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Mandantenbrief 10/2010 - Grünbaum & Collegen

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<strong>Mandantenbrief</strong> der Kanzlei <strong>Grünbaum</strong> und <strong>Collegen</strong> Oktober 20<strong>10</strong><br />

verluste nicht mit steuerpflichtigen Einnahmen verrechnen.<br />

In einem solchen Fall bietet es sich an, den drohenden<br />

Totalverlust durch einen vorzeitigen Verkauf zu<br />

vermeiden. Werden die Produkte noch für ein paar Cent<br />

über die Börse abgestoßen, lässt sich der Verlust steuerlich<br />

verwenden und mit positiven Kapitaleinnahmen<br />

verrechnen. Allerdings sollte die Zeitdifferenz zwischen<br />

Verkauf und dem wertlosen Verfall zumindest eine Woche<br />

betragen. Sonst geht der Fiskus von Gestaltungsmissbrauch<br />

aus.<br />

Verschärfte Anforderungen für<br />

Anlagevermittler<br />

Die Bundesregierung hat sich im Streit um den Anlegerschutz<br />

am sogenannten grauen Kapitalmarkt geeinigt.<br />

Die Verkäufer der Finanzprodukte bleiben danach, wie<br />

von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP)<br />

gefordert, der Gewerbeaufsicht unterstellt. Dies berichtet<br />

"n-tv" auf seinen Internetseiten. Bundesfinanzminister<br />

Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sie dagegen der Kontrolle<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) unterwerfen wollen.<br />

Aber auch, wenn die Vermittler nicht der BaFin unterstellt<br />

werden, müssen sie sich auf strengere Anforderungen<br />

einstellen. Geplant ist laut "n-tv.de" ein Sachkundennachweis<br />

sowie eine Berufshaftpflichtversicherung.<br />

Auch sollen die Anlagenvermittler umfangreichen<br />

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten<br />

unterliegen. Schließlich hätten sich Finanz- und Wirtschaftsministerium<br />

darauf geeinigt, die anlegerschützenden<br />

Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

inhaltlich in das Gewerberecht zu übernehmen. Das<br />

Bundeskabinett soll im Herbst 20<strong>10</strong> über den gefundenen<br />

Kompromiss entscheiden.<br />

"n-tv.de", Meldung vom 08.09.20<strong>10</strong><br />

Basel III: Strengere<br />

Kapitalvorschriften für Banken<br />

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sollen Banken<br />

künftig mehr Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen<br />

Kapitalpuffer anlegen müssen, um etwaige Verluste<br />

selbst auffangen zu können. Dies sehen die neuen<br />

Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute vor,<br />

die die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs<br />

der Bankaufsichtsbehörden als übergeordnete Instanz<br />

des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht am<br />

12.09.20<strong>10</strong> bekannt gegeben haben. Die strengeren<br />

Regeln, auch Basel III genannt, sollen ab 2013 gelten.<br />

Das Eigenkapital eines Finanzinstituts setzt sich zusammen<br />

aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital.<br />

Das Kernkapital besteht aus zwei Arten. Eigene<br />

Aktien und einbehaltene Gewinne der Bank bilden das<br />

harte Kernkapital. Dieses ist in schwierigen Zeiten besonders<br />

wichtig. Das weiche Kernkapital setzt sich aus<br />

anderen Kapitalinstrumenten mit weniger stark ausgeprägten<br />

Merkmalen unter anderem hinsichtlich der Verlustteilnahme<br />

zusammen.<br />

Bisher müssen Institute der Kreditwirtschaft eine Kernkapitalquote<br />

von 4 Prozent der bankaufsichtlich relevanten<br />

Risiken vorhalten. Nach den neuen Basel III-Regeln<br />

muss die Kernkapitalquote bis 2015 schrittweise auf 6<br />

Prozent erhöht werden. Davon sind künftig 4,5 Prozent<br />

hartes Kernkapital (bislang waren es 2 Prozent) und 1,5<br />

Prozent weiches Kernkapital. Hinzu kommt ab 2016 ein<br />

sogenannter Kapitalerhaltungspuffer, der das harte<br />

Kernkapital ergänzt. Dieser soll bis 2019 schrittweise auf<br />

2,5 Prozent anwachsen, kann jedoch in Krisenzeiten<br />

unterschritten werden. Außerdem können einzelne Länder<br />

einen weiteren antizyklischen Puffer von 0 bis 2,5<br />

Prozent einfordern, um übermäßiges Kreditwachstum<br />

einzudämmen. Dieser erhöht ebenfalls die harte Kernkapitalquote.<br />

Neben dem Kernkapital ist das Ergänzungskapital ein<br />

weiterer Bestandteil der Eigenmittel einer Bank. Es setzt<br />

sich unter anderem aus Genussrechten und langfristigen<br />

nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen. Nach Basel<br />

III wird es künftig 2 Prozent betragen. Ingesamt muss<br />

eine Bank dann inklusive Ergänzungskapital Eigenmittel<br />

in Höhe von mindestens 8 Prozent der Risikopositionen<br />

haben. Risiken in Höhe von <strong>10</strong>0 Euro müssten also mit<br />

mindestens 8 Euro Eigenmitteln hinterlegt werden, erläutert<br />

das Finanzministerium. Werde diese Grenze<br />

unterschritten, müsse bankenaufsichtsrechtlich ein Insolvenzverfahren<br />

der Bank eingeleitet werden.<br />

Bundesfinanzministerium, PM vom 20.09.20<strong>10</strong><br />

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