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„Zukunftsvorstellungen der bayerischen Kommunen“ Rede von ...

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Es gilt das gesprochene Wort<br />

<strong>„Zukunftsvorstellungen</strong> <strong>der</strong> <strong>bayerischen</strong> <strong>Kommunen“</strong><br />

<strong>Rede</strong><br />

<strong>von</strong> Bezirkstagspräsident Manfred Hölzlein,<br />

Präsident des Verbandes <strong>der</strong> <strong>bayerischen</strong> Bezirke,<br />

anlässlich <strong>der</strong> Informationsveranstaltung am 21. Juni 2010 in Brüssel<br />

_____________________________________________________<br />

Anrede!<br />

Im Namen <strong>der</strong> vier <strong>bayerischen</strong> Kommunalen Spitzenverbände - dem<br />

Bayer. Gemeindetag, dem Bayer. Städtetag, dem Bayer. Landkreistag<br />

und dem Verband <strong>der</strong> <strong>bayerischen</strong> Bezirke - darf ich Sie heute Abend<br />

ebenfalls ganz herzlich zu unserer gemeinsamen Veranstaltung mit dem<br />

Bayerischen Staatsministerium des Innern hier in <strong>der</strong> Bayerischen<br />

Vertretung in Brüssel begrüßen. An dieser Stelle möchte ich mich<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch bei <strong>der</strong> Bayerischen Landesvertretung für die gute<br />

Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit, unsere Veranstaltung in ihren<br />

Räumen stattfinden zu lassen, bedanken.<br />

Die erste Frage, die mir zuhause vor meiner Reise nach Brüssel gestellt<br />

worden war, lautete: "Warum treffen sich die <strong>bayerischen</strong><br />

Kommunalvertreter mit ihrem Innenminister eigentlich in Brüssel (und<br />

nicht in München), um über kommunale Selbstverwaltung zu reden?"<br />

Diese Frage wäre noch vor einiger Zeit durchaus berechtigt gewesen.<br />

Denn vor dem Vertrag <strong>von</strong> Lissabon war für die Kommunen kein Platz im


- 2 -<br />

"europäischen Haus" vorgesehen, obwohl die Kommunen das<br />

Fundament Europas bilden! Die Kommunen tauchten in den bisherigen<br />

Verträgen nur an wenigen Stellen auf: beim Ausschuss <strong>der</strong> Regionen,<br />

beim Kommunalwahlrecht <strong>der</strong> Unionsbürger und in einigen<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> europäischen Währungspolitik. Was aber fehlte: An<br />

keiner Stelle kamen die Kommunen mit ihren Rechten und Kompetenzen<br />

im bisherigen europäischen Vertragsrecht vor! Dementsprechend war oft<br />

treffend <strong>von</strong> <strong>der</strong> „Kommunalblindheit“ <strong>der</strong> Europäischen Union die <strong>Rede</strong>.<br />

Das hat sich mit dem Vertrag <strong>von</strong> Lissabon grundlegend geän<strong>der</strong>t.<br />

Endlich ist es gelungen, im Vertragswerk eine kommunale Dimension<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union sichtbar zu machen: Neben <strong>der</strong> europäischen<br />

Ebene und <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Mitgliedstaaten wird erstmals neben <strong>der</strong><br />

regionalen auch die lokale Ebene ausdrücklich erwähnt. Damit werden<br />

die Kommunen in Europa entscheidend aufgewertet und gestärkt. Um im<br />

Bild zu bleiben: Mit dem Vertrag <strong>von</strong> Lissabon wird im „europäischen<br />

Haus“ erstmals auch ein Zimmer für die Kommunen bereitgehalten.<br />

Vorangegangen waren jahrzehntelange For<strong>der</strong>ungen namentlich <strong>der</strong><br />

deutschen Län<strong>der</strong> und Kommunen, aber <strong>der</strong> lange Atem hat sich<br />

gelohnt:<br />

Die Europäische Union hat sich im Vertrag <strong>von</strong> Lissabon insbeson<strong>der</strong>e<br />

ausdrücklich dazu verpflichtet, die kommunale Selbstverwaltung zu<br />

achten! Damit sind die Kommunen in Europa angekommen. Daher ist<br />

hier in Brüssel auch <strong>der</strong> richtige Ort für uns Kommunen und dem<br />

<strong>bayerischen</strong> Kommunalminister mit den Vertretern europäischer<br />

Institutionen über die praktischen Konsequenzen <strong>der</strong> neuen<br />

kommunalen Dimension im Lissabon-Vertrag zu diskutieren und unsere


- 3 -<br />

Erwartungen an das „neue“ Europa des Vertrags <strong>von</strong> Lissabon zu<br />

formulieren.<br />

Denn, meine Damen und Herren, Papier ist ja bekanntlich geduldig. Es<br />

reicht noch nicht, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht laut<br />

Vertrag zu achten ist. Jetzt muss diese Verpflichtung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union auch umgesetzt werden! Das „Zimmer <strong>der</strong> Kommunen im<br />

europäischen Haus“ muss jetzt sozusagen auch „eingerichtet und<br />

bewohnbar“ gemacht und mit Leben gefüllt werden. Es kommt daher<br />

entscheidend darauf an, dass sich künftig die Anerkennung des<br />

kommunalen Selbstverwaltungsrechts konsequent in den einschlägigen<br />

Entscheidungen, Maßnahmen und Initiativen <strong>der</strong> europäischen Organe<br />

und Institutionen wi<strong>der</strong>spiegelt. Erst dann kann mit Fug und Recht<br />

behauptet werden, dass wir Kommunen mit unseren Anliegen in Europa<br />

wahrgenommen werden!<br />

Die lokale Bedeutung geplanter Maßnahmen kann aber nicht ohne die<br />

Einbindung <strong>der</strong> Betroffenen beurteilt werden. Eine wirksame Beteiligung<br />

und zwar in Form eines möglichst frühzeitigen Dialogs ist daher für die<br />

effektive Umsetzung <strong>der</strong> vertraglichen Verpflichtung, das kommunale<br />

Selbstverwaltungsrecht zu achten, unabdingbar! Es darf künftig einfach<br />

nicht mehr sein, dass Entscheidungen getroffen werden, ohne dass die<br />

Auswirkungen vor Ort berücksichtigt werden. Denn so etwas - meine<br />

Damen und Herren - schafft Europaverdrossenheit! Wenn wir aber alle<br />

gemeinsam wollen, dass Europa das Vertrauen <strong>der</strong> Menschen wirklich<br />

gewinnt, dann ist dies nur über die Ebene möglich, die den Bürgerinnen<br />

und Bürgern am nächsten steht - und das sind wir Kommunen! Die<br />

Notwendigkeit einer verstärkten Beteiligung <strong>der</strong> Kommunen wird auch in<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung so gesehen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an


- 4 -<br />

die Ergebnisse <strong>der</strong> EUROBAROMETER-Umfrage des letzten Jahres.<br />

Danach würden es mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Unionsbürger begrüßen,<br />

wenn die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mehr<br />

Mitsprache bei den europäischen Entscheidungsprozessen hätten. Der<br />

Vertrag <strong>von</strong> Lissabon eröffnet namentlich mit Art. 11 EUV entsprechende<br />

Möglichkeiten. Aber auch hier gilt: Das führt nur dann zu einer spürbaren<br />

Verbesserung, wenn geeignete Strukturen vorhanden sind, damit eine<br />

effektive Beteiligung auch umgesetzt werden kann. Hierzu gehören<br />

nach unserem Dafürhalten feste Ansprechpartner bei den<br />

europäischen Institutionen für die Kommunen. Dies würde vor allem<br />

ermöglichen, dass „Europa“ für die Kommunen ein „Gesicht“ bekommt<br />

und nicht nur als fernes, anonymes Gebilde erlebt wird. Umgekehrt<br />

könnten die europäischen Institutionen ihrerseits da<strong>von</strong> profitieren und<br />

wären in <strong>der</strong> Lage, durch den Kontakt mit den Kommunen die<br />

Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die lokale Ebene <strong>von</strong> vornherein<br />

besser abzuschätzen. Weiterhin müssten auch kommunalrelevante<br />

Konsultationen <strong>der</strong> Kommission so ausgestaltet sein, dass<br />

wir hier<strong>von</strong> zielgerichtet und in <strong>der</strong> Landessprache Kenntnis<br />

erlangen können,<br />

genügend Spielraum zur Darstellung unserer Positionen haben<br />

und<br />

die Äußerungsfristen ausreichend bemessen sind.<br />

Nicht ausreichend ist es ganz sicher, wenn über einen Konsultationsstart<br />

nicht einmal eine Pressemitteilung informiert und damit die frühzeitige<br />

Information mehr o<strong>der</strong> weniger dem Zufall überlassen bleibt. Und nicht


- 5 -<br />

ausreichend ist es auch, wenn Fragebögen im Konsultationsverfahren<br />

auf Multiple-Choice-Fragen beschränkt und nur in englischer Sprache<br />

verfügbar sind, wie es erst aktuell zu dem für uns höchst relevanten<br />

Thema <strong>der</strong> Frage einer Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen <strong>der</strong><br />

Fall war. Eine solche Vorgehensweise steht letztlich auch im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu dem grundlegenden Prinzip <strong>der</strong> Europäischen Union,<br />

dass Entscheidungen <strong>der</strong> - ich zitiere - „immer engeren Union <strong>der</strong><br />

Völker Europas möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen<br />

werden“ (Art. 1 Abs. 2 EUV). Dies setzt aber die <strong>von</strong> uns gefor<strong>der</strong>te<br />

effektive Mitwirkungsmöglichkeit für die Kommunen voraus!<br />

Eine frühzeitige und effektive Beteiligung <strong>der</strong> Kommunen halten wir<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Fragen <strong>der</strong> kommunalen Daseinsvorsorge für<br />

unabdingbar.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

in Deutschland wird die Versorgung <strong>der</strong> Bürger mit Leistungen <strong>der</strong><br />

Daseinsvorsorge traditionell größtenteils <strong>von</strong> den Gemeinden und<br />

Gemeindeverbänden erbracht. Wir stellen die für das Gemeinwesen<br />

grundlegenden öffentlichen Einrichtungen, Güter und Leistungen zur<br />

Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Verkehrsinfrastruktur, Gas-,<br />

Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr und die<br />

Abwasserbeseitigung ebenso wie Bildungs-, Sport- und<br />

Kultureinrichtungen sowie die Gesundheitsversorgung und soziale<br />

Dienste. Dabei stellt die kommunale Daseinsvorsorge als solche einen<br />

Kernbestandteil <strong>der</strong> vom Grundgesetz garantierten kommunalen<br />

Selbstverwaltung dar. In den vergangenen Jahren wurde allerdings die


- 6 -<br />

Erbringung <strong>von</strong> Leistungen <strong>der</strong> örtlichen Daseinsvorsorge durch die<br />

europäischen Binnenmarktsregelungen, namentlich das Wettbewerbs-,<br />

Beihilfe- und Vergaberecht, stark beeinflusst und – wie wir alle aus<br />

unserer täglichen Praxis wissen – erschwert. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Finanzierung und die Organisation <strong>der</strong> Leistungserbringung.<br />

Dementsprechend sind in den vergangenen Jahren auch eine ganze<br />

Reihe <strong>von</strong> Problemen bei <strong>der</strong> Erbringung <strong>von</strong> Leistungen <strong>der</strong><br />

Daseinsvorsorge bzw. Diensten <strong>von</strong> allgemeinem Interesse aufgetreten.<br />

So waren öffentliche Dienste, staatliche Beihilfen, das öffentliche<br />

Auftragswesen und die interkommunale Zusammenarbeit sehr häufig<br />

Gegenstand <strong>von</strong> Verfahren beim Europäischen Gerichtshof. Dabei ging<br />

es in den Auseinan<strong>der</strong>setzungen letztlich immer um die Frage des<br />

Gestaltungsspielraums <strong>der</strong> Kommunen bei <strong>der</strong> Erbringung ihrer<br />

Daseinsvorsorgeleistungen.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

wir erwarten, dass durch die Aufwertung <strong>der</strong> Kommunen im Vertrag <strong>von</strong><br />

Lissabon die Handlungsspielräume <strong>der</strong> Kommunen im Bereich <strong>der</strong><br />

Daseinsvorsorge künftig gestärkt werden. So räumt das<br />

Vertragsprotokoll „über Dienste <strong>von</strong> allgemeinem Interesse“ den<br />

Kommunen zutreffend einen weiten Ermessensspielraum bei <strong>der</strong><br />

Erbringung, Organisation und Vergabe <strong>von</strong> Diensten <strong>von</strong> allgemeinen<br />

wirtschaftlichem Interesse ein. Auch muss nach unserem Dafürhalten die<br />

erstmals ausdrückliche Achtung des kommunalen<br />

Selbstverwaltungsrechts im Lissabon-Vertrag dazu führen, den aus <strong>der</strong><br />

Selbstverwaltungsgarantie resultierenden kommunalen<br />

Handlungsspielraum bei <strong>der</strong> Daseinsvorsorge verstärkt zu respektieren.


- 7 -<br />

In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Aussagen zur<br />

Daseinsvorsorge aus dem aktuellen Monti-Bericht zu einer neuen<br />

Binnenmarktstrategie <strong>der</strong> EU. Darin wird zu Recht bekräftigt, dass die<br />

Daseinsvorsorge originäre Aufgabe <strong>der</strong> Mitgliedstaaten ist, bei <strong>der</strong> die<br />

Europäische Union nur unterstützend zur Seite steht.<br />

Die Definitionshoheit und die Handlungsspielräume <strong>der</strong> Kommunen bei<br />

<strong>der</strong> Daseinsvorsorge dürfen nicht durch die neue EU-<br />

Verordnungskompetenz (in Art. 14 AEUV) eingeengt o<strong>der</strong> gar<br />

ausgehöhlt werden. Gerade unter dem Aspekt <strong>der</strong> nunmehrigen<br />

ausdrücklichen Verpflichtung zur Achtung des kommunalen<br />

Selbstverwaltungsrechts ist aus unserer Sicht ein Regelungsbedarf für<br />

den Bereich <strong>der</strong> Daseinsvorsorge erst recht nicht erkennbar. Wir können<br />

insoweit nur die Aussage im aktuellen Monti-Bericht unterstreichen, <strong>der</strong><br />

zufolge mangels eines „Mehrwerts“ eine Regelung zu Dienstleistungen<br />

<strong>der</strong> Daseinsvorsorge ebenfalls abgelehnt wird.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

lassen Sie mich noch abschließend auf einen weiteren grundlegenden<br />

Aspekt eingehen: Unabdingbar ist für uns, dass die europäischen<br />

Wettbewerbs- und Binnenmarktregelungen die Organisationshoheit <strong>der</strong><br />

Kommunen bei <strong>der</strong> Erbringung <strong>von</strong> Daseinsvorsorgeleistungen<br />

berücksichtigen. Hier spreche ich insbeson<strong>der</strong>e das Vergaberecht an:<br />

Organisationsentscheidungen <strong>der</strong> Kommunen, insbeson<strong>der</strong>e für<br />

interkommunale Kooperationen, dürfen nicht durch eine extensive<br />

Auslegung des Vergaberechts behin<strong>der</strong>t werden. In diesem<br />

Zusammenhang können wir erfreulicherweise eine Wendung zugunsten


- 8 -<br />

<strong>der</strong> Kommunen in <strong>der</strong> jüngeren Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofs feststellen. Diese, namentlich das Urteil Stadtreinigung<br />

Hamburg, enthält ein klares Ja zur kommunalen Zusammenarbeit und<br />

spricht damit den Kommunen eine weitestgehende Gestaltungsfreiheit<br />

(bei 100-%iger kommunaler Beteiligung und bei Beschränkung auf die<br />

eigene Aufgabenerfüllung) zu. Ich möchte an dieser Stelle an die<br />

Anhörung im Binnenmarktausschuss im April 2006 zum Vergaberecht<br />

erinnern, die maßgeblich auch auf Betreiben unseres Europabüros<br />

zustande kam. Zum damaligen Zeitpunkt fanden die Kommunen <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten mit ihrer For<strong>der</strong>ung zur Freistellung <strong>der</strong> interkommunalen<br />

Zusammenarbeit vom Vergaberecht bei den Vertretern <strong>der</strong> EU noch<br />

kaum Gehör. Umso erfreulicher ist es, dass kommunale Positionen auf<br />

europäischer Ebene mittlerweile doch mehr Beachtung finden.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

wir gehen optimistisch da<strong>von</strong> aus, dass dies bereits auf die neue Rolle<br />

<strong>der</strong> Kommunen nach dem Vertrag <strong>von</strong> Lissabon zurückzuführen ist. Wir<br />

werden jedenfalls weiterhin mit Nachdruck dafür eintreten, dass im<br />

Interesse eines bürgernahen Europas den Prinzipien <strong>der</strong> Subsidiarität<br />

und des Rechts <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung künftig verstärkt<br />

Rechnung getragen wird. Daher gilt es, die kommunalfreundlichen<br />

Elemente des Vertrags <strong>von</strong> Lissabon mit Leben zu füllen, damit hinter<br />

dem Titel unserer heutigen Veranstaltung „Kommunale Selbstverwaltung<br />

im Vertrag <strong>von</strong> Lissabon = mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen?“<br />

statt des Fragezeichens ein Ausrufezeichen stehen kann!

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