Präsentation zum Vortrag von Dr. Harald Eberhard
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II. Die zukünftige Verknüpfung <strong>von</strong><br />
Gemeindeverwaltung und<br />
staatlicher Verwaltung sowie<br />
Gerichtsbarkeit<br />
• Instanzenzüge und Devolutionszüge<br />
• Abschaffung der administrativen Instanzenzüge<br />
• Ausnahme für die Gemeindeselbstverwaltung<br />
• Art 118 Abs 4 B-VG NEU: „Die Gemeinde hat die<br />
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches im<br />
Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und<br />
des Landes in eigener Verantwortung frei <strong>von</strong> Weisungen<br />
und unter Ausschluss eines Rechtsmittels an<br />
Verwaltungsorgane außerhalb der Gemeinde zu besorgen.<br />
In den Angelegenheiten des eigenen<br />
Wirkungsbereiches besteht ein zweistufiger<br />
Instanzenzug; dieser kann gesetzlich<br />
ausgeschlossen werden. …“<br />
• Vergleich mit Diskussion in der nichtterritorialen<br />
Selbstverwaltung<br />
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