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Rundschau Nr. 37.pdf - Gemeinde Schluchsee

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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit bis zum 01. September 2013 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb -<br />

nisses am 22. September 2013 um 16.30 Uhr im Rathaus<br />

Schluch see, Obergeschoss, Zimmer 6, zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl be -<br />

zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Per -<br />

so nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die<br />

Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen<br />

der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter<br />

Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem<br />

das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be -<br />

zeich nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,<br />

auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf<br />

Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der<br />

Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

seine Erststimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten<br />

soll,<br />

und seine Zweitstimme in der Weise,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten<br />

soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahl raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm -<br />

abgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl hand -<br />

lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb -<br />

nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,<br />

soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich<br />

ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge mein -<br />

debehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen<br />

Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum -<br />

schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief -<br />

umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />

am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann<br />

auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und<br />

nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlge set -<br />

zes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei -<br />

heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der<br />

Ver such ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz -<br />

buches).<br />

<strong>Schluchsee</strong>, 01. September 2013<br />

I.V.<br />

Finkbeiner, Bgm.-Stellvertreter<br />

Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1<br />

des Meldegesetzes<br />

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahl -<br />

vorschlägen anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parla -<br />

ment 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-<br />

Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233, 241) darf<br />

die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvor -<br />

schlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen<br />

und kommunalen Vertretungskörperschaften in den<br />

sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />

über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von<br />

Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetz -<br />

ung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Melde -<br />

behörde kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG die erwähnten<br />

Melderegisterdaten und die Angaben über die Staatsange -<br />

hörig keiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Infor -<br />

mationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />

zuzusenden.<br />

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer<br />

Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann<br />

schriftlich oder mündlich beim<br />

Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong>, Fischbacher Straße 7,<br />

79859 <strong>Schluchsee</strong>,<br />

Bürgerbüro, Zimmer 1, im Erdgeschoss des Rathauses<br />

bis zum 31. Oktober 2013 eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf<br />

Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten<br />

Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.<br />

Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong><br />

gez. Kaiser,<br />

Bürgermeister<br />

Bundestagswahl am 22. September 2013<br />

Informationen zur Wahl zum 18. Deutschen Bundestag finden Sie<br />

auf verschiedenen Internetportalen. Die Landeszentrale für politische<br />

Bildung (LpB) präsentiert zur Bundestagswahl am 22.09.2013<br />

ein neues Internet-Wahlportal. Es bietet grundlegende Infor -<br />

mationen zu Aufgaben und Aufbau des Bundestages, zu Rechten<br />

und Pflichten von Abgeordneten, zur Stellung der Parteien und zum<br />

Wahlsystem.<br />

Ein spezieller Abschnitt über Baden-Württemberg stellt die Landes -<br />

listen der Parteien und die baden-württembergischen Spitzenkan -<br />

didaten vor. Ein umfangreicher statistischer Teil sowie Hinweise auf<br />

aktuelle Publikationen und weiterführende Linklisten (u.a. auf den<br />

Wahl-O-Mat) runden das Angebot ab. Das Bundestagswahlportal<br />

ist ab sofort unter www.bundestagswahl-bw.de abrufbar.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf den Internetportalen<br />

www.politische-bildung.de · www.bundestag.de<br />

www.bpb.de · www.wahl-o-mat.de<br />

Bundestagswahl am 22. September 2013<br />

- Ausgabe von Briefwahlunterlagen -<br />

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am<br />

22.09.2013 werden bis Freitag, den 20.09.2013, 18.00 Uhr, beim<br />

Bürgermeisteramt ausgegeben.<br />

In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, am<br />

Sams tag, den 21.09.2013, von 11.00 – 12.00 Uhr, im Rathaus<br />

<strong>Schluchsee</strong>, Bürgerbüro im Erdgeschoss, oder am Wahlsonntag<br />

selbst, von 08.00 – 15.00 Uhr, beim Wahlvorstand in <strong>Schluchsee</strong>-<br />

Ort Briefwahl zu beantragen.<br />

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