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2 Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen ...

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LF 2 Aufträge kundenorientiert bearbeiten<br />

Beispiel Der 54-jährige Michael Lenz hat einen Schlaganfall erlitten, wodurch er halbseitig gelähmt<br />

und dauernd bettlägrig ist. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Betreuung. Das<br />

Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer, der <strong>für</strong> Herrn Lenz rechtswirksam Willenserklärungen<br />

abgeben kann.<br />

● Wenn es <strong>für</strong> die Abwendung einer erheblichen Gefahr <strong>für</strong> die Person oder <strong>das</strong> Vermögen<br />

des Betreuten erforderlich ist, kann <strong>das</strong> Vormundschaftsgericht anordnen, <strong>das</strong>s<br />

die Willenserklärungen des Betreuten der Einwilligung des Betreuers bedürfen (Einwilligungsvorbehalt).<br />

In diesem Fall hat der Betreute den Status eines beschränkt<br />

Geschäftsfähigen.<br />

Beispiel Der 35-jährige Dieter ist aufgrund jahrelangen übermäßigen Alkoholkonsums und der<br />

sich daraus ergebenden Verwirrtheit nicht mehr in der Lage, mit dem ihm zur Verfügung stehenden<br />

Geld umzugehen. Sobald er Bargeld in Händen hält, verschenkt er dieses an zufällig<br />

vorbeigehende Passanten. Er erhält vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer und darf<br />

Rechtsgeschäfte nur noch mit Einwilligung des Betreuers abschließen.<br />

● Juristische Personen<br />

Juristische Personen (§§ 21 ff. BGB) werden vom Gesetz wie natürliche, voll geschäftsfähige<br />

Personen behandelt. Sie haben volle Handlungsfreiheit, d. h., sie sind rechts- und<br />

unbeschränkt geschäftsfähig. Zu den juristischen Personen zählen die juristischen Personen<br />

des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.<br />

Juristische Personen<br />

des Privatrechts<br />

Beispiele<br />

– Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(GmbH, vgl. S. 102)<br />

– Aktiengesellschaft<br />

– eingetragene Genossenschaften<br />

– eingetragene Vereine (e. V.)<br />

des öffentlichen Rechts<br />

Beispiele<br />

– Gemeinden<br />

– Kreise<br />

– Länder<br />

– Bundesrepublik Deutschland<br />

– Industrie- und Handelskammer<br />

– Krankenkassen<br />

– Stiftungen<br />

● Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Gemeinden, Kirchen, Rundfunkanstalten<br />

(ARD, ZDF) und Ortskrankenkassen. Sie erfüllen öffentliche Aufgaben.<br />

● Juristische Personen des Privatrechts sind privatrechtliche Stiftungen (z. B. Stiftung<br />

Warentest) und Körperschaften des privaten Rechts (Aktiengesellschaften, rechtsfähige<br />

Vereine). Sie verfolgen private Zwecke.<br />

Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in <strong>das</strong> jeweilige<br />

Register (z. B.: Handels-, Vereinsregister) und endet mit der Löschung aus diesem Register.<br />

Juristische Personen sind immer über ihre Organe (z. B. bei der AG durch den Vorstand,<br />

bei der GmbH durch Geschäftsführer, vgl. S. 104) geschäftsfähig. Sie handeln<br />

durch die Organe, die in der Satzung oder in der jeweiligen Rechtsvorschrift festgelegt<br />

sind.<br />

Beispiel Bei der Primus GmbH handeln die Geschäftsführer, Frau Primus und Herr Müller, <strong>für</strong> die<br />

GmbH.

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