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Niederschrift - Gemeinde Grefrath

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2<br />

Tagesordnung<br />

A) Öffentliche Sitzung:<br />

1. Fragestunde der Einwohner gemäß § 27 der Geschäftsordnung<br />

2. Bericht über die Erledigung früherer Beschlüsse<br />

3. Vorstellung der städtebaulichen Konzeption zur 2. Ergänzung des<br />

Bebauungsplanes Gr 3 Blatt 2 „Vinkrath“<br />

4. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Bruchstraße P 052-1 V<br />

5. 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> sowie P 088 V<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Gr 54 „Gewerbepark Wasserwerk“;<br />

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

6. Mitteilungen und Anfragen<br />

B) Nichtöffentliche Sitzung:<br />

7. Bericht über die Erledigung früherer Beschlüsse<br />

8. Sachstandsbericht des Geschäftsführers des Umlegungsausschusses<br />

9. Mitteilungen und Anfragen<br />

10. Veröffentlichungen<br />

Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung form- und fristgerecht<br />

zuging. Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist gegeben.<br />

Der Tagesordnungspunkt Nr. 3 wird vorgezogen.<br />

Beschlüsse<br />

A) Öffentliche Sitzung:<br />

3. Vorstellung der städtebaulichen Konzeption zur 2. Ergänzung des<br />

Bebauungsplanes Gr 3 Blatt 2 „Vinkrath“<br />

Der mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes beauftragte Planer, Herr Dipl.-Ing. B. M.<br />

Wegmann, stellt die städtebauliche Konzeption für den Bereich „Mörtelsstraße-Süd“ in<br />

allen Einzelheiten vor. Die geplante Bebauung umfasst ca. 30 - 40 Häuser in Form von<br />

Einzel- und Doppelhäusern. Dabei beträgt die durchschnittliche Grundstücksgröße etwa<br />

460 m². Für die Gestaltung der im Süden angrenzenden Ausgleichsfläche ist im weiteren<br />

Verfahren noch ein Fachgutachten aufzustellen.<br />

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 09.11.2010 an den Bürgermeister und die<br />

Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses zu prüfen, ob die Bauherren zum<br />

Anschluss an ein Blockheizkraftwerk verpflichtet werden können.<br />

Eine derartige Bestimmung wird nach Aussage von Herrn Dr. Räppel nicht in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen, sondern im Wege einer Satzung über einen Anschluss- und<br />

Benutzungszwang bzw. durch eine Klausel in den Kaufverträgen zu regeln sein.<br />

Von Herrn Wolff und Herrn Reuter werden Zweifel hinsichtlich der Vermarktbarkeit der<br />

Grundstücke geäußert, falls eine oben aufgeführte Verpflichtung ausgesprochen wird.<br />

Herr Holstein schlägt vor, hierzu in einer der nächsten Sitzungen im Rahmen einer Vorlage<br />

Stellung zu nehmen. Das hält Herr Dr. Räppel nicht für sinnvoll. Stattdessen sollten die

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