BdV-Stellungnahme BaFin-Satzung - Bund der Versicherten e.V.
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Per E-Mail: VIIA7@bmf.bund.de<br />
<strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
Referat/Projekt VII A 7<br />
Herr Michael Pleßow<br />
Herr Frank Mumpro<br />
11016 Berlin<br />
Offensiv für Verbraucherschutz.<br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> e. V.<br />
Postfach 11 53<br />
24547 Henstedt-Ulzburg<br />
info@bund<strong>der</strong>versicherten.de<br />
www.bund<strong>der</strong>versicherten.de<br />
Henstedt-Ulzburg, den 08.01.2013<br />
Entwurf <strong>der</strong> Dritten Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (<strong>BaFin</strong>);<br />
Schriftliche Anhörung<br />
GZ VII A 7 - WK 5700/09/10007-13<br />
DOK 2012/1144832<br />
<strong>Stellungnahme</strong> des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> e. V. (<strong>BdV</strong>)<br />
Sehr geehrter Herr Pleßow,<br />
sehr geehrter Herr Mumpro,<br />
als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation mit über 53.000 Mitglie<strong>der</strong>n begrüßen wir<br />
die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf <strong>der</strong> Dritten Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung<br />
über die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDASaV) zu nehmen.<br />
Wir konzentrieren unsere <strong>Stellungnahme</strong> auf die Aspekte aus Sicht des Verbraucherschutzes<br />
und möchten mit dieser aufzeigen, in welchen Punkten noch positive Än<strong>der</strong>ungen zugunsten<br />
<strong>der</strong> Verbraucher erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Gleichwohl begrüßen wir ausdrücklich die Schaffung eines Verbraucherbeirats, den wir für<br />
unbedingt erfor<strong>der</strong>lich halten, damit die <strong>Bund</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(<strong>BaFin</strong>) die Interessen <strong>der</strong> Verbraucher im Rahmen des kollektiven Verbraucherschutzes<br />
besser und praxisnäher wahrnehmen kann.<br />
1. Zu Artikel 1 – Nummer 5: geän<strong>der</strong>ter § 6 Absatz 4 Satz 1 FinDASa –<br />
Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats<br />
Zurzeit ist Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats, dass mindestens die<br />
Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist, von denen mindestens ein Abgeordneter und jeweils ein<br />
Vertreter <strong>der</strong> Kreditinstitute o<strong>der</strong> Versicherungsunternehmen anwesend sein muss (o<strong>der</strong> diese<br />
vertreten sein müssen). Künftig soll <strong>der</strong> Verwaltungsrat bereits beschlussfähig sein, wenn<br />
mindestens die Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist, von denen nur noch mindestens ein<br />
Hausanschrift: Sitz: Hamburg Vorstand (§ 26 BGB): Wir sind nie weiter weg als Ihr Telefon.<br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> e. V. Amtsgericht Hamburg Axel Kleinlein Mo-Do 9:00 – 18:00, Fr 9:00 – 13:00 Uhr<br />
Tiedenkamp 2 VR 9733 Thorsten Rudnik Tel. 04193-9904-0<br />
24558 Henstedt-Ulzburg USt-ID DE118713096 Fax 04193-94221
Abgeordneter des <strong>Bund</strong>estages anwesend sein muss. Die Anwesenheit mindestens je eines<br />
Vertreters <strong>der</strong> Versicherungsunternehmen und <strong>der</strong> Kreditinstitute ist dagegen nicht mehr<br />
vorgesehen.<br />
Das halten wir nicht für sachgerecht. Auch künftig sollte das Erfor<strong>der</strong>nis bestehen, dass je ein<br />
Vertreter <strong>der</strong> Versicherungsunternehmen und <strong>der</strong> Kreditinstitute anwesend sein muss. Dies ist<br />
aufgrund ihrer Fachkompetenz geboten und sachgerecht, auch wenn sie im Rahmen dieses<br />
Gremiums zudem Lobbyarbeit betreiben.<br />
2. Zu Artikel 1 – Nummer 6: geän<strong>der</strong>ter § 8 Absatz 3 Satz 1 FinDASa –<br />
Verpflichtung <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong><br />
Die Än<strong>der</strong>ung in § 8 Absatz 3 Satz 1 FinDASa dient dem Ziel <strong>der</strong> geschlechtergerechten<br />
Formulierung. Weiterhin soll die Verpflichtung <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong> und ihrer Vertreter sowie<br />
externer Berater zu gewissenhafter Durchführung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit<br />
nur mündlich durch den Präsidenten erfolgen. Das halten wir nicht für ausreichend, auch<br />
wenn diese Verpflichtung gemäß Satz 2 in eine Nie<strong>der</strong>schrift aufzunehmen ist.<br />
Wir plädieren dafür, dass neben einer mündlichen zusätzlich eine schriftliche Verpflichtung<br />
erfolgt, <strong>der</strong>en Erhalt die jeweiligen Beiratsmitglie<strong>der</strong> und ihre Vertreter gegenzeichnen<br />
müssen. So wird gewährleistet, dass tatsächlich je<strong>der</strong> von seiner Verpflichtung zu<br />
gewissenhafter Durchführung <strong>der</strong> Aufgaben und zur Verschwiegenheit positiv Kenntnis nimmt.<br />
3. Zu Artikel 1 – Nummer 7: neuer § 8 a FinDASa – Verbraucherbeirat<br />
Zwar nimmt die <strong>BaFin</strong> schon heute Aufgaben zum kollektiven Schutz <strong>der</strong><br />
Versicherungsnehmer wahr, denn kollektiver Verbraucherschutz ist im<br />
Versicherungsaufsichtsrecht auf nationaler und europäischer Ebene gesetzlich verankert.<br />
Jedoch erfolgt die Wahrnehmung dieser Aufgabe weitgehend ohne Einbeziehung und die<br />
Fachkompetenz <strong>der</strong> Verbraucherschutzorganisationen, die sich seit langer Zeit Tag täglich mit<br />
Fragen des individuellen, aber auch des kollektiven Verbraucherschutzes, beschäftigen.<br />
Daher bewerten wir es positiv, halten es aber auch für unbedingt erfor<strong>der</strong>lich und längst<br />
überfällig, dass nunmehr ein Verbraucherbeirat in § 8 a FinDASa geschaffen wird, <strong>der</strong> die<br />
<strong>BaFin</strong> aus Verbrauchersicht bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben berät (vgl. hier auch den<br />
neuen § 8 a FinDAG). Dieses Gremium dürfte ein wichtiges Pendant zum Verwaltungsbeirat<br />
bilden, <strong>der</strong> überwiegend von <strong>der</strong> Anbieterseite, also den Versicherungsunternehmen und den<br />
Kreditinstituten, dominiert wird.<br />
Die Einrichtung des Verbraucherbeirats ist wichtig und unerlässlich, z. B. die Finanzkrise hat<br />
deutlich gezeigt, dass Verbraucherfragen auch im Rahmen <strong>der</strong> Aufsicht <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> eine<br />
stärkere Berücksichtigung finden müssen. Dabei besteht die gesetzliche Aufgabe des<br />
Verbraucherbeirats gemäß § 8 a FinDAG, <strong>der</strong> zum 01. März 2013 in Kraft treten wird, darin,<br />
das Direktorium aus Verbrauchersicht bei seinen Aufgaben zu beraten.<br />
2
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe kann <strong>der</strong> Verbraucherbeirat beispielsweise<br />
Verbrauchertrends im Bereich <strong>der</strong> Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und<br />
Versicherungsgeschäfte erfassen, analysieren und darüber dem Direktorium <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> Bericht<br />
erstatten. Auch kann <strong>der</strong> Verbraucherbeirat <strong>Stellungnahme</strong>n im Rahmen von auf die <strong>BaFin</strong><br />
übertragenen Verordnungsverfahren sowie in Verfahren zum Erlass von Verwaltungsvorschriften<br />
abgeben.<br />
Wird die <strong>BaFin</strong> im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren um <strong>Stellungnahme</strong> gebeten, kann<br />
ebenfalls <strong>der</strong> Verbraucherbeirat sein Fachwissen und seine Meinung aus Verbrauchersicht<br />
einbringen.<br />
3. 1 Mitglie<strong>der</strong> von Anleger- und Verbraucherschutzorganisationen im Verbraucherbeirat<br />
Die Anzahl von zwölf Mitglie<strong>der</strong>n im Verbraucherbeirat gemäß § 8 a FinDASa halten wir für<br />
angemessen und ausreichend. Auch die Zusammensetzung und Struktur des Beirats sehen<br />
wir grundsätzlich als richtig ausgestaltet an.<br />
Wir könnten uns allerdings vorstellen und möchten anregen, dass sechs statt vier Vertreter<br />
aus Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen diesem Gremium angehören, da vor allem<br />
Vertreter zu Wort kommen sollten, die nah am Verbraucher sind und mit dessen Sorgen und<br />
Nöten täglich im Rahmen von Beratungen konfrontiert werden.<br />
Für die bisher vorgesehenen vier Mitglie<strong>der</strong> von Anleger- und Verbraucherschutzorganisationen<br />
kommen nach <strong>der</strong> Entwurfsbegründung vor allem Organisationen in Frage, die<br />
nach ihrer <strong>Satzung</strong> Verbraucherinteressen wahrnehmen und zu <strong>der</strong>en Aufgaben die För<strong>der</strong>ung<br />
des Verbraucherschutzes auf dem Sektor <strong>der</strong> Finanzdienstleistungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schutz von<br />
Kapitalanlegern gehören. Außerdem sollten diese Einrichtungen mitglie<strong>der</strong>starke und in <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit anerkannte Verbände sein o<strong>der</strong> mit öffentlichen Mitteln geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Geeignete Anwärter für die Entsendung eines Vertreters in den Verbraucherbeirat dürften<br />
demnach z. B. <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esverband <strong>der</strong> Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände -<br />
Verbraucherzentrale <strong>Bund</strong>esverband e.V. (vzbv) und die Verbraucherzentralen <strong>der</strong> einzelnen<br />
<strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong> sein, da sich diese Verbraucherschutzorganisationen sowohl mit Fragen <strong>der</strong><br />
Geldanlage, <strong>der</strong> Altersvorsorge mit und ohne Versicherungsprodukte sowie <strong>der</strong> privaten<br />
Versicherungen beschäftigen. Auch beraten die örtlichen Verbraucherzentralen den<br />
Verbraucher direkt. Dabei werden sie mit <strong>Bund</strong>es- und Landesmitteln geför<strong>der</strong>t.<br />
Als ein weiteres geeignetes Mitglied des Verbraucherbeirats nach § 8 a FinDASa sehen wir uns<br />
als <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> e. V. (<strong>BdV</strong>) an. Das möchten wir wie folgt begründen:<br />
„Offensiv für den Verbraucherschutz im Versicherungswesen“, das ist die Hauptzielrichtung<br />
des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> e. V. (<strong>BdV</strong>) als Non-Profit-Organisation.<br />
Der 1982 gegründete <strong>BdV</strong> ist mit etwa 53.000 Mitglie<strong>der</strong>n inzwischen zu Deutschlands<br />
größter unabhängiger und gemeinnütziger Verbraucherschutzorganisation für private<br />
Versicherungs- und Altersvorsorgefragen herangewachsen.<br />
3
Der Zweck des <strong>BdV</strong> ist gemäß § 2 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong>:<br />
„(1) Der Verein bezweckt, die Interessen <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> im Sinne eines Verbraucherschutzvereins<br />
wahrzunehmen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
a) durch allgemeine Informationen sowie durch Beratung seiner Mitglie<strong>der</strong> zum Wissen<br />
um „Versicherung” und „Altersvorsorge“ beizutragen,<br />
b) durch seine Aktivitäten und Maßnahmen die Übereinstimmung des Versicherungswesens<br />
mit <strong>der</strong> Rechts- und Wirtschaftsordnung unseres Staates zu überprüfen, bzw.<br />
herzustellen.“<br />
Die Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> zu Versicherungs- und Altersvorsorgefragen erfolgt werktäglich<br />
telefonisch und schriftlich. Einen Hauptschwerpunkt – neben <strong>der</strong> Beratung zu privaten<br />
Versicherungen – bilden insbeson<strong>der</strong>e Mitglie<strong>der</strong>anfragen zur privaten Altersvorsorge mit<br />
klassischen Kapitallebens- o<strong>der</strong> Rentenversicherungen sowie mit fondsgebundenen Lebensund<br />
Rentenversicherungen. Im weiteren Fokus <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> stehen Fragen zur betrieblichen<br />
Altersvorsorge und zur Rürup-Rente sowie vor allem zur Riester-Rente.<br />
Der <strong>BdV</strong> nimmt auch sein Wächteramt als Verbraucherschutzverein für alle <strong>Versicherten</strong> auf<br />
verschiedenen Ebenen wahr:<br />
Wir führen Musterprozesse von grundlegen<strong>der</strong> Bedeutung für alle <strong>Versicherten</strong>. Aufgrund von<br />
Klagen des <strong>BdV</strong> haben sowohl das <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht als auch <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esgerichtshof<br />
weitreichende Urteile zugunsten <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> im Bereich <strong>der</strong> Kapitallebens- und privaten<br />
Rentenversicherung gefällt. Diese verbraucherfreundlichen Entscheidungen waren Anlass für<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Gesetzgebers im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und zwar im Hinblick auf<br />
die Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (§ 153 VVG) sowie<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Einführung eines Mindestrückkaufswerts (§ 169 VVG). Aktuell führen wir z. B.<br />
ein Musterverfahren gegen die Allianz wegen ihrer klassischen Riester-Rentenversicherung,<br />
wir halten <strong>der</strong>en Vertragsbedingungen für intransparent und diese – nach <strong>der</strong> hier vertretenen<br />
Ansicht – dem VVG wi<strong>der</strong>sprechen sowie Ältere, Kin<strong>der</strong>reiche und Geringverdiener<br />
diskriminieren.<br />
Auch werden wir regelmäßig u. a. von <strong>Bund</strong>esministerien und Ausschüssen des <strong>Bund</strong>estages<br />
um fachkundige <strong>Stellungnahme</strong>n zu geplanten Gesetzgebungsverfahren gebeten (vergleiche:<br />
http://www.bund<strong>der</strong>versicherten.de/<strong>BdV</strong>-<strong>Stellungnahme</strong>n) sowie zu Anhörungen eingeladen.<br />
Zudem werden wir vom <strong>Bund</strong>esgerichtshof und vom <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht zu<br />
gutachterlichen <strong>Stellungnahme</strong>n aufgefor<strong>der</strong>t. Beispielhaft seien hier nur unsere aktuellen<br />
<strong>Stellungnahme</strong>n aus dem vierten Quartal 2012 zur Mindestzuführungsverordnung, zum<br />
Altersvorsorgeverbesserungsgesetz und zu den „vorzuziehenden Regelungen <strong>der</strong> 10. VAG-<br />
Novelle/SEPA-Begleitgesetz genannt, in <strong>der</strong> wir u. a. die starke Einschränkung <strong>der</strong><br />
<strong>Versicherten</strong>rechte bei Beteiligung an den Bewertungsreserven kritisiert und abgelehnt haben.<br />
Außerdem werden wir ständig von Pressevertretern aller Medien zu Versicherungs- und<br />
Altersvorsorgethemen aus Verbraucherschutzsicht befragt. Dadurch sind unsere Ansichten<br />
4
und Kritik zu diesen Themen stets im Fernsehen, Radio sowie bei Print- und Onlinemedien<br />
präsent.<br />
Darüber hinaus betreiben wir aktive Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Verbraucherthemen<br />
durch das Veröffentlichen von Pressemitteilungen. Im Vor<strong>der</strong>grund stand dabei zuletzt das<br />
Thema Bewertungsreserven (http://www.bund<strong>der</strong>versicherten.de/Medieninformationen).<br />
Zudem informieren wir den Verbraucher unabhängig und kostenlos mit Broschüren sowie<br />
Merkblättern. Diese Publikationen kann je<strong>der</strong> bekommen o<strong>der</strong> auch von unserer Internetseite<br />
herunterladen. Der „Leitfaden Versicherungen“ des <strong>BdV</strong> ist im Buchhandel erhältlich.<br />
Ferner gehen <strong>BdV</strong>-Referenten z. B. in Betriebe und Schulen, um mit Vorträgen über<br />
Versicherungs- und Altersvorsorge den Verbraucher zu informieren und aufzuklären.<br />
Obendrein wird <strong>der</strong> <strong>BdV</strong> in seiner Arbeit für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Verbraucher<br />
in Versicherungs- und Altersvorsorgefragen durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt<br />
und organisiert jedes Jahr eine Wissenschaftstagung.<br />
Abschließend ist noch festzuhalten, dass <strong>der</strong> <strong>BdV</strong> sich fast ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen<br />
finanziert, er erhält we<strong>der</strong> staatliche noch an<strong>der</strong>e Zuwendungen.<br />
Aus den benannten Gründen gehen wir davon aus, dass wir das Profil an ein Mitglied des<br />
Verbraucherbeirats hinsichtlich eines Vertreters von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen<br />
erfüllen dürften.<br />
Deshalb möchten wir das <strong>Bund</strong>esministerium für Finanzen bitten zu prüfen, den <strong>BdV</strong> als ein<br />
Mitglied des Verbraucherbeirats zu bestellen und auch zu berücksichtigen, dass <strong>der</strong> <strong>BdV</strong> noch<br />
in keinem weiteren Beirat <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> vertreten ist.<br />
Weiterhin begrüßen wir, dass die gleichzeitige Mitgliedschaft in an<strong>der</strong>en Beiräten <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong>,<br />
wie z. B. im Versicherungsbeirat o<strong>der</strong> Fachbeirat weiterhin möglich ist. Denn <strong>der</strong> Dialog in<br />
diesen Gremien z. B. zwischen Verbraucherschützern und den Vertretern <strong>der</strong> Bank- und<br />
Versicherungswirtschaft ist erfor<strong>der</strong>lich, um noch bestehende Barrieren und Vorurteile<br />
abzubauen sowie um sachgerechte und tragfähige Lösungen zu erarbeiten.<br />
3. 2 Zusätzliche Anregung zur Besetzung des Versicherungsbeirats und des Fachbeirats<br />
Darüber hinaus möchten wir beim <strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen anregen zu überlegen, die<br />
Besetzung des branchenübergreifenden Fachbeirats bei <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> gemäß § 8 FinDAG<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Verbraucherschutzvereinigungen zu überdenken. Derzeit ist <strong>der</strong><br />
Fachbeirat mit einem Vertreter von Stiftung Warentest und zwei Ombudsmännern besetzt.<br />
Nach <strong>der</strong> hier vertretenen Auffassung ist <strong>der</strong> Ombudsmann eine sehr wichtige Einrichtung im<br />
Hinblick auf die außergerichtliche Schlichtung zwischen den Verbrauchern und Versicherungsunternehmen<br />
o<strong>der</strong> Banken. Insofern kann zwar die Schlichtungstätigkeit eines Ombudsmanns<br />
Verbraucher schützende Wirkung entfalten, jedoch ist diese Einrichtung alleine schon durch<br />
die Neutralität <strong>der</strong> Ombudsmannstelle keine Verbraucherschutzorganisation im eigentlichen<br />
5
Sinne wie beispielsweise <strong>der</strong> vzbv, die Verbraucherzentralen <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong> und <strong>der</strong> <strong>BdV</strong><br />
(siehe oben 3.1), die ausdrücklich die Interessen <strong>der</strong> Verbraucher vertreten.<br />
Ein weiteres beratendes Gremium bei <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> ist <strong>der</strong> Versicherungsbeirat gemäß § 92 VAG,<br />
dessen Anhörung in einigen Fällen auch vorgeschrieben ist. Derzeit sind die gesetzlich<br />
vorgesehenen vier Mitglie<strong>der</strong> von Verbraucherschutzorganisationen mit Vertretern vom vzbv,<br />
den Verbraucherzentralen <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong> und Stiftung Warentest gut besetzt. Anmerken<br />
möchten wir allerdings, dass wir uns aufgrund unserer Ausrichtung als spezifischer<br />
Verbraucherschutzverein für private Versicherungen und Altersvorsorge grundsätzlich auch als<br />
geeignet ansehen.<br />
Zugunsten des Verbraucherschutzes gehen wir positiv davon aus, dass im Rahmen des<br />
weiteren Entscheidungsfindungsprozesses zum Entwurf <strong>der</strong> Dritten Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Verordnung über die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (<strong>BaFin</strong>)<br />
unsere <strong>Stellungnahme</strong> berücksichtigt wird.<br />
Freundliche Grüße<br />
Axel Kleinlein<br />
Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Versicherten</strong> e. V.<br />
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