FWF - Antragsunterlagen - Einzelprojekte - Antragsrichtlinien
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sein. Die/der EinreicherIn muss bestätigen, dass alle am Zustandekommen des<br />
Kommunikationsprojektes und am dem Kommunikationsprojekt zugrunde liegenden Forschungsvorhaben<br />
beteiligten WissenschafterInnen einschließlich der Projektleitung mit der Einreichung einverstanden sind.<br />
Wenn internationale Forschungsvorhaben, die in verschiedenen Ländern durchgeführt werden (z.B.<br />
Projekte im Rahmen des D-A-CH Abkommens), dem Wissenschaftskommunikationsprojekt zugrunde<br />
liegen, ist nur die österreichische Projektleitung antragsberechtigt.<br />
Welche Mittel können beantragt werden?<br />
Es gelten grundsätzlich die Regeln des <strong>FWF</strong>. Pro zugrunde liegendem Forschungsvorhaben ist nur ein<br />
Antrag für eine genau zu spezifizierende Wissenschaftskommunikationsidee möglich. Die maximale Höhe<br />
der Förderung durch den <strong>FWF</strong> beträgt 50.000 € pro Antrag.<br />
Beantragt werden können spezifische Kosten der Wissenschaftskommunikation, die in Zusammenhang<br />
mit dem geförderten Forschungsvorhaben stehen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass sich<br />
vorwiegend die projektbeteiligten WissenschafterInnen in die Entwicklung der Kommunikationsaktivität<br />
einbringen und dass Mittel für die Unterstützung durch externe Personen nur in begründeten Fällen (etwa<br />
Zukauf von spezifischen Kompetenzen) eingesetzt werden. Universitäten und größere Forschungsstätten<br />
verfügen in der Regel über Infrastruktur für die Öffentlichkeitsarbeit. Diese soll für die<br />
Wissenschaftskommunikationsideen primär in Anspruch genommen werden.<br />
Ein Vorhaben im Rahmen dieser Förderungsinitiative hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese kann für<br />
einen Zeitspanne von bis zu 24 Monaten kostenneutral verlängert werden.<br />
Es ist zu beachten, dass überzogene Kostenkalkulationen trotz inhaltlicher Exzellenz des Antrags ein<br />
Ablehnungsgrund sein können.<br />
Es gilt das Verbot der Doppelförderung; das heißt, dass ein beantragtes Projekt nicht oder nicht in vollem<br />
Umfang von einer anderen Stelle oder im Rahmen eines anderen Programms des <strong>FWF</strong> finanziert werden<br />
darf. Ein in substantiellen Teilen identischer Antrag darf nicht mehrfach - weder in der gleichen noch in<br />
einer anderen Programmkategorie - eingereicht werden.<br />
Wie ist zu beantragen?<br />
Aus den Einreichungsunterlagen muss klar hervorgehen, welche Ziele und Zielgruppen erreicht werden<br />
sollen und mit welchen Maßnahmen und Kosten die Umsetzung realisiert werden soll, wer an der<br />
Umsetzung beteiligt ist (inkl. ev. Kooperationspartner) und in welchem Zeitrahmen die Umsetzung<br />
erfolgen soll. Diese kann entweder im Rahmen einer einzelnen Aktivität oder in einer Serie von<br />
Aktivitäten erfolgen bzw. auch zu einer nachhaltigen Einrichtung führen; wie spezielle, langfristige<br />
Angebote von Wissenschaftskommunikation (z.B. Entwicklung von Exhibits für Science Centers oder<br />
neue Experimente für „Open Labs“ Einrichtung eines Dialogforums, u.dgl.). Die Dauer bzw. der<br />
Einsatzzeitraum sind alleine durch die (einmalig) zur Verfügung gestellten Ressourcen limitiert.<br />
Alle Teile des formlosen Antrags, die Abstracts und die Beilagen (Stellungnahmen zu Gutachten oder<br />
Endberichte bei Folgeanträgen) sind ausschließlich in Schriftgröße 11 pt., Zeilenabstand 1,5 zu<br />
verfassen.<br />
In schriftlicher Form ist 1-fach vorzulegen (keine Kopien notwendig):<br />
1 einseitige Projektkurzfassung in Deutsch mit max. 450 Worten (keine Formeln bzw.<br />
Sonderzeichen);<br />
2 Ausgefülltes Antragsformular (Antragsformular, Kostenaufstellung und ggf. Formular für die/den<br />
nationale/n ProjektpartnerIn);<br />
3 Beiblatt mit Nennung (Name, Kontaktdaten) aller Personen als MitautorInnen, die substantielle<br />
Beiträge bei der Entstehung und Verfassung des Antrages geleistet haben; inkl. einer kurzen<br />
Beschreibung der Art des Beitrages; sind keine MitautorInnen vorhanden, ist dies ebenfalls im Beiblatt<br />
anzuführen;<br />
4 Formloser Antrag (DIN A 4, einseitig bedruckt, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen und<br />
ungebunden) bestehend aus:<br />
- Projektbeschreibung auf max. 20 Seiten inkl. Abbildungen und Tabellen mit max. 9000 Worten<br />
(inkl. Überschriften, Fußnoten, Abbildungslegenden etc.); das Inhaltsverzeichnis wird nicht<br />
eingerechnet;<br />
Hinweise für die Antragstellung „Wissenschaftskommunikationspreis“ 2/14 (Juli 2013)