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Hinweise Abschlussprüfung (pdf/17-KB) - Bundesversicherungsamt

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B U N D E S V E R S I C H E R U N G S A M T<br />

Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

Kurzüberblick zur Durchführung der <strong>Abschlussprüfung</strong><br />

für Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen<br />

Stand: Januar 2006<br />

WIE wird die schriftliche<br />

Prüfung durchgeführt?<br />

An einem Arbeitstag sind drei Arbeiten in folgenden<br />

Prüfungsfächern zu schreiben:<br />

1. „Gesundheitswesen“ (ca. 36 gebundene Aufgaben in 90 Minuten)<br />

2. „Geschäfts- und Leistungsprozesse“ (ca. 27 gebundene Aufgaben sowie 3-4<br />

Falle aus der Praxis in 120 Minuten)<br />

3. „Wirtschaft- und Sozialkunde“ (ca. 33 gebundene Aufgaben in 60 Minuten)<br />

Als Hilfsmittel wird lediglich ein geräuscharmer Taschenrechner zugelassen, der nicht<br />

programmierbar und nicht netzabhängig ist.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WAS kommt „dran“?<br />

Im fachlichen Teil der ersten beiden Prüfungsbereiche können die kompletten<br />

Lerninhalte des Ausbildungsrahmenplanes geprüft werden.<br />

Im Fach Wirtschaft- und Sozialkunde aus den folgenden drei Themengebieten:<br />

1. wirtschaftliche Zusammenhänge<br />

2. der Ausbildungsbetrieb<br />

3. Personalwirtschaft<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

WIE läuft die mündliche<br />

Prüfung ab?<br />

Im viertem Prüfungsbereich wird in der mündlichen Prüfung ein fallbezogenes<br />

Prüfungsgespräch von Ihnen erwartet. Sie haben die Wahlmöglichkeit aus zwei<br />

praxisbezogenen Fällen aus betrieblichen Ausbildungsschwerpunkten.<br />

Auf diesen Sachverhalt können Sie sich 15 Minuten vorbereiten, bevor ein 20minütiges<br />

Prüfungsgespräch folgt beginnt<br />

Der zu erörternde Sachverhalt kommt aus folgenden Prüfungsgebieten:<br />

- Kooperation, insbes. Lösung von innerbetrieblichen Aufgaben<br />

- Kommunikation, insbes. Information<br />

- Verkauf und Beschwerdemanagement<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

Wie und von Wem werden Die Aufgabe der jeweils für sie persönlich Industrie- und Handelskammer eine<br />

die Prüfungsleistung Prüfungsordnung zu stellen. Sie regelt die genauen Prüfungsformalitäten wie z.B.<br />

berwertet?<br />

Zulassungsvoraussetzungen, genaue Gliederung der Prüfung, Bewertungsmaßstäbe,<br />

usstellen der Prüfungszeugnisse, Täuschungshandlungen, Wiederholungsprüfung.<br />

Genauere Informationen zum Prüfungsablauf, sowie die Prüfungsordnung, erhalten sie<br />

bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.<br />

Bei überragenden Leistungen in der betrieblichen Ausbildung, in der Zwischenprüfung<br />

und in der Berufsschule vorgezogene <strong>Abschlussprüfung</strong> möglich.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

WIE wird das Gesamtergebnis<br />

festgestellt?<br />

Jeder der vier Prüfungsbereiche wird mit 100 Punkten bewertet. Gebundener Aufgaben<br />

innerhalb eines Prüfungsbereiches werden immer mit gleicher Punktzahl bewertet.<br />

Das Ergebnis des Prüfungsbereiches Gesundheitswesen und das der mündlichen<br />

Prüfung wird jeweils verdoppelt. Anschließend werden die einfach gerechneten<br />

Ergebnisse der anderen Prüfungsbereichs hinzu addiert und durch sechs geteilt.


WIE werden die Prüfungs- 100 bis 92 Punkte = sehr gut<br />

leistungen bewertet? unter 92 bis 81 Punkte = gut<br />

unter 81 bis 67 Punkte<br />

= befriedigend<br />

unter 67 bis 50 Punkte<br />

= ausreichend<br />

unter 50 bis 30 Punkte<br />

= mangelhaft<br />

unter 30 bis 0 Punkte<br />

= ungenügend<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WANN und WO<br />

findet die Prüfung statt?<br />

Sie werden rechtzeitig von ihrer Kasse zu ihrer jeweiligen Prüfung angemeldet und<br />

durch die Industrie- und Handelskammer eingeladen.<br />

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_<br />

WANN ist die Prüfungbestanden?<br />

Für das Bestehen der Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

Das Gesamtergebnis muss mindestens ausreichend (min. 50 Punkte) sein und es darf<br />

nur einer der vier Prüfungsbereiche mit „mangelhaft“ bewertet worden sein.<br />

Es darf kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sein.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WANN kann eine<br />

Ergänzungsprüfung<br />

durchgeführt werden?<br />

Bei nicht bestandener Prüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ein<br />

ergänzendes Prüfungsgespräch von etwa 15 Minuten durchführt werden, wenn dieses<br />

für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Stehen zwei<br />

Prüfungsbereiche zur Auswahl, bestimmt der Prüfungsteilnehmer, in welchem Fach er<br />

geprüft wird.<br />

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_<br />

WIE wird die<br />

Ergänzungsprüfung<br />

beantragt?<br />

Der Antrag ist vom Prüfungsteilnehmer - unter Angabe des Prüfungsfachs spätestens<br />

im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Prüfung beim<br />

Vorsitzenden zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die Voraussetzungen<br />

für eine Ergänzungsprüfung vorliegen. Die Ergänzungsprüfung soll sich unmittelbar an<br />

die mündliche Prüfung anschließen.<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

_<br />

WELCHE Prüfungserleichterungen<br />

können<br />

gewährt werden?<br />

Behinderten Menschen kann auf Antrag eine angemessene Erleichterung<br />

(Schreibzeitverlängerung bzw. Pausenregelung) gewährt werden. Dem Antrag<br />

ist ein zeitnahes ärztliches Attest beizufügen, aus dem sich Art und Umfang<br />

der Behinderung ergeben.<br />

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WAS passiert, wenn die Eine nicht bestandene <strong>Abschlussprüfung</strong> kann zweimal wiederholt werden. Wurden<br />

Prüfung nicht bestanden in einzelnen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielt, können<br />

wurde?<br />

diese auf schriftlichen Antrag des Prüfungsteilnehmers bei der Wiederholungsprüfung<br />

angerechnet werden.<br />

Bei Fragen oder Problemen sind wir zu erreichen unter:<br />

<strong>Bundesversicherungsamt</strong>, Referat VI 2,<br />

Friedrich-Ebert-Allee 38 , 53113 Bonn<br />

Herr Haas: 0228 / 619 - 1864, heinz-joachim.haas@bva.de


Herr Moritz: 0228 / 619 - 1865, peter.moritz@bva.de<br />

Herr Erler: 0228 / 619 - <strong>17</strong>67, thomas.erler@bva.de<br />

oder per Fax: 0228 / 619 -1877,

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