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Rathaus-Zeitung Nr. 11/2007 vom 09.08.07 - Stadt Grevenbroich

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<strong>11</strong>. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus<br />

Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und<br />

Übersetzungen<br />

je angefangene halbe Stunde 22,00 Euro<br />

12. Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und<br />

sonstige Informationsträger<br />

bei umfangreichem Verwaltungsaufwand, insbesondere<br />

bei Bereitstellung archivierter Akten (soweit<br />

nicht Archiv, hier eigene Gebührenordnung)<br />

sowie bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand,<br />

insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder<br />

geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen<br />

(§ 10 Abs. 2 IFG)<br />

je angefangene halbe Stunde 22,00 Euro<br />

13. Lichtpausen und Plots<br />

a) DIN A 4 7,50Euro<br />

b) DIN A 3 8,50 Euro<br />

c) DIN A 2 10,50 Euro<br />

d) DIN A 1 12,50 Euro<br />

e) DIN A 0 14,50 Euro<br />

Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke<br />

per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben<br />

14. Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger<br />

je angefangene 10 Minuten 7,50 Euro<br />

15. Bereitstellung digitaler Daten<br />

a) Rasterdaten<br />

Digitale Orthophotos: je Hektar 1,00 Euro<br />

Andere digitale Karten im Format JPEG oder<br />

PDF: je qdm 0,50 Euro<br />

b) Vektordaten<br />

Digitale Geodaten (außer Straßendaten):<br />

je Hektar 10,00 Euro<br />

Straßendaten je 100 Objektreferenzen:<br />

Für bis zu 40.000 Objektreferenzen 7,50 Euro<br />

Für die 40.001 bis zur 1.000.000 Objektreferenz<br />

3,75 Euro<br />

Für die 1.000.001 und weitere Objektreferenzen<br />

1,50 Euro<br />

Zusätzlich zu den Gebühren für die Daten zu<br />

a) und b) wird die Bereitstellung gemäß Ziffer<br />

14 in Rechnung gestellt.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong><br />

<strong>vom</strong> 02.08.<strong>2007</strong> wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma-

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