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Einfuhr von Messewaren in die VAE - Deutsch-Emiratische Industrie

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Das Carnet ATA ist bis zu e<strong>in</strong>em Jahr gültig und gilt <strong>in</strong> derzeit 71 Mitgliedsstaaten (Stand Juli<br />

2011).<br />

Anwendungsbereiche:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Messe- und Ausstellungsgüter<br />

Berufsausrüstungsgegenstände<br />

Warenmuster<br />

Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken<br />

Waren zu sportlichen Veranstaltungen<br />

Wichtig! Das Übere<strong>in</strong>kommen gilt nur für Gebrauchsgüter, aber nicht für Verbrauchsgüter.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Voraussetzungen:<br />

Die Identität der Ware muss während des Verfahrens gesichert se<strong>in</strong>, d.h. es muss e<strong>in</strong>e Serien- oder<br />

Gerätenummer, e<strong>in</strong> Klebesiegel oder e<strong>in</strong>e Zollplombe bei der Carnet-Eröffnung vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Die Erkennungsmerkmale werden <strong>in</strong> <strong>die</strong> „Allgeme<strong>in</strong>e Liste“ (general list) auf der Rückseite des<br />

grünen Umschlagblattes und auf allen Trennabschnitten der E<strong>in</strong>lageblätter e<strong>in</strong>getragen.<br />

Verwendung:<br />

Das Carnet ATA besteht aus e<strong>in</strong>em grünen Umschlagblatt, <strong>in</strong> das beliebig viele Stamm- und<br />

Trennabschnitte e<strong>in</strong>geheftet werden. Die Stammblätter verbleiben im Carnet ATA, <strong>die</strong><br />

Trennabschnitte werden bei jeder Zollabfertigung herausgetrennt und verbleiben beim jeweiligen<br />

Zollamt.<br />

Das Carnet ATA wird nur <strong>von</strong> den lokalen IHKs ausgestellt.<br />

Vorgehensweise:<br />

1. Der Antragsteller füllt das Carnet ATA aus und unterzeichnet es. Das Orig<strong>in</strong>al ist für <strong>die</strong><br />

zuständige IHK, <strong>die</strong> Durchschrift für den Antragsteller.<br />

2. Die Unterlagen werden bei der IHK vorgelegt, auf Richtigkeit geprüft, mit Gültigkeits- und<br />

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