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FWF - Antragsunterlagen - Einzelprojekte - Antragsrichtlinien

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sein. Die/der EinreicherIn muss bestätigen, dass alle am Zustandekommen des<br />

Kommunikationsprojektes und am dem Kommunikationsprojekt zugrunde liegenden Forschungsvorhaben<br />

beteiligten WissenschafterInnen einschließlich der Projektleitung mit der Einreichung einverstanden sind.<br />

Wenn internationale Forschungsvorhaben, die in verschiedenen Ländern durchgeführt werden (z.B.<br />

Projekte im Rahmen des D-A-CH Abkommens), dem Wissenschaftskommunikationsprojekt zugrunde<br />

liegen, ist nur die österreichische Projektleitung antragsberechtigt.<br />

Welche Mittel können beantragt werden?<br />

Es gelten grundsätzlich die Regeln des <strong>FWF</strong>. Pro zugrunde liegendem Forschungsvorhaben ist nur ein<br />

Antrag für eine genau zu spezifizierende Wissenschaftskommunikationsidee möglich. Die maximale Höhe<br />

der Förderung durch den <strong>FWF</strong> beträgt 50.000 € pro Antrag.<br />

Beantragt werden können spezifische Kosten der Wissenschaftskommunikation, die in Zusammenhang<br />

mit dem geförderten Forschungsvorhaben stehen. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass sich<br />

vorwiegend die projektbeteiligten WissenschafterInnen in die Entwicklung der Kommunikationsaktivität<br />

einbringen und dass Mittel für die Unterstützung durch externe Personen nur in begründeten Fällen (etwa<br />

Zukauf von spezifischen Kompetenzen) eingesetzt werden. Universitäten und größere Forschungsstätten<br />

verfügen in der Regel über Infrastruktur für die Öffentlichkeitsarbeit. Diese soll für die<br />

Wissenschaftskommunikationsideen primär in Anspruch genommen werden.<br />

Ein Vorhaben im Rahmen dieser Förderungsinitiative hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese kann für<br />

einen Zeitspanne von bis zu 24 Monaten kostenneutral verlängert werden.<br />

Es ist zu beachten, dass überzogene Kostenkalkulationen trotz inhaltlicher Exzellenz des Antrags ein<br />

Ablehnungsgrund sein können.<br />

Es gilt das Verbot der Doppelförderung; das heißt, dass ein beantragtes Projekt nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang von einer anderen Stelle oder im Rahmen eines anderen Programms des <strong>FWF</strong> finanziert werden<br />

darf. Ein in substantiellen Teilen identischer Antrag darf nicht mehrfach - weder in der gleichen noch in<br />

einer anderen Programmkategorie - eingereicht werden.<br />

Wie ist zu beantragen?<br />

Aus den Einreichungsunterlagen muss klar hervorgehen, welche Ziele und Zielgruppen erreicht werden<br />

sollen und mit welchen Maßnahmen und Kosten die Umsetzung realisiert werden soll, wer an der<br />

Umsetzung beteiligt ist (inkl. ev. Kooperationspartner) und in welchem Zeitrahmen die Umsetzung<br />

erfolgen soll. Diese kann entweder im Rahmen einer einzelnen Aktivität oder in einer Serie von<br />

Aktivitäten erfolgen bzw. auch zu einer nachhaltigen Einrichtung führen; wie spezielle, langfristige<br />

Angebote von Wissenschaftskommunikation (z.B. Entwicklung von Exhibits für Science Centers oder<br />

neue Experimente für „Open Labs“ Einrichtung eines Dialogforums, u.dgl.). Die Dauer bzw. der<br />

Einsatzzeitraum sind alleine durch die (einmalig) zur Verfügung gestellten Ressourcen limitiert.<br />

Alle Teile des formlosen Antrags, die Abstracts und die Beilagen (Stellungnahmen zu Gutachten oder<br />

Endberichte bei Folgeanträgen) sind ausschließlich in Schriftgröße 11 pt., Zeilenabstand 1,5 zu<br />

verfassen.<br />

In schriftlicher Form ist 1-fach vorzulegen (keine Kopien notwendig):<br />

1 einseitige Projektkurzfassung in Deutsch mit max. 450 Worten (keine Formeln bzw.<br />

Sonderzeichen);<br />

2 Ausgefülltes Antragsformular (Antragsformular, Kostenaufstellung und ggf. Formular für die/den<br />

nationale/n ProjektpartnerIn);<br />

3 Beiblatt mit Nennung (Name, Kontaktdaten) aller Personen als MitautorInnen, die substantielle<br />

Beiträge bei der Entstehung und Verfassung des Antrages geleistet haben; inkl. einer kurzen<br />

Beschreibung der Art des Beitrages; sind keine MitautorInnen vorhanden, ist dies ebenfalls im Beiblatt<br />

anzuführen;<br />

4 Formloser Antrag (DIN A 4, einseitig bedruckt, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen und<br />

ungebunden) bestehend aus:<br />

- Projektbeschreibung auf max. 20 Seiten inkl. Abbildungen und Tabellen mit max. 9000 Worten<br />

(inkl. Überschriften, Fußnoten, Abbildungslegenden etc.); das Inhaltsverzeichnis wird nicht<br />

eingerechnet;<br />

Hinweise für die Antragstellung „Wissenschaftskommunikationspreis“ 2/14 (Juli 2013)

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