</strong><br />
des Boddens)<br />
Beschreibung der in den äußeren Küstengewässern von Rügen entlang der Kabeltrasse<br />
nachgewiesenen Biotoptypen<br />
Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO) nach Kartieranleitung<br />
M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />
Bezeichnung (Code)<br />
Schlicksubstrat der<br />
Sedimentationszonen<br />
NOT<br />
Beschreibung<br />
Meeresboden der tiefen Becken der Ostsee unter 20 m (Arkonabecken,<br />
Saßnitzrinne) mit feinsten Ton- <strong>und</strong> Schlammteilen. Der<br />
Wasserkörper ist zeitweise geschichtet. Der Salzgehalt der bodennahen<br />
Wasserschicht liegt durchschnittlich bei 9 psu, die Schwankungsbreite<br />
ist gering.<br />
Die tiefen Becken der Ostsee sind makrophytenfrei. Charakteristische<br />
Arten sind die Ostsee-Riesenassel Saduria entomon <strong>und</strong> der<br />
Flohkrebs Pontoporeia femorata. Der Bestand beider Populationen<br />
variiert in Abhängigkeit von hydrographischen Bedingungen.<br />
–<br />
Gesetzlicher<br />
Schutz<br />
–<br />
Seite 100/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO) nach Kartieranleitung<br />
M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.)<br />
Bezeichnung (Code)<br />
Meeresboden mit<br />
schluffreichen Feinsanden<br />
NOS<br />
Geröllgr<strong>und</strong><br />
NOG<br />
Blockgr<strong>und</strong><br />
NOR<br />
Miesmuschelbank<br />
NOM<br />
Beschreibung<br />
Meeresboden der äußeren Küstengewässer mit Feinsanden mit<br />
Schluffanteilen von 5-25% (schlickiger Sand) <strong>und</strong> 25-45% (sandiger<br />
Schlick). Dieser Bereich liegt in einer Wassertiefe von etwa 10<br />
bis 20 m. Die Sandböden sind makrophytenfrei. Das Makrozoobenthos<br />
setzt sich aus einer artenarmen Lebensgemeinschaft aus<br />
Ostsee-Riesenassel Saduria entomon <strong>und</strong> Flohkrebs Pontoporeia<br />
femorata, einigen Polychäten, Priapuliden Halicryptus spinulosus<br />
<strong>und</strong> Muscheln Cerastoderma lamarckii, Macoma balthica sowie<br />
Mya arenaria zusammen.<br />
Überwiegend mit Geröll bedeckter Meeresboden der Ostsee, häufig<br />
im Bereich der Schorre (etwa bis 10 m Wassertiefe). Flachwasserzone<br />
mit Grünalgen, Blasentang <strong>und</strong> Meersaite. Ab 1,5 – 2 m<br />
Tiefe mit Rot- <strong>und</strong> Braunalgen. Lokal tritt ab 15 m Tiefe Zuckertang<br />
auf (Halbinsel Wittow, Rügen). Die Gerölle sind oft flächendeckend<br />
mit Miesmuscheln bewachsen. Die Begleitfauna setzt sich aus<br />
Hydrozoen, Seepocken <strong>und</strong> Moostierchen zusammen.<br />
Zu mindestens 60% mit Blöcken bedeckter Meeresboden. Die Lage<br />
der Blöcke ist durch ihre Größe stabil <strong>und</strong> bildet so permanente<br />
Aufwuchsflächen. Im Flachwasserbereich siedeln Grünalgen <strong>und</strong><br />
Blasentang. Unterhalb von 1 m Wassertiefe werden die Steine vorrangig<br />
von Gabeltang <strong>und</strong> Horntang bewachsen. Unterhalb von<br />
4 m Wassertiefe kommen neben Blasentang fast nur noch sessile<br />
Rotalgen vor. Die Aufwuchsfauna der Blöcke setzt sich aus Miesmuscheln,<br />
die die Blöcke meist flächendeckend überziehen <strong>und</strong><br />
Polypenstöcke, Seepocken sowie Moostierchen zusammen. Zur<br />
Begleitfauna des Lückensystems <strong>und</strong> der Makroalgen zählen Polychäten<br />
<strong>und</strong> individuenreiche Kleinkrebsvorkommen.<br />
Mehrschichtige Miesmuschellagen auf Sandböden <strong>und</strong> Geröllgründen,<br />
die eine zusammenhängende, festsitzende Bank bilden.<br />
Miesmuschelbänke sind ortsstabil <strong>und</strong> ausdauernd. Die Miesmuscheln<br />
bilden Hartsubstrat, das von Aufwuchs aus Polypenstöcken,<br />
Seepocken sowie Moostierchen besiedelt wird. Zur Begleitfauna<br />
des Lückensystems zählen Polychäten <strong>und</strong> individuenreiche<br />
Kleinkrebsvorkommen.<br />
Erläuterung gesetzlicher Schutz: § 20 = gesetzlich geschütztes Biotop nach NatSchAG M-V,<br />
§ 30 = gesetzlich geschütztes Biotop nach BNatSchG<br />
Gesetzlicher<br />
Schutz<br />
–<br />
Für die im Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen wird in den Tab. 28 <strong>und</strong> Tab. 29 eine<br />
Gegenüberstellung nach der „Anleitung für die Kartierung von marinen Biotopen in Mecklenburg-<br />
Vorpommern“ (LUNG M-V 2010 in Vorb.) <strong>und</strong> der dort erfolgten Zuordnung zu den Kartiereinheiten<br />
der „Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands“ (RIECKEN et al. 2006) vorgenommen.<br />
FFH- Lebensraumtypen (LRT)<br />
Die Zuordnung von marinen Biotopen zu den FFH-Lebensraumtypen (LRT) in den folgenden Tab. 28<br />
<strong>und</strong> Tab. 29 erfolgt ebenfalls nach LUNG M-V (2010 in Vorb.). Für Deutschland <strong>und</strong> damit auch für<br />
den deutschen <strong>Teil</strong> der Ostsee wurden die FFH-Lebensraumtypen (LRT) erstmals von SSYMANK et al.<br />
(1998) interpretiert. BALZER et al. (2002) haben weiter führende interpretatorische Aussagen zu den<br />
§ 20<br />
§ 20<br />
§ 30<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 101/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
marinen FFH-LRT vorgelegt. Der „Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung mariner FFH-Lebensraumtypen<br />
<strong>und</strong> gesetzlich geschützter mariner Biotoptypen in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns“<br />
(IFAÖ 2005b) können weitere Angaben zu den LRT des Untersuchungsgebietes entnommen werden.<br />
Eine detaillierte Betrachtung erfolgt im Abschnitt III dieser Unterlage (Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung).<br />
Tab. 28:<br />
Entlang der Kabeltrasse in den inneren Küstengewässern (Strelas<strong>und</strong>, Binnenbodden<br />
von Rügen) nachgewiesene Biotoptypen<br />
Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI)<br />
nach<br />
Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />
Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />
Schluffreiche Feinsande<br />
Meeresboden mit schluffreichen<br />
Feinsanden<br />
Code: NIS<br />
Flaches Mittel- bis Feinsandbiotop<br />
der inneren Gewässer der Ostsee,<br />
makrophytenfrei oder –arm<br />
Code 04.02.06.01.02<br />
Flache Meeresbuchten<br />
1160<br />
Lagune<br />
Hartboden<br />
(Steine, Blöcke,<br />
anstehender Mergel)<br />
Geröllgr<strong>und</strong><br />
Code: NIG<br />
1150*<br />
Flache natürliche Hartsubstratbiotope Flache Meeresbuchten<br />
der inneren Gewässer der Ostsee<br />
1160<br />
Code 04.02.01<br />
Lagune<br />
Anstehende Mergel- <strong>und</strong><br />
Kreideplatten<br />
Code: NIN<br />
Hartsubstrat-Riff der inneren Gewässer<br />
der Ostsee<br />
Code 04.02.02<br />
1150*<br />
Riff<br />
1170<br />
Makrophyten<br />
Seegraswiese<br />
Code: NIZ<br />
Flaches Sandbiotop der inneren<br />
Gewässer der Ostsee, makrophytenreich<br />
Flache Meeresbuchten<br />
1160<br />
Code 04.02.06.02<br />
Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />
der Ostsee mit Schlicksubstrat,<br />
makrophytenreich<br />
Lagune<br />
1150*<br />
Code 04.02.08.01.02<br />
Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />
der Ostsee mit gemischtem<br />
Substrat, makrophytenreich<br />
Code 04.02.08.02.02<br />
Seite 102/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Biotoptypen der inneren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NI)<br />
nach<br />
Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />
Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />
Brackwassertauchflur<br />
Code: NIU<br />
Flaches Sandbiotop der inneren<br />
Gewässer der Ostsee, makrophytenreich<br />
Flache Meeresbuchten<br />
1160<br />
Code 04.02.06.02<br />
Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />
der Ostsee mit Schlicksubstrat,<br />
makrophytenreich<br />
Lagune<br />
1150*<br />
Technische Biotoptypen<br />
Fahrwasser<br />
Code: OMF<br />
Code 04.02.08.01.02<br />
Feinsubstratbiotop der inneren Gewässer<br />
der Ostsee mit gemischtem<br />
Substrat, makrophytenreich<br />
Code 04.02.08.02.02<br />
– –<br />
Tab. 29:<br />
Entlang der Kabeltrasse in den äußeren Küstengewässern von Rügen nachgewiesene<br />
Biotoptypen<br />
Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO)<br />
nach<br />
Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />
Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />
Schlicksubstrat<br />
Schlicksubstrat der Sedimentationszonen<br />
Code: NOT<br />
Feinsubstratbiotop der äußeren Meeresgebiete<br />
der Ostsee mit Schlicksubstrat<br />
(von Schluff <strong>und</strong> Ton dominiert)<br />
–<br />
Schluffreiche Feinsande<br />
Hartboden<br />
(Steine, Blöcke,<br />
anstehender Mergel)<br />
Meeresboden mit schluffreichen<br />
Feinsanden<br />
Code: NOS<br />
Geröllgr<strong>und</strong><br />
Code: NOG<br />
Blockgr<strong>und</strong><br />
Code: NOR<br />
Code 02.02.08.01<br />
Ebenes Mittel- bis Feinsandbiotop –<br />
der äußeren Meeresgebiete der Ostsee<br />
Code 02.02.06.02<br />
Flaches, natürliches Hartsubstratbiotop<br />
der äußeren Meeresgebiete der<br />
–<br />
Ostsee, makrophytenfrei oder –arm<br />
Code 02.02.01.01<br />
Hartsubstrat-Riff der äußeren Meeresgebiete<br />
der Ostsee, makrophytenfrei<br />
oder –arm<br />
Riff<br />
1170<br />
Code 02.02.02.01<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 103/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Biotoptypen der äußeren Küstengewässer der Ostsee östl. der Darßer Schwelle (NO)<br />
nach<br />
Biotoptypenliste M-V Biotoptypen-Liste BRD FFH-LRT<br />
Boden-Parameter (LUNG M-V 2010 in Vorb.) (RIECKEN et al. 2006) (SSYMANK et al. 1998)<br />
Miesmuschelbank<br />
Code: NOM<br />
Biogenes Riff der äußeren Meeresgebiete<br />
der Ostsee (Miesmuschelbank)<br />
Riff<br />
1170<br />
Code 02.02.03<br />
II.2.8.3 Bestandsbewertung marine Biotoptypen<br />
Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen erfolgt an dieser Stelle nur auf der Gr<strong>und</strong>lage des nationalen<br />
Schutzstatus. Weitergehende Einschätzungen sind in Abschnitt III (Natura 2000-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung) zu finden.<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />
Den größten <strong>Teil</strong> der Trassen Off. I – III nehmen die Biotoptypen Schlicksubstrat <strong>und</strong> Meeresboden<br />
mit schluffreichen Feinsanden ein. Diese haben keinen nationalen Schutzstatus. Der Biotoptyp Geröllgr<strong>und</strong>,<br />
der entlang der Trassen Off. I auf etwa 600 m <strong>und</strong> entlang Off. III auf etwa 1,6 km Länge in<br />
Küstennähe auftritt <strong>und</strong> der im Anlandungsbereich von Off. II über etwa 1,5 km sowie vor Jasm<strong>und</strong><br />
entlang der Trasse Off. I auf ca. 1,2 km Länge vorkommende Typ Blockgr<strong>und</strong> sind gesetzlich geschützte<br />
Biotope nach NatSchAG M-V. Die ebenfalls vor Jasm<strong>und</strong> ermittelten Miesmuschelbänke<br />
(Querungslänge ca. 2,7 km)sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG. Trasse Off. I<br />
quert marine Biotoptypen auf einer Strecke von etwa 4,5 km im Gegensatz zu Off. II mit ca. 1,5 km<br />
<strong>und</strong> Off. III mit ca. 1,6 km. Die Trassen im südlichen Arkonabecken werden hinsichtlich der Biotoptypen<br />
insgesamt als mittel bewertet.<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Im Bereich der Wittower Fähre wurden auf der gesamten Trassenlänge mit Ausnahme des Fahrwassers<br />
die Biotoptypen Meeresboden mit schluffreichen Feinsanden, Brackwassertauchflur <strong>und</strong> Seegraswiesen<br />
festgestellt. Diese sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V. Der Biotoptypenbestand<br />
an der Trasse Off. VII ist als sehr hoch einzuschätzen (HzE, LUNG M-V 1999).<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Alle nach der Kartieranleitung M-V (LUNG M-V 2010 in Vorb.) bestimmten Biotoptypen sind gesetzlich<br />
geschützte Biotope nach dem NatSchAG M-V. Da sie über die gesamten Trassenverläufe mit Ausnahme<br />
des Fahrwassers auftreten, wird der Strelas<strong>und</strong> hinsichtlich des Biotoptypenbestandes mit<br />
sehr hoch bewertet (HzE, LUNG M-V 1999).<br />
II.2.9 Makrophytobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.9.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrophytobenthos<br />
Es liegen nur punktuelle Untersuchungsergebnisse aus den Kabeltrassenuntersuchungsräumen vor.<br />
Es werden allerdings nur in den Flachwasserzonen in der Nähe der Anlandungspunkte in der Tromper<br />
<strong>und</strong> Prorer Wiek sowie im Strelas<strong>und</strong> größere Makrophytenvorkommen erwartet. So sind beispielsweise<br />
Nachweise zur Verbreitung von Makrophyten im Bereich der Prorer Wiek laut MEYER (1997)<br />
sowie LUNG M-V (2004a) bis zu einer Wassertiefe von 15 m vorhanden. Im Strelas<strong>und</strong> sind demgegenüber<br />
laut der Diplomarbeit von KORICH (1993) nur Besiedlungstiefen von maximal 3,5 m möglich.<br />
Nutzbare Makrophytenliteratur für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong>:<br />
Seite 104/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
IFAÖ (2004b):<br />
Makrophytenkartierung im Strelas<strong>und</strong>. unveröff. Gutachten im Auftrag des Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes<br />
Strals<strong>und</strong>, Institut für Angewandte Ökologie, Broderstorf bei Rostock, August 2004.<br />
KÖHN, J. (1996):<br />
Die Unterwasservegetation (Makrophytobenthos) im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> in der südwestlichen Arkona<br />
See. unveröff. Gutachten, Heiligenhagen.<br />
KORICH, U.G. (1993):<br />
Der Makrophytenbestand des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> seine Bezüge zu fischereilichen Aspekten. Diplomarbeit.<br />
HU Berlin, FB Agrar- u. Gartenbauwiss., Berlin: 101 S. (unveröffentl.).<br />
KRISCH, H. (1974):<br />
Zur Kenntnis der Pflanzengesellschaften der mecklenburgischen Boddenküste. In: Feddes Repertorium,<br />
Berlin; Bd. 85/ H. 1-2: 115- 158.<br />
Für einzelne küstennahe Flachwasserbereiche der Kabeltrassen verwendbare Daten zum Makrophytobenthos<br />
auf Transekten enthält:<br />
MEYER, TH. (1997):<br />
Der Makrophytenbestand der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. Unveröffentlichtes Gutachten<br />
im Auftrag des B<strong>und</strong>esumweltamtes <strong>und</strong> des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung <strong>und</strong><br />
Umwelt des Landes M-V: 1-83 + Anhang.<br />
Das Kartierungstransekt 45 „Saßnitz West“ in MEYER (1997) quert die „Offshore-Trasse Off I“ (Karte<br />
XXXIX). Weiterhin wird das Transekt „Altenkirchen“ von der „Offshore-Trasse Off I“ gequert. Alle anderen<br />
Kartierungs- <strong>und</strong> Dauertransekte liegen in einigem Abstand zu den Kabeltrassen. Weitere Kartierungstransekte<br />
liegen in der Tromper Wiek, so Transekt „Glowe Ost“ im Bereich der „Offshore-<br />
Trasse Off II“ (Karte XXXIX).<br />
Die Makrophytenvorkommen im Strelas<strong>und</strong> wurden im UMWELTPLAN & EMAU GREIFSWALD (2001)<br />
flächenbezogen zusammengestellt. Punktgenaue Angaben sind nicht verfügbar. Im Zuge der zweimaligen<br />
Vertiefung der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> wurden auch Daten zu den Makrophyten erhoben.<br />
Im Rahmen der Videountersuchungen <strong>und</strong> Benthosbeprobungen im Sommer <strong>und</strong> Herbst 2009 wurde<br />
das Vorkommen von Makrophyten geprüft <strong>und</strong> beschrieben (z. B. Hauptarten, Bedeckungsgrad, Seegraswiesen<br />
usw.). Hierzu waren Erfassungen in der Wuchssaison (Mai bis September) notwendig.<br />
Eine artbezogene Beschreibung ist mit der Videotransektmethode nicht möglich, obgleich charakteristische<br />
Arten (z. B. Saccharina latissima) im Bild erkannt werden können. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Erfassung<br />
kann eine Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung vorgenommen werden. Bekannte Laminarienvorkommen<br />
(Saccharina latissima) im Kabeltrassenbau- bzw. -einwirkbereich befinden sich in der Rohstofflagerstätte<br />
„Tromper Wiek I“ (vgl. UVS, IFAÖ 2007d 10 ). Für die Lagerstätten-Verfahren „Tromper Wiek I,<br />
II <strong>und</strong> III“ wurden die beim B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz (BfN) vorhandenen Informationen zu den dortigen<br />
Laminarienvorkommen ausgewertet <strong>und</strong> einbezogen. Die im nachfolgenden Kap. II.2.10.1 mit<br />
Bezug auf das Makrozoobenthos beschriebenen Kastenstecherbeprobungen im Uferbereich wurden<br />
auch auf entnommene Makrophyten hin untersucht (Beprobungen August/September 2009). Dabei<br />
wurde eine Probe auf der geplanten Trasse sowie zwei weitere in jeweils 100 m Abstand auf beiden<br />
Seiten der Trasse genommen.<br />
II.2.9.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrophytobenthos<br />
Die Untersuchung der Makrozoobenthosproben entlang der Kabeltrassen ergab Makrophytenf<strong>und</strong>e<br />
nur auf wenigen Stationen (s. Tab. 30, Karte XLI im Anhang).<br />
10 Zitat bei den Fischen in Kap. II.2.11.2.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 105/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tab. 30:<br />
Makrophytenvorkommen entlang der Haupttrassen nördlich Rügen <strong>und</strong> der<br />
Strelas<strong>und</strong>trassen (Benthosbeprobungen August/September 2009)<br />
Datum Station Hol Länge Breite Wassertiefe [m] Gerät Pflanzen_V<br />
09.09.2009 ARC_001 4 13,57259 54,75236 42 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_002 4 13,57411 54,75205 42 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_003 4 13,57559 54,75168 42 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_004 4 13,57727 54,75120 42 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_005 4 13,57850 54,75090 42 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_006 4 13,57999 54,75051 42 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_010 4 13,53702 54,70998 33 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_011 4 13,53836 54,70954 33 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_012 4 13,53983 54,70916 33 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_013 4 13,55276 54,69539 32 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_014 4 13,55421 54,69511 32 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_015 4 13,55572 54,69487 32 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_016 4 13,52354 54,69393 28 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_017 4 13,52488 54,69351 28 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_018 4 13,52629 54,69305 28 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_019 4 13,54526 54,67822 27 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_020 4 13,54686 54,67798 27 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_021 4 13,54820 54,67776 27 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_025 4 13,48585 54,64460 23 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_026 4 13,48726 54,64410 23 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_027 4 13,48862 54,64371 23 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_028 4 13,52327 54,62755 24 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_029 4 13,52473 54,62730 24 1: VanVeenIfA -<br />
09.09.2009 ARC_030 4 13,52629 54,62703 24 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_034 4 13,44797 54,61279 16 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_035 4 13,44816 54,61194 16 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_036 4 13,44832 54,61100 16 1: VanVeenIfA -<br />
22.08.2009 ARC_037 4 13,50746 54,59107 18 1: VanVeenIfA -<br />
22.08.2009 ARC_038 4 13,50901 54,59095 18 1: VanVeenIfA -<br />
22.08.2009 ARC_039 4 13,51056 54,59081 18 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_040 4 13,40107 54,61546 10 1: VanVeenIfA ja<br />
10.09.2009 ARC_041 3 13,40033 54,61467 10 1: VanVeenIfA -<br />
10.09.2009 ARC_042 3 13,39954 54,61385 10 1: VanVeenIfA ja<br />
22.08.2009 ARC_043 4 13,49357 54,57959 11 1: VanVeenIfA ja<br />
22.08.2009 ARC_044 3 13,49497 54,57914 10 1: VanVeenIfA ja<br />
22.08.2009 ARC_045 3 13,49627 54,57862 10 1: VanVeenIfA ja<br />
11.08.2009 ARC_055 4 13,11827 54,28697 3 1: VanVeenIfA -<br />
Seite 106/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Datum Station Hol Länge Breite Wassertiefe [m] Gerät Pflanzen_V<br />
11.08.2009 ARC_056 4 13,11832 54,28607 3 1: VanVeenIfA -<br />
11.08.2009 ARC_057 4 13,11825 54,28518 3 1: VanVeenIfA -<br />
11.08.2009 ARC_058 4 13,13273 54,28504 11 1: VanVeenIfA -<br />
11.08.2009 ARC_059 4 13,13742 54,28684 3 1: VanVeenIfA -<br />
11.08.2009 ARC_060 4 13,13721 54,28547 3 1: VanVeenIfA -<br />
11.08.2009 ARC_061 4 13,13612 54,28460 6 1: VanVeenIfA -<br />
11.08.2009 ARC_062 4 13,12543 54,27890 3 1: VanVeenIfA -<br />
11.08.2009 ARC_063 4 13,12669 54,27833 3 1: VanVeenIfA -<br />
12.08.2009 ARC_065 4 13,19061 54,26928 5 1: VanVeenIfA -<br />
12.08.2009 ARC_066 4 13,19160 54,26866 5 1: VanVeenIfA -<br />
12.08.2009 ARC_067 4 13,19274 54,26797 6 1: VanVeenIfA -<br />
12.08.2009 ARC_068 4 13,19431 54,27053 13 1: VanVeenIfA -<br />
12.08.2009 ARC_069 4 13,19559 54,27278 3 1: VanVeenIfA -<br />
12.08.2009 ARC_070 4 13,19621 54,27179 3 1: VanVeenIfA -<br />
12.08.2009 ARC_071 4 13,19698 54,27085 3 1: VanVeenIfA -<br />
18.08.2009 ARC_072 4 13,14822 54,28637 11 1: VanVeenIfA -<br />
24.09.2009 ARC_073 4 13,49240 54,57588 8 1: VanVeenIfA -<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />
Nach dem Gewässergütebericht (LUNG M-V 2004a) umfasst der Makrophytenbestand auf dem Dauertransekt<br />
Saßnitz im Jahr 2002 11 Arten, wobei fädige Rotalgen der Gattung Ceramium in allen Tiefenstufen<br />
die Proben dominierten. Weiterhin kamen die Grünalgen Chaetomorpha linum, Enteromorpha<br />
cf. intestinalis <strong>und</strong> Cladophora sp., sowie in sehr geringen Ab<strong>und</strong>anzen die fädige Braunalge<br />
Pylaiella littoralis <strong>und</strong> vereinzelt Phyllophora spp. vor. Andere Arten, wie die mehrjährige Rotalge Phycodrys<br />
rubens oder Polysiphonia elongata (Langfädiger Röhrentang) wurden im Vergleich zum Vorjahr<br />
nicht mehr gef<strong>und</strong>en.<br />
Im Rahmen der Zustandsbewertung der Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns hinsichtlich der<br />
biologischen Qualitätskomponente Makrophyten (MARILIM 2008), wurde 2008 bei Glowe der<br />
Makrophytenbestand untersucht. Es traten hauptsächlich Rotalgen der Gattung Ceramium, Seegras<br />
(Zostera marina) bis zu einer Tiefe von 3,8 m <strong>und</strong> mit sehr geringen Anteilen die Braunalge Pylaiella<br />
littoralis, Furcellaria lumbricalis (Gabeltang) <strong>und</strong> die Rotalge Polysiphonia fucoides (Gewöhnlicher<br />
Röhrentang) auf.<br />
Bei der Videokartierung im Juli 2008 wurden im Bereich der Offshore-Trasse Off. I Makrophytenvorkommen<br />
auf einer Strecke von etwa 800 m in Tiefen zwischen 1 m <strong>und</strong> 9,5 m aufgenommen. Es handelte<br />
sich hauptsächlich um Rotalgen, die entweder driftend oder an Hartsubstraten haftend angetroffen<br />
wurden (vgl. Abb. 37). Eine nähere Bestimmung war nicht möglich. Es wurden keine Seegraswiesen<br />
oder Brackwassertauchfluren aufgezeichnet.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 107/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
1 m Tiefe: Makrophytenteppich 2,2 m Tiefe: Makrophytenbestände<br />
5,7 m Tiefe: Makrophyten auf Hartsubstrat 8,6 m Tiefe: Sand mit vereinzelten Makrophyten<br />
Abb. 37:<br />
Beispielbilder aus verschiedenen Tiefenzonen, Trasse Off. I (Videobefahrung Juli<br />
2008)<br />
Die Videobefahrung der Trassen Off. II <strong>und</strong> III im August 2009 zeigte in den geeigneten Tiefenzonen<br />
auf Trasse Off. II (nahe den Anlandungen) eine mäßige Makrophytenbedeckung (bis 50%, vereinzelt<br />
bis 75%). Auf Trasse Off. III wurden mit Ausnahme der Stationen 040 <strong>und</strong> 042 keine Makrophyten<br />
angetroffen (vgl. Karte XXXIV, Kartenanhang).<br />
Die Untersuchung der Kastenstecherproben aus dem gleichen Zeitraum ergab für den Anlandungsbereich<br />
von Off. II (Stationen 043, 044, 045) Ahnfeltia plicata (Faltentang) als dominierende Art, die in<br />
den drei Proben mit Polysiphonia fucoides (Gewöhnlicher Röhrentang), Polysiphonia fibrillosa (Fädriger<br />
Röhrentang) <strong>und</strong> Phyllophora truncata (Gestieltes Rotblatt) vergesellschaftet war. Furcellaria<br />
fastigiata, Delesseria sanguinea, Ceramium nodulosum, Cladophora spec. <strong>und</strong> Ceramium diaphanum<br />
(Perltang) traten jeweils in einer der drei Proben auf. Bei der Kastenstecherbeprobung im September<br />
2009 im Flachwasser von Trasse Off. II wurden Fucus vesiculosus als dominierende Art <strong>und</strong> vereinzelt<br />
die Arten Chaetomorpha linum, Ceramium diaphanum <strong>und</strong> Ceramium rubrum festgestellt.<br />
Im Anlandungsbereich von Trasse Off. III (Stationen 040, 042) dominierte in einer der Proben Ceramium<br />
nodulosum <strong>und</strong> trat Ceramuim diaphanum (Perltang) häufig auf, in einer anderen dominierte Ceramuim<br />
diaphanum. Weitere Arten waren Polysiphonia fucoides (Gewöhnlicher Röhrentang), Poly-<br />
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siphonia fibrillosa (Fädriger Röhrentang) <strong>und</strong> Acrochaetium spec. als Aufwuchs auf Ceramium nodulosum.<br />
Auf den anderen Stationen wurden keine Makrophyten festgestellt (s. Tab. 30).<br />
Sand mit vereinzelten Makrophyten<br />
Block mit Mytilus<br />
Abb. 38: Beispielbilder Trasse Off. III (Videobefahrung 2009)<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Für die Querung an der Wittower Fähre liegt eine Videoaufnahme von Herbst 2009 vor. Der Aufnahme<br />
ist zu entnehmen, dass der geplante Trassenkorridor in den ausgedehnten, flachen Randbereichen<br />
besonders nördlich der Fahrrinne sehr dicht mit Rotalgen bewachsen ist (vgl. Abb. 39, Karte XXXV im<br />
Anhang). Zannichellia <strong>und</strong> Potamogeton wachsen mäßig bis dicht südlich der Fahrrinne <strong>und</strong> sehr dicht<br />
in einem kleinen Bereich nördlich der Fahrrinne (vgl. Karte XXXVI, Kartenanhang). Flächige Seegrasbestände<br />
mit geringem Bedeckungsgrad fanden sich nördlich der Fahrrinne, wohingegen südlich dieser<br />
vereinzelt auch sehr dichte Bestände auftraten (vgl. Karte XXXVIII im Anhang).<br />
Mit zunehmender Tiefe nahm die Dichte des Bewuchses ab. Im Bereich der Fahrrinne wurden kaum<br />
noch Makrophyten angetroffen.<br />
Makrophyten im Flachwasserbereich der Trasse Off. VII<br />
Abb. 39: Beispielbilder Makrophyten Wittower Fähre (Videobefahrung 2009)<br />
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Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Die Wirkräume der Trassenvarianten im Bereich Strelas<strong>und</strong> (Drigge, Deviner Bucht, Gustower Wiek,<br />
Ziegelgraben) wurden im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen aktuell beprobt (Videofahrten<br />
August/September 2009, Kastenstecherbeprobung August/September 2009). Zusätzlich liegen mehrere<br />
Aufnahmen der Unterwasservegetation aus den vergangenen Jahren vor (GOSSELCK et al 1999,<br />
IFAÖ 2004e, 2009, MARILIM 2007).<br />
Die Makrophytenbestände setzen sich aus Blütenpflanzen <strong>und</strong> Großalgen zusammen. Seegras<br />
(Zostera marina), Kammlaichkraut (Potamogeton pectinatus) <strong>und</strong> Teichfaden (Zannichellia palustris)<br />
bilden das Gros der Unterwasserwiesen. Wenn Hartböden vorhanden sind, sind sie mit Grün- <strong>und</strong><br />
Rotalgen (Ceramium spp.), Blasen- (Fucus vesiculosus) <strong>und</strong> Gabeltang (Furcellaria lumbricalis) bewachsen<br />
(IFAÖ 2004e).<br />
Die Makrophyten weisen eine deutliche Tiefenzonierung auf.<br />
Flachwasserbereich bis 0,5 m Tiefe<br />
Die Meersalde (Ruppia maritima) <strong>und</strong> die Armleuchteralgen Chara baltica <strong>und</strong> C. aspera, teilweise mit<br />
Inseln des Teichfaden Zannichellia palustris durchsetzt, bilden im Flachwasserbereich typische Pflanzengemeinschaften.<br />
Zwischen diesen Arten finden sich Einzelpflanzen des Rauhen Hornblatts (Ceratophyllum<br />
demersum). Steine <strong>und</strong> Geröll sind völlig mit Blasentang (Fucus vesiculosus) bedeckt. (I-<br />
FAÖ 2004e)<br />
So genannte Driftalgen hatten sich im gesamten Gebiet an den Blütenpflanzen <strong>und</strong> Armleuchteralgen<br />
sowie am Boden abgelagert. Jedoch handelte es sich nicht um dichte „Algenteppiche“, die die bestandsbildenden<br />
Arten abdeckten, sondern um einzelne Algenbüschel. Sie setzten sich aus Rotalgen<br />
(Polysiphonia nigrescens, Ceramium ssp.) sowie aus Grünalgen (Rhizoclonium riparium, Spirogyra<br />
spec., Enteromorpha spp.) zusammen. (IFAÖ 2004e)<br />
Flachwasserbereich 0,5 – 1 m Tiefe<br />
Der Flachwasserbereich 0,5-1 m Tiefe wird von größtenteils flächendeckenden Beständen des Teichfadens<br />
(Zannichellia palustris) <strong>und</strong> des Kammlaichkrauts (Potamogeton pectinatus) dominiert. Die<br />
Ruppia-Bestände nehmen mit zunehmenden Wassertiefen deutlich ab. Die Artenzusammensetzung<br />
der Pflanzengemeinschaften unterscheidet sich in den einzelnen Gebieten. Characeen sind weiterhin<br />
in unterschiedlich dichten Beständen vorhanden. Meistens bilden sie kleine inselartige Vorkommen,<br />
oft findet man sie auch als Einzelpflanzen. (IFAÖ 2004e)<br />
Im Strelas<strong>und</strong> sind beidseitig Characeen-Bestände vorhanden. Neben der am häufigsten auftretenden<br />
Art Chara aspera, kommt auch Chara baltica stetig vor. Weiterhin ist Chara canescens mit Einzelpflanzen<br />
vertreten (Pflanzengemeinschaft Bodden-Kleinarmleuchteralgen BKlArm). Die Artenvielfalt<br />
der Characeen ist mit 3 Arten vergleichsweise hoch. Ein Vorkommen von Tolypella nidifica ist zu vermuten,<br />
konnte jedoch durch die späte Beprobung nicht nachgewiesen werden. Die Characeen sind<br />
teilweise mit der Spermatophyte Ruppia cirrhosa vergesellschaftet (Pflanzengemeinschaft ChRuci).<br />
Als weitere Spermatophyten kommt Zostera marina häufig vor <strong>und</strong> auch Potamogeton pectinatus <strong>und</strong><br />
Myriophyllum spicatum treten stetig auf (MARILIM 2007).<br />
Tiefenbereich 1 - 2,5 m<br />
Der Tiefenbereich 1-2,5 m zeichnet sich vor allem durch die Zunahme von Seegras Zostera marina<br />
aus. In den flacheren Bereichen kommt es zunächst inselartig zwischen Kamm-Laichkraut vor. Ab<br />
1,5 m bildet es auch reine Bestände aus. Aber auch in Tiefen über 2 m sind Kammlaichkraut <strong>und</strong><br />
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Seegras örtlich miteinander vergesellschaftet. Die untere Bewuchsgrenze lag bei etwa 2,3 m Tiefe.<br />
Vereinzelt kamen bis in 2,8 m Tiefe Seegraspflanzen vor. (IFAÖ 2004e)<br />
Die aktuellen Videoaufnahmen (August/September 2009) entlang der Trassenvarianten (Längstransekte)<br />
im Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI) zeigten Vorkommen von Makrophyten in den Flachwasserbereichen<br />
aller Anlandungen (vgl. Karte XXXVII, Kartenanhang). Diese konnten aus den Aufnahmen jedoch<br />
nicht spezifiziert werden.<br />
Die untersuchten Quertransekte auf der Rügenseite der Trassen Off. V <strong>und</strong> VI wiesen geringe bis<br />
mäßige Bedeckungsgrade mit Seegras auf. Die Quertransekte vor der Anlandung der Trasse Off. IV<br />
bei Neuhof (Rügen) waren teils sehr dicht mit Seegras bewachsen. (vgl. Karte XXXVII, Kartenanhang,<br />
Abb. 40)<br />
Die Kastenstecherbeprobungen in den Flachwasserbereichen der Strelas<strong>und</strong>trassen ergaben für die<br />
Trassen Off. V <strong>und</strong> VI an der Anlandung Drigge als dominierende Arten Fucus vesiculosus <strong>und</strong> Zannichellia<br />
palustris, vereinzelt traten Ceramium diaphanum <strong>und</strong> Chorda filum auf. Auf Trasse Off. V vor<br />
der Anlandung Andershof dominierte Zannichellia palustris, durchsetzt mit Potamogeton pectinatus<br />
<strong>und</strong> vereinzelt Chara baltica sowie Ceramium diaphanum. An der Anlandung Frankensiedlung (Off.<br />
VI) trat als dominierende Art Potamogeton pectinatus <strong>und</strong> vereinzelt Ceramium diaphanum auf. Im<br />
Bereich der Anlandung Neuhof auf Rügen der Variante Off. IV dominierte Potamogeton pectinatus<br />
durchsetzt mit Zannichellia palustris. Vereinzelt waren Chorda filum, Myriophyllum spicatum <strong>und</strong> Chara<br />
baltica zu finden. An der Anlandung auf Festlandsseite dominierte Fucus vesiculosus mit Zostera<br />
marina <strong>und</strong> traten Zannichellia palustris, Potamogeton pectinatus <strong>und</strong> Ceramium diaphanum vereinzelt<br />
auf. (Kastenstecherbeprobung September 2009).<br />
Mischfläche<br />
Makrophyten<br />
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Makrophyten<br />
Blöcke mit Makrophyten<br />
Abb. 40: Beispielbilder Strelas<strong>und</strong> (Videobefahrung 2009)<br />
Vorbelastungen des Makrophytobenthos<br />
Die Beeinflussung von Makrophyten durch den im Umfeld stattfindenden marinen Bergbau kann nur<br />
schwer eingeschätzt werden. Eine Rohstoffentnahme wird derzeitig nur in einem Gebiet vorgenommen,<br />
welches nördlich der Trasse Off. III liegt <strong>und</strong> für welches keine Untersuchung von Makrophytenvorkommen<br />
stattgef<strong>und</strong>en hat. Ggf. ist in Nachbarschaft von Sedimententnahmen eine temporäre<br />
Beeinflussung von Rotalgengemeinschaften durch erhöhte Trübung möglich.<br />
Inwieweit die Eutrophierung der Ostsee zu einer Verschlechterung des Lichtklimas in der Pommerschen<br />
Bucht, <strong>und</strong> damit zu einer Verschiebung der unteren Bewuchsgrenze von Makrophyten beigetragen<br />
hat, kann mit den vorliegenden Untersuchungsergebnissen nicht beurteilt werden.<br />
Gegenwärtig kann von einer starken Gefährdung aller Makrophytenbestände ausgegangen werden.<br />
Der primäre Gefährdungsfaktor ist der anthropogene Eintrag von Nährstoffen aus Landwirtschaft,<br />
kommunalen Abwässern <strong>und</strong> diffusen Einträgen aus der Luft. Neben der Eutrophierungsproblematik<br />
gelten in flachen Gewässerabschnitten der Sportbootverkehr <strong>und</strong> der Badebetrieb als eine wesentliche<br />
Gefährdungsursache. Die touristische Nutzung der Randgewässer bedingt eine mechanische<br />
Schädigung der Pflanzen <strong>und</strong> eine verstärkte Aufwirbelung von Sediment. Dies führt zum einen zu<br />
einer Verschlechterung der Lichtbedingungen durch partikuläre Schwebstoffe <strong>und</strong> zum anderen zu<br />
einer zusätzlichen Beschattung durch die Ablagerung von aufgewirbeltem Substrat auf den Pflanzen<br />
selbst.<br />
II.2.9.3 Bestandsbewertung Makrophytobenthos<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />
Der Makrophytenbestand auf den Kabeltrassenkorridoren ist durch Artenarmut <strong>und</strong> wenige dominante<br />
Arten gekennzeichnet. Eine gefährdete Art (Kategorie 3) der Roten Listen Deutschlands, der Ostsee<br />
<strong>und</strong> der Ostsee Mecklenburg-Vorpommerns ist Furcellaria fastigiata (BERG et al. 1996, KAMINSKI et al.<br />
1996, LUDWIG & SCHNITTLER 1996). Delesseria sanguinea ist in der Ostsee M-V gefährdet (BERG et al.<br />
1996, KAMINSKI et al. 1996). Für die dominierende Art Ahnfeltia plicata ist in der Ostsee eine Gefährdung<br />
anzunehmen (Kategorie G), ebenso für Phyllophora truncata in der Ostsee M-V (BERG et al.<br />
1996, KAMINSKI et al. 1996). Der Makrophytenbestand nördlich Rügen erhält insgesamt die Bewertung<br />
gering.<br />
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Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Das gewöhnliche Seegras Zostera marina ist eine gefährdete Art in Deutschland (LUDWIG & SCHNITT-<br />
LER 1996). Zannichellia <strong>und</strong> Potamogeton, welche teilweise sehr dicht auftreten (vgl. Karte XXXVI,<br />
Kartenanhang), werden auf der Vorwarnliste gefährdeter Arten in M-V geführt. Aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens<br />
von Seegrasflächen <strong>und</strong> des dichten Bewuchses mit Makrophyten kann der Bestand an der<br />
Wittower Fähre mit hoch bewertet werden.<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Auf den Kabeltrassenkorridoren Off. IV <strong>und</strong> VI im Strelas<strong>und</strong> sind laut Literatur größere Flächen mit<br />
Seegrasbewuchs (Seegraswiesen) vorhanden (Karte XLIII, Kartenanhang). Die im Flachwasserbereich<br />
auftretenden Armleuchteralgen Chara aspera, Chara balthica <strong>und</strong> Chara canescens <strong>und</strong> die<br />
Meeres-Ruppie (Ruppia maritima) sind stark gefährdet (LUDWIG & SCNITTLER 1996). Eine weitere gefährdete<br />
Art (Ruppia cirrhosa, Spiralige Ruppie) tritt mit den Armleuchteralgen vergesellschaftet auf.<br />
Das stetig auftretende Ährige Tausendblatt Myriophyllum spicatum, der Teichfaden (Zannichellia palustris)<br />
sowie das Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) werden auf der Vorwarnliste gefährdeter<br />
Arten in Mecklenburg-Vorpommern geführt (UM M-V 2005b).<br />
Das Vorkommen von gefährdeten <strong>und</strong> stark gefährdeten Arten im Strelas<strong>und</strong> führt zu einer hohen<br />
Einstufung des Makrophytenbestandes.<br />
II.2.10 Makrozoobenthos - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.10.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Makrozoobenthos<br />
Im weiteren Umfeld der Kabeltrassenuntersuchungsräume befinden sich Probenahme-Stationen des<br />
Makrozoobenthos folgender Untersuchungen <strong>und</strong> Projekte: Küstenmonitoring Mecklenburg-<br />
Vorpommern Makrozoobenthos (ab 1993 durch das IfAÖ), Makrozoobenthosuntersuchungen für die<br />
Sensitivitätskartierung der deutschen Ostseeküste (IFAÖ & MARILIM 2002). Informationen können auch<br />
aus dem „Autökologischer Atlas benthischer wirbelloser Tiere in der Deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee“<br />
(IFAÖ 2007h) gezogen werden. Die außerhalb des Planungsraumes vorliegenden Daten können als<br />
Vergleichswerte für großräumige <strong>und</strong> zeitliche Betrachtungen verwendet werden.<br />
Nachfolgend sind verwendbare Literaturquellen aufgeführt.<br />
IFAÖ (1997):<br />
Erarbeitung einer landschaftsökologischen Bewertung der west- <strong>und</strong> nordrügenschen Boddengewässer<br />
<strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong>es.<br />
IFAÖ (2000b):<br />
Küstenmonitoring Zoobenthos. Zusammenfassende Auswertung der Daten von 1994 bis 1999. Institut<br />
für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, unveröffentlichter<br />
Bericht im Auftrag des LUNG M-V.<br />
IFAÖ (2005c):<br />
BENTHOS – Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Monitoring benthischer Lebensgemeinschaften des Sublitorals<br />
vor der Außenküste Mecklenburg-Vorpommerns. <strong>Teil</strong>vorhaben „Monitoring Makrozoobenthos“.<br />
Bericht über das Untersuchungsjahr 2004, Institut für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei<br />
Rostock, Juni 2005.<br />
IFAÖ (2007h):<br />
Autökologischer Atlas benthischer wirbelloser Tiere in der Deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee. B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit (BMU). FKZ: EEN / ERG 0329997. Institut<br />
für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Dezember 2007.<br />
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IFAÖ & MARILIM (2002):<br />
Sensitivitätskartierung, Kartierung des Makrobenthos. Beprobung des Benthos in ausgewählten<br />
Bereichen der deutschen Ostseeküste. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />
mbH Neu Broderstorf. November 2002.<br />
Zur Prorer Wiek liegen nur wenige Gutachten oder Literaturquellen vor. Es gibt keine zusammenfassenden<br />
Werke zum Makrozoobenthos. Angaben zu Makrozoobenthosvorkommen in der Prorer Wiek<br />
sind in Veröffentlichungen des IOW Warnemünde enthalten, wo beispielsweise drei Stationen in der<br />
Prorer Wiek beprobt wurden<br />
(http://www.io-warnemuende.de/bio/workgroups/benthos/dokumente/weber_et_al-2005-bmlpmakrozoobenthos.pdf,<br />
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/BLMP-<br />
Messprogramm/PDF/Ber_99_02/ostsee9902d.pdf). Ein Makrozoobenthoserfassungstransekt des IfAÖ<br />
lag in der Prorer Wiek (Profil Q – Prorer Wiek/Saßnitzrinne). Speziell zum Anlandungspunkt der „Offshore-Trasse<br />
Off I“ am Anlandungspunkt Mukran ist folgende Literatur zusätzlich verwendbar:<br />
IFAÖ (1997):<br />
Untersuchung zum Einfluss einer möglichen Einleitung von abgebadeter Sole eines geplanten<br />
Thermalbades auf die Fauna <strong>und</strong> Flora der Prorer Wiek. Institut für Angewandte Ökologie GmbH,<br />
Broderstorf bei Rostock, Juni 1997.<br />
IFAÖ (1999):<br />
Einschätzung der Folgen der Kühl- <strong>und</strong> Abwassereinleitung auf die marine Fauna <strong>und</strong> Flora. Fachgutachten,<br />
Institut für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei Rostock, April 1999.<br />
IFAÖ (2005d):<br />
Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />
GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />
GmbH, Broderstorf bei Rostock, Juni 2005.<br />
IFAÖ (2005c):<br />
BENTHOS – Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Monitoring benthischer Lebensgemeinschaften des Sublitorals<br />
vor der Außenküste Mecklenburg-Vorpommerns. <strong>Teil</strong>vorhaben „Monitoring Makrozoobenthos“.<br />
Bericht über das Untersuchungsjahr 2004, Institut für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei<br />
Rostock, Juni 2005.<br />
IFAÖ (2008):<br />
UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld „Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte<br />
Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Dezember 2008.<br />
IFAÖ (2009a):<br />
Artenschutzrechtlicher Beitrag (saP) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld<br />
„Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf,<br />
Januar 2009.<br />
Speziell für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> ist folgende Literatur verwendbar:<br />
KÖHN, J. (1995):<br />
Untersuchungen zur Struktur der Bodentiergemeinschaften (Makrozoobenthos) im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
in der südwestlichen Arkona See.- unveröff. Gutachten.- Heiligenhagen.<br />
KÖHN, J. & A. KÖHN (1998):<br />
Makrozoobenthoskartierung 1998. 2. Rügenanbindung. <strong>Teil</strong>gutachten zur UVS, Heiligenhagen.<br />
KUBE, J. (1996):<br />
Der Einfluß von Eutrophierungsprozessen <strong>und</strong> Klimaschwankungen auf die Struktur <strong>und</strong> Dynamik<br />
der Bestände von Muschelarten in der Pommerschen Bucht. - Bodden 3: 49-52.<br />
MUUS, B. J. (1967):<br />
The fauna of the Danish Estuaries and Lagoons. Distribution and ecology of dominating species in<br />
the shallow reaches of the mesohaline Zone. - Meddelelser fra Danmarks Fiskeri- og Hav<strong>und</strong>ersögelser.<br />
Ny Serie: Bind 5, 1: 1-316.<br />
SAAVEDRA PEREZ, M. (1990):<br />
Bonitierung des Makrozoobenthos im Greifswalder Bodden. Diplomarbeit Rostock: 99 S.<br />
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Wie schon bei den Biotoptypen beschrieben, wurden Unterwasservideo-Transektkartierungen durchgeführt<br />
(vgl. Kap. II.2.8.1). Die Transekte wurden erst nach dem Vorliegen der Side-Scan-Sonar-<br />
Ergebnisse festgelegt, um beispielsweise Marine Block- <strong>und</strong> Steingründe näher zu untersuchen. Weiterhin<br />
dienten die Videokartierungen der Verifizierung der Side-Scan-Sonar-Interpretationen in Übergangsbereichen.<br />
Quantitative Benthosproben zur Untersuchung der Infauna wurden im August <strong>und</strong> September 2009<br />
den ICES-Richtlinien <strong>und</strong> dem StUK folgend mit einem Van-Veen-Bodengreifer (0,1 m², 75 kP, mit<br />
Gazefenstern in Kombination mit einem 1,0 mm Sieb) genommen. Im Unterschied zum StUK wurde<br />
kein Referenzgebiet untersucht.<br />
Die Proben wurden hinsichtlich der Sedimente (Korngröße <strong>und</strong> organischer Gehalt) <strong>und</strong> die makrozoobenthische<br />
Fauna nach den nationalen <strong>und</strong> internationalen Kriterien ausgewertet <strong>und</strong> analysiert.<br />
Die Proben wurden zur Qualitätssicherung (inkl. Plausibilitätskontrolle) <strong>und</strong> zu Vergleichsstudien in die<br />
Datenbank des IfAÖ (Institut für Angewandte Ökologie GmbH) eingegeben, so dass regionale <strong>und</strong><br />
überregionale bzw. saisonale Aspekte mit betrachtet werden können. Des Weiteren wurden die Analysen<br />
mit den Aussagen des „Autökologischen Atlas zum Makrozoobenthos der Nord- <strong>und</strong> Ostsee“<br />
(IFAÖ 2007h) verknüpfend ausgewertet. Weitere rezente Untersuchungen aus den betrachteten Seegebieten<br />
(Benthosdatenbank des IfAÖ), wurden einer vergleichenden Analyse unterzogen. Auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage dieser Erfassung konnte eine Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung vorgenommen werden. Wie in<br />
den Karten XL <strong>und</strong> XLI im Kartenanhang nachfolgend dargestellt, wurden Quertransekte über den<br />
Kabeltrassenkorridor beprobt. Dabei lag die mittlere Probenahmestation direkt auf dem späteren Kabeltrassengraben<br />
(ca. 20 m Breite), daran schlossen sich Stationen jeweils rechts <strong>und</strong> links im Abstand<br />
von 100 m als Referenzstationen an. Für die Kabeltrassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> wurden aus<br />
Platzgründen engere Abstände zwischen den benachbarten Probenahmestationen direkt auf der Kabeltrasse<br />
als bei den Offshore-Trassen I – III gewählt. Zusätzliche Stationen im Strelas<strong>und</strong> liegen im<br />
Ziegelgraben <strong>und</strong> im Fahrwasser „Ostansteuerung“ (siehe Karte XLII, Kartenanhang). Ergänzend zu<br />
diesem <strong>Teil</strong> des Untersuchungsprogrammes, sind im direkten Anlandungsbereich der jeweiligen Trassenvariante<br />
im Flachwasser drei Parallelhols mit dem Kastenstecher (Fläche 10 x 10 cm, Einstichtiefe<br />
max. 30 cm, 1 Hol für Sedimentuntersuchungen) genommen worden. Der Wechsel des Beprobungsgerätes<br />
war notwendig, da im Flachwasser der Van-Veen-Bodengreifer nicht eingesetzt werden kann.<br />
Während der Benthosprobenahme wurden Sedimentproben genommen <strong>und</strong> die Wasserwerte gemessen.<br />
II.2.10.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Makrozoobenthos<br />
Wirkräume im marinen Bereich<br />
Das Makrozoobenthos wurde in drei marinen Wirkräumen analysiert: Im Bereich der Querungen an<br />
der Außenküste nordöstlich von Rügen, an der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong>. In den drei Bereichen<br />
wurden mehrere Trassenvarianten untersucht (siehe Karten XL bis XLII). An der Außenküste<br />
<strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> fanden vorhabensbezogene Beprobungen statt, während die Bestandbeschreibung<br />
im Bereich Wittower Fähre auf der Basis vorhandener Daten erfolgte.<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />
Die Ergebnisse der Beprobung (August/September 2009) des südlichen Arkonabeckens <strong>und</strong> der drei<br />
Kabeltrassenvarianten bis zur Insel Rügen werden in drei Tiefenstufen dargestellt, beginnend mit den<br />
Stationen im tiefen Arkonabecken (>40 m Wassertiefe). In einer zweiten Auswertungsstufe wurden die<br />
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Stationen der Transekte Off. I, II <strong>und</strong> III, die sich auf dem nach Rügen hin ansteigendem Hang befinden,<br />
analysiert. Letztlich wurden die küstennahen Gebiete 40 m Wassertiefe (Off. I-III)<br />
Arten<br />
Auf 11 Stationen im südlichen Arkonabecken (Off. I-III) wurden insgesamt 24 makrobenthische Arten<br />
nachgewiesen (Abb. 41, Tab. 31). Mit 11 Arten waren Polychäten die artenreichste Gruppe, die 46%<br />
der Gesamtartenzahl erreichte. Mit 5 Arten (21%) folgten Crustaceen. 17% machten Mollusken mit 1<br />
Schnecken <strong>und</strong> 3 Muscheln aus. Zu der artenarmen benthische Lebensgemeinschaft des tiefen Arkonabeckens<br />
gehörten weiterhin 2 Priapulidenarten, 1 Moostierchen <strong>und</strong> 1 Oligochät.<br />
Das Artenspektrum setzte sich aus Arten der Submergenzzone, die kaltes <strong>und</strong> salzreiches Wasser<br />
benötigen (Nephtys ciliata, Dipolydora quadrilobata, Terebellides stroemi, Pontoporeia femorata u. a.),<br />
aus einigen Arten des Flachwassers <strong>und</strong> der inneren Küstengewässer (Neanthes succinea, Hediste<br />
diversicolor) sowie aus Phytalarten (Gammarus oceanicus, Calliopius laeviusculus) zusammen, die<br />
wahrscheinlich mit Driftalgen passiv in die Tiefenzone gelangen.<br />
Die mittlere Artenzahl pro Station betrug 11. Der Schwankungsbereich war mit 11 bis 14 Arten sehr<br />
gering, d. h. dass der Meeresboden sehr homogen besiedelt war.<br />
Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />
Die mittlere Dichte betrug 1.119 Ind./m². Im Untersuchungsgebiet an der Außenküste ist dieser Wert<br />
niedrig, für das tiefe Arkonabecken liegt er jedoch vergleichsweise hoch. Wie schon bei den Artenzahlen<br />
zeigten auch die Ab<strong>und</strong>anzwerte einen geringen Schwankungsbereich zwischen 1.826 <strong>und</strong> 609<br />
Ind./m².<br />
Tab. 31:<br />
Gesamtartenliste Stat. ARC 001-006, VE_T01-05, Tiefenzone Arkonabecken<br />
Taxon Präsenz Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz [%]<br />
Halicryptus spinulosus 100 58 5<br />
Priapulus caudatus 64 20 2<br />
Gastropoda, Schnecken<br />
Hydrobia ulvae 91 119 11<br />
Bivalvia, Muscheln<br />
Macoma balthica 100 319 28<br />
Mya arenaria 100 24 2<br />
Mytilus edulis 27 11 1<br />
Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />
Ampharete baltica 18 3<br />
Bylgides sarsi 100 31 3<br />
Capitella capitata 9 1<br />
Dipolydora quadrilobata 9
Taxon Präsenz Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz [%]<br />
Terebellides stroemi 100 191 17<br />
Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />
Tubificoides benedii 9 1<br />
Crustacea, Krebse<br />
Calliopius laeviusculus 9 100 Ind./m² waren der Cumaceenkrebs Diastylis rathkei,<br />
der Polychät Terebellides stroemi <strong>und</strong> die Glatte Wattschnecke Hydrobia ulvae. Der Anteil der Mollusken<br />
betrug 41% (Macoma balthica, Hydrobia ulvae, Mya arenaria). Beide Priapswürmer, Halicryptus<br />
spinulosus <strong>und</strong> Priapulus caudatus, gehörten zu den 10 häufigsten Arten. Eine typische Art der tiefen<br />
Becken der Ostsee ist der räuberische Polychät Bylgides sarsi, der 3% der Gesamtindividuenzahl<br />
ausmachte.<br />
Faunenzusammensetzung n=24<br />
südl. Arkonabecken >40 m Tiefe OFFI-III<br />
Priapulida<br />
8%<br />
Rest<br />
8%<br />
Crustacea<br />
21%<br />
Polychaeta<br />
46%<br />
Mollusca<br />
17%<br />
Abb. 41: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken >40 m Tiefe (Off. I-<br />
III)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 117/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Individuendominanz n=1118<br />
südl. Arkonabecken >40 m Tiefe OFFI-III<br />
Rest 3 %<br />
Diastylis rathkei 22%<br />
Hydrobia ulvae 11%<br />
Macoma balthica 28 %<br />
Terebellides stroemi 17%<br />
Scoloplos armiger 3%<br />
Bylgides sarsi 3 %<br />
Pygospio elegans 4 %<br />
Priapulus caudatus 2%<br />
Mya areanria 2 %<br />
Halicryptus spinulosus 5 %<br />
Abb. 42:<br />
Individuendominanz südl. Arkonabecken >40 m Tiefe (Off. I-III)<br />
Tab. 32:<br />
Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />
Arkonabeckens >40 m Wassertiefe<br />
Taxon<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Macoma balthica 319 28<br />
Diastylis rathkei 254 23<br />
Terebellides stroemi 191 17<br />
Hydrobia ulvae 119 11<br />
Halicryptus spinulosus 58 5<br />
Pygospio elegans 42 4<br />
Bylgides sarsi 31 3<br />
Scoloplos armiger 30 3<br />
Mya arenaria 24 2<br />
Priapulus caudatus 20 2<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert.<br />
ind/m²<br />
Bylgides sarsi 100 31<br />
Diastylis rathkei 100 254<br />
Halicryptus spinulosus 100 58<br />
Macoma balthica 100 319<br />
Mya arenaria 100 24<br />
Terebellides stroemi 100 191<br />
Hydrobia ulvae 91 119<br />
Scoloplos armiger 91 30<br />
Pygospio elegans 82 42<br />
Pontoporeia femorata 64 7<br />
Präsenz<br />
Wie schon die Ab<strong>und</strong>anz- weisen auch die Präsenzwerte auf eine homogene Besiedlungsstruktur der<br />
benthischen Lebensgemeinschaft im südlichen Arkonabecken hin. 6 Arten wurden auf allen Stationen<br />
(100% Präsenz) <strong>und</strong> 2 weitere auf über 90% der Beprobungsorte nachgewiesen (Tab. 32). Zu den<br />
Arten mit hoher Präsenz gehörten charakteristische Arten der tiefen Becken der Ostsee wie der räuberische<br />
Polychät Bylgides sarsi, der Polychät Terebellides stroemi, der Priapulide Halicryptus spinulosus<br />
sowie der Flohkrebs Pontoporeia femorata, die in den flacheren Gebieten seltener bzw. nicht<br />
mehr vorkamen. Die beiden in der Ostsee weit verbreiteten Muscheln M. arenaria <strong>und</strong> M. balthica<br />
waren ebenfalls auf allen Stationen präsent.<br />
Zusammenfassung Tiefwasserzone
Die Tiefwasserzone des südlichen Arkonabeckens war mit einer arten- <strong>und</strong> individuenarmen benthischen<br />
Lebensgemeinschaft von 24 Taxa mit einer mittleren Individuenzahl von 1.118 Ind./m 2 besiedelt.<br />
Die 10 Arten mit hoher Präsenz sind Bewohner der Infauna bzw. der Oberflächenschicht des<br />
Sedimentes. Die Baltische Plattmuschel M. balthica, eine von den Windwatten bis in die tiefen Becken<br />
in der Ostsee weit verbreitete Art, dominierte. Das Artenspektrum setzte sich aus Arten der Submergenzzone,<br />
die kaltes <strong>und</strong> salzreiches Wasser benötigen (Halicryptus spinulosus, Priapulus caudatus,<br />
Polychäten Terebellides stroemi, Nephtys ciliata, Dipolydora quadrilobata, Flohkrebse Pontoporeia<br />
femorata, Phoxocephalus holbolli) <strong>und</strong> aus einigen Arten des Flachwassers (Neanthes succinea, Hediste<br />
diversicolor, Gammarus oceanicus, Calliopius laeviusculus) zusammen.<br />
Die 10 häufigsten Arten setzten sich aus marinen Arten des Tiefwasserbereichs (Halicryptus spinulosus,<br />
Priapulus caudatus, Bylgides sarsi, Terebellides stroemi) sowie aus Arten des sandig-schlickigen<br />
Streifens zwischen der Submergenzzone <strong>und</strong> der euphotischen Zone bei etwa 10 m Wassertiefe (Diastylis<br />
rathkei, Scoloplos armiger) sowie marin-euryhalinen Arten mit weiter Verbreitung zusammen<br />
(H. ulvae, M. arenaria, P. elegans) (Tab. 32, Abb. 42).<br />
Abschnitt südliches Arkonabecken, 40-20 m Wassertiefe („Hang“) (Off. II <strong>und</strong> III)<br />
Arten<br />
Die Daten der Stationen der Transekte Off. II <strong>und</strong> Off. III wurden im Bereich 20-40 m Wassertiefe gemeinsam<br />
ausgewertet. Auf den 18 Stationen wurden insgesamt 33 makrobenthische Arten nachgewiesen<br />
(Abb. 43, Tab. 33). Mit 16 Arten waren Polychäten die artenreichste Gruppe (49%), gefolgt von<br />
Crustaceen mit 6 Arten (18%). Ebenfalls 6 Arten, davon 2 Schnecken <strong>und</strong> 4 Muscheln, erreichten die<br />
Mollusken. Weiterhin wurden 2 Nemertini (Schnurwürmer), 1 Priapulide, 2 Oligochät <strong>und</strong> 1 Moostierchen<br />
festgestellt.<br />
Die Artenzahlen variierten bei einer mittleren Artendichte von 16 zwischen 18 <strong>und</strong> 13 Arten. Alle Stationen<br />
waren besiedelt. Mehrere immigrierende, sporadisch auftretende Arten aus dem Arkonabecken<br />
<strong>und</strong> aus der Flachwasserzone führen zu den leicht variierenden Artenzahlen.<br />
Um 9 Arten nahm die Lebensgemeinschaft am „Hang“ (20-40 m Tiefe) gegenüber derjenigen des<br />
Arkonabeckens zu (siehe Tab. 31 <strong>und</strong> Tab. 33). Die Zunahme der Gesamtartenzahl gegenüber dem<br />
tiefen Becken ist vor allem auf die höhere Zahl von Sandbodenarten der Flachwasserzonen zurück zu<br />
führen. Die charakteristische Art der tiefen Kaltwasserbecken der Ostsee, die Ostsee-Riesenassel<br />
Saduria entomon, wurde in geringer Dichte <strong>und</strong> Präsenz nachgewiesen. Diese Art war im tiefen Becken<br />
„erwartet“ worden. Mehrere Arten der Submergenzzone wie Dipolydora quadrilobata, Phoxocephalus<br />
holbolli sowie Priapulus caudatus kamen am „Hang“ nicht mehr vor.<br />
Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />
Die mittlere Dichte erreichte mit 3.547 Ind./m² einen deutlich höheren Wert als im Arkonabecken<br />
(>40 m Tiefe). Die Ab<strong>und</strong>anzwerte zeigten eine hohe Heterogenität zwischen den Stationen. Das Maximum<br />
betrug 7.536 (ARC 028, 23,7 m Tiefe) <strong>und</strong> das Minimum 2.013 Ind./m² (ARC 018, 28 m Tiefe).<br />
Hohe Schwankungen der Ab<strong>und</strong>anzwerte sind oft auf das variierende Vorkommen der dominierenden<br />
Art H. ulvae zurück zu führen. Die Wattschnecke zeigte eine deutlich zunehmende Tendenz mit abnehmender<br />
Wassertiefe. Zwischen 20-30 m Tiefe betrug die mittlere Dichte 1.740 Ind./m², in >30 m<br />
Wassertiefe fiel sie auf 700 Ind./m² zurück. Gegenüber dem Arkonabecken (>40 m Tiefe) zeigten die<br />
meisten dominierenden Arten (S. armiger, M. arenaria <strong>und</strong> D. rathkei) deutlich höhere Ab<strong>und</strong>anzwerte.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 119/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Die häufigsten 10 Arten machten 95% der Gesamtindividuenzahl aus (Tab. 34, Abb. 44). 75% der<br />
Gesamtindividuenzahl wurden von H. ulvae, dem Polychäten S. armiger, der Sandklaffmuschel M.<br />
arenaria <strong>und</strong> dem Cumaceenkrebs D. rathkei erstellt. Der Anteil der Mollusken betrug 56%.<br />
Präsenz<br />
Auch in dem Abschnitt von 40-20 m Wassertiefe zeigten die Präsenzwerte eine homogene Besiedlungsstruktur<br />
der benthischen Lebensgemeinschaft an. 6 Arten wurden auf allen Stationen (100%<br />
Präsenz) <strong>und</strong> weitere 4 Arten auf mehr als 88% der Beprobungsorte nachgewiesen (Tab. 34). Unter<br />
diesen stetigen Arten finden sich wiederum die meisten der dominanten Arten, u. a. 4 Molluskenarten,<br />
der Cumaceenkrebs <strong>und</strong> Polychätenarten der sandig-schlickigen Böden (P. elegans, S. armiger; N.<br />
succinea, H. diversicolor). Eine charakteristische Art der tiefen Becken, der Flohkrebs Pontoporeia<br />
femorata, wurde auf 64% der Stationen nachgewiesen.<br />
Faunenzusammensetzung n=33<br />
südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe OFF II-III<br />
Oligochaeta<br />
6%<br />
Crustacea<br />
18%<br />
Nemertini<br />
6%<br />
Polychaeta<br />
46%<br />
Rest<br />
6%<br />
Gastropoda<br />
6%<br />
Bivalvia<br />
12%<br />
Abb. 43:<br />
Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe (Off.<br />
II <strong>und</strong> III)<br />
Seite 120/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Individuendominanz n=3.546<br />
südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe OFFII-III<br />
Diastylis rathkei 9 %<br />
Corophium volutator 3 %<br />
Neanthe succinea 2 %<br />
Terebellides stroemi 3 %<br />
Rest 3<br />
%<br />
Hediste diversicolor 3 %<br />
Pygospio elegans 5 %<br />
Hydrobia ulvae 11%<br />
Scoloplos armiger 18 %<br />
Mya arenaria 9 %<br />
Macoma balthica 11%<br />
Abb. 44:<br />
Individuendominanz im südlichen Arkonabecken 40-20 m Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III)<br />
Tab. 33:<br />
Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Station ARC 010-030, 40-20 m<br />
Taxa Präsenz [%] Mittelwert ind/m² Dominanz<br />
[%]<br />
Nemertina 6 1<br />
Cerebratulus sp. 6 1<br />
Halicryptus spinulosus 6 1<br />
Gastropoda, Schnecken<br />
Hydrobia ulvae 100 1396 39<br />
Retusa truncatula 89 30 1<br />
Bivalvia, Muscheln<br />
Cerastoderma glaucum 94 21 1<br />
Macoma balthica 100 205 6<br />
Mya arenaria 100 320 9<br />
Mytilus edulis 61 19 1<br />
Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />
Ampharete baltica 50 7<br />
Arenicola marina 22 4<br />
Aricidea suecica 22 3<br />
Bylgides sarsi 28 4<br />
Eteone longa 6 1<br />
Fabricia sabella 11 2<br />
Hediste diversicolor 89 106 3<br />
Heteromastus filiformis 56 8<br />
Marenzelleria sp. 28 5<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 121/711<br />
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Marenzelleria viridis 6 1<br />
Neanthes succinea 94 55 2<br />
Polydora cornuta 17 3<br />
Pygospio elegans 100 189 5<br />
Scoloplos armiger 100 652 18<br />
Terebellides stroemi 72 77 2<br />
Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />
Heterochaeta costata 22 3<br />
Tubificoides benedii 56 20 1<br />
Crustacea, Krebse<br />
Corophium volutator 89 91 3<br />
Crangon crangon 11 1<br />
Diastylis rathkei 100 310 9<br />
Mysidae 6 1<br />
Pontoporeia femorata 61 15<br />
Saduria entomon 6 1<br />
Bryozoa, Moostierchen<br />
Alcyonidium gelatinosum 6 1<br />
33 Taxa 3547<br />
Tab. 34:<br />
Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />
Arkonabeckens 20-40 m Tiefe (Off. II <strong>und</strong> III)<br />
Taxon<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
ind/m²<br />
Hydrobia ulvae 1396 39<br />
Scoloplos armiger 652 18<br />
Mya arenaria 320 9<br />
Diastylis rathkei 310 9<br />
Macoma balthica 205 6<br />
Pygospio elegans 189 5<br />
Hediste diversicolor 119 3<br />
Terebellides stroemi 114 3<br />
Corophium volutator 101 3<br />
Neanthes succinea 59 2<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Hydrobia ulvae 100 1396<br />
Macoma balthica 100 205<br />
Mya arenaria 100 320<br />
Pygospio elegans 100 189<br />
Scoloplos armiger 100 652<br />
Diastylis rathkei 100 310<br />
Cerastoderma glaucum 94 21<br />
Neanthes succinea 94 59<br />
Retusa truncatula 89 30<br />
Hediste diversicolor 89 119<br />
10 Arten kamen vereinzelt vor. Sie dringen aus dem Tiefwasser (Halicryptus spinulosus, Saduria entomon)<br />
oder aus dem Flachwasser (Marenzelleria viridis) in die Tiefwasserzone ein. Andere sporadisch<br />
vorkommende Arten leben an Hartsubstraten oder im Phytal <strong>und</strong> werden in der Tiefenzone nur<br />
als Irrgäste angetroffen.<br />
Abschnitt südliches Arkonabecken, 40-20 m Wassertiefe (Off. I)<br />
Arten<br />
Auf den 15 Stationen des Transektes Off. I (V_ET 06 – V_ET 20) in 20-40 m Wassertiefe wurden insgesamt<br />
31 makrobenthische Arten nachgewiesen (Abb. 45, Tab. 35). Mit 15 Arten waren Polychäten<br />
die artenreichste Gruppe, die 49% der Gesamtartenzahl erreichte. Mit jeweils 5 Arten (17%) folgten<br />
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Crustaceen <strong>und</strong> Muscheln. Weiterhin wurden 1 Schneckenart, 2 Oligochätenarten, 1 Priapulide <strong>und</strong> 2<br />
Moostierchen festgestellt.<br />
Alle Stationen waren besiedelt. Die Artenzahlen variierten zwischen 19 <strong>und</strong> 11 Arten bei einer mittleren<br />
Artenzahl von 15. Mehrere immigrierende, sporadisch auftretende Arten aus dem Arkonabecken<br />
<strong>und</strong> aus der Flachwasserzone führen zu den variierenden Artenzahlen. Das Artenbild entsprach im<br />
Wesentlichen den Transekten Off. II/III. Es setzte sich vor allem aus marin-euryhalinen Arten mit weiter<br />
Verbreitung in der Ostsee zusammen. Diese wurden durch Arten der Tiefwasserzone (Mysella<br />
bidentata, Halicryptus spinulosus, Terebellides stroemi, Pontoporeia femorata, Saduria entomon) sowie<br />
aus der sandig-schlickigen Zone des „Hangs“ zwischen dem Arkonabecken <strong>und</strong> der Flachwasserzone<br />
(Ampharete baltica, Aricidea suecica, Bylgides sarsi, Diastylis rathkei) ergänzt (Tab. 35).<br />
Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />
Die mittlere Dichte erreichte mit etwa 800 Ind./m² einen deutlich geringeren Wert als im Arkonabecken<br />
(>40 m Tiefe) <strong>und</strong> auf den Transekten Off. II/III in der gleichen Tiefenzone. Die Ab<strong>und</strong>anzwerte variierten<br />
zwischen 1.826 (VE_T09, 32,8 m Tiefe) <strong>und</strong> 350 Ind./m² (VE_T16, 21 m Tiefe). Höhere Ab<strong>und</strong>anzwerte<br />
mehrerer dominanter Arten (nicht einer dominierenden Art) führten in diesem Fall zu den<br />
Unterschieden zwischen den Stationen.<br />
Häufigste Art war der Kiemenringelwurm Scoloplos armiger mit 293 Ind./m² (30% der Gesamtindividuenzahl),<br />
gefolgt von Macoma balthica <strong>und</strong> Hydrobia ulvae mit 118 <strong>und</strong> 119 Ind./m² (12%). Mya arenaria<br />
<strong>und</strong> Diastylis rathkei erreichten jeweils 91 Ind./m² (9%) (Tab. 36, Abb. 46).<br />
Die häufigsten 10 Arten machten 89 % der Gesamtindividuenzahl von 991 Ind./m² aus. 72% wurden<br />
von S. armiger, M. balthica, H. ulvae, M. arenaria <strong>und</strong> D. rathkei erstellt. Der Anteil der Mollusken lag<br />
mit 33% auf einem niedrigen Niveau (H. ulvae, M. balthica, M. arenaria) (Tab. 36, Abb. 46).<br />
Präsenz<br />
Im Abschnitt Off. I der Tiefenzone in 40-20 m Tiefe zeigten 9 Arten eine Präsenz von >80%. 5 Arten<br />
wurden auf allen Stationen (100% Präsenz) nachgewiesen (Tab. 36). Unter den stetigen Arten finden<br />
sich wiederum die meisten der dominanten Arten, der Cumaceenkrebs <strong>und</strong> Polychätenarten der sandig-schlickigen<br />
Böden (Scoloplos armiger, Hediste diversicolor) <strong>und</strong> der räuberische Polychät Bylgides<br />
sarsi. Auf diesem Transekt wurde auch die charakteristische Ostseeart Pontoporeia femorata auf 93%<br />
der Stationen nachgewiesen.<br />
13 Arten kamen vereinzelt oder sporadisch vor. Dabei handelt es sich um Arten, die aus dem Tiefwasser<br />
(Halicryptus spinulosus, Mysella bidentata, Terebellides stroemi, Saduria entomon) oder aus<br />
dem Flachwasser (Marenzelleria viridis, M. neglecta, Gammarus salinus u. a.) in die Tiefwasserzone<br />
eindringen. Andere sporadisch vorkommende Arten leben an Hartsubstraten oder im Phytal <strong>und</strong> werden<br />
auf den vorrangig sandig-schlickigen Substraten der Tiefenzone nur als Irrgäste angetroffen.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 123/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Faunenzusammensetzung n=31<br />
südl. Arkonabecken 40-20 m Tiefe OFF I<br />
Oligochaeta<br />
6%<br />
Crustacea<br />
17%<br />
Polychaeta<br />
49%<br />
Bivalvia<br />
17%<br />
Bryozoa<br />
6%<br />
Priapulida<br />
3%<br />
Gastropoda<br />
3%<br />
Abb. 45:<br />
Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 40-20 m, Off. I<br />
Individuendominanz n=835<br />
südl. Arkonabecken 40-20 m OFF I<br />
Bylgides sarsi 3 %<br />
Pygospio elegans 3 %<br />
Hediste diversicolor 3 %<br />
Pontoporei femorata 4 %<br />
Diastylis rathkei 11%<br />
Rest 14%<br />
Scoloplos armiger 35%<br />
Macoma balthica 14%<br />
Hydrobia ulvae 10%<br />
Mya areanria 11%<br />
Cerastoderma glaucum 2%<br />
Abb. 46:<br />
Individuendominanz im südl. Arkonabecken 40-20 m Off. I<br />
Seite 124/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tab. 35:<br />
Gesamtartenliste südliches Arkonabecken, Stat. V_ET 06-020, 40-20 m<br />
Taxon Präsenz [%] Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Halicryptus spinulosus 40 5 1<br />
Gastropoda, Schnecken<br />
Hydrobia ulvae 73 86 10<br />
Bivalvia, Muscheln<br />
Cerastoderma glaucum 80 15 2<br />
Macoma balthica 100 119 14<br />
Mya arenaria 100 91 11<br />
Mysella bidentata 7 0 0<br />
Mytilus edulis 67 7 1<br />
Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />
Ampharete baltica 7 0 0<br />
Aricidea suecica 40 3 0<br />
Bylgides sarsi 100 21 3<br />
Eteone longa 13 0 0<br />
Hediste diversicolor 93 29 3<br />
Heteromastus filiformis 40 1 0<br />
Marenzelleria sp. 20 1 0<br />
Marenzelleria neglecta 7 0 0<br />
Marenzelleria viridis 7 0 0<br />
Neanthes succinea 73 3 0<br />
Neanthes virens 13 0 0<br />
Polydora cornuta 20 1 0<br />
Pygospio elegans 87 25 3<br />
Scoloplos armiger 100 293 35<br />
Terebellides stroemi 67 4 1<br />
Oligochaeta, Wenigborstige Meereswürmer<br />
Heterochaeta costata 13 0 0<br />
Tubificoides benedii 33 1 0<br />
Crustacea, Krebse<br />
Corophium volutator 27 2 0<br />
Diastylis rathkei 100 91 11<br />
Gammarus salinus 7 4 0<br />
Pontoporeia femorata 93 29 4<br />
Saduria entomon 7 0 0<br />
Bryozoa, Moostierchen<br />
Alcyonidium gelatinosum 7 0 0<br />
Electra crustulenta 13 0 0<br />
31 Arten 835<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 125/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tab. 36:<br />
Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />
Arkonabeckens 20-40 m Tiefe Off. I<br />
Taxon<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Scoloplos armiger 293 35<br />
Macoma balthica 119 14<br />
Mya arenaria 91 11<br />
Diastylis rathkei 91 11<br />
Hydrobia ulvae 86 10<br />
Pontoporeia femorata 32 4<br />
Hediste diversicolor 29 3<br />
Pygospio elegans 25 3<br />
Bylgides sarsi 21 3<br />
Cerastoderma glaucum 15 2<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Bylgides sarsi 100 21<br />
Diastylis rathkei 100 91<br />
Macoma balthica 100 119<br />
Mya arenaria 100 91<br />
Scoloplos armiger 100 293<br />
Hediste diversicolor 93 29<br />
Pontoporeia femorata 93 32<br />
Pygospio elegans 87 25<br />
Cerastoderma glaucum 80 15<br />
Hydrobia ulvae 73 86<br />
Zusammenfassung „Hang“ südliches Arkonabecken 40-20 m Off. I-III<br />
Alle Stationen der Tiefenzone (Off I – III) waren besiedelt, wobei 39 Arten nachgewiesen wurden.<br />
Gravierende Unterschiede in der Artenzusammensetzung <strong>und</strong> Artenzahl zwischen den Transekten I<br />
sowie II/III wurden nicht nachgewiesen (Tab. 37). Die Ab<strong>und</strong>anz wich dagegen mit 842 Ind./m² auf<br />
Transekt Off. I gegenüber 3.547 Ind./m² auf Transekt Off II/III deutlich voneinander ab. Hohe Schwankungen<br />
der Ab<strong>und</strong>anzwerte (vor allem auf Transekt Off. II/III) sind auf das variierende Vorkommen der<br />
dominierenden Art H. ulvae zurück zu führen. Die Wattschnecke zeigte eine deutlich zunehmende<br />
Tendenz mit abnehmender Wassertiefe.<br />
Arten der schlickigen Sandböden mit weiter Verbreitung in der Ostsee dominierten <strong>und</strong> zeigten eine<br />
hohe Präsenz. Zu diesen Arten gehören die Glatte Wattschnecke H. ulvae, die Muscheln M. balthica,<br />
M. arenaria, C. glaucum, die Polychäten S. armiger <strong>und</strong> P. elegans, der Cumaceenkrebs D. rathkei<br />
sowie der Polychät Bylgides sarsi. Die räuberische Art erreichte keine hohen Ab<strong>und</strong>anzwerte.<br />
Vergleich der Trassen der Tiefenzonen des Arkonabeckens<br />
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich im südlichen Arkonabecken von 41,7 m bis 20 m Wassertiefe.<br />
In 44 Datensätzen wurden die Tiefenabschnitte 41,7 – 40 m Wassertiefe <strong>und</strong> 40 m – 20 m untersucht.<br />
Dabei wurden die Datensätze der beiden westlich gelegenen Trassen Off. II/III zusammengefasst.<br />
In den 3 Untersuchungsteilgebieten (Tiefenzone >40 m 1 Trasse, Tiefenzone 40 – 20 m 2 Trassen<br />
Off. I <strong>und</strong> Off. II/III) wurden 45 makrozoobenthische Taxa nachgewiesen (Tab. 37). Das Artenspektrum<br />
setzte sich vorrangig aus benthischen Wirbellosen der schlickig-sandigen Böden zusammen.<br />
Neben den Arten mit weiter horizontaler <strong>und</strong> vertikaler Verbreitung in der Ostsee wie H. ulvae , M.<br />
arenaria, P. elegans, Hediste diversicolor <strong>und</strong> Corophium volutator erreichten auch Arten der tieferen<br />
Bereiche wie H. spinulosus, T. stroemi <strong>und</strong> D. rathkei, S. entomon <strong>und</strong> P. femorata hohe Präsenz- <strong>und</strong><br />
Ab<strong>und</strong>anzwerte. 29 der 45 Arten wurden sporadisch oder vereinzelt, meistens aber in geringer Individuenzahl<br />
nachgewiesen. Einige erreichen hier den Grenzbereich ihres Vorkommens, da Salzgehalt<br />
<strong>und</strong>/oder Temperatur außerhalb ihrer Toleranzschwelle liegen. Sie weichen niedrigem Salzgehalt <strong>und</strong><br />
hoher Temperatur in die unteren, salzreicheren <strong>und</strong> kälteren Wasserschichten aus (Submergenz).<br />
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Tab. 37:<br />
Gesamtartenliste des südlichen Arkonabeckens 40 – 20 m (Off. I-III)<br />
>40 m,<br />
24 Arten<br />
Off. I Off. II/III Off. I-III Off. I-III<br />
40-20 m,<br />
31 Arten<br />
40-20 m,<br />
33 Arten<br />
gesamt<br />
45 Arten<br />
gesamt<br />
Taxon ind/m² ind/m² ind/m² Mittelwert Präsenz<br />
Nemertina 1 2<br />
Cerebratulus sp. 1 2<br />
Halicryptus spinulosus 58 5 1 21 41<br />
Priapulus caudatus 20 7 16<br />
Mollusca<br />
Hydrobia ulvae 119 86 1.396 634 89<br />
Retusa truncatula 30 10 39<br />
Cerastoderma glaucum 15 21 14 66<br />
Macoma balthica 319 119 205 214 100<br />
Mya arenaria 24 91 320 145 100<br />
Mysella bidentata 1
40 m,<br />
24 Arten<br />
Off. I Off. II/III Off. I-III Off. I-III<br />
40-20 m,<br />
31 Arten<br />
40-20 m,<br />
33 Arten<br />
gesamt<br />
45 Arten<br />
gesamt<br />
Taxon ind/m² ind/m² ind/m² Mittelwert Präsenz<br />
Gammarus oceanicus 1 2<br />
Gammarus salinus 4 1 2<br />
Mysidae 1 2<br />
Pontoporeia femorata 7 29 1 73 18<br />
Phoxocephalus holbolli 1 15
Molluskenarten, davon 3 Schnecken <strong>und</strong> 5 Muscheln, 2 Bryozoa, sowie 1 Halacaridae (Brackwassermilbe)<br />
nachgewiesen.<br />
Die Artenzahlen variierten bei einer mittleren Artendichte von 17 zwischen 24 (Stat. ARC 045, 9,8 m<br />
Tiefe) <strong>und</strong> 13 Arten (ARC 038, 18,3 m). Alle Stationen waren besiedelt, jedoch wurden auf den Stationen<br />
ARC 041–044 außergewöhnlich niedrige Ab<strong>und</strong>anzwerte vorgef<strong>und</strong>en.<br />
Die 36 Taxa setzten sich aus Arten der Sandböden mit variierendem Schluffgehalt, Phytalarten <strong>und</strong><br />
wenigen Arten des Hartbodens zusammen. Die Arten des tiefen Arkonabeckens <strong>und</strong> auch des sandigschlickigen<br />
Streifens zwischen 20 <strong>und</strong> 40 m Wassertiefe waren selten oder fehlten. 4 Oligochätenarten<br />
weisen auf schlickige Böden hin.<br />
Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />
Die mittlere Dichte erreichte mit 6.391 Ind./m² einen hohen Wert. Die Ab<strong>und</strong>anzwerte zeigten eine<br />
hohe Heterogenität innerhalb der Stationen. Das Maximum betrug 17.613 Ind./m² (ARC 045, 9,8 m<br />
Tiefe) <strong>und</strong> das Minimum 774 Ind./m² (ARC 073, 7,6 m Tiefe). Hohe Schwankungen der Ab<strong>und</strong>anzwerte<br />
sind auf das variierende Vorkommen der Glatten Wattschnecke (max. 9021 – min. 28 Ind./m²) <strong>und</strong><br />
der Miesmuschel (max. 11.054 – min. 9 Ind./m²) zurückzuführen.<br />
Die häufigsten 10 Arten machten 94% der Gesamtindividuenzahl aus (Tab. 40, Abb. 48). 71% der<br />
Gesamtindividuenzahl wurden von H. ulvae <strong>und</strong> M. edulis erstellt. Die Polychäten sandig-schlickiger<br />
Böden S. armiger, H. diversicolor <strong>und</strong> P. elegans erreichten 14%. Die artenreichen Crustaceen sind<br />
nur durch den Cumaceenkrebs D. rathkei, einer Sandbodenart, unter den häufigsten 10 Arten vertreten.<br />
Der Cumaceenkrebs kam in der Tiefenzone 20-6 m auf den tiefen Stationen (>10 m Wassertiefe)<br />
vor. Das Gros der Kleinkrebse wurde auf der Station ARC 045 in 9,8 m Wassertiefe festgestellt. Die<br />
meisten dieser Krebse (Gammarus oceanicus, Idotea baltica, Jaera albifrons, Melita palmata) gehören<br />
dem Lebensraum Phytal an bzw. sie halten sich im Lückensystem von Aufwuchsarten wie Miesmuscheln<br />
<strong>und</strong> Seepocken auf. Vermutlich sind die Krebse mit Pflanzenresten in den Greifer geraten.<br />
Präsenz<br />
In dem Abschnitt von 20–7 m Wassertiefe zeigten die Präsenzwerte eine homogene Verteilung der<br />
Arten im Untersuchungsgebiet. 7 Arten, 2 Muscheln, 1 Schnecke, 3 Polychäten <strong>und</strong> 1 Oligochät, wurden<br />
auf allen Stationen (100% Präsenz) <strong>und</strong> weitere 3 Arten auf mehr als 78% der Beprobungsorte<br />
nachgewiesen (Tab. 40). Von 19 Arten wurden nur sporadische Vorkommen verzeichnet.<br />
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Faunenzusammensetzung n=36<br />
südl. Arkonabecken 20 - 7 m Tiefe<br />
Crustacea<br />
31% Bryozoa<br />
6%<br />
Rest<br />
10%<br />
Oligochaeta<br />
11%<br />
Gastropoda<br />
8%<br />
Polychaeta<br />
22%<br />
Bivalvia<br />
14%<br />
Abb. 47:<br />
Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken 20-7 m Off. II-<br />
III<br />
Individuendominanz n=6391<br />
südl. Arkonabecken 20-7 m Tiefe OFF II-III<br />
Diastylis rathkei 1%<br />
Corophium volutator 3%<br />
Marenzelleria sp. 3%<br />
Pygospio elegans 4%<br />
H. diversicolor 5%<br />
Rest 6%<br />
Scoloplos armiger 5%<br />
Mya arenara 1%<br />
Hydrobia ulvae 46%<br />
Macoma balthica 1%<br />
Mytilus edulis 25 %<br />
Abb. 48:<br />
Individuendominanz südl. Arkonabecken 20-7 m Tiefe Off. II-III<br />
Seite 130/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Tab. 39:<br />
Artenliste südliches Arkonabecken 20-7 m (Off II-III)<br />
Taxa<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Turbellaria 11 6 0<br />
Gastropoda, Schnecken<br />
Hydrobia ulvae 100 2962 46<br />
Hydrobia ventrosa 33 18 0<br />
Retusa truncatula 56 12 0<br />
Bivalvia, Muscheln<br />
Cerastoderma glaucum 67 19 0<br />
Theodoxus fluviatilis 33 43 1<br />
Macoma balthica 100 94 1<br />
Mya arenaria 67 89 1<br />
Mytilus edulis 100 1568 25<br />
Polychaeta, Vielborstige Würmer<br />
Fabricia sabella 11 1 0<br />
Hediste diversicolor 100 294 5<br />
Marenzelleria sp. 100 163 3<br />
Marenzelleria viridis 33 4 0<br />
Neanthes succinea 78 19 0<br />
Pygospio elegans 100 244 4<br />
Scoloplos armiger 67 309 5<br />
Streblospio shrubsoli 11 4 0<br />
Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />
Clitellio arenarius 33 65 1<br />
Enchytraeidae 22 10 0<br />
Heterochaeta costata 100 61 1<br />
Tubificinae ohne Haarborsten 11 2 0<br />
Tubificoides benedii 78 40 1<br />
Brackwassermilben<br />
Halacaridae 11 1 0<br />
Crustacea, Krebse<br />
Balanus improvisus 56 1 0<br />
Calliopius laeviusculus 11 5 0<br />
Corophium volutator 89 201 3<br />
Crangon crangon 11 1 0<br />
Diastylis rathkei 67 69 1<br />
Gammarus oceanicus 44 21 0<br />
Heterotanais oerstedi 0 0 0<br />
Idotea balthica 22 7 0<br />
Jaera albifrons 11 16 0<br />
Melita palmata 11 32 1<br />
Neomysis integer 22 8 0<br />
Alcyonidium gelatinosum 11 0 0<br />
Electra crustulenta 22 0 0<br />
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Taxa<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
36 Taxa 6391<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Tab. 40:<br />
Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />
Arkonabeckens 20-6 m Tiefe (Off. II-III)<br />
Taxon<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
ind./m²<br />
Hydrobia ulvae 2962 46<br />
Mytilus edulis 1568 25<br />
Scoloplos armiger 309 5<br />
Hediste diversicolor 294 5<br />
Pygospio elegans 244 4<br />
Corophium volutator 201 3<br />
Marenzelleria sp. 163 3<br />
Macoma balthica 94 1<br />
Mya arenaria 89 1<br />
Diastylis rathkei 69 1<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Hediste diversicolor 100 294<br />
Heterochaeta costata 100 61<br />
Hydrobia ulvae 100 2962<br />
Macoma balthica 100 94<br />
Marenzelleria sp. 100 163<br />
Mytilus edulis 100 1568<br />
Pygospio elegans 100 244<br />
Corophium volutator 89 201<br />
Neanthes succinea 78 19<br />
Tubificoides benedii 78 40<br />
Abschnitt Prorer Wiek, Flachwasser 20-10 m (Off. I)<br />
Auf 4 Stationen des Transektes Off. I in 20-10 m Tiefe wurden 27 makrobenthische Arten nachgewiesen<br />
(Abb. 49, Tab. 41). Polychaeta stellten mit 10 Arten (37%) <strong>und</strong> Krebstiere mit 6 Arten die umfangreichsten<br />
Artengruppen. 5 Molluskenarten, davon 1 Schnecke <strong>und</strong> 4 Muscheln erreichten 19% der<br />
Gesamtartenzahl. Weiterhin wurden <strong>und</strong> 2 Oligochaeta, 1 Bryozoa, 1 Priapulida <strong>und</strong> 1 Insektenlarve<br />
(Tanypodinae) nachgewiesen.<br />
Die Artenzahlen variierten bei einer mittleren Artendichte von 16 zwischen 22 (Stat. VE_T25, 18,5 m<br />
Tiefe) <strong>und</strong> 11 Arten (VE_T23, 17,3 m). Alle Stationen waren besiedelt.<br />
Arten der Sandböden mit variierendem Schluffgehalt dominierten (M. balthica, M. arenaria, Pontoporeia<br />
pilosa, H. diversicolor, Marenzelleria spp.), ergänzt durch Phytalarten (Kleinkrebse) <strong>und</strong> wenige<br />
Arten des Hartbodens (Hydrozoa, Moostierchen).<br />
Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz<br />
Die mittlere Dichte erreichte mit 1210 Ind./m² einen niedrigen Wert. Die Ab<strong>und</strong>anzwerte zeigten innerhalb<br />
der Stationen eine hohe Heterogenität. Das Maximum betrug 3.973 Ind./m² (VE_T25, 18,5 m<br />
Tiefe) <strong>und</strong> das Minimum 307 Ind./m² (VE_T22, 16,4 m Tiefe). Große Schwankungen der Ab<strong>und</strong>anzwerte<br />
sind auf das variierende Vorkommen der wenigen häufigen Arten, vor allem von H. ulvae<br />
(max. 3.050 Ind./m²) zurück zu führen.<br />
Die dominierende Art H. ulvae erreichte mit 834 Ind./m² 69% der Gesamtindividuenzahl. Mit großem<br />
Abstand folgte der Polychät H. diversicolor mit 88 Ind./m², der Flohkrebs P. femorata mit 38 Ind./m²<br />
<strong>und</strong> die Baltische Plattmuschel M. balthica mit 34 Ind./m² (Tab. 42, Abb. 50). Die Ab<strong>und</strong>anzwerte von<br />
15 Arten lagen unter 10 Ind./m².<br />
Die häufigsten 10 Arten machten 93% der Gesamtindividuenzahl aus (Tab. 42, Abb. 42). 71% der<br />
Gesamtindividuenzahl wurden von H. ulvae <strong>und</strong> M. edulis erstellt. Die Polychäten sandig-schlickiger<br />
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Böden S. armiger, H. diversicolor <strong>und</strong> P. elegans erreichten 14%. Die artenreiche Gruppe der Crustaceen<br />
war nur durch den Cumaceenkrebs D. rathkei, einer Sandbodenart, unter den häufigsten 10<br />
Arten vertreten. Der Cumaceenkrebs kam in der Tiefenzone 20-6 m auf den tiefen Stationen (>10 m<br />
Wassertiefe) vor. Das Gros der Kleinkrebse wurde auf der Station VE_T25, 18,5 m Wassertiefe festgestellt.<br />
Die meisten dieser Arten (Corophium volutator, Diastylis rathkei, Crangon crangon) sind typische<br />
Vertreter sandig-schlickiger Böden bzw. sie halten sich im Lückensystem von Aufwuchsarten wie<br />
Miesmuscheln <strong>und</strong> Seepocken auf (Gammarus salinus). Ebenfalls auf dieser Station wurde die Ostsee-Riesenassel<br />
angetroffen, eine Art der tiefen Becken der Ostsee.<br />
Präsenz<br />
Auch in dem Abschnitt von 20–10 m Wassertiefe auf Transekt Off. I zeigten die Präsenzwerte eine<br />
homogene Besiedlungsstruktur. 7 Arten, 2 Mollusken, 3 Polychäten <strong>und</strong> 2 Krebse wurde auf allen<br />
Stationen (100% Präsenz) nachgewiesen. Weitere 8 Arten kamen auf 50% der Beprobungsorte vor<br />
(Tab. 42). Der Rest von 12 Arten wurde nur sporadisch verzeichnet (Tab. 41). Mehrere dieser sporadisch<br />
vorkommenden Arten leben an Hartsubstraten oder im Phytal <strong>und</strong> werden in den beprobten<br />
Sandflächen nur zufällig angetroffen.<br />
Faunenzusammensetzung n=27<br />
südl. Arkonabecken 20-10 m OFF I<br />
Crustacea<br />
22%<br />
Bryozoa<br />
4%<br />
Rest<br />
13%<br />
Gastropoda<br />
4%<br />
Bivalvia<br />
15%<br />
Oligochaeta<br />
7%<br />
Polychaeta<br />
37%<br />
Abb. 49: Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im südlichen Arkonabecken (20-10 m)<br />
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Individuendominanz n=1.210<br />
südl. Arkonabecken 20-10 m Tiefe Off I<br />
Diastlis rathkei 2%<br />
P. femorata 2%<br />
Hediste diversicolor 7%<br />
Rest 7%<br />
Marenzelleria viridis 2%<br />
Marenzelleria sp. 2%<br />
T. benedii 2%<br />
Macoma baltica 2%<br />
C. glaucum 2%<br />
Mytilus edulis 2%<br />
Hydrobia ulvae 68%<br />
Abb. 50:<br />
Individuendominanz der Infauna (10 häufigste Arten)<br />
Tab. 41:<br />
Gesamtartenliste südliches Arkonabecken 20-10 m Off. I<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Campanulariidae 25 0 0<br />
Halicryptus spinulosus 25 2 0<br />
Gastropoda, Schnecken<br />
Hydrobia ulvae 75 834 69<br />
Bivalvia, Muscheln<br />
Cerastoderma glaucum 75 22 2<br />
Macoma balthica 100 34 3<br />
Mya arenaria 100 19 2<br />
Mytilus edulis 50 23 2<br />
Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />
Bylgides sarsi 75 4 0<br />
Fabricia sabella 25 2 0<br />
Hediste diversicolor 100 88 7<br />
Heteromastus filiformis 25 1 0<br />
Marenzelleria sp. 100 24 2<br />
Marenzelleria neglecta 50 2 0<br />
Marenzelleria viridis 100 22 2<br />
Pygospio elegans 25 14 1<br />
Scoloplos armiger 25 2 0<br />
Streblospio shrubsoli 25 2 0<br />
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Taxon<br />
Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Heterochaeta costata 75 4 0<br />
Tubificoides benedii 75 26 2<br />
Crustacea, Krebse<br />
Corophium volutator 75 9 1<br />
Crangon crangon 25 2 0<br />
Diastylis rathkei 100 28 2<br />
Gammarus salinus 25 5 0<br />
Pontoporeia femorata 100 38 3<br />
Saduria entomon 25 2 0<br />
Insecta<br />
Tanypodinae 25 2 0<br />
Bryozoa, Moostierchen<br />
Electra crustulenta 25 0 0<br />
27 Taxa 1210<br />
Tab. 42:<br />
Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des südlichen<br />
Arkonabeckens 20-10 m Tiefe (Off. I)<br />
Taxon<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
ind./m²<br />
Hydrobia ulvae 834 69<br />
Hediste diversicolor 88 7<br />
Pontoporeia femorata 38 3<br />
Macoma balthica 34 3<br />
Diastylis rathkei 28 2<br />
Tubificoides benedii 26 2<br />
Marenzelleria sp. 24 2<br />
Mytilus edulis 23 2<br />
Marenzelleria viridis 22 2<br />
Cerastoderma glaucum 22 2<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Macoma balthica 100 34<br />
Mya arenaria 100 19<br />
Hediste diversicolor 100 88<br />
Marenzelleria 100 24<br />
Marenzelleria viridis 100 22<br />
Diastylis rathkei 100 28<br />
Pontoporeia femorata 100 38<br />
Hydrobia ulvae 75 834<br />
Cerastoderma glaucum 75 22<br />
Bylgides sarsi 75 4<br />
Zusammenfassung der Tiefenzonen 20-7 m (Off. I-III)<br />
Die sandig-schlickige bis sandige Tiefenzone zwischen 20 <strong>und</strong> 7 m Wassertiefe war auf den Transekten<br />
Off. I-III mit einer artenreichen benthischen Lebensgemeinschaft von 44 Taxa besiedelt (Tab. 43).<br />
Alle quantitativ auswertbaren Stationen waren besiedelt. Die Zusammensetzung der benthischen Lebensgemeinschaft<br />
zeigte innerhalb der Stationen ein heterogenes Bild. Die Anwesenheit von Hartboden<br />
(Steine, Mergel, Torf, Schill, Miesmuschelansammlungen) <strong>und</strong> von Pflanzen oder Pflanzenteilen<br />
führte zu erhöhten Artenzahlen. Besonders die Anzahl von Kleinkrebsarten (Meeresasseln, Flohkrebse)<br />
stieg dann sprunghaft an.<br />
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Tab. 43:<br />
Zusammengefasste Artenliste südliches Arkonabecken Off. I-III, 20-7 m Tiefe<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Turbellaria 14 4 0<br />
Campanulariidae 7 1 0<br />
Halicryptus spinulosus 7 1 0<br />
Mollusca<br />
Hydrobia ulvae 93 2.307 48<br />
Hydrobia ventrosa 21 12 0<br />
Cerastoderma glaucum 64 20 0<br />
Retusa truncatula 36 8 0<br />
Theodoxus fluviatilis 21 30 1<br />
Macoma balthica 93 76 2<br />
Mya arenaria 71 68 1<br />
Mytilus edulis 86 1.093 23<br />
Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />
Bylgides sarsi 21 1 0<br />
Fabricia sabella 21 1 0<br />
Hediste diversicolor 93 231 5<br />
Heteromastus filiformis 7 1 0<br />
Marenzelleria sp. 93 120 3<br />
Marenzelleria neglecta 14 1 0<br />
Marenzelleria viridis 50 10 0<br />
Neanthes succinea 57 13 0<br />
Pygospio elegans 79 173 4<br />
Scoloplos armiger 50 215 4<br />
Streblospio shrubsoli 14 4 0<br />
Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />
Clitellio arenarius 21 45 1<br />
Enchytraeidae 14 7 0<br />
Heterochaeta costata 86 43 1<br />
Tubificinae ohne Haarborsten 7 1 0<br />
Tubificoides benedii 79 35 1<br />
Halacaridae 7 1 0<br />
Crustacea<br />
Balanus improvisus 43 1 0<br />
Calliopius laeviusculus 14 4 0<br />
Corophium volutator 79 141 3<br />
Crangon crangon 14 1 0<br />
Diastylis rathkei 79 57 1<br />
Gammarus salinus 43 16 0<br />
Idotea balthica 14 5 0<br />
Jaera albifrons 14 11 0<br />
Melita palmata 14 22 0<br />
Neomysis integer 7 6 0<br />
Seite 136/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Pontoporeia femorata 36 12 0<br />
Saduria entomon 7 1 0<br />
Insecta<br />
Tanypodinae 7 1 0<br />
Bryozoa, Moostierchen<br />
Alcyonidium gelatinosum 7 1 0<br />
Callopora aurita 7 1 0<br />
Electra crustulenta 29 1 0<br />
44 Taxa 4.796<br />
Die Bodentiergemeinschaft wurde von Polychäten dominiert. Auf den Transekten Off. II/III wurden in<br />
einigen Proben auch erhöhte Artenzahlen von Kleinkrebsen nachgewiesen, auf Transekt Off. I war<br />
dies weniger der Fall.<br />
Glatte Wattschnecke <strong>und</strong> Miesmuschel sind die dominanten Arten der Tiefenzone zwischen 20 – 7 m<br />
Wassertiefe. Die Unterschiede in der Ab<strong>und</strong>anz zwischen den Varianten (Off. I bzw. Off. II/III) sind vor<br />
allem auf die stark divergierenden Werte der beiden dominierenden Mollusken zurück zu führen.<br />
Abschnitt Tromper Wiek, Flachwasser
Faunenzusammensetzung n=13<br />
Tromper Wiek
Tab. 44:<br />
Gesamtartenliste Tromper Wiek Flachwasserzone
dungszone an Sandstränden, der Sandflohkrebs B. pilosa ist auf bestimmte Korngrößen (Mittel-<br />
Feinsande) geprägt <strong>und</strong> besiedelt nicht die gesamte Flachwasserzone gleichmäßig. Die Art wurde nur<br />
auf 33% der Stationen gef<strong>und</strong>en.<br />
Abschnitt Prorer Wiek, Flachwasser
Tab. 47:<br />
Zusammengefasste Artenliste Tromper & Prorer Wiek Flachwasserzone
Tab. 48:<br />
Gesamtartenliste Wittow<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Cnidaria Gonothyraea loveni 13 0 0<br />
Turbellaria 40 28 0<br />
Nemertina 87 69 1<br />
Mollusca Cerastoderma glaucum 80 551 6<br />
Macoma balthica 73 40 0<br />
Potamopyrgus antipodarum 13 3 0<br />
Radix balthica 13 0 0<br />
Hydrobia ulvae 93 1105 13<br />
Hydrobia ventrosa 87 1420 16<br />
Theodoxus fluviatilis 47 53 1<br />
Mya arenaria 80 137 2<br />
Mytilus edulis 73 448 5<br />
Parvicardium hauniense 47 682 8<br />
Polychaeta Alkmaria romijni 7 1 0<br />
Dipolydora quadrilobata 7 1 0<br />
Fabricia sabella 33 288 3<br />
Hediste diversicolor 87 365 4<br />
Heteromastus filiformis 20 2 0<br />
Manayunkia aestuarina 7 0 0<br />
Marenzelleria sp. 80 136 2<br />
Neanthes succinea 60 19 0<br />
Polydora ciliata 7 1 0<br />
Polydora cornuta 20 19 0<br />
Pygospio elegans 67 1395 16<br />
Streblospio shrubsoli 47 17 0<br />
Oligochaeta Chaetogaster sp. 0 0 0<br />
Enchytraeidae 27 13 0<br />
Heterochaeta costata 40 133 2<br />
Tubificoides benedii 53 69 1<br />
Tubificoides heterochaetus 13 7 0<br />
Annelida Piscicola sp. 20 0 0<br />
Crustacea Ampithoe rubricata 20 2 0<br />
Balanus improvisus 20 0 0<br />
Calliopius laeviusculus 13
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
[%]<br />
Heterotanais oerstedi 27 26 0<br />
Idotea balthica 27 16 0<br />
Idotea chelipes 67 198 2<br />
Jaera albifrons 60 12 0<br />
Leptocheirus pilosus 13 1 0<br />
Melita palmata 53 88 1<br />
Microdeutopus gryllotalpa 80 678 8<br />
Neomysis integer 7 0 0<br />
Rhithropanopeus harrisii 33 6 0<br />
Sphaeroma hookeri 33 6 0<br />
Insecta Chironomidae 80 143 2<br />
Coleoptera 20 4 0<br />
Diptera 7 2 0<br />
Insecta 13 2 0<br />
Lepidoptera 33 8 0<br />
Trichoptera 7 0 0<br />
Tentaculata Electra crustulenta 47 0 0<br />
59 Taxa 8764<br />
Faunenzusammensetzung n=59 Taxa<br />
Wittow<br />
Insecta<br />
10%<br />
Rest<br />
8%<br />
Gastrpoda<br />
12%<br />
Crustacea<br />
37%<br />
Bivalvia<br />
5%<br />
Abb. 52:<br />
Polychaeta<br />
20%<br />
Oligochaeta<br />
8%<br />
Verteilung der Arten auf die Tiergruppen im Wirkraum Wittow<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 143/711<br />
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Abb. 53:<br />
Individuendominanz im Wirkraum Wittow<br />
Tab. 49:<br />
Individuendominanz (links) <strong>und</strong> Präsenz der benthischen Fauna des Wirkraums<br />
Wittow<br />
Taxon<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Dominanz<br />
ind %<br />
Hydrobia ventrosa 1420 16<br />
Pygospio elegans 1395 16<br />
Hydrobia ulvae 1105 13<br />
Parvicardium hauniense 682 8<br />
Microdeutopus gryllotalpa 678 8<br />
Cerastoderma glaucum 551 6<br />
Corophium volutator 449 5<br />
Mytilus edulis 448 5<br />
Hediste diversicolor 365 4<br />
Fabricia sabella 288 3<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Mittelwert<br />
ind/m²<br />
Hydrobia ulvae 93 1105<br />
Nemertina 87 69<br />
Hydrobia ventrosa 87 1420<br />
Hediste diversicolor 87 365<br />
Cerastoderma glaucum 80 551<br />
Mya arenaria 80 137<br />
Marenzelleria sp. 80 136<br />
Gammarus salinus 80 28<br />
Microdeutopus gryllotalpa 80 678<br />
Chironomidae 80 143<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Abschnitt Strelas<strong>und</strong> (Off. IV – VI)<br />
Im Bereich der Querungen am Strelas<strong>und</strong> hat eine aktuelle Bestandsaufnahme durch das IfAÖ stattgef<strong>und</strong>en,<br />
deren Ergebnisse im Folgenden dargestellt werden. Weitere Aufnahmen liegen aus der<br />
Wamper Bucht, dem Deviner See, der Gustower Wiek <strong>und</strong> aus anderen im Wirkraum befindlichen<br />
Regionen vor, deren Ergebnisse hier zur Charakterisierung des Bestandes vorgestellt werden. In den<br />
Untersuchungen zur Wasserqualität (WRRL-Monitoring) wurden die Lebensräume Phytal <strong>und</strong> Weichboden<br />
gesondert untersucht <strong>und</strong> werden hier ebenfalls dargestellt (IFAÖ 2009a, Kartenanhang, Karte<br />
XLII).<br />
Die Beprobung des Phytals <strong>und</strong> der Weichbodenfauna ergab 51 Arten (IFAÖ 2009a). Dabei zeigte<br />
sich der Lebensraum der Wasserpflanzen artenreicher als der Lebensraum Weichboden (Tab. 50).<br />
Dominierende Arten waren im Weichboden Hydrobia ulvae <strong>und</strong> Corophium volutator. Im Phytal domi-<br />
Seite 144/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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nierten Insektenlarven (Zuckmücken), Meeresasseln Idotea chelipes, ein Oligochät (Nais elinguis) <strong>und</strong><br />
der Flohkrebs Microdeutopus gryllotalpa.<br />
Im Weichboden dominierten wiederum Insektenlarven, die Schnecke Potamopyrgus antipodarum <strong>und</strong><br />
als weitere Art der Polychät Marenzelleria sp.<br />
Wamper Bucht<br />
In der Wamper Wiek wurden 24 Taxa nachgewiesen. Die Stationen waren sehr unterschiedlich mit 5<br />
bis 24 Taxa besiedelt. Die Dichte der einzelnen Arten war relativ gleichmäßig, keine Art zeigte eine<br />
echte Dominanz. Häufigste Art war der Schlickkrebs Corophium volutator mit durchschnittlich etwa<br />
1 000 Tieren/m². Weitere häufige Arten waren Oligochaeta <strong>und</strong> die Wattschnecke Hydrobia ventrosa.<br />
Die Muscheln sind nur durch vereinzelt vorkommende Herzmuscheln vertreten (GOSSELCK et al.1999).<br />
Die Wamper Wiek unterscheidet sich in ihrer Besiedlung durch einen recht hohen Anteil von Arten aus<br />
dem Süßwasser, die sich aus einem Flohkrebs, einer Assel <strong>und</strong> vier Süßwasserschnecken zusammensetzen<br />
(Gammarus tigrinus, Asellus aquaticus, Theodoxus fluviatilis, Valvata piscinalis, Radix<br />
balthica, Potamopyrgus antipodarum). Als einzige marin-euryhaline Muschelart kam die Herzmuschel<br />
in geringer Dichte vor. Die aktuellen Salinitätsmessungen zeigten keine Abweichungen von den benachbarten<br />
Gebieten. Offensichtlich ist aber der Oberwasserabfluss durchschnittlich doch für einen<br />
niedrigeren Salzgehalt als im Strelas<strong>und</strong> verantwortlich. Weiter lässt die Faunenkomposition trotz der<br />
weiten Öffnung der Wiek gegen den S<strong>und</strong> auf einen geringen Wasseraustausch schließen.<br />
Deviner See<br />
25 Taxa wurden nachgewiesen. Pro Station kamen zwischen 8 <strong>und</strong> 16 Taxa vor. Mit 74% der Gesamtindividuenzahl<br />
dominierte der Schlickkrebs Corophium volutator, der in einigen Gebieten rasenartig<br />
den Gewässergr<strong>und</strong> bedeckt. Durchschnittlich erreichte die Art über 16.000 Ind./m². Die maximale<br />
Besiedlungsdichte lag über 40.000 Ind./m². Weitere häufige Arten waren die Polychäten Hediste diversicolor<br />
<strong>und</strong> Streblospio shrubsoli, der Oligochaet Tubifex costatus <strong>und</strong> die Wattschnecke Hydrobia<br />
ventrosa. Häufigkeit <strong>und</strong> Biomasse der Muscheln sind auffällig niedrig. Die Miesmuschel fehlt im Gebiet.<br />
Die hohen Biomassewerte werden durch große Individuen des Meeresringelwurms <strong>und</strong> durch die<br />
hohen Individuenzahlen des Schlickkrebses erbracht.<br />
Tab. 50:<br />
Artenliste des untersuchten Transekts „Strelas<strong>und</strong>“ mit Angabe der Individuendichte<br />
für die Lebensräume Phytal <strong>und</strong> Weichboden (Ind./m²) (IFAÖ 1999)<br />
Taxon Phytal Weichboden<br />
Cnidaria Gonothyraea loveni + 1<br />
Plathelminthes Turbellaria 12<br />
Mollusca Cerastoderma glaucum 9 40<br />
Hydrobia ulvae 23 1 054<br />
Hydrobia ventrosa 10<br />
Macoma balthica 64<br />
Mya arenaria 70 420<br />
Mytilus edulis 17<br />
Nudibranchia 9<br />
Parvicardium hauniense 17<br />
Potamopyrgus antipodarum 18<br />
Clitellata Enchytraeidae 1 2<br />
Heterochaeta costata 17<br />
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Taxon Phytal Weichboden<br />
Nais elinguis 209<br />
Paranais litoralis 23<br />
Piscicola sp. 5<br />
Tubificinae 1<br />
Tubificoides heterochaetus 3<br />
Polychaeta Hediste diversicolor 6 71<br />
Heteromastus filiformis 2<br />
Manayunkia aestuarina 1 2<br />
Marenzelleria neglecta 317<br />
Marenzelleria viridis 1<br />
Neanthes succinea 194 35<br />
Polydora sp. 3<br />
Polydora cornuta 2<br />
Pygospio elegans 1 13<br />
Streblospio shrubsoli 11 5<br />
Crustacea Balanus improvisus +<br />
Corophium multisetosum 10 24<br />
Corophium volutator 24 182<br />
Cyathura carinata 1 1<br />
Gammarus inaequicauda 4 11<br />
Gammarus locusta 1 1<br />
Gammarus salinus 1 3<br />
Gammarus tigrinus 45 4<br />
Heterotanais oerstedi 3<br />
Idotea chelipes 908 11<br />
Jaera albifrons 1<br />
Leptocheirus pilosus 1<br />
Microdeutopus gryllotalpa 1.336 14<br />
Neomysis integer 3<br />
Praunus flexuosus 1<br />
Rhithropanopeus harrisii 4 2<br />
Insecta Chironomini 56<br />
Heteroptera 2<br />
Insecta 2<br />
Lepidoptera 14<br />
Orthocladiinae 1.185 2<br />
Tanytarsini 415 1<br />
Tentaculata Electra crustulenta + 1<br />
Gesamt-Besiedlungsdichte 5.000 2.336<br />
Anzahl Taxa 37 32<br />
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Das Benthos setzt sich aus marin-euryhalinen Arten <strong>und</strong> wenigen salzwassertoleranten Süßwasserarten<br />
zusammen. Auffällig ist die Dominanz des Schlickkrebses, der 74% der Gesamtindividuenzahl<br />
erreicht. Die durchschnittliche Individuenzahl beträgt 21.895 Ind./m² <strong>und</strong> die Biomasse liegt bei 10 g<br />
aschefreier Trockenmasse/m² (GOSSELCK et al.1999).<br />
Gustower Wiek<br />
25 Taxa wurden nachgewiesen. Pro Station kamen zwischen 8 <strong>und</strong> 16 Taxa vor. Mit 74% der Gesamtindividuenzahl<br />
dominierte der Schlickkrebs Corophium volutator, der in einigen Gebieten rasenartig<br />
den Gewässergr<strong>und</strong> bedeckt. Durchschnittlich erreichte die Art über 16.000 Ind./m². Die maximale<br />
Besiedlungsdichte lag über 40.000 Ind./m². Weitere häufige Arten waren die Polychäten Hediste diversicolor<br />
<strong>und</strong> Streblospio shrubsoli, der Oligochät Tubifex costatus <strong>und</strong> die Wattschnecke H. ventrosa.<br />
Häufigkeit <strong>und</strong> Biomasse der Muscheln sind auffällig niedrig. Die Miesmuschel fehlt im Gebiet. Die<br />
hohen Biomassewerte werden durch große Individuen des Meeresringelwurms <strong>und</strong> durch die hohen<br />
Individuenzahlen des Schlickkrebses erbracht.<br />
Das Benthos setzt sich aus marin-euryhalinen Arten <strong>und</strong> wenigen salzwassertoleranten Süßwasserarten<br />
zusammen. Auffällig ist die Dominanz des Schlickkrebses, der 74% der Gesamtindividuenzahl<br />
erreicht. Die durchschnittliche Individuenzahl beträgt 21.895 Ind./m² <strong>und</strong> die Biomasse liegt bei 10 g<br />
aschefreier Trockenmasse/m².<br />
Aktuelle projektbezogene Beprobungen im Strelas<strong>und</strong><br />
Im Strelas<strong>und</strong> wurden bei der Benthosbeprobung im August/September 2009 31 Stationen auf drei<br />
Transekten untersucht, deren Lage aus Karte XLII (Kartenanhang) ersichtlich ist. Die Ergebnisse werden<br />
im folgenden Abschnitt dargestellt.<br />
Artenspektrum Strelas<strong>und</strong><br />
Die einmalige Beprobung erbrachte 37 Taxa (Tab. 51), die sich aus Arten des Phytals <strong>und</strong> des<br />
Weichbodens zusammensetzten. Krebse waren mit 13 Arten die artenreichste Gruppe, die 34% der<br />
Gesamtartenzahl erreichte. Mit 9 Arten (26%) folgten Polychäten. 16% machten Mollusken mit jeweils<br />
3 Schnecken <strong>und</strong> 3 Muscheln aus. Wenige Arten Turbellarien, Schnurwürmer, Moostierchen <strong>und</strong><br />
Zuckmücken bildeten den „Rest“ (Abb. 54).<br />
Die mittlere Artenzahl über 31 Stationen (Karte XLII, Kartenanhang) betrug 11. Pro Station wurden 6-<br />
19 Arten nachgewiesen. Artenreiche Stationen (z. B. ARC 105, 114, 115) befanden sich im Flachwasser<br />
<strong>und</strong> enthielten Arten der schlicklig-sandigen Weichbodenzönosen. Das typische Artenspektrum<br />
setzte sich hier aus Kleinpolychäten wie Streblospio shrubsoli, Pygospio elegans, aber auch großen<br />
Arten wie Neanthes succinea <strong>und</strong> Marenzelleria spp., weiterhin aus kleinen Krebsen wie Gammarus<br />
tigrinus, Cyathura carinata <strong>und</strong> Idotea granulosa <strong>und</strong> in hohen Dichten den beiden Wattschnecken<br />
Hydrobia ulvae <strong>und</strong> H. ventrosa zusammen (Tab. 51).<br />
Die Analyse der Artendichte in drei Tiefenstufen ergab deutliche Unterschiede zwischen <strong>und</strong> auch<br />
kleinräumige Unterschiede innerhalb der Tiefenstufen. Die Artendichte wechselte in Abhängigkeit vom<br />
Pflanzenbewuchs <strong>und</strong> von den Substraten. Die mittlere Artenzahl nahm mit der Tiefe ab. Die höchste<br />
mittlere Artenzahl lag im Flachwasser zwischen 0,7 -1,2 m <strong>und</strong> betrug 14 Arten. Hier lag auch die<br />
maximale Dichte von 19 Arten (Stat. ARC_114). Im Bereich 2,6-3,1 m, in dem die Makrophyten schon<br />
fehlten oder nur in geringen Bestandsdichten vorkamen, betrug die mittlere Artenzahl 10, während in<br />
den schlickigen, makrophytenfreien Zonen >3 m mit 9 Arten die niedrigste Artenzahl nachgewiesen<br />
wurde. Die minimalen Artenzahlen lagen in den drei Gebieten bei 6 Arten (Tab. 52).<br />
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Faunenzusammensetzung n=37<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
Rest<br />
14%<br />
Crustacea<br />
35%<br />
Gastropoda<br />
8%<br />
Bivalvia<br />
8%<br />
Oligochaeta<br />
11%<br />
Polychaeta<br />
24%<br />
Abb. 54:<br />
Verteilung der Arten auf die Tiergruppen bei den aktuellen Strelas<strong>und</strong>beprobungen<br />
Idotea granulosa<br />
Corophium volutator<br />
Gammarus tigrinus<br />
Individuendominanz n=6.662 Ind./m²<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
5%<br />
4%<br />
2%<br />
Rest<br />
10%<br />
Cyathura carinata<br />
4%<br />
3%<br />
Streblospio shrubsoli<br />
4%<br />
Hediste diversicolor<br />
Marenzelleria sp.<br />
.<br />
8%<br />
Hydrobia ulvae<br />
53%<br />
3%<br />
Mya arenaria<br />
4%<br />
Hydrobia venrosa<br />
Abb. 55:<br />
Individuendominanz der Infauna (10 häufigste Arten) bei den aktuellen Strelas<strong>und</strong>beprobungen<br />
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Tab. 51:<br />
Gesamtartenliste der Makrozoobenthos-Taxa mit Angabe von Präsenz, Ab<strong>und</strong>anz<br />
(Ind. /m²) <strong>und</strong> Dominanz der aktuellen Strelas<strong>und</strong>beprobungen<br />
Taxon Präsenz [%] MW Ind./m² Dominanz [%]<br />
Turbellaria 3% 1<br />
Nemertina 3% 0<br />
Cerebratulus sp. 3% 0<br />
Mollusca, Gastropoda<br />
Hydrobia ulvae 97% 3.488 52<br />
Hydrobia ventrosa 35% 278 4<br />
Potamopyrgus antipodarum 35% 50 1<br />
Mollusca, Bivalvia<br />
Cerastoderma glaucum 58% 40 1<br />
Macoma balthica 55% 26<br />
Mya arenaria 100% 212 3<br />
Polychaeta, Vielborstige Meereswürmer<br />
Alkmaria romijni 10% 2<br />
Ampharete baltica 3% 1<br />
Hediste diversicolor 84% 241 4<br />
Heteromastus filiformis 19% 4<br />
Marenzelleria sp. 94% 565 8<br />
Marenzelleria neglecta 55% 95 1<br />
Marenzelleria viridis 3% 2<br />
Neanthes succinea 90% 130 2<br />
Pygospio elegans 29% 50 1<br />
Streblospio shrubsoli 39% 221 3<br />
Oligochaeta, Wenigborstige Würmer<br />
Enchytraeidae 29% 96 1<br />
Heterochaeta costata 32% 87 1<br />
Tubificinae ohne Haarborsten 6% 9<br />
Tubificoides heterochaetus 10% 16<br />
Crustacea, Krebse<br />
Balanus improvisus 6% 0<br />
Corophium volutator 32% 154 2<br />
Cyathura carinata 32% 285 4<br />
Gammarus oceanicus 3% 2<br />
Gammarus tigrinus 29% 223 3<br />
Idotea chelipes 6% 17<br />
Idotea granulosa 35% 301 5<br />
Jaera albifrons 3% 6<br />
Melita palmata 3% 0<br />
Microdeutopus gryllotalpa 3% 6<br />
Neomysis integer 3% 0<br />
Rhithropanopeus harrisii 19% 9<br />
Sphaeroma hookeri 3% 2<br />
Insecta<br />
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Taxon Präsenz [%] MW Ind./m² Dominanz [%]<br />
Orthocladiinae 3% 3<br />
Bryozoa, Moostierchen<br />
Electra crustulenta 35% 0<br />
38 Arten 6.622<br />
Ab<strong>und</strong>anz, Dominanz Strelas<strong>und</strong><br />
Die mittlere Dichte betrug 6.662 Ind./m². Dabei traten lokal deutliche Unterschiede auf, die vor allem<br />
auf die Substratzusammensetzung zurückzuführen sind. Die mittlere Dichte lag im Flachwasserbereich<br />
Hediste diversicolor <strong>und</strong> Marenzelleria sp. über 80% Präsenz. Die hohe Präsenz von 5 Arten drückt<br />
trotz der unterschiedlichen Dominanzstrukturen (sieh oben) eine gewisse Homogenität in der Besiedlungsstruktur<br />
des Untersuchungsgebietes aus. Die 10 Arten mit hoher Präsenz sind Bewohner der<br />
Infauna der Weichböden. Die restlichen selten bis vereinzelt vorkommenden Arten gehören u. a. dem<br />
Phytal <strong>und</strong> dem Aufwuchs (an Pflanzen oder Schill) sowie der Infauna an.<br />
Tab. 52:<br />
Artenzahl in unterschiedlichen Wassertiefen im Strelas<strong>und</strong><br />
Anzahl Arten Mittelwert Maximum Minimum<br />
Flachwasser 3,1 m 7 Stationen 9 12 6<br />
Tab. 53:<br />
Individuenzahl in unterschiedlichen Wassertiefen im Strelas<strong>und</strong><br />
Individuenzahl/m² Mittelwert Maximum Minimum<br />
gesamter Datensatz 6.662 33.656 354<br />
Flachwasser 3 m, 7 Stationen 7.117 33.656 354<br />
Biomasse Strelas<strong>und</strong><br />
Der mittlere Wert für die Biomasse (aschefrei) betrug 31,1 g/m² <strong>und</strong> lag damit im „Normalbereich“ der<br />
Vorpommerschen Bodden. 66% der Gesamtbiomasse entfielen auf die Sandklaffmuschel M. arenaria.<br />
<strong>und</strong> 9% auf die Lagunen-Herzmuschel C. glaucum. Beide Muscheln erreichten hohe Biomassewerte,<br />
weil große Alttiere im Bestand vorkamen. Auf zwei weitere Mollusken, H. ulvae <strong>und</strong> Macoma balthica,<br />
entfielen 8% der Gesamtbiomasse. Die großen <strong>und</strong> häufigen Polychäten Neanthes succinea <strong>und</strong> Marenzelleria<br />
spp. erreichten 8% der Biomasse. Erwähnenswert ist die Krabbe Rhithropanopeus harrisii,<br />
die aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe unter die ersten 10 Arten mit der höchsten Biomasse gelangte.<br />
II.2.10.3 Bestandsbewertung Makrozoobenthos<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I bis III)<br />
Tiefwasserzone
wertung der Arten der Roten Listen“). Da es sich um mobile Arten handelt, wird von einer Widerbesiedlung<br />
unmittelbar im Anschluss an die Verlegearbeiten ausgegangen. Die Population der Arten der<br />
Roten Listen wird wegen der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht gefährdet.<br />
Tab. 54:<br />
Arten der Roten Listen im Bereich >40 m Wassertiefe<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Gefährdungs-<br />
Kategorie<br />
Rote Listen<br />
Terebellides stroemi 75 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Diastylis rathkei 100 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Phoxocephalus holbolli 9 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
2 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Pontoporeia femorata 64 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
1 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
„Hang“ südliches Arkonabecken 40-20 m (Off. II <strong>und</strong> III)<br />
Vorbelastungen<br />
Bestehende Vorbelastungen wurden nicht festgestellt. Das Artenspektrum entspricht der erwarteten<br />
qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Zusammensetzung einer benthischen Lebensgemeinschaft der untersuchten<br />
Tiefwasserzone der westlichen Ostsee.<br />
Rote Listen<br />
9 Arten der Roten Listen (MERCK & VON NORDHEIM 1996, BINOT et al. 1998) wurden festgestellt. Für die<br />
meisten gefährdeten Arten stellt das Gebiet nicht den Verbreitungsschwerpunkt der Population dar.<br />
Sie dringen aus salzreicheren <strong>und</strong>/oder kalten Gebieten (Mysella bidentata, Terebellides stroemi,<br />
Phoxocephalus holbolli, Pontoporeia femorata, Saduria entomon) oder aus der Flachwasserzone (Calliopius<br />
laeviusculus) in das Untersuchungsgebiet ein <strong>und</strong> gelten hier als zeitweilige Gäste. Die Wiederbesiedlung<br />
dieser Arten hängt vom Eintrag planktischer Larven aus westlich oder nördlich gelegenen<br />
Bereichen ab. Cerastoderma glaucum, Aricidea suecica <strong>und</strong> Diastylis rathkei besiedeln jedoch<br />
bevorzugt den sandig-schlickigen Streifen zwischen der exponierten Flachwasserzone <strong>und</strong> der Submergenzzone,<br />
der sich entlang der südlichen Ostseeküste erstreckt (Tab. 55, siehe „Zusammenfassende<br />
Bewertung der Arten der Roten Listen“). Die Population der Arten der Roten Listen wird wegen<br />
der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht gefährdet.<br />
Tab. 55:<br />
Arten der Roten Listen im Bereich 41-20 m Wassertiefe<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Gefährdungs-<br />
Kategorie<br />
Rote Listen<br />
Cerastoderma glaucum 66 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
3 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Mysella bidentata 2 3 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
V Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Aricidea suecica 20 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Terebellides stroemi 75 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Gefährdungs-<br />
Kategorie<br />
Rote Listen<br />
Calliopius laeviusculus 2 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
3 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Diastylis rathkei 100 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Phoxocephalus holbolli 73 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
2 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Pontoporeia femorata 2 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
1 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Saduria entomon 5 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
2 Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Tiefenzone 20-7 m (Off. II <strong>und</strong> III)<br />
Vorbelastungen<br />
Bestehende Vorbelastungen wurden nicht festgestellt. Das Artenspektrum entspricht der erwarteten<br />
qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Zusammensetzung einer benthischen Lebensgemeinschaft des untersuchten<br />
Bereichs der Tiefenzone von 20-7 m in der westlichen Ostsee.<br />
Rote Listen<br />
8 Arten der Roten Listen (MERCK & VON NORDHEIM 1996, BINOT et al. 1998) wurden festgestellt. Für die<br />
meisten gefährdeten Arten stellt das Gebiet nicht den Verbreitungsschwerpunkt der Population dar.<br />
Sie dringen aus der benachbarten etwas tiefer gelegenen, weniger exponierten Flachwasserzone<br />
(Idotea baltica) in die Wirkräume der Kabeltrassenvarianten ein <strong>und</strong> gelten hier als zeitweilige Gäste<br />
(Tab. 56, s. „Zusammenfassende Bewertung der Arten der Roten Listen“). Die Population der Arten<br />
der Roten Listen wird wegen der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht gefährdet. Da<br />
es sich bis auf C. glaucum um mobile Arten handelt ist i. d. R eine schnelle Wiederbesiedlung zu erwarten.<br />
Tab. 56:<br />
Arten der Roten Listen südliches Arkonabecken Off. I-III, 20-7 m Tiefe<br />
Taxon<br />
Präsenz<br />
[%]<br />
Gefährdungs-<br />
Kategorie<br />
Rote Listen<br />
Hydrobia ventrosa 21 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Cerastoderma glaucum 64 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Streblospio shrubsoli 14 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Idotea balthica 14 G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Saduria entomon 7 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Calliopius laeviusculus 14 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Pontoporeia femorata 36 2 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Diastylis rathkei 79 P Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
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Abschnitt Prorer Wiek, Flachwasser
Taxon Präsenz Deutschland<br />
gesamt<br />
(BfN 1998, Heft 55)<br />
Ostsee gesamt<br />
(BfN 1996, Heft<br />
48)<br />
Ostsee M-V<br />
(BfN 1996, Heft<br />
48)<br />
Parvicardium hauniense 47% R P P<br />
Streblospio shrubsoli 47% G P<br />
Tubificoides heterochaetus 13% V<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Arten- <strong>und</strong> Individuenreichtums sowie der Artenverteilung ist davon auszugehen, dass<br />
im Untersuchungsgebiet eine weitgehend intakte <strong>und</strong> damit hochwertige Benthosgemeinschaft vorliegt.<br />
Beeinträchtigungen sind besonders für die Phytalarten zu erwarten.<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V, VI)<br />
Vorbelastungen<br />
Der Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Kabeltrassenquerungen wurde durch Vertiefungen der Fahrrinne morphologisch<br />
verändert. Der vertiefte <strong>Teil</strong> wirkt als Schlickfalle <strong>und</strong> wird dementsprechend von Arten der<br />
Schlickböden besiedelt. Die Flachwasserzonen bis in etwa 2 m Wassertiefe werden von submerser<br />
Vegetation bewachsen.<br />
In der Zustandsbewertung des LUNG M-V (Stand Sep. 2009) wird der ökologische Gewässerzustandes<br />
des Strelas<strong>und</strong>es mit 4 <strong>und</strong> der Zustand der Großalgen <strong>und</strong> der benthischen wirbellosen Fauna<br />
mit 3 bewertet.<br />
Das Artenspektrum entspricht der erwarteten qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Zusammensetzung einer<br />
benthischen Lebensgemeinschaft in einem exponierten sandigen Flachwasserbereich der Bodden.<br />
Arten der Roten Listen<br />
7 Arten der Roten Listen (MERCK & VON NORDHEIM 1996, BINOT et al. 1998) wurden festgestellt (s. Tab.<br />
59, „Zusammenfassende Bewertung der Arten der Roten Listen“). Für die meisten gefährdeten Arten<br />
stellt das Gebiet nicht den Verbreitungsschwerpunkt der Population dar. Sie dringen aus der benachbarten<br />
etwas tiefer gelegenen, weniger exponierten Flachwasserzone (Idotea baltica, I. granulosa) in<br />
die Kabeltrassenkorridore ein <strong>und</strong> gelten hier als zeitweilige Gäste. Bathyporeia pilosa besiedelt jedoch<br />
bevorzugt den exponierten schmalen Sandstreifen der Brandungszone in der südlichen Ostseeküste.<br />
Die Population der Art wird wegen der temporär <strong>und</strong> lokal begrenzten Beeinträchtigung nicht<br />
gefährdet.<br />
Tab. 59:<br />
Arten der Roten Listen des marinen Wirkraums Strelas<strong>und</strong> (Off. IV-VI), aktuelle<br />
Beprobung<br />
Taxon Präsenz Gefährdungskategorie Rote Listen<br />
Gastropoda<br />
Hydrobia ventrosa 35% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Bivalvia<br />
Cerastoderma glaucum 58% 2 Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Polychaeta<br />
Streblospio shrubsoli 39% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Oligochaeta<br />
Tubificoides heterochaetus 10% V Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
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Taxon Präsenz Gefährdungskategorie Rote Listen<br />
Crustacea<br />
Cyathura carinata 32% 3 Ostsee gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Ostsee M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Idotea chelipes 6% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Idotea granulosa 35% G Deutschland gesamt (BfN 1998, Heft 55)<br />
Zusammenfassende Bewertung der Arten der Roten Listen<br />
Gefährdungsursachen der Arten der Roten Listen in den Untersuchungsgebieten<br />
In den Kabeltrassenkorridoren wurden 18 Arten der Roten Listen nachgewiesen (MERCK & VON NORD-<br />
HEIM 1996, BINOT et al. 1998, siehe Tab. 60). In den einzelnen marinen Wirkräumen wurden an der<br />
Außenküste (Arkonabecken, Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek) 15 <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> 7 gefährdete Arten festgestellt.<br />
Darunter befanden sich dichte Populationen von Cerastoderma glaucum, Hydrobia ventrosa,<br />
Diastylis rathkei, Terebellides stroemi sowie Pontoporeia femorata. Die restlichen Arten traten in geringen<br />
Dichten <strong>und</strong> geringer Präsenz auf.<br />
Der Bestand der aufgeführten gefährdeten Arten (Tab. 60) zeigte in den 80er Jahren des letzten Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
abnehmende Tendenzen. Die Ursachen wurden vorrangig auf eutrophierungsbedingte Verschlechterung<br />
des Lichtklimas <strong>und</strong> auf morphologische Veränderungen im Wasseraustauschbereich<br />
zwischen inneren Küstengewässern <strong>und</strong> Ostsee zurückgeführt. Mit dem Rückgang des Pflanzengürtels<br />
vor allem in den inneren Küstengewässern war den Phytalarten ein <strong>Teil</strong> ihres Lebensraums genommen.<br />
Die meisten Rote-Liste-Arten sind semisessil oder sessil, d. h. mehr oder weniger bewegungsunfähig<br />
<strong>und</strong> sind mechanischen Veränderungen des Meeresbodens ausgesetzt. Wiederbesiedlung findet in<br />
diesem Fall über Larvenfall statt. Der Zeitraum für den Eintrag von Larven hängt von den hydrographischen<br />
Bedingungen ab <strong>und</strong> ist vor allem für die Arten, deren Bestand nur durch Larven aus salzreicheren<br />
Gegenden rekrutiert wird, nicht sicher prognostizierbar (aus Erfahrung 3-5 Jahre). Davon sind<br />
besonders marine Arten wie beispielsweise Mysella bidentata, Terebellides stroemi, Dipolydora<br />
quadrilobata <strong>und</strong> Phoxocephala holbolli betroffen. Außer C. glaucum, deren Lebensalter 3-5 Jahre<br />
beträgt, erreichen die nachgewiesenen Arten ein Alter von 1-2 Jahren. Marin-euryhaline Arten mit<br />
weiter Verbreitung in der Ostsee werden den relativ schmalen betroffenen Streifen nach 1-3 Jahren<br />
wiederbesiedeln. Die Regeneration der Besiedlungsstruktur der benthischen Lebensgemeinschaft ist<br />
abgeschlossen, wenn die Altersstruktur der langlebigen Arten M. arenaria (12 Jahre) <strong>und</strong> C. glaucum<br />
(3-5 Jahre) wiederhergestellt ist.<br />
Nachfolgend werden das Vorkommen der gefährdeten Arten in den <strong>Teil</strong>untersuchungsgebieten <strong>und</strong><br />
möglichen Beeinträchtigungen durch die Maßnahme beschrieben. Die Angaben der Präsenz <strong>und</strong> der<br />
mittleren Individuendichte/m² beziehen sich auf die Gebiete südliches Arkonabecken, unterteilt in<br />
Wassertiefen 20 m, Strelas<strong>und</strong>.<br />
Tab. 60:<br />
Arten der Roten Listen der Wirkräume südliches Arkonabecken <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />
Taxon Kategorie Rote Listen Nachweise<br />
Gastropda<br />
Hydrobia ventrosa G D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong>,<br />
Außenküste 20-7 m<br />
Bivalvia<br />
Cerastoderma glaucum 2 D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong><br />
Seite 156/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Taxon Kategorie Rote Listen Nachweise<br />
O gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
O M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Außenküste 41-2 m<br />
Mysella bidentata 3 O M-V (BfN 1996, Heft 48) Außenküste<br />
Polychaeta<br />
V D gesamt (BfN 1998, Heft 55) 41-20 m<br />
3 O gesamt (BfN 1996, Heft 48)<br />
Aricidea suecica P O M-V (BfN 1996, Heft 48) Außenküste 40-20 m<br />
Streblospio shrubsoli G D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong><br />
O M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Außenküste 20-7 m<br />
Terebellides stroemi G D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Außenküste 41-20 m<br />
Oligochaeta<br />
P O M-V (BfN 1996, Heft 48)<br />
Tubificoides heterochaetus V D gesamt (BfN 1998, Heft 55) Strelas<strong>und</strong><br />
Crustacea<br />
Bathyporeia pilosa P O M-V (BfN 1996, Heft 48) Außenküste
Hydrobia ventrosa (MONTAGU, 1803)<br />
Die Bauchige Wattschnecke besiedelt die inneren, weniger exponierten Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Sie gehört zu einer der häufigsten Arten der inneren Küstengewässer. Die Schnecke<br />
besiedelt die Oberfläche schlickig-sandiger <strong>und</strong> schlickiger Böden sowie das Phytal.<br />
F<strong>und</strong>orte<br />
mittlere Dichte<br />
Ind./m²<br />
Präsenz %<br />
Außenküste - -<br />
Strelas<strong>und</strong> 278 35<br />
Mysella bidentata (MONTAGU, 1803)<br />
Die kleine Linsenmuschel zeigte seit 1997 eine Zunahme in der Mecklenburger Bucht (Küstenmonitoring<br />
M-V, IFAÖ 2005c). Ihre mittlere Dichte betrug
Idotea granulosa RATHKE 1843<br />
Marin-euryhaline Art, die das Phytal <strong>und</strong> den Hartboden besiedelt.<br />
F<strong>und</strong>orte<br />
mittlere Dichte<br />
Ind./m²<br />
Präsenz %<br />
Außenküste 317 30<br />
Strelas<strong>und</strong> 321 35<br />
Cyathura carinata (KROEYER, 1847)<br />
Die R<strong>und</strong>assel kommt oft zwischen Makrophyten, aber auch auf makrophytenfreien Böden in schlickigem<br />
Sand vor <strong>und</strong> gilt als eurytope Art. Sie lebt in aufrecht stehenden Röhrchen <strong>und</strong> kommt sehr<br />
punktuell, begrenzt auf einige Lokalitäten, vor. C. carinata benötigt stabile, ungestörte Böden (MUUS<br />
1967). C. carinata besiedelt Flachwasserzonen der vorpommerschen Boddengewässer <strong>und</strong> der<br />
Pommerschen Bucht <strong>und</strong> hat hier einen Verbreitungsschwerpunkt. Die Art ist in diesen Gewässern<br />
weit verbreitet <strong>und</strong> bildet stabile Bestände. Die Art erreichte im Strelas<strong>und</strong> maximale Ab<strong>und</strong>anzen von<br />
>1.000 Ind./m².<br />
F<strong>und</strong>orte<br />
mittlere Dichte<br />
Ind./m²<br />
Präsenz %<br />
Außenküste - -<br />
Strelas<strong>und</strong> 285 32<br />
Aricidea suecica MCINTOSH, 1879<br />
A. suecica ist eine marine Art, deren Verbreitungsgebiet östlich bis in das Bornholmbecken reicht. Im<br />
Untersuchungsgebiet wurde die Art auf sandigen bis sandig-schlickigen Stationen nachgewiesen. Ihre<br />
mittlere Dichte betrug 2 Ind./m² <strong>und</strong> die Präsenz 20%.<br />
F<strong>und</strong>orte Präsenz %<br />
>20m<br />
Ind./m²<br />
>20m<br />
Präsenz %<br />
F<strong>und</strong>orte Präsenz %<br />
>20m<br />
Ind./m²<br />
>20m<br />
Präsenz %<br />
20m<br />
Präsenz %<br />
20m<br />
Präsenz %<br />
F<strong>und</strong>orte Präsenz %<br />
>20m<br />
Ind./m²<br />
>20m<br />
Präsenz %<br />
20m<br />
Präsenz %<br />
F<strong>und</strong>orte<br />
mittlere Dichte<br />
Ind./m²<br />
Präsenz %<br />
Strelas<strong>und</strong> 16 10<br />
II.2.11 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.11.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Speziell zum Bereich in der Nähe des Anlandungspunktes der „Offshore-Trasse Off. I“ am Anlandungspunkt<br />
Mukran ist folgende Literatur verwendbar:<br />
IFAÖ (2005d):<br />
Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />
GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />
GmbH, Broderstorf bei Rostock, Juni 2005.<br />
IFAÖ (2008a):<br />
UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld „Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte<br />
Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Dezember 2008.<br />
IFAÖ (2009):<br />
Artenschutzrechtlicher Beitrag (saP) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld<br />
„Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf,<br />
Januar 2009.<br />
Speziell zu den Trassen „Offshore-Trasse Off. II“ <strong>und</strong> „Offshore-Trasse Off. III“ in der Tromper Wiek ist<br />
folgende Literatur verwendbar:<br />
IFAÖ (2007d):<br />
UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande in der Rohstofflagerstätte „Tromper Wiek I“. Institut<br />
für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, August 2007.<br />
IFAÖ (2007e):<br />
UVS zum geplanten Kiesabbau in der Lagerstätte „Tromper Wiek II“. Institut für Angewandte Ökologie,<br />
Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, Juli 2007.<br />
IFAÖ (2007f):<br />
UVS zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande in der Rohstofflagerstätte „Tromper Wiek III“.<br />
Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH Neu Broderstorf, August 2007.<br />
Speziell für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> ist folgende Literatur relevant:<br />
KORICH, U.G. (1993):<br />
Der Makrophytenbestand des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> seine Bezüge zu fischereilichen Aspekten. Diplomarbeit.<br />
HU Berlin, FB Agrar- u. Gartenbauwiss., Berlin: 101 S. (unveröffentl.).<br />
SCHRÖDER, H. (1992):<br />
Ichthyologisches Gutachten des Strelas<strong>und</strong>es. Strals<strong>und</strong>: 12 S. (unveröffentl.)<br />
Informationen zum weiteren Seegebiet sind in folgenden Studien <strong>und</strong> Gutachten enthalten:<br />
DÖRING, R. (2001):<br />
Die Zukunft der Fischerei im Biosphärenreservat Südost-Rügen: Eine Untersuchung zu Möglichkeiten<br />
einer nachhaltigen Fischerei <strong>und</strong> regionalen Fischwirtschaft. Frankfurt am Main.<br />
DÖRING, R.; LAFORET, I.; BENDER, S.; SORDYL, H.; KUBE, J.; BROSDA, K.; SCHULZ, N.; MEIER, TH.; SCHA-<br />
BER, M. & G. KRAUS (2005):<br />
Wege zu einer natur- <strong>und</strong> ökosystemverträglichen Fischerei am Beispiel ausgewählter Gebiete der<br />
Ostsee. Endbericht des F+E Vorhabens (FKZ 802 25 010) im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz.<br />
Greifswald, Neu Broderstorf, Rostock, Kiel.<br />
Seite 162/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
JÖNSSON, N. & T. RICHTER (1993):<br />
Fangstatistik von Heringsreusen - eine unterstützende Methode der Analyse des Wanderverhaltens<br />
des Rügenschen Frühjahrsherings (Clupea harengus L.). Rostock. Meeresbiolog. Beitr.;<br />
1993/1: 77-86.<br />
JÖNSSON, N. & J. SCABELL (1986):<br />
Verbreitung <strong>und</strong> Wanderverhalten des Rügenschen Frühjahrsherings. 15 Jahre Fischereibiologie,<br />
WPU Rostock: 13-27.<br />
SCABELL, J. (1988):<br />
Der Rügensche Frühjahrshering – Das Laichgeschehen. Diss. Univ. Rostock.<br />
SUBKLEW, J. (1982):<br />
Verarmung der Fischfauna des Greifswalder Boddens (Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung)<br />
seit 1853. Naturschutzarbeit Mecklenburg; 25/1: 17-19.<br />
WINKLER, H.M. & R. THIEL (1993):<br />
Beobachtungen zum aktuellen Vorkommen wenig beobachteter Kleinfischarten an der Ostseeküste<br />
Mecklenburgs <strong>und</strong> Vorpommerns (Nordostdeutschland). In: THIEL, R., WINKLER, H. & L. URHO<br />
(1996): Zur Veränderung der Fischfauna. Rostocker Meeresbiol. Beitr.; 1: 95-104.<br />
Allgemeine Informationen können der Literatur entnommen werden, z. B.<br />
- „Fische <strong>und</strong> Fischerei in Ost- <strong>und</strong> Nordsee“. Band 17 „Meer <strong>und</strong> Museum“ - Schriftenreihe<br />
des Deutschen Meeresmuseums 2003.<br />
- THIEL, R. & H. WINKLER – Projektleiter (2004/2005/2007): Erfassung von FFH-Anhang II-<br />
Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee (ANFIOS) - Zwischenberichte <strong>und</strong><br />
Endbericht zum F+E-Vorhaben für das BfN (FKZ: 803 85 220). Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rostock.<br />
- BIESTER, E. (1989): Der Hering - wichtigster Wirtschaftsfisch in Vergangenheit <strong>und</strong> Gegenwart.<br />
Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 58-62.<br />
Für die Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Fische werden die vorliegenden Daten genutzt. Es wurden<br />
gemäß dem Scopingprotokoll keine aktuellen Erfassungen der Fische durchgeführt.<br />
II.2.11.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Fische <strong>und</strong><br />
R<strong>und</strong>mäuler<br />
Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht <strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Die Erhebungen zur Fischfauna wurden im Juni 2008 anhand von 4 Probenahmen (Hols) durchgeführt.<br />
Zur Beprobung der Ichthyofauna kam nach der Vorgabe des StUK 3 (BSH 2007) ein Windparktrawl<br />
mit dem Innensteert von 20 mm Schenkellänge zum Einsatz, um auch Klein- <strong>und</strong> Jungfische<br />
zu erfassen (siehe Tab. 61). Die Positionen der Schleppstriche sind der nachfolgenden Abb. 57 zu<br />
entnehmen.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 163/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 57:<br />
Lage der untersuchten Schleppstriche zur Offshore Trasse Off. I (Mukran)<br />
Tab. 61: Übersicht über das eingesetzte Fanggerät<br />
Merkmal<br />
Beschreibung<br />
verwendetes Probennahmegerät Scherbrettnetz vom Typ Windparktrawl TV-300/60-20a<br />
Fanggerätezusatz<br />
Innensteert<br />
Gr<strong>und</strong>tau<br />
Gummischeibengr<strong>und</strong>tau, Niro-Draht d= 11 mm, Bleigewichte je 250g<br />
Gr<strong>und</strong>taulänge<br />
25,54 m<br />
Rollendurchmesser 4 "<br />
Kopftau<br />
Niro-Draht, d = 12 mm, 9 Auftriebskörper<br />
Kopftaulänge<br />
21,24 m<br />
Netzöffnungsbreite<br />
ca. 10 m, (11,0 m nach Angaben von Mieske, B., OSF Rostock)<br />
Seite 164/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Netzhöhe<br />
Netzumfang<br />
Merkmal<br />
Maschenweite Steert<br />
Kurrleinenlänge<br />
Jagerlänge<br />
Breite Scherbretter<br />
ca. 1,5 m<br />
ca. 32,8 m<br />
38 mm (20 mm Schenkellänge)<br />
150 m<br />
Scherbretter 60 "<br />
Kettenvorläufer<br />
Scherbreite<br />
Beschreibung<br />
120 (Umgehungsstander + Jager 1 + Jager 2 + Stander)<br />
ca. 70 m<br />
ohne<br />
70 m bei 200 m Kurrleine<br />
70 m bei 150 m Kurrleine<br />
Für jeden Hol wurden Schleppdauer, Schleppgeschwindigkeit, Wassertiefe <strong>und</strong> die Koordinaten des<br />
Einsetz- <strong>und</strong> Hievpunktes protokolliert. Im Sommer 2008 wurden insgesamt 4 repräsentativ auf dem<br />
Trassenverlauf verteilte Hols untersucht. Die Beprobung erfolgte mit einer Schleppdauer von 30 Minuten<br />
<strong>und</strong> einer Schleppgeschwindigkeit von 3 – 4 Knoten. Die Bearbeitung der Fischfänge wurde direkt<br />
an Bord des Schiffes durchgeführt, indem die gefangenen Fischarten bestimmt, sortiert, das Gewicht<br />
der jeweiligen Arten ermittelt <strong>und</strong> die Längen aller Fische vermessen wurden. Die Längenmessungen<br />
beziehen sich stets auf die Totallänge (LT) des Fisches (Schnauzenspitze bis Schwanzflossenspitze),<br />
welche in Längenklassen von 1 cm eingeteilt <strong>und</strong> auf die untere Klassengrenze abger<strong>und</strong>et wurden.<br />
Während der Untersuchung im Jahr 2008 konnten 11 Fischarten nachgewiesen werden, die sich 6<br />
Familien zuordnen lassen (Tab. 62). Mit jeweils 3 Arten sind die Gadidae (Dorsche) <strong>und</strong> die Pleuronectidae<br />
(Schollen) am häufigsten vertreten. Die Clupeidae (Heringe) treten mit 2 Arten auf. Auf die<br />
Familie der Scophthalmidae (Steinbutte), Cottidae (Groppen) <strong>und</strong> Zoarcidae (Wolfsfische) entfällt jeweils<br />
1 Vertreter. Von den nachgewiesenen Fischarten sind Hering <strong>und</strong> Sprotte sowie der Dorsch<br />
kommerziell bedeutende Fischarten. Der Dorsch befindet sich jedoch auf einer Vorwarnliste der Roten<br />
Liste Mecklenburg-Vorpommerns (vgl. Tab. 62). Des Weiteren sind die Plattfische Scholle, Kliesche,<br />
Fl<strong>und</strong>er <strong>und</strong> Steinbutt von fischereilich großer Bedeutung.<br />
Tab. 62:<br />
Liste der nachgewiesenen Fischarten mit Angabe der Gefährdung (RL M-V)<br />
Familie Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RL M-V<br />
Clupeidae (Heringe) Clupea harengus Hering<br />
Sprattus sprattus<br />
Sprotte<br />
Gadidae (Dorsche) Gadus morhua Dorsch V<br />
Merlangius merlangus Wittling<br />
Rhinonemus cimbrius<br />
Vierbärtelige Seequappe<br />
Cottidae (Groppen) Myoxocephalus scorpius Seeskorpion<br />
Zoarcidae (Wolfsfische) Zoarces viviparus Aalmutter<br />
Pleuronectidae (Schollen) Pleuronectes platessa Scholle<br />
Limanda limanda<br />
Kliesche<br />
Platichthys flesus<br />
Fl<strong>und</strong>er<br />
Scophthalmidae (Steinbutte) Psetta maxima Steinbutt<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 165/711<br />
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RLMV: Gefährdungsstatus laut „Roter Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten<br />
Mecklenburg-Vorpommerns“ (WINKLER et al. 2002): V – Vorwarnliste<br />
Präsenzen<br />
Die Betrachtung der Präsenzen ergab, dass insgesamt 6 Fischarten im Bereich der untersuchten Kabeltrasse<br />
(4 Hols) zu 100% dokumentiert werden konnten (Abb. 58). Dazu gehören die drei Plattfischarten<br />
Kliesche, Scholle <strong>und</strong> Fl<strong>und</strong>er sowie die beiden Dorschartigen Wittling <strong>und</strong> Dorsch als auch der<br />
Hering. Eine Präsenz von über 70% zeigten die 4 Arten Seeskorpion, Aalmutter, Steinbutt <strong>und</strong> Sprotte.<br />
Die Vierbärtelige Seequappe wurde mit 25% in den durchgeführten Beprobungen nachgewiesen.<br />
Arten<br />
Kliesche<br />
Dorsch<br />
Hering<br />
Wittling<br />
Scholle<br />
Fl<strong>und</strong>er<br />
Seeskorpion<br />
Aalmutter<br />
Steinbutt<br />
Sprotte<br />
4Seequappe<br />
Trassenverlauf<br />
[%]<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />
Abb. 58: Präsenzen der nachgewiesenen Fischarten im Juni 2008<br />
Ab<strong>und</strong>anz <strong>und</strong> Biomasse<br />
Die Ab<strong>und</strong>anz, als auch die Biomasse wurden mit über 80% bzw. über 70% von der Fl<strong>und</strong>er dominiert<br />
(Abb. 59). Es folgten Dorsch <strong>und</strong> Scholle, die jedoch bezüglich beider Parameter keine 10% erreichten.<br />
Die errechneten Mittelwerte für die Aalmutter <strong>und</strong> Vierbärtelige Seequappe ergaben keine abzubildenden<br />
Prozente.<br />
Seite 166/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Ab<strong>und</strong>anz<br />
Biomasse<br />
Fl<strong>und</strong>er<br />
Dorsch<br />
Scholle<br />
Sprotte<br />
Kliesche<br />
Wittling<br />
Hering<br />
Steinbutt<br />
Arten - Trasse<br />
Seeskorpion<br />
Aalmutter<br />
4Seequappe<br />
Juni (N=4.273; M=834kg)<br />
[%]<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90<br />
Abb. 59: Gemittelte Ab<strong>und</strong>anz- <strong>und</strong> Biomasseanteile im Juni 2008<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Für die Einschätzung der Fischfauna im Bereich Wittower Fähre wurde ein ortsansässiger Fischer<br />
befragt (mdl. Mitt. Januar 2010). Dieser bewirtschaftet hauptsächlich mit Stellnetzen <strong>und</strong> Aalkörben<br />
sowie durch das gelegentliche Aussetzen von Reusen die Bereiche Wieker Bodden/Rassower Strom,<br />
Breetzer Bodden sowie den Breeger Bodden. Darüber hinaus befischt er den Großen <strong>und</strong> Kleinen<br />
Jasm<strong>und</strong>er Bodden.<br />
Die vorkommende Fischfauna im Bereich Wittower Fähre setzt sich aus den in Tab. 63 aufgeführten<br />
Arten zusammen. Die am häufigsten vorkommenden Arten sind Hering, Plötze, Flussbarsch, Aalmutter,<br />
Seeskorpion <strong>und</strong> Dreistachliger Stichling. In Bezug auf den Flachwasserbereich ist der Neunstachlige<br />
Stichling ebenfalls eine häufig nachzuweisende Art. Nur gelegentlich treten in diesen Gewässern<br />
das Flussneunauge, die Meerforelle, der Ostseeschnäpel <strong>und</strong> der Butterfisch auf. Selten<br />
kommen dagegen Schlei <strong>und</strong> Stint vor. Letztere Art ist eher im Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden verbreitet.<br />
Nur im Frühjahr, als Frühjahrslaicher, sucht der Hornhecht die inneren Boddengewässer auf (mdl.<br />
Mitt. ortsansässiger Fischer Januar 2010). Aland, Wittling <strong>und</strong> Zander, die im Greifswalder Bodden<br />
(Bochert & Winkler 2001) sowie im Strelas<strong>und</strong> (THIEL et al. 2005a) verbreitet sind, konnten nicht in den<br />
Boddengewässern nahe Wittower Fähre beobachtet werden (mdl. Mitt. Januar 2010). Einige Vertreter<br />
der Fischfauna sind gefährdet <strong>und</strong> befinden sich auf der „Roten Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler,<br />
Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten Mecklenburg-Vorpommerns“ (WINKLER et al. 2002) <strong>und</strong>/oder gehö-<br />
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en zu den FFH Anhang II-Fischarten. Nach der „Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns“(RLMV) sind<br />
das Flussneunauge <strong>und</strong> die Finte vom Aussterben bedroht (Gefährdungsstatus 1), ist die Zährte stark<br />
gefährdet (Gefährdungsstatus 2) <strong>und</strong> sind der Flussaal sowie die Meerforelle gefährdet (3). Die Gefährdung<br />
(Status 3) des Stints bezieht sich nur auf die Binnengewässer (WINKLER et al. 2002). Nach<br />
der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) der EU sind das Flussneunauge, die Finte sowie der Lachs<br />
Arten der Anhangsliste II, welche besagt, dass dieses Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind,<br />
für deren Erhalt es gilt besondere Schutzgebiete auszuweisen. Arten der Anhangsliste V sind von<br />
gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme <strong>und</strong> Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen<br />
sein können. Hierzu gehören das Flussneunauge <strong>und</strong> der Ostseeschnäpel.<br />
Tab. 63:<br />
Liste der im Bereich Wittower Fähre durch einen ortsansässigen Fischer (mdl.<br />
Mitt. Januar 2010) nachgewiesenen Fischarten mit der Angabe ihrer Gefährdung<br />
(RLMV, FFH)<br />
Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Vorkommen RLMV FFH<br />
Petromyzontidae (Neunaugen)<br />
Flussneunauge Lampetra fluviatilis gelegentlich 1 II, V<br />
Anguillidae (Süßwasseraale)<br />
Flussaal Anguilla anguilla x 3<br />
Clupeidae (Heringe)<br />
Hering Clupea harengus häufig<br />
Sprotte Sprattus sprattus x<br />
Finte Alosa fallax x 1 II<br />
Cyrpinidae (Karpfenfische)<br />
Plötze Rutilus rutilus häufig<br />
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus x<br />
Nase Chondrostoma nasus x<br />
Schlei Tinca tinca selten<br />
Blei, Brasse Abramis brama x<br />
Güster Abramis bjoerkna x<br />
Zährte Vimba vimba x 2<br />
Ukelei Alburnus alburnus x<br />
Gründling Gobio gobio x<br />
Karausche Carassius carassius x<br />
Ziege Pelecus cultratus x D<br />
Esocidae (Hechte)<br />
Hecht Esox lucius x<br />
Salmonidae (Lachse)<br />
Lachs Salmo salar x II<br />
Meerforelle Salmo trutta trutta gelegentlich 3<br />
Ostseeschnäpel Coregonus maraena gelegentlich V V<br />
Osmeridae (Stinte)<br />
Stint Osmerus eperlanus selten 3<br />
Gadidae (Dorsche)<br />
Dorsch Gadus morhua x V<br />
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Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Vorkommen RLMV FFH<br />
Lotidae (Quappen)<br />
Quappe Lota lota x V<br />
Belonidae (Hornhechte)<br />
Hornhecht Belone belone Frühjahr<br />
Gasterosteidae (Stichlinge)<br />
Dreistachliger Stichling Gasterosteus aculeatus häufig<br />
Neunstachliger Stichling Pungitius pungitius häufig: Flachwasser<br />
Seestichling Spinachia spinachia x<br />
Syngnathidae (Seenadeln)<br />
Grasnadel Syngnathus typhle x<br />
Kleine Schlangennadel Nerophis ophidion x<br />
Cottidae (Groppen)<br />
Seeskorpion Myoxocephalus scorpius häufig<br />
Cyclopteridae (Seehasen)<br />
Seehase Cyclopterus lumpus x<br />
Percidae (Echte Barsche)<br />
Flussbarsch Perca fluviatilis häufig<br />
Kaulbarsch Gymnocephalus cernuus x<br />
Zoarcidae (Wolfsfische)<br />
Aalmutter Zoarces viviparus häufig<br />
Pholidae (Butterfische)<br />
Butterfisch Pholis gunellus gelegentlich<br />
Ammodytidae (Sandaale)<br />
Tobiasfisch Ammodytes tobianus x<br />
Großer Sandaal Hyperoplus lanceolatus x<br />
Gobiidae (Gr<strong>und</strong>eln)<br />
Schwarzgr<strong>und</strong>el Gobius niger x<br />
Strandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus microps x<br />
Sandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus minutus x<br />
Pleuronectidae (Schollen)<br />
Scholle Pleuronectes platessa x<br />
Fl<strong>und</strong>er Platichthys flesus x<br />
Scophthalmidae (Steinbutte)<br />
Steinbutt Psetta maxima selten<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />
Die Fischgemeinschaft im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden setzt sich nach THIEL et al. (2005a) aus<br />
bisher 68 erfassten Fischarten zusammen, zu denen noch Störhybride hinzukommen. Insgesamt ist<br />
das Gebiet das artenreichste Gewässer der deutschen Ostseeküste <strong>und</strong> gehört auch zu den Küstengewässern<br />
der gesamten Ostsee mit dem größten Fischartenreichtum (THIEL 2004).<br />
Diese Artengemeinschaft besteht aus 35 Familien (Tab. 64), wobei die Cyprinidae (Karpfenfische) mit<br />
13 Arten am häufigsten vertreten sind. Mit jeweils 4 Vertretern folgen die Clupeidae (Heringe), Salmo-<br />
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nidae (Lachse), Gadidae (Dorsche) sowie die Gobiidae (Gr<strong>und</strong>eln). Auf die Gasterosteidae (Stichlinge),<br />
Percidae (Echte Barsche) <strong>und</strong> Pleuronectidae (Schollen) entfallen jeweils 3 Arten. Die Petromyzontidae<br />
(Neunaugen), Syngnathidae (Seenadeln) sowie Ammodytidae (Sandaale) treten mit jeweils 2<br />
Arten im Untersuchungsbereich auf. Jeweils nur 1 Vertreter konnte von weiteren 24 Fischfamilien<br />
nachgewiesen werden (THIEL et al. 2005a).<br />
Die verschiedenen Fischarten stellen unterschiedliche Ansprüche an die von ihnen genutzten Habitate<br />
<strong>und</strong> lassen sich aufgr<strong>und</strong> dessen in ökologische Gruppen einordnen (vergl. Tab. 64). Für die Küstengewässer<br />
der Ostsee sind prinzipiell folgende sechs ökologische Gilden zu unterscheiden (THIEL et al.<br />
2005a; THIEL 2003):<br />
Marine Gastarten: Marine Arten, die unregelmäßig <strong>und</strong> in geringer Dichte in Bereichen mit höherer<br />
Salinität oder in zeitlichen Perioden mit höherem Salzgehalt auftreten (Schellfisch, Köhler, Wolfsbarsch,<br />
Stöcker, Klippenbarsch, Atlantische Makrele; vergl. Tab. 64).<br />
Marin-ästuarine Opportunisten: Marine Arten, die häufig <strong>und</strong> in großer Dichte besonders als Juvenile<br />
in Ästuaren vorkommen (Dorsch, Hering, Sprotte, Wittling, Dicklippige Meeräsche, Großer Scheibenbauch,<br />
Sandgr<strong>und</strong>el, die drei genannten Schollen Arten, Seezunge).<br />
Ästuararten: Arten, die ihren gesamten Lebenszyklus im Ästuar vollenden (Dreistachliger Stichling,<br />
Grasnadel, Kleine Schlangennadel, Strandgr<strong>und</strong>el).<br />
Anadrome Wanderarten: Arten, die insbesondere im Ästuar sowie im Meer aufwachsen, jedoch im<br />
Süßwasser laichen (Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge, Finte, Alse, die aufgeführten Lachse).<br />
Katadrome Wanderarten: Fischarten, die vor allem im Süßwasser <strong>und</strong> im Ästuar heranwachsen, dennoch<br />
im Meer laichen (Flussaal).<br />
Limnische Arten: Süßwasserarten, deren Verbreitung für gewöhnlich auf das Süßwasser beschränkt<br />
ist, aber auch im Ästuar bei geringeren Salinitäten in größeren Dichten vorkommen (alle genannten<br />
Karpfenfische, Wels, Hecht, Aalquappe, alle aufgelisteten Echten Barsche).<br />
Die Zusammensetzung der Fischzönose des Untersuchungsgebiets wird mit einem Anteil von 48%<br />
aller nachgewiesenen Fischarten von den marinen Arten dominiert. Diese setzen sich aus den marinen<br />
Gastarten (32%) <strong>und</strong> den marin-ästuarinen Opportunisten (16%) zusammen (THIEL et al. 2005a).<br />
Limnische Arten sind mit 29% die nächst häufige ökologische Gruppierung. Auf die anadromen Fischarten<br />
entfallen 16% <strong>und</strong> auf die Ästuararten 6% des nachgewiesenen Arteninventars. Mit nur 1% sind<br />
die katadromen Arten vertreten.<br />
Von den in Tab. 64 genannten Fischarten sind 58% ständig im Gebiet nachweisbar (THIEL el al.<br />
2005a).<br />
Der Strelas<strong>und</strong> stellt einen Übergangsbereich zwischen dem Greifswalder Bodden <strong>und</strong> den westrügenschen<br />
Gewässern dar. Einerseits dringen in den Greifswalder Bodden aus Ryck <strong>und</strong> Peene verstärkt<br />
Süßwasserfische ein, andererseits werden die westlich gelegenen Rügengewässer stärker von<br />
der Ostsee beeinflusst. Demzufolge sind marine Gastarten vorwiegend im nördlichen Bereich vorzufinden,<br />
wobei der südlich von Strals<strong>und</strong> gelegene Bereich artenärmer ist (THIEL et al. 2005a). Einige<br />
marine Gastarten, wie der Dornhai, der Meeraal, der Seehecht sowie der Schwertfisch erreichen als<br />
seltene Irrgäste im Strelas<strong>und</strong> als auch im Kubitzer Bodden einen Anteil von 7%. Auf wandernde<br />
Gastarten dagegen entfallen 22%. Des Weiteren sind Fremdfischarten (Karpfen, Graskarpfen, Regenbogenforelle<br />
<strong>und</strong> Störhybriden) vorzufinden, die durch Besatzmaßnahmen verbreitet wurden<br />
(THIEL et al. 2005a).<br />
Die Fischfauna des Strelas<strong>und</strong>s sowie Kubitzer Bodden umfasst 6 Arten, die anhand der „Roten Liste<br />
für Mecklenburg-Vorpommern“ (WINKLER et al. 2002) als gefährdet eingestuft werden. Der Atlantische<br />
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Stör ist ausgestorben (Kategorie 0) <strong>und</strong> das Flussneunauge sowie die Finte sind vom Aussterben<br />
bedroht (Kategorie 1). Stark gefährdet (Kategorie 2) sind das Meerneunauge <strong>und</strong> die Zährte. Als gefährdet<br />
(Kategorie 3) sind die vier Arten Flussaal, Wels, Meerforelle <strong>und</strong> Stint registriert. Die vier folgenden<br />
Arten befinden sich auf der Vorwarnliste (V): Rapfen, Ostseeschnäpel, Dorsch <strong>und</strong> Aalquappe.<br />
Im Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) der EU (92/43 EWG) sind die 7 Arten Flussneunauge,<br />
Meerneunauge, Atlantischer Stör, Alse, Finte, Rapfen als auch der Lachs aufgeführt. Der<br />
Atlantischer Stör ist im FFH Anhang IV gelistet <strong>und</strong> das Fussneunauge sowie der Ostseeschnäpel im<br />
Anhang V.<br />
Tab. 64:<br />
Artenliste der nachgewiesenen Fischgemeinschaft im Bereich Strelas<strong>und</strong>/Kubitzer<br />
Bodden mit Angabe der Habitatnutzung (Habitat), Präsenz (Präsenz)<br />
<strong>und</strong> Gefährdung (RLMV, FFH) (aus THIEL et al. 2005a, teils verändert)<br />
Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Habitat Präsenz RLMV FFH<br />
Petromyzontidae (Neunaugen)<br />
Flussneunauge Lampetra fluviatilis A ST 1 II, V<br />
Meerneunauge Petromyzon marinus A GA 2 II<br />
Squalidae (Dornhaie)<br />
Dornhai Squalus acanthias M IR<br />
Acipenseridae (Störe)<br />
Atlantischer Stör Acipenser oxyrhinchus A ST 0 II, IV<br />
Hybriden Acipenser spec. A BS<br />
Anguillidae (Süßwasseraale)<br />
Flussaal Anguilla anguilla K ST 3<br />
Congridae (Meeraale)<br />
Meeraal Conger conger M IR<br />
Clupeidae (Heringe)<br />
Alse Alosa alosa A IR B1 II<br />
Finte Alosa fallax A ST 1 II<br />
Hering Clupea harengus O ST<br />
Sprotte Sprattus sprattus O ST<br />
Cyprinidae (Karpfenfische)<br />
Güster Abramis bjoerka L ST<br />
Blei Abramis brama L ST<br />
Ukelei Alburnus alburnus L ST<br />
Rapfen Aspius aspius L (ST) V II<br />
Karausche Carassius carassius L ST<br />
Graskarpfen Ctenopharyngodon idella L BS<br />
Karpfen Cyprinus carpio L BS<br />
Gründling Gobio gobio L GA<br />
Aland Leuciscus idus L GA<br />
Plötze Rutilus rutilus L ST<br />
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus L (ST)<br />
Schleie Tinca tinca L ST<br />
Zährte Vimba vimba L GA 2<br />
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Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Habitat Präsenz RLMV FFH<br />
Siluridae (Echte Welse)<br />
Wels Silurus glanis L GA 3<br />
Esocidae (Hechte)<br />
Hecht Esox lucius L ST<br />
Salmonidae (Lachse)<br />
Ostseeschnäpel Coregonus maraena A ST V V<br />
Regenbogenforelle Oncorhynchus mykiss A BS<br />
Lachs Salmo salar A (ST) BD II<br />
Meerforelle A ST 3<br />
Osmeridae (Stinte)<br />
Stint Osmerus eperlanus A ST 3<br />
Gadidae (Dorsche)<br />
Dorsch Gadus morhua O ST V<br />
Schellfisch Melanogrammus aeglefinus M GA<br />
Wittling Merlangius merlangus O GA<br />
Köhler Pollachius virens M GA<br />
Lotidae (Quappen)<br />
Aalquappe Lota lota L ST V<br />
Merlucciidae (Seehechte)<br />
Seehecht Merluccius merluccius M IR<br />
Belonidae (Hornhechte)<br />
Hornhecht Belone belone M ST<br />
Mugilidae (Meeräschen)<br />
Dicklippige Meeräsche Chelon labrosus O GA<br />
Gasterosteidae (Stichlinge)<br />
Dreistachliger Stichling Gasterosteus aculeatus Ä ST<br />
Neunstachliger Stichling Pungitius pungitius L ST<br />
Seestichling Spinachia spinachia M ST<br />
Syngnathidae (Seenadeln)<br />
Kleine Schlangennadel Nerophis ophidion Ä ST<br />
Grasnadel Syngnathus typhle Ä ST<br />
Cottidae (Groppen)<br />
Seeskorpion Myoxocephalus scorpius M ST<br />
Agonidae (Panzergroppen)<br />
Steinpicker Agonus cataphractus M ST<br />
Cyclopteridae (Seehasen)<br />
Seehase Cyclopterus lumpus M ST<br />
Liparidae (Scheibenbäuche)<br />
Großer Scheibenbauch Liparis liparis O (ST)<br />
Moronidae (Wolfsbarsche)<br />
Wolfsbarsch Dicentrarchus labrax M GA<br />
Percidae (Echte Barsche)<br />
Kaulbarsch Gymnocephalus cernuus L ST<br />
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Deutscher Name <strong>und</strong> Familie Wissenschaftlicher Name Habitat Präsenz RLMV FFH<br />
Flussbarsch Perca fluviatilils L ST<br />
Zander Sander lucioperca L ST<br />
Carangidae (Stachelmakrelen)<br />
Stöcker Trachurus trachurus M GA<br />
Labridae (Lippfische)<br />
Klippenbarsch Ctenolabrus rupestris M GA<br />
Zoarcidae (Wolfsfische)<br />
Aalmutter Zarces viviparus M ST<br />
Pholidae (Butterfische)<br />
Butterfisch Pholis gunellus M ST<br />
Ammodytidae (Sandaale)<br />
Tobiasfisch Ammodytes tobianus M ST<br />
Großer Sandaal Hyperoplus lanceolatus M ST<br />
Gobiidae (Gr<strong>und</strong>eln)<br />
Schwarzgr<strong>und</strong>el Gobius niger M ST<br />
Schwimmgr<strong>und</strong>el Gobiusculus flavescens M (ST)<br />
Sandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus minutus O ST<br />
Strandgr<strong>und</strong>el Pomatoschistus microps Ä ST<br />
Scombridae (Makrelenfische)<br />
Atlantische Makrele Scomber scombrus M GA<br />
Xiphiidae (Schwertfische)<br />
Schwertfisch Xiphias gladius M IR<br />
Pleuronectidae (Schollen)<br />
Kliesche Limanda limanda O GA<br />
Fl<strong>und</strong>er Platichthys flesus O ST BG<br />
Scholle Pleuronectes platessa O ST<br />
Scophthalmidae (Steinbutte)<br />
Steinbutt Psetta maxima M ST<br />
Soleidae (Seezungen)<br />
Seezunge Solea solea O GA<br />
Habitat: M – Marine Gastarten, O – Marin-ästuarine Opportunisten, Ä – Ästuararten, A – Anadrome Arten, K –<br />
Katadrome Arten, L – Limnische Arten; Präsenz: ST – Stationäre Arten, GA – wandernde Gastarten, IR – Irrgäste,<br />
BS – Besatz; RLMV: Gefährdungsstatus laut „Roter Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten<br />
Mecklenburg-Vorpommerns“ (WINKLER et al. 2002): 0 – ausgestorben/verschollen, 1 – vom Aussterben<br />
bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, G – Gefährdung anzunehmen, V – Vorwarnliste, D – Datendefizit,<br />
in Verbindung mit B gilt dies für regelmäßige Wandergäste, die sich hier nicht fortpflanzen; FFH: Arten der Anhangslisten<br />
der Fauna-Flora-Habitatrichtlinien (FFH) der EU (92/43/EWG): II – Arten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete auszuweisen sind, IV – streng zu schützende Art, V – Arten<br />
von gemeinschaftlichem Interesse, Entnahme aus der Natur <strong>und</strong> deren Nutzung können Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen<br />
sein; () – Angaben unsicher<br />
Für das Flussneunauge sind in den unmittelbaren Flussläufen zum Strelas<strong>und</strong> bisher keine aktuellen<br />
Laichplätze bekannt, dennoch konnte es regelmäßig registriert werden. Dagegen ist das Meerneunauge<br />
nur vereinzelt nachgewiesen worden (vgl. SCHRÖDER 1995). Die Alse wurde 1998 als einzelnes<br />
Tier überhaupt an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nachgewiesen (WINKLER & SCHRÖDER 2003).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der historisch bekannten Laichgebiete in der Ostsee handelt es sich wahrscheinlich um einen<br />
durchziehenden Wandergast. Da sich die Finte nach 1995 erneut in der südlichen Ostsee aus-<br />
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eitete kann zukünftig mit einem stärkeren Auftreten der Finte im Strelas<strong>und</strong> gerechnet werden<br />
(THIEL et al. 2004). Selten kommen auch Lachs <strong>und</strong> Rapfen im Untersuchungsgebiet vor.<br />
Besondere Bedeutung besitzen Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden als Laichplatz sowie Aufwuchsgebiet<br />
der südlichen Ostsee für marine <strong>und</strong> euryhaline Arten wie Hering, Hornhecht, Dreistachliger Stichling<br />
<strong>und</strong> Sandgr<strong>und</strong>el (WINKLER 1996). Das Gebiet Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong> ist vor allem für den<br />
kommerziell genutzten Rügenschen Frühjahrshering das wichtigste Laichareal (KLENZ 2005). Salztolerante<br />
limnische Fischarten nutzten die kleinen Randgewässer (mit einer Salinität von 5 <strong>und</strong> weniger)<br />
als Laichareale. Diese sind nach dem Fischereirecht Mecklenburg-Vorpommerns größtenteils Laichschonbezirke,<br />
in denen die Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Mai jeden<br />
Jahres verboten ist (§ 12 Abs. 1 KüFVO). Zu diesen Gebieten zählen die Flachwasserbereiche Deviner<br />
See, Puddeminer Wiek, Kemlade, Gustower Wiek <strong>und</strong> Wamper Wiek.<br />
Die herausragende Bedeutung des Strelas<strong>und</strong>s als Aufwuchs- <strong>und</strong> Weidegebiet bestätigen die Untersuchungen<br />
von LÖSER (2004), innerhalb derer 20 Fischarten aus 10 Familien nachgewiesen werden<br />
konnten. Dabei wurden von den folgenden 17 Arten Larven als auch Juvenile dokumentiert: Dreistachliger<br />
Stichling, Neunstachliger Stichling, Hering, Sprotte, Grasnadel, Kleine Schlangennadel,<br />
Strandgr<strong>und</strong>el, Sandgr<strong>und</strong>el, Schwarzgr<strong>und</strong>el, Schwimmgr<strong>und</strong>el, Barsch, Zander, Tobiasfisch, Hornhecht,<br />
Plötze, Hecht <strong>und</strong> Blei. Ausschließlich ältere Tiere wurden von Fl<strong>und</strong>er, Ukelei <strong>und</strong> Güster gefangen.<br />
Nach LÖSER (2004) waren im Strelas<strong>und</strong> die Bereiche Parow <strong>und</strong> Schwedenschanze (Festlandseite)<br />
sowie Wussitzer Haken <strong>und</strong> Proßnitzer Schanze (Rügen) als Aufwuchsgebiet von größter Bedeutung.<br />
Der Strelas<strong>und</strong> stellt ein Wandergebiet für hauptsächlich anadrome Fischarten dar, die nur zeitweilig<br />
das Gebiet als Weidegebiet nutzen. Der Aal als einzige katadrome Art nutzt das Gebiet als Durchzugsraum<br />
<strong>und</strong> auch als Weideplatz. Einige limnische Arten (Plötze, Blei, Barsch, Zander) bilden im<br />
Brackwasser Wanderformen aus, die den Kubitzer Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> daher überwiegend als<br />
Wanderungsgebiet nutzen (THIEL et al. 2005a). Für den Rügenschen Frühjahrshering ist der Strelas<strong>und</strong><br />
in Bezug auf An- <strong>und</strong> Abwanderungen von Bedeutung, wobei besonders reich strukturierte <strong>und</strong><br />
mit Seegras <strong>und</strong> Algen bewachsene Flachwasserzonen als Laichplätze dienen (THIEL et al. 2005a).<br />
Des Weiteren ist der Hafen Strals<strong>und</strong> ein wichtiges Überwinterungsgebiet im Bereich Strelas<strong>und</strong>, in<br />
das sich bei absinkenden Wassertemperaturen zahlreiche Zander, Barsche, Hechte sowie andere<br />
Arten zurückziehen. Zum Schutz <strong>und</strong> für die Gewährleistung der notwendigen Ruhe der Fischbestände<br />
ist die Ausübung der Fischerei zeitlich sowie räumlich begrenzt <strong>und</strong> darf deshalb im Strals<strong>und</strong>er<br />
Hafen von November bis März nur unter starken Einschränkungen durchgeführt werden (RICHTER<br />
2004; http://www.lallf.de/Fischerei-aktuell.118.0.html).<br />
Rügenscher Frühjahrshering<br />
Der Greifswalder Bodden <strong>und</strong> die Küstenareale um Rügen stellen die wichtigsten Laichareale für den<br />
Western Baltic Sea Herring (WBSH) bzw. Skando-Atlantischen Hering. Ca. 70-80% des Nachwuchses<br />
in der westl. Ostsee (IIIa, SD22-24) stammt aus diesem Gebiet (mdl. Mitt. Zimmermann, 1/2009 -<br />
OSF).<br />
Für eine Lokalisierung der Laichplätze des Rügenschen Frühjahrshering im Bereich des Strelas<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> ihr Potential als Laichgr<strong>und</strong>/-substrat liegt nach aktuellen Recherchen keine Datenlage vor. Potentielle<br />
Laichareale liegen in Tiefenbereichen zwischen 0,5 m <strong>und</strong> 6 m <strong>und</strong> sind geb<strong>und</strong>en an entsprechendes<br />
Hartsubstrat <strong>und</strong> geeignetem Makrophytenaufwuchs. In der Regel werden Laichareale<br />
über das zeitliche <strong>und</strong> räumliche Auftreten von Heringslarven abgeschätzt, da z.B. die Verteilung <strong>und</strong><br />
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der Bedeckungsgrad von Makrophyten interannuellen Schwankungen unterliegen <strong>und</strong> somit geeignete<br />
Laichareale nicht beständig am selben Ort lokalisiert sind.<br />
Referenzen:<br />
Das Vorkommen von Heringslaich ist umso intensiver je dichter das Substratangebot pro Fläche<br />
(kompakte Geröllmassen) ist, d.h. desto intensiver erfolgt Laichablage (SCABELL, 1988); nach LILL<br />
(1979, 1982) ist das für den Laichakt notwendige pflanzliche Substrat an lockere bis kompakte Geröllmassen<br />
geb<strong>und</strong>en, d.h. ein wesentlicher Faktor ist Rauhigkeit des Gewässergr<strong>und</strong>es. Auch SCA-<br />
BELL & JÖNSSON (1986) zeigen diesen Zusammenhang auf.<br />
Ein weiterer Faktor stellt die Sichttiefe (vs. Eutrophierung) dar, da höhere Sichttiefen die Nutzung<br />
mehrerer Tiefenschichten durch Makrophyten zulassen <strong>und</strong> somit auch ein höheres Angebot an<br />
Laichsubstrat zur Verfügung steht (SCABELL, 1988). Nach SCABELL & JÖNSSON (1986) liegt die Bewuchsgrenze<br />
für die Makrophyten im Bereich um Rügen bei 6 m.<br />
Prinzipiell hebt BIESTER (1986) die Wichtigkeit des Strelas<strong>und</strong>es als Laichareal hervor. Nach seinen<br />
Aussagen stellt der Strelas<strong>und</strong> bis zu 70% des Laichpotentials des Greifswalder Boddens, als wichtigstes<br />
Laichgebiet für den Skando-Atlantischen Hering, dar.<br />
Für den Termin der Laichsaison in den Bereichen um die Insel Rügen gibt es sehr umfangreiche Untersuchungen.<br />
Sowohl BIESTER (1986) <strong>und</strong> SCABELL (1988) als auch KLINKHARDT (1996) heben den<br />
Monat April als Hauptlaichzeit hervor (s. Abb. 60). Dabei reicht die gesamte Laichsaison von Februar<br />
bis Juni, wobei die Monate April <strong>und</strong> Mai die höchsten Laichaktivitäten aufweisen. Auch die traditionelle<br />
Heringsfischerei zeigt das Maximum in diesen Monaten (s. Greifsw. = Greifswalder Bodden<br />
Rügen1 = Stettiner Haff, Peenestrom, Strelas<strong>und</strong>, Großer Jasm<strong>und</strong>er u. Kleiner<br />
Jasm<strong>und</strong>er Bodden, Hiddensee<br />
Abb. 61).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 175/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 60: Termine der Laichaktivitäten (aus: Scabell, 1988)<br />
Greifsw. = Greifswalder Bodden<br />
Rügen1 = Stettiner Haff, Peenestrom, Strelas<strong>und</strong>, Großer Jasm<strong>und</strong>er u. Kleiner<br />
Jasm<strong>und</strong>er Bodden, Hiddensee<br />
Abb. 61:<br />
Zeitliche Verteilung der Heringsfischerei an den inneren Küstengewässern der<br />
deutschen Ostseeküste.<br />
Nach BIESTER (1986) ist der Saison- Laichbeginn im starken Maße von der Entwicklung des Temperaturverlaufs<br />
im Frühjahr abhängig. Der Beginn des Laichens lag trotz späterer Erwärmung durch einen<br />
langen bzw. harten Winter in allen Untersuchungen zwischen März <strong>und</strong> April (Laichstart ab ca. 4°C;<br />
SCABELL, 1988). Dabei konnte keine wesentliche Verlängerung der Laichaktivitäten durch einen späteren<br />
Saisonbeginn festgestellt werden.<br />
Für das Auftreten von Heringslarven wird autorenübergreifend der Mai als der Monat mit den höchsten<br />
Larvenab<strong>und</strong>anzen beschrieben. Dieser Sachverhalt konnte auch durch eigene Untersuchungen des<br />
IFAÖ im Jahr 2009 bestätigt werden (s. Abb. 62).<br />
Seite 176/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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16,00<br />
14,00<br />
12,00<br />
mittlere Ind. / m³<br />
10,00<br />
8,00<br />
6,00<br />
Referenz<br />
west<br />
ost<br />
4,00<br />
2,00<br />
0,00<br />
08.05.08 09.06.08 26.06.08<br />
Abb. 62:<br />
Mittlere Individuendichte des Herings in den Bongofängen westlich <strong>und</strong> östlich<br />
des Auslaufkanals im Greifswalder Bodden, Frühjahr 2008 (IfAÖ, 2009)<br />
Das Larvenauftreten bzw. ihre Entwicklung ist stark von den Wassertemperaturen abhängig <strong>und</strong> kann<br />
zwischen 7 Tagen (bei ca. 14°C) <strong>und</strong> 30 Tagen (bei ca. 4°C) liegen (KLINKHARDT, 1996). Somit ergeben<br />
sich Larvennachweise bis in den Juni (vgl. Abb. 62), dass heißt mit der Abnahme des Hauptlaichgeschehens<br />
ergibt sich auch eine zeitversetzte Abnahme der Larvennachweise, also die höchsten<br />
Nachweise von Heringslarven im Mai <strong>und</strong> zu Mitte/Ende Juni nur noch sehr geringe Nachweise (deckt<br />
sich mit Arbeiten von BIESTER, 1979, 1986; BRIELMANN, 1981; IFAÖ 2009).<br />
Nach experimentellen Studien von MESSIEH et al. (1981), JOHNSTON & WILDISH (1981) <strong>und</strong> APPEL-<br />
BERG, M. et al. (2005) zeigen Heringe eine ausgesprochene Sensitivität gegenüber Sedimentationen<br />
in der Wassersäule. Ein Meidungsverhalten erfolgt bei 6 – 12 mg Sediment pro Liter. Im Falle von<br />
Heringslarven könnte es zu einer erhöhten Mortalität kommen, da Heringslarven nur durch Verdriftung<br />
größere Strecken zurücklegen können.<br />
Seit 1977 gibt es ein jährliches Larvensurvey durch das OSF (Institut für Ostseefischerei bzw. seinen<br />
Vorgängern) im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> in Bereichen des Strelas<strong>und</strong>es. Seit 2008 sind diese Daten<br />
Gr<strong>und</strong>lage für Bestandsberechnungen des ICES <strong>und</strong> sollten daher durch entsprechende Baumaßnahmen<br />
nicht gestört bzw. behindert werden (vgl. Abb. 63 <strong>und</strong> Tab. 65). Nach Informationen des OSF<br />
wird das Heringslarvensurvey für das Jahr 2010 bis zum 02.07.2010 durchgeführt werden (mdl. Mitt.<br />
von Dorrien, 5/2010 - OSF). Hier sollte eine Absprache bzw. Abstimmung zwischen Bauvorhabenden<br />
<strong>und</strong> den verantwortlichen Personen des OSF stattfinden.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 177/711<br />
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Abb. 63:<br />
Lage der jährlich untersuchten Stationen des Heringslarvensurvey im Bereich des<br />
Greifswalder Boddens, des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Pommerschen Bucht (OSF, 2008)<br />
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Tab. 65: Stationsübersicht mit Positionen zum Heringslarvensurvey (OSF, 2008)<br />
Arten mit internationalem Schutzstatus, alle Trassenvarianten<br />
Der Europäische Stör (Acipenser sturio) ist in der deutschen Ostsee ausgestorben (FRI-<br />
CKE et al. 1996) bzw. äußerst selten. THIEL & WINKLER (2004, 2005, 2007) verweisen auf historische<br />
Nachweise der Art im betrachteten Seegebiet (1951 östlich der Oderbank, 18 Nachweise im Greifs-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 179/711<br />
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walder Bodden <strong>und</strong> ein Nachweis in der Peene im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert). Bisherige Ansiedlungsprojekte<br />
des Atlantischen Störs (Acipenser oxyrinchus) sind gescheitert. Weitere Ansiedlungsprojekte in der<br />
Odermündung werden durchgeführt. Eine sich selbst erhaltende Störpopulation ist in den Kabeltrassenkorridoren<br />
nicht zu erwarten.<br />
Meerneunaugen (Petromyzon marinus) leben in küstennahen Zonen, in <strong>und</strong> vor den Mündungen der<br />
großen Flüsse. Das Verbreitungsgebiet der Art reicht bis Süd-Finnland. Die adulten Tiere, die bis zu<br />
1 m lang werden können, wandern im Frühjahr (März bis Juni) aus dem Meer in die Flüsse, um an<br />
sandig-kiesigen mäßig durchströmten Stellen oder strömungsberuhigten Buchten ihren Laich abzulegen.<br />
Nach dem Laichen sterben die Adulten, die Larven leben 2 - 5 Jahre im Süßwasser. Nach der<br />
Metamorphose wandern die Jungtiere ins Meer <strong>und</strong> bleiben dort etwa 3 - 4 Jahre. Sie ernähren sich<br />
an <strong>und</strong> von (Ektoparasit) Fischen. Der Bestand der Meerneunaugen ist durch Wasserbaumaßnahmen<br />
sowie durch Gewässerverschmutzung, insbesondere Eutrophierung stark rückläufig. In Deutschland<br />
ist diese Art „stark gefährdet“ (FRICKE et al. 1998) <strong>und</strong> in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls „stark<br />
gefährdet“ (WINKLER et al. 2002). Die Bestandsdichte im Ostseebereich ist äußerst gering. In der Nähe<br />
des Untersuchungsraums wurde die Art im Greifswalder Bodden nachgewiesen, jedoch nicht im Peenestromgebiet.<br />
Nach THIEL & WINKLER (2004) gibt es einen Nachweis eines Meerneunauges aus dem<br />
Jahr 2001 in den Küstengewässern vor Usedom (vgl. nachfolgende Abb. 68). In Deutschland ist diese<br />
Art „stark gefährdet“ (FRICKE et al. 1998).<br />
Abb. 64: Meerneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004)<br />
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Das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie wurde im Peenestromgebiet<br />
<strong>und</strong> im Greifswalder Bodden nachgewiesen. Nur im Peene-Oderhaffgebiet sind laut<br />
WINKLER et al. (2002) größere Bestände anzutreffen. Nach WATERSTRAAT (in lit. 2003) stellt der<br />
Greifswalder Bodden gegenwärtig ein Nahrungsgebiet für die marine Lebensphase des Flussneunauges<br />
dar. Regelmäßig werden Einzelexemplare gefangen. Diese Situation trat auch schon in den 70er<br />
<strong>und</strong> 80er Jahren des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts (WINKLER 1989) auf. SUBKLEW (1982) kannte dagegen<br />
keine aktuellen F<strong>und</strong>e im Bodden, verweist aber auf alte Museumspräparate aus dem 19. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
("von hiesigen Fischern"). Die wichtigsten Reproduktionsgebiete <strong>und</strong> Aufwuchsgebiete des jetzigen<br />
Bestandes liegen in den Peenezuflüssen (WATERSTRAAT & KRAPPE 2000), im Einzugsgebiet der Trebel<br />
im <strong>Raum</strong> Semlow (UMWELTPLAN 2003) <strong>und</strong> im Odergebiet (WITKOWSKI 1996). Vermutlich gab es<br />
auch im Einzugsgebiet des Greifswalder Boddens früher Laichplätze (Ryck), genaue Informationen<br />
sind nicht zu erlangen. Nach THIEL & WINKLER (2004) gibt es einen Nachweis eines Flussneunauges<br />
aus dem Jahr 2003 in den Küstengewässern vor Usedom. Ein Vorkommen wird für den Untersuchungsraum<br />
potenziell angenommen (Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet). In der nachfolgenden Abb. 65<br />
werden diese Flussneunaugennachweise illustriert.<br />
Abb. 65: Flussneunaugennachweise (aus: PETERSEN et al. 2004)<br />
Die Bestände der Finte sind seit dem Zweiten Weltkrieg im vorpommerschen Küstenbereich katastrophal<br />
zusammengeschmolzen <strong>und</strong> aktuelle Nachweise aus der Oderbucht waren bis Mitte der 90er<br />
Jahre äußerst selten geworden (WINKLER et al. 1991). Nach aktuellen Angaben wird diese Art neuerdings<br />
wieder häufiger im Oderhaffbereich festgestellt (WINKLER & SCHRÖDER 2003). Die Art lebt an den<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 181/711<br />
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europäischen Küstengebieten außer dem nördlichen Skandinavien. Reine Süßwasserformen gibt es<br />
vor allem in Oberitalien. Diese Art benötigt als maßgebliche Bestandteile für das Laichen sandige<br />
Bereiche (WINKLER mdl. Mitt. 2001). Durch die im F+E-Vorhaben THIEL & WINKLER (2004) durchgeführten<br />
Probennahmen <strong>und</strong> der mit diesem Projekt vorgenommenen gezielten Sammlung von Informationen<br />
aus der kommerziellen Fischerei, Sportfischerei <strong>und</strong> Fischereiforschung „konnten die a-<br />
nadromen FFH-Anhang II-Fischarten Finte, Flussneunauge <strong>und</strong> Meerneunauge in bestimmten AWZ-<br />
FFH-Gebieten bzw. in küstennahen Gewässern der Pommerschen Bucht <strong>und</strong> in weiteren Regionen<br />
der Ostsee“ sowie der Schnäpel in küstennahen Gewässern nachgewiesen werden (s. Abb. 66).<br />
Abb. 66:<br />
Von THIEL & WINKLER (2007) erfasste Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie<br />
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Für die AWZ der Ostsee wird demnach eine Verbreitung der Finte im Gebiet der Oderbank deutlich.<br />
Außerdem werden Vorkommen der Finte für das Gebiet des Kleinen Belt, des Großen Belt <strong>und</strong> des<br />
Kattegat ausgewiesen. Ein Vorkommen dieser Art wird für den Untersuchungsraum potenziell angenommen<br />
(Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet einzelner Exemplare). Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsraum<br />
wird potenziell angenommen (F<strong>und</strong>punkt Halbinsel Jasm<strong>und</strong> bei Saßnitz, nördlich des<br />
Untersuchungsraums).<br />
Der Maifisch wird von verschiedenen Autoren als „ausgestorben“ angegeben. In PETERSEN et al.<br />
(2004) sind zwei F<strong>und</strong>punkte im Strelas<strong>und</strong> nach 1990 angegeben (vgl. Abb. 66 <strong>und</strong> Abb. 67). Laut<br />
WINKLER et al. (2002) in M-V bisher nur als Wandergast in der Elbe zu erwarten. Der oben genannte<br />
F<strong>und</strong>punkt datiert auf das Jahr 1998 (Sammlung DMM). Ein weiteres Tier wurde an der polnischen<br />
Ostseeküste gefangen.<br />
Abb. 67: Aktuelle Maifischnachweise (aus: PETERSEN et al. 2004)<br />
II.2.11.3 Bestandsbewertung Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung<br />
Da im Bereich südliches Arkonabecken <strong>und</strong> in den Nordrügenschen Boddengewässern keine bzw. nur<br />
einige gefährdete Fischarten nachgewiesen wurden, wird dieses Gebiet mit gering- bis mittelwertig<br />
bewertet. In dem Untersuchungsraum Strelas<strong>und</strong> (<strong>und</strong> Kubitzer Bodden) wurden 6 Fischarten (Meerneunauge,<br />
Zährte, Flussal, Wels, Meerforelle, Stint) nachgewiesen, die als gefährdet in der „Roten<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 183/711<br />
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Liste für Mecklenburg-Vorpommern“ verzeichnet sind <strong>und</strong> 4 Arten, die sich auf der Vorwarnliste<br />
(Rapfen, Ostseeschnäpel, Dorsch, Aalquappe) befinden. Schon ausgestorben ist der Atlantische Stör<br />
<strong>und</strong> vom Aussterben bedroht sind das Flussneunauge <strong>und</strong> die Finte. Darüber hinaus sind 7 Fischarten<br />
(Flussneunauge, Meerneunauge, Atlantischer Stör, Alse, Finte, Rapfen, Lachs) im Anhang II der FFH-<br />
Richtlinie aufgeführt. Für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Fischarten sind für deren<br />
Erhalt besondere Schutzgebiete auszuweisen. Insgesamt wird dieses Kriterium als mittel bewertet.<br />
Regionale bzw. überregionale Bedeutung<br />
Die Bedeutung der Gewässer um Rügen <strong>und</strong> vor allem des Strelas<strong>und</strong>es liegt in deren Nutzung als<br />
Laichareal sowie Aufwuchsgebiet, besonders durch den kommerziell genutzten Rügenschen Frühjahrshering<br />
<strong>und</strong> weiteren marinen <strong>und</strong> euryhalinen Fischarten (z. B. Hornhecht). Aufgr<strong>und</strong> des häufigen<br />
Vorkommens dieser Fischgemeinschaft wird das Kriterium regionale <strong>und</strong> überregionale Bedeutung<br />
als gering eingestuft.<br />
Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart<br />
Der Strelas<strong>und</strong> ist zusammen mit dem Kubitzer Bodden das artenreichste Gewässer der gesamten<br />
Ostsee <strong>und</strong> umfasst den größten Fischreichtum. Das Kriterium Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart wird aufgr<strong>und</strong> des<br />
beständigen <strong>und</strong> regelmäßigen Auftretens der Fischfauna in allen untersuchten Bereichen mit der<br />
Einstufung mittel bewertet.<br />
Natürlichkeit<br />
Die Beurteilung der Natürlichkeit wird wegen der intensiven Fischerei auf den Frühjahrshering als<br />
gering eingestuft.<br />
Gesamtbewertung<br />
Das Untersuchungsgebiet, im Besonderen der Strelas<strong>und</strong>, ist ein Verbreitungsgebiet für marine, marin-ästuarine,<br />
ästuarine, anadrome, katadrome sowie limnische Fischarten, welche in eher geringen<br />
Dichten auftreten. Auf den Rügenschen Frühjahrshering wird ein intensiver Fischereidruck ausgeübt.<br />
Der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Nordrügenschen Boddengewässer dienen den Jung- <strong>und</strong> Kleinfischen als<br />
Aufwuchs- sowie als Weidegebiet. Einige Arten nutzen darüber hinaus den Strals<strong>und</strong>er Hafen als<br />
Winterlager. Des Weiteren sind die gefährdeten Fischarten auf der Roten Liste Mecklenburg-<br />
Vorpommerns sowie die Arten im Anhang II der FFH-Richtlinie bei der Gesamtbewertung zu berücksichtigen,<br />
welche jedoch in geringen Dichten auftreten. Demnach wird die Bedeutung der untersuchten<br />
Gewässer mit mittelwertig eingeschätzt.<br />
Die Bewertungsansätze sind weiter unten für die Untersuchungsräume Haupttrassen nördlich Rügen,<br />
Wittower Fähre <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> aufgeführt (Tab. 66)<br />
Seite 184/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Tab. 66:<br />
Zusammenfassende Bewertung für Fische<br />
Aquatorium<br />
Besonderheiten für<br />
Fische<br />
Seltenheit /<br />
Gefährdung<br />
Vielfalt /<br />
Eigenart<br />
Natürlichkeit<br />
Regionale<br />
<strong>und</strong> überregionale<br />
Bedeutung<br />
Gesamt-<br />
Wertstufe<br />
/äußere<br />
Pommersche<br />
Bucht<br />
südliches Arkonabecken<br />
(Offshore-<br />
Trasse Off. I, II,<br />
III)<br />
Anwanderungen an<br />
die Flachwasserbereiche<br />
Keine gefährdeten<br />
Arten<br />
(RLMV, FFH)<br />
nachgewiesen:<br />
geringwertig<br />
Nordrügensche<br />
Bodden mit<br />
Flachwasserbereiche<br />
dienen als Laich- u.<br />
Rassower<br />
Strom <strong>und</strong><br />
Breetzer Bodden<br />
(Trasse an<br />
der Wittower<br />
Fähre - Offshore-Trasse<br />
Off.<br />
VII)<br />
Aufwuchsgebiet für<br />
Jung- <strong>und</strong> Kleinfische;<br />
3 Arten gefährdet<br />
(RLMV); 3 Arten im<br />
Anhang II (FFH-RL);<br />
Laichgebiete: Seegras<br />
<strong>und</strong> Algenbewuchs in<br />
Flachwasserbereichen<br />
mittelwertig<br />
(Arten des<br />
Häufiges<br />
Vorkommen<br />
der Fischgemeinschaft:<br />
geringwertig<br />
Beständiges<br />
<strong>und</strong> regelmäßiges<br />
Auftreten<br />
der Fischfauna:<br />
mittelwertig<br />
Intensive Fischerei<br />
auf den<br />
Frühjahrshering:<br />
geringwertig<br />
mittelwertig<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
(Offshore-<br />
Trasse Off IV,<br />
V, VI)<br />
Nutzung als Winterlager,<br />
Laich- <strong>und</strong> Aufwuchsgebiet;<br />
6 Arten gefährdet<br />
(RLMV); 7 Arten im<br />
Anhang II (FFH-RL);<br />
Wandergebiet für<br />
Anhangs II der<br />
FFH-RL <strong>und</strong><br />
RLMV)<br />
anadrome Arten <strong>und</strong><br />
eine katadrome Art;<br />
Laichgebiete: Seegras<br />
<strong>und</strong> Algenbewuchs in<br />
Flachwasserbereichen<br />
II.2.12 Rastvögel - Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
Da hier ausschließlich Offshore-Trassenvarianten ohne Landanteil betrachtet werden, erfolgt keine<br />
Berücksichtigung von Brutvögeln. Auf dem Meer Futter suchende Brutvögel, werden bei den Rastvögeln<br />
mitberücksichtigt. Die Artengruppe Zugvögel wird hier ebenfalls nicht betrachtet, da sich durch<br />
die an der Verlegung beteiligten Schiffe keine Betroffenheiten für Zugvögel ergeben, die über jene des<br />
gesamtgesellschaftlich akzeptierten Schiffsverkehrs in den betrachteten Seegebieten hinausgehen.<br />
Auf dem Meer rastende Zugvögel, werden bei den Rastvögeln mitbetrachtet.<br />
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II.2.12.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Rastvögel<br />
Für Vögel bestehen umfangreiche Informationen auf der Gr<strong>und</strong>lage der SAS (Seabirds-at-Sea Datenbank)<br />
die z. B. mit GARTHE & SONNTAG (2004) sowie mit dem MINOS/MINOS+-Projekt (GART-<br />
HE et al. 2004b) aufbereitet wurden. Des Weiteren können weitere Zählungen <strong>und</strong> Literatur genannt<br />
werden (Auswahl):<br />
- Rastvogelzählungen (vor allem Wintervogel-Zählung) (LUNG)<br />
- Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong> überwinternde<br />
Wat- <strong>und</strong> Wasservögel (LUNG M-V 2007), hierzu auch IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> (2007d)<br />
- Meeresenten-Flugzeugzählungen an der Ostseeküste von Mecklenburg-Vorpommern (ab Winter<br />
1991/92, 1993/94, 1994/95, 1996/97, 1998/99, 2000/01; 2002/2003 z. B. NEHLS et al. 2003, IFAÖ<br />
2007d)<br />
- Untersuchungen zum Vorkommen <strong>und</strong> zur Ökologie der Bodenfauna <strong>und</strong> von Meeresenten im<br />
Bereich Greifswalder Bodden/Pommersche Bucht (GOAP 11 , TRUMP-Projekt 12 )<br />
- im Zeitraum von 1987 bis 1997 durch die dänische Firma Ornis Consult Ltd. durchgeführte 12<br />
Zählungen in der südwestlichen Ostsee (aus der von Ornis Consult Ltd. entwickelten BALTSAS-<br />
Datenbank wurden für dieses Gutachten durch SKOV et al. (2000) (DHI) die Daten für das Seegebiet<br />
der deutschen Hoheitsgewässer <strong>und</strong> AWZ selektiert).<br />
- Internationale Wasservogelzählung mit landseitiger Erfassung der Rastbestände entlang der Küste<br />
Mecklenburg-Vorpommerns seit mehr als 30 Jahren (NEHLS & STRUWE 1998 sowie GARTHE et<br />
al. 2003)<br />
- Die Karte zur Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong><br />
überwinternde Wat- <strong>und</strong> Wasservögel vom 05. Dezember 2008 wird einbezogen (LUNG M-V<br />
2008). Weiterhin wird das dazu gehörende Fachgutachten von I.L.N. & IFAÖ (2007) einbezogen.<br />
Weitere relevante Literatur:<br />
DURINCK, J., SKOV, H., JENSEN, F.P. & S. PIHL (1994):<br />
Important marine areas for wintering birds in the Baltic Sea. Copenhagen.<br />
GARTHE, S. (2003):<br />
Erfassung von Rastvögeln in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Abschlussbericht für das<br />
F+E-Vorhaben FKZ: 802 85 280 - K 1 (B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz). Büsum.<br />
GARTHE, S. & N. SONNTAG (2004):<br />
Erfassung von Meeressäugetieren <strong>und</strong> Seevögeln in der deutschen AWZ von Ost- <strong>und</strong> Nordsee<br />
(EMSON): <strong>Teil</strong>vorhaben Seevögel. Zwischenbericht für das F+E-Vorhaben FKZ: 802 85 260 des<br />
B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz).<br />
GARTHE, S.; ULLRICH, N.; WEICHLER, T.; DIERSCHKE, V.; KUBETZKI, U.; KOTZERKA, J.; KRÜGER, TH.; SONN-<br />
TAG, N. & A.J. HELBIG (2003):<br />
See- <strong>und</strong> Wasservögel der deutschen Ostsee. Verbreitung, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz. Landwirtschaftsverlag,<br />
Münster-Hiltrup: 170 S.<br />
GARTHE, S.; DIERSCHKE, V.; WEICHLER, T. & P. SCHWEMMER (2004):<br />
<strong>Teil</strong>projekt 5 – Rastvogelvorkommen <strong>und</strong> Offshore-Windkraftnutzung: Analyse des Konfliktpotentials<br />
für die deutsche Nord- <strong>und</strong> Ostsee. In: Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee: Gr<strong>und</strong>lagen<br />
zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. Endbericht, Landesamt für den Nationalpark<br />
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Tönning: 195-333.<br />
11 Greifswalder Bodden <strong>und</strong> Oder-Ästuar Austausch-Prozesse<br />
12 TRUMP - Transport- <strong>und</strong> Umsatzprozesse in der Pommerschen Bucht<br />
Seite 186/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
HEINICKE, T. & G. NOWALD (2005):<br />
Übersicht zu Rast- <strong>und</strong> Winterbeständen ausgewählter Wasservogelarten in Mecklenburg-<br />
Vorpommern als Gr<strong>und</strong>lage zur Ausweisung weiterer Vogelschutzgebiete. Abschlussbericht im<br />
Auftrag des Umweltministeriums M-V.<br />
NEHLS, H.W. & B. STRUWE-JUHL (1998):<br />
Die Wasservogelbestände der deutschen Ostseeküste in den Mildwintern 1991-1995. Seevögel;<br />
19: 105-115.<br />
NEHLS, H.-W.; LAMBERT, K. & H.-H. ZÖLLICK (1992-2004):<br />
Bestand <strong>und</strong> Verbreitung der Meeresenten auf der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern im Mittwinter<br />
1992-2003. unveröff. Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums M-V.<br />
SCHELLER, W.; STRACHE, R.; EICHSTÄDT, W. & E. SCHMIDT (2002):<br />
Important Bird Areas (IBA) in Mecklenburg-Vorpommern. Ornithologische Arbeitsgemeinschaft<br />
Mecklenburg-Vorpommern e. V.: 178 S.<br />
SONNTAG, N.; MENDEL, B.; & S. GARTHE (2006):<br />
Die Verbreitung von See- <strong>und</strong> Wasservögeln in der deutschen Ostsee im Jahresverlauf. Vogelwarte<br />
44: 81-112.<br />
Für Küstenvögel erfolgten Kartierungen durch die Ornithologischen Arbeitsgemeinschaften der Länder<br />
<strong>und</strong> werden regelmäßig Erfassungen in den wichtigsten Küstenvogel-Brutgebieten durchgeführt:<br />
KÖPPEN, U. (2001):<br />
Brutbestände der Küstenvögel in Schutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns in den Jahren 1999<br />
<strong>und</strong> 2000. Seevögel; 22/4: 104-105.<br />
MÜLLER, S. (1994-2008):<br />
Bemerkenswerte avifaunistische Beobachtungen aus Mecklenburg-Vorpommern – Jahresbericht.<br />
Orn. R<strong>und</strong>brief Meckl. Vorp. 1994-2008.<br />
Hinweise zur Bedeutung der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek als Winterrastgebiet sind in:<br />
IFAÖ (2005c):<br />
Vorkommen von See- <strong>und</strong> Zugvögeln in der westlichen Ostsee (Schwerpunkt deutsche AWZ). Institut<br />
für Angewandte Ökologie GmbH, Broderstorf bei Rostock.<br />
enthalten.<br />
Spezifisch für die Varianten im Strelas<strong>und</strong> ist folgende Literatur verwendbar:<br />
HELBIG, A. J.; HEINICKE, TH.; KUBE, J.; ROEDER, J. & J. STEUDTNER (2001):<br />
Ornithologischer Jahresbericht 1998 für Rügen, Hiddensee <strong>und</strong> Greifswalder Bodden. Berichte der<br />
Vogelwarte Hiddensee; 16: 77-149.<br />
HOLZ, R. (1989):<br />
Das Leben der Wildgänse am Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum 5: 69-85.<br />
I.L.N. (1996):<br />
Landschaftsökologische Bewertung des Greifswalder Boddens unter besonderer Berücksichtigung<br />
seiner Bedeutung als Europäisches Vogelschutzgebiet <strong>und</strong> als Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung.<br />
Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Abteilung Naturschutz, Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz Greifswald.<br />
LEIPE, T. (1986):<br />
Über die Ursachen der Nachtaktivität von Bergenten (Aythya marila) <strong>und</strong> Reiherenten (Aythya fuligula)<br />
am Greifswalder Bodden außerhalb der Brutzeit. In: Mitt. Zool. Mus. Berlin, 62 Suppl.: Ann.<br />
Orn., S. 117-125.<br />
LEIPE, T. (1989):<br />
Der Greifswalder Bodden als international bedeutendes Rastgebiet für nordische Tauch- <strong>und</strong> Meeresenten.<br />
In. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: S. 63-69.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 187/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
NEHLS, H.W. (1996):<br />
Die Vogelwelt im Seegebiet südlicher Strelas<strong>und</strong>, zentraler Greifswalder Bodden <strong>und</strong> auf der Ostsee<br />
vor dem Boddeneingang - Einschätzung der Auswirkungen des Ausbaus der B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong> auf die Wasservögel. Rostock.<br />
UMWELTPLAN (2005):<br />
Rastphänologie <strong>und</strong> Rastaufkommen der Zielarten des Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“.<br />
Anlage II, UmweltPlan GmbH im Auftrag des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau des Landes M-<br />
V, Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung, Strals<strong>und</strong>, Mai 2005.<br />
Die vorn genannten Datengr<strong>und</strong>lagen werden für das ROV aufbereitet <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für die Bewertungen<br />
genutzt.<br />
Anmerkung: Da keine Gebäude oder Anlagen mit Barrierewirkungen oder Kollisionsgefährdung für<br />
Zugvögel errichtet werden sollen, wird keine Zugvogeluntersuchung durchgeführt.<br />
II.2.12.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Rastvögel<br />
Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Offshore<br />
Für die <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie für das Offshore-Windparkvorhaben „ARCADIS Ost 1“ wurden im<br />
Zeitraum Oktober 2007 bis Februar 2009 mittels schiffs- <strong>und</strong> flugzeuggestützter Untersuchungen die<br />
räumliche Verteilung <strong>und</strong> saisonale Dynamik der Rastvorkommen von Seevögeln im Seegebiet des<br />
südlichen Arkonabeckens untersucht (IFAÖ unveröffentl.). Nachfolgend werden das saisonale Auftreten<br />
der Arten sowie Bestandsschätzungen überwiegend auf Gr<strong>und</strong>lage der Flugzeugzählungen dargestellt.<br />
Das Untersuchungsgebiet der Flugzeugzählung umfasst das Seegebiet der geplanten Trassenvarianten<br />
Off. II <strong>und</strong> Off. III unter Ausschluss der küstennahen Bereiche sowie den Offshorebereich<br />
für die Trassenvariante Off. I unter Ausschluss der Prorer Wiek (Abb. 68).<br />
Seite 188/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 68:<br />
Lage des Untersuchungsgebiets mit Flugzeugtransekten<br />
Insgesamt wurden 23 Seevogelarten erfasst (Tab. 67). Bei der Berechnung der Stetigkeiten wurden<br />
auch Zählungen berücksichtigt, bei denen die jeweilige Art nicht rastend, sondern nur fliegend beobachtet<br />
wurde (z. B. Eiderente).<br />
Tab. 67:<br />
Im südlichen Arkonabecken erfasste Seevogelarten (einschließlich fliegender<br />
Vögel <strong>und</strong> Vögel außerhalb der Transekte) <strong>und</strong> ihr internationaler Schutzstatus<br />
(nach Schiffszählungen 2007-2009, IfAÖ unveröffentl.)<br />
Art Stetigkeit Status<br />
EU-VRL 1<br />
Status<br />
AEWA²<br />
Prachttaucher Gavia arctica 77% I X<br />
Sterntaucher Gavia stellata 77% I X<br />
Seetaucher Gavia sp. 85%<br />
Gelbschnabeltaucher Gavia adamsii* 8% X<br />
Haubentaucher Podiceps cristatus 15%<br />
Lappentaucher Podiceps sp.* 8%<br />
Kormoran Phalacrocorax carbo 54% X<br />
Eiderente Somateria mollissima* 54% X<br />
Trauerente Melanitta nigra 85% X<br />
Samtente Melanitta fusca 69% X<br />
Samt/Trauerente Melanitta sp.* 8% X<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 189/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Art Stetigkeit Status<br />
EU-VRL 1<br />
Eisente Clangula hyemalis 69% X<br />
Mittelsäger Mergus serrator 38% X<br />
Gänsesäger Mergus merganser* 38% II X<br />
Raubmöwe sp. 8%<br />
Spatelraubmöwe Stercorarius pomarinus 8%<br />
Zwergmöwe Larus minutus* 23% I X<br />
Lachmöwe Larus ridib<strong>und</strong>us* 31% X<br />
Sturmmöwe Larus canus 85% X<br />
Heringsmöwe Larus fuscus 15% X<br />
Silbermöwe Larus argentatus 100% X<br />
Mittelmeermöwe Larus michahellis 8% X<br />
Steppenmöwe Larus cachinnans 23% X<br />
Mantelmöwe Larus marinus 92% X<br />
Großmöwe Larus sp. 62%<br />
Gryllteiste Cepphus grylle 15%<br />
Trottellumme Uria aalge 100%<br />
Tordalk Alca torda 77%<br />
Alken F: Alcidae sp. 85%<br />
1 Angegeben sind die in Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten<br />
² Angegeben sind die Arten, die dem Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommen (AEWA) unterliegen<br />
* Art wurde ausschließlich fliegend beobachtet<br />
F: = Familie, sp. = unbestimmte Art<br />
Status<br />
AEWA²<br />
Seetaucher<br />
Eine Unterscheidung der Seetaucherarten ist vom Flugzeug aus nur ausnahmsweise möglich, so dass<br />
Pracht- <strong>und</strong> Sterntaucher zusammen dargestellt werden. Sie wurden als Überwinterer <strong>und</strong> beim<br />
Heimzug angetroffen, der sich bis in den Mai erstreckte <strong>und</strong> seinen Höhepunkt im April erreichte (Abb.<br />
70, Tab. 68). Die räumliche Verteilung der Seetaucher im Untersuchungsgebiet war ungleichmäßig<br />
(Abb. 69).<br />
Seite 190/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 69:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Seetaucher<br />
0,1<br />
Seetaucher unbest.<br />
Ind. / km<br />
0,05<br />
?<br />
0<br />
Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />
Abb. 70: Saisonales Auftreten der Seetaucher bei Flugzeugzählungen (? = keine Zählung, * =<br />
Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 191/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tab. 68:<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im Untersuchungsgebiet<br />
nach Flugzeugzählungen<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,04 0,09 0,25 0,19 0,71 0,12 0,35<br />
Bestand absolut 0 83 203 587 453 1652 280 820<br />
Seetaucher rasteten im Bereich aller drei Trassenvarianten. Nachgewiesen wurden sie in den Monaten<br />
Oktober, Februar <strong>und</strong> April. Entsprechend der ermittelten Phänologie der Seetaucher für das gesamte<br />
Untersuchungsgebiet treten auch im Bereich der Kabeltrassenvarianten die meisten Seetaucher<br />
im April (Frühjahrszug) auf. Die Bestände in diesem Monat belaufen sich auf 120-150 Individuen<br />
(Tab. 69).<br />
Tab. 69:<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den Trassenvarianten<br />
nach Flugzeugzählungen<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,36 0,00 0,00<br />
Bestand Off. I 0 0 0 0 0 153 0 0<br />
mittlere Dichte Off. II 0,00 0,404 0,00 0,00 0,00 1,06 0,00 0,43<br />
Bestand Off II 0 45 0 0 0 119 0 48<br />
mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,28 0,00 0,52<br />
Bestand Off. III 0 0 0 0 0 150 0 61<br />
Meeresenten<br />
Die im Untersuchungsgebiet beobachteten Trauer-, Eis-, Samt- <strong>und</strong> Eiderenten traten in nur geringen<br />
Anzahlen auf. Bei schwimmenden Enten handelt es sich wahrscheinlich um kurzzeitig rastende<br />
Trupps <strong>und</strong> nicht um regelmäßig anwesende Nahrungsgäste, da Wassertiefen über 30 m die Leistungsfähigkeit<br />
der benthophagen Meeresenten für eine reguläre Nahrungsaufnahme übersteigt. Die<br />
Vorkommen konzentrieren sich in der Regel auf küstennahe Flachwassergebiete oder Flachgründe im<br />
Offshore-Bereich (MENDEL et al. 2008).<br />
Durchzugsmaxima der Trauerente wurden im November <strong>und</strong> April festgestellt (Abb. 73). Innerhalb des<br />
Untersuchungsgebiets hielten sich Trauerenten ausschließlich auf den südöstlichen Ausläufern des<br />
Adlergr<strong>und</strong>es mit maximalen Dichten von 50.1-100 Ind./km² auf Abb. 71).<br />
Seite 192/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 71:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Trauerenten<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 193/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 72:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Eisenten<br />
Eisenten hielten sich in geringen Dichten überwiegend in den Hanglagen von Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Oderbank<br />
sowie vor der Küste Rügens auf (Abb. 72). Das Untersuchungsgebiet wurde von November bis<br />
April mit höchsten Beständen im März genutzt (Tab. 70, Abb. 73).<br />
Tab. 70:<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten im Untersuchungsgebiet<br />
nach Flugzeugzählungen<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,00 0,45 0,44 1,05 0,40 0,00 0,00<br />
Bestand absolut 0 0 1.041 1.021 2.424 915 0 0<br />
Eisenten traten im Bereich aller drei Trassenvarianten auf. Die Nachweise beschränken sich auf die<br />
Monate Dezember, März <strong>und</strong> April. Der höchste Bestand mit 450 Individuen wurde im März in der<br />
Trassenvariante Off. III ermittelt (Tab. 71).<br />
Tab. 71:<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten in den Trassenkorridoren<br />
nach Flugzeugzählungen<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,60 0,40 0,00 0,00<br />
Bestand Off. I 0 0 0 0 67 46 0 0<br />
mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,00 0,66 0,46 1,81 0,00 0,00<br />
Seite 194/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
Bestand Off. II 0 0 0 74 52 203 0 0<br />
mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 3,52 3,83 0,57 0,00 0,00<br />
Bestand Off. III 0 0 0 413 450 66 0 0<br />
Eiderenten wurden nur im Oktober 2007 (3 Ind.), im März 2008 (9 Ind.) <strong>und</strong> im Februar 2009 (2 Ind.)<br />
beobachtet (Abb. 73). Im Bereich der Trassenvarianten hielten sich keine Eiderenten auf.<br />
Samtenten wurden an vier Terminen gesichtet (Abb. 73). Der Maximalbestand lag bei einem rastenden<br />
Trupp von 15 Individuen 2009. Im Bereich der Trassenvarianten rasteten keine Samtenten.<br />
0,3<br />
0,2<br />
Samtente<br />
Eiderente<br />
Eisente<br />
Trauerente<br />
Ind. / km<br />
0,1<br />
?<br />
Abb. 73:<br />
0<br />
Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />
Saisonales Auftreten von Meeresenten bei Flugzeugzählungen (? = keine Zählung,<br />
* = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />
Möwen<br />
Bestandsmaxima der Silbermöwe traten im Dezember auf. Zu dieser Zeit war das Aufkommen von<br />
Fischereifahrzeugen im Flugzeuguntersuchungsgebiet hoch. Die räumliche Verteilung der Silbermöwen<br />
war deutlich an Fischereiaktivitäten geb<strong>und</strong>en (Abb. 74, Abb. 75). Silbermöwen traten auch im<br />
Bereich der Trassenvarianten auf (Abb. 74).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 195/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 74:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Silbermöwen <strong>und</strong> Fischkutter<br />
7<br />
0,08<br />
Ind./km<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
Silbermöwe<br />
Kutter bzw. Fischereigerät<br />
0,07<br />
0,06<br />
0,05<br />
0,04<br />
0,03<br />
0,02<br />
Kutter bzw. Fischereigeräte/km<br />
1<br />
?<br />
0,01<br />
Abb. 75:<br />
0<br />
Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09 * Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />
Saisonales Auftreten der Silbermöwen sowie von Fischereiaktivitäten bei Flugzeugzählungen<br />
(? = keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />
0<br />
Seite 196/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Wie die Silbermöwe erreichte auch die Mantelmöwe im Dezember ihr Bestandsmaximum, was mit<br />
dem hohen Aufkommen von Fischereifahrzeugen zu diesem Zeitpunk erklärt werden kann (Abb. 76).<br />
Mantelmöwen traten in geringen Individuenzahlen im Bereich der Trassenvarianten auf (Abb. 76).<br />
Abb. 76:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Mantelmöwen <strong>und</strong> Fischkutter<br />
Sturmmöwen traten mit niedrigen <strong>und</strong> schwankenden Beständen im Untersuchungsgebiet auf (Abb.<br />
79). Sie traten in geringen Individuenzahlen im Bereich der Trassenvarianten auf (Abb. 77).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 197/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 77:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Sturmmöwen<br />
Zwergmöwen wurden vorwiegend als Durchzügler <strong>und</strong> mit insgesamt geringer Individuenzahl/km beobachtet.<br />
Sie traten mit wenigen Individuen im Bereich der Kabeltrassen auf (Abb. 78).<br />
Seite 198/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 78:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Zwergmöwen<br />
0,2<br />
Ind./km<br />
0,1<br />
Mantelmöwe<br />
Sturmmöwe<br />
Zwergmöwe<br />
0<br />
?<br />
Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />
Abb. 79: Saisonales Auftreten der Kleinmöwen <strong>und</strong> Mantelmöwen bei Flugzeugzählungen (?<br />
= keine Zählung, * = Februarzählung wurde 2009 nachgeholt)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 199/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Alken<br />
Tordalk <strong>und</strong> Trottellumme können bei Flugzeugzählungen in der Regel nicht unterschieden werden.<br />
Sie traten von Oktober bis März mit größten Vorkommen im Dezember auf (Abb. 80, Tab. 72, Abb. 81)<br />
<strong>und</strong> waren unregelmäßig über das Untersuchungsgebiet verteilt.<br />
Abb. 80:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Alken<br />
Tab. 72:<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet nach<br />
Flugzeugzählungen<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte 0,00 0,18 0,24 0,45 0,20 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand 0 426 555 1044 471 0 0 0<br />
Alken traten im Bereich aller drei Trassenvarianten auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />
Oktober bis Dezember. Der höchste Bestand mit 143 Individuen wurde im Dezember in der Trassenvariante<br />
Off I ermittelt (Tab. 73).<br />
Seite 200/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tab. 73:<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten nach<br />
Flugzeugzählungen<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off. I 0,00 0,54 0,36 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off. I 0 60 40 143 0 0 0 0<br />
mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off. II 0 0 24 0 0 0 0 0<br />
mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off. III 0 0 30 0 0 0 0 0<br />
0,1<br />
Alk unbest.<br />
Gryllteiste<br />
Trottellumme<br />
Ind. / km<br />
0,05<br />
?<br />
0<br />
Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 Jan 08 Feb 09* Mrz 08 Apr 08 Mai 08<br />
Abb. 81:<br />
Saisonales Auftreten der Alkenvögel bei Flugzeugzählungen (? = keine Zählung)<br />
Weitere Arten<br />
Mittelsäger <strong>und</strong> Gänsesäger traten in geringer Anzahl in Einzelindividuen oder kleinen Trupps auf.<br />
Ganz überwiegend handelte es sich um fliegende Vögel. Nur einmalig wurden zwei Mittelsäger rastend<br />
im Oktober beobachtet.<br />
Als Ausnahmegast suchte ein Wellenläufer im Januar 2009 im Untersuchungsgebiet nach Nahrung<br />
(Sichtung vom Schiff). Im Januar 2009 wurden fünf <strong>und</strong> im Januar 2008 ein Haubentaucher rastend<br />
beobachtet (Beobachtung vom Schiff).<br />
Kormorane sind überwiegend fliegend mit sehr wenigen Individuen beobachtet worden (max. 40 Ind.<br />
im April 2008, Schiffszählung).<br />
Lachmöwen wurden nur in den Monaten März <strong>und</strong> April beobachtet. Jeweils 1-2 Ind. wurden an drei<br />
Terminen bei den Schiffszählungen registriert <strong>und</strong> ein Trupp von 11 bzw. 6 Individuen bei den Flugzeugzählungen.<br />
Lachmöwen treten auch im Bereich der Trassenvarianten mit einzelnen Individuen<br />
auf (Abb. 82).<br />
Eine rastende Mittelmeermöwe wurde im Oktober 2007 festgestellt. Steppenmöwen wurden jeweils<br />
als Einzelexemplare im September 2007 fliegend <strong>und</strong> im Dezember 2007 rastend beobachtet (Beobachtung<br />
von Schiff).<br />
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Abb. 82:<br />
Räumliche Verteilung aller im Rahmen von Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
verorteten Lachmöwen<br />
Eine nicht näher bestimmte Raubmöwe hielt sich Mitte Dezember 2008 im Untersuchungsgebiet auf.<br />
Artbestimmt wurde eine schwimmende Spatelraubmöwe im April 2008 (Beobachtungen vom Schiff).<br />
Vergleich mit Literaturangaben<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden weitere Seevogelzählungen durchgeführt, die zur Abschätzung des<br />
Rastvogelaufkommens im Seegebiet der Trassenvarianten herangezogen werden können (Tab. 74).<br />
Tab. 74:<br />
Mehrjährige Schiffs- bzw. Flugzeugzählungen im Untersuchungsgebiet<br />
Schiffszählungen<br />
mehrere, jährliche Zählungen 2002-2005 (GARTHE et al.<br />
2003, SONNTAG et al. 2006)<br />
Flugzeugzählungen<br />
mehrere Zählungen 2002-2006 (MINOS/MINOS+<br />
<strong>Teil</strong>projekt 5; GARTHE et al. 2004b),<br />
1 Zählung Januar 2009 (MARKONES & GARTHE 2009)<br />
Seetaucher: Im südlichen Arkonabecken kam es im Januar 2009 innerhalb der 12 sm-Zone lokal zu<br />
Seetaucheransammlungen mit Dichten von 0.001-1 <strong>und</strong> 2.51-5 Ind./km² (vgl. MARKONES &<br />
GARTHE 2009). GARTHE et al. (2004b) ermittelten für das Seegebiet nördlich von Rügen im<br />
Winter <strong>und</strong> Frühjahr Seetaucherdichten von 0-1 Ind./km². SONNTAG et al. (2006) ermittelten für<br />
Sterntaucher Vorkommen im südlichen Arkonabecken im Frühjahr <strong>und</strong> Winter. Dabei wurden<br />
Dichten von 0.01-2.5 Ind./km² beobachtet. Prachttaucher wurden insbesondere im Herbst in<br />
der Tromper Wiek <strong>und</strong> auf der Oderbank registriert. Hier erreichten die Bestände >5 Ind./km².<br />
Seite 202/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Lappentaucher: von den Lappentauchern wurden nur der Haubentaucher an den westlichen <strong>und</strong> östlichen<br />
Hanglagen des Arkonabeckens lokal mit Dichten von 0.1-1.0 bis max. 2.1 bis 5.1<br />
Ind./km² festgestellt (GARTHE et al. 2003, 2004b, SONNTAG et al. 2006).<br />
Kormoran: GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) geben keine Rastvorkommen von Kormoranen<br />
im Seegebiet nördlich von Kap Arkona an.<br />
Eisente: Für das südliche Arkonabecken wurden im Januar/Februar 2009 lokal Dichten von 0-5<br />
Ind./km² vor Kap Arkona <strong>und</strong> im zentralen Arkonabecken gezählt (vgl. MARKONES & GARTHE<br />
2009). Verbreitungskarten von SONNTAG et al. (2006) zeigen, dass nördlich von Wittow im<br />
Winter, Herbst <strong>und</strong> Frühjahr Eisenten in geringen Dichten von 0.01-5 Ind./km² auftreten, tiefere<br />
Bereiche des südlichen Arkonabeckens jedoch kaum genutzt werden. Nach Befliegungen<br />
von GARTHE et al. (2004b) kommen Eisenten dagegen im Seegebiet vor Rügen innerhalb der<br />
12 sm-Zone vereinzelt in geringen Dichten vor. Das dem Vorhabensgebiet nächstgelegene<br />
Hauptrastgebiet der Eisente ist die Pommersche Bucht mit Oderbank, Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rønnebank<br />
sowie das Seegebiet nördlich von Darß/ Zingst (z. B. SONNTAG et al 2006. GARTHE et al.<br />
2003).<br />
Samtente: Nach Untersuchungen verschiedener Autoren ist die Oderbank das Hauptrastgebiet der<br />
Samtente, das Seegebiet nördlich von Kap Arkona zählt nicht zum Rastgebiet der Samtenten<br />
(vgl. z.B. SONNTAG et al. 2006, GARTHE et al. 2003).<br />
Trauerente: Trauerenten meiden den zentralen Bereich des Arkonabecken <strong>und</strong> wurden nur im Winter<br />
<strong>und</strong> mit geringen Dichten von 0.01-5 Ind./km² am West- <strong>und</strong> Osthang des südlichen Arkonabeckens<br />
nachgewiesen (SONNTAG et al. 2006). Das dem Vorhabensgebiet nächstgelegene<br />
Hauptrastgebiet der Trauerente ist die Oderbank, die ganzjährig genutzt wird (z.B. SONNTAG et<br />
al 2006. GARTHE et al. 2003).<br />
Silbermöwe: Nach SONNTAG et al. (2006) <strong>und</strong> GARTHE et al. (2003) konzentrieren sich Silbermöwen<br />
zeitweise am Südrand des Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht. Besonders<br />
hohe Konzentrationen wurden auch während der fluggestützten Erfassungen im Januar/Februar<br />
2009 nördlich von Kap Arkona <strong>und</strong> im südlichen Arkonabecken nachgewiesen.<br />
Dabei wurden Dichten > 5 Ind./km² ermittelt (vgl. MARKONES & GARTHE 2009).<br />
Heringsmöwe: Bei Flugzeugzählungen im März 2002 <strong>und</strong> April 2003 wurde die Art mit < 0,1 -1Ind./km²<br />
im südlichen Arkonabecken festgestellt (GARTHE et al. 2004b). SONNTAG et al. (2006) stellten<br />
lokal <strong>und</strong> in sehr geringen Dichten Heringsmöwen im Frühjahr, Sommer <strong>und</strong> Herbst im südlichen<br />
Arkonabecken fest (Durchzug).<br />
Mantelmöwe: Mantelmöwen nutzen das südliche Arkonabecken <strong>und</strong> die äußere Pommersche Bucht<br />
nördlich von Kap Arkona im Winter verbreitet. Dabei können Dichten von 2.51-5 Ind./km² auftreten.<br />
Zu den anderen Jahreszeiten tritt die Mantelmöwe in deutlich geringeren Dichten auf.<br />
(GARTHE et al. 2003, SONNTAG et al. 2006).<br />
Sturmmöwe: MARKONES & GARTHE (2009) ermittelten im Januar/Februar 2009 Dichten von 0.01-2,5<br />
Ind./km² im südlichen Arkonabecken. Sowohl bei Untersuchungen von GARTHE et al. (2003)<br />
als auch von SONNTAG et al. (2006) traten Sturmmöwen im Winter <strong>und</strong> Frühjahr mit Dichten<br />
von 0.01- > 5 Ind./km² im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht auf.<br />
Lachmöwe: Die Möwenart hält sich im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> in der äußeren Pommerschen<br />
Bucht nur in geringer Anzahl auf. Sie wurden lokal im Frühjahr 1986-2003 mit 0.1-1.0 Ind./km²<br />
(SONNTAG et al. 2006) <strong>und</strong> im Frühjahr 2002 <strong>und</strong> 2003 mit Dichten von 0-1. Ind./km² (GARTHE<br />
et al. 2004b) festgestellt.<br />
Zwergmöwe: Der Frühjahrszug tritt möglicherweise nicht in jedem Jahr gleich stark auf oder ist auf<br />
wenige Tage beschränkt <strong>und</strong> dadurch nur schwer zu erfassen. Für Offshore-Zugbewegungen<br />
liegen Vergleichsdaten aus dem Bereich der südöstlichen Rønnebank für 2002 <strong>und</strong> 2003 vor.<br />
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Höchste Dichten wurden dort während des Herbstzuges im Oktober mit 0,45 Ind./km² 2002<br />
<strong>und</strong> 0,23 Ind./km² 2003 beobachtet. Auch im April 2003 wurden vergleichsweise hohe Dichten<br />
von 0,29 Ind./km² ermittelt (IFAÖ 2006). Frühjahrszugbewegung der Zwergmöwe in küstenfernen<br />
Seegebieten wurden auch von GARTHE et al. (2003) beobachtet. Im Bereich des südlichen<br />
Arkonabeckens wurden Dichten >5 Ind./km² ermittelt, in der äußeren Pommerschen Bucht lagen<br />
die Dichten niedriger. SONNTAG et. al (2006) registrierten Zwergmöwen u.a. im Herbst in<br />
der Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek.<br />
Trottellumme: Eine aktuelle Befliegung im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von<br />
Tordalken/Trottellummen mit einer geringen Dichte von 0.01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken<br />
(vgl. MARKONES & GARTHE 2009). Nach GARTHE et al. (2003) belaufen sich die Vorkommen<br />
von Trottellummen im Arkonabecken im Frühjahr auf Dichten von 0.1 -> 5 Ind./km².<br />
Im Winter wurde das zentrale Arkonabecken dagegen gemieden. SONNTAG et al. (2006) stellte<br />
insbesondere im Winter Vorkommen in der äußeren Pommerschen Bucht fest.<br />
Tordalk: GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) geben Vorkommen des Tordalken im Frühjahr<br />
<strong>und</strong> Winter lokal in Dichten zwischen 0.1 <strong>und</strong> 2.5 Ind./km² im südlichen Arkonabecken innerhalb<br />
der 12 sm-Zone <strong>und</strong> in der äußeren Pommerschen Bucht an. Eine aktuelle Befliegung<br />
im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von Tordalken/Trottellummen mit einer<br />
geringen Dichte von 0.01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken (vgl. MARKONES & GARTHE<br />
2009).<br />
Gryllteiste: Gryllteisten sind nach SONNTAG et al. (2006) nördlich von Kap Arkona nur küstennah <strong>und</strong> in<br />
geringen Dichten von 0.01-1 Ind./km² im Frühjahr Herbst <strong>und</strong> Winter zu erwarten. Zudem gibt<br />
es Vorkommen auf dem Adlergr<strong>und</strong>, die auch von GARTHE et al. (2003) erfasst wurden. GAR-<br />
THE et al. (2003) ermittelten ebenfalls nur geringe Dichten küstennah, jedoch auch lokale Vorkommen<br />
geringer Dichten im südlichen Arkonabecken.<br />
Insgesamt ergaben sich nur geringe Unterschiede zu den publizierten Dichteangaben <strong>und</strong> räumlichen<br />
Verteilungen, die sich im Rahmen der von Jahr zu Jahr zu erwartenden Schwankungen hielten.<br />
Tromper Wiek (Anlandung Trassenvarianten “Offshore Off II” <strong>und</strong> “Offshore III”)<br />
Das Rastvogelvorkommen der Tromper Wiek wird nach I.L.N. et al. (2009) wie folgt beschrieben:<br />
„Charakteristische Nutzer der Tromper Wiek sind Fisch fressenden Arten, unter denen Ohrentaucher,<br />
Kormoran <strong>und</strong> Mittelsäger die höchsten Bewertungen erreichen. Bei den Seetaucherarten, die das<br />
Seegebiet generell weiträumig verteilt nutzen, werden bei Erfassungen vom Ufer aus nur relativ geringe<br />
Individuenzahlen festgestellt (s. Prachttaucher). Reiher-, Schell- <strong>und</strong> Stockente sind als typische<br />
Nutzer der flacheren Steingründe <strong>und</strong> der Uferzone im Ranking vertreten, Eis- <strong>und</strong> Samtente als Meeresenten,<br />
die in gewisser Anzahl auch vom Ufer aus beobachtet werden können.“<br />
Regelmäßig von größeren Vogelkonzentrationen genutzte Schlafplätze gibt es im Gebiet nicht, wenngleich<br />
Schwäne <strong>und</strong> Ringelgänse gelegentlich vor der Küste angetroffen werden können.<br />
Im Rahmen eines Monitorings von Meeresenten <strong>und</strong> Seetauchern in den äußeren Küstengewässern<br />
von Mecklenburg-Vorpommern (IFAÖ 2007c) wurden zwei Flugzeugzählungen (16.2.2007, 28.3.2007)<br />
in der Tromper Wiek durchgeführt (Abb. 83). Pro Befliegung wurden 45 km abgeflogen bei einem<br />
Transektabstand von 3 km. Die Gesamtfläche für die Hochrechnung der Dichten betrug 129 km². Zur<br />
Berechnung der Korrekturfaktoren wurde die Software DISTANCE 5.0 verwendet.<br />
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Abb. 83:<br />
Flugtransekte <strong>und</strong> Regionen beim Seevogelmonitoring im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns<br />
im Februar <strong>und</strong> März 2007; Region 4 umfasst die Tromper Wiek<br />
(aus IFAÖ 2007c)<br />
Die Tromper Wiek war besonders im März für Eisente, Trauerente <strong>und</strong> v. a. Seetaucher von Bedeutung<br />
(Tab. 75). Die hier festgestellten Rastbestände, die bei Zählungen im Januar (von Land) oder<br />
Februar nicht erfasst werden können, bestätigen die Einschätzung der Tromper Wiek als wichtiges<br />
Rastgebiet.<br />
Tab. 75:<br />
Zählergebnisse der Befliegung für Seevögel in der Tromper Wiek 2007 (IFAÖ<br />
2007c)<br />
IfAÖ Februar<br />
IfAÖ März<br />
Art Dichte Bestand Dichte Bestand<br />
Eiderente 0,00 0 0 0<br />
Eisente 1,46 188 12,45 1.607<br />
Trauerente 0,00 0 5,35 690<br />
Samtente 0,00 0 0 0<br />
Seetaucher 0,00 0 4,03 520<br />
Am 04.03.2007 wurde zusätzlich im Rahmen der Untersuchungen für die Sandentnahmestellen Prorer<br />
Wiek II eine Erfassung von Seevogelrastbeständen vom Ufer aus durchgeführt. Dabei wurden mittels<br />
Fernglas (10*42) <strong>und</strong> Spektiv (20-60*77) alle Wasservögel gezählt, die sich vor dem Uferabschnitt von<br />
Glowe bis Kap Arkona aufhielten. In Tab. 76 sind die relevanten Zählabschnitte gelb markiert. Abschnitt<br />
3 <strong>und</strong> 4 umfassen den Küstenabschnitt für den Anlandungsbereich des Kabels von Off. III mit<br />
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2-km-Wirkraum, Abschnitt 8 umfasst den Küstenabschnitt für den Anlandungsbereich des Kabels von<br />
Off. II mit 2-km-Wirkraum nur westlich von Glowe. Bei der Zählung wurden Eisente, Trauerente <strong>und</strong><br />
Mittelsäger als häufigste Wasservögel festgestellt (Tab. 76). In der südlichen Hälfte der Tromper Wiek<br />
wurden auch Seetaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher beobachtet. Alle Vögel hielten sich überwiegend im flachen<br />
Wasser bei
Rastmaxima von 100-200 Individuen werden regelmäßig im Spätsommer/Herbst beobachtet, aber<br />
auch auf dem Frühjahrszug <strong>und</strong> im Sommer treten immer wieder Trupps von 10-50 Vögeln auf (Tab.<br />
77). Bei Schiffszählungen im Auftrag des BfN wurden durch das FTZ Büsum schützenswerte Konzentrationen<br />
von Seetauchern im westlichen <strong>Teil</strong> der Tromper Wiek festgestellt, in dem auch die Wirkzone<br />
des Vorhabens liegt (IFAÖ 2005a). Bei aktuellen Erfassungen 2008/2009 im Auftrag des BfN wurden<br />
Seetaucher in geringen bis mittleren Ab<strong>und</strong>anzen für die Tromper Wiek bestätigt (MARKONES & GART-<br />
HE 2009).<br />
Das regelmäßige Auftreten dieser fischfressenden Seevogelarten ist wahrscheinlich auf eine hohe<br />
Dichte von Fischen in geeigneter Größe zurückzuführen. Im Frühjahr ist anzunehmen, dass Heringe in<br />
den Flachwasserzonen laichen, da dort bei der Vogelzählung am 04.03.2007 zahlreiche Stellnetze<br />
standen. Im Winter könnte das Gebiet auch als Rückzugsgebiet bei Eisgang <strong>und</strong> stürmischem Wetter<br />
fungieren. Im Vergleich zu anderen Küstenregionen bleibt das Seegebiet am Kap Arkona wesentlich<br />
länger eisfrei, als die Gebiete westlich bzw. östlich von Rügen. Aufgr<strong>und</strong> seiner Topographie bietet es<br />
insbesondere bei SW-Stürmen Schutz vor starkem Seegang <strong>und</strong> Wind (IFAÖ 2007d).<br />
Die genaue Verteilung der Vögel innerhalb der Tromper Wiek bei früheren Zählungen ist nicht dokumentiert.<br />
Zudem sind sowohl Fische als auch Seetaucher sehr mobil <strong>und</strong> können ihren Aufenthaltsort<br />
kurzfristig wechseln (IFAÖ 2007d).<br />
Tab. 77:<br />
Nachweise größerer Trupps von Prachttaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher in der Tromper<br />
Wiek<br />
Datum Prachttaucher Ohrentaucher Bemerkungen<br />
20.07.1977 180<br />
19.10.1978 82<br />
02.08.1980 11<br />
03.04.1981 110<br />
02.09.1981 46<br />
03.01.1983 96<br />
15.10.1985 242<br />
22.04.1986 19 Glowe bis Blandow<br />
03.05.1988 53<br />
31.08.1988 6<br />
19.03.1989 52<br />
07.04.1989 20<br />
08.11.1995 84 Kap Arkona<br />
11.10.1996 120<br />
16.04.1997 64<br />
19.04.1997 130 35<br />
21.04.1997 116<br />
18.07.1997 2<br />
17.09.1997 94 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
06.10.1997 154 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
10.10.1997 170 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
13.10.1997 158 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
09.03.1998 55 31<br />
13.04.1998 190 Glowe bis Juliusruh<br />
21.05.1998 10<br />
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Datum Prachttaucher Ohrentaucher Bemerkungen<br />
23.07.1998 38<br />
03.08.1998 51<br />
22.10.1998 70<br />
17.10.2003 96 8<br />
18.04.2005 12 Vor Nobbin<br />
05.09.2006 4 Vor Juliusruh<br />
06.11.2006 2<br />
04.03.2007 10 12 Arkona bis Glowe (IfAÖ)<br />
29.04.2007 15 1<br />
30.10.2007 13<br />
30.10.2007 16<br />
21.01.2008 31<br />
29.02.2008 4<br />
02.04.2008 6<br />
29.01.2009 50 Lohme<br />
Nach: DITTBERNER & HOYER 1993, HELBIG et al. 1999 & 2001, MÜLLER 1999-2008, www.oamv.de<br />
Internationale Wasservogelzählung<br />
Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich an der Außenküste Mecklenburg-<br />
Vorpommerns bis auf wenige Ausnahmen auf einen jährlichen Termin Mitte Januar. Die Tromper Wiek<br />
wird durch folgende Zählstrecken vollständig abgedeckt.<br />
Tromper Wiek: Kap Arkona bis Glowe (Sitecode: 371049)<br />
Tromper Wiek <strong>und</strong> Ostsee: Glowe bis Königsstuhl (Sitecode: 371048)<br />
Eine weitere Zusammenstellung von Bestandszahlen rastender Wasservögel für die Tromper Wiek<br />
sind in (I.L.N. et al. 2009) zusammengestellt. Die Auswertung der beiden genannten Quellen ergibt<br />
folgendes Bild über das Rastvorkommen von Wasservogelarten für die Tromper Wiek:<br />
Prachttaucher:<br />
Bei der IWZ werden Prachttaucher regelmäßig meist mit unter 20 Individuen festgestellt. Der erfasste<br />
Maximalbestand für die Art beläuft sich auf eine Ansammlung von 170 Individuen.<br />
Rothalstaucher:<br />
Wie der Haubentaucher hält sich auch der Rothalstaucher außerhalb der Brutzeit in der Regel in küstennahen<br />
Flachwasserbereichen auf. Er wurde bei der IWZ nicht alljährlich festgestellt. Vorkommen<br />
belaufen sich meist auf Einzelindividuen. Maximal wurden drei Individuen gleichzeitig beobachtet.<br />
Haubentaucher:<br />
Der Haubentaucher tritt im Winterhalbjahr regelmäßig in geringen Mengen in der Tromper Wiek auf.<br />
Das Vorkommen beläuft sich nach IWZ auf maximal 78 Individuen. Es liegt eine Schätzung von 107<br />
Individuen einer älteren Zählung vor (älter als 10 Jahre).<br />
Ohrentaucher:<br />
Außerhalb der Brutzeit hält sich der Ohrentaucher in der Regel in Flachwasserbereichen der See auf.<br />
Bei der IWZ wurden sie nur an drei Terminen mit 1-3 Individuen festgestellt. Ein einzelner Nachweis<br />
zum Frühjahrszug beläuft sich auf 190 Ohrentaucher.<br />
Kormoran:<br />
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Kormorane halten sich in geringer Anzahl in der Tromper Wiek auf. Als opportunistische Fischjäger<br />
versammeln sie sich zu Gruppenjagden an Standorten mit günstig zu erreichenden Fischschwärmen,<br />
so dass es kurzzeitig <strong>und</strong> lokal zu großen Ansammlungen von Kormoranen kommen kann. Für den<br />
Kormoran liegt eine maximale Bestandserfassung von 2.800 Tieren in der Tromper Wiek vor.<br />
Singschwan:<br />
Die flachen Küstenbereiche der Tromper Wiek werden unregelmäßig von Singschwänen mit bis zu 20<br />
Individuen aufgesucht. Ausnahmsweise kann es auch zu Ansammlungen von einigen h<strong>und</strong>ert Individuen<br />
kommen. Aus der Quellenlage ist jedoch nicht ersichtlich, ob sich die Schwäne auf angrenzenden<br />
Äckern befanden.<br />
Ringelgans:<br />
Kurzzeitig kann es zur Rast von Ringelgänsen in der Tromper Wiek kommen, es handelt sich jedoch<br />
nicht um ein regelmäßiges Aufenthaltsgebiet. Bei einer Erfassung von 170 Ringelgänsen handelt es<br />
sich um einen Einzelnachweis vom Herbst 1995.<br />
Mittelsäger:<br />
Nach Ergebnissen der IWZ nutzen Mittelsäger die Tromper Wiek jedes Winterhalbjahr regelmäßig mit<br />
über 100 Individuen. Der Maximalbestand beläuft sich auf über 600 Individuen. Bei aktuellen Erfassungen<br />
2008/2009 im Auftrag des BfN wurden Mittelsäger im höheren Ab<strong>und</strong>anzen an der Nordostküste<br />
Rügens in der Tromper <strong>und</strong> der Prorer Wiek festgestellt (MARKONES & GARTHE 2009).<br />
Zwergsäger:<br />
Zwergsäger werden bei der IWZ vereinzelt <strong>und</strong> nicht alljährlich beobachtet. Der Maximalbestand von<br />
knapp 20 Individuen im Jahr 2003 lässt sich mit der Vereisung der Boddengewässer in diesem Winter<br />
erklären.<br />
Gänsesäger:<br />
Bei der IWZ werden Gänsesäger regelmäßig, jedoch in geringer Zahl, beobachtet. Die ermittelten<br />
Maximalzahlen belaufen sich auf unter 70 Individuen.<br />
Stockente:<br />
Stockenten treten nach der IWZ jährlich im Winterhalbjahr in wechselnd großen Ansammlungen <strong>und</strong><br />
mit regelmäßig mehreren h<strong>und</strong>ert Individuen auf. Der Maximalbestand im Rahmen der IWZ wurde<br />
1995 mit 1.190 Individuen erfasst. Eine Einzelerfassung von 1.369 Stockenten beläuft sich auf ein<br />
älteres Datum (älter als 10 Jahre).<br />
Reiherente:<br />
Das wechselhafte Auftreten von Reiherenten in der Tromper Wiek hängt mit dem Grad der Vereisung<br />
der Boddengewässer zum Zeitpunkt der IWZ zusammen. Es wurden in mehreren Jahren über 1.000<br />
Individuen gezählt. Der ermittelte Maximalbestand beträgt knapp 10.000 Individuen (Eisflucht).<br />
Schellente:<br />
Die Nachweise der Schellente entlang der Tromper Wiek beschränken sich auf jeweils unter 100 Individuen.<br />
Der Maximalbestand betrug 2.181 Vögel.<br />
Bergente:<br />
Bergenten halten sich nach den Ergebnissen der IWZ in der Tromper Wiek unregelmäßig auf. Die<br />
Maximalzahl erfasster Bergenten beläuft sich auf ca. 450 rastende Individuen. Vermutlich handelte es<br />
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sich bei den Rastaufenthalten um Ausweichbewegungen, verursacht durch Vereisung der traditionellen<br />
Rastgewässer.<br />
Trauerente:<br />
Nachweise der Trauerente werden bei der IWZ jährlich verzeichnet, sie treten jedoch meist mit weniger<br />
als 10 Individuen auf. Maximal wurden r<strong>und</strong> 150 Trauerenten gezählt.<br />
Samtente:<br />
Ähnlich der Trauerente tritt die Samtente regelmäßig in geringer Individuenzahl auf. Der ermittelte<br />
Maximalbestand mit 74 Individuen ist jedoch niedriger als der der Trauerente.<br />
Eisente:<br />
Eisenten traten nach der IWZ regelmäßig <strong>und</strong> in der Regel mit unter 500 Individuen auf. Es wurde ein<br />
Maximalbestand von 2.400 Vögeln ermittelt.<br />
Eiderente:<br />
Die Tromper Wiek wird regelmäßig in sehr geringer Individuenzahl von Eiderenten genutzt. Maximale<br />
Zählergebnisse belaufen sich auf etwas unter 150 Individuen.<br />
Prorer Wiek <strong>und</strong> Jasm<strong>und</strong> (Anlandung Trassenvariante Offshore Off. I)<br />
Das Rastvogelvorkommen der Prorer Wiek wird nach I.L.N. et al. (2009) wie folgt beschrieben:<br />
„Charakteristische Nutzer der Prorer Wiek sind Fisch fressende Arten, unter denen, Kormoran <strong>und</strong><br />
Gänsesäger am häufigsten angetroffen wurden, in geringerer Anzahl zusätzlich Pracht- <strong>und</strong> Haubentaucher,<br />
Zwerg- <strong>und</strong> Mittelsäger sowie Rothals- <strong>und</strong> Ohrentaucher. Unter den Nutzern des ufernahen<br />
Benthals stehen Reiherenten <strong>und</strong> Schellenten mit den höchsten Individuenzahlen, mit weniger bedeutsamen<br />
Werten kommt die Stockente hinzu. Die für die Pommersche Bucht charakteristischen<br />
Meeresentenarten kamen bei den Erfassungen in ufernahen Bereichen nur in relativ geringer Anzahl<br />
zur Beobachtung.“<br />
Es liegen überwiegend Mittwinterdaten vor, wodurch – wenngleich das Gebiet vor allem im Winter<br />
eine bedeutende Funktion haben mag – die Verhältnisse unvollständig widergespiegelt werden.<br />
Nach IFAÖ (2007a) rasten im Winterhalbjahr in der Prorer Wiek einige Mittelsäger <strong>und</strong> Eisenten im<br />
Bereich der Flachgründe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke, in störungsärmeren Bereichen auch Seetaucher<br />
(Gavia sp.). Regional bedeutsam sind die gelegentlichen Ansammlungen von Prachttauchern in der<br />
Prorer Wiek im Winterhalbjahr (Abb. 84). Bis zu 150 Individuen wurden hier zeitweise beobachtet. An<br />
der Außenküste von Jasm<strong>und</strong> wurden im November 2008 40 Prachttaucher beobachtet (Datenbank<br />
der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern). Es wird vermutet, dass die<br />
Prorer Wiek bei Eisgang <strong>und</strong> stürmischem Wetter als Rückzugsgebiet genutzt wird.<br />
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Abb. 84: Rasterbelegung für Seetaucher <strong>und</strong> Ohrentaucher (aus IFAÖ 2005a)<br />
Zu den Zugzeiten konzentrieren sich Ohrentaucher als Durchzügler an wenigen Punkten in Küstennähe.<br />
Ein Gebiet mit regelmäßigem Vorkommen von >1% der Zugpopulation ist die Prorer Wiek. Der<br />
Aufenthalt der Ohrentaucher im Winterquartier erstreckt sich von November bis März. Dabei erfolgt<br />
die eigentliche Überwinterung im Wesentlichen in der AWZ, die Küstengewässer Mecklenburg-<br />
Vorpommerns werden vorwiegend zur Zugzeit genutzt (IFAÖ 2007b).<br />
Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass über das Wasservogelrastgeschehen in der Prorer Wiek<br />
nur wenige Informationen verfügbar sind. Diese betreffen die Mittwinterzählungen im Januar <strong>und</strong> gelegentliche<br />
Beobachtungen großer Ansammlungen von Prachttauchern.<br />
Internationale Wasservogelzählung<br />
Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich an der Außenküste Mecklenburg-<br />
Vorpommerns bis auf wenige Ausnahmen auf einen jährlichen Termin Mitte Januar. Die Prorer Wiek<br />
wird durch folgende Zählstrecken vollständig abgedeckt.<br />
Prorer Wiek: Schanzenort bis Prora (Sitecode: 371045)<br />
Prorer Wiek: Prora bis Saßnitz (Sitecode: 371046)<br />
Ostsee: Saßnitz bis Königsstuhl (Sitecode: 371047)<br />
Bezogen auf das Vorhaben ist lediglich die Zählstrecke von Prora bis Saßnitz <strong>und</strong> Saßnitz bis Königsstuhl<br />
von Relevanz, da sich der andere Abschnitt außerhalb der Wirkzone befindet. Die folgenden<br />
Angaben zu den Ergebnissen der Internationalen Wasservogelzählung beziehen sich auf die Jahre<br />
1994 - 2003 (IFAÖ 2005a).<br />
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FTZ Büsum<br />
Im Zeitraum von 2002 bis 2005 wurden durch das FTZ Büsum Schiffszählungen in der deutschen<br />
Ostsee durchgeführt. Die Ergebnisse liegen als korrigierte Dichtewerte für Zellen eines Rasters von<br />
2’ x 3’ Kantenlänge (entspricht einer Fläche von 20,6 km²) vor (IFAÖ 2005a). Der Anlandungsbereich<br />
der Trassenvariante Off. I wird vollständig durch eine Rasterzelle abgedeckt. Darüber hinaus sind vier<br />
angrenzende Zellen von Relevanz, wenn eine 2-km-Wirkzone einbezogen wird.<br />
Die Auswertung der beiden oben genannten Quellen ergibt folgendes Bild über das Rastvorkommen<br />
von Wasservogelarten für die Prorer Wiek:<br />
Gänsesäger:<br />
Gänsesäger halten sich vor allem in den Monaten November bis Februar in großen Rastgemeinschaften<br />
in den Bodden Vorpommerns auf. Bei der IWZ werden auf dem Zählabschnitt Prora bis Saßnitz im<br />
Mittel r<strong>und</strong> 20 Gänsesäger beobachtet. Im Jahr 2003 kam es zu einer Ansammlung von 2.500 Vögeln,<br />
was mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Vereisung vieler Boddengewässer zu diesem Zeitpunkt zurückzuführen<br />
war. Die Gänsesäger weichen dann von den Hauptrastplätzen (z. B. dem Großen <strong>und</strong><br />
Kleinen Jasm<strong>und</strong>er Bodden) in eisfreie Gebiete der Außenküste aus. Als Aufenthaltsgebiete dienen in<br />
diesen Fällen geschützte, ufernahe Bereiche.<br />
Mittelsäger:<br />
Als Art, die außerhalb der Brutzeit marine Flachwasserzonen der Ostsee <strong>und</strong> große Förden oder Bodden<br />
bevorzugt, treten Mittelsäger bei der alljährlichen IWZ in der Prorer Wiek auf. Allerdings bleiben<br />
die Bestandszahlen mit durchschnittlich 29 Vögeln gering. Maximal wurden 104 Mittelsäger auf dem<br />
r<strong>und</strong> 10 km langen Zählabschnitt dokumentiert.<br />
Zwergsäger:<br />
Die großen Rastbestände der Art konzentrieren sich auf Boddengewässer. Analog dem Gänsesäger<br />
wurde im Jahr 2003 mit 74 Vögeln der maximale Bestand bei der IWZ festgestellt, was auf den hohen<br />
Vereisungsgrad der Boddengewässer in diesem Winter zurückzuführen ist. Außerdem wurden in zwei<br />
weiteren Jahren wenige Zwergsäger festgestellt.<br />
Reiherente:<br />
Der Bestand der Reiherente schwankt nach Ergebnissen der IWZ jährlich zwischen einigen Duzend<br />
<strong>und</strong> wenigen tausend Vögeln. Innerhalb der Jahre 1994-2003 wurden in drei Jahren mehr als 1.000<br />
Reiherenten gezählt. Vor allem bei starker Vereisung der inneren Boddengewässer (z. B. Großer <strong>und</strong><br />
Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden) erfolgt ein Ausweichen auch an die Ostküste Rügens (HEINICKE & NO-<br />
WALD 2005). Bislang nicht geklärt ist die Lage der nächtlichen Fressplätze der am Tag auf den innerrügenschen<br />
Boddengewässern ruhenden Reiherenten. Ein Wechsel an die Außenküste ist nicht auszuschließen.<br />
Allerdings erstreckt sich die Tauchtiefe der Art in der Regel bis 5 m. Aus Stellnetzopfern<br />
der Fischerei wurden von VAN EERDEN et al. (1999) durchschnittliche Tauchtiefen von 3,7 m <strong>und</strong> Maximalwerte<br />
von 8,5 m ermittelt (n=2424). Auf ein ähnliches Ergebnis kam KIRCHHOFF (1979), wo im<br />
Mittel die Reiherenten in 4,1 m gef<strong>und</strong>en wurden (n= 255). Der Maximalwert lag wiederum bei 8,5 m,<br />
wobei nur 3% der Enten in Wassertiefen von >5 m festgestellt wurden.<br />
Bergente:<br />
Nachweise der Bergente sind nach den Ergebnissen der IWZ selten. Lediglich in einem Winter wurden<br />
drei Individuen festgestellt. Zudem erreichen die Tauchtiefen der Art ähnliche Werte wie die der<br />
Reiherente, so dass ein Vorkommen im Vorhabensgebiet ausgeschlossen werden kann. Die durch-<br />
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schnittlich bei der Nahrungsaufnahme festgestellte Wassertiefe beträgt nach VAN EERDEN et al. (1999)<br />
3,8 m, bei einem Maximalwert von 8,0 m (n=2.261).<br />
Tafelente:<br />
Bei starker Vereisung der Boddengewässer weicht die Tafelente im Gegensatz zur Reiherente nicht in<br />
Bereiche der Außenküste aus, sondern vollzieht offenbar Winterflucht (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
Demnach sind keine Ausweichbewegungen von den Kernrastgebieten der innerrügenschen Bodden in<br />
die Prorer Wiek zu erwarten. Zudem wird die Nahrung aus einer Wassertiefe von durchschnittlich<br />
3,5 m <strong>und</strong> maximal 6,5 m aufgenommen (VAN EERDEN et al. 1999).<br />
Eisente:<br />
Die Eisente tritt im Untersuchungsgebiet in vergleichsweise geringer Zahl auf. Bei fünf Zählungen im<br />
Zeitraum Dezember bis Anfang April wurden vom FTZ Büsum lediglich einmal Eisenten im Seegebiet<br />
vor Mukran festgestellt. Als Dichte ergab sich an diesem Termin ein Wert von r<strong>und</strong> 19 Vögeln pro km².<br />
Die rasterbezogenen Angaben decken sich gut mit den Ergebnissen der IWZ. Im Gegensatz zu anderen<br />
Abschnitten der Außenküste werden jährlich nur wenige Eisenten festgestellt. Der Maximalwert<br />
betrug 57 Vögel.<br />
Eiderente:<br />
Der Vorkommensschwerpunkt der Art liegt in den Küstengewässern bis zur Darßer Schwelle. Vorkommen<br />
an der Ostküste Rügens umfassen nur wenige Vögel. So wurden bei der IWZ maximal 11<br />
Eiderenten festegestellt.<br />
Stockente:<br />
Als Gründelente hält sich die Stockente an den Außenküsten nur in ufernahen Bereichen auf.<br />
Pracht- <strong>und</strong> Sterntaucher:<br />
Aufgr<strong>und</strong> der hohen Fluchtentfernung auf See <strong>und</strong> der Ähnlichkeit der Arten ist eine sichere Artbestimmung<br />
nicht in jedem Fall möglich. Daher werden die beiden Arten vielfach als Seetaucher sp.<br />
zusammengefasst. Bei der IWZ wurden auf der Zählstrecke Prora bis Saßnitz von 1994-2003 lediglich<br />
einmal sechs unbestimmte Seetaucher festgestellt. Die rasterbezogenen Daten des FTZ Büsum weisen<br />
eine maximale Dichte von knapp 1 Vogel/km² in der Rasterzelle bei Mukran <strong>und</strong> maximal 9,6 Vögel<br />
pro km² in der 2-km-Pufferzone aus. Letzter Wert resultiert allerdings aus der Beobachtung von 1-<br />
2 Individuen auf nur 0,27 km² Beobachtungsfläche, sodass inklusive Korrekturfaktor eine vergleichsweise<br />
hohe Dichte für das Raster entsteht. Bei sechs Befahrungen der Raster im Zeitraum November<br />
bis April traten Seetaucher an maximal zwei Terminen je Rasterzelle auf.<br />
Haubentaucher:<br />
Haubentaucher halten sich außerhalb der Brutzeit in der Regel in küstennahen Flachwasserbereichen<br />
auf. Demzufolge tritt die Art bei den Wasservogelzählungen im Januar jährlich auf. Im Mittel konnten<br />
35 Haubentaucher festgestellt werden. Der Maximalwert liegt bei 80 Vögeln auf der r<strong>und</strong> 10 km langen<br />
Zählstrecke.<br />
In der nachfolgenden Tab. 78 werden die Rastvogelvorkommen zusammengefasst.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 213/711<br />
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Tab. 78:<br />
Potenziell vorkommende See- <strong>und</strong> Wasservogelarten im <strong>Raum</strong> Prorer Wiek<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
Stockente Anas platyrhynchos 1.280<br />
Reiherente Aythya fuligula 2.700<br />
Bergente Aythya marila 3<br />
WVZ 1994-2003 FTZ 2002-2005 FTZ 2002-2005<br />
maximale Individuenanzahl,<br />
Prora bis Saßnitz<br />
max. Dichte<br />
[Vögel/km²]<br />
Rasterbezug<br />
Eiderente Somateria mollissima 11 0 0<br />
Trauerente Melanitta nigra 1 0 0<br />
Samtente Melanitta fusca 1 0 0<br />
Eisente Clangula hyemalis 57 19 11<br />
Mittelsäger Mergus serrator 104<br />
Gänsesäger Mergus merganser 2.500<br />
Zwergsäger Mergellus albellus 74<br />
Haubentaucher Podiceps cristatus 80 0 0<br />
Rothalstaucher P. grisegena 0 0 0<br />
Ohrentaucher P. auritus 0 0 0<br />
Sterntaucher Gavia stellata 3,7<br />
Prachttaucher Gavia arctica 3,7<br />
Seetaucher sp. 6 1 9,6<br />
Kormoran Phalacrocorax carbo<br />
Tordalk Alca torda 0 0<br />
Gryllteiste Cepphus grylle 0 0<br />
Trottellumme Uria aalge 0 0<br />
Zwergmöwe Hydrocoloeus minutus<br />
Sturmmöwe Larus canus<br />
Silbermöwe L. argentatus 220<br />
Mantelmöwe L. marinus<br />
0 6<br />
WVZ = Wasservogelzählung, max. = maximale, FTZ = Forschungs- <strong>und</strong> Technologiezentrum<br />
max. Dichte<br />
[Vögel/km²]<br />
Rasterbezug mit 2km-<br />
Puffer<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Um das Rastvorkommen von Wasservögeln für die Region der nordrügenschen Bodden darzustellen<br />
wurden folgende Quellen ausgewertet:<br />
Internationale Wasservogelzählung<br />
Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich für die Nordrügenschen Boddengewässer<br />
bis auf wenige Ausnahmen auf einen jährlichen Termin Mitte Januar. Der Bereich der Wittower<br />
Fähre markiert die Zählgrenze für folgende drei Zählstrecken:<br />
Wieker Bodden: Dranske-Wiek-Fährhof (nördlich Wittower Fähre), Sitecode: 371072<br />
Seite 214/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Rassower Strom: Seehof-Wittower Fähre, Sitecode: 371071<br />
Breetzer & Breeger Bodden: Wittower Fähre-Gelmer Ort-Lebbiner Haken, Sitecode: 371019 (geteilt<br />
nach zwei <strong>Teil</strong>zählstrecken nördliches <strong>und</strong> südliches Ufer)<br />
Die Zuordnung der Bestandszahlen der IWZ zum Vorhabensbereich wird durch die Anzahl <strong>und</strong> Länge<br />
der Zählstrecken erschwert. Die folgenden Angaben bieten zwar Aussagen zum Vorkommen der Arten<br />
im Umfeld, aber nur eine grobe Orientierung zu Beständen im Vorhabensbereich. Bei weitgehend<br />
eisfreien Bedingungen verteilen sich die Vögel in den Gewässern des Breetzer Boddens <strong>und</strong> des<br />
Rassower Stroms mit Wieker Bodden. Bei verstärkter Eislage in diesen Gewässerabschnitten kommt<br />
es zu großen Ansammlungen von Wasservögeln an der Wittower Fähre, da hier lange offene Wasserflächen<br />
erhalten bleiben.<br />
Eine Zusammenstellung von Bestandszahlen rastender Wasservögel für die nordrügenschen Boddengewässer<br />
findet sich auch in (I.L.N. et al. 2009). Die Auswertung der beiden genannten Quellen<br />
ergibt folgendes Bild über das Rastvorkommen von Wasservogelarten für den Bereich der Wittower<br />
Fähre:<br />
Bergente:<br />
Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen, bekannten Ruheplätze finden sich in der Neuendorfer<br />
Wiek <strong>und</strong> im Rassower Strom. Die Bestandszahlen erreichen in einigen Jahren um 4.000 Individuen.<br />
In der Mehrzahl der Jahre werden dagegen nur wenige Bergenten bei der IWZ festgestellt.<br />
Blässralle:<br />
Die Blässralle erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 - 5.000 Individuen<br />
im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 10.000 Individuen wurde im Eiswinter 1995/1996 gezählt.<br />
An der Wittower Fähre werden regelmäßig Ansammlungen von mehreren h<strong>und</strong>ert Vögeln nachgewiesen,<br />
die sich häufig am nordöstlichen Uferbereich aufhalten.<br />
Gänsesäger:<br />
Der Gänsesäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 100 – 900 Individuen<br />
im Winterhalbjahr. Im Untersuchungsbereich wurden im Mittwinter meist wenige dutzend bis<br />
wenige h<strong>und</strong>ert, in einzelnen Jahren bis zu 800 Individuen gezählt. Größere Vorkommen betreffen<br />
meist den Wieker <strong>und</strong> den Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden.<br />
Rothalstaucher:<br />
Aus den Zählergebnissen der IWZ lassen sich nur sehr vereinzelte Nachweise aus wenigen Wintern<br />
dokumentieren. Im Bereich der Wittower Fähre können daher lediglich Einzelvögel auftreten.<br />
Haubentaucher:<br />
Verglichen mit den regelmäßig auftretenden, hohen Bestandszahlen im Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden<br />
werden im Bereich der Wittower Fähre nur geringe Anzahlen festgestellt. Die Art erreicht in der<br />
Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen bis zu 140 Individuen im Winterhalbjahr. Im engeren<br />
Untersuchungsgebiet wurden im Mittwinter regelhaft nur bis 30 Individuen festgestellt. Die meisten<br />
Haubentaucher betreffen die Zählstrecke des Wieker Boddens.<br />
Höckerschwan:<br />
Der Höckerschwan erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 500 – 6.000<br />
Individuen. Ein Maximum von 11.500 wurde im Dezember 1995 gezählt. Ohne Eisbedeckung der<br />
Bodden rasten die Höckerschwäne im Mittwinter verteilt über große Flächenanteile im Breetzer <strong>und</strong><br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 215/711<br />
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Wieker Bodden, einschließlich Rassower Strom. Bei Eislage können sich über 1.000 Vögel an der<br />
Wittower Fähre einfinden.<br />
Mittelsäger:<br />
Der Mittelsäger erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen bis zu<br />
50 – 450 Individuen. Bei der IWZ werden meist nur geringe Bestände angetroffen, wobei ein deutlicher<br />
Gradient von West nach Ost festzustellen ist. In einzelnen Jahren wurden vor allem westlich der<br />
Wittower Fähre bis zu 150 Exemplare des Mittelsägers dokumentiert.<br />
Pfeifente:<br />
Von der Pfeifente liegt nur eine relevante Bestandsangabe in der Nordrügenschen Boddenkette vor.<br />
Im Januar 2006 wurden dort bis zu 800 Individuen festgestellt. Auf den an die Wittower Fähre angrenzenden<br />
Zählstrecken erreichte der Bestand 300 Exemplare. Die regelmäßigen Vorkommen mit hohen<br />
Individuenzahlen betreffen die Westrügenschen Boddengewässer bis zum Rassower Strom. Im Bereich<br />
der Wittower Fähre werden dagegen i.d.R. wenige Vögel festgestellt.<br />
Reiherente:<br />
Die Reiherente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 bis 10.000<br />
Individuen im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 25.000 Exemplaren wurde im Januar 1996 (Eiswinter)<br />
gezählt. Auf den Zählstrecken um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren zwischen<br />
1.000 bis zu 19.000 Exemplare nachgewiesen, wobei die lokale Zuordnung der großen Ansammlungen<br />
nicht mehr gegeben ist.<br />
Schellente:<br />
Die Schellente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 750 – 3.000 Individuen.<br />
Das Maximum von 5.000 Individuen liegt länger als 10 Jahre zurück. Auf den Zählstrecken um<br />
die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren bis zu 3.000 Exemplare nachgewiesen.<br />
Allerdings verteilen sich Schellenten gleichmäßig über große Flächenanteile der Bodden, so dass die<br />
hohen Bestandszahlen aus der Größe der Zählstrecken resultieren. Ansammlungen sind bei dieser<br />
Art kaum anzutreffen.<br />
Singschwan:<br />
Der Singschwan erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von<br />
150 – 500 Individuen. Ein Maximum von 1.000 Exemplaren wurde im Winter 1995/1996 gezählt. Im<br />
Mittwinter rasten die Singschwäne insbesondere im Wieker Bodden. Im Umfeld der Wittower Fähre<br />
wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren bis zu 300 Exemplare nachgewiesen. Allerdings ist nicht<br />
mehr nachvollziehbar, ob sich die Vögel auf dem Bodden oder den angrenzenden Ackerflächen aufhielten.<br />
Stockente:<br />
Die Stockente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette zumeist Bestandszahlen von 350 – 1.500<br />
Individuen. Ein Maximum von 6.000 Exemplaren wurde im Januar 1996 gezählt (Eiswinter). Bestände<br />
von mehreren tausend Stockenten betreffen nur die Zählstrecken westlich der Wittower Fähre. Östlich<br />
davon werden häufig nur 100-200 Vögel registriert.<br />
Tafelente:<br />
Die Tafelente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von regelhaft 150 - 700<br />
Individuen im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 5.500 Exemplaren wurde wie bei vielen anderen Arten<br />
im Januar 1996 gezählt. Die Vorkommen der Tafelente sind zahlenmäßig nahezu gleich über den<br />
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Wieker, Breetzer <strong>und</strong> Breeger Bodden verteilt. Im Bereich der Wittower Fähre wurden im Mittwinter in<br />
einzelnen Jahren bis zu 200 Exemplare nachgewiesen.<br />
Zwergsäger:<br />
Der Zwergsäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 20 – 800 Individuen<br />
im Winterhalbjahr. Ein Maximum von 1.250 Individuen liegt für den Mittwinter vor. In den Boddengewässern<br />
um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ meist 10-30 Individuen gezählt, in einzelnen<br />
Jahren aber 50-300 Individuen nachgewiesen.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />
Um das Rastvorkommen von Wasservögeln für den Vorhabensbereich darzustellen, wurden folgende<br />
Quellen ausgewertet:<br />
Internationale Wasservogelzählung<br />
Die Internationale Wasservogelzählung (IWZ) beschränkt sich für den Strelas<strong>und</strong> auf einen jährlichen<br />
Termin Mitte Januar. Folgende Zählstrecken sind ausgewertet worden:<br />
Strelas<strong>und</strong>: Stahlbrode (Fähre) bis Strals<strong>und</strong>, Sitecode: 372019<br />
Strelas<strong>und</strong>: Puddeminer Wiek – Altefähr, Sitecode: 372029<br />
Eine Zusammenstellung von Bestandszahlen rastender Wasservögel für den Strelas<strong>und</strong> findet sich<br />
auch in I.L.N. et al. (2009). Für die Zielarten des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“, das<br />
den östlichen Strelas<strong>und</strong> bis nahe Rügendamm mit einschließt, bestehen ebenfalls Angaben zur<br />
Rastphänologie <strong>und</strong> zum Rastaufkommen (UMWELTPLAN 2005). Die Auswertung der Quellen ergibt<br />
folgendes Bild über das Rastvorkommen von Wasservogelarten:<br />
Bergente:<br />
Die Bergente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 10.000 – 45.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Dabei wurden die größten Vorkommen zum Ende des Frühjahrszuges (April) nachgewiesen. Die<br />
dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen größeren Tagesruheplätze der Bergente befinden sich<br />
auf dem Prohner Stausee nordöstlich von Strals<strong>und</strong>, vor der Halbinsel Zudar <strong>und</strong> weiter südlich am<br />
Kooser See. Auf den beiden Zählstrecken der IWZ wurden in einzelnen Jahren zwischen 600 <strong>und</strong><br />
2.000 Individuen im Mittwinter gezählt.<br />
Blässralle:<br />
Die Blässralle erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 1.000 – 5.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Die größten Vorkommen werden während des Herbstzuges (August - Oktober) nachgewiesen. Im<br />
Untersuchungsgebiet konnten mehrfach 2.000 – 3.000 Vögel nachgewiesen werden. Individuenstärkere<br />
Vorkommen bis 9.000 Exemplare sind in verschiedenen <strong>Teil</strong>bereichen des Greifswalder Boddens<br />
anzutreffen.<br />
Gänsesäger:<br />
Der Gänsesäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 – 2.500 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Eine größere Ansammlung mit 8.000 Individuen wurde einmal im Dezember festgestellt. Im Untersuchungsgebiet<br />
selbst wurden bei der IWZ in einigen Wintern 150 – 800 Individuen gezählt. (s.<br />
auch Abb. 85)<br />
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Abb. 85: Räumliche Verteilung des Gänsesägers im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN 2005)<br />
Haubentaucher:<br />
Haubentaucher erreichen im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 250 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Dabei wurden die größten Vorkommen im September nachgewiesen. Die dem Untersuchungsgebiet<br />
nächstgelegenen, größeren Vorkommen des Haubentauchers befinden sich nahe der Halbinsel Zudar.<br />
Im Untersuchungsgebiet selbst wurden bis zu 100 Haubentaucher im Mittwinter nachgewiesen.<br />
Höckerschwan:<br />
Höckerschwäne erreichen im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 550 – 3.500 Individuen. Die meisten<br />
Vögel der Art werden ab August bis in den Mittwinter nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet treten<br />
regelmäßig Bestände von 1.000 – 2.000 Höckerschwänen auf.<br />
Mittelsäger:<br />
Der Mittelsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 – 450 Individuen. Maximal wurden im<br />
Januar 2002 r<strong>und</strong> 1.300 Exemplare der Art nachgewiesen. Diese Ansammlung betraf aber nicht den<br />
Vorhabensbereich. Im Untersuchungsgebiet selbst wurden im Mittwinter regelmäßig 50 – 200 Exemplare<br />
gezählt.<br />
Pfeifente:<br />
Die Pfeifente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 1.500 Individuen im Winterhalbjahr (ILN<br />
2009). Wesentlich höhere Bestandsangaben führt UMWELTPLAN (2005) auf. Danach treten regelhaft<br />
1.000-3.000 auf. Maximal wurden im Oktober 1996 r<strong>und</strong> 5.500 Exemplare nachgewiesen. Phänologisch<br />
wurden die meisten Individuen in den Monaten September <strong>und</strong> Oktober im Untersuchungsgebiet<br />
nachgewiesen. Im Mittwinter bestehen dagegen nur geringe Bestände.<br />
Reiherente:<br />
Die Reiherente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von regelhaft 450 – 4.500 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Allerdings wurden bei der IZW im Jahr 2000 r<strong>und</strong> 8.000 <strong>und</strong> im Jahr 1994 5.500 Exemplare<br />
auf den betreffenden Zählstrecken nachgewiesen. Die Anwesenheit größerer Bestände erstreckt<br />
sich von Oktober bis April.<br />
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Rothalstaucher:<br />
Für den Rothalstaucher werden nur vereinzelte Beobachtungen weniger Exemplare angegeben. Meist<br />
handelt es sich um Einzelvögel. Nur ausnahmsweise werden für den Strelas<strong>und</strong> mehr als 10 Individuen<br />
angegeben.<br />
Schellente:<br />
Die Schellente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 – 4.500 Individuen. Dabei wurden die<br />
größten Vorkommen von Dezember bis April, mit einem leichten Höchststand im Januar nachgewiesen.<br />
Für das Untersuchungsgebiet werden Bestandszahlen bis 500 Individuen angegeben.<br />
Singschwan:<br />
Der Singschwan erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 80 – 400 Individuen (häufig 200-300).<br />
Individuenstärkere Vorkommen betreffen Flachwasserbereiche des Greifswalder Boddens. Die Art hält<br />
sich meist von November bis Februar im Gebiet auf, wobei auch die umliegenden Äcker zur Nahrungssuche<br />
genutzt werden.<br />
Stockente:<br />
Die Stockente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 500 – 3.000 Individuen. Dabei wurden die<br />
größten Vorkommen im Mittwinter (Dezember-Januar) nachgewiesen. Erhöhte Bestände werden auch<br />
von September-November <strong>und</strong> Februar bis März festgestellt. Im Untersuchungsgebiet selbst treten<br />
regelhaft zwischen 300 – 2.000 Exemplare im Mittwinter auf.<br />
Tafelente:<br />
Die Tafelente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 – 1.000 Individuen. Dabei wurden die<br />
größten Vorkommen vor allem im September/Oktober nachgewiesen. In geringerem Umfang ist die<br />
Tafelente in dem Monaten November bis März anwesend. Im Untersuchungsgebiet traten die höchsten<br />
Bestände mit 500-1.000 Vögeln von Dezember bis März auf. (s. auch Abb. 86)<br />
Abb. 86: Räumliche Verteilung der Tafelente im Strelas<strong>und</strong> (aus UMWELTPLAN 2005)<br />
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Zwergsäger:<br />
Der Zwergsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 250 – 2.200 Individuen. Die Rastzeit der<br />
Art erstreckt sich von Oktober bis April. Im Untersuchungsgebiet wurden bei der IWZ im Mittwinter<br />
regelmäßig zwischen 150 – 550 Exemplare nachgewiesen.<br />
Kormoran:<br />
Seit 2001 brüten alljährlich 6.000-7.000 Brutpaare des Kormorans am Greifswalder Bodden <strong>und</strong> am<br />
Strelas<strong>und</strong> (STRUNK 2006). Dies entspricht ca. 25% des deutschen Gesamtbrutbestandes dieser Art<br />
(KIECKENBUSCH & KNIEF 2007). Die Vorkommen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die beiden<br />
Kolonien bei Niederhof (NSG „Kormorankolonie Niederhof“) <strong>und</strong> Peenemünde (IFAÖ 2008b). (s. auch<br />
Abb. 87)<br />
Abb. 87:<br />
Räumliche Verteilung des Kormorans im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> Kolonie Niederhof<br />
(linker roter Kreis; aus UMWELTPLAN 2005)<br />
II.2.12.3 Bestandsbewertung Rastvögel<br />
Die nachfolgende Bestandsbewertung wird trassenbezogen vorgenommen.<br />
Die Ostsee im Bereich des südlichen Arkonabeckens wird von Silber- <strong>und</strong> Mantelmöwen als Nahrungsgebiet<br />
genutzt (in der Nähe von Fischereifahrzeugen). In den Trassenbereichen konnten im Winter<br />
<strong>und</strong> Frühjahr lokal Seetaucheransammlungen beobachtet werden, meist werden sie jedoch nur in<br />
geringen Dichten angetroffen. Tordalken <strong>und</strong> Trottellummen treten in lokalen Vorkommen mit geringen<br />
Dichten auf. Von Enten wird das Gebiet nur als kurzzeitiger Ruheplatz <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der großen Wassertiefe<br />
nicht als Nahrungsgebiet gewählt. Hauptrastgebiete befinden sich in flacheren Randbereichen<br />
des Arkonabeckens <strong>und</strong> in Küstennähe. Es treten weitere Arten in sehr geringen Dichten oder nur<br />
fliegend auf, so dass nicht von einer regelmäßigen Rastnutzung ausgegangen werden kann. (vgl.<br />
Kap. II.2.12.2)<br />
Seite 220/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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In der Tromper Wiek ist im Frühjahr ein erhöhtes Rastaufkommen von Enten <strong>und</strong> Seetauchern zu<br />
verzeichnen. Regelmäßig rastet zur Zugzeit eine bedeutsame Anzahl an Ohrentauchern im Gebiet. In<br />
der Prorer Wiek werden im Winterhalbjahr bedeutende Ansammlungen von Prachttauchern beobachtet<br />
<strong>und</strong> auch Ohrentaucher treten regelmäßig als Durchzügler auf. (vgl. Kap. II.2.12.2)<br />
Die Datengr<strong>und</strong>lage liefert nur ein unvollständiges Bild des Rastgeschehens, da Zählungen im Sommer<br />
<strong>und</strong> Herbst weitgehend fehlen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden die Bestände an den Offshore-<br />
Trassen Off. I bis III vom Windpark bis zu den Anlandungspunkten mit „mittel“ bewertet.<br />
Im Strelas<strong>und</strong> treten große regelmäßige Rastvorkommen von Berg-, Pfeif-, Reiher-, Schell-, Stock<strong>und</strong><br />
Tafelenten, Blässrallen, Zwerg-, Gänse- <strong>und</strong> Mittelsägern, Haubentauchern sowie Höcker- <strong>und</strong><br />
Singschwänen besonders im Winterhalbjahr auf. Bei Niederhof liegt des Weiteren eine bedeutende<br />
Kormorankolonie. Daher erhalten die Strelas<strong>und</strong>trassen Off. IV bis VI die Bestandsbewertung „hoch“.<br />
In den nordrügenschen Bodden rasten regelmäßig große Anzahlen an Reiher- <strong>und</strong> Stockenten, Höckerschwänen<br />
<strong>und</strong> Blässrallen. In strengen Wintern ziehen sich jedoch auch Zwerg-, Mittel- <strong>und</strong> Gänsesäger<br />
sowie Tafel-, Schell-, Pfeif- <strong>und</strong> Bergenten in die lange eisfreien Gewässer an der Wittower<br />
Fähre zurück. Die Trassenvariante an der Wittower Fähre Off. VII erhält aufgr<strong>und</strong> der hohen Rastbestände<br />
besonders in strengen Wintern, wie dem derzeitigen, die Bestandsbewertungsstufe hoch.<br />
II.2.13 Meeressäuger- Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung<br />
II.2.13.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Meeressäuger<br />
Die Bestandsdarstellung wird anhand vorhandener Daten <strong>und</strong> Informationen vorgenommen. Folgende<br />
Informationen zum Vorkommen von Meeressäugern sind nutzbar:<br />
- M-V Robbenmonitoring (HERRMANN et al. 2008, Zitat siehe unten)<br />
- Datensammlung im Rahmen der ESAS- bzw. SAS-Datenbank seit Anfang der 80er Jahre sowie<br />
mehrere jüngere bzw. aktuelle Projekte mit Erhebungen per Transektbefliegung <strong>und</strong> Schiffsbeobachtung<br />
insbesondere zum Schweinswal im Rahmen der EMSON-Erfassung, des BLE/BMVEL-<br />
Projektes zum Monitoring der Ab<strong>und</strong>anz von Schweinswalen <strong>und</strong> des MINOS/MINOS+-Projektes<br />
(SCHEIDAT et al 2003, SCHEIDAT et al 2004), ICES WKFMMPA REPORT 2008 (ICES 2008) zu<br />
Konflikten Meeressäuger-Fischerei<br />
- Untersuchungen der räumlichen Verteilung von Schweinswalen mit Hilfe von Klickdetektoren<br />
(PODs) durch das Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> (VERFUß et al 2004a, b, 2007a, b)<br />
- Ermittlung der Schweinswaldichten im Rahmen der internationalen Studie SCANS im Sommer<br />
(HAMMOND et al. 2002)<br />
- akustischen Surveys der SOTW vom Zeitraum Juni bis August 2002 des Forschungssegelschiffs<br />
“Song of the Whale” in der Ostsee (GILLESPIE et al. 2002).<br />
- Veröffentlichungen zu Datensammlungen hinsichtlich historischer Daten zu Sichtungen, Strandungen<br />
<strong>und</strong> Fängen, zufälligen Sichtungen von Meeressäugern (z. B. HARDER 1996)<br />
- DIETZ et al. (2003) untersuchten die Wanderbewegungen von Kegelrobben des Rødsand bei<br />
Gedser (Dänemark).<br />
- Zusammenfassung mit Daten <strong>und</strong> Bewertung zum Stand der Meeressäuger in der Ostsee in<br />
BOEDEKER et al (2002)<br />
Relevante Meeressäuger-Literatur:<br />
ASCOBANS (2002):<br />
Draft Recovery Plan for Baltic Harbour Porpoises (Jastarnia Plan). Bonn, 7 May 2002. 38 pp.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 221/711<br />
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BENKE, H.; HONNEF, C.; VERFUß, U.; MEDING, A. & M. DÄHNE (2006):<br />
Erfassung von Schweinswalen in der deutschen AWZ der Ostsee mittels Porpoise-Detektoren.<br />
FKZ: 802 85 260. Endbericht im Auftrag des BfN.<br />
BOEDEKER, D., H. BENKE, O. N. ANDERSEN & R. STEMPEL (2002):<br />
Marine mammals. In: HELCOM 2002: Environment of the Baltic Sea area 1994-1998. Baltic Sea<br />
Environment Proceedings 82B: 171-173.<br />
DIETZ, R.; TEILMANN, J. & O.D. HENRIKSEN (2003):<br />
Movements of seals from Rødsand seal sanctuary monitored by satellite telemetry. NERI Technical<br />
Report No. 429.<br />
GILLES, A.; HERR, H.; LEHNERT, K.; SCHEIDAT, M.; KASCHNER, K.; SUNDERMEYER, J.; WESTERBERG, U. &<br />
U. SIEBERT (2008):<br />
MINOS 2 - Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore<br />
- Windkraftanlagen (MINOS plus), <strong>Teil</strong>vorhaben 2 – „Erfassung der Dichte <strong>und</strong> Verteilungsmuster<br />
von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee“. Forschungs<strong>und</strong><br />
Technologiezentrum Westküste der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Büsum, Dezember<br />
2007.<br />
GILLESPIE, D.; BROWN, S.; LEWIS, T.; MATTHEWS, J.; MCLANAGHAN, R. & A. MOSCROP (2002):<br />
Preliminary results from acoustic and visual surveys for harbour porpoises (Phocoena phocoena) in<br />
German, Danish, Swedish and Polish waters during summer 2002. IFAW ‘Quick Look’ Report (unpublished).<br />
Song of the Whale Research Team, International F<strong>und</strong> for Animal Welfare, 87-90 Albert<br />
Embankment, London SE1 7UD, UK.<br />
HARDER, K. (1996):<br />
Zur Situation der Robbenbestände. In: LOZÁN, J. L.; LAMPE, R.; MATTHÄUS, W.; RACHOR, E.; RUM-<br />
OHR, H. & H. V. WESTERNHAGEN: Warnsignale aus der Ostsee. Parey Buchverlag Berlin: 236-242.<br />
HARDER, K.; SCHULTZ, P. & P. BORKENHAGEN (1995):<br />
Zum Vorkommen von Robben (Pinnipedia) an der deutschen Ostseeküste. Säugetierk<strong>und</strong>liche Informationen;<br />
4, H.19: 3-21.<br />
HARDER, K., G. SCHULZE & F. TESSENDORF (2005):<br />
Robben, Wale <strong>und</strong> Fischotter im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer<br />
Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 125-136.<br />
HARDER, K.; SIEBERT, U. &. P. WOLF (2007):<br />
Untersuchungen von Meeressäuger-Totf<strong>und</strong>en an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns zur<br />
Ermittlung der Todesursachen. Naturschutzarbeit in M-V; 50/1: 18-29.<br />
HERRMANN, C.; HARDER, K. & H. SCHNICK (2008):<br />
Robben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns: Ergebnisse des Monitorings vom Februar 2007<br />
bis Mai 2008. Naturschutzarbeit in M-V; 51; 56-69.<br />
KELLERMANN, A. - Projektltr. (2004):<br />
Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee: Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im<br />
Offshore-Bereich. Endbericht. Verb<strong>und</strong>vorhaben gefördert durch das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt,<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit FKZ 0327520. Tönning Oktober 2004.<br />
SCHEIDAT, M.; GILLES, A. & U. SIEBERT (2004):<br />
Erfassung der Dichte <strong>und</strong> Verteilungsmuster von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in der<br />
deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee – <strong>Teil</strong>projekt 3. In: Endbericht Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />
– Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit (FKZ: 0327520): 114 S.<br />
SCHWARZ, J.; HARDER, K.; NORDHEIM, H. VON & W. DINTER (2003):<br />
Wiederansiedlung der Ostseekegelrobbe (Halichoerus grypus balticus) an der deutschen Ostseeküste.<br />
Angewandte Landschaftsökologie; 54: 196 S.<br />
VERFUß, U., HONNEF, C & H. BENKE (2004a):<br />
Seasonal and geographical variation of harbour porpoise (Phocoena phocoena) habitat use in the<br />
German Baltic Sea monitored by passive acoustic methods (PODs). Paper presented at the AS-<br />
COBANS 11 th Advisory Committee Meeting, Jastrzebia Góra, Poland, 27 - 29 April 2004.<br />
www.ascobans.org<br />
Seite 222/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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VERFUß, U., HONNEF, C & H. BENKE (2004b):<br />
Untersuchungen zur <strong>Raum</strong>nutzung durch Schweinswale in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee mit Hilfe akustischer<br />
Methoden (PODs) – <strong>Teil</strong>projekt 3. In: Endbericht Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee –<br />
Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. B<strong>und</strong>esministerium für<br />
Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit (FKZ: 0327520): 114 S.<br />
VERFUß, U. K.; DÄHNE, M.; MEDING, A.; HONNEF, C. G.; JABBUSCH, M.; ADLER, S.; MUNDRY, R.; HANSEN<br />
RYE, J.; CHARWAT, H. & H. BENKE (2007b):<br />
Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore-<br />
Windkraftanlagen (MINOS Plus). <strong>Teil</strong>projekt 3, Untersuchungen zur <strong>Raum</strong>nutzung durch<br />
Schweinswale in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee mit Hilfe akustischer Methoden (PODs). FKZ0329946C,<br />
MINOS 2, Schlussbericht an das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit,<br />
November 2007.<br />
Die unter Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen aufgeführten Literaturquellen werden für das ROV ausgewertet.<br />
II.2.13.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen Meeressäuger<br />
Allgemeine Darstellung zu Meeressäugern in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern<br />
aus der Literatur<br />
Schweinswal (Phocoena phocoena)<br />
Der Schweinswal ist in Deutschland die einzige heimische, sich reproduzierende Walart (SCHULZE<br />
1996). Sein Vorkommen in heimischen Gewässern erstreckt sich über die gesamte Nordsee (HAM-<br />
MOND et al. 2002) <strong>und</strong> vom Kattegat bis in die westliche <strong>und</strong> mittlere Ostsee (KOSCHINSKI 2002). Im<br />
Kattegat <strong>und</strong> in der Beltsee einschließlich der Mecklenburger Bucht gibt es einen relativ großen<br />
Schweinswalbestand mit 5.000-10.000 Individuen (HAMMOND et al. 2002, TEILMANN et al. 2004). Ergebnisse<br />
aus neueren dänischen Satellitentelemetriestudien belegen, dass Schweinswale aus dänischen<br />
Gewässern zwar weit überwiegend westlich der Darßer <strong>und</strong> Limhamn-Schwelle verbleiben,<br />
aber in Einzelfällen auch in Bereiche östlich der Darßer Schwelle vordringen (TEILMANN et al. 2004,<br />
Abb. 88, Abb. 89, in jüngerer Zeit bestätigt durch SVEEGAARD 2006). Die meisten der in Nord- <strong>und</strong><br />
Ostsee lebenden Schweinswale führen regelmäßige oder unregelmäßige Wanderungen durch<br />
(SCHULZE 1996). Für den Bereich der Ostsee wird insbesondere eine Wanderung durch den Großen<br />
<strong>und</strong> Kleinen Belt beschrieben (z. B. DUDOK VAN HEEL 1962). Demnach folgten die Schweinswale bis in<br />
die erste Hälfte des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts im Frühjahr den Laichwanderungen der Heringe in die südliche<br />
Ostsee <strong>und</strong> verließen diesen Bereich im Herbst vor der Bildung von See-Eis.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 223/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 88: Ergebnisse der Satellitentelemetrie dänischer Schweinswale (TEILMANN et al. 2004)<br />
Abb. 89: Wanderungen eines männlichen Schweinswals 1999/2000 (TEILMANN et al. 2004)<br />
Seite 224/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Sichtnachweise<br />
Zählflüge des FTZ Büsum in der deutschen AWZ über mehrere Jahre ergaben eine größere Zahl von<br />
Nachweisen östlich von Rügen im Sommer 2002 sowie relativ regelmäßige Sichtungen westlich der<br />
Darßer Schwelle. Zwischen Darßer Schwelle <strong>und</strong> Rügen (Kap Arkona) wurden jedoch nur wenige<br />
Schweinswale beobachtet (GILLES et al. 2006, Abb. 90).<br />
Abb. 90:<br />
Schweinswalverteilung in der westlichen Ostsee 2002 (oben) <strong>und</strong> 2003 (unten), aus<br />
GILLES et al. (2006)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 225/711<br />
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Eine zusammenfassende Übersicht über alle Nachweise von Schweinswalen östlich der Darßer<br />
Schwelle aus verschiedenen Quellen (darunter Strandungen, „effort sightings“ bei Flugzeugzählungen,<br />
Zufallsbeobachtungen von Sportbooten, Daten des IfAÖ sind nicht enthalten) zeigt nur sehr wenige<br />
weitere Zufallssichtungen im Seegebiet nördlich von Rügen (Abb. 91).<br />
Abb. 91:<br />
Sichtnachweise von Schweinswalen<br />
(http://www.balticseaporpoise.org/database.htm)<br />
GILLES et al. (2008) beschreiben die saisonale Verteilung von Schweinswalen in der deutschen Ostsee<br />
anhand des Beobachtungszeitraums von 2002 bis 2006 folgendermaßen (Abb. 92, Abb. 93):<br />
Der Frühling war besonders durch lokale hohe Dichten um die Insel Fehmarn <strong>und</strong> in der Pommerschen<br />
Bucht östlich der Insel Rügen gekennzeichnet. Im Bereich Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> auf der Oderbank<br />
wurden Tiere gesichtet. Im Sommer hielten sich die meisten Schweinswale in der deutschen Ostsee<br />
auf, wobei in der Kieler Bucht v. a. in der Nähe der dänischen Inseln eine relativ hohe Dichte ermittelt<br />
wurde. Dabei ist ein Trend zu einem leichten West-Ost Gradient zu beobachten. Die unerwartet vielen<br />
Sichtungen auf der Oderbank im Sommer hängt mit einer einmaligen Aggregation von 84 Schweinswalen<br />
vom Juli 2002 zusammen. Im Herbst war der schon im Sommer erkannte West-Ost Gradient<br />
am ausgeprägtesten. Östlich der Halbinsel Darß wurden, mit Ausnahme einer einzelnen Sichtung auf<br />
dem Adlergr<strong>und</strong>, keine Schweinswale gesichtet. Insgesamt war die Dichte geringer als im Sommer,<br />
aber höher als im Frühling. Im Winter ist die geringste Dichte an Schweinswalen berechnet worden.<br />
Die wenigen Schweinswalsichtungen erfolgen vor allem im nördlichen Bereich nahe der dänischen<br />
Inseln. Östlich der Halbinsel Darß wurden keine Schweinswale gesichtet (GILLES et al. 2008).<br />
Seite 226/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Dargestellt ist die mittlere Dichte der Schweinswale pro Rasterzelle (10x10 km)<br />
Abb. 92: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen Ostsee<br />
(2002-2006) im Frühling <strong>und</strong> Sommer (aus GILLES et al. 2008)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 227/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Dargestellt ist die mittlere Dichte der Schweinswale pro Rasterzelle (10x10 km)<br />
Abb. 93: Saisonale Verteilungsmuster von Schweinswalen in der südwestlichen Ostsee<br />
(2002-2006)im Herbst <strong>und</strong> Winter (aus GILLES et al. 2008)<br />
Seite 228/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Totf<strong>und</strong>e<br />
Seit Jahrzehnten erfasst das Deutsche Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee Totf<strong>und</strong>e<br />
<strong>und</strong> Lebendbeobachtungen von Schweinswalen. Die Verteilung der Todf<strong>und</strong>e reflektiert das Vorherrschen<br />
von küstenparallelen Strömungen von West nach Ost: an westexponierten Küsten werden Kadaver<br />
angespült, an Küsten im Strömungsschatten nicht. Demnach treten an der Außenküste von<br />
Hiddensee sowie Arkona gehäuft Totf<strong>und</strong>e auf (Abb. 91, Abb. 94, Abb. 107). Diese Ergebnisse sind<br />
auf die exponierte Lage dieser Küstenabschnitte sowie die nach Westen zunehmende Frequentierung<br />
deutscher Seegewässer durch Schweinswale zurückzuführen. An den Westküsten der Pommerschen<br />
Bucht werden aus demselben Gr<strong>und</strong> kaum tote Schweinswale gef<strong>und</strong>en.<br />
Rotes Dreieck = Beifang, blauer Kreis = Standung, gelbes Dreieck = Beobachtung<br />
Abb. 94: Strandungen <strong>und</strong> Beifänge des Schweinswals 2002-2007an der deutschen Ostseeküste<br />
(ICES 2008)<br />
<br />
Akustische Nachweise<br />
Seit August 2002 erfasst das Deutsche Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee das Vorkommen<br />
von Schweinswalen mit Klickdetektoren (sog. PODs HONNEF et al. 2004, Abb. 95).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 229/711<br />
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Abb. 95:<br />
Lage von stationär ausgebrachten Klickdetektoren für Schweinswale (PODs) in der<br />
deutschen Ostsee 2002-2005 (www.minos-info.de, aus BENKE et al. 2006)<br />
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen nimmt die Häufigkeit der Nachweise von Schweinswalen<br />
zu allen Jahreszeiten von West nach Ost kontinuierlich ab (VERFUß et al. 2007a, b). Der Jahresgang<br />
der Nachweisraten (Anteil der Tage mit Schweinswalnachweisen an den Untersuchungstagen)<br />
zeigt zudem, dass die westliche Ostsee vorwiegend im Sommer von Schweinswalen frequentiert wird<br />
(Sektionen I <strong>und</strong> II). In den Gewässern nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel Rügen (Sektion III) ist dieser<br />
Jahresgang kaum noch ausgeprägt, d. h. hier sind Schweinswale auch im Sommer selten (Abb. 96).<br />
Seite 230/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Abb. 96:<br />
Nachweisrate von Schweinswalen in drei Abschnitten der Ostsee 2002-2005. Section<br />
III umfasst alle Stationen mit F, G <strong>und</strong> H in Abb. 95 (VERFUß et al. 2007a)<br />
Dabei erreichten die PODs nördlich von Rügen etwas höhere Nachweisraten als die noch weiter östlich<br />
gelegenen PODs in der Pommerschen Bucht. Allerdings waren die Nachweisraten über den Gesamtzeitraum<br />
auch hier gering <strong>und</strong> erreichten nur ausnahmsweise Werte von 20% (Abb. 97). Dieser<br />
West-Ost-Gradient kann als Bestätigung dafür gesehen werden, dass die ansonsten kaum noch erkennbaren<br />
jährlichen Wanderungen der Schweinswale in die Ostsee mindestens westlich von Rügen<br />
weiter stattfinden (VERFUß et al. 2007a).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 231/711<br />
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Abb. 97:<br />
Schweinswal-positive Tage pro Quartal (in Prozent) in der deutschen Ostsee für<br />
das Jahr 2006 (aus VERFUß et al. 2007a)<br />
Seite 232/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Jüngste Ergebnisse dieser Untersuchungen ergaben, dass in der Pommerschen Bucht in milden Wintern<br />
mit stärkerer Vereisung mehr Schweinswale als in sehr milden Wintern registriert wurden (Abb.<br />
98). Dieses Ergebnis führt zu der Annahme, dass sich im Gegensatz zu den Spätsommermonaten, in<br />
denen vermutlich überwiegend Tiere des Dänischen Beltseebestandes anzutreffen sind (VERFUß et al.<br />
2007a, vgl. auch die Ergebnisse der Satellitentelemetrie), in den Wintermonaten wahrscheinlich überwiegend<br />
Tiere des stationären Bestandes der südlichen Ostsee anzutreffen sind. Für diese Hypothese<br />
fehlen allerdings molekularbiologische Belege.<br />
Abb. 98:<br />
Schweinswal-positive Tage pro Monat (%) in der Ostsee im Seegebiet um Rügen<br />
(aus: MEDING et al. 2007, http://www.bfn.de/habitatmare/)<br />
Der Schweinswal-Bestand östlich der Darßer Schwelle, wurde noch vor kurzem nach Ansicht verschiedener<br />
Autoren als separate Schweinswalpopulation angesehen. WANG & BERGGREN (1997) fanden<br />
eine sehr geringe Diversität an Haplotypen <strong>und</strong> Nukleotiden, was darauf hindeutete, dass die<br />
Ostseetiere seit der relativ späten Besiedlung nach der letzten Eiszeit (frühestens vor etwa 8.000 Jahren)<br />
nur einen sehr geringen Austausch mit Tieren außerhalb des Gebietes haben. TIEDEMANN et al.<br />
(1996) vermuteten aufgr<strong>und</strong> genetischer Parameter das Vorhandensein einer separaten Ostseepopulation<br />
seit ca. 8.500 Jahren mit einem geringen Genaustausch zu Tieren aus weiter entfernten Seegebieten.<br />
HUGGENBERGER et al. (2002) schlugen aufgr<strong>und</strong> von unterschiedlichen Schädelmerkmalen eine<br />
Trennung zweier Populationen entlang der Darßer Schwelle vor. Daraufhin wurde allgemein angenommen,<br />
dass eine diskrete Population von Schweinswalen in der zentralen Ostsee vorkommt (vgl.<br />
ASCOBANS 2002). Unsicherheiten bestanden in der Frage nach den Verbreitungsgrenzen der Popu-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 233/711<br />
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lationen, deren Verwandtschaftsbeziehungen <strong>und</strong> den isolierenden Faktoren. Die stationäre Ostseepopulation<br />
war zudem im 20. Jahrh<strong>und</strong>ert auf eine geringe Bestandsgröße mit hohem Aussterberisiko<br />
geschrumpft (ASCOBANS 2002).<br />
Neuere molekularbiologische Untersuchungen an Schweinswalen der Nord- <strong>und</strong> Ostsee führten zu<br />
der Erkenntnis, dass die regionale genetische Differenzierung nur gering ausgeprägt ist. Verschiedene<br />
Haplotypen unterscheiden sich zumeist nur in 1-2 Basenpaaren (bezogen auf den kurzen Abschnitt<br />
der Mitochondrien-DNA, der untersucht wurde). Regionale Bestände, die sich durch unterschiedliches<br />
Wanderverhalten auszeichnen, weisen zwar eine signifikant verschiedene Haplotypen-<br />
Zusammensetzung auf, lassen sich aber nicht in Unterarten/Populationen im Sinne des biologischen<br />
Artkonzepts differenzieren (R. THIEDEMANN: Genetic Analysis of the Baltic Sea porpoise population<br />
structure. Vortrag auf der Tagung “Year of the dolphin in Europe – Conservation of small cetaceans<br />
and marine protected areas”, 29.10.-01.11.2007 in Strals<strong>und</strong>). Wahrscheinlich ist die Etablierung regionaler<br />
Verhaltenstraditionen in Abhängigkeit der lokalen Umweltbedingungen erfolgt. Änderungen in<br />
der Tektonik, der Höhe des Meeresspiegels <strong>und</strong> im Klima lassen für die Region der östlichen Nordsee/westlichen<br />
Ostsee einen sehr dynamischen Prozess im Verlauf der letzten 5.000 Jahre vermuten.<br />
Für stationäre Bestände in der südlichen Ostsee ist darüber hinaus anzunehmen, dass sie in diesem<br />
Zeitraum in kalten Klimaphasen mit jährlich wiederkehrendem Auftreten geschlossener Eisbedeckung<br />
immer wieder ausstarben (bzw. kein stationäres Verhalten tradiert werden konnte).<br />
Nach neueren Untersuchungen von WIEMANN et al. (2009) wurde nach genetischen Untersuchungen<br />
eine signifikante Separation der Population der inneren Ostsee von jener der Beltsee nachgewiesen.<br />
Kegelrobbe (Halichoerus grypus balticus)<br />
Der Verbreitungsschwerpunkt der Ostsee-Kegelrobbe (Halichoerus grypus balticus) liegt in der mittleren<br />
<strong>und</strong> nördlichen Ostsee (HARDER 1996). Voraussetzungen für das Vorkommen von Kegelrobben<br />
sind ungestörte Wurfplätze, sowie Lager- <strong>und</strong> Ruheplätze, an denen der Haarwechsel stattfinden<br />
kann. Die beiden nächstgelegenen Kegelrobbenkolonien liegen in Falsterbo (SE) <strong>und</strong> am Rødsand<br />
bei Gedser (DK). Der Gesamtbestand in Südschweden umfasst derzeit ca. 200 Tiere (HELANDER &<br />
HÄKÖNEN, http://www.nrm.se/mg/topcons.html.en). Allein in der gemischten Robbenkolonie von<br />
Falsterbo (Schonen) wurden 1996 50 Tiere (landgestützte Zählung) <strong>und</strong> 1998 bis zu 40 Tiere (Flugzählung)<br />
gezählt (TEILMANN & HEIDE-JØRGENSEN 2001).<br />
Um 1900 wurde der Bestand in der Ostsee noch auf ca. 100.000 Tiere geschätzt (HARDER & SCHULZE<br />
1989). Der ostrügensche Bestand setzte sich früher aus einer vor Ort (auf Eis <strong>und</strong> vermutlich auf dem<br />
Großen Stubber im Greifswalder Bodden) fortpflanzenden Kernpopulation <strong>und</strong> aus eingewanderten<br />
Tieren zusammen, die sich den Heringen folgend saisonal in den Rügenschen Gewässern aufhielten,<br />
zur Fortpflanzung jedoch zu ihren traditionellen Liegeplätzen zurückkehrten (SCHWARZ et al. 2003).<br />
Wie in allen anderen Ostseeländern wurden die Kegelrobben schon seit Mitte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
als Konkurrenten der Fischerei auch in Deutschland mit höchster Intensität verfolgt. Dies führte letztlich<br />
zur Aufgabe regelmäßig genutzter Liegeplätze an der gesamten südlichen Ostseeküste. Geburten<br />
erfolgten vermutlich nur noch auf Treibeisschollen, wenn diese bis in unsere Region vordrangen<br />
(SCHWARZ et al. 2003). Im 20. Jahrh<strong>und</strong>ert wurden die Tiere zusätzlich durch Störungen, touristische<br />
Aktivitäten <strong>und</strong> Schadstoffe stark dezimiert. 1985 lebten nur noch ca. 1.500 Exemplare in der Ostsee<br />
(HARDER & SCHULZE 1989). Bis 1999 war die gesamte Population wieder auf über 7.500 Tiere angestiegen<br />
(Baltic Seal 99 zitiert in SUNDBERG & SÖDERMANN 1999). Dabei erfolgte die größte Zunahme im<br />
Bereich des Bottnischen Meerbusens. In der südlichen Ostsee blieb der Bestand dagegen niedrig<br />
(SUNDBERG & SÖDERMANN 1999, SCHWARZ et al. 2003).<br />
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Seit der Ausrottung der Kegelrobben an der deutschen Ostseeküste in den 1920er Jahren hat die<br />
Intensität der Küstenfischerei ebenso zugenommen wie die touristische Nutzung ehemals wenig gestörter<br />
Strandbereiche. Erhebliche Schäden entstanden auch durch die Steinfischerei seit der zweiten<br />
Hälfte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts. Große Steine <strong>und</strong> Gerölle, die den Kegelrobben Ruhemöglichkeiten geboten<br />
hatten, wurden für den Bau von Promenaden <strong>und</strong> Hafenanlagen verwendet. Diese Entwicklungen<br />
haben zweifellos Auswirkungen auf die Qualität früherer Robbenlebensräume. Dennoch existieren<br />
auch heute noch potenzielle Kegelrobbenhabitate, die eine dauerhafte Wiederbesiedlung möglich<br />
erscheinen lassen (Abb. 99). Dies setzt jedoch die Beibehaltung des Jagdverbotes in der zentralen<br />
<strong>und</strong> nördlichen Ostsee voraus, denn Kegelrobben wandern regelmäßig in der Ostsee zwischen weit<br />
voneinander entfernten Liegeplätzen hin <strong>und</strong> her (siehe unten). Die erneute Etablierung hoher Fluchtdistanzen<br />
gegenüber Menschen infolge von Bejagung würde die Besiedlung der touristisch intensiv<br />
genutzten vorpommerschen Boddengewässer sehr wahrscheinlich verhindern.<br />
Abb. 99:<br />
Übersicht über die Lage möglicher zukünftiger Kegelrobbenliegeplätze an der vorpommerschen<br />
Ostseeküste (aus SCHWARZ et al. 2003)<br />
Seit 2000 halten sich entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns Kegelrobben wieder regelmäßig<br />
auf (insbesondere Wismarbucht <strong>und</strong> vorpommersche Bodden). Von den am Deutschen Meeresmuseum<br />
in Strals<strong>und</strong> vor 2000 registrierten 39 Totf<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 103 Lebendbeobachtungen seit 1951 stammten<br />
jeweils zwei Drittel aus dem Bereich zwischen dem Gellen an der Südspitze von Hiddensee <strong>und</strong><br />
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der deutsch-polnischen Grenze auf Usedom. Abb. 100 zeigt, dass insbesondere im Greifswalder Bodden<br />
mehrere Lebendbeobachtung <strong>und</strong> Totf<strong>und</strong>e der Kegelrobbe zu verzeichnen waren.<br />
Im Greifswalder Bodden, insbesondere im Bereich des Großen Stubber halten sich Kegelrobben inzwischen<br />
wieder ganzjährig auf. In den Wintermonaten waren es seit 2005 in der Regel 5-10 Tiere. In<br />
den Sommermonaten wurden bis zu fünf Kegelrobben gezählt (unveröff. Daten des LUNG/DMM). In<br />
den Wintermonaten waren es seit Dezember 2004 in der Regel größere Gruppen von bis zu 15 Tieren<br />
(HERRMANN et al. 2008).<br />
Abb. 100:<br />
Totf<strong>und</strong>e (schwarze Dreiecke) <strong>und</strong> Lebendbeobachtungen (helle Dreiecke) von<br />
Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns von 1951 bis 2000 (aus<br />
SCHWARZ et al. 2003)<br />
Als Jagdgebiete dienen Kegelrobben sowohl küstennahe als auch küstenferne Flachwasserbereiche<br />
sowie unterseeische Hänge <strong>und</strong> Riffe (SCHWARZ et al. 2003). Satellitentelemetriestudien in Großbritannien<br />
<strong>und</strong> Schweden haben gezeigt, dass Kegelrobben weite Wanderungen von manchmal mehreren<br />
100 km zwischen verschiedenen Liegeplätzen zurücklegen. Die Jagdgebiete, die von diesen Liegeplätzen<br />
aus aufgesucht werden, können mehr als 50 km von der Küste entfernt liegen. Jagdausflüge<br />
dorthin dauern oft mehrere Tage (MCCONNELL et al. 1992, SJÖBERG 1999 zitiert in SCHWARZ et al.<br />
2003). Zwei an der estnischen Küste markierte Kegelrobben wurden im Kattegat wieder gef<strong>und</strong>en<br />
(HARDER 1996).<br />
DIETZ et al. (2003) untersuchten die Wanderbewegungen von sechs Kegelrobben des Rødsand (DK)<br />
mit Satellitensendern (Abb. 101). Diese hatten ein um bis zu 130-fach größeres Streifgebiet als die<br />
ebenfalls auf dem Rødsand untersuchten Seeh<strong>und</strong>e. Die Größe des Streifgebiets variierte von 4.160<br />
bis 119.583 km² (95 % Kernel Home Range), was einem Radius (Annahme: kreisförmiges Streifge-<br />
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iet) von 36 – 195 km entspricht. Mehrere Tiere streiften bis an die estnischen <strong>und</strong> schwedischen<br />
Küsten <strong>und</strong> passierten auch das Küstenmeer von M-V.<br />
Abb. 101:<br />
Lokalisationen per Satellit von auf dem Rødsand bei Gedser (Dänemark) besenderten<br />
Kegelrobben (DIETZ et al. 2003)<br />
Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina)<br />
Der Seeh<strong>und</strong> ist eine überwiegend atlantische Robbenart, deren Verbreitungsgebiet in der Ostsee auf<br />
die westlichen Bereiche beschränkt ist (SCHWARZ et al. 2003). In der Ostsee erreicht der Seeh<strong>und</strong> bei<br />
den dänischen Inseln Falster <strong>und</strong> Møn <strong>und</strong> in Südschweden seine südöstliche Verbreitungsgrenze<br />
(HARDER & SCHULZE 1997). Eine isolierte <strong>und</strong> genetisch von den weiter westlich lebenden Tieren differenzierte<br />
Reliktpopulation von 270 Tieren lebt im Kalmars<strong>und</strong> (HARDER & SCHULZE 1997, SCHWARZ et<br />
al. 2003).<br />
Flugzählungen im Jahr 2000 ergaben für den Bereich der dänischen Inseln Falster <strong>und</strong> Møn sowie<br />
Süd-Lolland <strong>und</strong> den Öres<strong>und</strong> einen Minimalbestand von 326 Tieren. Kolonien wurden bei Vitten/Skrollen,<br />
Rødsand, Bøgestrømmen, Saltholm <strong>und</strong> Falsterbo festgestellt (Abb. 102). Die Kolonie<br />
von Vitten/Skrollen wurde wohl vor wenigen Jahren neu gegründet <strong>und</strong> im Jahr 2000 erstmals erfasst<br />
(TEILMANN & HEIDE-JØRGENSEN 2001). Die Autoren geben für den gesamten dänischen Bestand einen<br />
gegenüber den Zählungen (für die im Wasser befindlichen <strong>und</strong> nicht gezählten Tiere) um ca. +130 %<br />
korrigierten Bestand an. In diesem Gebiet könnten sich also im Jahr 2000 ca. 750 Tiere aufgehalten<br />
haben. Die Wachstumsrate in dem obige Kolonien umfassenden Zählgebiet betrug zwischen 1988<br />
<strong>und</strong> 2000 im jährlichen Durchschnitt 10,1 %. Diese Angaben bezogen sich jedoch auf den Zeitraum<br />
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vor der Staupe-Virus Epidemie im Jahr 2002. Da die Bestände auch in den Folgejahren stabil blieben,<br />
war <strong>und</strong> ist von einer raschen Erholung nach der Staupeepidemie 2002 auszugehen (Abb. 103).<br />
Abb. 102:<br />
Kolonien von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) im östlichen<br />
Dänemark (EDRÉN et al. 2004)<br />
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Abb. 103:<br />
Anzahlen von Seeh<strong>und</strong> (Harbour Seal) <strong>und</strong> Kegelrobbe (Grey Seal) in zwei Kolonien<br />
(EDRÉN et al. 2004)<br />
In der Ostsee befinden sich die Nahrungsgebiete im unmittelbaren Kolonieumfeld. DIETZ et al. (2003)<br />
rüsteten vier Seeh<strong>und</strong>e aus der Kolonie Rødsand (DK) mit Satellitensendern aus. Insgesamt wurden<br />
die Tiere 356 „Seeh<strong>und</strong>stage“ lang per Satellit beobachtet. Dabei stellte sich heraus, dass die Seeh<strong>und</strong>e<br />
sehr ortstreu waren. Das von ihnen genutzte Gebiet hatte eine mittlere Ausdehnung von 237–<br />
709 km² (95 % Kernel Home Range) <strong>und</strong> somit einen Radius (Annahme: kreisförmiges Streifgebiet)<br />
von r<strong>und</strong> 9-15 km (Abb. 104). Von den vier von DIETZ et al. (2003) mit Satellitensendern ausgerüsteten<br />
Seeh<strong>und</strong>en führte nur ein einjähriges Tier zwischen dem 24.9.2001 <strong>und</strong> dem 27.2.2002 umfangreichere<br />
Streifzüge in der westlichen Ostsee durch. Doch auch bei diesem Tier war der Aktionsradius<br />
95 % der Zeit auf nur r<strong>und</strong> 15 km r<strong>und</strong> um die Seeh<strong>und</strong>sbank an der Westspitze des Rødsand beschränkt.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 239/711<br />
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Abb. 104:<br />
Lokalisationen per Satellit der am Rødsand bei Gedser (Dänemark) besenderten<br />
Seeh<strong>und</strong>e (aus DIETZ et al. 2003)<br />
An den deutschen Küsten in der südlichen Ostsee existieren derzeit keine Seeh<strong>und</strong>kolonien<br />
(SCHWARZ et al. 2003). Die gelegentlich an der deutschen Ostseeküste zu beobachtenden Seeh<strong>und</strong>e<br />
gehören mit großer Sicherheit zu der Population der westlichen Ostsee, die ihren Verbreitungsschwerpunkt<br />
in der Beltsee hat. Geeignete Habitate für Seeh<strong>und</strong>e finden sich vor allem in der Wismarbucht<br />
<strong>und</strong> den westrügenschen Boddengewässern (HARDER 1996). Alljährlich werden 5-10 Seeh<strong>und</strong>e<br />
in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Die Nachweise verteilen sich auf die gesamte<br />
Küstenregion. Die Zahl der Nachweise steigt seit 1990 deutlich an (HARDER & SCHULZE 1989, 1997,<br />
HARDER pers. Mitt.). Seit Mitte der 1990er Jahre steigt auch die Zahl der Beobachtungen an der Vorpommerschen<br />
Küste. Gelegentlich kommt es sogar zu Geburten, wie 1992 in der Wismarbucht (HAR-<br />
DER & SCHULZE 1997), 1999 <strong>und</strong> 2001 vermutlich auf der Greifswalder Oie (HARDER pers. Mitt.). Aufgr<strong>und</strong><br />
der fischreichen Nahrungsgründe <strong>und</strong> ungestörten Ruheplätze entlang der Küsten Mecklenburg-Vorpommerns<br />
scheint eine Wiederbesiedlung von <strong>Teil</strong>en des historischen Verbreitungsgebiets<br />
des Seeh<strong>und</strong>s hier möglich. Insbesondere die Wismarbucht ist hier zu nennen (HARDER & SCHULZE<br />
1997). Das Untersuchungsgebiet spielt für den Seeh<strong>und</strong> als Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet eine Rolle,<br />
die sich nicht von dem umgebender Meeresareale unterscheidet.<br />
Ringelrobbe (Phoca hispida botnica)<br />
Die Ringelrobbenpopulation der nördlichen Ostsee stellt eine eigene Unterart dieser zirkumpolar verbreiteten<br />
Robbenart dar, die keinen Austausch mit den Populationen im Nordpolarmeer hat (PALO et<br />
al. 2001). Das Verbreitungsgebiet in der Ostsee liegt nördlich der Linie Ventspils-Stockholm (Abb.<br />
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105). Nach massiven Bestandseinbrüchen durch menschliche Verfolgung <strong>und</strong> Umweltverschmutzung<br />
umfasst die Population derzeit etwa 5.000-6.000 Individuen verteilt auf drei Hauptvorkommen (HÄR-<br />
KÖNEN et al. 1998; Abb. 105). Über Bestand <strong>und</strong> Wanderungen in der Ostsee ist weit weniger bekannt<br />
als bei Kegelrobbe <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>.<br />
In der deutschen Ostsee treten Ringelrobben nur ausnahmsweise als Einzeltiere auf. Die Nachweise<br />
lebender <strong>und</strong> toter Tiere zeigen eine leichte Häufung im Greifswalder Bodden, dort erfolgten z. B. 5<br />
von 12 Nachweisen an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns im Zeitraum 1964-1988 (HARDER &<br />
SCHULZE 1989). Auch im Jahr 2006 gab es Beobachtungen dieser Art im Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />
Strelas<strong>und</strong> (unveröffentlichte Monitoringdaten, LUNG <strong>und</strong> DMM). Der Untersuchungsraum ist für Ringelrobben<br />
als sporadisch <strong>und</strong> selten genutztes Wander- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet einzelner Tiere anzusehen.<br />
Abb. 105: Heutige Verbreitung der Ostsee-Ringelrobbe (aus PALO et al. 2001)<br />
Trassenbezogene Zuordnung von Meeressäugerbeobachtungen<br />
Südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht (Offshore-Trasse Off. I, II, III)<br />
Nach den POD-Untersuchungen des Deutschen Meeresmuseums Strals<strong>und</strong> (BENKE et al. 2006, VER-<br />
FUß et al. 2007a) gab es im Gebiet nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel Rügen, auf dem Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> der<br />
Oderbank, über jedes Jahr des Untersuchungszeitraumes von 2002 bis 2006 13 hinweg unregelmäßig<br />
verteilt immer wieder einzelne Tage mit Schweinswalregistrierungen. Dabei wurde nur eine geringe<br />
13 Der Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Oderbank wurden von BENKE et al. (2006) seit Oktober 2002 mit bis zu vier T-PODs<br />
<strong>und</strong> ab Juni 2005 mit bis zu fünfzehn Messgeräten untersucht.<br />
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Anzahl von Schweinswalregistrierungen erfasst, was auf eine geringe Schweinswaldichte hinweist.<br />
Deutliche saisonale Unterschiede der Vorkommen wurden dabei nicht festgestellt.<br />
Tab. 79 verdeutlicht die Ergebnisse der Erfassung mit Klickdetektoren auf den Stationen nördlich <strong>und</strong><br />
nordöstlich der Insel Rügen. An Station F 18, die nordöstlich von Arkona liegt, wurden während insgesamt<br />
814 Tagen zwischen ca.
Demnach ist mit einer geringen Frequentierung des Seegebietes durch Schweinswale im Bereich der<br />
Offshore-Trassen nördlich <strong>und</strong> nordöstlich von Rügen zu rechnen. Für die Offshore-Trassen Off I, II,<br />
III sind keine differenzierten Angaben zum Bestand von Schweinswalen möglich, obwohl davon ausgegangen<br />
werden kann, dass die Frequentierung von östlich Jasm<strong>und</strong> in Richtung nördlich von Arkona<br />
<strong>und</strong> weiter nach Westen geringfügig ansteigt.<br />
Diese Angaben bestätigen auch die Sichtbeobachtungen <strong>und</strong> sonstige F<strong>und</strong>e (Abb. 107), wonach<br />
wenige Tiere im relevanten Seegebiet beobachtet wurden (02.09.2007: 2 Tiere nördlich Rügen;<br />
11.09.2007:3 Tiere nördlich Rügen <strong>und</strong> 13.08.2006: 2 Tiere ca. 10 km nördlich des Dornbusch/Hiddensee;<br />
Angaben nach http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekteschweinswalsichtungen.php)<br />
<strong>und</strong> entlang der Küste von Wittow mehrere Totf<strong>und</strong>e am Strand registriert<br />
wurden.<br />
%PPD/M = Prozentsatz schweinswalpositiver Tage pro Monat<br />
Abb. 106: Geographische Verteilung der Prozent schweinswalpositive Tage über den Untersuchungszeitraum<br />
Januar 2005 bis März 2007 (aus VERFUß et al. 2007a)<br />
Auf den interaktiven Karten des BfN wurden für 2005 bis 2008 keine Schweinswalsichtungen im Lagerstättenuntersuchungsraum<br />
erzielt 14<br />
(http://www.bfn.de/habitatmare/de/schweinswalsichtungen-2005.php,<br />
http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen-2006.php,<br />
http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen-2007.php,<br />
http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen-2008.php). Am<br />
19.08.2006 wurden 2 Einzeltiere des Schweinswals im Strelas<strong>und</strong> auf Höhe der Halbinsel Drigge,<br />
etwas außerhalb des Korridors der Trassenvariante Off. V, erfasst. Am 02.09.2007 wurden 2 Einzeltiere<br />
des Schweinswals östlich von Kap Arkona, westlich außerhalb des Kabeltrassenkorridors der Variante<br />
Off. III gesehen (Abb. 107).<br />
14 Diese Karten zeigen alle gemeldeten Scheinswalsichtungen.<br />
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Abb. 107:<br />
Schweinswalmeldungen nördlich von Rügen aus dem Jahr 2007 (interaktive Karte<br />
des BfN: http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekteschweinswalsichtungen.php)<br />
Bezüglich des Vorkommens von Robben nördlich der Insel Rügen ist festzustellen, dass wenige Tiere<br />
auch das Gebiet der Offshore-Trasse auf ihren Streifzügen durch die Ostsee queren. Wie Abb. 100<br />
verdeutlicht, liegen für die nördliche <strong>und</strong> nordöstliche Außenküste Rügens zwischen Dranske <strong>und</strong><br />
Mukran einige Beobachtungen <strong>und</strong> Totf<strong>und</strong>e von Kegelrobben vor.<br />
Nach SCHWARZ et al. (2003) weist die Beobachtungs- <strong>und</strong> Totf<strong>und</strong>statistik des Deutschen Meeresmuseums<br />
für den Bereich der nördlichen Tromper Wiek zwei Eintragungen aus. Im Juni 1992 wurde ein<br />
totes Kegelrobbenjungtier mit Lanugofell in der Nähe des Campingplatzes Drewoldke gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
dem Meeresmuseum zugeleitet. Wenige Wochen später wurde eine schwimmende Kegelrobbe bei<br />
Kap Arkona gesichtet. Nach Angaben des Beobachters war schon im Vorjahr eine Robbe an dieser<br />
Stelle beobachtet worden. Die geographisch nächstgelegenen Meldungen stammten von Glowe in der<br />
südlichen Tromper Wiek sowie von Bakenberg / Mövenort an der Nordküste Wittows (SCHWARZ et al.<br />
2003).<br />
Strandabschnitte an der Nordküste von Wittow, südlich Arkona <strong>und</strong> an der Nordküste von Jasm<strong>und</strong><br />
werden nach SCHWARZ et al. (2003) als für eine Wiederansiedlung geeignete Areale mit entsprechenden<br />
Habitatvoraussetzungen wie Liegeplätze eingestuft (siehe dazu Abb. 99).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre -<br />
Offshore-Trasse Off. VII)<br />
Wie für den Strelas<strong>und</strong> (vgl. Ausführungen unten) wird davon ausgegangen, dass sich Schweinswale<br />
<strong>und</strong> Robben auch in die inneren Bodden Rügens „verirren“ <strong>und</strong> somit einzelne Tiere hier sporadisch<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
auftreten. Beispielsweise liegen für das Gebiet Rassower Strom, Wittower Fähre <strong>und</strong> Wieker Bodden<br />
aus dem Zeitraum von Mai 1998 bis September 1999 vier Beobachtungen von Seeh<strong>und</strong>en vor. Nach<br />
SCHWARZ et al. (2003) wurden in den benachbarten Gewässern des nördlichen <strong>Teil</strong>s der Insel Hiddensee<br />
sowie im Wieker Bodden zusammen vier Kegelrobben-Totf<strong>und</strong>e <strong>und</strong> fünf Lebendbeobachtungen<br />
erfasst. (siehe auch Abb. 100). Ein Schweinswal wurde 1994 in den Binnenbodden von Rügen (Libben<br />
bis Breeger Bodden) mehrfach beobachtet (HARDER et al. 2005).<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI)<br />
Nach HARDER et al. (2005) sind der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die daran angrenzenden Seegewässer kein geeigneter<br />
Lebensraum für Wale einschließlich dem Schweinswal. Die Gewässer sind zu flach, zu eng<br />
<strong>und</strong> bieten zu wenig Nahrung <strong>und</strong> Ruhe, sodass Schweinswale als sporadische Gäste im Strelas<strong>und</strong><br />
einzustufen sind. Demnach liegen nur einige wenige Beobachtungen, Fänge oder Totf<strong>und</strong>e vor. Für<br />
den Zeitraum 1966 bis 2001 geben HARDER et al. (2005) 6 Beobachtungen oder F<strong>und</strong>e von<br />
Schweinswalen für den Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Bodden zwischen Hiddensee <strong>und</strong> Rügen an. Nach<br />
http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen.php wurden im August<br />
2006 im Strelas<strong>und</strong> südlich von Strals<strong>und</strong> zwei Schweinswale beobachtet.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der intensiven Nutzung im Strelas<strong>und</strong> (Fahrrinne, Ufernutzung) ist der Strelas<strong>und</strong> auch kein<br />
geeigneter Lebensraum für Robben. Trotz aller Störungen halten sich jedoch immer wieder einzelne<br />
Tiere im Strelas<strong>und</strong> auf. Nach HARDER et al. (2005) liegen für den Strelas<strong>und</strong> einschließlich der Prohner<br />
Wiek seit 1960 ca. 12 Beobachtungen <strong>und</strong> 1 Totf<strong>und</strong> für nachgewiesene Kegelrobben (es wurden<br />
noch weitere unbestimmte Tiere beobachtet) vor (vgl. dazu auch Abb. 100). Zu den jüngeren Beobachtungen<br />
zählt jene einer besenderten Kegelrobbe aus einer polnischen Aufzuchtstation im Jahr<br />
2004.<br />
HARDER et al. (2005) verweisen des Weiteren auf 4 Beobachtungen <strong>und</strong> 1 Totf<strong>und</strong> von Seeh<strong>und</strong>en<br />
(Zeitraum 1995 bis 2004) sowie 2 Beobachtungen <strong>und</strong> ebenfalls 1 Totf<strong>und</strong> der Ringelrobbe (Zeitraum<br />
1955 bis 2004).<br />
Ingesamt kann abgeleitet werden, dass der Strelas<strong>und</strong> sporadisch von einzelnen Robben aufgesucht<br />
wird.<br />
II.2.13.3 Bestandsbewertung Meeressäuger<br />
Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung<br />
Schweinswale sind in der westlichen Ostsee östlich der Darßer Schwelle nur in sehr geringer Dichte<br />
anzutreffen. Es bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Jahren (2002 zahlreiche<br />
Nachweise im Sommer, 2003/04 nur wenige). Die Saisonalität ihres Auftretens sowie ihre Habitatnutzung<br />
sind wenig verstanden, ebenso ihre Populationszugehörigkeit. Kegelrobben sind in der westlichen<br />
Ostsee überwiegend auf die unmittelbare Umgebung ihrer wenigen Liegeplätze (< 50 Tiere an<br />
drei Plätzen in Dänemark <strong>und</strong> Schweden) beschränkt. Die Tiere unternehmen allerdings zwischen den<br />
wenigen Liegeplätzen in der südlichen Ostsee ausgedehnte Wanderungen, bei denen sie auch regelmäßig<br />
die Arkonasee <strong>und</strong> die Pommersche Bucht durchqueren. Seeh<strong>und</strong>e treten im betrachteten<br />
<strong>Raum</strong> nur ausnahmsweise auf.<br />
Da alle Meeressäuger im Anhang II der FFH-Richtlinie geführt werden, führt die Nutzung des Kriteriums<br />
Seltenheit /Gefährdung für genutzte Lebensräume immer zu einer hohen Bewertungsstufe. Diese<br />
Einstufung wird auch vorgenommen, da sich diese Arten im Blickpunkt internationaler Schutzbemühungen<br />
befinden. Es handelt sich um Arten für die, laut Vorgaben der FFH-Richtlinie, Schutzgebiete<br />
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einzurichten sind. Die Meeressäuger sind in den betrachteten Seegebieten sehr seltene Tiere. Infolge<br />
ihres seltenen Auftretens <strong>und</strong> der Gefährdung wird dieses Kriterium als hoch bewertet.<br />
Regionale bzw. überregionale Bedeutung<br />
Über die Bedeutung der Gewässer um die Insel Rügen für Schweinswale können keine gesicherten<br />
Angaben gemacht werden. Deshalb wird die regionale <strong>und</strong> überregionale Bedeutung der Küsten- <strong>und</strong><br />
Seegewässer der Insel Rügen für Schweinswale als mittel eingestuft. Weil für Seeh<strong>und</strong>e die verfügbaren<br />
Literaturdaten nahe legen, dass diese in den Sommermonaten meistens den Nahbereich (<<br />
15 km) um vorhandene Kolonien (Dänemark) nutzen, wird abgeleitet, dass das Untersuchungsgebiet<br />
für diese Art derzeit geringe Bedeutung hat. Im Zuge der aktuellen Bestandszunahme in der Ostsee<br />
könnte sich dies aber in naher Zukunft ändern. Aufgr<strong>und</strong> der Wiederansiedlung der Kegelrobbe im<br />
Greifswalder Bodden wird deren regionale Bedeutung als mittel- bis hochwertig eingestuft.<br />
Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart<br />
Alle Meeressäuger der Ostsee werden zwar selten, aber regelmäßig in den Gewässern um die Insel<br />
Rügen nachgewiesen. Verglichen mit der deutschen Ostsee westlich der Darßer Schwelle ist die Häufigkeit<br />
der Tiere allerdings deutlich geringer. Deshalb wird dieses Kriterium als mittel eingestuft.<br />
Natürlichkeit<br />
Hinsichtlich des Kriteriums Natürlichkeit ist für die Meeressäuger eine geringe Wertigkeit des Untersuchungsgebietes<br />
aufgr<strong>und</strong> verschiedener anthropogener Vorbelastungen (Beifang, optische <strong>und</strong> akustische<br />
Störungen, stoffliche Belastungen u. a.) festzustellen.<br />
Gesamtbewertung<br />
Bei der Gesamtbewertung sind einerseits der hohe Gefährdungsgrad der Meeressäugerarten <strong>und</strong><br />
andererseits das Auftreten in geringen Dichten bzw. die Nutzung des <strong>Raum</strong>es lediglich als Wandergebiet<br />
zusammenzufassen. Dabei sollte die Wertigkeit des Untersuchungsgebietes im räumlichen<br />
Kontext mit anderen Ostseegebieten berücksichtigt werden (Vorhandensein von Wurf- <strong>und</strong> Liegplätzen<br />
<strong>und</strong> Dauer des Aufenthalts im betrachteten Seegebiet). Demnach wird die Bedeutung des betrachteten<br />
Seegebietes für Meeressäuger als mittelwertig eingeschätzt.<br />
Die Bewertungsansätze sind in nachfolgender Tab. 80 differenziert für die Offshore-Trassen nördlich<br />
von Rügen, an der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> zusammenfassend dargestellt.<br />
Tab. 80:<br />
Zusammenfassende Bewertung für Meeressäuger<br />
Aquatorium<br />
Besonderheiten<br />
für Meeressäuger<br />
Seltenheit /<br />
Gefährdung<br />
Regionale <strong>und</strong><br />
überregionale<br />
Bedeutung<br />
Natürlichkeit<br />
Vielfalt / Eigenart<br />
Gesamt-<br />
Wertstufe<br />
südliches Arkonabecken<br />
/äußere<br />
Pommersche<br />
Bucht<br />
(Offshore-<br />
Trasse Off I, II,<br />
III)<br />
Durchwanderung<br />
von Robben;<br />
Erfassungen von<br />
Schweinswalen<br />
durch Klickdetektoren<br />
mit<br />
deutlich geringeren<br />
Dichten als<br />
westlich der<br />
Darßer Schwelhochwertig<br />
(Arten des<br />
Anhangs II<br />
der FFH-<br />
RL)<br />
Seeh<strong>und</strong>e:<br />
seltene Durchwanderung:<br />
geringwertig;<br />
Kegelrobbe:<br />
Nahrungsgebiet<br />
gering bis mittelwertig;<br />
Schweinswal:<br />
geringere Dich-<br />
Seeh<strong>und</strong>e:<br />
seltene Durchwanderung:<br />
geringwertig<br />
Kegelrobbe:<br />
Nahrungsgebiet<br />
gering bis mittelwertig;<br />
Seite 246/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, Schweinswal:<br />
07.05.2010<br />
Vorkommen<br />
geringwertig<br />
mittelwertig
Aquatorium<br />
Besonderheiten<br />
für Meeressäuger<br />
Seltenheit /<br />
Gefährdung<br />
Regionale <strong>und</strong><br />
überregionale<br />
Bedeutung<br />
Natürlichkeit<br />
Vielfalt / Eigenart<br />
Gesamt-<br />
Wertstufe<br />
le;<br />
keine Reproduktion<br />
von Meeressäugern<br />
bekannt<br />
ten als westlich<br />
Darßer Schwelle:<br />
mittelwertig<br />
von Tieren des<br />
stationären<br />
Ostseebestandes<br />
im Winter<br />
hochwertig<br />
Nordrügensche<br />
Bodden mit<br />
Rassower<br />
Strom <strong>und</strong><br />
Breetzer Bodden<br />
(Trasse an<br />
der Wittower<br />
Fähre - Offshore-Trasse<br />
VII)<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
(Offshore-<br />
Trasse Off IV,<br />
V, VI)<br />
Durchwanderung<br />
von Robben;<br />
seltene Durchwanderung<br />
durch<br />
Schweinswale,<br />
die sich in Offshoregebieten<br />
aufhalten;<br />
keine Reproduktion<br />
von Meeressäugern<br />
bekannt<br />
Seeh<strong>und</strong>e:<br />
seltene Durchwanderung:<br />
geringwertig;<br />
Kegelrobbe:<br />
Nahrungsgebiet<br />
gering bis mittelwertig;<br />
Schweinswal:<br />
seltene Durchwanderung:<br />
geringwertig<br />
seltene Durchwanderung:<br />
geringwertig<br />
II.3<br />
Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung für die Schutzgüter<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Bedeutung <strong>und</strong> der Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter (Bewertung<br />
des Bestandes <strong>und</strong> der Empfindlichkeit der Schutzgüter) <strong>und</strong> der Ermittlung der bekannten bzw. prognostizierbaren<br />
Vorhabenswirkungen/Wirkfaktoren werden die Umweltauswirkungen im Bereich der<br />
Offshore-Kabeltrassen ermittelt. Aufgr<strong>und</strong> der teils sehr unterschiedlichen Wirkungsfaktoren wird, wie<br />
bei der Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung, eine getrennte Darstellung für die Seekabeltrassen<br />
nördlich Rügen, die Trasse an der Wittower Fähre <strong>und</strong> den Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> vorgenommen.<br />
Wie in Kapitel II.1.2 dargestellt, erfolgt die Beurteilung der Umweltauswirkungen anhand der<br />
Ermittlung einer Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung bezüglich des betrachteten Schutzgutes, die<br />
durch die bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren hervorgerufen wird.<br />
Folgende Kriterien <strong>und</strong> Parameter werden zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter herangezogen:<br />
Ausdehnung (räumlicher Aspekt der Wirkung)<br />
Dauer sowie ggf. Frequenz (zeitlicher Aspekt der Wirkung)<br />
Intensität der Wirkung<br />
Abschließend wird eine zusammenfassende Bewertung der<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 247/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
als Gesamtbewertung der Wirkung vorgenommen.<br />
Diese Kriterien werden in den Tabellen „Wirkfaktoren, Auswirkungen, Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung“<br />
schutzgutbezogen behandelt. Da die Erläuterung der Kriterien schutzgutbezogen differieren<br />
kann, erfolgen notwendige Erläuterungen beim entsprechenden Schutzgut. Nachfolgend wird eine<br />
allgemeine Erläuterung der Begrifflichkeiten vorgenommen:<br />
Ausdehnung (räumlicher Aspekt der Wirkung)<br />
Es findet eine Differenzierung zwischen lokalen / kleinräumigen, mittelräumigen <strong>und</strong> großräumigen<br />
Funktionsbeeinflussungen des Schutzgutes statt.<br />
lokal / kleinräumig: Veränderungen im Bereich der Seekabeltrasse, der seitlichen Wirk- <strong>und</strong> Arbeitsstreifen<br />
sowie im näheren Umfeld (wenige Meter) der Kabeltrasse<br />
mittelräumig: Veränderungen in spezifischen Wirkräumen innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
(im direkten Eingriffsbereich der Seekabeltrasse zuzüglich des unmittelbar angrenzenden Umfeldes,<br />
wie z. B. Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit durch Trübungsfahnen)<br />
großräumig: alle Veränderungen mit größerer räumlicher Ausdehnung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
sowie ggf. über die Untersuchungsgebietsgrenze hinausgehende Wirkungen<br />
mit regionalem Bezug (Bodden, äußere Pommersche Bucht / südliches Arkonabecken <strong>und</strong> ggf.<br />
darüber hinaus)<br />
Dauer (zeitlicher Aspekt der Wirkung)<br />
kurzfristig: wenige Tage bis mehrere Monate, d. h. während der Bauphase (angenommene Bauzeit<br />
mehrere Monate)<br />
mittelfristig: bis max. 5 Jahre 15 , d. h. die Auswirkungen sind während der Bauphase <strong>und</strong> bis maximal<br />
5 Jahre hinaus nachweisbar<br />
dauerhaft: über 5 Jahre bis über die gesamte Betriebsphase<br />
Intensität der Wirkung<br />
gering: es können zwar Wirkungen prognostiziert werden, diese liegen jedoch häufig an der<br />
Nachweisgrenze <strong>und</strong> führen zu keiner deutlichen Veränderung der betroffenen Strukturen <strong>und</strong><br />
Funktionen<br />
mittel: die betroffenen Strukturen <strong>und</strong> Funktionen werden zwar deutlich beeinflusst, aber in ihren<br />
gr<strong>und</strong>legenden Strukturen / Funktionen bleiben diese dennoch erhalten<br />
hoch: die betroffenen Strukturen oder Funktionen werden vollständig verändert (Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsverluste)<br />
15 Nach den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“ M-V (LUNG 1999) werden Wirkungen, die länger als 5 Jahre anhalten,<br />
als nachhaltig eingestuft. Deshalb wird dieser Zeitbezug für die Bewertung „dauerhafter“ Wirkungen herangezogen.<br />
Seite 248/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ausdehnung, Dauer <strong>und</strong> Intensität der Wirkung können zu einer Gesamtbewertung der Wirkung als<br />
(Gesamt-)Beeinflussung von Strukturen <strong>und</strong> Funktionen entsprechend der Matrix der Tab. 81 verknüpft<br />
werden.<br />
Die Bewertung erfolgt fachgutachtlich verbal-argumentativ in Text <strong>und</strong> Tabellen.<br />
Eine Struktur- <strong>und</strong> / oder Funktionsbeeinflussung gibt an, ob die durch den Bau, die Anlage oder den<br />
Betrieb der Seekabeltrasse bedingten Veränderungen dazu führen, dass das Gebiet bestimmte, beispielsweise<br />
für eine Tierart wichtige Funktionen (z. B. Fortpflanzung, Jungenaufzucht, Nahrungssuche)<br />
einschränkt oder nicht mehr erfüllen kann. Die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung wird wie<br />
folgt bewertet. Die Größe des Auswirkungsgebietes ist jeweils abhängig vom Wirkfaktor <strong>und</strong> der Art:<br />
gering: Es erfolgt nur eine geringe Beeinflussung von Strukturen bzw. Funktionen im Wirkungsraum,<br />
sodass bestehende Strukturen <strong>und</strong> Funktionen erhalten bleiben.<br />
mittel: Die Strukturen <strong>und</strong> Funktion im Wirkungsraum werden nur partiell verändert <strong>und</strong> bleiben<br />
größtenteils im betrachteten Gebiet erhalten.<br />
<br />
hoch: Das Auswirkungsgebiet kann die Funktionen für das Schutzgut nicht mehr erfüllen; es treten<br />
großräumige Bestandsveränderungen auf. Der gesamte im Auswirkungsgebiet vorhandene<br />
Bestand wird betroffen.<br />
Nachfolgend wird die Bewertungsmatrix zur Erstellung der Auswirkungsprognose dargestellt. Der<br />
Grad der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung wird aus der Bewertungsstufe der Kriterien ermittelt.<br />
Bei unterschiedlicher Höhe (z. B. bei lokaler Ausdehnung, von mittelfristiger Dauer <strong>und</strong> hoher Intensität)<br />
wird die nachfolgende Tab. 81 als Richtwert für eine mögliche Kombination der Einzelkriterien zur<br />
Ableitung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung (gering bzw. mittel für das vorab angeführte Beispiel)<br />
herangezogen.<br />
Tab. 81:<br />
Matrix zur Ableitung der Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen aus der Kombination<br />
der Bewertung der Faktoren<br />
Ausdehnung Dauer Intensität Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
lokal / kleinräumig<br />
kurzfristig<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
gering (keine)<br />
gering<br />
gering (mittel)<br />
mittelfristig<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
gering<br />
gering<br />
gering (mittel)<br />
dauerhaft<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
gering<br />
gering (mittel)<br />
gering (mittel)<br />
mittelräumig<br />
kurzfristig<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
gering<br />
gering (mittel)<br />
mittel<br />
mittelfristig<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
gering (mittel)<br />
mittel<br />
mittel<br />
dauerhaft<br />
gering<br />
gering (mittel)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 249/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ausdehnung Dauer Intensität Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
großräumig<br />
kurzfristig<br />
mittel<br />
hoch<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
mittel<br />
mittel (hoch)<br />
gering (mittel)<br />
mittel<br />
mittel<br />
mittelfristig<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
gering (mittel)<br />
mittel<br />
mittel (hoch)<br />
dauerhaft<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
Klammerausdrücke sind unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich<br />
gering (mittel)<br />
mittel (hoch)<br />
hoch<br />
In einigen Fällen wird eine fachgutachtliche Wichtung vorgenommen, die schutzgutabhängig ist (bei<br />
biotischen Schutzgütern, z. B. den Meeressäugern sogar artabhängig) <strong>und</strong> von der Empfindlichkeit<br />
des betroffenen Schutzgutes bestimmt wird. Eine Verallgemeinerung lässt sich hierbei nicht vornehmen,<br />
da beispielsweise manche der biotischen Schutzgüter empfindlicher gegenüber Einzelschallereignissen<br />
mit hohen Spitzenschallpegeln als gegenüber niedrigen Dauerschallpegeln sind. Weitere<br />
Beispiele ließen sich hier anführen. Es wird verbal-argumentativ dargelegt, warum der Fachgutachter<br />
zur möglicherweise von Tab. 81 abweichenden Einschätzung der zu erwartenden Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
kommt.<br />
II.3.1 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut - Menschen, einschließlich<br />
der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
Nachfolgend werden die relevanten bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren für das Schutzgut<br />
Mensch aufgeführt (s. auch Tab. 82):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Visuelle Wirkungen der Seekabel-Verlegung<br />
Lärmemissionen der Seekabel-Verlegung<br />
Luftschadstoffemissionen der Seekabel-Verlegung<br />
Baustellen- <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungsflächen <strong>und</strong> deren Umweltwirkungen<br />
Wirkungen von Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten (Lärm, Luftschadstoffe,<br />
visuelle Unruhe, Lichtwirkungen)<br />
Sicherheitszone zur Bau- <strong>und</strong> Verlegetechnik während des Baubetriebes<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten (Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen)<br />
Seite 250/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Derzeit wird angestrebt, die Bauzeiten der Seetrasse auf ca. drei bis vier Monate innerhalb einer Saison<br />
im Zeitraum zwischen Mitte Mai bis Oktober zu beschränken (siehe Protokoll der Anlaufberatung<br />
zum ROV vom 08.10.2009).<br />
Baubedingte Auswirkungen SG Menschen<br />
Visuelle Wirkungen der Seekabel-Verlegung<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off I, Off II, Off III), Trasse an der Wittower Fähre<br />
(Off. VII) <strong>und</strong> Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, Off. V, Off. VI)<br />
Die baubedingten Auswirkungen, die sich in visuellen Beunruhigungen, Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen<br />
widerspiegeln, werden ebenfalls im Kapitel „Landschaftsbild“ besprochen (siehe Kap. II.3.5). Deshalb<br />
sei auf dieses Kapitel verwiesen.<br />
Die visuellen Wirkungen vollziehen sich hauptsächlich temporär während der Bauphase im Zeitraum<br />
von Mai bis Oktober. Dabei sind Unterschiede der Wirkungen je nach Einsatz verschiedener Bau- <strong>und</strong><br />
Verlegetechnik sowie ggf. von Hilfsfahrzeugen in den verschiedenen Abschnitten in den jeweiligen<br />
Bauphasen zu verzeichnen. Demnach treten in Bezug zu einem bestimmten Trassenabschnitt die<br />
visuellen Wirkungen nur in einem kurzen Zeitraum bzw. je nach Bau- bzw. Verlegetätigkeit in mehreren<br />
kurzen Bauphasen von in der Regel Tagen bis Wochen auf.<br />
Bagger <strong>und</strong> Verlegeschiff werden sich während der jeweiligen Bauphase visuell in den gegebenen<br />
Schiffsverkehr der Berufsschifffahrt <strong>und</strong> dessen sonstigen Bootsverkehrs im gewissen Umfang „einordnen“.<br />
Bagger <strong>und</strong> Verlegeschiff sind allerdings in den küstennahen Bereichen (nordöstliche Außenküste<br />
der Insel Rügen) sowie in den nordrügenschen Boddengewässern <strong>und</strong> im Gebiet des Strelas<strong>und</strong>es<br />
aufgr<strong>und</strong> deren Größe <strong>und</strong> Art gegenüber dem „normalen“ Schiffsverkehr optisch deutlich<br />
dominanter ausgeprägt. Der übliche Schiffsverkehr im Bereich des Boddens sowie der nordöstlich<br />
angrenzenden Seegewässer umfasst Fischereifahrzeuge, kleinere Schiffe, Sportboote u. ä. Bootstypen.<br />
Überführungen von größeren Schiffseinheiten, die die Werften verlassen, sind seltene Einzelfälle.<br />
Der Fährverkehr zwischen Saßnitz <strong>und</strong> Trelleborg vollzieht sich ganzjährig im Bereich der geplanten<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen.<br />
Die Auswirkungen visueller Beunruhigungen werden für den Bereich des Strelas<strong>und</strong>es, der nordrügenschen<br />
Boddengewässer <strong>und</strong> nordöstlichen Außenküste Rügens sowie der küstennahen Zone (bis<br />
ca. 5 km Entfernung von der Küste) als mittelräumig, kurzzeitig mit mittlerer Intensität eingeschätzt,<br />
sodass mittlere Funktionsbeeinflussungen auftreten können. Für die Trassenabschnitte der äußeren<br />
Pommerschen Bucht / südliches Arkonabecken mit größerer Entfernung zur Küste ist lediglich eine<br />
temporär geringe (kurzzeitig), visuelle Wirkung (in Bezug auf Schutzgut Mensch, bei dem primär landgeb<strong>und</strong>ene<br />
Standorte betrachtet werden) zu erwarten. Es kommt innerhalb der betroffenen, weiter<br />
entfernten Seegebiete (über 5 km Abstand zu Küstenstandorten) zu mittelräumig wirksamen, insgesamt<br />
geringen visuellen Funktionsbeeinflussungen, wobei für Landstandorte nur noch eine untergeordnete<br />
visuelle Wirkung prognostiziert wird.<br />
Lärmemissionen der Seekabel-Verlegung<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I, Off. II, Off. III)<br />
Für die Lärmemissionen ist im küstenfernen Bereich keine Betroffenheit für Wohnfunktionen aufgr<strong>und</strong><br />
der großen Entfernung zu den nächstgelegenen Wohngebieten gegeben. Die Kabeltrassen verlaufen<br />
in der äußeren Pommerschen Bucht / südliches Arkonabecken durch Gewässer, die die Sportschifffahrt<br />
hauptsächlich zur Durchfahrt nutzt. Gebiete, die zum Ankern oder längeren Verweilen genutzt<br />
werden, liegen nicht in der Nähe der Trassen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 251/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Sportschiffe sich relativ schnell, mit dem notwendigen Sicherheitsabstand an dem Verlegeschiff vorbeibewegen,<br />
sodass die möglichen, sehr geringen Beeinflussungen nur kurzzeitig auftreten.<br />
Eine Einschätzung der Lärmimmissionsbelastung kann anhand von Wirkpegeln erfolgen. Während der<br />
Bauphase werden Lärmemissionen hauptsächlich vom Verlegeschiff verursacht. Berechnungen vergleichbarer<br />
Vorhaben zeigen, dass Geräuschimmissionen des Schiffsverkehrs von untergeordneter<br />
Bedeutung sind. So wird der Tagesrichtwert des Lärm-Immissionswertes für allgemeine Wohngebiete<br />
(55 dB(A) nach TA Lärm 16 ) in einem Abstand zur Schiffsroute von ca. 50 m <strong>und</strong> der Nachtrichtwert (40<br />
dB(A) nach TA Lärm) bis ca. 150 m eingehalten. Im Bereich der Anlandung liegen die Offshore-<br />
Trassen II (Glowe) <strong>und</strong> III (Juliusruh) mit einer Entfernung von ca. 0,5 km zu Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbereichen<br />
(siehe dazu Tab. 7) diesen am nächsten. Auch für die vorab genannten Bereiche wird davon<br />
ausgegangen, dass es zu keiner Überschreitung des Lärm-Immissionswertes für Wohnbebauung<br />
kommt. Wohn- <strong>und</strong> landseitige Erholungsgebiete liegen, in größeren Entfernungen zur Kabeltrasse.<br />
Bei einer Anwendung dieses Ansatzes für die Erholungsnutzung durch Sportschifffahrt auf See kann<br />
festgestellt werden, dass sich Sportschiffe in der Regel einen größeren Abstand als 50 m zum Verlegeschiff<br />
aufweisen werden (Sicherheitsanforderungen), sodass erhöhte Immissionsbelastungen ausgeschlossen<br />
werden können. Zusammenfassend können kurzzeitige Beeinflussungen mit mittleren<br />
räumlichen Wirkzonen <strong>und</strong> geringer Intensität auftreten <strong>und</strong> damit geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
hervorrufen.<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Da im Bereich der Seekabel-Trasse parallel zur Wittower Fähre am nördlichen <strong>und</strong> südlichen Ufer in<br />
der Nachbarschaft die Bebauungen der Fähranleger sowie von Siedlungsbereichen mit Wohn- <strong>und</strong><br />
Erholungsfunktion vorzufinden sind (Wittower Fähre <strong>und</strong> Vaschvitz, Ortschaft Wittow im 100-m-<br />
Wirkraum), kann eine temporäre Überschreitung des Lärm-Immissionswertes für Wohnbebauung nicht<br />
ausgeschlossen werden. Mit den Sportboothäfen im Bereich der Wittower Fähre sind Gebiete vorhanden,<br />
die zum längeren Verweilen genutzt werden können <strong>und</strong> in der Nähe zur Trasse liegen. Die<br />
Sportschiffe können sich relativ schnell, mit dem notwendigen Sicherheitsabstand an dem Verlegeschiff<br />
vorbeibewegen (vgl. Darstellung oben). Aufgr<strong>und</strong> des kurzen Trassenabschnittes wird von einer<br />
sehr kurzen Bauphase ausgegangen. Die Auswirkungen werden kurzzeitig <strong>und</strong> von mittlerer Intensität<br />
sein. Insgesamt wird aufgr<strong>und</strong> der kurzen Dauer von einer geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung<br />
ausgegangen.<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, Off. V, Off. VI)<br />
Der Anlandungsbereich der Trasse Strelas<strong>und</strong> Off. IV befindet sich in einer Entfernung von weniger<br />
als 0,5 km zur Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbebauung der Ortschaft Neuhof. Aufgr<strong>und</strong> der Entfernung wird<br />
jedoch nicht von einer temporären Überschreitung des Lärm-Immissionswertes für Wohnbebauung<br />
ausgegangen. Mit dem Wassersporthafen Neuhof liegt ein Gebiet, das zum längeren Verweilen genutzt<br />
werden kann, in der Nähe der Trasse. Für die Erholungsnutzung durch Sportschifffahrt auf See<br />
kann festgestellt werden, dass sich Sportschiffe in der Regel einen größeren Abstand als 50 m zum<br />
Verlegeschiff aufweisen werden (Sicherheitsanforderungen), sodass erhöhte Immissionsbelastungen<br />
ausgeschlossen werden (siehe oben). Für den kurzen marinen Trassenabschnitt wird voraussichtlich<br />
eine sehr kurze Bauphase benötigt. Die Auswirkungen werden kurzzeitig <strong>und</strong> von geringer Intensität<br />
sein, sodass eine geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung abgeleitet wird.<br />
16 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum<br />
Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503) nach § 48 des B<strong>und</strong>es-<br />
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S.721) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S.880)<br />
Seite 252/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Die Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> Off. V <strong>und</strong> VI landen im Bereich von Strals<strong>und</strong>-Andershof bzw. der<br />
Frankensiedlung an, in deren Nachbarschaft Bebauungsgebiete mit Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />
gegeben sind. In Andershof sind in der Nähe der Trasse VI kleinere Anlagen mit Liegeplätzen für<br />
Sportboote vorhanden, die den Nutzern Möglichkeiten zum längeren Verweilen geben. Auch für diesen<br />
marinen Trassenabschnitt wird von einer sehr kurzen Bauphase ausgegangen. Die Auswirkungen<br />
werden als mittelräumig, kurzzeitig <strong>und</strong> von mittlerer Intensität eingeschätzt. Aufgr<strong>und</strong> der sehr geringen<br />
Dauer wird insgesamt eine geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung abgeleitet.<br />
Luftschadstoffemissionen der Seekabel-Verlegung<br />
Alle Varianten<br />
Die Luftschadstoff-Emissionen werden durch den Einsatz des Schiffes sowie der Verlegetechnik sehr<br />
geringfügig erhöht. Es ist davon auszugehen, dass von den eingesetzten Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeugen<br />
die Emissions-Vorschriften (wie des BImSchG) eingehalten werden.<br />
Die Auswirkungen durch Schadstoffemissionen werden mittelräumig nachweisbar sein. Im Falle einer<br />
Schiffskollision mit dem Verlegeschiff oder einem der Sicherungsschiffe sind im worst-case-Fall auch<br />
großräumige Schadstoffemissionen zu erwarten. Die Auswirkungen werden kurzzeitig <strong>und</strong> von geringer<br />
Intensität sein, für den Kollisionsfall wird eine hohe Intensität erwartet. Insgesamt wird eine geringe<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung erwartet, die jedoch im Falle einer Schiffskollision hoch sein<br />
kann.<br />
Baustellen- <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungsflächen <strong>und</strong> deren Umweltwirkungen<br />
Alle Varianten<br />
Seeseitig ist nur eine schiffsgeb<strong>und</strong>ene Baustelleneinrichtung gegeben. Die damit verb<strong>und</strong>enen Umweltwirkungen<br />
wurden bereits oben erläutert. Deshalb wird auf die Ausführungen zur landseitigen<br />
Baustelleneinrichtung (<strong>Teil</strong> B) verwiesen.<br />
Wirkungen von Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten (Lärm, Luftschadstoffe,<br />
visuelle Unruhe, Lichtwirkungen)<br />
Alle Varianten<br />
Der Hauptanteil der Transporte umfasst die Anlieferung der Seekabel. Das Seekabel wird in mehreren<br />
<strong>Teil</strong>längen einschließlich der erforderlichen Verbindungsmuffe geliefert <strong>und</strong> im Hafen von einer Verlegeeinheit<br />
übernommen. Weiterhin werden die Endverschlüsse sowie die Kabelabfangung (Hang Off)<br />
geliefert. Spezielle Verlegeschiffe verrichten die Verlegearbeiten auf See. Da kein nennenswerter<br />
baubedingter Verkehr für die seeseitigen Verlegarbeiten außer An- <strong>und</strong> Abtransporte zum Schiff, die<br />
sich innerhalb gewerblich genutzter Hafenanlagen vollziehen, auftreten, sind die Umweltwirkungen<br />
von nachrangiger Bedeutung. Es wird prognostiziert, dass die kurzzeitigen Beeinflussungen mit mittleren<br />
räumlichen Wirkzonen <strong>und</strong> geringer Intensität („Vorbelastung“ durch Frequentierung vorhandener<br />
Schifffahrtsrouten) auftreten <strong>und</strong> damit geringe Funktionsbeeinflussungen hervorrufen könnten.<br />
Sicherheitszone zur Bau- <strong>und</strong> Verlegetechnik während des Baubetriebes<br />
Alle Varianten<br />
Während der Bagger- <strong>und</strong> Verlegearbeiten ist das Baufeld für Schifffahrt, Fischerei <strong>und</strong> andere wasserbezogene<br />
Aktivitäten nicht nutzbar. In der Regel betrifft das nur das unmittelbare Areal in dem die<br />
Baufahrzeuge tätig sind. Eine Beeinflussung der Umweltverhältnisse für das Schutzgut Mensch<br />
(Wohlbefinden <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit) ist daraus nicht abzuleiten. Es wird von einer lokalen Flächeninan-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 253/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
spruchnahme über eine kurze Dauer <strong>und</strong> geringer Intensität ausgegangen, sodass eine geringe Struktur-<br />
<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung abzuleiten ist.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen SG Menschen<br />
Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />
sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten, welche<br />
oben unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet wurden:<br />
- baubedingter Verkehr (visuelle Unruhe, Lärm, Luftschadstoffe)<br />
- Baubetrieb (visuelle Unruhe, Lärm, Schadstoffemissionen)<br />
- Flächeninanspruchnahme (Befahrensbeschränkungen, Sicherheitszone)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen SG Menschen<br />
Alle Varianten<br />
Anlagenbedingt sind keine Wirkungen zu verzeichnen. Hinsichtlich der Beeinflussung anderer Nutzungen<br />
durch das Vorhaben wird auf die Ausführungen des zusammenfassenden Kapitels verwiesen.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen SG Menschen<br />
Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten (Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen)<br />
Alle Varianten<br />
Betriebsbedingte Wirkungen treten nur durch Inspektionsfahrten (Prüfung der Lage <strong>und</strong> Überdeckung<br />
des Seekabels mit einem geophysikalischen System z. B. Echolot), Instandhaltung <strong>und</strong> ggf. erforderliche<br />
Reparaturarbeiten auf. Das Vorhaben ist so ausgelegt, dass während der vorgesehenen Betriebszeit<br />
voraussichtlich keine Instandhaltungsmaßnahmen anfallen. Sollten Instandhaltungsmaßnahmen<br />
oder Reparaturarbeiten erforderlich sein, sind vergleichbare Wirkungen hinsichtlich optischer<br />
Beeinflussungen, Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen wie für die Bauphase zu erwarten, die sich allerdings<br />
in der Intensität der Wirkungen unterscheiden. Die Wirkungsintensität ist gegenüber der Bauphase<br />
deutlich geringer <strong>und</strong> abhängig von der Art der durchzuführenden Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen.<br />
Es werden sehr kurzzeitige, mittelräumige Wirkungen mit einer geringen Intensität<br />
erwartet. Demnach wird eine geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung prognostiziert.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Menschen<br />
Es wird davon ausgegangen, dass bei Nichtumsetzung des hier betrachteten Vorhabens der Schiffsverkehr<br />
(einschließlich der Segler <strong>und</strong> der Fischereifahrzeuge) weiter in vergleichbarer Art <strong>und</strong> Weise<br />
stattfindet. Im Zuge der fortschreitenden Mobilität <strong>und</strong> des Freizeitverhaltens der Menschen sowie der<br />
Erhöhung des Güterverkehrs ist in den nächsten Jahren eine Zunahme der Schiffsbewegungen zu<br />
erwarten. Ohne die hier betrachteten Seekabel-Trassen ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung der fischereiwirtschaftlichen<br />
Nutzung des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten. Die Höhe der Anlandungen<br />
<strong>und</strong> die Fangzusammensetzung werden auch weiterhin jahrweise schwanken. Bei Nichtumsetzung<br />
des hier betrachteten Vorhabens werden die Belange des Militärs, des Luftverkehrs, der Rohstoffgewinnung,<br />
der Sedimentverbringungsmöglichkeiten sowie von Seekabeln nicht berührt.<br />
In der Zukunft werden die beschriebenen Werte, Funktionen <strong>und</strong> Erlebnisqualitäten im betrachteten<br />
Landschaftsraum weitgehend erhalten bleiben.<br />
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Tab. 82:<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Schutzgutes Menschen, einschließlich der menschlichen<br />
Ges<strong>und</strong>heit<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Verkehr (seeseitig) • visuelle Beunruhigung, Lärmemissionen, Schadstoffemissionen<br />
• Bautätigkeit (mögliche Verlegetechnik:<br />
Einspülverfahren, Einpflügen,<br />
Fräsen, ggf. Verlegung<br />
im Graben)<br />
• Visuelle Wirkungen<br />
− Bereich des Strelas<strong>und</strong>es, der nordrügenschen<br />
Boddengewässer <strong>und</strong> nordöstlichen<br />
Außenküste Rügens sowie der küstennahen<br />
Zone (bis ca. 5 km Entfernung von der Küste)<br />
− Trassenabschnitte der äußeren Pommerschen<br />
Bucht / südliches Arkonabecken mit<br />
größerer Entfernung zur Küste<br />
• Lärmemissionen<br />
− Seekabeltrassen nördlich Rügen (Off. I, Off.<br />
II, Off. III)<br />
− Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
− Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong>: Off. IV<br />
− Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong>: Off. V, Off. VI<br />
• Luftschadstoffemissionen<br />
• Flächeninanspruchnahme • Befahrensbeschränkungen, Sicherheitszone zur<br />
Bau- <strong>und</strong> Verlegetechnik<br />
anlagenbedingt<br />
keine relevanten Wirkfaktoren<br />
betriebsbedingt<br />
• Kontrolle, Inspektionsfahrten • visuelle Beunruhigung, Lärmemissionen, Schadstoffemissionen<br />
• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />
Reparaturarbeiten<br />
F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeuge<br />
(Unfall, z. B. Ölaustritt)<br />
• visuelle Beunruhigung, Lärmemissionen, Schadstoffemissionen<br />
m k g G<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
m<br />
g<br />
g<br />
m<br />
g<br />
m<br />
g<br />
M<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
l k g G<br />
m k g G<br />
m k g G<br />
• Schadstoffemissionen l-gr k-d g-h G-H<br />
infolge sehr geringer<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr<br />
geringes ökologisches<br />
Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />
Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />
G = gering, M = mittel, H = hoch<br />
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Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />
Menschen<br />
Die vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten (Schiffskollision beim<br />
Verlegen oder Reparieren bzw. Störfälle von Baufahrzeugen <strong>und</strong> -maschinen), wirken sich in ihrer<br />
Gesamtheit überwiegend als geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut Menschen<br />
aus. Die Wirkungen sind hauptsächlich auf die Bauphase begrenzt <strong>und</strong> es treten klein- bis mittelräumige,<br />
in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie ausschließlich<br />
geringe Schadstoffemissionen auf. Wirkungen auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit werden<br />
nicht erwartet. Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken<br />
ist nicht möglich.<br />
Unterschiede zwischen den Varianten im Hinblick auf eine Vorzugstrasse ergeben sich nur für die<br />
Strelas<strong>und</strong>querungen. Dort kann es an den Trassen Off. V <strong>und</strong> VI gegenüber von Andershof <strong>und</strong><br />
Frankensiedlung zu geringfügigen Überschreitungen des Lärm-Immissions-Richtwertes kommen.<br />
Daher wird Off. IV als Vorzugsvariante benannt. Unter den Haupttrassen ist bezüglich des Schutzgutes<br />
Menschen keine Vorzugsvariante zu ermitteln (vgl. Kap. II.9).<br />
Zusammenfassende Darstellung der möglichen Beeinflussungen von (wirtschaftlichen) Nutzungen<br />
durch das Vorhaben<br />
Seeschifffahrt, Häfen, Werften, Anleger<br />
Die Kabeltrassenvarianten Off. I, II <strong>und</strong> III queren die bedeutende Schifffahrtsroute zum Hafen<br />
Mukran-Saßnitz, wobei die Länge der Querung für Off. I am größten ist (wirtschaftlich ungünstig, da<br />
Verlegung des Kabels in 3 m Tiefe, um Schäden zu vermeiden). Die Trassen im Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, V<br />
<strong>und</strong> VI) <strong>und</strong> an der Wittower Fähre (Off. VII) queren ebenfalls viel genutzte Fahrwasser (Ostansteuerung<br />
Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ziegelgraben).<br />
Für die Querung von Ansteuerungen <strong>und</strong> Fahrrinnen werden Abstimmungen mit der Wasser- <strong>und</strong><br />
Schifffahrtsverwaltung vorgenommen. Demnach wird die bauliche Ausführung für die Verlegung der<br />
Kabel so erfolgen, dass Konflikte mit der Schifffahrt nicht gegeben bzw. weitgehend minimiert sind.<br />
Der Kabeltrassenverlauf wird später in den Seekarten verzeichnet sein, sodass Einschränkungen<br />
hinsichtlich der Ankermöglichkeiten in diesem Korridor bestehen werden. Für die Trassen Off. IV <strong>und</strong><br />
VII bestehen bereits Ankerverbotszonen für die vorhandenen Gasleitungen, welche durch die geplante<br />
Bündelung mit dem Seekabel lediglich erweitert werden müssten.<br />
Während der Bau- <strong>und</strong> bei Reparaturmaßnahmen stellen das Verlegeschiff bzw. die Versorgungs<strong>und</strong><br />
Begleitschiffe aufgr<strong>und</strong> der eingeschränkten Manövrierfähigkeit Schifffahrtshindernisse, insbesondere<br />
im Bereich der stark frequentierten Fahrrinnen sowie der Hauptschifffahrtsroute zum Hafen<br />
Mukran-Saßnitz, dar. Daher kann es zu einer räumlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkten Beeinträchtigung der<br />
Schifffahrt kommen. Gefahren durch Kollisionen können durch Informationsvermittlung (z.B. „Nachrichten<br />
für Seefahrer“) minimiert werden.<br />
In der Nähe einiger Trassenvarianten liegen zahlreiche Häfen, Marinas <strong>und</strong> Anleger. So befindet sich<br />
im 2-km-Wirkraum der Seekabeltrasse Off. I der Stadthafen Saßnitz <strong>und</strong> im 2-km-Wirkraum der Trasse<br />
Off. II der Wasserwanderrastplatz Glowe. Im Strelas<strong>und</strong> liegt die Marina Neuhof in nur 500 m Entfernung<br />
zur Trasse Off. IV. In den weiteren Wirkräumen (2 km) der Trassen Off. IV, Off. V <strong>und</strong> Off. VI<br />
befinden sich der Anglerhafen Niederhof, die Anleger Devin <strong>und</strong> Drigge sowie die Häfen Strals<strong>und</strong>,<br />
Frankensiedlung <strong>und</strong> Andershof. Im 2-km-Wirkraum von Off. VI liegt des Weiteren die Volkswerft<br />
Strals<strong>und</strong>.<br />
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Alle Häfen liegen in zu großer Entfernung um durch Lärm oder Luftschadstoffe der Verlegearbeiten<br />
beeinträchtigt zu werden. Stärkere Wirkungen könnten durch visuelle Eindrücke entstehen, diese sind<br />
jedoch nur von sehr kurzer Dauer.<br />
Fischerei<br />
Wie in Kapitel I.3.2 dargestellt, hat das Seegebiet im Bereich der Offshore-Trassen Off. I, II <strong>und</strong> III<br />
sowie der Strelas<strong>und</strong> eine große fischereiwirtschaftliche Bedeutung.<br />
Zum Schutz des Kabelsystems vor Freilegung oder Beschädigung, insbesondere in Folge von aktiven<br />
Fangmethoden, ist die Einschränkung der Fischerei in einem Korridor beiderseits der Kabeltrasse<br />
möglich.<br />
Weitere Auswirkungen für die Fischerei sind insbesondere in fischereiwirtschaftlich intensiv genutzten<br />
Gebieten wie den Randbereichen zu Flachwassergebieten zu erwarten. Deren Umfang lässt sich allerdings<br />
anhand der vorliegenden Kenntnisse nicht abschätzen.<br />
Die Küstenfischerei wird während des Verlegezeitraums sehr lokal <strong>und</strong> zeitlich begrenzt in ihrem Wirkungskreis<br />
eingeschränkt. Gleiches gilt für mögliche Störfälle <strong>und</strong> die daraufhin notwendigen Reparaturarbeiten.<br />
Rohstoffwirtschaft <strong>und</strong> Klappstellen<br />
Keine der Kabeltrassenvarianten quert Gebiete zur Rohstoffgewinnung oder Klappstellen. In der Nähe<br />
der Trasse Off. I befindet sich eine Lagerstätte <strong>und</strong> es wird ein Erlaubnisfeld gequert, in der Tromper<br />
Wiek liegen Lagerstätten in der Nähe der Trasse Off. III. Geplante Erweiterungsflächen nach der<br />
Richtlinie marine Sandgewinnungen für Küstenschutz befinden sich in den Kabeltrassenkorridoren<br />
von Off. II <strong>und</strong> Off. III. Sollte dort abgebaut werden, ist eine Abstimmung mit den Nutzern der Lagerstätten<br />
<strong>und</strong> dem Bergamt erforderlich.<br />
Bei Querung von Seekabeln werden die entsprechenden privatrechtlichen Kreuzungsvereinbarungen<br />
mit den jeweiligen Versorgungsträgern abgeschlossen.<br />
Zum oder vom Spülfeld Drigge sind Transporte von Baggergut durch den Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> durch die<br />
Kabeltrassenuntersuchungsräume verb<strong>und</strong>en. Auswirkungen auf diese Transporte können durch Behinderungen<br />
oder Kollisionen mit den Verlege- oder Hilfsschiffen entstehen.<br />
Militär<br />
Die Untersuchungsräume für die Kabeltrassen Off. I, II <strong>und</strong> III queren teilweise ein U-Boot-<br />
Tauchgebiet nordöstlich von Rügen. Besondere Vorkehrungen der Schadensabwehr sind nicht vorgesehen.<br />
Um die Beeinflussung des betroffenen Gebietes während der Bauzeit möglichst gering zu halten,<br />
wird es einen Informationsaustausch zu den Bauaktivitäten <strong>und</strong> -fortschritten geben.<br />
Seekabel, Pipelines <strong>und</strong> Wracks<br />
Das Untersuchungsgebiet nördlich von Rügen wird von vier geplanten Kabeltrassen gequert. Bei der<br />
Querung von Kabeln werden die entsprechenden privatrechtlichen Kreuzungsvereinbarungen mit den<br />
entsprechenden Versorgungsträgern abgeschlossen. Die Trassen Off. IV <strong>und</strong> VII sind in Parallellage<br />
zu der jeweils vorhandenen Gasleitung geplant. Genauere Ausführungen zu Wracks sind in Kapitel<br />
II.3.6 zu finden.<br />
Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />
Trotz der intensiven touristischen Nutzung der Küste <strong>und</strong> der vorgelagerten Gewässer ist die Beeinflussung<br />
des Tourismus oder der Erholungsfunktion durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Die Verle-<br />
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gearbeiten schreiten entlang der Trasse sehr schnell voran, sodass keine längerfristigen visuellen,<br />
akustischen oder Schadstoffbelastungen entstehen. Sofern keine Störfälle auftreten, die ggf. Reparaturen<br />
erforderlich machen, werden durch die Kabel keinerlei touristische Belange berührt.<br />
Windenergie<br />
Im Bereich der Kabeltrassenvarianten liegen weder Offshore-Windparks noch geplante Windenergieanlagen,<br />
sodass keine Nutzungskonflikte bestehen.<br />
Meeresforschung<br />
Einrichtungen der Meeresforschung befinden sich nicht in den Untersuchungsräumen der geplanten<br />
Kabeltrassen. Daher liegen keine Beeinträchtigungen vor.<br />
Ergebnis der Darstellung der möglichen Beeinflussungen von (wirtschaftlichen) Nutzungen<br />
durch das Vorhaben<br />
Bei der vergleichenden Betrachtung der möglichen Beeinflussungen von (wirtschaftlichen) Nutzungen<br />
durch verschiedene Trassenvarianten stellt sich die Trasse Off. I als ungünstig heraus, da der Fährhafen<br />
Sassnitz <strong>und</strong> eine Reede im Nahbereich liegen <strong>und</strong> die längste Querung der Seeverkehrsverbindung<br />
nordöstlich von Rügen notwendig ist. Im Strelas<strong>und</strong> wird Off. VI als ungünstigste Variante eingeschätzt,<br />
dicht gefolgt von Off. V. Als Trasse mit dem geringsten Konfliktpotential wurde aufgr<strong>und</strong> der<br />
Vorteile durch die Bündelung mit der Gasleitung <strong>und</strong> der Hochspannungsfreileitung Off. IV ausgemacht.<br />
(vgl. Kap. II.9)<br />
II.3.2 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Boden (Sediment)<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren sind für das Schutzgut Boden/Sediment<br />
zu verzeichnen (s. auch Tab. 83):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Negative Auswirkungen auf das Sediment durch Trübungen <strong>und</strong> Verfrachtungen im Umfeld des<br />
Kabelgrabens<br />
Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> -geräte<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
Veränderung der Sedimentstruktur durch Herstellung des Kabelgrabens, Einbau des Kabels <strong>und</strong><br />
Wiederverfüllung des Kabelgrabens<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Veränderung der Sedimentstruktur sowie Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> -geräte<br />
bei Wartung <strong>und</strong> Reparatur<br />
Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />
Wärmeemission<br />
Baubedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />
Negative Auswirkungen auf das Sediment durch Trübungen, Verfrachtungen <strong>und</strong> morphologische<br />
Veränderungen innerhalb <strong>und</strong> im Umfeld des Kabelgrabens<br />
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Alle Varianten<br />
Die für eine Kabelverlegung angewandten Geräte bewirken ein Einbringen des Kabels in den Meeresboden,<br />
sodass außer geringen Veränderungen des Mikroreliefs der Kabelfurche <strong>und</strong> im Nahbereich<br />
der Kabelfurche keine maßgeblichen morphologischen Veränderungen hervorgerufen werden.<br />
Beim Verlegen der Kabel kommt es zur Resuspension von Sedimentpartikeln, die je nach Größe <strong>und</strong><br />
Strömung mehr oder weniger weit entfernt von der Quelle wieder auf den Meeresboden absinken<br />
(Verweis Wasser). Die oberflächennahe Sedimentstruktur wird dadurch im Nahbereich beeinflusst, da<br />
besonders der Feinkornanteil stärker resuspendiert <strong>und</strong> verdriftet wird. Der Nahbereich wird demnach<br />
kurzzeitig einen geringeren Feinkornanteil als die Umgebung aufweisen. Da durch die Strömungen<br />
<strong>und</strong> Seegang in den Kabeltrassenkorridoren ständig Sedimentumlagerungen stattfinden, ist dieser<br />
Aspekt von untergeordneter Bedeutung.<br />
Es werden keine weitreichenden Auswirkungen auf die Meeressedimente <strong>und</strong> die morphodynamischen<br />
Prozesse beim Verlegen der Seekabel erwartet, da die voraussichtlich eintretenden Sedimentumlagerungen<br />
im Zuge der Verlegetätigkeiten gegenüber der Intensität von natürlichen Prozessen<br />
(Stürme) zurückstehen.<br />
Insgesamt werden baubedingt klein- bis mittelräumige Auswirkungen von kurzer Dauer mit geringen<br />
Intensitäten erwartet, die zu geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />
Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> –geräte<br />
Alle Varianten<br />
Schadstoffemissionen beschränken sich im Normalfall auf Luftschadstoffe. Die Beeinflussung der<br />
Sedimente durch projektbedingte Luftschadstoffemissionen liegt unter der Nachweisgrenze.<br />
Durch Abrieb, Verschleiß <strong>und</strong> ähnliche Prozesse an den eingesetzten Geräten können bei der Verlegung<br />
künstliche Materialien in geringen Mengen in den Meeresboden gelangen, die auch Schadstoffe<br />
beinhalten. Eine konkrete Prognose der möglichen Umweltwirkungen kann nicht aufgestellt werden,<br />
da Art <strong>und</strong> Umfang ggf. auftretender, verschleißbedingter Schadstoffeinträge nicht kalkulierbar sind.<br />
Es wird jedoch von vernachlässigbar geringen Mengen ausgegangen, sodass keine nachweisbaren<br />
Umweltwirkungen erwartet werden.<br />
Weitere Schadstoffe können bei Stör- <strong>und</strong> Havariefällen in größeren Mengen austreten <strong>und</strong> somit<br />
hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für die Sedimente bewirken.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />
Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />
sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese<br />
wurden unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet:<br />
- Baubetrieb (Beeinträchtigungen durch Trübung <strong>und</strong> Verfrachtung, Schadstoffemissionen)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />
Veränderung der Sedimentstruktur durch Herstellung des Kabelgrabens, Einbau des Kabels <strong>und</strong> Wiederverfüllung<br />
des Kabelgrabens<br />
Alle Varianten<br />
Durch das Einbringen des Kabelsystems kommt es zu Umstrukturierungen der marinen Sedimente.<br />
Im Fall von Sanden ist lediglich eine Vermischung zu erwarten, bei der keine wesentlichen strukturellen<br />
Veränderungen auftreten. Geringmächtige Auflagen von Detritus <strong>und</strong> feinkörnigen Substraten<br />
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können ggf. bei der Kabelverlegung in den Untergr<strong>und</strong> eingemischt werden. In Gebieten mit Geschiebemergel<br />
(z. B. Fahrrinnen im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre) ist infolge der Resuspension<br />
von Feinkornanteilen eine sehr geringe Veränderung in der Korngrößenverteilung möglich. Für Schluffe<br />
<strong>und</strong> Schlicke, wie sie im Großteil der Trassenkorridore von Off. I, II <strong>und</strong> III sowie im Strelas<strong>und</strong> (Off.<br />
IV, V <strong>und</strong> VI) vorkommen, ist eine Durchmischung zu erwarten, sodass sich der oft höhere organische<br />
Gehalt der Oberflächensedimentschicht ggf. geringfügig verändert. Zu den Wirkungen des Einbringens<br />
von Kabeln in Bereiche mit Block- <strong>und</strong> Steingründen sowie Grobsubstraten gibt es nur ungenügende<br />
Kenntnisse, sodass vom worst-case-Fall der maßgeblichen Veränderung durch Durchmischung<br />
mit dem Untergr<strong>und</strong> ausgegangen werden muss.<br />
Es treten damit minimale Veränderungen der Sedimentstruktur in feinkörnigen Sedimenten <strong>und</strong> Geschiebemergelflächen<br />
auf, die kaum eine Beeinträchtigung abiotischer <strong>und</strong> biotischer Sedimentfunktionen<br />
nach sich ziehen. Im Fall von Hartsubstraten hängt die Intensität der Auswirkungen von der gewählten<br />
Verlegeart ab. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.<br />
Insgesamt besitzen die anlagebedingten Auswirkungen eine lokale Ausdehnung mit geringer Intensität,<br />
die trotz der dauerhaften Wirkung nur geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen bewirken.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen SG Boden (Sediment)<br />
Veränderung der Sedimentstruktur sowie Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge <strong>und</strong> -geräte bei<br />
Wartung <strong>und</strong> Reparatur<br />
Alle Varianten<br />
Für Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen sind vergleichbare Wirkungen zu erwarten, wie sie<br />
unter bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen erläutert wurden. Da Instandhaltung <strong>und</strong> Reparatur<br />
sowohl räumlich als auch zeitlich begrenzt sind, sind die Wirkungen insgesamt aber deutlich geringer.<br />
Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />
Alle Varianten<br />
Da das Kabel in einer wassergesättigten Sedimentschicht eingebettet ist, können Schadstoffe aus<br />
dem Kabelmaterial freigesetzt werden <strong>und</strong> das Sediment belasten. Konkrete Aussagen zu solchen<br />
Wirkungen liegen aufgr<strong>und</strong> fehlender Untersuchungen nicht vor. Die Wirkung ist stark von den Materialeigenschaften<br />
des Kabels abhängig. Es wird davon ausgegangen, dass die modernen Kabelmaterialien<br />
aufgr<strong>und</strong> Sicherheitsgewährleistungen eine hohe Beständigkeit aufweisen <strong>und</strong> das Schadstofffreisetzungspotential<br />
sehr gering ist. Im Fall der Schadstofffreisetzung, wirkt diese dauerhaft, aber nur<br />
lokal <strong>und</strong> mit geringer Intensität. Somit werden geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen prognostiziert.<br />
Wärmeemission<br />
Alle Varianten<br />
Bei der vorgesehenen Verlegung des Kabels in ca. 1,5 m Tiefe kann es kleinräumig zu Temperaturerhöhungen<br />
von geringer Intensität kommen. Die Wärmebeeinflussung während des Betriebes führt zu<br />
gering negativen Auswirkungen der Lebensraumfunktion des Schutzgutes Boden für die aquatischen<br />
Bodenlebewesen (siehe Wirkungsanalyse Makrozoobenthos, Kap. II.3.10). Diese Auswirkungen sind<br />
jedoch auf den Nahbereich um das betreffende Kabel beschränkt (UBA 2008) <strong>und</strong> spielen aufgr<strong>und</strong><br />
der geplanten Verlegetiefe für die Bodenbewohner keine Rolle(vgl. Kap. II.3.10). Des Weiteren kann<br />
die Erwärmung des Kabelsystems zu Veränderungen der geophysikalischen Bedingungen <strong>und</strong> der<br />
Beeinflussung geochemischer Prozesse im Meeresboden führen (z. B. mikrobieller Abbau organischen<br />
Materials). Die durch den Betrieb hervorgerufenen Temperaturerhöhungen können zu erhöhten<br />
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Abbauraten an organischer Substanz in den betroffenen Bodenschichten <strong>und</strong> zu Folgereaktionen, wie<br />
z. B. Schwermetallfreisetzung, führen. Insgesamt sind diese Prozesse jedoch sehr kleinräumig, da der<br />
betroffene Sedimentraum sehr klein ist <strong>und</strong> Sedimente mit erhöhtem Organik- <strong>und</strong> Schwermetallanteil<br />
nur in der oberflächennahen Sedimentschicht (i. d. R. oberste 20 cm) vorkommen.<br />
Trotz der Dauerhaftigkeit dieser Projektwirkung sind im Bereich des Kabelgrabens sehr geringfügige<br />
Beeinflussungen der sedimentologischen Gegebenheiten anzunehmen.<br />
Der nicht exakt zu prognostizierende Havariefall würde großräumig, aber kurzzeitig wirken, von hoher<br />
Intensität sein <strong>und</strong> könnte zu hohen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Boden/Sediment<br />
Bei Nichtumsetzung des hier betrachteten Vorhabens werden die natürlichen Prozesse der Bodenbildung<br />
<strong>und</strong> Sedimentdynamik nicht beeinträchtigt, sofern nicht Beeinflussungen durch andere Nutzungen<br />
wie Rohstoffentnahmen anhaltend wirken <strong>und</strong> auch weiterhin zu Beeinträchtigungen führen.<br />
Veränderungen, die sich aufgr<strong>und</strong> der großräumigen hydrographischen Situation ergeben sind in der<br />
näheren Zukunft nicht erkennbar. In den nächsten Jahren/Jahrzehnten könnte sich durch die Verringerung<br />
der anthropogenen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträge in das System Ostsee eine Verbesserung<br />
der Belastungssituation in den Sedimenten ergeben.<br />
Zusammenfassende Darstellung SG Boden (Sediment)<br />
Tab. 83:<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Schutzgutes Boden/Sediment<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • Trübung, Verfrachtung <strong>und</strong><br />
morphologische Veränderung<br />
anlagebedingt<br />
• Kabelgraben <strong>und</strong> Gruben mit<br />
Durchmischung <strong>und</strong> Austausch<br />
von Boden<br />
betriebsbedingt<br />
• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />
Reparaturarbeiten<br />
• Schadstofffreisetzung aus dem<br />
Kabelmaterial<br />
• Beeinflussung der Bodenstruktur<br />
• Trübung, Verfrachtung <strong>und</strong><br />
morphologische Veränderung<br />
• Beeinflussung der Sedimentbeschaffenheit<br />
• Wärmeemision • Beeinflussung geophysikalischer<br />
Bedingungen im Unterboden<br />
F r e m d e i n w i r k u n g /<br />
U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
l-m k g G<br />
l d g G<br />
l-m k g G<br />
l d g G<br />
l d g G<br />
• Schadstoffeintrag gr k h H<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />
Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />
G = gering, M = mittel, H = hoch<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 261/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />
Boden (Sediment)<br />
Die Mehrzahl der vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten, kann sich<br />
lediglich in Form von geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut Boden<br />
auswirken. Die stärksten strukturellen Veränderungen können für <strong>Teil</strong>bereiche des Kabelgrabens erwartet<br />
werden. Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken<br />
ist nicht möglich.<br />
Die Gesamtwirkung einer Kabeltrassenvariante auf das Schutzgut Boden (Sediment) hängt von der<br />
Trassenlänge <strong>und</strong> der Bodenart im Kabelgraben sowie der unmittelbaren Umgebung ab. Je länger die<br />
Trasse, desto größer ist der durch Sedimentumlagerung <strong>und</strong> morphologische Veränderung betroffene<br />
<strong>Raum</strong>. Vom Feinkornanteil hängt ab, wie stark sich Verfrachtungen <strong>und</strong> Trübungen ausprägen. Mit<br />
diesen Informationen können für das Schutzgut Boden (Sediment) die Trasse Off. II oder III als Vorzugstrassen<br />
im Arkonabecken identifiziert werden. Im Strelas<strong>und</strong> erweist sich die Variante Off. IV als<br />
günstigste Trasse (vgl. Variantenvergleich umweltfachliche Belange Kap. II.9).<br />
II.3.3 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Schutzgut Wasser<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren sind für das Schutzgut Wasser zu erwarten<br />
(s. auch Tab. 84):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit durch Trübungen<br />
Remobilisierung <strong>und</strong> Resuspension von Schadstoffen im Sediment mit Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit<br />
(z. B. erhöhte Sauerstoffzehrung)<br />
Temporäre Beeinträchtigung von Meeresgewässern während der Verlegung durch Schadstoffeintrag<br />
(Direkteinleitung, diffuse Einträge, Handhabungsverluste, auch durch Störfälle)<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Schadstoffeinträge <strong>und</strong> Trübungen während Instandhaltung <strong>und</strong> Reparatur<br />
Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />
Wärmeemission<br />
Baubedingte Auswirkungen SG Wasser<br />
Beeinflussungen der Wasserbeschaffenheit durch Trübungen sowie Remobilisierung <strong>und</strong> Resuspension<br />
von Schadstoffen im Sediment mit Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit<br />
Alle Varianten<br />
Bei den Seekabelverlegearbeiten sind Sedimentaufwirbelungen zu erwarten. Es kommt weiterhin zur<br />
Resuspension von Schadstoffen, soweit vorhanden, welche danach in der Wassersäule gelöst vorliegen.<br />
Für das Verlegen des Kabelsystems müssen Gräben hergestellt werden. Dabei können Trübungsfahnen<br />
von unterschiedlicher Ausdehnung entstehen. Diese hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab.<br />
Hierzu zählen u. a. das Bauverfahren, die Art der Baumaschinen, der Feinkornanteil im umgelagerten<br />
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Sediment, Strömung sowie Jahreszeit. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />
<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Strömung, besonders bei niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten.<br />
Die Sedimentation wird in sandiger Umgebung in der Nähe der Kabelgräben erfolgen, ist bei<br />
Mergel <strong>und</strong> Restsedimenten geringfügig großräumiger <strong>und</strong> kann bei auftretenden Schlicken <strong>und</strong><br />
Schluffen auch weiter entfernt vom direkten Bau- bzw. Verlegebereich stattfinden.<br />
Durch stärkeren Wind <strong>und</strong> Sturm hervorgerufene natürliche Trübungen, die zu zeitweise erhöhten<br />
Sedimentsuspensionen führen, sind mit den Trübungsraten, die bei der Kabelverlegung auftreten,<br />
vergleichbar.<br />
Die natürlichen Schwebstoffgehalte liegen in der Pommerschen Bucht bei 2 mg/l, in den äußeren<br />
nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> bei unter 5 mg/l, wodurch eine geringe Vorbelastung gegeben<br />
ist.<br />
Zusammenfassend kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen durch die Verlegung von Seekabelsystemen<br />
nur kurzzeitig (wenige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> mittelräumig im Bereich der Kabelfurche<br />
(bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, starke Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung) auftreten<br />
werden. Die Wirkungen der Trübungsfahnen erreichen eine mittlere Intensität. Insgesamt sind<br />
durch Trübungsfahnen keine nachhaltigen Beeinträchtigungen zu erwarten, sodass von geringen<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen ausgegangen wird.<br />
Bei den Bautätigkeiten kann auch eine Resuspension von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen (z. B. Schwermetallen)<br />
stattfinden. Die Schadstoffanreicherung ist im Sediment umso höher, je größer der Feinkornanteil<br />
ist. Die Sedimente im gesamten Untersuchungsraum weisen mäßige Vorbelastungen mit Cadmium<br />
auf. Im Bereich der nördlichen Abschnitte der Offshore-Trassen Off. I, Off II <strong>und</strong> Off III liegen außerdem<br />
mäßige Vorbelastungen mit Blei vor, während im Strelas<strong>und</strong> Zink mit mäßig hohen Werten<br />
auftritt. Andere Schwermetalle kommen im Untersuchungsraum in natürlichen bis geringen Konzentrationen<br />
vor. Eine erhöhte Vorbelastung mit organischen Schadstoffen (PAK) ist ebenfalls im Strelas<strong>und</strong><br />
gegeben. Die Remobilisierung von Schadstoffen kann demnach in diesen Gebieten nicht ausgeschlossen<br />
werden. Die höchsten Vorbelastungen sind neben der Querung der Ostansteuerung im<br />
Strelas<strong>und</strong>, im Anlandebereich der Trassenvariante Off. I vor dem Fährhafen Mukran zu erwarten (vgl.<br />
Bestandsdarstellung SG Boden, Kapitel II.2.2.2).<br />
Nach den Verlegearbeiten wird sich durch Prozesse der Klärung <strong>und</strong> Reduzierung der Sauerstoffzehrung<br />
bezüglich der Wassergüte wieder die Ausgangssituation einstellen. Des Weiteren kommt es zu<br />
Verteilungs- <strong>und</strong> Verdünnungseffekten durch die Strömung. Dabei ist anzumerken, dass in Folge natürlicher<br />
Sturmereignisse <strong>und</strong> der Gezeiten weitaus größere Sedimentmengen mobilisiert werden, als<br />
durch die zeitlich begrenzten baubedingten Vorhabenswirkungen.<br />
In der Gesamtheit werden lokale Auswirkungen von kurzer Dauer mit geringen Intensitäten für die<br />
Sandgebiete <strong>und</strong> Mergelflächen <strong>und</strong> mittlere Intensitäten für Schlick- <strong>und</strong> Schluffflächen erwartet, die<br />
insgesamt zu geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />
Temporäre Beeinträchtigung von Gewässern während der Verlegung durch Schadstoffeintrag (Direkteinleitung,<br />
diffuse Einträge, Handhabungsverluste, auch durch Störfälle)<br />
Alle Varianten<br />
Durch die Bautätigkeiten kann es zu baubedingten Schadstoffeinträgen kommen, etwa durch Handhabungsverluste<br />
oder im Fall von Störungen. Diese Auswirkungen werden jeweils von kurzer Dauer<br />
sein. Auch emittierte Luftschadstoffe von Baufahrzeugen gelangen über den Luftpfad in das Wasser.<br />
Die Emissionen sind allerdings gering <strong>und</strong> werden großräumig verteilt.<br />
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Es wird für diesen Wirkungskomplex eine geringe Intensität angenommen. Dies führt zu einer insgesamt<br />
geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen SG Wasser<br />
Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />
sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese<br />
wurden oben unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet:<br />
- Baubetrieb (Trübung, Resuspension <strong>und</strong> Remobilisierung von Schadstoffen im Sediment,<br />
Schadstoffeintrag)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen SG Wasser<br />
Alle Varianten<br />
Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu verzeichnen.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen SG Wasser<br />
Schadstoffeinträge <strong>und</strong> Trübungen während Instandhaltung <strong>und</strong> Reparatur<br />
Alle Varianten<br />
In Folge möglicher Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten kann es zu einem zeitlich <strong>und</strong> räumlich<br />
befristeten Freisetzen von Schadstoffen (festliegende Schadstoffe im Sediment, die in Lösung gehen<br />
könnten, sowie Handhabungsverluste als hier angenommenes worst-case-Szenario, welche bei ordnungsgemäßer<br />
Anwendung nicht auftreten dürfen) kommen, die aber zumeist keine schutzgutbezogene<br />
Gefährdung darstellen. Unverhältnismäßig stärker würden sich Schadstoffeinträge in Folge von<br />
Havariefällen <strong>und</strong> Schiffskollisionen mit einem Verlege- oder Wartungsschiff auswirken. Es müsste mit<br />
großräumigen Auswirkungen gerechnet werden, die zwar kurzzeitig wirken, aber von hoher Intensität<br />
sein können <strong>und</strong> damit zu hohen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />
Schadstofffreisetzung aus dem Kabelmaterial<br />
Alle Varianten<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Einbettung der Kabel in das Sediment werden Beeinflussungen des Schutzgutes Wasser<br />
ausgeschlossen.<br />
Wärmeemission<br />
Alle Varianten<br />
Im unmittelbaren Umfeld der Seekabel werden Wärmeemissionen nachweisbar sein, die langfristig<br />
wirken. Die Kabeloberfläche erreicht eine durchschnittliche Temperatur von etwa 50°C, die mit zunehmender<br />
Entfernung zum Kabel sinkt. Bei einer Verlegetiefe von 1,5 m <strong>und</strong> tiefer sind demnach an<br />
der Meeresbodenoberfläche keine oder kaum Temperaturerhöhungen zu erwarten. Damit ergibt sich<br />
vermutlich kein nachweisbarer Einfluss auf das Schutzgut Wasser (UBA 2008).<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Wasser<br />
Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, bleiben die natürlichen Prozesse im Wasserkörper<br />
erhalten <strong>und</strong> unverändert, sofern nicht Beeinflussungen durch andere Nutzungen, wie z. B.<br />
Schiffshavarien mit Schadstoffeinträgen auf das Schutzgut Wasser beeinträchtigend wirken. Als sehr<br />
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langfristiger Trend könnten sich eine Verringerung des Nährstoffeintrags <strong>und</strong> damit eine Verbesserung<br />
der Wasserqualität durch Reduzierung der diffusen Einträge aus der Landwirtschaft ergeben.<br />
Zusammenfassende Darstellung SG Wasser<br />
Tab. 84:<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Schutzgutes Wasser<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • Trübung<br />
• Remobilisierung <strong>und</strong> Resuspension<br />
von Schadstoffen aus dem<br />
Sediment<br />
• Schadstoffeintrag<br />
anlagebedingt<br />
• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />
betriebsbedingt<br />
• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />
Reparaturarbeiten<br />
F r e m d e i n w i r k u n g /<br />
U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
• Trübung<br />
• Schadstoffeintrag<br />
• Wärmeemission<br />
m<br />
l<br />
l<br />
k<br />
k<br />
k<br />
m<br />
g-m<br />
• Schadstoffeintrag gr k h H<br />
m<br />
l<br />
l<br />
k<br />
k<br />
d<br />
g<br />
m<br />
g<br />
g<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />
Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />
G = gering, M = mittel, H = hoch<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />
Wasser<br />
Die deutlichsten Auswirkungen für das Schutzgut Wasser sind durch Trübungen <strong>und</strong> Remobilisierungen<br />
im Zuge der seeseitigen Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese Wirkungen sind jedoch räumlich<br />
<strong>und</strong> zeitlich begrenzt, sowie für die Boddenbereiche mit natürlichen Ereignissen durch Sedimentaufwirbelung<br />
im Zuge von Sturm <strong>und</strong> Seegang vergleichbar.<br />
Die Summe der Auswirkungen der verschiedenen Varianten für Haupttrasse <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong>querung<br />
auf das Schutzgut Wasser unterscheiden sich nicht voneinander, sodass keine Vorzugstrasse benannt<br />
werden kann. (vgl. Variantenvergleich umweltfachliche Belange Kap. II.9)<br />
II.3.4 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Klima/Luft<br />
Aufgr<strong>und</strong> von Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens sind Auswirkungen auf das Schutzgut Klima nicht zu<br />
erwarten. Bei der Betrachtung der bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren werden daher<br />
nachfolgend nur Auswirkungen auf die Luftgüte berücksichtigt (s. auch Tab. 85):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
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Luftschadstoffemissionen bei der Kabelverlegung<br />
Luftschadstoffemissionen durch Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Luftschadstoffemissionen bei Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten<br />
Baubedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />
Luftschadstoffemissionen bei der Kabelverlegung<br />
Alle Varianten<br />
Während der Verlegung des Kabels werden die Luftschadstoffemissionen durch Bagger, Verlegeschiff<br />
<strong>und</strong> Sicherungsschiffe geringfügig erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die eingesetzten Fahrzeuge<br />
<strong>und</strong> Maschinen die geltenden Emissions-Vorschriften einhalten.<br />
Emissionen in die Luft werden mittelräumig nachweisbar, von kurzer Dauer (in Abhängigkeit von der<br />
Trassenlänge Tage bis Wochen) <strong>und</strong> geringer Intensität sein. Darüber hinaus besteht in allen Trassenbereichen<br />
eine Vorbelastung durch den vorhandenen Schiffsverkehr. Es wird eine geringe Struktur-<br />
<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung erwartet. Bei der Kollision von Verlegeeinheiten mit einem Schiff<br />
können großräumig auch Auswirkungen mit hoher Intensität auftreten. Für diesen Fall kann die Struktur-<br />
<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung auch ein hohes Maß erreichen.<br />
Luftschadstoffemissionen durch Transportbewegungen<br />
Alle Varianten<br />
Wie im Kapitel Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut - Menschen (Kap. II.3.1)<br />
beschrieben, beschränken sich die Transportbewegungen auf den An- <strong>und</strong> Abtransport der Kabel mit<br />
den Verlegeschiffen. Daher wird angenommen, dass Schadstoffemissionen kurzzeitig in mittlerer<br />
räumlicher Ausdehnung <strong>und</strong> geringer Intensität auftreten <strong>und</strong> damit geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
verursachen.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />
Da der Rückbau der Kabel ähnliche Bautätigkeiten <strong>und</strong> den Einsatz vergleichbarer Bautechnik erfordert,<br />
sind ähnliche Wirkungen für den Rückbau wie für die Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese<br />
wurden oben unter baubedingten Wirkungen erläutert <strong>und</strong> bewertet:<br />
- baubedingter Verkehr (Luftschadstoffe)<br />
- Baubetrieb (Luftschadstoffe)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />
Alle Varianten<br />
Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu verzeichnen.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen SG Klima/Luft<br />
Luftschadstoffemissionen bei Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten<br />
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Alle Varianten<br />
Durch Kontrollen, Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen treten betriebsbedingte Wirkungen auf,<br />
die sich hinsichtlich zeitlicher <strong>und</strong> räumlicher Ausdehnung ähnlich verhalten, wie die baubedingten<br />
Wirkungen. Die Intensität der Wirkungen ist abhängig von der Art der durchzuführenden Maßnahmen,<br />
wird jedoch im Vergleich zur Bauphase wesentlich geringer sein. Insgesamt werden sehr kurzzeitige,<br />
mittelräumige Wirkungen mit geringer Intensität erwartet. Demnach wird eine geringe Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussung prognostiziert.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Klima/Luft<br />
Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung des Klimas oder<br />
der Luftgütesituation nicht zu erwarten. Eine Zunahme der Schadstoffbelastung der Luft durch steigenden<br />
Schiffsverkehr auf der Ostsee ist nicht auszuschließen.<br />
Zusammenfassende Darstellung SG Klima/Luft<br />
Tab. 85<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Schutzgutes Klima/Luft<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Verkehr (seeseitig) • Luftschadstoffemissionen m k g G<br />
• Bautätigkeit • Luftschadstoffemissionen m k g G<br />
anlagebedingt<br />
• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />
betriebsbedingt<br />
• Kontrolle • Luftschadstoffemissionen m k g G<br />
• Instandhaltungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />
Reparaturarbeiten<br />
F r e m d e i n w i r k u n g /<br />
U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen (z. B.<br />
Brand)<br />
• Luftschadstoffemissionen m k g G<br />
• Luftschadstoffemissionen l-gr k g-m G-M<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />
Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />
G = gering, M = mittel, H = hoch<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das SG Klima/Luft<br />
Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen lediglich geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
des Schutzgutes Klima/Luft. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige Luftschadstoffemissionen<br />
mit geringer Intensität auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen.<br />
Havariebedingte Wirkfaktoren können auch zu mittleren Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen.<br />
Ihr Ausmaß lässt sich jedoch nicht quantifizieren.<br />
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Für das Schutzgut Klima/Luft ergeben sich keine unterschiedlichen Auswirkungen in Folge einer bestimmten<br />
Trasse. Daher wird für dieses Schutzgut keine Vorzugstrasse vorgeschlagen (vgl. Variantenvergleich<br />
umweltfachliche Belange Kap. II.9).<br />
II.3.5 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Landschaft /<br />
Landschaftsbild<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren sind für das Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />
zu verzeichnen (s. auch Tab. 86):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Wirkungen der Seekabel-Verlegung (visuell, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />
Wirkungen durch Transportbewegungen zur Versorgung der Bau- <strong>und</strong> Verlegearbeiten (visuell,<br />
Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Kontroll- <strong>und</strong> ggf. Reparaturarbeiten (visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />
Baubedingte Auswirkungen SG Landschaft / Landschaftsbild<br />
Visuelle Wirkungen der Seekabel-Verlegung<br />
Visuelle Wirkungen treten hauptsächlich während der Bauphase in den Monaten Mai bis Oktober auf.<br />
Sie unterscheiden sich je nach Art der gewählten Verlegetechnik, dem Bezugspunkt (Küste, andere<br />
Schiffe) sowie der Entfernung zum Bezugspunkt. Als wesentlicher <strong>Teil</strong> des Landschaftsbildes werden<br />
Objekte auf dem Meer in Entfernungen von unter 3 km wahrgenommen (Nahbereich). Im Bereich von<br />
5 bis 10 km werden sie als Mittelgr<strong>und</strong> aufgefasst <strong>und</strong> in mehr als 10 km Entfernung sind sie nur im<br />
Hintergr<strong>und</strong> zusammen mit dem Horizont wahrnehmbar. Aufgr<strong>und</strong> der Erdkrümmung <strong>und</strong> der daraus<br />
resultierenden Kimmsicht 17 verschwindet das Verlegeschiff ab einer Betrachterdistanz von 7 km, so<br />
dass der untere <strong>Teil</strong> des Betrachtungsobjektes unterhalb des Horizonts liegt.<br />
Von Land aus betrachtet fügen sich die Verlegeeinheiten weitestgehend in den normalen Schiffsverkehr<br />
ein. Von anderen Schiffen aus geringer Entfernung gesehen unterbrechen sie den Landschaftsbildeindruck<br />
<strong>und</strong> können sowohl als störend als auch abwechslungsreich empf<strong>und</strong>en werden. Für<br />
diese Betrachtergruppe werden die Wirkungen jedoch als gering eingestuft, da mit einer schnellen<br />
Passage der Baustelle gerechnet wird. Ein als „Ankerfläche“ ausgewiesenes Gebiet befindet sich in<br />
der Prorer Wiek östlich des Fährhafens Mukran-Sassnitz nahe der Trasse Off. I. In diesem Bereich<br />
liegt auch die Fahrrinne des Fährverkehrs, eine Rohstofflagerstätte sowie Reeden. Daher ist generell<br />
mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen <strong>und</strong> größeren Schiffen zu rechnen, so dass die Auswirkungen<br />
auch auf liegende Schiffe als gering einzuschätzen sind. Nachfolgend werden daher nur die Wirkungen<br />
auf Betrachter an Land beschrieben.<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I, Off. II, Off. III)<br />
17 Eine Sichtverbindung zwischen zwei entfernt von einander liegenden Punkten gibt es nur dann, wenn deren geradlinige<br />
Verbindung überall entlang der Strecke oberhalb der Wölbung der Erde verläuft. Andernfalls liegt ein Punkt (hier Zielpunkt<br />
Offshore-Windpark) hinter dem Horizont <strong>und</strong> ist damit nicht mehr sichtbar (nach DWD 2003).<br />
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Die Offshore-Trasse Off. I verläuft als einzige der drei Trassen bei Sassnitz <strong>und</strong> an der Kreideküste<br />
von Jasm<strong>und</strong> über eine längere Strecke in geringen Entfernungen (1-2 km) zur Küste, so dass hier die<br />
größten Auswirkungen während der Verlegetätigkeiten zu erwarten sind. Die Trassen Off. II <strong>und</strong> Off.<br />
III liegen nur an den Anlandungspunkten Glowe <strong>und</strong> Juliusruh im Nahbereich der Küste. Die Dauer<br />
der Kabelverlegung soll sich über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten erstrecken, wobei sich die<br />
Verlegeeinheiten entlang der Trasse bewegen, so dass für einen Abschnitt wesentlich kürzere Bauzeiten<br />
auftreten (Tage bis Wochen). Für alle drei Trassen sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />
somit kurzzeitig <strong>und</strong> mittelräumig. Die Bautätigkeiten an Trassenabschnitten in größeren Entfernungen<br />
zur Küste (>5 km) wirken sich zudem mit geringer Intensität, an Abschnitte im Nahbereich der Küsten<br />
(
- Baubedingter Verkehr (visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />
- Baubetrieb (visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen SG Landschaft / Landschaftsbild<br />
Alle Varianten<br />
Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu verzeichnen.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen SG Landschaft / Landschaftsbild<br />
Durch Kontrollen, Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen treten betriebsbedingte visuelle <strong>und</strong><br />
akustische Wirkungen sowie Schadstoffemissionen auf, die sich hinsichtlich zeitlicher <strong>und</strong> räumlicher<br />
Ausdehnung ähnlich verhalten, wie die baubedingten Wirkungen. Die Intensität der Wirkungen ist<br />
neben der Entfernung zur Küste von der Art der durchzuführenden Maßnahmen abhängig, wird jedoch<br />
im Vergleich zur Bauphase wesentlich geringer sein. Insgesamt werden sehr kurzzeitige, mittelräumige<br />
Wirkungen mit geringer bis mittlerer Intensität erwartet. Demnach wird eine geringe bis mittlere<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung prognostiziert.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante SG Landschaft / Landschaftsbild<br />
Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, ist eine Änderung der Landschaft oder des<br />
Landschaftsbildes nicht zu erwarten. Möglicherweise ändert sich die Schiffsdichte oder der Anteil größerer<br />
Schiffe in den betrachteten Seegebieten durch zunehmenden Schiffsverkehr oder den Ausbau<br />
des Kreuzfahrttourismus.<br />
Zusammenfassende Darstellung SG Landschaft / Landschaftsbild<br />
Tab. 86<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Schutzgutes Landschaft / Landschaftsbild<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
Seite 270/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
• Bautätigkeit • visuelle Wirkungen<br />
− Trassenabschnitte im küstennahen<br />
Bereich, an der nordöstlichen<br />
Außenküste Rügens, an<br />
der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong><br />
− Trassenabschnitte in der äußeren<br />
Pommerschen Bucht/ dem<br />
südlichen Arkonabecken mit<br />
größerer Entfernung zur Küste<br />
• Lärmemissionen<br />
− Seekabeltrassen nördlich Rügen<br />
(Off I, Off II, Off III)<br />
− Trasse an der Wittower Fähre<br />
(Off VII)<br />
− Seekabeltrasse Strelas<strong>und</strong> (Off<br />
IV)<br />
− Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off<br />
V, Off VI)<br />
• Luftschadstoffemissionen<br />
• Verkehr (seeseitig) • Visuelle Wirkungen, Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen<br />
anlagebedingt<br />
• keine relevanten Wirkfaktoren<br />
betriebsbedingt<br />
• Kontrolle, Instandhaltungs<strong>und</strong><br />
Reparaturmaßnahmen<br />
F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
(z. B. Brand)<br />
• visuelle Wirkungen<br />
− Trassenabschnitte im küstennahen<br />
Bereich, an der nordöstlichen<br />
Außenküste Rügens, an<br />
der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong><br />
− Trassenabschnitte in der äußeren<br />
Pommerschen Bucht/ dem<br />
südlichen Arkonabecken mit<br />
größerer Entfernung zur Küste<br />
• Lärmemissionen<br />
• Luftschadstoffemissionen<br />
• Luftschadstoffemissionen<br />
• Lärmemissionen<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
m<br />
g<br />
g<br />
m<br />
g<br />
m<br />
g<br />
M<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
m k g G<br />
m<br />
m<br />
m<br />
m<br />
gr<br />
m<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
m<br />
k<br />
m<br />
g<br />
g-m<br />
g<br />
m<br />
g<br />
K<br />
M<br />
G<br />
G<br />
G<br />
M<br />
G<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes ökologisches<br />
Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, d = dauerhaft;<br />
Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine,<br />
G = gering, M = mittel, H = hoch<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 271/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen SG Landschaft /<br />
Landschaftsbild<br />
Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen geringe bis mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
des Schutzgutes Landschaft / Landschaftsbild. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige,<br />
in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie geringe Luftschadstoffemissionen<br />
auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen <strong>und</strong> in der Betriebsphase<br />
nur kurze Reparaturzeiträume betreffen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des langen Verlaufs in geringer Distanz zur Küste wird die Variante Off. I in Bezug auf das<br />
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild als die Ungünstigste herausgestellt. Die Trasse Off. II ist wegen<br />
ihrer Kürze die Vorzugstrasse unter den Hauptvarianten. Durch die Trassen über den Strelas<strong>und</strong><br />
entstehen keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Landschaft oder Landschaftsbild. Es gibt damit<br />
keine Vorzugsvariante (vgl. Variantenvergleich umweltfachliche Belange Kap. II.9).<br />
II.3.6 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige Sachgüter<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkfaktoren könnten Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstige Schutzgüter verursachen (s. auch Tab. 87):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Schadstoffemissionen während der Kabelverlegung<br />
Trübungsfahnen durch die Kabelverlegung<br />
Strukturelle Veränderung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern durch die Kabelverlegung (Verlagerung,<br />
Beschädigung, Zerstörung)<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
Flächeninanspruchnahme für Seekabel<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Schadstoffemissionen während der Kabelverlegung<br />
Trübungsfahnen durch die Kabelverlegung<br />
Strukturelle Veränderung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern durch die Kabelverlegung (Verlagerung,<br />
Beschädigung, Zerstörung)<br />
Baubedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Schadstoffemissionen während der Kabelverlegung<br />
Alle Varianten<br />
Das Risiko einer Schädigung von Kulturgütern durch Schadstoffemissionen in das Wasser ist so gering,<br />
dass dieser Punkt nicht weiter ausgeführt wird.<br />
Trübungsfahnen durch die Kabelverlegung<br />
Alle Varianten<br />
Während der Verlegearbeiten ist besonders in Gebieten mit sehr feinkörnigem Untergr<strong>und</strong> mit der<br />
zeitweisen Trübung des Wassers durch aufgewirbeltes Sediment zu rechnen. Dies kann Auswirkungen<br />
auf in der Nähe befindliche Kulturgüter dahingehend haben, dass sie mit Sediment bedeckt wer-<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
den. Da diese Wirkungen jedoch zeitlich <strong>und</strong> räumlich begrenzt sowie von geringer Intensität sind <strong>und</strong><br />
keine Schäden an den Kulturgütern verursachen, werden sie als nicht relevant eingeordnet.<br />
Strukturelle Veränderung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern durch die Kabelverlegung<br />
Alle Varianten<br />
Beeinflussungen bekannter Kulturdenkmale im Bereich der Trassenvarianten sind nicht zu erwarten,<br />
da diese nach Möglichkeit umgangen werden. Auf den geplanten Verläufen der Trassen Off. I (nordöstlich<br />
von Rügen), Off. VII (Wittower Fähre), Off. IV (Strelas<strong>und</strong>, Neuhof (Rügen) – Neuhof) sowie<br />
Off. VI (Strelas<strong>und</strong>, Drigge – Frankensiedlung) bestehen Verdachtsflächen für Bodendenkmale. Für<br />
diese Flächen ist im Zuge der Feintrassierung die konkrete Beeinflussung festzustellen <strong>und</strong> das weitere<br />
Vorgehen mit dem Landesamt für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege abzustimmen.<br />
Werden trotz archäologischer Voruntersuchungen Bodendenkmale bei Erdarbeiten neu entdeckt, gelten<br />
die Bestimmungen des § 11 DSchG M-V. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist unverzüglich zu<br />
informieren <strong>und</strong> der F<strong>und</strong> oder die F<strong>und</strong>stelle bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters oder Beauftragten<br />
des Landesamtes für Bodendenkmalpflege in unverändertem Zustand zu erhalten. Die Verpflichtung<br />
erlischt fünf Werktage nach Zugang der Anzeige.<br />
Beim derzeitigen Stand der Planung beschränken sich die Auswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter auf die unmittelbare Umgebung der Trassen, sind kurzzeitig <strong>und</strong> von geringer Intensität<br />
<strong>und</strong> daher vernachlässigbar.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Eine Betroffenheit von Kulturgütern, insbesondere von Bodendenkmalen ist für den Rückbau nicht<br />
gegeben, da davon ausgegangen werden kann, dass mit der Kabelverlegung möglicherweise vorkommende<br />
Kulturgüter bereits gesichert wurden.<br />
Mögliche rückbaubedingte Schadstoffauswirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter sind entsprechend den<br />
baubedingten Wirkungen vernachlässigbar klein.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme für Seekabel<br />
Alle Varianten<br />
Im Untergr<strong>und</strong> der Kabeltrasse könnten sich bisher unentdeckte Bodendenkmale befinden, deren<br />
Sicherung <strong>und</strong> Bergung durch das Seekabel erschwert ist. Dieser Fall ist jedoch spekulativ <strong>und</strong> wird<br />
daher nicht weiter betrachtet.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Alle Varianten<br />
Durch Kontrollen, Instandhaltungs- <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen können betriebsbedingt ähnliche Wirkungen<br />
wie während der Bauphase auftreten. Ihre Intensität wird dabei geringer sein, sodass diese<br />
keine Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Wird das hier betrachtete Vorhaben nicht umgesetzt, bleiben die Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgüter in<br />
ihrem bisherigen Zustand erhalten bzw. unterliegen je nach Material <strong>und</strong> Einbettungsbedingungen der<br />
natürlichen Verwitterung.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 273/711<br />
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Zusammenfassende Darstellung Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Tab. 87<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Relevanz<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • Schadstoffemissionen<br />
• Trübungsfahnen<br />
• Strukturelle Veränderungen<br />
anlagebedingt<br />
• Flächeninanspruchnahme • Behinderungen bei der Sicherung<br />
noch unbekannter Bodendenkmale<br />
betriebsbedingt<br />
• Kontrolle, Instandhaltungs<strong>und</strong><br />
Reparaturmaßnahmen<br />
• Schadstoffemissionen<br />
• Trübungsfahnen<br />
keine<br />
keine<br />
keine<br />
F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
(z. B. Brand)<br />
• Schadstoffemissionen infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Schutzgut<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Beeinträchtigungen von Kulturgütern sind nicht zu erwarten, da bekannte Bodendenkmale voraussichtlich<br />
umgangen werden <strong>und</strong> für die Verdachtsflächen im Fall der Wahl als Vorzugstrasse mit dem<br />
Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen sowie ggf. vorbeugende Maßnahmen abgestimmt<br />
werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Lage von Verdachtsflächen für Bodendenkmale im Trassenkorridor, sind manche Varianten<br />
nicht als Vorzugstrasse geeignet. Im Verlauf der Trasse Off. I befindet sich eine Verdachtsfläche,<br />
weshalb den Varianten Off. II <strong>und</strong> III der Vorzug bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter gegeben werden sollte. Im Bereich der Trasse an der Wittower Fähre liegt ebenfalls eine<br />
Verdachtsfläche für ein Bodendenkmal. Für die Strelas<strong>und</strong>querung ist Trasse Off V am günstigsten,<br />
da in den Trassenverläufen von Off. IV zwei <strong>und</strong> von Off. VI eine Verdachtsfläche liegen (vgl. Variantenvergleich<br />
umweltfachliche Belange Kapitel II.9).<br />
II.3.7 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
Die Wirkungsanalyse erfolgt nachfolgend getrennt nach Biotoptypen <strong>und</strong> den Artengruppen<br />
II.3.8 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Biotoptypen<br />
Da in den nachfolgenden Kapiteln II.3.9 bis II.3.13 für die einzelnen marinen Artengruppen eine spezifische<br />
Wirkungsanalyse erfolgt, wird in diesem Abschnitt zu den marinen Biotopen lediglich eine zusammenfassende<br />
Darstellung der Konfliktprognose hinsichtlich wesentlicher struktureller <strong>und</strong> funktioneller<br />
Beeinflussungen vorgenommen (s. Tab. 88).<br />
Seite 274/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Tab. 88<br />
Biotoptyp<br />
Schlicksubstrat<br />
Meeresboden mit<br />
schluffreichen Feinsanden<br />
anstehende Mergel<strong>und</strong><br />
Kreideplatten<br />
Geröll- <strong>und</strong> Blockgründe<br />
sowie Miesmuschelbänke<br />
Seegraswiese<br />
Brackwassertauchflur<br />
Zusammenfassende Übersicht der Wirkungsprognose für marine Biotope<br />
Beschreibung der maßgeblichen Umweltwirkungen/ Bewertung / Bemerkung, Hinweise<br />
Bei der Kabelverlegung kommt es lediglich zur Durchmischung des Meeresbodens beim<br />
Trenchen sowie geringer, vorübergehender Trübungen. Nach mittelfristiger Regeneration<br />
des Zoobenthos ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt (bis ca. 5 Jahre).<br />
Bewertung: geringe Umweltwirkungen mit mittelfristiger Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes.<br />
Bei der Kabelverlegung kommt es lediglich zur Durchmischung des Meeresbodens beim<br />
Trenchen sowie geringer, vorübergehender Trübungen. Nach mittelfristiger Regeneration<br />
des Zoobenthos ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt (bis ca. 5 Jahre).<br />
Bewertung: geringe Umweltwirkungen mit mittelfristiger Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes.<br />
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen wird ein Bereich mit Makrophytenbewuchs<br />
beansprucht. Für dieses Areal sind Beeinflussungen durch die baubedingte Beseitigung<br />
von Pflanzen zu konstatieren. Es ist jedoch mit einer schnellen Regenerierung der<br />
Makrophyten zu rechnen<br />
Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübungen, Fein-Sedimentationen u.a.) können als<br />
gering bewertet werden.<br />
Bewertung: mittlere Umweltwirkungen mit mittelfristiger Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes.<br />
Eine Kabelverlegung innerhalb dieser Biotoptypen würde zeitweise zu deutlichen strukturellen<br />
Veränderungen führen. Miesmuschelbänke werden beseitigt bzw. zerstört. Zu den<br />
Wirkungen des Einbringens von Kabeln in Bereiche mit Block- <strong>und</strong> Steingründen sowie<br />
Grobsubstraten gibt es nur ungenügende Kenntnisse, sodass vom worst-case-Fall der<br />
maßgeblichen Veränderung durch Durchmischung mit dem Untergr<strong>und</strong> ausgegangen<br />
werden muss. Bei Umsetzung von Konfliktvermeidungsmaßnahmen können jedoch erhebliche<br />
Beeinträchtigungen dieser Biotoptypen ausgeschlossen werden. Eine Maßnahme<br />
zur Konfliktvermeidung/-minderung kann sein:<br />
- Optimierung der Grob- <strong>und</strong> Feintrassierung im weiteren Planungsverlauf (kleinräumige<br />
Umgehung der Riff- <strong>und</strong> Hartsubstrat-Biotope)<br />
Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübung, Fein-Sedimentation u.a.) können als gering<br />
bewertet werden.<br />
Für Seegraswiesen ist mit der vorübergehenden Beseitigung im Kabelgraben zu rechnen.<br />
Der Bestand wird sich jedoch schnell regenerieren.<br />
Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübung, Fein-Sedimentation u.a.) können als gering<br />
bewertet werden.<br />
Für Brackwassertauchfluren ist mit der vorübergehenden Beseitigung im Kabelgraben zu<br />
rechnen. Der Bestand wird sich jedoch schnell regenerieren.<br />
Weitere Umweltwirkungen (erhöhte Trübung, Fein-Sedimentation u. a.) können als gering<br />
bewertet werden.<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf die Biotoptypen<br />
Trasse Off. I quert marine Blockgründe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke auf der längsten Strecke (4,5 km) <strong>und</strong><br />
wird daher nicht empfohlen. Off. II quert im Anlandungsbereich marine Blockgründe auf etwa 1,5 km<br />
Länge, Off. III quert den Biotoptyp Geröllgr<strong>und</strong> in Küstennähe auf einer Strecke von etwa 1,6 km.<br />
Die drei Strelas<strong>und</strong>querungen haben recht ähnliche Flächenanteile an den Biotoptypen Meeresboden<br />
mit schluffreichen Feinsanden <strong>und</strong> Geröllgr<strong>und</strong>. In den Trassenkorridoren von Off. IV <strong>und</strong> VI wurde<br />
jeweils ein schmaler Streifen Seegraswiese kartiert, im Anlandungsbereich von Off. V <strong>und</strong> VI bei Drigge<br />
fand sich eine Brackwassertauchflurfläche. Auf der Festlandsseite von Trasse Off. VI wurden Mer-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 275/711<br />
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gel- <strong>und</strong> Kreideplatten kartiert. Unter Berücksichtigung der Trassenlänge <strong>und</strong> damit der Länge der<br />
Querung von geschützten Biotoptypen ergibt sich aus Sicht der Biotoptypen Trasse Off. IV als konfliktärmste<br />
Variante.<br />
II.3.9 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrophytobenthos<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf das Makrophytobenthos wirken<br />
(s. auch Tab. 89):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Zeitweise Beseitigung der Makrophyten durch Verlegung des Seekabels<br />
Beeinflussung der Makrophyten durch Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />
der Wasserbeschaffenheit<br />
Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Beeinflussung von Makrophyten durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des<br />
Kabels<br />
Beeinflussung von Makrophyten durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige<br />
Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
Baubedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />
Zeitweise Beseitigung der Makrophyten sowie Habitatbeeinflussungen durch Verlegung des Seekabels<br />
Alle Varianten<br />
Eine baubedingte Ausräumung der Makrophytenbestände erfolgt lediglich für die unmittelbar durch<br />
Einspülung oder Einfräsung betroffenen Bereiche. Für den Einspülbereich (Jet-Trenchen) wird an der<br />
Basis eine Breite ca. 0,5 m (nur geringfügig breiter als der Kabeldurchmesser) <strong>und</strong> an der Oberfläche<br />
eine Breite von 1 m angesetzt (vgl. Unterlagen zur Anlaufberatung vom 04.09.2009) Demnach werden<br />
die Makrophytenbestände auf einer Breite von 1 m entlang des Seekabels beseitigt.<br />
Für vergleichbare Phytozönosen liegen erste Ergebnisse in einer Studie durch MALM (2005) vor. Ein<br />
<strong>Teil</strong> der Untersuchungen dieser Studie fokussierte auf die bau- <strong>und</strong> betriebsbedingten Auswirkungen<br />
der Kabeltrasse des Windparks „Yttre Stengr<strong>und</strong>s“ (Kalmars<strong>und</strong>, Schweden) auf die Vegetation. Das<br />
etwa vier Kilometer lange Untersuchungsgebiet vom in 8 m Wassertiefe gelegenen Windpark führte<br />
bis zum Anlandungspunkt jeweils zur Hälfte durch ein von Rotalgen (v. a. Furcellaria lumbicalis & Polysiphonia<br />
fucoides) dominiertes Gebiet mit Block- <strong>und</strong> Geröllgr<strong>und</strong> <strong>und</strong> ein Sandbodengebiet mit teils<br />
dichten Beständen des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) sowie Ruppia cirrhosa <strong>und</strong><br />
Zostera marina Beständen.<br />
Das Kabel wurde auf dem Hartboden verlegt <strong>und</strong> stellenweise durch künstlich eingebrachte Blöcke<br />
verankert. Die Rotalgen-Bestände schienen bereits in unmittelbarer Nachbarschaft nicht von den Verlegearbeiten<br />
beeinflusst worden sein. R<strong>und</strong> zweieinhalb Jahre nach der Verlegung waren der neu<br />
eingebrachte Hartboden <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>e des Kabels bereits mit einer identischen Phytozönose besiedelt.<br />
Die Auswirkungen von Kabel-Verlegearbeiten auf eine von jährigen Rotalgen dominierte Hartboden-<br />
Seite 276/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Phytozönose scheinen den Ergebnissen dieser Studie zufolge kleinräumig, von geringer Intensität <strong>und</strong><br />
geringer Dauer zu sein.<br />
Das Einschwemmen des Kabels in den Weichboden hatte am Windpark „Yttre Stengr<strong>und</strong>s“ dagegen<br />
deutlichere Auswirkungen (MALM 2005). Der Makrophytengürtel war auf einer Breite von 3 m vollständig<br />
entfernt worden. Zweieinhalb Jahre nach den Verlegearbeiten war der Streifen bereits wieder von<br />
Makrophyten „stark“ bewachsen. Aussagen zur Dichte <strong>und</strong> Artzusammensetzung macht der Autor<br />
jedoch nicht. Ebenfalls keine Aussagen macht MALM (2005) zu Auswirkungen von Trübungsfahnen auf<br />
die Makrophytenbestände außerhalb des direkten Eingriffsbereiches.<br />
Es wird damit von einer Wiederbesiedlung dieses Einspülbereiches ausgegangen, da die Habitatbedingungen<br />
nicht verändert werden. Dabei wird eine mittelfristige Regeneration des Makrophytobenthos<br />
veranschlagt, weshalb diese lokale, mittelfristige Veränderung mit hoher Intensität als mittlere<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung eingestuft wird.<br />
Beeinflussung der Makrophyten durch Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige Veränderungen<br />
der Wasserbeschaffenheit<br />
Alle Varianten<br />
Durch Einspülung oder Einfräsung der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen<br />
<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen <strong>und</strong> die Wasserbeschaffenheit<br />
(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) beeinflussen. Außerdem lagert sich das aufgewirbelte<br />
Sediment auf vorhandenen Makrophyten ab.<br />
In Kapitel II.3.3 zum Schutzgut Wasser wurde bereits auf die verallgemeinerten Aussagen hinsichtlich<br />
der Wirkzonen von Trübungen im Zuge von Fahrrinnenvertiefungen verwiesen. Demnach sind die zu<br />
erwartenden Trübungswirkungen mittelräumig <strong>und</strong> kurzzeitig mit geringen Intensitäten. Überdies können<br />
durch Starkwind- <strong>und</strong> Sturmereignisse verursachte Trübungen ebenfalls im Bereich von trenchbedingten<br />
Trübungsstärken liegen.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher<br />
Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen<br />
<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine Veränderungen in den Makrophytenvorkommen vollziehen<br />
<strong>und</strong> geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten sind.<br />
Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />
Alle Varianten<br />
Bei Einhaltung der Handhabungsvorschriften ist nicht mit einer Beeinträchtigung von Makrophytenbeständen<br />
durch Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe zu rechnen. Im Havariefall (z. B. bei Austritt von Schweröl)<br />
können jedoch Vorkommen geschädigt werden (hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung).<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />
Die Wirkungen des Rückbaus entsprechen im Wesentlichen jenen der Bauphase zur Kabelverlegung<br />
mit Bestandsverlusten durch Wiederaufnahme des Kabels, Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />
Sedimentation. Es sind ähnliche Wirkintensitäten, -räume <strong>und</strong> -zeiten wie für die Verlegungsphase zu<br />
erwarten, sodass die Bewertung der baubedingten Wirkung auf die Rückbauphase übertragen werden<br />
kann.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />
Es sind keine anlagebedingten Auswirkungen auf Makrophyten zu erwarten.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 277/711<br />
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Betriebsbedingte Auswirkungen Makrophytobenthos<br />
Beeinflussung von Makrophyten durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des Kabels<br />
Alle Varianten<br />
Die Wirkungen von magnetischen Feldern <strong>und</strong> durch Erwärmung von Seekabeln wird anhand der<br />
bestehenden Kenntnisse zu dieser Problematik bei der Wirkungsprognose zum Makrozoobenthos<br />
(Kapitel II.3.10) ausführlicher erläutert. Aufgr<strong>und</strong> der wahrscheinlich geringen Wirkungen von magnetischen<br />
Feldern <strong>und</strong> Wärmeemissionen, die eine ggf. relevante Intensität nur im Zentimeter-Bereich<br />
um das Kabel erreichen, wird davon ausgegangen, dass keine Beeinflussungen von Makrophyten<br />
durch diese Faktoren erfolgen werden. Es werden geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
prognostiziert.<br />
Beeinflussung von Makrophyten durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige<br />
Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
Alle Varianten<br />
Bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen auftreten, die bei den<br />
baubedingten Wirkungen bereits erläutert wurden. Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten haben<br />
jedoch fallspezifisch (punktueller Leitungsdefekt, Freispülung eines Leitungsabschnittes u. a.) unterschiedliche<br />
räumliche Bezüge. So können die erläuterten Wirkungsspektren punktuell oder abschnittsweise<br />
auftreten, sind aber in jedem Fall auf eine kurze Zeit begrenzt <strong>und</strong> verursachen nur geringe<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Makrophytobenthos<br />
Ohne die Kabelverlegung werden sich das Artenspektrum <strong>und</strong> die Siedlungsdichte von Makrophyten<br />
im Untersuchungsgebiet nicht signifikant verändern. Da die Makrophytenverbreitung stark von den<br />
Durchlichtungsverhältnissen abhängen <strong>und</strong> diese wiederum mit der Eutrophierung der Seegewässer<br />
in Beziehung steht, wirken sich langfristige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit auch auf die<br />
submerse Pflanzenwelt aus.<br />
Zusammenfassende Darstellung Makrophytobenthos<br />
Tab. 89<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Makrophytobenthos<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • zeitweise Beseitigung mit späterer<br />
Wiederansiedlung<br />
• Trübungsfahnen, Sedimentation,<br />
Resuspension von Sediment,<br />
Freisetzung von Nähr<strong>und</strong><br />
Schadstoffen<br />
• Handhabungsverluste • Verschmutzungen sind bei Einhaltung<br />
der gesetzlichen Vorschriften<br />
nur im Havariefall<br />
messbar, abhängig von Havariegut;<br />
Ausmaß nicht absehbar<br />
l m h M<br />
m k g G<br />
l k g G<br />
Seite 278/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Prognostizierte Auswirkung<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
anlagebedingt<br />
• keine K<br />
betriebsbedingt<br />
• Störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />
• Wärmeemission<br />
• Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
F r e m d e i n w i r k u n g /<br />
U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
• Beseitigung, Trübungsfahnen,<br />
Sedimentation<br />
l<br />
l<br />
d<br />
d<br />
g<br />
g<br />
G<br />
G<br />
m k g G<br />
• Schadstoffeintrag gr k h H<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />
d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />
SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch werden<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Makrophytobenthos<br />
Für die Anlage eines Kabelgrabens innerhalb von Makrophytenvorkommen, was vor allem im Strelas<strong>und</strong>,<br />
an der Wittower Fähre <strong>und</strong> in den Anlandungsbereichen der Trassen Off. I <strong>und</strong> Off. II relevant<br />
ist, ist ein vorübergehender Bestandsverlust an Makrophyten zu erwarten. Diese Bestandsveränderungen<br />
werden als mittelfristig (Wiederbesiedlung), kleinräumig <strong>und</strong> mit hoher Intensität eingestuft.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher<br />
Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen<br />
<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine maßgeblichen Veränderungen in den Makrophytenvorkommen<br />
vollziehen. Die baubedingte Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit sowie weitere anlagen<strong>und</strong><br />
betriebsbedingte Wirkungen sind insgesamt als unbedeutend zu werten.<br />
Havarien <strong>und</strong> Störfälle haben hinsichtlich möglicher Wirkungen auf die Makrophyten eine hohe Bedeutung.<br />
Eine exakte Quantifizierung ist nicht möglich, es wird aber von einer geringen Wahrscheinlichkeit<br />
mit einem hinnehmbaren Risiko ausgegangen.<br />
Im südlichen Arkonabecken ist nach Auswertung der vorhandenen Daten der Trasse Off. III der Vorzug<br />
zu geben, da dort bei der aktuellen Beprobung keine Makrophytenvorkommen beobachtet wurden.<br />
Da bei den aktuellen Untersuchungen entlang keiner der drei Strelas<strong>und</strong>trassen Makrophyten gef<strong>und</strong>en<br />
wurden <strong>und</strong> die Bestände in den Flachwasserbereichen gleichermaßen gefährdete <strong>und</strong> stark gefährdete<br />
Arten aufwiesen wird keine der Varianten als Vorzugstrasse ausgewiesen.<br />
II.3.10 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Makrozoobenthos<br />
Die Intensität der Auswirkungen auf das Makrozoobenthos ist von den jeweiligen Sedimentverhältnissen,<br />
von der Struktur der benthischen Tiergemeinschaft (kurzlebige Opportunisten oder langlebige<br />
Arten mit geringer Reproduktion) <strong>und</strong> von der Hydrographie (Salzgehalt, Schichtung) abhängig.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 279/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf das Makrozoobenthos wirken<br />
(s. auch Tab. 90):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Zeitweise Beseitigung des Makrozoobenthos sowie Habitatbeeinflussungen durch Verlegung des<br />
Seekabels<br />
Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige Veränderungen<br />
der Wasserbeschaffenheit<br />
Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine<br />
Beriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Beeinflussung des Makrozoobenthos durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich<br />
des Kabels<br />
Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a.<br />
kurzzeitige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
Baubedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />
Zeitweise Beseitigung des Makrozoobenthos sowie Habitatbeeinflussungen durch Verlegung des<br />
Seekabels<br />
Alle Varianten<br />
Durch die Verlegung des Kabelsystems wird benthischer Lebensraum geschädigt <strong>und</strong> durch die mechanische<br />
Belastung beim Einspülen bzw. Einfräsen werden für den betroffenen Bereich lokal<br />
Benthosorganismen zerstört.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Kleinräumigkeit des direkten Eingriffs wird eine schnelle Wiederbesiedlung (spätestens<br />
nach 3-5 Jahren) für den größten <strong>Teil</strong> der Benthosgemeinschaft erwartet. Dagegen kann die Wiederherstellung<br />
der natürlichen Altersstruktur von langlebigen Arten (z. B. Sandklaffmuschel Mya arenaria)<br />
bis zu zehn Jahre dauern. Für Arten, die an das Vorkommen von Makrophyten geb<strong>und</strong>en sind, hängt<br />
die Wiederherstellung von der der Pflanzen ab (z. B. Parvicardium hauniense).<br />
Temporäre Veränderungen des Mikroreliefs im Bereich der Kabelfurche wie kleine Senken können bis<br />
zur vollständigen Sedimentation driftende Miesmuschelklumpen <strong>und</strong> Driftalgen aggregieren. Dementsprechend<br />
kann die Wiederbesiedlung des darunter liegenden Meeresbodens mit Makrozoobenthos<br />
beeinflusst werden. Bei einer notwendig werdenden Zerstörung von größeren Hartsubstratflächen zur<br />
Einbringung des Seekabelsystems ist im Gegensatz zur Auflegung des Kabels mit einer höheren Intensität<br />
der Auswirkungen zu rechnen.<br />
Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Makrozoobenthos in Folge der Seekabelverlegung als<br />
lokal, mittelfristig (mit Ausnahme langlebiger Arten) <strong>und</strong> mit hoher Intensität bewertet, so dass mittlere<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen entstehen.<br />
Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />
der Wasserbeschaffenheit<br />
Alle Varianten<br />
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Die Beeinträchtigungen umfassen neben dem direkten mechanischen Einwirken am Eingriffsort (z. B.<br />
durch das Spülen von Kabelgräben) auch kurzfristige Belastungen durch Trübungsfahnen (hohe Konzentrationen<br />
partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln schädigen) <strong>und</strong><br />
erhöhte Sedimentation (einige benthische Tiere sterben bei Schütthöhen über 4 cm) <strong>und</strong> dauerhafte<br />
Veränderungen der oberflächennahen Sedimente (tiefer liegende Sedimente könnten an die Bodenoberfläche<br />
gelangen).<br />
Experimentelle Studien zur Mortalität einzelner Arten bei Überschüttung durch Sedimentliegen vor<br />
allem durch MAURER et al. (1986) vor. Die Empfindlichkeit gegen Überschüttung ist art- <strong>und</strong> altersspezifisch,<br />
aber auch von der Überschüttungshöhe <strong>und</strong> dem Sedimenttypus des nativen <strong>und</strong> des aufgebrachten<br />
Sediments abhängig. Die Ergebnisse lassen sich dahingehend verallgemeinern, dass nur<br />
Individuen mit den erforderlichen physischen <strong>und</strong> physiologischen Möglichkeiten zurück in bewohnbare<br />
oxische Bereiche gelangen können (PRENA et al. 2002).<br />
Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der trenchbedingten Trübungsintensitäten<br />
sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />
zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />
<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Kabelsystems mit mittelräumigen,<br />
aber nur kurzzeitigen Auswirkungen auf die benthische Lebensgemeinschaft zu rechnen. Diese<br />
Auswirkungen werden geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zur Folge haben.<br />
Nachfolgend werden mögliche negative Auswirkungen auf die nachgewiesenen Rote-Liste-Arten<br />
durch das Vorhaben beschrieben. Eine tabellarische Auflistung der Arten erfolgte in Tab. 60, eine<br />
Beschreibung der Vorkommen im Kap. II.2.10.2.<br />
Cerastoderma glaucum (POIRET, 1789)<br />
Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase durch Trübstofffahnen, die jedoch<br />
von C. glaucum, die in Gewässern mit hohem Trübstoffgehalt heimisch ist, weitgehend toleriert<br />
werden. Schnelle Wiederbesiedlung der gestörten Flächen über Larven.<br />
Hydrobia ventrosa (MONTAGU, 1803)<br />
Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Temporäre <strong>und</strong> lokale Beeinträchtigungen des Phytals durch Trübstofffahnen <strong>und</strong><br />
Flächenverlust. Keine andauernden Beeinträchtigungen des Bestandes.<br />
Heterotanais oerstedi (KROEYER, 1842)<br />
Die kleine Scherenassel kommt im Flachwasser der inneren Küstengewässer der Ostsee im Phytal<br />
<strong>und</strong> auf Schlickböden vor <strong>und</strong> erreicht zeitweise sehr hohe Ab<strong>und</strong>anzwerte.<br />
Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Verlust der Substrate im Gebiet des Abtrags. Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen<br />
durch Sedimentierung sind nicht auszuschließen. Über die Biologie der Art ist wenig bekannt.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurde die Scherenassel sehr selten nachgewiesen.<br />
Idotea chelipes (PALLAS, 1766)<br />
Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen durch <strong>Teil</strong>überdeckung sind nicht auszuschließen.<br />
Bei Schädigungen der Makrophyten treten Beeinträchtigungen der Phytalfauna auf. Der<br />
Bestand wird durch die Maßnahme nicht nachhaltig gefährdet.<br />
Idotea granulosa RATHKE 1843<br />
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Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Baubedingte temporäre Beeinträchtigungen durch <strong>Teil</strong>überdeckung sind nicht auszuschließen.<br />
Bei Schädigungen der Makrophyten treten Beeinträchtigungen der Phytalfauna auf. Der<br />
Bestand wird durch die Maßnahme nicht nachhaltig gefährdet.<br />
Cyathura carinata (KROEYER, 1847)<br />
Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Temporärer <strong>und</strong> lokaler Verlust der Substrate im Gebiet der Maßnahme. Baubedingte<br />
Beeinträchtigungen durch Sedimentierung sind nicht auszuschließen. Der Bestand wird durch die<br />
Maßnahme nicht gefährdet, da eine schnelle Wiederbesiedlung erwartet wird.<br />
Bathyporeia pilosa LINDSTRÖM, 1855<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Im Anlandebereich Kabels wird es in den Sommer<br />
<strong>und</strong> Herbstmonaten zu lokal begrenzten Beeinträchtigungen kommen. Die Art ist schwimmfähige <strong>und</strong><br />
kann sich durch Flucht den mechanischen Einwirkungen entziehen.<br />
Saduria entomon (LINNAEUS, 1758)<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Temporärer <strong>und</strong> lokaler Verlust der Substrate im<br />
Gebiet der Maßnahme. Der Bestand wird durch die Maßnahme nicht gefährdet, da eine schnelle Wiederbesiedlung<br />
der mobilen Art erwartet wird.<br />
Pontoporeia femorata KROYER, 1842<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Der Bestand von Pontoporeia femorata wird durch<br />
die vorgesehene Maßnahme temporär <strong>und</strong> lokal im Gebiet der Außenküste in Wassertiefen >20 m<br />
beeinträchtigt. Eine Gefährdung des Bestandes der Art vor Mecklenburg-Vorpommern bzw. in der<br />
Ostsee ist nicht zu erwarten.<br />
Mysella bidentata (MONTAGU, 1803)<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate im Gebiet des Abtrags. Da<br />
es sich bei den F<strong>und</strong>orten um Randvorkommen mit geringer Ab<strong>und</strong>anz <strong>und</strong> Präsenz handelt, sind<br />
keine Auswirkungen auf den Bestand der Art zu erwarten, der in der Beltsee <strong>und</strong> in der Nordsee liegt.<br />
Die Wiederbesiedlung auch im Gebiet der abgetragenen Substrate ist bei Zustrom von planktischen<br />
Larven zu erwarten.<br />
Aricidea suecica MCINTOSH, 1879<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate im Gebiet des Abtrags. Da<br />
es sich bei den F<strong>und</strong>orten um Randvorkommen mit sehr geringer Ab<strong>und</strong>anz handelt, ist keine Auswirkung<br />
auf den Bestand der Art zu erwarten. Die Wiederbesiedlung auch im Gebiet der abgetragenen<br />
Substrate ist bei Zustrom von planktischen Larven zu erwarten.<br />
Streblospio shrubsoli (BUCHANAN, 1890)<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate <strong>und</strong> Sedimentierung im Gebiet<br />
des Abtrags bzw. durch Überschüttung bei der Verbringung des Baggerguts. Zumindest am Strelas<strong>und</strong><br />
beeinträchtigt die Maßnahme während der Hauptproduktivitätsphase im Sommer/Herbst den<br />
lokalen Bestand. Nachhaltige Auswirkungen auf den regionalen Bestand der Art (Pommersche Bucht,<br />
vorpommersche Bodden) sind aufgr<strong>und</strong> der geringen betroffenen Fläche nicht zu erwarten.<br />
Phoxocephalus holbolli KROYER, 1846<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Es sind keine Auswirkungen auf den Bestand der<br />
Art, der im marinen Bereich seinen eigentlichen Lebensraum hat, zu erwarten.<br />
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Terebellides stroemi SARS, 1835<br />
Mögliche maßnahmebedingte Beeinträchtigungen: Verlust der Substrate im Gebiet der Maßnahme.<br />
Bei der Dichte <strong>und</strong> hohen Präsenz des derzeitigen Bestandes sind lokale <strong>und</strong> temporäre Auswirkungen<br />
zu erwarten. Auswirkungen auf den Bestand der Art in der Ostsee sind dagegen aufgr<strong>und</strong> des<br />
geringen Flächenverbrauchs nicht zu erwarten. Die Wiederbesiedlung ist bei Zustrom von planktischen<br />
Larven zu erwarten.<br />
Streptosyllis websteri SOUTHERN, 1914<br />
Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Temporäre <strong>und</strong> lokale Beeinträchtigungen durch Flächenverlust. Wiederbesiedlung<br />
erfolgt über planktische Larven. Es sind keine Auswirkung auf den Bestand der Art zu erwarten.<br />
Tubificoides heterochaetus (MICHAELSEN, 1926)<br />
Mögliche vorhabensbedingte negative Auswirkungen nur in den Strelas<strong>und</strong> Trassenvarianten (Off. IV<br />
bis VI) möglich: Temporär <strong>und</strong> lokal durch Flächenverlust. Auswirkungen der Maßnahme auf den Bestand<br />
der Art werden nicht erwartet. Die Wiederbesiedlung erfolgt über eigene Reproduktion im Gebiet.<br />
Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe, usw.)<br />
Alle Varianten<br />
Beeinträchtigungen des Makrozoobenthos können im Falle von schwerwiegenden Handhabungsverlusten<br />
<strong>und</strong> Havarien auftreten. Handhabungsverluste können derzeit nicht abschließend prognostiziert<br />
werden, da noch nicht bekannt ist, welche Substanzen (Öle, Schmierstoffe, usw.) in welchen Größenordnungen<br />
bei der Einbringung des Kabelsystems Verwendung finden werden.<br />
Bei Havarien ist zwischen Schiffshavarien <strong>und</strong> Kabeldefekten zu unterscheiden. Durch letztere sind<br />
erhebliche <strong>und</strong> nachhaltige Auswirkungen bezüglich des Makrozoobenthos in Anbetracht der geringen<br />
Schadstoffmengen, die dabei in das Ökosystem gelangen können, nicht anzunehmen. Bei Schiffshavarien<br />
können jedoch große Schadstoffmengen in das Gebiet gelangen <strong>und</strong> somit erhebliche <strong>und</strong><br />
nachhaltige Auswirkungen auf die benthischen Lebensgemeinschaften besonders in flachen Uferbereichen<br />
verursachen. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind Verschmutzungen nicht zu<br />
erwarten, im Fall von Kabeldefekten oder Schiffshavarien können geringe bis hohe Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen auftreten.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />
Rückbaubedingte Wirkungen entsprechen qualitativ den baubedingten Wirkungen, liegen in ihrer Intensität<br />
jedoch deutlich darunter, da die Aufnahme der Kabel aus 1,5 m Sedimenttiefe vermutlich ohne<br />
den Einsatz suspensionsfördernder Techniken am Meeresgr<strong>und</strong> möglich ist. Das Herausziehen der<br />
Kabel hinterlässt nur geringe temporäre Spuren.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />
Es sind keine anlagebedingten Vorhabenswirkungen zu erwarten.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen Makrozoobenthos<br />
Beeinflussungen des Makrozoobenthos durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des<br />
Kabels<br />
Alle Varianten<br />
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Bei einer Verlegung im Sediment wird derzeit davon ausgegangen, dass Temperaturerhöhungen von<br />
≤2 K in der oberen 20-cm-Sedimentschicht ohne Einfluss auf das Makrozoobenthos bleiben. Bei der<br />
vorgesehenen Verlegetiefe ist daher nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der benthischen<br />
Lebensgemeinschaften (insbesondere von kaltstenothermen Muscheln, Flohkrebsen <strong>und</strong> Asseln)<br />
auszugehen.<br />
Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse über Auswirkungen magnetischer Felder auf marine, benthische<br />
Wirbellose vor. Unbekannt ist, ob marine, benthische Wirbellose magnetische Felder wahrnehmen<br />
können, diese eine Bedeutung für ihre Lebensweise besitzen, <strong>und</strong> ob <strong>und</strong> bei welchen Feldstärken<br />
physiologische oder verhaltensbiologische Effekte möglich sind. Ebenfalls unbekannt ist, ob mögliche<br />
Auswirkungen messbar sein werden (KULLNICK & MARHOLD 1999, 2000). Beim geplanten Einsatz<br />
von Dreileiter-Drehstromkabeln ist das Magnetfeld jedoch vernachlässigbar gering. Die magnetische<br />
Flussdichte liegt bereits in unmittelbarer Nähe eines solchen Kabels deutlich unterhalb des natürlichen<br />
Erdfeldes <strong>und</strong> nimmt in ihrer Stärke quadratisch mit dem Abstand vom Kabel ab.<br />
Da die Kabelanbindung durch Drehstromkabel erfolgen soll, werden sich mögliche betriebsbedingte<br />
Wirkungen (Temperaturerhöhung, magnetische Felder) auf das unmittelbare Umfeld der Kabel (< 1 m)<br />
beschränken. Sie können daher nur dort Auswirkungen auf die benthische Fauna zur Folge haben, wo<br />
die im Meeresboden verlegten Kabel durch Erosionsprozesse, etc. wieder an die Sedimentoberfläche<br />
gelangen.<br />
Die betriebsbedingten Auswirkungen auf das Makrozoobenthos verursachen aufgr<strong>und</strong> ihrer Lokalität<br />
<strong>und</strong> geringen Intensität geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen.<br />
Beeinflussung des Makrozoobenthos durch Beseitigung, Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige<br />
Veränderungen der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
Alle Varianten<br />
Bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen auftreten, die bei den<br />
baubedingten Wirkungen bereits erläutert wurden. Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten haben<br />
jedoch fallspezifisch (punktueller Leitungsdefekt, Freispülung eines Leitungsabschnittes u. a.) unterschiedliche<br />
räumliche Bezüge. So können die erläuterten Wirkungsspektren punktuell oder abschnittsweise<br />
auftreten, sind in jedem Fall auf eine kurze Zeit begrenzt.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für das Makrozoobenthos<br />
Für die Ostseegewässer sind im Zusammenhang mit dem globalen Klimawandel erhebliche Veränderungen<br />
im benthischen Lebensraum wahrscheinlich, die über das bislang bekannte Maß an natürlicher<br />
Variabilität hinausgehen werden. Diese werden vor allem in einer Zunahme von Sauerstoffmangelereignissen<br />
im Tiefenwasser bestehen (es zeichnet sich eine Tendenz zur Abnahme der Häufigkeit von<br />
Salzwassereinbrüchen ab; der Anstieg der Sommertemperaturen führt zu einer Steigerung der Sauerstoffzehrungsrate<br />
<strong>und</strong> zu stabileren thermohalinen Schichtungen; Änderungen in der Niederschlagsrate<br />
im Einzugsgebiet der Ostsee beeinflussen die Stabilität haliner Schichtungen <strong>und</strong> den Eintrag von<br />
Nährstoffen), sich aber auch in einem Faunenwandel bemerkbar machen (Aussterben der kaltstenothermen<br />
Crustaceen). Ebenso wahrscheinlich ist eine anhaltende exponentielle Zunahme der Einschleppung<br />
von Neophyten <strong>und</strong> Neozoen mit dem Ballastwasser von Schiffen (JANSSON 1994, LEPPÄ-<br />
KOSKI 1984). Änderungen des Gesamtökosystems sind dabei nicht auszuschließen.<br />
Zusammenfassende Darstellung Makrozoobenthos<br />
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Tab. 90:<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich des Makrozoobenthos<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • zeitweise Beseitigung mit späterer<br />
Wiederansiedlung<br />
• Trübungsfahnen, Sedimentation,<br />
Resuspension von Sediment,<br />
Freisetzung von Nähr<strong>und</strong><br />
Schadstoffen<br />
• Handhabungsverluste • Verschmutzungen sind bei Einhaltung<br />
der gesetzlichen Vorschriften<br />
nur im Havariefall<br />
messbar, abhängig von Havariegut;<br />
Ausmaß nicht absehbar<br />
anlagebedingt<br />
l<br />
m<br />
m*<br />
k<br />
h<br />
g<br />
M*<br />
G<br />
l-gr k g-h G-H<br />
• keine K<br />
betriebsbedingt<br />
• Störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />
• Wärmeemission<br />
• Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
F r e m d e i n w i r k u n g /<br />
U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
• Beseitigung, Trübungsfahnen,<br />
Sedimentation<br />
l<br />
l<br />
d<br />
d<br />
g<br />
g<br />
G<br />
G<br />
m k g-h G<br />
• Schadstoffeintrag gr k h H<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />
d = dauerhaft, m* = 5 Jahre nach Bauzeit können bei langlebigen Muscheln überschritten werden; Intensität: g = gering, m =<br />
mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung = SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H =<br />
hoch, M* = 5 Jahre nach Bauzeit können bei langlebigen Muscheln überschritten werden<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf das Makrozoobenthos<br />
Die Projektwirkungen resultieren vor allem aus der Resuspension von Sedimenten <strong>und</strong> aus temporären<br />
Habitatverlusten bzw. -veränderungen sowie aus Makrobenthosverlusten entlang der Kabeltrassen<br />
<strong>und</strong> auf dem Arbeitsstreifen am Meeresboden durch Ausräumen, Überdecken bzw. Einbetten.<br />
Zusammengefasst ist festzustellen, dass die Verlegung <strong>und</strong> Nutzung der Seekabel keine dauerhafte<br />
Auswirkung auf benthische Sandbodengemeinschaften haben werden. Der baubedingte Verlust an<br />
benthischen Wirbellosen ist kurzzeitig <strong>und</strong> lokal (Kabelfurche) hoch. Die Regeneration der benthischen<br />
Tiergemeinschaften wird voraussichtlich ein bis fünf Jahre dauern. Bei langlebigen Muschelpopulationen<br />
sind auch längere Zeiträume der Regeneration anzusetzen. Insgesamt werden infolge der<br />
kurz- bis mittelfristigen Regeneration mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abgeleitet. Hohe<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind im Falle von Schiffshavarien möglich, wenn es dabei<br />
zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt. Eine Konkretisierung oder sogar Quantifizierung des<br />
havariebedingten Kollisionsrisikos ist nicht möglich.<br />
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Im Verlauf der Hauptvarianten Nord konnten 10 (Off. I) bzw. 14 (Off. II/III) Arten der Roten Liste identifiziert<br />
werden. Die Auswertung ergab für die Trassen Off. II/III eine höhere Artenvielfalt, ausgedrückt<br />
durch die gef<strong>und</strong>ene Gesamtartenzahl <strong>und</strong> die mittlere Artenzahl pro Station, sowie eine höhere<br />
durchschnittliche Artendichte als für Variante Off. I. Die Strelas<strong>und</strong>trassen können anhand dieses<br />
Kriteriums nicht voneinander unterschieden werden, da keine getrennte Auswertung vorgenommen<br />
wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgr<strong>und</strong> der Gegebenheiten keine gewichtigen Unterschiede<br />
zwischen den Varianten auftreten.<br />
II.3.11 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung – Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler wirken<br />
(s. auch Tab. 91):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Lärm <strong>und</strong> visuelle Unruhe durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Bautätigkeiten<br />
Beeinflussung der Fischfauna durch Trübungsfahnen, Sedimentation u.a. kurzzeitige Veränderungen<br />
der Wasserbeschaffenheit<br />
Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine relevanten Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
Beeinflussung der Fischfauna durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des Kabels<br />
Beeinflussung durch akustische Störungen, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />
der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
Baubedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Lärm <strong>und</strong> visuelle Unruhe durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Bautätigkeiten<br />
Alle Varianten<br />
Im Bereich der Kabeltrasse ist baubedingt mit Geräuschemissionen durch den Einsatz von Schiffen<br />
<strong>und</strong> Baumaschinen zu rechnen. Intensiver nieder- <strong>und</strong> hochfrequenter Schall kann bei Fischen eine<br />
Fluchtreaktion auslösen oder diese physisch schädigen (siehe GREGORY & CLABBURN 2003). Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
treten bei Fischen artspezifische Unterschiede bezüglich des Wahrnehmungsvermögens von<br />
Schall, Infraschall (
Lockwirkung auf Fische ausüben (z. B. BLAXTER & HOSS 1981, SUZUKI et al. 1980). Gleichzeitig bemerkten<br />
verschiedene Autoren eine rasche Gewöhnung der jeweiligen untersuchten Fischart an den<br />
Schallreiz (CHOO et al. 1988a, b).<br />
Aus den zuvor angeführten Arbeiten lassen sich verschiedene Analogieschlüsse auf die Auswirkungen<br />
der durch die Kabelverlegung erzeugten Schallereignisse ableiten. Diese unterliegen jedoch Einschränkungen,<br />
da die meisten bislang durchgeführten Untersuchungen an nicht heimischen Arten<br />
durchgeführt wurden. Die artabhängigen unterschiedlichen Reaktionen können ohne Laborversuche<br />
an den im Gebiet vorkommenden Fischarten nicht eindeutig vorhergesagt werden.<br />
Insgesamt sind für die Verlegephase, bedingt durch die Hebung des Geräuschpegels im Nahbereich,<br />
Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen von Fischarten anzunehmen. EVANS (1998) gibt als Schwellenwerte für<br />
physische Schädigungen von Fischen 180 bis 220 dB an, als Schwellenwert für Vermeideverhalten<br />
160 bis 180 dB (re 1 µPa).<br />
In geringer Entfernung werden durch den emittierten Schall vermutlich Fluchtreaktionen ausgelöst.<br />
Diese Wirkung ist als kurzfristig anzusehen, da die Fische nach Beenden der Arbeiten in das Gebiet<br />
zurückkehren werden. Somit sind geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsstörungen durch Lärm zu erwarten.<br />
Beeinflussung durch Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit<br />
Alle Varianten<br />
Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Nähr<strong>und</strong><br />
möglicherweise Schadstoffresuspension sowie zu Veränderung der Sedimentation führen. Für frei<br />
schwimmende, pelagisch lebende Fischarten besteht im Bereich starker Sedimentaufwirbelungen die<br />
Gefahr, dass ihr Kiemenapparat verklebt <strong>und</strong> ihre Respiration eingeschränkt wird. EHRICH & STRANSKY<br />
(1999) zeigten jedoch, dass im Freiwasser jagende Räuber Areale mit hohen Sedimentfrachten verlassen<br />
<strong>und</strong> der Gefahr somit ausweichen. In noch geringerem Maße beeinträchtigt von einem hohen<br />
Schwebstoffanteil des Wassers zeigten sich bodenorientiert lebende Plattfische (z. B. Scholle), die in<br />
unseren flachen Schelfmeeren offensichtlich an Sedimentaufwirbelungen angepasst sind (EHRICH &<br />
STRANSKY 1999). Für größere Fische ist somit davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />
meiden oder tolerieren. Plattfische, wie Scholle <strong>und</strong> Seezunge zeigten während einer sturmbedingten<br />
starken Sedimentaufwirbelung erhöhte Nahrungssuchaktivität <strong>und</strong> wagten sich aus dem Sediment<br />
heraus. Daher ist mit den entstehenden Trübungsfahnen unter Umständen auch fischartspezifisch<br />
eine Lockwirkung verb<strong>und</strong>en. Mögliche Fluchtreaktionen von Fischen aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe<br />
werden nur sehr kleinräumig <strong>und</strong> kurzfristig stattfinden <strong>und</strong> sind daher nicht relevant.<br />
Neben diesen Auswirkungen von Sedimentationsprozessen <strong>und</strong> Trübungsfahnen besteht die Möglichkeit,<br />
dass es bei der Sedimentation zu einer Beschädigung oder Bedeckung von Fischlaich kommt.<br />
Dies kann zu einer Unterversorgung der Eier mit Sauerstoff führen <strong>und</strong> je nach Wirkungsgrad <strong>und</strong><br />
Dauer zu einer Schädigung oder zum Absterben des Laichs führen. Dabei ist eine mögliche Beeinträchtigung<br />
des Fischlaichs von der jeweiligen Reproduktionsstrategie der einzelnen Fischart abhängig.<br />
Die Eier pelagisch laichender Fische weisen in der Regel eine Schutzschicht auf, welche sie vor<br />
mechanischen Einwirkungen durch aufgewirbelte Sedimente schützt. Von den vorkommenden oder<br />
potenziell vorkommenden Fischarten, die nicht pelagisch laichen, wandern viele zum Laichen in Flüsse<br />
(anadrome Laichwanderer). Einige der hier vorkommenden Fischarten haben ihre Laichhabitate im<br />
Flachwasser bzw. in der euphotischen Zone im Makrophyten- <strong>und</strong> Algengürtel (z. B. Hering, Hornhecht<br />
<strong>und</strong> Dreistacheliger Stichling). Derartige Flachwasserbereiche sind im Untersuchungsgebiet im<br />
Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre vorhanden. Zusammenfassend muss davon ausgegangen,<br />
dass es zu mittleren Beeinträchtigungen des Laichgeschehens in den genannten Gebieten (Strela-<br />
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s<strong>und</strong>, Trasse an der Wittower Fähre) kommen würde, wenn während der Laichzeit die Kabelverlegung<br />
im Einspül- oder Einfräsverfahren erfolgt. Aufgr<strong>und</strong> der veranschlagten Wirkräume von Trübungen<br />
(vgl. Kapitel II.3.1) müsste dann in einer Zone von ca. 50 m beidseitig der zu verlegenden Kabel mit<br />
zeitweiligen Beeinflussungen gerechnet werden. Deutliche trübungsbedingte Wirkungen werden nur<br />
für das unmittelbare Umfeld des Trenches (ca. 10 m breite Kabeltrasse) prognostiziert. Für die Trasse<br />
an der Wittower Fähre <strong>und</strong> den Strelas<strong>und</strong> wird deshalb eine Bauzeitbeschränkung von Januar bis<br />
Mitte Mai vorgeschlagen.<br />
Durch nächtliche Beleuchtung der Baustelle könnten pelagische Fische wie Heringe oder Sprotten<br />
(Sprattus sprattus) angelockt werden. Die dadurch bedingte Beeinträchtigung dieser Arten erscheint<br />
jedoch gering. Denkbar ist lediglich, dass diese angelockten Fische dann verstärkt Beute von Räubern<br />
werden können.<br />
Insgesamt sind die meisten baubedingten Störungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen als lokal, kleinräumig<br />
<strong>und</strong> temporär anzusehen, so dass mit geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen gerechnet<br />
wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Störungen innerhalb von kurzer Zeit ausgeglichen<br />
<strong>und</strong> nicht mehr nachweisbar sein werden. Das Untersuchungsgebiet ist als dynamisches <strong>und</strong><br />
von regelmäßigen Sedimentumlagerungen geprägtes System anzusehen. Für die baubedingt vertriebenen<br />
Fischarten ist nach Beendigung der Arbeiten mit einer Rückkehr innerhalb von Tagen zu rechnen.<br />
Für eine mögliche Beeinträchtigung des Laichgeschehens ist mit kurzeitigen, mittelräumigen Wirkungen<br />
mit mittlerer Intensität zu rechnen, wenn die Bauphase in der Laichzeit erfolgt <strong>und</strong> das Trenchverfahren<br />
verwendet wird.<br />
Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe, usw.)<br />
Alle Varianten<br />
Auftretende Handhabungsverluste können derzeit noch nicht abschließend prognostiziert werden, da<br />
noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist, welche Substanzen (Öle, Schmierstoffe usw.) in welchen<br />
Größenordnungen bei der Einbringung des Kabelsystems Verwendung finden werden (voraussichtlich<br />
keine ölhaltigen Substanzen im Kabel). Welche Auswirkungen durch verlustige Baumaterialien <strong>und</strong><br />
Abfälle entstehen können, ist ebenfalls nicht absehbar (hier nur als worst-case-Betrachtung erwähnt,<br />
da normalerweise keine Handhabungsverluste auftreten).<br />
Von Schadstoff- <strong>und</strong> CO 2 -Emissionen über Wasser sind keine direkten Beeinträchtigungen der Fischfauna<br />
zu erwarten. Gelangen Schadstoffe in das Wasser, sind hingegen räumlich begrenzt Vergiftungen<br />
<strong>und</strong> Mortalitäten möglich, die als kleinräumig <strong>und</strong> nicht dauerhaft einzustufen sind. Allerdings ist<br />
die Einschätzung der räumlichen Ausdehnung nicht ohne genauere Kenntnis von Art <strong>und</strong> Menge der<br />
in Frage kommenden Schadstoffe möglich. Dieses gilt in weit stärkerem Maße auch für Schiffskollisionen<br />
mit dem Verlegeschiff, die in ihrem möglichen Ausmaß kaum zu prognostizieren sind, da gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
auch mit Gefahrengut beladene Frachtschiffe, Öltanker oder manövrierunfähige Schiffe betroffen<br />
sein könnten.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Die rückbaubedingten Auswirkungen entsprechen in wesentlichen <strong>Teil</strong>en den für die Verlegephase<br />
prognostizierten Veränderungen (s. o.). Es treten wieder Wirkungen durch die Bautätigkeiten, wie<br />
Scheuch- oder Lockwirkungen durch Lärm- <strong>und</strong> Lichtemissionen, eine Schädigung von Laich <strong>und</strong><br />
Larven durch Überschüttung, Nährstoff- <strong>und</strong> Sedimentresuspension <strong>und</strong> Trübungsfahnen auf, die zu<br />
den bereits geschilderten Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für das Schutzgut Fische führen.<br />
Seite 288/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Anlagebedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Anlagebedingt sind keine relevanten Wirkungen auf die Fischfauna erkennbar.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Beeinflussung der Fischfauna durch magnetische Felder <strong>und</strong> Erwärmung im Nahbereich des Kabels<br />
Alle Varianten<br />
Die geplante Verlegung des Kabels in 1,5 m Tiefe <strong>und</strong> der lokal begrenzte Wirkungsbereich der Erwärmung<br />
auf den umgebenden Boden lassen Auswirkungen auf die Fischfauna unwahrscheinlich<br />
erscheinen (vgl. Kap. II.3.3).<br />
Auswirkungen durch magnetische Felder sind nicht zu erwarten, da sich die von drehstromführenden<br />
Kabeln emittierten magnetischen Felder bis auf einen Restbetrag gegenseitig aufheben. Der Restbetrag<br />
kommt aufgr<strong>und</strong> der durch die (durch die Dicke der Isolierung) Abstände der einzelnen Drähte<br />
zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken der drei umlaufenden Magnetfelder<br />
am jeweiligen Messpunkt zustande (KULLNICK & MARHOLD 1999). Für eine Reihe von Fischarten wie<br />
Lachs (Salmo salar) oder Aal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung am Erdmagnetfeld dokumentiert.<br />
Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld desorientiert werden, allerdings konnten<br />
KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen<br />
Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen führen.<br />
Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen, wenn es<br />
strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken hier in einem<br />
noch weitaus geringeren Bereich. Untersuchungen über die Auswirkung schwacher elektrischer Felder<br />
auf marine Organismen liegen bislang nicht vor (DEBUS 1998).<br />
Insgesamt sind die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen durch Wärmeemission <strong>und</strong> magnetische<br />
Felder auf die Fischfauna kleinräumig, dauerhaft <strong>und</strong> von geringer Intensität <strong>und</strong> damit insgesamt<br />
gering.<br />
Beeinflussung durch akustische Störungen, Trübungsfahnen, Sedimentation u. a. kurzzeitige Veränderungen<br />
der Wasserbeschaffenheit bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
Alle Varianten<br />
Bei Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen auftreten, die bei den<br />
baubedingten Wirkungen bereits erläutert wurden. Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten haben<br />
jedoch fallspezifisch (punktueller Leitungsdefekt, Freispülung eines Leitungsabschnittes u. a.) unterschiedliche<br />
räumliche Bezüge. So können die erläuterten Wirkungsspektren punktuell oder abschnittsweise<br />
auftreten, sind in jedem Fall auf eine kurze Zeit begrenzt.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Ohne die Durchführung des Vorhabens ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung der Fischgemeinschaft nicht<br />
zu erwarten. Die bisherige fischereiliche Nutzung des Gebietes wird, soweit prognostizierbar, unverändert<br />
fortgeführt werden. Eine Änderung der Habitatsstruktur durch Veränderung der hydrographischen<br />
Gegebenheiten wie Strömungsregime, Sedimentationsgeschehen oder Salinität <strong>und</strong> Temperatur<br />
infolge von Witterungsgeschehen oder Klimaveränderungen ist gr<strong>und</strong>sätzlich vorstellbar, jedoch<br />
nicht vorauszusagen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich unterliegt die Bestandsstärke <strong>und</strong> -struktur einzelner Fischarten natürlichen annuellen<br />
Veränderungen, wodurch es zu einer Verschiebung des Artengefüges kommen kann. Insbesondere<br />
die Rekrutierung einzelner Jahrgänge eines Fischbestandes ist naturgemäß starken Schwankungen<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 289/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
unterworfen. Nahrungsangebot, Temperatur <strong>und</strong> Salzgehalt konnten dabei für einzelne Fischarten als<br />
entscheidende Faktoren erkannt werden.<br />
Die Wechselwirkungen zwischen Bestandssituation <strong>und</strong> Fischereidruck beeinflussen die wirtschaftlich<br />
genutzten Fischbestände seit Beginn der fischereilichen Nutzung des Gebietes <strong>und</strong> werden bei Beibehaltung<br />
des Status quo weiterhin bestehen bleiben. Erhebliche Veränderungen in der Artengemeinschaft<br />
fischereilich nicht genutzter Fischarten - abgesehen von den geschilderten natürlichen<br />
Schwankungen - bei Zustandekommen der Nullvariante sind nicht absehbar.<br />
Zusammenfassende Darstellung Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Tab. 91:<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich Fischen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • Lärm<br />
• Visuelle Unruhe<br />
• Beleuchtung<br />
• Trübungsfahnen<br />
• Sedimentation (Auswirkung auf<br />
Laichgeschehen)<br />
• Nährstoff- <strong>und</strong> Schadstofffreisetzung<br />
• Handhabungsverluste • Vergiftung / Mortalität, Ausmaß<br />
nicht absehbar<br />
anlagebedingt<br />
• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />
betriebsbedingt<br />
• störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />
• Wärmeemission<br />
• Instandhaltungs- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />
F r e m d e i n w i r k u n g /<br />
U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
• akustische Störungen,<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation<br />
l<br />
l<br />
l<br />
m<br />
l<br />
l<br />
l<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
d<br />
d<br />
g<br />
g<br />
g<br />
m<br />
g<br />
g<br />
g<br />
G<br />
K<br />
G<br />
G<br />
M<br />
G<br />
KA<br />
G<br />
G<br />
l k g G<br />
• Schadstoffeintrag gr k h H<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />
d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />
SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch<br />
KA – derzeit keine Angaben verfügbar<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf Fische <strong>und</strong><br />
R<strong>und</strong>mäuler<br />
Während der Verlegung der Seekabel sind bedingt durch Trübungsfahnen <strong>und</strong> durch die Hebung des<br />
Geräuschpegels Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen von Fischarten anzunehmen. Die Mehrzahl der baubedingten<br />
Störungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen sind als kleinräumig <strong>und</strong> temporär anzusehen. Für eine<br />
Seite 290/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
mögliche Beeinträchtigung des Laichgeschehens, ist mit kurzeitigen, mittelräumigen Wirkungen mit<br />
mittlerer Intensität zu rechnen, wenn die Bauphase in der Laichzeit erfolgt <strong>und</strong> das Trenchverfahren<br />
verwendet wird. Daher wird eine Bauzeitbeschränkung während der Heringshauptlaichzeit von Januar<br />
bis Mitte Mai vorgeschlagen.<br />
Anlagebedingt entstehen keine Auswirkungen für die Fische, da die Verlegung der Seekabel in Tiefen<br />
erfolgt, in die auch grabende Fischarten nicht vordringen können. Der Betrieb des Kabelsystems wird<br />
voraussichtlich keine spezifischen Auswirkungen auf Fische haben (bei Verwendung von Drehstromsystemen).<br />
Es werden insgesamt geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abstrahiert.<br />
Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind als worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien<br />
möglich, wenn es dabei zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt.<br />
In den Kabeltrassenkorridoren Off. I bis III im Arkonabecken können Unterschiede in den Wirkungen<br />
auf die Fischfauna in Anlehnung an die Einschätzungen für das Schutzgut Boden (Sediment) <strong>und</strong><br />
damit in Abhängigkeit von der Trassenlänge festgestellt werden. Für die Hauptvarianten Nord werden<br />
daher Off. II oder III empfohlen. Im Strelas<strong>und</strong> kann bezüglich der Fischfauna keine Vorzugsvariante<br />
vorgeschlagen werden, da von einem ähnlichen Bestand <strong>und</strong> demzufolge ähnlichen Folgen der vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen ausgegangen wird.<br />
II.3.12 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Rastvögel<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf Rastvögel wirken (s. auch<br />
Tab. 92):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Visuelle Unruhe durch erhöhten Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte<br />
Geräuschemissionen durch erhöhten Schiffsverkehr<br />
<br />
visuelle Unruhe <strong>und</strong> Sichtbarkeit durch Baustellenbeleuchtung<br />
Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />
Störung oberflächennaher Sedimente sowie Resuspension von Sediment durch die Verlegung der<br />
Seekabel<br />
Handhabungsverluste<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine relevanten Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
visuelle Unruhe <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />
Auswirkungen durch Unfälle während der Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase<br />
Baubedingte Auswirkungen Rastvögel<br />
Visuelle Unruhe durch erhöhten Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte<br />
Über Ursachen <strong>und</strong> Auswirkungen von Störungen durch Boote auf Vögel gibt es eine Vielzahl von<br />
Publikationen. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Thematik gegeben. Eine Vielzahl von<br />
Autoren weist darauf hin, dass an den Menschen gewöhnte Vögel - wie z. B. viele Möwenarten - völlig<br />
abweichende Fluchtreaktionen zeigen bzw. nicht mehr zeigen. Dieser Effekt wird als Verhaltensdomestikation<br />
bezeichnet <strong>und</strong> bleibt bei den folgenden Ausführungen unberücksichtigt.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 291/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Fluchtdistanzen, Fluchtreaktion <strong>und</strong> zurückgelegte Fluchtstrecken von Wasservögeln sind abhängig<br />
von der Größe, der Geschwindigkeit <strong>und</strong> dem Lärmpegel der Boote. Allgemein ist festzustellen: je<br />
schneller <strong>und</strong> lauter Boote sind, umso größer sind die Fluchtdistanzen, umso heftiger ist die Fluchtreaktion<br />
(i. d. R. Abfliegen) <strong>und</strong> umso größer sind die zurückgelegten Fluchtstrecken. Größere, langsam<br />
fahrende Boote werden dagegen eher toleriert <strong>und</strong> die Vögel weichen den herannahenden Booten<br />
häufiger durch Wegschwimmen als durch Abfliegen aus (Energiebedarf).<br />
Das Verlegeschiff, aber auch Transportschiffe, entsprechen dem Typ des langsam fahrenden, großen<br />
Schiffes, sodass diesbezüglich mit einem geringeren Störabstand zu rechnen ist. Zu beachten sind in<br />
diesem Zusammenhang die Vorbelastungen durch den erhöhten Schiffsverkehr im Bereich der Fahrrinnen<br />
nordöstlich von Rügen <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong>.<br />
Seekabeltrassen nördlich Rügen (Offshore-Trassen Off. I, Off. II, Off. III)<br />
Schwerpunkträume für Rastvögel liegen nicht im Bereich der nördlichen Trassenabschnitte, sondern<br />
in flacheren Gewässern wie der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek. Die größten Ansammlungen von rastenden<br />
Vögeln wurden im Winterhalbjahr angetroffen. Dabei handelte es sich um Seetaucher <strong>und</strong> in geringeren<br />
Anzahlen Alken. Meeresenten wurden überwiegend auf dem Durchzug, besonders im November<br />
<strong>und</strong> April beobachtet. Ihre Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete liegen in flacheren Bereichen. Das Vorkommen<br />
von Silbermöwen hing stark mit dem Auftreten von Fischereifahrzeugen zusammen, war aber ebenfalls<br />
im Winter am größten.<br />
Die Tromper Wiek wird im Winterhalbjahr von See- <strong>und</strong> Ohrentauchern, Eis-, Trauer-, Schell-, Stock<strong>und</strong><br />
Reiherenten sowie Mittelsägern als Rastgebiet genutzt. Prachttaucher kommen regelmäßig auch<br />
im Spätsommer/Herbst <strong>und</strong> im Frühjahr vor.<br />
In der Prorer Wiek sammeln sich jährlich Pracht- <strong>und</strong> Ohrentaucher, Mittelsäger <strong>und</strong> Reiherenten im<br />
Winterhalbjahr. Stockenten treten in Ufernähe auf. Zählungen im Sommerhalbjahr werden nur selten<br />
durchgeführt.<br />
Trasse an der Wittower Fähre (Off. VII)<br />
Im Bereich der Wittower Fähre rasten vor allem Blässrallen, Gänsesäger, Reiher-, Tafel- <strong>und</strong> Stockenten.<br />
In Eiswintern sind größere Ansammlungen der genannten sowie weiterer Arten (Höckerschwäne,<br />
Zwergsäger) anzutreffen, da das Gebiet lange eisfrei bleibt. Auch hier liegen hauptsächlich Erhebungen<br />
aus dem Mittwinter vor. Es wird eine Bauzeitenbeschränkung für den Zeitraum Anfang Dezember<br />
bis Ende April für die Trasse an der Wittower Fähre vorgeschlagen.<br />
Seekabeltrassen Strelas<strong>und</strong> (Off. IV, Off. V, Off. VI)<br />
Der Strelas<strong>und</strong> wird von Blässrallen, Berg-, Pfeif-, Reiher-, Schell-, Stock-, Tafelenten, Gänse-,<br />
Zwerg- <strong>und</strong> Mittelsägern, Haubentauchern, Höcker- <strong>und</strong> Singschwänen als Rastgebiet im Winterhalbjahr<br />
aufgesucht. Besonders große Vorkommen von Bergenten, traten Ende April zum Ende des Frühjahrszuges<br />
auf. Im Herbst wurden die größten Ansammlungen von Blässrallen, Haubentauchern, Höckerschwänen,<br />
Pfeif- <strong>und</strong> Tafelenten gezählt. Bei Niederhof befindet sich eine Kormorankolonie, in der<br />
eine bedeutende Zahl an Brutpaaren lebt.<br />
In den aufgeführten Rastgebieten für Seevögel ist mit einer kurzfristigen Vergrämung während der<br />
Durchfahrt des Verlegeschiffes zu rechnen. Im Umkreis bis ca. 1.300 m um das Verlegeschiff für Seetaucher<br />
<strong>und</strong> bis ca. 600 m für Meeresenten können Störungen der Rastbestände auftreten. In Ufernähe<br />
auftretende Arten, wie Schwäne, Schwimm- <strong>und</strong> Gründelenten weisen eine geringere Fluchtdistanz<br />
von 200 bis 300 m auf (HÜBNER & PUTZER 1985; PUTZER 1989). Art <strong>und</strong> Anzahl der betroffenen Vögel<br />
ist stark abhängig vom Zeitpunkt der Verlegung. Besonders hohe Rastbestände der meisten beobach-<br />
Seite 292/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
teten Vögel halten sich in den Untersuchungsgebieten im Zeitraum November bis April auf. Im Gegensatz<br />
dazu stellen die Monate Juli bis September eher rastvogelarme Zeiten dar. Deshalb wird eine<br />
Bauzeitenbeschränkung für den Zeitraum Anfang Dezember bis Ende April für die Seetrassen im Strelas<strong>und</strong><br />
vorgeschlagen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des „wandernden“ Charakters der „Baustelle“ werden innerhalb der gesamten Bauphase<br />
betroffene Rastgebiete allerdings nur jeweils wenige St<strong>und</strong>en während der Passage des Schiffes aufgr<strong>und</strong><br />
der Verlegegeschwindigkeit beeinflusst. Demnach vollziehen sich die Störungswirkungen in<br />
einem Rastgebiet nur innerhalb sehr kurzer zeitlicher Phasen. Das Verlegeschiff benötigt nur wenig<br />
Zeit bis es wieder außerhalb der störungsrelevanten Reichweite für eine Rastansammlung ist.<br />
Außerhalb der aufgeführten Rastgebiete sind die Auswirkungen von visueller Unruhe auf Funktionen<br />
des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste als gering zu bewerten.<br />
Für die Rastgebiete ist eine kurzfristige, mittelräumig wirkende Beeinträchtigung mit hoher Intensität<br />
<strong>und</strong> damit mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung zu verzeichnen.<br />
Geräuschemissionen durch erhöhten Schiffsverkehr<br />
Alle Varianten<br />
Im Gegensatz zur visuellen Unruhe werden Geräuschemissionen eher kleinräumig (bis zu ca. 500 m<br />
um die Emissionsquelle herum) von Rastvögeln <strong>und</strong> Nahrungsgästen wahrgenommen, da diese mit<br />
zunehmendem Abstand von der Quelle schnell durch Wind- <strong>und</strong> Wellengeräusche überlagert werden.<br />
Lärm durch Schiffsverkehr kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste zwar vertreiben,<br />
jedoch ist diese Auswirkung räumlich <strong>und</strong> zeitlich sehr begrenzt (nur während der Verlegung). Schalleintrag<br />
durch erhöhten Schiffsverkehr wirkt sich deshalb auf den Rastvogelbestand gering aus. Insgesamt<br />
sind geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen durch Geräusche / Lärm auf die Funktionen<br />
des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für das Schutzgut Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste zu<br />
erwarten.<br />
Visuelle Unruhe <strong>und</strong> Sichtbarkeit durch Baustellenbeleuchtung<br />
Alle Varianten<br />
Die Beleuchtung der Baustelle kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste wie Seetaucher<br />
oder Meeresenten abschrecken. Dies geschieht lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich mit geringer<br />
Intensität aus. Weniger störungsempfindliche Arten wie z. B. Möwen werden möglicherweise von der<br />
Baustellenbeleuchtung angezogen <strong>und</strong> können die Baustelle als Rastplatz nutzen. Dies geschieht<br />
ebenfalls lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich vermutlich nicht auf die Bestände aus. Insgesamt sind<br />
die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen durch die Baustellenbeleuchtung für das Schutzgut Rastvögel<br />
<strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />
Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />
Alle Varianten<br />
Die Auswirkungen durch Beschneidung von Rast- <strong>und</strong> Nahrungshabitaten für Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />
sind kleinräumig <strong>und</strong> kurzfristig („Wanderbaustelle“, Verlegeschiff bewegt sich langsam).<br />
Die Auswirkung ist bezogen auf den Bestand der Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste von geringer Intensität.<br />
Insgesamt sind demnach auch die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung durch Flächen- <strong>und</strong><br />
<strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle gering.<br />
Störung oberflächennaher Sedimente sowie Resuspension von Sediment durch die Verlegung der<br />
Seekabel<br />
Alle Varianten<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 293/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Durch Eingriffe in die Struktur des Meeresbodens gehen in Folge der Zerstörung der Benthos-<br />
Lebensgemeinschaft kleinräumig Nahrungsressourcen für bestimmte Rastvogelarten <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />
verloren. Infolge der relativ schnellen Wiederbesiedlung des Benthos ist der Nahrungsverlust<br />
auf eine Saison begrenzt. Der maßgebende Sachverhalt für die Bewertung dieser Wirkung ist jedoch<br />
die Lokalität, da der beeinträchtigte <strong>Raum</strong> im Vergleich zu den großflächigen Nahrungsgebieten vernachlässigbar<br />
klein ist. Aufgr<strong>und</strong> der geringen räumlichen Dimension <strong>und</strong> Kurzfristigkeit der Habitatveränderung<br />
wird die Beeinträchtigung als gering eingestuft.<br />
Durch Trübung des umgebenden Wasserkörpers, Freisetzung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen sowie<br />
lokale Beeinflussung der Sedimentation ist eine Beeinträchtigung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> des<br />
Nahrungserwerbs ebenfalls lokal gegeben. Davon sind sowohl benthophage als auch fischfressende<br />
Arten (Seetaucher, Seeschwalben, Alken) betroffen. Die Auswirkungen sind jeweils kleinräumig <strong>und</strong><br />
kurzfristig, da sich die betreffenden Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen ebenfalls kurzfristig erholen. Die Auswirkungen<br />
auf den Bestand der Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind gering. Insgesamt sind die Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen durch die Kabelverlegung auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />
Einschränkungen in der Nahrungsverfügbarkeit durch Vergrämung von Fischen oder Trübungsfahnen<br />
werden durch direkte Scheucheffekte überlagert werden.<br />
Handhabungsverluste<br />
Alle Varianten<br />
Die Auswirkungen durch Handhabungsverluste treten, wenn überhaupt, nur lokal in Erscheinung. Die<br />
Auswirkungen sind als kurzfristig zu bewerten, da diese nur im Verlegezeitraum nennenswert auftreten<br />
könnten. Hierbei handelt es sich um eine theoretische Annahme im Rahmen der worst-case-<br />
Betrachtung, da Müll gemäß anzuwendender Vorschriften entsorgt werden muss.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen Rastvögel<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Seevögel sind in der Rückbauphase ähnlich zu jenen in der<br />
Bauphase. So werden Geräusch-, Schadstoffemissionen <strong>und</strong> visuelle Unruhe vergleichbar bzw. niedriger<br />
sein (technischer Fortschritt).<br />
Anlagebedingte Auswirkungen Rastvögel<br />
Es sind keine relevanten anlagebedingten Auswirkungen erkennbar.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen Rastvögel<br />
Visuelle Unruhe <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />
Alle Varianten<br />
Der erhöhte Verkehr durch Wartungsfahrzeuge sowie der Lärm bei der Wartung (z. B. Erhöhung der<br />
Sedimentauflage über dem Kabel) können empfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste verscheuchen.<br />
Der Wartungsaufwand ist allerdings nicht quantifizierbar, da er von äußeren Faktoren abhängt (strömungsbedingte<br />
Verringerung der Sedimentdecke über dem Kabel, Beschädigungen trotz Ankerverbot).<br />
Die visuellen Beeinträchtigungen wirken sich dabei mittelräumig <strong>und</strong> die Geräuschemissionen kleinräumig<br />
aus, sodass die Auswirkungen auf das Schutzgut insgesamt mittelräumig <strong>und</strong> kurzfristig sind.<br />
Die Intensität der Auswirkungen ist als gering einzustufen, da in dem engen zeitlichen <strong>und</strong> räumlichen<br />
Rahmen, in dem die Belastungen auftreten, vermutlich nur wenige Tiere betroffen sein werden. Insgesamt<br />
sind geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf Seevögel zu erwarten.<br />
Seite 294/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Auswirkungen durch Unfälle während der Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase (Kollisionen von Schiffen mit dem<br />
Verlege- oder Reparaturschiff <strong>und</strong> davon ausgehende unfallbedingte Schadstoffemissionen [Vergiftungs-<br />
<strong>und</strong> Verölungsgefahr])<br />
Alle Varianten<br />
Schadstoffe - wie bei einer Kollision austretende Öle - können vielfältige physiologische Reaktionen<br />
auslösen, wie die Schädigung des Immun- <strong>und</strong> Fortpflanzungssystems. Eine Quantifizierung ist allerdings<br />
schwer möglich bzw. bei nur wenigen Taxa bisher erfolgt. Die Auswirkungen treten großräumig<br />
in Erscheinung, da Öl bis weit über die Grenzen des Untersuchungsgebietes hinaus verdriftet werden<br />
kann. Die Auswirkungen sind als kurzfristig zu bewerten (Gegenmaßnahmen, Absinken). Für Rastvögel<br />
<strong>und</strong> Nahrungsgäste kann sich ein Ölunfall letal auswirken. Bezogen auf den in der Pommerschen<br />
Bucht <strong>und</strong> dem Greifswalder Bodden vorkommenden Rastvogelbestand ist die Intensität der Auswirkung<br />
als hoch zu bewerten. Insgesamt sind die Auswirkungen von Kollisionen auf die Strukturen <strong>und</strong><br />
Funktionen des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für das Schutzgut Seevögel als hoch zu bewerten.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für Rastvögel<br />
Ostseeweit haben bis Mitte der 1990er Jahre die Winterbestände von Meeresenten zugenommen.<br />
Dies war wahrscheinlich eine Folge der anthropogen bedingten Eutrophierung. Seither nehmen Sie<br />
wieder ab, wobei die Ursachen für die negative Bestandsentwicklung noch unbekannt sind. Neben<br />
dem Klimawandel wird auch der Ölverschmutzung (durch die illegale Reinigung von Schiffstanks auf<br />
der offenen Ostsee) <strong>und</strong> der Stellnetzfischerei eine Bedeutung zuerkannt (DESHOLM et al. 2002).<br />
Eine Verringerung der Fischfangquoten, wie sie innerhalb der EU angestrebt wird (im Untersuchungsgebiet<br />
insbesondere für Dorsch), kann sich auf Seevogelbestände je nach Art unterschiedlich auswirken.<br />
Alken, die sich in der Ostsee fast ausschließlich von Sprotten ernähren, profitieren seit zwei<br />
Jahrzehnten von der Überfischung des Dorsches. Das Mortalitätsrisiko für Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten<br />
durch Stellnetze dürfte geringfügig abnehmen. Für fischfressende <strong>und</strong> schiffsbegleitende Arten,<br />
die u. a. von Fischereiabfällen leben (v. a. Möwen), ist eine Bestandsabnahme mit der Abnahme der<br />
Fischereiintensität wahrscheinlich. Das Ausmaß solcher Veränderungen ist momentan nicht vorhersagbar.<br />
Zusammenfassende Darstellung Rastvögel<br />
Tab. 92:<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich Rastvögeln<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • visuelle Unruhe<br />
• Geräuschemissionen<br />
• Beleuchtung<br />
• Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />
• Störung oberflächennaher Sedimente<br />
• Handhabungsverluste • Verletzung, Vergiftung l k g G<br />
anlagebedingt<br />
m<br />
l<br />
l<br />
l<br />
l<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
h<br />
g<br />
g<br />
g<br />
g<br />
M (G*)<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 295/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />
betriebsbedingt<br />
• Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten • visuelle Unruhe<br />
• Geräuschemissionen<br />
F r e m d e i n w i r k u n g / U n f a l l<br />
• Kollision Schiff mit Verlegeschiff<br />
oder Hilfsfahrzeugen<br />
• durch Schadstoffeintrag Verletzungs-<br />
<strong>und</strong> Vergiftungs-/ Verölungsrisiko,<br />
Mortalität möglich<br />
l<br />
l<br />
k<br />
k<br />
g<br />
g<br />
G<br />
G<br />
gr k h H<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />
d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />
SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch, G* = außerhalb von Rastgebieten<br />
KA – derzeit keine Angaben verfügbar<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf Rastvögel<br />
In den Rastgebieten ist infolge optischer <strong>und</strong> akustischer Störungen durch das Verlegeschiff eine Vergrämung<br />
von Rastvögeln zu erwarten. Da diese Effekte jedoch nur sehr kurzzeitig auftreten (Bauphase<br />
von einigen Wochen), wird es zu keinen maßgeblichen Beeinträchtigungen der Seevögel kommen.<br />
Dabei muss beachtet werden, dass es sich um eine „wandernde“ Baustelle handelt, sodass jeweils<br />
nur radial um das Verlegeschiff die Wirkungen auftreten. Es ist die Umsetzung einer Bauzeitenbeschränkung<br />
von Anfang Dezember bis Ende April für den Überwinterungszeitraum möglich, da in dieser<br />
Zeit witterungsbedingt eine Bauausführung nur schwierig umsetzbar ist. Baubedingt sind damit bei<br />
der Verlegung der Seekabel lediglich geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten.<br />
Der Betrieb des Kabelsystems wird keine Auswirkungen auf Seevögel besitzen. Große Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussungen sind als worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien möglich, wenn es<br />
dabei zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt.<br />
Die Trassen Off. I bis III sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für Rastvögel ähnlich zu bewerten, weshalb<br />
keine Vorzugsvariante vorgeschlagen wird. Aus Sicht der Rastvögel ist Trasse Off. IV im Strelas<strong>und</strong><br />
aufgr<strong>und</strong> der nahe liegenden Kormorankolonie ungünstiger einzustufen als die Trassen Off. V <strong>und</strong> VI.<br />
II.3.13 Wirkungsanalyse / Ökologische Risikobeurteilung - Meeressäuger<br />
Folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkfaktoren können auf Meeressäuger wirken (s. auch<br />
Tab. 93):<br />
Baubedingte Vorhabenswirkungen<br />
Geräuschemission durch Verlege- <strong>und</strong> Hilfsschiffe sowie Baugeräte<br />
<br />
visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />
Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />
Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Morphologie / Sedimentstruktur<br />
Kollisionsrisiko / Unfall (Schiff – Meeressäuger)<br />
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Handhabungsverluste<br />
Anlagebedingte Vorhabenswirkungen<br />
keine relevanten Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Vorhabenswirkungen<br />
magnetische Felder<br />
Wärmeemissionen<br />
Schadstoff- <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />
Baubedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />
Geräuschemission durch Verlege- <strong>und</strong> Hilfsschiffe sowie Baugeräte<br />
Alle Varianten<br />
Bei der Verlegung der Seekabel werden Lärmemissionen auftreten. Die beim Einbringen des Kabelsystems<br />
entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät <strong>und</strong> Untergr<strong>und</strong> unterschiedlich.<br />
Das Frequenzspektrum <strong>und</strong> die Lautstärke von Wasserfahrzeugen sind abhängig von deren Größe,<br />
Antriebsart <strong>und</strong> Betrieb. Ausgesandte Frequenzen reichen von 20 Hz - 10 kHz <strong>und</strong> die Schallstärken<br />
erreichen Quellenstärken (SL) von 130 - >160 dB re 1 µPa in 1 m Entfernung von der Quelle (Übersicht<br />
in RICHARDSON et al. 1995). Dieser Schalleintrag kann über einen längeren Zeitraum anhalten.<br />
Generell werden, in Abhängigkeit von der Entfernung zur Schallquelle, vier Zonen der Wirkungen von<br />
Schallemissionen auf marine Säuger unterschieden.<br />
1) Zone der Hörbarkeit: das Signal kann gehört werden. Es erfolgt keine Reaktion.<br />
2) Zone der Reaktion: es erfolgt eine physiologische oder Verhaltensreaktion. Als Verhaltensreaktionen<br />
können vorkommen: erhöhte Aufmerksamkeit (Vigilanz), Aufschrecken/Panik, Unterbrechung<br />
von Verhaltensweisen (Jagen, Ruhen, Wandern, soziale Interaktion), Scheuchwirkung<br />
durch Schalleintrag in den Wasserkörper (v. a. Bootslärm), Vermeidungsreaktion, evtl.<br />
kurz- bis langfristige Vertreibung aus dem Problemgebiet.<br />
3) Zone der Maskierung: die Schallquelle ist laut genug, um die Kommunikation oder das Sonar<br />
mariner Säugetiere zu beeinflussen. Weiterhin können andere Geräusche (Nahrung/Umwelt)<br />
vermindert wahrgenommen werden.<br />
4) Zone des Hörverlustes, des Unbehagens, der Verletzung: in unmittelbarer Nähe zur Schallquelle<br />
ist das Signal so stark, dass es ein Tier verletzen <strong>und</strong> die Höreigenschaften dauerhaft<br />
beeinträchtigen kann; im Extremfall letale Folgen. Bei einigen gestrandeten Zahnwal- <strong>und</strong><br />
Robbenarten fanden KETTEN (1999, 2002) <strong>und</strong> DEGOLLADA et al. (2003) Verletzungen des<br />
Trommelfells <strong>und</strong> teilweise Zerstörungen des Innenohres als mögliche Folgen anthropogenen<br />
Schalleintrages.<br />
Die Zone des Hörverlustes, also die kritische Zone, kann unterschiedlich definiert werden. Große<br />
Tümmler zeigten beispielsweise eine temporäre Hörschwellenverschiebung (engl.: „temporary threshold<br />
shift“ = „TTS“) bei einer Beschallung mit Signalen, die bei 7,5 kHz 96 dB über der Hörschwelle<br />
lagen. In Bezug auf Schweinswale ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass das von KASTELEIN et<br />
al. (2002) ermittelte Audiogramm in dB rms angegeben wurde, dessen Werte den Schalldruck über die<br />
Signaldauer (hier 2 s FM-Sinustöne) berechnen. Aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen Bandbreite (1 % Frequenzmodulation<br />
um die Zentrumsfrequenz) können solche Signale zu geringeren Hörschwellenwerten führen<br />
als breitbandige Stimuli (KASTELEIN et al. 2002). Als Schwellenwert für Schweinswale soll im Folgenden<br />
mit 100 dB über Hörschwelle gerechnet werden. Seelöwen zeigten TTS bei einer Beschallung<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 297/711<br />
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mit Signalen, die bis zu 75 dB über der Hörschwelle lagen (ERBE & FARMER 2000). Für Robben scheint<br />
also der 80-dB-Grenzwert geeigneter als für Schweinswale.<br />
Die oben genannten Zonen sind weiterhin abhängig von verschiedenen Parametern wie<br />
den Höreigenschaften der untersuchten Art,<br />
dem Schallpegel der Schallquelle,<br />
dem Hintergr<strong>und</strong>lärm,<br />
der Schallausbreitung im <strong>Raum</strong> <strong>und</strong><br />
der Distanz des Tieres zur Schallquelle.<br />
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, 05, LUCKE et al. 2004, TECH-<br />
WISE A/S 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK 2004) können für Meeressäuger<br />
einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />
Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle wahrgenommen<br />
werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen<br />
Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden <strong>und</strong> im<br />
Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen<br />
im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden<br />
Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong><br />
dem Strelas<strong>und</strong> nur sehr seltene Gäste sind, die lediglich sporadisch auftreten können. Die Auswirkungen<br />
auf Meeressäuger werden mittelräumig sowie kurzfristig sein <strong>und</strong> eine geringe bis mittlere<br />
Intensität aufweisen. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten schon frühzeitig<br />
akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit ausweichen<br />
können, sodass Nahkontakte vermieden werden. Das Risiko der Gefährdung von Meeressäuger<br />
durch akustische Störungen während der Verlegung wird deshalb als gering bewertet.<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> –betrieb<br />
Alle Varianten<br />
Von BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) liegen Untersuchungen zur Störanfälligkeit von Robben an Land<br />
vor. Demnach reagieren Seeh<strong>und</strong>e an Land auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in bis zu 500 m Entfernung.<br />
Das Ausmaß der Reaktion ist einerseits abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch<br />
von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung <strong>und</strong> Geburts- sowie Säugephasen. Es ist jedoch noch<br />
ungeklärt, ob man diese Studien auf Offshore-Bedingungen übertragen kann. Weiterhin ist damit zu<br />
rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong> der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser,<br />
visuelle Faktoren überlagern. Eine Veränderung des Schutzgutes allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist<br />
jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit, Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung<br />
von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben (IFAÖ 2005d). Es ergeben sich kurzfristige,<br />
lokale Auswirkungen, die geringe Intensität haben. Somit sind durch visuelle Störungen geringe Struktur-<br />
<strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten.<br />
Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />
Alle Varianten<br />
Der Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle (Kabelgraben) wird vermutlich von akustischen<br />
Wirkfaktoren überlagert <strong>und</strong> ist als solcher für die Bewertung an dieser Stelle nicht erheblich.<br />
Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Morphologie / Sedimentstruktur<br />
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Alle Varianten<br />
Durch die Verlegung kommt es zu Sedimentumlagerungen (KUBE 2000). Es ist denkbar, dass durch<br />
Veränderungen der Bodenbeschaffenheit eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre)<br />
Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna erfolgt, was zur Änderung des Jagdverhaltens<br />
von Schweinswalen <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>en führen könnte. Seeh<strong>und</strong>e sind Nahrungsopportunisten. Das<br />
Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt.<br />
Im Wattenmeer werden von jungen Seeh<strong>und</strong>en nach der Entwöhnung vom Muttertier bevorzugt Garnelen<br />
<strong>und</strong> kleinere Fische gefressen, während die Adulttiere vorwiegend Plattfische <strong>und</strong> verschiedene<br />
Dorschartige erbeuten (SCHWARZ & HEIDEMANN 1994). Schweinswale bevorzugen meist benthische<br />
Arten, beispielsweise Plattfische <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eln, als Nahrung (ADELUNG et al. 1997, PROCHNOW 1998).<br />
Lokale oder weiträumige Änderungen in der Verteilung von Nahrungsorganismen von Seeh<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Schweinswalen durch die Kabelverlegung sind schwer abzuschätzen. Diese können Verhaltensreaktionen<br />
(Unterbrechung bzw. Änderung des Jagdverhaltens) bewirken. Die Ausdehnung ist jedoch lokal<br />
<strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer der Wirkung ist als kurzfristig zu bezeichnen. Über die Intensität der Auswirkungen<br />
<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen lassen sich bislang<br />
kaum Aussagen treffen. Es kann jedoch angenommen werden, dass die Intensität nur gering ist da<br />
sowohl Robben als auch Schweinswale oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen,<br />
also auf andere Areale ausweichen können (ORTHMANN 2000). Somit wäre eine geringe Struktur- <strong>und</strong><br />
Funktionsbeeinflussung gegeben.<br />
Ferner könnten durch Sedimentumlagerungen auch Nähr- bzw. Schadstoffe freigesetzt werden. Dies<br />
kann bei Robben <strong>und</strong> Schweinswalen langfristig zu physiologischen Veränderungen führen. Über die<br />
genauen Auswirkungen lassen sich jedoch keine Aussagen treffen.<br />
Insgesamt sind die Auswirkungen durch die Veränderung oberflächennaher Sedimente auf die Strukturen<br />
<strong>und</strong> Funktionen des Untersuchungsgebietes in ihrer Eignung für das Schutzgut Meeressäuger<br />
als gering zu bewerten.<br />
Kollisionsrisiko / Unfall (Schiff – Meeressäuger)<br />
Alle Varianten<br />
Narben <strong>und</strong> sogar Todesfälle infolge von Kollision mit Schiffen sind für eine Reihe von Walen <strong>und</strong><br />
Robben, inklusive Schweinswal <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>, belegt (VOGEL & VON NORDHEIM 1995). Schweinswale<br />
<strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>e können mit Schiffen kollidieren, wenn sie diese zwar hören, die Schallquelle jedoch<br />
nicht genau orten können. Dabei besteht vor allem bei Schweinswalen das Risiko von Verletzungen<br />
bei schnell fahrenden Fahrzeugen, die sich den Tieren von hinten nähern, da sie nur im vorderen <strong>und</strong><br />
seitlichen Bereich gut hören (KASTELEIN et al. 2002). VOGEL & VON NORDHEIM (1995) geben an, dass<br />
das Kollisionsrisiko für Seeh<strong>und</strong>e, ähnlich wie bei Schweinswalen, abhängig von der Geschwindigkeit<br />
des Schiffes ist. Da momentan nicht klar ist, mit welchen Schiffsgeschwindigkeiten während der Verlegung<br />
<strong>und</strong> Reparatur gerechnet werden muss, ist der Gefährdungsgrad nur schwer abzuschätzen.<br />
Hier sollten die akustischen Faktoren eine Einwirkung in der Mehrzahl der Fälle verringern. Die Ausdehnung<br />
dieser Beeinträchtigung ist kleinräumig <strong>und</strong> von kurzer Dauer. Im Falle von Kollision liegt die<br />
Intensität im hohen Bereich, da eine angenommene Kollision sowohl Robben als auch Schweinswale<br />
schädigen oder töten kann. Die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung wäre in diesem Ausnahmefall<br />
hoch.<br />
Handhabungsverluste (Eintrag von Müll <strong>und</strong> Schadstoffen)<br />
Alle Varianten<br />
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Es kann zu Verletzungen <strong>und</strong> mechanischen Behinderungen durch Plastik <strong>und</strong> anderen Müll kommen,<br />
der sich um Hals (Robben), Gliedmaßen (Robben <strong>und</strong> Schweinswale) oder auch um den ganzen Körper<br />
legen kann. Ein Verschlucken von Müll (beispielsweise Plastikmüll) ist theoretisch ebenfalls möglich<br />
<strong>und</strong> kann zu Vergiftungen führen. Schadstoffe, beispielsweise Schwermetalle, können vielfältige<br />
physiologische Reaktionen auslösen (Schädigung von Immunsystem <strong>und</strong> Fortpflanzungssystem; JAU-<br />
NIAUX et al. 1997). Dabei wird es jedoch sehr schwierig bis unmöglich sein, diesen Wirkfaktor zu quantifizieren.<br />
Beispielsweise werden Belastungen mit Schadstoffen bei marinen Säugern, bis auf wenige<br />
Einzelfälle (ROSS et al. 2001), post mortem gemessen. Durch die lange Akkumulationsdauer <strong>und</strong> die<br />
diversen potenziellen Schadstoffquellen lassen sich kaum einzelne Quellen identifizieren. Die Auswirkungen<br />
von Handhabungsverlusten werden als lokal bzw. punktuell <strong>und</strong> kleinräumig angesehen. Dabei<br />
ist die Dauer der Auswirkung temporär-kurzfristig. Die Intensität der Auswirkungen liegt im geringen<br />
Bereich. Die Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung ist, soweit nur Einzeltiere betroffen sind, insgesamt<br />
als gering anzusehen.<br />
Rückbaubedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />
Die rückbaubedingten Auswirkungen entsprechen in wesentlichen <strong>Teil</strong>en den für die Verlegephase<br />
prognostizierten Veränderungen (s. o.). Aufgr<strong>und</strong> des zu erwartenden technischen Fortschritts werden<br />
zumindest die Geräuschemissionen bzw. Lärmwirkungen geringer ausfallen.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />
Es sind keine relevanten anlagebedingten Auswirkungen auf Meeressäuger erkennbar.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen Meeressäuger<br />
Magnetische Felder<br />
Alle Varianten<br />
Es ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Wale <strong>und</strong> Delphine während längerer <strong>und</strong> kürzerer Wanderungen<br />
orientieren. Neben der Orientierung durch Sonar (akustischer Sinn) wird zusätzlich eine<br />
Magnetkompassorientierung (Orientierung im magnetischen Erdfeld) angenommen. Obwohl entsprechende<br />
Sinnesorgane bei Walen bislang nicht gef<strong>und</strong>en wurden, besitzen Große Tümmler, Schnabelwale,<br />
Dalls-Hafenschweinswale <strong>und</strong> Buckelwale magnetisches Material (magnetische Kristalle) in<br />
Fett-, Knochen-, Muskel- <strong>und</strong> Gehirngewebe (KLINOWSKA 1986). Es wird vermutet, dass Wale <strong>und</strong><br />
Delphine magnetische Rezeptoren dazu nutzen, ihre Position mittels lokaler Erdmagnetfelder zu<br />
bestimmen. Bisher gibt es für diese Hypothese lediglich indirekte Beweise: Massenstrandungen von<br />
Walen <strong>und</strong> Delphinen scheinen teilweise mit Anomalien der lokalen magnetischen Topographie sowie<br />
mit geomagnetischen Störungen im Strandungsgebiet zusammenzuhängen (KLINOWSKA 1986).<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem wird als Drehstromsystem ausgeführt werden. Für dieses sind<br />
schwache magnetische Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe in geringem Umfang zu erwarten<br />
(vgl. Kap. II.3.11).<br />
Unter der Voraussetzung, dass ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung<br />
findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen<br />
auf Meeressäuger erwartet.<br />
Wärmeemissionen<br />
Alle Varianten<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabelsystem (ca. 1,5 m)<br />
sind keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten.<br />
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Schadstoff- <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />
Alle Varianten<br />
Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />
erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräusch- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen sowie als<br />
worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen (Kollision<br />
Schiff-Verlege-/ Reparaturschiff).<br />
Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />
den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />
verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut wie in der Verlegephase.<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Nullvariante für Meeressäuger<br />
Die Vielzahl anthropogener Nutzungen im Untersuchungsgebiet kann gr<strong>und</strong>sätzlich eine Belastung für<br />
Meeressäugetiere darstellen. Bei Fortbestehen der gegenwärtigen Vorbelastungen wird sich im betrachteten<br />
Meeresgebiet an der Bestandes- <strong>und</strong> Gefährdungssituation für die beiden hier vorkommenden<br />
Meeressäuger, Schweinswal <strong>und</strong> Kegelrobbe, nichts ändern. Die Hauptvorbelastungen sind in der<br />
Fischerei (Beifang) <strong>und</strong> dem Hintergr<strong>und</strong>lärm durch den Schiffsverkehr zu suchen. Diese werden<br />
nachfolgend erläutert.<br />
Die kommerzielle Schifffahrt trägt in starkem Ausmaß zur Schallbelastung bei. Da sich niederfrequenter<br />
Schall über große Entfernungen ausbreitet <strong>und</strong> in der Ostsee zusätzlich schallleitende Kanäle zwischen<br />
Grenzflächen an thermohalinen Sprungschichten oder der Wasseroberfläche zu finden sind, ist<br />
der Schalleinflussbereich von Schifffahrtslinien sehr weiträumig. Der starke Schiffsverkehr in küstennahen<br />
Gewässern trägt vielerorts zur Erhöhung des Hintergr<strong>und</strong>schallpegels. KOSCHINSKI & CULIK<br />
(2002) zeigten, dass Schall von Schiffen noch in mindestens 5 km Entfernung zu einer Maskierung<br />
von Schweinswal- <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>lauten führen kann.<br />
Die Sportbootschifffahrt führt in der Sommersaison zu erhöhten Schallpegeln. Große Außenbordmotoren<br />
erzeugen Breitband-Quellpegel in einer Größenordnung von 175 dB (RICHARDSON et al. 1995) <strong>und</strong><br />
können zu Störungen führen (KINZE 1990, KOSCHINSKI & CULIK, unveröff. Daten). Der Schall von segelnden<br />
Sportbooten ist im Vergleich zu den anderen Schallquellen zu vernachlässigen (KOSCHINSKI &<br />
CULIK, unveröff. Daten).<br />
Bei der Fischerei sind Stellnetze die Hauptgefahr für die Schweinswale in der Ostsee (KOSCHINSKI<br />
2002). Alljährlich verenden Schweinswale in großer Zahl in Nord- <strong>und</strong> Ostsee, wobei für die Ostsee<br />
keine genauen Schätzungen vorliegen. Obwohl frühere Daten nicht nach heute gültigen wissenschaftlichen<br />
Kriterien gesammelt wurden, legt die Fülle vorhandener Informationen nahe, dass in früheren<br />
Jahrh<strong>und</strong>erten Schweinswale in der Ostsee erheblich häufiger waren als heute (KOSCHINSKI 2002,<br />
ASCOBANS 2002). Die Beifangrate in der zentralen Ostsee von mehreren Tieren pro Jahr ist vermutlich<br />
zu hoch <strong>und</strong> kann in absehbarer Zeit zum Aussterben der Ostsee-Schweinswalpopulation führen,<br />
wenn nicht geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ohne einschneidende Schutzmaßnahmen<br />
ist davon auszugehen, dass Schweinswale in der zentralen Ostsee auch weiterhin selten sein oder<br />
ganz verschwinden werden. Die Umsetzung des "Jastarnia-Plans", der Einschränkungen in der Fischerei<br />
<strong>und</strong> ein Ausweichen auf andere Fangtechniken vorsieht, könnte langfristig zu einer Erhöhung<br />
des Bestandes in der zentralen Ostsee führen.<br />
Schleppnetze können auch Kegelrobben gefährlich werden (SCHWARZ et al. 2003).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 301/711<br />
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Militärmanöver stellen eine erhebliche Schallbelastung dar, vor allem dann, wenn es bei Seeschießübungen<br />
zu Unterwasserexplosionen kommt. Diese können, sofern Schallquellpegel von 214 dB, bzw.<br />
244 dB (re 1 µPa, 1 m) überschritten werden, zu dauerhaften Gehörschäden bei Schweinswalen, bzw.<br />
Seeh<strong>und</strong>en führen (KOSCHINSKI & CULIK 2002).<br />
Überflüge von Kampfflugzeugen stellen ebenfalls eine Belastung dar, die allerdings aufgr<strong>und</strong> des<br />
komplexen Schallübertritts von der Luft ins Wasser schwer quantifizierbar ist (KOSCHINSKI & CULIK<br />
2002). Dieser hängt sehr stark vom Quellpegel, der Flughöhe <strong>und</strong> Winkel des Flugzeugs zur Wasseroberfläche,<br />
sowie der Wassertiefe, der Empfangstiefe <strong>und</strong> dem Seegang ab (RICHARDSON et al. 1995).<br />
Derartige Ereignisse sind zeitlich begrenzt <strong>und</strong> führen vermutlich kurzfristig zu einer Vergrämung von<br />
Meeressäugetieren.<br />
Durch den im Betrachtungsraum betriebenen Rohstoffabbau werden die betroffenen Habitate nachhaltig<br />
verändert. Allerdings kann nicht eingeschätzt werden, welchen Umfang diese Tätigkeiten haben,<br />
bzw. mit welchem Einfluss bei diesen Umweltveränderungen auf Meeressäuger zu rechnen ist. Kiesabbauaktivitäten<br />
mit Saugbaggern führen zu einer Schallbelastung. So betrugen die gemessenen<br />
Schallpegel eines in der Beaufort See arbeitenden Saugbaggers („hopper dredge loading or unloading“)<br />
im Frequenzbereich von 20 bis 1.000 Hz ca. 118 dB noch in 10 km Entfernung (RICHARDSON et<br />
al. 1995). Bei derartigen Lautstärken werden die niederfrequenten Laute von Seeh<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Schweinswalen maskiert, was zu einer Beeinträchtigung der innerartlichen Kommunikation führen<br />
kann (KOSCHINSKI & CULIK 2002).<br />
Zusammenfassende Darstellung Meeressäuger<br />
Tab. 93:<br />
Wirkfaktoren, Maß der Auswirkungen sowie Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
bezüglich Meeressäugern<br />
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
baubedingt<br />
• Bautätigkeit • Geräuschemissionen<br />
• visuelle Unruhe<br />
• Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />
• Störung oberflächennaher Sedimente,<br />
Veränderung der Morphologie<br />
/ Sedimentstruktur<br />
• Handhabungsverluste • Verletzung, mechanische Behinderung<br />
anlagebedingt<br />
m<br />
l<br />
l<br />
l<br />
k<br />
k<br />
k<br />
k<br />
g-m<br />
g<br />
m<br />
g<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
l k m G<br />
• keine relevanten Wirkfaktoren K<br />
betriebsbedingt<br />
• störungsfreier Betrieb • magnetische Felder<br />
• Wärmeemissionen<br />
• Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten • Handhabungsverluste<br />
• Geräuschemissionen / Unruhe<br />
F r e m d e i n w i r k u n g /<br />
U n f a l l<br />
• Kollision Schiff - Meeressäuger • durch Schadstoffeintrag Verletzungs-<br />
<strong>und</strong> Vergiftungsrisiko,<br />
Mortalität möglich<br />
l d KA KA<br />
K<br />
l<br />
m<br />
k<br />
k<br />
m<br />
g<br />
G<br />
G<br />
gr k h H<br />
Seite 302/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Anlagenkomponente <strong>und</strong> Wirkfaktor<br />
Prognostizierte Auswirkung<br />
Ausdehnung<br />
Dauer<br />
Intensität<br />
SuF<br />
infolge sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
sehr geringes<br />
ökologisches Risiko<br />
Erläuterungen: Ausdehnung: l = lokal/kleinräumig, m = mittelräumig, gr = großräumig; Dauer: k = kurzfristig, m = mittelfristig,<br />
d = dauerhaft; Intensität: g = gering, m = mittel, h = hoch; Maß der Auswirkungen als Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussung =<br />
SuF: K = keine, G = gering, M = mittel, H = hoch<br />
KA – derzeit keine Angaben verfügbar<br />
Ergebniszusammenfassung der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Wirkungen auf Meeressäuger<br />
Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Schalleintrag während der Verlegephase zu geringen<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für das Schutzgut Meeressäuger führt. Dabei ist die Ausdehnung<br />
aufgr<strong>und</strong> der sehr guten Schallleitung im Wasserkörper nicht allein auf den unmittelbaren Bereich<br />
der Kabeltrasse beschränkt, sondern mittelräumig. Die Dauer der Auswirkung wird als kurzfristig<br />
angesehen. Eine unmittelbare physische Beeinträchtigung von Tieren ist insgesamt unwahrscheinlich.<br />
Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen wären im Falle des Eintritts des theoretischen worstcase-Szenarios<br />
zu erwarten (Kollision: Schiff-Verlegeschiff).<br />
Meeressäuger kommen in allen Trassenkorridoren unregelmäßig <strong>und</strong> selten vor. Die Auswirkungen<br />
auf Tiere wären für alle Varianten gleich. Daher werden keine Aussagen zu Vorzugstrassen in den<br />
verschiedenen Untersuchungsgebieten getroffen.<br />
II.4<br />
Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern<br />
In den Kapiteln II.2 <strong>und</strong> II.3 werden die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit,<br />
Boden / Sediment, Wasser, Klima / Luft, Landschaft / Landschaftsbild, Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter sowie Tiere <strong>und</strong> Pflanzen getrennt voneinander beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />
Die entscheidungsrelevanten Beziehungen zwischen Umweltbereichen werden in den einzelnen Kapiteln<br />
zu den Schutzgütern entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand berücksichtigt.<br />
Die Umwelt stellt ein Produkt aus den Beziehungen zwischen den einzelnen Bereichen dar <strong>und</strong> ist<br />
somit ein Ausdruck ihrer vielfältigen Wechselwirkungen <strong>und</strong> gegenseitigen Beeinflussungen. Zur Bewertung<br />
des Eingriffs in einen einzelnen Umweltbereich sind also auch immer die Sek<strong>und</strong>är- <strong>und</strong> Folgewirkungen<br />
auf die anderen, mit diesem Bereich vernetzten Umweltbereiche zu beachten. Das bedeutet,<br />
die Umwelt mit dem Menschen <strong>und</strong> seinen Wirkungen muss als System betrachtet werden.<br />
Morphologie <strong>und</strong> Hydrographie bestimmen u. a. die Wasseraustauschprozesse, die wiederum den<br />
Salzgehalt beeinflussen, ggf. auftretende Schichtungen des Wasserkörpers sowie die Durchlichtung<br />
des Wassers <strong>und</strong> damit die Lichtverhältnisse am Meeresgr<strong>und</strong>. Der Salzgehalt prägt in hohem Maße<br />
die Besiedlung der See- <strong>und</strong> Küstengewässer <strong>und</strong> wird von den Wasseraustauschverhältnissen mit<br />
der Nordsee sowie dem Zustrom von Süßwasser über einmündende Fließgewässer determiniert. Insbesondere<br />
Extremsituationen infolge der Salzgehaltsschwankungen beeinflussen die biozönotischen<br />
Strukturen. Die Exposition ist Ausdruck der Lage zu den Hauptwindrichtungen, der Streichlängen des<br />
Windes, die auf ein Gebiet einwirken <strong>und</strong> damit unterschiedlichen Seegang bzw. windinduzierte Strömungen<br />
hervorrufen, sowie des Schutzes durch vorgelagerte Landbereiche oder submarine Schwellen.<br />
Die Exposition wirkt auf die hydro- <strong>und</strong> sedimentdynamischen Prozesse sowie die benthischen<br />
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Organismen. Von entscheidender Bedeutung für die Besiedlung von benthischen Wirbellosen ist auch<br />
die Korngrößenverteilung <strong>und</strong> der Anteil organischer Substanz der oberflächennahen Sedimente am<br />
Meeresboden. Spezifische biotische Verhältnisse sind für Hartböden zu verzeichnen, die als besondere<br />
sedimentologisch-morphologische oder biogene Strukturen durch Aggregationen von grobkörnigen<br />
Substrat, Steinen <strong>und</strong> Blöcken sowie Muscheln <strong>und</strong> Schill gebildet werden können <strong>und</strong> bei entsprechender<br />
Ausdehnung als Riffe eingestuft werden (IFAÖ 2005b).<br />
Nachfolgend werden Beispiele für Wechselwirkungen im marinen <strong>Teil</strong> des Untersuchungsgebietes<br />
erläutert.<br />
Da es sich bei dem zu betrachtenden Untersuchungsgebiet um ein Meeresgebiet handelt, lösen viele<br />
der projektspezifischen Wirkungen auf die Schutzgüter Boden <strong>und</strong> Wasser Wirkkaskaden aus, die<br />
sich über die Nahrungsnetze vom Makrozoobenthos bis hin zu den Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern<br />
bemerkbar machen können. Zwei wesentliche Aspekte werden im Folgenden benannt:<br />
Baubedingte Veränderungen von Oberflächensedimenten<br />
Während der Verlegephase kommt es zu Eingriffen in das Sediment <strong>und</strong> den Meeresboden. Sedimentumlagerungen<br />
<strong>und</strong> Trübungsfahnen werden die Folgen sein. Fische werden vorübergehend verscheucht.<br />
Das Makrozoobenthos wird lokal überdeckt. Somit verändern sich kurzzeitig auch die Nahrungsbedingungen<br />
für benthosfressende Fische <strong>und</strong> für fischfressende Seevögel <strong>und</strong> Schweinswale<br />
(Abnahme des Angebotes an verfügbarer Nahrung).<br />
Geräuschemissionen<br />
Die stärksten Lärmemissionen werden wahrscheinlich durch den Schiffsverkehr bzw. die Kabelverlegung<br />
hervorgerufen <strong>und</strong> können wahrscheinlich zu zeitweiligen Fluchtreaktionen <strong>und</strong> einer temporären<br />
Meidung des Gebietes durch einige Fischarten, viele Seevögel sowie die Meeressäuger führen.<br />
Großmöwen dagegen werden von den Bauaktivitäten angezogen.<br />
Es sind jedoch nicht nur Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Umweltkomponenten sondern<br />
auch Wirkungen des Vorhabens auf Nutzungen, die wiederum auf die Umwelt wirken zu verzeichnen:<br />
Nutzungseinschränkungen<br />
Die durch die mögliche Nutzungseinschränkung bedingte Fangreduzierung für die Fischerei im Bereich<br />
der Kabeltrasse könnte zu einer lokalen Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit sowohl bei<br />
fischereilichen Zielarten als auch bei den nicht genutzten Fischarten führen. Durch die verbesserten<br />
Wachstumsmöglichkeiten innerhalb der für diese Fischereiarten eingeschränkten Zone könnte eine<br />
Verschiebung im Längenspektrum dieser Fischarten stattfinden. Auch können sich Arten, die auf hohen<br />
Fischereidruck empfindlich reagieren, im Trassenkorridor ansiedeln. Dies gilt allerdings nur, wenn<br />
auch keine „stille“ Fischerei zugelassen wird.<br />
Die beschriebenen Wechselwirkungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Verflechtungen<br />
der Schutzgüter untereinander dar. Besonders die Schutzgüter Makrozoobenthos, Fische,<br />
Vögel <strong>und</strong> Meeressäuger sind über die Nahrungsnetze eng miteinander verb<strong>und</strong>en. Hier können sich<br />
Auswirkungen auf das Makrozoobenthos bis zu den Meeressäugern fortsetzen. Bei Betrachtung der<br />
Fische als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage des Menschen sind weiterhin auch Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Menschen <strong>und</strong> Kulturgüter denkbar.<br />
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II.5<br />
Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
Bei der Berücksichtigung von möglichen Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der Umweltauswirkungen<br />
haben stets solche Priorität, die ein besonders gefährdetes Schutzgut betreffen, bzw.<br />
die Intensität relevanter Auswirkungen auf die Meeresumwelt reduzieren. Die hier aufgezeigten Maßnahmen<br />
richten sich an den Vorhabensträger <strong>und</strong> helfen, die Auswirkungen des Vorhabens zu vermeiden,<br />
oder wenn dieses nicht ohne die Realisierung des Vorhabens in Frage zu stellen möglich ist,<br />
zu mindern.<br />
II.5.1 Generelle Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen<br />
Eine generelle Minderungsmaßnahme bezieht sich auf den Einsatz von technischen Geräten <strong>und</strong><br />
Fahrzeugen, die die Emissionsgrenzwerte von Luftschadstoffen <strong>und</strong> Lärm einhalten. Neben den allgemeinen<br />
Vorschriften des BImSchG <strong>und</strong> der einschlägigen BImSchV ist hierbei insbesondere die TA-<br />
Lärm zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen zu verwenden, die dem<br />
Stand der Technik entsprechen.<br />
II.5.2 Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen für das Seegebiet<br />
Während des Betriebes gilt es, Verschmutzungen der Meeresumwelt jeglicher Art zu vermeiden. Es<br />
geht dabei vorrangig um Maßnahmen, die zur Vermeidung von Havarien <strong>und</strong> Schiffskollisionen beitragen.<br />
Während der Bau-, Rückbau- <strong>und</strong> Betriebsphase ist eine weitestgehende Vermeidung von zusätzlichem<br />
Schiffsverkehr anzustreben. Es sollte gleichfalls eine zeitliche Beschränkung der Bauzeit auf<br />
einen möglichst kurzen Zeitraum stattfinden <strong>und</strong> die Arbeiten sollten ggf. mit anderen Eingriffen in die<br />
marine Umwelt synchronisiert werden, um die Beeinträchtigungen für die biotischen Schutzgüter <strong>und</strong><br />
das Schutzgut Menschen zu minimieren.<br />
Bei der Planung der Anfahrtstrecke zur Kabelverlegung <strong>und</strong> zu Wartungsarbeiten sollten bekannte<br />
Rast- <strong>und</strong> Mauserflächen von Seevögeln umfahren werden (gilt nur bei Arbeiten während der Rast<strong>und</strong><br />
Mauserzeiten).<br />
Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen bezüglich Wasserbeschaffenheit, besonderer mariner<br />
Lebensraumtypen, Makrophytenbestände, Makrozoobenthos <strong>und</strong> Fische<br />
Möglichkeiten zur Minderung der negativen Auswirkungen orientieren auf die Reduktion der Menge<br />
resuspendierten Sediments <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Größe möglicher Trübungsfahnen. Dies ist<br />
möglich durch:<br />
Das Verlegen der Seekabelsysteme sollte mittels des schonendsten Verfahrens, welches die geringstmöglichen<br />
Trübstofffahnen hervorruft erfolgen.<br />
Gebiete mit Steinfeldern oder Bereichen mit großen Steinen (FFH-Lebensraumtyp „Riffe“, siehe<br />
Karten XLIV bis XLVI) sollten anhand einer Optimierung der Grob- <strong>und</strong> Feintrassierung (im weiteren<br />
Planungsverlauf) umgangen werden<br />
Verzicht auf die Entnahme von Steinen im Zuge der Bauarbeiten<br />
Es wird eine Bauzeitenbeschränkung während der Laichzeit für Fische (besonders Hering – Januar<br />
bis Mitte Mai) vorgeschlagen (diese Bauzeitenbeschränkung ist auch für andere Artengruppen<br />
wie Vögel wirksam).<br />
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Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen bezüglich der Avifauna<br />
Eine Maßnahme zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung ist die Minimierung von Schiffseinsätzen während<br />
der Bau-, Betriebs- <strong>und</strong> Rückbauphase. Bei der Planung der An- <strong>und</strong> Abfahrtswege zu den Einsatzgebieten<br />
sollten wichtige Vogellebensräume berücksichtigt werden. Eine Querung dieser sollte in<br />
Bündelung mit Schifffahrtswegen erfolgen.<br />
Als Bauzeitenbeschränkung für die Seevögel der seeseitigen Kabeltrasse könnte der Zeitraum Anfang<br />
Dezember bis Ende April umgesetzt werden (vgl. III.3.3.4, III.4.2.4, Eine art- <strong>und</strong> raumbezogene Beschreibung<br />
findet sich in den Artensteckbriefen im Anhang, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gef<strong>und</strong>en<br />
werden. ff.).<br />
Während der Bauphase sind alle Geräusch- <strong>und</strong> Lichtemissionen auf ein notwendiges Minimum zu<br />
reduzieren. In Schlechtwetterperioden mit Starkwindereignissen, in denen die Bauarbeiten voraussichtlich<br />
ruhen, sollte nur die erforderliche Notbeleuchtung auf ankernden Schiffen betrieben werden,<br />
um das Vogelschlagrisiko zu reduzieren.<br />
Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen bezüglich Meeressäuger<br />
Zur Vermeidung oder Verminderung der Auswirkungen auf Meeressäuger ist die Minimierung von<br />
Schiffseinsätzen während der Bau-, Betriebs- <strong>und</strong> Rückbauphase anzustreben. Weiterhin sind während<br />
der Bauphase alle Geräusch- <strong>und</strong> Lichtemissionen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.<br />
II.6<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Nachfolgend werden Planungen <strong>und</strong> Vorhaben beschrieben, die in Summation mit dem hier betrachteten<br />
Vorhaben in der Lage sein könnten, erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern hervorzurufen.<br />
Nach BRANDT & RUNGE (2002) ergeben sich Summationswirkungen, wenn „innerhalb eines längeren<br />
Zeitabschnittes kollektiv signifikante Schäden hervorgerufen werden“ sowie nach PLANUNGS-<br />
GRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT (2004), „wenn Vorhaben in engem räumlichen <strong>und</strong> zeitlichen Zusammenhang<br />
stehen“.<br />
Tab. 94 vermittelt einen Überblick über das Summations-Potenzial für Umweltwirkungen von Vorhaben<br />
<strong>und</strong> Nutzungen im marinen Bereich.<br />
Tab. 94:<br />
Potenzielle Überschneidung/Summation von maßgeblichen Umweltwirkungen<br />
verschiedener Offshore-Nutzungen<br />
Umweltauswirkung<br />
Mögliche, maßgebliche<br />
Summationswirkungen<br />
Offshore-Windpark<br />
Kabel <strong>und</strong> Leitungen<br />
Sedimententnahmen<br />
Schifffahrt<br />
Fischerei<br />
Militärische Handlungen<br />
Mensch sowie Meeresnutzungen<br />
Kollision, Havarie, Unfall<br />
Nutzungseinschränkungen (vor allem Schifffahrt <strong>und</strong> Fischerei)<br />
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Boden/Sediment, Relief<br />
Umweltauswirkung<br />
Veränderung der Morphologie, Sedimentum- <strong>und</strong> -auflagerungen<br />
Wasser / Hydrographie<br />
Störung der Strömungsverhältnisse<br />
Nährstoff- bzw. Schadstoffresuspension; Trübungsfahnen<br />
Landschaftsbild<br />
maßgebliche visuelle Wirkung im Landschaftsbild<br />
Biotoptypen / Benthos<br />
Einbringung von künstlichem Hartsubstrat<br />
Habitatbeeinträchtigung für das Benthos<br />
Fischfauna<br />
Beunruhigungen durch Trübungen, Lärm, Vibration u. ä.<br />
Vögel<br />
Vogelschlag, Kollisionsgefahr. Anlockeffekte<br />
Flächenbeanspruchung von Rastfläche<br />
Beeinflussung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Meeressäuger<br />
Barrierewirkungen<br />
maßgebliche Wirkungen sind gelb hervorgehoben<br />
Mögliche, maßgebliche<br />
Summationswirkungen<br />
Nachfolgend werden für den marinen Untersuchungsraum die kumulativen Vorhaben benannt, die<br />
Summationswirkungen hervorrufen können.<br />
Eine erste Abfrage an das StAUN Strals<strong>und</strong> zum Thema Vorhaben mit Summationswirkungen erfolgte<br />
am 08.10.2009, eine erneute Anfrage erfolgte am 19. Februar 2010 sowie am 12. März 2010. Auf die<br />
Anfragen erfolgte keine Übermittlung einer Aufstellung der in die kumulative Betrachtung <strong>und</strong> Bewertung<br />
einzubeziehenden Pläne <strong>und</strong> Vorhaben, sondern bisher lediglich eine Benennung der Belange<br />
seitens der Wasserwirtschaft <strong>und</strong> des Küstenschutzes.<br />
Auf die Anfrage an das B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie (BSH) hinsichtlich der in die<br />
kumulativen Betrachtung <strong>und</strong> Bewertung einzubeziehenden Pläne <strong>und</strong> Vorhaben vom 03.03.2010<br />
wurde seitens des BSH auf die drei in der AWZ genehmigten Windparks „Kriegers Flak“ (inkl. Kabel in<br />
der AWZ), „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> „Arkona Becken Südost“ sowie die im Genehmigungsverfahren befindlichen<br />
Anträge für die Netzanbindung (in der AWZ) der beiden letztgenannten Offshore-Windparks<br />
hingewiesen.<br />
Vom Amt für <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung wurde auf die Anfrage am 16.03.2010 die im Rahmen<br />
des laufenden <strong>Raum</strong>ordnungsverfahrens abgegebene Stellungnahme vom 30.09.2009 übermittelt. In<br />
dem Schreiben wird auf die regionalplanerische Bedeutung der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des<br />
Spülfeldes Drigge hingewiesen (<strong>und</strong> diesem Zusammenhang empfohlen, den Abschnitt O der Landkabeltrasse<br />
in der Variantenbetrachtung nicht weiter zu verfolgen).<br />
Die Anfrage an das WSA Strals<strong>und</strong> vom 03.03.2010 sowie 12.03.2010 wurde am 01.04.2010 beantwortet.<br />
Danach sind folgende im Zuständigkeitsbereich des WSA Strals<strong>und</strong> befindliche Anlagen, einschließlich<br />
der Unterhaltungsaufgaben zu berücksichtigen: Klappstelle Nr. 534 - Tromper Wiek – in<br />
der B<strong>und</strong>eswasserstraße Ostsee, Spülfeld Drigge, Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
Strals<strong>und</strong> sowie Seezeichen (Richtfeuer) einschließlich Kabelleitungen. Bestehende<br />
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Nutzungen hinsichtlich Schifffahrt <strong>und</strong> Klappstellen sind bereits in Kap. I.3.1 <strong>und</strong> Kap. I.3.3 berücksichtigt.<br />
Entsprechend den vorab genannten Stellungnahmen werden folgende Vorhaben in die kumulative<br />
Betrachtung einbezogen <strong>und</strong> nachfolgend kurz beschrieben sowie Angaben zum Status vorgenommen.<br />
Bau <strong>und</strong> Betrieb des OWP „Kriegers Flak“ sowie Netzanbindung (siehe auch Abb. 7)<br />
„Das Bauvorhaben „Kriegers Flak I“ ist ein geplanter Offshore-Windpark in der Ostsee mit insgesamt<br />
80 Windenergieanlagen im Endausbau. Es ist vorgesehen, Windenergieanlagen in den Leistungsklassen<br />
von 3,6 - 5,0 MW zu errichten. Die installierte Gesamtleistung des Offshore-Windparks soll ca.<br />
330 MW erreichen. Nach Prüfung aller Voraussetzungen für eine Genehmigung nach Seeanlagenverordnung<br />
wurde am 06.04.2005, mit Zustimmung der Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion Nord, die Errichtung<br />
<strong>und</strong> der Betrieb von 80 Windenergieanlagen (OWEA) sowie die Verlegung <strong>und</strong> der Betrieb<br />
der stromabführenden Kabelsysteme im Bereich der deutschen AWZ genehmigt. Mit Erteilung der 2.<br />
<strong>Teil</strong>genehmigung im Genehmigungsverfahren für das Projekt Offshore-Windpark „Baltic I“ am<br />
18.08.2006 wurde für die Realisierung der gemeinsamen Netzanbindung der beiden Offshore-<br />
Windparks, von der 12-Seemeilen-/Ausschließlichen Wirtschaftszone bis zum Einspeisepunkt, „grünes<br />
Licht“ gegeben.“ (Quelle: http://www.wind-projekt.de/deutsch/offshore.htm)<br />
Bau <strong>und</strong> Betrieb des OWP „Ventotec Ost 2“ (siehe auch Abb. 7)<br />
Für den Offshore Windpark „Ventotec Ost 2“ liegt die Genehmigung für die Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb<br />
von 80 Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 5 MW einschließlich der Nebenanlagen <strong>und</strong><br />
eines Umspannwerkes vor<br />
(http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Genehmigungsbescheid_Ventotec_Ost_<br />
2.pdf). Die Windparkfläche umfasst ca. 30 km² <strong>und</strong> liegt etwa 35 km nordöstlich der Insel Rügen.<br />
Bau <strong>und</strong> Betrieb des OWP „Arkona-Becken Südost“ (siehe auch Abb. 7)<br />
Gegenstand der Genehmigung für den etwa 40 km² umfassenden Windpark „Arkona-Becken Südost“<br />
ist die Errichtung <strong>und</strong> der Betrieb von ebenfalls 80 OWEA sowie einer Messplattform zur Erfassung<br />
meteorologischer <strong>und</strong> meeresphysikalischer Daten.<br />
(http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Genehmigungsbescheid_AWE_Arkona_<br />
Becken.pdf)<br />
Netzanbindungen des OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> des OWP „Arkona-Becken Südost“<br />
Die Kabeltrasse für den Offshore-Windpark „Ventotec Ost 2“ verläuft östlich der hier betrachteten<br />
Offshore-Varianten der Seekabelverlegung bis zum Landeinspeisepunkt am Kraftwerksstandort Lubmin.<br />
Der Kabeltrassenkorridor des Offshore-Windparks „Ventotec Ost 2“ verläuft weitestgehend in<br />
Parallellage mit dem des benachbarten Offshore-Windparks „Arkona-Becken Südost“. Die Netzanbindungen<br />
beider Windparks im Bereich der AWZ <strong>und</strong> der 12-sm-Zone befinden sich im Genehmigungsverfahren.<br />
Spülfeld Drigge<br />
Das Spülfeld Drigge ist eine genehmigte <strong>und</strong> genutzte technische Anlage, die permanent betrieben<br />
wird.<br />
Mit Änderung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahr 2001 war das Spülfeld<br />
Drigge eine Anlage, die nach § 67 BImSchG der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Amt für Umwelt<br />
<strong>und</strong> Natur Strals<strong>und</strong>, anzuzeigen war. Mit der Anzeige des Spülfeldes (20.01.2003) als Altanlage<br />
ist das Spülfeld Drigge in die Regelüberwachung des StAUN Strals<strong>und</strong> gemäß § 52 BImSchG aufgenommen<br />
worden. Das Spülfeld „Drigge“ befindet sich auf der Rügener Halbinsel Drigge im Strelas<strong>und</strong><br />
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ca. 3 km östlich der Stadt Strals<strong>und</strong>. Es wird seit den 1930iger Jahren für die Lagerung von Nassbaggergut<br />
genutzt <strong>und</strong> wurde im Zuge des 6,90 m-Ausbaus der Ostansteuerung zum Hafen Strals<strong>und</strong><br />
wieder hergerichtet (UMWELTPLAN 2004a).<br />
Mittlerweile ist das Vorhaben „7,5 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ realisiert, somit sind für<br />
dieses Vorhaben nur noch Unterhaltungsbaggerungen mit Verbringung der Baggergutmengen auf das<br />
Spülfeld Drigge relevant (IFAÖ 2004d).<br />
Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße Strals<strong>und</strong><br />
Der Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> ist, wie bereits vorab aufgeführt, realisiert. Nach Erfordernis<br />
sind Unterhaltungsbaggerungen notwendig.<br />
Es ist damit zu rechnen, dass die nominale Wassertiefe in der Fahrrinne (NN -7,5 m) durch Einsandungen<br />
<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des Wirkens dieser als Sedimentfalle verringert wird. Nach der Planunterlage<br />
wird mit einem Unterhaltungsaufwand von 100.000 m³ alle zwei Jahre gerechnet, wovon ggf. ein <strong>Teil</strong><br />
des Baggergutes auf dem Spülfeld verbracht werden muss. (UMWELTPLAN 2004a, IFAÖ 2004d)<br />
Nachfolgend werden fachgutachtliche Festlegungen zu den möglicherweise kumulativen Vorhaben<br />
getroffen.<br />
Trassenvariante Off. I (Mukran):<br />
- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen: potenzielle<br />
kumulative Wirkungen auf den benthischen Lebensraum, temporäre Sedimentaufwirbelungen<br />
<strong>und</strong> baubedingte Störungen unter <strong>und</strong> über dem Wasser (Vögel, Fische, Meeressäuger); ggf.<br />
visuelle <strong>und</strong> akustische Wirkungen sowie Luftschadstoffemissionen mit Summationseffekten für<br />
das Schutzgut Menschen, Landschaft/Landschaftsbild sowie Störreize für empfindliche Tierarten<br />
- diese Wirkungen sind überwiegend partiell auf kurze Zeiträume wie die Bauphase der Vorhaben<br />
begrenzt, auch sind hinsichtlich der räumlichen Wirkungen die Einflüsse zu relativieren, da nur<br />
sehr kleine Bereiche im Vergleich zu den Bezugsräumen des Arkonabeckens <strong>und</strong> der Pommerschen<br />
Bucht betroffen sind<br />
- die Hauptwirkungen der hier betrachteten Seekabelverlegung werden durch die „wandernde“<br />
Baustelle der Verlegetechnik verursacht, weshalb das Risiko für Summationswirkungen hinsichtlich<br />
struktureller Habitatveränderungen, zeitweiliger Störungen von Rastvögeln <strong>und</strong> Meeressäugern<br />
mit lokalen Vergrämungseffekten gering ist<br />
- Abbau in der Lagerstätte „Prorer Wiek I”<br />
- Erstellung von Hauptbetriebsplänen für die Erlaubnisfelder „Erweiterungsfeld Prorer Wiek I“ <strong>und</strong><br />
„Prorer Wiek II“. Da sich diese Planungen erst in einem frühen Planungsstadium (vor der Anlaufberatung)<br />
befinden, erfolgt keine Berücksichtigung.<br />
Es sind keine weiteren Vorhaben erkennbar, die kumulative Wirkungen entfalten können.<br />
Trassenvariante Off. II (Glowe) <strong>und</strong> Off. III (Juliusruh):<br />
- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen: siehe<br />
vorangegangene Aussagen zu Off. I<br />
- die Trassenvarianten Off. II <strong>und</strong> Off. III liegen im Vergleich zu Off. I in größerer Entfernung zu den<br />
Netzanbindungen der OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> „Arkona-Becken Südost“<br />
Es sind keine weiteren Vorhaben erkennbar, die kumulative Wirkungen entfalten können.<br />
Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI<br />
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- möglicherweise kumulative Effekte durch ggf. Transport / Schutenverkehr von Nassbaggergut<br />
zum Spülfeld Drigge<br />
- möglicherweise auftretende Summationseffekte bei zeitgleichen Unterhaltungsbaggerungen der<br />
Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (Baggerbereich Strelas<strong>und</strong>), z.B. vorübergehende Sedimentaufwirbelung<br />
mit Trübungen, Beeinflussung der Fischfauna / Fisch-Laichaktivitäten<br />
- die Intensität solcher Summationswirkungen kann nicht prognostiziert werden, da die tatsächlichen<br />
Wirkungen vom konkreten zeitlich-räumlichen Ablauf der Vorhaben abhängt, ggf. Prüfung<br />
der Möglichkeit der zeitlichen Anpassung zur Durchführung von Unterhaltungsbaggerungen<br />
- mögliche Summationswirkungen gegenüber dem Fischlaichgeschehen (Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />
wichtigstes Laichareal vor allem für den Rügenschen Frühjahrshering) können<br />
durch einen Ausschluss der Bauausführung während der Laichzeit (Januar– Mitte Mai) vermieden<br />
werden, die auch für andere Artengruppen (See- <strong>und</strong> Küstenvögel) wirksam ist (siehe Maßnahme<br />
in Kap. II.5)<br />
Trassenvariante Off. VII (Wittower Fähre):<br />
Es sind keine Vorhaben erkennbar, die kumulative Wirkungen entfalten können. Ein Ausbau der Fährverbindung<br />
ist nicht geplant. Veränderungen an der bestehenden Hochspannungsfreileitung <strong>und</strong> an<br />
der vorhandenen Gasleitung sind ebenfalls nicht geplant.<br />
Die Fischerei kann bei einer Summationsbetrachtung nicht quantitativ einbezogen werden, da keine<br />
direkten Anlandungsmengen aus den Trassenbereichen bekannt sind. In den Trassenkorridoren findet<br />
derzeit in Küstennähe <strong>und</strong> in der 3-sm-Zone nur eine passive Fischerei statt. In den Trassenvarianten<br />
Off. I bis III findet außerhalb der 3-sm-Zone auch Schleppnetzfischerei statt. Die Fischerei ist eine<br />
reguläre Nutzungsform des Meeres <strong>und</strong> kein Vorhaben im Summationssinn.<br />
Auch der vorhandene Schiffsverkehr kann nicht kumulativ einbezogen werden, da keine konkreten Ist-<br />
Zustands-Schiffszählungen vorhanden sind. Wie schon oben bei der Fischerei angegeben, handelt es<br />
sich beim Schiffsverkehr um eine hinzunehmende Nutzungsform des Meeres <strong>und</strong> nicht um ein Vorhaben<br />
im Summationssinn.<br />
II.7<br />
Hinweise zur Kompensation des Eingriffs<br />
Das Vorhaben unterliegt der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG sowie § 12<br />
NatSchAG M-V. In Vorbereitung der Anwendung der Eingriffsregelung, die in der Regel im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (LBP) fachlich umgesetzt wird, werden für die in der Konfliktanalyse<br />
erfassten Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft Möglichkeiten zu deren Ausgleich oder Ersatz<br />
aufgezeigt, die mit den weiterführenden Planungen aufgenommen <strong>und</strong> konkretisiert werden können.<br />
Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung nach § 12 NatSchAG M-V wird in der sich an das <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
anschließenden Planungsebene ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorgelegt,<br />
der die Vorgaben der Eingriffs- Ausgleichsregelung abarbeitet <strong>und</strong> die spezifischen Maßnahmen zum<br />
Ausgleich benennt.<br />
Die Auswahl von Maßnahmen zum Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz soll sich dort an den Zielen zum Schutz, zur<br />
Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft orientieren.<br />
Umweltqualitäts- <strong>und</strong> Entwicklungsziele werden für die Region, die von marinen Naturräumen <strong>und</strong> von<br />
der Küstenzone geprägt ist, z. B. durch Empfehlungen der HELCOM (Helsinki Commission) mit der<br />
„Konvention zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee“ von 1992 <strong>und</strong> Vorgaben der Richtlinien der<br />
Europäischen Gemeinschaft für die Natura 2000 Gebiete formuliert. Danach ist als allgemeines Ziel<br />
die Erhaltung der natürlichen Lebensräume <strong>und</strong> der biologischen Vielfalt der Ostsee <strong>und</strong> ihrer Küsten-<br />
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ökosysteme, der Schutz ökologischer Abläufe <strong>und</strong> die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen<br />
gegeben.<br />
In den hier betrachteten Kabeltrassen erfolgt die Verlegung von Seekabelsystemen in den Meeresboden,<br />
wodurch Sedimente aus marinen Habitaten entnommen <strong>und</strong> umgelagert werden. Eine adäquate<br />
Kompensation wie die Einbringung von Sediment in marine Lebensräume ist nicht möglich. Es müsste<br />
demnach nach Möglichkeiten für Maßnahmen zum Ausgleich im Küstenraum gesucht werden. Da der<br />
Küstenraum unter einem starken anthropogenen, besonders touristischem Nutzungsdruck liegt, wird<br />
sich die Suche nach geeigneten Maßnahmeräumen schwierig gestalten.<br />
Hinweise auf geeignete Maßnahmen geben z. B. die gutachtliche Formulierung von Erhaltungszielen<br />
für EU-Vogelschutzgebiete von SCHELLER & FURKERT (2000):<br />
Erhalt, Wiederherstellung bzw. Entwicklung<br />
- einer guten ökologischen Qualität (vor allem ein stabiles naturbedingtes Trophieniveau) <strong>und</strong> eines<br />
naturnahen Wasserhaushaltes der betroffenen Küstengewässer<br />
- von Land- <strong>und</strong> Wasserflächen <strong>und</strong> Sedimenten, die arm an anthropogen freigesetzten Stoffen<br />
(Pflanzennährstoffe, Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe, Tenside, Schwermetallrückstände, etc.)<br />
sind, mit dem Ziel der Sicherung der Nahrungsvoraussetzungen für Zielarten,<br />
- der natürlichen Küstendynamik in größtmöglichem Umfang, um insbesondere folgende Habitatvoraussetzungen<br />
zu erhalten bzw. sich ständig neu bilden zu lassen: ungestörte Sedimentbildungen,<br />
Windwattflächen, Haken <strong>und</strong> Nehrungen, aktive Kliffs, Dünenbildungen, Strandseebildungen,<br />
Überflutungsmoore,<br />
- von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation <strong>und</strong> Erhaltung der dazu erforderlichen<br />
Wasserqualität,<br />
- des Fischreichtums als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für fischfressende Zielarten,<br />
- von Salzgrünlandflächen (Küstenüberflutungsmooren) durch extensive Nutzung (möglichst durch<br />
Beweidung von Rindern) <strong>und</strong> funktionsfähiger Küstenüberflutung,<br />
- der Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen,<br />
- vitaler Brackwasserröhrichte; eine Nutzung kann nur in stark beschränktem Maße zugelassen<br />
werden,<br />
- möglichst langer störungsarmer Uferlinien <strong>und</strong> möglichst großer störungsfreier Wasserflächen<br />
sowie eines störungsarmen Luftraumes, Beschränkungen insbesondere land-, luft- <strong>und</strong> wassergeb<strong>und</strong>ener<br />
Freizeitaktivitäten, Jagd, Tourismus, Offshore-Windenergienutzung, militärischer<br />
Luftraumnutzung, Schifffahrt, Bootsverkehr.<br />
- großer unzerschnittener <strong>und</strong> störungsarmer Offenlandflächen innerhalb des Schutzgebietes <strong>und</strong><br />
im Küstenhinterland,<br />
- von störungsarmen Inseln mit flacher Küste <strong>und</strong> Salzvegetation,<br />
- von störungsarmen Sand- <strong>und</strong> Kiesstränden,<br />
Aus diesem Komplex leiten sich folgende mögliche landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation<br />
des vorliegenden Eingriffs ab:<br />
Maßnahmen zur Stabilisierung des Gewässerökosystems:<br />
Maßnahmen zur Minderung von Stoffeinträgen<br />
Erhöhung des Anteils natürlicher Überflutungsräume zur Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 311/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Rückbau von gewässerquerenden Anlagen <strong>und</strong> Uferverbauungen<br />
Entschlammung von Gewässerabschnitten<br />
Rückbau von Deichen <strong>und</strong> Aufschüttungen, die aus Sicht des Hochwasser- <strong>und</strong> Küstenschutzes<br />
nicht notwendig sind; damit Schaffung des natürlichen Überflutungsregimes<br />
Schutz <strong>und</strong> Entwicklung von naturnahen, geschützten Biotopen bzw. Schaffung von Standortbedingungen<br />
zur natürlichen Sukzession solcher Biotope – insbesondere von Küstenbiotopen<br />
wie Inseln, Strand- <strong>und</strong> Wattflächen, Haken <strong>und</strong> Nehrungen <strong>und</strong> Dünenkomplexen<br />
Wiederherstellung der natürlichen Küstendynamik für ausgewählte Uferabschnitte<br />
optisch-ästhetische Strukturierung der Landschaft durch Rückbau technischer Objekte <strong>und</strong><br />
Gehölzpflanzungen<br />
Entsiegelungen aller Art<br />
Maßnahmen zur Umsetzung möglichst störungsarmer Uferbereiche <strong>und</strong> Wasserflächen durch<br />
Nutzungseinschränkungen insbesondere land-, luft- <strong>und</strong> wassergeb<strong>und</strong>ener Freizeitaktivitäten,<br />
Jagd, Tourismus, militärischer Luftraumnutzung, Schifffahrt, Bootsverkehr<br />
Auf der nachfolgenden Abb. 108 werden mögliche Kompensationsflächen im Bereich Rügen <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />
gezeigt.<br />
Seite 312/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
orange Gebiete sind Flächen innerhalb der Biotopverb<strong>und</strong>kulisse zur Regeneration nach GLP (UM M-V 2003a) /<br />
RREP VP (AFRLP VP 2007), horizontal schraffiert = Vorschlagsflächen AfRL; Pfeile zeigen die Anlandungsbereiche<br />
Abb. 108:<br />
II.8<br />
Mögliche Kompensationsflächen im <strong>Raum</strong> Rügen <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong> Ausschnitt aus<br />
REGIONALER PLANUNGSVERBAND VORPOMMERN (2006)<br />
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen,<br />
naturgemäß verbleibende Prognoseunsicherheiten<br />
Die Auswertung von Side-Scan-Sonar-Aufnahmen ist mit einer Ungenauigkeit verb<strong>und</strong>en. Sie müssen<br />
daher durch Bodenproben <strong>und</strong> Videoaufnahmen verifiziert werden. Im Verlauf der Untersuchung traten<br />
Interpretationsunterschiede zwischen Side-Scan-Sonar- <strong>und</strong> Videoauswertung <strong>und</strong> den bisher<br />
ausgewerteten Sedimentproben auf. Diese können nur durch genauere Untersuchungen oder präzisierende<br />
Auswertungen der erhobenen Datensätze erfolgen. Dies wird für die Vorzugstrasse im weiteren<br />
Verfahrensverlauf so erfolgen.<br />
Die Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Side-Scan-Sonar-Aufnahmen wirken sich auch auf die<br />
Abgrenzung der Biotoptypen aus. Die Ergebnisse einer Neuauswertung sollten daher auf die Biotoptypenausweisung<br />
übertragen werden.<br />
Wie bereits in Kap. II.1.2.2 dargestellt, basieren aufgr<strong>und</strong> des derzeit frühen Planungsstandes hinsichtlich<br />
konkret ermittelter Auswirkungen des Vorhabens, die Auswirkungsprognosen im ROV<br />
schutzgutbezogen zumeist auf Analogieschlüssen <strong>und</strong> worst-case-Annahmen. Für die Anfertigung der<br />
ROV-Unterlagen werden die zu dem Zeitpunkt vorliegenden aktuellen technischen Planungen zu<br />
Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
So wird beispielsweise im Rahmen der Wirkungsanalyse bezüglich Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler dargelegt,<br />
das baubedingt möglicherweise auftretende Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe, usw.) nicht<br />
abschließend prognostiziert werden können, da noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist, welche<br />
Substanzen (Öle, Schmierstoffe usw.) in welchen Größenordnungen bei der Einbringung des Kabelsystems<br />
Verwendung finden werden. Welche Auswirkungen durch verlustige Baumaterialien <strong>und</strong> Abfälle<br />
entstehen können, ist ebenfalls nicht absehbar (als worst-case-Betrachtung erwähnt, normalerweise<br />
treten keine Handhabungsverluste auf).<br />
Weiterhin ist z. B. noch weitgehend unbekannt, wie sich Wale <strong>und</strong> Delphine während längerer <strong>und</strong><br />
kürzerer Wanderungen orientieren, sodass hinsichtlich Maß bzw. Intensität der betriebsbedingten<br />
Auswirkungen auf Meeressäuger durch magnetische Felder keine Angaben möglich sind.<br />
Wie mehrfach im Rahmen der schutzgutbezogenen Wirkungsanalysen benannt, sind Auswirkungen<br />
durch Unfälle während der Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase generell nicht vorhersagbar. Schadstoffe - wie bei<br />
einer Kollision austretende Öle - können vielfältige physiologische Reaktionen von Organismen auslösen,<br />
wie z. B. für Rastvögel aufgeführt die Schädigung des Immun- <strong>und</strong> Fortpflanzungssystems. Eine<br />
Quantifizierung ist allerdings schwer möglich bzw. bei nur wenigen Taxa bisher erfolgt.<br />
II.9<br />
Variantenvergleich umweltfachliche Belange<br />
Die Vorgehensweise beim Vergleich der Varianten aus Sicht der umweltfachlichen Belange entspricht<br />
derjenigen für <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen (Kap. I.4). Die Bewertung erfolgt anhand allgemeiner<br />
Kriterien <strong>und</strong> der Darstellung des Bestandes <strong>und</strong> der Wirkungsprognosen für die Schutzgüter<br />
(Kap. II.3). Der Vergleich anhand ausgewählter Kriterien ist in Tab. 95, die Punktebewertung der einzelnen<br />
Trassenvarianten in den Abb. 109 <strong>und</strong> Abb. 110 dargestellt.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 313/711<br />
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Die Querungsstrecken von Natura 2000-Gebieten werden in Kapitel III.5 benannt, mögliche Nutzungsbeeinflussungen<br />
sind bereits in Kapitel I.4.2 beim Variantenvergleich aus Sicht <strong>Raum</strong>struktur<br />
<strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen aufgeführt.<br />
Seite 314/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Tab. 95<br />
Variantenvergleich umweltfachliche Belange<br />
Wirkung / Kriterium<br />
Allgemeine Kriterien<br />
„Off. I“<br />
(Mukran)<br />
Hauptvarianten Nord<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
„Off. VII“ (Wittower<br />
Fähre)<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
(1) Trassenlänge 43,6 km 31,1 km 33,6 km 0,7 km 1,1 km 1,8 km 2,3 km<br />
(2) Querungsstrecke<br />
nationale Schutzgebiete<br />
bis zur 2-m-<br />
Tiefenlinie LSG<br />
„Ostrügen“<br />
(3) Bauzeit entsprechend<br />
der Trassenlänge<br />
bis zur 2-m-<br />
Tiefenlinie LSG<br />
„Ostrügen“<br />
entsprechend<br />
der Trassenlänge<br />
Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
(4) visuelle Wirkungen<br />
der Seekabel-<br />
Verlegung<br />
(5) baubedingte Lärmemissionen<br />
gegenüber<br />
Wohn- <strong>und</strong> Erholungsgebieten<br />
visuelle Beeinflussungen<br />
der<br />
umgebenen<br />
Wasserfläche<br />
sowie von Küsten<br />
im Bereich<br />
Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Prorer Wiek<br />
keine Überschreitung<br />
des<br />
Lärm-<br />
Immissions-<br />
Richtwertes<br />
Schutzgut Boden / Sediment / Relief<br />
(6) temporärer Eingriff<br />
in Sediment <strong>und</strong> Morphologie<br />
während der<br />
Bauzeit<br />
entsprechend<br />
Flächenbeanspruchung<br />
für<br />
Kabelverlegung<br />
visuelle Beeinflussungen<br />
der<br />
umgebenen<br />
Wasserfläche<br />
sowie von Küsten<br />
im Bereich<br />
Jasm<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Tromper Wiek<br />
keine Überschreitung<br />
des<br />
Lärm-<br />
Immissions-<br />
Richtwertes<br />
entsprechend<br />
Flächenbeanspruchung<br />
für<br />
Kabelverlegung<br />
bis zur 2-m-<br />
Tiefenlinie LSG<br />
„Ostrügen“<br />
entsprechend<br />
der Trassenlänge<br />
visuelle Beeinflussungen<br />
der<br />
umgebenen<br />
Wasserfläche<br />
sowie von Küsten<br />
im Bereich<br />
Halbinsel Wittow<br />
<strong>und</strong> Prorer Wiek<br />
keine Überschreitung<br />
des<br />
Lärm-<br />
Immissions-<br />
Richtwertes<br />
entsprechend<br />
Flächenbeanspruchung<br />
für<br />
Kabelverlegung<br />
keine 0,8 km 0,2 km 0,2 km<br />
visuelle Beeinflussungen<br />
der umgebenen<br />
Wasserfläche<br />
sowie von<br />
Küsten im Bereich<br />
Rassower Strom<br />
<strong>und</strong> Breetzer Bodden<br />
keine Überschreitung<br />
des Lärm-<br />
Immissions-<br />
Richtwertes<br />
entsprechend<br />
Flächenbeanspruchung<br />
für Kabelverlegung<br />
entsprechend<br />
der Trassenlänge<br />
visuelle Beeinflussungen<br />
der<br />
umgebenen<br />
Wasserfläche<br />
sowie von Küstenbereichen<br />
am<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
keine Überschreitung<br />
des<br />
Lärm-<br />
Immissions-<br />
Richtwertes<br />
entsprechend<br />
Flächenbeanspruchung<br />
für<br />
Kabelverlegung<br />
entsprechend<br />
der Trassenlänge<br />
visuelle Beeinflussungen<br />
der<br />
umgebenen<br />
Wasserfläche<br />
sowie von Küstenbereichen<br />
am<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
ggf. geringfügige<br />
Überschreitung<br />
des Lärm-<br />
Immissions-<br />
Richtwertes<br />
gegenüber Andershof<br />
entsprechend<br />
Flächenbeanspruchung<br />
für<br />
Kabelverlegung<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
entsprechend der<br />
Trassenlänge<br />
visuelle Beeinflussungen<br />
der umgebenen<br />
Wasserfläche<br />
sowie von<br />
Küstenbereichen<br />
am Strelas<strong>und</strong><br />
ggf. geringfügige<br />
Überschreitung des<br />
Lärm-Immissions-<br />
Richtwertes gegenüber<br />
Frankensiedlung<br />
entsprechend<br />
Flächenbeanspruchung<br />
für Kabelverlegung<br />
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Wirkung / Kriterium<br />
(7) Beeinflussung der<br />
Sedimentverhältnisse<br />
durch Sedimentverfrachtung<br />
als Folge der<br />
Sedimentaufwirbelung<br />
(8) Beeinflussung der<br />
Sedimentstruktur durch<br />
Umlagerung im Kabelgraben<br />
„Off. I“<br />
(Mukran)<br />
besonders stark<br />
in Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Durchmischung,<br />
Einmischung der<br />
Oberflächensedimentschicht<br />
in<br />
den Untergr<strong>und</strong><br />
(9) Einflüsse auf die lokale Erwärmung<br />
um das<br />
Temperaturverhältnisse<br />
im Sediment Kabel; größere<br />
Trassenlänge<br />
(10) Stofffreisetzung<br />
aus dem Material der<br />
Seekabel<br />
Schutzgut Wasser<br />
(11) Beeinflussung der<br />
Wasserbeschaffenheit<br />
durch Trübungen<br />
möglich, sehr<br />
gering; größere<br />
Trassenlänge<br />
besonders in<br />
Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Hauptvarianten Nord<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
besonders stark<br />
in Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Durchmischung,<br />
Einmischung der<br />
Oberflächensedimentschicht<br />
in<br />
den Untergr<strong>und</strong><br />
lokale Erwärmung<br />
um das<br />
Kabel<br />
möglich, sehr<br />
gering<br />
besonders in<br />
Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
besonders stark<br />
in Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Durchmischung,<br />
Einmischung der<br />
Oberflächensedimentschicht<br />
in<br />
den Untergr<strong>und</strong><br />
lokale Erwärmung<br />
um das<br />
Kabel<br />
möglich, sehr<br />
gering<br />
besonders in<br />
Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
„Off. VII“ (Wittower<br />
Fähre)<br />
besonders stark in<br />
Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
geringe Veränderung<br />
der Korngrößenverteilung<br />
lokale Erwärmung<br />
um das Kabel<br />
möglich, sehr<br />
gering<br />
besonders in Feinsand-<br />
<strong>und</strong> Schluffbereichen<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
besonders stark<br />
in Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Durchmischung,<br />
Einmischung der<br />
Oberflächensedimentschicht<br />
in<br />
den Untergr<strong>und</strong><br />
lokale Erwärmung<br />
um das<br />
Kabel<br />
möglich, sehr<br />
gering<br />
besonders in<br />
Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
besonders stark<br />
in Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Durchmischung,<br />
Einmischung der<br />
Oberflächensedimentschicht<br />
in<br />
den Untergr<strong>und</strong><br />
lokale Erwärmung<br />
um das<br />
Kabel<br />
möglich, sehr<br />
gering<br />
besonders in<br />
Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
besonders stark in<br />
Feinsand- <strong>und</strong><br />
Schluffbereichen<br />
Durchmischung,<br />
Einmischung der<br />
Oberflächensedimentschicht<br />
in den<br />
Untergr<strong>und</strong><br />
lokale Erwärmung<br />
um das Kabel<br />
möglich, sehr gering<br />
besonders in Feinsand-<br />
<strong>und</strong> Schluffbereichen<br />
(12) Remobilisierung<br />
von Schadstoffen im<br />
Sediment<br />
möglich für Cd<br />
<strong>und</strong> organische<br />
Schadstoffe; Pb<br />
im nördlichen<br />
Trassenabschnitt<br />
möglich für Cd<br />
<strong>und</strong> organische<br />
Schadstoffe; Pb<br />
im nördlichen<br />
Trassenabschnitt<br />
möglich für Cd möglich für Cd<br />
<strong>und</strong> organische<br />
Schadstoffe; Pb<br />
im nördlichen<br />
Trassenabschnitt<br />
möglich für Cd,<br />
Zn <strong>und</strong> PAK<br />
möglich für Cd,<br />
Zn <strong>und</strong> PAK<br />
möglich für Cd, Zn<br />
<strong>und</strong> PAK<br />
Schutzgut Klima / Luft<br />
(13) temporäre Luftschadstoffemissionen<br />
geringfügige<br />
Erhöhung der<br />
Luftschadstoffbelastung<br />
geringfügige<br />
Erhöhung der<br />
Luftschadstoffbelastung<br />
geringfügige<br />
Erhöhung der<br />
Luftschadstoffbelastung<br />
geringfügige Erhöhung<br />
der Luftschadstoffbelastung<br />
geringfügige<br />
Erhöhung der<br />
Luftschadstoffbelastung<br />
geringfügige<br />
Erhöhung der<br />
Luftschadstoffbelastung<br />
geringfügige Erhöhung<br />
der Luftschadstoffbelastung<br />
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />
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Wirkung / Kriterium<br />
(14) visuelle Beeinflussungen<br />
des Landschaftsbildes<br />
„Off. I“<br />
(Mukran)<br />
Trassenverlauf<br />
über ca. 14 km<br />
im Nahbereich<br />
der Küste vor<br />
Jasm<strong>und</strong><br />
Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
(15) Gefährdung von<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgütern<br />
Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
(16) Beeinflussung<br />
mariner Biotoptypen<br />
(17) Beeinflussung von<br />
Makrophyten<br />
Verdachtsfläche<br />
für Bodendenkmale<br />
im Trassenkorridor<br />
Querungsstrecke<br />
für geschützte<br />
Biotope*:<br />
ca. 4,5 km Blockgr<strong>und</strong>,<br />
Miesmuschelbank,<br />
Geröllgr<strong>und</strong><br />
mögliche Beeinflussung<br />
von<br />
Makrophyten im<br />
Anlandungsbereich<br />
Hauptvarianten Nord<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
Anlandungspunkt<br />
im Nahbereich<br />
der Küste; kürzeste<br />
Bauphase<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
Anlandungspunkt<br />
im Nahbereich<br />
der Küste<br />
„Off. VII“ (Wittower<br />
Fähre)<br />
gesamte Trasse<br />
im Nahbereich der<br />
Küste<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
gesamte Trasse<br />
im Nahbereich<br />
der Küste<br />
keine keine Verdachtsfläche zwei Verdachtsflächen<br />
für Bo-<br />
für Bodendenkmal<br />
im Trassenkorridor dendenkmale an<br />
den Anlandungspunkten<br />
Querungsstrecke<br />
für geschützte<br />
Biotope:<br />
ca. 1,5 km Blockgr<strong>und</strong><br />
mögliche Beeinflussung<br />
von<br />
Makrophyten im<br />
Anlandungsbereich<br />
Querungsstrecke<br />
für geschützte<br />
Biotope:<br />
ca. 1,6 km Geröllgr<strong>und</strong><br />
keine Makrophyten<br />
Querungsstrecke<br />
für geschützte<br />
Biotope:<br />
komplett außer<br />
Fahrwasser, ca.<br />
0,6 km<br />
mögliche Beeinflussung<br />
von<br />
Makrophyten<br />
Querungsstrecke<br />
für geschützte<br />
Biotope:<br />
komplett außer<br />
Fahrwasser, ca.<br />
1km<br />
mögliche Beeinflussung<br />
von<br />
Makrophyten<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
gesamte Trasse<br />
im Nahbereich<br />
der Küste<br />
keine<br />
Querungsstrecke<br />
für geschützte<br />
Biotope:<br />
komplett außer<br />
Fahrwasser, ca.<br />
1,7 km<br />
mögliche Beeinflussung<br />
von<br />
Makrophyten<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
gesamte Trasse im<br />
Nahbereich der<br />
Küste<br />
Verdachtsfläche für<br />
Bodendenkmal am<br />
Anlandungspunkt<br />
Frankensiedlung<br />
Querungsstrecke<br />
für geschützte<br />
Biotope:<br />
komplett außer<br />
Fahrwasser, ca.<br />
2,2 km<br />
mögliche Beeinflussung<br />
von<br />
Makrophyten<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 317/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Wirkung / Kriterium<br />
(18) Beeinflussung des<br />
Makrozoobenthos<br />
(19) Beeinflussung der<br />
Fischfauna<br />
(20) Beeinflussung von<br />
Rastvögeln – seeseitig<br />
(21) Beeinflussung von<br />
Meeressäugern<br />
Punkte (Gesamtbewertung)<br />
„Off. I“<br />
(Mukran)<br />
Beeinflussung<br />
des Benthos<br />
entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung,<br />
10 Arten der<br />
Roten Liste,<br />
geringere Artenvielfalt<br />
<strong>und</strong> -<br />
dichte als Off. II /<br />
III<br />
Beeinflussung<br />
Fischfauna entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung<br />
<strong>und</strong><br />
Trübungsfahnen<br />
optische <strong>und</strong><br />
akustische Störwirkungen<br />
während<br />
der Bauphase<br />
temporär akustische<br />
<strong>und</strong> visuelle<br />
Störung der<br />
selten vorkommenden<br />
Meeressäuger<br />
Hauptvarianten Nord<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
Beeinflussung<br />
des Benthos<br />
entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung,<br />
14 Arten der<br />
Roten Liste,<br />
größere Artenvielfalt<br />
<strong>und</strong> –<br />
dichte als Off. I<br />
(zusammen mit<br />
III betrachtet)<br />
Beeinflussung<br />
Fischfauna entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung<br />
<strong>und</strong><br />
Trübungsfahnen<br />
optische <strong>und</strong><br />
akustische Störwirkungen<br />
während<br />
der Bauphase<br />
temporär akustische<br />
<strong>und</strong> visuelle<br />
Störung der<br />
selten vorkommenden<br />
Meeressäuger<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
„Off. VII“ (Wittower<br />
Fähre)<br />
Beeinflussung Beeinflussung des<br />
des Benthos Benthos entsprechend<br />
Oberflä-<br />
entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchungchung,<br />
Parvicardichenbeanspru-<br />
14 Arten der um-Verbreitungs-<br />
schwerpunkt<br />
Roten Liste,<br />
größere Artenvielfalt<br />
<strong>und</strong> –<br />
dichte als Off. I<br />
(zusammen mit II<br />
betrachtet)<br />
Beeinflussung<br />
Fischfauna entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung<br />
<strong>und</strong><br />
Trübungsfahnen<br />
optische <strong>und</strong><br />
akustische Störwirkungen<br />
während<br />
der Bauphase<br />
temporär akustische<br />
<strong>und</strong> visuelle<br />
Störung der<br />
selten vorkommenden<br />
Meeressäuger<br />
Beeinflussung<br />
Fischfauna entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung<br />
<strong>und</strong> Trübungsfahnen<br />
optische <strong>und</strong> akustische<br />
Störwirkungen<br />
während der<br />
Bauphase, große<br />
Ansammlungen<br />
von Rastvögeln<br />
temporär akustische<br />
<strong>und</strong> visuelle<br />
Störung der selten<br />
vorkommenden<br />
Meeressäuger<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
Beeinflussung<br />
des Benthos<br />
entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung,<br />
7 RL-Arten (Strelas<strong>und</strong>trassen<br />
zusammen betrachtet)<br />
Beeinflussung<br />
Fischfauna entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung<br />
<strong>und</strong><br />
Trübungsfahnen<br />
optische <strong>und</strong><br />
akustische Störwirkungen<br />
während<br />
der Bauphase<br />
insbesondere<br />
auf Kormorankolonie<br />
temporär akustische<br />
<strong>und</strong> visuelle<br />
Störung der<br />
selten vorkommenden<br />
Meeressäuger<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
Beeinflussung<br />
des Benthos<br />
entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung,<br />
7 RL-Arten (Strelas<strong>und</strong>trassen<br />
zusammen betrachtet)<br />
Beeinflussung<br />
Fischfauna entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung<br />
<strong>und</strong><br />
Trübungsfahnen<br />
optische <strong>und</strong><br />
akustische Störwirkungen<br />
während<br />
der Bauphase<br />
temporär akustische<br />
<strong>und</strong> visuelle<br />
Störung der<br />
selten vorkommenden<br />
Meeressäuger<br />
34 23 24 25 25 28<br />
* jeweils inklusive vorgeschlagener geschützter Biotope (vgl. Kartieranleitung LUNG in Vorb. 2010)<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
Beeinflussung des<br />
Benthos entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung,<br />
7 RL-Arten (Strelas<strong>und</strong>trassen<br />
zusammen<br />
betrachtet)<br />
Beeinflussung<br />
Fischfauna entsprechend<br />
Oberflächenbeanspruchung<br />
<strong>und</strong> Trübungsfahnen<br />
optische <strong>und</strong> akustische<br />
Störwirkungen<br />
während der<br />
Bauphase<br />
temporär akustische<br />
<strong>und</strong> visuelle<br />
Störung der selten<br />
vorkommenden<br />
Meeressäuger<br />
Seite 318/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Off. III<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10 11 12 13<br />
14<br />
15 16 17<br />
18<br />
19 20 21<br />
Off. II<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10 11 12 13 14 15 16<br />
17<br />
18<br />
19 20 21<br />
Off. I<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11 12 13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18 19 20 21<br />
0 5 10 15 20 25 30 35<br />
Abb. 109:<br />
Punktebewertung der Hauptvarianten Nord - Off. I, II, III<br />
Off. VI<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
Off. V<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
Off. IV<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
0 5 10 15 20 25 30<br />
Abb. 110:<br />
Punktebewertung der Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung - Off. IV, V, VI<br />
Nachfolgend wird ein einfacher verbal-argumentativer Variantenvergleich anhand ausgewählter Kriterien<br />
vorgenommen.<br />
Hauptvarianten Nord (Off. I – III)<br />
Im südlichen Arkonabecken machen hauptsächlich die Kriterien Trassenlänge sowie die visuelle Beeinflussung<br />
des Landschaftsbildes die Unterschiede zwischen den Hauptvarianten aus. Weitere Unterschiede<br />
ergeben sich für die Bauzeit <strong>und</strong> die Schutzgüter Boden, Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
sowie Tiere <strong>und</strong> Pflanzen hinsichtlich der Beeinflussung mariner Biotoptypen, der Makrophyten, des<br />
Makrozoobenthos <strong>und</strong> der Fischfauna.<br />
Die Punktbewertung der Hauptvarianten Nord in Abb. 109 zeigt aus Sicht der umweltfachlichen Belange<br />
insgesamt die mit Abstand ungünstigste Bewertung für die Trasse Off. I. Für die Trassenvariante<br />
Off. II ergibt sich insgesamt die geringste Punktzahl <strong>und</strong> damit die günstigste Bewertung, dicht gefolgt<br />
von Off. III.<br />
Off. VII<br />
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Die Trasse an der Wittower Fähre wird in der Tabelle zum Variantenvergleich berücksichtigt, fließt<br />
jedoch in die bisherige vereinfachte Bewertung nicht ein. Eine entsprechende Berücksichtigung dieses<br />
kurzen Abschnittes, den die Hauptvariante Off. III im weiteren Trassenverlauf erfordert, erfolgt anschließend.<br />
Für Trasse Off. VII sind wegen einer Verdachtsfläche auf ein Bodendenkmal, der Querung<br />
von geschützten Biotopen sowie Beeinflussung von Makrophyten, Benthos <strong>und</strong> Rastvögeln Konfliktpotentiale<br />
möglich. Hinsichtlich der weiteren Kriterien entsprechend Tab. 95 ist die Querung an der Wittower<br />
Fähre insgesamt konfliktarm.<br />
Mit Berücksichtigung des Abschnittes Off. VII ist somit aus Sicht der umweltfachlichen Belange als<br />
Vorzugsvariante Off. II zu empfehlen. Bei der zusammenfassenden Betrachtung mit den Landkabeltrassenvarianten<br />
sollte auch Off. III als Möglichkeit geprüft werden. Trasse Off. I sollte dagegen nicht<br />
weiter verfolgt werden.<br />
Strelas<strong>und</strong>querung (Off. IV-VI)<br />
Die Strelas<strong>und</strong>trassen unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre Länge sowie das Vorhandensein<br />
von Verdachtsflächen für Bodendenkmale (Off. IV <strong>und</strong> Off. VI) <strong>und</strong> die Querungsstrecken von geschützten<br />
Biotopen. Weniger deutliche Unterschiede ergeben sich für die Kriterien Lärmemissionen,<br />
temporärer Eingriff in Sediment <strong>und</strong> Morphologie sowie bezüglich der Beeinflussung von Rastvögeln.<br />
Die Auswertung in Abb. 110 zeigt aus Sicht der umweltfachlichen Belange insgesamt eine punktgleiche<br />
Bewertung der Varianten Off IV <strong>und</strong> V. Die Trasse Off. VI stellt sich als ungünstigste Variante dar.<br />
Anhand des vereinfachten Bewertungsverfahrens ist hinsichtlich der räumlichen Trassenalternativen<br />
für die Seekabel-Verlegung zur Strelas<strong>und</strong>querung als Vorzugsvariante Off. IV oder Off. V abzuleiten.<br />
II.10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zu den umweltfachlichen Belangen<br />
II.10.1 Anliegen <strong>und</strong> Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />
Die 50Hertz Offshore GmbH beabsichtigt den Bau <strong>und</strong> Betrieb einer Kabeltrasse, die vom geplanten<br />
nördlich der Insel Rügen in der 12-sm-Zone der deutschen Ostsee gelegenen Offshore-Windpark<br />
„Arcadis Ost 1“ bis zum Umspannwerk Lüdershagen bei Strals<strong>und</strong> führt. Die Ableitung der Energie<br />
von See an Land soll über eine Länge von ca. 32 bis ca. 46 km Seekabel (in Abhängigkeit von den<br />
Trassenvarianten) erfolgen.<br />
Die marinen Trassenvarianten werden im Erläuterungsbericht beschrieben. Folgende Alternativen des<br />
räumlichen Verlaufs werden geprüft:<br />
Hauptvarianten Nord<br />
Die Offshore-Trassen „Off. I bis III“ verlaufen vom Umspannwerk des Offshore-Windparks (OWP)<br />
„Arcadis Ost 1“ kommend durch das südliche Arkonabecken <strong>und</strong> die äußere Pommersche Bucht. Anschließend<br />
verläuft die Variante „Off. I“ in der Prorer Wiek bis zum Anlandungspunkt am Fährhafen<br />
Saßnitz. Die Varianten „Off. II <strong>und</strong> III“ verlaufen durch die Tromper Wiek zu den jeweiligen Anlandungspunkten<br />
Glowe <strong>und</strong> Juliusruh. Ab hier verlaufen die verschiedenen Varianten der Landkabeltrasse<br />
über die Insel Rügen Richtung Süden (siehe <strong>Teil</strong> B).<br />
Die Hauptvariante “Off. III“ erfordert im weiteren Trassenverlauf eine Querung im Bereich der Wittower<br />
Fähre (Off. VII). Die Variante „Off. VII“ Wittower Fähre liegt im Trassenverlauf der im <strong>Teil</strong> B der Unterlage<br />
beschriebenen Landkabeltrasse über Rügen vom Anlandungspunkt Juliusruh <strong>und</strong> dessen Weiterführung<br />
in südwestliche Richtung (Abschnitt K der Landkabeltrasse).<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
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Zum Erreichen des Netzeinspeisepunktes am Umspannwerk Lüdershagen wird die Strelas<strong>und</strong>querung<br />
mit den drei Varianten „Off. IV“ Anlandung Neuhof (Rügen) bis Anlandung Neuhof (Strals<strong>und</strong>),<br />
„Off. V“ von der Anlandung Drigge bis zur Anlandung Andershof <strong>und</strong> „Off. VI“ ebenfalls von der Anlandung<br />
Drigge bis zur Anlandung Frankensiedlung untersucht.<br />
Der Verlauf der marinen Trassenvarianten ist den vielfältigen Darstellungen des Kartenanhangs zu<br />
entnehmen.<br />
Für den Offshore-Bereich ist der Einsatz von zwei Dreileiter-Drehstromseekabeln geplant. Die Seekabel<br />
werden in einem Abstand von etwa 35 m zueinander verlegt, die Verlegetiefe im Meeresboden<br />
beträgt etwa 1,5 m. Für die Verlegung der Seekabel kommen folgende Verfahren in Betracht: Einspülen,<br />
Ausbaggern, Einpflügen, Fräsen, Absaugen, Abdecken, Überschütten des Seekabels mit Steinen.<br />
Es wird angestrebt, die Bauzeiten der Seetrasse auf ca. drei bis vier Monate innerhalb einer Saison im<br />
Zeitraum zwischen Mitte Mai bis Oktober zu beschränken.<br />
II.10.2 Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Für das Vorhaben werden hauptsächlich folgende bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Wirkungen betrachtet<br />
(Tab. 96, Tab. 97 <strong>und</strong> Tab. 98). Ebenfalls werden Wirkungen des Rückbaus <strong>und</strong> die Gefahr<br />
von Störfällen sowie Havarien berücksichtigt.<br />
Tab. 96:<br />
Übersicht über mögliche bau- <strong>und</strong> rückbaubedingte Wirkfaktoren<br />
Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />
Baubetrieb allgemein<br />
• Temporäre Geräuschemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen durch Baugeräte (Schiffe, sonstige Geräte)<br />
• Temporäre visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb (Schiffe, sonstige Geräte), hierdurch z. B. Veränderung von<br />
Wohn- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen<br />
• Temporäre Scheuchwirkungen für Tiere, im Seebereich insbesondere für Vögel <strong>und</strong> Meeressäuger<br />
• Temporäre Sperrungen des Baugebietes für andere Nutzer, hierdurch z. B. Auswirkungen auf die Fischerei <strong>und</strong><br />
Schifffahrt<br />
• Temporäre Schadstoff- <strong>und</strong> CO 2-Emission durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> Baugeräte, Veränderung der Luftgütesituation<br />
(Einsatz wassergefährdender Stoffe)<br />
• Temporäre Gewässertrübungen durch Sedimentaufwirbelungen bei der Kabelverlegung bzw. dem evtl. notwendigem<br />
Rückbau der Kabel<br />
• Kollisionsrisiko/Unfall<br />
• Temporäre Baustellenbeleuchtung<br />
• Temporärer Flächen- <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch durch die Baustelle<br />
• Handhabungsverluste (Müll, Schadstoffe usw.)<br />
Verlegung der Seekabelsysteme in den Seegewässern<br />
• Direkte Störung oberflächennaher Sedimente, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />
• Temporäre optische <strong>und</strong> akustische Störungen von störungsempfindlichen Tierarten (Rastvögel <strong>und</strong> Meeressäuger)<br />
• Temporäre Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust<br />
• Temporäre Wirkungen auf das Landschaftsbild durch Verlegetechnik, durch Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen<br />
• Verluste von Wirbellosen <strong>und</strong> Fischen durch Verlegearbeiten (ggf. Rückbau)<br />
• Temporäre Veränderung des Lebensraumes für die aquatischen Gemeinschaften wie Makrophyto- <strong>und</strong> Makrozoobenthos,<br />
Fischfauna (einschließlich Laichplätze)<br />
• Temporäre Unterbrechung von Austauschbeziehungen<br />
• Temporäre Bildung von Trübungsfahnen<br />
• Temporäre Freisetzung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
• Temporäre Erhöhung oder Reduzierung der Sedimentation<br />
• Temporäre Veränderung der Morphologie/Sedimentstruktur<br />
• Wirkungen auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
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Baumaßnahme sowie Wirkfaktor<br />
• Temporäre Beeinflussung von Strömungen, Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer, Änderung<br />
der Sedimentverteilungen (Sedimentumlagerungen, Auskolkungen u. ä.), Wirkung auf die Sedimentdynamik sowie<br />
Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-, Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />
Tab. 97:<br />
Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktor<br />
• Veränderung der Morphologie<br />
• Veränderung des Strömungsregimes (nur bei Deckelung, Abdeckung), der Sedimentverteilung (Sedimentumlagerungen,<br />
Auskolkungen u. ä.), der Sedimentdynamik, der Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-,<br />
Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />
• Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust, Habitatveränderung<br />
• Sperrungen, Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />
• Einbringung von Fremdmaterialen in das Sediment, Sedimentverluste, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />
• Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />
Tab. 98:<br />
Übersicht über mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Wirkfaktor<br />
Störungsfreier Betrieb<br />
• Stofffreisetzung aus dem Kabel <strong>und</strong> der Ummantelung, Armierung<br />
• Einflüsse auf die Temperaturverhältnisse im Sediment (<strong>und</strong> ggf. im Wasser), Erzeugung von Wärme, Auswirkungen<br />
auf Wasser <strong>und</strong> Boden; Beeinträchtigung von Tierlebensräumen in Kabelnähe<br />
• Erzeugung magnetischer Felder (Wanderbarriere)<br />
• Erzeugung elektrischer Felder (keine Auswirkungen zu erwarten)<br />
• Wirkungen von Kontroll- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten<br />
• Mögliche Wirkungen einer Temperaturerhöhung in der Umgebung der Kabel auf die Sedimentchemie, Fauna <strong>und</strong> Flora<br />
Betriebsstörungen, Reparaturarbeiten<br />
s. baubedingt (siehe Tab. 96)<br />
Witterungsbedingte Wirkungen, fremdverursachte Wirkungen<br />
• Freispülung der Kabel<br />
• Beschädigung der Kabel durch Fremdeinwirkung (vor allem Ankern, Fischerei oder bei anderen Bautätigkeiten)<br />
II.10.3 Zusammenfassende Darstellung der entscheidungsrelevanten Auswirkungen<br />
Die Hauptwirkungen des Vorhabens treten während der Bauphase auf <strong>und</strong> sind damit temporär (je<br />
nach Abschnitt <strong>und</strong> Technologie wenige Tage bis Wochen) <strong>und</strong> lokal begrenzt („Baustelle“ mit Wirkzone).<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Regenerationspotenzials für die Mehrzahl der betroffenen Biotop- <strong>und</strong> Habitatstrukturen<br />
ist eine kurz- bis mittelfristige Wiederherstellung der ökologischen Verhältnisse mit nur geringen<br />
Beeinflussungen (z.B. längere Regeneration langlebiger Muscheln des Benthos) zu prognostizieren.<br />
Maßgebliche Beeinflussungen der Schutzgüter Mensch, Klima / Luft <strong>und</strong> Landschaftsbild sind nicht zu<br />
erwarten, da die Hauptwirkungen baubedingt auftreten. Die wesentlichen schutzgutbezogenen Auswirkungen<br />
können für die Seekabeltrassenvarianten folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
Schutzgut Menscenh, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
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Die vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten (Schiffskollision beim<br />
Verlegen oder Reparieren bzw. Störfälle von Baufahrzeugen <strong>und</strong> -maschinen), wirken sich in ihrer<br />
Gesamtheit überwiegend als geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut<br />
Mensch aus. Die Wirkungen sind hauptsächlich auf die Bauphase begrenzt <strong>und</strong> es treten klein- bis<br />
mittelräumige, in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie<br />
geringe Schadstoffemissionen auf. Wirkungen auf die menschliche Ges<strong>und</strong>heit werden nicht erwartet.<br />
Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken ist<br />
nicht möglich.<br />
Unterschiede zwischen den Varianten im Hinblick auf eine Vorzugstrasse ergeben sich nur für die<br />
Strelas<strong>und</strong>querungen. Dort kann es an den Trassen Off. V <strong>und</strong> VI gegenüber von Andershof <strong>und</strong><br />
Frankensiedlung zu geringfügigen Überschreitungen des Lärm-Immissions-Richtwertes kommen.<br />
Daher wird Off. IV als Vorzugsvariante benannt.<br />
Schutzgut Boden (Sediment)<br />
Die Mehrzahl der vorhabensbedingten Auswirkungen, mit Ausnahme der havariebedingten, kann sich<br />
lediglich in Form von geringen Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen auf das Schutzgut Boden<br />
auswirken. Die stärksten strukturellen Veränderungen werden für <strong>Teil</strong>bereiche des Kabelgrabens erwartet.<br />
Eine Quantifizierung bzw. Konkretisierung des Ausmaßes der havariebedingten Umweltrisiken<br />
ist nicht möglich.<br />
Die Gesamtwirkung einer Kabeltrassenvariante auf das Schutzgut Boden (Sediment) hängt von der<br />
Trassenlänge <strong>und</strong> der Bodenart im Kabelgraben sowie der unmittelbaren Umgebung ab. Je länger die<br />
Trasse, desto größer ist der durch Sedimentumlagerung <strong>und</strong> morphologische Veränderung betroffene<br />
<strong>Raum</strong>. Vom Feinkornanteil hängt ab, wie stark sich Verfrachtungen <strong>und</strong> Trübungen ausprägen. Mit<br />
diesen Informationen können für das Schutzgut Boden (Sediment) die Trassen Off. II oder Off. III als<br />
Vorzugstrassen im Arkonabecken identifiziert werden. Im Strelas<strong>und</strong> erweist sich die Trasse Off. IV<br />
als günstige Variante.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Die deutlichsten Auswirkungen für das Schutzgut Wasser sind durch Trübungen <strong>und</strong> Remobilisierungen<br />
im Zuge der seeseitigen Verlegung der Kabel zu erwarten. Diese Wirkungen sind jedoch räumlich<br />
<strong>und</strong> zeitlich begrenzt, sowie für die Boddenbereiche mit natürlichen Ereignissen durch Sedimentaufwirbelung<br />
im Zuge von Sturm <strong>und</strong> Seegang vergleichbar.<br />
Die Auswirkungen der verschiedenen Varianten der Haupttrasse Nord <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong>querung auf das<br />
Schutzgut Wasser unterscheiden sich nicht voneinander, sodass keine Vorzugstrasse benannt werden<br />
kann.<br />
Schutzgut Klima / Luft<br />
Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen lediglich geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
des Schutzgutes Klima / Luft. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige Luftschadstoffemissionen<br />
mit geringer Intensität auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen. Havariebedingte<br />
Wirkfaktoren können auch zu mittleren Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen führen, ihr Ausmaß<br />
lässt sich jedoch nicht quantifizieren.<br />
Für das Schutzgut Klima / Luft ergeben sich keine unterschiedlichen Auswirkungen hinsichtlich einer<br />
zu bevorzugenden Trassenvariante.<br />
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />
Die vorhabensbedingten Auswirkungen verursachen geringe bis mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
des Schutzgutes Landschaft / Landschaftsbild. Es treten mittelräumige <strong>und</strong> kurzfristige,<br />
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in der Intensität geringe bis mittlere visuelle Wirkungen <strong>und</strong> Lärmemissionen sowie geringe Luftschadstoffemissionen<br />
auf, die sich hauptsächlich auf die Bauphase begrenzen <strong>und</strong> in der Betriebsphase<br />
nur kurze Reparaturzeiträume betreffen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des langen Verlaufs in geringer Distanz zur Küste wird die Variante Off. I in Bezug auf das<br />
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild als die Ungünstigste herausgestellt. Die Trasse mit der Anlandung<br />
Glowe (Off. II) ist wegen ihrer kürzeren Trassenlänge <strong>und</strong> Bauzeit die Vorzugstrasse unter den<br />
Hauptvarianten. Für die Trassenvarianten zur Strelas<strong>und</strong>querung sind keine unterschiedlichen Auswirkungen<br />
auf Landschaft oder Landschaftsbild erkennbar. Somit ist in diesem Zusammenhang keine<br />
Vorzugsvariante zu benennen.<br />
Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Beeinträchtigungen von Kulturgütern sind nicht zu erwarten, da bekannte Bodendenkmale voraussichtlich<br />
umgangen werden <strong>und</strong> für die Verdachtsflächen im Fall der Wahl als Vorzugstrasse mit dem<br />
Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen sowie ggf. vorbeugende Maßnahmen abgestimmt<br />
werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Lage von Verdachtsflächen für Bodendenkmale im Trassenkorridor, sind manche Varianten<br />
nicht als Vorzugstrasse geeignet. Im Verlauf der Trasse Off. I befindet sich eine Verdachtsfläche,<br />
weshalb den Varianten Off. II <strong>und</strong> Off. III der Vorzug bezüglich des Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter gegeben werden sollte. Allerdings liegt im Bereich der Trasse an der Wittower Fähre<br />
(Off. VII) eine weitere Verdachtsfläche für ein Bodendenkmal. Zur Strelas<strong>und</strong>querung ist Trasse Off. V<br />
am günstigsten, da in den Trassenverläufen von Off. IV zwei Verdachtsflächen <strong>und</strong> von Off. VI eine<br />
Verdachtsfläche liegen.<br />
Schutzgut Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
Biotoptypen<br />
Trasse Off. I quert im Vergleich zu den anderen Hauptvarianten Nord Off. II <strong>und</strong> Off. III die marinen<br />
Biotoptypen Blockgründe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke auf der längsten Strecke <strong>und</strong> wird daher nicht als<br />
Vorzugsvariante empfohlen. Die Trasse Off. II quert im Anlandungsbereich marine Blockgründe <strong>und</strong><br />
Off. III den Biotoptyp Geröllgr<strong>und</strong> auf annähernd gleich langen Streckenabschnitten.<br />
Die drei Strelas<strong>und</strong>querungen haben recht ähnliche Flächenanteile an den Biotoptypen Meeresboden<br />
mit schluffreichen Feinsanden <strong>und</strong> Geröllgr<strong>und</strong>. In den Trassenkorridoren von Off. IV <strong>und</strong> VI wurde<br />
jeweils ein schmaler Streifen Seegraswiese kartiert, im Anlandungsbereich von Off. V <strong>und</strong> VI bei Drigge<br />
fand sich eine Brackwassertauchflurfläche. Auf der Festlandsseite von Trasse Off. VI wurden Mergel-<br />
<strong>und</strong> Kreideplatten kartiert. Unter Berücksichtigung der Trassenlänge <strong>und</strong> damit der Länge der<br />
Querung von geschützten Biotoptypen ergibt sich Trasse Off. IV als konfliktärmste Variante.<br />
Makrophytobenthos<br />
Für die Anlage eines Kabelgrabens innerhalb von Makrophytenvorkommen, was vor allem im Strelas<strong>und</strong>,<br />
an der Wittower Fähre <strong>und</strong> im Anlandungsbereich von Trasse Off. I <strong>und</strong> Off. II relevant ist, ist<br />
ein vorübergehender Bestandsverlust von Makrophyten zu erwarten. Diese Bestandsveränderungen<br />
werden als mittelfristig (Wiederbesiedlung), kleinräumig <strong>und</strong> mit hoher Intensität eingestuft. Insbesondere<br />
aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger St<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />
<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong> Ablagerungen<br />
des Sedimentes keine maßgeblichen Veränderungen in den Makrophytenvorkommen vollziehen.<br />
Havarien <strong>und</strong> Störfälle haben hinsichtlich möglicher Wirkungen auf die Makrophyten eine hohe<br />
Bedeutung, eine exakte Quantifizierung ist jedoch nicht möglich. Es wird diesbezüglich von einer sehr<br />
geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.<br />
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Im südlichen Arkonabecken ist der Trasse Off. III der Vorzug zu geben, da dort bei der aktuellen Beprobung<br />
keine Makrophytenvorkommen verzeichnet wurden. Durch die Varianten zur Strelas<strong>und</strong>querung<br />
können Makrophyten gleichermaßen beeinflusst werden, sodass keine Vorzugstrasse empfohlen<br />
wird.<br />
Makrozoobenthos<br />
Die Projektwirkungen resultieren vor allem aus der Resuspension von Sedimenten <strong>und</strong> aus temporären<br />
Habitatverlusten bzw. -veränderungen sowie aus Makrozoobenthosverlusten entlang der jeweiligen<br />
Seekabeltrasse <strong>und</strong> auf dem Arbeitsstreifen am Meeresboden durch Ausräumen, Überdecken<br />
bzw. Einbetten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verlegung <strong>und</strong> Nutzung der Seekabel<br />
keine dauerhafte Auswirkung auf benthische Sandbodengemeinschaften haben werden. Der baubedingte<br />
Verlust an benthischen Wirbellosen ist kurzzeitig <strong>und</strong> lokal (Kabelfurche) hoch. Die Regeneration<br />
der benthischen Tiergemeinschaften wird voraussichtlich ein bis fünf Jahre dauern. Bei langlebigen<br />
Muschelarten sind auch längere Zeiträume der Regeneration anzusetzen. Insgesamt werden infolge<br />
der kurz- bis mittelfristigen Regeneration mittlere Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abgeleitet.<br />
Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind im Falle von Schiffshavarien möglich, wenn es<br />
dabei zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt. Eine Konkretisierung oder Quantifizierung des<br />
havariebedingten Kollisionsrisikos ist nicht möglich.<br />
Im Verlauf der Hauptvarianten Nord konnten 10 (Off. I) bzw. 14 (Off. II/III) Arten der Roten Liste identifiziert<br />
werden. Die Auswertung ergab für die Trassen Off. II/III eine höhere Artenvielfalt, ausgedrückt<br />
durch die gef<strong>und</strong>ene Gesamtartenzahl <strong>und</strong> die mittlere Artenzahl pro Station, sowie eine höhere<br />
durchschnittliche Artendichte als für Variante Off. I. Somit wird aus den Hauptvarianten Nord hinsichtlich<br />
Makrozoobenthos die Trasse Off. I als Vorzugsvariante ausgewiesen. Die Auswertung für die<br />
Strelas<strong>und</strong>trassen ergab insgesamt 7 RL-Arten. Es ist davon auszugehen, dass aufgr<strong>und</strong> der Gegebenheiten<br />
keine gewichtigen Unterschiede zwischen den Varianten auftreten.<br />
Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Während der Verlegung der Seekabel sind bedingt durch Trübungsfahnen <strong>und</strong> durch die Hebung des<br />
Geräuschpegels Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen von Fischarten anzunehmen. Die Mehrzahl der baubedingten<br />
Störungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen sind als kleinräumig <strong>und</strong> temporär anzusehen. Für eine<br />
mögliche Beeinträchtigung des Laichgeschehens, ist mit kurzeitigen, mittelräumigen Wirkungen mit<br />
mittlerer Intensität zu rechnen, wenn die Bauphase in der Laichzeit erfolgt. Anlagebedingt entstehen<br />
keine Auswirkungen für die Fische, da die Verlegung der Seekabel in Tiefen erfolgt, in die auch grabende<br />
Fischarten nicht vordringen können. Der Betrieb des Kabelsystems (Verwendung von Drehstromsystemen)<br />
wird voraussichtlich keine spezifischen Auswirkungen auf Fische haben. Es werden<br />
insgesamt geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen abgeleitet. Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen<br />
sind als worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien möglich, wenn es dabei<br />
zum Austritt größerer Schadstoffmengen kommt.<br />
In den Kabeltrassenkorridoren Off. I bis III im Arkonabecken können keine Unterschiede in den Wirkungen<br />
auf die Fischfauna festgestellt werden. Jedoch wird aufgr<strong>und</strong> der Trassenlänge von Off. I <strong>und</strong><br />
der damit verb<strong>und</strong>enen baubedingt stärkeren Beeinflussung der Fischfauna den Hauptvarianten Off. II<br />
<strong>und</strong> Off. III der Vorzug gegeben. Im Strelas<strong>und</strong> kann bezüglich der Fischfauna keine Vorzugsvariante<br />
vorgeschlagen werden. Es wird von einem ähnlichen Bestand <strong>und</strong> ähnlichen Folgen der vorhabensbedingten<br />
Wirkungen ausgegangen.<br />
Rastvögel<br />
In den Rastgebieten ist infolge optischer <strong>und</strong> akustischer Störungen durch das Verlegeschiff eine Vergrämung<br />
von Rastvögeln zu erwarten. Da diese Effekte jedoch nur sehr kurzzeitig auftreten (Bauphase<br />
von einigen Wochen), wird es zu keinen maßgeblichen Beeinträchtigungen der Seevögel kommen.<br />
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Dabei muss beachtet werden, dass es sich um eine „wandernde“ Baustelle handelt, sodass jeweils<br />
nur radial um das Verlegeschiff die Wirkungen auftreten. Es ist die Umsetzung einer Bauzeitenbeschränkung<br />
für den Überwinterungszeitraum möglich, da in dieser Zeit witterungsbedingt eine Bauausführung<br />
nur schwierig umsetzbar ist. Baubedingt sind damit bei der Verlegung der Seekabel lediglich<br />
geringe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen zu erwarten. Der Betrieb des Kabelsystems wird<br />
keine Auswirkungen auf Seevögel besitzen. Große Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen sind als<br />
worst-case-Annahme im Fall von Schiffshavarien möglich, wenn es dabei zum Austritt größerer<br />
Schadstoffmengen kommt.<br />
Die Trassen Off. I bis III sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für Rastvögel ähnlich zu bewerten, weshalb<br />
keine Vorzugsvariante abgeleitet wird. Aus Sicht des Schutzgutes Rastvögel ist Trasse Off. IV im Strelas<strong>und</strong><br />
aufgr<strong>und</strong> der nahe liegenden Kormorankolonie ungünstiger einzustufen als die Trassenvarianten<br />
Off. V <strong>und</strong> VI.<br />
Meeressäuger<br />
Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Schalleintrag während der Verlegephase zu geringen<br />
Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen für das Schutzgut Meeressäuger führt. Dabei ist die Ausdehnung<br />
aufgr<strong>und</strong> der sehr guten Schallleitung im Wasserkörper nicht allein auf den unmittelbaren Bereich<br />
der Kabeltrasse beschränkt, sondern mittelräumig. Die Dauer der Auswirkung wird als kurzfristig<br />
angesehen. Eine unmittelbare physische Beeinträchtigung von Tieren ist insgesamt unwahrscheinlich.<br />
Hohe Struktur- <strong>und</strong> Funktionsbeeinflussungen wären im Falle des Eintritts des theoretischen worstcase-Szenarios<br />
zu erwarten (Kollision: Schiff-Verlegeschiff).<br />
Meeressäuger kommen in allen Trassenkorridoren unregelmäßig <strong>und</strong> selten vor. Die Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Meeressäuger wäre für alle Varianten gleich. Daher werden keine Aussagen zu<br />
Vorzugstrassen in den verschiedenen Untersuchungsgebieten getroffen.<br />
II.10.4 Darstellung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen<br />
Vorschlag von Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen<br />
A l l g e m e i n g ü l t i g e M a ß n a h m e n<br />
- Einsatz von technischen Geräten <strong>und</strong> Fahrzeugen, die die Emissionsgrenzwerte von Luftschadstoffen<br />
<strong>und</strong> Lärm einhalten. Neben den allgemeinen Vorschriften des BImSchG <strong>und</strong> der einschlägigen<br />
BImSchV ist hierbei insbesondere die TA-Lärm zu berücksichtigen.<br />
- Bauzeit auf einen möglichst kurzen Zeitraum minimieren <strong>und</strong> Synchronisation der Arbeiten mit<br />
ggf. anderen Eingriffen in die marine Umwelt.<br />
K a b e l t r a s s e i m S e e g e b i e t<br />
- Durchführung von Maßnahmen, die zur Vermeidung von Havarien <strong>und</strong> Schiffskollisionen beitragen<br />
(Sicherheitskonzept, Information in nautischen Nachrichten, Kennzeichnungs-, Umsetzungs<strong>und</strong><br />
Beleuchtungspflichten u.a.)<br />
- Vermeidung von projektbedingtem zusätzlichen Schiffsverkehr während der Bau-, Rückbau- <strong>und</strong><br />
Betriebsphase sowie vorrangige Nutzung von befahrenen Schiffsrouten (Meidung von bekannten<br />
Seevogelrastgebieten)<br />
- Das Verlegen der Seekabelsysteme sollte mittels des schonendsten Verfahrens, welches die<br />
geringstmöglichen Trübstofffahnen hervorruft, erfolgen.<br />
- Gebiete mit Steinfeldern oder Bereichen mit großen Steinen (FFH-Lebensraumtyp „Riffe“) sollten<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 326/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
anhand einer Optimierung der Grob- <strong>und</strong> Feintrassierung umgangen werden<br />
- Verzicht auf die Entnahme von Steinen im Zuge der Bauarbeiten<br />
- Es wird eine Bauzeitenbeschränkung während der Laichzeit für Fische (besonders Hering – Januar<br />
bis Mitte Mai) <strong>und</strong> für rastende Seevögel von Anfang Dezember bis Ende April vorgeschlagen.<br />
- Bei der Planung der An- <strong>und</strong> Abfahrtswege zu den Einsatzgebieten sollten wichtige Vogellebensräume<br />
berücksichtigt werden. Eine Querung dieser sollte in Bündelung mit Schifffahrtswegen erfolgen.<br />
II.10.5 Zusammenfassende Beurteilung der umweltfachlichen Belange des Vorhabens<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach derzeitigem Planungsstand unter den Voraussetzungen<br />
der Erfüllung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung <strong>und</strong> –<br />
minderung sowie sonstiger gesetzlicher Maßgaben das Vorhaben Netzanbindung des Offshore-<br />
Windparks „ARCADIS Ost 1“ in den betreffenden Meeres- <strong>und</strong> Boddenbereichen im Gesamtergebnis<br />
gutachtlich als umweltverträglich bewertet werden kann. Dabei werden als räumliche Vorzugsvarianten<br />
für die im Rahmen der Untersuchung der umweltfachlichen Belange gegenübergestellten Alternativen<br />
die Hauptvariante Nord Off. II <strong>und</strong> als Variante der Strelas<strong>und</strong>querung Off. IV abgeleitet. Die<br />
Varianten Off. I <strong>und</strong> Off. VI sollten nicht weiter verfolgt werden. Im weiteren Planungsprozess (Verknüpfung<br />
mit einer Landkabeltrassenvariante) sind zur weiteren Optimierung einer umweltverträglichen<br />
räumlichen <strong>und</strong> technologischen Vorzugsvariante auch die Trassen Off. III <strong>und</strong> V zu berücksichtigen.<br />
Seite 327/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
III<br />
Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
III.1 Einführung zu den fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
III.1.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist als Bezugsraum für eine Verträglichkeitsprüfung das gesamte NATURA 2000-Gebiet<br />
heranzuziehen, um auf dieser Gr<strong>und</strong>lage die Konfliktanalyse für die Gesamtheit der Erhaltungs- <strong>und</strong><br />
Entwicklungsziele des Schutzgebietes vornehmen zu können. Da das geprüfte Vorhaben jedoch nur<br />
einen <strong>Teil</strong>bereich der i.d.R. großräumigen Schutzgebiete betrifft, wird auch nur der innerhalb der Wirkreichweite<br />
des Vorhabens liegende <strong>Teil</strong> der Schutzgebiete bzw. die darin vorkommenden maßgeblichen<br />
Lebensräume <strong>und</strong> Arten detailliert berücksichtigt („detailliert untersuchter Bereich“, duB).<br />
Die durch das Projekt hervorgerufenen Auswirkungen betreffen in erster Linie den direkt durch die<br />
Bauarbeiten betroffenen Arbeitsbereich von r<strong>und</strong> 2 x 10 m Breite. Hier sind Beeinträchtigungen der<br />
Habitate <strong>und</strong> der daran geb<strong>und</strong>enen Arten unvermeidlich. Darüber hinaus treten Störwirkungen auf,<br />
die u. a. durch Wassertrübungen, Lärm, visuelle Unruhe einen zusätzlichen, größeren Wirkbereich<br />
haben <strong>und</strong> insbesondere zu Scheuchwirkungen bei Vögeln, Meeressäugern sowie Fischen führen<br />
können.<br />
In Bezug auf Meeressäuger ist nach Abgleich mit den projektspezifisch zu erwartenden Empfindlichkeiten<br />
ein beidseitiger Wirkraum von 500 m definiert, <strong>und</strong> für Rastvögel 2.000 m, während für alle<br />
weiteren Tierartengruppen sowie für Biotoptypen 100 m festgelegt wurden (vgl. Protokoll der Anlaufberatung<br />
zum ROV vom 08.10.2009).<br />
Durchgeführte Untersuchungen<br />
Es erfolgten verschiedene Gr<strong>und</strong>lagenuntersuchungen (GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST 2009a, b,<br />
VBW & NAUTIK Nord 2007):<br />
Erfassung der bathymetrischen Verhältnisse (Meeresbodentiefen)<br />
seismische Messungen zur Erk<strong>und</strong>ung des Untergr<strong>und</strong>aufbaus<br />
Messungen mit Seitensichtsonar (Side-Scan-Sonar, SSS) zur Untersuchung von Sediment<strong>und</strong><br />
Habitatstruktur des Meeresbodens.<br />
In Verbindung mit Videoaufnahmen des Meeresgr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> den vorgenommenen Beprobungen lassen<br />
sich aus diesen Erfassungen die Biotop- bzw. Lebensraumtypen ableiten (vgl. Kap. II.2.7).<br />
Weiterhin erfolgten Bestandsuntersuchungen zu einzelnen Tierartengruppen. Einzelheiten sind den<br />
entsprechenden Kapiteln zu Abschnitt II dieser Unterlage (umweltfachliche Belange) zu entnehmen.<br />
III.1.2 Datengr<strong>und</strong>lagen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
Die für die NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung benötigten Datengr<strong>und</strong>lagen entsprechen<br />
weitgehend denen der Unterlage zur Bewertung der umweltfachlichen Belange (siehe Abschnitt II,<br />
umweltfachliche Belange). Basis der Verträglichkeitsuntersuchung sind die aktuellen Standard-<br />
Datenbögen (StDB), abzurufen im Kartenportal<br />
(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php). Diese sind auch auf der aktuellen<br />
NATURA 2000-DVD M-V, Ausgabe März 2009, des LUNG MV zusammengestellt.<br />
Zusätzlich wird an dieser Stelle ein Auszug aus der zu verwendenden Literatur mitgeteilt:<br />
BALZER, S.; BOEDECKER, D. & U. HAUKE (2002):<br />
Interpretation, Abgrenzung <strong>und</strong> Erfassung der marinen <strong>und</strong> Küsten-Lebensraumtypen nach Anhang<br />
I der FFH-Richtlinie in Deutschland. Natur <strong>und</strong> Landschaft; 77/1: 20-28.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 328/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
HINWEISE ZUR ANWENDUNG DER §§ 18 UND 28 DES LANDESNATURSCHUTZGESETZES UND DER §§ 32 BIS 38<br />
DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES IN MECKLENBURG-VORPOMMERN:<br />
Gemeinsamer Erlass des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei <strong>und</strong> des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau vom<br />
16.07.2002.<br />
LAMBRECHT, H. & J. TRAUTNER (2007):<br />
Fachinformationssystem <strong>und</strong> Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der<br />
FFH-VP – Endbericht zum <strong>Teil</strong> Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im<br />
Rahmen des Umweltforschungsplanes des B<strong>und</strong>esministeriums für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />
im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von<br />
K. KOCKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULE]. Hannover, Filderstadt.<br />
PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2004):<br />
Das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie <strong>und</strong> Verbreitung von Arten der FFH-<br />
Richtlinie. 2 Bde. Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz des BfN, Bonn-Bad Godesberg<br />
2004; Heft 69.<br />
Weiterhin werden IFAÖ (2005a, b) genutzt.<br />
Eine Mustergliederung einer Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
ist im „Gutachten zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsstudien in M-V“ enthalten (FROELICH &<br />
SPORBECK 2004, http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/ffh_gutachten.pdf). Die weiteren Ausführungen<br />
orientieren sich an dieser Gliederung. Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung beruht<br />
außerdem auf den aktuellen Regelwerken, wie BMVBW (2004), EBA (2007), FROE-<br />
LICH & SPORBECK (2006), LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) <strong>und</strong> weiterer Literatur (z. B. NABU/BFN<br />
2008).<br />
Bezüglich der Datengr<strong>und</strong>lagen zu den Vorkommen der Zielarten wird auf die Einleitungen zu den<br />
jeweiligen Bestandsdarstellungen der einzelnen Artengruppen verwiesen.<br />
Datenlücken<br />
Ein Defizit ergibt sich, da für die internationalen Schutzgebiete keine abschließend formulierten Erhaltungsziele<br />
vorliegen (s. Protokoll der Anlaufberatung zum ROV, 08.10.2010). Entsprechend des gegenwärtigen<br />
Verfahrensstandes ist im nachgelagerten Verfahren z. T. eine weitere Verdichtung der<br />
Bestandsuntersuchungen erforderlich.<br />
III.1.3 Methodik der NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
Nach § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V sowie § 34 Abs. 1 BNatSchG in Verb. mit Art. 6 FFH-RL erfordern<br />
Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen, die jedoch ein<br />
solches Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Projekten oder Plänen erheblich beeinträchtigen<br />
könnten, eine Prüfung der Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.<br />
Die Verpflichtungen der FFH-Richtlinie gelten auch für die Vogelschutzgebiete. Die Bestandteile,<br />
die für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes<br />
maßgeblich sind, sind aus den festgelegten Erhaltungszielen oder dem in einer Schutzgebietsverordnung<br />
festgelegten Schutzzweck abzuleiten. Die Beeinträchtigungen ergeben sich durch die vom Projekt<br />
ausgehenden Wirkfaktoren <strong>und</strong> ihren direkten sowie indirekten Auswirkungen auf die für die Erhaltungsziele<br />
oder den Schutzzweck des Gebietes maßgeblichen Bestandteile.<br />
Die marinen Kabeltrassenvarianten müssen teilweise durch NATURA 2000-Gebiete geführt werden<br />
(Vogelschutzgebiete <strong>und</strong> Fauna-Flora-Habitat-Gebiete), da sonst beispielsweise die Querung des<br />
Seite 329/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Strelas<strong>und</strong>es nicht möglich wäre. Auch einige der Landkabeltrassenvarianten verlaufen abschnittsweise<br />
in NATURA 2000-Gebieten:<br />
FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302)<br />
FFH-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302)<br />
FFH-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (DE 1544-302)<br />
FFH-Gebiet „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit Halbinseln <strong>und</strong> Schmaler Heide“ (DE 1547-302)<br />
FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE<br />
1747-301)<br />
Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401)<br />
Vogelschutzgebiet „Vorpommersche Boddenlandschaft <strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1542-<br />
401)<br />
„Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402)<br />
Daher ist eine Prüfung des Projektes entsprechend § 21 NatSchAG M-V in Verb. mit Artikel 6 Abs. 3<br />
<strong>und</strong> 4 der FFH-Richtlinie sowie Artikel 4 Abs. 4 Satz 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie erforderlich. Die<br />
Bezeichnung der gequerten Schutzgebiete <strong>und</strong> die der Schutzgebiete in der Nähe der Kabeltrassenkorridore<br />
findet sich ebenso wie die ermittelten Minimalabstände in Kap. I.2.1.<br />
Beschreibung der Bewertungsmethode zur Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
Aus den schutzgutbezogenen Wirkungsprognosen in Abschnitt 3 dieser Unterlage (Umweltfachliche<br />
Belange) ergibt sich, dass die wesentlichen Wirkungen des Projektes auf die Bauzeit beschränkt sind,<br />
sodass sich die Beurteilung möglicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen in der Regel auf die<br />
baubedingt auftretenden Wirkprozesse beschränken kann.<br />
Relevante anlagebedingte Auswirkungen sind nicht erkennbar, es erfolgt daher keine weitergehende<br />
Betrachtung.<br />
Auch mit nennenswerten betriebsbedingten Auswirkungen ist nicht zu rechnen. Bei Instandhaltungs<strong>und</strong><br />
Wartungsarbeiten können die gleichen Wirkungen wie während der Bauphase auftreten, sie sind<br />
jedoch voraussichtlich auf kurze Strecken <strong>und</strong> auf eine kurze Zeit begrenzt. Da die Kabelanbindung<br />
durch Drehstromkabel erfolgen soll, werden sich mögliche Wirkungen wie Temperaturerhöhung <strong>und</strong><br />
magnetische Felder auf das unmittelbare Umfeld der Kabel (
enthalten. Die in den nachfolgenden beiden Kapiteln genannten Natura 2000-Gebiete sind im Ergebnis<br />
der Voruntersuchungen als die Gebiete, für die eine Beeinträchtigung nicht sicher auszuschließen<br />
ist, ermittelt worden (vgl. Scopingunterlage vom 29.06.2009).<br />
III.1.4.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) im Trassenbereich<br />
Eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren für folgende Schutzgebiete<br />
in dieser Unterlage, jedoch gebietsweise getrennt, durchgeführt:<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301)<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“<br />
(DE 1345-301)<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-302)<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1544-302)<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (DE 1446-302)<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />
Usedom“ (DE 1747-301)<br />
Einen Überblick über die laut Standarddatenbogen maßgeblichen FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> FFH-<br />
Arten gibt die nachfolgende Tabelle (Quelle: LUNG M-V).<br />
Tab. 99:<br />
Übersicht über die in den FFH-Gebieten vorkommenden FFH-LRT <strong>und</strong> –arten<br />
(Quelle: LUNG M-V)<br />
III.1.4.2 Vogelschutzgebiete (SPA) im Trassenbereich<br />
Eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren für folgende Schutzgebiete<br />
in dieser Unterlage, jedoch gebietsweise getrennt, durchgeführt:<br />
Vogelschutzgebiet „Binnenboden von Rügen“ (DE 1446-401)<br />
Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE 1747-402)<br />
Das marine Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ wird aufgr<strong>und</strong> des Minimalabstandes<br />
zur Kabeltrasse von ca. 4,7 km, welcher größer als der weiteste bekannte Störabstand einer Rastvo-<br />
Seite 331/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
gelart ist (z. B. Seetaucher <strong>und</strong> Trauerente), nicht in die FFH-Voruntersuchung einbezogen. Für alle<br />
anderen in Kap. I.2.1 genannten <strong>und</strong> hier nicht aufgeführten Schutzgebiete ist eine Beeinträchtigung<br />
sicher auszuschließen.<br />
III.2 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-<br />
Gebiete der Offshore-Trassen Off. I, II, III nördlich der Insel Rügen<br />
III.2.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Erweiterung Libben,<br />
Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ (DE 1345-301)<br />
III.2.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1345-301 liegt der Standard-<br />
Datenbogen mit Ausfülldatum Dezember 2007 vor<br />
(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1345-301.pdf).<br />
Das GGB „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ wird unter der Nummer<br />
DE 1345-301 geführt. Im Februar 2010 erfolgte die Veröffentlichung einer dritten aktualisierten<br />
Liste von GGB für die kontinentale biogeografische Region im Amtsblatt der EU. Nun sind alle FFH-<br />
Gebietsvorschläge des Landes Mecklenburg-Vorpommern als GGB bestätigt, damit auch DE 1345-<br />
301 als eines der letzten. Die Fläche wird im StDB mit 7580 ha angegeben. Das Gebiet ist die seeseitige<br />
Erweiterung des GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301) <strong>und</strong> umfasst die Riffe,<br />
die sich nach Norden, nach Westen <strong>und</strong> nach Osten um das Kap Arkona erstrecken. Es liegt mit einem<br />
Anteil von 1% im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“.<br />
Vorbelastung<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen sind im StDB für das Gebiet 1345-301 nur „außerhalb des Gebietes“ aufgelistet.<br />
Genannt sind dort u. a. Berufsfischerei, stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze), Angelsport/Angeln,<br />
Sand- <strong>und</strong> Kiesabbau <strong>und</strong> Freizeit <strong>und</strong> Tourismus.<br />
Erhaltungsziel des Schutzgebietes<br />
Laut Standard-Datenbogen handelt es sich bei dem Gebiet DE 1345-301 um ein „repräsentatives<br />
Vorkommen von FFH-LRT <strong>und</strong> -Arten; Schwerpunktvorkommen von FFH-LRT; Häufung von FFH-<br />
LRT; Verbindungsfunktion; großflächige Komplexbildung; weitgehend ungestörte Biotop- <strong>und</strong> Habitatentwicklung“.<br />
Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />
<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />
I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 100 <strong>und</strong> Tab. 101).<br />
Verbindliche Erhaltungsziele werden erst mit der Erarbeitung der Managementpläne zur Verfügung<br />
stehen. Aus dem Standard-Datenbogen sind folgende allgemeine Erhaltungsziele abzuleiten: „Erhaltung<br />
<strong>und</strong> Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art Kegelrobbe <strong>und</strong> ihrer<br />
Habitate“ <strong>und</strong> „Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art<br />
Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> seiner Habitate“.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 332/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />
Tab. 100:<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow<br />
<strong>und</strong> Arkona“<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Repräsentativität<br />
Relative Fläche<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilung<br />
1160 Flache große Meeresarme <strong>und</strong> –buchten<br />
(Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)<br />
8 D<br />
1170 Riffe 56 A B A<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Die Schutzgebiete dienen weiterhin dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />
Tab. 101 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />
Tab. 101:<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow<br />
<strong>und</strong> Arkona“<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Säuger<br />
Angaben laut<br />
Standard-<br />
Datenbogen*<br />
Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i P Durchzug<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolation Gesamt<br />
Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i P Durchzug<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1345-301 „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />
Wittow <strong>und</strong> Arkona“ sind keine weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL<br />
<strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden Zugvögel).<br />
Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Einen Managementplan für das FFH-Gebiet gibt es nicht.<br />
Funktionale Beziehungen der Schutzgebiete zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Das betrachtete Gebiet bildet eine räumliche Einheit mit dem GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“.<br />
Dies kommt besonders durch die Kontinuität des LRT 1170 Riffe zum Ausdruck, darüber hinaus<br />
durch das gemeinsame Arteninventar. Seeh<strong>und</strong>, Kegelrobbe <strong>und</strong> Schweinswal haben einen großen<br />
Aktionsradius, durchwandern eine Vielzahl an Meeresgebieten <strong>und</strong> halten sich daher zeitweise auch<br />
in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />
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III.2.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />
Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für Meeressäuger<br />
relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />
Wirkzone bezüglich der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen<br />
Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen.<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Die voraussichtlich betroffenen Erhaltungsziele werden durch Verschneidung der Bestandsdaten mit<br />
der Reichweite der für sie relevanten Wirkfaktoren des Projektes ermittelt.<br />
Die Trasse Off III quert den südlichsten Bereich des GGB auf einer Länge von ca. 818 m.<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungen (vgl. Kap. II.2.8, Bestandsdarstellung Biotoptypen) ist festzustellen,<br />
dass innerhalb des duB geringe Anteile des FFH-Lebensraumtyps 1170 vorkommen. Diese stellen<br />
Verdachtsflächen dar. Diese Bereiche werden in der nachfolgenden Detailkarte (Abb. 111) dargestellt.<br />
Abb. 111:<br />
Präzisierte Binnendifferenzierung der Verdachtsflächen FFH-LRT 1170 an der Anlandung<br />
Juliusruh (Off. III)<br />
Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Im Standard-Datenbogen sind zwei signifikant vorkommende, marine Arten des Anhangs II der FFH-<br />
RL verzeichnet.<br />
Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Meeressäuger<br />
wird auf Kap. II.2.13.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Meeressäuger). Kegelrobbe <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong> sind<br />
im Schutzgebiet auf dem Durchzug <strong>und</strong> nahrungssuchend anzutreffen. Ebenso wie für das als nicht<br />
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signifikant eingestufte Vorkommen des Schweinswals im angrenzenden Gebiet DE 1346-301 gilt für<br />
alle Meeressäuger, dass der duB als kleiner <strong>Teil</strong>bereich der gesamten Schutzgebietsfläche nur sporadisch<br />
durchwandert wird.<br />
III.2.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Unmittelbare Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL treten nicht auf, da<br />
bei den Kartierungen des Meeresbodens Verdachtsflächen für den Lebensraumtyp „Riffe“ lediglich am<br />
Rand der 100 m-Wirkzone kartiert wurden. Der Abstand zur Achse der Kabeltrasse beträgt mindestens<br />
40 m. Im duB herrschen ansonsten Feinsand <strong>und</strong> Schluff vor. Eine projektbedingte Beeinflussung<br />
der Riffsverdachtsflächen sowie deren Charakterarten (z.B. Sedimentation von Feinmaterial auf Bänken<br />
der Miesmuschel Mytilus edulis) durch Sedimentation baubedingt aufgewirbelter Feinbestandteile<br />
des Sediments kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Durch eine geringfügige Verschiebung der<br />
Trasse Off III im Rahmen der Feintrassierung <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
bzw. Minimierung von Projektwirkungen können Beeinträchtigungen der Riffsverdachtsflächen<br />
im FFH-Gebiet u.U. vermieden werden (vgl. die in Bezug auf das GGB „Jasm<strong>und</strong>“ beschriebene Maßnahme<br />
zur Schadensbegrenzung, vgl. Kap. III.2.3.4).<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />
Wirkprozess<br />
Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />
Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />
Organismen (z. B. Muscheln)<br />
Entstehung von Wassertrübungen<br />
Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />
oder Sedimentbedeckung<br />
Ausweichreaktionen von Fischen<br />
Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffen<br />
Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />
Nährstoffe, Schwermetalle)<br />
Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />
Durch das Einbringen der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers<br />
<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />
(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />
das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />
der FFH-Lebensraumtypen nicht auszuschließen.<br />
Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />
schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />
verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />
<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />
Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />
Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />
Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange, vgl. Kap.II.3.3)<br />
Seite 335/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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dargestellt. Zusammenfassend kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung<br />
von submarinen Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (weinige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im<br />
Bereich der Kabelfurche (bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis<br />
ca. 50 m Entfernung) auftreten.<br />
Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />
schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (HA-<br />
GENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben benthisch<br />
lebender Tiere führen.<br />
Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />
sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />
zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />
<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />
Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />
Schwebstoffkonzentrationen betrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />
<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />
<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />
Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />
den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Lebensraumtyps „Riffe“ (Verdachtsflächen) <strong>und</strong> seiner Charakterarten<br />
treten demzufolge nicht auf.<br />
Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von als signifikant eingestuften<br />
Arten nicht auszuschließen. Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung<br />
detailliert betrachtet:<br />
Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />
Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />
In der Konfliktanalyse werden beide Säugerarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der vergleichbaren<br />
Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der<br />
Morphologie<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten <strong>und</strong><br />
Makrozoobenthos resultierende indirekte Verringerung<br />
der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungswerte<br />
aus vergleichbaren Vorhaben anzunehmenden Verlegegeschwindigkeiten halten sich<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 336/711<br />
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die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere<br />
Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes dieser Art gestört werden. Durch die<br />
Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung tritt eine kurz- bis mittelfristige<br />
(aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna ein, was zur<br />
Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte. Diese sind Nahrungsopportunisten. Das<br />
Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt.<br />
Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung eintritt, da Robben oft längere<br />
Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere Areale ausweichen können. Die Ausdehnung<br />
der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen<br />
sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />
Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die<br />
diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />
Bestandteil des FFH-Gebietes „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong><br />
Arkona“ <strong>und</strong> des nicht direkt betroffenen Gebietes „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ auszuschließen.<br />
Wirkfaktor<br />
Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkungen<br />
Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />
et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />
2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />
wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />
<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />
Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />
sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />
schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />
ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />
von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />
BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />
<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />
Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />
abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />
<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />
der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflus-<br />
Seite 337/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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sung allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />
Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen<br />
(insbesondere am Meeresboden lebender Fischarten)<br />
resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten<br />
(vgl. Kap. II.3.13).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />
durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />
Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />
Wirkfaktor<br />
Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie<br />
ggf. Rückbau der Kabeltrasse<br />
Wirkprozess<br />
gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase<br />
Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />
erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u. U. Schadstoffemissionen<br />
sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />
(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />
Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />
den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />
verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />
Zusammenfassende Beurteilung<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />
seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die diesen Bereich sporadisch<br />
durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil des<br />
FFH-Gebietes „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ auszuschließen.<br />
III.2.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />
konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />
noch nicht feststehen.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 338/711<br />
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Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich ein Erfordernis<br />
für spezifische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (vgl. die in Bezug auf das GGB „Jasm<strong>und</strong>“<br />
beschriebene Maßnahme zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung, vgl. Kap. III.2.3.4).<br />
Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />
Maßnahme: Feintrassierung außerhalb des Einwirkungsbereiches auf Riff-Verdachtsflächen<br />
Die im nachgelagerten Verfahren festzulegende Feintrassierung erfolgt so, dass auch mittelbare Beeinträchtigungen,<br />
insbesondere durch die Ablagerung baubedingt aufgewirbelter Sedimente, aufgr<strong>und</strong><br />
des zu bestimmenden Mindestabstandes sicher auszuschließen sind. Durch eine geringfügige Verschiebung<br />
der Trasse Off. III <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. Minimierung<br />
von Projektwirkungen kann gewährleistet werden, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des LRT „Riffe“ im FFH-Gebiet „„Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong><br />
Arkona“ kommt.<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf<br />
die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />
III.2.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf die betrachteten<br />
Schutzgebiete zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />
- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />
Die Trassenvariante Off. III liegt in größerer Entfernung zu diesen Projekten, sodass ein Zusammenwirken<br />
mit diesen Projekten, die weit außerhalb des hier betrachteten Schutzgebietes geplant sind,<br />
sicher ausgeschlossen werden kann.<br />
In der Tromper Wiek liegen 4 in Abbau befindliche Lagerstätten, wobei der Abbaubetrieb in der Lagerstätte<br />
„Tromper Wiek III“ z. Zt. ruht. Die Sedimententnahmen beschränken sich i. d. R. auf 1 bis 1,5<br />
Std. pro Tag. Die Auswirkungen der Sedimententnahmen in der Tromper Wiek wirken i. d. R. kleinräumig<br />
<strong>und</strong> erreichen weitgehend nicht den Wirkraum der Seekabeltrasse. Ein kumulatives Beeinträchtigungspotenzial<br />
im Zuge bau- <strong>und</strong> betriebsbedingter Lärmemissionen <strong>und</strong> optischer Unruhe<br />
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durch Wasserfahrzeuge, das zur Scheuchwirkung für Robben führt, kann hingegen nicht sicher ausgeschlossen<br />
werden. Aufgr<strong>und</strong> der Kurzzeitigkeit des Abbaubetriebes <strong>und</strong> der seltenen Anwesenheit<br />
von Meeressäugern in der Tromper Wiek ist jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen von Kegelrobben<br />
<strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong>en zu rechnen.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />
Schutzgebietes zu erwarten.<br />
III.2.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />
Wittow“ (DE 1346-301)<br />
III.2.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1346-301 liegt der Standard-Datenbogen mit<br />
Ausfülldatum Mai 2004 vor<br />
(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1346-301.pdf).<br />
Das GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (DE 1346-301) umfasst auch Landbereiche. Die lang<br />
gestreckte, charakteristische Steilküstenformation beginnt bei Dranske mit einem kleinen Kliff <strong>und</strong><br />
findet mit der mächtigen Steilküste von Kap Arkona ihren Höhepunkt. Den Klippen sind Geröll- <strong>und</strong><br />
Blockpackungen vorgelagert. 88% des Gebietes werden vom Meer eingenommen.<br />
Das FFH-Gebiet „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ DE 1346-301 ist 1.850 ha groß. Das<br />
Gebiet ist mit einem Anteil von 8% als Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ geschützt <strong>und</strong> zu 7% als<br />
Naturschutzgebiet „Nordufer Wittow mit Hohen Dielen“.<br />
Vorbelastung<br />
Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB für das<br />
Gebiet 1346-301 „Beschränkung oder Forcierung natürlicher Erosionsprozesse der Steilküste, Intensivierung<br />
ungelenkter Freizeitnutzungen (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />
Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Anteile des Gebietes an<br />
Landlebensräumen ist die Bedeutung der Nutzungen für das marine Untersuchungsgebiet nicht immer<br />
gegeben. Eine Übersicht über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt die nachfolgende Tab. 102.<br />
Tab. 102:<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Steilküste<br />
<strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ (Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT)<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
608 Camping- <strong>und</strong> Caravanplätze B k.A. -<br />
620 Sport <strong>und</strong> Freizeit (outdoor-Aktivitäten) C k.A. 0<br />
720 Trittbelastung (Überlastung durch Besucher) A k.A. -<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 340/711<br />
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Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
900 Erosion A k.A. +<br />
Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering, k.A. keine Angabe<br />
Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />
Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
Das Gebiet DE 1346-301 stellt die größte, weitgehend zusammenhängende Riffstruktur im deutschen<br />
<strong>Teil</strong> der Ostsee dar. Abgesehen von Küstenschutzmaßnahmen am Hals des Bugs bei Dranske weisen<br />
die Riffe einen sehr guten naturnahen Zustand auf.<br />
Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />
<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />
I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 103 <strong>und</strong> Tab. 104).<br />
Verbindliche Erhaltungsziele werden erst mit der Erarbeitung der Managementpläne zur Verfügung<br />
stehen. Aus dem Standard-Datenbogen ist folgendes allgemeine Erhaltungsziel abzuleiten: „Erhaltung<br />
<strong>und</strong> Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art Kegelrobbe <strong>und</strong> ihrer Habitate“.<br />
Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />
Tab. 103:<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Repräsentativität<br />
Relative Fläche<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilung<br />
1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung<br />
durch Meerwasser<br />
16 C C B C<br />
1170 Riffe 72 A C A B<br />
1210 Einjährige Spülsäume < 1 A C B B<br />
1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 A C B B<br />
1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />
Küsten mit Vegetation<br />
2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation<br />
(Graudünen)<br />
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />
des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />
3 A B A A<br />
< 1 B C C C<br />
< 1 C C C C<br />
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 2 B C B C<br />
Seite 341/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMIS-<br />
SION (1997)<br />
Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Das Schutzgebiet dient weiterhin dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />
Tab. 104 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />
Tab. 104:<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Säuger<br />
Angaben laut<br />
Standard-<br />
Datenbogen*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolation Gesamt<br />
Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V Durchzug C A B B<br />
Schweinswal (Phocoena phocoena) i P nichtziehend<br />
D<br />
Amphibien<br />
Rotbauchunke (Bombina bombina) i= 11-50 C B B B<br />
Kammmolch (Triturus cristatus) i= 11-50 C B C C<br />
Legende:<br />
nichtziehend:<br />
auf dem Durchzug:<br />
Populationsgröße:<br />
(i = Individuen)<br />
Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />
Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />
genutzt<br />
C: häufig, große Population (common)<br />
R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />
V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />
P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1346-301 „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“sind keine<br />
weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden<br />
Zugvögel).<br />
Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck im<br />
StDB 1346-301 sehr allgemein formuliert als „Erhalt der freien Küstendynamik, mariner <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen<br />
sowie Wald-LRT“. Einen Managementplan gibt es nicht.<br />
Funktionale Beziehungen der Schutzgebiete zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 342/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Das betrachtete Gebiet bildet eine räumliche Einheit mit dem angrenzenden Gebiet „Erweiterung Libben,<br />
Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“. Dies kommt besonders durch die Kontinuität<br />
des LRT 1170 Riffe zum Ausdruck, darüber hinaus durch das gemeinsame Arteninventar. Seeh<strong>und</strong>,<br />
Kegelrobbe <strong>und</strong> Schweinswal haben einen großen Aktionsradius, durchwandern eine Vielzahl an<br />
Meeresgebieten <strong>und</strong> halten sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung auf.<br />
III.2.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />
Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für Meeressäuger<br />
relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />
Wirkzone bezüglich der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen<br />
Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen.<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Die voraussichtlich betroffenen Erhaltungsziele werden durch Verschneidung der Bestandsdaten mit<br />
der Reichweite der für sie relevanten Wirkfaktoren des Projektes ermittelt.<br />
Die Trasse Off III verläuft vollständig außerhalb des GGB. Lediglich die 2 km-Wirkzone, die für die hier<br />
maßgeblichen Lebensräume <strong>und</strong> Arten nicht relevant ist, reicht bis in das Gebiet hinein.<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Mindestentfernung der Kabeltrasse zum GGB von r<strong>und</strong> 1.300 m <strong>und</strong> den bekannten<br />
Reichweiten von beispielsweise Trübungsfahnen bei der Kabelverlegung sind Beeinträchtigungen des<br />
FFH-Lebensraumtyps 1170 auszuschließen. Wesentliche Einflüsse sind faktisch nur im Stör- bzw.<br />
Kollisionsfall denkbar. In der nachfolgenden Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen<br />
bleiben daher Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen außer Betracht.<br />
Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Die im Standard-Datenbogen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen eine signifikante<br />
marine Art <strong>und</strong> 2 Arten, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en<br />
sind. Rotbauchunke <strong>und</strong> Kammmolch leben nicht in marinen Lebensräumen (Kammmolch z. B. in<br />
Kleingewässern) <strong>und</strong> können demnach nicht von Projektwirkungen betroffen werden.<br />
Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Meeressäuger<br />
wird auf Kap. II.2.13.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Meeressäuger). Die Kegelrobbe ist laut StDB<br />
im Schutzgebiet sehr selten auf dem Durchzug anzutreffen. Ebenso wie für das als nicht signifikant<br />
eingestufte Vorkommen des Schweinswals gilt für alle Meeressäuger, dass der duB als kleiner <strong>Teil</strong>bereich<br />
der gesamten Schutzgebietsfläche nur sporadisch durchwandert wird.<br />
III.2.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von als signifikant eingestuften<br />
Arten nicht auszuschließen. Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung<br />
detailliert betrachtet:<br />
Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />
Seite 343/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der<br />
Morphologie<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten <strong>und</strong><br />
Makrozoobenthos resultierende indirekte Verringerung<br />
der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungswerte<br />
aus vergleichbaren Vorhaben anzunehmenden Verlegegeschwindigkeiten halten sich<br />
die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere<br />
Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes dieser Art gestört werden. Durch die<br />
Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung tritt eine kurz- bis mittelfristige<br />
(aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna ein, was zur<br />
Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte. Diese sind Nahrungsopportunisten. Das<br />
Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt.<br />
Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung eintritt, da Robben oft längere<br />
Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere Areale ausweichen können. Die Ausdehnung<br />
der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen<br />
sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />
Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die<br />
diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />
Bestandteil des FFH-Gebietes „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ auszuschließen.<br />
Wirkfaktor<br />
Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkungen<br />
Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />
et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />
2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />
wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />
<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />
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Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />
sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />
schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />
ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />
von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />
BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />
<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />
Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />
abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />
<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />
der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />
allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />
Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen<br />
(insbesondere am Meeresboden lebender Fischarten)<br />
resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten<br />
(vgl. Kap. II.3.13).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />
durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />
Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />
Wirkfaktor<br />
Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie<br />
ggf. Rückbau der Kabeltrasse<br />
Wirkprozess<br />
gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase<br />
Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />
erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u. U. Schadstoffemissionen<br />
sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />
(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />
Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />
den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />
verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />
Zusammenfassende Beurteilung<br />
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Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> der Entfernung der<br />
Kabeltrasse zum GGB von mindestens 1.300 m sowie des seltenen bis sehr seltenen Vorkommens<br />
von Robben im Küstenbereich der Tromper Wiek, die diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind<br />
erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil des FFH-Gebietes „Steilküste<br />
<strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ auszuschließen.<br />
III.2.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />
konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />
noch nicht feststehen.<br />
Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />
Erfordernis für spezifische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (vgl. die in Bezug auf das GGB<br />
„Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ beschriebene Maßnahme zur<br />
Schadensbegrenzung, vgl. Kap. III.2.1.4).<br />
Folgende Maßnahme zur Schadensbegrenzung wird vorgeschlagen:<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf<br />
die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />
III.2.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf die betrachteten<br />
Schutzgebiete zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />
- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />
Die Trassenvariante Off. III liegt in größerer Entfernung zu diesen Projekten, sodass ein Zusammenwirken<br />
mit diesen Projekten, die weit außerhalb des hier betrachteten Schutzgebietes geplant sind,<br />
sicher ausgeschlossen werden kann.<br />
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In der Tromper Wiek liegen 4 in Abbau befindliche Lagerstätten, wobei der Abbaubetrieb in der Lagerstätte<br />
„Tromper Wiek III“ z. Zt. ruht. Die Sedimententnahmen beschränken sich i. d. R. auf 1 bis 1,5<br />
Std. pro Tag. Die Auswirkungen der Sedimententnahmen in der Tromper Wiek wirken i. d. R. kleinräumig<br />
<strong>und</strong> erreichen weitgehend nicht den Wirkraum der Seekabeltrasse. Ein kumulatives Beeinträchtigungspotenzial<br />
im Zuge bau- <strong>und</strong> betriebsbedingter Lärmemissionen <strong>und</strong> optischer Unruhe<br />
durch Wasserfahrzeuge, das zur Scheuchwirkung für Robben führt, kann hingegen nicht sicher ausgeschlossen<br />
werden. Aufgr<strong>und</strong> der Kurzzeitigkeit des Abbaubetriebes <strong>und</strong> der seltenen Anwesenheit<br />
von Meeressäugern in der Tromper Wiek ist jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen von Kegelrobben<br />
zu rechnen.<br />
Auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />
Schutzgebietes zu erwarten.<br />
III.2.3 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Jasm<strong>und</strong>“ (DE 1447-<br />
302)<br />
III.2.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum<br />
05.2004 vor http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1447-302.pdf).<br />
Laut Standard-Datenbogen handelt es sich um ein „einzigartiges, mit einer komplexen Naturausstattung<br />
versehenes Gebiet mit ausgedehnten Buchenwäldern, Quell-, Kessel- <strong>und</strong> Versumpfungsmooren,<br />
Kleingewässern <strong>und</strong> Bächen sowie einer einmaligen Kreide-Steilküste“.<br />
Das FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ wurde im Rahmen der Vorschlagsliste der 3. Tranche zur Umsetzung der<br />
FFH-Richtlinie in M-V (Mai 2004) inhaltlich konkretisiert. In der aktuellen Liste wird das 3.622 ha große<br />
Gebiet unter der Nummer DE 1447-302 geführt. Das Gebiet ist Bestandteil des Nationalparks „Jasm<strong>und</strong>“<br />
(85%) <strong>und</strong> des Landschaftsschutzgebietes „Ostrügen“ (8%).<br />
Ca. 26% des Schutzgebietes entfallen auf Meeresgebiete <strong>und</strong> –arme, wovon der Lebensraumtyp „Riffe“<br />
den größten Anteil aufweist.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl <strong>und</strong> vermehrt, hervorragender Ausprägung von FFH-LRT in einer naturräumlichen<br />
Haupteinheit stellt das Gebiet einen wichtigen <strong>Teil</strong> einer Verb<strong>und</strong>achse innerhalb des kohärenten<br />
Netzes NATURA 2000 dar. Das Gebiet besitzt besondere geologische <strong>und</strong> morphologische Bildungen,<br />
die naturraumtypische Lebensräume ausbilden <strong>und</strong> ist ein wichtiges Element der rügenschen<br />
Küstenlandschaft der Moränengebiete. Stein- <strong>und</strong> blockreicher Strand <strong>und</strong> vorgelagertes Flachwassergebiet<br />
sind charakteristische Strukturen der Steilküsten der Insel Rügen, die durch Küstengewässer<br />
einen Biotopverb<strong>und</strong> aufweisen (beispielsweise für potenzielle Nutzung durch die Kegelrobbe).<br />
Die Güte <strong>und</strong> Bedeutung wird weiterhin durch die vorhandenen repräsentativen <strong>und</strong> Schwerpunktvorkommen<br />
von FFH-LRT <strong>und</strong> -Arten, durch die Vorkommen von FFHLRT <strong>und</strong> -Arten an der Verbreitungsgrenze,<br />
durch die Häufung von prioritären FFH-LRT, -LRT <strong>und</strong> -Arten, durch großflächige Komplexe<br />
sowie ungestörte Biotop- <strong>und</strong> Habitatentwicklung bestimmt.<br />
Vorbelastung<br />
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Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB folgende<br />
Faktoren genannt: „Beschränkung oder Forcierung natürlicher Erosionsprozesse der Steilküste, Intensivierung<br />
ungelenkter Freizeitnutzungen im Bereich des Kliffs (jeweils soweit erheblich wirkend)“.<br />
Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Anteile des Gebietes an<br />
Landlebensräumen ist die Bedeutung der Nutzungen für das marine Untersuchungsgebiet nicht immer<br />
gegeben. Eine Übersicht über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 105.<br />
Tab. 105:<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“<br />
(Auswahl mit Bezug auf marine FFH-LRT)<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
210 Berufsfischerei C 10 0<br />
230 Jagd B 40 0<br />
Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering, k.A. keine Angabe<br />
Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />
Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />
<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />
I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 106).<br />
Verbindliche Erhaltungsziele werden erst mit der Erarbeitung der Managementpläne zur Verfügung<br />
stehen. Laut Standard-Datenbogen sind folgende Hinweise zu Erhaltungszielen zu nennen: Erhalt der<br />
freien Küstendynamik; Erhalt mariner <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen mit charakteristischen FFH-Arten.<br />
Es können folgende Erhaltungsziele abgeleitet werden, soweit sie für die Verträglichkeitsprüfung relevant<br />
sein könnten (gutachtliche Sicht):<br />
- Erhalt küstennaher Meeresgewässer mit aufragenden Hartsubstraten mit ihrem charakteristischen<br />
Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender<br />
Nutzungen<br />
- Erhält von Geröll- <strong>und</strong> Kiesstränden mit andauernder salztolerante, nitrophiler Vegetation <strong>und</strong><br />
ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar, insbesondere durch Vermeidung von Schadstoff<strong>und</strong><br />
Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (u. a. Vertritt)<br />
- Erhalt von Fels- <strong>und</strong> Steilküstenkomplexen der Ostseeküste mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />
durch Vermeidung von gefährdenden Nutzungen <strong>und</strong> Maßnahmen (u. a. Bebauung,<br />
Küstenschutzmaßnahmen, Inanspruchnahme durch Nutzungen bis an die Abbruchkante),<br />
Besucherlenkung erforderlich<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für die Kegelrobbe insbesondere<br />
durch die Sicherung störungsarmer Küstengewässer, störungsfreier Block- <strong>und</strong> Sandstrände sowie<br />
sonstiger Uferbereiche, Minimierung der Gewässerverschmutzung <strong>und</strong> von Beifängen<br />
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- Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der Lebensräume charakteristischer Arten wie Bachneunauge, Rotbauchunke,<br />
Kammmolch, Bauchige Windelschnecke <strong>und</strong> Frauenschuh.<br />
Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />
Tab. 106:<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“, die im Standard-Datenbogen enthalten sind<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Relative<br />
Fläche<br />
Repräsentativität<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilung<br />
1170 Riffe 23 A C A B<br />
1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 B C B B<br />
1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />
Küsten mit Vegetation<br />
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit<br />
benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen<br />
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />
des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />
3 A B A A<br />
< 1 C C B C<br />
< 1 C C B C<br />
3160 Dystrophe Seen <strong>und</strong> Teiche < 1 A C B B<br />
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation<br />
des Ranunculion fluitantis <strong>und</strong> des Callitriche-Batrachion<br />
6210(*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen <strong>und</strong> deren Verbuschungsstadien<br />
(Festuco-Brometalia)<br />
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen<br />
<strong>und</strong> tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)<br />
< 1 A C A A<br />
< 1 A C B B<br />
< 1 B C B B<br />
7140 Übergangs- <strong>und</strong> Schwingrasenmoore < 1 A C B B<br />
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) < 1 A C A A<br />
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 3 A C B A<br />
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 42 A C B A<br />
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald<br />
(Cephalanthero-Fagion)<br />
2 A C B A<br />
9180* Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 1 A C B A<br />
91D0* Moorwälder < 1 A C B B<br />
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus<br />
excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion<br />
albae)<br />
1 A C A A<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
* = prioritär eingestufter Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen<br />
siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />
Tab. 107 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />
Tab. 107:<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Jasm<strong>und</strong>“<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Säuger<br />
Angaben laut<br />
Standard-<br />
Datenbogen<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolation Gesamt<br />
Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V Durchzug C B B C<br />
Fische<br />
Bachneunauge (Lampetra planeri) i P nichtziehend<br />
Amphibien<br />
C B C C<br />
Rotbauchunke (Bombina bombina) i= 501-1000 C B B B<br />
Kammmolch (Triturus cristatus) i= 251-500 C B C B<br />
Wirbellose<br />
Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)<br />
i R nichtziehend<br />
C B C C<br />
Pflanzen<br />
Frauenschuh (Cypripedium calceolus) i= 51-100 C C B B<br />
Legende:<br />
nichtziehend:<br />
auf dem Durchzug:<br />
Populationsgröße:<br />
(i = Individuen)<br />
Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />
Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />
genutzt<br />
C: häufig, große Population (common)<br />
R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />
V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />
P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1447-302 „Jasm<strong>und</strong>“ sind keine weiteren Arten genannt<br />
(auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden Zugvögel).<br />
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Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der Schutzzweck im StDB<br />
sehr allgemein formuliert als „Erhalt der freien Küstendynamik; Erhalt mariner <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen<br />
mit charakteristischen FFH-Arten“. Nach IBU (2009) ist für das FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ kein Managementplan<br />
vorhanden.<br />
Der terrestrische Bereich des Schutzgebietes ist im dUB als Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ ausgewiesen.<br />
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Das betrachtete Gebiet ist durch das gemeinsame Arteninventar, d. h. durch das Vorkommen der<br />
Kegelrobbe, mit den beiden am gegenüberliegenden Ufer der Tromper Wiek gelegenen Schutzgebieten<br />
der Halbinsel Wittow verb<strong>und</strong>en. Die Kegelrobbe hat einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> durchwandert<br />
eine Vielzahl an Meeresgebieten <strong>und</strong> hält sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />
III.2.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />
Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />
relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />
Wirkzone bezüglich der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen<br />
Untersuchungsräume orientieren sich an den diesen Wirkräumen.<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Die Trasse Off. II führt westlich am GGB vorbei. Geringe Anteile des Schutzgebietes liegen jedoch<br />
innerhalb der 100 m-Wirkzone. Dies wird in der nachfolgenden Detailkarte (Abb. 112) dargestellt.<br />
Abb. 112:<br />
Präzisierte Binnendifferenzierung der FFH-LRT an der Anlandung Glowe (Off. II)<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Eine projektbedingte Beeinflussung des für das GGB angegebenen LRT 1170 „Riffe“ durch Sedimentation<br />
baubedingt aufgewirbelter Feinbestandteile des Sediments kann aufgr<strong>und</strong> der geringen Entfernung<br />
nicht sicher ausgeschlossen werden.<br />
Durch eine geringfügige Verschiebung der Trasse Off. II im Rahmen der Feintrassierung <strong>und</strong> ggf.<br />
weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. Minimierung von Projektwirkungen kann gewährleistet<br />
werden, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-LRT „Riffe“ im FFH-<br />
Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ kommt (vgl. Kap. III.2.3.3).<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Innerhalb des Schutzgebietes ist der Lebensraumtyp „Riffe“ nicht direkt von der Trassenführung betroffen.<br />
Beeinträchtigungen sind nur mittelbar, insbesondere durch Trübungsfahnen, Wiederablagerung<br />
aufgewirbelter Sedimente <strong>und</strong> Wiederverfügbarwerden ehemals im Sediment geb<strong>und</strong>ener Nährstoffe<br />
möglich.<br />
FFH-LRT 1170 „Riffe“<br />
Zur Beschreibung dieses FFH-LRT sind in der Literatur verschiedenste Definitionen vorhanden. Laut<br />
BfN (http://www.bfn.de/habitatmare/) wird für die AWZ folgende Definition angegeben:<br />
Riffe sind vom Meeresboden schwach bis stark aufragende mineralische Hartsubstrate wie<br />
Felsen, Geschiebe, Steine, hauptsächlich Moränenrücken mit Block- <strong>und</strong> Steinbedeckung in<br />
kiesig-sandiger Umgebung;<br />
biogene Hartsubstrate wie Sandkorallen-Riffe <strong>und</strong> Miesmuschelbänke;<br />
dauerhaft überflutet;<br />
häufig mit Muscheln <strong>und</strong> einer charakteristischen Makrofauna bewachsen, in der Ostsee auch<br />
mit Großalgen.<br />
Auf der BfN-Homepage http://www.bfn.de/habitatmare/ wird auf die Definition im aktuellen EU-Manual<br />
(http://ec.europa.eu (in englisch): The Habitats Directive, Interpretation Manual) verwiesen. Dort ist<br />
folgende Definition enthalten:<br />
Riffe können entweder biogene Verwachsungen oder geogenen Ursprungs sein. Es handelt sich um<br />
Hartsubstrate auf festem <strong>und</strong> weichem Untergr<strong>und</strong>, die in der sublitoralen <strong>und</strong> litoralen Zone vom<br />
Meeresboden aufragen. Riffe können die Ausbreitung benthischer Algen- <strong>und</strong> Tierartengemeinschaften<br />
sowie Verwachsungen <strong>und</strong> Korallenformationen fördern.<br />
Erläuterungen:<br />
„Hartsubstrat“: Felsen (einschließlich weiches Gestein wie Kreidefelsen), Fels- <strong>und</strong> Steinbrocken<br />
(in der Regel >64 mm Durchmesser).<br />
„Biogene Verwachsungen“: Verwachsungen, Verkrustungen, Korallenformationen <strong>und</strong> Muschelbankformationen<br />
aus toten oder lebenden Tieren, d.h. biogene Hartsubstrate, die Lebensräume<br />
für epibiotische Arten bieten.<br />
„Geogener Ursprung“: aus nicht biogenen Substraten entstandene Riffe.<br />
„Vom Meeresboden aufragend“: Das Riff unterscheidet sich topografisch vom umliegenden<br />
Meeresboden.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 352/711<br />
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„sublitorale <strong>und</strong> litorale Zone“: Die Riffe können sich aus der sublitoralen Zone ohne Unterbrechung<br />
in die (litorale) Tidenzone erstrecken oder nur in der sublitoralen Zone vorkommen, die<br />
auch Tiefseegebiete wie das Bathyal umfasst.<br />
Hartsubstrate, die von einer dünnen <strong>und</strong> beweglichen Sedimentschicht bedeckt sind, werden<br />
als Riffe klassifiziert, wenn die darauf lebenden Biota zum Leben eher das Hartsubstrat als die<br />
darüber liegenden Sedimentschichten benötigen.<br />
Soweit eine ununterbrochene Besiedlung durch sublitorale <strong>und</strong> litorale Gemeinschaften existiert,<br />
sollte die Unversehrtheit der ökologischen Einheit bei der Auswahl der Schutzgebiete berücksichtigt<br />
werden.<br />
Mit IFAÖ (2005b) liegt eine im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmte Charakterisierung<br />
dieses FFH-LRT vor. Neben einer Kurzdefinition sind bei der Identifizierung <strong>und</strong> Charakterisierung<br />
die in IFAÖ (2005b) aufgeführten, maßgeblichen Bestandteile (lebensraumtypische Arten <strong>und</strong><br />
weitere ökologische Funktionen) zu berücksichtigen.<br />
Definition nach IFAÖ (2005b):<br />
Als Riffe werden vom Meeresboden aufragende geogene Hartsubstrate wie Felsen, Geschiebe,<br />
Blöcke, Mergel- <strong>und</strong> Kreideschollen sowie <strong>und</strong> biogene Hartsubstrate bezeichnet. Biogene Riffe<br />
werden in der Ostsee <strong>und</strong> ihren Randgewässern von Miesmuscheln (Mytilus edulis) <strong>und</strong> Wandermuscheln<br />
(Dreissena polymorpha) gebildet.<br />
Riffe kommen in allen Salzgehaltsbereichen der inneren <strong>und</strong> äußeren Küstengewässer von<br />
Mecklenburg-Vorpommern in Abrasionszonen vor. Die meisten Riffe befinden sich im Bereich<br />
aktiver Kliffe. Sie sind dauerhaft überflutet.<br />
In der südlichen Ostsee sind Riffe selten als Blockansammlungen ausgebildet, sondern kommen<br />
in Mosaiken zusammen mit Geröllen <strong>und</strong> Sandflächen vor. Die FFH-LRT Riff 1170 <strong>und</strong><br />
Sandbank 1110 sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Genese eng assoziiert. Flächen auf Sandbänken, die über<br />
60% mit Blockgründen (Steindurchmesser >20 cm) bedeckt sind, werden als Riff definiert.<br />
Riffe kommen an aktiven <strong>und</strong> inaktiven Abtragsküsten sowie auf sublitoralen Sandbänken <strong>und</strong> in<br />
strömungsreichen Rinnen (z. B. Kadetrinne) vor. Sie stellen die einzigen natürlichen Hartböden <strong>und</strong><br />
damit den einzigen Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere der Felsböden in der südlichen Ostsee dar.<br />
Großalgen sind auf Hartböden angewiesen, weil sie kein Wurzelgeflecht ausbilden, mit denen sie sich<br />
im Sandboden festhalten können. Die planktischen Larven der sessilen Aufwuchsfauna benötigen<br />
Hartböden, um ihre Metamorphose zum sessilen Tier durchzuführen. Die herausragende, vom Boden<br />
entfernte Lage erschließt den festsitzenden (sessilen) Arten einen Nahrungsplatz im Pelagial.<br />
Riffe liegen vorrangig in exponierten Abrasionszonen <strong>und</strong> sind hier der Küstendynamik ausgesetzt.<br />
Die Aufwuchs- <strong>und</strong> Begleitfauna ist an einen exponierten, sauerstoffreichen Wasserkörper angepasst.<br />
Das Material für die Riffe bilden Blöcke, die aus dem eiszeitlichen Geschiebe durch Erosion freigelegt<br />
wurden. Riffe kommen vorrangig an exponierten Abtragsküsten, Sandbänken bzw. auf der Schorre<br />
vor. Voraussetzung für die Freilegung der Blöcke <strong>und</strong> damit für die Ausbildung von Riffen bildet die<br />
natürliche Küstendynamik, die durch den Abtrag der Feinmaterialien die Blöcke freilegt.<br />
Nachfolgend sind „Lebensraumtypische Tierarten“ der Riffe (IFAÖ 2005b) genannt. Die Miesmuschel<br />
Mytilus edulis besiedelt oft flächendeckend die Blöcke. Neben der Miesmuschel gehören Seepocken<br />
Balanus spp., Hydrozoen (Gonothyraea loveni, Dynamena pumila) <strong>und</strong> Moostierchen (z. B. Electra<br />
crustulenta) sowie Manteltiere (Tunicata: Ciona intestinalis, Dendrodoa grossularia) zum Arteninventar<br />
des Aufwuchses. Ein weiterer Lebensraum entsteht im Lückensystem der Miesmuscheln <strong>und</strong> der Algen,<br />
der von substratgeb<strong>und</strong>enen Arten genutzt wird: Die Polychaeten Hediste diversicolor, Fabricia<br />
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sabella, Boccardiella ligerica, die Strandschnecken Littorina littorea <strong>und</strong> L. saxatilis sowie Kleinkrebse<br />
(Amphipoda: Gammarus oceanicus; Isopoda: Jaera albifrons, Idotea baltica, I. chelipes) <strong>und</strong> Garnelen<br />
(Decapoda: Palaemon adspersus, Palaemonetes varians). Im Strömungsschatten der Blöcke halten<br />
sich Schwärme von Schwebegarnelen (Mysidacea: Praunus flexuosus, Neomysis integer) auf.<br />
Charakterarten des FFH-LRT 1170<br />
Für alle im Untersuchungsraum nachgewiesen FFH-Lebensraumtypen sind auf der BfN-Homepage so<br />
genannte „lebensraumtypische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten aufgeführt. Diese werden hier als „Charakterarten“<br />
aufgefasst. Weitere Informationen zu Charakterarten sind im „Interpretation Manual of European<br />
Union Habitats“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), dem Werk „Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000“ (SSYMANK et al. 1998), SCHUBERT et al. (1995) <strong>und</strong> IFAÖ (2005b) enthalten. Durch<br />
das IfAÖ wird die Festlegung von Charakterarten aus fachgutachtlicher Sicht vorgenommen. Dabei<br />
wird ein Abgleich der auf der BfN-Homepage unter Natura 2000<br />
(http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/marin_11.pdf) <strong>und</strong> der in IFAÖ<br />
(2005b) genannten Arten mit dem Verbreitungsareal im entsprechenden Naturraum Mecklenburg-<br />
Vorpommerns vorgenommen. Diese Festlegung von Charakterarten findet jedoch nur für Lebensraumtypen<br />
statt, die durch die Projektwirkungen betroffen sein könnten. Im hier betrachteten Schutzgebiet<br />
ist nur der FFH-LRT 1170 relevant.<br />
Als lebensraumtypische Pflanzenarten des FFH-LRT 1170 „Riffe“ sind die Grünalgen: Enteromorpha<br />
compressa, E. intestinalis, Cladophora ssp., die Braunalgen: Pilayella littoralis, Fucus vesiculosus,<br />
Laminaria saccharina, die Rotalgen: Ceramium ssp., Delesseria sanguinea, Callithamnion corymbosum,<br />
Furcellaria lumbricalis zu nennen.<br />
Typische Arten des Aufwuchses sind: Mytilus edulis, Balanus improvisus, Gonothyraea loveni, Dynamena<br />
pumila, Electra crustulenta, Ciona intestinalis, Dendrodoa grossularia zu nennen, als Begleitfauna:<br />
Littorina littorea, L. saxatilis, Gammarus oceanicus, Jaera albifrons, Idotea baltica, Idotea chelipes,<br />
Palaemon squilla, Praunus flexuosus, Neomysis integer.<br />
Als lebensraumtypische Fische werden Gr<strong>und</strong>eln Gobiidae, Seeskorpion (Myoxocephalus scorpius),<br />
Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus), Neunstachliger Stichling (Pungitius pungitius), Seestichling<br />
(Spinachia spinachia), Hornhecht (Belone belone), Dorsch (Gadus morhua), Seehase (Cyclopterus<br />
lumpus) genannt.<br />
Als lebensraumtypische Wasservögel kommen die Eiderente (Somateria mollissima), Mittel- (Mergus<br />
serrator) <strong>und</strong> Gänsesäger (Mergus merganser) in Frage.<br />
Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Die im Standard-Datenbogen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen eine marine<br />
Art (Kegelrobbe) <strong>und</strong> 4 Arten die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en sind.<br />
Schmale Windelschnecke, Bachneunauge, Rotbauchunke <strong>und</strong> Kammmolch leben nicht in marinen<br />
Lebensräumen (Kammmolch, z. B. in Kleingewässern) <strong>und</strong> können demnach nicht von Projektwirkungen<br />
betroffen werden.<br />
Eine detaillierte Beschreibung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der hier relevanten<br />
Kegelrobbe ist Kap. II.2.13.2 zu entnehmen. Der duB (Untersuchungsraum, 500 m-Wirkzone) überschneidet<br />
sich mit dem westlichsten <strong>Teil</strong> des Schutzgebiets. Er hat als Wander- oder Nahrungsgebiet<br />
für die Kegelrobbe bei deren Streifzügen in <strong>und</strong> außerhalb des Schutzgebiets eine gewisse Bedeutung.<br />
Es handelt sich jedoch nicht um unverzichtbare Kernlebensräume dieser Art. Hier ist auch die<br />
Vorbelastung des Küstenbereiches durch die Besucherfrequentierung, Freizeitnutzungen etc. zu berücksichtigen.<br />
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III.2.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL (LRT 1170)<br />
Der FFH-LRT 1170 „Riffe“ ist in der Ostsee meistens im Bereich von Moränenbildungen verbreitet <strong>und</strong><br />
weist Block- <strong>und</strong> Steinbedeckung in kiesig-sandiger Umgebung auf (diluviales Geröll). Da Block- <strong>und</strong><br />
Steingründe die einzigen natürlichen Hartböden in der südlichen Ostsee darstellen <strong>und</strong> ein spezifisches<br />
Phytal ausgebildet ist, werden sie als besondere Lebensräume innerhalb der Seegewässer<br />
bewertet.<br />
Die Trasse führt westlich am FFH-Gebiet vorbei. Eine projektbedingte Beeinflussung des für das GGB<br />
angegebenen LRT 1170 „Riffe“ sowie deren Charakterarten (z.B. Sedimentation von Feinmaterial auf<br />
Bänken der Miesmuschel Mytilus edulis) durch Sedimentation baubedingt aufgewirbelter Feinbestandteile<br />
des Sediments kann nicht sicher ausgeschlossen werden (vgl. Maßnahme zur Vermeidung <strong>und</strong><br />
Verminderung im Kapitel II.5).<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />
Entstehung von Wassertrübungen<br />
Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />
Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />
Organismen (z. B. Muscheln)<br />
Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />
oder Sedimentbedeckung<br />
Ausweichreaktionen von Fischen<br />
Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />
Nährstoffe, Schwermetalle)<br />
Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />
Durch das Einbringen der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers<br />
<strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />
(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />
das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />
der FFH-Lebensraumtypen nicht auszuschließen.<br />
Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />
schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />
verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />
<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />
Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />
Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />
Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) dargestellt. Zusammenfassend<br />
kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung von submarinen<br />
Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (weinige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im Bereich der Kabelfurche<br />
(bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung)<br />
auftreten.<br />
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Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />
schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (HA-<br />
GENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben benthisch<br />
lebender Tiere führen.<br />
Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />
sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />
zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />
<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />
Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />
Schwebstoffkonzentrationen getrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />
<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />
<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />
Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />
den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen der aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> ihrer Charakterarten<br />
treten demzufolge nicht auf.<br />
Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />
Für die nachfolgend aufgeführte Art wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />
Kegelrobbe<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Wie bereits in Kap. III.2.3.2 dargelegt, sind die baubedingten Flächen- <strong>und</strong> Funktionsbeanspruchungen<br />
in potenziellen Nahrungsarealen durch die o. g. Wirkfaktoren nur außerhalb des FFH-Gebietes zu<br />
verzeichnen. Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls<br />
mit kurzzeitigen Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegten Verlegegeschwindigkeiten (vgl. <strong>Teil</strong> A) halten sich die Verlegeschiffe nur relativ<br />
kurzfristig in einem bestimmten Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden<br />
Lebensraumkomplexes dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeres-<br />
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odens infolge der Sedimentumlagerung tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre)<br />
Veränderung in der Zusammensetzung der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens<br />
von Robben führen könnte. Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend<br />
von den jeweils am häufigsten vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen<br />
werden, dass nur eine geringe Beeinflussung eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche<br />
zurücklegen, also auf andere Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung<br />
ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls<br />
auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />
Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens der Kegelrobbe an der nördlichen Küste der Halbinsel<br />
Jasm<strong>und</strong>, die diesen Bereich sporadisch durchwandert, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art<br />
als maßgeblicher Bestandteil des FFH-Gebietes „Jasm<strong>und</strong>“ auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkungen<br />
Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />
et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />
2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />
wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />
<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />
Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />
sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />
schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />
ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />
von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />
BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />
<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />
Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />
abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />
<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />
der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />
allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />
Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
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Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />
am Meeresboden lebender Fischarten)<br />
resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />
durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />
Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />
Rückbau der Kabeltrasse<br />
Wirkprozess<br />
gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase,<br />
örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt<br />
Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />
erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u. U. Schadstoffemissionen<br />
sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />
(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />
Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />
den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />
verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />
Zusammenfassende Beurteilung<br />
Die o. g. betriebsbedingten Wirkprozesse sind nicht geeignet, zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
der Kegelrobbe als Art des Anhangs II der FFH-RL zu führen. Die wesentlichen Wirkungen des Projektes<br />
sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen Einflüssen der Seekabelverlegung<br />
auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr seltenen Vorkommens von Robben<br />
im Küstenbereich der Tromper Wiek, die diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche<br />
Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil des FFH-Gebietes „Jasm<strong>und</strong>“ auszuschließen.<br />
III.2.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />
konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />
noch nicht feststehen.<br />
Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />
Maßnahme: Feintrassierung außerhalb des Einwirkungsbereiches auf das Schutzgebiet<br />
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Die im nachgelagerten Verfahren festzulegende Feintrassierung erfolgt so, dass auch mittelbare Beeinträchtigungen,<br />
insbesondere durch die Ablagerung baubedingt aufgewirbelter Sedimente, aufgr<strong>und</strong><br />
des zu bestimmenden Mindestabstandes sicher auszuschließen sind. Durch eine geringfügige Verschiebung<br />
der Trasse <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. Minimierung von<br />
Projektwirkungen kann vermieden werden, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen des LRT „Riffe“<br />
im FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ kommt.<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />
weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />
des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />
III.2.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />
Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />
- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />
Die Trassenvariante Off. II liegt in größerer Entfernung zu diesen Projekten, sodass ein Zusammenwirken<br />
mit diesen Projekten, die weit außerhalb des hier betrachteten Schutzgebietes geplant sind,<br />
sicher ausgeschlossen werden kann.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile der erfassten<br />
Schutzgebiete zu erwarten.<br />
Seite 359/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
III.3 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-<br />
Gebiete der Offshore-Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse VII<br />
III.3.1 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Westrügensche Boddenlandschaft<br />
mit Hiddensee“ (DE 1544-302)<br />
III.3.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum<br />
04.2005 vor<br />
(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1544-302.pdf).<br />
Die Fährlinie bildet die „Grenze“ zwischen den beiden Schutzgebieten „Westrügensche Boddenlandschaft“<br />
(westlich) <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (östlich).<br />
Übersicht über das Schutzgebiet „Westrügensche Boddenlandschaft“<br />
Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 23.278 ha. Es umfasst einen charakteristischen Ausschnitt<br />
der westrügenschen Boddenlandschaft einschließlich großer <strong>Teil</strong>e der Insel Hiddensee mit<br />
komplexer Ausstattung von verschiedenen Küstenbiotoptypen in typischer Abfolge <strong>und</strong> unterschiedlicher<br />
Exposition.<br />
Als nach nationalem Recht ausgewiesenem Schutzgebiet schließt sich das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Westrügen“ nach Süden an den marinen Untersuchungsraum an (Verordnung vom 10.03.2009).<br />
Vorbelastung<br />
Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Intensivierung<br />
ungelenkter Freizeitnutzungen, Nutzungsaufgabe der Salzwiesen, Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträge<br />
in die Gewässer <strong>und</strong> nährstoffarmen Lebensraumtypen (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />
Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />
die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />
über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 108.<br />
Tab. 108:<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (Auswahl mit Bezug auf marine<br />
FFH-LRT)<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) C 40 -<br />
220 Angelsport/Angeln C 50 -<br />
230 Jagd B 12 0<br />
520 Schifffahrt B 5 -<br />
621 Wassersport A 70 -<br />
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Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />
Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />
Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />
<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />
I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 109, Tab. 110).<br />
Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />
Tab. 109:<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Repräsentativität<br />
Relative Fläche<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilung<br />
1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung<br />
durch Meerwasser<br />
4 B C C C<br />
1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) 83 A A C A<br />
1160 Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten<br />
(Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)<br />
< 1 C C B C<br />
1170 Riffe 1 B C A B<br />
1210 Einjährige Spülsäume < 1 A C B B<br />
1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 A C A A<br />
1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />
Küsten mit Vegetation<br />
1310 Pioniervegetation mit Salicornia <strong>und</strong> anderen<br />
einjährigen Arten auf Schlamm <strong>und</strong> Sand (Quellerwatt)<br />
1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia<br />
maritimae)<br />
< 1 A B B B<br />
< 1 B C A B<br />
1 B C C B<br />
2110 Primärdünen < 1 A C A A<br />
2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria < 1 A B B B<br />
2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation<br />
(Graudünen)<br />
< 1 A B B A<br />
2140* Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum < 1 A C B B<br />
2150* Festliegende entkalkte Dünen der atlantischen<br />
Zone (Calluno-Ullicetea)<br />
< 1 A B C A<br />
2160 Dünen mit Hippophae rhamnoides < 1 A A A A<br />
2170 Dünen mit Salix repens ssp. argentea (Salicion < 1 A C B A<br />
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Natura 2000-<br />
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Repräsentativität<br />
Relative Fläche<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilung<br />
arenariae)<br />
2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen<br />
<strong>und</strong> borealen Region<br />
< 1 B B C B<br />
2190 Feuchte Dünentäler < 1 A B A A<br />
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />
des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden<br />
<strong>und</strong> -rasen<br />
< 1 C C C C<br />
< 1 A C A A<br />
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) < 1 C C C C<br />
* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU<br />
KOMMISSION (1997)<br />
Die Tab. 109 verdeutlicht, dass der größte <strong>Teil</strong> des Schutzgebietes auf Meeresgebiete <strong>und</strong> -arme<br />
entfällt (ca. 88%), unter denen der prioritäre Lebensraumtyp 1150* Lagunen des Küstenraumes<br />
(Strandseen) mit 83% dominiert, gefolgt vom LRT 1110 Sandbänke mit 4% Flächenanteil.<br />
Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />
Tab. 110 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />
Tab. 110:<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Säuger<br />
Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V auf dem<br />
Durchzug<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Schweinswal (Phocoena phocoena) i P nichtziehend D<br />
Populationsgröße<br />
Population<br />
Erhaltung<br />
Isolation Gesamt<br />
C B B C<br />
Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i V auf dem<br />
Durchzug<br />
C A B B<br />
Fischotter (Lutra lutra) i R nichtziehend C B C C<br />
Fische<br />
Maifisch (Alosa alosa) i P auf dem<br />
Durchzug<br />
Finte (Alosa fallax) i P auf dem<br />
Durchzug<br />
D<br />
D<br />
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Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) i R auf dem<br />
Durchzug<br />
Meerneunauge (Petromyzon marinus) i P auf dem<br />
Durchzug<br />
Amphibien<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Populationsgröße<br />
Population<br />
Erhaltung<br />
Isolation Gesamt<br />
B B C C<br />
B C C C<br />
Kammmolch (Triturus cristatus) i = 51-100 C B C C<br />
Wirbellose<br />
Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) i C C B C C<br />
Legende:<br />
nichtziehend:<br />
auf dem Durchzug:<br />
Populationsgröße:<br />
(i = Individuen)<br />
Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />
Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />
genutzt<br />
C: häufig, große Population (common)<br />
R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />
V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />
P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />
sind keine weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig<br />
vorkommenden Zugvögel).<br />
Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />
das FFH-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft“ im StDB sehr allgemein formuliert als „Erhalt u.<br />
teilweise Entwicklung einer Küstenlandschaft mit marinen u. Küstenlebensraumtypen, Offenland- u.<br />
Waldlebensraumtypen sowie charakt. FFH-Arten“. Ein Managementplan steht noch aus.<br />
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Die beiden Gebiete „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />
gehen im Bereich der „Wittower Fähre“ ineinander über. Dies kommt besonders durch die<br />
Kontinuität des LRT 1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) zum Ausdruck, darüber hinaus<br />
durch das gemeinsame Arteninventar, d. h. insbesondere Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> Fischotter unter den Säugetieren<br />
<strong>und</strong> Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge unter den fischartigen Tieren. Seeh<strong>und</strong>, Kegelrobbe <strong>und</strong><br />
Schweinswal haben einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> durchwandern eine Vielzahl an Meeresgebieten<br />
<strong>und</strong> halten sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />
Seite 363/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Beide FFH-Gebiete sind zugleich als EU-Vogelschutzgebiet 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“<br />
(vgl. Kap. III.3.3) geschützt. Das EU-Vogelschutzgebiet 1542-401 „Vorpommersche Boddenlandschaft<br />
<strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ erstreckt sich im Bereich der Wittower Fähre nicht über Meeresgebiet,<br />
schließt sich aber wenige h<strong>und</strong>ert Meter südlich an Land an das marine Untersuchungsgebiet an.<br />
III.3.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />
Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />
relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100-m-<br />
Wirkzone bezüglich weiterer Artengruppen <strong>und</strong> der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten<br />
schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen.<br />
Hiervon abweichend umfasst der Untersuchungsraum im Verlauf der Trasse Off. VII im Westen<br />
<strong>und</strong> Osten einen größeren Bereich <strong>und</strong> reicht im Osten bis über die Fährlinie hinaus (Fährlinie ist<br />
identisch mit der Abgrenzung zwischen den GGB „Westrügensche Boddenlandschaft“ <strong>und</strong> „Nordrügensche<br />
Boddenlandschaft“, s. Abb. 113).<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Die Trasse quert den Bodden auf einer Länge von 668 m. Dadurch kommt es zu einer potenziellen<br />
Beanspruchung des prioritären LRT 1150* „Lagunen des Küstenraumes (Strandseen), der in diesem<br />
Bereich im worst-case-Szenario, d. h. hier der „Grobbinnendifferenzierung“ aus IFAÖ (2005b), mit dem<br />
Meeresgebiet identisch ist. Diese ist in Karte XLVI im Kartenanhang dargestellt. Eine Detailkarte mit<br />
einer präzisierten Binnendifferenzierung, die das Fahrwasser nicht als LRT 1150* ausweist, findet sich<br />
nachfolgend (Abb. 113).<br />
Abb. 113:<br />
Präzisierte Binnendifferenzierung des FFH-LRT 1150* an der Wittower Fähre (Off.<br />
VII)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 364/711<br />
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Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten terrestrischen Lebensräume des Anhangs I der FFH-<br />
RL können von den Projektwirkungen der Seekabelverlegung im Meeresboden nicht erreicht werden.<br />
Als einziger im Bereich der Wittower Fähre <strong>und</strong> damit auch im duB verbreiteter mariner Lebensraumtyp<br />
ist der LRT 1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) von den Projektwirkungen betroffen.<br />
FFH-LRT 1150* „Lagunen“<br />
Mit IFAÖ (2005b) liegt eine im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmte Charakterisierung<br />
dieses FFH-LRT vor. Neben einer Kurzdefinition sind bei der Identifizierung <strong>und</strong> Charakterisierung<br />
die in IFAÖ (2005b) aufgeführten lebensraumtypischen Arten zu berücksichtigen.<br />
Definition nach IFAÖ (2005b):<br />
Lagunen sind flache, vom Meer durch Schwellen, Strandwälle <strong>und</strong>/oder Nehrungen teilweise oder<br />
vollständig abgeschnittene Küstengewässer mit zumindest temporärem Salzwassereinfluss. Lagunen<br />
sind geohydrologische Gewässereinheiten, die sich von der vorgelagerten Ostsee oder dem Bodden<br />
durch geringere Exposition <strong>und</strong> geringeren Wasseraustausch unterscheiden. Es besteht kein permanenter<br />
Süßwasserdurchfluss, der sich biozönotisch auf das Gewässer auswirkt.<br />
Lagunen kommen in allen Salinitätsstufen (β-Oligohalinikum bis α-Mesohalinikum) an den inneren <strong>und</strong><br />
äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern vor.<br />
Aufgr<strong>und</strong> ihrer extrem geschützten Lage erweisen sich Lagunen oft als Sedimentationsbecken. Die<br />
Substrate bestehen größtenteils aus Schlick <strong>und</strong> Sanden mit hohem Schluffanteil. Lediglich im Mündungsbereich<br />
<strong>und</strong> in den Flachwasserzonen größerer Lagunen befindet sich Sand.<br />
Zu den lebensraumtypischen Pflanzenarten finden sich in IFAÖ (2005b) folgende Aussagen: Brackwasserhahnenfuß-Tauchfluren<br />
(Ranunculetum baudotii Br.-Bl. in Br.-Bl. et al. 1952) <strong>und</strong> Meersalden-<br />
Brackwasser-Tauchfluren (Ruppion maritimae Br.-Bl. Ex Soó 1947) sind die lebensraumtypischen<br />
Pflanzengesellschaften der gering exponierten, mit schlickigen Substraten bedeckten Brackwasser-<br />
Lagunen der Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern. Die Meersalden Ruppia ssp., Kamm-<br />
Laichkraut Potamogeton pectinatus <strong>und</strong> Teichfaden Zannichellia palustris bilden dichte Bestände.<br />
Armleuchteralgen (Characeen) besiedeln vorrangig den Flachwasserbereich bis in etwa 1 m Tiefe.<br />
Hartböden (Geröll) sind mit Grünalgen (Enteromorpha ssp., Cladophora ssp.) <strong>und</strong> Blasentang (Fucus<br />
vesiculosus) bewachsen. Ulva lactuca <strong>und</strong> Chaetomorpha linum bedecken oft flächendeckend den<br />
Meeresboden in den Senken <strong>und</strong> in lenitische Flachwasserzonen.<br />
Die Artenzusammensetzung <strong>und</strong> der Bedeckungsgrad der Pflanzenbestände können jährlich <strong>und</strong><br />
mehrjährig deutliche Unterschiede aufweisen.<br />
Zu den lebensraumtypischen Tierarten finden sich in IFAÖ (2005b) folgende Aussagen: Arten des<br />
Phytals <strong>und</strong> der Schlickböden bestimmen die benthische Fauna der Lagunen. Das Phytal wird von<br />
einer artenreichen Kleinkrebsfauna (Isopoda, Amphipoda) besiedelt. Eine lebensraumtypische, an die<br />
makrophytenreichen, mäßig exponierten Lagunen angepasste Art ist die Kopenhagener Herzmuschel<br />
Cerastobyssum hauniense, die vorrangig an den Laichkräutern <strong>und</strong> an Borstenhaar Chaetomorpha<br />
linum in sehr hohen Ab<strong>und</strong>anzen vorkommt. Weitere typische Arten der Tierbestände sind die Kugelassel<br />
Sphaeroma hookeri <strong>und</strong> die Ostseegarnele Palaemon squilla bzw. die Brackwassergarnele Paleamonetes<br />
varians. Die Schlickböden werden von der Lamarckschen Herzmuschel Cerastoderma<br />
lamarckii, der Sandklaffmuschel Mya arenaria, dem Schlickkrebs Corophium volutator <strong>und</strong> der R<strong>und</strong>assel<br />
Cyathura carinata besiedelt. Häufig werden in den Lagunen der Sandpier Arenicola marina, die<br />
Polychäten Pygospio elegans, Heteromastus filiformis <strong>und</strong> die Mollusken Hydrobia ulvae <strong>und</strong> Macoma<br />
balthica angetroffen.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Charakterarten<br />
Das Vorkommen von charakteristischen Arten eines FFH-LRT kann als Merkmal für den Erhaltungszustand<br />
angesehen werden. Als Voraussetzung für eine Einstufung als „charakteristisch“ sollte die<br />
betreffende Art aber einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen LRT aufweisen <strong>und</strong> die<br />
Erhaltung der Population an den Erhalt dieses LRT geb<strong>und</strong>en sein (BMBV 2004). Gr<strong>und</strong>sätzlich können<br />
im Rahmen einer FFH-VP nicht alle charakteristischen Arten berücksichtigt werden, so dass eine<br />
Beschränkung auf Arten bzw. Artengruppen mit relevanter Indikatorfunktion erfolgen sollte.<br />
Für alle im Untersuchungsraum nachgewiesen FFH-Lebensraumtypen sind auf der BfN-Homepage so<br />
genannte „lebensraumtypische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten“ aufgeführt. Diese werden hier als „Charakterarten“<br />
aufgefasst. Weitere Informationen zu Charakterarten sind im „Interpretation Manual of European<br />
Union Habitats“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), dem Werk „Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000“ (SSYMANK et al. 1998), SCHUBERT et al. (1995) <strong>und</strong> IFAÖ (2005b) enthalten. Durch<br />
das IfAÖ wird die Festlegung von Charakterarten aus fachgutachtlicher Sicht vorgenommen. Dabei<br />
wird ein Abgleich der auf der BfN-Homepage unter Natura 2000<br />
(http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/marin_11.pdf) <strong>und</strong> der in IFAÖ<br />
(2005b) genannten Arten mit dem Verbreitungsareal im entsprechenden Naturraum Mecklenburg-<br />
Vorpommerns vorgenommen. Diese Festlegung von Charakterarten findet jedoch nur für Lebensraumtypen<br />
statt, die durch die Projektwirkungen betroffen sein könnten. In Frage kommt demnach nur<br />
der marine FFH-LRT 1150*. Mögliche Charakterarten für den marinen FFH-LRT 1160 aus IFAÖ<br />
(2005b; dort als „lebensraumtypische Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten“ bezeichnet) wurden bereits aufgeführt<br />
<strong>und</strong> erfolgt spezifisch in der sich später anschließenden Auswirkungsprognose.<br />
Als lebensraumtypische Pflanzenarten des FFH-LRT 1160 sind laut BfN zu nennen: Chaetomorpha<br />
linum, Chara baltica, Chara canescens, Cladophora rupestris, Cladophora glomerata, Enteromorpha<br />
compressa, Enteromorpha intestinalis, Enteromorpha linza, Fucus vesiculosus, Myriophyllum spicatum,<br />
Potamogeton pectinatus, Ranunculus peltatus ssp. baudotii, Ruppia cirrhosa, Ruppia maritima,<br />
Tolypella nidifica, Ulva lactuca, Zannichellia palustris, Zostera marina, Zostera noltii.<br />
Als lebensraumtypische Arten des Makrozoobenthos gelten: Arenicola marina, Cerastobyssum hauniense,<br />
Cerastoderma lamarckii, Ciona intestinalis, Corophium volutator, Cyathura carinata, Fabricia<br />
sabella, Gammarus salinus, Gammarus tigrinus, Hediste diversicolor, Heteromastus filiformis, Hydrobia<br />
ulvae, Hydrobia ventrosa, Idotea chelipes, Jaera albifrons, Macoma balthica, Manayunkia aestuarina,<br />
Marenzelleria viridis, Microdeutopus gryllotalpa, Mya arenaria, Palaemon squilla, Pygospio elegans,<br />
Radix balthica, Streblospio shrubsoli, Tubifex costatus.<br />
Als lebensraumtypische Fischarten sind aufgeführt: Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus),<br />
Gobiidae, Hornhecht (Belone belone), Kleine Schlangennadel (Nerophis ophidion), Neunstachliger<br />
Stichling oder Zwergstichling (Pungitius pungitius), Seeskorpion (Myoxocephalus scorpius), Seestichling<br />
(Spinachia spinachia), Steinpicker (Agonus cataphractus), Hering (Clupea harengus).<br />
Lebensraumtypische Rastvögel: z.B. Bergente (Aythya marila), Bläßgans (Anser albifrons), Gänsesäger<br />
(Mergus merganser), Graugans (Anser anser), Höckerschwan (Cygnus olor), Pfeifente (Anas penelope),<br />
Reiherente (Aythya fuligula), Ringelgans (Branta bernicla), Schellente (Bucephala clangula),<br />
Singschwan (Cygnus cygnus), Stockente (Anas platyrhynchos), Zwergschwan (Columbianus bewickii),<br />
Nahrungshabitat für: z. B. Bläßrallehuhn (Fulica atra), Brandseeschwalbe (Sterna sandvicensis),<br />
Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea), Mittelsäger (Mergus serrator), Zwergseeschwalbe (Sterna<br />
albifrons).<br />
Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 366/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen neben<br />
marinen Arten 2 Arten, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en sind.<br />
Schmale Windelschnecke <strong>und</strong> Kammmolch leben nicht in marinen Lebensräumen (Kammmolch, z. B.<br />
in Kleingewässern) <strong>und</strong> können demnach nicht von Projektwirkungen betroffen werden.<br />
Eine detaillierte Beschreibung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens von Fluss- <strong>und</strong><br />
Meerneunauge sowie der Finte erfolgt in Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“),<br />
auf das hier verwiesen wird (vgl. auch Kap. II.2.11.2, Bestandsdarstellung Fische <strong>und</strong> die<br />
Arten-Steckbriefe des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, Kap. V.2.28 bis V.2.33). Der Standard-<br />
Datenbogen des GGB DE 1544-302 weist die Population des Maifisches, der Finte <strong>und</strong> des<br />
Schweinswals für dieses Gebiet als nicht signifikant (D) aus, sodass eine weitere Betrachtung nicht<br />
erforderlich ist. Für die Darstellung des Fischotters wird ebenfalls auf Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder<br />
Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“) sowie auf IBU (2009) verwiesen, bezüglich Meeressäuger vgl.<br />
Kap. II.2.13.2.<br />
Den beiden Neunaugenarten, der Kegelrobbe <strong>und</strong> dem Seeh<strong>und</strong> ist gemeinsam, dass sie den duB<br />
nur selten oder sehr selten auf ihren Wanderungen durchschwimmen.<br />
Für den Fischotter liegen Nachweise in den beiden Schutzgebieten vor, jedoch nicht aus dem duB<br />
bzw. dessen näherem Umfeld.<br />
III.3.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL (LRT 1150)<br />
Die Trasse quert den Bodden auf einer Länge von 668 m, wovon der größte <strong>Teil</strong> (ca. 600 m) auf den<br />
LRT 1150* „Lagunen des Küstenraumes (Strandseen)“ entfällt. Dadurch kommt es im Grabenbereich<br />
<strong>und</strong> den unmittelbar angrenzenden, durch Sedimentaufschüttung <strong>und</strong> Fahrspuren direkt betroffenen<br />
Bereichen zu einer Veränderung der Sedimentstruktur <strong>und</strong> zu einem weitgehenden Verlust der bodengeb<strong>und</strong>en<br />
lebenden Flora <strong>und</strong> Fauna (Makrozoobenthos, Makrophyten).<br />
Wirkfaktor (Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
Wirkprozess<br />
Beseitigung von Makrophyten, Makrozoobenthos <strong>und</strong><br />
am Meeresboden lebenden Fischarten, Verlust von<br />
Lebensraum<br />
Durch die Verlegung des Kabelsystems wird benthischer Lebensraum geschädigt <strong>und</strong> durch die mechanische<br />
Belastung beim Einbringen werden für den betroffenen Bereich von ca 2 x 4,2 m Breite<br />
lokal Benthosorganismen beseitigt (vgl. <strong>Teil</strong> A der Antragsunterlagen).<br />
Auch bei Zugr<strong>und</strong>elegung eines Arbeitsbereiches von 2 x 10 m Breite wird nur ein geringer <strong>Teil</strong> des<br />
LRT 1150* im betroffenen Boddenbereich in Anspruch genommen (
lieren, die sich geringfügig von jener vor dem Eingriff unterscheiden wird. Die Dominanzstruktur wird<br />
sich ändern, die Artenzusammensetzung wird jedoch weitgehend gleich bleiben. Die Wiederbesiedlung<br />
ist von der Zusammensetzung der jeweils betroffenen zoobenthischen Gemeinschaft abhängig.<br />
Werden diese beispielsweise von langlebigen Muschelarten dominiert, wird die Phase der Wiederherstellung<br />
des Ausgangszustandes längere Zeiträume in Anspruch nehmen.<br />
Im Flachwassergebiet vor dem Anlandungspunkt sind großflächig Makropytenbestände durch die<br />
Kabelverlegung betroffen. Es wird von einer Wiederbesiedlung der Kabelgräben durch Makrophyten<br />
ausgegangen. Da die Verlegefurche eine geringe Breite aufweist, ist der Verlust des Phytobenthos im<br />
Verhältnis zur gesamten Verbreitung im Bereich der Wittower Fähre als kleinflächig einzustufen. So<br />
sind nur geringe Flächenanteile im Vergleich mit dem Besiedlungsraum von Makrophyten betroffen.<br />
Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die zeitweiligen Verluste von Benthos im Bereich der Kabelfurche<br />
sowohl für das Zoobenthos als auch für Makrophytenbestände infolge der Wiederbesiedlung<br />
des Areals mit benthischen Artengemeinschaften, als auch infolge der geringen Ausdehnung der betroffenen<br />
Areale im Vergleich zu den Gebieten mit vergleichbaren Biotopstrukturen keine signifikanten<br />
Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen der seeseitigen Kabeltrasse hervorruft. Aufgr<strong>und</strong> des<br />
hohen natürlichen Regenerationspotenzials können auch erhebliche Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />
des FFH-LRT 1150 ausgeschlossen werden.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />
Wirkprozess<br />
Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />
Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />
Organismen (z. B. Muscheln)<br />
Entstehung von Wassertrübungen<br />
Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />
oder Sedimentbedeckung<br />
Ausweichreaktionen von Fischen<br />
Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffen<br />
Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />
Nährstoffe, Schwermetalle)<br />
Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />
Durch Einspülung der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers <strong>und</strong><br />
Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />
(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />
das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />
der FFH-Lebensraumtypen möglich.<br />
Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />
schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />
verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />
<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />
Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />
Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />
Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) dargestellt. Zusammenfassend<br />
kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung von subma-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 368/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
inen Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (wenige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im Bereich der Kabelfurche<br />
(bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung)<br />
auftreten.<br />
Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />
schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (vgl.<br />
HAGENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben<br />
benthisch lebender Tiere führen.<br />
Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />
sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />
zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />
<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />
Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />
Schwebstoffkonzentrationen getrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />
<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />
<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />
Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />
den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen der aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> ihrer Charakterarten<br />
treten demzufolge nicht auf.<br />
Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />
Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />
Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />
Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />
Fischotter (Art Nr. 3)<br />
Meerneunauge (Art Nr. 4)<br />
Flussneunauge (Art Nr. 5)<br />
Kegelrobbe, Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 1, Nr. 2)<br />
In der Wirkungsanalyse werden beide Säugerarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der vergleichbaren<br />
Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsver-<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
fügbarkeit<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den anzunehmenden<br />
Verlegegeschwindigkeiten halten sich die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten<br />
Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes<br />
dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung<br />
tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung<br />
der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte.<br />
Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten<br />
vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung<br />
eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere<br />
Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als<br />
kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine<br />
kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />
Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich westlich Rügen, die<br />
diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />
Bestandteil der betrachteten FFH-Gebiete auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkungen<br />
Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />
et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />
2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />
wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />
<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />
Die Ausführungen in Kapitel Bestandsdarstellung Meeressäuger (Kap. II.2.13.2) zeigen, dass Meeressäuger<br />
im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass die Tiere die Verlegaktivitäten schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100<br />
bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit ausweichen können. Somit können Nahkontakte<br />
vermieden werden. Weiterhin ist der Bereich an der Wittower Fähre bereits durch die Fährverbindung<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 370/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
akustisch vorbelastet. Insgesamt wird die Beeinflussung von Meeressäugern durch akustische Störungen<br />
während der Verlegung als gering bewertet.<br />
BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />
<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />
Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />
abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />
<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />
der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />
allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />
Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />
am Meeresboden lebender Fischarten)<br />
resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />
durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />
Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />
Rückbau der Kabeltrasse<br />
Wirkprozess<br />
gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase,<br />
örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt<br />
Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />
erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u.U. Schadstoffemissionen<br />
sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />
(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />
Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />
den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />
verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />
seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich westlich Rügen, die diesen Bereich sporadisch<br />
durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten als maßgeblicher Bestandteil des<br />
FFH-Gebietes „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ auszuschließen.<br />
Seite 371/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Fischotter (Art Nr. 3)<br />
Mögliche Beeinträchtigungen durch die Landkabeltrasse sind in IBU (2009) eingeschätzt worden. An<br />
dieser Stelle erfolgen Ergänzungen hinsichtlich des marinen Anteils am gesamten Lebensraum des<br />
Fischotters.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Wassertrübungen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
<strong>und</strong><br />
- mögliche Barrierewirkung<br />
Es kommt möglicherweise zu einer Beanspruchung von (<strong>Teil</strong>-)Lebensräumen durch den Trassenbau.<br />
Die Umlagerung des Sediments führt zu einem weitgehenden Verlust des Benthos <strong>und</strong> von Makrophyten,<br />
wobei von einer Regeneration innerhalb weniger Jahre (< 5 Jahre) auszugehen ist.<br />
Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />
von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Wiederablagerung der aufgewirbelten<br />
Sedimente führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />
kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann. Es ist davon<br />
auszugehen, dass die Tiere schon wegen der Geräuschemissionen (s. u.) den Gefahrenbereich meiden.<br />
Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es kommt nur zu vorübergehend<br />
möglichen Behinderungen der Mobilität <strong>und</strong> der Verfügbarkeit von Beutetieren. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind auch aufgr<strong>und</strong> des großen Aktionsradius<br />
von Fischottern <strong>und</strong> der Möglichkeit des Ausweichens in nicht vom Vorhaben beeinflusste<br />
Bereiche auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> von Baugeräten führt zu<br />
visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkung<br />
Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />
Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Diese Einwirkung betrifft voraussichtlich<br />
nur einen geringen <strong>Teil</strong> des großen Aktionsradius des Fischotters, der zudem dämmerungs- <strong>und</strong><br />
nachtaktiv ist <strong>und</strong> dadurch voraussichtlich kaum von Störwirkungen betroffen sein wird. Die Wirkung<br />
ist als kurzfristig anzusehen, da die betroffenen Individuen nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten<br />
in das Gebiet zurückkehren werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im<br />
Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte baubedingte Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich<br />
für die FFH-Zielart Fischotter bewertet werden.<br />
Meerneunauge, Flussneunauge (Art Nr. 4, Nr. 5)<br />
In der Wirkungsanalyse werden beide Neunaugenarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der<br />
vergleichbaren Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt, wobei<br />
darauf hinzuweisen ist, dass beide Arten lediglich hinsichtlich der potenziellen Effekte auf die Qualität<br />
des Schutzgebietes als Durchwanderungslebensraum zu betrachten sind.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 372/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende indirekte<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit <strong>und</strong><br />
- mögliche Barrierewirkung<br />
Projektspezifische Auswirkungen auf die anadromen Wanderfischarten Meerneunauge <strong>und</strong> Flussneunauge,<br />
die vom Meer zum Laichen in die Flussmündungen <strong>und</strong> die Flüsse hinauf wandern, sind in<br />
erster Linie von Wirkfaktoren zu erwarten, die diese Wanderungen behindern könnten. Im in das Oderästuar<br />
entwässernden Peenesystem liegen insgesamt 5 von 9 bekannten Laichplätzen des Flussneunauges<br />
im deutschen Ostseeeinzugsgebiet (THIEL & WINKLER 2007, S. 90). Das Flussneunauge<br />
wird als gelegentlich vorkommend für den Bereich der Wittower Fähre bestätigt (vgl. Kap. Bestandsdarstellung<br />
Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler, II.2.13.2). Für das Meerneunauge sind nach THIEL & WINKLER<br />
(2007, S.90/91) weder Laichplätze noch eindeutig zu identifizierende Gebiete mit höheren Nachweiszahlen<br />
aus den deutschen Ostseegewässern bekannt. Wo die Laichhabitate der in der Ostsee nachgewiesenen<br />
Meerneunaugen lokalisiert sind, ist nach wie vor unklar. Demzufolge können für beide<br />
Arten keine bevorzugten Wanderrouten angegeben werden.<br />
Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />
von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Sedimentation der aufgewirbelten Sedimente<br />
führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />
kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann (MERCK & VON<br />
NORDHEIM 2000). Für größere Fische ist davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />
meiden oder tolerieren. Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es<br />
kommt nur zu vorübergehend möglichen Behinderungen der Fortbewegungsmöglichkeiten von Neunaugen.<br />
Ein theoretisch im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Neunauge kann aktiv<br />
<strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />
durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind daher auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />
visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkung<br />
Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />
Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen<br />
von Unterwasserschall <strong>und</strong> visueller Unruhe auf die R<strong>und</strong>maularten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />
als Zielarten des Anhangs II der FFH-RL liegen derzeit keine Literaturangaben vor. Die Ursachen<br />
hierfür sind in der äußerst geringen Dichte der Tiere in den marinen Aufenthalts- <strong>und</strong> Nahrungsräumen<br />
<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen extremen Seltenheit zu suchen. Schattenwurf <strong>und</strong> Lichtreflexion<br />
durch die fahrenden Schiffe sind in ihrer Auswirkung auf die oberen Wasserschichten begrenzt <strong>und</strong><br />
somit ausschließlich für oberflächennah lebende, pelagische Fischarten von Bedeutung. Möglicherweise<br />
resultiert diese visuelle Unruhe in einer Meidung der oberflächennahen Wasserschichten durch<br />
pelagische Arten. Auch Suchscheinwerfer oder starke Beleuchtungseinrichtungen der Baggerschiffe<br />
Seite 373/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
<strong>und</strong> die Baustellenbeleuchtung könnten nachts zu Beunruhigungen durch visuelle Störreize führen.<br />
Abgeleitet aus den generellen Auswirkungen auf Fischarten können als worst-case-Szenario auch<br />
bezüglich der Arten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge für die Bauphase, bedingt durch die Hebung des Geräuschpegels<br />
im Nahbereich, Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen angenommen werden. Hierdurch wären<br />
bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte Beeinflussungen<br />
zu erwarten. In unmittelbarer Umgebung der Verlegetechnik kann es demnach zu einer<br />
Scheuchwirkung durch den emittierten Schall kommen. Diese Wirkung ist als kurzfristig anzusehen,<br />
da die betroffenen Arten nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten in das Gebiet zurückkehren<br />
werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale<br />
Scheucheffekte baubedingt Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich für die FFH-Zielarten bewertet<br />
werden.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen resultierende<br />
Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Für eine Reihe von Fischarten wie Lachs (Salmo salar) oder Flussaal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung<br />
am Erdmagnetfeld dokumentiert. Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld<br />
desorientiert werden, allerdings konnten KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu<br />
erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen<br />
führen. Bauartbedingt heben sich die von drehstromführenden Kabeln emittierten magnetischen Felder<br />
bis auf einen Restbetrag gegenseitig auf, welcher aufgr<strong>und</strong> der durch den (durch die Dicke der<br />
Isolierung) Abstand der einzelnen Drähte zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken<br />
der drei umlaufenden Magnetfelder am jeweiligen Messpunkt zustande kommt (KULLNICK &<br />
MARHOLD 1999). Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen,<br />
wenn es strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken<br />
hier in einem noch weitaus geringeren Bereich. Die Erzeugung von magnetischen <strong>und</strong> elektrischen<br />
Feldern durch das Kabelsystem (Drehstromsystem) ist nicht auszuschließen, wird aber voraussichtlich<br />
gering sein (vgl. Ausführungen in <strong>Teil</strong> II dieser Unterlage).<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Da ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe<br />
des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen durch magnetische Felder<br />
oder Temperaturerhöhung im Nahbereich des Kabels auf FFH-Zielarten erwartet.<br />
III.3.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />
konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />
noch nicht feststehen.<br />
Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />
Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 374/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Für die inneren Küstengewässer (Binnenbodden von Rügen) wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />
die Bauarbeiten während der Heringshauptlaichzeit, d.h. für den Zeitraum von Januar bis<br />
Mitte Mai, ausschließt (vgl. Kap. II.3.11).<br />
Eine nicht ganz auszuschließende Gefährdung der Reproduktion des Herings (als charakteristische<br />
Art) wird durch solche aus Vorsorgegründen notwendige Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß reduziert.<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />
weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />
des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />
III.3.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />
Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Im Umfeld der Trassenvariante Off. VII sind keine Projekte <strong>und</strong> Pläne erkennbar, die kumulative Wirkungen<br />
entfalten können, sodass weitere Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile der erfassten<br />
Schutzgebiete zu erwarten.<br />
III.3.2 Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />
(DE 1446-302)<br />
III.3.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum<br />
04.2005 vor (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH 1446-302.pdf).<br />
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Die Fährlinie bildet die „Grenze“ zwischen den beiden Schutzgebieten „Westrügensche Boddenlandschaft“<br />
(westlich) <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (östlich).<br />
Übersicht über das Schutzgebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />
Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 11.142 ha. Es umfasst ein reich gegliedertes System<br />
von Boddengewässern unterschiedlichen Trophiegrades <strong>und</strong> unterschiedlicher Isolation von der offenen<br />
Ostsee, mit zahlreichen typischen Küstenlebensräumen (Wieken, Nehrungen <strong>und</strong> Haken unterschiedlichen<br />
Entwicklungsgrades). Das Gebiet dient vornehmlich dem Schutz der Boddengewässer<br />
vom Breetzer Bodden bis zum Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden, wobei ersterer im Hinblick auf die Verträglichkeitsprüfung<br />
hauptsächlich relevant ist.<br />
Vorbelastung<br />
Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffeinträge in den Bodden <strong>und</strong> auf der Schaabe, Behinderung der natürlichen Dynamik (z.B.<br />
durch Aufforstungen), Nutzungsaufgabe der Salzwiesen (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />
Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />
die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />
über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 111.<br />
Tab. 111:<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Nordrügensche Boddenlandschaft“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope)<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) A 80 -<br />
220 Angelsport/Angeln C 80 -<br />
230 Jagd C 20 0<br />
621 Wassersport C 0 0<br />
Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />
Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />
Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />
<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />
I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt (vgl. Tab. 112, Tab. 113).<br />
Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />
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Tab. 112:<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Repräsentativität<br />
Relative Fläche<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilung<br />
1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) 88 A A B A<br />
1210 Einjährige Spülsäume < 1 B C B C<br />
1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 C C B C<br />
1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-<br />
Küsten mit Vegetation<br />
1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia<br />
maritimae)<br />
< 1 B B A B<br />
1 B C C C<br />
2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria < 1 B C B B<br />
2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation<br />
(Graudünen)<br />
< 1 B C B B<br />
2160 Dünen mit Hippophae rhamnoides < 1 C C C C<br />
2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen<br />
<strong>und</strong> borealen Region<br />
4 B A C B<br />
2190 Feuchte Dünentäler < 1 A C A A<br />
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />
des Magnopotamions oder Hydrocharitions<br />
6210 (*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen <strong>und</strong> deren Verbuschungsstadien<br />
(Festuco-Brometalia)<br />
7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus <strong>und</strong><br />
Arten des Caricion davallianae<br />
< 1 C C C C<br />
< 1 C C C C<br />
< 1 B C B C<br />
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) < 1 B C B C<br />
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) < 1 B C B C<br />
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald<br />
oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion<br />
betuli)<br />
< 1 C C B C<br />
9180* Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwälder (Tilio-Acerion) < 1 C C C C<br />
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen<br />
mit Quercus robur<br />
< 1 B C B C<br />
91D0* Moorwälder < 1 C C C C<br />
* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMIS-<br />
SION (1997)<br />
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Aus Tab. 112 ist zu entnehmen, dass der größte <strong>Teil</strong> des Schutzgebietes auf Meeresgebiete <strong>und</strong> -<br />
arme entfällt, die dem prioritären Lebensraumtyp 1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen)<br />
entsprechen, der 88% des Gebietes einnimmt.<br />
Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumfunktionen für die in<br />
Tab. 113 genannten Zielarten des Anhangs II.<br />
Tab. 113:<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Nordrügensche Boddenlandschaft“<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Säuger<br />
Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i V auf dem<br />
Durchzug<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Populationsgröße<br />
Population<br />
Erhaltung<br />
Isolation Gesamt<br />
C A B B<br />
Fischotter (Lutra lutra) i R nichtziehend C B C C<br />
Fische<br />
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) i R auf dem<br />
Durchzug<br />
Meerneunauge (Petromyzon marinus) i P auf dem<br />
Durchzug<br />
B B C C<br />
B B C C<br />
Wirbellose<br />
Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) i V C B C C<br />
Legende:<br />
nichtziehend:<br />
auf dem Durchzug:<br />
Populationsgröße:<br />
(i = Individuen)<br />
Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />
Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />
genutzt<br />
C: häufig, große Population (common)<br />
R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />
V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />
P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1446-302 „Nordrügensche Boddenlandschaft“ sind keine<br />
weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong> keine regelmäßig vorkommenden<br />
Zugvögel).<br />
Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
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Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />
das FFH-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ im StDB sehr allgemein formuliert als „Erhalt <strong>und</strong><br />
teilweise Entwicklung einer bebauungsarmen Küstenlandschaft mit marinen <strong>und</strong> Küstenlebensraumtypen,<br />
Moor- <strong>und</strong> Wald-LRT sowie mit charakt. FFH-Arten“. Nach IBU (2009) wird vom StAUN Strals<strong>und</strong><br />
aktuell ein Managementplan für das FFH-Gebiet „Nordrügensche Boddenlandschaft“ erarbeitet.<br />
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Die beiden Gebiete „Nordrügensche Boddenlandschaft“ <strong>und</strong> das westlich anschließende Gebiet<br />
„Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ gehen im Bereich der „Wittower Fähre“ ineinander<br />
über. Dies kommt besonders durch die Kontinuität des LRT 1150* Lagunen des Küstenraumes<br />
(Strandseen) zum Ausdruck, darüber hinaus durch das gemeinsame Arteninventar, d. h. insbesondere<br />
Seeh<strong>und</strong> <strong>und</strong> Fischotter unter den Säugetieren <strong>und</strong> Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge unter den fischartigen<br />
Tieren. Der Seeh<strong>und</strong> hat einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> durchwandert eine Vielzahl an Meeresgebieten<br />
<strong>und</strong> hält sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />
Beide FFH-Gebiete sind zugleich als EU-Vogelschutzgebiet 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“<br />
(vgl. Kap. III.3.3) geschützt. Das EU-Vogelschutzgebiet 1542-401 „Vorpommersche Boddenlandschaft<br />
<strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“ erstreckt sich im Bereich der Wittower Fähre nicht über Meeresgebiet,<br />
schließt sich aber wenige h<strong>und</strong>ert Meter südlich an Land an das marine Untersuchungsgebiet an.<br />
III.3.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />
Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />
relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />
Wirkzone bezüglich weiterer Artengruppen <strong>und</strong> der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten<br />
schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen Untersuchungsräume orientieren sich an diesen Wirkräumen,<br />
hiervon abweichend reicht der Untersuchungsraum im Verlauf der Trasse Off. VII im Osten<br />
bis über die Fährlinie hinaus, die identisch mit der Abgrenzung zwischen den GGB „Westrügensche<br />
Boddenlandschaft mit Hiddensee“ <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ ist.<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Die Trasse quert den Bodden im Bereich des GGB „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“<br />
(s. Abb. 113 in Kap.III.3.1.2). Die Trasse Off VII verläuft vollständig außerhalb des GGB „Nordrügensche<br />
Boddenlandschaft“. Lediglich die 500 m-Wirkzone, die für die hier maßgeblichen Tierarten relevant<br />
ist, reicht bis in das Gebiet hinein.<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten terrestrischen Lebensräume des Anhangs I der FFH-<br />
RL können von den Projektwirkungen der Seekabelverlegung im Meeresboden nicht erreicht werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Mindestentfernung der Kabeltrasse zum GGB von über 200 m <strong>und</strong> den bekannten<br />
Reichweiten von beispielsweise Trübungsfahnen bei der Kabelverlegung ist nicht mit Beeinträchtigungen<br />
des FFH-Lebensraumtyps 1150* zu rechnen. Wesentliche Einflüsse sind nur im Falle einer Trassenverschiebung<br />
sowie im Stör- bzw. Kollisionsfall denkbar. In der nachfolgenden Beurteilung der<br />
projektbedingten Beeinträchtigungen bleiben daher Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen außer<br />
Betracht.<br />
Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Die in den Standard-Datenbögen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen neben<br />
marinen Arten eine Art, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en ist. Die<br />
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Schmale Windelschnecke lebt nicht in marinen Lebensräumen <strong>und</strong> kann demnach nicht von Projektwirkungen<br />
betroffen werden.<br />
Eine detaillierte Beschreibung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens von Fluss- <strong>und</strong><br />
Meerneunauge erfolgt in Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“), auf das<br />
hier verwiesen wird (vgl. auch Kap. II.2.11.2, Bestandsdarstellung Fische <strong>und</strong> die Arten-Steckbriefe<br />
des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, Kap. V.2.28 bis V.2.33). Für die Darstellung des Fischotters<br />
wird ebenfalls auf Kap. III.4.1 (GGB „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“) sowie auf IBU<br />
(2009) verwiesen, bezüglich Meeressäuger vgl. Kap. II.2.13.2.<br />
Den beiden Neunaugenarten <strong>und</strong> dem Seeh<strong>und</strong> ist gemeinsam, dass sie den duB nur selten oder<br />
sehr selten auf ihren Wanderungen durchschwimmen.<br />
III.3.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />
Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />
Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />
Fischotter (Art Nr. 3)<br />
Meerneunauge (Art Nr. 4)<br />
Flussneunauge (Art Nr. 5)<br />
Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Seeh<strong>und</strong>e zu rechnen ist. Bei den anzunehmenden<br />
Verlegegeschwindigkeiten halten sich die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten<br />
Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes<br />
dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung<br />
tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung<br />
der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte.<br />
Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten<br />
vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beein-<br />
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flussung eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere<br />
Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als<br />
kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine<br />
kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />
Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Seeh<strong>und</strong>en im Küstenbereich westlich Rügen, die<br />
diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher<br />
Bestandteil der betrachteten FFH-Gebiete auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkungen<br />
Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />
et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />
2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />
wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />
<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />
Die Ausführungen in Kapitel Bestandsdarstellung Meeressäuger (Kap. II.2.13.2) zeigen, dass Meeressäuger<br />
im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass die Tiere die Verlegaktivitäten schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100<br />
bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit ausweichen können. Somit können Nahkontakte<br />
vermieden werden. Weiterhin ist der Bereich an der Wittower Fähre bereits durch die Fährverbindung<br />
akustisch vorbelastet. Insgesamt wird die Beeinflussung von Meeressäugern durch akustische Störungen<br />
während der Verlegung als gering bewertet.<br />
BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />
<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />
Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />
abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />
<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />
der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />
allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />
Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
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Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />
am Meeresboden lebender Fischarten)<br />
resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />
durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />
Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />
Rückbau der Kabeltrasse<br />
Wirkprozess<br />
gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase,<br />
örtlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt<br />
Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />
erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u.U. Schadstoffemissionen<br />
sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />
(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />
Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />
den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />
verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />
seltenen Vorkommens von Robben im Küstenbereich westlich Rügen, die diesen Bereich sporadisch<br />
durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten als maßgeblicher Bestandteil des<br />
FFH-Gebiets “Nordrügensche Boddenlandschaft“ auszuschließen.<br />
Fischotter (Art Nr. 3)<br />
Mögliche Beeinträchtigungen durch die Landkabeltrasse sind in IBU (2009) eingeschätzt worden. An<br />
dieser Stelle erfolgen Ergänzungen hinsichtlich des marinen Anteils am gesamten Lebensraum des<br />
Fischotters.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Wassertrübungen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
<strong>und</strong><br />
- mögliche Barrierewirkung<br />
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Es kommt möglicherweise zu einer Beanspruchung von (<strong>Teil</strong>-)Lebensräumen durch den Trassenbau.<br />
Die Umlagerung des Sediments führt zu einem weitgehenden Verlust des Benthos <strong>und</strong> von Makrophyten,<br />
wobei von einer Regeneration innerhalb weniger Jahre (< 5 Jahre) auszugehen ist.<br />
Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />
von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Wiederablagerung der aufgewirbelten<br />
Sedimente führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />
kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann. Es ist davon<br />
auszugehen, dass die Tiere schon wegen der Geräuschemissionen (s. u.) den Gefahrenbereich meiden.<br />
Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es kommt nur zu vorübergehend<br />
möglichen Behinderungen der Mobilität <strong>und</strong> der Verfügbarkeit von Beutetieren. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind auch aufgr<strong>und</strong> des großen Aktionsradius<br />
von Fischottern <strong>und</strong> der Möglichkeit des Ausweichens in nicht vom Vorhaben beeinflusste<br />
Bereiche auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> von Baugeräten führt zu<br />
visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkung<br />
Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />
Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Diese Einwirkung betrifft voraussichtlich<br />
nur einen geringen <strong>Teil</strong> des großen Aktionsradius des Fischotters, der zudem dämmerungs- <strong>und</strong><br />
nachtaktiv ist <strong>und</strong> dadurch voraussichtlich kaum von Störwirkungen betroffen sein wird. Die Wirkung<br />
ist als kurzfristig anzusehen, da die betroffenen Individuen nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten<br />
in das Gebiet zurückkehren werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im<br />
Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte baubedingte Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich<br />
für die FFH-Zielart Fischotter bewertet werden.<br />
Meerneunauge, Flussneunauge (Art Nr. 4, Nr. 5)<br />
In der Wirkungsanalyse werden beide Neunaugenarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der<br />
vergleichbaren Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt, wobei<br />
darauf hinzuweisen ist, dass beide Arten lediglich hinsichtlich der potenziellen Effekte auf die Qualität<br />
des Schutzgebietes als Durchwanderungslebensraum zu betrachten sind.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende indirekte<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit <strong>und</strong><br />
- mögliche Barrierewirkung<br />
Projektspezifische Auswirkungen auf die anadromen Wanderfischarten Meerneunauge <strong>und</strong> Flussneunauge,<br />
die vom Meer zum Laichen in die Flussmündungen <strong>und</strong> die Flüsse hinauf wandern, sind in<br />
erster Linie von Wirkfaktoren zu erwarten, die diese Wanderungen behindern könnten. Im in das Oderästuar<br />
entwässernden Peenesystem liegen insgesamt 5 von 9 bekannten Laichplätzen des Fluss-<br />
Seite 383/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
neunauges im deutschen Ostseeeinzugsgebiet (THIEL & WINKLER 2007, S. 90). Das Flussneunauge<br />
wird als gelegentlich vorkommend für den Bereich der Wittower Fähre bestätigt (vgl. Kap. Bestandsdarstellung<br />
Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler, II.2.13.2). Für das Meerneunauge sind nach THIEL & WINKLER<br />
(2007, S.90/91) weder Laichplätze noch eindeutig zu identifizierende Gebiete mit höheren Nachweiszahlen<br />
aus den deutschen Ostseegewässern bekannt. Wo die Laichhabitate der in der Ostsee nachgewiesenen<br />
Meerneunaugen lokalisiert sind, ist nach wie vor unklar. Demzufolge können für beide<br />
Arten keine bevorzugten Wanderrouten angegeben werden.<br />
Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />
von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Sedimentation der aufgewirbelten Sedimente<br />
führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />
kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann (MERCK & VON<br />
NORDHEIM 2000). Für größere Fische ist davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />
meiden oder tolerieren. Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es<br />
kommt nur zu vorübergehend möglichen Behinderungen der Fortbewegungsmöglichkeiten von Neunaugen.<br />
Ein theoretisch im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Neunauge kann aktiv<br />
<strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />
durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind daher auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />
visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkung<br />
Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />
Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen<br />
von Unterwasserschall <strong>und</strong> visueller Unruhe auf die R<strong>und</strong>maularten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />
als Zielarten des Anhangs II der FFH-RL liegen derzeit keine Literaturangaben vor. Die Ursachen<br />
hierfür sind in der äußerst geringen Dichte der Tiere in den marinen Aufenthalts- <strong>und</strong> Nahrungsräumen<br />
<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen extremen Seltenheit zu suchen. Schattenwurf <strong>und</strong> Lichtreflexion<br />
durch die fahrenden Schiffe sind in ihrer Auswirkung auf die oberen Wasserschichten begrenzt <strong>und</strong><br />
somit ausschließlich für oberflächennah lebende, pelagische Fischarten von Bedeutung. Möglicherweise<br />
resultiert diese visuelle Unruhe in einer Meidung der oberflächennahen Wasserschichten durch<br />
pelagische Arten. Auch Suchscheinwerfer oder starke Beleuchtungseinrichtungen der Baggerschiffe<br />
<strong>und</strong> die Baustellenbeleuchtung könnten nachts zu Beunruhigungen durch visuelle Störreize führen.<br />
Abgeleitet aus den generellen Auswirkungen auf Fischarten können als worst-case-Szenario auch<br />
bezüglich der Arten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge für die Bauphase, bedingt durch die Hebung des Geräuschpegels<br />
im Nahbereich, Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen angenommen werden. Hierdurch wären<br />
bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale Scheucheffekte Beeinflussungen<br />
zu erwarten. In unmittelbarer Umgebung der Verlegetechnik kann es demnach zu einer<br />
Scheuchwirkung durch den emittierten Schall kommen. Diese Wirkung ist als kurzfristig anzusehen,<br />
da die betroffenen Arten nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten in das Gebiet zurückkehren<br />
werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale<br />
Scheucheffekte baubedingt Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich für die FFH-Zielarten bewertet<br />
werden.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 384/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen resultierende<br />
Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkei<br />
Für eine Reihe von Fischarten wie Lachs (Salmo salar) oder Flussaal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung<br />
am Erdmagnetfeld dokumentiert. Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld<br />
desorientiert werden, allerdings konnten KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu<br />
erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen<br />
führen. Bauartbedingt heben sich die von drehstromführenden Kabeln emittierten magnetischen Felder<br />
bis auf einen Restbetrag gegenseitig auf, welcher aufgr<strong>und</strong> der durch den (durch die Dicke der<br />
Isolierung) Abstand der einzelnen Drähte zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken<br />
der drei umlaufenden Magnetfelder am jeweiligen Messpunkt zustande kommt (KULLNICK &<br />
MARHOLD 1999). Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen,<br />
wenn es strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken<br />
hier in einem noch weitaus geringeren Bereich. Die Erzeugung von magnetischen <strong>und</strong> elektrischen<br />
Feldern durch das Kabelsystem (Drehstromsystem) ist nicht auszuschließen, wird aber voraussichtlich<br />
gering sein (vgl. Ausführungen in <strong>Teil</strong> II dieser Unterlage).<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Da ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe<br />
des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen durch magnetische Felder<br />
oder Temperaturerhöhung im Nahbereich des Kabels auf FFH-Zielarten erwartet.<br />
III.3.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />
konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />
noch nicht feststehen.<br />
Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />
Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />
Für die inneren Küstengewässer (Binnenbodden von Rügen) wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />
die Bauarbeiten während der Heringshauptlaichzeit, d.h. für den Zeitraum von Januar bis<br />
Mitte Mai, ausschließt (vgl. Kap. II.3.11).<br />
Eine nicht ganz auszuschließende Gefährdung der Reproduktion des Herings (als charakteristische<br />
Art) wird durch solche aus Vorsorgegründen notwendige Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß reduziert.<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fäl-<br />
Seite 385/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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len eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />
weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />
des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />
III.3.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />
Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Im Umfeld der Trassenvariante Off. VII sind keine Projekte <strong>und</strong> Pläne erkennbar, die kumulative Wirkungen<br />
entfalten können, sodass weitere Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />
Schutzgebietes zu erwarten.<br />
III.3.3 EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ (DE 1446-401)<br />
III.3.3.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Für das EU-Vogelschutzgebiet DE 1446-401 liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum November<br />
2007 vor (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/spa_stdb/SPA_1446-401.pdf).<br />
Bei diesem Schutzgebiet handelt es sich um eine “strukturreiche, störungsarme Küstenlandschaft”.<br />
Die eng miteinander verzahnten terrestrischen <strong>und</strong> marinen Küstenlebensräume sind Rast- <strong>und</strong><br />
Reproduktionsraum für eine Vielzahl von Vogelarten. Weiterhin handelt es sich um einen charakteristischen<br />
Ausschnitt der innerrügenschen Boddenlandschaft mit Stauch-Endmoränen, mit subfossilen<br />
Kliffbildungen, marinen Schwemmsandebenen, Sand- <strong>und</strong> Steinstrandwällen <strong>und</strong> holozänen Moorbildungen<br />
mit einer Vielzahl von Biotopen <strong>und</strong> Biotopkomplexen. Diese Landschaftsbildungen prägen<br />
neben Bodden <strong>und</strong> Binnenseen den Charakter einer weithin unverbauten Ruhelandschaft.<br />
Das Gebiet wurde durch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern als eines der zahlen- <strong>und</strong><br />
flächenmäßig geeignetsten Gebiete zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG identifiziert <strong>und</strong> infolgedessen<br />
der Meldevorschlag erarbeitet. Die Bedeutung eines Gebiets ergibt sich aus seinem Wert<br />
für das Richtlinienziel der Erhaltung von Zielarten. Laut Standard-Datenbogen bietet das gemeldete<br />
Besondere Schutzgebiet optimale Rast- <strong>und</strong> Nahrungsflächen für zahlreiche Wasservogelarten <strong>und</strong><br />
ein herausragender Überwinterungslebensraum für Rastvögel. Zur Bedeutung des Gebietes für NA-<br />
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TURA 2000 sind im StDB folgende Angaben enthalten. „Die herausragende Bedeutung des Gebietes<br />
liegt in seiner Funktion als Mauser-, Rast-, Sammel- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiet für Wasservögel, aber<br />
auch als Reproduktionsraum für zahlreiche Küstenvogelarten. Die Bodden werden traditionell im<br />
Rahmen der kleinen Küstenfischerei mit Reusen, Stellnetzen bewirtschaftet. Grünlandwirtschaft auf<br />
Küstenüberflutungsmooren; große Brackwasserlagunen die von jungpleistozänen Gr<strong>und</strong>moränen <strong>und</strong><br />
holozänen Sedimenten begrenzt werden.”<br />
<strong>Teil</strong>bereiche werden vom LSG „Ostrügen“ (Nr. 81) eingenommen. Es gibt Überschneidungen mit den<br />
gemeldeten Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung. „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (1446-<br />
302), „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (DE 1544-302) sowie mit „Kleiner Jasm<strong>und</strong>er<br />
Bodden mit Halbinseln <strong>und</strong> Schmaler Heide“ (1547-303). Das gemeldete EU-Vogelschutzgebiet<br />
hat laut StDB eine Fläche von 20.739 ha.<br />
Einige Schutzgebiete liegen innerhalb bzw. teilweise innerhalb des Gebiets (NSG aus UM M-V 2003),<br />
von denen hier nur die nächst gelegenen Meerebereiche aufgeführt sind:<br />
NSG „Neuendorfer Wiek“ einschließlich Insel Beuchel (Nr. 321),<br />
NSG „Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow <strong>und</strong> Banzelvitzer Berge“ (Nr. 254),<br />
LSG „Ostrügen“ (Nr. 81)<br />
Vorbelastung<br />
Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „ungelenkte<br />
touristische Aktivitäten, Bootsverkehr, Angeln (jeweils soweit erheblich wirkend)“ angegeben.<br />
Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />
die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />
über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 114.<br />
Tab. 114:<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von<br />
Rügen“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope)<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
210 Berufsfischerei B 30 -<br />
220 Angelsport/Angeln B 30 -<br />
6 Freizeit <strong>und</strong> Tourismus B 50 -<br />
Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />
Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />
Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
Das SPA dient dem Schutz der im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Brutvogelarten<br />
sowie weiterer Brut- <strong>und</strong> Rastvogelarten, die in relativ großer Anzahl im Gebiet vorkommen <strong>und</strong> für die<br />
es eine besondere europäische Verantwortung gibt.<br />
Es liegen für das hier betrachtete EU-Vogelschutzgebiet noch keine formulierten Erhaltungsziele vor.<br />
In den „Informationen zur Gebietscharakterisierung“ (Stand April 2007) waren vorläufige Erhaltungsziele<br />
angegeben. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Als Erhaltungsziele werden der Schutz der in<br />
Tab. 115 aufgeführten Zielarten <strong>und</strong> deren Lebensräume (Rastflächen <strong>und</strong> Brutplätze) angesehen.<br />
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Überblick über die Zielarten der EU-VSRL<br />
Die Zielarten mit ihrem Status als Brut- bzw. Rastvogel <strong>und</strong> den jeweils erfüllten Bestandskriterien<br />
sind in Tab. 115 aufgelistet (aus dem Standarddatenbogen)<br />
Legende:<br />
nichtziehend:<br />
auf dem Durchzug:<br />
Populationsgröße:<br />
(i = Individuen,<br />
p = Paare)<br />
Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />
Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />
genutzt<br />
C: häufig, große Population (common)<br />
R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />
V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />
P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 388/711<br />
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Tab. 115<br />
Vogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“, die im Anh. I der EU-VSRL aufgeführt sind<br />
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Tab. 116<br />
Zugvogelarten des EU-Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“ nach Art. 4 Abs. 2 der EU-VSRL<br />
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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 sind für die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) aufgeführten<br />
Vogelarten besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben<br />
<strong>und</strong> ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 sind unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse entsprechende Maßnahmen<br />
für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich<br />
ihrer Vermehrungs-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten<br />
zu treffen. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Schutz der Feuchtgebiete <strong>und</strong> ganz<br />
besonders der international bedeutsamen Feuchtgebiete zugemessen.<br />
Die Vogelarten, die diesen beiden Kategorien zuzuordnen sind <strong>und</strong> im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden<br />
von Rügen“ vorkommen, sind in Tab. 115 <strong>und</strong> Tab. 116 aufgelistet.<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Unter „Andere bedeutende Arten der Fauna <strong>und</strong> Flora“ ist im StDB des Gebietes DE 1446-401 „Binnenbodden<br />
von Rügen“ der Kormoran mit i < 3.000 Exemplaren auf dem Durchzug aufgeführt.<br />
Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />
das FFH-Gebiet „Binnenbodden von Rügen“ im StDB sehr allgemein formuliert als „Erhalt einer dynamischen<br />
Küstenlandschaft mit einem hohen Anteil störungsarmer Bereiche“.<br />
Ein Managementplan wurde bisher nicht erstellt.<br />
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“ umfasst zu einem großen <strong>Teil</strong> die<br />
FFH-Gebiete „Westrügensche Boddenlandschaft“ <strong>und</strong> „Nordrügensche Boddenlandschaft“ (vgl. Kap.<br />
III.2.1). Das EU-Vogelschutzgebiet 1542-401 „Vorpommersche Boddenlandschaft <strong>und</strong> nördlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />
erstreckt sich im Bereich der Wittower Fähre nicht über Meeresgebiet, schließt sich aber wenige<br />
h<strong>und</strong>ert Meter südlich an Land an das marine Untersuchungsgebiet an.<br />
III.3.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB) im EU-Vogelschutzgebiet „Binnenbodden<br />
von Rügen“<br />
Als detailliert untersuchter Bereich wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Avifauna relevante<br />
2.000 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt.<br />
Lebensräume an Land werden in <strong>Teil</strong> B der Unterlagen (Betrachtung der Landkabeltrasse) berücksichtigt.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> beschränkt sich die weiter führende Betrachtung der Brutvögel ggf. auf<br />
vorhabensbedingte Wirkungen, die durch die Verlegung der Seekabeltrasse im SPA „Binnenbodden<br />
von Rügen“ eintreten können.<br />
Eine Betrachtung der Artengruppe Zugvögel ist hier nicht erforderlich, da sich durch die an der Verlegung<br />
beteiligten Schiffe keine Betroffenheiten für Zugvögel ergeben, die über jene des regelmäßigen<br />
Schiffsverkehrs (Fähre) im durch die Seekabelverlegung gequerten Seegebiet hinausgehen. Auf dem<br />
Meer rastende Zugvögel werden bei den Rastvögeln mitbetrachtet.<br />
Für die Darstellung des Vorkommens <strong>und</strong> der Lebensraumansprüche der Rastvögel wird auf Kap.<br />
II.2.12.2 (Bestandsdarstellung Rastvögel) verwiesen.<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Die Trasse quert den Bodden auf einer Länge von 668 m. Von vorhabensbedingten Wirkungen betroffen<br />
sind auf der Wasserfläche rastende Vögel sowie Nahrungsgäste, sowie die Strukturen <strong>und</strong> Funkti-<br />
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onen ihres Lebensraumes. Es kommt zu Störungen (Scheuchwirkung) insbesondere empfindlicher<br />
Arten sowie zu einer Beanspruchung des Meeresbodens, was eine Beeinflussung der Nahrungshabitate<br />
von Vögeln zur Folge hat.<br />
III.3.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Zur Wirkungsprognose in Bezug auf Lebensräume wird auf das entsprechende Kapitel zum GGB<br />
DE 1747-301 verwiesen.<br />
Beeinträchtigungen von Zielarten der VS-RL<br />
Nachfolgend werden die vorhabensbedingten Wirkungen auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste erläutert<br />
<strong>und</strong> bewertet.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />
Sedimentumlagerungen, Trübungsfahnen, Sedimentation<br />
der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung von an<br />
Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos,<br />
Heringslaich <strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende<br />
mögliche indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Für den unmittelbar betroffenen Bereich des Kabelgrabens zuzüglich des Arbeitsstreifens ist ein zeitweiliger<br />
Verlust der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen zu verzeichnen. Insbesondere hinsichtlich des Zoobenthos<br />
ist die Einschränkung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage aufgr<strong>und</strong> der schnellen Wiederbesiedlung in 1 bis 3<br />
Jahren deutlich zeitlich begrenzt. Für Makrophyten, einschließlich deren Funktion für Phytalbewohner<br />
<strong>und</strong> Laich ist von vergleichbaren Wiederbesiedlungsprozessen auszugehen, sodass ein mittelfristiger<br />
Ausfall dieser Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen auf der betroffenen Fläche möglich ist.<br />
Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass aufgr<strong>und</strong> der zeitlichen Begrenzung des Verlustes von<br />
Nahrung, insbesondere infolge der schnellen Wiederansiedlung von Zoobenthos, sowie aufgr<strong>und</strong> der<br />
sehr geringen, betroffenen Flächenanteile der insgesamt als Rast- <strong>und</strong> Nahrungsraum zur Verfügung<br />
stehenden Areale keine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für Seevögeln zu erwarten<br />
ist.<br />
Des Weiteren könnte sich eine Beeinflussung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen durch Sedimentaufwirbelung,<br />
Trübungen <strong>und</strong> Sedimentation auf dem Benthos im Umfeld des „Kabelgrabens“ vollziehen. Die zeitliche<br />
<strong>und</strong> räumliche Wirkung von Trübungs- <strong>und</strong> Sedimentationsprozessen wird in Kapitel II.3.2 erläutert.<br />
Demnach wird insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung<br />
innerhalb weniger St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse<br />
mit ähnlicher Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen,<br />
Trübungen <strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine Beeinflussungen des Zoobenthos sowie<br />
von Makrophytenvorkommen vollziehen, die eine FFH-Relevanz hätten. Die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für<br />
Seevögel wird demnach nicht maßgeblich beeinträchtigt.<br />
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Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />
visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />
Wirkprozess<br />
Störung, Scheuchwirkung<br />
Schiffe sind ein wesentlicher Störfaktor für Rastvögel auf See. In den Rastgebieten für Seevögel ist<br />
mit einer kurzfristigen Vergrämung während der Durchfahrt des Verlegeschiffes zu rechnen. Im Umkreis<br />
bis ca. 1.300 m um das Verlegeschiff für Seetaucher <strong>und</strong> bis ca. 600 m für Meeresenten können<br />
Störungen der Rastbestände auftreten (Abb. 114).<br />
Abb. 114:<br />
Fluchtdistanzen ausgewählter Seevögel gegenüber Seeschiffen (aus: BELLEBAUM et<br />
al. 2005<br />
Art <strong>und</strong> Anzahl der betroffenen Vögel ist stark abhängig vom Zeitpunkt der Verlegung. Besonders<br />
hohe Rastbestände der Meeresenten <strong>und</strong> Taucher halten sich im Gebiet im Zeitraum Dezember bis<br />
April auf. Im Gegensatz dazu stellen die Monate Juli bis September eher rastvogelarme Zeiten dar. Es<br />
werden Verlegegeschwindigkeiten für die Bodden- bzw. Anlandungsbereiche veranschlagt, bei denen<br />
von einer Bauzeit von wenigen Tagen auszugehen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Verlegeschiff<br />
in Abhängigkeit der Anzahl der zu verlegenden Seekabel das Gebiet mehrmals, allerdings mit<br />
mehreren Tagen „Ruhezeit“ durchfährt. Das Verlegeschiff, aber auch Transportschiffe, entsprechen<br />
dem Typ des langsam fahrenden, großen Schiffes. Für die Seevögel sind in den betrachteten Gebieten<br />
Gewöhnungseffekte gegenüber solchen Schiffen im Bereich der Fahrrinnen, Ansteuerungen <strong>und</strong><br />
Haupt-Schifffahrtslinien zu verzeichnen. Außerdem werden durch die geringe Geschwindigkeit der<br />
Schiffe keine fluchtartigen Reaktionen der Vögel ausgelöst. Die auf der Wasserfläche rastenden Vögel<br />
weichen dem sich langsam annähernden Schiff aus <strong>und</strong> kehren häufig nach der oben geschilderten<br />
kurzen Zeit der Passage in die Gebiete wieder zurück.<br />
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Somit ist zu erwarten, dass die auf Durchfahrten von Rastgebieten beschränkten visuellen <strong>und</strong> akustischen<br />
Störungen zu keiner erheblichen Beeinflussung der Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete des EU-<br />
Vogelschutzgebietes „Binnenbodden von Rügen“ führen.<br />
Im Anlandungsbereich des Kabels ist infolge der Anforderungen zur technischen Realisierung mit<br />
intensiven Bautätigkeiten zu rechnen.<br />
Durch die ständigen Aktivitäten unterschiedlicher Art im Bereich des Fähranlegers <strong>und</strong> des Schifffahrtsweges<br />
besteht eine Vorbelastung vor allem hinsichtlich visueller <strong>und</strong> akustischer Störungen.<br />
Zur Prognose der Umweltwirkungen der Bautätigkeiten wird ein maßgeblicher Wirkpegel für Lärmemissionen<br />
für eine Lärmquelle für Vögel von ca. 200 m (Überschreitung von 47 dB(A)) herangezogen<br />
(Schwellenwert nach RECK et al. 2001). Gegenüber den oben ausgewiesenen Fluchtdistanzen für<br />
Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten sind für die in diesem Gebiet hauptsächlich betroffenen Wasservogelarten<br />
wie Schwäne, Schwimm- <strong>und</strong> Gründelenten geringere Fluchtdistanzen von 200 bis 300 m bekannt<br />
(HÜBNER & PUTZER 1985; PUTZER 1989). Es wird demnach abgeleitet, dass maßgebliche visuelle <strong>und</strong><br />
akustische Wirkungen einen 300-m-Wirkradius nicht überschreiten. Demnach ist eine Beeinträchtigung<br />
der Vogelwelt in einem Wirkradius bis 200-300 m anzusetzen, der sich radial um die Baustelle<br />
ausbildet <strong>und</strong> somit zu einem Ausfall dieses Areals während der Bauzeit führt.<br />
Die Beleuchtung der Baustelle kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste wie Seetaucher<br />
oder Meeresenten abschrecken. Dies geschieht durch das fahrende Verlegeschiff (siehe Ausführungen<br />
zu optischen <strong>und</strong> akustischen Störungen) <strong>und</strong> damit lokal sowie kurzfristig sowie wirkt sich mit<br />
geringer Intensität aus. Weniger störungsempfindliche Artengruppen wie z.B. Möwen werden möglicherweise<br />
von der Baustellenbeleuchtung angezogen <strong>und</strong> können die Baustelle als Rastplatz nutzen.<br />
Dies vollzieht sich ebenfalls lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich vermutlich nicht auf die Bestände<br />
aus. Insgesamt sind die Auswirkungen durch die Baustellenbeleuchtung auf die Funktionen des Untersuchungsraumes<br />
in ihrer Eignung für das Schutzgut Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum jetzigen Planungsstand<br />
noch nicht konkret abzuschätzen. Die Störungen sind kleinräumig <strong>und</strong> vorübergehend („Wanderbaustelle“,<br />
Verlegeschiff bewegt sich langsam) <strong>und</strong> Ausweichräume sind vorhanden, die Ausweichmöglichkeiten<br />
sind jedoch bei starker Eisbedeckung des Boddens reduziert. Um bereits im Vorfeld<br />
der Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />
die die Verlegung der Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der<br />
wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember bis Ende April) ausschließt.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen von Rastvögeln <strong>und</strong> Nahrungsgästen des EU-Vogelschutzgebietes<br />
durch o. g. Wirkprozesse können durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld vermieden werden (siehe<br />
Kapitel II.5 <strong>und</strong> nachfolgendes Kapitel).<br />
III.3.3.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum<br />
jetzigen Planungsstand noch nicht konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Baugeräteeinsatz momentan noch nicht feststehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst<br />
lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap.<br />
III.5 wird verwiesen.<br />
Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 398/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />
Die Störwirkungen auf die Rastgebiete innerhalb der 300 m Wirkzone um die Baustelle treten im Wesentlichen<br />
nur während der Bauphase auf, in geringerer Intensität u. U. auch während der Betriebsphase.<br />
Der Untersuchungsraum hat eine wichtige Funktion als Rastgebiet. Die Rastaktivitäten haben in den<br />
Wintermonaten den größten Umfang. In kalten Wintern mit Vereisung des Boddens konzentrieren sich<br />
die Vögel auf die offenen Wasserflächen im Bereich der Fahrrinne. Aufgr<strong>und</strong> dieser besonderen Funktion<br />
des Untersuchungsraumes lässt sich die Möglichkeit offensichtlicher Beeinträchtigungen auf das<br />
Rastgeschehen nicht von vornherein ausschließen. Um bereits im Vorfeld der Möglichkeit erheblicher<br />
Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die die Verlegung der<br />
Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember<br />
bis Ende April) ausschließt.<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
III.3.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />
Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Im Umfeld der Trassenvariante Off. VII sind keine Projekte <strong>und</strong> Pläne erkennbar, die kumulative Wirkungen<br />
entfalten können, sodass weitere Einwirkungen sicher ausgeschlossen werden können.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />
Schutzgebietes zu erwarten.<br />
Seite 399/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
III.4 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die Natura 2000-<br />
Gebiete der Offshore-Trassen zur Querung des Strelas<strong>und</strong>es Offshore-Trasse<br />
Off IV, V, VI<br />
III.4.1 Gemeldetes Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Greifswalder<br />
Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)<br />
III.4.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1747-301 liegt der Standard-Datenbogen mit<br />
Ausfülldatum Mai 2004 vor<br />
(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/ffh_stdb/FFH_1747-301.pdf).<br />
Die Gebietsabgrenzung deckt sich großteils mit dem ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder<br />
Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Gebiet Nr. DE 1747-402). Das GGB hat eine Fläche von<br />
ca. 59.970 ha <strong>und</strong> umfasst zentrale <strong>Teil</strong>e der vorpommerschen Boddenlandschaft mit dem Greifswalder<br />
Bodden, dem südlichen <strong>Teil</strong> des Strelas<strong>und</strong>es, dem Mündungsbereich des nördlichen Peenestroms<br />
sowie zahlreiche Buchten <strong>und</strong> Wieken, Küstenüberflutungsräume sowie eingelagerte Inseln<br />
<strong>und</strong> Küstenabschnitte mit aktuellen Prozessen der Küstendynamik (Abrasion <strong>und</strong> Anlandung).<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens von 28 Lebensraumtypen, davon sechs als prioritär eingestuften Lebensraumtypen<br />
sowie 15 Arten nach Anhang II der FFH-RL ist eine hohe Bedeutung für das Netz NATU-<br />
RA 2000 gegeben. Die Stellung des Gebiets für das zusammenhängende Netz NATURA 2000 ergibt<br />
sich daraus, dass mit dieser eine Benennung eines größeren, komplexeren Gebietes mit mehreren<br />
Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge der FFH-RL geschieht (Komplexbildung).<br />
Folgende nach nationalem Recht ausgewiesene Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete<br />
etc.) liegen innerhalb oder im näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes (vgl. karte_naturschutzflaechen_a0_ha.pdf<br />
im Internetangebot des LUNG):<br />
NSG „Halbinsel Devin“ (Nr. 273),<br />
NSG „Kormorankolonie bei Niederhof“ (Nr. 62),<br />
NSG „Vogelhaken Glewitz“ (Nr. 130),<br />
LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a, 1 % des Schutzgebietes)<br />
LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b, 2 % des Schutzgebietes))<br />
LSG „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122)<br />
LSG „Greifswalder Bodden“ (Nr. 142)<br />
Weiterführende Informationen sind in UM M-V (2003) enthalten.<br />
Vorbelastung<br />
Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffeinträge in den Bodden, Störungen des hydrologischen Systems (insbesondere Küstenüberflutungsmoore).<br />
Intensivierung insbesondere wassergeb<strong>und</strong>ener Nutzungen (jeweils soweit erheblich<br />
wirkend)“ angegeben.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 400/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />
die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />
über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 117.<br />
Tab. 117:<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Greifswalder<br />
Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (Auswahl mit<br />
Bezug auf marine FFH-LRT)<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
210 Berufsfischerei B 90 -<br />
211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) B 40 -<br />
220 Angelsport/Angeln B 40 -<br />
230 Jagd B 10 0<br />
520 Schifffahrt A 40 -<br />
621 Wassersport A 90 0<br />
621 Wassersport B 90 -<br />
701 Wasserverschmutzung B 90 -<br />
820 Sedimenträumung, Ausbaggerung von Gewässern A 10 -<br />
Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />
Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />
Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
Zu Zielarten <strong>und</strong> Erhaltungszielen können die Angaben des Standard-Datenbogens (Ausfülldatum:<br />
05.2004) herangezogen werden. Außerdem liegt ein Formblatt zur Gebietscharakteristik für das FFH-<br />
Nachmeldegebiet „Greifswalder Bodden“ aus dem Jahr 2003 vor.<br />
Es werden nach EU-KOMMISSION (2000) <strong>und</strong> FROELICH & SPORBECK (2006, S. 42) die Erhaltung oder<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Standarddatenbogen aufgeführten<br />
<strong>und</strong> mindestens signifikant (Stufe A, B oder C) eingestuften Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten der Anhänge<br />
I <strong>und</strong> II als Erhaltungsziel berücksichtigt.<br />
Außer den in den Standard-Datenbögen aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> Arten nach Anhang<br />
II der FFH-RL, die oben genannt wurden, liegen keine verbindlichen Formulierungen zum<br />
Schutzzweck <strong>und</strong> den Erhaltungszielen vor. Wiedergegeben werden die im Formblatt zur Gebietscharakterisierung<br />
von 2003 vorgeschlagenen Erhaltungsziele.<br />
Die Schutzerfordernisse des Gebietes umfassen demnach u. a.:<br />
Erhalt von Sandbänken mit schwacher ständiger Überspülung durch Meereswasser <strong>und</strong> regelmäßig<br />
trockenfallenden (Wind-) Wattflächen mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />
insbesondere durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender<br />
Nutzungen (u. a. Sandabbau, Gr<strong>und</strong>schleppnetzfischerei) (1110, 1140)<br />
Seite 401/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Erhalt flacher großer Meeresbuchten <strong>und</strong> von vom Meeresboden aufragenden Hartsubstraten<br />
mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Vermeidung von<br />
Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (1160, 1170)<br />
Erhalt von vom offenem Meer weitestgehend abgetrennten Strandseen, Lagunen <strong>und</strong> Bodden<br />
mit sporadischem oder aufgr<strong>und</strong> spezifischer geomorphologischer Verhältnisse dauerhaft geringem<br />
Einstrom von Meerwasser mit ihrem charakteristischen Arteninventar insbesondere<br />
durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen (1150*)<br />
Erhalt von einjährigen Spülsäumen, von Geröll- <strong>und</strong> Kiesstränden mit andauernder salztoleranter<br />
nitrophiler Vegetation des Meeres mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />
insbesondere durch Vermeidung von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag sowie gefährdender Nutzungen<br />
(u. a. Vertritt, Strandberäumungen) (1210, 1220)<br />
Erhalt von Fels- <strong>und</strong> Steilküstenkomplexen der Ostseeküste mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar<br />
durch Vermeidung von gefährdenden Nutzungen <strong>und</strong> Maßnahmen (u.a.<br />
Bebauung Küstenschutzmaßnahmen, Inanspruchnahme durch Nutzungen bis an die Abbruchkante);<br />
Besucherlenkung erforderlich (1230)<br />
Erhalt von Salzgrünland der Ostsee mit ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere<br />
durch Sicherung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik, Vermeidung<br />
von Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag, Pflegenutzungsmanagement i. d. R. erforderlich<br />
(1330)<br />
Erhalt von natürlichen <strong>und</strong> naturnahen Wäldern auf Küstendünen der Ostseeküsten <strong>und</strong> ihrem<br />
charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere durch Begünstigung <strong>und</strong> Förderung natürlicher<br />
Bestandesstrukturen mit hohen Altbaum- <strong>und</strong> Totholzanteilen <strong>und</strong> charakteristischem<br />
Arteninventar (2180)<br />
Erhalt feuchter Dünentäler <strong>und</strong> ihrem charakteristischen Gesamtarteninventar insbesondere<br />
durch Ausschluss von Entwässerung <strong>und</strong> Nährstoffeintrag, Besucherlenkung ggf. erforderlich<br />
(2190)<br />
Erhalt artenreicher magerer Flachland-Mähwiesen mit charakteristischem Gesamtarteninventar<br />
insbesondere durch Fortsetzung traditioneller zweischüriger Mahd bzw. extensiver Beweidung,<br />
Ausschluss von weiteren Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen auf Niedermoorböden, keine oder<br />
geringe Düngung, ggf. sukzessionshemmende Maßnahmen (6510)<br />
Erhalt des charakteristischen Baumartenspektrums <strong>und</strong> Gesamtarteninventars naturbelassener<br />
nährstoffärmer Moorstandorte mit hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen, Erhalt oder Wiederherstellung<br />
natürlicher hydrologischer Verhältnisse sowie der Nährstoffarmut, Einrichtung von Pufferzonen,<br />
i. d. R keine forstliche Bewirtschaftung (91 D0*)<br />
Erhalt <strong>und</strong> Verbesserung der Gewässergüte <strong>und</strong> Gewässerstruktur; Sicherung bzw. Wiederherstellung<br />
der Durchgängigkeit der Gewässer für die Arten Lachs, Finte, Flussneunauge,<br />
Rapfen, Steinbeißer, Schutz der Vorkommen durch Einhaltung der Mindestmaße sowie Umsetzung<br />
der Fisch- <strong>und</strong> Laichschonbezirke <strong>und</strong> Schonzeiten<br />
Erhalt bzw. Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für den Bitterling durch die Sicherung<br />
pflanzenreicher Uferzonen langsam fließender Gewässer mit einem sandigen Sedimentgr<strong>und</strong><br />
(Lebensraum) <strong>und</strong> die Sicherung der Vorkommen von Großmuscheln als Voraussetzung<br />
für die Reproduktion des Bitterlings (Symbiose) Schutz der Vorkommen durch Umsetzung<br />
der Schonzeiten, Erhalt bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer<br />
Erhalt bzw. Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für den Fischotter insbesondere<br />
durch die Sicherung nahrungsreicher, schadstoff- <strong>und</strong> störungsarmer, unverbauter, naturnaher<br />
Gewässer <strong>und</strong> Uferbereiche sowie störungs- <strong>und</strong> gefahrminimierter Wanderkorridore<br />
Erhalt <strong>und</strong> Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für Kegelrobbe <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong><br />
insbesondere durch die Sicherung störungsarmer Küstengewässer, störungsfreier Block- <strong>und</strong><br />
Sandstrände, sonstiger Uferbereiche <strong>und</strong> Sandbänke; Minimierung der Gewässerverschmutzung<br />
<strong>und</strong> von Beifängen<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 402/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
In der Verordnung für das LSG „Greifswalder Bodden“ vom 10.12.2008 sind weitere gebietsspezifische<br />
Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele aufgeführt, die prinzipiell den Angaben zum Natura 2000-Gebiet des<br />
Gebietsformblattes entsprechen.<br />
Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />
Das Gebiet dient dem Erhalt <strong>und</strong> dem Schutz der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-<br />
Richtlinie, die in Tab. 118 aufgeführt sind.<br />
Tab. 118:<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im GGB „Greifswalder<br />
Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)<br />
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie<br />
(Bezeichnung nach BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ<br />
SSYMANK et al. 1998)<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Relative<br />
Fläche<br />
Natura<br />
2000-<br />
Repräsentivität<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilumg<br />
1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch<br />
Meerwasser<br />
10 A C B A<br />
1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- <strong>und</strong> Mischwatt 2 A C B A<br />
1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) 3 A B C B<br />
1160 Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen<br />
<strong>und</strong> Seegraswiesen)<br />
75 A B B A<br />
1170 Riffe 3 A C B A<br />
1210 Einjährige Spülsäume < 1 A B B A<br />
1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände < 1 B C B C<br />
1230 Atlantik-Felsküsten <strong>und</strong> Ostsee-Fels- <strong>und</strong> Steil-Küsten mit Vegetation<br />
< 1 B B B B<br />
1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae) 2 A B B B<br />
2110 Primärdünen < 1 B C B C<br />
2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria < 1 B C C C<br />
2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)<br />
2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen <strong>und</strong> borealen<br />
Region<br />
< 1 B C C C<br />
< 1 B A C B<br />
2190 Feuchte Dünentäler < 1 B C B B<br />
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions<br />
oder Hydrocharitions<br />
< 1 C C C C<br />
3160 Dystrophe Seen <strong>und</strong> Teiche < 1 C C C C<br />
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden <strong>und</strong> -<br />
rasen<br />
6210(*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen <strong>und</strong> deren Verbuschungsstadien<br />
(Festuco-Brometalia)<br />
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (<strong>und</strong> submontan auf dem<br />
europäischen Festland) auf Silikatböden<br />
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen <strong>und</strong> tonigschluffigen<br />
Böden (Molinion caeruleae)<br />
< 1 B C C C<br />
< 1 B C C C<br />
< 1 A C B B<br />
< 1 C C C C<br />
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sangui- < 1 C C B C<br />
Seite 403/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Code<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie<br />
(Bezeichnung nach BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ<br />
SSYMANK et al. 1998)<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Relative<br />
Fläche<br />
Natura<br />
2000-<br />
Repräsentivität<br />
Erhaltungszustand<br />
Gesamtbeurteilumg<br />
sorba officinalis)<br />
7230 Kalkreiche Niedermoore < 1 C C C C<br />
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) < 1 B C B C<br />
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) < 1 A C A B<br />
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder<br />
Eichen- Hainbuchenwald (Carpinion betuli)<br />
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus<br />
robur<br />
< 1 B C B C<br />
< 1 A C B B<br />
91D0* Moorwälder < 1 B C B B<br />
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa <strong>und</strong> Fraxinus excelsior (Alno-<br />
< 1 C C C C<br />
Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />
* = prioritärer Lebensraumtyp; Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMIS-<br />
SION (1997)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Größe <strong>und</strong> Differenziertheit des Schutzgebietes werden nachfolgend vor allem die relevanten<br />
FFH-Lebensraumtypen des Schutzgebietes (Lebensräume mit Bezug zum Untersuchungsraum)<br />
zusammenfassend beschrieben.<br />
Im Greifswalder Bodden kommen die marinen FFH-LRT 1110, 1140, 1150*, 1160 <strong>und</strong> 1170 vor (vgl.<br />
Tab. 119. FFH-Binnendifferenzierung – I.L.N. 2004).<br />
Tab. 119:<br />
FFH-LRT mit Kurzbezeichnung<br />
Angaben zu Flächenanteilen der marinen FFH-Lebensraumtypen im GGB<br />
„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“<br />
(DE 1747-301) - Fläche 59.970 ha<br />
Angaben laut Standard-<br />
Datenbogen**<br />
Angaben der FFH-<br />
Binnendifferenzierung<br />
(I.L.N. 2004)<br />
Angaben nach<br />
IFAÖ (2005b)<br />
1110 Sandbank 10%<br />
ca. 6.000 ha 5.937 ha 6.836 ha<br />
1140 Windwatt 2%<br />
ca. 1.200 ha 1.438 ha 1.480 ha<br />
1150* Lagune 3%<br />
ca. 1.800 ha 438 ha 97 ha<br />
1160 Flache, große Meeresarme<br />
<strong>und</strong> -buchten<br />
75%<br />
ca. 45.000 ha 38.790 ha 36.231 ha<br />
1170 Riffe 3%<br />
ca. 1.800 ha 1.938 ha 2.842 ha<br />
* prioritärer LRT; **Ausfülldatum 05.2004<br />
Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Weiterhin dient das Schutzgebiet dem Erhalt <strong>und</strong> Schutz der Lebensraumfunktionen für die in Tab.<br />
120 genannten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind:<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 404/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tab. 120:<br />
Übersicht der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im GGB „Greifswalder<br />
Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Säuger<br />
Angaben laut<br />
Standard-<br />
Datenbogen*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population<br />
Erhaltung Isolation Gesamt<br />
Kegelrobbe (Halichoerus grypus) i V Durchzug C B B C<br />
Seeh<strong>und</strong> (Phoca vitulina) i V Durchzug C B B B<br />
Fischotter (Lutra lutra) i R nichtziehend<br />
Großes Mausohr (Myotis myotis) i P Überwinterer<br />
C B C C<br />
C B B C<br />
Teichfledermaus (Myotis dasycneme)<br />
Fische<br />
i P Überwinterer<br />
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) i P nichtziehend<br />
C B C C<br />
C B C C<br />
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) i P Durchzug C B C C<br />
Meerneunauge (Petromyzon marinus) i P Durchzug B B C C<br />
Rapfen (Aspius aspius) i V Durchzug C B C C<br />
Finte (Alosa fallax) i P Durchzug D<br />
Wirbellose<br />
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) i V nichtziehend C C A C<br />
<br />
<br />
<br />
Große Moosjungfer<br />
(Leucorrhinia pectoralis)<br />
Schmale Windelschnecke<br />
(Vertigo angustior)<br />
Bauchige Windelschnecke<br />
(Vertigo moulinsiana)<br />
i P nichtziehend C C C C<br />
i P nichtziehend C B C C<br />
i P nichtziehend C B C C<br />
Pflanzen<br />
Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) i 51-100 C C C C<br />
Legende:<br />
nichtziehend:<br />
auf dem Durchzug:<br />
Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />
Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />
genutzt<br />
Seite 405/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Populationsgröße:<br />
(i = Individuen)<br />
C: häufig, große Population (common)<br />
R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />
V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />
P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet 1747-301 „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ sind keine weiteren Arten genannt (auch keine Arten nach Anh. I VSRL <strong>und</strong><br />
keine regelmäßig vorkommenden Zugvögel).<br />
Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Unter der Überschrift „Gebietsmanagement <strong>und</strong> maßgebliche Pläne“ ist der mögliche Schutzzweck für<br />
das FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ im StDB sehr<br />
allgemein formuliert als „Erhalt <strong>und</strong> teilweise Entwicklung des Greifswalder Boddens mit marinen <strong>und</strong><br />
Küstenlebensraumtypen, Grünland- <strong>und</strong> Wald-LRT sowie mit charakteristischen FFH-Arten“. Ein Managementplan<br />
befindet sich z. Zt. in Bearbeitung.<br />
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Durch das hier betrachtete Gebiet wird die Kohärenz der für die Vorpommerschen Boddengewässer<br />
gemeldeten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „Westrügensche Boddengewässer mit Hiddensee“<br />
(DE 1544-302) <strong>und</strong> „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser <strong>und</strong> Kleines Haff“ (DE 2049-<br />
302) unterstützt. Des Weitern bestehen Verbindungen zum angrenzenden GGB in der Pommerschen<br />
Bucht „Greifswalder Boddenrandschwelle <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>e der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302). Funktionale<br />
Beziehungen der genannten GGB umfassen vor allem die marinen Lebensraumtypen (FFH-LRT<br />
1110, 1140, 1150, 1160 <strong>und</strong> 1170), Küstenbiotope (z. B. FFH-LRT 1210, 1220, 1230) sowie den Austausch<br />
der Populationen von marinen Tierarten wie den aufgeführten Fischen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern, dem<br />
Fischotter <strong>und</strong> marinen Säugern wie der Kegelrobbe <strong>und</strong> dem Seeh<strong>und</strong>. Für die wandernden Fischarten,<br />
die Laichgebiete in Binnengewässern aufsuchen, ist dabei der Verb<strong>und</strong> mit dem Oderästuar <strong>und</strong><br />
der Oder über das GGB „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser <strong>und</strong> Kleines Haff“ von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
Das GGB trägt wesentlich zur Sicherung <strong>und</strong> Erhaltung der Habitate für Vögel nach der EU-<br />
Vogelschutz-Richtlinie im weitgehend flächengleichen EU-Vogelschutzgebiet bei (vgl. Kapitel III.4.2).<br />
III.4.1.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />
Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Meeressäuger<br />
relevante 500 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt, sowie die 100 m-<br />
Wirkzone bezüglich weiterer Artengruppen <strong>und</strong> der Lebensraumtypen (LRT). Die in Kap. II.1.1 definierten<br />
schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen Untersuchungsräume orientieren sich an den diesen<br />
Wirkräumen.<br />
Für die Darstellung des Vorkommens <strong>und</strong> der Lebensraumansprüche der Zielarten wird auf die Bestandsdarstellung<br />
in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) verwiesen.<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
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Die Trasse quert den Strelas<strong>und</strong> auf einer Länge, die entsprechend der Varianten unterschiedlich<br />
ausgeprägt ist <strong>und</strong> 1.082 m (Off. IV bei Neuhof), r<strong>und</strong> 1.800 m (Off. V bei Andershof) <strong>und</strong> r<strong>und</strong><br />
2.300 m (Off. VI bei der Frankensiedlung) beträgt. Während Off IV auf der gesamten Länge das FFH-<br />
Gebiet quert, liegt bei Off V <strong>und</strong> Off VI nur der Uferbereich westlich der Halbinsel Drigge auf einer<br />
Länge von ca. 200 m innerhalb des GGB. Bei allen drei Trassenvarianten kommt es zu einer Beanspruchung<br />
des LRT 1160 „Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)“,<br />
der in diesem Bereich den weitaus größten <strong>Teil</strong> des Strelas<strong>und</strong>es einnimmt (s. Karte<br />
XLV im Anhang).<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Die im Standard-Datenbogen verzeichneten terrestrischen Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL<br />
können von den Projektwirkungen der Seekabelverlegung im Meeresboden nicht erreicht werden.<br />
Als einziger im duB verbreiteter mariner Lebensraumtyp ist der LRT 1160 „Flache große Meeresarme<br />
<strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)“ von den Projektwirkungen betroffen.<br />
Nachfolgend werden die Definitionen, die zur Charakterisierung dieser FFH-LRT dienen, Angaben zu<br />
den maßgeblichen Bestandteilen sowie deren Vorkommen im Strelas<strong>und</strong> wiedergegeben.<br />
Zur Beschreibung dieses FFH-LRT sind in der Literatur verschiedenste Definitionen vorhanden. Hierzu<br />
zählen die im „Interpretation Manual of European Union Habitat“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), in<br />
den “Guidelines for the establishment of the Natura 2000 network in the marine environment” (EURO-<br />
PEAN COMMISSION 2007b), im „BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie <strong>und</strong><br />
der Vogelschutz-Richtlinie“ des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz (SSYMANK et al. 1998) sowie die aktuelle<br />
BfN-Definition für die Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschland (AWZ), die auf<br />
http://www.bfn.de/habitatmare/ nachzulesen sind.<br />
Nachfolgend werden nur die FFH-LRT betrachtet, die zumindest potenziell im Untersuchungsraum<br />
vorkommen könnten.<br />
FFH-LRT 1160 „Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen <strong>und</strong> Seegraswiesen)“.<br />
In IFAÖ (2005b) ist dieser FFH-LRT folgendermaßen definiert <strong>und</strong> charakterisiert:<br />
Flache große Meeresarme <strong>und</strong> –buchten sind geohydrologische Gewässerabschnitte, die sich<br />
von der vorgelagerten Ostsee durch eine geringere Exposition unterscheiden. Sie sind durch<br />
Boddenrandschwellen oder Nehrungen geschützte innere Küstengewässer mit breiter Öffnung<br />
<strong>und</strong> gutem Wasseraustausch mit dem Oberflächenwasser der Ostsee.<br />
Der Salzgehalt liegt im α- <strong>und</strong> β-Mesohalinikum (7-12 psu). Die Substrate variieren in Abhängigkeit<br />
von der Exposition von Sandfraktionen unterschiedlicher Korngröße bis zu Schlick. Flache<br />
große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten sind makrophytenreich.<br />
Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern stehen in gutem<br />
Wasseraustausch mit dem Oberflächenwasser der Ostsee. Der Salzgehalt zwischen den inneren Küstengewässern<br />
<strong>und</strong> der Ostsee unterscheidet sich daher nur unwesentlich. Große Flusseinmündungen,<br />
die zu einem permanenten Süßwasserdurchfluss führen, fehlen.<br />
Die Boddenrandschwellen mit ihren Sandbänken <strong>und</strong> Inseln schützen die Meeresbuchten vor der<br />
Exposition der Außenküste. Die ausgedehnten Flachwasserzonen sind makrophytenreich. Die zentralen<br />
Becken wirken als natürliche Schlickfallen.<br />
Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten enthalten eine hohe Biotopvielfalt. Ihre Randseen <strong>und</strong> „inneren“<br />
Buchten werden als „Lagunen“ ausgewiesen.<br />
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Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten sind makrophytenreiche Gewässer, deren Pflanzenbestände<br />
an die Substrate <strong>und</strong> die geringe Exposition angepasst sind. Die Flachwasserbereiche sind mit dichten<br />
Beständen der Strandsalden-Teichfaden-Tauchflur (Chaetomorphata lini-Ruppietum cirrhosae Br.-<br />
Bl. et al. 1952 corr. BERG in DENGLER et al. 2004) <strong>und</strong> der Meersalden-Tauchflur (Ruppietum maritimae<br />
GILLNER 1960) bedeckt. LR-typische Arten sind die Meersalden Ruppia cirrhosa <strong>und</strong> R. maritima.<br />
Begleitende Arten sind Potamogeton pectinatus, Zannichellia palustris <strong>und</strong> Armleuchteralgen (Chara<br />
baltica, C. canescens). An exponierten Küsten kommen ab 0,5 bis 1 m Wassertiefe inselartige Bestände<br />
von Seegras Zostera marina zusammen mit Zannichellia palustris <strong>und</strong> Potamogeton pectinatus<br />
vor, die ab etwa 2 m Tiefe in reine Seegraswiesen übergehen (Zosteretum marinaea van Goor ex<br />
Pignatti 1953) (GOSSELCK & BROSDA 2001). Geröll <strong>und</strong> Blöcke sind mit Darm- (Enteromorpha ssp.)<br />
<strong>und</strong> Fadenalgen (Cladophora ssp.) sowie Blasentang (Fucus vesiculosus) <strong>und</strong> Gabeltang (Furcellaria<br />
lumbricalis) besiedelt, oft vergesellschaftet mit fädigen Rot- <strong>und</strong> Braunalgen.<br />
LR-typische Arten der Meeresbuchten sind vor allem Arten der schlickig-sandigen lenitischen Flachwasserzone<br />
<strong>und</strong> des Phytals: der Sandpier Arenicola marina, der Schillernde Meeresborstenwurm<br />
Hediste diversicolor, die Lamarcksche Herzmuschel Cerastoderma lamarckii, der Schlickwurm Corophium<br />
volutator, die R<strong>und</strong>assel Cyathura carinata, die Schlauchseescheide Ciona intestinalis.<br />
Die Meeresbuchten bieten durch die strukturreichen Flachwasserzonen günstige Lebensbedingungen<br />
für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen des Brackwassers. Sie dienen Wasser- <strong>und</strong> Küstenvögeln als Nahrungs-, Rast<strong>und</strong><br />
Brutgebiete. Dichte Bestände der Miesmuschel, hohe Biomassen benthischer wirbelloser Tiere<br />
<strong>und</strong> ausgedehnte submerse Pflanzenwiesen sind die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für überwinternde Tauchenten<br />
(Berg- <strong>und</strong> Reiherente, Eider-, Trauer- <strong>und</strong> Eisente), Schwäne <strong>und</strong> Gründelenten (Stock-, Pfeifente),<br />
Zug- (Limikolen) <strong>und</strong> Brutvögel (Möwen, Seeschwalben, Enten) <strong>und</strong> Blässhühner. Im Greifswalder<br />
Bodden sind die Sandklaff- <strong>und</strong> die Herzmuschel die wichtigsten Nährtiere der Tauchenten. Ein funktioneller<br />
Unterschied der flachen großen Meeresarme <strong>und</strong> -buchten zu Lagunen, Ästuaren <strong>und</strong> der<br />
offenen Ostsee zeigt sich darin, dass die Muscheln als Nährtiere der Tauchenten in den makrophytenreichen<br />
Lagunen <strong>und</strong> den süßwassergeprägten Ästuaren durchschnittlich seltener oder nicht vorkommen.<br />
Von Fischen werden die flachen Meeresbuchten als Laichplätze <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete genutzt. Der<br />
größte Laichplatz des Ostsee-Frühjahrsherings befindet sich im Greifswalder Bodden. Auch als Aufzuchtgebiet<br />
für Larven <strong>und</strong> Jungfische kommt den Küstengewässern wegen ihrer dichten Planktonbestände<br />
eine wichtige Funktion zu (THIEL et al. 2005b).<br />
Charakterarten<br />
Für alle im Untersuchungsraum nachgewiesen FFH-Lebensraumtypen sind auf der BfN-Homepage so<br />
genannte „lebensraumtypische Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten aufgeführt. Diese werden hier als „Charakterarten“<br />
aufgefasst. Weitere Informationen zu Charakterarten sind im „Interpretation Manual of European<br />
Union Habitats“ (EUROPEAN COMMISSION 2007a), dem Werk „Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000“ (SSYMANK et al. 1998), SCHUBERT et al. (1995) <strong>und</strong> IFAÖ (2005b) enthalten. Durch<br />
das IfAÖ wird die Festlegung von Charakterarten aus fachgutachtlicher Sicht vorgenommen. Dabei<br />
wird ein Abgleich der auf der BfN-Homepage unter Natura 2000<br />
(http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/marin_11.pdf) <strong>und</strong> der in IFAÖ<br />
(2005b) genannten Arten mit dem Verbreitungsareal im entsprechenden Naturraum Mecklenburg-<br />
Vorpommerns vorgenommen. Diese Festlegung von Charakterarten findet jedoch nur für Lebensraumtypen<br />
statt, die durch die Projektwirkungen betroffen sein könnten. In Frage kommt demnach nur<br />
der marine FFH-LRT 1160. Mögliche Charakterarten für den marinen FFH-LRT 1160 aus IFAÖ<br />
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(2005b; dort als „lebensraumtypische Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten“ bezeichnet) wurden bereits aufgeführt<br />
<strong>und</strong> erfolgt spezifisch in der sich später anschließenden Auswirkungsprognose.<br />
Als lebensraumtypische Pflanzenarten des FFH-LRT 1160 sind laut BfN zu nennen: Ceramium<br />
rubrum, Chara baltica, Chara aspera, Chara canescens, Chara tomentosa, Enteromorpha intestinalis,<br />
Fucus vesiculosus, Furcellaria lumbricalis, Potamogeton maritima, Potamogeton pectinatus, Ruppia<br />
cirrhosa, Ruppia maritima, Tolypella nidifica, Ulva lactuca, Zannichellia, Zostera marina, Zostera noltii.<br />
Als lebensraumtypische Benthosarten sind: Arenicola marina, Cerastoderma lamarckii, Ciona<br />
intestinalis, Corophium volutator, Corophium volutator, Cyathura carinata, Cyathura cyathura, Hediste<br />
diversicolor, Heteromastus filiformis, Hydrobia ulvae, Hydrobia ventrosa, Macoma balthica,<br />
Manayunkia aestuarina, Marenzelleria viridis, Mya arenaria, Mytilus edulis, Pygospio elegans,<br />
Scolopolos armiger, Sphaeroma hookeri, Tubifex costatus zu nennen.<br />
Zu den lebensraumtypischen Fischarten ist in der genannten Quelle das Folgende aufgeführt: Laich<strong>und</strong><br />
Aufzuchtgebiet für Fische mit: Butterfisch (Pholis gunellus), Dreistachliger Stichling (Gasterosteus<br />
aculeatus), Fl<strong>und</strong>er (Platichthys flesus), Flussbarsch (Perca fluviatilis), Großer Scheibenbauch (Liparis<br />
liparis), Hecht (Esox lucius), Hering (Clupea harengus), Kabeljau (Gadus morhua), Kleine<br />
Schlangennadel (Nerophis ophidion), Klippenbarsch (Ctenolabrus rupestris), Sandgr<strong>und</strong>el<br />
(Pomatoschistus minutus), Scholle (Pleuronectes platessa), Seehase (Cyclopterus lumpus),<br />
Seestichling (Spinachia spinachia), Strandgr<strong>und</strong>el (Pomatoschistus microps), Zander oder Schill<br />
(Sander lucioperca), Zweiflecken- oder Schwimmgr<strong>und</strong>el (Gobiusculus flavescens).<br />
Als lebensraumtypische Wasservögel gelten Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan<br />
(Cygnus olor), Stock- (Anas platyrhynchos), Pfeif- (A. penelope), Reiher- (Aythya fuligula), Bergente<br />
(A. marila), Schell- (Bucephala clangula), Mittel- (Mergus serrator) <strong>und</strong> Gänsesäger (M. merganser),<br />
Blässralle (Fulica atra). Der LRT bietet Rastplätze für Graugans (Anser anser), Bläss- (A. albifrons)<br />
<strong>und</strong> Saatgans (A. fabalis).<br />
Als lebensraumtypischer Säuger ist der Seeh<strong>und</strong> anzuführen.<br />
Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Die Zusammenstellung der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie für das Schutzgebiet zeigt, dass<br />
die meisten Arten für den hier betrachteten Untersuchungsraum nicht relevant sind. Zusammenfassend<br />
kann herausgestellt werden, dass für die Fisch- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>maularten Flussneunauge, Meerneunauge,<br />
Rapfen <strong>und</strong> Finte die betroffenen Gewässer als potenzielle Vorkommensgebiete eingestuft werden<br />
können. Für marine Säuger ist das Gebiet insbesondere im Zusammenhang mit mit der Wiederansiedlung<br />
der Kegelrobbe im Greifswalder Bodden von Bedeutung.<br />
Die im Standard-Datenbogen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen neben marinen<br />
Arten mehrere Arten, die an terrestrische Lebensräume bzw. Binnengewässer geb<strong>und</strong>en sind.<br />
Sumpf-Glanzkraut, Kammmolch, Schmale Windelschnecke, Bauchige Windelschnecke, Große Moosjungfer<br />
<strong>und</strong> Großen Feuerfalter leben nicht in marinen Lebensräumen (Kammmolch, z. B. in Kleingewässern)<br />
<strong>und</strong> können demnach aufgr<strong>und</strong> ihrer Habitatansprüche nicht von Projektwirkungen betroffen<br />
werden.<br />
Der Bitterling (Rhodeus amarus) benötigt als maßgebliche Bestandteile flache, stehende oder langsam<br />
fließende Gewässer mit Pflanzenbewuchs (pflanzenreiche Uferzonen) <strong>und</strong> guten Muschelbeständen<br />
der Gattungen Anodonta oder Unio (zur Eiablage), einen Gewässerboden mit Feinsedimenten<br />
(MURL 1992). Für diese Art ist die Durchgängigkeit des Gewässers bedeutsam (FRICKE 2000). Für<br />
den Bitterling konnten im Rahmen eines F+E-Vorhabens keine aktuellen Nachweise aus deutschen<br />
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Ostseegewässern erbracht werden (vgl. THIEL & WINKLER 2007, dort S. 93). Eine weitergehende Betrachtung<br />
erfolgt daher im Weiteren nicht.<br />
Eine Nutzung der betrachteten Bereiche des Strelas<strong>und</strong>es als Jagd- bzw. Nahrungsgebiet von Fledermäusen<br />
[relevante FFH-Arten: Großes Mausohr (Myotis myotis) <strong>und</strong> Teichfledermaus (Myotis dasycneme)]<br />
ist nicht auszuschließen. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten durch den Bauablauf<br />
der Verlegearbeiten sind wegen der Kleinflächigkeit der Baustelle im Verhältnis zum großen Aktionsraum,<br />
den Fledermäuse als Jagdgebiet nutzen, jedoch nicht zu erwarten, eine detaillierte Beurteilung<br />
entfällt somit.<br />
Nachfolgend werden die Lebensraumansprüche <strong>und</strong> das mögliche Vorkommen weiterer Arten des<br />
Standard-Datenbogens im Untersuchungsraum erläutert (z. T. aus Arten-Datenbank des LUNG M-V).<br />
Nachfolgend werden nur die Arten des Anhangs II betrachtet, die potenziell im Untersuchungsraum<br />
vorkommen könnten. Dies betrifft Fischotter, Meer-, Flussneunauge, Rapfen <strong>und</strong> Finte (vgl. auch Kap.<br />
II.2.11.2, Bestandsdarstellung Fische <strong>und</strong> die Arten-Steckbriefe des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags,<br />
Kap. V.2.28 bis V.2.33). Der Standard-Datenbogen des GGB DE 1747-301 weist die Population<br />
der Finte für dieses Gebiet als nicht signifikant (D) aus.<br />
Es wird eine Erläuterung von wesentlichen Aspekten für die Arten vorgenommen. Zu den Habitatansprüchen,<br />
dem Vorkommen in Deutschland sowie der Verantwortung Deutschlands für die Art <strong>und</strong><br />
sonstige Charakterisierung der Arten wird auf die Ausführungen in PETERSEN et al. (2004) verwiesen.<br />
Weitere Aussagen zu den Arten, zu deren Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren<br />
Bestandsituation <strong>und</strong> –entwicklung enthalten IFAÖ (2005b) <strong>und</strong> LUNG M-V (2004).<br />
Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Meeressäuger<br />
wird auf Kap. II.2.13.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Meeressäuger). Dort wird festgestellt, dass der<br />
Strelas<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der intensiven Nutzung (Fahrrinne, Ufernutzung) kein geeigneter Lebensraum für<br />
Robben ist. Trotz aller Störungen halten sich jedoch immer wieder einzelne Tiere im Strelas<strong>und</strong> auf.<br />
Daraus ist abzuleiten, dass der duB sporadisch von einzelnen Robben auf ihren Wanderungen durchschwommen<br />
wird.<br />
Vom Fischotter (Lutra lutra) sind mehrere Vorkommen entlang des Strelas<strong>und</strong>s <strong>und</strong> des Greifswalder<br />
Boddens bekannt. Nachweispunkte liegen neben der Gustower Wiek an der Kemlade, dem Deviner<br />
See, der Insel Vilm, südlich Prosnitz <strong>und</strong> am südlichen Greifswalder Bodden sowie am<br />
Struck/Freesendorfer Wiesen. Nach BINNER (1994) stellt das Flusssystem der Peene einschließlich<br />
der Nebenflüsse einen wesentlichen Lebensraum des Otters in Vorpommern dar. Maßgebliche Bestandteile<br />
in einem Fischotterlebensraum sind ungestörte, reich strukturierte Uferbereiche an fisch<strong>und</strong><br />
amphibienreichen Gewässersystemen, die nur einen geringen Zerschneidungsgrad durch Verkehrswege<br />
aufweisen. Meeresbereiche werden genutzt, sofern Süßwasser auch zur Verfügung steht<br />
(z. B. in Flussmündungen). Der Fischotter ist eine hochmobile Tierart: Einzeltiere wandern pro Nacht<br />
ca. 15 km, der Radius eines kombinierten Fluss-See-Reviers beträgt 2-3 km (http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/saeugetiere/steckbrief/6567).<br />
Die Tiere<br />
sind dämmerungs- <strong>und</strong> nachtaktiv. Das Aktivitätsmaximum liegt kurz nach Sonnenuntergang <strong>und</strong> noch<br />
mal zum Sonnenaufgang. Erwachsene Tiere ernähren sich von Fischen, Fröschen, Krebsen, Muscheln,<br />
Schermäusen, Wasservögeln <strong>und</strong> Insekten. Die Hauptnahrung besteht aus Fisch (75% <strong>und</strong><br />
mehr).<br />
Abb. 115 zeigt registrierte Fischotter-Totf<strong>und</strong>e. Nachweise aus dem duB bzw. dessen näherem Umfeld<br />
liegen danach nicht vor.<br />
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Abb. 115:<br />
Fischotter-Totf<strong>und</strong>e (Quelle: www.umweltkarten.mv-regierung.de/script, Abruf<br />
vom 26.02.2010)<br />
Meerneunaugen (Petromyzon marinus) leben in küstennahen Zonen, in <strong>und</strong> vor den Mündungen der<br />
großen Flüsse. Das Verbreitungsgebiet der Art reicht bis Süd-Finnland. Die adulten Tiere, die bis zu<br />
1 m lang werden können, wandern im Frühjahr (März bis Juni) aus dem Meer in die Flüsse, um an<br />
sandig-kiesigen mäßig durchströmten Stellen oder strömungsberuhigten Buchten ihren Laich abzulegen.<br />
Nach dem Laichen sterben die Adulten, die Larven leben 2 - 5 Jahre im Süßwasser. Nach der<br />
Metamorphose wandern die Jungtiere ins Meer <strong>und</strong> bleiben dort etwa 3 - 4 Jahre. Sie ernähren sich<br />
an <strong>und</strong> von Fischen (als Ektoparasit). 2009 häuften sich im Sommer Zeitungsberichte, dass entlang<br />
der Außenküste M-V Badegäste von Meerneunaugen „angefallen“ wurden. Der Bestand der Meerneunaugen<br />
ist durch Wasserbaumaßnahmen sowie durch Gewässerverschmutzung, insbesondere<br />
Eutrophierung stark rückläufig. In Deutschland ist diese Art „stark gefährdet“ (FRICKE et al. 1998) <strong>und</strong><br />
in Mecklenburg-Vorpommern „stark gefährdet“ (WINKLER et al. 2002). Das Meerneunauge wird viel<br />
seltener als das Flussneunauge in Einzeltieren gefangen (WINKLER 1989). Die Bestandsdichte im Ostseebereich<br />
ist äußerst gering. Vermutlich gibt es im gesamten Gebiet keine Reproduktionsplätze. Für<br />
das Meerneunauge stellen nur gering belastete Gewässersysteme, die nicht oder nur in geringem<br />
Maße wasserbaulich beeinträchtigt sind, maßgebliche Bestandteile dar.<br />
Nach THIEL & WINKLER (2007) wurden zwischen 1940 <strong>und</strong> 1989 insgesamt genau 40 Neunaugenf<strong>und</strong>e<br />
an der deutschen Ostseeküste gezählt, wobei die überwiegende Zahl der Nachweise von Meerneunaugen<br />
aus küstennahen Gewässern stammen. Damit liegen verschiedene Nachweise vom Zeitraum<br />
vor 1989 für die Küstengewässer um die Insel Rügen einschließlich dem Greifswalder Bodden<br />
vor. Bei den Erfassungen nach 1990 wurden an der deutschen Ostseeküste insgesamt 28 Meerneunaugen<br />
gefangen. Bekannt sind die F<strong>und</strong>e nach 1990 für den <strong>Raum</strong> östlich <strong>und</strong> südlich von Rügen. Es<br />
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liegt ein F<strong>und</strong> für die Küstengewässer vor Usedom sowie zwei Nachweise für den Strelas<strong>und</strong> vor.<br />
Außerdem gibt es ein Fang aus dem Jahr 2005 im Peenestrom (THIEL & WINKLER 2007).<br />
Laichplätze des Meerneunauges scheinen im Bereich der in die deutschen Ostseegewässer entwässernden<br />
Flüsse gegenwärtig nicht zu existieren (THIEL et al. 2005, THIEL & WINKLER 2007).<br />
Im Standard-Datenbogen wird diese Art als sehr selten auf dem Durchzug angegeben. Es ergibt sich<br />
bezüglich des Gesamtwertes ein (C) „signifikanter Wert“.<br />
Flussneunaugen sind in europäischen Küstengewässern <strong>und</strong> Flussgebieten vom Skagerrak bis zur<br />
italienischen Adriaküste sowie im gesamten Ostseeraum verbreitet, hier jedoch nur noch selten anzutreffen.<br />
Nach einjährigem Aufenthalt in marinen Zonen erreicht die Art ihre Geschlechtsreife <strong>und</strong> beginnt<br />
im Herbst mit der Laichwanderung ins Süßwasser, wobei Nebengewässer von Hauptströmen als<br />
Laichplatz bevorzugt werden. Im Süßwasser wird die Nahrungsaufnahme eingestellt. Nach der Überwinterung<br />
sammeln sich kleine Trupps an flachen sandig bis kiesigen Gewässerabschnitten mit mittlerer<br />
Strömungsgeschwindigkeit zum Ablaichen. Die Larven leben stationär in Wohnröhren, die sie in<br />
den Gewässerboden gegraben haben, <strong>und</strong> ernähren sich dort als Strudler. Nach 3 - 4 Jahren erreichen<br />
sie eine Länge von 15 cm. Die Metamorphose zum frei beweglichen Tier erfolgt noch im Gewässerboden.<br />
Die Jungtiere nehmen noch im Süßwasser Nahrung auf <strong>und</strong> wandern vor Winteranbruch in<br />
die Küstengewässer ab. Der Bestand der einst häufigen Art ist auf wenige Restpopulationen reduziert<br />
worden. Der Bestandsrückgang wird vor allem durch wasserbauliche Maßnahmen an den Flusssystemen<br />
verursacht, die eine Wanderung zu den Laichplätzen verhindern, oder Laich- <strong>und</strong> Larvalplätze<br />
zerstören oder beeinträchtigen (Befestigungs- <strong>und</strong> Räumungsarbeiten, Gewässerverschmutzung,<br />
Beschleunigung der Gewässerströmung). Die Art ist daher in Deutschland als stark gefährdet (FRI-<br />
CKE et al. 1998), im deutschen Ostseebereich als vom Aussterben bedroht (FRICKE et al. 1996) <strong>und</strong> in<br />
Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls als vom Aussterben bedroht eingestuft (WINKLER et al. 2002).<br />
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wurden aktuell von THIEL & WINKLER (2004, 2005, 2007) erfasst.<br />
Bekannte Vorkommen des Flussneunauges liegen hauptsächlich im Oderästuar <strong>und</strong> -<br />
mündungsgebiet nördlich von Usedom. Die Odermündungsregion wird durch das Flussneunauge für<br />
die regelmäßige Einwanderung in den Peenestrom zu den Laichgebieten genutzt. Die wichtigsten<br />
Reproduktionsgebiete <strong>und</strong> Aufwuchsgebiete des jetzigen Bestandes liegen in den Peenezuflüssen<br />
(WATERSTRAAT & KRAPPE 2000) <strong>und</strong> im Odergebiet (WITKOWSKI 1996). Vermutlich gab es auch im<br />
Einzug des Greifswalder Boddens früher Laichplätze (Ryck), wobei dazu keine genauen Informationen<br />
vorliegen (http://www.ikzm-oder.de/steckbrief_fischfauna.html). Bekannt sind F<strong>und</strong>e nach 1990<br />
(THIEL & WINKLER 2007), wonach Nachweise aus dem Greifswalder Bodden, dem Peenestrom sowie<br />
in den Küstengewässern östlich <strong>und</strong> nordöstlich von Rügen sowie vor Usedom gegeben sind.<br />
Ein Vorkommen beider Arten wird für den Untersuchungsraum potenziell angenommen (Wander- <strong>und</strong><br />
Nahrungsgebiet), wobei das Meerneunauge deutlich seltener auftritt. Es ist aber lediglich mit dem<br />
seltenen Vorkommen von Einzelexemplaren zu rechnen.<br />
Der Rapfen ist in Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa bis zum Ural beheimatet. Im Süden erstreckt sich die Verbreitung<br />
bis in das Donaugebiet <strong>und</strong> die Zuflüsse des Schwarzen <strong>und</strong> Kaspischen Meeres, während sie<br />
sich im Norden auf die südlichen <strong>Teil</strong>e Schwedens <strong>und</strong> Finnlands beschränkt. In Frankreich, der<br />
Schweiz, Dänemark, Norwegen, auf den Britischen Inseln sowie auf der Pyrenäenhalbinsel <strong>und</strong> im<br />
südlichen <strong>Teil</strong> der Balkanhalbinsel fehlt die Art völlig. Seitdem man jedoch in den osteuropäischen<br />
Ländern (wo der Verbreitungsschwerpunkt der Art liegt) begonnen hat, den Rapfen in halbkünstlicher<br />
Wirtschaftsform zu züchten, besteht die Möglichkeit, dass er mit Satzfischtransporten von Weißfischen<br />
ungewollt in Gewässer gerät (oder schon geraten ist), die vorher von ihm nicht bewohnt wurden. Dies<br />
war auch in Deutschland (bzw. Mitteleuropa) der Fall, wo der Rapfen ursprünglich nur östlich der Elbe,<br />
hauptsächlich in den Zuflüssen der Ostsee, beheimatet war. Sein Hauptverbreitungsgebiet in<br />
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Deutschland liegt im nordostdeutschen Tiefland (östliches Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg)<br />
(BEISENHERZ & SPÄH 1990, GLEISSBERG 1991, DIERKING & WEHRMANN 1991, MURL 1986,<br />
BLESS et al. 1994). Der Rapfen ist in erster Linie ein Bewohner der Barben- <strong>und</strong> Brassenregion größerer<br />
Fließgewässer; Seen werden nur dann besiedelt, wenn sie mit einem derartigen Flusssystem in<br />
Verbindung stehen. Im Einzugsgebiet seines Hauptvorkommens dringt er auch in relativ kleinräumige<br />
Habitate, wie kanalähnliche Ausbauten <strong>und</strong> Gräben (hier möglicherweise nur zum Ablaichen) sowie<br />
über deren Be- <strong>und</strong> Entwässerungssyteme in Haffs <strong>und</strong> Brackwassergebiete vor. In den genannten<br />
Habitaten hält er sich bevorzugt in der Freiwasserregion nahe der Oberfläche auf, wobei er in den<br />
Fließgewässern in der Jugend meist im ruhigen Wasser in Ufernähe, im Alter dagegen vor allem in<br />
der Flussmitte im Bereich der Hauptströmung (im Winter an tiefen Stellen [z. B. Gruben] im Flussbett)<br />
zu finden ist. In Nebengewässern <strong>und</strong> Altarmen wird die Art nur selten nachgewiesen. Als Laichhabitate<br />
dienen ihm bei uns vor allem rasch fließende Gewässer bzw. Gewässerabschnitte mit kiesigem<br />
Gr<strong>und</strong>, während er in Osteuropa zu diesem Zweck auch weit in die oberen Flussläufe mit steinigem<br />
Untergr<strong>und</strong> aufsteigt (BLESS 1978, BEISENHERZ & SPÄH 1990, GLEISSBERG 1991, DIERKING & WEHR-<br />
MANN 1991, MURL 1986, BRÄMICK et al. 1999). BRAASCH (1995) ordnet die Art bezüglich ihrer Sensibilität<br />
(Ausdruck für die ökologische Intaktheit von Lebensgemeinschaften in Fließgewässern) in den<br />
Bereich der Gewässergüteklasse II-IV ein. Maßgebliche Bestandteile sind größere Gewässer sowie<br />
für die Reproduktion kiesige Bereiche (WINKLER mdl. Mitt. 2001). Für den Rapfen ist ein gelegentliches<br />
Einwandern aus dem Peenestromgebiet in den Greifswalder Bodden zu beobachten (http://www.ikzmoder.de/steckbrief_fischfauna.html).<br />
Nach THIEL & WINKLER (2007) wurde der Rapfen nach 1990 mehrmals im Stettiner Haff, 1990 im Peenestrom<br />
<strong>und</strong> 1999 sowie 2000 in der Gustower Wiek (Strelas<strong>und</strong>) erfasst. THIEL & WINKLER (2007)<br />
verweisen darauf, dass der Rapfen im deutschen <strong>Teil</strong> des Stettiner Haffs laufend von Fischern gefangen<br />
wird sowie im polnischen <strong>Teil</strong> des Stettiner Haffs der Rapfen sogar in der Fangstatistik geführt<br />
wird (steigende Anlandungstendenz in den 1990er Jahren). Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsraum<br />
wird demnach potenziell angenommen.<br />
Die Bestände der Finte sind seit dem Zweiten Weltkrieg im vorpommerschen Küstenbereich katastrophal<br />
zusammengeschmolzen <strong>und</strong> aktuelle Nachweise aus der Oderbucht waren bis Mitte der 90er<br />
Jahre äußerst selten geworden (WINKLER et al. 1991). Nach aktuellen Angaben wird diese Art neuerdings<br />
wieder häufiger im Oderhaffbereich festgestellt (WINKLER & SCHRÖDER 2003). Die Art lebt an den<br />
europäischen Küstengebieten außer dem nördlichen Skandinavien. Reine Süßwasserformen gibt es<br />
vor allem in Oberitalien. Diese Art benötigt als maßgebliche Bestandteile für das Laichen sandige<br />
Bereiche (WINKLER mdl. Mitt. 2001).<br />
Die Habitate der anadromen Finte liegen während des Süßwasseraufenthalts in den unteren Regionen<br />
der Fließgewässer. Im Meer wurden die Tiere noch in 200-300 m Tiefe nachgewiesen, in der Regel<br />
halten sich die Tiere aber in wesentlich flacherem Wasser auf (QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991,<br />
MAITLAND & CAMPBELL 1992). Bereits vor Beginn des ersten Winters wandern die 0+ Fische in die unteren<br />
Regionen der Ästuarien <strong>und</strong> nur ein kleiner Anteil der Jungfische überwintert im eigentlichen<br />
Fluss (CLARIDGE & GARDNER 1978). Ende des zweiten Sommers wandern die Juvenilen in das offene<br />
Meer (CTGREF 1979).<br />
Durch die im F+E-Vorhaben THIEL & WINKLER (2007) durchgeführten Probennahmen konnte für die<br />
AWZ-GGB der Pommerschen Bucht mit Oderbank Finten an mehreren Positionen nachgewiesen<br />
werden. In küstennahen Gewässern der Pommerschen Bucht gelangen F<strong>und</strong>e von 2 weiteren Individuen,<br />
vor der Ostküste Rügens sowie im Stettiner Haff gelang der Nachweis einer Frühlarve der Finte.<br />
Zusammenfassend schätzen THIEL & WINKLER (2007) ein, „dass die südliche Ostsee ein wichtiges<br />
Verbreitungsgebiet der Finte war <strong>und</strong> inzwischen wieder ist. Nachdem die bis in die erste Hälfte des<br />
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20. Jahrh<strong>und</strong>erts existierenden großen Fintenbestände, die insbesondere in der Pommerschen Bucht,<br />
in den Küstengewässern Pommerns einschließlich des Stettiner Haffs, in der Danziger Bucht, im Frischen<br />
<strong>und</strong> Kurischen Haff sowie in den Küstengewässern der Frischen <strong>und</strong> Kurischen Nehrung verbreitet<br />
waren, zwischen 1960 <strong>und</strong> 1989 bis auf wenige Nachweise z. B. aus den deutschen Küstengewässern<br />
erloschen waren (WATERSTRAAT 1986, WINKLER 1991), nahmen die Fintennachweise seit<br />
Mitte der 1990er Jahre in der südlichen Ostsee wieder zu.“ PETERSEN et al. (2004) verweisen auf die<br />
starke Verantwortung Deutschlands für den Erhaltungszustand der Art, da die natürliche Verbreitung<br />
der Finte in Deutschland ihr Arealzentrum hat.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Beziehungen zwischen Laichgebieten in den Binnengewässern sowie den Nahrungsgebieten<br />
in den Küstengewässern ist eine Durchwanderung von Greifswalder Bodden <strong>und</strong> Strelas<strong>und</strong><br />
potenziell anzunehmen. Der Standard-Datenbogen des GGB DE 1747-301 weist die Population der<br />
Finte jedoch für dieses Gebiet als nicht signifikant (D) aus.<br />
Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsraum wird potenziell angenommen.<br />
III.4.1.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL (LRT 1160)<br />
Je nach Trassenvariante wird das GGB „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze<br />
Usedom“ im Bereich des Strelas<strong>und</strong>es auf einer Länge von 1.082 m (Off IV) oder 200 m (Off V <strong>und</strong><br />
Off VI) gequert. Betroffen ist jeweils der LRT 1160 „Flache große Meeresarme <strong>und</strong> -buchten (Flachwasserzonen<br />
<strong>und</strong> Seegraswiesen)“, wobei im Trassenverlauf von Off IV abzüglich des Fahrwassers<br />
r<strong>und</strong> 1.000 m Länge auf den LRT 1160 entfallen. Dadurch kommt es im Grabenbereich <strong>und</strong> den unmittelbar<br />
angrenzenden, durch Sedimentaufschüttung <strong>und</strong> Fahrspuren direkt betroffenen Bereichen zu<br />
einer Veränderung der Sedimentstruktur <strong>und</strong> zu einem weitgehenden Verlust der bodengeb<strong>und</strong>en<br />
lebenden Flora <strong>und</strong> Fauna (Makrozoobenthos, Makrophyten).<br />
Wirkfaktor (Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
Wirkprozess<br />
Beseitigung von Makrophyten, Makrozoobenthos <strong>und</strong><br />
am Meeresboden lebenden Fischarten, Verlust von<br />
Lebensraum<br />
Durch die Verlegung des Kabelsystems wird benthischer Lebensraum geschädigt <strong>und</strong> durch die mechanische<br />
Belastung beim Einbringen werden für den betroffenen Bereich von ca 2 x 4,2 m Breite<br />
lokal Benthosorganismen beseitigt.<br />
Auch bei Zugr<strong>und</strong>elegung eines Arbeitsbereiches von 2 x 10 m Breite wird nur ein geringer <strong>Teil</strong> des<br />
LRT 1160 im betroffenen Boddenbereich in Anspruch genommen (am Stärksten durch Off IV, jedoch<br />
< 0,01%). Im Vergleich zu dem von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) genannten relativen Orientierungswertes<br />
(1%-Kriterium) ist die quantitative Beanspruchung des FFH-LRT sehr gering.<br />
Eine Wiederbesiedlung des Zoobenthos erfolgt überwiegend in einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahren.<br />
Die Wiederbesiedlung erfolgt artabhängig durch migrierende erwachsene Tiere innerhalb weniger<br />
Wochen oder durch planktische Larven innerhalb eines Jahres. Es wird sich eine Gemeinschaft etablieren,<br />
die sich geringfügig von jener vor dem Eingriff unterscheiden wird. Die Dominanzstruktur wird<br />
sich ändern, die Artenzusammensetzung wird jedoch weitgehend gleich bleiben. Die Wiederbesiedlung<br />
ist von der Zusammensetzung der jeweils betroffenen zoobenthischen Gemeinschaft abhängig.<br />
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Werden diese beispielsweise von langlebigen Muschelarten dominiert, wird die Phase der Wiederherstellung<br />
des Ausgangszustandes längere Zeiträume in Anspruch nehmen.<br />
Im Flachwassergebiet vor dem Anlandungspunkt sind Makropytenbestände durch die Kabelverlegung<br />
betroffen. Es wird von einer Wiederbesiedlung der Kabelgräben durch Makrophyten ausgegangen. Da<br />
die Verlegefurche eine geringe Breite aufweist, ist der Verlust des Phytobenthos im Verhältnis zur<br />
gesamten Verbreitung im Bereich der Wittower Fähre als kleinflächig einzustufen. So sind nur geringe<br />
Flächenanteile im Vergleich mit dem Besiedlungsraum von Makrophyten betroffen.<br />
Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die zeitweiligen Verluste von Benthos im Bereich der Kabelfurche<br />
sowohl für das Zoobenthos als auch für Makrophytenbestände infolge der Wiederbesiedlung<br />
des Areals mit benthischen Artengemeinschaften, als auch infolge der geringen Ausdehnung der betroffenen<br />
Areale im Vergleich zu den Gebieten mit vergleichbaren Biotopstrukturen keine signifikanten<br />
Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen der seeseitigen Kabeltrasse hervorruft. Aufgr<strong>und</strong> des<br />
hohen natürlichen Regenerationspotenzials können auch erhebliche Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />
des FFH-LRT 1160 ausgeschlossen werden.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentation der aufgewirbelten Partikel<br />
Wirkprozess<br />
Entwicklungsbeeinträchtigungen für benthische Organismen<br />
Verschüttung von Fischlaich <strong>und</strong> sessilen benthischen<br />
Organismen (z. B. Muscheln)<br />
Entstehung von Wassertrübungen<br />
Gefährdung der benthischen Vegetation durch Beschattung<br />
oder Sedimentbedeckung<br />
Ausweichreaktionen von Fischen<br />
Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffen<br />
Freisetzung von chemischen Verbindungen (v. a.<br />
Nährstoffe, Schwermetalle)<br />
Abnahme des Sauerstoffgehalts<br />
Durch Einspülung der Kabel werden zeitweise Sedimentaufwirbelungen, Trübungen des Wassers <strong>und</strong><br />
Ablagerungen des Sedimentes verursacht, die die Lichtbedingungen, die Wasserbeschaffenheit<br />
(Schwebstoffgehalt, Sauerstoffzehrung) <strong>und</strong> damit das Benthos beeinflussen. Außerdem lagert sich<br />
das aufgewirbelte Sediment auf vorhandene Makrophyten ab. Es sind Beeinträchtigungen der Charakterarten<br />
der FFH-Lebensraumtypen möglich.<br />
Die Abschätzung des Wirkraumes in Verbindung mit unterschiedlicher Einwirkungsintensität ist<br />
schwierig, da keine konkreten Untersuchungsergebnisse zu diesem Wirkprozess in Bezug zu den hier<br />
verwendeten Verlegetechniken vorliegen. Die Sedimentation der in den Trübungsfahnen schwebenden<br />
<strong>Teil</strong>chen erfolgt in Abhängigkeit von der Korngröße <strong>und</strong> der Strömung. Während sich Sand in der<br />
Nähe der Kabelgräben ablagert, kann die Feinfraktion kleiner 63 µm (Ton, Schluff, Schlick) aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer geringen Sinkgeschwindigkeit je nach Strömungsverhältnissen stärker verdriftet werden.<br />
Eine detaillierte Darstellung von Wirkungen des Vorhabens einer submarinen Kabelverlegung auf die<br />
Trübungsverhältnisse ist in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) dargestellt. Zusammenfassend<br />
kann abgeleitet werden, dass erhöhte Trübungen, die bei der Verlegung von submarinen<br />
Kabeln entstehen, nur sehr kurzzeitig (wenige St<strong>und</strong>en bis Tage) <strong>und</strong> lokal im Bereich der Ka-<br />
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elfurche (bis maximal 500 m Entfernung nachweisbar, stärkere Konzentrationen bis ca. 50 m Entfernung)<br />
auftreten.<br />
Anhaltend hohe Konzentrationen partikulärer Substanzen können z. B. den Filterapparat von Muscheln<br />
schädigen, physiologische Effekte sind ab Konzentrationen von >50 mg/l nachweisbar (vgl.<br />
HAGENDORFF et al. 1996) <strong>und</strong> eine Überschüttung (durch Sedimentation) kann zum Absterben<br />
benthisch lebender Tiere führen.<br />
Für die vergleichsweise geringen Intensitäten <strong>und</strong> Zeitdauer der baubedingten Trübungsintensitäten<br />
sind lediglich kurzfristige subletale Effekte (z. B. verminderte Wachstumsraten <strong>und</strong> –Filterleistungen)<br />
zu prognostizieren. Angesichts der dominant sandigen Bodenbeschaffenheit in den Kabeltrassenkorridoren<br />
<strong>und</strong> des nur schmalen Kabelgrabens ist beim Einbringen des Seekabels nicht mit erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der benthischen Lebensgemeinschaft zu rechnen.<br />
Die vorhabensbedingten Trübungen <strong>und</strong> Sedimentationsraten müssen im Vergleich mit den natürlichen<br />
Schwebstoffkonzentrationen getrachtet werden, die witterungsbedingt (durch Einfluss von Wind<br />
<strong>und</strong> Wellen) zeitweise erhöht sein können.<br />
Insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung innerhalb weniger<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsquelle) sowie natürlicher Ereignisse mit ähnlicher Wirkungsintensität<br />
<strong>und</strong> –zeit wird eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen, Trübungen <strong>und</strong><br />
Ablagerungen des Sedimentes keine dauerhaften Veränderungen in den Makrophytenvorkommen,<br />
den zoobenthischen Artengemeinschaften sowie der abiotischen Gegebenheiten vollziehen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen der aufgeführten FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> ihrer Charakterarten<br />
treten demzufolge nicht auf.<br />
Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von relevanten Arten nicht auszuschließen.<br />
Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung detailliert betrachtet:<br />
Kegelrobbe (Art Nr. 1)<br />
Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 2)<br />
Fischotter (Art Nr. 3)<br />
Meerneunauge (Art Nr. 4)<br />
Flussneunauge (Art Nr. 5)<br />
Rapfen (Art Nr. 6)<br />
Kegelrobbe, Seeh<strong>und</strong> (Art Nr. 1, Nr. 2)<br />
In der Konfliktanalyse werden beide Säugerarten aufgr<strong>und</strong> der nahen Verwandtschaft <strong>und</strong> der vergleichbaren<br />
Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen zusammen behandelt.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten <strong>und</strong> Makrozoobenthos<br />
resultierende indirekte Verringerung der<br />
Nahrungsverfügbarkeit<br />
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Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Kegelrobben zu rechnen ist. Bei den anzunehmenden<br />
Verlegegeschwindigkeiten halten sich die Verlegeschiffe nur relativ kurzfristig in einem bestimmten<br />
Trassenabschnitt auf, sodass nur kleinere Bereiche des zusammenhängenden Lebensraumkomplexes<br />
dieser Art gestört werden. Durch die Veränderungen des Meeresbodens infolge der Sedimentumlagerung<br />
tritt eine kurz- bis mittelfristige (aber auf jeden Fall temporäre) Veränderung in der Zusammensetzung<br />
der Bodenfauna ein, was zur Änderung des Jagdverhaltens von Robben führen könnte.<br />
Diese sind Nahrungsopportunisten. Das Beutespektrum wird weitgehend von den jeweils am häufigsten<br />
vorkommenden Fischarten bestimmt. Es kann angenommen werden, dass nur eine geringe Beeinflussung<br />
eintritt, da Robben oft längere Strecken bei der Nahrungssuche zurücklegen, also auf andere<br />
Areale ausweichen können. Die Ausdehnung der Wirkung ist lokal <strong>und</strong> kleinräumig, die Dauer ist als<br />
kurzfristig zu bezeichnen. Die Trübungsfahnen sind ebenfalls auf einen geringen Wirkbereich <strong>und</strong> eine<br />
kurze Einwirkungsdauer beschränkt.<br />
Auch aufgr<strong>und</strong> des sehr seltenen Vorkommens von Robben im Strelas<strong>und</strong>, die diesen Bereich sporadisch<br />
durchwandern, sind erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art als maßgeblicher Bestandteil der<br />
betrachteten FFH-Gebiete auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Schalleintrag durch Verlege- bzw. Wartungsschiffe<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte <strong>und</strong> -betrieb<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkungen<br />
Die bei der Verlegung der Seekabel entstehenden Geräuschpegel sind je nach eingesetztem Gerät<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> zum jetzigen Verfahrensstand nicht genau abzuschätzen.<br />
Aus verschiedenen Untersuchungsergebnissen (KASTELEIN et al. 2002, LUCKE et al. 2004, KASTELEIN<br />
et al. 2005, TECH-WISE / ELSAM 2003, TOUGAARD et al. 2004, TEILMANN et al. 2004, ZUCCO & MERCK<br />
2004) können für Meeressäuger einige verallgemeinerte Verhaltensreaktionen abgeleitet werden:<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Schweinswalen in einer Entfernung von mehreren Kilometern von der Schallquelle<br />
wahrgenommen werden <strong>und</strong> im Bereich bis ca. 100 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Der Boots- <strong>und</strong> Gerätelärm während der Verlegung kann, abhängig von Lautstärke <strong>und</strong> Frequenz,<br />
von Seeh<strong>und</strong>en in einer Entfernung von mehreren Kilometern wahrgenommen werden<br />
<strong>und</strong> im Bereich bis ca. 500 m zu Verhaltensreaktionen führen.<br />
Im Nahfeld bis 10 m können die Hörleistungen der Tiere beeinträchtigt werden.<br />
Die Ausführungen in Kapitel II.2.13.2 zeigen, dass Meeressäuger im betrachteten <strong>Raum</strong> seltene Gäste<br />
sind, die nur sporadisch auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />
schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone 100 bzw. 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> damit<br />
ausweichen können. Somit können Nahkontakte vermieden werden. Deshalb wird das Risiko der Gefährdung<br />
von Meeressäuger durch akustische Störungen während der Verlegung als gering bewertet.<br />
BACH (1991) <strong>und</strong> VOGEL (2000) geben einen Überblick über die Störanfälligkeit von Robben an Land.<br />
<strong>Teil</strong>weise reagieren Seeh<strong>und</strong>e auf Segel- <strong>und</strong> Motorboote in einer Entfernung von bis zu 250 m mit<br />
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Flucht <strong>und</strong> zeigen Verhaltensreaktionen bis 500 m. Dabei ist das Ausmaß der Reaktion einerseits<br />
abhängig von der Art der Störquelle <strong>und</strong> andererseits auch von anderen Faktoren wie Jahreszeit, Witterung<br />
<strong>und</strong> Lebensphasen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die akustischen Wirkfaktoren, aufgr<strong>und</strong><br />
der sehr guten Schallausbreitung unter Wasser, visuelle Faktoren überlagern. Eine Beeinflussung<br />
allein aufgr<strong>und</strong> visueller Unruhe ist jedoch auf Ebene der Verhaltensreaktion (erhöhte Aufmerksamkeit,<br />
Aufschrecken <strong>und</strong> Unterbrechung von Verhaltensweisen, Meidungsreaktionen) gegeben.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen (insbesondere<br />
am Meeresboden lebender Fischarten)<br />
resultierende Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Verlegetiefe (ca. 1,5 m) <strong>und</strong> der begrenzten Wärmeentwicklung um das Kabel sind auch<br />
durch diesen Wirkfaktor keine Auswirkungen auf Meeressäuger zu erwarten. Eine gravierende potenzielle<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit ist durch die im Verhältnis zur geringen betroffenen<br />
Fläche gegebene Weiträumigkeit des Lebensraumes der Meeressäuger auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Wartungs- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten sowie ggf.<br />
Rückbau der Kabeltrasse<br />
Wirkprozess<br />
gleiche Wirkprozesse wie während der Bauphase<br />
Die Auswirkungen entsprechen weitestgehend denen der Verlegephase, obwohl nur punktuelle Eingriffe<br />
erfolgen. Vorrangige Wirkfaktoren sind die Geräuschemissionen, u.U. Schadstoffemissionen<br />
sowie als worst-case-Szenario Handhabungsverluste <strong>und</strong> ggf. fremdverursachte Schiffskollisionen<br />
(Kollision Wartungs- bzw. Reparaturschiff).<br />
Bei Freilegung des Kabels durch eine Umlagerung von Sediment bzw. durch anthropogene Eingriffe in<br />
den Meeresboden können sich die Wirkungen der magnetischen Felder bzw. der Wärmeentwicklung<br />
verstärken. Die notwendigen Reparaturarbeiten führen zu den gleichen Auswirkungen wie in der Verlegephase.<br />
Die wesentlichen Wirkungen des Projektes sind auf die Bauzeit beschränkt, sodass allenfalls mit kurzzeitigen<br />
Einflüssen der Seekabelverlegung auf Robben zu rechnen ist. Aufgr<strong>und</strong> des seltenen bis sehr<br />
seltenen Vorkommens von Robben im Strelas<strong>und</strong>, die diesen Bereich sporadisch durchwandern, sind<br />
erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten als maßgeblicher Bestandteil des betrachteten FFH-<br />
Gebietes auszuschließen.<br />
Fischotter (Art Nr. 3)<br />
Mögliche Beeinträchtigungen durch die Landkabeltrasse sind in IBU (2009) eingeschätzt worden. An<br />
dieser Stelle erfolgen Ergänzungen hinsichtlich des marinen Anteils am gesamten Lebensraum des<br />
Fischotters.<br />
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Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung der Bodentopographie<br />
(Bauphase, ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Wassertrübungen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Meeresboden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
<strong>und</strong><br />
- mögliche Barrierewirkung<br />
Es kommt möglicherweise zu einer Beanspruchung von (<strong>Teil</strong>-)Lebensräumen durch den Trassenbau.<br />
Die Umlagerung des Sediments führt zu einem weitgehenden Verlust des Benthos <strong>und</strong> von Makrophyten,<br />
wobei von einer Regeneration innerhalb weniger Jahre (
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />
Trübungsfahnen, Sedimentation der aufgewirbelten<br />
Partikel, Freisetzung von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende indirekte<br />
Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit <strong>und</strong><br />
- mögliche Barrierewirkung<br />
Projektspezifische Auswirkungen auf die anadromen Wanderfischarten Meerneunauge <strong>und</strong> Flussneunauge,<br />
die vom Meer zum Laichen in die Flussmündungen <strong>und</strong> die Flüsse hinauf wandern, sind in<br />
erster Linie von Wirkfaktoren zu erwarten, die diese Wanderungen behindern könnten. Im in das Oderästuar<br />
entwässernden Peenesystem liegen insgesamt 5 von 9 bekannten Laichplätzen des Flussneunauges<br />
im deutschen Ostseeeinzugsgebiet (THIEL & WINKLER 2007, S. 90). Das Flussneunauge<br />
wird als gelegentlich vorkommend für den Bereich der Wittower Fähre bestätigt (vgl. Kap. II.2.11.2).<br />
Für das Meerneunauge sind nach THIEL & WINKLER (2007, S.90/91) weder Laichplätze noch eindeutig<br />
zu identifizierende Gebiete mit höheren Nachweiszahlen aus den deutschen Ostseegewässern bekannt.<br />
Wo die Laichhabitate der in der Ostsee nachgewiesenen Meerneunaugen lokalisiert sind, ist<br />
nach wie vor unklar. Demzufolge können für beide Arten keine bevorzugten Wanderrouten angegeben<br />
werden.<br />
Die Verlegung der Seekabel wird zu Sedimentaufwirbelungen <strong>und</strong> somit zu Trübungsfahnen, Freisetzung<br />
von Nähr- <strong>und</strong> möglicherweise Schadstoffen sowie zur Sedimentation der aufgewirbelten Sedimente<br />
führen. Durch aufgewirbelte Sedimente könnte es kurzfristig zu visuellen Beeinträchtigungen<br />
kommen, wodurch das Auffinden der Nahrungsorganismen erschwert werden kann (MERCK & VON<br />
NORDHEIM 2000). Für größere Fische ist davon auszugehen, dass sie den Gefahrenbereich entweder<br />
meiden oder tolerieren. Die baubedingten Wirkfaktoren wirken örtlich <strong>und</strong> zeitlich beschränkt, es<br />
kommt nur zu vorübergehend möglichen Behinderungen der Fortbewegungsmöglichkeiten von Neunaugen.<br />
Ein theoretisch im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Neunauge kann aktiv<br />
<strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />
durch die Auswirkungen der Verlegearbeiten sind daher auszuschließen.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />
visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />
Wirkprozess<br />
Scheuchwirkung<br />
Im Wirkraum ist mit Scheuchwirkungen durch optische Störungen <strong>und</strong> Geräuschemissionen durch den<br />
Einsatz der schiffsgeb<strong>und</strong>enen Verlegetechnik zu rechnen. Bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen<br />
von Unterwasserschall <strong>und</strong> visueller Unruhe auf die R<strong>und</strong>maularten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge<br />
als Zielarten des Anhangs II der FFH-RL liegen derzeit keine Literaturangaben vor. Die Ursachen<br />
hierfür sind in der äußerst geringen Dichte der Tiere in den marinen Aufenthalts- <strong>und</strong> Nahrungsräumen<br />
<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen extremen Seltenheit zu suchen. Schattenwurf <strong>und</strong> Lichtreflexion<br />
durch die fahrenden Schiffe sind in ihrer Auswirkung auf die oberen Wasserschichten begrenzt <strong>und</strong><br />
somit ausschließlich für oberflächennah lebende, pelagische Fischarten von Bedeutung. Möglicherweise<br />
resultiert diese visuelle Unruhe in einer Meidung der oberflächennahen Wasserschichten durch<br />
pelagische Arten. Auch Suchscheinwerfer oder starke Beleuchtungseinrichtungen der Baggerschiffe<br />
<strong>und</strong> die Baustellenbeleuchtung könnten nachts zu Beunruhigungen durch visuelle Störreize führen.<br />
Abgeleitet aus den generellen Auswirkungen auf Fischarten (vgl. Kap. II.3.11) können als worst-case-<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Szenario auch bezüglich der Arten Fluss- <strong>und</strong> Meerneunauge sowie Rapfen für die Bauphase, bedingt<br />
durch die Hebung des Geräuschpegels im Nahbereich, Schreck- <strong>und</strong> Fluchtreaktionen angenommen<br />
werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum durch lokale<br />
Scheucheffekte Beeinflussungen zu erwarten. In unmittelbarer Umgebung der Verlegetechnik kann es<br />
demnach zu einer Scheuchwirkung durch den emittierten Schall kommen. Diese Wirkung ist als kurzfristig<br />
anzusehen, da die betroffenen Arten nach Beendigung der schallintensiven Arbeiten in das Gebiet<br />
zurückkehren werden. Hierdurch wären bei einem potenziellen Vorkommen im Untersuchungsraum<br />
durch lokale Scheucheffekte baubedingt Wirkungen zu erwarten, die als unerheblich für die<br />
FFH-Zielarten bewertet werden.<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor (Betriebsphase)<br />
Erzeugung magnetischer Felder<br />
lokale Erwärmung<br />
Wirkprozess<br />
Störung des Orientierungsvermögens<br />
aus der Beeinflussung von Nahrungsorganismen resultierende<br />
Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Für eine Reihe von Fischarten wie Lachs (Salmo salar) oder Flussaal (Anguilla anguilla) ist eine Orientierung<br />
am Erdmagnetfeld dokumentiert. Diese Arten könnten durch das kabelbedingte Magnetfeld<br />
desorientiert werden, allerdings konnten KULLNICK & MARHOLD (1999) mit weitaus höheren als den zu<br />
erwartenden Feldstärken keinen eindeutigen Nachweis der Verhaltensbeeinflussung bei Jungaalen<br />
führen. Bauartbedingt heben sich die von drehstromführenden Kabeln emittierten magnetischen Felder<br />
bis auf einen Restbetrag gegenseitig auf, welcher aufgr<strong>und</strong> der durch den (durch die Dicke der<br />
Isolierung) Abstand der einzelnen Drähte zueinander bedingten geringfügig unterschiedlichen Feldstärken<br />
der drei umlaufenden Magnetfelder am jeweiligen Messpunkt zustande kommt (KULLNICK &<br />
MARHOLD 1999). Elektrische Felder können gr<strong>und</strong>sätzlich im (elektrisch leitenden) Meerwasser entstehen,<br />
wenn es strömungsbedingt durch ein Magnetfeld bewegt wird, allerdings liegen die Feldstärken<br />
hier in einem noch weitaus geringeren Bereich. Die Erzeugung von magnetischen <strong>und</strong> elektrischen<br />
Feldern durch das Kabelsystem (Drehstromsystem) ist nicht auszuschließen, wird aber voraussichtlich<br />
gering sein.<br />
Das hier betrachtete Kabelsystem ist mit Drehstrom geplant. Für diesen sind schwache magnetische<br />
Felder nur im ungünstigsten Fall in Kabelnähe (bis 1 m Entfernung) in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Da ein Drehstromsystem für die Übertragung der Energie Verwendung findet <strong>und</strong> eine Verlegetiefe<br />
des Kabelsystems von ca. 1,5 m realisiert wird, werden keine Auswirkungen durch magnetische Felder<br />
oder Temperaturerhöhung im Nahbereich des Kabels auf FFH-Zielarten erwartet.<br />
III.4.1.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht<br />
konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan<br />
noch nicht feststehen.<br />
Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />
Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />
Seite 421/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Für den Strelas<strong>und</strong> wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die Bauarbeiten während der Heringshauptlaichzeit,<br />
d.h. für den Zeitraum von Januar bis Mitte Mai, ausschließt (vgl. Kap. II.2.11.2<br />
<strong>und</strong> Kap. II.3.11).<br />
Eine nicht ganz auszuschließende Gefährdung der Reproduktion des Herings (als charakteristische<br />
Art des LRT 1160) wird durch solche aus Vorsorgegründen notwendige Maßnahmen auf ein unerhebliches<br />
Maß reduziert.<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
Außer den Vermeidungs- <strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen, die sich aus den Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Schutzgüter nach Abschnitt II dieser Unterlage ergeben, besteht voraussichtlich kein<br />
weiteres Erfordernis für die Benennung spezifischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird vorgeschlagen, möglichst lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse<br />
des Variantenvergleichs in Kap. III.5 wird verwiesen.<br />
III.4.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />
Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />
- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />
- Spülfeld Drigge<br />
- Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße Strals<strong>und</strong><br />
Die Trassenvarianten Off IV bis Off VI liegen in größerer Entfernung zu den Projekten der Offshore-<br />
Windparks <strong>und</strong> deren Netzanbindungen, sodass ein Zusammenwirken sicher ausgeschlossen werden<br />
kann. Gleiches gilt für das Projekt der Nord Stream Gas-Pipeline.<br />
Mögliche Summationswirkungen gegenüber dem Fischlaichgeschehen (Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />
wichtigstes Laichareal vor allem für den Rügenschen Frühjahrshering) können durch<br />
einen Ausschluss der Bauausführung während der Laichzeit (Januar– Mitte Mai) vermieden werden,<br />
der auch für andere Artengruppen (See- <strong>und</strong> Küstenvögel) wirksam ist (siehe Maßnahme in Kap. II.5<br />
<strong>und</strong> III.4.1.4)<br />
Mögliche kumulative Effekte durch Transport / Schutenverkehr von Nassbaggergut zum Spülfeld Drigge<br />
sowie möglicherweise auftretende Summationseffekte bei zeitgleichen Unterhaltungsbaggerungen<br />
der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (Baggerbereich Strelas<strong>und</strong>), vor allem durch vorübergehende Sedi-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 422/711<br />
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mentaufwirbelung mit Trübungen, Beeinflussung der Fischfauna / Fisch-Laichaktivitäten sollten vorsorglich<br />
durch eine Bauzeitenplanung vermieden werden, die eine zeitgleiche Durchführung ausschließt.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />
Schutzgebietes zu erwarten.<br />
III.4.2 EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (DE<br />
1747-302)<br />
III.4.2.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für dessen Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Bestandteile<br />
Übersicht über das Schutzgebiet<br />
Für das EU-Vogelschutzgebiet DE 1747-402 liegt der Standard-Datenbogen mit Ausfülldatum Januar<br />
2008 vor (http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/spa_stdb/SPA_1747-402.pdf).<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ wurde am 14.12.1992 vom Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern an die EU-Kommission gemeldet <strong>und</strong> im März 1993 als Schutzgebiet ausgewiesen. In<br />
der Liste wurde das Gebiet unter der Nummer DE 1747-401 geführt. Nach der aktuellen Meldeliste<br />
aus dem Jahr 2008 wird unter der Bezeichnung DE 1747-402 „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher<br />
Strelas<strong>und</strong>“ ein Gebietsvorschlag aufgeführt, der Veränderungen der Grenze des Natura 2000 Gebietes<br />
umfasst. Dabei handelt es sich vor allem um vorgeschlagene Gebietserweiterungen an der Küste<br />
Rügens sowie Vorpommerns. Das Gebiet hat eine Flächengröße von 87.468 ha.<br />
Im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes ist ebenfalls das IBA MV 008 „Greifswalder Bodden“ ausgewiesen,<br />
dessen Anforderungen bezüglich der räumlichen Ausgrenzung, Zielarten <strong>und</strong> Schutzzweck<br />
vom derzeit gemeldeten EU-Vogelschutzgebiet repräsentiert wird. Für das IBA wird demnach keine<br />
gesonderte Betrachtung vorgenommen.<br />
Im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes liegt ebenfalls das „Feuchtgebiet nationaler Bedeutung“<br />
(FnB). Es umfasst den Strelas<strong>und</strong> östlich des Rügendammes, die Südküste Rügens mit mehreren<br />
Naturschutzgebieten <strong>und</strong> dem Biosphärenreservat „Südostrügen“, den gesamten Greifswalder Bodden,<br />
die Boddenrandschwelle bis zur Insel Greifswalder Oie sowie den Mündungsbereich des Peenestroms.<br />
Es wird durch ausgedehnte Flachwasserzonen, Windwatten, Inseln <strong>und</strong> Sandriffe charakterisiert.<br />
Die Küstenmorphologie ist abwechslungsreich. Dünen, Steilküsten <strong>und</strong> Küstenüberflutungsmoore<br />
alternieren.<br />
Bei einer Betrachtung des gesamten Ostseeraums stellt die Boddenküste zwischen Darß <strong>und</strong> Oderhaff<br />
das bedeutendste Überwinterungsgebiet für Wasservögel dar, insbesondere für Lappentaucher,<br />
Schwäne, Enten, Gänse, Säger <strong>und</strong> Blässralle (DURINCK et al. 1994). Der Greifswalder Bodden besitzt<br />
den Status eines „Feuchtgebiets nationaler Bedeutung“ (FnB) <strong>und</strong> ist im Rahmen der HELCOM -<br />
Richtlinie 15/5 „System von Küsten- <strong>und</strong> marinen Ostseeschutzgebieten (BSPA)“ als Vorschlagsgebiet<br />
„Strelas<strong>und</strong>, Greifswalder Bodden, Greifswalder Oie, Mündungsgebiet der Oder <strong>und</strong> Jasm<strong>und</strong>er Bodden“<br />
benannt (I.L.N. 1996, DURINCK et al. 1994).<br />
Die Bedeutung eines Gebiets ergibt sich aus seinem Wert für das Richtlinienziel der Erhaltung von<br />
Arten. Gemäß Standard-Datenbogen ist das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ Lebens-<br />
Seite 423/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
aum zahlreicher Wasservogelarten wie Saatgans, Blässgans (130.000), Schellente (18.000), Bergente<br />
(70.000), Eisente (80.000) usw. (FROELICH & SPORBECK 2002).<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ bildet den Zentralbereich<br />
des mit Abstand bedeutendsten Überwinterungsgebiets für Wasservögel im gesamten Ostseeraum<br />
(DURINCK et al. 1994). Dieses Überwinterungsgebiet ist ein Biotopverb<strong>und</strong> verschiedener Küstenlebensräume,<br />
der sich von der Darß-Zingster Boddenkette über die Rügenschen Boddengewässern,<br />
den Greifswalder Bodden <strong>und</strong> die Pommersche Bucht bis zum Oderhaff erstreckt.<br />
Die amphibischen Biotope im Ufer- <strong>und</strong> Strandbereich (d. h. <strong>Teil</strong>e des Untersuchungsraums) erfüllen<br />
zahlreiche Funktionen im Jahreszyklus wassergeb<strong>und</strong>ener Vogelarten. Sie dienen als Brut-, Rast- <strong>und</strong><br />
Nahrungsgebiete für eine Vielzahl von Wasservögeln <strong>und</strong> röhrichtbewohnenden Vogelarten. Auf<br />
Gr<strong>und</strong> ihrer multifunktionalen Rolle erlangen sie eine besonders hohe naturschutzfachliche Bedeutung<br />
<strong>und</strong> damit auch Bedeutung für die Kohärenz des Netzes NATURA 2000.<br />
Das LSG Nr. 142 „Greifswalder Bodden“ dient der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ umfasst mehrere<br />
Naturschutzgebiete. Auch <strong>Teil</strong>e des LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong>“ sind Bestandteil des EU-<br />
Vogelschutzgebietes. Folgende nach nationalem Recht ausgewiesene Schutzgebiete (Naturschutzgebiete,<br />
Landschaftsschutzgebiete etc.) liegen innerhalb oder im näheren Umfeld des<br />
Untersuchungsgebietes (vgl. karte_naturschutzflaechen_a0_ha.pdf im Internetangebot des<br />
LUNG):<br />
NSG „Halbinsel Devin“ (Nr. 273),<br />
NSG „Kormorankolonie bei Niederhof“ (Nr. 62),<br />
NSG „Vogelhaken Glewitz“ (Nr. 130),<br />
LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Hansestadt Strals<strong>und</strong>)“ (Nr. 61a, 1% des Schutzgebietes)<br />
LSG „Mittlerer Strelas<strong>und</strong> (Rügen)“ (Nr. 61b, 2% des Schutzgebietes))<br />
LSG „Boddenküste am Strelas<strong>und</strong>“ (Nr. 122)<br />
Weiterführende Informationen sind in UM M-V (2003) enthalten.<br />
Vorbelastung<br />
Als Gefährdungsursachen bzw. schutzgebietsspezifische Empfindlichkeit werden im StDB „Stellnetzfischerei,<br />
Störung durch ungelenkten Bootsverkehr <strong>und</strong> Angeln, Wasservogeljagd, ungelenkte touristische<br />
Nutzung, Verklappung von Baggergut, unangepasste landwirtschaftliche Nutzung“ angegeben.<br />
Weitere Aussagen zur Vorbelastung sind im StDB aufgelistet. Aufgr<strong>und</strong> der Größe des Gebietes ist<br />
die Bedeutung der Nutzungen für das Untersuchungsgebiet nicht direkt abzuleiten. Eine Übersicht<br />
über mögliche Einflüsse auf marine Biotope gibt Tab. 121.<br />
Tab. 121:<br />
Einflüsse <strong>und</strong> Nutzungen im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />
südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Auswahl mit Bezug auf marine Biotope)<br />
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
211 Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze) A 20 -<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 424/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Natura 2000-<br />
Code<br />
Art<br />
Intensität<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
Einfluss<br />
520 Schifffahrt B 20 -<br />
6 Freizeit <strong>und</strong> Tourismus B 40 -<br />
Intensität: A stark, B durchschnittlich, C gering<br />
Einfluss: + positiv, 0 neutral, - negativ bzw. gefährdet<br />
Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
Gemäß Artikel 4, Absatz 1 sind für die im Anhang I der VSRL aufgeführten Vogelarten besondere<br />
Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung<br />
in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 sind unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse entsprechende Maßnahmen<br />
für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich<br />
ihrer Vermehrungs-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten<br />
zu treffen. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Schutz der Feuchtgebiete <strong>und</strong> ganz<br />
besonders der international bedeutsamen Feuchtgebiete zugemessen.<br />
Außer den in den Standard-Datenbögen für das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />
südlicher Strelas<strong>und</strong>“ aufgeführten Arten (Tab. 122, Tab. 123, Tab. 124) liegen keine verbindlichen<br />
Formulierungen zum Schutzzweck <strong>und</strong> den Erhaltungszielen vor. Ein FFH-Managementplan wurde<br />
bisher noch nicht erstellt. Deshalb werden nachfolgend jene Aussagen zum Schutzgebiet aus Veröffentlichungen,<br />
Studien <strong>und</strong> Verordnungsentwürfen für Schutzgebiete der Naturschutzbehörden des<br />
Landes M-V zusammengestellt, aus denen sich Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet ableiten<br />
lassen.<br />
Ausgehend von den Lebensraumansprüchen der im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong><br />
südlicher Strelas<strong>und</strong>“ brütenden, durchziehenden, rastenden <strong>und</strong> überwinternden Zielarten wurden<br />
zur Sicherung <strong>und</strong> Stabilisierung der Brut-, Nahrungs-, Rast- <strong>und</strong> Erhaltungsziele von SCHELLER &<br />
FURKERT (2000), basierend auf den von I.L.N. (1996) vorgeschlagenen Maßnahmen, gutachtlich formuliert,<br />
die vorrangig für das EU-Vogelschutzgebiet des Greifswalder Boddens aufgeführt werden<br />
können (vgl. auch Gebietscharakteristik zum Meldevorschlag für das SPA 34 „Greifswalder Bodden<br />
<strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ aus dem Jahr 2007 - UM M-V 2007). Des Weiteren enthält u.a. die Verordnung<br />
des LSG „Greifswalder Bodden“ Angaben zu Erhaltungszielen (vgl. dazu auch weitere Ausführungen<br />
zum LSG unten). Demnach können folgende Erhaltungsziele abgeleitet werden:<br />
Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentations- <strong>und</strong> Stoffhaushaltsdynamik<br />
<strong>und</strong> Ausbildung einer reichhaltigen Molluskenfauna<br />
Erhalt gut ausgebildeter Unterwasservegetation mit einer dort <strong>und</strong> auf dem Meeresboden reichhaltigen<br />
Tierwelt, insbesondere einer artenreichen <strong>und</strong> standorttypischen Unterwasserbodenfauna<br />
sowie mit einer vielfältigen Fischfauna einschließlich dem Erhaltung von Flachwasserzonen mit<br />
ausgeprägter Submersvegetation <strong>und</strong> Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität<br />
→ Nahrungsflächen von Gründelenten <strong>und</strong> Schwänen<br />
→ Laichplätze von Fischen (Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für fischfressende Arten, s. unten)<br />
Seite 425/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
→ Entwicklung von Nahrungstieren (Mollusken, Crustaceen, Insekten) z. B. für Rothalstaucher<br />
Podiceps grisegena, Ohrentaucher Podiceps auritus, Zwergsäger Mergus albellus, Schwarzkopfmöwe<br />
Larus melanocephalus u. a.<br />
Erhaltung von Land- <strong>und</strong> Wasserflächen <strong>und</strong> Sedimenten, die arm an anthropogen freigesetzten<br />
Stoffen sind (Pflanzennährstoffe, Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe, Tenside, Schwermetallrückstände<br />
etc.)<br />
→ Sicherung der Nahrungsvoraussetzungen für Seevögel, Wasservögel, Watvögel <strong>und</strong> Möwenvögel<br />
Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende<br />
Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht <strong>und</strong> die Verfügbarkeit der Nahrungstiere<br />
sichert; Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für fischfressende Zielarten wie beispielsweise:<br />
→ Sterntaucher Gavia stellata<br />
→ Prachttaucher Gavia arctica<br />
→ Haubentaucher Podiceps cristatus<br />
→ Rothalstaucher Podiceps grisegena<br />
→ Ohrentaucher Podiceps auritus<br />
→ Kormoran Phalacrocorax carbo sinensis<br />
→ Zwergsäger Mergus albellus<br />
→ Mittelsäger Mergus serrator<br />
→ Gänsesäger Mergus merganser<br />
→ Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus<br />
→ Silbermöwe Larus argentatus<br />
→ Mantelmöwe Larus marinus<br />
→ Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis<br />
→ Zwergseeschwalbe Sterna albifrons (Brutplätze auf Sandstrand)<br />
→ Seeadler Haliaeetus albicilla (Jagdgebiet; Ansitzmöglichkeit im Uferbereich erforderlich)<br />
Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien <strong>und</strong> möglichst großer unzerschnittener <strong>und</strong><br />
störungsarmer Wasserflächen, störungsarmer Verlandungsbereiche, Still- <strong>und</strong> Seichtwassergebiete,<br />
sonstiger großer unzerschnittener <strong>und</strong> störungsarmer Land- <strong>und</strong> Wasserflächen sowie eines<br />
störungsarmen Luftraumes (Beschränkungen insbesondere für land-, luft- <strong>und</strong> wassergeb<strong>und</strong>ene<br />
Freizeitaktivitäten, Jagd, Tourismus, Offshore-Windkraftnutzung, militärische Luftraumnutzung,<br />
Schifffahrt, Bootsverkehr) als wesentliche Habitatbedingungen für zum Beispiel:<br />
→ Sterntaucher Gavia stellata (Nahrungshabitat)<br />
→ Prachttaucher Gavia arctica (Nahrungshabitat)<br />
→ Haubentaucher Podiceps cristatus (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Rothalstaucher Podiceps grisegena (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Ohrentaucher Podiceps auritus (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Kormoran Phalacrocorax carbo sinensis (Nahrungshabitat, Ruheplätze)<br />
→ Höckerschwan Cygnus olor (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Zwergschwan Cygnus columbianus (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Singschwan Cygnus cygnus (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Saatgans Anser fabalis (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />
→ Blässgans Anser a. albifrons (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />
→ Graugans Anser anser (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />
→ Weißwangengans Branta leucopsis (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />
→ Pfeifente Anas penelope (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 426/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
→ Schnatterente Anas strepera (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Krickente Anas crecca (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Stockente Anas platyrhynchos (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Spießente Anas acuta (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Löffelente Anas clypeata (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Eisente Clangula hyemalis (Ruheplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Tafelente Aythya ferina (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Reiherente Aythya fuligula (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Bergente Aythya marila (Ruheplätze, z. T. Nahrungshabitat)<br />
→ Schellente Bucephala clangula (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Zwergsäger Mergus albellus (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Mittelsäger Mergus serrator (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Gänsesäger Mergus merganser (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (Nahrungshabitat im Seichtwasser)<br />
→ Zwergseeschwalbe Sterna albifrons (Brutplätze auf Sandstrand)<br />
→ Seeadler Haliaeetus albicilla (Jagdgebiet; Ansitzmöglichkeit im Uferbereich erforderlich)<br />
→ Blässralle Fulica atra (Ruhe- <strong>und</strong> Schlafplatz, Nahrungshabitat)<br />
Erhaltung großer unzerschnittener <strong>und</strong> störungsarmer Offenlandflächen für beispielsweise folgende<br />
Rastvogelgemeinschaften einschließlich dem Erhaltung von störungsarmen Grünlandflächen<br />
im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen:<br />
→ Weißwangengans Branta leucopsis (gelegentlich Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Pfeifente Anas penelope (Nahrungsflächen)<br />
→ Höckerschwan Cygnus olor (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Zwergschwan Cygnus columbianus (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Singschwan Cygnus cygnus (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Saatgans Anser fabalis (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Blässgans Anser a. albifrons (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Graugans Anser anser (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Kranich Grus grus (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
Erhaltung von störungsarmen Inseln mit flacher Küste, störungsarmer Flachküsten <strong>und</strong> Salz-<br />
Vegetation einschließlich störungsarmer Sand- oder Kiesstränden als Lebensraum für Küstenvogelarten<br />
wie z. B.<br />
→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete)<br />
→ Alpenstrandläufer Calidris alpina schinzii (Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete)<br />
→ Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus (Brutplatz, Nahrungsgebiet)<br />
→ Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis (genutzte bzw. potenzielle Brutplätze)<br />
→ Zwergseeschwalbe Sterna albifrons (Brutplatz)<br />
Aufrechterhaltung der natürlichen Küstendynamik in größtmöglichem Umfang, um insbesondere<br />
folgende spezifische Habitatvoraussetzungen zu erhalten bzw. sich ständig neu bilden zu lassen:<br />
ungestörte Sedimentbildungen (hier Entwicklung der Nahrungstiere für Tauchenten, Watvögel,<br />
Möwen), Windwattflächen (besonders bedeutsam für Limikolen)<br />
→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta, Kampfläufer Philomachus pugnax, Pfuhlschnepfe<br />
Limosa lapponica) u. a. Limikolen, Haken <strong>und</strong> Nehrungen, aktive Kliffs, Dünenbildungen,<br />
Strandseebildungen, Überflutungsmoore<br />
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→ Sicherung der Nahrungs- <strong>und</strong> Brutbedingungen für Wasservögel, Watvögel <strong>und</strong> Möwenvögel;<br />
aktive Kliffs auch Brutvoraussetzung für Uferschwalben Riparia riparia<br />
Erhaltung von Salzgrünlandflächen (Küstenüberflutungsmoore) durch extensive Nutzung (möglichst<br />
durch Beweidung von Rindern) <strong>und</strong> funktionsfähiger Küstenüberflutung (z. B. Kooser u. Karrendorfer<br />
Wiesen, Freesendorfer Wiesen, Struck, Großer Wotig, Peenemünder Haken, Vogelhaken<br />
Zudar) (Wiederherstellung derartiger Verhältnisse z. B. Zickerniß, Ziesemündung bei Greifswald,<br />
Niederungswiesen im Nordteil der Insel Usedom, Wiesen am Peenestrom/vgl. I.L.N. 1996)<br />
als Lebensraum für verschiedene Rast- <strong>und</strong> Brutvögel wie beispielsweise:<br />
→ Saatgans Anser fabalis (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />
→ Blässgans Anser albifrons albifrons (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />
→ Graugans Anser anser (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />
→ Weißwangengans Branta leucopsis (genutzte bzw. potenzielle Nahrungs- <strong>und</strong> Ruheflächen),<br />
→ Pfeifente Anas penelope (genutzte bzw. potenzielle Nahrungsflächen),<br />
→ Schnatterente Anas strepera (Brutplätze <strong>und</strong> Nahrungsflächen),<br />
→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (genutzte bzw. potenzielle Nahrungsflächen, Ruheplätze<br />
<strong>und</strong> Brutplätze),<br />
→ Alpenstrandläufer Calidris alpina schinzii (genutzte bzw. potenzielle Nahrungsflächen, Ruheplätze<br />
<strong>und</strong> Brutplätze),<br />
→ Pfuhlschnepfe Limosa lapponica (Nahrungsflächen, Ruheplätze),<br />
→ Seggenrohrsänger Acrocephalus paludicola<br />
Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausschließlich autochthonen Prädatorenbestandes<br />
(Raubsäuger), der einer Dichte entspricht, die insbesondere Bodenbrütern ausreichende Bruterfolgschancen<br />
lässt (Belassen von natürlichen Populationsregulationsmechanismen <strong>und</strong>/oder gezielte<br />
künstliche Bestandsreduktion)<br />
Erhaltung der Kleingewässersysteme in den Salzgrünlandflächen als Lebensraum für zum Beispiel<br />
→ Weißwangengans Branta leucopsis (Nahrungshabitat, Komfortverhalten <strong>und</strong> Ruhen)<br />
→ Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta (Nahrungsflächen)<br />
→ Pfuhlschnepfe Limosa lapponica (Nahrungsflächen, Ruheplätze)<br />
→ Odinshühnchen Phalaropus lobatus (Nahrungsflächen)<br />
Erhaltung aller Brackwasserröhrichte <strong>und</strong> sonstiger Wasserröhrichte als Habitat für zum Beispiel:<br />
→ Reiherente Aythya fuligula (Windschutz)<br />
→ Tafelente Aythya ferina (Windschutz)<br />
Erhaltung von insektenreichen Offenlandbereichen auf Sandböden<br />
Erhalt offener bis halboffener Bereiche mit einem hohem Anteil an Verbuschungszonen<br />
Sicherung des Aufwuchses von schütteren Schilf-Röhrichten oder Großseggenbeständen durch<br />
späten Viehauftrieb (ab Mitte Juni)<br />
Erhaltung der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen <strong>und</strong>/oder Beweidung);<br />
bei Grünlandflächen auf Niedermoor, Sicherung eines hohen Gr<strong>und</strong>wasserstandes zur<br />
Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen<br />
Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Überflutungsdynamik sowie von ausgedehnten<br />
Überflutungsräumen<br />
Erhaltung des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren,<br />
Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen)<br />
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Erhaltung störungsarmer Moore <strong>und</strong> Sümpfe mit möglichst hohen Wasserständen, ggf. Wiederherstellung<br />
solcher Wasserstände<br />
Erhalt bzw Wiederherstellung ausgedehnter Seggen-Riede <strong>und</strong> Schilf-Röhrichte durch Sicherung<br />
dauerhaft hoher Gr<strong>und</strong>wasserstände<br />
Wiederherstellung offener <strong>und</strong> halboffener Biotope im Bereich aufgeforsteter Dünen <strong>und</strong> Strandwälle<br />
In der Verordnung für das nationale Schutzgebiet LSG „Greifswalder Bodden“ sind weitere allgemeine<br />
<strong>und</strong> auch konkrete, gebietsspezifische Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele aufgeführt, die prinzipiell den vorläufigen<br />
Angaben zum Natura 2000-Gebiet entsprechen.<br />
Für das Landschaftsschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ werden folgender Schutzweck <strong>und</strong> Erhaltungsziele<br />
genannt (Verordnung zum LSG vom 10.12.2008):<br />
Das Landschaftsschutzgebiet dient der Erhaltung, Wiederherstellung <strong>und</strong> Entwicklung der Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts sowie der Nutzungs- <strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit der Naturgüter.<br />
Erhaltungsziele für das Landschaftsschutzgebiet sind die Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung von Bedingungen,<br />
die es vor allem den in besonders bedeutsamen Konzentrationen vorkommenden Vogelarten<br />
ermöglichen, das Gebiet in für den günstigen Erhaltungszustand ausreichender Anzahl, Ausdehnung<br />
<strong>und</strong> Dauer zur Vermehrung, Mauser, Überwinterung, Rast <strong>und</strong> Nahrungsaufnahme, zum Ruhen <strong>und</strong><br />
zum Schlafen zu nutzen. Dabei werden folgende Arten aufgeführt:<br />
die vorkommenden, unter Artikel 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie<br />
79/409/EWG fallenden Vogelarten: Alpenstrandläufer (ssp. schinzii), Brandseeschwalbe, Bruchwasserläufer,<br />
Eisvogel, Flussseeschwalbe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Küstenseeschwalbe,<br />
Odinshühnchen, Ohrentaucher, Pfuhlschnepfe, Prachttaucher, Raubseeschwalbe, Säbelschnäbler,<br />
Schwarzkopfmöwe, Seeadler, Singschwan, Sterntaucher, Trauerseeschwalbe,<br />
Weißwangengans, Zwergsäger, Zwergmöwe, Zwergschwan <strong>und</strong> Zwergseeschwalbe<br />
weitere nicht im Anhang I aufgeführte, regelmäßig vorkommende Zugvogelarten gemäß Artikel 4<br />
Absatz 2: Austernfischer, Bergente, Blässgans, Blässralle, Brachvogel, Brandgans, Eisente, Gänsesäger,<br />
Graugans, Haubentaucher, Höckerschwan, Kiebitz, Kormoran, Krickente, Lachmöwe,<br />
Löffelente, Mittelsäger, Pfeifente, Reiherente, Rotschenkel, Saatgans, Samtente, Sandregenpfeifer,<br />
Schellente, Schnatterente, Spießente, Stockente, Trauerente <strong>und</strong> Uferschwalbe.<br />
(vgl. dazu auch Angaben der Tab. 122, Tab. 123, Tab. 124)<br />
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem besonderen Schutz der oben genannten Arten einschließlich<br />
der Erhaltung <strong>und</strong> Optimierung der Lebensräume, auf welche diese Arten angewiesen sind, insbesondere<br />
der Sicherung von Lebensräumen europäischer Vogelarten in einem günstigen Erhaltungszustand.<br />
Maßgebliche Bestandteile hierfür sind insbesondere:<br />
der natürliche Wasserkörper des Boddens <strong>und</strong> eine natürliche <strong>und</strong> standorttypische Unterwasservegetation<br />
<strong>und</strong> -fauna als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für die oben genannten Vogelarten,<br />
die natürliche Küsten-, Gewässer - <strong>und</strong> Sedimentdynamik, insbesondere für die ungestörte Bildung<br />
von Sedimenten, Haken, Nehrungen, Dünen, Strandseen <strong>und</strong> Spülsäumen als Voraussetzung<br />
für die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung der oben genannten Vogelarten,<br />
von Bebauung frei gehaltene Vogellebensräume,<br />
Seite 429/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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uhige <strong>und</strong> unzerschnittene störungsarme Vogellebensräume.<br />
Diese eben genannten Schutzerfordernisse werden in der sich anschließenden Auswirkungsprognose<br />
vorrangig geprüft, da keine abschließend formulierten Erhaltungsziele vorliegen. Nachfolgend werden<br />
dennoch auch Erhaltungszielvorschläge aus SCHELLER & FURKERT (2000) genannt, die ebenfalls mit<br />
geprüft werden.<br />
Die Vogelarten, die diesen beiden Kategorien zuzuordnen sind <strong>und</strong> im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder<br />
Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ vorkommen, sind im Standard-Datenbogen für „Besondere<br />
Schutzgebiete“ (BSG) [englische Entsprechung: SPA - Special Protection Area] aufgelistet.<br />
Der Schutzzweck des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />
(DE 1747-402) besteht in der Erhaltung <strong>und</strong> Optimierung von Lebensraumbedingungen (Brutplätze,<br />
Nahrungsflächen, Balzplätze, Schlafplätze) insbesondere der in Tab. 122 <strong>und</strong> Tab. 123 aufgeführten,<br />
bestandsgefährdeten Brutvogelarten (entsprechend Angaben im Standard-Datenbogen mit dem Ausfülldatum<br />
01.2008).<br />
Der Schutzzweck besteht ferner in der Erhaltung <strong>und</strong> Optimierung von Bedingungen, die es den folgenden<br />
wandernden bzw. umherstreifenden Vogelarten ermöglichen, das Gebiet während ihrer jahreszeitlich<br />
bedingten Wanderungen in größtmöglicher Anzahl, Ausdehnung <strong>und</strong> Dauer zur Nahrungsaufnahme<br />
<strong>und</strong> zum Ruhen oder Schlafen zu nutzen (Tab. 124).<br />
Überblick über die Zielarten der EU-VSRL<br />
In den nachfolgenden Tab. 122, Tab. 123, Tab. 124 werden die im aktuellen Standard-Datenbogen<br />
des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ (Ausfülldatum 01.2008)<br />
genannten Brut- <strong>und</strong> Zugvogelarten aufgeführt, die wesentlicher Schutzgegenstand des Natura 2000-<br />
Gebietes sind.<br />
Legende:<br />
nichtziehend:<br />
auf dem Durchzug:<br />
Populationsgröße:<br />
(i = Individuen, p =<br />
Paare)<br />
Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen<br />
Das Gebiet wird während der Wanderung oder zur Mauser außerhalb der Brutplätze<br />
genutzt<br />
C: häufig, große Population (common)<br />
R: selten, mittlere bis kleine Population (rare)<br />
V: sehr selten, sehr kleine Population (very rare)<br />
P: vorhanden (ohne Einschätzung, present)<br />
Erläuterungen der Gebietsbeurteilung im Standard-Datenbogen siehe EU KOMMISSION (1997)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 430/711<br />
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Tab. 122:<br />
Brutvogelarten, die Zielarten des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />
(DE 1747-402) darstellen (Brutvögel des Anhangs I der EU-VSRL)<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
Alpenstrandläufer<br />
Calidris alpina ssp. schinzii<br />
Brandseeschwalbe<br />
Sterna sandvicensis<br />
Anzahl Brutpaare*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolierung Gesamt VSRL<br />
Art. 4 Absatz<br />
1<br />
Schutzstatus<br />
RL BRD<br />
2008<br />
RL M-V<br />
2003<br />
RL Küste<br />
1996<br />
5 A C B A x 1 1 1<br />
1-5 C C B B x 2 2 2<br />
Eisvogel Alcedo atthis 7 C B C C x - 3 -<br />
Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o
Quelle: Standard-Datenbogen, Ausfülldatum 01.2008; RL BRD nach SÜDBECK et al. (2008); RL M-V nach EICHSTÄTT et al. (2003); RL Küste nach BRENNING<br />
et al. (1996)<br />
Tab. 123:<br />
Brutvogelarten des Artikels 4 Absatz 2 im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />
(DE 1747-402)<br />
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
Austernfischer Haematopus ostralegus<br />
Anzahl<br />
Brutpaare*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolierung Gesamt VSRL<br />
Art. 4 Absatz 2<br />
Schutzstatus<br />
RL BRD<br />
2008<br />
RL M-V<br />
2003<br />
RL Küste<br />
1996<br />
8 C C B B x - 1 3<br />
Bekassine Gallinago gallinago >2 C C C C x 1 2 1<br />
Brandgans Tadorna tadorna 25 C B B B x - 3 -<br />
Gänsesäger Mergus merganser 25 B B B A x 3 2 2<br />
Gartenrotschwanz<br />
Phoenicurus phoenicurus<br />
20 C B C C x - - -<br />
Grauammer Miliaria calandra 120 C B B B x 3 - -<br />
Grauschnäpper Muscicapa striata 40 C B C C x - - -<br />
Haubentaucher Podiceps cristatus 60 C B C C x - 3 -<br />
Kiebitz Vanellus vanellus 90 C C C B x 2 2 3<br />
Lachmöwe Larus ridib<strong>und</strong>us 251-500 C C C B x - 3 -<br />
Löffelente Anas clypeata p V x 3 2 3<br />
Mittelsäger Mergus serrator >7 B C B B x - 1 3<br />
Raubwürger Lanius excubitor 3 C B B C x 2 3 -<br />
Reiherente Aythya fuligula >40 C B C B x - 3 -<br />
Rotschenkel Tringa totanus
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
Anzahl<br />
Brutpaare*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolierung Gesamt VSRL<br />
Art. 4 Absatz 2<br />
Schutzstatus<br />
RL BRD<br />
2008<br />
RL M-V<br />
2003<br />
Turmfalke Falco tinnunculus 15 C B C C x - - -<br />
Turteltaube Streptopelia turtur 5 C B B C x 3 3 -<br />
Uferschwalbe Riparia riparia
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Art. 4 Abs. 1<br />
(Anhang I)<br />
Status VSRL<br />
Art. 4<br />
Abs. 2<br />
Angaben laut Standard-Datenbogen*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolierung Gesamt<br />
Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o x i
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Status VSRL<br />
Angaben laut Standard-Datenbogen*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Art. 4 Abs. 1<br />
(Anhang I)<br />
Art. 4<br />
Abs. 2<br />
Population Erhaltung Isolierung Gesamt<br />
Reiherente Aythya fuligula x i
Deutscher <strong>und</strong> wissenschaftlicher Artname<br />
Art. 4 Abs. 1<br />
(Anhang I)<br />
Status VSRL<br />
Art. 4<br />
Abs. 2<br />
Angaben laut Standard-Datenbogen*<br />
Gebietsbeurteilung (laut Standard-<br />
Datenbogen)<br />
Population Erhaltung Isolierung Gesamt<br />
Zwergsäger Mergus albellus x i
Arten des Anhangs I der VS-Richtlinie<br />
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 sind für die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten<br />
(s. Tab. 122 <strong>und</strong> Tab. 124) besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden,<br />
um ihr Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />
Im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ brüten mehr als 100 Vogelarten.<br />
Weitere 100-150 Arten lassen sich als Zugvögel oder Wintergäste nachweisen. Etwa zwei<br />
Drittel dieser Zugvogelarten rasten alljährlich im EU-Vogelschutzgebiet. Bei den anderen Arten handelt<br />
es sich um seltenere Gäste, die nicht alljährlich auftreten.<br />
Den vielfältigen Lebensraumansprüchen dieser Vogelgemeinschaft entsprechend wird das Gebiet nur<br />
bei Erhalt aller wesentlichen Biotope seiner komplexen Rastfunktion gerecht. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
eines einzelnen Lebensraumtyps wirken sich auch negativ auf die Bedeutung aller anderen<br />
Wasservogellebensräume aus.<br />
Brutvögel im EU-Vogelschutzgebiet<br />
Der Standard-Datenbogen weist 18 Brutvogelarten als Zielarten für das EU-Vogelschutzgebiet<br />
„Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ aus (vgl. Tab. 122).<br />
Rastvögel im EU-Vogelschutzgebiet<br />
Zahlreiche als Zielarten benannte Rastvogelarten kommen im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder<br />
Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ in international bedeutsamen Beständen vor. Die Schwerpunkte der<br />
Vorkommen liegen für die meisten Arten gewöhnlich in den Naturschutzgebieten, doch werden auch<br />
andere Küstenabschnitte von einigen als Zielarten vorgeschlagenen Rastvogelarten in z. T. international<br />
bedeutsamen Beständen genutzt.<br />
Im Winterhalbjahr von Oktober bis Mai wird das Rastgeschehen vor allem von überwinternden Wasservogelarten<br />
bestimmt. Nahrungsökologisch lassen sich diese in fünf Kategorien aufteilen:<br />
phytophage Arten, die ihren Nahrungsbedarf mit Makrophyten der Kammlaichkraut-Gesellschaft<br />
sowie mit Salzwiesenpflanzen <strong>und</strong> mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen (Getreide, Raps) decken:<br />
Schwäne, Gänse, Stock- <strong>und</strong> Pfeifenten.<br />
benthophage Arten, die ihren Nahrungsbedarf mit Muscheln <strong>und</strong> Krebsen decken: Tafel-, Reiher<strong>und</strong><br />
Bergenten (Tauchenten), Schellenten, Blässhühner.<br />
benthophage Arten, die ihren Nahrungsbedarf überwiegend mit im Sediment eingegrabenen Muschelarten<br />
decken <strong>und</strong> im Frühjahr zusätzlich Heringslaich fressen: Eis-, Trauer- <strong>und</strong> Samtenten<br />
(Meeresenten).<br />
piscivore Arten, die Fische bevorzugt im küstennahen Phytalbereich fangen: Haubentaucher,<br />
Zwergsäger.<br />
piscivore Arten, die Fische sowohl im Phytal- als auch im Freiwasserbereich fangen: Kormoran,<br />
Gänsesäger, Mittelsäger.<br />
Entsprechend ihrer Nahrungsökologie sind die Arten unterschiedlich im Gebiet verteilt. Dabei lassen<br />
sich homogen <strong>und</strong> geklumpt verteilte Arten unterscheiden. Letztere sind Arten mit auffälligem Tagesrhythmus,<br />
bei denen Schlaf- <strong>und</strong> Nahrungsplätze deutlich von einander getrennt sind (Gänse siehe<br />
HOLZ 1989; Tauchenten siehe LEIPE 1986). Alle anderen Arten sind mehr oder weniger homogen,<br />
entsprechend der Verbreitung der von ihnen bevorzugten Nahrungshabitate verteilt (Tab. 125).<br />
Seite 437/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Tab. 125:<br />
Rastplatzfunktionen (vor allem während des Winters <strong>und</strong> der Zugzeiten) einzelner mariner Lebensraumtypen für<br />
Wasser- <strong>und</strong> Watvögel im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />
ökologische<br />
Gruppe/ Lebensraum<br />
Taucher & Säger Kormoran Tauchenten Meeresenten Gründelenten Feldgänse Schwäne Watvögel<br />
Gewässer mit Tiefen<br />
von 2-8 m<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungsgebiet<br />
Nahrungs<strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs<strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Rastgebiet Rastgebiet<br />
Gewässer mit Tiefen<br />
von 0,5-2 m<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs<strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Gewässer mit Tiefen<br />
bis 0,5 m<br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Strände <strong>und</strong> Sandbänke<br />
(Spülfelder)<br />
Rastgebiet Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Brackwasser-<br />
Röhrichte u. a.<br />
Röhrichte<br />
Rastgebiet Rastgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Salzgrünland im<br />
Überflutungsbereich<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungsgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
eingedeichte Grünlandflächen<br />
Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet<br />
Agrarflächen Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungsgebiet Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Rastgebiet<br />
dunkle Schattierung:<br />
helle Schattierung:<br />
keine Schattierung:<br />
herausragende Funktion des Lebensraumes für jeweilige ökologische Gruppe<br />
bedeutsame Funktion des Lebensraumes für jeweilige ökologische Gruppe<br />
keine oder geringe Funktion des Lebensraumes für jeweilige ökologische Gruppe<br />
Rastgebiet: bei Tagesrhythmik der Art Schlafplatz, sonst Ruheplatz sowie Gebiet zur Balz, Paarbildung <strong>und</strong> Mauser; Verändert nach I.L.N. (1996)<br />
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In der nachfolgenden Tab. 126 werden die Mittwinterbestände für einzelne Küstenabschnitte des<br />
Greifswalder Boddens als Mittelwerte der Jahre 1991-95 <strong>und</strong> 1999-2000 angegeben. Die Eiswinter<br />
1996, 1997 <strong>und</strong> der folgende Winter 1998 blieben hierbei unberücksichtigt.<br />
Tab. 126:<br />
Mittwinterbestände von häufigen Wasservögeln entlang einzelner Küstenabschnitte<br />
im Küstenbereich des Greifswalder Boddens<br />
Art<br />
Südperd-Neu<br />
Reddevitz<br />
Neu Reddevitz-<br />
Groß Schoritz<br />
Zudar<br />
Strelas<strong>und</strong><br />
Stahlbrode-<br />
Kalkvitz<br />
Gristower Wiek<br />
Kooser See-<br />
Wampener Riff<br />
Dänische Wiek-<br />
Lubmin<br />
Lubmin-Struck<br />
Summe<br />
Haubentaucher 45 57 60 113 46 17 10 30 21 400<br />
Kormoran 129 34 23 81 7 36 114 190 312 925<br />
Graureiher 25 18 56 29 8 19 14 8 17 192<br />
Höckerschwan 888 715 1137 1.195 387 976 1.048 789 1.859 8.994<br />
Singschwan 184 182 204 208 38 108 221 88 237 1.470<br />
Graugans 1 0 3 4 0 3 3 0 4 17<br />
Blässgans 251 880 494 603 31 263 313 196 565 3.596<br />
Saatgans 119 466 764 282 3 8 263 371 570 2.846<br />
Kanadagans 17 118 228 167 43 20 64 38 94 789<br />
Stockente 928 1.869 1162 2.095 431 1.234 4.169 1.084 1.983 14.956<br />
Pfeifente 136 43 206 106 4 141 167 5 13 824<br />
Tafelente 94 42 25 678 9 55 64 1 30 999<br />
Reiherente 3.945 754 1.270 5.780 118 1.159 973 92 256 14.348<br />
Bergente 51 14 2.965 1.224 10 267 363 6 5100 10.000<br />
Schellente 1.311 1.027 1.096 1.581 402 320 281 522 760 7.299<br />
Eisente 531 94 599 0 0 2 15 317 330 1.889<br />
Eiderente 18 2 3 0 3 0 0 6 2 34<br />
Gänsesäger 311 201 141 714 106 207 58 12 52 1.804<br />
Mittelsäger 247 708 185 204 161 100 150 158 65 1.978<br />
Zwergsäger 156 64 125 427 11 71 5 11 21 890<br />
Blässralle 2.735 760 960 1.421 244 411 100 224 163 7.018<br />
Daten der Zentrale für Wasservogelforschung, zusammengestellt von H.-W. NEHLS<br />
Das Verteilungsmuster von Wasservögeln im Greifswalder Bodden wird permanent von Änderungen<br />
in den hydrographischen Bedingungen beeinflusst (Wasserstandsschwankungen, Eisgang). In Eiswintern<br />
(wie 1995/1996) kann das Rastaufkommen unter 10.000 Tiere absinken. Im Winter 2002/2003<br />
konnte beobachtet werden, dass Gänse <strong>und</strong> Schwäne den Strelas<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der langen Frostperiode<br />
größtenteils verlassen haben, aber über 1000 Gänsesäger auf den verbliebenen eisfreien Flächen<br />
anzutreffen waren (nach: FROELICH & SPORBECK 2003). Etwa 800.000 Eisenten überwintern in<br />
der Pommerschen Bucht, von denen sich ca. 250.000 überwiegend auf deutschem Territorium aufhalten.<br />
Die Mittwinterbestände im Greifswalder Bodden sind gering <strong>und</strong> überschreiten selten 10.000 Individuen.<br />
Im Winter fressen Eisenten vor allem Sandklaff-, Herz- <strong>und</strong> Miesmuscheln. Im Frühjahr, wenn<br />
der Frühjahrshering zum Laichen kommt, ändert ein <strong>Teil</strong> der Eisenten jedoch das Nahrungsverhalten.<br />
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Sie wechseln dazu aus der Pommerschen Bucht in den Greifswalder Bodden. Hier ruhen sie tagsüber<br />
an Schlafplätzen vor Koos/Wampen, den Flachgründen im Nordosten <strong>und</strong> im Bereich der Boddenrandschwelle.<br />
Neben den stochastischen, hydrographisch bedingten Ortswechseln von Wasservögeln gibt es auch<br />
stetig wiederkehrende, diurnale Austauschbeziehungen:<br />
1. Bläss- <strong>und</strong> Saatgänse, die an den Schlafplätzen im Bereich Strelas<strong>und</strong>, Bereich Kooser See, am<br />
Struck oder am Großen Wotig übernachten, äsen während der Herbstzugzeit tagsüber auf den<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen (bevorzugt Wintersaat <strong>und</strong> Maisstoppeln). In den Mittagsst<strong>und</strong>en<br />
kehren viele Gänse zum Trinken <strong>und</strong> Putzen zu den Schlafplätzen im Flachwasser zurück. Je<br />
nach Lage der Nahrungsflächen <strong>und</strong> den Störungsbedingungen wechseln die Tiere auch regelmäßig<br />
zwischen den Schlaf- <strong>und</strong> Trinkgewässern.<br />
2. Höcker-, Sing- <strong>und</strong> Zwergschwäne, die an den Schlafplätzen im Bereich Kooser See, Halbinsel<br />
Struck <strong>und</strong> Dänische Wiek übernachten, äsen von Oktober bis April z. T. tagsüber auf den landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen (überwiegend auf Raps). In den Frühjahrsmonaten ist die Nutzung<br />
terrestrischer Äsungsgebiete besonders intensiv. Auch während längerer Frostperioden mit Eisgang<br />
in den inneren Küstengewässern erlangen die Äcker eine hohe Bedeutung als dann einzig<br />
verfügbare Äsungsflächen. Alle drei Schwanenarten fressen zu bestimmten Jahreszeiten vorzugsweise<br />
Makrophyten; z. B. Höckerschwäne vor allem zur Mauserzeit (Störungsarmut im<br />
Windwatt), Zwergschwäne während des Frühjahrszuges (hoher Energiebedarf).<br />
3. Die Tagesruheplätze von Berg- <strong>und</strong> Reiherenten liegen in der Gristower Wiek, im Kooser See, vor<br />
der Insel Koos <strong>und</strong> vor der Halbinsel Struck. An den Tagesschlafplätzen ruhen alljährlich im Winter<br />
<strong>und</strong> Frühjahr bis zu 70.000 Bergenten <strong>und</strong> mehr als 10.000 Reiherenten. Die Nahrungsgebiete,<br />
die nachts aufgesucht werden, liegen im Bereich der Palmer Ort Rinne vor der Halbinsel Zudar<br />
<strong>und</strong> der Insel Koos <strong>und</strong> im Bereich der Boddenrandschwelle.<br />
Am Zuggeschehen im Frühjahr <strong>und</strong> Herbst sind im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes mehr als 80<br />
Arten beteiligt, von denen ca. 20 Arten zumindest zeitweise in Rastbeständen von international bedeutsamer<br />
Größe hier verweilen.<br />
Das Rast- <strong>und</strong> Zuggeschehen der Wasservögel beschränkt sich überwiegend auf den küstennahen<br />
Bereich. Nahrungsökologisch bedeutsam sind:<br />
Windwatten (Makrophyten <strong>und</strong> Zoobenthos),<br />
das Phytal der Potamogeton-pectinatus-Gesellschaft (Makrophyten <strong>und</strong> Fische),<br />
das Phytal der Zostera-marina-Gesellschaft (Fische).<br />
Die tieferen, phytalfreien Gewässerabschnitte <strong>und</strong> das Benthal der sublitoralen Sandgebiete werden<br />
im Sommerhalbjahr von Wasservögeln kaum genutzt. Die küstennahen Flachwasserzonen sind im<br />
Sommer auch als Mausergebiete bedeutsam (hier nicht relevant, nur z. B. Kooser See).<br />
Im Zeitraum Mai bis Oktober dominieren Arten mit subarktischer <strong>und</strong> arktischer Verbreitung, die während<br />
ihres Zuges zu bzw. von ihren weiter südlich gelegenen Winterquartieren im Bereich des EU-<br />
Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“ rasten. Zeitlich konzentriert sich das Zuggeschehen während<br />
der Heimzugperiode auf den Zeitraum Mitte März bis Anfang Juni <strong>und</strong> während der Wegzugperiode<br />
auf den Zeitraum Mitte Juli bis Ende Oktober. Einige Arten nutzen den Greifswalder Bodden wäh-<br />
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end der Monate Juni / Juli für die Mauser (z. B. Tafel- <strong>und</strong> Reiherente). Folgende Arten(-gruppen)<br />
weisen während der Zugperioden international bedeutsame Rastvorkommen auf:<br />
Haubentaucher, Rothalstaucher, Ohrentaucher,<br />
Kormoran,<br />
Höckerschwan, Singschwan, Zwergschwan,<br />
Graugans, Blässgans, Saatgans, Weißwangengans,<br />
Pfeifente, Schnatterente, Löffelente, Spießente,<br />
Kiebitz, Goldregenpfeifer, Alpenstrandläufer,<br />
Zwergmöwe,<br />
Raubseeschwalbe, Trauerseeschwalbe.<br />
Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten<br />
Unter „Andere bedeutende Arten der Fauna <strong>und</strong> Flora“ wird im StDB des Gebietes DE 1747-402 der<br />
Kormoran mit i < 20.000 Exemplaren auf dem Durchzug aufgeführt.<br />
Managementpläne / Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
Das LSG Nr. 142 „Greifswalder Bodden“ dient der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie. Das LSG<br />
umfasst jedoch nicht den detailliert untersuchten Bereich (duB).<br />
Ein Managementplan für das EU-Vogelschutzgebiet wurde bisher nicht erstellt. Ein Managementplan<br />
für das in weiten <strong>Teil</strong>en deckungsgleiche Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Greifswalder<br />
Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ befindet sich z. Zt. in Bearbeitung<br />
(vgl. Kap. III.4.1).<br />
Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen NATURA 2000-Gebieten<br />
Funktionale Wechselbeziehungen zu anderen EU-Vogelschutzgebieten der vorpommerschen Küstengewässer<br />
sowie der Pommerschen Bucht ergeben sich vor allem durch die Nutzung verschiedener<br />
Lebensräume durch Zugvögel, dem räumlichen Wechsel zum Beispiel zwischen Nahrungs- <strong>und</strong><br />
Schlaf- bzw. Ruhegewässern von überwinternden Vogelarten sowie für brütende Vogelarten mit großem<br />
Aktionsradius, die große Nahrungsräume im Gebiet der Küstengewässer nutzen. Solche Wechselbeziehungen<br />
sind für viele Vogelarten bekannt. Als Beispiel können die Verlagerung der Rastflächen<br />
von Meeresenten <strong>und</strong> anderen Seevögeln innerhalb der Küstengewässer zwischen Haff <strong>und</strong><br />
Darß-Zingster Boddenkette sowie zwischen dem Bodden <strong>und</strong> den offenen Seegewässern bei Vereisung,<br />
das Aufsuchen geschützter Areale im Gebiet der Binnenboden Rügens, der westrügischen Gewässer,<br />
des Peenestroms oder des Haffs bei wechselnden Witterungsbedingungen oder die Bildung<br />
von Rastkonzentrationen im Bereich der Boddenrandschwelle während der Heringslaichzeit genannt<br />
werden. Ein weiteres Beispiel sind die räumlichen Wechselbeziehungen zwischen nächtlichen Fressplätzen<br />
<strong>und</strong> Tagesruheplätzen der Bergente.<br />
Im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ bzw. direkt daran angrenzend<br />
liegen mehrere Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Das Gebiet von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“ (Gebiet Nr. DE<br />
1747-301) deckt sich zu einem großen <strong>Teil</strong> mit dem hier betrachteten EU-Vogelschutzgebiet.<br />
III.4.2.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />
Als detailliert untersuchter Bereich wird die durch die Anlaufberatung bestätigte, für die Avifauna relevante<br />
2.000 m-Wirkzone um die Varianten der Kabeltrasse berücksichtigt.<br />
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Lebensräume an Land werden in <strong>Teil</strong> B der Unterlagen (Betrachtung der Landkabeltrasse) betrachtet.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> beschränkt sich die weiter führende Betrachtung der Brutvögel auf vorhabensbedingte<br />
Wirkungen, die ggf. durch die Verlegung der Seekabeltrasse im Strelas<strong>und</strong> eintreten können.<br />
Eine Betrachtung der Artengruppe Zugvögel ist hier ebenfalls nicht erforderlich, da sich durch die an<br />
der Verlegung beteiligten Schiffe <strong>und</strong> Baugeräte keine Betroffenheiten für Zugvögel ergeben, die über<br />
jene des Schiffsverkehrs im durch die Seekabelverlegung gequerten Seegebiet hinausgehen. Auf dem<br />
Meer rastende Zugvögel werden bei den Rastvögeln mitbetrachtet.<br />
Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Rastvögel wird<br />
auf Kap. II.2.12.2 verwiesen (Bestandsdarstellung Rastvögel).<br />
Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />
Die Trasse quert den Strelas<strong>und</strong> auf einer Länge, die entsprechend der Varianten unterschiedlich<br />
ausgeprägt ist <strong>und</strong> 1.082 m (Off IV bei Neuhof), r<strong>und</strong> 1.800 m (Off V bei Andershof) <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 2.300 m<br />
(Off VI bei der Frankensiedlung) beträgt. Während Off IV auf der gesamten Länge von 1.082 m das<br />
EU-Vogelschutzgebiet quert, liegt der Uferbereich im Bereich der Hansestadt Strals<strong>und</strong> bei Off V <strong>und</strong><br />
Off VI auf einer Strecke von ca. 300 bzw. 385 m außerhalb des Schutzgebietes (SPA). Dies hat zur<br />
Folge, dass die Trasse Off V das Schutzgebiet auf ca. 1.570 <strong>und</strong> Off VI auf ca. 1.970 m Länge quert.<br />
Von vorhabensbedingten Wirkungen betroffen sind auf den Wasserflächen rastende Vögel sowie Nahrungsgäste,<br />
sowie die Strukturen <strong>und</strong> Funktionen ihres Lebensraumes. Es kommt zu Störungen<br />
(Scheuchwirkung) insbesondere empfindlicher Arten sowie zu einer Beanspruchung des Meeresbodens,<br />
was eine Beeinflussung der Nahrungshabitate von Vögeln zur Folge hat.<br />
III.4.2.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des<br />
Schutzgebietes<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL<br />
Zur Wirkungsprognose in Bezug auf Lebensräume wird auf das entsprechende Kapitel zum FFH-<br />
Gebiet DE 1747-301 verwiesen.<br />
Beeinträchtigungen von Zielarten der VS-RL<br />
Nachfolgend werden die vorhabensbedingten Wirkungen auf die Rastvögel erläutert <strong>und</strong> bewertet.<br />
Baubedingte Beeinträchtigungen<br />
Wirkfaktor<br />
Störung der Sedimentstruktur, Veränderung der Morphologie<br />
Sedimentumlagerungen, Trübungsfahnen, Sedimentation<br />
der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung von an<br />
Sediment geb<strong>und</strong>enen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen (Bauphase)<br />
Wirkprozess<br />
aus der Beeinträchtigung von Makrophyten, Makrozoobenthos,<br />
Heringslaich <strong>und</strong> der Habitatstruktur resultierende<br />
mögliche indirekte Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Für den unmittelbar betroffenen Bereich des Kabelgrabens zuzüglich des Arbeitsstreifens ist ein zeitweiliger<br />
Verlust der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen zu verzeichnen. Insbesondere hinsichtlich des Zoobenthos<br />
ist die Einschränkung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage aufgr<strong>und</strong> der schnellen Wiederbesiedlung in 1 bis 3<br />
Jahren deutlich zeitlich begrenzt. Für Makrophyten, einschließlich deren Funktion für Phytalbewohner<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 442/711<br />
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<strong>und</strong> Laich ist von vergleichbaren Wiederbesiedlungsprozessen auszugehen, sodass ein mittelfristiger<br />
Ausfall dieser Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen auf der betroffenen Fläche möglich ist.<br />
Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass aufgr<strong>und</strong> der zeitlichen Begrenzung des Verlustes von<br />
Nahrung, insbesondere infolge der schnellen Wiederansiedlung von Zoobenthos, sowie aufgr<strong>und</strong> der<br />
sehr geringen, betroffenen Flächenanteile der insgesamt als Rast- <strong>und</strong> Nahrungsraum zur Verfügung<br />
stehenden Areale keine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für Seevögeln zu erwarten<br />
ist.<br />
Des Weiteren könnte sich eine Beeinflussung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen durch Sedimentaufwirbelung,<br />
Trübungen <strong>und</strong> Sedimentation auf dem Benthos im Umfeld des „Kabelgrabens“ vollziehen. Die zeitliche<br />
<strong>und</strong> räumliche Wirkung von Trübungs- <strong>und</strong> Sedimentationsprozessen wird in Kapitel II.3.10 erläutert.<br />
Demnach wird insbesondere aufgr<strong>und</strong> der sehr kurzen Einwirkungszeiten (Auflösung der Trübung<br />
innerhalb weniger St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich fortbewegender Trübungsverursacher) sowie natürlicher Ereignisse<br />
mit ähnlicher Wirkungsintensität <strong>und</strong> –zeit eingeschätzt, dass sich durch Sedimentaufwirbelungen,<br />
Trübungen <strong>und</strong> Ablagerungen des Sedimentes keine Beeinflussungen des Zoobenthos sowie<br />
von Makrophytenvorkommen vollziehen, die eine FFH-Relevanz hätten. Die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für<br />
Seevögel wird demnach nicht maßgeblich beeinträchtigt.<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Einsatz von Verlegeschiff <strong>und</strong> Baugeräten führt zu<br />
visueller Unruhe, Geräusch- <strong>und</strong> ggf. Lichtemissionen<br />
Wirkprozess<br />
Störung, Scheuchwirkung<br />
Schiffe sind ein wesentlicher Störfaktor für Rastvögel auf See. In den Rastgebieten für Seevögel ist<br />
mit einer kurzfristigen Vergrämung während der Durchfahrt des Verlegeschiffes zu rechnen. Im Umkreis<br />
bis ca. 1.300 m um das Verlegeschiff für Seetaucher <strong>und</strong> bis ca. 600 m für Meeresenten können<br />
Störungen der Rastbestände auftreten (vgl. Abb. 114, in Kap. III.3.3.3).<br />
Art <strong>und</strong> Anzahl der betroffenen Vögel ist stark abhängig vom Zeitpunkt der Verlegung. Besonders<br />
hohe Rastbestände der Meeresenten <strong>und</strong> Taucher halten sich im Gebiet im Zeitraum Dezember bis<br />
April auf. Im Gegensatz dazu stellen die Monate Juli bis September eher rastvogelarme Zeiten dar. Es<br />
werden Verlegegeschwindigkeiten für die Bodden- bzw. Anlandungsbereiche veranschlagt, bei denen<br />
von einer Bauzeit von wenigen Tagen auszugehen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Verlegeschiff<br />
in Abhängigkeit der Anzahl der zu verlegenden Seekabel das Gebiet mehrmals, allerdings mit<br />
mehreren Tagen „Ruhezeit“ durchfährt. Das Verlegeschiff, aber auch Transportschiffe, entsprechen<br />
dem Typ des langsam fahrenden, großen Schiffes. Für die Seevögel sind in den betrachteten Gebieten<br />
Gewöhnungseffekte gegenüber solchen Schiffen im Bereich der Fahrrinnen, Ansteuerungen <strong>und</strong><br />
Haupt-Schifffahrtslinien zu verzeichnen. Außerdem werden durch die geringe Geschwindigkeit der<br />
Schiffe keine fluchtartigen Reaktionen der Vögel ausgelöst. Die auf der Wasserfläche rastenden Vögel<br />
weichen dem sich langsam annähernden Schiff aus <strong>und</strong> kehren häufig nach der oben geschilderten<br />
kurzen Zeit der Passage in die Gebiete wieder zurück.<br />
Somit ist zu erwarten, dass die auf Durchfahrten von Rastgebieten beschränkten visuellen <strong>und</strong> akustischen<br />
Störungen zu keiner erheblichen Beeinflussung der Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebiete des EU-<br />
Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“ führen.<br />
Im Anlandungsbereich des Kabels ist infolge der Anforderungen zur technischen Realisierung mit<br />
intensiven Bautätigkeiten zu rechnen.<br />
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Durch die ständigen Aktivitäten unterschiedlicher Art im Bereich des Fähranlegers <strong>und</strong> des Schifffahrtsweges<br />
besteht eine Vorbelastung vor allem hinsichtlich visueller <strong>und</strong> akustischer Störungen.<br />
Zur Prognose der Umweltwirkungen der Bautätigkeiten wird ein maßgeblicher Wirkpegel für Lärmemissionen<br />
für eine Lärmquelle für Vögel von ca. 200 m (Überschreitung von 47 dB(A)) herangezogen<br />
(Schwellenwert nach RECK et al. 2001). Gegenüber den oben ausgewiesenen Fluchtdistanzen für<br />
Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten sind für die in diesem Gebiet hauptsächlich betroffenen Wasservogelarten<br />
wie Schwäne, Schwimm- <strong>und</strong> Gründelenten geringere Fluchtdistanzen von 200 bis 300 m bekannt<br />
(HÜBNER & PUTZER 1985; PUTZER 1989). Es wird demnach abgeleitet, dass maßgebliche visuelle <strong>und</strong><br />
akustische Wirkungen einen 300-m-Wirkradius nicht überschreiten. Demnach ist eine Beeinträchtigung<br />
der Vogelwelt in einem Wirkradius bis 200-300 m anzusetzen, der sich radial um die Baustelle<br />
ausbildet <strong>und</strong> somit zu einem Ausfall dieses Areals während der Bauzeit führt.<br />
Die Beleuchtung der Baustelle kann störungsempfindliche Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste wie Seetaucher<br />
oder Meeresenten abschrecken. Dies geschieht durch das fahrende Verlegeschiff (siehe Ausführungen<br />
zu optischen <strong>und</strong> akustischen Störungen) <strong>und</strong> damit lokal sowie kurzfristig sowie wirkt sich mit<br />
geringer Intensität aus. Weniger störungsempfindliche Artengruppen wie z.B. Möwen werden möglicherweise<br />
von der Baustellenbeleuchtung angezogen <strong>und</strong> können die Baustelle als Rastplatz nutzen.<br />
Dies vollzieht sich ebenfalls lokal sowie kurzfristig <strong>und</strong> wirkt sich vermutlich nicht auf die Bestände<br />
aus. Insgesamt sind die Auswirkungen durch die Baustellenbeleuchtung auf die Funktionen des Untersuchungsraumes<br />
in ihrer Eignung für das Schutzgut Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste gering.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum jetzigen Planungsstand<br />
noch nicht konkret abzuschätzen. Die Störungen sind kleinräumig <strong>und</strong> vorübergehend („Wanderbaustelle“,<br />
Verlegeschiff bewegt sich langsam) <strong>und</strong> Ausweichräume sind vorhanden, die Ausweichmöglichkeiten<br />
sind jedoch bei starker Eisbedeckung des Boddens reduziert. Um bereits im Vorfeld<br />
der Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen,<br />
die die Verlegung der Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der<br />
wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember bis Ende April) ausschließt.<br />
Erhebliche Funktionsbeeinflussungen für Rastvögel des EU-Vogelschutzgebietes durch o. g. Wirkprozesse<br />
können durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld vermieden werden (siehe Kapitel III.4.2.4).<br />
III.4.2.4 Projektbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben die Aufgabe, die Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
des FFH-Gebietes zu verhindern bzw. so weit zu begrenzen, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
bleiben. Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste sind zum<br />
jetzigen Planungsstand noch nicht konkret abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Baugeräteeinsatz momentan noch nicht feststehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird vorgeschlagen, möglichst<br />
lärm- <strong>und</strong> trübungsarme Bauweisen anzuwenden. Auf die Ergebnisse des Variantenvergleichs in Kap.<br />
III.5 wird verwiesen.<br />
Folgende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden vorgeschlagen:<br />
Maßnahme: Bauzeitenregelung<br />
Die Störwirkungen auf die Rastgebiete innerhalb der 300 m Wirkzone um die Baustelle treten im Wesentlichen<br />
nur während der Bauphase auf, in geringerer Intensität u. U. auch während der Betriebsphase.<br />
Der Untersuchungsraum hat eine wichtige Funktion als Rastgebiet. Die Rastaktivitäten haben in den<br />
Wintermonaten den größten Umfang. In kalten Wintern mit Vereisung des Boddens konzentrieren sich<br />
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die Vögel auf die offenen Wasserflächen im Bereich der Fahrrinne. Aufgr<strong>und</strong> dieser besonderen Funktion<br />
des Untersuchungsraumes lässt sich die Möglichkeit offensichtlicher Beeinträchtigungen auf das<br />
Rastgeschehen nicht von vornherein ausschließen. Um bereits im Vorfeld der Möglichkeit erheblicher<br />
Beeinträchtigungen zu begegnen, wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die die Verlegung der<br />
Kabel zumindest für den Zeitraum der höchsten Rastaktivität der wichtigsten Zielarten (Anfang Dezember<br />
bis Ende April) ausschließt.<br />
Maßnahme: Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
III.4.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />
durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong> Projekte<br />
Nach § 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL ist nicht nur zu prüfen, ob ein Projekt<br />
- isoliert betrachtet - ein NATURA 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigt, sondern auch, ob es im<br />
Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />
kommen kann (Kumulationswirkung).<br />
Projekte <strong>und</strong> Pläne, die geeignet sind, möglicherweise kumulative Wirkungen auf das betrachtete<br />
Schutzgebiet zu entfalten, sind in Abschnitt II dieser Unterlage (Umweltfachliche Belange) benannt.<br />
Folgende Projekte <strong>und</strong> Pläne sind dort aufgeführt:<br />
- OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> OWP „Arkona-Becken Südost“ sowie deren Netzanbindungen<br />
- Spülfeld Drigge<br />
- Fahrrinne „Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“ in der B<strong>und</strong>eswasserstraße Strals<strong>und</strong><br />
Die Trassenvarianten Off IV bis Off VI liegen in größerer Entfernung zu den Projekten der Offshore-<br />
Windparks <strong>und</strong> deren Netzanbindungen, sodass ein Zusammenwirken sicher ausgeschlossen werden<br />
kann. Gleiches gilt für das Projekt der Nord Stream Gas-Pipeline.<br />
Mögliche Summationswirkungen gegenüber dem Fischlaichgeschehen (Greifswalder Bodden/Strelas<strong>und</strong><br />
wichtigstes Laichareal vor allem für den Rügenschen Frühjahrshering) können durch<br />
einen Ausschluss der Bauausführung während der Laichzeit (Januar– Mitte Mai) vermieden werden,<br />
der auch für andere Artengruppen (See- <strong>und</strong> Küstenvögel) wirksam ist (siehe Maßnahme in Kap. II.5<br />
<strong>und</strong> III.4.2.4)<br />
Mögliche kumulative Effekte durch Transport / Schutenverkehr von Nassbaggergut zum Spülfeld Drigge<br />
sowie möglicherweise auftretende Summationseffekte bei zeitgleichen Unterhaltungsbaggerungen<br />
der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> (Baggerbereich Strelas<strong>und</strong>), vor allem durch vorübergehende Sedimentaufwirbelung<br />
mit Trübungen, Beeinflussung der Fischfauna / Fisch-Laichaktivitäten sollten vorsorglich<br />
durch eine Bauzeitenplanung vermieden werden, die eine zeitgleiche Durchführung ausschließt.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten <strong>und</strong> Plänen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als maßgebliche Bestandteile des betrachteten<br />
Schutzgebietes zu erwarten.<br />
III.5 Zusammenfassender Variantenvergleich hinsichtlich der Beeinträchtigung von<br />
NATURA 2000-Gebieten<br />
Die Vorgehensweise entspricht derjenigen für <strong>Raum</strong>struktur <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>nutzungen (Kap. I.4) <strong>und</strong> für<br />
die umweltfachlichen Belange (Kap. II.9). Die Bewertung erfolgt anhand allgemeiner Kriterien <strong>und</strong> der<br />
Darstellung des Bestandes <strong>und</strong> der Beurteilung der möglichen Beeinträchtigungen der Lebensräume<br />
<strong>und</strong> Zielarten (Tab. 127). Die Querungsstrecken von NATURA 2000-Gebieten werden in den Ausführungen<br />
zu den vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der jeweiligen Schutzgebiete <strong>und</strong> in Kapitel<br />
III.6 (Zusammenfassung) benannt.<br />
Tab. 127:<br />
Variantenvergleich – Wirkungen der Seekabeltrasse auf NATURA 2000-Gebiete<br />
Wirkung /<br />
Kriterium<br />
(1) Querungsstrecke<br />
GGB (m)<br />
(2) Vorkommen<br />
von LRT<br />
(3) Querungsstrecke<br />
SPA (m)<br />
Punkte (Gesamtbewertung)<br />
Hauptvarianten Nord<br />
Hauptvariante Ost 1* Hauptvariante West 1* Hauptvariante<br />
Ost 2*<br />
„Off. I“<br />
(Mukran)<br />
„Off. II“<br />
(Glowe)<br />
„Off. III“<br />
(Juliusruh)<br />
„Off. VII“<br />
(Wittower<br />
Fähre)<br />
„Off. IV“<br />
(Neuhof)<br />
Strelas<strong>und</strong>querung<br />
Hauptvariante West 2*<br />
„Off. V“<br />
(Andershof)<br />
keine keine 818 668 1.082 200<br />
(von 1.800 m<br />
Gesamtstreckenlänge)<br />
entfällt<br />
Riffe im GGB<br />
„Jasm<strong>und</strong>“<br />
mittelbar<br />
betroffen<br />
Riffsverdachtsflächen<br />
mittelbar<br />
betroffen<br />
1150* (prioritär)<br />
1160 1160 1160<br />
keine keine keine 668 1.082 1.570<br />
(von 1.800 m<br />
Gesamtstreckenlänge)<br />
3 4 5 5 5 6<br />
* Einteilung nach <strong>Teil</strong> B der Unterlagen zum ROV (Landkabeltrasse)<br />
„Off. VI“<br />
(Frankensiedlung)<br />
200<br />
(von 2.300 m<br />
Gesamtstreckenlänge)<br />
1.970<br />
(von 2.300 m<br />
Gesamtstreckenlänge)<br />
Die Bewertung der Varianten erfolgt unter Vergabe von Punkten nach folgender Übersicht:<br />
Variante mit dem geringsten Konfliktpotenzial hinsichtlich<br />
des jeweiligen Kriteriums (Vorzugs-Variante)<br />
Variante mit mittlerem Konfliktpotenzial (deutlich größer<br />
als bei der Vorzugs-Variante, jedoch geringer als bei der<br />
Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial) hinsichtlich<br />
des jeweiligen Kriteriums<br />
Variante mit dem höchsten Konfliktpotenzial hinsichtlich<br />
des jeweiligen Kriteriums<br />
1 Punkt<br />
2 Punkte<br />
3 Punkte<br />
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Nachfolgend wird ein einfacher verbal-argumentativer Variantenvergleich anhand ausgewählter Kriterien<br />
vorgenommen.<br />
Hauptvarianten Nord (Off. I – III):<br />
Off. I: Beeinträchtigungen des GGB „Jasm<strong>und</strong>“ sind de facto auszuschließen<br />
Off. II: Indirekte Beeinträchtigungen des LRT „Riffe“ im FFH-Gebiet „Jasm<strong>und</strong>“ (insbesondere durch<br />
Trübungsfahnen) sind bei leichter Trassenverschiebung (Detailplanung nachgelagertes Verfahren)<br />
auszuschließen, ein Restrisiko besteht für die Kegelrobbe, das wegen nur sporadischem Vorkommen<br />
(<strong>und</strong> kurzer Bauzeit) nicht erheblich ist<br />
Off. III: Variante mit dem weitaus höchsten Konfliktpotenzial, da nach dem aktuellen Stand der Landtrassenplanung<br />
der Anlandungspunkt Off. III mit den größten Auswirkungen (r<strong>und</strong> 800 m im FFH-<br />
Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ <strong>und</strong> indirekte Beeinträchtigungen<br />
von Verdachtsflächen des LRT „Riffe“) unweigerlich auch zur Querung an an der Fähre Wittow<br />
führt.<br />
Off VII (Wittower Fähre):<br />
Off. VII: Das FFH-Gebiet „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ (prioritärer LRT) <strong>und</strong> das<br />
Vogelschutzgebiet „Binnenbodden von Rügen“ werden von der Kabeltrasse gequert, was projektbezogene<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, d. h. Minimierung der Beeinträchtigungen nahe legt.<br />
Strelas<strong>und</strong>querung (Off. IV – VI):<br />
Off. IV: im Vergleich der Varianten IV bis VI Trasse mit der längsten Durchquerung des FFH-Gebietes<br />
„Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong> Nordspitze Usedom“, aber kürzester Querung des<br />
SPA „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“<br />
Off. V: von VI durch kürzere Strecke der SPA-Querung unterschieden<br />
Off. VI: im Vergleich der Varianten Off. IV bis VI wie bei Off. V kürzeste Durchquerung des FFH-<br />
Gebietes, aber längste Querung des Vogelschutzgebietes.<br />
Qualitativ bestehen bezüglich der FFH-LRT voraussichtlich keine Unterschiede, da jeweils der LRT<br />
1160 betroffen ist.<br />
Fazit:<br />
Vorzugsvariante im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten ist im<br />
Anlandungsbereich nördlich Rügen die Trassenvariante Off I.<br />
Im Bereich Strelas<strong>und</strong>querung ergibt der Variantenvergleich in Tab. 127 keine eindeutige Präferenz<br />
für eine der drei Varianten. Die Trassenvariante Off. IV quert das SPA auf kürzester Strecke.<br />
Laut Seekarte <strong>und</strong> Karten von IBU (2009) verläuft bei Off. IV bereits eine Gas-Leitung <strong>und</strong> eine<br />
Hochspannungs-Freileitung, was eine Vorbelastung in diesem Bereich darstellt, sowohl am Meeresboden<br />
(Benthos, marine Habitate) als auch im Luftraum (bezüglich Vogelarten als Zielarten der EU-<br />
VSRL). Außerdem ist die Gesamtstrecke der Gewässerquerung bei den Varianten Off. V <strong>und</strong> VI (also<br />
unter Berücksichtigung der nicht im FFH-Gebiet oder SPA liegenden Trassenabschnitte) am längsten.<br />
Diese Gesichtspunkte sprechen für eine Trassierung bei Neuhof (Off. IV) als Vorzugsvariante.<br />
III.6 Zusammenfassung NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im<br />
<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
Die 50Hertz Transmission GmbH plant den Bau einer Kabeltrasse zur Anbindung des Offshore-<br />
Windparks „Arcadis Ost 1“ an das Festland von Mecklenburg-Vorpommern (M-V) bis zum Einspeise-<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
punkt Lüdershagen bei Strals<strong>und</strong>. Gegenstand des <strong>Raum</strong>ordnungsverfahrens (ROV) ist die Verlegung<br />
<strong>und</strong> der Betrieb von zwei 150 kV-Drehstromkabelsysteme („Dreileiterkabel“). Gegenstand der NATU-<br />
RA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im ROV sind die Seekabeltrassen, zu denen 3 Planungsvarianten<br />
für die Anlandung an die nordöstliche Küste von Rügen (Off. I bis Off. III), 3 Planungsvarianten<br />
für die Querung des Strelas<strong>und</strong>es (Off. IV bis Off. VI) <strong>und</strong> eine Trasse für die Querung der Binnenbodden<br />
von Rügen südlich der Halbinsel Wittow (Off. VII) zu prüfen sind.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Lage in bzw. im Umfeld von NATURA 2000 Gebieten sowie der projektspezifischen Wirkungen<br />
stellt das Vorhaben der Netzanbindung des Offshore-Windparks „Arcadis Ost 1“ ein Projekt<br />
dar, das einer Prüfpflicht auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete nach § 34<br />
Abs. 1 BNatSchG sowie § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V unterliegt. Die zu prüfende Schutzgebietskulisse<br />
des vorliegenden Gutachtens umfasst die in Tab. 128 zusammengefassten NATURA 2000 Gebiete:<br />
Tab. 128:<br />
Überblick über die geprüften NATURA 2000-Gebiete<br />
Gebiet<br />
(Nr.)<br />
EU-Code Name Lage zur Trasse/<br />
Trassenvarianten<br />
GGB (1) DE 1345-301 „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow<br />
<strong>und</strong> Arkona“<br />
Querung<br />
GGB (2) DE 1346-301 „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow“ durch 2000 m-Wirkzone<br />
betroffen<br />
GGB (3) DE 1447-302 „Jasm<strong>und</strong>“ durch 100 m-Wirkzone<br />
betroffen<br />
GGB (4) DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“ Querung<br />
GGB (5) DE 1446-302 „Nordrügensche Boddenlandschaft“ durch 500 m-Wirkzone<br />
betroffen<br />
SPA (1) DE 1446-401 „Binnenbodden von Rügen“ Querung<br />
GGB (6) DE 1747-301 „Greifswalder Bodden, <strong>Teil</strong>e des Strelas<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />
Nordspitze Usedom“<br />
Querung<br />
SPA (2) DE 1747-402 „Greifswalder Bodden <strong>und</strong> südlicher Strelas<strong>und</strong>“ Querung<br />
Die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) <strong>und</strong> die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) überlagern<br />
sich teilweise. Die Schutzgebiete umfassen die der Küste vorgelagerten flachen Meeresbereiche,<br />
Küstenbiotope <strong>und</strong> zumeist hier nicht näher betrachtete Landbiotope (vgl. IBU 2009).<br />
Aufgabe der NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung im ROV ist es, zu prüfen, ob die Erhaltungsziele<br />
oder der Schutzzweck der NATURA 2000-Gebiete durch den geplanten OWP erheblich<br />
beeinträchtigt werden können oder ob dies offensichtlich auszuschließen ist. Die Untersuchung orientiert<br />
sich an den vorhandenen aktuellen Regelwerken.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf Rastvögel sind zum jetzigen Planungsstand noch nicht konkret<br />
abzuschätzen, da die Verlegeart <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Baugeräteeinsatz momentan noch nicht<br />
feststehen.<br />
Die Analyse der Wirkfaktoren des Projekts (abgeleitet aus Abschnitt II dieser Unterlage, umweltfachliche<br />
Belange) ergibt, dass als relevante Beeinträchtigungen der marinen Lebensräume <strong>und</strong> der marinen<br />
Zielarten im Wesentlichen nur die baubedingten Auswirkungen eine bedeutende Rolle spielen,<br />
während anlagebedingte Auswirkungen voraussichtlich auszuschließen sind <strong>und</strong> die Auswirkungen<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 448/711<br />
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während der Betriebsphase lediglich für den seltenen Fall einer Reparatur bedeutsam sind. Als relevante<br />
projektbedingte Beeinträchtigung der Lebensräume der NATURA 2000-Gebiete <strong>und</strong> deren charakteristischer<br />
Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten (insbesondere Makrophyten <strong>und</strong> Makrozoobenthos) während<br />
der Bauarbeiten sind in erster Linie das Einbringen des Kabels mit den damit verb<strong>und</strong>enen Sedimentumlagerungen<br />
<strong>und</strong> –verdriftungen zu nennen, während bezüglich der im <strong>und</strong> auf dem Meer lebenden<br />
Zielarten nach allgemeinem Kenntnisstand Scheuchwirkungen des baubedingten Schiffsverkehrs <strong>und</strong><br />
Baugeräteeinsatzes (visuelle Unruhe <strong>und</strong> akustische Störwirkungen) zu untersuchen sind.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen folgender Lebensräume nicht auszuschließen<br />
(mit Verbreitung in den jeweiligen NATURA 2000-Gebieten):<br />
Tab. 129:<br />
Überblick über das Vorkommen betroffener LRT in den GGB<br />
FFH-Lebensraumtyp EU-Code GGB „Erweiterung<br />
Libben,<br />
Steilküste<br />
<strong>und</strong><br />
Blockgründe<br />
GGB „Jasm<strong>und</strong>“<br />
Wittow <strong>und</strong><br />
Arkona“<br />
Riffe/Riffsverdachts-flächen LRT 1170 x x<br />
GGB „Westrügensche<br />
Boddenlandschaft<br />
mit Hiddensee“<br />
Lagunen LRT 1150* x<br />
Flache große Meeresbuchten<br />
LRT 1160<br />
*: prioritärer Lebensraumtyp<br />
*: prioritärer Lebensraumtyp<br />
GGB<br />
„Greifswalder<br />
Bodden, <strong>Teil</strong>e<br />
des Strelas<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong><br />
Nordspitze<br />
Usedom“<br />
x<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von als signifikant eingestuften<br />
Vorkommen folgender Zielarten in den GGB nicht auszuschließen, die in diesem Gutachten detailliert<br />
betrachtet werden:<br />
Tab. 130:<br />
Art<br />
Überblick über das Vorkommen der Zielarten in den GGB<br />
GGB „Erweiterung<br />
Libben,<br />
Steilküste<br />
<strong>und</strong><br />
Blockgründe<br />
Wittow <strong>und</strong><br />
Arkona“<br />
GGB „Steilküste<br />
<strong>und</strong><br />
Blockgründe<br />
Wittow“<br />
GGB<br />
„Jasm<strong>und</strong>“<br />
GGB<br />
„Westrügensche<br />
Bodden-<br />
GGB<br />
land-<br />
schaft<br />
mit Hiddensee“<br />
„Nordrügensche<br />
Bodden-<br />
land-<br />
schaft“<br />
GGB<br />
„Greifswalder<br />
Bodden, <strong>Teil</strong>e<br />
des Strelas<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong><br />
Nordspitze<br />
Usedom“<br />
Kegelrobbe x x x x x<br />
Seeh<strong>und</strong> x x x x<br />
Fischotter x x x<br />
Meerneunauge x x x<br />
Flussneunauge x x x<br />
Rapfen<br />
x<br />
Seite 449/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Einen Überblick über die baubedingten Projektwirkungen (als maßgebliche Wirkfaktoren) <strong>und</strong> davon<br />
betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten gibt die folgende Tabelle (Tab. 131):<br />
Tab. 131:<br />
Überblick über die baubedingten Projektwirkungen <strong>und</strong> betroffene Lebensräume<br />
<strong>und</strong> Zielarten<br />
Wirkfaktor (Bauphase) Wirkprozess Potenziell betroffene Lebensräume<br />
<strong>und</strong> Zielarten<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung<br />
der Bodentopographie (Bauphase,<br />
ggf. länger anhaltende Wirkung)<br />
Wassertrübungen, Sedimentation<br />
der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung<br />
von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Schalleintrag durch Verlegeschiffe<br />
<strong>und</strong> Baugeräteeinsatz<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte<br />
<strong>und</strong> –betrieb<br />
Verlust von Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Boden lebenden<br />
Fischarten, Verlust von Lebensraum<br />
aus der Beeinträchtigung von<br />
Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Boden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung<br />
der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Entwicklungsbeeinträchtigungen für<br />
benthische Organismen (insbesondere<br />
Makrophyten, Makrozoobenthos)<br />
aus der Beeinträchtigung von<br />
Makrophyten, Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> am Boden lebender Fischarten<br />
resultierende indirekte Verringerung<br />
der Nahrungsverfügbarkeit<br />
Scheuchwirkung, Meidung des<br />
Arbeitsbereiches<br />
LRT 1150*, 1160<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
LRT 1150*, 1160, 1170<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Baubetrieb allgemein Barrierewirkung Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Einen Überblick über die Beurteilung der baubedingt zu erwartenden Einwirkungen auf Lebensräume<br />
<strong>und</strong> Zielarten gibt die folgende Tabelle (Tab. 132):<br />
Tab. 132:<br />
Überblick über die Beurteilung baubedingt zu erwartender Einwirkungen auf<br />
Lebensräume <strong>und</strong> Zielarten<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Sedimentumlagerung <strong>und</strong> Veränderung<br />
der Bodentopographie (Bauphase,<br />
ggf. länger anhaltende Wir-<br />
Potenziell betroffene Lebensräume<br />
<strong>und</strong> Zielarten<br />
LRT 1150*, 1160<br />
Bewertung der Beeinträchtigung<br />
nicht erheblich, da nur vergleichsweise<br />
geringe Flächenanteile betroffen sind<br />
<strong>und</strong> von einer schnellen Wiederbesied-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 450/711<br />
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kung)<br />
Wirkfaktor (Bauphase)<br />
Wassertrübungen, Sedimentation<br />
der aufgewirbelten Partikel, Freisetzung<br />
von an Sediment geb<strong>und</strong>enen<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Schalleintrag durch Verlege- bzw.<br />
Wartungsschiffe<br />
Visuelle Unruhe durch Baugeräte<br />
<strong>und</strong> –betrieb<br />
Barrierewirkung<br />
Potenziell betroffene Lebensräume<br />
<strong>und</strong> Zielarten<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
LRT 1150*, 1160, 1170<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />
Robben<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste<br />
Fischotter<br />
Fische, R<strong>und</strong>mäuler<br />
Bewertung der Beeinträchtigung<br />
lung betroffener Weichbodensubstrate<br />
auszugehen ist (keine dauerhafte Veränderung<br />
des Lebensraumes)<br />
nicht erheblich bei Umsetzung vorsorglicher<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung/<br />
Vermeidung (Bauzeitenregelung)<br />
nicht erheblich aufgr<strong>und</strong> geringer<br />
Reichweite der Trübungen <strong>und</strong> hohem<br />
Regenerationspotenzial betroffener<br />
benthischer Lebensräume<br />
nicht erheblich aufgr<strong>und</strong> kurzer Wirkdauer<br />
an jeweiligem Verlegeabschnitt,<br />
Möglichkeit des Ausweichens <strong>und</strong> nur<br />
seltenem Durchwandern des Baustellenbereichs<br />
(Robben, R<strong>und</strong>mäuler,<br />
Fische)<br />
nicht erheblich aufgr<strong>und</strong> kurzer Wirkdauer<br />
an jeweiligem Verlegeabschnitt,<br />
Möglichkeit des Ausweichens <strong>und</strong> nur<br />
seltenem Durchwandern des Baustellenbereichs<br />
(Robben, R<strong>und</strong>mäuler,<br />
Fische)<br />
nicht erheblich bei Umsetzung vorsorglicher<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung/<br />
Vermeidung (Bauzeitenregelung)<br />
Die einzelnen Schutzgebiete sind in unterschiedlichem Maß von Projektwirkungen betroffen. Art <strong>und</strong><br />
Intensität sind je nach Trassenvariante verschieden, weshalb im Variantenvergleich – in diesem Abschnitt<br />
der Antragsunterlage nur bezogen auf mögliche Konflikte mit NATURA 2000-Gebieten – vergleichsweise<br />
konfliktarme Seekabeltrassen herausgestellt werden.<br />
Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Störung des Laichgeschehens des Herings (als lebensraumtypische<br />
Fischart des LRT 1160) <strong>und</strong> empfindlicher Rastvögel <strong>und</strong> Nahrungsgäste bereits<br />
im Vorfeld möglicher Beeinträchtigungen auf ein technisch mögliches <strong>und</strong> wirtschaftlich vertretbares<br />
Minimum zu beschränken. Als effektivste Maßnahme wird eine Bauzeitenregelung vorgeschlagen, die<br />
Bauarbeiten während der Hauptrastzeit der wichtigsten Zielarten unter den Rastvögeln ausschließt.<br />
Bauzeitenregelung (während der Heringshauptlaichzeit sowie Winter- <strong>und</strong> Frühjahrsrast von Seevögeln)<br />
Für die inneren Küstengewässer (Binnenbodden von Rügen, Strelas<strong>und</strong>) wird eine Bauzeitenregelung<br />
vorgeschlagen, die Bauarbeiten für den Zeitraum von Anfang Dezember bis Ende April, d.h. für den<br />
Hauptteil der Winterrast sowie des Frühjahrzuges für See- <strong>und</strong> Küstenvögel, ausschließt. Diese Bau-<br />
Seite 451/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
zeitenregelung sollte aus Vorsorgegründen bis Mitte Mai ausgedehnt werden, die Laichzeit des Herings<br />
umfassend.<br />
Maßnahme: Feintrassierung außerhalb des Einwirkungsbereiches auf Riffe bzw. Riffs-<br />
Verdachtsflächen<br />
Die im nachgelagerten Verfahren festzulegende Feintrassierung erfolgt so, dass auch mittelbare Beeinträchtigungen,<br />
insbesondere durch die Ablagerung baubedingt aufgewirbelter Sedimente, aufgr<strong>und</strong><br />
des zu bestimmenden Mindestabstandes sicher auszuschließen sind. Durch eine geringfügige Verschiebung<br />
der Trassen Off. II <strong>und</strong> Off. III <strong>und</strong> ggf. weiterer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
bzw. Minimierung von Projektwirkungen kann gewährleistet werden, dass es nicht zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der Riffsverdachtsflächen im FFH-Gebiet „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong><br />
Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ sowie der Riffe (LRT 1170) im GGB „Jasm<strong>und</strong>“ kommt.<br />
Durchführung einer ökologischen Baubegleitung<br />
Zur sachgemäßen Umsetzung hier vorgeschlagener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bzw. zur<br />
Minimierung von Beeinträchtigungen wird die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung empfohlen.<br />
LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Prognoseunsicherheiten<br />
bezüglich der Bewertung der Erheblichkeit von Auswirkungen in bestimmten Fällen<br />
eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen erreicht werden kann, wenn noch während der<br />
Durchführung des Projektes erforderlichenfalls weitergehende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen realisiert werden können.<br />
Unter Berücksichtigung dieser vorgeschlagenen vorsorglichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen <strong>und</strong> Zielarten als<br />
maßgebliche Bestandteile der erfassten Schutzgebiete zu erwarten.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 452/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
IV Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
IV.1 Untersuchungsräume<br />
Der AFB übernimmt die Untersuchungsräume der vorangegangenen Kapitel des <strong>Raum</strong>ordnungsverfahrens<br />
(siehe vorn) <strong>und</strong> berücksichtigt somit ausschließlich marine Bereiche. Die mit den TÖB abgestimmten<br />
Untersuchungsräume wurden laut Protokoll der Anlaufberatung zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
„Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1“ vom 08.10.2009 bestätigt.<br />
IV.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Der individuenbezogene Artenschutz richtet sich seit dem 01.03.2010 nach den §§ 44 f. BNatSchG.<br />
Hierzu wird der vorliegende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (AFB) erarbeitet. Gemäß § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG (vormals § 44 BNatSchG) ist es verboten,<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen<br />
oder zu zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten <strong>und</strong> der europäischen Vogelarten während<br />
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderungszeiten erheblich<br />
zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus<br />
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).<br />
Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG gelten die Zugriffs-, Besitz- <strong>und</strong> Vermarktungsverbote nach Maßgabe<br />
der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/ 43/EWG aufgeführte Tierarten,<br />
europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz<br />
1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Absatzes 1<br />
Nummer 3 BNatSchG <strong>und</strong> im Hinblick auf damit verb<strong>und</strong>ene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild<br />
lebender Tiere auch gegen das Verbot des § 44 Absatzes 1 Nummer 1 BNatSchG nicht vor, soweit<br />
die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />
im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang<br />
IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 <strong>und</strong> 3 des § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen<br />
zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- <strong>und</strong><br />
Vermarktungsverbote vor.<br />
Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG kann die zuständige Behörde im Einzelfall von den Verboten des § 44<br />
BNatSchG Ausnahmen zulassen, insbesondere aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.<br />
Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind <strong>und</strong><br />
sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16<br />
Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter gehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der<br />
Richtlinie 92/43/EWG <strong>und</strong> Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten.<br />
Seite 453/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Das aktuelle „Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes“<br />
vom 23.02.2010 regelt in seinem Kapitel 4 den „Schutz der wild lebenden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />
ihrer Lebensstätten <strong>und</strong> Biotope“. Der dortige § 23 regelt den „Artenschutz“ in Anpassung<br />
an die Novellierung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes zum 01.03.2010.<br />
IV.3 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten<br />
Es werden die international geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL (sind alles „streng geschützte<br />
Arten“ nach BArtSchV) geprüft. Weiterhin werden alle europäischen Vogelarten in die Prüfung<br />
einbezogen. Die einbezogenen Rastvögel stellen ein worst-case-Szenario aller potenziell möglichen<br />
Arten dar (exklusive seltener Durchzügler). Bestimmte Artengruppen oder Vogelgilden, wie die<br />
Möwen, werden zusammengefasst in einem Sammelsteckbrief geprüft, da deren Betroffenheiten<br />
gleich sind.<br />
Mit dem BNatSchG sind auch solche Arten in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) einzubeziehen,<br />
die in der Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind. In § 54 Abs.<br />
1 Nr. 2 BNatSchG sind als neue Kategorie besonders geschützter Arten, jene als zu berücksichtigend<br />
genannt, die in „ihrem Bestand gefährdet“ <strong>und</strong> für welche die „B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland in hohem<br />
Maße verantwortlich“ ist (so genannte „nationale Verantwortungsarten“, EGNER & FUCHS 2009). Da<br />
behördlicherseits derzeit noch keine Liste der relevanten Arten vorliegt, wurde fachgutachtlich geprüft,<br />
ob insoweit potenziell weitere Arten in Frage kommen. Diese Prüfung ergab, dass in dem hier betrachteten<br />
Meeresgebiet keine weiteren Arten einzubeziehen sind.<br />
Laut § 54 Abs. 2 BNatSchG können besonders geschützte Arten unter strengen Schutz gestellt werden,<br />
wenn diese vom Aussterben bedroht sind oder wenn sie zur Gruppe der oben laut Abs. 1 relevanten<br />
Arten gehören, für welche die „B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich“.<br />
Auch hierher gehören potenziell keine Arten, die für das hier betrachtete Meeresgebiet von Relevanz<br />
sind.<br />
Im Übrigen sind aktuell auch keine Arten streng geschützt, die für das betroffene Meeresgebiet relevant<br />
sind <strong>und</strong> nicht in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt sind.<br />
Die zu prüfenden Arten wurden während der Anlaufberatung mit den Behörden abgestimmt. Diese<br />
Abstimmung spiegelt sich in der Tab. 134 wieder.<br />
IV.3.1 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
<strong>und</strong> BArtSchV<br />
Obwohl Fledermäuse die Ostsee in regelmäßigem Zug überqueren (vgl. z. B. BSH 2008, werden im<br />
AFB keine Fledermäuse geprüft, da das Eintreten von Verbots- oder Schädigungstatbeständen sicher<br />
ausgeschlossen werden kann. Dies wird damit begründet, dass keine überirdischen Anlagen oder<br />
Gebäude errichtet werden, die zu Kollisionen von Fledermäusen führen könnten. Durch die an der<br />
Verlegung <strong>und</strong> Reparatur beteiligten Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht.<br />
Folgende in Anhang IV der FFH-Richtlinie <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung geführte Arten oder<br />
Artengruppen werden betrachtet:<br />
Schweinswal<br />
Fische (Arten s. Tab. 134).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 454/711<br />
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IV.3.2 Artenschutzrechtlich zu betrachtende Arten gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />
(VSRL)<br />
Es werden keine Zugvögel betrachtet, da im marinen Bereich keine Gebäude o. ä. errichtet werden.<br />
Die Prüfung bezieht sich demnach ausschließlich auf Rastvögel <strong>und</strong> nahrungssuchende Brutvögel.<br />
Folgende europäische Vogelarten werden betrachtet:<br />
Rastvögel (Arten s. Tab. 134)<br />
IV.4 Datengr<strong>und</strong>lagen<br />
Die für den AFB benötigten Datengr<strong>und</strong>lagen entsprechen denen des Schutzgutes Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
im Kapitel umweltfachliche Belange (Kap. II.2.9 bis II.2.13).<br />
IV.5 Prüfmethode<br />
Die Inhalte <strong>und</strong> der Aufbau des AFB orientieren sich an FROELICH & SPORBECK (2008).<br />
Die Auswertung gliedert sich in drei Analyseschritte (vgl. EBA 2007):<br />
Vorprüfung<br />
Konfliktanalyse<br />
Abweichungsverfahren<br />
Im ersten Schritt erfolgt eine Vorprüfung (Bestandsanalyse). Das zu untersuchende Artenspektrum<br />
wird auf die Arten eingegrenzt, die<br />
-im Untersuchungsraum vorkommen,<br />
-vom Vorhaben tatsächlich betroffen sein können oder<br />
-empfindlich darauf reagieren (vgl. LANA 2006).<br />
Eine Tier- oder Pflanzenart wird nicht weiter betrachtet, wenn die Art gegenüber den Auswirkungen<br />
des Vorhabens unempfindlich ist oder keine Auswirkungen des Vorhabens auf die Art auftreten können.<br />
In der Konfliktanalyse ist zu ermitteln, ob vorhabensbedingt mit einem Eintreten von Verbotstatbeständen<br />
nach BNatSchG zu rechnen ist. Dabei werden sowohl die artspezifischen Empfindlichkeiten,<br />
als auch die relevanten Lebensraumfunktionen betrachtet. Die Konfliktanalyse<br />
wird anhand der nachfolgenden Prüffragen bearbeitet (Tab. 133).<br />
Tab. 133:<br />
Prüffragen<br />
Prüffragen<br />
Prüffrage 1:<br />
Verbotstatbestand:<br />
- § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />
- § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG<br />
(§ 44 Abs. 5 BNatSchG)<br />
Tötungs- <strong>und</strong> Zerstörungsverbot (Tiere <strong>und</strong> Pflanzen)<br />
Wird Tieren des Anhangs IV FFH-RL oder europäischen Vogelarten<br />
nachgestellt, werden sie gefangen, verletzt oder getötet<br />
oder werden ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört?<br />
Falls dies in Zusammenhang mit der Entnahme, Beschädigung<br />
oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschieht,<br />
ist dies vermeidbar <strong>und</strong> wird die ökologische Funktion<br />
der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen<br />
Zusammenhang weiterhin erfüllt?<br />
Werden wild lebende Pflanzen des Anhangs IVb FFH-RL oder<br />
Seite 455/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Prüffragen<br />
Prüffrage 2:<br />
Verbotstatbestand:<br />
- § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG<br />
(§ 44 Abs. 5 BNatSchG)<br />
Prüffrage 3:<br />
Verbotstatbestand:<br />
- § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen“ ist hier ausgeschlossen<br />
ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, werden<br />
sie beschädigt oder werden ihre Standorte beschädigt oder<br />
zerstört ohne dass ihre ökologische Funktion im räumlichen<br />
Zusammenhang weiterhin erfüllt wird?<br />
Zerstörungs- <strong>und</strong> Beschädigungsverbot (Tiere)<br />
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere<br />
der streng geschützten Arten oder der europäischen Vogelarten<br />
aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
Wenn dies der Fall ist, wird dann die ökologische Funktion der<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt?<br />
Störungsverbot (Tiere)<br />
Werden Tiere des Anhangs IV FFH-RL oder europäische Vogelarten<br />
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderungszeit gestört?<br />
Verschlechtert sich ggf. dadurch der Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population?<br />
Kann aufgr<strong>und</strong> der Konfliktanalyse ein Verbotstatbestand nicht von vornherein ausgeschlossen werden,<br />
sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung <strong>und</strong> Minderung zu prüfen. Kann durch Maßnahmen zur<br />
Konfliktvermeidung <strong>und</strong> Minderung ein Verbotstatbestand nicht ausgeschlossen werden, sind die Voraussetzungen<br />
der Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prüfen (siehe Kap. IV.2). Die Konfliktanalyse<br />
wird in den Artensteckbriefen für jede betroffene Art bzw. zusammengefasst für Artengruppen<br />
durchgeführt (vgl. Kapitel V.2).<br />
IV.6 Pflanzen<br />
Für eine Betrachtung in Frage kommen Moose <strong>und</strong> Blütenpflanzen.<br />
IV.6.1 Moose<br />
Im Anhang IV der FFH-RL sind keine Moose aufgeführt. Ebenso wird keine Art als „streng geschützt“<br />
in der BArtSchV genannt. In den Kabeltrassenkorridoren wurden auch keine „besonders geschützten“<br />
Moose nachgewiesen. Eine weitere Betrachtung entfällt.<br />
IV.6.2 Blütenpflanzen<br />
IV.6.2.1 Bestandsaufnahme Blütenpflanzen<br />
Für die im Untersuchungsraum vorkommenden Makrophytenarten besteht keine Betroffenheit für den<br />
„Artenschutzrechtlichen Beitrag“, d. h es kommen keine „streng geschützten“ Arten des Anhangs IV<br />
der FFH-RL vor, sodass hier eine weiter führende Betrachtung entfällt (vgl. Kap. III.2, III.3 <strong>und</strong> III.4).<br />
IV.6.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Blütenpflanzen<br />
Es gelten die oben stehenden Hinweise, dass keine relevanten Pflanzenarten in den hier betrachteten<br />
Meeresgebieten vorkommen. Es sind keine weiteren Ausführungen erforderlich. Die Konfliktanalyse<br />
entfällt.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 456/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
IV.7 Tiere<br />
In der nachfolgenden Tab. 134 werden die im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten mit ihrem<br />
Schutzstatus aufgelistet. Diese Tabelle stellt das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit den Fachbehörden<br />
im Zuge der Anlaufberatung dar. Ein <strong>Teil</strong> dieser Arten wird, nach erfolgter „Abschichtung“ in<br />
die Konfliktanalyse übernommen. Welche Arten der nachfolgend behandelten Artengruppen in die<br />
Konfliktanalyse übernommen werden, geht aus den jeweiligen Kapiteln „Vorprüfung“ hervor. Die Fische<br />
<strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler, die nicht im Anhang IV der FFH-RL aufgeführt <strong>und</strong> auch nicht „streng geschützt“<br />
sind, werden in Absprache mit der Fachbehörde vorsorglich mitgeprüft.<br />
Tab. 134:<br />
Übersicht über die zu prüfenden international <strong>und</strong> national geschützten Arten<br />
nach VSRL <strong>und</strong> BArtSchV<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSRL /<br />
Anhang<br />
Rastvögel in der 12-sm-Zone sowie der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek<br />
nach<br />
BArtSchV<br />
besonders<br />
geschützt<br />
nach<br />
BArtSchV<br />
streng<br />
geschützt<br />
Prachttaucher Gavia arctica I ja nein<br />
Sterntaucher Gavia stellata I ja nein<br />
Haubentaucher Podiceps cristatus ja nein<br />
Rothalstaucher Podiceps grisegena ja ja<br />
Ohrentaucher Podiceps auritus I ja ja<br />
Kormoran Phalacrocorax carbo ja nein<br />
Brandgans Tadorna tadorna ja nein<br />
Reiherente Aythya fuligula II/1, III/2 ja nein<br />
Bergente Aythya marila II/2, III/2 ja nein<br />
Trauerente Melanitta nigra II/2, III/2 ja nein<br />
Samtente Melanitta fusca II/2 ja nein<br />
Eiderente Somateria mollissima II/2, III/2 ja nein<br />
Stockente Anas platyrhynchos II/1, III/1 ja nein<br />
Eisente Clangula hyemalis II/2 ja nein<br />
Schellente Bucephala clangula II/2 ja nein<br />
Zwergsäger Mergellus albellus I ja nein<br />
Mittelsäger Mergus serrator II/2 ja nein<br />
Gänsesäger Mergus merganser II/2 ja nein<br />
Silbermöwe Larus argentatus II/2 ja nein<br />
Mantelmöwe Larus marinus II/2 ja nein<br />
Sturmmöwe Larus canus II/2 ja nein<br />
Zwergmöwe Hydrocoloeus minutus I ja nein<br />
Tordalk Alca torda ja nein<br />
Gryllteiste Cepphus grylle ja nein<br />
Trottellumme Uria aalge ja nein<br />
Trauerseeschwalbe Chlidonias niger I ja ja<br />
Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis I ja ja<br />
Küstenseeschwalbe Sterna paradisaea I ja ja<br />
Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o I ja ja<br />
EG VO<br />
338/97<br />
Anhang<br />
Seite 457/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSRL /<br />
Anhang<br />
nach<br />
BArtSchV<br />
besonders<br />
geschützt<br />
nach<br />
BArtSchV<br />
streng<br />
geschützt<br />
Zwergseeschwalbe Sterna albifrons I ja ja<br />
im Strelas<strong>und</strong> zu erwartende Rastvögel<br />
Ohrentaucher Podiceps auritus I ja ja<br />
Rothalstaucher Podiceps grisegena ja ja<br />
Haubentaucher Podiceps cristatus ja nein<br />
Kormoran Phalacrocorax carbo ja nein<br />
Höckerschwan Cygnus olor II/2 ja nein<br />
Singschwan Cygnus cygnus I ja ja<br />
Zwergschwan Cygnus columbianus bewickii I ja nein<br />
Graugans Anser anser II/1, III/2 ja nein<br />
Blässgans Anser albifrons II/2, III/2* ja nein<br />
Saatgans Anser fabalis II/1 ja nein<br />
Pfeifente Anas penelope II/1, III/2 ja nein<br />
Schnatterente Anas strepera II/1 ja nein<br />
Krickente Anas crecca II/1, III/2 ja nein<br />
Stockente Anas platyrhynchos II/1, III/1 ja nein<br />
Spießente Anas acuta II/2, III/2 ja nein<br />
Löffelente Anas clypeata II/1, III/2 ja nein<br />
Tafelente Aythya ferina II/1, III/2 ja nein<br />
Reiherente Aythya fuligula II/1, III/2 ja nein<br />
Bergente Aythya marila II/2, III/2 ja nein<br />
Eisente Clangula hyemalis II/2 ja nein<br />
Schellente Bucephala clangula II/2 ja nein<br />
Zwergsäger Mergellus albellus I ja nein<br />
Mittelsäger Mergus serrator II/2 ja nein<br />
Gänsesäger Mergus merganser II/2 ja nein<br />
Blässhuhn Fulica atra II/1, III/2 ja nein<br />
Silbermöwe Larus argentatus II/2 ja nein<br />
Mantelmöwe Larus marinus II/2 ja nein<br />
Sturmmöwe Larus canus II/2 ja nein<br />
Zwergmöwe Hydrocoloeus minutus I ja nein<br />
Raubseeschwalbe Sterna caspia I ja ja<br />
Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis I ja ja<br />
Küstenseeschwalbe Sterna paradisaea I ja ja<br />
Flussseeschwalbe Sterna hir<strong>und</strong>o I ja ja<br />
Zwergseeschwalbe Sterna albifrons I ja ja<br />
Trauerseeschwalbe Chlidonias niger I ja ja<br />
Säugetiere<br />
Schweinswal Phocoena phocoena II, IV nein ja<br />
Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
EG VO<br />
338/97<br />
Anhang<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 458/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSRL /<br />
Anhang<br />
nach<br />
BArtSchV<br />
besonders<br />
geschützt<br />
nach<br />
BArtSchV<br />
streng<br />
geschützt<br />
Flussneunauge Lampetra fluviatilis II ja nein<br />
Meerneunauge Petromyzon marinus II ja nein<br />
Alse, Maifisch Alosa alosa II nein nein<br />
Finte Alosa fallax II nein nein<br />
Europäischer Stör Acipenser sturio II*, IV nein ja A<br />
Atlantischer Stör** Acipenser oxyrinchus** II*, IV nein ja<br />
EG VO<br />
338/97<br />
Anhang<br />
dunkelgrau hervorgehoben: Arten mit internationalem Schutzstatus; hellgrau: Arten mit nationalem Schutzstatus;<br />
* I (A. a. flavirostris), II/2, III/2 (A. a. albifrons); * - prioritäre Art; **Unter A. sturio wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Anhänge der FFH-Richtlinie auch das ehemalige Vorkommen in der Ostsee verstanden, das nach aktueller<br />
wissenschaftlicher Kenntnis jedoch zu A. oxyrinchus zu rechnen ist. Somit ist unter A. sturio im Sinne der<br />
Anhänge II <strong>und</strong> IV der FFH-RL A. oxyrinchus zu verstehen (PETERSEN et al. 2004).<br />
IV.7.1 Säugetiere<br />
Als relevante Artengruppe kommen ausschließlich die Meeressäuger in Betracht, da z. B. die potenziell<br />
überfliegenden Fledermausarten nicht geschädigt werden können, da beispielsweise keine Bauwerke<br />
errichtet werden (Kabel im Meeresboden <strong>und</strong> nicht im Luftraum).<br />
IV.7.1.1 Bestandsaufnahme Meeressäuger<br />
Eine ausführliche Bestandsbeschreibung findet sich vorn im Kapitel „Bestand Meeressäuger“ (II.2.13)<br />
auf welches hier verwiesen wird.<br />
IV.7.1.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Meeressäuger<br />
Die für die Vorprüfung <strong>und</strong> die sich anschließende Konfliktanalyse notwendigen Angaben zum Vorhaben<br />
(Vorhabensbeschreibung) sind in <strong>Teil</strong> A der Unterlagen enthalten. Auf eine erneute Darstellung<br />
wird verzichtet. Für den Schweinswal können Verbots-, Störungs- <strong>und</strong> / oder Schädigungstatbestände<br />
nicht von vornherein sicher ausgeschlossen werden. Daher wird eine „Konfliktanalyse“ in Steckbriefform<br />
durchgeführt (vgl. Artensteckbrief Kap. V.2.1).<br />
IV.7.1.3 Konfliktanalyse Meeressäuger<br />
Die Konfliktanalyse ist in Steckbriefform für den Schweinswal im Anhang V.2.1 enthalten.<br />
IV.7.2 Zug- <strong>und</strong> Rastvögel<br />
Als relevante Artengruppe werden nachfolgend ausschließlich die Rastvögel betrachtet, da die Zugvögel<br />
nicht geschädigt werden können, da beispielsweise keine Bauwerke errichtet werden (Kabel im<br />
Meeresboden <strong>und</strong> nicht im Luftraum).<br />
IV.7.2.1 Bestandsaufnahme Rastvögel<br />
Eine ausführliche Bestandsbeschreibung findet sich vorn im Kapitel „Bestand Rastvögel“ (II.2.12) auf<br />
welches hier verwiesen wird.<br />
Seite 459/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
IV.7.2.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Rastvögel<br />
Die für die Vorprüfung <strong>und</strong> die sich anschließende Konfliktanalyse notwendigen Angaben zum Vorhaben<br />
(Vorhabensbeschreibung) sind im <strong>Teil</strong> A der Unterlagen (Projektbeschreibung) enthalten. Auf eine<br />
erneute Darstellung wird verzichtet. Für die Rastvögel, für welche Verbots-, Störungs- <strong>und</strong> / oder<br />
Schädigungstatbestände nicht von vorn herein sicher ausgeschlossen werden können, wird in der<br />
„Konfliktanalyse“ eine Prüfung in Steckbriefform durchgeführt (s. Artensteckbriefe Kap. V.2.2 bis<br />
V.2.27).<br />
IV.7.2.3 Konfliktanalyse Rastvögel<br />
Die Konfliktanalyse ist in Steckbriefform im Anhang ab V.2.2 ff. enthalten.<br />
IV.7.3 Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
IV.7.3.1 Bestandsaufnahme Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Vorn in Kap. II.2.11 werden die literaturbasierten Daten zur Fisch- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>maulfauna dargestellt.<br />
Dort werden die hier relevanten Arten mit internationalem Schutzstatus nach den Anhängen IV <strong>und</strong> II<br />
der FFH-RL als potenziell vorkommend beschrieben, da es keine sich direkt auf die Trassenkorridore<br />
beziehenden Literaturangaben gibt.<br />
IV.7.3.2 Ergebnis Bestandsanalyse (Vorprüfung) Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Die für die Vorprüfung <strong>und</strong> die sich anschließende Konfliktanalyse notwendigen Angaben zum Vorhaben<br />
(Vorhabensbeschreibung) sind im <strong>Teil</strong> A dieser Unterlage enthalten. Auf eine erneute Darstellung<br />
wird verzichtet. Da sich im theoretischen worst-case-Szenario Betroffenheiten für die oben aufgelisteten<br />
Arten ergeben könnten, erfolgt die Konfliktanalyse. Das theoretische worst-case-Szenario nimmt<br />
ein Vorkommen dieser extrem seltenen Arten in den Kabelkorridoren an. Der Europäische Stör wird<br />
hier nur aus Gründen der Planungssicherheit mit geprüft, obwohl diese Art niemals im betrachteten<br />
Ostseebereich vorkam (siehe Kommentare zum Atlantischen Stör). Die nicht „streng geschützten“ <strong>und</strong><br />
nicht „Anhang-IV-Arten“ Flussneunauge, Meerneunauge, Finte <strong>und</strong> Maifisch werden in Abstimmung<br />
mit dem LUNG M-V nachfolgend höchstvorsorglich mit in die Konfliktanalyse übernommen.<br />
IV.7.3.3 Konfliktanalyse Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Die Konfliktanalyse ist in Steckbriefform im Anhang ab V.2.28 ff. enthalten.<br />
IV.8 Maßnahmen<br />
Die für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Variante Off. VII (Wittower Fähre) als Vermeidungsmaßnahme<br />
vorgesehene Bauzeitenbeschränkung für Zeiträume innerhalb der Hauptrastzeit<br />
(Dezember bis April) wird nachfolgend artbezogen dargestellt (s. Tab. 135). Eine ausführliche Darstellung<br />
erfolgt in den Artsteckbriefen des Anhangs (vgl. z. B. V.2.14).<br />
Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich.<br />
Tab. 135:<br />
Sterntaucher<br />
Prachttaucher<br />
Ohrentaucher<br />
Haubentaucher<br />
Übersicht Bauzeitenbeschränkungen für Rastvögel auf den Trassenvarianten<br />
Off I Off II Off III Off IV Off V Off VI Off VII<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 460/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Off I Off II Off III Off IV Off V Off VI Off VII<br />
Eisente<br />
Trauerente<br />
Samtente<br />
Eiderente<br />
Schellente<br />
Dez.-Apr.<br />
Bergente<br />
Reiherente<br />
Dez.-Apr.<br />
Tafelente Dez.-März Dez.-März Dez.-März<br />
Pfeifente Dez.-April Dez.-April Dez.-April<br />
Gänsesäger<br />
Mittelsäger<br />
Zwergsäger<br />
Kormoran<br />
Höckerschwan<br />
Singschwan<br />
Blässralle<br />
Gryllteiste<br />
Trottellumme<br />
Tordalk<br />
phytophage Arten<br />
Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen<br />
Ausnahmegäste<br />
IV.9 Fazit<br />
Im Rahmen der hier durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
nach § 44 BNatSchG wurden Arten berücksichtigt, die in den betreffenden Meeres<strong>und</strong><br />
Boddenbereichen der Trassenvarianten zur Netzanbindung des Offshore-Windparks „ARCADIS<br />
Ost 1“ nachgewiesen wurden oder potenziell vorkommen können. Für einige Rastvogelarten wurden<br />
Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, die verhindern, dass Verbotstatbestände überhaupt eintreten<br />
können.<br />
Unter Bezug auf die Bestimmungen des § 19 Abs. 3 BNatSchG hat die hier vorliegende saP für die<br />
Trassenvarianten zur Netzanbindung des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ ergeben, dass keine<br />
Habitate bzw. Biotope „streng geschützter Arten“ gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG zerstört werden,<br />
die für diese Arten nicht ersetzbar sind.<br />
Für keine der geprüften „streng geschützten Arten“ des Anhangs IV der FFH-RL bzw. „streng geschützten“<br />
europäischen Vogelarten des Art. 1 der VSRL <strong>und</strong> auch für die geprüften „besonders geschützten<br />
Vogelarten“ sind unter Einbeziehung der Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen „Verbotstatbestände“<br />
des § 44 BNatSchG erfüllt.<br />
Unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen kann bei allen Arten eine dauerhafte<br />
Gefährdung der jeweiligen lokalen Population ausgeschlossen werden, so dass sich auch der<br />
Erhaltungszustand der Populationen (bei den Vögeln bezogen auf die biogeografische Population) in<br />
ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet nicht verschlechtert. Die ökologische Funktion aller von dem<br />
Seite 461/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt.<br />
Die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (betrifft die Beschädigung oder Zerstörung der<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) treten unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen nicht ein.<br />
Die Tötungsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (betrifft das Töten von Individuen) werden unter<br />
Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen vom Vorhaben nicht erfüllt.<br />
Die Störungsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (betrifft Störungen von Individuen) werden vom<br />
Vorhaben nicht erfüllt.<br />
Unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung ergeben sich aus artensschutzfachlicher Sicht keine Betroffenheiten<br />
für die in den Kabeltrassenkorridoren vorkommenden Arten, weshalb keine Vorzugstrasse<br />
abgeleitet werden kann.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V<br />
Anhang<br />
V.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für ausgewählte<br />
Schutzgüter<br />
V.1.1 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Menschen<br />
Funktion Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten<br />
Es wird eine Bewertung nach folgenden Kriterien vorgenommen:<br />
der Bedeutung von Gebieten für die Erfüllung der menschlichen Tätigkeiten/Funktionen: Wohnen,<br />
Arbeiten, sich versorgen, Weiterbildung, Kommunikation oder in Gemeinschaft leben (s.<br />
Tab. 136) <strong>und</strong> nach<br />
Empfindlichkeit des Menschen gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen (s. Tab. 137).<br />
Tab. 136:<br />
Bewertungsansatz für die Funktion „Wohnen“<br />
Bestandstyp – Wohnfunktion<br />
sonstige Flächen des Untersuchungsgebietes außerhalb<br />
der Ortschaften <strong>und</strong> des siedlungsnahen Freiraumes (vor<br />
allem Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsflächen sowie Gewässer)<br />
- relativ geringe Aufenthaltsdauer zur Ausübung menschlicher<br />
Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen (außer Erholungsfunktion)<br />
siedlungsnahe Freiräume - kürzere Aufenthaltsdauer zur<br />
Ausübung menschlicher Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen (außer<br />
Erholungsfunktion)<br />
Siedlungen mit:<br />
Wohngebieten, Mischgebieten, Dorfgebieten, Sondergebieten,<br />
Gewerbegebiete, Einzelsiedlungen <strong>und</strong> -höfe sowie<br />
Siedlungsfreiraum (Kleingartenanlagen, Parks, Sportanlagen<br />
u. a.)<br />
Bedeutung von Gebieten für die Erfüllung der<br />
menschlichen Tätigkeiten/Funktionen: Wohnen,<br />
Arbeiten, sich versorgen, Weiterbildung,<br />
Kommunikation oder in Gemeinschaft leben<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
Tab. 137:<br />
Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen in<br />
Bezug zur Funktion „Wohnen“<br />
Bereiche mit unterschiedlicher Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen<br />
Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieflächen: Sie sind zumeist auf Besucherverkehr <strong>und</strong> den Transport<br />
von Rohstoffen <strong>und</strong> Gütern angewiesen. Der eigene Verkehr sowie die Produktion<br />
etc. verursachen bereits Vorbelastungen durch Lärmemissionen. Für Gewerbegebiete<br />
sind Immissionsrichtwerte von 65 dB(A) Tag <strong>und</strong> 50 dB(A) Nacht <strong>und</strong> für Industriegebiete<br />
70 dB(A) Tag <strong>und</strong> Nacht festgesetzt (TA Lärm 1998), die auch in der Bauphase als<br />
Richtwerte gelten (Allg. VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />
Mischgebiete, Einzelhofanlagen <strong>und</strong> Flächen für den Allgemeinbedarf: Diese Bereiche<br />
weisen geringere Einwohnerkonzentrationen auf <strong>und</strong> schließen außer Wohngebäuden<br />
Empfindlichkeit<br />
gegenüber Lärm<strong>und</strong><br />
Schadstoffimmissionen<br />
gering<br />
mittel<br />
Seite 463/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Bereiche mit unterschiedlicher Empfindlichkeit gegenüber Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen<br />
meist kleinere Gewerbeflächen, Handels-, Versorgungseinrichtungen oder Stallanlagen<br />
mit ein. Für diese Bereiche sind Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) Tag bzw. 45 dB(A)<br />
Nacht (TA Lärm 1998) festgesetzt, die auch in der Bauphase als Richtwerte gelten (Allg.<br />
VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />
Die siedlungsnahen Freiräume als Wohn- <strong>und</strong> Freizeitumfelder im 1.000-m-Umkreis von<br />
Ortschaften <strong>und</strong> Einzelhöfen: Diese Bereiche werden häufig in der Freizeit von den Einwohnern<br />
der Siedlungen aufgesucht.<br />
Wohngebiete <strong>und</strong> Sondergebiete – Erholung/Ges<strong>und</strong>heit: Die ausgewiesenen Wohngebiete<br />
18 <strong>und</strong> Sondergebiete sind ständiger Wohnsitz für eine größere Anzahl von Menschen.<br />
An diese Flächen werden höchste Ansprüche an die Wohnqualität gestellt. Damit<br />
verb<strong>und</strong>en sind u. a. ein relativ ungestörter Feierabend <strong>und</strong> die Gewährleistung der<br />
Nachtruhe. Für Gebiete, in denen sich vorwiegend Wohnungen befinden, sind Immissionsrichtwerte<br />
von 55 dB(A) Tag bzw. 40 dB(A) Nacht (TA Lärm 1998) festgesetzt, die<br />
auch in der Bauphase als Richtwerte gelten (Allg. VwV zum Schutz gegen Baulärm).<br />
Empfindlichkeit<br />
gegenüber Lärm<strong>und</strong><br />
Schadstoffimmissionen<br />
hoch<br />
Erholungsfunktion<br />
Das Erholen zählt zu den Gr<strong>und</strong>bedürfnissen des Menschen, deren Erfüllbarkeit dessen Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> Wohlbefinden beeinflusst. Die Erholungsfunktion ist an entsprechende Räume oder Anlagen geb<strong>und</strong>en.<br />
Es können überregionale, regionale (überregionaler bzw. regionaler Einzugsbereich der Erholungssuchenden)<br />
sowie örtliche Erholungsgebiete unterschieden werden.<br />
Erholungsgebiete mit dem entsprechenden Einzugsbereich der Erholungssuchenden sind vorzugsweise<br />
an Landschaften mit hoher Vielfalt, Eigenart oder Schönheit geb<strong>und</strong>en. Dabei wird beim<br />
Schutzgut Mensch die tatsächliche Erholungsnutzung berücksichtigt, während das Erholungspotenzial<br />
bzw. die Erholungseignung (hoher ästhetischer Erlebniswert) auch im Schutzgut Landschaftsbild integriert<br />
ist.<br />
Für die Beurteilung der funktionalen Bedeutung der Erholungsflächen ist der Einzugsbereich (regional<br />
oder überregional) sowie die Frequentierung <strong>und</strong> Aufenthaltsdauer der Erholungssuchenden zu beachten.<br />
Bei der Bewertung werden Bereiche mit besonderer Funktion für Tourismus <strong>und</strong> Erholung herausgestellt<br />
(Tab. 138):<br />
Tab. 138:<br />
Bewertungsansatz für die Funktion Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />
Bereiche mit besonderer Funktion für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />
„Kulissenräume“ zu den mit „mittel“ oder „hoch“ bewerteten Gebieten mit in der Regel<br />
Formen der landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Erholung (Spazieren, Wandern, Radfahren, Reiten<br />
auf vorhandenem Wegenetz)<br />
Tourismusentwicklungsraum nach Regionalem <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm<br />
Naherholungsgebiet<br />
Tourismusschwerpunktraum nach Regionalem <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm<br />
Schwerpunkt des Kultur- <strong>und</strong> Städtetourismus nach Regionalem <strong>Raum</strong>ordnungsprogramm<br />
anerkannte Kur- <strong>und</strong> Erholungsorte wie Seebäder<br />
Wertstufe<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
18 Hier werden auch Wochenendhausgebiete eingeordnet (DIN 18005, <strong>Teil</strong> 1).<br />
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V.1.2 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Boden<br />
Die Bestandsbewertung für das marine Sediment erfolgt nach dem Hauptkriterium Natürlichkeitsgrad.<br />
Der Natürlichkeitsgrad der marinen Sedimente ist vor allem Ausdruck für anthropogene Veränderungen<br />
(z. B. Verbauung, Sedimententnahme oder –auflagerung) sowie Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträge.<br />
Ein weiteres Bewertungskriterium ist das Lebensraumpotenzial der Sedimente. In diesem Zusammenhang<br />
können Substratbesonderheiten wie Hartböden in Form von Block- <strong>und</strong> Steinfeldern herausgestellt<br />
werden. Diese spezifischen Sedimentverhältnisse sind von besonderen Artengemeinschaften<br />
gekennzeichnet, die im Rahmen des Schutzgutes „Pflanzen <strong>und</strong> Tiere“ bewertet werden. Da viele<br />
verschiedene Einzelkriterien die Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden erschweren, wird auf eine<br />
Bewertung des Lebensraumpotenzials für das Schutzgut Boden verzichtet.<br />
In Anlehnung an die Bewertungsmethode für Bodenverhältnisse im Landbereich auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
von NEIDHARDT & BISCHOPINCK (1994), wird folgender Ansatz für marine Sedimente verwendet (Tab.<br />
139):<br />
Tab. 139:<br />
Sedimentkategorie<br />
Ansatz zur Bewertung des Natürlichkeitsgrades von marinen Sedimenten<br />
überbaute <strong>und</strong> versiegelte Flächen (z. B. Hafenanlagen),<br />
Verklappungsgebiete mit stark belasteten<br />
Material<br />
stark degradierte Sedimente im Bereich mariner<br />
Bergbaugebiete, Verklappungsgebiete mit weitgehend<br />
unbelasteten Material<br />
Sedimente mit erhöhten Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffgehalten<br />
Sedimente mit geringen Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffgehalten<br />
Bereiche, die weitestgehend von Nutzungen unbeeinflusst<br />
sind<br />
Hemerobie<br />
(Natürlichkeitsgrad)<br />
metahemerob (vom Menschen<br />
überprägte Bereiche)<br />
polyhemerob (stark anthropogen<br />
geprägt)<br />
euhemerob (stark anthropogen beeinflusst)<br />
mesohemerob (mäßig anthropogen<br />
beeinflusst)<br />
oligohemerob (wenig anthropogen<br />
beeinflusst)<br />
Wertstufe<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
Zur Bewertung der Belastung der Sedimente mit Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen werden Orientierungswerte<br />
wie die Klassifizierung nach Güteklassen nach LAWA (1998) sowie Angaben zu Hintergr<strong>und</strong>werten<br />
herangezogen. Außerdem können die R 1- <strong>und</strong> R 2- Richtwerte der HABAK-WSV genutzt werden.<br />
Liegen die ermittelten Schadstoffkonzentrationen unterhalb der RW1-Werte, kann von einer ökotoxikologisch<br />
unbedenklichen Belastung ausgegangen werden. Wird RW-1 überschritten aber RW2 noch<br />
nicht erreicht, ist eine Belastung messbar. Bei Überschreitung des RW 2–Wertes liegt eine nennenswerte<br />
bzw. starke Belastung des Sedimentes vor.<br />
Die Empfindlichkeitsbewertung resultiert aus der maßgeblichen vorhabensbedingten Wirkung der<br />
Veränderung der Korngrößenverteilung durch das Eintrenchen bzw.-graben der Kabel (s. Tab. 140).<br />
Da bei der Sedimentaufwirbelung die feinen Korngrößenanteile (kleinere Korngrößenanteile als Feinsand,<br />
Tab. 140:<br />
Substrat<br />
Ansatz zur Bewertung der Empfindlichkeit mariner Sedimente durch Suspension<br />
von Feinsedimentanteilen bei Kabel-Verlegung<br />
Empfindlichkeit gegenüber Suspension<br />
von Feinanteilen<br />
Grobsand <strong>und</strong> Kies<br />
Mittelsand<br />
Feinsand, Geschiebemergel / Restsediment<br />
Schluff / Schlick<br />
gering<br />
mittel<br />
mittel bis hoch<br />
hoch<br />
V.1.3<br />
Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Wasser<br />
Für die Bestandsbewertung der Oberflächenwasserverhältnisse, d. h. für die betroffenen See- <strong>und</strong><br />
Küstengewässer werden die Kriterien Natürlichkeitsgrad von Oberflächengewässern (<strong>Teil</strong>kriterien<br />
Gewässerstruktur, Gewässermorphologie <strong>und</strong> -sedimente sowie Hydrodynamik) <strong>und</strong> die Wasserbeschaffenheit<br />
mit dem aggregierten Ausdruck der Trophie herangezogen (s. Tab. 141).<br />
Tab. 141:<br />
Bewertungsansatz für den Bestand von Oberflächengewässern<br />
Natürlichkeitsgrad<br />
Gewässerstruktur Morphologie <strong>und</strong> -sedimente Hydrodynamik<br />
starke Beeinflussung<br />
wie technische<br />
Gewässer<br />
bzw. starke, technische<br />
Veränderungen<br />
relativ geringe Veränderungen<br />
wie<br />
Uferverbauungen<br />
naturnahe Gewässerstruktur<br />
mit sehr<br />
geringen Veränderungen<br />
<strong>und</strong> gänzlich<br />
unbeeinflusste,<br />
natürliche Struktur<br />
Gewässeruntypische Ausbildung<br />
des Seebodens <strong>und</strong> unnatürliche<br />
Substratverteilung<br />
anthropogene Beeinträchtigungen<br />
des Gewässergr<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der Substratverteilung<br />
Gewässertypische <strong>und</strong> nur<br />
leicht gestörte bzw. natürliche<br />
Ausbildung des Seebodens/Gewässergr<strong>und</strong>es<br />
bei<br />
natürlicher Substratverteilung<br />
stark gestörte bzw.<br />
keine natürlichen<br />
Transportprozesse<br />
Gleichgewichtszustand<br />
durch unnatürliche<br />
Einflüsse<br />
gestört<br />
geringe Störungen<br />
der Prozesse bzw.<br />
Transportprozesse<br />
in dynamischem<br />
gewässertypischem<br />
Gleichgewicht<br />
Trophie<br />
eu- bis hypertroph<br />
eutroph<br />
meso- bis<br />
eutroph;<br />
mesotroph<br />
<strong>und</strong> besser<br />
Wertstufe<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen des Vorhabens ergibt sich einerseits aus der Bestandsbewertung,<br />
aus der Vorbelastungen der Gewässer durch anthropogene Nutzungen abgeleitet<br />
werden können. Gewässer mit Vorbelastungen wie z. B. hohem Trophiestatus oder mit starken Veränderungen<br />
der Gewässerstruktur werden in der Regel als weniger empfindlich gegenüber den Wirkungen<br />
von Vorhaben eingestuft. Andererseits können infolge der projektspezifischen Wirkungen in<br />
Form von Trübungen Ansätze zur Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Trübungen anhand der<br />
Sedimentverhältnisse <strong>und</strong> mit dem „Durchmischungsvermögen“ des Wasserkörpers entwickelt werden.<br />
Die Trübungsempfindlichkeit steigt mit den Anteilen an Feinkorn (Tone, Schluffe) <strong>und</strong> dem orga-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 466/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
nischen Gehalt des Sediments. Je stärker die Durchmischung des Wasserkörpers, umso geringer die<br />
Beeinflussung der lokalen Wassergüteverhältnisse. Dabei sind die Kriterien Strömungsintensität,<br />
Wasseraustausch <strong>und</strong> Volumen des Wasserkörpers zu berücksichtigen.<br />
V.1.4 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Klima/Luft<br />
Da vorhabensspezifische Wirkungen sowohl auf die makroklimatischen Verhältnisse, als auch das<br />
Lokalklima weitestgehend ausgeschlossen werden können <strong>und</strong> keine Bebauungen oder Änderungen<br />
in der Nutzungsstruktur bzw. der Bodenbedeckung erfolgen, wird für die klimatischen Verhältnisse nur<br />
eine kurze, zusammenfassende Bewertung der lokalklimatischen Gegebenheiten vorgenommen.<br />
Zur Bewertung der Luftgütesituation werden repräsentative Stationen für das Untersuchungsgebiet mit<br />
Grenzwerten der Richtlinien IW1 der TA-Luft <strong>und</strong> der VDI-Richtlinie 2310 von Luftschadstoffen verglichen.<br />
Dann erfolgt eine Einordnung von <strong>Teil</strong>bereichen des Untersuchungsgebietes in die in Tab. 142<br />
ausgewiesenen Bewertungskategorien.<br />
Tab. 142:<br />
Ansatz zur vereinfachten Bewertung der Luftgütesituation<br />
Typisierung der Luftgütesituation<br />
erhöhte Belastung mit Luftschadstoffen in Siedlungsgebieten mit hoher Bebauungsdichte<br />
(Stadtzentren), Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten sowie in Bereichen<br />
von Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen (viel befahrene Abschnitte<br />
von B<strong>und</strong>esstraßen, Autobahnen <strong>und</strong> städtischen Kreuzungsbereichen)<br />
zunehmende Belastung mit Luftschadstoffen wie Emissionen durch Hausbrand<br />
<strong>und</strong> KFZ-Verkehr in Siedlungsgebieten mit geringer Bebauungsdichte<br />
(ländliche Siedlungen, Stadtrandgebiete, Park- <strong>und</strong> Gartenanlagen in Städten<br />
u. ä.) sowie in Bereichen von Straßen mit mittlerem Verkehrsaufkommen<br />
„Reinluftgebiet“ – sehr geringe Beeinflussungen der Luft mit Luftschadstoffen<br />
Bewertung der „Luftreinheit“<br />
gering<br />
(„Luftreinheit“)<br />
mittel<br />
(„Luftreinheit“)<br />
hoch<br />
(„Luftreinheit“)<br />
Mit der in Tab. 142 dargestellten Bewertung werden auch die Vorbelastungen der Luftgütegegebenheiten<br />
verdeutlicht.<br />
Ein Ansatz zur Bewertung der Empfindlichkeit gegenüber Luftschadstoffimmissionen könnte aus der<br />
Intensität der Luftdurchmischung entwickelt werden. In einem Gebiet mit geringer Luftzirkulation (z. B.<br />
ausgeprägte Talkessel mit häufigen Inversionswetterlagen) wirkt sich eine Luftschadstoffemission<br />
stärker auf die lokale Luftgütesituation aus als in Gebieten mit starken Windzirkulationen.<br />
V.1.5 Kriterien <strong>und</strong> Methodik zur Bewertung des Bestandes für das Schutzgut Landschaftsbild<br />
Es wird mit den Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong> Eigenart eine Bewertung der Bereiche mit<br />
optischem Bezug zum Vorhabensgebiet durchgeführt sowie markante Blickbeziehungen herausgestellt.<br />
Für das Schutzgut Landschaftsbild besteht eine enge Verknüpfung mit der Funktion „Erholen“ des<br />
Schutzgutes Mensch. Für die Bestandsdarstellung <strong>und</strong> -bewertung im Hinblick auf Lärmwirkungen, die<br />
auch für das Landschaftsbild eine Rolle spielen sei deshalb auf das Schutzgut Mensch verwiesen.<br />
Seite 467/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Nachfolgende Übersicht (Tab. 143) zu den Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong> Eigenart zeigt<br />
verschiedene Bewertungsaspekte (aus: Landesweiter Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotenziale<br />
von M-V 1996).<br />
Tab. 143:<br />
Bewertungsaspekte der Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Schönheit <strong>und</strong> Eigenart<br />
VIELFALT<br />
• Relief<br />
- eben bis flachwellig<br />
- flach bis mäßig wellig; kleinere Erhebungen<br />
- wellig bis hügelig; einige markante Erhebungen<br />
- hügelig, hohe Reliefenergie; Kontraste<br />
• Nutzungswechsel<br />
- monotone, großflächige Nutzungen<br />
- überwiegend großflächige Nutzungen, eingestreute 'Inseln'<br />
- überwiegend kleinflächig <strong>und</strong> abwechslungsreich<br />
- ausschließlich kleinteiliges Nutzungsmosaik<br />
• <strong>Raum</strong>gliederung<br />
- ausgeräumtes Erscheinungsbild, sehr wenige Strukturen<br />
- vereinzelte Strukturelemente gliedern schwach den <strong>Raum</strong><br />
- größere Anzahl unterschiedlicher Strukturelemente stellen <strong>Teil</strong>räume her<br />
- zahlreiche, vielgestaltige Strukturelemente ergeben interessante <strong>Teil</strong>räume <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>folgen<br />
NATURNÄHE<br />
• Vegetation<br />
- intensiv genutzte Kulturen (Monokulturen)<br />
- überwiegend intensiv genutzte Kulturen, Vorhandensein extensiver Randbereiche<br />
- häufigere Wechsel von intensiv genutzten Kulturen <strong>und</strong> naturbelassenen Bereichen<br />
- größere Flächen mit naturnahen Vegetationsstrukturen<br />
• Ursprünglichkeit<br />
- Landschaft weitgehend technisch überprägt<br />
- große Bereiche technisch überprägt, Relikte Wirtschaftsstrukturen (Hohl- u. Feldwege, Hecken usw.)<br />
- überwiegend moderne Nutzungsformen, größere Bereiche mit historischen Wirtschaftsstrukturen, vereinzelt<br />
technische Elemente<br />
- starker Wechsel moderner <strong>und</strong> historischer Nutzungsformen, deutlich ablesbare alte Bewirtschaftungsstrukturen<br />
• Flora/Fauna<br />
- Monokulturen <strong>und</strong> Flurbereinigungen bedingen Artenarmut<br />
- stärker strukturierte Landschaft, kleinere Bereiche mit Refugiumsfunktion<br />
- strukturreiche Landschaft, größere naturnahe Bereiche<br />
- große naturbelassene Bereiche, hoher Grad der Vernetzung dieser Bereiche<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 468/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
SCHÖNHEIT<br />
• Harmonie<br />
- disharmonisches Zusammenspiel der Landschaftselemente, technisierte Landschaft, Missachtung der<br />
natürlichen Gegebenheiten<br />
- in geringem Maße logische Beziehungen zwischen natürlichen Verhältnissen <strong>und</strong> Nutzungsformen,<br />
Störungen des Gleichklanges<br />
- relative Ausgewogenheit zwischen natürlichen Verhältnissen <strong>und</strong> Nutzungsformen, jedoch einige disharmonische<br />
Elemente<br />
- allgemeine Ausgewogenheit, gut proportioniert, Anpassung der Nutzungsformen an natürliche Gegebenheiten<br />
• Zäsuren<br />
- keine klaren Grenzen bei Nutzungswechsel, Ortschaften "wuchern" in die offene Landschaft<br />
- Grenzen bei Nutzungswechsel nicht immer deutlich, Siedlungen teilweise ohne klaren Ortsrand<br />
- Nutzungswechsel erkennbar, Ortschaften zum großen <strong>Teil</strong> gut in die Landschaft eingebettet<br />
- Nutzungswechsel begründet <strong>und</strong> nachvollziehbar, Ortschaften gut in die Landschaft eingebettet<br />
• Maßstäblichkeit<br />
- Siedlungen/Anlagen entsprechen nicht dem Charakter der Landschaft, wirken aufgr<strong>und</strong> ihrer Form <strong>und</strong><br />
Größe als Fremdkörper<br />
- Siedlungen <strong>und</strong> Anlagen wirken in <strong>Teil</strong>en negativ <strong>und</strong> unproportioniert im Landschaftsgefüge<br />
- Siedlungen <strong>und</strong> Anlagen fügen sich überwiegend gut in die Landschaft ein; einige Elemente überproportioniert<br />
- Siedlungen <strong>und</strong> Anlagen mit guter Einfügung in das Landschaftsbild, Bildung von interessanten Ensemble/Kulissen<br />
EIGENART<br />
• Einzigartigkeit<br />
- Einschätzung des Landschaftsbildes in Bezug auf die Häufigkeit seines Vorkommens im Land (Seltenheitsaspekt)<br />
• Unersetzbarkeit<br />
- Einschätzung, ob das Landschaftsbild ein besonderes Zusammenwirken natürlicher Gegebenheiten<br />
<strong>und</strong> Nutzungen widerspiegelt, Berücksichtigung der Möglichkeit <strong>und</strong> der Dauer zur Wiederherstellung<br />
des untersuchten Landschaftsbildes<br />
• Typik<br />
- Einschätzung, ob das untersuchte Landschaftsbild den typischen Charakter der Region repräsentiert,<br />
Berücksichtigung der Landschaftsgenese in diesem <strong>Raum</strong><br />
V.2 Steckbriefe des AFB<br />
V.2.1 Schweinswal<br />
Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR 19<br />
FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />
europäische Vogelart RL M-V, Kat. 2 U1 ungünstig / unzureichend<br />
streng geschützte Art<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
19 BGR = hier kontinentale biogeographische Region<br />
Seite 469/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Der Schweinswal ist eine großraumbeanspruchende Art, die jedoch keine ausgeprägten Wanderungen unternimmt (PETER-<br />
SEN et al. 2004). Ergebnisse aus dänischen Satellitentelemetriestudien belegen, dass Schweinswale aus dänischen Gewässern<br />
zwar weit überwiegend westlich der Darßer <strong>und</strong> Limhamn-Schwelle verbleiben, aber in Einzelfällen auch in Bereiche<br />
östlich der Darßer Schwelle vordringen. Genaue Informationen zu Ruhestätten dieser Art sind nicht bekannt. Die Art bevorzugt<br />
küstennahe Gewässer <strong>und</strong> wird nur selten in Hochseehabitaten angetroffen. Die Aufzucht der Jungen erfolgt in seichten,<br />
meist küstennahen Gewässern (PETERSEN et al. 2004). Weibliche Schweinswale der Nord- <strong>und</strong> Ostsee erreichen ihre<br />
geschlechtsreife mit vier Jahren <strong>und</strong> einer mittleren Körperlänge von 1,44 m, Männchen nach ca. 3 Jahren <strong>und</strong> einer Körperlänge<br />
von 1,35 m (BENKE et al. 1998). Paarungszeit ist von Mitte Juli bis Anfang August. Nach einer Tragzeit von 10 bis 11<br />
Monaten wirft ein Schweinswal Ende Mai bis Ende Juni meist ein einzelnes Kalb. Die Stillzeit beträgt ca. acht Monate (KINZE<br />
1994).<br />
Es ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Wale <strong>und</strong> Delfine während längerer <strong>und</strong> kürzerer Wanderungen orientieren.<br />
Neben der Orientierung durch Sonar (akustischer Sinn) wird zusätzlich eine Magnetkompassorientierung (Orientierung im<br />
elektromagnetischen Erdfeld) angenommen. Es wird vermutet, dass Wale <strong>und</strong> Delfine magnetische Rezeptoren dazu nutzen,<br />
ihre Position mittels lokaler Erdmagnetfelder zu bestimmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die Verlegaktivitäten<br />
schon frühzeitig akustisch registrieren (Wirkzone bis 500 m für Verhaltensreaktionen) <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
In den deutschen Gewässern der Nord- <strong>und</strong> Ostsee sind Schweinswale die häufigste Walart. Die Gewässer vor Sylt <strong>und</strong><br />
Amrum sind ein wichtiges Aufzuchtgebiet in der Nordsee (BENKE et al. 1998, SONNTAG et al. 1999 zit. in PETERSEN et al.<br />
2004). Auch die Doggerbank <strong>und</strong> der Borkum-Riffgr<strong>und</strong> in der Nordsee <strong>und</strong> die Gewässer um Fehmarn in der Ostsee sind<br />
von erheblicher Bedeutung für die Schweinswalpopulationen (PETERSEN et al. 2004). Welche Bedeutung die Kadetrinne <strong>und</strong><br />
weitere Gebiete in der Beltsee haben, kann nicht abschließend bewertet werden (SCHEIDAT et al. 2003).<br />
Laut Schlussbericht des MINOS+-Projektes vom Dezember 2007 (GILLES et al. 2008) sind folgende Informationen zur saisonalen<br />
Scheinswalverbreitung in der Ostsee enthalten:<br />
„Die Schweinswalverteilung im Frühling war besonders durch lokal hohe Dichten um die Insel Fehmarn <strong>und</strong> in der Pommerschen<br />
Bucht, dem östlichsten Bereich des <strong>Teil</strong>gebiets G (Rügen), gekennzeichnet. Im Bereich Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> auf der Oderbank<br />
wurden Tiere gesichtet. Diese Sichtungen wurden jedoch nur im Mai 2002 <strong>und</strong> April 2004 erfasst. In den restlichen<br />
Untersuchungsjahren gab es, trotz hohen Aufwands, keine Sichtungen in diesem Gebiet im Frühling. Die Sichtungsraten im<br />
Stratum F waren am niedrigsten. Im Sommer hielten sich die meisten Schweinswale im Untersuchungsgebiet auf. Im Stratum<br />
E (Kieler Bucht) wurde eine relativ hohe Dichte berechnet, hier v. a. in der Nähe der dänischen Inseln. Ein Trend zu<br />
einem leichten West-Ost Gradient ist zu beobachten. Jedoch wurden im Sommer unerwartet viele Sichtungen auf der Oderbank<br />
aufgenommen. Diese Sichtungen traten allerdings nicht in allen Untersuchungsjahren auf. Im Juli 2002 wurde auf der<br />
flachen Oderbank eine Aggregation von 84 Schweinswalen gesichtet. In den drei Jahren danach wurde jedoch keine einzige<br />
Sichtung mehr erfasst. Die Sichtungen in 2002 wurden östlich der Schwelle Darss-Linhamn erfasst <strong>und</strong> waren somit im<br />
Bereich der sehr bedrohten Schweinswal-Subpopulation ‚Östliche Ostsee’. Aufgr<strong>und</strong> dieser einmaligen Beobachtung kann<br />
aber nicht bewiesen (jedoch auch nicht widerlegt) werden, dass die erfassten Schweinswale zu dieser Subpopulation zählen.<br />
Denkbar wäre auch eine temporäre Einwanderung von Schweinswalen, die zur Subpopulation ‚Westliche Ostsee’ zählen<br />
könnten <strong>und</strong> einem Fischschwarm in den Bereich der östlichen Ostsee gefolgt sein könnten. Der schon im Sommer erkennbare<br />
West-Ost Gradient ist im Herbst am ausgeprägtesten. Östlich der Halbinsel Darß wurden, mit Ausnahme einer einzelnen<br />
Sichtung auf dem Adlergr<strong>und</strong>, keine Schweinswale gesichtet. Insgesamt war die Dichte geringer als im Sommer, aber<br />
höher als im Frühling. Im Winter konnte, im Vergleich mit den anderen Jahreszeiten, am wenigsten Suchaufwand durchgeführt<br />
werden. Es gelang keine lückenlose Abdeckung von West nach Ost. Dennoch lässt sich feststellen, dass im Winter die<br />
geringste Dichte an Schweinswalen berechnet wurde. Die wenigen Schweinswalsichtungen wurden vor allem im nördlichen<br />
Bereich nahe den dänischen Inseln gemacht. Östlich der Halbinsel Darß wurden keine Schweinswale gesichtet“.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Zählflüge in der deutschen AWZ ergaben eine größere Zahl von Nachweisen östlich von Rügen im Sommer 2002 sowie<br />
relativ regelmäßige Sichtungen westlich der Darßer Schwelle. Zwischen Darßer Schwelle <strong>und</strong> Rügen (Kap Arkona) wurden<br />
jedoch nahezu keine Schweinswale beobachtet (SCHEIDAT et al. 2004). Seit August 2002 erfasst das Deutsche Meeresmu-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 470/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />
seum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee die Aktivität von Schweinswalen mit PODs (DMM 2004). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen<br />
nimmt die Aktivitätsdichte der Schweinswale im mecklenburg-vorpommerschen Ostseegebiet von<br />
West nach Ost kontinuierlich ab. Auch Sichtnachweise durch Fischer, Sportschifffahrt <strong>und</strong> die Öffentlichkeit zeigen eine<br />
kontinuierliche Abnahme der Häufigkeit von Schweinswalen östlich der Insel Fehmarn. Die Beobachtungsergebnisse des<br />
erweiterten Messnetzes bestätigen bislang die Bef<strong>und</strong>e aus den ersten beiden Untersuchungsjahren. Östlich der Darßer<br />
Schwelle wurden nur sehr wenige schweinswalpositive Tage registriert (MINOS2, Abschlussbericht 2007, TP 3). Seit August<br />
2002 erfasst das Deutsche Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee das Vorkommen von Schweinswalen mit<br />
Klickdetektoren (nähere Informationen siehe vorn in Kap. II.2.13). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen nimmt die<br />
Häufigkeit der Nachweise von Schweinswalen zu allen Jahreszeiten von West nach Ost kontinuierlich ab (VERFUß et al.<br />
2007a). Der Jahresgang der Nachweisraten (Anteil der Tage mit Schweinswalnachweisen an den Untersuchungstagen)<br />
zeigt zudem, dass die westliche Ostsee vorwiegend im Sommer von Schweinswalen frequentiert wird. In den Gewässern<br />
nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel Hiddensee ist dieser Jahresgang kaum noch ausgeprägt, d. h. hier sind Schweinswale auch im<br />
Sommer selten. Dieser West-Ost-Gradient kann als Bestätigung dafür gesehen werden, dass die ansonsten kaum noch<br />
erkennbaren jährlichen Wanderungen der Schweinswale in die Ostsee mindestens westlich von Rügen weiter stattfinden<br />
(VERFUß et al. 2007a).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Eine Beschreibung der Schweinswalvorkommen im Untersuchungsraum ist vorn in Kap. II.2.13 enthalten. Auf diese wird<br />
verwiesen. Eine Darstellung an dieser Stelle entfällt.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Das Risiko einer Tierkollision wird gegenüber dem allgemeinen Schiffsverkehr in den betrachteten Seegebieten nicht in<br />
signifikanter Weise erhöht. Da das Verlegeschiff zum Typ „langsam fahrendes Schiff“ gehört, wird kein größeres Risiko einer<br />
Tierkollision gesehen, als jenes, dass immer durch den gesellschaftlich akzeptierten allgemeinen Schiffsverkehr in den betrachteten<br />
Seegebieten vorhanden ist. Im Bereich des Fährhafens Mukran <strong>und</strong> der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong> ist schon jetzt<br />
ein als Vorbelastung einzubeziehender starker Schiffsverkehr vorhanden. Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen”<br />
tritt nicht ein. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind für alle<br />
Trassenvarianten nicht zu erwarten.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 20<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
20 hier nicht relevant<br />
Seite 471/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Da Schweinswale die Verlege <strong>und</strong> Reparaturtätigkeiten frühzeitig registrieren können <strong>und</strong> dann ausweichen werden, sind<br />
keine spezifischen Maßnahmen zur Vermeidung- <strong>und</strong> Minderung nötig.<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Da Schweinswale ganzjährig in den betrachteten Seegebieten zu erwarten sind, stellt eine Bauzeitenregelung keine sinnvolle<br />
Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahme dar.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung geplant, da der Schweinswal in Bezug auf das Verlege- oder Reparaturschiff<br />
nicht als „besonders kollisionsgefährdet“ gilt. Zu der sehr unwahrscheinlichen Kollision mit einem langsam fahrenden<br />
Schiff sind oben Aussagen enthalten.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
ja nein<br />
Die Wirkungen der Kabelverlegung oder Reparatur bzw. Rückbau führen für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht<br />
zu einer „Beschädigung oder Zerstörung“ der Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten. Räumlich abgrenzbare Fortpflanzungsstätten<br />
des Schweinswals sind nicht bekannt. Bekannt sind die Konzentrierungsgebiete im „Kleinwalschutzgebiet“ vor Amrum<br />
<strong>und</strong> Sylt (Nordsee), in denen sicher auch die Fortpflanzung stattfindet. Diese Gebiete werden von den Vorhabenswirkungen<br />
keinesfalls erreicht. „Ruhestätten“ des Schweinswals im eigentlichen Wortsinn gibt es nicht, da sich auch Mutter-Kind-Paare<br />
frei im Meer bewegen.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 472/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 21<br />
Da die Störungen des Schweinswals während der Kabelverlegung, der Reparatur bzw. des Rückbaus auf allen Trassenvarianten<br />
gleichermaßen nur kurzzeitig eintreten, wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen. Es tritt dann auch keine<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ein, da von Vergrämungswirkungen, erhöhter Vigilanz<br />
<strong>und</strong> temporären Störwirkungen durch Maskierung ausgegangen wird, die jedoch keine „erheblichen Störungen“ während der<br />
Fortpflanzungs-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderungszeiten darstellen.<br />
Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahme erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art:<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Es findet keine Zerstörung eines „nicht ersetzbaren Biotops“ statt, die für den „streng geschützten“ Schweinswal Auswirkungen<br />
hätte. Die geringe Anzahl von schweinswalpositiven Tagen (
Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Sterntaucher rasten in der Ostsee vorrangig in Gewässern
Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />
den Offshorebereich der AWZ hinein mit teilweise flächigen Vorkommen bis zu einer Entfernung von 100 km vor der Küste<br />
(MENDEL et al. 2008). Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche Nordsee AWZ mit 13.000 Ind. im<br />
Frühjahr, 0 im Sommer, 0 im Herbst <strong>und</strong> 1.900 im Winter angegeben.<br />
Im Winter sind Sterntaucher auf der deutschen Ostsee in geringen Dichten weit verbreitet. Hohe Konzentrationen halten sich<br />
in der Mecklenburger Bucht auf. Zudem gibt es gehäufte Vorkommen in der Pommerschen Bucht, insbesondere im Küstenbereich<br />
vor Rügen <strong>und</strong> im Bereich der Oderbank. Im Sommer gibt es nur sehr vereinzelte, im Herbst nur wenige Nachweise<br />
aus dem Ostseebereich. Maxima von jeweils 1.000-2.000 gleichzeitig rastenden Individuen treten auf (MENDEL et al. 2008).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern beträgt im Mittwinter (Dezember bis Januar) 500-1.000 Ind., während des<br />
Heimzuges (Februar bis April) >2.000 Ind. <strong>und</strong> während des Wegzuges (Oktober bis November)
Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />
fen, der sich bis in den Mai erstreckte <strong>und</strong> seinen Höhepunkt im April mit 1652 Ind. erreichte. Die räumliche Verteilung der<br />
Seetaucher im Untersuchungsgebiet war unregelmäßig (IfAÖ unveröffentl.).<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht<br />
nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,04 0,09 0,25 0,19 0,71 0,12 0,35<br />
Bestand absolut 0 83 203 587 453 1652 280 820<br />
Seetaucher rasteten im Bereich aller drei Trassenvarianten Off. I – Off. III. Nachgewiesen wurden sie in den Monaten Oktober,<br />
Februar <strong>und</strong> April. Entsprechend der ermittelten Phänologie der Seetaucher für das gesamte Untersuchungsgebiet<br />
treten auch im Bereich der Kabeltrassenvarianten die meisten Seetaucher im April auf. Die Bestände in diesem Monat belaufen<br />
sich r<strong>und</strong> 120-150 Individuen.<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den Trassenvarianten Off. I - Off. III nach Flugzeugzählungen<br />
(IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,36 0,00 0,00<br />
Bestand Off. I 0 0 0 0 0 153 0 0<br />
mittlere Dichte Off. II 0,00 0,404 0,00 0,00 0,00 1,06 0,00 0,43<br />
Bestand Off. II 0 45 0 0 0 119 0 48<br />
mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,28 0,00 0,52<br />
Bestand Off. III 0 0 0 0 0 150 0 61<br />
Im Rahmen der Internationalen Wasservogelzählung (Januar 1994-2003) wurden in der Tromper Wiek 26-34 Seetaucher<br />
gezählt. Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 20<br />
Sterntaucher gezählt. In der Prorer Wiek wurden auf Höhe Mukran ein Bestand von 6-10 Individuen ermittelt (DDA in IFAÖ<br />
2005a). Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong><br />
(Offshore-Trassen Off. IV - VI) treten in der Regel keine Seetaucher auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 476/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 23<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Sterntaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise nur<br />
von den Trassenvarianten Off. I – Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie<br />
einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Für alle anderen Trassenvarianten ergeben sich keine Betroffenheiten, da höchstens sporadisch einzelne Sterntaucher<br />
vorkommen könnten.<br />
23 hier nicht relevant<br />
Seite 477/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 24<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut den in BSH (2008) zitierten Zahlen von WETLANDS INTERNATIONAL (2006) „liegt die mittlere Bestandsgröße des<br />
Sterntauchers bei 300.000 Individuen <strong>und</strong> die biogeografische Population wird als stabil bezeichnet.“ Die Art wird nur in den<br />
Kabeltrassenkorridoren der Trassenvarianten Off. I – Off. III erwartet. Das 1%-Kriterium liegt für NW-Europa (w) bei 3.000<br />
Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für die Trassenvarianten<br />
Off. I – Off. III nicht erfüllt. Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen von vor herein auszuschließen.<br />
Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete<br />
ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Sterntaucher wirkt sich<br />
die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 25<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
24 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
25 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 478/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V.2.3 Prachttaucher<br />
Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
streng geschützte Art<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Der Prachttaucher ist Wintergast, Durchzügler <strong>und</strong> seltener Sommergast auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Die Art brütet nicht in D -<br />
Brutgebiete befinden sich von Skandinavien bis N-Russland (MENDEL et al. 2008), d. h. in der borealen <strong>und</strong> arktischen Zone<br />
von NW-Europa bis NO-Sibirien <strong>und</strong> NW-Alaska, meist an stehenden Gewässern in der T<strong>und</strong>ra <strong>und</strong> in Hochmoorgebieten.<br />
Außerhalb der Brutzeit halten sich Prachttaucher vor allem auf dem Meer, aber auch auf größeren Binnengewässern, auf.<br />
Prachttaucher rasten in der südlichen Nordsee in Seegebieten
Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />
verbreitet in der Pommerschen Bucht im Küstenbereich von Rügen, auf der Oderbank <strong>und</strong> am Adlergr<strong>und</strong> sowie westwärts<br />
bis zum Darß in geringen bis mittleren Dichten auf (MENDEL et al. 2008).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern wird auf 500-1.000 Ind. (maximal 1.500 Ind.?, November bis Mai) geschätzt<br />
(IFAÖ 2005a).<br />
Im Gegensatz zum Sterntaucher nutzen Prachttaucher auch küstennahe Gewässer entlang der Außenküste. So werden bei<br />
den Mittwinterzählungen regelmäßig 100-200 Ind. erfasst. Die Nord- <strong>und</strong> Ostküste Rügens ist das Gebiet mit der höchsten<br />
Dichte von Prachttauchern im küstennahen <strong>Raum</strong>. In der Tromper Wiek <strong>und</strong> in der Prorer Wiek werden alljährlich jeweils<br />
Ansammlungen von 100-150 Prachttauchern zwischen November <strong>und</strong> Mai beobachtet. Vergleichbare Ansammlungen gibt<br />
es gelegentlich auch vor der Küste der Halbinsel Darß-Zingst (MÜLLER 1994-2004). Die Funktion der beiden ostrügenschen<br />
Buchten im Rastgeschehen ist unbekannt. Einige Beobachtungen deuten darauf hin, dass die Vögel hier unter anderem bei<br />
Stürmen (in der Regel mit SW-Wind) Schutz suchen. Aber auch im Mittwinter bei Eisbildung auf der Oderbank weichen die<br />
Vögel vorübergehend in diese Buchten aus (IfAÖ, Beobachtung im Februar 2003).<br />
Das Hauptüberwinterungsgebiet der Prachttaucher in der westlichen Ostsee ist die Pommersche Bucht (DURINCK et al.<br />
1994). Hier lassen sich die höchsten Dichten zumeist in der Adlergr<strong>und</strong>rinne <strong>und</strong> entlang des Südhangs des Arkonabeckens<br />
registrieren. Das Überwinterungsgebiet in der Pommerschen Bucht wird ab Mitte November besetzt. Die Vögel bleiben in<br />
diesem Gebiet bis Ende April/Anfang Mai. In den Monaten Februar/März mausern die Prachttaucher.<br />
Im April/Mai erfolgt der Heimzug. Vögel aus Überwinterungsgebieten in der Nordsee ziehen dann erneut zu gleichen <strong>Teil</strong>en<br />
entlang der schwedischen bzw. deutschen Ostseeküste. Im Frühjahr sind es ca. 2.000-3.000 Ind. (IfAÖ, Beobachtungen am<br />
Darßer Ort 2002/2003, FLYCKT et al. 2003, 2004). Einige wenige Prachttaucher übersommern im Seegebiet um Rügen.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Im südlichen Arkonabecken kam es im Januar 2009 innerhalb der 12-sm-Zone lokal zu Seetaucheransammlungen mit Dichten<br />
von 0.001-1 <strong>und</strong> 2.51-5 Ind./km² (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). GARTHE et al. (2004b) ermittelten für das Seegebiet<br />
nördlich von Rügen im Winter <strong>und</strong> Frühjahr Seetaucherdichten von 0-1 Ind./km². Prachttaucher wurden insbesondere im<br />
Herbst in der Tromper Wiek <strong>und</strong> auf der Oderbank registriert. Hier erreichten die Bestände >5 Ind./km² (SONNTAG et al.<br />
2006).<br />
Nach Zählergebnissen zweier Befliegung im Februar <strong>und</strong> März 2007 zur Erfassung von Seevögel in der Tromper Wiek wurde<br />
im März ein Bestand von 520 Seetauchern erfasst (IfAÖ 2007c). Bei der Februarzählung dagegen wurden keine Seetaucher<br />
ermittelt.<br />
Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />
2009 unterblieb eine Unterscheidung der Seetaucherarten. Sie wurden als Überwinterer <strong>und</strong> beim Heimzug angetroffen, der<br />
sich bis in den Mai erstreckte <strong>und</strong> seinen Höhepunkt im April mit 1652 Ind. erreichte. Die räumliche Verteilung der Seetaucher<br />
im Untersuchungsgebiet war unregelmäßig (IfAÖ unveröffentl.).<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht<br />
nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,04 0,09 0,25 0,19 0,71 0,12 0,35<br />
Bestand absolut 0 83 203 587 453 1652 280 820<br />
Seetaucher rasteten im Bereich aller drei Trassenvarianten Off. I – Off. III. Nachgewiesen wurden sie in den Monaten Oktober,<br />
Februar <strong>und</strong> April. Entsprechend der ermittelten Phänologie der Seetaucher für das gesamte Untersuchungsgebiet<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 480/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />
treten auch im Bereich der Kabeltrassenvarianten die meisten Seetaucher im April auf. Die Bestände in diesem Monat belaufen<br />
sich r<strong>und</strong> 120-150 Individuen.<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Seetaucher in den Trassenvarianten Off. I - Off. III nach Flugzeugzählungen<br />
(IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,36 0,00 0,00<br />
Bestand Off. I 0 0 0 0 0 153 0 0<br />
mittlere Dichte Off. II 0,00 0,404 0,00 0,00 0,00 1,06 0,00 0,43<br />
Bestand Off. II 0 45 0 0 0 119 0 48<br />
mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,28 0,00 0,52<br />
Bestand Off. III 0 0 0 0 0 150 0 61<br />
Bei der internationalen Wasservogelzählung (jährlich eine Zählung Mitte Januar) werden in der Tromper Wiek Prachttaucher<br />
regelmäßig meist mit unter 20 Individuen festgestellt. Der erfasste Maximalbestand für die Art beläuft sich auf eine Ansammlung<br />
von 170 Individuen im Oktober 1997. In der Prorer Wiek wurde auf Höhe Mukran ein Bestand von 6-10 Individuen ermittelt<br />
(DDA in IFAÖ 2005a, 2008a).<br />
Nachweise größerer Trupps von Prachttauchern in der Tromper Wiek<br />
Datum<br />
Prachttaucher<br />
20.07.1977 180<br />
03.04.1981 110<br />
03.01.1983 96<br />
15.10.1985 242<br />
03.05.1988 53<br />
19.03.1989 52<br />
08.11.1995 84<br />
11.10.1996 120<br />
19.04.1997 130<br />
21.04.1997 116<br />
17.09.1997 94<br />
06.10.1997 154<br />
10.10.1997 170<br />
13.10.1997 158<br />
09.03.1998 55<br />
21.05.1998 10<br />
23.07.1998 38<br />
03.08.1998 51<br />
22.10.1998 70<br />
17.10.2003 96<br />
29.04.2007 15<br />
21.01.2008 31<br />
29.01.2009 50<br />
nach: DITTBERNER & HOYER 1993, HELBIG et al. 1999, 2001, MÜLLER 1999-2008, www.oamv.de<br />
Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 10 Prachttau-<br />
Seite 481/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />
cher gezählt.<br />
Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
Off. IV - VI) treten in der Regel keine Seetaucher auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 26<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Prachttaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
26 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 482/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise nur<br />
von den Trassenvarianten Off. I – Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie<br />
einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Für alle anderen Trassenvarianten ergeben sich keine Betroffenheiten, da höchstens sporadisch einzelne Sterntaucher<br />
vorkommen könnten.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 27<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut den in BSH (2008) zitierten Zahlen von WETLANDS INTERNATIONAL (2006) „liegt die mittlere Bestandsgröße des<br />
Prachttauchers bei 375.000“ <strong>und</strong> die biogeografische Population wird als abnehmend bezeichnet. Die Art wird nur in den<br />
Kabeltrassenkorridoren der Trassenvarianten Off. I – Off. III erwartet. Das 1%-Kriterium liegt für G. arctica bei 3.750 Ind. Da<br />
diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für die Trassenvarianten<br />
Off. I – Off. III nicht erfüllt. Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen von vor herein auszuschließen.<br />
Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete<br />
ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Pachttaucher wirkt sich<br />
die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
27 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 483/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Prachttaucher (Gavia arctica), Code: A002<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 28<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.4 Ohrentaucher<br />
Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Ohrentaucher brüten bevorzugt an flachen, eutrophen Teichen von 1-10 ha Größe mit reichhaltiger Unterwasservegetation<br />
<strong>und</strong> ausgedehnter Verlandungsvegetation. In Deutschland gab es seit den 1970 Jahren eine Zunahme der Sommerbeobachtungen<br />
<strong>und</strong> seit den 1980er Jahren erste Brutnachweise mit gutem Bruterfolg. Außerhalb der Brutzeit halten sich Ohrentaucher<br />
vor allem in Küsten- <strong>und</strong> Meeresgebieten auf.<br />
Ohrentaucher sind überwiegend Kurzstreckenzieher. Der Hauptdurchzug findet von Mitte März bis Ende April, der Wegzug<br />
ab Ende August statt. Ohrentaucher ziehen überwiegend abends <strong>und</strong> nachts. Der Aufenthalt der Ohrentaucher im Winterquartier<br />
der deutschen Küsten erstreckt sich von November bis März.<br />
Die tag- <strong>und</strong> nachtaktive Lappentaucherart ernährt sich vorwiegend von Arthropoden sowie kleinen Fischen bis 10 cm Länge.<br />
Sie erbeuten ihre Nahrung meist tauchend. Auf dem Meer tauchen sie bis in Bereichen von 10-20 m Tiefe (FJELDSÅ<br />
2004). In der Pommerschen Bucht werden im Winter überwiegend Fische (v. a. Gr<strong>und</strong>eln) <strong>und</strong> Polychaeten gefressen, im<br />
Frühjahr ergänzend auch Insekten.<br />
Die Brutbestände des Ohrentauchers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 6.300-<br />
11.000 BP.<br />
Die Rastbestände des Ohrentauchers (P. auritus: NO-Europa, dünnschnäblig - Ostsee, Schwarzes Meer) umfassen laut<br />
WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 14.200-26.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 200 Ind.<br />
28 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 484/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />
Ohrentaucher weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schiffsverkehr auf. Zwar ist die Fluchtdistanz relativ gering, doch<br />
fliegen Ohrentaucher vor sich nähernden Schiffen fast immer auf.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Ohrentaucher besitzt in Deutschland den Status als Durchzügler, Wintergast, gelegentlicher Sommergast <strong>und</strong> vereinzelter<br />
Brutvogel. Die einzigen Brutvorkommen der Ohrentaucher in Deutschland liegen in Schleswig-Holstein. Der Rastbestand<br />
in Deutschland beträgt im Winter 1.000 Tiere (Bezugsraum: 2000-2007). Dies entspricht über 5,5% der biogeographischen<br />
Population.<br />
Ohrentaucher kommen auf der deutschen Nordsee nur sehr vereinzelt vor. Überwinternde Ohrentaucher werden bei Wasservogelzählungen<br />
vor allem entlang der der Ostseeküste erfasst, insbesondere im Bereich Rügen, vor dem Darß, im Salzhaff,<br />
in der Wismarbucht sowie in der Geltinger Bucht.<br />
Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wichtigsten Zugrastgebiete der kleinen ostatlantischen Zugpopulation des Ohrentauchers.<br />
Das Hauptüberwinterungsgebiet in der westlichen Ostsee ist die Oderbank. In der deutschen AWZ wird der Bestand<br />
auf ca. 500 Ind. geschätzt, in der gesamten Pommerschen Bucht sind es etwa doppelt so viele (DURINCK et al. 1994, GARTHE<br />
et al. 2003). In milden Wintern werden Zahlen von mehreren tauchend Vögeln erreicht.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand des Ohrentauchers in Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich auf 50-100 Ind. (Winter), bzw. 200-300 Ind.<br />
(Zugzeit) (IFAÖ 2005a).<br />
Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wichtigsten Zugrastgebiete der kleinen ostatlantischen Zugpopulation des Ohrentauchers.<br />
Das Hauptüberwinterungsgebiet in der westlichen Ostsee ist die Oderbank. In der deutschen AWZ wird der Bestand<br />
auf ca. 500 Ind. geschätzt, in der gesamten Pommerschen Bucht sind es etwa doppelt so viele (DURINCK et al. 1994, GARTHE<br />
et al. 2003). Es handelt sich dabei um das bedeutendste Überwinterungsgebiet der Art entlang des ostatlantischen Zugweges.<br />
Im Küstenbereich von Mecklenburg-Vorpommern überwintern 50-100 Ind. (Maximum 93 Ind. bei der IWZ im Januar 1993,<br />
MÜLLER 1995). Der Bestand hat seit 1990 stark abgenommen. Die meisten dieser Vögel werden im Mittwinter im Bereich der<br />
Wismar-Bucht gesehen. Aber auch Ohrentaucher von der Oderbank halten sich immer wieder vor der Küste von Usedom<br />
auf (VON RÖNN 2001, SCHIRMEISTER pers. Mitt.an IfAÖ).<br />
Zu den Zugzeiten konzentrieren sich die Durchzügler an wenigen Punkten in Küstennähe (Gebiete mit regelmäßigem Vorkommen<br />
von >1% der Zugpopulation: Wohlenberger Wiek, Prerowbucht, Tromper Wiek, Prorer Wiek, Greifswalder Oie,<br />
Peenemünder Haken, Küste vor Usedom). Hier kann mitunter an einer Stelle kurzzeitig ein Grossteil des gesamten westeuropäischen<br />
Winterbestandes des Ohrentauchers versammelt sein. Alle diese Gebiete weisen eine ähnliche Gewässermorphologie<br />
auf. Es handelt sich jeweils um flache sandige Buchten mit Schutz vor Wind aus SW. An der Greifswalder Oie<br />
bevorzugen die Vögel das Seegebiet nördlich <strong>und</strong> östlich der Insel (Windschutz?). Der Aufenthalt der Ohrentaucher im Winterquartier<br />
erstreckt sich von November bis März.<br />
Seite 485/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
In der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek konzentrieren sich zu Zugzeiten regelmäßig Vorkommen von >1% der Zugpopulation des<br />
Ohrentauchers (IFAÖ 2005a).<br />
Nachweise größerer Trupps von Ohrentaucher in der Tromper Wiek<br />
Datum Ohrentaucher Bemerkungen<br />
19.10.1978 82<br />
02.08.1980 11<br />
02.09.1981 46<br />
22.04.1986 19 Glowe bis Blandow<br />
31.08.1988 6<br />
07.04.1989 20<br />
16.04.1997 64<br />
19.04.1997 35<br />
17.09.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
06.10.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
10.10.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
13.10.1997 (12.9.-24.11. anwesend)<br />
09.03.1998 31<br />
13.04.1998 190 Glowe bis Juliusruh<br />
17.10.2003 8<br />
18.04.2005 12 Vor Nobbin<br />
04.03.2007 12 Arkona bis Glowe (Zählung IfAÖ)<br />
29.04.2007 1<br />
30.10.2007 13<br />
29.02.2008 4<br />
02.04.2008 6<br />
nach: DITTBERNER & HOYER 1993, HELBIG et al. 1999 & 2001, MÜLLER 1999-2008, www.oamv.de<br />
Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
Off. IV - VI) treten in der Regel keine Ohrentaucher auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 486/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 29<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Ohrentaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen in SH <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe der Kabeltrassen<br />
des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist<br />
ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise nur<br />
von den Trassenvarianten Off. I – Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen,<br />
beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie<br />
einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Für alle anderen Trassenvarianten ergeben sich keine Betroffenheiten, da höchstens sporadisch einzelne Ohrentaucher<br />
29 hier nicht relevant<br />
Seite 487/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Ohrentaucher (Podiceps auritus), Code: A007<br />
vorkommen könnten.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 30<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 14.000-26.000 Ind. Die<br />
Art wurde nur in den Kabeltrassenkorridoren Off. I – Off. III <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen<br />
festgestellt. Das 1%-Kriterium liegt für P. auritus: NO-Europa, dünnschnäblig - Ostsee, Schwarzes Meer bei 200 Ind. Da<br />
diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für die Trassenvarianten<br />
Off. I – Off. III nicht erfüllt. Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen von vor herein auszuschließen.<br />
Die Störungen durch das geplante Vorhaben sind nur während der kurzen Bauphase <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das<br />
Verlegeschiff bewegt sich kontinuierlich, so dass jeder Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung<br />
steht. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Ohrentaucher wirkt sich die<br />
Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.Die Art ist<br />
als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete ihrer Beute.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre beispielsweise an den wenigen Brutplätzen in SH möglich. Diese werden<br />
jedoch durch die Vorhabenswirkungen in keinem Fall zerstört.<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
30 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 488/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V.2.5 Haubentaucher<br />
Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Haubentaucher brüten bevorzugt an größeren stehenden <strong>und</strong> fischreichen Gewässern mit Uferbewuchs. Überwinternde <strong>und</strong><br />
nicht brütende Haubentaucher rasten vorzugsweise im Binnenland <strong>und</strong> auf den inneren Küstengewässern. In den äußeren<br />
Küstengewässern halten sie sich vorwiegend in Küstennähe auf. Außerhalb der Brutzeit kommen Haubentaucher meist<br />
einzeln vor, jedoch finden sich gelegentlich auch lockere Gruppen zusammen.<br />
Haubentaucher sind <strong>Teil</strong>- bzw. Kurzstreckenzieher <strong>und</strong> zudem ausgeprägte Nachtzieher. Der Heimzug in die Brutgebiete<br />
kann je nach geographischer Lage <strong>und</strong> Witterung schon im Januar beginnen. Meist erreichen Haubentaucher jedoch ihre<br />
Brutgewässer ab März. Der Abzug aus den Brutgebieten setzt Anfang August ein.<br />
Der Haubentaucher sucht seine Nahrung tags. Erbeutet werden Fische (im Mittel 13 cm groß) <strong>und</strong> zum <strong>Teil</strong> aquatische<br />
Wirbellose, die tauchend gejagt werden. Dabei kann eine Tauchtiefe bis 5 m erreicht werden. Bei Untersuchungen an Haubentauchern<br />
aus brackigen <strong>und</strong> marinen Habitaten stellte Fisch 75% der Nahrung, weitere Beutetiere waren Crustaceen <strong>und</strong><br />
Polychaeten (MADSEN 1957).<br />
Die langfristige Bestandsentwicklung rastender Haubentaucher über die Wintermonate in Deutschland ist positiv. Kältewinter<br />
mit Eisgang zwingen Haubentaucher abzuwandern. Die seit Ende der 1980er Jahre überwiegend milden Winter dürften<br />
wesentlich zu einem tatsächlichen Bestandsanstieg beigetragen haben (sehr deutliche Zunahmen an der Ostsee <strong>und</strong> den<br />
angrenzenden Binnenseen).<br />
Die Brutbestände des Haubentauchers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 300.000-<br />
450.000 BP.<br />
Die Rastbestände des Haubentauchers [P. cristatus: N- <strong>und</strong> W-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />
280.000-420.000 Ind. Laut MENDEL et al. (2008) liegt das 1%-Kriterium bei 3.600 Ind.<br />
Haubentaucher weisen gegenüber Schiffsverkehr ein mäßig starkes Fluchtverhalten auf. Zum <strong>Teil</strong> zeigen sie Fluchtreaktionen<br />
durch Auffliegen, meist in geringer Entfernung. Häufig schwimmen sie aber nur vor Schiffe weg oder tauchen. Während<br />
der Vollmauser, die bei adulten Vögeln zwischen Juli <strong>und</strong> Dezember stattfindet, sind Haubentaucher 2-3 Wochen flugunfähig<br />
<strong>und</strong> besonders störanfällig.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Haubentaucher ist in Deutschland Brutvogel, Jahresvogel, Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast. Der Brutbestand in Deutschland<br />
betrug im Jahr 2005 19.000-22.000 Paare (SÜDBECK et al. 2008). Nach der Brutzeit kommt es zu einem teilweisen Abzug der<br />
heimischen Brutvögel, gleichzeitig findet eine Verlagerung auf die großen Binnenseen sowie an die Ostseeküste statt. Daneben<br />
ziehen Haubentaucher aus den skandinavischen <strong>und</strong> finnischen Brutgebieten zum Überwintern nach Deutschland<br />
(BERNDT & DRENCKHAHN 1990). Der Mittwinterbestand lag im Zeitraum 2000 - 2005 bei durchschnittlich 35.00 Individuen. Das<br />
sind etwa 10% der nord- <strong>und</strong> westeuropäischen biogeographischen Population. R<strong>und</strong> 60% der deutschen Winterrastbestände<br />
halten sich auf der Ostsee, den Boddengewässern <strong>und</strong> den angrenzenden großen Binnenseen auf. Die Nordsee, das<br />
Wattenmeer <strong>und</strong> Fließgewässer haben im gesamten Jahresverlauf nur eine geringe Bedeutung. Der deutsche Rastbestand<br />
wurde in BURDORF et al. (1997) mit 15.000-20.000 angegeben.<br />
Haubentaucher kommen in den deutschen Ostseegebieten überwiegend in den küstennahen Flachwasserbereichen vor. Der<br />
Winterbestand auf der deutschen Ostsee wird auf 8.500 Individuen geschätzt, was 2,4% der biogeographischen Population<br />
Seite 489/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />
ausmacht (Bezugsraum: 2000-2007). Hervorzuheben sind die sehr hohen Dichten im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> dem sich<br />
anschließenden Strelas<strong>und</strong> sowie in der Mecklenburger Bucht. Dabei fluktuieren die Mittwinterbestände in Abhängigkeit von<br />
der strenge des Winters. Im Offshore-Bereich treten Haubentaucher nur selten <strong>und</strong> in geringen Dichten auf.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand des Haubentauchers in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 2.500-5.000 Ind. (1.000-4.000 Ind. Boddengewässer,<br />
Außenküste 500-1.500 Ind., offshore 1.000-2.000 Ind.) (IFAÖ 2005a). Der Brutbestand beläuft sich auf 3.500-4.000<br />
Paare (Bezugsraum: 1994-1998, EICHSTÄDT et al. 2006).<br />
Haubentaucher überwintern <strong>und</strong> rasten vorzugsweise im Binnenland <strong>und</strong> auf den inneren Küstengewässern. Die wichtigsten<br />
Rastgewässer sind die Nordrügenschen Bodden <strong>und</strong> der südliche Greifswalder Bodden (GARTHE et al. 2003). Im Spätherbst,<br />
wenn die Binnengewässer vereisen, werden vorübergehend auch in der Wismar-Bucht Ansammlungen von bis zu 1.000<br />
Haubentauchern registriert (MÜLLER 1994-2004).<br />
In den äußeren Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns rasten Haubentaucher vorrangig im unmittelbaren Küstenbereich<br />
<strong>und</strong> in der westlichen Pommerschen Bucht. Ausgehend von Beobachtungen vor der Küste Usedoms dürfte der Winterbestand<br />
dort in den meisten Jahren 500-1.000 Ind. umfassen (SCHIRMEISTER pers. Mitt.). Nördlich der Halbinsel Darß-Zingst<br />
rasteten in den milden Wintern 2003 <strong>und</strong> 2004 jeweils 100-200 Ind. offshore. Die Winterbestände in der Lübecker Bucht <strong>und</strong><br />
der äußeren Wismar-Bucht waren in dieser Zeit von ähnlicher Größe (IfAÖ eigene Beobachtungen).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Der Haubentaucher wurde an den westlichen <strong>und</strong> östlichen Hanglagen des Arkonabeckens lokal mit Dichten von 0.1-1.0 bis<br />
max. 2.1-5.1 Ind./km² festgestellt (GARTHE et al. 2003, 2004b, SONNTAG et al. 2006).<br />
Der Haubentaucher tritt im Winterhalbjahr regelmäßig in geringen Mengen in der Tromper Wiek auf. Das Vorkommen beläuft<br />
sich nach IWZ auf maximal 78 Individuen. Es liegt eine Schätzung von 107 Individuen einer älteren Zählung vor (älter als 10<br />
Jahre). Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 80<br />
Haubentaucher auf Höhe der Schaabe beobachtet. Sie hielten sich nahe dem Anlandungsbereich des Kabels von Off. II mit<br />
2.000-m-Wirkraum auf.<br />
In der Prorer Wiek tritt die Art bei der IWZ jährlich auf. Im Mittel konnten 35 Haubentaucher festgestellt werden. Der Maximalwert<br />
liegt bei 80 Vögeln auf der r<strong>und</strong> 10 km langen Zählstrecke.<br />
Verglichen mit den regelmäßig auftretenden, hohen Bestandszahlen im Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden werden im Bereich der<br />
Wittower Fähre nur geringe Anzahlen festgestellt. Die Art erreicht in der nordrügischen Boddenkette Bestandszahlen bis zu<br />
140 Individuen im Winterhalbjahr. Im engeren Untersuchungsgebiet wurden im Mittwinter regelhaft nur bis 30 Individuen<br />
festgestellt. Die meisten Haubentaucher betreffen die Zählstrecke des Wieker Boddens.<br />
Haubentaucher erreichen im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 250 Individuen im Winterhalbjahr. Dabei wurden die größten<br />
Vorkommen im September nachgewiesen. Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen, größeren Vorkommen des<br />
Haubentauchers befinden sich nahe der Halbinsel Zudar. In den Wirkräumen der Strelas<strong>und</strong>varianten selbst, wurden im<br />
Mittwinter bis zu 100 Haubentaucher nachgewiesen.<br />
Der Haubentaucher ist regelmäßiger Brutvogel an den geschützten Buchten <strong>und</strong> Seen von Rügen <strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong><br />
(EICHSTÄDT et al. 2006).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 490/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 31<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Haubentaucher in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
31 hier nicht relevant<br />
Seite 491/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (Nachweise auf<br />
den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer wie unter 2.3. angegeben), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />
aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 32<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 280.000-420.000 Ind.<br />
Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt<br />
<strong>und</strong> tritt nur in den sehr küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis II nicht auf. Das 1%-Kriterium liegt für P.<br />
cristatus: N- <strong>und</strong> W-Europa (w) bei 3.600 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (max. 78<br />
Individuen in der Tromper <strong>und</strong> 80 Ind. in der Prorer Wiek, in den Wirkräumen der Strelas<strong>und</strong>varianten selbst, wurden im<br />
Mittwinter bis zu 100 Haubentaucher nachgewiesen), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />
Die Art ist als Fisch- <strong>und</strong> Wirbellosenfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die<br />
Vorkommensbereiche ihrer Beute. Außerdem ist die Tauchtiefe auf die vorn angegebenen 5 Meter beschränkt. Daher ist das<br />
Auftreten dieser Art sowieso schon auf die küstennahen Bereiche eingeschränkt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen<br />
Population der rastenden Haubentaucher wirken sich die Störungen nicht verschlechternd aus. Der Verbotstatbestand „Störung”<br />
tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 33<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
32 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
33 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 492/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Haubentaucher (Podiceps cristatus), Code: A005<br />
ja<br />
V.2.6 Eisente<br />
Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Eisenten brüten in der T<strong>und</strong>ra bevorzugt an kleinen, seichten Teichen. In Bereichen mit t<strong>und</strong>raähnlichen Bedingungen brütet<br />
die Art auch an der Küste <strong>und</strong> auf vorgelagerten, küstennahen Inseln. Außerhalb der Brutzeit halten sich Eisenten überwiegend<br />
auf küstennahen Brack- <strong>und</strong> Salzgewässern auf. Dabei suchen sie zur Nahrungssuche Flachgründe bzw. flachere<br />
Küstengebiete auf. Eisenten zeigen eine deutliche Bevorzugung von Gebieten mit geringer Wassertiefe (5-20 m) <strong>und</strong> meiden<br />
Bereiche von >25 m Tiefe.<br />
Eisenten sind überwiegend Kurzstrecken- <strong>und</strong> <strong>Teil</strong>zieher <strong>und</strong> recht ausgeprägte Nachtzieher. Der Wegzug in die Winterquartiere<br />
erfolgt im August <strong>und</strong> September. In der Ostsee erreicht der Zuzug seinen Gipfel im November/Dezember, in Abhängigkeit<br />
vom Tauwetter beginnt der Heimzug in die Brutgebiete im Februar/März.<br />
Eisenten sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv. Sie erbeuten Ihre Nahrung indem sie zum Gr<strong>und</strong> tauchen. In den Winterquartieren der<br />
Ostsee besteht die Nahrung überwiegend aus Muscheln. Eisenten bevorzugen flache Riffe (bis 25 m Wassertiefe) mit hohem<br />
Bedeckungsgrad an Miesmuscheln Mytilus spec. <strong>und</strong> Sandbänke mit Herz- <strong>und</strong> Sandklaffmuscheln (Cerastoderma<br />
lamarcki, Mya arenaria). Insgesamt ist die Nahrung durch Anteile von Polychaeten, Echinodermen, Crustaceen <strong>und</strong> Fischen<br />
vielfältig. Im Frühjahr kann Heringslaich den überwiegenden Anteil der Nahrung ausmachen.<br />
Die Brutbestände der Eisente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 690.000 bis<br />
750.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Eisente [W-Sibirien, N-Europa (b)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 4.600.000 Ind. Das<br />
1%-Kriterium liegt bei 20.000 Ind.<br />
Eisenten meiden Gebiete mit ausgeprägtem Schiffsverkehr. Die Vögel halten 1-2 km Abstand zu ankernden Schiffen ein.<br />
Gegenüber fahrenden Schiffen beträgt die Fluchtdistanz 0,5-3 km (BELLEBAUM et al. 2006). Diese hohe Empfindlichkeit<br />
gegenüber Schiffsverkehr kann zu einer Meidung häufig befahrener Strecken führen, wie z. B. von KUBE & SKOV (1996) für<br />
die Pommersche Bucht beschrieben. Auch in weniger befahrenen Gebieten kann Schiffsverkehr zu einer Verkleinerung oder<br />
Zerschneidung des Lebensraums für Eisenten führen. Eisenten ernähren sich überwiegen von benthischen Mollusken. Sie<br />
reagieren daher empfindlich gegen eine Reduktion des Nahrungsangebotes durch Eingriffe in den Meeresboden.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Eisenten brüten nicht in Deutschland, sondern halten sich während des Zuges <strong>und</strong> im Winter sowie selten <strong>und</strong> unregelmäßig<br />
im Sommer auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee auf. Nur ausnahmsweise erfolgen Nachweise im Binnenland.<br />
Der deutsche Rastbestand wurde in BURDORF et al. (1997) mit 1.000.000 angegeben. Der Rastbestand in Deutschland, der<br />
aufgr<strong>und</strong> der zahlenschwachen Vorkommen auf der Nordsee durch die Ostseebestände bestimmt wird, beträgt im Mittwinter<br />
Seite 493/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />
315.000 Individuen. Dies entspricht fast 7% der biogeographischen Population „W - Sibirien, N - Europa (Brutzeit)“. Sehr<br />
individuenstarke Vorkommen befinden sich vor allem in der Pommerschen Bucht sowie nördlich des Darß. Im Frühjahr liegt<br />
zudem ein Vorkommensschwerpunkt im Greifswalder Bodden. Im Binnenland werden ebenso wie auf der Nordsee nur wenige<br />
Eisenten festgestellt.<br />
Die Eisente überwintert in der Ostsee <strong>und</strong> ist hier die häufigste Meeresente in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern<br />
(Wismar-Bucht, Seegebiet nördlich Darß-Zingst <strong>und</strong> Pommersche Bucht). Eisenten treffen im November/Dezember<br />
in ihren Winterquartieren ein. Der Heimzug beginnt im März <strong>und</strong> endet Anfang Mai. Im Sommerhalbjahr halten<br />
sich keine Eisenten in der westlichen Ostsee auf.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 150.000-250.000 Ind., wobei die Eisente in Abhängigkeit vom Vereisungsgrad<br />
der Ostsee in ihren Rastbeständen deutliche jährliche Schwankungen zeigt (z. B. IFAÖ 2005a).<br />
Die Eisente ist die häufigste Meeresente in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern im Winter. Ihre<br />
Verbreitungsschwerpunkte sind die Wismar-Bucht, das Seegebiet nördlich der Halbinsel Darß-Zingst <strong>und</strong> die Pommersche<br />
Bucht. In geringer Zahl kommt sie an der gesamten Außenküste vor.<br />
Vergleicht man die Ergebnisse der Schiffszählungen aus den frühen 1990er Jahren (DURINCK et al. 1994, KUBE & SKOV<br />
1996) mit denen seit 2002 (FTZ, IfAÖ), so fällt auf, dass die Rastbestände nördlich der Halbinsel Darß-Zingst <strong>und</strong> am Adlergr<strong>und</strong><br />
weitgehend unverändert sind, während es in der westlichen Pommerschen Bucht zu einer Bestandsabnahme kam. Im<br />
Bereich des alten Oderbettes rasteten im Gegensatz zu den 1990er Jahren in den letzten Wintern kaum noch Eisenten. Als<br />
mögliche Ursachen hierfür gelten neben der langjährigen Periode milder Winter auch mehrfache Sauerstoffmangelereignisse<br />
im Bereich des alten Oderbettes seit 1994, die zu einer großflächigen Reduktion der Miesmuschelvorkommen in der südwestlichen<br />
Pommerschen Bucht geführt haben (z. B. POWILLEIT & KUBE 1999).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Für das südliche Arkonabecken wurden im Januar/Februar 2009 lokal Dichten von 0-5 Ind./km² vor Kap Arkona <strong>und</strong> im<br />
zentralen Arkonabecken gezählt (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). Die Verbreitungskarten von SONNTAG et al. (2006) zeigen,<br />
dass nördlich von Wittow im Winter, Herbst <strong>und</strong> Frühjahr Eisenten in geringen Dichten von 0.01-5 Ind./km² auftreten, tiefere<br />
Bereiche des südlichen Arkonabeckens jedoch kaum genutzt werden. Nach Befliegungen von GARTHE et al. (2004b) kommen<br />
Eisenten dagegen im Seegebiet vor Rügen innerhalb der 12-sm-Zone vereinzelt in Dichten von 0-5 Individuen vor. Das<br />
dem Vorhabensgebiet nächstgelegene Hauptrastgebiet der Eisente ist die Pommersche Bucht mit Oderbank, Adlergr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Rønnebank sowie das Seegebiet nördlich von Darß/ Zingst (z. B. SONNTAG et al 2006, GARTHE et al. 2003).<br />
Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />
2009 hielten sich Eisenten sich in geringen Dichten überwiegend in den Hanglagen von Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Oderbank sowie vor<br />
der Küste Rügens auf. Das Untersuchungsgebiet wurde von November bis April mit höchsten Durchzugszahlen im März<br />
genutzt (IfAÖ unveröffentl.).<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten im Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />
Dichte/Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte (Ind./km²) 0,00 0,00 0,45 0,44 1,05 0,40 0,00 0,00<br />
Bestand absolut 0 0 1041 1021 2424 915 0 0<br />
Eisenten traten im Bereich aller drei Trassenvarianten Off. I bis III auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />
Dezember, März <strong>und</strong> April. Der höchste Bestand mit 450 Individuen wurde im März in der Trassenvariante Off. III ermittelt.<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Eisenten in den Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off. I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,60 0,40 0,00 0,00<br />
Bestand Off. I 0 0 0 0 67 46 0 0<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 494/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />
mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,00 0,66 0,46 1,81 0,00 0,00<br />
Bestand Off. II 0 0 0 74 52 203 0 0<br />
mittlere Dichte Off. III 0,00 0,00 0,00 3,52 3,83 0,57 0,00 0,00<br />
Bestand Off. III 0 0 0 413 450 66 0 0<br />
Nach SONNTAG et al. (2006) treten Eisenten sowohl im Winter als auch im Frühjahr in der Tromper Wiek mit Dichten von<br />
0.01-5 Ind./km² auf (Bezugsraum: 2000-2005). Nach Zählergebnissen zweier Befliegung im Februar <strong>und</strong> März 2007 zur<br />
Erfassung von Seevögel in der Tromper Wiek wurde im Februar ein Bestand von 188, <strong>und</strong> im März ein Bestand von 1.607<br />
Eisenten erfasst (IFAÖ 2007c). Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper<br />
Wiek insgesamt 580 Eisenten, verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />
Eisentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007)<br />
Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />
Eisente 250 70 80 20 20 10 130 580<br />
Die relevanten Zählabschnitte sind gelb markiert. Abschnitt 3 <strong>und</strong> 4 umfassen den Küstenabschnitt für den Anlandungsbereich<br />
der Kabel in Off. III mit 2 km-Wirkraum, Abschnitt 8 umfasst den Küstenabschnitt für die Anlandungsbereich der Kabel von Off.<br />
II mit 2 km-Wirkraum nur westlich von Glowe.<br />
Die Eisente tritt in der Prorer Wiek mit vergleichsweise geringer Zahl auf. Im Gegensatz zu anderen Zählabschnitten der<br />
Außenküste werden bei der IWZ jährlich nur wenige Eisenten festgestellt. Der Maximalwert betrug 57 Vögel.<br />
Die Ergebnisse der IWZ belegen ein vergleichsweise sehr geringes Auftreten der Eisente im Bereich nordrügensche Bodden<br />
mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV - VI) (Bezugsraum:<br />
1994-2003, DDA in IFAÖ 2005a).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 34<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
34 hier nicht relevant<br />
Seite 495/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Eisente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />
den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (relevante Nachweiszahlen<br />
jedoch nur in den Trassenvarianten Off. I bis III). Ruhestätten werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />
aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Störwirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus. Beeinflussungen von Ruhestätten könnten sich<br />
aus nachteiligen Auswirkungen auf die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage ergeben. Im Bereich der Kabeltrasse kommt es zu einer zeitlich<br />
begrenzen Zerstörung der benthischen Lebensgemeinschaft. Aufgr<strong>und</strong> der sehr großräumig zur Verfügung stehenden Nahrungshabitate<br />
in der Pommerschen Bucht, der Tromper <strong>und</strong> der Prorer Wiek ist aber kein nachweisbarer Effekt für die Eisente<br />
gegeben. Innerhalb von ca. 2-3 Jahren hat sich die Sandbodenlebensgemeinschaft so weit regeneriert, dass sie wieder<br />
als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für die Eisente zur Verfügung steht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Ruhestätten“ ist<br />
daher nicht zu erwarten.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 496/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Eisente (Clangula hyemalis), Code: A064<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 35<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 4.600.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (relevante<br />
Nachweiszahlen jedoch nur in den Trassenvarianten Off. I bis III). Für alle anderen Trassenvarianten sind Störungen<br />
von vorn herein auszuschließen. Das 1%-Kriterium liegt für W-Sibirien, N-Europa (b) bei 20.000 Ind. Da diese Anzahl in<br />
keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population der überwinternden oder rastenden Eisenten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />
„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 36<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.7 Trauerente<br />
Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
35 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
36 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Seite 497/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Während der Brutzeit besiedeln Trauerenten vielfältige Habitate von der T<strong>und</strong>ra bis ins Hochgebirge. Nichtbrütende Trauerenten<br />
<strong>und</strong> Brutvögel außerhalb der Brutzeit halten sich ausschließlich auf dem Meer auf. Dort kommen sie in küstennahen<br />
Flachwasserbereichen sowie auf Flachgründen im Offshore-Bereich vor.<br />
Trauerenten sind Zugvögel, in manchen Gebieten auch <strong>Teil</strong>zieher. Ihr Jahresrhythmus ist durch Wanderungen zwischen<br />
Brut-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebieten geprägt. Im Sommer findet ein starker Zug von Trauerenten der nördlichen <strong>und</strong><br />
östlichen Brutgebiete in die Mausergebiete statt, der im Juli/August mit den Männchen beginnt <strong>und</strong> sich je nach Flüggewerden<br />
der Jungtiere im September/Oktober mit den Weibchen fortsetzt. An der Nord- <strong>und</strong> Ostsee erfährt der Wegzug seinen<br />
Höhepunkt im November/Dezember, wenn sich die Trauerenten in verschiedene Überwinterungsgebiete begeben. Zum<br />
Überwintern suchen sie hauptsächlich Gebiete in der westlichen Ostsee, an der Nordsee- <strong>und</strong> an der nördlichen Atlantikküste<br />
auf, ziehen aber auch bis zur NW-Küste Afrikas. Entscheidend für die Verbreitung der Trauerente während der Mauser ist<br />
die Wassertiefe. Dabei werden ausgedehnte, störungsarme Bereiche mit Wassertiefen zwischen 3 <strong>und</strong> 5 m bevorzugt.<br />
Trauerenten sind hauptsächlich tagaktiv. Das Zuggeschehen findet jedoch meist in der Dämmerung oder nachts statt<br />
(BERNDT & BUSCHE 1993). Die Tauchente bevorzugt flache Nahrungsgründe bis 20 m Wassertiefe. Die Hauptnahrung in den<br />
Winterquartieren besteht fast ausschließlich aus marinen Muscheln, die tauchend erbeutet werden (MENDEL et al. 2008). Die<br />
maximal festgestellte Tauchtiefe liegt bei 30 m (MADSEN 1954).<br />
Die Brutbestände der Trauerente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 100.000 bis<br />
120.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Trauerente (M. n. nigra) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.600.000 Ind. Das 1%-<br />
Kriterium liegt bei 16.000 Ind.<br />
Neben Seetauchern sind Trauerenten die am stärksten störempfindliche Seevogelart. Die Vögel halten ca. 3 km Abstand zu<br />
Schiffen aller Art ein <strong>und</strong> meiden auch Konstruktionen im Offshore-Bereich (z. B. Offshore-Windparks; GARTHE et al. 2004b,<br />
KAISER et al. 2006). Entsprechend führen Nutzungen, die mit regelmäßigem Schiffsverkehr (Routen der Berufsschifffahrt,<br />
intensiv genutzte Fischerei- <strong>und</strong> Angelgebiete, intensive Bergbautätigkeit) oder der dauerhaften Errichtung von Bauwerken<br />
(Häfen, Molen, Offshore-Windparks) verb<strong>und</strong>en sind, zum direkten Habitatverlust (MENDEL et al. 2008). Insbesondere während<br />
der sehr energieaufwändigen, synchronen Schwingenmauser mit zeitweiliger Flugunfähigkeit von Juni / Juli bis Oktober<br />
/ November sind Trauerenten auf störungsarme Meeresgebiete angewiesen. Trauerenten führen häufig Austauschbewegungen<br />
zwischen verschiedenen Rastplätzen durch, zeigen insbesondere während des Zuges auch nächtliche Flugaktivität <strong>und</strong><br />
sind nur mäßig gut manövrierfähig.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Trauerenten rasten in verschiedenen Gebieten der deutschen Küste. Die Art ist Wintergast, Durchzügler, Sommer- <strong>und</strong><br />
Mausergast in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee <strong>und</strong> brütet nicht in Deutschland. Trauerenten rasten in verschiedenen Gebieten der<br />
deutschen Küste. Der deutsche Rastbestand wurde in BURDORF et al. (1997) mit 300.000 angegeben. Der Rastbestand in<br />
Deutschland beträgt aktuell im Mittwinter 365.000 Individuen. Dies entspricht 23% des Weltbestandes.<br />
Trauerenten rasten in verschiedenen Gebieten der deutschen Küste. Im Winter treten sehr große Rastbestände auf der<br />
deutschen Nordsee auf. Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche Nordsee mit 56.000 Ind. im<br />
Frühjahr, 66.000 im Sommer, 18.500 im Herbst <strong>und</strong> 135.000 im Winter angegeben. Das Hauptrastareal der Trauerente ist<br />
der Wattenmeerbereich vor den Nord- <strong>und</strong> Ostfriesischen Inseln. Der Winterverbreitungs-Schwerpunkt der Trauerente liegt<br />
nach GARTHE et al. (2004a) in der 12-Seemeilen-Zone, flacher als die 20-m-Tiefenlinie. Im Winter treten sehr große Rastbestände<br />
auf der deutschen Nordsee auf. Deutliche Konzentrationen mit hohen Dichten befinden sich entlang der schleswigholsteinischen<br />
Westküste. Im Elbe-Weser-Bereich <strong>und</strong> entlang der Ostfriesischen Inseln kommen Trauerenten in geringen<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 498/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />
bis mittleren Dichten vor. Die äußeren Bereiche des nördlichen Wattenmeeres sowie das Gebiet von Terschelling bis Juist<br />
gelten als international bedeutende Überwinterungsgebiete für Trauerenten (SKOV et al. 1995, NEHLS 1998). Im Frühjahr <strong>und</strong><br />
Herbst sind die Vorkommen stark vom Zuggeschehen beeinflusst. Hohe Rastkonzentrationen treten v. a. entlang der Ostfriesischen<br />
Inseln bzw. am Westrand des Nordfriesischen Wattenmeeres auf. Geringe Dichten werden auch von Eiderstedt<br />
südwärts über das Elbe-Weser-Dreieck bis Wangerooge erreicht (MENDEL et al. 2008). Kleine Vorkommen halten sich auch<br />
vor den Ostfriesischen Inseln auf (MITSCHKE et al. 2001). Im Sommer findet ein starker Mauserzug von Trauerenten der<br />
nördlichen <strong>und</strong> östlichen Brutgebiete in die Mausergebiete der südöstlichen Nordsee statt. In niedrigen <strong>und</strong> mittleren Dichten<br />
halten sich Trauerenten nahezu im gesamten küstennahen Offshore-Bereich von Sylt bis zu den Ostfriesischen Inseln auf.<br />
SKOV et al. (1995) bezeichnen das nördliche Wattenmeer als international bedeutsames Mausergebiet für diese Art.<br />
Trauerenten halten sich ganzjährig in der deutschen Ostsee auf <strong>und</strong> sind dabei größtenteils auf küstennahe Flachwassergebiete<br />
oder Flachgründe im Offshore-Bereich beschränkt. Neben dem Hauptverbreitungsgebiet in der Pommerschen Bucht<br />
(ganzjährig) halten sich zudem größere Anzahlen in der Kieler Bucht, kleinere Vorkommen in der Mecklenburger Bucht, im<br />
Bereich von Darß/Zingst <strong>und</strong> auf dem Plantagenetgr<strong>und</strong> auf. Das mit Abstand bedeutendste Vorkommen liegt in der Pommerschen<br />
Bucht auf der Oderbank in der AWZ. Dies ist eines der wichtigsten Trauerentenrastgebiete der gesamten Ostsee.<br />
Das Gebiet der Pommerschen Bucht umfasst einen Winterbestand von 10-50.000 Vögeln <strong>und</strong> einen Sommerbestand von<br />
100.000-200.000. Ein <strong>Teil</strong> der Vögel mausert hier.<br />
Trauerenten der südlichen Zugpopulation ziehen überwiegend entlang der Küste von Mecklenburg-Vorpommern. Der Heimzug<br />
erfolgt im März/April zu den Brutgebieten. Von Juli bis September folgt der Herbstzug.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Trauerenten rasten in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern nur in zwei Gebieten: äußere Wismar-Bucht<br />
(Hannibal/Lieps) <strong>und</strong> Seegebiet nördlich der Halbinsel Darß-Zingst (Prerowbank/Plantagenetgr<strong>und</strong>). Unmittelbar östlich<br />
angrenzend an die äußeren Küstengewässer in der Pommerschen Bucht liegt auf der Oderbank in der AWZ eines der wichtigsten<br />
Trauerentenrastgebiete der gesamten Ostsee (DURINCK et al. 1994, GARTHE et al. 2003). Einige dieser Vögel halten<br />
sich mitunter auch innerhalb der Hoheitsgewässer auf. Während des Heimzuges im März/April rasten auch größere Trupps<br />
im Bereich der Boddenrandschwelle (z.B. KLAFS & STÜBS 1987, VON RÖNN 2001).<br />
Trauerenten nutzen in der westlichen Ostsee nur einen einzigen Habitattyp zur Rast: sandige Flachgründe < 10 m Wassertiefe.<br />
In diesen Gebieten ernähren sie sich vorrangig von Sandklaffmuscheln <strong>und</strong> Herzmuscheln (Schalenlänge 10-30 mm).<br />
Miesmuscheln, die Hauptnahrung aller anderen Meeresentenarten, werden in der westlichen Ostsee kaum gefressen<br />
(MEISSNER & BRÄGER 1990).<br />
Die Mittwinterbestände der Trauerente variieren auf der Oderbank in Abhängigkeit von den Eisverhältnissen in der zentralen<br />
Ostsee jahrweise erheblich (10.000-150.000 Ind., DURINCK et al. 1994, KUBE 1996, GARTHE et al. 2003). Über interannuelle<br />
Schwankungen der Bestände in der Wismar-Bucht oder am Plantagenetgr<strong>und</strong> ist nichts bekannt.<br />
Trauerenten der südlichen Zugpopulation ziehen überwiegend entlang der Küste von Mecklenburg-Vorpommern (FLYCKT et<br />
al. 2003, 2004, GARTHE et al. 2003, LAUSTEN & LYNGS 2004, WENDELN & KUBE 2004). Der Heimzug erfolgt im März/April. Im<br />
Frühjahr 2003 wurden am Darßer Ort ca. 150.000 Ind. registriert (IfAÖ eigene Beobachtungen). Zu einem vergleichbaren<br />
Ergebnis kam KUBE (eigene Beob.) im Frühjahr 1999 bei Zählungen auf Hiddensee.<br />
Ein kleiner <strong>Teil</strong> der im Winterhalbjahr in der Pommernschen Bucht rastenden Vögel halten sich innerhalb der Hoheitsgewässer<br />
von MV auf. Während des Heimzuges im März/April rasten mitunter auch größere Trupps im Bereich der Greifswalder<br />
Boddenrandschwelle. Sommervorkommen sind hier praktisch nicht vorhanden. Trauerenten halten sich ganzjährig in der<br />
Pommerschen Bucht auf. In den Sommermonaten verbleiben vorjährige Trauerenten auf der Oderbank. In Abhängigkeit vom<br />
Bruterfolg variiert deren Anzahl von Jahr zu Jahr erheblich (IfAÖ eigene Beobachtungen). Diese Vögel mausern dort. Hinzu<br />
kommen auch adulte Männchen, von denen ebenfalls einige auf der Oderbank mausern. SONNTAG et al. (2004) schätzten die<br />
Mauserbestände für die Jahre 2003/2004 auf der Oderbank auf 110.000 bzw. 220.000 Ind. KUBE (1996) schätzten für dieses<br />
Gebiet geringere Bestände (max. 50.000 Ind.). Nach früheren Auffassungen mausert die Masse der Trauerenten-Männchen<br />
in der Nordsee, denn alljährlich passieren ca. 100.000 Ind. im Juli/August das Kap Arkona (NEHLS & ZÖLLICK 1990). Im September<br />
folgen dann zahlreiche Weibchen <strong>und</strong> Diesjährige. Im Herbst fliegen die Vögel nicht am Darßer Ort vorbei, sondern<br />
steuern von Arkona aus vermutlich Gedser in Dänemark als Orientierungspunkt an.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
Seite 499/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Trauerenten meiden den zentralen Bereich des Arkonabecken <strong>und</strong> wurden nur im Winter <strong>und</strong> mit geringen Dichten von 0.01-<br />
5 Ind./km² am West- <strong>und</strong> Osthang des südlichen Arkonabeckens nachgewiesen (SONNTAG et al. 2006). Das dem Vorhabensgebiet<br />
nächstgelegene Hauptrastgebiet der Trauerente ist die Oderbank, die ganzjährig genutzt wird (z. B. SONNTAG et<br />
al 2006. GARTHE et al. 2003).<br />
Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />
2009 wurden Durchzugsmaxima der Trauerente im November <strong>und</strong> April festgestellt. Innerhalb des Untersuchungsgebiets<br />
hielten sich Trauerenten ausschließlich auf den südöstlichen Ausläufern des Adlergr<strong>und</strong>es mit maximalen Dichten von 50.1-<br />
100 Ind./km² auf. Innerhalb der Trassenvarianten Off. I bis Off. III mit 2.000-m-Wirkraum wurden keine Trauerenten nachgewiesen.<br />
Nach Zählergebnissen zweier Befliegung im Februar <strong>und</strong> März 2007 zur Erfassung von Seevögel in der Tromper Wiek wurde<br />
im Februar ein Bestand von 0, <strong>und</strong> im März ein Bestand von 690 Trauerenten erfasst (IFAÖ 2007c). Bei einer landbasierten<br />
Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 433 Trauerentenenten, verteilt auf<br />
mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />
Trauerentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />
Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />
Trauerente 150 3 80 150 50 433<br />
Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />
Nachweise der Trauerente in der Tromper Wiek werden bei der IWZ jährlich verzeichnet, sie treten jedoch meist mit weniger<br />
als 10 Individuen auf. Maximal wurden r<strong>und</strong> 150 Trauerenten gezählt.<br />
Im Gegensatz zur Tromper Wiek werden bei der IWZ in der Prorer Wiek Trauerenten nur ausnahmsweise als Einzelindividuen<br />
verzeichnet (Bezugsraum: 1994- 2003).<br />
Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
Off. IV - VI) treten in der Regel keine Trauerenten auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle überhaupt relevanten Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 37<br />
37 hier nicht relevant<br />
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Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Trauerente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />
Nachweise in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer der Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie<br />
werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />
des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten<br />
Rastflächenentzug aus. Beeinflussungen von Ruhestätten könnten sich aus nachteiligen Auswirkungen auf die Nahrungsgr<strong>und</strong>lage<br />
ergeben. Im Bereich der hier betrachteten Kabeltrassen kommt es zu einer zeitlich begrenzten Zerstörung der<br />
benthischen Lebensgemeinschaft. Aufgr<strong>und</strong> der sehr großräumig zur Verfügung stehenden Nahrungshabitate in der Pommerschen<br />
Bucht, der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek ist aber kein nachweisbarer Effekt für die Trauerente gegeben. Innerhalb von<br />
ca. 2-3 Jahren hat sich die Sandbodenlebensgemeinschaft so weit regeneriert, dass sie wieder als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für<br />
die Trauerente zur Verfügung steht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Ruhestätten“ ist daher nicht zu erwarten.<br />
Seite 501/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Trauerente (Melanitta nigra), Code A065<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 38<br />
Neben Seetauchern sind Trauerenten die am stärksten störempfindliche Seevogelart. Die Vögel halten ca. 3 km Abstand zu<br />
Schiffen aller Art ein. Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population<br />
herangezogen werden. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen der<br />
Trauerente konstant bei 1,6 Millionen Ind. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn<br />
unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine Nachweise im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-<br />
Kriterium liegt für M. n. nigra bei 16.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der<br />
„Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />
Trauerenten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten<br />
Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 39<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
38 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
39 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 502/711<br />
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V.2.8 Samtente<br />
Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Samtente brüten an kleinen Süßgewässern in der Taiga <strong>und</strong> T<strong>und</strong>ra. Außerhalb der Brutzeit halten sich Samtenten in küstennahen<br />
Flachwasserzonen sowie in küstenfernen Gebieten auf Flachgründen in Bereichen bis 30 m Wassertiefe auf (BERNDT<br />
& BUSCHE 1993). Untersuchungen in der Pommerschen Bucht zeigen eine deutliche Präferenz von Samtenten für Wassertiefen<br />
kleiner 20 m. Die höchsten Anzahlen wurden in Gebieten mit Wassertiefen zwischen 5 <strong>und</strong> 10 m beobachtet, in Bereichen<br />
von 20-30 m Tiefe waren Samtenten häufiger als die anderen untersuchten Arten Eis- <strong>und</strong> Trauerente. Sowohl auf der Nordals<br />
auch auf der Ostsee teilen Samtenten ihr Winterhabitat mit Trauerenten <strong>und</strong> bilden gemischte <strong>und</strong> benachbarte Gruppen.<br />
Samtenten sind Kurzstreckenzieher. Es wird vermutet, dass sich der Zug überwiegend nachts abspielt (BERNDT & BUSCHE<br />
1993). Der Zug in die Mausergebiete zur Ostküste Dänemarks beginnt im Juni mit den Männchen, die Weibchen folgen ab<br />
August. Die meisten dieser Mauservögel kommen aus Fennoskandinavien. Der Wegzug aus den Wintergebieten erfolgt ab<br />
September. Den Heimzug in die Brutgebiete beginnen Samtenten oft schon im März. Er erstreckt sich aber bis Mai.<br />
Samtenten erbeuten ihre Nahrung überwiegend tagsüber. Dabei ernähren sie sich hauptsächlich von Mollusken. In den<br />
Überwinterungsgebieten besteht ihre Nahrung überwiegend aus marinen Muscheln bis 4 cm Größe, die auf oder in den oberen<br />
drei Zentimetern von reinen, grobkörnigen <strong>und</strong> sandigen Substraten in Bereichen von bis 20 m Wassertiefe vorkommen.<br />
Es liegen Magenuntersuchungen aus dem nördlichen Kattegat <strong>und</strong> der Gdańsker Bucht vor (MADSEN 1954, STEMPNIEWICZ<br />
1986). Im Kattegat fraßen die Tiere verschiedene Muschelarten, vorrangig jedoch Miesmuscheln, die in der nördlichen Pommerschen<br />
Bucht <strong>und</strong> in der Rigaer Bucht fehlen. In der Gdańsker Bucht nutzten die Vögel neben Sandklaff-, Herz- <strong>und</strong> Baltischen<br />
Plattmuscheln auch viel Fisch als Nahungsquelle. Die Art scheint in gewisser Weise ein Nahrungsopportunist zu sein,<br />
was die Interpretation der Winterverbreitung erschwert.<br />
Die Brutbestände der Samtente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 85.000 bis<br />
100.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Samtente [fusca: Ostsee, W-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.000.000<br />
Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 10.000 Ind.<br />
Samtenten meiden Gebiete mit Schiffsverkehr. Die Vögel halten 2-3 km Abstand zu ankernden Schiffen ein. Gegenüber<br />
fahrenden Schiffen beträgt die Fluchtdistanz 0,5-1 km (BELLEBAUM et al. 2006). Adulte Männchen erneuern ihre Schwingen im<br />
Juli / August, die Weibchen erst nach der Brut von Ende bis Anfang Oktober. Da die Schwingen synchron abgeworfen werden,<br />
sind die Samtenten für einige Wochen flugunfähig <strong>und</strong> in dieser Zeit besonders störanfällig.<br />
Samtenten ernähren sich überwiegen von benthischen Mollusken. Sie reagieren daher empfindlich gegen eine Reduktion des<br />
Nahrungsangebotes durch Eingriffe in den Meeresboden.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Samtenten nutzen in der Westpaläarktis nur drei Überwinterungsgebiete: das nördliche Kattegat, die nördliche Pommersche<br />
Bucht <strong>und</strong> die Rigaer Bucht. Die Samtente ist in Deutschland Wintergast <strong>und</strong> seltener Sommergast auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee.<br />
Samtenten konzentrieren sich im Winter fast ausnahmslos auf den Bereich der Pommerschen Bucht. Westlich von Rügen<br />
werden sie sowohl im Rahmen der Wasservogelzählungen als auch der SAS-Erfassungen nur vereinzelt angetroffen. Gleiches<br />
trifft für die Nordsee <strong>und</strong> das Binnenland zu. Das Gebiet der Pommerschen Bucht umfasst einen Winterbestand von 20-<br />
30.000 Vögeln <strong>und</strong> einen Sommerbestand um 50.000.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />
Samtenten treffen ab September im Winterquartier ein <strong>und</strong> ziehen Ende April/Anfang Mai zurück in die Brutgebiete. Es gibt<br />
keinen nennenswerten Durchzug in der westlichen Ostsee. Der deutsche Rastbestand wurde in BURDORF et al. (1997) mit<br />
350.000 angegeben. Der aktuelle Rastbestand in Deutschland beträgt im Mittwinter 38.000 Tiere. Dies entspricht ca. 4% der<br />
biogeographischen Population „Ostsee, W-Europa“.<br />
Konzentrationen von Samtenten im Küstenmeer von M-V sind nur für die nördliche Pommersche Bucht (inklusive Südhang<br />
Arkonabecken) mit ca. 1.000-5.000 Ind. sowie für die Boddenrandschwelle (Thiessower Haken/Ruden/Greifswalder Oie) mit<br />
ca. 1.000-5.000 Ind. charakteristischen Sommervorkommen sind hier praktisch nicht vorhanden.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand der Samtente in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 1.000-5.000 Ind. (IfAÖ 2005a). Sowohl im Winter als<br />
auch im Frühjahr ist der Hauptaufenthaltsort der Samtenten das Seegebiet zwischen Oderbank <strong>und</strong> Adlergr<strong>und</strong>, wo sie in<br />
beiden Jahreszeiten in hohen Dichten zu finden ist. In den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gibt es<br />
vier Gebiete, in denen im Winter regelmäßig Samtenten vorkommen (IfAÖ eigene Beob., MÜLLER 1994-2004):<br />
Wismar-Bucht (Lieps/Hannibal): 100-200 Ind.<br />
Plantagenetgr<strong>und</strong>: 10-50 Ind.<br />
nördliche Pommersche Bucht (inklusive Südhang Arkonabecken): 1.000-5.000 Ind.<br />
nördliche Boddenrandschwelle (Thiessower Haken / Ruden / Greifswalder Oie): 1.000-5.000 Ind.<br />
Samtenten treffen ab September im Winterquartier ein <strong>und</strong> ziehen Ende April/Anfang Mai zurück in die Brutgebiete (KUBE<br />
1996, GARTHE et al. 2003, IfAÖ eigene Beob.). Es gibt keinen nennenswerten Durchzug in der westlichen Ostsee (FLYCKT et<br />
al. 2003, 2004, IfAÖ eigene Beob. am Darßer Ort).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Nach Untersuchungen verschiedener Autoren ist die Oderbank das Hauptrastgebiet der Samtente, das Seegebiet nördlich<br />
von Kap Arkona zählt nicht zum Rastgebiet der Samtenten (vgl. z. B. SONNTAG et al. 2006, GARTHE et al. 2003). Bei acht<br />
Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-2009 wurden<br />
Samtenten an vier Terminen gesichtet. Der Maximalbestand lag bei einem rastenden Trupp von 15 Individuen 2009. Im Bereich<br />
der Trassenvarianten Off. I bis Off. III rasteten keine Samtenten.<br />
Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 5 Samtentenenten,<br />
verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />
Samtentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007a)<br />
Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />
2 2 1 5<br />
Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />
Die Samtente tritt in der Tromper Wiek regelmäßig bei der IWZ in geringer Individuenzahl auf. Der ermittelte Maximalbestand<br />
mit 74 Individuen ist jedoch niedriger als der der Trauerente.<br />
In der Prorer Wiek treten Samtenten bei der IWZ nicht jährlich <strong>und</strong> in sehr geringen Individuenzahlen im nördlichen <strong>Teil</strong>bereich<br />
der Bucht auf (vgl. HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
Im Nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
Off. IV - VI) treten in der Regel keine Samtenten auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 504/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 40<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Samtente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
40 hier nicht relevant<br />
Seite 505/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Samtente (Melanitta fusca), Code: A066<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit keinesfalls in der<br />
Nähe der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich, wie unter 2.3 beschrieben, vorhanden<br />
sein (jedoch keine Nachweise auf in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Wittower<br />
Fähre), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn<br />
die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten<br />
Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 41<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.000.000 Ind. Die Art wurde<br />
in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine<br />
Nachweise im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-Kriterium liegt für M. fusca: Ostsee, W-Europa (w) bei 10.000<br />
Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den<br />
Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Samtenten wirkt sich die Störung daher nicht<br />
aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein 42<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
41 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
42 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 506/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V.2.9 Eiderente<br />
Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
streng geschützte Art<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Die Eiderente hat eine lückenhaft holarktisch Verbreitung mit Verbreitungszentren im Nordatlantik <strong>und</strong> Nordpazifik. Eiderenten<br />
erreichen ihre höchsten Brutdichten in Dünengebieten <strong>und</strong> Salzwiesen an Nord- <strong>und</strong> Ostseeküsten. Die Nester werden<br />
häufig in oder am Rande von Silber- oder Heringsmöwenkolonien angelegt. An der Ostsee brütet sie auf Inseln vor der Küste<br />
<strong>und</strong> in Bodden. Nahrungsgebiete liegen im Watt bzw. in flachen Meeresbuchten. Die Verbreitungsmuster auf See im Winter<br />
unterliegen jährlichen Schwankungen, vermutlich bedingt durch das Nahrungsangebot. Auf der westlichen Ostsee halten<br />
sich Eiderente bevorzugt in Gebieten mit einer Wassertiefe zwischen 6-10 m auf, meist über kiesigem <strong>und</strong> steinigem Substrat.<br />
Mitteleuropäische Eiderenten sind <strong>Teil</strong>zieher, häufig kommt es zu Streuwanderungen immaturer Vögel. Mehr als bei anderen<br />
Entenarten ist bei der Eiderente der Tagzug ausgeprägt. Sie orientieren sich an landschaftlichen Leitlinien <strong>und</strong> ziehen oft<br />
entlang der Küste. Der Einzug der Eiderente in die westliche Ostsee findet von Anfang September bis Anfang November<br />
statt. Der Heimzug ist in Hiddensee unauffällig <strong>und</strong> dauert von Februar bis April. Vom Fehmarnbelt lassen sich diese Zeiten<br />
gut bestätigen, dort ist allerdings der Heimzug ähnlich stark ausgeprägt wie der Wegzug.<br />
Eiderenten sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv, die Nahrungssuche erfolgt meist tagsüber. Ihre Beute wird tauchend gesucht. In der<br />
Ostsee bilden Miesmuscheln, Islandmuscheln <strong>und</strong> Sandklaffmuscheln die wichtigsten Beuteorganismen. BÖHME (1993)<br />
untersuchte 24 Eiderenten aus der Wismarbucht. Als Nahrung stellte er nahezu ausschließlich Miesmuscheln (87%) <strong>und</strong><br />
Sandklaffmuscheln (12%) fest. Auf der westlichen Ostsee halten sich Eiderenten bevorzugt in Gebieten mit einer Wassertiefe<br />
zwischen 6-10 m auf, meist über kiesigen <strong>und</strong> steinigen Substraten (MENDEL et al. 2007), es wurden bei anderen Untersuchungen<br />
jedoch auch deutlich tiefere Tauchgänge registriert (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1992).<br />
Kein anderer Wasservogel erreicht tagsüber ähnlich hohe Zugintensitäten wie Eiderenten. Bei Gegenwind ziehen Eiderenten<br />
bevorzugt flach über das Meer, der Anteil steigt mit Zunahme des Gegenwindes. Auch bei leichtem Rückenwind fliegen<br />
Eiderenten hauptsächlich flach über das Meer, jedoch nimmt der Anteil von höher fliegenden Eiderenten mit zunehmendem<br />
Rückenwind zu (KRÜGER & GARTHE 2001). Bei Beobachtungen in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee lag der Anteil unterhalb von 10 m<br />
fliegenden Meeresenten (v. a. Eider- <strong>und</strong> Trauerenten) im Frühjahr bei 77% <strong>und</strong> im Herbst bei 91% (HÜPPOP et al. 2004). Im<br />
Fehmarnbelt flogen fast 70% beobachteter Eiderenten in einer Höhe zwischen 6-10 m <strong>und</strong> nur ein kleiner Prozentsatz kapp<br />
über 20 m (BERNDT et al. 1993).<br />
Die Brutbestände der Eiderente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 840.000 bis<br />
1.200.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Eiderente (mollissima: Ostsee, Wattenmeer) umfassen laut Wetlands International (2006) 760.000<br />
Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 7.600 Ind.<br />
Eiderenten weisen eine mäßig hohe Fluchdistanz gegenüber Schiffen auf <strong>und</strong> fliegen vor sich nähernden Schiffen fast immer<br />
auf. Die sensible Phase der Vollmauser, in der die Eiderenten flugunfähig sind reicht von Juli bis September. Eiderenten<br />
benötigen während der Mauser zudem auch trockenfallende Sandbänke zur Rast bei Niedrigwasser (MENDEL et al. 2008).<br />
Eiderenten wechseln häufig zwischen verschiedenen Rastplätzen, zeigen insbesondere während des Zuges auch nächtliche<br />
Flugaktivität <strong>und</strong> können aufgr<strong>und</strong> ihrer relativ kleinen Flügel schlecht manövrieren. Deshalb sind sie auf ihren Flugrouten<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />
über dem Meer sehr empfindlich gegenüber Hindernissen in Form von technischen Bauwerken.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Eiderente ist in Deutschland Wintergast, Durchzügler, Mausergast <strong>und</strong> Brutvogel an Nord- <strong>und</strong> Ostsee, selten rastet sie<br />
im Binnenland (MENDEL et al. 2008). Der Brutbestand der Art in Deutschland beträgt 1100-1.300 Paare (Bezugsraum: 2005,<br />
SÜDBECK et al. 2008) mit deutlichem Schwerpunkt an der deutschen Wattenmeerküste. Der Brutbestand 1994-1998 in Mecklenburg<br />
lag zwischen 0-7 Paaren (EICHSTÄDT et al. 2006) <strong>und</strong> bei ca. 30 Paaren an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste<br />
im Jahr 1990 (vgl. BERNDT et al. 2003).<br />
Der Rastbestand für Gesamtdeutschland beträgt im Mittwinter 320.000 Tiere (DDA unveröffentl.), was ca. 42% der der biogeographischen<br />
Population „Ostsee, Wattenmeer“ entspricht. Die Schwerpunkte der Verbreitung im Winter liegen auf den<br />
Ostfriesischen Inseln <strong>und</strong> im schleswig-holsteinischen Wattenmeer sowie an der Ostseeküste von der dänischen Grenze bis<br />
zur Wismarbucht.<br />
Auswertungen von Wasservogelzählungen zeigen, dass die Bestände auf der deutschen Ostsee zwischen November <strong>und</strong><br />
März am höchsten sind (DDA unveröffentl.). Der Bestand im Winter liegt bei 190.000 Individuen (Bezugsraum 2000-2007,<br />
FTZ unveröffentl.), was 25% Anteil an der biogeographischen Population ausmacht. Auf der Ostsee ist eine deutliche Abnahmen<br />
der Mittwinterbestände von West nach Ost zu erkennen. Östlich der Halbinsel Wustrow sinken die Bestände deutlich,<br />
im Bereich des Greifswalder Boddens werden nur noch einzelne Individuen beobachtet. In der südwestlichen Ostsee<br />
treten Eiderenten vom Herbst bis Frühjahr v. a. in der Kieler Bucht, der Hohwachter Bucht <strong>und</strong> um Fehmarn in hohen Dichten<br />
auf. Im Sommer halten sich sehr wenige Eiderenten auf deutschen Ostseegewässern auf. Zu dieser Jahreszeit werden<br />
sie meist in der Kieler Bucht <strong>und</strong> in den Bereichen westlich von Fehmarn beobachtet.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Die Rastbestände der Eiderente in Mecklenburg-Vorpommern liegen bei 80.000 Ind. im Winter, über die Größe der Sommerrastbestände<br />
liegen keine Informationen vor (IFAÖ 2005a).<br />
Das Vorkommen von Eiderenten in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern konzentriert sich auf die<br />
Seegebiete westlich der Darßer Schwelle. Die Hauptrastgebiete sind zugleich die wichtigsten Nahrungsgründe: äußere<br />
Wismar-Bucht (Lieps, Hannibal, Jäckelberg, Rerikriff <strong>und</strong> Trollegr<strong>und</strong>), südliche Mecklenburger Bucht vor der Halbinsel<br />
Fischland-Darß, Prerowbank. Kleine unbedeutende Vorkommen liegen östlich der Darßer Schwelle entlang der Steilküsten<br />
von Hiddensee <strong>und</strong> Nordrügen (500-1.000 Ind., z. B. HELBIG et al. 2001) <strong>und</strong> um die Greifswalder Oie (500-2.500 Ind., VON<br />
RÖNN 2001).<br />
Eiderenten halten sich ganzjährig in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern auf. Während des<br />
Heimzuges im März erreichen die Rastbestände in der Mecklenburger Bucht ihr Maximum im Jahresverlauf (IfAÖ eigene<br />
Beob.). Ab Mitte April nimmt die Zahl der Vögel ab. Die Tiere fliegen dann in ihre baltischen bzw. westsibirischen Brutgebiete.<br />
Der Heimzug findet entlang der südschwedischen Küste statt. Die fliegenden Enten zeigen einen starken Bezug zur Küstenlinie.<br />
Entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns können im Frühjahr Eiderenten bis zum Kap Arkona beobachtet werden.<br />
Im Frühjahr 2003 wurden bei Zugplanbeobachtungen am Darßer Ort insgesamt nur ca. 20.000 Ind. registriert (entspricht in<br />
etwa dem Winterbestand vor Graal-Müritz). Dies lässt vermuten, dass auch die in der Wismar-Bucht rastenden Vögel zunächst<br />
nordwärts über die dänischen Inseln abfliegen.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Nach GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) halten sich Eiderenten im Frühjahr im zentralen Bereich des Arkonabeckens<br />
auf. Insbesondere im Herbst <strong>und</strong> Winter hielten sich Eiderenten im Bereich der Darßer Schwelle <strong>und</strong> daran anschließend<br />
westlich der Oderbank auf (SONNTAG et al. 2006, Bezugsraum: 2000-2005). Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet<br />
südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-2009 wurden Eiderenten nur im Oktober 2007<br />
(3 Ind.), im März 2008 (9 Ind.) <strong>und</strong> im Februar 2009 (2 Ind.) beobachtet. Im Bereich der Trassenvarianten Off. I bis Off. III<br />
hielten sich keine Eiderenten auf.<br />
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Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />
Nach Ergebnissen der IWZ nutzt die Eiderente die Tromper Wiek regelmäßig in sehr geringer Individuenzahl. Maximale<br />
Zählergebnisse belaufen sich auf etwas unter 150 Individuen.<br />
Vorkommen an der Ostküste Rügens umfassen nur wenige Vögel. So wurden bei der IWZ in der Prorer Wiek maximal 11<br />
Eiderenten festegestellt.<br />
Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
Off. IV - VI) treten in der Regel keine Eiderenten auf.<br />
Die Insel Heuwiese im Kubitzer Bodden mit 12 BP Eiderenten (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich ca.<br />
14 km nördlich der Trassenvariante Off. VI mit dem 2.000-m-Wirkraum.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 43<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährde-<br />
43 hier nicht relevant<br />
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Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />
te Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Eiderente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Fortpflanzungsstätten dieser Art liegen auf Küsteninseln der Wismarbucht <strong>und</strong> Westrügen. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer<br />
Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich, wie unter 2.3<br />
angegeben, vorhanden sein (jedoch keine Nachweise auf den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der<br />
Wittower Fähre <strong>und</strong> keine bekannten Mauserplätze), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der<br />
Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 44<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 760.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt, nicht<br />
jedoch im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre. Das 1%-Kriterium liegt für S. mollissima: Ostsee, Wattenmeer bei 7.600<br />
Ind. <strong>und</strong> für Deutschland bei 3.200 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädi-<br />
44 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 510/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Eiderente (Somateria mollissima), Code A063<br />
gungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Eiderenten<br />
wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe<br />
nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 45<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.10 Schellente<br />
Schellente (Bucephala clangula)<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Die Schellente lebt in Ost-, Mittel- <strong>und</strong> Nordeuropa, in Asien <strong>und</strong> Nordamerika. Nach Norden dringt sie bis zur arktischen<br />
Baumgrenze vor. Die Südgrenze ihres Verbreitungsgebietes ist die Waldsteppenzone. Allerdings gibt es eine große Anzahl<br />
weiter südlich gelegener inselartiger Vorkommen. Zum europäischen Verbreitungsgebiet zählen große <strong>Teil</strong>e Skandinaviens,<br />
<strong>Teil</strong>e der norddeutschen Tiefebene, das nördliche <strong>und</strong> mittlere Polen <strong>und</strong> der europäische <strong>Teil</strong> Europas. Isolierte Brutvorkommen<br />
gibt es im Südosten Deutschlands, in Südböhmen, im Mündungsgebiet des Dnepr am Schwarzen Meers <strong>und</strong> im<br />
Donaudelta.<br />
Die Schellente lebt an stehenden Gewässern, wie Seen <strong>und</strong> Teichen. Ursprünglich war sie eine kennzeichnende Art für<br />
nährstoffarme, oligotrophe Gewässer. Heute werden in Mitteleuropa von der Schellente auch nährstoffreiche, polytrophe<br />
Gewässer besiedelt. In der Oberlausitz wird sie beispielsweise an eutrophen Fischteichen beobachtet. Ebenso kann man sie<br />
an langsam fließenden Gewässern finden, wenn Wald angrenzt <strong>und</strong> Bruthöhlen vorhanden sind.<br />
Außerhalb der Brutzeit hält sie sich auch an größeren Binnengewässern auf. Sie kommt in dieser Zeit auch auf Flüssen, in<br />
45 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Seite 511/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schellente (Bucephala clangula)<br />
Meeresbuchten sowie an ruhigen Abschnitten der offenen Küste vor. Die Schellente ernährt sich von Schnecken,<br />
Krebstieren, Pflanzenteilen, kleinen Fischen, Insekten <strong>und</strong> deren Larven. Sie kann bis acht Meter tief tauchen.<br />
Die Brutbestände der Schellente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 490.000 bis 590.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Schellente in NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.000.000 bis<br />
1.300.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 11.500 Ind.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Schellente brütete in Deutschland 2005 mit 2.300 - 2.500 BP (SÜDBECK et al. 2008).<br />
Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 50.000 bis 60.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 500<br />
Ind.<br />
Verbreitung der Schellente im Januar in Deutschland 2000-2007. Quelle: Dachverband Deutscher Avifaunisten (2009): Bestandsentwicklung,<br />
Verbreitung <strong>und</strong> jahreszeitliches Auftreten von Brut- <strong>und</strong> Rastvögeln in Deutschland. Dachverband Deutscher<br />
Avifaunisten, www.dda-web.de<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Laut EICHSTÄDT et al. (2003) betrug der Brutbestand der Schellente in M-V 500 bis 600 BP.<br />
Die Schellente tritt v. a. im Winterhalbjahr in größeren Rastbeständen in Mecklenburg-Vorpommern auf. Der Rastbestand<br />
der Schellente wird von HEINICKE & NOWALD (2005) auf 20.000-30.000 Ind. geschätzt. Laut EICHSTÄDT et al. (2006) betrug<br />
der Brutbestand der Schellente in M-V 500 bis 600 BP (Bezugsraum: 1994-1998). Daneben finden sich in den letzten Jahren<br />
zunehmend auch große sommerliche Mauseransammlungen v. a. im Bereich der vorpommerschen Boddengewässer. Zwar<br />
wird während des Rastgeschehens die Küste deutlich bevorzugt, trotzdem können auch an ausgewählten Binnengewässern<br />
große Rastansammlungen auftreten (UM M-V 2005a). Das Rastgeschehen dieser Art in M-V wird auf der nachfolgenden<br />
Abbildung dargestellt.<br />
aus: MFLUV (2006)<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 512/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schellente (Bucephala clangula)<br />
aus: HEINICKE & NOWALD (2005)<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Ein Vorkommen von Schellenten ist im küstenfernen Bereich der Trassenvarianten Off. I-Off. III nicht zu erwarten.<br />
Nach den Zahlen der IWZ belaufen sich die Nachweise der Schellente entlang der Tromper Wiek auf wenige Individuen mit<br />
jeweils unter 100 Individuen. Der Maximalbestand betrug 2.181 Vögel. Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des<br />
IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 67 Schellenten, verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />
Schellentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />
Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schellente (Bucephala clangula)<br />
3 4 60 67<br />
Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />
Die Rastvorkommen entlang der Prorer Wiek <strong>und</strong> des Jasm<strong>und</strong> können sich im Winterhalbjahr auf zeitweise mehrere tausend<br />
Individuen belaufen (HEINICKE & NOWALD 2005, Bezugsraum: 1994/95-2004/05).<br />
Die Schellente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 750 - 3.000 Individuen. Das Maximum von<br />
5.000 Individuen liegt länger als 10 Jahre zurück. Auf den Zählstrecken um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen<br />
Jahren bis zu 3.000 Exemplare nachgewiesen. Allerdings verteilen sich Schellenten gleichmäßig über große Flächenanteile<br />
der Bodden, so dass die hohen Bestandszahlen aus der Größe der Zählstrecken resultieren. Ansammlungen<br />
sind bei dieser Art kaum anzutreffen.<br />
Die Schellente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 -4.500 Individuen. Dabei wurden die größten Vorkommen von<br />
Dezember bis April, mit einem leichten Höchststand im Januar nachgewiesen. Für das Untersuchungsgebiet werden Bestandszahlen<br />
bis 500 Individuen angegeben.<br />
Die Schellente ist ein seltener Brutvogel Rügens. Einzelne Paare brüten an Seen in Ost-, West- <strong>und</strong> Südrügen (EICHSTÄDT et<br />
al. 2006).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 46<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Ausschließlich für die Trassenvariante Off. VII (Wittower Fähre) ist eine Bauzeitenbeschränkung für Zeiträume innerhalb der<br />
46 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 514/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schellente (Bucephala clangula)<br />
Hauptrastzeit (Dezember bis April) erforderlich.<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Schellente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen in sehr großem Abstand <strong>und</strong> werden damit von<br />
den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist<br />
ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen damit keinesfalls erreicht<br />
werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten, wie unter 2.3 dargestellt (z. B.<br />
größere sommerliche Mauseransammlungen können vorkommen), im Vorhabensbereich vorhanden sein. Direkt in den<br />
Wirkzonen der Kabeltrassen der Varianten im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Wittower Fähre sind keine aktuellen Mauserplätze bekannt<br />
(Off. IV bis VII). Diese Flächen werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört, denn die Kabeltrassenvarianten des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen<br />
<strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rast- <strong>und</strong> ggf. Mauserflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
Seite 515/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Schellente (Bucephala clangula)<br />
<strong>und</strong> Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 47<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.000.000 bis<br />
1.300.000 Ind. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen<br />
festgestellt. Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 500 Ind. <strong>und</strong> für Europa bei 11.500 Ind. Da diese Anzahl in keiner<br />
Kabeltrassenvariante, außer Off. VII, betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für alle Varianten, außer Off. VII,<br />
nicht erfüllt. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe für alle Trassenvarianten außer<br />
Off. VII nicht ein. Im Wirkraum der Trassenvariante Off. VIII können, wie unter 2.3 angegeben, größere Anzahlen als das<br />
1%-Kriterium für Deutschland mit 500 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt<br />
der Verbotstatbestand „Störung” nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />
Schellenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für Off. VII daher nicht aus.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvariante Off. VII wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung beschrieben,<br />
die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 48<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.11 Bergente<br />
Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
47 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
48 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 516/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />
Bergenten brüten an stehenden Gewässern in der subarktischen Wald- <strong>und</strong> Straucht<strong>und</strong>razone <strong>und</strong> auf Hochmoorseen<br />
sowie auf den Schären der Ostsee. Zum Überwintern kommen Bergenten in die Küstengebiete <strong>und</strong> können dort in z. T.<br />
großen Ansammlungen beobachtet werden. Sie bevorzugen geschützte Ästuare, Wattgebiete <strong>und</strong> Buchten. In den<br />
Überwinterungsgebieten fressen Bergenten nachts auf küstennahen Flachgründen der äußeren Küstengewässer. Tagsüber<br />
schlafen die Vögel vorzugsweise auf küstennahen Seen <strong>und</strong> in geschützten Buchten. Der An- /Abflug zu/von den Nahrungsgründen<br />
erfolgt in der Regel bei völliger Dunkelheit, so dass über die Lage der Nahrungsgebiete nur wenig bekannt ist.<br />
Bergenten sind Zugvögel, in wenigen Gebieten evtl. auch <strong>Teil</strong>zieher. Ab Juni/Juli beginnt der Zug in die Mausergebiete. Ab<br />
Mitte August ziehen die Bergenten aus den Brutgebieten ab <strong>und</strong> ab September (Maximum: Oktober) erscheint die Art in<br />
nennenswerter Anzahl an der Küsten Mecklenburg- Vorpommerns, im Oktober dann auch in den westlicher gelegenen<br />
Rastgebieten. Der Rückzug in die Brutgebiete setzt im Februar ein <strong>und</strong> zieht sich bis in den April. Immature Nichtbrüter<br />
ziehen z. T. nicht zu den Brutplätzen zurück, sondern bleiben in den Winterquartieren oder in den Durchzugsrastgebieten.<br />
Bergenten sind sowohl tag- als auch nachtaktiv. Überwinternde Vögel in fressen hauptsächlich nachts.<br />
Die Tauchente ernährt sich in der westlichen Ostsee zu 75-95% von Miesmuscheln, frisst partiell aber auch Herzmuscheln<br />
<strong>und</strong> Baltische Plattmuscheln (NILSON 1969, KIRCHHOFF 1979, BÖHME 1991). Im Greifswalder Bodden fressen die Vögel im<br />
Frühjahr wahrscheinlich auch Heringslaich (SELLIN 1990).<br />
Erfolgreich brütende Weibchen mausern ihre Schwingen erst im September <strong>und</strong> Oktober im Winterquartier, während Männchen<br />
<strong>und</strong> nicht brütende Weibchen ihre Vollmauser schon vor erreichen des Winterquartiers abgeschlossen haben. Die<br />
synchrone Schwingenmauser, während der Bergenten flugunfähig sind, dauert ca. 3-4 Wochen. Die Tauchentenart ernähren<br />
sich überwiegen von benthischen Mollusken.<br />
Die Brutbestände der Bergente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 180.000 bis 190.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Bergente (marila, Westeuropa) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 310.000 Ind. Das 1%-<br />
Kriterium liegt bei 3.100 Ind.<br />
Bergenten sind empfindlich gegenüber wasserseitigen Störungen an den Schlafgewässern. Zudem weisen sie eine hohe<br />
Fluchtdistanz gegenüber Schiffsverkehr auf <strong>und</strong> fliegen vor sich nähernden Schiffen meist auf. Sie reagieren daher empfindlich<br />
gegen eine Reduktion des Nahrungsangebotes durch Eingriffe in den Meeresboden.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Bergente ist regelmäßiger, aber seltener Brutvogel in Schleswig-Holstein <strong>und</strong> häufiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast in<br />
Deutschland. Die Bergente brütete in Deutschland 2005 mit 0 - 5 BP (SÜDBECK et al. 2008). Der deutsche Rastbestand wird<br />
in BURDORF et al. (1997) mit 100.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 1.000 Ind.<br />
Bergenten nutzen die Küstengewässer Deutschlands zum Überwintern. Während sich auf der Nordsee nur vereinzelt Individuen<br />
aufhalten, kommen sie entlang der Ostseeküste in z. T. hohen Anzahlen vor. Die Verbreitung beschränkt sich fast<br />
ausschließlich auf geschützte Buchten, vor allem auf den Greifswalder Bodden, die Wismarbucht, die Untere Trave <strong>und</strong> den<br />
Dassower See. In küstenfernen Bereichen halten sie sich nur in geringen Anzahlen auf. Im Mittwinter beträgt der Rastbestand<br />
an der deutschen Ostsee r<strong>und</strong> 66.000 Individuen, was 21,3% der biogeographischen Population ausmacht (Bezugsraum<br />
2000-2005).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Die Bergente brütet nicht in M-V. Die Winterbestände variieren von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Strenge des Winters.<br />
Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 30.000-80.000 Ind. (IFAÖ 2005a). In den Jahren 1985-1995<br />
waren es in Mecklenburg-Vorpommern alljährlich 40.000-80.000 Individuen (NEHLS & STRUWE-JUHL 1998).<br />
Bergenten treten in Mecklenburg-Vorpommern nur während des Winterhalbjahres auf <strong>und</strong> konzentrieren sich ausschließlich<br />
im Küstenbereich. Binnenland-Beobachtungen betreffen i. d. R. Einzeltiere oder kleine Trupps innerhalb großer Rastan-<br />
Seite 517/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />
sammlungen von Tafel- <strong>und</strong> Reiherenten MFLUV (2006).<br />
Die Schwerpunkte der Wintervorkommen in Mecklenburg - Vorpommern liegen in der Wismar-Bucht, im Ostteil der Darß-<br />
Zingster Boddenkette sowie im südlichen Greifswalder Bodden. Das winterliche Rastgeschehen beginnt im Oktober. Je nach<br />
Witterungsverlauf liegt das Mittwintermaximum im Dezember oder Januar. In Abhängigkeit von den lokalen Eisverhältnissen<br />
kommt es im Verlaufe des Winters auch regelmäßig zu Ost - West Verlagerungen der Rastansammlungen. Bergenten überwintern<br />
alljährlich im Bereich des Greifswalder Boddens. Tagsüber nutzen sie eine Reihe verschiedener Schlafplätze zwischen<br />
dem Prohner See (im Westen) <strong>und</strong> der Insel Ruden (im Osten). Die Wahl der Tagesschlafplätze erfolgt in Abhängigkeit<br />
von Eisbedeckung <strong>und</strong> Seegang. Im Greifswalder Bodden kommt es während der Heringslaichzeit zur Ausbildung eines<br />
Frühjahrszuggipfels im April/Mai. In dieser Zeit können dort 40.000-60.000 Bergenten rasten (LEIPE & SELLIN 1983). Mitte Mai<br />
ziehen die Vögel dort ab. Im Winter fressen Bergenten nachts vorzugsweise Miesmuscheln <strong>und</strong> Epifauna im Bereich der<br />
Boddenrandschwelle. Während der Heringslaichzeit (Januar-Mai) sind auch die Flachwasserbereiche am Ausgang des<br />
Strelas<strong>und</strong>s (Halbinsel Zudar, Insel Koos) von Bedeutung, wobei dann mitunter auch bei Tag gefressen wird. Die Flüge<br />
zwischen den Schlafplätzen <strong>und</strong> den Nahrungsgründen erfolgen zumeist in der Dämmerung. Wechsel zwischen Tagesschlafplätzen<br />
erfolgen auch tagsüber (z. B. bei Jagdflügen von Seeadlern <strong>und</strong> Mantelmöwen).<br />
Die Winterbestände der Bergente variieren von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Strenge des Winters. In den Jahren<br />
1985-1995 waren es in Mecklenburg-Vorpommern alljährlich 40.000-80.000 Individuen (NEHLS & STRUWE-JUHL 1998).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Die durchschnittlich bei der Nahrungsaufnahme festgestellte Wassertiefe von Bergenten beträgt nach VAN EERDEN et al.<br />
(1999) 3,8 m, bei einem Maximalwert von 8,0 m (n=2261). Mit Rastbeständen von Bergenten ist in den küstenfernen Bereichen<br />
der Trassenvarianten Off. I - Off. III demnach nicht zu rechnen.<br />
Bergenten halten sich nach den Ergebnissen der IWZ in der Tromper Wiek unregelmäßig auf. Die Maximalzahl erfasster<br />
Bergenten beläuft sich auf ca. 450 rastende Individuen Vermutlich handelte es sich bei den Rastaufenthalten um Ausweichbewegungen,<br />
verursacht durch Vereisung der traditionellen Rastgewässer.<br />
Nachweise der Bergente sind in der Prorer Wiek sind nach den Ergebnissen der IWZ selten. Lediglich in einem Winter wurden<br />
drei Individuen festgestellt.<br />
Im Nordrügenischen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse<br />
Off. VII):<br />
Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen, bekannten Ruheplätze finden sich in der Neuendorfer Wiek <strong>und</strong> im Rassower<br />
Strom. Die Bestandszahlen erreichen in einigen Jahren um 4.000 Individuen. In der Mehrzahl der Jahre werden dagegen<br />
nur wenige Bergenten bei der IWZ festgestellt.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />
Die Bergente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 10.000 – 45.000 Individuen im Winterhalbjahr. Dabei wurden die<br />
größten Vorkommen zum Ende des Frühjahrszuges (April) nachgewiesen. Die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegenen<br />
größeren Tagesruheplätze der Bergente befinden sich auf dem Prohner Stausee nordöstlich Strals<strong>und</strong>, vor der Halbinsel<br />
Zudar <strong>und</strong> weiter südlich am Kooser See. Auf den beiden Zählstrecken der IWZ wurden in einzelnen Jahren bis zu 600 –<br />
2.000 Individuen im Mittwinter gezählt.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 518/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 49<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Bergente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
49 hier nicht relevant<br />
Seite 519/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in M-V <strong>und</strong> werden damit von den Vorhabenswirkungen<br />
keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen,<br />
der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen damit keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />
sein (jedoch keine Mauerplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Bergenten in küstenfernen<br />
Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der<br />
Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 50<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 310.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Rastflächen von Bergenten in küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III). Das 1%-Kriterium liegt bei<br />
3.100 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />
So liegen beispielsweise die unter 2.3 genannten nächstliegenden Tagesruheplätze im Strelas<strong>und</strong> außerhalb der Wirkzonen<br />
der Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong>. Auch die Bergenten-Rastplätze in der Nähe der Trassenvariante Wittower Fähre in der<br />
Neuendorfer Wiek <strong>und</strong> im Rassower Strom liegen außerhalb der 2-km-Wirkzone. Auf den Erhaltungszustand der lokalen<br />
Population der überwinternden oder rastenden Bergenten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />
„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 51<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
50 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
51 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 520/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Bergente (Aythya marila), Code: A062<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.12 Reiherente<br />
Reiherente (Aythya fuligula)<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Reiherenten sind, von Osten <strong>und</strong> Norden kommend, im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert nach Mitteleuropa eingewandert. In Deutschland,<br />
Westpolen, Frankreich, den Benelux-Staaten <strong>und</strong> an den Küsten r<strong>und</strong> um die Nordsee sind sie ganzjährig anzutreffen, in<br />
Ungarn, Osteuropa, Skandinavien <strong>und</strong> Island brüten sie im Sommer, an den Küsten r<strong>und</strong> um das Mittelmeer <strong>und</strong> das<br />
Schwarze Meer verbringen viele Tiere den Winter. Die meisten Reiherenten sind Zugvögel; in Europa liegen die wichtigsten<br />
Überwinterungsgebiete an der westlichen Ostsee von Mittelschweden südwärts bis Dänemark, Schleswig-Holstein <strong>und</strong><br />
Mecklenburg, dann auf den Britischen Inseln, in den Niederlanden <strong>und</strong> im westdeutschen Niederrheingebiet, um die Havelseen<br />
zwischen Potsdam <strong>und</strong> Brandenburg <strong>und</strong> in Südbayern <strong>und</strong> in der Schweiz. Die Reiherente hat im Verlauf des 20.<br />
Jahrh<strong>und</strong>erts ihr Areal nach Westen ausgedehnt. 1895 tauchte sie das erste Mal auf Island auf. Seit 1964 ist sie ein Brutvogel<br />
Frankreichs. In Holland hat sie sich 1904 erstmals angesiedelt <strong>und</strong> kommt seit 1941 verhältnismäßig häufig vor. In Skandinavien<br />
war sie ursprünglich auf den hohen Norden begrenzt hat sich aber im Verlauf des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts die südlicheren<br />
Regionen erobert.<br />
Der Lebensraum der Reiherente sind Seen <strong>und</strong> Fließgewässer. Reiherenten sind auch in vielen städtischen Parkanlagen<br />
wildlebend anzutreffen. Die Reiherente baut Nester häufig auf Schilf. Die Brutdauer beträgt 3 1/2 Wochen, das Nest wird auf<br />
dem Boden gebaut, die Brutzeit liegt von Juni bis Anfang Juli, die Aufzucht erfolgt von Juli bis August.<br />
Durch die Mittwinterzählungen der IWZ wird für Reiherenten vorrangig das Schlafplatzverhalten beschrieben, da diese<br />
nachts fressen. Der An-/Abflug zu/von den Nahrungsgründen erfolgt in der Regel bei völliger Dunkelheit, so dass über die<br />
Lage der Nahrungsgebiete fast nichts bekannt ist (vgl. LEIPE 1986). Bisher wurden an Reiherenten keine Untersuchungen<br />
zur Nahrungswahl an Stellnetzopfern in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Die Beschreibung der Habitatwahl während<br />
der Nachtst<strong>und</strong>en kann deshalb nur anhand von Analogieschlüssen durchgeführt werden (IFAÖ 2005a).<br />
Reiherenten wurden in Schleswig-Holstein als Stellnetzopfer in bis zu 8,5 m Wassertiefe gef<strong>und</strong>en. Der Median von 255<br />
ertrunkenen Vögeln lag bei 4 m Wassertiefe (KIRCHHOFF 1979). Als Hauptnahrung in der westlichen Ostsee wiesen sowohl<br />
KIRCHHOFF (1979) als auch NILSSON (1969) Herz- <strong>und</strong> Miesmuscheln (< 10 mm Schalenlänge) sowie Wattschnecken nach.<br />
In den Mägen fand sich regelmäßig auch Seegras. Letzteres weist darauf hin, dass die Beutetiere überwiegend in Seegraswiesen<br />
gesucht werden. Dies bestätigen für Mecklenburg-Vorpommern die Beobachtungen von LEIPE (1986) im westlichen<br />
Seite 521/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Reiherente (Aythya fuligula)<br />
Greifswalder Bodden (IFAÖ 2005).<br />
In binnenländischen Gewässern fressen Reiherenten überwiegend Dreikantmuscheln Dreissena polymorpha. Sie fressen<br />
Muscheln von 5-20 mm Länge, wobei kleine Individuen klar bevorzugt werden (DE LEEUW & VAN EERDEN 1992). Die Bevorzugung<br />
kleiner Muscheln ergibt sich aus der Möglichkeit, diese in großer Zahl mittels eines im Schnabel erzeugten Irrigationsstromes<br />
von der Muschelbank abzusaugen (suction feeding). Größere Muscheln müssen dagegen einzeln erbeutet<br />
werden. Die Verdauung großer Muscheln erfordert zudem einen höheren Energieaufwand beim Vorwärmen im Ösophagus<br />
<strong>und</strong> beim Schalenknacken im Muskelmagen. Die Schl<strong>und</strong>größe <strong>und</strong> die Stärke der Magenmuskulatur begrenzen das nutzbare<br />
Beutespektrum nach oben. Die Nahrungsaufnahmerate ist beim suction feeding erheblich größer als beim Fressen<br />
größerer Muscheln (DE LEEUW & VAN EERDEN 1992). Dennoch kommen beide Nahrungsaufnahmestrategien zum Einsatz. Die<br />
Tauchtiefe spielt bei der Wahl der Beute vermutlich eine große Rolle. In den Seegraswiesen der flachen inneren Küstengewässer<br />
(2-4 m) ist das Fressen solitär anheftender Muscheln offenbar eine erfolgreiche Nahrungsstrategie. Die Muschelbänke<br />
der etwas tiefer gelegenen Flachgründe der äußeren Küstengewässer (3-10 m) werden vermutlich nur aufgesucht, wenn<br />
auf ihnen Miesmuscheln in hoher Dichte vorkommen, <strong>und</strong> ein hohes Angebot an Muschelbrut nutzbar ist bzw. wenn die<br />
inneren Küstengewässer zufrieren. Bisher konnte nur in der Wismar-Bucht die Nutzung von Miesmuschelbänken in den<br />
äußeren Küstengewässern als Nahrungshabitat nachgewiesen werden (IFAÖ 2005a).<br />
Die Brutbestände der Reiherente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 730.000 bis 880.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Reiherente (Mitteleuropa, Schwarzes Meer, Mittelmeer) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL<br />
(2006) 700.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 7.000 Ind.<br />
Tagsüber schlafen Reiherenten vorzugsweise auf küstennahen Seen <strong>und</strong> in geschützten Buchten. Im Verlaufe einer Wintersaison<br />
nutzen sie verschiedene Rastgewässer.<br />
Da Eingriffe in den Meeresboden in Nahrungsgebieten (mariner Bergbau, Ausbau von Fahrwassern, Klappstellen) die Nahrungsverfügbarkeit<br />
beeinträchtigen (IFAÖ 2005), ergibt sich eine Empfindlichkeit dieser Art.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Reiherente brütete in Deutschland im Jahr 2005 mit 12.000 - 15.000 BP (SÜDBECK et al. 2008). Der Brutbestand ist mit<br />
einzelnen Lücken über gesamt Deutschland verbreitet. Nur in Südwestdeutschland ist die Verbreitung spärlich (vgl. RHEIN-<br />
WALD 1993, Bezugsraum: um 1985). Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 350.000 Individuen angegeben<br />
<strong>und</strong> konzentriert sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern <strong>und</strong> Seen<br />
in gesamt Deutschland. Das 1%-Kriterium liegt bei 3.500 Ind.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Laut EICHSTÄDT et al. (2003) betrug der Brutbestand der Reiherente in M-V 400 bis 600. Die dichteste Besiedlung zeigen laut<br />
EICHSTÄDT et al. (2006) das Ostseeküstengebiet um Rügen, der westliche Greifswalder Bodden <strong>und</strong> das Usedomer Hügel<strong>und</strong><br />
Boddenland. Zonen dichter Besiedlung gibt es im Uckermärkischen Hügelland, in der Friedländer Großen Wiese <strong>und</strong><br />
abgeschwächt im Teterower <strong>und</strong> Malchiner Becken.<br />
Neben der Bergente ist die Reiherente die zahlenmäßig am stärksten vertretene Tauchentenart der Gattung Aythya in Mecklenburg-Vorpommern,<br />
die im Mittwinter sogar innerhalb der Gattung stark dominiert. Im Gegensatz zu vielen anderen Entenarten<br />
finden sich an geeigneten Gewässern des Binnenlandes ebenso wie an der Küste große Rastansammlungen. Gleichzeitig<br />
ist das winterliche Rastgeschehen im Binnenland stark vom Vereisungsgrad der Gewässer abhängig (MFLUV 2006).<br />
Reiherenten überwintern entlang der gesamten Küste von Mecklenburg-Vorpommern. Die Schwerpunkte des Vorkommens<br />
liegen in der Wismar-Bucht, in den west- <strong>und</strong> nordrügenschen Bodden sowie im Greifswalder Bodden. Das Verteilungsmuster<br />
entspricht der Verbreitung der vermutlichen Hauptnahrungsorganismen in den Phytalbeständen der inneren Küstengewässern<br />
(IFAÖ 2005a). Die Winterbestände der Reiherente variieren in Mecklenburg-Vorpommern von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit<br />
von der Strenge des Winters. In den Jahren 1985-1995 waren es alljährlich 60.000-120.000 Reiherenten (Maxi-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 522/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Reiherente (Aythya fuligula)<br />
mum 1993, NEHLS & STRUWE-JUHL 1998) Seit 1997 überwintern nur noch etwa 40.000-70.000 Reiherenten. Deutschlandweit<br />
ist der Winterbestand der Reiherente seit Mitte der 1970er Jahre dagegen stabil (SUDFELDT et al. 2003).<br />
Das winterliche Rastgeschehen begann vor 1990 im August mit ersten kleineren Ansammlungen mausernder Vögel. Im<br />
Zuge der Erschließung der inneren Küstengewässer für den maritimen Massentourismus seit Beginn der 1990er Jahre sind<br />
die Mausergebiete verwaist. Gegenwärtig beginnt das winterliche Rastgeschehen mit dem Ende der Wassersportsaison<br />
Mitte September. Je nach Witterungsverlauf liegt das Mittwintermaximum im Dezember oder Januar. In Abhängigkeit von<br />
den lokalen Eisverhältnissen kommt es im Verlaufe des Winters auch regelmäßig zu Ost-West-Verlagerungen der Rastansammlungen.<br />
Der Heimzug beginnt im März <strong>und</strong> ist im April abgeschlossen (IFAÖ 2005a). Der Brutbestand der Reiherente in<br />
den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist gering <strong>und</strong> umfasst nur 150-200 Paare (KUBE 2005).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Mit Rastbeständen von Reiherenten als benthophage Tauchente ist in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten<br />
Off. I- Off. III nicht zu rechnen.<br />
Die küstennahen Flachwasserzonen haben Bedeutung für Reiherenten, die in den innerrügenschen Bodden rasten <strong>und</strong> die<br />
Tromper Wiek aufsuchen, wenn die Boddengewässer im Winter zufrieren (HEINICKE & NOWALD 2005). Darüber hinaus nutzen<br />
Reiherenten die Tromper Wiek möglicherweise auch zur nächtlichen Nahrungssuche, hierüber liegen jedoch keine verlässlichen<br />
Angaben vor. Das wechselhafte Auftreten von Reiherenten in der Tromper Wiek hängt vom Grad der Vereisung der<br />
Boddengewässer zum Zeitpunkt der IWZ zusammen. Es wurden in mehreren Jahren über 1.000 Individuen gezählt. Der<br />
ermittelte Maximalbestand beträgt knapp 10.000 Individuen (Eisflucht).<br />
Der Bestand der Reiherente in der Prorer Wiek schwankt nach Ergebnissen der IWZ jährlich zwischen einigen Dutzend <strong>und</strong><br />
wenigen tausend Vögeln. Innerhalb der Jahre 1994-2003 wurden in drei Jahren mehr als 1.000 Reiherenten gezählt. Vor<br />
allem bei starker Vereisung der inneren Boddengewässer (z. B. Großer <strong>und</strong> Kleiner Jasm<strong>und</strong>er Bodden) erfolgt ein Ausweichen<br />
auch an die Ostküste Rügens (HEINICKE & NOWALD 2005). Bislang nicht geklärt ist die Lage der nächtlichen Fressplätze<br />
der am Tag auf den innerrügenschen Boddengewässern ruhenden Reiherenten. Ein Wechsel an die Außenküste ist nicht<br />
auszuschließen.<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Die Reiherente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 bis 10.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Ein Maximum von 25.000 Exemplaren wurde im Januar 1996 (Eiswinter) gezählt. Auf den Zählstrecken um die Wittower<br />
Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren zwischen 1.000 bis zu 19.000 Exemplare nachgewiesen, wobei die lokale<br />
Zuordnung der großen Ansammlungen nicht mehr gegeben ist.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI):<br />
Die Reiherente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von regelhaft 450 - 4.500 Individuen im Winterhalbjahr. Allerdings<br />
wurden bei der IZW im Jahr 2000 r<strong>und</strong> 8.000 <strong>und</strong> im Jahr 1994 5.500 Exemplare auf den betreffenden Zählstrecken nachgewiesen.<br />
Die Anwesenheit größerer Bestände erstreckt sich von Oktober bis April.<br />
Zur Brutzeit zeigen u. a. das Ostseeküstengebiet um Rügen <strong>und</strong> der Strelas<strong>und</strong> die dichteste Besiedlung durch Reiherenten<br />
in M-V. Bruten erfolgen schwerpunktmäßig auf den Inseln <strong>und</strong> Halbinseln in den flachen Bodden <strong>und</strong> Buchten der Küste<br />
(EICHSTÄDT et al. 2006).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Seite 523/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Reiherente (Aythya fuligula)<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 52<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Ausschließlich für die Trassenvariante Off. VII (Wittower Fähre) ist eine Bauzeitenbeschränkung von Dezember bis April<br />
erforderlich. Für den Rastzeitraum Oktober bis Ende November wird keine Bauzeitenbeschränkung vorgesehen, da die Tiere<br />
kurzzeitig in die Umgebung ausweichen können.<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Reiherente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
52 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 524/711<br />
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Reiherente (Aythya fuligula)<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen<br />
damit keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />
sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen<br />
Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />
aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 53<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 700.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen Bereichen<br />
der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt). Auf den Zählstrecken um die Wittower Fähre wurden bei der IWZ in<br />
einzelnen Jahren zwischen 1.000 bis zu 19.000 Exemplare nachgewiesen. Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 3.500<br />
Ind. <strong>und</strong> für Mitteleuropa bei 7.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante, außer Off. VII, betroffen sein kann,<br />
ist für diese der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Im Wirkraum der Trassenvariante Off. VIII können, wie unter 2.3 angegeben,<br />
größere Anzahlen als das 1%-Kriterium für Deutschland mit 3.500 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung<br />
vorgesehen ist, tritt der Verbotstatbestand „Störung” auch für Off. VII nicht ein. Auf den Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Reiherenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung<br />
für Off. VII daher nicht aus.<br />
53 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 525/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Reiherente (Aythya fuligula)<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvariante Off. VII wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung beschrieben,<br />
die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 54<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.13 Tafelente<br />
Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Die Tafelente besiedelt den gesamten europäischen Kontinent, das südliche Skandinavien <strong>und</strong> die britischen Inseln, punktuell<br />
die nordafrikanische Mittelmeerküste sowie Asien bis zum Baikalsee. Hauptzentren des europäischen Brutgebiets sind<br />
Belgien, die Niederlande, <strong>Teil</strong>e von Nord- <strong>und</strong> Ostfrankreich sowie Mittel- <strong>und</strong> Osteuropa. Vor allem im westlichen Frankreich,<br />
in Spanien <strong>und</strong> Portugal sowie im nördlichen Afrika ist sie jedoch selten <strong>und</strong> in der Regel nur als Wintergast anzutreffen.<br />
Die Nordgrenze der europäischen Verbreitung verläuft längs des Bottnischen Meerbusens durch die Mitte Finnlands <strong>und</strong><br />
Karelien. In den letzten Jahrzehnten hat die Art ihr Verbreitungsgebiet nach Westen <strong>und</strong> Norden ausgedehnt. So wurde<br />
Südschweden erst in den 1920 <strong>und</strong> 1930er Jahren besiedelt. Seit 1954 brütet die Art auch vereinzelt auf Island. Auch die<br />
Besiedlung von <strong>Teil</strong>en Frankreichs hat erst in den letzten Jahrzehnten stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Als Habitat werden große <strong>und</strong> flache, stark bewachsene Binnengewässer von der Tafelente bevorzugt, jedoch werden auch<br />
flache Küstenzonen <strong>und</strong> Binnenmeere wie die Ostsee besiedelt. Wichtiges Merkmal von Brutarealen ist ein nicht zu schmaler<br />
Schilfgürtel um das Gewässer oder eine oder mehrere mit dichter Vegetation bestandene Insel. Brütet sie an großen<br />
Gewässern, bevorzugt die Tafelente Stillwasserbuchten, Flachwasserabschnitte <strong>und</strong> Lagunen. In Ungarn brütet sie auch an<br />
54 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 526/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />
den Natronseen. In Mittelasien ist sie Brutvogel der brackigen <strong>und</strong> salzigen Steppenseen.<br />
Ihre Nahrung sucht sich die Tafelente tauchend oder wie Schwimmenten gründelnd. Die Nahrung besteht sowohl aus <strong>Teil</strong>en<br />
von Röhricht <strong>und</strong> Wasserpflanzen als auch aus Kleintieren wie Crustaceen, Insekten aber auch Amphibien <strong>und</strong> kleinen<br />
Fischen. Eine große Rolle spielen am Boden der Gewässer lebende Muscheln <strong>und</strong> Ringelwürmer, Tubificiden sowie Chironomidenlarven.<br />
Weit seltener erbeuten die Tafelenten auch kleine Fische. Das Nahrungsspektrum ist damit sehr groß. Es<br />
dominiert gr<strong>und</strong>sätzlich der tierische Anteil. In Abhängigkeit von jahreszeitlichen <strong>und</strong> örtlichen Gegebenheiten kann jedoch<br />
auch der pflanzliche Nahrungsanteil sehr hoch sein. Die Anzahl der Tauchgänge, mit der die Nahrung aufgenommen wird,<br />
ist sehr unterschiedlich. Weibchen zeigen während der 60 bis 90 minütigen Brutpause eine sehr intensive Nahrungssuche<br />
<strong>und</strong> tauchen in dieser Zeit zwischen 200 <strong>und</strong> 300 Mal.<br />
Die Brutbestände der Tafelente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 210.000 bis 440.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Tafelente (Mitteleuropa, Schwarzes Meer, Mittelmeer) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />
1.000.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 10.000 Ind.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Tafelente brütete in Deutschland 2005 mit 3.300 - 4.400 BP (SÜDBECK et al. 2008). Der Brutbestand hat seinen Schwerpunkt<br />
in der Osthälfte Deutschlands, der westliche <strong>Teil</strong> Deutschlands ist deutlich spärlicher besiedelt (vgl. RHEINWALD 1993,<br />
Bezugsraum: um 1985). Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 80.000 bis 100.000 angegeben <strong>und</strong><br />
verteilt sich nach Januarzählungen auf die Küstengewässer <strong>und</strong> größeren Gewässern des Binnenlandes (vgl. DDA 2009).<br />
Das 1%-Kriterium liegt bei 800 Ind.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Laut EICHSTÄDT et al. (2003, 2006) betrug der Brutbestand der Tafelente in M-V 600 bis 700 BP. Höhenrücken <strong>und</strong> Seenplatte<br />
sowie das Rückland der Seenplatte sind nahezu gleichmäßig besiedelt, während das Nordöstlich Flachland, das Südwestliche<br />
Vorland der Seenplatte <strong>und</strong> das Elbtal mit wenigen Ausnahmen keine Brutnachweise der Tafelente aufweisen. Sehr<br />
unterschiedlich ist die Verbreitung im Ostseeküstengebiet. Einen Verbreitungsschwerpunkt bildet die Insel Usedom mit Peenestrom<br />
<strong>und</strong> Achterwasser (EICHSTÄDT et al. 2006).<br />
Die Tafelente ist neben Reiher- <strong>und</strong> Bergente die dritthäufigste Tauchentenart in Mecklenburg-Vorpommern. Ebenso wie bei<br />
der Reiherente treten größere Rastansammlungen sowohl im Binnenland als auch an der Küste auf. Aufgr<strong>und</strong> der Datenlage<br />
sind gegenwärtig nur Angaben über den Mittwinterbestand in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Herausragend sind die<br />
hohen Rastbestände im Bereich des Großen Jasm<strong>und</strong>er Boddens/Tetzitzer Sees (MFLUV 2006). Der Rastbestand in M-V<br />
wird auf 15.000-20.000 Individuen geschätzt (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Mit Rastbeständen von Tafelenten als bentophage Tauchente ist in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I-<br />
Off. III nicht zu rechnen.<br />
Bei starker Vereisung der Boddengewässer weicht die Tafelente im Gegensatz zur Reiherente nicht in Bereiche der Außenküste<br />
aus, sondern vollzieht offenbar Winterflucht (HEINICKE & NOWALD 2005). Demnach sind keine Ausweichbewegungen<br />
von den Kernrastgebieten der innerrügenschen Bodden an in die Tromper oder Prorer Wiek zu erwarten.<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Die Tafelente erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von regelhaft 150 - 700 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Ein Maximum von 5.500 Exemplaren wurde wie bei vielen anderen Arten im Januar 1996 gezählt. Die Vorkommen<br />
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Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />
der Tafelente sind zahlenmäßig nahezu gleich über den Wieker, Breetzer <strong>und</strong> Breeger Bodden verteilt. Im Bereich der Wittower<br />
Fähre wurden im Mittwinter in einzelnen Jahren bis zu 200 Exemplare nachgewiesen.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />
Die Tafelente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 - 1.000 Individuen. Dabei wurden die größten Vorkommen vor<br />
allem im September/Oktober nachgewiesen. In geringerem Umfang ist die Tafelente in dem Monaten November bis März<br />
anwesend. Im Untersuchungsgebiet traten die höchsten Bestände mit 500-1.000 Vögeln von Dezember bis März auf.<br />
Die Tafelente ist Brutvogel auf Rügen <strong>und</strong> entlang des Strelas<strong>und</strong>s. Die den Trassenvarianten Off. IV-VI nächstgelegenen<br />
Brutplätze liegen im Bereich Ummanz (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994-1998). Ob es sich dabei um Brutplätze an<br />
Kleingewässern in Küstennähe oder um Bruten direkt an der Küste handelt ist aufgr<strong>und</strong> der Datendarstellung nicht zu entnehmen.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 55<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Nur für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI ist eine Bauzeitenbeschränkung in der Hauptrastzeit (Dezember bis<br />
März) erforderlich.<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
55 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 528/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Tafelente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen<br />
damit keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />
sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen<br />
Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />
aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 56<br />
56 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 529/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tafelente (Aythya ferina), Code: A059<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.000.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Reiherenten in küstenfernen Bereichen<br />
der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt). Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 800 Ind. <strong>und</strong> für Mitteleuropa<br />
bei 10.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante, außer den Strelas<strong>und</strong>varianten (Off. IV-VI im worst-case-<br />
Szenario, da keine exakten räumlichen Bezüge zu den Vorkommen vorliegen, werden die vorn unter 2.3 angegebenen<br />
höchsten Bestände mit 500-1.000 Vögeln von Dezember bis März für alle Strelas<strong>und</strong>varianten gleichermaßen angenommen)<br />
betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ für alle Varianten außer Off. IV bis VI nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Tafelenten wirkt sich die Störung für diese Varianten<br />
daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein. Im Wirkraum der<br />
Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI können, wie unter 2.3 angegeben, größere Anzahlen als das 1%-Kriterium für<br />
Deutschland mit 800 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt der Verbotstatbestand<br />
„Störung” auch für die Strelas<strong>und</strong>varianten nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden<br />
oder rastenden Reiherenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für die Strelas<strong>und</strong>varianten<br />
daher nicht aus.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung<br />
beschrieben, die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 57<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.14 Pfeifente<br />
Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
57 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 530/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Pfeifenten halten sich in offenen Feuchtgebieten, Ästuaren <strong>und</strong> vegetationsreichen See, Altwässern <strong>und</strong> Poldern auf. Wichtige<br />
Habitatkomponenten sind flache Gewässer <strong>und</strong> kurzrasige Vegetation (Nahrungshabitate) in Kombination mit höherer<br />
Grasvegetation (Bruthabitate). Im Winter tritt sie besonders an den Küsten auf, wo sie große Schwärme bilden kann. Im<br />
März/April <strong>und</strong> Oktober zieht sie häufig durch das Binnenland. Die Pfeifente benötigt auf dem Zug an der Küste vor allem<br />
flache Bodden <strong>und</strong> Buchten (Überflutungsflächen, vernässte Poldergebiete, Flachseen, Fischteiche).<br />
Pfeifenten sind Kurzstreckenzieher. Der Heimzug verläuft von Februar bis Anfang Mai, der Hauptdurchzug findet von Ende<br />
Februar bis Mitte März statt. Der Wegzug liegt überwiegend im August.<br />
Pfeifenten sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv. Die Nahrung ist in erster Linie vegetarisch <strong>und</strong> besteht aus Blätter, Triebe, Knospen,<br />
Samen <strong>und</strong> Knollen von Gräsern, Sumpf- <strong>und</strong> Wasserpflanzen, im Winterquartier an der Küste vor allem aus Seegräsern<br />
sowie die Grünalgen. Tierische Nahrung spielt im Großen <strong>und</strong> Ganzen eine untergeordnete Rolle, kann aber gelegentlich<br />
dominieren. Zur Nahrungssuche sucht sie in großen Trupps gerne Wiesen <strong>und</strong> Felder auf.<br />
Die Brutbestände der Pfeifente in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 300.000 bis<br />
360.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Pfeifente [NW-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.500.000 Ind. Das 1%-<br />
Kriterium liegt bei 15.000 Ind.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Pfeifente ist ganzjährig in Deutschland anwesend. Als Brutvogel kommt sie nur extrem selten im Küstenbereich vor (20<br />
BP 2005, SÜDBECK et al. 2008). Die Rastbestände in Deutschland belaufen sich auf ca. 180.00 bis 200.000 Individuen (BUR-<br />
DORF et al. 1997) <strong>und</strong> verteilen sich nach Januarzählungen auf die Küstengewässer <strong>und</strong> größeren Gewässern des Binnenlandes<br />
(vgl. DDA 2009). Das 1%-Kriterium liegt bei 2.000 Ind.<br />
M-V<br />
Die Pfeifente muss heute für M-V als ehemaliger Brutvogel eingestuft werden (EICHSTÄDT et al. 2006). Zu große Rastansammlungen<br />
kommt es v. a. während des Wegzuges von August bis November, wobei sich die größten Rastkonzentrationen<br />
ausschließlich auf den Boddengewässern der Küste befinden. In Abhängigkeit von der Witterung können mehrere tausend<br />
Pfeifenten in den Küstengewässern überwintern. Der Frühjahrszug ist schwächer ausgeprägt als der der Wegzug. Große<br />
Ansammlungen zu dieser Zeit an den Küsten befinden sich nur im Bereich des Greifswalder Boddens. Daneben gibt es<br />
größere Frühjahrsansammlungen in binnenländischen Rastgebieten, die aber keine internationale Bedeutung besitzen. Über<br />
Mauservorkommen sind kaum Informationen bekannt. Ein Mauservorkommen befindet sich auf den Karrendorfer Wiesen mit<br />
Beständen bis 640 Individuen (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Mit Rastbeständen von Pfeifenten als gründelnde Entenart ist in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I-<br />
Off. III nicht zu rechnen.<br />
Bei der IWZ werden Pfeifenten in der Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek nicht alljährlich <strong>und</strong> nur in sehr geringen Individuenzahlen<br />
bis maximal 100 Individuen angetroffen (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004,<br />
HEINICKE 2005, HEINICKE 2006, KAFFKE & ERDMANN 2008).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Von der Pfeifente liegt nur eine relevante Bestandsangabe in der Nordrügenschen Boddenkette vor. Im Januar 2006 wurden<br />
dort bis zu 800 Individuen festgestellt. Auf den an die Wittower Fähre angrenzenden Zählstrecken erreichte der Bestand 300<br />
Seite 531/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
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Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />
Exemplare. Die regelmäßigen Vorkommen mit hohen Individuenzahlen betreffen die Westrügenschen Boddengewässer bis<br />
zum Rassower Strom. Im Bereich der Wittower Fähre werden dagegen i. d. R. wenige Vögel festgestellt.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI):<br />
Die Pfeifente erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen bis zu 1.500 Individuen im Winterhalbjahr (I.L.N. 2009). Wesentlich<br />
höhere Bestandsangaben führt UMWELTPLAN (2005) auf. Danach treten regelhaft 1.000-3.000 auf. Maximal wurden im Oktober<br />
1996 r<strong>und</strong> 5.500 Exemplare nachgewiesen. Phänologisch wurden die meisten Individuen in den Monaten September<br />
<strong>und</strong> Oktober im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Im Mittwinter sind die Bestände dagegen gering.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 58<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Nur für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI ist eine Bauzeitenbeschränkung für Zeiträume innerhalb der Rastzeiten<br />
von Dezember bis April erforderlich. Die vorn angegebenen Rastmonate September <strong>und</strong> Otober werden nicht in die<br />
Bauzeitenbeschränkung übernommen, da in diesem Zeitraum in den Strelas<strong>und</strong>trassenvarianten noch mit einem hohen<br />
Touristenaufkommen gerechnet wird. sodass Weiterhin wird bei Bautätigkeiten in diesen Zeiträumen ein Ausweichen möglicherweise<br />
in den Kabeltrassenkorridoren rastender Pfeifenten angenommen.<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
58 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 532/711<br />
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Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Pfeifente in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen in nicht in M-V <strong>und</strong> werden damit von den Vorhabenswirkungen<br />
keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen,<br />
der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen damit keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />
sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Pfeifenten in küstenfernen<br />
Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus<br />
der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 59<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen wer-<br />
59 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 533/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Pfeifente (Anas penelope), Code: A050<br />
den. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.500.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Pfeifenten in küstenfernen Bereichen<br />
der Trassenvarianten Off. I - Off. III bekannt). Das 1%-Kriterium liegt für Deutschland bei 2.000 Ind. <strong>und</strong> für NW-Europa<br />
(w) bei 15.000 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante, außer den Strelas<strong>und</strong>varianten (Off. IV-VI im worstcase-Szenario,<br />
da keine exakten räumlichen Bezüge zu den Vorkommen vorliegen, werden die vorn unter 2.3 angegebenen<br />
höchsten Bestände von bis zu 5.500 Vögeln für alle Strelas<strong>und</strong>varianten gleichermaßen angenommen) betroffen sein kann,<br />
ist der „Schädigungstatbestand“ für alle Varianten außer Off. IV bis VI nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen<br />
Population der überwinternden oder rastenden Pfeifenten wirkt sich die Störung für diese Varianten daher nicht aus. Der<br />
Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein. Im Wirkraum der Trassenvarianten im<br />
Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI können, wie unter 2.3 angegeben, größere Anzahlen als das 1%-Kriterium für Deutschland mit<br />
2.000 Ind., rasten. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt der Verbotstatbestand „Störung”<br />
auch für die Strelas<strong>und</strong>varianten nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />
Reiherenten wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für die Strelas<strong>und</strong>varianten daher nicht<br />
aus.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die Trassenvarianten im Strelas<strong>und</strong> Off. IV bis VI wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung<br />
beschrieben, die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 60<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.15 Gänsesäger<br />
Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. 2 U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
60 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 534/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Der Gänsesäger besiedelt ein breites Spektrum von Gewässertypen. Im Ostseeraum handelt es sich um größere Seen,<br />
Weiher, Flüsse, größere Bäche <strong>und</strong> mit Bäumen bestandenen Steilküsten. Die Aufzucht der Kücken erfolgt häufig in flachen<br />
Küstengewässern mit Sandbänken, im Wasser liegenden Steinen oder Salzwiesen. Voraussetzung für eine Ansiedlung sind<br />
geeignete Höhlen in Altbaumbeständen in Gewässernähe <strong>und</strong> zum Nahrungserwerb fischreiche Gewässer mit klarem Wasser<br />
über vegetationsarmen Gr<strong>und</strong>. Bevorzugte Brutbäume sind Eichen, Rotbuchen (Schwarzspechthöhlen), Kopfweiden <strong>und</strong><br />
Pappeln. Die Nistbäume können zum <strong>Teil</strong> über 1 km vom Wasser entfernt sein. Als Nistplatz werden auch Höhlen <strong>und</strong> Nischen<br />
in steilen Felsen, Böschungen, Mauerwerk oder unter Stubben genutzt. Gänsesäger nehmen ebenso künstliche Nisthilfen<br />
an.<br />
Als Kurzstreckenzieher überwintert der Gänsesäger in Mitteleuropa besonders an großen Flüssen <strong>und</strong> auf den inneren<br />
Küstengewässern der Ostsee. Die Ankunft im Brutgebiet liegt zwischen Anfang März <strong>und</strong> Anfang April. In diesen Zeitraum<br />
fällt auch die Hauptdurchzugszeit. Die Hauptlegezeit beginnt Anfang April. Die Jungen sind ab Ende Juni flügge. Gänsesägerfamilien<br />
haben einen großen Aktionsradius <strong>und</strong> können schon in den ersten Lebenstagen der Jungen während eines<br />
Tages 2-5 km weit schwimmen.<br />
Gänsesäger sind überwiegend tagaktiv. Der Nahrungserwerb findet besonders frühmorgens <strong>und</strong> abends statt. Als Nahrung<br />
dienen kleine Fische, die tauchend erbeutet werden.<br />
Die Brutbestände des Gänsesägers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 47.000 bis<br />
74.000 BP.<br />
Die Rastbestände des Gänsesägers [NW-, M-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 266.000 Ind. Das<br />
1%-Kriterium liegt bei 2.700 Individuen.<br />
Über die Empfindlichkeit des Gänsesägers gegenüber Schiffen finden sich keine Angaben. Für den nahen Verwandten<br />
Mittelsäger ist bekannt, dass er eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen besitzt <strong>und</strong> in der Regel vor fahrenden<br />
Schiffen auffliegen (GARTHE et. al. 2004 in: MENDEL et al. 2008).<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Brutbestände des Gänsesägers in Deutschland umfassen laut SÜDBECK et al. (2008) für das Jahr 2005 590 bis 700 BP.<br />
Ein Verbreitungsschwerpunkt des Gänsesägers liegt an der Ostseeküste <strong>und</strong> dem sich daran anschließenden Hinterland,<br />
vor allem in Schleswig-Holstein. Weitere Vorkommen befinden sich im südlichen Bayern <strong>und</strong> entlang der Oder in Brandenburg.<br />
Die übrigen Landesteile sind nahezu unbesiedelt. Nach BURDORF et al. (1997) liegen die Rastbestände bei 20.000 bis<br />
25.000 Individuen <strong>und</strong> konzentriert sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern<br />
<strong>und</strong> Seen in gesamt Deutschland. Das 1% Kriterium liegt bei 250 Ind.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Als Brutvogel hat der Gänsesäger zwei Verbreitungsschwerpunkte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Insel Rügen <strong>und</strong> die<br />
Wismarbucht mit dem westlich anschließenden Küstenstreifen sowie den Vorkommen bis zum Schaalsee. Vereinzelt kommt<br />
es zu Binnenlandbruten, wie z. B. an der Müritz. Eine Bestandschätzung nach EICHSTÄDT et al. (2006) geht von 55-65 Brutpaaren<br />
aus (Bezugsraum 1994-1998).<br />
Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 15.000-25.000 Ind. (IFAÖ 2005). Das Hauptwinterquartier des Gänsesägers<br />
ist das Oderhaff (MIZERA et al. 1994). Dort überwintern in milden Wintern 20.000-30.000 Ind. Vereist das Oderhaff,<br />
weichen die Vögel in andere Boddengewässer aus. Ansammlungen von bis zu 5.000 Ind. werden dann mitunter im Strelas<strong>und</strong><br />
oder den nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden registriert (MÜLLER 1994-2004). Frieren auch die Boddengewässer zu,<br />
kommt es vorübergehend auch in der westlichen Pommerschen Bucht zu größeren lokalen Konzentrationen im Küstenbereich.<br />
Der Wegzug der Gänsesäger erfolgt im Zeitraum Oktober bis Dezember. Der Heimzug findet von Februar bis April<br />
Seite 535/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />
statt (LAUSTEN & LYNGS 2004). Der Zuzug skandinavischer Vögel erfolgt überwiegend östlich von Rügen (IfAÖ eigene Beob.).<br />
Die Mittwinterbestände fluktuieren in Abhängigkeit von der Strenge des Winters. In Eiswintern weichen die Vögel nach Westen<br />
aus (SUDFELDT et al. 2003).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Gänsesäger treten als Rastvögel nach Zählungen durch SONNTAG et al. (2006) nicht in den küstenfernen Gebieten des südlichen<br />
Arkonabeckens auf. Für die Oderbank wurden geringe Winterbestände mit Dichten von 0,001-1 Ind./km² ermittelt (Bezugsraum:<br />
2000-2005). Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht<br />
in den Jahren 2007-2009 traten Gänsesäger nur in geringer Anzahl in Einzelindividuen oder kleinen Trupps auf. Ganz überwiegend<br />
handelte es sich um fliegende Vögel (IfAÖ unveröffentl.).<br />
SONNTAG et al. (2006) gibt für den Küstenbereich der Tromper Wiek geringe Wintervorkommen des Gänsesägers mit Dichten<br />
von 0.001-1 Ind./km² an. Bei der IWZ werden Gänsesäger in der Tromper Wiek regelmäßig, jedoch in geringer Zahl,<br />
beobachtet. Die ermittelten Maximalzahlen belaufen sich auf unter 70 Individuen.<br />
Gänsesäger halten sich vor allem in den Monaten November bis Februar in großen Rastgemeinschaften in den Bodden<br />
Vorpommerns auf. Bei der IWZ werden auf dem Zählabschnitt Prora bis Saßnitz im Mittel r<strong>und</strong> 20 Gänsesäger beobachtet.<br />
Im Jahr 2003 kam es zu einer Ansammlung von 2.500 Vögeln, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Vereisung vieler<br />
Boddengewässer zu diesem Zeitpunkt zurückzuführen war. Die Gänsesäger weichen dann von den Hauptrastplätzen (z. B.<br />
dem Großen <strong>und</strong> Kleinen Jasm<strong>und</strong>er Bodden) in eisfreie Gebiete der Außenküste aus. Als Aufenthaltsgebiete dienen in<br />
diesen Fällen geschützte, ufernahe Bereiche. Zu einem gleichen Ereignis kam es im Februar 1994, als sich 4.000 Gänsesäger<br />
in der Prorer Wiek versammelten (MÜLLER 1997).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Der Gänsesäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 100 - 900 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Im Untersuchungsbereich wurden im Mittwinter meist wenige Dutzend bis wenige H<strong>und</strong>ert, in einzelnen Jahren bis zu 800<br />
Individuen gezählt. Größere Vorkommen betreffen meist den Wieker <strong>und</strong> den Großen Jasm<strong>und</strong>er Bodden.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />
Der Gänsesäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 300 - 2500 Individuen im Winterhalbjahr. Eine größere Ansammlung<br />
mit 8.000 Individuen wurde einmal im Dezember festgestellt. Im Untersuchungsgebiet selbst wurden bei der IWZ<br />
in einigen Wintern 150 - 800 Individuen gezählt.<br />
Neben der Wismarbucht besitzt der Gänsesäger einen Schwerpunkt seiner Brutverbreitung auf Ostrügen. Im Bereich der<br />
Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek kommt es zur Brut einzelner Paare (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994-1998).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 536/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 61<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Gänsesäger in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer<br />
Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete <strong>und</strong> Mauserplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />
sein (jedoch keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Gänsesägern in küstenfernen<br />
Bereichen der Trassenvarianten Off. I - Off. III), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der<br />
61 hier nicht relevant<br />
Seite 537/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />
Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />
sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 62<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 266.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Mauserplätze in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer <strong>und</strong> keine Rastflächen von Gänsesägern in küstenfernen Bereichen<br />
der Trassenvarianten Off. I - Off. III). Das 1%-Kriterium für den Gänsesäger liegt bei 2.700 Individuen. Da aus allen<br />
Kabeltrassenvarianten extreme Rastereignisse mit hohen Anzahlen bekannt sind <strong>und</strong> die dort ermittelten Zahlen meist nur<br />
Zählabschnitten zugeordnet werden können, wird hier als worst-case-Anahme ein Vorkommen größerer Anzahlen als die<br />
2.700 Individuen des 1%-Kriteriums bewertet. Da die vorn beschriebene Bauzeitenbeschränkung vorgesehen ist, tritt der<br />
Verbotstatbestand „Störung” für alle Varianten nicht ein. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population des Gänsesägers<br />
wirkt sich die Störung unter Einbeziehung der Bauzeitenregelung für alle Varianten daher nicht aus. Die Art reagiert zudem<br />
als Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher in Bereiche außerhalb der Störwirkungen<br />
des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Für die alle Trassenvarianten (für Off. I bis III jedoch nicht für das Arkonabecken)<br />
wird vorn eine Bauzeitenbeschränkung beschrieben, die jedoch keine CEF-Maßnahme darstellt.<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 63<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
62 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
63 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 538/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gänsesäger (Mergus merganser), Code: A070<br />
ja<br />
V.2.16 Mittelsäger<br />
Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Mittelsäger nutzen Brutbiotope entlang verschiedenster Gewässertypen. Hierzu zählen Küsten, Flussmündungen, Fließgewässer<br />
<strong>und</strong> Binnengewässer. Außerhalb der Brutzeit bevorzugen sie marine Flachwasserzonen, auf der Ostsee z. B. große,<br />
möglichst brandungs- <strong>und</strong> windgeschützte Förden oder Bodden. Über den tieferen Bereichen der Ostsee oder auch auf den<br />
küstenfernen Flachgründen gibt es keine nennenswerten Bestände.<br />
Mittelsäger sind sowohl Zugvögel, <strong>Teil</strong>zieher als auch Standvögel. Der Wegzug in die Winterquartiere beginnt schon ab<br />
September. An der Ostsee erfolgt der Hauptdurchzug im Oktober <strong>und</strong> November. Der Heimzug in die Brutgebiete beginnt im<br />
Februar.<br />
Mittelsäger sind hauptsächlich tagaktiv. Sie jagen ihre Beute tauchend, häufig in Gruppen. Die Nahrung besteht überwiegend<br />
aus verschiedenen kleinen Fischenarten. Polychaeten <strong>und</strong> Crustaceen werden in kleinen Anteilen gefressen.<br />
Die Brutbestände des Mittelsägers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 73.000 bis<br />
120.000 BP.<br />
Die Rastbestände des Mittelsägers [NW-, M-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 170.000 Ind. Das<br />
1%-Kriterium liegt bei 1.700 Ind.<br />
Mittelsäger besitzen eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen. In der Regel fliegen die Vögel vor fahrenden Schiffen<br />
auf. Diese hohe Empfindlichkeit gegenüber Schiffsverkehr kann zu einer Meidung häufig befahrener Strecken führen.<br />
Auch in weniger befahrenen Gebieten kann Schiffsverkehr zu einer Verkleinerung oder Zerschneidung des Lebensraumes<br />
der Mittelsäger führen.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Mittelsäger ist in Deutschland seltener Brutvogel bzw. Sommervogel <strong>und</strong> regelmäßiger Wintergast. Der Brutbestand der<br />
Art in Deutschland beträgt 391-430 Paare (Bezugsraum 2005) (SÜDBECK et al. 2008) (Bestand in Schleswig-Holstein ca. 200<br />
Paare <strong>und</strong> Mecklenburg ca. 250 Paare). Die Vorkommen der Mittelsäger beschränken sich im ganzen Jahresverlauf fast<br />
ausschließlich auf die Ostseeküste. Besonders in den Wintermonaten liegt der Schwerpunkt der Verbreitung im <strong>Raum</strong> Rügen<br />
<strong>und</strong> Greifswalder Bodden. Neben der Ostsee gibt es nur geringe Bestände im Binnenland (80 Individuen) <strong>und</strong> auf der<br />
Nordsee (60 Individuen). Der Mittwinter-Rastbestand in Deutschland wird auf 10.600 Individuen geschätzt.<br />
In der Nordsee werden Mittelsäger nur selten als Rastvögel angetroffen. Regelmäßige Nachweise gibt es vor allem aus dem<br />
Küstengebiet der nordfriesischen Inseln (MENDEL et al. 2008).<br />
Mittelsäger überwintern im Bereich der deutschen Ostsee überwiegend auf den inneren Küstengewässern, mit Schwerpunkt<br />
Seite 539/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />
Greifswalder Bodden sowie den nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden. Die äußeren Küstengewässer Mecklenburg-<br />
Vorpommerns sind in milden Wintern von geringer Bedeutung. Bei Vereisung der inneren Boddengewässer werden äußere<br />
Küstengewässer aufgesucht. Schwerpunkträume sind dann der Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ (z. B.<br />
Nordteil Insel Hiddensee), sowie die westliche Pommersche Bucht nördlich der Insel Usedom. In diesem Gebieten können<br />
im Dezember/Januar mitunter >1% der biogeographischen Population angetroffen werden (DURINCK et al. 1994, SCHIR-<br />
MEISTER pers. Mitt.). GARTHE et al. (2003) schätzen, dass sich unter diesen Bedingungen bis zu 5.500 Ind. in den äußeren<br />
Küstengewässern aufhalten.<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern wird auf 5.000-10.000 Ind. geschätzt (IFAÖ 2005a).<br />
Mittelsäger überwintern überwiegend in den inneren Küstengewässern, mit Schwerpunkt im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> in den<br />
nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden. Die äußeren Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind in milden Wintern von<br />
geringer Bedeutung. Kleinere Rastvorkommen (jeweils < 500 Ind.) existieren dann in der äußeren Wismar-Bucht, im Nationalpark<br />
„Vorpommersche Boddenlandschaft“, im Bereich der Boddenrandschwelle <strong>und</strong> nördlich der Insel Usedom.<br />
Bei Eisbedeckung in den Boddengewässern weichen die Mittelsäger vorübergehend in die äußeren Küstengewässer aus.<br />
Schwerpunkträume sind dann der Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ (z. B. Nordteil Insel Hiddensee), sowie<br />
die westliche Pommersche Bucht nördlich der Insel Usedom. In diesem Gebieten können im Dezember/Januar mitunter >1%<br />
der biogeographischen Population angetroffen werden (DURINCK et al. 1994, SCHIRMEISTER pers. Mitt.). GARTHE et al. (2003)<br />
schätzen, dass sich unter diesen Bedingungen bis zu 5.500 Ind. in den äußeren Küstengewässern aufhalten.<br />
Mittelsäger ziehen im September-November in die Winterquartiere in der westlichen Ostsee (GARTHE et al. 2003). Der Heimzug<br />
erfolgt in den Monaten Februar bis April. Die Mittwinterbestände entlang der Küsten sind eine Funktion der Eisverhältnisse.<br />
Bei Kälteflucht weichen die Tiere nach England <strong>und</strong> in die Niederlande aus (SUDFELDT et al. 2003). Seit Ende der<br />
1980er Jahre ist der Bestand stabil (SUDFELDT et al. 2003).<br />
Der Brutbestand des Mittelsägers in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist gering <strong>und</strong> umfasst nur 110-120<br />
Paare (KUBE 2005). EICHSTÄDT et al. (2006) rechnet mit 160-180 Paaren (Bezugsraum: 1994-1998).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Mittelsäger traten als Rastvögel bei Zählungen durch SONNTAG et al. (2006) nicht in den küstenfernen Gebieten des südlichen<br />
Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht auf (Bezugsraum: 2000-2005). Bei acht Flugzeugzählungen im<br />
Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-2009 traten Mittelsäger nur in geringer<br />
Anzahl in Einzelindividuen oder kleinen Trupps auf. Ganz überwiegend handelte es sich um fliegende Vögel (IfAÖ unveröffentl.).<br />
Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt 110 Mittelsäger,<br />
verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />
Mittelsägerbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />
Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />
10 50 10 10 30 110<br />
Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />
Auch nach Ergebnissen der IWZ nutzen Mittelsäger die Tromper Wiek jedes Winterhalbjahr regelmäßig mit über 100 Individuen.<br />
Der Maximalbestand beläuft sich auf über 600 Individuen. SONNTAG et al. (2006) ermittelte für die nördliche Tromper<br />
Wiek Winterbestände von 2,51- >5 Ind./km². Bei aktuellen Erfassungen 2008/2009 wurden Mittelsäger im höheren Ab<strong>und</strong>anzen<br />
an der Nordostküste Rügens in der Tromper <strong>und</strong> der Prorer Wiek festgestellt (MARKONES & GARTHE 2009).<br />
Als Art, die außerhalb der Brutzeit marine Flachwasserzonen der Ostsee <strong>und</strong> große Förden oder Bodden bevorzugt, treten<br />
Mittelsäger bei der alljährlichen IWZ in der Prorer Wiek auf. Allerdings bleiben die Bestandszahlen mit durchschnittlich 29<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 540/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />
Vögeln gering. Maximal wurden 104 Mittelsäger auf dem r<strong>und</strong> 10 km langen Zahlabschnitt dokumentiert. Mittelsäger wurden<br />
von SONNTAG et al. (2006) im Frühjahr in der Prorer Wiek mit Dichten mit maximal 2.51-5 Ind./km² festgestellt (Bezugsraum:<br />
200-2005).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Der Mittelsäger erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen bis zu 50 - 450 Individuen.<br />
Bei der IWZ werden meist nur geringe Bestände angetroffen, wobei ein deutlicher Gradient von West nach Ost festzustellen<br />
ist. In einzelnen Jahren wurden vor allem westlich der Wittower Fähre bis zu 150 Exemplare des Mittelsägers dokumentiert.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. V, V, VI):<br />
Der Mittelsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 50 - 450 Individuen. Maximal wurden im Januar 2002 r<strong>und</strong> 1.300<br />
Exemplare der Art nachgewiesen. Diese Ansammlung betraf aber nicht den Vorhabensbereich. In den Kabeltrassen <strong>und</strong><br />
dem 2-km-Wirkraum selbst wurden im Mittwinter regelmäßig 50 - 200 Exemplare gezählt.<br />
Ähnlich dem Gänsesäger, besitzt der Mittelsäger neben der Wismarbucht einen Schwerpunkt seiner Brutverbreitung auf<br />
Rügen <strong>und</strong> entlang des Strelas<strong>und</strong>. Im Bereich der Tromper Wiek wurde ein Brutvorkommen nachgewiesen. Auch im Bereich<br />
des zentralen Strelas<strong>und</strong> sind zwei Mittelsägerbruten verzeichnet (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994- 1998).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 64<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
64 hier nicht relevant<br />
Seite 541/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Mittelsäger in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer<br />
Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />
Nachweise auf den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer in den küstenfernen Abschnitten der Varianten Off. I bis III), sie werden<br />
aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />
des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />
aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 542/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />
<strong>und</strong> Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 65<br />
Mittelsäger besitzen eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen. In der Regel fliegen die Vögel vor fahrenden Schiffen<br />
auf. Diese hohe Empfindlichkeit gegenüber Schiffsverkehr kann zu einer Meidung häufig befahrener Strecken führen.<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 170.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Nachweise auf den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer in den küstenfernen Abschnitten der Varianten Off. I bis III). Das<br />
1%-Kriterium liegt für NW-, M-Europa (w) bei 1.700 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann<br />
(z. B. in den Kabeltrassen <strong>und</strong> dem 2-km-Wirkraum selbst wurden im Mittwinter im Strelas<strong>und</strong> regelmäßig 50 - 200 Exemplare<br />
gezählt, Off. VII 150 Ex.), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />
Die Art reagiert als Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher in Bereiche außerhalb<br />
der Störwirkungen des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen. Auf den<br />
Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Mittelsäger wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />
„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 66<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.17 Zwergsäger<br />
Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
65 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
66 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Seite 543/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Das Brutgebiet des Zwergsägers ist transpaläarktisch <strong>und</strong>, abgesehen von disjunktem Vorkommenin der Steppenzone, auf<br />
den borealen Nadelwaldgürtel beschränkt. Als Höhlenbrüter ist er auf bewaldete Gebiete beschränkt <strong>und</strong> hier an nahrungsreiche<br />
Seichtgewässer (Seen, überflutete Wälder, Altwasser <strong>und</strong> langsam fließende Flüsse in offener Landschaft) geb<strong>und</strong>en.<br />
Er hält sich auch auf dem Zug <strong>und</strong> im Winterquartier vor allem an seichte Binnen- <strong>und</strong> stark ausgesüßte Küstengewässer<br />
(Bodden, größere Meeresbuchten, Mündungsgebiete) <strong>und</strong> zeigt sich nur vorübergehend auf offener See. Über den tieferen<br />
Bereichen der Ostsee oder auch auf deren küstenfernen Flachgründen gibt es keine nennenswerten Bestände.<br />
Zwergsäger sind Zugvögel. In der niederländisch-norddeutschen Tiefebene erscheinen die ersten Zwergsäger<br />
im Oktober (ganz ausnahmsweise September), der Haupteinzug beginnt aber erst (Ende November) Dezember. Weibchen<br />
<strong>und</strong> Jungvögel ziehen wie bei anderen Tauchenten weiter als ad. Männchen. Der Heimzug der Wintergäste beginnt im Alpenvorland<br />
<strong>und</strong> an der Küste bereits in der 2. Hälfte Februar <strong>und</strong> wird im ganzen mitteleuropäischen Überwinterungsgebiet<br />
ab Anfang März auffällig. Ende März sind die meisten Wintergewässer geräumt; Nachzügler sind aber überall im April, selten<br />
sogar noch im Mai zu beobachten.<br />
Zwergsäger sind hauptsächlich tagaktiv. Ihre Nahrung besteht im Winter <strong>und</strong> Vorfrühling vor allem aus Fischen, die tauchend<br />
erbeutet werden.<br />
Die Brutbestände des Zwergsägers in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 5.300 bis<br />
8.400 BP.<br />
Die Rastbestände des Zwergsägers [NW-, M-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 40.000 Ind. Das<br />
1%-Kriterium liegt bei 400 Ind.<br />
Über Empfindlichkeiten des Zwergsägers gegenüber Schiffen liegen keine Einschätzungen vor. Für die nah verwandten<br />
Arten Mittel- <strong>und</strong> Gänsesäger ist bekannt, dass sie in der Regel vor fahrenden Schiffen auffliegen.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Zwergsäger ist in Deutschland kein Brutvogel, jedoch ein regelmäßiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast. Die Vorkommen<br />
des Zwergsägers im Winter konzentrieren sich entlang der Ostseeküste <strong>und</strong> der Flusstälern der Norddeutschen Tiefebene.<br />
In Mittel- <strong>und</strong> Süddeutschland <strong>und</strong> an der Nordseeküste tritt er nur lokal <strong>und</strong> in kleinen Konzentrationen auf (vgl. DDA 2009,<br />
Bezugsraum: 2000-2007). Nach BURDORF et al. (1997) liegt der deutsche Rastbestand bei 5.000-7.000 Ind., <strong>und</strong> das 1%<br />
Kriterium für Deutschland bei 100 Ind.<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Als regelmäßiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast hält sich der Zwergsäger mit großen Rastbeständen ausschließlich im Winterhalbjahr,<br />
v. a. in den Monaten November bis Februar in M-V auf. Der überwiegende <strong>Teil</strong> der Vögel überwintert in den Boddengewässern<br />
Vorpommerns, im Binnenland treten größere Ansammlungen nur an einigen Seen auf. Die Größe des Winterbestandes<br />
sowie deren jährliche räumliche Verteilung sind stark von der Strenge des Winters <strong>und</strong> der Vereisung der<br />
Rastgewässer abhängig <strong>und</strong> unterliegen starken zeitlichen <strong>und</strong> räumlichen Schwankungen. Bei starker Vereisung der Boddengewässer<br />
finden sich große Ansammlungen Zwergsäger konzentriert auf Eislöcher <strong>und</strong> offen gehaltenen Fahrrinnen<br />
(HEINICKE & NOWALD 2005). Es werden auch gelegentliche Beobachtung von Zwergsägern im Sommer gemeldet<br />
(www.oamv.de). Es handelt sich dabei jedoch meist nur um Einzelindividuen.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Rastbestände von Zwergsäger im Offshorebereich existieren nicht.<br />
Bei der Internationalen Wasservogelzählung (eine Zählung jährlich Mitte Januar) wurden in der Prorer <strong>und</strong> Tromper Wiek<br />
nicht jedes Jahr Zwergsäger nachgewiesen [Bezugsraum: 1995-1996 (GARTHE et al. 2003), 2002-2006 / 2008]. In Jahren mit<br />
Zwergsägernachweisen belaufen sich deren Zahlen auf wenige Individuen. Vermutlich handelt es sich um Säger, die die<br />
Außenküste aufgr<strong>und</strong> der Vereisung der rügenschen Boddengewässer <strong>und</strong> Seen aufsuchen. Dabei kann es auch zur kurzzeitigen<br />
Rast weniger Individuen im küstennahen Bereich der Trassenvarianten Off. I-Off. III kommen.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 544/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />
Der Zwergsäger erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 20 - 800 Individuen im Winterhalbjahr. Ein<br />
Maximum von 1.250 Individuen liegt für den Mittwinter vor. In den Boddengewässern um die Wittower Fähre wurden bei der<br />
IWZ meist 10-30 Individuen gezählt, in einzelnen Jahren wurden aber auch 50-300 Individuen nachgewiesen.<br />
Der Zwergsäger erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 250 - 2.200 Individuen. Die Rastzeit der Art erstreckt sich von<br />
Oktober bis April. Im Untersuchungsgebiet wurden bei der IWZ im Mittwinter regelmäßig zwischen 150 - 550 Exemplare<br />
nachgewiesen.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 67<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
67 hier nicht relevant<br />
Seite 545/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />
ja nein<br />
Da der Zwergsäger in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstgelegenen Brutplätze (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer Entfernung vom Vorhaben<br />
befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />
den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />
hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Wirkraum im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI). Ruhestätten werden<br />
aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />
des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />
aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 68<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 40.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />
hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI). Das 1%-Kriterium<br />
liegt für NW-, M-Europa (w) bei 400 Ind. Die vorn angegebenen 250 - 2.200 rastenden Individuen im Strelas<strong>und</strong> konzentrieren<br />
sich besonders in küstennahen Buchten <strong>und</strong> rasten nicht vorrangig in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-<br />
68 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 546/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Zwergsäger (Mergus albellus), Code: A068<br />
Wirkzonen (dort 150 – 550 Ex.). Es kommt nicht in der gesamten 2-km-Wirkzone zeitgleich <strong>und</strong> flächendeckend zu vorhabensinduziertem<br />
Schiffsverkehr. Es sind also immer nur einzelne Individuen betroffen. Die Störungen durch das geplante<br />
Vorhaben sind nur während der kurzen Verlege- oder Reparaturphase <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das Verlegeschiff<br />
bewegt sich kontinuierlich, so dass ein von Zwergsägern genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur<br />
Verfügung steht. Da somit das oben angegebene 1%-Kriterium bei keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der<br />
„Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />
Die Art reagiert als überwiegender Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher in<br />
Bereiche außerhalb der Störwirkungen des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen.<br />
Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Zwergsäger wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der<br />
Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 69<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.18 Kormoran<br />
Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Kormorane brüten i. d. R. in Kolonien. Die beiden in Europa verbreiteten Unterarten bevorzugen unterschiedliche Habitate:<br />
Die Vögel der Unterart carbo sind vorwiegend Küstenvögel, die meist an Klippen brüten. Kormorane der Unterart sinensis<br />
sind überwiegend Baumbrüter an Binnenseen, brüten gelegentlich aber auch am Boden. Nahrung suchen Kormorane auf<br />
fischreichen Binnengewässern <strong>und</strong> in küstennahen Meeresgebieten. Küstengewässer werden auch aus 30 km entfernten<br />
Kolonien angeflogen.<br />
69 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Seite 547/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />
Der Kormoran ist sowohl <strong>Teil</strong>zieher als auch ausgeprägter Zugvogel. Der Heimzug setzt Ende Februar ein <strong>und</strong> dauert bis<br />
Mitte April. Die Brutplatzbesetzung <strong>und</strong> Paarbildung erfolgt ab Ende Februar. Der Wegzug beginnt ab Anfang September,<br />
vollzieht sich aber v. a. Anfang Oktober bis Ende November. Aus Beringungsprojekten in Ostdeutschland ist bekannt, dass<br />
sich im Laufe der Monate Juli <strong>und</strong> August sowohl diesjährige Jungvögel als auch ältere Kormorane über den gesamten<br />
Ostseeraum zerstreuen. Im September setzt eine südwärts gerichtete Zugbewegung ein. Man geht davon aus, dass die<br />
Brutvögel NO - Deutschlands im Laufe des Novembers die Region mehr oder weniger vollständig verlassen haben. Kormorane,<br />
die im Osten Deutschlands überwintern, stammen überwiegend aus dem nordöstlichen Ostseeraum, der erst in jüngster<br />
Zeit besiedelt wurde.<br />
Der Kormoran ist tagaktiv <strong>und</strong> unternimmt regelmäßig Flüge zu / von Schlafplätzen in der Dämmerung. Er ist ein fischfressender<br />
Nahrungsopportunist. Je nach Nahrungsangebot jagt er tauchend entweder in Gruppen oder einzeln. KUBE (2004)<br />
fasst zusammen, dass ein Altvogel einen Tagesbedarf von durchschnittlich 250 g Fisch hat. Der Nahrungsbedarf steigt<br />
gegen Ende der Jungenaufzucht bei Altvögeln auf maximal 600 g an (KUBE 2004). Im Gegensatz zu Kormoranen der Nordsee,<br />
sie sich überwiegend von Plattfischen ernähren, verzehren Individuen der Ostsee überwiegend Hering <strong>und</strong> Stichling<br />
sowie einige Süßwasserfischarten.<br />
Die Rastbestände des Kormorans (sinensis, N- <strong>und</strong> Mitteleuropa) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 380.000<br />
bis 405.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 3.900 Ind.<br />
Kormorane haben eine mäßig hohe Fluchtdistanz gegenüber Schiffen, fliegen aber vor Schiffen fast immer auf.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Kormoran ist in Deutschland Brutvogel, Durchzügler, Sommer- <strong>und</strong> Wintergast. Er tritt in allen Landesteilen auf. Entsprechend<br />
seiner Ernährungsweise als Fischfresser konzentriert sich die Verbreitung auf die Küsten <strong>und</strong> entlang der größeren<br />
Flüsse <strong>und</strong> Binnenseen.<br />
In Deutschland brüteten im Jahr 2005 r<strong>und</strong> 23.500 Kormoranpaare. Auf Mecklenburg - Vorpommern entfielen mit >12.000<br />
Paaren mehr als 50% des deutschen Brutbestandes. In den Sommermonaten halten sich Kormorane sowohl auf der Nordsee<br />
als auch auf der Ostsee vor allem im Küstenbereich auf. Schwerpunkte bilden die Gewässer des Greifswalder Boddens<br />
<strong>und</strong> vor Usedom, wo lokal hohe Konzentrationen entstehen. Im Binnenland finden sich große Wintervorkommen im Bereich<br />
der Plöner Seenplatte, sowie auf Elbe, Rhein <strong>und</strong> Weser. Der deutsche Mitwinterbestand des Kormorans wird auf 51.000<br />
Individuen geschätzt. Im Gegensatz zur Ostseeküste wird das Wattenmeer im Winter weitestgehend geräumt. Die Rastbestandszahlen<br />
für die deutsche Ostsee im Winter liegen bei 10.500 Individuen (Bezugsraum: 2000-2007), was einen Anteil<br />
von 2,7% der biogeographischen Population „N-, M-Europa“ der Unterart sinensis ausmacht. Der deutsche Rastbestand wird<br />
in BURDORF et al. (1997) mit 40.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 400 Ind.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Laut EICHSTÄDT et al. (2006) beträgt der Brutbestand des Kormorans 10.800 bis 11.600 BP. Seit 2001 brüten alljährlich<br />
6.000-7.000 Brutpaare des Kormorans allein am Greifswalder Bodden <strong>und</strong> am Strelas<strong>und</strong> (STRUNK & STRUNK 2005). Dies<br />
entspricht ca. 25% des deutschen Gesamtbrutbestandes dieser Art (KIECKENBUSCH & KNIEF 2007 in: IFAÖ 2005a). Die Vorkommen<br />
konzentriert sich im Wesentlichen auf die beiden Kolonien bei Niederhof <strong>und</strong> Peenemünde (IFAÖ 2008b).<br />
Während der Brutzeit von Februar bis Juni umfasst der Kormoranbestand im Küstenbereich von Mecklenburg-Vorpommern<br />
20.000-25.000 Individuen (Brutvögel <strong>und</strong> immature Nichtbrüter). Der Bruterfolg liegt bei etwa zwei flüggen Jungvögeln pro<br />
Brutpaar. Daraus ergibt sich ein Sommerbestand im Juli August von 25.000-35.000 Individuen (ZIMMERMANN 2004). Die<br />
Masse dieser Vögel verteilt sich auf zwei Tagesrastplätze: Hiddensee/Bessin bzw. Insel Struck/Insel Ruden/Peenemünder<br />
Haken. Am Bessin sind es im Mittel 5.000-7.000 Kormorane (z. B. HELBIG et al. 2001). Am Peenemünder Haken sind es<br />
regelmäßig 10.000-20.000 Individuen (SCHIRMEISTER pers. Mitt.). Der Abzug der Vögel ins Winterquartier erfolgt im Septem-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 548/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />
ber.<br />
Auch wenn das Nahrungsverhalten der Kormorane in Mecklenburg-Vorpommern noch nie systematisch im Jahresverlauf<br />
untersucht wurde, ist ausgehend vom bisher ermittelten Beutespektrum ersichtlich, dass der Schwerpunkt der Nahrungshabitate<br />
in den inneren Küstengewässern liegt. Darüber hinaus werden zwei Gebiete in den angrenzenden äußeren Küstengewässern<br />
zur Brutzeit <strong>und</strong> im Spätsommer intensiv zur Nahrungssuche genutzt. Das eine Gebiet liegt nördlich der Insel<br />
Hiddensee <strong>und</strong> schließt den Libben ein (siehe Dorsch als Nahrungsbestandteil bei PREUSS 2002, KUBE eigene Beob.). Das<br />
andere liegt vor der Küste der Insel Usedom in der westlichen Pommerschen Bucht (SCHIRMEISTER pers. Mitt.). In beiden<br />
Gebieten fischen täglich jeweils mehr als 5.000 Individuen.<br />
Der Winterbestand schwankt in Abhängigkeit von der Eisbedeckung. Wenn die inneren Küstengewässer vereist sind, halten<br />
sich kaum Kormorane in Mecklenburg-Vorpommern auf (WAHL et al. 2004). In milden Wintern sind es dagegen 2.000-3.000<br />
Individuen. Die größten Schlafplätze liegen zu dieser Zeit im Rostocker Breitling <strong>und</strong> im südlichen Greifswalder Bodden<br />
(einschließlich Insel Ruden).<br />
Im SPA „Pommersche Bucht“ kommen Kormorane regelmäßig im Sommer <strong>und</strong> Herbst vor. Im Sommer liegen die Rastbestandszahlen<br />
dort bei lediglich 100 Individuen, im Herbst sind sie noch geringer (SONNTAG et al. 2006 in MENDEL et al. 2008,<br />
Bezugsraum: 2000-2005).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG et al. (2006) geben keine Rastvorkommen von Kormoranen im Seegebiet nördlich von<br />
Kap Arkona an. Bei Seevogelerfassungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den<br />
Jahren 2007-2009 traten Kormorane überwiegend fliegend mit sehr wenigen Individuen auf (max. 40 Ind. im April 2008 nach<br />
Schiffszählung) (IfAÖ unveröffentl.).<br />
Kormorane halten sich nach Ergebnissen der IWZ im Winter alljährlich mit wenigen h<strong>und</strong>ert Individuen in der Tromper Wiek<br />
auf (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE 2006). Als<br />
opportunistischer Fischjäger versammeln sie sich zu Gruppenjagden an Standorten mit günstig zu erreichender Fischschwärmen,<br />
so dass es kurzzeitig <strong>und</strong> lokal zu großen Ansammlungen von Kormoranen kommen kann. Für den Kormoran<br />
liegt eine maximale Bestandserfassung von 2.800 in der Tromper Wiek vor. Durch SONNTAG et al. (2006) wurden höchste<br />
Kormorandichten im Herbst <strong>und</strong> Winter mit max. 2.51-5 Ind./km² bei Kap Arkona ermittelt.<br />
Die Ergebnisse der IWZ für die Prorer Wiek entsprechen in etwa denen der Tromper Wiek (HEINICKE & NAACKE 2002, RATH-<br />
GEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, 2006). In der Prorer Wiek werden ganzjährig Kormorane<br />
nachgewiesen. Höchste Dichten wurden für den Sommer mit >5 Ind./km² beobachtet. Niedrigste Dichten dagegen wurden im<br />
Winter mit 0.001-1 Ind./km² erfasst (SONNTAG et al. 2006, Bezugsraum: 2000-2005).<br />
In der Nordrügensche Boddenkette werden bei der IWZ alljährlich Kormorane festgestellt, deren Anzahl sich meist auf weniger<br />
als h<strong>und</strong>ert Individuen belaufen. Im Bereich des Strelas<strong>und</strong> wurden in manchen Jahren im Umfeld des Vorhabensgebiets<br />
Off. IV bis Off. VI Kormorane in der Kategorie 101-500 Individuen festgestellt (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAA-<br />
CKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, 2006<br />
In der Umgebung der Insel Rügen existieren zwei Kormorankolonien. Die der Offshore- Trasse Off. IV-VI nächstgelegene<br />
Kormorankolonie mit einem Bestand von 2.756 Paaren (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich am Strelas<strong>und</strong><br />
bei Niederhof minimaler Abstand zu Variante Off. IV ca. 1.500 m. Die Insel Heuwiese im Kubitzer Bodden mit 784 BP<br />
Kormoranen (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich ca. 14 km nördlich der Trassenvariante Off. VI mit<br />
dem 2.000-m-Wirkraum.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Seite 549/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 70<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Kormoran in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
70 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 550/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Als nächste Annäherung ist das NSG<br />
„Kormorankolonie Niederhof“ zu nennen (minimaler Abstand zu Variante Off. IV ca. 1.500 m, Abb. 87). Eine „Entnahme,<br />
Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese<br />
von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />
den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />
besonders in den in Abb. 87 dargestellten Rastbereichen um die Variante Off. IV). Ruhestätten werden aber durch die Vorhabenswirkungen<br />
keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen<br />
allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 71<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 380.000 bis 405.000<br />
Ind. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt<br />
(Nachweise hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassenvariante Off. IV <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>). Das 1%-<br />
Kriterium liegt bei 3.900 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (z. B. in den Kabeltrassen<br />
<strong>und</strong> dem 2-km-Wirkraum im Mittwinter im Strelas<strong>und</strong> 101-500 Individuen), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt.<br />
Die Art reagiert als opportunistischer Fischfresser flexibel auf die Vorkommensbereiche ihrer Beute. Die Vögel können daher<br />
in Bereiche außerhalb der Störwirkungen des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen.<br />
Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population des rastenden Kormorans wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der<br />
Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Da die 2-km-Wirkzone sich auf die Scheuchwirkung von Schiffen auf Rastvögel bezieht, wird keine Störwirkung für die brütenden<br />
Vögel in der 1,5 km von der Trasse Off. IV entfernten „Kormorankolonie Niederhof“ angenommen.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
71 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 551/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Kormoran (Phalacrocorax carbo), Code: A017<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 72<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.19 Höckerschwan<br />
Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Während mitteleuropäische Vögel auch im Winter im Gebiet bleiben, ziehen Höckerschwäne vom Nordrand des europäischen<br />
Areals, etwa aus Skandinavien, <strong>und</strong> solche aus Zentralasien im Winter nach Süden. Zentralasiatische Höckerschwäne<br />
überwintern dann beispielsweise im Iran. Bei den mitteleuropäischen Schwänen kommt es jedoch zu Mauserzügen. So<br />
finden sich am IJsselmeer tausende von Schwänen ein, die dort ihr Gefieder wechseln. In dieser Zeit sind die Höckerschwäne<br />
für einige Wochen flugunfähig.<br />
Der Höckerschwan kam ursprünglich im nördlichen Mitteleuropa, im südlichen Skandinavien, im Baltikum <strong>und</strong> im Bereich<br />
des Schwarzen Meeres vor. In Asien reicht sein Vorkommen von Kleinasien bis Nordchina. Das Areal wurde seit dem 16.<br />
Jahrh<strong>und</strong>ert besonders in Europa durch Aussetzungen stark erweitert. Einbürgerungen gibt es auch in Nordamerika.<br />
Der Lebensraum von Höckerschwänen waren ursprünglich Steppengewässer, Brackwassermarschen <strong>und</strong> langsam fließende<br />
Flüsse. Eingeführte Populationen sind vor allem an seichten Seen zu finden <strong>und</strong> besiedeln dabei auch Gewässer in der<br />
Nähe menschlicher Aktivitäten. Sie halten sich jedoch häufig auch in geschützten Buchten an der Küstenlinie sowie auf<br />
Flüssen auf. Der Höckerschwan lebt von Wasserpflanzen <strong>und</strong> den darin befindlichen Kleintieren (Muscheln, Schnecken,<br />
Wasserasseln), die er mit seinem langen Hals unter Wasser durch Gründeln erreicht. Hierbei erreicht er Tiefen von 70 bis 90<br />
Zentimetern. An Land frisst er auch Gras <strong>und</strong> Getreidepflanzen. Dies kommt vor allem im Spätwinter vor, wenn die Unterwasservegetation<br />
nicht mehr ausreichend Nahrung bietet. Sie bevorzugen dabei vor allem Rapsflächen. Grünland wird<br />
dagegen von Schwänen nur selten als Nahrungsfläche genutzt. Die Fressphase beginnt im Winter etwa drei St<strong>und</strong>en nach<br />
72 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 552/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />
Sonnenaufgang <strong>und</strong> endet erst mit Einbruch der Dunkelheit. Im Frühjahr steigt der Anteil von Wasserpflanzen in der Nahrung<br />
wieder. Im Sommer erfolgt die Nahrungssuche ausschließlich auf Gewässern. Höckerschwäne sind nicht fähig, frei<br />
schwimmende Tiere zu erbeuten. Der Nahrungsbedarf der Höckerschwäne ist sehr hoch. Während der Mauser fressen<br />
ausgewachsene Höckerschwäne bis zu vier Kilogramm an Wasserpflanzen. Besonders hoch ist der Nahrungsbedarf von<br />
verpaarten Weibchen. Diese fressen während der Brutphase kaum <strong>und</strong> müssen daher entsprechende Nahrungsreserven<br />
anlegen.<br />
Die Brutbestände des Höckerschwans in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 86.000 bis 120.000 BP.<br />
Die Rastbestände des Höckerschwans (NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa, Festland) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />
250.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 2.500 Ind.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Höckerschwan ist in Deutschland Jahresvogel. Er ist mit 9.500-12.000 BP ein weit verbreiteter <strong>und</strong> häufiger Brutvogel<br />
(SÜDBECK et al. 2008, Bezugsraum: 2005). Der deutsche Rastbestand im Winter wird in BURDORF et al. (1997) mit 30.000 -<br />
40.000 angegeben <strong>und</strong> konzentriert sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern<br />
<strong>und</strong> Seen in gesamt Deutschland. Das 1%-Kriterium liegt bei 300 Ind.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Brutvorkommen des Höckerschwans sind aus allen Landesteilen bekannt. Laut EICHSTÄDT et al. (2006) beträgt der Bestand<br />
2.500 bis 3.500 BP (Bezugsraum: 1994-1998). Im Sommer (Juni/Juli bis Mitte September) kommt es regional zu großen<br />
Ansammlungen von Nichtbrütern <strong>und</strong> Mausergästen in verschiedenen Küstengewässern. Im Laufe des Septembers vollzieht<br />
sich ein deutlicher Zuzug. Größte Rastbestände entstehen im Mittwinter zwischen Oktober <strong>und</strong> Februar. Der Heimzug findet<br />
hauptsächlich im Februar/März statt. Große Rastkonzentrationen finden sich fast ausschließlich in den Küstenregionen (v. a.<br />
Vorpommersche Boddenküste <strong>und</strong> Wismarbucht), im Binnenland kommt es nur in wenigen Gebieten größere Ansammlungen<br />
(HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Aufgr<strong>und</strong> der gründelnden Art der Nahrungssuche kommen keine Rastbestände des Höckerschwans in den küstenfernen<br />
Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III vor.<br />
Entlang der rügener Außenküste der Tromper Wiek <strong>und</strong> Prorer Wiek wurden bei der IWZ Höckerschwäne nur in vergleichsweise<br />
geringen Individuenzahlen der Mengenkategorie 25-249 Ind. erfasst (vgl. Heinicke & Nowald 2005).<br />
Die Westrügischen Boddengewässer (inklusive Rassower Strom), der Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Innerrügenischen Boddengewässer<br />
(inklusive Breeger Bodden) zählen zu den wichtigen <strong>und</strong> regelmäßig aufgesuchten Rastgebieten des Höckerschwans in<br />
M-V (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Der Höckerschwan erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 500 - 6.000 Individuen. Ein Maximum<br />
von 11.500 wurde im Dezember 1995 gezählt. Ohne Eisbedeckung der Bodden rasten die Höckerschwäne im Mittwinter<br />
verteilt über große Flächenanteile im Breetzer <strong>und</strong> Wieker Bodden, einschließlich Rassower Strom. Bei Eislage können sich<br />
über 1.000 Vögel an der Wittower Fähre einfinden.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse Off. IV, V, VI):<br />
Bei der IWZ werden im Strelas<strong>und</strong> im Umfeld der Halbinsel Drigge regelmäßig Höckerschwäne der Mengenkategorie 101-<br />
500 Ind. gezählt (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE<br />
2006).<br />
Seite 553/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />
Der Höckerschwan ist ein häufiger Brutvogel auf Rügen. Der Außenküstenstreifen von Nordrügen zählt jedoch nicht zum<br />
Bruthabitat der Art. Entlang des zentralen Strelas<strong>und</strong> kommt es sowohl auf Rügen- als auch auf Festlandsseite zu Bruten<br />
des Höckerschwans (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 1994-1998). Aufgr<strong>und</strong> der Datenaufbereitung nicht sichtlich ob es<br />
sich bei den Brutplätzen um küstennahe Gewässer handelt, oder der Uferstreifen des Strelas<strong>und</strong> als Brutplatz gewählt wurde.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 73<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Höckerschwan in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
73 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 554/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da diese von den Vorhabenswirkungen<br />
nicht erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />
den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine<br />
Nachweise in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis III). Ruhestätten werden aber durch die Vorhabenswirkungen<br />
keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen<br />
allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 74<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 250.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />
hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI, jedoch keine Nachweise<br />
in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis III). Das 1%-Kriterium liegt für NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa,<br />
Festland bei 2.500 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (z. B. 1.000 Individuen an der<br />
Wittower Fähre), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Das Verlegeschiff bewegt sich zudem kontinuierlich, so dass<br />
ein von Höckerschwänen genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung steht. Auf den Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population der rastenden Höckerschwäne wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstat-<br />
74 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 555/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Höckerschwan (Cygnus olor), Code: A036<br />
bestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 75<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.20 Singschwan<br />
Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. R FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Singschwäne sind Brutvögel der osteuropäischen <strong>und</strong> sibirischen Taiga. Im Herbst <strong>und</strong> Winter sind auch in Mitteleuropa<br />
diese Schwäne zu beobachten. In Küstengebieten <strong>und</strong> im norddeutschen Tiefland sind sie regelmäßiger Wintergast. Zunehmend<br />
kommt es aber auch zu Übersommerungen <strong>und</strong> vereinzelten Bruten in Mitteleuropa. Der Zug aus den Wintergebieten<br />
setzt im Oktober ein. Sie kehren ab März in ihre Brutgebiete zurück.<br />
Je nach Jahreszeit sind Singschwäne sowohl tag- als auch nachtaktiv. Außerhalb der Brutzeit sind sie durchaus gesellig <strong>und</strong><br />
vertragen sich mit Artgenossen. Ab Oktober ziehen sie in ihre Winterquartiere, die sich entlang der Küsten <strong>und</strong> großen Seen<br />
Nordeurasiens erstrecken.<br />
Die Nahrungsweise der Singschwäne weist viele Gemeinsamkeiten mit der des Höckerschwans auf. Sie ernähren sich<br />
hauptsächlich von Wasserpflanzen. In geringem Umfang nehmen sie dabei auch Kleintiere auf. An Land bewegen sie sich<br />
erstaunlich gut voran <strong>und</strong> fressen hier insbesondere Gräser <strong>und</strong> Wurzeln. Anders als beim Höckerschwan suchen Singschwäne<br />
nur in geringem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen auf. Wintergetreide wird von ihnen eher selten gefressen.<br />
Die Brutbestände des Singschwans in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 21.000 BP.<br />
75 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 556/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />
Die Rastbestände des Singschwans (Skandinavien <strong>und</strong> NW-Russland) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006)<br />
59.000 Ind. Das 1%-Kriterium liegt bei 590 Ind.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Singschwan ist in Deutschland Jahresvogel. Die Brutvorkommen sind lokal sehr beschränkt (2005 = 21 BP laut SÜDBECK<br />
et al. 2008). Der deutsche Rastbestand wird in BURDORF et al. (1997) mit 9.000 angegeben. Das 1%-Kriterium liegt bei 100<br />
Ind.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Singschwäne brüten nicht in M-V. Sie sind regelmäßige Durchzügler <strong>und</strong> Wintergäste. Einzelne Vögel übersommern. Der<br />
Beginn des Wegzuges fällt auf Ende September, hauptsächlich vollzieht er sich jedoch im Oktober/November. Größte Bestände<br />
sammeln sich im Mittwinter zwischen Dezember <strong>und</strong> Februar. Der Heimzug findet hauptsächlich im Februar/März<br />
statt. Rastschwerpunkte sind die Küstenregion (Vorpommersche Boddenküste, Wismarbucht, Dassower See/Pötenitzer<br />
Wiek, Breitling/Rostock), die Elbtalaue sowie größere Binnengewässer (u. a. Müritz, Schweriner See, Fischteiche der Lewitz,<br />
Putzarer See). In den meisten Fällen nutzen Singschwäne Nahrungsflächen in einem Umfeld bis zu 5 km von den Schlafplätzen<br />
(HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
Allein 2.500 Ind. des oben angegebenen deutschen Rastbestandes (8% der Gesamtpopulation) überwintern oder kommen<br />
gleichzeitig im Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ vor<br />
(http://www.nationalpark-vorpommersche-boddenlandschaft.de/vbl/index.php?article_id=13).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Aufgr<strong>und</strong> der gründelnden Art der Nahrungssuche kommen keine Rastbestände des Singschwans in den küstenfernen<br />
Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III vor.<br />
Die flachen Küstenbereiche der Tromper Wiek werden unregelmäßig von Singschwänen mit bis zu 20 Individuen aufgesucht.<br />
Ausnahmsweise kann es auch zu Ansammlungen von einigen h<strong>und</strong>ert Individuen kommen. Aus der Quellenlage ist<br />
jedoch nicht ersichtlich, ob sich die Schwäne auf angrenzenden Äckern befanden.<br />
Im Vergleich zur Tromper Wiek halten sich nur wenige Singschwäne in der Prorer Wiek auf. Bei der IWZ wurden nicht jedes<br />
Jahr Singschwäne beobachtet. Die nachgewiesenen Mengen überschritten 60 Individuen nicht (HEINICKE & NAACKE 2002,<br />
RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE 2006).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Der Singschwan erreicht im Winterhalbjahr in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 150 - 500 Individuen.<br />
Ein Maximum von 1.000 Exemplaren wurde im Winter 1995/1996 gezählt. Im Mittwinter rasten die Singschwäne insbesondere<br />
im Wieker Bodden. Im Umfeld der Wittower Fähre wurden bei der IWZ in einzelnen Jahren bis zu 300 Exemplare nachgewiesen.<br />
Allerdings ist nicht mehr nachvollziehbar, ob sich die Vögel auf dem Bodden oder den angrenzenden Ackerflächen<br />
aufhielten.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />
Der Singschwan erreicht im Strelas<strong>und</strong> Bestandszahlen von 80 - 400 Individuen (häufig 200-300). Individuenstärkere Vorkommen<br />
betreffen Flachwasserbereiche des Greifswalder Boddens. Die Art hält sich meist von November bis Februar im<br />
Gebiet auf, wobei auch die umliegenden Äcker zur Nahrungssuche genutzt werden.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Seite 557/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 76<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Singschwan in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
76 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 558/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in M-V <strong>und</strong> damit in sehr großem Abstand zu<br />
den Kabeltrassen. Sie werden daher von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein. Die Art wurde in<br />
den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine<br />
Nachweise in den küstenfernen Bereichen der Trassenvarianten Off. I bis III).<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 77<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 59.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />
hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI). Das 1%-Kriterium<br />
liegt für NW- <strong>und</strong> Mitteleuropa, Festland bei 590 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann<br />
(z. B. 300 Individuen an der Wittower Fähre <strong>und</strong> bis zu 400 im Strelas<strong>und</strong>), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Das<br />
Verlegeschiff bewegt sich zudem kontinuierlich, so dass ein von Höckerschwänen genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit<br />
wieder für die Vögel zur Verfügung steht. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Singschwäne<br />
wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht<br />
ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 78<br />
77 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
78 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Seite 559/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Singschwan (Cygnus cygnus), Code: A038<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.21 Blässralle<br />
Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Blässrallen sind Brutvögel in weiten <strong>Teil</strong>en Eurasiens. Bruten erfolgen an stehenden <strong>und</strong> langsam fließenden Gewässern mit<br />
Flachufern <strong>und</strong> Ufervegetation unterschiedlicher Größenordnung <strong>und</strong> Typenzugehörigkeit, wie Seen, Teiche, verlandende<br />
Torfstiche, langsam fließende Flussabschnitte, Altwässer, Flussstauungen, Baggerlöcher, Kiesgruben, Rieselfelder, Parkteiche,<br />
mitunter auch in überschwemmten Seggenfluren, total zugewachsenen Kleingewässern wie auch an Gewässern ohne<br />
Uferbewuchs oder Brackwasserlagunen.<br />
Zur Zeit der Schwingenmauser werden untiefe, nahrungsreiche Gewässer mit größeren Röhrichtbeständen bevorzugt. Zur<br />
Zugzeit <strong>und</strong> im Winter werden neben Salzseen <strong>und</strong> Lagunen ähnliche Gewässer aufgesucht wie zur Brutzeit, wobei der<br />
Deckungsgrad der Ufervegetation eine untergeordnete Rolle spielt. Da im Winterhalbjahr angrenzende Landflächen als<br />
zusätzliche Nahrungsgründe Bedeutung besitzen, werden in der Regel Gewässer in landwirtschaftlich genutztem Gebiet<br />
solchen mit dicht bewaldeten Ufern vorgezogen; wichtig sind leichter Ausstieg <strong>und</strong> geradliniger, weder durch Röhricht noch<br />
Gebüsch behinderter Fluchtweg. Auf Großgewässern ist die Ralle nicht selten (neben Aythya ferina, Aythya fuligula <strong>und</strong><br />
anderen Wasservögeln) in besonderen Konzentrationen über Seichtstellen mit submerser Vegetation oder Dreissena- Bänken.<br />
Auch in geschützte Küstenbereiche sammeln sich im Winterhalbjahr große Bestände an Blässrallen.<br />
Das vor allem tag-, aber auch nachtaktive Blässralle ist bis zu einem gewissen Grad Allesfresser, da sowohl vegetabilische<br />
wie animalische Nahrung, meist submers lebende Formen, aber auch im Wasser treibendes faulendes Pflanzenmaterial<br />
sowie vegetative<strong>Teil</strong>e <strong>und</strong> Samen von Landpflanzen aufnimmt. Pflanzennahrung scheint in der Regel zu überwiegen.<br />
Die Bläßralle ist Standvogel, <strong>Teil</strong>- bzw. Kurzstreckenzieher. Die Hauptdurchzugszeit liegt im März.<br />
Die Brutbestände der Blässralle in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 1.300.000-2.300.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Blässralle [NW-Europa (w)] umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 1.750.000 Ind. Das 1%-<br />
Kriterium liegt bei 17.500 Ind.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Bläßralle ist ein flächig verbreiteter <strong>und</strong> häufiger Brutvogel an verschiedensten Gewässer Deutschlands (vgl. RHEINWALD<br />
1993). Der Bestand liegt bei 78.000-130.000 BP (SÜDBECK et al. 2007, Bezugsraum: 2005). Der Winterbestand konzentriert<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 560/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />
sich nach DDA (2009) auf die Küstengewässer der Ostsee <strong>und</strong> auf die großen Flusstälern <strong>und</strong> Seen in gesamt Deutschland<br />
<strong>und</strong> beläuft sich auf 250.000-350.000 Individuen (BURDORF et al. 1997). Das 1% Kriterium liegt bei 2.500 Individuen.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Die Bläßralle ist in M-V die häufigste Rallenart, die an Gewässern im ganzen B<strong>und</strong>esland brütet. Nach EICHSTÄDT et al.<br />
(2006) belaufen sich die Bestandszahlen auf 13.000-18.000 BP (Bezugsraum: 1994-1998). Die Blässralle ist neben Brutvogel<br />
auch ein häufiger Durchzügler <strong>und</strong> Wintergast in M-V. Im Sommer (Juni-September) kommt es auf einzelnen Gewässern<br />
zu großen Mauseransammlungen. Diese entwickeln sich insbesondere im Winterhalbjahr zwischen November <strong>und</strong> März,<br />
vorrangig an den Küstengewässern <strong>und</strong> ausgewählten größeren Binnenseen. An der Küste werden die Boddengewässer<br />
klar bevorzugt. Der jährliche Winterbestand unterliegt in Abhängigkeit von Kälte <strong>und</strong> Vereisungssituation erheblichen<br />
Schwankungen (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Rastbeständen von Blässrallen in den küstenfernen Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III kommen nicht vor.<br />
Bei der IWZ werden in der Tromper Wiek <strong>und</strong> der Prorer Wiek in den meisten Jahren jeweils Blässrallenbestände zwischen<br />
100-1.000 Ind. gezählt (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003, KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINI-<br />
CKE 2006).<br />
Nordrügensche Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Trasse an der Wittower Fähre - Offshore-Trasse Off.<br />
VII):<br />
Die Blässralle erreicht in der Nordrügenschen Boddenkette Bestandszahlen von 1.000 - 5.000 Individuen im Winterhalbjahr.<br />
Ein Maximum von 10.000 Individuen wurde im Eiswinter 1995/1996 gezählt. An der Wittower Fähre werden regelmäßig<br />
Ansammlungen von mehreren h<strong>und</strong>ert Vögeln nachgewiesen, die sich häufig am nordöstlichen Uferbereich aufhalten.<br />
Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trassen Off. IV, V, VI):<br />
Neben dem Greifswalder Bodden <strong>und</strong> der Schoritzer & Puddeminer Wiek zählt der südliche Strelas<strong>und</strong> zu den regelmäßig<br />
genutzten <strong>und</strong> wichtigsten Rastgebieten der Blässralle in M-V (HEINICKE & NOWALD 2005). Die Blässralle erreicht im Strelas<strong>und</strong><br />
Bestandszahlen von 1.000 – 5.000 Individuen im Winterhalbjahr. Die größten Vorkommen werden während des<br />
Herbstzuges (August - Oktober) nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet konnten mehrfach 2.000 - 3.000 Vögel nachgewiesen<br />
werden. Individuenstärkere Vorkommen bis 9.000 Exemplare sind in verschiedenen <strong>Teil</strong>bereichen des Greifswalder<br />
Boddens anzutreffen.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Seite 561/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 79<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Blässralle in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen immer an Land <strong>und</strong> damit nicht im direkten Einflussbereich<br />
der Seekabeltrassenvarianten des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung,<br />
Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete <strong>und</strong> Mauserplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />
sein. Die Art wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt<br />
(jedoch keine Nachweise in den küstenfernen Gewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III). Ruhestätten werden<br />
aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen<br />
des OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />
aus.<br />
79 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 562/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 80<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 1.750.000Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (Nachweise<br />
hauptsächlich im Bereich der Kabeltrassen <strong>und</strong> deren 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong>, Off. IV bis VI sowie an der Wittower<br />
Fähre, Off. VII, jedoch keine Nachweise in den küstenfernen Seegewässern der Trassenvarianten Off. I bis Off. III). Das 1%-<br />
Kriterium liegt für [NW-Europa (w)] bei 17.500 Ind. Selbst die vorn für den Einwinter 1995/96 angegebenen 10.000 Ind. An<br />
der Wittower Fähre als Extremzahlen liegen unterhalb des 1%-Kriteriums. Im Strelas<strong>und</strong> konzentrieren sich Blässrallen<br />
besonders in küstennahen Buchten <strong>und</strong> rasten nicht vorrangig in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Wirkzonen. Es<br />
kommt nicht in der gesamten 2-km-Wirkzone zeitgleich <strong>und</strong> flächendeckend zu vorhabensinduziertem Schiffsverkehr. Es<br />
sind also immer nur einzelne Individuen betroffen. Die Störungen durch das geplante Vorhaben sind nur während der kurzen<br />
Verlege- oder Reparaturphase <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das Verlegeschiff bewegt sich kontinuierlich, so dass ein<br />
von Blässrallen genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung steht. Da somit das oben angegebene<br />
1%-Kriterium bei keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf<br />
den Erhaltungszustand der lokalen Population der rastenden Blässrallen wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />
„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 81<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
80 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
81 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Seite 563/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Blässralle (Fulica atra), Code: A125<br />
V.2.22 Gryllteiste<br />
Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Gryllteisten brüten meist unmittelbar an der Küste auf Fels, - Kies <strong>und</strong> Sandinseln <strong>und</strong> an niedrigen Klippen. Zur Nahrungssuche<br />
begeben sie sich sowohl in küstennahe Seichtgewässergebiete als auch in entfernt gelegene Gebiete am Packeisrand<br />
oder an Eisbergen. Im Winter kommen Gryllteisten im Vergleich zu anderen Alken meist sehr küstennah oder auf Flachgründen<br />
vor. Sie halten sich oft in der Nähe der Brutgebiete auf, sofern es dort eisfreie Meeresbereiche gibt.<br />
Gryllteisten überwintern häufig in der Nähe ihrer Brutgebiete <strong>und</strong> zeigen weniger Zugbewegungen als die übrigen paläarktischen<br />
Alkenarten. Die Ankunft am Brutplatz ist meist Anfang März, aber auch bis Anfang Juni. Wie bei Trottellumme <strong>und</strong><br />
Tordalk verlassen die Jungen die Kolonie vor erreichen der Flugfähigkeit <strong>und</strong> beginnen ihre Streuwanderung schwimmend.<br />
Die Ostsee - Brutvögel überwintern in geringer Zahl auf der westlichen <strong>und</strong> südlichen Ostsee (dänische Inseln, Deutschland,<br />
Polen). Meist haben sie diese Gebiete im Dezember / Januar erreicht, <strong>und</strong> verbleiben dort, bis sie im April / Mai an ihre Brutplätze<br />
zurückkehren. Die sensible Zeit der Vollmauser, in der adulten Gryllteisten flugunfähig sind, liegt zwischen Mitte August<br />
<strong>und</strong> Mitte Oktober. In dieser Zeit sind die Vögel 4-5 Wochen flugunfähig.<br />
Gryllteisten sind hauptsächlich tagaktiv. Sie tauchen meist im Flachwasser dicht über dem Meeresgr<strong>und</strong> nach Nahrung. Diese<br />
besteht vor allem zur Brutzeit fast ausnahmslos aus Fisch. Im Winter <strong>und</strong> Frühjahr werden auch Wirbellose in nennenswerten<br />
Anteilen gefressen. Hier sind Crustaceen die wichtigste Gruppe, daneben aber auch Muscheln, Schnecken <strong>und</strong> Borstenwürmer.<br />
Die Brutbestände der Gryllteiste in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 130.000 bis<br />
300.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Gryllteiste (C. g. grylle) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 75.000 Ind. Das 1%-Kriterium<br />
liegt bei 750 Ind.<br />
Gryllteisten weisen eine mäßige Fluchtdistanz gegenüber Schiffen auf <strong>und</strong> fliegen vor Schiffen meist auf.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Gryllteisten besitzen in Deutschland den Status als Wintergast <strong>und</strong> seltener Sommergast. Sie halten sich während des<br />
Durchzuges <strong>und</strong> im Winter regelmäßig auf der deutschen Ostsee <strong>und</strong> seltener auf der deutschen Nordsee auf. Auf Helgoland<br />
können alljährlich einzelne Gryllteiste beobachtet werden.<br />
Der Rastbestand von Gryllteisten auf der deutschen Ostsee beträgt im Winter 700, im Frühjahr 400, im Sommer 11-50 <strong>und</strong> im<br />
Herbst 260 Individuen (Bezugsraum: 200-2007). Neben dem Hauptvorkommen im Bereich des Adlergr<strong>und</strong>es östlich von<br />
Rügen gibt es im Herbst <strong>und</strong> Frühjahr kleine Vorkommen im Bereich der Nordspitze Rügens <strong>und</strong> Hiddensees sowie auf der<br />
westlichen Ostsee (z. B. Sagasbank, Darß). Auf der deutschen Ostsee halten sich Gryllteisten von Herbst bis Frühjahr über-<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 564/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />
wiegend im Bereich des Adlergr<strong>und</strong>es auf. Trotz der relativ geringen Dichte ist dieses Vorkommen als international bedeutsam<br />
einzustufen (GARTHE 2003a zit. in: MENDEL et al. 2008). Der Adlergr<strong>und</strong> ist das bedeutendste Überwinterungsgebiet für<br />
Gryllteisten in der deutschen Ostsee. Über die Wintermonate kommen sie dann auch verstreut in der Pommerschen Bucht<br />
<strong>und</strong> entlang der Küste Rügens westwärts bis zum Plantagenetgr<strong>und</strong> vor (MENDEL et al. 2008). Der Heimzug erfolgt im April.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand der Gryllteiste in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 50-100 Individuen im Mittwinter (IFAÖ 2005a).<br />
Im Gegensatz zu den anderen Alkenarten ist das Vorkommen von Gryllteisten in der südlichen Ostsee auf die Flachgründe<br />
beschränkt. Das westlichste Überwinterungsgebiet ist der Adlergr<strong>und</strong> (DURINCK et al. 1994, BRÄGER 1995, GARTHE et al.<br />
2003). Innerhalb der Hoheitsgewässer von Mecklenburg-Vorpommern sind Gryllteisten selten.<br />
Gryllteisten treffen im November im Winterquartier am Adlergr<strong>und</strong> ein. Der Heimzug erfolgt im April (GARTHE et al. 2003). Im<br />
Sommerhalbjahr halten sich keine Gryllteisten in der westlichen Ostsee auf.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Gryllteisten sind nach SONNTAG et al. (2006) nördlich von Kap Arkona nur küstennah <strong>und</strong> in geringen Dichten von 0.01-1<br />
Ind./km² im Frühjahr Herbst <strong>und</strong> Winter zu erwarten. Zudem gibt es Vorkommen auf dem Adlergr<strong>und</strong>, die auch von GARTHE et<br />
al. (2003) erfasst wurden. GARTHE et al. (2003) ermittelten ebenfalls nur geringe Dichten küstennah, jedoch auch lokale Vorkommen<br />
geringer Dichten im südlichen Arkonabecken.<br />
Bei der IWZ wurden Gryllteiste nur in zwei Jahren als Einzelvögel vor der Außenküste Rügens beobachtet (Bezugsraum:<br />
2000-2008).<br />
Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
IV-VI) treten in der Regel keine Alken auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 82<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
82 hier nicht relevant<br />
Seite 565/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da Gryllteisten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gelten, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />
Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie werden aber<br />
durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des<br />
OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />
aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 566/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 83<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 75.000 Ind. Die Art wurde in<br />
den Kabeltrassenkorridoren inkl. der 2-km-Puffer in den unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch keine Nachweise<br />
in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-Kriterium liegt für C. g.<br />
grylle bei 750 Ind. Da diese Anzahl in keiner Kabeltrassenvariante betroffen auftritt (höchstens 143 Alken in Off. I), ist der<br />
„Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Die Art ist als Fisch- im Winter Miesmuschel- <strong>und</strong> Krebsfresser nicht an bestimmte<br />
Habitatstrukturen im Flachwasser geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand<br />
der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Gryllteisten wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand<br />
„Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein 84<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.23 Trottellumme<br />
Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
streng geschützte Art<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Trottellummen sind Brutvögel auf Helgoland, darüber hinaus sind sie Durchzügler sowie Sommer- <strong>und</strong> Wintergast auf der<br />
83 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
84 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />
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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />
Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Trottellummen brüten auf flachen Inseln <strong>und</strong> an steilen Klippen in den borealen <strong>und</strong> arktischen Regionen<br />
des Nordatlantiks <strong>und</strong> des Pazifiks. Es können fünf Unterarten unterschieden werden. In der Nordsee brütet aber nur eine<br />
Unterart. U. a albionis brütet von Südwest-Schottland über Irland bis zur Bretagne <strong>und</strong> in Deutschland auf Helgoland (etwa<br />
2.000 bis 3.000 Brutpaare). In der Nordsee ist diese Unterart meist ganzjährig anzutreffen (MENDEL et al. 2008). Im Ostseegebiet<br />
liegen die Verbreitungsschwerpunkte östlich von Rügen außerdem befindet sich vor der Insel Hiddensee ein weiteres<br />
kleines Vorkommen.<br />
Trottellummen erjagen ihre Beute durch Verfolgungstauchen wobei Maximaltiefen von 100 m erreicht werden können (GAS-<br />
TON & JONES 1998), durchschnittlich aber werden Tauchtiefen zwischen 20-50 m erreicht (GASTON & JONES 1998). Die Nahrung<br />
der Trottellummen besteht überwiegend aus pelagischen Schwarmfischen sowie geringen Mengen Wirbelloser (MEN-<br />
DEL et al. 2008). Trottellummen sind ausgeprägte Meeresvögel, die nur zur Fortpflanzung an Land kommen. Trottellummen<br />
brüten in großen Kolonien, der Aktionsradius zur Jungenaufzucht um die Brutkolonie beträgt auf Helgoland etwa 20-25 km,<br />
der Großteil der Vögel bleibt allerdings in direkter Nähe der Insel (DIERSCHKE et al. 2004). Trottellummen sind tag- <strong>und</strong> dämmerungsaktiv<br />
<strong>und</strong> sind schlechte Flieger mit einer geringen Manövrierfähigkeit. In der Regel fliegen sie flach über der Meeresoberfläche<br />
(MENDEL et al. 2008).<br />
Trottellummen sind Kurzstreckenzieher, führen dabei aber eher Streuungswanderungen durch als ausgeprägte Zugbewegungen.<br />
Die Altvögel halten sich meist ganzjährig in Gewässern in der Nähe der Brutkolonien auf. Im Winter wird der Aufenthalt<br />
auf dem offenen Meer durch vereinzelte Koloniebesuche unterbrochen, die der Brutplatzsicherung <strong>und</strong> der Paarbindung<br />
dienen. Jüngere Vögel, vor allem die Einjährigen verteilen sich dagegen z. T. über weite Entfernungen in den Meeren<br />
(MENDEL et al. 2008).<br />
Die Brutbestände der Trottellumme in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) für das Jahr 2000 2.000.000 bis<br />
2.700.000 BP.<br />
Die Rastbestände der Trottellumme umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) für die Ostsee 50.000 Ind. Das 1%-<br />
Kriterium liegt bei 500 Ind.<br />
Trottellummen sind empfindlich gegenüber Störungen durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> reagieren auf sich nähernde Schiffe häufig<br />
durch Abtauchen, manchmal durch Auffliegen. Empfindlichkeiten gegenüber Hindernissen in Form technischer Bauwerke<br />
sind auch aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Nachtflugaktivität als eher gering einzustufen (MENDEL et al. 2008).<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Brutbestand in Deutschland betrug im Jahr 2005 2.500 Paare (SÜDBECK et al. 2008). Trottellummen sind Meeresvögel<br />
<strong>und</strong> halten sich ganzjährig auf der deutschen Nordsee auf. Im Winter sind sie auf der gesamten deutschen Nordsee anzutreffen.<br />
Im Sommer kommen sie gehäuft im Umkreis der Brutkolonie Helgoland vor. Dabei ist die Dichte der Vögel in unmittelbarer<br />
Umgebung der Insel sehr hoch, auch in einer Entfernung von bis zu 30 km von der Insel trifft man die Vögel noch in<br />
mittlerer bis niedriger Dichte an. In den übrigen Bereichen werden Trottellummen verstreut <strong>und</strong> in geringerer Anzahl beobachtet<br />
(MENDEL et al. 2008). Im Herbst werden hohe Konzentrationen von Trottellummen im Offshore-Bereich mit Wassertiefen<br />
zwischen 40-50 m angetroffen. Im übrigen Nordseegebiet trifft man sie in geringen Dichten an, mit einer Häufung der<br />
Beobachtungen um Helgoland, das als Brutkolonie von den Vögeln auch im Winter zu Zwecken der Brutplatzsicherung <strong>und</strong><br />
Partnerbindung aufgesucht wird. Im Winter ist die Anzahl der Trottellummen im deutschen Nordseegebiet am höchsten <strong>und</strong><br />
die Vögel sind nahezu im gesamten Gebiet verbreitet, insbesondere aber innerhalb des 20 m Tiefenbereiches vor den Ostfriesischen<br />
Inseln sowie im Umkreis von Helgoland. Im Frühjahr haben viele Vögel das Gebiet bereits wieder in Richtung<br />
ihrer Brutkolonien verlassen. Im Bereich der deutschen Nordsee <strong>und</strong> insbesondere im Küstenbereich sind dann nur noch<br />
vereinzelt Individuen anzutreffen. Höhere Konzentrationen findet man nur noch im Offshorebereich sowie um Helgoland, wo<br />
im April die Brutzeit beginnt. Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche Nordsee mit 18.500 Ind.<br />
im Frühjahr, 7.000 Ind. im Sommer, 21.000 Ind. im Herbst <strong>und</strong> 33.000 Ind. im Winter angegeben.<br />
Trottellummen brüten in der deutschen Nordsee ausschließlich auf Helgoland mit 2.625 Brutpaaren (2007, GRAVE 2007) in<br />
einer Entfernung von 85 km. Da zur Brutzeit eine Konzentration um die Brutplätze herum stattfindet, überrascht es nicht,<br />
dass bei den hier vorgestellten Untersuchungen im Sommer kaum Trottellummen festgestellt wurden. So geben TASKER et<br />
al. (1987) <strong>und</strong> JONES et al. (2002) nach Untersuchungen an britischen Brutplätzen auf Inseln für Trottellummen <strong>und</strong> die nah<br />
verwandten Dickschnabellumme (Uria lomvia) zur Brutzeit Entfernungen bis 10 km für die Nahrungssuche bei Tage <strong>und</strong><br />
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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />
etwas größere Entfernungen bei Nacht an. Der größte <strong>Teil</strong> der nordostatlantischen Brutpopulation konzentriert sich in den<br />
Gewässern nordöstlich Großbritanniens. Der Winterbestand im Untersuchungsgebiet V dürfte sich zum Großteil aus diesen<br />
Brutpopulationen rekrutieren, da ab dem Spätsommer Tiere aus britischen Kolonien in die Deutsche Bucht einwandern.<br />
Hierbei handelt es sich meistens um „post breeding movements“, bei denen sich die Tiere auf der Suche nach geeigneten<br />
Nahrungsplätzen in die östliche Nordsee orientieren (TASKER et al. 1987). Innerhalb der Deutschen Bucht kommen Trottellummen<br />
ganzjährig vor. Den größten Bestand erreichen sie im Frühjahr, den geringsten im Sommer.<br />
In der Ostsee kommen Trottellummen im Frühjahr, Sommer <strong>und</strong> Herbst in geringer Anzahl verstreut in der Pommerschen<br />
Bucht vor. Die höchsten Anzahlen erreichen sie im Winter. Ihr Verbreitungsschwerpunkt befindet sich in den Offshore-<br />
Bereichen der Pommerschen Bucht, insbesondere in den tieferen Gewässern zwischen Oderbank <strong>und</strong> Adlergr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
nordwestlich des Adlergr<strong>und</strong>es. Des Weiteren befindet sich vor Hiddensee ein kleineres Vorkommen. Auch in der Kieler <strong>und</strong><br />
Mecklenburger Bucht <strong>und</strong> entlang der Küste Rügens halten sich im Winter einzelne Trottellummen auf (MENDEL et al. 2008).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand der Trottellumme in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 100-200 Ind. (Mittwinter) (IFAÖ 2005a).<br />
Das Vorkommen von Trottellummen beschränkt sich in der westlichen Ostsee weitgehend auf das Bornholmbecken, die<br />
Adlergr<strong>und</strong>rinne <strong>und</strong> das Arkonabecken.In der Mecklenburger Bucht sind Trottellummen selten (vgl. BRÄGER 1995). Innerhalb<br />
der Hoheitsgewässer von Mecklenburg-Vorpommern halten sich nur sehr wenige Trottellummen auf.<br />
Trottellummen kommen ganzjährig am Adlergr<strong>und</strong> vor. In dieses Seegebiet wandern Trottellummen aus der Kolonie<br />
Græsholm (NE von Bornholm) mit ihren nichtflüggen Jungen nach dem Lummensprung Ende Juni/Anfang Juli (IfAÖ eigene<br />
Beob.). Das winterliche Rastgeschehen in der Arkonasee beginnt im November <strong>und</strong> endet im Mai.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Eine aktuelle Befliegung im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von unbestimmten Alken mit einer geringen<br />
Dichte von 0,01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). Nach GARTHE et al. (2003) belaufen<br />
sich die Vorkommen von Trottellummen im Arkonabecken im Frühjahr auf Dichten von 0,1 ->5 Ind./km². Im Winter wurde das<br />
zentrale Arkonabecken dagegen gemieden. SONNTAG et al. (2006) stellten insbesondere im Winter Vorkommen in der äußeren<br />
Pommerschen Bucht fest. Küstennah wurden im Winter im Bereich der östlichen Tromper Wiek ebenfalls von SONNTAG<br />
et al. (2006). Trottellummen in sehr geringen Dichten von 0,001-1 Ind./km² erfasst (Bezugsraum: 2000-2005).<br />
Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />
2009 wurden die Alkenarten nicht unterschieden. Alken traten von Oktober bis März mit größten Vorkommen im Dezember<br />
auf <strong>und</strong> waren unregelmäßig über das Untersuchungsgebiet verteilt mit einem Höchstbestand von 1.044 Individuen im Dezember<br />
(IfAÖ unveröffentl.)<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte 0,00 0,18 0,24 0,45 0,20 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand 0 426 555 1044 471 0 0 0<br />
Alken traten im Bereich aller drei Trassenvarianten von Off. I-Off. III auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />
Oktober bis Dezember. Der höchste Bestand mit 143 Individuen wurde im Dezember in der Trassenvariante Off. I ermittelt.<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentlicht)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off. I 0,00 0,54 0,36 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off. I 0 60 40 143 0 0 0 0<br />
mittlere Dichte Off. II 0,00 0,00 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off. II 0 0 24 0 0 0 0 0<br />
mittlere Dichte Off III 0,00 0,00 0,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />
Bestand Off. III 0 0 30 0 0 0 0 0<br />
Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
Off. IV-VI) treten in der Regel keine Alken auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 85<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die Trottellumme in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind<br />
keine Maßnahmen notwendig.<br />
85 hier nicht relevant<br />
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Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />
Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie werden aber<br />
durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des<br />
OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />
aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 86<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 50.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre). Das 1%-<br />
Kriterium liegt für die Ostsee bei 500 Ind. Da dieses in keiner Kabeltrassenvariante inkl. Puffer erreicht wird (höchstens 143<br />
Alken in Off. I), ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen<br />
geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der<br />
überwinternden oder rastenden Trottellummen wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt<br />
aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
86 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 571/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 87<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.24 Tordalk<br />
Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
europäische Vogelart RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
streng geschützte Art<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Tordalken sind Meeresvögel, die sich ganzjährig in Küstengewässern aufhalten <strong>und</strong> an steilen Klippen felsiger Küstengebiete<br />
<strong>und</strong> auf Offshore-Inseln in den borealen bis subarktischen Zonen auf beiden Seiten des Atlantiks brüten. Ihr Brutgebiet<br />
reicht von der Nordküste Ostkanadas, Neuenglands <strong>und</strong> West-Grönlands bis nach Nordwest-Frankreich <strong>und</strong> bis zur Nord<strong>und</strong><br />
Ostsee (MENDEL et al. 2008).<br />
Bei den Tordalken unterscheidet man zwei Unterarten: A. t. torda (Arktis, Ostsee, Weißes Meer) <strong>und</strong> A. t. islandica (brütet<br />
von Island über die Färöer Inseln bis nach W-Europa). Die Unterart A. t. islandica gilt in Mitteleuropa als lokaler Brut- <strong>und</strong><br />
Sommervogel. A. t. torda kommt dagegen aus Nord-Fennoskandien <strong>und</strong> Nord-Russland als Wintergast vornehmlich an die<br />
Ostseeküsten, aber auch an die Küsten der Nordsee. Tordalken sind Verfolgungsjäger, die ihre Beute in Tiefen zwischen 6<br />
bis 24 m erjagen. Die maximal beobachtete Tauchtiefe lag bei 43 m. Die Nahrung des Tordalks besteht überwiegend aus<br />
kleinen pelagischen Schwarmfischen. Über den Aktionsradius im Umkreis der Brutkolonien ist nur wenig bekannt, bei einer<br />
Untersuchung in Schottland suchten Tordalke bei der Nahrungssuche bevorzugt Gebiete auf, die mehr als 10 km vom Brutgebiet<br />
entfernt lagen (MENDEL et al. 2008).<br />
Der Tordalk brütet in Deutschland nur auf Helgoland (Unterart islandica), im Jahr 2008 betrug Anzahl der Brutpaare dort bei<br />
18 Paaren (MENDEL et al. 2008). Darüber hinaus sind Tordalke Durchzügler sowie Wintergäste auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee (beide<br />
Unterarten). Im Sommer <strong>und</strong> Herbst sind nur einzelne Tordalke in der Nordsee anzutreffen, hauptsächlich im Bereich von<br />
87 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 572/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />
Helgoland <strong>und</strong> im küstenfernen Offshore-Bereich. Nachdem die atlantischen Tordalken die Mauser (Juni – September)<br />
abgeschlossen haben, überqueren viele Vögel die Nordsee aus Richtung Schottland um ihre Überwinterungsgebiete im<br />
Skagerrak <strong>und</strong> Kattegat zu erreichen. Weitere wichtige Überwinterungsgebiete befinden sich in der südlichen Nordsee <strong>und</strong><br />
im Englischen Kanal. Das Hauptvorkommen ist in der Nordsee in den Wintermonaten zu beobachten, mit Häufungen westlich<br />
von Sylt sowie um Helgoland. Im zentralen <strong>und</strong> nördlichen Offshore-Bereich befinden sich dagegen nur verstreut geringe<br />
bis mittlere Dichten der Tordalke. Außerhalb der Brutzeit halten sich Tordalken ganzjährig auf dem Meer im Bereich des<br />
Kontinentalschelfs auf. Sie sind tag- <strong>und</strong> dämmerungsaktiv.<br />
Die Brutbestände des Tordalken in Europa umfassen laut BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004) 430.000 bis 770.000 BP.<br />
Die Rastbestände des Tordalken (A. t. torda) umfassen laut WETLANDS INTERNATIONAL (2006) 55.000 Ind. Laut MENDEL et al.<br />
(2008) liegt das 1%-Kriterium für die Ostsee bei 550 Ind.<br />
Tordalken sind empfindlich gegenüber Störungen durch Schiffsverkehr <strong>und</strong> reagieren auf sich nähernde Schiffe häufig durch<br />
Abtauchen, manchmal durch Auffliegen. Empfindlichkeiten gegenüber Hindernissen in Form technischer Bauwerke sind<br />
auch aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Nachtflugaktivität als eher gering einzustufen (MENDEL et al. 2008).<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland<br />
Der Tordalk brütet in Deutschland nur auf Helgoland (Unterart islandica), im Jahr 2008 betrug Anzahl der Brutpaare dort bei<br />
18 Paaren (MENDEL et al. 2008, SÜDBECK et al. 2008). Darüber hinaus sind Tordalke Durchzügler sowie Wintergäste auf<br />
Nord- <strong>und</strong> Ostsee (beide Unterarten). Im Sommer <strong>und</strong> Herbst sind nur einzelne Tordalke in der Nordsee anzutreffen, hauptsächlich<br />
im Bereich von Helgoland <strong>und</strong> im küstenfernen Offshore-Bereich. Nachdem die atlantischen Tordalken die Mauser<br />
(Juni – September) abgeschlossen haben, überqueren viele Vögel die Nordsee aus Richtung Schottland um ihre Überwinterungsgebiete<br />
im Skagerrak <strong>und</strong> Kattegat zu erreichen. Weitere wichtige Überwinterungsgebiete befinden sich in der südlichen<br />
Nordsee <strong>und</strong> im Englischen Kanal. Das Hauptvorkommen ist in der Nordsee in den Wintermonaten zu beobachten, mit<br />
Häufungen westlich von Sylt sowie um Helgoland. Im zentralen <strong>und</strong> nördlichen Offshore-Bereich befinden sich dagegen nur<br />
verstreut geringe bis mittlere Dichten der Tordalke. Die Rastbestandszahlen sind in MENDEL et al. (2008) für die deutsche<br />
Nordsee mit 850 Ind. im Frühjahr <strong>und</strong> 7.500 Ind. im Winter angegeben. In den anderen Jahreszeiten werden Tordalken<br />
dagegen nur vereinzelt angetroffen (zwischen 1 <strong>und</strong> max. 50 Individuen).<br />
Tordalken kommen v. a. im Winter auf der deutschen Ostsee vor. In geringen bis mittleren Dichten tritt die Art in weiten<br />
<strong>Teil</strong>en des Küsten- <strong>und</strong> Offshore-Bereichs der Pommerschen Bucht <strong>und</strong> weiter westwärts bis Zingst auf. Größere Anzahlen<br />
halten sich auch in der Mecklenburger Bucht auf, kleinere Vorkommen gibt es in der Kieler Bucht (MENDEL et al. 2008).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand des Tordalks in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 500-1.000 Ind. (Mittwinter) (IFAÖ 2005a).<br />
Das Vorkommen von Tordalken beschränkt sich in der westlichen Ostsee weitgehend auf die Arkonasee (KLEIN et al. 2004).<br />
Die höchsten Dichten wurden im Bereich der Hanglagen des Arkonabeckens registriert. In der Mecklenburger Bucht sind<br />
Tordalken selten (vgl. BRÄGER 1995, IfAÖ eigene Beob.).<br />
Östlich von Rügen erscheinen die ersten Tordalken im September. Westlich von Rügen treffen die Vögel etwas später ein.<br />
Der Zuzug hält bis Februar an <strong>und</strong> ist vermutlich eine Funktion der Eisverhältnisse in der östlichen Ostsee. Im März/April<br />
erfolgt der Abzug in die Brutgebiete. Weiter westlich überwinternde Individuen ziehen im Mai ostwärts (DIERSCHKE & HELBIG<br />
1997, IfAÖ Beobachtungen am Darßer Ort). Bei den Wintergästen in der Arkonasee handelt es sich um Brutvögel aus der<br />
Ostsee <strong>und</strong> dem Kattegat (Ringf<strong>und</strong>e der Beringungszentrale Hiddensee).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Eine aktuelle Befliegung im Januar/Februar 2009 ergab ein lokales Vorkommen von unbestimmten Alken mit einer geringen<br />
Dichte von 0.01-1 Ind./km² im südlichen Arkonabecken (vgl. MARKONES & GARTHE 2009). GARTHE et al. (2003) <strong>und</strong> SONNTAG<br />
et al. (2006) geben Vorkommen des Tordalken im Frühjahr <strong>und</strong> Winter lokal in Dichten zwischen 0.1 <strong>und</strong> 2.5 Ind./km² im<br />
südlichen Arkonabecken innerhalb der 12-sm-Zone <strong>und</strong> in der äußeren Pommerschen Bucht an. Beide Autoren geben über-<br />
Seite 573/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />
einstimmend küstennah für die Prorer Wiek Tordalkendichten von bis zu 1 Ind./km² an.<br />
Bei acht Flugzeugzählungen im Seegebiet südliches Arkonabecken <strong>und</strong> äußere Pommersche Bucht in den Jahren 2007-<br />
2009 wurden die Alkenarten nicht unterschieden. Alken traten von Oktober bis März mit größten Vorkommen im Dezember<br />
auf <strong>und</strong> waren unregelmäßig über das Untersuchungsgebiet verteilt, mit einem Höchstbestand von 1044 Individuen im Dezember<br />
(IfAÖ unveröffentl.)<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken im Untersuchungsgebiet nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.08<br />
mittlere Dichte 0,00 0,18 0,24 0,45 0,20 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand 0 426 555 1044 471 0 0 0<br />
Alken traten im Bereich aller drei Trassenvarianten von Off. I –Off. III auf. Die Nachweise beschränken sich auf die Monate<br />
Oktober bis Dezember. Der höchste Bestand mit 143 Individuen wurde im Dezember in der Trassenvariante Off. I ermittelt.<br />
Hochgerechnete Bestände schwimmender Alken in den Trassenvarianten nach Flugzeugzählungen (IfAÖ unveröffentl.)<br />
Vorkommen / Erfassungsdatum 23.09.07 22.10.07 24.11.07 15.12.07 08.03.08 07.04.08 07.05.08 28.02.09<br />
mittlere Dichte Off I 0,00 0,54 0,36 1,27 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off I 0 60 40 143 0 0 0 0<br />
mittlere Dichte Off II 0,00 0,00 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off II 0 0 24 0 0 0 0 0<br />
mittlere Dichte Off III 0,00 0,00 0,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Bestand Off III 0 0 30 0 0 0 0 0<br />
Im nordrügenschen Bodden mit Rassower Strom <strong>und</strong> Breetzer Bodden (Offshore-Trasse Off. VII) <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> (Offshore-Trasse<br />
Off. IV - VI) treten in der Regel keine Alken auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 88<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
88 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 574/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da der Tordalk in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparatur nicht als besonders kollisionsgefährdete Art gilt, sind keine<br />
Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> damit nicht in der Nähe<br />
der Kabeltrassen des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />
ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein (jedoch keine<br />
Nachweise in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> im 2-km-Puffer im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre), sie werden aber<br />
durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des<br />
OWP lösen allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug<br />
aus.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
Seite 575/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />
ja<br />
nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 89<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 55.000 Ind. Die Art<br />
wurde in den Kabeltrassenkorridoren <strong>und</strong> den 2-km-Puffern in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (jedoch<br />
keine Nachweise im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> an der Wittower Fähre, Off. IV –VII). Das 1%-Kriterium liegt für A. t. torda bei 550 Ind.<br />
Da diese Anzahl bei keiner Kabeltrassenvariante betroffen sein kann (höchstens 143 Alken in Off. I), ist der „Schädigungstatbestand“<br />
nicht erfüllt. Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf<br />
die Einstandsgebiete ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden<br />
Tordalken wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten<br />
Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 90<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.25 Pflanzenfressende Rastvögel<br />
Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />
A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefahrdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
89 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
90 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 576/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />
A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Die hier zusammengefassten Vogelarten besitzen bei aller Verschiedenheit hinsichtlich ihrer Lebensraumansprüche <strong>und</strong><br />
Verhaltensweisen die Gemeinsamkeit, dass sie als phytophage Arten ihren Nahrungsbedarf zum überwiegenden <strong>Teil</strong> mit<br />
Makrophyten im Flachwasserbereichen (Gründelenten) sowie mit Salwiesenpflanzen (Pfeifenten, Gänse) <strong>und</strong> mit landwirtschaftlichen<br />
Nutzpflanzen wie z. B. Getreide, Raps (Schwäne, Gänse) stillen. Als einzige Ausnahmen dieser Ernährungsweisen<br />
werden die Brandgans (kleine Schnecken, Muscheln <strong>und</strong> Würmer, Krebstiere, Wasserpflanzen <strong>und</strong> Insekten) <strong>und</strong><br />
der Zwergtaucher (größtenteils Insekten <strong>und</strong> deren Larven, Mollusken, Crustaceen, Kaulquappen <strong>und</strong> kleine Fische) an<br />
dieser Stelle mit behandelt.<br />
Rastbestände nach WETLAND INTERNATIONAL (2006):<br />
Art Population Bestand (Ind.) 1% Kriterium<br />
Brandgans NW-Europa (b) 300.000 3.000<br />
Ringelgans bernicla 200.000 2.000<br />
Graugans anser: NW-Europa (b) 500.000 5.000<br />
Schnatterente strepera: NW-Europa (b) 60.000 600<br />
Stockente platyrhynchos: NW-Europa, Ostsee (w) 4500.000 20.000<br />
Löffelente NW-, M-Europa (w) 40.000 400<br />
Krickente crecca: NW-Europa (w) 500.000 5.000<br />
Spießente NW-Europa (w) 60.000 6.00<br />
Zwergtaucher ruficollis 300.000-510.000 4.000<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Da zu dieser Gruppe eine Vielzahl von Arten zählt, lässt sich keine Deutschland-Verbreitung angeben.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Brutbestand der Löffelente liegt bei 200-250 Paaren (Bezugszeitraum: 1994 -1998). An der Küste brüten Löffelenten<br />
auf Boddenwiesen <strong>und</strong> Inseln in flachen Buchten, Tümpeln <strong>und</strong> Nassflächen. Sie ist Brutvogel in geschützten rügener Buchten.<br />
Große Rastansammlungen treten v. a. während der Zugzeiten im März/April sowie von Mitte August bis November auf.<br />
Einzelne Küstenabschnitte werden regelmäßig von Rastbeständen mit >400 Individuen genutzt. Zu großen Rastansammlungen<br />
kommt es v. a. im März/April sowie Mitte August bis November.<br />
Der Brutbestand der Schnatterente liegt bei 500-800 Paaren (Bezugszeitraum: 1994 -1998). An der Küste brüten Schnatterenten<br />
im geschützten Bodden <strong>und</strong> Buchten. Hierzu zählen auch der innerrügenschen Bodden. Zu großen Rastansammlungen<br />
kommt es v. a. von August bis November sowie im Juni/Juli. Wenige Küstenabschnitte werden regelmäßig von Rastbeständen<br />
mit >600 Individuen genutzt.<br />
Der Brutbestand der Spießente liegt bei
Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />
A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />
burg-Vorpommern überwiegend mitteleuropäische Brutvögel betreffen, ist im weiteren Jahresverlauf bis zum März nur eine<br />
geringe saisonale Dynamik ausgeprägt (vgl. BERNDT & BUSCHE 1991 für Schleswig-Holstein).<br />
Der Brutbestand der Krickente liegt bei ca. 500 Brutpaaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). An der Küste sind sie auf Inseln<br />
<strong>und</strong> episodisch überfluteten Grünländern ebenso vertreten wie auf Flüssen <strong>und</strong> Gräben in gepolderten Bereichen. Es kommt<br />
zu einzelnen Bruten auf Rügen. Zu großen Rastansammlungen kommt es v. a. im März/April <strong>und</strong> von August bis November.<br />
Einzelne Küstenabschnitte werden regelmäßig von Rastbeständen mit >2.500 Individuen genutzt darunter auch die Darß-<br />
Zingster-Boddenklette.<br />
Der Brutbestand der Brandgans liegt bei 150-200 Paaren (Bezugszeitraum: 1994 -1998). Zur Brut bevorzugt werden an der<br />
Küste flache Bodden <strong>und</strong> Außenbuchten mit sandigen bis sandig-schlickigem Uferbereichen mit angrenzenden tümpel- <strong>und</strong><br />
prielreichen Salzwiesen. Ein Brutschwerpunkt in M-V liegt auf Westrügen. Über Heim- <strong>und</strong> Wegzugsbestände gibt es für M-V<br />
nur unzureichende Angaben. Die Anzahl überwinternder Brandgänse ist stark witterungsabhängig <strong>und</strong> umfasst nur wenige<br />
Individuen. So beliefen sich z. B. die Rastbestandszahlen im Mildwinter 2005 im April auf unter 300 Brandgänse.<br />
Die Ringelgans ist aufgr<strong>und</strong> ihrer phytophagen Ernährungsweise entlang der äußeren Küstengewässer der Ostsee in ihrem<br />
Vorkommen auf die unmittelbare Uferzone beschränkt. Es werden regelmäßig im März <strong>und</strong> April Schwärme von über 100<br />
Ringelgänsen gemeldet (www.oamv.de).<br />
Der Brutbestand der Graugans liegt bei 2.800-3.400 Brutpaaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Sie ist ein regelmäßiger <strong>und</strong><br />
verbreiteter Brutvogel auf Rügen. Große Rastbestände in M-V werden zwischen Mitte August <strong>und</strong> Mitte September erreicht.<br />
Wichtigste Rastgebiete sind der Galenbecker See <strong>und</strong> die Zingster Boddenkette.<br />
Der Brutbestand des Zwergtauchers liegt bei ~1.500 Paaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Er ist Brutvogel an Kleingewässern<br />
auf Rügen <strong>und</strong> entlang des Strelas<strong>und</strong>. Im Winterhalbjahr kommt es in geschützten Meeresbuchten zu kleinen Ansammlungen<br />
von Zwergtauchern.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Mit dem Auftreten der phytophagen Arten inklusive Brandgans <strong>und</strong> Zwergtaucher ist in den küstenfernen Bereichen der<br />
Trassenvarianten Off. I - Off. III nicht zu rechnen.<br />
Für die Arten Schnatterente, Löffelente, Spießente <strong>und</strong> Knäkente kommen HEINICKE & NAACKE (2002) nach Auswertung<br />
der IWZ-Daten zu dem Schluss, dass deren Überwinterungsbestände in M-V sehr niedrig sind <strong>und</strong> am Überwinterungsgeschehen<br />
der Wasservögel keine maßgebliche Rolle spielen. Die der Trassenvariante Off. I nächsten großen Rastbestände<br />
der Schnatterente befinden sich im Kleinen Jasm<strong>und</strong>er Bodden mit maximal 1.000 Ind. im August-November. Rast- <strong>und</strong><br />
Mauserbestände der Löffelente stellen sich westlich von Rügen in der Udarser Wiek sowie am Bessin <strong>und</strong> Gellen von Hiddensee<br />
mit über 1.000 Ind. ein. Der Gellen zählt auch für Spießenten zu einem wichtigen Rastgebiet maximal 2.130 Ind. im<br />
September bis November (HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
Bei einer landbasierten Wasservogelzählung des IfAÖ am 04.03.2007 wurden in der Tromper Wiek insgesamt vier Brandgänse<br />
<strong>und</strong> 130 Stockenten, verteilt auf mehrere Zählabschnitt, beobachtet:<br />
Brandgans- <strong>und</strong> Stockentenbestände am 04.03.2007 in der Tromper Wiek (IFAÖ 2007c)<br />
Art/Abschnitt 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Arkona Vitt Goor Nobbin Juliusruh Schaabe Schaabe Glowe Summe<br />
Brandgans 4 4<br />
Stockente 80 50 130<br />
Gelb hervorgehoben = relevante Zählabschnitte<br />
Stockenten treten in der Prorer- <strong>und</strong> Tromper Wiek sowie im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Nordrüenischen Boddenkette bei der IWZ<br />
jährlich auf, wobei Abschnittsweise regelmäßig Bestände von mehreren tausend Ind. gezählt wurden. Aufgr<strong>und</strong> der Datenlage<br />
könne auf Basis der IWZ keine Angaben über Heim- <strong>und</strong> Wegzug oder Überwinterungszahlen von Brandgänsen gemacht<br />
werden. Die Anzahl überwinternden Brandgänse ist stark von der Witterung abhängig <strong>und</strong> beläuft sich auf wenige Individuen.<br />
Es treten in einzelnen Jahren keine Brandgänse auf. Im <strong>Raum</strong> Rügen liegen die Rastschwerpunkte der Graugans im<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 578/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />
A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />
Bereich Ummanz <strong>und</strong> Nordrügenschen Boddenkette mit größten Rastaufkommen im September <strong>und</strong> Oktober. Bei Ummanz<br />
wurden maximal 5.300 Graugänse im September gezählt. Im Rahmen der IWZ im Januar sind die ermittelten Zahlen deutlich<br />
geringer als im September <strong>und</strong> Oktober. Der Außenküstenbereich der Tromper- <strong>und</strong> Prorer Wiek zählt nicht zum Rastgebiet<br />
der Graugans. Da der überwiegende <strong>Teil</strong> der Ringelgänse meist nonstop von russischen Rastplätzen zu den Überwinterungsplätzen<br />
vorrangig im deutschen <strong>und</strong> niederländischen Wattenmeer zieht werden sie für den <strong>Raum</strong> Rügen sowohl bei<br />
der Auswertung der IWZ als auch bei der Internationalen Gänsezählung nicht erwähnt. Es halten sich jedoch zu Zugzeiten<br />
<strong>und</strong> im Winterhalbjahr Ringelgänse in geringen Individuenanzahlen an der Küste von M-V auf, so dass ein Auftreten im<br />
<strong>Raum</strong> Rügen zeitweise <strong>und</strong> in sehr geringen Zahlen wahrscheinlich ist. Zwergtaucher werden im Winterhalbjahr an der<br />
Außenküsten Mecklenburg-Vorpommerns regelmäßig in geringen Anzahlen festgestellt. Genaue örtliche Angaben zum<br />
Vorkommen von Zwergtauchern im <strong>Raum</strong> Rügen liegen nicht vor (HEINICKE & NAACKE 2002, RATHGEBER & NAACKE 2003,<br />
KÖRNER & NAACKE 2004, HEINICKE 2005, HEINICKE 2006). Der Außenküstenbereich der Tromper <strong>und</strong> Prorer Wiek gehört nicht<br />
zum Rastgebiet der Krickente. In den nordrügenschen Bodden werden bei der IWZ Krickenten nicht jährlich <strong>und</strong> nur in sehr<br />
geringen Individuenmengen festgestellt. Im westlichen Strelas<strong>und</strong> gab es Nachweise von Krickentenvorkommen der Größenklasse<br />
41-399 Individuen. Die nächsten großen Rastbestände befinden sich in den Windwattgebieten der Insel Hiddensee<br />
(HEINICKE & NOWALD 2005).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 91<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
91 hier nicht relevant<br />
Seite 579/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />
A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die hier zusammengefassten Arten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen nicht als besonders<br />
kollisionsgefährdet gelten, sind keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten.<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Die nächstgelegenen Brutplätze (Fortpflanzungsstätten) dieser Arten sind unter Überschrift 2.2 beschrieben. Eine „Entnahme,<br />
Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da<br />
diese immer im Landbereich in größerer Entfernung vom Vorhaben liegen <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />
erreicht werden.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastgebiete <strong>und</strong> Mauerplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden sein<br />
(die Nachweise in den Kabeltrassen <strong>und</strong> im 2-km-Puffer sind unter 2.3 zusammengestellt), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen<br />
keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn die Kabeltrassen des OWP lösen<br />
allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen <strong>und</strong> zeitlich eng begrenzten Rastflächenentzug aus. Mauserplätze<br />
sind in den Wirkräumen der Kabeltrassenvarianten nicht bekannt.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 580/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Phytophage Arten, Codes: Zwergtaucher A004, Brandgans A048, Ringelgans A046, Graugans<br />
A043, Schnatterente A051, Stockente A053, Löffelente A056, Krickente A052, Spießente A054<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja nein 92<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Da bei diesen, im „Sammelsteckbrief“ zusammengefassten Arten, immer nur einzelne Individuen oder kleiner Trupps<br />
betroffen sein können, wird für keine Art das 1%-Kriterium in keiner Kabeltrassenvariante erreicht. Daher ist der „Schädigungstatbestand“<br />
nicht erfüllt.<br />
Es kommt somit zu keiner erheblichen Störung während der Mauser-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderzeit für diese rastenden,<br />
pflanzenfressenden Arten. Für die anderen hier behandelten Arten ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der<br />
lokalen Population durch die Kabelverlegung oder die Reparatur des verlegten Kabelsystems aufgr<strong>und</strong> der sehr geringen<br />
Nutzung des Kabeltrassenkorridors nur durch einzelne Individuen nicht zu erwarten. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt<br />
aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Brutplätzen möglich, die sich für die hier betrachteten Arten<br />
jedoch nicht im marinen Bereich der Kabeltrassen, sondern an Land <strong>und</strong> z T. nicht einmal in Deutschland, außerhalb der<br />
Wirkreichweite der Seekabel befinden.<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.26 Möwen <strong>und</strong> Seeschwalben<br />
Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />
A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />
A172<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG (zum <strong>Teil</strong>)<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
92 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />
A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />
A172<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Die hier zusammengefassten Vogelarten besitzen bei aller Verschiedenheit hinsichtlich ihrer Lebensraumansprüche <strong>und</strong><br />
Verhaltensweisen die Gemeinsamkeit, dass sie den Meereslebensraum zur Zugzeit durchquert <strong>und</strong>/oder ihn als Überwinterungs-,<br />
Nahrungs-, Brut- <strong>und</strong> Rastgebiet genutzt. Sie brüten in der Regel in Kolonien <strong>und</strong> ihr Nahrungsspektrum beinhaltet<br />
zu einem mehr oder weniger hohen Anteil Fisch.<br />
Die betrachteten Möwenarten profitieren von Fischabfällen oder vom aufgewirbelten Schraubenwasser von Schiffen <strong>und</strong><br />
treten als Schiffsfolger hinter Fischereifahrzeugen auf. Ein vermehrtes Aufkommen von Fischereifahrzeugen, das Anlanden<br />
des Fischfangs im Häfen sowie aufgewirbeltes Schraubenwasser erhöhen deshalb die Attraktivität eines Gebietes für Möwen<br />
als Nahrungsraum. Raubmöwen als an Möwen schmarotzende Arten werden vermutlich von den Schwärmen schiffsbegleitender<br />
Möwen angezogen <strong>und</strong> profitieren so indirekt ebenfalls von einem erhöhten Schiffsaufkommen.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Da zu dieser Gruppe eine Vielzahl von Arten zählt, lässt sich keine Deutschland-Verbreitung angeben.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Der Rastbestand der Silbermöwe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 30.000-50.000 Ind. (Mittwinter) (IFAÖ 2005a). Der<br />
Brutbestand lag bei 2.200-2.800 Paaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Rügen zählt mit vier Kolonien zum Brutgebiet der<br />
Silbermöwe. Silbermöwen sind ganzjährig in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern anzutreffen. Es<br />
gibt keine Daten zur Jahresphänologie, da die Erfassung von Silbermöwen außerordentlich schwierig ist. Die Verteilung auf<br />
See folgt den Aktivitäten der Schleppnetzfischerei.<br />
Der Rastbestand der Mantelmöwe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 2.000-3.000 Ind. (Winter), bzw. 500-1.000 Ind.<br />
(Sommer) (IFAÖ 2005a). Sie brütet mit wenigen Paaren auf einigen Küsteninseln, hauptsächlich im Bereich Westrügen<br />
(Bezugszeitraum: 1994-1998). Auch diese Großmöwe wird häufiger bei starker Fischereiaktivität beobachtet <strong>und</strong> tritt in der<br />
Nähe von Fischkuttern <strong>und</strong> Schiffen auf. In Mecklenburg-Vorpommern überwintern weniger als 1 % der biogeographischen<br />
Population. Bei der IWZ wurden seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern im Januar jeweils 750-1.500 Ind. entlang der Küste<br />
gezählt. Zeitgleich halten sich etwa 500-1.000 Ind. auf See auf (IfAÖ eigene Schätzung). Der Verbreitungsschwerpunkt der<br />
Mantelmöwe liegt in der Arkonasee (GARTHE et al. 2003, IfAÖ eigene Beob.). Die Hauptnahrungsgebiete liegen um Rügen<br />
<strong>und</strong> in der AWZ. Mantelmöwen ernähren sich nur partiell von Abfällen der Schleppnetzfischerei (IfAÖ eigene Beob.).<br />
Die Heringsmöwe war 1994-1998 mit 1-2 Paaren Brutvogel auf der Insel Heuwiese. Auch diese Großmöwe wurde häufiger<br />
bei starker Fischereiaktivität beobachtet <strong>und</strong> tritt in der Nähe von Fischkuttern <strong>und</strong> Schiffen auf. Als Zugvogel verlässt die<br />
Heringsmöwe größtenteils im Winter M-V. Es kommt jedoch auch zur Überwinterung weniger Tiere (www.oamv.de).<br />
Der Brutbestand der Sturmmöwe liegt bei~450 Paaren (Bezugsraum: 1994-1998). Etwa 12% der Brutpaare der Sturmmöwe<br />
befinden sich im <strong>Raum</strong> Westrügen/Hiddensee. Sturmmöwen nutzen die äußeren Küstengewässer nur in geringem Umfang<br />
zur Nahrungssuche. Zur Brutzeit ernähren sich Sturmmöwen im Bereich der westlichen Ostsee überwiegend terrestrisch<br />
(z. B. KUBETZKI 2002). Auf See sind sie von Mai bis Mitte Juli deshalb selten (GARTHE et al. 2004b). Während der Zugzeiten<br />
<strong>und</strong> im Winter beschränkt sich die Nutzung der äußeren Küstengewässer auf das Fressen von Beifang. Die Vögel ernähren<br />
sich dann auf See vorrangig von den Abfällen der Schleppnetzfischerei auf Dorsch (IfAÖ eigene Beob.). Deshalb liegt der<br />
Schwerpunkt der Vorkommen im Winter in der AWZ, wo die Intensität der Dorschfischerei am höchsten ist (z. B. GARTHE et<br />
al. 2003, 2004b).<br />
Der Brutbestand der Lachmöwe liegt bei 22.000-35.000 Paaren (Bezugszeitraum: 1994-1998). Die Insel Rügen mit Strelas<strong>und</strong><br />
beherbergt mehrere Lachmöwenkolonien. Bevorzugt wird auf Inseln der geschützten Boddenbereiche gebrütet<br />
Der Rastbestand der Zwergmöwe in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 100-1.000 Ind. (Winter), bzw. 5.000-15.000 Ind.<br />
(Zugzeit) (IFAÖ 2005a). Sie treten in M-V nicht als Brutvögel auf. Zwergmöwen nutzen zur Zugzeit sowohl die inneren als<br />
auch die äußeren Küstengewässer zur Nahrungssuche. Der Schwerpunkt des Vorkommens liegt im Frühjahr in den inneren<br />
Küstengewässern mit ästuarinem Charakter (Conventer See, Ribnitzer See, Barther Strom, Wieken im südlichen Greifswalder<br />
Bodden, Peenestrommündung; MÜLLER 1994-2004). Während des Herbstzuges konzentrieren sich die Vögel dagegen in<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />
A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />
A172<br />
der Pommerschen Bucht.<br />
Mittelmeermöwe <strong>und</strong> Steppenmöwe kommen regelmäßig in M-V vor. Phänologische Untersuchungen an beiden Möwenarten<br />
wurden für M-V von KLEIN (2001) vorgenommen: Erste Feldbeobachtungen der Steppenmöwe aus Mecklenburg-<br />
Vorpommern stammen von Mitte Juli. Ab Mitte August sind Jungvögel dann regelmäßig anzutreffen, dieses Bild bietet sich<br />
bis in den Oktober. Zu Beginn des Winters sinkt ihre Zahl dann, um dann im Februar/März nochmals stark anzusteigen,<br />
allerdings ohne die herbstlichen Zahlen zu erreichen. Ältere Vögel zeigen eine prinzipiell gleiche Phänologie. Insgesamt<br />
gesehen, sind Steppenmöwen also ganzjährig anwesend. Der Ablauf des Sommereinfluges bei der Mittelmeermöwe ist<br />
prinzipiell gleich. Im Gegensatz zur Steppenmöwe wird das Untersuchungsgebiet jedoch mit dem Wintereinbruch komplett<br />
geräumt. Es existieren keine Ringnachweise von Januar bis April <strong>und</strong> auch eindeutige Feldbeobachtungen sind eine Ausnahme.<br />
Raubmöwen sind keine Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns. Nach Offshore- <strong>und</strong> Küstenerfassungen in den Jahren 2001<br />
bis 2004 sind Raubmöwen regelmäßige, aber nicht häufige Durchzügler im Ostseeraum. Höchste Zugintensitäten in der<br />
Arkonasee erreichte die Schmarotzerraubmöwe (Skua parasiticus) mit 0,004 Ind. km -1 h -1 . Spatelraubmöwen (Skua pomarinus)<br />
wurden im Zuge der Untersuchungen nicht beobachtet (KUBE et al. 2007).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Alle typischen Möwenarten der deutschen Ostsee wurden im küstenfernen Gebieten des Arkonabeckens <strong>und</strong> der äußeren<br />
Pommerschen Bucht nachgewiesen. Höchste Dichten wurden von Silbermöwen ermittelt. Insbesondere bei den Großmöwen<br />
fällt das Auftreten mit der Zeit hohen Fischereifahrzeugaufkommens im Dezember 2007 zusammen. Lachmöwen, Zwergmöwen<br />
<strong>und</strong> Heringsmöwen wurden in geringen Zahlen festgestellt. Alle Möwenarten wurden mit geringen Individuenzahlen<br />
auch in den Trassenvarianten Off. I bis Off. III nachgewiesen (IfAÖ unveröffentl., Bezugsraum: 2007-2009).<br />
Alle oben aufgeführten Möwenarten treten auch im Bereich der Nordrügenschen Boddenkette <strong>und</strong> des Strelas<strong>und</strong> auf. Gebietsbezogene<br />
Zahlen stehen für diese Gebiete jedoch nur in geringen Umfang für einige Möwenarten zur Verfügung. Ein<br />
Maximum von 3.500 Silbermöwen wurde bei der IWZ 2003 im Zählabschnitt Strelas<strong>und</strong> (Strahlbrode-Strals<strong>und</strong>) festgestellt<br />
(HEINICKE & NAACKE 2003). Kartographische Darstellungen der IWZ - Ergebnisse für die Jahren 2005 <strong>und</strong> 2006 zeigen für<br />
die Silbermöwen Vorkommen in der südlichen Tromper Wiek der Größenklasse 101-500 Ind. Auch i n den innerrügenschen<br />
Bodden <strong>und</strong> im Strelas<strong>und</strong> im Bereich der Halbinsel Drigge wurden geringe Individuenzahlen ermittelt. Ein ähnliches Vorkommen<br />
zeigt die Lachmöwe (HEINICKE 2005, 2006). Im Strelas<strong>und</strong> im Bereich Puddeminer Wiek-Altefähr wurden im Zuge<br />
der IWZ im Jahr 2005 121 Sturmmöwen festgestellt (HEINICKE 2005).<br />
Im südlichen Arkonabecken <strong>und</strong> der äußeren Pommerschen Bucht wurde eine rastende Mittelmeermöwe im Oktober 2007<br />
festgestellt. Steppenmöwen wurden jeweils als Einzelexemplare im September 2007 fliegend <strong>und</strong> im Dezember 2007 rastend<br />
beobachtet (Beobachtung von Schiff) (IfAÖ unveröffentl.). Steppenmöwen werden zudem gelegentlich im Hafen von<br />
Sassnitz gemeldet (www.oamv.de).<br />
Eine nicht näher bestimmte Raubmöwe hielt sich Mitte Dezember 2008 im südlichen Arkonabecken auf. Artbestimmt wurde<br />
dort auch eine schwimmende Spatelraubmöwe im April 2008 (Beobachtungen vom Schiff) (IfAÖ unveröffentl.). Vor Kap<br />
Arkona wurden 2007/2008 insgesamt drei Skuas gemeldet. Weitere Meldungen von vereinzelten Spatel- <strong>und</strong> Falkenraubmöwen<br />
liegen von Kap Arkona (landbasierte Erfassungen) <strong>und</strong> von der Arkonasee (schiffsbasierte Erfassung) vor. Von allen<br />
Raubmöwenarten werden am regelmäßigsten <strong>und</strong> häufigsten Schmarotzerraubmöwen vor Kap Arkona beobachtet. So<br />
wurden dort bei kontinuierlichen Seevogelbeobachtungen im August 2008 regelmäßig Schmarotzerraubmöwen gesehen, mit<br />
einer maximalen Tagessumme von sieben Individuen (IfAÖ unveröffentl.).<br />
Die Insel Heuwiese im Kubitzer Bodden mit 443 BP Silbermöwen (EICHSTÄDT et al. 2006, Bezugsraum: 2003) befindet sich<br />
ca. 14 km nördlich der Trassenvariante Off. VI mit 2.000-m-Wirkraum <strong>und</strong> ist die größte Silbermöwenkolonie bei Rügen.<br />
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Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />
A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />
A172<br />
Ebenfalls auf der Insel Heuwiese liegen Brutplätze der Mantel- <strong>und</strong> der Heringsmöwe mit sehr geringen Brutpaarzahlen. Die<br />
Sturmmöwe wurde 2003 mit 19 Brutpaaren auf der Insel Heuwiese festgestellt. Auf Inseln der Boddengewässern von Rügen<br />
sowie im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> auf Binnengewässern von Rügen existieren mehrere Lachmöwenkolonien mit maximal bis zu 100<br />
BP (EICHSTÄDT et al. 2006).<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 93<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
93 hier nicht relevant<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />
A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />
A172<br />
Da die hier zusammengefassten Arten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen nicht als besonders<br />
kollisionsgefährdet gelten, sind keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten.<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Es befinden sich keine Brutplätze von Möwen im marinen Bereich der Kabeltrassenvarianten. Da die direkte Flächeninanspruchnahme<br />
auf dem marinen Bereich beschränkt bleibt, ist eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“,<br />
die sich ausschließlich an Land befinden, ausgeschlossen <strong>und</strong> der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt.<br />
Da alle hier behandelten Arten durch den bau- <strong>und</strong> reparaturbedingten Schiffsverkehr nicht gestört werden, da sie Schiffsfolger<br />
sind, tritt auch der Verbotstatbestand in Bezug auf die Ruhestätten keinesfalls ein.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja nein 94<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Da bei diesen, im „Sammelsteckbrief“ zusammengefassten Arten, immer nur einzelne Individuen oder kleiner Trupps<br />
betroffen sein können, wird für keine Art das 1%-Kriterium in keiner Kabeltrassenvariante erreicht. Daher ist der „Schädigungstatbestand“<br />
nicht erfüllt.<br />
Es kommt somit zu keiner erheblichen Störung während der Mauser-, Überwinterungs- <strong>und</strong> Wanderzeit für die hier zusammengefassten<br />
Möwenarten. Für die anderen hier behandelten Arten ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der<br />
lokalen Population durch die Kabelverlegung oder die Reparatur des verlegten Kabelsystems aufgr<strong>und</strong> der sehr geringen<br />
Nutzung des Kabeltrassenkorridors nur durch einzelne Individuen nicht zu erwarten. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt<br />
aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />
94 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Seite 585/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Möwen <strong>und</strong> Raubmöwen, Codes: Lachmöwe A179, Mantelmöwe A187, Silbermöwe A184, Sturmmöwe<br />
A182, Heringsmöwe A183, Zwergmöwe A177, Mittelmeermöwe, Steppenmöwe, Spatelraubmöwe<br />
A172<br />
Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Brutplätzen möglich, die sich für die hier betrachteten Arten<br />
jedoch nicht im marinen Bereich der Kabeltrassen, sondern an Land, außerhalb der Wirkreichweite der Seekabel befinden.<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.27 Ausnahmegäste<br />
Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand<br />
europäische Vogelart RL D FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig – schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Der Gelbschnabeltaucher brütet nördlich der Baumgrenze an den Küsten des Eismeeres. Diese Vögel sind Zugvogel, die<br />
hauptsächlich an den Küsten des nördlichen Pazifik überwintern. Ein kleiner <strong>Teil</strong> zieht aber auch an die europäischen Küsten,<br />
an das Weiße Meer <strong>und</strong> vor allem an die norwegische Atlantikküste. Es werden regelmäßig Nachweise aus Mitteleuropa,<br />
fast ausschließlich in den Wintermonaten, erbracht. Außerhalb der Brutperiode tritt der Gelbschnabeltaucher einzeln,<br />
paarweise oder in kleinen Gruppen auf. Die Nahrung wird tauchend erbeutet <strong>und</strong> besteht vorwiegend aus Fisch, daneben<br />
aus Crustaceen, Mollusken <strong>und</strong> marinen Würmern.<br />
Der Wellenläufer ist Brutvogel auf felsigen Inseln des N-Pazifik <strong>und</strong> Küsten von Alaska, ferner an Küsten von NE-Amerikas.<br />
Zur Nahrungssuche <strong>und</strong> zu Zugzeit hält er sich auf dem offenen Meer auf. Die Nahrungssuche erfolgt im Flug von der Wasseroberfläche.<br />
Erbeutet werden Crustaceen, Mollusken, kleine Fische sowie fett- <strong>und</strong> ölhaltige Abfälle.<br />
Zumindest auf dem Zug ist der Gelbschnabeltaucher sehr vorsichtig <strong>und</strong> weicht Booten <strong>und</strong> Schiffen möglichst weiträumig<br />
aus. Einzelne Individuen fliehen gewöhnlich tauchend, Gruppen vielfach fliegend. Auf der Nordsee westlich der Insel Sylt<br />
stellten BELLEBAUM et al. (2006) bei Seetauchern (Gavia spp.) Störwirkung von 2 km bei durchfahrenden Schiffen fest.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Region<br />
Deutschland:<br />
Gelbschnabeltaucher sind keine Brutvögel Deutschlands. Er wird als Ausnahmegast mit durchschnittlich weniger als fünf<br />
Nachweisen pro Jahr eingestuft (BARTHEL & HELBIG 2005 in: BOCK 2007). Nach neueren Untersuchungen in der südlichen<br />
Ostsee scheint die Zahl aber höher zu sein (IFAÖ 2008b).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 586/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />
Wellenläufer sind keine Brutvögel Deutschlands Die meisten der im Zeitraum von 1583 bis 2004 in Deutschland nachgewiesenen<br />
Wellenläufer wurden im Gebiet der Nordsee entdeckt (2.369 Individuen, 88,4 %), 42 Individuen gelangten nachweislich<br />
in die Ostsee (1,6 %) <strong>und</strong> 268 Vögel wurden ins Binnenland verschlagen (10,0 %). Das jahreszeitliches Auftreten des<br />
Wellenläufers in Deutschland konzentriert sich im September bis November (Bezugsraum: 1583-2004, KRÜGER & DIERSCHKE<br />
2006).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Es liegen in der Datenbank der OAMV mehrere Einzelbeobachtungen von Gelbschnabeltauchern vor (www.oamv.de):<br />
Datum Anzahl a) Kreis<br />
b) Ort<br />
c) Richtung<br />
d) Entf.<br />
10.05.2008 1 a) RÜG<br />
b) Kap Arkona<br />
c) O<br />
d) 3,5 km<br />
28.10.2007 1 a) RÜG<br />
b) Lancken<br />
c) W<br />
d) 2,0-3,0 km<br />
30.04.2007 1 a) RÜG<br />
b) Kap Arkona<br />
c) NW<br />
d) 3,0 km<br />
29.04.2007 1 a) RÜG<br />
b) Kap Arkona<br />
c) O<br />
d) 4,0 km<br />
04.05.2006 1 a)<br />
b) Oderbank ca. 40 km E Rügen<br />
c)<br />
d) 2,0-0,3 km<br />
19.04.2006 1 a)<br />
b) nördliche Oderbank<br />
c)<br />
d) km<br />
19.04.2006 1 a)<br />
b) Oderbank, 55 km E Rügen<br />
c)<br />
d) 1,5-0,25 km<br />
28.04.2004 1 a)<br />
b) Darßer Ort<br />
c)<br />
d) km<br />
Beobachter<br />
Christoph Bock<br />
Christoph Bock<br />
Martin Grimm<br />
Bemerkungen<br />
Dz. E mit 2 Pt & 1 unbest. Seetaucher, 06:35 Uhr.<br />
Fliegend nach W, dann rastend. Wahrsch. 2er Winter.<br />
1 Ind. K2 dz. NW, 17:37 Uhr.<br />
Christoph Bock 1 K2, 15:22 Uhr dz. E.<br />
Christoph Bock,<br />
K2, schwimmend unter Trauerenten<br />
M. Kalisinski, U. Kraatz, J. Bellebaum<br />
Axel Schulz,<br />
Marek Kalisinski<br />
Christoph Bock<br />
K2, anderer Vogel als C. Bock<br />
K2, Steckbrief eingereicht.<br />
B. Moreth 12:30 dz. nach O<br />
Für den Zeitraum von 1583-2004 sind in Mecklenburg-Vorpommern 20 Nachweise des Wellenläufers dokumentiert. Die<br />
Nachweise erfolgten entlang der gesamten Küste Mecklenburg-Vorpommerns von Lübeck bis an die polnische Grenze<br />
(KRÜGER & DIERSCHKE 2006).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Ein Gelbschnabeltaucher wurde im April 2008 fliegend im südlichen Arkonabecken beobachtet.<br />
Als Ausnahmegast suchte ein Wellenläufer im Januar 2009 im südlichen Arkonabecken nach Nahrung (IfAÖ 2009 unveröffentl.).<br />
In Ausnahmefällen kann mit dem kurzzeitigen Auftreten einzelner Wellenläufern oder Gelbschnabeltauchern in den Trassenvarianten<br />
Off. I-III gerechnet werden. In den Trassenvarianten Off. IV-VI treten in der Regel weder Gelbschnabeltaucher<br />
noch Wellenläufer auf.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach §44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Seite 587/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Da das Verlegeschiff bzw. weitere Schiffe als „wandernde Baustelle“ dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen<br />
sind, werden keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter<br />
Weise erhöht. Das direkte Umfeld des jeweils aktuellen Bau- bzw. Reparaturstandortes wird von den Vögeln gemieden,<br />
so dass Kollisionen fliegender oder schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Töten, Verletzen” wird demnach für alle Kabeltrassenvarianten gleichermaßen nicht erfüllt.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 95<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) Konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />
potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />
Eingriff auf Besatz geprüft<br />
Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Da die hier zusammengefassten Arten in Bezug auf die Kabelverlegung <strong>und</strong> Reparaturmaßnahmen nicht als besonders<br />
kollisionsgefährdet gelten, sind keine Maßnahmen notwendig.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />
(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />
oder zerstört? ja nein<br />
Fortpflanzungsstätten dieser Art liegen nicht in Deutschland <strong>und</strong> werden damit von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht.<br />
Ruhestätten könnten beispielsweise Rastflächen <strong>und</strong> Mauserplätze sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />
95 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 588/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii), Wellenläufer (Oceanodroma leucorhoa), Code: A015<br />
sein, sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn<br />
die Pipelineverlegung löst allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen Rastflächenentzug aus. Mauserplätze liegen<br />
nicht in den Kabeltrassenvarianten <strong>und</strong> den jeweiligen 2-km-Wirkzonen.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein<br />
Als Bewertungskriterium für die Erheblichkeit kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen werden.<br />
Da es sich beim Gelbschnabeltaucher wie auch beim Wellenläufer um Ausnahmegäste handelt, wird das 1%-Kriterium<br />
bei keiner Kabeltrassenvariante erreicht. Im Bereich der westlichen Pommerschen Bucht (Off. I bis III) könnten einzelne<br />
Gelbschnabeltaucher durch Verlegeschiffe gestört werden. Die Störungen durch das geplante Vorhaben sind aber nur während<br />
des kurzen Verlege- oder Reparaturzeitraums <strong>und</strong> damit vorübergehend möglich. Das Verlegeschiff bewegt sich kontinuierlich,<br />
so dass ein von Gelbschnabeltauchern genutzter Bereich innerhalb kurzer Zeit wieder für die Vögel zur Verfügung<br />
steht. Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf die Einstandsgebiete<br />
ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Gelbschnabeltaucher<br />
wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt für beide Arten aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten<br />
Gründe nicht ein.<br />
Sind Vermeidungs-/funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein 96<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
(Punkt 4 ff.)<br />
96 nicht relevant, da nur „besonders geschützt“<br />
Seite 589/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V.2.28 Europäischer Stör<br />
Der Europäische Stör wird hier nur aus Gründen der Planungssicherheit mit geprüft, obwohl diese Art niemals im<br />
betrachteten Ostseebereich vorkam (siehe beim nachfolgenden Atlantischen Stör).<br />
Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. 0 FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. 0 U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Der Europäische Stör ist ein anadromer Wanderfisch, der in die Flüsse des Nordseegebietes bereits ab Ende April aufstieg<br />
<strong>und</strong> in den Monaten Mai bis Juli abgelaicht hat (MOHR 1952, KINZELBACH 1987). Ein <strong>Teil</strong> der Störe wandert bereits im Herbst<br />
in die Flüsse <strong>und</strong> überwintert dort (ALMAÇA 1988). Der Laichplatz muss in richtiger Proportion einen gewissen Wasserdruck<br />
(Tiefe) sowie starke Strömung bieten. Solche Verhältnisse wirken in den Unterläufen der Fließgewässer <strong>und</strong> Mündungsgebieten<br />
kleinerer Flüsse (PETERSEN et al. 2004). Die Eiablage erfolgt an Pflanzen (QUANTZ 1903). In den Oberläufen größerer<br />
Flüsse findet das Laichen auf steinig-kiesigem Gr<strong>und</strong> statt (NINUA 1976). Die Larven der Störe schlüpfen nach durchschnittlich<br />
drei Tagen <strong>und</strong> messen dann 9,3 mm (MOHR 1952).<br />
Der Stör ist während des Meeresaufenthaltes eine litorale Art, die schlammige Böden der Ästuarien präferiert. Große Exemplare<br />
halten sich in bis zu 200 m Tiefe auf. 0+ Störe halten sich in der Regel in der Nähe der Laichplätze in den Flüssen<br />
auf (NINUA 1976). Subadulte Exemplare von 50 bis 100 cm Totallänge halten sich im Meer überwiegend innerhalb eines<br />
100 km Radius vor den Flussmündungen auf (HOLČIK et al. 1989).<br />
Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Der Stör wurde nur noch Mitte des vorigen Jahrh<strong>und</strong>erts in Einzelexemplaren sporadisch in den deutschen Flüssen gefangen<br />
<strong>und</strong> gilt jetzt in der Nordsee als ausgestorben (KLOPPMANN et al. 2003). Es sind keine aktuellen Nachweise im Süßwasser<br />
bekannt. Es ist eine früher verbreitete Art, die in größeren, in die Nord- <strong>und</strong> Ostsee entwässernden Fließgewässern zum<br />
Laichen einschwamm (PETERSEN et al. 2004). Historische F<strong>und</strong>meldungen liegen beispielsweise aus M-V aus dem Greifswalder<br />
Bodden (1855 häufig) von Warnemünde (1903), aus dem Schweriner See (vor 1900) usw. vor (SCHAARSCHMIDT &<br />
LEMCKE 2004).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Es gibt keine aktuellen F<strong>und</strong>orte in Mecklenburg-Vorpommern, da in den letzten 45 Jahren keine F<strong>und</strong>e getätigt wurden<br />
(WINKLER et al. 2002). THIEL & WINKLER (2004, 2005) verweisen auf historische Nachweise der Art im betrachteten Seegebiet<br />
(1951 östlich der Oderbank, 18 Nachweise im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> ein Nachweis in der Peene im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert).<br />
Nach Bef<strong>und</strong>en von LUDWIG et al. (2002) war der Europäische Stör ursprünglich entlang der Atlantikküste bis zur Elbe verbreitet,<br />
sodass diese Art nur für das Elbesystem autochthon zu zählen ist (WINKLER et al. 2002).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
97 Unter A. sturio wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung der Anhänge der FFH-Richtlinie auch das ehemalige Vorkommen<br />
in der Ostsee verstanden, das nach aktueller wissenschaftlicher Kenntnis jedoch zu A. oxyrinchus zu<br />
rechnen ist. Somit ist unter A. sturio im Sinne der Anhänge II <strong>und</strong> IV der FFH-RL A. oxyrinchus zu verstehen<br />
(PETERSEN et al. 2004).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 590/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />
Der Europäische Stör dürfte aufgr<strong>und</strong> seines früheren Verbreitungsgebietes nur bis zur Elbe, im Untersuchungsraum der<br />
Kabeltrassen nicht auftreten. Ein Vorkommen wird als höchst unwahrscheinlich angesehen.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Es wird davon ausgegangen, dass der Europäische Stör die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />
frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf den Europäischen Stör durch die Kabeltrasse des Offshore-<br />
Windparks „ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da<br />
der Stör den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde. Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt<br />
nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes Schiff) zu Vergrämungswirkungen <strong>und</strong> temporären<br />
Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste<br />
von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 98<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des nur theoretisch möglichen ganzjährigen Auftretens des Europäischen<br />
Störs vorgesehen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich beim Stör um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />
Art“ handelt.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
98 hier nicht relevant<br />
Seite 591/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
ja nein<br />
Da sich die Fortpflanzungsstätten dieser Art in fließenden Süßgewässern befinden (Ruhestätten sind hier nicht relevant), ist<br />
eine Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung durch die Vorhabenswirkungen ausgeschlossen, denn selbst die am weitesten<br />
reichenden Bausauswirkungen (Unterwasserschall) erreichen keine Laichplätze des Europäischen Störs.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 99<br />
Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />
anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />
angenommene Störung des Europäischen Störs während des Rammens <strong>und</strong> bei der Verlegung des Seekabels nur kurzzeitig<br />
eintritt, wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch<br />
im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretender Stör kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so<br />
dass nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />
sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Europäischen Störs, zumindest theoretisch, möglich.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art:<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Laichplätzen möglich. Dies trifft demnach hier niemals zu.<br />
99 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 592/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Europäischer Stör (Acipenser sturio) 97 , Code: 1101<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.29 Atlantischer Stör<br />
Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Regionaler Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. 0 FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. 0 U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Wie genetische <strong>und</strong> morphometrische Analysen an historischem Material aus dem gesamten Ostseeraum zeigen, handelt es<br />
sich bei dem so genannten Baltischen- oder Ostseestör nicht bis bislang angenommen um Acipenser sturio, sondern um<br />
Abkömmlinge der noch heute in Nordamerika verbreiteten Art (LUDWIG et al. 2002). Vermutlich hat diese Art vor r<strong>und</strong> 1.000<br />
Jahren im Zusammenhang mit einer allgemeinen Abkühlung die andere verdrängt (WINKLER et al. 2002).<br />
Der Atlantische Stör ist ein anadromer Wanderfisch, der von Nordamerika je nach Verbreitungsgebiet ab April in die Flüsse<br />
des Nordseegebietes aufstieg <strong>und</strong> in den Monaten Mai bis August abgelaicht hat (VLADYKOV & GREENLEY 1963). Der Laichaufstieg<br />
wird durch das Zusammenspiel von Fließgeschwindigkeit, Erhöhung des Wasserstandes <strong>und</strong> der Wassertemperatur<br />
ausgelöst.<br />
Der Laichplatz ist abhängig von der Tiefe, der Gewässermorphologie (Bankstruktur) <strong>und</strong> dem Substrat (Kies, Geröll oder<br />
anstehender Fels) (BAIN et al. 2000).<br />
Der Atlantische Stör bevorzugt bis zur Geschlechtsreife Brackwasserregionen, zieht aber auch in die angrenzenden marinen<br />
Habitate (SMITH & CLUGSTON 1997). Während der marinen Phase des Lebenszyklusses bevorzugt er sandige Feinsubstrate<br />
in Wassertiefen zwischen 20-70 m (ROCHARD et al. 1997). Je nach Flusssystem legen die Störe bei der Laichwanderung bis<br />
zu 800 km (Weichsel) zurück (SYCH et al. 1996). Die Laichhabitate sind kiesig-geröllige Bankstrukturen. Die Larven verbringen<br />
die Dottersackphase im Interstitial von Kiesbänken. 0+ Störe halten sich in der Regel im limnischen Bereich der Flüsse<br />
auf. Subadulte Exemplare von 50-100 cm Totallänge halten sich überwiegend innerhalb des Ästuars auf (BAIN et al. 2000).<br />
Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Es sind keine aktuellen Nachweise im Süßwasser bekannt.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Früher verbreitet in größeren, in die Ostsee entwässernden Fließgewässern (Trebel, Oder, Peene, Weichsel) zum Laichen<br />
(PETERSEN et al. 2004).Es gibt keine aktuellen F<strong>und</strong>orte in Mecklenburg-Vorpommern (WINKLER et al. 2002). Das BfN führt<br />
100 siehe Kommentar bei A. sturio<br />
Seite 593/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />
mit der „Gesellschaft zur Rettung des Störs“ seit 1996 ein Vorhaben zum Schutz <strong>und</strong> zur Wiederansiedlung der Art in der<br />
Ostsee durch 101 . Eine wichtige Voraussetzung für einen geregelten Besatz ist der Aufbau eines entsprechend umfangreichen,<br />
genetisch geeigneten Elterntierbestandes, der derzeitig etabliert wird. Im Rahmen des E+E-Vorhabens wurde neben<br />
dem Aufbau des Elterntierbestandes, der genetischen Absicherung der Eignung von Besatzmaterial auch die Verfügbarkeit<br />
von Laich- <strong>und</strong> Aufwuchshabitaten in den Gewässersystemen der Oder geprüft (IFAÖ 2005b). In der Oder fand am 14. Juni<br />
2007 eine Besatzmaßnahme statt (http://www.sturgeon.de/), im Jahr 2008 wurde diese fortgesetzt<br />
(http://www.bfn.de/habitatmare/de/spezielle-projekte-wiederansiedlung-stoer.php). Dabei konnten Wiederfänge r<strong>und</strong> um<br />
Bornholm <strong>und</strong> an Küstengewässern Vorpommerns sowie im Bereich der Oder gemeldet werden.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Der Atlantische Stör kann im Kabeltrassenbereich höchstens äußerst sporadisch auftreten. Da die Art ausgestorben ist, wird<br />
ein Vorkommen als höchst unwahrscheinlich angesehen. Ob von den ausgesetzten Stören einige den Untersuchungsraum<br />
passieren, bleibt abzuwarten. Ein stationärer Aufenthalt im betrachteten Seegebiet ist ausgeschlossen.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Störe bevorzugen küstennahe Seegewässer <strong>und</strong> werden eher selten im offenen Meer angetroffen. Eine potenzielle Beeinträchtigung<br />
durch die Bautätigkeiten wäre demnach theoretisch nur während der Laichwanderungen in die Oder (April-Juni)<br />
möglich. Dabei können die Störe in drei Oder- bzw. Haffzugänge einschwimmen (Swinemünde, Bereich Peene – Achterwasser,<br />
Misdroy). Es wird davon ausgegangen, dass der Atlantische Stör die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder<br />
Reparaturaktivitäten frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf den Atlantischen Stör durch die Kabeltrasse des<br />
Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen,<br />
da der Stör den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde. Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten,<br />
Verletzen” tritt nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes Schiff) zu Vergrämungswirkungen<br />
<strong>und</strong> temporären Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte<br />
Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 102<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
101 Erprobungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhaben zur Wiedereinbürgerung <strong>und</strong> Schutz hochgradig gefährdeter Tiere<br />
<strong>und</strong> Pflanzen (http://www.bfn.de/02/0202.htm)<br />
102 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 594/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des nur theoretisch möglichen ganzjährigen Auftretens des Atlantischen<br />
Störs vorgesehen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich beim Stör um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />
Art“ handelt.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
ja nein<br />
Da sich die Fortpflanzungsstätten des Atlantischen Störs, wie oben beschrieben, in Fließgewässern (Odersystem) befinden,<br />
ist keinesfalls von einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ des Atlantischen Störs gibt es<br />
nicht. Während der Phase, die im Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während<br />
sensibler Lebensphasen aufhalten, bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen.<br />
Selbst die am weitesten reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze<br />
des Atlantischen Störs.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
Seite 595/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus) 100 , (Code: 1101)<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 103<br />
Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />
anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />
angenommene Störung des Atlantischen Störs während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig<br />
eintritt, wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch<br />
im Baustellenbereich während der Bauzeit auftretender Stör kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so dass<br />
nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />
sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Atlantischen Störs, zumindest theoretisch, möglich.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art:<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Die Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops wäre nur an den Laichplätzen möglich. Dies trifft demnach hier niemals zu.<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.30 Meerneunauge<br />
Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. 2 U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
besonders geschützte Art<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Nach 6-8 Jahren in der Larvalphase metamorphisieren die Tiere bei einer Länge von 12,5-15 cm <strong>und</strong> wandern im Frühjahr<br />
ins Meer. Dort verweilen sie in der parasitischen Phase ca. 3 Jahre (HARDISTY 1986, DE NIE 1997). Über die eigentlichen<br />
103 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 596/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />
Habitate dieser Art ist, zumindest was den marinen Lebensraum betrifft, noch sehr wenig bekannt. Kleinere Individuen leben<br />
vorwiegend in flacheren Küsten- <strong>und</strong> Ästuarbereichen, mit zunehmender Größe wandern sie offenbar ins tiefere Wasser (ca.<br />
300-650 m) ab; an der Ostküste Nordamerikas wurden schon Exemplare aus Tiefen von 1.000 bis über 4.000 m heraufgeholt.<br />
Als Laichgründe dienen vorwiegend im Mittel- <strong>und</strong> Oberlauf größerer Flüsse liegende, relativ tiefe Stellen (40-60 cm<br />
Wassertiefe) mit sandig-kiesigem oder steinigem Untergr<strong>und</strong>, mäßigen Strömungsverhältnissen <strong>und</strong> guter Wasserqualität; in<br />
Skandinavien werden in dieser Beziehung auch Bäche <strong>und</strong> kleinere Flüsse genutzt. Die Larven benötigen für ihre Entwicklung<br />
ruhig fließende Bachabschnitte mit organogenen, gut durchlüfteten Schlicksedimenten. Aufgr<strong>und</strong> ihrer Empfindlichkeit<br />
gegenüber verschiedenen Umweltparametern kommt den Neunaugen im Süßwasser eine besondere Bedeutung als Bioindikatoren<br />
zu (HARDISTY 1986, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, DEHUS 1990, MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999).<br />
Das Meerneunauge ist ein anadromer Wanderfisch, der, als erwachsenes, bis ca. 1 m langes Tier zum Laichen aus dem<br />
Meer in die Mündungen größerer Flüsse <strong>und</strong> Ströme einzieht. Die dabei zurückgelegte Entfernung kann je nach der Länge<br />
<strong>und</strong> den Eigenschaften des jeweiligen Flusssystems <strong>und</strong> der Lage geeigneter Laichhabitate teilweise erheblich schwanken.<br />
In einigen Flüssen Südwestenglands beträgt sie nur 20-30 km, während die Laichplätze in der Otava (ein Nebenfluss der<br />
Elbe) bei Písek etwa 700 km <strong>und</strong> im Oberrhein bei Basel sogar 850 km von der Küste entfernt liegen. Auch der Zeitraum<br />
dieser Laichwanderungen kann je nach Region verschieden sein; in Mitteleuropa erfolgt er vorwiegend im Frühjahr (März bis<br />
Juni, mit einem Höhepunkt im Mai <strong>und</strong> Anfang Juni). Während des Laichaufstieges wird die Nahrungsaufnahme vollständig<br />
eingestellt. Zum Ablaichen versammeln sich die Tiere an den jeweiligen Stellen in kleineren Gruppen. Vor dem eigentlichen<br />
Laichvorgang wird bei Temperaturen ab 15 °C eine Nestmulde von bis zu 1 m Länge ausgehoben, wobei die Weibchen<br />
selbst kiloschwere Steinbrocken beiseite wälzen können. Die Zahl der Eier (ca. 1 mm groß) kann je nach Größe der Weibchen<br />
von 34.000 bis über 300.000 Stück betragen. Allgemein wird angenommen, dass die adulten Meerneunaugen nach der<br />
Fortpflanzung innerhalb einiger Tage bis Wochen verenden; vereinzelt wird jedoch auch die Vermutung geäußert, dass die<br />
Art im Laufe des Lebens mehrmals ablaicht. Die nach 1-2 Wochen schlüpfenden Larven (Querder) lassen sich nach einer<br />
kurzen Verweilzeit im Nest nachts mit der Strömung verdriften, um sich in Schlickbänke einzuwühlen, wo sie sich von<br />
Kleinstlebewesen ernähren. Über die Dauer dieser Embryonal- <strong>und</strong> Larvalphase herrscht generell noch Uneinigkeit; allgemein<br />
wird angenommen, dass sie in ähnlicher Weise wie beim Flussneunauge mehrere (2-5, maximal bis 8) Jahre dauert,<br />
während einige Autoren eine sehr kurze Larvalphase von nur einem Jahr postulieren. Die Metamorphose zum fertigen<br />
Meerneunauge erfolgt bei einer Länge von 15-20 cm. Nach erfolgter Umwandlung wandern die jungen Meerneunaugen zu<br />
Beginn des Winters vorwiegend nachts flussabwärts in die Ästuarbereiche <strong>und</strong> später ins Meer, wo sie sich etwa 2-4 Jahre<br />
lang aufhalten <strong>und</strong> während dieser Zeit als Aasfresser <strong>und</strong> Parasit leben. Letzteres geschieht in der Weise, dass die Tiere<br />
gezielt größere Fische (z. B. Dorsche, Makrelen, Heringe oder Haie) anschwimmen, um sich an ihnen festzusaugen. Danach<br />
wird mit Hilfe der an der Unterseite der M<strong>und</strong>scheibe befindlichen, ringförmigen Zahnreihen ein Loch in die Haut des Opfers<br />
geraspelt, <strong>und</strong> in die W<strong>und</strong>e ein Sekret abgeschieden, dass das Gewebe auflöst <strong>und</strong> außerdem die Gerinnung des Blutes<br />
verhindert (MUUS 1985, HARDISTY 1986, GLEIßBERG 1991, MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999).<br />
Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Im Bereich der deutschen Küsten ist das Meerneunauge aus der Nordsee <strong>und</strong> der Deutschen Bucht bekannt; in der Ostsee<br />
kommt es dagegen nur selten vor (HARDISTY 1986, FRICKE 1987, MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999). In Deutschland ist das<br />
Meerneunauge wie auch im gesamten mitteleuropäischen <strong>Raum</strong> sehr selten geworden, obwohl früher fast alle größeren,<br />
vorwiegend in die Nordsee mündenden Fließgewässer von ihm als Wanderwege genutzt wurden: Oder, Elbe (einschließlich<br />
der Nebenflüsse Saale <strong>und</strong> Vltava), Weser <strong>und</strong> Aller sowie der Rhein (bis hinauf nach Basel) <strong>und</strong> den dort abzweigenden<br />
Flüssen Neckar (bis Heilbronn), Main (bis Würzburg) <strong>und</strong> Enz. Bekannte F<strong>und</strong>punkte sind in Abb. 64 dargestellt.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
In M-V ist das Meerneunauge aus dem Ostseebereich <strong>und</strong> dem mecklenburgischen Elbeeinzugsgebiet bekannt. Im Gegensatz<br />
zu Bach- <strong>und</strong> Flussneunauge war es jedoch seit jeher relativ selten <strong>und</strong> nur in äußerst geringen Bestandsdichten vertreten;<br />
adulte Tiere wurden stets nur sporadisch gefangen (WATERSTRAAT 1986, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, WINKLER et al.<br />
2002). Zwar ist seit den 70er Jahren in der Ostsee eine Nachweiszunahme zu verzeichnen (ca. 3 Ex. pro Jahr), doch deutet<br />
Seite 597/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />
dies weniger auf eine wirkliche Zunahme der Bestände als vielmehr auf eine Intensivierung der Reusenfischerei im Bereich<br />
der Küsten <strong>und</strong> Bodden sowie auch auf eine stärkere Beachtung der Art hin. Auch der in den genannten Gebieten teilweise<br />
enorm angestiegene Badebetrieb zeigte sich kurioserweise für einige F<strong>und</strong>e verantwortlich: hier fielen fresslustige Meerneunaugen<br />
einige Male badende Menschen an (LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, WINKLER et al. 1992). Dieser Trend setzt sich<br />
durch jährlich wiederkehrende Zeitungsmeldungen fort. Diese Art könnte in der Elbe potenzielle Laichplätze gehabt haben.<br />
Bisher sind aus M-V keine Laichplätze bekannt. Auch aktuelle Untersuchungen (KRAPPE 2006, 2007) bestätigen, dass kein<br />
Querdernachweise aus M-V existiert. Extrem wenige Beobachtungen stammen aus den Flusssystemen M-Vs (WINKLER et al.<br />
2002). Nur zwei Nachweise stehen dafür im letzten Jahrzehnt: 1995 aus der Sude <strong>und</strong> 1998 aus dem Kummerower See<br />
(WATERSTRAAT et al. 2003). Laut KRAPPE (2006) waren für M-V 24 Meerneunaugeneinträge in den Fischdatenatlas vorgesehen,<br />
die dort neben verbalen Ausführungen zur historischen Verbreitung, abgebildet sind (WINKLER et al. 2007).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Das Meerneunauge kann in allen Trassenkorridor sporadisch auftreten.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 104<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Es wird davon ausgegangen, dass das Meerneunauge die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />
frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf das Meerneunauge durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks<br />
„ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da das Meerneunauge<br />
den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes<br />
Schiff) zu Vergrämungswirkungen <strong>und</strong> temporären Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische<br />
bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 105<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
104 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da nicht „streng geschützt“ <strong>und</strong> nicht im Anhang IV<br />
105 hier nicht relevant<br />
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Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des möglichen, ganzjährigen Auftretens des Meerneunauges vorgesehen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung geplant, da das Meerneunauge in Bezug auf die Verlegung <strong>und</strong> Reparatur<br />
der Kabel nicht als „besonders kollisionsgefährdet“ gilt.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
ja nein<br />
Da sich die Fortpflanzungsstätten des Meerneunauges, wie oben beschrieben, in Fließgewässern befinden, ist keinesfalls<br />
von einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ des Meereneunauges gibt es nicht. Während<br />
der Phase, die im Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler<br />
Lebensphasen aufhalten, bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen.<br />
Selbst die am weitesten reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze des Meereneunauges.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 106<br />
Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />
anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />
angenommene Störung des Meerneunauges während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt,<br />
wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch im<br />
106 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
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Meerneunauge (Petromyzon marinus), Code: 1095<br />
Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Meerneunauge kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so<br />
dass nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />
sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Meerneunauges, zumindest theoretisch, möglich.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 107<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.31 Flussneunauge<br />
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang IV-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
europäische Vogelart RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />
streng geschützte Art RL M-V, Kat. 1 U1 ungünstig / unzureichend<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
besonders geschützte Art<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Erwachsene Flussneunaugen bewohnen vor allem die Mündungsbereiche <strong>und</strong> Brackwassergebiete der großen Flüsse sowie<br />
den Schelfbereich der Meere, wobei über den zuletzt genannten Lebensraum, nur wenig bekannt ist. Im Golf von Riga wird<br />
die Art vorwiegend in 15-25 km Entfernung vor der Küste sowohl im Gr<strong>und</strong>bereich als auch an der Oberfläche angetroffen.<br />
Im nördlichen <strong>Teil</strong> des Ladogasees kommt sie in Tiefen von 50-100 m vor. Als Laichhabitate benötigen die adulten Tiere<br />
zumindest zeitweilig beschattete, saubere Bereiche in Nebenbächen größerer Flüsse mit 5-30 cm (maximal auch 60-80 cm)<br />
Wassertiefe, lockerer bis dichter Konzentration von größeren Gesteinsblöcken (bis max. 50 cm im Durchmesser) sowie Kies<strong>und</strong><br />
Sandsedimenten. Diese Substratstrecken, in denen durch die unterhalb bzw. zwischen den Gesteinsblöcken entstehenden<br />
Turbulenzen ein kiesiges Substrat mit Korngrößen von 6-15 mm freigespült wird, sind meist nur von geringer flächiger<br />
Ausdehnung. BANGEL (1993) stellte bei Untersuchungen im Oder-Neiße-Gebiet in den dortigen Laichstätten eine submerse<br />
Vegetation fest, die sich aus Fontinalis antipyretica, Callitriche spec., Ranunculus fluitans, sowie in strömungsarmen Bereichen<br />
auch aus Potamogeton natans et perfoliatus <strong>und</strong> Nuphar lutea zusammensetzte; bezüglich der Fauna konnten bei den<br />
Wirbellosen Gammarus pulex, Glossiphonia complanata, Calopteryx virgo, Ancylus fluviatilis, Erpobdella octoculata <strong>und</strong><br />
107 hier nicht möglich, da „besonders geschützt“<br />
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Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />
Asellus aquaticus ermittelt werden. BRAASCH (1995) ordnet das Flussneunauge bezüglich seiner Sensibilität (Ausdruck für<br />
die ökologische Intaktheit von Lebensgemeinschaften in Fließgewässern) in den Bereich der Gewässergüteklasse II-III sowie<br />
außerdem in die Kategorie des höchsten Schutzwertes ein. Die Larven des Flussneunauges benötigen Feinsedimentbereiche<br />
(Ton-, Schlick- <strong>und</strong> Sandfraktionen) mit geringen Strömungsgeschwindigkeiten unter 0,4 m/s, welche sowohl in der<br />
Gewässermitte als auch im Uferbereich liegen können (HARDISTY 1986, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988, MURL 1992, BRÄMICK et<br />
al. 1999).<br />
Die laichreifen Tiere steigen im Spätsommer <strong>und</strong> Herbst (meist von September bis November) aus den Küstengewässern<br />
die Flüsse <strong>und</strong> Ströme auf, wobei auch hier mitunter Wanderungen von einigen h<strong>und</strong>ert Kilometern bis in die jeweiligen<br />
Oberläufe unternommen werden, die gegen Ende des Winters erreicht werden. Die Migrationsstimmung wird dabei durch<br />
endogene Steuerungsmechanismen aufgebaut. Während des Laichaufstieges wird die Nahrungsaufnahme eingestellt, eine<br />
stumpfe Zahngeneration wird ausgebildet, der Darm beginnt zu schrumpfen, die Rückenflossen vergrößern sich <strong>und</strong> beim<br />
Weibchen bildet sich eine „Afterflosse“ aus. Danach scheinen die laichreifen Tiere in geeigneten Gewässerabschnitten unterhalb<br />
der Laichplätze für kurze Zeit zu verharren, bevor es durch Einwirkung verschiedener Faktoren wie Photoperiode,<br />
sich stabilisierende Strömungsgeschwindigkeit <strong>und</strong> stimulierende Temperaturen zur Auslösung der Laichbereitschaft kommt.<br />
Die eigentliche Paarung erfolgt im darauf folgenden Frühjahr (ab März) an warmen, sonnigen Tagen, aber auch während der<br />
Nachtst<strong>und</strong>en, in Gruppen bis 15 Tieren <strong>und</strong> bei einer Temperatur ab 10-11°C. Dabei werden zunächst unter aktiven Paarungsspielen<br />
in flachen Kiesbänken Laichgruben ausgehoben; anschließend heften sich die männlichen Tiere in der Nackengegend<br />
der Weibchen an, umschlingen diese <strong>und</strong> beide geben unter schlagenden Bewegungen ihre Geschlechtsprodukte<br />
in die Laichgrube ab. Pro Paarungsvorgang, der sich ca. alle 60 s vollzieht, werden 10-40 gelblich-weiße, 1,2-1,5 mm<br />
große Eier mit einer hohen Klebkraft <strong>und</strong> einem großen Eigengewicht ausgestoßen. Nach der Eiablage (pro Weibchen insgesamt<br />
4.000-40.000 Stück) gehen die Elterntiere aufgr<strong>und</strong> des bei diesem Vorgang sehr hohen Energieverbrauchs (bedingt<br />
durch die primären stoffwechsel-physiologischen Leistungen <strong>und</strong> die mechanischen Verletzungen mit sek<strong>und</strong>ären Infektionen)<br />
gewöhnlich zugr<strong>und</strong>e. Die augen- <strong>und</strong> zahnlosen Larven oder Querder schlüpfen je nach Wassertemperatur nach 9-20<br />
Tagen. Bei einer Länge von 9 mm verlassen sie die Nestmulde <strong>und</strong> lassen sich in ruhige Fluss- <strong>und</strong> Bachabschnitte verdriften,<br />
wo sie 3-5 Jahre in feinsandigem bis leicht schlammigem Bodengr<strong>und</strong> verborgen leben. Sie filtern dabei mit ihrem Kiemendarm<br />
unter aktiven Strudelvorgängen, die sowohl der Atmung als auch der Ernährung dienen, feinstes organisches<br />
Material (Detritus) <strong>und</strong> Kieselalgen aus dem Wasser. Die Metamorphose zum adulten Flussneunauge beginnt meist Ende<br />
Juni bei einer Länge von 9-15 cm <strong>und</strong> ist erst im folgenden Frühjahr abgeschlossen. Nach der Umwandlung wandern die<br />
Tiere in die Mündungsbereiche <strong>und</strong> später ins Meer, wobei die Abwanderung auch hier nur nachts stattfindet. Dort leben sie<br />
dann 1-3 Jahre lang parasitisch vom Blut <strong>und</strong> Fleisch anderer Fische (z. B. Heringe, Dorsche, Makrelen <strong>und</strong> Lachse), an die<br />
sie sich mit ihrem Saugm<strong>und</strong> anheften; danach wandern sie wieder in ihre Laichgebiete zurück <strong>und</strong> der Zyklus beginnt von<br />
neuem (MUUS 1985, HARDISTY 1986, GLEISSBERG 1991, MURL 1992, BANGEL 1993, BRÄMICK et al. 1999).<br />
Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
In Deutschland kommt die Art sowohl in der Nord- als auch in der Ostsee sowie im Bereich der in diese Meere mündenden,<br />
größeren Fließgewässer (Oder, Elbe, Weser, Ems <strong>und</strong> Rhein) vor (HARDISTY 1986, FRICKE 1987, LEIPE & KÖNIGSTEDT 1988,<br />
MURL 1992, BRÄMICK et al. 1999, vgl. Abb. 65). Ein aktueller Verbreitungsschwerpunkt ist das Rheingebiet (PETERSEN et al.<br />
2004).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Diese einstmals im gesamten Gebiet häufige Art zeigt langfristig einen beängstigenden Bestandsrückgang <strong>und</strong> hat nur noch<br />
im Elbegebiet größere Bestände (hier zwei intakte Laichplätze, verändert nach WINKLER et al. 2002). Auch die Vorkommen<br />
von Tieren in der „Fressphase“ im Ostseebereich werden offenbar immer spärlicher; so erwähnen LEIPE & KÖNIGSTEDT<br />
(1988) Aussagen örtlicher Fischer, nach denen im Bereich des Oderhaffs noch bis in die 70er Jahre alljährlich (besonders im<br />
Oktober <strong>und</strong> November) größere Mengen Flussneunaugen gefangen wurden, die Art nunmehr jedoch infolge einer rapiden<br />
Abnahme nur noch als gelegentlicher Beifang erbeutet wird. Im Peene-Oderhaffgebiet sind kleinere Bestände anzutreffen.<br />
Im Ostseeeinzugsgebiet sind zwar Laichplätze bekannt, diese werden aber nicht konstant belaicht (WINKLER et al. 2002).<br />
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Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />
WATERSTRAAT (1986) sowie LEIPE & KÖNIGSTEDT (1988) nennen nur 2 sichere Laichvorkommen im Peenebereich bei Libnow<br />
<strong>und</strong> in einem Bachsystem bei Wehrland, wobei im Unterlauf des zuletzt genannten Laichplatzes nach Angaben von LEIPE &<br />
KÖNIGSTEDT (1988) 1986 bis 30 <strong>und</strong> 1987 bis 60 (!) adulte Exemplare beobachtet wurden. Des Weiteren machen diese<br />
Autoren auch Angaben über 3 weitere vermutete Laichvorkommen in M-V am Kummerower See (A. WATERSTRAAT), im<br />
Wallensteingraben <strong>und</strong> in den Warnow-Nebenflüssen (H. M. WINKLER <strong>und</strong> H. D. O. G. BAST). Diese Vorkommen werden bei<br />
WINKLER et al. (1999) bestätigt. Dabei wurde von den Autoren in den beiden genannten Gebieten sowie im Bereich der<br />
Peenemündung (Libnower Mühlenbach) in einem 1998 erstmals durchgeführten, landesweiten Monitoring für R<strong>und</strong>mäuler<br />
<strong>und</strong> Fische die Laicherbestandsgrößen der Art ermittelt; diese ergaben in allen 3 Gebieten jedoch nur geringe maximale<br />
Laichtierkonzentrationen zwischen 5 <strong>und</strong> 16 registrierten Individuen. Auch die Vorkommen von Tieren in der „Fressphase“ im<br />
Ostseebereich werden offenbar immer spärlicher; so erwähnen LEIPE & KÖNIGSTEDT (1988) Aussagen örtlicher Fischer, nach<br />
denen im Bereich des Oderhaffs noch bis in die 70er Jahre alljährlich (besonders im Oktober <strong>und</strong> November) größere Mengen<br />
Flussneunaugen gefangen wurden, die Art nunmehr jedoch infolge einer rapiden Abnahme nur noch als gelegentlicher<br />
Beifang erbeutet wird. Laut KRAPPE (2006, 2007) sind in M-V für den Fischdatenatlas 70 Flussneunaugeneinträge enthalten,<br />
die dort neben verbalen Ausführungen zur historischen Verbreitung, abgebildet sind (WINKLER et al. 2007). KRAPPE (2006)<br />
konnte in 17 Fließgewässern Flussneunaugenbestände nachweisen. Im Rahmen des im Jahr 1998 begonnenen Monitoringprogrammes<br />
zur Kontrolle der Laicher- <strong>und</strong> Larvenbestände werden im 2-jährigen Turnus acht Gewässer beprobt (Augraben,<br />
Beke, Brebowbach, Hellbach (Westpeene), Kösterbeck, Libnower Mühlbach, Tribohmer Bach, Ziemenbach) (KRAPPE<br />
2006). Für einige weitere Gewässer existieren darüber hinaus quantitative oder halbquantitative Daten aus früheren wissenschaftlichen<br />
Arbeiten (Korleputer Bach, Nebel, Gehlsbach, Schaale, Schilde, Reppeliner Bach) (KRAPPE 2006). Aufgr<strong>und</strong> der<br />
Schwierigkeiten bei der artlichen Auftrennung von Fluss- <strong>und</strong> Bachneunauge außerhalb der Laichzeit ist eine genaue Zuordnung<br />
der F<strong>und</strong>punkte in manchen Fällen schwierig. Die wichtigsten Reproduktionsgebiete <strong>und</strong> Aufwuchsgebiete des jetzigen<br />
Bestandes liegen in den Peenezuflüssen (WATERSTRAAT & KRAPPE 2000), im Einzugsgebiet der Trebel im <strong>Raum</strong> Semlow<br />
(UMWELTPLAN 2003) <strong>und</strong> im Odergebiet (WITKOWSKI 1996). Vermutlich gab es auch im Einzugsgebiet des Greifswalder<br />
Boddens früher Laichplätze (Ryck), genaue Informationen sind nicht zu erlangen. Nach THIEL & WINKLER (2004) gibt es<br />
einen Nachweis eines Flussneunauges aus dem Jahr 2003 in den Küstengewässern vor Usedom (Abb. 66).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Das Flussneunauge kann in allen Kabeltrassenkorridoren sporadisch auftreten.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 108<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Es wird davon ausgegangen, dass das Flussneunauge die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />
frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf das Flussneunauge durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks<br />
„ARCADIS Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da das Flussneunauge<br />
den Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt nicht ein, da der Unterwasserschall der Schiffe (Typ langsam fahrendes<br />
Schiff) zu Vergrämungswirkungen <strong>und</strong> temporären Störwirkungen, nicht jedoch zu letalen Schäden führen kann. Systematische<br />
bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Verluste von Individuen durch Töten/Verletzen sind nicht zu erwarten.<br />
108 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da weder „streng geschützt“ noch im Anhang IV<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 602/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 109<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen aufgr<strong>und</strong> des möglichen, ganzjährigen Auftretens des Meerneunauges vorgesehen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung geplant, da das Flussneunauge in Bezug auf die Verlegung <strong>und</strong> Reparatur<br />
der Kabel nicht als „besonders kollisionsgefährdet“ gilt.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
ja nein<br />
Da sich die Fortpflanzungsstätten des Flussneunauges in kiesigen Zonen von Fließgewässern befinden ist keinesfalls von<br />
einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. „Ruhestätten“ des Flussneunauges müsste man wohl auch eher in<br />
Fließgewässern in den Bereichen in denen die Querder aufwachsen suchen. Während der Adultphase, die im Meer verbracht<br />
wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler Lebensphasen aufhalten, bekannt.<br />
Die parasitische Adultphase ist auch keine „sensible Lebensphase“. Eine „Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach<br />
ausgeschlossen. Da es nur zu zeitlich befristeten Störungen des nur sporadisch zu erwartenden Flussneunauges<br />
während der Verlegung oder während der Reparatur kommt (optische <strong>und</strong> akustische Störungen, Trübungsfahnen) ist nicht<br />
mit einer „Beschädigung oder Zerstörung“ der Ruhestätten zu rechnen.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
109 hier nicht relevant<br />
Seite 603/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), Code: 1099<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 110<br />
Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />
anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier theoretisch<br />
angenommene Störung des Flussneunauges während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt,<br />
wird nicht von „erheblichen Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein theoretisch im<br />
Baustellenbereich während der Bauzeit auftretendes Flussneunauge kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so<br />
dass nicht von „erheblichen Störungen“ während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten<br />
sind bau- oder reparaturbedingte Störwirkungen des Flussneunauges, zumindest theoretisch, möglich.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 111<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.32 Maifisch<br />
Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. 1 FV günstig / hervorragend<br />
europäische Vogelart RL M-V, Kat. 1 U1 ungünstig / unzureichend<br />
streng geschützte Art<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
110 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
111 hier nicht relevant, da „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 604/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />
besonders geschützte Art<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Der Maifisch bewohnt als anadrome Wanderfischart in der Reproduktionsperiode große Flüsse <strong>und</strong> kommt im Meer bis zu<br />
einer Tiefe von 300 m vor (QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991). Der Aufstieg in die Flüsse findet im Frühjahr statt (PETERSEN et<br />
al. 2004). Individuen der Altersgruppe 0 <strong>und</strong> 1 halten sich in den Ästuarien oder in der Nähe der Flussmündungen im Meer<br />
auf (TAVERNY 1990) <strong>und</strong> wandern im Sommer <strong>und</strong> Herbst stromabwärts (QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991). Bei Laichwanderungen<br />
legt der Maifisch Entfernungen über 700 km zurück (PETERSEN et al. 2004).<br />
Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass die Tiere die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Die Alse (auch Maifisch) gilt als ausgestorben; sie war wohl auch nie in Flüssen, die in die deutsche AWZ münden, häufig<br />
(KLOPPMANN et al. 2003). Früher war der Maifisch als anadromer Wanderfisch in allen größeren, insbesondere in die Nordsee<br />
entwässernden Fließgewässern (<strong>und</strong> deren größeren Zuflüssen) verbreitet (PETERSEN et al. 2004). Heute gibt es sichere<br />
Nachweise im Süßwasser nur im Rhein, sowie je einen Einzelf<strong>und</strong> aus Elbe <strong>und</strong> Havel (BRÄMICK 2001). Im Rhein konnte<br />
trotz umfangreicher Untersuchungen keine Reproduktion festgestellt werden. Die bisher nachgewiesenen Individuen sind<br />
möglicherweise umherwandernde Tiere, die den großen französischen Populationen entstammen (FREYHOF 2002).<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
1998 wurde der Maifisch erstmals an der deutschen Ostseeküste gefangen (Strelas<strong>und</strong>) (WINKLER et al. 2002). Etwa zeitgleich<br />
gelang ein F<strong>und</strong> an der polnischen Ostseeküste. Eine weiterer Nachweis gelang in der Warnow im Jahr 2004 (WINK-<br />
LER et al. 2007). Historische F<strong>und</strong>meldungen liegen beispielsweise aus MV aus dem Greifswalder Bodden (1855 häufig,<br />
1955 selten) sowie Elbe bei Boizenburg vor (SCHAARSCHMIDT & LEMCKE 2004). Die historische Verbreitung ist im „Verbreitungsatlas<br />
(WINKLER et al. 2007) angegeben.<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Ein Vorkommen ist sporadisch in Einzelexemplaren im Bereich der Strelas<strong>und</strong>trassenvarianten möglich.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 112<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Es wird davon ausgegangen, dass der Maifisch die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten<br />
frühzeitig wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf den Maifisch durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks „ARCADIS<br />
Ost 1“ nicht ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da der Maifisch den<br />
Bautätigkeiten unter Wasser aktiv ausweichen würde.<br />
112 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da weder „streng“ noch „besonders geschützt“<br />
Seite 605/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 113<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen, aufgr<strong>und</strong> des möglichen ganzjährigen Auftretens des Maifischs, vorgesehen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich beim Maifisch um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />
Art“ handelt.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
ja nein<br />
Da sich die Fortpflanzungsstätten des Maifischs an der französischen Atlantikküste befinden, ist keinesfalls von einer „Beschädigung<br />
oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ des Maifischs gibt es nicht. Während der Phase, die im<br />
Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler Lebensphasen aufhalten,<br />
bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen. Selbst die am weitesten<br />
reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze des Maifischs.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
113 hier nicht relevant<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 606/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Maifisch (Alosa alosa), Code: 1102<br />
ja<br />
nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 114<br />
Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />
anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier angenommene<br />
Störung des Maifischs während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt, wird nicht von „erheblichen<br />
Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Ein im Baustellenbereich während der<br />
Bauzeit auftretender Maifisch kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so dass nicht von „erheblichen Störungen“<br />
während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten sind bau- oder reparaturbedingte<br />
Störwirkungen des Maifischs kurzzeitig möglich.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 115<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
V.2.33 Finte<br />
Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />
1. Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
FFH-Anhang II-Art Rote Liste-Status mit Angabe Einstufung Erhaltungszustand BGR<br />
FFH-Anhang IV-Art RL D, Kat. 2 FV günstig / hervorragend<br />
europäische Vogelart RL M-V, Kat. 1 U1 ungünstig / unzureichend<br />
streng geschützte Art<br />
U2 ungünstig - schlecht<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
besonders geschützte Art<br />
nach § 10 BNatSchG<br />
114 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
115 wird nicht ausgefüllt, da nicht „streng geschützt“<br />
Seite 607/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />
2. Charakterisierung<br />
2.1 Lebensraumansprüche <strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />
Den größten <strong>Teil</strong> ihres Lebens verbringen die Finten im Meer, wobei sie neben den Küstenregionen des Mittelmeeres, Atlantiks<br />
<strong>und</strong> der Nordsee weiter nach Osten verbreitet sind als der Maifisch <strong>und</strong> auch die Ostsee bis an die Südküste Finnlands<br />
stärker besiedeln. Ihre Nahrung besteht neben tierischem Plankton auch aus Kleinkrebsen, Kleinfischen, Insektenlarven <strong>und</strong><br />
Schnecken. Im Gegensatz zum Maifisch wandern Finten im Mai nur bis in die gezeitenbeeinflussten Flussunterläufe (Kurzdistanzwanderer)<br />
<strong>und</strong> nutzen das Brackwasser zum Laichen 116 . Es handelt sich um eine anadrome Wanderfischart. Die<br />
Tiere steigen zum Laichen im Frühjahr in die Flüsse auf, im Sommer kehren die Elterntiere ins Meer zurück (PETERSEN et al.<br />
2004).<br />
Bei den Befischungen der Fischereiforschung trat die Finte mit deutlichen jahreszeitlichen Schwankungen auf. Während die<br />
Art im ersten, dritten <strong>und</strong> vierten Quartal häufig nachgewiesen wurde, konnte sie im zweiten Quartal kaum gef<strong>und</strong>en werden.<br />
Interessant ist, dass die Art im zweiten Quartal auch nicht in anderen Nordseebereichen nachgewiesen werden konnte 117 .<br />
Im Meer gehen die Finten bis in 300 m Tiefe, in der Regel halten sie sich jedoch im wesentlich flacheren Wasser auf<br />
(QUIGNARD & DOUCHEMENT 1991). Bereits vor Beginn des ersten Winters wandern die 0+ Fische in die unteren Regionen der<br />
Ästuarien <strong>und</strong> nur ein kleiner Anteil der Jungfische überwintert im eigentlichen Fluss (CLARIDGE & GARDNER 1978). Ende des<br />
zweiten Sommers wandern die Juvenilen in das offene Meer (CTGREF 1979).<br />
Es sind keine artspezifischen Empfindlichkeiten gegenüber der Verlegung <strong>und</strong> dem Betrieb von Seekabeln bekannt. Empfindlichkeiten<br />
gegenüber den baubedingten Schallwirkungen sind nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere<br />
die Bautätigkeiten schon frühzeitig registrieren <strong>und</strong> dann ausweichen können.<br />
2.2 Verbreitung in Deutschland / Mecklenburg-Vorpommern<br />
Deutschland:<br />
Früher kam die Finte im Ästuarbereich <strong>und</strong> in den Unterläufen größerer, insbesondere in die Nordsee entwässernder, Fließgewässer<br />
vor. Bedeutende Vorkommen gibt es heute insbesondere in den Unterläufen der Elbe <strong>und</strong> der Weser (PETERSEN et<br />
al. 2004). Die Meereslebensräume der Finte liegen in der Nordsee im Wesentlichen in den Gewässern der Deutschen Bucht.<br />
Die Finte kommt beispielsweise im niedersächsischen Wattenmeer regelmäßig, wenn auch vereinzelt vor. Angaben zur<br />
Ostsee sind nachfolgend bei M-V enthalten.<br />
Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Die Finte wird laut WINKLER et al. (2002) seit 1995 wieder regelmäßig an der Ostseeaußenküste <strong>und</strong> vereinzelt im deutschen<br />
<strong>Teil</strong> des Stettiner Haffs nachgewiesen. Eine ähnliche Zunahme der Fänge ist für die polnische Ostseeküste bekannt. Die<br />
Finte ist offensichtlich ausgehend von den Restvorkommen im Kurischen Haff wieder in Ausbreitung begriffen (WINKLER et<br />
al. 2007). Historische F<strong>und</strong>meldungen liegen beispielsweise aus M-V aus dem Greifswalder Bodden (1855 häufig, 1955<br />
selten) sowie aus dem Oderhaff vor (SCHAARSCHMIDT & LEMCKE 2004).<br />
2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen<br />
potenziell möglich<br />
Ein Vorkommen der Finte ist sporadisch in Einzelexemplaren im Bereich der Trassenvarianten Off. I bis III möglich.<br />
3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG 118<br />
116<br />
http://www.genres.de/SEARCH/TGRDEU/fisch_b<strong>und</strong>/DDW?W%3DRLBX_LIST++%3D+'2%3A+STARK+GEF'%2<br />
6M%3D2%26K%3D13%26R%3DY%26U%3D1<br />
117 http://www.nabu-akademie.de/berichte/01ffhmarin.htm<br />
118 Prüfung erfolgt höchstvorsorglich, da weder „streng“ noch „besonders geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 608/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />
Zugriffsverbote:<br />
Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />
3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Finte die Bautätigkeiten sowie die Verlegearbeiten oder Reparaturaktivitäten frühzeitig<br />
wahrnimmt <strong>und</strong> dann ausweicht. Eine Verletzung oder Tötung eines Tieres wird ausgeschlossen. Der Verbotstatbestand<br />
„Fangen, Verletzen, Töten” tritt bezogen auf die Finte durch die Kabeltrasse des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ nicht<br />
ein. Auch auf Individuenebene werden Verluste von Einzelindividuen ausgeschlossen, da die Finte den Bautätigkeiten unter<br />
Wasser aktiv ausweichen würde.<br />
Ggf.<br />
Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />
Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 119<br />
Ggf.<br />
Ist dies vermeidbar? ja nein<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />
a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />
Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />
Es sind keine Bauzeitenbeschränkungen, aufgr<strong>und</strong> des möglichen ganzjährigen Auftretens der Finte, vorgesehen.<br />
b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />
Tierarten?<br />
ja nein<br />
Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung vorgesehen, da es sich bei der Finte um keine „besonders kollisionsgefährdete<br />
Art“ handelt.<br />
Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” trifft (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />
ja<br />
nein<br />
3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />
BNatSchG)<br />
Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />
ja nein<br />
Da sich die Fortpflanzungsstätten der Finte nicht in der Nähe der Kabeltrassen befinden (Kurisches Haff, s. o.) befinden, ist<br />
119 hier nicht relevant<br />
Seite 609/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
Finte (Alosa fallax), Code: 1103<br />
keinesfalls von einer „Beschädigung oder Zerstörung“ auszugehen. Konkrete „Ruhestätten“ der Finte gibt es nicht. Während<br />
der Phase, die im Meer verbracht wird, sind keine „Ruhestätten“, an denen sich konzentriert Tiere während sensibler Lebensphasen<br />
aufhalten, bekannt. Eine „Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung“ dieser ist demnach ausgeschlossen.<br />
Selbst die am weitesten reichenden Bauauswirkungen (Schall des Verlegeschiffs) erreichen keine Laichplätze der Finte.<br />
Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin erfüllt? ja nein<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />
tritt ein<br />
ja nein<br />
3.3 Störungstatbestände (§ 44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />
Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />
Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 120<br />
Eine „erhebliche Störung“ während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- <strong>und</strong> Überwinterungszeiten ist ausgeschlossen, da diese in<br />
anderen Gewässern stattfinden, die von den Vorhabenswirkungen nicht erreicht werden können. Da die hier angenommene<br />
Störung der Finte während der Verlegung oder der Reparatur des Seekabels nur kurzzeitig eintritt, wird nicht von „erheblichen<br />
Störungen“ ausgegangen (vgl. Auswirkungsprognose vorn in Kap. II.3.11). Eine im Baustellenbereich während der<br />
Bauzeit auftretende Finte kann aktiv <strong>und</strong> frühzeitig der Störquelle ausweichen, so dass nicht von „erheblichen Störungen“<br />
während der Wander- oder Ruhezeiten ausgegangen wird. Während der Wanderungszeiten sind bau- oder reparaturbedingte<br />
Störwirkungen der Finte kurzzeitig möglich.<br />
Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />
Der Verbotstatbestand ,,Störung” tritt ein ja nein<br />
Sofern auch national streng geschützte Art: 121<br />
Zerstörung eines nicht ersetzbaren Biotops nach §19 (3) BNatSchG ja nein<br />
Erteilung einer Ausnahme nach § 43 (8) BNatSchG erforderlich?<br />
nein Prüfung endet hiermit<br />
ja<br />
120 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />
121 wird nicht ausgefüllt, da nicht „streng geschützt“<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 610/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V.3 Abkürzungsverzeichnis <strong>und</strong> Glossar<br />
Abb.<br />
Abbildung<br />
Abs.<br />
Absatz<br />
AFB<br />
Artenschutzfachbeitrag<br />
Art.<br />
Artikel<br />
AWZ<br />
Ausschließliche Wirtschaftszone<br />
BArtSchV<br />
B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung<br />
BfN<br />
B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />
BLMP<br />
B<strong>und</strong>- Länder- Messprogramm<br />
BNatSchG<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />
BP<br />
Brutpaar(e)<br />
BSH<br />
B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie<br />
bzw.<br />
beziehungsweise<br />
D<br />
Deutschland<br />
d. h.<br />
das heißt<br />
et al.<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
etc.<br />
et cetera<br />
ff.<br />
folgende<br />
FFH-Gebiet<br />
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)<br />
FFH-RL<br />
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie<br />
ggf.<br />
gegebenenfalls<br />
h<br />
St<strong>und</strong>e<br />
I.L.N.<br />
Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz<br />
inkl.<br />
inklusive<br />
IWZ<br />
internationale Wasservogelzählung<br />
Kap.<br />
Kapitel<br />
km<br />
Kilometer<br />
kn<br />
Knoten<br />
LBP<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
LNatG M-V<br />
Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern<br />
LUNG<br />
Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie<br />
m<br />
Meter<br />
M-<br />
Mittel-<br />
M-V<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
N, NE, NO, NW<br />
Nord-, Nordost, Nordwest<br />
NN<br />
Normalnull<br />
Nr.<br />
Nummer<br />
NatSchAG M-V<br />
Naturschutzausführungsgesetz<br />
Seite 611/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
NSG<br />
RL<br />
ROV<br />
RVS<br />
RVU<br />
s.<br />
SG<br />
SH<br />
SPA<br />
StAUN<br />
u. ä.<br />
UM M-V<br />
vgl.<br />
VO<br />
worst-case-Szenario<br />
z. B.<br />
Naturschutzgebiet<br />
Rote Liste, Richtlinie<br />
<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren<br />
<strong>Raum</strong>verträglichkeitsstudie<br />
<strong>Raum</strong>verträglichkeitsuntersuchung<br />
siehe<br />
Schutzgut<br />
Schleswig-Holstein<br />
Abkürzung für Vogelschutzgebiet<br />
Staatliches Amt für Umwelt <strong>und</strong> Natur<br />
<strong>und</strong> ähnlichen<br />
Umweltministerium<br />
vergleiche<br />
Verordnung<br />
ungünstigster Fall, Annahme der maximalen Wirkreichweiten<br />
zum Beispiel<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 612/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
V.4 Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis<br />
ADELUNG, D.; HEIDEMANN, G.; FRESE, K.; DUINKER, J.; HAASE, E. & G. SCHULZ (1997):<br />
Untersuchung an Kleinwalen als Gr<strong>und</strong>lage eines Monitorings. BMBF-Projekt 03F0139A. Schlussbericht.<br />
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Die Gewässergüte von Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden im Vergleich zu anderen Küstengewässern<br />
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66-74.<br />
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Vortrag auf dem 11. Gewässersymposium des LUNG M-V, 15.06.2006. http://www.lung.mvregierung.de/insite/cms/infoseiten/infoseitenabt3/abt3_gewsymp11_download.htm.<br />
BACHOR, A. & M. VON WEBER (2008):<br />
Bericht über die aktuelle Bewertung der Gewässergüte <strong>und</strong> Bewirtschaftungsziele für den Greifswalder<br />
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BELLEBAUM, J.; DIEDERICHS, A.; KUBE, J.; SCHULZ, A. & G. NEHLS (2006):<br />
Flucht- <strong>und</strong> Meidedistanzen überwinternder Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten gegenüber Schiffen auf<br />
See. Ornithologische R<strong>und</strong>brief für Mecklenburg-Vorpommern Orn. R<strong>und</strong>brief Mecklenburg-<br />
Vorpommern 45, Sonderheft 1 (Tagungsbd. 5. deutsches See- <strong>und</strong> Küstenvogelkolloquium): 86-90.<br />
Seite 613/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
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Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 614/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
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Umweltbericht zum <strong>Raum</strong>ordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)<br />
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April 2009.<br />
BMVBW (2004):<br />
Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im B<strong>und</strong>esfernstraßenbau (Ausgabe 2004). Bonn.<br />
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ – BNATSCHG<br />
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01. März 2010.<br />
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Zur Nahrungsökologie überwinternder Tauchenten in der Wohlenberger Wiek/Wismarbucht. Beitr.<br />
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Ichthyofauna Greifswalder Bodden, Literaturstudie. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der<br />
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Zur Bewertung rheotypischer Arten in Fließgewässern des Landes Brandenburg. Naturschutz <strong>und</strong><br />
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Maifisch in Brandenburg wieder entdeckt. Naturschutzarbeit <strong>und</strong> Landschaftspflege in Brandenburg;<br />
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BRÄMICK, U.; ROTHE, U.; SCHUHR, H.; TAUTENHAHN, M.; THIEL, U.; WOLTER, C. & S. ZAHN (1999):<br />
Fische in Brandenburg - Verbreitung <strong>und</strong> Beschreibung der märkischen Fischfauna. 2. Aufl., Potsdam-Sacrow:<br />
Institut für Binnenfischerei e.V.<br />
BRANDT, E & K. RUNGE (2002):<br />
Kumulative <strong>und</strong> grenzüberschreitende Umweltwirkungen im Zusammenhang mit Offshore-<br />
Windparks. - Rechtsrahmen <strong>und</strong> Untersuchungsempfehlungen. Gutachten im Auftrag der Gesellschaft<br />
für Energie <strong>und</strong> Ökologie sowie des B<strong>und</strong>esverbandes Windenergie (BWE). Kosmos Verlagsgesellschaft,<br />
Baden-Baden.<br />
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Rote Liste der Vogelarten des deutschen Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereichs der Ostsee. In: Rote Listen<br />
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BRENK, V. (2003):<br />
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SÜNDERMANN, J., WESTERNHAGEN, H. VON (Hrsg.): Warnsignale aus Nordsee <strong>und</strong> Wattenmeer. Eine<br />
aktuelle Umweltbilanz. Hamburg: Wissenschaftliche Auswertungen: 107-113.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
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(Nr. 2005). B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong> Hydrographie; Nr. 20032: 293 S.<br />
BSH (1997 ff.):<br />
Seekarte 151, Arkona bis Kołobrzeg (Kolberg) (M = 1: 150.000), B<strong>und</strong>esamt für Seeschifffahrt <strong>und</strong><br />
Hydrographie.<br />
BSH (1998):<br />
Seekarte "S<strong>und</strong>, Hanöbukten bis Pommersche Bucht“ Ausgabe 1998 1:250000.<br />
BSH (2005):<br />
Seekarte 1579 „Der Strelas<strong>und</strong> von Palmer Ort bis Strals<strong>und</strong>" Ausgabe 2006 1: 25.000.<br />
BSH (2007):<br />
Standard - Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt<br />
(StUK 3), BSH Februar 2007: 58 S.<br />
BSH (2008):<br />
Umweltbericht zum <strong>Raum</strong>ordungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszonen (AWZ), <strong>Teil</strong> Ostsee.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
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Durchzug von Sterntauchern Gavia stellata <strong>und</strong> Prachttauchern G. arctica in der Deutschen Bucht<br />
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DIERSCHKE, V. & S. GARTHE (2006):<br />
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DIERSCHKE, V.; GARTHE, S. & N. MARKONES (2004):<br />
Aktionsradien Helgoländer Dreizehenmöwen Rissa tridactyla <strong>und</strong> Trottellummen Uria aalge während<br />
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DIERSCHKE, V.; GARTHE, S & B. MENDEL (2006):<br />
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DITTBERNER, H. & E. HOYER (1993):<br />
Die Vogelwelt der Inseln Rügen <strong>und</strong> Hiddensee. <strong>Teil</strong> I. Galenbeck.<br />
DMM (2004):<br />
5. Bericht über das FuE-Vorhaben „Erfassung von Schweinswalen in der deutschen AWZ der Ostsee<br />
mittels Porpoise-Detektoren“. Deutsches Meeresmuseum: 13 S.<br />
DÖRING, R.; LAFORET, I.; BENDER, S.; SORDYL, H.; KUBE, J.; BROSDA, K.; SCHULZ, N.; MEIER, TH.;<br />
SCHABER, M. & G. KRAUS (2005):<br />
Wege zu einer natur- <strong>und</strong> ökosystemverträglichen Fischerei am Beispiel ausgewählter Gebiete der<br />
Ostsee. Endbericht des F+E Vorhabens (FKZ 802 25 010) im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz.<br />
Greifswald, Neu Broderstorf, Rostock, Kiel.<br />
DUDOK VAN HEEL, W.H. (1962):<br />
Experiments with Phocaena phocaena L. Netherlands J. Sea Research; 1/4: 427-458.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
DUMKE & SCHULZ (2006):<br />
Ermittlung des Fischereiaufwandes, zeitliche <strong>und</strong> räumliche Verteilung der Stellnetze im Einmündungsbereich<br />
von Meerforellen – Fließgewässern (bis 300 m) unter besonderer Berücksichtigung<br />
von Seebrücken, Molen <strong>und</strong> anderen Küstenbauwerken im Seegebiet Warnemünde bis Landesgrenze<br />
Schleswig – Holstein. Verein Fisch <strong>und</strong> Umwelt M-V e.V. im Auftrag des Ministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei M-V. Rostock.<br />
DURINCK, J.; SKOV, H.; JENSEN, F.P. & S. PHIL (1994):<br />
Important marine areas for wintering birds in the Baltic Sea. Ornis Consult Report 1994 (In: NEHLS,<br />
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Holsteinischen Wattenmeeres. Seevögel; 19/1: 19-22.<br />
DWD (2003):<br />
Amtliches Gutachten über die Sichtbarkeit des Offshore-Windparks „Kriegers Flak“. Deutscher<br />
Wetterdienst, Hamburg.<br />
EBA (2007):<br />
Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung <strong>und</strong> Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen.<br />
5. Fassung (Stand: Juni 2005, <strong>Teil</strong> V neu). <strong>Teil</strong> V: Behandlung besonders <strong>und</strong><br />
streng geschützter Arten in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung (Januar 2007).<br />
EDREN, S.M.C.; TEILMANN, J.; DIETZ, R.; TOUGAARD, J.; HARDER, P.; TOUGAARD, S. & J. CARSTENSEN<br />
(2004):<br />
Aerial surveys, satellite tracking and video monitoring of seals – Results from the investigation at<br />
Nysted and Horns Reef Offshore Wind Farm. Vortrag beim Offshore Wind Farm seminar, Bill<strong>und</strong><br />
21-22 Sept. 2004.<br />
EGNER, M. & R. FUCHS (2009):<br />
Naturschutz- <strong>und</strong> Wasserrecht 2009. Verlag C.F. Müller: 456 S.<br />
EHRICH, S. & C. STRANSKY (1999):<br />
Fishing effects in northeast Atlantic shelf seas: patterns in fishing effort, diversity and community<br />
structure. VI. Gale effects on vertical distribution and structure of a fish assemblage in the North<br />
Sea. Fisheries Research; 40: 185-193.<br />
EICHSTÄDT, W.; SELLIN, D. & H. ZIMMERMANN (2003):<br />
Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns. Umweltministerium Schwerin.<br />
EICHSTÄDT, W.; SCHELLER, W.; SELLIN, D.; STARKE, W. & K.-D. STEGEMANN (2006):<br />
Atlas der Brutvögel in Mecklenburg-Vorpommern. Hrsg.: Ornithologische Arbeitsgemeinschaft<br />
Mecklenburg-Vorpommern e.V. Steffen Verlag, Friedland.<br />
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Directive 92/43/ ECC; Anhang II; Treaty of Accession 2003.<br />
EU Kommission (1997):<br />
Entscheidung der Kommission vom 18.12.1996 über das Formular für die Übermittlung von Informationen<br />
zu den im Rahmen von NATURA 2000 vorgeschlagenen Gebieten (97/266EG), Amtsblatt<br />
der EG vom 24.04.1997<br />
EU-KOMMISSION (2000):<br />
NATURA 2000 – Gebietsmanagement. Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie<br />
92/43/EWG. Luxemburg.<br />
http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/art6/provision_of_art6_de.p<br />
df.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 618/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
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INTERPRETATION MANUAL OF EUROPEAN UNION HABITATS. EUR 27 July 2007, European<br />
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(http://ec.europa.eu/environment/nature/legislation/habitatsdirective/docs/2007_07_im.pdf)<br />
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Weir, C. (eds.): Proceedings of the Seismic and Marine Mammals Workshop, London, Sea Mammal<br />
Research Unit, U. of St. Andrews, Scotland.<br />
FEIGE, M.; SEIDEL, A.; BREITZMANN, K.-H.; OBENAUS, H.; WENSKE, CH.; SCHÖNKNECHT, R. & R. DAM-<br />
KÖHLER (2000):<br />
Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern. Analyse des vorhandenen<br />
Angebots mit Vorschlägen für die Verbesserung der Gr<strong>und</strong>infrastruktur des maritimen<br />
Tourismusbereiches. Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-<br />
Vorpommern.<br />
FIGGE, K.; ZEILER, M. & K. GRIEWATSCH (2002):<br />
KFKI-Projekt. Regenerierung von Materialentnahmestellen in Nord- <strong>und</strong> Ostsee (FKZ 03KIS008).<br />
Projektbericht des BSH: 89 S.<br />
FLEMMING, G. (1990):<br />
Klima – Umwelt – Mensch. Jena.<br />
FLYCKT, G.; HELLQUIST, A.; HOLMGREN, T.; HOLMQVIST, N.; LARSSON, H.; STRANDBERG, R.; SVANBERG,<br />
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Fågelrapport 2002. In: SkOF. Fåglar I Skåne: 97-192.<br />
FLYCKT, G.; HELLQUIST, A.; HOLMGREN, T.; HOLMQVIST, H.; LARSSON, N.; STRANDBERG, R.; SVANBERG,<br />
T.; SÖDERBERG, P. & P. ÖSTERBLAD (2004):<br />
Fågelrapport 2003. In: SkOF. Fåglar I Skåne: 89-192.<br />
FREYHOF, J. (2002):<br />
Freshwater fish diversity in Germany, threats and species extinction. In: COLLARES-PEREIRA, M.J.;<br />
COELHO, M.M. & I.G. COWX: Freshwater fish conservation: Options for the future. Blackwell Publishers:<br />
3-22.<br />
FRICKE, R. (1987):<br />
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FRICKE, R. (2000):<br />
Auswahl <strong>und</strong> Management mariner NATURA-2000-Gebiete für Fischarten im Anhang II der FFH-<br />
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FRICKE, R.; RECHLIN, O.; WINKLER, H. M.; BAST, H.-D. & E. HAHLBECK (1996):<br />
Rote Liste <strong>und</strong> Artenliste der R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Meeresfische des deutschen Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereichs<br />
der Ostsee. IN: MERCK, T. & H. V. NORDHEIM (Hrsg.): Rote Listen <strong>und</strong> Artenlisten der Tiere<br />
<strong>und</strong> Pflanzen des Deutschen Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereichs der Ostsee. Schr.-R. f. Landschaftspfl.<br />
u. Natursch.; H. 48: 83-90.<br />
FRICKE, R.; BERGHAHN, R.; RECHLIN, O.; NEUDECKER, T.; WINKLER, H. M.; BAST, H.-D. & HAHLBECK, E.<br />
(1998):<br />
Rote Liste der in Küstengewässern lebenden R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Fische (Cyclostomata & Pisces). In:<br />
BINOT, M.; BLESS, R.; BOYE, P.; GRUTTKE, H. & P. PRETSCHER (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere<br />
Deutschlands. Schr.-R. f. Landschaftspfl. u. Natursch.; H. 55: 60-64.<br />
FROELICH & SPORBECK (2002):<br />
Großkraftwerk Lubmin II, Verträglichkeitsuntersuchung nach § 18 LNatG M-V des EU-<br />
Vogelschutzgebiets „Greifswalder Bodden“ <strong>und</strong> des FFH-Vorschlagsgebietes „Peenemünder Haken,<br />
Struck <strong>und</strong> Ruden, Peenestrom <strong>und</strong> Kleines Haff“. Gutachten i. A. von CPL, Schwerin.<br />
Seite 619/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
FROELICH & SPORBECK (2003):<br />
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach Art. 6 (3) der FFH-Richtlinie zum Projekt „Ausbau der Zufahrt<br />
zum Hafen Synergiepark Lubminer Heide“. Froelich & Sporbeck, Umweltplanung <strong>und</strong> Beratung,<br />
Juni 2003.<br />
FROELICH & SPORBECK (2004):<br />
<strong>Umweltverträglichkeit</strong>suntersuchung, FFH-Erheblichkeitsabschätzung <strong>und</strong> Maßnahmekonzept zum<br />
Bebauungsplan Nr. 1 „Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiet Lubminer Heide“. Froelich & Sporbeck, Umweltplanung<br />
<strong>und</strong> Beratung.<br />
FROELICH & SPORBECK (2006):<br />
Gutachten zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern. Erstellt<br />
im Auftrag des Umweltministeriums M-V. Froelich & Sporbeck, Umweltplanung <strong>und</strong> Beratung.<br />
Bearbeitungsstand Januar 2006.<br />
FROELICH & SPORBECK (2008):<br />
Handlungsempfehlung zur Beachtung des europäischen Artenschutzes in Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Modul <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren, Erstellt auf Anfrage des Ministeriums für Verkehr,<br />
Bau <strong>und</strong> Landesentwicklung, Abt. 4 <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung, Stand, 10.10.2008, MV<br />
073033, Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Umweltplanung <strong>und</strong> Beratung, Niederlassung<br />
Potsdam, Projektleiter: Dipl. Biol. Axel Schmoll, Verantwortlicher Projektingenieur: Dipl. Ing Gabriele<br />
Hormel, Datum: 10.10.2008.<br />
GARTHE, S. (2003a):<br />
Erfassung von Rastvögeln in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Abschlussbericht im Auftrag<br />
des BfN.<br />
GARTHE, S. (2003b):<br />
Verteilungsmuster <strong>und</strong> Bestände von Seevögeln in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)<br />
der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee <strong>und</strong> Fachvorschläge für EU-Vogelschutzgebiete. Ber. Vogelschutz;<br />
40: 15-56.<br />
GARTHE, S. & O. HÜPPOP (2004):<br />
Scaling possible adverse effects of marine wind farms on seabirds: developing and applying a vulnerability<br />
index. J. Appl. Ecol.; 41/4: 724-734.<br />
GARTHE, S.; ULLRICH, N.; WEICHLER, T.; DIERSCHKE, V.; KUBETZKI, U.; KOTZERKA, J.; KRÜGER, T.;<br />
SONNTAG, N. & HELBIG, A.J. (2003):<br />
See- <strong>und</strong> Wasservögel der deutschen Ostsee. Verbreitung, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz. BfN-Skripten:<br />
1-170.<br />
GARTHE, S.; SCHWEMMER, P. & K. LUDYNIA (2004a):<br />
Abschlussbericht zum F+E-Vorhaben „Verbreitung <strong>und</strong> Häufigkeit von See- <strong>und</strong> Küstenvögeln in<br />
der niedersächsischen 12-Seemeilen-Zone der Nordsee“. Laufzeit des Vorhabens: Oktober 2002 -<br />
März 2003 <strong>und</strong> Juli 2003 - November 2003: 109 S.<br />
GARTHE, S.; DIERSCHKE, V.; WEICHLER, T. & P. SCHWEMMER (2004b):<br />
Rastvogelvorkommen <strong>und</strong> Offshore-Windkraftnutzung: Analyse des Konfliktpotenzials für die deutsche<br />
Nord- <strong>und</strong> Ostsee. In: Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee: Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung<br />
von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich (MINOS), Endbericht. Gefördert durch das B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit, FKZ 0327520: 195-334.<br />
GARTHE, S.; SONNTAG, N.; SCHWEMMER, P. & V. DIERSCHKE (2007):<br />
Estimation of seabird numbers in the German North Sea throughout the annual cycle and their biogeographic<br />
importance. Vogelwelt; 128: 163-178.<br />
GASTON, A.J. & I.L. JONES (1998):<br />
The Auks. Oxford, Oxford Univ. Press.<br />
GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST (2009a):<br />
Maritime Gr<strong>und</strong>lagenuntersuchung „Arcadis Ost 1 Maritim“. Geo Ingenieurservice Nord-Ost GmbH<br />
Miltzow, November 2009.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 620/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
GEO INGENIEURSERVICE NORD-OST (2009b):<br />
Maritime Gr<strong>und</strong>lagenuntersuchung „Arcadis Ost 1 Maritim“ - Bereich Wittower Fähre. Geo Ingenieurservice<br />
Nord-Ost GmbH Miltzow, Dezember 2009.<br />
Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />
(Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V)<br />
vom 23. Februar 2010, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts<br />
vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66).<br />
GILLES, A.; HERR, H.; RISCH, D.; SCHEIDAT, M. & U. SIEBERT (2006):<br />
Erfassung von Meeressäugetieren <strong>und</strong> Seevögeln in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee<br />
(EMSON) - <strong>Teil</strong>vorhaben: Erfassung von Meeressäugetieren. Endbericht für das B<strong>und</strong>esamt für<br />
Naturschutz. F + E Vorhaben FKZ: 802 85 260. Forschungs- <strong>und</strong> Technologiezentrum Westküste<br />
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Büsum Dezember 2006.<br />
GILLES, A.; HERR, H.; LEHNERT, K.; SCHEIDAT, M.; KASCHNER, K.; SUNDERMEYER, J.; WESTERBERG, U. &<br />
U. SIEBERT (2008):<br />
MINOS 2 - Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore<br />
- Windkraftanlagen (MINOS plus), <strong>Teil</strong>vorhaben 2 – „Erfassung der Dichte <strong>und</strong> Verteilungsmuster<br />
von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee“. Forschungs<strong>und</strong><br />
Technologiezentrum Westküste der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Büsum, Dezember<br />
2007.<br />
GILLESPIE, D.; BROWN, S.; LEWIS, T.; MATTHEWS, J.; MCLANAGHAN, R. & A. MOSCROP (2003):<br />
Relative ab<strong>und</strong>ance of Harbour porpoises (Phocoena phocoena) in the Baltic from acoustic and<br />
visual surveys. Abstract. Annual Meeting of the European Cetacean Society, Tenerife, Spain.<br />
GLEISSBERG, B. (1991):<br />
Fischartenkataster der Weser. Bad Oeynhausen.<br />
GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. & K.M. BAUER (1992):<br />
Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Band 3. Anseriformes (2.<strong>Teil</strong>). AULA Verlag Wiesbaden.<br />
GOSSELCK, F.; SCHULZ, N.; WINKLER, H. & R. LAUTERBACH (1999):<br />
Untersuchungen des ökologischen Zustandes <strong>und</strong> der Eignung der in den inneren Küstengewässern<br />
des Landes eingerichteten Laichschonbezirke (unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des<br />
Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei Mecklenburg-Vorpommern).<br />
GRAVE, C. (2007):<br />
Brutpaaraufstellung aus unseren Schutz- <strong>und</strong> Zählgebieten im Jahr 2007. Seevögel; Band 28, Heft<br />
4: 110 – 112.<br />
GREGORY, J. & P. CLABBURN (2003):<br />
Avoidance behavior of Alosa fallax fallax to pulsed ultraso<strong>und</strong> and its potential as a technique for<br />
monitoring clupeid spawning migration in a shallow river. Aquat. Living. Resour.; 16: 313-316.<br />
GUSE, N. (2005):<br />
Diet of a piscivorous top predator in the Baltic Sea – the Red-throated Diver (Gavia stellata) in the<br />
Pomeranian Bight. Diplomarbeit, Univ. Kiel.<br />
HAGENDORFF, R., NEHRING, S. & H. LEUCHS et al. (1996):<br />
Eine Literaturübersicht zum Thema „Auswirkungen erhöhter Schwebstoffgehalte durch Baggern<br />
<strong>und</strong> Verklappen auf Muscheln“. BfG Mitteilungen; 11: 7-11.<br />
HAMMOND, P.S.; BERGGREN, P.; BENKE, H.; BORCHERS, D.L.; COLLET, A.; HEIDE- JØRGENSEN, M.P.;<br />
HEIMLICH-BORAN, S.; HIBY, A.R.; LEOPOLD, M.F. & N. ØIEN (2002):<br />
Ab<strong>und</strong>ance or harbour porpoises and other cetaceans in the North Sea and adjacent waters. J.<br />
Apl. Ecol.; 39: 361-376.<br />
HARDER, K. (1996):<br />
Zur Situation der Robbenbestände. In: LOZÁN, J. L.; LAMPE, R.; MATTHÄUS, W.; RACHOR, E.; RUM-<br />
OHR, H. & H. V. WESTERNHAGEN: Warnsignale aus der Ostsee. Parey Buchverlag Berlin: 236-242.<br />
Seite 621/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
HARDER, K. & G. SCHULZE (1989):<br />
Meeressäugetiere im Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 90-95.<br />
HARDER, K. & G. SCHULZE (1997):<br />
Robben <strong>und</strong> Wale in der Wismar-Bucht. Meer <strong>und</strong> Museum; 13: 85-89.<br />
HARDER, K., G. SCHULZE & F. TESSENDORF (2005):<br />
Robben, Wale <strong>und</strong> Fischotter im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer<br />
Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum. Band 18. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums. 125-136.<br />
HARDISTY, M. W. (1986):<br />
Petromyzon marinus LINNAEUS, 1758. In: HOLCÍK, J. (ed.): The fresh-water fishes of Europe, Pt. 1:<br />
Petromyzontiformes. Wiesbaden: AULA-Verlag GmbH.<br />
HAWKINS, A.D. & A.D.F. JOHNSTONE (1978):<br />
The hearing of the Atlantic salmon, Salmo salar. Journal of Fish Biology; 13: 655-673.<br />
HEINICKE, T. (2005):<br />
Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Zählsaison 2004/2005. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“<br />
vom 13.06.2005.<br />
HEINICKE, T. (2006):<br />
Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Zählsaison 2005/2006. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“.<br />
HEINICKE, T. & J. NAACKE (2002):<br />
Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Zählsaison 2001/2002. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“<br />
vom 16.02.2002.<br />
HEINICKE, T. & G. NOWALD (2005):<br />
Übersicht zu Rast- <strong>und</strong> Winterbeständen ausgewählter Wasservogelarten in Mecklenburg-<br />
Vorpommern als Gr<strong>und</strong>lage zur Ausweisung weiterer EU-Vogelschutzgebiete. Abschlussbericht im<br />
Auftrag des Umweltministeriums M-V.<br />
HELBIG, A.J.; HEINICKE, T.; KUBE, J.; ROEDER, J. & J. STEUDTNER (1999):<br />
Ornithologischer Jahresbericht 1997 für Rügen <strong>und</strong> Hiddensee. Ber. Vogelwarte Hiddensee; 15:<br />
79-124.<br />
HELBIG, A.J.; HEINICKE, T.; KUBE, J.; ROEDER, J. & J. STEUDTNER (2001):<br />
Ornithologischer Jahresbericht 1998 für Rügen, Hiddensee <strong>und</strong> Greifswalder Bodden. Ber. Vogelwarte<br />
Hiddensee; 16: 77-149.<br />
HELCOM EUTRO (2005/2006):<br />
Development of tools for assessment of eutrophication in the Baltic Sea (HELCOM EUTRO) (2005-<br />
2006). Balt. Sea Environ. Proc. No. 104.<br />
HERRMANN, C.; HARDER, K. & H. SCHNICK (2008):<br />
Robben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns: Ergebnisse des Monitorings vom Februar 2007<br />
bis Mai 2008. In: Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. 50. Jahrgang, Heft 2 2007: 56-<br />
70.<br />
HINWEISE ZUR ANWENDUNG DER §§ 18 UND 28 DES LANDESNATURSCHUTZGESETZES UND DER §§ 32 BIS 38<br />
DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES IN MECKLENBURG-VORPOMMERN:<br />
Gemeinsamer Erlass des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten <strong>und</strong> Fischerei <strong>und</strong> des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau vom<br />
16.07.2002.<br />
HOLČIK, J.; KINZELBACH, R.; SOKOLOV, L.I. & V.P. VASIL’EV (1989):<br />
Acipenser sturio (LINNAEUS, 1758). In: The Freshwater Fishes of Europe I/II. Aula Verlag, Wiesbaden:<br />
367-391.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 622/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
HOLZ, R. (1989):<br />
Das Leben der Wildgänse am Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 69-85.<br />
HÜBEL, H.-J.; VIETINGHOFF, U.; HUBERT, M.L.; RAMBOW-BARTELS, S.; KORTH, B.; WESTPHAL, H. & B.<br />
LENK (1995):<br />
Ergebnisse des ökologischen Monitorings Greifswalder Bodden Sept. 1993 bis März 1995. Rostock.<br />
Meeresbiolog. Beitr.; H. 3: 65-68.<br />
HÜBNER, T. & PUTZER (1985):<br />
Störungsökologische Untersuchungen rastender Kormorane an niederrheinischen Kiesseen bei<br />
Störungen durch Kiestransport, Segel-, Surf- <strong>und</strong> Angelsport. Seevögel; 6: 122-126.<br />
HÜPPOP, O.; DIERSCHKE, J. & H. WENDELN (2004):<br />
Zugvögel <strong>und</strong> Offshore-Windkraftanlagen: Konflikte <strong>und</strong> Lösungen. Ber. Vogelschutz; 41: 127-218.<br />
HUGGENBERGER S.; BENKE, H. & C.C. KINZE (2002):<br />
Geographical variation in harbour porpoise (Phocoena phocoena) skulls: Support for a separate<br />
non-migratory population in the Baltic Proper. Ophelia; 56: 1-12.<br />
IBU (2009):<br />
Unterlagen zum <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren Netzanbindung Offshore-Windpark Arcadis Ost 1 Landkabeltrasse<br />
(<strong>Teil</strong> B). IBU Ingenieurbüro i.A. der 50Hertz Transmission GmbH, Stand 15. Dezember<br />
2009.<br />
ICES (2008):<br />
Report of the Workshop on Fisheries Management in Marine Protected Areas (WKFMMPA), 2-4<br />
June 2008. ICES WKFMMPA REPORT 2008, ICES MARINE HABITAT COMMITTEE, ICES CM<br />
2008/MHC:11, REF. ICES REVIEW GROUP, ICES Headquarters, Copenhagen, Denmark: 158 pp.<br />
IFAÖ (1998):<br />
Aufbau einer Biotoptypenkartierung im marinen Bereich des Küstengebietes von Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Unveröffentlichtes Gutachten des IfAÖ im Auftrag des Umweltministeriums des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH,<br />
Neu Broderstorf: Seite 1-54.<br />
IFAÖ (2004a):<br />
PSCI-Gebiete im Greifswalder Bodden, Differenzierung der FFH-Lebensraumtypen. Beurteilung<br />
der Empfindlichkeit. unveröff. Gutachten im Auftrag von UmweltPlan Strals<strong>und</strong>, Institut für Angewandte<br />
Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, Februar 2004.<br />
IFAÖ (2004b):<br />
Entwicklung leitbildorientierter Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Managementinstrumente für ausgewählte<br />
innere <strong>und</strong> äußere Küstengewässer der Ostsee Bewertung Makrozoobenthos. Förderkennzeichen<br />
0330027. Laufzeit des Vorhabens: 1.03.2001-31.12.2003. Institut für Angewandte Ökologie,<br />
Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, August 2004.<br />
IFAÖ (2004c):<br />
Ökologische Evaluierung zur raumordnerischen Festlegung mariner Vorbehalts- <strong>und</strong> Vorranggebiete<br />
für die Rohstoffgewinnung bzw. Rohstoffsicherung (hier Sand <strong>und</strong> Kies) – <strong>Teil</strong> Ostsee östlich der<br />
Insel Rügen“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf.<br />
IFAÖ (2004d):<br />
Verträglichkeitsuntersuchung nach § 18 LNatG M-V, § 34 Abs. 1 BNatSchG in Verb. mit Art. 6 (3)<br />
der FFH-Richtlinie zum Projekt „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“, Institut für Angewandte<br />
Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf.<br />
IFAÖ (2004e):<br />
Makrophytenerfassung im Strelas<strong>und</strong>, Auswirkungen der Baggerungen auf die Makrophytenbestände<br />
zum Projekt „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>“. Fachgutachten. Unveröffentlichtes<br />
Gutachten im Auftrag des WSA Strals<strong>und</strong>. August 2004: 10 S.<br />
Seite 623/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
IFAÖ (2005a):<br />
Gutachtlicher Vorschlag zur Identifizierung, Abgrenzung <strong>und</strong> Beschreibung sowie vorläufigen Bewertung<br />
der zahlen- <strong>und</strong> flächenmäßig geeignetsten Gebiete zur Umsetzung der Richtlinie<br />
79/409/EWG in den Hoheitsgewässern Mecklenburg-Vorpommerns. Gutachten im Auftrag des<br />
LUNG M-V. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf. Mai<br />
2005.<br />
IFAÖ (2005b):<br />
Gutachten: „Beschreibung <strong>und</strong> Identifizierung mariner FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> gesetzlich geschützter<br />
mariner Biotoptypen in den Hoheitsgewässern Mecklenburg-Vorpommerns“, Institut für<br />
angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, Juni 2005.<br />
IFAÖ (2005c):<br />
Untersuchungen zur Gewässergüte im Bereich der Abwassereinleitung der EURO-Baltic Fischverarbeitungs<br />
GmbH. Möglicher Einfluss auf Fauna <strong>und</strong> Flora. Institut für Angewandte Ökologie<br />
GmbH, Neu Broderstorf, Juni 2005.<br />
IFAÖ (2005d):<br />
<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) zur Kabeltrasse der Pilotphase des Offshore-Windparks „Gode<br />
Wind“ in der AWZ. Erläuterungsbericht, Institut für angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />
mbH Neu Broderstorf, August 2005.<br />
IFAÖ (2007a):<br />
<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande in der Rohstofflagerstätte<br />
„Tromper Wiek III“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu<br />
Broderstorf, August 2007.<br />
IFAÖ (2007b):<br />
Überarbeitung des Gutachtens „Gutachtlicher Vorschlag zur Identifizierung, Abgrenzung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
sowie vorläufigen Bewertung der zahlen- <strong>und</strong> flächenmäßig geeignetsten Gebiete zur<br />
Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG in den äußeren Küstengewässern Mecklenburg-<br />
Vorpommerns“ aufgr<strong>und</strong> des Kabinettsbeschlusses vom 25.9.2007 im Hinblick auf die Populationsgrößen<br />
der gebietsrelevanten Arten. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />
mbH, Neu Broderstorf, November 2007.<br />
IFAÖ (2007c):<br />
Gutachten zur Berücksichtigung der fischereiwirtschaftlichen Belange bei der Fortschreibung des<br />
Landesraumentwicklungsprogramms M-V für das Küstenmeer. Institut für Angewandte Ökologie,<br />
Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, Juni 2007.<br />
IFAÖ (2007d):<br />
Monitoring von Meeresenten <strong>und</strong> Seetauchern in den äußeren Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern<br />
- Bestandserfassung 2007 <strong>und</strong> Methodenvergleich. Institut für Angewandte<br />
Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, August 2007.<br />
IFAÖ (2007e):<br />
<strong>Raum</strong>ordnungsverfahren zur Errichtung des Offshore-Windparks „Ventotec Ost 1“ einschließlich<br />
dessen Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen - Unterlagen zur Anlaufberatung<br />
<strong>Teil</strong> 2: Vorschlag eines Untersuchungsrahmens. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />
mbH, Neu Broderstorf.<br />
IFAÖ (2007f):<br />
Verfahren nach BImSchG zur Errichtung des Offshore-Windparks „ARCADIS Ost 1“ einschließlich<br />
dessen Kabelanbindung bis zum Umspannwerk Groß Lüdershagen -Unterlagen zum Scopingtermin,<br />
<strong>Teil</strong> 2: Vorschlag eines Untersuchungsrahmens. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />
mbH, Neu Broderstorf<br />
IFAÖ (2008a):<br />
<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) zur geplanten Gewinnung mariner Kiessande im Erlaubnisfeld<br />
„Prorer Wiek I“. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf,<br />
Dezember 2008.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 624/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
IFAÖ (2008b):<br />
<strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie (UVS) für die Nord Stream-Gaspipeline von der Grenze der deutschen<br />
AWZ bis zum Anlandungspunkt. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />
mbH, Neu Broderstorf, Dezember 2008.<br />
IFAÖ (2009a):<br />
Umweltfachliche Voruntersuchung Netzanbindung Arcadis Ost 1 Offshore Trasse <strong>und</strong> Anlandung<br />
Rügen. Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft mbH, Neu Broderstorf, April<br />
2009.<br />
IFAÖ (2009b):<br />
Gutachten zur Bewertung der Aktualität der im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2005)<br />
ausgewiesenen marinen Vorbehaltsgebiete Leitungen sowie der marinen Eignungsgebiete für<br />
Windenergieanlagen. Bericht (Stand März 2009), Institut für Angewandte Ökologie, Forschungsgesellschaft<br />
mbH, Neu Broderstorf.<br />
IFAÖ & FUGRO (2007):<br />
Gutachten zur Berücksichtigung der Belange der marinen Rohstoffsicherung bei der Fortschreibung<br />
des Landesraumentwicklungsprogramms M-V für das Küstenmeer. Neu-Broderstorf, Grimmen,<br />
November 2007.<br />
I.L.N. GREIFSWALD (1996):<br />
Landschaftsökologische Bewertung des Greifswalder Boddens unter besonderer Berücksichtigung<br />
seiner Bedeutung als Europäisches Vogelschutzgebiet <strong>und</strong> als Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung.<br />
Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Abteilung Naturschutz, Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz Greifswald.<br />
I.L.N. (2004):<br />
Identifizierung der FFH-Lebensraumtypen in den vorgeschlagenen FFH-Gebieten in Mecklenburg-<br />
Vorpommern (Binnendifferenzierung). Auftraggeber Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Institut für Landschaftsökologie <strong>und</strong> Naturschutz. Greifswald. November 2004.<br />
I.L.N. & IFAÖ (2007):<br />
Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong> überwinternde<br />
Wat- <strong>und</strong> Wasservögel. I.L.N. & IfAÖ im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />
Geologie, Dezember 2007.<br />
I.L.N., IFAÖ & HEINICKE (2009):<br />
Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende <strong>und</strong> überwinternde<br />
Wat - <strong>und</strong> Wasservögel. Gutachten im Auftrag des LUNG Mecklenburg-Vorpommern. Arbeitsstand<br />
2009.<br />
INGENIEURBÜRO WASSER UND UMWELT STRALSUND (1996):<br />
Ausbau der Ostansteuerung Hafen Strals<strong>und</strong>. <strong>Umweltverträglichkeit</strong>sstudie, Leistungsphase V, Ingenieurbüro<br />
Wasser <strong>und</strong> Umwelt Strals<strong>und</strong>, Niederlassung der PROWA Consulting GmbH, Strals<strong>und</strong><br />
November 1996.<br />
JANSSON, K. (1994):<br />
Alien species in the marine environment-Introductions to the Baltic Sea and the Swedish west<br />
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JAUNIAUX, T.; BOUQUEGNEAU, J.M. & F. COIGNOUL (1997):<br />
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Different patterns of parental effort during chick-rearing by female and male Thick-billed Murres<br />
(Uria lomvia) at a low-arctic colony. The Auk; 119/4: 1064-1074.<br />
Seite 625/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
KAFFKE, A. & F. ERDMANN (2008):<br />
Wasservogelzählung in der Zug- <strong>und</strong> Überwinterungssaison 2007 /2008 Abschlussbericht zum<br />
Werkvertrag. Eingabe <strong>und</strong> fachliche Auswertung von Daten aus der landesweiten Kartierung von<br />
Wasservögeln in Mecklenburg-Vorpommern.<br />
KAISER, M.J.; GALANIDI, M.; SHOWLER, D.A.; ELLIOTT, A.J.; CLADOW, R.W.G.; REES, E.I.S.; STILLMAN,<br />
R.A. & W.J. SUTHERLAND (2006):<br />
Distribution and behaviour of Common scoter Melanitta nigra relative to prey resources and environmental<br />
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KAMINSKI, E.; KELL, V.; KÜHNER, E.; PANKOW, H. & D. SCHÖRIES (1996):<br />
Rote Liste <strong>und</strong> Artenliste der Makroalgen des deutschen Meeres- <strong>und</strong> Küstenbereichs der Ostsee.<br />
In MERCK & VON NORDHEIM (Hrsg): Rote Listen <strong>und</strong> Artenlisten der Tiere <strong>und</strong> Pflanzen des deutschen<br />
Küstenbereichs der Ostsee. - BfN, Bonn-Bad Godesberg, Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 48: 15-28.<br />
KASTELEIN, R.A.; BUNSKOEK, P.; HAGEDOORN, M. & W.W.L. AU (2002):<br />
Audiogram of a harbour porpoise (Phocoena phocoena) measured with narrow-band frequency<br />
modulated signals. J. Acoust. Soc. Am.; 112/1: 334-344.<br />
KASTELEIN, R.A.; VERBOOM, W.C.; MUIJSERS, M.; JENNINGS, N.V. & S. VAN DER HEUL (2005):<br />
The influence of acoustic emissions for <strong>und</strong>erwater data transmission on the behaviour of harbour<br />
porpoises (Phocoena phocoena) in a floating pen. Marine environmental research; 59: 287-307<br />
KETTEN, D.R. (1999):<br />
Evidence of hearing loss in marine mammals. Presentation at Marine mammal bioacoustics short<br />
course, 27-28 November, Maui, Hawaii. Acoustical Society of America and Society for Marine<br />
Mammalogy.<br />
KETTEN, D.R. (2002):<br />
Acoustic trauma in marine mammals. Vortrag zum Fachgespräch Offshore Windmills – so<strong>und</strong> e-<br />
missions and marine mammals. FTZ-Büsum 15.01.02.<br />
KIECKENBUSCH, J.J. & W. KNIEF (2007):<br />
Brutbestandsentwicklung des Kormorans (Phalacrocorax carbo sinensis) in Deutschland <strong>und</strong> Europa.<br />
BfN-Skripten; 204: 28-47.<br />
KINZE, C.C. (1990):<br />
The harbour porpoise (Phocoena phocoena (L.)): Stock identification and migration patterns in<br />
Danish and adjacent waters. Ph. D. Thesis, University of Copenhagen.<br />
KINZE, C.C. (1994):<br />
Phocoena phocoena (LINNAEUS 1758) – Schweinswal oder Kleintümmler (auch Braunfisch). In:<br />
ROBINEAU, D.; DUGUY, R. & M. KLIMA (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas: Meeressäuger,<br />
Bd. 6 <strong>Teil</strong> IA. Aula Verlag, Wiesbaden: 242-264.<br />
KIRCHFOFF, K. (1979):<br />
Nahrungsökologische Untersuchungen an benthosfressenden Enten in der Hohwachter Bucht. Diplomarbeit<br />
am Fachbereich Mathematik – Naturwissenschaften der Universität Kiel.<br />
KLAFS, G. & J. STÜBS (1987):<br />
Die Vogelwelt Mecklenburgs. 3.Aufl. Gustav Fischer Verlag, Jena.<br />
KLEIN, R. (2001):<br />
<strong>Raum</strong>-Zeit-Strategien der Silbermöwe Larus argentatus <strong>und</strong> verwandter Taxa im westlichen Ostseeraum<br />
- Dissertation Universität Rostock.<br />
KLEIN, R.; BELLEBAUM, J.; KUBE, J. & H. WENDELN (2004):<br />
Verbreitung <strong>und</strong> Phänologie der Alkenvögel (Alcidae) im Seegebiet um Rügen. Vortrag bei der 137.<br />
Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft in Kiel, 29. September – 4. Oktober<br />
2004.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 626/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
KLENZ, B. (2005):<br />
Guter Nachwuchsjahrgang 2004 des Herings der westlichen Ostsee, des Kattegats <strong>und</strong> Skagerraks<br />
(ICES-Gebiete IIIa <strong>und</strong> 22 - 24); In: Inf. Fischereiforsch. 2005; B<strong>und</strong>esforschungsanstalt für<br />
Fischerei, Hamburg; 52: 21-22.<br />
KLINKHARDT, M. (1996):<br />
Der Hering: Clupea harengus. Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 199. Westarp Wissenschaften Magdeburg.<br />
Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, Berlin, Oxford: 230 S.<br />
KLINOWSKA, M. (1986):<br />
The cetacean magnetic sense - evidence from strandings. In: BRYDEN, M.M. & HARRISON, R. (Hrsg.).<br />
Research on dolphins. Claedon Press, Oxford: 401-433.<br />
KLOPPMANN, M.; BÖTTCHER, U.; DAMM, U.; EHRICH, S.; MIESKE, B.; SCHULTZ, N.; & K. ZUMHOLZ (2003):<br />
Erfassung von FFH-Anhang II Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee. BfA im<br />
Auftrag des BfN, F+E-Vorhaben: 82 S.<br />
KNUDSEN, F.R.; ENGER, P.S. & O.SAND (1992):<br />
Awareness reactions and avoidance responses to so<strong>und</strong> in juvenile Atlantic salmon, Salmo salar L.<br />
Journal of Fish Biology; 40: 523-534.<br />
KÖRNER, S. & J. NAACKE (2004):<br />
Auswertung von Daten der periodischen Wasservogelzählungen im Land Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Zählsaison 2003/2004. Bericht zum Werkvertrag „Wasservogelmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern“<br />
vom 17.05.2004.<br />
KOSCHINSKI, S. (2002):<br />
Current knowledge on harbour porpoises (Phocoena phocoena) in the Baltic Sea. Ophelia; 55/3:<br />
167-197.<br />
KOSCHINSKI, S. & B.M. CULIK (2002):<br />
Literaturstudie zum Thema Meeressäuger (Schweinswal, Seeh<strong>und</strong>): Gr<strong>und</strong>lage für eine Auswirkungsprognose<br />
im Rahmen der Planungen für einen Offshore-Windpark. unveröff. Gutachten im<br />
Auftrag des Instituts für Angewandte Ökologie: 63 S.<br />
KOWALSKI, N. (2007):<br />
Umweltgeochemische raum-zeitliche Veränderungen in Sedimenten des Arkonabeckens. Ernst-<br />
Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Diplomarbeit. Januar 2007<br />
KRAPPE, M. (2006):<br />
Erhaltungszustand von Neunaugenpopulationen in Mecklenburg-Vorpommern, <strong>Teil</strong> 1: Ausgangsdatenlage,<br />
Erfassungsmethodik <strong>und</strong> Bewertungsverfahren. Naturschutzarbeit in M-V; 49/2: 24-34.<br />
KRAPPE, M. (2007):<br />
Erhaltungszustand von Neunaugenpopulationen in Mecklenburg-Vorpommern, <strong>Teil</strong> 2: Aktuelle<br />
Vorkommen <strong>und</strong> ihre Bewertung im Rahmen der FFH-Richtlinie. Naturschutzarbeit in M-V; 50/1: 3-<br />
17.<br />
KRÜGER, T. & J. DIERSCHKE (2006):<br />
Das Vorkommen des Wellenläufers Oceanodroma leucorhoa in Deutschland. Vogelwelt; 127: 145-<br />
162.<br />
KRÜGER, T. & S. GARTHE (2001):<br />
Flight altitude of coastal birds in relation to wind direction and speed. Atlantic Seabirds; 3: 203-216.<br />
KUBE, J. (1996):<br />
The ecology of macrozoobenthos and sea ducks in the Pomeranian Bay. Meereswiss. Ber.; 18: 1-<br />
128.<br />
KUBE, J. (2000):<br />
Konzeption naturschutzrelevanter Untersuchungen zur Offshore-Windenergienutzung. Bericht im<br />
Auftrage des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />
Reaktorsicherheit, März 2000: 23 S.<br />
Seite 627/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
KUBE, J. (2004):<br />
50 Jahre Niederhof – die Geschichte einer deutschen Kormorankolonie. Falke; 51: 256-262.<br />
KUBE, J. (2005):<br />
Bestandssituation <strong>und</strong> Bestandstrends von bodenbrütenden Küstenvögeln in Mecklenburg-<br />
Vorpommern (Stand 2003). Orn. R<strong>und</strong>brief Meckl. Vorp.; 45, Sonderheft.<br />
KUBE, J. & H. SKOV (1996):<br />
Habitat selection, feeding characteristics, and food consumption of long-tailed ducks, Clangula<br />
hyemalis, in the southern Baltic Sea. Meereswiss. Ber., Warnemünde; 18: 83-100.<br />
KUBE, J.; BELLEBAUM, J.; KLEIN, R.; SCHIRMEISTER, B. & H. WENDELN (2007):<br />
Vorkommen <strong>und</strong> Phänologie von Raubmöwen (Stercorariidae) in der westlichen Ostsee. Vogelwelt;<br />
128:11-20.<br />
KUBETZKI, U. (2002):<br />
Verbreitung, Bestandsentwicklung, Habitatnutzung <strong>und</strong> Ernährung der Sturmmöwe (Larus canus)<br />
in Norddeutschland: Ökologie einer anpassungsfähigen Vogelart im Übergangsbereich zwischen<br />
Land <strong>und</strong> Meer. Diss. Univ. Kiel, Kiel.<br />
KULLNICK, U. & MARHOLD, S. (1999):<br />
Abschätzung direkter <strong>und</strong> indirekter biologischer Wirkungen der elektrischen <strong>und</strong> magnetischen<br />
Felder des EuroKabel / Viking Cable HGÜ-Bipols auf Lebewesen der Nordsee <strong>und</strong> des Wattenmeeres.<br />
Studie im Auftrag von EuroKabel / Viking Cable: 99 S.<br />
KULLNICK, U. & MARHOLD, S. (2000):<br />
Direkte oder indirekte biologische Wirkungen durch magnetische <strong>und</strong>/oder elektrische Felder im<br />
marinen (aquatischen) Lebensraum: Überblick über den derzeitigen Erkenntnisstand. <strong>Teil</strong> I. In:<br />
MERCK, T. & H. V. NORDHEIM: Technische Eingriffe in marine Lebensräume. Workshop des B<strong>und</strong>esamtes<br />
für Naturschutz Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm 27. - 29. Oktober 1999: 4-18.<br />
LALLF (2010):<br />
Fischschonbezirke <strong>und</strong> Laichschonbezirke. Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit<br />
<strong>und</strong> Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, (http://www.lallf.de/Schonbezirke.265.0.html).<br />
LAMBRECHT, H. & J. TRAUTNER (2007):<br />
Fachinformationssystem <strong>und</strong> Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der<br />
FFH-VP – Endbericht zum <strong>Teil</strong> Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im<br />
Rahmen des Umweltforschungsplanes des B<strong>und</strong>esministeriums für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />
im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von<br />
K. KOCKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULe]. Hannover, Filderstadt.<br />
LAMPE, R. & H. MEYER (1995):<br />
Sedimentqualität <strong>und</strong> hydrographische Bedingungen – ein Vergleich verschiedener Boddengewässer.<br />
Bodden, Kloster; 2: 7-26.<br />
LANA (2006):<br />
Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von<br />
Vorhaben <strong>und</strong> Planungen. Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege <strong>und</strong> Erholung,<br />
Beschluss auf der 93. LANA- Sitzung am 29.05.2006.<br />
LAUN M-V (1996):<br />
Landesweite Analyse <strong>und</strong> Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Landesamt für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern.<br />
LAUN M-V (1998):<br />
Anleitung für Biotopkartierung im Gelände in M-V. Schriftenreihe des LAUN 1998/ Heft1. Landesamt<br />
für Umwelt <strong>und</strong> Natur Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow-Gülzow.<br />
LAUSTEN, M. & P. LYNGS (2004):<br />
Trækfugle på Christiansø 1976-2001. Christiansø Naturvidenskabelige Feltstation.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 628/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
LAWA (1998):<br />
Beurteilung der Wasserbeschaffenheit von Fließgewässern in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland -<br />
Chemische Gewässergüteklassifikation -. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, Berlin 1998.<br />
LEIPE, T. (1986):<br />
Über die Ursachen der Nachtaktivität von Bergenten (Aythia marila) <strong>und</strong> Reiherenten (Aythia fuligula)<br />
am Greifswalder Bodden außerhalb der Brutzeit. Mitt. Zool. Mus. Berl.; 62, Suppl. Ann. Orn. 10:<br />
117-125.<br />
LEIPE, T. & D. KÖNIGSTEDT (1988):<br />
Zu Vorkommen <strong>und</strong> Schutz der Neunaugen (Cyclostomata, Petromyzontiformes) in Mecklenburg.<br />
Naturschutzarbeit Meckl.; 31/1: 12-21.<br />
LEIPE, T. & TH. NEUMANN (1994):<br />
ODER Project: EC Environment Programme: Area 1, Topic I.6: Biogeochemical Cycles <strong>und</strong> Ecosystem<br />
Dynamics, PL 910398-Interim-Report-January 1994: 66-104.<br />
LEIPE, T. & D. SELLIN (1983):<br />
Zum Vorkommen von Bergenten (Aythia marila) <strong>und</strong> Eisenten (Clangula hyemalis) auf dem<br />
Greifswalder Bodden. Orn. R<strong>und</strong>brief Meckl.; 26: 34-47.<br />
LEIPE, T.; TAUBER, F.; BRÜGMANN, L.; IRION, G. & U. HENNINGS (1998):<br />
Schwermetallverteilung in Oberflächensedimenten der westlichen Ostsee (Arkonabecken, Mecklenburger/Lübecker<br />
Bucht <strong>und</strong> Kieler Bucht). Meyniana; 50: 137-154.<br />
LEFEBVRE, C. & G. ROSENHAGEN (2008):<br />
The climate in the North and Baltic Sea Region. Hrsg.: Kuratorium für Forschung im Küsteningenieurwesen.<br />
Heide i. Holstein, Die Küste; 74/2008: 45-59.<br />
LEPPÄKOSKI, E. (1984):<br />
Introduced species in the Baltic Sea and its coastal ecosystems. Ophelia, Suppl.; 3: 123-135.<br />
LILL, D. R. (1979):<br />
Untersuchungen zum Heringsaufkommen im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> der Laichaufwand in der<br />
Heringsfischerei. Bericht 1979, Universität Rostock. Unveröffentlicht<br />
LILL, D. R. (1982):<br />
Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Kartierung von Laichplätzen des Rügenschen Frühjahrshering im Greifswalder<br />
Bodden im Zeitraum 1978 – 1982. Bericht 1982, Universität Rostock. Unveröffentlicht<br />
LÖSER, N. (2004):<br />
Habitatnutzung von Fischen im Strelas<strong>und</strong>, südwestliche Ostsee. Verhandlungen der Gesellschaft<br />
für Ichthyologie; 4: 115-135.<br />
LUA (1999):<br />
Untersuchungen der Oder zur Belastung der Schwebstoff- bzw. Sedimentphase <strong>und</strong> angrenzender<br />
Bereiche. Studien <strong>und</strong> Tagungsberichte, Band 20/21, Hrsg.: Landesumweltamt Brandenburg: 196<br />
S.<br />
LUCKE, K.; HANKE, W. & G. DENHARDT (2004):<br />
Untersuchungen zum Einfluss akustischer Emissionen von Offshore-Windkraftanlagen auf marine<br />
Säuger im Bereich der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee:<br />
Gr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. Endbericht, <strong>Teil</strong>projekt I,<br />
Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Reaktorsicherheit (FKZ:0327520): 23-76.<br />
LUDWIG, A.; DEBUS, L.; LIECKFELDT, D.; WIRGIN, I.; BENECKEN, JENNECKENS, I.; WILLIO, P.; WALDMAN,<br />
JR. & C. PITRA (2002):<br />
When the American sea sturgeon swam east. Nature; 419: 447-448.<br />
LUDWIG, G & M. SCHNITTLER (1996):<br />
Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. Schr.R. f. Vegetationsk<strong>und</strong>e; 28: 744 S.<br />
Seite 629/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
LUNG M-V (1999a):<br />
Hinweise zur Eingriffsregelung. Schriftenreihe des LUNG 1999, Landesamt für Umwelt, Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Geologie M-V. Güstrow; Heft 3.<br />
LUNG M-V (1999b):<br />
Material zur Tagung – Freiraum <strong>und</strong> Naturschutz – Wirkungen von Störungen <strong>und</strong> Zerschneidungen<br />
in der Landschaft. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V. Strals<strong>und</strong>, Neuenkirchen.<br />
LUNG M-V (2001):<br />
Gewässergütebericht M-V 1998/1999. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V.<br />
Güstrow.<br />
LUNG M-V (2003):<br />
Luftschadstoffemissionen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie, Güstrow<br />
Februar 2003; Heft 1/ 2003.<br />
LUNG M-V (2004a):<br />
Gewässergütebericht Mecklenburg-Vorpommern 2000/2001/2002. Herausgeber: Landesamt für<br />
Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow.<br />
LUNG M-V (2004b):<br />
Zielarten der landesweiten naturschutzfachlichen Planung – Faunistische Artenabfrage. Landesamt<br />
für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie, Materialien zur Umwelt; 3/2004: 565 S.<br />
LUNG M-V (2007):<br />
Kurzbericht zur Luftgüte des Jahres 2006. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V.<br />
Güstrow, Juni 2006.<br />
LUNG M-V (2008a):<br />
Gewässergütebericht Mecklenburg-Vorpommern 2003/2004/2005/2006: Ergebnisse der Güteüberwachung<br />
der Fließ-, Stand- <strong>und</strong> Küstengewässer <strong>und</strong> des Gr<strong>und</strong>wassers in Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Güstrow, Juni 2008.<br />
LUNG M-V (2008b):<br />
Entwurf des Bewirtschaftungsplans nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für die Flussgebietseinheit<br />
Warnow/Peene. Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V. Güstrow, Dezember<br />
2008.<br />
LUNG M-V (2009):<br />
Kohärentes europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ Mecklenburg-Vorpommern. Landesamt<br />
für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V, Schwerin, DVD Ausgabe März 2009 (mit Standarddatenbögen).<br />
LUNG M-V (2010 in Vorb.):<br />
Anleitung für die Kartierung von marinen Biotopen der Küstengewässer in Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Stand August 2009, Landesamt für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Geologie M-V.<br />
Güstrow: 110 S.<br />
MADSEN, F.J. (1954):<br />
On the food habits of diving ducks in Denmark. Dan. Rev. Game Biol.; 2: 157-266.<br />
MADSEN, F. J. (1957):<br />
On the food habits of some fish – eating birds in Denmark. Divers, grebes, merganser, and auks.-<br />
Dan. Rev. Game Biol.; 3:19-83.<br />
MAITLAND, P. S. & R. N. CAMPBELL (1992):<br />
Freshwater Fishes. London (Harper Collins Publishers): 368 pp.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 630/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
MALM, T. (2005):<br />
Kraftverkskonstruktioner i havet – en metod för att lokalt öka den biologiska mångfalden i Östersjön<br />
? Bericht des Botanischen Instituts, Abteilung für Pflanzenökologie der Universität Stockholm im<br />
Auftrag der Swedish Energy Agency: 14 S.<br />
MARILIM (2007):<br />
WRRL-Makrophytenmonitoring in den inneren Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns<br />
(2007). MariLim, Kiel: 94 S.<br />
MARILIM (2008):<br />
WRRL-Makrophytenmonitoring in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns (2008). Mari-<br />
Lim, Schönkirchen 2008.<br />
MARKONES, N. & S. GARTHE (2009):<br />
Erprobung eines B<strong>und</strong>/Länder-Fachvorschlags für das Deutsche Meeresmonitoring von Seevögeln<br />
<strong>und</strong> Schweinswalen als Gr<strong>und</strong>lage für die Erfüllung der Natura 2000 - Berichtspflichten mit einem<br />
Schwerpunkt in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee (FFH-Berichtsperiode 2007-2012) -<br />
<strong>Teil</strong>vorhaben Seevögel.<br />
MAURER, D.; KECK, R.T.; TINSMAN, J.C.; LEATHEM, W. A.; WETHE, C.; LORD, C. & T.M. CHURCH (1986):<br />
Vertical migration and mortality of marine benthos in dredged material: a synthesis. Internationale<br />
Revue gesamte Hydrobiologie; 71: 49-63.<br />
MEDING, A.; DÄHNE, M.; VERFUß, U.; ADLER, S. & H. BENKE (2007):<br />
Investigation of harbour porpoises in the Baltic Sea as basis for implementing the Jastarnia recovery<br />
plan for harbour porpoises in the Baltic Sea. Long-term passive acoustic monitoring with porpoise<br />
click detectors (T-PODs). Deutsches Meeresmuseum Strals<strong>und</strong>. Präsentation auf der Tagung<br />
“Year of the Dolphin in Europe - Conservation of small cetaceans and marine protected areas”<br />
29 October – 1 November 2007 am DMM Strals<strong>und</strong>. http://www.habitatmare.de/de/aktuellesyear-of-the-dolphin-conclusions.php.<br />
MEISSNER, J. & S. BRÄGER (1990):<br />
The feeding ecology of wintering Eiders Somateria mollissima and Common Scoters Melanitta nigra<br />
on the Baltic Sea coast of Schleswig-Holstein, FRG. Wader Study Group Bull.; 58: 10-12<br />
MENDEL, B.; SONNTAG, N. & S. GARTHE (2007):<br />
GIS-gestützte Analyse zur Verbreitung <strong>und</strong> Habitatwahl ausgewählter Seevögel in der Ostsee. In:<br />
TRAUB, K.-P & J. KOHLUS (Hrsg.): Geoinformation für die Küstenzone. Beiträge des 1. Hamburger<br />
Symposiums zur Küstenzone. Heidelberg, Wichmann Verlag: 196-206.<br />
MENDEL, B.; SONNTAG, N.; WAHL, J.; SCHWEMMER, P.; DRIES, H.; GUSE, N.; MÜLLER, S. & S. GARTHE<br />
(2008):<br />
Artensteckbriefe von See- <strong>und</strong> Wasservögeln der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee. Verbreitung, Ökologie<br />
<strong>und</strong> Empfindlichkeiten gegenüber Eingriffen in ihren marinen Lebensraum. Naturschutz <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt; Heft 59: 437 S.<br />
MERCK, T. & H. VON NORDHEIM (2000):<br />
Mögliche Probleme von Offshore-Windenergieanlagen aus Naturschutzsicht. In: BUNDESAMT FÜR<br />
NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2000): Technische Eingriffe in marine Lebensräume – Tagungsband. BfN-<br />
Skripten, Bonn-Bad Godesberg; 29: 88-99.<br />
MEYER, A.-K. & 25 MITAUTOREN (2002):<br />
Die Belastung der Oder, Ergebnisse des Internationalen Oderprojektes (IOP). Universität Hamburg<br />
im Auftrag des B<strong>und</strong>esministeriums für Bildung <strong>und</strong> Forschung (BMBF): 118 S.<br />
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Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
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Auftraggeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege, Förderverein<br />
für Wasservogelökologie <strong>und</strong> Feuchtgebietsschutz e.V., Autor: Thomas Heinicke, Vilmnitz/Rügen,<br />
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Bemerkenswerte avifaunistische Beobachtungen aus Mecklenburg-Vorpommern – Jahresbericht.<br />
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Die Schwermetall-Situation in der Ostsee im Jahre 2006. Meereswissenschaftliche Berichte des<br />
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POHL, C.; HENNINGS, U. & T. LEIPE (2008):<br />
Die Schwermetall-Situation in der Ostsee im Jahre 2007. Meereswissenschaftliche Berichte des<br />
Leibnitzinstitut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW); 72.<br />
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RECHLIN, O. (2000):<br />
Fischbestände der Ostsee, ihre Entwicklung seit 1970 <strong>und</strong> Schlußfolgerungen für ihre fischereiliche<br />
Nutzung – <strong>Teil</strong> 3: Sprotte. In: Inf. Fischwirtsch. Fischereiforsch.; 47/2: 79-83.<br />
RECK, R.; RASSMUS, J.; KLUMP, G.M.; BÖTTCHER, M.; BRÜNING, H.; GUTSMIEDL, I.; HERDEN, C.; LUTZ,<br />
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RICHTLINIE 97/49/EG:<br />
Änderung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />
vom 29. Juli 1997; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 223/9 vom 13.8.1997.<br />
RICHTLINIE 97/62/EG:<br />
Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflanzen an den technischen <strong>und</strong> wissenschaftlichen Fortschritt vom 27. Oktober<br />
1997; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 305/42 vom 8.11.1997.<br />
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20. bis 21. Nov. 1986 in Rostock. Rostock, 1986: S. 47 – 55.<br />
SCABELL, J. (1988):<br />
Der Rügensche Frühjahrshering – Das Laichgeschehen. Diss. Universität Rostock: 117 S.<br />
SCHAARSCHMIDT, T. & R. LEMCKE (2004):<br />
Quellendarstellungen zur historischen Verbreitung von Fischen <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern in Binnengewässern<br />
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Erfassung von Meeressäugern in der deutschen AWZ der Ostsee. Endbericht für das B<strong>und</strong>esamt<br />
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SCHEIDAT, M.; GILLES, A. & SIEBERT, U. (2004):<br />
<strong>Teil</strong>projekt 2 - Erfassung der Dichte <strong>und</strong> Verteilungsmuster von Schweinswalen (Phocoena phocoena)<br />
in der deutschen Nord- <strong>und</strong> Ostsee. In: Marine Warmblüter in Nord- <strong>und</strong> Ostsee: Gr<strong>und</strong>lagen<br />
zur Bewertung von Windkraftanlagen im Offshore-Bereich. Endbericht, Landesamt für den Nationalpark<br />
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Tönning: 77-114.<br />
SCHELLER, W. & B. FURKERT (2000):<br />
Special Protection Areas in Mecklenburg-Vorpommern - Zielarten, Schutzzweck <strong>und</strong> Erhaltungsziele.<br />
Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommerns. Salix - Büro für<br />
Landschaftsplanung, Teterow. Entwurf.<br />
SCHLUNGBAUM, G.; BACHER, B. & H. BAUDLER (1995):<br />
Gelöste Phosphatverbindungen <strong>und</strong> ihre biologische Verfügbarkeit in Gewässerökosystemen – eine<br />
Diskussion zum Limitationsproblem. Bodden, Kloster; 2: 165-186.<br />
SCHRÖDER, H. (1995):<br />
Meerneunaugen in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns; In: STREICHER, S.: Meer<br />
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SCHUBERT, H.; BLÜMEL, C.; EGGERT, A.; RIELING, T.; SCHUBERT, M.; SELIG, U.; BAHNWART, M.; BAUER,<br />
S.; DOMIN, A.; & J.C. KRAUSE (2003):<br />
Entwicklung von leitbildorientierten Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen für innere Küstengewässer der deutschen<br />
Ostseeküste nach der EU-WRRL. Analyse von Langzeitreihen des Phytoplanktons aus Küstengewässern<br />
Mecklenburg-Vorpommerns im Hinblick auf die Erfordernisse der EU-WRRL. Unveröff.<br />
Forschungsbericht zum BMBF-Projekt ELBO (Förderkennzeichen: 0330014) sowie zum<br />
LUNG-Projekt Phytoplanktonanalyse: 166 S.<br />
SCHUBERT, R.; HILBIG, W. & S. KLOTZ (1995):<br />
Bestimmungsbuch der Pflanzengesellschaften Mittel- <strong>und</strong> Nordostdeutschlands. Spektrum-Akad.<br />
Verlag, Hdg.: 403 S.<br />
Seite 635/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
SCHULZ-BULL, D.; HAND, I.; LERZ, A.; TROST, E. & D. WODARG (2009):<br />
Regionale Verteilung chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) <strong>und</strong> polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe<br />
(PAK) im Pelagial <strong>und</strong> Oberflächensediment der Ostsee 2008. Leibniz-Institut für<br />
Ostseeforschung an der Universität Rostock. Im Auftrag des B<strong>und</strong>esamtes für Seeschifffahrt <strong>und</strong><br />
Hydrographie Hamburg, Rostock-Warnemünde. Juni 2009.<br />
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Wiederansiedlung der Ostseekegelrobbe (Halichoerus grypus balticus) an der deutschen Ostseeküste.<br />
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SELIG, U.; SCHORIES, D. & H. SCHUBERT (2006):<br />
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an der deutschen Ostseeküste - Erarbeitung eines<br />
Bewertungsansatzes <strong>und</strong> Monitoringschemas für die biologische Qualitätskomponente Makroalgen<br />
<strong>und</strong> Angiospermen. In: 11. Gewässersymposium des LUNG: Zum Zustand der Küstengewässer<br />
Mecklenburg-Vorpommerns – gestern, heute <strong>und</strong> morgen. Güstrow. 2006.<br />
www.lung.mv-regierung.de/dateien/a3_pub_gewsymp11_vortrag00_abstracts.pdf.<br />
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Sommer- <strong>und</strong> Mauservorkommen von Trauerenten Melanitta nigra <strong>und</strong> Samtenten M. fusca auf der<br />
Oderbank (südliche Ostsee). Vogelwelt; 125: 77-82.<br />
SONNTAG, N.; MENDEL, B. & S. GARTHE (2006):<br />
Erfassung von Meeressäugetieren <strong>und</strong> Seevögeln in der deutschen AWZ von Ost- <strong>und</strong> Nordsee<br />
(EMSON): <strong>Teil</strong>vorhaben Seevögel. Abschlussbericht zum F+E-Vorhaben 802 85 260, B<strong>und</strong>esamt<br />
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Wasserhaushalt, Wasserstandsverhältnisse <strong>und</strong> perspektivische Entwicklung des mittleren Wasserstandes<br />
im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. Meer <strong>und</strong><br />
Museum. Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums; Band 18: 34-40.<br />
SSYMANK, A.; HAUKE, U.; RÜCKRIEM, C. & E. SCHRÖDER unter Mitarbeit von MESSER, D. (1998):<br />
Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000; BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-<br />
Flora-Habitat-Richtlinie <strong>und</strong> der Vogelschutz-Richtlinie. B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz, Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz; H. 53: 560 S.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 636/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
STODIAN, I. (1994):<br />
Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der Nährstoffbelastung über den Zeitraum von 12 Monaten in den Zuflüssen<br />
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STODIAN, P. & I. STODIAN (1995):<br />
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STRUNK, G. & P. STRUNK (2005):<br />
Die Entwicklung des Kormoranbestandes Phalacrocorax carbo sinensis am Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> in der<br />
vorpommerschen Boddenregion. Meer <strong>und</strong> Museum; 18: 150-156.<br />
STRUNK, P. (2006):<br />
Entwicklung des Brutbestandes des Kormorans Phalacrocorax carbo sinensis in der vorpommerschen<br />
Boddenregion <strong>und</strong> Ursachen für den positiven Trend. Orn. R<strong>und</strong>brief Meckl.- Vorp.; B 45,<br />
Sonderheft 1, 2006. Seiten 5. Deutsches See- <strong>und</strong> Küstenvogelkolloquium, Tagungsband.<br />
SUBKLEW, H.-J. (1982):<br />
Verarmung der Fischfauna im Greifswalder Bodden (Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung) seit<br />
1853. Naturschutzarbeit in Mecklenburg; 252/1: 17-19.<br />
SUDFELDT, C.; WAHL, J. & M. BOSCHERT (2003):<br />
Brütende <strong>und</strong> überwinternde Wasservögel in Deutschland. Corax; 19, Sonderheft 2: 51-81.<br />
SÜDBECK, P.; BAUER, H.-G.; BOSCHERT, M.; BOYE, P. & W. KNIEF (2008):<br />
Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung vom 30.11.2007, Berichte zum Vogelschutz;<br />
44: 13-60.<br />
SUNDBERG, J. & M. SÖDERMANN (1999):<br />
Windpower and grey seals: an impact assessment of potential effects by sea-based windpower<br />
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TEILMANN, J.; DIETZ, R.; LARSEN, F.; DESPORTES, G.; GEERTSEN, B.; WESLEY ANDERSEN, L.; AASTRUP,<br />
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http://www.dmu.dk/1_viden/2_Publikationer/3_fagrapporter/rapporter/FR484.pdf.<br />
Seite 637/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
THIEL, R. (2003):<br />
Ästuare – wichtige Lebensräume für Fische der Nord- <strong>und</strong> Ostsee. In: BENKE, H.: Meer <strong>und</strong> Museum:<br />
Fische <strong>und</strong> Fischerei in Ost- <strong>und</strong> Nordsee; Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums;<br />
17: 36-44.<br />
THIEL, R. (2004):<br />
Organisation der Ichthyofauna europäischer Ästuare. Habilitationsschrift, Universität Rostock: 124<br />
S.<br />
THIEL, R. & H. WINKLER (PROJEKTLEITER) (2004, 2005):<br />
Erfassung von FFH-Anhang II-Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee -(ANFIOS).<br />
Zwischenberichte über das F+E-Vorhaben für das BfN (FKZ: 803 85 220). Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rostock.<br />
THIEL, R. & H. WINKLER – Projektleiter (2007):<br />
Erfassung von FFH-Anhang II-Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee -(ANFIOS).<br />
Schlußbericht über das F+E-Vorhaben für das BfN (FKZ: 803 85 220). Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Rostock. Mai<br />
2007.<br />
THIEL, R.; WINKLER, H.M. & R. NEUMANN (2004):<br />
Erfassung von FFH-Anhang II Fischarten in der deutschen AWZ von Nord- <strong>und</strong> Ostsee; Study for<br />
the German Federal Agency of Nature Conservation; German Oceanographic Museum, Strals<strong>und</strong>:<br />
1. Report 02/2004.<br />
THIEL, R.; WINKLER, H. M; RIEL, P. & R. NEUMANN (2005a):<br />
Survey of river and sea lampreys in German waters of the Baltic Sea - basis of successful rebuilding<br />
programmes. ICES CM 2005/W: 06: 33 pp.<br />
THIEL, R.; WINKLER, H.M.; LÖSER, N. & H. SCHRÖDER (2005b):<br />
Fische <strong>und</strong> Fischerei im Strelas<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kubitzer Bodden. In: BENKE, H.: Meer <strong>und</strong> Museum: Strelas<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Kubitzer Bodden; Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums; 18: 157-169.<br />
TIEDEMANN, R.; HARDER, J.; GMEINER, R. C. & E. HAASE (1996):<br />
Mitochondrial DNA sequence patterns of harbour porpoises (Phocoena phocoena) from the North<br />
and the Baltic Sea. Zeitschrift für Säugetierk<strong>und</strong>e; 61: 104-111.<br />
TOUGAARD, J.; CARSTENSEN, J.; HENRIKSEN, O.D.; TEILMANN, J. & J.R. HANSEN (2004):<br />
Harbour Porpoises on Horns Reef – Effects of the Horns Reef Wind Farm. Annual Status Report<br />
2003 to Elsam Engineering A/S. 67 pp.<br />
TÜV NORD (2009):<br />
Offshore-Windpark (OWP) „Arcadis Ost 1“ - Maringeologisches <strong>und</strong> sedimentologisches Gutachten-.<br />
TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG. Rostock, September 2009.<br />
UBA (2004):<br />
Studie zur Ermittlung von Hintergr<strong>und</strong>werten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen <strong>und</strong><br />
biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, UBA Texte; 38/04.<br />
UBA (2008):<br />
Anforderungen des Umweltschutzes an die <strong>Raum</strong>ordnung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />
(AWZ) – einschließlich des Nutzungsanspruches Windenergienutzung. Zwischenstand des F+E-<br />
Vorhabens (FKZ 205 16 101) des UBA. 2008.<br />
UM M-V (2003a):<br />
Gutachtliches Landschaftsprogramm M-V. Umweltministerium M-V, Schwerin.<br />
UM M-V (2003b):<br />
Die Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Hrsg.: Umweltministerium M-V, Schwerin.<br />
UM M-V (2004a):<br />
Luftgütebericht M-V 2002/2003. Umweltministerium M-V, Schwerin.<br />
UM M-V (2005a):<br />
Kohärentes europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ Mecklenburg-Vorpommern. Umweltministerium<br />
M-V, Schwerin, Ausgabe April 2005 (mit Standarddatenbögen).<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 638/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
UM M-V (2005b):<br />
Rote Liste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen Mecklenburg-Vorpommerns. Umweltministerium M-V<br />
Schwerin, März 2005.<br />
UM M-V (2006):<br />
Informationen zur Gebietscharakterisierung von SPA <strong>und</strong> FFH-Marin-Gebieten (Arbeitsmaterial im<br />
Rahmen der Ressortbeteiligung/Information der Öffentlichkeit zur Nachmeldung von Europäischen<br />
Vogelschutzgebieten <strong>und</strong> marinen FFH-Gebietsvorschlägen; Arbeitsstand: April 2006). Umweltministerium<br />
M-V, Schwerin April 2006.<br />
UM M-V (2007):<br />
Informationen zur Gebietscharakterisierung von SPA <strong>und</strong> FFH-Marin-Gebieten (Arbeitsmaterial im<br />
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Nachmeldung von FFH-Gebieten im Küstenmeer<br />
sowie über die geplante neue Kulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA=Special<br />
Protection Areas) im Land Mecklenburg-Vorpommern; Arbeitsstand: April 2007). Umweltministerium<br />
M-V, Schwerin April 2007.<br />
UM M-V (2008):<br />
Informationen zu Natura 2000-Gebieten in M-V. GIS-Daten des Umweltministeriums<br />
M-V, GIS-Daten <strong>und</strong> Standarddatenbögen des Kartenportals Umwelt M-V<br />
(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/) sowie Informationen des LUNG M-V unter<br />
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/schutzgebiete/schutzgebiete_karten.htm.<br />
Umweltministerium M-V.<br />
UMWELTPLAN (2003):<br />
<strong>Raum</strong>analyse im Offshore-Bereich östlich <strong>und</strong> südlich der Insel Rügen - Konfliktanalyse zur Verlegung<br />
von Energiekabeln. Studie im Auftrag des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Bau M-V, Abteilung<br />
<strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung. Strals<strong>und</strong>.<br />
UMWELTPLAN (2004a):<br />
UVS zum „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>.<br />
UMWELTPLAN (2004b):<br />
LBP zum „7,50 m-Ausbau der Ostansteuerung Strals<strong>und</strong>.<br />
UMWELTPLAN (2005):<br />
Nachhaltige Entwicklung im EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ - Konkretisierung der<br />
Handlungsempfehlungen. Anlage II: Rastphänologie <strong>und</strong> Rastaufkommen der Zielarten des EU-<br />
Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit <strong>und</strong><br />
Bau des Landes M-V Abteilung <strong>Raum</strong>ordnung <strong>und</strong> Landesplanung.<br />
UMWELTPLAN & EMAU GREIFSWALD (2001):<br />
Möglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung der vorpommerschen Ostseeküste im Bereich des EU-<br />
Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden“ unter besonderer Berücksichtigung touristischer Nutzungen.<br />
Strals<strong>und</strong> <strong>und</strong> Greifswald.<br />
VAN EERDEN, M. R.; DUBBELDAM, W. & J. MULLER (1999):<br />
Sterfte van watervogels door visserij met staande netten in het Ijsselmeer en Markermeer. RIZA<br />
rapport 99.060: 37 pp.<br />
VBW & NAUTIK NORD (2007):<br />
OWP “Arcadis Ost 1” seeseitige Kabeltrasse - Sidescan Sonar Untersuchung, Seismische Untersuchung.<br />
Vermessungsbüro Weigt Rostock / Nautik Nord GmbH Pohnsdorf, 27.06.2007.<br />
VERFUß, U.K.; HONNEF, C.G.; MEDING, A.; DÄHNE, M.; MUNDRY, R. & H. BENKE (2007a)<br />
Geographical and seasonal variation of harbour porpoise (Phocoena phocoena) presence in the<br />
German Baltic Sea revealed by passive acoustic monitoring. J. Mar. Biol. Ass. U.K.; 87: 165-176.<br />
Seite 639/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
VERFUß, U.K.; DÄHNE, M.; MEDING, A.; HONNEF, C.G.; JABBUSCH, M.; ADLER, S.; MUNDRY, R.; HANSEN<br />
RYE, J.; CHARWAT, H. & H. BENKE (2007b):<br />
MINOS 2 - Weiterführende Arbeiten an Seevögeln <strong>und</strong> Meeressäugern zur Bewertung von Offshore-Windkraftanlagen<br />
(MINOSPlus). <strong>Teil</strong>projekt 3 Untersuchungen zur <strong>Raum</strong>nutzung durch<br />
Schweinswale in der Nord- <strong>und</strong> Ostsee mit Hilfe akustischer Methoden (PODs). FKZ0329946C.<br />
Schlussbericht an das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit. Deutsches<br />
Meeresmuseum. Strals<strong>und</strong> November 2007.<br />
VLAYKOV, V.D. & J.R. GREENLEY (1963):<br />
Order Acipenseroidei. In: Fishes of the Western North Atlantic. Pt. 3, Memoirs of the Sears Fo<strong>und</strong>ation<br />
Marine Res., New Haven: 24-60.<br />
VOGEL, S. (2000):<br />
Robben im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Schriftenreihe Nationalpark Schleswig-<br />
Holsteinisches Wattenmeer; 12: 3-25.<br />
VOGEL, S. & H. VON NORDHEIM (1995):<br />
Gefährdung von Meeressäugetieren durch Schiffsverkehr. Seevögel; 16/4: 82-86.<br />
VON RÖNN, J. (2001):<br />
Zug- <strong>und</strong> Rastvögel der Greifswalder Oie. Seevögel; Seevögel; 22, Sonderheft 1: 58-107.<br />
WAHL, J.; KELLER, T. & C. SUDFELDT (2004):<br />
Verbreitung <strong>und</strong> Bestand des Kormorans Phalacrocorax carbo in Deutschland im Januar 2003 –<br />
Ergebnisse einer b<strong>und</strong>esweiten Schlafplatzzählung. Vogelwelt; 125: 1-10.<br />
WANG, J. Y. & P. BERGGREN (1997):<br />
Mitochondrial DNA analyses of Harbour porpoises (Phocoena phocoena) in the Baltic Sea, the Kattegatt<br />
Skagerrak Seas and off the west coast of Norway. Mar. Biol.; 127: 531-537.<br />
WATERSTRAAT, A. (1986):<br />
Aktuelle Aufgaben zum Schutz gefährdeter R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Fische in Mecklenburg in Auswertung<br />
der Artenschutzbestimmung von 1984. Naturschutzarbeit Meckl.; 29/2: 87-92.<br />
WATERSTRAAT, A. & M. KRAPPE (2000):<br />
Beiträge zur Ökologie <strong>und</strong> Verbreitung von FFH-Fischarten <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäulern in Mecklenburg-<br />
Vorpommern: 1. Das Flußneunauge (Lampetra fluviatilis L. im Peenesystem). Natur <strong>und</strong> Naturschutz<br />
in Mecklenburg-Vorpommern; 35: 64-79.<br />
WENDELN, H. & J. KUBE (2004):<br />
Zugplanbeobachtungen in der westlichen Ostsee: Die Bedeutung des Seegebiets vor dem Darß für<br />
den sichtbaren Vogelzug. Vortrag bei der 137. Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-<br />
Gesellschaft in Kiel, 29. September - 4. Oktober 2004.<br />
WETLANDS INTERNATIONAL (2006):<br />
Waterbird population estimates - Fourth edition. Wetlands International, Wageningen, The Netherlands.<br />
WIEMANN, A.; ANDERSEN, L.W.; BERGGREN, P.; SIEBERT, U.; BENKE, H.; TEILMANN, J.; LOCKYER, C.;<br />
PAWLICZKA, I.; SKO ´RA, K.; ROOS, A.; LYRHOLM, T.; PAULUS, K.B.; KETMAIER, V. & R. TIEDEMANN<br />
(2009):<br />
Mitochondrial Control Region and microsatellite analyses on harbour porpoise (Phocoena phocoena)<br />
unravel population differentiation in the Baltic Sea and adjacent waters. Conserv Genet,<br />
RESEARCH ARTICLE, 23.12.2009; DOI 10.1007/s10592-009-0023-x.<br />
WINKLER, H.M. (1989):<br />
Fische <strong>und</strong> Fangerträge im Greifswalder Bodden. Meer <strong>und</strong> Museum; 5: 52-58.<br />
WINKLER, H.M. (1991):<br />
Changes of structure and stock in exploited fish communities in estuaries of the southern Baltic<br />
coast (Mecklenburg-Vorpommern, Germany). Int. Revue ges. Hydrobiol.; 76: 413-422.<br />
Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Kartenanhang 640/711<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010
WINKLER, H.M. (1996):<br />
Zum Zustand der Ichthyofauna <strong>und</strong> der Fischerei im Bereich Strelas<strong>und</strong>/Greifswalder Bodden sowie<br />
ihrer möglichen Beeinträchtigung durch das Ausbauvorhaben Fahrrinnenvertiefung Ostansteuerung<br />
Hafen Strals<strong>und</strong>; <strong>Teil</strong>gutachten Fische (Anlage 4). In: Gutachten Ausbau Ostansteuerung<br />
Hafen Strals<strong>und</strong> im Auftrag der UTAG Consulting GmbH Ingenieurbüro Wasser <strong>und</strong> Umwelt Strals<strong>und</strong>:<br />
23 pp.<br />
WINKLER, H.M. & H. SCHRÖDER (2003):<br />
Die Fischfauna der Ostsee, Bodden <strong>und</strong> Haffe. In: BENKE, H.: Meer <strong>und</strong> Museum: Fische <strong>und</strong> Fischerei<br />
in Ost- <strong>und</strong> Nordsee; Schriftenreihe des Deutschen Meeresmuseums; 17: 25-35.<br />
WINKLER, H. M., HAMANN, N. & A. WATERSTRAAT (1991):<br />
Rote Liste der gefährdeten R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfischarten Mecklenburg-<br />
Vorpommerns.<br />
WINKLER, H.M.; WATERSTRAAT, A. & N. HAMANN (2002):<br />
Rote Liste der R<strong>und</strong>mäuler, Süßwasser- <strong>und</strong> Wanderfische Mecklenburg-Vorpommerns. kommentiert,<br />
Stand 2002, Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern: 52 S.<br />
WINKLER, H.M.; WATERSTRAAT, A.; HAMANN, N.; SCHAARSCHMIDT, T.; LEMCKE, R. & M. ZETTLER (2007):<br />
Verbreitungsatlas der Fische, R<strong>und</strong>mäuler, Großmuscheln <strong>und</strong> Großkrebse in Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Verlag Natur <strong>und</strong> Text, Rangsdorf.<br />
WITKOWSKI, A. (1996):<br />
Distribution of the river lamprey, Lampetra fluviatilis (LINNAEUS 1758) in inland waters of Poland and<br />
reasons of the species decline. Lampetra; 2: 77-82.<br />
WM M-V (2004):<br />
Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern 2010. Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Schwerin, Oktober 2004.<br />
ZIMMERMANN, H. (2004):<br />
Bestandssituation des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern. Ornithol. R<strong>und</strong>br. Mecklenburg-<br />
Vorpommern; 45: 45-50.<br />
ZUCCO, C. & T. MERCK (2004):<br />
Ökologische Effekte von Offshore-Windkraftanlagen. Eine Übersicht zur aktuellen Kenntnislage<br />
(Stand: März 2004). Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung; 36/9: S. 261-269.<br />
Seite 641/711 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1<br />
Antragsunterlagen ROV - <strong>Teil</strong> C, 07.05.2010