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TOP 6 Vorlage + Anlagen - Bezirksregierung Düsseldorf

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Insgesamt konnten mit den zugewiesenen Mitteln die vorliegenden Anträge im Wesentlichen<br />

bedient werden.<br />

Förderrichtlinie Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich<br />

Naturschutz (Art. 57 Richtlinien) ELER<br />

Für Maßnahmen auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen<br />

zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz<br />

wurden 466.786,16 € (Vorjahr: 513.214,27 €) bewilligt werden. Das verfügbare<br />

Volumen wurde nicht ausgeschöpft.<br />

Mit diesen Mitteln werden ausschließlich ökologisch wirksame Maßnahmen finanziert.<br />

Der Schwerpunkt dieses Förderangebots liegt, insbesondere im Bereich der<br />

Kreise Kleve und Viersen in der Pflege (tw. auch Neuanlage, bzw. Erweiterungen)<br />

von Streuobstwiesen und der Pflege von Kopfbäumen und Hecken. Hinzu kommen<br />

einmalige Pflegemaßnahmen wie Entkusseln, Gehölzbeseitigung auf offen zu haltenden<br />

Flächen oder die Anlage von Zäunen, die für die Beweidung erforderlich sind.<br />

„NSG Heidemoore“ Entkusselung (Kreis Viersen)<br />

„Galgenvenn“ Revitalisierung Heidemoor (Kreis Viersen)<br />

„Altarm Tackenbenden“ (Kreis Viersen)<br />

„Boschbeektal“ Heidemahd (Kreis Viersen)<br />

Gehölzentnahme aus Offenlandbiotopen<br />

Fotos: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 51

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