Grünberger Woche vom 20. Dezember 2012 - der Stadt Grünberg
Grünberger Woche vom 20. Dezember 2012 - der Stadt Grünberg
Grünberger Woche vom 20. Dezember 2012 - der Stadt Grünberg
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<strong>20.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> 17<br />
schlussleitungen verweigert.<br />
2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer<br />
Geldbuße von 5 bis 50.000 ? geahndet<br />
werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen<br />
Vorteil, den <strong>der</strong> Täter aus<br />
<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit gezogen hat,<br />
übersteigen. Reicht das satzungsmäßige<br />
Höchstmaß hierzu nicht aus, kann es<br />
überschritten werden.<br />
3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br />
in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung findet<br />
Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde<br />
ist <strong>der</strong> Magistrat.<br />
35 In-Kraft-Treten<br />
iese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.<br />
leichzeitig tritt die bisherige Wasserversorungssatzung<br />
außer Kraft.<br />
ie Satzung wird hiermit ausgefertigt:<br />
rünberg, den 13. 12. <strong>2012</strong><br />
Der Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong><br />
Frank Ide; Bürgermeister<br />
rreichbarkeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>veraltung<br />
<strong>Grünberg</strong> in <strong>der</strong> Zeit<br />
zwischen den Jahren«<br />
m Donnerstag, den 27. 12. <strong>2012</strong>, und<br />
reitag, den 28. 12. <strong>2012</strong>, ist die <strong>Stadt</strong>veraltung<br />
<strong>Grünberg</strong> aus innerbetrieblichen<br />
ründen geschlossen. Für Ihre Fragen, Anegungen,<br />
Anträge und Anliegen stehen wir<br />
ber ab Mittwoch, den 2. 1. 2013 gerne wieer<br />
zur Verfügung.<br />
as Standesamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> im<br />
immer 13 des <strong>Stadt</strong>hauses ist jedoch an<br />
en beiden Tagen 27. 12. <strong>2012</strong> und 28. 12.<br />
012 jeweils in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 Uhr bis<br />
2.00 Uhr geöffnet. Sie erreichen das Stanesamt<br />
zu den angegebenen Zeiten auch uner<br />
folgen<strong>der</strong> Rufnummer: 06401/804151.<br />
ür Notfälle im Bereich <strong>der</strong> Wasserversorung<br />
im Zeitraum <strong>vom</strong> 22. 12. <strong>2012</strong> bis 1.<br />
. 20143 gelten folgende Rufnummern für<br />
ie erreichbaren Mitarbeiter/innen:<br />
asserversorgung: 06401/222596<br />
Für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong><br />
Frank Ide, Bürgermeister<br />
eues aus dem <strong><strong>Grünberg</strong>er</strong><br />
athaus<br />
iebe Mitbürgerinnen und<br />
itbürger,<br />
um sechsten Male erhalten Sie heute auf diektem<br />
Wege aktuelle Informationen zum<br />
rtlichen Geschehen in <strong>Grünberg</strong> von Ihrer<br />
tadtverwaltung.<br />
ch möchte Ihnen auch in dieser Ausgabe<br />
chil<strong>der</strong>n, welche Projekte, Veranstaltungen<br />
nd Initiativen <strong>der</strong>zeit in <strong>Grünberg</strong> und den<br />
ngeschlossenen <strong>Stadt</strong>teilen anstehen, aber<br />
uch Ihre Hinweise, Anregungen, und<br />
ünsche zum <strong>Stadt</strong>geschehen berücksichtigen.<br />
Neubau eines Hallenschwimmbades auf<br />
dem Freibadgelände:<br />
Lei<strong>der</strong> wurden bis heute nur rund 350<br />
Rückmeldungen für einen Beitritt zu einem<br />
noch zu gründenden För<strong>der</strong>verein abgegeben.<br />
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich<br />
damit in Bezug auf alle <strong><strong>Grünberg</strong>er</strong> Haushalte<br />
(ca. 7.000) nur rund 5 % aller Haushalte<br />
bereit erklärt haben, einem noch zu<br />
gründenden För<strong>der</strong>verein beizutreten.<br />
Dieses Ergebnis wurde <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
in ihrer Sitzung am<br />
12.12.<strong>2012</strong> zur Kenntnis gebracht.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> geringen Rücklaufquote<br />
und <strong>der</strong> aktuell<br />
-sowie auch für die Zukunft prognostizierten-<br />
stark eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> hat die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung deshalb in<br />
ihrer Sitzung am 12.12.<strong>2012</strong> beschlossen,<br />
den bereits vorangegangenen Empfehlungen<br />
ihrer Fachausschüsse zu folgen und einen<br />
Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Hallenbades<br />
mehrheitlich abgelehnt. Somit wird<br />
also in <strong>Grünberg</strong> auf absehbare Zeit kein<br />
Hallenbad gebaut.<br />
Städtischer Veranstaltungskalen<strong>der</strong>:<br />
Folgende Veranstaltungen finden unter an<strong>der</strong>em<br />
in den kommenden <strong>Woche</strong>n in<br />
<strong>Grünberg</strong> statt:<br />
28.12.<strong>2012</strong> Blutspendetermin des DRK<br />
Queckborn,<br />
Mehrzweckhalle Queckborn ab 17.00 Uhr<br />
12.01.2013 Einsammeln <strong>der</strong> Weihnachtsbäume<br />
in <strong>Grünberg</strong> und den <strong>Stadt</strong>teilen<br />
durch die Jugendfeuerwehren<br />
<strong>20.</strong>01.2013 2. <strong><strong>Grünberg</strong>er</strong> Kreuzfahrtmesse,<br />
Gallushalle <strong>Grünberg</strong> von 11 – 18 Uhr.<br />
Eintritt 3,-- Euro / Kin<strong>der</strong> frei!<br />
Veranstalter: Reisebüro Kordiztky<br />
Eine vollständige Übersicht erhalten Sie auf<br />
unserer Internetseite www.gruenberg.de unter<br />
»Tourismus und Freizeit« – und dann<br />
unter <strong>der</strong> Rubrik »Veranstaltungen«.<br />
Räum- und Streupflicht aller Grundstückseigentümer<br />
im Winter:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> bittet noch einmal alle<br />
innerörtlichen Grundstückseigentümer, in<br />
<strong>der</strong> anstehenden Winterzeit ihren satzungsgemäßen<br />
Verpflichtungen zur Herstellung<br />
eines gefahrlosen Gehweges nachzukommen.<br />
Unfälle auf dem Gehweg sind <strong>der</strong> privaten<br />
Verkehrssicherungspflicht<br />
des jeweiligen Grundstückseigentümers<br />
zuzuordnen und führen sehr oft zu<br />
Schadenersatz- o<strong>der</strong> Regressansprüchen von<br />
Geschädigten und Versicherungen.<br />
Deshalb unser Hinweis: Ab 07.00 Uhr<br />
morgens bis <strong>20.</strong>00 Uhr abends immer wie<strong>der</strong><br />
mal prüfen, ob Schnee- o<strong>der</strong> Eisglätte<br />
gegeben ist und diesbezüglich entsprechende<br />
Abhilfe schaffen. Gegebenenfalls hilft auch<br />
<strong>der</strong> freundliche Nachbar mal aus o<strong>der</strong> eventuelle<br />
Mieter können hierzu herangezogen<br />
werden.<br />
Übrigens: Soweit den Räumpflichtigen die<br />
Ablagerung des zu beseitigenden Schnees<br />
und <strong>der</strong> Eisstücke auf Flächen außerhalb des<br />
Verkehrsraumes nicht zugemutet werden<br />
kann, dürfen diese gemäß § 10 Abs. 5 <strong>der</strong><br />
Straßenreinigungssatzung nur so abgelagert<br />
werden, dass <strong>der</strong> Verkehr möglichst wenig<br />
beeinträchtigt wird. Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen<br />
die Räum- und Streupflicht können mit<br />
einem Bußgeld belegt werden.<br />
Än<strong>der</strong>ungen bei Steuern und Abgaben ab<br />
01.01.2013:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung weist noch einmal darauf<br />
hin, dass ab 01.01.2013 einige Än<strong>der</strong>ungen<br />
im Bereich von Steuern und Abgaben<br />
eintreten. Zum einen wird aus <strong>der</strong> bisher<br />
eingleisig ermittelten Abwassergebühr<br />
(Maßstab alleine nach Frischwasserverbrauch)<br />
eine zweigeteilte Abwassergebühr<br />
(Schmutzwassergebühr nach Frischwasserverbrauch<br />
sowie Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />
nach versiegelter Fläche). Unter dem Strich<br />
sollten dabei aber viele Privathaushalte entlastet<br />
werden, weil insbeson<strong>der</strong>e große versiegelte<br />
Flächen nunmehr auch stärker bei<br />
<strong>der</strong> Gebührenberechnung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> muss für ihre eigenen<br />
versiegelten Flächen (Straßen, Wege,<br />
Plätze, Gebäude wie z.B. Gallushalle, Dorfgemeinschaftshäuser)<br />
dadurch ab<br />
01.01.2013 deutlich mehr Gebühren zahlen.<br />
Aus Gründen <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung<br />
hat zudem die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
in ihrer Sitzung am 12.12.<strong>2012</strong> beschlossen,<br />
den Steuerhebesatz für die<br />
Grundsteuer B von bisher 280 auf neu 300<br />
% anzuheben. Eigentümer von bebauten<br />
Grundstücken werden damit in mo<strong>der</strong>atem<br />
Maße stärker belastet. Für Eigentümer von<br />
land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken<br />
tritt allerdings keine Mehrbelastung<br />
ein, da <strong>der</strong> Hebesatz für die Grundsteuer<br />
A unverän<strong>der</strong>t bleibt.<br />
Verleihung des Hessischen Archivpreises<br />
<strong>2012</strong> an den Archivverbund Langgöns/<br />
<strong>Grünberg</strong>:<br />
Einmal im Jahr verleiht <strong>der</strong> Landesverband<br />
Hessen des Verbands deutscher Archivarinnen<br />
und Archivare e. V. den Hessischen Archivpreis<br />
an eine Einrichtung, die sich in<br />
vorbildlicher Weise um den Kulturgutschutz<br />
und die Archivierung von Schriftquellen<br />
und Dokumentationsgut verdient gemacht<br />
hat. Im Jahr <strong>2012</strong> wählte die Jury den Archivverbund<br />
Langgöns/<strong>Grünberg</strong> für herausragende<br />
Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Sicherung<br />
und Zugänglichmachung von Archivgut<br />
aus.<br />
Der seit Januar 2009 durch die Historikerin<br />
und Diplom-Archivarin Marei Söhngen-<br />
Haffer M.A. geleitete Archivverbund ent-