2 Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen ...
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LF 2 Aufträge kundenorientiert bearbeiten<br />
Beispiel Der 54-jährige Michael Lenz hat einen Schlaganfall erlitten, wodurch er halbseitig gelähmt<br />
und dauernd bettlägrig ist. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Betreuung. Das<br />
Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer, der <strong>für</strong> Herrn Lenz rechtswirksam Willenserklärungen<br />
abgeben kann.<br />
● Wenn es <strong>für</strong> die Abwendung einer erheblichen Gefahr <strong>für</strong> die Person oder <strong>das</strong> Vermögen<br />
des Betreuten erforderlich ist, kann <strong>das</strong> Vormundschaftsgericht anordnen, <strong>das</strong>s<br />
die Willenserklärungen des Betreuten der Einwilligung des Betreuers bedürfen (Einwilligungsvorbehalt).<br />
In diesem Fall hat der Betreute den Status eines beschränkt<br />
Geschäftsfähigen.<br />
Beispiel Der 35-jährige Dieter ist aufgrund jahrelangen übermäßigen Alkoholkonsums und der<br />
sich daraus ergebenden Verwirrtheit nicht mehr in der Lage, mit dem ihm zur Verfügung stehenden<br />
Geld umzugehen. Sobald er Bargeld in Händen hält, verschenkt er dieses an zufällig<br />
vorbeigehende Passanten. Er erhält vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer und darf<br />
Rechtsgeschäfte nur noch mit Einwilligung des Betreuers abschließen.<br />
● Juristische Personen<br />
Juristische Personen (§§ 21 ff. BGB) werden vom Gesetz wie natürliche, voll geschäftsfähige<br />
Personen behandelt. Sie haben volle Handlungsfreiheit, d. h., sie sind rechts- und<br />
unbeschränkt geschäftsfähig. Zu den juristischen Personen zählen die juristischen Personen<br />
des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.<br />
Juristische Personen<br />
des Privatrechts<br />
Beispiele<br />
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
(GmbH, vgl. S. 102)<br />
– Aktiengesellschaft<br />
– eingetragene Genossenschaften<br />
– eingetragene Vereine (e. V.)<br />
des öffentlichen Rechts<br />
Beispiele<br />
– Gemeinden<br />
– Kreise<br />
– Länder<br />
– Bundesrepublik Deutschland<br />
– Industrie- und Handelskammer<br />
– Krankenkassen<br />
– Stiftungen<br />
● Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Gemeinden, Kirchen, Rundfunkanstalten<br />
(ARD, ZDF) und Ortskrankenkassen. Sie erfüllen öffentliche Aufgaben.<br />
● Juristische Personen des Privatrechts sind privatrechtliche Stiftungen (z. B. Stiftung<br />
Warentest) und Körperschaften des privaten Rechts (Aktiengesellschaften, rechtsfähige<br />
Vereine). Sie verfolgen private Zwecke.<br />
Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in <strong>das</strong> jeweilige<br />
Register (z. B.: Handels-, Vereinsregister) und endet mit der Löschung aus diesem Register.<br />
Juristische Personen sind immer über ihre Organe (z. B. bei der AG durch den Vorstand,<br />
bei der GmbH durch Geschäftsführer, vgl. S. 104) geschäftsfähig. Sie handeln<br />
durch die Organe, die in der Satzung oder in der jeweiligen Rechtsvorschrift festgelegt<br />
sind.<br />
Beispiel Bei der Primus GmbH handeln die Geschäftsführer, Frau Primus und Herr Müller, <strong>für</strong> die<br />
GmbH.