Rundschau Nr. 37.pdf - Gemeinde Schluchsee
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit bis zum 01. September 2013 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb -<br />
nisses am 22. September 2013 um 16.30 Uhr im Rathaus<br />
Schluch see, Obergeschoss, Zimmer 6, zusammen.<br />
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl be -<br />
zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Per -<br />
so nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die<br />
Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen<br />
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter<br />
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />
auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem<br />
das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers<br />
einen Kreis für die Kennzeichnung,<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be -<br />
zeich nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,<br />
auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf<br />
Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der<br />
Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Erststimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />
Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten<br />
soll,<br />
und seine Zweitstimme in der Weise,<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten<br />
soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahl raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm -<br />
abgabe nicht erkennbar ist.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl hand -<br />
lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb -<br />
nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,<br />
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich<br />
ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge mein -<br />
debehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen<br />
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum -<br />
schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />
(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief -<br />
umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />
am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann<br />
auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und<br />
nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlge set -<br />
zes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei -<br />
heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der<br />
Ver such ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz -<br />
buches).<br />
<strong>Schluchsee</strong>, 01. September 2013<br />
I.V.<br />
Finkbeiner, Bgm.-Stellvertreter<br />
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1<br />
des Meldegesetzes<br />
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahl -<br />
vorschlägen anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parla -<br />
ment 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-<br />
Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233, 241) darf<br />
die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvor -<br />
schlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen<br />
und kommunalen Vertretungskörperschaften in den<br />
sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />
über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von<br />
Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetz -<br />
ung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Melde -<br />
behörde kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG die erwähnten<br />
Melderegisterdaten und die Angaben über die Staatsange -<br />
hörig keiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Infor -<br />
mationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />
zuzusenden.<br />
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer<br />
Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann<br />
schriftlich oder mündlich beim<br />
Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong>, Fischbacher Straße 7,<br />
79859 <strong>Schluchsee</strong>,<br />
Bürgerbüro, Zimmer 1, im Erdgeschoss des Rathauses<br />
bis zum 31. Oktober 2013 eingelegt werden.<br />
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf<br />
Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten<br />
Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.<br />
Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong><br />
gez. Kaiser,<br />
Bürgermeister<br />
Bundestagswahl am 22. September 2013<br />
Informationen zur Wahl zum 18. Deutschen Bundestag finden Sie<br />
auf verschiedenen Internetportalen. Die Landeszentrale für politische<br />
Bildung (LpB) präsentiert zur Bundestagswahl am 22.09.2013<br />
ein neues Internet-Wahlportal. Es bietet grundlegende Infor -<br />
mationen zu Aufgaben und Aufbau des Bundestages, zu Rechten<br />
und Pflichten von Abgeordneten, zur Stellung der Parteien und zum<br />
Wahlsystem.<br />
Ein spezieller Abschnitt über Baden-Württemberg stellt die Landes -<br />
listen der Parteien und die baden-württembergischen Spitzenkan -<br />
didaten vor. Ein umfangreicher statistischer Teil sowie Hinweise auf<br />
aktuelle Publikationen und weiterführende Linklisten (u.a. auf den<br />
Wahl-O-Mat) runden das Angebot ab. Das Bundestagswahlportal<br />
ist ab sofort unter www.bundestagswahl-bw.de abrufbar.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf den Internetportalen<br />
www.politische-bildung.de · www.bundestag.de<br />
www.bpb.de · www.wahl-o-mat.de<br />
Bundestagswahl am 22. September 2013<br />
- Ausgabe von Briefwahlunterlagen -<br />
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am<br />
22.09.2013 werden bis Freitag, den 20.09.2013, 18.00 Uhr, beim<br />
Bürgermeisteramt ausgegeben.<br />
In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, am<br />
Sams tag, den 21.09.2013, von 11.00 – 12.00 Uhr, im Rathaus<br />
<strong>Schluchsee</strong>, Bürgerbüro im Erdgeschoss, oder am Wahlsonntag<br />
selbst, von 08.00 – 15.00 Uhr, beim Wahlvorstand in <strong>Schluchsee</strong>-<br />
Ort Briefwahl zu beantragen.<br />
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