Tagesordnung - Birkenwerder
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GEMEINDE BIRKENWERDER<br />
Der Bürgermeister<br />
Haas-Fertigbau. Es liegt an der Havelstraße, westlich der Industriestraße. Das Plangebiet<br />
umfasst eine gewerblich / industriell genutzte Fläche nördlich der Havelstraße und eine<br />
bereits beräumte Fläche südlich der Havelstraße.<br />
Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von 8,56 ha. Es ist im beiliegenden Auszug aus<br />
der Liegenschaftskarte dargestellt.<br />
Auf Grund der früheren gewerblichen Nutzungen sind im Plangebiet Altlasten vorhanden. Die<br />
Fläche ist im Altlastenkataster des Landkreises Oberhavel erfasst.<br />
Das Plangebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone III. Westlich grenzt an das Plangebiet die<br />
Trinkwasserschutzzone II der Wasserfassung <strong>Birkenwerder</strong>.<br />
Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an das Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“.<br />
Südlich grenzt das Plangebiet an das ortsinnere Briesetal, für das ein selbständiger<br />
Grünordnungsplan besteht.<br />
Veranlassung der Planung ist ein Antrag der Fa. Haas GmbH & Co. Beteiligungs KG auf<br />
Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes (Anlage).<br />
Die Fa. Haas GmbH & Co. Beteiligungs KG verpflichtet sich hierin zur Tragung aller<br />
Planungs- und Entwicklungskosten, sodass sich in sofern keine haushaltstechnischen<br />
Auswirkungen auf die Gemeinde <strong>Birkenwerder</strong> ergeben werden.<br />
Planungsziele sind:<br />
- Entwicklung eines Wohngebietes gemäß Darstellung im Flächennutzungsplan mit<br />
Anpassung an die umgebende Siedlungsstruktur und Bebauungsdichte<br />
- Freihalten der Grünräume und insbesondere des LSG von baulichen Nutzungen<br />
- Grundflächenzahl GRZ 0,2,<br />
- Zahl der Vollgeschosse II,<br />
- Mindestgrundstücksgröße 600 m²,<br />
- Anbindung an das kommunale Straßennetz und an das Erholungswegenetz der<br />
Gemeinde<br />
Der aufzustellende Bebauungsplan soll gemäß §8(2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt werden. (Anlage Auszug FNP mit Umgrenzung des Plangebietes)<br />
Das Plangebiet soll schrittweise in mehreren Teilbebauungsplänen entwickelt werden. Als<br />
erster Teilbebauungsplan soll die Betriebsfläche südlich der Havelstraße entwickelt werden<br />
(siehe Anlage Geltungsbereich). Zur Beurteilung des zu erwartenden Eingriffes in Natur und<br />
Landschaft sowie zur Ermittlung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird zum<br />
Bebauungsplan ein grünordnerischer Fachbeitrag erarbeitet.<br />
Die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes gem. §44 Abs. 1 BNatSchG erfolgt im<br />
Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan in einem entsprechenden Fachbeitrag.<br />
Gemäß §2(4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach §1(6)7. und §1a<br />
BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />
bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß §2a BauGB als gesonderter Bestandteil<br />
der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.<br />
Bereits 1997 wurde ein früheres Bebauungsplanverfahren für die Entwicklung der Flächen<br />
des ehemaligen Sägewerkes begonnen. Der betreffende Bebauungsplan Nr. 20 „Ehemaliges<br />
Sägewerk“ war jedoch nicht in Kraft getreten. Wegen des zu großen zeitlichen Abstandes<br />
und der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des Baugesetzbuches und des<br />
Naturschutzrechtes kann auf dem früheren Planverfahren nicht aufgebaut werden. Deshalb<br />
wird der frühere Aufstellungsbeschluss aufgehoben.<br />
Anlagen:<br />
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