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Programm zur Foerderung der Energieeinsparung 01.pdf - Gröbenzell

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<strong>Programm</strong><br />

<strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Energieeinsparung</strong><br />

und <strong>der</strong> Nutzung regenerativer Energiequellen<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong><br />

Ziel<br />

Ziel des <strong>Programm</strong>s ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbeson<strong>der</strong>e aus<br />

fossilen Quellen und die Schaffung von Anreizen für die Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Gröbenzell</strong>, energiesparende Techniken und erneuerbare Energiequellen zu nutzen.<br />

Anwendungsbereich<br />

Geför<strong>der</strong>t werden können im Rahmen <strong>der</strong> verfügbaren Haushaltsmittel Maßnahmen innerhalb<br />

des Gemeindegebiets von <strong>Gröbenzell</strong> in bestehenden o<strong>der</strong> bauaufsichtlich genehmigten<br />

Wohngebäuden. Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen sowie Son<strong>der</strong>maßnahmen<br />

können auch an gewerblich genutzten Gebäuden geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Bei dem För<strong>der</strong>programm handelt es sich um eine freiwillige Leistung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong>.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. För<strong>der</strong>zusagen<br />

werden im Rahmen <strong>der</strong> verfügbaren Haushaltsmittel in <strong>der</strong> Reihenfolge des Eingangs <strong>der</strong><br />

vollständigen För<strong>der</strong>anträge erteilt.<br />

Voraussetzungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Eine För<strong>der</strong>ung kann nur bewilligt werden, wenn <strong>der</strong> Antrag unter Vorlage eines vollständigen,<br />

prüfbaren Kostenvoranschlags und <strong>der</strong> sonstigen erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise und Unterlagen<br />

vor Auftragsvergabe bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> eingereicht wird.<br />

Eine För<strong>der</strong>ung durch die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> ist nicht möglich, wenn für dieselbe Maßnahme<br />

Zuschüsse aus an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen in Anspruch genommen werden können<br />

(auf Ausnahmen wird bei den jeweiligen för<strong>der</strong>ungsfähigen Maßnahmen hingewiesen). Dagegen<br />

ist die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite aus an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen mit<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung einer Maßnahme durch die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> vereinbar.<br />

Antragsverfahren<br />

För<strong>der</strong>anträge sind unter Verwendung des bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> erhältlichen Formblattes<br />

und unter Vorlage eines vollständigen Kostenvoranschlags ein<strong>zur</strong>eichen. Das Antragsformular<br />

ist auch elektronisch auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> verfügbar.<br />

Mieter und Hausverwaltungen müssen eine schriftliche Zustimmung des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eigentümer<br />

<strong>zur</strong> Ausführung <strong>der</strong> Maßnahme vorlegen. Dem Antrag ist gegebenenfalls <strong>der</strong> Ablehnungsbescheid<br />

über die Gewährung von Zuschüssen aus an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen beizufügen.<br />

Erhebliche Än<strong>der</strong>ungen in den geplanten Maßnahmen nach Antragstellung sind <strong>der</strong><br />

Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.<br />

Innerhalb eines Jahres nach Bewilligung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung müssen die geplanten Maßnahmen<br />

abgeschlossen und die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen und Nachweise bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong><br />

eingereicht werden.<br />

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För<strong>der</strong>ungsfähige Maßnahmen<br />

1. Energiegutachten<br />

Geför<strong>der</strong>t wird die Erstellung eines Energiegutachtens, das den baulichen Wärmeschutz,<br />

die Wärmeerzeugung und -verteilung einschließlich <strong>der</strong> Warmwasserbereitung<br />

und die Möglichkeiten <strong>der</strong> Nutzung erneuerbarer Energien umfasst, bei Gebäuden, die<br />

bis 1994 bauaufsichtlich genehmigt wurden, sofern hierfür keine Mittel aus dem <strong>Programm</strong><br />

„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Das Gutachten muss den Anfor<strong>der</strong>ungen dieses <strong>Programm</strong>s entsprechen.<br />

För<strong>der</strong>höhe<br />

50% <strong>der</strong> Gutachtenkosten, maximal 300 €<br />

2. Wärmedämmung im Altbau<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen <strong>zur</strong> Verringerung <strong>der</strong> Wärmeverluste an Gebäuden, die<br />

über die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen hinausgehen. Voraussetzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Wärmedämmung von Dächern und Außenwänden (2.1.1., 2.1.2. und 2.2.) ist, dass die<br />

<strong>Energieeinsparung</strong> durch ein Energiegutachten nach Punkt 1 nachgewiesen wird. Für<br />

die Wärmedämmung von Dachböden und Kellerdecken (2.1.3. und 2.1.4.) ist eine<br />

U-Wertberechnung durchzuführen. Gutachten und Berechnungen sind mit dem Antrag<br />

vorzulegen.<br />

Eine För<strong>der</strong>ung ist nicht möglich, wenn folgende Materialien/Stoffe verwendet werden:<br />

(H)FCKW/CKW–geschäumte Dämmstoffe, Asbestzementplatten, Spanplatten <strong>der</strong><br />

Emissionsklassen 2 und 3, PVC, Materialien und Stoffe ohne Zulassung, Faserdämmmaterialien,<br />

die nicht den Kriterien nach Anhang V Nr. 7.1(1) Gefahrstoffverordnung<br />

entsprechen.<br />

Die Verwendung tropischer Hölzer für Fensterrahmen wird nur geför<strong>der</strong>t, wenn sie<br />

nachweislich aus zertifizierter naturnaher Forstwirtschaft stammen.<br />

Die För<strong>der</strong>ung beträgt maximal 2000 € pro Gebäude.<br />

Beträgt die För<strong>der</strong>summe nach 2.1. und 2.2. weniger als 1.200 € wird für die Erstellung<br />

des Energiegutachtens ein Zuschlag von 100 € gewährt.<br />

2.1. Dächer und Decken<br />

Die Wärmedämmung an Dächern wird geför<strong>der</strong>t, wenn sie die gesamte Dachfläche<br />

des Gebäudes beziehungsweise die gesamte Dachgeschossbodenfläche bei unbeheiztem<br />

Dachraum umfasst.<br />

2.1.1.Steildächer<br />

För<strong>der</strong>höhe<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser:<br />

- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25 500 €<br />

- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20 1.000 €<br />

Mehrfamilienhäuser:<br />

- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25<br />

bis 300 m² gedämmter Fläche 750 €<br />

bis 400 m² gedämmter Fläche 1.000 €<br />

bis 500 m² gedämmter Fläche 1.250 €<br />

über 500 m² gedämmter Fläche 1.500 €<br />

- bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20<br />

bis 300 m² gedämmter Fläche 1.250 €<br />

bis 400 m² gedämmter Fläche 1.500 €<br />

bis 500 m² gedämmter Fläche 1.750 €<br />

über 500 m² gedämmter Fläche 2.000 €<br />

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2.1.2.Flachdächer<br />

bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,20 500 €<br />

2.1.3.Dachböden<br />

bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,25<br />

2.1.4.Kellerdecken<br />

bei einer Wärmedurchgangszahl U ≤ 0,35<br />

25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />

maximal 400 €.<br />

25% <strong>der</strong> nachgewiesenen Aufwendungen,<br />

maximal 400 €.<br />

2.2. Außenwände<br />

Die Wärmedämmung von Außenwänden wird geför<strong>der</strong>t, wenn sie mindestens die<br />

Hälfte <strong>der</strong> Gebäudewandfläche umfasst und die gedämmten Wände einen U-Wert von<br />

≤ 0,28 erreichen. Eine För<strong>der</strong>ung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig die Fenster einen<br />

U w -Wert von ≤ 1,7 aufweisen.<br />

För<strong>der</strong>höhe<br />

15 € pro m² gedämmte Außenwand<br />

2.3. Fenster und Fenstertüren<br />

För<strong>der</strong>höhe<br />

Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit<br />

Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />

Einbau von Wärmeschutzverglasung (U g ≤ 1,1)<br />

in zu erhaltende Fensterrahmen<br />

50 € pro Stück.<br />

20 € pro Stück.<br />

Mit dem Antrag sind Ansichtsskizzen <strong>der</strong> auszutauschenden Fenster und Außentüren<br />

vorzulegen.<br />

Der Austausch von Fenstern und Fenstertüren in nicht beheizten Räumen wird nicht<br />

geför<strong>der</strong>t. Bei Verwendung von PVC-Profilen wird <strong>der</strong> Einbau von Wärmeschutzfenstern<br />

ebenfalls nicht geför<strong>der</strong>t.<br />

3. Thermische Solaranlagen<br />

Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau thermischer Solaranlagen <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung (nicht<br />

<strong>zur</strong> Schwimmbadbeheizung) und <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung, sofern keine Mittel aus<br />

entsprechenden staatlichen För<strong>der</strong>programmen <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Der Antragsteller<br />

muss die Nichtbewilligung <strong>der</strong> staatlichen För<strong>der</strong>ung nachweisen. Zum För<strong>der</strong>antrag<br />

ist eine Berechnung des Wärmeertrags und des solaren Deckungsanteils am<br />

Nutzenergiebedarf <strong>der</strong> Warmwasserbereitung bzw. am jährlichen Heizenergiebedarf<br />

vorzulegen. Voraussetzungen und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung richten sich nach den jeweils<br />

geltenden Bedingungen des Marktanreizprogramms des Bundes.<br />

(För<strong>der</strong>höhe: Stand 17.6.2005)<br />

Warmwasserbereitung<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung<br />

105 €/m² Kollektorfläche<br />

135 €/m² Kollektorfläche<br />

Bei Anlagen <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung gewährt die Gemeinde <strong>Gröbenzell</strong> für die Beschaffung<br />

und den Einbau des Heizungspufferspeichers einen Zuschuß von 250 €.<br />

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4. Photovoltaikanlagen<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mindestens<br />

1 kWp.<br />

För<strong>der</strong>höhe<br />

25 € pro 0,1 kWp. Die För<strong>der</strong>ung wird auf 1.500 € pro Anlage begrenzt.<br />

5. Brennwerttechnik<br />

Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau von Brennwertkesseln in Altbauten als Ersatz einer alten<br />

Wärmeerzeugungsanlage.<br />

För<strong>der</strong>höhe nach Kesselleistung<br />

- bis 40 kW: 150 €<br />

- bis 100 kW: 225 €<br />

- bis 200 kW: 300 €<br />

- ab 201 kW: 375 €<br />

6. Holzpelletheizungen<br />

Geför<strong>der</strong>t wird <strong>der</strong> Einbau von Holzpelletheizungen in Altbauten, sofern keine Mittel<br />

aus entsprechenden staatlichen För<strong>der</strong>programmen <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Voraussetzungen und Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung richten sich nach den jeweils geltenden<br />

Bedingungen des Marktanreizprogramms des Bundes.<br />

(För<strong>der</strong>höhe Stand 17.6.2005: 60 €/kW Nennwärmeleistung)<br />

7. Son<strong>der</strong>maßnahmen<br />

Son<strong>der</strong>maßnahmen können im Einzelfall geför<strong>der</strong>t werden, wenn sie ein hohes Maß an<br />

<strong>Energieeinsparung</strong> bewirken, z. B. die Errichtung von Niedrigenergie- o<strong>der</strong> Passivhäusern,<br />

<strong>der</strong> Einbau einer gasbetriebenen Wärmepumpe o<strong>der</strong> einer Kraftwärmekopplungsanlage.<br />

Zum För<strong>der</strong>antrag ist eine genaue Anlagenbeschreibung, eine Energiebilanzrechnung<br />

und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Über die För<strong>der</strong>ung<br />

von Son<strong>der</strong>maßnahmen entscheidet <strong>der</strong> Ausschuss für Planung und Umweltschutz.<br />

Energieberatung<br />

Energieberatung <strong>der</strong> Verbraucherzentrale Bayern im Rathaus <strong>Gröbenzell</strong><br />

halbstündige, kostenlose Beratung zu allen Fragen <strong>der</strong> <strong>Energieeinsparung</strong>.<br />

Anmeldung und Terminvereinbarung unter Telefon 08142/505-36.<br />

Energieberatung Bauzentrum München<br />

Kostenlose Beratungsangebote rund ums Bauen und Wohnen<br />

Informationen unter www.muenchen.de/bauzentrum<br />

Terminvereinbarungen über Infotelefon 089/50 50 85<br />

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An<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>programme<br />

Bundesprogramm För<strong>der</strong>ung von Maßnahmen <strong>zur</strong> Nutzung erneuerbarer Energien<br />

Solarkollektoren, Holzpelletheizungen, Scheitholzvergaserkessel<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

Referat 411<br />

Frankfurter Straße 29 - 35<br />

65760 Eschborn<br />

Telefon: 06196/908-625<br />

Telefax: 06196/908-800<br />

www.bafa.de<br />

Einspeisevergütung für Solarstrom nach dem Erneuerbare Energien Gesetz<br />

Die gesetzlich festgelegte Vergütung für Solarstrom wird von dem Betreiber des Stromnetzes,<br />

hier <strong>der</strong> E.ON Bayern AG, gezahlt. Die Photovoltaikanlage muss vom Netzbetreiber<br />

abgenommen werden.<br />

E.ON Bayern AG<br />

Kundencenter Unterschleißheim<br />

Telefon 089/5208-3157<br />

Bundesprogramm För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beratung <strong>zur</strong> sparsamen und rationellen Energieverwendung<br />

in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)<br />

Energiegutachten<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

Referate 433/434/435<br />

Frankfurter Straße 29 - 35<br />

65760 Eschborn<br />

Telefon: 06196/908-211<br />

Telefax: 06196/908-800<br />

www.bafa.de<br />

Zinsverbilligte Darlehen <strong>der</strong> KfW För<strong>der</strong>bank<br />

KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm<br />

für umfangreiche energetische Sanierungen an Wohngebäuden, die im Jahr 1978 o<strong>der</strong> vorher<br />

fertig gestellt wurden und den Austausch alter Heizungen.<br />

Wohnraum Mo<strong>der</strong>nisieren<br />

für Mo<strong>der</strong>nisierungs- und CO 2 -Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen an Wohngebäuden.<br />

Ökologisch Bauen<br />

für den Neubau von KfW-Energiesparhäusern und von Passivhäusern sowie für den Einbau<br />

von Heiztechnik auf <strong>der</strong> Basis erneuerbarer Energien in Neubauten.<br />

Solarstrom Erzeugen<br />

für die Errichtung, die Erweiterung und den Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen.<br />

www.kfw-foer<strong>der</strong>bank.de<br />

För<strong>der</strong>ung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) , Hofplatz 1, 18276 Gülzow<br />

Fax: 03843/6930-140<br />

www.fnr.de www.naturdaemmstoffe.info<br />

Umweltschutzför<strong>der</strong>programme für Handwerk, Gewerbe und Industrie<br />

För<strong>der</strong>fibel Umweltschutz des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Infozentrum Wirtschaft Umwelt<br />

www.izu.bayern.de<br />

Stand: 15.12.2005<br />

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