GP_Infoblatt - Bundesministerium für Gesundheit
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<strong>GP</strong>_<strong>Infoblatt</strong><br />
<strong>Gesundheit</strong>spolitische Informationen<br />
Nr. 15<br />
www.bundesgesundheitsministerium.de<br />
Schwangerschaft und Geburt<br />
Werdende Eltern stehen vor vielen Fragen rund um Schwangerschaft<br />
und Geburt. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die<br />
Gesund heitsvorsorge von Mutter und Kind. Die gesetzliche<br />
Krankenversicherung bietet Schwangeren in dieser Zeit umfassende<br />
Leistungen an.<br />
Vorsorge in der Schwangerschaft<br />
Bei Ihrem ersten Vorsorgetermin berät die Ärztin oder der Arzt<br />
Sie zu den bevorstehenden Veränderungen, gibt Empfehlungen<br />
zur Ernährung, informiert über mögliche Risiken und Untersuchungsmöglichkeiten.<br />
Sie erhalten Ihren Mutterpass,<br />
den Sie stets bei sich tragen sollen. Darin stehen Angaben zur<br />
Schwangerschaft und zur <strong>Gesundheit</strong> von Mutter und Kind sowie<br />
alle bevorstehenden Untersuchungen. Im Rahmen der<br />
Schwangerschaftsvorsorge gehen Sie bis zur 32. Schwangerschaftswoche<br />
(SSW) einmal monatlich zu Ihrer Frauenärztin<br />
bzw. Ihrem Frauenarzt, danach alle zwei Wochen. Diese Untersuchungen<br />
werden dabei durchgeführt:<br />
1. Bei jedem Besuch: Überwachung der Herztöne und der<br />
Lage des Kindes sowie Kontrolle des Gebärmutterstands,<br />
des Blutdrucks, des Gewichts und des Urins der Mutter.<br />
Gegebenenfalls vaginale Untersuchungen beispielsweise<br />
zur Beurteilung des Gebärmutterhalses und des Muttermundes.<br />
2. Drei Ultraschallunterschuchungen (in der 9. – 12. SSW,<br />
in der 19. – 22. SSW, in der 29. – 32. SSW).<br />
3. Verschiedene Blutuntersuchungen: Kontrolle des Hämoglobinwerts<br />
(eisenhaltiges Protein) bei Erstuntersuchung<br />
und ab sechstem Monat. Anti-D-Körper-Suchtest (mindestens<br />
zweimal in der Schwangerschaft), der Röteln-Antikörpertest,<br />
auch die Blutgruppenzugehörigkeit wird<br />
er mittelt. Vortest und ggf. zweiter Test auf Schwangerschaftsdiabetes<br />
im sechsten oder siebten Mona t.<br />
4. Ausschluss schwerwiegender Infektionen wie Syphilis,<br />
Hepatitis-B und die Gebärmutterhalsentzündung auslösenden<br />
Chlamydien.<br />
5. Ausschluss einer HIV-Infektion (freiwillig) nach vorheriger<br />
ärztlicher Beratung.<br />
Sollte darüber hinaus ein weiterer Vorsorgebedarf bestehen<br />
(z. B. bei Mehrlingsgeburten, bei Vorerkrankungen oder bei<br />
Schwangeren ab 35) werden über diese Routineuntersuchungen<br />
hinaus weitere Vorsorgeuntersuchungen angeboten<br />
und von der Krankenkasse erstattet. Dazu können verfeinerte<br />
Ultraschalluntersuchungen, Fruchtwasser punktionen<br />
etc. gehören. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wird Sie über den<br />
Nutzen und die Risiken dieser Untersuchungen aufklären.<br />
Die Praxisgebühr von 10 Euro entfällt <strong>für</strong> alle Termine im Rahmen<br />
der Schwangerschaftsvorsorge. Für rezeptpflichtige<br />
Medikamente, Verband- und Heilmittel, die im Zusammenhang<br />
mit der Schwangerschaft verordnet werden, müssen<br />
Sie keine Zuzahlungen leisten.<br />
Die Hebamme – eine enge Vertraute<br />
Hebammen arbeiten als Angestellte in der Geburtshilfe beziehungsweise<br />
der Wochenbettstation von Kliniken oder sind<br />
freiberuflich tätig in der Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten<br />
und in Geburtshäusern. Die Ultraschalluntersuchungen,<br />
Hämoglobinbestimmung, Urin-Untersuchung (bis auf<br />
Eiwei ß und Zucker) und gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen<br />
sind ausschließlich dem Arzt vorbehalten. Alle<br />
anderen können Hebammen und Ärzte gleichermaßen durchführen<br />
– sofern die Schwangerschaft komplikationslos ist. Eine<br />
der wichtigsten Aufgaben der Hebamme ist die Geburtshilfe.<br />
Nach der Geburt kann eine Hebamme Sie zu Hause betreuen.<br />
Sie gibt Ratschläge zum Stillen und bei Alltagsfragen, untersucht<br />
Sie und Ihr Kind. Die Krankenkasse übernimmt in den<br />
erste n zehn Tagen nach der Geburt die Kosten <strong>für</strong> tägliche Besuche,<br />
darüber hinaus, sofern Probleme auftreten, <strong>für</strong> bis zu<br />
acht Wochen – in Einzelfällen auch bis zum Ende der Stillzeit.<br />
Wem ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hebamme<br />
wichtig ist, der kann sich vor der Geburt eine Beleghebamme<br />
suchen. Sie arbeitet auf freiberuflicher Basis mit Kliniken zusammen<br />
und begleitet Sie dort durch die Geburt. Im Gegensatz<br />
zu den im Schichtdienst arbeitenden Hebammen des<br />
Krankenhauses ist sie dann ausschließlich <strong>für</strong> Sie da. Die Kosten<br />
<strong>für</strong> die Geburtshilfe übernimmt die Krankenkasse. Die Rufbereitschaft<br />
um den Geburtstermin herum zahlen Sie.<br />
<strong>GP</strong> _<strong>Infoblatt</strong> Nummer 15 . Stand März 2012
Die Entbindung:<br />
Klinik, Geburtshaus oder zu Hause?<br />
Melden Sie sich möglichst frühzeitig zur Geburt an. Sie können<br />
zwischen einer Klinik, einem von Hebammen geführten<br />
Geburtshaus oder einer Hausgeburt mit einer Hebamme<br />
wählen. Sie entscheiden selbst – sofern die Schwangerschaft<br />
komplikationslos war und <strong>für</strong> die Geburt keine Risiken abzusehen<br />
sind. Denn Hebammen dürfen nicht operieren und<br />
Schmerz- beziehungsweise Wehenmittel nur bedingt einsetzen.<br />
Informieren Sie sich eingehend über die Angebote in<br />
Ihrer Nähe und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin beziehungsweise<br />
Ihrem Arzt und einer Hebamme.<br />
Für die Entbindung in einer Klinik und <strong>für</strong> die Zeit nach der<br />
Entbindung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen<br />
die Kosten inklusive Unterkunft, Pflege und Verpflegung von<br />
Mutter und Kind. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag entfällt.<br />
Nur Wahlleistungen wie Familienzimmer oder eine Beleghebamme<br />
zahlen Sie. Die Entbindung in einem Geburtshaus<br />
zahlt die Krankenkasse, Sie zahlen die Rufbereitschaft um<br />
den Geburtstermin herum.<br />
Geburtsvorbereitungskurs und<br />
Rückbildungsgymnastik<br />
Bei regelmäßiger Teilnahme zahlt die Krankenkasse im Rahmen<br />
der Hebammenhilfe einen Geburtsvorbereitungskurs.<br />
Die Hebamme rechnet ihn direkt mit der Kasse ab. Er beinhaltet<br />
neben Informationen gymnastische Übungen, Entspannungsübungen<br />
und Atemtechniken zur Geburtsvorbereitung.<br />
Ihr Partner oder andere Begleitpersonen müssen<br />
die Kosten selber tragen. Nach Ende des Wochenbetts können<br />
Sie an einem Kurs <strong>für</strong> Rückbildungsgymnastik teilnehmen.<br />
Die 10 Stunden werden in der Regel von Hebammen<br />
mit oder ohne Ihr Baby angeboten. Die Kosten da<strong>für</strong> trägt<br />
Ihre Krankenkasse. Auch Kliniken und Krankengymnasten<br />
bieten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungsgymnastikkurse<br />
an. Die Kosten können von Ihrer Krankenkasse übernommen<br />
werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Kasse.<br />
Einkauf, Kochen, Waschen, Putzen und betreut die Kinder.<br />
Bedingung: Keine andere Person im Haushalt kann diese Aufgaben<br />
erfüllen. Bei Hausgeburten oder in besonderen Fällen<br />
wie einer drohenden Frühgeburt benötigen Sie ggf. auch<br />
häusliche Pflege, Diese wird <strong>für</strong> die notwendige Dauer vom<br />
Arzt oder der Hebamme verordnet. Die Krankenkasse kann<br />
eine Pflegekraft stellen oder mit geeigneten Personen, Einrichtungen<br />
oder Unternehmen Verträge schließen und dann<br />
direkt mit diesen abrechnen. Ansonsten erstattet Ihnen die<br />
Kasse die Kosten <strong>für</strong> eine selbstbeschaffte Pflegekraft in angemessener<br />
Höhe, also das, was ortsüblich ist. Informieren<br />
Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.<br />
Weiterführende Informationen<br />
• In den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses ist die ärztliche Betreuung während<br />
der Schwangerschaft verbindlich beschrieben:<br />
www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/<br />
familienplanung/mutterschaft/<br />
• Eine Hebamme in Ihrer Nähe können Sie über die<br />
Landesverbände des Deutschen Habammenverbandes<br />
finden: www.hebammenverband.de<br />
• Infos der BZgA rund um die Schwangerschaft:<br />
www.familienplanung.de<br />
• Infos des Familienministeriums zu Elterngeld,<br />
Elternzeit etc: www.familien-wegweiser.de<br />
Diese Information wird Ihnen überreicht von:<br />
Haushaltshilfe und häusliche Pflege<br />
Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung,<br />
zum Beispiel bei ärztlich angeordneter Bettruhe,<br />
nicht in der Lage, Ihren Haushalt zu führen, zahlt die gesetzliche<br />
Krankenversicherung eine Haushaltshilfe. Sie erledigt<br />
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Gesundheit</strong>,<br />
Kommunikationsstab, 11055 Berlin V. i. S. d. P. Christian Albrecht<br />
Gestaltung: A & B One Satz: Atelier Hauer + Dörfler GmbH<br />
Druck: Silber Druck oHG<br />
INFOAngebote<br />
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und wird Ihnen per Post zugesandt: www.bmg-gp.de<br />
<strong>GP</strong>_Infoblätter<br />
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zu einzelnen Themen der <strong>Gesundheit</strong>sversorgung.<br />
Sie können sie kostenlos per E-Mail beziehen: www.bmg-gp.de<br />
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Publikationsverzeichnis<br />
Das Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe<br />
der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos anfordern:<br />
publikationen@bundesregierung.de<br />
Bürgertelefon<br />
Das Bürgertelefon des BMG erreichen Sie Mo. bis Do. 8 – 18 Uhr<br />
und Fr. 8 – 12 Uhr. Der Anruf ist kostenpflichtig, es gilt ein Festpreis<br />
von 14 ct/Min. aus den deutschen Festnetzen und max. 42 ct/Min.<br />
aus den Mobilfunknetzen: 01805 9966-02<br />
Internet<br />
Alle aktuellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums<br />
finden Sie auf www.bundesgesundheitsministerium.de