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Grünberger Woche vom 20. Dezember 2012 - der Stadt Grünberg

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<strong>20.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> 17<br />

schlussleitungen verweigert.<br />

2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer<br />

Geldbuße von 5 bis 50.000 ? geahndet<br />

werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen<br />

Vorteil, den <strong>der</strong> Täter aus<br />

<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit gezogen hat,<br />

übersteigen. Reicht das satzungsmäßige<br />

Höchstmaß hierzu nicht aus, kann es<br />

überschritten werden.<br />

3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br />

in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung findet<br />

Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde<br />

ist <strong>der</strong> Magistrat.<br />

35 In-Kraft-Treten<br />

iese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.<br />

leichzeitig tritt die bisherige Wasserversorungssatzung<br />

außer Kraft.<br />

ie Satzung wird hiermit ausgefertigt:<br />

rünberg, den 13. 12. <strong>2012</strong><br />

Der Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong><br />

Frank Ide; Bürgermeister<br />

rreichbarkeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>veraltung<br />

<strong>Grünberg</strong> in <strong>der</strong> Zeit<br />

zwischen den Jahren«<br />

m Donnerstag, den 27. 12. <strong>2012</strong>, und<br />

reitag, den 28. 12. <strong>2012</strong>, ist die <strong>Stadt</strong>veraltung<br />

<strong>Grünberg</strong> aus innerbetrieblichen<br />

ründen geschlossen. Für Ihre Fragen, Anegungen,<br />

Anträge und Anliegen stehen wir<br />

ber ab Mittwoch, den 2. 1. 2013 gerne wieer<br />

zur Verfügung.<br />

as Standesamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> im<br />

immer 13 des <strong>Stadt</strong>hauses ist jedoch an<br />

en beiden Tagen 27. 12. <strong>2012</strong> und 28. 12.<br />

012 jeweils in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 Uhr bis<br />

2.00 Uhr geöffnet. Sie erreichen das Stanesamt<br />

zu den angegebenen Zeiten auch uner<br />

folgen<strong>der</strong> Rufnummer: 06401/804151.<br />

ür Notfälle im Bereich <strong>der</strong> Wasserversorung<br />

im Zeitraum <strong>vom</strong> 22. 12. <strong>2012</strong> bis 1.<br />

. 20143 gelten folgende Rufnummern für<br />

ie erreichbaren Mitarbeiter/innen:<br />

asserversorgung: 06401/222596<br />

Für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong><br />

Frank Ide, Bürgermeister<br />

eues aus dem <strong><strong>Grünberg</strong>er</strong><br />

athaus<br />

iebe Mitbürgerinnen und<br />

itbürger,<br />

um sechsten Male erhalten Sie heute auf diektem<br />

Wege aktuelle Informationen zum<br />

rtlichen Geschehen in <strong>Grünberg</strong> von Ihrer<br />

tadtverwaltung.<br />

ch möchte Ihnen auch in dieser Ausgabe<br />

chil<strong>der</strong>n, welche Projekte, Veranstaltungen<br />

nd Initiativen <strong>der</strong>zeit in <strong>Grünberg</strong> und den<br />

ngeschlossenen <strong>Stadt</strong>teilen anstehen, aber<br />

uch Ihre Hinweise, Anregungen, und<br />

ünsche zum <strong>Stadt</strong>geschehen berücksichtigen.<br />

Neubau eines Hallenschwimmbades auf<br />

dem Freibadgelände:<br />

Lei<strong>der</strong> wurden bis heute nur rund 350<br />

Rückmeldungen für einen Beitritt zu einem<br />

noch zu gründenden För<strong>der</strong>verein abgegeben.<br />

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich<br />

damit in Bezug auf alle <strong><strong>Grünberg</strong>er</strong> Haushalte<br />

(ca. 7.000) nur rund 5 % aller Haushalte<br />

bereit erklärt haben, einem noch zu<br />

gründenden För<strong>der</strong>verein beizutreten.<br />

Dieses Ergebnis wurde <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

in ihrer Sitzung am<br />

12.12.<strong>2012</strong> zur Kenntnis gebracht.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> geringen Rücklaufquote<br />

und <strong>der</strong> aktuell<br />

-sowie auch für die Zukunft prognostizierten-<br />

stark eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> hat die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung deshalb in<br />

ihrer Sitzung am 12.12.<strong>2012</strong> beschlossen,<br />

den bereits vorangegangenen Empfehlungen<br />

ihrer Fachausschüsse zu folgen und einen<br />

Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Hallenbades<br />

mehrheitlich abgelehnt. Somit wird<br />

also in <strong>Grünberg</strong> auf absehbare Zeit kein<br />

Hallenbad gebaut.<br />

Städtischer Veranstaltungskalen<strong>der</strong>:<br />

Folgende Veranstaltungen finden unter an<strong>der</strong>em<br />

in den kommenden <strong>Woche</strong>n in<br />

<strong>Grünberg</strong> statt:<br />

28.12.<strong>2012</strong> Blutspendetermin des DRK<br />

Queckborn,<br />

Mehrzweckhalle Queckborn ab 17.00 Uhr<br />

12.01.2013 Einsammeln <strong>der</strong> Weihnachtsbäume<br />

in <strong>Grünberg</strong> und den <strong>Stadt</strong>teilen<br />

durch die Jugendfeuerwehren<br />

<strong>20.</strong>01.2013 2. <strong><strong>Grünberg</strong>er</strong> Kreuzfahrtmesse,<br />

Gallushalle <strong>Grünberg</strong> von 11 – 18 Uhr.<br />

Eintritt 3,-- Euro / Kin<strong>der</strong> frei!<br />

Veranstalter: Reisebüro Kordiztky<br />

Eine vollständige Übersicht erhalten Sie auf<br />

unserer Internetseite www.gruenberg.de unter<br />

»Tourismus und Freizeit« – und dann<br />

unter <strong>der</strong> Rubrik »Veranstaltungen«.<br />

Räum- und Streupflicht aller Grundstückseigentümer<br />

im Winter:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> bittet noch einmal alle<br />

innerörtlichen Grundstückseigentümer, in<br />

<strong>der</strong> anstehenden Winterzeit ihren satzungsgemäßen<br />

Verpflichtungen zur Herstellung<br />

eines gefahrlosen Gehweges nachzukommen.<br />

Unfälle auf dem Gehweg sind <strong>der</strong> privaten<br />

Verkehrssicherungspflicht<br />

des jeweiligen Grundstückseigentümers<br />

zuzuordnen und führen sehr oft zu<br />

Schadenersatz- o<strong>der</strong> Regressansprüchen von<br />

Geschädigten und Versicherungen.<br />

Deshalb unser Hinweis: Ab 07.00 Uhr<br />

morgens bis <strong>20.</strong>00 Uhr abends immer wie<strong>der</strong><br />

mal prüfen, ob Schnee- o<strong>der</strong> Eisglätte<br />

gegeben ist und diesbezüglich entsprechende<br />

Abhilfe schaffen. Gegebenenfalls hilft auch<br />

<strong>der</strong> freundliche Nachbar mal aus o<strong>der</strong> eventuelle<br />

Mieter können hierzu herangezogen<br />

werden.<br />

Übrigens: Soweit den Räumpflichtigen die<br />

Ablagerung des zu beseitigenden Schnees<br />

und <strong>der</strong> Eisstücke auf Flächen außerhalb des<br />

Verkehrsraumes nicht zugemutet werden<br />

kann, dürfen diese gemäß § 10 Abs. 5 <strong>der</strong><br />

Straßenreinigungssatzung nur so abgelagert<br />

werden, dass <strong>der</strong> Verkehr möglichst wenig<br />

beeinträchtigt wird. Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen<br />

die Räum- und Streupflicht können mit<br />

einem Bußgeld belegt werden.<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei Steuern und Abgaben ab<br />

01.01.2013:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung weist noch einmal darauf<br />

hin, dass ab 01.01.2013 einige Än<strong>der</strong>ungen<br />

im Bereich von Steuern und Abgaben<br />

eintreten. Zum einen wird aus <strong>der</strong> bisher<br />

eingleisig ermittelten Abwassergebühr<br />

(Maßstab alleine nach Frischwasserverbrauch)<br />

eine zweigeteilte Abwassergebühr<br />

(Schmutzwassergebühr nach Frischwasserverbrauch<br />

sowie Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

nach versiegelter Fläche). Unter dem Strich<br />

sollten dabei aber viele Privathaushalte entlastet<br />

werden, weil insbeson<strong>der</strong>e große versiegelte<br />

Flächen nunmehr auch stärker bei<br />

<strong>der</strong> Gebührenberechnung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Grünberg</strong> muss für ihre eigenen<br />

versiegelten Flächen (Straßen, Wege,<br />

Plätze, Gebäude wie z.B. Gallushalle, Dorfgemeinschaftshäuser)<br />

dadurch ab<br />

01.01.2013 deutlich mehr Gebühren zahlen.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung<br />

hat zudem die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

in ihrer Sitzung am 12.12.<strong>2012</strong> beschlossen,<br />

den Steuerhebesatz für die<br />

Grundsteuer B von bisher 280 auf neu 300<br />

% anzuheben. Eigentümer von bebauten<br />

Grundstücken werden damit in mo<strong>der</strong>atem<br />

Maße stärker belastet. Für Eigentümer von<br />

land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken<br />

tritt allerdings keine Mehrbelastung<br />

ein, da <strong>der</strong> Hebesatz für die Grundsteuer<br />

A unverän<strong>der</strong>t bleibt.<br />

Verleihung des Hessischen Archivpreises<br />

<strong>2012</strong> an den Archivverbund Langgöns/<br />

<strong>Grünberg</strong>:<br />

Einmal im Jahr verleiht <strong>der</strong> Landesverband<br />

Hessen des Verbands deutscher Archivarinnen<br />

und Archivare e. V. den Hessischen Archivpreis<br />

an eine Einrichtung, die sich in<br />

vorbildlicher Weise um den Kulturgutschutz<br />

und die Archivierung von Schriftquellen<br />

und Dokumentationsgut verdient gemacht<br />

hat. Im Jahr <strong>2012</strong> wählte die Jury den Archivverbund<br />

Langgöns/<strong>Grünberg</strong> für herausragende<br />

Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Sicherung<br />

und Zugänglichmachung von Archivgut<br />

aus.<br />

Der seit Januar 2009 durch die Historikerin<br />

und Diplom-Archivarin Marei Söhngen-<br />

Haffer M.A. geleitete Archivverbund ent-

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