Musterrekurs - Grüne Kanton Zürich
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Swisscom Mobile AG, 8021 <strong>Zürich</strong>; Erstellen einer Mobilfunk-Antennenanlage mit UMTS/GSM;<br />
Bewilligung<br />
Änderung der Überbauungssituation<br />
Die Mobilfunkanlage muss auch für künftige Bauprojekte oder bei Bauänderungen der NISV genügen.<br />
Falls die Grenzwerte dann nicht mehr eingehalten sind, ist die Anlage zu sanieren.<br />
e) Sicherheit, Brandschutz<br />
Feuerpolizei<br />
Das vorliegende Bauprojekt wurde vom kommunalen Feuerschauer überprüft (Hinweis: die Aktenergänzung<br />
vom 14.12.2006 hat keinen Einfluss auf diese Beurteilung). Gemäss seinem Bericht<br />
vom 12.09.2006 kann dem Bauvorhaben unter den im Beschluss (2.1 Feuerpolizei) aufgeführten<br />
Auflagen zugestimmt werden.<br />
Die Baubehörde beschliesst:<br />
Die baurechtliche Bewilligung für das oben erwähnte Bauvorhaben wird gemäss den eingereichten Unterlagen<br />
mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt:<br />
1. Vorbehalten bleiben:<br />
1.1. Die beiliegende Stellungnahme des AWEL vom 18.01.2007 gemäss den Erwägungen c) bildet<br />
Bestandteil dieser Bewilligung.<br />
1.2. Die Bedingungen und Auflagen gemäss den Erwägungen d) "Anträge".<br />
1.3. Eine künftige Änderung der Anlage (Erhöhung der Strahlungsleistung oder Änderung der Fre<br />
quenz oder der Senderichtung) ist bewilligungspflichtig. Eine allenfalls erforderliche Eingabe hat<br />
über die Gemeinde zu erfolgen.<br />
2. Sicherheit<br />
2.1. Feuerpolizei<br />
2.1.1. Die Blitzschutzanlage ist den neuen Verhältnissen anzupassen.<br />
2.1.2. Der Anlageersteller hat dem Blitzschutzaufseher die abnahmebereite Blitzschutzanlage schriftlich<br />
zur Abnahme zu melden.<br />
3. Meldepflicht<br />
3.1. Der Baubehörde sind anzuzeigen:<br />
3.1.1. der Baubeginn<br />
3.1.2. die Bauvollendung<br />
Die Meldungen haben rechtzeitig zu erfolgen, so dass eine Überprüfung möglich ist.<br />
Seite 4 Protokollauszug vom 28.02.2007