30.12.2013 Aufrufe

Hinweise Abschlussprüfung (pdf/17-KB) - Bundesversicherungsamt

Hinweise Abschlussprüfung (pdf/17-KB) - Bundesversicherungsamt

Hinweise Abschlussprüfung (pdf/17-KB) - Bundesversicherungsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WIE werden die Prüfungs- 100 bis 92 Punkte = sehr gut<br />

leistungen bewertet? unter 92 bis 81 Punkte = gut<br />

unter 81 bis 67 Punkte<br />

= befriedigend<br />

unter 67 bis 50 Punkte<br />

= ausreichend<br />

unter 50 bis 30 Punkte<br />

= mangelhaft<br />

unter 30 bis 0 Punkte<br />

= ungenügend<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WANN und WO<br />

findet die Prüfung statt?<br />

Sie werden rechtzeitig von ihrer Kasse zu ihrer jeweiligen Prüfung angemeldet und<br />

durch die Industrie- und Handelskammer eingeladen.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WANN ist die Prüfungbestanden?<br />

Für das Bestehen der Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

Das Gesamtergebnis muss mindestens ausreichend (min. 50 Punkte) sein und es darf<br />

nur einer der vier Prüfungsbereiche mit „mangelhaft“ bewertet worden sein.<br />

Es darf kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sein.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WANN kann eine<br />

Ergänzungsprüfung<br />

durchgeführt werden?<br />

Bei nicht bestandener Prüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ein<br />

ergänzendes Prüfungsgespräch von etwa 15 Minuten durchführt werden, wenn dieses<br />

für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Stehen zwei<br />

Prüfungsbereiche zur Auswahl, bestimmt der Prüfungsteilnehmer, in welchem Fach er<br />

geprüft wird.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WIE wird die<br />

Ergänzungsprüfung<br />

beantragt?<br />

Der Antrag ist vom Prüfungsteilnehmer - unter Angabe des Prüfungsfachs spätestens<br />

im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Prüfung beim<br />

Vorsitzenden zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die Voraussetzungen<br />

für eine Ergänzungsprüfung vorliegen. Die Ergänzungsprüfung soll sich unmittelbar an<br />

die mündliche Prüfung anschließen.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WELCHE Prüfungserleichterungen<br />

können<br />

gewährt werden?<br />

Behinderten Menschen kann auf Antrag eine angemessene Erleichterung<br />

(Schreibzeitverlängerung bzw. Pausenregelung) gewährt werden. Dem Antrag<br />

ist ein zeitnahes ärztliches Attest beizufügen, aus dem sich Art und Umfang<br />

der Behinderung ergeben.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

WAS passiert, wenn die Eine nicht bestandene <strong>Abschlussprüfung</strong> kann zweimal wiederholt werden. Wurden<br />

Prüfung nicht bestanden in einzelnen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielt, können<br />

wurde?<br />

diese auf schriftlichen Antrag des Prüfungsteilnehmers bei der Wiederholungsprüfung<br />

angerechnet werden.<br />

Bei Fragen oder Problemen sind wir zu erreichen unter:<br />

<strong>Bundesversicherungsamt</strong>, Referat VI 2,<br />

Friedrich-Ebert-Allee 38 , 53113 Bonn<br />

Herr Haas: 0228 / 619 - 1864, heinz-joachim.haas@bva.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!