28.12.2013 Aufrufe

Einfuhr von Messewaren in die VAE - Deutsch-Emiratische Industrie

Einfuhr von Messewaren in die VAE - Deutsch-Emiratische Industrie

Einfuhr von Messewaren in die VAE - Deutsch-Emiratische Industrie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> <strong>Messewaren</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>VAE</strong><br />

Bei der <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> <strong>Messewaren</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emirate müssen e<strong>in</strong>ige Vorschriften<br />

beachtet werden:<br />

<br />

<br />

Von der <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> Alkohol für Messezwecke raten wir grundsätzlich ab. Dies gilt ebenfalls<br />

für Lebensmittel, welche Alkohol be<strong>in</strong>halten.<br />

Von der <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> Schwe<strong>in</strong>efleisch für Messezwecke raten wir ebenfalls grundsätzlich ab.<br />

Dies gilt ebenfalls für Produkte, welche Schwe<strong>in</strong>efleisch be<strong>in</strong>halten.<br />

Um weitere Informationen zu <strong>die</strong>sem Thema zu erhalten, besuchen Sie bitte folgende Websites:<br />

<br />

<br />

Dubai Municipality<br />

http://www.dm.gov.ae/wps/portal/HomeEn<br />

Abu Dhabi Food Control Authority<br />

http://www.adfca.ae/english/programsandactivities/brochures/pages/adfca.aspx<br />

Für alle anderen Waren gelten folgende Regelungen (Auszug aus der Website des deutschen Zolls<br />

und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld):<br />

Seit dem 1. April 2011 s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> <strong>VAE</strong> dem Carnet ATA Abkommen beigetreten (Achtung! Es wird erst<br />

ab dem 1. Oktober 2011 möglich se<strong>in</strong>, Waren mittels des Carnet ATA über Abu Dhabi e<strong>in</strong>zuführen,<br />

bis dah<strong>in</strong> ist <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> nur via Dubai möglich). Das Abkommen <strong>die</strong>nt der vorübergehenden<br />

abgabenfreien <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> Gebrauchsgütern für Handelsmessen mit <strong>in</strong>ternationaler Beteiligung.<br />

Das Carnet ATA ist e<strong>in</strong> Zollpassiersche<strong>in</strong>heft und kann für <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong>, Ausfuhr oder Durchfuhr,<br />

sowie für <strong>die</strong> Wiederausfuhr oder Wiedere<strong>in</strong>fuhr genutzt werden. Es ermöglicht e<strong>in</strong>e zügige<br />

Grenzabfertigung.<br />

Grundlage für <strong>die</strong> Ausstellung ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Bürgenkette. In jedem Mitgliedsstaat haftet<br />

e<strong>in</strong> „Bürgender Verband“ selbstschuldnerisch gegenüber der Zollverwaltung des Landes für <strong>die</strong><br />

Bezahlung ggf. fällig werdender <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong>abgaben. In <strong>Deutsch</strong>land ist <strong>die</strong>ser Verband der <strong>Deutsch</strong>e<br />

<strong>Industrie</strong>- und Handelskammertag (DIHK) <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />

Page 1 of 4


Das Carnet ATA ist bis zu e<strong>in</strong>em Jahr gültig und gilt <strong>in</strong> derzeit 71 Mitgliedsstaaten (Stand Juli<br />

2011).<br />

Anwendungsbereiche:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Messe- und Ausstellungsgüter<br />

Berufsausrüstungsgegenstände<br />

Warenmuster<br />

Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken<br />

Waren zu sportlichen Veranstaltungen<br />

Wichtig! Das Übere<strong>in</strong>kommen gilt nur für Gebrauchsgüter, aber nicht für Verbrauchsgüter.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Voraussetzungen:<br />

Die Identität der Ware muss während des Verfahrens gesichert se<strong>in</strong>, d.h. es muss e<strong>in</strong>e Serien- oder<br />

Gerätenummer, e<strong>in</strong> Klebesiegel oder e<strong>in</strong>e Zollplombe bei der Carnet-Eröffnung vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Die Erkennungsmerkmale werden <strong>in</strong> <strong>die</strong> „Allgeme<strong>in</strong>e Liste“ (general list) auf der Rückseite des<br />

grünen Umschlagblattes und auf allen Trennabschnitten der E<strong>in</strong>lageblätter e<strong>in</strong>getragen.<br />

Verwendung:<br />

Das Carnet ATA besteht aus e<strong>in</strong>em grünen Umschlagblatt, <strong>in</strong> das beliebig viele Stamm- und<br />

Trennabschnitte e<strong>in</strong>geheftet werden. Die Stammblätter verbleiben im Carnet ATA, <strong>die</strong><br />

Trennabschnitte werden bei jeder Zollabfertigung herausgetrennt und verbleiben beim jeweiligen<br />

Zollamt.<br />

Das Carnet ATA wird nur <strong>von</strong> den lokalen IHKs ausgestellt.<br />

Vorgehensweise:<br />

1. Der Antragsteller füllt das Carnet ATA aus und unterzeichnet es. Das Orig<strong>in</strong>al ist für <strong>die</strong><br />

zuständige IHK, <strong>die</strong> Durchschrift für den Antragsteller.<br />

2. Die Unterlagen werden bei der IHK vorgelegt, auf Richtigkeit geprüft, mit Gültigkeits- und<br />

Page 2 of 4


Ausgabedatum, Seitennummerierung sowie Siegel und Unterschrift versehen.<br />

3. Das zuständige Zollamt bestätigt <strong>die</strong> Identität (Nämlichkeit) der Ware und notiert sie <strong>in</strong> der<br />

„Allgeme<strong>in</strong>en Liste“ des Umschlagblattes (grün) und auf den gelben E<strong>in</strong>lageblättern (Liste<br />

des Ausfuhrblattes und des Wiedere<strong>in</strong>fuhrblattes). Die Zollstelle füllt <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Felder des Ausfuhrblattes im Stammblatt und Trennabschnitt aus und tätigt E<strong>in</strong>tragungen<br />

auf dem Trennblatt des Wiedere<strong>in</strong>fuhrblattes, damit <strong>die</strong> Wiedere<strong>in</strong>fuhr reibungslos erfolgen<br />

kann. Den Trennabschnitt des Ausfuhrblattes behält sie e<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e ausführliche Beschreibung wie das Carnet ATA auszufüllen ist, f<strong>in</strong>det sich auf der Website der<br />

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Des Weiteren steht Ihnen Ihre lokale IHK zur Verfügung, wenn Sie<br />

Unterstützung beim Ausfüllen des Carnet ATA benötigen. Gerne erteilen <strong>die</strong> IHKs Informationen zu<br />

den Kosten der Beantragung.<br />

Wenn das Carnet nicht mehr benötigt wird oder <strong>die</strong> Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, muss es an <strong>die</strong><br />

zuständige IHK zurückgegeben werden.<br />

Wichtig! Vor der E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>VAE</strong> sollte das Dubai Chamber of Commerce über <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> der<br />

Waren <strong>in</strong>formiert werden. Hierfür muss das grüne Deckblatt und <strong>die</strong> Allgeme<strong>in</strong>e Liste nach<br />

Bestätigung durch <strong>die</strong> IHK und das Zollamt e<strong>in</strong>gescannt und an atacarnet@dubaichamber.com<br />

geschickt werden (Stand Juli 2011).<br />

H<strong>in</strong>weis: Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass wir trotz gründlicher Recherche ke<strong>in</strong>e Haftung für <strong>die</strong><br />

Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben übernehmen können. Bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich<br />

gegebenenfalls bei Ihrem Spediteur oder Ihrer zuständigen IHK, da sich <strong>die</strong> Gesetze häufig ändern!<br />

Die obenstehenden Informationen wurden auf Grundlage folgender Websites zusammengestellt:<br />

Page 3 of 4


http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_zollverfahren_mit_wirt/c1_vorueber<br />

gehende_verwendung/g0_carnet_ata/<strong>in</strong>dex.html<br />

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=603468&dstid=15<br />

http://www.ostwestfalen.ihk.de/<strong>in</strong>ternational/carnets/?sword_list%255b0%255d=carnet<br />

Page 4 of 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!