02.01.2014 Aufrufe

Garantie/Versicherungsbedingungen zum Hardware-Schutz - Gravis

Garantie/Versicherungsbedingungen zum Hardware-Schutz - Gravis

Garantie/Versicherungsbedingungen zum Hardware-Schutz - Gravis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GRAVIS <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> für iOS<br />

Besondere Bedingungen <strong>zum</strong> GRAVIS <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> für iOS.<br />

Der 24 Monate <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> für Ihr iPhone oder Ihr iPad und vergleichbare Geräte.<br />

Der GRAVIS <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> (<strong>Garantie</strong>) unterliegt<br />

diesen <strong>Garantie</strong>bedingungen, welche den<br />

Vertrag des Kunden mit der GRAVIS Computervertriebsgesellschaft<br />

mbH (GRAVIS) darstellen.<br />

Von der <strong>Garantie</strong> umfasst sind iOS Geräte<br />

der Marke Apple (iPhone und iPad) in deren<br />

Auslieferzustand, einschließlich der <strong>zum</strong> Auslieferungszeitpunkt<br />

eingebauten Zusatzkomponenten.<br />

Vom Leistungsumfang ausgeschlossen<br />

sind sämtliche Peripherie- und Zubehörteile, auch<br />

soweit diese im Lieferumfang enthalten waren.<br />

Die Leistungen aus der <strong>Garantie</strong> beschränken<br />

sich ausschließlich auf Produkte, die direkt bei<br />

GRAVIS bezogen wurden. Die <strong>Garantie</strong> muss<br />

beim Kauf des Gerätes erworben werden, ein<br />

Nachkauf ist ausgeschlossen. Der Nachweis der<br />

<strong>Garantie</strong> befindet sich auf der Kaufrechnung<br />

des iOS Gerätes.


1. Leistungsumfang<br />

Der Leistungsumfang der <strong>Garantie</strong> bezieht sich<br />

auf Material- und Herstellungsfehler (<strong>Hardware</strong>fehler),<br />

die während des Deckungszeitraumes<br />

auftreten. Der Deckungszeitraum beträgt<br />

24 Monate ab Kaufzeitpunkt (siehe Kaufrechnung).<br />

Tritt ein Material- bzw. Herstellungsfehler<br />

während der <strong>Garantie</strong>zeit auf, wird GRAVIS<br />

nach eigenem Ermessen das Produkt entweder<br />

reparieren, austauschen (in ein technisch<br />

mindestens gleichwertiges Gerät) oder den<br />

Kaufpreis erstatten (<strong>zum</strong> jeweiligen Restwert<br />

des Gerätes). Der Austausch kann auch durch<br />

Aushändigung eines Gerätes einer anderen,<br />

adäquaten Produktgruppe erfolgen, wenn die<br />

Produktgruppe des abgedeckten Gerätes nicht<br />

mehr verfügbar ist.<br />

GRAVIS übernimmt sowohl Material- als auch<br />

Lohnkosten für die nötigen Arbeiten. GRAVIS<br />

behält sich vor, für Ersatzlieferungen oder<br />

Ersatzteile neue oder neuwertige, sowie<br />

technisch gleichwertige Teile zu verwenden.<br />

Solche Ersatzteile sind den ausgetauschten<br />

Teilen funktional wenigstens gleichwertig<br />

und unterliegen für den verbleibenden<br />

Deckungszeitraum der <strong>Garantie</strong>. Die ausgetauschten<br />

Produkte oder Teile gehen in das<br />

Eigentum von GRAVIS über.<br />

Während der Laufzeit des <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong>es<br />

ersetzt GRAVIS die Batterie, wenn sie weniger<br />

als 50% ihrer Originalkapazität aufnehmen kann.<br />

GRAVIS ist berechtigt, einen geeigneten Dienstleister<br />

mit den im Rahmen dieser <strong>Garantie</strong> zu<br />

erbringenden Dienstleistungen zu beauftragen<br />

oder Verpflichtungen aus dieser <strong>Garantie</strong><br />

zu dele gie ren. GRAVIS wird hierdurch jedoch<br />

nicht von seinen Verpflichtungen dem Kunden<br />

gegenüber befreit.<br />

2. Bereitstellung der Serviceleistungen<br />

Bei der <strong>Garantie</strong> handelt es sich um einen sog.<br />

„bring-in“ Service. Der Kunde kann sein Gerät<br />

in jedem GRAVIS Store für eine Überprüfung/<br />

Reparatur abgeben.<br />

Alternativ kann der Kunde das Gerät auf<br />

eigene Kosten auch direkt an das GRAVIS<br />

TechnikCenter versenden. Hierzu ist die originale<br />

Verkaufsverpackung aufzubewahren und<br />

im Servicefall zu benutzen. Es ist eine Fehlerbeschreibung<br />

und eine Kopie des Kaufbelegs<br />

der Sendung bei zu legen.<br />

Die Sendung ist zu richten an folgende Adresse:<br />

Seite 2<br />

GRAVIS GmbH<br />

TechnikCenter<br />

Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin<br />

Der Rücktransport des Gerätes erfolgt durch<br />

einen Logistikpartner nach Wahl und auf<br />

Kosten von GRAVIS. Soweit der Kunde nicht<br />

ausdrücklich eine persönliche Aushändigung<br />

an den Empfänger fordert, können alle Sendungen<br />

auch an andere Personen ausgehändigt<br />

werden, die unter der Empfängeradresse<br />

angetroffen werden.<br />

3. Obliegenheiten des Kunden<br />

Die Mitwirkung des Kunden ist in folgenden<br />

Punkten erforderlich:<br />

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Seriennummer<br />

des Gerätes anzugeben und auf<br />

Verlangen eine Kaufrechnung vorzulegen.<br />

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Fragen in<br />

Bezug auf Symptome und Ursachen der<br />

Probleme des Gerätes zu beantworten.<br />

(3) Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Servicetechniker<br />

zu kooperieren und das Gerät<br />

für eine Überprüfung zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme<br />

von Serviceleistungen<br />

die Software auf die jeweils aktuelle Version<br />

zu aktualisieren (Softwareupdate).<br />

(5) Der Kunde ist verpflichtet, das originale<br />

Verpackungsmaterial für den Transport<br />

bereit zu halten. Sollte dies nicht möglich<br />

sein, stellt GRAVIS ein entsprechendes<br />

Transportbehältnis kostenpflichtig zur<br />

Verfügung.<br />

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien<br />

sämtlicher Daten und Programme<br />

zu erstellen, bevor das Gerät für Serviceleistungen<br />

zur Verfügung gestellt wird.<br />

4. Beschränkungen<br />

(1) Die <strong>Garantie</strong> gewährt keine Leistung für:<br />

––<br />

Schäden an dem Gerät, die durch<br />

äußere Einwirkungen wie z. B.<br />

Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung,<br />

Ungeschicklichkeit, un sach gemäßen<br />

Gebrauch (einschließlich fehler hafter Installation,<br />

Virenbefall), nicht autorisierte<br />

Änderung, extreme Umgebungsbedingungen<br />

(z. B. extreme Temperaturen),<br />

Flüssigkeiten jedweder Art, mechanische<br />

Einwirkungen oder elektrische


Belastungen, Interferenzen, Schwankungen<br />

oder Spannungsspitzen der Stromversorgung,<br />

Blitzschlag, statische<br />

Elektrizität, Brand, Rauch, Verschmutzungen,<br />

Höhere Gewalt oder andere äußere<br />

Einflüsse verursacht worden sind. Liegen<br />

derartige Schäden vor, ist eine Reparatur/<br />

Aushändigung eines Austauschgerätes/<br />

Rückerstattung des Kaufpreises im Rahmen<br />

der <strong>Garantie</strong> nicht möglich. Derartige<br />

Schäden haben den vollständigen<br />

Verlust der Abdeckung zur Folge. Die<br />

<strong>Garantie</strong> kann aufrechterhalten werden,<br />

wenn derartige Beschädigungen komplett<br />

wieder instand gesetzt werden (kostenpflichtig).<br />

„Teilleistungen“ im Rahmen<br />

der <strong>Garantie</strong> sind daher nicht möglich.<br />

––<br />

Geräte, bei denen die Seriennummer<br />

geändert, unkenntlich gemacht oder<br />

entfernt wurde.<br />

––<br />

Probleme, die durch andere Komponenten<br />

verursacht werden, als die im Auslieferzustand<br />

enthaltenen.<br />

––<br />

Geräte, die verloren gegangen, gestohlen<br />

wurden oder in sonstiger Weise dem<br />

Eigentümer abhanden gekommen sind.<br />

––<br />

Rein kosmetische Mängel (wie z. B.<br />

Kratzer, Beulen, abgebrochene Plastikteile<br />

etc.).<br />

––<br />

Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch<br />

oder gewöhnliche Abnutzung (Alterung<br />

des Gerätes) zurückzuführen sind.<br />

––<br />

Vorbeugende Wartungen der erfassten Produkte.<br />

––<br />

Beschädigungen oder Verlust von Daten<br />

oder Software, die auf dem erfassten<br />

Gerät gespeichert waren.<br />

––<br />

Die Installation oder Reparatur von Software,<br />

einschließlich des Betriebssystems<br />

und jeglicher Art von Anwendersoftware<br />

sowie jede Art von Datensicherung.<br />

(2) Die <strong>Garantie</strong> gewährt ebenfalls keine<br />

Leistung, wenn an dem Gerät Reparatur-<br />

oder Wartungsarbeiten durchgeführt<br />

worden sind, mit denen nicht GRAVIS<br />

oder ein sonstiger Apple autorisierter<br />

Service Partner befasst war. Sollte<br />

daher eine Reparatur ausnahmsweise<br />

nicht durch GRAVIS erfolgen<br />

können, muss diese von einem Apple autorisierten<br />

Service Partner durchgeführt<br />

werden. Diese Serviceleistung ist über<br />

entsprechende Dokumente nachzuweisen.<br />

Eine Kostenerstattung für Serviceleistungen<br />

Dritter ist ausgeschlossen.<br />

Wird eine Reparatur- oder Wartungsarbeit<br />

nicht von GRAVIS oder einem Apple<br />

autorisierten Service Partner ausgeführt,<br />

kann im Anschluss keine Leistung mehr<br />

aus der <strong>Garantie</strong> erfolgen.<br />

(3) Es besteht kein Anspruch auf Erstattung<br />

von Wege- und Transportkosten.<br />

(4) Es besteht kein Anspruch auf ein<br />

Leihgerät.<br />

5. Sonstige Bestimmungen<br />

(1) Leistungen im Rahmen des GRAVIS <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong>es<br />

erfolgen ausschließlich<br />

aufgrund dieser Bestimmungen. Anderslautende<br />

Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

von Kunden werden auch ohne ausdrücklichen<br />

Widerspruch und selbst im Falle<br />

einer Leistung nicht Vertragsbestandteil.<br />

Änderungen und Ergänzungen bedürfen<br />

der Schriftform. Dies gilt auch für den<br />

Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />

(2) Die gesetzliche Gewährleistung, sowie<br />

eine Herstellergarantie, werden durch die<br />

<strong>Garantie</strong> nicht eingeschränkt.<br />

(3) Die <strong>Garantie</strong> ist gerätegebunden.<br />

Ansprüche aus der <strong>Garantie</strong> sind nicht<br />

übertragbar.<br />

(4) Ein Anspruch auf sofortige Reparatur<br />

besteht nicht. GRAVIS und ihre<br />

Dienstleister streben an, die Überprüfung/Reparatur<br />

schnellstmöglich<br />

durchzuführen. Zu Verzögerungen wird<br />

der Kunde informiert.<br />

(5) Sollte ein Gerät eingereicht werden bei<br />

dem ein Defekt festgestellt wird, der nicht<br />

unter diese <strong>Garantie</strong>bedingungen fällt<br />

(z. B. Flüssigkeitsschaden, mechanische<br />

Beschädigungen), kann GRAVIS bzw. ihre<br />

Dienstleister die entstandenen Aufwendungen<br />

in Rechnung stellen. GRAVIS bzw. ihre<br />

Dienstleister können nach Rücksprache mit<br />

dem Kunden einen Kostenvoranschlag erstellen.<br />

Für einen KVA werden 60 € berechnet.<br />

Diese Kosten werden im Falle einer<br />

Beauftragung verrechnet.<br />

(6) Darüber hinaus gelten die Allgemeinen<br />

Geschäfts- und Reparaturbedingungen<br />

von GRAVIS.<br />

Seite 3


Stand: 01/2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!