Hinweise Abschlussprüfung (pdf/17-KB) - Bundesversicherungsamt
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B U N D E S V E R S I C H E R U N G S A M T<br />
Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
Kurzüberblick zur Durchführung der <strong>Abschlussprüfung</strong><br />
für Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen<br />
Stand: Januar 2006<br />
WIE wird die schriftliche<br />
Prüfung durchgeführt?<br />
An einem Arbeitstag sind drei Arbeiten in folgenden<br />
Prüfungsfächern zu schreiben:<br />
1. „Gesundheitswesen“ (ca. 36 gebundene Aufgaben in 90 Minuten)<br />
2. „Geschäfts- und Leistungsprozesse“ (ca. 27 gebundene Aufgaben sowie 3-4<br />
Falle aus der Praxis in 120 Minuten)<br />
3. „Wirtschaft- und Sozialkunde“ (ca. 33 gebundene Aufgaben in 60 Minuten)<br />
Als Hilfsmittel wird lediglich ein geräuscharmer Taschenrechner zugelassen, der nicht<br />
programmierbar und nicht netzabhängig ist.<br />
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WAS kommt „dran“?<br />
Im fachlichen Teil der ersten beiden Prüfungsbereiche können die kompletten<br />
Lerninhalte des Ausbildungsrahmenplanes geprüft werden.<br />
Im Fach Wirtschaft- und Sozialkunde aus den folgenden drei Themengebieten:<br />
1. wirtschaftliche Zusammenhänge<br />
2. der Ausbildungsbetrieb<br />
3. Personalwirtschaft<br />
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WIE läuft die mündliche<br />
Prüfung ab?<br />
Im viertem Prüfungsbereich wird in der mündlichen Prüfung ein fallbezogenes<br />
Prüfungsgespräch von Ihnen erwartet. Sie haben die Wahlmöglichkeit aus zwei<br />
praxisbezogenen Fällen aus betrieblichen Ausbildungsschwerpunkten.<br />
Auf diesen Sachverhalt können Sie sich 15 Minuten vorbereiten, bevor ein 20minütiges<br />
Prüfungsgespräch folgt beginnt<br />
Der zu erörternde Sachverhalt kommt aus folgenden Prüfungsgebieten:<br />
- Kooperation, insbes. Lösung von innerbetrieblichen Aufgaben<br />
- Kommunikation, insbes. Information<br />
- Verkauf und Beschwerdemanagement<br />
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Wie und von Wem werden Die Aufgabe der jeweils für sie persönlich Industrie- und Handelskammer eine<br />
die Prüfungsleistung Prüfungsordnung zu stellen. Sie regelt die genauen Prüfungsformalitäten wie z.B.<br />
berwertet?<br />
Zulassungsvoraussetzungen, genaue Gliederung der Prüfung, Bewertungsmaßstäbe,<br />
usstellen der Prüfungszeugnisse, Täuschungshandlungen, Wiederholungsprüfung.<br />
Genauere Informationen zum Prüfungsablauf, sowie die Prüfungsordnung, erhalten sie<br />
bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.<br />
Bei überragenden Leistungen in der betrieblichen Ausbildung, in der Zwischenprüfung<br />
und in der Berufsschule vorgezogene <strong>Abschlussprüfung</strong> möglich.<br />
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WIE wird das Gesamtergebnis<br />
festgestellt?<br />
Jeder der vier Prüfungsbereiche wird mit 100 Punkten bewertet. Gebundener Aufgaben<br />
innerhalb eines Prüfungsbereiches werden immer mit gleicher Punktzahl bewertet.<br />
Das Ergebnis des Prüfungsbereiches Gesundheitswesen und das der mündlichen<br />
Prüfung wird jeweils verdoppelt. Anschließend werden die einfach gerechneten<br />
Ergebnisse der anderen Prüfungsbereichs hinzu addiert und durch sechs geteilt.
WIE werden die Prüfungs- 100 bis 92 Punkte = sehr gut<br />
leistungen bewertet? unter 92 bis 81 Punkte = gut<br />
unter 81 bis 67 Punkte<br />
= befriedigend<br />
unter 67 bis 50 Punkte<br />
= ausreichend<br />
unter 50 bis 30 Punkte<br />
= mangelhaft<br />
unter 30 bis 0 Punkte<br />
= ungenügend<br />
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WANN und WO<br />
findet die Prüfung statt?<br />
Sie werden rechtzeitig von ihrer Kasse zu ihrer jeweiligen Prüfung angemeldet und<br />
durch die Industrie- und Handelskammer eingeladen.<br />
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WANN ist die Prüfungbestanden?<br />
Für das Bestehen der Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
Das Gesamtergebnis muss mindestens ausreichend (min. 50 Punkte) sein und es darf<br />
nur einer der vier Prüfungsbereiche mit „mangelhaft“ bewertet worden sein.<br />
Es darf kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sein.<br />
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WANN kann eine<br />
Ergänzungsprüfung<br />
durchgeführt werden?<br />
Bei nicht bestandener Prüfung kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ein<br />
ergänzendes Prüfungsgespräch von etwa 15 Minuten durchführt werden, wenn dieses<br />
für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Stehen zwei<br />
Prüfungsbereiche zur Auswahl, bestimmt der Prüfungsteilnehmer, in welchem Fach er<br />
geprüft wird.<br />
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WIE wird die<br />
Ergänzungsprüfung<br />
beantragt?<br />
Der Antrag ist vom Prüfungsteilnehmer - unter Angabe des Prüfungsfachs spätestens<br />
im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Prüfung beim<br />
Vorsitzenden zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die Voraussetzungen<br />
für eine Ergänzungsprüfung vorliegen. Die Ergänzungsprüfung soll sich unmittelbar an<br />
die mündliche Prüfung anschließen.<br />
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WELCHE Prüfungserleichterungen<br />
können<br />
gewährt werden?<br />
Behinderten Menschen kann auf Antrag eine angemessene Erleichterung<br />
(Schreibzeitverlängerung bzw. Pausenregelung) gewährt werden. Dem Antrag<br />
ist ein zeitnahes ärztliches Attest beizufügen, aus dem sich Art und Umfang<br />
der Behinderung ergeben.<br />
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WAS passiert, wenn die Eine nicht bestandene <strong>Abschlussprüfung</strong> kann zweimal wiederholt werden. Wurden<br />
Prüfung nicht bestanden in einzelnen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielt, können<br />
wurde?<br />
diese auf schriftlichen Antrag des Prüfungsteilnehmers bei der Wiederholungsprüfung<br />
angerechnet werden.<br />
Bei Fragen oder Problemen sind wir zu erreichen unter:<br />
<strong>Bundesversicherungsamt</strong>, Referat VI 2,<br />
Friedrich-Ebert-Allee 38 , 53113 Bonn<br />
Herr Haas: 0228 / 619 - 1864, heinz-joachim.haas@bva.de
Herr Moritz: 0228 / 619 - 1865, peter.moritz@bva.de<br />
Herr Erler: 0228 / 619 - <strong>17</strong>67, thomas.erler@bva.de<br />
oder per Fax: 0228 / 619 -1877,