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Tagesordnung - Birkenwerder

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GEMEINDE BIRKENWERDER<br />

Der Bürgermeister<br />

Haas-Fertigbau. Es liegt an der Havelstraße, westlich der Industriestraße. Das Plangebiet<br />

umfasst eine gewerblich / industriell genutzte Fläche nördlich der Havelstraße und eine<br />

bereits beräumte Fläche südlich der Havelstraße.<br />

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von 8,56 ha. Es ist im beiliegenden Auszug aus<br />

der Liegenschaftskarte dargestellt.<br />

Auf Grund der früheren gewerblichen Nutzungen sind im Plangebiet Altlasten vorhanden. Die<br />

Fläche ist im Altlastenkataster des Landkreises Oberhavel erfasst.<br />

Das Plangebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone III. Westlich grenzt an das Plangebiet die<br />

Trinkwasserschutzzone II der Wasserfassung <strong>Birkenwerder</strong>.<br />

Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an das Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“.<br />

Südlich grenzt das Plangebiet an das ortsinnere Briesetal, für das ein selbständiger<br />

Grünordnungsplan besteht.<br />

Veranlassung der Planung ist ein Antrag der Fa. Haas GmbH & Co. Beteiligungs KG auf<br />

Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes (Anlage).<br />

Die Fa. Haas GmbH & Co. Beteiligungs KG verpflichtet sich hierin zur Tragung aller<br />

Planungs- und Entwicklungskosten, sodass sich in sofern keine haushaltstechnischen<br />

Auswirkungen auf die Gemeinde <strong>Birkenwerder</strong> ergeben werden.<br />

Planungsziele sind:<br />

- Entwicklung eines Wohngebietes gemäß Darstellung im Flächennutzungsplan mit<br />

Anpassung an die umgebende Siedlungsstruktur und Bebauungsdichte<br />

- Freihalten der Grünräume und insbesondere des LSG von baulichen Nutzungen<br />

- Grundflächenzahl GRZ 0,2,<br />

- Zahl der Vollgeschosse II,<br />

- Mindestgrundstücksgröße 600 m²,<br />

- Anbindung an das kommunale Straßennetz und an das Erholungswegenetz der<br />

Gemeinde<br />

Der aufzustellende Bebauungsplan soll gemäß §8(2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt werden. (Anlage Auszug FNP mit Umgrenzung des Plangebietes)<br />

Das Plangebiet soll schrittweise in mehreren Teilbebauungsplänen entwickelt werden. Als<br />

erster Teilbebauungsplan soll die Betriebsfläche südlich der Havelstraße entwickelt werden<br />

(siehe Anlage Geltungsbereich). Zur Beurteilung des zu erwartenden Eingriffes in Natur und<br />

Landschaft sowie zur Ermittlung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird zum<br />

Bebauungsplan ein grünordnerischer Fachbeitrag erarbeitet.<br />

Die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes gem. §44 Abs. 1 BNatSchG erfolgt im<br />

Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan in einem entsprechenden Fachbeitrag.<br />

Gemäß §2(4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach §1(6)7. und §1a<br />

BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />

bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß §2a BauGB als gesonderter Bestandteil<br />

der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet.<br />

Bereits 1997 wurde ein früheres Bebauungsplanverfahren für die Entwicklung der Flächen<br />

des ehemaligen Sägewerkes begonnen. Der betreffende Bebauungsplan Nr. 20 „Ehemaliges<br />

Sägewerk“ war jedoch nicht in Kraft getreten. Wegen des zu großen zeitlichen Abstandes<br />

und der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des Baugesetzbuches und des<br />

Naturschutzrechtes kann auf dem früheren Planverfahren nicht aufgebaut werden. Deshalb<br />

wird der frühere Aufstellungsbeschluss aufgehoben.<br />

Anlagen:<br />

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