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GP_Infoblatt - Bundesministerium für Gesundheit

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<strong>GP</strong>_<strong>Infoblatt</strong><br />

<strong>Gesundheit</strong>spolitische Informationen<br />

Nr. 15<br />

www.bundesgesundheitsministerium.de<br />

Schwangerschaft und Geburt<br />

Werdende Eltern stehen vor vielen Fragen rund um Schwangerschaft<br />

und Geburt. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die<br />

Gesund heitsvorsorge von Mutter und Kind. Die gesetzliche<br />

Krankenversicherung bietet Schwangeren in dieser Zeit umfassende<br />

Leistungen an.<br />

Vorsorge in der Schwangerschaft<br />

Bei Ihrem ersten Vorsorgetermin berät die Ärztin oder der Arzt<br />

Sie zu den bevorstehenden Veränderungen, gibt Empfehlungen<br />

zur Ernährung, informiert über mögliche Risiken und Untersuchungsmöglichkeiten.<br />

Sie erhalten Ihren Mutterpass,<br />

den Sie stets bei sich tragen sollen. Darin stehen Angaben zur<br />

Schwangerschaft und zur <strong>Gesundheit</strong> von Mutter und Kind sowie<br />

alle bevorstehenden Untersuchungen. Im Rahmen der<br />

Schwangerschaftsvorsorge gehen Sie bis zur 32. Schwangerschaftswoche<br />

(SSW) einmal monatlich zu Ihrer Frauenärztin<br />

bzw. Ihrem Frauenarzt, danach alle zwei Wochen. Diese Untersuchungen<br />

werden dabei durchgeführt:<br />

1. Bei jedem Besuch: Überwachung der Herztöne und der<br />

Lage des Kindes sowie Kontrolle des Gebärmutterstands,<br />

des Blutdrucks, des Gewichts und des Urins der Mutter.<br />

Gegebenenfalls vaginale Untersuchungen beispielsweise<br />

zur Beurteilung des Gebärmutterhalses und des Muttermundes.<br />

2. Drei Ultraschallunterschuchungen (in der 9. – 12. SSW,<br />

in der 19. – 22. SSW, in der 29. – 32. SSW).<br />

3. Verschiedene Blutuntersuchungen: Kontrolle des Hämoglobinwerts<br />

(eisenhaltiges Protein) bei Erstuntersuchung<br />

und ab sechstem Monat. Anti-D-Körper-Suchtest (mindestens<br />

zweimal in der Schwangerschaft), der Röteln-Antikörpertest,<br />

auch die Blutgruppenzugehörigkeit wird<br />

er mittelt. Vortest und ggf. zweiter Test auf Schwangerschaftsdiabetes<br />

im sechsten oder siebten Mona t.<br />

4. Ausschluss schwerwiegender Infektionen wie Syphilis,<br />

Hepatitis-B und die Gebärmutterhalsentzündung auslösenden<br />

Chlamydien.<br />

5. Ausschluss einer HIV-Infektion (freiwillig) nach vorheriger<br />

ärztlicher Beratung.<br />

Sollte darüber hinaus ein weiterer Vorsorgebedarf bestehen<br />

(z. B. bei Mehrlingsgeburten, bei Vorerkrankungen oder bei<br />

Schwangeren ab 35) werden über diese Routineuntersuchungen<br />

hinaus weitere Vorsorgeuntersuchungen angeboten<br />

und von der Krankenkasse erstattet. Dazu können verfeinerte<br />

Ultraschalluntersuchungen, Fruchtwasser punktionen<br />

etc. gehören. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wird Sie über den<br />

Nutzen und die Risiken dieser Untersuchungen aufklären.<br />

Die Praxisgebühr von 10 Euro entfällt <strong>für</strong> alle Termine im Rahmen<br />

der Schwangerschaftsvorsorge. Für rezeptpflichtige<br />

Medikamente, Verband- und Heilmittel, die im Zusammenhang<br />

mit der Schwangerschaft verordnet werden, müssen<br />

Sie keine Zuzahlungen leisten.<br />

Die Hebamme – eine enge Vertraute<br />

Hebammen arbeiten als Angestellte in der Geburtshilfe beziehungsweise<br />

der Wochenbettstation von Kliniken oder sind<br />

freiberuflich tätig in der Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten<br />

und in Geburtshäusern. Die Ultraschalluntersuchungen,<br />

Hämoglobinbestimmung, Urin-Untersuchung (bis auf<br />

Eiwei ß und Zucker) und gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen<br />

sind ausschließlich dem Arzt vorbehalten. Alle<br />

anderen können Hebammen und Ärzte gleichermaßen durchführen<br />

– sofern die Schwangerschaft komplikationslos ist. Eine<br />

der wichtigsten Aufgaben der Hebamme ist die Geburtshilfe.<br />

Nach der Geburt kann eine Hebamme Sie zu Hause betreuen.<br />

Sie gibt Ratschläge zum Stillen und bei Alltagsfragen, untersucht<br />

Sie und Ihr Kind. Die Krankenkasse übernimmt in den<br />

erste n zehn Tagen nach der Geburt die Kosten <strong>für</strong> tägliche Besuche,<br />

darüber hinaus, sofern Probleme auftreten, <strong>für</strong> bis zu<br />

acht Wochen – in Einzelfällen auch bis zum Ende der Stillzeit.<br />

Wem ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Hebamme<br />

wichtig ist, der kann sich vor der Geburt eine Beleghebamme<br />

suchen. Sie arbeitet auf freiberuflicher Basis mit Kliniken zusammen<br />

und begleitet Sie dort durch die Geburt. Im Gegensatz<br />

zu den im Schichtdienst arbeitenden Hebammen des<br />

Krankenhauses ist sie dann ausschließlich <strong>für</strong> Sie da. Die Kosten<br />

<strong>für</strong> die Geburtshilfe übernimmt die Krankenkasse. Die Rufbereitschaft<br />

um den Geburtstermin herum zahlen Sie.<br />

<strong>GP</strong> _<strong>Infoblatt</strong> Nummer 15 . Stand März 2012


Die Entbindung:<br />

Klinik, Geburtshaus oder zu Hause?<br />

Melden Sie sich möglichst frühzeitig zur Geburt an. Sie können<br />

zwischen einer Klinik, einem von Hebammen geführten<br />

Geburtshaus oder einer Hausgeburt mit einer Hebamme<br />

wählen. Sie entscheiden selbst – sofern die Schwangerschaft<br />

komplikationslos war und <strong>für</strong> die Geburt keine Risiken abzusehen<br />

sind. Denn Hebammen dürfen nicht operieren und<br />

Schmerz- beziehungsweise Wehenmittel nur bedingt einsetzen.<br />

Informieren Sie sich eingehend über die Angebote in<br />

Ihrer Nähe und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin beziehungsweise<br />

Ihrem Arzt und einer Hebamme.<br />

Für die Entbindung in einer Klinik und <strong>für</strong> die Zeit nach der<br />

Entbindung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen<br />

die Kosten inklusive Unterkunft, Pflege und Verpflegung von<br />

Mutter und Kind. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag entfällt.<br />

Nur Wahlleistungen wie Familienzimmer oder eine Beleghebamme<br />

zahlen Sie. Die Entbindung in einem Geburtshaus<br />

zahlt die Krankenkasse, Sie zahlen die Rufbereitschaft um<br />

den Geburtstermin herum.<br />

Geburtsvorbereitungskurs und<br />

Rückbildungsgymnastik<br />

Bei regelmäßiger Teilnahme zahlt die Krankenkasse im Rahmen<br />

der Hebammenhilfe einen Geburtsvorbereitungskurs.<br />

Die Hebamme rechnet ihn direkt mit der Kasse ab. Er beinhaltet<br />

neben Informationen gymnastische Übungen, Entspannungsübungen<br />

und Atemtechniken zur Geburtsvorbereitung.<br />

Ihr Partner oder andere Begleitpersonen müssen<br />

die Kosten selber tragen. Nach Ende des Wochenbetts können<br />

Sie an einem Kurs <strong>für</strong> Rückbildungsgymnastik teilnehmen.<br />

Die 10 Stunden werden in der Regel von Hebammen<br />

mit oder ohne Ihr Baby angeboten. Die Kosten da<strong>für</strong> trägt<br />

Ihre Krankenkasse. Auch Kliniken und Krankengymnasten<br />

bieten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungsgymnastikkurse<br />

an. Die Kosten können von Ihrer Krankenkasse übernommen<br />

werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Kasse.<br />

Einkauf, Kochen, Waschen, Putzen und betreut die Kinder.<br />

Bedingung: Keine andere Person im Haushalt kann diese Aufgaben<br />

erfüllen. Bei Hausgeburten oder in besonderen Fällen<br />

wie einer drohenden Frühgeburt benötigen Sie ggf. auch<br />

häusliche Pflege, Diese wird <strong>für</strong> die notwendige Dauer vom<br />

Arzt oder der Hebamme verordnet. Die Krankenkasse kann<br />

eine Pflegekraft stellen oder mit geeigneten Personen, Einrichtungen<br />

oder Unternehmen Verträge schließen und dann<br />

direkt mit diesen abrechnen. Ansonsten erstattet Ihnen die<br />

Kasse die Kosten <strong>für</strong> eine selbstbeschaffte Pflegekraft in angemessener<br />

Höhe, also das, was ortsüblich ist. Informieren<br />

Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.<br />

Weiterführende Informationen<br />

• In den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses ist die ärztliche Betreuung während<br />

der Schwangerschaft verbindlich beschrieben:<br />

www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/<br />

familienplanung/mutterschaft/<br />

• Eine Hebamme in Ihrer Nähe können Sie über die<br />

Landesverbände des Deutschen Habammenverbandes<br />

finden: www.hebammenverband.de<br />

• Infos der BZgA rund um die Schwangerschaft:<br />

www.familienplanung.de<br />

• Infos des Familienministeriums zu Elterngeld,<br />

Elternzeit etc: www.familien-wegweiser.de<br />

Diese Information wird Ihnen überreicht von:<br />

Haushaltshilfe und häusliche Pflege<br />

Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung,<br />

zum Beispiel bei ärztlich angeordneter Bettruhe,<br />

nicht in der Lage, Ihren Haushalt zu führen, zahlt die gesetzliche<br />

Krankenversicherung eine Haushaltshilfe. Sie erledigt<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Gesundheit</strong>,<br />

Kommunikationsstab, 11055 Berlin V. i. S. d. P. Christian Albrecht<br />

Gestaltung: A & B One Satz: Atelier Hauer + Dörfler GmbH<br />

Druck: Silber Druck oHG<br />

INFOAngebote<br />

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Möchten Sie mehr über die Arbeit des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong><br />

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Informationen. Das Magazin erscheint vierteljährlich<br />

und wird Ihnen per Post zugesandt: www.bmg-gp.de<br />

<strong>GP</strong>_Infoblätter<br />

Die <strong>GP</strong>_Infoblätter bieten Ihnen jeden Monat kompakte Ratgeberinformationen<br />

zu einzelnen Themen der <strong>Gesundheit</strong>sversorgung.<br />

Sie können sie kostenlos per E-Mail beziehen: www.bmg-gp.de<br />

<strong>GP</strong>_aktuell<br />

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Publikationsverzeichnis<br />

Das Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe<br />

der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos anfordern:<br />

publikationen@bundesregierung.de<br />

Bürgertelefon<br />

Das Bürgertelefon des BMG erreichen Sie Mo. bis Do. 8 – 18 Uhr<br />

und Fr. 8 – 12 Uhr. Der Anruf ist kostenpflichtig, es gilt ein Festpreis<br />

von 14 ct/Min. aus den deutschen Festnetzen und max. 42 ct/Min.<br />

aus den Mobilfunknetzen: 01805 9966-02<br />

Internet<br />

Alle aktuellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums<br />

finden Sie auf www.bundesgesundheitsministerium.de

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