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Kürzung von Abschlagszahlungen an die Kassenärztlichen ...

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Kassenärztliche Vereinigungen und Kr<strong>an</strong>kenhäuser zwischen den Beteiligten auf Bundesebene<br />

(Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Kr<strong>an</strong>kenhausgesellschaft, Spitzenverbände der<br />

Kr<strong>an</strong>kenkassen) getroffen worden ist, stellt das Bundesversicherungsamt klar:<br />

Die Auffassung der Spitzenverbände der Kr<strong>an</strong>kenkassen, nach der <strong>Kürzung</strong>en <strong>von</strong><br />

<strong>Abschlagszahlungen</strong> mit dem Einbehalt auf <strong>die</strong> Gesamtvergütung nach § 140d SGB V<br />

begründet werden können, wird geteilt. Derartige <strong>Kürzung</strong>en sind nicht eigenmächtig. Die<br />

gemäß § 140d Abs. 1 Satz 1 SGB V einbehaltenen Mittel sind ausschließlich zur Fin<strong>an</strong>zierung<br />

der nach § 140c Abs. 1 Satz 1 SGB V vereinbarten Vergütungen zu verwenden. Sie sollen in<br />

dem Bezirk der <strong>Kassenärztlichen</strong> Vereinigung, <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> nach Satz 1 verringerten<br />

Gesamtvergütungen gezahlt wurden, verwendet werden.<br />

Zur im Rundschreiben vom 31.03.2004 <strong>an</strong>gesprochenen Frage zur Verringerung der<br />

<strong>Abschlagszahlungen</strong> aufgrund der Praxisgebühr hat das Bundesministerium für Gesundheit und<br />

Soziale Sicherung in einem Schreiben <strong>an</strong> <strong>die</strong> Bundesm<strong>an</strong>telvertragsparteien Stellung<br />

genommen. Demnach dürfte der Einnahmebetrag aus der Praxisgebühr zwischenzeitlich<br />

ermittelbar sein und eine Absenkung der <strong>Abschlagszahlungen</strong> durch Anpassung der bisherigen<br />

Regelungen zu den Modalitäten der Zahlung der Gesamtvergütung in allen <strong>Kassenärztlichen</strong><br />

bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ermöglichen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

gez. Apfeld<br />

Beglaubigt:<br />

Verw.-Angest.<br />

C:\TEMP\VII 1-4927.4-2359.02.doc

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