Niederschrift - Gemeinde Grefrath
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2<br />
Tagesordnung<br />
A) Öffentliche Sitzung:<br />
1. Fragestunde der Einwohner gemäß § 27 der Geschäftsordnung<br />
2. Bericht über die Erledigung früherer Beschlüsse<br />
3. Vorstellung der städtebaulichen Konzeption zur 2. Ergänzung des<br />
Bebauungsplanes Gr 3 Blatt 2 „Vinkrath“<br />
4. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Bruchstraße P 052-1 V<br />
5. 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> sowie P 088 V<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Gr 54 „Gewerbepark Wasserwerk“;<br />
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
6. Mitteilungen und Anfragen<br />
B) Nichtöffentliche Sitzung:<br />
7. Bericht über die Erledigung früherer Beschlüsse<br />
8. Sachstandsbericht des Geschäftsführers des Umlegungsausschusses<br />
9. Mitteilungen und Anfragen<br />
10. Veröffentlichungen<br />
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung form- und fristgerecht<br />
zuging. Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist gegeben.<br />
Der Tagesordnungspunkt Nr. 3 wird vorgezogen.<br />
Beschlüsse<br />
A) Öffentliche Sitzung:<br />
3. Vorstellung der städtebaulichen Konzeption zur 2. Ergänzung des<br />
Bebauungsplanes Gr 3 Blatt 2 „Vinkrath“<br />
Der mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes beauftragte Planer, Herr Dipl.-Ing. B. M.<br />
Wegmann, stellt die städtebauliche Konzeption für den Bereich „Mörtelsstraße-Süd“ in<br />
allen Einzelheiten vor. Die geplante Bebauung umfasst ca. 30 - 40 Häuser in Form von<br />
Einzel- und Doppelhäusern. Dabei beträgt die durchschnittliche Grundstücksgröße etwa<br />
460 m². Für die Gestaltung der im Süden angrenzenden Ausgleichsfläche ist im weiteren<br />
Verfahren noch ein Fachgutachten aufzustellen.<br />
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 09.11.2010 an den Bürgermeister und die<br />
Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses zu prüfen, ob die Bauherren zum<br />
Anschluss an ein Blockheizkraftwerk verpflichtet werden können.<br />
Eine derartige Bestimmung wird nach Aussage von Herrn Dr. Räppel nicht in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen, sondern im Wege einer Satzung über einen Anschluss- und<br />
Benutzungszwang bzw. durch eine Klausel in den Kaufverträgen zu regeln sein.<br />
Von Herrn Wolff und Herrn Reuter werden Zweifel hinsichtlich der Vermarktbarkeit der<br />
Grundstücke geäußert, falls eine oben aufgeführte Verpflichtung ausgesprochen wird.<br />
Herr Holstein schlägt vor, hierzu in einer der nächsten Sitzungen im Rahmen einer Vorlage<br />
Stellung zu nehmen. Das hält Herr Dr. Räppel nicht für sinnvoll. Stattdessen sollten die