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Vom richtigen Einbau - Brandschutzjahrbuch

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<strong>Vom</strong> <strong>richtigen</strong> <strong>Einbau</strong> von Brandschutzklappen<br />

<strong>Vom</strong> <strong>richtigen</strong> <strong>Einbau</strong><br />

von Brandschutzklappen<br />

Ing. Kurt Sobotka<br />

Hilti Austria Ges.m.b.H. • Produktmanager Brandschutz<br />

A-1230 Wien • Altmannsdorfer Straße 165 • PF 316<br />

Tel. 01 / 661 01-245 • Fax Dw 380 • E-Mail: sobotka@hilti.com • www.hilti.at<br />

Seit langem bestehende Vorschriften<br />

- neue Bautrends - die<br />

Herausforderung beim <strong>Einbau</strong><br />

von Brandschutzklappen!<br />

Das in Österreich für den <strong>Einbau</strong> von Brandschutzklappen<br />

- nachfolgend auch BSK genannt - noch immer gültige<br />

und technisch verbindliche Regelwerk ist die ÖNORM M<br />

7625 „Lüftungstechnische Anlagen - Brandschutzklappen<br />

- Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung“.<br />

Gemäß dieser Norm hat der <strong>Einbau</strong> von BSK grundsätzlich<br />

in massiven Wänden oder Decken mit einer Mindestbauteildicke<br />

von 25 cm zu erfolgen. Geringere Bauteildicken<br />

sind nur dann zulässig, wenn dafür ein entsprechender<br />

Prüfnachweis vorgelegt werden kann.<br />

Hinsichtlich Raumabschluss wird gefordert, dass die BSK<br />

in voller Mauerdicke einbetoniert oder eingemörtelt wird.<br />

Wenn man Brandschutzlösungen vor Ort auf Baustellen<br />

näher inspiziert, wird man feststellen, dass die meisten<br />

BSK nicht einbetoniert oder eingemörtelt sind, sondern<br />

vielmehr weich abgeschottet sind.<br />

Und das, obwohl die ÖNORM M 7625 ein Weichschott<br />

nicht in Betracht zieht!<br />

Diesem Umstand Rechnung<br />

tragend wurde im Dezember<br />

2000 die Vornorm ÖNORM H<br />

6031 herausgegeben, die über<br />

den Umfang der ÖNORM M<br />

7625 hinaus erstmalig den<br />

<strong>Einbau</strong> von BSK in Leichtbauwänden<br />

(Gipskartonständerbauweise)<br />

und die Abschottung<br />

der BSK mittels<br />

Weichschottsystemen regelt.<br />

Ein Großteil der<br />

BSK-Abschottungen<br />

sind als so genannte<br />

weiche Abschottungen<br />

mittels Mineralwollplatten<br />

und Dämmschichtbildner<br />

bzw.<br />

Ablationsbeschichtung<br />

ausgeführt.<br />

Eine wesentliche Forderung<br />

dabei ist, dass die Lage und<br />

Position der BSK durch allfällige<br />

Kräfte resultierend aus<br />

wärmebedingten Längsdehnungen<br />

des Lüftungskanals<br />

nicht geändert werden darf.<br />

Harte BSK-Abschottung mittels Brandschutzmörtel<br />

Die Tatsache, dass die heutigen Bauweisen einen klaren<br />

Trend zu dünneren Untergründen erkennen lassen - man<br />

denke nur an den Vormarsch des Trockenausbaus bei modernen<br />

Bürobauten, Hotels, Krankenhäusern usw. - lassen<br />

die Anforderungen der ÖNORM M 7625 anachronistisch<br />

erscheinen bzw. einen normgerechten <strong>Einbau</strong> von BSK<br />

immer seltener bewerkstelligen!<br />

Während beim Einmörteln/Einbetonieren der BSK diese<br />

Schubsicherheit grundsätzlich gegeben ist, muss beim<br />

Weichschott eine entsprechende Schubsicherheit konstruktiv<br />

hergestellt werden, um im Brandfall ein Herausfallen<br />

des Weichschotts durch Lageveränderung der BSK zu<br />

verhindern.<br />

Dies kann einerseits durch Dehnungskompensation mit<br />

Hilfe von sog. Segeltuchstutzen oder durch Kraftkompensation<br />

mittels Fixpunktkonstruktion erreicht werden.<br />

16


Was hält das Weichschott um<br />

die Brandschutzklappe aus?<br />

Hilti Austria Ges.m.b.H. hat das Thema Weichschottbelastung<br />

durch Längsausdehnung von Lüftungsleitungen<br />

nach der Herausgabe der Vornorm ÖNORM H6031 aufgegriffen<br />

und im Zuge einer Weichschottprüfung die Lasteinwirkung<br />

mitgeprüft.<br />

Ausgegangen ist man dabei von einer Kombischottprüfung,<br />

d.h. gleichzeitige Durchführung von Kabeln, brennbaren<br />

und nicht-brennbaren Rohren sowie Brandschutzklappen<br />

durch eine 100 mm starke Gipskartonständerwand.<br />

Die BSK wurde mittels Hilti<br />

BSK-Befestigungswinkeln und<br />

einer von Hilti ausgelegten<br />

Schrägabstützung aus Gewindestangen<br />

„starr“ im Sinne der<br />

H6031 mit dem tragenden<br />

Untergrund, einer überkragenden<br />

Massivdecke befestigt.<br />

Mittels hydraulischem Testgerät<br />

wurde eine definierte Kraft von<br />

2,0 kN axial in die Brandschutzklappe<br />

eingeleitet, die über die<br />

gesamte Dauer des Brandversuches<br />

(90 Minuten) auf die starre<br />

Befestigung einwirkte.<br />

2,0 kN Zuglast axial in den Lüftungskanal über<br />

90 Minuten eingeleitet zur Überprüfung der starren<br />

Befestigung der BSK während des Brandversuches.<br />

Die Konstruktion hat über die gesamte Versuchsdauer der<br />

definierten Last standgehalten und somit konnte erstmals<br />

ein Prüfergebnis erzielt werden, worin sowohl die Anforderungen<br />

der ÖNORMEN B3800-2 bzw. B3836 als auch<br />

die Forderung der Vornorm ÖNORM H6031 nach einer<br />

starren Befestigung Berücksichtigung fanden. (Gutachtliche<br />

Stellungnahme IBS-Linz, Akten-Nr. 03121803-1<br />

vom 22. 1. 2003).<br />

Es muss jedoch angemerkt werden, dass die Lastannahme<br />

von 2,0 kN (Größe Lüftungskanal/BSK 300 x 200 mm) in<br />

Ermangelung an Erfahrungen aus Versuchen und Berechnungen<br />

als „realistisch“ angenommen wurde - ohne dafür<br />

einen wirklichen Nachweis erbringen zu können.<br />

Wie groß sind die auf die<br />

BSK wirkenden Schubkräfte<br />

nun wirklich?<br />

Die zunehmende Sensibilisierung des Themas „sichere<br />

Befestigung von BSK bei gleichzeitiger weicher Abschottung“<br />

ließ bei allen beteiligten Personen, insbesonders bei<br />

jenen, die mit der Ausarbeitung der H6031 befasst sind, die<br />

Frage aufkommen, „Wie starr muss die Befestigung<br />

nun wirklich sein oder wie groß sind die auf die BSK einwirkenden<br />

Längskräfte nun tatsächlich im Brandfall?“<br />

Dies hat die Firma Hilti Austria Ges.m.b.H. und die Versuchs-<br />

und Forschungsanstalt der Stadt Wien - MA 39 -<br />

VFA dazu bewogen,gemeinsam einen Grundlagen-Brandversuch<br />

mit der Zielsetzung durchzuführen, die gewonnenen<br />

Erkenntnisse der Fachwelt zur Verfügung zu stellen<br />

und allfällige neue Rückschlüsse normativ weiter zu bearbeiten.<br />

In diesem Sinne fanden zwei Brandversuche im November<br />

2004 bzw. Februar 2005 bei der MA 39 - VFA unter<br />

Beisein von Mitgliedern des Normungsausschusses, Sachverständigen,<br />

Vertretern von Prüfanstalten, BSK-Herstellern<br />

und ausführenden Lüftungsfirmen statt, die zu erstaunlichen<br />

Erkenntnissen führen sollten.<br />

Grundsätzlich waren die Versuche so aufgebaut, dass<br />

runde und eckige Lüftungsrohre/-kanäle (Größen von<br />

DN 100 bis 1.200 x 800 mm) über die gesamte Ofenbreite<br />

so geführt wurden, dass sie abgestützt an der Ofeninnenwand<br />

über die gesamte Breite des Ofens durch eine große<br />

Öffnung in der gegenüberliegenden Wand hindurchgeführt<br />

wurden.<br />

Restöffnungen und Kanalquerschnitte beim Ofenaustritt<br />

wurden mittels Hilti-Weichschottsystemen CP671 bzw.<br />

CP673 abgeschottet.<br />

Fixe Einspannungen an der Gegenwand und eine ausreichende<br />

Anzahl von Abstützungen/Auflagerungen im<br />

Ofen stellten sicher, dass ein Durchhängen oder Ausweichen<br />

(Knicken) der Lüftungsleitungen infolge der<br />

hitzebedingten Ausdehnung vermieden wird („worst<br />

case scenario“).<br />

17<br />

Vorbeugender BRANDSCHUTZ


<strong>Vom</strong> <strong>richtigen</strong> <strong>Einbau</strong> von Brandschutzklappen<br />

Daraus muss abgeleitet werden, dass unter Hitzeeinwirkung<br />

mit einer Längenänderung des Lüftungskanales<br />

von ca. 10 mm pro Laufmeter Lüftungskanal (1 %) zu rechnen<br />

ist. Die max. auftretenden Schubkräfte waren abhängig<br />

von der Größe des Lüftungsrohres/-kanals und lagen<br />

zwischen einigen wenigen kN bis max. 9,5 kN beim<br />

größten Kanal 1.200 x 800 mm! Zu erwähnen ist, dass die<br />

maximal auftretenden Kräfte bereits nach zehn Minuten<br />

erreicht wurden.<br />

Aus den Ergebnissen der beiden Versuche muss in jedem<br />

Fall der Schluss gezogen werden, dass die Funktion der<br />

BSK in Weichschotts nur dann sichergestellt werden kann,<br />

wenn eine ausreichende Dehnungs- oder Kraftkompensation<br />

vorgesehen wird!<br />

Lüftungskanäle/Spirorohre mit Stützkonstruktion im Ofen<br />

Höchste Sicherheit durch<br />

geprüfte Lösungen von starren<br />

BSK-Befestigungen von Hilti!<br />

Hilti Austria Ges.m.b.H. hat die Erkenntnisse aus dem<br />

ersten Brandversuch beim IBS Linz und den beiden<br />

Grundlagen-Brandversuchen bei der MA 39 VFA zusammengeführt<br />

und zum Anlass genommen, neue<br />

Lösungen für starre BSK-Befestigungen im Sinne der<br />

H 6031 zu entwickeln.<br />

Ansicht der Lüftungsleitungen inklusive Weichschott<br />

An der Stelle, wo die Lüftungsrohre/-kanäle aus dem Ofen<br />

austraten, wurden Längsdehnung und mittels Kraftmessdosen<br />

die auftretenden Kräfte gemessen (Temperatureinwirkung<br />

im Ofen gemäß EN 1363).<br />

Neueste Versuchserkenntnisse<br />

führen zu einem<br />

Umdenken hinsichtlich<br />

BSK-Befestigungen!<br />

Praktisch an allen eingebauten Lüftungskanälen und -rohren<br />

wurden thermisch bedingte Längsausdehnungen am<br />

freien Ende von 40 bis 45 mm gemessen.<br />

18


Die Ausführung der Befestigung hängt von der Größe der<br />

BSK und von der Abhängelänge (Abstand zwischen Bauteil<br />

und BSK) ab.<br />

Sichergestellt ist, dass es für alle Arten und Größen von<br />

Brandschutzklappen - rund oder eckig - von Hilti eine<br />

technisch optimale und wirtschaftliche Lösung gibt!<br />

Für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit<br />

Brandschutzklappenbefestigungen steht Ihnen das Hilti-<br />

Engineering-Team jederzeit zur Verfügung.<br />

Ihre Rufnummer zum Nulltarif:<br />

0800 / 81 81 00<br />

Selbstverständlich können Sie sich auch über das Internet<br />

informieren bzw. die gewünschten Dokumentationsunterlagen<br />

downloaden unter: www.hilti.at.<br />

Vorbeugender BRANDSCHUTZ<br />

19


Vorbeugender Brandschutz:<br />

Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt<br />

nach ÖNorm DIN 4102-12<br />

Gebäude mit besonderen Anforderungen sind in der Regel mit sicherheitsrelevanten<br />

Anlagen ausgestattet, die im Falle eines Brandes<br />

über einen angemessenen Zeitraum funktionstüchtig bleiben<br />

müssen. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist der Funktionserhalt<br />

der Kabelanlage, über die diese Anlagen mit Strom versorgt<br />

werden. Denn nur geprüfte Kabel in Verbindung mit zugelassenen<br />

Schellen oder Tragevorrichtungen gewährleisten, dass angeschlossene<br />

Sicherheitseinrichtungen über den geforderten Zeitraum<br />

auch funktionstüchtig bleiben. Wo auch immer in den Vorschriften<br />

von Funktionserhalt die Rede ist, gelten die Anforderungen an<br />

Kabelanlagen, wie sie in der ÖNorm DIN 4102-12 festgelegt sind.<br />

Da die baurechtlichen Vorschriften und Normen in Österreich von Bundesland<br />

zu Bundesland variieren, sind Planer und Installateure dazu gezwungen, sich<br />

die jeweiligen Bestimmungen anzueignen, in denen sie ein Bauvorhaben durchführen.<br />

Länder wie das Burgenland, die Steiermark und Vorarlberg verfügen<br />

zum Beispiel über ein Baugesetz. Andere Länder wie Niederösterreich und<br />

Tirol, aber auch zum Beispiel die Stadt Wien, besitzen eine Bauordnung. In Salzburg<br />

kommen parallel mehrere Gesetze zur Anwendung: Das Bebauungsgrundlagengesetz,<br />

das Baupolizeigesetz, das Bautechnikgesetz und andere.<br />

Funktionserhalt<br />

Anders als zum Beispiel in Deutschland, wo in den landesbaurechtlichen Vorschriften<br />

(Leitungsanlagenrichtlinie, LAR) ein Funktionserhalt von 30 Minuten<br />

für elektrische Anlagen, die zur Evakuierung von Menschen und Tieren benötigt<br />

werden, und von 90 Minuten für Brandbekämpfungsanlagen gefordert ist,<br />

stellt sich das Bild hierzulande sehr uneinheitlich dar. Dem Leitungsbauer bleibt<br />

lediglich festzustellen, welche Hinweise auf die jeweiligen Sicherheitsforderungen<br />

für die Errichtung elektrischer Anlagen in den Ausschreibungsbedingungen<br />

und in den Auflagen der Baugenehmigungen und Brandschutzkonzepte<br />

enthalten sind. Wenn ein Funktionserhalt gefordert ist, dann gelten<br />

automatisch die Anforderungen der ÖNorm DIN 1402-12.<br />

Prüfung nach DIN 4102-12<br />

Der seit Januar 1991 vorliegende Teil 12 der DIN 4102 beschreibt die Anforderungen,<br />

Prüfungen und Maßnahmen zur Erzielung des Funktionserhaltes<br />

von elektrischen Kabelanlagen im Brandfall. Diese Norm ermöglicht somit die<br />

Prüfung einer kompletten Kabelanlage unter praxisgerechten Bedingungen.<br />

Dazu gehören Starkstromkabel, isolierte Starkstromleitungen, Installationskabel<br />

und Installationsleitungen für Fernmelde- und Informationsverarbeitungsanlagen<br />

und - nicht zuletzt - die dazu gehörigen Verbindungselemente,<br />

Tragevorrichtungen und Halterungen. Gerade die „Kleinteile“, zum Beispiel<br />

brandschutztechnisch geprüfte Dübel und Schrauben, spielen in diesem Zusammenhang<br />

eine wichtige Rolle. Denn jede Kabelanlage kann nur so gut sein<br />

wie ihr schwächstes Glied. Geprüft wird grundsätzlich in einem Brandofen bei<br />

einem zugelassenen staatlichen Materialprüfungsamt (Bild 1).<br />

Der Nachweis des Funktionserhalts von elektrischen Kabelanlagen erfolgt<br />

durch ein entsprechendes „Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis“ (ABP),<br />

das die Hersteller seitens der staatlich anerkannten Prüfanstalten erhalten.<br />

Dieses ABP beschreibt die Anzahl und Typen der geprüften Kabel, die Befestigungen<br />

und Tragekonstruktionen und deren mechanisches Verhalten. Selbstverständlich<br />

muss das ABP die Klassifizierung des Funktionserhaltes der Kabelanlage<br />

und eine zusammenfassende Beurteilung enthalten. Dadurch erhält<br />

der Installateur der Kabelanlage die Sicherheit, dass es sich hier um ein von<br />

der Bauaufsicht anerkanntes Verfahren handelt. Die im ABP beschriebenen<br />

Einzelheiten sind bei der Anwendung in der Praxis genau einzuhalten. Dazu<br />

zählen zum Beispiel auch die Aufbaubeschreibung und die Angaben zur maximalen<br />

Belastbarkeit der Tragekonstruktion. Eine Zulassung die nur als Prüfzeugnis<br />

oder Prüfbericht oder Prüfbescheinigung betitelt ist, gilt dagegen nicht<br />

als Verwendungsnachweis.<br />

Mit der Ausgabe des Entwurfs der DIN 4102-12 vom Februar 1995 und dessen<br />

Einführung im November 1998 liegt eine überarbeitete Fassung vor. Diese<br />

definiert zur Vereinfachung der Prüfprozedere Standard-Tragekonstruktionen,<br />

die aber nur begrenzte Verlegevarianten zulassen. Daher hat die Firma<br />

Dätwyler sich die Mühe gemacht, auch andere Befestigungsvarianten prüfen<br />

zu lassen, die ebenfalls eingesetzt werden können.<br />

In der Praxis werden am häufigsten Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt<br />

eingesetzt. Die Prüfvorschrift der ÖNorm DIN 4102-12 sieht auch<br />

Kanäle und Schächte, Schienenverteilersysteme sowie Verfahren der Beschichtung<br />

und Bekleidung in Verbindung mit „normalen Kabeln“ für den Funktionserhalt<br />

vor. Kanäle, Schächte und Schienenverteilersysteme sind in der Anwendung<br />

jedoch sehr platz- und montageintensiv. Beschichtungen und Verkleidungen<br />

haben sich bisher als unrealistisch für den Funktionserhalt erwiesen.<br />

Es kann in diesem Zusammenhang nicht oft genug darauf hingewiesen werden,<br />

dass Kabel, die nur auf ihren Isolationserhalt nach ÖNorm EN 50200 und<br />

50362 beziehungsweise DIN VDE 0472-814 geprüft sind, nicht die Forderungen<br />

nach Funktionserhalt erfüllen. Denn nach dieser Norm wird nur ein kurzes<br />

Kabelstück ohne jede Befestigung oder Halterung bezüglich der Kurzschlussfestigkeit<br />

unter Flammeneinwirkung geprüft.<br />

Prüfung von Kabelanlagen im Brandofen nach DIN 4102-12<br />

mit verschiedenen Verlegetechniken: links vorher, rechts nachher (Bild: Dätwyler)<br />

Die neuen, dünneren Keram-Sicherheitskabel<br />

aus der Pyrofil-Produktfamilie (Bild: Dätwyler)<br />

20


Verlegetechniken<br />

Für Installateure ist im Zusammenhang mit den bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen<br />

interessant, dass nach ÖNorm DIN 4102-12 nur die horizontale Verlegung<br />

geprüft wird. Tatsächlich werden im Mittel aller Strecken 90 Prozent der<br />

Sicherheitskabel horizontal verlegt. Hier kommen verschiedenste Standard-<br />

Verlegetechniken zur Anwendung (s. Tabelle unten). Dabei sind für den Installateur<br />

vor allem zwei Faktoren von Bedeutung: Den vorhandenen Platz optimal<br />

auszunutzen und das zulässige Höchstgewicht der Kabelhalterungen und<br />

-trassen einzuhalten.<br />

Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, Sicherheitskabel mit reduzierten<br />

Kabeldurchmessern einzusetzen (Bild 2). Die reduzierten Durchmesser<br />

erlauben eine komfortablere Verlegung und vereinfachen das Handling bei<br />

der Montage. Auf diese Weise können heute die Kabelverlegesysteme in den<br />

unteren Querschnittsbereichen mit bis zu 30 Prozent mehr Kabel belegt werden.<br />

Die Verlegung selbst vereinfacht sich durch ihr geringeres Gewicht und ihre<br />

engeren Biegeradien. Da diese neue Generation dünner Sicherheitskabel<br />

keine stützenden Bandierungen benötigt, lassen sie sich außerdem bei Kabelanschlussarbeiten<br />

ebenso leicht vorbereiten wie „normale“ Starkstromkabel.<br />

Darüber hinaus sind sie so leicht, dass bei geprüften Verlegesystemen die Befestigungsabstände<br />

und Belastbarkeiten auch ohne stützende Glasseidebandierungen<br />

verdoppelt werden konnten. Beim Einsatz dieser Kabel mit den Kabeltragsystemen<br />

fast aller namhaften Hersteller können doppelte Lasten installiert<br />

werden, ohne zusätzliche Kabelrinnen zu montieren.<br />

Die Prüfergebnisse der horizontalen Verlegung sind auch auf die vertikale beziehungsweise<br />

schräge Verlegung übertragbar, allerdings nur bei der Verlegung<br />

einzelner Kabel mit Einzelschellen. Alternativ dazu kann - so die Norm -<br />

auch mit geprüften Bügelschellen verlegt werden, wobei der „Abstand der Bügelschellen<br />

dem Abstand der Einzelverlegung mit Einzelschellen“ entsprechen<br />

muss. Um diese stark eingeschränkte Verlegetechnik zu erweitern, ist es sinnvoll,<br />

dass einzelne Hersteller ihre Systeme auf möglichst viele Techniken prüfen<br />

lassen. Für Dätwylers Pyrosys-System liegt zum Beispiel auch ein „Allgemeines<br />

bauaufsichtliches Prüfzeugnis“ für die Bündel- und Unterputzverlegung<br />

vor. Installateure können auch Bündel von bis zu drei Kabeln vertikal<br />

mit Schellen oder die Kabel unter Putz verlegen. Das ermöglicht es ihnen wiederum,<br />

Platz und Verlegematerial zu sparen und ihren Montageaufwand auf<br />

ein Minimum zu reduzieren. Für die durchgehende vertikale Verlegung der Kabel,<br />

zum Beispiel bei einer Steigetrasse, ist allerdings darauf zu achten, dass<br />

eine wirksame Unterstützung im Abstand von maximal 3,5 Metern - etwa mit<br />

einer wirksamen Unterstützungsmaßnahme (WUM) - erfolgt, um ein Abrutschen<br />

der Kabelanlage im Brandfall zu verhindern (Bild 3). Bei einzelnen Kabeln<br />

und ausreichenden Platzverhältnissen kann die wirksame Unterstützung<br />

auch durch eine mäanderförmige Verlegung erfolgen.<br />

Die wirksame Unterstützungsmaßnahme Pyrosys WUM für<br />

die vertikale Verlegung gemäß DIN 4102-12 (Bild: Dätwyler)<br />

Bei der vertikalen Verlegung ist weiterhin zu beachten, dass die Kabel im Übergangsbereich<br />

von vertikal zu horizontal unterstützt werden müssen, um ein<br />

Abknicken zu verhindern.<br />

Dokumentation<br />

Der Elektroinstallateur, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlage<br />

herstellt, ist dazu verpflichtet, für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung<br />

(Anlage 1 eines „Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses“)<br />

auszustellen und dem Bauherren zu übergeben. Damit bestätigt er,<br />

dass die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen des allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht. Zudem muss er die Kabelanlage<br />

mit einem Schild, das seinen Namen, die Bezeichnung der Kabelanlage laut<br />

Prüfzeugnis, die Funktionserhaltsklasse, die Prüfzeugnisnummer und das Herstellungsjahr<br />

enthält, dauerhaft kennzeichnen.<br />

Halogenfreie Kabel<br />

Neben dem Funktionserhalt spielt das Thema Halogenfreiheit beim vorbeugenden<br />

Brandschutz eine entscheidende Rolle. Denn die Sicherheit eines Gebäudes<br />

im Brandfall hängt auch davon ab, dass Fluchtwege nicht durch dichten<br />

Rauch brennender PVC-Kabel verqualmt sind, die zudem korrosive Gase<br />

absondern, dass Kabelanlagen sich nicht als Zündschnüre auswirken und damit<br />

wesentlich zum Brandgeschehen beitragen. Sicherheitskabel mit integriertem<br />

Funktionserhalt sollten deshalb grundsätzlich aus halogenfreien<br />

Werkstoffen gefertigt, schwer entflammbar und raucharm sein und eine geringe<br />

Brandfortleitung aufweisen. Für diese besonderen Eigenschaften sei hier<br />

auf die entsprechenden ÖNormen verwiesen.<br />

Kabel+Systeme GmbH<br />

Tenschertstraße 8, 1230 Wien<br />

Tel.: 01-810 16 41-0<br />

E-Mail: b.rauscher@daetwyler.net<br />

Homepage: www.daetwyler.net<br />

AUTOR: Ing. Bernhard Rauscher, Vertriebsbeauftragter,<br />

Dätwyler Kabel+Systeme GmbH, Wien<br />

Grenzwerte für die Standard-Verlegetechniken gemäß DIN 4102-12 (Tabelle: Dätwyler)<br />

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