Programm zur Foerderung der Energieeinsparung 01.pdf - Gröbenzell
Programm zur Foerderung der Energieeinsparung 01.pdf - Gröbenzell
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<strong>Programm</strong><br />
<strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Energieeinsparung</strong><br />
und <strong>der</strong> Nutzung regenerativer Energiequellen<br />
in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong><br />
Ziel<br />
Ziel des <strong>Programm</strong>s ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbeson<strong>der</strong>e aus<br />
fossilen Quellen und die Schaffung von Anreizen für die Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Gröbenzell</strong>, energiesparende Techniken und erneuerbare Energiequellen zu nutzen.<br />
Anwendungsbereich<br />
Geför<strong>der</strong>t werden können im Rahmen <strong>der</strong> verfügbaren Haushaltsmittel Maßnahmen innerhalb<br />
des Gemeindegebiets von <strong>Gröbenzell</strong> in bestehenden o<strong>der</strong> bauaufsichtlich genehmigten<br />
Wohngebäuden. Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen sowie Son<strong>der</strong>maßnahmen<br />
können auch an gewerblich genutzten Gebäuden geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Bei dem För<strong>der</strong>programm handelt es sich um eine freiwillige Leistung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong>.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. För<strong>der</strong>zusagen<br />
werden im Rahmen <strong>der</strong> verfügbaren Haushaltsmittel in <strong>der</strong> Reihenfolge des Eingangs <strong>der</strong><br />
vollständigen För<strong>der</strong>anträge erteilt.<br />
Voraussetzungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
Eine För<strong>der</strong>ung kann nur bewilligt werden, wenn <strong>der</strong> Antrag unter Vorlage eines vollständigen,<br />
prüfbaren Kostenvoranschlags und <strong>der</strong> sonstigen erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise und Unterlagen<br />
vor Auftragsvergabe bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> eingereicht wird.<br />
Eine För<strong>der</strong>ung durch die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> ist nicht möglich, wenn für dieselbe Maßnahme<br />
Zuschüsse aus an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen in Anspruch genommen werden können<br />
(auf Ausnahmen wird bei den jeweiligen för<strong>der</strong>ungsfähigen Maßnahmen hingewiesen). Dagegen<br />
ist die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite aus an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen mit<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung einer Maßnahme durch die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> vereinbar.<br />
Antragsverfahren<br />
För<strong>der</strong>anträge sind unter Verwendung des bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> erhältlichen Formblattes<br />
und unter Vorlage eines vollständigen Kostenvoranschlags ein<strong>zur</strong>eichen. Das Antragsformular<br />
ist auch elektronisch auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> verfügbar.<br />
Mieter und Hausverwaltungen müssen eine schriftliche Zustimmung des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eigentümer<br />
<strong>zur</strong> Ausführung <strong>der</strong> Maßnahme vorlegen. Dem Antrag ist gegebenenfalls <strong>der</strong> Ablehnungsbescheid<br />
über die Gewährung von Zuschüssen aus an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen beizufügen.<br />
Erhebliche Än<strong>der</strong>ungen in den geplanten Maßnahmen nach Antragstellung sind <strong>der</strong><br />
Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.<br />
Innerhalb eines Jahres nach Bewilligung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung müssen die geplanten Maßnahmen<br />
abgeschlossen und die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen und Nachweise bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong><br />
eingereicht werden.<br />
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För<strong>der</strong>ungsfähige Maßnahmen<br />
1. Energiegutachten<br />
Geför<strong>der</strong>t wird die Erstellung eines Energiegutachtens, das den baulichen Wärmeschutz,<br />
die Wärmeerzeugung und -verteilung einschließlich <strong>der</strong> Warmwasserbereitung<br />
und die Möglichkeiten <strong>der</strong> Nutzung erneuerbarer Energien umfasst, bei Gebäuden, die<br />
bis 1994 bauaufsichtlich genehmigt wurden, sofern hierfür keine Mittel aus dem <strong>Programm</strong><br />
„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Das Gutachten muss den Anfor<strong>der</strong>ungen dieses <strong>Programm</strong>s entsprechen.<br />
För<strong>der</strong>höhe<br />
50% <strong>der</strong> Gutachtenkosten, maximal 300 €<br />
2. Wärmedämmung im Altbau<br />
Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen <strong>zur</strong> Verringerung <strong>der</strong> Wärmeverluste an Gebäuden, die<br />
über die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen hinausgehen. Voraussetzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Wärmedämmung von Dächern und Außenwänden (2.1.1., 2.1.2. und 2.2.) ist, dass die<br />
<strong>Energieeinsparung</strong> durch ein Energiegutachten nach Punkt 1 nachgewiesen wird. Für<br />
die Wärmedämmung von Dachböden und Kellerdecken (2.1.3. und 2.1.4.) ist eine<br />
U-Wertberechnung durchzuführen. Gutachten und Berechnungen sind mit dem Antrag<br />
vorzulegen.<br />
Eine För<strong>der</strong>ung ist nicht möglich, wenn folgende Materialien/Stoffe verwendet werden:<br />
(H)FCKW/CKW–geschäumte Dämmstoffe, Asbestzementplatten, Spanplatten <strong>der</strong><br />
Emissionsklassen 2 und 3, PVC, Materialien und Stoffe ohne Zulassung, Faserdämmmaterialien,<br />
die nicht den Kriterien nach Anhang V Nr. 7.1(1) Gefahrstoffverordnung<br />
entsprechen.<br />
Die Verwendung tropischer Hölzer für Fensterrahmen wird nur geför<strong>der</strong>t, wenn sie<br />
nachweislich aus zertifizierter naturnaher Forstwirtschaft stammen.<br />
Die För<strong>der</strong>ung beträgt maximal 2000 € pro Gebäude.<br />
Beträgt die För<strong>der</strong>summe nach 2.1. und 2.2. weniger als 1.200 € wird für die Erstellung<br />
des Energiegutachtens ein Zuschlag von 100 € gewährt.<br />
2.1. Dächer und Decken<br />
Die Wärmedämmung an Dächern wird geför<strong>der</strong>t, wenn sie die gesamte Dachfläche<br />
des Gebäudes beziehungsweise die gesamte Dachgeschossbodenfläche bei unbeheiztem<br />
Dachraum umfasst.<br />
2.1.1.Steildächer<br />
För<strong>der</strong>höhe<br />
Ein- und Zweifamilienhäuser:<br />
- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25 500 €<br />
- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20 1.000 €<br />
Mehrfamilienhäuser:<br />
- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25<br />
bis 300 m² gedämmter Fläche 750 €<br />
bis 400 m² gedämmter Fläche 1.000 €<br />
bis 500 m² gedämmter Fläche 1.250 €<br />
über 500 m² gedämmter Fläche 1.500 €<br />
- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20<br />
bis 300 m² gedämmter Fläche 1.250 €<br />
bis 400 m² gedämmter Fläche 1.500 €<br />
bis 500 m² gedämmter Fläche 1.750 €<br />
über 500 m² gedämmter Fläche 2.000 €<br />
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2.1.2.Flachdächer<br />
bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20 500 €<br />
2.1.3.Dachböden<br />
bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25<br />
2.1.4.Kellerdecken<br />
bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,35<br />
25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />
maximal 400 €.<br />
25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />
maximal 400 €.<br />
2.2. Außenwände<br />
Die Wärmedämmung von Außenwänden wird geför<strong>der</strong>t, wenn sie mindestens die<br />
Hälfte <strong>der</strong> Gebäudewandfläche umfasst und die gedämmten Wände einen U-Wert von<br />
≤ 0,28 erreichen. Eine För<strong>der</strong>ung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig die Fenster einen<br />
U w -Wert von ≤ 1,7 aufweisen.<br />
För<strong>der</strong>höhe<br />
15 € pro m² gedämmte Außenwand<br />
2.3. Fenster und Fenstertüren<br />
För<strong>der</strong>höhe<br />
Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit<br />
Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />
Einbau von Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />
in zu erhaltende Fensterrahmen<br />
50 € pro Stück.<br />
20 € pro Stück.<br />
Mit dem Antrag sind Ansichtsskizzen <strong>der</strong> auszutauschenden Fenster und Außentüren<br />
vorzulegen.<br />
Der Austausch von Fenstern und Fenstertüren in nicht beheizten Räumen wird nicht<br />
geför<strong>der</strong>t. Bei Verwendung von PVC-Profilen wird <strong>der</strong> Einbau von Wärmeschutzfenstern<br />
ebenfalls nicht geför<strong>der</strong>t.<br />
3. Thermische Solaranlagen<br />
Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau thermischer Solaranlagen <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung (nicht<br />
<strong>zur</strong> Schwimmbadbeheizung) und <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung, sofern keine Mittel aus<br />
entsprechenden staatlichen För<strong>der</strong>programmen <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Der Antragsteller<br />
muss die Nichtbewilligung <strong>der</strong> staatlichen För<strong>der</strong>ung nachweisen. Zum För<strong>der</strong>antrag<br />
ist eine Berechnung des Wärmeertrags und des solaren Deckungsanteils am<br />
Nutzenergiebedarf <strong>der</strong> Warmwasserbereitung bzw. am jährlichen Heizenergiebedarf<br />
vorzulegen. Voraussetzungen und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung richten sich nach den jeweils<br />
geltenden Bedingungen des Marktanreizprogramms des Bundes.<br />
(För<strong>der</strong>höhe: Stand 17.6.2005)<br />
Warmwasserbereitung<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung<br />
105 €/m² Kollektorfläche<br />
135 €/m² Kollektorfläche<br />
Bei Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung gewährt die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> für die Beschaffung<br />
und den Einbau des Heizungspufferspeichers einen Zuschuß von 250 €.<br />
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4. Photovoltaikanlagen<br />
Geför<strong>der</strong>t werden Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mindestens<br />
1 kWp.<br />
För<strong>der</strong>höhe<br />
25 € pro 0,1 kWp. Die För<strong>der</strong>ung wird auf 1.500 € pro Anlage begrenzt.<br />
5. Brennwerttechnik<br />
Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau von Brennwertkesseln in Altbauten als Ersatz einer alten<br />
Wärmeerzeugungsanlage.<br />
För<strong>der</strong>höhe nach Kesselleistung<br />
- bis 40 kW: 150 €<br />
- bis 100 kW: 225 €<br />
- bis 200 kW: 300 €<br />
- ab 201 kW: 375 €<br />
6. Holzpelletheizungen<br />
Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau von Holzpelletheizungen in Altbauten, sofern keine Mittel<br />
aus entsprechenden staatlichen För<strong>der</strong>programmen <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Voraussetzungen und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung richten sich nach den jeweils geltenden<br />
Bedingungen des Marktanreizprogramms des Bundes.<br />
(För<strong>der</strong>höhe Stand 17.6.2005: 60 €/kW Nennwärmeleistung)<br />
7. Son<strong>der</strong>maßnahmen<br />
Son<strong>der</strong>maßnahmen können im Einzelfall geför<strong>der</strong>t werden, wenn sie ein hohes Maß an<br />
<strong>Energieeinsparung</strong> bewirken, z. B. die Errichtung von Niedrigenergie- o<strong>der</strong> Passivhäusern,<br />
<strong>der</strong> Einbau einer gasbetriebenen Wärmepumpe o<strong>der</strong> einer Kraftwärmekopplungsanlage.<br />
Zum För<strong>der</strong>antrag ist eine genaue Anlagenbeschreibung, eine Energiebilanzrechnung<br />
und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Über die För<strong>der</strong>ung<br />
von Son<strong>der</strong>maßnahmen entscheidet <strong>der</strong> Ausschuss für Planung und Umweltschutz.<br />
Energieberatung<br />
Energieberatung <strong>der</strong> Verbraucherzentrale Bayern im Rathaus <strong>Gröbenzell</strong><br />
halbstündige, kostenlose Beratung zu allen Fragen <strong>der</strong> <strong>Energieeinsparung</strong>.<br />
Anmeldung und Terminvereinbarung unter Telefon 08142/505-36.<br />
Energieberatung Bauzentrum München<br />
Kostenlose Beratungsangebote rund ums Bauen und Wohnen<br />
Informationen unter www.muenchen.de/bauzentrum<br />
Terminvereinbarungen über Infotelefon 089/50 50 85<br />
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An<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>programme<br />
Bundesprogramm För<strong>der</strong>ung von Maßnahmen <strong>zur</strong> Nutzung erneuerbarer Energien<br />
Solarkollektoren, Holzpelletheizungen, Scheitholzvergaserkessel<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Referat 411<br />
Frankfurter Straße 29 - 35<br />
65760 Eschborn<br />
Telefon: 06196/908-625<br />
Telefax: 06196/908-800<br />
www.bafa.de<br />
Einspeisevergütung für Solarstrom nach dem Erneuerbare Energien Gesetz<br />
Die gesetzlich festgelegte Vergütung für Solarstrom wird von dem Betreiber des Stromnetzes,<br />
hier <strong>der</strong> E.ON Bayern AG, gezahlt. Die Photovoltaikanlage muss vom Netzbetreiber<br />
abgenommen werden.<br />
E.ON Bayern AG<br />
Kundencenter Unterschleißheim<br />
Telefon 089/5208-3157<br />
Bundesprogramm För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beratung <strong>zur</strong> sparsamen und rationellen Energieverwendung<br />
in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)<br />
Energiegutachten<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Referate 433/434/435<br />
Frankfurter Straße 29 - 35<br />
65760 Eschborn<br />
Telefon: 06196/908-211<br />
Telefax: 06196/908-800<br />
www.bafa.de<br />
Zinsverbilligte Darlehen <strong>der</strong> KfW För<strong>der</strong>bank<br />
KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm<br />
für umfangreiche energetische Sanierungen an Wohngebäuden, die im Jahr 1978 o<strong>der</strong> vorher<br />
fertig gestellt wurden und den Austausch alter Heizungen.<br />
Wohnraum Mo<strong>der</strong>nisieren<br />
für Mo<strong>der</strong>nisierungs- und CO 2 -Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen an Wohngebäuden.<br />
Ökologisch Bauen<br />
für den Neubau von KfW-Energiesparhäusern und von Passivhäusern sowie für den Einbau<br />
von Heiztechnik auf <strong>der</strong> Basis erneuerbarer Energien in Neubauten.<br />
Solarstrom Erzeugen<br />
für die Errichtung, die Erweiterung und den Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen.<br />
www.kfw-foer<strong>der</strong>bank.de<br />
För<strong>der</strong>ung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen<br />
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) , Hofplatz 1, 18276 Gülzow<br />
Fax: 03843/6930-140<br />
www.fnr.de www.naturdaemmstoffe.info<br />
Umweltschutzför<strong>der</strong>programme für Handwerk, Gewerbe und Industrie<br />
För<strong>der</strong>fibel Umweltschutz des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz<br />
Infozentrum Wirtschaft Umwelt<br />
www.izu.bayern.de<br />
Stand: 15.12.2005<br />
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