Einfuhr von Messewaren in die VAE - Deutsch-Emiratische Industrie
Einfuhr von Messewaren in die VAE - Deutsch-Emiratische Industrie
Einfuhr von Messewaren in die VAE - Deutsch-Emiratische Industrie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> <strong>Messewaren</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>VAE</strong><br />
Bei der <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> <strong>Messewaren</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>igten Arabischen Emirate müssen e<strong>in</strong>ige Vorschriften<br />
beachtet werden:<br />
<br />
<br />
Von der <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> Alkohol für Messezwecke raten wir grundsätzlich ab. Dies gilt ebenfalls<br />
für Lebensmittel, welche Alkohol be<strong>in</strong>halten.<br />
Von der <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> Schwe<strong>in</strong>efleisch für Messezwecke raten wir ebenfalls grundsätzlich ab.<br />
Dies gilt ebenfalls für Produkte, welche Schwe<strong>in</strong>efleisch be<strong>in</strong>halten.<br />
Um weitere Informationen zu <strong>die</strong>sem Thema zu erhalten, besuchen Sie bitte folgende Websites:<br />
<br />
<br />
Dubai Municipality<br />
http://www.dm.gov.ae/wps/portal/HomeEn<br />
Abu Dhabi Food Control Authority<br />
http://www.adfca.ae/english/programsandactivities/brochures/pages/adfca.aspx<br />
Für alle anderen Waren gelten folgende Regelungen (Auszug aus der Website des deutschen Zolls<br />
und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld):<br />
Seit dem 1. April 2011 s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> <strong>VAE</strong> dem Carnet ATA Abkommen beigetreten (Achtung! Es wird erst<br />
ab dem 1. Oktober 2011 möglich se<strong>in</strong>, Waren mittels des Carnet ATA über Abu Dhabi e<strong>in</strong>zuführen,<br />
bis dah<strong>in</strong> ist <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> nur via Dubai möglich). Das Abkommen <strong>die</strong>nt der vorübergehenden<br />
abgabenfreien <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> <strong>von</strong> Gebrauchsgütern für Handelsmessen mit <strong>in</strong>ternationaler Beteiligung.<br />
Das Carnet ATA ist e<strong>in</strong> Zollpassiersche<strong>in</strong>heft und kann für <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong>, Ausfuhr oder Durchfuhr,<br />
sowie für <strong>die</strong> Wiederausfuhr oder Wiedere<strong>in</strong>fuhr genutzt werden. Es ermöglicht e<strong>in</strong>e zügige<br />
Grenzabfertigung.<br />
Grundlage für <strong>die</strong> Ausstellung ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Bürgenkette. In jedem Mitgliedsstaat haftet<br />
e<strong>in</strong> „Bürgender Verband“ selbstschuldnerisch gegenüber der Zollverwaltung des Landes für <strong>die</strong><br />
Bezahlung ggf. fällig werdender <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong>abgaben. In <strong>Deutsch</strong>land ist <strong>die</strong>ser Verband der <strong>Deutsch</strong>e<br />
<strong>Industrie</strong>- und Handelskammertag (DIHK) <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />
Page 1 of 4
Das Carnet ATA ist bis zu e<strong>in</strong>em Jahr gültig und gilt <strong>in</strong> derzeit 71 Mitgliedsstaaten (Stand Juli<br />
2011).<br />
Anwendungsbereiche:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Messe- und Ausstellungsgüter<br />
Berufsausrüstungsgegenstände<br />
Warenmuster<br />
Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken<br />
Waren zu sportlichen Veranstaltungen<br />
Wichtig! Das Übere<strong>in</strong>kommen gilt nur für Gebrauchsgüter, aber nicht für Verbrauchsgüter.<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Voraussetzungen:<br />
Die Identität der Ware muss während des Verfahrens gesichert se<strong>in</strong>, d.h. es muss e<strong>in</strong>e Serien- oder<br />
Gerätenummer, e<strong>in</strong> Klebesiegel oder e<strong>in</strong>e Zollplombe bei der Carnet-Eröffnung vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
Die Erkennungsmerkmale werden <strong>in</strong> <strong>die</strong> „Allgeme<strong>in</strong>e Liste“ (general list) auf der Rückseite des<br />
grünen Umschlagblattes und auf allen Trennabschnitten der E<strong>in</strong>lageblätter e<strong>in</strong>getragen.<br />
Verwendung:<br />
Das Carnet ATA besteht aus e<strong>in</strong>em grünen Umschlagblatt, <strong>in</strong> das beliebig viele Stamm- und<br />
Trennabschnitte e<strong>in</strong>geheftet werden. Die Stammblätter verbleiben im Carnet ATA, <strong>die</strong><br />
Trennabschnitte werden bei jeder Zollabfertigung herausgetrennt und verbleiben beim jeweiligen<br />
Zollamt.<br />
Das Carnet ATA wird nur <strong>von</strong> den lokalen IHKs ausgestellt.<br />
Vorgehensweise:<br />
1. Der Antragsteller füllt das Carnet ATA aus und unterzeichnet es. Das Orig<strong>in</strong>al ist für <strong>die</strong><br />
zuständige IHK, <strong>die</strong> Durchschrift für den Antragsteller.<br />
2. Die Unterlagen werden bei der IHK vorgelegt, auf Richtigkeit geprüft, mit Gültigkeits- und<br />
Page 2 of 4
Ausgabedatum, Seitennummerierung sowie Siegel und Unterschrift versehen.<br />
3. Das zuständige Zollamt bestätigt <strong>die</strong> Identität (Nämlichkeit) der Ware und notiert sie <strong>in</strong> der<br />
„Allgeme<strong>in</strong>en Liste“ des Umschlagblattes (grün) und auf den gelben E<strong>in</strong>lageblättern (Liste<br />
des Ausfuhrblattes und des Wiedere<strong>in</strong>fuhrblattes). Die Zollstelle füllt <strong>die</strong> entsprechenden<br />
Felder des Ausfuhrblattes im Stammblatt und Trennabschnitt aus und tätigt E<strong>in</strong>tragungen<br />
auf dem Trennblatt des Wiedere<strong>in</strong>fuhrblattes, damit <strong>die</strong> Wiedere<strong>in</strong>fuhr reibungslos erfolgen<br />
kann. Den Trennabschnitt des Ausfuhrblattes behält sie e<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e ausführliche Beschreibung wie das Carnet ATA auszufüllen ist, f<strong>in</strong>det sich auf der Website der<br />
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Des Weiteren steht Ihnen Ihre lokale IHK zur Verfügung, wenn Sie<br />
Unterstützung beim Ausfüllen des Carnet ATA benötigen. Gerne erteilen <strong>die</strong> IHKs Informationen zu<br />
den Kosten der Beantragung.<br />
Wenn das Carnet nicht mehr benötigt wird oder <strong>die</strong> Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, muss es an <strong>die</strong><br />
zuständige IHK zurückgegeben werden.<br />
Wichtig! Vor der E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>VAE</strong> sollte das Dubai Chamber of Commerce über <strong>die</strong> <strong>E<strong>in</strong>fuhr</strong> der<br />
Waren <strong>in</strong>formiert werden. Hierfür muss das grüne Deckblatt und <strong>die</strong> Allgeme<strong>in</strong>e Liste nach<br />
Bestätigung durch <strong>die</strong> IHK und das Zollamt e<strong>in</strong>gescannt und an atacarnet@dubaichamber.com<br />
geschickt werden (Stand Juli 2011).<br />
H<strong>in</strong>weis: Wir weisen darauf h<strong>in</strong>, dass wir trotz gründlicher Recherche ke<strong>in</strong>e Haftung für <strong>die</strong><br />
Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben übernehmen können. Bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich<br />
gegebenenfalls bei Ihrem Spediteur oder Ihrer zuständigen IHK, da sich <strong>die</strong> Gesetze häufig ändern!<br />
Die obenstehenden Informationen wurden auf Grundlage folgender Websites zusammengestellt:<br />
Page 3 of 4
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_zollverfahren_mit_wirt/c1_vorueber<br />
gehende_verwendung/g0_carnet_ata/<strong>in</strong>dex.html<br />
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=603468&dstid=15<br />
http://www.ostwestfalen.ihk.de/<strong>in</strong>ternational/carnets/?sword_list%255b0%255d=carnet<br />
Page 4 of 4