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Transferaufwendungen (Nr. 16)<br />

sind Aufwendungen aufgrund von einseitigen Verwaltungsvorgängen. Ihnen steht keine konkrete<br />

Gegenleistung gegenüber. Sie umfassen:<br />

• Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke inkl. der Kulturraumförderung<br />

(z. B. Städtische Beteiligungen, Eigenbetrieb Das Tietz, Träger der freien Jugendhilfe<br />

Kindertagesstätten, Jugendbereich u. a.),<br />

• die Sozialtransferaufwendungen für Bereiche der Jugendhilfe und der Sozialhilfe<br />

(SGB XII) / Hartz IV (SGB II) sowie<br />

• die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen (Nr. 17)<br />

In diesem Bereich werden die für die laufende Verwaltungstätigkeit notwendigen Aufwendungen<br />

erfasst. Dazu gehören beispielsweise Büromaterial, Bücher, Post- und Fernmeldegebühren,<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Versicherungen sowie Sachverständigen- und Gerichtskosten.<br />

Zusätzlich gibt es noch außerordentliche Erträge und Aufwendungen. Diese sind für unvorhergesehene<br />

Ereignisse und Geschäftsvorfälle einzustellen. Darüber hinaus zählen hierzu<br />

periodenfremde Aufwendungen, außerplanmäßige Abschreibungen sowie Aufwendungen<br />

für die Veräußerung von Vermögensgegenständen. Dieser Wert entsteht z. B. dann, wenn<br />

ein Grundstück unter Buchwert verkauft wird.<br />

Die aus den Aufwendungen und Erträgen am Ende eines Jahres erstellte Ergebnisrechnung<br />

entspricht dann einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

Was ist der Finanzhaushalt?<br />

Der Finanzhaushalt stellt die kommunalen Zahlungsströme dar. In ihm werden alle Ein- und<br />

Auszahlungen abgebildet.<br />

Dabei erfolgt unter Nr. 1 – 16 eine Abbildung der aus dem Ergebnishaushalt resultierenden<br />

Zahlungsströme. Diese sind um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt bzw. um nicht<br />

ergebniswirksame Vorgänge ergänzt. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn eine Rückstellung<br />

gebildet wird – also ergebniswirksam ist, aber noch nicht in dem Jahr zur Verwendung<br />

kommt – es entsteht keine Zahlung.<br />

Im Weiteren wird unter Nr. 18 – 33 die Investitionstätigkeit sowie unter Nr. 36 – 38 die Finanzierungstätigkeit<br />

dargestellt.<br />

In die Berechnung der letztendlichen Aussage zum Bedarf oder Überschuss an Zahlungsmitteln<br />

(Nr. 44), kann auch eine Entnahme aus oder eine Zuführung zur Liquiditätsreserve<br />

der Stadt mit einfließen.<br />

Am Beispiel des Haushaltsplanentwurfs 2013 wird der Finanzhaushalt mit vorgenannten<br />

Inhalten wie folgt dargestellt:<br />

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