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Newsletter 2/2009 - Kompetenzzentrum für Beratungsleistungen

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Die Spirale des Leidens<br />

Die Krise macht vor einer GmbH nicht halt<br />

Als oberstes Gebot <strong>für</strong> einen Geschäftsführer gilt:<br />

Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der GmbH zu sorgen.<br />

Ungeachtet von Kennzahlen aus der Vergangenheit, einer vorliegenden BWA des Steuerberaters<br />

über das letzte Quartal, das jetzt und hier zählt. Ausreichende Liquidität ist <strong>für</strong> ein Unternehmen von<br />

existenzieller Bedeutung und steht daher an oberster Stelle.<br />

Speziell in Zeiten wie diesen, kann man es nicht deutlich genug hervorheben, dass eine<br />

jederzeitige Liquidität <strong>für</strong> das Unternehmen existenziell und <strong>für</strong> das Fortbestehen der<br />

GmbH Voraussetzung ist.<br />

Dieser Zwang der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens kann sich als einer der Insolvenzgründe<br />

herausbilden, die einen Geschäftsführer zur Stellung eines Insolvenzantrages geradezu<br />

zwingt. Aus unserer Beratungspraxis heraus können wir nur daran appellieren, dass ein Geschäftsführer<br />

unbedingt die Zahlungstermine gegenüber seinen Lieferanten, Geschäftspartnern und Banken<br />

einzuhalten hat.<br />

Vorbeugend sollte ein Geschäftsführer <strong>für</strong> seine GmbH ein Liquiditätsmanagement implementieren, in<br />

welchem selbstredend ein Liquiditätsplan als Selbstverständlichkeit behandelt wird.<br />

Die Inhalte eines Liquiditätsplanes sind allgemein bekannt und zeigen die monatlichen<br />

Bestände aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Der Geschäftsführer ist<br />

aufgrund seiner gesetzlichen Definition verpflichtet, sich ein Bild über Zeitpunkt und Höhe<br />

sämtlicher Zahlungsfälligkeiten der GmbH zu machen.<br />

Entsprechende Mittel sind lt. Planung bereit zu stellen. Werden Abweichungen sichtbar oder<br />

sind diese durch einen beginnenden Schriftwechsel mit Kunden/Lieferanten erkennbar, hat<br />

der Geschäftsführer da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Fälligkeiten verschoben werden.<br />

Das leidige Thema der Umsatzsteuer spielt hierbei eine oft durch den Geschäftsführer unberücksichtigte<br />

Größe. Zum Einen ist der Geschäftsführer bestrebt, gegenüber externen Kapitalgebern einen hohen<br />

Auftrags- und Forderungsbestand sowie eine positive Umsatzkurve aufzuzeigen, andererseits<br />

führen diese Effekte dazu, neue Schulden im Unternehmen wirksam werden zu lassen.<br />

Die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer stellt <strong>für</strong> das Unternehmen eine<br />

Verbindlichkeit dar und muss zeitnah an das Finanzamt abgeführt werden.<br />

Hier ist das Fingerspitzengefühl des Geschäftsführers gefragt, indem er beispielsweise<br />

eine außergewöhnlich hohe Rechnung erst zum Monatsbeginn erstellen lässt.<br />

Durch diese Maßnahme lässt sich der Zeitpunkt der Zahllast gegenüber dem<br />

Finanzamt mit dem Zahlungseingang der Kundenrechnung enger verknüpfen.<br />

Das schlimmste Szenario liegt dann vor, wenn Lieferanten mit entsprechenden Pfändungsandrohungen<br />

und Mahnungen aufwarten. Man kann heute davon ausgehen, dass weit über 80% aller<br />

am Markt tätigen Produzenten und Händler eine Mitgliedschaft bei einer Auskunftei unterhält. Der<br />

Effekt einer Mitteilung eines Lieferanten bei seiner Auskunftei über entsprechende Ausfälle zu diesem<br />

Unternehmen ist existenziell bedrohlich.<br />

Dies kann dazu führen, dass die GmbH zur Vorkasse gezwungen ist. Das ist oftmals<br />

der Beginn des Ende, da ab jetzt Mittel abgezogen werden, deren Abfluss noch gar<br />

nicht vorgesehen war. Hierdurch leiden wieder andere Posten, die nicht wie geplant<br />

mit diesen Mitteln ausgeglichen werden können.<br />

Wir nennen diesen Effekt: die Spirale des Leidens

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