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Amtsblatt Nummer 1 (23. Januar 2013) - beim AMT USEDOM-NORD

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Usedomer Norden – 16 – Nr. 01/<strong>2013</strong><br />

- Hydrogeologisches Kurzgutachten<br />

Das Plangebiet befindet sich in der rechtskräftigen Trinkwasserschutzzone<br />

II der Wasserfassung Zinnowitz (1974) und in der<br />

neuberechneten, aber noch nicht rechtskräftigen, Trinkwasserschutzzone<br />

III.<br />

Anhand eines Hydrogeologischen Kurzgutachtens konnte festgestellt<br />

werden, dass durch die Planvorhaben mit keinen Beeinträchtigungen<br />

des Grundwasserleiters zu rechnen ist.<br />

Dies stellt die Grundlage für die Erteilung der von der unteren<br />

Wasserbehörde bereits in Aussicht gestellten Ausnahmegenehmigung<br />

vom Bauverbot in der Trinkwasserschutzzone II dar.<br />

- sowie folgenden nach Einschätzung der Gemeinde Zinnowitz wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

- Landesplanerische Stellungnahmen vom 15.01.2010 und<br />

13.12.2011<br />

Eine Übereinstimmung des Vorhabens mit den regionalplanerischen<br />

Zielen wird bestätigt.<br />

- des Landkreises Vorpommern-Greifswald<br />

- Sachbereich Bauleitplanung vom 06.01.2010 mit Hinweisen<br />

zu planungsrechtlichen Belangen, die in die<br />

Planung einzustellen sind;<br />

- Untere Wasserbehörde vom 06.01.2010 zu den Auflagen<br />

für eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung vom<br />

Bauverbot in der Trinkwasserschutzzone II;<br />

- Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde vom<br />

18.12.2009 zum Umweltbericht, Artenschutz, Gehölzschutz<br />

und zu den Anforderungen an die Planung<br />

durch die Einbindung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

in das Abwägungsgebot;<br />

- Untere Denkmalschutzbehörde vom 04.01.2010 und<br />

das Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege -Archäologie<br />

und Denkmalpflege- vom 14.09.2011 zu<br />

den Belangen der Denkmalpflege<br />

Belange der Bau- und Bodendenkmalpflege sind nicht<br />

betroffen.<br />

- Gesundheitsamt vom 04.01.2010 mit Hinweisen zum<br />

Trinkwasserschutz und zur Trinkwasserversorgung;<br />

- Sachbereich Verkehrslenkung vom 22.12.2009;<br />

- Umweltamt, Untere Abfallbehörde vom 22.12.2009 zu<br />

den allgemeingültigen abfallrechtlichen Belangen<br />

und<br />

- Checkliste zum Scoping<br />

- Aktennotiz des Scoping-Termines vom 15.12.2011<br />

liegt aus formellen Gründen erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

in der Zeit<br />

vom 01.02.<strong>2013</strong> bis zum 04.03.<strong>2013</strong><br />

im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße<br />

01 während folgender Zeiten:<br />

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und<br />

Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und<br />

Dienstag<br />

von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und<br />

Donnerstag<br />

von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />

zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über<br />

den Bebauungsplan Nr. 32 unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht<br />

oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

4. Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Ostseebad Zinnowitz, den 10.01.<strong>2013</strong><br />

Informationen zum Widerspruchsrecht gegen<br />

Auskünfte aus dem Melderegister anlässlich<br />

der bevorstehenden 18. Deutschen<br />

Bundestagswahl im Oktober <strong>2013</strong><br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

die Wahl des 18. Deutschen Bundestages wird im Oktober <strong>2013</strong><br />

stattfinden.<br />

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern<br />

von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und<br />

Kommunalwahlen in den sechs Monaten vor der Wahl aus dem Melderegister<br />

Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und<br />

Anschriften von wahlberechtigten Einwohnern geben (§ 35 Abs. 1<br />

Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern- LMeldG M-V).<br />

Entsprechend § 35 Abs. 1 Satz 4 LMG M-V weise ich<br />

darauf hin, dass der Weitergabe dieser personenbezogenen<br />

Daten widersprochen werden kann.<br />

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Parteien, Wählergruppen<br />

oder andere Träger von Wahlvorschlägen weitergegeben<br />

werden, können Sie gegen die Weitergabe Ihrer Daten <strong>beim</strong><br />

Einwohnermeldeamt des Amtes Usedom-Nord, Möwenstraße 1,<br />

17454 Ostseebad Zinnowitz oder im Bürgerbüro des Amtes Usedom-Nord,<br />

Hauptstraße 40, 17449 Ostseebad Karlshagen zu folgenden Öffnungszeiten:<br />

Montag<br />

09:00 - 12:00 Uhr<br />

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr<br />

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr<br />

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr<br />

persönlich Widerspruch einlegen.<br />

Sie können auch das hinterlegte Widerspruchsformular auf der Internetseite<br />

der Hompage unseres Amtes - www.amtusedomnord.<br />

de (Formulare, Formularserver) nutzen. Unter Ordnungsamt befindet<br />

sich das Formular „Widerspruch gegen die Weitergabe meiner<br />

Daten gemäß §§ 32, 34a und 35 des Landesmeldegesetzten M-V“.<br />

Darüber hinaus können Sie auch gegen die Weitergabe Ihrer<br />

Meldedaten an öffentlich-rechtliche Regionalgesellschaften, an<br />

Mandatsträger, Presse und Rundfunk anlässlich von Alters- oder<br />

Ehejubiläen, an Adressbuchverlage sowie gegen die Online-Melderegisterauskunft<br />

Widerspruch einlegen. Unsere Beschäftigten im<br />

Einwohnermeldeamt beraten Sie gern.<br />

Amt Usedom-Nord<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Die Bekanntmachung erfolgte am 16.01.<strong>2013</strong> im Internet unter der<br />

Webseite www.amtusedomnord.de.

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