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„Zukunftsvorstellungen der bayerischen Kommunen“ Rede von ...

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<strong>der</strong> Kommunen in <strong>der</strong> jüngeren Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofs feststellen. Diese, namentlich das Urteil Stadtreinigung<br />

Hamburg, enthält ein klares Ja zur kommunalen Zusammenarbeit und<br />

spricht damit den Kommunen eine weitestgehende Gestaltungsfreiheit<br />

(bei 100-%iger kommunaler Beteiligung und bei Beschränkung auf die<br />

eigene Aufgabenerfüllung) zu. Ich möchte an dieser Stelle an die<br />

Anhörung im Binnenmarktausschuss im April 2006 zum Vergaberecht<br />

erinnern, die maßgeblich auch auf Betreiben unseres Europabüros<br />

zustande kam. Zum damaligen Zeitpunkt fanden die Kommunen <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten mit ihrer For<strong>der</strong>ung zur Freistellung <strong>der</strong> interkommunalen<br />

Zusammenarbeit vom Vergaberecht bei den Vertretern <strong>der</strong> EU noch<br />

kaum Gehör. Umso erfreulicher ist es, dass kommunale Positionen auf<br />

europäischer Ebene mittlerweile doch mehr Beachtung finden.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

wir gehen optimistisch da<strong>von</strong> aus, dass dies bereits auf die neue Rolle<br />

<strong>der</strong> Kommunen nach dem Vertrag <strong>von</strong> Lissabon zurückzuführen ist. Wir<br />

werden jedenfalls weiterhin mit Nachdruck dafür eintreten, dass im<br />

Interesse eines bürgernahen Europas den Prinzipien <strong>der</strong> Subsidiarität<br />

und des Rechts <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung künftig verstärkt<br />

Rechnung getragen wird. Daher gilt es, die kommunalfreundlichen<br />

Elemente des Vertrags <strong>von</strong> Lissabon mit Leben zu füllen, damit hinter<br />

dem Titel unserer heutigen Veranstaltung „Kommunale Selbstverwaltung<br />

im Vertrag <strong>von</strong> Lissabon = mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen?“<br />

statt des Fragezeichens ein Ausrufezeichen stehen kann!

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