Satzung für das Jugendamt der Stadt Grevenbroich vom 04.03.2010
Satzung für das Jugendamt der Stadt Grevenbroich vom 04.03.2010
Satzung für das Jugendamt der Stadt Grevenbroich vom 04.03.2010
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III. Die Verwaltung des <strong>Jugendamt</strong>es<br />
§8<br />
Einglie<strong>der</strong>ung<br />
Die Verwaltung des <strong>Jugendamt</strong>es ist eine selbständige Organisationseinheit innerhalb <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />
§9<br />
Aufgaben<br />
(1) Die Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung im Bereich <strong>der</strong> öffentliche Jugendhilfe werden<br />
von <strong>der</strong> Hauptverwaltungsbeamtin/dem Hauptverwaltungsbeamten, <strong>der</strong>/dem <strong>für</strong> die<br />
Jugendhilfe zuständigen Dezernentin/Dezernenten o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Verwaltung des<br />
<strong>Jugendamt</strong>es im Rahmen dieser <strong>Satzung</strong> und <strong>der</strong> Beschlüsse des Rates und des<br />
Jugendhilfeausschusses geführt. Die Befugnisse <strong>der</strong>/des <strong>für</strong> die Jugendhilfe zuständige<br />
Dezernentin/Dezernenten und <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Verwaltung des <strong>Jugendamt</strong>es richten sich<br />
nach <strong>der</strong> jeweils gültigen Unterschriftenordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong>.<br />
(2) Die Hauptverwaltungsbeamtin/<strong>der</strong> Hauptverwaltungsbeamte, die/<strong>der</strong> <strong>für</strong> die Jugendhilfe<br />
zuständige Dezernentin/Dezernent o<strong>der</strong> die Leitung <strong>der</strong> Verwaltung des <strong>Jugendamt</strong>es<br />
• ist verpflichtet, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses über<br />
alle wichtigen Angelegenheiten <strong>der</strong> Verwaltung des <strong>Jugendamt</strong>es zu unterrichten,<br />
• bereitet die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vor und führt diese aus.<br />
IV. Schlussbestimmungen<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Am gleichen Tage tritt die<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Jugendamt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grevenbroich</strong> <strong>vom</strong> 01.07.1993 außer Kraft.