Hinweise Abschlussprüfung (pdf/17-KB) - Bundesversicherungsamt
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WIE werden die Prüfungs- 100 bis 92 Punkte = sehr gut<br />
leistungen bewertet? unter 92 bis 81 Punkte = gut<br />
unter 81 bis 67 Punkte<br />
= befriedigend<br />
unter 67 bis 50 Punkte<br />
= ausreichend<br />
unter 50 bis 30 Punkte<br />
= mangelhaft<br />
unter 30 bis 0 Punkte<br />
= ungenügend<br />
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WANN und WO<br />
findet die Prüfung statt?<br />
Sie werden rechtzeitig von ihrer Kasse zu ihrer jeweiligen Prüfung angemeldet und<br />
durch die Industrie- und Handelskammer eingeladen.<br />
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WANN ist die Prüfungbestanden?<br />
Für das Bestehen der Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
Das Gesamtergebnis muss mindestens ausreichend (min. 50 Punkte) sein und es darf<br />
nur einer der vier Prüfungsbereiche mit „mangelhaft“ bewertet worden sein.<br />
Es darf kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sein.<br />
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WANN kann eine<br />
Ergänzungsprüfung<br />
durchgeführt werden?<br />
Bei nicht bestandener Prüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ein<br />
ergänzendes Prüfungsgespräch von etwa 15 Minuten durchführt werden, wenn dieses<br />
für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Stehen zwei<br />
Prüfungsbereiche zur Auswahl, bestimmt der Prüfungsteilnehmer, in welchem Fach er<br />
geprüft wird.<br />
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WIE wird die<br />
Ergänzungsprüfung<br />
beantragt?<br />
Der Antrag ist vom Prüfungsteilnehmer - unter Angabe des Prüfungsfachs spätestens<br />
im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Prüfung beim<br />
Vorsitzenden zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die Voraussetzungen<br />
für eine Ergänzungsprüfung vorliegen. Die Ergänzungsprüfung soll sich unmittelbar an<br />
die mündliche Prüfung anschließen.<br />
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WELCHE Prüfungserleichterungen<br />
können<br />
gewährt werden?<br />
Behinderten Menschen kann auf Antrag eine angemessene Erleichterung<br />
(Schreibzeitverlängerung bzw. Pausenregelung) gewährt werden. Dem Antrag<br />
ist ein zeitnahes ärztliches Attest beizufügen, aus dem sich Art und Umfang<br />
der Behinderung ergeben.<br />
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WAS passiert, wenn die Eine nicht bestandene <strong>Abschlussprüfung</strong> kann zweimal wiederholt werden. Wurden<br />
Prüfung nicht bestanden in einzelnen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielt, können<br />
wurde?<br />
diese auf schriftlichen Antrag des Prüfungsteilnehmers bei der Wiederholungsprüfung<br />
angerechnet werden.<br />
Bei Fragen oder Problemen sind wir zu erreichen unter:<br />
<strong>Bundesversicherungsamt</strong>, Referat VI 2,<br />
Friedrich-Ebert-Allee 38 , 53113 Bonn<br />
Herr Haas: 0228 / 619 - 1864, heinz-joachim.haas@bva.de