Rathaus Zeitung - Stadt Grevenbroich
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Satzung vom 23.01.2003 zur 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasseranlagen<br />
Aufgrund des §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV. NRW. S.<br />
160) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV.NRW. S.324), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002<br />
(GV.NRW. S. 160) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong> in seiner Sitzung am 23.01.2003 folgende Satzung beschlossen:<br />
Artikel I<br />
§ 11 Stammkapital wird wie folgt neu gefasst:<br />
§ 11 Stammkapital<br />
Das Stammkapital des Eigenbetriebes Abwasseranlagen beträgt 21.276.600,- EURO.<br />
Artikel II<br />
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung vom 23.01.2003 zur 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasseranlagen<br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Hinweis:<br />
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV. NRW. S. 160) kann<br />
eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die vorstehende S atzung<br />
nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß<br />
öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte<br />
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Grevenbroich</strong>, den 23.01.03<br />
Theo Hoer<br />
Bürgermeister