Newsletter 2/2009 - Kompetenzzentrum für Beratungsleistungen
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Die Spirale des Leidens<br />
Die Krise macht vor einer GmbH nicht halt<br />
Als oberstes Gebot <strong>für</strong> einen Geschäftsführer gilt:<br />
Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der GmbH zu sorgen.<br />
Ungeachtet von Kennzahlen aus der Vergangenheit, einer vorliegenden BWA des Steuerberaters<br />
über das letzte Quartal, das jetzt und hier zählt. Ausreichende Liquidität ist <strong>für</strong> ein Unternehmen von<br />
existenzieller Bedeutung und steht daher an oberster Stelle.<br />
Speziell in Zeiten wie diesen, kann man es nicht deutlich genug hervorheben, dass eine<br />
jederzeitige Liquidität <strong>für</strong> das Unternehmen existenziell und <strong>für</strong> das Fortbestehen der<br />
GmbH Voraussetzung ist.<br />
Dieser Zwang der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens kann sich als einer der Insolvenzgründe<br />
herausbilden, die einen Geschäftsführer zur Stellung eines Insolvenzantrages geradezu<br />
zwingt. Aus unserer Beratungspraxis heraus können wir nur daran appellieren, dass ein Geschäftsführer<br />
unbedingt die Zahlungstermine gegenüber seinen Lieferanten, Geschäftspartnern und Banken<br />
einzuhalten hat.<br />
Vorbeugend sollte ein Geschäftsführer <strong>für</strong> seine GmbH ein Liquiditätsmanagement implementieren, in<br />
welchem selbstredend ein Liquiditätsplan als Selbstverständlichkeit behandelt wird.<br />
Die Inhalte eines Liquiditätsplanes sind allgemein bekannt und zeigen die monatlichen<br />
Bestände aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Der Geschäftsführer ist<br />
aufgrund seiner gesetzlichen Definition verpflichtet, sich ein Bild über Zeitpunkt und Höhe<br />
sämtlicher Zahlungsfälligkeiten der GmbH zu machen.<br />
Entsprechende Mittel sind lt. Planung bereit zu stellen. Werden Abweichungen sichtbar oder<br />
sind diese durch einen beginnenden Schriftwechsel mit Kunden/Lieferanten erkennbar, hat<br />
der Geschäftsführer da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Fälligkeiten verschoben werden.<br />
Das leidige Thema der Umsatzsteuer spielt hierbei eine oft durch den Geschäftsführer unberücksichtigte<br />
Größe. Zum Einen ist der Geschäftsführer bestrebt, gegenüber externen Kapitalgebern einen hohen<br />
Auftrags- und Forderungsbestand sowie eine positive Umsatzkurve aufzuzeigen, andererseits<br />
führen diese Effekte dazu, neue Schulden im Unternehmen wirksam werden zu lassen.<br />
Die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer stellt <strong>für</strong> das Unternehmen eine<br />
Verbindlichkeit dar und muss zeitnah an das Finanzamt abgeführt werden.<br />
Hier ist das Fingerspitzengefühl des Geschäftsführers gefragt, indem er beispielsweise<br />
eine außergewöhnlich hohe Rechnung erst zum Monatsbeginn erstellen lässt.<br />
Durch diese Maßnahme lässt sich der Zeitpunkt der Zahllast gegenüber dem<br />
Finanzamt mit dem Zahlungseingang der Kundenrechnung enger verknüpfen.<br />
Das schlimmste Szenario liegt dann vor, wenn Lieferanten mit entsprechenden Pfändungsandrohungen<br />
und Mahnungen aufwarten. Man kann heute davon ausgehen, dass weit über 80% aller<br />
am Markt tätigen Produzenten und Händler eine Mitgliedschaft bei einer Auskunftei unterhält. Der<br />
Effekt einer Mitteilung eines Lieferanten bei seiner Auskunftei über entsprechende Ausfälle zu diesem<br />
Unternehmen ist existenziell bedrohlich.<br />
Dies kann dazu führen, dass die GmbH zur Vorkasse gezwungen ist. Das ist oftmals<br />
der Beginn des Ende, da ab jetzt Mittel abgezogen werden, deren Abfluss noch gar<br />
nicht vorgesehen war. Hierdurch leiden wieder andere Posten, die nicht wie geplant<br />
mit diesen Mitteln ausgeglichen werden können.<br />
Wir nennen diesen Effekt: die Spirale des Leidens