Mandantenbrief 10/2010 - Grünbaum & Collegen
Mandantenbrief 10/2010 - Grünbaum & Collegen
Mandantenbrief 10/2010 - Grünbaum & Collegen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Mandantenbrief</strong> der Kanzlei <strong>Grünbaum</strong> und <strong>Collegen</strong> Oktober 20<strong>10</strong><br />
verluste nicht mit steuerpflichtigen Einnahmen verrechnen.<br />
In einem solchen Fall bietet es sich an, den drohenden<br />
Totalverlust durch einen vorzeitigen Verkauf zu<br />
vermeiden. Werden die Produkte noch für ein paar Cent<br />
über die Börse abgestoßen, lässt sich der Verlust steuerlich<br />
verwenden und mit positiven Kapitaleinnahmen<br />
verrechnen. Allerdings sollte die Zeitdifferenz zwischen<br />
Verkauf und dem wertlosen Verfall zumindest eine Woche<br />
betragen. Sonst geht der Fiskus von Gestaltungsmissbrauch<br />
aus.<br />
Verschärfte Anforderungen für<br />
Anlagevermittler<br />
Die Bundesregierung hat sich im Streit um den Anlegerschutz<br />
am sogenannten grauen Kapitalmarkt geeinigt.<br />
Die Verkäufer der Finanzprodukte bleiben danach, wie<br />
von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP)<br />
gefordert, der Gewerbeaufsicht unterstellt. Dies berichtet<br />
"n-tv" auf seinen Internetseiten. Bundesfinanzminister<br />
Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sie dagegen der Kontrolle<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) unterwerfen wollen.<br />
Aber auch, wenn die Vermittler nicht der BaFin unterstellt<br />
werden, müssen sie sich auf strengere Anforderungen<br />
einstellen. Geplant ist laut "n-tv.de" ein Sachkundennachweis<br />
sowie eine Berufshaftpflichtversicherung.<br />
Auch sollen die Anlagenvermittler umfangreichen<br />
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten<br />
unterliegen. Schließlich hätten sich Finanz- und Wirtschaftsministerium<br />
darauf geeinigt, die anlegerschützenden<br />
Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes<br />
inhaltlich in das Gewerberecht zu übernehmen. Das<br />
Bundeskabinett soll im Herbst 20<strong>10</strong> über den gefundenen<br />
Kompromiss entscheiden.<br />
"n-tv.de", Meldung vom 08.09.20<strong>10</strong><br />
Basel III: Strengere<br />
Kapitalvorschriften für Banken<br />
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sollen Banken<br />
künftig mehr Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen<br />
Kapitalpuffer anlegen müssen, um etwaige Verluste<br />
selbst auffangen zu können. Dies sehen die neuen<br />
Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute vor,<br />
die die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs<br />
der Bankaufsichtsbehörden als übergeordnete Instanz<br />
des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht am<br />
12.09.20<strong>10</strong> bekannt gegeben haben. Die strengeren<br />
Regeln, auch Basel III genannt, sollen ab 2013 gelten.<br />
Das Eigenkapital eines Finanzinstituts setzt sich zusammen<br />
aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital.<br />
Das Kernkapital besteht aus zwei Arten. Eigene<br />
Aktien und einbehaltene Gewinne der Bank bilden das<br />
harte Kernkapital. Dieses ist in schwierigen Zeiten besonders<br />
wichtig. Das weiche Kernkapital setzt sich aus<br />
anderen Kapitalinstrumenten mit weniger stark ausgeprägten<br />
Merkmalen unter anderem hinsichtlich der Verlustteilnahme<br />
zusammen.<br />
Bisher müssen Institute der Kreditwirtschaft eine Kernkapitalquote<br />
von 4 Prozent der bankaufsichtlich relevanten<br />
Risiken vorhalten. Nach den neuen Basel III-Regeln<br />
muss die Kernkapitalquote bis 2015 schrittweise auf 6<br />
Prozent erhöht werden. Davon sind künftig 4,5 Prozent<br />
hartes Kernkapital (bislang waren es 2 Prozent) und 1,5<br />
Prozent weiches Kernkapital. Hinzu kommt ab 2016 ein<br />
sogenannter Kapitalerhaltungspuffer, der das harte<br />
Kernkapital ergänzt. Dieser soll bis 2019 schrittweise auf<br />
2,5 Prozent anwachsen, kann jedoch in Krisenzeiten<br />
unterschritten werden. Außerdem können einzelne Länder<br />
einen weiteren antizyklischen Puffer von 0 bis 2,5<br />
Prozent einfordern, um übermäßiges Kreditwachstum<br />
einzudämmen. Dieser erhöht ebenfalls die harte Kernkapitalquote.<br />
Neben dem Kernkapital ist das Ergänzungskapital ein<br />
weiterer Bestandteil der Eigenmittel einer Bank. Es setzt<br />
sich unter anderem aus Genussrechten und langfristigen<br />
nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen. Nach Basel<br />
III wird es künftig 2 Prozent betragen. Ingesamt muss<br />
eine Bank dann inklusive Ergänzungskapital Eigenmittel<br />
in Höhe von mindestens 8 Prozent der Risikopositionen<br />
haben. Risiken in Höhe von <strong>10</strong>0 Euro müssten also mit<br />
mindestens 8 Euro Eigenmitteln hinterlegt werden, erläutert<br />
das Finanzministerium. Werde diese Grenze<br />
unterschritten, müsse bankenaufsichtsrechtlich ein Insolvenzverfahren<br />
der Bank eingeleitet werden.<br />
Bundesfinanzministerium, PM vom 20.09.20<strong>10</strong><br />
Seite 22 von 30