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Musterrekurs - Grüne Kanton Zürich

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Swisscom Mobile AG, 8021 <strong>Zürich</strong>; Erstellen einer Mobilfunk-Antennenanlage mit UMTS/GSM;<br />

Bewilligung<br />

Änderung der Überbauungssituation<br />

Die Mobilfunkanlage muss auch für künftige Bauprojekte oder bei Bauänderungen der NISV genügen.<br />

Falls die Grenzwerte dann nicht mehr eingehalten sind, ist die Anlage zu sanieren.<br />

e) Sicherheit, Brandschutz<br />

Feuerpolizei<br />

Das vorliegende Bauprojekt wurde vom kommunalen Feuerschauer überprüft (Hinweis: die Aktenergänzung<br />

vom 14.12.2006 hat keinen Einfluss auf diese Beurteilung). Gemäss seinem Bericht<br />

vom 12.09.2006 kann dem Bauvorhaben unter den im Beschluss (2.1 Feuerpolizei) aufgeführten<br />

Auflagen zugestimmt werden.<br />

Die Baubehörde beschliesst:<br />

Die baurechtliche Bewilligung für das oben erwähnte Bauvorhaben wird gemäss den eingereichten Unterlagen<br />

mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt:<br />

1. Vorbehalten bleiben:<br />

1.1. Die beiliegende Stellungnahme des AWEL vom 18.01.2007 gemäss den Erwägungen c) bildet<br />

Bestandteil dieser Bewilligung.<br />

1.2. Die Bedingungen und Auflagen gemäss den Erwägungen d) "Anträge".<br />

1.3. Eine künftige Änderung der Anlage (Erhöhung der Strahlungsleistung oder Änderung der Fre<br />

quenz oder der Senderichtung) ist bewilligungspflichtig. Eine allenfalls erforderliche Eingabe hat<br />

über die Gemeinde zu erfolgen.<br />

2. Sicherheit<br />

2.1. Feuerpolizei<br />

2.1.1. Die Blitzschutzanlage ist den neuen Verhältnissen anzupassen.<br />

2.1.2. Der Anlageersteller hat dem Blitzschutzaufseher die abnahmebereite Blitzschutzanlage schriftlich<br />

zur Abnahme zu melden.<br />

3. Meldepflicht<br />

3.1. Der Baubehörde sind anzuzeigen:<br />

3.1.1. der Baubeginn<br />

3.1.2. die Bauvollendung<br />

Die Meldungen haben rechtzeitig zu erfolgen, so dass eine Überprüfung möglich ist.<br />

Seite 4 Protokollauszug vom 28.02.2007

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