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Protokoll 2011-06 - Guntramsdorf

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- 1 -<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> Lfd. Nr. 28<br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

über die Sitzung des<br />

GEMEINDERATES<br />

Zu den Punkten der Tagesordnung:<br />

Pkt. 3 Beschlussfassung über die Vergabe von allgemeinen<br />

Subventionen<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Vergabe von allgemeinen Subventionen wie im Sachverhalt<br />

dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

1. Der Verein Hospiz Mödling hat mit Schreiben vom April <strong>2011</strong> bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für <strong>2011</strong> in der Höhe<br />

von € 0,04 pro Einwohner - ergibt eine Gesamtsumme von € 356,--,<br />

angesucht.<br />

2. Der Verein Frauenselbsthilfe nach Krebs für Mödling und Umgebung, hat<br />

mit Schreiben vom 20.03.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um<br />

eine Subvention für <strong>2011</strong> angesucht.<br />

Es soll eine Subvention in der Höhe von € 300,-- gewährt werden.<br />

3. Der Verein des ASK Eichkogel, hat mit Schreiben vom 07.02.<strong>2011</strong> bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für Kunstrasenspiele in<br />

der Höhe von € 1.750,-- angesucht. Diese Subvention soll zur teilweisen<br />

Abdeckung der entstandenen Zusatzkosten beitragen.<br />

Es wird vorgeschlagen diese außerordentliche Subvention zur Erhaltung des<br />

Kunstrasens in der Höhe von € 1.750,-- zu gewähren.<br />

4. Der Verein „In <strong>Guntramsdorf</strong> Wirtschaften“ IGW hat mit Schreiben vom<br />

04.04.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für<br />

<strong>2011</strong> in der Höhe von € 3.500,-- angesucht. Mit dieser Unterstützung sollen<br />

zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen in <strong>Guntramsdorf</strong> durchgeführt<br />

werden.<br />

Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 3.500,-- zu<br />

gewähren.<br />

5. Der Pensionistenverband <strong>Guntramsdorf</strong> hat bei der Marktgemeinde<br />

<strong>Guntramsdorf</strong> um die Gewährung einer Subvention für 2010 in einer Höhe<br />

von € 2.000,-- angesucht.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 2 -<br />

6. Mit Schreiben vom Februar <strong>2011</strong>, hat der Katastrophen und Rettungs-<br />

Hilfs-Dienst; die Rettungshundestaffel in Pfaffstätten bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die Gewährung einer Subvention für das<br />

Jahr <strong>2011</strong> angesucht.<br />

Die Rettungshundestaffel bietet Ihre Dienste unentgeltlich der Öffentlichkeit<br />

24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche, an. 2008 und 2009 wurde jeweils<br />

eine Subvention in der Höhe von € 300,-- gewährt.<br />

7. Der Verein Niederösterreichische Berg- und Naturwacht, hat mit<br />

Schreiben vom 02.01.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um<br />

Gewährung einer Subvention für das Jahr <strong>2011</strong> angesucht.<br />

2008 sowie 2009 wurde jeweils eine Subvention in der Höhe von € 500,--<br />

gewährt.<br />

8. Mit Schreiben vom 11.04.<strong>2011</strong> hat der 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die Gewährung einer Subvention für die<br />

Miete 2010 und die Vergebührung des Bestandsvertrages mit der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> Betriebs- und Liegenschafts GmbH in der Höhe<br />

von € 28.975,27 angesucht.<br />

Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 28.975,27 zu<br />

gewähren.<br />

Aufstellung:<br />

1. Hospiz Mödling € 356,--<br />

2. Frauenselbsthilfe nach Krebs € 300,--<br />

3. ASK Eichkogel Kunstrasen € 1.750,--<br />

4. IGW-Veranstaltungen € 3.500,--<br />

5. Pensionistenv. <strong>Guntramsdorf</strong> € 2.000,--<br />

6. Rettungshundestaffel Jahressubvention <strong>2011</strong> € 300,--<br />

7. NÖ-Berg- und Naturwacht € 500,--<br />

8. 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong>, Miete 2010 + Vergebührung € 28.975,27<br />

_____________<br />

€ 37.681,27<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Gewährung von allgemeinen Subventionen<br />

1) bis 8), wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer Gesamthöhe von<br />

€ 37.681,27 zuzustimmen.<br />

Die Subventionen werden ausbezahlt, sobald alle angeforderten<br />

Nachweise im Schreiben vom 12.07.2010 eingebracht sind!<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 3 -<br />

Pkt. 4 Beschlussfassung über die Vergabe von Subventionen für<br />

Jugendaktivitäten<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Vergabe von Subventionen für Jugendaktivitäten wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

1. Der Verein des ASK Eichkogel, hat mit Schreiben vom 07.02.<strong>2011</strong> bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Jahressubvention für <strong>2011</strong><br />

vorwiegend für den Jugendfussball in der Höhe von € 15.000,--<br />

angesucht. Diese Subvention soll zur teilweisen Abdeckung der<br />

Betriebskosten die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes notwendig sind,<br />

beitragen.<br />

Es wird vorgeschlagen eine Subvention für <strong>2011</strong> in der Höhe von € 15.000,-<br />

zu gewähren.<br />

2. Der 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> hat bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die<br />

Gewährung einer Subvention für das Jahr <strong>2011</strong> vorwiegend für den<br />

Jugendfussball (Betriebs- und Energiekosten) in der Höhe von € 20.000,--<br />

angesucht.<br />

Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 15.000,-- zu<br />

gewähren.<br />

3. Der 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> hat bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die<br />

Gewährung einer Subvention für das 100-jährige Bestandsjubiläum und 10<br />

Jahre Kids Blue Bowl (Internationales Jugendturnier) in der Höhe von<br />

€ 10.000,-- angesucht.<br />

Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 10.000,-- zu<br />

gewähren.<br />

4. Der GTV – <strong>Guntramsdorf</strong>er Jugend-Tennisverein hat bei der<br />

Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention in der Höhe von<br />

€ 2.200,-- angesucht. Mit diesem Zuschuss soll gewährleistet werden, die<br />

mittlerweile auf 50 Kinder angestiegene Zahl auch in der Wintersaison<br />

trainieren zu können. Diese Subvention wird für 2010 im Nachhinein<br />

ausbezahlt, nicht, wie im Gemeindvorstand beschrieben für <strong>2011</strong>.<br />

5. Der Verein Bildung hat Vorrang in Mödling, hat mit Schreiben vom<br />

09.03.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für<br />

das Jahr <strong>2011</strong> angesucht.<br />

Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 1,--/Kind zu<br />

gewähren, in Summe € 700,--.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 4 -<br />

6. Frau Hanna Widl, Lehrerin an der Beethoven Musikschule, hat mit<br />

Schreiben vom April <strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um<br />

Gewährung einer Subvention als Kostenbeitrag für eine CD- Produktion<br />

„Violinenmusik“, angesucht.<br />

Es wird vorgeschlagen einen Zuschuss zu den Produktionskosten in der Höhe<br />

von € 1.200,-- zu gewähren.<br />

7. Der Verein MOJA –Mobile Jugendarbeit/Streetwork, hat mit Schreiben<br />

vom 09.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine<br />

Jahressubvention für <strong>2011</strong> in der Höhe von € 15.000,-- angesucht. Diese<br />

Subvention soll in 2 Tranchen erfolgen.<br />

1. Überweisung im Juni <strong>2011</strong> € 10.000,--<br />

2. Überweisung im September <strong>2011</strong> € 5.000,--<br />

Es wird vorgeschlagen eine Subvention für <strong>2011</strong> in der Höhe von € 15.000,-<br />

zu gewähren.<br />

Aufstellung:<br />

1. ASK Eichkogel Jahressubvention <strong>2011</strong> € 15.000,--<br />

2. 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> Jahressubvention <strong>2011</strong> € 15.000,--<br />

3. 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> 100-Jahre-Jubiläum € 10.000,--<br />

4. GTV –Jugendtennis € 2.200,--<br />

5. Bildung hat Vorrang für <strong>2011</strong> € 700,--<br />

6. CD-Produktion Musikschule € 1.200,--<br />

7. MOJA -Mobile Jugendarbeit für <strong>2011</strong> € 15.000,--<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Gewährung von Subventionen für<br />

Jugendaktivitäten wie im Sachverhalt 1) bis 7), dargestellt, mit einer<br />

Gesamthöhe von € 59.100,--zuzustimmen.<br />

_____________<br />

Die Subventionen werden ausbezahlt, sobald alle angeforderten<br />

Nachweise im Schreiben vom 12.07.2010 eingebracht sind!<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

€ 59.100,--<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 5 -<br />

Pkt. 5 Beschlussfassung über die Erhöhung des Hauptmietzinses<br />

der Ausstattungskategorie B bei Neuvermietung von Wohnungen<br />

in gemeindeeigenen Wohnhäusern<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, einer Erhöhung des Hauptmietzinses der Ausstattungskategorie B bei<br />

Neuvermietung von Wohnungen in gemeindeeigenen Wohnhäusern, wie im<br />

Sachverhalt angeführt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2010 beschlossen, bei<br />

Neuvermietung von gemeindeeigenen Wohnungen der Ausstattungskategorie A<br />

einen angemessenen Hauptmietzins in der Höhe von € 4,--/m² anzuwenden.<br />

Nun soll der Hauptmietzins der Ausstattungskategorie B (betrifft Wohnungen<br />

bestehend aus Zimmer, Küche [Kochnische], Vorraum, WC, zeitgemäßer<br />

Baderaum oder Badenische) ebenfalls angepasst werden und von € 2,31/m² auf<br />

€ 2,80/m² mit 01.07.<strong>2011</strong> erhöht werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung des Hauptmietzinses auf € 2,80/m²<br />

ab 01.07.<strong>2011</strong> bei Neuvermietungen von gemeindeeigenen Wohnungen der<br />

Ausstattungskategorie B wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt. 6 Beschlussfassung über die Herstellung von „Grünflächen“ – Neue<br />

Heimat Straße, sowie „Nebenflächen“ - Neuburgerstraße<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, dem Angebot des Bestbieters - Firma Ing. Walter Streit Bau<br />

Ges.m.b.H. - für die Herstellung von „Grünflächen„ der Neue Heimat Straße,<br />

sowie „Nebenflächen“ in der Neuburgerstraße wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

1) Neue Heimat Straße<br />

Derzeit wird in der Neue Heimat Straße durch die „NÖSTA“ eine Wohnhauanlage<br />

errichtet. Diese soll spätestens im Frühjahr 2012 übergeben werden.<br />

Daher ist es notwendig im Bereich dieser Wohnhausanlage folgende Arbeiten<br />

durchzuführen:<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 6 -<br />

Errichtung eines 1,50 m breiten Gehsteiges entlang den Grundgrenzen<br />

(südlicher Fahrbahnrand der Straße) der Wohnhausanlage<br />

Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung<br />

Asphaltieren der Fahrbahn inkl. Feinbelag und Oberflächenentwässerung<br />

Um die vorhandenen Straßenbreite zu verringern werden zwei Grünflächen<br />

hergestellt<br />

Im Kreuzungsbereich der Neue Heimat Straße mit der Zufahrtstraße zur<br />

Wohnhausanlage wird das Kreuzungsplateau angehoben. Die Rampen<br />

werden mit färbigen Printasphalt ausgeführt.<br />

Für die Straßenbauarbeiten wurden Angebote bei den Firmen<br />

KS Karl Seidl Bau GmbH, Feldstraße 26, 2345 Brunn am Gebirge<br />

Ing. Walter Streit Bau Ges.m.b.H., Fuchsröhrenstraße 31, 1110 Wien<br />

Swietelsky Bau GmbH, Guntramserstraße 128, 2620 Loipersdorf<br />

Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H, Handelsstraße 15, 2512 Oeynhausen<br />

Pittel & Brausewetter GmbH, Dr. Gonda-Gasse 7, 1230 Wien<br />

Allgemein Straßenbau AG „ALLBAU“, Zweigniederlassung Pfaffstätten,<br />

Josefsthalerstraße 69, 2511 Pfaffstätten<br />

eingeholt.<br />

Als Bestbieter ging die Fa. Streit mit einer Angebotssumme von € 168.634,63<br />

(netto) hervor.<br />

Für die Errichtung der öffentlichen Beleuchtung wurde ein Angebot der Firma<br />

Hartmann, mit einer Angebotssumme von € 20.299,76 eingeholt.<br />

Somit ergibt sich hier eine Gesamtsumme von € 188.934,39 (netto)<br />

2) Neuburgerstraße<br />

Es sollen am südlichen Fahrbahnrand der Neuburgerstraße zwischen der<br />

Veltlinerstraße und dem Windschutzgürtel die noch fehlenden Nebenflächen<br />

errichtet werden. Die Einfriedungen der kürzlich errichteten Häuser sind fertig<br />

gestellt.<br />

Es sollen folgende Arbeiten durchgeführt werden:<br />

Errichtung eines 1,50 m breiten Gehsteiges entlang der Grundgrenzen<br />

(südlicher Fahrbahnrand der Straße)<br />

Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung<br />

Errichtung eines gepflasterten Parkstreifen zw. Errichtung von Grünflächen<br />

Herstellen einer Oberflächenentwässerung<br />

Für die Straßenbauarbeiten wurden Angebote bei den Firmen<br />

KS Karl Seidl Bau GmbH, Feldstraße 26, 2345 Brunn am Gebirge<br />

Ing. Walter Streit Bau Ges.m.b.H., Fuchsröhrenstraße 31, 1110 Wien<br />

Swietelsky Bau GmbH, Guntramserstraße 128, 2620 Loipersdorf<br />

Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H, Handelsstraße 15, 2512 Oeynhausen<br />

Pittel & Brausewetter gmbH, Dr. Gonda-Gasse 7, 1230 Wien<br />

Allgemein Straßenbau AG „ALLBAU“, Zweigniederlassung Pfaffstätten,<br />

Josefsthalerstraße 69, 2511 Pfaffstätten<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 7 -<br />

eingeholt.<br />

Als Bestbieter ging die Fa. Streit mit einer Angebotssumme von € 1<strong>06</strong>.147,25<br />

(netto) hervor.<br />

Für die Errichtung der öffentlichen Beleuchtung wurde ein Angebot der Firma<br />

Hartmann, mit einer Angebotssumme von € 12.548,27 eingeholt.<br />

Somit ergibt sich hier eine Gesamtsumme von € 118.695,52 (netto)<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt,<br />

a) dem Angebot des Bestbieters der Firma Ing. Walter Streit Bau Ges.m.b.H.<br />

für die Herstellung von „Grünflächen“ – Neue Heimat Straße, sowie<br />

„Nebenflächen“ – Neuburgerstraße wie im Sachverhalt angeführt in der<br />

Gesamthöhe von € 274.781,88 (netto)<br />

und<br />

b) für die Errichtung der Öffentlichen Beleuchtung durch die<br />

Firma Hartmann wie im Sachverhalt 1) und 2) angeführt in der<br />

Gesamthöhe von € 32.848,03 (netto), zuzustimmen.<br />

Somit ergibt sich eine Summe in der Höhe von € 307.629,91.(netto)<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt. 9 Beschlussfassung über die Sanierung der Galda Brücke<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, dem Angebot der Firma Komat GmbH, Komat Koller Korrosionsschutz<br />

GmbH für die Sanierung der Galda Brücke wie im Sachverhalt dargestellt,<br />

zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund der jährlichen, durch DI Kossina durchgeführten,<br />

Brückenüberprüfungen wurde ein Zustandsbericht erstellt.<br />

Aus diesem geht hervor, dass bei einem Großteil der Brücken div.<br />

Sanierungsarbeiten durchzuführen sind. Nach Durchsicht dieses<br />

Zustandsberichtes sollte die Galda Brücke saniert werden.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 8 -<br />

Im Detail bedeutet dies:<br />

Westseitiger Brückenteil:<br />

Nach Erneuerung der „Fahrbahnverengung“ und des Geländers (nach<br />

Verkehrsunfall im März) muss die Stahlunterkonstruktion vor Ort entrostet und<br />

neu beschichtet werden. Weiters sind mehrere Ziegel locker. Diese müssen neu<br />

befestigt werden. Der genaue Umfang dieser Arbeiten kann erst nach Demontage<br />

der jetzigen „Fahrbahnverengung“ definiert werden.<br />

Während der Durchführung dieser Arbeiten wird eine Fahrspur aufrecht erhalten.<br />

Ostseitiger Brückenteil (Geh- und Radweg):<br />

Diese komplette Stahlkonstruktion samt Geländer muss vor Ort entrostet und<br />

neu beschichtet werden.<br />

Der komplette Holzbelag muss erneuert werden.<br />

Um diese Arbeiten durchführen zu können muss dieser Abschnitt ca. 1 Woche<br />

gesperrt werden.<br />

Für die Durchführung dieser Arbeiten soll die Fa. Komat GmbH, Komat Koller<br />

Korrosionsschutz GmbH, Triesterstraße 2, 2353 <strong>Guntramsdorf</strong> beauftrag werden.<br />

Die Kosten laut Angebot vom 05.04.<strong>2011</strong> betragen ca. € 45.000,00.<br />

Da der genaue Zustand der Stahlkonstruktion erst nach der Entfernung des<br />

Rostes (Sandstrahlen) festgestellt werden kann, und auch der Umfang der<br />

notwendigen Sanierungsarbeiten definiert werden kann, wurde im Angebot eine<br />

gewisse Anzahl an Regiestunden einkalkuliert.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, den notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Galda<br />

Brücke, wie im Sachverhalt dargestellt, laut Angebot der Fa. Komat GmbH in der<br />

Höhe von ca. € 45.000,00, zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt. 10 Beschlussfassung über das vorgelegte Stadterneuerungskonzept,<br />

die Ziele und Maßnahmen im Bereich des<br />

Stadterneuerungsprogrammes<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, im Rahmen des Stadterneuerungskonzeptes dem Ziel- und<br />

Maßnahmenkatalog zuzustimmen.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 9 -<br />

Sachverhalt:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> ist seit <strong>2011</strong> bis 2014 als Mitglied in die<br />

Stadterneuerung aufgenommen worden. Hier besteht die Möglichkeit zur<br />

Realisierung von verschiedenen Projekten gemeinsam mit Politik, Bevölkerung,<br />

Vereinen, Pfarren, Sicherheitsorganisationen, ExpertInnen. Bei einem<br />

Multiplikatoren Workshop und einer späteren Auftaktveranstaltung wurden erste<br />

Ideen und Vorschläge von den TeilnehmerInnen gesammelt.<br />

Die Projektansätze wurden in vier Arbeitskreisen –<br />

Orts(kern)gestaltung; Umwelt, nachhaltige Energie & Mobilität;<br />

Wirtschaft & Tourismus; Soziales & Kultur; - weiter bearbeitet.<br />

Gemeinsame Ziele und Maßnahmen wurden erarbeitet und einstimmig<br />

beschlossen.<br />

Nunmehr soll der Gemeinderat diesen Ziel- und Maßnahmenkatalog ebenfalls<br />

beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Stadterneuerungskonzeptes dem<br />

Ziel- und Maßnahmenkatalog zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt. 11 Beschlussfassung über die Beauftragung an die Arbeitskreise der<br />

Dorf- und Stadterneuerung der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong><br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Beauftragung an die Arbeitskreise der Dorf- und Stadterneuerung<br />

der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Aus den im Maßnahmenkatalog für die einzelnen Bereiche der Stadterneuerung<br />

angeführten Maßnahmen wurden je Arbeitskreis eine bzw. zwei Maßnahmen mit<br />

Realisierungschance ausgewählt:<br />

‣ Arbeitskreis Wirtschaft & Tourismus:<br />

Leerflächenmanagement aufbauen (Ansiedelungskonzept mit Branchenmix)<br />

‣ Arbeitskreis Ortsgestaltung:<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 10 -<br />

verbesserte Anbindung für Fußgänger und Radfahrer von wesentlichen<br />

Bereichen ans Ortszentrum (z.B. Neu-<strong>Guntramsdorf</strong>, Druckfabrik)<br />

Kooperation mit dem Arbeitskreis Umwelt, nachhaltige Energie & Mobilität<br />

Rathausplatz-Neugestaltung (Neugestaltung der gemeindeeigenen Fläche)<br />

‣ Arbeitskreis Soziales & Kultur:<br />

Modernisierung Licht- und Tonanlage Musikheim sowie Spielplatz<br />

Taborgasse<br />

‣ Arbeitskreis Umwelt, nachhaltige Energie & Mobilität:<br />

Stromtankstelle am Rathausplatz für E-Bikes<br />

Die Arbeitskreise sind mit der Detailausarbeitung des Projektes zu betrauen.<br />

Wenn sich in den Arbeitskreisen noch andere wichtige Projekte ergeben, werden<br />

diese erneut dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Beauftragung an die Arbeitskreise der Dorf- und<br />

Stadterneuerung der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt. 14 Beschlussfassung über den 1. Nachtragsvoranschlag <strong>2011</strong><br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, dem vorliegenden 1. NTVA <strong>2011</strong>, zuzustimmen.<br />

Gleichzeitig werden<br />

a) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite mit € 1,975.190,--<br />

b) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des<br />

außerordentlichen Haushaltes aufzunehmen sind; mit € 4,945.000,--<br />

beschlossen.<br />

Sachverhalt:<br />

Nachdem nun die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres mit dem RA<br />

2010 vom Gemeinderat beschlossen wurden, ist auf Grund der aktuellen<br />

Veränderungen zwischen den Ein- und Ausgaben ein Nachtragsvoranschlag zu<br />

erstellen.<br />

Mit diesem 1. NTVA werden erstmalig auch die Ertragsanteile auch auf Wunsch<br />

der Aufsichtsbehörde seitens des Landes NÖ entsprechend angepasst. Bis zum<br />

Jahresende soll es bei den Einnahmen aus den Ertragsanteilen zu einer<br />

Steigerung von rd. 3,5 % (€ 176.300,--) kommen.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 11 -<br />

Ausgabenseitig wurde der NÖKAS-Beitrag (NÖ- Krankenanstaltenbeitrag), um rd.<br />

€ 33.000,-- reduziert. Die neue Regelung im Bereich der Sozialhilfe (Einrichtung<br />

des Pflegefonds) wurde in diesem NTVA noch nicht berücksichtigt.<br />

Gleichzeitig wurden verschiedene Ein –und Ausgabepositionen aktualisiert. Unter<br />

Berücksichtigung aller derzeit bekannten Daten ergibt sich nunmehr im<br />

ordentlichen Haushalt ein Defizit von € 491.300,--.<br />

Zum Ausgleich wurden unter dem Titel “formeller Haushaltsabgang“<br />

Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich veranschlagt.<br />

Im außerordentlichen Haushalt wurden im wesentlichen zwei neue Vorhaben<br />

angelegt, die die Abwicklung der geförderten Darlehen für die „Druckfabrik“<br />

darstellen.<br />

Dem entsprechend wurde die Abwicklung auch im Schuldennachweis der<br />

Gemeinde dargestellt.<br />

Gleichzeitig werden<br />

c) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite mit € 1,975.190,--<br />

d) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des<br />

außerordentlichen Haushaltes aufzunehmen sind; mit € 4,945.000,--<br />

beschlossen.<br />

Der 1. NTVA <strong>2011</strong> wurde in der Zeit vom 01.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> bis 15.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, Stellungnahmen wurden bisher keine<br />

abgegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden 1. NTVA <strong>2011</strong>, zuzustimmen.<br />

Gleichzeitig werden:<br />

e) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite mit € 1,975.190,--<br />

f) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des<br />

außerordentlichen Haushaltes aufzunehmen sind; mit € 4,945.000,--<br />

beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gegen 8 Stimmen (ÖVP - Fraktion ohne Alfred Zimmermann) angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 12 -<br />

Pkt. 15 Änderung des Beschlusses über die Einhebung der Hundeabgabe<br />

vom 30.09.2010<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.6.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, der Änderung des Beschlusses über die Einhebung der Hundeabgabe,<br />

zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sachverhaltsdarstellung für den Beschluss (Gemeinderatssitzung vom<br />

30.9.2010) über die Einhebung der Hundeabgabe ab 1.1.<strong>2011</strong> wurde zur<br />

besseren Verständlichkeit das Wort „verhaltensauffällige Hunde“ anstelle des<br />

richtigen Terminus „auffällige Hunde“ verwendet.<br />

Dieser Beschluss muss dahingehend abgeändert werden und lautet:<br />

Durch die Novellierung des NÖ Hundeabgabegesetzes und des NÖ<br />

Hundehaltegesetz muss für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und<br />

auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetz idF<br />

(„Kampfhunde“) die Hundeabgabe mindestens das Zehnfache des der für<br />

Nutzhunde festgesetzten Hundeabgabe betragen.<br />

Ab dem 1.1.<strong>2011</strong> gelten daher weiterhin folgende Abgabenbeträge:<br />

1. Nutzhunde jährlich € 6,54 je Hund<br />

2. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential,<br />

auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetzes:<br />

jährlich € 100,00 je Hund<br />

3. für alle übrigen Hunde: jährlich € 50,00 je Hund<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Änderung des Beschlusstextes vom 30.9.2010<br />

über die Einhebung der Hundeabgabe zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Pkt. 16 Beschluss über die Einhebung der Vergnügungsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, dem Beschluss über die Einhebung der Vergnügungsabgabe wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 13 -<br />

Sachverhalt:<br />

Das NÖ Spielautomatengesetz <strong>2011</strong>, LGBL. 7071, ist mit Wirksamkeit vom 9.<br />

April <strong>2011</strong> in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in seinem 4. Abschnitt u.a.<br />

eine Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung einer Vergnügungsabgabe.<br />

Hiermit wird den Gemeinden ein teilweiser Ersatz für die im zwischenzeitig außer<br />

Kraft getretenen NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz vorgesehenen<br />

Besteuerungsmöglichkeiten geboten.<br />

Paragrafenbezeichnungen ohne Angabe der Rechtsvorschrift beziehen sich auf<br />

das NÖ Spielautomatengesetz <strong>2011</strong>.<br />

Verhältnis zu der auf Grund bundesgesetzlicher Ermächtigung<br />

erhobenen Lustbarkeitsabgabe:<br />

Die landesgesetzliche Ermächtigung zur Erhebung einer Vergnügungsabgabe tritt<br />

neben die bundesgesetzlich vorgesehene Ermächtigung zur Erhebung von<br />

Lustbarkeitsabgaben, die in Hundertteilen des Eintrittsgeldes erhoben werden (§<br />

14 Abs.1 Z.8 FAG 2008). Daher sind die Gemeinden berechtigt, sowohl eine<br />

Vergnügungsabgabe nach dem NÖ Spielautomatengesetz <strong>2011</strong> (entsprechend<br />

der Einhebungsverordnung des Gemeinderates) als auch eine Lustbarkeitsabgabe<br />

auf Grund der Gemeinderatsverordnung über die Erhebung einer<br />

Lustbarkeitsabgabe zu erheben.<br />

Wird von beiden Ermächtigungen Gebrauch gemacht, kann es zu einer – rechtlich<br />

unbedenklichen - „Doppelbesteuerung“ kommen; etwa wenn bei einer<br />

öffentlichen Veranstaltung, für deren Besuch Eintrittsgeld zu entrichten ist,<br />

Spielapparate betrieben werden.<br />

Abgabengegenstand:<br />

Der Vergnügungsabgabe unterliegt gemäß § 22 Abs.1 der öffentliche Betrieb von<br />

Spielautomaten im Sinne des § 19 Abs.1. In den Gesetzesmaterialien wird hiezu<br />

folgendes ausgeführt:<br />

„Neben den Regelungen für Glücksspielautomaten sollen auch die bisherigen<br />

Bestimmungen über Geschicklichkeitsapparate neu geregelt werden. Neu<br />

geschaffen wird die Kategorie von Spielapparaten. Dabei handelt es sich in erster<br />

Linie um solche Spielapparate, die nur der Erprobung der eigenen<br />

Geschicklichkeit oder Unterhaltung dienen. Darunter sind solche Einrichtungen<br />

und Vorrichtungen zu verstehen, die durch ihre Inbetriebnahme ein Spiel<br />

ermöglichen. Spiel ist eine zweckfreie Beschäftigung aus Freude an ihr selbst<br />

und/oder ihren Resultaten zur Unterhaltung, Entspannung oder zum Zeitvertreib.<br />

Wesentlich dabei ist, dass bei diesen Spielen keine Gewinne ausbezahlt<br />

werden dürfen und zwar weder unmittelbar noch mittelbar.<br />

Die Definition von Spielapparaten ist allerdings auch um Vorrichtungen zur<br />

Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen ergänzt. Dabei<br />

handelt es sich zwar um keine Spielapparate im engeren Sinn, jedoch sollen sie,<br />

zumal die Definition nur abgabenrechtliche Relevanz aufweist, um diesen Begriff<br />

ergänzt werden. Erfasst werden Einrichtungen zur Wiedergabe von Musik egal<br />

über welchen Tonträger.“<br />

Die Vergnügungsabgabe betrifft somit<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 14 -<br />

Geschicklichkeitsapparate – der Spielerfolg ist nicht oder überwiegend<br />

nicht zufallsabhängig. Hiemit sind solche Geräte gemeint, deren Ziel es ist,<br />

motorische Fertigkeiten oder ein gewisses Reaktionsvermögen unter<br />

Beweis zu stellen.<br />

Schau-, Scherz- und sonstige Spielapparate – diese Apparate dienen<br />

lediglich der Unterhaltung und nicht etwa der Erprobung der eigenen<br />

Geschicklichkeit. Bei den sonstigen Spielapparaten ist ein Spielerfolg<br />

ausschließlich oder überwiegend zufallsabhängig.<br />

akustische Wiedergabegeräte.<br />

Geschicklichkeitsapparate sind beispielsweise Kegel- und Bowlingbahnen, Flipper,<br />

Basketball-, Air-Hockey- und Shuffle-Ball-Automaten, Dart-Automaten,<br />

Tischfussball, Billardtische, Motorsport- oder Raumfahrtsimulationen,<br />

Rodeoreitgeräte (nicht aber Kinderreitgeräte).<br />

Schauapparate sind etwa Film(Video)kabinen, TV-Apparate, Monitore, Dioramen<br />

mit bewegter Darstellung. Ziel der Apparatenutzung ist der Schaueffekt.<br />

Scherzapparate sind Geräte, deren Verwendung eine Erheiterung des Benutzers<br />

durch eine gezielte psychische Einwirkung in Form einer komischen oder<br />

zumindest als komisch beabsichtigten Reaktion des Apparats bewirken soll. Ein<br />

„Lachkabinett“ (Ansammlung von den Betrachter grotesk verzerrenden Spiegeln)<br />

ist keine technische Einrichtung bzw. kein Apparat und daher kein<br />

Scherzapparat.<br />

Sonstige Spielapparate sind Geräte, bei denen der Spieler den Mechanismus<br />

betätigt, um sich dessen zufallsabhängige Reaktion zu seiner Unterhaltung<br />

zunutze zu machen.<br />

Vorrichtungen zur Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen<br />

sind etwa Tonbandgeräte, Plattenspieler, CD-Player, MP3-Player, nicht aber DVD-<br />

Player.<br />

Angemerkt wird, dass die Praxisrelevanz von Scherz- und sonstigen<br />

Spielapparaten wohl als sehr gering einzuschätzen sein wird.<br />

Ob es sich um zulässige oder verbotene Spielapparate im Sinne des § 20<br />

handelt, ist aus abgabenrechtlicher Sicht ohne Bedeutung.<br />

Abgabenhöhe:<br />

Die Gemeinde ist berechtigt, in der Einhebungsverordnung die Abgabe für<br />

unterschiedliche Kategorien von Spielapparaten in unterschiedlicher Höhe<br />

festzusetzen.<br />

Die Vergnügungsabgabe soll daher folgendermaßen festgesetzt werden:<br />

Für den Betrieb eines:<br />

a. Geschicklichkeitsapparates (z. B. Kegel- und Bowlingbahnen, Flipper,<br />

Basketball-, Air-Hockey- und Shuffle-Ball-Automaten, Dart-Automaten,<br />

Tischfussball, Billardtische, Motorsport- oder Raumfahrtsimulationen,<br />

Rodeoreitgeräte (nicht aber Kinderreitgeräte):<br />

beträgt die Abgabe je Apparat und begonnenen Kalendermonat € 10,00<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 15 -<br />

b. Schauapparates (z. B. Film-(Video)kabinen, TV-Apparate, Monitore,<br />

Dioramen mit bewegter Darstellung) beträgt die Abgabe:<br />

* bei einer Bildschirmdiagonale bis zu 59cm € 6,00 je begonnen<br />

Kalendermonat<br />

* bei einer Bildschirmdiagonale von mehr als 59cm € 8,00 je begonnen<br />

Kalendermonat<br />

* bei einer Einrichtung zur Projektion des Fernsehbildes € 16,00 je<br />

begonnen Kalendermonat<br />

c. Scherz- und sonstigen Spielapparates: beträgt die Abgabe € 5,00 je<br />

Apparat und begonnenen Kalendermonat<br />

d. Akustischen Wiedergabegerätes (z. B. Tonbandgeräte, Plattenspieler,<br />

CD-Player, MP3-Player, nicht aber DVD-Player) beträgt die Abgabe € 3,00<br />

je Apparat und begonnenen Kalendermonat<br />

Abgabenschuldner, Haftung, Entrichtung und Fälligkeit der Abgabe:<br />

Als Abgabenschuldner kommt derjenige in Betracht, auf dessen Rechnung oder in<br />

dessen Namen Spielapparate betrieben werden. Dies kann eine natürliche Person<br />

oder eine juristische Person sein. Mehrere Abgabenschuldner sind<br />

Gesamtschuldner der Vergnügungsabgabe (Mitschuldner zur ungeteilten Hand<br />

gemäß § 6 Abs.1 BAO).<br />

Inhaber der für Spielapparate benutzten Räume oder Grundstücke haften für die<br />

Entrichtung der Vergnügungsabgabe durch die Abgabenschuldner. Mit<br />

Geltendmachung der Haftung, für die ein Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs.1<br />

BAO zu erlassen ist, werden die Haftenden gemeinsam mit dem/den<br />

Primärschuldner(n) zu Gesamtschuldnern (§ 7 Abs.1 BAO).<br />

Die Vergnügungsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe (§§ 201 und 201a<br />

BAO).<br />

Der Abgabenschuldner muss;<br />

die Aufstellung von Spielapparaten der Gemeinde schriftlich bekannt geben<br />

(Anmeldung),<br />

die Abgabe selbständig bemessen und erklären und<br />

die fällige Abgabe entrichten.<br />

Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor der Aufstellung zu erfolgen.<br />

Die Vergnügungsabgabe ist monatsweise zu erklären und zu entrichten; und<br />

zwar im ersten Kalendermonat anlässlich der Anmeldung und in der Folge<br />

längstens bis zum 15. eines Monats jeweils für den unmittelbar<br />

vorhergegangenen Monat.<br />

Zur Vereinfachung der Administration kann die Gemeinde Formblätter für die<br />

Anmeldung mit den nach Maßgabe der Einhebungsverordnung vorzunehmenden<br />

Angaben (§ 25 Abs.2) und für die Abgabenerklärung bereitstellen.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 16 -<br />

Informationsaustausch:<br />

Die Gemeinde hat der Wirtschaftskammer Niederösterreich Name, (Wohn-) Sitz<br />

des Abgabenschuldners sowie den Ort der Aufstellung der Spielapparate<br />

mitzuteilen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Einhebung der Vergnügungsabgabe wie im<br />

Sachverhalt beschrieben, zuzustimmen.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der<br />

zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen (FPÖ) angenommen<br />

Pkt. 17 Beschlussfassung über die Erhöhung der Stellplatz-<br />

Ausgleichsabgabe<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, dem Beschluss über die Erhöhung der Stellplatz-<br />

Ausgleichsabgabe wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Durch die Änderung der NÖ. Bauordnung 1996 – 11. Novelle – wurde im<br />

§ 41 die für die Berechnung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe festgelegte<br />

Nutzfläche von 25 m² auf 30 m² erhöht.<br />

Daher war es notwendig, für die letztgültige Berechnung (Gemeinderatsbeschluss<br />

vom 30.09.2010) die entsprechenden Flächen hochzurechnen und mit den<br />

Einheitspreisen neu zu berechnen. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung von<br />

€ 9.000,00 auf € 10.663,16.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, der Erhöhung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe<br />

wie im Sachverhalt dargestellt auf € 10.600,00 zuzustimmen.<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 17 -<br />

Pkt. 18 Grundsatzbeschluss über die Vergabe der Einhebung der<br />

Gemeindeabgaben an den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und<br />

Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling (GVA)<br />

Antrag:<br />

Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />

empfohlen, dem Grundsatzbeschluss über die Vergabe der Einhebung der<br />

Gemeindeabgaben an den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und<br />

Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling (GVA), zuzustimmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Im Rahmen der Kooperation zwischen den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes<br />

Mödling (VAMÖG) haben mehrere Gemeinden Interesse gezeigt ihre<br />

Gemeindeabgaben durch einen Verband einheben zu lassen.<br />

Deshalb beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> künftig die Einhebung<br />

sämtlicher Gemeindeabgaben durch den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft<br />

und Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling, Kampstraße 1,<br />

2344 Maria Enzersdorf, durchführen zu lassen.<br />

Im Zuge dieses Projektes wurden gemeinsam mit der Marktgemeinde<br />

Maria Enzersdorf verschiedene Einhebungsverbände (z.B. Melk) besucht. Die<br />

Erfahrungen sollen nun mit dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft so<br />

umgesetzt werden, dass mit 1. Jänner 2012 folgende Abgaben durch den<br />

Verband vorgeschrieben und eingehoben werden:<br />

Grundsteuer A<br />

Grundsteuer B<br />

Kanaleinmündungsabgabe<br />

Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe<br />

Kanalbenützungsgebühr<br />

Abfallwirtschaftsgebühr<br />

Abfallwirtschaftsabgabe<br />

Seuchenvorsorgeabgabe<br />

Kommunalsteuer<br />

Bei gutem Verlauf ist angedacht noch weitere Abgaben dem Verband zu<br />

übertragen (z.B. Interessentenbeiträge). Ziel des Projektes ist es, so mehrere<br />

Gemeinden des Bezirkes für die Abgabeneinhebung zu gewinnen, um die Kosten<br />

für diese Dienstleistung entsprechend niedrig halten zu können.<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>


- 18 -<br />

Die Kosten für die beteiligten Gemeinden bei den bereits bestehenden<br />

Einhebungsverbänden betrugen z. B. bei der Kommunalsteuer zwischen 0,75 %<br />

und 0,9 % des Umsatzes.<br />

Die Kosten für eine Auslagerung werden aktuell vom KDZ Austria – Zentrum für<br />

Verwaltungsforschung, für eine Gemeinde berechnet, wobei den jährlichen<br />

Gebühren von rund € 454.000,-- ein Entgelt von ca. € 13.000,--- gegenüber<br />

steht.<br />

Mit dieser Form der Gemeindekooperation sind Synergieeffekte für die beteiligten<br />

Gemeinden beim Aufwand und Effizienzsteigerung der Einhebung verbunden.<br />

Weitere Vorteile bei der Einhebung durch einen Verband liegen in der Abwicklung<br />

des Mahnwesens, Durchführung der Berufungen, Vorschreibung von Zinsen u.<br />

Nebengebühren etc.<br />

Die Einnahmenrückstände bei den beteiligten Gemeinden sind von ca. 6 % auf<br />

0,7 % gesunken.<br />

Die frei werdenden Personalressourcen bei den einzelnen Gemeinden würden auf<br />

verschiedene Arten kompensiert. Im Bereich der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong><br />

können jene Aufgaben nunmehr aufgegriffen werden, die im letzten Prüfbericht<br />

der NÖ. Landesregierung angeführt wurden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, den Gemeindeverband für<br />

Abfallwirtschaft und Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling, Kampstraße 1,<br />

2344 Maria Enzersdorf mit der Einhebung von Gemeindeabgaben, wie im<br />

Sachverhalt dargestellt, zu beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen (FPÖ) angenommen<br />

Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>

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