TOP 6 Vorlage + Anlagen - Bezirksregierung Düsseldorf
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Insgesamt konnten mit den zugewiesenen Mitteln die vorliegenden Anträge im Wesentlichen<br />
bedient werden.<br />
Förderrichtlinie Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich<br />
Naturschutz (Art. 57 Richtlinien) ELER<br />
Für Maßnahmen auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen<br />
zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz<br />
wurden 466.786,16 € (Vorjahr: 513.214,27 €) bewilligt werden. Das verfügbare<br />
Volumen wurde nicht ausgeschöpft.<br />
Mit diesen Mitteln werden ausschließlich ökologisch wirksame Maßnahmen finanziert.<br />
Der Schwerpunkt dieses Förderangebots liegt, insbesondere im Bereich der<br />
Kreise Kleve und Viersen in der Pflege (tw. auch Neuanlage, bzw. Erweiterungen)<br />
von Streuobstwiesen und der Pflege von Kopfbäumen und Hecken. Hinzu kommen<br />
einmalige Pflegemaßnahmen wie Entkusseln, Gehölzbeseitigung auf offen zu haltenden<br />
Flächen oder die Anlage von Zäunen, die für die Beweidung erforderlich sind.<br />
„NSG Heidemoore“ Entkusselung (Kreis Viersen)<br />
„Galgenvenn“ Revitalisierung Heidemoor (Kreis Viersen)<br />
„Altarm Tackenbenden“ (Kreis Viersen)<br />
„Boschbeektal“ Heidemahd (Kreis Viersen)<br />
Gehölzentnahme aus Offenlandbiotopen<br />
Fotos: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 51