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Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren ...

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(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße<br />

bestimmt sich nach § 17 des Gesetzes <strong>über</strong> Ordnungswidrigkeiten (OWiG).<br />

(4) Die durch vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen eine Bestimmung <strong>die</strong>ser<br />

<strong>Verordnung</strong> gewonnenen oder erlangten Gegenstände unterliegen der Einziehung.<br />

(5) Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ist der Bürgermeister<br />

der Stadt Grevenbroich als örtliche Ordnungsbehörde.<br />

§ 18<br />

Vorrang anderer Rechtsvorschriften<br />

Diese <strong>Gefahren</strong>abwehrverordnung gilt nicht für Tatbestände, <strong>die</strong> durch Bundes- oder Landesrecht<br />

abschließend geregelt sind. Weiterhin bleiben insbesondere <strong>die</strong> Satzung der Stadt<br />

Grevenbroich <strong>über</strong> Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />

– ; Sondernutzungssatzung – vom 28.01.1988 und <strong>die</strong> Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abfallwirtschaft in<br />

der Stadt Grevenbroich vom 22.12.1993 <strong>von</strong> den Regelungen <strong>die</strong>ser <strong>Gefahren</strong>abwehrverordnung<br />

unberührt.<br />

§ 19<br />

Inkrafttreten, Aufhebung <strong>von</strong> Vorschriften<br />

Die <strong>Verordnung</strong> tritt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer<br />

Kraft <strong>die</strong> Ordnungsbehördliche <strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Grevenbroich vom 25.07.1988, zuletzt geändert<br />

durch <strong>die</strong> 2. Änderungsverordnung vom 03.06.1998, und <strong>die</strong> Ordnungsbehördliche <strong>Verordnung</strong><br />

zur <strong>Abwehr</strong> des unbefugten Plakatierens, Beschriftens, Bemalens oder Besprühens an<br />

öffentlichen Flächen, an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Grevenbroich<br />

(Plakatordnung) vom 14.10.1994.<br />

Fn 1 geändert durch <strong>Verordnung</strong> (1. Änderungsverordnung) vom 28.04.2004, in Kraft getreten am 06.01.2005<br />

geändert durch <strong>Verordnung</strong> zur Werbung in der Stadt Grevenbroich vom 18.03.2010, in Kraft getreten am<br />

15.04.2010<br />

geändert durch <strong>Verordnung</strong> (2. Änderungsverordnung) vom 25.07.2011, in Kraft getreten am 04.08.2011<br />

Fn 2 § 10a angefügt durch <strong>Verordnung</strong>(1. Änderungsverordnung) vom 28.12.2004, in Kraft getreten am<br />

06.01.2005<br />

Fn 3 § 8 und § 17 Abs. 1 Nr. 18 bis 21 aufgehoben durch <strong>Verordnung</strong> zur Werbung in der Stadt Grevenbroich<br />

vom 18.03.2010, in Kraft getreten am 15.04.2010<br />

Fn 4 § 10 aufgehoben durch <strong>Verordnung</strong> (2. Änderungsverordnung) vom 25.07.2011, in Kraft getreten am<br />

04.08.2011

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