Protokoll 2011-06 - Guntramsdorf
Protokoll 2011-06 - Guntramsdorf
Protokoll 2011-06 - Guntramsdorf
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- 1 -<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> Lfd. Nr. 28<br />
VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
über die Sitzung des<br />
GEMEINDERATES<br />
Zu den Punkten der Tagesordnung:<br />
Pkt. 3 Beschlussfassung über die Vergabe von allgemeinen<br />
Subventionen<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, der Vergabe von allgemeinen Subventionen wie im Sachverhalt<br />
dargestellt, zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
1. Der Verein Hospiz Mödling hat mit Schreiben vom April <strong>2011</strong> bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für <strong>2011</strong> in der Höhe<br />
von € 0,04 pro Einwohner - ergibt eine Gesamtsumme von € 356,--,<br />
angesucht.<br />
2. Der Verein Frauenselbsthilfe nach Krebs für Mödling und Umgebung, hat<br />
mit Schreiben vom 20.03.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um<br />
eine Subvention für <strong>2011</strong> angesucht.<br />
Es soll eine Subvention in der Höhe von € 300,-- gewährt werden.<br />
3. Der Verein des ASK Eichkogel, hat mit Schreiben vom 07.02.<strong>2011</strong> bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für Kunstrasenspiele in<br />
der Höhe von € 1.750,-- angesucht. Diese Subvention soll zur teilweisen<br />
Abdeckung der entstandenen Zusatzkosten beitragen.<br />
Es wird vorgeschlagen diese außerordentliche Subvention zur Erhaltung des<br />
Kunstrasens in der Höhe von € 1.750,-- zu gewähren.<br />
4. Der Verein „In <strong>Guntramsdorf</strong> Wirtschaften“ IGW hat mit Schreiben vom<br />
04.04.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für<br />
<strong>2011</strong> in der Höhe von € 3.500,-- angesucht. Mit dieser Unterstützung sollen<br />
zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen in <strong>Guntramsdorf</strong> durchgeführt<br />
werden.<br />
Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 3.500,-- zu<br />
gewähren.<br />
5. Der Pensionistenverband <strong>Guntramsdorf</strong> hat bei der Marktgemeinde<br />
<strong>Guntramsdorf</strong> um die Gewährung einer Subvention für 2010 in einer Höhe<br />
von € 2.000,-- angesucht.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 2 -<br />
6. Mit Schreiben vom Februar <strong>2011</strong>, hat der Katastrophen und Rettungs-<br />
Hilfs-Dienst; die Rettungshundestaffel in Pfaffstätten bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die Gewährung einer Subvention für das<br />
Jahr <strong>2011</strong> angesucht.<br />
Die Rettungshundestaffel bietet Ihre Dienste unentgeltlich der Öffentlichkeit<br />
24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche, an. 2008 und 2009 wurde jeweils<br />
eine Subvention in der Höhe von € 300,-- gewährt.<br />
7. Der Verein Niederösterreichische Berg- und Naturwacht, hat mit<br />
Schreiben vom 02.01.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um<br />
Gewährung einer Subvention für das Jahr <strong>2011</strong> angesucht.<br />
2008 sowie 2009 wurde jeweils eine Subvention in der Höhe von € 500,--<br />
gewährt.<br />
8. Mit Schreiben vom 11.04.<strong>2011</strong> hat der 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die Gewährung einer Subvention für die<br />
Miete 2010 und die Vergebührung des Bestandsvertrages mit der<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> Betriebs- und Liegenschafts GmbH in der Höhe<br />
von € 28.975,27 angesucht.<br />
Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 28.975,27 zu<br />
gewähren.<br />
Aufstellung:<br />
1. Hospiz Mödling € 356,--<br />
2. Frauenselbsthilfe nach Krebs € 300,--<br />
3. ASK Eichkogel Kunstrasen € 1.750,--<br />
4. IGW-Veranstaltungen € 3.500,--<br />
5. Pensionistenv. <strong>Guntramsdorf</strong> € 2.000,--<br />
6. Rettungshundestaffel Jahressubvention <strong>2011</strong> € 300,--<br />
7. NÖ-Berg- und Naturwacht € 500,--<br />
8. 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong>, Miete 2010 + Vergebührung € 28.975,27<br />
_____________<br />
€ 37.681,27<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Gewährung von allgemeinen Subventionen<br />
1) bis 8), wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer Gesamthöhe von<br />
€ 37.681,27 zuzustimmen.<br />
Die Subventionen werden ausbezahlt, sobald alle angeforderten<br />
Nachweise im Schreiben vom 12.07.2010 eingebracht sind!<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 3 -<br />
Pkt. 4 Beschlussfassung über die Vergabe von Subventionen für<br />
Jugendaktivitäten<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, der Vergabe von Subventionen für Jugendaktivitäten wie im<br />
Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
1. Der Verein des ASK Eichkogel, hat mit Schreiben vom 07.02.<strong>2011</strong> bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Jahressubvention für <strong>2011</strong><br />
vorwiegend für den Jugendfussball in der Höhe von € 15.000,--<br />
angesucht. Diese Subvention soll zur teilweisen Abdeckung der<br />
Betriebskosten die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes notwendig sind,<br />
beitragen.<br />
Es wird vorgeschlagen eine Subvention für <strong>2011</strong> in der Höhe von € 15.000,-<br />
zu gewähren.<br />
2. Der 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> hat bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die<br />
Gewährung einer Subvention für das Jahr <strong>2011</strong> vorwiegend für den<br />
Jugendfussball (Betriebs- und Energiekosten) in der Höhe von € 20.000,--<br />
angesucht.<br />
Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 15.000,-- zu<br />
gewähren.<br />
3. Der 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> hat bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um die<br />
Gewährung einer Subvention für das 100-jährige Bestandsjubiläum und 10<br />
Jahre Kids Blue Bowl (Internationales Jugendturnier) in der Höhe von<br />
€ 10.000,-- angesucht.<br />
Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 10.000,-- zu<br />
gewähren.<br />
4. Der GTV – <strong>Guntramsdorf</strong>er Jugend-Tennisverein hat bei der<br />
Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention in der Höhe von<br />
€ 2.200,-- angesucht. Mit diesem Zuschuss soll gewährleistet werden, die<br />
mittlerweile auf 50 Kinder angestiegene Zahl auch in der Wintersaison<br />
trainieren zu können. Diese Subvention wird für 2010 im Nachhinein<br />
ausbezahlt, nicht, wie im Gemeindvorstand beschrieben für <strong>2011</strong>.<br />
5. Der Verein Bildung hat Vorrang in Mödling, hat mit Schreiben vom<br />
09.03.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine Subvention für<br />
das Jahr <strong>2011</strong> angesucht.<br />
Es wird vorgeschlagen eine Subvention in der Höhe von € 1,--/Kind zu<br />
gewähren, in Summe € 700,--.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 4 -<br />
6. Frau Hanna Widl, Lehrerin an der Beethoven Musikschule, hat mit<br />
Schreiben vom April <strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um<br />
Gewährung einer Subvention als Kostenbeitrag für eine CD- Produktion<br />
„Violinenmusik“, angesucht.<br />
Es wird vorgeschlagen einen Zuschuss zu den Produktionskosten in der Höhe<br />
von € 1.200,-- zu gewähren.<br />
7. Der Verein MOJA –Mobile Jugendarbeit/Streetwork, hat mit Schreiben<br />
vom 09.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> bei der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> um eine<br />
Jahressubvention für <strong>2011</strong> in der Höhe von € 15.000,-- angesucht. Diese<br />
Subvention soll in 2 Tranchen erfolgen.<br />
1. Überweisung im Juni <strong>2011</strong> € 10.000,--<br />
2. Überweisung im September <strong>2011</strong> € 5.000,--<br />
Es wird vorgeschlagen eine Subvention für <strong>2011</strong> in der Höhe von € 15.000,-<br />
zu gewähren.<br />
Aufstellung:<br />
1. ASK Eichkogel Jahressubvention <strong>2011</strong> € 15.000,--<br />
2. 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> Jahressubvention <strong>2011</strong> € 15.000,--<br />
3. 1. SVg <strong>Guntramsdorf</strong> 100-Jahre-Jubiläum € 10.000,--<br />
4. GTV –Jugendtennis € 2.200,--<br />
5. Bildung hat Vorrang für <strong>2011</strong> € 700,--<br />
6. CD-Produktion Musikschule € 1.200,--<br />
7. MOJA -Mobile Jugendarbeit für <strong>2011</strong> € 15.000,--<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Gewährung von Subventionen für<br />
Jugendaktivitäten wie im Sachverhalt 1) bis 7), dargestellt, mit einer<br />
Gesamthöhe von € 59.100,--zuzustimmen.<br />
_____________<br />
Die Subventionen werden ausbezahlt, sobald alle angeforderten<br />
Nachweise im Schreiben vom 12.07.2010 eingebracht sind!<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
€ 59.100,--<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 5 -<br />
Pkt. 5 Beschlussfassung über die Erhöhung des Hauptmietzinses<br />
der Ausstattungskategorie B bei Neuvermietung von Wohnungen<br />
in gemeindeeigenen Wohnhäusern<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, einer Erhöhung des Hauptmietzinses der Ausstattungskategorie B bei<br />
Neuvermietung von Wohnungen in gemeindeeigenen Wohnhäusern, wie im<br />
Sachverhalt angeführt, zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2010 beschlossen, bei<br />
Neuvermietung von gemeindeeigenen Wohnungen der Ausstattungskategorie A<br />
einen angemessenen Hauptmietzins in der Höhe von € 4,--/m² anzuwenden.<br />
Nun soll der Hauptmietzins der Ausstattungskategorie B (betrifft Wohnungen<br />
bestehend aus Zimmer, Küche [Kochnische], Vorraum, WC, zeitgemäßer<br />
Baderaum oder Badenische) ebenfalls angepasst werden und von € 2,31/m² auf<br />
€ 2,80/m² mit 01.07.<strong>2011</strong> erhöht werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, einer Erhöhung des Hauptmietzinses auf € 2,80/m²<br />
ab 01.07.<strong>2011</strong> bei Neuvermietungen von gemeindeeigenen Wohnungen der<br />
Ausstattungskategorie B wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt. 6 Beschlussfassung über die Herstellung von „Grünflächen“ – Neue<br />
Heimat Straße, sowie „Nebenflächen“ - Neuburgerstraße<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, dem Angebot des Bestbieters - Firma Ing. Walter Streit Bau<br />
Ges.m.b.H. - für die Herstellung von „Grünflächen„ der Neue Heimat Straße,<br />
sowie „Nebenflächen“ in der Neuburgerstraße wie im Sachverhalt dargestellt,<br />
zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
1) Neue Heimat Straße<br />
Derzeit wird in der Neue Heimat Straße durch die „NÖSTA“ eine Wohnhauanlage<br />
errichtet. Diese soll spätestens im Frühjahr 2012 übergeben werden.<br />
Daher ist es notwendig im Bereich dieser Wohnhausanlage folgende Arbeiten<br />
durchzuführen:<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 6 -<br />
Errichtung eines 1,50 m breiten Gehsteiges entlang den Grundgrenzen<br />
(südlicher Fahrbahnrand der Straße) der Wohnhausanlage<br />
Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung<br />
Asphaltieren der Fahrbahn inkl. Feinbelag und Oberflächenentwässerung<br />
Um die vorhandenen Straßenbreite zu verringern werden zwei Grünflächen<br />
hergestellt<br />
Im Kreuzungsbereich der Neue Heimat Straße mit der Zufahrtstraße zur<br />
Wohnhausanlage wird das Kreuzungsplateau angehoben. Die Rampen<br />
werden mit färbigen Printasphalt ausgeführt.<br />
Für die Straßenbauarbeiten wurden Angebote bei den Firmen<br />
KS Karl Seidl Bau GmbH, Feldstraße 26, 2345 Brunn am Gebirge<br />
Ing. Walter Streit Bau Ges.m.b.H., Fuchsröhrenstraße 31, 1110 Wien<br />
Swietelsky Bau GmbH, Guntramserstraße 128, 2620 Loipersdorf<br />
Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H, Handelsstraße 15, 2512 Oeynhausen<br />
Pittel & Brausewetter GmbH, Dr. Gonda-Gasse 7, 1230 Wien<br />
Allgemein Straßenbau AG „ALLBAU“, Zweigniederlassung Pfaffstätten,<br />
Josefsthalerstraße 69, 2511 Pfaffstätten<br />
eingeholt.<br />
Als Bestbieter ging die Fa. Streit mit einer Angebotssumme von € 168.634,63<br />
(netto) hervor.<br />
Für die Errichtung der öffentlichen Beleuchtung wurde ein Angebot der Firma<br />
Hartmann, mit einer Angebotssumme von € 20.299,76 eingeholt.<br />
Somit ergibt sich hier eine Gesamtsumme von € 188.934,39 (netto)<br />
2) Neuburgerstraße<br />
Es sollen am südlichen Fahrbahnrand der Neuburgerstraße zwischen der<br />
Veltlinerstraße und dem Windschutzgürtel die noch fehlenden Nebenflächen<br />
errichtet werden. Die Einfriedungen der kürzlich errichteten Häuser sind fertig<br />
gestellt.<br />
Es sollen folgende Arbeiten durchgeführt werden:<br />
Errichtung eines 1,50 m breiten Gehsteiges entlang der Grundgrenzen<br />
(südlicher Fahrbahnrand der Straße)<br />
Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung<br />
Errichtung eines gepflasterten Parkstreifen zw. Errichtung von Grünflächen<br />
Herstellen einer Oberflächenentwässerung<br />
Für die Straßenbauarbeiten wurden Angebote bei den Firmen<br />
KS Karl Seidl Bau GmbH, Feldstraße 26, 2345 Brunn am Gebirge<br />
Ing. Walter Streit Bau Ges.m.b.H., Fuchsröhrenstraße 31, 1110 Wien<br />
Swietelsky Bau GmbH, Guntramserstraße 128, 2620 Loipersdorf<br />
Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H, Handelsstraße 15, 2512 Oeynhausen<br />
Pittel & Brausewetter gmbH, Dr. Gonda-Gasse 7, 1230 Wien<br />
Allgemein Straßenbau AG „ALLBAU“, Zweigniederlassung Pfaffstätten,<br />
Josefsthalerstraße 69, 2511 Pfaffstätten<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 7 -<br />
eingeholt.<br />
Als Bestbieter ging die Fa. Streit mit einer Angebotssumme von € 1<strong>06</strong>.147,25<br />
(netto) hervor.<br />
Für die Errichtung der öffentlichen Beleuchtung wurde ein Angebot der Firma<br />
Hartmann, mit einer Angebotssumme von € 12.548,27 eingeholt.<br />
Somit ergibt sich hier eine Gesamtsumme von € 118.695,52 (netto)<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt,<br />
a) dem Angebot des Bestbieters der Firma Ing. Walter Streit Bau Ges.m.b.H.<br />
für die Herstellung von „Grünflächen“ – Neue Heimat Straße, sowie<br />
„Nebenflächen“ – Neuburgerstraße wie im Sachverhalt angeführt in der<br />
Gesamthöhe von € 274.781,88 (netto)<br />
und<br />
b) für die Errichtung der Öffentlichen Beleuchtung durch die<br />
Firma Hartmann wie im Sachverhalt 1) und 2) angeführt in der<br />
Gesamthöhe von € 32.848,03 (netto), zuzustimmen.<br />
Somit ergibt sich eine Summe in der Höhe von € 307.629,91.(netto)<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt. 9 Beschlussfassung über die Sanierung der Galda Brücke<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, dem Angebot der Firma Komat GmbH, Komat Koller Korrosionsschutz<br />
GmbH für die Sanierung der Galda Brücke wie im Sachverhalt dargestellt,<br />
zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund der jährlichen, durch DI Kossina durchgeführten,<br />
Brückenüberprüfungen wurde ein Zustandsbericht erstellt.<br />
Aus diesem geht hervor, dass bei einem Großteil der Brücken div.<br />
Sanierungsarbeiten durchzuführen sind. Nach Durchsicht dieses<br />
Zustandsberichtes sollte die Galda Brücke saniert werden.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 8 -<br />
Im Detail bedeutet dies:<br />
Westseitiger Brückenteil:<br />
Nach Erneuerung der „Fahrbahnverengung“ und des Geländers (nach<br />
Verkehrsunfall im März) muss die Stahlunterkonstruktion vor Ort entrostet und<br />
neu beschichtet werden. Weiters sind mehrere Ziegel locker. Diese müssen neu<br />
befestigt werden. Der genaue Umfang dieser Arbeiten kann erst nach Demontage<br />
der jetzigen „Fahrbahnverengung“ definiert werden.<br />
Während der Durchführung dieser Arbeiten wird eine Fahrspur aufrecht erhalten.<br />
Ostseitiger Brückenteil (Geh- und Radweg):<br />
Diese komplette Stahlkonstruktion samt Geländer muss vor Ort entrostet und<br />
neu beschichtet werden.<br />
Der komplette Holzbelag muss erneuert werden.<br />
Um diese Arbeiten durchführen zu können muss dieser Abschnitt ca. 1 Woche<br />
gesperrt werden.<br />
Für die Durchführung dieser Arbeiten soll die Fa. Komat GmbH, Komat Koller<br />
Korrosionsschutz GmbH, Triesterstraße 2, 2353 <strong>Guntramsdorf</strong> beauftrag werden.<br />
Die Kosten laut Angebot vom 05.04.<strong>2011</strong> betragen ca. € 45.000,00.<br />
Da der genaue Zustand der Stahlkonstruktion erst nach der Entfernung des<br />
Rostes (Sandstrahlen) festgestellt werden kann, und auch der Umfang der<br />
notwendigen Sanierungsarbeiten definiert werden kann, wurde im Angebot eine<br />
gewisse Anzahl an Regiestunden einkalkuliert.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, den notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Galda<br />
Brücke, wie im Sachverhalt dargestellt, laut Angebot der Fa. Komat GmbH in der<br />
Höhe von ca. € 45.000,00, zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt. 10 Beschlussfassung über das vorgelegte Stadterneuerungskonzept,<br />
die Ziele und Maßnahmen im Bereich des<br />
Stadterneuerungsprogrammes<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, im Rahmen des Stadterneuerungskonzeptes dem Ziel- und<br />
Maßnahmenkatalog zuzustimmen.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 9 -<br />
Sachverhalt:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> ist seit <strong>2011</strong> bis 2014 als Mitglied in die<br />
Stadterneuerung aufgenommen worden. Hier besteht die Möglichkeit zur<br />
Realisierung von verschiedenen Projekten gemeinsam mit Politik, Bevölkerung,<br />
Vereinen, Pfarren, Sicherheitsorganisationen, ExpertInnen. Bei einem<br />
Multiplikatoren Workshop und einer späteren Auftaktveranstaltung wurden erste<br />
Ideen und Vorschläge von den TeilnehmerInnen gesammelt.<br />
Die Projektansätze wurden in vier Arbeitskreisen –<br />
Orts(kern)gestaltung; Umwelt, nachhaltige Energie & Mobilität;<br />
Wirtschaft & Tourismus; Soziales & Kultur; - weiter bearbeitet.<br />
Gemeinsame Ziele und Maßnahmen wurden erarbeitet und einstimmig<br />
beschlossen.<br />
Nunmehr soll der Gemeinderat diesen Ziel- und Maßnahmenkatalog ebenfalls<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Stadterneuerungskonzeptes dem<br />
Ziel- und Maßnahmenkatalog zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt. 11 Beschlussfassung über die Beauftragung an die Arbeitskreise der<br />
Dorf- und Stadterneuerung der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong><br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, der Beauftragung an die Arbeitskreise der Dorf- und Stadterneuerung<br />
der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Aus den im Maßnahmenkatalog für die einzelnen Bereiche der Stadterneuerung<br />
angeführten Maßnahmen wurden je Arbeitskreis eine bzw. zwei Maßnahmen mit<br />
Realisierungschance ausgewählt:<br />
‣ Arbeitskreis Wirtschaft & Tourismus:<br />
Leerflächenmanagement aufbauen (Ansiedelungskonzept mit Branchenmix)<br />
‣ Arbeitskreis Ortsgestaltung:<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 10 -<br />
verbesserte Anbindung für Fußgänger und Radfahrer von wesentlichen<br />
Bereichen ans Ortszentrum (z.B. Neu-<strong>Guntramsdorf</strong>, Druckfabrik)<br />
Kooperation mit dem Arbeitskreis Umwelt, nachhaltige Energie & Mobilität<br />
Rathausplatz-Neugestaltung (Neugestaltung der gemeindeeigenen Fläche)<br />
‣ Arbeitskreis Soziales & Kultur:<br />
Modernisierung Licht- und Tonanlage Musikheim sowie Spielplatz<br />
Taborgasse<br />
‣ Arbeitskreis Umwelt, nachhaltige Energie & Mobilität:<br />
Stromtankstelle am Rathausplatz für E-Bikes<br />
Die Arbeitskreise sind mit der Detailausarbeitung des Projektes zu betrauen.<br />
Wenn sich in den Arbeitskreisen noch andere wichtige Projekte ergeben, werden<br />
diese erneut dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Beauftragung an die Arbeitskreise der Dorf- und<br />
Stadterneuerung der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt. 14 Beschlussfassung über den 1. Nachtragsvoranschlag <strong>2011</strong><br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, dem vorliegenden 1. NTVA <strong>2011</strong>, zuzustimmen.<br />
Gleichzeitig werden<br />
a) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite mit € 1,975.190,--<br />
b) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des<br />
außerordentlichen Haushaltes aufzunehmen sind; mit € 4,945.000,--<br />
beschlossen.<br />
Sachverhalt:<br />
Nachdem nun die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres mit dem RA<br />
2010 vom Gemeinderat beschlossen wurden, ist auf Grund der aktuellen<br />
Veränderungen zwischen den Ein- und Ausgaben ein Nachtragsvoranschlag zu<br />
erstellen.<br />
Mit diesem 1. NTVA werden erstmalig auch die Ertragsanteile auch auf Wunsch<br />
der Aufsichtsbehörde seitens des Landes NÖ entsprechend angepasst. Bis zum<br />
Jahresende soll es bei den Einnahmen aus den Ertragsanteilen zu einer<br />
Steigerung von rd. 3,5 % (€ 176.300,--) kommen.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 11 -<br />
Ausgabenseitig wurde der NÖKAS-Beitrag (NÖ- Krankenanstaltenbeitrag), um rd.<br />
€ 33.000,-- reduziert. Die neue Regelung im Bereich der Sozialhilfe (Einrichtung<br />
des Pflegefonds) wurde in diesem NTVA noch nicht berücksichtigt.<br />
Gleichzeitig wurden verschiedene Ein –und Ausgabepositionen aktualisiert. Unter<br />
Berücksichtigung aller derzeit bekannten Daten ergibt sich nunmehr im<br />
ordentlichen Haushalt ein Defizit von € 491.300,--.<br />
Zum Ausgleich wurden unter dem Titel “formeller Haushaltsabgang“<br />
Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich veranschlagt.<br />
Im außerordentlichen Haushalt wurden im wesentlichen zwei neue Vorhaben<br />
angelegt, die die Abwicklung der geförderten Darlehen für die „Druckfabrik“<br />
darstellen.<br />
Dem entsprechend wurde die Abwicklung auch im Schuldennachweis der<br />
Gemeinde dargestellt.<br />
Gleichzeitig werden<br />
c) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite mit € 1,975.190,--<br />
d) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des<br />
außerordentlichen Haushaltes aufzunehmen sind; mit € 4,945.000,--<br />
beschlossen.<br />
Der 1. NTVA <strong>2011</strong> wurde in der Zeit vom 01.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> bis 15.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, Stellungnahmen wurden bisher keine<br />
abgegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden 1. NTVA <strong>2011</strong>, zuzustimmen.<br />
Gleichzeitig werden:<br />
e) die Höhe der erforderlichen Kassenkredite mit € 1,975.190,--<br />
f) den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des<br />
außerordentlichen Haushaltes aufzunehmen sind; mit € 4,945.000,--<br />
beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gegen 8 Stimmen (ÖVP - Fraktion ohne Alfred Zimmermann) angenommen<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 12 -<br />
Pkt. 15 Änderung des Beschlusses über die Einhebung der Hundeabgabe<br />
vom 30.09.2010<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.6.<strong>2011</strong> wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, der Änderung des Beschlusses über die Einhebung der Hundeabgabe,<br />
zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sachverhaltsdarstellung für den Beschluss (Gemeinderatssitzung vom<br />
30.9.2010) über die Einhebung der Hundeabgabe ab 1.1.<strong>2011</strong> wurde zur<br />
besseren Verständlichkeit das Wort „verhaltensauffällige Hunde“ anstelle des<br />
richtigen Terminus „auffällige Hunde“ verwendet.<br />
Dieser Beschluss muss dahingehend abgeändert werden und lautet:<br />
Durch die Novellierung des NÖ Hundeabgabegesetzes und des NÖ<br />
Hundehaltegesetz muss für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und<br />
auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetz idF<br />
(„Kampfhunde“) die Hundeabgabe mindestens das Zehnfache des der für<br />
Nutzhunde festgesetzten Hundeabgabe betragen.<br />
Ab dem 1.1.<strong>2011</strong> gelten daher weiterhin folgende Abgabenbeträge:<br />
1. Nutzhunde jährlich € 6,54 je Hund<br />
2. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential,<br />
auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetzes:<br />
jährlich € 100,00 je Hund<br />
3. für alle übrigen Hunde: jährlich € 50,00 je Hund<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Änderung des Beschlusstextes vom 30.9.2010<br />
über die Einhebung der Hundeabgabe zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Pkt. 16 Beschluss über die Einhebung der Vergnügungsabgabe<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, dem Beschluss über die Einhebung der Vergnügungsabgabe wie im<br />
Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 13 -<br />
Sachverhalt:<br />
Das NÖ Spielautomatengesetz <strong>2011</strong>, LGBL. 7071, ist mit Wirksamkeit vom 9.<br />
April <strong>2011</strong> in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in seinem 4. Abschnitt u.a.<br />
eine Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung einer Vergnügungsabgabe.<br />
Hiermit wird den Gemeinden ein teilweiser Ersatz für die im zwischenzeitig außer<br />
Kraft getretenen NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz vorgesehenen<br />
Besteuerungsmöglichkeiten geboten.<br />
Paragrafenbezeichnungen ohne Angabe der Rechtsvorschrift beziehen sich auf<br />
das NÖ Spielautomatengesetz <strong>2011</strong>.<br />
Verhältnis zu der auf Grund bundesgesetzlicher Ermächtigung<br />
erhobenen Lustbarkeitsabgabe:<br />
Die landesgesetzliche Ermächtigung zur Erhebung einer Vergnügungsabgabe tritt<br />
neben die bundesgesetzlich vorgesehene Ermächtigung zur Erhebung von<br />
Lustbarkeitsabgaben, die in Hundertteilen des Eintrittsgeldes erhoben werden (§<br />
14 Abs.1 Z.8 FAG 2008). Daher sind die Gemeinden berechtigt, sowohl eine<br />
Vergnügungsabgabe nach dem NÖ Spielautomatengesetz <strong>2011</strong> (entsprechend<br />
der Einhebungsverordnung des Gemeinderates) als auch eine Lustbarkeitsabgabe<br />
auf Grund der Gemeinderatsverordnung über die Erhebung einer<br />
Lustbarkeitsabgabe zu erheben.<br />
Wird von beiden Ermächtigungen Gebrauch gemacht, kann es zu einer – rechtlich<br />
unbedenklichen - „Doppelbesteuerung“ kommen; etwa wenn bei einer<br />
öffentlichen Veranstaltung, für deren Besuch Eintrittsgeld zu entrichten ist,<br />
Spielapparate betrieben werden.<br />
Abgabengegenstand:<br />
Der Vergnügungsabgabe unterliegt gemäß § 22 Abs.1 der öffentliche Betrieb von<br />
Spielautomaten im Sinne des § 19 Abs.1. In den Gesetzesmaterialien wird hiezu<br />
folgendes ausgeführt:<br />
„Neben den Regelungen für Glücksspielautomaten sollen auch die bisherigen<br />
Bestimmungen über Geschicklichkeitsapparate neu geregelt werden. Neu<br />
geschaffen wird die Kategorie von Spielapparaten. Dabei handelt es sich in erster<br />
Linie um solche Spielapparate, die nur der Erprobung der eigenen<br />
Geschicklichkeit oder Unterhaltung dienen. Darunter sind solche Einrichtungen<br />
und Vorrichtungen zu verstehen, die durch ihre Inbetriebnahme ein Spiel<br />
ermöglichen. Spiel ist eine zweckfreie Beschäftigung aus Freude an ihr selbst<br />
und/oder ihren Resultaten zur Unterhaltung, Entspannung oder zum Zeitvertreib.<br />
Wesentlich dabei ist, dass bei diesen Spielen keine Gewinne ausbezahlt<br />
werden dürfen und zwar weder unmittelbar noch mittelbar.<br />
Die Definition von Spielapparaten ist allerdings auch um Vorrichtungen zur<br />
Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen ergänzt. Dabei<br />
handelt es sich zwar um keine Spielapparate im engeren Sinn, jedoch sollen sie,<br />
zumal die Definition nur abgabenrechtliche Relevanz aufweist, um diesen Begriff<br />
ergänzt werden. Erfasst werden Einrichtungen zur Wiedergabe von Musik egal<br />
über welchen Tonträger.“<br />
Die Vergnügungsabgabe betrifft somit<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 14 -<br />
Geschicklichkeitsapparate – der Spielerfolg ist nicht oder überwiegend<br />
nicht zufallsabhängig. Hiemit sind solche Geräte gemeint, deren Ziel es ist,<br />
motorische Fertigkeiten oder ein gewisses Reaktionsvermögen unter<br />
Beweis zu stellen.<br />
Schau-, Scherz- und sonstige Spielapparate – diese Apparate dienen<br />
lediglich der Unterhaltung und nicht etwa der Erprobung der eigenen<br />
Geschicklichkeit. Bei den sonstigen Spielapparaten ist ein Spielerfolg<br />
ausschließlich oder überwiegend zufallsabhängig.<br />
akustische Wiedergabegeräte.<br />
Geschicklichkeitsapparate sind beispielsweise Kegel- und Bowlingbahnen, Flipper,<br />
Basketball-, Air-Hockey- und Shuffle-Ball-Automaten, Dart-Automaten,<br />
Tischfussball, Billardtische, Motorsport- oder Raumfahrtsimulationen,<br />
Rodeoreitgeräte (nicht aber Kinderreitgeräte).<br />
Schauapparate sind etwa Film(Video)kabinen, TV-Apparate, Monitore, Dioramen<br />
mit bewegter Darstellung. Ziel der Apparatenutzung ist der Schaueffekt.<br />
Scherzapparate sind Geräte, deren Verwendung eine Erheiterung des Benutzers<br />
durch eine gezielte psychische Einwirkung in Form einer komischen oder<br />
zumindest als komisch beabsichtigten Reaktion des Apparats bewirken soll. Ein<br />
„Lachkabinett“ (Ansammlung von den Betrachter grotesk verzerrenden Spiegeln)<br />
ist keine technische Einrichtung bzw. kein Apparat und daher kein<br />
Scherzapparat.<br />
Sonstige Spielapparate sind Geräte, bei denen der Spieler den Mechanismus<br />
betätigt, um sich dessen zufallsabhängige Reaktion zu seiner Unterhaltung<br />
zunutze zu machen.<br />
Vorrichtungen zur Wiedergabe musikalischer oder gesprochener Darbietungen<br />
sind etwa Tonbandgeräte, Plattenspieler, CD-Player, MP3-Player, nicht aber DVD-<br />
Player.<br />
Angemerkt wird, dass die Praxisrelevanz von Scherz- und sonstigen<br />
Spielapparaten wohl als sehr gering einzuschätzen sein wird.<br />
Ob es sich um zulässige oder verbotene Spielapparate im Sinne des § 20<br />
handelt, ist aus abgabenrechtlicher Sicht ohne Bedeutung.<br />
Abgabenhöhe:<br />
Die Gemeinde ist berechtigt, in der Einhebungsverordnung die Abgabe für<br />
unterschiedliche Kategorien von Spielapparaten in unterschiedlicher Höhe<br />
festzusetzen.<br />
Die Vergnügungsabgabe soll daher folgendermaßen festgesetzt werden:<br />
Für den Betrieb eines:<br />
a. Geschicklichkeitsapparates (z. B. Kegel- und Bowlingbahnen, Flipper,<br />
Basketball-, Air-Hockey- und Shuffle-Ball-Automaten, Dart-Automaten,<br />
Tischfussball, Billardtische, Motorsport- oder Raumfahrtsimulationen,<br />
Rodeoreitgeräte (nicht aber Kinderreitgeräte):<br />
beträgt die Abgabe je Apparat und begonnenen Kalendermonat € 10,00<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 15 -<br />
b. Schauapparates (z. B. Film-(Video)kabinen, TV-Apparate, Monitore,<br />
Dioramen mit bewegter Darstellung) beträgt die Abgabe:<br />
* bei einer Bildschirmdiagonale bis zu 59cm € 6,00 je begonnen<br />
Kalendermonat<br />
* bei einer Bildschirmdiagonale von mehr als 59cm € 8,00 je begonnen<br />
Kalendermonat<br />
* bei einer Einrichtung zur Projektion des Fernsehbildes € 16,00 je<br />
begonnen Kalendermonat<br />
c. Scherz- und sonstigen Spielapparates: beträgt die Abgabe € 5,00 je<br />
Apparat und begonnenen Kalendermonat<br />
d. Akustischen Wiedergabegerätes (z. B. Tonbandgeräte, Plattenspieler,<br />
CD-Player, MP3-Player, nicht aber DVD-Player) beträgt die Abgabe € 3,00<br />
je Apparat und begonnenen Kalendermonat<br />
Abgabenschuldner, Haftung, Entrichtung und Fälligkeit der Abgabe:<br />
Als Abgabenschuldner kommt derjenige in Betracht, auf dessen Rechnung oder in<br />
dessen Namen Spielapparate betrieben werden. Dies kann eine natürliche Person<br />
oder eine juristische Person sein. Mehrere Abgabenschuldner sind<br />
Gesamtschuldner der Vergnügungsabgabe (Mitschuldner zur ungeteilten Hand<br />
gemäß § 6 Abs.1 BAO).<br />
Inhaber der für Spielapparate benutzten Räume oder Grundstücke haften für die<br />
Entrichtung der Vergnügungsabgabe durch die Abgabenschuldner. Mit<br />
Geltendmachung der Haftung, für die ein Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs.1<br />
BAO zu erlassen ist, werden die Haftenden gemeinsam mit dem/den<br />
Primärschuldner(n) zu Gesamtschuldnern (§ 7 Abs.1 BAO).<br />
Die Vergnügungsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe (§§ 201 und 201a<br />
BAO).<br />
Der Abgabenschuldner muss;<br />
die Aufstellung von Spielapparaten der Gemeinde schriftlich bekannt geben<br />
(Anmeldung),<br />
die Abgabe selbständig bemessen und erklären und<br />
die fällige Abgabe entrichten.<br />
Die Anmeldung hat spätestens einen Tag vor der Aufstellung zu erfolgen.<br />
Die Vergnügungsabgabe ist monatsweise zu erklären und zu entrichten; und<br />
zwar im ersten Kalendermonat anlässlich der Anmeldung und in der Folge<br />
längstens bis zum 15. eines Monats jeweils für den unmittelbar<br />
vorhergegangenen Monat.<br />
Zur Vereinfachung der Administration kann die Gemeinde Formblätter für die<br />
Anmeldung mit den nach Maßgabe der Einhebungsverordnung vorzunehmenden<br />
Angaben (§ 25 Abs.2) und für die Abgabenerklärung bereitstellen.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 16 -<br />
Informationsaustausch:<br />
Die Gemeinde hat der Wirtschaftskammer Niederösterreich Name, (Wohn-) Sitz<br />
des Abgabenschuldners sowie den Ort der Aufstellung der Spielapparate<br />
mitzuteilen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Einhebung der Vergnügungsabgabe wie im<br />
Sachverhalt beschrieben, zuzustimmen.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der<br />
zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt.<br />
Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen (FPÖ) angenommen<br />
Pkt. 17 Beschlussfassung über die Erhöhung der Stellplatz-<br />
Ausgleichsabgabe<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, dem Beschluss über die Erhöhung der Stellplatz-<br />
Ausgleichsabgabe wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Durch die Änderung der NÖ. Bauordnung 1996 – 11. Novelle – wurde im<br />
§ 41 die für die Berechnung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe festgelegte<br />
Nutzfläche von 25 m² auf 30 m² erhöht.<br />
Daher war es notwendig, für die letztgültige Berechnung (Gemeinderatsbeschluss<br />
vom 30.09.2010) die entsprechenden Flächen hochzurechnen und mit den<br />
Einheitspreisen neu zu berechnen. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung von<br />
€ 9.000,00 auf € 10.663,16.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, der Erhöhung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe<br />
wie im Sachverhalt dargestellt auf € 10.600,00 zuzustimmen.<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 17 -<br />
Pkt. 18 Grundsatzbeschluss über die Vergabe der Einhebung der<br />
Gemeindeabgaben an den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und<br />
Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling (GVA)<br />
Antrag:<br />
Über Antrag des Gemeindevorstandes vom 16.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>, wird dem Gemeinderat<br />
empfohlen, dem Grundsatzbeschluss über die Vergabe der Einhebung der<br />
Gemeindeabgaben an den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und<br />
Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling (GVA), zuzustimmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Im Rahmen der Kooperation zwischen den Gemeinden des Verwaltungsbezirkes<br />
Mödling (VAMÖG) haben mehrere Gemeinden Interesse gezeigt ihre<br />
Gemeindeabgaben durch einen Verband einheben zu lassen.<br />
Deshalb beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> künftig die Einhebung<br />
sämtlicher Gemeindeabgaben durch den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft<br />
und Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling, Kampstraße 1,<br />
2344 Maria Enzersdorf, durchführen zu lassen.<br />
Im Zuge dieses Projektes wurden gemeinsam mit der Marktgemeinde<br />
Maria Enzersdorf verschiedene Einhebungsverbände (z.B. Melk) besucht. Die<br />
Erfahrungen sollen nun mit dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft so<br />
umgesetzt werden, dass mit 1. Jänner 2012 folgende Abgaben durch den<br />
Verband vorgeschrieben und eingehoben werden:<br />
Grundsteuer A<br />
Grundsteuer B<br />
Kanaleinmündungsabgabe<br />
Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe<br />
Kanalbenützungsgebühr<br />
Abfallwirtschaftsgebühr<br />
Abfallwirtschaftsabgabe<br />
Seuchenvorsorgeabgabe<br />
Kommunalsteuer<br />
Bei gutem Verlauf ist angedacht noch weitere Abgaben dem Verband zu<br />
übertragen (z.B. Interessentenbeiträge). Ziel des Projektes ist es, so mehrere<br />
Gemeinden des Bezirkes für die Abgabeneinhebung zu gewinnen, um die Kosten<br />
für diese Dienstleistung entsprechend niedrig halten zu können.<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>
- 18 -<br />
Die Kosten für die beteiligten Gemeinden bei den bereits bestehenden<br />
Einhebungsverbänden betrugen z. B. bei der Kommunalsteuer zwischen 0,75 %<br />
und 0,9 % des Umsatzes.<br />
Die Kosten für eine Auslagerung werden aktuell vom KDZ Austria – Zentrum für<br />
Verwaltungsforschung, für eine Gemeinde berechnet, wobei den jährlichen<br />
Gebühren von rund € 454.000,-- ein Entgelt von ca. € 13.000,--- gegenüber<br />
steht.<br />
Mit dieser Form der Gemeindekooperation sind Synergieeffekte für die beteiligten<br />
Gemeinden beim Aufwand und Effizienzsteigerung der Einhebung verbunden.<br />
Weitere Vorteile bei der Einhebung durch einen Verband liegen in der Abwicklung<br />
des Mahnwesens, Durchführung der Berufungen, Vorschreibung von Zinsen u.<br />
Nebengebühren etc.<br />
Die Einnahmenrückstände bei den beteiligten Gemeinden sind von ca. 6 % auf<br />
0,7 % gesunken.<br />
Die frei werdenden Personalressourcen bei den einzelnen Gemeinden würden auf<br />
verschiedene Arten kompensiert. Im Bereich der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong><br />
können jene Aufgaben nunmehr aufgegriffen werden, die im letzten Prüfbericht<br />
der NÖ. Landesregierung angeführt wurden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, den Gemeindeverband für<br />
Abfallwirtschaft und Umweltangelegenheiten im Bezirk Mödling, Kampstraße 1,<br />
2344 Maria Enzersdorf mit der Einhebung von Gemeindeabgaben, wie im<br />
Sachverhalt dargestellt, zu beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis: gegen 2 Stimmen (FPÖ) angenommen<br />
Sitzung am 30.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong>