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Präsentation zum Vortrag von Dr. Harald Eberhard

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III. Einfluss auf die<br />

Gemeinden<br />

• Integration der Gemeinden in ein<br />

homogenes gerichtliches<br />

Rechtsschutzsystem<br />

• Stellung der Gemeindebehörde als belangte Behörde<br />

vor dem Verwaltungsgericht (§§ 18, 36 VwGVG)<br />

• Parteirechte<br />

• Beschwerdevorentscheidung (§ 14 VwGVG)<br />

• Breites Handlungsspektrum<br />

• „Eigenreflexion“ (Storr) und „Selbstkontrolle“ (Pabel)<br />

• Substitut für Instanzenzug<br />

• Keine Eintrittsrechte oberster Organe in<br />

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches (§ 19<br />

VwGVG)<br />

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