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RS 118 Gemeinsame Empfehlung für den Einsatz von Schulbegleitern

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<strong>den</strong> Entwurf im Rahmen einer Sondersitzung des „Beratergremiums Bildung“ der Behindertenbeauftragten<br />

der Bayerischen Staatsregierung am 19. Januar 2012 vor.<br />

Die Endfassungen der bei<strong>den</strong> <strong>Empfehlung</strong>en liegen bei.<br />

Im Hinblick auf <strong>den</strong> <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> <strong>Schulbegleitern</strong> an Regelschulen ist insbesondere auf<br />

die vollständig überarbeitete Ziffer 4 der <strong>Empfehlung</strong>en hinzuweisen. Klargestellt ist<br />

nun, dass Schulbegleiter keinerlei pädagogische Aufgaben, aber auch keine medizinischen,<br />

verhaltenstherapeutischen, oder heilpädagogischen Tätigkeiten übernehmen<br />

dürfen und das auch dann nicht, wenn sie die dazu notwendige Qualifizierung haben<br />

sollten. Besonders betont wird, dass die Vermittlung <strong>von</strong> Unterrichtsinhalten in die alleinige<br />

Zuständigkeit der Lehrkräfte fällt. Dies gilt <strong>für</strong> Regel- wie <strong>für</strong> Förderschulen<br />

gleichermaßen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Werner Kraus<br />

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